Handbuch für Lehrende des FB 3 (A-Z) - Erste Schritte
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Handbuch für Lehrende des FB 3 (A-Z) 1. Erste Schritte Als neue Lehrkraft - hauptamtlich als Professor/in oder nebenberuflich als Lehrbeauftragte/r - werden Sie mit einer komplexen Organisation konfrontiert. Sie haben sicher viele Fragen. Mit diesem Handbuch will das Dekanat FB 3 versuchen, notwendige Informationen für den Einstieg zu geben und Prozesse im Fachbereich transparent zu machen. 1. Erste Schritte Support durch Fachbereichsverwaltung E-Mail und Logins Telefon + Durchwahl Homepage Erreichbarkeit Campus / Parken Karlshorst - Treskowallee Mensa Postfächer Schlüssel Kopien Bibliothek Arbeitsplatz / Lehrbeauftragtenzimmer Stifte, Papier, Büromaterial 2. Lehre Vergabe und Vergütung von Lehraufträgen Studien- und Prüfungsordnungen SU / Ü Mindestteilnehmerzahlen Räume Ausfall Exkursionen Semestertermine Stundenplan Blockveranstaltungen Prüfungen LSF: Lehre, Studium, Forschung LSF / Belegverfahren LSF / Noten-Online-Verbuchung LSF / Platzanzahl Abschlussprüfungen Unterrichtssoftware Software über das Rechenzentrum MSDN Academic Alliance Veranstaltungsunterlagen Tutoren / Hilfskräfte Evaluation Abrechnung Technische Probleme 3. Organisation Mailinglisten Hochschulleitung Akademischer Senat Fachbereiche Ämter Rechenzentrum eLearning Competence Center International Office 4. Forschung Freistellungen und Freisemester FNK-Antrag Drittmittel 5. Sonstiges Briefkopf Visitenkarten Alkohol Firmenticket Support durch Fachbereichsverwaltung Hier sind insgesamt 9 Mitarbeiter/innen tätig. Ihr Auftrag ist der Support von Lehre und Forschung.. Die Schwerpunkte der Leistung für Lehrende sind
Lehrplanung und Prüfungsorganisation. Lehraufträge und deren Abrechnung Belegung, Raumorganisation Organisation von Abschlußprüfungen Aktualisierung Informationsplattformen (LSF, Web, WIKI) Bestellwesen und Finanzabrechnung Beratung von Studierenden in Fragen der Studienorganisation. Die vorhandenen Kapazitäten setzen deutliche Grenzen bei zusätzlichen Service-Leistungen. Für alle Fragen, die Ihnen dieses Handbuch nicht beantwortet, ist die Verwaltungsleiterin Nicole Lindstedt-Lilienthal Ihre Ansprechpartnerin. E-Mail und Logins Sobald Sie erstmalig in der Lehre tätig sind, erhalten Sie über die Fachbereichsverwaltung den Accountantrag. Sie erhalten dann Ihre persönliche E-Mail-Adresse. Diese setzt sich aus Ihrem Benutzernamen und der Erweiterung "@htw-berlin.de" zusammen, z.B. anton.muster@htw-berlin.de - Beispieladresse für Mitarbeiter. Selbstverständlich können Sie Ihre E-Mail-Adresse anpassen, sich also z. B. einen anderen Namen für Ihre E-Mail-Adresse zuweisen lassen. Lesen Sie hierfür die Informationen im Rechenzentrum. Sie können auch einen Autoresponse und eine Abwesenheitsmeldung eingeben. Nachrichten von Studenten im Zusammenhang mit der Belegung werden per E-Mail an Ihre HTW-Mail-Adresse gesendet. Sorgen Sie deshalb bitte dafür, dass Sie diese Mails erhalten und lesen. Nutzen Sie ggf. die Weiterleitungsfunktion. Zugang zum Campus-Management-System LSF. Hier können Sie alle Fragen der Belegung, Raumplanung und Prüfungsangelegenheiten regeln. Auf der LSF-Portalseite finden Sie auch die Links zu den Handbüchern und Schulungsvideos. Zugang zum Service-Portal der Kopierstelle. Zugang zu diesem WIKI (wenn aktiviert). Möchten Sie auf den HTW-Campus über WLAN mit Ihrem Notebook ins Internet, klappt das auch mit diesem Login. Eine ausführliche Anleitung zur Einrichtung Ihres Notebooks finden Sie im Helpcenter auf den Internetseiten des Hochschulrechenzentrums. Die HTW ist auch Mitglied in der Hochschul-Arbeitsgemeinschaft Eduroam. Perspektivisch können Sie sich auf allen Hochschul-Campus in Europa einloggen, die Mitglied dieser Arbeitsgemeinschaft sind. Telefon + Durchwahl Geben Sie im Personenverzeichnis Ihren Namen ein. Es werden sodann Ihre Kontaktdaten angegeben. Homepage Derzeit ist die Webpräsenz der HTW noch dreigeteilt: Der HTW-Auftritt mit allen grundsätzlichen Informationen zur Hochschule. Hier werden in der Regel nur Professor/inn/en in das Personenverzeichnis aufgenommen. Sie haben als Professor/in hier die Möglichkeit, über myHTW verschiedene Angaben wie beispielsweise die Sprechzeiten selbst zu einzupflegen. Der FB3-Webauftritt mit allen spezifischen Informationen zum Fachbereich und zu den Studiengängen. Hier werden Sie als Lehrende/r automatisch in den Webauftritt aufgenommen. Sie können auf Wunsch - sowohl als Professor/in wie auch als Lehrbeauftragte/r - eine persönliche Homepage einrichten. Ihre Ansprechpartner sind Frank Steinke und/oder Jörg Pilgrim. Die Webauftritte der Studiengänge. Diesen erreichen Sie auch über den FB3-Webauftritt. In dem hochschulweiten Projekt RITA wird derzeit ein einheitlicher Auftritt für alle Organisationseinheiten der Hochschule geschaffen. Die vorgenannte Dreiteilung hat (hoffentlich) ab Herbst 2011 ein Ende. Erreichbarkeit Campus / Parken Karlshorst - Treskowallee Alle Informationen einschließlich des Routenplaners für Auto, Fahrrad und öffentliche Verkehrsmittel finden Sie auf dem HTW-Webauftritt . Für Mitarbeiter/Innen und hauptamtlich Lehrende stehen auf dem HTW Gelände in Karlshorst unbewachte Parkplätze gegen Entgelt zur Verfügung. Die aktuellen Nutzungsentgelte entnehmen Sie bitte der Parkordnung der HTW. Sie bekommen eine Zugangskarte, die Entgelte werden direkt vom Gehalt eingezogen. Bei Fragen und zur Anmeldung eines Parkplatzes wenden Sie sich bitte an die Geschäfts-stelle Service, Technische Dienste und Bauunterhaltung, Frau Dorothea Beyer. Mensa Für das leibliche Wohl sorgen die Mensa auf dem HTW Gelände und die Cafeterien. Sie werden vom Berliner Studentenwerk betrieben. Die Öffnungszeiten und Speisepläne entnehmen Sie bitte den Aushängen oder auf der Website des Studentenwerks. Postfächer
Wir bemühen uns, die meisten Informationen auf elektronischem Wege zu versenden. Lehrbeauftragte erhalten nur auf Wunsch ein Postfach. Die Post wird über den Servicepool verteilt, die Tagespost ist ab Mittags verfügbar. Die Postfächer für die Lehrkräfte befinden sich in Raum VG 407 im Verwaltungsgebäude. Die Fächer sind alphabetisch sortiert, getrennt nach Festangestellten und Lehrbeauftragten. Sie werden jedes Semester neu sortiert. In Ihrem Fach finden Sie auch Informationen zum Semester und die Evaluierungsbögen. Bitte schauen Sie regelmäßig nach, ob Post für Sie hinterlegt wurde. Schlüssel An beiden Standorten gibt es seit 2010 jeweils ein halbelektronisches Schließsystem. Die beiden Systeme sind nicht kompatibel. Jeder Dozent / jede Dozentin erhält einen Schlüssel für den jeweiligen Standort an dem unterrichtet wird. Die Schlüssel sind einfach programmierbar und können bei Verlust auch sofort deaktiviert werden. Grundlage ist die Schlüsselordnung der HTW. Für die Ausgabe sind die Ansprechpartner: Standort Ansprechpartner Raum Öffnungszeiten Treskowallee Michael Scholz Tel. 030 / 5019-2551 Verwaltungsgebäude Raum 131 8.00 - 9.00 Uhr 11.00 - 12.00 Uhr michael.scholz@htw-berlin.de 13.00 - 14.00 Uhr und nach Vereinbarung Professor/inn/en erhalten bei der Ausgabestelle ihres Standorts mit Dienstbeginn einen Schlüssel, der das Büro schließt ( Schlüsselanforderung). Zusätzliche Freigaben für einzelne Räume (Postraum, Lehrbeauftragtenraum, Besprechungsraum) erfolgen über Frau Lindstedt-Lilienthal. Die Lehrbeauftragten, die Zugang zu HTW Räumen benötigen, können sich ebenfalls bei Frau Nicole Lindstedt-Lilienthal melden. Bei Verlust des Schlüssels bitte sofortige Kontaktaufnahme an die