INFO-BLATT II/2014 Einwohnergemeinde Worben August 2014 - Inhaltsverzeichnis
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
INFO-BLATT Einwohnergemeinde Worben August 2014 II/2014 Inhaltsverzeichnis Gemeinderat 2-8 Gemeindeschreiberei 9 - 16 Bauverwaltung 17 - 18 Schule Worben 19 Vormundschafts– und Sozialhilfekommission 20 - 22 Events 23 Impressum 24 -1-
Vorwort Gemeindepräsident „Der Herbst ist die Jahreszeit, in der die Natur die Seite umblättert.“ (Pavel Kosorin, *1964) Werte Gemeindebürgerinnen Werte Gemeindebürger Wie das Jahr 2014 in ein paar Monaten, neigt sich auch die Amtsdauer unserer der- zeitigen Gemeindebehörde dem Ende zu. Am 19. Oktober 2014 finden in Worben die nächsten Gemeindewahlen statt. In der Mandatsperiode 2011 – 2014 hat der Ge- meinderat von Worben bis heute insgesamt 56 ordentliche Sitzungen abgehalten, in denen 697 traktandierte Geschäfte behandelt und erledigt wurden. Mehrere zukunfts- gerichtete Projekte zur Gestaltung einer lebens- und liebenswerten Gemeinde konn- ten erfolgreich umgesetzt werden oder sind in Planung. Auf Ende dieses Jahres wird in politischer Sicht eine Seite umgeblättert und eine neue Amtszeit, mit teils neuen Behördenmitgliedern beginnt. An dieser Stelle möchte ich die Bevölkerung dazu er- mutigen, für ein Gemeindeamt zu kandidieren und so bei der zukünftigen Gestaltung der Gemeinde Worben mitzuwirken und sich zu Gunsten der Gemeinde Worben zu engagieren. Während die Natur nun ihren Energiehaushalt bündeln wird und ihre Kräfte auf die Wintermonate ausrichtet, wird auch in den Gemeinden nachhaltig kalkuliert, was im nächsten Jahr alles realisiert werden kann. Die Budget- und Projektplanung ist in vol- lem Gange. Mit einem aussergewöhnlich guten Rechnungsergebnis 2013 kann, trotz Grossprojekten, der Gemeindeversammlung vom Dezember 2014 eine Steuersen- kung beantragt werden. Die Gemeindebehörde ist bemüht, den Finanzhaushalt aus- geglichen und langfristig weiter in einer stabilen Lage zu halten. Nebst der Budgetpla- nung haben die Gemeindebehörden und Verwaltungsmitarbeiter weiter mit Grosspro- jekten, wie der Neubau Kindergarten, der Planung eines Werkhofs mit Feuerwehrde- pot, der Ersatz der Heizsysteme der Gemeindeliegenschaften sowie die Kanalisati- onssanierung Au allerhand Arbeit. Nun ist der Zeitpunkt da, die Seite umzublättern, um interessante Informationen aus dem Gemeindealltag zu erhalten. Ich wünsche Ihnen beim Lesen des „Infoblattes“ viel Vergnügen… Daniel Gyger Gemeindepräsident -2-
Kurzmitteilungen aus dem Gemeinderat... Strukturanpassungen Kantonspolizei Bern - Neue Ansprechstelle Seit dem 1. Januar 2010 ist der Kanton Bern in zehn Verwaltungskreise und fünf Ver- waltungsregionen eingeteilt. Zur Erleichterung der Zusammenarbeit und des Austau- sches zwischen allen Beteiligten innerhalb der jeweiligen Verwaltungskreise gleichte die Regionalpolizei Seeland - Berner Jura per 1. April 2014 ihre Organisation an. Die Gemeinde Worben befindet sich neu im Zuständigkeitsbereich des neuen Polizeibe- zirks Seeland Ost. Die Bürgerinnen und Bürger aus Worben können sich an folgende Stelle wenden: Kantonspolizei Bern, Posten Lyss, Bielstr. 37, 3250 Lyss, Tel.-Nr. 032 346 87 41. Verordnung über den Elternrat der Schule Worben Das Elternforum hat mit dem sukzessiven Austritt fast aller Mitglieder faktisch aufge- hört zu existieren. Trotzdem ist die aktive Mitarbeit und der Einbezug von Eltern in den Schulalltag ein wichtiges und wertvolles Gefäss zur Unterstützung der Schule. Der Gemeinderat Worben hat an seiner Sitzung vom 3. Juni 2014 die Verordnung über den Elternrat genehmigt sowie beschlossen, diesen per 11. August 2014 einzu- setzen. Kreditabrechnung „Strassensanierung Brügglisackerweg“ Der Gemeinderat Worben hat an seiner Sitzung vom 2. Juli 2013 einen Kredit in Höhe von Fr. 99‘800.00 für die Strassensanierung am Brügglisackerweg genehmigt. Die Arbeiten konnten erfolgreich abgeschlossen werden. Die Kreditabrechnung schliesst mit einer Ausgabenunterschreitung in der Höhe von Fr. 19‘483.35 ab und wurde durch das zuständige Organ (Gemeinderat) genehmigt. Unterstützungsbeitrag KUFA Der Gemeinderat Worben hat an seiner Sitzung vom 1. April 2014 beschlossen, der Kulturfabrik KUFA Lyss bis Ende 2016 einen Unterstützungsbeitrag zu leisten. Ab dem Jahre 2017 wird die KUFA infolge der neuen Kulturverordnung subventioniert. Teilrichtplan Ökologische Vernetzung Auf Initiative der Landwirte hat die Gemeinde Worben die Erarbeitung eines Vernet- zungsprojektes gemäss Öko-Qualitätsverordnung des Bundes geprüft und die Firma BHP Raumplan AG beauftragt, ein entsprechendes Projekt auszuarbeiten. Der Ge- meinderat Worben hat an seiner Sitzung vom 29. April 2014 dem Projekt, zu Handen der Vorprüfung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR), zugestimmt. Das AGR ist derzeit an der Prüfung des Projektes. GEMEINDERAT WORBEN Tag der offenen Tür im Amthaus Aarberg Samstag, 6. September 2014 von 10.00 bis 15.00 Uhr Amthaus Aarberg, Stadtplatz 33, 3270 Aarberg Es sind alle herzlich willkommen! -3-
