ZITTAUER STADTANZEIGER - Stadtwerke Zittau
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ZITTAUER STADTANZEIGER
Amtsblatt der G roßen Kreisstadt Zittau mit den Ortschaf ten Dittelsdorf, Drausendorf, Eichgraben, Hartau, Hirschfelde, Pethau, Schlegel und Wittgendorf
25. Jahrgang www.zittau.eu Montag, 10. Oktober 2016 Nr. 286
Liebe Zittauer Bürgerinnen und Bürger,
in der Hauptsatzung der Stadt Zittau haben wir
per Stadtratsbeschluss festgelegt, dass mindes-
tens einmal im Jahr eine Einwohnerversamm-
lung durchzuführen ist. Diese - auf den ersten
Blick streng formulierte - Anforderung ist mir
angenehme Pflicht und persönliches Anliegen.
Der aktive und zuweilen kontroverse Austausch
z w is chen den Einwohner/-innen und der Verwaltung ist wich-
tig, um verschiedene Perspektiven kennenzulernen, zu verstehen und
einen gemeinsamen Weg für unsere Stadt zu finden. Es ist ein großer
Vorteil von Kommunen unserer Größe, dass wir uns im Alltag begeg-
nen, gemeinsam die Probleme und Freuden vor Ort erleben und über
anstehende Fragen im persönlichen Gespräch diskutieren können. Dies
sollten wir alle rege nutzen. Die Einwohnerversammlung, die am 08.
November 2016 im Zittauer Rathaus zwischen 17 und
20 Uhr stattfinden wird, wird Ihnen Gelegenheit zu Informationen und
Diskussionen geben. Vertreter/-innen der Stadtratsfraktionen und ich
werden über „allgemein bedeutsame Stadtangelegenheiten“ informieren
und nachher für Gespräche und Diskussionen zur Verfügung stehen.
Die Stadtverwaltung wird diesen Anlass vor allem dazu nutzen, um
Ihnen Entwurf und Diskussionsstand des Doppelhaushalts für die Jah-
re 2017/2018 vorzustellen. Er beschreibt die finanziellen Spielräume,
aber auch - so deutlich muss ich das leider wiederholt bezeichnen -
Begrenzungen der Stadt Zittau. Natürlich ist ein städtischer Haushalt,
der mehrere hundert Seiten umfasst, nicht einfach zu überblicken. Aus
diesem Grund werden Kolleg/-innen an verschiedenen Fachtischen
über den Gesamthaushalt, aber auch Teilbereiche informieren. So ist
unter anderem geplant, dass Sie sich am Tisch der Kämmerin über den
gesamten Haushalt einen Überblick verschaffen können und dass Sie
an den Tischen des Haupt- und Baudezernats Einblicke in die Planun-
gen und Aufgaben der Fachbereiche bekommen. Die Eckdaten zur
Titelfoto: Ronny Hauck
Einwohnerversammlung werden wir auf unserer Homepage veröffent-
lichen und an die Presse weitergeben, so dass Sie über Ablauf und Liebe Nachtschwärmerinnen und Nachtschwärmer,
konkrete Inhalte der Veranstaltung vorab informiert werden. Ich lade in diesem Jahr begrüßen Sie 21 Einrichtungen zur Zittauer Kulturnacht.
Sie herzlich dazu ein, sich diesen Termin vorzumerken und vor allem Kultur- und Bildungseinrichtungen sowie Kirchen der Stadt Zittau laden
sich aktiv daran zu beteiligen. am Samstag, 29. Oktober 2016 mit speziellen Angeboten zu ungewöhnli-
Außerdem möchte ich Sie noch auf drei besondere Veranstaltungen cher Zeit zum Besuch ein. An diesem Abend können Sie von 17-23 Uhr
aufmerksam machen. Am 29. Oktober 2016 zwischen 17 und 23 Uhr einen Bummel durch die Einrichtungen unternehmen, der Musik und
Lesungen lauschen, gemeinsam singen, Ausstellungen, historische Hand-
findet die 6. Zittauer Kulturnacht statt. Zahlreiche Beteiligte haben
schriften und Theaterstücke anschauen, bei Führungen interessante
erneut ein vielseitiges Kulturprogramm zusammengestellt und ein Entdeckungen machen, selbst Schmuck herstellen und vieles andere
Besuch an einer oder mehreren Stationen dieser Nacht lohnt sich unbe- mehr ist in dieser Zeit möglich. Unsere Jüngsten können sich beim In-
dingt. Am Abend wird auch endlich der neue Zittauer Sagenpfad, der strumenten-Workshop im Gebäude der künftigen Kreismusikschule aus-
auf die Initiative von Projektteilnehmern der bao GmbH zurückgeht, probieren oder im Kinder- und Jugendhaus Villa auf tierische Schatzsu-
eingeweiht. che begeben. Die Abschlussparty des Priber-Sommers, welche an diesem
Am 04. November 2016 werden verschiedene Unternehmen im Rah- Abend im Jolesch stattfindet, können Sie selbst mitgestalten. Zum Kultur-
men der Veranstaltung „Spätschicht - Tag des offenen Unternehmens nachtausklang spielt im Foyer des Gerhart-Hauptmann-Theaters die
Band Honeypot mit rhythmischen Rock und Pop auf.
in Zittau“ ihre Türen zwischen 16 und 20 Uhr öffnen. Diese Gemein-
Die Stadtverwaltung Zittau und die teilnehmenden Einrichtungen wün-
schaftsveranstaltung zwischen der Wirtschaftsförderung der Stadt und schen allen einen anregenden Abend und viel Vergnügen.
der Hochschule soll Interessierten, Neugierigen und Berufseinsteigern
Zittauer Unternehmen näher bringen. Hier können Sie unsere Unter-
17.10 Uhr Eröffnung des Zittauer Sagenpfades und de r Kultur-
nehmer/-innen und ihre Angestellten kennen lernen, Fragen stellen und
nacht de r Stadt Zittau durch den OB Herrn Thomas Zenker
sich oder Ihren Kindern vielleicht neue Perspektiven eröffnen.
Eine längere gemeinsame Tradition zwischen Stadt Zittau und Hoch-
Johannisturm, Johannisplatz 1
schule hat der Tag der Umwelt am 09.11. ab 14 Uhr. In diesem Jahr 17-18.20 Uhr Konzert der Bläser vom T urm
geht es unter dem M otto „Stoffwechsel von heute, Kleider machen 17-23 Uhr Der Turm steht den Gästen und Besuchern offen und lädt
Leute“ um die Textilindustrie. Historische Aspekte werden beleuchtet, zu einem fantastischen Blick auf Zittau, das Zittauer
aktuelle Fragen der Technik und Ökologie aus Sicht von Unternehmen Gebirge und die Umgebung ein.
und Wissenschaft diskutiert. Sie sind herzlich dazu auf den Campus Johanniskirche , Johannisplatz 1
eingeladen. 19-19.30 Uhr Orgelführung auf der Orgelempore
20.30/21.30 Lesung mit Musik vor den Altarstufen (ca. 30 Min.)
Ihr T. Zenker 22.30-23 Uhr Gemeinsames Abendsingen von der Orgelempore mit
Oberbürgermeister Abendsegen
10. Oktober 2016 ZITTAUER STADTANZEIGER Seite 1KULTUR ELL ES
Tourist-Information Zittau, Markt 1 Herbst - und die Ausstellung der Städtischen Museen Zittau zu
17-23 Uhr Informationen zum Programm der Kulturnacht und den Ende: Eine Welt des Friedens, sinnlicher Genüsse und kostba-
teilnehmenden Einrichtungen, sowie allgemeine Informationen rer Lebensborne bietet diese T anzveranstaltung. Die paradie-
19 Uhr Romantischer Abendbummel mit der Zittauer Marktfrau sische Auswahl - aus profanem wie sakralem Lie dgut -
Abendlicher Stadtrundgang durch die Altstadt von Zittau unter tre ffen für diese Ve ranstaltung die Zittaue rinnen und Zit-
besonderer Berücksichtigung der Schauplätze der 6. Zittauer tauer selbst! Sie möge nicht nur aus Madonna, Rihanna oder
Kulturnacht Tina T urner, Guns´n´Roses … bestehen, aber im weitesten
Kreismusikschule Dreilände reck, Markt 4 Sinne tanzbar sein. Vorschläge bitte an die Hille rsche Villa
17-17.45 Uhr Baustellenbespielung für Kinder und Familien: Musikschü- und die Städtischen Museen.
ler zeigen ihr Können im Erdgeschoss Christian-Weise-Gymnasium, Theaterring 5
Anschließend ein kleiner Instrumenten-Work-Shop, ver- 17-22 Uhr Besichtigungen von Haus 1 und des Johanneums
schiedene Musikinstrumente kennenlernen und ausprobieren Kulinarische Köstlichkeiten
ab 19.30 Uhr Klanginstallation „International Sound“ 18/20 Uhr Aula-Führung mit Erläuterungen zum Wandbild
Die BIOase bietet gesunde Snacks und Getränke an. 19 Uhr Premiere des Theaterstücks „Urgroßmutte rs Tagebuch“
Galerie Affeere , Markt 5 von Schülern der Theater AG unter Leitg. von Adrian Dautz
17-23 Uhr geöffnet 19/21 Uhr Führung - Plastiken & Bilder von Schülern
19-22 Uhr Schmuckhe rstellung zum Mitmachen mit der Malerin und Tradition und Zukunft Zittau e.V., Fleischbänke
Schmuckdesignerin Anicka Mikesová aus T schechien. 18-23 Uhr Die Fleischbänke erstrahlen in besonderem Licht und laden
Ihre Bilder der Kunstrichtung Pop Art sind auch zu sehen. mit gastronomischen Angeboten zum Verweilen ein.
