INFORMATIONSBRIEF Aktuelles zu Steuern und Recht - JANUAR 2017 - HRB & Partner Steuerberater

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INFORMATIONSBRIEF Aktuelles zu Steuern und Recht - JANUAR 2017 - HRB & Partner Steuerberater
INFORMATIONSBRIEF
Aktuelles zu Steuern und Recht
JANUAR 2017

Editorial

Ob Elektroautos einen schnellen Durchbruch im Markt erle-          Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse sind eine wahre
ben, hängt noch von viel mehr ab, als von üppigen staatli-         Fundgrube zum Steuersparen. Das Bundesfinanzministeri-
chen Subventionen. Wer jetzt einsteigt, kann zumindest             um hat den Rahmen dafür erstaunlich ausgeweitet.
vom reichen Geldsegen profitieren.
                                                                   Wer 2013 eine Darlehensgebühr bei der Bausparkasse ge-
Essengehen mit Geschäftsfreunden – das war schon in der            zahlt hat, sollte sich mit seiner Rückforderung beeilen, denn
Antike ein Türöffner für lukrative Verträge. Selbstverständ-       zum Jahreswechsel verjährt der Rückzahlungsanspruch für
lich kann auch der Fiskus dafür herhalten, wie ein aktuelles       Verträge.
Urteil des BFH zeigt.

Bund und Länder streiten sich zur Zeit um eine Grundsteu-          Mit freundlichen Grüßen
erreform. Grund sind veraltete Bewertungsregeln. Sicher
ist jetzt schon: Es wird teurer.

FÜR UNTERNEHMER                                                   Elektrofahrzeugen und schnellerem Ausbau der Ladeinfra-
                                                                  struktur beitragen soll.
Weitere Steuervorteile für Elektroautos
Die steuerliche Förderung von Elektromobilität ist ein            Zehn Jahre steuerfrei
wichtiger Beitrag, um klimaschädliche CO2-Emissionen              Deshalb spart auch, wer sich ein Elektroauto neu zulegt:
zu senken. Die bisher geltende fünfjährige Steuerbefrei-          Es ist ab der Erstzulassung zehn Jahre lang von der Kraft-
ung bei erstmaliger Zulassung eines Elektroautos wird             fahrzeugsteuer befreit, auch dies ist eine Neuregelung.
auf zehn Jahre verlängert. Das entsprechende Gesetz ist           Das neue Gesetz ist Bestandteil des Maßnahmenpakets
am 1 7. November in Kraft getreten.                               der Bundesregierung zur Förderung der Elektromobilität,
                                                                  auf das sich die Spitzen der Fraktionen Ende April geeinigt
                                                                  hatten.
Der Bund fördert lokale E-Mobilitätskonzepte
Wer sein Elektroauto im Betrieb des Arbeitgebers aufla-
den darf, kann sich künftig freuen: Dieser Vorteil ist für ihn    Bundesamt für Wirtschaft zahlt Prämie aus
steuerfrei. Auch wenn hier Stromkosten gespart werden,            Seit Juli 201 6 können Käufer von Elektroautos eine Prä-
die „Tankfüllung“ wird nicht als geldwerter Vorteil versteu-      mie beantragen. Sie erhalten einen Betrag von 4.000 EUR
ert, anders als bei anderen Arbeitgeber-Vergünstigungen,          für rein elektrische Fahrzeuge und von 3.000 EUR für
etwa Dienstwagen oder Essensgutscheinen. Auch Arbeit-             Plug-in-Hybride. Bund und Industrie tragen jeweils die
geber profitieren: Sie können über die Lohnsteuer den             Hälfte des Zuschusses. Zuständig ist das Bundesamt für
Aufbau von Ladestationen auf ihrem Betriebsgelände be-            Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Es wird den Bonus
zuschussen lassen. Die Regelungen sind Teil eines                 auszahlen. Die Anträge können online beim Bafa gestellt
Marktanreizprogramms, das zu größerem Absatz von                  werden. Das Amt vergibt die Förderung solange bis die

