Otterfinger Gemeindeblatt - Informationen & amtliche Mitteilungen - Gemeinde Otterfing

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Otterfinger Gemeindeblatt - Informationen & amtliche Mitteilungen - Gemeinde Otterfing
Otterfinger
                       Gemeindeblatt
Informationen & amtliche Mitteilungen   Heft 6 · Juni 2020

Titelbild: T. Dreher
Otterfinger Gemeindeblatt - Informationen & amtliche Mitteilungen - Gemeinde Otterfing
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Inhaltsverzeichnis

Gemeinde                                           vhs                                       34
                                                   Kennst du dein Otterfing???-Rätsel        35
Zahlen vom Einwohneramt                 2          Termine Juni und Juli                36 – 37
Fundsachen                              2
Vorwort des Bürgermeisters              3           Vereine
Vorstellung neue Mitarbeiterin          3          Radfahren im Alltag                      38
Protokoll 72. Gemeinderatssitzung  4 – 20          Absage Gauschützenball                   39
Die Verwaltung informiert              21          Papiersammlung                           39
ViVo                              22 – 25
Stellenanzeige                         26           Kirchen
Die Feuerwehr informiert               27          Auf ein Wort                            40
Rufnummern der Gemeindeverwaltung      47          Evangelische Pfarrgemeinde          40 – 41
Sonstige wichtige Rufnummern           48          Evang.-Methodistische Pfarrgemeinde      41
                                                   Zeugen Jehovas                          42
Gemeindeleben
                                                    Gesundheit
Otterfing i mog di                          28
Otterfing blüht und summt                   29     Im Notfall schnell zur Hand              43
Gartenbauverein maskiert seine Mitglieder   30     Zahnarzt-Notdienst                       44
BRK – Wir suchen dich                       31     Aktion „Wir schaun vorbei“               44
Freilichtmuseum Glentleiten auch online     32     Apotheken-Notdienst                      45
Otterfinger Ferienprogramm 2020             33     Otterfinger Gesundheitswesen             46

                  Vielen Dank an Herrn T. Dreher
                    für die kreative Aufnahme.

              Redaktionsschluss
              für die Juli-Ausgabe ist der 3. Juni 2020

Juni 2020                                                                                    1
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Aus dem Rathaus

                    Regelung zur Veröffentlichung
                        personenbezogener Daten
    Seit dem 25. Mai 2018 wird die Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union auch
    in Deutschland umgesetzt, mit der u. a. personenbezogene Daten stärker geschützt werden
    sollen.
    Für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten muss eine schriftliche
    Einwilligung der betroffenen Person vorliegen. Betroffen sind davon auch die im Gemeindeblatt
    veröffentlichten Alters- und Ehejubiläen, Geburts- und Sterbeanzeigen.
    Deshalb muss die Gemeindeverwaltung Otterfing ab sofort von einer Veröffentlichung der
    Daten leider absehen. Eine Veröffentlichung kann nur erfolgen, wenn die Bürgerinnen und
    Bürger selbst der Gemeinde gegenüber per Einwilligung erklären, dass sie eine Veröffent-
    lichung im Gemeindeblatt wünschen. Ein entsprechendes Formblatt liegt im Rathaus aus bzw.
    kann angefordert werden.

    Zahlen vom
    Einwohneramt
    Stand: 06.05.2020
    Alter Einwohnerstand              4.862
    Zuzüge                    keine Angaben
    Wegzüge                   keine Angaben
    Geburten                              3
    Sterbefälle                           2
    Neuer Einwohnerstand              4.853

    Fundsachen
    keine Fundsachen

2                                                                                       Juni 2020
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Liebe Otterfingerinnen
und Otterfinger,
                        der erste Monat meiner        nun nötige Terminvereinbarung hat sich bewährt.
                        Amtszeit ist verflogen        Nicht nur der Einhaltung der Auflagen ist damit
                        wie nichts. Mit großer        Folge geleistet, auch Wartezeiten werden dadurch
                        Unterstützung der Ver-        vermieden und somit können Sie, liebe Bürgerin-
                        waltung arbeite ich mich      nen und Bürger, mit möglichst wenig Umständen
                        in die vielfältigen Themen    Ihre Angelegenheit in der Gemeindeverwaltung
                        und die Struktur unserer      erledigen.
                        Gemeinde ein. Eine sehr       Mein Vorwort möchte ich auch dafür nutzen, Ihnen
                        spannende und erfüllende      allen für Ihre Disziplin bei der Einhaltung der Pan-
                        Aufgabe.                      demie-Richtlinien zu danken. Danken möchte ich
Mit der konstituierenden Sitzung sind nun alle
                                                      auch den örtlichen Geschäften und Restaurants,
Mitglieder des Gemeinderats vereidigt. Ich freue
                                                      die mit enormen organisatorischem Aufwand er-
mich auf eine gute Zusammenarbeit mit meinen
beiden Stellvertretern Gerhard Heimerer (2. Bgm.)     möglichen, ihre Lokale für uns zu öffnen und die
und Ulrike Stockmeier (3. Bgm.) sowie allen Ge-       gewohnte Struktur zu erhalten. Ich möchte Sie
meinderäten. Die Ausschussstrukturen wurden           alle ermutigen, weiterhin den Regierungsvorga-
am 12.5. einstimmig verabschiedet. Prinzipiell        ben zu folgen, die es bisher ermöglichen, dass
bleibt alles wie gewohnt. Die einzige Neuerung        wir wieder Stück für Stück zu dem zurückkehren,
ist der öffentliche beschließende Bauausschuss.       was uns – jedem einzelnen – wichtig ist. Lassen
Ein Teil der Bauanträge wird in diesem Gremium        Sie sich nicht von Verschwörungstheorien beein-
beraten und entschieden. Die Termine des bes-         flussen - auch politische Parolen sind hier fehl am
chließenden Bauausschusses werden ebenso wie          Platz. Bleiben wir besonnen wie bisher!
die der Gemeinderatssitzungen auf der Internet-
seite veröffentlicht. Wir freuen uns auf interessi-   Ihr Bürgermeister
erte Besucher*Innen.
Nach wie vor stehen die Mitarbeiter des Rathaus-
es für alle Bürgerbelange zur Verfügung. Die dafür    Michael Falkenhahn

Ein neues Gesicht im Rathaus
Mein Name ist Jane von Polentz und ich möchte
mich Ihnen als neue Mitarbeiterin im Rathaus
Otterfing vorstellen. Seit dem 01.05.2020 bin
ich für Sie als Ansprechpartnerin im Einwoh-
nermeldeamt tätig. Ich freue mich sehr auf die
mir anvertrauten Aufgaben sowie auf die ge-
meinsame Zeit hier mit Ihnen und hoffe, dass
ich Ihnen in Zukunft mit Rat und Tat zur Seite
stehen kann.
Mit besten Grüßen aus dem Rathaus
Jane von Polentz

Juni 2020                                                                                               3
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Aus dem Rathaus

72. Öffentliche                                     TOP 1 Genehmigung des Protokolls der
                                                    öffentlichen Sitzung vom 18.02.2020

