Informa onsbla Gemeinde Wiesenfelden - Dezember 2020 / 82. Auflage

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Informa onsbla Gemeinde Wiesenfelden - Dezember 2020 / 82. Auflage
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Informa onsbla
Gemeinde Wiesenfelden
Dezember 2020 / 82. Auflage
Informa onsbla Gemeinde Wiesenfelden - Dezember 2020 / 82. Auflage
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Inhaltsverzeichnis:
                                    Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Seite 3 - 10                        ein turbulentes Jahr neigt sich dem Ende zu. Ein
Aktuelle Maßnahmen                  Jahr, das uns allen viel abverlangt hat. Das diesjähri-
                                    ge Weihnachten wird anders sein, als in den zurück-
Seite 11 - 25                       liegenden Jahren. Ebenso hat sich unser Alltag
                                    durch die Corona-Situa on sehr verändert. Aber
Aus dem Rathaus und                 freuen wir uns trotz allem auf die Weihnachtszeit
„Sonstige Informationen“            und den Jahreswechsel. Genießen Sie beim abend-
                                    lichen Spaziergang die Weihnachtsbeleuchtungen in
                                    den Gärten, an Bäumen und in den Fenstern.
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Veranstaltungskalender
                                    Das Jahr 2020 war für die Gemeinde ein sehr ereig-
                                    nisreiches Jahr. Das Baugebiet Pfarrerfeld in Wiesenfelden und der Bürgersaal in
Seite 27 - 31                       Zinzenzell konnten fer ggestellt werden. Die Grund- und Mi elschule Wiesenfel-
Kindertagesstätte und Schule        den wurde mit Glasfaser erschlossen und Klassenräume mit Beamer, Leinwand
                                    und zum Teil auch mit Tablets ausgesta et, um das „Digitale Klassenzimmer“
                                    auch an unserer Schule voranzutreiben. Eine neue Kindergartengruppe wurde als
                                    Bauernhofgruppe beim Anwesen Hammermühl eröffnet. Das Vereinsheim in Saul-
                                    burg wurde weiter saniert und das Rathaus in Wiesenfelden baute mit dem Bür-
                                    gerserviceportal weiter das digitale Angebot aus.

                                    Den Jahreswechsel möchte ich zum Anlass nehmen um mich zu bedanken. Allen
                                    Ehrenamtlichen, Vereinen und Organisa onen vielen Dank für Ihr Engagement.
     Weihnachten ist keine          Des weiteren möchte ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinde
          Jahreszeit.               für die harmonische und kollegiale Zusammenarbeit danken. Ebenso ein Danke-
                                    schön an die Grund- und Mi elschule für das gute Miteinander. Dem Gremium
      Es ist ein Gefühl!            des Gemeinderates, voran mit den beiden Stellvertretern Chris an Biendl und
         (Edna Ferber)              Mar n Kolbinger, „Vergelt´s Go “ für das zielstrebige Zusammenarbeiten.

                                    Ich wünschen Ihnen allen von Herzen noch eine besinnliche Vorweihnachtszeit,
                                    ein frohes Weihnachtsfest und ein gutes, vor allem aber gesundes Neues Jahr
                                    2021.

                                    Bleiben Sie gesund und alles erdenklich Gute.

                                    Ihr Bürgermeister

                                    Andreas Urban

                                    Die Gemeinde Wiesenfelden wünscht allen
                                    Bürgerinnen und Bürgern ein friedvolles
                                         und gesegnetes Weihnachtsfest,
                                     sowie Gesundheit, Glück und Zufrieden-
Impressum:
Herausgeber:    Gemeinde
                                          heit für das Neue Jahr 2021!
                Wiesenfelden
Verantwortlich: BGM Andreas Urban
Auflage:        1.650 Stück
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Aktuelle Maßnahmen

Sanierung der Kläranlage Zinzenzell
Die wasserrechtliche Erlaubnis des Landratsamtes Straubing-Bogen aus dem Jahr 2001 für das Einleiten von behandeltem Ab-
wasser aus der Kläranlage Zinzenzell in den Schönsteiner Bach ist befristet bis 30. November 2021.

Bei der Reinigungsleistung liegen zwar keine Probleme vor, allerdings können die Regeln der Technik nicht mehr eingehalten
werden. Die wasserrechtlichen Anforderungen haben sich seither mehrfach geändert und müssen in das neue Verfahren inte-
griert werden. Insbesondere durch die Anforderung Nitrifika on kann das bestehende Verfahren nicht weiter betrieben wer-
den.

Im Zuge einer Studie und unter Berücksich gung des Sonderprogramms „RZWas“ wurden mehrere Lösungsansätze unter-
sucht. Als Vorzeigelösung ergab sich die Ertüch gung durch eine belü ete Festbe anlage mit den Reinigungszielen Kohlen-
stoffabbau und Nitrifika on. Eine Auflassung der Kläranlage Zinzenzell mit Anschluss an die Kläranlage Wiesenfelden ist nicht
realis sch. Die Ableitungstrasse würde ca. 10 km betragen.

Unter Berücksich gung der derzei gen Einwohnerzahl von Zinzenzell und Zirnberg mit 522, geringfügigem Fremdenverkehr,
einzelnen Großabnehmern und angemessener Baulandausweisung bzw. Innenverdichtung ist für den Zeitraum bis 2042 eine
biologische Ausbaugröße mit 650 Einwohnergleichwerten realis sch.

Die Kostenberechnung des Ingenieurbüros Sehlhoff GmbH aus Straubing für die Sanierung der Kläranlage beläu sich auf
2.540.000,00 Euro. Das Wasserwirtscha samt Deggendorf hat Fördergelder in Höhe von 150.000,00 Euro in Aussicht gestellt.
Die Fer gstellung ist bis Ende 2021 geplant.
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                             Aktuelle Maßnahmen

Plan Kläranlage Zinzenzell
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Aktuelle Maßnahmen
Außenbereichsgestaltung Bürgersaal Zinzenzell
Der Bürgersaal ist fer g. Der Außenbereich wird im nächsten Jahr umgesetzt. Das Büro G+2S hat die Planung für die Gestaltung
des Umfeldes beim Bürgersaal und der Kindertagesstä e in Zinzenzell erarbeitet. Hauptschwerpunkt sind eine eingezäunte
Spielfläche für die Kindertagesstä e, ein öffentlicher Spielplatz, ein kleinerer Bolzplatz, ein Rodelhang, ein barrierefreier Zu-
gang sowie eine angemessene Begrünung. Dankenswerterweise sind einige freiwillige Zuwendungen auf dem Spendenkonto
eingegangen, mit denen sinnvolle Spielgeräte für den Außenbereich der Kindertagesstä e Zinzenzell bescha werden können.
Hierfür recht herzlichen Dank!

                                             Erweiterung Baugebiet Hochstraße in Zinzenzell
                                             In Zinzenzell konnte eine noch amtlich zu vermessende Teilfläche von ca. 3.500
                                             m² des Grundstückes Fl.Nr. 560 der Gemarkung Zinzenzell erworben werden.
                                             Diese Teilfäche wurde bereits baurechtlich im Jahre 1997 mi els Bebauungsplan
                                             „Hochstraße“ überplant. Durch die erworbene Teilfäche nördlich des bisherigen
                                             Baugebietes sind drei neue Bauparzellen möglich. Die Erschließung ist im kom-
                                             menden Jahr geplant.
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Aktuelle Maßnahmen
Böschungssicherung Zinzenzell
Beim gemeindeeigenen Sportgelände in Zinzenzell war eine Böschungssicherung dringend notwendig zum Schutz der Fußgän-
ger auf dem öffentlichen Weg zwischen Baugebiet „Baumgärten“ und Sportheim. Eine fachkundige Baufirma erledigte die Ar-
beiten mit Hohlbohrankern, Ma enstahlbewehrung und Spritzbeton.

Breitbandversorgung
Die Gemeinde Wiesenfelden hat mit Unterstützung des beau ragten Planungsbüros IK-T GmbH aus Regensburg ein Markter-
kundungs- und Auswahlverfahren zur Breitbandversorgung im Rahmen des Förderprogrammes „Höfe-Bonus“ durchgeführt.
Im Rahmen des Auswahlverfahrens wurde nur ein Angebot der Firma Telekom Deutschland GmbH abgegeben. Das Angebot
wurde vom Planungsbüro geprü und nach den definierten Kriterien des Breitbandförderprogramms bewertet. Das Angebot
der Telekom beträgt bei einer Kostenschätzung des Büros in Höhe von 1.300.000 € nun ganze 2.150.359 €, wodurch der Eigen-
anteil der Gemeinde Wiesenfelden auf 826.481 € steigen würde.
Nachfragen beim Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Straubing sowie beim Bayerischen Landtag, insbesondere
Herrn Manfred Eibl, MdL, ergaben, dass eine Abwicklung des Projekts in einem anderen Förderprogramm, dem sog.
„Bundesprogramm mit bayerischer Kofinanzierung“ möglich wäre und sich dadurch der kommunale Eigenanteil auf 215.037 €
reduzieren würde.

