ZITTAUER STADTANZEIGER - Stadtwerke Zittau

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ZITTAUER STADTANZEIGER - Stadtwerke Zittau
ZITTAUER STADTANZEIGER
                       Amtsblatt der G roßen Kreisstadt Zittau mit den Ortschaf ten Dittelsdorf, Drausendorf, Eichgraben, Hartau, Hirschfelde, Pethau, Schlegel und Wittgendorf

                     25. Jahrgang                        www.zittau.eu                            Montag, 10. Oktober 2016                                           Nr. 286

                      Liebe Zittauer Bürgerinnen und Bürger,

                       in der Hauptsatzung der Stadt Zittau haben wir
                       per Stadtratsbeschluss festgelegt, dass mindes-
                       tens einmal im Jahr eine Einwohnerversamm-
                       lung durchzuführen ist. Diese - auf den ersten
                       Blick streng formulierte - Anforderung ist mir
                       angenehme Pflicht und persönliches Anliegen.
                       Der aktive und zuweilen kontroverse Austausch
z w is chen     den    Einwohner/-innen und der Verwaltung ist wich-
tig, um verschiedene Perspektiven kennenzulernen, zu verstehen und
einen gemeinsamen Weg für unsere Stadt zu finden. Es ist ein großer
Vorteil von Kommunen unserer Größe, dass wir uns im Alltag begeg-
nen, gemeinsam die Probleme und Freuden vor Ort erleben und über
anstehende Fragen im persönlichen Gespräch diskutieren können. Dies
sollten wir alle rege nutzen. Die Einwohnerversammlung, die am 08.
November 2016 im Zittauer Rathaus zwischen 17 und
20 Uhr stattfinden wird, wird Ihnen Gelegenheit zu Informationen und
Diskussionen geben. Vertreter/-innen der Stadtratsfraktionen und ich
werden über „allgemein bedeutsame Stadtangelegenheiten“ informieren
und nachher für Gespräche und Diskussionen zur Verfügung stehen.
Die Stadtverwaltung wird diesen Anlass vor allem dazu nutzen, um
Ihnen Entwurf und Diskussionsstand des Doppelhaushalts für die Jah-
re 2017/2018 vorzustellen. Er beschreibt die finanziellen Spielräume,
aber auch - so deutlich muss ich das leider wiederholt bezeichnen -
Begrenzungen der Stadt Zittau. Natürlich ist ein städtischer Haushalt,
der mehrere hundert Seiten umfasst, nicht einfach zu überblicken. Aus
diesem Grund werden Kolleg/-innen an verschiedenen Fachtischen
über den Gesamthaushalt, aber auch Teilbereiche informieren. So ist
unter anderem geplant, dass Sie sich am Tisch der Kämmerin über den
gesamten Haushalt einen Überblick verschaffen können und dass Sie
an den Tischen des Haupt- und Baudezernats Einblicke in die Planun-
gen und Aufgaben der Fachbereiche bekommen. Die Eckdaten zur
                                                                                                                                                                Titelfoto: Ronny Hauck
Einwohnerversammlung werden wir auf unserer Homepage veröffent-
lichen und an die Presse weitergeben, so dass Sie über Ablauf und                              Liebe Nachtschwärmerinnen und Nachtschwärmer,
konkrete Inhalte der Veranstaltung vorab informiert werden. Ich lade                           in diesem Jahr begrüßen Sie 21 Einrichtungen zur Zittauer Kulturnacht.
Sie herzlich dazu ein, sich diesen Termin vorzumerken und vor allem                            Kultur- und Bildungseinrichtungen sowie Kirchen der Stadt Zittau laden
sich aktiv daran zu beteiligen.                                                                am Samstag, 29. Oktober 2016 mit speziellen Angeboten zu ungewöhnli-
Außerdem möchte ich Sie noch auf drei besondere Veranstaltungen                                cher Zeit zum Besuch ein. An diesem Abend können Sie von 17-23 Uhr
aufmerksam machen. Am 29. Oktober 2016 zwischen 17 und 23 Uhr                                  einen Bummel durch die Einrichtungen unternehmen, der Musik und
                                                                                               Lesungen lauschen, gemeinsam singen, Ausstellungen, historische Hand-
findet die 6. Zittauer Kulturnacht statt. Zahlreiche Beteiligte haben
                                                                                               schriften und Theaterstücke anschauen, bei Führungen interessante
erneut ein vielseitiges Kulturprogramm zusammengestellt und ein                                Entdeckungen machen, selbst Schmuck herstellen und vieles andere
Besuch an einer oder mehreren Stationen dieser Nacht lohnt sich unbe-                          mehr ist in dieser Zeit möglich. Unsere Jüngsten können sich beim In-
dingt. Am Abend wird auch endlich der neue Zittauer Sagenpfad, der                             strumenten-Workshop im Gebäude der künftigen Kreismusikschule aus-
auf die Initiative von Projektteilnehmern der bao GmbH zurückgeht,                             probieren oder im Kinder- und Jugendhaus Villa auf tierische Schatzsu-
eingeweiht.                                                                                    che begeben. Die Abschlussparty des Priber-Sommers, welche an diesem
Am 04. November 2016 werden verschiedene Unternehmen im Rah-                                   Abend im Jolesch stattfindet, können Sie selbst mitgestalten. Zum Kultur-
men der Veranstaltung „Spätschicht - Tag des offenen Unternehmens                              nachtausklang spielt im Foyer des Gerhart-Hauptmann-Theaters die
                                                                                               Band Honeypot mit rhythmischen Rock und Pop auf.
in Zittau“ ihre Türen zwischen 16 und 20 Uhr öffnen. Diese Gemein-
                                                                                               Die Stadtverwaltung Zittau und die teilnehmenden Einrichtungen wün-
schaftsveranstaltung zwischen der Wirtschaftsförderung der Stadt und                           schen allen einen anregenden Abend und viel Vergnügen.
der Hochschule soll Interessierten, Neugierigen und Berufseinsteigern
Zittauer Unternehmen näher bringen. Hier können Sie unsere Unter-
                                                                                                  17.10 Uhr Eröffnung des Zittauer Sagenpfades und de r Kultur-
nehmer/-innen und ihre Angestellten kennen lernen, Fragen stellen und
                                                                                                   nacht de r Stadt Zittau durch den OB Herrn Thomas Zenker
sich oder Ihren Kindern vielleicht neue Perspektiven eröffnen.
Eine längere gemeinsame Tradition zwischen Stadt Zittau und Hoch-
                                                                                               Johannisturm, Johannisplatz 1
schule hat der Tag der Umwelt am 09.11. ab 14 Uhr. In diesem Jahr                              17-18.20 Uhr Konzert der Bläser vom T urm
geht es unter dem M otto „Stoffwechsel von heute, Kleider machen                               17-23 Uhr Der Turm steht den Gästen und Besuchern offen und lädt
Leute“ um die Textilindustrie. Historische Aspekte werden beleuchtet,                                       zu einem fantastischen Blick auf Zittau, das Zittauer
aktuelle Fragen der Technik und Ökologie aus Sicht von Unternehmen                                          Gebirge und die Umgebung ein.
und Wissenschaft diskutiert. Sie sind herzlich dazu auf den Campus                             Johanniskirche , Johannisplatz 1
eingeladen.                                                                                    19-19.30 Uhr Orgelführung auf der Orgelempore
                                                                                               20.30/21.30 Lesung mit Musik vor den Altarstufen (ca. 30 Min.)
                                                                   Ihr T. Zenker               22.30-23 Uhr Gemeinsames Abendsingen von der Orgelempore mit
                                                              Oberbürgermeister                             Abendsegen

10. Oktober 2016                                            ZITTAUER STADTANZEIGER                                                                                         Seite 1
ZITTAUER STADTANZEIGER - Stadtwerke Zittau
KULTUR ELL ES

