Gutes Leben im Alter "Unterstützung älterer Menschen in Sachsen" - sachsen.de

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Gutes Leben im Alter "Unterstützung älterer Menschen in Sachsen" - sachsen.de
Gutes Leben im Alter
„Unterstützung älterer Menschen in Sachsen“
Gutes Leben im Alter "Unterstützung älterer Menschen in Sachsen" - sachsen.de
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Liebe Leserinnen und Leser,

„Gutes Leben im Alter“, dieses Thema gewinnt für jeden von uns früher
oder später immer mehr an Bedeutung. Dabei stellen sich uns die Fragen:
Was gehört zu einem guten Leben im Alter? Was haben wir bereits er­
reicht? Was müssen wir noch erreichen?

Der Bericht Gutes Leben im Alter – „Unterstützung älterer Menschen in
Sachsen“ soll einen Überblick geben, über die bereits vorhandenen Struk­
turen in Sachsen, die für ein gutes Leben im Alter von großer Bedeutung
sind. Dabei wird für jedes der Themen die Ausgangslage und die beste­
henden Herausforderungen geschildert, aber auch, wie der Freistaat
Sachsen diese Herausforderungen angeht.

Dieser Bericht zeigt auf, wie vielfältig die Aspekte sind, die man für ein
gutes Leben im Alter braucht. Von der Teilhabe am öffentlichen und po­
litischen Leben, der Familie, dem Verbraucherschutz über die Mobilität
oder das Wohnen bis hin zur Pflege. In nahezu allen Lebenslagen gibt es
Unterstützungsmöglichkeiten für Ältere Menschen in Sachsen.

Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen dieses Berichtes und hoffe, dass
auch Sie neue Anregungen und Informationen zu den bestehenden Un­
terstützungsangeboten für Ältere Menschen in Sachsen bekommen. Denn
egal, ob jung oder alt, ein gutes Leben im Alter betrifft uns alle.

Barbara Klepsch
Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz
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Inhaltsverzeichnis
1         Vorwort ..................................................................................................... 7
2         Teilhabe am öffentlichen und politischen Leben .................................. 9
2.1       Politisches Engagement ................................................................................................................... 9
2.2       Ehrenamtliches Engagement ........................................................................................................ 10
3         Teilhabe am familiären und am Gemeinschaftsleben ......................... 11
3.1       Unterstützung von Familien – Angebote der Familienbildung .......................................... 11
3.2       Generationen-/Seniorengenossenschaften .............................................................................. 12
3.3       „Soziale Kümmerer“ ......................................................................................................................... 13
3.4       Mehrgenerationenhäuser als Begegnungsräume .................................................................. 14
4         Teilhabe durch Verbraucherschutz ........................................................ 16
4.1       Beratungsangebote der Verbraucherzentralen ....................................................................... 16
4.2       Erhöhung der Akzeptanz digitaler Medien durch Ältere im Alltag .................................. 17
4.3       Flächendeckende Weiterentwicklung der Projekte der
          Verbraucherbildung/Verbraucherinformation für ältere Menschen ................................ 18
5         Teilhabe an gewohnter häuslicher Umgebung ..................................... 20
5.1       Schaffen einer gesunden Umgebung und geeigneten Wohnraums................................. 20
5.2       Barrierefreiheit .................................................................................................................................. 21
5.3       Wohnen für Menschen mit Behinderungen im Alter ........................................................... 22
6         Teilhabe durch Mobilität...................................................................... 24
6.1       Alltagsbegleiter ................................................................................................................................. 24
6.2       Technische Unterstützung ............................................................................................................. 25
7         Teilhabe durch gute medizinische Versorgung .................................... 27
7.1       Ambulante medizinische Versorgung ........................................................................................ 27
7.2       Stationäre medizinische Versorgung ......................................................................................... 29
7.3       Geriatrische Versorgung................................................................................................................. 30
7.3.1     Geriatriekonzept für den Freistaat Sachsen ............................................................................ 30
7.3.2     Ambulante geriatrische Versorgung........................................................................................... 31
7.3.3     Stationäre geriatrische Versorgung............................................................................................ 32
7.4       Fortschritt durch Digitalisierung, Telemedizin und Telematik im
          Gesundheitswesen........................................................................................................................... 33
8         Teilhabe durch gute Pflege ................................................................... 36
8.1       Vernetzte Pflegeberatung und Pflegekoordinatoren vor Ort.............................................. 36
8.2       Landesweite Pflegedatenbank...................................................................................................... 37
8.3       Angebote zur Unterstützung im Alltag ..................................................................................... 37
8.3.1     Klassische niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote ............................ 38
8.3.2     Nachbarschaftshelfer ...................................................................................................................... 39

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8.4               Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ........................................................................................... 39
8.5               Qualitätssicherung der professionellen Pflege ....................................................................... 41
8.5.1             Weiterentwicklung des Pflegeberufes ....................................................................................... 41
8.5.2             Qualifizierung durch kontinuierliche Weiterbildung ............................................................ 42
8.5.3             Qualitätsprüfungen ......................................................................................................................... 43
9                 Teilhabe demenziell Erkrankter ............................................................. 44
9.1               Dachverband Landesinitiative Demenz ..................................................................................... 44
9.2               Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz ........................................................................... 44
10                Teilhabe an einem würdigen Lebensabschluss ..................................... 46
10.1              Ambulante Hospizversorgung ...................................................................................................... 46
10.2              Ambulante Palliativversorgung.................................................................................................... 48
10.3              Stationäre Hospizversorgung ....................................................................................................... 50
10.4              Stationäre Palliativversorgung..................................................................................................... 52
11                Ausblick .................................................................................................. 53
12                Literaturverzeichnis................................................................................ 54

Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Verteilung der Mehrgenerationenhäuser im Freistaat Sachsen .................................. 15
Abbildung 2: Alltagsbegleiter für Senioren.................................................................................................. 25
Abbildung 3: Anerkannte niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote,
             Stand: 30.06.2019...................................................................................................................... 38
Abbildung 4: Standorte der ambulanten Hospizdienste im Freistaat Sachsen ................................ 47
Abbildung 5: Leistungserbringer für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung
             (SAPV-Teams) im Freistaat Sachsen ..................................................................................... 49
Abbildung 6: Standorte der stationären Hospize im Freistaat Sachsen ............................................. 51

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1           Vorwort
Die Gesellschaft im 21. Jahrhundert befindet sich in einem fundamentalen Transformationspro­
zess.

Der sich stetig beschleunigende Wandel ist gekennzeichnet durch den Einzug digitaler Technik,
globaler Verschiebungen und die weltweit sehr heterogen verlaufende demografische Entwick­
lung.

