Handbuch für Lehrende des FB 3 (A-Z) - Erste Schritte

Die Seite wird erstellt Stefan-Louis Hamann
 
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Handbuch für Lehrende des FB 3 (A-Z)
1. Erste Schritte
Als neue Lehrkraft - hauptamtlich als Professor/in oder nebenberuflich als Lehrbeauftragte/r - werden Sie mit einer komplexen Organisation
konfrontiert. Sie haben sicher viele Fragen.

Mit diesem Handbuch will das Dekanat FB 3 versuchen, notwendige Informationen für den Einstieg zu geben und Prozesse im Fachbereich
transparent zu machen.

        1. Erste Schritte
                 Support durch Fachbereichsverwaltung
                 E-Mail und Logins
                 Telefon + Durchwahl
                 Homepage
                 Erreichbarkeit Campus / Parken
                           Karlshorst - Treskowallee
                 Mensa
                 Postfächer
                 Schlüssel
                 Kopien
                 Bibliothek
                 Arbeitsplatz / Lehrbeauftragtenzimmer
                 Stifte, Papier, Büromaterial
        2. Lehre
                 Vergabe und Vergütung von Lehraufträgen
                 Studien- und Prüfungsordnungen
                 SU / Ü
                 Mindestteilnehmerzahlen
                 Räume
                 Ausfall
                 Exkursionen
                 Semestertermine
                 Stundenplan
                 Blockveranstaltungen
                 Prüfungen
                 LSF: Lehre, Studium, Forschung
                           LSF / Belegverfahren
                           LSF / Noten-Online-Verbuchung
                           LSF / Platzanzahl
                 Abschlussprüfungen
                 Unterrichtssoftware
                           Software über das Rechenzentrum
                           MSDN Academic Alliance
                 Veranstaltungsunterlagen
                 Tutoren / Hilfskräfte
                 Evaluation
                 Abrechnung
                 Technische Probleme
        3. Organisation
                 Mailinglisten
                 Hochschulleitung
                 Akademischer Senat
                 Fachbereiche
                 Ämter
                 Rechenzentrum
                 eLearning Competence Center
                 International Office
        4. Forschung
                 Freistellungen und Freisemester
                 FNK-Antrag
                 Drittmittel
        5. Sonstiges
                 Briefkopf
                 Visitenkarten
                 Alkohol
                 Firmenticket

Support durch Fachbereichsverwaltung
Hier sind insgesamt 9 Mitarbeiter/innen tätig. Ihr Auftrag ist der Support von Lehre und Forschung..

Die Schwerpunkte der Leistung für Lehrende sind
Lehrplanung und Prüfungsorganisation.
        Lehraufträge und deren Abrechnung
        Belegung, Raumorganisation
        Organisation von Abschlußprüfungen
        Aktualisierung Informationsplattformen (LSF, Web, WIKI)
        Bestellwesen und Finanzabrechnung
        Beratung von Studierenden in Fragen der Studienorganisation.

Die vorhandenen Kapazitäten setzen deutliche Grenzen bei zusätzlichen Service-Leistungen.

Für alle Fragen, die Ihnen dieses Handbuch nicht beantwortet, ist die Verwaltungsleiterin Nicole Lindstedt-Lilienthal Ihre Ansprechpartnerin.

E-Mail und Logins
Sobald Sie erstmalig in der Lehre tätig sind, erhalten Sie über die Fachbereichsverwaltung den Accountantrag. Sie erhalten dann

        Ihre persönliche E-Mail-Adresse. Diese setzt sich aus Ihrem Benutzernamen und der Erweiterung "@htw-berlin.de" zusammen,
        z.B. anton.muster@htw-berlin.de - Beispieladresse für Mitarbeiter. Selbstverständlich können Sie Ihre E-Mail-Adresse anpassen,
        sich also z. B. einen anderen Namen für Ihre E-Mail-Adresse zuweisen lassen. Lesen Sie hierfür die Informationen im
        Rechenzentrum. Sie können auch einen Autoresponse und eine Abwesenheitsmeldung eingeben. Nachrichten von Studenten im
        Zusammenhang mit der Belegung werden per E-Mail an Ihre HTW-Mail-Adresse gesendet. Sorgen Sie deshalb bitte dafür, dass Sie
        diese Mails erhalten und lesen. Nutzen Sie ggf. die Weiterleitungsfunktion.
        Zugang zum Campus-Management-System LSF. Hier können Sie alle Fragen der Belegung, Raumplanung und
        Prüfungsangelegenheiten regeln. Auf der LSF-Portalseite finden Sie auch die Links zu den Handbüchern und Schulungsvideos.
        Zugang zum Service-Portal der Kopierstelle.
        Zugang zu diesem WIKI (wenn aktiviert).

Möchten Sie auf den HTW-Campus über WLAN mit Ihrem Notebook ins Internet, klappt das auch mit diesem Login. Eine ausführliche
Anleitung zur Einrichtung Ihres Notebooks finden Sie im Helpcenter auf den Internetseiten des Hochschulrechenzentrums. Die HTW ist auch
Mitglied in der Hochschul-Arbeitsgemeinschaft Eduroam. Perspektivisch können Sie sich auf allen Hochschul-Campus in Europa einloggen,
die Mitglied dieser Arbeitsgemeinschaft sind.

Telefon + Durchwahl
Geben Sie im Personenverzeichnis Ihren Namen ein. Es werden sodann Ihre Kontaktdaten angegeben.

Homepage
Derzeit ist die Webpräsenz der HTW noch dreigeteilt:

        Der HTW-Auftritt mit allen grundsätzlichen Informationen zur Hochschule. Hier werden in der Regel nur Professor/inn/en in das
        Personenverzeichnis aufgenommen. Sie haben als Professor/in hier die Möglichkeit, über myHTW verschiedene Angaben wie
        beispielsweise die Sprechzeiten selbst zu einzupflegen.
        Der FB3-Webauftritt mit allen spezifischen Informationen zum Fachbereich und zu den Studiengängen. Hier werden Sie als
        Lehrende/r automatisch in den Webauftritt aufgenommen. Sie können auf Wunsch - sowohl als Professor/in wie auch als
        Lehrbeauftragte/r - eine persönliche Homepage einrichten. Ihre Ansprechpartner sind Frank Steinke und/oder Jörg Pilgrim.
        Die Webauftritte der Studiengänge. Diesen erreichen Sie auch über den FB3-Webauftritt.

In dem hochschulweiten Projekt RITA wird derzeit ein einheitlicher Auftritt für alle Organisationseinheiten der Hochschule geschaffen. Die
vorgenannte Dreiteilung hat (hoffentlich) ab Herbst 2011 ein Ende.

Erreichbarkeit Campus / Parken

Karlshorst - Treskowallee
Alle Informationen einschließlich des Routenplaners für Auto, Fahrrad und öffentliche Verkehrsmittel finden Sie auf dem HTW-Webauftritt .

Für Mitarbeiter/Innen und hauptamtlich Lehrende stehen auf dem HTW Gelände in Karlshorst unbewachte Parkplätze gegen Entgelt zur
Verfügung. Die aktuellen Nutzungsentgelte entnehmen Sie bitte der Parkordnung der HTW. Sie bekommen eine Zugangskarte, die Entgelte
werden direkt vom Gehalt eingezogen.

Bei Fragen und zur Anmeldung eines Parkplatzes wenden Sie sich bitte an die Geschäfts-stelle Service, Technische Dienste und
Bauunterhaltung, Frau Dorothea Beyer.

Mensa
Für das leibliche Wohl sorgen die Mensa auf dem HTW Gelände und die Cafeterien. Sie werden vom Berliner Studentenwerk betrieben. Die
Öffnungszeiten und Speisepläne entnehmen Sie bitte den Aushängen oder auf der Website des Studentenwerks.

Postfächer
Wir bemühen uns, die meisten Informationen auf elektronischem Wege zu versenden. Lehrbeauftragte erhalten nur auf Wunsch ein
Postfach.

Die Post wird über den Servicepool verteilt, die Tagespost ist ab Mittags verfügbar.

Die Postfächer für die Lehrkräfte befinden sich in Raum VG 407 im Verwaltungsgebäude.

Die Fächer sind alphabetisch sortiert, getrennt nach Festangestellten und Lehrbeauftragten. Sie werden jedes Semester neu sortiert. In
Ihrem Fach finden Sie auch Informationen zum Semester und die Evaluierungsbögen. Bitte schauen Sie regelmäßig nach, ob Post für Sie
hinterlegt wurde.