Tourist-Information Zittau, Markt 1                                                        Herbst - und die Ausstellung der Städtischen Museen Zittau zu
17-23 Uhr Informationen zum Programm der Kulturnacht und den                               Ende: Eine Welt des Friedens, sinnlicher Genüsse und kostba-
              teilnehmenden Einrichtungen, sowie allgemeine Informationen                  rer Lebensborne bietet diese T anzveranstaltung. Die paradie-
19 Uhr        Romantischer Abendbummel mit der Zittauer Marktfrau                          sische Auswahl - aus profanem wie sakralem Lie dgut -
             Abendlicher Stadtrundgang durch die Altstadt von Zittau unter                 tre ffen für diese Ve ranstaltung die Zittaue rinnen und Zit-
             besonderer Berücksichtigung der Schauplätze der 6. Zittauer                   tauer selbst! Sie möge nicht nur aus Madonna, Rihanna oder
             Kulturnacht                                                                   Tina T urner, Guns´n´Roses … bestehen, aber im weitesten
Kreismusikschule Dreilände reck, Markt 4                                                   Sinne tanzbar sein. Vorschläge bitte an die Hille rsche Villa
17-17.45 Uhr Baustellenbespielung für Kinder und Familien: Musikschü-                      und die Städtischen Museen.
             ler zeigen ihr Können im Erdgeschoss                             Christian-Weise-Gymnasium, Theaterring 5
             Anschließend ein kleiner Instrumenten-Work-Shop, ver-            17-22 Uhr Besichtigungen von Haus 1 und des Johanneums
              schiedene Musikinstrumente kennenlernen und ausprobieren                     Kulinarische Köstlichkeiten
ab 19.30 Uhr Klanginstallation „International Sound“                          18/20 Uhr Aula-Führung mit Erläuterungen zum Wandbild
              Die BIOase bietet gesunde Snacks und Getränke an.               19 Uhr       Premiere des Theaterstücks „Urgroßmutte rs Tagebuch“
Galerie Affeere , Markt 5                                                                  von Schülern der Theater AG unter Leitg. von Adrian Dautz
17-23 Uhr geöffnet                                                            19/21 Uhr Führung - Plastiken & Bilder von Schülern
19-22 Uhr Schmuckhe rstellung zum Mitmachen mit der Malerin und               Tradition und Zukunft Zittau e.V., Fleischbänke
              Schmuckdesignerin Anicka Mikesová aus T schechien.              18-23 Uhr Die Fleischbänke erstrahlen in besonderem Licht und laden
              Ihre Bilder der Kunstrichtung Pop Art sind auch zu sehen.                    mit gastronomischen Angeboten zum Verweilen ein.
19.30/20.30 Führung durch die Ausstellung der Malereien in Öl und             Wächte rhaus/Freiraum e.V., Innere Weberstraße 16
              Acryl der Oberlausitzer Künstlerin Ramona Böhme unter dem       18-23 Uhr Ausstellung von Freiraum-Künstlern, elektronischer
              Motto „Wenn die Kunst ruft … Aufbruchsstimmung“ .                            Lauschangriff mit Live -Musik im Obergeschoss, Arabisches
              Die Führungen leitet die Künstlerin persönlich.                              Essen, Arabische Musik incl. Bar und Shisha-Lounge im
Café Emil, Mandauer Berg 13                                                                Erdgeschoss, Lage rfeuer und Grillen mit Musik im Garten
18.30-23 Uhr Vergnügliches zur Kulturnacht - spannende Lesung                 Galerie Kunstlade, Lindenstraße 15
              Genießen Sie leckere Getränke in gemütlicher Atmosphäre         17-23 Uhr Ausstellung von Reinhard Springe r, Dresden Malerei/Grafik
Galerie Pradel, Breite Straße 26                                                           mit anschließendem Kunstgespräch
18-23 Uhr Offenes Atelier Dirk Pradel erklärt die Te chnik des Radierens      Volkshaus, Äußere Weberstraße 6
Hochschule Zittau/Görlitz, Hochspannungshalle, Hochwaldstraße 2a              19.30-02 Uhr „Gruseliges“ im Volkshaus - die Halloween-Party lädt die
18/19.30 Uhr Jazz trifft auf Technik - Jazz Musik mit Experimenten in der                  Gäste der Kulturnacht zum Schnuppern in schaurig-schöner
              Hochspannungshalle (Band: Mandau Quartett)                                   Atmosphäre ein. Das Volkshaus bietet Imbiss und Drinks an.
Kinde r- und Jugendhaus Villa, Hochwaldstraße 21b                             Kronenkino/Hille rsche Villa, Äußere Weberstraße 17
geöffnet von 17-22 Uhr                                                        17-18 Uhr Noch mehr Spaß für Klein und Groß bietet die deutsch-arabi-
17 Uhr       „Spurensuche“ - Eine tierische Schatzsuche im und ums                         sche Puppenbühne Octopus
             Kinder- und Jugendhaus „Villa“                                   19-19.30 Uhr „Eine Ernte Querbeet“ - Coversongs, die jeder kennt, aber so
18-21 Uhr Kinde rdisko mit Spiel, Spaß und alkoholfreien Cocktails                         noch nie gehört hat - präsentieren Hartmut Hohlfeld & Benja-
21 Uhr       Der kleine Frosch „Willi“ sagt gute Nacht mit einer Schlafgut-                min Soldan, mit Gitarre und (Maul-)Trommel.
             Geschichte.                                                      20-20.45 Uhr „Faustge bete“ - das ist handgemachte Rockmusik auf Akus-
Christian-Weise-Bibliothek Altbestand, Lisa-Tetzner-Straße 11, Archivge-                   tikgitarre, gespielt von Benjamin Soldan
bäude des Landkreises, Zittau (Zugang über Kantstraße neben Arbeitsagentur)   ab 21 Uhr Die „Perfekte Un-Pe rfektion“ malt mit derben Tönen Hart-
18/19/20/    Entde cken Sie historische Büche r, alte Akten und die                        mut Hohlfeld. Er bringt deutschsprachige Lieder zu Gehör, die
21 Uhr        Erinnerung an einen ehemaligen Zittauer Schriftsteller                       aus den Zeiten des Mittelalters und nachfolgend bis aus dem
              Führung durch den Wissenschaftlichen und Heimatgeschicht-                    21. Jahrhundert stammen. Stimmgewaltige dürfen gern mit-
              lichen Altbestand der Christian-Weise-Bibliothek Zittau, das                 singen, für Gastlichkeit ist gesorgt!
              Klaus-Günzel-Zimmer und das Kreisarchiv Görlitz, Standort       Ge rhart-Hauptmann-Theate r, Theaterring 12
              Zittau                                                          17/18 Uhr Führung durch das Ge rhart-Hauptmann-The ate r Zittau
              Weiterhin werden historische Handschriften, Büche r und                      MIT ANMELDUNG!
              Akten ausgestellt, sowie mikroverfilmte alte Tageszeitungen     22 Uhr       Auktion von Re quisiten mit Dorotty Szalma und Kultur-
              präsentiert. Es erfolgt ein Ve rkauf von Bücher- und                         nachtausklang
              CD-Trödel. Ein kleiner Imbiss wird angeboten.                   23-02 Uhr Kulturnachtausklang mit der Band Honeypot - Rock und Pop
Lusatia Superior, Salzhaus Neustadt 47                                                     Die Theatergastronomie Görlich bietet kulinarische Lecker-
18.30/21.30/ 11. Salzhaustheater, kleine kurzweylige Programme mit der                     bissen und Getränke
22.30 Uhr Theatergruppe „Kurzweyl“
20 Uhr        Nachtwächterführung ab dem Salzhaus                             Änderungen vorbehalten!
Museum Kirche zum Heiligen Kreuz, Frauenstraße 23 (Friedhof geöffnet)                                                Eintrittspreis: Ticket 5 € pro Person
21 Uhr        Führung Kreuzfriedhof mit Bernd Wabersich                                                      Kinder und Jugendliche mit Schülerausweis
Städtische Museen Zittau, Klosterstraße 3                                                                      von allgemein bildenden Schulen sind frei.
19 Uhr        Führung Pribe r in Zittau mit Dr. Peter Knüvener                        Am Veranstaltungsabend können Sie die Kulturnachttickets bei allen
20 Uhr        Führung Pribe r in Amerika mit Frank Motz                             teilnehmenden Institutionen mit Ausnahme des Volkshauses erwerben.
21 Uhr        Pribe r-Lesung mit Thomas Zenker, Frank Motz und
              Dr. Peter Knüvener                                                                                       Vorverkauf ab 10. Oktober 2016
18-22 Uhr Die Fleischerei Wagner bietet „Zittauer Bratwurst“ nach einem                                             Tourist-Information Zittau, Markt 1
              Originalrezept von 1726 vor den Städtischen Museen an.                                                 Städtische Museen, Klosterstraße 3
Jolesch, Klieneberger Platz 1                                                                                  Kirche zum Heiligen Kreuz, Frauenstraße
22 Uhr        „Discoteca Paradiso“ Abschlussparty des Priber-Sommers:
              Der Zittauer Priber-Sommer geht rhythmisch bewegt in den                                       Wiepke Steudner, Referat Kultur- und Marktwesen

Seite 2                                                 ZITTAUER STADTANZEIGER                                                     10. Oktober 2016
ZITTAUER STADTANZEIGER - Stadtwerke Zittau
B ESCHLÜSS E

                                              Beschlüsse der Ausschüsse des Stadtrates
     Verwaltungs- und                                                                        Sozialausschuss am 12.09.2016
Finanzausschuss am 08.09.16
                                                              Beschluss 113/2016                                Dieser Beschluss gilt vorbehaltlich einer geän-
Beschluss 138/2016                                            Der Sozialausschuss der Großen Kreisstadt         derten Haushaltslage und aktueller haushalts-
Der Verwaltungs- und Finanzaus-                               Zittau beschließt die Förderung des Projektes     rechtlicher Erlasse durch die Verwaltung der
schuss der Großen Kreisstadt Zit-                             Sozialberatung im Verein vbff in Ostsachsen       Stadt Zittau.
tau beschließt die Annahmen/                                  e.V. mit einer Summe in Höhe von 1.000 €.         Beschluss 124/2016
Vermittlungen der in der Anlage                               Dieser Beschluss gilt vorbehaltlich einer geän-   Der Sozialausschuss der Großen Kreisstadt
aufgeführten Zuwendungen. Der                                 derten Haushaltslage und aktueller haushalts-     Zittau beschließt die Förderung des Ambulanten
angegebene Verwendungszweck                                   rechtlicher Erlasse durch die Verwaltung der      Hospizdienstes Zittau der Christlichen Hospiz
wird bestätigt.                                               Stadt Zittau.                                     gGmbH mit einer Summe in Höhe von 1.800 €.
                                                              Beschluss 116/2016                                Dieser Beschluss gilt vorbehaltlich einer geän-
Beschluss 079/2016/1                                          Der Sozialausschuss der Großen Kreisstadt         derten Haushaltslage und aktueller haushalts-
Der Verwaltungs- und Finanzaus-                               Zittau beschließt die Förderung Come back e.V.    rechtlicher Erlasse durch die Verwaltung der
schuss beschließt den Erlass von                              zur Fortsetzung der Arbeit des Freizeittreff      Stadt Zittau.
Sondernutz ungs gebühren und                                  „Point 79“ mit einer Summe in Höhe von 750 €.     Beschluss 125/2016
Nebenforderungen in einer Ge-                                 Dieser Beschluss gilt vorbehaltlich einer geän-   Der Sozialausschuss der Großen Kreisstadt
samthöhe von 11.038.65 € aus Bil-                             derten Haushaltslage und aktueller haushalts-     Zittau beschließt die Förderung des Frauen- und
ligkeitsgründen.                                              rechtlicher Erlasse durch die Verwaltung der
                                                                                                                Familienzentrums Zittau des dfb-Regionalver-
                                                              Stadt Zittau.
                                                                                                                bandes Sachsen Ost e.V. mit einer Summe in
Beschluss 148/2016                                            Beschluss 117/2016                                Höhe von 2.000 €.
Der Verwaltungs- und Finanzaus-                               Der Sozialausschuss der Großen Kreisstadt
schuss der Großen Kreisstadt Zit-                                                                               Dieser Beschluss gilt vorbehaltlich einer geän-
                                                              Zittau beschließt die Förderung des Frauen-       derten Haushaltslage und aktueller haushalts-
tau beschließt, das bebaute Grund-                            zentrums Zittau des Vereins Frauen helfen
stück Bergstraße 2a, Flurstück-Nr.                                                                              rechtlicher Erlasse durch die Verwaltung der
                                                              Frauen e.V. mit einer Summe in Höhe von
2132/1 der Gemarkung Zittau mit                               1.500 €.                                          Stadt Zittau.
einer Größe von 574 m², zu einem                              Dieser Beschluss gilt vorbehaltlich einer geän-   Beschluss 126/2016
Preis von 1.200 Euro zzgl. ver-                               derten Haushaltslage und aktueller haushalts-     Der Sozialausschuss der Großen Kreisstadt
tragsbedingt er Nebenkosten in                                rechtlicher Erlasse durch die Verwaltung der      Zittau beschließt die Förderung des Caritasver-
Vorbereitung des Straßenausbaus                               Stadt Zittau.                                     bandes Oberlausitz e.V. zur Fortsetzung der
der Bergstraße zu erwerben.                                   Beschluss 122/2016                                Allgemeinen Sozialberatung im Raum Zittau
                                                              Der Sozialausschuss der Großen Kreisstadt         mit einer Summe in Höhe von 1.500 €.
Anl ag en un d La g epl än e sin d i m S ta dtr at sb üro ,   Zittau beschließt die Förderung der Kontakt-      Dieser Beschluss gilt vorbehaltlich einer geän-
Zi mmer 20 1, Mar kt 1 u nd B es ch lü ss e u nt er           und Beratungsstelle „Albatros“ Zittau des Psy-    derten Haushaltslage und aktueller haushalts-
w w w.z it tau .eu i n d er R ub ri k „B ürg er -St ad t -
                                                              chosozialen Trägervereins Sachsen e.V. mit ei-    rechtlicher Erlasse durch die Verwaltung der
rat “ (Bür g er inf os yst em), ein s ehb ar.
                                                              ner Summe in Höhe von 1.800 €.                    Stadt Zittau.