Sitzung des                                        Gegen das Protokoll der Gemeinderatssitzung
                                                   vom 18.02.2020 werden keine Einwände er-
Gemeinderats                                       hoben. Es ist somit genehmigt.
                                                    TOP 2 Beschlüsse aus nicht öffent-
Sitzungstag: 14.04.2020                             lichen Sitzungen, die nicht mehr der
                                                    Geheimhaltung unterliegen
Sitzungsort: Schulaula
                                                   Wasserversorgung 3. Brunnen, Vergabe Ver-
Beginn: 19:30 Uhr                                  suchsbohrung
Eröffnung der 72. Sitzung des Gemeinderats         Der Auftrag wird gem. Vorschlag des Inge-
                                                   nieurbüros Knorr an die Fa. Abt Wasser- und
Begrüßung des Gemeinderats, der Zuhörer/           Umwelttechnik GmbH aus Mindelheim zum
innen und der Presse                               Angebot vom 12.02.20 zum Bruttopreis von xx €
                                                   vergeben.
Sitzungsteilnehmer:                                Vergabe Jahresleistungsverzeichnis 2020 –
                                                   2022 (Straßenunterhalt, Kanalarbeiten und
Vorsitzender: 1. BM Eglseder Jakob
                                                   Erdarbeiten Wasser)
Mitglieder des Gemeinderats:                       Der Auftrag wird gem. Vorschlag des Inge-
                                                   nieurbüro Karpaty für LOS 1 an die Fa. Swie-
Baldauf Hubert, Burgmayr Stefan, Eichhorn          telsky aus Ebersberg zum Bruttopreis von xx €,
Andreas, Einwanger Karl, Falkenhahn Michael,       für LOS 2 an die Firma Schnitzenbaumer aus
Heimerer Gerhard, Höchstetter Ferdinand,           Weyarn zum Bruttopreis von xx € vergeben.
Hogger Thomas, Kirmayr Katharina, Klaus Max,       Auftragsvergabe zur Anschaffung eines Rad-
Schlickenrieder Georg, Schüßlbauer Robert,         laders für den Bauhof
                                                   Der Gemeinderat beschließt die Anschaffung
Sottanelli Roberto, Stockmeier Ulrike
                                                   des Radladers Komatsu WA 100 zum Kaufpreis
Schriftführerin:                                   von xx Euro.
Marion Wessely                                     Verjährung von Erschließungsbeiträgen zum
                                                   1.4.2021 (Ausschlußfrist für sog. Altanlagen)
Verwaltung:                                        Der Gemeinderat nimmt die Änderung des
Hirz Heinz, Stark Markus                           Kommunalabgabengesetzes mit der Ein-
                                                   führung einer zeitlichen Grenze (01.04.2021)
Entschuldigt:                                      für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen
Ruf Max, Weitl Susanne Dr.                         von 25 Jahren nach dem Beginn der erstmali-
                                                   gen Herstellung einer Straße zur Kenntnis.
Beschlussfähigkeit im Sinne Art. 47 (2) – 47 (3)   Im Hinblick auf die Sach- und Rechtslage wird
GO ist gegeben.                                    beschlossen, dass keine Straßenbaumaßnah-
                                                   men, die zur erstmaligen Herstellung und damit
Begrüßung weiterer Gäste
                                                   Abrechnung von Erschließungsanlagen führen
Ladung und Bekanntmachung erfolgten ord-           können, durchgeführt werden sollen.
nungsgemäß.                                        Ingenieurverträge Ing.büro Karpaty zu divers-

4                                                                                     Juni 2020
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en Baumaßnahmen                                   b) die Errichtung von 36 oberirdischen Stell-
Mit dem Ingenieurbüro Karpaty werden gemäß            plätzen sowie 6 Besucherstellplätzen,
Schreiben vom 08.01.20 für folgende Bauvorha-     c) der Errichtung von Carports mit begrünten
ben Ingenieurverträge abgeschlossen:                  Flachdächern als Unterstände für insgesamt
Wasserleitung Palnkam, Parkplatz Tegernseer           70 Fahrrädern,
Str., Wasserleitung Bergham, Wasserleitung        d) die Änderung und Gestaltung der Zufahrt so-
Nordsiedlung, Sanierung Schulstr., Wasserlei-         wie der übrigen Erschließung im Planbereich.
tung Nordring, Wasserleitung Wendelsteinring,
                                                  Einzelheiten der Planänderung wie z. B. die
Erschließung Pfarrer-Böhm-Weg West.
                                                  genauen Gebäudeabmessungen und -Höhen
 TOP 3 Bauangelegenheiten                         (First- und Wandhöhen) einschließlich der
 TOP 3.1 Antrag auf Änderung des                  Dachneigung, der Gebäudesituierung, der
 Bebauungsplanes Nr.30 „Pitzarweg“
                                                  Fassadengestaltung (einschließlich Fenster-
Der Gemeinderat beschließt die Änderung des
Bebauungspläne Nr. 30 „Pitzarweg“                 gestaltung), zum Wintergartenanbau, vor allem
Der Planänderungsbereich umfasst die Flur-        aber auch der Zufahrtssituation und der Stell-
nummern 1313 (im östlichen Bereich siehe          platzausweisung sowie der Begrünung (incl.
Lageplan des Änderungsantrages), 1291/38,         Lärmschutzwand) usw. bedürfen dabei im Zuge
1291/39 und wird wie im beiliegenden La-
geplan schwarz umrandet (Anlage) gekenn-          der weiteren Planung als Vorbereitung für den
zeichnet                                          Planbilligungsbeschluss noch einer genaueren
Die Planänderung beinhaltet dabei                 Prüfung und Vorlage durch den beauftragten
a)eine Bebauung mit 36 Reihenhäusern und         Planer, wobei natürlich u. a. auch der bestehen-
   Doppelhaushälften sowie einer Tiefgarage
   mit 36 Stellplätzen anstatt der bisher im BP   de Plan als Maßstab herangezogen wird.
   dargestellten 22 EFH/DHH ohne TG, mit ein-     Der Gemeinderat beschließt weiterhin für die
   er GR von 1.965 m2,                            Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30, das

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Aus dem Rathaus

beschleunigte Verfahren für Bebauungspläne                       Planbereich nach wie vor um ein allgemeines
der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB an-                       Wohngebiet (WA) handelt. und es trotz der
zuwenden, nachdem die dort enthaltenen ge-                       Änderungen beim WA bleibt.
setzlichen Voraussetzungen vorliegen.
                                                                 Für die Änderung wurde bereits ein Lärm-
Es handelt sich hier um eine Bebauungs-                          schutzgutachten sowie eine neue schutztech-
planänderung zur Nachverdichtung der Inne-
                                                                 nische Beurteilung erstellt, sodass es hier kein-
nentwicklung (§ 13a Abs.1, Satz 1 BauGB).
                                                                 er erneuten Begutachtung bedarf.
Mit der Planänderung wird vorwiegend dem Be-
darf an einer Versorgung der Bevölkerung mit                     Die Bebauungsplanänderung soll deshalb in
Wohnraum in angemessener Weise Rechnung                          der Begründung einen Hinweis auf beide Doku-
getragen.                                                        mente bekommen.
Die Fläche der beantragten Bebauung liegt                        Das gleiche gilt für die im Zusammenhang mit
deutlich unter dem für die Aufstellung erforder-                 der Bauleitplanung bisher erstellten Bodengut-
lichen Schwellenwert des § 13a Abs.1 Satz 2                      achten.
Nr. 1 BauGB von 20.000 m2 Grundfläche.
                                                                 Die Planänderungskosten sind vom Antragstell-
Im beschleunigten Verfahren entfällt die Pflicht
                                                                 er zu tragen (dies ist mit einem städtebaulichen
zur Umweltprüfung. Zudem ist auch ein Aus-
                                                                 Vertrag zu regeln) und vor Planungsbeginn von
gleich nicht erforderlich.
                                                                 der Verwaltung z. B. über eine Bankbürgschaft
Im beschleunigten Verfahren gelten die
                                                                 oder in anderer geeigneter Weise zu sichern.
Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach
§ 13 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 BauGB entspre-                     Die Verwaltung wird als nächsten Schritt
chend.                                                           beauftragt, die Erschließung zu regeln und
Das Verfahren soll die Bezeichnung                               anschließend dem Gemeinderat einen Plan-
„3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30                          entwurf zur Billigung für das anschließende
Pitzarweg“ erhalten.                                             Änderungsverfahren vorzulegen.
Eine Flächennutzungsplanänderung ist im                                                                     Abstimmung:
vorliegenden Fall nicht nötig, da es sich beim                                                 Für 12 | Gegen 3 | Anw. 15