Diese Veränderungen gehen einher mit einer markanten Verschiebung der Alterskohorten. Ein
Viertel der sächsischen Bevölkerung war Ende 2014 65 Jahre und älter. Bis 2030 wird diese Zahl
voraussichtlich auf bis zu 31 % ansteigen.1

Mitten in unserer Gesellschaft wächst die Zahl älterer Menschen beständig an. Und die älteren
Menschen leben immer länger. Es gibt immer mehr Urgroßeltern und immer mehr 100-jährige.
Aus der drei-Generationen-Gesellschaft ist schon längst eine vier-Generationen-Gesellschaft ge­
worden. Ein Umdenken ist erforderlich, wenn es darum geht, älteren Menschen gute Rahmenbe­
dingungen zu schaffen beziehungsweise zu erhalten. Sowohl die (neuen) Potenziale des Alters als
auch seine Grenzen müssen analysiert und beachtet werden. Die selbstverständliche Teilhabe der
Älteren an der Gesellschaft ist dabei genauso wichtig wie deren individuell adäquate Versorgung
und Pflege.

Bei der Betrachtung, was ein „Gutes Leben im Alter“ ausmacht, stellt sich zunächst einmal die
Frage, wann das „Alter“ beginnt. Der Sechste Altenbericht der Bundesregierung2 hat beeindru­
ckend dargestellt, wie stark sich der Altersbegriff in der „Gesellschaft des langen Lebens“ verän­
dern muss, um der Veränderung gerecht zu werden. „Altern“ und „Alt sein“ werden weniger an
der Zahl der bisherigen Geburtstage festgemacht als vielmehr an (verbliebenen) Ressourcen und
Kompetenzen.

Die Studie „Gutes Leben im Alter“3, die das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Ver­
braucherschutz im Jahr 2016 initiierte, hat aufgezeigt, was sich (demnächst) Betroffene im länd­
lichen Raum des Freistaates Sachsen für die Zeit ihres Lebens wünschen, in der diese Ressourcen
immer mehr reduzieren. Sie möchten zu Hause wohnen und wünschen sich zudem die Nähe zu
Verwandten und Freunden.

Diese Aspekte verbinden sich idealerweise in einem intakten sozialen Raum mit lebendigen Nach­
barschaften sowie öffentlichen Verkehrs- und Versorgungsstrukturen.

1   Der Altenquotient, also das Verhältnis der Anzahl der Personen im Alter von 65 und mehr Jahren zu 100 Personen derselben
    Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter, wird sich für Sachsen voraussichtlich von 42,2 (2014) auf 56,6 (V1) beziehungsweise 58,7
    (V2) je 100 im Jahr 2030 erhöhen, in einigen Landesteilen sogar noch viel markanter, zum Beispiel im Erzgebirgskreis: von 44,7
    (2014) auf 72,6 (V1) beziehungsweise 77,2 (V2) je 100. Quelle: Statistisches Landesamt.
2   Sechster Bericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland. Altersbilder in der Gesellschaft, Berlin 2010
    www.bmfsfj.de
3   Hermenau 2017

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Gutes Leben im Alter "Unterstützung älterer Menschen in Sachsen" - sachsen.de
Unter Berücksichtigung der gewonnenen Meinungsbilder ist die Broschüre „Unterstützung älterer
Menschen in Sachsen“ als eine Bestandsaufnahme der möglichen Angebote des Sächsischen
Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zu sehen, die der älter werdende Mensch
als Hilfe zur Selbsthilfe in Anspruch nehmen kann.

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2       Teilhabe am öffentlichen und politischen Leben
Die steigende Lebenserwartung wird den Anteil von älteren Menschen an der Gesamtbevölke­
rung auch in den nächsten Jahren weiter zunehmen lassen. Umfassende Teilhabe ist unser Ziel.

Manche Regionen im Freistaat Sachsen sind vom demografischen Wandel stärker betroffen
als andere. Besonders virulent werden Problemlösungsdruck und Gestaltungsbedarf im ländli­
chen Bereich, wo bereits heute der Anteil älterer Menschen (im Vergleich zu Ballungszentren)
besonders hoch ist. Um die anstehenden Aufgaben zu bewältigen, wird die Politik mehr denn
je auf familiäre und bürgerschaftliche Selbstorganisation angewiesen sein. Auch die Älteren
müssen bereit sein, hier mitzugestalten.

2.1     Politisches Engagement
Die Mitwirkung an der politischen Willensbildung ebenso wie die Möglichkeit der Interessen­
vertretung der älteren Generation sind im Freistaat Sachsen auf allen Ebenen gleichberechtigt
vorhanden.

Lage

Dorf und Stadt, Landkreis und Land sind auf die politische Mitwirkung aller angewiesen. Eine
parlamentarische Demokratie lebt vom Engagement auf allen Ebenen. Dies gilt für alle sozialen
Gruppen und für alle Altersklassen. Gerade älteren Menschen bietet sich hier ein vielfältiges Tä­
tigkeitsfeld. Das Gemeinwesen, Parteien, Verbände und Vereine sind auf die Lebenserfahrung Äl­
terer angewiesen; zugleich sollten diese ihre spezifischen Interessen in der kommunalen Selbst­
verwaltung vertreten. Die Teilhabe der älteren Generation am gesellschaftlichen Leben nach Maß­
gabe der lebenslang erworbenen Kompetenzen und vorhandenen Kräfte ist für ein lebendiges Ge­
meinwesen unverzichtbar.

Die drei Kreisfreien Städte sowie fast alle Landkreise haben inzwischen einen Seniorenbeirat, ein
Vertretungsgremium speziell für ältere Menschen, oder Seniorenbeauftragte. Vor allem die Ein­
bindung auf der gemeindlichen Ebene kann in der Planung aller gesellschaftlichen Belange den
Blick auf diese Bevölkerungsgruppe schärfen.

Herausforderungen

Ziel der Sächsischen Staatsregierung ist es, dass in allen Landkreisen und Kreisfreien Städten eine
Form der Seniorenvertretung vorhanden ist. Dies ist bisher (noch) nicht der Fall. Ob eine entspre­
chende Vertretung eingerichtet wird, entscheidet der jeweilige Landkreis in eigener Zuständigkeit.

Was wir tun

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz hat die Landkreise ohne
Seniorenbeirat, -vertretung oder –beauftragten bereist und gebeten, die Einrichtung eines solchen
Gremiums zu prüfen.

                                                                                                 |9
Auf Landesebene ist seit 1999 die Landesseniorenvertretung für Sachsen e. V. (LSVfS) der Zusam­
menschluss der kommunalen Seniorenbeauftragten, -beiräte und -vertretungen. Die LSVfS ist zu­
gleich Mitglied in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesseniorenvertretungen. Sie tritt für
die Teilnahme älterer Menschen am politischen und gesellschaftlichen Leben und ihr bürger­
schaftliches Engagement auf allen Gebieten ein, um in den Ländern und auf der Ebene des Bundes
bei der Vorbereitung politischer Entscheidungen mitzuwirken. Die Landesseniorenvertretung für
Sachsen wird vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz mit circa
60.000 Euro pro Jahr gefördert und als landesweite Interessenvertretung für ältere Menschen im
Rahmen der politischen Willensbildung eingebunden.

2.2        Ehrenamtliches Engagement
Senioren verfügen über ein enormes Wissen und zahlreiche Fähigkeiten und sind vielfach zu
Engagement bereit.

