Otterfinger Gemeindeblatt - Informationen & amtliche Mitteilungen - Gemeinde Otterfing
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Otterfinger Gemeindeblatt Informationen & amtliche Mitteilungen Heft 6 · Juni 2020 Titelbild: T. Dreher
Inhaltsverzeichnis Gemeinde vhs 34 Kennst du dein Otterfing???-Rätsel 35 Zahlen vom Einwohneramt 2 Termine Juni und Juli 36 – 37 Fundsachen 2 Vorwort des Bürgermeisters 3 Vereine Vorstellung neue Mitarbeiterin 3 Radfahren im Alltag 38 Protokoll 72. Gemeinderatssitzung 4 – 20 Absage Gauschützenball 39 Die Verwaltung informiert 21 Papiersammlung 39 ViVo 22 – 25 Stellenanzeige 26 Kirchen Die Feuerwehr informiert 27 Auf ein Wort 40 Rufnummern der Gemeindeverwaltung 47 Evangelische Pfarrgemeinde 40 – 41 Sonstige wichtige Rufnummern 48 Evang.-Methodistische Pfarrgemeinde 41 Zeugen Jehovas 42 Gemeindeleben Gesundheit Otterfing i mog di 28 Otterfing blüht und summt 29 Im Notfall schnell zur Hand 43 Gartenbauverein maskiert seine Mitglieder 30 Zahnarzt-Notdienst 44 BRK – Wir suchen dich 31 Aktion „Wir schaun vorbei“ 44 Freilichtmuseum Glentleiten auch online 32 Apotheken-Notdienst 45 Otterfinger Ferienprogramm 2020 33 Otterfinger Gesundheitswesen 46 Vielen Dank an Herrn T. Dreher für die kreative Aufnahme. Redaktionsschluss für die Juli-Ausgabe ist der 3. Juni 2020 Juni 2020 1
Aus dem Rathaus Regelung zur Veröffentlichung personenbezogener Daten Seit dem 25. Mai 2018 wird die Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union auch in Deutschland umgesetzt, mit der u. a. personenbezogene Daten stärker geschützt werden sollen. Für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten muss eine schriftliche Einwilligung der betroffenen Person vorliegen. Betroffen sind davon auch die im Gemeindeblatt veröffentlichten Alters- und Ehejubiläen, Geburts- und Sterbeanzeigen. Deshalb muss die Gemeindeverwaltung Otterfing ab sofort von einer Veröffentlichung der Daten leider absehen. Eine Veröffentlichung kann nur erfolgen, wenn die Bürgerinnen und Bürger selbst der Gemeinde gegenüber per Einwilligung erklären, dass sie eine Veröffent- lichung im Gemeindeblatt wünschen. Ein entsprechendes Formblatt liegt im Rathaus aus bzw. kann angefordert werden. Zahlen vom Einwohneramt Stand: 06.05.2020 Alter Einwohnerstand 4.862 Zuzüge keine Angaben Wegzüge keine Angaben Geburten 3 Sterbefälle 2 Neuer Einwohnerstand 4.853 Fundsachen keine Fundsachen 2 Juni 2020
Liebe Otterfingerinnen und Otterfinger, der erste Monat meiner nun nötige Terminvereinbarung hat sich bewährt. Amtszeit ist verflogen Nicht nur der Einhaltung der Auflagen ist damit wie nichts. Mit großer Folge geleistet, auch Wartezeiten werden dadurch Unterstützung der Ver- vermieden und somit können Sie, liebe Bürgerin- waltung arbeite ich mich nen und Bürger, mit möglichst wenig Umständen in die vielfältigen Themen Ihre Angelegenheit in der Gemeindeverwaltung und die Struktur unserer erledigen. Gemeinde ein. Eine sehr Mein Vorwort möchte ich auch dafür nutzen, Ihnen spannende und erfüllende allen für Ihre Disziplin bei der Einhaltung der Pan- Aufgabe. demie-Richtlinien zu danken. Danken möchte ich Mit der konstituierenden Sitzung sind nun alle auch den örtlichen Geschäften und Restaurants, Mitglieder des Gemeinderats vereidigt. Ich freue die mit enormen organisatorischem Aufwand er- mich auf eine gute Zusammenarbeit mit meinen beiden Stellvertretern Gerhard Heimerer (2. Bgm.) möglichen, ihre Lokale für uns zu öffnen und die und Ulrike Stockmeier (3. Bgm.) sowie allen Ge- gewohnte Struktur zu erhalten. Ich möchte Sie meinderäten. Die Ausschussstrukturen wurden alle ermutigen, weiterhin den Regierungsvorga- am 12.5. einstimmig verabschiedet. Prinzipiell ben zu folgen, die es bisher ermöglichen, dass bleibt alles wie gewohnt. Die einzige Neuerung wir wieder Stück für Stück zu dem zurückkehren, ist der öffentliche beschließende Bauausschuss. was uns – jedem einzelnen – wichtig ist. Lassen Ein Teil der Bauanträge wird in diesem Gremium Sie sich nicht von Verschwörungstheorien beein- beraten und entschieden. Die Termine des bes- flussen - auch politische Parolen sind hier fehl am chließenden Bauausschusses werden ebenso wie Platz. Bleiben wir besonnen wie bisher! die der Gemeinderatssitzungen auf der Internet- seite veröffentlicht. Wir freuen uns auf interessi- Ihr Bürgermeister erte Besucher*Innen. Nach wie vor stehen die Mitarbeiter des Rathaus- es für alle Bürgerbelange zur Verfügung. Die dafür Michael Falkenhahn Ein neues Gesicht im Rathaus Mein Name ist Jane von Polentz und ich möchte mich Ihnen als neue Mitarbeiterin im Rathaus Otterfing vorstellen. Seit dem 01.05.2020 bin ich für Sie als Ansprechpartnerin im Einwoh- nermeldeamt tätig. Ich freue mich sehr auf die mir anvertrauten Aufgaben sowie auf die ge- meinsame Zeit hier mit Ihnen und hoffe, dass ich Ihnen in Zukunft mit Rat und Tat zur Seite stehen kann. Mit besten Grüßen aus dem Rathaus Jane von Polentz Juni 2020 3
Aus dem Rathaus 72. Öffentliche TOP 1 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 18.02.2020 Sitzung des Gegen das Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 18.02.2020 werden keine Einwände er- Gemeinderats hoben. Es ist somit genehmigt. TOP 2 Beschlüsse aus nicht öffent- Sitzungstag: 14.04.2020 lichen Sitzungen, die nicht mehr der Geheimhaltung unterliegen Sitzungsort: Schulaula Wasserversorgung 3. Brunnen, Vergabe Ver- Beginn: 19:30 Uhr suchsbohrung Eröffnung der 72. Sitzung des Gemeinderats Der Auftrag wird gem. Vorschlag des Inge- nieurbüros Knorr an die Fa. Abt Wasser- und Begrüßung des Gemeinderats, der Zuhörer/ Umwelttechnik GmbH aus Mindelheim zum innen und der Presse Angebot vom 12.02.20 zum Bruttopreis von xx € vergeben. Sitzungsteilnehmer: Vergabe Jahresleistungsverzeichnis 2020 – 2022 (Straßenunterhalt, Kanalarbeiten und Vorsitzender: 1. BM Eglseder Jakob Erdarbeiten Wasser) Mitglieder des Gemeinderats: Der Auftrag wird gem. Vorschlag des Inge- nieurbüro Karpaty für LOS 1 an die Fa. Swie- Baldauf Hubert, Burgmayr Stefan, Eichhorn telsky aus Ebersberg zum Bruttopreis von xx €, Andreas, Einwanger Karl, Falkenhahn Michael, für LOS 2 an die Firma Schnitzenbaumer aus Heimerer Gerhard, Höchstetter Ferdinand, Weyarn zum Bruttopreis von xx € vergeben. Hogger Thomas, Kirmayr Katharina, Klaus Max, Auftragsvergabe zur Anschaffung eines Rad- Schlickenrieder Georg, Schüßlbauer Robert, laders für den Bauhof Der