Der Gemeinderat Wiesenfelden bevorzugte somit aus Kostengründen den Breitbandausbau über das Bundesförderprogramm
und bi et die Bevölkerung weiter um Geduld.
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Aktuelle Maßnahmen
Neue KiTa-Naturgruppe in der Hammermühl
Für das Kindergartenjahr 2020/2021 konnte vom Landratsamt Straubing-Bogen eine Betriebserlaubnis für eine neue Natur-
gruppe in der Hammermühl genehmigt werden. Die landwirtscha liche Hofstelle wurde Anfang des Jahres von der Gemeinde
erworben und mi lerweile kindgerecht umgebaut – dies mit vielen Arbeitsstunden des Bauhofes. Errichtet wurden ein über-
dachter Sandkasten mit Sonnenschutz, zusätzliche Toile en für Personal und Kinder, fünf Stellplätze und eine Zaunanlage um
die Hofstelle - zum Schutz der Kinder aufgrund der naheliegenden Staatsstraße und dem angrenzenden Großen Hammerwei-
her. Der Elternbeirat und viele engagierte Eltern beteiligten sich an einem ganzen Wochenende bei einem gemeinsamen Ar-
beitseinsatz. Bürgermeister Andras Urban war begeistert und bedankte sich für das große Engagement aller Helferinnen und
Helfer. Vorsorglich wurde ein Hydrant für einen möglichen Brandfall gesetzt und die Wasserleitung zur Hofstelle verlegt. Die
vorhandene Zufahrt soll noch asphal ert werden. Für das laufende Kindergartenjahr reicht dort eine Naturgruppe aus, aller-
dings wird momentan geprü , inwieweit eine Erweiterung möglich ist, da Naturgruppe 1 bei der Unterstandshü e Nähe
Utzenzell leider nur befristet ist. Dort konnte man sich mit den Grundstückseigentümern über eine Nutzung für ein weiteres
Kindergartenjahr bis zum 31. August 2022 einigen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt soll in der Hammermühl ein Bauernho in-
dergarten mit weiteren Gruppen entstanden sein. Ein Anbau an den bestehenden Stadel und weiteres wurden bereits mit dem
Landratsamt Straubing-Bogen vorbesprochen.
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Aktuelle Maßnahmen

Gemeindebücherei Wiesenfelden
Coronabedingt kam es bei der Gemeindebücherei Wiesenfelden zu Lieferschwierigkeiten einiger Teile. Dadurch hat sich die
geplante Fer gstellung auf Frühjahr 2021 verschoben. Nach der Eröffnung des Neubaus ist beabsich gt, die Öffnungszeiten zu
erhöhen. Um diese verlängerten Öffnungszeiten abzudecken, wird eine zusätzliche Arbeitskra eingestellt. Die Gestaltung des
Vorplatzes wurde mit der Kirchenverwaltung abgesprochen.

Sanierung Vereinsheim Saulburg
Die Arbeiten am Vereinsheim Saulburg sind abgeschlossen. Es erfolgte noch die Sanierung der WC-Anlagen sowie die Lieferung
und Montage von Kunststofffenster (Rehau). Die Montage erfolgte im Erdgeschoss und im Obergeschoss mit Entwässerung
nach unten, Wärmeschutzverglasung und Glasleiste.
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Aktuelle Maßnahmen
Kanalauswechslung im Bereich der Ortsdurchfahrt Saulburg - SR 28

                                                                                 Durch die SEHLHOFF GmbH wurde mit
                                                                                 Datum vom 26. Mai 2020 eine aktuali-
                                                                                 sierte hydrodynamische Kanalnetzbe-
                                                                                 rechnung abgeschlossen. Aufgabe der
                                                                                 Hydrodynamik war zunächst, das Ab-
                                                                                 flussverhalten im bestehenden Kanalnetz
                                                                                 wirklichkeitsnah darzustellen und damit
                                                                                 vorhandene Problembereiche aufzuzei-
                                                                                 gen. Zur Behebung der bekannten Kanal-
                                                                                 netzüberflutungen wurden nun verschie-
                                                                                 dene Sanierungsvarianten ausgearbeitet
                                                                                 und dem Gemeinderat vom Leiter der
                                                                                 Straubinger Niederlassung des Ingenieur-
                                                                                 büros Sehlhoff GmbH, Herrn Peter Baier
                                                                                 sowie Frau Corinna Rehmböck, vorge-
                                                                                 stellt. Der Gemeinderat entschied sich
                                                                                 für die empfohlene Sanierungsvariante 2,
                                                                                 bei der eine Erneuerung des Kanals vor-
                                                                                 genommen wird mit einer Nennweiten-
                                                                                 vergrößerung in der Bayerwaldstraße auf
                                                                                 DN 500 und Am Schloßberg auf DN 400.
                                                                                 Dadurch würde man die Überstauer-
                                                                                 scheinungen und am meisten die Ein-
stauerscheinungen besei gen. Die Sanierungskosten belaufen sich auf ca. 620.000 Euro bru o, bei der sich der Landkreis mit
einer Pauschale beteiligen wird, da die Kanalauswechslung im Zuge des Ausbaus der Ortsdurchfahrt Saulburg (Kreisstraße SR
28) im Jahr 2021 sta inden wird. Aufgrund der derzei gen Fördersitua on könnte eine mögliche Härtefallförderung nach
RZW2018 möglich werden. Die Förderprogramme sind allerdings derzeit ausgesetzt. Der Bereich Am Schloßberg wird in einem
zweiten Bauabschni unterteilt.

Neubau Regenrückhaltebecken Höhenberg
Aus wasserrechtlichen Gründen ist für den Ortsteil Höhenberg ein neues Regenrückhaltebecken mit einem Volumen von
1768 m³ notwendig. Der erforderliche Grunderwerb von ca. 3000 Quadratmetern nördlich von Höhenberg in der Nähe des
Löschweihers wurde bereits durchgeführt und das betroffene Grundstück wurde neu vermessen. Die Arbeiten werden in Kürze
ausgeschrieben und im nächsten Jahr ausgeführt.
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Aktuelle Maßnahmen
Erschließung Baugebiet „Pfarrerfeld“ in Wiesenfelden ist abgeschlossen
Die Erschließung des Neubaugebietes „Pfarrerfeld“ der Gemeinde Wiesenfelden ist abgeschlossen. In Zusammenarbeit mit der
Firma Streicher aus Deggendorf wurden gegenüber der bestehenden Bebauung „Birkenweiherfeld“ 26 Bauparzellen erschlos-
sen, darunter 18 Wohnbauparzellen, vier eingeschränkte Gewerbeparzellen mit Wohnbebauung, drei größere Parzellen für
Mietshäuser sowie eine Parzelle für ein Sondergebiet.
Am vergangenen Donnerstag ging es um die Bauabnahme, die unter der Führung und Planung des Ingenieurbüros KEB Baupla-
nungs GmbH in Straubing und deren Geschä sführer Xaver Fleischmann und Manfred Hacker ablief. Anwesend waren alle am
Bau beteiligten Vertreter. In jedes Grundstück wurden die Anschlüsse für Wasser, Kanal, Nahwärme sowie Strom-, Telefon-
und Glasfaserkabel verlegt. Begutachtet wurden unter anderem der Kanal, Straße, Gehsteig, Wasserversorgung, Oberflächen-
wasser und Ableitung desselben in das Regenrückhaltebecken. Beanstandet wurden nur einige Kleinigkeiten, die abgestellt
werden können. Das Bauvorhaben als solches wurde nach der Begutachtung als abgeschlossen betrachtet. „In naher Zukun
wird hier ein Kran-Wald entstehen“, so Bürgermeister Andreas Urban. Er dankte abschließend allen am Bau beteiligten Firmen
und deren Vertretern für die gute Zusammenarbeit. Der Bebauungsplan, der die einzuhaltenden Regeln für die Bebauung der
einzelnen Grundstücke vorgibt, ist auf der Homepage der Gemeinde Wiesenfelden und im Bauamt einsehbar. Das neue Bauge-
biet soll nach Vorgabe des Wiesenfeldener Gemeinderates den Straßennamen „Am Ziegelweiher“ erhalten, da dieser das Ge-
biet südlich umgibt. Aufgrund der guten Baulandnachfrage ist die Erweiterung des Baugebietes in nördlicher Richtung bereits
angedacht.
Das Bild zeigt von links: Geschä sleiter Marco Hecht, Bauhofleiter Thomas Dirschedl, Bürgermeister Andreas Urban, Wasser-
wart Franz Haimerl, KEB-Geschä sführer Manfred Hacker und Xaver Fleischmann sowie die Bauleiter der Firma Streicher Robin
Steininger, Alexander Eder und Chris an Bergbauer begutachteten das Baugebiet. Der Abstand wurde eingehalten.