Lage

Zu einem guten Leben im Alter gehören soziale Kontakte und Anerkennung. 15 % aller Senioren
in Deutschland sind gegenwärtig ehrenamtlich engagiert. 20 % aller 65– bis 69-Jährigen wollen
sich engagieren und stünden damit als Reserve für bürgerschaftliches Engagement zur Verfü­
gung.4

Herausforderungen

Im Jahr 2030 werden ein Drittel der sächsischen Bevölkerung der Gruppe der über 65-jährigen
angehören, der Altersquotient wird im Freistaat Sachsen bei 65,0 liegen. Die ältere Generation
kann auf Grund ihrer Erfahrungen erheblich zum politischen und gesellschaftlichen Engagement
beitragen. Ihr Potential gilt es stärker zu erschließen, indem beispielsweise altersindikative Bil­
dungsmaßnahmen und -angebote sowie Trainings und Workshops angeboten werden.

Was wir tun

Der Freistaat Sachsen fördert seit mehr als zehn Jahren bürgerschaftliches Engagement durch sein
Programm „Wir für Sachsen“. Er dankt besonders Engagierten durch Ehrungen und Auszeichnun­
gen. Es gibt zahlreiche Seniorenverbände, -vereine und -clubs. Diese bieten Treffpunkte an, orga­
nisieren Veranstaltungen und dienen somit der aktiven Teilnahme an der Gesellschaft. Insbeson­
dere für alleinstehende Ältere kann so der Vereinsamung entgegengewirkt werden. Das Sächsische
Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz fördert den Dachverband Landessenioren­
verband e. V. mit circa 10.000 Euro jährlich.

4   Beetz/Wolter 2015

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3      Teilhabe am familiären und am Gemeinschaftsleben
Gutes Leben im Alter kann nicht ohne das Umfeld betrachtet werden. Die Familie, die Bezie­
hungen zur nächsten und übernächsten Generation spielen für ältere Menschen eine große
Rolle. Familie bleibt selbst dann noch, wenn Freundschaft endet.

3.1    Unterstützung von Familien – Angebote der Familienbildung
Elternschaft und Partnerschaft sind Künste, die gelernt sein wollen. Mehr denn je. Familien­
bildung will Familien Wissen und Fähigkeiten vermitteln, wie Beziehung und Erziehung gelin­
gen kann.

Lage

Familienbildung zielt darauf ab, Familien Erziehungs-, Beziehungs- und Alltagskompetenzen zu ver­
mitteln und die Familienmitglieder bei der Entwicklung dieser Kompetenzen zu unterstützen. Fami­
lienbildung stärkt und unterstützt darüber hinaus die Gestaltung von Beziehungen in der Familie
und damit unter anderem auch der Generationen untereinander. Sie fördert altersübergreifende
Lernprozesse, die gesellschaftliche Teilhabe von Familien und den solidarischen Zusammenhalt der
Gesellschaft. Familienbildung wirkt präventiv und ressourcenstärkend.

In den sächsischen Sozialräumen sind in Gestalt von Familienzentren, Eltern-Kind-Zentren, Senio­
renzentren, Mehrgenerationenhäusern und weiteren sozialen Zentren eine Vielzahl verschiedener
Orte entstanden, in denen Angebote der Familienbildung und -beratung gebündelt und vor allem
niedrigschwellig in Anspruch genommen werden können. Die planerische Verantwortung für die
Erfassung der regionalen Bedarfe in den sächsischen Sozialräumen und die Steuerung und Koordi­
nierung der Angebotserbringer obliegt der kommunalen Ebene.

Herausforderungen

Die gegenwärtige demografische Entwicklung verlangt, dass auch Familienbildung generationen­
übergreifende Konzepte für eine Stärkung des Sozialraums und der Familienbeziehungen über
Generationsgrenzen hinweg zum Thema macht und sich lebensbegleitend aufstellt.

Daher sollte ein ganzheitliches und lebensphasenorientiertes Familienbildungsangebot nicht nur
Angebote für die Lebensphase rund um die Geburt und die frühkindliche und vorschulische Ent­
wicklung vorsehen, sondern vielmehr auch Eltern mit Kindern im Schul- und Jugendalter, Eltern
in der sogenannten „empty nest“-Phase, Großeltern und Familien mit pflegebedürftigen Angehö­
rigen ansprechen.

Ziel einer inhaltlichen und strukturellen Weiterentwicklung von Familienbildung muss es sein, ein
ganzheitliches und lebensbegleitendes sowie regional bedarfsgerechtes Familienbildungsangebot
aufzustellen und zum Gegenstand kommunaler Sozialplanung zu machen.

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Was wir tun

Zur strategischen Weiterentwicklung der Familienbildung wurden im Herbst 2018 in Zusammen­
arbeit mit der evangelischen Aktionsgemeinschaft für Familienfragen drei Gesprächsforen in den
Landkreisen Görlitz (Stadt Görlitz), Vogtlandkreis (Plauen) und Nordsachsen (Torgau) durchge­
führt. Unter Einbeziehung der relevanten Akteure wurden die Vernetzung und Bündelung von An­
gebotsstrukturen, die Erreichung und Erweiterung der Zielgruppen sowie die Möglichkeiten nied­
rigschwelliger Zugänge sozialraumbezogen diskutiert. Die Ergebnisse der Regionalforen wurden
aufbereitet und auf einem Fachtag im November zusammengefasst dargestellt. Die große Reso­
nanz der Gesprächsforen bei den Trägern der Angebote und den Kommunen führte zu einer Fort­
setzung des Formates im Jahr 2019 in den Kommunen Annaberg, Pirna und Markranstädt.

Im Rahmen der Regionalforen wurden bestehende Strukturen in den Kommunen sozialräumlich
analysiert und Ansätze zu deren Weiterentwicklung diskutiert. Die Nutzung mobiler Angebote,
zum Einsatz digitaler Medien beziehungsweise zur Vernetzung mit dem Gemeinwesen und ande­
ren Institutionen wurden vorgestellt, um Angebotsstrukturen zu ergänzen und damit insbesondere
in den ländlichen Räumen den niedrigschwelligen Zugang für Familien der zu verbessern.

Um die Familienbildung zu stärken und auf die neue Herausforderung der Digitalisierung auszu­
richten, wird zum Ende des Jahres 2019 ein datenbankgestützter Internetauftritt mit Familienbil­
dungs- und -beratungsangeboten der Kommunen und freien Träger bereitgestellt. Familien, Planer
und Anbieter erhalten damit Transparenz über die Angebotsstruktur vor Ort, gegliedert nach Ziel­
gruppen, Lebenslagen und Themenbereichen. Lücken und Parallelitäten in der Angebotsstruktur
können so besser erkannt werden, eine bedarfsgerechtere Planung kann erfolgen.

3.2     Generationen-/Seniorengenossenschaften
Das bürgerschaftliche Engagement der „junggebliebenen Alten“ ist – auch im Sinne des Ge­
winns eigener Lebensqualität - zu stärken und abzurufen, zum Beispiel im Bereich der gegen­
seitigen Hilfe und/oder in dafür geeigneten Sozialräumen.