19.30/20.30 Führung durch die Ausstellung der Malereien in Öl und Wächte rhaus/Freiraum e.V., Innere Weberstraße 16
Acryl der Oberlausitzer Künstlerin Ramona Böhme unter dem 18-23 Uhr Ausstellung von Freiraum-Künstlern, elektronischer
Motto „Wenn die Kunst ruft … Aufbruchsstimmung“ . Lauschangriff mit Live -Musik im Obergeschoss, Arabisches
Die Führungen leitet die Künstlerin persönlich. Essen, Arabische Musik incl. Bar und Shisha-Lounge im
Café Emil, Mandauer Berg 13 Erdgeschoss, Lage rfeuer und Grillen mit Musik im Garten
18.30-23 Uhr Vergnügliches zur Kulturnacht - spannende Lesung Galerie Kunstlade, Lindenstraße 15
Genießen Sie leckere Getränke in gemütlicher Atmosphäre 17-23 Uhr Ausstellung von Reinhard Springe r, Dresden Malerei/Grafik
Galerie Pradel, Breite Straße 26 mit anschließendem Kunstgespräch
18-23 Uhr Offenes Atelier Dirk Pradel erklärt die Te chnik des Radierens Volkshaus, Äußere Weberstraße 6
Hochschule Zittau/Görlitz, Hochspannungshalle, Hochwaldstraße 2a 19.30-02 Uhr „Gruseliges“ im Volkshaus - die Halloween-Party lädt die
18/19.30 Uhr Jazz trifft auf Technik - Jazz Musik mit Experimenten in der Gäste der Kulturnacht zum Schnuppern in schaurig-schöner
Hochspannungshalle (Band: Mandau Quartett) Atmosphäre ein. Das Volkshaus bietet Imbiss und Drinks an.
Kinde r- und Jugendhaus Villa, Hochwaldstraße 21b Kronenkino/Hille rsche Villa, Äußere Weberstraße 17
geöffnet von 17-22 Uhr 17-18 Uhr Noch mehr Spaß für Klein und Groß bietet die deutsch-arabi-
17 Uhr „Spurensuche“ - Eine tierische Schatzsuche im und ums sche Puppenbühne Octopus
Kinder- und Jugendhaus „Villa“ 19-19.30 Uhr „Eine Ernte Querbeet“ - Coversongs, die jeder kennt, aber so
18-21 Uhr Kinde rdisko mit Spiel, Spaß und alkoholfreien Cocktails noch nie gehört hat - präsentieren Hartmut Hohlfeld & Benja-
21 Uhr Der kleine Frosch „Willi“ sagt gute Nacht mit einer Schlafgut- min Soldan, mit Gitarre und (Maul-)Trommel.
Geschichte. 20-20.45 Uhr „Faustge bete“ - das ist handgemachte Rockmusik auf Akus-
Christian-Weise-Bibliothek Altbestand, Lisa-Tetzner-Straße 11, Archivge- tikgitarre, gespielt von Benjamin Soldan
bäude des Landkreises, Zittau (Zugang über Kantstraße neben Arbeitsagentur) ab 21 Uhr Die „Perfekte Un-Pe rfektion“ malt mit derben Tönen Hart-
18/19/20/ Entde cken Sie historische Büche r, alte Akten und die mut Hohlfeld. Er bringt deutschsprachige Lieder zu Gehör, die
21 Uhr Erinnerung an einen ehemaligen Zittauer Schriftsteller aus den Zeiten des Mittelalters und nachfolgend bis aus dem
Führung durch den Wissenschaftlichen und Heimatgeschicht- 21. Jahrhundert stammen. Stimmgewaltige dürfen gern mit-
lichen Altbestand der Christian-Weise-Bibliothek Zittau, das singen, für Gastlichkeit ist gesorgt!
Klaus-Günzel-Zimmer und das Kreisarchiv Görlitz, Standort Ge rhart-Hauptmann-Theate r, Theaterring 12
Zittau 17/18 Uhr Führung durch das Ge rhart-Hauptmann-The ate r Zittau
Weiterhin werden historische Handschriften, Büche r und MIT ANMELDUNG!
Akten ausgestellt, sowie mikroverfilmte alte Tageszeitungen 22 Uhr Auktion von Re quisiten mit Dorotty Szalma und Kultur-
präsentiert. Es erfolgt ein Ve rkauf von Bücher- und nachtausklang
CD-Trödel. Ein kleiner Imbiss wird angeboten. 23-02 Uhr Kulturnachtausklang mit der Band Honeypot - Rock und Pop
Lusatia Superior, Salzhaus Neustadt 47 Die Theatergastronomie Görlich bietet kulinarische Lecker-
18.30/21.30/ 11. Salzhaustheater, kleine kurzweylige Programme mit der bissen und Getränke
22.30 Uhr Theatergruppe „Kurzweyl“
20 Uhr Nachtwächterführung ab dem Salzhaus Änderungen vorbehalten!
Museum Kirche zum Heiligen Kreuz, Frauenstraße 23 (Friedhof geöffnet) Eintrittspreis: Ticket 5 € pro Person
21 Uhr Führung Kreuzfriedhof mit Bernd Wabersich Kinder und Jugendliche mit Schülerausweis
Städtische Museen Zittau, Klosterstraße 3 von allgemein bildenden Schulen sind frei.
19 Uhr Führung Pribe r in Zittau mit Dr. Peter Knüvener Am Veranstaltungsabend können Sie die Kulturnachttickets bei allen
20 Uhr Führung Pribe r in Amerika mit Frank Motz teilnehmenden Institutionen mit Ausnahme des Volkshauses erwerben.
21 Uhr Pribe r-Lesung mit Thomas Zenker, Frank Motz und
Dr. Peter Knüvener Vorverkauf ab 10. Oktober 2016
18-22 Uhr Die Fleischerei Wagner bietet „Zittauer Bratwurst“ nach einem Tourist-Information Zittau, Markt 1
Originalrezept von 1726 vor den Städtischen Museen an. Städtische Museen, Klosterstraße 3
Jolesch, Klieneberger Platz 1 Kirche zum Heiligen Kreuz, Frauenstraße
22 Uhr „Discoteca Paradiso“ Abschlussparty des Priber-Sommers:
Der Zittauer Priber-Sommer geht rhythmisch bewegt in den Wiepke Steudner, Referat Kultur- und Marktwesen
Seite 2 ZITTAUER STADTANZEIGER 10. Oktober 2016B ESCHLÜSS E
Beschlüsse der Ausschüsse des Stadtrates
Verwaltungs- und Sozialausschuss am 12.09.2016
Finanzausschuss am 08.09.16
Beschluss 113/2016 Dieser Beschluss gilt vorbehaltlich einer geän-
Beschluss 138/2016 Der Sozialausschuss der Großen Kreisstadt derten Haushaltslage und aktueller haushalts-
Der Verwaltungs- und Finanzaus- Zittau beschließt die Förderung des Projektes rechtlicher Erlasse durch die Verwaltung der
schuss der Großen Kreisstadt Zit- Sozialberatung im Verein vbff in Ostsachsen Stadt Zittau.
tau beschließt die Annahmen/ e.V. mit einer Summe in Höhe von 1.000 €. Beschluss 124/2016
Vermittlungen der in der Anlage Dieser Beschluss gilt vorbehaltlich einer geän- Der Sozialausschuss der Großen Kreisstadt
aufgeführten Zuwendungen. Der derten Haushaltslage und aktueller haushalts- Zittau beschließt die Förderung des Ambulanten
angegebene Verwendungszweck rechtlicher Erlasse durch die Verwaltung der Hospizdienstes Zittau der Christlichen Hospiz
wird bestätigt. Stadt Zittau. gGmbH mit einer Summe in Höhe von 1.800 €.
Beschluss 116/2016 Dieser Beschluss gilt vorbehaltlich einer geän-
Beschluss 079/2016/1 Der Sozialausschuss der Großen Kreisstadt derten Haushaltslage und aktueller haushalts-
Der Verwaltungs- und Finanzaus- Zittau beschließt die Förderung Come back e.V. rechtlicher Erlasse durch die Verwaltung der
schuss beschließt den Erlass von zur Fortsetzung der Arbeit des Freizeittreff Stadt Zittau.
Sondernutz ungs gebühren und „Point 79“ mit einer Summe in Höhe von 750 €. Beschluss 125/2016
Nebenforderungen in einer Ge- Dieser Beschluss gilt vorbehaltlich einer geän- Der Sozialausschuss der Großen Kreisstadt
samthöhe von 11.038.65 € aus Bil- derten Haushaltslage und aktueller haushalts- Zittau beschließt die Förderung des Frauen- und
ligkeitsgründen. rechtlicher Erlasse durch die Verwaltung der
Familienzentrums Zittau des dfb-Regionalver-
Stadt Zittau.
bandes Sachsen Ost e.V. mit einer Summe in
Beschluss 148/2016 Beschluss 117/2016 Höhe von 2.000 €.
