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Versicherungsbedingungen und Informationen Privathaftpflichtversicherung Excellent-Schutz Stand: 02.2022
02 Wichtige Mitteilung zu den Alles, was Sie zu Ihrer Versicherung wissen müssen, haben wir in die- Folgen einer Anzeigepflicht- sem Dokument für Sie zusammen- verletzung nach § 19 Abs. 5 gefasst. Um Ihnen einen schnellen Versicherungsvertragsgesetz Überblick zu verschaffen und das Auffinden der passenden Regelung In diesem Dokument informieren wir Sie über die zu erleichtern, haben wir den Inhalt vorvertraglichen Anzeigepflichten und die Folgen einer Nichtbeachtung. in diesem Dokument direkt verlinkt. Allgemeine Bedingungen Informationsblatt In diesem Dokument finden Sie die allgemeinen gül- Dieses Dokument gibt Ihnen einen kurzen Über- tigen Vertragsbestimmungen, in denen im Einzelnen blick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versiche- Ihr Versicherungsschutz geregelt wird. Hier geht es rung. Die vollständigen Informationen finden Sie in um die Kerninhalte Ihrer Versicherung: Ihren Vertragsunterlagen. • Versicherte Gefahren und Schäden • Leistungsausschlüsse Allgemeine • Entschädigungsleistung Vertragsinformationen • Obliegenheiten Hier finden Sie Informationen zur Ammerländer Versicherung und Ihrem Versicherungsvertrag. Beantwortet werden unter anderem folgende Produktbedingungen Fragen: In diesem Dokument finden Sie die einzelnen Leis- • Wie können Sie Kontakt zu uns aufnehmen? tungserweiterungen der Allgemeinen Bedingungen • Wie können Sie Ihren Vertrag beenden? zu Ihrem Versicherungsschutz. • Wie schützen wir Ihre personenbezogenen Daten? Satzung Leistungseinschlüsse Hier finden Sie die Inhalte unserer Satzung. Hier finden Sie eine detaillierte Leistungsübersicht zu den Inhalten Ihrer Versicherung.
03 Privathaftpflichtversicherung seit 1923 Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit VVaG Unternehmen: Ammerländer Versicherung VVaG Sitz: Westerstede (Deutschland) Produkt: Excellent Rechtsform: Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen eine Privathaftpflichtversicherung an. Diese schützt Sie gegen finanzielle Risiken, die im Zusammenhang mit Schadenersatzforderungen Dritter aus Schäden stehen, für die Sie verantwortlich sind. Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Gegenstand der Privathaftpflichtversicherung ist X Bestimmte Risiken sind nicht versichert. Hierfür es, gegen Sie geltend gemachte Haftpflichtan- benötigen Sie eine separate Absicherung. Dazu sprüche zu prüfen, berechtigte Ansprüche zu gehören z.B.: befriedigen und unberechtigte Ansprüche ab- X berufliche Tätigkeit, zuwehren. X das Führen von Kraftfahrzeugen oder Die Privathaftpflichtversicherung umfasst die wesentlichen Haftungsrisiken Ihres Privat- X das Halten von Hunden (über Hundehalter- lebens, dazu gehören beispielsweise: haftpflichtversicherung versicherbar). Von Ihnen verursachte Schäden als X Wir leisten für Schäden überdies nur bis zu den Teilnehmer im Straßenverkehr als vereinbarten Versicherungssummen. Wenn Sie Fußgänger oder Radfahrer. eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, ist Von Ihnen verursachte Schäden bei der diese bei jedem Versicherungsfall zu berück- Ausübung von Sport. Für Schäden durch sichtigen. Ihre kleinen, zahmen Haustiere. Von Ihnen verursachte Schäden als Be- wohner einer Wohnung oder eines Einfa- milienhauses – egal, ob Sie Mieter oder Eigentümer sind. Gibt es Deckungsbeschränkungen? ! Wir können nicht alle denkbaren Fälle ver- Ihr Versicherungsschutz kann sich auch auf sichern. Sonst müssten wir einen erheblich weitere Personen erstrecken, wie z. B. Ihre höheren Beitrag verlangen. Deshalb haben wir Ehe- oder Lebenspartner und Ihre Kinder. einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen, z. B. alle Schäden: ! aus vorsätzlicher Handlung, Informationsblatt zu Versicherungsprodukten ! durch den Gebrauch eines versicherungs- Wie hoch ist die pflichtigen Kraft- oder Luftfahrzeugs, Versicherungssumme? ! aus ungewöhnlicher und gefährlicher Die Höhe der vereinbarten Versicherungssum- Beschäftigung. men können Sie Ihrem Antrag oder auch Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
04 Wo bin ich versichert? Die Privathaftpflichtversicherung gilt weltweit. Auch wenn Sie während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts (z. B. Urlaub, Schüleraustausch) einen Haftpflichtschaden verursachen, sind Sie geschützt. Welche Verpflichtungen habe ich? Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: – Bitte machen Sie im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben. – Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat. – Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen. – Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn gegen Sie noch keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht worden sind. – Sie sind verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns durch wahrheits- gemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen. Wann und wie zahle ich? Den ersten oder den einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung zwischen uns kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns den Beitrag überwei- sen oder uns ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen. Eine unterjährige Zahlungsweise (Mindestrate 20,00 Euro) ist nur in Verbindung mit einem SEPA-Lastschriftmandat möglich. Erlischt das SEPA-Lastschriftmandat, ändert sich die Zahlweise in einen jährlichen Zahlungsrhythmus. Wann beginnt und wann endet der Vertrag? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, dann verlängert er sich stillschweigend um ein weiteres Jahr. Ausnahme: Sie oder wir haben den Vertrag gekündigt. Ihre Kündigung muss uns drei Monate vor Versicherungsablauf zugehen, ansonsten verlängert sich der Vertrag stillschweigend um jeweils ein Jahr. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen (das muss spätestens drei Monate vorher geschehen). Sie oder wir können auch kündigen z. B. nach einem Schadenfall oder auch bei entgültigem Wegfallen Ihres Versicherungsrisikos – etwa durch Umzug ins Ausland. Dann endet der Vertrag schon vor Ende der vereinbarten Dauer.
