Informationen zum Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 - (WAG 2018) - BKS Bank

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Informationen zum
Wertpapieraufsichtsgesetz 2018
(WAG 2018)
Inhaltsverzeichnis

1. Informationen zum Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) 4

2. Informationen über die Bank und ihre Dienstleistungen 5
2.1 Name, Adresse und Kontaktdaten 5
2.2 Kommunikation 5
2.3 Aufzeichnung von Telefongesprächen und elektronischer Kommunikation 5
2.4 Wertpapierdienstleistungen und -nebendienstleistungen der BKS Bank 5
2.5 Information über Wertpapierverwahrung 7
2.6 Art, Häufigkeit und Zeitpunkt der Berichterstattung an die Kunden 8
2.7 Kostentransparenz 8
2.8 Transparenz bei den Produkten 8
2.9 Transparenz bei der Durchführung von Wertpapiergeschäften 9
2.10 Information zum Verbot des Insidermissbrauches und der Marktmanipulation 9
2.11 Anregungen und Beschwerden – Ombudsstelle für Beschwerden 10

3. Information über die Kundeneinstufung nach WAG 2018 12

4. Information über Einlagensicherung und Anlegerentschädigung 14
4.1 Grundlegende Informationen über den Schutz von Einlagen 14
4.2 Grundlegende Informationen über Anlegerentschädigung 17

5. Ausführungsgrundsätze im Handel mit Finanzinstrumenten (Best Execution Policy) 19
5.1     Anwendungsbereich 19
5.2     Sicherstellung der Best Execution durch die BKS Bank 19
5.2.1   Umsetzung der Best Execution 20
5.2.2   Ausführung der Kundenorder im Kommissionsgeschäft 20
5.2.3   Ausführung der Kundenorder als Festpreisgeschäft 20
5.2.4   Orderausführung für geeignete Gegenparteien 21
5.2.5   Gewichtung der Ordermerkmale 21
5.2.6   Ordermerkmale für Privatkunden und professionelle Kunden 21
5.2.7   Abweichende Ausführung im Einzelfall 22
5.2.8   Vorrang der Kundenweisung 22
5.3     Grundlegende Regeln im Wertpapiergeschäft 22
5.3.1   Orderannahme und Orderbearbeitung 22
5.3.2   Reihenfolge der Ordererfassung 22
5.3.3   Zusammenlegung von Kundenorders 23
5.3.4   Zuteilung von Neuemissionen 23
5.4     Festlegung der Auftragsdurchführung für die verschiedenen Assetklassen 23
5.4.1   Aktien und Exchange Traded Funds (ETF) 23
5.4.2   Bezugsrechte 24
5.4.3   Optionsscheine und Zertifikate 24
5.4.4   Renten- und rentenähnliche Finanzinstrumente 24
5.4.5   Finanzderivate 25
5.4.6   Anteile an Investmentfonds 25
5.4.7   Devisenkassageschäfte im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften 25
5.5     Ausführungsplätze 25
5.6     Überwachung, Überprüfung und Veröffentlichung der Ausführungspolitik 27
5.7     Überprüfung der externen Handelspartner 27

                                              2
6. Informationen über Interessenkonflikte 28

7. Informationen über Vorteile (Zuwendungen) 31

8. Hinweis zur Bankenabwicklung und Gläubigerbeteiligung (Bail-in) 32

9. Risikohinweise 37
9.1    Allgemeine Veranlagungsrisiken 37
9.2    Risikohinweis „Geldmarktinstrumente“ 40
9.3    Risikohinweis „Anleihen/Schuldverschreibungen/Renten“ 41
9.4    Risikohinweis „Strukturierte Produkte“ 43
9.5    Risikohinweis „Investmentfonds“ 47
9.6    Risikohinweis „Hedgefonds“, „CTA“ 50
9.7    Risikohinweis „Aktien“ 52
9.8    Risikohinweis „Optionsscheine“ 52
9.9    Risikohinweis „Devisentermingeschäfte“ 54
9.10   Sonderbedingungen für börsliche und außerbörsliche Options- und
       Termingeschäfte 54
9.11   Sonderbedingungen Options- und Terminkontraktgeschäfte 57

                                               3
1. Informationen zum
Wertpapieraufsichtsgesetz 2018
(WAG 2018)
Die Finanzmärkte haben sich in den letz-         und in der Ausführung der Kundenauf-
ten Jahren stark verändert. Die Europäi-         träge entsprechend hohe Standards zu er-
sche Union hat daher mit der Neufassung          füllen. Insbesondere durch mehr Kosten-
der EU-Richtlinie über Märkte für Fina-          transparenz bereits vor Geschäfts-
nzinstrumente (MiFID II – „Markets in Fi-        abschluss bzw. eine jährliche detaillierte
nancial Instruments Directive“) die beste-       Gesamtaufstellung der Kosten, durch die
hende Finanzmarkt-Richtlinie MiFID I aus         Verbesserung der Dokumentation der Be-
2007 weiterentwickelt.                           ratungsgespräche oder mehr Transparenz
                                                 bei der Produktauswahl stehen den Anle-
MiFID II wurde in Österreich mit dem             gern mehr Informationen zur Verfügung,
Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG              wodurch der Anlegerschutz erhöht werden
2018) umgesetzt und ist gemeinsam mit            soll.
der unmittelbar anwendbaren EU-Verord-
nung MiFIR („Markets in Financial Instru-        Die bewährte Zuordnung in eine der drei
ments Regulation“) und zahlreichen be-           Anlegerkategorien (Privatkunde, Professio-
gleitenden Regelungen am 03. Jänner              neller Kunde und Geeignete Gegenpartei)
2018 in Kraft getreten. Neben der weiteren       und das damit verbundene gesetzliche
Vereinheitlichung der geltenden Bestim-          Schutzniveau bleiben auch unter dem
mungen für die Erbringung von Wertpa-            WAG 2018 unverändert bestehen.
pierdienstleistungen innerhalb der Europä-
ischen Union zielen die Regelungen vor           Die vorliegende Informationsbroschüre
allem auf die Verbesserung des Anleger-          fasst die wichtigsten Aspekte Ihrer Ge-
schutzes und auf die Erhöhung der Trans-         schäftsverbindung im Bereich Wertpapiere
parenz ab.                                       mit der BKS Bank zusammen. Wir sind
                                                 dabei stets bemüht, unsere Beratungs-
Was bedeutet das konkret für Sie?                und Abwicklungsqualität im Geschäft mit
Ziel der Vorgaben ist unter anderem eine         Finanzinstrumenten laufend im Sinne un-
hohe Transparenz bei der Beratung, bei           serer Kunden zu verbessern.
der Produktauswahl und bei den Kosten
sowie die Sicherstellung der bestmögli-          Falls Sie Fragen zu diesen Informationen
chen Ausführung von Wertpapieraufträ-            haben, steht Ihnen Ihr Berater gerne für
gen. Es ist unser Anspruch, unseren Kun-         weitere Auskünfte sowie für ein Gespräch
den eine hohe Beratungsqualität zu bieten        über Ihre persönliche Vermögensanlage
                                                 zur Verfügung.