Ergebnisse der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2014 Stimmberechtigte Total: 1‘667 Frauen 876 Männer 791 Anwesende Total: 48 (2.9 %) Dauer der Versammlung: 20.00 - 21.30 Uhr TRANKTANDUM 1: Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2013 Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 3. Dezember 2013 lag ge- stützt auf Art. 63 des Organisationsreglements der Gemeinde Worben vom 20. De- zember 2013 bis und mit 20. Januar 2014 öffentlich bei der Gemeindeschreiberei Worben auf. Während der Auflagefrist ging gegen die Protokollabfassung keine schriftliche Einsprache beim Gemeinderat Worben ein. Das Protokoll wurde durch den Gemeinderat, unter Vorbehalt, dass während der Auflagefrist keine Einsprachen eingehen, an seiner Sitzung vom 17. Dezember 2013 genehmigt. TRANKTANDUM 2: Jahresrechnung 2013: 2.1 Genehmigung eines Nachkredits für zusätzliche übrige Abschreibungen Die Gemeindeversammlung hat den Nachkredit, in Höhe von Fr. 500'000.00, für zu- sätzliche übrige Abschreibungen genehmigt (mit Grossem Mehr, ohne Gegenstimme und 1 Enthaltung). 2.2 Genehmigung der Jahresrechnung 2013 Die Verwaltungsrechnung 2013 wird mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 1‘270‘992.65 genehmigt. Die Rechnung schliesst somit um Fr. 1‘486‘092.65 bes- ser ab als budgetiert. Das Eigenkapital der Gemeinde Worben beläuft sich nun auf Fr. 3‘298‘380.97. Die Gemeindeversammlung Worben genehmigt einstimmig die Jah- resrechnung 2013 (ohne Gegenstimme, ohne Enthaltung). TRANKTANDUM 3: Altersleitbild Worben: Genehmigung eines wiederkehrenden Verpflichtungskredites (Fachstelle für Altersfragen) Die Gemeindeversammlung genehmigt mit Grossem Mehr (2 Gegenstimmen, ohne Enthaltung) einen wiederkehrenden Verpflichtungskredit für die Zusammenarbeit mit einer Fachstelle für Altersfragen (Ernennung eines Altersbeauftragten). Der Gemein- derat wird zur Mittelbeschaffung und Auftragserteilung befugt. Im Weiteren wird der Gemeinderat für die Vertragsverhandlung, den Vertragsabschluss und die Vertrags- kündigung ermächtigt. TRANKTANDUM 4: Personalreglement: Behandlung und Genehmigung Die Gemeindeversammlung genehmigt mit Grossem Mehr (ohne Gegenstimme, 1 Enthaltung) das Personalreglement vom Jahre 2014. Inkraftsetzung auf den 1. Ja- nuar 2015. Alle ihm widersprechenden Vorschriften, insbesondere das Personalregle- ment vom Jahre 2008 und die 1. Teilrevision vom Jahre 2011, werden aufgehoben. -4-
TRANKTANDUM 5: Trottoir/Fussweg an der Breitfeld- und Busswilstrasse 5.1 Rückweisungsantrag des Gemeindeversammlungsbeschlusses vom 7. De- zember 2005 in Bezug auf den Neubau des Trottoirs ab der Einmündung Breitfeldstrasse, entlang der Busswilstrasse, bis Ende des Überbauungsare- als Cosmétique. Mit dem Verzicht der Firmenerweiterung erübrigt sich der Neubau des Trottoirs im Be- reich der Cosmétique SA. Der Gemeinderat Worben hat das vorliegende Geschäft an seiner Sitzung vom 29. April 2014 behandelt. Die Einwohnergemeindeversammlung stimmt einstimmig (ohne Gegenstimme, ohne Enthaltung) dem entsprechenden Rück- weisungsantrag zum Gemeindeversammlungsbeschluss vom 7. Dezember 2005 zu. 5.2 Orientierung über die Kreditabrechnung „Ausbau des Fusswegnetzes zwi- schen dem Kindergarten und dem Friedhof“. Der Gemeinderat hat die Kreditabrechnung „Ausbau des Fusswegnetzes zwischen dem Kindergarten und dem Friedhof“ an seiner Sitzung vom 29. April 2014 geneh- migt. Die Gemeindeversammlung hat die vorliegende Kreditabrechnung „Ausbau des Fusswegnetzes zwischen dem Kindergarten und dem Friedhof“ zur Kenntnis genom- men. Gemäss Art. 7 des Organisationsreglements (Nachkredite, die weniger als 10 % des ursprünglichen Kredites betragen, beschliesst immer der Gemeinderat) be- schliesst der Gemeinderat die Kreditabrechnung für dieses Projekt. Die Gemeindever- sammlung nimmt diese zur Kenntnis. TRAKTANDUM 6 & 7: Orientierungen und Verschiedenes. Keine Bemerkungen und Anregungen aus der Bevölkerung. Das Gemeindeversammlungsprotokoll vom 14. Juni 2014 lag vom 4. Juli 2014 bis 4. August 2014 öffentlich bei der Gemeindeschreiberei Worben auf. GEMEINDERAT WORBEN Gemeindeverwaltung - Bargeldloses Zahlen Seit Mitte Juni 2014 besteht die Möglichkeit, bei der Gemeindeschreiberei Worben mit Karte zu bezahlen. Folgende Debitkarten werden akzeptiert: Beträge bis Fr. 20.00 sind weiterhin bar zu bezahlen. GEMEINDESCHREIBEREI WORBEN -5-
