GUTACHTERKOMMISSIONEN UND SCHLICHTUNGSSTELLEN BEI DEN ÄRZTEKAMMERN - EIN WEGWEISER

Die Seite wird erstellt Matthias Götz
 
WEITER LESEN
GUTACHTERKOMMISSIONEN
UND SCHLICHTUNGSSTELLEN
BEI DEN ÄRZTEKAMMERN

EIN WEGWEISER

                          1
Inhaltsverzeichnis                                                                                                                 Einleitung

    Einleitung           ...........................................................3                                                  t Ärztliche Behandlungsfehler – jeder Fehler ist einer zuviel.

    Das Verfahren                ....................................................                                            7     In Deutschland werden jeden Tag Zehntausende von Patienten
                                                                                                                                       ambulant oder stationär behandelt. Allein im Krankenhausbe-
    Grundsätze der Streitschlichtung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8                               reich summiert sich die Zahl der Behandlungen pro Jahr auf über
                                                                                                                                       18,4 Millionen Fälle (2004); hinzu kommen mehrere Hundert Mil-
    Statistik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11   lionen Patient-Arzt-Kontakte in der Praxis niedergelassener Ärzte.
                                                                                                                                       Vor diesem Hintergrund erscheint die Zahl der Behandlungsfehler
    Glossar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16   vergleichsweise gering: Das Robert Koch-Institut geht von nicht
                                                                                                                                       mehr als 12.000 nachgewiesenen Behandlungsfehlern pro Jahr aus.
    Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen                                                  . . . . . . . . . . . . . . . 17    Gleichwohl ist jeder dieser Fehler einer zuviel. Den betroffenen
                                                                                                                                       Patientinnen und Patienten hilft hier kein Verweis auf die Statistik,
                                                                                                                                       wohl aber die Durchsetzung ihres Rechts auf Schadensersatz. Die
                                                                                                                                       Ärzteschaft ihrerseits ist bemüht, Fehler systematisch aufzuarbeiten
                                                                                                                                       und so genannte Fehlervermeidungsstrategien zu entwerfen. Hierzu
                                                                                                                                       dient auch die breit gefächerte Zusammenarbeit mit Patientenorga-
                                                                                                                                       nisationen, beispielsweise im Aktionsbündnis Patientensicherheit.

    Impressum

    Herausgeber

                                                                                                                                                                                                               pixelquelle.de
    Bundesärztekammer
    Ständige Konferenz der Gutachterkommissionen
    und Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern

    Realisation
    Pressestelle der deutschen Ärzteschaft

    Herbert-Lewin-Platz 1 · 10623 Berlin
    Tel. (030) 40 04 56-700 · Fax -707
    presse@baek.de · www.bundesaerztekammer.de

    Satz und Layout
    da vinci design GmbH, Berlin
    www.davinci.de

    Titelfoto
    fotolia

    Stand: Mai 2007

2
Quelle
      : foto
            lia

                  t Schlichten ist besser als richten.

                  Patienten, die eine fehlerhafte Behandlung vermuten, stehen vor     „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.“ – Mit dieser Redens-
                  einem zweifachen Dilemma. Zum einen ist ihr Vertrauen in die         art wird die Unabhängigkeit der Gutachterkommissionen und
                  Tätigkeit des behandelnden Arztes gestört, zum anderen aber sind     Schlichtungsstellen vereinzelt in Frage gestellt. Dahinter stehen
                  sie auf medizinisches Know-how angewiesen, um den Behandlungs-       zum einen mögliche Eigeninteressen anderer Beratungspersonen
                  fehlervorwurf untermauern zu können. In solchen Situationen ist      oder Organisationen, aber auch die Befürchtung, die bei den Landes-
                  es hilfreich, eine Institution zu kennen, an die man sich wenden     ärztekammern angesiedelten Gütestellen seien nicht objektiv in
                  kann, um sachkundige Unterstützung zu erhalten. Aber nicht nur       der Beurteilung von Behandlungsfehlervorwürfen. Dies geht häufig
                  der in seiner Gesundheit geschädigte Patient benötigt Rat unab-      einher mit einer Unkenntnis des Verfahrens und der Besetzung der
                  hängiger Experten, auch der einem Behandlungsfehlervorwurf           Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen sowie der Aus-
                  ausgesetzte Arzt hat ein Interesse an einer möglichst objektiven     wahl der Gutachter.
                  Klärung der Frage, ob der vermutete Schaden auf einen haftungs-
                  begründenden Fehler zurückgeht. Die seit 1975 bei den Ärztekam-     Diese Broschüre soll dazu beitragen, den Vorurteilen fundierte Fak-
                  mern eingerichteten Gutachterkommissionen und Schlichtungsstel-     ten des tatsächlichen Ablaufs der außergerichtlichen Streitbeilegung
                  len für Arzthaftungsstreitigkeiten bieten eine solche unabhängige   vor den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen entgegen-
                  Expertenbegutachtung und außergerichtliche Streitschlichtung bei    zusetzen.
                  Behandlungsfehlervorwürfen.