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Otterfinger Gemeindeblatt - Informationen & amtliche Mitteilungen - Gemeinde Otterfing
TOP 3.2 3. Änderung Bebauungsplan Nr.               1. Stellungnahmen mit Anregungen wurden nicht
  36 „Teufelsgraben“                                  vorgebracht vorgebracht.
  - Behandlung der Stellungnahmen aus der             2. Folgende Behörden und sonstige Träger haben
  öffentlichen Auslegung im vereinfachten             Stellungnahmen ohne Abwägungsbedarf vorge-
  Verfahren gem. § 13 BauGB                           bracht:
  - Satzungs(änderungs)beschluss                      2.1.	Landratsamt Miesbach, Untere Naturschutz-
A Behandlung der Stellungnahmen aus der                     behörde
öffentlichen Auslegung                                2.2.	Handwerkskammer für Oberbayern
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am              2.3.	Industrie- und Handelskammer für Oberbay-
10.12.2019 die 3. Änderung des Bebauungs-                   ern
planes Nr. 36 „Teufelsgraben“ beschlossen. Für        3. Folgende Behörden und sonstige Träger öffen-
den Entwurf vom 10.12.2019 wurde in der Zeit          tlicher Belange haben im Rahmen ihrer Stellung-
vom 03.01.2020 bis 10.02.2020 die öffentliche         nahmen keine Äußerung abgegeben:
Auslegung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3, 1 HS
BauGB durchgeführt.                                   3.1.	Landratsamt Miesbach, Abt. 4, Bauabteilung
Es wurde die Festsetzung Nr. 1.3 ergänzt. Sie         3.2.	Landratsamt Miesbach, Amt für Straßenver-
lautet nunmehr: Vergnügungsstätten wie Spiel-               kehr
hallen, Diskotheken und Anlagen für sportliche,       3.3.	Landratsamt Miesbach, Untere Immissions-
kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche         schutzbehörde
Zwecke sind nicht zulässig. Es wurden zehn Be-        3.4.	Landratsamt Miesbach, Wasser- und Boden-
hörden oder sonstige Träger öffentlicher Belange            schutzrecht
angeschrieben.
                                                      3.5.	Erzbischöfliches Ordinariat, FB Pastoralrau-
Die Kernsätze der einzelnen Anregungen lauten
wie folgt:                                                  manalyse
(Das Verlesen der einzelnen Anregungen sowie          4. Folgende Träger haben keine Stellungnahme
Stellungnahmen der Verwaltung/Architekt durch         abgegeben:
Amtsinspektor Hirz erfolgt in diesem Fall nur noch    4.1. 1.8. Gewerbeaufsichtsamt
in den Kernsätzen, da dem Gemeinderat die An-         5.Stellungnahmen von privater Seite wurden
regungen sowie die Stellungnahmen Verwaltung/         nicht vorgebracht
Architekt bereits ausgehändigt wurden.)               Zu 2. Stellungnahmen der Behörden und son-
Zu 1. Stellungnahmen der Behörden und sonsti-         stigen Träger öffentlicher Belange ohne Abwä-
gen Träger öffentlicher Belange                       gungsbedarf

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Juni 2020                                                                                              7
Otterfinger Gemeindeblatt - Informationen & amtliche Mitteilungen - Gemeinde Otterfing
Aus dem Rathaus

2.1. Schreiben Landratsamt Miesbach, Untere       ben sprächen, sind nicht zu erkennen. Aus Sicht
Naturschutzbehörde vom 22.01.2020:                der gewerblichen Wirtschaft besteht Einverständ-
Mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36    nis.
besteht aus naturschutzfachlicher Sicht Einver-   Stellungnahme Gemeinde:
ständnis.                                         Der Gemeinderat nimmt die vorangegangenen
2.2. Schreiben Handwerkskammer für München        Stellungnahmen zur Kenntnis.
und Oberbayern vom 06.02.2020:                    B Satzungs(änderungs)beschluss
Die Gemeinde Otterfing möchte die planungs-       Der Gemeinderat beschließt die 3. Änderung des
rechtlichen Voraussetzungen für den Erhalt und    Bebauungsplanes Nr. 36 „Teufelsgraben“ gefer-
Sicherung des bestehenden Gewerbegebietes und     tigt durch die Gemeinde Otterfing, in der Fassung
deren ansässigen Gewerbebetriebe unter immis-     vom 18.02.2020 sowie der Begründung gleichen
sionsrechtlichen Gesichtspunkten schaffen.        Datums nach Maßgabe der zuvor beschlossenen
                                                  Änderungen und Ergänzungen gemäß § 10 Abs. 1
Die Handwerkskammer begrüßt das wirtschafts-      BauGB als Satzung.
freundliche Vorgehen der Gemeinde. Es bestehen
                                                  Die Verwaltung wird beauftragt, die restlichen
keine Einwände.
                                                  Verfahrensschritte (Bekanntmachung etc.) ent-
2.4. Schreiben Industrie- und Handelskammer       sprechend den Vorgaben des Baugesetzbuches
für München und Oberbayern vom 21.01.2020:        durchzuführen.
Ortsplanerische und städtebauliche Einwendun-                                          Abstimmung:
gen oder Hemmnisse, die gegen das Planvorha-                              Für 15 | Gegen 0 | Anw. 15

8                                                                                       Juni 2020
TOP 3.3 2. Änderung Bebauungsplan Nr.                    in den Kernsätzen, da dem Gemeinderat die An-
 30 „Pitzarweg“                                           regungen sowie die Stellungnahmen Verwaltung/
 - Behandlung der Stellungnahmen aus der                  Architekt bereits ausgehändigt wurden.)
 öffentlichen Auslegung im vereinfachten                  Zu 1. Stellungnahmen der Behörden und sonsti-
  Verfahren gem. § 13 BauGB                               gen Träger öffentlicher Belange
 - Satzungs(änderungs)beschluss                           6. Stellungnahmen mit Anregungen wurden
A Behandlung der Stellungnahmen aus der                   nicht vorgebracht vorgebracht.
öffentlichen Auslegung                                    7. Folgende Behörden und sonstige Träger ha-
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzungen am                ben Stellungnahmen ohne Abwägungsbedarf
19.11.2019 die 2. Änderung des Bebauungsplanes            vorgebracht:
Nr. 30 „Pitzarweg“ beschlossen.                           2.1.	Landratsamt Miesbach, Amt für Straßenver-
                                                                kehr
Für den Entwurf vom 19.11.2019 wurde in der Zeit
                                                          2.2.	Landratsamt Miesbach, Untere Naturschutz-
vom 20.12.2019 bis 05.02.2020 die öffentliche
                                                                behörde
Auslegung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3, 1 HS
                                                          2.3.	Handwerkskammer für Oberbayern
BauGB durchgeführt.
                                                          2.4.	Industrie- und Handelskammer für Oberbay-
Es wurde die Festsetzung Nr. 2.3 ergänzt. Sie lau-              ern
tet nunmehr: Vergnügungsstätten und Anlagen
                                                          8. Folgende Behörden und sonstige Träger
für sportliche, kirchliche, kulturelle und soziale
                                                          öffentlicher Belange haben im Rahmen ihrer
Zwecke sind hier nicht zulässig.                          Stellungnahmen keine Äußerung abgegeben:
Es wurden zehn Behörden oder sonstige Träger              3.1.	Landratsamt Miesbach, Abt. 4, Bauabteilung
öffentlicher Belange angeschrieben.                       3.2.	Landratsamt Miesbach, Untere Immissionss-
Die Kernsätze der einzelnen Anregungen lauten                   chutzbehörde
wie folgt:                                                3.3.	Landratsamt Miesbach, Wasser- und Boden-
(Das Verlesen der einzelnen Anregungen sowie                    schutzrecht
Stellungnahmen der Verwaltung/Architekt durch             3.4.	Erzbischöfliches Ordinariat, FB Pastoralrau-
Amtsinspektor Hirz erfolgt in diesem Fall nur noch              manalyse

                        Theresa Essendorfer
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Juni 2020                                                                                                 9
Aus dem Rathaus