05 Allgemeine Vertragsinformationen Was Sie über Ihren Versicherer wissen sollten .........................................................................................................................................................................................................................5 Wann Sie Ihre Beiträge zahlen müssen ............................................................................................................................................................................................................................................5 Wann der Versicherungsschutz beginnt ..........................................................................................................................................................................................................................................5 Laufzeit des Vertrages und Kündigungsbedingungen .....................................................................................................................................................................................................5 Was Sie tun können, wenn es zwischen Ihnen und uns zu Streitigkeiten kommt ............................................................................................................................6 Welches Recht für Ihren Vertrag gilt und welches Gericht bei Rechtsstreitigkeiten zuständig ist ...................................................................................6 In welcher Sprache wir mit Ihnen kommunizieren ................................................................................................................................................................................................................6 Hinweise zum Datenschutz ...........................................................................................................................................................................................................................................................................6 Was Sie über Ihren Versicherer zahlen Sie in diesem Fall rechtzeitig, wenn wir den Betrag zwei Wochen, nachdem Sie den Versicherungsschein er- wissen sollten halten haben, von Ihrem Konto abbuchen können. Beim Lastschriftverfahren tritt Erfüllung ein, sobald Ihr Konto Sie erreichen uns wie folgt: wirksam belastet wurde. Ist die Abbuchung von dem uns Ammerländer Versicherung VVaG angegebenen Konto nicht möglich, entstehen Kosten für Bahnhofstr. 8 die Rücklastschrift. Diese Kosten können wir Ihnen in Rech- 26655 Westerstede nung stellen. Telefon: 04488-53737- 0 E-Mail: info@ammerlaender-versicherung.de www.ammerlaender-versicherung.de Wann der Versicherungsschutz beginnt Sitz der Gesellschaft ist Westerstede. Wir sind im Handels- Wenn Sie den Versicherungsschein von uns erhalten, ist register beim Amtsgericht Oldenburg unter der Nummer dies die Bestätigung, dass wir Ihren Antrag auf Abschluss HRB 201743 eingetragen. eines Vertrages geprüft und angenommen haben. Es be- deutet nicht, dass Sie ab sofort versichert sind. Der Ver- Unsere Hauptgeschäftstätigkeit ist der Betrieb von Scha- sicherungsschutz beginnt vielmehr zu dem im Versiche- den- und Unfallversicherungen. rungsschein bezeichneten Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Beitrag rechtzeitig gezahlt oder uns ermächtigt haben, die Beiträge abzubuchen. Wann Sie Ihre Beiträge zahlen müssen Weitere Angaben zum Beginn der Versicherung und des Die Zahlungsperiode kann einen Monat, ein Vierteljahr, ein Versicherungsschutzes können Sie den Versicherungsbe- halbes Jahr oder ein Jahr betragen. Welche Periode für Sie dingungen entnehmen, die dem Vertrag zugrunde liegen. gilt, hängt davon ab, was wir mit Ihnen vereinbart haben. Dies können Sie Ihrem Versicherungsschein und dem An- trag entnehmen. Laufzeit des Vertrages und Kündigungsbedingungen Allgemeine Vertragsinformationen Aus den Angaben auf dem Versicherungsschein ergibt sich, wann Sie den ersten Beitrag und dann regelmäßig Sie sind das Versicherungsverhältnis für einen vereinbarten wiederkehrend die folgenden Beiträge zahlen müssen. Den Zeitraum eingegangen. Diesen Zeitraum können Sie dem ersten Beitrag zahlen Sie rechtzeitig, wenn Sie ihn zwei Wo- Antrag und dem Versicherungsschein entnehmen. Eine chen nach Erhalt des Versicherungsscheines überweisen. Kündigung ist für Sie und für uns erstmals zum Ende die- Ihre Zahlungsverpflichtung ist erfüllt, sobald wir den Beitrag ses Zeitraums möglich, sofern wir nichts anderes vereinbart erhalten. haben. Haben Sie uns ermächtigt, die Beiträge von Ihrem Konto Beträgt die Vertragsdauer mindestens ein Jahr, haben wir abzubuchen, müssen Sie sich um die rechtzeitige Über- zusätzlich eine Verlängerung von Jahr zu Jahr für den Fall weisung der Beiträge nicht kümmern. Den ersten Beitrag vereinbart, dass der Vertrag nicht gekündigt wird. Sie und
06 wir können immer zum Schluss des laufenden Versiche- Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist rungsjahres kündigen. und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann. Die einzuhaltende Kündigungsfrist entnehmen Sie bitte den Rechtsweg Versicherungsbedingungen, die Ihrem Vertrag zugrunde lie- Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu gen. beschreiten. Im Einzelfall können besondere Kündigungsrechte beste- hen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Versicherungs- Welches Recht für Ihren Vertrag gilt und bedingungen, die Ihrem Vertrag zugrunde liegen. welches Gericht bei Rechtsstreitigkeiten zuständig ist Was Sie tun können, wenn es zwischen Es gilt deutsches Recht. Ihnen und uns zu Streitigkeiten kommt Ihre Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können Sie Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind entweder bei dem Gericht Ihres Wohnsitzes geltend ma- oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von chen oder bei dem Gericht, das für unseren Geschäftssitz Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen die örtlich zuständig ist. nachfolgenden Beschwerdemöglichkeiten offen. Unsere Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können Unser Beschwerdemanagement wir bei dem Gericht geltend machen, das für Ihren Wohnsitz Unsere interne Beschwerdestelle steht Ihnen hierzu zur Ver- örtlich zuständig ist. Wenn Sie den Versicherungsvertrag fügung. Sie erreichen diese derzeit wie folgt: für Ihren Geschäfts- oder Gewerbebetrieb abgeschlossen haben, können wir uns alternativ auch an das Gericht des Ammerländer Versicherung VVaG Ortes wenden, an dem sich der Sitz oder die Niederlassung - Beschwerdemanagement- Ihres Betriebes befindet. Bahnhofstr. 