o.g. Ansprechpartner. Kopien Sie bekommen im Service-Pool in Karlshorst eine Kopierkarte die bei allen Kopierern in Karlshorst (im VG-Erdgeschoss und mehrere Stellen im HG) funktioniert. Hierzu liegt eine Liste vor, welche Ihren Anspruch legitimiert. Bitte dazu bei Frau Binder melden. Sie erhalten eine Kopierkarte mit einem Kontingent (s/w) pro Semester. Lehr- und sonstige Materialien (z.B. Skripte) sind entgeltpflichtig. Nutzen Sie daher die Möglichkeit, Ihre Lehrmaterialien z.B. über eCampus ins Netz zu stellen. Zusätzlich zu den Kopierarbeiten mit der Karte besteht die Möglichkeit, sich bei http://kopierstelle.htw-berlin.de/ mit Ihrer HRZ-Kennung einzuloggen und ein PDF-Dokument zum Kopieren hochzuladen, oder eine PDF per E-Mail an kopierstelle@htw-berlin.de zu versenden. Bitte geben Sie Ihre Personendaten, die zu belastende Kostenstelle und die Auftragsdaten (Format, Auflage, Termin, etc.) an. Die Kopien werden auch auf Wunsch ausgeliefert (KH oder OSW) oder unter Verschluss gehalten (Klausuren). Service-Pool - Kopierstelle Karlshorst Tel: (030) 5019 - 2546 E-Mail: service-pool@htw-berlin.de Verwaltungsgebäude Raum 121 Öffnungszeiten: Im Vorlesungszeitraum: Mo - Do von 07.00 - 17.00 Uhr, Fr bis 14.30 Uhr In der vorlesungsfreien Zeit: Mo - Do von 07.00 - 15.00 Uhr, Fr bis 14.30 Uhr Fotokopien sind nicht in das nächste Semester übertragbar. Im Folgesemester können die Karten im Service-Pool Karlshorst aufgeladen werden. Wenn Sie Skripte erstellen, müssen Sie diese an die Studierenden verkaufen. Daher ist es üblich, diese als PDF auf einer unserer beiden Lernplattformen (eCampus oder moodle) bereitzustellen, damit die Studierenden ggf. selber eine Kopie anfertigen können. Bibliothek Sie können eine Bibliothekskarte in der Bibliothek beantragen. Mehr Informationen gibt es unter Service der Bibliothek. Arbeitsplatz / Lehrbeauftragtenzimmer Ein ausgewiesenes Professorenbudget als solches gibt es nicht. Als Professor/in bekommen Sie einen Arbeitsplatz - Einzelbüro. Das Dekanat stellt Ihnen eine Erstausrüstung mit Möbeln, technischen Geräten, Lochern, Heftern, Ordnern und Stiften zusammen. Hinzu kommen ein Kopierkontingent von 2000 Kopien pro Semester, eine studentische Hilfskraft mit 20 Stunden pro Monat, eine wissenschaftliche Reise (zurzeit 500 Euro im Jahr) und die erste IT-Ausstattung, die ein Notebook oder einen PC, eine Dockingstation mit Bildschirm, Drucker,
Tastatur und Maus enthält. Eine Doppelausrüstung aus Laptop und PC ist nicht gestattet. Nach einer Abschreibungszeit von 4,5 Jahren, werden neue Laptops oder PCs beschafft. Diese Beschaffung erfolgt zentral über den FB 3 - als Richtwert gilt die Grenze von 1.000€ pro Gerät (Ausstattung, Fabrikat etc. werden von der FB - Verwaltung festgelegt). Für IT sind unsere beiden Laboringenieure (Herr Jörg Pilgrim und Herr Frank Steinke) zuständig. Herr Jörg Pilgrim verwaltet die Notebooks. Einige der Programme wurden von ihm bereits installiert. Zu den meisten Fragen finden Sie auch auf der Seite des Hochschulrechenzentrums (HRZ) eine Antwort. Eine Anleitung zum Internetzugang finden Sie auf der Seite des HRZ Internet mit dem Notebook. Über WLan haben Sie auf dem Campus eine Internetverbindung. Interessant ist insbesondere die Verbindung über VPN; hierdurch erhalten Sie auch außerhalb des HTW-Campus eine HTW-IP und können bestimmte Dienste (z.B. Datenbanken) so nutzen, als befänden Sie sich auf dem Campus. Sie erhalten eine persönliche E-Mail-Adresse der HTW (benutzername@htw-berlin.de). Nähere Informationen zur Nutzung dieser Adresse entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Faltblatt. Eine Anleitung zur Verwaltung Ihres E-Mail-Accounts finden Sie auf der Seite des HRZ unter Ihre Emailadresse. Hier können Sie auch einen ALIAS vergeben (empfohlen wird Vorname.Nachname@htw-berlin.de). Fragen zur E-Mail beantwortet Herr Frank Steinke oder der Helpdesk des HRZ unter 5019-2525. Es gibt (noch) keine Vorlage für eine persönliche Homepage. Es gibt jedoch eine standardisierte Seite, die über das Personenverzeichnis für jeden einsehbar ist. Die Daten geben Sie über myHTW ein. Sie können selbstverständlich eine eigene Homepage einrichten. Diese Homepage müssen Sie jedoch selbst erstellen und pflegen. Für die Details wenden Sie sich bitte an Herrn Frank Steinke. Lehrbeauftragte können die Lehrbeauftragtenräume nutzen: Treskowallee VG 407 sowie Flachbau Raum 12. Stifte, Papier, Büromaterial Die Ausgabe von Büromaterial, Tafelstiften und Klausurpapier findet über Frau Kati Scholze (Fachbereichsverwaltung), Raum VG 331, statt. Sie erhalten eine Kopierkarte mit einem Kontingent in Höhe von 2.000 Kopien (s/w) pro Semester. Kopieraufträge können Sie online stellen und die Kopien dann am Servicepool abholen. Beachten Sie bitte, dass Kopien den Studenten nur als Lehrmaterial (z.B. Klausuren) zur Verfügung gestellt werden können. Lern- und sonstige Materialien (z.B. Skripte) sind entgeltpflichtig. Nutzen Sie daher die Möglichkeit, Ihre Lernmaterialien z.B. über eCampus oder moodle ins Netz zu stellen. 2. Lehre Vergabe und Vergütung von Lehraufträgen Die Grundlage dieser Regelungen ist die HTW Richtlinie zur Vergabe von Lehraufträgen und deren verwaltungsmäßige Bearbeitung (RL-Lehraufträge HTW) in derjeweils gültigen Fassung. Verantwortlich für die Auswahl geeigneter Lehrbeauftragte sind die Hochschullehrerinnen/Hochschullehrer, die mit der Lehrplanung beauftragt sind. In der Regel sind dies die fachgebietsbezogenen Modulbeauftragten bzw. die Studiengangssprecher. Ihnen obliegt die vollständige Prüfung der fachlichen und pädagogischen Eignung der Lehrbeauftragten sowie die Einhaltung der formalen Voraussetzungen. Grundsätzlich ist für den Einsatz eines Lehrbeauftragten/einer Lehrbeauftragten am Fachbereich 3 ein abgeschlossenes Hochschulstudium sowie eine mehrjährige berufliche Praxis erforderlich. Die Erteilung des Lehrauftrags erfolgt auf Grundlage des Beschlusses des Fachbereichsrates zum Lehreinsatz spätestens bis zum Beginn der Vorlesungszeit durch den Dekan. Für die Vergütung der Lehraufträge am Fachbereich 3 gelten folgende Stufen und Sätze: a) Vergütung der Lehrleistungen (§ 120 Abs. 1 Nr. 1, in der Regel 3 Jahre Praxis): 30,00 Euro für eine deutschsprachige Lehrveranstaltungsstunde (a 45 Min.) 36,00 Euro für eine englischsprachige Lehrveranstaltungsstunde (a 45 Min.) Diese Vergütungen umfassen alle Aufwendungen für jede gehaltenen LV. b) Vergütung der Semesterprüfungen: Für die Abnahme von Klausuren und Hausarbeiten (Aufsicht, Bewertung, Einsichtnahme etc.) werden je Modulprüfung folgende Vergütungen gewährt: bis zu 40 Teilnehmer: 100,00 Euro 41 bis 50 Teilnehmer : 120,00 Euro mehr als 50 Teilnehmer: 140,00 Euro c) Vergütung von Abschlussprüfungen: Für die Anfertigung von Zweitgutachten und Teilnahme am Prüfungskolloquium von Abschlussarbeiten in Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengängen: 45,90 Euro (Erstgutachten bzw. Erstbetreuungen von Abschlussarbeiten erfolgen am FB nicht von LB) d) Zu- und Abschläge: Soweit Mittel von dritter Seite vorhanden sind, können die Vergütungen im Einvernehmen zwischen dem betroffenen Studiengang und dem Dekanat aufgestockt werden. Werden Prüfungsnoten nicht rechtzeitig nach den Regelungen der FHTW an die Prüfungsverwaltung und an die Fachbereichsverwaltung übermittelt, kann der Betrag anteilig bzw. vollständig durch den Dekan gekürzt werden. Studien- und Prüfungsordnungen In den Amtlichen Mitteilungsblättern werden sämtliche Satzungen der HTW veröffentlicht, wie z.B. Studien- und Prüfungsordnungen Sonstige Ordnungen.
