Handbuch Förder maßnahmen - Imma terielles

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Handbuch
Förder­
maßnahmen
      Imma-
im Anwendungsbereich
des UNESCO-
Übereinkommens

      terielles
Kulturerbe
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    Deutsche UNESCO-Kommission, Geschäftsstelle Immaterielles Kulturerbe      Handbuch zu Fördermaßnahmen im Anwendungsbe-
    2016                                                                   reich des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des
                                                                                                      immateriellen Kulturerbe
Handbuch zu Fördermaßnahmen
im Anwendungsbereich des
UNESCO-Übereinkommens zur
Erhaltung des immateriellen
Kulturerbes
Deutsche UNESCO-Kommission
Geschäftsstelle Immaterielles Kulturerbe
2016

Zugunsten der Lesbarkeit verzichtet die vorliegende Publikation bei Personen- und
Berufsbezeichnungen meist auf die ausdrückliche Nennung der männlichen und weiblichen
Form. Es sind stets Personen des jeweilig anderen Geschlechts mit einbezogen,
sofern nicht anders erwähnt.

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    Deutsche UNESCO-Kommission, Geschäftsstelle Immaterielles Kulturerbe      Handbuch zu Fördermaßnahmen im Anwendungsbe-
    2016                                                                   reich des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des
                                                                                                      immateriellen Kulturerbe
Einleitung

             Seit Mitte 2013 ist in Deutschland das UNESCO-Übereinkom-
             men zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes in Kraft. Dem
             Kernziel des Übereinkommens – die Erhaltung lebendigen Kul-
             turerbes, d.h. der Weitergabe von Wissen und Können – dienen
             bereits eine ganze Reihe von bestehenden Fördermaßnahmen in
             Deutschland. Immaterielles Kulturerbe fußt weithin auf bürger-
             schaftlichem Engagement. Welche Unterstützung gewährt wird,
             welche Ressourcen also den Akteuren für ihre Erhaltungsaktivi-
             täten zur Verfügung gestellt werden, ist für diese eine wichtige
             Frage.

             Eine Zusammenstellung bzw. einen Überblick über die dem
             Immateriellen Kulturerbe dienenden Fördermaßnahmen gibt es
             bisher allerdings nicht. Eine exemplarische Erfassung dieser
             Ressourcen im Sinne einer Kartierung (Mapping) und zur Anre-
             gung der Akteure untereinander wird mit diesem Handbuch
             – eine „Desk-research“ der Deutschen UNESCO-Kommission
             – erstmals versucht. Die vorgestellten Maßnahmen sind keines-
             wegs erschöpfend, sondern sollen beispielhaft für die vielfältige
             Förderlandschaft in Deutschland stehen und ggf. Anregungen
             geben, welche Maßnahmen adaptiert werden können.

             Ressourcen werden hier in einem breiten Sinne verstanden:
             Wertschätzung, ideelle bzw. Sachleistungen (z.B. Zur-Verfü-
             gung-Stellung von Räumen), Aufmerksamkeit, Anerkennung,
             Förderpolitik, Fundraising, Zugang zu Medien, personelle und
             finanzielle Ressourcen.

             Für die folgenden Angaben übernimmt die Deutsche
             UNESCO-Kommission keine Gewähr. Hinweise auf legislative
             Grundlagen (Verfassungsnormen) sind nicht als Anspruchs-
             grundlagen zu verstehen. Im Übrigen ergeben sich auch aus
             einer Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis des Immateri-
             ellen Kulturerbes bzw. das Register Guter Praxisbeispiele sowie
             – sofern geführt – in Verzeichnisse auf Landesebene keine
             Rechtsansprüche gegenüber Bund und Ländern, insbesondere
             entsteht kein Anspruch auf eine öffentliche Förderung.

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Handbuch zu Fördermaßnahmen im Anwendungsbe-

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                                                 reich des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des
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    1. Fördermaßnahmen auf
    Bundesebene
    10
    1.1 Gemeinnützigkeit

    10
    1.2 Übungsleiterpauschale

    11
    1.3 Kulturstiftung des Bundes

    11
    1.4 Kulturstiftung der Länder

    12
    1.5 Förderung der Kirchen

    12
    1.6 Freiwilligendienste

    12
    1.7 Deutscher Engagementpreis

    12
    1.8 Forschungsförderung

    13
    1.9 Kulturförderung der Europäischen Union

    15
    2. Fördermaßnahmen auf
    Ebene der Länder und
                                                 Deutsche UNESCO-Kommission, Geschäftsstelle Immaterielles Kulturerbe
    Kommunen
    16
    2.1 Baden-Württemberg

    17
    2.2 Bayern

    18
    2.3 Berlin

    19
    2.4 Brandenburg

    20
    2.5 Bremen

    20
    2.6 Hamburg­
                                                 2016

6
Inhalt

21
2.7 Hessen

21
2.8 Mecklenburg-Vorpommern

22
2.9 Niedersachsen

23
2.10 Nordrhein-Westfalen

25
2.11 Rheinland-Pfalz

26
2.12 Saarland

26
2.13 Sachsen

28
2.14 Sachsen-Anhalt

29
2.15 Schleswig-Holstein

30
2.16 Thüringen

33
3. Online-Verzeichnisse zu
Förderungen auf Ebenen von
Bund, Ländern und
Kommunen
34
3.1 Deutsches Informationszentrum Kulturför-
derung (DIZK)

34
3.2 Stiftungen.org – Portal für Stiftungen und
das Stiftungswesen

34
3.3 Förderdatenbank des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Energie

34
3.4 Kulturpreise

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    Deutsche UNESCO-Kommission, Geschäftsstelle Immaterielles Kulturerbe      Handbuch zu Fördermaßnahmen im Anwendungsbe-
    2016                                                                   reich des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des
                                                                                                      immateriellen Kulturerbe
1.
Fördermaßnahmen
auf Bundesebene

10
1.1 Gemeinnützigkeit

10
1.2 Übungsleiterpauschale

11
1.3 Kulturstiftung des Bundes

11
1.4 Kulturstiftung der Länder

12
1.5 Förderung der Kirchen

12
1.6 Freiwilligendienste

12
1.7 Deutscher Engagementpreis

12
1.8 Forschungsförderung

13
1.9 Kulturförderung der Europäischen Union

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Handbuch zu Fördermaßnahmen im Anwendungsbe-

                                                                                                                                  immateriellen Kulturerbe
                                                                                                       reich des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des
                                                        tums (einschließlich des Karnevals, der
1.1                                                     Fastnacht und des Faschings)
                                                    •   die Förderung des bürgerschaftlichen
Gemeinnützigkeit                                        Engagements zugunsten gemeinnütziger,
                                                        mildtätiger und kirchlicher Zwecke (seit 1.
                                                        Januar 2007)
Durch die anerkannte Gemeinnützigkeit bieten
sich einem Verein einige Vorteile, wenn dies        Insbesondere bei kleinen nicht eingetrage-
auch mit einem erheblichen Anfangsaufwand           nen Vereinen, die keine Spendengelder oder
(Satzungsanpassung, Beantragung…) und mit           Zuschüsse erhalten, keinem Dachverband
einer dauerhaften Überprüfung der Vereins­          angehören, auch keine Kapitaleinkünfte und
praxis verbunden ist: Anerkannt gemeinnüt-          nur geringe Einnahmen haben, ergeben sich in
zige Vereine stehen nicht in der Pflicht die        der Regel durch eine Gemeinnützigkeit keine
Ertragssteuer, d.h. die Körperschafts- und          Vorteile. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit
Gewerbesteuer, abzuführen. Die anerkannte           ist keine Pflicht.
Gemeinnützigkeit gibt einem Verein das zusätz-
liche Recht Spenden anzunehmen sowie Spen-
denbestätigungen auszustellen. Befreit werden
sie zudem von der Grund-, der Erbschafts-, der      1.2
Schenkungs- und der Kapitalverkehrssteuer.
Es werden also keine Steuern für Mitgliedsbei-      Übungsleiter­
                                                    pauschale
träge, Spenden, Erbschaften, Zuschüsse, Umla-
gen u.Ä. eingezogen. Solange die Einnahmen
aus wirtschaftlichen Aktivitäten eines Vereins
den Betrag von 35.000 Euro nicht übersteigen,
gilt dies noch als gemeinnützig.                    Mit der Steuerbegünstigung des § 3 Nr. 26 EStG
                                                    will der Gesetzgeber gemeinnützige Körper-
Weitere Vergünstigungen, die gemeinnützigen         schaften unterstützen, die auf ehrenamtliche
Vereinen u.U. gewährt werden, sind:                 Helfer angewiesen sind. Pro Person und Jahr
•   Zuschüsse aus öffentlichen Kassen, häufig       können im Rahmen der Übungsleiterpauschale
    auch von Stiftungen                             2.400 Euro steuer- und sozialabgabenfrei hinzu-
•   Die Zugehörigkeit zu Dachverbän-                verdient werden. Lediglich der diesen Freibetrag
    den und die Nutzung entsprechender              übersteigende Teil nebenberuflicher Einnahmen
    Rahmenverträge                                  muss versteuert werden. Wer als Übungsleiter
•   Die kostenfreie/-günstige Überlassung von       und -leiterin von der so genannten Übungs-
    Räumlichkeiten                                  leiterpauschale profitieren will, muss sich
•   Die Gebührenbefreiung für die Eintragung        nicht zwangsläufig als Trainer oder Trainerin in
    ins Vereinsregister                             einem Sportverein engagieren. Die Regelung
                                                    kann etwa auch bei folgenden Tätigkeiten in
Nach § 52 Abs. 1 Abgabenordnung verfolgt            Anspruch genommen werden:
„eine Körperschaft […] gemeinnützige Zwecke,        •    Ausbildungsleiter/-innen, Ausbilder/-innen,
wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die            Erzieher/-innen, Betreuer/-innen oder ver-
Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder            gleichbare Tätigkeiten
sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.“ Nur        •    künstlerische Tätigkeiten
Körperschaften, Personenvereinigungen und