Der Verwaltungs- und Finanzaus- Der Sozialausschuss der Großen Kreisstadt
schuss der Großen Kreisstadt Zit- Dieser Beschluss gilt vorbehaltlich einer geän-
Zittau beschließt die Förderung des Frauen- derten Haushaltslage und aktueller haushalts-
tau beschließt, das bebaute Grund- zentrums Zittau des Vereins Frauen helfen
stück Bergstraße 2a, Flurstück-Nr. rechtlicher Erlasse durch die Verwaltung der
Frauen e.V. mit einer Summe in Höhe von
2132/1 der Gemarkung Zittau mit 1.500 €. Stadt Zittau.
einer Größe von 574 m², zu einem Dieser Beschluss gilt vorbehaltlich einer geän- Beschluss 126/2016
Preis von 1.200 Euro zzgl. ver- derten Haushaltslage und aktueller haushalts- Der Sozialausschuss der Großen Kreisstadt
tragsbedingt er Nebenkosten in rechtlicher Erlasse durch die Verwaltung der Zittau beschließt die Förderung des Caritasver-
Vorbereitung des Straßenausbaus Stadt Zittau. bandes Oberlausitz e.V. zur Fortsetzung der
der Bergstraße zu erwerben. Beschluss 122/2016 Allgemeinen Sozialberatung im Raum Zittau
Der Sozialausschuss der Großen Kreisstadt mit einer Summe in Höhe von 1.500 €.
Anl ag en un d La g epl än e sin d i m S ta dtr at sb üro , Zittau beschließt die Förderung der Kontakt- Dieser Beschluss gilt vorbehaltlich einer geän-
Zi mmer 20 1, Mar kt 1 u nd B es ch lü ss e u nt er und Beratungsstelle „Albatros“ Zittau des Psy- derten Haushaltslage und aktueller haushalts-
w w w.z it tau .eu i n d er R ub ri k „B ürg er -St ad t -
chosozialen Trägervereins Sachsen e.V. mit ei- rechtlicher Erlasse durch die Verwaltung der
rat “ (Bür g er inf os yst em), ein s ehb ar.
ner Summe in Höhe von 1.800 €. Stadt Zittau.
Beschlüsse des Stadtrates
Beschluss-Nr. 107/2016 Beschluss-Nr. 115/2016
In nichtöffentlicher Sitzung hat der Stadtrat der Großen Beschluss über die Abwägung des Entwurfes und die Satzung der 1. Änderung
Kreisstadt Zittau beschlossen, den der Gemeinde M ittel- des Bebauungsplanes Nr. XXI „Wohnbebauung Eichgraben - Am Walde“
herwigs dorf abweichend zum St adtratsbeschluss I.
226/2015 vom 19.11.2015 entstehenden Ausfall zu er- Die vorgebrachten Hinweise, Bedenken und Anregungen der Stellungnahmen
statten. Es findet keine Verzinsung statt. aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB (Zeitraum
Zittau, 22.09.2016 20.06.2016 bis 20.07.2016) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen
T. Zenker, Oberbürgermeister Träger öffentlicher Belange einschließlich Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 2
BauGB (Anschreiben v. 01.06.2016) am Entwurf der 1. Änderung des Bebau-
Beschluss-Nr. 114/2016 ungsplanes Nr. XXI „Wohnbebauung Eichgraben am Walde“, in der Fassung
Beschluss über die Auslegung des Entwurfes der Fort-
vom 12.04.2016, bestehend aus
schreibung des Einzelhandelskonzepts für die Stadt Zit- - Teil A - Planzeichnung
tau. - Teil B - Textlichen Festsetzungen
1. Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt
- der Begründung
die Auslegung des Entwurfs der Fortschreibung des
hat der Stadtrat mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Anlage 1, Seiten 1-10. Die
Einzelhandelskonzepts für die Stadt Zittau in der Absender der Stellungnahmen, in denen Bedenken und Anregungen erhoben
Fassung vom 30. August 2016 (Anlage 1).
wurden, sind von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.
2. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
II.
und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird in Aufgrund des § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom
Anlehnung an die entsprechenden gesetzlichen Vor-
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes
schriften zur Aufstellung von Bebauungsplänen mit
vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) sowie nach § 89 der Sächsischen Bau-
einer Auslegungsdauer von 4 Wochen durchgeführt. ordnung vom 28. M ai 2004 (SächsGVBl. S. 200), zuletzt geändert durch Gesetz
Zittau, 22.09.2016
T. Zenker, Oberbürgermeister vom 16. Dezember 2015 (SächsGVBl. S. 670, 2016 S. 38) beschließt der Stadt-
10. Oktober 2016 ZITTAUER STADTANZEIGER Seite 3B ESCHLÜSS E
rat der Großen Kreisstadt Zittau die 1. Änderung des Bebauungsplanes a) durchschnittliche Einleitungs gebühr für die Schmutzwasserent-
Nr. XXI „Wohnbebauung Eichgraben - Am Walde“ bestehend aus: sorgung für die Jahre 2017 bis 2021: 1,40 €/m³
- Teil A - Planzeichnung, in der Fassung vom 12.04.2016 mit redak- b) durchschnittliche Grundgebühr der Schmutzwasserentsorgung
tionellen Ergänzungen vom 09.08.2016 (s. Anlage 2) für die Jahre 2017-2021
- Teil B - Textlichen Festsetzungen, in der Fassung vom 12.04.2016 Wasserzählergröße Q(n) bis 2,5 m³/h = 7,50 €/M onat
mit redaktionellen Änderungen vom 09.08.2016 (s. Anlage 3) Q(n) bis 6,0 m³/h = 18,00 €/M onat
als Satzung. Q(n) bis 10,0 m³/h = 30,00 €/M onat
Der im Teil A - Planzeichnung umgrenzte räumliche Geltungsbe- Q(n) bis 15,0 m³/h = 45,00 €/M onat
reich der 1. Änderung des Bebauungsplannes umfasst die Flurstücke Q(n) bis 40,0 m³/h = 120,00 €/M onat
Nr. 2903, 2904, 2905, 2906, 2907, 2908, 2909, 2910, 2911, 2912, Q(n) bis 60,0 m³/h = 180,00 €/M onat
2913, 2914, 2915, 2916, 2917, 2918, 2919, 2920, 2921, 2922, 2923, Q(n) bis 150,0 m³/h = 450,00 €/M onat
2924, 2927, 2928, 2929, 2930 und 2931 der Gemarkung Zittau. c) durchschnittliche Niederschlagswassergebühr für die Jahre
Die Begründung in der Fassung vom 12.04.2016 mit redaktionellen 2017-2021: 0,39 €/m²
Ergänzungen/Änderungen vom 09.08.2016 (s. Anlage 4) wird gebilligt. 8. Dem Stadtrat ist bekannt, dass die in der vorliegenden Gebühren-
Die Satzung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXI kalkulation ermittelten kostendeckenden Gebührensätze Höchst-
„Wohnbebauung Eichgraben - Am Walde“ tritt mit der Bekanntma- grenzen sind und bei der Beschlussfassung infolge des Kostende-
chung entsprechend § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. ckungs grundsatzes von Gebühren nach § 10 Abs. 1 SächsKAG
Zittau, 22.09.2016 nicht höher festgesetzt werden dürfen (Überschreitungsverbot).
T. Zenker, Oberbürgermeister 9. Dem Stadtrat ist bekannt, dass eine Festsetzung von nicht kosten-
deckenden Gebühren zwangsläufig eine Subvention durch die
Beschluss-Nr. 136/2016 Stadt gegenüber dem Abgabepflichtigen bedeutet.
Der Stadtrat beschließt, dass Studierende, die in einer Zittauer Dieser Subventionsbetrag ist in diesem Fall aus allgemeinen
Hochschuleinrichtung immatrikuliert und am 31. Dezember eines Haushaltsmitteln zu tragen.
Jahres mit Hauptwohnsitz in der Stadt Zittau gemeldet sind, auf Zittau, 22.09.2016
Antrag einen Zuschuss zu den Kosten des Studiums entsprechend T. Zenker, Oberbürgermeister
der nachfolgenden Verfahrensrichtlinie in Höhe von 50,00 EUR
erhalten. Beschluss-Nr. 141/2016
Verfahrensrichtlinie: Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt nachfolgende
Der Antrag ist bis 31. Januar des Folgejahres schriftlich zu stellen 9. Änderungssatzung zur Abwassersatzung vom 04.05.2000.
und grundsätzlich persönlich mit Vorlage des Personalausweises,
9. Änderungssatzung der S atzung über die öffentliche Abwasser-
der aktuellen Immatrikulationsbescheinigung, des aktuellen Studie- beseitigung vom 04.05.2000
rendenausweises und Angabe einer Bankverbindung für die Über-
Artikel 1
weisung im Referat Pass- und M eldewesen der Stadt Zittau ab-
Der Punkt V. Abwassergebühren wird wie folgt geändert:
zugeben. Dieses Referat veranlasst nach Prüfung der Anträge die
§ 45 Abwassergebühren
Überweisung der Zuschüsse jeweils im M ai und bewirtschaftet die
(1) Die M engengebühr für die Teilleistung Schmutzwasserentsorgung
Haushaltsmittel. gemäß § 40 Abs. 1 und 2 beträgt für Abwasser, das in öffentliche
Zittau, 22.09.2016
T. Zenker, Oberbürgermeister Kanäle eingeleitet und durch ein Klärwerk gereinigt wird 1,40 €/m³.
(3) Die Abwassergebühr für die Teilleistung Niederschlagswasser-
Beschluss-Nr. 140/2016 entsorgung gemäß § 43 beträgt für Abwasser, das in öffentliche Ka-
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt: näle eingeleitet wird 0,39 €/m² versiegelter Fläche.