Diese werden auf der Homepage, nach Jahrgängen sortiert (seit 1999) und zur Verfügung gestellt. Alle studiengangsbezogenen Ordnungen finden Sie zusätzlich auch auf der Seite des jeweiligen Studiengangs im Web-Auftritt der HTW (zu den Studiengängen). Eine Zusammenstellung der Rahmenordnungen der HTW steht zusätzlich im Bereich Prüfungsangelegenheiten der Homepage zur Verfügung (zu den Rahmenordnungen). Der Studierendenservice hat ein Überblick über das Prüfungsrecht angefertigt. SU / Ü Seminaristischer Unterricht (SU) wird generell für einen ganzen Zug, in der Regel 40 Studierende, angeboten. Die Übungen dagegen werden für maximal 20 Studierende angeboten, wobei sich ein Zug auf zwei Übungsgruppen aufteilt. In besonderen Situationen (z.B. viele Wiederholer) kann im Einvernehmen mit Studiengang und Dekanat die Zahl der Teilnehmer oder auch der Übungsgruppen erhöht werden. Bitte prüfen Sie gegebenenfalls, ob der Ihnen zugewiesene Raum dann ausreicht. Näheres im LSF unter LSF-Platzanzahl. Mindestteilnehmerzahlen Lehrveranstaltungen im AWE- oder Wahlpflichtbereich, die zum Ende der Belegungszeit nicht mindestens zehn Teilnehmer/-innen aufweisen, werden aus Kapazitätsgründen nicht weiter angeboten. Der Vergütungsanspruch eines Lehrbeauftragten endet dann zu diesem Zeitpunkt. Eine vergütungsfähige Lehrveranstaltung (Pflichtfächer) setzt eine Mindestteilnehmerzahl von fünf anwesenden Studenten voraus. Räume Alle Hörsäle sind mit Whiteboard und Visualizer ausgestattet. Die Dozententische sind stufenlos höhenverstellbar. Sie können einen Laptop am Visualizer anschließen oder auf weißes Papier schreiben, das Sie unter den Visualizer legen können. Auch Folien können mit weißem Hintergrund ausgezeichnet gezeigt werden. Alle Labore sind auf einem hohen technischen Standard und haben zumeist einen inhaltlichen Schwerpunkt. Details und Ansprechpartner können Sie dem LSF entnehmen. Studierende arbeiten oft mit Mehrfachsteckdosen und Verlängerungskabeln, achten Sie bitte hier auf Unfallvermeidung. An der HTW gilt die Konvention: Jede/r Lehrende wischt am Ende des Unterrichts die Tafeln, damit der nächste eine saubere Tafel vorfindet. Studenten sollten ermahnt werden, ihren Müll zu entsorgen. In den Laboren wird Essen und Trinken nicht toleriert, hier können Sie auf die Laborordnung hinweisen. Bitte lesen Sie vor Semesterbeginn die Alarm- und Brandschutzordnung der HTW. Ausfall Sollte es Ihnen zu einer bestimmten Lehrveranstaltung nicht möglich sein, den Termin wahr zu nehmen, teilen Sie dies bitte der Fachbereichsverwaltung unter Antje.Binder@htw-berlin.de so zeitig wie möglich mit. Ferner sollten Sie bei kurzfristigem Ausfall auch die Studierenden über LSF unterrichten. Zeit- oder Raumverlegungen von Lehrveranstaltungen dürfen nur mit Genehmigung des Dekanats erfolgen. Können Lehrveranstaltungstermine nicht wahrgenommen werden, so ist dies unter Angabe der Gründe und eines Nachholtermins rechtzeitig im Voraus schriftlich der Fachbereichsverwaltung, z.Hd. Frau Binder, mitzuteilen. Ausgefallene Termine sind nachzuholen. Den entsprechenden Antrag finden Sie auf der Website des Fachbereichs 3 unter Formulare extern. Müssen Lehrveranstaltungen krankheitsbedingt ausfallen, geben Sie bitte unverzüglich Frau Binder oder dem Dekanat Bescheid. Eine E-mail an die Studenten ohne Unterrichtung des Dekanats genügt nicht. Der Ausfall von Lehrveranstaltungen wird durch die Fachbereichsverwaltung im LSF eingetragen. Exkursionen Geplante Exkursionen sind beim Dekanat formlos anzumelden. Der Fachbereichsrat beschließt über die Mittelzuweisungen der angemeldeten Exkursionen für ein Kalenderjahr im Dezember des Vorjahres. Nach Fachbereichsbeschluss ist die Exkursion beim Dekanat förmlich zu beantragen. Dem Antrag auf Genehmigung (siehe Seite des FB 3 unter Fachbereich/Formulare extern) ist eine Teilnehmerliste beizufügen. Die Unterlagen zur Beantragung finden Sie auf dem verteilten Stick sowie im Intranet. Semestertermine Diverse Informationen zu den Semesterterminen erhalten Sie auf der HTW-Internetseite unter Studium / Semestertermine. Bitte beachten Sie die Vorlesungs- und Prüfungszeiträume. Die Prüfungen finden in den letzten beiden Wochen der Vorlesungszeit und der ersten Woche der vorlesungsfreien Zeit. Der zweite Prüfungszeitraum ist der letzte Woche der vorlesungsfreie Zeit und die erste Woche des nächsten Semesters. Sie erhalten rechtzeitig ein gesondertes Schreiben vo'n Frau Binder, in dem Sie gebeten werden, Ihre Wunschtermine abzugeben. Den endgültigen Prüfungsplan finden Sie in LSF in Ihrem persönlichen Stundenplan.