                                                                Beschlüsse des Stadtrates
Beschluss-Nr. 107/2016                                                            Beschluss-Nr. 115/2016
In nichtöffentlicher Sitzung hat der Stadtrat der Großen                          Beschluss über die Abwägung des Entwurfes und die Satzung der 1. Änderung
Kreisstadt Zittau beschlossen, den der Gemeinde M ittel-                          des Bebauungsplanes Nr. XXI „Wohnbebauung Eichgraben - Am Walde“
herwigs dorf abweichend zum St adtratsbeschluss                                                                          I.
226/2015 vom 19.11.2015 entstehenden Ausfall zu er-                               Die vorgebrachten Hinweise, Bedenken und Anregungen der Stellungnahmen
statten. Es findet keine Verzinsung statt.                                        aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB (Zeitraum
Zittau, 22.09.2016                                                                20.06.2016 bis 20.07.2016) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen
T. Zenker, Oberbürgermeister                                                      Träger öffentlicher Belange einschließlich Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 2
                                                                                  BauGB (Anschreiben v. 01.06.2016) am Entwurf der 1. Änderung des Bebau-
Beschluss-Nr. 114/2016                                                            ungsplanes Nr. XXI „Wohnbebauung Eichgraben am Walde“, in der Fassung
Beschluss über die Auslegung des Entwurfes der Fort-
                                                                                  vom 12.04.2016, bestehend aus
schreibung des Einzelhandelskonzepts für die Stadt Zit-                           - Teil A - Planzeichnung
tau.                                                                              - Teil B - Textlichen Festsetzungen
1. Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt
                                                                                  - der Begründung
   die Auslegung des Entwurfs der Fortschreibung des
                                                                                  hat der Stadtrat mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Anlage 1, Seiten 1-10. Die
   Einzelhandelskonzepts für die Stadt Zittau in der                              Absender der Stellungnahmen, in denen Bedenken und Anregungen erhoben
   Fassung vom 30. August 2016 (Anlage 1).
                                                                                  wurden, sind von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.
2. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
                                                                                                                        II.
   und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird in                              Aufgrund des § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom
   Anlehnung an die entsprechenden gesetzlichen Vor-
                                                                                  23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes
   schriften zur Aufstellung von Bebauungsplänen mit
                                                                                  vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) sowie nach § 89 der Sächsischen Bau-
   einer Auslegungsdauer von 4 Wochen durchgeführt.                               ordnung vom 28. M ai 2004 (SächsGVBl. S. 200), zuletzt geändert durch Gesetz
Zittau, 22.09.2016
T. Zenker, Oberbürgermeister                                                      vom 16. Dezember 2015 (SächsGVBl. S. 670, 2016 S. 38) beschließt der Stadt-

10. Oktober 2016                                                        ZITTAUER STADTANZEIGER                                                          Seite 3
ZITTAUER STADTANZEIGER - Stadtwerke Zittau
B ESCHLÜSS E

rat der Großen Kreisstadt Zittau die 1. Änderung des Bebauungsplanes      a) durchschnittliche Einleitungs gebühr für die Schmutzwasserent-
Nr. XXI „Wohnbebauung Eichgraben - Am Walde“ bestehend aus:                   sorgung für die Jahre 2017 bis 2021: 1,40 €/m³
- Teil A - Planzeichnung, in der Fassung vom 12.04.2016 mit redak-        b) durchschnittliche Grundgebühr der Schmutzwasserentsorgung
  tionellen Ergänzungen vom 09.08.2016 (s. Anlage 2)                          für die Jahre 2017-2021
- Teil B - Textlichen Festsetzungen, in der Fassung vom 12.04.2016            Wasserzählergröße Q(n) bis 2,5 m³/h = 7,50 €/M onat
  mit redaktionellen Änderungen vom 09.08.2016 (s. Anlage 3)                                       Q(n) bis 6,0 m³/h = 18,00 €/M onat
als Satzung.                                                                                       Q(n) bis 10,0 m³/h = 30,00 €/M onat
Der im Teil A - Planzeichnung umgrenzte räumliche Geltungsbe-                                      Q(n) bis 15,0 m³/h = 45,00 €/M onat
reich der 1. Änderung des Bebauungsplannes umfasst die Flurstücke                                  Q(n) bis 40,0 m³/h = 120,00 €/M onat
Nr. 2903, 2904, 2905, 2906, 2907, 2908, 2909, 2910, 2911, 2912,                                    Q(n) bis 60,0 m³/h = 180,00 €/M onat
2913, 2914, 2915, 2916, 2917, 2918, 2919, 2920, 2921, 2922, 2923,                                  Q(n) bis 150,0 m³/h = 450,00 €/M onat
2924, 2927, 2928, 2929, 2930 und 2931 der Gemarkung Zittau.               c) durchschnittliche Niederschlagswassergebühr für die Jahre
Die Begründung in der Fassung vom 12.04.2016 mit redaktionellen               2017-2021: 0,39 €/m²
Ergänzungen/Änderungen vom 09.08.2016 (s. Anlage 4) wird gebilligt.    8. Dem Stadtrat ist bekannt, dass die in der vorliegenden Gebühren-
Die Satzung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXI                   kalkulation ermittelten kostendeckenden Gebührensätze Höchst-
„Wohnbebauung Eichgraben - Am Walde“ tritt mit der Bekanntma-             grenzen sind und bei der Beschlussfassung infolge des Kostende-
chung entsprechend § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.                            ckungs grundsatzes von Gebühren nach § 10 Abs. 1 SächsKAG
Zittau, 22.09.2016                                                        nicht höher festgesetzt werden dürfen (Überschreitungsverbot).
T. Zenker, Oberbürgermeister                                           9. Dem Stadtrat ist bekannt, dass eine Festsetzung von nicht kosten-
                                                                          deckenden Gebühren zwangsläufig eine Subvention durch die
Beschluss-Nr. 136/2016                                                    Stadt gegenüber dem Abgabepflichtigen bedeutet.
Der Stadtrat beschließt, dass Studierende, die in einer Zittauer          Dieser Subventionsbetrag ist in diesem Fall aus allgemeinen
Hochschuleinrichtung immatrikuliert und am 31. Dezember eines             Haushaltsmitteln zu tragen.
Jahres mit Hauptwohnsitz in der Stadt Zittau gemeldet sind, auf        Zittau, 22.09.2016
Antrag einen Zuschuss zu den Kosten des Studiums entsprechend          T. Zenker, Oberbürgermeister
der nachfolgenden Verfahrensrichtlinie in Höhe von 50,00 EUR
erhalten.                                                              Beschluss-Nr. 141/2016
Verfahrensrichtlinie:                                                  Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt nachfolgende
Der Antrag ist bis 31. Januar des Folgejahres schriftlich zu stellen   9. Änderungssatzung zur Abwassersatzung vom 04.05.2000.
und grundsätzlich persönlich mit Vorlage des Personalausweises,
                                                                       9. Änderungssatzung der S atzung über die öffentliche Abwasser-
der aktuellen Immatrikulationsbescheinigung, des aktuellen Studie-     beseitigung vom 04.05.2000
rendenausweises und Angabe einer Bankverbindung für die Über-
                                                                       Artikel 1
weisung im Referat Pass- und M eldewesen der Stadt Zittau ab-
                                                                       Der Punkt V. Abwassergebühren wird wie folgt geändert:
zugeben. Dieses Referat veranlasst nach Prüfung der Anträge die
                                                                       § 45 Abwassergebühren
Überweisung der Zuschüsse jeweils im M ai und bewirtschaftet die
                                                                       (1) Die M engengebühr für die Teilleistung Schmutzwasserentsorgung
Haushaltsmittel.                                                       gemäß § 40 Abs. 1 und 2 beträgt für Abwasser, das in öffentliche
Zittau, 22.09.2016
T. Zenker, Oberbürgermeister                                           Kanäle eingeleitet und durch ein Klärwerk gereinigt wird 1,40 €/m³.
                                                                       (3) Die Abwassergebühr für die Teilleistung Niederschlagswasser-
Beschluss-Nr. 140/2016                                                 entsorgung gemäß § 43 beträgt für Abwasser, das in öffentliche Ka-
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt:                  näle eingeleitet wird 0,39 €/m² versiegelter Fläche.
1. Der Gebührenkalkulation der Schmutz- und Niederschlagswas-          Artikel 2
   serentsorgung vom 01.01.2017 bis 31.12.2021 mit Nachkalkula-        Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2017 in Kraft.
                                                                       Zittau, 22.09.2016
   tion 2014-2016 der Fa. Allevo Kommunalberatung vom
                                                                       T. Zenker, Oberbürgermeister
   19.07.2016 für die öffentliche Einrichtung der Abwasserentsor-
   gung der Stadt Zittau wird zugestimmt. Sie hat dem Stadtrat bei
                                                                       Beschluss-Nr. 142/2016
   der Beschlussfassung vorgelegen.
                                                                       Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die Einleitung
2. Die Stadt Zittau erhebt für die Benutzung ihrer aufgabenbezoge-
                                                                       des Aufhebungsverfahrens für den im Übersichtsplan gekennzeich-
   nen Einrichtung Abwasser-Entsorgungs Gebühren für die Teil-
                                                                       neten Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. XI
   leistungen der zentralen Schmutz- und Niederschlags-Wasserent-
   sorgung.                                                            „Industriebrache Nr. 5 Lautex Weststraße“ (Anlage 1).
                                                                       Nach der Aufhebung des Bebauungsplanes sind die Flächen pla-
3. Den Prognosen und Schätzungen in der Gebührenkalkulation
                                                                       nungsrechtlich dem Innenbereich gemäß § 34 BauGB zuzuordnen.
   wird zugestimmt.
                                                                       Die Aufhebung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfah-
4. Den in der Gebührenkalkulation und Nachkalkulation enthalte-
                                                                       ren entsprechend § 13 BauGB durchgeführt. Somit wird von der Um-
   nen Abschreibungssätzen, Zinssätzen sowie der Abschreibungs-
                                                                       weltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach
   methode wird zugestimmt.
                                                                       § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, sowie
5. Die Stadt Zittau wählt als Verzinsungsmethode weiterhin die
                                                                       von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und
   Restwertmethode.
                                                                       § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.
6. Die Stadt Zittau wählt als Gebührenmaßstab für die Einleitungs-     Zittau, 22.09.2016
   gebühr der zentralen Schmutzwasserentsorgung den Frischwas-         T. Zenker, Oberbürgermeister
   sermaßstab. Als Gebührenmaßstab für die Grund-Gebühr der
   zentralen Schmutzwasserentsorgung wählt sie den Nenndurch-          Beschluss-Nr. 143/2016
   fluss Q(n) der Wasserzähler. Für die Niederschlagswasserentsor-     Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die Vergabe
   gung wählt die Stadt Zittau die angeschlossene bebaute und be-      zum Kauf eines Drehleiterfahrzeuges DLA(K) 23/12 für die Feuer-
   festigte Fläche.                                                    wehr Zittau an die Firma Rosenbauer Karlsruhe GmbH & Co. KG,
7. Im Ergebnis der vorliegenden Nachkalkulation der Jahre 2014-        Carl-M etz-Straße 09, 76185 Karlsruhe mit einer Angebotsbrutto-
   2016 und des erforderlichen Ausgleichs der Kostenüberdeckung        summe von 647.717,00 Euro.
   in die Gebührenkalkulation für die Jahre 2017-2021 stellt der       Zittau, 22.09.2016
   Stadtrat folgende kostendeckende Gebührensätze fest:                T. Zenker, Oberbürgermeister