            (Lu bild: Manuel Weinzierl)
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Aus dem Rathaus und „sons ge Informa onen“
Öffnungszeiten der Bücherei
Die Gemeindebücherei in der Grund- und Mi elschule Wiesenfelden hat folgende Öffnungszeiten:
Mi woch: 17.00 - 18.00 Uhr
Freitag:   16.00 - 18.00 Uhr
Für die Schulkinder ist mi wochs von 7.30 bis 9.00 Uhr geöffnet
(dies gilt nur während der Schulzeiten - in den Ferien ist am Mi woch Vormi ag immer geschlossen).

Jahreskalender 2021
Der neue Jahreskalender 2021 mit Bildern aus dem Gemeindebereich Wiesenfelden
und vielen Veranstaltungsterminen ist ab sofort zu den allgemeinen Öffnungszeiten
und unter Einhaltung der aktuell gül gen Coronavorschri en zum Preis von 4,00
Euro je Stück im Rathaus (Zimmer Nr. 5) erhältlich.

Zurückschneiden von Bäumen, Sträucher, Hecken und dergleichen
Die Gemeinde Wiesenfelden bi et alle Grundstückseigentümer Bäume, Sträucher, Hecken und dergleichen zu prüfen, ob die-
se den öffentlichen Straßenverlauf (z. B. Verkehrszeichen,-spiegel, Laternen etc.) oder die Benützbarkeit der Straßen, Rad- und
Gehwege behindern. Bei Bedarf sind diese entsprechend zu pflegen bzw. zurückzuschneiden oder zu en ernen. Fußgänger
und andere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht durch überstehende Äste gefährdet werden. Auch das Durchkommen für größe-
re Fahrzeuge z. B. Müllabfuhr oder Winterdienst muss problemlos möglich sein. Hinweis hierzu: Gehwege sind auf 2,50 m Hö-
he und Straßenflächen bis 4,50 m Höhe freizuhalten. Dies ist in der Straßenverkehrsordnung geregelt, bei Nichtbeachtung und
Unfällen ha et der Grundstückseigentümer. Bei Rückfragen melden Sie sich bi e im Rathaus bei Herrn Simmel unter Tel.
09966/9400-18.

Info für Gewerbeanmeldungen
Die Aufnahme eines Gewerbes führt regelmäßig auch dazu, dass sich die Nutzung von Gebäuden oder einzelnen Räumen än-
dert. Für diese Nutzungsänderung benö gt man häufig eine Baugenehmigung, auch wenn damit keine eigentlichen Bauarbei-
ten verbunden sein sollten. Nach Art. 62 der Bayer. Bauordnung (BayBO) sind nicht nur die Errichtung oder Änderung einer
baulichen Anlage baugenehmigungspflich g, sondern auch eine reine Nutzungsänderung, auch wenn einer baulichen Anlage
nur eine andere Zweckbes mmung gegeben wird. Neue Raumeinteilungen, Fassadenänderungen, Aus– oder Einbau von Tü-
ren etc. braucht es hierfür nicht. Das notwendige Bauantragsverfahren wird auch nicht durch die Gewerbeanmeldung ersetzt
oder aufgrund einer Gewerbeanmeldung automa sch eingeleitet und abgewickelt. Hier muss der Gewerbetreibende selbst
tä g werden und den notwendigen Bauantrag stellen. Da es bei der Baugenehmigungspflicht von Nutzungsänderungen aber
auch Ausnahmen gibt, wird empfohlen, sich bei der Bauverwaltung des Landratsamtes zu erkundigen, ob im konkreten Fall
neben der Gewerbeanmeldung auch noch ein Bauantrag auf Nutzungsänderung zu stellen ist.

VDK Sprechtage
                                                                  Laut Informa on des VDK Kreisverbandes Straubing-Bogen
                                                                  finden coronabedingt bis auf weiteres keine Sprechtage im
                                                                  Rathaus Wiesenfelden sta . Bei Rückfragen melden Sie sich
                                                                  bi e direkt an den Kreisverband in Straubing unter
                                                                  Tel. 09421/847 160.
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Aus dem Rathaus und „sons ge Informa onen“
Fundsachen
- verschiedene Brillen
- verschiedene Jacken
- verschiedene Schlüssel

Die Fundsachen können während der Öffnungszeiten im Rathaus im Zimmer Nr. 5 abgeholt werden
Bi e beachten:
Auf unserer Homepage www.wiesenfelden.de gibt es den Menüpunkt „Fundbüro“ (auch erreichbar über:
www.wiesenfelden.de/fundbuero). Hier werden neue Fundsachen zeitnah veröffentlicht.

Wertsto          of Öffnungszeiten
Wiesenfelden
Winterzeit:
Dienstag       15.00 Uhr - 17.00 Uhr
Freitag        15.00 Uhr - 17.00 Uhr
Samstag        08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Saulburg
Winterzeit:
Mi woch        16.00 Uhr - 17.00 Uhr
Samstag        09.00 Uhr - 11.00 Uhr
Zinzenzell
Mi woch        16.00 Uhr - 17.00 Uhr
Samstag        09.00 Uhr - 11.00 Uhr
Im Interesse der Anlieger bi en wir, die Einwurfzeiten bei den Containerstandplätzen einzuhalten. Glas und Papier darf nur
werktags von 7.00 bis 20.00 Uhr eingeworfen werden. An Sonn- und Feiertagen ist der Einwurf verboten!
Informa onen zur Müllvermeidung und Müllentsorgung erhalten Sie vom Zweckverband für Abfallwirtscha Straubing Stadt
und Land (ZAW-SR), Äußere Passauer Str. 75, 94315 Straubing, Tel. (0 94 21) 99 02-0; Internet: www.zaw-sr.de
Besuchszeiten: Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr; Donnerstag zusätzlich 13.30 bis 17.00 Uhr

Sperrung Naturbeobachtungssteg in Wiesenfelden
Der Naturbeobachtungssteg über den Beckenweiher in Wiesenfelden ist ab dem ersten starken Schneefall gesperrt. Grund
dafür ist die schlechte Bausubstanz, die laut Bürgermeister Andreas Urban leider keine Sicherheit für die Benutzer gewährt.
„Die entdeckten Schäden seien größer als erwartet und die Sperrung duldet keinen Aufschub“ so Urban. Das Betreten des
Steges ist dann sofort untersagt. Die Wanderwege Nr. 3, 9, 14 und 16 sowie der Goldsteigwanderweg und der „barrierefreie
Rundweg“ werden über die Falkensteiner Straße, Oswaldstraße und Straubinger Straße umgeleitet.
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Durchführung Winterdienst - Ablagerungen auf Gehwegen
Die Gemeinde Wiesenfelden bi et alle Gemeindebürger, von Ablagerungen auf Gehwegen (z. B. Baumaterialien, Erdaushub
u. ä.) abzusehen, da diese beim Winterdienst zu erheblichen Problemen und Schäden führen können. Außerdem wird leider
des ö eren die Durchführung des Räum- und Streudienstes auf den Straßen innerorts durch parkende Fahrzeuge stark behin-
dert bzw. auf schmalen Straßen unmöglich gemacht. Es wird gebeten an unübersichtlichen und schmalen Straßenabschni en
bei Schnee bzw. Eisglä e auch im eigenen Interesse nicht zu parken. Die Räumfahrzeuge benö gten zum Durchfahren eine
freie Straßenbreite von mindesten 3,50 Meter. Der Bayerische Gemeindetag informierte die Gemeinde Wiesenfelden bezüglich
dieser Thema k wie folgt: Es sind grundsätzlich nur verkehrswich ge Straßen zu räumen. Sollte die Schneeräumung durch et-
was behindert werden, kann der Fahrer den Räumdienst für diese Strecke einstellen. Für Schäden an Zäunen, die durch den
Schnee beim normalen Räumen entstehen, ha et der Räumdienst grundsätzlich nicht. Nur bei Schäden durch das Fahrzeug
besteht ein Entschädigungsanspruch. Damit der Winterdienst reibungslos funk onieren kann, bi en wir um Einhaltung der
genannten Punkte. Sollten Autos, Anhänger, Zäune etc. die Winterdiens ahrzeuge behindern und dadurch die Gefahr von Be-
schädigungen betsehen, sind die Fahrer der Winterdiens ahrzeuge angewiesen die Räumung für diese Strecke einzustellen.