Gemeinderat beschließt die Anschaffung Sottanelli Roberto, Stockmeier Ulrike des Radladers Komatsu WA 100 zum Kaufpreis Schriftführerin: von xx Euro. Marion Wessely Verjährung von Erschließungsbeiträgen zum 1.4.2021 (Ausschlußfrist für sog. Altanlagen) Verwaltung: Der Gemeinderat nimmt die Änderung des Hirz Heinz, Stark Markus Kommunalabgabengesetzes mit der Ein- führung einer zeitlichen Grenze (01.04.2021) Entschuldigt: für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen Ruf Max, Weitl Susanne Dr. von 25 Jahren nach dem Beginn der erstmali- gen Herstellung einer Straße zur Kenntnis. Beschlussfähigkeit im Sinne Art. 47 (2) – 47 (3) Im Hinblick auf die Sach- und Rechtslage wird GO ist gegeben. beschlossen, dass keine Straßenbaumaßnah- men, die zur erstmaligen Herstellung und damit Begrüßung weiterer Gäste Abrechnung von Erschließungsanlagen führen Ladung und Bekanntmachung erfolgten ord- können, durchgeführt werden sollen. nungsgemäß. Ingenieurverträge Ing.büro Karpaty zu divers- 4 Juni 2020
en Baumaßnahmen b) die Errichtung von 36 oberirdischen Stell- Mit dem Ingenieurbüro Karpaty werden gemäß plätzen sowie 6 Besucherstellplätzen, Schreiben vom 08.01.20 für folgende Bauvorha- c) der Errichtung von Carports mit begrünten ben Ingenieurverträge abgeschlossen: Flachdächern als Unterstände für insgesamt Wasserleitung Palnkam, Parkplatz Tegernseer 70 Fahrrädern, Str., Wasserleitung Bergham, Wasserleitung d) die Änderung und Gestaltung der Zufahrt so- Nordsiedlung, Sanierung Schulstr., Wasserlei- wie der übrigen Erschließung im Planbereich. tung Nordring, Wasserleitung Wendelsteinring, Einzelheiten der Planänderung wie z. B. die Erschließung Pfarrer-Böhm-Weg West. genauen Gebäudeabmessungen und -Höhen TOP 3 Bauangelegenheiten (First- und Wandhöhen) einschließlich der TOP 3.1 Antrag auf Änderung des Dachneigung, der Gebäudesituierung, der Bebauungsplanes Nr.30 „Pitzarweg“ Fassadengestaltung (einschließlich Fenster- Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Bebauungspläne Nr. 30 „Pitzarweg“ gestaltung), zum Wintergartenanbau, vor allem Der Planänderungsbereich umfasst die Flur- aber auch der Zufahrtssituation und der Stell- nummern 1313 (im östlichen Bereich siehe platzausweisung sowie der Begrünung (incl. Lageplan des Änderungsantrages), 1291/38, Lärmschutzwand) usw. bedürfen dabei im Zuge 1291/39 und wird wie im beiliegenden La- geplan schwarz umrandet (Anlage) gekenn- der weiteren Planung als Vorbereitung für den zeichnet Planbilligungsbeschluss noch einer genaueren Die Planänderung beinhaltet dabei Prüfung und Vorlage durch den beauftragten a)eine Bebauung mit 36 Reihenhäusern und Planer, wobei natürlich u. a. auch der bestehen- Doppelhaushälften sowie einer Tiefgarage mit 36 Stellplätzen anstatt der bisher im BP de Plan als Maßstab herangezogen wird. dargestellten 22 EFH/DHH ohne TG, mit ein- Der Gemeinderat beschließt weiterhin für die er GR von 1.965 m2, Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30, das Juni 2020 5
Aus dem Rathaus beschleunigte Verfahren für Bebauungspläne Planbereich nach wie vor um ein allgemeines der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB an- Wohngebiet (WA) handelt. und es trotz der zuwenden, nachdem die dort enthaltenen ge- Änderungen beim WA bleibt. setzlichen Voraussetzungen vorliegen. Für die Änderung wurde bereits ein Lärm- Es handelt sich hier um eine Bebauungs- schutzgutachten sowie eine neue schutztech- planänderung zur Nachverdichtung der Inne- nische Beurteilung erstellt, sodass es hier kein- nentwicklung (§ 13a Abs.1, Satz 1 BauGB). er erneuten Begutachtung bedarf. Mit der Planänderung wird vorwiegend dem Be- darf an einer Versorgung der Bevölkerung mit Die Bebauungsplanänderung soll deshalb in Wohnraum in angemessener Weise Rechnung der Begründung einen Hinweis auf beide Doku- getragen. mente bekommen. Die Fläche der beantragten Bebauung liegt Das gleiche gilt für die im Zusammenhang mit deutlich unter dem für die Aufstellung erforder- der Bauleitplanung bisher erstellten Bodengut- lichen Schwellenwert des § 13a Abs.1 Satz 2 achten. Nr. 1 BauGB von 20.000 m2 Grundfläche. Die Planänderungskosten sind vom Antragstell- Im beschleunigten Verfahren entfällt die Pflicht er zu tragen (dies ist mit einem städtebaulichen zur Umweltprüfung. Zudem ist auch ein Aus- Vertrag zu regeln) und vor Planungsbeginn von gleich nicht erforderlich. der Verwaltung z. B. über eine Bankbürgschaft Im beschleunigten Verfahren gelten die oder in anderer geeigneter Weise zu sichern. Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 BauGB entspre- Die Verwaltung wird als nächsten Schritt chend. beauftragt, die Erschließung zu regeln und Das Verfahren soll die Bezeichnung anschließend dem Gemeinderat einen Plan- „3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 entwurf zur Billigung für das anschließende Pitzarweg“ erhalten. Änderungsverfahren vorzulegen. Eine Flächennutzungsplanänderung ist im Abstimmung: vorliegenden Fall nicht nötig, da es sich beim Für 12 | Gegen 3 | Anw. 15 Bei Corona und sonstigen Notfällen – bestellen Sie per callmyApo oder telefonisch – wir liefern! Das Team Ihrer Sonnen-Apotheke Otterfing Apothekerin Andrea Koch e. K. · Bahnhofstraße 16 · 83624 Otterfing Telefon: 0 80 24/4 87 49 · Telefax: 0 80 24/31 14 · www.sonnenapotheke-otterfing.de · info@sonnenapotheke-otterfing.de Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8.30 - 12.15 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr · Samstag 8.30 - 12.00 Uhr 6 Juni 2020