Stundenplan Der Stundenplan wird ca. drei Wochen vor Semesterbeginn im LSF eingestellt. Ansprechpartnerin für die Lehrplanung ist Frau Antje Binder. Blockveranstaltungen Das Blocken von Lehrveranstaltungen ist nur im begründeten Ausnahmefall und ohne Beeinträchtigungen anderer Lehrveranstaltungen zulässig. Bitte beachten Sie, dass das Blocken von Veranstaltungen durch das Dekanat zu genehmigen ist. Hintergrund dessen ist, dass die Studenten vor einer übermäßigen Belastung durch Blockveranstaltungen geschützt werden und gewährleistet werden soll, dass die erforderliche Stundenzahl auch tatsächlich erbracht wird. Die Entscheidung, ob es inhaltlich sinnvoll ist, eine Lehrveranstaltung zu blocken, liegt jedoch primär beim Modulbeauftragten. Die formellen Kriterien für Blockveranstaltungen sind: Einhaltung der erforderlichen Stundenzahl, nicht mehr als 8 SWS am Tag, nicht mehr als 5 Tage die Woche. nicht mehr als 4 SWS pro Semester Es gelten folgende Ausnahmen: Lehrveranstaltungen, die laut StudO als Block angeboten werden (insbesondere Semi-nare zur Abschlussarbeit und Praktikum), AWE bedürfen auch dann keiner Genehmigung, wenn das Blocken nicht bereits in der StudO vorgesehen ist, da AWE sich inhaltlich oft zum Blocken eignen. Weil es sich um Wahlpflichtfächer handelt, können die Studenten selbst entscheiden, ob sie eine Block-veranstaltung belegen wollen. Auf die Einhaltung der erforderlichen Stundenzahl ach-tet Frau Binder von Amts wegen. Prüfungen Über Prüfungsmodalitäten sollten Sie sich vor Veranstaltungsbeginn mit dem das Modul betreuenden Professor oder Studiengangssprecher abstimmen. Grundsätzlich können Leistungsnachweise folgendermaßen erbracht werden: Klausur, mündliche Prüfungen, Übungen, Projekt, Referat und Belegarbeit (Hausarbeit). Bitte teilen Sie Ihre konkreten Leistungsanforderungen in den ersten beiden Lehrveranstaltungen den Studierenden mit. Eine nachträgliche Änderung Ihrer Anforderungen ist nicht möglich. Klausuren dürfen nur im Prüfungszeitraum geschrieben werden, für Blockkurse gibt es Sonderregelungen. Auch in Lehrveranstaltungen, die nicht mit einer Klausur abschließen, sondern mit Hausarbeiten, Referaten u. ä., muss eine Prüfung im 2. Prüfungszeitraum angeboten werden. Die Prüfungsordnungen der Studiengänge sehen nur in wenigen Einzelfällen eine Ausnahme vor. Weitere Infromationen sind den Prüfungsangelegenheiten auf der Website entnehmbar. Auf Wunsch der Studierenden ist ein Termin zur Klausureinsicht zu vereinbaren. Die Prüfungsmodalitäten sind grundsätzlich in der Rahmenprüfungsordnung geregelt sowie in den Prüfungsordnungen der einzelnen Studiengänge spezifiziert. Studierende melden sich zur Prüfung an. Sie können bei der Anmeldung frei zwischen dem 1. und dem 2. Prüfungszeitraum wählen. Empfohlen wird den Studenten im Allgemeinen, den 1. Prüfungszeitraum zu wählen. Zunächst belegen sie ein Fach. Dann entscheiden sie sich, ob sie sich im ersten oder zweiten Prüfungszeitraum prüfen lassen wollen. Sie müssen das Fach spätestens in dem 2. Semester nach der Erstbelegung bestanden haben. Nicht bestandene Prüfungsleistungen können höchstens zweimal wiederholt werden. Insgesamt gibt es also 6 mögliche Prüfungstermine, von denen Studierende 3 in Anspruch nehmen dürfen. Ist die Klausur in die Händen genommen, gilt sie als geschrieben und ist ggf. mit einer 5,0 zu bewerten. Wer nicht angemeldet ist, darf grundsätzlich nicht schreiben! Studierende haben die Möglichkeit, sich insgesamt 5 Mal an einer Prüfung anzumelden. Erscheinen sie nach der ersten oder zweiten Prüfungsanmeldung nicht, ist dies nicht mit einer 5,0 zu bewerten. Erst ab dem Nicht-Erscheinen nach der dritten Anmeldung gilt dies als erste nicht bestandene Prüfung, was bedeutet, dass dem Studierenden nur noch zwei Prüfungsversuche bleiben, um das Fach zu bestehen. Sieht ein Modul semesterbegleitende Teilleistungsnachweise vor, können Sie die Studenten von Amts wegen anmelden durch nachtragen auf die Notenliste. Dieses sollte aber so selten wie möglich gemacht werden. Die Prüfungsanmeldung der Studenten erfolgt online über das LSF. Klausurdeckblatt Die Vorlage eines Klausurendeckblatts kann auf der Website des Fachbereichs 3 unter Formulare extern heruntergeladen werden. Prüfungszeiträume Klausuren dürfen nur während der Prüfungszeiträume geschrieben werden. Die Prüfungszeiträume bestehen aus je drei Wochen. Die Termine sind gleichmäßig auf die drei Wochen zu verteilen. Sie werden zu Beginn des Semesters von Frau Antje Binder gebeten, Ihre Wunschprüfungszeiten für den ersten und zweiten Prüfungszeitraum anzugeben. Bitte klären Sie vorab die Termine mit den Studenten ab, um Terminüberschneidungen zu vermeiden. Art der Prüfungsleistung Die Art der Prüfungsleistung wird in der (ausführlichen) Modulbeschreibung vom zuständigen Modulbeauftragten festgelegt. Auskünfte erteilt der/die Modulbeauftragte. Die geforderte Prüfungsleistung muss für alle Teilnehmer eines Prüfungszeitraums gleich sein, d.h. Klausur für alle oder Hausarbeit für alle.
