Informationen zum Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 - (WAG 2018) - BKS Bank
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Informationen zum Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018)
Inhaltsverzeichnis 1. Informationen zum Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) 4 2. Informationen über die Bank und ihre Dienstleistungen 5 2.1 Name, Adresse und Kontaktdaten 5 2.2 Kommunikation 5 2.3 Aufzeichnung von Telefongesprächen und elektronischer Kommunikation 5 2.4 Wertpapierdienstleistungen und -nebendienstleistungen der BKS Bank 5 2.5 Information über Wertpapierverwahrung 7 2.6 Art, Häufigkeit und Zeitpunkt der Berichterstattung an die Kunden 8 2.7 Kostentransparenz 8 2.8 Transparenz bei den Produkten 8 2.9 Transparenz bei der Durchführung von Wertpapiergeschäften 9 2.10 Information zum Verbot des Insidermissbrauches und der Marktmanipulation 9 2.11 Anregungen und Beschwerden – Ombudsstelle für Beschwerden 10 3. Information über die Kundeneinstufung nach WAG 2018 12 4. Information über Einlagensicherung und Anlegerentschädigung 14 4.1 Grundlegende Informationen über den Schutz von Einlagen 14 4.2 Grundlegende Informationen über Anlegerentschädigung 17 5. Ausführungsgrundsätze im Handel mit Finanzinstrumenten (Best Execution Policy) 19 5.1 Anwendungsbereich 19 5.2 Sicherstellung der Best Execution durch die BKS Bank 19 5.2.1 Umsetzung der Best Execution 20 5.2.2 Ausführung der Kundenorder im Kommissionsgeschäft 20 5.2.3 Ausführung der Kundenorder als Festpreisgeschäft 20 5.2.4 Orderausführung für geeignete Gegenparteien 21 5.2.5 Gewichtung der Ordermerkmale 21 5.2.6 Ordermerkmale für Privatkunden und professionelle Kunden 21 5.2.7 Abweichende Ausführung im Einzelfall 22 5.2.8 Vorrang der Kundenweisung 22 5.3 Grundlegende Regeln im Wertpapiergeschäft 22 5.3.1 Orderannahme und Orderbearbeitung 22 5.3.2 Reihenfolge der Ordererfassung 22 5.3.3 Zusammenlegung von Kundenorders 23 5.3.4 Zuteilung von Neuemissionen 23 5.4 Festlegung der Auftragsdurchführung für die verschiedenen Assetklassen 23 5.4.1 Aktien und Exchange Traded Funds (ETF) 23 5.4.2 Bezugsrechte 24 5.4.3 Optionsscheine und Zertifikate 24 5.4.4 Renten- und rentenähnliche Finanzinstrumente 24 5.4.5 Finanzderivate 25 5.4.6 Anteile an Investmentfonds 25 5.4.7 Devisenkassageschäfte im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften 25 5.5 Ausführungsplätze 25 5.6 Überwachung, Überprüfung und Veröffentlichung der Ausführungspolitik 27 5.7 Überprüfung der externen Handelspartner 27 2
6. Informationen über Interessenkonflikte 28 7. Informationen über Vorteile (Zuwendungen) 31 8. Hinweis zur Bankenabwicklung und Gläubigerbeteiligung (Bail-in) 32 9. Risikohinweise 37 9.1 Allgemeine Veranlagungsrisiken 37 9.2 Risikohinweis „Geldmarktinstrumente“ 40 9.3 Risikohinweis „Anleihen/Schuldverschreibungen/Renten“ 41 9.4 Risikohinweis „Strukturierte Produkte“ 43 9.5 Risikohinweis „Investmentfonds“ 47 9.6 Risikohinweis „Hedgefonds“, „CTA“ 50 9.7 Risikohinweis „Aktien“ 52 9.8 Risikohinweis „Optionsscheine“ 52 9.9 Risikohinweis „Devisentermingeschäfte“ 54 9.10 Sonderbedingungen für börsliche und außerbörsliche Options- und Termingeschäfte 54 9.11 Sonderbedingungen Options- und Terminkontraktgeschäfte 57 3