Wahl der ständigen Kommissionen durch den Gemeinderat (Amtsperiode 2015 - 2018) Gemäss Organisationsreglement der Einwohnergemeinde Worben vom Jahre 2009 bestehen folgende ständige Kommissionen: - Finanz- und Liegenschaftskommission 3 Mitglieder Mitglied von Amtes wegen: Ressortvorsteher - Vormundschafts- und Sozialhilfekommission 3 Mitglieder Mitglied von Amtes wegen: Ressortvorsteher - Sicherheits- und Umweltkommission 4 Mitglieder Mitglied von Amtes wegen: Ressortvorsteher Der Gemeinderat muss demnach noch folgende Mitglieder wählen: - Finanz- und Liegenschaftskommission 2 Mitglieder - Vormundschafts- und Sozialhilfekommission 2 Mitglieder - Sicherheits- und Umweltkommission 3 Mitglieder Gemäss Art. 35 Gemeindegesetz sind in Kommissionen mit Entscheidbefugnis alle Personen wählbar, die in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigt sind. Wer sich also für die Mitarbeit in einer der genannten Kommissionen angesprochen fühlt, kann sich schriftlich bei der Gemeindeschreiberei Worben melden. Die Ortsparteien und die Bevölkerung von Worben werden gebeten, bis spätestens am Freitag, 17. Oktober 2014 ihre Wahlvorschläge bei der Gemeindeschreiberei Worben schriftlich einzureichen. Der Gemeinderat wird an seiner 1. Sitzung im Jahr 2015 die Mitglieder für die obge- nannten ständigen Kommissionen wählen. Wahl der ständigen Kommissionen durch die Gemeindeversammlung (Amtsperiode 2015 - 2018) Gemäss Organisationsreglement (OgR) der Einwohnergemeinde Worben vom Jahre 2009 bestehen folgende ständige Kommissionen bzw. Organe, die die Gemeindever- sammlung wählt: - Rechnungsprüfungskommission 3 Mitglieder - Vizepräsident (der Gemeindeversammlung und des Gemeinderates) 1 Mitglied Zur Wahl in die Rechnungsprüfungskommission können sich, gemäss Art. 123 der Gemeindeverordnung von 1998, Personen zur Verfügung stellen, die zur Prüfung der Gemeinderechnung befähigt sind. Diese müssen über ausreichende Kenntnis des Gemeindefinanzhaushaltes, des Rechnungswesens und der Revision von Gemeinde- rechnungen verfügen. Im Weiteren dürfen sie nicht gleichzeitig dem Gemeinderat, einer Kommission oder dem Gemeindepersonal angehören (Art. 44 Abs. 3 OgR) und der Verwandtenausschluss muss gewährleistet sein (Art. 45 OgR). -6-
Die Ortsparteien und die Bevölkerung von Worben werden gebeten, bis spätestens am Freitag, 17. Oktober 2014 ihre Wahlvorschläge für die Rechnungsprüfungs- kommission bei der Gemeindeschreiberei Worben schriftlich einzureichen. Die Gemeindeversammlung wird am 2. Dezember 2014 die Mitglieder der Rech- nungsprüfungskommission sowie den Vizepräsidenten (aus der im Proporzverfahren gewählten Mitglieder des Gemeinderates) wählen. GEMEINDERAT WORBEN Autobahnanschluss Lyss-Nord Die erhebliche Zunahme des motorisierten Individualverkehrs und die grosse Zunah- me des Lastwagenverkehrs aufgrund der Expansion und Entwicklung des Industrie- standortes Lyss in den letzten Jahren hat Kapazitätsüberschreitungen in Spitzenzei- ten (z.B. Berufsverkehr) mit entsprechenden Verkehrsstaus zur Folge. Der Aus- baustandard von Strassen, Kreuzungen, Auf- und Abfahrten sowie Ein- und Ausfahr- ten im Bereich des Autobahnanschlusses Lyss-Nord bei der Autobahn-Garage Zwah- len & Wieser AG bzw. der Kantonsstrasse Worben-Lyss ist ungenügend. Die Ver- kehrssituation muss deshalb den Bedürfnissen und Anforderungen aller Verkehrsteil- nehmer angepasst werden. Dies betrifft insbesondere die Verkehrssicherheit für Fuss- gänger und Velofahrer. Folgende Arbeiten sind ab Dato vorgesehen: Erarbeitung der Grundlagen, Abstimmungen mit der Autobahngarage (ca. 2 Mte.) Ausführungsplanung inkl. Bauphasenplanung (ca. 4 Mte.) Ausschreibung (ca. 1 Mt.) Angebotsbearbeitung, Vergabe (ca. 4 Mte.) Ausführungskreditbewilligung (ca. 2 Mte.) AVOR Unternehmer (ca. 2 Mte.) Baubeginn frühestens nach ca. 14 Monaten, d. h. im Sommer 2015. In der bevorstehenden Etappe wird die Umgestaltung der Worbenstrasse mit dem Bau von zwei neuen Kreiselanlagen (Badikreisel und Worbenkreisel) im Bereich des Autobahnanschlusses Lyss-Nord umgesetzt. Die wichtigsten Neuerungen sind: Radstreifen durchgehend ab Worbenkreisel bis alte Aare in beide Fahrtrichtungen; Fussgänger erhalten neue Wegführung ab Worbenkreisel bis alte Aare; Verkehrsführung ab Autobahnausfahrt Richtung Worben über Badikreisel; Garage W. Zwahlen AG; Zufahrt ab Badikreisel, Ausfahrt Richtung Worbenkreisel; Erschliessung Parkschwimmbad Lyss ab Badikreisel. Fazit: Die konsequente Führung von Radstreifen ab Worbenkreisel bis zum bestehenden Industriekreisel erhöht die Sicherheit der Velofahrer, insbesondere durch die Signali- sations- und baulich verlangsamten Anfahrtswege zu den einzelnen Kreiseln und die geringe Distanz zwischen den drei (später vier) Kreiseln. Einzig die Strassenquerung im Anfahrtsbereich des Worbenkreisels bleibt bestehen (Fahrtrichtung Lyss). Die Stel- le wird besser gekennzeichnet und befindet sich im Anfahrtsbereich des Kreisels (geringe Geschwindigkeit). -7-