    4                                                                                                                                                        5
Das Verfahren                                                           Verfahrensablauf

    Die Gutachterkommissionen entscheiden in der Besetzung mit                                  schriftlich + formlos
    einem Mitglied, das die Befähigung zum Richteramt haben muss                   Antrag
    (Vorsitzender), und in der Regel mit zwei ärztlichen Mitgliedern, von                       Patient oder Arzt
    denen mindestens ein ärztliches Mitglied in dem gleichen Gebiet
    tätig ist wie der betroffene Arzt. Die Gutachterkommission erarbei-
    tet ein schriftliches Gutachten zu der Frage, ob ein dem Arzt vor-                          Liegt ein Verfahrens-
    werfbarer Behandlungsfehler festgestellt werden kann, durch den              Verfahrens-    hindernis vor?
    der Patient einen Gesundheitsschaden erlitten hat (oder erleiden          voraussetzungen   z. B. Gerichtsverfahren
    wird). Den Schlichtungsstellen gehören als Mitglieder ein Arzt als
    Vorsitzender und ein Jurist mit der Befähigung zum Richteramt                               Zustimmung aller
    sowie weitere ärztliche Mitglieder an. Die Schlichtungsstelle klärt                         Beteiligten zum Verfahren
    den Sachverhalt auf und gibt auf der Grundlage eines Gutachtens
    schriftlich einen Vorschlag zur Behebung der Streitigkeit ab. Wäh-
    rend somit die Schlichtungsstelle in ihrer Stellungnahme den zivil-                         Entbindung von der
    rechtlichen Schadensersatzanspruch und damit die Haftungsfrage              Sachverhalts-   Schweigepflicht
    dem Grunde nach beurteilt, wird bei den Gutachterkommissionen                aufklärung
    das ärztliche Handeln als solches begutachtet. Gemeinsam ist den                            Heranziehen der
    Verfahren, dass sie für den Patienten kostenfrei sind und alle Betei-                       Krankenunterlagen
    ligten mit der Durchführung einverstanden sein müssen. Damit ist
    gewährleistet, dass dieses freiwillige Verfahren mit der notwendigen                        Auswahl eines ärztlichen
    Akzeptanz aller Betroffenen durchgeführt wird.                               Gutachten      Sachverständigen

                                                                                                Erteilung eines
                                                                                                Gutachtenauftrages

                                                                                                Auswertung des
                                                                                                Gutachtens

                                                                                                Gutachterlicher Bescheid
                                                                               Stellungnahme    (Gutachterkommission)

                                                                                                Vorschlag für die
                                                                                                Verhandlung mit
                                                                                                Haftpflichtversicherung
                                                                                                (Schlichtungsstelle)

6                                                                                                                           7
t Unabhängigkeit

