Versicherungsbedingungen und Informationen - Privathaftpflichtversicherung Excellent-Schutz - Ammerländer ...

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Versicherungsbedingungen und Informationen - Privathaftpflichtversicherung Excellent-Schutz - Ammerländer ...
Versicherungsbedingungen
und Informationen
Privathaftpflichtversicherung
Excellent-Schutz
Stand: 02.2022
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                                                            Wichtige Mitteilung zu den
       Alles, was Sie zu Ihrer Versicherung
       wissen müssen, haben wir in die-                     Folgen einer Anzeigepflicht-
       sem Dokument für Sie zusammen-                       verletzung nach § 19 Abs. 5
       gefasst. Um Ihnen einen schnellen                    Versicherungsvertragsgesetz
       Überblick zu verschaffen und das
       Auffinden der passenden Regelung                     In diesem Dokument informieren wir Sie über die
       zu erleichtern, haben wir den Inhalt                 vorvertraglichen Anzeigepflichten und die Folgen
                                                            einer Nichtbeachtung.
       in diesem Dokument direkt verlinkt.

                                                            Allgemeine Bedingungen
     Informationsblatt
                                                            In diesem Dokument finden Sie die allgemeinen gül-
     Dieses Dokument gibt Ihnen einen kurzen Über-          tigen Vertragsbestimmungen, in denen im Einzelnen
     blick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versiche-    Ihr Versicherungsschutz geregelt wird. Hier geht es
     rung. Die vollständigen Informationen finden Sie in    um die Kerninhalte Ihrer Versicherung:
     Ihren Vertragsunterlagen.
                                                            • Versicherte Gefahren und Schäden
                                                            • Leistungsausschlüsse
     Allgemeine                                             • Entschädigungsleistung
     Vertragsinformationen                                  • Obliegenheiten

     Hier finden Sie Informationen zur Ammerländer
     Versicherung und Ihrem Versicherungsvertrag.
     Beantwortet werden unter anderem folgende              Produktbedingungen
     Fragen:
                                                            In diesem Dokument finden Sie die einzelnen Leis-
     • Wie können Sie Kontakt zu uns aufnehmen?
                                                            tungserweiterungen der Allgemeinen Bedingungen
     • Wie können Sie Ihren Vertrag beenden?                zu Ihrem Versicherungsschutz.
     • Wie schützen wir Ihre personenbezogenen
       Daten?
                                                            Satzung
     Leistungseinschlüsse                                   Hier finden Sie die Inhalte unserer Satzung.

     Hier finden Sie eine detaillierte Leistungsübersicht
     zu den Inhalten Ihrer Versicherung.
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                                                 Privathaftpflichtversicherung                                                            seit 1923

                                                 Informationsblatt zu Versicherungsprodukten                                Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit VVaG

                                                 Unternehmen:        Ammerländer Versicherung VVaG
                                                 Sitz:               Westerstede (Deutschland)                 Produkt: Excellent
                                                 Rechtsform:         Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit

                                              Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer
                                              Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag,
                                              Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle
                                              Unterlagen durch.

                                              Um welche Art von Versicherung handelt es sich?

                                              Wir bieten Ihnen eine Privathaftpflichtversicherung an. Diese schützt Sie gegen finanzielle Risiken, die im Zusammenhang mit
                                              Schadenersatzforderungen Dritter aus Schäden stehen, für die Sie verantwortlich sind.

                                                        Was ist versichert?                                                 Was ist nicht versichert?
                                                         Gegenstand der Privathaftpflichtversicherung ist                  X Bestimmte Risiken sind nicht versichert. Hierfür
                                                           es, gegen Sie geltend gemachte Haftpflichtan-                       benötigen Sie eine separate Absicherung. Dazu
                                                           sprüche zu prüfen, berechtigte Ansprüche zu 		                      gehören z.B.:
                                                           befriedigen und unberechtigte Ansprüche ab-
                                                                                                                               X berufliche Tätigkeit,
                                                           zuwehren.
                                                                                                                               X das Führen von Kraftfahrzeugen oder
                                                         Die Privathaftpflichtversicherung umfasst die
                                                           wesentlichen Haftungsrisiken Ihres Privat-		                      X das Halten von Hunden (über Hundehalter-
                                                           lebens, dazu gehören beispielsweise:                             		haftpflichtversicherung versicherbar).
                                                            Von Ihnen verursachte Schäden als 		                           X Wir leisten für Schäden überdies nur bis zu den
                                                        		     Teilnehmer im Straßenverkehr als 		                             vereinbarten Versicherungssummen. Wenn Sie
                                                        		     Fußgänger oder Radfahrer.                                       eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, ist
                                                            Von Ihnen verursachte Schäden bei der 		                          diese bei jedem Versicherungsfall zu berück-
                                                        		     Ausübung von Sport. Für Schäden durch                           sichtigen.
                                                        		     Ihre kleinen, zahmen Haustiere.
                                                           Von Ihnen verursachte Schäden als Be-
                                                        		 wohner einer Wohnung oder eines Einfa-
                                                        		 milienhauses – egal, ob Sie Mieter oder
                                                        		 Eigentümer sind.                                                 Gibt es Deckungsbeschränkungen?

                                                                                                                            ! Wir können nicht alle denkbaren Fälle ver-
                                                         Ihr Versicherungsschutz kann sich auch auf 		                        sichern. Sonst müssten wir einen erheblich
                                                          weitere Personen erstrecken, wie z. B. Ihre 		                       höheren Beitrag verlangen. Deshalb haben wir
                                                          Ehe- oder Lebenspartner und Ihre Kinder.                             einige Fälle aus dem Versicherungsschutz
                                                                                                                               herausgenommen, z. B. alle Schäden:
                                                                                                                               ! aus vorsätzlicher Handlung,
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

                                                                                                                               ! durch den Gebrauch eines versicherungs-
                                                        Wie hoch ist die                                                    		     pflichtigen Kraft- oder Luftfahrzeugs,
                                                        Versicherungssumme?
                                                                                                                             ! aus ungewöhnlicher und gefährlicher
                                                         Die Höhe der vereinbarten Versicherungssum-                       		Beschäftigung.
                                                           men können Sie Ihrem Antrag oder auch Ihrem
                                                           Versicherungsschein entnehmen.
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     Wo bin ich versichert?
      Die Privathaftpflichtversicherung gilt weltweit. Auch wenn Sie während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts
        (z. B. Urlaub, Schüleraustausch) einen Haftpflichtschaden verursachen, sind Sie geschützt.

     Welche Verpflichtungen habe ich?
     Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten:
     – Bitte machen Sie im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben.
     – Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat.
     – Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen.
     – Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn gegen Sie noch keine Schadenersatzansprüche
        geltend gemacht worden sind.
     – Sie sind verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns durch wahrheits-
        gemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen.

     Wann und wie zahle ich?
     Den ersten oder den einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins
     zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung
     zwischen uns kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns den Beitrag überwei-
     sen oder uns ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen. Eine unterjährige Zahlungsweise (Mindestrate
     20,00 Euro) ist nur in Verbindung mit einem SEPA-Lastschriftmandat möglich. Erlischt das SEPA-Lastschriftmandat,
     ändert sich die Zahlweise in einen jährlichen Zahlungsrhythmus.

     Wann beginnt und wann endet der Vertrag?
     Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass
     Sie den ersten Versicherungsbeitrag gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung.
     Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, dann verlängert er sich stillschweigend um ein weiteres Jahr.
     Ausnahme: Sie oder wir haben den Vertrag gekündigt.
     Ihre Kündigung muss uns drei Monate vor Versicherungsablauf zugehen, ansonsten verlängert sich der Vertrag
     stillschweigend um jeweils ein Jahr.

