"Inklusion betrifft uns alle!ߙ" - Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behinderten-rechtskonvention

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"Inklusion betrifft uns alle!ߙ" - Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behinderten-rechtskonvention
„Inklusion
betrifft
uns alle! “

Aktionsplan zur
Umsetzung der
UN-Behinderten-
rechtskonvention
2019 – 2024        1
"Inklusion betrifft uns alle!ߙ" - Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behinderten-rechtskonvention
Koordination der Arbeiten:
Ministerium für Familie, Integration und die Großregion

In Zusammenarbeit mit:
Staatsministerium
Ministerium für Kultur
Ministerium für Digitalisierung
Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend
Ministerium für Hochschulwesen und Forschung
Ministerium für den öffentlichen Dienst
Innenministerium
Ministerium der Justiz
Ministerium für Wohnungsbau
Ministerium für Gesundheit
Ministerium für Sport
Ministerium für soziale Sicherheit
Ministerium für Arbeit, Beschäftigung sowie Sozial- und Solidarwirtschaft

Publikationsdatum der
deutschen Fassung:          www.mfamigr.gouvernement.lu/de
April 2020                  https://gd.lu/plan2019de
2
"Inklusion betrifft uns alle!ߙ" - Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behinderten-rechtskonvention
„ Ziel dieses Aktionsplans ist
die Ausarbeitung eines breiten
Spektrums an Lösungen, die es
allen Menschen ermöglichen,
in einer inklusiven und für alle
offenen Gesellschaft zu leben,
die ihre Stärke aus ihrer
Vielfalt schöpft.“

Nationaler
Aktionsplan zur
Umsetzung der
UN-Behinderten-
rechtskonvention
2019 – 2024
"Inklusion betrifft uns alle!ߙ" - Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behinderten-rechtskonvention
Inhalt   Vorwort                                                                     08

         I. Einleitung                                                                10
         1. Bedeutung der UN-BRK                                                      11
         2. Nationaler Aktionsplan 2012-2017                                          12
         3. Etappen der Ausarbeitung des neuen nationalen Aktionsplans 2019 - 2024    13

         II. Aktionsplan 2019-2024                                                    15
         Kapitel 1:
         Bewusstseinsbildung (Art. 8 der UN-BRK)                                      16
         Kapitel 2:
         Gleiche Anerkennung vor dem Recht (Art. 12 der UN-BRK)                      28
         Kapitel 3:
         Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft
         (Art. 19 der UN-BRK)                                                        46
         Kapitel 4:
         Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang
         zu Informationen (Art. 21 der UN-BRK)                                       64
         Kapitel 5:
         Bildung (Art. 24 der UN-BRK)                                                 76
         Kapitel 6:
         Gesundheit (Art. 25 der UN-BRK)                                             98
         Kapitel 7:
         Arbeit und Beschäftigung (Art. 27 der UN-BRK)                               120
         Kapitel 8:
         Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben (Art. 29 der UN-BRK)         138

         III. Wichtige Etappen für Luxemburg im Zusammenhang mit der UN-BRK          150

         IV. Abkürzungsverzeichnis                                                   154
"Inklusion betrifft uns alle!ߙ" - Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behinderten-rechtskonvention
Vorwort
          Wir wollen und sollen eine inklusive Gesellschaft schaffen, eine Aufgabe,
          die die Unterstützung und den Einsatz aller voraussetzt. Von diesem
          Gedanken ließen wir uns bei der Erstellung dieses neuen nationalen
          Aktionsplans leiten.

          Die Inklusion war als Leitgedanke während des gesamten Ausarbei-
          tungsprozesses des Aktionsplans präsent, sowohl bei der Auswahl
          der zu behandelnden Themen als auch bei der Festlegung der Priori-
          täten, der zu erreichenden Ziele sowie der konkret durchzuführenden
          Aktionen. Ebenso wurden auch die zu erreichenden Ergebnisse sowie
          die Indikatoren für die externen Halbzeit- und Abschlussevaluierun-
          gen gemäß dem Leitgedanken der Inklusion festgelegt. Der gesamte
          Ausarbeitungsprozess fand in Arbeitsgruppen statt, die sich aus Men-
          schen mit Behinderungen, Vertretern von Vereinigungen von und für
          Menschen mit Behinderungen, Fachkräften aus dem Privatsektor so-
          wie Mitarbeitern der betroffenen Ministerien zusammensetzten. Auch
          Menschen aus der Zivilgesellschaft, die sich für diese Themen interes-
          sieren, wurden mit eingebunden.

          Ziel dieses Aktionsplans ist die Ausarbeitung eines breiten Spektrums
          an Lösungen, die es allen Menschen ermöglichen, in einer inklusiven
          und für alle offenen Gesellschaft zu leben, die ihre Stärke aus ihrer
          Vielfalt schöpft.

          Ich möchte mich in diesem Zusammenhang sehr herzlich bei allen be-
          danken, die einen Beitrag zur Ausarbeitung dieses Aktionsplans geleis-
          tet haben, der uns als Leitfaden für die Umsetzung der Behinderten-
          rechtskonvention während der Jahre 2019-2024 dienen wird.

          Inklusion betrifft uns alle!
          Corinne Cahen
          Ministerin für Familie und Integration

08                                                                                    09
"Inklusion betrifft uns alle!ߙ" - Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behinderten-rechtskonvention
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I. Einleitung                1. Bedeutung der UN-BRK                              Durch die UN-BRK wird die früher oft übliche
                                                                                  Sichtweise in Frage gestellt, der zufolge eine
                                                                                  Behinderung ein medizinisches Problem oder
                                                                                  Gegenstand karitativer Fürsorge sei.
                             Die Behindertenrechtskonvention und das da-
                             zugehörige Fakultativprotokoll (im Folgenden         Der UN-BRK liegt ein sozialer Ansatz zugrunde,
                             „UN-BRK“) wurden am 13. Dezember 2006 von            der sich im Laufe der vergangenen Jahrzehnte
                             der Generalversammlung der Vereinten Natio-          durchgesetzt hat, d.h. dass Behinderung nun-
                             nen verabschiedet und traten am 3. Mai 2008          mehr als Folge einer Wechselwirkung zwischen
                             in Kraft. Luxemburg gehörte zu den 81 ersten         einem Menschen mit einer (körperlichen, sen-
                             Ländern, die die Konvention unterzeichneten.         sorischen, intellektuellen oder psychischen) Be-
                             Die Unterzeichnung erfolgte am 30. März 2007.        hinderung und einem Umfeld betrachtet wird,
                                                                                  das sich den Besonderheiten dieses Menschen
                             Die UN-BRK ist die erste internationale Kon-
                                                                                  nicht anpasst und ihn so daran hindert, am Le-
                             vention, die spezifisch die Rechte von Men-
                                                                                  ben der Gemeinschaft teilzuhaben.
                             schen mit Behinderungen regelt.
                                                                                  Die UN-BRK erkennt an, dass Menschen mit Be-
                             Im Juli 2019 gab es 162 Unterzeichnerstaaten
                                                                                  hinderungen Rechtssubjekte sind und dass der
                             der UN-BRK und 179 Vertragsstaaten. Es han-
                                                                                  Vertragsstaat und dessen Bürger sowie die an-
                             delt sich um die erste internationale Konven-
                                                                                  deren Menschen verpflichtet sind, ihre Bestim-
                             tion, der die Europäische Union beigetreten ist.
                                                                                  mungen einzuhalten. Es ist somit Aufgabe der
                             Die Durchführung der UN-BRK durch die                Gesellschaft, sämtliche möglichen Barrieren zu
                             Staaten wird vom UN-Komitee für die Rech-            beseitigen, um so eine vollständige Teilhabe von
                             te von Menschen mit Behinderungen (CDPH),            Menschen mit Behinderungen am alltäglichen
                             einem aus unabhängigen Experten bestehen-            Leben sicherzustellen und ihr Recht auf Einbezie-
                             den Organ, überwacht.                                hung in die Gemeinschaft sowie auf Chancen-
                                                                                  gleichheit in der Gesellschaft zu gewährleisten.
                             Die UN-BRK legt die Rechte von Menschen mit
                             Behinderungen fest. Ihr Ziel ist nicht die Einfüh-   Mit der Ratifizierung der UN-BRK im Jahr 2011
                             rung neuer Rechte für Menschen mit Behinde-          ist Luxemburg rechtliche Verpflichtungen ein-
                             rungen, vielmehr geht es darum, sicherzustel-        gegangen, d.h. dass das Großherzogtum die
                             len, dass jeder, ob behindert oder nicht, in den     Bestimmungen der UN-BRK einhalten und für
                             Genuss der gleichen Menschenrechte sowie             deren schrittweise Durchführung sorgen muss.
„Die UN-BRK ist die          sämtlicher Grundfreiheiten gelangen kann. Ziel
                             der UN-BRK ist die Bekämpfung von Diskrimi-
                                                                                  Es ist in diesem Zusammenhang darauf hin-
                                                                                  zuweisen, dass das Ministerium für Familie,
erste internationale         nierung, d.h. von Hindernissen und Ansichten,
                             die verhindern, dass Menschen mit Behinde-
                                                                                  Integration und die Großregion (MIFA) als An-
                                                                                  laufstelle für das UN-Komitee für die Rechte
Konvention, die spezifisch
                             rungen in den Genuss ihrer Rechte kommen.
                                                                                  von Menschen mit Behinderungen (CDPH) in
                             Bei der UN-BRK handelt es sich um das erste          Genf bestimmt wurde und für die Koordinie-

die Rechte von Menschen      internationale rechtlich bindende Instrument,
                             das Mindeststandards im Hinblick auf die Rech-
                                                                                  rung der nationalen Politik für Menschen mit
                                                                                  Behinderungen zuständig ist. Gemäß Artikel
                                                                                  33.1. der UN-BRK müssen die Vertragsstaa-
mit Behinderungen regelt.“
                             te von Menschen mit Behinderungen festlegt.
                                                                                  ten nämlich auf innerstaatlicher Ebene An-