Lage

Generationen-/Seniorengenossenschaften bieten ein gutes Beispiel für bürgerschaftliches Enga­
gement und Hilfestellungen auf Gegenseitigkeit. Auf der Grundlage eines „Zeittausch-Systems“
können von den Mitgliedern vielfältige Leistungen erbracht werden. Diese werden einem Konto
gutgeschrieben und Leistungen anderer Mitglieder werden dafür bargeldlos „eingetauscht“. Vor­
teil dieser selbstorganisierten Modelle ist, dass Dinge, die jemand nicht mehr selbst erledigen kann
oder will (wie Besorgungen, handwerkliche Kleinarbeiten, Fahrdienste, Grab- oder Gartenpflege),
auf einfache Weise „getauscht“ werden können. Das Solidarmodell „Seniorengenossenschaft“
kann ein Baustein sein, um „gutes Leben im Alter“ zu verwirklichen.

Herausforderungen

Gegenseitige Hilfe und Gemeinschaft werden im Alter immer wichtiger, um Vereinsamung zu ver­
hindern. Deshalb ist es zu begrüßen, wenn sich Personen zu diesem Zweck zusammenschließen.
Dies wurde vom Freistaat mit jährlichen Förderungen unterstützt.

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Was wir tun

Bereits im Jahr 2013 fand ein Kongress „Sachsen füreinander – Seniorengenossenschaften in
Sachsen“ statt. Dieser Auftaktveranstaltung folgte ein Treffen mit potentiellen Gründern im Ja­
nuar 2014. Seit dem Jahr 2015 wurden jährlich bis zu fünf Seniorengenossenschaften in Sachsen
gegründet und vom Freistaat Sachsen bis zum Jahr 2018 mit einem Volumen von mehr als
60.000 Euro gefördert. Die Förderung diente dazu, grundlegende Strukturen in den Vereinen zur
Organisation der gegenseitigen Hilfe zu schaffen. Aktuell ist zu beobachten, dass mit dem Ende
der öffentlichen Förderung Vereine auch in der Lage sind, ihre Ziele weiterhin zu verfolgen.

3.3    „Soziale Kümmerer“
Soziale Kümmerer sind Ansprechpartner, die für Bewohner eines Wohngebietes oder einer
Wohnungsgenossenschaft zur Verfügung stehen und bei Bedarf Hilfe- und Handlungsketten
initiieren. Gezielte Informationsvermittlung über Dienstleister im Sozial- und Gesundheitsbe­
reich und Hilfe bei der Einbindung von Ehrenamtlichen können so das Leben in der gewohnten
Umgebung unterstützen.

Lage

Zunehmend wohnen alte und hilfebedürftige Menschen allein; Angehörige sind beruflich stark
gebunden oder wohnen weit entfernt. Zugleich sind die öffentlichen Versorgungsstrukturen oft
so, dass ein selbständiges Wohnen nicht ohne Hilfe Dritter möglich ist. Dies gilt insbesondere für
ländliche Räume.

Herausforderungen

Ziel ist es, eigenständiges und möglichst selbstbestimmtes Wohnen auch im Alter oder bei Behin­
derungen möglich lange zu erhalten. Die Praxis zeigt, dass Hilfesuchende zumeist erst dann an
Dienstleister herantreten, wenn die Bedürftigkeit bereits fortgeschritten ist. Es braucht daher
Netzwerke, in welchen Fachpartner lokal zusammenarbeiten, um den Zugang bedürftiger Men­
schen zu gemeindenahen Dienstleistungen oder anderen Unterstützungsdiensten sicherzustellen.
Bei Bedarf sollen Wohnungen qualitativ geprüft und Lösungsmöglichkeiten gesucht werden, um
bestehende Barrieren abzubauen.

Was wir tun

Sogenannte „Soziale Kümmerer“ können eine solche, dem Wohnumfeld nahe Hilfestruktur koor­
dinieren. Der Soziale Kümmerer stellt auf niedrigschwelliger Ebene eine Vertrauensperson für Be­
wohner dar, die mit den Herausforderungen des Alltags oder im Umgang mit Vertretern professi­
oneller Strukturen überfordert sind.

Vor einigen Jahren setzte als erste die Chemnitzer Siedlungsgemeinschaft eG einen sogenannten
„sozialen Hausmeister“ ein. In den Jahren 2016 bis 2018 unterstützte das Sächsische Staatsmi­
nisterium für Soziales und Verbraucherschutz Projekte Sozialer Kümmerer in verschiedenen säch­
sischen Regionen. 2019 werden sachsenweit über 20 Soziale Kümmerer mit insgesamt circa
200.000 Euro gefördert.

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3.4    Mehrgenerationenhäuser als Begegnungsräume
Ziel ist es, im sozialen Nahraum weitere Begegnungsmöglichkeiten von Jung und Alt zu schaf­
fen.

Lage

Mehrgenerationenhäuser sind Anlaufstellen für Menschen, die Unterstützung suchen, die an En­
gagement und Begegnung interessiert sind, sowie Orte der Bündelung und Verzahnung von An­
geboten und Aktivitäten der kommunalen Daseinsvorsorge. Mit ihren Angeboten richten sich die
Mehrgenerationshäuser an den bestehenden Bedarfen vor Ort aus. Hierbei stehen sie im engen
Austausch mit der Kommune und stimmen sich mit den anderen Akteuren vor Ort ab. Durch die
Vernetzung sind die Angebote vielfältig und unterschiedlich (unter anderem Begegnungsange­
bote, Willkommenskultur, Bildungsangebote, Angebote im Bereich Betreuung und Beratung, eh­
renamtliches Engagement, Vermittlung hauswirtschaftlicher Dienstleistungen, Unterstützung für
Demenzerkrankte und deren Angehörige).

Mehrgenerationenhäuser fungieren besonders im ländlichen Raum als Angebots- und Dienstleis­
tungsknotenpunkte und leisten einen Beitrag zum Erhalt des Gemeinwohls. Sie haben sich im
Freistaat Sachsen gut entwickelt und sind ein geeigneter Ansatz, um der Spezialisierung der so­
zialen Landschaft Rechnung zu tragen und auf den demografischen Wandel zu reagieren, indem
eine Vielzahl an Angeboten für alle Generationen in einem Haus vereint werden.

Herausforderungen

Die verschiedenen Formen des gemeinschaftlichen und familiären Zusammenlebens werden auch
zukünftig eine wesentliche Bedeutung in unserem Gemeinwesen haben. Hier wird die Verantwor­
tung füreinander generationenübergreifend übernommen. Diese für die Gesamtgesellschaft so
wichtige Wahrnehmung der Eigenverantwortung gilt es auch in Zukunft weiterhin wirksam zu
fördern. Um eine zukunftsfähige flächendeckende soziale Infrastruktur gerade in den ländlichen
Räumen des Freistaates zu entwickeln, wird es darauf ankommen, die Qualität der bestehenden
Angebote zu verbessern und weitere Einrichtungen für einen Einsatz als Mehrgenerationenhaus
zu qualifizieren.