Situationsplan Autobahnanschluss Lyss-Nord GEMEINDERAT WORBEN Multisammelstelle - Medikamente Aus Sicherheitsgründen können bei der Multisammelstelle Worben ab sofort keine Medikamente mehr entsorgt werden. Diese können jedoch bei jeder Apotheke abge- geben werden. GEMEINDESCHREIBEREI WORBEN -8-
Adventsfenster 2014 Der Landfrauenverein Worben organisiert auch dieses Jahr Adventfenster von Mon- tag, 1. Dezember 2014 bis Mittwoch, 24. Dezember 2014. Um den Flyer zu gestalten, der in alle Haushaltungen im Dorf verteilt wird, sind folgende Angaben nötig: Das gewünschte Datum Name und Vorname Adresse Offene Tür ja oder nein; Wenn ja, offene Tür wäre dies von 19.00 bis 21.00 Uhr. Bei mehreren gleichen Wunschdaten nimmt die Sekretärin mit Ihnen Kontakt auf, um allenfalls ein neues Datum zu finden. Damit die Dorfbevölkerung weiss, wann und wo ein Adventsfenster zu bestaunen ist, wird Mitte November ein Flyer im Dorf ver- schickt. Haben Sie Freude und Lust bei den Adventsfenstern in Worben mit zu machen, mel- den Sie sich per E-Mail oder Telefon bei der Sekretärin des Landfrauenvereins Wor- ben. Es wäre schön, wenn an jedem Tag im Advent ein neues Fenster in die finstere Nacht leuchtet. Landfrauenverein Worben, Esther Fiechter, Hauptstrasse 10, 3252 Worben Tel. 032 384 19 43 oder per E-Mail an fiechter.erdbeeren@besonet.ch GEMEINDESCHREIBEREI WORBEN Bushaltestelle Busswilstrasse - neue Wartezone Bei der Bushaltestelle Bären (Richtung Lyss) bestand nur ca. ein 1 Meter breiter Streifen, welcher als Wartezone für die Buspassagiere diente. Die Sicherheits– und Umweltkommission hat aus sicherheitstechnischen Gründen in Zusammenarbeit mit der PostAuto Schweiz AG und der Kantonspolizei Bern eine Wartezone für die Fahr- gäste errichtet. SICHERHEITS– UND UMWELTKOMMISSION WORBEN -9-
Häcksel-Aktion Dienstag, 4. November 2014 Wann: Dienstag, 4. November 2014 Wo: Bei Ihrem Garten (Zufahrt mit Traktor muss gewährleistet sein). Was: Sträucher- und Baumschnitt und grober Gartenabraum (möglichst lang geschnitten, dicke Enden vorne, max. Durchmesser 25 cm, keine Steine und Wurzelballen). Bitte Häckselmaterial in den Quartieren an einem gemeinsamen Sammelort bereitstellen. Wie: Sie melden sich mit dem untenstehenden Talon bis spätestens Mittwoch, 29. Oktober 2014, 16.30 Uhr an und halten das Material am Dienstag, 4. November 2014 ab 08.00 Uhr bereit. Die nächste Häckselaktion findet wie folgt statt: Dienstag, 17. März 2015 --------------------------------------- Ich melde mich für die Häckselaktion vom Dienstag, 4. November 2014 an: Name, Vorname: ________________________________ Adresse (Garten): ________________________________ Telefon: ________________________________ Häckselgut mitnehmen / Häckselgut behalten (Zutreffendes bitte ankreuzen) Talon bis spätestens Mittwoch, 29. Oktober 2014 einsenden an: Gemeindeschreiberei Worben, Hauptstrasse 19, 3252 Worben - 10 -
Vorschriften für die Häcksel-Aktion Damit das Häckselgut durch die Mitarbeiter der Gemeinde Worben sowie die Firma Scheurer Urs (Bargen) verarbeitet und mitgenommen werden kann, bitten wir Sie, die nachfolgenden Vorschriften einzuhalten resp. zu beachten: Die Mindestbreite der Zufahrt muss 3 Meter betragen. Die Haufen dürfen maximal 5 Meter von der Strassenmitte entfernt sein. Es darf keine Wurzelstöcke haben. Sämtlicher Unrat wie Vlies, Steine oder Humus ist zu entfernen. Schnüre, Stricke und Seile sind vorgängig zu entfernen. Die Haufen sind auf dem Privatgrundstück zu lagern, ansonsten ist mit dem Nach- barn oder dem Landbesitzer Kontakt aufzunehmen. Sollten die oben aufgeführten Punkte nicht eingehalten werden, behalten wir uns das Recht vor, das Häckselgut lie- gen zu lassen. GEMEINDESCHREIBEREI WORBEN Multisammelstelle - Kein Spielplatz! Vermehrt stellen wir fest, dass die Multisammelstelle von Kindern als Spielplatz be- nutzt wird: Wir weisen Sie darauf hin, dass die Multisammelstelle KEIN SPIELPLATZ ist. Kinder dürfen sich nicht unbeaufsichtigt bei der Sammelstelle aufhalten. GEMEINDESCHREIBEREI WORBEN - 11 -
Sammelaktion Sonderabfälle Dienstag, 14. Oktober 2014 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr beim Baumagazin Worben Was wird entgegengenommen? Verdünner, Pinselreiniger, Fotochemikalien, Lau- gen, Fiebermesser, Medikamente, Reinigungsmit- tel, Pflanzenschutzmittel, Klebstoffe, Dünger, La- cke, Säuren, Farben und Unkrautvertilger. Durchsuchen Sie Ihre Putzschränke, Keller, Bastelräume und Garagen! Was wird nicht entgegengenommen? Sprengstoff, Munition, radioaktive Abfälle, kom- postierbare Abfälle, Tierkadaver, normaler Haus- haltsabfall, Gewerbe– und Industrieabfall. Gewerbebetriebe entsorgen ihre Sonderabfälle z.B. über die SOVAG Brügg, Landwirtschafts- betriebe über die Landwirtschaftliche Genos- senschaft. Kosten: Diese Sammelaktion ist für die EinwohnerInnen von Worben kostenlos und wird durch die Keh- richtgrundgebühr gedeckt. Wichtig: - Ware bitte in Originalgebinden