Schlüssel
An beiden Standorten gibt es seit 2010 jeweils ein halbelektronisches Schließsystem. Die beiden Systeme sind nicht kompatibel. Jeder
Dozent / jede Dozentin erhält einen Schlüssel für den jeweiligen Standort an dem unterrichtet wird. Die Schlüssel sind einfach
programmierbar und können bei Verlust auch sofort deaktiviert werden. Grundlage ist die Schlüsselordnung der HTW.

Für die Ausgabe sind die Ansprechpartner:

 Standort        Ansprechpartner                        Raum                               Öffnungszeiten

 Treskowallee    Michael Scholz Tel. 030 / 5019-2551    Verwaltungsgebäude Raum 131        8.00 - 9.00 Uhr
                                                                                           11.00 - 12.00 Uhr
                 michael.scholz@htw-berlin.de                                              13.00 - 14.00 Uhr
                                                                                           und nach Vereinbarung

Professor/inn/en erhalten bei der Ausgabestelle ihres Standorts mit Dienstbeginn einen Schlüssel, der das Büro schließt (
Schlüsselanforderung).

Zusätzliche Freigaben für einzelne Räume (Postraum, Lehrbeauftragtenraum, Besprechungsraum) erfolgen über Frau Lindstedt-Lilienthal.

Die Lehrbeauftragten, die Zugang zu HTW Räumen benötigen, können sich ebenfalls bei Frau Nicole Lindstedt-Lilienthal melden.

Bei Verlust des Schlüssels bitte sofortige Kontaktaufnahme an die o.g. Ansprechpartner.

Kopien
Sie bekommen im Service-Pool in Karlshorst eine Kopierkarte die bei allen Kopierern in Karlshorst (im VG-Erdgeschoss und mehrere Stellen
im HG) funktioniert. Hierzu liegt eine Liste vor, welche Ihren Anspruch legitimiert. Bitte dazu bei Frau Binder melden.

Sie erhalten eine Kopierkarte mit einem Kontingent (s/w) pro Semester. Lehr- und sonstige Materialien (z.B. Skripte) sind entgeltpflichtig.
Nutzen Sie daher die Möglichkeit, Ihre Lehrmaterialien z.B. über eCampus ins Netz zu stellen.

Zusätzlich zu den Kopierarbeiten mit der Karte besteht die Möglichkeit, sich bei http://kopierstelle.htw-berlin.de/ mit Ihrer HRZ-Kennung
einzuloggen und ein PDF-Dokument zum Kopieren hochzuladen, oder eine PDF per E-Mail an kopierstelle@htw-berlin.de zu versenden.
Bitte geben Sie Ihre Personendaten, die zu belastende Kostenstelle und die Auftragsdaten (Format, Auflage, Termin, etc.) an. Die Kopien
werden auch auf Wunsch ausgeliefert (KH oder OSW) oder unter Verschluss gehalten (Klausuren).

 Service-Pool - Kopierstelle Karlshorst
 Tel: (030) 5019 - 2546
 E-Mail: service-pool@htw-berlin.de
 Verwaltungsgebäude Raum 121
 Öffnungszeiten:
 Im Vorlesungszeitraum: Mo - Do von 07.00 - 17.00 Uhr, Fr bis 14.30 Uhr
 In der vorlesungsfreien Zeit: Mo - Do von 07.00 - 15.00 Uhr, Fr bis 14.30 Uhr

Fotokopien sind nicht in das nächste Semester übertragbar. Im Folgesemester können die Karten im Service-Pool Karlshorst aufgeladen
werden.

Wenn Sie Skripte erstellen, müssen Sie diese an die Studierenden verkaufen. Daher ist es üblich, diese als PDF auf einer unserer beiden
Lernplattformen (eCampus oder moodle) bereitzustellen, damit die Studierenden ggf. selber eine Kopie anfertigen können.

Bibliothek
Sie können eine Bibliothekskarte in der Bibliothek beantragen. Mehr Informationen gibt es unter Service der Bibliothek.

Arbeitsplatz / Lehrbeauftragtenzimmer
Ein ausgewiesenes Professorenbudget als solches gibt es nicht. Als Professor/in bekommen Sie einen Arbeitsplatz - Einzelbüro. Das
Dekanat stellt Ihnen eine Erstausrüstung mit Möbeln, technischen Geräten, Lochern, Heftern, Ordnern und Stiften zusammen. Hinzu
kommen ein Kopierkontingent von 2000 Kopien pro Semester, eine studentische Hilfskraft mit 20 Stunden pro Monat, eine wissenschaftliche
Reise (zurzeit 500 Euro im Jahr) und die erste IT-Ausstattung, die ein Notebook oder einen PC, eine Dockingstation mit Bildschirm, Drucker,
Tastatur und Maus enthält. Eine Doppelausrüstung aus Laptop und PC ist nicht gestattet. Nach einer Abschreibungszeit von 4,5 Jahren,
werden neue Laptops oder PCs beschafft. Diese Beschaffung erfolgt zentral über den FB 3 - als Richtwert gilt die Grenze von 1.000€ pro
Gerät (Ausstattung, Fabrikat etc. werden von der FB - Verwaltung festgelegt).

Für IT sind unsere beiden Laboringenieure (Herr Jörg Pilgrim und Herr Frank Steinke) zuständig. Herr Jörg Pilgrim verwaltet die Notebooks.
Einige der Programme wurden von ihm bereits installiert. Zu den meisten Fragen finden Sie auch auf der Seite des
Hochschulrechenzentrums (HRZ) eine Antwort.

Eine Anleitung zum Internetzugang finden Sie auf der Seite des HRZ Internet mit dem Notebook. Über WLan haben Sie auf dem Campus
eine Internetverbindung. Interessant ist insbesondere die Verbindung über VPN; hierdurch erhalten Sie auch außerhalb des HTW-Campus
eine HTW-IP und können bestimmte Dienste (z.B. Datenbanken) so nutzen, als befänden Sie sich auf dem Campus.

Sie erhalten eine persönliche E-Mail-Adresse der HTW (benutzername@htw-berlin.de). Nähere Informationen zur Nutzung dieser Adresse
entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Faltblatt. Eine Anleitung zur Verwaltung Ihres E-Mail-Accounts finden Sie auf der Seite des HRZ
unter Ihre Emailadresse. Hier können Sie auch einen ALIAS vergeben (empfohlen wird Vorname.Nachname@htw-berlin.de). Fragen zur
E-Mail beantwortet Herr Frank Steinke oder der Helpdesk des HRZ unter 5019-2525. Es gibt (noch) keine Vorlage für eine persönliche
Homepage. Es gibt jedoch eine standardisierte Seite, die über das Personenverzeichnis für jeden einsehbar ist. Die Daten geben Sie über
myHTW ein. Sie können selbstverständlich eine eigene Homepage einrichten. Diese Homepage müssen Sie jedoch selbst erstellen und
pflegen. Für die Details wenden Sie sich bitte an Herrn Frank Steinke.

Lehrbeauftragte können die Lehrbeauftragtenräume nutzen: Treskowallee VG 407 sowie Flachbau Raum 12.

Stifte, Papier, Büromaterial
Die Ausgabe von Büromaterial, Tafelstiften und Klausurpapier findet über Frau Kati Scholze (Fachbereichsverwaltung), Raum VG 331, statt.

Sie erhalten eine Kopierkarte mit einem Kontingent in Höhe von 2.000 Kopien (s/w) pro Semester. Kopieraufträge können Sie online stellen
und die Kopien dann am Servicepool abholen. Beachten Sie bitte, dass Kopien den Studenten nur als Lehrmaterial (z.B. Klausuren) zur
Verfügung gestellt werden können. Lern- und sonstige Materialien (z.B. Skripte) sind entgeltpflichtig. Nutzen Sie daher die Möglichkeit, Ihre
Lernmaterialien z.B. über eCampus oder moodle ins Netz zu stellen.