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INFORMATIONSBRIEF Aktuelles zu Steuern und Recht - JANUAR 2017 - HRB & Partner Steuerberater
INFORMATIONSBRIEF
Aktuelles zu Steuern und Recht
JANUAR 2017

Bundesmittel von 600 Mio. EUR aufgebraucht sind. Das            dung zu einer Segelregatta oder Jagdgesellschaft ver-
Programm läuft spätestens 201 9 aus.                            gleichbar sind.
                                                                Quelle: PM BFH
Mehr Ladestationen für Elektroautos
Die Förderrichtlinie zur Ladeinfrastruktur für Elektrofahr-
zeuge in Deutschland ist gleichfalls in Arbeit. Mit dem         Gesetzgebung – Änderung des Arbeit-
Programm will die Bundesregierung den Aufbau eines flä-         nehmerüberlassungsgesetzes
chendeckenden Netzes von Schnelllade- und Normalla-
destationen fördern. 300 Mio. EUR stellt sie dafür von          Der Bundesrat hat am 25. November 201 6 die vom Bun-
201 7 bis 2020 bereit. Die Bundesanstalt für Verwaltungs-       destag bereits beschlossenen Änderungen im Arbeitneh-
dienstleistungen wird das Programm verwalten. Die Mittel        merüberlassungsgesetz gebilligt. Damit erhalten rund
für die Maßnahmen des Paketes sollen aus dem Sonder-            eine Mio. Beschäftigte in der Leiharbeit in Deutschland
vermögen „Energie- und Klimafonds“ bereitgestellt wer-          bessere Rechte.
den.                                                            Ab April nächsten Jahres gilt eine Höchstüberlassungs-
Quelle: PM Bundesregierung, 21 . November 201 6                 dauer für Leiharbeiter/-innen. Sie müssen dann nach 1 8
                                                                Monaten fest in einen Betrieb übernommen werden,
                                                                wenn sie weiterhin dort arbeiten sollen. Andernfalls hat
BFH: Kein Abzugsverbot bei der Einla-                           der Verleiher sie abzuziehen – es sei denn, die Tarifpart-
dung von Geschäftsfreunden                                      ner einigen sich im Tarifvertrag auf eine längere Überlas-
Betriebsausgaben für die Bewirtung und Unterhaltung             sung. Außerdem gilt auch in der Leiharbeit künftig der
von Geschäftsfreunden im Rahmen eines Gartenfests fal-          Grundsatz: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Anspruch auf
len nicht zwingend unter das Abzugsverbot nach § 4 Abs.         den gleichen Lohn wie die Mitarbeiter aus der Stammbe-
5 Satz 1 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG),              legschaft haben Ausgeliehene, wenn sie neun Monate in
wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil (VIII R 26/1 4)        ein und demselben Entleihbetrieb gearbeitet haben. Auch
entschieden hat.                                                hier sind über Branchen-Zusatzverträge Ausnahmen
                                                                möglich: Die Betroffenen müssen dann stufenweise, spä-
§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG erfasst neben im Gesetz            testens jedoch nach 1 5 Monaten das gleiche Arbeitsent-
ausdrücklich genannten Regelbeispielen, wie Aufwen-             gelt bekommen.