                                             4
2. Informationen über die Bank und ihre
Dienstleistungen
Nachfolgend informiert die BKS Bank über            fongesprächen bzw. Videotelefongesprä-
sich und ihre Wertpapierdienstleistungen            chen und anderer elektronischer Kommu-
bzw. Wertpapiernebendienstleistungen.               nikation (z. B. via E-Mail) im Zusammen-
                                                    hang mit der Erbringung von Wertpapier-
                                                    dienstleistungen, die sich auf die An-
2.1 Name, Adresse und Kontaktdaten                  nahme, Übermittlung und Ausführung von
BKS Bank AG                                         Kundenaufträgen beziehen, gesetzlich ver-
St. Veiter Ring 43                                  pflichtet ist. Die Aufzeichnungspflicht be-
9020 Klagenfurt am Wörthersee                       steht auch dann, wenn diese Telefonge-
Tel.: +43 (0) 463 5858-0                            spräche oder sonstige Formen
Fax: +43 (0) 463 5858-841                           elektronischer Kommunikation nicht zum
E-Mail: bks@bks.at                                  Abschluss solcher Geschäfte oder Wert-
SWIFT: BFKKAT2K                                     papierdienstleistungen führen.
Bankleitzahl: 17000
UID-Nummer: ATU25231503                             Die BKS Bank hat diese Aufzeichnungen
Firmenbuchgericht: Landesgericht Kla-               während eines Zeitraums von fünf Jahren
genfurt                                             (oder auf behördliche Verfügung während
Firmenbuchnummer: 91810s                            eines Zeitraums von bis zu sieben Jah-
Homepage: www.bks.at                                ren) aufzubewahren und dem Kunden auf
                                                    Anfrage zur Verfügung zu stellen. Über
Bankerlaubnis und zuständige Auf-                   diesen Zeitraum haben Sie das Recht, Ko-
sichtsbehörde                                       pien dieser Aufzeichnungen zu verlangen.
Die BKS Bank besitzt eine Vollbankkon-
zession gemäß § 1 Abs. 1 Z 1-11 und Z 15-
18 BWG, welche ihr durch die zuständige             2.4 Wertpapierdienstleistungen und
Aufsichtsbehörde, die Österreichische Fi-           -nebendienstleistungen der BKS Bank
nanzmarktaufsicht, Otto-Wagner-Platz 5,             Die BKS Bank erbringt Wertpapierdienst-
1090 Wien (im Internet unter:                       leistungen und Wertpapiernebendienst-
www.fma.gv.at), erteilt wurde.                      leistungen gemäß § 1 Z 3 und Z 4 WAG
                                                    2018. Die BKS Bank bietet eine Palette
                                                    von Geschäften in Wertpapieren und an-
2.2 Kommunikation                                   deren Finanzinstrumenten an, insbeson-
Sie haben die Möglichkeit, persönlich, te-          dere im Zusammenhang mit dem Erwerb
lefonisch, per Videotelefonie, per Brief, per       und der Veräußerung von Wertpapieren
Telefax, per E-Mail oder per BKS Bank-              sowie deren Verwahrung.
Net-Kommunikationszentrum in deut-
scher Sprache mit uns zu kommunizieren.             Die BKS Bank erbringt „nicht-unabhängige
Aufträge können uns persönlich oder                 Anlageberatung“. Das bedeutet: Die Anla-
schriftlich übermittelt werden. Telefonisch         geberatung umfasst überwiegend Finanz-
oder über BKS BankNet können Aufträge               instrumente, die die BKS Bank selbst
übermittelt werden, wenn dies zwischen              emittiert oder die von Unternehmen, mit
Ihnen und uns vereinbart ist.                       denen die BKS Bank in enger rechtlicher
                                                    oder wirtschaftlicher Verbindung steht,
                                                    ausgegeben und angeboten werden bzw.
2.3 Aufzeichnung von                                Finanzinstrumente ausgewählter Anbieter,
Telefongesprächen und elektronischer                mit welchen z. B. eine Vertriebsvereinba-
Kommunikation                                       rung besteht. Ergänzt wird das Beratungs-
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass              angebot durch eine Palette von Fremdpro-
die BKS Bank zur Aufzeichnung von Tele-             dukten. Derivatgeschäfte (z. B. Optionen,

                                                5
Termingeschäfte usw.) werden grundsätz-                        – mit Ausnahme geringfügiger nicht-mo-
lich nur der Kundenkategorie „Geeignete                        netärer Vorteile – in der Vermögensver-
Gegenparteien“ angeboten.                                      waltung keinerlei Vorteile an.

Bei Erbringung einer Anlageberatung er-                        Im Zusammenhang mit der Vermögens-
halten Kunden im Zuge des Geschäftsab-                         verwaltung erfolgen regelmäßige, zumin-
schlusses eine Erklärung (sog. Geeig-                          dest aber vierteljährliche Berichte an un-
netheitserklärung), die einen Überblick                        sere Kunden. Diese enthalten insbe-
über die abgegebene Empfehlung, insbe-                         sondere eine Aufstellung der im Namen
sondere wie die Abstimmung mit den per-                        des Kunden erbrachten Vermögens-Ver-
sönlichen Zielen, Umständen und Präfe-                         waltungsdienstleistungen, Informationen
renzen des Kunden erfolgt ist, enthält.                        über die Zusammensetzung und Bewer-
Auch alle Hersteller und Anbieter von Fi-                      tung des Portfolios, Informationen über
nanzprodukten sind verpflichtet, einen                         die Wertentwicklung im Berichtszeitraum
Zielmarkt für das jeweilige Produkt zu be-                     und eine Kostenaufstellung. Eine regelmä-
stimmen und damit zu definieren, für wel-                      ßige Beurteilung über die Geeignetheit der
che Kunden das Produkt geeignet ist.                           gewählten Anlagestrategie im Hinblick auf
                                                               die Präferenzen, Ziele und sonstigen
Die BKS Bank bietet nach Abschluss der                         Merkmale des Kunden erfolgt ebenfalls
Anlageberatung keine regelmäßige Eig-                          mit diesen Berichten. Sobald der Gesamt-
nungsbeurteilung über die von ihr emp-                         wert des Portfolios gegenüber dem Ge-
fohlenen Finanzinstrumente an.                                 samtwert zu Beginn des jeweiligen Be-
                                                               richtszeitraums (in der Regel
Vorteile, die die BKS Bank als nicht-unab-                     vierteljährlich) um 10 % fällt und ebenso
hängiger Anlageberater von Dritten erhält                      bei jedem weiteren Wertverlust in 10 %-
bzw. an Dritte zahlt, werden unseren Kun-                      Schritten, erfolgt ebenfalls eine Mitteilung
den offengelegt und dienen ausschließlich                      an unsere Kunden. Diese Mitteilung er-
dazu, die Qualität der Dienstleistung für                      folgt spätestens am Ende des Geschäfts-
unsere Kunden zu verbessern.                                   tages, an dem der Schwellenwert über-
                                                               schritten wurde (bzw. bei geschäftsfreien
Beim beratungsfreien Geschäft (d. h., es                       Tagen am nächsten Bankwerktag).
erfolgt keine Anlageberatung durch die
BKS Bank) findet nur eine eingeschränkte                       Allgemeiner Umgang mit Nachhaltig-
Zielmarktprüfung statt. In diesem Fall wird                    keitsrisiken
überprüft, ob der Kunde über die für das
jeweilige Finanzinstrument notwendigen                         In der Anlageberatung
Kenntnisse und Erfahrungen verfügt, um                         Die Identifizierung von Nachhaltigkeitsrisi-
die Risiken im Zusammenhang mit dem                            ken erfolgt bei Finanzprodukten im Sinne
gewünschten Finanzinstrument zu verste-                        der EU-Offenlegungs-VO1 (darunter fallen
hen (Angemessenheitstest).                                     beispielsweise Investmentfonds) durch
                                                               den Produkthersteller.
Vermögensverwaltung
Ab bestimmten Betragsgrenzen bietet die                        In der Anlageberatung wird auf die Infor-
BKS Bank Vermögensverwaltung an. Da-                           mationen des Produktherstellers zurück-
bei erteilt der Kunde der Bank das Man-                        gegriffen. Insbesondere auf die dazu auf
dat, den zur Verwaltung übergebenen Be-                        den jeweiligen Produktinformationen oder
trag gemäß einer vereinbarten Anlage-                          Fondsdatenblättern angeführten Informa-
strategie nach eigenem Ermessen der                            tionen. Diese werden unseren Kunden zur
Bank zu veranlagen. Die BKS Bank nimmt                         Verfügung gestellt. Im Beratungsgespräch
1
  Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene
Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