Sicherung der Gehbahnen im Winter
Die Gemeinde weist die Grundstückseigentümer vorsorglich auf deren Verpflichtung hin, die an ihr Grundstück angrenzenden
Gehwege ausreichend zu räumen und zu streuen. Die Grundstückseigentümer haben die Gehwege an Werktagen ab 7.00 Uhr
und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8.00 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglä e mit Sand
oder anderen geeigneten Mi eln, nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mi eln, zu streuen oder das Eis zu besei gen. Diese
Sicherungsmaßnahmen sind bis 20.00 Uhr so o zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit,
Eigentum oder Besitz erforderlich ist. Als Gehweg gilt nicht nur der für den Fußgängerverkehr eigens ausgebaute oder abge-
grenzte Teil der öffentlichen Straße (Bürgersteig), sondern dort, wo ein Bürgersteig fehlt, auch der dem Fußgängerverkehr die-
nende Teil am Rande der Straße in einer Breite von einem Meter. Verletzungen der Räum- und Streupflicht können zu Geldbu-
ßen und Schadensersatzansprüchen führen.
Außerdem weisen wir darauf hin, dass aus Privatgrundstücken kein Schnee auf die Straße geworfen werden darf!
Wich g für Betreiber von Photovoltaikanlagen: Das Abrutschen von Dachlawinen zu öffentlichen Verkehrsflächen ist durch
die Montage von ausreichend hohen Gi ern zu verhindern. Sowohl bei der Räum– und Streupflicht als auch bei Dachlawinen
stellt sich im Schadensfall die Ha ungsfrage an den Verantwortlichen

Änderung der Kindertageseinrichtungengebührensatzung vom 02.07.2020
Die neue Satzung über die Erhebung der Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen trat am 01.09.2020 in
Kra . Darin ist festgelegt, dass bei der Erstaufnahme keine Verwaltungskosten anfallen, ab der ersten Änderung werden 30
Euro Verwaltungskosten erhoben. Der Gemeinderat beschloss nun aufgrund der aktuellen Corona-Situa on und den dadurch
zahlreichen notwendigen Umbuchungen, den Eltern entgegenzukommen und die Erstaufnahme sowie zwei weitere Umbu-
chungen für die Eltern kostenlos durchzuführen. Ab der dri en Umbuchung würden dann die Verwaltungsgebühren in Höhe
von 30 Euro anfallen. Außerdem wurde ergänzt, dass bei einer Umbuchung aufgrund einer Mindestbuchungszeit, die förder-
rechtlich vorgeschrieben ist und die Eltern nicht beeinflussen können, die Umbuchung ebenfalls kostenlos ist. Weiterhin ent-
schied sich das Gremium, den Eltern die bereits bezahlten Umbuchungsgebühren für das laufende Kindergartenjahr aus Ku-
lanzgründen zu erlassen.

Hausnummernschilder
Fehlendes oder unleserlich gewordenes Hausnummernschild kann das Leben Kosten! Nicht unerheblich ist die rich ge und
ordnungsgemäße Hausnummerierung. In manchen No ällen könnte die Zeit bis zum Eintreffen der Re ungsorganisa on nach
einer No allmeldung wesentlich verkürzt werden, wenn das Hausnummernschild gut lesbar und vorschri smäßig angebracht
ist. Für manch Kranken und Verletzten wäre der Schmerz kürzer oder das Leben länger gewesen, wenn die Notärzte und die
Sanitäter die Wohnung des Pa enten nicht erst mühsam suchten müssten. Vor allem in Neubausiedlungen fehlen o die Schil-
der, vielfach sind diese auch durch Bäume und Büsche zugewachsen. Deshalb unserer Bi e: Achten Sie auf eine für Jedermann
gut lesbare Hausnummerierung an geeigneter Stelle. Diese ist in der Regel an der Straßenseite des Gebäudes, an gut sichtbarer
Stelle. Befindet sich der Hauseingang an der Straßenseite, ist es unmi elbar neben der Eingangstüre in Höhe der Oberkante
der Tür anzubringen. Befindet sich die Eingangstür nicht an der Straßenseite ist das Schild straßensei g an der, der Eingangstür
nächstliegenden Ecke des Gebäudes anzubringen. Würde die Einfriedung eine gute Sicht von der Straße aus auf das Gebäude
angebrachte Hausnummernschild verhindern, ist dieses unmi elbar rechts neben dem Haupteingang der Einfriedung zur Stra-
ße anzubringen.
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Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h an der Kreisstraße 46 Wiesenfelden bzw. auf 70 km/h zwischen Wiesenfelden und
Bogenroith
Laut Anordnung des Landratsamtes gilt auf der Kreisstraße SR 46 an der Bogenroither Straße in Wiesenfelden von der Abzwei-
gung Falkensteiner Straße innerorts eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h und zwischen der Ortstafel Wiesenfelden
und Bogenroith eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h. Begründung durch die Verkehrsschau vom 01.10.2020: Im
Streckenabschni der Bogenroither Straße befinden sich die Zugänge zur Grund- und Mi elschule und zum Pflegeheim Roseni-
um, sowie zum Betreuten Wohnen. Außerdem sind entlang des Gebäudekomplexes des Pflegeheims Längsparkplätze an der
Straße ausgewiesen, die auch einen Teil des Gehweges beanspruchen. Vor dem Schulgelände ist eine Busbucht angelegt. Nach
§ 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 5 StVO ist an Straßen des überörtlichen Verkehrs innerorts eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30
km/h im unmi elbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindertagesstä en, allgemeinbildenden Schulen, Alten– und
Pflegeheimen möglich, ohne dass besondere örtliche Verhältnisse vorliegen müssen. Die Senioreneinrichtungen haben einen
direkten Zugang zur Straße, aufgrund der Längsparkplätze und der damit verbundenen Parkmanöver ergeben sich unübersicht-
liche Verkehrssitua onen. An der Schule herrscht neben dem Schulbusverkehr auch privater Bring- und Holverkehr. Da die Ge-
schwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h wegen der Lage der Senioreneinrichtungen unmi elbar nach der Ortstafel angefordert
werden muss, sollte eine Geschwindigkeitstrichter die rechtzei ge Anpassung der Geschwindigkeit begüns gen. Deshalb wurde
die gesamte Strecke zwischen Bogenroith und Wiesenfelden auf 70 km/h beschränkt, da auf dieser kurzen En ernung sicheres
Überholen kaum möglich ist und gleichzei g eine Beschleunigung auf 100 km/h hier weder aus Sicht der Verkehrssicherheit,
noch aus Sicht der Ökologie sinnvoll ist.

„Absolutes Halteverbot“ auf der Ortsstraße „Am Paradies“ in Wiesenfelden
Durch eine Verkehrsschau bei der Kindertagesstä e Wiesenfelden wurde die Problema k der Kinderta-
gesstä en-Zufahrt und der Parksitua on durch die Eltern besprochen. Die Gemeinde erlässt deshalb
ein beidsei ges, absolutes Halteverbot auf der Ortsstraße „Am Paradies“. Die Anordnung ergeht nach
Anhörung der Polizei und wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Auf-
grund eines „Parkchaos“ während der Hol- und Bringzeiten im Bereich der Kindertagesstä e waren die
Re ungswege nicht mehr gewährleistet. Aus diesem Grund ist diese Anordnung erforderlich. Da die
Probleme jedoch nur während der Kindergartenzeiten au reten und um die Beeinträch gung für die
Anwohner möglichst gering zu halten, wird durch Zusatzzeichen das „absolute Halteverbot“ auf die Zeit
Montag bis Freitag und hier nur von 7.00 bis 17.00 Uhr beschränkt.
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Wasserversorgung für den Ortsteil Großviecht
Die Menge und die Qualität vieler privaten Hausbrunnen entsprechen o nicht mehr den Anforderungen, sodass in letzter Zeit
vermehrt an die Gemeinde Wiesenfelden Anträge auf Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung gestellt wurden. Die Si-
cherstellung einer ordnungsgemäßen Trinkwasserversorgung liegt im Pflichtaufgabenbereich einer Gemeinde. Aus dem Orts-
teil Großviecht gingen zwei Anträge bei der Gemeindeverwaltung ein. Sollten sich mehrere Eigentümer einen Anschluss an die
öffentliche Wasserversorgung wünschen, wäre es von Seiten der Gemeinde sinnvoll, die Wasserleitung im Ortsteil zu verlegen
und einen Anschluss- und Benutzungszwang auszuüben. Um dies herauszufinden, wurde eine Informa onsversammlung anbe-
raumt, welche leider aufgrund der bekannten Corona-Situa on abgesagt werden musste. Um trotzdem eine schnelle und mög-
lichst einvernehmliche Lösung gewährleisten zu können, führte die Gemeindeverwaltung eine schri liche Befragung an alle
betroffenen Grundstückseigentümer durch. Dem Schreiben beigefügt war ein Berechnungsbla , in dem ersichtlich war, wie
sich der Herstellungsbeitrag für jedes Grundstück berechnen würde. Die Rückgabe der Umfragebögen war befristet bis 6. No-
vember 2020. Es gingen alle Umfragebögen bei der Gemeinde ein und eine beträchtliche Mehrheit wünscht sich einen An-
schluss. Der Gemeinderat beschloss daher, ein Leistungs- und Honorarangebot eines Ingenieurbüros für die Planung der Was-
serleitung einzuholen und das Leitungsnetz zu verlegen. Den betroffenen Grundstückseigentümern wird allerdings eine befris-
tete Befreiung des Anschlusszwanges von bis zu drei Jahren nach Fer gstellung des Leitungsnetzes in Aussicht gestellt.

