Herzlich willkommen im Spital Interlaken - Informationen für unsere Gäste - Spitäler fmi AG
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Herzlich willkommen im Spital Interlaken Informationen für unsere Gäste Eine Information der Spitäler fmi AG www.spitalfmi.ch
n Herzlich willkommen Wir begrüssen Sie herzlich im Spital Interlaken. Ein Spitalaufent- halt ist mit vielen Fragen und Unsicherheiten verbunden. Diese Wegleitung soll Ihnen helfen, Ihre Zeit im Spital vorzube- reiten und sich bei uns zurechtzufinden. Die Wegleitung umfasst generelle Informationen zu Ihrem Spitalaufenthalt und klärt Sie über spezifische Rechte und Pflichten als Patienten unseres Spitals auf. Wir setzen alles daran, um Ihren Aufenthalt in unserem Spital so angenehm wie möglich zu gestalten. Sie dürfen auf unsere fachliche Professionalität und unsere sorgfältige Begleitung zählen. Sofern Sie Fragen haben, können Sie sich jederzeit an das Pflegefachpersonal oder Ihre Gastgeberin/Ihren Gastgeber wenden. Wir wünschen Ihnen einen guten Aufenthalt und hoffen, dass Sie Allgemeine Informationen sich bei uns wohl fühlen. Der Eintritt Ihre Spitäler fmi AG, Spital Interlaken Die Wahl des Zimmers Der Aufenthalt Ihre Rechte und Pflichten Der Austritt 1
n Allgemeine Informationen Öffentliche Verkehrsmittel Unser Spital lässt sich gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen. Die Bushaltestelle befindet sich direkt vor dem Haus. Parkplätze Unser Parkplatzangebot ist beschränkt und die Parkplätze ge- bührenpflichtig. Während eines stationären Aufenthalts bitten wir Sie, das eigene Fahrzeug nicht auf unserem Areal zu parkieren. Bitte beachten Sie zudem, dass Sie bei Ihrem Austritt evtl. noch nicht in der Lage sind, ein Fahrzeug selbst zu lenken. Orientierung Die Beschilderung im Eingangsbereich und auf allen Stock- werken des Spitaltrakts weist Ihnen den richtigen Weg zu den verschiedenen Kliniken, Praxen und Spitalräumlichkeiten. n Haus A Auch die Mitarbeiterinnen am Haupteingang oder die zuständigen Alpines Notfallzentrum | Tagesklinik | OPS Pflegefachpersonen unterstützen Sie bei der Orientierung in n Haus E unserem Spital sehr gerne. Cafeteria/Kiosk | Chir. und med. Ambulatorium | Hals-, Nasen-, Ohrenkrankheiten | Kardiologie | Labor | Onkologie | Physio- Öffnungszeiten des Haupteingangs therapie | Pneumologie | Psychiatrie | Raum der Stille | Restaurant Montag– Samstag 6.30 – 21.30 Uhr n Haus K Sonntag 8.00 – 21.00 Uhr Apotheke | Bettenstationen | Dialyse | Gastroenterologie Gynäkologie/Geburtshilfe | Intensivpflegestation | Privatstation Radiologie | Schlaflabor n Haus T Spitaladministration | Spitalseelsorge n Haus P Psychiatrie n Haus B Bildungszentrum bzi n Haus S Psychiatrie Station 2 3
n Checkliste Eintritt Persönliche Papiere/Schriften Krankenkassen-/Versicherungsausweis oder Kostengutsprache n Der Eintritt Pass oder Identitätskarte, evtl. Ausländerausweis Wöchnerinnen: Familienbüchlein Aufnahme Ausländerinnen: Heiratsurkunde Die Eintrittsunterlagen erhalten Sie in der Regel im Voraus Ledige: Niederlassungsbewilligung, Anerkennungsschein zugestellt. Melden Sie sich bitte zur vereinbarten Zeit am (falls vorhanden) Empfang. Die Patientenaufnahme ist Ihnen bei der Erledigung Medizinische Unterlagen der Formalitäten gerne behilflich. Blutgruppenkarte, Impfausweis, Allergiepass (falls vorhanden) Wertsachen/Bargeld gültige IV-Verfügung (falls vorhanden) Nehmen Sie bitte nach Möglichkeit keine Wertsachen und nur Röntgenbilder (falls vorhanden) wenig Bargeld mit. Für Schmuck, andere Wertsachen sowie für Medikamente, die Sie zur Zeit einnehmen (inkl. Verpackung) sämtliche persönliche Gegenstände wie auch für mitgebrachte Medikamentenkarte (falls vorhanden) Prothesen und medizinische Hilfsmittel (z. B. Hörgeräte) über- Unterlagen zu