9. Folgende Träger haben keine Stellungnahme        Die Handwerkskammer begrüßt das wirtschafts-
abgegeben:                                          freundliche Vorgehen der Gemeinde, die orts-
4.1. 1.8. Gewerbeaufsichtsamt                       ansässigen Handwerksbetriebe zu unterstützen
10. Stellungnahmen von privater Seite:              und sie in ihrem Bestand zu sichern.
5.1. Rechtsanwalt in Vertretung eines betroffenen   2.4. Schreiben Industrie- und Handelskammer
Grundstückseigentümers (Fl.Nr. 1292/2)              für München und Oberbayern vom 21.01.2020:
                                                    Ortsplanerische und städtebauliche Einwendun-
Zu 2. Stellungnahmen der Behörden und son-          gen oder Hemmnisse, die gegen das Planvorha-
stigen Träger öffentlicher Belange ohne Abwä-       ben sprächen, sind nicht zu erkennen. Aus Sicht
gungsbedarf                                         der gewerblichen Wirtschaft besteht Einverständ-
2.1. Schreiben Landratsamt Miesbach, Straßen-       nis mit den vorgesehenen Festsetzungen der
verkehr vom 17.12.2019:                             Satzung.
Grundsätzlich bestehen keine Einwände gegen         Stellungnahme Gemeinde:
die beabsichtigte Planung.                          Der Gemeinderat nimmt die vorangegangenen
                                                    Stellungnahmen zur Kenntnis.
2.2. Schreiben Landratsamt Miesbach, Untere
                                                    Zu 5. Stellungnahmen von privater Seite
Naturschutzbehörde vom 22.01.2020:
                                                    5.1. Schreiben Rechtsanwalt für betroffenen
Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30      Grundstückseigentümer, Fl.Nr. 1292/2 vom
besteht aus naturschutzfachlicher Sicht Einver-     27.01.2020:
ständnis.                                           Vollzug des Gemeinderatsbeschlusses vom
2.3. Schreiben Handwerkskammer für München          29.09.1998, Nr. 31.7.1 (Festsetzung des ISF
und Oberbayern vom 04.02.2020:                      Pegel nachts auf 50 dB(A) pro m2) u. a.
                                                    1. Es wird Bezug auf den Auszug aus der Nied-
Die Gemeinde Otterfing möchte die Festsetzun-       erschrift über die öffentliche Sitzung des Ge-
gen des Bebauungsplanes hinsichtlich zum Erh-       meinderates Otterfing vom 29.09.1998 (Bes-
alt und Sicherung der bestehenden Gewerbebe-        chlussbuch Seite 13/14) genommen, wonach
triebe ändern, auch unter immissionsrechtlichen     der Gemeinderat mit 15:0 Stimmen folgenden
Gesichtspunkten.                                    Beschluss gefasst hat:

10                                                                                       Juni 2020
„Der Gemeinderat beschließt, den ISF Pegel na-      fahren erfolgt. Ein Zeitpunkt dafür wurde jedoch
chts auf 50 db(A) pro m2 festzusetzen.“             nicht beschlossen.
Zur Begründung heißt es dort:                       In der Regel nimmt man solche Korrekturen aus
„Weil die Veränderungssperre ausläuft, wird dies-   formalen Gründen in einem aus anderem Grunde
er Beschluss erst nach dem Satzungsbeschluss        eingeleitetes Änderungsverfahren mit auf, da dies
dieses Bebauungsplanes und dem Feststellungs-       weniger aufwendig ist.
beschluss der 6. Flächennutzungsplanänderung        Die 1SF Pegelfestsetzung nachts auf 50 db(A)
in einem Änderungsverfahren durchgeführt.“          pro m2 wird deshalb im nächsten anstehenden
                                                    Änderungsverfahren mit aufgenommen. Aller-
Mit Schreiben vom 19.06.2018 an den betroff-
                                                    dings steht noch nicht fest, wann eine weitere
enen Grundstückseigentümer wird seitens der
                                                    Änderung erfolgen soll, da es auf die Antragstel-
Gemeinde ausgeführt (bezugnehmend auf das
                                                    lung der zukünftigen Eigentümer ankommt.
Schreiben des Grundstückseigentümers an die
                                                    Wie Sie jedoch der Presse entnehmen konnten,
Gemeinde Otterfing vom 29.05.2018):
                                                    könnte eine Antragstellung relativ bald erfolgen,
„Der vom Grundstückseigentümer monierte Vol-        da offenbar vom derzeitigen Grundstücksei-
lzug des Gemeinderatsbeschlusses                    gentümer beabsichtigt ist, sein Areal noch im Juni
vom 29.09.1998 konnte noch nicht erfolgen, weil     zu verkaufen.
es seither keine weitere Planänderung gab.          Selbstverständlich werden Sie dann über ein
Es wurde damals auch lediglich beschlossen, dass    weiteres Änderungsverfahren, sofern dieses erfol-
die Pegelfestsetzung in einem Änderungsver-         gt, ausreichend informiert.“

Juni 2020                                                                                           11
Aus dem Rathaus

2. Im Bebauungsplan wird unter der laufenden Nr.     dellähnliche Betriebe nach der Rechtsprechung
7 der Immissionsschutz behandelt:                    des Bayerischen Verwaltungsgerichtes nicht unter
Dort heißt es unter Nr. 7.1:                         den Begriff „Vergnügungsstätten“ fallen und einer
„Im Gewerbegebiet sind zum Schutz benach-            gesonderten Ausschlussregelung bedürfen.
barter Wohngebiete und vorhandener Be-               Dieser Hinweis erfolgt ausschließlich vor dem
triebswohnungen nur Betriebe und Anlagen zu-         Hintergrund, dass sich der Eigentümer des Fl.St.
lässig, deren flächenhaftes immissionswirksames      Nr. 1292/3 gegenüber dem Grundstücksei-
Emmissionsverhalten einen flächenbezogenen           gentümer Fl.St. NR. 1292/2 in dieser Richtung
Schalleistungspegel von 60 dB(A) pro Quadrat-        bezüglich einer möglichen Nutzung seines Gew-
meter am Tag, von 45 dB(A) pro Quadratmeter          erbegrundstückes geäußert hat.
nachts (22.00 - 7.00 Uhr) nicht überschreitet,       Vorerst wird davon ausgegangen, dass diese
sofern die Planzeichnung keine abweichenden          Äußerung, angesichts des bis dato fehlgeschla-
Schalleistungspegel für ein bestimmtes Flurstück     genen Zieles einer Umnutzung in ein Wohngrund-
vorsieht. Die Kennzeichnung erfolgt in diesem Fall   stück, eine reine Provokation darstellt.
gemäß A.6.16“ Gemäß der Bekanntmachung der           3. Mit der Begründung des Gemeinderatsbes-
Gemeinde Otterfing vom 21.11.2019 hat die Ge         chlusses vom 29.09.1998 und aufgrund Ihrer
meinde die Absicht, unter der Bezeichnung „2.        Ausführungen im Schreiben vom 19.06.2019
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 im ver-          erlauben wir uns hiermit, an die nach wie vor
einfachten Verfahren nach §§ 13, 2 Abs. 1 Satz 2     ausstehende Umsetzung des Gemeinderatsbes-
BauGB zu ändern.                                     chlusses vom 29.09.1998 zu erinnern.
Insoweit soll auf Grundlage des § 1 Abs. 6 Nr.       Danach soll der „flächenbezogene Schalleistung-
1 BauNVO die aus zwei Unterziffern (2.1 und          spegel auf 50 dB(A) pro Quadratmeter nachts fest-
2.2) bestehende Ziffer 2 der Festsetzungen um        gelegt“ werden.
die Ziffer 3 ergänzt werden, wonach „Vergnü-         Grundlage war hierfür die Stellungnahme der Un-
gungsstätten und Anlagen für sportliche, kirchli-    teren Immissionsschutzbehörde vom 18.09.1998,
che, kulturelle und soziale Zwecke hier unzulässig   die die Festlegung eines flächenbezogenen
(sind)“.                                             Schallleistungspegels auf 50 dB(A) pro Quadrat-
Zugleich hat die Gemeinde Otterfing in seiner        meter nahegelegt hat.
diesbezüglichen 67. Sitzung vom 19.11.2019 eine      Von daher ist es nunmehr angezeigt, die beschlos-
Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB bes-             sene Bebauungsplanänderung im Bebauungsplan
chlossen.                                            umzusetzen und die Ziffer 7.1 entsprechend ab-
Der Begründung der Planänderung ist grundsät-        zuändern.
zlich beizutreten, wenn auch Bordelle oder bor-      Nur ergänzend sei darauf hingewiesen, dass die 6.