14 |
Abbildung 1: Verteilung der Mehrgenerationenhäuser im Freistaat Sachsen

Was wir tun

Im Rahmen des im Januar 2017 gestarteten Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus des Bun­
desministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend werden 38 Mehrgenerationenhäuser im
Freistaat Sachsen gefördert. Voraussetzung für den Erhalt der 30.000 Euro Bundesförderung ist
eine kommunale Finanzierungsbeteiligung in Höhe von 10.000 Euro im Jahr. Die Sächsische
Staatsregierung unterstützt die Einbettung der Mehrgenerationenhäuser in die landesspezifischen
und kommunalen Infrastrukturplanungen durch die Entwicklung und Erprobung modellhafter An­
sätze gemeinsam mit den sächsischen Kommunen. Mithilfe eines dreijährig angelegten Modell­
projektes sollen die sächsischen Qualitätsstandards für Mehrgenerationenhäuser in allen sächsi­
schen Mehrgenerationenhäusern verankert werden. Potentielle weitere Einrichtungen (soziale be­
ziehungsweise intergenerativ arbeitende Zentren) werden mit einem gezielten Coaching und im
Rahmen eines Qualitätsentwicklungsprozesses auf einen perspektivischen Einsatz als Mehrgene­
rationenhäuser vorbereitet.

Der Freistaat Sachsen setzt sich darüber hinaus gemeinsam mit den anderen Bundesländern mit
einem Vorschlag gegenüber dem Bund für eine dauerhafte finanzielle Sicherung der Mehrgene­
rationenhäuser ein, der sowohl den Ausbau der Struktur als auch die Anpassung der Förderung an
die Kostenentwicklung der letzten Jahre umfasst.

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4          Teilhabe durch Verbraucherschutz
Der Schutz älterer Menschen in ihrer Rolle als Konsumentinnen und Konsumenten ist ein
zentrales Anliegen sächsischer Politik.

4.1        Beratungsangebote der Verbraucherzentralen
Die Verbraucherzentralen bieten Beratung und Information zu Fragen des Verbraucherschut­
zes, helfen bei Rechtsproblemen und vertreten die Interessen der Verbraucher auf Landesebene.

Lage

Ältere Menschen stellen als Verbraucher mit ihren Entscheidungen einen wichtigen Wirtschafts­
faktor dar. Zunehmend werden diesbezügliche Marketingkonzepte ebenso entwickelt wie Strate­
gien, eventuelle Informationsdefizite oder Verhaltensweisen einsamkeitsgefährdeter Älterer ge­
zielt auszunutzen.

Herausforderungen

Nicht nur eine speziell auf die Zielgruppe älterer Menschen ausgerichtete Angebotsstruktur führt
zu einem erhöhten Beratungsbedarf. Ältere Menschen wünschen in vielen Bereichen vermehrt
Informationen und Aufklärung. Sie wünschen sich eine bessere Berücksichtigung ihrer Interessen
und gezielte Ansprache.

Der Beratungsbedarf für ältere Menschen ergibt sich nach Informationen der Verbraucherzentra­
len vor allem zu:5

▪ Vertragsgestaltungen

▪ Fragen der Telekommunikation und digitaler Inhalte

▪ Energieberatung (hauptsächlich bei Umzug, Modernisierung und Barrierefreiheit)

▪ Lebensmittel- und Ernährungsfragen

Was wir tun

Wir bieten im Freistaat Sachsen ein flächendeckendes Netzwerk an Verbraucherberatungsstellen
an. Es gibt neben den 13 Standorten der Verbraucherzentrale Sachsen regional unterschiedlich
ausgerichtete, bedarfsorientierte Angebote verschiedener Träger für Ältere.

Als Referenzregion für ein „aktives und gesundes Altern“ von der Europäischen Union ausgewählt,
ist es für den Freistaat Sachsen ein besonderes Anliegen, den Verbraucherschutz vor allem im
Kontext der Digitalisierung auch im Gesundheitswesen voranzubringen.

5   Felser 2017

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4.2        Erhöhung der Akzeptanz digitaler Medien durch Ältere im Alltag
Werden ältere Menschen geschult, wie sie digitale Angebote nutzen können, kann dies zu
einer umfangreicheren und selbstbestimmteren Teilhabe am Alltagsleben führen.

Lage

In unserer modernen Gesellschaft unterliegen Information und Kommunikation einem grundle­
genden Wandel. Immer häufiger werden sogenannte intelligente Geräte verwendet. Diese Infor­
mations- und Kommunikationstechnik bestimmt mittlerweile nahezu alle zwischenmenschlichen
Interaktionen und berührt fast jeden Bereich des gesellschaftlichen Lebens. Senioren können die­
ser Entwicklung meist nicht ausweichen. Desto wichtiger ist deren altersgerechte Heranführung
an die selbstbestimmte Verwendung.

▪ Nach wie vor nutzen in Deutschland jüngere Menschen häufiger das Internet als ältere. Im Jahr
  2018 gebrauchte die Altersgruppe der 65-Jährigen (und älter) zu 63 % dieses Medium; in der
  Altersgruppe der 44- bis 64-Jährigen waren es immerhin 95 %. 6

▪ 20 Millionen ältere Menschen in Deutschland bleiben bei der Digitalisierung auf der Strecke.
  Von der Generation 70+ haben mehr als zehn Millionen das Internet noch nie genutzt. Besorg­
  niserregend: Die Alterslücke hat sich in dieser Altersgruppe seit 2001 nicht verringert. Bisherige
  Maßnahmen haben also offensichtlich keine nachhaltige Wirkung erzielt. 7

▪ Besonders im ländlichen Raum erweisen sich die digitalen Medien als geeignete Möglichkeit
  zur kommunikativen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch Kontakt zu Familie, Freunden
  und Bekannten, zur Zeitersparnis oder zur Vermeidung längerer Fahrten oder Wege, zur Infor­
  mationsbeschaffung und für Einkäufe/Bestellungen im Internet. Dennoch bestehen seitens vie­
  ler Älterer immer noch Vorbehalte, Berührungsängste und Unsicherheiten – auch aus Furcht
  vor finanziellen Einbußen – bei der Nutzung des Internets. 8

Herausforderungen

Es besteht Handlungsbedarf! Da die zunehmende Digitalisierung auch den Alltag Älterer beein­
flusst und sie daran Interesse zeigen, müssen diese befähigt werden, Kenntnisse bezüglich eines
selbstbestimmten und sicheren Umgangs bei der Nutzung des Internets und der digitalen Medien
zu erwerben. Niedrigschwellige Unterstützungsmöglichkeiten und Zugänge sind dabei ebenso wie
dezentrale Vor-Ort-Angebote beziehungsweise aufsuchende Angebote (zum Beispiel in Senioren­
heimen oder in der Tagespflege) weiterzuentwickeln. Diese Geh-Strukturen erfordern einerseits
eine offensive und gezielte Öffentlichkeitsarbeit beziehungsweise seniorensensible Bewerbung,
andererseits eine intensive Vernetzung mit örtlichen Trägern.