                                                           6
werden die ESG-Faktoren- Umwelt (En-              Österreichischen Kontrollbank AG) sowie
vironment), Soziales (Social) und Unter-          inländische Kreditinstitute mit Berechti-
nehmensführung (Governance) erläutert             gung für das Depotgeschäft. Als ausländi-
und auf mögliche Auswirkungen von                 sche Drittverwahrer werden vorwiegend
Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite sol-       europäische Verwahrgesellschaften (wie
cher Finanzprodukte hingewiesen.                  Euroclear oder Clearstream) oder europäi-
                                                  sche Banken mit entsprechender Bonität
In der Vermögensverwaltung                        eingesetzt.
Die Beachtung von Nachhaltigkeitsrisiken
ist Teil des Managementprozesses in der           Werden Wertpapiere im Inland verwahrt,
Vermögensverwaltung der BKS Bank und              erfolgt dies in der Regel in Form der Sam-
wird bei der Auswahl der Finanzprodukte           melverwahrung. Der Kunde erhält anteilig
mit einbezogen. Es wird grundsätzlich da-         Miteigentum am Sammelbestand der
rauf geachtet, die Nachhaltigkeitsrisiken         Wertpapiere der gleichen Gattung und
möglichst gering zu halten. Bevor ein Fi-         hat, auch im Fall der Insolvenz des Ver-
nanzprodukt im Sinne der EU-Offenle-              wahrers, ein Aussonderungsrecht an einer
gungs-VO in die Vermögensverwaltung               anteiligen Anzahl von verwahrten Wertpa-
aufgenommen werden soll, werden Infor-            pieren der gleichen Gattung.
mationen zur Strategie der Einbeziehung
von Nachhaltigkeitsrisiken des Pro-               Im Ausland angeschaffte Wertpapiere
duktherstellers eingeholt. Detailinformati-       werden regelmäßig bei einem ausländi-
onen von ESG-Parametern werden insbe-             schen Drittverwahrer verwahrt, und zwar
sondere den Produkt- bzw. Fondsdaten-             grundsätzlich in jenem Staat, in dem sich
blättern jedes Finanzproduktes entnom-            der Sitz des Emittenten des betreffenden
men.                                              Wertpapiers befindet, oder in jenem Staat,
                                                  in dem sich der Handelsplatz befindet, an
Abhängig von der gewählten Anlagestra-            dem das Wertpapier gekauft wurde. Aus-
tegie in der Vermögensverwaltung können           landsverwahrungen erfolgen in der Regel
die Nachhaltigkeitsrisiken unterschiedlich        in Form der Wertpapierrechnung. Dabei
hoch sein. Der Kunde wird daher über die          wird dem Kunden ein Anspruch auf Liefe-
zu erwartenden Auswirkungen von Nach-             rung der Wertpapiere im Umfang jenes
haltigkeitsrisiken auf die Rendite seines         Anteils gutgeschrieben, den die BKS Bank
verwalteten Portfolios informiert.                auf Rechnung des Kunden am gesamten
                                                  Deckungsbestand im Ausland hält. Der
                                                  Lagerort wird in allen Depotunterlagen als
2.5 Information über                              „loco“ angegeben. Dabei ist zu berück-
Wertpapierverwahrung                              sichtigen, dass die ausländischen Rechts-
Die BKS Bank verwahrt die Finanzinstru-           vorschriften und Usancen des jeweiligen
mente der Kunden entweder selbst oder             Verwahrungsortes zur Anwendung kom-
vertraut diese einer Verwahrstelle (soge-         men. Diese Rechtsvorschriften können
nannter „Drittverwahrer“) an. Entspre-            sich von den in Österreich geltenden Vor-
chend der Beachtung des bestmöglichen             schriften erheblich unterscheiden und
Kundeninteresses und um den höchst-               weisen nicht notwendigerweise ein gleich-
möglichen Schutz dieser Wertpapiere zu            wertiges Schutzniveau auf.
gewährleisten, werden die jeweiligen Dritt-
verwahrer – sei es im Inland, sei es im           Wenn die BKS Bank Wertpapiere einem
Ausland – ausgewählt. Drittverwahrer, mit         inländischen Drittverwahrer anvertraut, so
denen die BKS Bank in Geschäftsverbin-            gilt diesem als bekannt, dass die Wertpa-
dung steht, sind im Inland regelmäßig der         piere nicht Eigentum der BKS Bank sind
österreichische Zentralverwahrer OeKB             (Fremdvermutung gemäß § 9 Abs. 2 ös-
CSD GmbH (ein Tochterunternehmen der

                                              7
terreichisches Depotgesetz). Bei Drittver-       Die BKS Bank übermittelt den Kunden auf
wahrung im Ausland wird der Verwahr-             Wunsch Informationen über den Stand
stelle ausdrücklich und schriftlich mitge-       ihrer Aufträge. Den Kunden wird spätes-
teilt, dass die Wertpapiere nicht im             tens am ersten Geschäftstag nach Aus-
Eigentum der BKS Bank stehen. Der Dritt-         führung eines Auftrages oder, sofern die
verwahrer kann an den Wertpapieren ein           BKS Bank die Bestätigung des Auftrages
Pfand- oder Zurückbehaltungsrecht nur            von einem Dritten erhält, spätestens am
wegen solcher Forderungen geltend ma-            ersten Geschäftstag nach Eingang der
chen, die in Beziehung auf diese Wertpa-         vollständigen Daten eine Abrechnung
piere entstanden sind oder für die diese         oder eine Auftragsbestätigung übermittelt.
Wertpapiere nach dem einzelnen über sie
zwischen dem Verwahrer (BKS Bank) und
dem Drittverwahrer abgeschlossenen Ge-           2.7 Kostentransparenz
schäft haften sollen.                            Über die im Zusammenhang mit Geschäf-
                                                 ten in Finanzinstrumenten und der Erbrin-
Die BKS Bank trennt ihren Eigenbestand           gung von Wertpapier(neben)dienstleis-
streng von Kundenbeständen und bei den           tungen stehenden Kosten werden Sie von
Drittverwahrern.                                 der BKS Bank detailliert informiert. Sie er-
                                                 halten grundsätzlich bereits vor Ge-
Die BKS Bank haftet gemäß § 3 Abs. 3             schäftsabschluss eine Aufstellung aller
österreichisches Depotgesetz für ein Ver-        voraussichtlichen Kosten. Jährlich im
schulden des Drittverwahrers wie für ihr         Nachhinein stellen wir Ihnen eine indivi-
eigenes. Gegenüber Kunden, die Unter-            duelle Information aller tatsächlich ange-
nehmer sind, haftet die BKS Bank nur für         fallenen Kosten zur Verfügung. Die Ge-
die sorgfältige Auswahl des Drittverwah-         samtkosten werden als absoluter Betrag
rers.                                            und als Prozentsatz ausgewiesen. Die
                                                 Auswirkung aller Kosten und Nebenkos-
Gemäß den jeweils gültigen allgemeinen           ten auf den zu erwartenden Ertrag wird
Geschäftsbedingungen der BKS Bank                gegebenenfalls berücksichtigt.
kann der BKS Bank ein Sicherungs-,
Pfand- und Aufrechnungsrecht an den Fi-          Aus dem „Preisaushang Privatkundenge-
nanzinstrumenten des Kunden zustehen.            schäft der BKS Bank“, der in jeder Filiale
                                                 aufliegt, sind die von der BKS Bank im
                                                 Rahmen der Erbringung von Wertpapier-
2.6 Art, Häufigkeit und Zeitpunkt der            dienstleistungen in Rechnung gestellten
Berichterstattung an die Kunden                  Kosten, Spesen und Gebühren ersichtlich.
Berichte an unsere Kunden erfolgen auf           Als Grundlage zur Vereinbarung dieser
dauerhaften Datenträgern. Kunden erhal-          Kosten, Spesen und Gebühren dient auch
ten vierteljährlich eine Depotaufstellung        der Depotvertrag.
und einen Kontoauszug. Bei Erbringung
der Dienstleistung „Anlageberatung“ erhält
der Kunde ein Beratungsprotokoll mit ei-         2.8 Transparenz bei den Produkten
ner Erklärung zu den abgegebenen Emp-            Alle Hersteller und Anbieter von Finanzin-
fehlungen, insbesondere wie diese auf            strumenten sind unter MiFID II dazu ver-
seine speziellen Präferenzen, Ziele und          pflichtet, einen sogenannten Zielmarkt für
sonstigen Merkmale abgestimmt wurden             die Finanzinstrumente zu bestimmen und
(sog. Geeignetheitserklärung). Bei der           diesen beim Vertrieb sowie in der Anlage-
Vermögensverwaltung erhält der Kunde             beratung zu berücksichtigen. Der Ziel-
vierteljährliche Berichte.                       markt beschreibt anhand verschiedener
                                                 Kriterien eine grundsätzliche Zielgruppe

