Inhaltsverzeichnis - Rathaus Umschau

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Inhaltsverzeichnis - Rathaus Umschau
Rathaus                                  Umschau

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                                                                         Ausgabe 218
                                                                         ru.muenchen.de
                                                                         Als Newsletter oder Push-Nachricht
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 Inhaltsverzeichnis
 Terminhinweise für Medien                                                                                         2
 Meldungen                                                                                                         4
 › Glückwünsche für Christian Stückl zum 60. Geburtstag                                                            4
 › Corona-Impfmöglichkeiten in München (13.11. bis 21.11.)                                                         4
 › Programm „Soziales Vermieten leicht gemacht“ wird erweitert                                                     8
 › Wohnungsbörse der Stadt München geht online                                                                     9
 › Angebot SAVE für Senior*innen wird ausgebaut                                                                   10
 › München nicht Austragungsort der Gay Games 2026                                                                11
 › Verleihung des Designpreises 2020 und des Architekturpreises 2021                                              11
 › Buch- und Lesetag am Buß- und Bettag in der Stadtbibliothek im HP8                                             12
 › Ausstellungsrundgang im NS-Dokumentationszentrum                                                               13
 › Bauzentrum: Vortrag „Wärmedämmung an Gebäuden“                                                                 13
 › Online-Vortrag des Bauzentrums zu Photovoltaik und Stromspeicher                                               14
 Gesundheitsreferat in eigener Sache                                                                              15
 Baustellen aktuell                                                                                               16
 Antworten auf Stadtratsanfragen                                                                                  17

 Anträge und Anfragen aus dem Stadtrat
 Pressemitteilungen städtischer Beteiligungsgesellschaften

 Herausgeber: Presse- und Informationsamt der Landeshauptstadt München
 Verantwortlich für den Inhalt: Stefan Hauf, Druck: Stadtkanzlei, Gemeinsame Anschrift: Rathaus, Marienplatz 8, 80313
 München, Telefon 2 33-9 26 00, Telefax 2 33-2 59 53, presseamt@muenchen.de, www.muenchen.de/rathaus
Inhaltsverzeichnis - Rathaus Umschau
Terminhinweise für Medien
Wiederholung
Sonntag, 14. November, 10 Uhr, Herkulessaal der Residenz, Residenz-
straße 1
Anlässlich des Volkstrauertags nimmt Stadtrat Fritz Roth (FDP BAYERN-
PARTEI Stadtratsfraktion) in Vertretung des Oberbürgermeisters an der
Landesgedenkfeier für die Kriegstoten und Opfer von Gewaltherrschaft
teil.

Wiederholung
Sonntag, 14. November, 13 Uhr, Neuer Israelitischer Friedhof, Garchin-
ger Straße 37
Stadtrat Christian Köning (SPD/Volt-Fraktion) nimmt am Volkstrauertag in
Vertretung des Oberbürgermeisters an der Gedenkfeier zur Erinnerung an
die im 1. Weltkrieg gefallenen jüdischen Soldaten teil.

Wiederholung
Montag, 15. November, 12 Uhr, Westfriedhof, Eingang Dachauer
Straße, Gräberfeld 237
Bürgermeisterin Verena Dietl und Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek
sprechen anlässlich der Vorstellung der neuen sarglosen Bestattung. Nach
einer Einführung ins Thema durch eine Mitarbeiterin der Städtischen Fried-
höfe München wird eine gestellte sarglose Bestattung demonstriert.
Achtung Redaktionen: Ab 12.30 Uhr sind Interviews mit Bürgermeisterin
Verena Dietl und Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek möglich. Das Filmen
und Fotografieren der Bestattung ist erlaubt. Es wird um die Einhaltung der
FFP2-Maskenplicht und des Mindestabstands von 1,5 Metern gebeten.
Anmeldung erforderlich per E-Mail an presse.gsr@muenchen.de.

Wiederholung
Montag, 15. November, 19 Uhr, Gasteig, Carl-Orff-Saal, Rosenheimer
Straße 5
Oberbürgermeister Dieter Reiter überreicht den Dieter-Hildebrandt-Preis
der Stadt München 2021 an Sarah Bosetti sowie den Dieter-Hilde-
brandt-Preis 2020 an Frank-Markus Barwasser. Die Laudatio für Sarah Bo-
setti hält der Kabarettist Claus von Wagner, die Laudatio für Frank-Markus
Barwasser der Moderator und Satiriker Oliver Welke. Die Veranstaltung
findet mit geladenen Gästen unter Einhaltung der aktuellen Corona-Maß-
nahmen statt.
Achtung Redaktionen: Eine Anmeldung ist erforderlich per E-Mail an
hildebrandt-preis@muenchen.de. Es gilt die 2G-Regel.
                                                                Rathaus Umschau
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Inhaltsverzeichnis - Rathaus Umschau
Mittwoch, 17. November, 12 Uhr, PresseClub München, Marienplatz 2
Pressekonferenz zum Christkindlmarkt und dem erstmals stattfindenden
Neujahrsmarkt mit dem Referenten für Arbeit und Wirtschaft, Clemens
Baumgärtner.
Achtung Redaktionen: Im PresseClub gilt die 3G-Regel: Ein Impf-, Gene-
senen- oder Testnachweis muss vorgezeigt werden. Für Desinfektion und
maximal mögliche Belüftung ist gesorgt; das Tragen einer FFP2-Maske ist
obligatorisch.

Mittwoch, 17. November, 15.30 Uhr, Alter Rathaussaal
Bürgermeisterin Verena Dietl spricht anlässlich der Preisverleihung für
Münchens ausgezeichnete Unternehmen 2021. Mit dem Preis werden Un-
ternehmen geehrt, die sich mit ihrem herausragenden Engagement für die
Verbesserung der Stadtgesellschaft und die Lebensumstände der Münch-
ner Bürger*innen eingesetzt haben.
Achtung Redaktionen: Anmeldungen per E-Mail an sozialreferat.presse@
muenchen.de bis Montag, 15. November. Für die Veranstaltung gilt die
2G-Regel. Einlass ab 15 Uhr.

Mittwoch, 17. November, 19 Uhr, Muffathalle, Zellstraße 4
Verleihung des Designpreises 2020 an Günter Mattei und des Architektur-
preises 2021 an Andrea Gebhard: Begrüßung durch Bürgermeisterin Katrin
Habenschaden und Urkundenüberreichung durch Stadtdirektor Marek Wie-
chers in Vertretung des Kulturreferenten. Die Laudatio für Andrea Gebhard
hält Professorin Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk, die Laudatio für Günter
Mattei Josef Dachsel.
Achtung Redaktionen: Eine Anmeldung ist erforderlich per E-Mail an prei-
se-bk@muenchen.de, Die Veranstaltung findet mit geladenen Gästen und
unter Einhaltung der 2G-Regelung statt.
(Siehe auch unter Meldungen)

Mittwoch, 17. November, 19 Uhr, Gasteig, Carl-Orff-Saal, Rosenheimer
Straße 5
Eröffnung des Literaturfests München 2021 mit einem Grußwort von
Stadtrat David Süß (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) in Vertretung des
Oberbürgermeisters. Des Weiteren sprechen Kulturreferent Anton Biebl
und die Leiterin des Literaturhauses Tanja Graf; live zugeschaltet ist die
Psychologin und Publizistin Marina Weisband. Gäste des moderierten
Abends sind der Autor Abbas Khider, der Verleger Jacob Radloff vom oe-
kom verlag und die Intendantin des Bayerischen Rundfunks, Katja Wilder-
muth. Das Literaturfest München findet in Kooperation mit der Münchner
Bücherschau bis zum 5. Dezember statt.
                                                                 Rathaus Umschau
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Inhaltsverzeichnis - Rathaus Umschau
Achtung Redaktionen: Eine Anmeldung ist erforderlich per E-Mail an
presse@literaturhaus-muenchen.de. Die Veranstaltung findet unter Einhal-
tung der 2G-Regel statt.