TOP 3.2 3. Änderung Bebauungsplan Nr. 1. Stellungnahmen mit Anregungen wurden nicht 36 „Teufelsgraben“ vorgebracht vorgebracht. - Behandlung der Stellungnahmen aus der 2. Folgende Behörden und sonstige Träger haben öffentlichen Auslegung im vereinfachten Stellungnahmen ohne Abwägungsbedarf vorge- Verfahren gem. § 13 BauGB bracht: - Satzungs(änderungs)beschluss 2.1. Landratsamt Miesbach, Untere Naturschutz- A Behandlung der Stellungnahmen aus der behörde öffentlichen Auslegung 2.2. Handwerkskammer für Oberbayern Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 2.3. Industrie- und Handelskammer für Oberbay- 10.12.2019 die 3. Änderung des Bebauungs- ern planes Nr. 36 „Teufelsgraben“ beschlossen. Für 3. Folgende Behörden und sonstige Träger öffen- den Entwurf vom 10.12.2019 wurde in der Zeit tlicher Belange haben im Rahmen ihrer Stellung- vom 03.01.2020 bis 10.02.2020 die öffentliche nahmen keine Äußerung abgegeben: Auslegung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3, 1 HS BauGB durchgeführt. 3.1. Landratsamt Miesbach, Abt. 4, Bauabteilung Es wurde die Festsetzung Nr. 1.3 ergänzt. Sie 3.2. Landratsamt Miesbach, Amt für Straßenver- lautet nunmehr: Vergnügungsstätten wie Spiel- kehr hallen, Diskotheken und Anlagen für sportliche, 3.3. Landratsamt Miesbach, Untere Immissions- kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche schutzbehörde Zwecke sind nicht zulässig. Es wurden zehn Be- 3.4. Landratsamt Miesbach, Wasser- und Boden- hörden oder sonstige Träger öffentlicher Belange schutzrecht angeschrieben. 3.5. Erzbischöfliches Ordinariat, FB Pastoralrau- Die Kernsätze der einzelnen Anregungen lauten wie folgt: manalyse (Das Verlesen der einzelnen Anregungen sowie 4. Folgende Träger haben keine Stellungnahme Stellungnahmen der Verwaltung/Architekt durch abgegeben: Amtsinspektor Hirz erfolgt in diesem Fall nur noch 4.1. 1.8. Gewerbeaufsichtsamt in den Kernsätzen, da dem Gemeinderat die An- 5.Stellungnahmen von privater Seite wurden regungen sowie die Stellungnahmen Verwaltung/ nicht vorgebracht Architekt bereits ausgehändigt wurden.) Zu 2. Stellungnahmen der Behörden und son- Zu 1. Stellungnahmen der Behörden und sonsti- stigen Träger öffentlicher Belange ohne Abwä- gen Träger öffentlicher Belange gungsbedarf Thomas Schagl Elektromeister Gewerbering 6 83624 Otterfing Telefon 0 80 24 / 15 92 Projektierung · Ausführung · Installation Telefax 0 80 24 / 4 95 08 Schwachstrom · Alarmanlagen · KNX www.elektro-schagl.de Photovoltaik · Elektroheizung · Reparatur e-mail: info@elektro-schagl.de Satellitenanlagen · Elektrogeräte · Verkauf Juni 2020 7
Aus dem Rathaus 2.1. Schreiben Landratsamt Miesbach, Untere ben sprächen, sind nicht zu erkennen. Aus Sicht Naturschutzbehörde vom 22.01.2020: der gewerblichen Wirtschaft besteht Einverständ- Mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 nis. besteht aus naturschutzfachlicher Sicht Einver- Stellungnahme Gemeinde: ständnis. Der Gemeinderat nimmt die vorangegangenen 2.2. Schreiben Handwerkskammer für München Stellungnahmen zur Kenntnis. und Oberbayern vom 06.02.2020: B Satzungs(änderungs)beschluss Die Gemeinde Otterfing möchte die planungs- Der Gemeinderat beschließt die 3. Änderung des rechtlichen Voraussetzungen für den Erhalt und Bebauungsplanes Nr. 36 „Teufelsgraben“ gefer- Sicherung des bestehenden Gewerbegebietes und tigt durch die Gemeinde Otterfing, in der Fassung deren ansässigen Gewerbebetriebe unter immis- vom 18.02.2020 sowie der Begründung gleichen sionsrechtlichen Gesichtspunkten schaffen. Datums nach Maßgabe der zuvor beschlossenen Änderungen und Ergänzungen gemäß § 10 Abs. 1 Die Handwerkskammer begrüßt das wirtschafts- BauGB als Satzung. freundliche Vorgehen der Gemeinde. Es bestehen Die Verwaltung wird beauftragt, die restlichen keine Einwände. Verfahrensschritte (Bekanntmachung etc.) ent- 2.4. Schreiben Industrie- und Handelskammer sprechend den Vorgaben des Baugesetzbuches für München und Oberbayern vom 21.01.2020: durchzuführen. Ortsplanerische und städtebauliche Einwendun- Abstimmung: gen oder Hemmnisse, die gegen das Planvorha- Für 15 | Gegen 0 | Anw. 15 8 Juni 2020
TOP 3.3 2. Änderung Bebauungsplan Nr. in den Kernsätzen, da dem Gemeinderat die An- 30 „Pitzarweg“ regungen sowie die Stellungnahmen Verwaltung/ - Behandlung der Stellungnahmen aus der Architekt bereits ausgehändigt wurden.) öffentlichen Auslegung im vereinfachten Zu 1. Stellungnahmen der Behörden und sonsti- Verfahren gem. § 13 BauGB gen Träger öffentlicher Belange - Satzungs(änderungs)beschluss 6. Stellungnahmen mit Anregungen wurden A Behandlung der Stellungnahmen aus der nicht vorgebracht vorgebracht. öffentlichen Auslegung 7. Folgende Behörden und sonstige Träger ha- Der Gemeinderat hat in seiner Sitzungen am ben Stellungnahmen ohne Abwägungsbedarf 19.11.2019 die 2. Änderung des Bebauungsplanes vorgebracht: Nr. 30 „Pitzarweg“ beschlossen. 2.1. Landratsamt Miesbach, Amt für Straßenver- kehr Für den Entwurf vom 19.11.2019 wurde in der Zeit 2.2. Landratsamt Miesbach, Untere Naturschutz- vom 20.12.2019 bis 05.02.2020 die öffentliche behörde Auslegung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3, 1 HS 2.3. Handwerkskammer für Oberbayern BauGB durchgeführt. 2.4. Industrie- und Handelskammer für Oberbay- Es wurde die Festsetzung Nr. 2.3 ergänzt. Sie lau- ern tet nunmehr: Vergnügungsstätten und Anlagen 8. Folgende Behörden und sonstige Träger für sportliche, kirchliche, kulturelle und soziale öffentlicher Belange haben im Rahmen ihrer Zwecke sind hier nicht zulässig. Stellungnahmen keine Äußerung abgegeben: Es wurden zehn Behörden oder sonstige Träger 3.1. Landratsamt Miesbach, Abt. 4, Bauabteilung öffentlicher Belange angeschrieben. 3.2. Landratsamt Miesbach, Untere Immissionss- Die Kernsätze der einzelnen Anregungen lauten chutzbehörde wie folgt: 3.3. Landratsamt Miesbach, Wasser- und Boden- (Das Verlesen der einzelnen Anregungen sowie schutzrecht Stellungnahmen der Verwaltung/Architekt durch 3.4. Erzbischöfliches Ordinariat, FB Pastoralrau- Amtsinspektor Hirz erfolgt in diesem Fall nur noch manalyse Theresa Essendorfer Schön Schön von n Kopf bis Fuß ... Friseur | Visagistik| Brautservice Am Tag der Hochzeit komme ich zu Ihnen nach Hause, mache Sie und Ihre Lieben schön. Ich biete Ihnen Brautpakete in verschiedenen Varianten. Bei einem unverbindlichen Termin berate ich Sie gerne. Kontakt: Kirchstraße 9 · 82054 Sauerlach · Tel Tel.: l : 01 52 2 / 25 64 28 04 4 · Termine Termine nur nach V Vereinbarung ereinbarung Juni 2020 9