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12                                                                                         Juni 2020
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesim-        TOP 3.4 Vorstellung der Kosten-
missionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum        schätzungen für das bestehende
Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26.08.1998           Sportzentrum (nur Information)
in der Fassung der Änderung vom 01.06.2017 in        Der Gemeinderat nimmt die Kostenschätzun-
Ziffer 6.1 von Immissionsrichtwerten in Gewerbe-     gen zur Kenntnis
gebieten von tags 65 dB(A) und nachts 50 dB(A)                                   zur Kenntnis genommen
ausgeht.
Die DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) geht
gemäß Ziffer 1.1 von schalltechni-schen Orienti-       TOP 3.5 Antrag auf Änd. BPL Nr. 37
erungswerten für die städtebauliche Planung bei      1. Antrag auf Planänderung
Gewerbegebieten (GE) von tags 65 und nachts          Der Gemeinderat beschließt auf Antrag der Firma
von 50 dB aus.                                       LTN die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37
Stellungnahme Gemeinde:                              „Gewerbegebiet neu“.
Die Festsetzungen von tags 65 dB(A) und nachts       Aufgrund der dem Gemeinderat vorgetragenen
50 dB(A) werden bei der nächsten Änderung mit        Bauwünsche bzw. Wünsche zur Umgestaltung
der Ergänzung zur Festsetzung 2.3 mit aufgenom-      des Grundstückes besteht für die Flurnummer
men.                                                 684/39 ein Regelungsbedarf der Gemeinde.
B Satzungs(änderungs)beschluss                       Die Planänderung beinhaltet dabei
Der Gemeinderat beschließt die 2. Änderung des       a)	die Aufnahme der beantragten Stellplätze, Zu-
Bebauungsplanes Nr. 30 „Pitzarweg“ gefertigt             fahrten und Bäume etc. in den Bebauungsplan
durch die Gemeinde Otterfing, in der Fassung         b)	die Änderung und Entfernung des separaten
vom 18.02.2020 sowie der Begründung gleichen             Nutzungsbereichs beim Lagergebäude (Haus-
Datums nach Maßgabe der zuvor beschlossenen              Nr. 5). Dort soll keine Tiefgarage und keine
Änderungen und Ergänzungen gemäß § 10 Abs. 1             Parkgarage errichtet werden. Das bestehende
BauGB als Satzung.                                       Gebäude soll leicht verlängert werden
Die Verwaltung wird beauftragt, die restlichen       c)	die Aufnahme der bestehenden und geplant-
Verfahrensschritte (Bekanntmachung etc.) ent-            en Gebäude (2 Garagen und anschließend ein
sprechend den Vorgaben des Baugesetzbuches               schmales Lagergebäude an der Westseite) in
durchzuführen.                                           den Bebauungsplan.
                                     Abstimmung:     Einzelheiten der Planänderung wie z. B. die genau-
                        Für 15 | Gegen 0 | Anw. 15   en Gebäudeabmessungen und -Höhen (First- und

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Juni 2020                                                                                            13
Gemeindeleben

Wandhöhen) einschließlich der Dachneigung, der                          Im beschleunigten Verfahren entfällt die Pflicht
Gebäudesituierung, vor allem der Zufahrtssit-                           zur Umweltprüfung. Zudem ist auch ein Ausgleich
uation und der Stellplatzausweisung sowie der                           nicht erforderlich.
Begrünung bedürfen dabei im Zuge der weiteren                           Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschrif-
Planung als Vorbereitung für den Planbilligungs-                        ten des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2
beschluss noch einer genaueren Prüfung und Vor-                         und Abs. 3 Satz 1 BauGB entsprechend.
lage durch den beauftragten Planer.                                     Das Verfahren soll die Bezeichnung „21. Änderung
Der dazu erforderliche Planbilligungsbeschluss                          des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet
soll, sofern möglich, in einer der kommenden                            neu“ erhalten.
Sitzungen erfolgen.                                                     Eine Flächennutzungsplanänderung ist im vorlieg-
Die Gemeinde beschließt weiterhin für die                               enden Fall nicht nötig, da es sich beim Planbere-
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37, das                                ich nach wie vor um ein Gewerbegebiet handelt.
beschleunigte Verfahren für Bebauungspläne                              und es trotz der Änderungen beim Gewerbegebiet
der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB anzu-                            bleibt.
wenden, nachdem die dort enthaltenen gesetzli-                          Die Planänderungskosten sind vom Antragsteller
chen Voraussetzungen vorliegen.                                         zu tragen (dies ist mit einem städtebaulichen Ver-
                                                                        trag zu regeln) und vor Planungsbeginn von der
Es handelt sich hier um eine Bebauung-
                                                                        Verwaltung z. B. über eine Bankbürgschaft oder in
splanänderung zur Nachverdichtung der Inne-
                                                                        anderer geeigneter Weise zu sichern.
nentwicklung (§ 13a Abs.1, Satz 1 BauGB).
                                                                        Die Verwaltung wird als nächsten Schritt beauf-
Mit der Planänderung wird vorwiegend dem Be-                            tragt, dem Gemeinderat einen Planentwurf zur
darf an Investitionen zur Erhaltung, Sicherung und                      Billigung für das anschließenden Verfahren vor-
Schaffung von Arbeitsplätzen in angemessener                            zulegen.
Weise Rechnung getragen.
                                                                        2. Formlose Bauvoranfrage zur Wiederherstel-
Die Planänderung soll zudem langfristig eine Er-                        lung des ursprünglichen Baurechts
weiterung des Betriebes und einen Ausbau des                            Für die Wiederherstellung des ursprünglich
Standortes Otterfing zu ermöglichen.                                    vorhandenen Baurechts zum Zeitpunkt der 18.
Die Fläche der beantragten Bebauung liegt                               Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 wird
deutlich unter dem für die Aufstellung erforderli-                      vom Gemeinderat eine Zustimmung in Aussicht
chen Schwellenwert des § 13a Abs.1 Satz 2 Nr. 1                         gestellt, um der Fa. LTN langfristig eine Erweiter-
BauGB von 20.000 m2 Grundfläche.                                        ung des Betriebes und einen Ausbau des Stan-

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14                                                                                                             Juni 2020
dortes Otterfing zu ermöglichen. Dies muss dann      Die Gemeinde verweist auf die Nichteinhaltung
im Rahmen einer entsprechenden Bebauung-             der Abstandsflächen für den Doppelcarport an
splanänderung erfolgen.                              der Nordgrenze der Fl.Nr. 117/3 und die dafür
Das bislang im Bebauungsplan Nr. 37 gerege-          erforderliche aber fehlende Abstandsflächenüber-
lte Bauvolumen darf dabei nicht überschritten        nahme.
werden.                                              Das LRA wird weiterhin ersucht, die genehmigte
3. Aufhebung der 19.Änderung des Bebauung-           Nutzung des Gebäudebestandes zu prüfen.
splanes Nr. 37 „Gewerbegebiet neu“                   Die fehlenden Vermaßungen in den Planunter-
Der Gemeinderat beschließt, den Beschluss zur        lagen (Breite CP u. Innenaufteilung Anbau) sind
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 „Gew-            zudem nachzuholen.
erbegebiet neu“ vom 24.07.2018 zur Schaf-            Auf die fehlenden Nachbarunterschriften für die
fung eines Parkhauses mit Tiefgarage auf Fl.Nr.      Flurnummern 112 sowie 114/4 wird hingewiesen.
                                                                                              Abstimmung:
684/39 aufzuheben, da diese Änderung durch                             Für 14 | Gegen 0 | Anw. 15 | Bef. 1
den neuen Änderungsbeschluss vom 14.04.2020             Das Mitglied Jakob Eglseder hat nach Art. 49 Abs. 1
nicht mehr erforderlich ist.                             Gemeindeordnung als Nachbar nicht an Bera-tung
                                     Abstimmung:          und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt
                        Für 15 | Gegen 0 | Anw. 15                                          teilgenommen.
 TOP 3.6 Bauantrag zum Abriss eines                   TOP 3.7 Bauantrag auf Nutzungsänderung
 Holzschuppens, Anbau einer Doppel-                    eines ehemaligen landwirtschaftlichen
 garage und Erweiterung einer Wohnein-                Stalles in eine Schreinerwerkstatt und
 heit auf Fl.Nr: 117/3, Palnkamer Straße              Anbau einer Absauganlage auf Fl.Nr.
 17 in Otterfing                                      2282, Wettlkam 79 in Otterfing
Dem Bauantrag wird gemäß § 36 Abs.1 BauGB            Dem Bauantrag wird gemäß § 36 Abs.1 i.V.m. §
i.V.m. § 34 Abs.1 BauGB nach Maßgabe der             34 BauGB nach Maßgabe der Planzeichnungen
Planunterlagen vom 05.03.2020 zugestimmt.            vom 17.02.2020 zugestimmt.
Im Zusammenhang mit dem vorliegenden                 Das Landratsamt wird noch gebeten die Stell-
Bauantrag wird das Landratsamt gebeten, den          platzberechnung zu prüfen.
Gebäudebestand auf der Fl.Nr. 117/4 auf die An-      In diesem Zusammenhang wird angeregt, dass
zahl und Situierung der Wohneinheiten zu prüfen,     der Bauantragsteller im Bedarfsfall eine Be-
nachdem sich dies auf die Anzahl der benötigten      triebsbeschreibung als Grundlage für die Stell-
Stellplätze insgesamt auswirken könnte.              platzberechnung vorlegt.