2. Lehre

Vergabe und Vergütung von Lehraufträgen
Die Grundlage dieser Regelungen ist die HTW Richtlinie zur Vergabe von Lehraufträgen und deren verwaltungsmäßige Bearbeitung
(RL-Lehraufträge HTW) in derjeweils gültigen Fassung.
Verantwortlich für die Auswahl geeigneter Lehrbeauftragte sind die Hochschullehrerinnen/Hochschullehrer, die mit der Lehrplanung
beauftragt sind. In der Regel sind dies die fachgebietsbezogenen Modulbeauftragten bzw. die Studiengangssprecher. Ihnen obliegt die
vollständige Prüfung der fachlichen und pädagogischen Eignung der Lehrbeauftragten sowie die Einhaltung der formalen Voraussetzungen.
Grundsätzlich ist für den Einsatz eines Lehrbeauftragten/einer Lehrbeauftragten am Fachbereich 3 ein abgeschlossenes Hochschulstudium
sowie eine mehrjährige berufliche Praxis erforderlich. Die Erteilung des Lehrauftrags erfolgt auf Grundlage des Beschlusses des
Fachbereichsrates zum Lehreinsatz spätestens bis zum Beginn der Vorlesungszeit durch den Dekan.

Für die Vergütung der Lehraufträge am Fachbereich 3 gelten folgende Stufen und Sätze:
a) Vergütung der Lehrleistungen (§ 120 Abs. 1 Nr. 1, in der Regel 3 Jahre Praxis):

        30,00 Euro für eine deutschsprachige Lehrveranstaltungsstunde (a 45 Min.)
        36,00 Euro für eine englischsprachige Lehrveranstaltungsstunde (a 45 Min.)

Diese Vergütungen umfassen alle Aufwendungen für jede gehaltenen LV.
b) Vergütung der Semesterprüfungen: Für die Abnahme von Klausuren und Hausarbeiten (Aufsicht, Bewertung, Einsichtnahme etc.) werden
je Modulprüfung folgende Vergütungen gewährt:

        bis zu 40 Teilnehmer: 100,00 Euro
        41 bis 50 Teilnehmer : 120,00 Euro
        mehr als 50 Teilnehmer: 140,00 Euro

c) Vergütung von Abschlussprüfungen:
Für die Anfertigung von Zweitgutachten und Teilnahme am Prüfungskolloquium von Abschlussarbeiten in Diplom-, Bachelor- und
Masterstudiengängen:

        45,90 Euro (Erstgutachten bzw. Erstbetreuungen von Abschlussarbeiten erfolgen am FB nicht von LB)

d) Zu- und Abschläge: Soweit Mittel von dritter Seite vorhanden sind, können die Vergütungen im Einvernehmen zwischen dem betroffenen
Studiengang und dem Dekanat aufgestockt werden. Werden Prüfungsnoten nicht rechtzeitig nach den Regelungen der FHTW an die
Prüfungsverwaltung und an die Fachbereichsverwaltung übermittelt, kann der Betrag anteilig bzw. vollständig durch den Dekan gekürzt
werden.

Studien- und Prüfungsordnungen
In den Amtlichen Mitteilungsblättern werden sämtliche Satzungen der HTW veröffentlicht, wie z.B.

        Studien- und Prüfungsordnungen
        Sonstige Ordnungen.
Diese werden auf der Homepage, nach Jahrgängen sortiert (seit 1999) und zur Verfügung gestellt.

Alle studiengangsbezogenen Ordnungen finden Sie zusätzlich auch auf der Seite des jeweiligen Studiengangs im Web-Auftritt der HTW (zu
den Studiengängen).

Eine Zusammenstellung der Rahmenordnungen der HTW steht zusätzlich im Bereich Prüfungsangelegenheiten der Homepage zur
Verfügung (zu den Rahmenordnungen).

Der Studierendenservice hat ein Überblick über das Prüfungsrecht angefertigt.

SU / Ü
Seminaristischer Unterricht (SU) wird generell für einen ganzen Zug, in der Regel 40 Studierende, angeboten. Die Übungen dagegen werden
für maximal 20 Studierende angeboten, wobei sich ein Zug auf zwei Übungsgruppen aufteilt. In besonderen Situationen (z.B. viele
Wiederholer) kann im Einvernehmen mit Studiengang und Dekanat die Zahl der Teilnehmer oder auch der Übungsgruppen erhöht werden.
Bitte prüfen Sie gegebenenfalls, ob der Ihnen zugewiesene Raum dann ausreicht. Näheres im LSF unter LSF-Platzanzahl.

Mindestteilnehmerzahlen
Lehrveranstaltungen im AWE- oder Wahlpflichtbereich, die zum Ende der Belegungszeit nicht mindestens zehn Teilnehmer/-innen
aufweisen, werden aus Kapazitätsgründen nicht weiter angeboten. Der Vergütungsanspruch eines Lehrbeauftragten endet dann zu diesem
Zeitpunkt.
Eine vergütungsfähige Lehrveranstaltung (Pflichtfächer) setzt eine Mindestteilnehmerzahl von fünf anwesenden Studenten voraus.

Räume
Alle Hörsäle sind mit Whiteboard und Visualizer ausgestattet. Die Dozententische sind stufenlos höhenverstellbar. Sie können einen Laptop
am Visualizer anschließen oder auf weißes Papier schreiben, das Sie unter den Visualizer legen können. Auch Folien können mit weißem
Hintergrund ausgezeichnet gezeigt werden. Alle Labore sind auf einem hohen technischen Standard und haben zumeist einen inhaltlichen
Schwerpunkt. Details und Ansprechpartner können Sie dem LSF entnehmen.

Studierende arbeiten oft mit Mehrfachsteckdosen und Verlängerungskabeln, achten Sie bitte hier auf Unfallvermeidung.

An der HTW gilt die Konvention: Jede/r Lehrende wischt am Ende des Unterrichts die Tafeln, damit der nächste eine saubere Tafel vorfindet.
Studenten sollten ermahnt werden, ihren Müll zu entsorgen. In den Laboren wird Essen und Trinken nicht toleriert, hier können Sie auf die
Laborordnung hinweisen.

Bitte lesen Sie vor Semesterbeginn die Alarm- und Brandschutzordnung der HTW.

Ausfall
Sollte es Ihnen zu einer bestimmten Lehrveranstaltung nicht möglich sein, den Termin wahr zu nehmen, teilen Sie dies bitte der
Fachbereichsverwaltung unter Antje.Binder@htw-berlin.de so zeitig wie möglich mit. Ferner sollten Sie bei kurzfristigem Ausfall auch die
Studierenden über LSF unterrichten.

Zeit- oder Raumverlegungen von Lehrveranstaltungen dürfen nur mit Genehmigung des Dekanats erfolgen.

Können Lehrveranstaltungstermine nicht wahrgenommen werden, so ist dies unter Angabe der Gründe und eines Nachholtermins rechtzeitig
im Voraus schriftlich der Fachbereichsverwaltung, z.Hd. Frau Binder, mitzuteilen. Ausgefallene Termine sind nachzuholen. Den
entsprechenden Antrag finden Sie auf der Website des Fachbereichs 3 unter Formulare extern.

Müssen Lehrveranstaltungen krankheitsbedingt ausfallen, geben Sie bitte unverzüglich Frau Binder oder dem Dekanat Bescheid. Eine
E-mail an die Studenten ohne Unterrichtung des Dekanats genügt nicht.

Der Ausfall von Lehrveranstaltungen wird durch die Fachbereichsverwaltung im LSF eingetragen.

Exkursionen
Geplante Exkursionen sind beim Dekanat formlos anzumelden. Der Fachbereichsrat beschließt über die Mittelzuweisungen der
angemeldeten Exkursionen für ein Kalenderjahr im Dezember des Vorjahres. Nach Fachbereichsbeschluss ist die Exkursion beim Dekanat
förmlich zu beantragen. Dem Antrag auf Genehmigung (siehe Seite des FB 3 unter Fachbereich/Formulare extern) ist eine Teilnehmerliste
beizufügen. Die Unterlagen zur Beantragung finden Sie auf dem verteilten Stick sowie im Intranet.

Semestertermine
Diverse Informationen zu den Semesterterminen erhalten Sie auf der HTW-Internetseite unter Studium / Semestertermine.

Bitte beachten Sie die Vorlesungs- und Prüfungszeiträume. Die Prüfungen finden in den letzten beiden Wochen der Vorlesungszeit und der
ersten Woche der vorlesungsfreien Zeit. Der zweite Prüfungszeitraum ist der letzte Woche der vorlesungsfreie Zeit und die erste Woche des
nächsten Semesters. Sie erhalten rechtzeitig ein gesondertes Schreiben vo'n Frau Binder, in dem Sie gebeten werden, Ihre Wunschtermine
abzugeben. Den endgültigen Prüfungsplan finden Sie in LSF in Ihrem persönlichen Stundenplan.
Stundenplan
Der Stundenplan wird ca. drei Wochen vor Semesterbeginn im LSF eingestellt. Ansprechpartnerin für die Lehrplanung ist Frau Antje Binder.

