IHRE PFLEGE IN BESTEN HÄNDEN - MIT DEN PFLEGEZUSATZVERSICHERUNGEN PFLEGEAKTIV, PFLEGEPLUS UND PFLEGEXTRA - ENVIVAS
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Ihre Pflege in besten Händen Mit den Pflegezusatzversicherungen PflegeAktiv, PflegePlus und PflegeXtra 1
Start Leistungen Abschluss Vertragsunterlagen TK und Envivas Kontakt Aktiv entscheiden und unabhängig bleiben Bis ins hohe Alter unabhängig sein und das Leben genießen – wer wünscht sich das nicht? Und das geht heute eher denn je. Dank der gesundheitlichen Versorgung erreichen wir ein deut- lich höheres Alter. Und wer sich aktiv und rechtzeitig für die richtige Vorsorge entscheidet, kann auch im Falle einer Pflegesituation sein Leben im neuen Rahmen selbstbestimmt gestalten. Warum ist das Vorausdenken jetzt so wichtig? Ihr Plus Ihr Plus Ihr Plus Flexibel Praktischer Exzellenter vorsorgen Antrag Service 2
Start Leistungen Abschluss Vertragsunterlagen TK und Envivas Kontakt Gute Pflege ist teuer Vor allem, wenn Sie Ihren Lieben nicht zur Last fallen und ambulante Pflegedienste oder Pflege- heime in Anspruch nehmen möchten. Die Leis- tungen der gesetzlichen Pflegeversicherung decken meist nicht alle Kosten ab. Es bleibt eine von Ihnen auszugleichende finanzielle Lücke. Monatliche Pflegeheimkosten (nach Pflegegraden) Fünf Pflegegrade 2 3 4 5 Die Pflegegrade orientieren sich an der Schwere der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder 4.148 EUR der Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person. 3.954 EUR 3.441 EUR* Pflegegrad 1 gering 2.949 EUR* Pflegegrad 2 erheblich 2.005 EUR Pflegegrad 3 schwer 1.775 EUR Pflegegrad 4 schwerstens 1.262 EUR Pflegegrad 5 schwerstens 770 EUR mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung Verbleibende monatliche * Bundesdurchschnittlicher Eigenanteil für Heimbewohner pro Monat, Versorgungslücke 2.068 EUR* Quelle: www.vdek.com/presse/daten/f_pflegeversicherung, (Stand: 01. Januar 2022) Pflegekosten ** Seit 1.1.2022 haben Versicherte Anspruch auf einen zusätzlichen Vergütungs Gesetzliche Leistung** zuschlag nach § 43c SGB XI. Dieser bleibt hier unberücksichtigt. 3
Start Leistungen Abschluss Vertragsunterlagen TK und Envivas Kontakt Ideal im Pflegefall versorgt Staatlich gefördert Mit den Pflegezusatzversicherungen PflegeAktiv und PflegePlus können Sie die im Pflegefall ent- PflegeAktiv PflegePlus stehende Versorgungslücke deutlich reduzieren. Leistungen in % Leistungen in % Denn es wird Ihnen bei beiden Tarifen ein zu- des versicherten des versicherten Pflegegeldes Pflegegeldes sätzliches monatliches Pflegegeld ausgezahlt. Welcher Tarif ist nun der richtige? Wechselmöglichkeit Pflege- Wünschen Sie eine Vorsorge für alle Pflege- grad Pflege3 Pflege2+3 grade, dann ist PflegeAktiv für Sie die richtige Wahl. Sind Ihnen Leistungen, besonders in 1 10% 0% 0% den höheren Pflegegraden, und mehr Flexi- 2 20% 0% 0% bilität wichtig, dann entscheiden Sie sich für 3 30% 0% 60% PflegePlus. Sie können die Tarife PflegeAktiv 4 60% 60% 80% und PflegePlus auch kombinieren. 5 100% 100% 100% Tritt die Pflegesituation ein, steht Ihnen PflegeXtra mit praktischer Soforthilfe zur Seite PflegeXtra und ergänzt beide Tarife perfekt. Die persönliche Hilfe im Pflegefall als perfekte Ergänzung zur finanziellen Vorsorgeleistung beider Tarife. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Informationen in diesem Kapitel um Informationen zur Verkaufsunterstützung handelt. Die grundsätzlichen Merkmale und Vorteile der Produkte werden in vereinfachter Form dargestellt. Bitte lesen Sie hierzu auch den Hinweis auf Seite 15. PflegeAktiv PflegePlus PflegeXtra 4
Start Leistungen Abschluss Vertragsunterlagen TK und Envivas Kontakt 60 Euro jährlich vom St aat PflegeAktiv – ausgezeichnete Vorsorge mit Zuschuss vom Staat Sie möchten für den Pflegefall vorsorgen und Die Versicherungsleistungen sind nach Pflegegra- sich den staatlichen Zuschuss sichern? Mit dem den gestaffelt und werden wie folgt ausgezahlt: Tarif PflegeAktiv bietet Ihnen die Envivas eine ausgezeichnete Zusatzabsicherung für jeden Pflegegrad. Dabei profitieren Sie monatlich von Pflege- Leistungen mit PflegeAktiv der staatlichen Zulage im Rahmen des soge- grad in % des versicherten Pflegegeldes nannten „Pflege-Bahr“: Ihr Monatsbeitrag ver- ringert sich automatisch um fünf Euro. Und das 1 10% Beste: Wir beantragen die Förderung für Sie. 2 20% 3 30% Persönlichen Beitrag berechnen 4 60% und online beantragen 5 100% 5
Start Leistungen Abschluss Vertragsunterlagen TK und Envivas Kontakt PflegeAktiv – Ihre Vorteile im Überblick bsicherung in allen Pflegegraden A taatliche Förderung S Das versicherte Pflegegeld wird bei Pflegebe- Sie erhalten bis zu 60 Euro staatliche För- dürftigkeit nach dem ermittelten Pflegegrad derung pro Jahr. gezahlt. usgezeichnete Vorsorge A onatliches Pflegegeld M Mit PflegeAktiv sichern Sie sich einen Tarif, Das vereinbarte Pflegegeld wird ohne Nach- der mehrfach Spitzenbewertungen erhalten weis der tatsächlich anfallenden Pflegekosten hat. ausgezahlt. eine Wartezeit bei Unfall K ünstige Beiträge G Die reguläre Wartezeit beträgt fünf Jahre, Je früher Sie sich für PflegeAktiv entscheiden, entfällt für Sie jedoch bei einer unfallbeding- desto niedriger ist und bleibt Ihr monatlicher ten Pflegebedürftigkeit. Beitrag. eine Gesundheitsprüfung K Sie können PflegeAktiv einfach und schnell abschließen. bsicherung aufstocken A Sie können jederzeit Ihre Absicherung auf- stocken. Versichern Sie ein Pflegegeld von bis zu 1.980 Euro. Persönlichen Beitrag berechnen und online beantragen 6
Start Leistungen Abschluss Vertragsunterlagen TK und Envivas Kontakt PflegeAktiv – Ihr Monatsbeitrag und die Versicherungsleistung Der Gesetzgeber definiert folgende Mindestanforderungen: einen monatlichen Beitrag von 15 Euro** und eine monatliche Leistung von 600 Euro. Diese Leistung kann als Vielfaches von 30 Euro bis auf 1.980 Euro pro Monat erhöht werden. Ein- Mindestversi- Mindestmo- Höchstversi- Höchstmo- Ein- Mindestversi- Mindestmo- Höchstversi- Höchstmo- tritts- cherungsleis- natsbeitrag cherungsleis- natsbeitrag tritts- cherungsleis- natsbeitrag cherungsleis- natsbeitrag alter* tung in EUR in EUR** tung in EUR in EUR** alter* tung in EUR in EUR** tung in EUR in EUR** 35 600 15,60 1.980 51,48 48 600 23,83 1.980 78,64 36 600 16,09 1.980 53,10 49 600 24,68 1.980 81,44 37 600 16,61 1.980 54,81 50 600 25,56 1.980 84,35 38 600 17,14 1.980 56,56 51 600 26,48 1.980 87,38 39 600 17,70 1.980 58,41 52 600 27,46 1.980 90,62 40 600 18,27 1.980 60,29 53 600 28,48 1.980 93,98 41 600 18,87 1.980 62,27 54 600 29,56 1.980 97,55 42 600 19,49 1.980 64,32 55 600 30,69 1.980 101,28 43 600 20,14 1.980 66,46 56 600 31,89 1.980 105,24 44 600 20,82 1.980 68,71 57 600 33,16 1.980 109,43 45 600 21,52 1.980 71,02 58 600 34,50 1.980 113,85 46 600 22,26 1.980 73,46 59 600 35,92 1.980 118,54 47 600 23,03 1.980 76,00 60 600 37,42 1.980 123,49 * Das Eintrittsalter berechnet sich als Beginnjahr abzüglich Geburtsjahr. Die Beiträge ab 61 Jahre finden Sie im Internet unter: ** Die staatliche Zulage wird von diesem Beitrag automatisch abgezogen. www.envivas.de/meinplus-pflege. Persönlichen Beitrag berechnen und online beantragen PflegePlus PflegeXtra 7