oder nach Mög- lichkeit angeschrieben mitbringen. - Sonderabfälle nicht zusammenschütten. - Geben Sie den Sonderabfall nur während den Sammelzeiten einem Betreuer ab. - Apotheken und Drogerien sind immer bereit, Sonderabfälle aus Haushaltungen entgegenzu- nehmen. Bei Fragen gibt die Gemeindeschreiberei Worben, Telefon 032 387 20 50, Auskunft. GEMEINDESCHREIBEREI WORBEN Kehrichtabfuhr Es muss immer wieder festgestellt werden, dass die Kehrichtsäcke bereits am Vor- abend oder noch früher an der Strasse bereit gestellt werden. Dies lockt Füchse, Hunde oder Katzen an, welche die Säcke aufreissen und den Inhalt verstreuen. In der warmen Jahreszeit löst der Abfall unangenehme Gerüche aus. Säcke und Gebinde dürfen erst am Abfuhrtag, d.h. jeweils am Mittwoch ab 07.00 Uhr bereitgestellt werden. GEMEINDESCHREIBEREI WORBEN - 12 -
Sperrgutsammlung Samstag, 18. Oktober 2014 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr beim Baumagazin Worben Was wird entgegengenommen? Alles, was von der Grösse und Umfang her, nicht in einem 110 Liter Kehrichtsack Platz findet. Es wird nur Sperrgut angenommen, welches die obgenannte Definition erfüllt. Was wird nicht entgegengenommen? Elektronische Geräte, Pneus, Alteisen, Bat- terien, Öl, Lösungsmittel, Farbe, Sonderab- fälle, Leuchtmittel, Inert (Bsp. Ziegel), etc. Kosten: Diese Sammelaktion ist für die EinwohnerIn- nen von Worben kostenlos und wird durch die Kehrichtgrundgebühr gedeckt. Bei Fragen steht Ihnen die Gemeindeschreiberei Worben (Tel.-Nr. 032 387 20 50) gerne zur Verfügung. GEMEINDESCHREIBEREI WORBEN Naherholungsgebiete «Ein Naherholungsgebiet ist ein üblicherweise nicht bebautes Gebiet in der Nähe von Großstädten oder Ballungsgebieten, das wegen seiner Bedeutung für die Erholung und Freizeitgestaltung der Bevölkerung bekannt ist. So werden zum Beispiel Wälder, Seenlandschaften oder Sportflächen als Naherholungsgebiete bezeichnet.» (Quelle: Wikipedia) Auch in Worben haben wir solche Naherholungsgebiete… Damit uns diese auch lang- fristig Freude bereiten, sind wir auch auf Ihre Hilfe angewiesen. Bitte halten Sie Sorge zu Flora & Fauna. Bitte nehmen Sie den Abfall wieder mit nach Hause oder entsorgen Sie diesen in den vorgesehenen Mülleimern. Bitte entfachen Sie kein Feuer aus- serhalb der vorgesehenen Feuerstellen. Bei länger andauernder Trockenheit soll- ten Sie generell aufs Feuern verzichten. Wir wünschen Ihnen viel Freude in den Erholungsgebieten in Worben. SICHERHEITS– UND UMWELTKOMMISSION WORBEN - 13 -
Hunde– bzw. Pferdehaltung Liebe Hundehalterinnen und Hundehalter Liebe Reiterinnen und Reiter In letzter Zeit gingen verschiedene Reklamationen betreffend Hundehal- tung und Pferdeverunreinigungen bei der Einwohnergemeinde Worben ein. Wir verweisen diesbezüglich auf die nachfolgenden Ausführungen. Für Ihr Verständnis und die Kenntnisnahme danken wir bestens. HUNDEHALTUNG / PFERDEHALTUNG (Gemäss Polizeireglement der Gemeinde Worben, Artikel 23 - 25) Die Hunde- bzw. Pferdehalter sind verpflichtet, ihre Tiere so zu beaufsichtigen, dass diese weder Personen belästigen, noch Gehwege, Trottoirs, Parkanlagen, fremde Gärten oder landwirtschaftliche Kulturen verunreinigen. - Leider gibt es immer wieder Hundehalter, welche ihr Säcklein mit Hundekot nicht wie vorgesehen in den nächsten Entsorgungskasten (ROBIDOG) tragen, sondern es am Wegrand liegen lassen, oder gar in eine Wiese oder in ein Futterfeld hinein- werfen. - Der Hund ist ein Zwischenträger in der Entwicklung eines kleinen Bandwurmes, dessen Eier in Huftieren durch Blasenbildung Organschäden verursachen. Es kommt dadurch zu gesundheitlichen Schäden, die sogar zum Tod bzw. zur vorzeiti- gen Schlachtung führen können. Deshalb ist der Hundekot entsprechend zu ent- sorgen. - Das Werfen von Stöcken, Knüppeln und Steinen: Diese werden beim Spiel mit dem Hund in die Felder und Wiesen hinausgeworfen und bleiben in der Regel oft- mals dort liegen. Dadurch können Schäden an landwirtschaftlichen Maschinen ent- stehen, deren Reparatur und vorübergehender Ausfall erheblichen materiellen und finanziellen Schaden verursachen. - Hunde dürfen auf öffentlichem Grund nicht unbeaufsichtigt frei laufen gelassen werden. - Die Pferdehalter werden angewiesen, die Pferdehaufen von den Strassen zu wi- schen und diese sauber zu hinterlassen. Wir appellieren an Ihr Verantwortungsbewusstsein als korrekte Hunde- bzw. Pferdehalter. Mit etwas Rücksichtnahme kann auf einfache Art ein wichtiger Beitrag für das Ansehen von Hundehaltern bzw. Reitern bei den Mitmenschen geleistet werden! SICHERHEITS– UND UMWELTKOMMISSION WORBEN - 14 -