                                                                                                       Deutsche UNESCO-Kommission, Geschäftsstelle Immaterielles Kulturerbe
Vermögensmassen i. S. d. § 1 Abs.1 des Körper-      Die Übungsleiterpauschale ist an folgende Vor-
schaftsteuergesetzes können als gemeinnützig        aussetzungen geknüpft:
anerkannt werden. Die Anerkennung ist nicht         •   Die Tätigkeit muss im Dienst oder Auftrag
möglich für Personengesellschaften und Gesell-          einer öffentlichen oder öffentlich-recht-
schaften des bürgerlichen Rechts.                       lichen Institution, eines gemeinnützigen
                                                        Vereins, einer Kirche o-der vergleichbaren
Für eine Anerkennung kommen daher u.a.                  Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger,
infrage:                                                mildtätiger oder kirchlicher Zwecke ausge-
•    eingetragene und nicht eingetragene                übt werden.
     Vereine                                        •   Die Tätigkeit darf nicht im Hauptberuf
•    rechtsfähige und nicht rechtsfähige                ausgeübt werden, wobei eine Tätigkeit als
     Stiftungen                                         nebenberuflich gilt, wenn sie zeitlich nicht
•    Betriebe gewerblicher Art von juristischen         mehr als ein Drittel eines vergleichbaren
     Personen des öffentlichen Rechts                   Vollzeitberufs in Anspruch nimmt.

Nach § 52 Abs. 2 AO sind u. a. folgende Ziele als
gemeinnützig anzuerkennen:
•  die Förderung von Kunst und Kultur
•  die Förderung von Völkerverständigung
•  die Förderung des Naturschutzes und der
   Landschaftspflege
•  die Förderung des Heimatgedankens
                                                                                                       2016

•  die Förderung des traditionellen Brauch-

10
Doppelpass - Fonds für Kooperationen im The-
1.3                                                  ater // Kooperationen von freien Gruppen und

Kulturstiftung
                                                     festen Tanz- und Theaterhäusern

des Bundes
                                                     Im Fonds Doppelpass werden gezielt Koopera-
                                                     tion von freien Gruppen und festen Tanz- und
                                                     Theaterhäusern unterstützt. Mit diesem Pro-
                                                     gramm möchte die Kulturstiftung des Bundes
Die Kulturstiftung des Bundes fördert Kunst und      die freien Szenen und Theaterinstitutionen in
Kultur im Rahmen der Zuständigkeit des Bun-          Deutschland zum Erproben neuer Formen der
des. Ein Schwerpunkt ist dabei die Förderung         Zusammenarbeit und künstlerischer Produktion
innovativer Programme und Projekte im interna-       anregen. Die Förderung will Künstlerinnen und
tionalen Kontext. Dabei investiert die Stiftung      Künstlern beider Seiten den nötigen Freiraum
auch in die Entwicklung neuer Verfahren der          eröffnen, um ihre Strukturen und Arbeits-
Pflege des Kulturerbes und in die Erschließung       weisen produktiv zu verbinden. Zum Bewer-
kultureller und künstlerischer Wissenspotentiale     bungsschluss am 15. März 2015 adressiert das
für die Diskussion gesellschaftlicher Fragen. Die    Programm erstmals freie Gruppen aus allen
Kulturstiftung des Bundes setzt außerdem             künstlerischen Sparten. So kann zum Beispiel
einen Schwerpunkt auf den kulturellen Aus-           eine freie Musikgruppe ebenso wie etwa eine
tausch und eine grenzüberschreitende Zusam-          aus Video-, Sound- und Performancekünstlern
menarbeit. Sie initiiert und fördert dazu Projekte   bestehende Gruppe eine Partnerschaft mit
auf Antrag ohne thematische Eingrenzung in           einem Theaterhaus eingehen.
allen Sparten. Außerdem fördert sie über
Zuwendungen die selbstverwalteten Kulturför-
derfonds, u.a. den Fonds Soziokultur, und för-       Fonds Darstellende Künste
dert kulturelle Leuchttürme.
                                                     Der Fonds Darstellende Künste e.V. fördert
Die Kulturstiftung des Bundes selbst bietet          Projekte aus den Bereichen Schauspiel, Musik-
darüber hinaus mehrere Möglichkeiten der             theater, Tanz und Tanztheater, Figurentheater,
Förderung:                                           Kinder- und Jugendtheater, Performance,
                                                     multimediale Projekte mit dem Schwerpunkt
Die Allgemeine Projektförderung zeichnet sich        der Darstellenden Künste, Kabarett, Zirkus
dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung        und Artistik, Theater- und Tanzpädagogik. Die
einer bestimmten Sparte oder eines bestimm-          Projekte müssen sich durch hohe Qualität und
ten Themas festgelegt ist. Es sind große,            künstlerische Innovation auszeichnen. Eine
innovative Projekte im internationalen Kontext,      Jury vergibt zweimal im Jahr Projektzuschüsse.
die hier berücksichtigt werden können.               Gefördert werden Projekte sowohl von festen
                                                     freien Gruppen, eigens dafür zusammenge-
                                                     setzten Ensembles, Institutionen und Organi-
Programmförderung                                    sationen, als auch von einzelnen Künstlerinnen
                                                     und Künstlern. Ihnen wird der Vorrang vor
Tanzfonds Erbe // Fonds für künstlerische            öffentlichen Antragstellern (z.B. kommunalen
Projekte zum Kulturerbe Tanz. Eine Initiative der    Einrichtungen) gegeben. Seit 2014 neu hinzuge-
Kulturstiftung des Bundes                            kommen sind thematische Ausschreibungen für
                                                     Projekte, die gezielt zu diesen Fragestellungen
In der Tanzszene besteht ein großes Interesse        entwickelt wurden. Die Förderbeträge sollen die
daran, das Erbe des modernen Ausdruckstanzes         Realisierung dieser Projekte auch unabhängig
in Deutschland besser zu vermitteln – sowohl         von anderen Förderern ermöglichen.
mit Blick auf das breite Publikum wie auch
hinsichtlich der Ausbildung von Tänzern und
Tänzerinnen sowie Choreografen und Choreo-
grafinnen. Vor diesem Hintergrund richtete           1.4
die Kulturstiftung des Bundes 2011 einen mit
5,6 Millionen Euro ausgestatteten Fonds für          Kulturstiftung der
                                                     Länder
das kulturelle Erbe des modernen Tanzes in
Deutschland ein. Der Fonds soll den Grundstein
legen für eine gleichermaßen systematische wie
exemplarische Aufarbeitung der Geschichte des
modernen Tanzes in Deutschland. Die Tanzszene        Die Kulturstiftung der Länder hat die Förderung
war und ist eingeladen, sich künstlerisch mit        und Bewahrung von Kunst und Kultur nationalen
der facettenreichen deutschen Tanzgeschichte         Ranges zur Aufgabe. Der Stiftungszweck wird
des 20. Jahrhunderts, ihren herausragenden           insbesondere verwirklicht durch
Werken und Protagonisten auseinanderzuset-           •   die Förderung des Erwerbs besonders wich-
zen. Der Art der Annäherung wird dabei kaum              tiger und bewahrungswürdiger Zeugnisse
Grenzen gesetzt.                                         für die deutsche Kultur;
Link zur Website des Tanzfonds                       •   die Förderung von und die Mitwirkung bei
                                                         Vorhaben der Dokumentation und Präsenta-
                                                         tion deutscher Kunst und Kultur;

                                                                                                11
Handbuch zu Fördermaßnahmen im Anwendungsbe-

                                                                                                                                     immateriellen Kulturerbe
                                                                                                          reich des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des
•   die Förderung zeitgenössischer Formen und
    Entwicklungen von besonderer Bedeutung          1.7
    auf dem Gebiet von Kunst und Kultur;
•   die Förderung von überregional und              Deutscher Engage­
                                                    mentpreis
    international bedeutsamen Kunst- und
    Kulturvorhaben.

