INFORMATIONSBRIEF Aktuelles zu Steuern und Recht - JANUAR 2017 - HRB & Partner Steuerberater
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INFORMATIONSBRIEF Aktuelles zu Steuern und Recht JANUAR 2017 Editorial Ob Elektroautos einen schnellen Durchbruch im Markt erle- Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse sind eine wahre ben, hängt noch von viel mehr ab, als von üppigen staatli- Fundgrube zum Steuersparen. Das Bundesfinanzministeri- chen Subventionen. Wer jetzt einsteigt, kann zumindest um hat den Rahmen dafür erstaunlich ausgeweitet. vom reichen Geldsegen profitieren. Wer 2013 eine Darlehensgebühr bei der Bausparkasse ge- Essengehen mit Geschäftsfreunden – das war schon in der zahlt hat, sollte sich mit seiner Rückforderung beeilen, denn Antike ein Türöffner für lukrative Verträge. Selbstverständ- zum Jahreswechsel verjährt der Rückzahlungsanspruch für lich kann auch der Fiskus dafür herhalten, wie ein aktuelles Verträge. Urteil des BFH zeigt. Bund und Länder streiten sich zur Zeit um eine Grundsteu- Mit freundlichen Grüßen erreform. Grund sind veraltete Bewertungsregeln. Sicher ist jetzt schon: Es wird teurer. FÜR UNTERNEHMER Elektrofahrzeugen und schnellerem Ausbau der Ladeinfra- struktur beitragen soll. Weitere Steuervorteile für Elektroautos Die steuerliche Förderung von Elektromobilität ist ein Zehn Jahre steuerfrei wichtiger Beitrag, um klimaschädliche CO2-Emissionen Deshalb spart auch, wer sich ein Elektroauto neu zulegt: zu senken. Die bisher geltende fünfjährige Steuerbefrei- Es ist ab der Erstzulassung zehn Jahre lang von der Kraft- ung bei erstmaliger Zulassung eines Elektroautos wird fahrzeugsteuer befreit, auch dies ist eine Neuregelung. auf zehn Jahre verlängert. Das entsprechende Gesetz ist Das neue Gesetz ist Bestandteil des Maßnahmenpakets am 1 7. November in Kraft getreten. der Bundesregierung zur Förderung der Elektromobilität, auf das sich die Spitzen der Fraktionen Ende April geeinigt hatten. Der Bund fördert lokale E-Mobilitätskonzepte Wer sein Elektroauto im Betrieb des Arbeitgebers aufla- den darf, kann sich künftig freuen: Dieser Vorteil ist für ihn Bundesamt für Wirtschaft zahlt Prämie aus steuerfrei. Auch wenn hier Stromkosten gespart werden, Seit Juli 201 6 können Käufer von Elektroautos eine Prä- die „Tankfüllung“ wird nicht als geldwerter Vorteil versteu- mie beantragen. Sie erhalten einen Betrag von 4.000 EUR ert, anders als bei anderen Arbeitgeber-Vergünstigungen, für rein elektrische Fahrzeuge und von 3.000 EUR für etwa Dienstwagen oder Essensgutscheinen. Auch Arbeit- Plug-in-Hybride. Bund und Industrie tragen jeweils die geber profitieren: Sie können über die Lohnsteuer den Hälfte des Zuschusses. Zuständig ist das Bundesamt für Aufbau von Ladestationen auf ihrem Betriebsgelände be- Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Es wird den Bonus zuschussen lassen. Die Regelungen sind Teil eines auszahlen. Die Anträge können online beim Bafa gestellt Marktanreizprogramms, das zu größerem Absatz von werden. Das Amt vergibt die Förderung solange bis die SEITE 1
INFORMATIONSBRIEF Aktuelles zu Steuern und Recht JANUAR 2017 Bundesmittel von 600 Mio. EUR aufgebraucht sind. Das dung zu einer Segelregatta oder Jagdgesellschaft ver- Programm läuft spätestens 201 9 aus. gleichbar sind. Quelle: PM BFH Mehr Ladestationen für Elektroautos Die Förderrichtlinie zur Ladeinfrastruktur für Elektrofahr- zeuge in Deutschland ist gleichfalls in Arbeit. Mit dem Gesetzgebung – Änderung des Arbeit- Programm will die Bundesregierung den Aufbau eines flä- nehmerüberlassungsgesetzes chendeckenden Netzes von Schnelllade- und Normalla- destationen fördern. 