10                                                                                                                             11
"Inklusion betrifft uns alle!ߙ" - Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behinderten-rechtskonvention
laufstellen bestimmen, um die innerstaatliche       Wie aus dem Dokument „Bilan du Plan d’acti-       + Gesetzentwurf Nr. 7346 über die allgemeine       auch die Fragen thematisiert werden, die
Umsetzung der UN-BRK zu überwachen.                 on de mise en œuvre de la CRDPH 2012-2017“          Zugänglichkeit von Orten, die der Öffent-        von den Menschen mit Behinderungen in Lu-
                                                    (Bilanz des Aktionsplans zur Umsetzung der          lichkeit offenstehen, von öffentlichen We-       xemburg als am dringendsten empfunden
Gleichwohl ist jedes einzelne Ministerium für       UN-BRK 2012-2017) hervorgeht, das im Rah-           gen und von Mehrfamilienhäusern;                 werden, erfolgte die Auswahl der Themen
die Umsetzung der UN-BRK in den Bereichen           men eines Informationsabends am 4. Dezem-                                                            durch den CSPH zusammen mit der Steering
verantwortlich, die unter dessen Zuständigkeit      ber 2017 vorgestellt wurde, konnten die meisten   + Entwurf einer großherzoglichen Verordnung        Group „Aktionsplan“. Beide beratenden Or-
fallen. Jedes Ministerium hat somit einen UN-       der angekündigten Maßnahmen umgesetzt               über die Einführung und Verwendung eines         gane setzen sich mehrheitlich aus Menschen
BRK-Ansprechpartner bestimmt, der vor allem         werden bzw. befinden sich in der Umsetzung.         Parkausweises für Menschen mit Behinde-          mit Behinderungen sowie Vertretern von Ver-
darauf zu achten hat, dass bei der Verabschie-                                                          rungen, der vom Regierungsrat in dessen          einigungen von bzw. für Menschen mit Behin-
dung neuer gesetzgeberischer, verwaltungs-          Zur Information seien hier einige Beispiele         Sitzung vom 11. Juli 2019 gebilligt wurde.       derungen zusammen.
rechtlicher oder technischer Maßnahmen die          von Gesetzen und Gesetzentwürfen genannt,
Interessen von Menschen mit Behinderungen           die Menschen mit Behinderungen betreffen          Allerdings ist sich die Luxemburger Regierung      Im Hinblick auf klar definierte Prioritäten und
gewahrt werden.                                     und die nach der Bilanz des ersten nationalen     bewusst, dass noch viel zu tun bleibt, um eine     optimale Ergebnisse haben beide Gremien
                                                    Aktionsplans ausgearbeitet wurden:                bessere Einbeziehung von Menschen mit Be-          beschlossen, sich auf acht als vorrangig be-
                                                                                                      hinderungen in die Gesellschaft zu gewähr-         trachtete Themenbereiche zu beschränken:
2. Nationaler Aktionsplan                           + Gesetz vom 18. Juni 2018 über 1. die Einrich-   leisten. Es sind in der Tat noch nicht alle Maß-
                                                      tung eines Mediationsdienstes für Verbleib,     nahmen durchgeführt worden. Es ist nämlich
2012-2017                                             Inklusion und Integration im Schulsystem, 2.    manchmal nicht möglich, bestimmte Bestim-          01 Bewusstseinsbildung (Art. 8)
                                                      die Änderung des geänderten Gesetzes vom        mungen der UN-BRK sofort in innerstaat-            02 Gleiche Anerkennung vor dem Recht
Ziel des Aktionsplans ist die Festlegung von
                                                      6. Februar 2009 über die Schulpflicht, (...);   liches Recht umzusetzen. Wie im nationalen            (Art. 12)
Prioritäten und gezielten Maßnahmen im
                                                                                                      Aktionsplan 2012-2017 angekündigt, wird
Hinblick auf die Umsetzung der UN-BRK.              + Gesetz vom 20. Juli 2018 zur Schaffung                                                             03 Unabhängige Lebensführung und
                                                                                                      die Umsetzung der übrigen Bestimmungen
                                                      spezialisierter psychopädagogischer Kom-        jedoch während der nachfolgenden Phasen               Einbeziehung in die Gemeinschaft (Art. 19)
Der erste nationale Aktionsplan 2012-2017 wur-
                                                      petenzzentren für die schulische Inklusion      fortgesetzt.
de im März 2012 vorgestellt. Dabei wurden 11                                                                                                             04 Recht der freien Meinungsäußerung,
                                                      und zur Änderung des geänderten Gesetzes
prioritäre Bereiche ausgewählt, und zwar Berei-                                                                                                             Meinungsfreiheit und Zugang zu
                                                      vom 6. Februar 2009 über die Organisation
che, in denen im Zusammenhang mit dem The-                                                                                                                  Informationen (Art. 21)
ma Behinderung erheblicher Handlungsbedarf
                                                      der Grundschule sowie des geänderten Ge-
                                                      setzes vom 15. Juli 2011 über den Zugang
                                                                                                      3. Etappen der Ausarbeitung
                                                                                                                                                         05 Bildung (Art. 24)
bestand. Es handelte sich dabei um die Bereiche :
                                                      zu schulischen und beruflichen Qualifika-       des neuen nationalen
01 Bewusstseinsbildung und Information,                                                                                                                  06 Gesundheit (Art. 25)
                                                      tionen von Schülern mit Förderbedarf;           Aktionsplans 2019 - 2024
02 Barrierefreie Kommunikation,                                                                                                                          07 Arbeit und Beschäftigung (Art. 27)
   Information und Meinungsfreiheit,                + Gesetz vom 23. September 2018 zur Ände-         Im Koalitionsvertrag 2018-2023 hat sich die
                                                      rung des Gesetzes vom 24. Februar 1984          Luxemburger Regierung zur Ausarbeitung             08 Teilhabe am politischen und
03 Arbeit und Beschäftigung,                          über die Sprachenregelung und zur Aner-         eines zweiten nationalen Aktionsplans zur             öffentlichen Leben (Art. 29)
04 Schule und Erziehung,                              kennung der Deutschen Gebärdensprache           Umsetzung der UN-BRK für den Zeitraum
05 Nichtdiskriminierung und Gleichstellung,           als vollwertige Sprache;                        2019-2024 verpflichtet. Die Ausarbeitung er-       Gemäß den Empfehlungen von „Nëmme Mat
06 Transport und Mobilität,                                                                           folgte durch das MIFA in enger Abstimmung
                                                    + Gesetz vom 1. August 2019 zur Ergänzung                                                            Eis!“ asbl orientiert sich der Aufbau des vor-
07 Barrierefreiheit,                                  des Arbeitsgesetzbuches durch die Schaf-        mit anderen Ministerien, Vereinigungen und         liegenden nationalen Aktionsplans zwecks
08 Gleiche Anerkennung vor dem Recht,                 fung einer Assistenz zur Inklusion am Ar-       verschiedenen anderen betroffenen Akteuren         größerer Klarheit und besserer Vergleichbar-
   Rechts- und Handlungsfähigkeit,                    beitsplatz für behinderte Arbeitnehmer          sowie dem Hohen Behindertenrat (CSPH) und          keit übrigens an den wörtlich zitierten Ar-
09 Autonomie und Inklusion,                           oder Arbeitnehmer in der externen Wieder-       der Steering Group „Aktionsplan“.                  tikeln der UN-BRK. Darüber hinaus soll die
10 Gesundheit,                                        eingliederung;                                  Um sicherzustellen, dass im Rahmen des             Untergliederung des Textes in Prioritäten, Zie-
11 Statistiken.                                                                                       zweiten nationalen Aktionsplans (2019-2024)        le, konkrete Aktionen sowie das Hinzufügen

12                                                                                                                                                                                                 13
"Inklusion betrifft uns alle!ߙ" - Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behinderten-rechtskonvention
II. Aktionsplan
eines Zeitplans eine effiziente Überwachung      erhielten alle zuständigen Ministerien den
der Umsetzung der angekündigten Aktionen         Erläuterungstext und die Tabelle zu den sie
ermöglichen.                                     betreffenden Artikeln der UN-BRK, um diese

                                                                                                 2019 – 2024
                                                 Dokumente zu aktualisieren.
Ebenfalls zu erwähnen ist, dass Vertreter der
Zivilgesellschaft sowie der von dieser The-      Nach Bestätigung der Texte durch sämtliche
menauswahl betroffenen Ministerien zu drei       zuständigen Ministerien hat das MIFA die
Arbeitssitzungen eingeladen wurden, um sich      einzelnen Teile zu einem einzigen Dokument,

                                                                                                        29
an der Ausarbeitung des nationalen Aktions-      dem „Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung
plans 2019-2024 zu beteiligen. Mehr als hun-     der UN-Behindertenrechtskonvention 2019-
dert Personen nahmen an den drei Arbeitssit-     2024“, zusammengestellt.
zungen teil. Die Teilnehmer wurden auf acht
Arbeitsgruppen verteilt, wo sie jeweils eines    Es ist darauf hinzuweisen, dass die Empfeh-

