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Rathaus                                  Umschau

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                                                                          Ausgabe 034
                                                                          ru.muenchen.de
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 Inhaltsverzeichnis
 Terminhinweise für Medien                                                                                         2
 Meldungen                                                                                                         3
 ›› Große Resonanz bei Online-Bürgerbeteiligungen zu Pop-up-Radwegen                                               3
 ›› Mädchen*treff Blumenau erhält den Anita Augspurg Preis 2020                                                    4
 ›› Anmeldung für die Grundschulen 2021/22                                                                         5
 ›› Online-Infos zur Schuleinschreibung an Münchner Gymnasien                                                      8
 ›› Digitaler Stadtspaziergang: Projekte der Nachhaltigkeit                                                       10
 ›› Bundesregierung fördert die Münchner Parkmeilen                                                               10
 ›› Online-Vortrag des Bauzentrums München zu Photovoltaikanlagen                                                 11
 ›› „Typisch München!“ im virtuellen Rundgang erleben                                                             11
 ›› Neue Qualifizierungsprojekte bei work&act 2.0                                                                 12
 Baustellen aktuell                                                                                               14
 Antworten auf Stadtratsanfragen                                                                                  16

 Anträge und Anfragen aus dem Stadtrat
 Pressemitteilungen städtischer Beteiligungsgesellschaften

 Herausgeber: Presse- und Informationsamt der Landeshauptstadt München
 Verantwortlich für den Inhalt: Stefan Hauf, Druck: Stadtkanzlei, Gemeinsame Anschrift: Rathaus, Marienplatz 8, 80313
 München, Telefon 2 33-9 26 00, Telefax 2 33-2 59 53, presseamt@muenchen.de, www.muenchen.de/rathaus
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Terminhinweise für Medien
Wiederholung
Montag, 22. Februar, 10 Uhr, Online-Konferenz auf www.webex.de
Kristina Frank, Kommunalreferentin und 1. Werkleiterin des Abfallwirt-
schaftsbetriebs München (AWM), gibt zusammen mit der 2. Werkleiterin
des AWM, Sabine Schulz-Hammerl, einen Ausblick auf die wichtigsten Pro-
jekte und Vorhaben des AWM im Jahr 2021, insbesondere im Bereich der
Abfallvermeidung. Gleichzeitig blickt die Werkleitung zurück auf das Jahr
2020, das auch den AWM vor ganz neue Heraus-forderungen stellte.
Pandemiebedingt findet die Veranstaltung als Live-Webex-Konferenz statt.
Achtung Redaktionen: Eine Akkreditierung ist erforderlich bis Freitag,
19. Februar, per E-Mail an presse.awm@muenchen.de. Link und die Zu-
gangs-daten werden dann zugeschickt.

Wiederholung
Montag, 22. Februar, 11 Uhr, Hybrid-Veranstaltung
Sozialreferentin Dorothee Schiwy nimmt an der Pressekonferenz zum
„Schuldner Atlas Stadt München 2020“ teil, gemeinsam mit Philipp Ganz-
müller, Geschäftsführer Creditreform München, Patrik-Ludwig Hantzsch,
Leiter der Wirtschaftsforschung von Creditreform sowie Klaus Hofmeis-
ter und Erika Schilz von der Schuldner- und Insolvenzberatungs-stelle der
Stadt München. Mit dem „SchuldnerAtlas Stadt München 2020“ liefert
die Creditreform München auch dieses Jahr eine ausführliche Analyse zur
Überschuldungslage der Münchner Bevölkerung mit neuen Erkenntnissen
und Daten. Schwerpunkt der Pressekonferenz ist der Einfluss der noch
immer andauernden Corona-Pandemie. Zudem werden die Ergebnisse
einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage zur wirtschaftlichen Lage der
Verbraucher*innen in der Landeshauptstadt vorgestellt.
Achtung Redaktionen: Anmeldungen für diese Hybrid-Veranstaltung per
E-Mail an marketing@muenchen.de.creditreform.de.

                                                               Rathaus Umschau
                                                               19.2.2021, Seite 2
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Meldungen
Große Resonanz bei Online-Bürgerbeteiligungen zu Pop-up-Radwegen
(19.2.2021) An zwei Abenden in Folge haben Mobilitätsreferent Georg
Dunkel und die städtischen Radverkehrsplaner*innen mit Anwohner*in-
nen, Gewerbetreibenden, Verbänden und interessierten Bürger*innen über
die geplanten Radwege diskutiert. Am Mittwochabend stellte die Stadt die
Pläne für die Rosenheimer Straße vor, am Donnerstag ging es um die De-
tails für die Streckenabschnitte an der Gabelsberger- und Theresienstraße.
Vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrates im März sollen die Radwege
ab April markiert werden.
Zunächst wurden die Ergebnisse der Evaluationsstudien vorgestellt, dann
die aktuellen Pläne für das Frühjahr erläutert. Ziel war es, ein Meinungsbild
der Bürger*innen zu den Planungen zu erhalten. Über die Chatfunktion
konnten alle Interessierten anschließend Fragen stellen, an Online-Umfra-
gen teilnehmen und mitdiskutieren. Dabei waren bei der Veranstaltung zur
Rosenheimer Straße mehr als 300 Personen anwesend, bei der Online-De-
batte zur Theresien-/Gabelsbergerstraße mehr als 200.
Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Mir ist es wichtig, dass wir die Bür-
ger*innen mit ihren Fragen und Anregungen bei unseren Planungen eng
mit einbinden. Ich bedanke mich deshalb beim Mobilitätsreferat für dieses
innovative Format und bei allen Teilnehmer*innen für die rege Beteiligung.“
Bürgermeisterin Katrin Habenschaden: „Die Informationsveranstaltungen
haben ein klares Stimmungsbild ergeben: Die Münchner*innen wünschen
sich die Pop-up-Radwege zurück, und das möglichst bald. Sobald der Stadt-
rat grünes Licht gegeben hat, wird sich die Verwaltung zügig an die Um-
setzung machen. Bei temporären Radwegen wird es aber nicht bleiben.
In den kommenden Jahren wird die Stadt die Fahrradinfrastruktur in allen
Stadtbezirken im Sinne des Radentscheids München ausbauen.“
Mobilitätsreferent Georg Dunkel: „Es freut uns sehr, dass die beiden
Veranstaltungen und die vorgestellten Planungen so gut angenommen
wurden. Wir haben viel positives Feedback bekommen, sowohl für die
transparente Information als auch für das coronabedingte Online-Format.
Wir haben aber auch eine Reihe von Anregungen für den weiteren Prozess
mitgenommen.“
Die Präsentationsfolien der beiden Beteiligungsveranstaltungen und eine
Zusammenfassung der Fragen und Antworten finden Interessierte dem-
nächst auf muenchenunterwegs.de.

