Inhaltsverzeichnis - Rathaus Umschau
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Rathaus Umschau Mittwoch, 17. November 2021 Ausgabe 221 ru.muenchen.de Als Newsletter oder Push-Nachricht unter muenchen.de/ru-abo Inhaltsverzeichnis Terminhinweise für Medien 2 Bürgerangelegenheiten 2 Meldungen 3 › Medaille „München leuchtet“ in Gold für Gerd Grüneisl 3 › Glückwünsche für Professor Andreas Hild zum 60. Geburtstag 4 › Wochenbilanz des Impfzentrums Riem in München 5 › Sozialbürgerhaus Schwabing-Freimann am Donnerstag geschlossen 6 › European Championships Munich 2022 geben EM-Strecken bekannt 6 › Stadt München mit Schuldscheindarlehen erfolgreich 8 › Wassersportfestival abgesagt 9 › „Gesund vor Ort“: Stadtteilkonferenz Feldmoching-Hasenbergl 9 › PLATFORM: Kunstschaffende laden zu „Open Studios“ ein 10 › Gesundheitsreferat lädt ein zum Symposium „Gender & Diabetes“ 11 › Filmmuseum zeigt Christopher Nolans „The Dark Knight“ 11 Antworten auf Stadtratsanfragen 12 Anträge und Anfragen aus dem Stadtrat 23 Herausgeber: Presse- und Informationsamt der Landeshauptstadt München Verantwortlich für den Inhalt: Stefan Hauf, Druck: Stadtkanzlei, Gemeinsame Anschrift: Rathaus, Marienplatz 8, 80313 München, Telefon 2 33-9 26 00, Telefax 2 33-2 59 53, presseamt@muenchen.de, www.muenchen.de/rathaus
Terminhinweise für Medien Donnerstag, 18. November, 13.30 Uhr, Alfons-Hoffmann-Haus der Münchenstift, Alfons-Hoffmann-Straße 185 Bürgermeisterin Verena Dietl spricht ein Grußwort zur Eröffnung der neuen Balkone im Alfons-Hoffmann-Haus der Münchenstift. An dem Termin nehmen auch Siegfried Benker, Geschäftsführer der Münchenstift, sowie Hausleiterin Anja Grunwald teil. Auf jedem der vier Stockwerke des Hau- ses lädt nun ein überdachter Balkon mit je rund 50 Quadratmetern dazu ein, draußen zu verweilen und zu speisen. Mit einem großzügigen Zugang über Flügeltüren ist es möglich, auch bettlägerige Menschen nach drau- ßen zu fahren. Achtung Redaktionen: Geimpfte und genesene Medienvertreter*innen benötigen für die Teilnahme einen aktuellen Corona-Schnelltest. Der Test kann auch vor Ort gemacht werden. Nicht Geimpfte und nicht Genesene benötigen einen negativen PCR-Test. Wiederholung Donnerstag, 18. November, 18 Uhr, Alter Rathaussaal Bürgermeisterin Katrin Habenschaden hält die Eröffnungsrede bei der Veranstaltung „Words matter – Antisemitismus im Netz begegnen“ im Rahmen des Festjahres 1.700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland. Es folgt eine Panel-Diskussion zur Frage, wie sich Desinformation und Hass- rede gegen Jüdinnen und Juden und Israel wirkungsvoll bekämpfen las- sen. Teilnehmen wird unter anderem der Antisemitismus-Beauftragte der bayerischen Staatsregierung, Dr. Ludwig Spaenle. Achtung Redaktionen: Es gilt die 2G-Regel. Bürgerangelegenheiten Terminabsage Aufgrund der Pandemie-Lage hat der Bezirksausschuss 5 Au-Haidhausen die für den 24. November geplante Einwohnerversammlung zur künftigen Nutzung des Mariahilfplatzes abgesagt. Eine Ersatzveranstaltung ist nach derzeitigem Stand für das Frühjahr 2022 geplant. Mittwoch, 24. November, 19.30 Uhr, Kulturhaus Milbertshofen, Curt-Mezger-Platz 1 (rollstuhlgerecht) Sitzung des Bezirksausschusses 11 (Milbertshofen-Am Hart). Zu Beginn der Sitzung findet eine Bürgersprechstunde statt. Weil zur Minimierung ei- Rathaus Umschau 17.11.2021, Seite 2
nes Corona-Ansteckungsrisikos die Abstände zwischen den Teilnehmer*in- nen eingehalten werden müssen, stehen unter Umständen nur wenige Plätze für Besucher*innen zur Verfügung. Meldungen Medaille „München leuchtet“ in Gold für Gerd Grüneisl (17.11.2021) Was wäre das Ferienprogramm der Stadt München ohne ihr Miniatur-Modell Mini-München? Unzählige Kinder und Jugendliche haben im Laufe von 40 Jahren erst durch die Spielstadt Mini-München erfahren, wie ihre eigene Stadt funktioniert, wie Entscheidungen getroffen werden, wie sich der Stadtrat zusammensetzt oder was eine Stadtverwaltung aus- macht. Als Mitgründer von Mini-München und Initiator vieler anderer kulturpä- dagogischer Projekte hat die Stadt Gerd Grüneisl jetzt mit der Medaille „München leuchtet – Den Freundinnen und Freunden Münchens“ in Gold ausgezeichnet. Bürgermeisterin Katrin Habenschaden überreichte Gerd Grüneisl die Medaille im Beisein von Stadträtin Beatrix Burkhardt (CSU-Fraktion), Kulturreferent Anton Biebl sowie Grüneisls Mitstreiter und Mitgründer von Mini-München, Johannes Mayrhofer (Foto: Michael Nagy/ Presseamt München). Bereits 1979 fand Mini-München das erste Mal statt und hat sich die folgenden Jahrzehnte im Ferien- und Freizeitprogramm der Stadt voll etabliert. Alle zwei Jahre wird die Spielstadt unter der Aufsicht von Künst- ler*innen und Pädagog*innen von Kindern und Jugendlichen bis 15 Jahre Rathaus Umschau 17.11.2021, Seite 3
aufgebaut. Dabei hat die vorbildliche Art und Weise, Heranwachsenden Demokratie zu lehren unter gleichzeitiger kreativer Herausforderung, längst Schule gemacht. Mini-München ist Vorbild für viele andere Spielstät- ten auf der ganzen Welt wie etwa in Österreich, Italien, Tschechien oder Japan geworden. Aber nicht nur Mini-München geht auf das große Engagement und die Begeisterung für kulturelle Bildung von Gerd Grüneisl zurück. Grüneisl, Architekt, Maler und Pädagoge, hat mit dem Verein Kultur und Spielraum unzählige innovative kulturpädagogische Projekte geschaffen, die vielen Kindern geholfen haben, ihre Ferien auf anspruchsvolle kreative Weise zu verbringen. Darunter etwa die Groß-Projekte „Kunst & Krempel“, die „Kin- derarchitektur-Akademie“ und der historische Spielraum „Feuer auf der Isar“. Auch außerhalb der Ferien ist der Kultur und Spielraum e.V. mit Gerd Grüneisl aktiv. So konnte der Verein zuletzt im Lockdown das Forscherspiel „Trepp auf + ab“ online realisieren, für das Schulkinder das Rathaus erkun- deten und eine eigene Ausgabe der Rathaus Umschau herausbrachten. Für seine Verdienste im Bereich der politischen Bildung und Partizipation von Kindern und Jugendlichen hatte Gerd Grüneisl 2009 bereits die Ker- scheinsteiner Medaille erhalten. Glückwünsche für Professor Andreas Hild zum 60. Geburtstag (17.11.2021) Oberbürgermeister Dieter Reiter gratuliert Professor Andreas Hild zum bevorstehenden 60. Geburtstag: „Seit Ihrem Architekturstudium in den 1980er Jahren an der Technischen Universität München sind Sie un- serer Stadt verbunden. Während Ihrer gesamten beruflichen Laufbahn als Architekt haben Sie sich mit der baulichen Prägung und Entwicklung un- serer Stadt auseinandergesetzt, diese aktiv mitgestaltet und Ihre persönli- chen architektonischen Spuren hinterlassen. Von den elegant eingefügten Stadtbausteinen in der Weinstraße im Herzen Münchens über das industri- ell anmutende Hotel Werk 17 am Ostbahnhof, welches erst kürzlich mit ei- ner Anerkennung des Deutschen Ziegelpreises 2021 honoriert wurde, bis zur Planung der Flächen des zweiten Realisierungsabschnitts von Freiham Nord. Sie decken damit nicht nur geographisch, sondern auch thematisch die Bandbreite der baulichen Stadtentwicklung ab. Bereits im Jahr 2012 wurde Ihnen im Rahmen eines Festaktes im Alten Rathaus der Architek- turpreis der Landeshauptstadt München für das Gesamtwerk Ihres Büros verliehen. Ihr Engagement als Preisrichter und Vorsitzender in zahlreichen Wettbe- werben verdient höchste Anerkennung. Hier haben Sie sich fachlich immer mit wichtigen Beiträgen eingebracht. In diesem Zuge möchte ich mich auch für Ihr Wirken als Mitglied in der Stadtgestaltungskommission der Landeshauptstadt München von 2005 bis 2010 bedanken. Rathaus Umschau 17.11.2021, Seite 4