                                                                                                        Prioritäten
der acht ausgewählten Themen besprechen          lungen des UN-Komitee CDPH für Luxem-
konnten.                                         burg sowie die wichtigsten Maßnahmen, die
                                                 im Regierungsprogramm 2018-2023 vorge-
Die erste Sitzung fand am 29. Juni 2018 statt;   sehen sind, bei der Ausarbeitung dieses Ak-
Ziel war dabei ein Brainstorming, d.h. es ging   tionsplans ebenfalls berücksichtigt wurden.
darum, die Bedürfnisse der Menschen mit
Behinderungen zu ermitteln.                      Der vorliegende nationale Aktionsplan wurde

                                                                                                        55
                                                 am 20. Dezember 2019 vom Regierungsrat
Eine zweite Sitzung fand am 2. Oktober 2018      gebilligt. Jedes zuständige Ministerium hat
statt; dabei ging es darum, die Prioritäten,     sich verpflichtet, konkrete Aktionen durchzu-
Ziele und konkreten Aktionen festzulegen, die    führen, um innerhalb einer bestimmten Frist
die Luxemburger Regierung im Hinblick auf        ein klar definiertes Ziel zu erreichen. Dank
die Umsetzung der UN-BRK erreichen bzw.
durchführen soll.
                                                 verschiedener Angaben im Text, darunter ins-
                                                 besondere die festgelegten Indikatoren und
                                                                                                        Ziele
                                                 Ergebnisse, kann der externe Evaluator eine
Die letzte Arbeitssitzung fand am 26. Novem-     erste Halbzeitevaluierung im Laufe des Jahres
ber 2018 in Form eines Gallery Walk statt, bei   2022 vornehmen; hierbei wird die Umsetzung
dem jeder Teilnehmer nacheinander an ver-        der bis dahin durchzuführenden Maßnahmen

                                                                                                        97
schiedenen Arbeitsgruppen teilnehmen konn-       überprüft. Eine Abschlussevaluierung folgt
te. Jeder Teilnehmer konnte sich somit zu je-    2025.
dem der acht ausgewählten Themen äußern
und die während der zweiten Sitzung ausge-
tauschten Ideen ergänzen.
Nach jeder Arbeitsgruppe fanden außer-
dem Konzertierungssitzungen zwischen den
                                                                                                        konkrete
Ansprechpartnern der Ministerien statt. An-
schließend wurden die konkreten Aktionen
                                                                                                        Aktionen
festgelegt, zu deren Umsetzung innerhalb
eines bestimmten Zeitraums jedes Ministe-
rium sich verpflichtet. Im März/April 2019

14                                                                                                                    15
"Inklusion betrifft uns alle!ߙ" - Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behinderten-rechtskonvention
Kapitel   Bewusstseinsbildung

         1
               (Art. 8 der UN-BRK)

                                         STOPP
                                     DISKRIMINIERUNG

                 Inklusion
                 betrifft
                 uns alle!

16                                                     17
→
                            1. Vorwort der Ministerin

                            Die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen werden von der
                            breiten Öffentlichkeit oft verkannt. Durch neue Gesetzgebungsmaß-
                            nahmen, die bei Diskriminierung Strafen vorsehen, können sicherlich
                            Fortschritte erzielt werden. Doch ohne eine angemessene Information
                            und Bewusstseinsbildung der Bevölkerung zum Thema Behinderung,
                            mit dem Ziel einer größeren Aufgeschlossenheit der gesamten Ge-
                            sellschaft und des Abbaus unbegründeter Ängste und Vorurteile im
                            Zusammenhang mit Behinderungen, wird die Vision einer inklusiven
                            Gesellschaft eine Utopie bleiben.

                            Inklusion ist Teamarbeit. Oft werden wir uns dessen erst bewusst, wenn
                            wir persönlich mit einer zu Invalidität führenden Krankheit oder einer
                            Behinderung konfrontiert sind und uns in einer Lage befinden, die ohne
                            Unterstützung durch Dritte nicht zu bewältigen ist.

                            Als Ministerin für Familie und Integration ist es mir wichtig, dass
„Inklusion ist              durch geeignete Maßnahmen jeder für die besonderen Bedürfnisse
                            von Menschen mit Behinderungen sensibilisiert wird, damit wir mit

Teamarbeit. (…)             vereinten Kräften eine Gesellschaft schaffen, in der alle Bürger die
                            gleichen Chancen haben.

damit wir mit vereinten     Corinne Cahen

Kräften eine Gesellschaft   Ministerin für Familie und Integration

schaffen, in der alle
Bürger die gleichen
Chancen haben.“

18                                                                                                   19
2. Zitat des Artikels 8                                                             3. Erläuterungen zum Artikel                       Behinderungen beschränkt, anstatt eben-
                                                                                                                                       falls deren Fähigkeiten zu berücksichtigen.
                                                                                    Bewusstseinsbildung gehört zu den von der          Dies führt häufig dazu, dass Menschen mit
                                                                                    UN-BRK vorgesehenen Maßnahmen. Ziel ist            Behinderungen in Bezug auf Arbeit, Sport
                                                                                    dabei eine Schärfung des gesellschaftlichen        oder Bildung diskriminiert werden. Darüber
                                                                                    Bewusstseins, um vorhandenen Vorurteilen           hinaus kennen viele Menschen die unter-
                                                                                    entgegenzuwirken. Die Bewusstseinsbildung          schiedlichen Arten von Behinderungen und
                                                                                    betrifft verschiedene Bereiche, wie Informa-       die sich daraus ergebenden besonderen
1. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, sofortige, wirksame und geeignete         tion, Kommunikation, Rechte von Menschen           Bedürfnisse nicht.
  Maßnahmen zu ergreifen, um:                                                       mit Behinderungen und Zugänglichkeit. Sie
                                                                                    betrifft alle Akteure, die im Bereich Behinde-   + Konkrete Aktion: Durchführung einer
  a. in der gesamten Gesellschaft, einschließlich auf der Ebene der Familien, das                                                      Kampagne zur Bewusstseinsbildung in der
     Bewusstsein für Menschen mit Behinderungen zu schärfen und die Achtung         rung aktiv sind. Die Kampagnen zur Bewusst-
                                                                                    seinsbildung müssen in Zusammenarbeit mit          breiten Öffentlichkeit in Zusammenarbeit
     ihrer Rechte und ihrer Würde zu fördern;                                                                                          mit Vereinigungen von und für Menschen
                                                                                    den Vereinigungen von und für Menschen mit
  b. Klischees, Vorurteile und schädliche Praktiken gegenüber Menschen mit          Behinderungen durchgeführt werden.                 mit Behinderungen, um über die verschie-
     Behinderungen, einschließlich aufgrund des Geschlechts oder des Alters, in                                                        denen Arten von Behinderungen und die
     allen Lebensbereichen zu bekämpfen;                                                                                               Fähigkeiten von Menschen mit Behinde-
                                                                                                                                       rungen zu informieren. Konkret finden diese
  c. das Bewusstsein für die Fähigkeiten und den Beitrag von Menschen mit
     Behinderungen zu fördern.
                                                                                    4. Prioritäten                                     Kampagnen in Form von Spots, Broschüren
                                                                                                                                       und Plakaten statt, die Menschen mit Be-
2. Zu den diesbezüglichen Maßnahmen gehören:                                                                                           hinderungen im Alltag zeigen. Hierbei han-
  a. die Einleitung und dauerhafte Durchführung wirksamer Kampagnen zur
                                                                                    Priorität A:                                       delt es sich wirklich um Menschen mit Be-
                                                                                    Bewusstseinsbildung für die                        hinderungen und nicht um Schauspieler in
     Bewusstseinsbildung in der Öffentlichkeit mit dem Ziel,                                                                           inszenierten Situationen. Allzu oft finden
                                                                                    Lage und Fähigkeiten von
     i. die Aufgeschlossenheit gegenüber den Rechten von Menschen mit Behinde-                                                         immer noch Kampagnen zur Bewusstseins-
                                                                                    Menschen mit Behinderungen
         rungen zu erhöhen,                                                                                                            bildung statt, bei denen Menschen mit Be-
     ii. eine positive Wahrnehmung von Menschen mit Behinderungen und ein                                                              hinderungen von Schauspielern dargestellt
                                                                                    Ziel A.1.:                                         werden, was dazu führt, dass von den Be-
         größeres gesellschaftliches Bewusstsein ihnen gegenüber zu fördern,
                                                                                    Entstigmatisierung von                             troffenen ein falsches Bild vermittelt wird.
     iii. die Anerkennung der Fertigkeiten, Verdienste und Fähigkeiten von
          Menschen mit Behinderungen und ihres Beitrags zur Arbeitswelt und zum
                                                                                    Behinderung in der
                                                                                                                                     Action A.1.2.:
          Arbeitsmarkt zu fördern;                                                  Gesellschaft
                                                                                                                                     Durchführung von Kampagnen
  b. die Förderung einer respektvollen Einstellung gegenüber den Rechten von        Aktion A.1.1.:                                   zur Bewusstseinsbildung in
     Menschen mit Behinderungen auf allen Ebenen des Bildungssystems, auch                                                           Schulen für die Lage und Fähigkeiten
     bei allen Kindern von früher Kindheit an;                                      Durchführung einer Kampagne
                                                                                                                                     von Menschen mit Behinderungen
                                                                                    zur Bewusstseinsbildung in der
  c. die Aufforderung an alle Medienorgane, Menschen mit Behinderungen in einer     breiten Öffentlichkeit für die                    + Ist-Situation: Das Thema Behinderung
     dem Zweck dieses Übereinkommens entsprechenden Weise darzustellen;             Lage und Fähigkeiten von                           betrifft direkt oder indirekt Menschen aller
  d. die Förderung von Schulungsprogrammen zur Schärfung des Bewusstseins           Menschen mit Behinderungen                         Altersklassen, darunter auch Kinder und Ju-
     für Menschen mit Behinderungen und für deren Rechte.                                                                              gendliche. Ähnlich wie die Erwachsenen ha-
                                                                                    + Ist-Situation: Oft haben Menschen eine           ben auch sie häufig eine falsche Vorstellung
                                                                                      Vorstellung von Behinderung, die sich auf        von Behinderung, eine Vorstellung, die sich
                                                                                      die Beeinträchtigungen von Menschen mit          auf die Beeinträchtigungen von Menschen