Interesse an der Feuerwehr? Anforderungen: Wohnsitz in Worben Teamfähigkeit Zuverlässigkeit Spass am Engagement zum Wohle der Bevölkerung Was wir zu bieten haben: Ausbildung zum Feuerwehrmann / -frau Praxisorientierte Aus– und Weiterbildungsmöglichkeiten Tätigkeiten im Bereich Atemschutz, Löschdienst, Verkehr, Sanität, Maschinist, Fahrer, Logistik, Administration Moderne Einsatzfahrzeuge und Einsatzmaterial Jugendfeuerwehr Sold– und Einsatzentschädigung Kameradschaft Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wir würden uns freuen, Sie kennen zu lernen! Kontakt: Kommandant Feuerwehrsekretariat MATHYS Stefan STOLLER Ernst Werdtstrasse 16 Marktplatz 6 3273 Werdthof 3250 Lyss 079 213 15 43 032 387 03 80 GEMEINDESCHREIBEREI WORBEN - 15 -
VELOguide Lyss und Umgebung Mit dem ersten VELOguide geben das Tiefbauamt des Kantons Bern und die Ge- meinden den Einwohnerinnen und Einwohnern der Region Lyss einen handlichen und informativen Leporello in die Hand. Er zeigt auf, welche Verbesserungen Kanton und Gemeinden in den vergangenen Jahren für die Velofahrenden realisiert haben und informiert über geeignete Veloverbindungen für unterschiedliche Bedürfnisse. Das Velo ist ein praktisches Fortbewegungsmittel. Es ist schnell, umweltfreundlich, flexibel und hält fit. In der Region Lyss hat sich für die Velofahrenden in den letzten Jahren vieles getan: Die Gemeinde Worben hat gemeinsam mit dem Tiefbauamt des Kantons Bern und weiteren Gemeinden der Region Lyss zahlreiche Verbesserungen für die Velofahrenden realisiert. So ist beispielsweise entlang dem Lyssbach ein neu- er Rad- und Gehweg entstanden, beim Schachenkreisel wurde eine separate Velo- spur neben der Fahrbahn gebaut und bei der Arolabrücke gibt es eine neue Abbiege- hilfe für Velofahrende. Durch diese Verbesserungen sind viele Routen sicherer, direk- ter und komfortabler geworden. Sie eignen sich sowohl für Pendler, Schüler und Ein- kaufende als auch für Ausflüge in der Freizeit. VELOguide – die neue Velokarte der Region Lyss Damit sich die Einwohnerinnen und Einwohner der Region Lyss selber von den Ver- besserungen überzeugen und geeignete Velorouten suchen und ausprobieren kön- nen, ist eine neue Velokarte – der VELOguide – erschienen. Beteiligt hat sich auch die Gemeinde Worben. Der VELOguide zeigt auf, welche Verbesserungen für Velo- fahrende in den letzten Jahren vorgenommen wurden. Zudem sind zahlreiche geeig- nete Velorouten für unterschiedliche Bedürfnisse eingezeichnet. Die Karte in Form eines Leporellos wurde bereits im Juni 2014 in alle Haushalte der Region Lyss ver- teilt. Weitere Exemplare können an der untenstehenden Adresse bezogen werden. Der VELOguide ist zu beziehen bei: Tiefbauamt des Kantons Bern, Dienstleistungs- zentrum, Reiterstrasse 11, 3011 Bern, info.tba@bve.be.ch. GEMEINDESCHREIBEREI WORBEN - 16 -
Schneeräumung von privaten Strassen und Wegen Die Bauverwaltung Worben hat im Jahre 2010 sämtliche Strassen auf dem Gemein- degebiet Worben mit den jeweiligen Eigentumsverhältnissen erfasst. Auf einem Über- sichtsplan ist nun genau ersichtlich, welche Strassen sich in privatem resp. öffentli- chem Besitz befinden. Seit dem Winter 2010/2011 wird die Schneeräumung nur noch auf den Gemein- destrassen vorgenommen. Die Gemeinde Worben erklärt sich jedoch bereit, die Schneeräumung auf privaten Strassen und Wegen gegen ein Entgelt zu übernehmen. Pro Winter (Schneeverhältnisse spielen keine Rolle) wird für die Schneeräumung der privaten Strassen und Wege bis zu einer Gesamtlänge von 100 m eine Minimalent- schädigung von pauschal Fr. 300.00 in Rechnung gestellt. Die Pauschale erhöht sich um je Fr. 30.00 pro 10m Mehrlänge. Die Glatteisbekämpfung sowie eine allfällige Schneeabfuhr wird nicht von der Ge- meinde übernommen. Die Haus– und Garagenzugänge sind von den Hausbesitzern selber freizulegen. Im Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die Schneeräumung der Privatstrassen resp. privaten Wege erst nach der Schneeräumung des öffentli- chen Strassennetzes erfolgt. Interessierte Grundeigentümer können sich bei der Gemeindeschreiberei Worben (Tel. 032 387 20 50) oder mittels untenstehendem Talon bis spätestens 26. Septem- ber 2014 für die Schneeräumung ihrer privaten Strasse resp. Weges anmelden. Im Anschluss an die Anmeldung wird den Grundeigentümern ein Vertrag mit den Bedin- gungen sowie sämtlichen Informationen zugestellt. BAUVERWALTUNG WORBEN --------------------------------------- Ich melde mich für die Schneeräumung meiner privaten Strasse resp. meines Weges an: Name, Vorname: ___________________________________ Adresse: ___________________________________ Telefon: ___________________________________ Schneeräumung der folgenden Strasse: ___________________________________ Unterschrift: ___________________________________ Talon bis spätestens 26. September 2014 einsenden an: Gemeindeschreiberei Worben, Hauptstrasse 19, 3252 Worben - 17 -