     Wie kann ich den Vertrag kündigen?
     Sie oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen (das muss spätestens drei Monate vorher
     geschehen). Sie oder wir können auch kündigen z. B. nach einem Schadenfall oder auch bei entgültigem Wegfallen
     Ihres Versicherungsrisikos – etwa durch Umzug ins Ausland. Dann endet der Vertrag schon vor Ende der vereinbarten
     Dauer.
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                                   Allgemeine Vertragsinformationen

                                   Was Sie über Ihren Versicherer wissen sollten .........................................................................................................................................................................................................................5

                                   Wann Sie Ihre Beiträge zahlen müssen ............................................................................................................................................................................................................................................5

                                   Wann der Versicherungsschutz beginnt ..........................................................................................................................................................................................................................................5

                                   Laufzeit des Vertrages und Kündigungsbedingungen .....................................................................................................................................................................................................5

                                   Was Sie tun können, wenn es zwischen Ihnen und uns zu Streitigkeiten kommt ............................................................................................................................6

                                   Welches Recht für Ihren Vertrag gilt und welches Gericht bei Rechtsstreitigkeiten zuständig ist ...................................................................................6

                                   In welcher Sprache wir mit Ihnen kommunizieren ................................................................................................................................................................................................................6

                                   Hinweise zum Datenschutz ...........................................................................................................................................................................................................................................................................6

                                   Was Sie über Ihren Versicherer                                                                                                                             zahlen Sie in diesem Fall rechtzeitig, wenn wir den Betrag
                                                                                                                                                                                              zwei Wochen, nachdem Sie den Versicherungsschein er-
                                   wissen sollten                                                                                                                                             halten haben, von Ihrem Konto abbuchen können. Beim
                                                                                                                                                                                              Lastschriftverfahren tritt Erfüllung ein, sobald Ihr Konto
                                   Sie erreichen uns wie folgt:
                                                                                                                                                                                              wirksam belastet wurde. Ist die Abbuchung von dem uns
                                   Ammerländer Versicherung VVaG                                                                                                                              angegebenen Konto nicht möglich, entstehen Kosten für
                                   Bahnhofstr. 8                                                                                                                                              die Rücklastschrift. Diese Kosten können wir Ihnen in Rech-
                                   26655 Westerstede                                                                                                                                          nung stellen.
                                   Telefon: 04488-53737- 0
                                   E-Mail: info@ammerlaender-versicherung.de
                                   www.ammerlaender-versicherung.de                                                                                                                           Wann der Versicherungsschutz beginnt
                                   Sitz der Gesellschaft ist Westerstede. Wir sind im Handels-                                                                                                Wenn Sie den Versicherungsschein von uns erhalten, ist
                                   register beim Amtsgericht Oldenburg unter der Nummer                                                                                                       dies die Bestätigung, dass wir Ihren Antrag auf Abschluss
                                   HRB 201743 eingetragen.                                                                                                                                    eines Vertrages geprüft und angenommen haben. Es be-
                                                                                                                                                                                              deutet nicht, dass Sie ab sofort versichert sind. Der Ver-
                                   Unsere Hauptgeschäftstätigkeit ist der Betrieb von Scha-                                                                                                   sicherungsschutz beginnt vielmehr zu dem im Versiche-
                                   den- und Unfallversicherungen.                                                                                                                             rungsschein bezeichneten Zeitpunkt. Voraussetzung ist,
                                                                                                                                                                                              dass Sie den ersten Beitrag rechtzeitig gezahlt oder uns
                                                                                                                                                                                              ermächtigt haben, die Beiträge abzubuchen.
                                   Wann Sie Ihre Beiträge zahlen müssen
                                                                                                                                                                                              Weitere Angaben zum Beginn der Versicherung und des
                                   Die Zahlungsperiode kann einen Monat, ein Vierteljahr, ein                                                                                                 Versicherungsschutzes können Sie den Versicherungsbe-
                                   halbes Jahr oder ein Jahr betragen. Welche Periode für Sie                                                                                                 dingungen entnehmen, die dem Vertrag zugrunde liegen.
                                   gilt, hängt davon ab, was wir mit Ihnen vereinbart haben.
                                   Dies können Sie Ihrem Versicherungsschein und dem An-
                                   trag entnehmen.
                                                                                                                                                                                              Laufzeit des Vertrages und
                                                                                                                                                                                              Kündigungsbedingungen
Allgemeine Vertragsinformationen

                                   Aus den Angaben auf dem Versicherungsschein ergibt
                                   sich, wann Sie den ersten Beitrag und dann regelmäßig                                                                                                      Sie sind das Versicherungsverhältnis für einen vereinbarten
                                   wiederkehrend die folgenden Beiträge zahlen müssen. Den                                                                                                    Zeitraum eingegangen. Diesen Zeitraum können Sie dem
                                   ersten Beitrag zahlen Sie rechtzeitig, wenn Sie ihn zwei Wo-                                                                                               Antrag und dem Versicherungsschein entnehmen. Eine
                                   chen nach Erhalt des Versicherungsscheines überweisen.                                                                                                     Kündigung ist für Sie und für uns erstmals zum Ende die-
                                   Ihre Zahlungsverpflichtung ist erfüllt, sobald wir den Beitrag                                                                                             ses Zeitraums möglich, sofern wir nichts anderes vereinbart
                                   erhalten.                                                                                                                                                  haben.

                                   Haben Sie uns ermächtigt, die Beiträge von Ihrem Konto                                                                                                     Beträgt die Vertragsdauer mindestens ein Jahr, haben wir
                                   abzubuchen, müssen Sie sich um die rechtzeitige Über-                                                                                                      zusätzlich eine Verlängerung von Jahr zu Jahr für den Fall
                                   weisung der Beiträge nicht kümmern. Den ersten Beitrag                                                                                                     vereinbart, dass der Vertrag nicht gekündigt wird. Sie und
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     wir können immer zum Schluss des laufenden Versiche-          Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist
     rungsjahres kündigen.                                         und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.

     Die einzuhaltende Kündigungsfrist entnehmen Sie bitte den     Rechtsweg
     Versicherungsbedingungen, die Ihrem Vertrag zugrunde lie-     Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu
     gen.                                                          beschreiten.

     Im Einzelfall können besondere Kündigungsrechte beste-
     hen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Versicherungs-      Welches Recht für Ihren Vertrag gilt und
     bedingungen, die Ihrem Vertrag zugrunde liegen.
                                                                   welches Gericht bei Rechtsstreitigkeiten
                                                                   zuständig ist
     Was Sie tun können, wenn es zwischen                          Es gilt deutsches Recht.
     Ihnen und uns zu Streitigkeiten kommt
                                                                   Ihre Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können Sie
     Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind        entweder bei dem Gericht Ihres Wohnsitzes geltend ma-
     oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von         chen oder bei dem Gericht, das für unseren Geschäftssitz
     Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen die      örtlich zuständig ist.
     nachfolgenden Beschwerdemöglichkeiten offen.
                                                                   Unsere Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können
     Unser Beschwerdemanagement                                    wir bei dem Gericht geltend machen, das für Ihren Wohnsitz
     Unsere interne Beschwerdestelle steht Ihnen hierzu zur Ver-   örtlich zuständig ist. Wenn Sie den Versicherungsvertrag
     fügung. Sie erreichen diese derzeit wie folgt:                für Ihren Geschäfts- oder Gewerbebetrieb abgeschlossen
                                                                   haben, können wir uns alternativ auch an das Gericht des
     Ammerländer Versicherung VVaG                                 Ortes wenden, an dem sich der Sitz oder die Niederlassung
     - Beschwerdemanagement-                                       Ihres Betriebes befindet.
     Bahnhofstr. 8
     26655 Westerstede                                             Für den Fall, dass Sie nach Vertragsabschluss Ihren Wohn-
     E-Mail: beschwerde@ammerlaender-versicherung.de               sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbe-
                                                                   reich des Versicherungsvertragsgesetzes verlegt oder sein
     Versicherungsombudsmann                                       Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
     Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Om-         Klageerhebung nicht bekannt ist, vereinbaren die Parteien
     budsmann für Versicherungen wenden. Diesen erreichen          als Gerichtsstand Westerstede.
     Sie wie folgt:

     Versicherungsombudsmann e.V.                                  In welcher Sprache wir mit Ihnen
     Postfach 080632
     10006 Berlin
                                                                   kommunizieren
     E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de                 Wir kommunizieren mit Ihnen in deutscher Sprache.
     Internet: www.versicherungsombudsmann.de

     Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige        Hinweise zum Datenschutz
     und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstel-
     le. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfah-    Vorbemerkung
     ren teilzunehmen.                                             Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur noch mit
                                                                   Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) erfüllen.
     Wenn Sie Verbraucher sind und diesen Vertrag online (z.       Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt, schnell
     B. über eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen ha-      und wirtschaftlich abwickeln; auch bietet die EDV einen
     ben, können Sie sich mit ihrer Beschwerde auch online an      besseren Schutz der Versichertengemeinschaft vor miss-
     die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden.      bräuchlichen Handlungen als die bisherigen manuellen Ver-
     Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den         fahren. Die Verarbeitung der uns bekannt gegebenen Daten
     Versicherungsombudsmann weitergeleitet.                       zu Ihrer Person wird durch die Europäische Datenschutz-
                                                                   grundverordnung (DSGVO) geregelt. Danach ist die Daten-
     Versicherungsaufsicht                                         verarbeitung und Nutzung zulässig, wenn die DSGVO oder
     Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten    eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt.
     Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung
     auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Auf-      Die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes finden sich
     sicht wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen        in der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU
     wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleis-      DSGVO) und dem Telemediengesetz (TMG).
     tungsaufsicht. Die Kontaktdaten sind:
                                                                   Verantwortlicher ist die
     Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)       Ammerländer Versicherung VVaG
     Sektor Versicherungsaufsicht                                  Bahnhofstraße 8
     Graurheindorfer Straße 108                                    26655 Westerstede
     53117 Bonn                                                    Telefon: 04488-53737-0
     E-Mail: poststelle@bafin.de                                   E-Mail: info@ammerlaender-versicherung.de
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Der Verantwortlicher wird vertreten durch den Vorstand            weit Rückversicherer bei der Risiko- und Schadenbe-
Axel Eilers und Gerold Saathoff.                                  urteilung mitwirken, werden ihnen auch die dafür er-
Betrieblicher Datenschutzbeauftragter nach Artikel 37             forderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt. In ei-
DSGVO ist                                                         nigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer weiterer
                                                                  Rückversicherer, denen sie ebenfalls entsprechende
Dipl.-Kfm. Dieter Zimmermann                                      Daten übergeben.
Ammerländer Versicherung VVaG
Bahnhofstraße 8                                                3. Datenübermittlung an andere Versicherer
26655 Westerstede                                                 Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Ver-
Telefon: 04488-53737-0                                            sicherte bei Antragstellung, jeder Vertragsänderung
E-Mail: datenschutz@ammerlaender-versicherung.de                  und im Schadenfall dem Versicherer alle für die Ein-
                                                                  schätzung des Wagnisses und die Schadenabwicklung
Einwilligungserklärung                                            wichtigen Umstände anzugeben. Hierzu gehören z. B.
Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmenden Inte-          frühere Krankheiten und Versicherungsfälle oder Mit-
ressenabwägung und im Hinblick auf eine sichere Rechts-           teilungen über gleichartige andere Versicherungen (be-
grundlage für die Datenverarbeitung ist in Ihren Versiche-        antragte, bestehende, abgelehnte oder gekündigte).
rungsantrag eine Einwilligungserklärung nach der DSGVO            Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern, eventuelle
aufgenommen worden. Diese gilt über die Beendigung des            Widersprüche in den Angaben des Versicherten aufzu-
Versicherungsvertrages hinaus, endet jedoch – außer in der        klären oder um Lücken bei den Feststellungen zum ent-
Lebens- und Unfallversicherung – schon mit Ablehnung              standenen Schaden zu schliessen, kann es erforderlich
des Antrags oder durch Ihren jederzeit möglichen Wider-           sein, andere Versicherer um Auskunft zu bitten oder ent-
ruf. Wird die Einwilligungserklärung bei Antragstellung ganz      sprechende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen. Auch
oder teilweise gestrichen, kommt es u. U. nicht zu einem          sonst bedarf es in bestimmten Fällen (Doppelversiche-
Vertragsabschluss. Trotz Widerruf oder ganz bzw. teilweise        rungen, gesetzlicher Forderungsübergang sowie bei Tei-
gestrichener Einwilligungserklärung kann eine Datenver-           lungsabkommen) eines Austausches von personen-
arbeitung und -nutzung in dem begrenzten gesetzlich zu-           bezogenen Daten unter den Versicherern. Dabei wer-
lässigen Rahmen, wie in der Vorbemerkung beschrieben,             den Daten des Betroffenen weitergegeben, wie Name
erfolgen.                                                         und Anschrift, Kfz-Kennzeichen, Art des Versicherungs-
                                                                  schutzes und des Risikos oder Angaben zum Schaden,
Schweigepflichtentbindungserklärung                               wie Schadenhöhe und Schadentag.
Daneben setzt auch die Übermittlung von Daten, die wie
z. B. beim Arzt, einem Berufsgeheimnis unterliegen, eine       4. Datenübermittlung an Versicherungsvermittler
spezielle Erlaubnis des Betroffenen (Schweigepflichtent-          Sie werden in Ihrer Versicherungsangelegenheit durch
bindung) voraus. In der Lebens-, Kranken- und Unfallver-          einen Vermittler betreut, der Sie mit Ihrer Einwilligung
sicherung (Personenversicherung) ist daher im Antrag auch         auch berät. Vermittler in diesem Sinn sind Versiche-
eine Schweigepflichtentbindungsklausel enthalten. Im Fol-         rungsmakler. Der Makler führt eine nach den im Ver-
genden wollen wir Ihnen einige wesentliche Beispiele für die      sicherungsgewerbe üblichen Grundsätzen ordnungs-
Datenverarbeitung und -nutzung nennen.                            gemäße Betreuung des Versicherungsnehmers und
                                                                  Verwaltung des Versicherungsvertrages durch. Um sei-
1. Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer                         ne Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können, er-
   Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag          hält der Vermittler zu diesen Zwecken von uns die für
   notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An-          die Betreuung und Beratung notwendigen Angaben aus
   trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver-            Ihren Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, z. B. Ver-
   sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part-             sicherungsnummer, Beiträge, Art des Versicherungs-
   nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau-              schutzes und des Risikos, Zahl der Versicherungsfälle
   er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die      und Höhe von Versicherungsleistungen. Ausschließlich
   Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines          zum Zweck von Vertragsanpassungen in der Personen-
   Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags-          versicherung können an den zuständigen Vermittler
   daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre         auch Gesundheitsdaten übermittelt werden. Jeder Ver-
   Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von                  mittler ist gesetzlich und vertraglich verpflichtet, die Be-
   Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be-       stimmungen der DSGVO und seine besonderen Ver-
   rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk-         schwiegenheitspflichten (z. B. Berufsgeheimnis und
   statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer        Datengeheimnis) zu beachten.
   Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis-
   tungsdaten).                                                5. Zentrale Hinweissysteme
                                                                  Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann
2. Datenübermittlung an Rückversicherer                           es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren
   Im Interesse seiner Versicherungsnehmer wird ein Ver-          Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von
   sicherer stets auf einen Ausgleich der von ihm übernom-        Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen
   menen Risiken achten. Deshalb geben wir in vielen Fäl-         Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder
   len einen Teil der Risiken an Rückversicherer im In- und       auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu
   Ausland ab. Diese Rückversicherer benötigen ebenfalls          beantworten. Dazu bestehen beim GDV Gesamtver-
   entsprechende versicherungstechnische Angaben von              band der Deutschen Versicherungswirtschaft zentrale
   uns, wie Versicherungsnummer, Beitrag, Art des Ver-            Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese Hinweissyste-
   sicherungsschutzes und des Risikos und Risikozu-               me und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die
   schlags sowie im Einzelfall auch Ihre Personalien. So-         mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also
08

        nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Bei-           weit erforderlich, entbinde ich die Mitarbeiter der Ammer-
        spiele für unsere Bereiche:                                       länder Versicherung und sonstiger Stellen im Hinblick auf
        • Sachversicherer: Aufnahme von Schäden und Per-                  die Weitergabe von Gesundheitsdaten und anderer nach
          sonen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn auf-               § 203 StGB geschützter Daten von ihrer Schweige-
          grund des Verdachts des Versicherungsmissbrauchs                pflicht.
          der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schaden-
          summen erreicht sind.                                        Unsere Datenschutzerklärung klärt Sie als Nutzer (betrof-
          Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung, Verhinde-           fene Person) über die Art, den Umfang und Zwecke der
          rung weiteren Missbrauchs.                                   Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten
        • Unfallversicherer: Meldung bei erheblicher Verletzung        durch uns, die Ammerländer Versicherung VVaG (Verant-
          der vorvertraglichen Anzeigepflicht, Leistungsab-            wortliche), auf. Die Datenschutzerklärung finden Sie unter
          lehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung          https://www.ammerlaender-versicherung.de/datenschutz.aspx
          im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalls
          oder von Unfallfolgen, außerordentlicher Kündigung
          durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder
          Klageerhebung auf Leistung.
          Zweck: Risikoprüfung und Aufdeckung von Versiche-
          rungsmissbrauch.
        • Allgemeine Haftpflichtversicherung: Registrierung von
          auffälligen Schadenfällen sowie von Personen, bei de-
          nen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs be-
          steht.
          Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -ver-
          hütung.

     Weitere Auskünfte und Erläuterungen über Ihre Rechte
     Sie haben als Betroffener nach der DSGVO neben dem ein-
     gangs erwähnten Widerrufsrechts ein Recht auf Auskunft
     sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf
     Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer in einer Datei
     gespeicherten Daten. Wegen eventueller weiterer Auskünf-
     te und Erläuterungen wenden Sie sich bitte an den betrieb-
     lichen Datenschutzbeauftragten Ihres Versicherers. Richten
     Sie auch ein etwaiges Verlangen auf Auskunft, Berichti-
     gung, Sperrung oder Löschung wegen der beim Rückver-
     sicherer gespeicherten Daten stets an Ihren Versicherer.

     Einwilligungsklausel nach der Europäischen Daten-
     schutz-Grundverordnung (DSGVO)
     Ich willige mit Antragsunterschrift ein, dass
     • die Ammerländer Versicherung die von mir in diesem
         Antrag und künftig mitgeteilten Daten – auch Gesund-
         heitsdaten – erhebt, speichert und nutzt, soweit dies zur
         Antragsprüfung sowie zur Begründung, Durchführung
         oder Beendigung dieses Versicherungsvertrages erfor-
         derlich ist.
     • meine Daten – auch Gesundheitsdaten soweit erforder-
         lich – an Rückversicherungen übermittelt und dort zu
         den genannten Zwecken verwendet werden. Soweit er-
         forderlich, entbinde ich die für die Ammerländer Ver-
         sicherung tätigen Personen im Hinblick auf die Gesund-
         heitsdaten und weiteren nach § 203 StGB geschützter
         Daten von ihrer Schweigepflicht.
     • die Ammerländer Versicherung meine Daten – auch
         Gesundheitsdaten – und sonstigen nach § 203 StGB
         geschützten Daten in den oben genannten Fällen – so-
         weit erforderlich – an den für mich zuständigen selbst-
         ständigen Versicherungsvermittler übermittelt und diese
         dort erhoben, gespeichert und zu Beratungszwecken
         genutzt werden dürfen.
     • die Ammerländer-Versicherung meine Daten – auch Ge-
         sundheitsdaten – an die in der im Internet veröffentlichten
         Liste genannten Stellen übermittelt und dass die Ge-
         sundheitsdaten dort für die angeführten Zwecke im glei-
         chen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt werden,
         wie die Ammerländer Versicherung dies tun dürfte. So-
09

                                        Leistungseinschlüsse in der
                                        Privathaftpflichtversicherung Excellent-Schutz

                                         = versichert                                                                                 Excellent

                                        Deckungssummen
                                        Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden                                    50 Mio.
                                        Mietsachschäden                                                                                 50 Mio.

                                        mitversicherte Tätigkeiten
                                        Tätigkeit als Tageseltern (unentgeltlich) ohne Begrenzung der Kinderzahl                           
                                        Tätigkeit als Tageseltern (entgeltlich) ohne Begrenzung der Kinderzahl                             
                                        Tätigkeit als Babysitter                                                                           
                                        Selbstständige, nebenberufliche Tätigkeiten bis 10.000,- EURO Jahresumsatz                         
                                        Teilnahme an einem Betriebspraktikum oder fachpraktischen Unterricht                               
                                        Ehrenamtliche Tätigkeiten                                                                          
                                        Verstöße gegen das Gleichbehandlungsgesetz (AGG)                                                   

                                        Fahrzeuge / Sportgeräte
                                        Besitz und Gebrauch von Fahrrädern                                                                 
                                        Elektrofahrräder                                                                                   
                                        Motorgetriebene Krankenfahrstühle                                                                  
                                        Motorgetriebene Kinderfahrzeuge bis 20 km/h                                                        
                                        Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z. B. Aufsitzrasenmäher) bis 20 km/h                              
                                        gelegentlicher Gebrauch fremder Windsurfbretter und Segelboote                                     
                                        eigene Windsurfbretter                                                                             
                                        eigene Segelboote bis 15 qm                                                                        
                                        Kitesurf-Boards und -Drachen ohne Begrenzung der Flughöhe                                          
                                        eigene oder fremde Motorboote ohne Führerscheinpflicht                                             
                                        gelegentlicher Gebrauch fremder Motorboote mit Führerscheinpflicht                                 
                                        Ferngelenkte Land- und Wasser-Modellfahrzeuge                                                      
                                        Flugmodelle ohne Motoren – auch soweit versicherungspflichtig                                    20 kg
                                        Flugmodelle mit Motoren – auch Drohnen bis 4 kg                                                    

                                        Tiere
                                        Hüten fremder Hunde und Pferde – nicht gewerbsmäßig                                                
                                        Halter oder Hüter von Behindertenbegleithunden                                                     
                                        Halter oder Hüter von wilden Tieren (z. B. Schlangen oder Spinnen) inkl. Einfangkosten             
Leistungseinschlüsse Excellent-Schutz

                                        Immobilien
                                        Besitz von Wohnungen oder eines Einfamilienhauses in Europa                                        
                                        Besitz eines Zweifamilienhauses, sofern mindestens eine Wohnung selbst bewohnt wird                
                                        Besitz eines Mehrfamilienhauses, sofern mindestens eine Wohnung selbst bewohnt wird       max. 4 Wohneinheiten
                                        Besitz eines Wochenend- / Ferienhauses bzw. einer Wochenend- / Ferienwohnung                       
                                        oder fest installierten Wohnwagens in Europa
                                        Photovoltaikanlagen (inkl. Einspeisung), Garagen, Gärten, Pools, Teiche, Schrebergärten            
                                        Besitz unbebauter, nicht genutzter Grundstücke                                               bis 10.000 qm
                                        Vermietung eines Wochenend- oder Ferienhauses bzw. einer Wochenend- / Ferienwohnung                
                                        Vermietung von Eigentumswohnungen                                                                  
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     Leistungseinschlüsse in der
     Privathaftpflichtversicherung Excellent-Schutz