20                                                                                                                                                                            21
mit Behinderungen beschränkt, was zu Vor-   Aktion B.1.1.:                                    Priorität C:                                     Aktion C.1.2.:
  urteilen diesen Menschen gegenüber führt.   Erstellung einer Broschüre in                                                                      Sensibilisierung für
                                                                                                Über Zugänglichkeit und
+ Konkrete Aktionen:                          unterschiedlichen Formaten                        „Design for all“ informieren                     Zugänglichkeit und „Design
                                              über die Rechte von Menschen                                                                       for all“ im Bauwesen
  Bewusstseinsbildung bei jungen Kindern      mit Behinderungen
  und Förderung eines positiven Bildes von                                                      Ziel C.1.:
                                                                                                                                                 + Ist-Situation: Es ist eine Tatsache, dass für
  Behinderung.                                + Ist-Situation: Informationen über die           Bauliches Umfeld sowie                             Menschen mit Behinderungen nicht immer
  Förderung von Inklusionserfahrungen bei       Rechte von Menschen mit Behinderungen           Kommunikations- und                                alle Orte sowie für sie angebotenen Diens-
  Kindern und Jugendlichen, und zwar in der     finden sich zurzeit verstreut in unterschied-   Informationsmittel für                             te zugänglich sind. Die Förderung von Zu-
  formalen, nicht formalen und informellen      lichen Texten, die häufig in einem Stil ver-    Menschen mit Behinderungen                         gänglichkeit und „Design for all“ ist nur
                                                fasst sind, der für die Allgemeinheit und                                                          der erste Schritt bei der Schaffung einer
  Bildung.
                                                auch für Menschen mit Behinderungen
                                                                                                zugänglich machen                                  barrierefreien Architektur, doch ist sie von
  Veröffentlichung der dabei gemachten Er-      schwer verständlich ist.                                                                           grundlegender Bedeutung, damit u.a. den
                                                                                                Aktion C.1.1.:
  fahrungen hinsichtlich bewährter Vorge-                                                                                                          Fachkräften im Bauwesen bewusst wird,
  hensweisen.                                 + Konkrete Aktion: Erstellung einer Broschü-      Sensibilisierung der Fachkräfte                    wie wichtig es ist, die Grundsätze der Zu-
                                                re in unterschiedlichen Formaten (Leichte       für Zugänglichkeit und „Design                     gänglichkeit und des „Design for all“ ab der
  Thematisierung der Situation von Men-         Sprache, mit Piktogrammen usw.) über die        for all“ im Zusammenhang                           Planungsphase neuer Gebäude mit einzu-
  schen mit Behinderungen im Fach „Leben        Rechte von Menschen mit Behinderungen.          mit Kommunikations- und                            beziehen.
  und Gesellschaft“, das in der Grundschule     In dieser Broschüre werden in einer einzi-      Informationsmitteln
  und im Sekundarunterricht auf dem Lehr-       gen Veröffentlichung sämtliche Rechte von                                                        + Konkrete Aktion: Abhalten von Schulun-
  plan steht.                                   Menschen mit Behinderungen dargestellt.         + Ist-Situation: Der Zugang von Menschen           gen und Informationsveranstaltungen zum
  Durchführung von Kampagnen zur Be-                                                              mit Behinderungen zu den neuen Syste-            Thema Zugänglichkeit und „Design for all“,
  wusstseinsbildung für Schüler der ver-      Aktion B.1.2.:                                      men der Informations- und Kommunika-             die sich an Fachkräfte aus dem Bauwesen
  schiedenen Altersklassen, um auf die Ver-                                                       tionstechnologien (IKT) einschließlich des       sowie an Menschen richten, die dafür zu-
                                              Durchführung von Schulungen
  schiedenartigkeit und die Fähigkeiten von                                                       Internets ist nicht immer gewährleistet.         ständig sind, die Zugänglichkeit des bau-
                                              für Menschen mit
  Kindern und Jugendlichen mit Behinderun-                                                        Dies hängt häufig damit zusammen, dass           lichen Umfelds zu gewährleisten. Durch-
                                              Behinderungen, um sie über
  gen aufmerksam zu machen.                                                                       IKT-Fachkräfte im Hinblick auf Zugänglich-       geführt werden diese Veranstaltungen in
                                              ihre Rechte aufzuklären
                                                                                                  keit und „Design for all“ nur unzureichende      Zusammenarbeit mit Vereinigungen von
                                                                                                  Kenntnisse besitzen.                             und für Menschen mit Behinderungen, In-
                                              + Ist-Situation: Viele Menschen mit Behinde-
Priorität B:                                    rungen kennen die Rechte, die sie aufgrund                                                         fo-Handicap, dem Nationalen Kompetenz-
                                                                                                + Konkrete Aktion: Im Rahmen der europäi-          zentrum für die Zugänglichkeit von Gebäu-
Über Rechte und                                 nationaler oder internationaler Rechtsvor-
                                                                                                  schen Richtlinie über den barrierefreien Zu-     den (CCNAB), der Kammer der Architekten
Bedürfnisse von                                 schriften besitzen, nicht und wissen aus die-
                                                                                                  gang zu Websites und IKT sollen Informa-         und beratenden Ingenieure (OAI) sowie mit
Menschen mit                                    sem Grund auch nicht, wie sie sich gegen
                                                                                                  tionsveranstaltungen und Schulungen über         ADAPTH, einem spezialisierten Beratungs-
Behinderungen informieren                       Diskriminierungen wehren können.
                                                                                                  den barrierefreien Zugang zu sämtlichen          dienst zum Thema Zugänglichkeit, der eine
                                                                                                  Dokumenten, Leichte Sprache, Lesen und           Konvention mit dem MIFA hat.
Ziel B.1.:                                    + Konkrete Aktion: Durchführung von Schu-
                                                                                                  Schreiben in Brailleschrift sowie Gebärden-
                                                lungen, die sich an Menschen mit Behin-
                                                                                                  sprache abgehalten werden. Diese Veran-
Menschen mit                                    derungen richten und deren Bedürfnissen
                                                                                                  staltungen richten sich an IKT-Fachkräfte
Behinderungen und deren                         Rechnung tragen, um sie über ihre Rechte
                                                                                                  sowie an alle Personen, die mit Menschen
Familien über Rechte                            und insbesondere die Rechte und Pflichten
                                                                                                  mit Behinderungen zu tun haben.
und Bedürfnisse aufklären                       gemäß der Behindertenrechtskonvention
                                                (UN-BRK) aufzuklären.

22                                                                                                                                                                                         23
Zuständige        Erwartete Ergebnisse/
                                                                                              Prioritäten                 Ziele                        Konkrete Aktionen                            Ministerien       Indikatoren                        Zeitplan