Unzulässig ist es, einigen Teilnehmern eine Klausur und anderen eine Hausarbeit zu stellen. Gruppenarbeit In Modulen, die differenziert (d.h. mit einer Note und nicht schlicht mit bestanden/nicht bestanden) bewertet werden, sind Gruppenarbeiten zwar zulässig, allerdings müssen die Leistungen der einzelnen Studenten individualisierbar sein und auch entsprechend individuell bewertet werden, § 3 Abs. 4 RPO. Bewertung nicht abgegebener Haus- und Seminararbeiten Zur Frage, wie eine nicht abgegebene Hausarbeit bewertet wird, gibt es zwei Möglichkeiten: 1. Wird ein Hausarbeitsthema individuell vergeben, indem die Studenten das Thema durch Unterschrift auf der Teilnehmerliste annehmen, ist die Prüfung angetreten. Wird die Hausarbeit nicht abgegeben, ist die Prüfung mit 5,0 (nicht bestanden) zu bewerten, s. § 8 Abs. 1 RPO. Dies gilt auch dann, wenn keine Prüfungsanmeldung über lsf erfolgte. In diesem Fall ist die Note dem Prüfungsamt schriftlich mitzuteilen, § 14 Abs. 6 Satz 2 RPO. Das gleiche gilt für Seminararbeiten. Wichtig für diesen Verfahrensweg ist es, eine Teilnehmerliste zu führen, auf der die Studenten die Entgegennahme des Themas bestätigen. 1. Wird ein Thema durch allgemeine Bekanntgabe vergeben, ist eine Nichtabgabe trotz Prüfungsanmeldung wie eine nicht wahrgenommene Prüfung zu behandeln. Die Prüfung wird nicht gewertet, § 8 Abs. 2 RPO. Mündliche Prüfungen Mündliche Prüfungsleistungen werden vor mindestens zwei Prüfern oder Prüferinnen (Kollegialprüfung) oder vor einem Prüfer oder einer Prüferin und einem sachkundigen Bei-sitzer oder einer sachkundigen Beisitzerin als Gruppenprüfung oder als Einzelprüfung abgelegt. (§ 5 Abs. 2 RPO) Die Dauer der mündlichen Prüfung soll mindestens 15 Minuten betragen und 60 Minuten nicht überschreiten. (§ 5 Abs. 3 RPO) Ein Prüfungsprotokoll muss angefertigt werden Teilnehmer ohne Prüfungsanmeldung Sofern eine Person nicht auf der Prüfungsliste vermerkt ist, darf sie unter Vorbehalt an der Prüfung teilnehmen. Die Note ist unter Angabe von Name, Vorname und Matrikelnummer auf der Notenliste handschriftlich zu vermerken und darf dem/der Betreffenden nicht vorab mitgeteilt werden. Das Prüfungsamt überprüft den Prüfungsanspruch und trägt ggf. die Note im System nach. Keine Note ohne Prüfungsleistung Ohne Prüfungsleistung darf keine Note vergeben werden. Leistungen, die in einem vergleichbaren Modul an einer anderen Hochschule erbracht worden sind, können nur vom Prüfungsausschuss anerkannt werden. Klausureinsicht Den Studenten ist innerhalb von drei Wochen nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse für den jeweiligen Prüfungszeitraum Gelegenheit zur Klausureinsicht zu gewähren. Kein nachträgliches Durchfallenlassen Eine bestandene Prüfungsleistung darf nicht nachträglich auf Wunsch des/der Betreffenden auf 5.0 (nicht bestanden) herunter korrigiert werden. Die Verwaltung ist angewiesen, nachträgliche Notenänderungen auf 5,0 dem zuständigen Prüfungsausschuss zu melden. Keine Nachkorrektur Die Klausureinsicht dient nicht der Nachkorrektur, insbesondere nicht der Verhandlung über die Note, sondern der Erläuterung der Bewertung. Studenten treten manchmal sehr fordernd auf, dies sollte Sie nicht beeindrucken. Eine Nachkorrektur ist nur zulässig, sofern tatsächlich ein Bewertungsfehler vorliegt. Zweitkorrektur Sollte zwischen dem/der Studenten/in und Ihnen kein Einvernehmen über die Benotung während der Klausureinsicht erzielt werden, so kann der/die Student/in einen begründeten Antrag auf Zweitkorrektur beim Prüfungsausschuss stellen. Der Prüfungsausschuss wird Sie gegebenenfalls um eine Stellungnahme ersuchen. Der Ausschuss kann eine Zweitkorrektur veranlassen. Kolloquium Das Studium schließt mit einer mündlichen Abschlussprüfung (Kolloquium) ab. Das Kolloquium darf erst abgehalten werden, wenn der/die Kandidat/in sämtliche Prüfungen abgeschlossen hat. Zwingend zwei Prüfungen Auch in Lehrveranstaltungen, die nicht mit einer Klausur abschließen, sondern mit Hausarbeiten, Referaten u. ä. muss eine Prüfung im 2. Prüfungszeitraum angeboten werden. Aufbewahrungsfristen
Prüfungsunterlagen wie Klausuren und Abschlussarbeiten (Bachelor- und Masterarbeiten) sind für zwei Jahre aufzubewahren. Nach Ablauf der Frist sind die Arbeiten gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu vernichten. Zur Aktenvernichtung stehen Ihnen im Kopierraum im VG (neben dem Haupteingang des VG) ein Container und ein Aktenvernichter zur Verfügung. Keine Note ohne Prüfungsleistung Ohne Prüfungsleistung darf keine Note vergeben werden. Leistungen, die in einem vergleichba-ren Modul an einer anderen Hochschule erbracht worden sind, können nur vom Prüfungsaus-schuss anerkannt werden. Prüfungen von Modulen mit einzelnen Units Sofern ein Modul aus mehreren Lehreinheiten (Units) besteht, gelten folgende Besonderheiten: 1. Grundsatz der Einheitlichkeit der Modulprüfung Jedes Modul schließt mit einer einheitlichen Note. Die Prüfung soll an einem Termin abgehalten werden. Sofern Prüfungen der Units an verschiedenen Terminen stattfinden, werden die Teilrpüfungsleistungen von dem modulverantwortlichen Prüfer zu einer einheitlichen Modulnote zusammengefasst und in das LSF eingetragen. 2. Gewichtung Die Modulnote wird aus den Teilprüfungsleistungen ermittelt. Die Teilleistungen werden gleichwertig gewichtet, sofern die ausführliche Modulbeschreibung keine anderslautende Gewichtung festsetzt. 3. Keine Übertragung von Teilleistungen Eine Teilleistung kann nicht für einen weiteren Prüfungsversuch fortgeschrieben werden. Eine Unitprüfung kann demnach nicht gesondert wiederholt werden. Noten Bereich Note Bezeichnung ECTS Note 95 % - 100 % 1,0 sehr gut A 90 % - 94 % 1,3 sehr gut A 85 % - 89 % 1,7 gut B 80 % - 84 % 2,0 gut B 75 % - 79 % 2,3 gut B 70 % - 74 % 2,7 befriedigend C 65 % - 69 % 3,0 befriedigend C 60 % - 64 % 3,3 befriedigend C 55 % - 59 % 3,7 ausreichend D 50 % - 54 % 4,0 ausreichend D 0 % - 49 % 5,0 mangelhaft F (= „durchgefallen") Rundungsregeln 1. Diplom Für die Ermittlung der Diplomabschlussnote gilt weiterhin die alte RPO vom 14.06.1999 (RPO alt). Danach wird bei der Notenberechnung nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt; alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen, §§ 22 Abs. 2, 7 Abs. 5 RPO alt. Beispiele: 2,55 wird zu 2,5 (gut); 2,59 wird zu 2,5 (gut). Das Prädikat "mit Auszeichnung" wird vergeben, wenn die Diplomarbeit und das Kolloquium je mit 1,0 bewertet werden und die ungerundete Vornote kleiner oder gleich 1,3 ist. 2. Bachelor/Master Für die Ermittlung der Bachelor- und Masterabschlussnote gilt die RPO vom 5. Juli 2004 (RPO neu). Danach wird die Abschlussnote auf die zweite Stelle hinter dem Komma berechnet und auf eine Stelle nach dem Komma gerundet, §§ 25 Abs. 1, 5 Abs. 1 und 3 RPO neu. Beispiele: 2,55 wird zu 2,6 (befriedigend); 2,54 wird zur 2,5 (gut). Das Prädikat "mit Auszeichnung" wird vergeben, wenn die ungerundete Abschlussnote kleiner als 1,3 ist; § 25 Abs. 2 RPO neu. Das heißt bis einschließlich 1,29 lautet das Prädikat "mit Auszeichnung".