300 Mio. EUR stellt sie dafür von Der Bundesrat hat am 25. November 201 6 die vom Bun- 201 7 bis 2020 bereit. Die Bundesanstalt für Verwaltungs- destag bereits beschlossenen Änderungen im Arbeitneh- dienstleistungen wird das Programm verwalten. Die Mittel merüberlassungsgesetz gebilligt. Damit erhalten rund für die Maßnahmen des Paketes sollen aus dem Sonder- eine Mio. Beschäftigte in der Leiharbeit in Deutschland vermögen „Energie- und Klimafonds“ bereitgestellt wer- bessere Rechte. den. Ab April nächsten Jahres gilt eine Höchstüberlassungs- Quelle: PM Bundesregierung, 21 . November 201 6 dauer für Leiharbeiter/-innen. Sie müssen dann nach 1 8 Monaten fest in einen Betrieb übernommen werden, wenn sie weiterhin dort arbeiten sollen. Andernfalls hat BFH: Kein Abzugsverbot bei der Einla- der Verleiher sie abzuziehen – es sei denn, die Tarifpart- dung von Geschäftsfreunden ner einigen sich im Tarifvertrag auf eine längere Überlas- Betriebsausgaben für die Bewirtung und Unterhaltung sung. Außerdem gilt auch in der Leiharbeit künftig der von Geschäftsfreunden im Rahmen eines Gartenfests fal- Grundsatz: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Anspruch auf len nicht zwingend unter das Abzugsverbot nach § 4 Abs. den gleichen Lohn wie die Mitarbeiter aus der Stammbe- 5 Satz 1 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG), legschaft haben Ausgeliehene, wenn sie neun Monate in wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil (VIII R 26/1 4) ein und demselben Entleihbetrieb gearbeitet haben. Auch entschieden hat. hier sind über Branchen-Zusatzverträge Ausnahmen möglich: Die Betroffenen müssen dann stufenweise, spä- § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG erfasst neben im Gesetz testens jedoch nach 1 5 Monaten das gleiche Arbeitsent- ausdrücklich genannten Regelbeispielen, wie Aufwen- gelt bekommen. dungen für Jagd oder Fischerei, für Segel- oder Motor- Der Einsatz von Leiharbeiter/-innen als Streikbrecher wird jachten, auch Aufwendungen für „ähnliche Zwecke“. Das mit dem Gesetz verboten. Allerdings dürfen sie in einem Abzugsverbot soll Steuergerechtigkeit verwirklichen. Es bestreikten Betrieb arbeiten, wenn sie keine Tätigkeit von erfasst auch Aufwendungen, die ausschließlich der Un- streikenden Beschäftigten ausführen. Um zu verhindern, terhaltung und Bewirtung der Geschäftsfreunde dienen. dass Leiharbeit missbräuchlich über Werkverträge verlän- Im Streitfall hatte eine Rechtsanwaltskanzlei in mehreren gert wird, muss eine Arbeitnehmerüberlassung offenge- Jahren sogenannte „Herrenabende“ im Garten des legt werden. Indem das Gesetz klar definiert, wer Wohngrundstücks des namensgebenden Partners veran- Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer ist, entsteht mehr staltet, bei denen jeweils bis zu 358 Gäste für Gesamt- Rechtssicherheit bei der Abgrenzung von abhängiger und kosten zwischen 20.500 EUR und 22.800 EUR selbstständiger Tätigkeit. Darüber hinaus sollen die Be- unterhalten und bewirtet wurden. Das Finanzgericht (FG) triebsräte über den Einsatz von Leiharbeit und Werkver- hatte das Abzugsverbot bejaht, weil die Veranstaltungen trägen unterrichtet werden. „Eventcharakter“ gehabt hätten, ein geschlossener Teil- Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unter- nehmerkreis vorgelegen habe und die Gäste sich durch schrift zugeleitet und kann danach im Bundesgesetzblatt die Einladung in ihrer wirtschaftlichen und gesellschaftli- verkündet werden. Es soll zum 01 . April 201 7 in Kraft tre- chen Stellung bestätigt fühlen durften. Dies hielt der BFH ten. nicht für ausreichend. Nach dem Urteil des BFH muss sich aus der Veranstaltung und ihrer Durchführung erge- Quelle: Plenum KOMPAKT ben, dass Aufwendungen für eine