                                                                                              A   Bewusstseinsbildung     A.1. Entstigmatisierung     A.1.1. Durchführung einer Kampagne         MIFA                 Durchführung der Kampagne          2019/2020
                                                                                                  für die Lage und             von Behinderung in der        zur Bewusstseinsbildung in der                           gemäß Zeitplan, Anzahl
                                                                                                  Fähigkeiten von              Gesellschaft                  breiten Öffentlichkeit für die Lage                      sensibilisierter Personen
Priorität D:                                   Priorität E:                                       Menschen mit                                               und Fähigkeiten von Menschen mit
Sensibilisierung für die                       Die Sichtbarkeit des                               Behinderungen                                              Behinderungen
Verbesserung der                               für Menschen mit
Kommunikation zwischen                         Behinderungen zugänglichen                                                                              A.1.2. Durchführung von Kampagnen zur MIFA, MENJE              Zugänglichmachung bewährter        Wieder-
Gemeinden und Menschen                         kulturellen Angebotes                                                                                          Bewusstseinsbildung in Schulen                          Vorgehensweisen im Bereich         kehrende
mit Behinderungen                              verbessern                                                                                                     für die Lage und Fähigkeiten von                        Inklusion für die Öffentlichkeit   Aktionen
                                                                                                                                                              Menschen mit Behinderungen                              Durchführung vielgestaltiger       (ab 2020)
Ziel D.1.:                                     Ziel E.1.:                                                                                                                                                             Kampagnen zur
Die Teilhabe von Menschen                      Verstärkte Teilnahme von                                                                                                                                               Bewusstseinsbildung
mit Behinderungen am                           Menschen mit Behinderungen
öffentlichen Leben verbessern                  an kulturellen Veranstaltungen                 B   Über Rechte und         B.1. Menschen mit          B.1.1. Erstellung einer Broschüre in           MIFA              Zahl der Leser der Online-         2020/2021
                                                                                                  Bedürfnisse von              Behinderungen                unterschiedlichen Formaten über                           Broschüre, Anzahl verbreiteter
Aktion D.1.1.:                                 Aktion E.1.1.:                                     Menschen mit                 und deren Familien           die Rechte von Menschen mit                               Exemplare der Broschüre (1000)
                                                                                                  Behinderungen                über Rechte und              Behinderungen
Die Gemeinden für die                          Durchführung von
                                                                                                  informieren                  Bedürfnisse aufklären
Wichtigkeit der Ernennung                      Informationskampagnen über
eines Ansprechpartners zum                     das für Menschen mit Behinderungen                                                                      B.1.2. Durchführung von Schulungen für       MIFA              Schulung von fünfzig Personen    2019/2020
Thema Behinderung sensibilisieren              zugängliche kulturelle Angebot                                                                                 Menschen mit Behinderungen, um                          pro Jahr, Anzahl der Schulungen/
                                                                                                                                                              sie über ihre Rechte aufzuklären                        Jahr
+ Ist-Situation: Viele Menschen mit Behin-     + Ist-Situation: Zwar gibt es bereits heute
  derungen sind von einer vollen Teilhabe am     eine beachtliche Zahl von kulturellen Ver-
  öffentlichen Leben in ihrer Gemeinde aus-      anstaltungen und Aktivitäten, die für Men-   C   Über Zugänglichkeit     C.1. Bauliches Umfeld so-    C.1.1. Sensibilisierung der Fachkräfte       MIFA, MD          Schulung von fünfzig Personen    2020/2021
                                                                                                  und „Design for all“         wie Kommunikations-            für Zugänglichkeit und „Design                          pro Jahr, Anzahl der Schulungen/
  geschlossen, da sie keinen Zugang zu den       schen mit Behinderungen geeignet sind
                                                                                                  informieren                  und Informationsmit-           for all“ im Zusammenhang                                Jahr
  sie betreffenden und für sie interessanten     bzw. sich an diese Menschen richten, doch
                                                                                                                               tel für Menschen mit           mit Kommunikations- und
  Informationen und Mitteilungen, vor allem      sind diese Angebote in der Öffentlichkeit
                                                                                                                               Behinderungen zu-              Informationsmitteln
  in den Bereichen Wohnungswesen, Ver-           oft noch wenig bekannt.
                                                                                                                               gänglich machen
  kehrswesen, Bildung, Beschäftigung und
  Freizeit, haben.                             + Konkrete Aktion: Das Ministerium für Kul-                                                             C.1.2. Sensibilisierung für Zugänglichkeit   MIFA              Schulungsübersicht mit Zeitplan. 2021/2022
                                                 tur (MC) verpflichtet sich, Informations-                                                                    und „Design for all“ im Bauwesen                        Anzahl der Schulungen/Jahr,
+ Konkrete Aktion: Die Gemeinden dahin-          kampagnen für Menschen mit Behinderun-                                                                                                                               Schulung von 100 Personen/Jahr
  gehend sensibilisieren, dass in jeder Ge-      gen und deren Angehörige durchzuführen,
  meindeverwaltung ein „Ansprechpartner“         um die Sichtbarkeit des für Menschen mit
  zum Thema Behinderung ernannt werden           Behinderungen zugänglichen kulturellen       D   Sensibilisierung für    D.1. Die Teilhabe von        D.1.1. Die Gemeinden für die                 MI und MIFA in    Erhöhung der Zahl der              Ab 2020
                                                                                                  die Verbesserung             Menschen mit                   Wichtigkeit der Ernennung eines       Zusammenarbeit    Gemeinden, die über einen
  soll. Aufgabe des Ansprechpartners wäre        Angebotes zu erhöhen.
                                                                                                  der Kommunikation            Behinderungen am               Ansprechpartners zum Thema            mit dem SYVICOL   Ansprechpartner zum Thema
  es, Menschen mit Behinderungen zu infor-
                                                 Die Informationskampagne kann insbeson-          zwischen Gemeinden           öffentlichen Leben             Behinderung sensibilisieren                             Behinderung verfügen
  mieren, ihnen Erläuterungen zu geben und
                                                 dere in Form einer jährlich erscheinenden        und Menschen mit             verbessern
  sie zu beraten, damit sie gleichberechtigt
                                                 Broschüre mit Informationen über behin-          Behinderungen
  mit den anderen Einwohnern der Gemeinde
  am öffentlichen Leben teilhaben können. Er     dertengerechte kulturelle Angebote erfol-
                                                 gen. Die Broschüre wird in vereinfachter
  wäre zugleich auch Ansprechpartner der
                                                 Sprache erhältlich sein.                     E   Die Sichtbarkeit         E.1. Verstärkte Teilnahme   E.1.1. Durchführung von                      MC                Ausarbeitung einer jährlich        Ab Juli 2020
  Gemeinde zum Thema Behinderung.                                                                 des für Menschen              von Menschen mit              Informationskampagnen über das                          erscheinenden Broschüre über
                                                                                                  mit Behinderungen             Behinderungen                 für Menschen mit Behinderungen                          behindertengerechte kulturelle
                                                                                                  zugänglichen kulturellen      an kulturellen                zugängliche kulturelle Angebot                          Aktivitäten
                                                                                                  Angebotes verbessern          Veranstaltungen

24                                                                                                                                                                                                                                                                 26
Bewusstseinsbildung        Kapitel   Gleiche

                              2
(Art. 8 der UN-BRK)
                                     Anerkennung
                                     vor dem Recht
                                     (Art. 12 der UN-BRK)

                      28                                    29
→
                            1. Vorwort der Ministerin

                            Die Reform der gesetzlichen Bestimmungen über den Schutz unter-
                            stützungsbedürftiger Erwachsener gehört zu den obersten Prioritäten
                            des Justizministeriums, so wie dies auch mein Vorgänger Félix Braz bei
                            den Verhandlungen zum Koalitionsvertrag wollte:

                            Die Angleichung der luxemburgischen Gesetzgebung an die interna-
                            tionalen Standards, welche sich aus der UN-Behindertenrechtskon-
                            vention ergeben, erfordert eine Stärkung der Autonomie volljähriger
                            Menschen, die einer Schutzregelung unterliegen, sowie deren volle An-
                            erkennung als Rechtssubjekt. Mit der gesetzlichen Regelung einer Vor-
                            sorgevollmacht (mandat de protection future) wird dabei eine bessere
                            Berücksichtigung der Rechte, des Willens und der Präferenzen der be-
                            troffenen Personen möglich.

                            Andererseits ist meines Erachtens aber auch ein verstärktes staatliches

„Die Reform der             Engagement im Zusammenhang mit dem Schutz unterstützungsbe-
                            dürftiger Erwachsener unerlässlich. In diesem Zusammenhang beab-

gesetzlichen Bestimmungen
                            sichtige ich die Einrichtung einer staatlichen Dienststelle, welche sich
                            hauptsächlich mit Aufgaben in den Bereichen Information, Schulung,
                            Mediation und Kontrolle befassen wird. Dies setzt die Einstellung zu-

über den Schutz             sätzlicher Richter und Justizmitarbeiter voraus.

unterstützungsbedürftiger   Sam Tanson
                            Ministerin der Justiz