Meldungen
Glückwünsche für Christian Stückl zum 60. Geburtstag
(12.11.2021) Oberbürgermeister Dieter Reiter gratuliert dem Intendanten
des Münchner Volkstheaters, Christian Stückl, zum bevorstehenden 60.
Geburtstag: „Mit der pünktlichen Fertigstellung des neuen Volkstheaters
im Oktober dieses Jahres konnte Dir heuer das wohl schönste Geschenk
bereits vorab gemacht werden. Wer bekommt schon ein neues Theater
zum Geburtstag? Danke für Dein Engagement, Deine Beharrlichkeit und
Deine Überzeugungskraft bei den Planungen. Ohne diesen Einsatz hätte
das langjährige Projekt sicher nicht so erfolgreich verwirklicht werden
können. Umso mehr freut es mich, dass mit der Premiere am 15. Okto-
ber 2021 die erste Spielzeit im neuen Volkstheater eindrucksvoll eröffnet
wurde und Du und Dein Team nun dort wirken können. Allein der erste
Abend hat mich begeistert und dürfte dem Publikum Lust auf mehr ge-
macht haben. Ich schätze Dich als kreativen Menschen, wie auch als In-
tendant und ‚Mastermind‘ des Münchner Volkstheaters, und hoffe, dass
Du uns noch viele Jahre in der Position erhalten bleibst.
Ich wünsche Dir für Dein Privatleben wie auch für Dein Schaffen am
Münchner Volkstheater und bei den Passionsfestspielen in Oberam-
mergau im nächsten Jahr von Herzen Kraft, Durchhaltevermögen, Gesund-
heit und Inspiration.“

Corona-Impfmöglichkeiten in München (13.11. bis 21.11.)
(12.11.2021) Gute Nachricht für alle Impfwilligen: Der drohende Impf-
stoff-Engpass übers Wochenende ist abgewendet. Nachdem aufgrund der
bayernweit gestiegenen Nachfrage gestern kein Impfstoff mehr in den
oberbayerischen Lagern vorhanden war, hat der Freistaat jetzt für den mor-
gigen Samstag eine Sonderzuteilung zugesagt. Demnach kann auch am
Wochenende ohne Einschränkungen geimpft werden.
Allein am letzten Mittwoch wurden in der Landeshauptstadt rund 4.000
Impfungen durchgeführt, davon 1.000 Erstimpfungen.
Aufgrund des jetzt wieder sehr großen Andrangs wird dringend empfoh-
len, für eine Corona-Schutzimpfung im Impfzentrum Riem über www.
impfzentren.bayern einen Termin zu vereinbaren. Das Impfzentrum öffnet
Sonntag bis Dienstag von 9 bis 17.45 Uhr und mittwochs von 9 bis 21 Uhr.
Ab 20. November wird das Impfzentrum auch samstags wieder geöffnet
sein.                                                            Rathaus Umschau
                                                               12.11.2021, Seite 4
Inhaltsverzeichnis - Rathaus Umschau
Auch an den Impfstellen im Stadtgebiet kann es zu längeren Wartezeiten
und vorzeitigen Schließungen kommen, wenn absehbar ist, dass die War-
tenden nicht mehr innerhalb der Öffnungszeiten geimpft werden können.
Die Stadt reagiert auch hier auf die gestiegene Nachfrage nach Coro-
na-Schutzimpfungen und verlängert ab Samstag, 20. November, die Öff-
nungszeiten für die ständige Impfstelle auf der Theresienwiese: Impfwil-
lige stehen dann auch am Wochenende bereits ab 9 Uhr statt wie bislang
erst ab 11 Uhr die Türen offen.
Insgesamt fährt die Stadt ihre Impfkapazitäten schnellstmöglich wieder auf
6.000 Impfungen pro Tag hoch.
Personen ab 12 Jahren haben in der kommenden Woche darüber hinaus
wieder viele Möglichkeiten, sich impfen zu lassen. Die mobilen Teams
stehen wie gewohnt an den dauerhaften Impfstellen im ehemaligen Sport
Münzinger am Marienplatz, auf der Theresienwiese, im Kreisverwaltungs-
referat sowie im Einkaufszentrum Pasing Arcaden bereit. Gelegenheiten
für eine spontane Impfung bieten sich zudem bei vielen Sonderaktionen im
ganzen Stadtgebiet. Die Termine im Einzelnen:
Samstag, 13. November
- Eisenbahnsportverein Neuaubing, Papinstraße 22, 11 bis 17 Uhr
- Marienplatz, Rathauseck/Weinstraße (ehemaliger Sport Münzinger), 11
    bis 17 Uhr
- Theresienwiese (keine Kfz-Anfahrt möglich), Matthias-Pschorr-Straße 4,
    11 bis 17 Uhr
- Pasing Arcaden, Pasinger Bahnhofsplatz, 11 bis 17 Uhr
Sonntag, 14. November
- Wirtshaus zum Isartal, Brudermühlstraße 2, 12 bis 17 Uhr
- ESV München, Margarete-Danzi-Straße 21, 11 bis 16.30 Uhr
- Marienplatz, Rathauseck/Weinstraße (ehemaliger Sport Münzinger), 11
    bis 17 Uhr
- Theresienwiese (keine Kfz-Anfahrt möglich), Matthias-Pschorr-Straße 4,
    11 bis 17 Uhr
Montag, 15. November
- Sozialbürgerhaus Sendling - Westpark, Meindlstraße 16/20, 11 bis 16 Uhr
- Marienplatz, Rathauseck/Weinstraße (ehemaliger Sport Münzinger), 11
    bis 17 Uhr
- Theresienwiese (keine Kfz-Anfahrt möglich), Matthias-Pschorr-Straße 4,
    9 bis 17 Uhr
- Kreisverwaltungsreferat, Ruppertstraße 11 (1. Stock, Zimmer 101), 10.30
    bis 17 Uhr
- Pasing Arcaden, Pasinger Bahnhofsplatz, 11 bis 17 Uhr

                                                               Rathaus Umschau
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Inhaltsverzeichnis - Rathaus Umschau
Dienstag, 16. November
- Stadtteilzentrum Milbertshofen, Schleißheimer Straße 336, 10 bis 16.30
   Uhr
- Kreisjugendring München-Stadt, Paul-Heyse-Straße 22, 11 bis 16 Uhr
- Sozialbürgerhaus Sendling - Westpark, Meindlstraße 16/20, 11 bis 16 Uhr
- Marienplatz, Rathauseck/Weinstraße (ehemaliger Sport Münzinger), 11
   bis 17 Uhr
- Theresienwiese (keine Kfz-Anfahrt möglich), Matthias-Pschorr-Straße 4,
   9 bis 17 Uhr
- Kreisverwaltungsreferat, Ruppertstraße 11 (1. Stock, Zimmer 101), 10.30
   bis 17 Uhr
- Pasing Arcaden, Pasinger Bahnhofsplatz, 11 bis 17 Uhr
Mittwoch, 17. November
- Familienzentrum Lichtblick Hasenbergl, Wintersteinstaße 35, 11 bis 17
   Uhr
- Pfarrheim Namen Jesu, Stürzerstraße 37, 11 bis 17 Uhr
- Alten- und Servicezentrum Westend, Tulbeckstraße 31, 9.30 bis 16 Uhr
- Stadtteilzentrum Milbertshofen, Schleißheimer Straße 336, 10 bis 16.30
   Uhr
- Kreisjugendring München-Stadt, Paul-Heyse-Straße 22, 11 bis 16 Uhr
- Sozialbürgerhaus Sendling -Westpark, Meindlstraße 16/20, 11 bis 16 Uhr
- Marienplatz, Rathauseck/Weinstraße (ehemaliger Sport Münzinger), 11
   bis 17 Uhr
- Theresienwiese (keine Kfz-Anfahrt möglich), Matthias-Pschorr-Straße 4,
   9 bis 17 Uhr
- Kreisverwaltungsreferat, Ruppertstraße 11 (1. Stock, Zimmer 101), 10.30
   bis 17 Uhr
- Pasing Arcaden, Pasinger Bahnhofsplatz, 11 bis 17 Uhr
Donnerstag, 18. November
- St. Bonifaz, Karlstraße 34, 11 bis 17 Uhr
- Freie Turnerschaft München Gern, Hanebergstraße 1, 11 bis 17 Uhr
- Kinder- und Jugendtreff Frei.Raum, Feldbergstraße 63, 11 bis 16 Uhr
- Sozialbürgerhaus Sendling - Westpark, Meindlstraße 16/20, 11 bis 16 Uhr
- Marienplatz, Rathauseck/Weinstraße (ehemaliger Sport Münzinger), 11
   bis 17 Uhr
- Theresienwiese (keine Kfz-Anfahrt möglich), Matthias-Pschorr-Straße 4,
   9 bis 17 Uhr
- Kreisverwaltungsreferat, Ruppertstraße 11 (1. Stock, Zimmer 101), 10.30
   bis 17 Uhr
- Pasing Arcaden, Pasinger Bahnhofsplatz, 11 bis 17 Uhr