                                                                  Rathaus Umschau
                                                                  19.2.2021, Seite 3
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Mädchen*treff Blumenau erhält den Anita Augspurg Preis 2020
(19.2.2021) Der Anita Augspurg Preis der Stadt München zur Förderung
der Gleichberechtigung von Mädchen und Frauen wird dieses Jahr an den
Mädchen*treff Blumenau vergeben.
Die Preisverleihung
Die Preisverleihung findet pandemiebedingt nicht im Rahmen des Emp-
fangs des Oberbürgermeisters der Stadt München anlässlich des Interna-
tionalen Frauentages statt. Stattdessen überreicht Bürgermeisterin Katrin
Habenschaden den Preis in Vertretung des Oberbürgermeisters am Diens-
tag, 16. März, um 18 Uhr digital.
Der Preis
Die Stadt München verleiht alljährlich den Preis zur Förderung der Gleich-
berechtigung von Mädchen und Frauen. Der Preis ist mit 10.000 Euro
dotiert, um den erheblichen Gewinn, den die Gleichstellungsarbeit für die
Stadtgesellschaft bringt, angemessen wertzuschätzen.
Der Preis ist benannt nach Anita Augspurg (1857 bis 1943), einer der wich-
tigsten Vertreterinnen der 1. Frauenbewegung. Als Münchner Bürgerin
engagierte sie sich unter anderem für das Frauenwahlrecht, die gleichbe-
rechtigte Zulassung von Mädchen und Frauen zu höherer Schulbildung und
zum Studium. Sie war sehr aktiv in der Internationalen Frauen- und Frie-
densbewegung.
Die Preisträgerinnen
Der Mädchen*treff Blumenau ist eine offene Einrichtung des Vereins
Schule Beruf e.V, die 2016 offiziell eröffnet wurde. Die Einrichtung bietet
Raum für Mädchen* und junge Frauen* zwischen neun und 21 Jahren, be-
gleitet dezidiert vielfältige Weiblichkeitsentwürfe und -identitäten und be-
fördert die Gleichstellung der Geschlechter in Alltag und Lebensumgebung
aller, die den Treff nutzen.
Nach eingehender Analyse der sehr geringen Präsenz von Mädchen* und
jungen Frauen* im öffentlichen Raum wurde der Mädchen*treff Blumenau
mit erheblicher Pionierinnen*arbeit und großem Engagement gegründet
und setzte sich von Beginn an für die Berücksichtigung weiblicher Bedarfe
im Stadtbezirk ein.
Neben der sozialräumlichen Gleichstellungsarbeit sieht der Mädchen*treff
Blumenau die Notwendigkeit, die stadtweite Präsenz von Mädchen* und
jungen Frauen* zu fördern. Daher trägt er aktiv die fachpolitischen Vernet-
zungsstrukturen in der Arbeit für Mädchen* und junge Frauen* mit und
schließt sich häufig mit anderen Einrichtungen Münchens zu unterschied-
lichsten thematischen Veranstaltungen zusammen. In aller Regel werden
diese partizipativ mit den Mädchen* und jungen Frauen* geplant und ver-
anstaltet.

                                                                 Rathaus Umschau
                                                                 19.2.2021, Seite 4
Inhaltsverzeichnis - muenchen.de
Durch die Preisverleihung wird im Besonderen die engagierte und aktivie-
rende praxis- und gleichstellungsorientierte Arbeit gewürdigt, verbunden
mit einer klaren feministischen Ausrichtung, die intersektional agiert und
nicht binär festlegt, sowie die diesbezügliche Öffentlichkeitsarbeit und Inte-
ressensvertretung.
Der Mädchen*treff Blumenau trägt in hervorragender Weise zu Geschlech-
tergerechtigkeit, selbstbestimmter Lebensgestaltung und gesellschaft-
licher Gleichstellung von Frauen und Männern bei. Die Wirksamkeit der
Arbeit ist hier in besonderem Maße durch das spezifische Profil der Ein-
richtung gegeben:
- die intensive, niedrigschwellige, bedarfsorientierte und feministische,
    über eine Freizeit-Treff-Struktur hinausgehende Begleitung von Mäd-
    chen* und jungen Frauen*,
- die Bereitstellung eines dezidierten Mädchen*raums, in dem informel-
    ler Austausch, Bildung und Schutz ermöglicht sind
- und die besonders intensive Verknüpfung parteilicher, pädagogischer,
    sozialraumbezogener und politischer Arbeit für die Zielgruppen des
    Mädchen*treffs Blumenau.
Achtung Redaktionen: Nähere Informationen zur Preisverleihung finden
sich in Kürze auf der Homepage der Gleichstellungsstelle für Frauen unter
www.muenchen.de/gst. Gesonderter Terminhinweis folgt.

Anmeldung für die Grundschulen 2021/22
(19.2.2021) Die Schulanmeldung für die Grundschulen in München findet
dieses Jahr am Mittwoch, 10. März, in der Zeit von 14 bis 19 Uhr in allen
Münchner Schulgebäuden statt, in denen eine Grundschule untergebracht
ist.
Die Anmeldung für die Aufnahme in ein städtisches Tagesheim kann eben-
falls an diesem Tag von 14 bis 19 Uhr an der Schule oder jederzeit online
unter www.muenchen.de/kita abgegeben werden. Das Referat für Bildung
und Sport hat auf der Internetseite www.muenchen.de/schuleinschreibung
alle wichtigen Informationen zur Schulanmeldung zusammengestellt.
Schulpflicht
Nach Art. 37 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichts-
wesen (BayEUG) werden mit Beginn des Schuljahres 2021/22 alle Kinder
schulpflichtig, die bis zum 30. September 2021 sechs Jahre alt werden
oder bereits einmal von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt
wurden.
Für Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. September sechs Jahre alt
werden, kann der Beginn der Schulpflicht auf das kommende Schuljahr
verschoben werden. Über die genauen Einzelheiten informieren die Grund-
schulen vor Ort im Rahmen des Anmeldeverfahrens.

                                                                   Rathaus Umschau
                                                                   19.2.2021, Seite 5
Inhaltsverzeichnis - muenchen.de
Auch wenn eine solche Verschiebung der Schulpflicht erwogen wird, muss
das Kind zur Schulanmeldung kommen. Die Schulanmeldung ist Pflicht.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig die ihm obliegende Anmeldung einer oder
eines Schulpflichtigen zum Schulbesuch unterlässt, kann gemäß Artikel 119
Abs. 1 Nr. 1 BayEUG mit Geldbuße belegt werden.
Vorzeitige Einschulung
Bei Kindern, die nach dem 30. September 2015 geboren wurden, haben
die Erziehungsberechtigten die Möglichkeit, bei der zuständigen Grund-
schule einen Antrag auf vorzeitige Einschulung ihres Kindes zu stellen.
Für alle Kinder, die nach dem 31. Dezember 2015 geboren wurden, ist ein
schulpsychologisches Gutachten erforderlich. Die Entscheidung über die
Schulaufnahme erfolgt durch die Schulleitung. Die Ablehnung des Antrages
ist keine Zurückstellung.
Rückstellung
Ein Kind, das am 30. September 2021 mindestens sechs Jahre alt ist, kann
für ein Schuljahr von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt wer-
den, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich erst ein Schul-
jahr später mit Erfolg oder nach Maßgabe von Art. 41 Abs. 5 BayEUG am
Unterricht der Grundschule teilnehmen kann. Die Zurückstellung soll vor
Aufnahme des Unterrichts (14. September 2021) verfügt werden; sie ist
noch bis zum 30. November 2021 zulässig, wenn sich erst innerhalb dieser
Frist herausstellt, dass die Voraussetzungen für eine Zurückstellung ge-
geben sind. Die Entscheidung trifft die Schulleitung. Vor der Entscheidung
hat die Schule die Erziehungsberechtigten zu hören. Auch ein Kind, das
im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. September sechs Jahre alt wird, kann vom
Schulbesuch zurückgestellt werden, wenn die Erziehungsberechtigten den
Beginn der Schulpflicht nicht auf das darauf folgende Schuljahr verschie-
ben bzw. nicht verschoben haben. Die Pflicht zur Schulanmeldung besteht
auch, wenn eine Zurückstellung in Betracht kommen könnte. Für Kinder,
die im vorigen Jahr vom Besuch der Grundschule zurückgestellt worden
sind, ist bei der Anmeldung der Zurückstellungsbescheid vorzulegen.
Ort der Anmeldung
Grundsätzlich müssen alle Kinder ihre Schulpflicht in der Grundschule er-
füllen, in deren Schulsprengel sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben,
sofern sie nicht eine staatlich anerkannte bzw. staatlich genehmigte private
Grundschule besuchen wollen. In der Sprengelgrundschule muss auch die
Schulanmeldung erfolgen. Die Schulen erteilen Auskünfte über die Schul-
sprengel und über die in München bestehenden sonderpädagogischen
Förderzentren sowie über alle anderen schulischen Angelegenheiten. Wird
das Kind an einer privaten Grundschule angemeldet, ist aus Gründen der
Überwachung der Schulpflicht die zuständige Grundschule zu informieren.