Seite 4                                            ZITTAUER STADTANZEIGER                                             10. Oktober 2016
B ESCHLÜSS E

Beschluss-Nr. 144/2016
                                                                           Anlage zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertages-
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt, die Planungs-        einrichtungen und Tagespflegestellen der Stadt Zittau vom 13.12.2001
leistungen der Leistungsphase 3 bis 9 in Höhe von 182.000 EUR
brutto für das Vorhaben „Straßenausbau der Schrammstraße von                        Teil 1             Elte rnbeiträge für Krippe- und Kinde rgartenkinde r
Friedensstraße bis Goldbachstraße“ an das Ingenieurbüro Baupla-                                                  Monatliche Elternbeiträge in EURO
nung M ilke GmbH, Bahnhofstraße 21 in 02763 Zittau zu vergeben.             Betreuungsform             1. Zählkind 2. Zählkind 3. Zählkind 4. Zählkind
Die Vergabe erfolgt abschnittsweise, nunmehr die Leistungsphase 3                                       100,00 %      70,00 %      30,00 %       10,00 %
(Entwurfsplanung) in Höhe von 37.510 EUR brutto.                            Täglich bis 9 Stunden
Zittau, 22.09.2016                                                              Krippe                   183,50       128,45        55,05            18,35
T. Zenker, Oberbürgermeister                                                  Kindergarten               111,50        78,05        33,45            11,15
                                                                           Täglich bis 7,5 Stunden
                                                                                Krippe                   152,92       107,04        45,88            15,29
Beschluss-Nr. 145/2016
                                                                              Kindergarten                92,92        65,04        27,88             9,29
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt, die zur Sanie-
rung der „Schule an der Weinau“, Weinauallee 1 in Zittau erforder-          Täglich bis 6 Stunden
                                                                                Krippe                   122,33       85,63         36,70            12,23
lichen ingenieurtechnischen Leistungen an die AIZ Bauplanungsge-
                                                                              Kindergarten                74,33       52,03         22,30             7,43
sellschaft mbH, Bahnhofstraße 21 aus Zittau zu einer Nettosumme
                                                                           Täglich bis 4,5 Stunden
von 74.721,76 € (88.918,89 € brutto) zu vergeben.                               Krippe                   91,75        64,23         27,53            9,18
Zittau, 22.09.2016                                                            Kindergarten               55,75        39,03         16,73            5,58
T. Zenker, Oberbürgermeister

Beschluss-Nr. 146/2016                                                              Teil 2                        Elte rnbeiträge für Hortkinder
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beauftragt den Oberbür-                                                Monatliche Elternbeiträge in EURO
germeister, dem Stadtrat eine Zusammenstellung der freiwilligen             Betreuungsform             1. Zählkind 2. Zählkind 3. Zählkind 4. Zählkind
Aufgaben mit der Unterteilung in Sport und Kultur mit Personalaus-                                      100,00 %      70,00 %       30,00 %      10,00 %
                                                                            Täglich bis 6 Stunden
gaben direkt und indirekt sowie der damit verbundenen Leistungen              einschl. Frühhort          65,00        45,50         19,50            6,50
im Verhältnis zum Gesamthaushalt der Stadt Zittau in Vorbereitung           Täglich bis 5 Stunden
auf die HH-Diskussion vorzulegen.                                              ohne Frühhort             54,17        37,92         16,25            5,42
Zittau, 22.09.2016                                                         Nur Frühhort oder nach
T. Zenker, Oberbürgermeister                                               Schulschluss bis einschl.     27,08        18,96          8,13            2,71
                                                                                 Mittagessen

Beschluss-Nr. 149/2016
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau schlägt der Bürgerstiftung                Teil 3                         Beiträge Alleinerziehender
„zivita“, gemäß seines Beschlusses 170/2012/1 vom 28.02.2013, im                                                 Monatliche Elternbeiträge in EURO
Jahr 2016 folgende 3 Einwohnerinnen/Einwohner der Stadt Zittau              Betreuungsform             1. Zählkind 2. Zählkind 3. Zählkind 4. Zählkind
zur Auszeichnung vor: Horst Werner, Winfried Bruns, Jürgen Kloß.                                        95,00 %      65,00 %       25,00 %        5,00 %
                                                                            Täglich bis 9 Stunden
Zittau, 22.09.2016
                                                                                Krippe                   174,33       119,28        45,88            9,18
T. Zenker, Oberbürgermeister
                                                                              Kindergarten               105,93        72,48        27,88            5,58
                                                                           Täglich bis 7,5 Stunden
Beschluss-Nr. 151/2016                                                          Krippe                   145,27        99,40        38,23            7,65
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die als Anlage           Kindergarten                88,27        60,40        23,23            4,65
beigefügte 8. Änderungssatzung über die Erhebung von Elternbei-             Täglich bis 6 Stunden
trägen in Kindertageseinrichtungen der Stadt Zittau vom 13.12.2001              Krippe                   116,22        79,52        30,58            6,12
mit Wirkung zum 01.01.2017.                                                   Kindergarten                70,62        48,32        18,58            3,72
                                                                                 Hort                     61,75        42,25        16,25            3,25
8. Änderungssatzung zur S atzung über die Erhebung von                      Täglich bis 5 Stunden
                                                                                   Hort                    51,46       35,21        13,54            2,71
Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege-               Täglich bis 4,5 Stunden
stellen der S tadt Zittau                                                       Krippe                     87,16       59,64        22,94            4,59
(Kursivschreibung von Textteilen nur zur Sichtbarmachung der Änderungen)     Kindergarten                  52,96       36,24        13,94            2,79
                                                                            Hort (Frühhort)                25,73       17,60         6,77            1,35
Artikel 1:
Der § 7 erhält folgenden Wortlaut:
                                                                                      Te il 4                       Elte rnbeiträge für Gastkinder
Die geänderte Satzung tritt ab 01.01.2017 in Kraft.
                                                                                    Betreuungsform                            Tagessatz in EURO
Artikel 2:                                                                              Krippe                                        9,00
In der Anlage zur Satzung ändern sich in Teil 1, Teil 2 und Teil 3                   Kindergarten                                     5,50
die monatlichen Elternbeiträge auf Grund der Anhebung der Eltern-                         Hort                                        4,00
beiträge für 9 Stunden Betreuung in den Betreuungsarten:
                                    alt       geändert                                      Te il 5                  Elte rnbeiträge für Betreuungszeiten
                                                                                                                   über 9 Stunden und über die ve rtraglich
Krippe                        175,00 €        183,50 €                                                             ve reinbarte Betreuungszeit in den Schul-
Kindergarten                  105,00 €        111,50 €                                                               fe rien und schulfreien Tagen hinaus
Hort                           62,00 €         65,00 €                             Betreuungsform                             Stundensatz in EURO
                                                                                    Pro begonnene Stunde
Geändert werden die Elternbeiträge für Gastkinder im Teil 4 wie folgt:                   Krippe                                    2,50
                                    alt      geändert                                  Kindergarten                                2,00
Krippe                           7,00 €         9,00 €                                    Hort                                     1,50
Kindergarten                     4,00 €         5,50 €                                                                      Wochensatz in EURO
Geändert werden die Elternbeiträge für zusätzliche Betreuungszei-                            Hort                                 17,00
ten Teil 5 wie folgt:
                                                                           Die geänderte Satzung tritt ab 01.01.2017 in Kraft.
                                    alt      geändert                      Zittau, 22.09.2016
Hort                           14,00 €         17,00 €                     T. Zenker, Oberbürgermeister