Juni 2020                                                                                               15
Aus dem Rathaus

Weiterhin wird das LRA gebeten, die Vorlage         Dem Bauantrag wird gemäß § 36 Abs. 1 i.V.
eines Freiflächenplanes prüfen, nachdem sich        mit § 30 Abs.1 BauGB nach Maßgabe der
mit der Nutzungsänderung auch eine Änderung         Planunterlagen vom 19.02.2020 nur unter der
der Außenanlagensituation ergibt.                   Maßgabe zugestimmt, dass die Festsetzun-
Hinsichtlich der Löschwasserversorgung vor          gen des Bebauungsplanes Nr. 25 „Berghamer
Ort ist dem LRA im Zuge der Brandschutzprü-         Straße“ vollumfänglich eingehalten werden und
fung ein Nachweis vorzulegen.                       die für die Nutzungsänderung benötigten Stell-
                                    Abstimmung:     plätze ausreichend nachgewiesen werden.
                       Für 15 | Gegen 0 | Anw. 15
                                                    Die Zustimmung des Gemeinderates erstreckt
  TOP 3.8 Bauantrag zu Umbau, Sani-                 sich jedoch nicht auf die geplanten Stellplätze
  erung und Erweiterung eines EFH                   1 – 6 im Süden des Gebäudes, welche im Wid-
  auf Fl.Nr.746/22, Nordring 2 in                   erspruch zu den Festsetzungen des Bebauung-
  Otterfing                                         splanes Nr. 25 „Berghamer Straße“ stehen.
Dem Bauantrag wird gemäß § 36 Abs.1 i.V.m. §        Eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird
34 As.1 BauGB nach Maßgabe der Planunterlagen       wegen Verletzung von den Grundzügen der
vom 12.02.2020 und 11.03.2020 zugestimmt.           Planung ausgeschlossen.
Das Landratsamt wird gebeten, die Dachneigung       Das gleiche gilt für die ohne Genehmigung er-
nochmals zu prüfen.                                 richtete Lärmschutzwand auf dem Grundstück,
Auf die fehlenden Nachbarunterschriften für die     welche nicht den Festsetzungen des Bebauung-
Flurnummern 746/14 und 746/21 wird hinge-           splanes entspricht.
wiesen.                                             Das Landratsamt Miesbach wird hier im Wege
                                    Abstimmung:     der Bauaufsicht um Beseitigung der Lärmschut-
                       Für 15 | Gegen 0 | Anw. 15   zwand ersucht.
 TOP 3.9 Bauantrag zur Umnutzung von                Das Landratsamt wird zudem vor Erteilung der
                                                    Baugenehmigung ausdrücklich gebeten, die Sa-
 Ladenlokalen in bestehenden Wohn- und
                                                    chlage vor Ort nochmals genauestens zu prüfen
 Geschäftshaus in 2 Wohnungen auf den
                                                    und die Gemeinde vom Ergebnis zu benachrich-
 Fl.Nrn. 6/7 und 6/2                                tigen.

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Es wird noch darauf hingewiesen, dass sämtli-          (§ 13a Abs. 2, Nr. 3 BauGB), welche der Ver-
che Nachbarunterschriften (Fl.Nrn. 6, 726,             sorgung der Bevölkerung mit Wohnraum dient.
6/13, 84/4, 6/2, 1/3) fehlen.                          Der Gemeinderat beschließt daher, für die
                                       Abstimmung:     Änderung das beschleunigte Verfahren gemäß
                          Für 15 | Gegen 0 | Anw. 15   § 13 a BauGB anzuwenden, nachdem die dafür
  TOP 3.10 Vorbescheidsantrag auf Neubau               erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen in
  eines Zweifamilienhauses auf Fl.Nr.339/4,            diesem Fall vorliegen.
  Am Steigacker                                        Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschrif-
Dem Vorbescheidsantrag wird gemäß § 36 Abs.1           ten des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2
BauGB i.V.m. § 34 BauGB nach Maßgabe der               und Abs. 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Von der
Planunterlagen vom 27.02.2020 zugestimmt.              frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1
                                       Abstimmung:     BauGB und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili-
                          Für 15 | Gegen 0 | Anw. 15   gung nach § 3 Abs.1 BauGB kann abgesehen
                                                       werden. Es ist jedoch § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB
 TOP 3.11 Bauvorhaben im Bereich der
                                                       zu beachten.
 Flurnummer 1831/5
                                                       Im beschleunigten Verfahren entfällt die Pflicht
 TOP 3.11.1 Aufstellung eines Bebauungs-               zur Umweltprüfung. Zudem ist auch ein Ausgleich
 planes für die Flurnummer 1831/5 an der               nicht erforderlich.
 Palnkamer Straße                                      Die Planaufstellung dient vorwiegend einer städte-
Der Gemeinderat beschließt für die Fl.Nr. 1831/5       baulichen Verbesserung der Grundstückssitu-
die Aufstellung eines Bebauungsplanes.                 ation im Hinblick auf die mit dem beantragten
Der Aufstellungsbereich bezieht sich vorerst nur auf   Bauvorhaben verbundene Stellplatzausweisung
die Fl.Nr. 1831/5, kann aber in Zuge der Bauleit-      im Bereich der o.g. Flurnummer durch die Über-
planung jederzeit noch erweitert werden und wird,      planung mit einer ausreichend großen Tiefgarage.
wie im beiliegenden Lageplan schwarz umrandet          Ziel der Planung ist es, im Zusammenhang mit der
gekennzeichnet (siehe Anlage), festgelegt.             auf Fl.Nr. 1831/5 vorgesehenen bzw. möglichen
Es handelt sich um eine Bebauungsplanaufstel-          Bebauung hier keine „Parkplatzwüste“ entstehen
lung zur Nachverdichtung der Innenentwicklung          zu lassen und trotzdem die für eine Bebauung

Juni 2020                                                                                              17
Aus dem Rathaus

des Grundstückes erforderlichen Stellplätze in      den Darstellungen des Flächennutzungsplanes
ausreichender Anzahl auf das Grundstück zu bes-     abweicht, aufzustellen, bevor der Flächennutzu-
chränken.                                           ngsplan geändert oder ergänzt ist. Die geordnete
Der Gemeinderat nimmt hierbei ausdrücklich          städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebi-
Bezug auf seinen Beschluss vom 24.07.2018,          etes wird mit dieser Planung nicht beeinträchtigt
wonach er seine Zustimmung für die Aufstellung      und der Flächennutzungsplan wird anschließend
eines Bebauungsplanes zum Neubau von drei           in einem späteren Verfahren im Wege der Berich-
Wohnhäusern mit Tiefgarage für eine Variante 2      tigung angepasst (§ 13a Abs. 2 Nr. 2 HS 2 und 3
auf Fl.Nr. 1831/5 in Aussicht gestellt hatte. Die   BauGB).
planerischen Zielvorstellungen in dieser Variante   Die Verwaltung wird als nächsten Schritt beauf-
sind (vor allem städtebauliche) Grundlage für den   tragt, dem Gemeinderat nach Erledigung und
Aufstellungsbeschluss.                              Abarbeitung aller vorgenannten Punkte einen
Mit der Planaufstellung wird dem örtlichen Wohn-    Planvorentwurf zur Billigung für das anschließende
raumbedarf in angemessener Weise Rechnung           Verfahren vorzulegen.
getragen.                                           Das Verfahren erhält die Bezeichnung „Bebauungs-
                                                    plan Nr. 52 „Palnkamer Straße nordwestlich“.
Nähere Einzelheiten der Planung, wie z. B. ggf.
                                                                                          Abstimmung:
die Zahl der Wohneinheiten, die Gebäudeab-                                   Für 15 | Gegen 0 | Anw. 15
messungen, die Positionierung der Baugrenzen,
die Stellplatzausweisung und die Freiflächen-         TOP 3.11.2 Bauantrag Neubau MFH mit TG
gestaltung sowie die Erschließung auf dem Grund       Umbau GE in MFH, Erhalten best. GE mit
stück bedürfen im Zuge der Planaufstellung ins-       Bürofläche Palnk. Str. 18
besondere auch unter den Vorgaben des Immis-        Dem Bauantrag wird gemäß § 36 Abs.1 i.V.m.
sionsschutzes allerdings noch einer genaueren       § 34 As.1 BauGB nach Maßgabe der Planunter-
Prüfung.                                            lagen vom 02.02.2020 nur unter der Voraus-
Im Flächennutzungsplan ist der Bereich der Fl.Nr.   setzung zugestimmt, dass eine Einfügung
1831/5 als MI (Mischgebiet) gekennzeichnet; das     gemäß § 34 BauGB vorliegt.
zu überplanende Grundstück liegt inzwischen         Weiterhin wird das LRA ausdrücklich gebeten,
aber vorwiegend in einem WA.                        die Einfügung für den nördlichen Baukörper
Unter Bezugnahme auf das beschleunigte Ver-         gemäß § 34 BauGB unter Bezugnahme auf die
fahren nach § 13a wird daher von der Möglich-       genehmigten Planunterlagen von 1984 und vor
keit gemäß § 13a Abs. 2 Nr.2, Halbsatz 1 BauGB      allem mit Berücksichtigung der Höhensituation
Gebrauch gemacht, den Bebauungsplan, der von        auch vor Ort zu prüfen.