In Ihrer Funktion als Lehrstuhlinhaber der Professur für Entwerfen, Umbau und Denkmalpflege sowie als Dekan der Fakultät für Architektur der Tech- nischen Universität München erfüllen Sie darüber hinaus eine bedeutende gesellschaftliche Aufgabe: Die Ausbildung und Inspiration der nächsten ge- staltenden Generation von Architekt*innen*. Ich hoffe, dass Sie Ihr archi- tektonisches und stadtplanerisches Œuvre erfolgreich fortsetzen und sich, wie bisher, auch weiterhin an der Münchner Architekturdiskussion beteili- gen. Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg im beruflichem und privaten Leben sowie Glück, Gesundheit und Lebensfreude.“ Wochenbilanz des Impfzentrums Riem in München (17.11.2021) Neuer Rekord bei den Impfungen der Landeshauptstadt Mün- chen: Im Impfzentrum Riem, den Impfaußenstellen (Marienplatz, Theresi- enwiese, KVR, Pasing Arcaden) und bei den mobilen Sonder-Impfaktionen wurden in der vergangenen Woche insgesamt 17.885 Personen geimpft (4.768 Erst-, 4.487 Zweit- und 8.630 Drittimpfungen). Davon fanden 7.813 Impfungen im Impfzentrum Riem statt. Bei den Impfaußenstellen waren es 7.258 Impfungen und bei den Sonder-Impfaktionen ließen sich 2.814 Personen impfen. Personen ab 12 Jahren mit einem Wohnsitz in Deutschland können sich impfen lassen, grundsätzlich kann der Impfstoff frei gewählt werden. Impf- willige zwischen 12 und 15 Jahren müssen von einer erziehungsberechtig- ten Person begleitet werden. Für eine Corona-Schutzimpfung in einer der vier Impfaußenstellen auf der Theresienwiese, am Marienplatz, in den Pa- sing Arcaden und im KVR muss über BayIMCO (www.impfzentren.bayern) ein Termin vereinbart werden. Auch für das Impfzentrum Riem wird eine vorherige Terminvereinbarung empfohlen. Bei den mobilen Impf-Sonderak- tionen ist keine Terminvereinbarung möglich; eine vorherige Registrierung in BayIMCO ist trotzdem erwünscht, um den Ablauf vor Ort zu beschleuni- gen, aber keine zwingende Voraussetzung. Auch Menschen, die nicht ihren Erstwohnsitz in München haben, können sich impfen lassen. Zur Impfung ist ein gültiges Ausweisdokument mitzubringen (Personalausweis oder Rei- sepass) sowie, falls vorhanden, der gelbe Impfpass. Auch Zweitimpfungen werden durchgeführt, sofern der Mindestabstand zur Erstimpfung gewahrt bleibt (BioNTech 3 Wochen, Moderna 4 Wochen, AstraZeneca-Kreuzimp- fung mit BioNTech 4 Wochen). Erforderlich hierfür ist ein Nachweis über die erfolgte Erstimpfung (gelber Impfpass oder Impfbescheinigung). Zu- dem bietet die Landeshauptstadt München bei allen Aktionen der mobilen Impf-Teams im Stadtgebiet sowie im Impfzentrum Riem und den Impfau- ßenstellen Corona-Auffrischungsimpfungen an. Mehr Informationen unter muenchen.de/corona. Rathaus Umschau 17.11.2021, Seite 5
Sozialbürgerhaus Schwabing-Freimann am Donnerstag geschlossen (17.11.2021) Wegen einer Bombenentschärfung auf dem Gelände der Bay- ernkaserne bleibt am Donnerstag, 18. November, das Sozialbürgerhaus Schwabing-Freimann in der Heidemannstraße 170 ganztägig geschlossen. Für Anfragen steht an diesem Tag das Sozialbürgerhaus Nord in der Knorr- straße 101-103 zur Verfügung. Dieses ist bis 12 Uhr geöffnet, für Notfälle auch am Nachmittag. Telefonisch ist das Sozialbürgerhaus Nord bis 12 Uhr auch über die Servicehotline des Sozialreferates unter 233-96833. European Championships Munich 2022 geben EM-Strecken bekannt (17.11.2021) Der Zeitplan und die Strecken für die Europameisterschaften im Marathon und Gehen stehen fest. Die klassischen Straßenwettbewerbe werden wie üblich außerhalb des für die Leichtathletik eingeplanten Olym- piastadions ausgetragen. Die Münchner Innenstadt bietet den Athlet*in- nen dabei die größtmögliche Bühne und unterstreicht das Ziel der Organi- satoren, offene und einfach zugängliche European Championships Munich 2022 für die ganze Stadt zu veranstalten. Die European Championships mit neun Europameisterschaften in den Sportarten Beachvolleyball, Kanu-Rennsport, Klettern, Leichtathletik, Rad- sport, Rudern, Tischtennis, Triathlon und Turnen sorgen vom 11. bis 21. Au- gust 2022 in München für ein Sportfest der Superlative. 176 Medaillenent- scheidungen und rund 4.700 Athlet*innen machen die Veranstaltung zum größten Multisportevent seit 50 Jahren. Fulminanter EM-Auftakt mit vier Entscheidungen 50 spannende Entscheidungen um Gold, Silber und Bronze, und damit die meisten aller neun Europameisterschaften, werden im Rahmen der Leichtathletik-EM fallen. Der Auftakt am 15. August 2022 wird fulminant. Die Marathonläufer*innen sorgen für die ersten goldenen Momente der European Athletics Championships 2022 und garantieren dabei gleich vier fesselnde Entscheidungen um den EM-Titel im Herzen der Stadt. An Mariä Himmelfahrt gehen am Vormittag rund 80 Frauen und eine Stunde später ebenfalls etwa 80 Männer auf die 42,195 Kilometer lange Strecke, sodass beide Wettbewerbe zeitgleich verfolgt werden können. Das Marathoner- gebnis fließt sowohl in die Einzel- als auch in die Teamwertung ein, hierfür werden die drei besten Zeiten pro Nation und Geschlecht addiert. Die Athlet*innen starten vom Odeonsplatz nordwärts Richtung Siegestor und laufen zunächst eine kurze Einführungsschleife. Am Odeonsplatz beginnt dann die Zehn-Kilometer-Runde entlang weiterer klassischer Münchner Sehenswürdigkeiten. Vier Mal führt der Kurs die besten Mara- thonläufer*innen des Kontinents entlang dem Marienplatz, Viktualienmarkt, Gärtnerplatz, Isartor, der Eisbachwelle und dem Friedensengel durch die Innenstadt bis in den Englischen Garten. Imposant wird für die Spitzen- Rathaus Umschau 17.11.2021, Seite 6