                                                              Rathaus Umschau
                                                              12.11.2021, Seite 6
Inhaltsverzeichnis - Rathaus Umschau
Freitag, 19. November
- Münchner Volkshochschule Einstein 28, Einsteinstraße 28, 11 bis 17
   Uhr
- Kinder- und Jugendtreff Frei.Raum, Feldbergstraße 63, 11 bis 16 Uhr
- Kreisjugendring München-Stadt, Paul-Heyse-Straße 22, 11 bis 16 Uhr
- Marienplatz, Rathauseck/Weinstraße (ehemaliger Sport Münzinger), 11
   bis 17 Uhr
- Theresienwiese (keine Kfz-Anfahrt möglich), Matthias-Pschorr-Straße 4,
   9 bis 17 Uhr
- Kreisverwaltungsreferat, Ruppertstraße 11 (1. Stock, Zimmer 101), 10.30
   bis 17 Uhr
- Pasing Arcaden, Pasinger Bahnhofsplatz, 11 bis 17 Uhr
Samstag, 20. November
- Marienplatz, Rathauseck/Weinstraße (ehemaliger Sport Münzinger), 11
   bis 17 Uhr
- Theresienwiese (keine Kfz-Anfahrt möglich), Matthias-Pschorr-Straße 4,
   9 bis 17 Uhr
- Pasing Arcaden, Pasinger Bahnhofsplatz, 11 bis 17 Uhr
Sonntag, 21. November
- Alten- und Servicezentrum Maxvorstadt, Gabelsbergerstraße 55, 10 bis
   16 Uhr
- St. Lukas, Mariannenplatz 3, 12 bis 17 Uhr
- SV Laim, Riegerhofstraße 20, 11 bis 17 Uhr
- ESV München, Margarete-Danzi-Straße 21, 11 bis 16.30 Uhr
- Wirtshaus zum Isartal, Brudermühlstraße 2, 12 bis 17 Uhr
- Marienplatz, Rathauseck/Weinstraße (ehemaliger Sport Münzinger), 11
   bis 17 Uhr
- Theresienwiese (keine Kfz-Anfahrt möglich), Matthias-Pschorr-Straße 4,
   9 bis 17 Uhr
Personen ab 12 Jahren mit einem Wohnsitz in Deutschland können sich
ohne vorherige Terminvereinbarung impfen lassen, grundsätzlich kann der
Impfstoff frei gewählt werden. Impfwillige zwischen 12 und 15 Jahren
müssen von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden. Eine
vorherige Registrierung in BayIMCO (www.impfzentren.bayern) ist er-
wünscht, um den Ablauf vor Ort zu beschleunigen, aber keine zwingende
Voraussetzung. Auch Menschen, die nicht ihren Erstwohnsitz in München
haben, können sich impfen lassen. Zur Impfung ist ein gültiges Ausweis-
dokument mitzubringen (Personalausweis oder Reisepass) sowie, falls vor-
handen, der gelbe Impfpass. Auch Zweitimpfungen werden durchgeführt,
sofern der Mindestabstand zur Erstimpfung gewahrt bleibt (BioNTech 3
Wochen, Moderna 4 Wochen). Erforderlich hierfür ist ein Nachweis über
die erfolgte Erstimpfung (gelber Impfpass oder Impfbescheinigung). Zu-

                                                              Rathaus Umschau
                                                              12.11.2021, Seite 7
Inhaltsverzeichnis - Rathaus Umschau
dem bietet die Landeshauptstadt München bei allen Aktionen der mobilen
Impf-Teams im Stadtgebiet, in den dauerhaften Impfstellen und im Impf-
zentrum Riem Corona-Auffrischungsimpfungen an. Mehr Informationen
unter muenchen.de/corona.

Programm „Soziales Vermieten leicht gemacht“ wird erweitert
(12.11.2021) Ab sofort können auch Wohnungen und Häuser, die sich
außerhalb der Münchner Stadtgrenze im S-Bahn-Bereich befinden, an be-
dürftige Münchner Haushalte oder städtische Dienstkräfte sozial vermietet
werden. Dies hat der Sozialausschuss des Stadtrats jetzt beschlossen. Das
Programm „Soziales Vermieten leicht gemacht“ galt bisher nur für Wohn-
raum im Stadtgebiet. Es sieht für Vermieter*innen eine Prämie vor.
Bürgermeisterin Verena Dietl: „Mit der Erweiterung unseres Programms
schaffen wir den Anreiz dafür, dass Münchner Bürger*innen auch im Um-
land zusätzlichen bezahlbaren Wohnraum finden können. Viele wohnungs-
suchende Haushalte oder städtische Dienstkräfte sind bereit, eine längere
Anfahrt aus dem Umland zu ihrer Arbeitsstätte in Kauf zu nehmen, wenn
sie dadurch eine bezahlbare Wohnung beziehen können. Ich appelliere
deshalb an alle Wohnungseigentümer*innen, auch im Münchner Umland,
von diesem Programm Gebrauch zu machen und ihre Wohnungen sozial zu
vermieten.“
Mit dem Belegrechtsprogramm „Soziales Vermieten leicht gemacht“ sucht
die Landeshauptstadt private Vermieter*innen, die ihre Wohnungen der
Stadt für zehn oder 15 Jahre zur Belegung zur Verfügung zu stellen. Die
Vermieter*innen profitieren von der Miete nach Mietspiegel, einer Prämie
(abhängig von der Vermietdauer, Lage und Größe der Wohnung) und zahl-
reichen Unterstützungsmöglichkeiten durch die Stadt München. Auch soll
die neue Kooperation mit dem Verein Münchner Freiwillige einen Anreiz
bieten sozial zu vermieten. Der Verein kann als dauerhafter Zwischenmie-
ter so größtmögliche Sicherheit in Bezug auf eine regelmäßige Mietzah-
lung gewährleisten.
Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Die Entschärfung der Wohnsituation in
München hat für mich eine sehr hohe Priorität. Deshalb müssen wir neben
der Schaffung von neuem Wohnraum auch jeden erdenklichen Weg ein-
schlagen, um sozialverträgliche Mietwohnungen zu generieren. Mit dem
Programm ‚Soziales Vermieten leicht gemacht‘ setzt sich das Sozialreferat
zum Ziel, jedes Jahr 100 Vermieter*innen zu gewinnen, die ihr Eigentum zu
fairen Preisen vermieten wollen. Auch Vermieter*innen aus dem Münch-
ner Umland sind hierzu nun herzlich aufgerufen.“
Das Programm ist Ende 2019 mit der großangelegten Werbekampagne
„Sorgen Sie für Schlüsselmomente“ gestartet. Mittlerweile bestehen
Kooperationen mit einem großen Bestandshalter und gemeinnützigen Ver-

                                                              Rathaus Umschau
                                                              12.11.2021, Seite 8
Inhaltsverzeichnis - Rathaus Umschau
einen. Bisher konnte das Sozialreferat rund 40 private Vermieter*innen für
eine soziale Vermietung gewinnen, weitere 60 Wohnungen sind über Ko-
operationen mit Bestandshaltern langfristig zur Verfügung gestellt worden.
Wohnungsangebote oder Fragen nimmt das Amt für Wohnen und Migra-
tion per E-Mail an belegrechtsprogramm@muenchen.de entgegen.