Situationsplan der Strassen-Eigentumsverhältnissen Die dunkel eingefärbten Strassen und Vorplätze befinden sich in privatem Eigentum. Bei diesen wird die Schneeräumung nur noch gegen ein Entgelt, gemäss den Infor- mationen auf Seite 17, durchgeführt. Da die Eigentumsverhältnisse auf dem untenstehenden Plan schlecht ersichtlich sind, stehen wir Ihnen bei Unklarheiten jederzeit gerne unter der Tel. 032 387 20 50 zur Verfügung. Der Original-Situationsplan mit den gekennzeichneten Strassen liegt wäh- rend den Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeschreiberei Worben auf und kann jederzeit besichtigt werden. BAUVERWALTUNG WORBEN - 18 -
Aus der Schule geplaudert... Ein grosser Dank! Das Schuljahr 2013/14 ist zu Ende und damit auch meine Schulleitungstätigkeit. Ich blicke auf spannende, herausfordernde und bereichernde Jahre zurück und ich bin dankbar: Den Schülerinnen und Schülern, die mir offen, kritisch, herausfordernd aber auch freundlich und wohlwollend begegnet sind. Den Lehrerinnen und Lehrern, die sich immer wieder eingelassen haben auf Re- formen und Entwicklungen, sich mit „Herzblut“ zum Wohl der Kinder und für eine gute Schule Worben einsetzen, und sich mit mir über Gelungenes freuten. Den Hauswarten und dem Reinigungspersonal für Sorgfalt und Entgegenkom- men in ruhigen und chaotischeren Zeiten. Den Eltern, dass sie uns ihre Kinder anvertrauen, für die Zusammenarbeit und Un- terstützung, für Fragen und Rückmeldungen, welche zur Weiterentwicklung der Schule beigetragen haben. Den Behörden, besonders der Schulkommission, der Finanzverwaltung und dem Gemeinderat für die gute Zusammenarbeit und die grosszügige Unterstützung der Schule im materiellen Bereich. Herrn Peter Vogt, Schulkommissionspräsident und Gemeinderat, für viele Ge- spräche, Unterstützung in besonderen Situationen und sein Engagement für Pro- jekte. Den Einwohnerinnen und Einwohnern von Worben für das Interesse am Schul- geschehen und die wohlwollenden Zusagen im finanziellen Bereich. Dem Inspektorat, besonders Herrn Patrik Sager, für das Beantworten unzähliger Fragen, Fairness beim Aushandeln von Pensen und Unterstützung in herausfor- dernden Situationen. Dem Institut für Weiterbildung an der PH Bern für spannende und entwicklungs- orientierte Weiterbildungsangebote für Schulleitende und Kollegien. Der Kinder- und Jugendfachstelle Lyss mit Frau Franziska Hess für die unkom- plizierte Zusammenarbeit. Meiner Familie, besonders meinen Söhnen und Töchtern, für ihre Unterstützung, wenn ich besonders gefordert wurde und für die vielen Anregungen, die sie mir ge- geben haben. Es geht weiter: Meine Nachfolgerin, Frau Margot Weber, konnte sich im letzten Semester bereits in die Schulleitung einarbeiten. Mit neuen Ideen und Wertschätzung für Bewährtes über- nimmt sie das ganze Schulleitungspensum (44%-Anstellung) ab August 2014. Ich wünsche ihr dafür viel Freude und gutes Gelingen. SCHULLEITUNG WORBEN - 19 -
Aufstellen von Sitzbänken auf dem Gemeindegebiet Anlässlich von zwei Werkstattnachmittagen konnte die ältere Worbener-Bevölkerung verschiedene Anliegen, Wünsche und Anregungen zum Leben und Wohnen in Wor- ben einbringen. Diese Punkte wurden im neu erstellten Altersleitbild und dem dazuge- hörenden Massnahmenplan berücksichtigt. Massnahme 21 lautet: Entlang der Spazierwege gibt es Sitzbänke in gutem Zustand. Der Gemeinderat Worben hat daraufhin ein Kostendach genehmigt und der Vormund- schafts- und Sozialhilfekommission Worben die Kompetenz erteilt, diese Massnahme, unter Einhaltung des Kostendaches, umzusetzen. Anschliessend wurden mit ver- schiedenen Beteiligten (Ortsplaner, Grundeigentümer) mögliche Standorte besichtigt und schlussendlich festgelegt. Im Verlauf der Monate Juli und August wurden 6 Sitzbänke und 1 Tisch (beim Ge- meindehaus) aufgestellt. Nutzen Sie diese neuen Erholungsmöglichkeiten. VORMUNDSCHAFTS– UND SOZIALHILFEKOMMISSION - 20 -
Mittagstisch für Senioren in Worben Im Altersleitbild wurde mit der Massnahme 25 ein im Werkstattnachmittag häufiger zur Sprache gebrachter Wunsch der älteren Menschen nach einem gemeinsamen Mit- tagstisch aufgenommen. Mit einer anonymen Umfrage hat die VOSOKO zuerst den Bedarf genauer erhoben. Es zeigt sich, dass von den 128 Personen, die sich an der Umfrage beteiligt haben, 61 Personen einmal im Monat an einem gemeinsamen Mit- tagstisch essen möchten. Weitere 36 Personen würden sogar alle 2 Wochen oder wö- chentliche gemeinsame Essen wünschen. Mittagstisch ja/nein monatlich 31 61 alle 2 Wochen 17 wöchentlich 19 nie Bei der zweiten Frage, ob ein generationenübergreifender Mittagstisch mit Kindern organisiert werden soll, beantworteten 26 Personen dies mit einem „Ja“. Die VOSO- KO bittet die Interessierten, sich bei der Gemeinde zu melden, damit geprüft werden kann, wie ein solches Projekt realisiert werden kann. Generationenübergreifend ohne Kinder 37 mit Kindern 65 keine Angaben 26 Die dritte Frage nach der Mithilfe bei einem Mittagstisch wurde mehrheitlich mit einem „Nein“ beantwortet. Mithelfen Mithelfen 30 23 keine Beteiligung keine Angaben 75 Auf Grund der Resultate und der grossen Anzahl an interessierten Personen, die den Mittagstisch nützen möchten, hat die VOSOKO entschlossen, den Mittagstisch in ei- nem Restaurant durchzuführen. Die verschiedenen Abklärungen haben gezeigt, dass wir in der Gemeinde zwei Betriebe haben, die bestens für dies geeignet sind. Sie sehen auf der nächsten Seite die Daten für die gemeinsamen Mittagessen, ab- wechselnd im Restaurant Bären und im Seelandheim. - 21 -