                                             8
von Anlegern, an welche das Finanz-                 Natürliche Personen und nicht im Firmen-
instrument gerichtet ist.                           buch eingetragene Einzelunternehmer er-
                                                    halten zur eindeutigen Identifizierung (ins-
Kunden der Kundenkategorie „Privat-                 besondere im Zusammenhang mit
kunde“ erhalten vor Kauf eines verpackten           bestimmten Meldepflichten gegenüber
Anlageproduktes (z. B. strukturierte Wert-          Aufsichtsbehörden) eine international
papiere, Fonds- und indexgebundene Le-              standardisierte Kennung, den sogenann-
bensversicherungen) ein europaweit stan-            ten National Client Identifier (NCI). Er
dardisiertes Basisinformationsblatt, das            setzt sich je nach Staatsbürgerschaft aus
sogenannte „KID for PRIIP“ (Key Informa-            unterschiedlich definierten persönlichen
tion Document for Packaged Retail and               Daten zusammen. Er wird von der BKS
Insurance-based Investment Products),               Bank – ausgenommen für Staatsbürger
ausgehändigt. Dieses Basisinformations-             aus Estland, Island, Italien, Malta, Polen
blatt soll Privatanlegern ermöglichen, die          und Spanien – automatisch und standar-
grundlegenden Merkmale und Risiken von              disiert aus Name und Geburtsdatum er-
solchen Finanzinstrumenten zu verstehen.            stellt. Seit 03. Jänner 2018 dürfen Wertpa-
Folgende Inhalte sind u. a. umfasst: Pro-           piergeschäfte nur mehr getätigt werden,
duktart, Anlageziele, Chancen und Risiken           wenn der durchführenden Bank der NCI
des Produktes, Performanceszenarien,                bekannt ist.
Kosten, Anlagehorizont. Diese Basisinfor-
mationsblätter werden vom Produkther-               Juristische Personen benötigen für ihre
steller bereitgestellt und sind auf der je-         Wertpapiergeschäfte ebenfalls eine eigene
weiligen Homepage des Herstellers                   internationale Identifikationsnummer, den
abrufbar. Basisinformationsblätter für ver-         sogenannten Legal Entity Identifier (LEI).
packte Anlageprodukte der BKS Bank                  Diese Nummer wird von Vergabestellen in
können über die Website der BKS Bank                Österreich, beispielsweise durch die Ös-
(www.bks.at) unter Investor Relations kos-          terreichische Kontrollbank (OeKB), ausge-
tenlos abgerufen werden.                            geben. Der LEI muss durch die jeweilige
                                                    juristische Person selbst beantragt wer-
Sofern für ein von der BKS Bank ausgege-            den. Seit 03. Jänner 2018 dürfen für juris-
benes und öffentlich angebotenes Wert-              tische Personen ohne Bekanntgabe des
papier ein Prospekt nach der Prospektver-           LEI keine Wertpapiergeschäfte mehr in der
ordnung bzw. dem Kapitalmarktgesetz                 BKS Bank durchgeführt werden.
veröffentlicht ist, wird dieser zur kostenlo-
sen Ausgabe bei der BKS Bank, Treasury
und Financial Institutions, St. Veiter Ring         2.10 Information zum Verbot des
43, 9020 Klagenfurt, bereitgehalten und             Insidermissbrauches und der
kann über die Website der BKS Bank                  Marktmanipulation
(www.bks.at) unter Investor Relations kos-          Auch zum Schutz des Kunden macht die
tenlos abgerufen werden.                            BKS Bank darauf aufmerksam, dass jegli-
                                                    ches Ausnutzen von Insiderinformationen
                                                    unter den Voraussetzungen der Regelun-
2.9 Transparenz bei der Durchführung                gen der EU-Marktmissbrauchsverordnung
von Wertpapiergeschäften                            (MAR) und des Börsegesetzes 2018 so-
Alle Kunden, die ein Wertpapiergeschäft             wie unter Berücksichtigung der einschlägi-
durchführen, benötigen seit 2018 eine               gen Verwaltungspraxis der Aufsichtsbe-
weltweite, eindeutige Identifikationsnum-           hörden verboten und strafbar ist. In
mer. Damit sollen die Finanzmärkte trans-           Kenntnis einer Insiderinformation ist ein
parenter und sicherer werden.                       Kauf oder Verkauf verboten. Ebenso ist
                                                    jegliches sonstiges Verwerten einer Insi-
                                                    derinformation verboten.

                                                9
Ebenso sind Handlungen, die darauf ab-                 •   dass Sie vorab überprüfen, ob eine
zielen, den Kurs von Finanzinstrumenten                    neue Wertpapierorder (z. B. Kauf) un-
zu beeinflussen, verboten und strafbar.                    ter Umständen gegen eine bereits zu
Dazu zählen insbesondere das Verbreiten                    einem früheren Zeitpunkt beauftragte,
falscher Informationen, das Vorspiegeln                    aber noch nicht ausgeführte Order im
falscher Tatsachen, aber auch sonstige                     gleichen Titel (z. B. Verkauf) gegenei-
Geschäfte, die auf eine Kursmanipulation                   nander ausgeführt werden könnte.
abzielen, wie z. B. die Kursmanipulation
                                                       Beachten Sie in diesem Zusammenhang
durch gleichzeitigen Kauf und Verkauf ein
                                                       auch noch nicht ausgeführte, aber mög-
und desselben Finanzinstrumentes. Diese
                                                       licherweise gegenläufige Stopp-Orders.
Geschäfte, auch als In-sich-Geschäfte,
Wash Trades oder Crossings bezeichnet,
                                                       Sie können sich bei weiterführenden Fra-
können den Tatbestand der Marktmani-
                                                       gen auf der Homepage der österreichi-
pulation gemäß § 154 Abs. 1 Z 3 Börsege-
                                                       schen Finanzmarktaufsicht (FMA) zum
setz 2018 in Verbindung mit Art. 12 MAR
                                                       Thema Marktmissbrauch informieren oder
erfüllen und mit einer Verwaltungsstrafe
                                                       an Ihren Kundenberater wenden.
geahndet werden.
                                                       Weiterführende Links auf der Homepage
Marktmanipulativ sind daher insbeson-
                                                       der FMA:
dere alle Geschäfte, oder Kauf- und Ver-
kaufsaufträge, die „falsche oder irrefüh-
                                                       https://www.fma.gv.at/kapitalma-
rende Signale“ geben, oder geben könn-
                                                       erkte/marktmissbrauch/marktmissbrauch/
ten, oder durch die ein „anormales oder
künstliches“ Kursniveau erzielt wird.
                                                       https://www.fma.gv.at/kapitalma-
                                                       erkte/marktmissbrauch/marktmiss-
Bei der Beauftragung von Kauf- und Ver-
                                                       brauch/crossings/
kaufsorders ist daher unter anderem da-
rauf zu achten,
                                                       2.11 Anregungen und Beschwerden –
•   dass zeitnah in Auftrag gegebene
                                                       Ombudsstelle für Beschwerden
    Kauf- und Verkaufsorders keine gegen-
                                                       Sollten Sie mit unseren Dienstleistungen
    läufigen Orderlimits aufweisen (z. B. u.
                                                       nicht zufrieden sein oder noch offene Fra-
    a. idente Limite oder gegenläufige Or-
                                                       gen haben, können Sie sich persönlich,
    ders in Kombination mit dem Orderzu-
                                                       telefonisch oder schriftlich an uns wen-
    satz „bestens“) und es dadurch zu ei-
                                                       den.
    ner gegenseitigen Ausführung an der
    Börse kommen könnte.
                                                       Wir wollen Ihr Anliegen möglichst zu Ihrer
    Achten Sie hierbei auch auf das                    Zufriedenheit abwickeln. Für eine rasche
    durchschnittliche Handelsvolumen des               Bearbeitung und eine faire und objektive
    Titels. Bei illiquideren Titeln erhöht sich        Beurteilung Ihrer Situation brauchen wir
    die Chance, dass der Anleger bei ge-               aber auch Ihre Mithilfe. Daher bitten wir
    genläufigen Orders mit sich selbst                 Sie um folgende Informationen:
    ausgeführt wird.                                   • Betroffene Filiale/Abteilung
                                                       • Kontonummer(n), Betrag etc.
•   dass Sie keine gegenläufigen Orders
                                                       • Sonstige relevante Informationen
    nach dem börslichen Handelsschluss
    in Auftrag geben, wodurch es in der Er-
    öffnungsauktion des folgenden Han-
    delstags zu In-sich-Geschäften kom-
    men könnte.

                                                  10
Bei der Bearbeitung Ihrer Beschwerde wer-          Ombudsstelle:
den wir:
• alle relevanten Beweismittel und Infor-          BKS Bank AG
   mationen zu Ihrem Anliegen sammeln              Ombudsstelle
   und prüfen,                                     St. Veiter Ring 43
• in klarer und verständlicher Sprache             9020 Klagenfurt am Wörthersee
   mit Ihnen kommunizieren,                        Telefon: 0463/5858-471
• unverzüglich oder zumindest innerhalb            E-Mail: ombudsstelle@bks.at
   einer angemessenen Frist eine Antwort
   erbringen, andernfalls informieren wir          Für den Fall, dass wir Ihren Forderungen
   Sie über die Gründe für die Verzöge-            nicht oder nicht vollständig nachkommen
   rung und nennen Ihnen einen neuen               können, informieren wir Sie über alterna-
   Termin für unsere Antwort,                      tive Streitbeilegungsstellen:
• Ihnen unseren Standpunkt eingehend               • Gemeinsame Schlichtungsstelle der
   erläutern.                                          österreichischen Kreditwirtschaft,
                                                       Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien,
So erreichen Sie uns:
                                                       www.bankenschlichtung.at
• Persönlich vor Ort in der Geschäfts-
                                                   • FMA (Finanzmarktaufsicht), Otto-Wag-
   stelle, in der sich der Vorfall ereignet
                                                       ner-Platz 5, 1090 Wien, www.fma.gv.at
   hat. Die Beschwerde kann Ihr Betreuer
                                                   • Schlichtung für Verbrauchergeschäfte
   oder ein Mitarbeiter aufnehmen.
                                                       (insbesondere bei Fremdwährungskre-
• In unserer zentralen, unabhängigen
                                                       diten), Linke Wienzeile 18, 1060 Wien,
                                                       www.verbraucherschlichtung.at