Arzneimittelallergien nehmen wir keine Haftung. Einige Zimmer verfügen über Quickkarte (bei Blutverdünnung) abschliessbare Wertfächer. Bargeld/Wertsachen können gegen Diabetiker: Blutzuckerkontrollbüchlein, Pen, Quittung auch beim Empfang deponiert werden. Insulin-Ampullen, Messgerät Portha-Cath-Pass Piercings/Tattoos Persönliche Effekten Vor radiologischen Untersuchungen sowie Operationen müssen Bitte bringen Sie nur das Nötigste für Ihren Spitalaufenthalt mit: Piercings zwingend entfernt werden, ansonsten kann es Pyjama oder Nachthemd bei Operationen zu starken Verbrennungen kommen und in der Hausanzug oder Trainer Radiologie zu nicht verwertbaren Bildern. Wird auf das Entfernen Hausschuhe (falls angezeigt: Turnschuhe für Gehtraining) der Piercings verzichtet, lehnen wir jegliche Haftung ab. Auch Unterwäsche Tattoos können zu Verbrennungen bei radiologischen Unter- Persönliche Toilettenartikel suchungen führen. Bitte besprechen Sie dies mit dem behandeln- Sehhilfen wie z. B. Brillen, Linsen den Arzt. Hörgerät mit Ersatzbatterien Lesestoff Taschengeld Postcard, EC-/Kreditkarte (falls vorhanden) Bei Kindern: Lieblingsspielzeug, Plüschtierli, «Nuscheli» usw. Toilettenwäsche stellt Ihnen das Spital zur Verfügung. Das Waschen der persönlichen Wäsche ist Sache der Patienten bzw. deren Angehörigen. Für Patientenwäsche wird keine Haftung übernommen. 4 5
Familienzimmer Für Wöchnerin, Säugling und Partner. Verlangen Sie hierzu unseren separaten Prospekt auf der Geburtsabteilung. Bitte klären Sie vor Ihrem Spitaleintritt ab, für welche Aufenthalts- klasse Sie versichert sind und wie weit Ihre Versicherung die gewünschten Leistungen abdeckt. Allfällige, nicht durch Ihre Versicherungspolice gedeckte Kosten gehen voll zu Ihren Lasten. Wir möchten vermeiden, dass Ihnen im Zusammenhang mit der Rechnung ungedeckte Kosten entstehen. Zusatzkosten können bei einem Aufenthalt in einem Halbprivat- oder Privatzimmer entstehen. Die Höhe der Kosten für den Auf- enthalt in diesen Zimmerkategorien können Sie der Tarifordnung entnehmen. n Die Wahl des Zimmers Allgemein- und Halbprivatpatienten haben die Möglichkeit, gegen entsprechenden Aufschlag ein 2- resp. 1-Bettzimmer zu buchen. Das Spital Interlaken bietet Ihnen für den stationären Aufenthalt Voraussetzung ist, dass entsprechende Zimmer verfügbar sind. folgende Zimmerkategorien an: Haben Sie diesbezüglich Fragen an unser Spital, dann melden Allgemein-Zimmer mit max. 3 Betten Sie sich während der Bürozeiten an die Bettendisposition, Telefon 033 826 26 04. Halbprivat-Zimmer mit 2 Betten Privatzimmer mit 1 Bett Muki-Zimmer Wenn Sie als Elternteil Ihr Kind während des Spitalaufenthalts begleiten möchten, organisieren wir Ihnen gerne eine Über- nachtungsmöglichkeit bei Ihrem Kind (Zusatzbett/Begleitbett im Zimmer, kostenpflichtig). 6 7
n Der Aufenthalt Pflegerische Betreuung Sie werden von einer kompetenten Pflegecrew betreut. Die Wir legen grossen Wert darauf, Ihren Aufenthalt so angenehm wie Hauptverantwortung für die Pflegeleistung obliegt stets einer möglich zu gestalten. Ihre Betreuung wird durch ein Team von dipl. Pflegefachperson. Diese begleitet den gesamten Pflege- Ärztinnen und Ärzten, Pflegefachpersonen sowie Gastgeberinnen prozess und steht ihren Kolleginnen (Fachfrauen Gesundheit und/ und Gastgeber rund um die Uhr sichergestellt. oder Studierenden) beratend und unterstützend zur Seite. Die durchgehende Betreuung während 24 Stunden haben zur Ärztliche Betreuung Folge, dass sich viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wechselnd Die Verantwortung für Ihre Behandlung trägt die Ärztin oder der um Sie kümmern. Der Informationsfluss wird mit Hilfe der Arzt. Sie oder er beantwortet Ihnen Fragen, die Ihre Krankheit Dokumentation und entsprechenden Übergaben an die nächste oder Ihren Unfall betreffen. Für Notfallsituationen ist rund um die Schicht gewährleistet. Sollten Sie Anliegen an die Führung Uhr ein Ärzteteam auf Abruf bereit. haben, dann zögern Sie nicht, nach der Stationsleitung oder der Pflegeleitung zu verlangen. Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie. 8 9