10. Oktober 2016                                      ZITTAUER STADTANZEIGER                                                                          Seite 5
B EKANNTMACHUNGEN

Beschluss-Nr. 152/2016
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beauftragt den Oberbür-                                               Termine der nächsten Stadtratssitzung
germeister, Verhandlungen mit der Gemeinde Olbersdorf und den                                                      und Sitzungen der Ausschüsse
Veranstaltern der O-SEE Challenge zu führen. Ziel dieser Verhand-
lungen ist, eine dreiseitige Kooperationsvereinbarung für das Event
                                                                                                              Verwaltungs- und Finanzausschuss (VFA)
„O-SEE Challenge“ abzuschließen. Zudem sind die weiteren Ge-
                                                                                                              03.11.16, 18.30 Uhr, Ratssaal (Rathaus)
meinden des Naturparks Zittauer Gebirge e.V. in den Verhandlungs-                                             S ozialausschuss (SoA)
prozess einzubeziehen.
                                                                                                              17.10.16 und 07.11.16, 18.30 Uhr, Rathaus (Ratsaal)
Für die Verhandlungen über diese Kooperationsvereinbarung ist
                                                                                                              Technischer und Vergabeausschuss (TVA)
eine Arbeitsgruppe, durch Wahl von 3 Vertreterinnen/Vertretern des
                                                                                                              13.10.16 und 10.11.16, 18.30 Uhr, Haus III, Zi. 110
Stadtrates, zu bilden. Der Oberbürgermeister hat Zeitpunkt und Ort                                            Sitzung des S tadtrates
der Verhandlungen gemeinsam mit dem Bürgermeister der Gemein-
                                                                                                              Donnerstag, 20.10.2016 um 17.00 Uhr, Bürgersaal (Rathaus).
de Olbersdorf festzulegen.
                                                                                                              Gegen 18.00 Uhr können die Zittauer EinwohnerInnen, Gewerbetrei-
Zittau, 22.09.2016
T. Zenker, Oberbürgermeister                                                                                  benden und Grundstücksbesitzer zu städtischen Angelegenheiten
                                                                                                              Fragen stellen oder Anregungen und Vorschläge unterbreiten
Beschluss-Nr. 154/2016                                                                                        (Fragestunde).
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt, am 08. Novem-                                           Die Tagesordnung des Stadtrates und der Ausschüsse wird in den Aushang-
                                                                                                              kästen/Verkündungstafeln (Rathaus, Verwaltungsgebäude Sachsenstraße 14,
ber 2016 zwischen 17 und 21 Uhr im Bürgersaal des Zittauer Rat-                                               Franz-Könitzer-Straße 7, Sparkassenfiliale Zi-Nord, Löbauer Straße, Süd-
hauses eine Einwohnerversammlung durchzuführen. Die Tagesord-                                                 straße neben Bushaltestelle W.-Busch-Schule, Dittelsdorf, Drausendorf,
nung der Einwohnerversammlung soll folgende Punkte umfassen:                                                  Eichgraben, Hartau, Hirschfelde, Pethau, Schlegel und Wittgendorf) und
1. Begrüßung der Einwohnerinnen/Einwohner                                                                     unter www.zittau.eu bekanntgegeben. (Änderungen sind vorbehalten).
2. Informationen/Diskussionen zu bedeutsamen Stadtangelegen-
   heiten
3. Informationen/Diskussionen zum geplanten Haushalt
4. Sonstiges                                                                                                                    Öffentliche Auslegung
5. Verabschiedung der Einwohnerinnen/Einwohner
Zittau, 22.09.2016
T. Zenker, Oberbürgermeister                                                                                  Die Große Kreisstadt Zittau legt gemäß § 99 und § 76 SächsGemO
                                                                                                              aus:
Anla g en un d Lag eplä n e s ind i m S tad tra ts bür o, Zi mmer 20 1, Mar kt 1 un d B es chlü ss e un ter         Entwurf der Haushaltssatzung 2017/2018 mit dem
w w w.z itt au. eu in d er Rub ri k „B ürg erSt ad tra t “ (Bü rg er inf os ys t em), ei ns eh ba r.                   Haushaltsplan der Großen Kreisstadt Zittau
                                                                                                              Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom
                                                                                                              21.10.2016 bis 01.11.2016
            Öffentliche Auslegung                                                                             in der Stadtkämmerei, Rathaus, M arkt 1, Zimmer 314.
     des Entwurfs der Fortschreibung des                                                                      Im Auslegungszeitraum gelten folgende Uhrzeiten:
        Einzelhandelskonzeptes Zittau                                                                         M o/M i/Do    09.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
                                                                                                              Dienstag      09.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr
                                                                                                              Freitag       09.00-12.00 Uhr
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau hat in seiner Sitzung am
22.09.2016 die Auslegung des Entwurfs der Fortschreibung des                                                  Einwohner und Abgabepflichtige können bis zum Ablauf des sie-
Einzelhandelskonzeptes Zittau in der Fassung vom 30.08.2016                                                   benten Arbeitstages nach dem letzten Tag der Auslegung Einwen-
beschlossen (Beschluss-Nr. 114/2016).                                                                         dungen gegen den Entwurf erheben. Die Einwendungen sind spätes-
                                                                                                              tens bis zum 10.11.2016 an die Stadtverwaltung Zittau, M arkt 1,
Der Entwurf wird im Zeitraum vom 18.10. bis 18.11.2016
                                                                                                              02763 Zittau einzureichen.
Montag/Mittwoch/Donnerstag 8-16 Uhr                                                                                                                                  Zittau, 29.09.2016
Dienstag                             8-18 Uhr                                                                                                             T. Zenker, Oberbürgermeister
Freitag                              8-12 Uhr
im Foyer des Rathauses Zittau, M arkt 1 zu jedermanns Einsicht
öffentlich aus gelegt.
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Ent-
wurf der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes vorgebracht
                                                                                                              Öffentliche Mahnung
werden.
                                                                                                              Die Stadt Zittau macht darauf aufmerksam, dass zum 15.08.2016
Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung am Entwurf des überarbei-                                             die Grundsteuer A und B sowie Gewerbesteuervorauszahlungen
teten Einzelhandelskonzeptes wird eine Beteiligung der Behörden                                               fällig waren. Die Abgabepflichtigen, die sich mit der Zahlung der
und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.                                                       genannten Abgaben im Rückstand befinden, werden hiermit ge-
Neben der Einsichtnahme in die aus gelegten Unterlagen besteht                                                mäß § 13 Sächsisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz gemahnt
auch die M öglichkeit, den Entwurf des fort geschriebenen Einzel-                                             und aufgefordert, ihrer Zahlungspflicht nachzukommen. Bitte ge-
handelskonzeptes auf der Homepage der Stadt Zittau unter
                                                                                                              ben Sie bei der Zahlung unbedingt das Kassenzeichen des Abga-
www.zittau.de einzusehen und eine Stellungnahme abzugeben.                                                    benbescheides an. Für nicht rechtzeitig gezahlte Abgaben sind
Darüber hinaus findet am Dienstag, dem 15.11.2016, 18 Uhr im                                                  Säumniszuschläge gemäß § 240 Abgabenordnung zu zahlen.
Bürgersaal des Rathauses Zittau, M arkt 1, eine öffentliche Infor-                                            Sie können M ahnungen umgehen, indem Sie uns eine SEPA-Basis-
mationsveranstaltung statt.
                                                                                                              lastschriftmandat (frühere Einzugsermächtigung) erteilen. Dieses
Die mit der fachlichen Bearbeitung des Einzelhandelskonzeptes                                                 finden Sie unter http://zittau.eu/2_rathaus/buergerservice/formulare/
beauftragten Gutachter des Büros Stadt + Handel aus Leipzig wer-                                              sepa-lastschriftmandat.pdf oder rufen Sie uns persönlich an.
den zu diesem Termin den Inhalt des Einzelhandelskonzeptes vor-
stellen und Fragen dazu beantworten.                                                                          Ihre Stadtkasse
                                                                 T. Zenker, Oberbürgermeister

Seite 6                                                                          ZITTAUER STADTANZEIGER                                                         10. Oktober 2016
B EKANNTMACHUNGEN