Der nächste Mittagstisch findet am 4. September 2014 statt. Der Mittagstisch wird 14- täglich (donnerstags), abwechslungsweise im Restaurant Bären und im Seelandheim Worben stattfinden. Folgende Daten wurden festgelegt: Restaurant Bären* Seelandheim Worben 7. August 2014 6. November 2014 21. August 2014 20. November 2014 4. September 2014 4. Dezember 2014 18. September 2014 18. Dezember 2014 16. Oktober 2014 2. Oktober 2014 *Im Restaurant Bären beginnt das Essen jeweils um 11.30 Uhr, d.h. die Teilnehmer sollten spätestens um 11.15 Uhr anwesend sein. An beiden Orten betragen die Kosten für das Essen Fr. 15.00, inbegriffen sind Salat/ Suppe, ½ Menu, kleines Dessert, Mineralwasser auf dem Tisch. Diät- und glutenfreie Menus sind möglich. Mit der untenstehenden Anmeldung bezeugen Sie ein grundsätzliches Interesse an einem gemeinsamen Mittagstisch. Eine definitive Anmeldung ist jeweils 2 Tage vor den erwähnten Daten an untenstehende Adresse erforderlich. Finanzverwaltung Worben Hauptstrasse 19 3252 Worben Telefon: 032 387 20 57 E-Mail: joerg.affolter@worben.ch Homepage: www.worben.ch (Eine Anmeldung ist ebenfalls online über die Homepage der Gemeinde Worben möglich) Ich werde künftig, soweit möglich, an gemeinsamen Mittagstischen teilnehmen? О ja О nein Sind Sie beim Transport auf fremde Hilfe angewiesen? О ja О nein Name: Worben, …………………………………………………………………………………………………… VORMUNDSCHAFTS– UND SOZIALHILFEKOMMISSION - 22 -
schweiz.bewegt und Worben bewegt sich mit… Unter diesem Motto haben wir im Herbst 2013 die Planung für unser Coop Gemeinde Duell in Angriff genommen. Was wollen wir anbieten? Mit wem wollen wir uns „duellieren“? Jung gegen alt? Männlein gegen Weiblein? Oder doch ein Gemeindedu- ell? Wollen wir jeden Tag etwas anbieten oder einen grossen Event an einem Tag? Diese und weitere Fragen beschäftigten uns an den ersten OK Sitzungen. Bald schon hatten wir ein Grobkonzept erstellt. Nun machten wir uns an die Detailpla- nung, damit wir den Einwohnerinnen und Einwohnern von Worben ein interessantes und abwechslungsreiches Programm präsentieren konnten. Dann kam der 2. Mai 2014 und der erste Event viel schon mal ins Wasser. Zum Glück wurde, in weiser Vorahnung, ein Verschiebedatum für den Schulsporttag eingeplant. Weil auch am Samstag das Wetter nicht auf unserer Seite war, mussten die meisten Aktivitäten in die Hallen verlegt werden. Vom schlechten Wetter liess sich die Bevöl- kerung jedoch nicht abschrecken. Bereits um 09h00 stürmten die Kleinsten die Turn- halle, um mit Mami oder Papi fleissig Bewegungsminuten zu sammeln. Anschliessend ging es Schlag auf Schlag: Pilates, Bauch-Beine-Po, Walking, Linedance, Hip-Hop, Dorf OL, Grenzwanderung und noch vieles mehr animierte Jung und Alt sich zu be- wegen. Das Highlight des Tages war sicherlich der Suva-Flashmob, von welchem un- ser super Kameramann, Stefan Batos, ein tolles Video produziert hat. Worben wurde im Anschluss für dieses Video mit einem Siegerpreis von Fr. 1‘000.- ausgezeichnet. Gleich im Anschluss folgte ein weiterer Höhepunkt: Die grossartige Show von Nicolas Fischer: Was er mit dem Sprungseil alles vorführte war absolute Spitzenklasse. Und so ging ein bewegungsreicher Tag zu Ende, nicht aber die schweiz.bewegt- Woche. Viele weitere Bewegungsminuten wurden während den folgenden Tagen an den öffentlichen Trainings des DTV und des TV gesammelt. Der krönende Abschluss war dann natürlich, dass sich Worben, nach einer abwechslungsreichen Woche, als Sieger des Gemeinde Duells gegen Rapperswil (BE) feiern lassen durfte! Erfreulicherweise hatte unser Konzept den Kanton überzeugt und wir konnten uns die Wettbewerbsprämie von Fr. 3‘000.- überweisen lassen. Das Geld wurde, unter ande- rem, für den Druck der Flyer / Plakate, die grossen Eventblachen am Dorfeingang so- wie für die Show von Nicolas Fischer eingesetzt. Wir möchten uns hiermit noch einmal recht herzlich bei allen Beteiligten sowie den Teilnehmerinnen und Teilnehmer bedanken. Es war ein Super-Event mit einer Viel- zahl an Möglichkeiten, sich aktiv körperlich zu betätigen. OK SCHWEIZ.BEWEGT - 23 -
...besuchen Sie unsere Homepage www.worben.ch Herausgeber Einwohnergemeinde Worben Text/Gestaltung Gemeindeschreiberei Worben Auflage 1‘120 Exemplare Nächste Erscheinung Dezember 2014 - 24 -
Sie können auch lesen