Aus dem Rathaus 9. Folgende Träger haben keine Stellungnahme Die Handwerkskammer begrüßt das wirtschafts- abgegeben: freundliche Vorgehen der Gemeinde, die orts- 4.1. 1.8. Gewerbeaufsichtsamt ansässigen Handwerksbetriebe zu unterstützen 10. Stellungnahmen von privater Seite: und sie in ihrem Bestand zu sichern. 5.1. Rechtsanwalt in Vertretung eines betroffenen 2.4. Schreiben Industrie- und Handelskammer Grundstückseigentümers (Fl.Nr. 1292/2) für München und Oberbayern vom 21.01.2020: Ortsplanerische und städtebauliche Einwendun- Zu 2. Stellungnahmen der Behörden und son- gen oder Hemmnisse, die gegen das Planvorha- stigen Träger öffentlicher Belange ohne Abwä- ben sprächen, sind nicht zu erkennen. Aus Sicht gungsbedarf der gewerblichen Wirtschaft besteht Einverständ- 2.1. Schreiben Landratsamt Miesbach, Straßen- nis mit den vorgesehenen Festsetzungen der verkehr vom 17.12.2019: Satzung. Grundsätzlich bestehen keine Einwände gegen Stellungnahme Gemeinde: die beabsichtigte Planung. Der Gemeinderat nimmt die vorangegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis. 2.2. Schreiben Landratsamt Miesbach, Untere Zu 5. Stellungnahmen von privater Seite Naturschutzbehörde vom 22.01.2020: 5.1. Schreiben Rechtsanwalt für betroffenen Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 Grundstückseigentümer, Fl.Nr. 1292/2 vom besteht aus naturschutzfachlicher Sicht Einver- 27.01.2020: ständnis. Vollzug des Gemeinderatsbeschlusses vom 2.3. Schreiben Handwerkskammer für München 29.09.1998, Nr. 31.7.1 (Festsetzung des ISF und Oberbayern vom 04.02.2020: Pegel nachts auf 50 dB(A) pro m2) u. a. 1. Es wird Bezug auf den Auszug aus der Nied- Die Gemeinde Otterfing möchte die Festsetzun- erschrift über die öffentliche Sitzung des Ge- gen des Bebauungsplanes hinsichtlich zum Erh- meinderates Otterfing vom 29.09.1998 (Bes- alt und Sicherung der bestehenden Gewerbebe- chlussbuch Seite 13/14) genommen, wonach triebe ändern, auch unter immissionsrechtlichen der Gemeinderat mit 15:0 Stimmen folgenden Gesichtspunkten. Beschluss gefasst hat: 10 Juni 2020
„Der Gemeinderat beschließt, den ISF Pegel na- fahren erfolgt. Ein Zeitpunkt dafür wurde jedoch chts auf 50 db(A) pro m2 festzusetzen.“ nicht beschlossen. Zur Begründung heißt es dort: In der Regel nimmt man solche Korrekturen aus „Weil die Veränderungssperre ausläuft, wird dies- formalen Gründen in einem aus anderem Grunde er Beschluss erst nach dem Satzungsbeschluss eingeleitetes Änderungsverfahren mit auf, da dies dieses Bebauungsplanes und dem Feststellungs- weniger aufwendig ist. beschluss der 6. Flächennutzungsplanänderung Die 1SF Pegelfestsetzung nachts auf 50 db(A) in einem Änderungsverfahren durchgeführt.“ pro m2 wird deshalb im nächsten anstehenden Änderungsverfahren mit aufgenommen. Aller- Mit Schreiben vom 19.06.2018 an den betroff- dings steht noch nicht fest, wann eine weitere enen Grundstückseigentümer wird seitens der Änderung erfolgen soll, da es auf die Antragstel- Gemeinde ausgeführt (bezugnehmend auf das lung der zukünftigen Eigentümer ankommt. Schreiben des Grundstückseigentümers an die Wie Sie jedoch der Presse entnehmen konnten, Gemeinde Otterfing vom 29.05.2018): könnte eine Antragstellung relativ bald erfolgen, „Der vom Grundstückseigentümer monierte Vol- da offenbar vom derzeitigen Grundstücksei- lzug des Gemeinderatsbeschlusses gentümer beabsichtigt ist, sein Areal noch im Juni vom 29.09.1998 konnte noch nicht erfolgen, weil zu verkaufen. es seither keine weitere Planänderung gab. Selbstverständlich werden Sie dann über ein Es wurde damals auch lediglich beschlossen, dass weiteres Änderungsverfahren, sofern dieses erfol- die Pegelfestsetzung in einem Änderungsver- gt, ausreichend informiert.“ Juni 2020 11
Aus dem Rathaus 2. Im Bebauungsplan wird unter der laufenden Nr. dellähnliche Betriebe nach der Rechtsprechung 7 der Immissionsschutz behandelt: des Bayerischen Verwaltungsgerichtes nicht unter Dort heißt es unter Nr. 7.1: den Begriff „Vergnügungsstätten“ fallen und einer „Im Gewerbegebiet sind zum Schutz benach- gesonderten Ausschlussregelung bedürfen. barter Wohngebiete und vorhandener Be- Dieser Hinweis erfolgt ausschließlich vor dem triebswohnungen nur Betriebe und Anlagen zu- Hintergrund, dass sich der Eigentümer des Fl.St. lässig, deren flächenhaftes immissionswirksames Nr. 1292/3 gegenüber dem Grundstücksei- Emmissionsverhalten einen flächenbezogenen gentümer Fl.St. NR. 1292/2 in dieser Richtung Schalleistungspegel von 60 dB(A) pro Quadrat- bezüglich einer möglichen Nutzung seines Gew- meter am Tag, von 45 dB(A) pro Quadratmeter erbegrundstückes geäußert hat. nachts (22.00 - 7.00 Uhr) nicht überschreitet, Vorerst wird davon ausgegangen, dass diese sofern die Planzeichnung keine abweichenden Äußerung, angesichts des bis dato fehlgeschla- Schalleistungspegel für ein bestimmtes Flurstück genen Zieles einer Umnutzung in ein Wohngrund- vorsieht. Die Kennzeichnung erfolgt in diesem Fall stück, eine reine Provokation darstellt. gemäß A.6.16“ Gemäß der Bekanntmachung der 3. Mit der Begründung des Gemeinderatsbes- Gemeinde Otterfing vom 21.11.2019 hat die Ge chlusses vom 29.09.1998 und aufgrund Ihrer meinde die Absicht, unter der Bezeichnung „2. Ausführungen im Schreiben vom 19.06.2019 Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 im ver- erlauben wir uns hiermit, an die nach wie vor einfachten Verfahren nach §§ 13, 2 Abs. 1 Satz 2 ausstehende Umsetzung des Gemeinderatsbes- BauGB zu ändern. chlusses vom 29.09.1998 zu erinnern. Insoweit soll auf Grundlage des § 1 Abs. 6 Nr. Danach soll der „flächenbezogene Schalleistung- 1 BauNVO die aus zwei Unterziffern (2.1 und spegel auf 50 dB(A) pro Quadratmeter nachts fest- 2.2) bestehende Ziffer 2 der Festsetzungen um gelegt“ werden. die Ziffer 3 ergänzt werden, wonach „Vergnü- Grundlage war hierfür die Stellungnahme der Un- gungsstätten und Anlagen für sportliche, kirchli- teren Immissionsschutzbehörde vom 18.09.1998, che, kulturelle und soziale Zwecke hier unzulässig die die Festlegung eines flächenbezogenen (sind)“. Schallleistungspegels auf 50 dB(A) pro Quadrat- Zugleich hat die Gemeinde Otterfing in seiner meter nahegelegt hat. diesbezüglichen 67. Sitzung vom 19.11.2019 eine Von daher ist es nunmehr angezeigt, die beschlos- Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB bes- sene Bebauungsplanänderung im Bebauungsplan chlossen. umzusetzen und die Ziffer 7.1 entsprechend ab- Der Begründung der Planänderung ist grundsät- zuändern. zlich beizutreten, wenn auch Bordelle oder bor- Nur ergänzend sei darauf hingewiesen, dass die 6. Meisterbetrieb im Vulkaniseur- und Kfz-Handwerk GE R H A R D H E I MERER Reifen & KFZ-Service aller Fabrikate Agrar, LKW, Motorradreifen Reifenreparaturen alle Bereiche HU + AU Service Am Teufelsgraben 2 Tel. 0 80 24/1519 www.reifen-heimerer.de 83624 Otterfing Fax 0 80 24/4 74 99 51 service@reifen-heimerer.de 12 Juni 2020