1. Der Gebührenkalkulation der Schmutz- und Niederschlagswas- Artikel 2
serentsorgung vom 01.01.2017 bis 31.12.2021 mit Nachkalkula- Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2017 in Kraft.
Zittau, 22.09.2016
tion 2014-2016 der Fa. Allevo Kommunalberatung vom
T. Zenker, Oberbürgermeister
19.07.2016 für die öffentliche Einrichtung der Abwasserentsor-
gung der Stadt Zittau wird zugestimmt. Sie hat dem Stadtrat bei
Beschluss-Nr. 142/2016
der Beschlussfassung vorgelegen.
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die Einleitung
2. Die Stadt Zittau erhebt für die Benutzung ihrer aufgabenbezoge-
des Aufhebungsverfahrens für den im Übersichtsplan gekennzeich-
nen Einrichtung Abwasser-Entsorgungs Gebühren für die Teil-
neten Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. XI
leistungen der zentralen Schmutz- und Niederschlags-Wasserent-
sorgung. „Industriebrache Nr. 5 Lautex Weststraße“ (Anlage 1).
Nach der Aufhebung des Bebauungsplanes sind die Flächen pla-
3. Den Prognosen und Schätzungen in der Gebührenkalkulation
nungsrechtlich dem Innenbereich gemäß § 34 BauGB zuzuordnen.
wird zugestimmt.
Die Aufhebung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfah-
4. Den in der Gebührenkalkulation und Nachkalkulation enthalte-
ren entsprechend § 13 BauGB durchgeführt. Somit wird von der Um-
nen Abschreibungssätzen, Zinssätzen sowie der Abschreibungs-
weltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach
methode wird zugestimmt.
§ 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, sowie
5. Die Stadt Zittau wählt als Verzinsungsmethode weiterhin die
von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und
Restwertmethode.
§ 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.
6. Die Stadt Zittau wählt als Gebührenmaßstab für die Einleitungs- Zittau, 22.09.2016
gebühr der zentralen Schmutzwasserentsorgung den Frischwas- T. Zenker, Oberbürgermeister
sermaßstab. Als Gebührenmaßstab für die Grund-Gebühr der
zentralen Schmutzwasserentsorgung wählt sie den Nenndurch- Beschluss-Nr. 143/2016
fluss Q(n) der Wasserzähler. Für die Niederschlagswasserentsor- Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die Vergabe
gung wählt die Stadt Zittau die angeschlossene bebaute und be- zum Kauf eines Drehleiterfahrzeuges DLA(K) 23/12 für die Feuer-
festigte Fläche. wehr Zittau an die Firma Rosenbauer Karlsruhe GmbH & Co. KG,
7. Im Ergebnis der vorliegenden Nachkalkulation der Jahre 2014- Carl-M etz-Straße 09, 76185 Karlsruhe mit einer Angebotsbrutto-
2016 und des erforderlichen Ausgleichs der Kostenüberdeckung summe von 647.717,00 Euro.
in die Gebührenkalkulation für die Jahre 2017-2021 stellt der Zittau, 22.09.2016
Stadtrat folgende kostendeckende Gebührensätze fest: T. Zenker, Oberbürgermeister
Seite 4 ZITTAUER STADTANZEIGER 10. Oktober 2016B ESCHLÜSS E
Beschluss-Nr. 144/2016
Anlage zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertages-
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt, die Planungs- einrichtungen und Tagespflegestellen der Stadt Zittau vom 13.12.2001
leistungen der Leistungsphase 3 bis 9 in Höhe von 182.000 EUR
brutto für das Vorhaben „Straßenausbau der Schrammstraße von Teil 1 Elte rnbeiträge für Krippe- und Kinde rgartenkinde r
Friedensstraße bis Goldbachstraße“ an das Ingenieurbüro Baupla- Monatliche Elternbeiträge in EURO
nung M ilke GmbH, Bahnhofstraße 21 in 02763 Zittau zu vergeben. Betreuungsform 1. Zählkind 2. Zählkind 3. Zählkind 4. Zählkind
Die Vergabe erfolgt abschnittsweise, nunmehr die Leistungsphase 3 100,00 % 70,00 % 30,00 % 10,00 %
(Entwurfsplanung) in Höhe von 37.510 EUR brutto. Täglich bis 9 Stunden
Zittau, 22.09.2016 Krippe 183,50 128,45 55,05 18,35
T. Zenker, Oberbürgermeister Kindergarten 111,50 78,05 33,45 11,15
Täglich bis 7,5 Stunden
Krippe 152,92 107,04 45,88 15,29
Beschluss-Nr. 145/2016
Kindergarten 92,92 65,04 27,88 9,29
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt, die zur Sanie-
rung der „Schule an der Weinau“, Weinauallee 1 in Zittau erforder- Täglich bis 6 Stunden
Krippe 122,33 85,63 36,70 12,23
lichen ingenieurtechnischen Leistungen an die AIZ Bauplanungsge-
Kindergarten 74,33 52,03 22,30 7,43
sellschaft mbH, Bahnhofstraße 21 aus Zittau zu einer Nettosumme
Täglich bis 4,5 Stunden
von 74.721,76 € (88.918,89 € brutto) zu vergeben. Krippe 91,75 64,23 27,53 9,18
Zittau, 22.09.2016 Kindergarten 55,75 39,03 16,73 5,58
T. Zenker, Oberbürgermeister
Beschluss-Nr. 146/2016 Teil 2 Elte rnbeiträge für Hortkinder
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beauftragt den Oberbür- Monatliche Elternbeiträge in EURO
germeister, dem Stadtrat eine Zusammenstellung der freiwilligen Betreuungsform 1. Zählkind 2. Zählkind 3. Zählkind 4. Zählkind
Aufgaben mit der Unterteilung in Sport und Kultur mit Personalaus- 100,00 % 70,00 % 30,00 % 10,00 %
Täglich bis 6 Stunden
gaben direkt und indirekt sowie der damit verbundenen Leistungen einschl. Frühhort 65,00 45,50 19,50 6,50
im Verhältnis zum Gesamthaushalt der Stadt Zittau in Vorbereitung Täglich bis 5 Stunden
auf die HH-Diskussion vorzulegen. ohne Frühhort 54,17 37,92 16,25 5,42
Zittau, 22.09.2016 Nur Frühhort oder nach
T. Zenker, Oberbürgermeister Schulschluss bis einschl. 27,08 18,96 8,13 2,71
Mittagessen
Beschluss-Nr. 149/2016
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau schlägt der Bürgerstiftung Teil 3 Beiträge Alleinerziehender
„zivita“, gemäß seines Beschlusses 170/2012/1 vom 28.02.2013, im Monatliche Elternbeiträge in EURO
Jahr 2016 folgende 3 Einwohnerinnen/Einwohner der Stadt Zittau Betreuungsform 1. Zählkind 2. Zählkind 3. Zählkind 4. Zählkind
zur Auszeichnung vor: Horst Werner, Winfried Bruns, Jürgen Kloß. 95,00 % 65,00 % 25,00 % 5,00 %
Täglich bis 9 Stunden
Zittau, 22.09.2016
Krippe 174,33 119,28 45,88 9,18
T. Zenker, Oberbürgermeister
Kindergarten 105,93 72,48 27,88 5,58
Täglich bis 7,5 Stunden
Beschluss-Nr. 151/2016 Krippe 145,27 99,40 38,23 7,65
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die als Anlage Kindergarten 88,27 60,40 23,23 4,65
beigefügte 8. Änderungssatzung über die Erhebung von Elternbei- Täglich bis 6 Stunden
trägen in Kindertageseinrichtungen der Stadt Zittau vom 13.12.2001 Krippe 116,22 79,52 30,58 6,12
mit Wirkung zum 01.01.2017. Kindergarten 70,62 48,32 18,58 3,72
Hort 61,75 42,25 16,25 3,25
8. Änderungssatzung zur S atzung über die Erhebung von Täglich bis 5 Stunden
Hort 51,46 35,21 13,54 2,71
Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege- Täglich bis 4,5 Stunden
stellen der S tadt Zittau Krippe 87,16 59,64 22,94 4,59
(Kursivschreibung von Textteilen nur zur Sichtbarmachung der Änderungen) Kindergarten 52,96 36,24 13,94 2,79
Hort (Frühhort) 25,73 17,60 6,77 1,35
Artikel 1:
Der § 7 erhält folgenden Wortlaut:
Te il 4 Elte rnbeiträge für Gastkinder
Die geänderte Satzung tritt ab 01.01.2017 in Kraft.