überflüssige und unan- gemessene Unterhaltung und Repräsentation getragen FÜR HEILBERUFE werden. Die bloße Annahme eines Eventcharakters reicht hierfür nicht aus, da die unter das Abzugsverbot fallenden Aufwendungen für „ähnliche Zwecke“ wie bei den Regel- Selbst getragene Krankheitskosten sind beispielen „unüblich“ sein müssen. Dies kann aufgrund keine Sonderausgaben eines besonderen Ortes der Veranstaltung oder der Art Vereinbart ein Steuerpflichtiger mit einem privaten Kran- und Weise der Unterhaltung der Gäste der Fall sein. Der kenversicherungsunternehmen einen Selbstbehalt, kön- BFH hat im Streitfall das Urteil des FG aufgehoben und nen die deswegen von ihm zu tragenden die Sache zurückverwiesen. Das FG hat im zweiten Krankheitskosten nicht als Sonderausgaben gemäß § 1 0 Rechtsgang zu prüfen, ob die Art und Durchführung der Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a des Einkommensteuerge- „Herrenabende“ den Schluss zulässt, dass diese sich von setzes (EStG) abgezogen werden, wie der Bundesfinanz- „gewöhnlichen Gartenfesten“ abheben und mit der Einla- hof (BFH) entschieden hat. SEITE 2
INFORMATIONSBRIEF Aktuelles zu Steuern und Recht JANUAR 2017 Im Urteilsfall hatte der Kläger für sich und seine Töchter Hintergrund: einen Krankenversicherungsschutz vereinbart, für den er Grund für die Reform ist eine mittlerweile völlig veraltete aufgrund entsprechender Selbstbehalte geringere Versi- Bewertungsgrundlage. So stammen die Daten, auf denen cherungsbeiträge zu zahlen hatte. Die von ihm getrage- die Grundsteuer derzeit beruht, im Westen aus dem Jahr nen tatsächlichen krankheitsbedingten Aufwendungen 1 964 und im Osten aus 1 935. Der BFH hatte schon vor machte der Kläger bei seiner Einkommensteuererklärung Jahren eine Reform angemahnt. Auch das Bundesverfas- geltend. Weder das Finanzamt noch das Finanzgericht sungsgericht befasst sich mit der aktuellen Einheitsbe- ließen im Streitfall indes einen Abzug der Kosten zu. Der wertung. Hierzu führt der Bundesrat weiter aus: Die BFH sah das ebenso und versagte die steuerliche Be- Länder wollen unbebaute Grundstücke künftig nach dem rücksichtigung der Krankheitskosten des Klägers. Weil Bodenrichtwert bemessen, der sich aus den durchschnitt- die Selbstbeteiligung keine Gegenleistung für die Erlan- lichen Verkaufspreisen aus der Vergangenheit ergibt. Bei gung des Versicherungsschutzes darstelle, sei sie kein bebauten Grundstücken wird zusätzlich noch der Wert Beitrag zu einer Krankenversicherung gemäß § 1 0 Abs. 1 des Gebäudes ermittelt. Im Übrigen bleibt es bei dem bis- Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG und könne daher nicht als herigen dreistufigen Bewertungsverfahren. Danach hängt Sonderausgabe abgezogen werden. Die selbst getrage- der Steuersatz zunächst von dem – mit der Reform neu nen Krankheitskosten seien zwar außergewöhnliche Be- zu bestimmenden – Wert der Immobilie ab. Je nach Nut- lastungen gemäß § 33 EStG. Da im Streitfall die zung wird der Wert dann mit einer Messzahl multipliziert Aufwendungen die zumutbare Eigenbelastung des § 33 und um den Hebesatz ergänzt, den jede Stadt unter- Abs. 3 EStG wegen der Höhe der Einkünfte des Klägers schiedlich festsetzt. nicht überschritten hätten, komme ein Abzug nicht in Be- tracht. Rund 35 Mio. Grundstücke und Gebäude müssen in den nächsten Jahren neu bewertet werden. Die Taxierung al- ler Grundstücke soll nach dem Gesetzentwurf zum 01 . Januar 2022 erfolgen. In einer zusätzlichen Entschlie- ßung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, im weite- ren Gesetzgebungsverfahren sicherzustellen, dass es für land- und forstwirtschaftliche Betriebe durch die Reform nicht zu einer grundsteuerlichen Mehrbelastung