                                                                 Rathaus Umschau
                                                                 19.2.2021, Seite 6
Persönliche Anmeldung
Die Erziehungsberechtigten sollen persönlich mit dem Kind zur Schulan-
meldung kommen. Im Verhinderungsfall kann eine beauftragte Person, die
eine schriftliche Vollmacht vorlegen muss, das Kind an der Schule anmel-
den. Kinder, die am Tag der Schulanmeldung aus triftigen Gründen nicht
vorgestellt werden können, können nach vorheriger Terminvereinbarung
mit der Schulleitung der zuständigen Grundschule angemeldet werden.
Notwendige Dokumente
Bei der Schulanmeldung sollen die notwendigen Angaben zur Person des
Kindes gemacht und erforderlichenfalls durch entsprechende Urkunden
belegt werden. Im Zweifelsfall sind eventuell vorhandene Sorgerechtsbe-
schlüsse mitzubringen. Es ist ein Nachweis des Gesundheitsreferates über
eine Schuleingangsuntersuchung vorzulegen oder bis zum Schuljahresbe-
ginn nachzureichen. Die Teilnahme ist gesetzlich verpflichtend und erfolgt
auf Einladung des Gesundheitsreferates innerhalb der letzten zwei Jahre
vor Aufnahme in die erste Jahrgangsstufe. Ausführliche Informationen zur
Gesundheitsuntersuchung, die aufgrund der coroina pandemie nivht wie
üblich stattfinden können, finden sich unter www.muenchen.de/seu.
Nach Möglichkeit sollte zudem auch der Übergabebogen der besuchten
Kindertageseinrichtung vorgelegt werden. Ein in einem Heim unterge-
brachtes Kind kann von der Heimleitung angemeldet werden.
Anmeldung von Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache
Die zuständige Grundschule kann ein Kind, das weder eine Kindertages-
einrichtung noch einen Vorkurs nach Art. 5 Abs. 3 des Bayerischen Integra-
tionsgesetzes besucht hat und bei dem im Rahmen der Schulanmeldung
festgestellt wird, dass es nicht über die notwendigen Deutschkenntnisse
verfügt, von der Aufnahme zurückstellen und das Kind verpflichten, im
nächsten Schuljahr eine Kindertageseinrichtung mit integriertem Vorkurs zu
besuchen (Art. 37 Abs. 4 BayEUG).
Schulanmeldung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf
Schulpflichtige mit sonderpädagogischem Förderbedarf erfüllen ihre Schul-
pflicht durch den Besuch der allgemeinen Schule oder der Förderschule.
Die Erziehungsberechtigten entscheiden, an welchem der im Einzelfall
rechtlich und tatsächlich zur Verfügung stehenden schulischen Lernorte ihr
Kind unterrichtet werden soll (Art. 41 Abs. 1 BayEUG). Die Schulanmel-
dung erfolgt an der Sprengelgrundschule, privaten Grundschule oder am
Förderzentrum nach den Bestimmungen der Volksschulordnung-F (VSO-F).
Die Schule kann die Teilnahme an einem Verfahren zur Feststellung der
Schulfähigkeit verlangen. Stellt die Schule fest, dass die Voraussetzungen
für eine Unterrichtung an der Grundschule nach Art. 41 Abs. 5 BayEUG
nicht gegeben sind, lehnt sie die Aufnahme ab und empfiehlt eine An-
meldung an dem voraussichtlich zuständigen Förderzentrum. Wollen die

                                                               Rathaus Umschau
                                                               19.2.2021, Seite 7
Erziehungsberechtigten weiterhin die Aufnahme an der Grundschule, wird
die Angelegenheit dem Staatlichen Schulamt vorgelegt. Bleibt zweifelhaft,
ob die Voraussetzungen für einen Besuch der Grundschule gegeben sind,
kann die Grundschule das Kind zunächst bis zu drei Monate probeweise
aufnehmen und nach Ablauf der Probezeit abschließend entscheiden.

Online-Infos zur Schuleinschreibung an Münchner Gymnasien
(19.2.2021) Coronabedingt müssen die Informationsveranstaltungen der
öffentlichen Münchner Gymnasien ab 1. März entfallen oder finden online
statt. Interessierte Eltern, Erziehungsberechtigte und Schüler*innen finden
die wesentlichen Informationen zu Beratungsmöglichkeiten, Einschreibe-
modalitäten und Angeboten der Schule auf der jeweiligen Schulhomepage.
Für die Teilnahme an Online-Infoabenden ist in der Regel eine Anmeldung
erforderlich, nähere Informationen dazu gibt es ebenfalls auf der Schul-
homepage.
Unter www.muenchen.de/schuleinschreibung informiert auch das Referat
für Bildung und Sport über Aufnahmevoraussetzungen und Einschreibemo-
dalitäten.
Der Haupttermin für die Einschreibung an den öffentlichen Gymnasien in
München zum Schuljahr 2021/2022 ist am Montag, 10. Mai, und Dienstag,
11. Mai, jeweils von 8 bis 12 Uhr und von 15 bis 18 Uhr. In Ausnahmefällen
ist eine Anmeldung auch am Mittwoch, 12. Mai, und am Freitag, 14. Mai,
möglich. Bei nichtstädtischen Schulen können die Öffnungszeiten für die
Einschreibung abweichen. Kurzfristige coronabedingte Änderungen wer-
den auf den Internetseiten der Schulen veröffentlicht. Die Schüler*innen
sind bei derjenigen Schule anzumelden, in die sie aufgenommen werden
wollen. An dieser Schule nehmen sie in der Regel, falls erforderlich, auch
am Probeunterricht teil.
Montag, 1. März, 19 Uhr
- Staatliches Dante-Gymnasium: www.dante-gymnasium.de
- Staatliches Luitpold-Gymnasium: www.luitpold-gymnasium.de
- Staatliches Otfried-Preußler-Gymnasium, Pullach: www.opg-pullach.de
- Städtisches Theodolinden-Gymnasium: www.tlg.musin.de
- Staatliches Gymnasium München-Moosach:
    www.gym-muc-moosach.musin.de
Dienstag, 2. März, 19 Uhr
- Staatliches Gisela-Gymnasium: www.giselagym.musin.de
- Städtisches Käthe-Kollwitz-Gymnasium: www.kkg.musin.de
- Staatliches Karlsgymnasium: www.karlsgymnasium.org
- Städtisches Werner-von-Siemens-Gymnasium: www.wsg.musin.de
Mittwoch, 3. März, 19 Uhr
- Städtisches Elsa-Brändström-Gymnasium: www.elsa.musin.de
- Staatliches Gymnasium München-Feldmoching:
    www.gymnasiumfeldmoching.musin.de                             Rathaus Umschau
                                                                19.2.2021, Seite 8
-  Staatliches Gymnasium München-Fürstenried:
   www.gymnasium-fuerstenried.de
- Städtisches Heinrich-Heine-Gymnasium: www.hhg-muenchen.de
- Städtisches St.-Anna-Gymnasium: www.sag.musin.de
- Staatliches Wittelsbacher-Gymnasium:
   www.wittelsbacher-gymnasium.de
Donnerstag, 4. März, 19 Uhr
- Staatliches Albert-Einstein-Gymnasium:
   www.albert-einstein-gymnasium.com
- Städtisches Bertolt-Brecht-Gymnasium: www.bbg.musin.de
- Städtisches Willi-Graf-Gymnasium: www.wgg.musin.de
- Staatliches Michaeli-Gymnasium: www.michaeli-gymnasium.de
- Staatliches Theresien-Gymnasium: www.thg.musin.de
- Staatliches Erasmus-Grasser-Gymnasium:
   www.homepage.egg-muenchen.de
Montag, 8. März, 19 Uhr
- Städtisches Adolf-Weber-Gymnasium: www.awg.musin.de
- Staatliches Gymnasium München-Freiham:
   www.gymnasium-freiham.de
- Staatliches Klenze-Gymnasium: www.klenzegymnasium.de
- Städtisches Lion-Feuchtwanger-Gymnasium: www.lfg.musin.de
- Staatliches Pestalozzi-Gymnasium: www.pestalozzimuenchen.de
- Staatliches Wilhelmsgymnasium: www.wilhelmsgymnasium.de
Dienstag, 9. März, 19 Uhr
- Staatliches Gymnasium München-Trudering:
   www.gymnasium-trudering.de
- Staatliches Max-Planck-Gymnasium: www.mpg-muenchen.de
- Staatliches Oskar-von-Miller-Gymnasium: www.ovmg.de
- Städtisches Thomas-Mann-Gymnasium: www.tmg.musin.de
- Städtisches Sophie-Scholl-Gymnasium: www.ssg.musin.de
Mittwoch, 10. März, 19 Uhr
- Staatliches Gymnasium München-Nord: www.gym-muc-nord.de
- Städtisches Louise-Schroeder-Gymnasium: www.lsg.musin.de
- Städtisches Luisengymnasium: www.staedtisches-luisengymnasium.de
- Staatliches Wilhelm-Hausenstein-Gymnasium: www.whg.schule
Donnerstag, 11. März, 19 Uhr
- Staatliches Asam-Gymnasium: www.asg.musin.de
- Staatliches Ludwigsgymnasium:
   www.ludwigsgymnasium-muenchen.de
- Staatliches Gymnasium Max-Josef-Stift: www.maxjosefstift.de
- Staatliches Maximiliansgymnasium: www.maxgym.musin.de
- Staatliches Rupprecht-Gymnasium: www.rupprecht-gymnasium.de