                                                                           Die medizinischen und juristischen Sachverständigen der Gutach-
                                                                           terkommissionen und Schlichtungsstellen weisen sich durch hohe
                                                                           fachliche Kompetenz aus. Sie sind bei ihrer Tätigkeit unabhängig
                                                                           und an Weisungen nicht gebunden. Für die ärztlichen Mitglieder gilt
                                                                           darüber hinaus die Berufsordnung, die sie verpflichtet, bei der Aus-
    Grundsätze der Streitschlichtung                                       stellung ärztlicher Gutachten und Zeugnisse mit der notwendigen
                                                                           Sorgfalt zu verfahren und nach bestem Wissen ihre ärztliche Über-
    Die Tätigkeit der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen        zeugung auszusprechen (§ 25 [Muster-] Berufsordnung).
    ist ein wichtiger Baustein im Rahmen der freiwilligen außergericht-
    lichen Streitschlichtung nach einer fehlgeschlagenen Behandlung.       t Transparenz
    Der Patient kann durch ein effizientes und gebührenfreies Verfahren
    überprüfen lassen, ob sein Behandlungsfehlervorwurf gerechtfertigt     Die Öffentlichkeit wird durch die Publikation der Tätigkeitsberichte
    ist. Die Tätigkeit der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstel-     und Jahresstatistiken sowie Pressemitteilungen und ggf. Presse-
    len dient aber nicht nur der Befriedung des Patient-Arzt-Verhältnis-   konferenzen über die Tätigkeit der Gutachterkommissionen und
    ses, sondern leistet auch einen Beitrag zur Vermeidung gerichtlicher   Schlichtungsstellen informiert.
    Auseinandersetzungen. In ca. 90 Prozent der Fälle werden die Ent-
    scheidungen der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen          t Kontradiktorische Verfahrensweise
    von beiden Parteien akzeptiert und die Arzthaftungsstreitigkeiten
    beigelegt. Wird nach Begutachtung durch die Gütestellen doch noch      Die Möglichkeit der Patienten, ihre Standpunkte darzulegen, wird
    der Rechtsweg beschritten, werden die Gutachten der Kommissio-         durch die Verfahrensabläufe garantiert. Alle Verfahrensbeteiligten
    nen überwiegend bestätigt.                                             haben danach das Recht, Einsicht in die Verfahrensakten zu neh-
                                                                           men. Sie haben die Möglichkeit, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens
    Die hohe Akzeptanz der Verfahren ist insbesondere auf die Fest-        vorzutragen und erhalten vor Vergabe eines Gutachtenauftrages
    schreibung folgender Grundsätze zurückzuführen, die allen Ver-         Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Darüber hinaus sehen einige Ver-
    fahrensordnungen der Gutachterkommissionen und Schlichtungs-           fahrensordnungen vor, den Sachverhalt mündlich mit den Beteilig-
    stellen gemeinsam sind:                                                ten zu erörtern.

8                                                                                                                                                 9
t Effizienz                                                            Statistik

                    Das Verfahren vor den Gutachterkommissionen und Schlichtungs-          Gut ein Viertel aller vermuteten Arzthaftungsfälle werden durch die
                    stellen ist unentgeltlich. Die Gremien sind bemüht, die Verfahren so   Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bewertet. Seit
                    zügig wie möglich abzuschließen. Die Dauer des Verfahrens hängt        1979 werden diese Daten erfasst und in einer bundesweiten statisti-
                    allerdings davon ab, wie rasch die Gutachter in der Lage sind, eine    schen Erhebung zusammengeführt. Die Statistik informierte bisher
                    Stellungnahme abzugeben.                                               lediglich über die Anzahl der geltend gemachten Ansprüche und
                                                                                           Entscheidungen und erlaubte keine konkreten Aussagen zum Inhalt
                    t Rechtmäßigkeit                                                       der erhobenen Anträge. Deshalb entschied die Ständige Konferenz
                                                                                           der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen im Jahr 2003,
                    Die Entscheidungen der Gutachterkommissionen und Schlichtungs-         die Daten künftig nach bundeseinheitlichen Parametern mittels
                    stellen sind Feststellungen und Empfehlungen. Ist ein Patient oder     eines elektronischen Statistikbogens zu sammeln. Seit 2006 werden
                    ein Arzt mit der Entscheidung nicht einverstanden, kann er den         die Daten mit Hilfe des Medical Error Reporting Systems (MERS)
                    ordentlichen Rechtsweg beschreiten, der durch die außergericht-        EDV-gestützt einheitlich erfasst und in einer Bundesstatistik zusam-
                    liche Tätigkeit der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen      mengeführt. Die Statistik gibt nun Aufschluss darüber, bei welchen
                    nicht ausgeschlossen wird.                                             Diagnosen und Therapiemaßnahmen Behandlungsfehler vermutet
                                                                                           wurden und welche Fachgebiete betroffen waren. Ziel der neuen
                    t Handlungsfreiheit/Vertretungsmöglichkeit                             Statistik ist es, Fehlerhäufigkeiten zu erkennen und Fehlerursachen
                                                                                           auszuwerten, um sie für die Fortbildung und Qualitätssicherung zu
                    Patient und Arzt bestimmen allein darüber, ob sie ein Verfahren        nutzen.
                    einleiten oder der Einleitung zustimmen. Antragsteller und Antrags-
                    gegner können sich auch durch einen Rechtsanwalt vertreten
                    lassen.