Neuerlass einer Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer
In einer Sitzung des Gemeinderates Anfang November wurde angeregt, die veraltete Satzung für die Erhebung einer Hunde-
steuer aus dem Jahr 2002 anzupassen und zu überarbeiten. Stark disku ert wurde im Gremium die Erhöhung der Hundesteu-
er. Die Steuer betrug bisher für jeden Hund jährlich 15 Euro und Steuerermäßigungen wurden nicht gewährt. Landkreisweit
gesehen hat die Gemeinde Wiesenfelden die niedrigsten Sätze. Folgendem Beschlussvorschlag s mmten neun Ratsmitglieder
und somit die knappe absolute Mehrheit zu: Die Steuer beträgt ab dem Jahr 2021 für den ersten Hund 25 Euro und für jeden
weiteren Hund 40 Euro. Der Steuersatz für jeden Kamp und bleibt unverändert bei 100 Euro. Das Gremium entschied sich
ferner für die Einführung einer Steuerermäßigung für Hunde, die in Einöden gehalten werden. Als Einöde gilt ein Anwesen,
dessen Wohngebäude mehr als 500 Meter Lu linie von jedem anderen Wohngebäude en ernt ist. Ermäßigungen werden auf
Antrag gewährt. Anschließend beschloss der Gemeinderat eins mmig den Neuerlass der inhaltlich vorgetragenen Satzung für
die Erhebung einer Hundesteuer mit den oben entschiedenen Steuersätzen und Ermäßigungen. Diese Hundesteuersatzung
tri am 1. Januar 2021 in Kra .

Änderung der Verordnung über das Halten von Hunden
Paragraph 2 der bisher geltenden Verordnung lautet wie folgt: Hunde im Sinne des § 1 (d. h. Große Hunde und Kamp unde)
dürfen in öffentlichen Anlagen sowie innerhalb geschlossener Ortscha en auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen, und
außerhalb geschlossener Ortscha en auf beschilderten Wanderwegen nur angeleint umherlaufen (Leinenzwang). Aufgrund
zahlreicher Problema ken im gesamten Gemeindegebiet wurde die Verordnung auf Geh- und Radwege, ausgewiesene Lang-
lauf-Loipen und Schneeschuhwanderwege ausgeweitet. Die Änderung der Verordnung wurde vom Gremium genehmigt und
ab Rechtskra für weitere 20 Jahre verlängert. Die Änderung tri eine Woche nach ihrer Bekanntgabe in Kra .

Verschmutzung durch Hundekot
Vor allem aus dem Bereich Zinzenzell und Wiesenfelden häufen sich in letzter Zeit wieder die Beschwerden über Verunreini-
gungen durch Hundekot. Wir möchten daher jeden Hundebesitzer darauf hinweisen, zur Besei gung von Hundekot stets ent-
sprechende Beutel mitzuführen und ordnungsgemäß zu verwenden.
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Ausbildungsende Jessica Schambeck
Erster Bürgermeister Andreas Urban, Geschä sstellenleiter Marco Hecht und Personalamtsleiterin Melanie Altmann gratulier-
ten Jessica Schambeck zur erfolgreich bestandenen Ausbildung. Die Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten ist sehr an-
spruchsvoll und vielfäl g und befähigt die Aufgaben einer Kommunalverwaltung umfassend zu erfüllen. Frau Schambeck ist
nun im Sekretariat Finanzverwaltung und in der Berechnung Beiträge Wasser/Abwasser eingesetzt. Für diese neuen Aufgaben
wünscht die gesamte Rathausbelegscha viel Erfolg und dankt gleichzei g für das bisherige Engagement.

Neuer Auszubildender Luca Raith
Zum 1. September 2020 hat Luca Raith aus Zinzenzell seine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten in der Fachrichtung
Kommunalverwaltung begonnen. Luca Raith wird nun in den nächsten drei Jahren seiner Ausbildung die verschiedenen Aufga-
ben einer Kommunalverwaltung kennenlernen. Neben der prak schen Ausbildung im Rathaus Wiesenfelden besucht er im
Blockunterricht die Berufsschule und hat zusätzlich noch Unterricht an der Bayerischen Verwaltungsschule. Erster Bürgermeis-
ter Andreas Urban, Geschä sstellenleiter Marco Hecht und Personalamtsleiterin Melanie Altmann sowie alle Kolleginnen und
Kollegen begrüßen Luca Raith sehr herzlich im Rathaus und wünschen ihm für seine Ausbildung viel Erfolg.
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Informa on Arbeitskreis Dorferneuerung Zinzenzell
Wir sagen 'Danke' an alle Unterstützer und Spender
Gemeinsam für den Kindergarten Zinzenzell ist der Appell unseres Spendenaufrufes vom Juli dieses Jahres.
Im Juni 2019 wurde mit dem Bau des Bürgersaales begonnen. Eine neue Begegnungsstä e für Jung und Alt wurde geschaffen.
Der Kindergarten hat nun endlich einen Turnraum. Im Zuge dieser Baumaßnahme soll unser Kindergarten einen „eigenen“,
längst überfälligen Spielplatz erhalten. Der alte Spielplatz hält längst nicht mehr den wachsenden Anforderungen
(Krippenkinder) stand.

Wir möchten die Gemeinde durch unsere Ak on unterstützen und den Kindern schnellstmöglich wieder ein gefahrloses Spie-
len ermöglich. Zu diesem Zweck haben wir unsere Spendenak on ins Leben gerufen!

An dieser Stelle möchten wir uns recht herzlich bei allen Spendern und Unterstützern bedanken.

Leider konnte der für August geplante Arbeitseinsatz für den neuen Spielplatz nicht sta inden. Auch hier haben uns viele
Freiwillige ihre Unterstützung zugesagt. Herzlichen Danke an alle die sich bei uns gemeldet haben. Aufgeschoben ist aber icht
aufgehoben - ein Nachholtermin ist im Frühjahr 2021 geplant.

Weitere Informa onen erhaltet Ihr bei:
Kinderförderkreis - Michaela Wiesmüller, Tel.: 09966 910426
Gruppe Dorferneuerung - Sonja Biendl, Zinzenzell, Tel.: 09966 9038635
Gemeinderäte aus Zinzenzell

Gerne nehmen wir auch deine Spende entgegen! Jeder Beitrag ist wich g!

Spendenkonto: Raiffeisenbank Ra szell-Konzell eG, Kontoinhaber: Gemeinde Wiesenfelden
              Verwendungszweck: Außenanlage Kindergarten Zinzenzell
              IBAN: DE27 7436 9146 0200 2130 98, BIC: GENODEF1RZK

Neues Fahrzeug für die Liegenscha en
Für Bereich „Liegenscha en“ wurde ein neues Fahrzeug erworben und ersetzt das 15 Jahre alte Vorfahrzeug. Der Opel Combo
Cargo XL, Selec on 1,5 wird von einem leistungsstarken 4-Zylinder-Dieselmotor mit 102 PS angetrieben. Das neue Fahrzeug
wird hauptsächlich im Bereich Abwassertechnik, teilweise im Bauhof und für sons ge Tä gkeiten der kommunalen Liegen-
scha en eingesetzt. Der Combo verfügt über einen langen Radabstand und ermöglicht somit eine maximale Ladelänge von
fast 3,5m und einen großen Laderraum von 4,4 m³.
Das Bild zeigt von links: Heinz und Christoph Holz (Auto Holz), Erster Bürgermeister Andreas Urban, Liegenscha smitarbeiter
Reinhard Wiesinger und Daniel Groß (Werbetechnik Groß)
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Dabei sein - Digitalisierung für Senioren
Corona hat es uns vor Augen geführt: An der Digitalisierung kommt niemand vorbei. Die Gemeinde hat in Zusammenarbeit mit
der vhs ein kostengüns ges Seminar angeboten. Zur Auswahl standen zwei Termine: 4. und 5. November oder 17. und 19. No-
vember 2020 jeweils von 9 bis 12 Uhr im Bürgersaal der Gemeinde Wiesenfelden. Die Teilnehmer wurden mit der Benutzung
eines Tablets, dem Internet und wich gen Anwendungen vertraut gemacht: Welche Geräte gibt es? Was ist LAN bzw. WLAN?
Wie nutze ich Suchmaschinen? Auf was muss ich dabei achten? Wie mache ich Fotos und Videos und wie kann ich diese ver-
walten? Wie erstelle ich eine E-Mailadresse und wie versende ich Bilder, Dokumente und Videos. Auch der Umgang mit Apps,
verschiedenen Portalen, soziale Netzwerke und Freundscha sbörsen, Online-Bestellung und Online-Bezahlung, You Tube, Ra-
diosender, Fernsehen und Filme und selbstverständlich auch Datenschutz, Virenscanner und Firewall wurden erklärt. Referent
des Kurses war Fred Rößner, er wurde von Florian Voit und der Seniorenbeau ragten Irene Gall unterstützt. Die Teilnehmer
arbeiteten begeistert im Kurs mit und wenn die Nachfrage groß genug ist, wird 2021 eine Fortsetzung dieser Kursreihe ange-
boten.