1. Informationen zum Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) Die Finanzmärkte haben sich in den letz- und in der Ausführung der Kundenauf- ten Jahren stark verändert. Die Europäi- träge entsprechend hohe Standards zu er- sche Union hat daher mit der Neufassung füllen. Insbesondere durch mehr Kosten- der EU-Richtlinie über Märkte für Fina- transparenz bereits vor Geschäfts- nzinstrumente (MiFID II – „Markets in Fi- abschluss bzw. eine jährliche detaillierte nancial Instruments Directive“) die beste- Gesamtaufstellung der Kosten, durch die hende Finanzmarkt-Richtlinie MiFID I aus Verbesserung der Dokumentation der Be- 2007 weiterentwickelt. ratungsgespräche oder mehr Transparenz bei der Produktauswahl stehen den Anle- MiFID II wurde in Österreich mit dem gern mehr Informationen zur Verfügung, Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG wodurch der Anlegerschutz erhöht werden 2018) umgesetzt und ist gemeinsam mit soll. der unmittelbar anwendbaren EU-Verord- nung MiFIR („Markets in Financial Instru- Die bewährte Zuordnung in eine der drei ments Regulation“) und zahlreichen be- Anlegerkategorien (Privatkunde, Professio- gleitenden Regelungen am 03. Jänner neller Kunde und Geeignete Gegenpartei) 2018 in Kraft getreten. Neben der weiteren und das damit verbundene gesetzliche Vereinheitlichung der geltenden Bestim- Schutzniveau bleiben auch unter dem mungen für die Erbringung von Wertpa- WAG 2018 unverändert bestehen. pierdienstleistungen innerhalb der Europä- ischen Union zielen die Regelungen vor Die vorliegende Informationsbroschüre allem auf die Verbesserung des Anleger- fasst die wichtigsten Aspekte Ihrer Ge- schutzes und auf die Erhöhung der Trans- schäftsverbindung im Bereich Wertpapiere parenz ab. mit der BKS Bank zusammen. Wir sind dabei stets bemüht, unsere Beratungs- Was bedeutet das konkret für Sie? und Abwicklungsqualität im Geschäft mit Ziel der Vorgaben ist unter anderem eine Finanzinstrumenten laufend im Sinne un- hohe Transparenz bei der Beratung, bei serer Kunden zu verbessern. der Produktauswahl und bei den Kosten sowie die Sicherstellung der bestmögli- Falls Sie Fragen zu diesen Informationen chen Ausführung von Wertpapieraufträ- haben, steht Ihnen Ihr Berater gerne für gen. Es ist unser Anspruch, unseren Kun- weitere Auskünfte sowie für ein Gespräch den eine hohe Beratungsqualität zu bieten über Ihre persönliche Vermögensanlage zur Verfügung. 4
2. Informationen über die Bank und ihre Dienstleistungen Nachfolgend informiert die BKS Bank über fongesprächen bzw. Videotelefongesprä- sich und ihre Wertpapierdienstleistungen chen und anderer elektronischer Kommu- bzw. Wertpapiernebendienstleistungen. nikation (z. B. via E-Mail) im Zusammen- hang mit der Erbringung von Wertpapier- dienstleistungen, die sich auf die An- 2.1 Name, Adresse und Kontaktdaten nahme, Übermittlung und Ausführung von BKS Bank AG Kundenaufträgen beziehen, gesetzlich ver- St. Veiter Ring 43 pflichtet ist. Die Aufzeichnungspflicht be- 9020 Klagenfurt am Wörthersee steht auch dann, wenn diese Telefonge- Tel.: +43 (0) 463 5858-0 spräche oder sonstige Formen Fax: +43 (0) 463 5858-841 elektronischer Kommunikation nicht zum E-Mail: bks@bks.at Abschluss solcher Geschäfte oder Wert- SWIFT: BFKKAT2K papierdienstleistungen führen. Bankleitzahl: 17000 UID-Nummer: ATU25231503 Die BKS Bank hat diese Aufzeichnungen Firmenbuchgericht: Landesgericht Kla- während eines Zeitraums von fünf Jahren genfurt (oder auf behördliche Verfügung während Firmenbuchnummer: 91810s eines