Anträge können von allen öffentlich zugängli-
chen deutschen Museen, Bibliotheken, Archiven       Der Deutsche Engagementpreis ist eine Ini-
und auch Institutionen, die z. B. von einem         tiative des Bündnisses für Gemeinnützigkeit,
Verein getragen werden, gestellt werden. Pri-       einem Zusammenschluss von großen Dachver-
vatpersonen können von der Kulturstiftung der       bänden und unabhängigen Organisationen des
Länder nicht gefördert werden.                      Dritten Sektors sowie von Experten und Wis-
                                                    senschaftlern. Die Auszeichnung macht enga-
Weitere Informationen zu Publikations- und          gierte Personen und beeindruckende Projekte
Dokumentationsförderung.                            sichtbar und stärkt die Anerkennungskultur für
                                                    bürgerschaftliches Engagement in Deutschland.
                                                    Projektträger ist der Bundesverband Deutscher
                                                    Stiftungen e.V. Er wird gefördert vom Bundes-
1.5                                                 ministerium für Familie, Senioren, Frauen und
                                                    Jugend und dem Generali Zukunftsfonds. Für
Förderung der Kirchen                               den Deutschen Engagementpreis kann man sich
                                                    nicht selbst bewerben, sondern die Bevölkerung
                                                    ist aufgerufen, Personen vorzuschlagen. Am
Die Kirchen, ihre Einrichtungen und Organisa-       Wettbewerb teilnehmen dürfen Einzelpersonen,
tionen in Deutschland fördern ehrenamtliches        Initiativen und Organisationen aller Rechtsfor-
Engagement im Bereich des immateriellen             men, die von einer anderen natürlichen oder
Kulturerbes u.a. durch die Bereitstellung           juristischen Person vorgeschlagen wurden. Die
von Räumlichkeiten für Proben und Auftritte.        Einreichung von Vorschlägen erfolgt entweder
Hunderttausende von Bürgerinnen und Bür-            postalisch an das Projektbüro des Deutschen
gern singen oder musizieren in Kirchenchören,       Engagementpreises beim Bundesverband Deut-
Bläserensembles oder Orchestern oder spielen        scher Stiftungen oder online auf der Webseite.
die Orgel.
                                                    Es werden sechs Preise in Form einer Auszeich-
                                                    nung in folgenden Kategorien vergeben:
                                                    •   Politik & Verwaltung
1.6                                                 •   Wirtschaft
                                                    •   Gemeinnütziger Dritter Sektor
Freiwilligendienste                                 •   Einzelperson
                                                    •   Schwerpunkt (z.B. Schwerpunkt 2014: Mitei-
                                                        nander der Generationen)
Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) Kultur (für      •   Publikumspreis
unter-27-Jährige) und der Bundesfreiwilligen-
dienst Kultur und Bildung (für ab-27-Jährige)       Die Preise sind nicht dotiert, mit Ausnahme
sind Angebote des Trägerverbundes Freiwil-          des Publikumspreises. Die Trägerin bzw. der

                                                                                                          Deutsche UNESCO-Kommission, Geschäftsstelle Immaterielles Kulturerbe
ligendienste Kultur und Bildung. Bei diesen         Träger des Publikumspreises erhält 10.000 Euro
Freiwilligendiensten arbeiten Menschen in einer     zweckgebunden für die Verwendung in einem
kulturellen Einrichtung mit. Das FSJ dauert         konkreten Projekt, das in Zusammenhang mit
meistens zwölf Monate und beginnt in jedem          dem Engagement steht.
Jahr um den 1. September. Die Nachwuchsge-
winnung für ein Ehrenamt im Kulturbereich wird
durch die Freiwilligendienste signifikant unter-
stützt. Um junge Leute für den Kulturbereich zu     1.8
interessieren und Nachwuchs im Ehrenamt im
Kulturbereich heranzuziehen. Dieses Erfolgs-        Forschungsförderung
modell, das inzwischen auch zum Teil aus dem
Europäischen Sozialfonds gefördert wird, soll
weitergeführt und ausgebaut werden.                 Das Bundesministerium für Bildung und For-
Für die kulturelle Einrichtung sind die Hauptvor-   schung (BMBF) veröffentlicht in regelmäßigen
teile, dass die Freiwilligen meist Ideen haben,     Abständen Förderprogramme und Förderricht-
wie Angebote verbessert werden können,              linien. Im Rahmen der Förderlinie „Die Sprache
welche sie mit den Mitarbeitern und Mitarbeite-     der Objekte - Materielle Kultur im Kontext
rinnen der kulturellen Einrichtung austauschen,     gesellschaftlicher Entwicklungen“ arbeitet
und dass die Freiwilligen auch Zeit haben, neue     derzeit ein interdisziplinär arbeitendes Team
Projekte durchzuführen.                             unter Leitung des Lehrstuhls für Wirtschaftspo-
                                                    litik und Mittelstandsförderung der Georg-Au-
                                                    gust-Universität Göttingen (Prof. Dr. Kilian Bizer)
                                                                                                          2016