komme. Außerdem spricht er sich für eine stufenweise Reform aus, wobei er die Reform der Bewertungsregelung bis zum 01 . Januar 2022 als ersten Schritt sieht. Die Erhebung der reformierten Grundsteuer solle ab dem Jahr 2027 erfolgen. In der Entschließung betont der Bun- desrat außerdem, dass die Reform nicht dazu führen dür- fe, dass das Niveau der Mietnebenkosten in Deutschland ansteigt. Zunächst beschäftigt sich die Bundesregierung Eine darüber hinausgehende steuerliche Berücksichti- mit der Länderinitiative. Sie leitet den Gesetzentwurf dann gung des Selbstbehalts lehnt der BFH ab. Diese sei auch zusammen mit ihrer Stellungnahme an den Bundestag nicht durch das Prinzip der Steuerfreiheit des Existenzmi- zur Entscheidung weiter. Feste Fristen für die Beratung nimums geboten. Denn dieser Grundsatz gewährleiste – im Bundestag gibt es allerdings nicht. Die Gesetzesmate- wie bereits das Bundesverfassungsgericht entschieden rialien zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des habe – dem Steuerpflichtigen keinen Schutz des Lebens- Bewertungsgesetzes (Grunddrucks. Drucksache 51 5/1 6) standards auf Sozialversicherungs-, sondern lediglich auf hat der Bundesrat auf seiner Homepage veröffentlicht. Sozialhilfeniveau. Die Aufwendungen für Krankheitskos- Quelle: Plenum KOMPAKT ten im Rahmen von Selbstbehalten seien aber nicht Teil des sozialhilferechtlich gewährleisteten Leistungsniveaus. EINKOMMENSTEUER UND PERSÖNLICHE Quelle: PM BFH VORSORGE FÜR BAUHERREN UND VERMIETER Erweiterung der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Gesetzgebung – Bundesrat möchte Handwerkerleistungen Grundsteuer reformieren Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse sind eine Der Bundesrat hat am 04. November 201 6 einen Gesetz- wahre Fundgrube zum Steuersparen. Das Bundesfinanz- entwurf zur Reform der Grundsteuer (BR-Drucks. 51 5/1 6) ministerium hat den Rahmen dafür erstaunlich ausgewei- sowie die dafür erforderliche Grundgesetzänderung (BR- tet. Folgende Änderungen sind im Wesentlichen Drucks. 51 4/1 6 (Beschluss)) beschlossen. Damit soll das hervorzuheben: geltende System der Besteuerung von Grund und Boden geändert werden. Der Begriff „im Haushalt“ kann künftig auch das angren- zende Grundstück umfassen, sofern die haushaltsnahe SEITE 3
INFORMATIONSBRIEF Aktuelles zu Steuern und Recht JANUAR 2017 Dienstleistung oder die Handwerkerleistung dem eigenen Gerade in Zeiten allgemein niedriger Kreditzinsen kann Grundstück dienen. Somit können beispielsweise Lohn- es nicht sein, dass die Darlehensgebühr in vielen Fällen kosten für den Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen so hoch ist wie die aktuell marktüblichen Kreditzinsen für vor dem eigenen Grundstück als haushaltsnahe Dienst- ein ganzes Jahr. Außerdem erschwert der zusätzliche leistungen berücksichtigt werden. Auch Hausanschluss- Posten den Vergleich zwischen verschiedenen Baufinan- kosten an die Ver- und Entsorgungsnetze können im zierungsangeboten. Der Wegfall der Darlehensgebühr Rahmen der Steuerermäßigung begünstigt sein. Die Vo- war daher mehr als überfällig. Da die Gebühren nun end- raussetzungen für eine Begünstigung bzw. für den Aus- gültig wegfallen, wird es für viele Verbraucher günstiger, schluss von einer Berücksichtigung nach § 35a EStG für ein Bauspardarlehen in Anspruch zu nehmen. Dennoch öffentliche Abgaben sind insbesondere in der Rdnr. 22 sollten Besitzer von älteren Verträgen genau prüfen, ob des Anwendungsschreibens aufgeführt. Beispiele können dies im konkreten Einzelfall sinnvoll ist. Bei der Entschei- der anhängenden Tabelle (Anlage 1 ) entnommen werden. dung für oder gegen ein Darlehen sollten wichtige Aspek- te wie das Alter des