Blockveranstaltungen
Das Blocken von Lehrveranstaltungen ist nur im begründeten Ausnahmefall und ohne Beeinträchtigungen anderer Lehrveranstaltungen
zulässig.

Bitte beachten Sie, dass das Blocken von Veranstaltungen durch das Dekanat zu genehmigen ist. Hintergrund dessen ist, dass die
Studenten vor einer übermäßigen Belastung durch Blockveranstaltungen geschützt werden und gewährleistet werden soll, dass die
erforderliche Stundenzahl auch tatsächlich erbracht wird.

Die Entscheidung, ob es inhaltlich sinnvoll ist, eine Lehrveranstaltung zu blocken, liegt jedoch primär beim Modulbeauftragten.

Die formellen Kriterien für Blockveranstaltungen sind:

        Einhaltung der erforderlichen Stundenzahl,
        nicht mehr als 8 SWS am Tag,
        nicht mehr als 5 Tage die Woche.
        nicht mehr als 4 SWS pro Semester

Es gelten folgende Ausnahmen:

        Lehrveranstaltungen, die laut StudO als Block angeboten werden (insbesondere Semi-nare zur Abschlussarbeit und Praktikum),
        AWE bedürfen auch dann keiner Genehmigung, wenn das Blocken nicht bereits in der StudO vorgesehen ist, da AWE sich inhaltlich
        oft zum Blocken eignen. Weil es sich um Wahlpflichtfächer handelt, können die Studenten selbst entscheiden, ob sie eine
        Block-veranstaltung belegen wollen. Auf die Einhaltung der erforderlichen Stundenzahl ach-tet Frau Binder von Amts wegen.

Prüfungen
Über Prüfungsmodalitäten sollten Sie sich vor Veranstaltungsbeginn mit dem das Modul betreuenden Professor oder Studiengangssprecher
abstimmen. Grundsätzlich können Leistungsnachweise folgendermaßen erbracht werden: Klausur, mündliche Prüfungen, Übungen, Projekt,
Referat und Belegarbeit (Hausarbeit). Bitte teilen Sie Ihre konkreten Leistungsanforderungen in den ersten beiden
Lehrveranstaltungen den Studierenden mit. Eine nachträgliche Änderung Ihrer Anforderungen ist nicht möglich. Klausuren dürfen nur im
Prüfungszeitraum geschrieben werden, für Blockkurse gibt es Sonderregelungen. Auch in Lehrveranstaltungen, die nicht mit einer Klausur
abschließen, sondern mit Hausarbeiten, Referaten u. ä., muss eine Prüfung im 2. Prüfungszeitraum angeboten werden. Die
Prüfungsordnungen der Studiengänge sehen nur in wenigen Einzelfällen eine Ausnahme vor. Weitere Infromationen sind den
Prüfungsangelegenheiten auf der Website entnehmbar.

Auf Wunsch der Studierenden ist ein Termin zur Klausureinsicht zu vereinbaren.

Die Prüfungsmodalitäten sind grundsätzlich in der Rahmenprüfungsordnung geregelt sowie in den Prüfungsordnungen der einzelnen
Studiengänge spezifiziert.

Studierende melden sich zur Prüfung an. Sie können bei der Anmeldung frei zwischen dem 1. und dem 2. Prüfungszeitraum wählen.
Empfohlen wird den Studenten im Allgemeinen, den 1. Prüfungszeitraum zu wählen. Zunächst belegen sie ein Fach. Dann entscheiden sie
sich, ob sie sich im ersten oder zweiten Prüfungszeitraum prüfen lassen wollen. Sie müssen das Fach spätestens in dem 2. Semester nach
der Erstbelegung bestanden haben. Nicht bestandene Prüfungsleistungen können höchstens zweimal wiederholt werden. Insgesamt gibt es
also 6 mögliche Prüfungstermine, von denen Studierende 3 in Anspruch nehmen dürfen. Ist die Klausur in die Händen genommen, gilt sie als
geschrieben und ist ggf. mit einer 5,0 zu bewerten. Wer nicht angemeldet ist, darf grundsätzlich nicht schreiben!
Studierende haben die Möglichkeit, sich insgesamt 5 Mal an einer Prüfung anzumelden. Erscheinen sie nach der ersten oder zweiten
Prüfungsanmeldung nicht, ist dies nicht mit einer 5,0 zu bewerten. Erst ab dem Nicht-Erscheinen nach der dritten Anmeldung gilt dies als
erste nicht bestandene Prüfung, was bedeutet, dass dem Studierenden nur noch zwei Prüfungsversuche bleiben, um das Fach zu bestehen.

Sieht ein Modul semesterbegleitende Teilleistungsnachweise vor, können Sie die Studenten von Amts wegen anmelden durch nachtragen
auf die Notenliste. Dieses sollte aber so selten wie möglich gemacht werden.

Die Prüfungsanmeldung der Studenten erfolgt online über das LSF.

Klausurdeckblatt

Die Vorlage eines Klausurendeckblatts kann auf der Website des Fachbereichs 3 unter Formulare extern heruntergeladen werden.

Prüfungszeiträume

Klausuren dürfen nur während der Prüfungszeiträume geschrieben werden. Die Prüfungszeiträume bestehen aus je drei Wochen. Die
Termine sind gleichmäßig auf die drei Wochen zu verteilen. Sie werden zu Beginn des Semesters von Frau Antje Binder gebeten, Ihre
Wunschprüfungszeiten für den ersten und zweiten Prüfungszeitraum anzugeben. Bitte klären Sie vorab die Termine mit den Studenten ab,
um Terminüberschneidungen zu vermeiden.

Art der Prüfungsleistung

Die Art der Prüfungsleistung wird in der (ausführlichen) Modulbeschreibung vom zuständigen Modulbeauftragten festgelegt. Auskünfte erteilt
der/die Modulbeauftragte.

Die geforderte Prüfungsleistung muss für alle Teilnehmer eines Prüfungszeitraums gleich sein, d.h. Klausur für alle oder Hausarbeit für alle.
Unzulässig ist es, einigen Teilnehmern eine Klausur und anderen eine Hausarbeit zu stellen.

Gruppenarbeit

In Modulen, die differenziert (d.h. mit einer Note und nicht schlicht mit bestanden/nicht bestanden) bewertet werden, sind Gruppenarbeiten
zwar zulässig, allerdings müssen die Leistungen der einzelnen Studenten individualisierbar sein und auch entsprechend individuell bewertet
werden, § 3 Abs. 4 RPO.

Bewertung nicht abgegebener Haus- und Seminararbeiten

Zur Frage, wie eine nicht abgegebene Hausarbeit bewertet wird, gibt es zwei Möglichkeiten:

     1. Wird ein Hausarbeitsthema individuell vergeben, indem die Studenten das Thema durch Unterschrift auf der Teilnehmerliste
        annehmen, ist die Prüfung angetreten. Wird die Hausarbeit nicht abgegeben, ist die Prüfung mit 5,0 (nicht bestanden) zu bewerten,
        s. § 8 Abs. 1 RPO. Dies gilt auch dann, wenn keine Prüfungsanmeldung über lsf erfolgte. In diesem Fall ist die Note dem
        Prüfungsamt schriftlich mitzuteilen, § 14 Abs. 6 Satz 2 RPO.

Das gleiche gilt für Seminararbeiten.

Wichtig für diesen Verfahrensweg ist es, eine Teilnehmerliste zu führen, auf der die Studenten die Entgegennahme des Themas bestätigen.

     1. Wird ein Thema durch allgemeine Bekanntgabe vergeben, ist eine Nichtabgabe trotz Prüfungsanmeldung wie eine nicht
        wahrgenommene Prüfung zu behandeln. Die Prüfung wird nicht gewertet, § 8 Abs. 2 RPO.