      = versichert                                                                  Excellent

     Immobilien
     Vermietung einzelner Räume zu Wohnzwecken                                           
     Vermietung von Ferienzimmern                                                        
     Vermietung von Garagen                                                            max. 5
     Bauherrenhaftpflicht                                                          500.000,- EURO
     Bauen in eigener Regie bis 100.000,- EURO unter Einschluss der Bauhelfer            

     Gewässerschaden
     Heizöltanks in Kellern und oberirdische Heizöltanks bis Fassungsvermögen       10.000 Liter
     Flüssiggastanks ohne Begrenzung des Fassungsvermögens                               
     Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz                                             

     Mietsachschäden
     Schäden an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen           

     gemietete oder geliehene bewegliche Sachen
     Inventar in Hotels und Ferienwohnungen                                        50.000,- EURO
     Schäden an sonstigen geliehenen Sachen                                        50.000,- EURO

     Schlüsselverlust
     Fremde private Schlüssel                                                            
     Fremde berufliche Schlüssel                                                   50.000,- EURO

     Leistung bei fehlender Haftung
     Personenschäden durch deliktunfähige Personen (z. B. Kinder unter 7 Jahren)   100.000,- EURO
     Sach- und Vermögensschäden durch deliktunfähige Personen                      100.000,- EURO
     Gefälligkeitshandlungen / Schäden durch unentgeltliche Hilfeleistungen              
     (z. B. Nachbarschaftshilfe)

     Versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge
     Be- und Entladeschäden eines Kfz                                              10.000,- EURO
     Betankungsschäden eines fremden Kfz                                            2.000,- EURO
     Reinigungsschäden am fremden Kfz                                              10.000,- EURO
     Schäden durch Öffnen der Kfz-Tür durch Mitfahrer                              10.000,- EURO
     Ausgleich einer Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt (SFR)                         
     Ausgleich der Vollkasko-Selbstbeteiligung an geliehenen Fahrzeugen             2.000,- EURO
     Schlüsselverlust von fremden Fahrzeugen (z. B. Mietfahrzeuge)                       

     Auslandsaufenthalt
     in Europa                                                                           
     außerhalb Europas                                                               bis 5 Jahre
11

Leistungseinschlüsse in der
Privathaftpflichtversicherung Excellent-Schutz

 = versichert                                                      Excellent

Besondere Leistungsinhalte
Bedingungsverbesserungen für die Zukunft                               
Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen                      
Einhaltung der Mindeststandards Arbeitskreis Beratungsprozesse         
Summen- und Konditionsdifferenzdeckung                                 
Besitzstandsgarantie                                                   
Best-Leistungsgarantie                                                 
Neuwertentschädigung                                                   
Forderungsausfalldeckung                                               
Erweiterte Forderungsausfalldeckung (Opferschutz)                      
Beitragsbefreiung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit                 
Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen                          
Haftpflichtansprüche von Arbeitgebern und Arbeitskollegen              
Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern                   10.000,- EURO
Prüfung der Haftungsfrage sowie Abwehr unberechtigter Ansprüche        
Kautionszahlung bis 60.000,- EURO                                      
Elektronischer Datenaustausch / Internetnutzung                        
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                                                                  Wichtige Mitteilung zu den Folgen einer
                                                                  Anzeigepflichtverletzung nach § 19 Abs. 5
                                                                  Versicherungsvertragsgesetz
                                                                  Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,                           oder schuldlos verletzt haben, können wir den Vertrag
                                                                                                                                      unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
                                                                  damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prü-              Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir
                                                                  fen können, ist es notwendig, dass Sie die beiliegenden             den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten
                                                                  Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es               Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, ge-
                                                                  sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur ge-              schlossen hätten.
                                                                  ringe Bedeutung beimessen. Bitte beachten Sie, dass Sie
                                                                  Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige         3. Vertragsänderung
                                                                  oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten             Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir
                                                                  zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können            den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten
                                                                  Sie der nachstehenden Information entnehmen.                        Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingun-
                                                                                                                                      gen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedin-
                                                                  Welche vorvertraglichen Anzeigepflich-                              gungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben
                                                                  ten bestehen?                                                       Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die
                                                                                                                                      anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestand-
                                                                  Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet,       teil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, wer-
                                                                  alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach               den die anderen Bedingungen erst ab der laufenden
                                                                  denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und             Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich
                                                                  vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklä-          durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als
                                                                  rung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahr-             10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den
                                                                  erheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur            nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Ver-
                                                                  Anzeige verpflichtet.                                               trag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mit-
                                                                                                                                      teilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf
                                                                                                                                      dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hin-
                                                                  Welche Folgen können eintreten, wenn                                weisen.
                                                                  eine vorvertragliche Anzeigepflicht
                                                                  verletzt wird?                                                   4. Ausübung unserer Rechte
                                                                                                                                      Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündi-
                                                                  1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes                  gung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines
                                                                     Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, kön-           Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit
                                                                     nen wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn          dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzei-
                                                                     Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahr-              gepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht
                                                                     lässigkeit vorliegt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der        begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unse-
Wichtige Mitteilung zu den Fogen einer Anzeigepflichtverletzung

                                                                     Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn wir          rer Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf
                                                                     den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten              die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung kön-
                                                                     Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, ge-                  nen wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn
                                                                     schlossen hätten. Im Fall des Rücktritts besteht kein            für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. Wir
                                                                     Versicherungsschutz. Erklären wir den Rücktritt nach             können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündi-
                                                                     Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur        gung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn
                                                                     Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der             wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Un-
                                                                     nicht oder nicht richtig angegebene Umstand                      richtigkeit der Anzeige kannten.
                                                                     • weder für den Eintritt oder die Feststellung des Ver-
                                                                        sicherungsfalles                                           5. Stellvertretung durch eine andere Person
                                                                     • noch für die Feststellung oder den Umfang unserer              Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine
                                                                        Leistungspflicht                                              andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeige-
                                                                     ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch,         pflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der rückwir-
                                                                     wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Bei        kenden Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für
                                                                     einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, wel-         die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist
                                                                     cher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklä-              Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und
                                                                     rung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.                       Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass
                                                                                                                                      die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
                                                                  2. Kündigung                                                        verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem
                                                                     Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die          Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässig-
                                                                     vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig      keit zur Last fällt.
13

                                                           Allgemeine Versicherungsbedingungen für die
                                                           Privathaftpflichtversicherung (AVB PHV)
                                                           Ammerländer Versicherung Excellent-Schutz