Wohnungsbörse der Stadt München geht online
(12.11.2021) Die Wohnungsbörse der Stadt München, über die ein Woh-
nungstausch oder eine Untervermietung vermittelt werden kann, wird
voraussichtlich im Jahr 2022 online gehen. Das Sozialreferat hatte das
Pilotprojekt im Dezember 2020 gestartet. Mieter*innen in freifinanzierten
städtischen Wohnungen der GWG oder Gewofag können über die Woh-
nungsbörse ihre Wohnung innerhalb der Wohnungsbaugesellschaften je
nach Bedarf gegen eine kleinere oder größere Wohnung tauschen. Ebenso
ist eine Untervermietung möglich, um einen zu großen Wohnraum effizient
zu nutzen. Bisher war das Matching der Tauschpartner*innen beziehungs-
weise der Vermittlungspartner*innen bei Untervermietung immer manuell
über das Sozialreferat erfolgt. Mit der Online-Wohnungsbörse können die
Benutzer*innen künftig selbst zu jederzeit eine*n geeigneten Partner*in
zum Tausch oder für eine Untervermietung suchen und finden.
Bürgermeisterin Verena Dietl: „Die Online-Wohnungsbörse erleichtert die
Suche nach einer/m geeigneten Tauschpartner*in ungemein. Digitale Ser-
viceportale, die Angebot und Nachfrage automatisch abgleichen können
und auf Knopfdruck mögliche Ergebnisse präsentieren, sparen für alle
Beteiligten wertvolle Zeit. Zudem kann jede*r Benutzer*in unter verschie-
denen Vorschlägen jetzt selbst auswählen. Ich freue mich sehr, dass wir
mit der Online-Wohnungsbörse bald ein weiteres Tool installieren können,
das Wohnraum effektiver gestalten lässt und von zu Hause aus einfach und
schnell zu bedienen ist.“
Tauschwillige in Wohnungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften
profitieren gleichermaßen, wenn sie in eine kleinere, in eine größere oder
barrierefreie Wohnung ziehen wollen. Die Kaltmieten beider Wohnungen,
die zum Zeitpunkt des Tausches gelten, werden jeweils übernommen.
Auch ein Tausch von Wohnungen zwischen den Wohnungsbaugesellschaf-
ten GWG und Gewofag ist möglich. Zudem unterstützt die Landeshaupt-
stadt München bedarfsorientiert im Einzelfall mittels eines Umzugsma-
nagements bei Planung, Organisation und Durchführung des Umzugs.
Die Stadt unterstützt durch die Wohnungsbörse ebenso bei der Vermitt-
lung nach einer/m geeigneten Untervermieter*in. Der/die Hauptmieter*in
wohnt dabei weiterhin in seinem gewohnten Lebensumfeld, stellt aber
nicht genutzte Zimmer gegen eine Untermietzahlung bzw. gegen eine ver-

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Inhaltsverzeichnis - Rathaus Umschau
einbarte Haushaltshilfe zur Verfügung. Damit profitieren beide Mietparteien
von einer optimal ausgelasteten Wohnung.
Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Die bisherige Bilanz der Wohnungs-
börse zeugt von einem beachtlichen Erfolg. In weniger als einem Jahr
sind 15 Mal Wohnungen getauscht worden. Damit hat das Sozialreferat
sein selbst gestecktes Ziel übertroffen. Wir planen deshalb, nach Beendi-
gung des Pilotprojekts die Wohnungsbörse auf den gesamten Münchner
Mietmarkt auszuweiten, damit alle interessierten Münchner Bürger*innen
daran teilnehmen können. So können Angebot und Nachfrage auf dem
Wohnungsmarkt weiter optimiert werden.“
Die größte Wohnung, die seit dem Start der Wohnungsbörse getauscht
wurde, war 105 Quadratmeter groß und wurde von nur einer Person be-
wohnt. Nunmehr wohnt eine vierköpfige Familie darin und hat so 26 Quad-
ratmeter pro Person zur Verfügung. Im Durchschnitt wurde bei den ersten
15 getauschten Wohnungen der nutzbare Raum von ursprünglich 63 Qua-
dratmeter pro Person (21 Personen) auf 25 Quadratmeter pro Person (51
Personen) optimiert.
Zusätzlich ist es dem Sozialreferat gelungen, mit dem Seniorentreff Neu-
hausen einen Kooperationspartner zu gewinnen, der sich bereiterklärt hat,
unentgeltliches Wohnen gegen Hilfeleistungen im Haushalt zu ermögli-
chen.
Formulare und Voraussetzungen zur Teilnahme an der Wohnungsbörse so-
wie zur Untervermietung und die Kooperation mit dem Seniorentreff Neu-
hausen sind unter www.muenchen.de/wohnungsboerse zu finden.

Angebot SAVE für Senior*innen wird ausgebaut
(12.11.2021) Der Sozialausschuss des Stadtrats hat den Ausbau des Pro-
jekts SAVE (Senior*innen aufsuchen im Viertel durch Expert*innen) an
weiteren fünf ASZ-Standorten zum Januar 2022 beschlossen; mit dabei ist
auch das ASZ Ramersdorf als das einzige städtisch betriebene Alten- und
Service-Zentrum. SAVE wird seit 2019 in den Einzugsbereichen von vier
Münchner Alten- und Service-Zentren in Harlaching, Milbertshofen, Send-
ling und im Westend umgesetzt.
Bürgermeisterin Verena Dietl: „Unsere Erfahrungen bestätigen, dass das
Projekt SAVE eine wichtige Ergänzung unserer Angebote darstellt. Es
bietet eine sehr niedrigschwellige Möglichkeit, mit älteren Menschen im
öffentlichen Raum in Kontakt zu treten, die wir sonst nicht erreichen wür-
den; so können beispielsweise weiterführende Einrichtungen und Ange-
bote vermittelt werden, denn viele der angetroffenen Personen haben kein
soziales Netz, wenden sich nicht an Institutionen oder haben den Kontakt
dorthin verloren. Den älteren Menschen stehen zudem Ansprechpersonen

                                                                Rathaus Umschau
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für belastende, oftmals schambesetzte Themen zur Verfügung. Nach zwei
Jahren der Umsetzung zeigt sich, dass die Hauptproblemlagen bei finanzi-
ellen Herausforderungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen liegen.
Ein weiteres häufiges Problem ist die Einsamkeit, auch als eine Folge der
pandemiebedingten Kontaktarmut, die Senior*innen und Menschen ohne
soziale Netze besonders trifft“.
Das kostenfreie Angebot SAVE verfolgt das Ziel, die Lebenssituation von
Senior*innen zu verbessern. Dies geschieht durch individuelle Unterstüt-
zungsangebote bei der Alltagsbewältigung und durch Anbindung an das
ASZ oder andere bedarfsorientierte Angebote. Auf Wunsch kann die Bera-
tung durch die SAVE-Fachkraft auch anonym erfolgen. Sozialpädagogische
Fachkräfte der ASZ sind auf festen Routen im jeweiligen Stadtteil an Orten
unterwegs, an denen sich ältere Menschen regelmäßig aufhalten und
gehen auf diese zu. An stark frequentierten Plätzen bauen die Fachkräfte
verlässliche und stabile Beziehungen zur Zielgruppe auf.

München nicht Austragungsort der Gay Games 2026
(12.11.2021) Der Weltverband Federation Gay Games (FGG) hat gestern
Abend auf einer Veranstaltung in Brighton (England) bekanntgegeben, dass
München nicht Ausrichterstadt der Gay Games 2026 wird. In der finalen
Auswahlrunde setzte sich Valencia (Spanien) gegen die Landeshauptstadt
und Guadalajara (Mexico) durch. Die Gay Games sind eine der größten
Breitensportveranstaltungen weltweit, die sich hauptsächlich (aber nicht
ausschließlich) an LGBTIQ-Sportler*innen richtet.
Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Wir sind enttäuscht, nicht Ausrichter-
stadt der Gay Games 2026 sein zu dürfen. Wir hätten dieses Sportgroß-
ereignis sehr gerne veranstaltet und damit unterstrichen, dass München
eine diverse, bunte und weltoffene Stadt ist. Wir wünschen Valencia alles
Gute für die Austragung der Gay Games.“
Für die Gay Games 2026 werden zirka 8.000 bis 12.000 aktive Teilneh-
mer*innen erwartet, die sich in 34 Sportarten messen werden.