LSF: Lehre, Studium, Forschung LSF / Belegverfahren Die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen erfordert zunächst die Belegung durch die Studenten. Die Belegung aller Studiengänge erfolgt online während des Belegungszeitraums über LSF. Nach Beendigung der letzten Belegungsphase und auch schon während der gesamten Zeit besteht die Möglichkeit zu erfahren, welche Studierenden sich für Ihren Kurs und zu den Prüfungsterminen angemeldet haben. Darüberhinaus können Sie sich eine Belegungsliste für jedes Lehrmodul über das LSF auszudrucken und allen angemeldeten Studierenden über LSF eine E-Mail schreiben. Beachten Sie, dass Sie für das LSF das HRZ-Login benötigen. Informationen über LSF erhalten Sie in der Fachbereichsverwaltung, bzw. über die Videotutorials auf der LSF-Seite. Der Stundenplan wird ca. drei Wochen vor Semesterbeginn im LSF eingestellt. Ansprechpartnerin für die Lehrplanung ist Frau Antje Binder. LSF / Noten-Online-Verbuchung Der Termin für die Abgabe der Notenlisten an die Fachbereichsverwaltung, in der Regel 4 Wochen nach Semesterende, wird Ihnen jedes Semester mitgeteilt. Bitte halten Sie diesen Termin unbedingt ein. Werden die Notenlisten nicht fristgerecht abgegeben, können die Studierenden nicht zugelassen werden zur Abschlussarbeit, können keine weiteren Kurse belegen oder sich nicht zum 2. Prüfungszeitraum anmelden. Die Eingabe der Noten erfolgt online über LSF. Die Leistungsbeurteilung erfolgt gemäß Art. 5 Abs. 1 Rahmenprüfungsordnung (RPO) Achten Sie darauf, dass Sie die Prüfungslisten nach der Noteneingabe abschließen, ausdrucken und unterschrieben fristgerecht der Fachbereichsverwaltung zuleiten. Ihre Mittel (wissenschaftliche Reisen, Literaturerwerb) werden gekürzt, sofern die Listen nicht rechtzeitig eingereicht werden. Beschluss 27/2010: Es wird ein Budget fachbereichsinterne Zielvereinbarun-gen/Notenlisten über insgesamt 600,- € je Professor/in eingerichtet. Je Prüfungszeitraum werden 150,- € zugewiesen, sofern die Notenlisten termingemäß eingereicht werden. Das gesamte Budget muss zum 31.12.2011 abgerufen sein und kann ausschließlich verwendet werden für Bücher, Lehrmittel, Software bzw. zur Erhöhung des Budgets für wissenschaftliche Reisen. Die Noten tragen Sie bitte über das LSF-System ein. Dazu benötigen Sie eine TAN aus einer Liste, die Sie persönlich bei Frau Antje Binder, erhalten. Dozenten, die einen neuen Lehrauftrag durch den Fachbereich 3 erhalten, bekommen mit ihrem Lehrauftrag das für das LSF erforderliche Login und die TAN-Liste zur Notenverbuchung. Bei Dozenten, die bereits im vergangenen Semester einen Lehrauftrag erhielten, behalten das Login und die TAN-Liste ihre Gültigkeit. Tragen Sie bitte nur die erbrachten Prüfungsleistungen ein. Bei Studierenden, die nicht zur Prüfung erschienen sind, lassen Sie das Notenfeld bitte offen! Nach Noteneingabe schließen Sie die Liste und geben Sie bitte ein ausgedrucktes Exemplar mit Ihrer Unterschrift in der Fachbereichsverwaltung ab. Aus rechtlichen Gründen (die notwendige Aufbewahrungsfrist von 50 (!) Jahren kann derzeit nur auf Papier gewährleistet werden), benötigt das Prüfungsamt auch eine Notenliste in Papierform mit Ihrer Unterschrift. Wenn Sie die Noten bereits fixiert haben, aber die Notenliste doch noch bearbeiten wollen, wenden Sie sich bitte an die Prüfungsverwaltung wegen einer nochmaligen Freischaltung. Bei schriftlichen Leistungsnachweisen ist den Studierenden innerhalb der Einwendungsfrist (sechs Wochen nach Bekanntgabe des Ergebnisses, RPO § 10 Abs. 1) auf Nachfrage Einsicht in die bewertete Arbeit zu gewähren. LSF / Platzanzahl Wir rechnen in der Regel mit SU = 44 Ü = 22 S = 15 als Anzahl der Plätze (Normgröße + 10% Wiederholer). Sind mehr Wiederholer zu erwarten, wird dieses bei der Lehrplanung angegeben. Eine erhebliche Erhöhung der Plätze (= über 20%) wird nur dann durchgeführt wenn 1. Der Studiengangsprecher dies dem Dekanat mitteilt, oder 2. der Studiengang einen diesbezüglichen Beschluss gefasst hat, oder 3. der FBR dies beschlossen hat. Als selbstverständlich wird vorausgesetzt, dass in jedem Falle mit den betroffenen Dozenten gesprochen wurde und das Einvernehmen innerhalb des Studiengangs, besonders im 1. Fall, vorliegt. Der Studiengangsprecher ist für die Lehrplanung sowie Änderung derselben verantwortlich. Das Dekanat realisiert die Beschlüsse bzw. Entscheidungen des Studiengangs bzw. FBR. Es gibt keine Änderungen der Platzanzahl "auf Zuruf" durch einzelne Hochschullehrer. Abschlussprüfungen Bei Abschlussprüfungen wird eine Prüfungskommission zusammengesetzt, der mindestens 2 Professorinnen oder Professoren der HTW angehören müssen. In der Regel liegen Erstbetreuung und Vorsitz bei der HTW, Firmenvertreter oder andere Externe können als
Zweitgutachter agieren. Der Vorsitz wird in solchen Fällen von einer weiteren Professorin oder Professor der HTW wahrgenommen. Laut BerlHG muss ein Lehrbeauftragter/Prüfer mindestens den Abschluss selbst haben, der geprüft wird, d.h. im Master-Studium müssen alle Prüfer mindestens Master oder Diplom (U) haben. Ein FH-Diplom reicht nur zur Übungsbetreuung im Master aus, nicht aber, um Prüfungen abnehmen zu dürfen. Analoges gilt für den Bachelor, hier reicht überhaupt ein akademischer Abschluss. Die Prüfungsausschüsse müssen prüfen, ob bei der Betreuung der Abschlussarbeiten der notwendige Abschluss vorliegt. Das Dekanat prüft dies zur Kontrolle nochmals, indem ein Fragebogen dem zukünftigen Lehrbeauftragten gegeben wird. Dies muss jedoch VOR Beginn der Betreuung erfolgen, weil eine Abschlussprüfung mit unberechtigten Prüfern nicht gültig ist. Nach Einreichung der Arbeit lesen beide Gutachter die Arbeit und fertigen ein schriftliches Gutachten an. Sollten die vorgeschlagenen Noten sich um mehr als 1,0 unterscheiden, kann der Vorsitz eine Drittbegutachtung verlangen. Ist sich die Kommission über die Note für die Arbeit einig, kann zum Abschlusskolloquium geladen werden. Dazu müssen die Gutachten der für den Studiengang verantwortlichen Mitarbeiterin der FB-Verwaltung übermittelt werden. Es werden mindestens drei Arbeitstage benötigt für die Einladung, da die Prüfungsakte zusammengestellt werden muss und die Noten aus dem Prüfungsamt angefordert werden. Sollten noch Noten oder Praktikumszeugnisse fehlen, kann kein Abschlusskolloquium angesetzt werden! Der Erstgutachter teilt der verantwortlichen Mitarbeiterin der FB-Verwaltung mit, wann das Kolloquium stattfinden soll. Sie besorgt einen Raum und lädt - auch hochschulöffentlich - zum Kolloquium ein. Die Prüfungsakte wird dem Vorsitzenden oder der Vorsitzenden übergeben bzw. ins Postfach gelegt. Ansprechpartnerinnen sind die MitarbeiterInnen der Verwaltung. Zur Prüfungseröffnung wird die Kommission überprüfen, ob alle Unterlagen bereit liegen. In nicht-öffentlicher Sitzung wird die Note für der Arbeit festgelegt. Der Kandidat oder die Kandidatin wird hineingebeten, ggf. mit der Öffentlichkeit, und gefragt, ob Hinderungsgründe vorliegen. Bei Krankheit muss unmittelbar dem Amtsarzt aufgesucht werden und das Gespräch wird abgebrochen. Der Kandidat oder die Kandidatin hat das Recht, die Note der schriftlichen Arbeit sofort zu erfahren, kann aber auch bestimmen, dieses erst nach der Prüfung zu hören. Sonst wird aus der Arbeit vorgetragen, und je nach Studienform eine Prüfung oder ein Gespräch geführt. Über beides wird ein Protokoll geführt. Alle Mitglieder in der Prüfungskommission unterschreiben sowohl das