          fotolia
Quelle:

  10                                                                                                                                                              11
Anträge und Entscheidungen                                                           Behandlungsfehler bejaht/verneint (Berichtsjahr 2006)

     12000                                                                                6000
                             10.912
                    10.482                             10.280   10.255                                        5.074
     10000                                                                                5000

                                       7.768
       8000                                                                7.201
                                                                                          4000

       6000                                                                               3000
                                                                                                                                      2.055
       4000                                                                               2000                                                                1.683

       2000                                                                               1000
                                                                                                                                                   444
                                                                                                                            53
            0                                                                                    0
                              2005                               2006
         Anzahl der gestellten Anträge ¹                                                        Behandlungsfehler/Risikoaufklärungsmangel verneint ¹
         Anzahl der erledigten Anträge ²                                                        Nur Risikoaufklärungsmangel bejaht ²
         Anzahl aller Sachentscheidungen (z. B. gutachterliche Bescheide) ³                     Behandlungsfehler bejaht ³
                                                                                                Behandlungsfehler/Risikoaufklärungsmangel bejaht und
     Erläuterung:                                                                               Kausalität verneint 4
                                                                                                Behandlungsfehler/Risikoaufklärungsmangel und
     ¹ Anzahl der bei den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen im Berichtsjahr         Kausalität bejaht 5
       eingegangenen Begutachtungsanträge (Behandlungsfehlervorwürfe).

     ² Anzahl der im Berichtsjahr insgesamt abgeschlossenen Begutachtungsverfahren        Erläuterung:
       (Gesamterledigungen). Darunter fallen Formale Erledigungen (z. B. bei örtlicher
       oder sachlicher Unzuständigkeit der angerufenen Stelle, Klageerhebung, Straf-
                                                                                          ¹ Kein Behandlungsfehler oder Risikoaufklärungsmangel.
       anzeige, Antragsrücknahme) und Sachentscheidungen (gutachterliche Bescheide
       nach medizinisch-rechtlicher Begutachtung des Sachverhalts).
                                                                                          ² Kein Behandlungsfehler, aber Risikoaufklärungsmangel. (Ein Mangel der Risiko-
                                                                                            aufklärung ist definitionsgemäß kein Behandlungsfehler. Bei Mängeln der Risikoauf-
     ³ Anzahl der Sachentscheidungen, die in der Zahl der erledigten Anträge enthalten
                                                                                            klärung ist die Einwilligung in den ärztlichen Eingriff unwirksam und der Eingriff
       sind.
                                                                                            rechtswidrig mit der Folge, dass der Arzt für alle Folgen des Eingriffs haftet.)

                                                                                          ³ Ein oder mehrere Behandlungsfehler (ggf. zusätzlich auch Mängel der Risiko-
                                                                                            aufklärung).

                                                                                          4
                                                                                              Festgestellte Behandlungsfehler oder Risikoaufklärungsmängel waren nicht ursäch-
                                                                                              lich für einen Gesundheitsschaden.

                                                                                          5
                                                                                              Festgestellte Behandlungsfehler oder Risikoaufklärungsmängel waren ursächlich für
                                                                                              einen Gesundheitsschaden.