Verleihung des Designpreises 2020 und des Architekturpreises 2021
(12.11.2021) Bei einem gemeinsamen Festakt zeichnet die Stadt München
die Landschaftsarchitektin Andrea Gebhard mit dem Architekturpreis 2021
sowie coronabedingt nachträglich den Grafik-Designer und Illustrator Gün-
ter Mattei mit dem Designpreis 2020 aus. Die mit jeweils 10.000 Euro
dotierten Preise werden alle drei Jahre für das herausragende Gesamt-
werk und besonderen Verdienste für die Stadt München in den Bereichen
Architektur und Design verliehen. Die Preise werden am Mittwoch, 17.
November, durch Bürgermeisterin Katrin Habenschaden und Stadtdirektor

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Marek Wiechers in Vertretung des Kulturreferenten vor geladenen Gästen
und unter Einhaltung der 2G-Regel überreicht.
Andrea Gebhard hat sich als langjährige Leiterin der Abteilung Grünplanung
im Referat für Stadtplanung und Bauordnung der Landeshauptstadt Mün-
chen, als Geschäftsführerin der BUGA 2005 in München, als Vorsitzende
der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung und als aktive
Vertreterin im Bund Deutscher Landschaftsarchitekten ein viel beachtetes
Renommee erarbeitet. In vielen Projekten und ehrenamtlichen Positionen
hat sie vor allem für die Stadt München Wesentliches zur Qualität ihrer
Freiräume und einem lebenswerten Umfeld beigetragen.
Günter Mattei prägte als Grafik-Designer und Illustrator mit seinem indivi-
duellen Stil und kunstvollem Ansatz mehr als drei Jahrzehnte den öffent-
lichen Raum der Stadt München. Er gestaltete unter anderem Plakate für
den Münchner Tierpark Hellabrunn oder für die Schauburg. Sein Stil, Gra-
fik-Design zu denken und umzusetzen, hatte und hat die Kraft – bei aller
Zukunftsgewandtheit der Metropolregion München – generationsübergrei-
fend einen Beitrag zur Identität der Stadt zu leisten.
Die ausführlichen Jurybegründungen und Informationen zu den Preisen un-
ter www.muenchen.de/kulturfoerderung unter „Preise“.
(Siehe auch unter Terminhinweise)

Buch- und Lesetag am Buß- und Bettag in der Stadtbibliothek im HP8
(12.11.2021) Am schulfreien Buß- und Bettag am Mittwoch, 17. November,
veranstaltet die Münchner Stadtbibliothek in Kooperation mit dem Netz-
werk Leseförderung und dem Zusammenschluss Münchner Kinderbuch-
autor*innen und Jugendbuchautor*innen „Isarautoren“ einen Buch- und
Lesetag in der neuen Stadtbibliothek HP8 in Sendling.
Von 9 bis 14 Uhr können Kinder dort nacheinander Lesungen der „Isarauto-
ren“ Juliane Breinl, Sabine Bohlmann, Meike Haas, Michaela Hanauer, Anja
Janotta, Nina Müller, Heike Nieder, Gregor Wolf und Silke Wolfrum erleben.
Anschließend bieten die Münchner Schriftsteller*innen zusammen mit
Teilnehmer*innen des Netzwerks Leseförderung Workshops an, die zum
Vorgelesenen passen.
In drei Zeitschienen können die Kinder an maximal drei Lesungen und
Workshops teilnehmen. Eine Anmeldung ist verpflichtend, wegen der
begrenzten Platzzahl ist diese notwendig bis Sonntag, 14. November, per
E-Mail an info@lesefoerderung-muenchen.de oder per Telefon 480983426.
Im Gasteig HP8 gilt die 3G-Plus-Regel.
Infos zu den Hygieneregeln finden sich auf der Webseite der Münchner
Stadtbibliothek unter www.muenchner-stadtbibliothek.de/offenetueren.

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Ausstellungsrundgang im NS-Dokumentationszentrum
(12.11.2021) Am Dienstag, 16. November, 17.30 Uhr, findet im NS-Doku-
mentationszentrum München, Max-Mannheimer-Platz 1, ein Rundgang
durch die Ausstellung „On Tyranny. Zwanzig Lektionen für den Wider-
stand“ statt. Der Eintritt ist kostenfrei, eine Anmeldung nicht erforderlich.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, die Plätze werden 15 Minuten vor Beginn
vor Ort vergeben. Weitere Informationen unter www.nsdoku.de.
In „On Tyranny“ formulierte der Historiker Timothy Snyder 2017 Aufrufe
zum Handeln gegen Populismus und autoritäres Führertum. Seine Thesen
regen an zu Fragen und politischen Diskussionen über die Wichtigkeit des
Engagements der Zivilgesellschaft für eine wehrhafte Demokratie. Die
preisgekrönte Künstlerin Nora Krug, bekannt durch ihre international be-
achtete Graphic Novel „Heimat“, hat die Thesen Snyders in der ihr eigenen
eindrücklichen Bildsprache interpretiert. Ihre Zeichnungen, kombiniert mit
Fotos und Fundstücken, erweitern Snyders Thesen um eine neue, künstle-
rische Dimension. Diese Arbeiten sind als Intervention in der Ausstellung
„München und der Nationalsozialismus“ zu sehen.
Im Rundgang werden ausgewählte Stationen der Intervention in den Blick
genommen und ihre künstlerische Interpretation beleuchtet. Zudem eröff-
net der Rundgang den Dialog mit den Themen der Ausstellung „München
und der Nationalsozialismus“: Wo gibt es strukturelle Parallelen zwischen
populistischen Mechanismen in der Weimarer Republik und aktuellen Strö-
mungen? Und wo ist, gerade mit Blick auf die Geschichte, jeder Einzelne
in der Zivilgesellschaft aufgerufen, nachzufragen und zu handeln für die
Demokratie?

Bauzentrum: Vortrag „Wärmedämmung an Gebäuden“
(12.11.2021) Das Bauzentrum München lädt am Dienstag, 16. November,
um 18.30 Uhr zum Vortrag „Wärmedämmung an Gebäuden“ in der Volks-
hochschule SüdOst, Wolf-Ferrari-Haus, Rathausplatz 2 in Ottobrunn ein.
Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung – ausschließlich online – un-
ter https://t1p.de/waermedaemmung erforderlich.
Da ein Großteil der älteren Gebäude viel Energie über die Gebäudehülle
verliert, sind Wärmedämmverbundsysteme (WDVS) eine wichtige Kompo-
nente bei der Gebäudesanierung, auch wenn manche Materialien inzwi-
schen kritisch diskutiert werden. Der Stuckateurmeister und Energiebera-
ter Werner Fuest gibt insbesondere Antworten auf die folgenden Fragen:
Was muss beim Anbringen eines Wärmedämmverbundsystems beachtet
werden? Wie lauten die gesetzlichen Anforderungen? Welche Dämmstoffe
gibt es und welcher davon eignet sich für mein Haus? Welche Fördermög-
lichkeiten gibt es aktuell?

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Mehr Infos im Internet unter veranstaltungen.muenchen.de/bauzentrum,
per E-Mail an bauzentrum@muenchen.de oder telefonisch unter 546366-0.
Es gelten die aktuellen Corona-Schutzmaßnahmen, die unter www.mvhs.
de/ueber-uns/presse/hygienekonzept-der-muenchner-volkshochschule ab-
rufbar sind.

Online-Vortrag des Bauzentrums zu Photovoltaik und Stromspeicher
(12.11.2021) Das Bauzentrum München lädt in Kooperation mit dem Öko-
logischen Bildungszentrum München (ÖBZ) am Mittwoch, 17. November,
um 18.30 Uhr zum Online-Vortrag „Wattbewerb für Bürger*innen – Förder-
möglichkeiten für Photovoltaik und Stromspeicher“ ein. Die Teilnahme ist
kostenfrei. Eine Anmeldung ist – ausschließlich online – erforderlich unter
www.mvhs.de/programm/regenerative-energien.19563/N324116.
Viele Münchner*innen sind an der Nutzung von Sonnenenergie interes-
siert, haben aber keinen Überblick zu Kosten und Fördermöglichkeiten.
Neben dem Bund und dem Freistaat Bayern unterstützt auch die Landes-
hauptstadt München mit dem Förderprogramm Energieeinsparung (FES)
die Münchner Bürger*innen bei Maßnahmen zur Energieeinsparung und
beim Umstieg auf erneuerbare Energieträger. Dipl.-Ing. (FH) Lena Kehl,
Sachverständige für Solartechnik, gibt grundsätzliche Informationen zur
Förderung von Photovoltaik-Anlagen und Hilfestellung für den individuellen
Weg zu Fördergeldern.
Die Veranstaltung unterstützt den Wattbewerb München. Infos unter mu-
enchen.de/wattbewerb.
Weitere Infos unter veranstaltungen.muenchen.de/bauzentrum, per E-Mail
an bauzentrum@muenchen.de oder telefonisch unter 546366-0.