Start Leistungen Abschluss Vertragsunterlagen TK und Envivas Kontakt Je früher desto günstiger PflegePlus – attraktive Leistungen und Flexibilität Sie möchten möglichst hohe Leistungen in den Die Versicherungsleistungen sind nach Pflegegra- höheren Pflegegraden? Dann ist unsere Pflege- den gestaffelt und werden wie folgt ausgezahlt: zusatzversicherung PflegePlus die passende Vorsorge-Lösung für Sie. Denn hier haben Sie die Möglichkeit, ganz nach Ihrem Bedarf zwi- Leistungen mit PflegePlus schen den Tarifen Pflege2+3 und Pflege3 zu in % des versicherten Pflegegeldes wählen. Zusätzlich können Sie Ihr Pflegegeld während der Vertragslaufzeit anpassen. Pflege- Pflege3 Pflege2+3 grad 3 0% 60% Persönlichen Beitrag berechnen 4 60% 80% und online beantragen 5 100% 100% 8
Start Leistungen Abschluss Vertragsunterlagen TK und Envivas Kontakt PflegePlus – Ihre Vorteile im Überblick bsicherung der Pflegegrade 3 bis 5 A Wechselmöglichkeit Das versicherte Pflegegeld wird bei Pflegebe- Damit Sie flexibel bleiben, haben Sie während dürftigkeit nach dem ermittelten Pflegegrad der Vertragslaufzeit die Möglichkeit, von Tarif gezahlt. Pflege3 in den Tarif Pflege2+3 zu wechseln: Monatliches Pflegegeld – mit Vollendung des 55. Lebensjahres, Auszahlung des vereinbarten Pflegegeldes – zehn Jahre nach Versicherungsbeginn, so- ohne Nachweis der tatsächlich anfallenden fern Sie dann noch nicht das 55. Lebensjahr Pflegekosten. vollendet haben. Günstige Beiträge Dieser Wechsel erfolgt ohne erneute Gesund- Je früher Sie sich für PflegePlus entscheiden, heitsprüfung und ohne Wartezeit. desto niedriger ist und bleibt Ihr monatlicher Anpassung des Pflegegeldes an die Inflation Beitrag. Bis zum Alter von 59 Jahren kann das Pflege- geld erhöht werden, und das ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit. Keine Wartezeit bei Unfall Die reguläre Wartezeit beträgt drei Jahre, diese entfällt für Sie jedoch bei einer unfallbedingten Pflegebedürftigkeit. Persönlichen Beitrag berechnen und online beantragen 9
Start Leistungen Abschluss Vertragsunterlagen TK und Envivas Kontakt PflegePlus – Ihr Monatsbeitrag Hinweis: Das monatliche Pflegegeld beträgt mindestens 600 Euro (= Mindestsatz: 20 Euro/Tag). Das monatliche Pflegegeld kann maximal auf 3.000 Euro erhöht werden (= Höchstsatz: 100 Euro/Tag). Pflege3 Pflege2+3 Pflege3 Pflege2+3 Eintritts- Monatsbeitrag Monatsbeitrag Eintritts- Monatsbeitrag Monatsbeitrag alter* in EUR** in EUR** alter* in EUR** in EUR** 0 – 14 0,68 1,33 40 4,28 8,95 15 – 20 0,68 1,33 41 4,43 9,27 21 2,20 4,47 42 4,60 9,61 22 2,27 4,64 43 4,76 9,96 23 2,35 4,81 44 4,94 10,32 24 2,43 4,98 45 5,12 10,70 25 2,51 5,17 46 5,31 11,10 26 2,60 5,36 47 5,51 11,51 27 2,68 5,56 48 5,71 11,95 28 2,78 5,76 49 5,93 12,40 29 2,88 5,98 50 6,15 12,87 30 2,98 6,20 51 6,39 13,37 31 3,09 6,44 52 6,64 13,89 32 3,20 6,68 53 6,90 14,43 33 3,32 6,94 54 7,17 15,01 34 3,44 7,20 55 7,20 15,61 35 3,57 7,47 56 7,49 16,25 36 3,71 7,75 57 7,80 16,92 37 3,84 8,03 58 8,13 17,64 38 3,98 8,33 59 8,48 18,39 39 4,13 8,63 60 8,85 19,20 * Das Eintrittsalter berechnet sich als Beginnjahr a bzüglich Geburtsjahr. Die Beiträge ab 61 Jahre finden Sie im Internet unter: ** Monatlicher Beitrag pro 10 Euro Pflegegeld pro Tag bzw. 300 Euro Pflegegeld www.envivas.de/meinplus-pflege. pro Monat. Persönlichen Beitrag berechnen und online beantragen PflegeXtra PflegeAktiv 10
Start Leistungen Abschluss Vertragsunterlagen TK und Envivas Kontakt Rund um die Uhr für Sie da PflegeXtra – der Extra-Service im Pflegefall Mit dem Tarif PflegeXtra möchten wir Sie entlasten: Im Pflegefall können Sie sich an ausgebildete Pflegemanager wenden – 365 Tage im Jahr rund um die Uhr. Und zwar nicht erst ab Feststellung des Pflegegrades, sondern ab dem Zeitpunkt, an dem Sie den Antrag auf Pflegeleistung bei der Techniker Krankenkasse stellen. Der Pflegemanager steht Ihnen auch zur Verfügung, wenn Ihre bei der Techniker Krankenkasse mitversicherten Kinder pflegebedürftig werden. Der Tarif PflegeXtra ist ein Ergänzungstarif. Er kann nur in Verbindung mit dem Tarif PflegeAktiv und/oder PflegePlus abgeschlossen werden. Persönlichen Beitrag berechnen und online beantragen 11
Start Leistungen Abschluss Vertragsunterlagen TK und Envivas Kontakt PflegeXtra – Ihre Vorteile im Überblick Vermittlung und Beauftragung von Ihnen, welche Unterstützungsleistungen Sie – ambulanten Pflegediensten benötigen. – Einkaufs- oder Haushaltshilfen – „Essen auf Rädern“ Nur 1 Euro extra – Kurzzeitpflege Für den Tarif PflegeXtra zahlen Sie nur 1 Euro – stationärer Pflege im Pflegeheim im Monat zusätzlich zu Ihrem PflegeAktiv- und/oder PflegePlus-Beitrag. 24-Stunden-Service In der Regel erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden die Unterstützungsleistung, die Sie benötigen. Sonn- und feiertags erfolgt die Hinweis: Voraussetzung für den Vermittlung ggf. erst am nächsten Werktag. Abschluss von PflegeXtra ist der Abschluss des Tarifs PflegeAktiv Vor-Ort-Beratung und/oder PflegePlus. Die Pflegemanager sind am Telefon für Sie da. Bei Bedarf kommen sie aber auch zu Ihnen nach Hause und analysieren gemeinsam mit Der Tarif PflegeXtra ist ein Ergänzungstarif. Er kann nur in Verbindung mit dem Tarif PflegeAktiv und/oder PflegePlus abgeschlossen werden. Persönlichen Beitrag berechnen und online beantragen PflegeAktiv PflegePlus 12
Start Leistungen Abschluss Vertragsunterlagen TK und Envivas Kontakt Ihr Plus Exzellenter Service – zufriedene Kunden Wir stehen Ihnen zur Seite – schnell, kompetent und unbürokratisch. Denn Service heißt für uns: Ihre Ansprechpartner sind zur Stelle, wenn Sie sie brauchen. individuelle Antwort innerhalb von 24 Stunden kostenfreier Rückrufservice unkomplizierte Leistungsabrechnung flexible Unterstützung bei allen Fragen Der TÜV SÜD bestätigt der Envivas zum siebten Mal in Folge kundenorientierten Service. Die Envivas wurde für ihren exzellenten Service erneut mit dem Siegel „ServiceExcellence“ (Zertifizierung 2021) ausgezeichnet. Mehr Infos unter www.envivas.de/tuev 13
Start Leistungen Abschluss Vertragsunterlagen TK und Envivas Kontakt Ihr Plus Jetzt online beantragen Sichern Sie sich das Plus an Leistungen für Ihre Pflege ganz komfortabel. Das Antragsformular ist jederzeit einfach und schnell online auszufüllen. Persönlichen Beitrag berechnen und online beantragen 14
Start Leistungen Abschluss Vertragsunterlagen TK und Envivas Kontakt Wichtige Wichtige Wichtige Vertragsunterlagen Vertragsunterlagen Vertragsunterlagen PflegeAktiv PflegePlus PflegeXtra 1. Informationsblatt zu 1. Informationsblatt zu 1. Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Versicherungsprodukten Versicherungsprodukten 2. Allgemeine Versicherungs- 2. Allgemeine Versicherungs- 2. Allgemeine Versicherungs- bedingungen (AVB) bedingungen (AVB) bedingungen (AVB) 3. Kundeninformation 3. Kundeninformation 3. Kundeninformation 4. Allgemeine Datenschutzhinweise 4. Allgemeine Datenschutzhinweise 4. Allgemeine Datenschutzhinweise für Kunden und Interessenten der für Kunden und Interessenten der für Kunden und Interessentender Envivas Krankenversicherung AG Envivas Krankenversicherung AG Envivas Krankenversicherung AG 5. Widerrufsbelehrung 5. Widerrufsbelehrung 5. Widerrufsbelehrung Rechtlicher Hinweis: Mit diesen Informationen zeigen wir Ihnen beispielhaft, was Sie bei uns absichern können. Ihr persönlicher Versicherungsschutz ergibt sich aus Ihren individuellen Vertragsunterlagen und den Versicherungsbedingungen. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen finden Sie unter www.envivas.de/avb. Anbieter und Risikoträger ist die Envivas Krankenversicherung AG. 15