Betreuungsform Tagessatz in EURO
Artikel 2: Krippe 9,00
In der Anlage zur Satzung ändern sich in Teil 1, Teil 2 und Teil 3 Kindergarten 5,50
die monatlichen Elternbeiträge auf Grund der Anhebung der Eltern- Hort 4,00
beiträge für 9 Stunden Betreuung in den Betreuungsarten:
alt geändert Te il 5 Elte rnbeiträge für Betreuungszeiten
über 9 Stunden und über die ve rtraglich
Krippe 175,00 € 183,50 € ve reinbarte Betreuungszeit in den Schul-
Kindergarten 105,00 € 111,50 € fe rien und schulfreien Tagen hinaus
Hort 62,00 € 65,00 € Betreuungsform Stundensatz in EURO
Pro begonnene Stunde
Geändert werden die Elternbeiträge für Gastkinder im Teil 4 wie folgt: Krippe 2,50
alt geändert Kindergarten 2,00
Krippe 7,00 € 9,00 € Hort 1,50
Kindergarten 4,00 € 5,50 € Wochensatz in EURO
Geändert werden die Elternbeiträge für zusätzliche Betreuungszei- Hort 17,00
ten Teil 5 wie folgt:
Die geänderte Satzung tritt ab 01.01.2017 in Kraft.
alt geändert Zittau, 22.09.2016
Hort 14,00 € 17,00 € T. Zenker, Oberbürgermeister
10. Oktober 2016 ZITTAUER STADTANZEIGER Seite 5B EKANNTMACHUNGEN
Beschluss-Nr. 152/2016
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beauftragt den Oberbür- Termine der nächsten Stadtratssitzung
germeister, Verhandlungen mit der Gemeinde Olbersdorf und den und Sitzungen der Ausschüsse
Veranstaltern der O-SEE Challenge zu führen. Ziel dieser Verhand-
lungen ist, eine dreiseitige Kooperationsvereinbarung für das Event
Verwaltungs- und Finanzausschuss (VFA)
„O-SEE Challenge“ abzuschließen. Zudem sind die weiteren Ge-
03.11.16, 18.30 Uhr, Ratssaal (Rathaus)
meinden des Naturparks Zittauer Gebirge e.V. in den Verhandlungs- S ozialausschuss (SoA)
prozess einzubeziehen.
17.10.16 und 07.11.16, 18.30 Uhr, Rathaus (Ratsaal)
Für die Verhandlungen über diese Kooperationsvereinbarung ist
Technischer und Vergabeausschuss (TVA)
eine Arbeitsgruppe, durch Wahl von 3 Vertreterinnen/Vertretern des
13.10.16 und 10.11.16, 18.30 Uhr, Haus III, Zi. 110
Stadtrates, zu bilden. Der Oberbürgermeister hat Zeitpunkt und Ort Sitzung des S tadtrates
der Verhandlungen gemeinsam mit dem Bürgermeister der Gemein-
Donnerstag, 20.10.2016 um 17.00 Uhr, Bürgersaal (Rathaus).
de Olbersdorf festzulegen.
Gegen 18.00 Uhr können die Zittauer EinwohnerInnen, Gewerbetrei-
Zittau, 22.09.2016
T. Zenker, Oberbürgermeister benden und Grundstücksbesitzer zu städtischen Angelegenheiten
Fragen stellen oder Anregungen und Vorschläge unterbreiten
Beschluss-Nr. 154/2016 (Fragestunde).
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt, am 08. Novem- Die Tagesordnung des Stadtrates und der Ausschüsse wird in den Aushang-
kästen/Verkündungstafeln (Rathaus, Verwaltungsgebäude Sachsenstraße 14,
ber 2016 zwischen 17 und 21 Uhr im Bürgersaal des Zittauer Rat- Franz-Könitzer-Straße 7, Sparkassenfiliale Zi-Nord, Löbauer Straße, Süd-
hauses eine Einwohnerversammlung durchzuführen. Die Tagesord- straße neben Bushaltestelle W.-Busch-Schule, Dittelsdorf, Drausendorf,
nung der Einwohnerversammlung soll folgende Punkte umfassen: Eichgraben, Hartau, Hirschfelde, Pethau, Schlegel und Wittgendorf) und
1. Begrüßung der Einwohnerinnen/Einwohner unter www.zittau.eu bekanntgegeben. (Änderungen sind vorbehalten).
2. Informationen/Diskussionen zu bedeutsamen Stadtangelegen-
heiten
3. Informationen/Diskussionen zum geplanten Haushalt
4. Sonstiges Öffentliche Auslegung
5. Verabschiedung der Einwohnerinnen/Einwohner
Zittau, 22.09.2016
T. Zenker, Oberbürgermeister Die Große Kreisstadt Zittau legt gemäß § 99 und § 76 SächsGemO
aus:
Anla g en un d Lag eplä n e s ind i m S tad tra ts bür o, Zi mmer 20 1, Mar kt 1 un d B es chlü ss e un ter Entwurf der Haushaltssatzung 2017/2018 mit dem
w w w.z itt au. eu in d er Rub ri k „B ürg erSt ad tra t “ (Bü rg er inf os ys t em), ei ns eh ba r. Haushaltsplan der Großen Kreisstadt Zittau
Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom
21.10.2016 bis 01.11.2016
Öffentliche Auslegung in der Stadtkämmerei, Rathaus, M arkt 1, Zimmer 314.
des Entwurfs der Fortschreibung des Im Auslegungszeitraum gelten folgende Uhrzeiten:
Einzelhandelskonzeptes Zittau M o/M i/Do 09.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Dienstag 09.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr
Freitag 09.00-12.00 Uhr
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau hat in seiner Sitzung am
22.09.2016 die Auslegung des Entwurfs der Fortschreibung des Einwohner und Abgabepflichtige können bis zum Ablauf des sie-
Einzelhandelskonzeptes Zittau in der Fassung vom 30.08.2016 benten Arbeitstages nach dem letzten Tag der Auslegung Einwen-
beschlossen (Beschluss-Nr. 114/2016). dungen gegen den Entwurf erheben. Die Einwendungen sind spätes-
tens bis zum 10.11.2016 an die Stadtverwaltung Zittau, M arkt 1,
Der Entwurf wird im Zeitraum vom 18.10. bis 18.11.2016
02763 Zittau einzureichen.
Montag/Mittwoch/Donnerstag 8-16 Uhr Zittau, 29.09.2016
Dienstag 8-18 Uhr T. Zenker, Oberbürgermeister
Freitag 8-12 Uhr
im Foyer des Rathauses Zittau, M arkt 1 zu jedermanns Einsicht
öffentlich aus gelegt.
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Ent-
wurf der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes vorgebracht
Öffentliche Mahnung
werden.
Die Stadt Zittau macht darauf aufmerksam, dass zum 15.08.2016
Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung am Entwurf des überarbei- die Grundsteuer A und B sowie Gewerbesteuervorauszahlungen
teten Einzelhandelskonzeptes wird eine Beteiligung der Behörden fällig waren. Die Abgabepflichtigen, die sich mit der Zahlung der
und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. genannten Abgaben im Rückstand befinden, werden hiermit ge-
Neben der Einsichtnahme in die aus gelegten Unterlagen besteht mäß § 13 Sächsisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz gemahnt
auch die M öglichkeit, den Entwurf des fort geschriebenen Einzel- und aufgefordert, ihrer Zahlungspflicht nachzukommen. Bitte ge-
handelskonzeptes auf der Homepage der Stadt Zittau unter
ben Sie bei der Zahlung unbedingt das Kassenzeichen des Abga-
www.zittau.de einzusehen und eine Stellungnahme abzugeben. benbescheides an. Für nicht rechtzeitig gezahlte Abgaben sind
Darüber hinaus findet am Dienstag, dem 15.11.2016, 18 Uhr im Säumniszuschläge gemäß § 240 Abgabenordnung zu zahlen.
Bürgersaal des Rathauses Zittau, M arkt 1, eine öffentliche Infor- Sie können M ahnungen umgehen, indem Sie uns eine SEPA-Basis-
mationsveranstaltung statt.
lastschriftmandat (frühere Einzugsermächtigung) erteilen. Dieses
Die mit der fachlichen Bearbeitung des Einzelhandelskonzeptes finden Sie unter http://zittau.eu/2_rathaus/buergerservice/formulare/
beauftragten Gutachter des Büros Stadt + Handel aus Leipzig wer- sepa-lastschriftmandat.pdf oder rufen Sie uns persönlich an.
den zu diesem Termin den Inhalt des Einzelhandelskonzeptes vor-
stellen und Fragen dazu beantworten. Ihre Stadtkasse
T. Zenker, Oberbürgermeister
Seite 6 ZITTAUER STADTANZEIGER 10. Oktober 2016B EKANNTMACHUNGEN
Richtlinie der Stadtverwaltung Zittau zur Ausnahmegenehmigungen
Festsetzung von Rahme ngebühren in Vollzug und Bewohnerparkausweise
der Straßenve rkehrsordnung (StVO) sowie
Die diesjährigen Ausnahmegenehmigungen zum zeitlich befristeten
der Gebührenordnung für Maßnahme n im Parken in gesperrten Bereichen der Stadt Zittau sowie zum Parken auf
Straßenverkehr (GebOSt) Bewohnerparkplätzen verlieren zum 31.12.2016 ihre Gültigkeit. Die
1. Diese Richtlinie ist eine innerbehördliche Verwaltungsvor- Genehmigungen für das Jahr 2017 können ab sofort im Bürgeramt,
schrift und gilt für alle Angestellten, die mit dem Vollzug der Referat Stadtordnung der Stadtverwaltung Zittau beantragt werden.