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesim- TOP 3.4 Vorstellung der Kosten- missionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum schätzungen für das bestehende Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26.08.1998 Sportzentrum (nur Information) in der Fassung der Änderung vom 01.06.2017 in Der Gemeinderat nimmt die Kostenschätzun- Ziffer 6.1 von Immissionsrichtwerten in Gewerbe- gen zur Kenntnis gebieten von tags 65 dB(A) und nachts 50 dB(A) zur Kenntnis genommen ausgeht. Die DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) geht gemäß Ziffer 1.1 von schalltechni-schen Orienti- TOP 3.5 Antrag auf Änd. BPL Nr. 37 erungswerten für die städtebauliche Planung bei 1. Antrag auf Planänderung Gewerbegebieten (GE) von tags 65 und nachts Der Gemeinderat beschließt auf Antrag der Firma von 50 dB aus. LTN die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Stellungnahme Gemeinde: „Gewerbegebiet neu“. Die Festsetzungen von tags 65 dB(A) und nachts Aufgrund der dem Gemeinderat vorgetragenen 50 dB(A) werden bei der nächsten Änderung mit Bauwünsche bzw. Wünsche zur Umgestaltung der Ergänzung zur Festsetzung 2.3 mit aufgenom- des Grundstückes besteht für die Flurnummer men. 684/39 ein Regelungsbedarf der Gemeinde. B Satzungs(änderungs)beschluss Die Planänderung beinhaltet dabei Der Gemeinderat beschließt die 2. Änderung des a) die Aufnahme der beantragten Stellplätze, Zu- Bebauungsplanes Nr. 30 „Pitzarweg“ gefertigt fahrten und Bäume etc. in den Bebauungsplan durch die Gemeinde Otterfing, in der Fassung b) die Änderung und Entfernung des separaten vom 18.02.2020 sowie der Begründung gleichen Nutzungsbereichs beim Lagergebäude (Haus- Datums nach Maßgabe der zuvor beschlossenen Nr. 5). Dort soll keine Tiefgarage und keine Änderungen und Ergänzungen gemäß § 10 Abs. 1 Parkgarage errichtet werden. Das bestehende BauGB als Satzung. Gebäude soll leicht verlängert werden Die Verwaltung wird beauftragt, die restlichen c) die Aufnahme der bestehenden und geplant- Verfahrensschritte (Bekanntmachung etc.) ent- en Gebäude (2 Garagen und anschließend ein sprechend den Vorgaben des Baugesetzbuches schmales Lagergebäude an der Westseite) in durchzuführen. den Bebauungsplan. Abstimmung: Einzelheiten der Planänderung wie z. B. die genau- Für 15 | Gegen 0 | Anw. 15 en Gebäudeabmessungen und -Höhen (First- und ArcheHof . M a i d ü rfen wirCafé Ab 31 ser Sonntags- wieder ubn13 Uhr öffnen a Markweg M Ma arkweg k 50 83624 Otterfing Telefon T 0 80 24 / 9 25 25 l f 08024/92525 Fax 0 80 24 / 9 25 26 Schlickenrieder www.archehof-schlickenrieder.de Juni 2020 13
Gemeindeleben Wandhöhen) einschließlich der Dachneigung, der Im beschleunigten Verfahren entfällt die Pflicht Gebäudesituierung, vor allem der Zufahrtssit- zur Umweltprüfung. Zudem ist auch ein Ausgleich uation und der Stellplatzausweisung sowie der nicht erforderlich. Begrünung bedürfen dabei im Zuge der weiteren Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschrif- Planung als Vorbereitung für den Planbilligungs- ten des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 beschluss noch einer genaueren Prüfung und Vor- und Abs. 3 Satz 1 BauGB entsprechend. lage durch den beauftragten Planer. Das Verfahren soll die Bezeichnung „21. Änderung Der dazu erforderliche Planbilligungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet soll, sofern möglich, in einer der kommenden neu“ erhalten. Sitzungen erfolgen. Eine Flächennutzungsplanänderung ist im vorlieg- Die Gemeinde beschließt weiterhin für die enden Fall nicht nötig, da es sich beim Planbere- Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37, das ich nach wie vor um ein Gewerbegebiet handelt. beschleunigte Verfahren für Bebauungspläne und es trotz der Änderungen beim Gewerbegebiet der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB anzu- bleibt. wenden, nachdem die dort enthaltenen gesetzli- Die Planänderungskosten sind vom Antragsteller chen Voraussetzungen vorliegen. zu tragen (dies ist mit einem städtebaulichen Ver- trag zu regeln) und vor Planungsbeginn von der Es handelt sich hier um eine Bebauung- Verwaltung z. B. über eine Bankbürgschaft oder in splanänderung zur Nachverdichtung der Inne- anderer geeigneter Weise zu sichern. nentwicklung (§ 13a Abs.1, Satz 1 BauGB). Die Verwaltung wird als nächsten Schritt beauf- Mit der Planänderung wird vorwiegend dem Be- tragt, dem Gemeinderat einen Planentwurf zur darf an Investitionen zur Erhaltung, Sicherung und Billigung für das anschließenden Verfahren vor- Schaffung von Arbeitsplätzen in angemessener zulegen. Weise Rechnung getragen. 2. Formlose Bauvoranfrage zur Wiederherstel- Die Planänderung soll zudem langfristig eine Er- lung des ursprünglichen Baurechts weiterung des Betriebes und einen Ausbau des Für die Wiederherstellung des ursprünglich Standortes Otterfing zu ermöglichen. vorhandenen Baurechts zum Zeitpunkt der 18. Die Fläche der beantragten Bebauung liegt Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 wird deutlich unter dem für die Aufstellung erforderli- vom Gemeinderat eine Zustimmung in Aussicht chen Schwellenwert des § 13a Abs.1 Satz 2 Nr. 1 gestellt, um der Fa. LTN langfristig eine Erweiter- BauGB von 20.000 m2 Grundfläche. ung des Betriebes und einen Ausbau des Stan- Endlich dürfen Sie Ihre Familie wieder sehen ... ... buchen Sie noch heute ein Zimmer im Bernhardhof, um mit Ihren Liebsten Zeit zu verbringen. Kommen Sie zum gemeinsamen Früh- stück und genießen Sie unser großes, reichhaltiges Frühstücksbuffet mit leckeren Zutaten sowie hausgemachter Marmelade uvm. Wir freuen uns auf Ihren Besuch Einfache Onlinereservierung möglich unter www.bernhard-hof.de oder per Tel./Mail Wettlkam 51 · 83624 Otterfing · Tel. 0 80 24 /99 22 60 · info@bernhard-hof.de 14 Juni 2020