                                                        Rathaus Umschau
                                                        19.2.2021, Seite 9
Digitaler Stadtspaziergang: Projekte der Nachhaltigkeit
(19.2.2021) Am Freitag, 26. Februar, findet unter dem Titel „Projekte der
Nachhaltigkeit“ der vierte von fünf Stadtspaziergängen im Rahmen der di-
gitalen Jahresausstellung „Die nachhaltige Stadt − Stadtentwicklung, Frei-
raum, Klimaschutz“ des Referats für Stadtplanung und Bauordnung statt.
Die Stadt München verfolgt wichtige Klimaziele und Energiesparmaßnah-
men. Bis zum Jahr 2035 will München klimaneutral werden. Das erfordert
viele neue Ansätze. Der Holzbau ist einer davon, denn Holz ist als nach-
wachsender Rohstoff nicht nur nachhaltig, sondern bindet sehr viel CO2.
München nimmt im Holzbau sogar eine Vorreiterposition ein. Der Spazier-
gang startet im Prinz-Eugen-Park, wo Deutschlands größte zusammenhän-
gende Holzbausiedlung steht. Fast 600 Wohnungen sind dort als Ökologi-
sche Mustersiedlung gebaut.
Weiter geht es in südliche Richtung zum Arabellapark. Dort wird das
„Grüne Hochhaus“ geplant, das mit seiner innovativen Fassadenbegrü-
nung zum Klimaschutz beitragen soll. Letzte Station ist das Projekt „Solare
Nahwärme am Ackermannbogen“, wo knapp 300 Wohnungen über eine
große Sonnenkollektorenfläche ganzjährig mit Wärme für Wasser und
Heizung versorgt werden. Der Spaziergang dauert von 16 bis zirka 17 Uhr.
Über eine Chat-Funktion besteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Da die
Plätze begrenzt sind, ist eine Anmeldung erforderlich unter dem Link
https://veranstaltungen.muenchen.de/plan/veranstaltungen.
Der Link zur Konferenz sowie eine Anleitung zur Technik werden nach er-
folgreicher Anmeldung zugeschickt.
Alle Informationen zur Jahresausstellung und zum Programm sind abrufbar
unter muenchen.de/nachhaltig.
Auf Twitter, Instagram und Youtube (@plantreffmuc) wird das digitale Pro-
gramm zur Jahresausstellung ebenfalls vorgestellt.

Bundesregierung fördert die Münchner Parkmeilen
(19.2.2021) Parkmeilen – das sind Grünzüge, die größere Parkanlagen mit
dem Stadtrand verbinden. Und die Quartiere miteinander vernetzen. Ge-
rade in Zeiten des Corona-Lockdowns bilden sie wichtige Frei- und Erho-
lungsflächen direkt in den Stadtvierteln. Das Referat für Stadtplanung und
Bauordnung kann nun mit Fördergeld aus dem Bundesministerium des
Inneren, für Bau und Heimat (BMI) dieses innovative Konzept weiter aus-
bauen und testen: 13 Projekte wurden aus über 220 Bewerbungen ausge-
wählt, darunter auch das des Referats für Stadtplanung und Bauordnung.
Bis Herbst 2023 bekommt die Landeshauptstadt München vom Bund fast
350.000 Euro, um die Münchner Parkmeilen als vielseitig nutzbare Frei-
räume auch gemeinsam mit Bürger*innen vor Ort zu entwickeln.
Beim Projekt „Parkmeilen – Gemeinsam multicodierbare Freiräume entwi-
ckeln“ soll durch eine temporäre Umgestaltung und Neunutzung öffentlich
                                                                Rathaus Umschau
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zugänglicher Flächen beispielhaft aufgezeigt werden, wie die meist sehr
unterschiedlich genutzten Areale noch besser für die Münchner*innen
erschlossen und aufgewertet werden können. Beispiele hierfür wären
Urbanes Gärtnern, Sportprogramme und ähnliches. Die Grundstücke der
Parkmeilen sind nur teilweise verfügbar, deshalb sollen flexible Szenarien
entwickelt werden − als dynamischer Prozess in enger Zusammenarbeit
mit den Anwohner*innen. Im nun vom BMI ausgewählten Projekt werden
voraussichtlich die Parkmeilen Trudering-Neuperlach und Feldmochinger
Anger im Mittelpunkt stehen. Mit dem Zuschlag für das Projekt werden
die Initiativen der Stadt- und Freiraumplanung für zukunftsfähige und qua-
litätsvolle urbane Stadt- und Freiräume gewürdigt und bekommen einen
entscheidenden Impuls.

Online-Vortrag des Bauzentrums München zu Photovoltaikanlagen
(19.2.2021) Das Bauzentrum München lädt in Kooperation mit dem Ökolo-
gischen Bildungszentrum München (ÖBZ) am Mittwoch, 24. Februar, um
18.30 Uhr zum Online-Vortrag „Photovoltaik selbst betreiben − dauerhaft
und erfolgreich“ ein. Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldungen sind aus-
schließlich online möglich unter: https://t1p.de/OEBZ-photovoltaik.
Vielen Betreiber*innen ist nicht bekannt, dass auch gut installierte Photo-
voltaikanlagen einer regelmäßigen Wartung bedürfen und einem vierjähri-
gen Rhythmus zur Anlagenüberprüfung unterliegen, damit sie dauerhaft,
ordnungsgemäß und sicher betrieben werden können. Janko Kroschl,
Dipl.-Ing. Elektrotechnik, weist auf die Notwendigkeit einer elektrischen
Prüfung von Isolation, Überspannungsschutz und Einspeiseleistung, einer
mechanischen Prüfung der Anschlusskabel auf dem Dach, zum Beispiel auf
Schäden durch Marderbiss oder Tauben sowie die Prüfung der Erdungs-
kabel und Anschlüsse hin. Diese Prüfungen basieren auf umfangreichen
rechtlichen Grundlagen und sind im Schadensfall Voraussetzung für eine
Entschädigung durch Versicherungen.
Weitere Infos unter veranstaltungen.muenchen.de/bauzentrum, per E-Mail
an bauzentrum@muenchen.de oder telefonisch unter 546366-0.