Ausnahmegenehmigungen und Bewohnerparkausweise werden auf
Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie der Gebührenord-
nung für M aßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) beauf- Antrag aus gegeben. Einen Anspruch auf Erteilung hat, wer meldebe-
tragt sind. hördlich registriert ist und dort tatsächlich wohnt. Jeder Bewohner erhält
nur einen Parkausweis für einen für ihn als Halter zugelassenes oder
2. Die Richtlinie regelt die Gebührenbemessung von Amts-
handlungen, für die nach der Anlage zu § 1 GebOSt Rah- nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug. Bei Abholung
mensätze vorgesehen sind und orientiert sich am jeweiligen sind der Personalausweis, Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung
Teil 1 und bei Fremdnutzern die Zustimmung des Fahrzeughalters sind
durchschnittlichen Verwaltungsaufwand (§ 6 GebOSt i.V.m.
im Original vorzulegen. Die Anträge sind zu richten:
§ 9 Abs. 1 Nr. 1 VwKostG.)
3. Bei der Festsetzung der Gebühr sind darüber hinaus im Ein- • per Post an Stadtverwaltung Zittau, PF 1458, 02754 Zittau
zelfall die Bedeutung, der wirtschaftliche Wert oder der • per Fax an 03583/752 454
sonstige Nutzen der Amtshandlung für den Gebührenschuld- • durch Einwurf des Antrages in den Briefkasten am Rathaus oder
ner angemessen zu berücksichtigen. Franz-Könitzer-Straße 7
Die in dieser Richtlinie aufgeführten Rahmengebühren stel- • per E-M ail an ordnungsamt@zittau.de (Halternachweis anfügen)
len nur Anhaltspunkte für eine ordnungs gemäße Gebühren- • per Internet (www.zittau.de)
festsetzung dar.
4. Bei der Festsetzung der Gebühren nach Anlage zu § 1 Geb-
Die Vergabe erfolgt dann ab dem 14.11.2016 im Bürgeramt, Referat
OSt ist die Rahmengebühr regelmäßig entsprechend den
Stadtordnung der Stadtverwaltung Zittau, Zimmer 206.
Tarifen der beiliegenden Anlage zu bemessen. Die Anlage ist
Hinweis: Eine vorherige Beantragung verkürzt die Wartefrist bei der
wesentlicher Bestandteil dieser Richtlinie.
Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 01.01.2017 in Kraft. Abholung.
D. Gührig
T. Zenker, Oberbürgermeister Referatsleiterin Stadtordnung
Gebühr für die Beantragung, Bearbeitung und Vergabe Versteigerung
von Sonder-/Ausnahmegenehmigungen von Fundsachen
(Gebührensatzung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Geb OSt), Anlage 1)
Das Bürgeramt der Stadt-
I. Geb. Nr. 264 tätig sind zu bzw. wo das öffentliche Interesse verwaltung Zittau verstei-
Rahmenbetrag: 10,20-767,00 € im Vordergrund steht: 30,00 € gert am 15. Oktober 2016
um 9.00 Uhr in der Feuer-
1) AG zum Befahren und zeitlich befristetes Par- wache Zittau, Franz-Kö-
ken gesperrter Bereiche: Z. 290/Z. 242 StVO nitzer-Str. 9/11, öffentlich
II. Geb. Nr. 265
- gewerbliche Nutzung: nicht abgeholte Fundsa-
Rahmenbetrag: 10,20-30,70 € chen. Angeboten werden
bis 6 M onate 80,00 €
1) Bewohnerparkplatz für Bewohner neben Handys, ein Rasen-
ab 7. M onat 160,00 € mäher, Fallrohre und Dach-
(auch Studenten, Azubis oder Berufspendler
- Handwerker rinnen, ein Rollwagen mit
mit Wohnsitz):
1 Tag 18,00 € Schlauch, eine M otorrad-
bis 6 M onate 15,00 € jacke, ein mit Werkzeug
1 Woche 25,00 €
ab 7. M onat 30,00 € gefüllter Werkzeugschrank
2) AG zum ganztägigen Parken auf Sonderpark- und natürlich Fahrräder.
2) Bewohnerparkausweis Gäste:
plätzen: Z. 314/ZZ StVO Die zu versteigernden Sa-
15,00 €/bis max. 1 Woche chen können in der Zeit
- gewerbliche Nutzung:
20,00 €/bis max. 2 Wochen von 08.30-9.00 Uhr besich-
bis 6 M onate 80,00 €
tigt werden, ehe danach die
- Allgemeine und Pendler Versteigerung beginnt. Das
ab 7. M onat 160,00 € III. Geb. Nr. 399 Bürgeramt weist darauf
3) AG zum Befahren in Fußgängerzonen Rahmengebühr: 12,80 € hin, dass die ersteigerten
Gegenstände sofort bar zu
Z. 242 StVO: 15,00 € 1) Änderungen von Genehmigungen auf persönli-
bezahlen und ent gegenzu-
4) AG Tageskarte: 18,00 €/Tag chen Antrag: 5,00 € nehmen sind.
5) Gebührenminderung zu Pkt. 1 und Pkt. 2: (nach § 6 Verwaltungskostensatzung der Stadt
D. Gührig
Trifft nur für Institutionen, die gemeinnützig Zittau) Referatsleiterin Stadtordnung
10. Oktober 2016 ZITTAUER STADTANZEIGER Seite 7B EKANNTMACHUNGEN
Ersatzbekanntmachung über das Inkrafttreten der 1. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. XXI „Wohnbebauung Eichgraben - Am Walde“
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau hat am Die beschlossene S atzung der 1. Änderung des wenn sie nicht innerhalb
22.09.2016 mit Beschluss-Nr. 115/2016 die 1. Bebauungsplanes Nr. XXI „Wohnbebauung eines Jahres seit dieser Be-
kanntmachung des Bebau-
Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXI „Wohn- Eichgraben - Am Walde“ tritt mit der Bekannt-
ungsplanes schriftlich ge-
bebauung Eichgraben - Am Walde“ bestehend aus machung, entsprechend § 10 Abs. 3 BauGB, in genüber der Stadt Zittau
Kraft. unter Darlegung des die
Teil A - Planzeichnung, in der Fassung vom Verletzung begründenden
12.04.2016 mit redaktionellen Ergän- Jedermann kann den o.g. Bebauungsplan sowie die Sachverhalts geltend ge-
zungen vom 09.08.2016 beigefügte Begründung in der Stadtverwaltung macht worden sind.
Teil B - Textlichen Festsetzungen, in der Fas- Zittau, Baudezernat, Referat Stadtplanung, Sach- Auf die Vorschriften des
sung vom 12.04.2016 mit redaktionel- senstraße 14, Zimmer 108 während der Dienststun- § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2
len Änderungen vom 09.08.2016 den sowie Abs. 4 BauGB über
M o/M i/Do 8-12 Uhr und 13-16 Uhr die Entschädigung von
nach den Vorschriften des Baugesetzbuches dienstags 8-12 Uhr und 13-18 Uhr durch den Bebauungsplan
freitags 8-12 Uhr eintretenden Vermögens-
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
(Termine auch nach Vereinbarung) nachteilen sowie über die
vom 23.09.2004 (BGBl. I S.2414), zuletzt geändert
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Fälligkeit und das Erlöschen
durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober entsprechender Entschädi-
2015 (BGBl. I S. 1722), als Satzung beschlossen. Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird auf die nachfol- gungsansprüche wird hinge-
genden Rechtsfolgen hingewiesen: wiesen. Ein Entschädigungs-
Die Begründung in der Fassung vom Unbeachtlich werden anspruch erlischt, wenn
12.04.2016 mit redaktionellen Ergänzungen/ - gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 BauGB alle nach nicht innerhalb von drei
§ 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtli- Jahren nach Ablauf des Ka-
Änderungen vom 09.08.2016 wurde gebilligt. chen Verletzungen der dort bezeichneten Verfah- lenderjahres, in dem die in
rens- und Formvorschriften, § 44 Absatz 3 Satz 1 BauGB
Der in der beigefügten Übersichtskarte dargestell- - gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 2 BauGB eine unter bezeichneten Vermögens-
te räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB be- nachteile eingetreten sind,
Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke Nr. achtliche Verletzung der Vorschriften über das die Fälligkeit des Anspru-
2903, 2904, 2905, 2906, 2907, 2908, 2909, 2910, Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flä- ches herbeigeführt wird.
chennutzungsplanes und Außerdem kann gemäß § 4
2911, 2912, 2913, 2914, 2915, 2916, 2917, 2918,
- gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 3 BauGB alle nach Abs. 4 der Sächsischen Ge-
2919, 2920, 2921, 2922, 2923, 2924, 2927, 2928, § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche M ängel meindeordnung in der zur
2929, 2930 und 2931 der Gemarkung Zittau. des Abwägungsvorgangs, Zeit gültigen Fassung eine
Verletzung von Verfahrens-
und Formvorschriften nach
der Gemeindeordnung beim
Zustandekommen des Be-
bauungsplanes nach Ablauf
eines Jahres seit dieser Be-
kanntmachung nicht mehr
geltend gemacht werden,
wenn sie nicht schriftlich
innerhalb eines Jahres seit
Bekanntmachung des Be-
bauungsplanes gegenüber
der Stadt Zittau unter Be-
zeichnung des Sachverhalts,
der die Verletzung begrün-
den soll, geltend gemacht
worden ist. Dies gilt nicht,
wenn die Ausfertigung un-
terblieben oder fehlerhaft
erfolgt ist, oder wenn Vor-
schriften über Öffentlichkeit
der Sitzungen, die Genehmi-
gung oder die Bekanntma-
chung des Bebauungsplanes
verletzt worden sind.