                                              11
3. Information über die
Kundeneinstufung nach WAG 2018
Die BKS Bank hat gemäß WAG 2018 eine                 oder Privatkunden) können die Einstufung
Einstufung ihrer Kunden in „Privatkunde“,            und Behandlung als professionelle Kun-
„Professioneller Kunde“ oder „Geeignete              den beantragen, sofern sie in der Lage
Gegenpartei“ vorzunehmen. Das WAG                    sind, ihre Anlageentscheidungen selbst zu
2018 verknüpft jede Kundenkategorie mit              treffen, die damit einhergehenden Risiken
einem differenzierten Pflichtenkatalog für           verstehen und mindestens zwei der nach-
die Bank. Den Kunden wird in Abhängig-               stehenden Kriterien erfüllen:
keit von ihrer Einstufung ein angemesse-             • Der Kunde hat an dem relevanten
nes Schutzniveau zuteil. Das höchste                     Markt innerhalb der letzten vier vorher-
Schutzniveau genießen Privatkunden.                      gehenden Quartale durchschnittlich
                                                         pro Quartal zehn Geschäfte von er-
Die Kriterien, die für die Einstufung in eine            heblichem Umfang getätigt,
dieser Kategorien erfüllt sein müssen, sind          • Finanzinstrumente und Bankguthaben
gesetzlich definiert:                                    des Kunden übersteigen den Wert von
                                                         500.000,- EUR,
Professioneller Kunde                                • mindestens einjährige berufliche Posi-
Ein professioneller Kunde ist ein Kunde,                 tion im Finanzsektor, die Kenntnisse
der über ausreichende Erfahrungen,                       über die geplanten Geschäfte oder
Kenntnisse und Sachverstand verfügt, um                  Dienstleistungen voraussetzt.
seine Anlageentscheidungen selbst tref-              Auf diese Kunden finden dann die für Pri-
fen und die damit verbundenen Risiken                vatkunden geltenden Schutzbestimmun-
angemessen beurteilen zu können. Die                 gen keine Anwendung.
Einstufung als professioneller Kunde hat
eine Senkung des normalerweise von den               Der Kunde ist vor Erbringung der Dienst-
Wohlverhaltensregeln gebotenen Schutz-               leistung darauf hinzuweisen, dass er als
niveaus zur Folge. Innerhalb der professio-          professioneller Kunde eingestuft und be-
nellen Kunden werden zwei Gruppen un-                handelt wird und das Schutzniveau ge-
terschieden:                                         genüber Privatkunden herabgesetzt ist.

    1.      Geborene professionelle Kunden           Wir weisen Sie darauf hin, dass gemäß
            sind unter anderem:                      WAG 2018 ein professioneller Kunde ver-
    •       Kreditinstitute,                         pflichtet ist, die Bank über alle Änderun-
    •       Wertpapierfirmen,                        gen zu informieren, die seine Einstufung
    •       sonstige zugelassene oder beauf-         beeinflussen könnten.
            sichtigte Finanzinstitute,
    •       Versicherungsgesellschaften,             Geeignete Gegenpartei
    •       Pensionsfonds und                        Eine geeignete Gegenpartei ist ein profes-
    •       große Unternehmen, die mindes-           sioneller Kunde, der bestimmte Merkmale
            tens zwei der nachfolgenden              aufweist. Geeignete Gegenparteien sind
            Merkmale aufweisen:                      insbesondere institutionelle Anleger, wie z.
        •   Bilanzsumme von mindestens 20            B. Kreditinstitute, Wertpapierfirmen, sons-
            Mio. EUR                                 tige zugelassene oder beaufsichtigte Fi-
        •   Nettoumsatz von mindestens 40            nanzinstitute und Versicherungsunterneh-
            Mio. EUR                                 men. Die Einstufung als geeignete
        •   Eigenmittel von mindestens 2             Gegenpartei ist nur im Zusammenhang
            Mio. EUR                                 mit folgenden Wertpapierdienstleistungen
                                                     möglich:
   2. Gekorene professionelle Kunden:                • Ausführung von Aufträgen für Kunden
Andere Kunden (z. B. kleinere Unterneh-              • Handel für eigene Rechnung
men, Körperschaften öffentlichen Rechts

                                                12
• Annahme und Übermittlung von Auf-                Anhand dieser Vorgaben werden Sie ein-
trägen                                             gestuft.

Bei der Erbringung dieser Wertpapier-              Bei Vorliegen der entsprechenden Voraus-
dienstleistungen oder damit in direktem            setzungen besteht grundsätzlich die Mög-
Zusammenhang stehenden Nebendienst-                lichkeit, mit uns eine Umstufung in eine
leistungen gegenüber geeigneten Gegen-             andere Kundenkategorie zu vereinbaren,
parteien müssen die Wohlverhaltensre-              womit eine Änderung des Schutzniveaus
geln keine Anwendung finden. Dies gilt             verbunden ist. Auch professionelle Kun-
nicht für die Erbringung der Dienstleistun-        den oder geeignete Gegenparteien kön-
gen der Anlageberatung und der Portfo-             nen jederzeit ihre Behandlung als Privat-
lioverwaltung. Dabei sind geeignete Ge-            kunden (oder professionelle Kunden) und
genparteien wie professionelle Kunden zu           somit ein höheres Schutzniveau verlan-
behandeln.                                         gen.

Privatkunde                                        Sollten Sie daher eine Umstufung in Be-
Ein Privatkunde ist jeder Kunde, der kein          tracht ziehen, ersuchen wir um Kontakt-
professioneller Kunde und Keine geeig-             aufnahme mit Ihrem zuständigen Berater.
nete Gegenpartei ist. Privatkunden kom-            Eine Umstufung in Bezug auf einzelne Fi-
men die gesamten Wohlverhaltensregeln              nanzinstrumente oder Wertpapierdienst-
des WAG zugute, sie genießen das                   leistungen ist nicht möglich.
höchste Anlegerschutzniveau.

                                              13
4. Information über Einlagensicherung
und Anlegerentschädigung

4.1 Grundlegende Informationen über den Schutz von Einlagen

 Einlagen bei BKS Bank AG sind geschützt            Einlagensicherung AUSTRIA GmbH(1)
 durch:

 Sicherungsobergrenze:                              100.000-, EUR pro Einleger pro Kreditin-
                                                    stitut(2)

 Falls Sie mehrere Einlagen bei der                 Alle Ihre Einlagen bei demselben Kredit-
 BKS Bank AG haben:                                 institut werden „aufaddiert“, und die Ge-
                                                    samtsumme unterliegt der Obergrenze
                                                    von 100.000-, EUR,-(2)

 Falls Sie ein Gemeinschaftskonto mit einer         Die Obergrenze von 100.000-, EUR gilt
 oder     mehreren anderen Personen ha-             für jeden einzelnen Einleger(3)
 ben:

 Erstattungsfrist bei Ausfall eines Kreditinsti-    7 Arbeitstage(4)
 tuts:

 Währung der Erstattung:                            Euro

 Kontaktdaten:                                      Einlagensicherung AUSTRIA GmbH

                                                    Wipplingerstraße 34/4/DG4, 1010 Wien,
                                                    Österreich

                                                    E: office@einlagensicherung.at

 Weitere Informationen:                             www.einlagensicherung.at

Zusätzliche Informationen:                          so werden die Einleger von dem Einlagen-
(1)
    Für die Sicherung Ihrer Einlage zustän-         sicherungssystem entschädigt. Die betref-
diges Einlagensicherungssystem:                     fende Deckungssumme beträgt maximal
Ihre Einlage wird von einem gesetzlichen            100.000-, EUR oder Gegenwert in fremder
Einlagensicherungssystem gedeckt. Im                Währung pro Kreditinstitut. Das heißt,
Falle einer Insolvenz Ihres Kreditinstituts         dass bei der Ermittlung dieser Summe alle
werden Ihre Einlagen in jedem Fall bis zu           bei demselben Kreditinstitut gehaltenen
100.000-, EUR oder Gegenwert in fremder             Einlagen addiert werden. Hält ein Einleger
Währung erstattet.                                  bei demselben Kreditinstitut beispiels-
                                                    weise 90.000-, EUR auf einem Sparkonto
(2)
   Allgemeine Sicherungsobergrenze:                 und 20.000-, EUR auf einem Girokonto,
Sollte eine Einlage nicht verfügbar sein,           so werden ihm lediglich 100.000,- EUR er-
weil ein Kreditinstitut seinen finanziellen         stattet.
Verpflichtungen nicht nachkommen kann,