8 26655 Westerstede Für den Fall, dass Sie nach Vertragsabschluss Ihren Wohn- E-Mail: beschwerde@ammerlaender-versicherung.de sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbe- reich des Versicherungsvertragsgesetzes verlegt oder sein Versicherungsombudsmann Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Om- Klageerhebung nicht bekannt ist, vereinbaren die Parteien budsmann für Versicherungen wenden. Diesen erreichen als Gerichtsstand Westerstede. Sie wie folgt: Versicherungsombudsmann e.V. In welcher Sprache wir mit Ihnen Postfach 080632 10006 Berlin kommunizieren E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de Wir kommunizieren mit Ihnen in deutscher Sprache. Internet: www.versicherungsombudsmann.de Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige Hinweise zum Datenschutz und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstel- le. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfah- Vorbemerkung ren teilzunehmen. Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur noch mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Wenn Sie Verbraucher sind und diesen Vertrag online (z. Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt, schnell B. über eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen ha- und wirtschaftlich abwickeln; auch bietet die EDV einen ben, können Sie sich mit ihrer Beschwerde auch online an besseren Schutz der Versichertengemeinschaft vor miss- die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. bräuchlichen Handlungen als die bisherigen manuellen Ver- Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den fahren. Die Verarbeitung der uns bekannt gegebenen Daten Versicherungsombudsmann weitergeleitet. zu Ihrer Person wird durch die Europäische Datenschutz- grundverordnung (DSGVO) geregelt. Danach ist die Daten- Versicherungsaufsicht verarbeitung und Nutzung zulässig, wenn die DSGVO oder Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt. Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Auf- Die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes finden sich sicht wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen in der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleis- DSGVO) und dem Telemediengesetz (TMG). tungsaufsicht. Die Kontaktdaten sind: Verantwortlicher ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Ammerländer Versicherung VVaG Sektor Versicherungsaufsicht Bahnhofstraße 8 Graurheindorfer Straße 108 26655 Westerstede 53117 Bonn Telefon: 04488-53737-0 E-Mail: poststelle@bafin.de E-Mail: info@ammerlaender-versicherung.de
07 Der Verantwortlicher wird vertreten durch den Vorstand weit Rückversicherer bei der Risiko- und Schadenbe- Axel Eilers und Gerold Saathoff. urteilung mitwirken, werden ihnen auch die dafür er- Betrieblicher Datenschutzbeauftragter nach Artikel 37 forderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt. In ei- DSGVO ist nigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer weiterer Rückversicherer, denen sie ebenfalls entsprechende Dipl.-Kfm. Dieter Zimmermann Daten übergeben. Ammerländer Versicherung VVaG Bahnhofstraße 8 3. Datenübermittlung an andere Versicherer 26655 Westerstede Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Ver- Telefon: 04488-53737-0 sicherte bei Antragstellung, jeder Vertragsänderung E-Mail: datenschutz@ammerlaender-versicherung.de und im Schadenfall dem Versicherer alle für die Ein- schätzung des Wagnisses und die Schadenabwicklung Einwilligungserklärung wichtigen Umstände anzugeben. Hierzu gehören z. B. Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmenden Inte- frühere Krankheiten und Versicherungsfälle oder Mit- ressenabwägung und im Hinblick auf eine sichere Rechts- teilungen über gleichartige andere Versicherungen (be- grundlage für die Datenverarbeitung ist in Ihren Versiche- antragte, bestehende, abgelehnte oder gekündigte). rungsantrag eine Einwilligungserklärung nach der DSGVO Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern, eventuelle aufgenommen worden. Diese gilt über die Beendigung des Widersprüche in den Angaben des Versicherten aufzu- Versicherungsvertrages hinaus, endet jedoch – außer in der klären oder um Lücken bei den Feststellungen zum ent- Lebens- und Unfallversicherung – schon mit Ablehnung standenen Schaden zu schliessen, kann es erforderlich des Antrags oder durch Ihren jederzeit möglichen Wider- sein, andere Versicherer um Auskunft zu bitten oder ent- ruf. Wird die Einwilligungserklärung bei Antragstellung ganz sprechende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen. Auch oder teilweise gestrichen, kommt es u. U. nicht zu einem sonst bedarf es in bestimmten Fällen (Doppelversiche- Vertragsabschluss. Trotz Widerruf oder ganz bzw. teilweise rungen, gesetzlicher Forderungsübergang sowie bei Tei- gestrichener Einwilligungserklärung kann eine Datenver- lungsabkommen) eines Austausches von personen- arbeitung und -nutzung in dem begrenzten gesetzlich zu- bezogenen Daten unter den Versicherern. Dabei wer- lässigen Rahmen, wie in der Vorbemerkung beschrieben, den Daten des Betroffenen weitergegeben, wie Name erfolgen. und Anschrift, Kfz-Kennzeichen, Art des Versicherungs- schutzes und des Risikos oder Angaben zum Schaden, Schweigepflichtentbindungserklärung wie Schadenhöhe und Schadentag. Daneben setzt auch die Übermittlung von Daten, die wie z. B. beim Arzt, einem Berufsgeheimnis unterliegen, eine 4. Datenübermittlung an Versicherungsvermittler spezielle Erlaubnis des Betroffenen (Schweigepflichtent- Sie werden in Ihrer Versicherungsangelegenheit durch bindung) voraus. In der Lebens-, Kranken- und Unfallver- einen Vermittler betreut, der Sie mit Ihrer Einwilligung sicherung (Personenversicherung) ist daher im Antrag auch auch berät. Vermittler in diesem Sinn sind Versiche- eine Schweigepflichtentbindungsklausel enthalten. Im Fol- rungsmakler. Der Makler führt eine nach den im Ver- genden wollen wir Ihnen einige wesentliche Beispiele für die sicherungsgewerbe üblichen Grundsätzen ordnungs- Datenverarbeitung und -nutzung nennen. gemäße Betreuung des Versicherungsnehmers und Verwaltung des Versicherungsvertrages durch. Um sei- 1. Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer ne Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können, er- Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag hält der Vermittler zu diesen Zwecken von uns die für notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- die Betreuung und Beratung notwendigen Angaben aus trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- Ihren Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, z. B. Ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- sicherungsnummer, Beiträge, Art des Versicherungs- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- schutzes und des Risikos, Zahl der Versicherungsfälle er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die und Höhe von Versicherungsleistungen. Ausschließlich Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines zum Zweck von Vertragsanpassungen in der Personen- Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- versicherung können an den zuständigen Vermittler daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre auch Gesundheitsdaten übermittelt werden. Jeder Ver- Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von mittler ist gesetzlich und vertraglich verpflichtet, die Be- Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- stimmungen der DSGVO und seine besonderen Ver- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- schwiegenheitspflichten (z. B. Berufsgeheimnis und statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Datengeheimnis) zu beachten. Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten). 5. Zentrale Hinweissysteme Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann 2. Datenübermittlung an Rückversicherer es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Im Interesse seiner Versicherungsnehmer wird ein Ver- Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von sicherer stets auf einen Ausgleich der von ihm übernom- Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen menen Risiken achten. Deshalb geben wir in vielen Fäl- Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder len einen Teil der Risiken an Rückversicherer im In- und auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu Ausland ab. Diese Rückversicherer benötigen ebenfalls beantworten. Dazu bestehen beim GDV Gesamtver- entsprechende versicherungstechnische Angaben von band der Deutschen Versicherungswirtschaft zentrale uns, wie Versicherungsnummer, Beitrag, Art des Ver- Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese Hinweissyste- sicherungsschutzes und des Risikos und Risikozu- me und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die schlags sowie im Einzelfall auch Ihre Personalien. So- mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also
08 nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Bei- weit erforderlich, entbinde ich die Mitarbeiter der Ammer- spiele für unsere Bereiche: länder Versicherung und sonstiger Stellen im Hinblick auf • Sachversicherer: Aufnahme von Schäden und Per- die Weitergabe von Gesundheitsdaten und anderer nach sonen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn auf- § 203 StGB geschützter Daten von ihrer Schweige- grund des Verdachts des Versicherungsmissbrauchs pflicht. der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schaden- summen erreicht sind. Unsere Datenschutzerklärung klärt Sie als Nutzer (betrof- Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung, Verhinde- fene Person) über die Art, den Umfang und Zwecke der rung weiteren Missbrauchs. Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten • Unfallversicherer: Meldung bei erheblicher Verletzung durch uns, die Ammerländer Versicherung VVaG (Verant- der vorvertraglichen Anzeigepflicht, Leistungsab- wortliche), auf. Die Datenschutzerklärung finden Sie unter lehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung https://www.ammerlaender-versicherung.de/datenschutz.aspx im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalls oder von Unfallfolgen, außerordentlicher Kündigung durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder Klageerhebung auf Leistung. Zweck: Risikoprüfung und Aufdeckung von Versiche- rungsmissbrauch. • Allgemeine Haftpflichtversicherung: Registrierung von auffälligen Schadenfällen sowie von Personen, bei de- nen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs be- steht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -ver- hütung. Weitere Auskünfte und Erläuterungen über Ihre Rechte Sie haben als Betroffener nach der DSGVO neben dem ein- gangs erwähnten Widerrufsrechts ein Recht auf Auskunft sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer in einer Datei gespeicherten Daten. Wegen eventueller weiterer Auskünf- te und Erläuterungen wenden Sie sich bitte an den betrieb- lichen Datenschutzbeauftragten Ihres Versicherers. Richten Sie auch ein etwaiges Verlangen auf Auskunft, Berichti- gung, Sperrung oder Löschung wegen der beim Rückver- sicherer gespeicherten Daten stets an Ihren Versicherer. Einwilligungsklausel nach der Europäischen Daten- schutz-Grundverordnung (DSGVO) Ich willige mit Antragsunterschrift ein, dass • die Ammerländer Versicherung die von mir in diesem Antrag und künftig mitgeteilten Daten – auch Gesund- heitsdaten – erhebt, speichert und nutzt, soweit dies zur Antragsprüfung sowie zur Begründung, Durchführung oder Beendigung dieses Versicherungsvertrages erfor- derlich ist. • meine Daten – auch Gesundheitsdaten soweit erforder- lich – an Rückversicherungen übermittelt und dort zu den genannten Zwecken verwendet werden. Soweit er- forderlich, entbinde ich die für die Ammerländer Ver- sicherung tätigen Personen im Hinblick auf die Gesund- heitsdaten und weiteren nach § 203 StGB geschützter Daten von ihrer Schweigepflicht. • die Ammerländer Versicherung meine Daten – auch Gesundheitsdaten – und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – so- weit erforderlich – an den für mich zuständigen selbst- ständigen Versicherungsvermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungszwecken genutzt werden dürfen. • die Ammerländer-Versicherung meine Daten – auch Ge- sundheitsdaten – an die in der im Internet veröffentlichten Liste genannten Stellen übermittelt und dass die Ge- sundheitsdaten dort für die angeführten Zwecke im glei- chen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wie die Ammerländer Versicherung dies tun dürfte. So-
09 Leistungseinschlüsse in der Privathaftpflichtversicherung Excellent-Schutz = versichert Excellent Deckungssummen Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 50 Mio. Mietsachschäden 50 Mio. mitversicherte Tätigkeiten Tätigkeit als Tageseltern (unentgeltlich) ohne Begrenzung der Kinderzahl Tätigkeit als Tageseltern (entgeltlich) ohne Begrenzung der Kinderzahl Tätigkeit als Babysitter Selbstständige, nebenberufliche Tätigkeiten bis 10.000,- EURO Jahresumsatz Teilnahme an einem Betriebspraktikum oder fachpraktischen Unterricht Ehrenamtliche Tätigkeiten Verstöße gegen das Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Fahrzeuge / Sportgeräte Besitz und Gebrauch von Fahrrädern Elektrofahrräder Motorgetriebene Krankenfahrstühle Motorgetriebene Kinderfahrzeuge bis 20 km/h Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z. B. Aufsitzrasenmäher) bis 20 km/h gelegentlicher Gebrauch fremder Windsurfbretter und Segelboote eigene Windsurfbretter eigene Segelboote bis 15 qm Kitesurf-Boards und -Drachen ohne Begrenzung der Flughöhe eigene oder fremde Motorboote ohne Führerscheinpflicht gelegentlicher Gebrauch fremder Motorboote mit Führerscheinpflicht Ferngelenkte Land- und Wasser-Modellfahrzeuge Flugmodelle ohne Motoren – auch soweit versicherungspflichtig 20 kg Flugmodelle mit Motoren – auch Drohnen bis 4 kg Tiere Hüten fremder Hunde und Pferde – nicht gewerbsmäßig Halter oder Hüter von Behindertenbegleithunden Halter oder Hüter von wilden Tieren (z. B. Schlangen oder Spinnen) inkl. Einfangkosten Leistungseinschlüsse Excellent-Schutz Immobilien Besitz von Wohnungen oder eines Einfamilienhauses in Europa Besitz eines Zweifamilienhauses, sofern mindestens eine Wohnung selbst bewohnt wird Besitz eines Mehrfamilienhauses, sofern mindestens eine Wohnung selbst bewohnt wird max. 4 Wohneinheiten Besitz eines Wochenend- / Ferienhauses bzw. einer Wochenend- / Ferienwohnung oder fest installierten Wohnwagens in Europa Photovoltaikanlagen (inkl. Einspeisung), Garagen, Gärten, Pools, Teiche, Schrebergärten Besitz unbebauter, nicht genutzter Grundstücke bis 10.000 qm Vermietung eines Wochenend- oder Ferienhauses bzw. einer Wochenend- / Ferienwohnung Vermietung von Eigentumswohnungen