„Typisch München!“ im virtuellen Rundgang erleben
(19.2.2021) Das Münchner Stadtmuseum bietet mit einem virtuellen
360°-Rundgang durch die Dauerausstellung „Typisch München!“ inklusive
„Migration bewegt die Stadt. Perspektiven wechseln“ seinen Besucher*in-
nen nun auch einen virtuellen Einblick in die reichhaltige Ausstellung zur
Münchner Stadtgeschichte.
Mit knapp 1.000 Exponaten präsentiert sie seit 2008 einige der bedeu-
tendsten Schätze Münchens, von den sagenumwobenen Moriskentänzern
und den Heldenputti der Mariensäule über den kunstvollen Silberschatz

                                                                Rathaus Umschau
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und Münchner Jugendstil bis hin zu Aichers Olympiaplakaten. 2018 wurde
die Dauerausstellung „Typisch München!“ durch die interaktiven Stationen
und Exponate des Projekts „Migration bewegt die Stadt“ ergänzt und
durchbrochen.
Der virtuelle Rundgang führt von der Stadtgründung bis hinein in die
Gegenwart. Vertiefende Informationen, Hörstücke und Detailaufnahmen
zu ausgewählten Objekten bereichern das visuelle Erlebnis und setzen
Schlaglichter. Zudem können erstmalig und exklusiv drei Ausstellungs-
räume auch von innen entdeckt werden, die sonst für Besucher*innen vor
Ort aus konservatorischen Gründen nicht betretbar sind.
Der 360°-Rundgang ermöglicht, sich selbständig auf 2.400 Quadratmetern
Ausstellungsfläche zu bewegen – ganz im eigenen Tempo, mit eigener
Schwerpunktsetzung und völlig unabhängig von den Öffnungszeiten des
Museums und das bequem vom Wohnzimmer aus. Alle Informationen
dazu unter www.muenchner-stadtmuseum.de/digitales/virtueller-rundgang.

Neue Qualifizierungsprojekte bei work&act 2.0
(19.2.2021) Viele ältere Menschen sind heute alleinstehend und auf profes-
sionelle Hilfe angewiesen. Hier setzt das Projekt work&act 2.0 an, in des-
sen Rahmen jetzt eine Qualifizierung zur „Betreuungskraft nach § 53c SGB
XI“ angeboten wird. Die Qualifizierung wird vom Projektpartner Deutsches
Erwachsenen-Bildungswerk gGmbH (DEB) durchgeführt. Die fachtheoreti-
sche Qualifizierung startet am 12. April und dauert bis 20. Juli, montags bis
mittwochs, 10 bis 14.15 Uhr. Vorgeschaltet ist ein verpflichtendes, 40-stün-
diges Orientierungspraktikum in einer Senioreneinrichtung, das durch den
Projektpartner DEB vermittelt wird.
Ebenfalls im April bietet die DEB erneut das Modul „Bewerbungstraining“
an. Kursdauer: 14. April bis 30. Juni, mittwochs bis freitags, 10 bis 14.15
Uhr. Inhalte sind Unterstützung bei der individuellen Berufsorientierung,
beim Erstellen von Bewerbungsunterlagen und der Stellensuche. Schwer-
punkte sind dabei die Verbesserung digitaler Kompetenzen, Kenntnisse der
deutschen Sprache sowie das Trainieren von Präsentationstechniken für die
Bewerbung und das Vorstellungsgespräch.
Die Anmeldung ist ab sofort per E-Mail an s.bihr@deb-gruppe.org oder
s.schnitzenberger@deb-gruppe.org möglich sowie telefonisch unter
60665722-0. Beide Kurse sind bislang als Präsenztermine geplant und fin-
den in der Pfälzer-Wald-Straße 64 statt.
Das Angebot von work&act 2.0 richtet sich insbesondere an arbeitslose
Menschen, steht aber auch allen offen, die den Wiedereinstieg ins Arbeits-
leben suchen. Voraussetzungen sind ein Wohnsitz in München sowie ein
Mindestalter von 27 Jahren. Ziel beider Qualifizierungen ist die Vermittlung
in Arbeit.

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Das Projekt work&act 2.0 trägt seinen Auftrag bereits im Namen − ar-
beiten und handeln im Quartier − und vereint zwei Ziele: Arbeitslose
Menschen in Beschäftigung zu integrieren und die örtliche Ökonomie zu
stärken. Das Projekt work&act 2.0 wird im Rahmen des ESF-Bundespro-
gramms „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartiert - BIWAQ“ durch das Bun-
desministerium des Innern, für Bau und Heimat und dem Europäischen
Sozialfond gefördert. BIWAQ ist ein Partnerprogramm des Städtebauför-
derprogramms „Soziale Stadt“, das mit Mitteln des Bundes, des Landes
und der Landeshauptstadt München finanziert und umgesetzt wird. Das
Referat für Arbeit und Wirtschaft unterstützt BIWAQ durch das Münchner
Beschäftigungs- und Qualifizierungsprogramm (MBQ).
Weitere Informationen im Internet unter www.muenchen.de/mbq.

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Baustellen
      aktuell
   Baustellen aktuell
   Freitag, 19. Februar 2021

   Laimer Unterführung/Wotanstraße (Laim-Nymphenburg)
   Die Deutsche Bahn führt für die 2. S-Bahn-Stammstrecke Bauarbeiten in
   der Laimer Unterführung durch.
   Vom 22. Februar bis 29. März ist die Laimer Unterführung zwischen
   der Landsberger Straße und Winfriedstraße für den Autoverkehr ge-
   sperrt. Fußgänger und Radfahrer können ihre Unterführung weiterhin
   nutzen, die S-Bahn-Station Laim ist erreichbar.
   Eine Umleitung für den motorisierten Verkehr wird über die Landsber-
   ger Straße und die Friedenheimer Brücke eingerichtet, am Steubenplatz
   wird das Linksabbiegen aus der Arnulfstraße in die Wilhelm-Hale-Straße
   ermöglicht.

   Heidemannstraße (Freimann)
   Das Baureferat führt Straßenbauarbeiten in mehreren Bauphasen und
   Bauabschnitten bis Ende 2021 durch. Die Fahrbahnen, Entwässerungs-
   einrichtungen und die Geh- und Radwege in der Heidemannstraße
   werden zwischen der Freisinger Landstraße und dem Schlößlanger neu
   hergestellt.
   Vom 24. Februar bis Dezember verbleibt in der Heidemannstraße
   zwischen der östlichen Anschlussstelle zur A9 und der Freisinger Land-
   straße in Fahrtrichtung Ost und West jeweils eine Fahrspur neben der
   Baustelle. In den Kreuzungsbereichen sind zusätzlich die Abbiegespuren
   vorhanden.
   Die Einrichtung der Einspurigkeit beginnt ab dem 22. Februar an der
   Kreuzung Freisinger Landstraße und wird in Fahrtrichtung West zur öst-
   lichen Anschlussstelle zur A9 fortgesetzt und ab Mitte März bis zur Lüt-
   zelsteiner Straße erweitert.

       Informationen zu laufenden Baumaßnahmen mit Verkehrseinschränkungen finden Sie im Internet unter
       www.muenchen.de/baustellen

       Herausgeberin: Landeshauptstadt München, Baureferat TZ / K, Baustellenkoordinierung
       Telefon: (089) 2 33-6 00 50, telefax: (089) 2 33-6 00 55, E-Mail: baustellen.bau@muenchen.de
Lilienthalallee (Freimann)
Das Baureferat führt einen Straßenumbau in mehreren Bauphasen bis
Sommer 2021 durch und nimmt die Arbeiten aus dem Jahr 2020 wieder
auf. Die Lilienthalallee wird in mehreren Bauabschnitten ausgebaut und
die Bushaltestellen „Edmund-Rumpler-Straße“ und „Alois-Wolfmül-
ler-Straße“ barrierefrei umgestaltet.
Vom 22. Februar bis Mitte April ist die Lilienthalallee zuerst zwischen
der nördlichen und südlichen Ausfahrt des MOC - Veranstaltungs- und
Ordercenter München - in Fahrtrichtung Süd einbahngeregelt. In der da-
ran anschließenden Bauphase ab Mitte März wird die Einbahnregelung
bis zur Edmund-Rumpler-Straße erweitert.
In Fahrtrichtung Nord wird über das bestehende Straßennetz abgeleitet.