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Zudem werden angesichts der bisherigen Stell-        die 17 Kommunen des Landkreises Miesbach
platzsituation im Umfeld des Baugrundstückes         jährlich an der Finanzierung der vhs Oberland
zusätzliche oberirdische Besucherstellplätze         e. V. mit einem solidarischen Mitgliedsbeitrag
gefordert.                                           von € 1,00/Einwohner beteiligen.
Die im Freiflächenplan dargestellte Zufahrt zum                                          Abstimmung:
Hinterliegergrundstück des Anwesens Fl.Nr.                                  Für 15 | Gegen 0 | Anw. 15
1831/7 ist möglicherwiese zu schmal vorgese-
hen und sollte überarbeitet werden. Außerdem           TOP 5 Parkzone Palnkamer Straße sowie
wurden hierfür keine Dienstbarkeiten mit dem           Bereich Palnkam
BA vorgelegt.                                        Der Gemeinderat beschließt den Entwurf ei-
Des Weiteren fehlen die Abstandsflächenüber-         ner Parkzone in der vom Ingenieurbüro Kárpá-
nahmen für die Flurnummern 1831/7 und 1835           ty vorgelegten Fassung. Die Verwaltung wird
und sind nachzureichen.                              beauftragt, die Kennzeichnung und Beschil-
Auf die fehlenden Nachbarunterschriften für die      derung zu beauftragen.
Flurnummern 1831/7, 1835, 1831/2, 1832/1,            Für den Bereich Palnkam soll der Verkehrs-
1832/4, 1120 und 110/1 wird hingewiesen.             ausschuss noch einmal eine Möglichkeit der
                                     Abstimmung:     Parkzone prüfen.
                        Für 15 | Gegen 0 | Anw. 15                                       Abstimmung:
                                                                            Für 15 | Gegen 0 | Anw. 15
  TOP 4 Verschmelzung der VHS-Vereine
  auf den Verein Holzkirchen-Otterfing
  TOP 4.1 Verschmelzung vhs Oberland e. V.
Das im Kreisverband der Volkshochschulen
im Landkreis Miesbach eingetragener Verein
stimmberechtigte kommunale Mitglied Gemein-
de Otterfing – vertreten durch den 1. Bürger-
meister / 2. Bürgermeister oder eines sons-
tigen Vertretungsberechtigten – wird bei der
außerordentlichen Mitgliederversammlung des
Kreisverband der Volkshochschulen im Land-
kreis Miesbach eingetragener Verein durch den
Gemeinderat ermächtigt, der Verschmelzung
auf die vhs Holzkirchen-Otterfing e. V. (künftig
vhs Oberland e. V.) zuzustimmen.
                                     Abstimmung:
                        Für 15 | Gegen 0 | Anw. 15

 TOP 4.2 Zukünftige Finanzierung durch
 solidarischen Mitgliedsbeitrag
Der Gemeinderat stimmt ferner der in der
Satzung der vhs Oberland e. V. vorgesehenen
Bei-tragsordnung (Anlage zum Verschmelzu-
ngsvertrag, beurkundet zu Urkunde des Notars
Philipp Hruschka in Miesbach vom [???:», URNr.
H [???:»/2020 zu. Darin ist festgelegt, dass sich

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Aus dem Rathaus

 TOP 6 Verschiedenes, Wünsche und                  Näherinnen aus den diversen Ortsvereinen
 Anfragen                                          informiert. Außerdem wird durch die Gemein-
Der Erste Bürgermeister informiert zu folgen-      dewebseite sowie über Instagram ein Aufruf zur
den Themen:                                        Mithilfe gestartet.

Corona Entwicklung in Otterfing und im             Reparaturen Grundschule Otterfing
Landkreis                                          Die Bohrungen an der Westseite der Schule
Die neuesten Fallzahlen des Landkreises weis-      sind fertig gestellt. Das Ergebnis ist sehr zu-
en zum heutigen Zeitpunkt in Otterfing 7 positiv   friedenstellend und wird vermutlich die noch
getestete Personen sowie 8 gesundete Perso-        geplanten ausstehenden, relativ kostspieligen
nen auf. Im Landkreis sind insgesamt noch 217      Reparaturen positiv beeinflussen.
Personen positiv getestet und 251 Personen als
gesundet gelistet.                                 Abschließend dankt Herr Eglseder den ausschei-
                                                   denden Gemeinderäten Katharina Kirmayr, Fer-
Material für Atemschutzmasken bald in              dinand Höchstetter, Max Klaus sowie Karl Ein-
Otterfing                                          wanger für ihre Gemeinderatstätigkeit und ve-
Der AK Soziales erhält am 15.04.2020 Materi-       rabschiedet sich als Erster Bürgermeister vom
al für 500 Atemschutzmasken, die in Otterfing      Gemeinderat.
genäht werden sollen. Herr Doll, AK Soziales,
hat bereits eine Gruppe von ehrenamtlichen         Ende der öffentlichen Sitzung 21:15 Uhr

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Verwaltung informiert

                         Rathaus geschlossen
             Das Otterfinger Rathaus ist an folgendem Tag ganztags geschlossen:
                              Freitag, 12.06.2020 (Brückentag)
                  Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um ihr Verständnis.

  Rathaus Otterfing für den Publikumsverkehr
      nach Terminvereinbarung geöffnet
  In diesen besonderen Zeiten steht die Gemeindeverwaltung weiterhin für alle Bürgeranfragen
                               gerne telefonisch zur Verfügung.
      Bei persönlichen Vorsprachen bitten wir um vorherige Terminvereinbarung unter
                  Tel. 08024 – 9063 0 oder E-Mail gemeinde@otterfing.de.
                                         Bürozeiten
                             Montag-Freitag      08:30-12:00 Uhr
                             Donnerstag          14:00-18:00 Uhr
                     Vielen Dank für Ihr Verständnis & bleiben Sie gesund!
                                   Ihre Gemeindeverwaltung

                     Termine für Fälligkeit der
                     Wasser + Kanalgebühren
    Mit unserer vorsorglichen Erinnerung möchten wir Ihnen unangenehme Überraschungen
   ersparen. Bitte notieren Sie folgende Termine für die Zahlung der Wasser + Kanalgebühren
                                        22.6.2020
     Falls Sie einen Abbuchungsauftrag erteilt haben, bitten wir darum, auf Ihrem Konto für
                              ausreichende Deckung zu sorgen.
  Zur Vermeidung von Mahngebühren bitten wir ggf. um Erteilung eines SEPA-Lastschriftman-
       dats (Einzugsermächtigung). Vordrucke hierfür erhalten Sie in der Gemeindekasse.