6   https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Einkommen-Konsum-Lebensbedingungen/IT-Nut­
    zung/_inhalt.html
7   https://www.dzw.de/studie-zur-internetnutzung-20-millionen-senioren-bleiben-auf-der-strecke
    https://www.dzw.de/studie-zur-internetnutzung-20-millionen-senioren-bleiben-auf-der-strecke
8   https://www.digitale-chancen.de/content/presse/stories.cfm/key.385/lang.1

                                                                                                       | 17
Was wir tun

Hier können zum Beispiel Möglichkeiten im Rahmen der Mehrgenerationenhäuser Anlaufpunkte
für Kontakte und Austausche mit „persönlicher Betreuung“ bei der Verwendung digitaler Medien
sein. Mehrgenerationenhäuser werden vom Freistaat Sachsen gefördert. Zudem wird Sachsen den
Bundesgesetzgeber dort unterstützen, wo es notwendig ist, mit der immensen technologischen
Entwicklung auch im Bereich des Verbraucherschutzes, hier vor allem im Sinne älterer Verbrau­
cher, Schritt zu halten. Wir werden aufzeigen, wo Sensibilität und Aktivität mehr denn je notwen­
dig sind. Eine wesentliche strukturelle Rahmenbedingung ist, dass die digitale Infrastruktur, ins­
besondere in ländlichen Gebieten, kontinuierlich weiter ausgebaut und angemessen gestaltet
wird, um eine möglichst flächendeckende Verfügbarkeit zu erreichen.

4.3     Flächendeckende Weiterentwicklung der Projekte der Verbraucherbil­
        dung/Verbraucherinformation für ältere Menschen
Verbraucher müssen im Konsumalltag durch Bildungsangebote unterstützt werden. Verbrau­
cherbildung bedeutet, theoretisches und angewandtes Alltagswissen zu vermitteln und Hand­
lungsfähigkeit zu ermöglichen.

Lage

Es gibt bereits zahlreiche Initiativen auf allen Ebenen zur Stärkung der digitalen Kompetenzen für
ältere Personen. Ehrenamtlich Engagierte und Hauptamtliche begleiten andere ins Netz (wie zum
Beispiel Senioren-Computerclubs, Internet-Initiativen, Senioren-Technik-Botschafter, Senioren­
büros, Mehrgenerationenhäuser). Für eine bessere Vernetzung setzt sich unter anderem die Bun­
desarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e. V. (BAGSO) ein. Sie führt zahlreiche Pro­
jekte zur Stärkung der Medienkompetenz Älterer durch.

Das Projekt „Digital-Kompass“ des Bundes richtet sich bundesweit an engagierte Menschen, die
Ältere mit praktischen Tipps auf dem Weg ins/durchs Internet begleiten. Der „Digital-Kompass“
beinhaltet kostenfreie Schulungsmaterialien und Präsentationen sowie ein Online-Forum für den
direkten Austausch untereinander. Fragen der Ehrenamtlichen werden über digitale Stammtische
direkt von Experten per Videokonferenz beantwortet. Eine andere Maßnahme, die Ältere an die
digitale Welt heranführen will, ist das Projekt „Silver Surfer“, das sich an Ältere richtet, die bereits
digitale Medien nutzen und hierzu noch mehr wissen möchten. Das sehr erfolgreiche Programm
unterstützt sie, einen selbstbestimmten und sicheren Umgang mit dem Internet zu erlangen sowie
Fragen, die bei der täglichen Nutzung auftreten, zu beantworten. Zudem spielen Unsicherheiten,
Risikoaspekte oder die Sensibilisierung für Gefahren eine Rolle. „Silver Surfer“ ist vor dem Hinter­
grund des lebenslangen Lernens ein Beitrag zum Ausbau der Medienkompetenz der älteren Gene­
ration.

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Herausforderungen

Die Anzahl der über 65-jährigen Verbraucherinnen und Verbraucher wird in den nächsten Jahren
erheblich zunehmen. Bereits heute bestimmen viele auf diese Käuferschicht bezogene Produkte
den Markt. Ältere Menschen sind aber nicht nur wichtige Wirtschaftsteilnehmer, sie sind im fort­
geschrittenen Alter als Kunden verletzlicher und anfälliger für zweifelhafte Werbung. Fairer Um­
gang miteinander ist somit wichtiger Aspekt der Teilhabe am wirtschaftlichen Leben für ältere
Menschen. Da sie auch immer häufiger lohnende Ziele bei Betrugsdelikten sind, ist eine stärkere
Sensibilität hierfür bei ihnen und ihren Angehörigen zu schärfen.

Was wir tun

Um ältere Menschen dauerhaft in die mehr und mehr digitalisierte Welt mitzunehmen, ist es
notwendig, sie nach den Modellen des lebenslangen Lernens und mit technischen Neuerungen
vertraut zu machen. Es bedarf sowohl guter Kommunikation seitens bestehender Angebote als
auch neue, kleinräumige Möglichkeiten in den Regionen, um Senioren gut zu begleiten und ihnen
die Vorteile aktiver Internetnutzung im Alter zu vermitteln.

Der Freistaat Sachsen sieht zudem Handlungsbedarf, die vorhandenen „Projekt-Leuchttürme“
nachhaltig zu implementieren. Daher ist er im Rahmen der 13. Verbraucherschutzministerkonfe­
renz initiativ geworden und hat dafür Sorge getragen, dass die vorhandene Angebotsstruktur wei­
terentwickelt und noch stärker in die Länder getragen wird. Sachsen befürwortet ausdrücklich die
Entwicklung einer gemeinsamen Strategie für eine umfassende digitale Verbraucherpolitik für die
ältere Generation gemeinsam mit dem Bund.

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5      Teilhabe an gewohnter häuslicher Umgebung
Ältere Menschen haben den Wunsch, solange wie möglich im gewohnten Wohnumfeld und
getragen von stabilen sozialen Netzwerken zu leben.

Altersgerechter und bezahlbarer Wohnraum vermittelt Sicherheit, sowohl unter finanziellen
Aspekten als auch unter solchen der Bewegungsfreiheit. Mit der dauerhaften Einbindung in
das vertraute Umfeld sind für den älteren Menschen Veränderungen außerhalb seines unmit­
telbaren Wohnbereiches leichter zu bewältigen. Im häuslichen Umfeld können technische
Hilfsmittel das Leben erleichtern.

Für ältere Menschen mit Behinderung stellt die Vermittlung geeigneter Wohnmöglichkeiten
eine besondere Herausforderung dar. Diese Leistung kann nur direkt vor Ort erbracht werden.

5.1    Schaffen einer gesunden Umgebung und geeigneten Wohnraums
Nicht nur gesunden, sondern auch betreuungs- und pflegebedürftigen Menschen soll der lange
Verbleib in ihrem Wohnumfeld ermöglicht werden.