Aschheimer Straße/Piusstraße (Berg am Laim)
Die Stadtwerke verlegen für die Erschließung des Werksviertels Was-
serleitungen.
Vom 22. Februar bis 16. April verleibt in der Aschheimer Straße auf
Höhe der Piusstraße in Fahrtrichtung Süd eine Fahrspur.

Truderinger Straße/Riedenburger Straße (Bogenhausen-Steinhau-
sen)
Die Stadtwerke verlegen eine Fernwärmeleitung.
Vom 23. Februar bis Anfang April ist die Truderinger Straße zwischen
der Ein- und Ausfahrt zum AWM-Betriebshof Ost und der Riedenburger
Straße in Fahrtrichtung Ost einbahngeregelt.

Truderinger Straße (Trudering)
Im Zuge der städtebaulichen Aufwertung führt das Baureferat Straßen-
bauarbeiten in mehreren Bauabschnitten durch. Die Truderinger Straße
wird zwischen Bajuwarenstraße und Schmuckerweg erneuert und zu
einem Boulevard mit breiten Gehwegen ausgebaut.
Vom 22. Februar bis Dezember ist die Truderinger Straße zwischen Ba-
juwarenstraße und Schmuckerweg für den Autoverkehr in Fahrtrichtung
Süd einbahngeregelt.

    Informationen zu laufenden Baumaßnahmen mit Verkehrseinschränkungen finden Sie im Internet unter
    www.muenchen.de/baustellen

    Herausgeberin: Landeshauptstadt München, Baureferat TZ / K, Baustellenkoordinierung
    Telefon: (089) 2 33-6 00 50, telefax: (089) 2 33-6 00 55, E-Mail: baustellen.bau@muenchen.de
Antworten auf Stadtratsanfragen
Freitag, 19. Februar 2021

Feuerwerk an Silvester – Fake News aus dem KVR?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Gabriele Neff,
Richard Progl und Fritz Roth (FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion) vom
18.12.2020

Prämiensparverträge der Stadtsparkasse München
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Gabriele Neff,
Richard Progl und Fritz Roth (FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion) vom
12.1.2021

                                                               Rathaus Umschau
                                                               19.2.2021, Seite 16
Feuerwerk an Silvester – Fake News aus dem KVR?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Gabriele Neff,
Richard Progl und Fritz Roth (FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion) vom
18.12.2020

Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:

Ihre Anfrage vom 18.12.2020 wurde im Auftrag von Herrn Oberbürger-
meister Dieter Reiter in Federführung dem Kreisverwaltungsreferat zur
Beantwortung zugeleitet.

Ihrer Anfrage schicken Sie folgenden Sachverhalt voraus:
„Der Verkauf von Feuerwerksartikeln ist dieses Jahr verboten, es soll je-
doch durchaus Münchner geben, die noch Raketen vom Vorjahr besitzen,
was nicht verboten ist.
Innerhalb des Mittleren Rings sind zwar Böller mit ausschließlicher Knall-
wirkung untersagt, nicht jedoch Leuchtraketen; außerhalb darf beides ver-
wendet werden.
In der Silvesternacht gilt in diesem Jahr nun eine Ausgangssperre – ab 21
Uhr darf man sich nicht mehr im öffentlichen Raum aufhalten, sondern nur
noch in einer Wohnung.
Der Begriff ‚Wohnung‘ umfasst aber auch die ihr zugeordneten Bereiche,
wie zum Beispiel die Terrasse, den Balkon sowie den Garten(-anteil) und
beschränkt sich ausdrücklich nicht auf die eigene Wohnung. Die 11. Infek-
tionsschutzmaßnahmenverordnung regelt, dass es sich bei der Ausgangs-
sperre um ein Verbot des Aufenthalts im öffentlichen Raum handelt, dabei
jedoch der Aufenthalt nicht zwingend in der eigenen Wohnung erfolgen
muss.
In der Bayerischen Allgemeinverfügung vom 18.8.2020 zum Infektions-
schutzgesetz wird extra herausgestellt, dass sogar bei einer positiv festge-
stellten Infektion und daraus folgender Isolationspflicht in einer Wohnung
der Aufenthalt in einem zur Wohnung gehörenden Garten, einer Terrasse
oder eines Balkons alleine gestattet ist.
Der Begriff Wohnung ist innerhalb der Verordnungen und Allgemeinverfü-
gungen zur Pandemiebekämpfung einheitlich auszulegen, so dass gelten
muss: Im eigenen Garten oder auf dem Balkon ist – bei Einhaltung von
Sicherheitsvorschriften und Hygieneregeln – auch in diesem Jahr das Ab-
brennen und -schießen von Feuerwerk in der Silvesternacht erlaubt.
Dennoch wird das Kreisverwaltungsreferat in einer Münchner Tageszeitung
anders zitiert: ‚So erklärte das Kreisverwaltungsreferat Münchens gegen-
über tz.de, dass es verboten ist, Böller aus dem Vorjahr im eigenen Garten

                                                                 Rathaus Umschau
                                                                 19.2.2021, Seite 17
anzuzünden. Das Abbrennen von Pyrotechnik stelle nach Verordnung kei-
nen triftigen Grund dar, die Wohnung zu verlassen.‘
Dies ist ein Widerspruch zur rechtlichen Wertung, dass Garten und Balkone
als Teil der Wohnung im Sinne der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
gelten.
Wir bitten um Beantwortung folgender Fragen:“

Zu den im Einzelnen gestellten Fragen teile ich Ihnen Folgendes mit:

Frage 1:
Wie erklärt das Kreisverwaltungsreferat den oben geschilderten Wider-
spruch? Welchen Teil davon definiert das KVR anders und auf welcher
rechtlichen Grundlage? Warum ist es den Münchnern verboten, nach 21
Uhr sogar alleine ihre Terrasse oder ihren Balkon zu betreten?

Antwort:
Die vollständige schriftliche Antwort des Kreisverwaltungsreferates vom
16.12.2020 auf die Anfrage von Münchner Merkur und tz lautete: „Das
Abbrennen von Pyrotechnik stellt nach der geltenden Infektionsschutzmaß-
nahmenverordnung (IfSMV) in der gesamten Stadt keinen triftigen Grund
dar, die Wohnung zu verlassen (ganztägige Ausgangsbeschränkung und
nächtliche Ausgangssperre). Ferner ist zu beachten, dass das Abbrennen
von pyrotechnischen Gegenständen mit ausschließlicher Knallwirkung
(klassische Silvesterkracher ohne Lichteffekte) an Silvester überall inner-
halb des Mittleren Rings und damit auch auf dort befindlichen privaten
Grundstücken untersagt ist.“

Das deckt sich mit den Ausführungen zu Beginn Ihrer Anfrage. Kritik an der
medialen Auslegung dieser Information müsste bitte an die jeweiligen Re-
daktionen gerichtet werden.

Zurück zur Sache: 2020 durften keine Feuerwerkskörper verkauft werden.
Ebenso waren Veranstaltungen, Ansammlungen, öffentliche Festivitäten
und der Alkoholkonsum im öffentlichen Raum flächendeckend landesweit
untersagt.