Richtlinie der Stadtverwaltung Zittau zur                              Ausnahmegenehmigungen
Festsetzung von Rahme ngebühren in Vollzug                             und Bewohnerparkausweise
der Straßenve rkehrsordnung (StVO) sowie
                                                                       Die diesjährigen Ausnahmegenehmigungen zum zeitlich befristeten
der Gebührenordnung für Maßnahme n im                                  Parken in gesperrten Bereichen der Stadt Zittau sowie zum Parken auf
Straßenverkehr (GebOSt)                                                Bewohnerparkplätzen verlieren zum 31.12.2016 ihre Gültigkeit. Die
1. Diese Richtlinie ist eine innerbehördliche Verwaltungsvor-          Genehmigungen für das Jahr 2017 können ab sofort im Bürgeramt,
   schrift und gilt für alle Angestellten, die mit dem Vollzug der     Referat Stadtordnung der Stadtverwaltung Zittau beantragt werden.
                                                                       Ausnahmegenehmigungen und Bewohnerparkausweise werden auf
   Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie der Gebührenord-
   nung für M aßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) beauf-               Antrag aus gegeben. Einen Anspruch auf Erteilung hat, wer meldebe-
   tragt sind.                                                         hördlich registriert ist und dort tatsächlich wohnt. Jeder Bewohner erhält
                                                                       nur einen Parkausweis für einen für ihn als Halter zugelassenes oder
2. Die Richtlinie regelt die Gebührenbemessung von Amts-
   handlungen, für die nach der Anlage zu § 1 GebOSt Rah-              nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug. Bei Abholung
   mensätze vorgesehen sind und orientiert sich am jeweiligen          sind der Personalausweis, Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung
                                                                       Teil 1 und bei Fremdnutzern die Zustimmung des Fahrzeughalters sind
   durchschnittlichen Verwaltungsaufwand (§ 6 GebOSt i.V.m.
                                                                       im Original vorzulegen. Die Anträge sind zu richten:
   § 9 Abs. 1 Nr. 1 VwKostG.)
3. Bei der Festsetzung der Gebühr sind darüber hinaus im Ein-          • per Post an Stadtverwaltung Zittau, PF 1458, 02754 Zittau
   zelfall die Bedeutung, der wirtschaftliche Wert oder der            • per Fax an 03583/752 454
   sonstige Nutzen der Amtshandlung für den Gebührenschuld-            • durch Einwurf des Antrages in den Briefkasten am Rathaus oder
   ner angemessen zu berücksichtigen.                                     Franz-Könitzer-Straße 7
   Die in dieser Richtlinie aufgeführten Rahmengebühren stel-          • per E-M ail an ordnungsamt@zittau.de (Halternachweis anfügen)
   len nur Anhaltspunkte für eine ordnungs gemäße Gebühren-            • per Internet (www.zittau.de)
   festsetzung dar.
4. Bei der Festsetzung der Gebühren nach Anlage zu § 1 Geb-
                                                                       Die Vergabe erfolgt dann ab dem 14.11.2016 im Bürgeramt, Referat
   OSt ist die Rahmengebühr regelmäßig entsprechend den
                                                                       Stadtordnung der Stadtverwaltung Zittau, Zimmer 206.
   Tarifen der beiliegenden Anlage zu bemessen. Die Anlage ist
                                                                       Hinweis: Eine vorherige Beantragung verkürzt die Wartefrist bei der
   wesentlicher Bestandteil dieser Richtlinie.
Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 01.01.2017 in Kraft.            Abholung.
                                                                                                                                         D. Gührig
                                      T. Zenker, Oberbürgermeister                                                   Referatsleiterin Stadtordnung

        Gebühr für die Beantragung, Bearbeitung und Vergabe                                                         Versteigerung
               von Sonder-/Ausnahmegenehmigungen                                                                    von Fundsachen
             (Gebührensatzung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Geb OSt), Anlage 1)
                                                                                                                    Das Bürgeramt der Stadt-
I. Geb. Nr. 264                                             tätig sind zu bzw. wo das öffentliche Interesse         verwaltung Zittau verstei-
Rahmenbetrag: 10,20-767,00 €                                im Vordergrund steht: 30,00 €                           gert am 15. Oktober 2016
                                                                                                                    um 9.00 Uhr in der Feuer-
1) AG zum Befahren und zeitlich befristetes Par-                                                                    wache Zittau, Franz-Kö-
   ken gesperrter Bereiche: Z. 290/Z. 242 StVO                                                                      nitzer-Str. 9/11, öffentlich
                                                         II. Geb. Nr. 265
    - gewerbliche Nutzung:                                                                                          nicht abgeholte Fundsa-
                                                         Rahmenbetrag: 10,20-30,70 €                                chen. Angeboten werden
     bis 6 M onate        80,00 €
                                                         1) Bewohnerparkplatz für Bewohner                          neben Handys, ein Rasen-
     ab 7. M onat       160,00 €                                                                                    mäher, Fallrohre und Dach-
                                                            (auch Studenten, Azubis oder Berufspendler
    - Handwerker                                                                                                    rinnen, ein Rollwagen mit
                                                            mit Wohnsitz):
     1 Tag                18,00 €                                                                                   Schlauch, eine M otorrad-
                                                            bis 6 M onate         15,00 €                           jacke, ein mit Werkzeug
     1 Woche              25,00 €
                                                            ab 7. M onat          30,00 €                           gefüllter Werkzeugschrank
2) AG zum ganztägigen Parken auf Sonderpark-                                                                        und natürlich Fahrräder.
                                                         2) Bewohnerparkausweis Gäste:
   plätzen: Z. 314/ZZ StVO                                                                                          Die zu versteigernden Sa-
                                                                                  15,00 €/bis max. 1 Woche          chen können in der Zeit
   - gewerbliche Nutzung:
                                                                                  20,00 €/bis max. 2 Wochen         von 08.30-9.00 Uhr besich-
    bis 6 M onate         80,00 €
                                                                                                                    tigt werden, ehe danach die
   - Allgemeine und Pendler                                                                                         Versteigerung beginnt. Das
    ab 7. M onat        160,00 €                         III. Geb. Nr. 399                                          Bürgeramt weist darauf
3) AG zum Befahren in Fußgängerzonen                     Rahmengebühr: 12,80 €                                      hin, dass die ersteigerten
                                                                                                                    Gegenstände sofort bar zu
   Z. 242 StVO:           15,00 €                        1) Änderungen von Genehmigungen auf persönli-
                                                                                                                    bezahlen und ent gegenzu-
4) AG Tageskarte:         18,00 €/Tag                       chen Antrag:            5,00 €                          nehmen sind.
5) Gebührenminderung zu Pkt. 1 und Pkt. 2:                  (nach § 6 Verwaltungskostensatzung der Stadt
                                                                                                                                         D. Gührig
   Trifft nur für Institutionen, die gemeinnützig           Zittau)                                                  Referatsleiterin Stadtordnung

10. Oktober 2016                                     ZITTAUER STADTANZEIGER                                                               Seite 7
B EKANNTMACHUNGEN

       Ersatzbekanntmachung über das Inkrafttreten der 1. Änderung
  des Bebauungsplanes Nr. XXI „Wohnbebauung Eichgraben - Am Walde“

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau hat am       Die beschlossene S atzung der 1. Änderung des       wenn sie nicht innerhalb
22.09.2016 mit Beschluss-Nr. 115/2016 die 1.           Bebauungsplanes Nr. XXI „Wohnbebauung               eines Jahres seit dieser Be-
                                                                                                           kanntmachung des Bebau-
Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXI „Wohn-            Eichgraben - Am Walde“ tritt mit der Bekannt-
                                                                                                           ungsplanes schriftlich ge-
bebauung Eichgraben - Am Walde“ bestehend aus          machung, entsprechend § 10 Abs. 3 BauGB, in         genüber der Stadt Zittau
                                                       Kraft.                                              unter Darlegung des die
Teil A - Planzeichnung, in der Fassung vom                                                                 Verletzung begründenden
         12.04.2016 mit redaktionellen Ergän-          Jedermann kann den o.g. Bebauungsplan sowie die     Sachverhalts geltend ge-
         zungen vom 09.08.2016                         beigefügte Begründung in der Stadtverwaltung        macht worden sind.
Teil B - Textlichen Festsetzungen, in der Fas-         Zittau, Baudezernat, Referat Stadtplanung, Sach-    Auf die Vorschriften des
         sung vom 12.04.2016 mit redaktionel-          senstraße 14, Zimmer 108 während der Dienststun-    § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2
         len Änderungen vom 09.08.2016                 den                                                 sowie Abs. 4 BauGB über
                                                       M o/M i/Do     8-12 Uhr und 13-16 Uhr               die Entschädigung von
nach den Vorschriften des Baugesetzbuches              dienstags      8-12 Uhr und 13-18 Uhr               durch den Bebauungsplan
                                                       freitags       8-12 Uhr                             eintretenden     Vermögens-
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
                                                       (Termine auch nach Vereinbarung)                    nachteilen sowie über die
vom 23.09.2004 (BGBl. I S.2414), zuletzt geändert
                                                       einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.    Fälligkeit und das Erlöschen
durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober                                                               entsprechender Entschädi-
2015 (BGBl. I S. 1722), als Satzung beschlossen.       Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird auf die nachfol-      gungsansprüche wird hinge-
                                                       genden Rechtsfolgen hingewiesen:                    wiesen. Ein Entschädigungs-
Die Begründung in der Fassung vom                      Unbeachtlich werden                                 anspruch erlischt, wenn
12.04.2016 mit redaktionellen Ergänzungen/             - gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 BauGB alle nach          nicht innerhalb von drei
                                                         § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtli-   Jahren nach Ablauf des Ka-
Änderungen vom 09.08.2016 wurde gebilligt.               chen Verletzungen der dort bezeichneten Verfah-   lenderjahres, in dem die in
                                                         rens- und Formvorschriften,                       § 44 Absatz 3 Satz 1 BauGB
Der in der beigefügten Übersichtskarte dargestell-     - gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 2 BauGB eine unter         bezeichneten     Vermögens-
te räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des         Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB be-       nachteile eingetreten sind,
Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke Nr.               achtliche Verletzung der Vorschriften über das    die Fälligkeit des Anspru-
2903, 2904, 2905, 2906, 2907, 2908, 2909, 2910,          Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flä-       ches herbeigeführt wird.
                                                         chennutzungsplanes und                            Außerdem kann gemäß § 4
2911, 2912, 2913, 2914, 2915, 2916, 2917, 2918,
                                                       - gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 3 BauGB alle nach          Abs. 4 der Sächsischen Ge-
2919, 2920, 2921, 2922, 2923, 2924, 2927, 2928,          § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche M ängel     meindeordnung in der zur
2929, 2930 und 2931 der Gemarkung Zittau.                des Abwägungsvorgangs,                            Zeit gültigen Fassung eine
                                                                                                           Verletzung von Verfahrens-
                                                                                                           und Formvorschriften nach
                                                                                                           der Gemeindeordnung beim
                                                                                                           Zustandekommen des Be-
                                                                                                           bauungsplanes nach Ablauf
                                                                                                           eines Jahres seit dieser Be-
                                                                                                           kanntmachung nicht mehr
                                                                                                           geltend gemacht werden,
                                                                                                           wenn sie nicht schriftlich
                                                                                                           innerhalb eines Jahres seit
                                                                                                           Bekanntmachung des Be-
                                                                                                           bauungsplanes      gegenüber
                                                                                                           der Stadt Zittau unter Be-
                                                                                                           zeichnung des Sachverhalts,
                                                                                                           der die Verletzung begrün-
                                                                                                           den soll, geltend gemacht
                                                                                                           worden ist. Dies gilt nicht,
                                                                                                           wenn die Ausfertigung un-
                                                                                                           terblieben oder fehlerhaft
                                                                                                           erfolgt ist, oder wenn Vor-
                                                                                                           schriften über Öffentlichkeit
                                                                                                           der Sitzungen, die Genehmi-
                                                                                                           gung oder die Bekanntma-
                                                                                                           chung des Bebauungsplanes
                                                                                                           verletzt worden sind.