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ViVo

                       Vorläufige Öffnungszeiten
                der Wertstoffhöfe im Landkreis Miesbach
                          ab 11.5.2020 (Bayrischzell ab 9.5.)
       Bad Wiessee                Holzkirchen               Schliersee
       Rohbognerweg 17            Thanner Straße            Bahnhofstraße15a
       Mi         12.00 - 18.00   Mo, Fr     8.00 - 12.00   Mo           8.00 - 12.00
       Do          7.00 - 12.30   Mo        13.00 - 17.00   Mi          15.00 - 18.00
       Sa          7.00 - 13.00   Fr        13.00 - 18.00   Fr          13.00 - 17.00
                                                            Sa           9.00 - 13.00
       Bayrischzell               Irschenberg
       Alpenstraße 68             An der Kläranlage         Valley
                                                            Am Höllgraben 2
       Sa          8.00 - 13.00   Sa         9.00 - 12.00
                                                            Sa            9.00 - 13.00
       Fischbachau                Kreuth
       Sandbichl 31a              Im Steinbruch 4           Wall
                                                            Lehner 1
       Mi, Fr     13.00 - 18.00   Mi, Fr    13.00 - 18.00
                                  Fr         8.00 - 12.00   Di          13.00 - 16.30
                                                            Fr          13.00 - 17.00
       Gmund                                                Sa           8.00 - 13.00
       Finsterwalder Straße 32    Miesbach
                                  Birkenstraße 46
       Mo, Fr      9.00 - 12.00                             Warngau
       Fr         15.00 - 18.00   Di - Do    8.00 - 17.00   :HUWVWRႇKRILP
                                  Fr         8.00 - 18.00   :HUWVWRႇ]HQWUXP
                                  Sa         8.00 - 13.00
       +DXVHUG|UÀ                                           Valleyer Straße 60
       Moosrainerweg 35                                     Di - Fr       8.00 - 16.30
                                  Neuhaus                   Sa            8.00 - 13.00
       Mo, Fr     14.00 - 18.00   Wendelsteinstraße 8
       Di         14.00 - 19.00
       Mi          8.00 - 12.00   Do, Sa     8.00 - 13.00   Weyarn
                  14.00 - 18.00                             Brucker Feld 1
       Sa          7.30 - 13.00   2WWHU¿QJ                  Mo           8.00 - 12.00
                                  Argeter Weg 17            Fr          14.00 - 18.00
       Hausham                    Mi, Fr     9.00 - 12.00
       Kompostieranlage                     13.00 - 18.00
       Am Brenten
       Mo - Fr     8.00 - 16.30   Rottach-Egern
       Sa          8.00 - 13.00   Feichterweg 6             VIVO KU, Valleyer Straße 60
                                                            83627 Warngau
                                  Mo, Do     8.00 - 12.00   Tel 08024 9038-0
                                            13.00 - 18.00   www.vivowarngau.de

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KU

 Mobile Problemmüllsammlung
 Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Säuren, Laugen (auch Reinigungs- und
 Waschmittel), Quecksilber sowie Labor- und Fotochemikalien sind besonders gefährliche Problem-
 stoffe, die aus Sicherheitsgründen ausschließlich bei der mobilen Problemmüllsammlung und jeden
 Mittwochnachmittag von 13.00 – 16.30 Uhr im Wertstoffzentrum Warngau angenommen werden.
 Wann findet die Mobile Problemmüllsammlung in den Gemeinden statt?
 Standorte des Problemmüll-Mobils sind die Wertstoffhöfe, in Tegernsee das Gymnasium.
 Bad Wiessee     16.05.,     13.00 – 13.45         Kreuth           16.05.,    8.00 – 8.45
 Bayrischzell    22.05.,     14.15 – 15.00         Miesbach         23.05.,    9.15 – 10.00
 Fischbachau     22.05.,     15.30 – 16.15         Otterfing        15.05.,    15.30 – 16.15
 Gmund           16.05.,     11.45 – 12.30         Rottach-Egern    16.05.,    9.15 – 10.00
 Hauserdörfl     15.05.,     13.00 – 13.45         Schliersee       22.05.,    13.00 – 13.45
 Hausham         23.05.,     8.00 – 8.45           Tegernsee        16.05.,    10.30 – 11.15
 Holzkirchen     15.05.,     14.15 – 15.00         Valley           23.05.,    13.00 – 13.45
 Irschenberg     23.05.,     10.30 – 11.15         Weyarn           23.05.,    11.45 – 12.30
 Was ist wichtig bei Transport und Anlieferung?
 •	Bitte beachten Sie den derzeit vorgeschriebenen Sicherheitsabstand (1,5 bis 2 m).
 •	Sortieren Sie Ihre Problemabfälle bereits zuhause vor, um längere Wartezeiten am Problem-
    müllmobil zu vermeiden.
 •	Problemstoffe nie unbewacht abstellen, sondern persönlich dem für die Sammlung zuständi-
    gen Personal übergeben.
 •	Problemstoffe keinesfalls vermischen, Chemikalien können miteinander reagieren und Verätzun-
    gen, Verbrennungen sowie Vergiftungen verursachen.
 •	Hände und Augen durch geeignete Handschuhe und Schutzbrille schützen.
 •	Keine Geruchsproben! Einatmen von Chemikalien kann die Atemwege verätzen.
 •	Problemstoffe niemals in Getränkeflaschen füllen, immer in dichten, verschlossenen Behältern
    transportieren und während des Transports in Auffangbehälter stellen. Vor Umkippen oder Aus-
    laufen sichern.
 •	Rückgabe möglichst originalverpackt, Produktinformationen finden sich auf den Verpackungen.

       VIVO Kommunalunternehmen für Abfall-Vermeidung, Information und Verwertung im Oberland
               Valleyer Straße 60 – 83627 Warngau, Tel. 0 80 24 / 90 38 - 0, Fax - 40,
                    E-Mail: info@vivowarngau.de, Internet: www.vivowarngau.de

Juni 2020                                                                                          23
ViVo

                     KU

 Problemmüllannahme wieder geöffnet
 Ab Mittwoch, 06.05.2020 ist die Problemmüllannahme für besonders gefährliche Problemstoffe im
 Wertstoffzentrum Warngau wieder von 13.00 – 16.30 geöffnet.
 Nach behördlichen Vorgaben darf auch die Problemmüllannahme derzeit wegen der Corona-Pande-
 mie nur unter strikter Beachtung von Hygieneaspekten betrieben werden.
 Um vor allem einen ausreichenden Sicherheitsabstand von 1,5 bis 2 m unter den Anwesenden zu
 gewährleisten, ist eine Zugangsbeschränkung der Benutzer erforderlich.
 Es dürfen maximal 2 Personen gleichzeitig bei der Annahme von Problemstoffen anwesend sein.
 Da die Beschränkungen zu Wartezeiten führen können, bittet das VIVO KU darum, nur in dringenden
 Entsorgungsfällen die Problemmüllannahme zu nutzen und eine Vorsortierung der Problemstoffe
 vorzunehmen.
 Die Annahme größerer, gewerblicher Mengen muss vorab mit der Abfallberatung des VIVO KU unter
 Tel 08024 9038-86 vereinbart werden.

 Wertstoffhöfe und Flohmarkt im Wertstoff-
 zentrum Warngau öffnen wieder
 Ab Montag, 11.05.2020 sind die Wertstoffhöfe im Landkreis Miesbach wieder geöffnet, bereits ab
 09.05.2020 öffnet der Wertstoffhof in Bayrischzell. Mit den bereits in der Vergangenheit geöffneten
 Höfen ergibt sich folgende Übersicht:
 Bad Wiessee: Mi 12.00 – 18.00; Do 7.00 – 12.30; Sa 7.00 – 13.00
 Bayrischzell: Sa 8.00 – 13.00
 Fischbachau: Mi, Fr 13.00 – 18.00
 Gmund:        Mo 9.00 – 12.00; Fr 9.00 – 12.00 / 15.00 – 18.00
 Hauserdörfl:	Mo, Fr 14.00 – 18.00; Di 14.00 – 19.00; Mi 8.00 – 12.00 / 14.00 – 18.00;
               Sa 7.30 – 13.00
 Hausham:      Der Wertstoffhof ist geschlossen. Entsorgungsmöglichkeiten an der Kompostier-
               anlage am Brenten, Mo – Fr 8.00 – 16.30; Sa 8.00 – 13.00
 Holzkirchen: Mo 8.00 – 12.00 / 13.00 – 17.00; Fr 8.00 – 12.00 / 13.00 – 18.00
 Irschenberg: Sa 9.00 – 12.00
 Kreuth:       Mi 13.00 – 18.00; Fr 8.00 – 12.00 / 13.00 – 18.00
       VIVO Kommunalunternehmen für Abfall-Vermeidung, Information und Verwertung im Oberland
               Valleyer Straße 60 – 83627 Warngau, Tel. 0 80 24 / 90 38 - 0, Fax - 40,
                    E-Mail: info@vivowarngau.de, Internet: www.vivowarngau.de

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