Erwachsener gehört
zu den Prioritäten des
Justizministeriums.“

30                                                                                                     31
2. Zitat des Artikels 12                                                           3. Erläuterungen zum Artikel                        richters nicht über ihre Wohnungen und Mö-
                                                                                                                                       bel verfügen (Artikel 490-2 des Bürgerlichen
                                                                                   Der in Artikel 12 der UN-BRK verwendete Be-         Gesetzbuches) und sie können auch kein Tes-
                                                                                   griff des „Rechtssubjekts“ ist ein abstrakter       tament machen (Artikel 504 des Bürgerlichen
                                                                                   juristischer Begriff, mit dem Personen be-          Gesetzbuches). Außerdem ist ein Mensch, der
                                                                                   zeichnet werden, die Träger von Rechten und         unter Vormundschaft steht, nicht berechtigt,
                                                                                   Pflichten sind. Alle natürlichen Personen sind      ohne Einwilligung des Familienrates Schen-
                                                                                   im Prinzip ab ihrer Geburt und bis zu ihrem         kungen zu machen (Artikel 505 des Bürger-
1. Die Vertragsstaaten bekräftigen, dass Menschen mit Behinderungen das Recht      Tod Rechtssubjekte.                                 lichen Gesetzbuches) oder zu heiraten (Arti-
   haben, überall als Rechtssubjekt anerkannt zu werden.                                                                               kel 506 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Das
                                                                                   Ein Rechtssubjekt besitzt Rechts- und Hand-
                                                                                                                                       UN-Komitee CDPH ist jedoch der Auffassung,
2. Die Vertragsstaaten anerkennen, dass Menschen mit Behinderungen in allen        lungsfähigkeit, die zwei Komponenten umfassen.
                                                                                                                                       dass stets beide Bestandteile der Rechts- und
   Lebensbereichen, gleichberechtigt mit anderen, Rechts- und Handlungsfähigkeit
                                                                                   Einerseits ist dies die Rechtsfähigkeit, d.h. die   Handlungsfähigkeit anerkannt werden müs-
   genießen.
                                                                                   Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten,        sen und nicht getrennt werden dürfen.
3. Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um Menschen mit Behin-         wie etwa dem Recht auf Freiheit oder dem
                                                                                                                                       Aus diesem Grund sieht Artikel 12 der UN-BRK
   derungen Zugang zu der Unterstützung zu verschaffen, die sie bei der Aus-       Recht zu erben, zu sein.
                                                                                                                                       vor, dass die Vertragsstaaten Menschen mit
   übung ihrer Rechts- und Handlungsfähigkeit gegebenenfalls benötigen.
                                                                                   Andererseits besitzt ein Rechtssubjekt je-          Behinderungen ihre Rechts- und Handlungsfä-
4. Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass zu allen die Ausübung der Rechts-      doch auch Handlungsfähigkeit, d.h. die Fä-          higkeit nicht entziehen dürfen. Er verlangt, dass
   und Handlungsfähigkeit betreffenden Maßnahmen im Einklang mit den               higkeit, Rechte auszuüben und Pflichten, wie        die Vertragsstaaten Maßnahmen/Sicherungen
   internationalen Menschenrechtsnormen geeignete und wirksame Sicherungen         z.B. die Wahlpflicht zu erfüllen, oder etwa das     vorsehen, durch die Menschen mit Behinderun-
   vorgesehen werden, um Missbräuche zu verhindern. Diese Sicherungen              Recht, etwas zu kaufen oder zu verkaufen.           gen bei ihren Entscheidungen und Tätigkeiten
   müssen gewährleisten, dass bei den Maßnahmen betreffend die Ausübung            Laut UN-Komitee CDPH ist die Rechts- und            unterstützt werden können, statt, dass andere
   der Rechts- und Handlungsfähigkeit die Rechte, der Wille und die Präferenzen    Handlungsfähigkeit „von grundlegender Be-           an ihrer Stelle entscheiden und handeln.
   der betreffenden Person geachtet werden, es nicht zu Interessenkonflikten und   deutung, um wirklich an der Gemeinschaft
                                                                                                                                       Der Artikel sieht außerdem vor, dass die Maß-
   missbräuchlicher Einflussnahme kommt, dass die Maßnahmen verhältnismäßig        teilhaben zu können“.
                                                                                                                                       nahmen geeignet und wirksam sein müssen.
   und auf die Umstände der Person zugeschnitten sind, dass sie von möglichst
                                                                                   Allerdings haben nicht alle Rechtssubjekte          Sie müssen die Rechte, den Willen und die Prä-
   kurzer Dauer sind und dass sie einer regelmäßigen Überprüfung durch eine
                                                                                   die gleiche Rechts- und Handlungsfähigkeit.         ferenzen des Menschen mit Behinderungen be-
   zuständige, unabhängige und unparteiische Behörde oder gerichtliche Stelle
                                                                                   So besitzt ein Minderjähriger z.B. keine Hand-      rücksichtigen. Die betreffenden Maßnahmen
   unterliegen. Die Sicherungen müssen im Hinblick auf das Ausmaß, in dem diese
                                                                                   lungsfähigkeit, es sei denn, er wird, in be-        müssen von möglichst kurzer Dauer sein und
   Maßnahmen die Rechte und Interessen der Person berühren, verhältnismäßig
                                                                                   stimmten Fällen, von seinem Vormund vertre-         einer regelmäßigen Überprüfung durch eine zu-
   sein.
                                                                                   ten. Dies gilt ebenfalls für manche Menschen        ständige, unabhängige und unparteiische Be-
5. Vorbehaltlich dieses Artikels treffen die Vertragsstaaten alle geeigneten       mit Behinderung, insbesondere Menschen,             hörde oder gerichtliche Stelle unterliegen.
  und wirksamen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass Menschen mit                  für die eine gesetzliche Schutzmaßnahme
                                                                                                                                       Abschließend verlangt der Artikel insbeson-
  Behinderungen das gleiche Recht wie andere haben, Eigentum zu besitzen           gilt. Laut UN-Komitee CDPH ist die Hand-
                                                                                                                                       dere, dass die Vertragsstaaten gewährleis-
  oder zu erben, ihre finanziellen Angelegenheiten selbst zu regeln und gleichen   lungsfähigkeit „eine Fähigkeit, die Menschen
                                                                                                                                       ten, dass Menschen mit Behinderungen das
  Zugang zu Bankdarlehen, Hypotheken und anderen Finanzkrediten zu haben,          mit Behinderungen oft abgesprochen wird
                                                                                                                                       Recht haben, Eigentum zu besitzen oder zu
  und gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen nicht willkürlich ihr         bzw. von der sie nur begrenzt Gebrauch ma-
                                                                                                                                       erben, sowie das Recht darauf, dass ihnen ihr
  Eigentum entzogen wird.                                                          chen können“. So können in Luxemburg z.B.
                                                                                                                                       Eigentum nicht willkürlich entzogen wird, und
                                                                                   Menschen, die unter Vormundschaft stehen,
                                                                                                                                       das Recht, ihre finanziellen Angelegenheiten
                                                                                   Eigentümer werden oder erben, doch können
                                                                                                                                       selbst zu regeln und Zugang zu Finanzkredi-
                                                                                   sie ohne Genehmigung des Vormundschafts-
                                                                                                                                       ten zu haben.

32                                                                                                                                                                                 33
4. Prioritäten                                    + Ist-Situation: Das Bürgerliche Gesetzbuch          wenn es zu einer Beschwerde kommt oder              Vertreter zu einer Beschwerde kommt oder
                                                    (Art. 496 und 497) sieht derzeit vor, dass be-     wenn festgestellt wird, dass der gesetzliche        falls ein diesbezüglicher Rechtsstreit festge-
                                                    vorzugt die Angehörigen eines unmündigen           Vertreter den Besitz des unter einer Schutz-        stellt wird. Da es in Luxemburg nur so wenig
Priorität A:                                        Volljährigen (Ehepartner, Eltern, Kinder, Ge-      maßnahme stehenden Volljährigen schlecht            Vormundschaftsrichter gibt, ist jedoch klar,
                                                    schwister) als gesetzliche Vertreter ernannt       verwaltet. Da es in Luxemburg jedoch nur so         dass der Vormundschaftsrichter nicht alle
Unter Schutzmaßnahmen                               werden sollen, obwohl der unter einer Schutz-      wenig Vormundschaftsrichter gibt, ist jedoch        Unregelmäßigkeiten feststellen kann.
stehende Volljährige bei                            maßnahme stehende Volljährige nicht immer          klar, dass der Vormundschaftsrichter nicht
ihren Entscheidungen und                            ein gutes Verhältnis zu seinen Angehörigen         alle Unregelmäßigkeiten feststellen kann.         + Konkrete Aktion: Schaffung der Tätig-
Tätigkeiten unterstützen,                           hat. Zurzeit darf ein unter einer Schutzmaß-                                                           keit einer „Mittelsperson“, die bei Konflikten
statt an ihrer Stelle zu                            nahme stehender Volljähriger bei der Wahl        + Konkrete Aktion: Schaffung einer „Prüfer“-          zwischen dem unter einer Schutzmaßnah-
entscheiden und zu handeln                          seines gesetzlichen Vertreters nicht mitreden.     Tätigkeit, wobei die Aufgabe des „Prüfers“ da-      me stehenden Volljährigen und seinem ge-
                                                                                                       rin besteht, die ordnungsgemäße Verwaltung          setzlichen Vertreter Lösungen finden soll.
Ziel A.1.:                                        + Konkrete Aktion: Einführung einer „Vorsor-         des Besitzes des unter einer Schutzmaßnah-          Der Vormundschaftsrichter wird mit einem
Achtung des Willens und                             gevollmacht“ (mandat de protection futu-           me stehenden Volljährigen durch den ge-             Rechtsstreit nur befasst, wenn die Arbeit der
                                                    re), d.h. dass jeder seinen künftigen gesetz-      setzlichen Vertreter zu überprüfen. Konkret         Mittelsperson zu keiner Lösung geführt hat.
der Präferenzen unter                               lichen Vertreter bestimmen kann, solange           besteht die Aufgabe der Prüfer darin, jeden
Schutzmaßnahmen                                     er noch rechtlich dazu fähig ist. Außerdem         Geschäftsvorgang und jede Entscheidung zu         Aktion A.1.5.:
stehender Volljähriger                              kann ein zweiter gesetzlicher Vertreter be-        überprüfen, den bzw. die der gesetzliche Ver-     Einführung obligatorischer
                                                    stimmt werden, der den ersten Vertreter bin-       treter für den unter einer Schutzmaßnahme         Schulungen für gesetzliche
Aktion A.1.1.:                                      nen kurzer Zeit ersetzen kann, falls der unter     stehenden Volljährigen tätigt bzw. trifft. Alle   Vertreter
Erhöhung der Zahl der                               einer Schutzmaßnahme stehende Volljährige          diese Entscheidungen und Geschäftsvorgän-
Vormundschaftsrichter                               dies wünscht. Auch muss der Fall vorgesehen        ge, die der gesetzliche Vertreter für den unter   + Ist-Situation: Derzeit ist ein gesetzlicher
und Justizmitarbeiter                               werden, dass sich die Umstände zwischen            einer Schutzmaßnahme stehenden Volljäh-             Vertreter nicht verpflichtet, an einer Schu-
                                                    der Bestimmung eines künftigen gesetzli-           rigen tätigt bzw. trifft, müssen vom gesetz-        lung teilzunehmen, durch die er angemes-
+ Ist-Situation: Die Wartezeiten bei Ge-            chen Vertreters und dem Beginn der Schutz-         lichen Vertreter in einem elektronischen Do-        sen auf die Unterstützung und Vertretung
  richtsverfahren im Zusammenhang mit               maßnahme grundlegend geändert haben.               kument, das bei Bedarf eingesehen werden            des unter einer Schutzmaßnahme stehen-
  gesetzlichen Schutzmaßnahmen für un-              Bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände           kann, begründet und schriftlich niedergelegt        den Volljährigen vorbereitet wird. Zwar gibt
  mündige Volljährige sind in Luxemburg sehr        muss der Vormundschaftsrichter allerdings          werden. Kommt es zu einer missbräuchlichen          es Austausch- und Selbsthilfegruppen für
  lang. Dies hängt damit zusammen, dass es          weiterhin das Recht haben, sich über die „Vor-     Ausübung der Vertretung, müssen die Prüfer          gesetzliche Vertreter, doch sind zusätzliche
  zu wenig Vormundschaftsrichter gibt. In           sorgevollmacht“ hinwegzusetzen.                    den Vormundschaftsrichter hiervon in Kennt-         Maßnahmen erforderlich. Artikel 12 der UN-
  der Tat gibt es zurzeit am Bezirksgericht Lu-                                                        nis setzen, der gegebenenfalls die nötigen          BRK sieht in der Tat vor, dass für gesetzliche
  xemburg zwei und am Bezirksgericht Die-         Aktion A.1.3.:                                       Maßnahmen ergreift.                                 Schutzmaßnahmen geeignete und wirksa-
  kirch einen Vormundschaftsrichter.              Schaffung einer                                                                                          me Sicherungen vorgesehen werden müs-
                                                  „Prüfer“-Tätigkeit                                 Aktion A.1.4.:                                        sen, um Missbräuche zu verhindern, und
+ Konkrete Aktion: Erhöhung der Zahl der                                                             Schaffung der Tätigkeit                               dass bei den betreffenden Maßnahmen die
  Vormundschaftsrichter und Justizmit-            + Ist-Situation: Artikel 12 der UN-BRK ver-        einer „Mittelsperson“                                 Rechte, der Wille und die Präferenzen des
  arbeiter, um die Wartezeiten bei Gerichts-        langt, dass die gesetzlichen Schutzregelungen                                                          unter einer Schutzmaßnahme stehenden
  verfahren im Zusammenhang mit Schutz-             einer regelmäßigen Überprüfung durch eine        + Ist-Situation: Da es dem Vormundschafts-            Volljährigen geachtet werden müssen.
  maßnahmen für unmündige Volljährige zu            zuständige, unabhängige und unparteiische          richter obliegt, das ordnungsgemäße Funk-
  verkürzen.                                        Behörde oder gerichtliche Stelle unterliegen.      tionieren der gesetzlichen Schutzmaßnah-          + Konkrete Aktion: Einführung obligatori-
                                                    In Luxemburg obliegt dem Vormundschafts-           men zu überprüfen, muss er sich einschalten,        scher vorbereitender Schulungen für alle ge-
Aktion A.1.2.:                                      richter die Überprüfung des ordnungsgemä-          wenn es in Bezug auf das Verhältnis zwischen        setzlichen Vertreter, damit diese in der Lage
Einführung einer                                    ßen Funktionierens der gesetzlichen Schutz-        dem unter einer Schutzmaßnahme stehen-              sind, den unter einer Schutzmaßnahme ste-
„Vorsorgevollmacht“                                 maßnahmen. Er muss vor allem einschreiten,         den Volljährigen und seinem gesetzlichen            henden Volljährigen wirksam und angemes-