Mündliche Prüfungen

        Mündliche Prüfungsleistungen werden vor mindestens zwei Prüfern oder Prüferinnen (Kollegialprüfung) oder vor einem Prüfer oder
        einer Prüferin und einem sachkundigen Bei-sitzer oder einer sachkundigen Beisitzerin als Gruppenprüfung oder als Einzelprüfung
        abgelegt. (§ 5 Abs. 2 RPO)
        Die Dauer der mündlichen Prüfung soll mindestens 15 Minuten betragen und 60 Minuten nicht überschreiten. (§ 5 Abs. 3 RPO)
        Ein Prüfungsprotokoll muss angefertigt werden

Teilnehmer ohne Prüfungsanmeldung

Sofern eine Person nicht auf der Prüfungsliste vermerkt ist, darf sie unter Vorbehalt an der Prüfung teilnehmen. Die Note ist unter Angabe
von Name, Vorname und Matrikelnummer auf der
Notenliste handschriftlich zu vermerken und darf dem/der Betreffenden nicht vorab mitgeteilt werden. Das Prüfungsamt überprüft den
Prüfungsanspruch und trägt ggf. die Note im System nach.

Keine Note ohne Prüfungsleistung

Ohne Prüfungsleistung darf keine Note vergeben werden. Leistungen, die in einem vergleichbaren Modul an einer anderen Hochschule
erbracht worden sind, können nur vom Prüfungsausschuss
anerkannt werden.

Klausureinsicht

Den Studenten ist innerhalb von drei Wochen nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse für den jeweiligen Prüfungszeitraum Gelegenheit
zur Klausureinsicht zu gewähren.

Kein nachträgliches Durchfallenlassen

Eine bestandene Prüfungsleistung darf nicht nachträglich auf Wunsch des/der Betreffenden auf 5.0 (nicht bestanden) herunter korrigiert
werden. Die Verwaltung ist angewiesen, nachträgliche
Notenänderungen auf 5,0 dem zuständigen Prüfungsausschuss zu melden.

Keine Nachkorrektur

Die Klausureinsicht dient nicht der Nachkorrektur, insbesondere nicht der Verhandlung über die Note, sondern der Erläuterung der
Bewertung. Studenten treten manchmal sehr fordernd auf, dies
sollte Sie nicht beeindrucken. Eine Nachkorrektur ist nur zulässig, sofern tatsächlich ein Bewertungsfehler vorliegt.

Zweitkorrektur

Sollte zwischen dem/der Studenten/in und Ihnen kein Einvernehmen über die Benotung während der Klausureinsicht erzielt werden, so kann
der/die Student/in einen begründeten Antrag auf
Zweitkorrektur beim Prüfungsausschuss stellen. Der Prüfungsausschuss wird Sie gegebenenfalls um eine Stellungnahme ersuchen. Der
Ausschuss kann eine Zweitkorrektur veranlassen.

Kolloquium

Das Studium schließt mit einer mündlichen Abschlussprüfung (Kolloquium) ab. Das Kolloquium darf erst abgehalten werden, wenn der/die
Kandidat/in sämtliche Prüfungen abgeschlossen hat.

Zwingend zwei Prüfungen

Auch in Lehrveranstaltungen, die nicht mit einer Klausur abschließen, sondern mit Hausarbeiten, Referaten u. ä. muss eine Prüfung im 2.
Prüfungszeitraum angeboten werden.

Aufbewahrungsfristen
Prüfungsunterlagen wie Klausuren und Abschlussarbeiten (Bachelor- und Masterarbeiten) sind für zwei Jahre aufzubewahren. Nach Ablauf
der Frist sind die Arbeiten gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu
vernichten. Zur Aktenvernichtung stehen Ihnen im Kopierraum im VG (neben dem Haupteingang des VG) ein Container und ein
Aktenvernichter zur Verfügung.

Keine Note ohne Prüfungsleistung

Ohne Prüfungsleistung darf keine Note vergeben werden. Leistungen, die in einem vergleichba-ren Modul an einer anderen Hochschule
erbracht worden sind, können nur vom Prüfungsaus-schuss anerkannt werden.

Prüfungen von Modulen mit einzelnen Units

Sofern ein Modul aus mehreren Lehreinheiten (Units) besteht, gelten folgende Besonderheiten:

1. Grundsatz der Einheitlichkeit der Modulprüfung

Jedes Modul schließt mit einer einheitlichen Note. Die Prüfung soll an einem Termin abgehalten werden. Sofern Prüfungen der Units an
verschiedenen Terminen stattfinden, werden die Teilrpüfungsleistungen von dem modulverantwortlichen Prüfer zu einer einheitlichen
Modulnote zusammengefasst und in das LSF eingetragen.

2. Gewichtung

Die Modulnote wird aus den Teilprüfungsleistungen ermittelt. Die Teilleistungen werden gleichwertig gewichtet, sofern die ausführliche
Modulbeschreibung keine anderslautende Gewichtung festsetzt.

3. Keine Übertragung von Teilleistungen

Eine Teilleistung kann nicht für einen weiteren Prüfungsversuch fortgeschrieben werden. Eine Unitprüfung kann demnach nicht gesondert
wiederholt werden.

Noten

 Bereich          Note   Bezeichnung            ECTS Note

 95 % - 100 %     1,0    sehr gut               A

 90 % - 94 %      1,3    sehr gut               A

 85 % - 89 %      1,7    gut                    B

 80 % - 84 %      2,0    gut                    B

 75 % - 79 %      2,3    gut                    B

 70 % - 74 %      2,7    befriedigend           C

 65 % - 69 %      3,0    befriedigend           C

 60 % - 64 %      3,3    befriedigend           C

 55 % - 59 %      3,7    ausreichend            D

 50 % - 54 %      4,0    ausreichend            D

 0 % - 49 %       5,0    mangelhaft             F
                         (= „durchgefallen")

Rundungsregeln

1. Diplom

Für die Ermittlung der Diplomabschlussnote gilt weiterhin die alte RPO vom 14.06.1999 (RPO alt). Danach wird bei der Notenberechnung
nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt; alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen, §§ 22 Abs. 2, 7 Abs. 5
RPO alt.

Beispiele: 2,55 wird zu 2,5 (gut); 2,59 wird zu 2,5 (gut).

Das Prädikat "mit Auszeichnung" wird vergeben, wenn die Diplomarbeit und das Kolloquium je mit 1,0 bewertet werden und die ungerundete
Vornote kleiner oder gleich 1,3 ist.

2. Bachelor/Master

Für die Ermittlung der Bachelor- und Masterabschlussnote gilt die RPO vom 5. Juli 2004 (RPO neu). Danach wird die Abschlussnote auf die
zweite Stelle hinter dem Komma berechnet und auf eine Stelle nach dem Komma gerundet, §§ 25 Abs. 1, 5 Abs. 1 und 3 RPO neu.

Beispiele: 2,55 wird zu 2,6 (befriedigend); 2,54 wird zur 2,5 (gut).

Das Prädikat "mit Auszeichnung" wird vergeben, wenn die ungerundete Abschlussnote kleiner als 1,3 ist; § 25 Abs. 2 RPO neu. Das heißt
bis einschließlich 1,29 lautet das Prädikat "mit Auszeichnung".
LSF: Lehre, Studium, Forschung

LSF / Belegverfahren
Die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen erfordert zunächst die Belegung durch die Studenten. Die Belegung aller Studiengänge erfolgt
online während des Belegungszeitraums über LSF.

Nach Beendigung der letzten Belegungsphase und auch schon während der gesamten Zeit besteht die Möglichkeit zu erfahren, welche
Studierenden sich für Ihren Kurs und zu den Prüfungsterminen angemeldet haben. Darüberhinaus können Sie sich eine Belegungsliste für
jedes Lehrmodul über das LSF auszudrucken und allen angemeldeten Studierenden über LSF eine E-Mail schreiben. Beachten Sie, dass
Sie für das LSF das HRZ-Login benötigen. Informationen über LSF erhalten Sie in der Fachbereichsverwaltung, bzw. über die Videotutorials
auf der LSF-Seite.

Der Stundenplan wird ca. drei Wochen vor Semesterbeginn im LSF eingestellt. Ansprechpartnerin für die Lehrplanung ist Frau Antje Binder.

LSF / Noten-Online-Verbuchung
Der Termin für die Abgabe der Notenlisten an die Fachbereichsverwaltung, in der Regel 4 Wochen nach Semesterende, wird Ihnen jedes
Semester mitgeteilt. Bitte halten Sie diesen Termin unbedingt ein. Werden die Notenlisten nicht fristgerecht abgegeben, können die
Studierenden nicht zugelassen werden zur Abschlussarbeit, können keine weiteren Kurse belegen oder sich nicht zum 2. Prüfungszeitraum
anmelden.