10 Leistungseinschlüsse in der Privathaftpflichtversicherung Excellent-Schutz = versichert Excellent Immobilien Vermietung einzelner Räume zu Wohnzwecken Vermietung von Ferienzimmern Vermietung von Garagen max. 5 Bauherrenhaftpflicht 500.000,- EURO Bauen in eigener Regie bis 100.000,- EURO unter Einschluss der Bauhelfer Gewässerschaden Heizöltanks in Kellern und oberirdische Heizöltanks bis Fassungsvermögen 10.000 Liter Flüssiggastanks ohne Begrenzung des Fassungsvermögens Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz Mietsachschäden Schäden an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen gemietete oder geliehene bewegliche Sachen Inventar in Hotels und Ferienwohnungen 50.000,- EURO Schäden an sonstigen geliehenen Sachen 50.000,- EURO Schlüsselverlust Fremde private Schlüssel Fremde berufliche Schlüssel 50.000,- EURO Leistung bei fehlender Haftung Personenschäden durch deliktunfähige Personen (z. B. Kinder unter 7 Jahren) 100.000,- EURO Sach- und Vermögensschäden durch deliktunfähige Personen 100.000,- EURO Gefälligkeitshandlungen / Schäden durch unentgeltliche Hilfeleistungen (z. B. Nachbarschaftshilfe) Versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge Be- und Entladeschäden eines Kfz 10.000,- EURO Betankungsschäden eines fremden Kfz 2.000,- EURO Reinigungsschäden am fremden Kfz 10.000,- EURO Schäden durch Öffnen der Kfz-Tür durch Mitfahrer 10.000,- EURO Ausgleich einer Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt (SFR) Ausgleich der Vollkasko-Selbstbeteiligung an geliehenen Fahrzeugen 2.000,- EURO Schlüsselverlust von fremden Fahrzeugen (z. B. Mietfahrzeuge) Auslandsaufenthalt in Europa außerhalb Europas bis 5 Jahre
11 Leistungseinschlüsse in der Privathaftpflichtversicherung Excellent-Schutz = versichert Excellent Besondere Leistungsinhalte Bedingungsverbesserungen für die Zukunft Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen Einhaltung der Mindeststandards Arbeitskreis Beratungsprozesse Summen- und Konditionsdifferenzdeckung Besitzstandsgarantie Best-Leistungsgarantie Neuwertentschädigung Forderungsausfalldeckung Erweiterte Forderungsausfalldeckung (Opferschutz) Beitragsbefreiung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen Haftpflichtansprüche von Arbeitgebern und Arbeitskollegen Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern 10.000,- EURO Prüfung der Haftungsfrage sowie Abwehr unberechtigter Ansprüche Kautionszahlung bis 60.000,- EURO Elektronischer Datenaustausch / Internetnutzung
12 Wichtige Mitteilung zu den Folgen einer Anzeigepflichtverletzung nach § 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, oder schuldlos verletzt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prü- Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir fen können, ist es notwendig, dass Sie die beiliegenden den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, ge- sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur ge- schlossen hätten. ringe Bedeutung beimessen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige 3. Vertragsänderung oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Sie der nachstehenden Information entnehmen. Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingun- gen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedin- Welche vorvertraglichen Anzeigepflich- gungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben ten bestehen? Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestand- Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, teil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, wer- alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach den die anderen Bedingungen erst ab der laufenden denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklä- durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als rung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahr- 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den erheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Ver- Anzeige verpflichtet. trag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mit- teilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hin- Welche Folgen können eintreten, wenn weisen. eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird? 4. Ausübung unserer Rechte Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündi- 1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes gung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, kön- Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit nen wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzei- Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahr- gepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht lässigkeit vorliegt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unse- Wichtige Mitteilung zu den Fogen einer Anzeigepflichtverletzung Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn wir rer Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung kön- Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, ge- nen wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn schlossen hätten. Im Fall des Rücktritts besteht kein für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. Wir Versicherungsschutz. Erklären wir den Rücktritt nach können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündi- Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur gung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Un- nicht oder nicht richtig angegebene Umstand richtigkeit der Anzeige kannten. • weder für den Eintritt oder die Feststellung des Ver- sicherungsfalles 5. Stellvertretung durch eine andere Person • noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine Leistungspflicht andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeige- ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, pflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der rückwir- wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Bei kenden Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, wel- die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist cher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklä- Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und rung abgelaufenen Vertragszeit entspricht. Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig 2. Kündigung verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässig- vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig keit zur Last fällt.