Lage

Wohnen bedeutet nicht nur ein Dach über dem Kopf, sondern auch ein gesundes Umfeld. Ausge­
hend von der „Gesunde Städte-Bewegung“ der Weltgesundheitsorganisation WHO finden sich im
gleichnamigen Netzwerk der Bundesrepublik vier sächsische Städte - Chemnitz, Leipzig, Crimmit­
schau und Dresden - , die sich im Rahmen einer Selbstverpflichtung zum intersektoralen Hand­
lungsansatz der Gesundheitsförderung und Prävention bekennen und daran arbeiten, sowohl Be­
wusstsein als auch Vernetzung inner- und außerhalb der Verwaltung unter den Aspekten von
Prävention, Gesundheitsförderung und Gesundheitsverträglichkeit voranzubringen.

Darüber hinaus gibt es noch vier Träger aus Sachsen, - die „Carus Consilium Sachsen GmbH“; das
„Zukunft für Jung und Alt in der Region Oberes Elbtal/Osterzgebirge - Aktionsprogramm regionale
Daseinsvorsorge MORO“; den „Verein zur Förderung von Innovationen in der Gesundheitswirt­
schaft in der Region Dresden e. V.“ und den „Verein zur Förderung der Gesundheitswirtschaft in
der Region Leipzig e. V.“ unter den „Gesundheitsregionen in Deutschland“, die in einem ähnlichen
Ansatz durch Kooperationen und Vernetzungen die Sicherstellung der wohnortnahen Gesund­
heitsversorgung gewährleisten möchten. Im Rahmen des Projektes in Leipzig wird beispielsweise
durch eine Arbeitsgruppe die „Strategie für eine seniorenfreundliche Stadt Leipzig“ entwickelt.

Herausforderungen

Unabhängig von einzelnen Initiativen muss flächendeckend genügend altersgerecht gestalteter
und erschwinglicher Wohnraum zur Verfügung stehen. In vielen Fällen sind notwendige Umbauten
zu tätigen. Zu prüfen ist zudem, in welchem Umfang sich Heime durch „Quartiershäuser“ sowie
kleinere und nachbarschaftlich verankerte Pflegewohngemeinschaften ersetzen lassen. Dies ist bei
entsprechenden Infrastrukturplanungen zu berücksichtigen.

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Was wir tun

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz setzt sich mit dem zustän­
digen Sächsischen Staatsministerium des Innern über die Förderrichtlinien „Wohnraumanpas­
sung“ und „Seniorengerecht Umbauen“ dafür ein, dass die Belange älterer Menschen bei der Ge­
staltung des Wohnraumes berücksichtigt werden und der Wohnraum an ihre Einschränkungen in
der Mobilität und besonderen Bedarfe angepasst werden kann. Ziel des Freistaates ist es, die An­
zahl der Angebote an seniorengerechtem Mietwohnraum zu erhöhen. Hierfür hat der Freistaat
Sachsen insgesamt 19 Millionen Euro bis zum Jahr 2019 eingeplant. Auch für das Jahr 2020 wird
angestrebt, die Förderung weiter auszureichen, wenn der Bund dafür Mittel zur Verfügung stellt.

5.2    Barrierefreiheit
Seit den 90er Jahren ist das Thema „Barrierefreiheit“ zunehmend ins öffentliche Bewusstsein
gerückt. Es hat Einzug gehalten in verschiedene Gesetze der Bundesländer und ist zu einem
bedeutenden Aspekt bei öffentlichen Bauvorhaben geworden. Die demographische Entwick­
lung rückt die Barrierefreiheit bei Bauen, Wohnen und bei der Kommunikation auch im pri­
vaten Bereich in den Vordergrund.

Lage

Für viele Menschen wird im Alter die Barrierefreiheit immer wichtiger.

Herausforderungen

Barrierefreiheit ermöglicht nicht nur Rollstuhlnutzern den Zugang zu öffentlichen Gebäuden und
Einrichtungen, sie erleichtert auch Menschen mit altersbedingten Mobilitätseinschränkungen
oder Sinnesbeeinträchtigungen die Teilhabe an kulturellen Veranstaltungen, den Zugang zu Infor­
mationen sowie die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Neben Rampen, Aufzügen und breiten
Türen sind Informationen in einer gut lesbaren, kontrastreichen Schrift, Informationen in leicht
verständlicher Sprache oder das Vorhandensein von Induktionsschleifen für Hörgeräte Elemente,
die auch alten Menschen ein unabhängiges und selbstbestimmtes Leben erleichtern.

Was wir tun

Seit 2014 fördert der Freistaat Sachsen aus Mitteln des Sächsischen Staatsministeriums für Sozi­
ales und Verbraucherschutz kleine Investitionen zur Beseitigung bestehender Barrieren an öffent­
lichen Gebäuden und Einrichtungen im Freizeit-, Kultur- und Bildungsbereich sowie im Gesund­
heitswesen. Durch das Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen „Lieblingsplätze für alle“ wur­
den bislang fast 1.000 Einzelmaßnahmen in ganz Sachsen gefördert, die jeweils konkrete Verbes­
serungen für Menschen mit Behinderungen oder mit Mobilitätsbeeinträchtigungen bedeuten.
Künftig soll das Programm erweitert werden und auch gezielt Arzt- und Zahnarztpraxen mit ein­
beziehen.

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Menschen bei einer eintretenden Behinderung den Verbleib in ihrer Wohnung zu ermöglichen, ist
Ziel der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Förderung der Anpassung
von Wohnraum an Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Darüber hinaus beste­
hen über die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern weitere Fördermöglichkei­
ten für den barrierereduzierenden Umbau von Wohngebäuden.

Mit dem Barrierefreie-Websites-Gesetz verpflichtet der Freistaat Sachsen seine Behörden sowie
alle öffentliche Stellen, ihre Internetseiten barrierefrei zu gestalten. Damit wird ein wichtiger Bei­
trag geleistet, Informationen öffentlicher Stellen für alle Menschen zugänglich zu machen, wie
dies von einer EU-Richtlinie gefordert wird.

5.3     Wohnen für Menschen mit Behinderungen im Alter
Optimale Lebensbedingungen und geeignete Hilfsangebote für Menschen mit verschiedenen
Behinderungen und für alle Altersgruppen schaffen: Das ist das langfristige Ziel der Sächsi­
schen Staatsregierung.

Lage

Da die Zahl von Menschen mit (geistigen) Behinderungen im Rentenalter stetig ansteigt und ein
noch relativ neues Phänomen ist, stehen die Einrichtungen der Behindertenhilfe hinsichtlich der
Betreuung und Pflege vor vielen Herausforderungen.

Herausforderungen

Zwei Gruppen von Menschen mit Behinderungen sind bei der Frage nach einem möglichst guten
Leben im Alter besonders betroffen:

▪ Zum einen für diejenigen, die seit vielen Jahren in einer Wohnstätte der Eingliederungshilfe
  leben und einer Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen nachgingen. Ins­
  besondere für die Betreiber kleinerer Wohnstätten, in denen ausschließlich Werkstattbeschäf­
  tigte leben, ist die Tagesbetreuung eine wirtschaftliche Herausforderung.