                                                           INHALTSVERZEICHNIS

                                                                                     Teil A                             A1-6.27   Summen- und Konditionendifferenzdeckung
                                                                                                                        A1-6.28   Best-Leistungsgarantie
                                                                                                                        A1-6.29   Besitzstandsgarantie
                                                           Abschnitt A1 - Privathaftpflichtrisiko                       A1-6.30   Versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge
                                                                                                                        A1-6.31   Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen
                                                           A1-1      Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten
                                                                                                                        A1-7      Allgemeine Ausschlüsse
                                                                     (versichertes Risiko)
                                                                                                                        A1-7.1    Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
                                                           A1-2      Regelungen zu mitversicherten Personen und
                                                                                                                        A1-7.2    Kenntnis der Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit
                                                                     zum Verhältnis zwischen den Versicherten
                                                                                                                                  von Erzeugnissen, Arbeiten und sonstigen
                                                                     (Versicherungsnehmer und mitversicherten
                                                                                                                                  Leistungen
                                                                     Personen)
                                                                                                                        A1-7.3    Ansprüche der Versicherten untereinander
                                                           A1-3      Versicherungsschutz, Versicherungsfall
                                                                                                                        A1-7.4    Schadenfälle von Angehörigen des
                                                           A1-4      Leistungen der Versicherung und Vollmacht
                                                                                                                                  Versicherungsnehmers und von wirtschaftlich
                                                                     des Versicherers
                                                                                                                                  verbundenen Personen
                                                           A1-5      Begrenzung der Leistungen (Versicherungs-
                                                                                                                        A1-7.5    Leasing, Pacht, Leihe, verbotene Eigenmacht,
                                                                     summe, Jahreshöchstersatzleistung, Serien-
                                                                                                                                  besonderer Verwahrungsvertrag
                                                                     schaden, Selbstbeteiligung)
                                                                                                                        A1-7.6    Schäden an hergestellten oder gelieferten
                                                           A1-6      Besondere Regelungen für einzelne private
                                                                                                                                  Sachen, Arbeiten und sonstigen Leistungen
                                                                     Risiken (Versicherungsschutz, Risikobegren-
                                                                                                                        A1-7.7    Asbest
                                                                     zungen und besondere Ausschlüsse)
                                                                                                                        A1-7.8    Gentechnik
                                                           A1-6.1    Familie und Haushalt
                                                                                                                        A1-7.9    Anfeindung, Schikane, Belästigung und sonstige
                                                           A1-6.2    Ehrenamtliche Tätigkeit, Freiwilligentätigkeit
                                                                                                                                  Diskriminierung
                                                           A1-6.3.   Haus- und Grundbesitz
                                                                                                                        A1-7.10   Übertragung von Krankheiten
                                                           A1-6.4.   Allgemeines Umweltrisiko
                                                                                                                        A1-7.11   Senkungen, Erdrutschungen,
                                                           A1-6.5    Abwässer- und Allmählichkeitsschäden
                                                                                                                                  Überschwemmungen
                                                           A1-6.6    Schäden an gemieteten Sachen
                                                                                                                        A1-7.12   Strahlen
                                                                     (Mietsachschäden)
                                                                                                                        A1-7.13   Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger
                                                           A1-6.7    Sportausübung
                                                                                                                        A1-7.14   Ungewöhnliche und gefährliche Beschäftigung
                                                           A1-6.8    Waffen und Munition
                                                                                                                        A1-7.15   Verantwortliche Betätigung in Vereinigung
                                                           A1-6.9    Tiere
                                                                                                                                  aller Art
                                                           A1-6.10   Nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge,
Allgemeine PHV-Versicherungsbedingungen (Stand: 02.2022)

                                                                                                                        A1-8      Veränderungen des versicherten Risikos
                                                                     Kraftfahrzeug-Anhänger
                                                                                                                                  (Erhöhungen und Erweiterungen)
                                                           A1-6.11   Gebrauch von Luftfahrzeugen
                                                                                                                        A1-9      Neu hinzukommende Risiken
                                                           A1-6.12   Gebrauch von Wasserfahrzeugen
                                                                                                                                  (Vorsorgeversicherung)
                                                           A1-6.13   Gebrauch von Modellfahrzeugen
                                                                                                                        A1-10     Fortsetzung der Privathaftpflichtversicherung
                                                           A1-6.14   Schäden im Ausland
                                                                                                                                  nach dem Tod des Versicherungsnehmers
                                                           A1-6.15   Vermögensschäden
                                                           A1-6.16   Übertragung elektronischer Daten
                                                           A1-6.17   Ansprüche aus Benachteiligungen                    Abschnitt A2 - Besondere Umweltrisiken
                                                           A1-6.18   Abhandenkommen von Schlüsseln
                                                           A1-6.19   Leistung bei fehlender Haftung                     A2-1      Gewässerschäden
                                                           A1-6.20   Beitragsbefreiung bei unverschuldeter              A2-2      Sanierung von Umweltschäden gemäß
                                                                     Arbeitslosigkeit                                             Umweltschadensgesetz (USchadG)
                                                           A1-6.21   Bedingungsverbesserungen für die Zukunft
                                                           A1-6.22   Leistungsgarantie gegenüber
                                                                                                                        Abschnitt A3 - Forderungsausfallrisiko
                                                                     GDV-Musterbedingungen
                                                           A1-6.23   Mindeststandards Arbeitskreis                      A3-1      Gegenstand der Forderungsausfalldeckung
                                                                     Beratungsprozesse                                  A3-2      Leistungsvoraussetzungen
                                                           A1-6.24   Versehentliche Obliegenheitsverletzung             A3-3      Umfang der Forderungsausfalldeckung
                                                           A1-6.25   Neuwertentschädigung                               A3-4      Räumlicher Geltungsbereich
                                                           A1-6.26   Sachschäden mitversicherter Personen               A3-5      Besondere Ausschlüsse für das
                                                                     untereinander                                                Forderungsausfallrisiko
14

     INHALTSVERZEICHNIS

     Gemeinsame Bestimmungen zu Teil A                             Abschnitt B2 - Dauer und Ende des Vertrags /
                                                                   Kündigung
     A(GB)-1 Abtretungsverbot
     A(GB)-2 Veränderungen des versicherten Risikos und 		         B2-1       Dauer und Ende des Vertrags
             Auswirkung auf den Beitrag (Beitragsregulierung)      B2-2       Kündigung nach Versicherungsfall
     A(GB)-3 Beitragsangleichung und Kündigungsrecht nach          B2-3       Veräußerung und deren Rechtsfolgen
             Beitragsangleichung
     A(GB)-4 Schiedsgerichtsvereinbarungen                         Abschnitt B3 - Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung,
             (gilt nicht für private Haftpflichtrisiken)           andere Obliegenheiten
                                                                   B3-1       Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers
                                                                              oder seines Vertreters bis zum Vertragsschluss
                                                                   B3-2       Gefahrerhöhung
                       Teil B Allgemeiner Teil                                (gilt nur für die Sachversicherung)
                                                                   B3-3       Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
     (zur spartenübergreifenden Verwendung geeignet)
                                                                   Abschnitt B4 - Weitere Regelungen
     Abschnitt B1 - Beginn des Versicherungsschutzes,
                                                                   B4-1       Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung
     Beitragszahlung
                                                                   B4-2       Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung
     B1-1       Beginn des Versicherungsschutzes                   B4-3       Vollmacht des Versicherungsvertreters
     B1-2       Beitragszahlung, Versicherungsperiode              B4-4       Verjährung
     B1-3       Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags, Folgen   B4-5       Örtlich zuständiges Gericht
                verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung              B4-6       Anzuwendendes Recht
     B1-4       Folgebeitrag                                       B4-7       Embargobestimmung
     B1-5       Lastschriftverfahren                               B4-8       An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit
     B1-6       Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung                    uns einmal nicht zufrieden sind?

     Präambel

     Wir garantieren Ihnen als Versicherungsnehmer, dass die zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedin-
     gungen dieser Privat-Haftpflichtversicherung Sie in keinem Punkt schlechter stellen, als die empfohlenen Muster-
     bedingungen des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV).
     Bitte lesen Sie die Versicherungsbedingungen vollständig und gründlich durch und bewahren Sie sie sorgfältig
     auf. Wir als Versicherer kommen nicht ganz ohne Fachbegriffe aus. Diese sind nicht immer leicht verständlich. Wir
     möchten aber, dass Sie Ihre Versicherung gut verstehen. Zögern Sie nicht, uns bei Unklarheiten anzusprechen.