                                                                                                                        Thomas Zenker
                                                                                                                      Oberbürgermeister

Seite 8                                              ZITTAUER STADTANZEIGER                                        10. Oktober 2016
B EKANNTMACHUNGEN

                             Überarbeitung der Gestaltungssatzung
Die Stadt Zittau verfügt seit 1992 über eine örtliche Bauvorschrift,   staltungssatzung von Zittau“ zu bewerben. Die Veranstaltung
die besondere Anforderungen an die Gestaltung baulicher Anlagen        wird voraussichtlich am 25. Oktober, von 17.00 bis ca. 21 Uhr in
für den Bereich des historischen Zittauer Stadtzentrums und daran      einer Arbeitsgruppe mit maximal 30 Personen stattfinden.
angrenzende Grundstücke enthält. Diese Gestaltungssatzung hat sich
als Instrument für die Bewahrung des Stadtbildes der Altstadt Zit-     Bei Interesse richten Sie Ihre formlose Bewerbung mit Angabe
taus und zur gestalterischen Einflussnahme auf eine behutsame Er-      Ihrer Interessenslage bis zum Freitag, dem 14.10.2016, per Post an
neuerung grundsätzlich bewährt. Das zeigen zahlreiche Beispiele        die S tadtverwaltung Zittau (PF 1458 in 02763 Zittau) oder per
bereits erfolgter Bestandssanierung, die in Verbindung mit weiteren    E-M ail an stadtplanung@zittau.de. Sollten mehr Bewerbungen ein-
stadtbildprägenden Gebäuden die baukulturelle Bedeutung der Stadt      gehen als die beabsichtigte Gruppengröße es ermöglicht, entscheidet
Zittau widerspiegeln.                                                  das Los nach der M aßgabe, dass alle Interessenslagen im Werkstatt-
                                                                       gespräch vertreten sind. Der verbindliche Zeitpunkt und Veranstal-
Die bestehende Gestaltungssatzung soll nach nunmehr 25 Jahren          tungsort wird Ihnen mit der Entscheidung über eine Teilnahme mit-
weiterentwickelt und den veränderten Rahmenbedingungen ange-           geteilt.
passt werden.
                                                                       Darüber hinaus besteht nach der Erarbeitung des Entwurfes der
In einem Werkstattgespräch möchte die Stadt mit Zittauer Einwoh-       aktualisierten Gestaltungssatzung und Billigung des Inhaltes durch
nerInnen, EigentümerInnen, interessierten Fachkundigen und Ge-         den Stadtrat für jeden die M öglichkeit, bei der öffentlichen Ausle-
werbetreibenden im Satzungsgebiet (s. Übersichtsplan) ins Gespräch     gung des Entwurfs im Foyer des Zittauer Rathauses Einsicht zu
kommen, sodass im Rahmen der Überarbeitung der Gestaltungssat-         nehmen und Anregungen oder Hinweise einzubringen. Der Ausle-
zung die verschiedenen Interessenslagen frühzeitig einfließen und      gungszeitraum wird rechtzeitig im Zittauer Stadtanzeiger bekannt
abgewogen werden können.                                               gemacht.

Aus diesem Grund besteht die M öglichkeit, sich zur aktiven Mit-                                                               Ralph Höhne
wirkung in diesem Werkstattgespräch „Überarbeitung der Ge-                                                                amt. Baudezernent

10. Oktober 2016                                   ZITTAUER STADTANZEIGER                                                          Seite 9
B EKANNTMACHUNGEN

                              Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Stadtverwaltung Zittau                                             g.) Ausführungszeitraum: 01.01.2017-31.12.2018
Zittau, am 05.09.2016                                              h.) Vergabeunterlagen sind unter folgender E-M ailadresse anzufor-
Baudezernat - Bauamt                                                  dern: j.neumann@zittau.de
Referat Hochbau                                                       Die Unterlagen werden elektronisch ab dem 10.10.2016 ver-
                                                                      schickt.
Stadtve rwaltung der Großen Kreisstadt Zittau                      i.) Frist für die Einreichung der Angebote: 02.11.2016 bzw.
                                                                      03.11.2016 (genauer Zeitraum siehe Punkt m.)
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
                                                                   j.) Die schriftlichen und mit dem roten Angebotskennzettel verse-
                                                                      henen Angebote sind zu richten an: S tadtverwaltung Zittau,
a.) Öffentlicher Auftraggeber:        Hausadresse:
                                                                      Baudezernat, Bauamt, Referat Bauverwaltung, Zentrale
   Stadtverwaltung Zittau             Sachsenstraße 14
                                                                      Vergabestelle, S achsenstraße 14, Zimmer 204, 02763 Zittau.
   Baudezernat                        02763 Zittau
                                                                   k.) Angebote sind in Deutsch abzufassen.
   Bauamt, Referat Hochbau
                                                                   l.) Bei der Eröffnung der Angebote sind zugelassen:
   Postfach 1458                                                      Bieter oder deren bevollmächtigten Vertreter.
   02754 Zittau                                                    m.) Datum, Uhrzeit und Ort der Eröffnung der Angebote:
   Tel.: (0 35 83) 75 23 32
                                                                      Los 1: Elektroinstallation: 02.11.2016, 12.30 Uhr,
   Fax.: (0 35 83) 75 23 46
                                                                      Los 2: Heizung/Lüftung/Sanitär: 02.11.2016, 13.00 Uhr,
b.) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung                       Los 3: Blitzschutz und Erdungsanlagen: 02.11.16, 13.30 Uhr,
   Vergabe Nr.: 2016-159/“Los Nr.“/RH
                                                                      Los 4: Rohbauarbeiten: 02.11.2016, 14.00 Uhr,
c.) Art des Auftrages: VOB - Bauverträge
                                                                      Los 5: Zimmerer- und Holzbauarbeiten: 02.11.2016, 14.30 Uhr,
d.) Ort der Ausführungen: Gebäude und sonstige Einrichtungen der      Los 6: Trockenbauarbeiten: 02.11.2016, 15.00 Uhr,
   Stadtverwaltung Zittau im Stadtgebiet und den Ortsteilen
                                                                      Los 7: Dachdecker- und Klempnerarbeiten: 02.11.16, 15.30 Uhr,
e.) Art und Umfang der Leistungen:
                                                                      Los 8: Fliesen- und Plattenarbeiten: 02.11.2016, 16.00 Uhr,
   Los 1: Elektroinstallation,                                        Los 9: Tischlerarbeiten: 02.11.2016, 16.30 Uhr,
   Los 2: Heizung/Lüftung/Sanitär,                                    Los 10: M etallbau- und Schlosserarbeiten: 03.11.16, 12.30 Uhr,
   Los 3: Blitzschutz und Erdungsanlagen,
                                                                      Los 11: Verglasungsarbeiten: 03.11.2016, 13.00 Uhr,
   Los 4: Rohbauarbeiten (M aurer-, Putz-, Beton-, Estrich-,          Los 12: M alerarbeiten: 03.11.2016, 13.30 Uhr,
            Stemm- und Einsetzarbeiten),                              Los 13: Bodenbelagsarbeiten: 03.11.2016, 14.00 Uhr,
   Los 5: Zimmerer- und Holzbauarbeiten,
                                                                      Los 14: Parkettlegearbeiten: 03.11.2016, 14.30 Uhr,
   Los 6: Trockenbauarbeiten,                                         Los 15: Naturwerksteinarbeiten: 03.11.2016, 15.00 Uhr,
   Los 7: Dachdecker- und Bauklempnerarbeiten,                        Los 16: Gerüstbauarbeiten: 03.11.2016, 15.30 Uhr,
   Los 8: Fliesen- und Plattenarbeiten,
                                                                      Los 17: Kanalbauarbeiten: 03.11.2016, 16.00 Uhr
   Los 9: Tischlerarbeiten,
                                                                      Los 18: Kanalreinigung: 03.11.2016, 16.30 Uhr.
   Los 10: M etallbau- und Schlosserarbeiten,
                                                                      S tadtverwaltung Zittau, Baudezernat, Referat Bauverwal-
   Los 11: Verglasungsarbeiten,
                                                                      tung, Zentrale Vergabestelle, Sachsenstraße 14, Zimmer 204.
   Los 12: M alerarbeiten,                                         n.) Zahlungsbedingungen: nach VOB/B.
   Los 13: Bodenbelagsarbeiten,
                                                                   o.) Nachweise für die Bewertung der Eignung des Bieters:
   Los 14: Parkettlegearbeiten,
                                                                      Die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder
   Los 15: Naturwerksteinarbeiten,
                                                                      das Register der IHK seines Sitzes oder Wohnsitzes.
   Los 16: Gerüstbauarbeiten,                                      p.) Ende der Zuschlags-Bindefrist: 30.11.2016
   Los 17: Kanal- und Tiefbauarbeiten,
                                                                   q.) Änderungsvorschläge oder Nebenangebote sind nicht zugelassen.
   Los 18: Kanalreinigung.
                                                                   r.) Nachprüfstelle: Landratsamt Görlitz, Dezernat 2, Amt für Hoch-
f.) Auskünfte zu den Ausschreibungen erteilt:
                                                                      und Tiefbau, Frau M arafke, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz.
   Stadtverwaltung Zittau, Baudezernat, Bauamt, Referat Hochbau,
   Herr Schneider, Sachsenstraße 14, Zimmer 209,
                                                                                                                      Zittau, 05.09.2016
   Telefon: (03583) 752 348, E-M ail: h.schneider@zittau.de                                              Ralph Höhne, amt. Baudezernent