athlet*innen der Zieleinlauf am Odeonsplatz, an dem Tausende Zuschau- er*innen am Feiertag auf den Tribünen erwartet werden. Für zusätzliches EM-Entertainment sorgen mehrere Musikgruppen entlang der Strecke. Jedermannlauf „Run of 22“ direkt im Anschluss Im Anschluss öffnen die European Championships Munich 2022 ihre Tore für den Breitensport. Die zahlreichen Schaulustigen können selbst aktiver Teil des einzigartigen Sportevents werden, indem sie beim nachfolgenden Jedermannlauf „Run of 22“ über zehn Kilometer auf der Originalstrecke der Stars eine Runde drehen oder die Hobbyläufer*innen anfeuern. Wer das Gänsehaut-Feeling erleben möchte, kann sich ab sofort anmelden un- ter www.munich2022.com/de/runof22. Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Die Vorfreude auf die European Cham- pionships im kommenden Sommer steigt. Die Strecken für die Entschei- dungen in den Wettbewerben Marathon und Gehen wurden mit der Füh- rung mitten durch die Münchner Innenstadt toll ausgewählt und werden sicher für Begeisterung bei den Zuschauer*innen sowie den Athlet*innen sorgen. Dass die Laufrunde anschließend für alle Laufbegeisterten zur Ver- fügung gestellt wird, ist eine super Sache und unterstreicht nochmal das nachhaltige Konzept dieser Sportgroßveranstaltung.“ Dobromir Karamarinov ,Präsident European Athletics: „Die Bekanntgabe der Strecken von Marathon und Gehen zeigt, dass die Vorbereitungen auf die European Championships Munich 2022 auf Hochtouren laufen. Die Strecken liegen an vielen Wahrzeichen Münchens, wie dem Marienplatz, dem Siegestor und dem Odeonsplatz. Ich bin mir sicher, dass es die Top-Athlet*innen sowie die Leichtathletik- und Sportfans kaum erwarten können, bis dieses fantastische Multisportevent endlich beginnt.“ Premiere im Gehen Neben den Marathonentscheidungen finden auch vier Medaillenentschei- dungen im Gehen in der Münchner Innenstadt statt. Am Dienstag, 16. August, stehen zunächst die 35 Kilometer auf dem Programm und am Samstag, 20. August, folgt die Entscheidung über 20 Kilometer. Die Ge- her*innen absolvieren einen zwei Kilometer langen Rundkurs zwischen dem Odeonsplatz und dem Professor-Huber-Platz. Der Wettbewerb über 35 Kilometer feiert dabei EM-Premiere. Bislang wurden 50 Kilometer ab- solviert – wie auch bei den Olympischen Spielen. Kommenden Sommer hat Tokio-Silbermedaillengewinner Jonathan Hilbert auf heimischem Boden also die Chance, die erste Goldmedaille über diese Distanz zu gewinnen. Alle wichtigen Informationen zur die European Championships Munich 2022 gibt es unter www.munich2022.com. Rathaus Umschau 17.11.2021, Seite 7
Stadt München mit Schuldscheindarlehen erfolgreich (17.11.2021) Die Stadtkämmerei hat Schuldscheindarlehen im Gesamtwert von 400 Millionen Euro erfolgreich am Kapitalmarkt platzieren können und sichert so der Stadt langfristig das niedrige Zinsniveau. Drei Tranchen zwischen 0,245 und 0,713 Prozent Die Stadt München konnte drei Schuldscheindarlehen zu insgesamt 400 Millionen Euro emittieren. 38 Millionen Euro mit einer Laufzeit von acht Jahren und einem Zinssatz von 0,245 Prozent, 112 Millionen Euro mit einer Laufzeit von zehn Jahren und einem Zinssatz 0,383 Prozent und 250 Millio- nen Euro mit 20-jähriger Laufzeit und einem Zinssatz von 0,713 Prozent. Die Landeshauptstadt ist am Kapitalmarkt als „sicherer Hafen“ gefragt, die Nachfrage nach den ausgegebenen Schuldscheinen war entsprechend hoch, das Orderbuch doppelt überzeichnet. Schuldscheindarlehen werden nicht an der Börse gehandelt und haben den Vorteil, im Vergleich mit Anlei- hen, geringere Transaktionskosten aufzuweisen. Im Gegensatz zur klassi- schen Kommunalkreditausschreibung kommen mehrere Darlehensgeber zum Zug. Unter den Zeichnern der jetzt von der Landeshauptstadt ausge- gebenen Darlehen finden sich neben etablierten Banken auch eine Vielzahl kleiner und mittlerer Sparkassen und Volksbanken sowie Versicherungen, Bausparkassen und Versorgungskassen. Die Konsortialführung wurde gemeinsam von der BayernLB, der Deut- schen Bank und der UniCredit übernommen. Schuldscheindarlehen löst bestehende Kreditverpflichtungen ab Die mit den Schuldscheindarlehen erzielten 400 Millionen Euro sind kein zusätzlicher Kredit, die Stadt verschafft sich damit also kein „frisches Geld“, sondern löst bereits bestehende Kreditverpflichtungen ab. Die Dar- lehen dienen insofern der Umschuldung und der Sicherung des aktuell günstigen Zinsniveaus. Gleichzeitig wird damit auch eine Diversifikation der Kreditgeber erreicht, die über die klassischen im Bereich kommunaler Kredite tätigen Banken hinaus reicht. Das Instrument des Schuldscheindar- lehens als alternatives Finanzierungsinstrument wurde in der Vergangen- heit auch schon erfolgreich von anderen Kommunen genutzt, die Stadt München dürfte hinsichtlich des Volumens allerdings deutschlandweit eines der größten Schuldscheindarlehen begeben haben. Stadtkämmerer Christoph Frey: „Die Schuldscheindarlehen sind ein echter Erfolg. Wir konnten uns mit diesem Instrument sehr langfristig das jetzt noch vorherrschende niedrige Zinsniveau sichern und durch die Umschul- dung dem Steuerzahler Geld sparen. Wir sichern uns damit auch gegen eine mögliche Zinswende ab. Jeder Cent, der nicht in Zinszahlungen fließt, kann zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger investiert werden“. Rathaus Umschau 17.11.2021, Seite 8
Wassersportfestival abgesagt (17.11.2021) Das Referat für Bildung und Sport und die Stadtwerke Mün- chen haben wegen der aktuellen Entwicklung hinsichtlich der Corona-Pan- demie entschieden, das Wassersportfestival am kommenden Sonntag, 21. November, abzusagen. „Gesund vor Ort“: Stadtteilkonferenz Feldmoching-Hasenbergl (17.11.2021) Im Rahmen des Projekts „München – gesund vor Ort“ hat gestern die zweite digitale Stadtteilkonferenz Feldmoching-Hasenbergl stattgefunden. Mehr als 40 Fachkräfte und freiwillig Engagierte aus den Bereichen Bildung, Soziales, Gesundheit waren der Einladung des Münch- ner Gesundheitsreferats gefolgt. Gemeinsam mit den Teilnehmenden wurden in drei verschiedenen Foren konkrete Projektimpulse für gesund- heitsfördernde Maßnahmen gesetzt. Diese sollen nun im Stadtbezirk um- gesetzt werden. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen der Corona-Pandemie mit Angebo- ten für ältere Kinder und Jugendliche wurde in einem Workshop darüber diskutiert, wie auch Maßnahmen online durchgeführt werden können und wie diese zum Beispiel an das im Stadtbezirk umgesetzte Projekt „Hands up for your future – mach dich fit für dein Leben“ angeknüpft werden kön- nen. Ferner wurden auf Grundlage des Projekts „Home Kitchen“ aus Ra- mersdorf-Perlach erste Ideen und Angebote, wie beispielsweise Angebote für gesunde Ernährung oder auch Bewegung, für Feldmoching-Hasenbergl erarbeitet. Impulse aus dem Programm „(M)ein Stadtteil bewegt sich“ waren Themen des zweiten digitalen Forums zum Thema Bewegungsförderung im öffent- lichen Raum. Der Workshop gab Einblicke in gute Praxis und innovative Angebotsideen sowie Handlungsempfehlungen aus dem Stadtteil Berg am Laim, in dem das Projekt erstmalig umgesetzt wurde. Zusammen mit den Teilnehmenden wurden auch für Feldmoching-Hasenbergl erste konkrete Ideen für Bewegungsangebote für Senior*innen, wie beispielsweise ge- meinsame Spaziergänge und Ausflüge im Stadtbezirk, gesammelt. Im dritten Forum „Angebote der Gesundheitsberatung Hasenbergl“ konn- ten Interessierte einen Einblick in die Entstehungsgeschichte und das Pro- gramm der Gesundheitsberatung erhalten und sich mit ihrem Wissen über die Bedarfe ihrer Klient*innen in die Angebotsplanung einbringen. Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek: „Im Hasenbergl haben wir das Glück, über eine lokale Gesundheitsberatung mit Schwerpunkt Familiengesund- heit zu verfügen. Nachdem die Beratungsstelle wegen einer Grundsanie- rung seit Frühjahr 2020 geschlossen ist, freue ich mich, dass sie voraus- sichtlich im 1. Quartal 2022 wieder öffnet und die Ideen und Anregungen der Fachkräfte umsetzen kann. Die Stadtteilkonferenz war ein voller Erfolg. Das Thema ‚Gesunder Stadtteil‘ steht ganz oben auf meiner Agenda: Wenn Rathaus Umschau 17.11.2021, Seite 9
wir Gesundheitschancen verbessern wollen, dann können wir dies nur tun, wenn wir in die Stadtteile gehen. Das Projekt ‚München – gesund vor Ort‘ und die Gesundheitsberatungsstellen sind hierbei zentrale Schlüsselele- mente, um diesem Ziel näher zu kommen“. Auf Grund der sich zuspitzenden Pandemieentwicklung findet die nächste Stadtteilkonferenz Ramersdorf-Perlach am Mittwoch, 24. November, ebenfalls digital statt. Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung ist er- forderlich unter https://veranstaltungen.muenchen.de/gsr/veranstaltungen/ gesund-vor-ort_perlach. Alle angemeldeten Personen erhalten rechtzeitig die Zugangsdaten zur Veranstaltung. Das Projekt „München – gesund vor Ort“ wird von der AOK Bayern – Die Gesundheitskasse im Rahmen der Projektförderung „Gesunde Kommune“ gefördert. Weitere Informationen zum Projekt sind abrufbar unter muen- chen.de/gesund-vor-ort. PLATFORM: Kunstschaffende laden zu „Open Studios“ ein (17.11.2021) Bei den „Open Studios“ geben Kunstschaffende der PLAT- FORM Einblicke in ihre Arbeitsräume, Schaffensprozesse und aktuellen Projekte. Die Studios können selbstständig oder im Rahmen einer Führung in Deutsch und Englisch besucht werden. Für Kinder gibt es ein Extra-Pro- gramm und im Pop-up-Café können sich Gäste mit einer Erfrischung stär- ken. Die Studios in der Kistlerhofstraße 70, Haus 60, 3. Stock, sind am Samstag, 20. November, und am Sonntag, 21. November, 13 bis 19 Uhr, geöffnet. Parallel zu den „Open Studios“ eröffnet am Samstag, 20. November, die Gruppenausstellung „collective maze“ in der Halle der PLATFORM. Verschiedene Arbeiten aus den Ateliers werden in der Halle durch eine vernetzende Ausstellungsgestaltung aus Tape in Verbindung gebracht. Die inhaltlich und medial unabhängigen Werke der Atelierkünstler*innen spie- geln dabei die Vielfalt der PLATFORM-Ateliers wider und geben den Kunst- schaffenden die Möglichkeit, sich individuell zu positionieren. Aufgrund der Corona-Maßnahmen ist eine Teilnahme an den Führungen nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Anmeldungen per E-Mail an con- tact@platform-muenchen.de. Änderungen sind aufgrund der aktuellen Co- rona-Maßnahmen möglich. Informationen dazu sind abrufbar unter www. platform-muenchen.de. Die PLATFORM wird durch das Münchner Beschäftigungs- und Qualifizie- rungsprogramm (MBQ) des Referats für Arbeit und Wirtschaft unterstützt und hat vielfältige Aufgaben: Es vernetzt Kunstschaffende mit der Öffent- lichkeit, sucht neue Wege in der Zusammenarbeit zwischen Kunst und Wirtschaft und bildet aus. Ebenso dient die PLATFORM als Atelier- und Veranstaltungshaus sowie als Ort von praxisorientierter Kultur- und Kunst- qualifizierung. Das Projekt ist in Trägerschaft der Münchner Arbeit gGmbH. Rathaus Umschau 17.11.2021, Seite 10
Gesundheitsreferat lädt ein zum Symposium „Gender & Diabetes“ (17.11.2021) Das Gesundheitsreferat veranstaltet am Freitag, 19. Novem- ber, 14 Uhr, zusammen mit der München Klinik das Symposium „Gender & Diabetes“ im Vortragsaal des Krankenhauses für Naturheilweisen, Sey- bothstraße 65 (München Klinik Harlaching). Die Veranstaltung ist bis 18.30 Uhr angesetzt. Auf der Tagesordnung stehen Vorträge zur Gendermedizin von verschiedenen Expert*innen, die am Beispiel des Diabetes mellitus die geschlechtsspezifischen Unterschiede in Diagnostik und Therapie erör- tern. Für die Veranstaltung gilt die 2G-Regel, die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Eine Anmeldung ist erforderlich per E-Mail an hildegard.seidl@muen- chen-klinik.de. Weitere Infos unter https://www.muenchen-klinik.de/ge21. Filmmuseum zeigt Christopher Nolans „The Dark Knight“ (17.11.2021) Am Sonntag, 21. November, um 17 Uhr wird im Münchner Filmmuseum, St.-Jakobs-Platz 1, die Reihe „Film und Psychoanalyse“ mit dem Marvelfilm „The Dark Knight“ von Christopher Nolan fortgeführt. Co- rinna Wernz und Mathias Lohmer von der Akademie für Psychoanalyse und Psychotherapie halten eine Einführung und diskutieren den Film mit dem Publikum. Im mittleren Film von Christopher Nolans Batman-Trilogie, dem apokalyp- tischen babylonischen Drama, wird Batman selbst fast zur Nebenfigur des faszinierend-schillernden, von Heath Ledger furios gespielten Joker, eines perfiden Psychopathen, der die Ober- und Unterwelt von Gotham City mit einer Serie von terroristischen Akten in Atem halt. In kongenialer Weise verkörpert der Joker hier die archetypische Figur des „bösen Clowns“. Zynismus, amoralische Komik und Charakterdeviationen erschaffen eine neue Variante des Bösen, eine rebellische Skrupellosigkeit, die manchen an das selbstgewisse und machiavellistische Auftreten aktueller öffentli- cher Figuren wie Donald Trump oder Boris Johnson erinnert. Der Eintritt kostet 5 Euro, 4 Euro für Mitglieder des Fördervereins MFZ. Kartenverkauf nur an der Abendkasse, die 60 Minuten vor Vorstellungs- beginn öffnet. Es sind zur Zeit keine Reservierungen oder Vorverkäufe möglich. Nachweise für die 2G-Regel müssen an der Kinokasse vorgezeigt werden. Auch am Platz ist eine FFP2-Maske zu tragen. Das Kino des Filmmuseums ist rollstuhlgerecht zugänglich und mit einer Induktionsschleife für Hörgeschädigte ausgestattet. Rathaus Umschau 17.11.2021, Seite 11