13 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Privathaftpflichtversicherung (AVB PHV) Ammerländer Versicherung Excellent-Schutz INHALTSVERZEICHNIS Teil A A1-6.27 Summen- und Konditionendifferenzdeckung A1-6.28 Best-Leistungsgarantie A1-6.29 Besitzstandsgarantie Abschnitt A1 - Privathaftpflichtrisiko A1-6.30 Versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge A1-6.31 Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen A1-1 Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten A1-7 Allgemeine Ausschlüsse (versichertes Risiko) A1-7.1 Vorsätzlich herbeigeführte Schäden A1-2 Regelungen zu mitversicherten Personen und A1-7.2 Kenntnis der Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit zum Verhältnis zwischen den Versicherten von Erzeugnissen, Arbeiten und sonstigen (Versicherungsnehmer und mitversicherten Leistungen Personen) A1-7.3 Ansprüche der Versicherten untereinander A1-3 Versicherungsschutz, Versicherungsfall A1-7.4 Schadenfälle von Angehörigen des A1-4 Leistungen der Versicherung und Vollmacht Versicherungsnehmers und von wirtschaftlich des Versicherers verbundenen Personen A1-5 Begrenzung der Leistungen (Versicherungs- A1-7.5 Leasing, Pacht, Leihe, verbotene Eigenmacht, summe, Jahreshöchstersatzleistung, Serien- besonderer Verwahrungsvertrag schaden, Selbstbeteiligung) A1-7.6 Schäden an hergestellten oder gelieferten A1-6 Besondere Regelungen für einzelne private Sachen, Arbeiten und sonstigen Leistungen Risiken (Versicherungsschutz, Risikobegren- A1-7.7 Asbest zungen und besondere Ausschlüsse) A1-7.8 Gentechnik A1-6.1 Familie und Haushalt A1-7.9 Anfeindung, Schikane, Belästigung und sonstige A1-6.2 Ehrenamtliche Tätigkeit, Freiwilligentätigkeit Diskriminierung A1-6.3. Haus- und Grundbesitz A1-7.10 Übertragung von Krankheiten A1-6.4. Allgemeines Umweltrisiko A1-7.11 Senkungen, Erdrutschungen, A1-6.5 Abwässer- und Allmählichkeitsschäden Überschwemmungen A1-6.6 Schäden an gemieteten Sachen A1-7.12 Strahlen (Mietsachschäden) A1-7.13 Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger A1-6.7 Sportausübung A1-7.14 Ungewöhnliche und gefährliche Beschäftigung A1-6.8 Waffen und Munition A1-7.15 Verantwortliche Betätigung in Vereinigung A1-6.9 Tiere aller Art A1-6.10 Nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge, Allgemeine PHV-Versicherungsbedingungen (Stand: 02.2022) A1-8 Veränderungen des versicherten Risikos Kraftfahrzeug-Anhänger (Erhöhungen und Erweiterungen) A1-6.11 Gebrauch von Luftfahrzeugen A1-9 Neu hinzukommende Risiken A1-6.12 Gebrauch von Wasserfahrzeugen (Vorsorgeversicherung) A1-6.13 Gebrauch von Modellfahrzeugen A1-10 Fortsetzung der Privathaftpflichtversicherung A1-6.14 Schäden im Ausland nach dem Tod des Versicherungsnehmers A1-6.15 Vermögensschäden A1-6.16 Übertragung elektronischer Daten A1-6.17 Ansprüche aus Benachteiligungen Abschnitt A2 - Besondere Umweltrisiken A1-6.18 Abhandenkommen von Schlüsseln A1-6.19 Leistung bei fehlender Haftung A2-1 Gewässerschäden A1-6.20 Beitragsbefreiung bei unverschuldeter A2-2 Sanierung von Umweltschäden gemäß Arbeitslosigkeit Umweltschadensgesetz (USchadG) A1-6.21 Bedingungsverbesserungen für die Zukunft A1-6.22 Leistungsgarantie gegenüber Abschnitt A3 - Forderungsausfallrisiko GDV-Musterbedingungen A1-6.23 Mindeststandards Arbeitskreis A3-1 Gegenstand der Forderungsausfalldeckung Beratungsprozesse A3-2 Leistungsvoraussetzungen A1-6.24 Versehentliche Obliegenheitsverletzung A3-3 Umfang der Forderungsausfalldeckung A1-6.25 Neuwertentschädigung A3-4 Räumlicher Geltungsbereich A1-6.26 Sachschäden mitversicherter Personen A3-5 Besondere Ausschlüsse für das untereinander Forderungsausfallrisiko
14 INHALTSVERZEICHNIS Gemeinsame Bestimmungen zu Teil A Abschnitt B2 - Dauer und Ende des Vertrags / Kündigung A(GB)-1 Abtretungsverbot A(GB)-2 Veränderungen des versicherten Risikos und B2-1 Dauer und Ende des Vertrags Auswirkung auf den Beitrag (Beitragsregulierung) B2-2 Kündigung nach Versicherungsfall A(GB)-3 Beitragsangleichung und Kündigungsrecht nach B2-3 Veräußerung und deren Rechtsfolgen Beitragsangleichung A(GB)-4 Schiedsgerichtsvereinbarungen Abschnitt B3 - Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung, (gilt nicht für private Haftpflichtrisiken) andere Obliegenheiten B3-1 Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers oder seines Vertreters bis zum Vertragsschluss B3-2 Gefahrerhöhung Teil B Allgemeiner Teil (gilt nur für die Sachversicherung) B3-3 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers (zur spartenübergreifenden Verwendung geeignet) Abschnitt B4 - Weitere Regelungen Abschnitt B1 - Beginn des Versicherungsschutzes, B4-1 Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung Beitragszahlung B4-2 Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung B1-1 Beginn des Versicherungsschutzes B4-3 Vollmacht des Versicherungsvertreters B1-2 Beitragszahlung, Versicherungsperiode B4-4 Verjährung B1-3 Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags, Folgen B4-5 Örtlich zuständiges Gericht verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung B4-6 Anzuwendendes Recht B1-4 Folgebeitrag B4-7 Embargobestimmung B1-5 Lastschriftverfahren B4-8 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit B1-6 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung uns einmal nicht zufrieden sind? Präambel Wir garantieren Ihnen als Versicherungsnehmer, dass die zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedin- gungen dieser Privat-Haftpflichtversicherung Sie in keinem Punkt schlechter stellen, als die empfohlenen Muster- bedingungen des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV). Bitte lesen Sie die Versicherungsbedingungen vollständig und gründlich durch und bewahren Sie sie sorgfältig auf. Wir als Versicherer kommen nicht ganz ohne Fachbegriffe aus. Diese sind nicht immer leicht verständlich. Wir möchten aber, dass Sie Ihre Versicherung gut verstehen. Zögern Sie nicht, uns bei Unklarheiten anzusprechen. Teil A A1-1.2.3 Bei dieser selbstständigen, nebenberuflichen Tätigkeit muss es sich handeln um a) Verkauf auf Flohmärkten und Basaren; Abschnitt A1 Privathaftpflichtrisiko b) Vertrieb von Kosmetik, Haushaltsartikeln, Bekleidung und Schmuck; A1-1 Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten c) Erteilen von Nachhilfe- und Musikunterricht (versichertes Risiko) sowie von Fitnesskursen; Versichert ist im Umfang der nachfolgenden d) Mitwirken bei Karnevalsveranstaltungen; Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des e) Änderungsschneiderei, Handarbeiten; Versicherungsnehmers aus den Gefahren des f) Zeitungs-, Zeitschriften- und Prospektzu- täglichen Lebens als Privatperson und nicht stellung und Botendienste; aus den Gefahren eines Betriebes, Berufes, g) Annahme von Sammelbestellungen; Dienstes oder Amtes. h) Markt- und Meinungsforschung, Daten- und Texterfassung, Übersetzungen; A1-1.2 Mitversicherung von nebenberuflichen i) die Betätigung als Alleinunterhalter, Friseur, Tätigkeiten / Ferienjob Fotograf oder Gärtner; A1-1.2.2 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus j) Haushaltshilfen. selbstständigen, nebenberuflichen Tätigkei- A1-1.2.4 Hierbei dürfen keine Angestellten beschäftigt ten sowie Ferienjobs bis zu einem Jahreshöch- werden. stumsatz- / verdienst von maximal 10.000,- A1-1.2.5 Sofern der Jahres-Gesamtumsatz 10.000,- EURO, sofern hierfür kein Versicherungsschutz EURO übersteigt, ist der Versicherer von der durch eine andere Haftpflichtversicherung be- Verpflichtung zur Leistung frei. steht.