                                                    am Projekt „Objekte der Könner – Materiali-

12
sierungen handwerklichen Erfahrungswissens
zwischen Tradition und Innovation“. Ziel des         1.9
Projektes ist es, drei Fragen zu beantworten:
1. Auf welche Weise und in welchen instituti-        Kulturförderung der
                                                     Europäischen Union
    onellen Arrangements eignen sich Hand-
    werker traditionelles Wissen an, erhalten
    es und geben es weiter? Wie beurteilen die
    Akteure die jeweiligen Arrangements, die
    man pointiert entlang eines Kontinuums von
    „museal“ bis „berufsausbildend“ charakteri-      Europa fördert Kultur
    sieren kann?
2. Auf welche Weise und in welchen institutio-       Die Webseite „Europa fördert Kultur“ der Kultur-
    nellen Arrangements kommt es zu Innovati-        politischen Gesellschaft e.V. informiert über ca.
    onen im Kontext traditionellen Könnens und       50 Förderprogramme der Europäischen Union,
    seiner Objekte?                                  die auch für kulturelle Vorhaben relevant sind.
3. Bestehen innovative Milieus im Handwerk,
    die durch entsprechende Dokumentationen
    von Objekterstellung unterstützt und geför-
    dert werden können? Welche Rolle spielen         Kontaktstelle: Cultural Contact Point
    private und öffentliche Akteure sowie vor        Deutschland
    allem hybride Akteure zwischen Staat
    und Privaten? Auf welche Weise för-dern          Der CCP Germany ist Kontaktstelle für das Teil-
    bestimmte Institutionen, z.B. in der Berufs-     programm KULTUR im Rahmenprogramm KRE-
    bildung, innovative Milieus?                     ATIVES EUROPA und damit der Ansprechpartner
                                                     in Sachen EU-Kulturförderung. Der Service
Eine weitere Ausschreibung, für die bis zum          reicht von der allgemeinen Information bis hin
31.10.2016 eine Projektskizze vorgelegt wer-         zur individuellen Antragsberatung.
den muss, widmet sich der Förderung von              KREATIVES EUROPA als Programm der Europä-
bürgerwissenschaftlichen Vorhaben. Erstmals          ischen Union zur Unterstützung für die Kultur-
fördert das BMBF gezielt Forschungsprojekte,         und Kreativbranche verfolgt zwei übergeordnete
an denen maßgeblich Bürgerinnen und Bürger           Ziele: die Erhaltung, Entwicklung und Förderung
beteiligt sind. Ausdrücklich sollen auch geistes-,   der kulturellen und sprachlichen Vielfalt Euro-
sozial- und kulturwissenschaftliche Bürgerwis-       pas, seines kulturellen Erbes sowie die Stärkung
senschaftsprojekte gefördert werden. Erfah-          der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Kul-
rungswissen (Immaterielles Kulturerbe), z.B.         tur- und Kreativbranche, im Hinblick auf ein
im Bereich Wissen im Umgang mit Natur und            intelligentes, nachhaltiges und integratives
Universum oder Handwerkstechniken, wäre als          Wachstum (angelehnt an die Europa 2020-Stra-
Thema also durchaus denkbar. Die Förderricht-        tegie).
linie richtet sich an Projekte von Hochschulen       Das Teilprogramm KULTUR im Programm
sowie außeruniversitären Forschungs- und             KREATIVES EUROPA ist in vier Förderbereiche
Wissenschaftseinrichtungen, die Laien oder           unterteilt.
Vertreter der organisierten Zivilgesellschaft        • Europäische Kooperationsprojekte
direkt in die Forschungsarbeit einbinden. Dafür      • Europäische Plattformen
stellt das BMBF zwischen 2017 und 2019 vier          • Europäische Netzwerke
Millionen Euro bereit. Ziel ist es, den direkten     • Literarische Übersetzungsprojekte
Austausch zwischen Bürgerinnen, Bürgern und          Link zu Antragsformularen
Forschenden zu stärken, neue wissenschaft-
liche Fragestellungen zu ermöglichen und die
Bürgerwissenschaften insgesamt weiterzu-
entwickeln. Die strukturelle Verbreitung von         EU-Förderprogramm LEADER
Bürgerwissenschaften wird vom BMBF bereits
über das Webportal www.buergerschaffen-              LEADER ist eine seit 1991 bestehende Gemein-
wissen.de vorangebracht. Hier werden Citizen         schaftsinitiative der Europäischen Union zur
Science-Projekte in Deutschland vorgestellt          innovativen Entwicklung des ländlichen Raums.
und interessierte Bürgerinnen und Bürger mit         Mit dieser sollen Entwicklungsengpässe in den
Forschenden vernetzt.                                ländlichen Regionen beseitigt und vor-handene
                                                     Standortfaktoren optimal genutzt werden. Hier
                                                     bieten sich häufig auch Anknüpfungspunkte zu
                                                     kulturellen Aktivitäten. Durch die Unterstützung
                                                     neuer Ideen und Aktionen sollen die regionale
                                                     Identität und die Wertschöpfung gestärkt sowie
                                                     die Wettbewerbsfähigkeit der Regionen nach-
                                                     hal-tig verbessert werden. Lokale Aktionsgrup-
                                                     pen (LAG), das sind örtliche Partnerschaften aus
                                                     Bürgerinnen und Bürgern, Gemeinden, Vereinen
                                                     und Fir-men, erarbeiten einen konkreten Ent-
                                                     wicklungsplan für die Region.
                                                     Deutsche LEADER-Vernetzungsstelle

                                                                                                 13
14
     Deutsche UNESCO-Kommission, Geschäftsstelle Immaterielles Kulturerbe      Handbuch zu Fördermaßnahmen im Anwendungsbe-
     2016                                                                   reich des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des
                                                                                                       immateriellen Kulturerbe
2.
Fördermaßnahmen auf Ebene der
Länder und Kommunen

16                           26
2.1 Baden-Württemberg        2.12 Saarland

17                           26
2.2 Bayern                   2.13 Sachsen

18                           28
2.3 Berlin                   2.14 Sachsen-Anhalt

19                           29
2.4 Brandenburg              2.15 Schleswig-Holstein

20                           30
2.5 Bremen                   2.16 Thüringen

20
2.6 Hamburg

21
2.7 Hessen

21
2.8 Mecklenburg-Vorpommern

22
2.9 Niedersachsen

23
2.10 Nordrhein-Westfalen

25
2.11 Rheinland-Pfalz

                                                       15
Handbuch zu Fördermaßnahmen im Anwendungsbe-

                                                                                                                                 immateriellen Kulturerbe
                                                                                                      reich des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des
                                                  Stadt Stuttgart mit und ohne internationale
2.1                                               Wurzeln. Alle Kulturformen und Sparten, Spit-
                                                  zenkunst ebenso wie Laienkultur werden dabei
Baden-Württemberg                                 berücksichtigt. Es werden kulturelle Einzel-
                                                  veranstaltungen sowie Interkulturprojekte
                                                  gefördert.

Legislativ                                        Die Förderung von Einzelveranstaltungen
                                                  umfasst nichtkommerzielle kulturelle Veran-
Verfassung des Landes Baden-Würrtemberg           staltungen der Stuttgarter Migranten(kultur)
                                                  vereine und sonstiger förderwürdiger Organi-
Art. 3c (1): Der Staat und die Gemeinden för-     sationen, Arbeitskreise und Initiativen sowie
dern das kulturelle Leben und den Sport unter     deutsch-ausländischer Gesellschaften.
Wahrung der Autonomie der Träger.                 Die Förderung von Projekten ergänzt die För-
                                                  derung von kulturellen Einzelveranstaltungen
                                                  nach festen Fördersätzen. Ziel ist es, im Bereich
                                                  Interkultur innovative, herausragende und nach-
Finanziell                                        haltige Kunst- und Kulturprojekte zu fördern,
                                                  um somit die interkulturelle Vielfalt Stuttgarts
Baden-Württemberg Stiftung (Gesellschaft und      attraktiv und innovativ vermitteln zu können.
Kultur)
                                                  Weitere Förderbereiche sind: Film- und Medi-
Den Reichtum an kulturellen Angeboten des         enprojekte, Förderung der Heimatpflege
Landes Baden-Württemberg zu pflegen und zu        (Stadt Stuttgart), Kunstförderung, Musikför-
fördern, ist für die Baden-Württemberg Stif-      derung, Theaterförderung, Tanzförderung,
tung ein wichtiges Anliegen. Die Stiftung sieht   Vereinsförderung.
deshalb in der Förderung der Kunst und die
Bewahrung des kulturellen Erbes einen wesent-
lichen Beitrag zur Sicherung der Zukunftsfä-
higkeit des Landes Baden-Württemberg. Die         Ideell
Baden-Württemberg Stiftung (Gesellschaft und
Kultur) fördert gemeinnützige, innovative Pro-    Engagementstrategie Baden-Württemberg
jekte Dritter aus dem Kunst- und Kulturbereich
in Form von Zuwendungen. Die zeitlich und         Das Land Baden-Württemberg verfolgt mit der
inhaltlich abgrenzbaren Vorhaben müssen einen     „Engagementstragie BaWü 2014“ das Ziel, die
klaren Bezug zum Land Baden-Württemberg           Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches
aufweisen, dem ganzen Land zu Gute kommen         Engagement zu verbessern und weitere Bürge-
oder von herausragender Bedeutung sein. Die       rinnen und Bürger für das Ehrenamt zu aktivie-
Projekte dürfen zudem noch nicht begonnen         ren. Dazu werden Landesnetzwerke aufgebaut,
haben. Grundsätzlich gilt, dass die Projekte      Qualifizierungsangebote geschaffen und das
ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige      Landesbüro Ehrenamt eingerichtet. Wichtige
Zwecke verwirklichen müssen. Sie müssen sich      Betätigungsfelder des Ehrenamts sind das
in die bestehenden Themenlinien einfügen und      kulturelle Vereinsleben und der Sport. Die vielen
einen innovativen Charakter und hohe fachli-      ehrenamtlich organisierten Vereine, Chöre,
che Qualität zeigen. Die Stiftung schreibt die    Theatergruppen und Kulturfestivals schaffen