dungen für Jagd oder Fischerei, für Segel- oder Motor-          Der Einsatz von Leiharbeiter/-innen als Streikbrecher wird
jachten, auch Aufwendungen für „ähnliche Zwecke“. Das           mit dem Gesetz verboten. Allerdings dürfen sie in einem
Abzugsverbot soll Steuergerechtigkeit verwirklichen. Es         bestreikten Betrieb arbeiten, wenn sie keine Tätigkeit von
erfasst auch Aufwendungen, die ausschließlich der Un-           streikenden Beschäftigten ausführen. Um zu verhindern,
terhaltung und Bewirtung der Geschäftsfreunde dienen.           dass Leiharbeit missbräuchlich über Werkverträge verlän-
Im Streitfall hatte eine Rechtsanwaltskanzlei in mehreren       gert wird, muss eine Arbeitnehmerüberlassung offenge-
Jahren sogenannte „Herrenabende“ im Garten des                  legt werden. Indem das Gesetz klar definiert, wer
Wohngrundstücks des namensgebenden Partners veran-              Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer ist, entsteht mehr
staltet, bei denen jeweils bis zu 358 Gäste für Gesamt-         Rechtssicherheit bei der Abgrenzung von abhängiger und
kosten zwischen 20.500 EUR und 22.800 EUR                       selbstständiger Tätigkeit. Darüber hinaus sollen die Be-
unterhalten und bewirtet wurden. Das Finanzgericht (FG)         triebsräte über den Einsatz von Leiharbeit und Werkver-
hatte das Abzugsverbot bejaht, weil die Veranstaltungen         trägen unterrichtet werden.
„Eventcharakter“ gehabt hätten, ein geschlossener Teil-         Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unter-
nehmerkreis vorgelegen habe und die Gäste sich durch            schrift zugeleitet und kann danach im Bundesgesetzblatt
die Einladung in ihrer wirtschaftlichen und gesellschaftli-     verkündet werden. Es soll zum 01 . April 201 7 in Kraft tre-
chen Stellung bestätigt fühlen durften. Dies hielt der BFH      ten.
nicht für ausreichend. Nach dem Urteil des BFH muss
sich aus der Veranstaltung und ihrer Durchführung erge-         Quelle: Plenum KOMPAKT
ben, dass Aufwendungen für eine überflüssige und unan-
gemessene Unterhaltung und Repräsentation getragen              FÜR HEILBERUFE
werden. Die bloße Annahme eines Eventcharakters reicht
hierfür nicht aus, da die unter das Abzugsverbot fallenden
Aufwendungen für „ähnliche Zwecke“ wie bei den Regel-
                                                                Selbst getragene Krankheitskosten sind
beispielen „unüblich“ sein müssen. Dies kann aufgrund           keine Sonderausgaben
eines besonderen Ortes der Veranstaltung oder der Art           Vereinbart ein Steuerpflichtiger mit einem privaten Kran-
und Weise der Unterhaltung der Gäste der Fall sein. Der         kenversicherungsunternehmen einen Selbstbehalt, kön-
BFH hat im Streitfall das Urteil des FG aufgehoben und          nen die deswegen von ihm zu tragenden
die Sache zurückverwiesen. Das FG hat im zweiten                Krankheitskosten nicht als Sonderausgaben gemäß § 1 0
Rechtsgang zu prüfen, ob die Art und Durchführung der           Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a des Einkommensteuerge-
„Herrenabende“ den Schluss zulässt, dass diese sich von         setzes (EStG) abgezogen werden, wie der Bundesfinanz-
„gewöhnlichen Gartenfesten“ abheben und mit der Einla-          hof (BFH) entschieden hat.