12                                                                                                                                                                                13
Die 10 häufigsten Diagnosen,                                     2006             Behandlungsfehler und Behandlungsort
                  die zur Antragstellung führten

                  Die häufigsten Diagnosen / ICD10                                                   6000
                                                                                                                                                            5.795
                  Koxarthrose (Hüftgelenkarthrose)                                   247
                                                                                                    5000
                  Gonarthrose (Kniegelenkarthrose)                                   178
                                                                                                    4000
                  Unterschenkel- und Sprunggelenkfraktur                             164
                                                                                                    3000            2.583
                  Mamma, bösartige Neubildung (Brustkrebs)                           149
                                                                                                    2000
                  Unterarmfraktur                                                    145                                                                              1.430

                                                                                                    1000                        713
                  Bandscheibenschaden (lumbal)                                       126
                                                                                                                                           31                                      47
                  Kniebinnenschaden (traumatisch)                                    121                   0
                                                                                                                      Arztpraxis (2006)                     Krankenhaus (2006)
                  Deformität, Zehen/Finger                                           115
                                                                                                          Ort des Behandlungsgeschehens
                  Femurfraktur (Oberschenkelbruch)                                   110                  (max. vier Antragsgegner pro Sachentscheidung)
                                                                                                          Fehler/Risikoaufklärungsmangel bejaht 1
                  Schulter- und Oberarmfraktur                                       106
                                                                                                          nur Risikoaufklärungsmangel bejaht 2

              Erläuterung:                                                                          Erläuterung:

              Aufgeführt sind die häufigsten Diagnosen, die zu Behandlungsfehlervorwürfen führten.   1
                                                                                                        Verteilung der festgestellten Behandlungsfehler und Risikoaufklärungsmängel auf die
              Bei jedem Verfahren wird im Nachhinein eine korrekte Diagnose berücksichtigt, bei         Versorgungsbereiche Praxis und Krankenhaus.
              mehreren Diagnosen nur die führende.
                                                                                                    2
                                                                                                        Verteilung der Verfahren, in denen ausschließlich Risikoaufklärungsmängel festgestellt
                                                                                                        worden sind.

           olia
Quelle: fot

                                                                                                                                                                                                 15
Glossar                                                                            Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen
                                                                                        bei den Ärztekammern
     Behandlungsfehler
     Ein Behandlungsfehler liegt vor bei einem diagnostischen oder
     medizinischen Eingriff,                                                            Gutachterkommissionen wurden in den Kammern Baden-Württem-
     t der medizinisch nicht indiziert war,                                             berg, Nordrhein, Saarland und Westfalen-Lippe gegründet. Bei
     t oder bei dem die nach den Erkenntnissen der medizinischen                        der Bayerischen und der Sächsischen Landesärztekammer besteht
        Wissenschaft und der ärztlichen Praxis unter den jeweiligen                     jeweils eine Gutachterstelle. Bei der Landesärztekammer Hessen
        Umständen erforderliche Sorgfalt objektiv außer Acht gelassen                   wurde eine Gutachter- und Schlichtungsstelle errichtet. In der
        wurde,                                                                          Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der Norddeutschen
     sowie beim Unterlassen eines nach diesem Maßstab medizinisch                       Ärztekammern haben sich die Ärztekammern Berlin, Brandenburg,
     gebotenen Eingriffs.                                                               Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen,
                                                                                        Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen zu einer Arbeits-
     Behandlungsschaden („iatrogener Schaden“)                                          gemeinschaft zusammengeschlossen. Darüber hinaus besteht noch
     Oberbegriff für alle Gesundheitsschäden, die nicht durch krankheits-               ein Schlichtungsausschuss zur Begutachtung ärztlicher Behandlun-
     immanente Komplikationen, sondern entweder durch vermeidbare                       gen bei der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz. Mitglieder dieser
     Behandlungsfehler oder durch nicht vermeidbare, so genannte                        Gremien sind Ärzte und Juristen. Nur in Rheinland-Pfalz sind nach
     behandlungsimmanente Wirkungen entstanden sind. Diese                              dem Heilberufsgesetz auch so genannte Dritte, also Patienten, zu
     Schadensarten voneinander abzugrenzen, kann im Einzelfall sehr                     beteiligen.
     schwierig sein.
     Beispiele: Gewebeschädigung durch Bestrahlung; Schaden durch
     ärztlichen Diagnosefehler, Pflegefehler oder mangelnde Hygiene.
                                                                                        Gutachterkommissionen im Bereich der Landesärztekammer
     Fehlerkultur                                                                       Baden-Württemberg bei den Bezirksärztekammern
     Beschreibt einen gewandelten Umgang mit Fehlern von einer ober-
     flächlichen, reaktiven Kultur der Schuldzuweisung (Culture of Blame)                t Gutachterkommission bei der
     hin zu einer systemanalytischen, proaktiven Sicherheitskultur (Safety                Bezirksärztekammer Nordwürttemberg
     Culture) und einem vorurteilsfreien Umgang mit Fehlern.                              Jahnstraße 32, 70597 Stuttgart
                                                                                          Tel.: 0711/76981-0
     Fehlermeldesystem
     Relevante Fehler, die von Ärzten und anderen Leistungsträgern im                   t Gutachterkommission bei der
     Gesundheitswesen beobachtet oder begangen werden, können über                        Bezirksärztekammer Nordbaden
     strukturierte Datenerfassungssysteme gemeldet werden. Solche                         Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe
     Meldesysteme, einschließlich Umfragen unter Leistungsträgern und                     Tel.: 0721/5961-0
     strukturierte Befragungen, stellen eine Möglichkeit dar, die Leis-
     tungsträger im Gesundheitswesen an Forschungs- und Qualitäts-                      t Gutachterkommission bei der
     verbesserungsprojekten zu beteiligen.                                                Bezirksärztekammer Südbaden
     Quelle: Elke Holzer et al. (Hg.), Patientensicherheit – Leitfaden für den Umgang
                                                                                          Sundgauallee 27, 79114 Freiburg
     mit Risiken im Gesundheitswesen, Wien 2005                                           Tel.: 0761/884-0