Gastgeberin/Gastgeber Anästhesie/Narkose Die Gastgeberin/der Gastgeber kümmert sich um alle nicht- Wenn Sie sich einem operativen Eingriff unterziehen müssen, medizinischen Bedürfnisse und Anliegen der Patientinnen und wird dafür entweder eine Voll- oder Teil-Narkose notwendig sein. Patienten. Sie/er begleitet diese ab Beginn ihres Aufenthalts bis zum Austritt. Dabei sorgt sie/er für einen optimalen Ablauf auf In der Regel wird das Anästhesiegespräch vor dem Eingriff der Pflegestation im Bereich Gastronomie, Hauswirtschaft und in unserer Sprechstunde durchgeführt, damit wir in Ruhe das Dienstleistungen. Vorgehen erklären und Probleme und Wünsche mit Ihnen besprechen können. Bitte befolgen Sie die Anweisungen be- Arztvisite züglich Essen, Trinken, Rauchen und Medikamenten-Einnahme Die Arztvisite findet an den Werktagen täglich statt. Bitte bleiben genau. Sie zu den Visitenzeiten in Ihrem Zimmer oder in unmittelbarer Nähe. Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Krankheit und Bei kleineren Eingriffen erhalten Sie einen Anästhesiefragebogen; der erforderlichen Behandlung beantwortet Ihnen gerne der ein Vorgespräch findet nur bei Bedarf statt. Sie haben aber behandelnde Arzt bzw. die behandelnde Ärztin oder die für jederzeit das Recht, mit dem behandelnden Anäthesisten über Sie zuständige Pflegefachperson. die Anästhesie/Narkose zu sprechen und Fragen zu stellen. Untersuchungen Bei kurzfristig geplanten Eingriffen erfolgt das Gespräch während Wir bitten Sie, sich bei vorgesehenen Untersuchungen und der Hospitalisation, gegebenenfalls erst kurz vor der Operation. Behandlungen im Zimmer aufzuhalten, damit Sie vorbereitet werden können oder zum Abholen bereit sind (z. B. Labor, Schmerztherapie Röntgen, Therapie usw.). Eine zufriedenstellende Schmerzbehandlung liegt uns sehr Verlassen Sie die Station nicht, ohne das Pflegefachpersonal zu am Herzen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie die verordneten benachrichtigen. Schmerzmedikamente regelmässig einnehmen und sich bei Schmerzen rechtzeitig bei Ihrer Pflegefachperson melden. Lassen Sie es uns unbedingt wissen, wenn Sie ein Schmerz- «Keine Angst medikament nicht vertragen! Bitte beachten Sie das Informations- vor Schmerzen» – blatt «Keine Angst vor Schmerzen» im Anhang dieser Broschüre. im Anhang dieser Broschüre finden Sie dazu weitere Informationen 10 11
Auskunft an Angehörige Medikamente Unsere Ärztinnen und Ärzte sind gerne bereit, auch Ihre Wir bitten Sie, Medikamente, die Sie zu Hause einnehmen, Angehörigen über Ihren Gesundheitszustand zu informieren. ins Spital mitzubringen. Falls Umstellungen notwendig Solche Gespräche setzen jedoch Ihr Einverständnis voraus sind, werden wir Ihnen diese erklären. Ohne unser Wissen und finden, wenn immer möglich, gemeinsam mit Ihnen statt. sollten Sie keine zusätzlichen Medikamente einnehmen. Bitte bestimmen Bitte bestimmen Sie innerhalb Ihrer Familie eine Person als Zudem bitten wir Sie, uns über allfällige Allergien gegen Sie innerhalb Hauptansprechpartner/in, welche die von uns übermittelten Medikamente oder einzelne Wirkstoffe zu unterrichten. Ihrer Familie eine Informationen im Familienkreis weiterleitet. Person als Besuche Hauptansprech- Auskunftsrecht für Konkubinatspartner Ihre Angehörigen, Freunde und Bekannten sind uns willkommen. partner/in Wenn Sie im Konkubinat leben, haben Sie die Möglichkeit, Wir freuen uns, wenn sie zu Ihrem Wohlbefinden beitragen. das Auskunftsrecht der