                                                                                                      Deutsche UNESCO-Kommission, Geschäftsstelle Immaterielles Kulturerbe
Programme selbst aus.                             eine breite Palette kultureller Angebote für
                                                  Menschen aller Altersgruppen.
Innovationsgutscheine Baden-Württemberg
                                                  Auf dem Ehrenamtportal www.buergerengage-
Baden-Württemberg hat 2008 als erstes Bun-        ment.de erhalten Interessierte Informationen zu
desland Innovationsgutscheine an kleine und       möglichen Tätigkeiten des bürgerschaftlichen
mittlere Unternehmen ausgegeben. Unter            Engagements, zu Verbänden und Organisatio-
bestimmten Voraussetzungen erhalten Unter-        nen sowie zu Möglichkeiten der Finanzierung,
nehmen damit eine finanzielle Förderung für       Projektförderung, Fort- und Weiterbildung,
die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer      Vergünstigung, Versicherung, Formen der
Produkte oder Dienstleistungen bzw. für deren     Anerkennung/Würdigung.
qualitative Verbesserung. Aufgrund des erfolg-
reichen Verlaufs wurde das Instrument im April    Mit dem Ehrenamtswettbewerb ECHT GUT!
2013 um Gutscheine speziell für Kleinstunter-     vergibt das Land Baden-Württemberg in Koope-
nehmen und Freiberufler aus der Kultur- und       ration mit EnBW Energie Baden-Württemberg
Kreativwirtschaft erweitert.                      AG und den Sparkassen im Land Preisgelder von
Innovationsgutschein C/ Kreativgutschein          bis zu 4.000€ in den Kategorien Soziales Leben,
                                                  Lebendige Gesellschaft, Junge Aktive, Eine
Förderung interkultureller Projekte und Veran­    Welt im Ländle, Jugend fördern, Mensch und
staltungen durch das Kulturamt Stuttgart          Umwelt, Sport und Kultur, sowie Sonderpreis
                                                  Lebenswerk.
Das Kulturamt Stuttgart wendet sich in seiner
                                                                                                      2016

Kulturarbeit an Bürgerinnen und Bürger der

16
Freistellung für ehrenamtliche Tätigkeiten in der   gemeinnützige und mildtätige Zwecke auf sozi-
Jugendarbeit                                        alem und kulturellem Gebiet. Seit ihrer Grün-
                                                    dung 1972 hat die Bayerische Landesstiftung
Alle Beschäftigten über 16 Jahren, die in           über 500 Mio. Euro an Zuschüssen und Darle-
Baden-Württemberg einem Arbeitsverhält-             hen bewilligt und damit rund 8.000 Vorhaben
nis nachgehen und sich in der Jugendarbeit          finanziell unterstützt. Der Schwerpunkt der
engagieren, haben einen Mindestanspruch auf         Fördertätigkeit liegt vor allem in der Förderung
Freistellung für ihre ehrenamtlichen Tätigkeiten.   von baulichen Maßnahmen.
Mit dem „Gesetz zur Stärkung des Ehrenam-
tes in der Jugendarbeit“ gewährt das Land           Die Bayerische Sparkassenstiftung fördert eine
Baden-Württemberg eine Freistellung von             Vielfalt gemeinnütziger Projekte mit derzeit
Berufstätigen von bis zu zehn Arbeitstagen          deutlichen Schwerpunkten in den Bereichen
(bzw. von bis zu fünf Arbeitstagen für Auszu-       innovative Museumspädagogik, Umweltbildung
bildende) im Kalenderjahr für die Teilnahme an      und Telemedizin. Zuwendungen der Bayerischen
Aus- und Fortbildungslehrgängen, unter ande-        Sparkassenstiftung erhalten satzungsgemäß
rem für Übungsleiter und -leiterinnen sowie         Körperschaften des öffentlichen Rechts und
Trainer und Trainerinnen im Jugendbereich           steuerbegünstigte juristische Personen für die
des Sports, für die Leitung von internationa-       Verwirklichung gemeinnütziger Maßnahmen. Die
len Jugendbegegnungen und Maßnahmen der             Stiftung fördert nur Vorhaben mit überregio-
Jugenderholung.                                     naler bis bayernweiter Bedeutung und ergänzt
                                                    damit die gemeinwohlorientierte Arbeit der
                                                    bayerischen Sparkassen und ihrer Stiftungen
                                                    vor Ort.
2.2
                                                    Kulturfonds Bayern
Bayern
                                                    Um die Vielfalt des kulturellen Lebens in allen
                                                    Regionen Bayerns zusätzliche Impulse zu geben,
                                                    hat die Bayerische Staatsregierung 1996 den
Legislativ                                          Kulturfonds Bayern geschaffen. Aus den Mitteln
                                                    des Kulturfonds werden seither Jahr für Jahr
Bayerische Verfassung                               weit über hundert Kulturprojekte in ganz Bayern
                                                    gefördert. Bei der Vergabe der Mittel wird den
Art. 3 Rechts-, Kultur- und Sozialstaat:            Grundsätzen der bayerischen Kulturpolitik -
(1) Bayern ist ein Rechts-, Kultur- und Sozial-     regionale Vielfalt, Dezentralität und Subsidiari-
staat. Er dient dem Gemeinwohl.                     tät - Rechnung getragen, um jeden Landesteil
(2) Der Staat schützt die natürlichen Lebens-       seiner Eigenart entsprechend zu fördern. Zent-
grundlagen und die kulturelle Überlieferung.        rales Entscheidungskriterium ist aber nicht der
                                                    Proporz, sondern die inhaltliche Qualität jedes
Artikel 131                                         einzelnen Projekts. So soll der Kulturfonds dazu
(1) Die Schulen sollen nicht nur Wissen und         beitragen, dass der Kulturstaat Bayern in immer
Können vermitteln, sondern auch Herz und            wieder neuen Facetten Gestalt annimmt und
Charakter bilden.                                   sein unverwechselbares Profil behält.
[…]
(3) Die Schüler sind im Geiste der Demokratie,      Regional tätige Stiftungen
in der Liebe zur bayerischen Heimat und zum
deutschen Volk und im Sinne der Völkerversöh-       Mit Unterstützung der Oberfrankenstiftung
nung zu erziehen. [...]                             wurden bereits zahlreiche Großprojekte im
                                                    kulturellen Bereich realisiert. Sie fördert sowohl
Artikel 141                                         Einrichtungen (beispielsweise Theater und
(2) Staat, Gemeinden und Körperschaften             Museen) als auch Veranstaltungen und Aktio-
des öffentlichen Rechts haben die Aufgabe,          nen. Bei Museumsprojekten ist die vorherige
die Denkmäler der Kunst, der Geschichte und         Abstimmung mit der KulturServiceStelle des
der Natur sowie die Landschaft zu schützen          Bezirks Oberfranken erforderlich. Voraussetzung
und zu pflegen, herabgewürdigte Denkmäler           ist jeweils, dass es sich um eine gemeinnüt-
der Kunst und der Geschichte möglichst ihrer        zige Maßnahme eines gemeinnützigen Trägers
früheren Bestimmung wieder zuzuführen, die          handelt.
Abwanderung deutschen Kunstbesitzes ins
Ausland zu verhüten.                                Die Kulturstiftung Oberbayern möchte mit ihren
                                                    Projekten die Identität und das kulturelle Ver-
                                                    ständnis oberbayerischer Lebensart dokumen-
                                                    tieren und fördern. Es werden Projekte in den
Finanziell                                          Bereichen Bildung, Kunst, Kultur, Heimatpflege,
                                                    Naturschutz, Landschaftspflege und Denkmal-
Landesweit tätige Stiftungen                        schutz im Bezirk Oberbayern gefördert. Geför-
                                                    dert werden nur Institutionen, die gemeinnützig
Als rechtsfähige Stiftung des öffentlichen          tätig sind.
Rechts verfolgt die Bayerische Landesstiftung

                                                                                                 17
Handbuch zu Fördermaßnahmen im Anwendungsbe-

                                                                                                                                 immateriellen Kulturerbe
                                                                                                      reich des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des
Heimatpflege                                       von persönlichen Gesprächen, von Vorträgen
                                                   und von Seminaren. Hinzu kommen die Heraus-
Mit finanziellen Mitteln fördert der Staat etwa    gabe eigener und fremder Veröffentlichungen,
diejenigen Vereine, die im Bereich Heimatpflege    die Abfassung und Anregung von Arbeiten zu
von überregionaler Bedeutung sind. Neben dem       den genannten Themen, die Förderung, Orga-
Frankenbund und dem Oberpfälzer Kulturbund         nisation und Durchführung von öffentlichen
ist dies vor allem der Bayerische Landesverein     Veranstaltungen.
für Heimatpflege, der bayernweit die fachlichen
Belange der Heimatpflege vertritt und unter        Staatliche Maßnahmen in Bildungsinstitutionen
anderem ein Netz von Volksmusikberatungsstel-      und Auszeichnungspraxis
len unterhält. Er betreut auch die in den Land-
kreisen und größeren Städten – in der Mehrzahl     Kinder werden in Bayern bereits in Kindergärten
ehrenamtlich – tätigen Heimatpfleger.              und Schulen an den Heimatgedanken herange-
                                                   führt. Auch die motivierende Wirkung staatlicher
„Passionsfonds“ Oberammergau                       Auszeichnungen und Ehrungen, mit denen die
                                                   zumeist ehrenamtlichen Aktivitäten in diesem
In Oberammergau, dem Ort der alle zehn Jahre       Bereich in vielfältiger Weise anerkannt und
stattfindenden Passionsspiele, ist das Musische    gewürdigt werden, ist nicht zu unterschätzen.
allgegenwärtig. Junge Talente werden bereits
früh gefördert. Schon im Kindergarten wird
Theater gespielt. Theater-, musizier- und sing-
freudige Kinder finden früh ein Publikum und       2.3
werden ins Rampenlicht gerückt. Die Gemeinde
hat einen „Passionsfonds“ eingerichtet, der die    Berlin
Kosten für den jeweiligen Unterricht sowie den
Erwerb von Instrumenten fördert. Auch wer-
den den diversen Theatergruppen, Chören und
Orchestern die gemeindlichen, kirchlichen oder     Legislativ
auch privaten Bühnen zur Verfügung gestellt.
                                                   Verfassung von Berlin