▪ Zum anderen betrifft es Menschen mit schweren Behinderungen, die ein Leben lang bei ihren
  nun alten Eltern gelebt haben. Diese sind vielfach nicht mehr in der Lage, sich um ihr behin­
  dertes erwachsenes Kind zu kümmern. Die betroffenen Menschen mit Behinderungen müssen
  in relativ hohem Alter aus ihrer familiären Umgebung in ein Wohnangebot für Menschen mit
  Behinderung umziehen.

Die allgemeinen Angebote der Altenhilfe müssen auf die zunehmende Zahl älterer Menschen mit
Behinderungen ausgerichtet werden. Hierbei sind Konzepte für inklusive Lösungen zu entwickeln,
um dem Aufbau teurer Doppelstrukturen entgegenzuwirken.

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Was wir tun

Bereits 2012 hat der Landespflegeausschuss in Sachsen ein „Sächsisches Gesamtkonzept zur Ver­
sorgung älterer Menschen mit Behinderung“ erstellt. In Umsetzung des Aktionsplans der Staats­
regierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wurde durch die Firma Prognos
AG im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz eine Stu­
die zu Alter und Pflege von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen erstellt. Die Hand­
lungsempfehlungen der Studie wurden ausgewertet. Die Ergebnisse der Auswertungen sind in die
Diskussion im Rahmen der Sächsischen Regionaldialoge zur Pflege eingeflossen.

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6           Teilhabe durch Mobilität
Die Studie „Gutes Leben im Alter“9 für das Sächsische Staatsministerium für Soziales und
Verbraucherschutz zeigt deutlich, dass ein Drittel der älteren Menschen bis ins hohe Lebens­
alter Bus und Bahn fährt.

Im Hinblick auf Teilhabe durch Mobilität sieht das Sächsische Staatsministerium für Soziales
und Verbraucherschutz seine Zuständigkeiten weniger in Themen der Verkehrstechnik und der
Sicherstellung von Verbindungen als vielmehr in der aktiven Mobilisierung der alten Menschen
im täglichen Leben. Diese Aktivierung ist im Kontext mit weiteren Leistungen der sozialen
Betreuung, medizinischen Behandlung und Pflege aber auch der technischen Unterstützung
zu betrachten. Ziel ist es, die Mobilität durch Maßnahmen wie zum Beispiel Betreuungs- und
gesundheitserhaltende Angebote zu stärken.

6.1         Alltagsbegleiter
Normale Lebensführung und soziale Teilhabe hängen stark von den eigenen Mobilitätsmög­
lichkeiten und von den vorhandenen Unterstützungsangeboten ab.10

Lage

Alltagsbegleiter unterstützen Menschen ab 60 Jahren, die nicht pflegebedürftig sind, im Alltag zu
Hause. Sie helfen beim gemeinsamen Einkauf und begleiten die Senioren bei Behördengängen,
Arztbesuchen, Kirchgängen oder den wöchentlichen Seniorentreffen. Bei der gemeinsamen Frei­
zeitgestaltung sind Spazierengehen oder Vorlesen von Büchern genauso möglich wie der Besuch
von Veranstaltungen oder der Gemeindeversammlung. Ziel ist, durch diese regelmäßige Beglei­
tung und Unterstützung im täglichen Leben einer sozialen Isolierung vorzubeugen und den Ver­
bleib im eigenen Wohnraum zu verlängern.

Gegenwärtig bieten im Freistaat Sachsen 89 Projekte die Alltagsbegleitung an.

Herausforderungen

Das Landesprogramm Alltagsbegleiter soll verstetigt und die Inanspruchnahme erhöht werden.
Ziel ist es, in ganz Sachsen ein flächendeckendes Netz an Alltagsbegleitern/Projektträgern zu er­
reichen.

Was wir tun

Mit einer sachsenweiten Kampagne wurde für Alltagsbegleiter geworben. Eine intensivere Bewer­
bung wird in den Regionen, in denen keine beziehungsweise kaum Projektträger ansässig sind,
durch die neue Fachservicestelle für Alltagsbegleitung, Nachbarschaftshilfe und Angebote zur Un­
terstützung im Alltag durchgeführt.

9    Hermenau et.al.
10   Kaiser 2008

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Abbildung 2: Alltagsbegleiter für Senioren

6.2     Technische Unterstützung
Der Freistaat Sachsen fördert die Einführung und innovative Anwendung von Altersgerechten
Assistenzsystemen.

Lage

AAL (Altersgerechte Assistenzsysteme für ein selbstbestimmtes Leben oder selbstbestimmtes Le­
ben durch innovative Technik oder Assistenzsysteme für Ältere; englisch: Active Assisted Living
oder Ambient Assisted Living, AAL) umfasst Methoden, Konzepte, elektronische Systeme, Produkte
sowie Dienstleistungen, welche das alltägliche Leben älterer oder behinderter Menschen situati­
onsabhängig und unaufdringlich unterstützen. Die verwendete Technik ist auf den Menschen aus­
gerichtet und integriert sich in dessen direktes Lebensumfeld. Die Technik passt sich an die Be­
dürfnisse des Nutzers an und nicht umgekehrt.

AAL kann in unterschiedlichen Dienstleistungsbereichen angewendet werden. Es ist möglich, me­
dizinische Dienstleistungen, Pflegeleistungen, Wohnen, Bewirtschaftung oder Mobilität wechsel­
seitig zu vernetzen und die ambulante Versorgung älterer Menschen zu verbessern. Damit kann
der Wunsch, in den eigenen vier Wänden zu bleiben, länger erfüllt werden.

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Herausforderungen

Viele Menschen wachsen heute wie selbstverständlich mit einem Höchstmaß an Mobilität auf.
Pendeln hin zur Arbeit, Erwerbsbiografien an unterschiedlichen Orten, Urlaubsreisen und die täg­
lichen Erfahrungen mit Verkehr sind uns vertraut und werden daher auch die späteren Lebensab­
schnitte mitbestimmen. Auch ist Mobilität durch eigene Bewegung und Sport wichtiger Teil der
Gesundheitsvorsorge (nicht nur) für ältere Menschen. Dabei ist in zunehmendem Alter sowohl
professionelle als auch ehrenamtliche Begleitung und Unterstützung eine wichtige Voraussetzung
zum Erhalt der Mobilität. Daher wird in Zukunft sowohl auf die weitere Erschließung infrastruk­
tureller (zum Beispiel sichere Fahrradwege) und technischer (zum Beispiel durch Fahrassistenzen)
als auch personeller Ressourcen hingewirkt werden müssen.

Was wir tun

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz fördert verschiedene Pro­
jekte zur Entwicklung praxistauglicher Assistenzsysteme, vor allem über den Europäischen Fonds
für regionale Entwicklung (EFRE). Dort stehen für den Zeitraum 2014 - 2020 Mittel in Höhe von
28,6 Millionen Euro für Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen zur Verfügung, mit denen In­
novationen in der sächsischen Gesundheits- und Pflegewirtschaft gefördert werden.

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