Start Leistungen Abschluss Vertragsunterlagen TK und Envivas Kontakt Die Techniker und Envivas – Rundum gut abgesichert Als Versicherter der Techniker sind Sie ausgezeichnete Leistungen gewohnt. Mit privaten Zusatzversicherungen machen Sie den Rundumschutz komplett. Seit über 15 Jahren kooperieren die Envivas und die Techniker, um gemeinsam mehr als Standard zu leisten. In enger Zusammenarbeit haben wir für Sie Tarife entwickelt, die Ihren Versicherungsschutz optimal ergänzen. Aktuell vertrauen uns mehr als 1,6 Millionen Kunden. Überzeugen auch Sie sich von unserem Plus an Leistung und Service. In zahlreichen Tests schnitt neben unseren Produkten besonders unser Service sehr gut ab: unkomplizierte Prozesse, ein unbürokratischer Umgang mit Kunden sowie verständliche und transparente Leistungsaussagen. Für diesen überdurchschnittlichen Service hat der TÜV SÜD 2021 das Zertifikat der „ServiceExcellence“ an die Envivas verliehen (mehr Infos unter www.envivas.de/tuev). www.envivas.de/tuev 16
Start Leistungen Abschluss Vertragsunterlagen TK und Envivas Kontakt Wir sind jederzeit für Sie da Sie haben Fragen rund um die Envivas und unsere Krankenzusatzversicherungen? www.envivas.de info@envivas.de Sie erhalten alle wichtigen Gerne beantworten wir Ihre Informationen jederzeit schnell Anfrage auch per E-Mail. und bequem. 0800 - 425 25 25 www.facebook.com/envivas Sie erreichen unsere Experten Besuchen Sie uns auf unserer telefonisch montags bis freitags Facebook Seite! Facebook-Seite! von 7 bis 22 Uhr bundesweit gebührenfrei (auch mobil). 17
Start Leistungen Abschluss Vertragsunterlagen TK und Envivas Kontakt Impressum Envivas Krankenversicherung AG Gereonswall 68 50670 Köln Telefon: 0800 - 425 25 25 bundesweit gebührenfrei (auch mobil) Vorstand: Dr. Jochen Petin (Vorsitzender), Benedikt Kalteier, Daniel Spooren, Dr. Mirko Tillmann Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Robert Wehn Handelsregister: Amtsgericht Köln HRB 52059 Zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Str. 108 53117 Bonn EV226D 4.22 800359 18
Start Leistungen Abschluss Vertragsunterlagen TK und Envivas Kontakt Private Krankenversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Envivas Krankenversicherung AG PflegeAktiv Deutschland Sie erhalten in diesem Informationsblatt einen kurzen Überblick über Ihren Versicherungsschutz im Tarif PflegeAktiv. Diese Informa- tionen sind nicht abschließend. Einzelheiten Ihres Krankenversicherungsvertrags erhalten Sie von uns in den Allgemeinen Versiche- rungsbedingungen (MB/GEPV 2022 und TB/GEPV 2017), dem Tarif PflegeAktiv, dem Versicherungsantrag und dem Versicherungs- schein. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Es handelt sich um eine Pflegetagegeldversicherung. Sie bietet Leistungen für den Fall der Pflegebedürftigkeit. Was ist versichert? Wenn Sie pflegebedürftig werden, zahlen wir Ihnen ein Pflegetagegeld. Wo bin ich versichert? Die Höhe der Versicherungsleistung ist abhängig von der Höhe des versicherten Pflegetagegeldes und dem festge- ✓ Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Pflege in stellten Deutschland. Pflegegrad. ✓ Es bestehen Sonderregelungen für vorübergehende Aus- Wir zahlen Ihnen landsaufenthalte. in Pflegegrad 1 10 % in Pflegegrad 2 20 % in Pflegegrad 3 30 % in Pflegegrad 4 60 % in Pflegegrad 5 100 % Welche Verpflichtungen habe ich? des vereinbarten Pflegetagegeldes. Das Pflegetagegeld › Die im Antrag gestellten Fragen, insbesondere zu einer wird für jeden Monat – unabhängig von der tatsächlichen bereits bestehenden Pflegebedürftigkeit, sind von beson- Anzahl der Kalendertage – nachträglich in 30 Tagessätzen derer Bedeutung für das Zustandekommen des Vertrages. gezahlt. Sie sind verpflichtet, die Fragen wahrheitsgemäß und voll- ständig zu beantworten. › Um Leistungsfälle schnell und unkompliziert bearbeiten zu können, sind wir auf die Mitwirkung unserer Versicherten angewiesen. Besonders wichtig ist, dass Sie uns unver- züglich über den Eintritt, jede Änderung und den Wegfall Was ist nicht versichert? der ärztlich festgestellten Pflegebedürftigkeit informieren. Außerdem sind Sie verpflichtet, alle erforderlichen Aus- Keine Leistungspflicht besteht z.B. für: künfte auch einem von uns Beauftragten (z.B. einem Gut- achter) zu erteilen. × Kosten, die Ihnen durch die Pflegebedürftigkeit entstehen, z.B. Rechnungen von ambulanten Pflegediensten oder Pflegeheimen × Leistungen, die der Krankheitskostenversicherung zuzu- ordnen sind Wann und wie zahle ich? › Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag und am Ersten eines jeden Monats fällig. › Den ersten Beitrag müssen Sie, sofern nicht etwas ande- res vereinbart wurde, unverzüglich nach Ablauf von zwei Gibt es Deckungsbeschränkungen? Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen. ! Der Tarif sieht eine Wartezeit von fünf Jahren ab Versiche- › Der Beitrag ist bis zum Ende des Versicherungsschutzes rungsbeginn vor. Während dieser Zeit besteht kein An- zu zahlen. spruch auf das versicherte Pflegetagegeld. › Verspätete Beitragszahlungen können zu Mahnkosten und ! Bei längeren Auslandsaufenthalten ruhen ggf. die Leis- zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. tungsansprüche. EV201 1.22 19
Start Leistungen Abschluss Vertragsunterlagen TK und Envivas Kontakt Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Private Krankenversicherung: PflegeAktiv Wann beginnt und endet die Deckung? Wie kann ich den Vertrag kündigen? › Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im › Sie können das Versicherungsverhältnis zum Ende eines Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, jedoch nicht jeden Versicherungsjahres kündigen, frühestens aber zum vor Abschluss des Versicherungsvertrages (Zugang des Ablauf der vereinbarten Mindestversicherungsdauer von Versicherungsscheins) und nicht vor Ablauf der Wartezeit zwei Jahren. Hierbei gilt eine Kündigungsfrist von drei Mo- von fünf Jahren. naten. › Besteht wegen eines nach Vertragsschluss eintretenden › Erhöhen sich die Beiträge, können Sie Ihren Vertrag Unfalls Pflegebedürftigkeit, entfällt die Wartezeit. innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Ände- › Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungs- rungsmitteilung außerordentlich kündigen. schutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet. › Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. 2 20