                                Teil A                             A1-1.2.3 Bei dieser selbstständigen, nebenberuflichen
                                                                            Tätigkeit muss es sich handeln um
                                                                            a) Verkauf auf Flohmärkten und Basaren;
     Abschnitt A1 Privathaftpflichtrisiko                                   b) Vertrieb von Kosmetik, Haushaltsartikeln,
                                                                   		 Bekleidung und Schmuck;
     A1-1         Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten                    c) Erteilen von Nachhilfe- und Musikunterricht
                  (versichertes Risiko)                            		 sowie von Fitnesskursen;
                  Versichert ist im Umfang der nachfolgenden                d) Mitwirken bei Karnevalsveranstaltungen;
                  Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des              e) Änderungsschneiderei, Handarbeiten;
                  Versicherungsnehmers aus den Gefahren des                 f) Zeitungs-, Zeitschriften- und Prospektzu-
                  täglichen Lebens als Privatperson und nicht      		 stellung und Botendienste;
                  aus den Gefahren eines Betriebes, Berufes,                g) Annahme von Sammelbestellungen;
                  Dienstes oder Amtes.                                      h) Markt- und Meinungsforschung, Daten- und
                                                                   		 Texterfassung, Übersetzungen;
     A1-1.2       Mitversicherung von nebenberuflichen                      i) die Betätigung als Alleinunterhalter, Friseur,
                  Tätigkeiten / Ferienjob                          		 Fotograf oder Gärtner;
     A1-1.2.2     Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus            j) Haushaltshilfen.
                  selbstständigen, nebenberuflichen Tätigkei-      A1-1.2.4 Hierbei dürfen keine Angestellten beschäftigt
                  ten sowie Ferienjobs bis zu einem Jahreshöch-             werden.
                  stumsatz- / verdienst von maximal 10.000,-       A1-1.2.5 Sofern der Jahres-Gesamtumsatz 10.000,-
                  EURO, sofern hierfür kein Versicherungsschutz             EURO übersteigt, ist der Versicherer von der
                  durch eine andere Haftpflichtversicherung be-             Verpflichtung zur Leistung frei.
                  steht.
15

A1-1.3     Betriebspraktika / Fachpraktischer                           bei volljährigen Kindern jedoch nur, solange sie
           Unterricht / Haftpflichtansprüche von                        sich noch in einer Schul- oder sich unmittel-
           Arbeitgebern oder Arbeitskollegen                            bar anschließenden Berufsausbildung befinden
A1-1.3.1   Betriebspraktika / Fachpraktischer Unterricht                (berufliche Erstausbildung – Lehre und / oder
           Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des               Studium, auch Bachelor- und unmittelbar an-
           Versicherungsnehmers aus der Teilnahme an                    geschlossener Masterstudiengang –, nicht
           einem Betriebspraktikum oder an fachprakti-                  Referendarzeit, Fortbildungsmaßnahmen und
           schem Unterricht (z. B. an Fach-, Gesamt-                    dgl.). Bei Ableistung des Grundwehrdienstes,
           und Hochschulen oder Universitäten) unter Ein-               des freiwilligen Wehrdienstes, des Bundesfrei-
           schluss von Schäden an Einrichtungen (auch                   willigendienstes oder des freiwilligen sozialen
           Lehrmitteln) und Gebäuden sowie die gesetz-                  Jahres vor, während oder im Anschluss an die
           liche Haftpflicht wegen Schäden an Laborgerä-                Berufsausbildung bleibt der Versicherungs-
           ten (auch Maschinen) bis zur Deckungssum-                    schutz bestehen.
           me.                                                          Nach Beendigung der Schul- bzw. beruflichen
A1-1.3.2   Haftpflichtansprüche von Arbeitgebern                        Erstausbildung bleibt der Versicherungsschutz
           oder Arbeitskollegen                                         für maximal ein Jahr bestehen, wenn in unmit-
           Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des            telbarem Anschluss an diese Ausbildung eine
           Versicherungsnehmers für Schäden aus be-                     Arbeitslosigkeit bzw. Wartezeit eintritt – auch
           trieblich und arbeitsvertraglich veranlassten Tä-            wenn zur Überbrückung eine Aushilfstätigkeit
           tigkeiten für unmittelbar dem Arbeitgeber oder               ausgeübt wird.
           den Arbeitskollegen zugefügten Sachschäden.         A1-2.1.3 der in häuslicher Gemeinschaft lebenden un-
           Die Entschädigung ist auf max. 10.000,- EURO                 verheirateten und nicht in einer eingetragenen
           je Schadenereignis begrenzt. Ausgeschlossen                  Lebenspartnerschaft lebenden Kinder (auch
           bleiben Schäden an Land-, Luft- und Wasser-                  Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) mit körper-
           fahrzeugen.                                                  licher, geistiger bzw. seelischer Behinderung,
                                                               A1-2.1.4 des in häuslicher Gemeinschaft mit dem Ver-
                                                                        sicherungsnehmer lebenden Partners einer
A1-1.4     Tagesmutter- / Tageseltern- / Babysitter- /
                                                                        nichtehelichen Lebensgemeinschaft und des-
           Au-pair-Tätigkeit
                                                                        sen Kinder, diese entsprechend A1-2.1.2 und
A1-1.4.1   Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des
                                                                        A1-2.1.3:
           Versicherungsnehmers als Tageseltern oder
                                                                        − Der Versicherungsnehmer und der mitver-
           Babysitter, Au-pair, auch wenn diese Tätigkeit
                                                               		 sicherte Partner müssen unverheiratet sein.
           beruflich oder gewerblich ausgeübt wird für
                                                                        − Der mitversicherte Partner muss im Ver-
           Schäden, die die Tageskinder erleiden, insbe-
                                                               		 sicherungsschein oder seinen Nachträgen
           sondere aufgrund von Verletzungen der Auf-
                                                               		 namentlich und mit Geburtsdatum benannt
           sichtspflicht.
                                                               		werden.
A1-1.4.2   Abweichend von A1-7.3 und A1-7.4 besteht
                                                                        − Haftpflichtansprüche des Partners und des-
           Versicherungsschutz im Rahmen der gesetz-
                                                               		 sen Kinder gegen den Versicherungsneh-
           lichen Haftpflicht auch für Schäden, die die Ta-
                                                               		 mer sind ausgeschlossen.
           geskinder untereinander oder gegenüber Drit-
                                                                        − Die Mitversicherung für den Partner und
           ten verursachen, sofern es sich nicht um Ge-
                                                               		 dessen Kinder, die nicht auch die Kinder des
           schwister handelt sowie um Schäden der Ta-
                                                               		 Versicherungsnehmers sind, endet mit der
           geskinder gegenüber den nach Ziffer A1-2 ver-
                                                               		 Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft
           sicherten Personen wegen Personenschäden.
                                                               		 zwischen dem Versicherungsnehmer und
A1-1.4.3   Erlangt das Kind Versicherungsschutz aus ei-
                                                               		 dem Partner.
           nem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag,
                                                                        − Im Falle des Todes des Versicherungsneh-
           entfällt der Versicherungsschutz aus diesem
                                                               		 mers gilt für den überlebenden Partner und
           Vertrag. Nicht versichert ist jedoch die Aus-
                                                               		 dessen Kinder A1-10 sinngemäß.
           übung dieser Tätigkeit in Betrieben und Institu-
                                                               A1-2.1.5 folgender Personen gegenüber Dritten aus der
           tionen (z. B. Kindergärten, Kindertagesstätten
                                                                        genannten Tätigkeit:
           oder Kinderhorte).
                                                                        a) im Haushalt des Versicherungsnehmers be-
A1-1.4.4   Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen
                                                               		 schäftigte Personen;
           sind Ansprüche wegen Abhandenkommen von                      b) Personen, die aus Arbeitsvertrag oder ge-
           Sachen und dem Verlust von Geld der zu be-          		 fälligkeitshalber Wohnung, Haus und Garten
           treuenden Kinder.                                   		 betreuen oder den Streudienst versehen;
                                                                        c) Personen, die dem Versicherungsnehmer
A1-2       Regelungen zu mitversicherten Personen              		 und den mitversicherten Personen bei Not-
           und zum Verhältnis zwischen den                     		 fällen freiwillige Hilfe leisten. Ersetzt werden
           Versicherten (Versicherungsnehmer und               		 Aufwendungen, die dem Helfer durch die
           mitversicherten Personen)                           		 freiwillige Hilfeleistung für die versicherten
A1-2.1     Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht          		 Personen entstanden sind.
A1-2.1.1   des Ehegatten und des eingetragenen Lebens-                  Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Perso-
           partners des Versicherungsnehmers,                           nenschäden, bei denen es sich um Arbeitsun-
A1-2.1.2   ihrer unverheirateten und nicht in einer ein-                fälle und Berufskrankheiten im Betrieb des Ver-
           getragenen Lebenspartnerschaft lebenden                      sicherungsnehmers gemäß dem Sozialgesetz-
           Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder),             buch VII handelt.
16