15 A1-1.3 Betriebspraktika / Fachpraktischer bei volljährigen Kindern jedoch nur, solange sie Unterricht / Haftpflichtansprüche von sich noch in einer Schul- oder sich unmittel- Arbeitgebern oder Arbeitskollegen bar anschließenden Berufsausbildung befinden A1-1.3.1 Betriebspraktika / Fachpraktischer Unterricht (berufliche Erstausbildung – Lehre und / oder Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Studium, auch Bachelor- und unmittelbar an- Versicherungsnehmers aus der Teilnahme an geschlossener Masterstudiengang –, nicht einem Betriebspraktikum oder an fachprakti- Referendarzeit, Fortbildungsmaßnahmen und schem Unterricht (z. B. an Fach-, Gesamt- dgl.). Bei Ableistung des Grundwehrdienstes, und Hochschulen oder Universitäten) unter Ein- des freiwilligen Wehrdienstes, des Bundesfrei- schluss von Schäden an Einrichtungen (auch willigendienstes oder des freiwilligen sozialen Lehrmitteln) und Gebäuden sowie die gesetz- Jahres vor, während oder im Anschluss an die liche Haftpflicht wegen Schäden an Laborgerä- Berufsausbildung bleibt der Versicherungs- ten (auch Maschinen) bis zur Deckungssum- schutz bestehen. me. Nach Beendigung der Schul- bzw. beruflichen A1-1.3.2 Haftpflichtansprüche von Arbeitgebern Erstausbildung bleibt der Versicherungsschutz oder Arbeitskollegen für maximal ein Jahr bestehen, wenn in unmit- Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des telbarem Anschluss an diese Ausbildung eine Versicherungsnehmers für Schäden aus be- Arbeitslosigkeit bzw. Wartezeit eintritt – auch trieblich und arbeitsvertraglich veranlassten Tä- wenn zur Überbrückung eine Aushilfstätigkeit tigkeiten für unmittelbar dem Arbeitgeber oder ausgeübt wird. den Arbeitskollegen zugefügten Sachschäden. A1-2.1.3 der in häuslicher Gemeinschaft lebenden un- Die Entschädigung ist auf max. 10.000,- EURO verheirateten und nicht in einer eingetragenen je Schadenereignis begrenzt. Ausgeschlossen Lebenspartnerschaft lebenden Kinder (auch bleiben Schäden an Land-, Luft- und Wasser- Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) mit körper- fahrzeugen. licher, geistiger bzw. seelischer Behinderung, A1-2.1.4 des in häuslicher Gemeinschaft mit dem Ver- sicherungsnehmer lebenden Partners einer A1-1.4 Tagesmutter- / Tageseltern- / Babysitter- / nichtehelichen Lebensgemeinschaft und des- Au-pair-Tätigkeit sen Kinder, diese entsprechend A1-2.1.2 und A1-1.4.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des A1-2.1.3: Versicherungsnehmers als Tageseltern oder − Der Versicherungsnehmer und der mitver- Babysitter, Au-pair, auch wenn diese Tätigkeit sicherte Partner müssen unverheiratet sein. beruflich oder gewerblich ausgeübt wird für − Der mitversicherte Partner muss im Ver- Schäden, die die Tageskinder erleiden, insbe- sicherungsschein oder seinen Nachträgen sondere aufgrund von Verletzungen der Auf- namentlich und mit Geburtsdatum benannt sichtspflicht. werden. A1-1.4.2 Abweichend von A1-7.3 und A1-7.4 besteht − Haftpflichtansprüche des Partners und des- Versicherungsschutz im Rahmen der gesetz- sen Kinder gegen den Versicherungsneh- lichen Haftpflicht auch für Schäden, die die Ta- mer sind ausgeschlossen. geskinder untereinander oder gegenüber Drit- − Die Mitversicherung für den Partner und ten verursachen, sofern es sich nicht um Ge- dessen Kinder, die nicht auch die Kinder des schwister handelt sowie um Schäden der Ta- Versicherungsnehmers sind, endet mit der geskinder gegenüber den nach Ziffer A1-2 ver- Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft sicherten Personen wegen Personenschäden. zwischen dem Versicherungsnehmer und A1-1.4.3 Erlangt das Kind Versicherungsschutz aus ei- dem Partner. nem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag, − Im Falle des Todes des Versicherungsneh- entfällt der Versicherungsschutz aus diesem mers gilt für den überlebenden Partner und Vertrag. Nicht versichert ist jedoch die Aus- dessen Kinder A1-10 sinngemäß. übung dieser Tätigkeit in Betrieben und Institu- A1-2.1.5 folgender Personen gegenüber Dritten aus der tionen (z. B. Kindergärten, Kindertagesstätten genannten Tätigkeit: oder Kinderhorte). a) im Haushalt des Versicherungsnehmers be- A1-1.4.4 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen schäftigte Personen; sind Ansprüche wegen Abhandenkommen von b) Personen, die aus Arbeitsvertrag oder ge- Sachen und dem Verlust von Geld der zu be- fälligkeitshalber Wohnung, Haus und Garten treuenden Kinder. betreuen oder den Streudienst versehen; c) Personen, die dem Versicherungsnehmer A1-2 Regelungen zu mitversicherten Personen und den mitversicherten Personen bei Not- und zum Verhältnis zwischen den fällen freiwillige Hilfe leisten. Ersetzt werden Versicherten (Versicherungsnehmer und Aufwendungen, die dem Helfer durch die mitversicherten Personen) freiwillige Hilfeleistung für die versicherten A1-2.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht Personen entstanden sind. A1-2.1.1 des Ehegatten und des eingetragenen Lebens- Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Perso- partners des Versicherungsnehmers, nenschäden, bei denen es sich um Arbeitsun- A1-2.1.2 ihrer unverheirateten und nicht in einer ein- fälle und Berufskrankheiten im Betrieb des Ver- getragenen Lebenspartnerschaft lebenden sicherungsnehmers gemäß dem Sozialgesetz- Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder), buch VII handelt.