                                                   Artikel 20 (2): Das Land schützt und fördert
Ideell                                             das kulturelle Leben.

(Bezirks-)Heimatpfleger

Bayern hat ein flächendeckendes Netz von           Finanziell
Heimatpflegerinnen und Heimatpflegern, die
ihr Amt im öffentlichen Auftrag ausüben. In den    Berliner Kulturförderung
Bezirken kümmern sich hauptamtliche Bezirks-
heimatpflegerinnen und -pfleger bzw. Kulturre-     Neben der institutionellen Förderung liegt
ferate um die regionale Kultur. Die Landkreise,    der Schwerpunkt der Senatskanzlei-Kulturelle
Kreisfreien Städte und Großen Kreisstädte          Angelegenheiten auf der Förderung qualitativ
bestellen – in der Regel ehrenamtlich tätige –     herausragender Vorhaben von Berliner Künst-
Heimatpflegerinnen und -pfleger (Stadt- und        lerinnen und Künstlern. Einzel- und Projekt-

                                                                                                      Deutsche UNESCO-Kommission, Geschäftsstelle Immaterielles Kulturerbe
Kreisheimatpfleger), die wiederum vom Bayeri-      förderungen (inklusive Hauptstadtkulturfonds)
schen Landesverein für Heimatpflege und den        können in Form von Zuwendungen für alle
Bezirksheimatpflegerinnen und -pfleger unter-      nicht-kommerziellen Sparten und Bereiche des
stützt und beraten werden. Über dieses durch       Kulturschaffens gewährt werden. Die Kultur-
Verordnung festgelegte System hinaus haben         verwaltung fördert interkulturelle Projekte,
viele Gemeinden kulturell aktive Menschen zu       Kulturaustauschprojekte sowie im Rahmen des
Ortsheimatpflegerinnen und -pfleger bestellt.      Künstlerinnenprogramms Vorhaben und Sti-
Aufgabe der Kultur- und Heimatpfleger der          pendien im Bereich Video und Film, Bildender
bayerischen Bezirke ist es, sich für die Erhal-    Kunst und Komposition. Im Bereich der Projekt-
tung, Erforschung, Pflege, Vermittlung, Ver-       förderung für die Darstellende Kunst hat der
breitung und Entwicklung des regionalen            Senat ein abgestuftes Fördersystem geschaffen,
Kulturgutes einzusetzen. Inhalt der Arbeit sind    das zwischen kurzfristiger Förderung einzelner
die Geschichte und ihre Zeugnisse (Bau- und        Projekte und längerfristig angelegten Vor-
Bodendenkmäler), die Museen und Sammlun-           haben vermittelt. Darüber hinaus vergibt die
gen, Archive und Bibliotheken, die Musik und       Kulturverwaltung Stipendien im Bereich des
der Tanz, die Tracht, das Schauspiel und die       Kulturaustauschs sowie Preise, u.a. für künstle-
Mundart, ohne weitere Ausdrucksformen kultu-       rische Projekträume. Ein Programm für Arbeits-,
rellen Schaffens auszuschließen. Die Kultur- und   Probenräume und Ateliers, das Angebot künst-
Heimatpflege hat nicht nur den Bezirkstag und      lerischer Werkstätten und Beratungsangebote
die Verwaltung des Bezirks zu beraten, son-        bilden eine infrastrukturelle Basis.
dern ebenso die in den genannten Bereichen
tätigen, oft ehrenamtlich wirkenden Personen       Förderungsgrundsätze, Förderprogramme und
                                                                                                      2016

und Institutionen. Die Beratung erfolgt in Form    Besetzung von Beiräten und Jurys:

18
www.berlin.de/sen/kultur sowie www.haupt-          kulturellen Leben und ermöglichen den Zugang
stadtkulturfonds.berlin.de/                        zu den Kulturgütern.

                                                   Artikel 25 (Rechte der Sorben / Wenden)
                                                   (1) Das Recht des sorbischen/wendischen
                                                   Volkes auf Schutz, Erhaltung und Pflege seiner
Ideell                                             nationalen Identität und seines angestammten
                                                   Siedlungsgebietes wird gewährleistet. Das
Stärkung des Engagements                           Land, die Gemeinden und Gemeindeverbände
                                                   fördern die Verwirklichung dieses Rechtes,
Über die Portale „bürgeraktiv Berlin“ und          insbesondere die kulturelle Eigenständigkeit
„freiwillig.berlin“ werden umfassende Informa-     und die wirksame politische Mitgestaltung des
tionen und Hilfen für ehrenamtliches Engage-       sorbischen/wendischen Volkes.
ment in Berlin angeboten. Auf diesen neutralen     (2) Das Land wirkt auf die Sicherung einer
Plattformen können gemeinnützig tätige             Landesgrenzen übergreifenden kulturellen
Organisationen und Initiativen ihr Angebot         Autonomie der Sorben/Wenden hin.
öffentlichkeitswirksam präsentieren. Freiwillige   (3) Die Sorben/Wenden haben das Recht auf
erhalten Informationen über mögliche ehren-        Bewahrung und Förderung der sorbischen/
amtliche Tätigkeiten sowie zu den Rahmen-          wendischen Sprache und Kultur im öffentli-
bedingungen und Rechten im Ehrenamt. Mit           chen Leben und ihre Vermittlung in Schulen
der Ehrenamtskarte und dem Freiwilligenpass        und Kindertagesstätten. […]
bescheinigt das Land Berlin die Leistung der       (5) Die Ausgestaltung der Rechte der Sorben/
Ehrenamtlichen.                                    Wenden regelt ein Gesetz. Dies hat sicherzu-
                                                   stellen, dass in Angelegenheiten der Sorben/
Weitere Informationen über das bürgerschaftli-     Wenden, insbesondere bei der Gesetzgebung,
che Engagement in Berlin:                          sorbische/wendische Vertreter mitwirken.
www.berlin.de/rbmskzl/engagement, www.ber-
lin.de/buergeraktiv sowie www.freiwillig.berlin    Gesetz über die Ausgestaltung der Rechte der
                                                   Sorben/Wenden
Freie Räume in Berlin
                                                   Seit 1994 gibt es in Brandenburg ein spezifi-
In Berlin (sowie inzwischen auch in München        sches Sorben-/Wendengesetz, das 2014 zuletzt
und Nürnberg) wird Trägerkreisen und Vereinen,     novelliert wurde.
sozialen Bürgerinitiativen sowie Projektgrup-
pen die Möglichkeit geboten, auf der Sozial-
raum-Plattform „Soziale Räume“ für wenig Geld
einen Ort zum Proben, für Verwaltungsräume         Finanziell
usw. in der Stadt zu finden. Jeder kann sein
Gesuch kostenlos aufgeben und dabei sich           Kulturland Brandenburg e.V.
und sein Projekt vorstellen. Suchende können
Angebote ansehen und direkt mit den Anbietern      Die Dachmarke Kulturland Brandenburg lädt
in Kontakt treten: Soziale Räume suchen und        jedes Jahr mit einem neuen Thema dazu ein, die
finden.                                            kulturelle und regionale Vielfalt Brandenburgs
                                                   sowie das historische Erbe zu entdecken. Dabei
                                                   ruft der Verein jährlich kulturelle Einrichtun-
                                                   gen und Initiativen des Landes dazu auf, sich
2.4                                                mit Ideen an den jeweiligen Themenjahren zu
                                                   beteiligen. Der Verein Kulturland Brandenburg
Brandenburg                                        hat das Ziel, die Kulturregion Brandenburg zu
                                                   fördern, regionale und überregionale Kulturin-
                                                   stitutionen zu verknüpfen und die Kultur des
                                                   Landes möglichst vielen Menschen zugänglich
Legislativ                                         zu machen.