Die Eingabe der Noten erfolgt online über LSF. Die Leistungsbeurteilung erfolgt gemäß Art. 5 Abs. 1 Rahmenprüfungsordnung (RPO)

Achten Sie darauf, dass Sie die Prüfungslisten nach der Noteneingabe abschließen, ausdrucken und unterschrieben fristgerecht der
Fachbereichsverwaltung zuleiten.
Ihre Mittel (wissenschaftliche Reisen, Literaturerwerb) werden gekürzt, sofern die Listen nicht rechtzeitig eingereicht werden.

Beschluss 27/2010: Es wird ein Budget fachbereichsinterne Zielvereinbarun-gen/Notenlisten über insgesamt 600,- € je Professor/in
eingerichtet.
Je Prüfungszeitraum werden 150,- € zugewiesen, sofern die Notenlisten termingemäß eingereicht werden. Das gesamte Budget muss zum
31.12.2011 abgerufen sein und kann ausschließlich verwendet werden für Bücher, Lehrmittel, Software bzw. zur Erhöhung des Budgets für
wissenschaftliche Reisen.

Die Noten tragen Sie bitte über das LSF-System ein. Dazu benötigen Sie eine TAN aus einer Liste, die Sie persönlich bei Frau Antje Binder,
erhalten. Dozenten, die einen neuen Lehrauftrag durch den Fachbereich 3 erhalten, bekommen mit ihrem Lehrauftrag das für das LSF
erforderliche Login und die TAN-Liste zur Notenverbuchung. Bei Dozenten, die bereits im vergangenen Semester einen Lehrauftrag
erhielten, behalten das Login und die TAN-Liste ihre Gültigkeit.
Tragen Sie bitte nur die erbrachten Prüfungsleistungen ein. Bei Studierenden, die nicht zur Prüfung erschienen sind, lassen Sie das
Notenfeld bitte offen! Nach Noteneingabe schließen Sie die Liste und geben Sie bitte ein ausgedrucktes Exemplar mit Ihrer Unterschrift
in der Fachbereichsverwaltung ab. Aus rechtlichen Gründen (die notwendige Aufbewahrungsfrist von 50 (!) Jahren kann derzeit nur auf
Papier gewährleistet werden), benötigt das Prüfungsamt auch eine Notenliste in Papierform mit Ihrer Unterschrift.

Wenn Sie die Noten bereits fixiert haben, aber die Notenliste doch noch bearbeiten wollen, wenden Sie sich bitte an die Prüfungsverwaltung
wegen einer nochmaligen Freischaltung.

Bei schriftlichen Leistungsnachweisen ist den Studierenden innerhalb der Einwendungsfrist (sechs Wochen nach Bekanntgabe des
Ergebnisses, RPO § 10 Abs. 1) auf Nachfrage Einsicht in die bewertete Arbeit zu gewähren.

LSF / Platzanzahl
Wir rechnen in der Regel mit

        SU = 44
        Ü = 22
        S = 15

als Anzahl der Plätze (Normgröße + 10% Wiederholer). Sind mehr Wiederholer zu erwarten, wird dieses bei der Lehrplanung angegeben.

Eine erhebliche Erhöhung der Plätze (= über 20%) wird nur dann durchgeführt wenn

     1. Der Studiengangsprecher dies dem Dekanat mitteilt, oder
     2. der Studiengang einen diesbezüglichen Beschluss gefasst hat, oder
     3. der FBR dies beschlossen hat.

Als selbstverständlich wird vorausgesetzt, dass in jedem Falle mit den betroffenen Dozenten gesprochen wurde und das Einvernehmen
innerhalb des Studiengangs, besonders im 1. Fall, vorliegt. Der Studiengangsprecher ist für die Lehrplanung sowie Änderung derselben
verantwortlich.

Das Dekanat realisiert die Beschlüsse bzw. Entscheidungen des Studiengangs bzw. FBR. Es gibt keine Änderungen der Platzanzahl "auf
Zuruf" durch einzelne Hochschullehrer.

Abschlussprüfungen
Bei Abschlussprüfungen wird eine Prüfungskommission zusammengesetzt, der mindestens 2 Professorinnen oder Professoren der HTW
angehören müssen. In der Regel liegen Erstbetreuung und Vorsitz bei der HTW, Firmenvertreter oder andere Externe können als
Zweitgutachter agieren. Der Vorsitz wird in solchen Fällen von einer weiteren Professorin oder Professor der HTW wahrgenommen. Laut
BerlHG muss ein Lehrbeauftragter/Prüfer mindestens den Abschluss selbst haben, der geprüft wird, d.h. im Master-Studium müssen alle
Prüfer mindestens Master oder Diplom (U) haben. Ein FH-Diplom reicht nur zur Übungsbetreuung im Master aus, nicht aber, um Prüfungen
abnehmen zu dürfen. Analoges gilt für den Bachelor, hier reicht überhaupt ein akademischer Abschluss. Die Prüfungsausschüsse müssen
prüfen, ob bei der Betreuung der Abschlussarbeiten der notwendige Abschluss vorliegt. Das Dekanat prüft dies zur Kontrolle nochmals,
indem ein Fragebogen dem zukünftigen Lehrbeauftragten gegeben wird. Dies muss jedoch VOR Beginn der Betreuung erfolgen, weil eine
Abschlussprüfung mit unberechtigten Prüfern nicht gültig ist.

Nach Einreichung der Arbeit lesen beide Gutachter die Arbeit und fertigen ein schriftliches Gutachten an. Sollten die vorgeschlagenen Noten
sich um mehr als 1,0 unterscheiden, kann der Vorsitz eine Drittbegutachtung verlangen. Ist sich die Kommission über die Note für die Arbeit
einig, kann zum Abschlusskolloquium geladen werden. Dazu müssen die Gutachten der für den Studiengang verantwortlichen Mitarbeiterin
der FB-Verwaltung übermittelt werden. Es werden mindestens drei Arbeitstage benötigt für die Einladung, da die Prüfungsakte
zusammengestellt werden muss und die Noten aus dem Prüfungsamt angefordert werden.

Sollten noch Noten oder Praktikumszeugnisse fehlen, kann kein Abschlusskolloquium angesetzt werden!

Der Erstgutachter teilt der verantwortlichen Mitarbeiterin der FB-Verwaltung mit, wann das Kolloquium stattfinden soll. Sie besorgt einen
Raum und lädt - auch hochschulöffentlich - zum Kolloquium ein. Die Prüfungsakte wird dem Vorsitzenden oder der Vorsitzenden übergeben
bzw. ins Postfach gelegt. Ansprechpartnerinnen sind die MitarbeiterInnen der Verwaltung.

Zur Prüfungseröffnung wird die Kommission überprüfen, ob alle Unterlagen bereit liegen. In nicht-öffentlicher Sitzung wird die Note für der
Arbeit festgelegt. Der Kandidat oder die Kandidatin wird hineingebeten, ggf. mit der Öffentlichkeit, und gefragt, ob Hinderungsgründe
vorliegen. Bei Krankheit muss unmittelbar dem Amtsarzt aufgesucht werden und das Gespräch wird abgebrochen. Der Kandidat oder die
Kandidatin hat das Recht, die Note der schriftlichen Arbeit sofort zu erfahren, kann aber auch bestimmen, dieses erst nach der Prüfung zu
hören.

Sonst wird aus der Arbeit vorgetragen, und je nach Studienform eine Prüfung oder ein Gespräch geführt. Über beides wird ein Protokoll
geführt. Alle Mitglieder in der Prüfungskommission unterschreiben sowohl das Protokoll als auch das Notenblatt. In nicht-öffentlicher Sitzung
wird über die Note beraten und sie wird ohne Öffentlichkeit, nur dem Kandidaten oder der Kandidatin begründet mitgeteilt. Es muss noch
festgelegt werden, ob die Arbeit öffentlich in der Bibliothek anzubieten ist, ob ein Eintrag in das Absolventenregister gewünscht ist und es
wird eine vom Vorsitz unterschriebene Bestätigung des Abschlusses ausgehändigt. Die vollständige Akte ist unmittelbar bei der
Fachbereichsmitarbeiterin abzugeben. Das Prüfungsamt veranlasst die Anfertigung des Abschluss-Zeugnisses, das kann 2-3 Wochen
dauern.

Oft kommt die Frage auf, ob man als Professor oder Professorin Rechte an Projekt- und Abschlussarbeiten hat, die unter eigener Betreuung
angefertigt wurden: die Verwertungsrechte liegen ganz klar bei den Studierenden! Siehe Rechtsauskunft und Urheberrecht der Rechtsstelle
der HTW.