Die Bekämpfung der Pandemie war und ist nicht nur Aufgabe des Staa-
tes, sondern eine Aufgabe der gesamten Stadtgesellschaft. Jede und
jeder Einzelne musste und muss hier für sich und andere Verantwortung
übernehmen, wir alle müssen unseren Beitrag leisten, um gerade unsere
besonders gefährdeten Mitbürgerinnen und Mitbürger zu schützen. Die
Feuerwerksregelungen zielten überdies darauf ab, die Krankenhäuser zu
entlasten.
                                                                Rathaus Umschau
                                                                19.2.2021, Seite 18
Frage 2:
Handelt es sich bei der in der Zeitung zitierten Aussage um eine bewusste
Falschauskunft, mit der Absicht, die Münchner davon abzuhalten, in der Sil-
vesternacht Feuerwerk abzubrennen, obwohl es ihnen rechtlich gestattet
ist?

Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.

                                                                Rathaus Umschau
                                                                19.2.2021, Seite 19
Prämiensparverträge der Stadtsparkasse München
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Gabriele Neff,
Richard Progl und Fritz Roth (FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion) vom
12.1.2021

Antwort Stadtkämmerer Christoph Frey:

In Ihrer Anfrage haben Sie folgenden Sachverhalt zugrunde gelegt:
„Am 6.3.2020 berichtete die Bildzeitung in ihrer München-Ausgabe auf
S. 12 über den ‚Zinsklau bei der Sparkasse‘. In dem Artikel wird darge-
stellt, dass dadurch, dass die Stadtsparkasse München (SSKM) ihre Prä-
miensparverträge niedriger verzinste als zugesagt, den Sparern bei der
Stadtsparkasse ein Schaden von 132 Millionen Euro entstanden ist. Es
wurde das Beispiel eines Rentners dargestellt, dem allein ein Schaden von
7.917,44 Euro entstanden ist. Der Bild-Artikel schließt mit der Bemerkung:
‚Der Fall ist jetzt Chefsache. Er liegt dem Münchner Oberbürgermeister
und SPK-Verwaltungsrats-Vorsitzenden Dieter Reiter (61, SPD) vor.‘

Der Beantwortung Ihrer Fragen darf ich Folgendes voranstellen:

Die Stadtsparkasse München ist eine Anstalt unter der Trägerschaft der
Landeshauptstadt München. Die Überwachung der Geschäftsführung des
Vorstands erfolgt durch den Verwaltungsrat (Art. 5 Absatz 3 Gesetz über
die öffentlichen Sparkassen – SpkG). Die Mitglieder des Verwaltungsrats
haben über die ihnen amtlich oder aus Anlass ihrer Amtsführung bekannt-
gewordenen Tatsachen Amtsverschwiegenheit zu bewahren (Art. 10 Abs. 2
SpkG).

Der Bundesgerichtshof hat sich seit 2004 mit mehreren Urteilen zu Prä-
miensparverträgen verschiedener Banken und Sparkassen geäußert. Die-
sen Urteilen lagen stark divergierende Sparvertragsmodelle zugrunde, die
mit dem Prämiensparvertrag der Stadtsparkasse München in zentralen
Punkten gerade nicht übereinstimmen. Daher können die Feststellungen
des Bundesgerichtshofes auch nicht pauschal auf den Prämiensparvertrag
der Stadtsparkasse übertragen werden. Zudem hat der Bundesgerichtshof
auch keine verbindlichen und vor allem allgemein gültige Regelungen vor-
gegeben. Dementsprechend sprechen auch gerade die Verbraucherzentra-
len nur davon, dass die Urteile „Anhaltspunkte“ für die Zinsberechnungen
geben. So führt die Verbraucherzentrale Bayern in einem der Stadtspar-
kasse München vorliegenden Schreiben an einen Kunden aus, dass es
„nicht eine verbindliche und richtige Berechnungsart gibt“. Die Kunden

                                                                 Rathaus Umschau
                                                                 19.2.2021, Seite 20
werden im gleichen Zuge auch auf ein entsprechendes Prozessrisiko hin-
gewiesen.

Unabhängig davon hat die Stadtsparkasse München, die die höchstrich-
terliche Rechtsprechung fortlaufend beobachtet und umsetzt, bereits ab
dem Jahr 2004 ein im Detail geregeltes Zinsanpassungsverfahren ent-
wickelt und dann zum Vertragsbestandteil jedes neu abgeschlossenen
Prämiensparvertrages gemacht. Dieses Zinsanpassungsverfahren wird
aus Sicht der Stadtsparkasse München allen rechtlichen Anforderungen
gerecht. Es wurde, soweit ersichtlich, seither von keinem einzigen Kun-
den, der bei der Stadtsparkasse einen Prämiensparvertrag abgeschlossen
hat, jemals beanstandet. Ganz im Gegenteil war der Prämiensparer der
Stadtsparkasse München bis zur Einstellung dieses Produktes ein sehr be-
liebtes und stark nachgefragtes Produkt, das gegenüber Spareinlagen mit
dreimonatiger Kündigungsfrist jederzeit deutlich höher verzinst wurde.

Dieses seit dem 1. Januar 2005 bestehende Zinsanpassungsverfahren
hat die Stadtsparkasse München selbstverständlich auch auf die Verträge,
die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen worden waren angewendet
und damit alle Kunden mit diesem Prämiensparvertrag gleich behandelt.
Ebenso wurde jede Änderung der Zinssätze über die Preisaushänge in den
Geschäftsstellen wie auch auf der Homepage der Stadtsparkasse bekannt
gegeben.

Am 1. Januar 2005 gab es insgesamt 112.000 Kunden mit einem Vertrag
S-Prämiensparvertrag flexibel. Es ist sicherlich nachvollziehbar, dass es für
die Stadtsparkasse München aus praktischen, personellen und auch orga-
nisatorischen Gründen völlig undurchführbar war, mit jedem dieser 112.000
Kunden Kontakt aufzunehmen und in Vertragsverhandlungen zu treten.
Stattdessen hat sich die Stadtsparkasse München entschlossen, jedem
dieser Kunden bei einem gegebenen Anlass, wie z.B. der Änderung des
Abbuchungskontos für die laufenden Einzahlungen auf den Prämienspar-
vertrag, eine Ergänzung seines Sparvertrages hinsichtlich der Zinsanpas-
sung anzubieten. Dies wurde in den mehr als 15 Jahren seither auch fort-
laufend so umgesetzt. Soweit bekannt hat auch keiner dieser Kunden eine
entsprechende nachträgliche Vereinbarung zu diesem Produkt, mit dessen
Verzinsung er gerade sehr zufrieden war, abgelehnt.

Es ist daher weder der Stadtsparkasse München noch Herrn Oberbür-
germeister als Vorsitzenden des Verwaltungsrats nachvollziehbar, wie die
Behauptung aufgestellt werden kann, dass den Sparern des Prämienspar-

                                                                  Rathaus Umschau
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vertrages durch eine fehlerhafte Verzinsung ein Schaden von 132 Millionen
Euro entstanden sein soll.

Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Frage 1:
Ist es zutreffend, dass den Kundinnen und Kunden der Stadtsparkasse
München durch eine zu niedrige Verzinsung der Prämiensparverträge ein
Schaden von mindestens 132 Millionen Euro entstanden ist?

Antwort:
Nein, vgl. Vorbemerkungen.

Frage 2:
Falls ja, wann haben Sie davon erfahren?

Frage 3:
Was haben Sie als Verwaltungsratsvorsitzender der Stadtsparkasse Mün-
chen in dieser Sache seit März 2020 unternommen?

Frage 4:
Im BaFin-Journal vom Februar 2020 wurde den betroffenen Sparkassen
empfohlen, sie „sollten ihre Kunden über unwirksame Zinsklauseln in Prä-
miensparverträgen informieren und ihnen angemessene Lösungen anbie-
ten“. Wurden die Kunden der Stadtsparkasse München über unwirksame
Zinsklauseln informiert und wurden ihnen angemessene Lösungen ange-
boten?