Antworten auf Stadtratsanfragen Mittwoch, 17. November 2021 Gericht kassiert Entscheidung des Umweltreferats – Fragen zur Ge- nehmigungspraxis im RKU Anfrage Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Gabriele Neff, Richard Progl und Fritz Roth (FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion) vom 19.8.2021 Plakatwildwuchs ordnen – Die Stadt muss eingreifen Antrag Stadträte Manuel Pretzl und Thomas Schmid (CSU-Fraktion) vom 24.8.2021 Massenhafter Verstoß gegen die PlakatierungsV – Ehrenerklärung jetzt unterzeichnen! Antrag Stadträtin Marie Burneleit (Die PARTEI) vom 25.8.2021 Rathaus Umschau 17.11.2021, Seite 12
Gericht kassiert Entscheidung des Umweltreferats – Fragen zur Ge- nehmigungspraxis im RKU Anfrage Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Gabriele Neff, Richard Progl und Fritz Roth (FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion) vom 19.8.2021 Antwort Christine Kugler, Referentin für Klima- und Umweltschutz: Ihrer Anfrage liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: „Auf unsere Anfrage vom 7.4.2021 („Kein Sauter-Rabatt: Zweite Genter- Straße in der Schillerstraße verhindern und wasserrechtliche Genehmigun- gen gründlich prüfen“) antwortete die Stadtbaurätin, dass es keine Bevor- zugung von Klienten bekannter Promikanzleien gäbe und jeder Zweifel an einer rechtsstaatlichen Verwaltungspraxis strikt zurückgewiesen werde. Die Presseberichterstattung vom 7.8. und 10.8.2021 wirft jedoch Zweifel an dieser Antwort auf. Danach hat das Verwaltungsgericht München (VG) am 4.8.2021 genau diejenige wasserrechtliche Erlaubnis des Referats für Klima- und Umwelt- schutz (RKU), deren Erlass der Anlass zu unserer Anfrage war, als rechts- widrig qualifiziert, weil diese den Nachbarn gegenüber rücksichtslos sei. Das RKU hatte diese rechtswidrige Erlaubnis zudem entgegen den gesetz- lichen Vorgaben mit Sofortvollzug versehen, weil dem Investor angeblich andernfalls finanzielle Schäden entstünden. Das VG hat diese Rechtsauffas- sung als nicht vertretbar bezeichnet. Sonst stünde der risikofreudige Bau- herr immer besser da als derjenige, der sich an Recht und Gesetz hält. Uns liegen Informationen vor, dass der Investor zunächst beantragt hatte, einen Grundwasseraufstau in die Kanalisation abzuleiten, obwohl die Sat- zung der MSE (Münchner Stadtentwässerung) dies unter § 15, Abs. 2, Punkt 7 ausdrücklich verbietet. Auch soll von der Leitungsebene des RKU vehement Druck auf die MSE ausgeübt worden sein, damit diese dem Ver- stoß gegen die eigene Satzung zustimmt. Befremdlich ist darüber hinaus, dass eine Führungskraft auch die – vom VG kassierte – Erlaubnis selbst unterzeichnet haben soll, obwohl üblicherweise der Sachbearbeiter die Genehmigung ausfertigt. Als Chef der Stadtverwaltung ist der Oberbür- germeister auch für die Einhaltung von Recht und Gesetz in den Referaten zuständig.“ Die aufgeworfenen Fragen beantwortet das Referat für Klima- und Um- weltschutz wie folgt: Rathaus Umschau 17.11.2021, Seite 13
Frage 1: Wie oft wurde in den letzten 10 Jahren von der Stadtverwaltung eine was- serrechtliche Erlaubnis mit Sofortvollzug erteilt? Antwort: In den letzten 10 Jahren wurden ca. 5 wasserrechtliche Bescheide mit So- fortvollzug versehen, wovon einer vor dem Verwaltungsgericht angefoch- ten wurde. Der Bescheid hielt aber der gerichtlichen Überprüfung stand. Frage 2 (korrigiert aufgrund E-Mail vom 23. September 2021): Wurde seitens des RKU bzw. RGU in den letzten 10 Jahren ein Verwal- tungsakt erlassen und mit Sofortvollzug versehen, weil der Erlaubnisemp- fänger angab, andernfalls wirtschaftliche Einbußen zu erleiden? Antwort: Neben der Schillerstraße 3/3a wurden vier weitere wasserrechtliche Er- laubnisse für Bauvorhaben im Grundwasser in den letzten 10 Jahren erteilt, bei denen ein Sofortvollzug angeordnet wurde. Bei allen vier Anordnungen waren mögliche finanzielle Belastungen das Hauptargument für den So- fortvollzug. Darüber hinaus kann davon ausgegangen werden, dass das RGU/RKU in den letzten 10 Jahren zahlreiche solche „Verwaltungsakte…mit Sofortvoll- zug“ erlassen hat, nicht nur im Wasserrecht, sondern auch in den übrigen Rechtsgebieten, in denen das RGU/RKU für den Vollzug von Umweltgeset- zen zuständig ist. Frage 3: War das RKU im Vorfeld der Erlaubniserteilung vom 10.5.2021, die nun vom VG kassiert worden ist, informiert, dass die Anordnung in Sofortvoll- zug rechtswidrig wäre? Antwort: Nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 3 der Verwaltungsgerichtsord- nung (VwGO) kann die sofortige Vollziehung durch die Behörde angeordnet werden, wenn diese im öffentlichen Interesse oder im überwiegenden In- teresse eines Beteiligten liegt. Bei der Frage, ob die sofortige Vollziehung angeordnet wird, handelt es sich immer um eine Einzelfallentscheidung. Im Rahmen einer umfassen- den Interessenabwägung sind dabei durch die Behörde die für den Sofort- vollzug sprechenden Interessen der Allgemeinheit bzw. Beteiligter und das Rathaus Umschau 17.11.2021, Seite 14
Aufschubinteresse des Rechtsbehelfsführers einander gegenüber zu stel- len und miteinander abzuwägen (vgl. auch BeckOK VwGO/Gersdorf, VwGO § 80 Rn. 101). Dass das VG in dem Beschluss vom 4.8.2021 in diesem konkreten Ein- zelfall dem Aufschubinteresse des Rechtsbehelfsführers ein größeres Gewicht beigemessen hat, kam für das RKU unerwartet, da es insbeson- dere auch in der Vergangenheit bereits wirtschaftliche Nachteile eines Beteiligten als überwiegendes Vollziehungsinteresse einer wasserrecht- lich beschränkten Erlaubnis anerkannt hat (VG München, Beschluss vom 26.9.2014 – M 2 SN 14.3784). Frage 4: Treffen die uns vorliegenden Informationen zu, dass die Leitungsebene im RKU Druck auf die MSE ausgeübt hat, damit diese der Einleitung in Grund- wasser in die Kanalisation zustimmt? Antwort: Es ist nicht zutreffend, dass die Leitungsebene im RKU Druck auf die MSE ausgeübt hat, damit diese der Einleitung von Grundwasser in die Kanalisa- tion zustimmt. Die MSE teilte hierzu mit:„Die Ihnen vorliegenden Informa- tionen treffen nicht zu.“ Frage 5: Wie viele wasserrechtliche Erlaubnisse wurden in den vergangenen Mona- ten von der Leitungsebene unterzeichnet? Antwort: In 2021 wurden bisher ca. 150 wasserrechtliche Bescheide erlassen. In den vergangenen Monaten wurden ca. 11 Bescheide von der Leitungse- bene unterzeichnet. Frage 6: Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob der Sachbearbeiter oder eine Führungskraft die Erlaubnis unterzeichnet? Antwort: Für die Leistung von Unterschriften besteht die Möglichkeit der Delegation von der Leitungsebene auf die nachgeordneten Ebenen im RKU gemäß der Allgemeinen Geschäftsanweisung (AGAM) der Landeshauptstadt Mün- chen. Deren Vorgaben wurden im RKU umgesetzt und werden dement- sprechend gehandhabt. Rathaus Umschau 17.11.2021, Seite 15