Sollte die Firma ein NDA (non-disclosure agreement) verlangen, kann es nur von Ihnen persönlich unterschrieben werden. Dekanat und
Hochschulleitung verpflichten sich hier aus grundsätzlichen Überlegungen heraus nicht.

Unterrichtssoftware

Software über das Rechenzentrum
Für die auf den Seiten des Rechenzentrums genannten Produkte hat die HTW Berlin sogenannte Campus-Verträge abgeschlossen.
Dadurch fällt i.d.R. der Preis für die Produkte etwas günstiger aus, als bei anderen Anbietern. Bestellt wird per Bestellschein über
Studiengangsmittel.

MSDN Academic Alliance
Der Fachbereich 3 Wirtschaftswissenschaften I ist Mitglied in der MSDN Academic Alliance (MSDNAA).

Die Teilnahme an der MSDNAA ist eine Möglichkeit, kostengünstig die PCs des gesamten Fachbereichs mit Microsoft Software
auszustatten.
Sie ist eine spezielle Version des MSDN Universal Abonnements, die Microsoft für Hochschulen und IT-Berufsschulen anbietet. Im Vergleich
zum normalen MSDN Abonnement enthält dieses Angebot erweiterte Nutzungsrechte. Das Lizenzprogramm umfasst die Nutzung der zur
Verfügung gestellten Entwicklertools, Server und Plattformen nicht nur auf den Laborsystemen. Darüber hinaus kann die Software zusätzlich
auch auf den privaten Computern der Hochschulmitarbeiter/innen und Studierenden installiert werden, sofern diese ausschließlich für
Forschung und Lehre genutzt wird. Dadurch ist es den Studierenden erlaubt, eigene Entwicklungsprojekte durchzuführen, solange diese
nicht einem kommerziellen Zweck oder einer kommerziellen Verwertung unterliegen.
Wenn Sie Produkte der MSDNAA nutzen wollen, benötigen Sie einen Zugang zum Portal von Microsoft. Über die einzelnen Schritte werden
Sie auf dieser Seite informiert. Wenn Sie die Nutzungsvereinbarung gelesen, ausgedruckt und unterschrieben haben, melden Sie sich bitte
mit den genannten Unterlagen während des Vorlesungszeitraumes bei Frank Steinke.

Was in der aktuellen Lieferung enthalten ist und welche Produkte Sie im Rahmen der MSDN Academic Alliance erhalten, erfahren Sie auf
der Microsoft-Seite - MSDN Academic Alliance.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den FAQs oder auch der internationalen MSDN Academic Alliance - www.msdnaa.net

Veranstaltungsunterlagen
Sie können eine der beiden Lernplattformen der HTW benutzen, um Dokumente für Ihre Studierenden anzubieten (eCampus) bzw. um
Kommunikation mit der Gruppe (moodle) anzubieten. Beide Systeme haben auch die Möglichkeiten, Übungen einzureichen und online zu
korrigieren. Gedruckte Unterlagen müssen Sie selber in der Kopierstelle kaufen und zum Selbstkostenpreis an die Studierenden
weitergeben. Da es sowohl in Karlshorst als auch in Oberschöneweide Copy-Shops gibt, kann ggf. ein Skript als Kopiervorlage
bereitgehalten werden und die Studierenden organisieren die entsprechende Anzahl an Kopien.
Benötigen Sie sonst etwas für den Unterricht, kann das über das Lehrmittel-Budget des Studiengangs angeschafft werden.

Tutoren / Hilfskräfte
Es gibt Tutoren, die den Studierenden außerhalb der Vorlesung bei organisatorischen und inhalt-lichen Fragen helfen und Tutorien abhalten.

Jedem Professor, jeder Professorin steht eine studentische Hilfskraft zur Verfügung. Zurzeit beträgt der Umfang 20 h/Monat. Es empfiehlt
sich, eine Hilfskraft mit einem Kollegen oder
einer Kollegin zusammen zu beschäftigen, sodass die Hilfskraft auf eine höhere Monatsstundenzahl kommt und die Anstellung für sie
attraktiver wird. Die Auswahl der Hilfskraft obliegt Ihnen. Das
Antragsformular zur Anstellung finden Sie auf der Seite des FB 3 unter Fachbereich/Formulare extern. Dort finden Sie auch weitere
Antragsformulare ebenso wie unter Formulare intern (hier lautet das Log-in und das Passwort f3intern.) Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
Frau Lindstedt- Lilienthal.

Besonders ausgewiesene Arbeitsplätze gibt es für die Hilfskräfte noch nicht, diese sind in Arbeit. Bitte wenden Sie sich hierzu an Frau
Lindstedt-Lilienthal. Nach Ihrem eigenen Ermessen nutzen studentische Hilfskräfte Ihr Büro.

Für Tutoren und SHK besteht nach Rücksprache mit der FB – Verwaltung ebenfalls die Möglichkeit einer Freischaltung für ein
Kopierkontingent.

Evaluation
Die HTW evaluiert regelmäßig alle Lehrveranstaltungen sowie die Erstsemester und die Absolventen. Grundlage ist die Software EVASYS.
Derzeit wird ausschließlich auf der Basis von zweiseitigen Bögen evaluiert, die dann eingescannt werden Dieser Bereich befindet sich derzeit
in Restrukturierung.

Zusätzlich führt der Fachbereich in den anderen Semestern in eigener Regie die Evaluation im selben System durch.

Es wird jede Ihrer Veranstaltungen einzeln evaluiert. Sofern Sie bei einem Fach sowohl den seminaristischen Unterricht als auch die Übung
durchführen, wird nur ein Evaluationsbogen ausgegeben.

Sie erhalten rechtzeitig vor Semesterende einen Umschlag mit den Evaluationsbögen. Bitte lassen Sie diese von einem Studierenden
verteilen und dann auch wieder einsammeln und bitten Sie um direkte Rückleitung an die Koordinierungsstelle Evaluation. Auf dieser
Website finden Sie auch den Fragebogen und Auswertungsergebnisse aus den Vorjahren.

Sie erhalten, sobald die rückgesandten Evaluationsbögen gescannt sind, eine individuelle Auswertung. Eine Kopie hiervon erhält der
Studiengangssprecher und das Dekanat. Sie sind bei W-Professuren mit Grundlage für die Leistungsbewertung und sind auch Grundlage für
die Vergütung von Lehrbeauftragten. Trauen Sie sich, das Evaluationsergebnis mit Ihren Ansprechpartnern zu beraten.

Abrechnung
Professor/inn/en

Am Ende jedes Semesters muss eine Abrechnung der Lehre gem. LVVO gemacht werden, als Nachweis, wie man seiner Lehrverpflichtung
von 18 SWS pro Semester nachgekommen ist.
Unter myHTW werden die Daten erfasst. Zunächst werden die bekannten Daten über Ihr Lehrangebot aus dem LSF automatisch übertragen.
Bitte überprüfen Sie, ob diese korrekt gelaufen sind - es passieren gelegentlich Fehler.
Dann müssen Sie ggf. Ihr vom Fachbereichsrat beschlossenes Lehrdeputat eingeben. Folgende Funktionen sind im § 9 Abs. 1 der LVVO
genannt mit der derzeit von uns dafür vergebene Lehrreduktionen:

Funktionen gem. § 9 Abs. 2 LVVO:

......................................

Nach § 9 Abs. 4 LVVO können sowohl Forschungsfreisemester beantragt werden (Wartezeit: mindestens 7 Semester) sowie Deputate für
Forschungszwecke.

.....................................

Die Abrechnung muss ausgedruckt, unterschrieben und im Dekanat abgegeben werden.

Lehrbeauftragte

Sie erhalten vor Beginn des Semesters Ihren Lehrauftrag. Dieser ist Grundlage für die Abrechnung. Hierfür wenden Sie sich bitte an Frau
Binder.

Technische Probleme
In den Seminarräumen

Bei akuten Problemen melden Sie sich bitte telefonisch beim Hausmeister. Sollten Ihnen beim Unterricht geringfügige, nicht akute Fehler
auffallen, bitten wir Sie diese per Formular für Reparaturaufträge ebenfalls beim Hausmeister zu melden, damit sie behoben werden können.

Störungen und Probleme mit der Medientechnik melden Sie bitte unter der folgenden Rufnummern:
Standort        Rufnummer

 Treskowallee    5019-2600

In den Laboren

Bei Problemen in den Laborräumen melden Sie sich bitte bei dem/der zuständigen Labor-ingenieur/in.