Start Leistungen Abschluss Vertragsunterlagen TK und Envivas Kontakt Tarif „PflegeAktiv“ Inhaltsverzeichnis Tarif „PflegeAktiv“ Seite 1. Versichertes Pflegetagegeld............................................ 2 2. Versicherungsleistungen ................................................. 2 3. Dynamische Erhöhung des Pflegetagegeldes ................. 2 Allgemeine Versicherungsbedingungen (MB/GEPV 2022, TB/GEPV 2017) Seite Seite Versicherungsschutz Ende der Versicherung §1 Versicherungsfähigkeit .................................................... 3 § 17 Kündigung durch den Versicherungsnehmer .................. 6 § 2a Besondere Mitwirkungspflichten des Versicherten .......... 3 § 18 Kündigung durch den Versicherer................................... 6 § 2b Hinweispflichten des Versicherers ................................... 3 § 19 Sonstige Beendigungsgründe ......................................... 6 §3 Gegenstand und Umfang des Versicherungsschutzes .... 3 §4 Beginn des Versicherungsschutzes ................................ 3 Sonstige Bestimmungen §5 Wartezeit ......................................................................... 4 § 20 Willenserklärungen und Anzeigen................................... 7 §6 Beginn und Umfang der Leistungspflicht ......................... 4 § 21 Gerichtsstand .................................................................. 7 §7 Auszahlung der Versicherungsleistungen ....................... 4 § 22 Änderungen der Allgemeinen §8 Ende des Versicherungsschutzes ................................... 4 Versicherungsbedingungen ............................................ 7 § 23 Ruhen bei Hilfebedürftigkeit ............................................ 7 Pflichten des Versicherungsnehmers § 24 Kindernachversicherung ................................................. 7 §9 Beitragszahlung............................................................... 4 § 25 Mehrfachversicherung .................................................... 7 § 10 Beitragsberechnung ........................................................ 5 § 26 Anwartschaft ................................................................... 8 § 11 Beitragsanpassung .......................................................... 5 § 27 Übergangsregelung ........................................................ 8 § 12 Überschussbeteiligung .................................................... 5 § 13 Erhalt der Förderfähigkeit ................................................ 5 Streitschlichtungsstellen ....................................................... 9 § 14 Obliegenheiten ................................................................ 5 Auszüge aus Gesetzen ......................................................... 10 § 15 Folgen von Obliegenheitsverletzungen ........................... 5 § 16 Aufrechnung .................................................................... 6 EV200 01.22 8138 1 21
Start Leistungen Abschluss Vertragsunterlagen TK und Envivas Kontakt Tarif „PflegeAktiv“ Geförderte ergänzende Pflegeversicherung zur gesetzlichen Pflegeversicherung Der Tarif PflegeAktiv gilt in Verbindung mit den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung, Teil I Musterbedingungen (MB/GEPV 2022), Teil II Tarifbedingungen (TB/GEPV 2017). Tarif PflegeAktiv bietet Versicherungsschutz im Rahmen einer geförderten ergänzenden Pflegeversicherung in Form eines Pflege- tagegeldes. 1. Versichertes Pflegetagegeld die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Daten. Es wird jeweils ein Beobachtungszeitraum von 36 Monaten von Das Pflegetagegeld kann als Vielfaches von einem Euro pro Jahresmitte bis Jahresmitte (erstmalig vom 1. Juli 2013 bis Tag bzw. als Vielfaches von 30 Euro pro Monat abgeschlossen 30. Juni 2016) rückblickend betrachtet. werden. Das Pflegetagegeld beträgt mindestens 20 Euro pro Tag, dies entspricht einem Pflegemonatsgeld von mindestens Die Erhöhung erfolgt jeweils zum 1.1. des auf den Beobach- 600 Euro. tungszeitraum folgenden Jahres, erstmalig zum 1.1.2017. Inso- weit entfällt die Wartezeit gemäß § 5 Abs. 3 MB/GEPV 2022. Das versicherte Pflegetagegeld darf – mit Ausnahme dynami- scher Erhöhungen gemäß Nr. 3 – die zum Zeitpunkt des Ver- Das versicherte Pflegetagegeld wird entsprechend der Ent- tragsabschlusses geltende Höhe der Leistungen nach § 43 wicklung der allgemeinen Inflation angehoben, höchstens je- Abs. 2 Nr. 4 SGB XI nicht überschreiten. doch um 10 %. Bei der Erhöhung des pro Tag versicherten Pflegetagegeldes wird auf den nächsten vollen Eurobetrag ab- 2. Versicherungsleistungen gerundet. Die Höhe der Versicherungsleistung ist abhängig von der Höhe Voraussetzung für die Erhöhung ist, dass die versicherte Per- des versicherten Pflegetagegeldes und dem festgestellten Pfle- son zum Zeitpunkt der Erhöhung mindestens 42 Monate unun- gegrad. terbrochen nach Tarif PflegeAktiv versichert ist. Die Envivas zahlt Die Erhöhung erfolgt auch dann, wenn die versicherte Person bereits Pflegetagegeld nach Tarif PflegeAktiv bezieht. in Pflegegrad 1 10% 3.2 Beitrag in Pflegegrad 2 20% Der Beitrag für das hinzukommende Pflegetagegeld wird nach dem zum Zeitpunkt der Erhöhung erreichten tariflichen Lebens- in Pflegegrad 3 30% alter der versicherten Person berechnet. in Pflegegrad 4 60% 3.3 Wirksamwerden Der Versicherungsnehmer wird spätestens einen Monat vor in Pflegegrad 5 100% Wirksamwerden schriftlich über die Erhöhung informiert. Die Erhöhung gilt für jede versicherte Person als angenommen, des vereinbarten Pflegetagegeldes. Für die Dauer der Pflege- wenn der Versicherungsnehmer nicht innerhalb von drei Mona- bedürftigkeit wird das Pflegetagegeld für jeden Monat – unab- ten nach Wirksamwerden widerspricht. Der Widerspruch kann hängig von der tatsächlichen Anzahl der Kalendertage – in 30 sich auf einzelne versicherte Personen beschränken. Wider- Tagessätzen nachträglich gezahlt. spricht der Versicherungsnehmer drei Erhöhungen für die ver- sicherte Person in Folge, werden für diese versicherte Person 3. Dynamische Erhöhung des Pflegetagegeldes zukünftig keine weiteren Erhöhungen angeboten. 3.1 Zeitpunkt und Umfang Die Entwicklung der allgemeinen Inflation wird in Abständen von drei Jahren überprüft. Grundlage dieser Überprüfung sind 22 2
Start Leistungen Abschluss Vertragsunterlagen TK und Envivas Kontakt Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Allgemeine Versicherungsbedingungen für die geförderte ergänzende Pflegeversicherung zur gesetzlichen Pflegeversicherung Teil I: Musterbedingungen 2022 für die staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung (MB/GEPV 2022) §§ 1–27 Teil II: Tarifbedingungen 2017 für die staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung (TB/GEPV 2017) §§ 1–6 Der Versicherungsschutz § 1 Versicherungsfähigkeit (2) Der Versicherungsfall liegt vor, wenn die versicherte Per- (1) Versicherungsfähig nach diesen Bedingungen sind Per- son pflegebedürftig im Sinne von § 14 SGB XI (siehe An- sonen, die hang) ist. › in der gesetzlichen Pflegeversicherung (soziale Pfle- (3) Der Versicherungsfall beginnt mit der Feststellung der geversicherung und private Pflegepflichtversicherung) Pflegebedürftigkeit gemäß § 14 SGB XI (siehe Anhang); versichert sind und bei Versicherten der privaten Pflegepflichtversicherung › für diesen Vertrag eine Pflegevorsorgezulage gemäß sind die entsprechenden Feststellungen des Versicherers § 126 SGB XI (siehe