Seite 10                                           ZITTAUER STADTANZEIGER                                          10. Oktober 2016
B EKANNTMACHUNGEN

     Bekanntmachung zur Straßenreinigung und zum                                                                 Impressum: Herausgeber: Stadt-
                                                                                                                 verwaltung Zittau, Oberbürgermeis-
    Winterdienst in der Stadt Zittau und den Ortsteilen                                                          ter Thomas Zenker, Markt 1, 02763
                                                                                                                 Zittau Redaktion und Satz: Amt
Der Gesetzgeber schreibt die Reinigung und den           und gefährliche Stellen) werden so lange behan-         fü r Wirtschaft, Tourismus, Öffent-
Winterdienst auf öffentlichen Straßen und Plätzen        delt, bis sie „frei“ sind. Erst dann werden die Stra-   lichkeitsarbeit, Markt 1,
aus Gründen der Verkehrssicherheit für die Stadt-        ßen der Dringlichkeitsstufen B und C behandelt.         02763 Zittau, Tel.: 03583/752154,
verwaltung sowie die Bürger (Eigentümer oder             Der Winterdienst auf den Straßen erfolgt nach           Fax: 03583/752193, E-Mail:
Pächter eines erschlossenen Grundstückes = im            dem Sächsischen Straßengesetz und wird nach             presse@zittau.de. Für die Inhalte
offiziellen Sprachgebrauch Anlieger) vor. Grund-         M aßgabe der tatsächlichen und finanziellen Leis-       der Texte zeichnen die Verfasser
lage für die Reinigung und den Winterdienst in der       tungsfähigkeit der Kommune durchgeführt. Der
Stadt Zittau und den Ortsteilen sind das Sächsische      Verkehrsteilnehmer hat die Straße so hinzuneh-          ver-antwortlich. Texte soweit nicht
Straßengesetz vom 21.01.1993 (rechtsbereinigt am         men, wie sie sich in ihrem jeweiligen Zustand           angegeb en: Pressestelle Druck und
01.08.2008) und die Gehwegreinigungssatzung              präsentiert und sein Fahrverhalten den Umständen        Verteilung: Graphische Werk-
vom 26.04.2007.                                          anzupassen.                                             stätten Zittau GmbH, An der Sport-
                                                         Anlieger sind entsprechend der Gehwegreini-             halle 2, 02763 Zittau Auflage:
I. Reinigung - Wer ist für was zuständig und             gungssatzung verpflichtet, Winterdienst auf dem         5.000 Stück, Nachdruck, auch
wann?                                                    Gehweg vor ihrem Grundstück in der Zeit zwi-
                                                                                                                 auszugsweise, nicht gestattet.
Der Eigenbetrieb Kommunale Dienste Hirschfelde           schen 07.00 Uhr und 20.00 Uhr und an den Wo-
                                                                                                                 Fotos: Ronny Hauck, Stadtverwal-
und die Städtische Dienstleistungs-GmbH Zittau           chenenden und Feiertagen zwischen 09.00 Uhr
sind im Auftrag der Stadt Zittau tätig. Sie reinigen     und 20.00 Uhr durchzuführen.                            tung Zittau, Dagmar Köhler, Intern.
kommunale Straßen, Geh- und Radwege, Plätze              Als Beginn der Räum- und Streupflicht ist zu ver-       Zusammenarb eit, Städtische Muse-
und Flächen vor städtischen Grundstücken ent-            stehen, dass zu Beginn des Hauptberufsverkehrs          en Zittau, Kita „Bummi“, Kinder-
sprechend der Kehrpläne.                                 (07.00 Uhr) bereits alle zu streuenden Straßen und      haus Waldhäusl, Tierpark Zittau
Anlieger sind verpflichtet, Gehwege vor bzw.             Gehwege abgestreut sein müssen.                         Erscheinungsweise: monatlich
entlang ihres Grundstückes zu reinigen.                  Zu beachten ist, dass Zugänge zu Querungshilfen
                                                                                                                 (11 Ausgaben im Jahr). Der Zittauer
Davor liegende kombinierte Geh- und Radwege              für Fußgänger, zu Fußgängerfurten von Ampeln
                                                                                                                 Stadtanzeiger ist an folgend en
sowie Bushaltestellen sind unter Beachtung der           und zu Bordsteinabsenkungen für Rollstuhlfahrer
eigenen Sicherheit ebenfalls zu betreuen. Dazu           zu schaffen sind. Davor liegende Gehwege an             Stellen kostenlos erhältlich: Zittau:
zählen auch Flächen am Rande der Fahrbahn, die           kombinierten Geh- und Radwegen sowie Bushal-            Stadtverwaltung (Rathaus,
gefahrlos zu reinigen sind, wenn Gehwege auf             testellen sind unter Beachtung der eigenen Sicher-      Technisches Rathaus, Einwohner-
keiner Straßenseite vorhanden sind. Die Arbeiten         heit ebenfalls zu betreuen. An den Bushaltestellen      meldeamt), T-Info, Stadtwerke
sind bei ständiger Vorsicht und gegenseitiger            muss großzügig geräumt werden, damit ein siche-         Zittau GmbH, Wohnbaugesellschaft
Rücksichtnahme durchzuführen. Eine Haftung der           res Ein- und Aussteigen gewährleistet ist. Gehwe-       Zittau mbH, Wohnungsgenossen-
kommunalen Unfallfürsorge besteht nicht.                 ge sind so zu räumen, dass ein gefahrloser Fuß-
                                                                                                                 schaft Zittau, HS Zittau/Görlitz,
Die Reinigung ist so durchzuführen, dass eine            gängerverkehr möglich ist. Der geräumte Schnee
Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung,         ist so am Gehweg oder der Fahrbahn zu lagern,           Sparkasse Oberlausitz-
insbesondere eine Gesundheitsgefährdung infolge          dass der Fahrzeugverkehr auf der Fahrbahn nicht         Nieders chlesien, DEVK-
von Verunreinigung der Reinigungsflächen, ver-           behindert oder gefährdet wird und Schmelzwasser         Versich erung (Bahnho f), Ärzte
mieden wird.                                             ungehindert abfließen kann. Die zu räumende             Ortsteile: Verteilung in jedem
Die Flächen sind von Laub, Wildwuchs und Unrat,          Fläche darf nicht beschädigt werden. Zum                Haushalt, Hirsch felde: Ges chäfts-
z.B. weggeworfenes Verpackungsmaterial, zu               Bestreuen sind handelsübliche Streu- oder Auftau-       stelle der Stadtverwaltung Zittau,
reinigen. Verunreinigungen, die im Zusammen-             mittel zu verwenden.
                                                                                                                 Rosenstraße 3 Online-Ausgabe:
hang mit der Anlieferung und Lagerung von Han-           Der zum Winterdienst Verpflichtete muss organi-
delswaren oder Bau- und Brennstoffen stehen, sind        satorische M aßnahmen treffen, damit auch wäh-          unter www.zittau.eu Abonnement:
zu beseitigen. Reste von Streugut nach der Winter-       rend seiner Abwesenheit auf einen Wintereinbruch        Versandkosten freies Abo fü r Zittau
periode sind zu entfernen.                               reagiert werden kann, d.h., er muss eine                bei Bestellung durch Coupon,
Der Kehricht ist über die Abfallbehälter des Ver-        „Ersatzperson“ mit der Durchführung beauftragen.        Jahresabonn ement für Bewohner
pflichteten zu entsorgen. Die zu reinigende Fläche       Es können auch entsprechende Firmen bzw. Haus-          außerh alb der Stadt Zittau über
darf nicht beschädigt werden.                            meisterservice beauftragt werden. Der Eigentümer        Postversand zum Preis von 18,70 €.
Weitere Informationen sind aus der Gehwegreini-          bleibt dennoch in der Pflicht. Er muss Stichproben
                                                                                                                 Die Au fnahme eines Abonnem ents
gungssatzung der Stadt Zittau zu entnehmen.              durchführen, um zu prüfen, ob der Winterdienst an
                                                         seinem Objekt richtig vollzogen wird. Wenn der          ist bei anteiligem Abonnementpreis
II. Winterdienst - Wer ist für was zuständig und         Winterdienst vollständig unterlassen bleibt, han-       jederzeit möglich. Das Abonnement
wann?                                                    delt der Eigentümer ordnungswidrig und kann mit         ist mit einer Frist von 1 Monat zum
Der Eigenbetrieb Kommunale Dienste Hirschfelde           einer Geldbuße geahndet werden.                         Jahresend e schri ftlich kündbar.
und die Städtische Dienstleistungs-GmbH Zittau           Weitere Informationen sind der Gehwegreini-             Anzeigen im Ortschaftsteil:
sind im Auftrag der Stadt Zittau tätig. Sie räumen       gungssatzung der Stadt Zittau zu entnehmen.
                                                                                                                 Graphisch e Werkstätten Zittau
und streuen kommunale Straßen und Gehwege,
                                                                                                   Ralf Höhne    GmbH, An der Sporthalle 2,
öffentliche Wege und Plätze sowie vor städtischen
Grundstücken in der Zeit zwischen 04.00 Uhr und                                      amtierender Baudezernent    02763 Zittau, Tel. 03583/5865590,
20.00 Uhr und an den Wochenenden sowie Feier-                                                                    E-Mail: anzeigen@g wz.io
tagen in der Zeit zwischen 06.00 Uhr und 20.00           Das Straßenreinigungsverzeichnis Zittau ein-            (nur Gesch äftsan zeigen, keine
Uhr entsprechend eines Winterdienstplanes.               schließlich Ortsteile liegt zur Einsichtnahme im        Danksagungen und Todesanzeigen,
Der Winterdienst auf den Straßen wird in Dring-          Stadtratsbüro (Rathaus), im Bauamt (Sachsen-            keine politische Parteien, Wähler-
lichkeitsstufen unterteilt (A, B, C). Die Straßen der    straße 14) und im ehemaligen Gemeindeamt                vereinigungen und Gruppierung en).
Stufe A (Straßen von höherer Verkehrsbedeutung           Hirschfelde aus.

10. Oktober 2016                                        ZITTAUER STADTANZEIGER                                                               Seite 11
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