Protokoll als auch das Notenblatt. In nicht-öffentlicher Sitzung wird über die Note beraten und sie wird ohne Öffentlichkeit, nur dem Kandidaten oder der Kandidatin begründet mitgeteilt. Es muss noch festgelegt werden, ob die Arbeit öffentlich in der Bibliothek anzubieten ist, ob ein Eintrag in das Absolventenregister gewünscht ist und es wird eine vom Vorsitz unterschriebene Bestätigung des Abschlusses ausgehändigt. Die vollständige Akte ist unmittelbar bei der Fachbereichsmitarbeiterin abzugeben. Das Prüfungsamt veranlasst die Anfertigung des Abschluss-Zeugnisses, das kann 2-3 Wochen dauern. Oft kommt die Frage auf, ob man als Professor oder Professorin Rechte an Projekt- und Abschlussarbeiten hat, die unter eigener Betreuung angefertigt wurden: die Verwertungsrechte liegen ganz klar bei den Studierenden! Siehe Rechtsauskunft und Urheberrecht der Rechtsstelle der HTW. Sollte die Firma ein NDA (non-disclosure agreement) verlangen, kann es nur von Ihnen persönlich unterschrieben werden. Dekanat und Hochschulleitung verpflichten sich hier aus grundsätzlichen Überlegungen heraus nicht. Unterrichtssoftware Software über das Rechenzentrum Für die auf den Seiten des Rechenzentrums genannten Produkte hat die HTW Berlin sogenannte Campus-Verträge abgeschlossen. Dadurch fällt i.d.R. der Preis für die Produkte etwas günstiger aus, als bei anderen Anbietern. Bestellt wird per Bestellschein über Studiengangsmittel. MSDN Academic Alliance Der Fachbereich 3 Wirtschaftswissenschaften I ist Mitglied in der MSDN Academic Alliance (MSDNAA). Die Teilnahme an der MSDNAA ist eine Möglichkeit, kostengünstig die PCs des gesamten Fachbereichs mit Microsoft Software auszustatten. Sie ist eine spezielle Version des MSDN Universal Abonnements, die Microsoft für Hochschulen und IT-Berufsschulen anbietet. Im Vergleich zum normalen MSDN Abonnement enthält dieses Angebot erweiterte Nutzungsrechte. Das Lizenzprogramm umfasst die Nutzung der zur Verfügung gestellten Entwicklertools, Server und Plattformen nicht nur auf den Laborsystemen. Darüber hinaus kann die Software zusätzlich auch auf den privaten Computern der Hochschulmitarbeiter/innen und Studierenden installiert werden, sofern diese ausschließlich für Forschung und Lehre genutzt wird. Dadurch ist es den Studierenden erlaubt, eigene Entwicklungsprojekte durchzuführen, solange diese nicht einem kommerziellen Zweck oder einer kommerziellen Verwertung unterliegen. Wenn Sie Produkte der MSDNAA nutzen wollen, benötigen Sie einen Zugang zum Portal von Microsoft. Über die einzelnen Schritte werden Sie auf dieser Seite informiert. Wenn Sie die Nutzungsvereinbarung gelesen, ausgedruckt und unterschrieben haben, melden Sie sich bitte mit den genannten Unterlagen während des Vorlesungszeitraumes bei Frank Steinke. Was in der aktuellen Lieferung enthalten ist und welche Produkte Sie im Rahmen der MSDN Academic Alliance erhalten, erfahren Sie auf der Microsoft-Seite - MSDN Academic Alliance. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den FAQs oder auch der internationalen MSDN Academic Alliance - www.msdnaa.net Veranstaltungsunterlagen Sie können eine der beiden Lernplattformen der HTW benutzen, um Dokumente für Ihre Studierenden anzubieten (eCampus) bzw. um Kommunikation mit der Gruppe (moodle) anzubieten. Beide Systeme haben auch die Möglichkeiten, Übungen einzureichen und online zu korrigieren. Gedruckte Unterlagen müssen Sie selber in der Kopierstelle kaufen und zum Selbstkostenpreis an die Studierenden weitergeben. Da es sowohl in Karlshorst als auch in Oberschöneweide Copy-Shops gibt, kann ggf. ein Skript als Kopiervorlage bereitgehalten werden und die Studierenden organisieren die entsprechende Anzahl an Kopien.
Benötigen Sie sonst etwas für den Unterricht, kann das über das Lehrmittel-Budget des Studiengangs angeschafft werden. Tutoren / Hilfskräfte Es gibt Tutoren, die den Studierenden außerhalb der Vorlesung bei organisatorischen und inhalt-lichen Fragen helfen und Tutorien abhalten. Jedem Professor, jeder Professorin steht eine studentische Hilfskraft zur Verfügung. Zurzeit beträgt der Umfang 20 h/Monat. Es empfiehlt sich, eine Hilfskraft mit einem Kollegen oder einer Kollegin zusammen zu beschäftigen, sodass die Hilfskraft auf eine höhere Monatsstundenzahl kommt und die Anstellung für sie attraktiver wird. Die Auswahl der Hilfskraft obliegt Ihnen. Das Antragsformular zur Anstellung finden Sie auf der Seite des FB 3 unter Fachbereich/Formulare extern. Dort finden Sie auch weitere Antragsformulare ebenso wie unter Formulare intern (hier lautet das Log-in und das Passwort f3intern.) Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Lindstedt- Lilienthal. Besonders ausgewiesene Arbeitsplätze gibt es für die Hilfskräfte noch nicht, diese sind in Arbeit. Bitte wenden Sie sich hierzu an Frau Lindstedt-Lilienthal. Nach Ihrem eigenen Ermessen nutzen studentische Hilfskräfte Ihr Büro. Für Tutoren und SHK besteht nach Rücksprache mit der FB – Verwaltung ebenfalls die Möglichkeit einer Freischaltung für ein Kopierkontingent. Evaluation Die HTW evaluiert regelmäßig alle Lehrveranstaltungen sowie die Erstsemester und die Absolventen. Grundlage ist die Software EVASYS. Derzeit wird ausschließlich auf der Basis von zweiseitigen Bögen evaluiert, die dann eingescannt werden Dieser Bereich befindet sich derzeit in Restrukturierung. Zusätzlich führt der Fachbereich in den anderen Semestern in eigener Regie die Evaluation im selben System durch. Es wird jede Ihrer Veranstaltungen einzeln evaluiert. Sofern Sie bei einem Fach sowohl den seminaristischen Unterricht als auch die Übung durchführen, wird nur ein Evaluationsbogen ausgegeben. Sie erhalten rechtzeitig vor Semesterende einen Umschlag mit den Evaluationsbögen. Bitte lassen Sie diese von einem Studierenden verteilen und dann auch wieder einsammeln und bitten Sie um direkte Rückleitung an die Koordinierungsstelle Evaluation. Auf dieser Website finden Sie auch den Fragebogen und Auswertungsergebnisse aus den Vorjahren. Sie erhalten, sobald die rückgesandten Evaluationsbögen gescannt sind, eine individuelle Auswertung. Eine Kopie hiervon erhält der Studiengangssprecher und das Dekanat. Sie sind bei W-Professuren mit Grundlage für die Leistungsbewertung und sind auch Grundlage für die Vergütung von Lehrbeauftragten. Trauen Sie sich, das Evaluationsergebnis mit Ihren Ansprechpartnern zu beraten. Abrechnung Professor/inn/en Am Ende jedes Semesters muss eine Abrechnung der Lehre gem. LVVO gemacht werden, als Nachweis, wie man seiner Lehrverpflichtung von 18 SWS pro Semester nachgekommen ist. Unter myHTW werden die Daten erfasst. Zunächst werden die bekannten Daten über Ihr Lehrangebot aus dem LSF automatisch übertragen. Bitte überprüfen Sie, ob diese korrekt gelaufen sind - es passieren gelegentlich Fehler. Dann müssen Sie ggf. Ihr vom Fachbereichsrat beschlossenes Lehrdeputat eingeben. Folgende Funktionen sind im § 9 Abs. 1 der LVVO genannt mit der derzeit von uns dafür vergebene Lehrreduktionen: Funktionen gem. § 9 Abs. 2 LVVO: ...................................... Nach § 9 Abs. 4 LVVO können sowohl Forschungsfreisemester beantragt werden (Wartezeit: mindestens 7 Semester) sowie Deputate für Forschungszwecke. ..................................... Die Abrechnung muss ausgedruckt, unterschrieben und im Dekanat abgegeben werden. Lehrbeauftragte Sie erhalten vor Beginn des Semesters Ihren Lehrauftrag. Dieser ist Grundlage für die Abrechnung. Hierfür wenden Sie sich bitte an Frau Binder. Technische Probleme In den Seminarräumen Bei akuten Problemen melden Sie sich bitte telefonisch beim Hausmeister. Sollten Ihnen beim Unterricht geringfügige, nicht akute Fehler auffallen, bitten wir Sie diese per Formular für Reparaturaufträge ebenfalls beim Hausmeister zu melden, damit sie behoben werden können. Störungen und Probleme mit der Medientechnik melden Sie bitte unter der folgenden Rufnummern:
Standort Rufnummer Treskowallee 5019-2600 In den Laboren Bei Problemen in den Laborräumen melden Sie sich bitte bei dem/der zuständigen Labor-ingenieur/in. Um den reibungslosen Betrieb der Labore zu gewährleisten sind die Laboringe-nieure/Laboringenieurinnen auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Sollten Ihnen defekte Geräte auffallen, teilen Sie dies bitte zeitnah mit. 3. Organisation Die HTW Berlin ist eine sehr komplexe Organisation! In diesem Kapitel soll ein kurzer Überblick über die wichtigsten Einheiten gegeben werden. Mailinglisten Für den Fachbereich sind folgende Mailinglisten eingerichtet worden : professoren-fb3@htw-berlin.de mitarbeiter-fb3@htw-berlin.de Unter der Adresse professoren-fb3@htw-berlin.de erreichen Sie alle angestellten Professoren(innen) des Fachbereiches. Möchten Sie nur eine Mail an die Verwaltungsmitarbeiter senden verwenden Sie bitte die Adresse mitarbeiter-fb3@htw-berlin.de. Für die Pflege der Mailingliste ist Herr Frank Steinke verantwortlich. Es gibt neue Funktions-email-Adressen: Sie erreichen den Dekan des Fachbereiches unter : dekan-f3@htw-berlin.de den Prodekan des Fachbereiches unter : prodekan-f3@htw-berlin.de die Verwaltungsleiterin des Fachbereiches unter : vwl-f3@htw-berlin.de. Unter der Email Adresse Dekanat-f3@htw-berlin.de erreichen Sie sowohl die Dekanin, den Prodekan und die Verwaltungsleiterin. Da diese Funktionsmailadressen in Zukunft eine Speicherung des Schriftverkehrs auch für nachfolgende Dekanate ermöglichen, wird gebeten, in Angelegenheiten, die das Dekanat betreffen, diese neuen Funktionsmailadressen zu nutzen. Zusätzlich können Sie hier die wichtigen Kontaktdaten des Fachbereichs 3 einsehen: Kontakte Fachbereich 3. Hochschulleitung Die HTW wird von einem vierköpfigen Team unter dem Vorsitz des Präsidenten geleitet. Jedes Mitglied der Hochschulleitung hat einen eigenen Aufgabenbereich. Präsident: Prof. Dr. Michael Heine Vizepräsident für Forschung: Prof. Dr. Matthias Knaut Vizepräsident für Lehre: Prof. Dr. Klaus Semlinger Kanzler: Dr. Stephan Becker Akademischer Senat Der Akademische Senat ist das höchste Organ der akademischen Selbstverwaltung der HTW Berlin. Der Akademische Senat tagt während der Vorlesungszeit in der Regel am Nachmittag des zweiten und vierten Montags eines jeden Monats um 14.15 Uhr - seit SS 2010 am Standort Wilhelminenhof, Raum G008. Fachbereiche Die Fachbereiche der HTW Berlin bilden eigenständige akademische und verwaltungstechnische Struktureinheiten für verwandte Fachgebiete bzw. Studiengänge. Ingenieurwissenschaften I - Fachbereich 1 Standort: Wilhelminenhof Der FB 1 im Überblick: Ingenieurwissenschaften I Ingenieurwissenschaften II - Fachbereich 2 Standort: Wilhelminenhof Der FB 2 im Überblick:Ingenieurwissenschaften II | Wirtschaftswissenschaften I - Fachbereich 3 Standort: Treskowallee Der FB 3 im Überblick: Wirtschaftswissenschaften I Wirtschaftswissenschaften II - Fachbereich 4 Standorte:Treskowallee, Wilhelminenhof
Der FB 4 im Überblick: Wirtschaftswissenschaften II Gestaltung - Fachbereich 5 Standort: Wilhelminenhof Der FB 5 im Überblick: Gestaltung Ämter Jeder Studiengang muss gewisse Ämter besetzen. Diese sind: Studiengangsprecher/-in Studienfachberater/-in Prüfungsausschussvorsitzende/r Bafög-Berater/-in Praktikumsbeauftragte/r Evaluierungsbeauftragte/r Rechenzentrum Das Hochschulrechenzentrum bietet allen Studierenden und Mitarbeitern der HTW umfangreiche Serviceleistungen im Bereich der Informationstechnologie an, beispielsweise: Computerarbeitsplätze/Internetcafe (inkl. Nutzung von Scanner und Druckern) Zugang zu Internetdiensten und zum Campusnetz, auch via WLAN und LAN. Unser Netz ist auch an das eduroam Europa-weites Netz angeschlossenhttp://www.eduroam.org/. Homelaufwerk und eigene Homepage Eine persönliche E-Mail-Adresse, Abruf z. B. über Webmail Hilfsmittel bei Behinderungen Zugang zu Softwareprodukten zu vergünstigten Preisen Handbücher zu Software, Programmiersprachen und Betriebssystemen Ein umfangreiches Informationsangebot Service-Hotline und persönliche Beratung (5019-2525, it-support@htw-berlin.de) IP-Telefonie (Voice over IP, VoIP) Videokonferenzen eLearning Competence Center eLearning ist ein wichtiger Bestandteil der Lehre an der HTW Berlin. Das eLearning Competence Center (eLCC) bietet Service für Lehrende und Studierende beim Einsatz digitaler Medien in Studium, Lehre und Weiterbildung. Es greift neue Entwicklungen auf und entwickelt Vorschläge zur Integration geeigneter Tools für Lehre und Organisation. Das eLCC kooperiert eng mit den Fachbereichen und Abteilungen der Hochschule. Das interne Förderprogramm eLearning bietet zusätzliche Ressourcen für Konzepte und Entwicklungen in Studium, Lehre und Weiterbildung. Die Beteiligung an Messen und die Durchführung von Veranstaltungen sowie Netzwerktätigkeit macht die eLearning-Entwicklungen der Hochschule nach außen sichtbar. Die Einwerbung von Drittmitteln dient der Weiterentwicklung und dem Ausbau von eLearning. Moodle ist ein Lernplattform, bei der viel Wert auf Kommunikation und Kollaboration gelegt wird. Site: http://moodle.htw-berlin.de/moodle Admin: moodle-admin@htw-berlin.de eCampus ist eine Dokument-orientierte Lernplattform Site: https://ecampus.htw-berlin.de/clix/ Admin: ecampus-support@htw-berlin.de, Telefon 5019-2701 LSF ist das Verwaltungsprogramm für Belegung und Prüfung. Das Passwort ist dasselbe, das auch für Ihren Email Account gilt und welches Sie vom Hochschulrechenzentrum erhalten oder bereits erhalten haben. Machen Sie sich bitte mit der Oberfläche vertraut. Nutzen Sie ggf. die Hilfe und die Tutorials. Moodle und eCampus sind ebenfalls mit Ihrem Passwort zugänglich. Es sind Portale für das eLearning, auf dem Sie Dokumente (z.B. Lehrmaterialien) einstellen, Chat-Rooms einrichten können u.v.m. Surfen Sie auf den Seiten, dort wird alles erklärt und es werden die Ansprechpartner genannt. Jedes Semester finden Fortbildungsveranstaltungen zu diesen Portalen statt. Unter myHTW verwalten Sie Ihr persönliches Datenprofil. Zum Log-in ist dasselbe Passwort wie für Ihren Email-Account erforderlich. Das Portal verwenden Sie insbesondere für: Erstellen Ihres jährlichen Forschungsberichts für die Hochschulleitung. Erstellen Ihrer Lehrverpflichtungserklärung, die am Ende jeden Semesters im Dekanat einzureichen ist. Veröffentlichung/Korrektur Ihrer Sprechzeiten. Bekanntgabe Ihrer Forschungsaktivitäten (Veröffentlichungen, Vorträge); wenn Sie einen Eintrag erstellen, achten Sie bitte darauf, dass Sie am Ende das Häkchen zum Einverständnis zur Veröffentlichung setzen. Die Sprechzeiten und Forschungsaktivitäten werden im Personenverzeichnis unter Ihrem Namen für jedermann einsehbar veröffentlicht. International Office Studium international - HTW-Studierende, die an einem Auslandsstudium interessiert sind, sowie ausländische Austauschstudierende der Partnerhochschulen werden an der HTW vom International Office beraten und unterstützt:
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