behandelnden Ärztinnen und Ärzte für Wenn Sie sich mit Ihrem Besuch im Zimmer aufhalten, den Fall einer eintretenden Unansprechbarkeit zu regeln. bitten wir um Rücksichtnahme auf Ihre Mitpatientinnen und Ist dies Ihr Wunsch, verlangen Sie bei Ihrer Pflegefachperson Mitpatienten und um die Einhaltung der Besuchszeiten. bitte das Formular «Entbindung vom Arztgeheimnis». Sie können Ihren Besuch auch im Aufenthaltsraum Ihrer Station oder in der Cafeteria empfangen. Austrittsplanung Wir bitten Sie um Verständnis, dass Ihr Besuch während Der Austritt und die Nachsorge werden von Anfang an zusammen der Verrichtung von ärztlichen und/oder pflegerischen Arbeiten mit Ihnen und Ihren Angehörigen geplant. Damit wir zusammen unter Umständen das Zimmer für eine Weile verlassen muss. mit Ihnen eine optimale Lösung finden, werden Sie bereits früh- zeitig durch unser Case Management kontaktiert. Besuchszeiten Geburtsabteilung Täglich 14.00 – 20.00 Uhr Wahleingriffe Intensivpflegestation (IPS) Täglich 10.00 – 20.00 Uhr Bei Bedarf organisiert unsere Sozialberatung/Case Übrige Abteilungen Täglich 10.00 – 21.00 Uhr Management in Absprache mit Ihnen die Nachsorge. Aufenthaltsräume Notfall-Eintritt Im Spital stehen Ihnen und Ihren Angehörigen verschiedene Bei Bedarf wird sich unsere Sozialberatung/Case Management Aufenthaltsräume zur Verfügung. Bitte erkundigen Sie sich bei frühzeitig an Sie wenden, um gemeinsam mit Ihnen und Ihren Ihrer Gastgeberin/Ihrem Gastgeber oder Ihrer Pflegefachperson. Angehörigen eine geeignete Anschlusslösung zu finden. Die Angebote der Sozialberatung finden Sie auf unserer Spaziergänge Website www.spitalfmi.ch unter «Fachbereiche A – Z Möchten Sie die Station für einen Spaziergang oder einen Be- > Sozialberatung». such in der Cafeteria verlassen, dann informieren Sie bitte die zuständige Pflegefachperson oder Ihre Gastgeberin/Ihren Gast- 12 13
geber. Bei Aufenthalt ausserhalb des Patientenzimmers tragen Internet Sie bitte angemessene Kleidung Den Patientinnen und Patienten wird der Zugang zum Internet durch die Wireless-Infrastruktur der Spitäler fmi AG zur Verf- Ausgang/Urlaub ügung gestellt. Die Zugangsdaten inkl. der Anleitung werden Wenn Sie das Spital für einen Ausflug ausserhalb des Spitals durch den Empfang herausgegeben. Skypen ist möglich, verlassen möchten oder das Wochenende nicht im Spital Sie sollten dies aber auch hier aus Rücksichtnahme zu den verbringen, ist das Einverständnis Ihrer behandelnden Ärztin bzw. Mitpatientinnen und Mitpatienten mit dem Kopfhörer tun. Ihres behandelnden Arztes einzuholen. Bevor Sie die Betten- station verlassen, melden Sie sich bitte im Stationsbüro ab. Fotografieren und Filmen im Spital Wenn Sie oder Ihre Angehörigen Ihren Spitalaufenthalt foto- Telefon grafisch oder filmisch festhalten möchten (Bett, Zimmer, Telefon und TV sind gebührenpflichtig. Beim Spitaleintritt erhalten Aussicht), haben wir an sich nichts dagegen. Wir weisen Sie Sie eine Telefonkarte, die mit einem beliebigen Guthaben aufge- jedoch ausdrücklich darauf hin, dass Sie andere Personen laden wird. Das Empfangspersonal informiert Sie gerne über das als sich selbst oder Ihren Besuch nicht ohne Einverständnis Vorgehen. fotografieren oder filmen dürfen (Persönlichkeitsschutz). In einzelnen Räumen kann die Verwendung von Mobiltelefonen Wenn Sie z. B. ärztliche oder pflegerische Verrichtungen fest- problematisch sein. Bitte fragen Sie zuvor das Personal. halten möchten, fragen Sie vorher das Sie betreuende Spital- personal, ob es damit einverstanden ist. Gleiches gilt für Ihre Radio/TV Mitpatienten. Wir bitten Sie zu respektieren und zu akzeptieren, Der Medienterminal in Ihrem Zimmer bietet Ihnen nicht nur ein wenn Spitalangestellte oder Mitpatienten nicht fotografiert oder Telefon, sondern auch Radio