Bezuschussung von Senioren bei der Teilnahme an vhs-Kursen
Aus dem Gemeinderat Wiesenfelden kam der Antrag, die einheimischen Senioren bei der Teilnahme an VHS-Kursen zu bezu-
schussen. Landkreisweit bietet die Volkshochschule Straubing-Bogen spezielle Senioren-Kurse im Bereich Bewegung und EDV
an. Bewegungskurse kosten 7 Euro die Doppelstunde (90 Minuten) und EDV-Kurse 9 Euro die Doppelstunde (90 Minuten). Im
Jahre 2019 wurden 10 Kurse im Bereich Bewegung durchgeführt und 3 Kurse im EDV-Bereich. Der Gemeinderat entschied sich
daher in seiner Sitzung vom 25. November 2020 für eine Bezuschussung der Senioren bei der Teilnahme an VHS-Kursen. Ein
Zuschuss bis zu 15 Euro wird auf Antrag gewährt und dies ab dem 01.01.2021.

vhs-Kurse in Wiesenfelden ab Januar 2021
Beckenbodengymnas k (mit Kind) - Onlinekurs
Di, 12.01.2021., 9:30 bis 10:30 Uhr, 10x, Chris n Höcherl-Markgraf

Schnupperkurs: Malen macht froh (Kinder 6-8 J)
Mi, 24.02.2021, 16:00 bis 17:30 Uhr, Grund- und Mi elschule Wiesenfelden, Beatrix Diener

Malen macht froh (Kinder 6-8 J)
Mi, 03.03.2021, 16:00 bis 17:30 Uhr, 3x, Grund- und Mi elschule Wiesenfelden, Beatrix Diener

Informa onen und Anmeldung bei Heidi Schöberl, Tel. 0151 23 72 09 74
oder auf der vhs – Homepage: www.vhs-straubing-bogen.de
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Corona Informa on

Bürgertelefon CORONA im Landratsamt Straubing-Bogen:
Tel. 09421/973-401 Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr

Weitere wich ge Telefonnummern: 09131/6808 - 5101 (Bayerisches Landesamt für Gesundheit, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr,
Sa/So 10 bis 16 Uhr)

x 030/346465100 (Bundesgesundheitsministerium)

x 030/18615 - 6187 (Bundesministerium für Wirtscha und Energie, Nummer für Bürger)

x 030/18615 - 1515 (Bundesministerium für Wirtscha und Energie, Nummer für Unternehmen)

x 089/2186-2971 (Bayerisches Kultusministerium, werktags 7.30 bis 18 Uhr, Sonntag 11 bis 16 Uhr)

x 089/2162 - 2101 (Bayerisches Wirtscha sministerium)

x 089/122-220 (Bürgertelefon Corona Bayer. Staatsregierung, täglich 8 bis 18 Uhr)

x 116117 (Kassenärztlicher Bereitscha sdienst)

x 0871/808-2022 (Regierung von Niederbayern, Hotline Wirtscha sförderung)

x 09421/9952 - 9952 (BRK-Kreisverband, Hilfstelefon für Einkäufe etc., Montag bis Donnerstag 7.30 bis 16.30 Uhr, Freitag
    7.30 bis 12 Uhr)

x 09421/9952-3000 (BRK Kreisverband, Hilfstelefon für Menschen, die Gesprächspartner oder psychologische Unterstützung
    brauchen, Mo. bis Fr. 8 bis 17 Uhr

                                          Eingeschränkter Parteiverkehr Rathaus Wiesenfel-
                                          den
                                          Eine Vorsprache ist bis auf weiteres ausschließlich nach telefonischer Terminver-
                                          einbarung möglich. Dies kann über die Zentrale unter 09966 9400-0 oder direkt bei
                                          den Mitarbeitern erfolgen. Eine Übersicht der Mitarbeiter mit Telefonnummern
                                          und E-Mail-Adressen ist auf der Homepage unter www.wiesenfelden.de zu finden
                                          (Link: Rathaus – Verwaltung).
                                          Zur Einhaltung des Mindestabstands wird nur einer begrenzten Anzahl von Bürgern
                                          gleichzei g Zutri ins Rathaus und nur nach Terminvereinbarung gewährt. Bi e
                                          pünktlich erscheinen und am Haupteingang läuten. Dabei sind beim Betreten des
                                          Rathauses die geltenden Regelungen zum Mindestabstand einzuhalten und eine
                                          Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, nach Möglichkeit bevorzugt die Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail zu
wählen.
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Wiesenfeldener Taler - der Einkaufsgutschein für die
Gemeinde Wiesenfelden
Die Gemeinde Wiesenfelden hat die Erstellung eines „Wiesenfeldener Talers“ mit einem Nennwert von 10 Euro. In Au rag
gegeben. Damit bieten wir unseren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit „Regionales zu verschenken“ und somit unsere
gemeindlichen Betriebe zu unterstützen. Dieser Taler in Münzform ist von der Handhabe ähnlich dem Straubingscheck. Er wird
im Rathaus Wiesenfelden zu den üblichen Geschä szeiten für jedermann in beliebiger Staffelung zu erwerben sein und kann
bei allen teilnehmenden Geschä en und Betrieben aus dem Gemeindebereich eingelöst werden (ein Umtausch in Bargeld ist
jedoch nicht möglich). Der „Wiesenfeldener Taler“ ist unbegrenzt gül g.
Informa onen zum „Wiesenfeldener Taler“
x      Herausgeber: Gemeinde Wiesenfelden
x      Teilnahmeberech gt am „Wiesenfeldener Taler“ sind alle Geschä e, Gaststä en, Dienstleister, Freiberufler u. ä. aus
        dem Gemeindebereich Wiesenfelden
x      Adressen der teilnehmenden Betriebe werden auf der Homepage der Gemeinde Wiesenfelden, im Infobla und evtl. in
        einem Flyer veröffentlicht
x      Teilnahme ist nur möglich nach vorheriger kostenloser Anmeldung im Rathaus Wiesenfelden
x      Die teilnehmenden Betriebe verpflichten sich für mindestens ein Jahr die Taler einzulösen
x      Abrechnung der Taler erfolgt im Rathaus Wiesenfelden
x      Der Wiesenfeldener Taler ist unbegrenzt gül g
x      Der Wiesenfeldener Taler im Wert von jeweils 10 Euro wird als Zahlungsmi el entgegengenommen, es erfolgt keine
        Rückgeld-Auszahlung in bar
          Beispiel: Bei einem Einkaufswert von 22 Euro können zwei Taler eingelöst werden, die restlichen zwei Euro muss der
          Kunde in bar entrichten. Es können also nicht drei Taler eingereicht werden und acht Euro Rückgeld in bar ausbezahlt
          werden
x      Je nach Bedarf (ca. einmal monatlich) werden die eingelösten Taler mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Abrech-
        nungsformular von den Betrieben im Rathaus Wiesenfelden abgeben
x      Je abgegebenen Taler erhalten die Betriebe von der Gemeinde Wiesenfelden den vollen Betrag von 10 Euro. Die jeweili-
        ge Summe wird auf das angegebene Bankkonto überwiesen

x      Betriebe, Dienstleister, Freiberufler u.ä. können sich gerne jederzeit im Rathaus melden, um an dieser Ak on
        teilzunehmen.