     A1-2.1.6   der unverheirateten und nicht in einer eingetra-             kobezeichnung im Versicherungsschein und
                genen Lebenspartnerschaft lebenden Kinder                    seinen Nachträgen), gilt folgendes:
                (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) mit                 − Der Versicherungsschutz bezieht sich aus-
                einer Pflegebedürftigkeit im Sinne von § 15 Nr.       		 schließlich auf die persönliche gesetzliche
                1 Sozialgesetzbuch XI (ab Pflegegrad 2). (Er-         		 Haftpflicht des Versicherungsnehmers als
                weiterung zu Abschnitt A1 Ziff. 2.1.3)                		Einzelperson.
     A1-2.1.7   der unverheirateten und nicht in einer eingetra-             − Die Bestimmungen über mitversicherte Per-
                genen Lebenspartnerschaft lebenden Kinder             		 sonen gemäß A1-2.1.1 bis A1-2.1.4 sowie
                (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder), sofern      		 A1-6.2 (bzgl. der betreuten Person) haben
                der Versicherungsnehmer oder dessen Ehe-              		 für diesen Vertrag keine Gültigkeit.
                gatte aufgrund psychischer Erkrankungen oder                 − Änderungen des Familienstandes sind dem
                körperlicher, geistiger oder seelischer Behinde-      		 Versicherer mitzuteilen. Es gelten die Be-
                                                                      		 stimmungen über die Erhöhung und Erwei-
                rung des Kindes vom Vormundschaftsgericht
                                                                      		 terung von versicherten Risiken gemäß
                als Betreuer bestellt wurde.
                                                                      		A1-8.
     A1-2.1.8   von weiteren mit dem Versicherungsnehmer in
                                                                             − Die Bestimmungen über die Fortsetzung
                häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen
                                                                      		 der Privathaftpflichtversicherung nach dem
                (auch verheiratete Kinder), sofern diese bei          		 Tod des Versicherungsnehmers gemäß A1-
                ihm behördlich gemeldet sind und keine eige-          		 10 haben für diesen Vertrag keine Gültigkeit.
                ne Privathaftpflichtversicherung besitzen. El-        A1-2.8 Sofern ein Paar-Tarif vereinbart ist (siehe Risiko-
                tern und Großeltern des Versicherungsneh-                    bezeichnung im Versicherungsschein und sei-
                mers oder seines mitversicherten (Ehe-)Part-                 nen Nachträgen), gilt folgendes:
                ners sind auch mitversichert, wenn diese in                  − Der Versicherungsschutz bezieht sich aus-
                einer Pflegeeinrichtung leben.                        		 schließlich auf die persönliche gesetzliche
     A1-2.1.9   von vorübergehend – maximal 12 Monate                 		 Haftpflicht des Versicherungsnehmers so-
                – in den Familienverbund eingegliederten un-          		 wie des Ehegatten, eingetragenen Lebens-
                verheirateten Personen (z. B. Aupair, Aus-            		 partners oder des in häuslicher Gemein-
                tauschschüler) sowie von minderjährigen Über-         		 schaft mit dem Versicherungsnehmer leben-
                nachtungsgästen im Haushalt des Versiche-             		 den Partners einer nichtehelichen Lebens-
                rungsnehmers, soweit nicht anderweitig Ver-           		gemeinschaft.
                sicherungsschutz besteht.                                    − Die Bestimmungen über weitere mitver-
     A1-2.2     Alle für den Versicherungsnehmer geltenden            		 sicherte Personen gemäß A1-2.1.2 bis
                Vertragsbestimmungen sind auf die mitver-             		 A1-2.1.4 sowie A1-6.2 (bzgl. der betreuten
                sicherten Personen entsprechend anzuwen-              		 Person) und A1-2.1.2 (in Bezug auf die Kin-
                den. Dies gilt nicht für die Bestimmungen über        		 der des Partners) haben für diesen Vertrag
                                                                      		 keine Gültigkeit.
                die Vorsorgeversicherung (A1-9), wenn das
                                                                             − Änderungen des Familienstandes sind dem
                neue Risiko nur für eine mitversicherte Person
                                                                      		 Versicherer mitzuteilen. Es gelten die Be-
                entsteht.
                                                                      		 stimmungen über die Erhöhung und Erwei-
     A1-2.3     Unabhängig davon, ob die Voraussetzungen
                                                                      		 terung von versicherten Risiken gemäß
                für Risikobegrenzungen oder Ausschlüsse in            		A1-8.
                der Person des Versicherungsnehmers oder              A1-2.9 Sofern der Tarif Single/Kind vereinbart ist (siehe
                einer mitversicherten Person vorliegen, entfällt             Risikobezeichnung im Versicherungsschein
                der Versicherungsschutz sowohl für den Ver-                  und seinen Nachträgen), gilt folgendes:
                sicherungsnehmer als auch für die mitver-                    − Der Versicherungsschutz bezieht sich aus-
                sicherten Personen.                                   		 schließlich auf die persönliche gesetzliche
     A1-2.4     Die Rechte aus diesem Versicherungsvertrag            		 Haftpflicht des Versicherungsnehmers so-
                darf nur der Versicherungsnehmer ausüben.             		 wie seinem Kind gemäß Ziffer A1-2.1.2 und
                Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind so-         		A1-2.1.3.
                wohl der Versicherungsnehmer als auch die                    − Die Bestimmungen über weitere mitver-
                mitversicherten Personen verantwortlich.              		 sicherte Personen gemäß A1-2.1.1 (Ehe-
     A1-2.5     Haftpflichtansprüche von mitversicherten Per-         		 partner), A1-2.1.4 (Lebenspartner) und A1-
                sonen gegen den Versicherungsnehmer sind              		 6.2 (betreute Personen) haben für diesen
                ausgeschlossen. Mitversichert sind jedoch (ab-        		 Vertrag keine Gültigkeit.
                weichend von A1-7.3 und A1-7.4) etwaige                      − Änderungen des Familienstandes sind dem
                übergangsfähige Regressansprüche von So-              		 Versicherer mitzuteilen. Es gelten die Be-
                zialversicherungsträgern,      Sozialhilfeträgern,    		 stimmungen über die Erhöhung und Erwei-
                privaten Krankenversicherungsträgern, öffentli-       		 terung von versicherten Risiken gemäß
                                                                      		A1-8.
                chen und privaten Arbeitgebern wegen Perso-
                nenschäden.                                           A1-3       Versicherungsschutz, Versicherungsfall
     A1-2.6     Versichert sind (abweichend von A1-7.3 und            A1-3.1     Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass
                A1-7.4) auch Haftpflichtansprüche der ver-                       der Versicherungsnehmer wegen eines wäh-
                sicherten Personen untereinander, soweit es                      rend der Wirksamkeit der Versicherung einge-
                sich um Personenschäden handelt.                                 tretenen Schadenereignisses (Versicherungs-
     A1-2.7     Sofern ein Single-Tarif vereinbart ist (siehe Risi-              fall), das einen Personen-, Sach- oder sich da-
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