                                               14
(3)
    Sicherungsobergrenze für Gemein-               a) vom 01. Jänner 2019 bis zum 31. De-
schaftskonten:                                     zember 2020: bis zu 15 Arbeitstage;
Bei Gemeinschaftskonten gilt die Ober-             b) vom 01. Jänner 2021 bis zum 31. De-
grenze von 100.000 EUR für jeden Einle-            zember 2023: bis zu zehn Arbeitstage.
ger.
                                                   Während der Übergangszeiträume haben
Bei Gemeinschaftskonten ist für die Be-            die Sicherungseinrichtungen, wenn sie
rechnung der erstattungsfähigen Einlagen           den gesamten Betrag der gedeckten Ein-
der einzelnen Einleger der auf jeden Einle-        lagen nicht innerhalb von sieben Arbeits-
ger entfallende Anteil an den Einlagen             tagen nach Eintritt des Sicherungsfalls an
des Gemeinschaftskontos zu berücksich-             die Einleger erstatten können, auf Antrag
tigen, wenn die Einleger des Gemein-               des Einlegers innerhalb von fünf Arbeits-
schaftskontos dem Kreditinstitut beson-            tagen nach Antragstellung einen ange-
dere Regelungen für die Aufteilung der             messenen Betrag der gedeckten Einlagen
Einlagen schriftlich übermittelt haben. Ha-        an den Einleger auszuzahlen, um dessen
ben die Einleger keine Regelungen für die          Lebenshaltungskosten zu decken. Die Si-
Aufteilung der Einlagen auf dem Gemein-            cherungseinrichtungen haben die Auszah-
schaftskonto an das Kreditinstitut schrift-        lung des angemessenen Betrags auf Ba-
lich übermittelt, so sind die Einlagen des         sis und nach Prüfung des Antrags des
Gemeinschaftskontos zu gleichen Teilen             Einlegers, der ihnen bereits vorliegenden
auf die Einleger zu verteilen.                     Daten sowie der von den Mitgliedsinstitu-
                                                   ten bereitzustellenden Daten vorzuneh-
Einlagen auf einem Konto, über das zwei            men. Der ursprüngliche Anspruch des
oder mehrere Personen als Mitglieder ei-           Einlegers auf Auszahlung eines Betrags in
ner Personengesellschaft oder Sozietät, ei-        Höhe seiner gedeckten Einlagen gemäß §
ner Vereinigung oder eines ähnlichen Zu-           13 ESAEG verringert sich in diesem Fall
sammenschlusses ohne Rechtsper-                    um den durch die Sicherungseinrichtung
sönlichkeit verfügen können, werden bei            ausgezahlten angemessenen Betrag zur
der Berechnung der Obergrenze von                  Deckung der Lebenshaltungskosten.
100.000-, EUR oder Gegenwert in fremder
Währung allerdings zusammengefasst                 Haben Sie die Erstattung innerhalb dieser
und als Einlage eines einzigen Einlegers           Fristen nicht erhalten, sollten Sie mit dem
behandelt. In einigen Fällen (siehe „Wei-          Einlagensicherungssystem Kontakt auf-
tere wichtige Informationen“) sind Einla-          nehmen, da der Gültigkeitszeitraum für Er-
gen über 100.000,- EUR oder Gegenwert              stattungsforderungen nach einer be-
in fremder Währung hinaus gesichert.               stimmten Frist abgelaufen sein kann.
Weitere Informationen sind erhältlich über         Weitere Informationen sind erhältlich über
www.einlagensicherung.at.                          www.einlagensicherung.at.

(4)
    Erstattung:                                    Weitere wichtige Informationen:
Das zuständige Einlagensicherungssystem            Einlagen von Privatkunden und Unterneh-
ist die Einlagensicherung AUSTRIA GmbH,            men sind im Allgemeinen durch Einlagen-
Wipplingerstraße 34/4/DG4, 1010 Wien,              sicherungssysteme gedeckt. Für be-
office@einlagensicherung.at, www.einla-            stimmte Einlagen geltende Ausnahmen
gensicherung.at. Es wird Ihnen Ihre Einla-         werden auf der Website des zuständigen
gen (bis zu 100.000 EUR oder Gegenwert             Einlagensicherungssystems mitgeteilt. Ihr
in fremder Währung) ab dem 01. Jänner              Kreditinstitut wird Sie auf Anfrage darüber
2024 spätestens innerhalb von 7 Arbeits-           informieren, ob bestimmte Produkte ge-
tagen erstatten. Bis zu diesem Zeitpunkt           deckt sind oder nicht. Wenn Einlagen er-
gelten die folgenden Erstattungsfristen in         stattungsfähig sind, wird das Kreditinstitut
den folgenden Übergangszeiträumen:

                                              15
dies auch auf dem Kontoauszug bestäti-              Erstattungsfähige Einlagen über einer
gen.                                                Höhe von 100.000,- EUR bis zu einer
Einlagen sind erstattungsfähig, mit folgen-         Höhe von 500.000,- EUR gelten als „Zeit-
den Ausnahmen gem. § 10 Abs. 1 ESAEG:               lich begrenzte gedeckte Einlagen“, wenn
1. Einlagen, die andere CRR-Kreditinsti-            die folgenden Voraussetzungen vorliegen
    tute im eigenen Namen und auf ei-               (§ 12 ESAEG):
    gene Rechnung innehaben;
2. Eigenmittel gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 118          1. Die Einlagen
    der Verordnung (EU) Nr. 575/2013;               (1) resultieren aus Immobilientransaktio-
3. Einlagen, die im Zusammenhang mit                nen im Zusammenhang mit privat genutz-
    Transaktionen entstanden sind, auf-             ten Wohnimmobilien oder
    grund deren Personen in einem in Ös-            (2) erfüllen gesetzlich vorgesehene sozi-
    terreich geführten Strafverfahren we-           ale Zwecke und knüpfen an bestimmte
    gen Geldwäscherei (§ 165 des                    Lebensereignisse des Einlegers, wie etwa
    Strafgesetzbuches – StGB, BGBl. Nr.             Heirat, Scheidung, Pensionsantritt, Kündi-
    60/1974) oder in sonstigen Strafver-            gung, Entlassung, Invalidität oder Tod oder
    fahren wegen Geldwäsche gemäß Art.              (3) beruhen auf der Auszahlung von Ver-
    1 Abs. 3 der Richtlinie (EU) 2015/849           sicherungsleistungen oder Entschädi-
    rechtskräftig verurteilt worden sind;           gungszahlungen für aus Straftaten her-
4. Einlagen von Finanzinstituten gemäß              rührende Körperschäden oder falscher
    Art. 4 Abs. 1 Nr. 26 der Verordnung             strafrechtlicher Verurteilung und
    (EU) Nr. 575/2013;                              2. der Sicherungsfall tritt innerhalb von
5. Einlagen von Wertpapierfirmen gemäß              zwölf Monaten nach Gutschrift des Be-
    Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 der Richtlinie              trags oder nach dem Zeitpunkt, ab dem
    2004/39/EG;                                     diese Einlagen auf rechtlich zulässige
6. Einlagen, bei denen bis zum Eintritt ei-         Weise übertragen werden können, ein.
    nes Sicherungsfalls die Identität ihres
    Inhabers niemals gemäß den Bestim-              Anträge für die Erstattung von „Zeitlich
    mungen des Finanzmarkt-Geldwä-                  begrenzten gedeckten Einlagen“ sind in-
    schegesetzes – FM-GwG, BGBl. I Nr.              nerhalb von zwölf Monaten nach Eintritt
    118/2016 festgestellt wurde, es sei             des Sicherungsfalls an die Sicherungsein-
    denn, die Identifizierung gemäß den             richtung zu stellen.
    Bestimmungen des FM.GwG wird in-
    nerhalb von zwölf Monaten nach Ein-             Erstattungsfähige Einlagen werden von
    tritt des Sicherungsfalls nachgeholt;           der Sicherungseinrichtung nicht ausge-
7. Einlagen von Versicherungsunterneh-              zahlt, wenn in den letzten 24 Monaten vor
    men und von Rückversicherungsunter-             Eintritt des Sicherungsfalls keine Transak-
    nehmen gemäß Art. 13 Nr. 1 bis 6 der            tion in Verbindung mit einer Einlage statt-
    Richtlinie 2009/138/EG;                         gefunden hat und der Wert dieser Einlage
8. Einlagen von Organismen für gemein-              geringer ist als die Verwaltungskosten, die
    same Anlagen;                                   der Sicherungseinrichtung bei einer Aus-
9. Einlagen von Pensions- und Renten-               zahlung entstehen würden.
    fonds;
10. Einlagen von staatlichen Stellen, insbe-        Die Erstattung von Einlagen kann von der
    sondere Einlagen von Staaten, regiona-          Sicherungseinrichtung in bestimmten Fäl-
    len und örtlichen Gebietskörperschaf-           len aufgeschoben oder ausgesetzt wer-
    ten sowie Zentralverwaltungen und               den. Diese werden in § 14 Abs. 2 und 3
11. Schuldverschreibungen eines Kreditin-           ESAEG näher erläutert.
    stituts und Verbindlichkeiten aus eige-
    nen Akzepten und Solawechseln.                  Bei der Berechnung der gedeckten Einla-
                                                    gen sind erstattungsfähige Einlagen nicht