Die Verfassung des Landes Brandenburg

Artikel 34 (Kunst und Kultur)                      Ideell
(1) Die Kunst ist frei. Sie bedarf der öffentli-
chen Förderung, insbesondere durch Unter-          Anerkennung von Engagement
stützung der Künstler.
(2) Das kulturelle Leben in seiner Vielfalt        Das Land Brandenburg bescheinigt ehrenamt-
und die Vermittlung des kulturellen Erbes          liche Tätigkeiten von engagierten Bürgerinnen
werden öffentlich gefördert. Kunstwerke            und Bürgern mit dem FreiwilligenPass. Der Pass
und Denkmale der Kultur stehen unter dem           weist Erfahrungen in ehrenamtlichen Tätigkei-
Schutz des Landes, der Gemeinden und               ten nach und dokumentiert die Teilnahme an
Gemeindeverbände.                                  Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen.
(3) Das Land, die Gemeinden und Gemein-            Mit der Ehrenamtskarte Brandenburg erhalten
deverbände unterstützen die Teilnahme am           Engagierte, die sich über einen Zeitraum von

                                                                                             19
Handbuch zu Fördermaßnahmen im Anwendungsbe-

                                                                                                                                   immateriellen Kulturerbe
                                                                                                        reich des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des
drei Jahren mindestens 20 Stunden im Monat,
bzw. von fünf Jahren mindestens 10 Stunden im       2.6
Monat ehrenamtlich betätigt haben, zahlreiche
Vergünstigungen.                                    Hamburg

2.5                                                 Finanziell
Bremen                                              Kulturbehörde Hamburg

                                                    Der Etat der Kulturbehörde Hamburg umfasst
                                                    Projektmittel, mit denen einzelne Vorhaben
Legislativ                                          unabhängig von den geförderten Kulturinstitu-
                                                    tionen unterstützt werden. Diese Projektmittel
Landesverfassung der Freien Hansestadt              vergibt meist eine Jury im Zuge eines jährlichen
Bremen                                              Bewerbungsverfahrens. Bewerben können sich
                                                    Künstler und Künstlerinnen oder Kultureinrich-
Artikel 11: [...] Der Staat schützt und fördert     tungen. Die Kulturbehörde unterstützt darüber
das kulturelle Leben.                               hinaus künstlerische Projekte im Bereich des
                                                    Kulturaustauschs. Dies sind zum einen interna-
                                                    tionale künstlerische Projekte zwischen Ham-
                                                    burg und dem Ausland sowie interkultureller
Finanziell                                          Kulturaustausch, d.h. künstlerische Projekte
                                                    von Migrantinnen und Migranten, die in Ham-
Jugend Kunst Stiftung Bremen                        burg leben. Die Kulturbehörde stellt den sieben
                                                    Hamburger Bezirken Fördermittel zur Verfügung
Im November des Jahres 2003 hat der Bremer          über deren Verwendung in den Förderbereichen
Senat eine Stiftung zur Förderung des künst-        Stadtteilkulturzentren, Stadtteilkulturpro-
lerischen Nachwuchses ins Leben gerufen und         jekte und Geschichtswerkstätten die jeweili-
damit Kindern und Jugendlichen eine Haupt-          gen Bezirksversammlungen entscheiden. Die
rolle im lebendigen Kulturgeschehen der Stadt       Bezirksämter sind Ansprechpartner für einzelne
zugedacht. Die Stiftung verfolgt das Anliegen,      Fördervorhaben.
die direkte Begegnung der jungen Generation
mit Kunst und Kultur zu fördern und unter-          Hamburgische Kulturstiftung
stützt Kultureinrichtungen und Künstlerinnen
und Künstler in experimentellen Arbeitsweisen       Die Hamburgische Kulturstiftung fördert Kunst
und neuen Kooperationsformen mit Kindern            und Kultur in Hamburg. Schwerpunkte sind die
und Jugendlichen. Sie fördert modellhafte           Förderung des künstlerischen Nachwuchses
Projektvorhaben, die Kinder und Jugendliche in      sowie der Kinder- und Jugendkultur in Stadt-
der Entwicklung ihrer Ausdrucksmöglichkeiten        teilen mit Entwicklungsbedarf. Als eine der
motivieren, herausfordern und begleiten und         wichtigsten Hamburger Förderstiftungen für die
ihnen eigene Wege zur Kunst eröffnen. Hier-         junge kreative Szene der Stadt stellt sie jedes
unter fallen Projekte der Darstellenden Künste:     Jahr rund 800.000 Euro für Projekte zur Verfü-
Tanz, Theater und Musik, der Komposition, der       gung. Die Stiftung versteht sich als Vermittlerin

                                                                                                        Deutsche UNESCO-Kommission, Geschäftsstelle Immaterielles Kulturerbe
Literatur und Bildenden Kunst, der Medienkunst      zwischen Kulturschaffenden und privaten För-
und interdisziplinäre Vorhaben.                     derern (Privatpersonen, Unternehmen, andere
                                                    Stiftungen), die sich gemeinsam für eine kul-
                                                    turell aktive, lebendige Stadtgesellschaft stark
                                                    machen. Künstler und Kulturschaffende können
Ideell                                              sich drei Mal im Jahr bei der Hamburgischen
                                                    Kulturstiftung um Projektförderung bewerben.
Beratung zum Thema Ehrenamt                         Allgemeine Förderkriterien

Die Freiwilligenagentur Bremen berät zum einen      Finanzierungs-Finder der Hamburg Kreativ
Interessierte über Engagementmöglichkeiten          Gesellschaft
und vermittelt Personen in geeignete Tätigkei-
ten und informiert und berät zum anderen Ins-       Die Hamburg Kreativ Gesellschaft verhilft mit
titutionen, die freiwilliges Engagement anbietet.   einem Finanzierungs-Finder zu einem Über-
                                                    blick sowohl über Förderungen von Stadt und
                                                    Staat, durch private und öffentliche Stiftungen
                                                    und Vereine wie auch über Kredite, Darlehen
                                                    und Beteiligungen, die für alle Branchen zur
                                                    Verfügung stehen und somit auch von der
                                                    Kreativwirtschaft in Anspruch genommen
                                                    werden können. Der Schwerpunkt liegt auf dem
                                                    Hamburger Angebot, daneben finden sich die
                                                                                                        2016

                                                    wichtigsten bundesweiten Angebote.

20
Ideell                                              liches Landesinteresse besteht, können eine
                                                    finanzielle Projektförderung von der Abteilung
Hamburger Nachweis für Ehrenamt                     Kunst und Kultur des Hessischen Ministeriums
                                                    für Wissenschaft und Kunst erhalten, sofern
Durch den „Hamburger Nachweis“ können               Mittel vorhanden sind. Einzel- und Projektför-
ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger          derungen erfolgen in Form von Zuwendungen
sich ihre erworbenen Fähigkeiten und Erfah-         bzw. Zuschüssen.
rungen nachweisen lassen. Der Nachweis kann
beispielsweise für berufliche Zwecke genutzt
werden.
                                                    Ideell
Günstige Räume für Migrantenorganisationen
                                                    Unterstützung des Ehrenamts
Hamburg bietet Migrantenorganisationen
Räume in Behördeneigentum für Vereinstreffen,       Die LandesEhrenamtsagentur Hessen ist eine
Seminare und Veranstaltungen zur kostengüns-        Anlaufstelle für Kommunen, Verbände und
tigen Anmietung an.                                 engagierte Freiwillige in allen Fragen zum
                                                    Ehrenamt. In der Ehrenamts-Datenbank können
                                                    sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über
                                                    passende Einsatzmöglichkeiten informieren.
2.7
                                                    Die Hessische Landesregierung erkennt ehren-
Hessen                                              amtliches Engagement durch die Ausstellung
                                                    von Ehrenamts-Cards, Kompetenznachweisen
                                                    und Zeugnisbeiblättern für ehrenamtlich tätige
                                                    Schüler an. Besitzer der Ehrenamts-Card erhal-
Legislativ                                          ten zahlreiche Vergünstigungen beim Besuch
                                                    und der Nutzung von öffentlichen und privaten
Verfassung des Landes Hessen                        Einrichtungen in ganz Hessen.