und Fernseher. Die Gastgeberin/ gefilmt werden möchten. Gemäss Art. 28 ZGB kann die der Gastgeber erklärt Ihnen gerne die Bedienung und informiert Verletzung des Persönlichkeitsschutzes eingeklagt werden. Sie über die Tarife. Deshalb empfehlen wir Ihnen, im Sinne einer Respektbezeugung Denken Sie an Ihre Zimmernachbarinnen oder Zimmernachbarn, gegenüber dem Personal und den Mitpatienten, Foto- oder wenn Sie Radio hören oder fernsehen. Aus Rücksicht auf die Filmmaterial zu löschen/zu vernichten, wenn dies nachträglich Mitpatientinnen und Mitpatienten dürfen die Terminals von Ihnen gewünscht wird. und eigene Musikgeräte nur mit Kopfhörer benützt werden. 14 15
Verpflegung/Diät Sofern Ihnen von der Ärztin oder dem Arzt keine Diät verordnet wird, können Sie Ihr Menü entsprechend Ihrer Versicherungs- kategorie selber auswählen. Privatpatienten erhalten eine spezielle Menükarte. Bei Diäten werden Sie auf Anordnung der Ärztin, des Arztes oder auf eigenen Wunsch von der Ernährungsberaterin individuell beraten. Bitte informieren Sie die Gastgeberin/den Gastgeber über allfällige Nahrungsmittelunverträglichkeiten und Allergien. Rauchen/Kerzen Unser Spital ist rauchfrei. Ausnahmen sind speziell gekennzeich- net. Es sind keine Raucherwaren erhältlich. Aus feuerpolizeilichen Gründen ist es im ganzen Spital untersagt, Kerzen anzuzünden. Alkohol Post Der Genuss von alkoholischen Getränken kann die Wirkung von Die Post wird Ihnen von der Gastgeberin/dem Gastgeber oder Medikamenten verändern und sollte daher nur nach Absprache von Ihrer Pflegefachperson ins Zimmer gebracht. Briefmarken mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt erfolgen. erhalten Sie am Empfang. Cafeteria/Kiosk/Restaurant Fusspflege Cafeteria, Kiosk und Restaurant präsentieren ein vielseitiges Wenn Sie eine Fusspflege benötigen, dann melden Sie sich bei Angebot: warme und kalte Getränke, Süssigkeiten, Snacks, der Gastgeberin/dem Gastgeber oder bei Ihrer Pflegefachperson. Tageszeitungen und Zeitschriften, Toilettenartikel, zahlreiche Geschenkartikel und vieles mehr. Cafeteria und Kiosk sind Ruhe/Schlafen täglich – auch sonntags – geöffnet. Ein Anschlag informiert Sie Genügend Ruhe und Schlaf sind für die Genesung wichtig. über die genauen Öffnungszeiten. Sie befinden sich in einem Spital, wo sich schwerstkranke und Es stehen Ihnen zudem ein Getränke- und ein Snackautomat ruhebedürftige Menschen aufhalten. Ab 22.00 Uhr gilt deshalb zur Verfügung. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegefachperson, die allgemeine Nachtruhe. Ihrer Gastgeberin/Ihrem Gastgeber oder in der Cafeteria. 16 17
Brandfall Im Brandfall halten Sie sich bitte an die Weisungen des Personals. Lifte dürfen nicht mehr benutzt werden. Die Flucht- wege sind signalisiert. Seelsorge Ungeachtet Ihrer konfessionellen oder religiösen Zugehörigkeit steht Ihnen und Ihren Angehörigen zur seelisch-geistigen und religiös-spirituellen Unterstützung unsere Spitalseelsorge zur Verfügung. Wenn Sie deren Besuch wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihre Pflegefachperson. Spitalgottesdienste finden nach Ansage statt. Raum der Stille Im Erdgeschoss Haus E (E0) befindet sich der «Raum der Stille». Er ist als Ort der Ruhe und Besinnung, zum Durchatmen oder zum stillen Verweilen gedacht und steht Ihnen jederzeit zur Blumen/Geschenke Verfügung. Geschenke sind wichtige Zeichen der Verbundenheit und Anerkennung. Für Blumen steht leider nur ein begrenzter Platz Sozialberatung/Case Management zur Verfügung. Aus hygienischen Gründen sind Topfpflanzen Bei Fragen zu Sozial-, Kranken- oder Unfallversicherungen nicht erlaubt. oder zur Rückkehr nach Hause/Heimeintritt sowie der Organisati- on von Kur- und Rehabilitationsaufenthalten im Anschluss an Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erwarten