Thomas Zenker
Oberbürgermeister
Seite 8 ZITTAUER STADTANZEIGER 10. Oktober 2016B EKANNTMACHUNGEN
Überarbeitung der Gestaltungssatzung
Die Stadt Zittau verfügt seit 1992 über eine örtliche Bauvorschrift, staltungssatzung von Zittau“ zu bewerben. Die Veranstaltung
die besondere Anforderungen an die Gestaltung baulicher Anlagen wird voraussichtlich am 25. Oktober, von 17.00 bis ca. 21 Uhr in
für den Bereich des historischen Zittauer Stadtzentrums und daran einer Arbeitsgruppe mit maximal 30 Personen stattfinden.
angrenzende Grundstücke enthält. Diese Gestaltungssatzung hat sich
als Instrument für die Bewahrung des Stadtbildes der Altstadt Zit- Bei Interesse richten Sie Ihre formlose Bewerbung mit Angabe
taus und zur gestalterischen Einflussnahme auf eine behutsame Er- Ihrer Interessenslage bis zum Freitag, dem 14.10.2016, per Post an
neuerung grundsätzlich bewährt. Das zeigen zahlreiche Beispiele die S tadtverwaltung Zittau (PF 1458 in 02763 Zittau) oder per
bereits erfolgter Bestandssanierung, die in Verbindung mit weiteren E-M ail an stadtplanung@zittau.de. Sollten mehr Bewerbungen ein-
stadtbildprägenden Gebäuden die baukulturelle Bedeutung der Stadt gehen als die beabsichtigte Gruppengröße es ermöglicht, entscheidet
Zittau widerspiegeln. das Los nach der M aßgabe, dass alle Interessenslagen im Werkstatt-
gespräch vertreten sind. Der verbindliche Zeitpunkt und Veranstal-
Die bestehende Gestaltungssatzung soll nach nunmehr 25 Jahren tungsort wird Ihnen mit der Entscheidung über eine Teilnahme mit-
weiterentwickelt und den veränderten Rahmenbedingungen ange- geteilt.
passt werden.
Darüber hinaus besteht nach der Erarbeitung des Entwurfes der
In einem Werkstattgespräch möchte die Stadt mit Zittauer Einwoh- aktualisierten Gestaltungssatzung und Billigung des Inhaltes durch
nerInnen, EigentümerInnen, interessierten Fachkundigen und Ge- den Stadtrat für jeden die M öglichkeit, bei der öffentlichen Ausle-
werbetreibenden im Satzungsgebiet (s. Übersichtsplan) ins Gespräch gung des Entwurfs im Foyer des Zittauer Rathauses Einsicht zu
kommen, sodass im Rahmen der Überarbeitung der Gestaltungssat- nehmen und Anregungen oder Hinweise einzubringen. Der Ausle-
zung die verschiedenen Interessenslagen frühzeitig einfließen und gungszeitraum wird rechtzeitig im Zittauer Stadtanzeiger bekannt
abgewogen werden können. gemacht.
Aus diesem Grund besteht die M öglichkeit, sich zur aktiven Mit- Ralph Höhne
wirkung in diesem Werkstattgespräch „Überarbeitung der Ge- amt. Baudezernent
10. Oktober 2016 ZITTAUER STADTANZEIGER Seite 9B EKANNTMACHUNGEN
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Stadtverwaltung Zittau g.) Ausführungszeitraum: 01.01.2017-31.12.2018
Zittau, am 05.09.2016 h.) Vergabeunterlagen sind unter folgender E-M ailadresse anzufor-
Baudezernat - Bauamt dern: j.neumann@zittau.de
Referat Hochbau Die Unterlagen werden elektronisch ab dem 10.10.2016 ver-
schickt.
Stadtve rwaltung der Großen Kreisstadt Zittau i.) Frist für die Einreichung der Angebote: 02.11.2016 bzw.
03.11.2016 (genauer Zeitraum siehe Punkt m.)
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
j.) Die schriftlichen und mit dem roten Angebotskennzettel verse-
henen Angebote sind zu richten an: S tadtverwaltung Zittau,
a.) Öffentlicher Auftraggeber: Hausadresse:
Baudezernat, Bauamt, Referat Bauverwaltung, Zentrale
Stadtverwaltung Zittau Sachsenstraße 14
Vergabestelle, S achsenstraße 14, Zimmer 204, 02763 Zittau.
Baudezernat 02763 Zittau
k.) Angebote sind in Deutsch abzufassen.
Bauamt, Referat Hochbau
l.) Bei der Eröffnung der Angebote sind zugelassen:
Postfach 1458 Bieter oder deren bevollmächtigten Vertreter.
02754 Zittau m.) Datum, Uhrzeit und Ort der Eröffnung der Angebote:
Tel.: (0 35 83) 75 23 32
Los 1: Elektroinstallation: 02.11.2016, 12.30 Uhr,
Fax.: (0 35 83) 75 23 46
Los 2: Heizung/Lüftung/Sanitär: 02.11.2016, 13.00 Uhr,
b.) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung Los 3: Blitzschutz und Erdungsanlagen: 02.11.16, 13.30 Uhr,
Vergabe Nr.: 2016-159/“Los Nr.“/RH
Los 4: Rohbauarbeiten: 02.11.2016, 14.00 Uhr,
c.) Art des Auftrages: VOB - Bauverträge
Los 5: Zimmerer- und Holzbauarbeiten: 02.11.2016, 14.30 Uhr,
d.) Ort der Ausführungen: Gebäude und sonstige Einrichtungen der Los 6: Trockenbauarbeiten: 02.11.2016, 15.00 Uhr,
Stadtverwaltung Zittau im Stadtgebiet und den Ortsteilen
Los 7: Dachdecker- und Klempnerarbeiten: 02.11.16, 15.30 Uhr,
e.) Art und Umfang der Leistungen:
Los 8: Fliesen- und Plattenarbeiten: 02.11.2016, 16.00 Uhr,
Los 1: Elektroinstallation, Los 9: Tischlerarbeiten: 02.11.2016, 16.30 Uhr,
Los 2: Heizung/Lüftung/Sanitär, Los 10: M etallbau- und Schlosserarbeiten: 03.11.16, 12.30 Uhr,
Los 3: Blitzschutz und Erdungsanlagen,
Los 11: Verglasungsarbeiten: 03.11.2016, 13.00 Uhr,
Los 4: Rohbauarbeiten (M aurer-, Putz-, Beton-, Estrich-, Los 12: M alerarbeiten: 03.11.2016, 13.30 Uhr,
Stemm- und Einsetzarbeiten), Los 13: Bodenbelagsarbeiten: 03.11.2016, 14.00 Uhr,
Los 5: Zimmerer- und Holzbauarbeiten,
Los 14: Parkettlegearbeiten: 03.11.2016, 14.30 Uhr,
Los 6: Trockenbauarbeiten, Los 15: Naturwerksteinarbeiten: 03.11.2016, 15.00 Uhr,
Los 7: Dachdecker- und Bauklempnerarbeiten, Los 16: Gerüstbauarbeiten: 03.11.2016, 15.30 Uhr,
Los 8: Fliesen- und Plattenarbeiten,
Los 17: Kanalbauarbeiten: 03.11.2016, 16.00 Uhr
Los 9: Tischlerarbeiten,
Los 18: Kanalreinigung: 03.11.2016, 16.30 Uhr.
Los 10: M etallbau- und Schlosserarbeiten,
S tadtverwaltung Zittau, Baudezernat, Referat Bauverwal-
Los 11: Verglasungsarbeiten,
tung, Zentrale Vergabestelle, Sachsenstraße 14, Zimmer 204.
Los 12: M alerarbeiten, n.) Zahlungsbedingungen: nach VOB/B.
Los 13: Bodenbelagsarbeiten,
o.) Nachweise für die Bewertung der Eignung des Bieters:
Los 14: Parkettlegearbeiten,
Die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder
Los 15: Naturwerksteinarbeiten,
das Register der IHK seines Sitzes oder Wohnsitzes.
Los 16: Gerüstbauarbeiten, p.) Ende der Zuschlags-Bindefrist: 30.11.2016
Los 17: Kanal- und Tiefbauarbeiten,
q.) Änderungsvorschläge oder Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Los 18: Kanalreinigung.
r.) Nachprüfstelle: Landratsamt Görlitz, Dezernat 2, Amt für Hoch-
f.) Auskünfte zu den Ausschreibungen erteilt:
und Tiefbau, Frau M arafke, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz.