Anhang) erhalten. zugrunde zu legen, bei dem die private Pflegepflichtversi- cherung besteht. Der Versicherungsfall endet, wenn Die §§ 23 Absatz 2 Nr. 6, 24 und 26 Absatz 4 bleiben un- keine Pflegebedürftigkeit nach § 14 SGB XI (siehe An- berührt. hang) mehr vorliegt. (2) Nicht versicherungsfähig sind Personen, die (4) Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus › vor Abschluss des Versicherungsvertrags bereits dem Versicherungsschein, ergänzenden schriftlichen Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit nach dem vier- Vereinbarungen, den Allgemeinen Versicherungsbedin- ten Kapitel des SGB XI aus der sozialen Pflegeversi- gungen (Musterbedingungen mit Anhang, Tarif mit Tarif- cherung oder gleichwertige Vertragsleistungen aus bedingungen) sowie den gesetzlichen Vorschriften. der privaten Pflegepflichtversicherung beziehen oder (5) Das Versicherungsverhältnis unterliegt deutschem Recht. bezogen haben oder › das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. (6) Der Versicherungsnehmer kann die Umwandlung der Versicherung nur in eine andere mit einer Pflegevorsor- § 2a Besondere Mitwirkungspflichten des Versicherten gezulage nach § 127 Absatz 1 SGB XI (siehe Anhang) (1) Bei Abschluss des Vertrages hat der Versicherte zu be- förderfähige Versicherung bei dem gleichen Versicherer stätigen, dass die Voraussetzungen der Versicherungsfä- verlangen. Die erworbenen Rechte bleiben bei der Um- higkeit nach § 1 vorliegen. Die Bestätigung erfolgt in Text- wandlung erhalten; die nach den technischen Berech- form, soweit nicht eine andere Form vereinbart ist. nungsgrundlagen gebildete Rückstellung für das mit dem Alter der versicherten Person wachsende Wagnis (Alte- (2) Jede Änderung der Verhältnisse, die zu einem Wegfall rungsrückstellung) wird nach Maßgabe dieser Berech- der Versicherungsfähigkeit führt, insbesondere auch das nungsgrundlagen angerechnet. Der Umwandlungsan- Ende der Versicherung in der gesetzlichen Pflegeversi- spruch besteht bei Anwartschaftsversicherung und cherung, ist dem Versicherer unverzüglich in Textform an- ruhender Versicherung solange nicht, wie der Anwart- zuzeigen, es sei denn, es wurde eine erleichterte Form schaftsgrund bzw. der Ruhensgrund fortbesteht. Die Um- vereinbart. wandlung einer nicht geförderten ergänzenden Pflege- § 2b Hinweispflichten des Versicherers versicherung in eine staatlich geförderte ergänzende (1) Vergibt die zentrale Stelle nach § 128 Absatz 2 SGB XI Pflegeversicherung kann nicht verlangt werden. (siehe Anhang) die Zulagennummer für die förderfähige ergänzende Pflegeversicherung auf Antrag des Versiche- § 4 Beginn des Versicherungsschutzes rers gemäß § 128 Absatz 1 Satz 3 SGB XI (siehe An- Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungs- hang), teilt der Versicherer diese Zulagennummer dem schein bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch Versicherungsnehmer in Textform mit. Die Mitteilung an nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages (insbesondere den Versicherungsnehmer gilt gleichzeitig als Mitteilung durch Zugang des Versicherungsscheines oder einer schriftli- an sämtliche mitversicherte Personen. chen Annahmeerklärung) und nicht vor Ablauf der vereinbarten Wartezeit nach § 5. An Stelle einer schriftlichen Annahmeerklä- (2) Teilt die zentrale Stelle dem Versicherer mit, dass für eine rung kann eine erleichterte Form vereinbart werden. versicherte Person kein Anspruch auf Zulage besteht, in- Bei Vertragsänderungen gilt Satz 1 für den hinzukommenden formiert der Versicherer hierüber innerhalb von einem Teil des Versicherungsschutzes. Monat nach Eingang des entsprechenden Datensatzes unter Hinweis auf die Rechte nach § 25. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. § 3 Gegenstand und Umfang des Versicherungsschutzes (1) Der Versicherer leistet im Versicherungsfall in vertragli- chem Umfang ein Pflegemonatsgeld oder Pflegetage- geld. 3 23
Start Leistungen Abschluss Vertragsunterlagen TK und Envivas Kontakt gesetzlichen Pflegeversicherung schriftlich nachgewie- Teil II: § 1 sen werden. zu § 4 MB/GEPV 2022 Beginn des Versicherungs- (2) Bei untermonatlichem Beginn oder Ende des Versiche- schutzes rungsfalls werden Pflegemonats- oder Pflegetagegeld je- Die Annahmeerklärung des Versicherers kann auch in Text- weils für den vollen Monat gezahlt. form erfolgen. (3) Im Übrigen ergeben sich die Voraussetzungen für die Fälligkeit der Leistungen des Versicherers aus § 14 VVG (siehe Anhang). § 5 Wartezeit (1) Die Wartezeit rechnet vom Versicherungsbeginn an. (4) Das Pflegemonats- oder Pflegetagegeld wird ohne Kos- tennachweis jeweils zum Ende eines jeden Monats ge- (2) Die Wartezeit beträgt fünf Jahre, soweit nicht eine kür- zahlt, in dem Pflegebedürftigkeit nach § 14 SGB XI zere Wartezeit vereinbart ist. (siehe Anhang) besteht, soweit der Tarif mit Tarifbedin- (3) Bei Vertragsänderungen gelten die Wartezeitregelungen gungen nichts Abweichendes regelt. für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschut- (5) Grundsätzlich wird an den Versicherungsnehmer geleis- zes. tet. Etwas Anderes gilt nur dann, wenn der Versiche- rungsnehmer die versicherte Person in Textform oder in Teil II: § 2 einer anderen vereinbarten erleichterten Form als Emp- zu § 5 MB/GEPV 2022 Wartezeit fangsberechtigte benannt hat. Die Wartezeit entfällt bei Pflegebedürftigkeit, die auf Unfällen (6) Ansprüche auf Versicherungsleistungen können weder nach Vertragsschluss beruht. abgetreten noch verpfändet werden. Das Abtretungsver- bot nach Satz 1 gilt nicht für ab dem 1. Oktober 2021 ab- geschlossene Verträge; gesetzliche Abtretungsverbote § 6 Beginn und Umfang der Leistungspflicht bleiben unberührt. (1) Art und Höhe der Versicherungsleistungen ergeben sich aus dem Tarif mit Tarifbedingungen. Das Pflegemonats- Teil II: § 3 geld beträgt bei Pflegegrad 5 mindestens 600 Euro. zu § 7 Abs. 2 MB/GEPV 2022 Auszahlung der Ver- Bei Pflegegrad 1 beträgt das Pflegemonatsgeld mindes- sicherungsleistung tens 10 Prozent, bei Pflegegrad 2 mindestens 20 Pro- zent, bei Pflegegrad 3 mindestens 30 Prozent und bei Ändert sich die Zuordnung einer versicherten Person zu ei- Pflegegrad 4 mindestens 40 Prozent des Pflegemonats- nem der Pflegegrade 1 bis 5, wird für den Monat, in dem die geldes des Pflegegrades 5. Wird ein Pflegetagegeld ver- Änderung wirksam wird, das jeweils höhere Pflegetagegeld einbart, darf die Summe der monatlich erbrachten Tage- entsprechend § 7 Abs. 1 und 2 MB/GEPV 2022 gezahlt. gelder die vorgenannten Beträge nicht unterschreiten. (2) Das vereinbarte Pflegemonats- oder Pflegetagegeld wird § 8 Ende des Versicherungsschutzes gezahlt, wenn der Versicherungsfall nach § 3 Absatz 3 Der Versicherungsschutz endet – auch für schwebende Versi- festgestellt wurde und die versicherte Person für diesen cherungsfälle – mit der Beendigung des Versicherungsverhält- Versicherungsfall Leistungen aus der sozialen Pflegever- nisses. sicherung für einen der Pflegegrade 1 bis 5 gemäß § 15 SGB XI (siehe Anhang) oder nach den entsprechenden Versicherungsbedingungen in der privaten Pflegepflicht- Pflichten des Versicherungsnehmers versicherung bezieht. Davon