dortes Otterfing zu ermöglichen. Dies muss dann Die Gemeinde verweist auf die Nichteinhaltung im Rahmen einer entsprechenden Bebauung- der Abstandsflächen für den Doppelcarport an splanänderung erfolgen. der Nordgrenze der Fl.Nr. 117/3 und die dafür Das bislang im Bebauungsplan Nr. 37 gerege- erforderliche aber fehlende Abstandsflächenüber- lte Bauvolumen darf dabei nicht überschritten nahme. werden. Das LRA wird weiterhin ersucht, die genehmigte 3. Aufhebung der 19.Änderung des Bebauung- Nutzung des Gebäudebestandes zu prüfen. splanes Nr. 37 „Gewerbegebiet neu“ Die fehlenden Vermaßungen in den Planunter- Der Gemeinderat beschließt, den Beschluss zur lagen (Breite CP u. Innenaufteilung Anbau) sind Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 „Gew- zudem nachzuholen. erbegebiet neu“ vom 24.07.2018 zur Schaf- Auf die fehlenden Nachbarunterschriften für die fung eines Parkhauses mit Tiefgarage auf Fl.Nr. Flurnummern 112 sowie 114/4 wird hingewiesen. Abstimmung: 684/39 aufzuheben, da diese Änderung durch Für 14 | Gegen 0 | Anw. 15 | Bef. 1 den neuen Änderungsbeschluss vom 14.04.2020 Das Mitglied Jakob Eglseder hat nach Art. 49 Abs. 1 nicht mehr erforderlich ist. Gemeindeordnung als Nachbar nicht an Bera-tung Abstimmung: und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt Für 15 | Gegen 0 | Anw. 15 teilgenommen. TOP 3.6 Bauantrag zum Abriss eines TOP 3.7 Bauantrag auf Nutzungsänderung Holzschuppens, Anbau einer Doppel- eines ehemaligen landwirtschaftlichen garage und Erweiterung einer Wohnein- Stalles in eine Schreinerwerkstatt und heit auf Fl.Nr: 117/3, Palnkamer Straße Anbau einer Absauganlage auf Fl.Nr. 17 in Otterfing 2282, Wettlkam 79 in Otterfing Dem Bauantrag wird gemäß § 36 Abs.1 BauGB Dem Bauantrag wird gemäß § 36 Abs.1 i.V.m. § i.V.m. § 34 Abs.1 BauGB nach Maßgabe der 34 BauGB nach Maßgabe der Planzeichnungen Planunterlagen vom 05.03.2020 zugestimmt. vom 17.02.2020 zugestimmt. Im Zusammenhang mit dem vorliegenden Das Landratsamt wird noch gebeten die Stell- Bauantrag wird das Landratsamt gebeten, den platzberechnung zu prüfen. Gebäudebestand auf der Fl.Nr. 117/4 auf die An- In diesem Zusammenhang wird angeregt, dass zahl und Situierung der Wohneinheiten zu prüfen, der Bauantragsteller im Bedarfsfall eine Be- nachdem sich dies auf die Anzahl der benötigten triebsbeschreibung als Grundlage für die Stell- Stellplätze insgesamt auswirken könnte. platzberechnung vorlegt. Juni 2020 15
Aus dem Rathaus Weiterhin wird das LRA gebeten, die Vorlage Dem Bauantrag wird gemäß § 36 Abs. 1 i.V. eines Freiflächenplanes prüfen, nachdem sich mit § 30 Abs.1 BauGB nach Maßgabe der mit der Nutzungsänderung auch eine Änderung Planunterlagen vom 19.02.2020 nur unter der der Außenanlagensituation ergibt. Maßgabe zugestimmt, dass die Festsetzun- Hinsichtlich der Löschwasserversorgung vor gen des Bebauungsplanes Nr. 25 „Berghamer Ort ist dem LRA im Zuge der Brandschutzprü- Straße“ vollumfänglich eingehalten werden und fung ein Nachweis vorzulegen. die für die Nutzungsänderung benötigten Stell- Abstimmung: plätze ausreichend nachgewiesen werden. Für 15 | Gegen 0 | Anw. 15 Die Zustimmung des Gemeinderates erstreckt TOP 3.8 Bauantrag zu Umbau, Sani- sich jedoch nicht auf die geplanten Stellplätze erung und Erweiterung eines EFH 1 – 6 im Süden des Gebäudes, welche im Wid- auf Fl.Nr.746/22, Nordring 2 in erspruch zu den Festsetzungen des Bebauung- Otterfing splanes Nr. 25 „Berghamer Straße“ stehen. Dem Bauantrag wird gemäß § 36 Abs.1 i.V.m. § Eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird 34 As.1 BauGB nach Maßgabe der Planunterlagen wegen Verletzung von den Grundzügen der vom 12.02.2020 und 11.03.2020 zugestimmt. Planung ausgeschlossen. Das Landratsamt wird gebeten, die Dachneigung Das gleiche gilt für die ohne Genehmigung er- nochmals zu prüfen. richtete Lärmschutzwand auf dem Grundstück, Auf die fehlenden Nachbarunterschriften für die welche nicht den Festsetzungen des Bebauung- Flurnummern 746/14 und 746/21 wird hinge- splanes entspricht. wiesen. Das Landratsamt Miesbach wird hier im Wege Abstimmung: der Bauaufsicht um Beseitigung der Lärmschut- Für 15 | Gegen 0 | Anw. 15 zwand ersucht. TOP 3.9 Bauantrag zur Umnutzung von Das Landratsamt wird zudem vor Erteilung der Baugenehmigung ausdrücklich gebeten, die Sa- Ladenlokalen in bestehenden Wohn- und chlage vor Ort nochmals genauestens zu prüfen Geschäftshaus in 2 Wohnungen auf den und die Gemeinde vom Ergebnis zu benachrich- Fl.Nrn. 6/7 und 6/2 tigen. 16 Juni 2020
Es wird noch darauf hingewiesen, dass sämtli- (§ 13a Abs. 2, Nr. 3 BauGB), welche der Ver- che Nachbarunterschriften (Fl.Nrn. 6, 726, sorgung der Bevölkerung mit Wohnraum dient. 6/13, 84/4, 6/2, 1/3) fehlen. Der Gemeinderat beschließt daher, für die Abstimmung: Änderung das beschleunigte Verfahren gemäß Für 15 | Gegen 0 | Anw. 15 § 13 a BauGB anzuwenden, nachdem die dafür TOP 3.10 Vorbescheidsantrag auf Neubau erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen in eines Zweifamilienhauses auf Fl.Nr.339/4, diesem Fall vorliegen. Am Steigacker Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschrif- Dem Vorbescheidsantrag wird gemäß § 36 Abs.1 ten des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 34 BauGB nach Maßgabe der und Abs. 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Von der Planunterlagen vom 27.02.2020 zugestimmt. frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 Abstimmung: BauGB und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili- Für 15 | Gegen 0 | Anw. 15 gung nach § 3 Abs.1 BauGB kann abgesehen werden. Es ist jedoch § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB TOP 3.11 Bauvorhaben im Bereich der zu beachten. Flurnummer 1831/5 Im beschleunigten Verfahren entfällt die Pflicht TOP 3.11.1 Aufstellung eines Bebauungs- zur Umweltprüfung. Zudem ist auch ein Ausgleich planes für die Flurnummer 1831/5 an der nicht erforderlich. Palnkamer Straße Die Planaufstellung dient vorwiegend einer städte- Der Gemeinderat beschließt für die Fl.Nr. 1831/5 baulichen Verbesserung der Grundstückssitu- die Aufstellung eines Bebauungsplanes. ation im Hinblick auf die mit dem beantragten Der Aufstellungsbereich bezieht sich vorerst nur auf Bauvorhaben verbundene Stellplatzausweisung die Fl.Nr. 1831/5, kann aber in Zuge der Bauleit- im Bereich der o.g. Flurnummer durch die Über- planung jederzeit noch erweitert werden und wird, planung mit einer ausreichend großen Tiefgarage. wie im beiliegenden Lageplan schwarz umrandet Ziel der Planung ist es, im Zusammenhang mit der gekennzeichnet (siehe Anlage), festgelegt. auf Fl.Nr. 1831/5 vorgesehenen bzw. möglichen Es handelt sich um eine Bebauungsplanaufstel- Bebauung hier keine „Parkplatzwüste“ entstehen lung zur Nachverdichtung der Innenentwicklung zu lassen und trotzdem die für eine Bebauung Juni 2020 17