16                                                                                                                                                           17
t Gutachterkommission bei der                                    Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen
       Bezirksärztekammer Südwürttemberg                              der Norddeutschen Ärztekammern
       Haldenaustraße 11, 72770 Reutlingen                            Hans-Böckler-Allee 3, 30173 Hannover
       Tel.: 07121/917-0                                              Tel.: 0511/38 02 416/420

     Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen                           in der die folgenden Ärztekammern zusammengeschlossen sind:
     bei der Bayerischen Landesärztekammer
     Mühlbaurstraße 16, 81677 München                                 t Ärztekammer Berlin
     Tel.: 089/4147-722/724
                                                                      t Landesärztekammer Brandenburg
     Gutachter- und Schlichtungsstelle
     bei der Landesärztekammer Hessen                                 t Ärztekammer Bremen
     Im Vogelsgesang 3, 60488 Frankfurt
     Tel.: 069/97672-161/162                                          t Ärztekammer Hamburg

     Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler              t Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
     bei der Ärztekammer Nordrhein
     Tersteegenstraße 9, 40474 Düsseldorf                             t Ärztekammer Niedersachsen
     Tel.: 0211/4302-1214
                                                                      t Ärztekammer Sachsen-Anhalt
     Schlichtungsausschuss zur Begutachtung ärztlicher Behandlungen
     bei der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz                        t Ärztekammer Schleswig-Holstein
     Deutschhausplatz 3, 55116 Mainz
     Tel.: 06131/28822-46/45                                          t Landesärztekammer Thüringen

     Gutachterkommission für Fragen ärztlicher Haftpflicht
     bei der Ärztekammer des Saarlandes
     Faktoreistraße 4, 66111 Saarbrücken
     Tel.: 0681/4003-285

     Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen
     der Sächsischen Landesärztekammer
     Schützenhöhe 16, 01099 Dresden                                   Weitere Informationen unter: www.bundesaerztekammer.de
     Tel.: 0351/8267-426                                              (Startseite „Patienten“)

     Gutachterkommission für ärztliche Haftpflichtfragen
     bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe
     Gartenstraße 210–214, 48147 Münster
     Tel.: 0251/9292350

18                                                                                                                                  19
Bundesärztekammer
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin
Sie können auch lesen