                                               16
zu berücksichtigen, soweit ihnen Verbind-               2. den Anlegern Instrumente zurück-
lichkeiten des Einlegers gegenüber dem                     zugeben, die diesen gehören und
Kreditinstitut gegenüberstehen, die gemäß                  für deren Rechnung im Zusammen-
gesetzlichen oder vertraglichen Bestim-                    hang mit Wertpapiergeschäften ge-
mungen aufrechenbar sind und die vor                       halten, verwahrt oder verwaltet wer-
oder spätestens zum Zeitpunkt des Ein-                     den.
tritts des Sicherungsfalls fällig wurden.
                                                     Geldforderungen aus der Anlegerentschä-
Im Übrigen verweisen wir auf die gesetzli-           digung sind sowohl bei natürlichen Perso-
chen Bestimmungen des Einlagensiche-                 nen als auch bei nicht natürlichen Perso-
rungs- und Anlegerentschädigungsgeset-               nen mit höchstens 20.000,- EUR
zes (ESAEG), die wir auf Wunsch gerne                gesichert.
zur Verfügung stellen, sowie die Home-
page der Einlagensicherung (www.einla-               Forderungen von nicht natürlichen Perso-
gensicherung.at) für weiterführende Infor-           nen sind jedoch außerdem mit 90 % der
mationen.                                            Forderung aus Wertpapiergeschäften pro
                                                     Anleger begrenzt.

4.2 Grundlegende Informationen über                  Rückflüsse aus der Wertpapierverrech-
Anlegerentschädigung                                 nung (Dividenden, Verkaufserlöse, Tilgun-
Aufgrund von EU-Richtlinien, in Österreich           gen etc.) fallen dagegen unter die Einla-
im Einlagensicherungs- und Anlegerent-               gensicherung (vgl. dazu den „Informa-
schädigungsgesetz (ESAEG) sowie im                   tionsbogen für Einleger“), wenn sie auf
Bankwesengesetz (BWG) umgesetzt, ist                 ein Konto bei einem Kreditinstitut gutge-
jedes CRR-Kreditinstitut, das sicherungs-            schrieben werden.
pflichtige Einlagen entgegennimmt bzw.
sicherungspflichtige Wertpapierdienstleis-           Ausnahmen von der Anlegerentschädi-
tungen erbringt, gesetzlich verpflichtet, ei-        gung:
ner Sicherungseinrichtung anzugehören.               Die Ausnahmen werden im Folgenden ge-
                                                     mäß den gesetzlichen Bestimmungen im
Die BKS Bank AG unterliegt als CRR-Kre-              ESAEG dargestellt.
ditinstitut uneingeschränkt den österrei-
chischen Bestimmungen zur Anlegerent-                Nicht entschädigt werden:
schädigung. Die BKS Bank AG ist Mitglied             1. Forderungen aus sicherungspflichtigen
bei der gesetzlichen Sicherungseinrich-                 Wertpapiergeschäften anderer Kredit-
tung der „Einlagensicherung AUSTRIA                     oder Finanzinstitute oder Wertpapier-
GmbH“.                                                  firmen oder in einem Mitgliedstaat
                                                        oder Drittland zugelassener CRR-Kre-
Die Sicherungseinrichtungen haben Anle-                 ditinstitute,
ger für Forderungen aus sicherungspflich-            2. Forderungen in Zusammenhang mit
tigen Wertpapierdienstleistungen zu ent-                Transaktionen, auf Grund derer Perso-
schädigen, die dadurch entstanden sind,                 nen in einem Strafverfahren wegen
dass ein Kreditinstitut nicht in der Lage               Geldwäscherei rechtskräftig verurteilt
war,                                                    worden sind (§ 165 StGB),
    1. Gelder zurückzuzahlen, die Anle-              3. Forderungen von Staaten und Zentral-
       gern geschuldet werden oder gehö-                verwaltungen sowie Forderungen regi-
       ren und für deren Rechnung im Zu-                onaler und örtlicher Gebietskörper-
       sammenhang mit                                   schaften,
       Wertpapierdienstleistungen gehal-             4. Forderungen von Organismen für ge-
       ten werden, oder                                 meinsame Anlagen in Wertpapieren

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(Richtlinie 2009/65/EG), Verwaltungs-            7. Forderungen anderer Gesellschaften,
   gesellschaften und Investmentfonds                   die verbundene Unternehmen (§ 244
   sowie Forderungen von Unternehmen                    UGB) des betroffenen Kreditinstitutes
   der Vertragsversicherung, Pensionsver-               oder der Wertpapierfirma gemäß § 17
   sicherung, Pensionskassen, Pensions-                 Abs. 1 WAG 2018 sind,
   und Rentenfonds,                                 8. Forderungen, für die der Forderungsbe-
5. Forderungen von                                      rechtigte vom Kreditinstitut oder von
   a. Geschäftsleitern und Mitgliedern                  der Wertpapierfirma gemäß § 17 Abs. 1
       gesetzlich oder satzungsgemäß zu-                WAG 2018 auf individueller Basis
       ständiger Aufsichtsorgane des Kre-               Zinssätze oder andere finanzielle Vor-
       ditinstitutes oder der Wertpapier-               teile erhalten hat, die zu einer Ver-
       firma gemäß § 17 Abs. 1 WAG 2018                 schlechterung der finanziellen Lage
       sowie bei Kreditgenossenschaften                 des Kreditinstitutes oder der Wertpa-
       von ihren Vorstandsmitgliedern,                  pierfirma gemäß § 17 Abs. 1 WAG 2018
   b. persönlich haftenden Gesellschaf-                 beigetragen haben,
       tern von Kreditinstituten oder Wert-         9. Schuldverschreibungen des Kreditinsti-
       papierfirmen in der Rechtsform ei-               tutes oder der Wertpapierfirma gemäß
       ner Personengesellschaft des                     § 17 Abs. 1 WAG 2018 und Verbindlich-
       Handelsrechts,                                   keiten aus eigenen Akzepten und So-
   c. Forderungsberechtigten, die zumin-                lawechseln,
       dest 5 vH des Kapitals des Kreditin-         10. Forderungen, die nicht auf Euro, Schil-
       stitutes oder der Wertpapierfirma                ling, Landeswährung eines Mitglied-
       gemäß § 17 Abs. 1 WAG 2018 hal-                  staates oder auf ECU lauten, wobei
       ten,                                             diese Einschränkung jedoch nicht für
   d. Forderungsberechtigten, die mit der               Finanzinstrumente gemäß § 1 Z 7 WAG
       gesetzlichen Kontrolle der Rech-                 2018 gilt, sowie
       nungslegung des Kreditinstitutes             11. Forderungen von Unternehmen, die die
       oder der Wertpapierfirma gemäß                   Voraussetzungen für große Kapitalge-
       § 17 Abs. 1 WAG 2018 betraut sind,               sellschaften im Sinne des § 221 Abs. 3
       und                                              UGB erfüllen.
   e. Forderungsberechtigten, die eine
       der in lit. a bis d genannten Funkti-
       onen in verbundenen Unternehmen              Geltendmachung von Ansprüchen:
       (§ 244 des Unternehmensgesetz-               Forderungsberechtigte aus Wertpapier-
       buches – UGB, dRGBl. S 219/1897)             dienstleistungen können während eines
       des Kreditinstitutes oder der Wert-          Zeitraums von einem Jahr ab der Kund-
       papierfirma gemäß §17 Abs. 1 WAG             machung des Eintritts eines Sicherungs-
       2018 innehaben, wobei Beteiligun-            falles ihre Ansprüche bei der Sicherungs-
       gen, die unter den Schwellen ge-             einrichtung anmelden. Die Sicherungs-
       mäß Art. 19 Abs. 1 der Verordnung            einrichtung kann jedoch einem Anleger
       (EU) Nr. 575/2013 liegen, die Aus-           nicht unter Berufung auf den Ablauf die-
       nahme gemäß dieser lit. nicht aus-           ser Frist die Entschädigung verweigern,
       lösen,                                       wenn der Anleger nicht in der Lage war,
6. Forderungen naher Angehöriger (§ 72              seine Forderung rechtzeitig geltend zu
   StGB) der unter Z 5 genannten Forde-             machen.
   rungsberechtigten, die für Rechnung
   der unter Z 5 genannten Forderungs-              Im Übrigen verweisen wir auf die gesetzli-
   berechtigten handeln, sowie Dritter, die         chen Bestimmungen der §§ 44 ff ESAEG
   für Rechnung der unter Z 5 genannten             über die Anlegerentschädigung, die wir auf
   Forderungsberechtigten handeln,                  Wunsch gerne zur Verfügung stellen.