Frage 7: Wie stellen Sie sicher, dass das RKU den Beschluss des VG München vom 4.8.2021 umsetzt und nicht mehr wasserrechtliche Erlaubnisse mit Sofort- vollzug versehen werden? Antwort: Der Beschluss des VG München vom 4.8.2021 im Verfahren des einst- weiligen Rechtsschutzes ist noch nicht rechtskräftig, da sowohl das RKU als Antragsgegnerin als auch die Beigeladene Beschwerde beim Bayeri- schen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) eingelegt haben. Im einstweiligen Rechtsschutz entscheidet das Gericht darüber hinaus nur im Rahmen einer überschlägigen, summarischen Prüfung und ohne Beweisaufnahme. Die endgültige Entscheidung wird erst im Hauptsacheverfahren durch ein Urteil getroffen. Über das Hauptsacheverfahren wurde bislang noch nicht entschieden. Ob eine wasserrechtliche Erlaubnis mit Sofortvollzug versehen wird, muss stets im Einzelfall geprüft werden (vgl. Frage Nr. 3). Ein grundsätzlicher Ausschluss eines behördlichen angeordneten Sofortvollzugs wäre mit der Maßgabe einer Einzelfallprüfung nicht vereinbar. Rathaus Umschau 17.11.2021, Seite 16
Plakatwildwuchs ordnen – Die Stadt muss eingreifen Antrag Stadträte Manuel Pretzl und Thomas Schmid (CSU-Fraktion) vom 24.8.2021 Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle: Sie beantragen, die Stadtverwaltung möge umgehend die politischen Par- teien, die nachhaltig gegen die Plakatierungsverordnung verstoßen, sankti- onieren und diese Plakate kostenpflichtig entfernen lassen. Als Begründung hierzu führen Sie insbesondere aus: „In der Landeshauptstadt München gibt es Regeln, wie Plakate im öffentli- chen Straßenbild aufgestellt werden dürfen. Dies dient zu einem der Verkehrssicherheit, aber zum anderen auch dem Orts- und Landschaftsbild und zum Schutze von Natur-, Kunst- und Kultur- denkmälern. Vielfach werden einfach gehaltene Pappplakate auf Bambusstöcke oder einfachen Holzlatten hochgestellt. Dieser Umstand ist erforderlich, um den per Satzung geforderten Bodenkontakt zu bekommen, aber die Plakate in einer wahrnehmbaren Höhe zu halten. Diese Konstruktion sind aber nicht unbedingt witterungsbeständig und zer- fallen sehr leicht durch Regen und Wind. Übrig bleibt das Plakat dann oft in Einzelteilen am Boden neben dem Holz- oder Bambushilfsmittel, da die Konstruktion von Beginn an ungeeignet war. Dies führt zu einer Verschandelung des Stadtbilds, dem das Kreisverwal- tungsreferat entschieden entgegentreten muss. Es gibt aber auch politische Bewerber, die Pappplakate an Masten und Schildern ohne Bodenkontakt befestigen. Dies ist ein klarer Verstoß gegen die Münchner Richtlinie.“ Der Inhalt des Antrags betrifft den Vollzug der Plakatierungsverordnung und damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine be- schlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher recht- lich nicht möglich. Zu Ihrem Antrag vom 24.8.2021 teile ich Ihnen in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister Folgendes mit: Die Vorgaben zu Wahlplakatierungen sind in der Verordnung der Landes- hauptstadt München über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten und über Darstellungen durch Bildwerfer (Plakatierungsverordnung) Rathaus Umschau 17.11.2021, Seite 17
geregelt. Gemäß § 2 Abs.1 Plakatierungsverordnung dürfen Parteien, Wählergruppen und Kandidat*innen vor Wahlen plakatieren, wenn eine entsprechende Erlaubnis vorliegt. Im Vorfeld der Bundestagswahl hat das Kreisverwaltungsreferat Erlaubnisse für insgesamt fast 50.000 Plakate im gesamten Stadtgebiet erteilt. Bis zum 10.10.2021 (vierzehnter Tag nach dem Tag der Wahl gemäß § 2 Abs. 1 PlakatierungsV) mussten die Plakate wieder abgebaut und vollständig aus dem öffentlichen Straßenraum ent- fernt werden. Aufgrund eigener Ermittlungen sowie Mitteilungen der Polizei, von Par- teien sowie von Bürger*innen wurde im Rahmen des Bundestagswahl- kampfs eine Vielzahl von nachweisbaren Verstößen gegen die Festsetzun- gen der erteilten Plakatierungserlaubnisse festgestellt: Die meisten Auflagenverstöße betrafen die Vorgabe des direkten Boden- kontakts gem. § 2 Abs.5 der Plakatierungsverordnung sowie das Verbot der Baumberührung durch die Plakate bzw. Plakatständer. Aber auch an- dere Verstöße in Bezug auf die Anbringungshöhe, das Anbringungsverbot an Verkehrszeichen des fließenden Verkehrs sowie die Einhaltung der Vorgaben zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit bei den Standorten der Plakate waren zu verzeichnen. Bei den Plakatierungen zur Bundestagswahl 2021 kam es grundsätzlich aber nicht zu einer höheren Anzahl von Aufla- genverstößen als bei den Wahlen in der Vergangenheit. Bei der Einleitung entsprechender Maßnahmen werden stets die Grund- sätze der Gleichbehandlung und der Verhältnismäßigkeit beachtet. So genügt in einer Vielzahl von Fällen bereits eine Änderung der Positionie- rung oder des Standorts des jeweiligen Plakats. In einem Fall musste aber aufgrund der fortgesetzten Plakatierung ohne Erlaubnis – trotz schriftlicher Aufforderung zur Antragstellung – ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein- geleitet werden. In einem weiteren Einzelfall musste zudem ein nicht zu- ordenbarer Plakatständer, der direkten Kontakt zu einem Baum hatte, vom Straßenunterhaltsbezirk des Baureferats entfernt werden. Die Vorgabe des „direkten Bodenkontakts“ wurde mit Stadtratsbeschluss vom 24.7.2019 unter § 2 Abs. 5 Satz 1 in die Verordnung aufgenommen. Das Kreisverwaltungsreferat vollzieht diese Vorgabe mit dem notwendigen Augenmaß und achtet insbesondere darauf, dass die Plakate in Boden- nähe angebracht sind und keinesfalls die Verkehrssicherheit durch eine Einschränkung der Sichtbeziehungen gefährdet wird. So wurden bisher auch am Plakat angebrachte Stöcke und Pappestreifen – die dann den Bodenkontakt herstellten – toleriert. Hierbei wurde allerdings immer spe- ziell darauf geachtet, dass die Verkehrssicherheit in keinem Fall durch eine Rathaus Umschau 17.11.2021, Seite 18
Einschränkung der Sichtbeziehungen gefährdet wird. Ende kommenden Jahres ist geplant, mit einigen Themen zur Plakatierungsverordnung auf die Fraktionen zuzugehen und diese gemeinsam zu besprechen. Hierbei wird sicherlich auch das Erfordernis des Bodenkontakts thematisiert. Es ist denkbar, dass diese Gespräche zu einer Änderung der Plakatierungsverord- nung führen. Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist. Rathaus Umschau 17.11.2021, Seite 19