Aus dem Rathaus des Grundstückes erforderlichen Stellplätze in den Darstellungen des Flächennutzungsplanes ausreichender Anzahl auf das Grundstück zu bes- abweicht, aufzustellen, bevor der Flächennutzu- chränken. ngsplan geändert oder ergänzt ist. Die geordnete Der Gemeinderat nimmt hierbei ausdrücklich städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebi- Bezug auf seinen Beschluss vom 24.07.2018, etes wird mit dieser Planung nicht beeinträchtigt wonach er seine Zustimmung für die Aufstellung und der Flächennutzungsplan wird anschließend eines Bebauungsplanes zum Neubau von drei in einem späteren Verfahren im Wege der Berich- Wohnhäusern mit Tiefgarage für eine Variante 2 tigung angepasst (§ 13a Abs. 2 Nr. 2 HS 2 und 3 auf Fl.Nr. 1831/5 in Aussicht gestellt hatte. Die BauGB). planerischen Zielvorstellungen in dieser Variante Die Verwaltung wird als nächsten Schritt beauf- sind (vor allem städtebauliche) Grundlage für den tragt, dem Gemeinderat nach Erledigung und Aufstellungsbeschluss. Abarbeitung aller vorgenannten Punkte einen Mit der Planaufstellung wird dem örtlichen Wohn- Planvorentwurf zur Billigung für das anschließende raumbedarf in angemessener Weise Rechnung Verfahren vorzulegen. getragen. Das Verfahren erhält die Bezeichnung „Bebauungs- plan Nr. 52 „Palnkamer Straße nordwestlich“. Nähere Einzelheiten der Planung, wie z. B. ggf. Abstimmung: die Zahl der Wohneinheiten, die Gebäudeab- Für 15 | Gegen 0 | Anw. 15 messungen, die Positionierung der Baugrenzen, die Stellplatzausweisung und die Freiflächen- TOP 3.11.2 Bauantrag Neubau MFH mit TG gestaltung sowie die Erschließung auf dem Grund Umbau GE in MFH, Erhalten best. GE mit stück bedürfen im Zuge der Planaufstellung ins- Bürofläche Palnk. Str. 18 besondere auch unter den Vorgaben des Immis- Dem Bauantrag wird gemäß § 36 Abs.1 i.V.m. sionsschutzes allerdings noch einer genaueren § 34 As.1 BauGB nach Maßgabe der Planunter- Prüfung. lagen vom 02.02.2020 nur unter der Voraus- Im Flächennutzungsplan ist der Bereich der Fl.Nr. setzung zugestimmt, dass eine Einfügung 1831/5 als MI (Mischgebiet) gekennzeichnet; das gemäß § 34 BauGB vorliegt. zu überplanende Grundstück liegt inzwischen Weiterhin wird das LRA ausdrücklich gebeten, aber vorwiegend in einem WA. die Einfügung für den nördlichen Baukörper Unter Bezugnahme auf das beschleunigte Ver- gemäß § 34 BauGB unter Bezugnahme auf die fahren nach § 13a wird daher von der Möglich- genehmigten Planunterlagen von 1984 und vor keit gemäß § 13a Abs. 2 Nr.2, Halbsatz 1 BauGB allem mit Berücksichtigung der Höhensituation Gebrauch gemacht, den Bebauungsplan, der von auch vor Ort zu prüfen. 18 Juni 2020
Zudem werden angesichts der bisherigen Stell- die 17 Kommunen des Landkreises Miesbach platzsituation im Umfeld des Baugrundstückes jährlich an der Finanzierung der vhs Oberland zusätzliche oberirdische Besucherstellplätze e. V. mit einem solidarischen Mitgliedsbeitrag gefordert. von € 1,00/Einwohner beteiligen. Die im Freiflächenplan dargestellte Zufahrt zum Abstimmung: Hinterliegergrundstück des Anwesens Fl.Nr. Für 15 | Gegen 0 | Anw. 15 1831/7 ist möglicherwiese zu schmal vorgese- hen und sollte überarbeitet werden. Außerdem TOP 5 Parkzone Palnkamer Straße sowie wurden hierfür keine Dienstbarkeiten mit dem Bereich Palnkam BA vorgelegt. Der Gemeinderat beschließt den Entwurf ei- Des Weiteren fehlen die Abstandsflächenüber- ner Parkzone in der vom Ingenieurbüro Kárpá- nahmen für die Flurnummern 1831/7 und 1835 ty vorgelegten Fassung. Die Verwaltung wird und sind nachzureichen. beauftragt, die Kennzeichnung und Beschil- Auf die fehlenden Nachbarunterschriften für die derung zu beauftragen. Flurnummern 1831/7, 1835, 1831/2, 1832/1, Für den Bereich Palnkam soll der Verkehrs- 1832/4, 1120 und 110/1 wird hingewiesen. ausschuss noch einmal eine Möglichkeit der Abstimmung: Parkzone prüfen. Für 15 | Gegen 0 | Anw. 15 Abstimmung: Für 15 | Gegen 0 | Anw. 15 TOP 4 Verschmelzung der VHS-Vereine auf den Verein Holzkirchen-Otterfing TOP 4.1 Verschmelzung vhs Oberland e. V. Das im Kreisverband der Volkshochschulen im Landkreis Miesbach eingetragener Verein stimmberechtigte kommunale Mitglied Gemein- de Otterfing – vertreten durch den 1. Bürger- meister / 2. Bürgermeister oder eines sons- tigen Vertretungsberechtigten – wird bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung des Kreisverband der Volkshochschulen im Land- kreis Miesbach eingetragener Verein durch den Gemeinderat ermächtigt, der Verschmelzung auf die vhs Holzkirchen-Otterfing e. V. (künftig vhs Oberland e. V.) zuzustimmen. Abstimmung: Für 15 | Gegen 0 | Anw. 15 TOP 4.2 Zukünftige Finanzierung durch solidarischen Mitgliedsbeitrag Der Gemeinderat stimmt ferner der in der Satzung der vhs Oberland e. V. vorgesehenen Bei-tragsordnung (Anlage zum Verschmelzu- ngsvertrag, beurkundet zu Urkunde des Notars Philipp Hruschka in Miesbach vom [???:», URNr. H [???:»/2020 zu. Darin ist festgelegt, dass sich Juni 2020 19
Aus dem Rathaus TOP 6 Verschiedenes, Wünsche und Näherinnen aus den diversen Ortsvereinen Anfragen informiert. Außerdem wird durch die Gemein- Der Erste Bürgermeister informiert zu folgen- dewebseite sowie über Instagram ein Aufruf zur den Themen: Mithilfe gestartet. Corona Entwicklung in Otterfing und im Reparaturen Grundschule Otterfing Landkreis Die Bohrungen an der Westseite der Schule Die neuesten Fallzahlen des Landkreises weis- sind fertig gestellt. Das Ergebnis ist sehr zu- en zum heutigen Zeitpunkt in Otterfing 7 positiv friedenstellend und wird vermutlich die noch getestete Personen sowie 8 gesundete Perso- geplanten ausstehenden, relativ kostspieligen nen auf. Im Landkreis sind insgesamt noch 217 Reparaturen positiv beeinflussen. Personen positiv getestet und 251 Personen als gesundet gelistet. Abschließend dankt Herr Eglseder den ausschei- denden Gemeinderäten Katharina Kirmayr, Fer- Material für Atemschutzmasken bald in dinand Höchstetter, Max Klaus sowie Karl Ein- Otterfing wanger für ihre Gemeinderatstätigkeit und ve- Der AK Soziales erhält am 15.04.2020 Materi- rabschiedet sich als Erster Bürgermeister vom al für 500 Atemschutzmasken, die in Otterfing Gemeinderat. genäht werden sollen. Herr Doll, AK Soziales, hat bereits eine Gruppe von ehrenamtlichen Ende der öffentlichen Sitzung 21:15 Uhr 20 Juni 2020
Verwaltung informiert Rathaus geschlossen Das Otterfinger Rathaus ist an folgendem Tag ganztags geschlossen: Freitag, 12.06.2020 (Brückentag) Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um ihr Verständnis. Rathaus Otterfing für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet In diesen besonderen Zeiten steht die Gemeindeverwaltung weiterhin für alle Bürgeranfragen gerne telefonisch zur Verfügung. Bei persönlichen Vorsprachen bitten wir um vorherige Terminvereinbarung unter Tel. 08024 – 9063 0 oder E-Mail gemeinde@otterfing.de. Bürozeiten Montag-Freitag 08:30-12:00 Uhr Donnerstag 14:00-18:00 Uhr Vielen Dank für Ihr Verständnis & bleiben Sie gesund! Ihre Gemeindeverwaltung Termine für Fälligkeit der Wasser + Kanalgebühren Mit unserer vorsorglichen Erinnerung möchten wir Ihnen unangenehme Überraschungen ersparen. Bitte notieren Sie folgende Termine für die Zahlung der Wasser + Kanalgebühren 22.6.2020 Falls Sie einen Abbuchungsauftrag erteilt haben, bitten wir darum, auf Ihrem Konto für ausreichende Deckung zu sorgen. Zur Vermeidung von Mahngebühren bitten wir ggf. um Erteilung eines SEPA-Lastschriftman- dats (Einzugsermächtigung). Vordrucke hierfür erhalten Sie in der Gemeindekasse. Juni 2020 21