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5. Ausführungsgrundsätze im Handel mit
Finanzinstrumenten (Best Execution
Policy)

5.1 Anwendungsbereich                              5.2 Sicherstellung der Best Execution
Im Folgenden werden die Vorkehrungen,              durch die BKS Bank
die von der BKS Bank gemäß den rechtli-            Die BKS Bank hat alle hinreichenden
chen Vorgaben unter MiFID II, insbeson-            Maßnahmen zu ergreifen, um bei der
dere des Wertpapieraufsichtsgesetzes               Ausführung von Kauf- und Verkaufsauf-
2018 (WAG 2018), mit dem Ziel festgelegt           trägen über Finanzinstrumente unter Be-
wurden, gleichbleibend das bestmögliche            rücksichtigung des Kurses, der Kosten, der
Ergebnis für Kunden bei der Durchführung           Schnelligkeit, der Wahrscheinlichkeit der
von Aufträgen zum Kauf oder Verkauf von            Ausführung und Abwicklung, des Umfan-
Finanzinstrumenten zu gewährleisten, be-           ges, der Art und aller sonstigen für die
schrieben. Diese Vorkehrungen werden als           Auftragsausführung relevanten Aspekte
Durchführungspolitik bzw. Ausführungs-             das bestmögliche Ergebnis für ihre Kun-
politik oder auch „Best Execution Policy“          den zu erreichen. Liegt jedoch eine aus-
bezeichnet.                                        drückliche Weisung des Kunden vor, führt
                                                   die BKS Bank den Auftrag gemäß dieser
Die vorliegende Ausführungspolitik der             ausdrücklichen Weisung aus.
Bank regelt die Grundsätze der Ausfüh-
rung von Kundenaufträgen zum Erwerb                In ihrer Ausführungspolitik legt die BKS
und zur Veräußerung von Finanzinstru-              Bank alle hinreichenden Maßnahmen fest,
menten im bestmöglichen Interesse des              um für ihre Kunden das bestmögliche Er-
Kunden. Die BKS Bank wendet die vorlie-            gebnis zu erreichen. Für die BKS Bank
gende Ausführungspolitik für Privatkunden          steht dabei nicht die Beurteilung des Ein-
und professionelle Kunden in gleicher              zelfalles, sondern vielmehr eine langfris-
Weise an und verzichtet daher auf unter-           tige und durchschnittliche Betrachtung im
schiedliche Ausführungsgrundsätze. Auf             Vordergrund, anhand der die BKS Bank
Geschäfte mit geeigneten Gegenparteien             gleichbleibend das bestmögliche Ergebnis
ist die vorliegende Ausführungspolitik             bei der Ausführung von Kundenaufträgen
nicht anzuwenden.                                  erzielen kann.

Zur Ausführung von Kundenaufträgen                 Mit der Festlegung dieser Grundsätze der
zum Kauf und Verkauf von Finanzinstru-             Auftragsausführung ist jedoch keine Ga-
menten ist die Zustimmung des Kunden               rantie verbunden, für jeden einzelnen Auf-
zu den Ausführungsgrundsätzen im Han-              trag auch das tatsächlich bestmögliche
del mit Finanzinstrumenten (Best Execu-            Ergebnis zu erzielen. Es besteht eine Or-
tion Policy) erforderlich. Sollte der Kunde        ganisationspflicht in Form von Grundsät-
diese Ausführungsgrundsätze ablehnen,              zen der Ausführung, die typischerweise
wird die BKS Bank keine Kaufaufträge               ein bestmögliches Ergebnis für den Kun-
mehr entgegennehmen. In weiterer Folge             den erwarten lassen. Bestmögliche Aus-
werden nur noch Verkaufsaufträge und               führung bedeutet, dass die Bank die Auf-
Aufträge für die Schließung von offenen            träge ihrer Kunden zum Kauf und Verkauf
Derivatpositionen von der Bank weiter an-          von Finanzinstrumenten gemäß der Aus-
genommen und nur auf ausdrückliche                 führungspolitik bearbeitet und ausführt.
Kundenweisung ausgeführt.
                                                   Die Einhaltung einer objektiv begründeten
                                                   Best Execution Policy entspricht den An-
                                                   forderungen einer bestmöglichen Ausfüh-
                                                   rung.

                                              19
5.2.1 Umsetzung der Best Execution                 wendung, für die ein Primärmarkt oder li-
Die BKS Bank definiert den Schwerpunkt             quider Sekundärmarkt vorhanden ist. Bei
der Ausführungspolitik auf die Regelungen          Finanzinstrumenten, für die kein liquider
und Vorgänge innerhalb der Bank, von der           Sekundärmarkt vorhanden ist, kann die
Auftragserfassung über die Auftragswei-            Ausführungspolitik nur eingeschränkt an-
terleitung bis zur Abrechnung. Zusätzlich          gewendet werden, da hinsichtlich Kurs,
werden Kontrollmaßnahmen definiert, um             Wahrscheinlichkeit und Schnelligkeit der
das bestmögliche Ergebnis der Ausfüh-              Ausführung in der Regel keine Auswahl
rung einer Kundenorder innerhalb der BKS           besteht.
Bank sicherzustellen und zusätzlich Kon-
trahenten, die zur Ausführung von Wert-            In diesem Fall beschränkt sich die „Best
papieraufträgen herangezogen werden, zu            Execution“-Verpflichtung darin, im best-
überwachen.                                        möglichen Interesse des Kunden zu han-
                                                   deln und die Geschäfte soweit möglich zu
Die Ausführungspolitik findet nur auf              marktgerechten Bedingungen abzuschlie-
Kundenorders in Finanzinstrumenten An-             ßen.

          Im Anwendungsbereich                       Außerhalb des Anwendungsbereiches
 Kundenkategorie                                   Kundenkategorie
    - Privatkunden                                    - Geeignete Gegenparteien
    - Professionelle Kunden

 Aufträge                                          Aufträge
     - Kauf und Verkauf im Sekundär-                   - Festpreisgeschäfte, die OTC aus-
         markt                                             geführt werden
     - Primärmarktgeschäfte (z. B.                     - Wertpapierfinanzierungsgeschäfte
         Zeichnungen im Rahmen von                         (z. B. Wertpapierleihe, Repos)
         Neuemissionen)

 Finanzinstrumente                                 Finanzinstrumente
     - Aktien und -ähnliche Wertpapiere                - Ausgabe und Rücknahme von in-
     - ETFs                                                und ausländischen Investment-
     - Schuldverschreibungen                               fonds
     - Geldmarktinstrumente                            - Unternehmerische Beteiligungen
     - Derivate Produkte in Bezug auf                  - Lebensversicherungen und an-
         Indices, Einzelaktien und Zinspro-                dere Versicherungsprodukte
         dukte                                         - i. d. R. exotische Derivatsprodukte,
                                                           die nur physisch geliefert werden
                                                           können

5.2.2 Ausführung der Kundenorder im                5.2.3 Ausführung der Kundenorder als
Kommissionsgeschäft                                Festpreisgeschäft
Die BKS Bank führt Kundenorders regel-             Wird zwischen der BKS Bank und dem
mäßig im Rahmen eines Kommissionsge-               Kunden ein Vertrag über Finanzinstru-
schäftes aus. In diesen Fällen handelt die         mente zu einem festen oder bestimmba-
Bank im eigenen Namen und auf Rech-                ren Preis abgeschlossen, kommt ein Kauf-
nung des Kunden.                                   vertrag zustande (Festpreisgeschäft),

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