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INFORMATIONSBRIEF Aktuelles zu Steuern und Recht - JANUAR 2017 - HRB & Partner Steuerberater
INFORMATIONSBRIEF
Aktuelles zu Steuern und Recht
JANUAR 2017

Im Urteilsfall hatte der Kläger für sich und seine Töchter     Hintergrund:
einen Krankenversicherungsschutz vereinbart, für den er        Grund für die Reform ist eine mittlerweile völlig veraltete
aufgrund entsprechender Selbstbehalte geringere Versi-         Bewertungsgrundlage. So stammen die Daten, auf denen
cherungsbeiträge zu zahlen hatte. Die von ihm getrage-         die Grundsteuer derzeit beruht, im Westen aus dem Jahr
nen tatsächlichen krankheitsbedingten Aufwendungen             1 964 und im Osten aus 1 935. Der BFH hatte schon vor
machte der Kläger bei seiner Einkommensteuererklärung          Jahren eine Reform angemahnt. Auch das Bundesverfas-
geltend. Weder das Finanzamt noch das Finanzgericht            sungsgericht befasst sich mit der aktuellen Einheitsbe-
ließen im Streitfall indes einen Abzug der Kosten zu. Der      wertung. Hierzu führt der Bundesrat weiter aus: Die
BFH sah das ebenso und versagte die steuerliche Be-            Länder wollen unbebaute Grundstücke künftig nach dem
rücksichtigung der Krankheitskosten des Klägers. Weil          Bodenrichtwert bemessen, der sich aus den durchschnitt-
die Selbstbeteiligung keine Gegenleistung für die Erlan-       lichen Verkaufspreisen aus der Vergangenheit ergibt. Bei
gung des Versicherungsschutzes darstelle, sei sie kein         bebauten Grundstücken wird zusätzlich noch der Wert
Beitrag zu einer Krankenversicherung gemäß § 1 0 Abs. 1        des Gebäudes ermittelt. Im Übrigen bleibt es bei dem bis-
Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG und könne daher nicht als          herigen dreistufigen Bewertungsverfahren. Danach hängt
Sonderausgabe abgezogen werden. Die selbst getrage-            der Steuersatz zunächst von dem – mit der Reform neu
nen Krankheitskosten seien zwar außergewöhnliche Be-           zu bestimmenden – Wert der Immobilie ab. Je nach Nut-
lastungen gemäß § 33 EStG. Da im Streitfall die                zung wird der Wert dann mit einer Messzahl multipliziert
Aufwendungen die zumutbare Eigenbelastung des § 33             und um den Hebesatz ergänzt, den jede Stadt unter-
Abs. 3 EStG wegen der Höhe der Einkünfte des Klägers           schiedlich festsetzt.
nicht überschritten hätten, komme ein Abzug nicht in Be-
tracht.                                                        Rund 35 Mio. Grundstücke und Gebäude müssen in den
                                                               nächsten Jahren neu bewertet werden. Die Taxierung al-
                                                               ler Grundstücke soll nach dem Gesetzentwurf zum
                                                               01 . Januar 2022 erfolgen. In einer zusätzlichen Entschlie-
                                                               ßung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, im weite-
                                                               ren Gesetzgebungsverfahren sicherzustellen, dass es für
                                                               land- und forstwirtschaftliche Betriebe durch die Reform
                                                               nicht zu einer grundsteuerlichen Mehrbelastung komme.
                                                               Außerdem spricht er sich für eine stufenweise Reform
                                                               aus, wobei er die Reform der Bewertungsregelung bis
                                                               zum 01 . Januar 2022 als ersten Schritt sieht.
                                                               Die Erhebung der reformierten Grundsteuer solle ab dem
                                                               Jahr 2027 erfolgen. In der Entschließung betont der Bun-
                                                               desrat außerdem, dass die Reform nicht dazu führen dür-
                                                               fe, dass das Niveau der Mietnebenkosten in Deutschland
                                                               ansteigt. Zunächst beschäftigt sich die Bundesregierung
Eine darüber hinausgehende steuerliche Berücksichti-           mit der Länderinitiative. Sie leitet den Gesetzentwurf dann
gung des Selbstbehalts lehnt der BFH ab. Diese sei auch        zusammen mit ihrer Stellungnahme an den Bundestag
nicht durch das Prinzip der Steuerfreiheit des Existenzmi-     zur Entscheidung weiter. Feste Fristen für die Beratung
nimums geboten. Denn dieser Grundsatz gewährleiste –           im Bundestag gibt es allerdings nicht. Die Gesetzesmate-
wie bereits das Bundesverfassungsgericht entschieden           rialien zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
habe – dem Steuerpflichtigen keinen Schutz des Lebens-         Bewertungsgesetzes (Grunddrucks. Drucksache 51 5/1 6)
standards auf Sozialversicherungs-, sondern lediglich auf      hat der Bundesrat auf seiner Homepage veröffentlicht.
Sozialhilfeniveau. Die Aufwendungen für Krankheitskos-         Quelle: Plenum KOMPAKT
ten im Rahmen von Selbstbehalten seien aber nicht Teil
des sozialhilferechtlich gewährleisteten Leistungsniveaus.     EINKOMMENSTEUER UND PERSÖNLICHE
Quelle: PM BFH                                                 VORSORGE
FÜR BAUHERREN UND VERMIETER                                    Erweiterung der Steuerermäßigung für
                                                               haushaltsnahe Dienstleistungen und
Gesetzgebung – Bundesrat möchte                                Handwerkerleistungen
Grundsteuer reformieren                                        Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse sind eine
Der Bundesrat hat am 04. November 201 6 einen Gesetz-          wahre Fundgrube zum Steuersparen. Das Bundesfinanz-
entwurf zur Reform der Grundsteuer (BR-Drucks. 51 5/1 6)       ministerium hat den Rahmen dafür erstaunlich ausgewei-
sowie die dafür erforderliche Grundgesetzänderung (BR-         tet. Folgende Änderungen sind im Wesentlichen
Drucks. 51 4/1 6 (Beschluss)) beschlossen. Damit soll das      hervorzuheben:
geltende System der Besteuerung von Grund und Boden
geändert werden.                                               Der Begriff „im Haushalt“ kann künftig auch das angren-
                                                               zende Grundstück umfassen, sofern die haushaltsnahe