Massenhafter Verstoß gegen die PlakatierungsV – Ehrenerklärung jetzt unterzeichnen! Antrag Stadträtin Marie Burneleit (Die PARTEI) vom 25.8.2021 Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle: Sie beantragen, dass das Kreisverwaltungsreferat die politischen Parteien, die nachhaltig gegen die Plakatierungsverordnung verstoßen, kontaktieren und auffordern soll, diese Plakate zu entfernen und ggf. Bußgelder ver- hängen. Zudem sollen die Parteien, die zur Bundestagswahl 2021 und fol- genden Wahlen kandidieren, eine Ehrenerklärung unterzeichnen, dass die Plakatierungsverordnung eingehalten wird. Als Begründung hierzu führen Sie insbesondere aus: „In der Landeshauptstadt München gibt es Regeln, wie Plakate im öffentli- chen Straßenbild aufgestellt werden dürfen. Dies dient zu einem der Verkehrssicherheit, aber zudem auch der Chan- cengleichheit unter den politischen Parteien. Es gibt aber auch politischen Parteien, die gegen § 2 (2) in Kombination mit § 2 (3) und § 6 Unterpunkt 5 der PlakatV verstoßen, weil sie konkrete Örtlichkeiten mittels Veranstal- tungsplakatierungen für Wahlen reservieren und somit hundertfach eine bußgeldbewerte Ordnungswidrigkeit begehen. Vorschlag Ehrenerklärung PlakatierungsV Hiermit erkläre ich als Bundestagsdirektwahlkanidatin/politische Partei, die am Bundestagswahlkampf 2021 in Bayern teilnimmt und in München plakatiert, dass im Jahr 2021 nicht konkrete Örtlichkeiten nach einer Ver- anstaltungsankündigung dazu genutzt habe, um politische Plakate für die Bundestagswahl 2021 zu plakatieren.“ Der Inhalt des Antrags betrifft den Vollzug der Plakatierungsverordnung und damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine be- schlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher recht- lich nicht möglich. Zu Ihrem Antrag vom 25.8.2021 teile ich Ihnen in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister Folgendes mit: Die Vorgaben zu Wahlplakatierungen sind in der Verordnung der Landes- hauptstadt München über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten und über Darstellungen durch Bildwerfer (Plakatierungsverordnung) geregelt. Gemäß § 2 Abs.1 Plakatierungsverordnung dürfen Parteien, Rathaus Umschau 17.11.2021, Seite 20
Wählergruppen und Kandidat*innen vor Wahlen plakatieren, wenn eine entsprechende Erlaubnis vorliegt. Im Vorfeld der Bundestagswahl hat das Kreisverwaltungsreferat Erlaubnisse für insgesamt fast 50.000 Plakate im gesamten Stadtgebiet erteilt. Bis zum 10.10.2021 (vierzehnter Tag nach dem Tag der Wahl gemäß § 2 Abs. 1 PlakatierungsV) mussten die Plakate wieder abgebaut und vollständig aus dem öffentlichen Straßenraum ent- fernt werden. Aufgrund eigener Ermittlungen sowie Mitteilungen der Polizei, von Par- teien sowie von Bürger*innen wurde im Rahmen des Bundestagswahl- kampfs eine Vielzahl von nachweisbaren Verstößen gegen die Festsetzun- gen der erteilten Plakatierungserlaubnisse festgestellt: Die meisten Auflagenverstöße betrafen die Vorgabe des direkten Boden- kontakts gem. § 2 Abs.5 der Plakatierungsverordnung sowie das Verbot der Baumberührung durch die Plakate bzw. Plakatständer. Aber auch an- dere Verstöße in Bezug auf die Anbringungshöhe, das Anbringungsverbot an Verkehrszeichen des fließenden Verkehrs sowie die Einhaltung der Vorgaben zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit bei den Standorten der Plakate waren zu verzeichnen. Bei den Plakatierungen zur Bundestagswahl 2021 kam es grundsätzlich aber nicht zu einer höheren Anzahl von Aufla- genverstößen als bei den Wahlen in der Vergangenheit. Bei der Einleitung entsprechender Maßnahmen werden stets die Grund- sätze der Gleichbehandlung und der Verhältnismäßigkeit beachtet. So genügt in einer Vielzahl von Fällen bereits eine Änderung der Positionie- rung oder des Standorts des jeweiligen Plakats. In einem Fall musste aber aufgrund der fortgesetzten Plakatierung ohne Erlaubnis – trotz schriftlicher Aufforderung zur Antragstellung – ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein- geleitet werden. In einem weiteren Einzelfall musste zudem ein nicht zu- ordenbarer Plakatständer, der direkten Kontakt zu einem Baum hatte, vom Straßenunterhaltsbezirk des Baureferats entfernt werden. Konkrete Erkenntnisse über gemäß § 2 Abs.4 Satz 2 Plakatierungsverord- nung unerlaubte Vorreservierungen von Örtlichkeiten für Wahlplakatierun- gen durch Plakate für politische Veranstaltungen liegen dem Kreisverwal- tungsreferat nicht vor. Bei Plakatierungen außerhalb von Wahlkampfzeiten dürfen Plakate an einem Standort für maximal sechs Wochen angebracht werden. Das Nachplakatieren mit neuen Plakaten für weitere Veranstal- tungen ist innerhalb dieses Zeitraums möglich. Nachplakatierungen dürfen aber nur dann erfolgen, wenn jeweils vorher eine weitere Erlaubnis einge- holt wird. Rathaus Umschau 17.11.2021, Seite 21
Im Falle einer Veranstaltungsplakatierung mit unmittelbar danach anschlie- ßender Wahl, müssen die Plakatstandorte für die Wahl jedoch zwingend gewechselt werden. Da jedoch bei der Beantragung der Erlaubnis nur konkrete Stückzahlen und keine Standorte benannt werden müssen, ist die Feststellung einer unzulässigen Nachplakatierung – auch aufgrund des enormen Plakataufkommens – in der Praxis nicht möglich. Alle politischen Parteien, Wählergruppen oder Aktionsbündnisse müssen sich an die Regeln der Plakatierungsverordnung halten. Eine Ehrenerklä- rung von Bundestagsdirektwahlkanidat*innen oder Parteien zu fordern, würde keine über die Plakatierungsverordnung hinausgehende Rechtssi- cherheit schaffen. Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist. Rathaus Umschau 17.11.2021, Seite 22