Stadtverwaltung Zittau, Baudezernat, Bauamt, Referat Hochbau,
Herr Schneider, Sachsenstraße 14, Zimmer 209,
Zittau, 05.09.2016
Telefon: (03583) 752 348, E-M ail: h.schneider@zittau.de Ralph Höhne, amt. Baudezernent
Seite 10 ZITTAUER STADTANZEIGER 10. Oktober 2016B EKANNTMACHUNGEN
Bekanntmachung zur Straßenreinigung und zum Impressum: Herausgeber: Stadt-
verwaltung Zittau, Oberbürgermeis-
Winterdienst in der Stadt Zittau und den Ortsteilen ter Thomas Zenker, Markt 1, 02763
Zittau Redaktion und Satz: Amt
Der Gesetzgeber schreibt die Reinigung und den und gefährliche Stellen) werden so lange behan- fü r Wirtschaft, Tourismus, Öffent-
Winterdienst auf öffentlichen Straßen und Plätzen delt, bis sie „frei“ sind. Erst dann werden die Stra- lichkeitsarbeit, Markt 1,
aus Gründen der Verkehrssicherheit für die Stadt- ßen der Dringlichkeitsstufen B und C behandelt. 02763 Zittau, Tel.: 03583/752154,
verwaltung sowie die Bürger (Eigentümer oder Der Winterdienst auf den Straßen erfolgt nach Fax: 03583/752193, E-Mail:
Pächter eines erschlossenen Grundstückes = im dem Sächsischen Straßengesetz und wird nach presse@zittau.de. Für die Inhalte
offiziellen Sprachgebrauch Anlieger) vor. Grund- M aßgabe der tatsächlichen und finanziellen Leis- der Texte zeichnen die Verfasser
lage für die Reinigung und den Winterdienst in der tungsfähigkeit der Kommune durchgeführt. Der
Stadt Zittau und den Ortsteilen sind das Sächsische Verkehrsteilnehmer hat die Straße so hinzuneh- ver-antwortlich. Texte soweit nicht
Straßengesetz vom 21.01.1993 (rechtsbereinigt am men, wie sie sich in ihrem jeweiligen Zustand angegeb en: Pressestelle Druck und
01.08.2008) und die Gehwegreinigungssatzung präsentiert und sein Fahrverhalten den Umständen Verteilung: Graphische Werk-
vom 26.04.2007. anzupassen. stätten Zittau GmbH, An der Sport-
Anlieger sind entsprechend der Gehwegreini- halle 2, 02763 Zittau Auflage:
I. Reinigung - Wer ist für was zuständig und gungssatzung verpflichtet, Winterdienst auf dem 5.000 Stück, Nachdruck, auch
wann? Gehweg vor ihrem Grundstück in der Zeit zwi-
auszugsweise, nicht gestattet.
Der Eigenbetrieb Kommunale Dienste Hirschfelde schen 07.00 Uhr und 20.00 Uhr und an den Wo-
Fotos: Ronny Hauck, Stadtverwal-
und die Städtische Dienstleistungs-GmbH Zittau chenenden und Feiertagen zwischen 09.00 Uhr
sind im Auftrag der Stadt Zittau tätig. Sie reinigen und 20.00 Uhr durchzuführen. tung Zittau, Dagmar Köhler, Intern.
kommunale Straßen, Geh- und Radwege, Plätze Als Beginn der Räum- und Streupflicht ist zu ver- Zusammenarb eit, Städtische Muse-
und Flächen vor städtischen Grundstücken ent- stehen, dass zu Beginn des Hauptberufsverkehrs en Zittau, Kita „Bummi“, Kinder-
sprechend der Kehrpläne. (07.00 Uhr) bereits alle zu streuenden Straßen und haus Waldhäusl, Tierpark Zittau
Anlieger sind verpflichtet, Gehwege vor bzw. Gehwege abgestreut sein müssen. Erscheinungsweise: monatlich
entlang ihres Grundstückes zu reinigen. Zu beachten ist, dass Zugänge zu Querungshilfen
(11 Ausgaben im Jahr). Der Zittauer
Davor liegende kombinierte Geh- und Radwege für Fußgänger, zu Fußgängerfurten von Ampeln
Stadtanzeiger ist an folgend en
sowie Bushaltestellen sind unter Beachtung der und zu Bordsteinabsenkungen für Rollstuhlfahrer
eigenen Sicherheit ebenfalls zu betreuen. Dazu zu schaffen sind. Davor liegende Gehwege an Stellen kostenlos erhältlich: Zittau:
zählen auch Flächen am Rande der Fahrbahn, die kombinierten Geh- und Radwegen sowie Bushal- Stadtverwaltung (Rathaus,
gefahrlos zu reinigen sind, wenn Gehwege auf testellen sind unter Beachtung der eigenen Sicher- Technisches Rathaus, Einwohner-
keiner Straßenseite vorhanden sind. Die Arbeiten heit ebenfalls zu betreuen. An den Bushaltestellen meldeamt), T-Info, Stadtwerke
sind bei ständiger Vorsicht und gegenseitiger muss großzügig geräumt werden, damit ein siche- Zittau GmbH, Wohnbaugesellschaft
Rücksichtnahme durchzuführen. Eine Haftung der res Ein- und Aussteigen gewährleistet ist. Gehwe- Zittau mbH, Wohnungsgenossen-
kommunalen Unfallfürsorge besteht nicht. ge sind so zu räumen, dass ein gefahrloser Fuß-
schaft Zittau, HS Zittau/Görlitz,
Die Reinigung ist so durchzuführen, dass eine gängerverkehr möglich ist. Der geräumte Schnee
Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, ist so am Gehweg oder der Fahrbahn zu lagern, Sparkasse Oberlausitz-
insbesondere eine Gesundheitsgefährdung infolge dass der Fahrzeugverkehr auf der Fahrbahn nicht Nieders chlesien, DEVK-
von Verunreinigung der Reinigungsflächen, ver- behindert oder gefährdet wird und Schmelzwasser Versich erung (Bahnho f), Ärzte
mieden wird. ungehindert abfließen kann. Die zu räumende Ortsteile: Verteilung in jedem
Die Flächen sind von Laub, Wildwuchs und Unrat, Fläche darf nicht beschädigt werden. Zum Haushalt, Hirsch felde: Ges chäfts-
z.B. weggeworfenes Verpackungsmaterial, zu Bestreuen sind handelsübliche Streu- oder Auftau- stelle der Stadtverwaltung Zittau,
reinigen. Verunreinigungen, die im Zusammen- mittel zu verwenden.
Rosenstraße 3 Online-Ausgabe:
hang mit der Anlieferung und Lagerung von Han- Der zum Winterdienst Verpflichtete muss organi-
delswaren oder Bau- und Brennstoffen stehen, sind satorische M aßnahmen treffen, damit auch wäh- unter www.zittau.eu Abonnement:
zu beseitigen. Reste von Streugut nach der Winter- rend seiner Abwesenheit auf einen Wintereinbruch Versandkosten freies Abo fü r Zittau
periode sind zu entfernen. reagiert werden kann, d.h., er muss eine bei Bestellung durch Coupon,
Der Kehricht ist über die Abfallbehälter des Ver- „Ersatzperson“ mit der Durchführung beauftragen. Jahresabonn ement für Bewohner
pflichteten zu entsorgen. Die zu reinigende Fläche Es können auch entsprechende Firmen bzw. Haus- außerh alb der Stadt Zittau über
darf nicht beschädigt werden. meisterservice beauftragt werden. Der Eigentümer Postversand zum Preis von 18,70 €.
Weitere Informationen sind aus der Gehwegreini- bleibt dennoch in der Pflicht. Er muss Stichproben
Die Au fnahme eines Abonnem ents
gungssatzung der Stadt Zittau zu entnehmen. durchführen, um zu prüfen, ob der Winterdienst an
seinem Objekt richtig vollzogen wird. Wenn der ist bei anteiligem Abonnementpreis
II. Winterdienst - Wer ist für was zuständig und Winterdienst vollständig unterlassen bleibt, han- jederzeit möglich. Das Abonnement
wann? delt der Eigentümer ordnungswidrig und kann mit ist mit einer Frist von 1 Monat zum
Der Eigenbetrieb Kommunale Dienste Hirschfelde einer Geldbuße geahndet werden. Jahresend e schri ftlich kündbar.
und die Städtische Dienstleistungs-GmbH Zittau Weitere Informationen sind der Gehwegreini- Anzeigen im Ortschaftsteil:
sind im Auftrag der Stadt Zittau tätig. Sie räumen gungssatzung der Stadt Zittau zu entnehmen.
Graphisch e Werkstätten Zittau
und streuen kommunale Straßen und Gehwege,
Ralf Höhne GmbH, An der Sporthalle 2,
öffentliche Wege und Plätze sowie vor städtischen
Grundstücken in der Zeit zwischen 04.00 Uhr und amtierender Baudezernent 02763 Zittau, Tel. 03583/5865590,
20.00 Uhr und an den Wochenenden sowie Feier- E-Mail: anzeigen@g wz.io
tagen in der Zeit zwischen 06.00 Uhr und 20.00 Das Straßenreinigungsverzeichnis Zittau ein- (nur Gesch äftsan zeigen, keine
Uhr entsprechend eines Winterdienstplanes. schließlich Ortsteile liegt zur Einsichtnahme im Danksagungen und Todesanzeigen,
Der Winterdienst auf den Straßen wird in Dring- Stadtratsbüro (Rathaus), im Bauamt (Sachsen- keine politische Parteien, Wähler-
lichkeitsstufen unterteilt (A, B, C). Die Straßen der straße 14) und im ehemaligen Gemeindeamt vereinigungen und Gruppierung en).
Stufe A (Straßen von höherer Verkehrsbedeutung Hirschfelde aus.
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