ViVo Vorläufige Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe im Landkreis Miesbach ab 11.5.2020 (Bayrischzell ab 9.5.) Bad Wiessee Holzkirchen Schliersee Rohbognerweg 17 Thanner Straße Bahnhofstraße15a Mi 12.00 - 18.00 Mo, Fr 8.00 - 12.00 Mo 8.00 - 12.00 Do 7.00 - 12.30 Mo 13.00 - 17.00 Mi 15.00 - 18.00 Sa 7.00 - 13.00 Fr 13.00 - 18.00 Fr 13.00 - 17.00 Sa 9.00 - 13.00 Bayrischzell Irschenberg Alpenstraße 68 An der Kläranlage Valley Am Höllgraben 2 Sa 8.00 - 13.00 Sa 9.00 - 12.00 Sa 9.00 - 13.00 Fischbachau Kreuth Sandbichl 31a Im Steinbruch 4 Wall Lehner 1 Mi, Fr 13.00 - 18.00 Mi, Fr 13.00 - 18.00 Fr 8.00 - 12.00 Di 13.00 - 16.30 Fr 13.00 - 17.00 Gmund Sa 8.00 - 13.00 Finsterwalder Straße 32 Miesbach Birkenstraße 46 Mo, Fr 9.00 - 12.00 Warngau Fr 15.00 - 18.00 Di - Do 8.00 - 17.00 :HUWVWRႇKRILP Fr 8.00 - 18.00 :HUWVWRႇ]HQWUXP Sa 8.00 - 13.00 +DXVHUG|UÀ Valleyer Straße 60 Moosrainerweg 35 Di - Fr 8.00 - 16.30 Neuhaus Sa 8.00 - 13.00 Mo, Fr 14.00 - 18.00 Wendelsteinstraße 8 Di 14.00 - 19.00 Mi 8.00 - 12.00 Do, Sa 8.00 - 13.00 Weyarn 14.00 - 18.00 Brucker Feld 1 Sa 7.30 - 13.00 2WWHU¿QJ Mo 8.00 - 12.00 Argeter Weg 17 Fr 14.00 - 18.00 Hausham Mi, Fr 9.00 - 12.00 Kompostieranlage 13.00 - 18.00 Am Brenten Mo - Fr 8.00 - 16.30 Rottach-Egern Sa 8.00 - 13.00 Feichterweg 6 VIVO KU, Valleyer Straße 60 83627 Warngau Mo, Do 8.00 - 12.00 Tel 08024 9038-0 13.00 - 18.00 www.vivowarngau.de 22 Juni 2020
KU Mobile Problemmüllsammlung Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Säuren, Laugen (auch Reinigungs- und Waschmittel), Quecksilber sowie Labor- und Fotochemikalien sind besonders gefährliche Problem- stoffe, die aus Sicherheitsgründen ausschließlich bei der mobilen Problemmüllsammlung und jeden Mittwochnachmittag von 13.00 – 16.30 Uhr im Wertstoffzentrum Warngau angenommen werden. Wann findet die Mobile Problemmüllsammlung in den Gemeinden statt? Standorte des Problemmüll-Mobils sind die Wertstoffhöfe, in Tegernsee das Gymnasium. Bad Wiessee 16.05., 13.00 – 13.45 Kreuth 16.05., 8.00 – 8.45 Bayrischzell 22.05., 14.15 – 15.00 Miesbach 23.05., 9.15 – 10.00 Fischbachau 22.05., 15.30 – 16.15 Otterfing 15.05., 15.30 – 16.15 Gmund 16.05., 11.45 – 12.30 Rottach-Egern 16.05., 9.15 – 10.00 Hauserdörfl 15.05., 13.00 – 13.45 Schliersee 22.05., 13.00 – 13.45 Hausham 23.05., 8.00 – 8.45 Tegernsee 16.05., 10.30 – 11.15 Holzkirchen 15.05., 14.15 – 15.00 Valley 23.05., 13.00 – 13.45 Irschenberg 23.05., 10.30 – 11.15 Weyarn 23.05., 11.45 – 12.30 Was ist wichtig bei Transport und Anlieferung? • Bitte beachten Sie den derzeit vorgeschriebenen Sicherheitsabstand (1,5 bis 2 m). • Sortieren Sie Ihre Problemabfälle bereits zuhause vor, um längere Wartezeiten am Problem- müllmobil zu vermeiden. • Problemstoffe nie unbewacht abstellen, sondern persönlich dem für die Sammlung zuständi- gen Personal übergeben. • Problemstoffe keinesfalls vermischen, Chemikalien können miteinander reagieren und Verätzun- gen, Verbrennungen sowie Vergiftungen verursachen. • Hände und Augen durch geeignete Handschuhe und Schutzbrille schützen. • Keine Geruchsproben! Einatmen von Chemikalien kann die Atemwege verätzen. • Problemstoffe niemals in Getränkeflaschen füllen, immer in dichten, verschlossenen Behältern transportieren und während des Transports in Auffangbehälter stellen. Vor Umkippen oder Aus- laufen sichern. • Rückgabe möglichst originalverpackt, Produktinformationen finden sich auf den Verpackungen. VIVO Kommunalunternehmen für Abfall-Vermeidung, Information und Verwertung im Oberland Valleyer Straße 60 – 83627 Warngau, Tel. 0 80 24 / 90 38 - 0, Fax - 40, E-Mail: info@vivowarngau.de, Internet: www.vivowarngau.de Juni 2020 23
ViVo KU Problemmüllannahme wieder geöffnet Ab Mittwoch, 06.05.2020 ist die Problemmüllannahme für besonders gefährliche Problemstoffe im Wertstoffzentrum Warngau wieder von 13.00 – 16.30 geöffnet. Nach behördlichen Vorgaben darf auch die Problemmüllannahme derzeit wegen der Corona-Pande- mie nur unter strikter Beachtung von Hygieneaspekten betrieben werden. Um vor allem einen ausreichenden Sicherheitsabstand von 1,5 bis 2 m unter den Anwesenden zu gewährleisten, ist eine Zugangsbeschränkung der Benutzer erforderlich. Es dürfen maximal 2 Personen gleichzeitig bei der Annahme von Problemstoffen anwesend sein. Da die Beschränkungen zu Wartezeiten führen können, bittet das VIVO KU darum, nur in dringenden Entsorgungsfällen die Problemmüllannahme zu nutzen und eine Vorsortierung der Problemstoffe vorzunehmen. Die Annahme größerer, gewerblicher Mengen muss vorab mit der Abfallberatung des VIVO KU unter Tel 08024 9038-86 vereinbart werden. Wertstoffhöfe und Flohmarkt im Wertstoff- zentrum Warngau öffnen wieder Ab Montag, 11.05.2020 sind die Wertstoffhöfe im Landkreis Miesbach wieder geöffnet, bereits ab 09.05.2020 öffnet der Wertstoffhof in Bayrischzell. Mit den bereits in der Vergangenheit geöffneten Höfen ergibt sich folgende Übersicht: Bad Wiessee: Mi 12.00 – 18.00; Do 7.00 – 12.30; Sa 7.00 – 13.00 Bayrischzell: Sa 8.00 – 13.00 Fischbachau: Mi, Fr 13.00 – 18.00 Gmund: Mo 9.00 – 12.00; Fr 9.00 – 12.00 / 15.00 – 18.00 Hauserdörfl: Mo, Fr 14.00 – 18.00; Di 14.00 – 19.00; Mi 8.00 – 12.00 / 14.00 – 18.00; Sa 7.30 – 13.00 Hausham: Der Wertstoffhof ist geschlossen. Entsorgungsmöglichkeiten an der Kompostier- anlage am Brenten, Mo – Fr 8.00 – 16.30; Sa 8.00 – 13.00 Holzkirchen: Mo 8.00 – 12.00 / 13.00 – 17.00; Fr 8.00 – 12.00 / 13.00 – 18.00 Irschenberg: Sa 9.00 – 12.00 Kreuth: Mi 13.00 – 18.00; Fr 8.00 – 12.00 / 13.00 – 18.00 VIVO Kommunalunternehmen für Abfall-Vermeidung, Information und Verwertung im Oberland Valleyer Straße 60 – 83627 Warngau, Tel. 0 80 24 / 90 38 - 0, Fax - 40, E-Mail: info@vivowarngau.de, Internet: www.vivowarngau.de 24 Juni 2020
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