von den Ihren Spitalaufenthalt ist Ihnen die Sozialberatung/das Case Patientinnen und Patienten keine Geschenke. Sie betrachten Management gerne behilflich. Es ist wichtig, mit Ihrer Ärztin Pflege und Betreuung als ihre Berufsaufgabe und freuen oder Ihrem Arzt wenn möglich vor dem Spitaleintritt zu klären, sich, wenn sie Ihnen den Spitalaufenthalt so angenehm wie Unsere ob nach der Spitalzeit ein Kur- oder Rehabilitationsaufenthalt möglich gestalten können. Sozialberatung notwendig sein wird. Wenn Sie Ihrer Dankbarkeit Ausdruck geben möchten, dann steht Ihnen gerne bitten wir Sie, unseren Fonds zu berücksichtigen zur Seite (siehe Seite 31). 18 19
Information und Aufklärung Sie haben das Recht auf eine vollständige, angemessene und verständliche Aufklärung (Art 39 GesG). Sie haben insbesondere das Recht, über Ihren Gesundheitszustand, die erforderlichen Massnahmen, deren Vor- und Nachteile sowie Risiken, die Kosten und über Behandlungsalternativen informiert zu werden. Zu- dem dürfen Sie wissen, wer Sie behandelt und betreut. Das Sie betreuende ärztliche und pflegerische Personal stellt sich Ihnen mit Namen und Funktion vor. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tragen ein entsprechendes Namensschild. Selbstbestimmungsrecht Medizinische Behandlungen dürfen nur mit Ihrer Zustimmung vorgenommen werden (Art. 40 Abs. 1 GesG). Diese Zustimmung erfolgt gestützt auf die vorgängige Information und Aufklärung. Es kann sein, dass es im Rahmen eines Notfalls nicht möglich ist, Ihre Zustimmung einzuholen. In einem solchen Fall werden wir n Ihre Rechte und Pflichten medizinische Massnahmen anordnen, es sei denn, die Zustim- mung kann nicht vermutet werden (Art. 40 Abs. 2 GesG, Art 379 Während Ihres Spitalaufenthalts haben Sie eine Reihe von ZGB). Dies ist dann der Fall, wenn eine gegenteilige Meinungsäu- Rechten und Pflichten. Diese sind im kantonalen Gesundheits- sserung bekannt ist. gesetz (GesG, BSG 811.01) und in der Patientenverordnung (PatV, BSG 811.011) geregelt. Zudem kommen auch Bestimmun- Sorgfältige Behandlung und Betreuung gen des Zivilgesetzbuchs (ZGB, SR. 210) zur Anwendung. Sie haben Anspruch auf eine Behandlung nach anerkannten me- Diese Wegleitung dient dazu, Ihnen die nach diesen Gesetzes- dizinischen Grundlagen und auf eine sorgfältige Betreuung. Die bestimmungen notwendigen Informationen mitzuteilen (Art. 14 Mitarbeitenden erfüllen, soweit es aus ärztlicher, pflegerischer und PatV). Ein Exemplar zur Ansicht befindet sich im Nachttisch. betrieblicher Hinsicht möglich ist, gerne Ihre Wünsche. Wir machen Sie auf die wichtigsten Punkte aufmerksam. Gerne erläutern wir Ihnen einzelne Punkte auch in einem persönlichen Gespräch. 20 21
Patientenverfügung Patientenverfügungen dienen dazu, dass Sie für den Fall Ihrer Urteilsunfähigkeit festlegen können, welche Behandlungsmass- nahmen durchgeführt werden und welche Sie verweigern (Art. 370 ZGB). Sie müssen die Patientenverfügung schriftlich abfassen, datieren und unterschreiben, damit diese gültig ist. Falls Sie eine Patientenverfügung ausfüllen möchten oder bereits über eine verfügen, nehmen Sie bitte Kontakt mit der für Sie zuständigen Pflegefachperson, Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandlenden Arzt auf. Wir werden uns im gegebenen Fall in der medizinischen Behandlung im Rahmen der Rechtsordung von Ihrem Willen leiten lassen. Urteilsunfähigkeit Bei urteilsunfähigen Personen kommen die Bestimmungen des Erwachsenenschutzes zur Anwendung (Art. 377 f ZGB). Sofern keine Patientenverfügung vorliegt, werden die Sie behandelnden Krankengeschichte und Einsicht Ärzte unter Beizug der zur Vertretung bei medizinischen Mass- Wir sind dazu verpflichtet, eine Krankengeschichte über Sie nahmen berechtigten Person die erforderliche