 Liste der teilnehmenden Betriebe:
     Teilnehmende                     Ansprechpartner            Adresse                           Telefon-Nummer
     Betriebe
     „Apotheke am Weiher“             Birgit Schneeberger        Falkensteiner Str. 2              09966 / 91 00 07
                                                                 94344 Wiesenfelden
     Auto Holz                        Christoph Holz             Birkenweiherfeld 1                09966 / 1660
                                                                 94344 Wiesenfelden
     Bauer Angela Instrumental-       Angela Bauer               Peterlhöhe 14                     09966 / 1460
     unterricht                                                  94344 Wiesenfelden
     Biendl Massagepraxis und         Heike Biendl               Oswalds r. 8                      09966 / 910406
     med. Fußpflege                                               94344 Wiesenfelden
     CWTec                            Chris an Wagner            Großviecht 3                      0162 / 4996138
     Elektrotechnik Wagner                                       94344 Wiesenfelden
     Déesse Cosme cs                  Julia Hardt                Ahornstr. 3                       09966 / 902087
     Julia Hardt                                                 94344 Wiesenfelden
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Teilnehmende Betriebe          Ansprechpartner              Adresse                     Telefon-Nummer

„Dahoam gmocht“                Franz Heitzer                Zinzenzell, Baumgärten 43 0171 / 2675649
                                                            94344 Wiesenfelden
Die Blumenwerksta              Ursula Amann                 Falkensteiner Str. 3        09966 / 902780
                                                            94344 Wiesenfelden
Franke DATA                    Siegfried Franke             Birkenweiherfeld 5 a        09966 / 1577
                                                            94344 Wiesenfelden
„Dorfladen“                     Anneliese und Herbert Vogl   Falkensteiner Str. 23       09966 / 1337
                                                            94344 Wiesenfelden
Gasthaus / Metzgerei           Daniela Höcherl              Zinzenzell, Dorfstr. 14     09966 / 321
„Zum Löwen“                                                 94344 Wiesenfelden
Gasthaus „Zur Post“            Alfred Kerbl                 Straubinger Str. 4          09966 / 285
                                                            94344 Wiesenfelden
Gasthaus Schiederhof           Franz und Erna Groß          Schiederhof 3               09966 / 282
                                                            94344 Wiesenfelden
Gasthaus Steudl                Evi Steudl                   Heilbrunn, Wirtsstr. 7      09966 / 734
                                                            94344 Wiesenfelden
Gaststä e Tremmel              Ludwig Tremmel               Thurasdorf 2 a              09966 / 1038
König-Ludwig-Gedenkstä e                                    94344 Wiesenfelden
Groß Werbetechnik              Daniel Groß                  Höhenberg,, Wörtherstr. 8 09966 / 9037978
                                                            94344 Wiesenfelden
Güth Elektrotechnik            Michael Güth                 Zzz., Kammerlsperg 6        0170/9624880
                                                            94344 Wiesenfelden

Heindl Metzgerei               Rudi Heindl                  Oswaldstr. 9                09966 / 330
                                                            94344 Wiesenfelden
IT-Reith                       Erwin Reith                  Kesselboden 1 a             09966 / 1285
                                                            94344 Wiesenfelden
Kfz-Lugauer                    Johann Lugauer               Höhenb., Aschauer Str. 4    09966 / 327
                                                            94344 Wiesenfelden
proWIN Vertriebsleitung        Reinhard Greiml              Kleinviecht 2 b             09966 / 1547
                                                            94344 Wiesenfelden
Raiffeisen-Lagerhaus            Waren-Mitarbeiter            Falkensteiner Str. 26       09966/902665
                                                            94344 Wiesenfelden
Spanner Anneliese Bayerwald-   Anneliese Spanner            Oberhof 1                   09966 / 434
blumen und Kräuter                                          94344 Wiesenfelden
Thermomix-Handelsvertretung Margret Zankl                   Saulburg, Bayerwaldstr. 8   09428 / 948461
                                                            94344 Wiesenfelden
Zankl Metzgerei und            Monika und Stephan Zankl     Saulburg, Bayerwaldstr. 6   09428 / 344
Partyservice                                                94344 Wiesenfelden
Zweirad Högerl                 Andreas Högerl               Bogenroither Str. 4         09966 / 1201
                                                            94344 Wiesenfelden
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Vorankündigung Fes ermine
13.05. - 16.05.2022 FF Höhenberg: 125 Jähriges Gründungsfest
20.05. - 21.05.2022 Burgfalken Saulburg: Gründungsfest
01.07. - 04.07.2022 KuSK Heilbrunn-Geraszell: 100-jähriges Gründungsfest
07.06. - 10.06.2024 Katholischer Burschenverein Wiesenfelden: 75-jähriges Gründungsfest
02.08. - 05.08.2024 FF Zinzenzell: 150-jähriges Gründungfest

Zeitungsabo „Straubinger Tagbla “ im Saulburger Bereich
Die Bürgerinnen und Bürger aus dem Gemeindebereich Saulburg haben größtenteils das Straubinger Tagbla abonniert. Es
besteht seitens dieser Bürger Interesse vom Abo „Straubinger Tagbla “ zum Abo „Bogener Zeitung“ zu wechseln. Laut Rück-
sprache mit dem Tagbla kann diese Aboänderung durch ein kurzes Telefonat beantragt werden: Aboservice Mediengruppe
A enkofer, Ludwigsplatz 32, 94315 Straubing Telefon: 09421/940-6400. Die Mitarbeiter der Mediengruppe stehen auch gerne
für etwaige Fragen zur Verfügung.

Bürgersprechstunde
Die allgemeine Bürgersprechstunde wurde für mehr Bürgernähe und Transparenz eingerichtet. Diese findet im Turnus von 14
Tagen jeweils donnerstags von 16.30 Uhr bis 19.00 Uhr im Rathaus Wiesenfelden, Georgsplatz 1, im Büro des Bürgermeisters
(Zimmer-Nr. 13) sta . Eine Voranmeldung ist aufgrund der aktuellen Situa on bzgl. Corona und zur Vermeidung von Wartezei-
ten zwingend erforderlich. Bi e nehmen Sie mit uns unter Tel. 09966/9400-15 (Bürgermeister) oder Tel. 09966/9400-0
(Vorzimmer) vorab Kontakt auf, um einen Termin zu vereinbaren. Um Ihr Anliegen bestmöglich bearbeiten zu können, bringen
Sie bi e zu dem Termin die entsprechenden Unterlagen mit. Die nächsten Termine:
07.01.2021       21.01.2021        04.02.2021       18.02.2021        04.03.2021       18.03.2021        01.04.2021
15.04.2021       29.04.2021        (13.05.2021 en ällt wegen Chris -Himmelfahrt)       27.05.2021        10.06.2021
24.06.2021       08.07.2021        22.07.2021

Rentensprechtage der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd
                                                                              Aufgrund der weiterhin hohen Inzidenzwerte
                                                                              wurde entschieden, dass alle Rentensprechtage
                                                                              der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd
                                                                              bis vorerst 31.03.2021 ausgesetzt werden. Es
                                                                              wird gebeten, das kostenfreie Servicetelefon
                                                                              088 / 1000 480 15, die Dienste auf der Internet-
                                                                              seite der Deutschen Regenversicherung
                                                                              (www.deutsche-rentenversicherung.de) und die
Möglichkeit der Video-Beratung, die auf dieser Internetseite angeboten wird, zu nutzen.

ZAW informiert: Müllabfuhr - kleine Tourenänderungen ab 2021
Mit Beginn des neuen Jahres gilt ein neuer Abfuhrkalender. Hier erfahren die Bürgerinnen und
Bürger auf einen Blick, wann Rest-, Bio- und Papiertonne in ihrer Gemeinde geleert werden. Der
Zweckverband Abfallwirtscha Straubing Stadt und Land (ZAW-SR) bi et, den neuen Abfuhrplan
genau anzuschauen, da im neuen Jahr Touren geringfügig geändert werden. Das bedeutet, dass
sich die gewohnten Abfuhrtage für einzelne Haushalte in manchen Gebieten verändern.
Grund dafür ist, dass die Zahl der angemeldeten Tonnen im Verbandsgebiet enorm gewachsen ist.
Ein neues, 13. Müllfahrzeug wird die Flo e daher ab Januar 2021 verstärken. Bei der nö gen Tou-
renkorrektur achteten die Mitarbeiter des Zweckverbands Abfallwirtscha auf Kundenfreundlichkeit: sie planten so, dass sich
möglichst wenig Veränderungen für die Haushalte ergeben. Wich g aber ist in jedem Fall, dass alle Abfalltonnen immer mor-
gens ab 5:30 Uhr am Leerungstag bereitstehen. Die Zeiten, wann das Müllfahrzeug eintri , können sehr unterschiedlich sein.
Der Abfuhrkalender 2021 ist zum Jahreswechsel im Internet des Zweckverbands Abfallwirtscha unter www.zaw-sr.de einzuse-
hen. Zudem verschickt der ZAW-SR den Jahresplaner auf Papier ab 7. Dezember an alle Haushalte im Verbandsgebiet per Post.
23

Malwe bewerb
Die Gemeinde Wiesenfelden lädt zum Malwe bewerb ein
Du hast Spaß am Malen und bist zwischen 3 und 15 Jahre alt? Dann nimm am Malwe -
bewerb der Gemeinde Wiesenfelden teil. Das Mitmachen lohnt sich, es gibt tolle Preise.
Das Thema des Malwe bewerbes lautet „Winter in der Gemeinde Wiesenfelden“. Wer
malt die schönste Winterlandscha ? Wie sieht Dein Schneemann im Garten aus? In der
Wahl Deines Mo ves bist du völlig frei, schön wäre es natürlich, wenn ein Bezug zur
Gemeinde Wiesenfelden erkennbar ist. Lass` Deiner Fantasie freien Lauf – wir freuen
uns auf Deine Ideen.
Alles was du zum We bewerb noch wissen musst:
x    Teilnehmen dürfen alle Kinder aus dem Gemeindebereich Wiesenfelden zwischen 3 und 15 Jahren
x    Einsendeschluss ist der 9. Januar 2021.
x    Dein Bild sollte auf einem DIN A3 oder DIN A4-Bla gemalt sein und Du musst auf der Rückseite Name, Adresse und
      Dein Alter angeben.
x    Dein Gemälde kannst Du in den Brie asten am Haupteingang des Rathauses werfen oder per Post an die Gemeinde
      Wiesenfelden, Georgsplatz 1, 94344 Wiesenfelden senden.