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Gesundheitsreferat in eigener Sache
Impfstoffmangel
(12.11.2021) Die CSU behauptet, das Gesundheitsreferat habe den gestern
vermeldeten Impfstoffmangel verschuldet, indem es zu niedrige Inzidenz-
zahlen gemeldet hätte. Diese Behauptung ist falsch.
Grundsätzlich ist es so, dass der Impfstoff für das Impfzentrum Riem über
den Großhandel und die Apotheken kommt. Auf den normalen Versor-
gungswegen waren die Vorräte aber zuletzt erschöpft, wie vielerorts in
Bayern. Der Freistaat hatte Lager, auf die man in so einem Fall zugreifen
konnte. Bis vor wenigen Tagen galt noch die Vorgabe, nur alle 2 Wochen
Impfstoff zu bestellen. Erst jetzt gibt es wieder einen 1-Wochen-Rhyth-
mus. Die vormaligen Bestellungen erfolgten zu einem Zeitpunkt, als noch
andere Vorgaben des Freistaats für die Gesamtzahl der Impfungen galten.
Richtig ist, dass laut einer Mail der Regierung von Oberbayern vom 9.11.21
Restbestände des BioNTech-Impfstoffs gemäß Anweisung des StMGP pri-
orisiert insbesondere an Hotspot-Regionen ausgegeben wurden, wie z.B.
an Landkreise wie Mühldorf am Inn, Miesbach oder Rosenheim. Dort lag
die Inzidenz am 9.11. jedoch zwischen 543 und 868, so dass die Landes-
hauptstadt München nicht berücksichtigt worden wäre, selbst wenn die
Inzidenz aktuell korrekt abgebildet wäre. Diese liegt bei mehr als 300.
Eine Anfrage des Impfzentrums Riem nach weiteren Impfstofflieferungen
wurde abschlägig beschieden mit der Begründung, dass kein Impfstoff
vorhanden sei, sämtliche Lager seien leer. Wörtlich hieß es: „Von Seiten
des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (StMGP)
wird mit Hochdruck daran gearbeitet, Ihnen den benötigten Impfstoff zur
Verfügung zu stellen. Leider ist derzeit noch nicht absehbar, in welcher
Form und wann dies erfolgen kann bzw. wird.“
Daher ist die Behauptung des CSU-Fraktionsvorsitzenden Manuel Pretzl,
„Impfstoff ist genügend da“, zum Stand gestern falsch.
Das Gesundheitsreferat hat nach einer Vorabinformation durch das StMGP
gestern Abend heute um 8.16 Uhr die Mail der Regierung von Oberbayern
erhalten, dass „bei sehr dringendem Bedarf für das Wochenende“ eine
„Sonderlieferung“ von BionTech an einem Standort in Neutraubling abge-
holt werden könne. Das Gesundheitsreferat hat umgehend eine Bestellung
aufgegeben und damit den Bestand für das Wochenende gesichert.

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Baustellen
      aktuell
   Baustellen aktuell
   Freitag, 12. November 2021

   Herzogstraße/Leopoldstraße (Schwabing)
   Das Baureferat führt Straßenbauarbeiten durch und verlängert die vor-
   handene Busspur auf der Südseite der Herzogstraße westlich der Leo-
   poldstraße bis zur Kreuzung Herzogstraße/Wilhelmstraße.
   Vom 11. November bis 6. Dezember ist die Herzogstraße zwischen
   Wilhelmstraße und Leopoldstraße in Fahrtrichtung Ost einbahngeregelt.
   Für die Asphaltierungsarbeiten sind die Herzogstraße und der Kreu-
   zungsbereich Wilhelmstraße vom 6. bis 11. Dezember für den Fahrver-
   kehr gesperrt.

   Marsstraße/Pappenheimstraße (Maxvorstadt)
   Die Stadtwerke führen Baugrunderkundungen durch.
   Vom 16. bis 26. November verbleibt in der Marsstraße in Fahrtrichtung
   West eine Fahrspur neben der Baustelle. Aus der Pappenheimstraße ist
   das Rechtsabbiegen in die Marsstraße in Fahrtrichtung West während
   der Bauzeit nicht möglich.

       Informationen zu laufenden Baumaßnahmen mit Verkehrseinschränkungen finden Sie im Internet unter
       www.muenchen.de/baustellen

       Herausgeberin: Landeshauptstadt München, Baureferat TZ / K, Baustellenkoordinierung
       Telefon: (089) 2 33-6 00 50, telefax: (089) 2 33-6 00 55, E-Mail: baustellen.bau@muenchen.de
Antworten auf Stadtratsanfragen
Freitag, 12. November 2021

Sichere Schul- und KiTaöffnungen gewährleisten I
Modellversuch Test-Pooling
Antrag Stadtrats-Mitglieder Anja Berger, Mona Fuchs, Dr. Hannah Gersten-
korn, Nimet Gökmenoğlu, Judith Greif, Anna Hanusch, Sofie Langmeier,
Thomas Niederbühl, Angelika Pilz-Strasser und Sebastian Weisenburger
(Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 17.2.2021

Schulen bei der Umsetzung der jetzt beschlossenen Testpflicht best-
möglich unterstützen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Anja Berger, Mona Fuchs, Dr. Hannah Gersten-
korn, Nimet Gökmenoglu, Sofie Langmeier, Sebastian Weisenburger (Frak-
tion Die Grünen – Rosa Liste) und Barbara Likus, Cumali Naz, Lena Odell,
Julia Schönfeld-Knor, Felix Sproll (SPD/Volt-Fraktion) vom 23.4.2021

Leerstand bekämpfen I: Anzeigepflicht einführen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lech-
ner und Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom
23.4.2021

                                                               Rathaus Umschau
                                                               12.11.2021, Seite 17
Sichere Schul- und KiTaöffnungen gewährleisten I
Modellversuch Test-Pooling
Antrag Stadtrats-Mitglieder Anja Berger, Mona Fuchs, Dr. Hannah Gersten-
korn, Nimet Gökmenoğlu, Judith Greif, Anna Hanusch, Sofie Langmeier,
Thomas Niederbühl, Angelika Pilz-Strasser und Sebastian Weisenburger
(Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 17.2.2021

Antwort Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek:

Für die in Ihrem Antrag vom 17.2.2021 angeführten Sachverhalte besteht
seitens der Landeshauptstadt München keine Zuständigkeit. Eine Klärung
der von Ihnen aufgeworfenen Fragen ist ausschließlich über das Bayeri-
sche Staatsministerium für Gesundheit und Pflege möglich.

Für die gewährte Fristverlängerung bedanke ich mich.

Ihr Einverständnis vorausgesetzt erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu
beantworten und teile Ihnen auf diesem Wege Folgendes mit:

PCR-Tests auf SARS-CoV-2 stellen den diagnostischen Goldstandard dar
um Infektionen mit dem Virus nachzuweisen. Allerdings ist der labortechni-
sche Aufwand zur Einzelanalyse relativ groß und sie sind vergleichsweise
teuer. Daher gab es Überlegungen, durch gepoolte Analysen Kosten und
Zeit zu sparen. Bei einer Pooltestung werden die Proben von bis zu 30
Personen in einem Teströhrchen zusammengefasst analysiert. Ist auch nur
eine Person mit SARS-CoV-2 infiziert, so wird die gepoolte Analyse bei aus-
reichender Viruslast positiv. In einem 2. Schritt müssen dann Proben aller
Poolmitglieder einzeln analysiert werden. Alle Gruppen, die negativ getes-
tet wurden, brauchen nicht mehr einzeln analysiert werden. Damit werden
bei der Pooltestung weniger Laboranalysen benötigt und die Kosten deut-
lich gesenkt.
Unabhängig davon bleibt ein hoher organisatorischer und logistischer Auf-
wand, u.a. hinsichtlich des Probentransportes und der Materialverteilung.