Behandlung durch- zu führen (Art. 26 GesG). Sie können jederzeit bei der behan- führen. Soweit möglich werden auch Sie in die Entscheidfindung delnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt Einsicht in Ihre einbezogen. Krankengeschichte verlangen, wenn Ihnen die mündlichen Auskünfte nicht genügen, wobei die Einsichtnahme unentgelt- Entlassung auf eigenen Wunsch lich ist (Art. 39a GesG). Die Ärztin oder der Arzt wird Ihnen die Wenn Sie das Spital entgegen dem ärztlichen Rat und nach Unterlagen auch gerne erläutern. Gegen eine Gebühr können erfolgter Aufklärung über Risiken und mögliche Folgen verlassen Sie auch Kopien der entsprechenden Unterlagen verlangen. möchten, werden wir Sie auffordern, dies schriftlich zu bestäti- Die Krankengeschichte wird von uns während mindestens gen. Wenn Sie die Unterschrift verweigern, wird ein entsprechen- zehn Jahren aufbewahrt. der Vermerk in die Behandlungsdokumentation aufgenommen (Art. 17 Abs. 2 PatV). Schutz der Privatsphäre Sie haben das Recht, sich vor unerwünschten Telefonanrufen oder Besuchern schützen zu lassen. Die Gastgeberin/der Gast- geber oder die Mitarbeiterin am Empfang helfen Ihnen gerne. 22 25 23
Schweigepflicht und Datenschutz Pflichten Das gesamte Spitalpersonal ist an das Berufsgeheimnis gebun- Als Patientin oder Patient haben Sie auch einige Pflichten zu den und untersteht der gesetzlichen Schweigepflicht (Art 321 beachten. Für eine erfolgreiche Behandlung sind wir auf Ihre StGB). Wenn Sie nicht widersprechen, gehen wir davon aus, Mithilfe angewiesen. Wir bitten Sie insbesondere, den behan- dass Sie damit einverstanden sind, dass wir auf die im Spital delnden Ärzten allfällige für die Behandlung erforderliche Aus- vorhandenen früheren Behandlungsdaten zurückgreifen dürfen. künfte über bereits erfolgte oder vorgesehene Massnahmen zu An Drittpersonen geben wir Informationen betreffend Ihren erteilen, die Regeln des Hauses befolgen, auf Mitpatientinnen Spitalaufenthalt nur gemäss den gesetzlichen Bestimmungen und Mitpatienten sowie das Personal Rücksicht zu nehmen und und gemäss dem spitalinternen Datenschutzreglement weiter, zu einer klaren Verständigung mit dem Personal beizutragen. was z. B. in Bezug auf die Informatik der Fall ist. Dritte, die Hierzu sind Sie nach Art. 16 PatV verpflichtet. Weiter bitten wir solche Daten erhalten, sind ihrerseits an das Berufsgeheimnis Sie, uns auch über Ihre Vorstellungen von der Behandlung zu in- und die Schweigepflicht gebunden. formieren und sich an die Anweisungen des Personals zu halten. 24 27 25
Entnahme von Gewebe und Organen Eine Entnahme von Gewebe und Organen erfolgt nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Namentlich ist dies dann der Fall, wenn die Patientin bzw. der Patient vor dem Tod einer Entnahme nachweislich zugestimmt hat oder nachweislich die nächsten Angehörigen eine solche Erklärung bestätigen können. Weiter können auch die nächsten Ange- hörigen einer Entnahme zustimmen, wenn keine solche Erklärung vorliegt, wobei der mutmassliche Wille der ver- storbenen Patientin bzw. des verstorbenen Patienen beachtet werden muss. Sofern beides nicht der Fall ist, erfolgt keine Entnahme (Art. 8 des Transplantationsgesetzes). Obduktion Sofern die Verstorbene bzw. der Verstorbene oder ihre nächsten Angehörigen oder eine ihr nahe stehende Person ausdrücklich zu einer Obduktion eingewilligt hat, kann eine solche durchgeführt Patientenberatungsstelle werden. Zudem kann zur Sicherung einer Diagnose ein Organ Mit der Sozialberatung bzw. dem Case Management bieten wir entnommen werden, wenn die verstorbene Person oder an ihrer Ihnen eine Patientenberatungsstelle. Sie können sich direkt an die Stelle die nächsten Angehörigen oder eine ihr nahe stehende Per- Sozialberatung bzw. das Case Management wenden oder Ihre son nicht anderes verfügt hat. Weiter kann es sein, dass Strafbe- Gastgeberin oder Ihre Pflegefachperson darauf ansprechen, um hörden oder die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion mehr Informationen zu erhalten. zur Sicherung der Diagnose eine Obduktion anordnen (Art. 35 GesG). 26 29 27