Anträge und Anfragen aus dem Stadtrat Mittwoch, 17. November 2021 Standlbetreiber*innen schnell und unbürokratisch entschädigen! Antrag Stadtrats-Mitglieder Anja Berger, Beppo Brem, Katrin Habenschaden, Dominik Krause, Clara Nitsche, Julia Post, Dr. Florian Roth und Sebastian Weisenburger (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) Christkindlmarktbeschicker*innen angemessen entschädigen! Antrag Stadtrats-Mitglieder Roland Hefter, Anne Hübner, Christian Müller und Klaus Peter Rupp (SPD/Volt-Fraktion) Christkindlmarkt – Entschädigung für Beschicker Antrag Stadträte Manuel Pretzl, Alexander Reissl und Thomas Schmid (CSU- Fraktion) Private Christkindlmärkte – Unterstützungsangebote Antrag Stadträte Manuel Pretzl, Alexander Reissl und Thomas Schmid (CSU- Fraktion) Mit dem Rad von Harlaching nach Thalkirchen Antrag Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Mona Fuchs, Sofie Langmeier, Gudrun Lux, Florian Schönemann, Christian Smolka, Sibylle Stöhr, Sebastian Weisenburger (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) und Simone Burger, Niko- laus Gradl, Roland Hefter, Christian Müller, Andreas Schuster, Felix Sproll (SPD/Volt-Fraktion) Die Flächenversiegelung in München richtig darstellen und differenziert in eine Stadt-Umland-Beziehung setzen Antrag Stadtrat Hans Hammer (CSU-Fraktion) Erneuerbare Energien statt neuem Gas- und Dampfkraftwerk (GuD3) am Standort Nord? Anfrage Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner, Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfraktion) und Dirk Höpner, Nicola Holtmann, Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) Umrüstung des HKW Nord 2 auf Erdgas: Ende der Kohleverbrennung in Stadtrat München? Anfrage Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner, Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfraktion) und Dirk Höpner, Nicola Holtmann, Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) Impressum: Die presserechtliche Verantwortung für die nachfolgenden Anträge und Anfragen liegt bei den jeweiligen Stadtratsmitgliedern. Alle: Rathaus, 80313 München; Druck: Stadtkanzlei
Olympiapark: Warum blendet die Beleuchtung im Umfeld der Sport- stätten? Anfrage Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) Stadtrat Impressum: Die presserechtliche Verantwortung für die nachfolgenden Anträge und Anfragen liegt bei den jeweiligen Stadtratsmitgliedern. Alle: Rathaus, 80313 München; Druck: Stadtkanzlei
Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter Rathaus München, 17.11.2021 Standlbetreiber*innen schnell und unbürokratisch entschädigen! Antrag Die Landeshauptstadt München setzt sich nach der pandemiebedingten Absage des Christkindlmarktes 2021 mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln dafür ein, dass die Beschicker*innen des Münchner Christkindlmarkts eine adäquate Entschädigung erhalten. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft wird beauftragt, noch im Dezember ein Konzept zur Entschädigung der Standlbetreiber*innen vorzulegen. Eine Auflistung der Standbetreiber*innen mit Verlinkung auf der Internetpräsenz der Landeshauptstadt München soll den Münchner*innen und Münchnern die Möglichkeit geben, wo möglich online Weihnachtsbaumschmuck, Handwerkskunst und weihnachtliche Leckereien zu erwerben. Begründung Die aufgrund der Coronapandemie bedingte Absage des Christkindlmarktes kurz vor dessen Beginn ist für alle Beschicker*innen eine wirtschaftliche Katastrophe. Das Personal ist eingestellt, die Waren geordert und geliefert. Alles ist geschehen im Vertrauen, das der Münchner Christkindlmarkt 2021 endlich wieder stattfinden kann. Lange Zeit waren auch die Zeichen sehr hoffnungsvoll und seitens der Verwaltung und der Beschicker*innen wurde alle getan um diesen Markt für die Münchner*innen und unsere Gäste aus aller Welt stattfinden zu lassen. Die verheerende Entwicklung der Pandemie in Bayern und somit leider auch in München erforderte nun die drastische Entscheidung der Stadtspitze den Christkindlmarkt absagen zu müssen. Es muss aber auch ein klares Zeichen der Stadt gegenüber den Beschicker*innen sein, dass München zu seinen Marktkaufleuten steht und sie auch in dieser sehr schweren Zeit nicht alleine lässt. Nicht zuletzt liegt es auch in unserer Verantwortung, dass die Standlbetreiber*innen im kommenden Jahr in der Lage sein werden, den hoffentlich dann wieder stattfindenden Christkindlmarkt zu bereichern. Fraktion Die Grünen – Rosa Liste Initiative: Anja Berger Katrin Habenschaden Dr. Florian Roth Julia Post Sebastian Weisenburger
Clara Nitsche Beppo Brem Dominik Krause Mitglieder des Stadtrates
Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter Rathaus München, 17.11.2021 Christkindlmarktbeschicker*innen angemessen entschädigen! Antrag Nach der pandemiebedingten Absage des Christkindlmarktes 2021 setzt sich die Landeshauptstadt München für eine adäquate Entschädigung der Beschicker*innen ein. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft wird beauftragt, noch im Dezember ein entsprechendes Konzept vorzulegen. Begründung Die Absage trifft die Beschicker*innen schwer. Das Personal ist eingestellt, die Waren geordert und geliefert. Dies alles geschah im Vertrauen, dass der Münchner Christkindlmarkt endlich wieder stattfinden kann. Wie vom Oberbürgermeister bereits angekündigt, sollen die Standlbesitzer*innen für ihren vergeblichen Aufwand angemessen entschädigt werden. Denn nur mit finanzieller Unterstützung können sie im kommenden Jahr in der Lage sein, den dann hoffentlich wieder stattfindenden Christkindlmarkt zu bereichern. gez. Klaus Peter Rupp Anne Hübner Christian Müller Roland Hefter Stadtratsmitglieder
CSU-Fraktion im Stadtrat | Tel.: 089 233 92650 | Fax: 089 233 92747 | csu-fraktion@muenchen.de ANTRAG An Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter Rathaus, Marienplatz 8, 80331 München 17.11.2021 Christkindlmarkt – Entschädigung für Beschicker Das Referat für Arbeit und Wirtschaft und die Stadtkämmerei werden aufgefordert, umfangreiche und adäquate und vor allem unbürokratische Entschädigungen für die Beschicker des Münchner Christkindlmarktes auf den Weg zu bringen. Insbesondere betrifft dies das Personal, die Waren und die Aufbaukosten sowie auch zumindest ein Teil des zu erwartenden Gewinns. Ein Teil dieser Lösung könnte zum Beispiel sein, dass die Landeshauptstadt München bereits beschaffte Waren aufkauft und diese an soziale Einrichtungen oder Bedürftige verteilt. Begründung Die Pandemie nimmt noch einmal Fahrt auf. Die 7-Tages-Inzidenzen erreichen deutschlandweit Höchststände. Der bereits im Aufbau befindliche Münchner Christkindlmarkt wurde mit Datum 16.11.2021 vom Oberbürgermeister in Abstimmung mit dem Stab für außergewöhnliche Ereignisse abgesagt. Das ist ein herber Schlag für alle an den Vorbereitungen Beteiligten, besonders aber für die Beschicker, die mit eben diesen Märkten ihr Geld verdienen. Sie haben seit der nunmehr fast zwei Jahre andauernden Pandemie massive Umsatzeinbußen hinnehmen müssen und stehen mit der Absage z.T. am Rande des Ruins. Wir fordern deshalb eine angemessene Kompensation der Beschicker. Manuel Pretzl (Initiative) Thomas Schmid Alexander Reissl Fraktionsvorsitzender Stadtrat Stadtrat Rathaus | Marienplatz 8 | Zimmer 249/II | 80331 München
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