Bi e beachten: Die Kunstwerke werden nach der Prämierung an unsere Senioren im Pflegeheim und im Betreuten Wohnen
verteilt. Es wäre schön, wenn Du dem Bild noch ein paar Worte oder ein Gedicht beifügen kannst.

Dorferneuerung Wiesenfelden
Seit 1996 läu die Dorferneuerung in Wiesenfelden. Immer wieder wurde beraten, verhandelt und vereinbart. Ein Maßnah-
menkatalog musste erstellt werden. Im Zuge der Abarbeitung dieses Kataloges, tauchten regelmäßig folgende Fragen auf:
Welche Maßnahme soll eigentlich als nächstes umgesetzt werden? Stehen dafür Fördermi el zur Verfügung? Wer übernimmt
die verbleibenden Kosten. Kann man sich mit den Anliegern über eine notwendige Grundbereitstellung einigen? Muss die Pla-
nung nochmal überarbeitet und angepasst werden? Trotz der Herausforderungen konnten bis heute viele Maßnahmen erfolg-
reich umgesetzt werden.

Aufgrund der Umsetzung der Baumaßnahmen mussten im Gemeindegebiet einige Grundstücksgrenzen angepasst werden. Die
neue Situa on wurde unter der Federführung des Amtes für Ländliche Entwicklung Landau/Isar (ALE) Stück für Stück vermes-
sen und abgemarkt. Auch die im Grundbuch eingetragenen Rechte wurden entsprechend angepasst.

Die Teilnehmergemeinscha Wiesenfelden hat vor kurzem den Flurbereinigungsplan aufgestellt. In diesen Plan sind alle im
Rahmen der Dorferneuerung getroffenen Maßnahmen, Änderungen und Regelungen festgelegt. Er wurde öffentlich bekannt
gegeben und lag im November zur Einsichtnahme aus. Zusätzlich erhielt jeder Teilnehmer einen seine Grundstücke betreffen-
den Auszug aus diesem Flurbereinigungsplan. Am 19. November fand im Rathaus dazu ein Anhörungstermin sta . Jeder Eigen-
tümer konnte sich über die allgemeinen Festlegungen und Änderungen an den Grundstücken nochmals informieren. Gegen
den Flurbereinigungsplan konnte nach dem Anhörungstermin innerhalb von 2 Wochen Widerspruch erhoben werden.

Je nachdem, wie viele Wiesenfeldener von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, würde sich die Ausführungsanord-
nung und damit die Übertragung der neuen Grundstücke ins Grundbuch und Kataster im Flurbereinigungsverfahren verzö-
gern, erklärte Joscha Haebler, Projektleiter der Land- und Dorfentwicklung in Landau. Die Behörde gehe davon aus, die Aus-
führungsanordnung voraussichtlich im Jahre 2022 erlassen zu können, womit das Verfahren im Wesentlichen abgeschlossen
wäre.

                                In der Stille und Geduld des Winters
                                    liegt die Kraft für das Neue.
                                                   (Monika Minder)
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Digitales Rathaus
Unter dem Mo o „Die Daten müssen laufen, nicht der Bürger“ wird die Digitalisierung
immer wich ger. Vor allem in Zeiten von Corona sollten Behördengänge nur mehr auf
das nö gste beschränkt werden. Deshalb hat auch die Gemeinde Wiesenfelden ihr
digitales Serviceangebot erweitert.
Seit Mi e des Jahres hat der Gemeinderat bereits das Ratsinforma onssystem im Ein-
satz. Dadurch erhält dieser schon vor der Sitzung Informa onen und Unterlagen wie
etwa Baupläne digital.
Auf der Internetseite der Gemeinde Wiesenfelden www.wiesenfelden.de wurde nun
auch das Bürgerserviceportal im Rahmen der Förderung „Digitales Rathaus“ erweitert.
Im Rahmen des Bürgerserviceportals haben Sie die Möglichkeit, Anträge an die Ver-
waltung der Gemeinde Wiesenfelden online zu erfassen und direkt an das Bürgerbüro
zur weiteren Bearbeitung weiterzuleiten.
Falls Ihr persönliches Erscheinen aus Gründen der Iden fika on oder zur Abgabe wei-
terer Unterlagen dennoch erforderlich ist, werden wir Sie im Rahmen der Erfassung
Ihrer Anträge ausdrücklich darauf hinweisen.
Darüber hinaus können Sie im Bürgerservice-Portal auch ein Bürgerkonto einrichten.
Dies können Sie entweder mit Ihrem neuen Personalausweis tun oder mit einem Be-
nutzernamen und einem Passwort. Nach Einrichtung des Bürgerkontos werden die bei
einer Nutzung notwendigen persönlichen Daten komfortabel aus Ihrem Bürgerkonto
übernommen. Damit sparen Sie Zeit und erleichtern uns die Bearbeitung Ihres An-
trags.
Neu aufgenommen wurden hier unter anderem die Anforderung von Standesamtsur-
kunden, die Meldung der Wasserzähler, der Briefwahlantrag, die Anmeldung für den
Kindergarten (siehe auch Bericht unter Kindertagesstä e), verschiede Formulare und
weitere Möglichkeiten im Meldeamt.
Für viele Nutzungen wird die Onlinefunk on des Personalausweises benö gt. Hier ist
neu, dass nicht unbedingt ein Kartenleser erforderlich ist, sondern dafür auch ein Smartphone reicht. Informa onen dazu bzw.
die So ware erhalten sie im Personalausweisportal (auch unter www.wiesenfelden.de/links).

Gefahr auf dem Eis
                                            Wenn endlich Schnee fällt und sich trostloses Grau in eine wunderbare Winter-
                                            landscha verwandelt, heißt es „Warm anziehen und raus!“ Doch es ist gla
                                            und „Schwupps“ landet man auf dem Hosenboden. Bei Schnee und Eis lauern
                                            aber auch noch andere Gefahren. Zugefrorene Weiher können beispielsweise
                                            sehr gefährlich sein. Man kann o nicht sehen, wie dick das Eis ist und es be-
                                            steht die Gefahr, dass man einbricht und ertrinkt. Erst ab einer Eisschicht von
                                            mind. 15 cm sollte man eine Eisfläche betreten.
                                            Gehen Sie nie alleine aufs Eis; lassen Sie Kinder eine Eisfläche nicht unbeauf-
                                            sich gt betreten. Vorsicht in der Nähe von Pfeilern, Schilf und ähnlichen Objek-
                                            ten, die das Eis durchbrechen und denken Sie daran: Tauwe er kann die Tragfä-
                                            higkeit des Eises schnell beeinträch gen. Wasserflecken und Verfärbungen kön-
                                            nen Hinweise auf brüchige Stellen sein. Verlassen Sie das Eis sofort, wenn es
                                            knistert und knackt. Legen Sie sich flach auf das Eis und bewegen Sie sich nur
                                            vorsich g auf dem gleichen Weg zurück Richtung Ufer, wenn Sie einzubrechen
                                            drohen.
                                            So können Sie helfen: Alarmieren Sie sofort die Feuerwehr über den Notruf
                                            112. Nähern Sie sich der eingebrochenen Person liegend, mit einer möglichst
                                            großen Auflagefläche. Am Besten benützen Sie eine Leiter oder ein Bre . Vor-
                                            sicht: An der Einbruchstelle ist das Eis sehr brüchig - auch für Sie. Reichen Sie
                                            der eingebrochenen Person Re ungshilfen oder andere Gegenstände wie zum
                                            Beispiel Kleidungsstücke, Stangen oder ein Abschleppseil. Die gere ete Person
                                            sofort in warme Decken hüllen, vorsich g erwärmen und nicht „als Hausmi el“
                                            mit Schnee abreiben. Der unterkühlten Person keinen Alkohol geben, sta des-
                                            sen warmen Tee reichen. Innerhalb von drei bis vier Minuten in kaltem Wasser
                                            (ca. 3 - 4 Grad) erschlaffen die Muskeln, der Körper erlahmt, die eingebrochene
                                            Person geht unter. Daher ist die sofor ge Alarmierung der Hilfskrä e lebens-
                                            wich g, denn sie gewährleistet schnelle Hilfe.
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