Hierzu gab es folgende Modellversuche bzw. Studien in Bayern:

a) Gurgel-Test
Im schulischen Bereich gab es bereits im Jahr 2020 Studiengruppen, wel-
che gepoolte Speichelproben von Schülern analysierten. Das GSR hatte,
in Kooperation mit dem RBS und Vertreter*innen aus dem Bereich der
niedergelassenen Kinder- und Jugendärzt*innen, Kontakt zu den Verant-
wortlichen der unter der Leitung der Universität Regensburg und Erlangen

                                                                  Rathaus Umschau
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durchgeführten WICOVIR Studie aufgenommen. Es bestand die Bereit-
schaft, die wesentlichen Handlungsanweisungen und die Vorgehens- und
Analysemethoden zu teilen. Entgegen initialer Äußerungen war die direkte
Teilnahme an der laufenden Studie jedoch nicht möglich.

Bei der Speicheltestung gurgelt jede Person zu Hause mit ca. 6 bis 8 ml
Trinkwasser. Die Gurgellösung wird anschließend in zwei Sammelröhr-
chen „gespuckt“. Die erste Probe (ca. 2ml) wird von den Mitgliedern des
POOLS (max. 30 Personen) in einen Sammelbehälter geleert. Diese Sam-
melprobe wird mittels PCR analysiert. Sollte die Probe positiv sein, erfolgt
die Einzel-Analyse der „Zweitröhrchen“ der Poolmitglieder, um die infizier-
te(n) Person(en) zu identifizieren.

Unklar ist, wie hoch die Viruskonzentration der infizierten Person sein
muss, damit die Poolprobe noch positiv wird. Hierzu lag keine entspre-
chende wissenschaftliche Evaluierung vor. Des Weiteren gibt es gewisse
hygienische Bedenken, würde doch ein offenes Zusammenschütten der
Einzelproben im Laborsetting absolut gegen die Hygienevorschriften ver-
stoßen, insbesondere wegen der möglichen Kontamination durch Tröpf-
chenbildung. Das RKI führt zum Pooling-Verfahren aus: „Es sollte aber in
einer Form durchgeführt werden, die eine Probenverdünnung weitestge-
hend minimiert oder anderweitig einen Sensitivitätsverlust. Das durch-
führende Labor muss durch geeignete qualitätssichernde Maßnahmen
eine ausreichende Sensitivität und Spezifität nachweisen können.“ Diese
Gründe wurden auch seitens des vom GSR kontaktierten renommierten
Münchner Labors angeführt und waren der Grund, warum das Pooling von
Gurgellösungen nicht weiter verfolgt wurde.

b) Lollipop-Test
Bei dem sogenannten Lollipop-Test wird eine Speichelprobe durch Lut-
schen ( 30 sec) auf einem Abstrichtupfer gewonnen. Dieser kann einzeln
mittels PCR analysiert werden oder eben auch gepoolt, in dem die Ab-
strichtupfer in einem Sammelgefäß zusammengefasst werden, aus dem
dann mit Reagenzien die zu analysierende Probe gewonnen wird.

Das GSR kooperierte während des Schuljahres 2020/2021 eng mit einer
Forschungsgruppe am Dr. v. Haunerschen Kinderspital und dem Landes-
amt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).

Über das Dr. v. Haunersche Kinderspital nahmen 2 Schulen aus München
(1 Grundschule, 1 weiterführende Schule) an der B-fast Studie teil. Diese
konnte zeigen, dass die Lollipop-Methode gut akzeptiert wird und ver-
gleichbare Ergebnisse liefert, als wenn Rachenabstriche für die gepoolte
PCR genutzt würden.                                              Rathaus Umschau
                                                                  12.11.2021, Seite 19
Im Rahmen der Virenwächter Studie 3.0 wurden an 17 Münchner Grund-
schulen im Frühjahr 2021 regelmäßige Testungen mittels „Lollipops“
durchgeführt. Das GSR erreichte bei der Regierung von Oberbayern (ROB),
dass diese Testung im Sinne der Testverpflichtung anerkannt wurde. Die
Akzeptanz der Methode war erneut sehr gut.
Die Evaluation der einzelnen Speicheltests als gepoolter Lollipops-Test
zeigte, dass die Methode verlässlich ist. Mit einer Veröffentlichung der Stu-
dienergebnisse wird in Kürze gerechnet.

Seit Mitte Juni 2021 wird die Lollipop-Pooltestung in Abstimmung mit dem
GSR an der Carl-August-Heckscher-Schule durchgeführt. Dies ist durch
eine Kooperation der Dr. von Haunerschen Kinderklinik und der Kinder-und
Jugendpsychiatrie möglich. Das GSR erwirkte erneut die Genehmigung
durch die ROB. Eine Ausdehnung auf weitere Grundschulen im Bereich
der Landeshauptstadt wurde zwischen GSR und Verantwortlichen am
Kinderspital diskutiert, war aber auf Grund der limitierten Laborkapazitä-
ten und des erheblichen finanziellen und personellen Mehraufwands im
zu Ende gehenden Schuljahr 2020/2021 nicht mehr umsetzbar. Weitere
Gespräche erfolgten nicht, da inzwischen die Bayerische Staatsregierung
ankündigte, das Lollipop-Verfahren zur Pooltestung an allen Grund- und För-
derschulen einzuführen.

Bei den jetzt in Grund- und Förderschulen eingeführten Lollipop-Tests lut-
schen die Kinder ein Wattestäbchen, welches im Poolgefäß gesammelt
wird. Anschließend lutschen sie ein zweites Stäbchen, das als Rückstell-
probe asserviert wird. Fällt die PCR-Analyse des Pools positiv aus, werden
die Einzelproben der entsprechenden Klasse analysiert. Das Ergebnis der
Poolanalyse wird noch am selben Tag bekannt und mittels einer eigens ent-
wickelten Software von den Laboren an die Schulen und Eltern gemeldet.
Alle Teilnehmenden an einem positiven Pool werden gemäß der aktuell
gültigen Allgemeinverordnung Isolation in der Fassung vom 15.9.2021 als
Verdachtspersonen klassifiziert, die sich vorübergehend in Quarantäne be-
geben müssen. Dadurch wird sichergestellt, dass eine asymptomatische,
infizierte Person nicht in die Schule kommt.

Durch die Analyse der Rückstellproben wird die infizierte Person identifi-
ziert. Sobald diese feststeht, kann festgestellt werden, ob in der Klasse
enge Kontaktpersonen sind, die evtl. ebenfalls in Quarantäne müssen. Alle
anderen können den Unterricht wieder regulär besuchen. Das Ergebnis
der analysierten Rückstellprobe liegt in der Regel vor Beginn des nächsten
Schultags vor.

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                                                                  12.11.2021, Seite 20
Bei diesem Testregime werden ausschließlich die Schüler*innen, welche
nach den Kriterien des Robert-Koch-Instituts als enge Kontaktpersonen
eingestuft werden, für 10 Tage in Quarantäne geschickt. Sie können diese
verkürzen, in dem sie am siebten Tag nach dem letzten engen Kontakt
eine PCR oder einen Antigentest durchführen lassen. Mit dem Vorliegen
eines negativen Ergebnisses endet die Quarantäne, und eine Teilnahme
am Unterricht ist ab dem achten Tag wieder möglich. Die Teilnahme an
den Lollitests ist freiwillig. Wird dieser nicht zugestimmt, so unterliegt die/
der betroffene Schüler*in einer drei mal wöchentlichen Testpflicht mittels
Schnelltest in der Schule.

In der ersten Schulwoche des neuen Schuljahrs erfolgte die Organisation
der Logistik für alle betroffenen Münchner Schulen (ca. 240) durch das
Referat für Bildung und Sport. Die Staatsregierung übernimmt die Kosten
hierfür vollständig. Es wurden verschiedene Sammelrouten entwickelt, die
Schulen werden in einer festgelegten Reihenfolge angefahren um die Pro-
ben aufzunehmen. Der beauftragte Kurierdienst liefert die Proben am Ver-
tragslabor ab. Für den Bereich der LHM befindet sich das Labor ebenfalls
in München, so dass die Anlieferung bis Mittag des jeweiligen Tag erfolgen
kann.