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INFORMATIONSBRIEF
                                   Aktuelles zu Steuern und Recht
                                   JANUAR 2017

                                   Dienstleistung oder die Handwerkerleistung dem eigenen           Gerade in Zeiten allgemein niedriger Kreditzinsen kann
                                   Grundstück dienen. Somit können beispielsweise Lohn-             es nicht sein, dass die Darlehensgebühr in vielen Fällen
                                   kosten für den Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen            so hoch ist wie die aktuell marktüblichen Kreditzinsen für
                                   vor dem eigenen Grundstück als haushaltsnahe Dienst-             ein ganzes Jahr. Außerdem erschwert der zusätzliche
                                   leistungen berücksichtigt werden. Auch Hausanschluss-            Posten den Vergleich zwischen verschiedenen Baufinan-
                                   kosten an die Ver- und Entsorgungsnetze können im                zierungsangeboten. Der Wegfall der Darlehensgebühr
                                   Rahmen der Steuerermäßigung begünstigt sein. Die Vo-             war daher mehr als überfällig. Da die Gebühren nun end-
                                   raussetzungen für eine Begünstigung bzw. für den Aus-            gültig wegfallen, wird es für viele Verbraucher günstiger,
                                   schluss von einer Berücksichtigung nach § 35a EStG für           ein Bauspardarlehen in Anspruch zu nehmen. Dennoch
                                   öffentliche Abgaben sind insbesondere in der Rdnr. 22            sollten Besitzer von älteren Verträgen genau prüfen, ob
                                   des Anwendungsschreibens aufgeführt. Beispiele können            dies im konkreten Einzelfall sinnvoll ist. Bei der Entschei-
                                   der anhängenden Tabelle (Anlage 1 ) entnommen werden.            dung für oder gegen ein Darlehen sollten wichtige Aspek-
                                                                                                    te wie das Alter des Vertrags, die Zinskonditionen und die
                                   Die Prüfung der ordnungsgemäßen Funktion einer Anlage            Frage, ob man anderswo ein günstigeres Darlehen be-
                                   ist ebenso eine Handwerkerleistung, wie die Beseitigung          kommen könnte, unbedingt berücksichtigt werden.
                                   eines bereits eingetretenen Schadens oder Maßnahmen
                                   zur vorbeugenden Schadensabwehr. Somit können künf-              Quelle: VZHH online vom 24. November 201 6 (Sc)
                                   tig, in allen offenen Fällen, beispielsweise die Dichtheits-
                                   prüfungen von Abwasserleitungen, Kontrollmaßnahmen               LESEZEICHEN
                                   des TÜVs bei Fahrstühlen oder auch die Kontrolle von
                                   Blitzschutzanlagen begünstigt sein. Für ein mit der Be-          Ertragsteuerliche Behandlung der Kin-
                                   treuungspauschale abgegoltenes Notrufsystem, das in-
                                   nerhalb einer Wohnung im Rahmen des „Betreuten                   dertagespflege
                                   Wohnens" Hilfeleistung rund um die Uhr sicherstellt, kann        Der Bundesfinanzminister erläutert mit mehreren prakti-
                                   laut dem überarbeiteten Anwendungsschreiben ebenfalls            schen Beispielen in einem Schreiben, wie die Einnahmen
                                   die Steuerermäßigung nach § 35a EStG in Anspruch ge-             aus der Kindertagespflege ertragsteuerlich zu behandeln
                                   nommen werden.                                                   sind.
                                   Wer seine Haustiere zu Hause versorgen und betreuen              Lesen Sie hierzu ein BMF-Schreiben unter diesem Goo-
                                   lässt, wird in Zukunft auch von dem Steuervorteil des            gle-Shortlink: https://goo.gl/Czej9P