abweichend besteht die § 9 Beitragszahlung Leistungspflicht auch dann, wenn die Leistung der sozia- (1) Der Beitrag ist, sofern nichts Abweichendes vereinbart len Pflegeversicherung nach § 34 Absatz 1 Nr. 2 und Ab- ist, ein Monatsbeitrag und wird vom Versicherungsbeginn satz 2 SGB XI (siehe Anhang) oder nach den entspre- an berechnet. Er ist am Ersten eines jeden Monats fällig. chenden Versicherungsbedingungen in der privaten Der Beitrag setzt sich aus einem Eigenanteil von mindes- Pflegepflichtversicherung ruht. tens zehn Euro und der Zulage in Höhe von fünf Euro zu- Für die Zuordnung einer versicherten Person zu einer der sammen. Der Zulagenanteil des Beitrags wird vom Versi- sind die Feststellungen nach § 3 Absatz 3 verbindlich. cherer bis zur Zahlung der Zulage durch die zentrale (3) Von der gesetzlichen Pflegeversicherung festgestellte Stelle nach § 128 Absatz 2 SGB XI (siehe Anhang) an pflegegraderelevante Änderungen der Pflegebedürftigkeit den Versicherer gestundet. gemäß § 14 SGB XI (siehe Anhang) sind dem Versiche- (2) Der erste Beitrag ist, sofern nicht anders vereinbart, un- rer anzuzeigen. verzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang (4) Die Versicherungsleistungen dürfen die zum Zeitpunkt des Versicherungsscheins zu zahlen. Die Erteilung eines des Vertragsabschlusses geltende Höhe der Leistungen Auftrags zum Beitragseinzug gilt als Zahlung des Bei- nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) nicht trags, sofern die Lastschrift eingelöst und der Einlösung überschreiten. Eine Dynamisierung bis zur Höhe der all- nicht widersprochen wird. gemeinen Inflationsrate ist zulässig. (3) Wird ein Beitrag nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt, ist der Versicherungsnehmer zum Ausgleich der Kosten ver- § 7 Auszahlung der Versicherungsleistungen pflichtet, die dem Versicherer im Rahmen der Beitreibung (1) Der Versicherungsnehmer erhält die Leistungen auf An- entstehen. trag. Voraussetzung ist, dass die vereinbarte Wartezeit (vgl. § 5) erfüllt ist. Die Leistungen werden vom Beginn (4) Nicht rechtzeitige Zahlung eines Beitrages kann unter der Leistungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung an den Voraussetzungen der §§ 37 und 38 VVG (siehe An- erbracht. Sie werden jedoch frühestens ab dem Zeitpunkt hang) zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Ist ausgezahlt, in dem die Feststellungen nach § 3 Absatz 3 ein Beitrag bzw. eine Beitragsrate nicht rechtzeitig ge- und der Beginn des Anspruchs auf Leistungen der zahlt und wird der Versicherungsnehmer in Textform ge- mahnt, so ist er zur Zahlung der im Tarif mit 24 4
Start Leistungen Abschluss Vertragsunterlagen TK und Envivas Kontakt Tarifbedingungen festgelegten Mahnkosten verpflichtet. Ändert sich die vertragliche Leistungszusage des Versi- Tritt der Versicherer vom Vertrag zurück, weil der erste cherers aufgrund der dem Versicherungsverhältnis zu- Beitrag bzw. die erste Beitragsrate nicht rechtzeitig ge- grundeliegenden gesetzlichen Bestimmungen, ist der zahlt wird, kann er eine angemessene Geschäftsgebühr Versicherer berechtigt, die Beiträge mit Zustimmung ei- verlangen. nes unabhängigen Treuhänders entsprechend dem ver- änderten Bedarf zu erhöhen oder zu verringern. Bei ver- (5) Wird das Versicherungsverhältnis vor Ablauf der Versi- ringertem Bedarf ist der Versicherer zur Anpassung cherungsperiode beendet, steht dem Versicherer für insoweit verpflichtet. Erhöht der Versicherer die Beiträge, diese Versicherungsperiode nur der Teil des Beitrags hat der Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungs- bzw. der Beitragsrate zu, der dem Zeitraum entspricht, in recht gemäß § 17 Absatz 4. dem der Versicherungsschutz bestanden hat. (2) Beitragsanpassungen werden zu Beginn des zweiten (6) Der Beitrag ist bis zum Ablauf des Tages zu zahlen, an Monats wirksam, der auf die Benachrichtigung des Versi- dem das Versicherungsverhältnis endet. cherungsnehmers folgt. (7) Die Beiträge sind an die vom Versicherer zu bezeich- nende Stelle zu entrichten. § 12 Überschussbeteiligung (1) Nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften wird aus dem Abrechnungsverband der staatlich geförderten er- Teil II: § 4 gänzenden Pflegeversicherung eine Rückstellung für er- zu § 9 Abs. 1 MB/GEPV 2022 Beitragszahlung folgsabhängige Beitragsrückerstattung gebildet, welche (1) Die Höhe der Beiträge richtet sich insbesondere nach ausschließlich den Versicherungsnehmern zu Gute dem Tarif und dem bei Versicherungsbeginn erreich- kommt. Dies kann in folgender Form geschehen: ten tariflichen Lebensalter der versicherten Person a) Limitierung von Beitragsanstiegen bei Beitragsanpas- (Eintrittsalter). Als Eintrittsalter gilt der Unterschied sungen, zwischen dem Jahr der Geburt und dem Jahr des b) Anrechnung auf den Beitrag, Versicherungsbeginns. c) Erhöhung der Leistung oder (2) Für Neugeborene ist der Beitrag vom Tage der Ge- d) Zuführung zur Alterungsrückstellung, wobei diese Be- burt an zu entrichten. träge ab Vollendung des 65. Lebensjahres des Versi- cherten zur zeitlich unbefristeten Finanzierung der (3) Für Kinder und Jugendliche ist vom Beginn des Jah- Mehrbeiträge aus Beitragserhöhungen oder eines res an, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird, der Teils der Mehrbeiträge zu verwenden sind, soweit die Beitrag für Erwachsene zu zahlen. vorhandenen Mittel für eine vollständige Finanzierung der Mehrbeiträge nicht ausreichen. Nicht verbrauchte Beträge sind mit Vollendung des 80. Lebensjahres § 10 Beitragsberechnung des Versicherten zur Prämiensenkung einzusetzen. (1) Die Berechnung der Beiträge erfolgt nach Maßgabe der Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) (2) Die Form und der Zeitpunkt der Verwendung erfolgt nach und ist in den technischen Berechnungsgrundlagen des Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders. Versicherers festgelegt. § 13 Erhalt der Förderfähigkeit (2) Bei einer Änderung der Beiträge, auch durch Änderung Sollte der vereinbarte Beitrag für eine versicherte Person unter des Versicherungsschutzes, wird das bei Inkrafttreten der 15 Euro monatlich sinken (vgl. § 9 Absatz 1), setzt der Versi- Änderung erreichte tarifliche Lebensalter der versicherten cherer zum Erhalt der Förderfähigkeit den Beitrag neu fest und Person berücksichtigt. Dabei wird dem Eintrittsalter der erhöht insoweit das Pflegemonats- oder Pflegetagegeld. Der versicherten Person dadurch Rechnung getragen, dass Versicherer teilt dies dem Versicherungsnehmer in Textform eine Alterungsrückstellung gemäß den in den techni- mit. Der Versicherungsnehmer kann den Änderungen innerhalb schen Berechnungsgrundlagen festgelegten Grund-sät- von zwei Monaten nach Mitteilung widersprechen. In diesem zen angerechnet wird. Eine Erhöhung der Beiträge oder Fall werden die Änderungen nicht wirksam und die Versiche- eine Minderung der Leistungen des Versicherers wegen rungsfähigkeit (§ 1 Absatz 1) entfällt mit der Folge, dass der des Älterwerdens der versicherten Person ist jedoch aus- Vertrag endet (§ 19 Absatz 3). Für die Kindernachversicherung geschlossen, soweit eine Alterungsrückstellung zu bilden gilt § 24. ist. (3) Eine