Artikel 62: Die Denkmäler der Kunst, der
Geschichte und Kultur sowie die Landschaft
genießen den Schutz und die Pflege des              2.8
Staates und der Gemeinden. Sie wachen im
Rahmen besonderer Gesetze über die künst-           Mecklenburg-Vor­
                                                    pommern
lerische Gestaltung beim Wiederaufbau der
deutschen Städte, Dörfer und Siedlungen.

Finanziell                                          Legislativ
Kulturförderung der Städte und Landkreise           Verfassung des Landes
                                                    Mecklenburg-Vorpommern
Die Landkreise und Städte in Hessen fördern
kommunale Kulturprojekte aus verschiedenen          Artikel 16 (Förderung von Kultur und
Bereichen. Teilweise gibt es auch Stipendien        Wissenschaft):
und Preise. Informationen zu den Möglich-           (1) Land, Gemeinden und Kreise schützen und
keiten sowie zu den Förderrichtlinien gibt          fördern Kultur, Sport, Kunst und Wissenschaft.
es direkt bei dem jeweiligen Kulturamt oder         Dabei werden die besonderen Belange der
Kulturbeauftragten.                                 beiden Landesteile Mecklenburg und Vorpom-
                                                    mern berücksichtigt.
Die Kulturförderung der Landeshauptstadt            (2) Das Land schützt und fördert die Pflege
Wiesbaden fördert zum Beispiel kommunale            der niederdeutschen Sprache.
Kulturprojekte aus den Bereichen Kunst, The-
ater, Tanz, Musik, Film, Literatur und Stadtteil-
kultur. Zusätzlich nehmen die Schulkultur, der
Kulturaustausch mit Partnerstädten und die          Finanziell
Zirkuskultur einen besonderen Stellenwert ein.
Neben den allgemeinen Zuschussrichtlinien gibt      Ministerium für Bildung, Wissenschaft und
es für den Bereich Kultur spezielle Richtlinien.    Kultur
Des Weiteren vergibt die Landeshauptstadt
Wiesbaden Förderpreise und Stipendien.              Kulturprojekte aller Genres von landesweiter
                                                    Bedeutung können eine finanzielle Förderung
Kulturförderung des Hessischen Ministeriums         erhalten. Maßstäbe und Kriterien der Kulturför-
für Wissenschaft und Kunst                          derung sind durch Leitlinien des Ministers
                                                    geprägt und in Förderrichtlinien festgelegt.
Projekte aller Kunstsparten, für die ein erheb-     Ein Handbuch zur kulturellen Projektförde-

                                                                                                21
Handbuch zu Fördermaßnahmen im Anwendungsbe-

                                                                                                                                   immateriellen Kulturerbe
                                                                                                        reich des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des
rung erläutert das Antragsverfahren und liefert
Hintergrundinformationen.                          2.9
Die erste Säule der kulturellen Projektförde-      Niedersachsen
rung umfasst die kulturelle Grundversorgung.
Dabei geht es um den lokalen und überregional
wirkenden Erwerb von kulturellen und künstleri-
schen Grundkompetenzen. Die zweite Säule der       Legislativ
Kulturförderung enthält Projekte von über-
regionaler Bedeutung wie die dauerhafte Förde-     Niedersächsische Verfassung
rung von überregional wirkenden Einrichtungen
und Projekten sowie die Landesverbandsarbeit.      Artikel 6: Kunst, Kultur und Sport
In der dritten Säule der Kulturförderung werden    Das Land, die Gemeinden und die Landkreise
sonstige herausragende Projekte gefördert.         schützen und fördern Kunst, Kultur und Sport.
Dabei sollen besonders innovative Projekte aus
allen Genres jährlich neu ausgewählt werden.
Webseite des Ministeriums zur Kulturförderung
                                                   Finanziell
                                                   Kulturbericht Niedersachsen
Ideell
                                                   Das Niedersächsische Ministerium für Wissen-
Beratung zum Thema Ehrenamt                        schaft und Kultur gibt einen grundsätzlichen
                                                   Überblick zu Schwerpunkten, Förderungen und
Das Netzwerk freiwilliges Engagement Mecklen-      den wichtigen Entwicklungen im Kulturbericht
burg-Vorpommern berät Vereine und Initiativen      Niedersachsen.
im Rahmen von Einzelgesprächen, Informati-
onsveranstaltungen und Fachtagungen zum            Landesweit tätige Stiftungen
Thema Ehrenamt. Es unterstützt Vereine und
Freiwillige bei der Umsetzung neuer Ideen und      Die Stiftung Niedersachsen verwirklicht ihren
der Erschließung von Förderquellen.                Zweck operativ mit Programmen und fördernd
                                                   mit der Unterstützung von Projekten. Mit
Arbeitskreis Immaterielles Kulturerbe im Muse­     ihren Programmen setzt sie eigene inhaltli-
umsverband in Mecklenburg-Vorpommern e.V.          che Akzente – in Musik, Literatur, Theater und
                                                   Kunst. Die Förderung spiegelt die gesamte
Seit März 2015 ist ein ehrenamtlicher Arbeits-     Vielfalt des kulturellen Schaffens in allen Teilen
kreis IKE im Museumsverband tätig, der die         Niedersachsens wider. Große strukturelle Maß-
in Jahresplänen selbst gestellten Aufgaben         nahmen, eine umfangreiche Festivalförderung
koordiniert und realisiert. Die Mitstreiter kom-   oder die Vielzahl kleinerer kultureller Vorhaben
men aus den Bereichen Museum, Volkskunde,          z. B. der Freien Theater stehen grundsätzlich
Medien und Tourismus. Bis Mitte 2016 konnten       gleichberechtigt nebeneinander. Die Stiftung
bereits sieben Workshops realisiert werden.        fördert kulturelle Projekte, die sich durch ihre
Unterstützung bei der Umsetzung fand man bei       künstlerische oder wissenschaftliche Qualität
der OstseeSparkasse Rostock und beteiligten        auszeichnen, ein schlüssiges Konzept haben,
Museen, welche kostenlos Veranstal-tungs-          Wege der Vermittlung und Teilhabe eröffnen,

                                                                                                        Deutsche UNESCO-Kommission, Geschäftsstelle Immaterielles Kulturerbe
räume und Präsentationstechnik zur Verfügung       nachhaltig wirken, ein bisher fernes Publikum
stellten. Darüber hin-aus engagiert sich der       ansprechen und erreichen, eine exemplarische
Arbeitskreis für das Erstellen einer Landesliste   Thematik aufnehmen, Kooperationen und Ver-
des Immateriellen Kulturerbes sowie einer          netzungen entwickeln, pflegen und nutzen und
Roten Liste des Immateriellen Kulturerbes zu       professionell durchgeführt werden. Die Förde-
aussterbenden Handwerksberufen. Er unter-          rung der Landeskulturstiftung konzentriert sich
stützt ferner Interessenten bei der inhaltlichen   auf Vorhaben mit überörtlicher Ausstrahlung.
Ausrichtung Ihrer Bewerbungen für das bun-         Hinweise und Hilfestellungen zum
desweite Verzeichnis und engagiert sich in der     Antragverfahren
Entwicklung von Methoden im Umgang mit dem
Immateriellen Kulturerbe in Museen. Anhand von     Als landesweit tätige Stiftung unterstützt die
Praxisbeispielen (u. a. Sagen, Müllerhandwerk)     Niedersächsische Sparkassenstiftung in ihren
werden die Kooperationen von Museen mit            vier Förderbereichen – Bildende Kunst, Musik,
aktiven Kulturerbe-Trägern ausgebaut.              Museen und Denkmalpflege – grundsätzlich
                                                   Vorhaben von überregionaler Bedeutung und/
                                                   oder Beispielcharakter sowie mit nachhaltiger
                                                   Ausrichtung. Alle Projekte werden gemeinsam
                                                   mit den Sparkassen in Niedersachsen durch-
                                                   geführt. Kooperationsvorhaben und innovative
                                                   Ansätze werden gerne gesehen. Eine herausra-
                                                   gende Qualität wird vorausgesetzt. Die Nie-
                                                   dersächsische Sparkassenstiftung verfolgt drei
                                                                                                        2016

                                                   Hauptziele: sie unterstützt regionale Stärken,

22
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