34                                                                                                                                                                                                  35
sen zu unterstützen und zu vertreten und da-         mundschaft steht, nicht berechtigt, ohne Ein-     monatlichen Mindestbetrag ihrer finanziel-        Notwendigkeit, der Verhältnismäßigkeit und
  bei den Willen und die Präferenzen des unter         willigung des Familienrates zu heiraten (Art.     len Mittel verfügen; dieser Betrag dient der      der Subsidiarität beachten muss:
  einer Schutzmaßnahme stehenden Volljäh-              506 des Bürgerlichen Gesetzbuches) oder           Deckung eigener Bedürfnisse wie Kleidung,
  rigen zu achten. Es müssen flexible und leicht       Schenkungen zu machen (Art. 505 des Bür-          Schönheitspflege, persönliche Hygiene, Rei-       „Art. 428. Die Schutzmaßnahme kann vom
  zugängliche Schulungsmodule geschaffen               gerlichen Gesetzbuches).                          sen und Freizeit.1                                Richter nur angeordnet werden, wenn eine
  werden, damit Familienmitglieder, die sich                                                                                                               Notwendigkeit vorliegt und wenn die Interes-
  bereit erklären, den Besitz eines ihnen nahe-        Es ist hervorzuheben, dass der derzeitige       + Konkrete Aktion: Einführung eines obliga-         sen der Person (...) durch eine andere, weniger
  stehenden kranken oder behinderten Men-              Text der Änderungsvorlage zur Einführung          torischen regelmäßigen Geldbetrags (Ta-           restriktive richterliche Schutzmaßnahme oder
  schen oft unentgeltlich zu verwalten, nicht          einer neuen Verfassung (Parlamentsdoku-           schengeld) für unter Schutzmaßnahmen              eine Vorsorgevollmacht der betroffenen Per-
  abgeschreckt werden. Diese Schulungen,               ment Nr. 6030 vom 28.6.2018) die Abschaf-         stehende Volljährige, über den diese nach         son nicht hinreichend gewahrt werden können.
  die von spezialisierten Vereinigungen im Be-         fung des automatischen Ausschlusses von           eigenem Gutdünken verfügen können.
                                                       Menschen unter Vormundschaft vom Wahl-                                                              Die Maßnahme ist verhältnismäßig und un-
  reich der gesetzlichen Schutzmaßnahmen                                                                                                                   ter Berücksichtigung des Beeinträchtigungs-
  für Volljährige veranstaltet werden, werden          recht vorsieht. Allerdings bestimmt Artikel
                                                       65 der Vorlage zu einer neuen Verfassung,                                                           grades der persönlichen Fähigkeiten der be-
  von der Regierung finanziert.
                                                       dass das Gesetz Fälle vorsehen kann, in de-
                                                                                                       Priorität B:                                        treffenden Person individuell angepasst.“
                                                       nen der Richter beschließen kann, das aktive    Geeignete und wirksame
Ziel A.2.:                                             und passive Wahlrecht zu verbieten.             Schutzmaßnahmen treffen                           + Konkrete Aktion: Einführung der gesetz-
                                                                                                                                                           lich verankerten Verpflichtung des Vormund-
Verbot von Beschränkungen                                                                                                                                  schaftsrichters, bei jeder Entscheidung über
der Handlungsfähigkeit                               + Konkrete Aktion: Abschaffung sämtlicher         Ziel B.1.:
                                                       in den Rechtsvorschriften enthaltenen au-                                                           die Einleitung einer Schutzmaßnahme die
von unter Schutzmaßnahmen                                                                              Berücksichtigung der                                Grundsätze der Notwendigkeit, der Verhält-
                                                       tomatischen Beschränkungen der Rechts-
stehenden Volljährigen                                 und Handlungsfähigkeit von unter Schutz-        tatsächlichen Bedürfnisse                           nismäßigkeit und der Subsidiarität zu beach-
                                                       maßnahmen stehenden Volljährigen, damit         von unter Schutzmaßnahmen                           ten. Dies bedeutet, dass der Richter beurteilen
Aktion A.2.1.:                                                                                                                                             muss, ob die gesetzliche Schutzmaßnahme
                                                       diese, mit Unterstützung ihres gesetzlichen     stehenden Volljährigen
Abschaffung der gesetzlich                             Vertreters, ihre eigenen Entscheidungen                                                             notwendig ist (Notwendigkeit), ob sie im Hin-
vorgesehenen automatischen                             treffen können.                                 Aktion B.1.1.:                                      blick auf das angestrebte Ziel geeignet ist
Beschränkungen der Handlungs-                                                                                                                              (Verhältnismäßigkeit) und ob es keine geeig-
                                                                                                       Durchsetzung der Beachtung                          neteren Lösungen gibt (Subsidiarität).
fähigkeit von unter Schutzmaß-                       Aktion A.2.2.:                                    der Grundsätze der
nahmen stehenden Volljährigen
                                                     „Taschengeld“ für unter                           Notwendigkeit, der                                Aktion B.1.2.:
                                                     Schutzmaßnahmen                                   Verhältnismäßigkeit und
+ Ist-Situation: Die derzeitigen Rechtsvor-                                                                                                              Regelmäßige Überprüfung des
                                                     stehende Volljährige                              der Subsidiarität durch den
  schriften sehen mehrere automatische Be-                                                                                                               Zustandes des unter einer
                                                                                                       Vormundschaftsrichter
  schränkungen der Handlungsfähigkeit von                                                                                                                Schutzmaßnahme stehenden
                                                     + Ist-Situation: Der gesetzliche Vertreter ist
  unter Schutzmaßnahmen stehenden Volljäh-                                                                                                               Volljährigen und dessen
                                                       aufgrund der geltenden Rechtsvorschriften       + Ist-Situation: Gesetzliche Schutzmaß-
  rigen vor. So sind unter Schutzmaßnahmen                                                                                                               Vorbereitung auf das Ende
                                                       nicht verpflichtet, einem unter einer Schutz-     nahmen, durch die die unabhängige Le-
  stehende Volljährige z.B. nicht berechtigt, ohne                                                                                                       der Schutzmaßnahme
                                                       maßnahme stehenden Volljährigen regel-            bensführung von unter Schutzmaßnahmen
  Genehmigung des Vormundschaftsrichters
                                                       mäßig (monatlich oder wöchentlich) einen          stehenden Volljährigen, d.h. ihre Handlungs-
  ihre Wohnung und Möbel zu verkaufen (Art.
                                                       bestimmten Geldbetrag (Taschengeld) zu            fähigkeit, eingeschränkt wird, dürfen nur
  490 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Eben-
                                                       geben, den der unter einer Schutzmaß-             als letztes Mittel eingesetzt werden. Hierzu
  so können sie, wenn sie unter Vormundschaft
                                                       nahme stehende Volljährige nach eigenem           sieht das französische Recht seit 2009 2 in     1 Vereinbarung für das Jahr 2018 über die sozialpäda-
  stehen, kein Testament machen (Art. 504
                                                       Gutdünken, nämlich für seine Freizeitbe-          Artikel 428 des Bürgerlichen Gesetzbuches         gogische Betreuung von Menschen mit Behinderun-
  des Bürgerlichen Gesetzbuches) und nicht
                                                       schäftigungen, verwenden kann.                    vor, dass der Richter bei seiner Entscheidung     gen in Wohnstrukturen und Tagesstätten, Punkt 59
  wählen (Art. 53 der Verfassung und Art. 6
                                                                                                         über die Einleitung einer Schutzmaßnahme        2 Gesetz vom 5. März 2007 über die Reform der
  des Wahlgesetzes vom 18. Februar 2003).              Es ist darauf hinzuweisen, dass Nutzer von        für einen Volljährigen die Grundsätze der         gesetzlichen Schutzmaßnahmen für Volljährige
  Außerdem ist ein Volljähriger, der unter Vor-        Wohnstrukturen über einen freigestellten                                                            (in Kraft getreten am 1. Januar 2009)