Gesundheitsprüfung findet nicht statt. Risikozu- § 14 Obliegenheiten schläge werden nicht erhoben. Leistungsausschlüsse Der Versicherungsnehmer und die als empfangsberechtigt be- werden nicht vereinbart. nannte versicherte Person (vgl. § 7 Absatz 5) haben auf Ver- langen des Versicherers jede Auskunft zu erteilen, die zur Fest- § 11 Beitragsanpassung stellung des Versicherungsfalls oder der Leistungspflicht des (1) Im Rahmen der vertraglichen Leistungszusage können Versicherers und ihres Umfangs erforderlich ist. Die Auskünfte sich die Leistungen des Versicherers, z. B. aufgrund von sind auch einem Beauftragten des Versicherers zu erteilen. Veränderungen der Pflegedauer, der Häufigkeit von Pfle- gefällen oder aufgrund steigender Lebenserwartung än- § 15 Folgen von Obliegenheitsverletzungen dern. Dementsprechend vergleicht der Versicherer zu- (1) Der Versicherer ist mit den in § 28 Absatz 2 bis 4 VVG mindest jährlich für jeden Tarif die erforderlichen mit den (siehe Anhang) vorgeschriebenen Einschränkungen ganz in den technischen Berechnungsgrundlagen kalkulierten oder teilweise von der Verpflichtung zur Leistung frei, Versicherungsleistungen und Sterbewahrscheinlichkei- wenn die in § 14 genannte Obliegenheit verletzt wird. ten. Ergibt diese Gegenüberstellung für eine Beobach- tungseinheit eine Abweichung von mehr als 5 %, werden (2) Entstehen dem Versicherer durch eine Verletzung der alle Beiträge dieser Beobachtungseinheit vom Versiche- Obliegenheit nach § 14 zusätzliche Aufwendungen, kann rer überprüft und, soweit erforderlich, mit Zustimmung ei- er vom Versicherungsnehmer dafür Ersatz verlangen. nes unabhängigen Treuhänders angepasst, wenn die Ab- weichung als nicht nur vorübergehend anzusehen ist. 25 5
Start Leistungen Abschluss Vertragsunterlagen TK und Envivas Kontakt (3) Die Kenntnis und das Verschulden der versicherten Per- Versicherungsverhältnis unter Benennung des künftigen son stehen der Kenntnis und dem Verschulden des Versi- Versicherungsnehmers fortzusetzen. Die Erklärung ist in- cherungsnehmers gleich. nerhalb von zwei Monaten nach der Kündigung abzuge- ben. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn der Versiche- § 16 Aufrechnung rungsnehmer nachweist, dass die betroffenen Der Versicherungsnehmer kann gegen Forderungen des Versi- versicherten Personen von der Kündigungserklärung cherers nur aufrechnen, soweit die Gegenforderung unbestrit- Kenntnis erlangt haben. ten oder rechtskräftig festgestellt ist. Gegen eine Forderung aus der Beitragspflicht kann jedoch ein Mitglied eines Versiche- Teil II: § 5 rungsvereins nicht aufrechnen. zu § 17 Abs. 1 MB/GEPV 2022 Kündigung durch den Versicherungsnehmer Ende der Versicherung (1) Vertragsdauer § 17 Kündigung durch den Versicherungsnehmer Die Mindestvertragsdauer beträgt zwei Versiche- (1) Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsver- rungsjahre. hältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frü- (2) Versicherungsjahr hestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Vertrags- Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem im dauer von bis zu zwei Jahren, mit einer Frist von drei Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt, es en- Monaten kündigen. det am 31. Dezember des betreffenden Kalenderjah- (2) Ist der Versicherungsnehmer hilfebedürftig im Sinne des res. Alle weiteren Versicherungsjahre sind mit dem Zweiten oder Zwölften Buches Sozialgesetzbuch oder Kalenderjahr gleich. würde er allein durch die Zahlung des Beitrags hilfebe- dürftig, kann er die Versicherung binnen einer Frist von drei Monaten nach Eintritt der Hilfebedürftigkeit rückwir- § 18 Kündigung durch den Versicherer kend zum Zeitpunkt ihres Eintritts kündigen. Die Hilfebe- (1) Der Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündi- dürftigkeit ist durch eine Bescheinigung des zuständigen gungsrecht. Trägers nach dem Zweiten oder dem Zwölften Buch So- (2) Die gesetzlichen Bestimmungen über das außerordentli- zialgesetzbuch nachzuweisen. Für den Fall der Vereinba- che Kündigungsrecht bleiben unberührt. rung einer Ruhenszeit nach § 23 beginnt die Dreimonats- frist mit dem Ende der Ruhenszeit, wenn (3) Die Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen Hilfebedürftigkeit weiter vorliegt. Später kann der Versi- beschränkt werden. cherungsnehmer die Versicherung zum Ende des Monats (4) Kündigt der Versicherer das Versicherungsverhältnis ins- kündigen, in dem der Nachweis der Hilfebedürftigkeit vor- gesamt oder für einzelne versicherte Personen, gilt § 17 gelegt wird. Absatz 7 Satz 1 und 2 entsprechend. (3) Die Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen beschränkt werden. § 19 Sonstige Beendigungsgründe (1) Das Versicherungsverhältnis endet mit dem Tod des Ver- (4) Erhöht der Versicherer die Beiträge gemäß § 11 oder ver- sicherungsnehmers. Die versicherten Personen haben mindert er seine Leistungen gemäß § 22 Absatz 1, kann jedoch das Recht, das Versicherungsverhältnis unter Be- der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis nennung des künftigen Versicherungsnehmers fortzuset- hinsichtlich der betroffenen versicherten Person innerhalb zen. Die Erklärung ist innerhalb zweier Monate nach dem von zwei Monaten vom Zugang der Änderungsmitteilung Tode des Versicherungsnehmers abzugeben. an zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Bei einer Beitragserhöhung kann der Versiche- (2) Beim Tod einer versicherten Person endet insoweit das rungsnehmer das Versicherungsverhältnis auch bis und Versicherungsverhältnis. zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündi- (3) Das Versicherungsverhältnis endet, wenn eine der in § 1 gen. Absatz 1 genannten Voraussetzungen für die Versiche- (5) Der Versicherungsnehmer kann, sofern der Versicherer rungsfähigkeit entfällt. Besteht kein Anspruch auf Pflege- die Anfechtung, den Rücktritt oder die Kündigung nur für vorsorgezulage, da die zentrale Stelle nach § 128 Absatz einzelne versicherte Personen erklärt, innerhalb von zwei 2 SGB XI (siehe Anhang) die Pflegevorsorgezulage ei- Wochen nach Zugang dieser Erklärung die Aufhebung nem anderen Vertrag zugeteilt hat, bleibt das Versiche- des übrigen Teils der Versicherung zum Schluss des Mo- rungsverhältnis abweichend von Satz 1 bestehen, wenn nats verlangen, in dem ihm die Erklärung des Versiche- der Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherer in- rers zugegangen ist, bei Kündigung zu dem Zeitpunkt, in nerhalb von drei Monaten nach Zugang der Mitteilung dem diese wirksam wird. über das Ermittlungsergebnis nach § 2b Absatz 2 Satz 2 nachweist, dass der andere Vertrag, für den die Pflege- (6) Hat eine Vereinbarung im Versicherungsvertrag zur vorsorgezulage gewährt wurde, aufgehoben und der An- Folge, dass bei Erreichen eines bestimmten Lebensalters trag auf Zulage hierfür storniert wurde. oder bei Eintritt anderer dort genannter Voraussetzungen der Beitrag für ein anderes Lebensalter oder eine andere (4) §§ 37, 38 VVG (siehe Anhang) sowie § 9 Absatz 4 blei- Altersgruppe gilt oder der Beitrag unter Berücksichtigung ben unberührt. einer Alterungsrückstellung berechnet wird, kann der Ver- (5) Verlegt eine versicherte Person ihren gewöhnlichen Auf- sicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis hinsicht- enthalt in einen Staat, der nicht Mitgliedstaat der Europäi- lich der betroffenen versicherten Person binnen zwei Mo- schen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über naten nach der Änderung zum Zeitpunkt deren den Europäischen Wirtschaftsraum ist, endet das Versi- Inkrafttretens kündigen, wenn sich der Beitrag durch die cherungsverhältnis, es sei denn, dass es aufgrund einer Änderung erhöht. anderweitigen Vereinbarung fortgesetzt wird. (7) Kündigt der Versicherungsnehmer das Versicherungsver- hältnis insgesamt oder für einzelne versicherte Personen, haben die versicherten Personen das Recht, das 26 6