Um den reibungslosen Betrieb der Labore zu gewährleisten sind die Laboringe-nieure/Laboringenieurinnen auf Ihre Mitarbeit angewiesen.
Sollten Ihnen defekte Geräte auffallen, teilen Sie dies bitte zeitnah mit.

3. Organisation
Die HTW Berlin ist eine sehr komplexe Organisation! In diesem Kapitel soll ein kurzer Überblick über die wichtigsten Einheiten gegeben
werden.

Mailinglisten
Für den Fachbereich sind folgende Mailinglisten eingerichtet worden :

professoren-fb3@htw-berlin.de

mitarbeiter-fb3@htw-berlin.de

Unter der Adresse professoren-fb3@htw-berlin.de erreichen Sie alle angestellten Professoren(innen) des Fachbereiches. Möchten Sie nur
eine Mail an die Verwaltungsmitarbeiter senden verwenden Sie bitte die Adresse mitarbeiter-fb3@htw-berlin.de. Für die Pflege der
Mailingliste ist Herr Frank Steinke verantwortlich.

Es gibt neue Funktions-email-Adressen:

Sie erreichen den Dekan des Fachbereiches unter : dekan-f3@htw-berlin.de
den Prodekan des Fachbereiches unter : prodekan-f3@htw-berlin.de
die Verwaltungsleiterin des Fachbereiches unter : vwl-f3@htw-berlin.de.

Unter der Email Adresse Dekanat-f3@htw-berlin.de erreichen Sie sowohl die Dekanin, den Prodekan und die Verwaltungsleiterin.

Da diese Funktionsmailadressen in Zukunft eine Speicherung des Schriftverkehrs auch für nachfolgende Dekanate ermöglichen, wird
gebeten, in Angelegenheiten, die das Dekanat betreffen, diese neuen Funktionsmailadressen zu nutzen.

Zusätzlich können Sie hier die wichtigen Kontaktdaten des Fachbereichs 3 einsehen: Kontakte Fachbereich 3.

Hochschulleitung
Die HTW wird von einem vierköpfigen Team unter dem Vorsitz des Präsidenten geleitet. Jedes Mitglied der Hochschulleitung hat einen
eigenen Aufgabenbereich.

        Präsident: Prof. Dr. Michael Heine
        Vizepräsident für Forschung: Prof. Dr. Matthias Knaut
        Vizepräsident für Lehre: Prof. Dr. Klaus Semlinger
        Kanzler: Dr. Stephan Becker

Akademischer Senat
Der Akademische Senat ist das höchste Organ der akademischen Selbstverwaltung der HTW Berlin. Der Akademische Senat tagt während
der Vorlesungszeit in der Regel am Nachmittag des zweiten und vierten Montags eines jeden Monats um 14.15 Uhr - seit SS 2010 am
Standort Wilhelminenhof, Raum G008.

Fachbereiche
Die Fachbereiche der HTW Berlin bilden eigenständige akademische und verwaltungstechnische Struktureinheiten für verwandte
Fachgebiete bzw. Studiengänge.

        Ingenieurwissenschaften I - Fachbereich 1
        Standort: Wilhelminenhof
        Der FB 1 im Überblick: Ingenieurwissenschaften I
        Ingenieurwissenschaften II - Fachbereich 2
        Standort: Wilhelminenhof
        Der FB 2 im Überblick:Ingenieurwissenschaften II |
        Wirtschaftswissenschaften I - Fachbereich 3
        Standort: Treskowallee
        Der FB 3 im Überblick: Wirtschaftswissenschaften I
        Wirtschaftswissenschaften II - Fachbereich 4
        Standorte:Treskowallee, Wilhelminenhof
Der FB 4 im Überblick: Wirtschaftswissenschaften II
        Gestaltung - Fachbereich 5 Standort: Wilhelminenhof
        Der FB 5 im Überblick: Gestaltung

Ämter
Jeder Studiengang muss gewisse Ämter besetzen. Diese sind:

        Studiengangsprecher/-in
        Studienfachberater/-in
        Prüfungsausschussvorsitzende/r
        Bafög-Berater/-in
        Praktikumsbeauftragte/r
        Evaluierungsbeauftragte/r

Rechenzentrum
Das Hochschulrechenzentrum bietet allen Studierenden und Mitarbeitern der HTW umfangreiche Serviceleistungen im Bereich der
Informationstechnologie an, beispielsweise:

        Computerarbeitsplätze/Internetcafe (inkl. Nutzung von Scanner und Druckern)
        Zugang zu Internetdiensten und zum Campusnetz, auch via WLAN und LAN. Unser Netz ist auch an das eduroam Europa-weites
        Netz angeschlossenhttp://www.eduroam.org/.
        Homelaufwerk und eigene Homepage
        Eine persönliche E-Mail-Adresse, Abruf z. B. über Webmail
        Hilfsmittel bei Behinderungen
        Zugang zu Softwareprodukten zu vergünstigten Preisen
        Handbücher zu Software, Programmiersprachen und Betriebssystemen
        Ein umfangreiches Informationsangebot
        Service-Hotline und persönliche Beratung (5019-2525, it-support@htw-berlin.de)
        IP-Telefonie (Voice over IP, VoIP)
        Videokonferenzen

eLearning Competence Center
eLearning ist ein wichtiger Bestandteil der Lehre an der HTW Berlin.

Das eLearning Competence Center (eLCC) bietet Service für Lehrende und Studierende beim Einsatz digitaler Medien in Studium, Lehre
und Weiterbildung. Es greift neue Entwicklungen auf und entwickelt Vorschläge zur Integration geeigneter Tools für Lehre und Organisation.
Das eLCC kooperiert eng mit den Fachbereichen und Abteilungen der Hochschule. Das interne Förderprogramm eLearning bietet
zusätzliche Ressourcen für Konzepte und Entwicklungen in Studium, Lehre und Weiterbildung. Die Beteiligung an Messen und die
Durchführung von Veranstaltungen sowie Netzwerktätigkeit macht die eLearning-Entwicklungen der Hochschule nach außen sichtbar. Die
Einwerbung von Drittmitteln dient der Weiterentwicklung und dem Ausbau von eLearning.

        Moodle ist ein Lernplattform, bei der viel Wert auf Kommunikation und Kollaboration gelegt wird.
        Site: http://moodle.htw-berlin.de/moodle
        Admin: moodle-admin@htw-berlin.de
        eCampus ist eine Dokument-orientierte Lernplattform
        Site: https://ecampus.htw-berlin.de/clix/
        Admin: ecampus-support@htw-berlin.de, Telefon 5019-2701

LSF ist das Verwaltungsprogramm für Belegung und Prüfung. Das Passwort ist dasselbe, das auch für Ihren Email Account gilt und welches
Sie vom Hochschulrechenzentrum erhalten oder bereits erhalten haben. Machen Sie sich bitte mit der Oberfläche vertraut. Nutzen Sie ggf.
die Hilfe und die Tutorials.

Moodle und eCampus sind ebenfalls mit Ihrem Passwort zugänglich. Es sind Portale für das eLearning, auf dem Sie Dokumente (z.B.
Lehrmaterialien) einstellen, Chat-Rooms einrichten können
u.v.m. Surfen Sie auf den Seiten, dort wird alles erklärt und es werden die Ansprechpartner genannt. Jedes Semester finden
Fortbildungsveranstaltungen zu diesen Portalen statt.

Unter myHTW verwalten Sie Ihr persönliches Datenprofil. Zum Log-in ist dasselbe Passwort wie für Ihren Email-Account erforderlich. Das
Portal verwenden Sie insbesondere für:

        Erstellen Ihres jährlichen Forschungsberichts für die Hochschulleitung.
        Erstellen Ihrer Lehrverpflichtungserklärung, die am Ende jeden Semesters im Dekanat einzureichen ist.
        Veröffentlichung/Korrektur Ihrer Sprechzeiten.
        Bekanntgabe Ihrer Forschungsaktivitäten (Veröffentlichungen, Vorträge); wenn Sie einen Eintrag erstellen, achten Sie bitte darauf,
        dass Sie am Ende das Häkchen zum Einverständnis zur Veröffentlichung setzen.

Die Sprechzeiten und Forschungsaktivitäten werden im Personenverzeichnis unter Ihrem Namen für jedermann einsehbar veröffentlicht.

International Office
Studium international - HTW-Studierende, die an einem Auslandsstudium interessiert sind, sowie ausländische Austauschstudierende der
Partnerhochschulen werden an der HTW vom International Office beraten und unterstützt:
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