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+ Ist-Situation: Das Luxemburger Bürgerliche           zubereiten. Um eine einwandfreie und integre             schen mit Behinderungen (CDPH) zufolge                 drei Verwaltungssprachen des Landes, die
  Gesetzbuch (Artikel 491-6 und 507) sieht zwar        Beurteilung und Überprüfung zu gewährleis-               sind die Vertragsstaaten jedoch verpflich-             Deutsche Gebärdensprache, Brailleschrift,
  vor, dass die gesetzliche Schutzmaßnahme             ten, müssen diese durch eine vom gesetzli-               tet, „Informationen in verständlicher Form             Leichte Sprache usw.). Diese Übersetzung,
  beendet werden kann, doch sieht es weder             chen Vertreter unabhängige Person oder eine              bereitzustellen (...), damit Menschen mit              die durch Vereinigungen mit den erforderli-
  eine regelmäßige Überprüfung des Zustandes           gerichtliche Stelle erfolgen.                            Behinderungen in der Lage sind, die erfor-             chen Kompetenzen in diesem Bereich erfol-
  des unter einer Schutzmaßnahme stehen-                                                                        derlichen Rechtsgeschäfte vorzunehmen“ 6.              gen kann, wird von der Regierung finanziert
  den Volljährigen noch dessen Vorbereitung                                                                                                                            und unter den Gerichtskosten verbucht.
  auf das Ende der Schutzmaßnahme vor. Ein           Priorität C:                                             Aktion C.1.1.:
  solches System zur regelmäßigen Zustands-
                                                     Eine angemessene                                         Sicherstellen, dass unter                                Aktion C.1.3.:
  überprüfung gibt es jedoch in anderen Län-
                                                     und verständliche                                        Schutzmaßnahmen stehende                                 Erstellung einer Broschüre,
  dern, wie etwa in Finnland. Das finnländische
                                                     Kommunikation und                                        Volljährige die sie betreffenden                         in der die Rechtsvorschriften
  Gesetz vom 10. Juni 2016 3 sieht in der Tat vor,
                                                     Information gewährleisten                                Unterlagen und Entscheidungen                            für unter Schutzmaßnahmen
  dass Entscheidungen über eine gesetzliche                                                                   besser verstehen                                         stehende Volljährige in Leichter
  Schutzmaßnahme alle 6 Monate neu geprüft                                                                                                                             Sprache erklärt werden
  werden müssen, um zu entscheiden, ob an der        Ziel C.1.:
                                                                                                              Einführung einer Verpflichtung des gesetzlichen
  Schutzmaßnahme Änderungen erforderlich             Sicherstellen, dass unter                                Vertreters, dafür zu sorgen, dass der unter einer        In Zusammenarbeit mit den Organisationen von
  sind oder ob sie beendet werden muss 4.            Schutzmaßnahmen stehende                                 Schutzmaßnahme stehende Volljährige Zugang               und für Menschen mit Behinderungen (z.B. Ligue
  Darüber hinaus erklärt das UN-Komitee              Volljährige die Möglichkeit                              zu sämtlichen ihn betreffenden Unterlagen und            HMC) soll eine Broschüre erstellt werden, in der
  CDPH, dass die Vertragsstaaten Schulungen          haben, alles, was sie betrifft,                          Entscheidungen hat. Außerdem muss der ge-                die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbu-
  für unter einer gesetzlichen Schutzmaßnah-         zu verstehen und darüber                                 setzliche Vertreter dafür sorgen, dass der Inhalt        ches zu den gesetzlichen Schutzmaßnahmen
  me stehende Menschen vorsehen müssen,                                                                       der betreffenden Unterlagen in einer Sprache             für Volljährige in Leichter Sprache erläutert wer-
                                                     informiert zu sein
  „damit sie zu gegebener Zeit beschließen kön-                                                               bzw. Ausdrucksweise erklärt wird, die für den            den. Die Broschüre muss insbesondere Beispiele
  nen, dass sie eine solche Unterstützung bei                                                                 unter einer Schutzmaßnahme stehenden Voll-               der Handlungen enthalten, die im Rahmen der
                                                     + Ist-Situation: Viele unter Schutzmaßnahmen
  der Ausübung der Rechts- und Handlungsfä-                                                                   jährigen verständlich sind. Die Einsichtnahme in         gesetzlichen Schutzmaßnahmen für Volljährige
                                                       stehende Volljährige geben an, nicht wirklich
  higkeit nicht mehr in demselben Maße oder                                                                   diese Unterlagen durch den unter einer Schutz-           untersagt bzw. (mit oder ohne Zustimmung des
                                                       zu wissen, welche gesetzliche Schutzmaß-
  sogar überhaupt nicht mehr benötigen“. 5                                                                    maßnahme stehenden Volljährigen muss mittels             gesetzlichen Vertreters) erlaubt sind.
                                                       nahme für sie gilt. Weiterhin geben sie an, ihre
                                                                                                              eines Formulars zurückverfolgt werden können.
  Außerdem sieht Artikel 12 der UN-BRK vor,            eigenen Rechte und Pflichten sowie die ihres
                                                                                                                                                                       Aktion C.1.4.:
  dass die Schutzmaßnahmen für Menschen                gesetzlichen Vertreters nicht zu kennen, weil
                                                                                                              Aktion C.1.2.:                                           Wahl eines gesetzlichen
  mit Behinderungen einer regelmäßigen                 sie die entsprechenden Informationen weder
  Überprüfung durch eine zuständige, unab-             vom Vormundschaftsrichter noch von ihrem               Informationen, die unter                                 Vertreters, der den unter einer
  hängige und unparteiische Behörde oder               gesetzlichen Vertreter erhalten hätten oder            Schutzmaßnahmen stehende                                 Schutzmaßnahme stehenden
  gerichtliche Stelle unterliegen müssen.              weil die betreffenden Informationen und Un-            Volljährige betreffen, in eine                           Volljährigen versteht
                                                       terlagen für sie nur schwer verständlich sind.         verständliche Sprache übersetzen
+ Konkrete Aktion: Einführung der gesetzli-                                                                                                                            Als gesetzlicher Vertreter sollte bevorzugt eine
                                                       Dem UN-Komitee für die Rechte von Men-                 Auf Wunsch sollen sämtliche gerichtliche Mit-            Person gewählt werden, die in der Lage ist, mit
  chen Verpflichtung des Vormundschaftsrich-
  ters zu einer regelmäßigen Überprüfung des                                                                  teilungen und Entscheidungen in eine Spra-               dem unter einer Schutzmaßnahme stehenden
                                                     3 „Amended Act on Special care for persons with a        che oder Ausdrucksweise übersetzt werden,                Volljährigen angemessen zu kommunizieren.
  Zustandes des unter einer Schutzmaßnahme             disability“ (Geändertes Gesetz über besonderen
  stehenden Volljährigen, um zu entscheiden,                                                                  die für den unter einer Schutzmaßnahme ste-              Bei hörgeschädigten oder gehörlosen Men-
                                                       Schutz für Menschen mit Behinderung)
  ob an der Schutzmaßnahme Änderungen                                                                         henden Volljährigen verständlich ist (eine der           schen sollten als gesetzliche Vertreter z.B. be-
                                                     4 EAMHID-Konferenz in Luxemburg am 22. Septem-
  erforderlich sind oder ob sie beendet werden         ber 2017
                                                                                                                                                                       vorzugt Menschen ausgewählt werden, die die
  muss; außerdem Einführung einer Verpflich-         5 UN-Komitee für die Rechte von Menschen mit Be-         6 UN-Komitee für die Rechte von Menschen mit Be-
                                                                                                                                                                       Gebärdensprache beherrschen bzw. die in der
  tung des gesetzlichen Vertreters, den unter          hinderungen (19. Mai 2014). Allgemeine Anmerkung         hinderungen (19. Mai 2014). Allgemeine Anmerkung       Lage sind, auf verständliche Weise mit hör-
  einer Schutzmaßnahme stehenden Volljähri-            zu Artikel 12 der Behindertenrechtskonvention: Glei-     zu Artikel 12 der Behindertenrechtskonvention: Glei-   geschädigten oder gehörlosen Menschen zu
  gen auf das Ende der Schutzmaßnahme vor-             che Anerkennung vor dem Recht, Seite 7, Punkt 24.        che Anerkennung vor dem Recht, Seite 5, Punkt 17.      kommunizieren.

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