Start Leistungen Abschluss Vertragsunterlagen TK und Envivas Kontakt Allgemeinen Versicherungsbedingungen nach Maßgabe Teil II: § 6 des Absatzes 1 entsprechend anzupassen. zu § 19 Abs. 5 MB/GEPV 2022 Sonstige Beendi- gungsgründe § 23 Ruhen bei Hilfebedürftigkeit (1) Ist der Versicherungsnehmer hilfebedürftig im Sinne des Bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes in die Zweiten oder Zwölften Buches Sozialgesetzbuch oder Schweiz wird das Versicherungsverhältnis fortgesetzt. würde er allein durch die Zahlung des Beitrags hilfebe- dürftig, kann er den Versicherungsvertrag drei Jahre ru- hen lassen. Der Tarif mit Tarifbedingungen kann einen Sonstige Bestimmungen längeren Zeitraum vorsehen. Die Hilfebedürftigkeit ist durch eine Bescheinigung des zuständigen Trägers nach § 20 Willenserklärungen und Anzeigen dem Zweiten oder dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch Willenserklärungen und Anzeigen gegenüber dem Versicherer nachzuweisen. bedürfen der Textform. (2) In der Ruhenszeit gelten die Allgemeinen Versicherungs- bedingungen mit folgenden Änderungen fort: § 21 Gerichtsstand (1) Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gegen den 1. Leistungen des Versicherers werden nicht erbracht; Versicherungsnehmer ist das Gericht des Ortes zustän- für während der Ruhenszeit eingetretene Versiche- dig, an dem der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz rungsfälle besteht die Leistungspflicht erst nach Wie- oder, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnli- deraufleben der Versicherung. chen Aufenthalt hat. 2. Es sind keine Beiträge zu zahlen. 3. Der Lauf von Fristen und der Wartezeit nach § 5 wird (2) Klagen gegen den Versicherer können bei dem Gericht nicht unterbrochen. am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Versiche- 4. Die Ruhenszeit endet, wenn Hilfebedürftigkeit nicht rungsnehmers oder bei dem Gericht am Sitz des Versi- mehr besteht, spätestens mit Ablauf der vereinbarten cherers anhängig gemacht werden. Laufzeit. Das Ende der Hilfebedürftigkeit ist unverzüg- (3) Verlegt der Versicherungsnehmer nach Vertragsschluss lich anzuzeigen und auf Verlangen nachzuweisen. seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einen 5. Mit der Beendigung der Ruhenszeit tritt die ursprüng- Staat, der nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union liche Versicherung wieder in Kraft. Als Beitrag ist der oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäi- Neugeschäftsbeitrag zum erreichten Alter unter An- schen Wirtschaftsraum ist, oder ist sein Wohnsitz oder rechnung der vor der Ruhenszeit aufgebauten Alte- gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung rungsrückstellungen zu zahlen. nicht bekannt, ist das Gericht am Sitz des Versicherers 6. In Abweichung zu § 1 Absatz 1 ist der Anspruch auf zuständig. Pflegevorsorgezulage während des Ruhens keine Voraussetzung für die Versicherungsfähigkeit. § 22 Änderungen der Allgemeinen Versicherungsbedin- gungen § 24 Kindernachversicherung (1) Bei einer nicht nur als vorübergehend anzusehenden (1) Bei Neugeborenen beginnt der Versicherungsschutz Veränderung der Verhältnisse des Gesundheitswesens, ohne Wartezeiten ab Vollendung der Geburt, wenn am können die Allgemeinen Versicherungsbedingungen den Tage der Geburt ein Elternteil mindestens drei Monate veränderten Verhältnissen angepasst werden, wenn die beim Versicherer versichert ist und die Anmeldung zur Änderungen zur hinreichenden Wahrung der Belange der Versicherung spätestens zwei Monate nach dem Tage Versicherungsnehmer erforderlich erscheinen. Ein unab- der Geburt rückwirkend erfolgt. Der Versicherungsschutz hängiger Treuhänder muss die Voraussetzungen für die darf nicht höher oder umfassender als der eines versi- Änderungen vorher überprüft und ihre Angemessenheit cherten Elternteils sein und nicht geringer als der Versi- bestätigt haben. Die Änderungen werden zu Beginn des cherungsschutz nach § 6 Absatz 1. zweiten Monats wirksam, der auf die Mitteilung der Ände- rungen und der hierfür maßgebenden Gründe an den (2) Der Geburt eines Kindes steht die Adoption gleich, sofern Versicherungsnehmer folgt. Vermindert der Versicherer das Kind im Zeitpunkt der Adoption noch minderjährig ist. die Leistungen, hat der Versicherungsnehmer ein Son- (3) Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist der An- derkündigungsrecht gemäß § 17 Absatz 4. spruch auf Pflegevorsorgezulage keine Voraussetzung (2) Ist eine Bestimmung in den Allgemeinen Versicherungs- für die Versicherungsfähigkeit. Der Beitrag darf 15 Euro bedingungen durch höchstrichterliche Entscheidung oder monatlich unterschreiten; eine Stundung gemäß § 9 Ab- durch einen bestandskräftigen Verwaltungsakt für unwirk- satz 1 Satz 4 erfolgt nicht. sam erklärt worden, kann sie der Versicherer durch eine (4) Ab Vollendung des 18. Lebensjahres richtet sich die Ver- neue Regelung ersetzen, wenn dies zur Fortführung des sicherungsfähigkeit nach § 1. Liegt der Beitrag unter Vertrages notwendig ist oder wenn das Festhalten an 15 Euro monatlich, gilt § 13. Werden in diesem Zeitpunkt dem Vertrag ohne neue Regelung für eine Vertragspartei bereits Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit nach dem auch unter Berücksichtigung der Interessen der anderen Vierten Kapitel des SGB XI aus der sozialen Pflegeversi- Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde. cherung oder gleichwertige Vertragsleistungen aus der Die neue Regelung ist nur wirksam, wenn sie unter Wah- privaten Pflegepflichtversicherung bezogen, gilt abwei- rung des Vertragsziels die Belange der Versicherungs- chend von Satz 1 Absatz 3; § 13 findet keine Anwen- nehmer angemessen berücksichtigt. Sie wird zwei Wo- dung. chen, nachdem die neue Regelung und die hierfür maßgeblichen Gründe dem Versicherungsnehmer mitge- § 25 Mehrfachversicherung teilt worden sind, Vertragsbestandteil. Bestehen für eine versicherte Person bei verschiedenen Versi- (3) Ändern sich die gesetzlichen Voraussetzungen für die cherern Versicherungsverträge über die staatlich geförderte er- staatliche Förderung der geförderten ergänzenden Pfle- gänzende Pflegeversicherung, kann der Versicherungsnehmer geversicherung, ist der Versicherer berechtigt, die vom Versicherer unter der Voraussetzung, dass der Versiche- rungsvertrag nicht als erster abgeschlossen wurde, die 27 7
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