Das StMUK hat den Schulen ausführliches Informationsmaterial zur Durch-
führung zukommen lassen. Die Testmaterialien wurden den Schulen direkt
zugestellt. Für die Probenerfassung und Ergebnismitteilung wurde eigens
für dieses Projekt eine Software entwickelt, die ermöglicht, dass Eltern
und Schulen umgehend über die Ergebnisse informiert werden. Die Lolli-
poptests sind am 20.9.2021 für die Grundschulen und Förderzentren für
geistige, körperliche und motorische Entwicklung und Sehen eingeführt
worden und werden auch im Bereich der LHM seit diesem Datum schritt-
weise geführt.

Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich
gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.

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                                                                    12.11.2021, Seite 21
Schulen bei der Umsetzung der jetzt beschlossenen Testpflicht best-
möglich unterstützen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Anja Berger, Mona Fuchs, Dr. Hannah Gersten-
korn, Nimet Gökmenoglu, Sofie Langmeier, Sebastian Weisenburger (Frak-
tion Die Grünen – Rosa Liste) und Barbara Likus, Cumali Naz, Lena Odell,
Julia Schönfeld-Knor, Felix Sproll (SPD/Volt-Fraktion) vom 23.4.2021

Antwort Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek:

Sie beantragen, dass der Oberbürgermeister das Kultusministerium/den
Freistaat auffordert, die Schulen bei der Durchführung der Testung aller
Schüler*innen unverzüglich, bestmöglich und langfristig zu unterstützen.
Zum Zeitpunkt des Antrags waren die Testungen bereits etabliert und es
fanden Gespräche zum Pooling-Verfahren statt. Der Antrag „Sichere Schul-
und Kitaöffnungen gewährleisten“ (20-26/A01079) wird Ihnen mit einem
gesonderten Antwortschreiben beantwortet werden.

Ihr Einverständnis vorausgesetzt erlaube ich mir, Ihren Antrag 20-26/A
01355 mittels Antwortschreiben zu beantworten und teile Ihnen auf die-
sem Wege Folgendes mit:

Generell bleibt festzustellen, dass sich die Durchführung der Selbsttests
unter Aufsicht gut eingespielt hat und in allen Jahrgangsstufen ohne grö-
ßere Probleme durchgeführt wird. Gleiches gilt zwischenzeitlich auch für
die Pooltestung (Lollipop-Tests) an den Grundschulen. Das zur Verfügung
bereitgestellte Informations- und Demonstrationsmaterial hat sich als aus-
reichend erwiesen. Die bei Einführung angedachte Unterstützung durch
medizinische Dienstleiter wurde in der Folge nicht nachgefragt.

Die von einzelnen Eltern gewünschten und z.T. auch selbst besorgten
Speicheltests wurden seitens der Aufsichtsbehörde abgelehnt. Bei den
alternativ geforderten „Lollipop-Tests“ handelt es sich um eine auch bei
jüngeren Kindern gut akzeptierte Methode, bei der die Kinder auf einem
Tupfer lutschen, welcher anschließend mittels gepoolter PCR-Testung ana-
lysiert wird. Diese Art der Pooltestung wird inzwischen in allen Grund- und
Förderschulen umgesetzt und hat sich bewährt.

Impfangebote für das Personal an Schulen und Kitas wurden seitens der
Landeshauptstadt München zum frühestmöglichen Zeitpunkt im Mai 2021
in der Isar Klinik gemacht, zwischenzeitlich besteht ohnehin für jede*n ein
leicht zugängliches Impfangebot.

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Das GSR stand und steht mit allen Akteuren in engem Austausch, um An-
liegen frühzeitig aufgreifen und entsprechend adressieren zu können.

Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich
gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.

                                                            Rathaus Umschau
                                                            12.11.2021, Seite 23
Leerstand bekämpfen I: Anzeigepflicht einführen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lech-
ner und Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom
23.4.2021

Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:

Sie beantragen die Ergänzung der städtischen Satzung über das Verbot
der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZeS) um eine Anzeigepflicht für
leerstehenden Wohnraum, der ab Beginn des Leerstehenlassens nicht
innerhalb von drei Monaten wieder zu Wohnzwecken genutzt wird. Zuwi-
derhandlungen sollen entsprechend des bayerischen Zweckentfremdungs-
gesetzes mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro pro Wohneinheit
geahndet werden.

Ihr Einverständnis vorausgesetzt erlaube ich mir, Ihren Antrag vom
23.4.2021 als Brief zu beantworten.

Hierzu teile ich Ihnen Folgendes mit:

Derzeitige Rechtslage in München und Verwaltungspraxis des Sozial-
referats
Eine rechtliche Verpflichtung für die*den Verfügungsberechtigte*n oder für
sonstige Personen, dem Sozialreferat leerstehenden Wohnraum anzuzei-
gen, besteht in München nicht.

Nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 ZeS wird Wohnraum zweckentfremdet, wenn
dieser länger als drei Monate leer steht. Von diesem Grundsatz sieht die
Zweckentfremdungssatzung Ausnahmen vor.

So liegt eine Zweckentfremdung von Wohnraum nicht vor,

-   wenn Wohnraum leersteht, weil er trotz nachweislicher Bemühungen
    über längere Zeit nicht wieder vermietet werden konnte oder
-   wenn Wohnraum nachweislich zügig umgebaut, instandgesetzt oder
    modernisiert wird oder alsbald veräußert werden soll und deshalb vorü-
    bergehend unbewohnbar ist oder leer steht (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 ZeS).

In diesen Fällen ist ein länger als drei Monate dauernder Leerstand inso-
fern gerechtfertigt. Ein Eingreifen des Sozialreferats ist nicht möglich.

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                                                                 12.11.2021, Seite 24
Bei den zuvor aufgeführten Ausnahmetatbeständen handelt es sich grund-
sätzlich um eine abschließende Aufzählung.

Eine Geltendmachung anderer – und insofern von der Zweckentfrem-
dungssatzung nicht genannter – Gründe durch ein*e Verfügungsberechtig-
te*n, die einen Leerstand rechtfertigen könnten, bedarf stets einer Würdi-
gung des individuellen konkreten Sachverhalts durch das Sozialreferat.

Unter keinen Umständen ist jedoch ein Leerstand von Wohnraum zwe-
ckentfremdungs- rechtlich gerechtfertigt, wenn der betreffende Wohnraum
einzig aus spekulativen Gründen (in Erwartung einer monetären Wertstei-
gerung) nicht zu Wohnzwecken genutzt wird und nur aus diesem Grund
leer steht.

Ein derart begründeter Leerstand stellt stets eine illegale Zweckentfrem-
dung dar, die als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld in Höhe von bis
zu 500.000 Euro je Wohneinheit geahndet werden kann.

Das Sozialreferat prüft bei jedem bekannt gewordenen und länger als drei
Monate dauerndem Leerstand von Wohnraum, ob ein den Leerstand recht-
fertigender Grund besteht. Bei einem ungerechtfertigtem Leerstand wirkt
das Sozialreferat – wie bei anderen Zweckentfremdungen auch – mittels
verwaltungsrechtlichen Instrumenten auf eine Beendigung der Zweckent-
fremdung und darüber hinaus auf eine möglichst zeitnahe bestimmungs-
gemäße Nutzung des betroffenen Wohnraums zu Wohnzwecken hin.

Rechtslage in Hamburg
Sie erwähnen in Ihrem Antrag die Rechtslage in der Freien und Hansestadt
Hamburg.

In den dort geltenden zweckentfremdungsrechtlichen Vorschriften ist
geregelt, dass die Verfügungsberechtigten es der zuständigen Behörde
unverzüglich anzuzeigen haben, wenn Wohnraum ab Beginn des Leerste-
henlassens nicht innerhalb von vier Monaten wieder zu Wohnzwecken ge-
nutzt wird (vgl. § 13 Abs. 2 des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes
(HmbWoSchG).

Generelle Voraussetzungen für eine Änderung der Zweckentfrem-
dungssatzung
Jede inhaltliche Änderung der Münchner Zweckentfremdungssatzung
muss zwingend inhaltlich von den Bestimmungen des bayerischen Zweck-

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