n Checkliste Austritt Im Spital Telefonkarte: Rückgabe am Kassenautomat Empfang oder im Haus K Parterre (Restguthaben einlösen) Extras bezahlen (Begleitbett, Besucheressen usw.) Depotgelder und evtl. Wertgegenstände abholen Gehstöcke werden verrechnet (Ausnahme: Zusatzversicherte) diverse andere Hilfsmittel (werden verrechnet) Zuhause Vereinbaren Sie einen ersten Termin bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt Falls vorgesehen, vereinbaren Sie einen ersten Termin mit spitalexternen Diensten (Spitex, Hauspflege usw.) Falls vorgesehen, vereinbaren Sie einen ersten Termin für n Der Austritt nachfolgende Therapien Arztzeugnis Die zuständige Ärztin bzw. der zuständige Arzt, das Pflegeteam Medikamente (mit Dosierungskarte), Rezept und die Gastgeberin/der Gastgeber bereiten mit Ihnen den Tag Blutgruppen-, Impf-, Allergie- und Antikoagulationsausweis Ihres Spitalaustritts vor. Dabei werden Sie über allfällige weitere Hilfsmittel beim Krankenmobilienmagazin Ihrer Gemeinde Behandlungen, Kontrollen und einzunehmende Medikamente beziehen orientiert. Austrittszeit Idealerweise erfolgt Ihr Spitalaustritt bis spätestens 10.00 Uhr. In Ausnahmesituationen kann der Austritt auch später erfolgen. Fragen zum weiteren Behandlungsablauf Im Falle von Fragen zum weiteren Behandlungsablauf bitten wir Sie, sich an Ihre Pflegefachperson oder Ihre behandelnde Ärztin bwz. Ihren behandelnden Arzt zu wenden. 28 31 29
Ihre Meinung ist uns wichtig Spenden Im Rahmen unserer Qualitätskontrolle erhalten Sie ein Formular Wenn Sie Ihrer Dankbarkeit Ausdruck geben möchten, für Anregungen und Vorschläge. Sie finden dieses im Anhang der berücksichtigen Sie bitte folgenden Fonds: Broschüre. Ihre Rückmeldungen sind für uns sehr wertvoll. Sie helfen uns, die Qualität unseres Angebots laufend zu überprüfen n Stiftung Spital Interlaken – und den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten anzupas- Interlaken Hospital Foundation sen. Sofern Sie mit Ihrer Behandlung, der Pflege oder anderen Gemeinnützige, politisch und konfessionell neutrale Stiftung. Dienstleistungen nicht zufrieden sind, halten Sie das bitte schrift- Die Stiftungsgelder dienen ausschliesslich dem Erhalt und lich fest. Sie können während Ihres Spitalaufenthalts aber auch dem zusätzlichen Weiterausbau des Spitalangebots am mit den verantwortlichen Personen direkt in Kontakt treten. Ihre Standort Interlaken, soweit dieses nicht durch ordentliche Pflegefachperson unterstützt Sie bei diesem Vorhaben gerne. öffentliche Mittel finanziert werden kann. IBAN CH46 0839 3016 1016 2760 3 Ersparniskasse Interlaken EKI 30 33 31
Rechnung Für die Abrechnung unserer Leistungen gilt die Tarifordnung. Bei Patienten, die in der Schweiz krankenversichert sind, werden die Leistungen der Grundversicherung nach dem Spitalaustritt direkt der Krankenkasse in Rechnung gestellt. Bei länger dauern- den Spitalaufenthalten stellen wir nach 30 Tagen eine Zwischen- rechnung. Zusatzleistungen, welche Sie persönlich oder Ihre Zusatzver- sicherung übernehmen, stellen wir Ihnen direkt in Rechnung. Bitte rechnen Sie mit Ihrer Zusatzversicherung ab. Patientinnen und Patienten mit Wohnsitz im Ausland, die nicht in der Schweiz krankenversichert sind, müssen am Tag des Eintritts eine Akontozahlung oder eine Kostengarantie in der Höhe der mutmasslichen Kosten leisten. Die Abrechnung erfolgt nach Klinikaustritt direkt gegenüber der Patientin bzw. dem Patienten. 32
Sie können auch lesen