                                   § 35a EStG profitieren, da Tätigkeiten wie das Füttern,
                                   die Fellpflege, das Ausführen und die sonstige Beschäfti-        Merkblatt zur Steuerklassenwahl für
                                   gung des Tieres als haushaltsnahe Dienstleistungen an-
                                   erkannt werden können.                                           das Jahr 201 7
                                   Quelle: BMF                                                      Das „Merkblatt zur Steuerklassenwahl“ vom Bundesfi-
                                                                                                    nanzministerium für das Jahr 201 7 für Ehegatten oder
                                   FÜR SPARER UND KAPITALANLEGER                                    Lebenspartner, die beide Arbeitnehmer sind, erleichtert
                                                                                                    die Steuerklassenwahl und gibt weitere Hinweise (u. a.
                                   Darlehensgebühr für Bausparverträge                              zum Faktorverfahren).
                                   zurückverlangen                                                  Zum BMF-Schreiben: https://goo.gl/9xY9jX
                                   Darlehensgebühren bei Bausparverträgen sind unzuläs-
                                   sig, entschied der BGH kürzlich. Verbraucher können zu
                                   Unrecht gezahltes Geld zuzüglich Zinsen zurückfordern,           AKTUELLE STEUERTERMINE
                                   das Bausparkassen in den Jahren 201 3 bis 201 6 verlangt         Lohnsteuer, Kirchenlohnsteuer, Umsatzsteuer (M):
                                   haben. Hierauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg             1 0.01 .201 7 (1 3.01 .201 7)*
                                   (VZHH) hin.
                                   Die VZHH führt weiter aus: Wer 201 3 eine Darlehensge-           Fälligkeit der Beiträge zur Sozialversicherung:
                                   bühr gezahlt hat, sollte sich mit seiner Rückforderung je-       25.01 .201 7 (Beitragsnachweis)
                                   doch beeilen. Denn zum Jahreswechsel verjährt der                27.01 .201 7 (Beitragszahlung)
                                                                                                    Zur Wahrung der Frist muss der Beitragsnachweis am Vortag bis
                                   Rückzahlungsanspruch. Ob auch Zahlungen aus frühere-             spätestens 24.00 Uhr eingereicht sein.
                                   ren Jahren – also vor 201 3 – zurückerstattet werden
                                   müssen, ist noch nicht höchstrichterlich entschieden. Das        * Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung in Klam-
                                   BGH-Urteil zu Formularklauseln über Darlehensgebühren            mern.
                                   in Bausparverträgen hat die Verbraucherzentrale NRW
                                   gegen die Bausparkasse Schwäbisch Hall erstritten
                                   (BGH, Urteil vom 08. November 201 6 – Az. XI ZR                  WICHTIGER HINWEIS
                                   552/1 5). Von der Entscheidung sind jedoch auch zahlrei-         Gesetze und Rechtsprechung ändern sich fortlaufend. Nutzen Sie deshalb
                                   che andere Bausparkassen betroffen, die die umstrittene          unsere Briefe zur Information. Bitte denken Sie aber daran, dass Sie vor
                                   Gebühr ebenfalls erhoben haben.                                  Ihren Entscheidungen grundsätzlich unsere Beratung in Anspruch neh-
                                                                                                    men, weil wir sonst keine Verantwortung übernehmen können.

                                                                                              SEITE 4

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