16 A1-2.1.6 der unverheirateten und nicht in einer eingetra- kobezeichnung im Versicherungsschein und genen Lebenspartnerschaft lebenden Kinder seinen Nachträgen), gilt folgendes: (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) mit − Der Versicherungsschutz bezieht sich aus- einer Pflegebedürftigkeit im Sinne von § 15 Nr. schließlich auf die persönliche gesetzliche 1 Sozialgesetzbuch XI (ab Pflegegrad 2). (Er- Haftpflicht des Versicherungsnehmers als weiterung zu Abschnitt A1 Ziff. 2.1.3) Einzelperson. A1-2.1.7 der unverheirateten und nicht in einer eingetra- − Die Bestimmungen über mitversicherte Per- genen Lebenspartnerschaft lebenden Kinder sonen gemäß A1-2.1.1 bis A1-2.1.4 sowie (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder), sofern A1-6.2 (bzgl. der betreuten Person) haben der Versicherungsnehmer oder dessen Ehe- für diesen Vertrag keine Gültigkeit. gatte aufgrund psychischer Erkrankungen oder − Änderungen des Familienstandes sind dem körperlicher, geistiger oder seelischer Behinde- Versicherer mitzuteilen. Es gelten die Be- stimmungen über die Erhöhung und Erwei- rung des Kindes vom Vormundschaftsgericht terung von versicherten Risiken gemäß als Betreuer bestellt wurde. A1-8. A1-2.1.8 von weiteren mit dem Versicherungsnehmer in − Die Bestimmungen über die Fortsetzung häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen der Privathaftpflichtversicherung nach dem (auch verheiratete Kinder), sofern diese bei Tod des Versicherungsnehmers gemäß A1- ihm behördlich gemeldet sind und keine eige- 10 haben für diesen Vertrag keine Gültigkeit. ne Privathaftpflichtversicherung besitzen. El- A1-2.8 Sofern ein Paar-Tarif vereinbart ist (siehe Risiko- tern und Großeltern des Versicherungsneh- bezeichnung im Versicherungsschein und sei- mers oder seines mitversicherten (Ehe-)Part- nen Nachträgen), gilt folgendes: ners sind auch mitversichert, wenn diese in − Der Versicherungsschutz bezieht sich aus- einer Pflegeeinrichtung leben. schließlich auf die persönliche gesetzliche A1-2.1.9 von vorübergehend – maximal 12 Monate Haftpflicht des Versicherungsnehmers so- – in den Familienverbund eingegliederten un- wie des Ehegatten, eingetragenen Lebens- verheirateten Personen (z. B. Aupair, Aus- partners oder des in häuslicher Gemein- tauschschüler) sowie von minderjährigen Über- schaft mit dem Versicherungsnehmer leben- nachtungsgästen im Haushalt des Versiche- den Partners einer nichtehelichen Lebens- rungsnehmers, soweit nicht anderweitig Ver- gemeinschaft. sicherungsschutz besteht. − Die Bestimmungen über weitere mitver- A1-2.2 Alle für den Versicherungsnehmer geltenden sicherte Personen gemäß A1-2.1.2 bis Vertragsbestimmungen sind auf die mitver- A1-2.1.4 sowie A1-6.2 (bzgl. der betreuten sicherten Personen entsprechend anzuwen- Person) und A1-2.1.2 (in Bezug auf die Kin- den. Dies gilt nicht für die Bestimmungen über der des Partners) haben für diesen Vertrag keine Gültigkeit. die Vorsorgeversicherung (A1-9), wenn das − Änderungen des Familienstandes sind dem neue Risiko nur für eine mitversicherte Person Versicherer mitzuteilen. Es gelten die Be- entsteht. stimmungen über die Erhöhung und Erwei- A1-2.3 Unabhängig davon, ob die Voraussetzungen terung von versicherten Risiken gemäß für Risikobegrenzungen oder Ausschlüsse in A1-8. der Person des Versicherungsnehmers oder A1-2.9 Sofern der Tarif Single/Kind vereinbart ist (siehe einer mitversicherten Person vorliegen, entfällt Risikobezeichnung im Versicherungsschein der Versicherungsschutz sowohl für den Ver- und seinen Nachträgen), gilt folgendes: sicherungsnehmer als auch für die mitver- − Der Versicherungsschutz bezieht sich aus- sicherten Personen. schließlich auf die persönliche gesetzliche A1-2.4 Die Rechte aus diesem Versicherungsvertrag Haftpflicht des Versicherungsnehmers so- darf nur der Versicherungsnehmer ausüben. wie seinem Kind gemäß Ziffer A1-2.1.2 und Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind so- A1-2.1.3. wohl der Versicherungsnehmer als auch die − Die Bestimmungen über weitere mitver- mitversicherten Personen verantwortlich. sicherte Personen gemäß A1-2.1.1 (Ehe- A1-2.5 Haftpflichtansprüche von mitversicherten Per- partner), A1-2.1.4 (Lebenspartner) und A1- sonen gegen den Versicherungsnehmer sind 6.2 (betreute Personen) haben für diesen ausgeschlossen. Mitversichert sind jedoch (ab- Vertrag keine Gültigkeit. weichend von A1-7.3 und A1-7.4) etwaige − Änderungen des Familienstandes sind dem übergangsfähige Regressansprüche von So- Versicherer mitzuteilen. Es gelten die Be- zialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, stimmungen über die Erhöhung und Erwei- privaten Krankenversicherungsträgern, öffentli- terung von versicherten Risiken gemäß A1-8. chen und privaten Arbeitgebern wegen Perso- nenschäden. A1-3 Versicherungsschutz, Versicherungsfall A1-2.6 Versichert sind (abweichend von A1-7.3 und A1-3.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass A1-7.4) auch Haftpflichtansprüche der ver- der Versicherungsnehmer wegen eines wäh- sicherten Personen untereinander, soweit es rend der Wirksamkeit der Versicherung einge- sich um Personenschäden handelt. tretenen Schadenereignisses (Versicherungs- A1-2.7 Sofern ein Single-Tarif vereinbart ist (siehe Risi- fall), das einen Personen-, Sach- oder sich da-
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