Vertrags, die Zinskonditionen und die Die Prüfung der ordnungsgemäßen Funktion einer Anlage Frage, ob man anderswo ein günstigeres Darlehen be- ist ebenso eine Handwerkerleistung, wie die Beseitigung kommen könnte, unbedingt berücksichtigt werden. eines bereits eingetretenen Schadens oder Maßnahmen zur vorbeugenden Schadensabwehr. Somit können künf- Quelle: VZHH online vom 24. November 201 6 (Sc) tig, in allen offenen Fällen, beispielsweise die Dichtheits- prüfungen von Abwasserleitungen, Kontrollmaßnahmen LESEZEICHEN des TÜVs bei Fahrstühlen oder auch die Kontrolle von Blitzschutzanlagen begünstigt sein. Für ein mit der Be- Ertragsteuerliche Behandlung der Kin- treuungspauschale abgegoltenes Notrufsystem, das in- nerhalb einer Wohnung im Rahmen des „Betreuten dertagespflege Wohnens" Hilfeleistung rund um die Uhr sicherstellt, kann Der Bundesfinanzminister erläutert mit mehreren prakti- laut dem überarbeiteten Anwendungsschreiben ebenfalls schen Beispielen in einem Schreiben, wie die Einnahmen die Steuerermäßigung nach § 35a EStG in Anspruch ge- aus der Kindertagespflege ertragsteuerlich zu behandeln nommen werden. sind. Wer seine Haustiere zu Hause versorgen und betreuen Lesen Sie hierzu ein BMF-Schreiben unter diesem Goo- lässt, wird in Zukunft auch von dem Steuervorteil des gle-Shortlink: https://goo.gl/Czej9P § 35a EStG profitieren, da Tätigkeiten wie das Füttern, die Fellpflege, das Ausführen und die sonstige Beschäfti- Merkblatt zur Steuerklassenwahl für gung des Tieres als haushaltsnahe Dienstleistungen an- erkannt werden können. das Jahr 201 7 Quelle: BMF Das „Merkblatt zur Steuerklassenwahl“ vom Bundesfi- nanzministerium für das Jahr 201 7 für Ehegatten oder FÜR SPARER UND KAPITALANLEGER Lebenspartner, die beide Arbeitnehmer sind, erleichtert die Steuerklassenwahl und gibt weitere Hinweise (u. a. Darlehensgebühr für Bausparverträge zum Faktorverfahren). zurückverlangen Zum BMF-Schreiben: https://goo.gl/9xY9jX Darlehensgebühren bei Bausparverträgen sind unzuläs- sig, entschied der BGH kürzlich. Verbraucher können zu Unrecht gezahltes Geld zuzüglich Zinsen zurückfordern, AKTUELLE STEUERTERMINE das Bausparkassen in den Jahren 201 3 bis 201 6 verlangt Lohnsteuer, Kirchenlohnsteuer, Umsatzsteuer (M): haben. Hierauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg 1 0.01 .201 7 (1 3.01 .201 7)* (VZHH) hin. Die VZHH führt weiter aus: Wer 201 3 eine Darlehensge- Fälligkeit der Beiträge zur Sozialversicherung: bühr gezahlt hat, sollte sich mit seiner Rückforderung je- 25.01 .201 7 (Beitragsnachweis) doch beeilen. Denn zum Jahreswechsel verjährt der 27.01 .201 7 (Beitragszahlung) Zur Wahrung der Frist muss der Beitragsnachweis am Vortag bis Rückzahlungsanspruch. Ob auch Zahlungen aus frühere- spätestens 24.00 Uhr eingereicht sein. ren Jahren – also vor 201 3 – zurückerstattet werden müssen, ist noch nicht höchstrichterlich entschieden. Das * Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung in Klam- BGH-Urteil zu Formularklauseln über Darlehensgebühren mern. in Bausparverträgen hat die Verbraucherzentrale NRW gegen die Bausparkasse Schwäbisch Hall erstritten (BGH, Urteil vom 08. November 201 6 – Az. XI ZR WICHTIGER HINWEIS 552/1 5). Von der Entscheidung sind jedoch auch zahlrei- Gesetze und Rechtsprechung ändern sich fortlaufend. Nutzen Sie deshalb che andere Bausparkassen betroffen, die die umstrittene unsere Briefe zur Information. Bitte denken Sie aber daran, dass Sie vor Gebühr ebenfalls erhoben haben. Ihren Entscheidungen grundsätzlich unsere Beratung in Anspruch neh- men, weil wir sonst keine Verantwortung übernehmen können. SEITE 4 Powered by TCPDF (www.tcpdf.org)
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