Frage 5:
Seit wann ist das Problem dem Vorstand und dem Verwaltungsrat der
Stadtsparkasse München bekannt und wie wurde bilanziell für zu geringe
Zinszahlungen vorgesorgt (Bildung von Rückstellungen)?

Frage 6:
Wie ist die Interne Revision/Compliance-Abteilung der Stadtsparkasse in
den Prozess eingebunden? Gibt es eine Stellungnahme?

Antwort zu Frage 2 bis 6:
Vgl. Antwort zu Frage 1.

Von den vorstehenden Ausführungen bitte ich Kenntnis zu nehmen und
gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.

                                                               Rathaus Umschau
                                                               19.2.2021, Seite 22
Anträge und Anfragen
aus dem Stadtrat
Freitag, 19. Februar 2021

Innovative Straßengestaltung durch mehr „Verkehrsberu-
higte Bereiche“ laut StVO in Bestands- und Neubaugebieten
Antrag Paul Bickelbacher, Mona Fuchs, Sofie Langmeier, Gudrun
Luchs, Angelika Pilz-Strasser, Florian Schönemann, Bernd Schrey-
er, Christian Smolka, Sibylle Stöhr, David Süß (Fraktion Die Grü-
nen – Rosa Liste) und Kathrin Abele, Simone Burger, Nikolaus
Gradl, Roland Hefter, Christian Müller, Andreas Schuster, Felix
Sproll, Micky Wenngatz (SPD/Volt-Fraktion)

Coronatest an Münchner Schulen
Anfrage Stadträtinnen Beatrix Burkhardt und Ulrike Grimm (CSU-
Fraktion)

München wird kinder- und jugendfreundlich: Katalog „kinder-
& jugendfreundliches Planen“ verbindlich machen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Nicola Holtmann und Rudolf Schabl
(Fraktion ÖDP/FW)

Fachstelle Nachhaltigkeit im Direktorium & in allen Referaten
Antrag Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas
Lechner und Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfrak-
tion)

                                                                                                   Stadtrat

Impressum: Die presserechtliche Verantwortung für die nachfolgenden Anträge und Anfragen
liegt bei den jeweiligen Stadtratsmitgliedern. Alle: Rathaus, 80313 München; Druck: Stadtkanzlei
München, den 19.02.2021

Herrn
Oberbürgermeister
Dieter Reiter

Innovative Straßengestaltung durch mehr „Verkehrsberuhigte Bereiche“ laut StVO
in Bestands- und in Neubaugebieten

Antrag
Das Mobilitätsreferat und das Referat für Stadtplanung und Bauordnung werden
beauftragt, mehr verkehrsberuhigte Bereiche laut StVO für München zu ermöglichen. Dies
erfolgt in Neubaugebieten bevorzugt im Rahmen der Bebauungsplanung durch
satzungsgemäße Festsetzung.
In Bestandsgebieten werden geeignete Straßen identifiziert und – ggf. mit geringen
baulichen Anpassungen – umgesetzt.

Begründung:

Von der Münchner Bürgerschaft insbesondere von Seiten der Genossenschaften wird
zunehmend der Wunsch geäußert, für Neubaugebiete eine lebendigere und
abwechslungsreichere Straßenraumgestaltung zu ermöglichen, z. B. im Rahmen von
verkehrsberuhigten Bereichen. Die Nachbargemeinden Münchens nutzen dieses
verkehrsrechtliche Instrument bereits in großem Maße. Auch die LH München sollte
zukünftig öfter davon Gebrauch machen.
In den durch das Schild Verkehrsberuhigter Bereich beschilderten Straßen, umgangs-
sprachlich häufig als Spielstraße bezeichnet, dürfen Zufußgehende die Straße in ihrer
ganzen Breite nutzen. Es gilt Schrittgeschwindigkeit. Parken ist nur in speziell
gekennzeichneten Flächen möglich. Damit ergeben sich die folgenden Vorteile:
    • Verkehrsrechtliche Regelungen im Sinne von „Shared Spaces“ machen den
       öffentlichen Straßenraum attraktiver, da der gesamte Straßenraum auch von
       Fußgänger*innen und ggf. zum Spielen genutzt werden kann.
    • Es kann versiegelte Fläche zugunsten der aus Klimaschutzgründen notwendigen
       Begrünung eingespart werden.
    • Im Vergleich zu konventionellen Straßen erhöhen sich die Freiräume für die
       Gestaltung, sodass diese Straßen ihrer Funktion als multifunktionaler Freiraum
       besser gerecht werden. Verkehrsberuhigte Bereiche können gemäß dem
       ortsspezifischen Bedarf gestaltet werden und damit mehr Identität stiften.
Das Münchner KVR betrachtete bisher 150 Kfz/Stunde in der Spitzenstunde als
Obergrenze
für Verkehrsberuhigte Bereiche. Der Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mit der eigenen Unfallforschung der Versicherer, sieht
dagegen Vorteile für die Verkehrssicherheit noch bei Verkehrsmengen bis zu 4.000 Kfz am
Tag, was ca. 400 Kfz/Stunde in den Spitzenstunden entspricht. Die Unfallforschung der
Versicherer ist der Auffassung, dass verkehrsberuhigte Bereiche bei entsprechender
Gestaltung ein geeignetes Mittel zur Verbesserung der Sicherheit und Aufenthaltsqualität
sind *.
Zudem können durch den – vom Stadtrat beschlossenen – Bau von Quartiersgaragen die
Verkehrsmengen im Kfz-Verkehr reduziert werden, sodass sich auch damit neue
Gestaltungsspielräume eröffnen.

Fraktion Die Grünen – Rosa Liste             SPD/Volt – Fraktion

Initiative:
Christian Smolka                             Andreas Schuster
Paul Bickelbacher                            Nikolaus Gradl
Mona Fuchs                                   Christian Müller
Sofie Langmeier                              Kathrin Abele
Gudrun Lux                                   Simone Burger
Angelika Pilz-Strasser                       Roland Hefter
Florian Schönemann                           Felix Sproll
Bernd Schreyer                               Micky Wenngatz
Sibylle Stöhr
David Süß

Mitglieder des Stadtrates                    Mitglieder des Stadtrates

* https://www.gdv.de/de/medien/aktuell/verkehrsberuhigte-bereiche-haben-sich-bewaehrt-
19346
CSU-Fraktion im Stadtrat | Tel.: 089 233 92650 | Fax: 089 233 92747 | csu-fraktion@muenchen.de

ANFRAGE
An Herrn
Oberbürgermeister
Dieter Reiter

Rathaus, Marienplatz 8, 80331 München

                                                                                    19. Februar 2021

Coronatests an Münchner Schulen

Am 22. Februar beginnt in unterschiedlichen Formen wieder der Präsenzunterricht an
Münchner Schulen (Wechselunterricht, Abschlussklassen an allen Schularten).

Um Coronaausbrüchen entgegenzuwirken sollten lt. Kultusministerium schnellst möglichst
entsprechende Schnelltest für Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler durchgeführt werden,
zumindest zwei Mal in der Woche.

Wie man in den letzten Wochen schon feststellen konnte, waren die bisherigen Testungen
alles andere als koordiniert und stellten für die jeweiligen Schulen eine ziemliche Belastung
dar. Man sollte also annehmen, dass im Vorgriff auf die erneuten Schulöffnungen Planungen
seitens des Gesundheitsreferats bereits vorliegen oder jetzt schnellst möglichst erarbeitet
werden.

Daher fragen wir den Oberbürgermeister:

    1. Welche Testregelungen gab es bisher an Münchner Schulen?

    2. Welcher Erfahrungen wurden damit gemacht?

    3. Erfolgten die Testungen kostenlos oder mussten die getesteten Personen die Kosten
       selbst übernehmen?

    4. Wie viele Lehrkräfte wurden an welchen Schularten offiziell getestet?

                          Rathaus | Marienplatz 8 | Zimmer 249/II | 80331 München
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