Zeitraums von bis zu sieben Jah- Homepage: www.bks.at ren) aufzubewahren und dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung zu stellen. Über Bankerlaubnis und zuständige Auf- diesen Zeitraum haben Sie das Recht, Ko- sichtsbehörde pien dieser Aufzeichnungen zu verlangen. Die BKS Bank besitzt eine Vollbankkon- zession gemäß § 1 Abs. 1 Z 1-11 und Z 15- 18 BWG, welche ihr durch die zuständige 2.4 Wertpapierdienstleistungen und Aufsichtsbehörde, die Österreichische Fi- -nebendienstleistungen der BKS Bank nanzmarktaufsicht, Otto-Wagner-Platz 5, Die BKS Bank erbringt Wertpapierdienst- 1090 Wien (im Internet unter: leistungen und Wertpapiernebendienst- www.fma.gv.at), erteilt wurde. leistungen gemäß § 1 Z 3 und Z 4 WAG 2018. Die BKS Bank bietet eine Palette von Geschäften in Wertpapieren und an- 2.2 Kommunikation deren Finanzinstrumenten an, insbeson- Sie haben die Möglichkeit, persönlich, te- dere im Zusammenhang mit dem Erwerb lefonisch, per Videotelefonie, per Brief, per und der Veräußerung von Wertpapieren Telefax, per E-Mail oder per BKS Bank- sowie deren Verwahrung. Net-Kommunikationszentrum in deut- scher Sprache mit uns zu kommunizieren. Die BKS Bank erbringt „nicht-unabhängige Aufträge können uns persönlich oder Anlageberatung“. Das bedeutet: Die Anla- schriftlich übermittelt werden. Telefonisch geberatung umfasst überwiegend Finanz- oder über BKS BankNet können Aufträge instrumente, die die BKS Bank selbst übermittelt werden, wenn dies zwischen emittiert oder die von Unternehmen, mit Ihnen und uns vereinbart ist. denen die BKS Bank in enger rechtlicher oder wirtschaftlicher Verbindung steht, ausgegeben und angeboten werden bzw. 2.3 Aufzeichnung von Finanzinstrumente ausgewählter Anbieter, Telefongesprächen und elektronischer mit welchen z. B. eine Vertriebsvereinba- Kommunikation rung besteht. Ergänzt wird das Beratungs- Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass angebot durch eine Palette von Fremdpro- die BKS Bank zur Aufzeichnung von Tele- dukten. Derivatgeschäfte (z. B. Optionen, 5
Termingeschäfte usw.) werden grundsätz- – mit Ausnahme geringfügiger nicht-mo- lich nur der Kundenkategorie „Geeignete netärer Vorteile – in der Vermögensver- Gegenparteien“ angeboten. waltung keinerlei Vorteile an. Bei Erbringung einer Anlageberatung er- Im Zusammenhang mit der Vermögens- halten Kunden im Zuge des Geschäftsab- verwaltung erfolgen regelmäßige, zumin- schlusses eine Erklärung (sog. Geeig- dest aber vierteljährliche Berichte an un- netheitserklärung), die einen Überblick sere Kunden. Diese enthalten insbe- über die abgegebene Empfehlung, insbe- sondere eine Aufstellung der im Namen sondere wie die Abstimmung mit den per- des Kunden erbrachten Vermögens-Ver- sönlichen Zielen, Umständen und Präfe- waltungsdienstleistungen, Informationen renzen des Kunden erfolgt ist, enthält. über die Zusammensetzung und Bewer- Auch alle Hersteller und Anbieter von Fi- tung des Portfolios, Informationen über nanzprodukten sind verpflichtet, einen die Wertentwicklung im Berichtszeitraum Zielmarkt für das jeweilige Produkt zu be- und eine Kostenaufstellung. Eine regelmä- stimmen und damit zu definieren, für wel- ßige Beurteilung über die Geeignetheit der che Kunden das Produkt geeignet ist. gewählten Anlagestrategie im Hinblick auf die Präferenzen, Ziele und sonstigen Die BKS Bank bietet nach Abschluss der Merkmale des Kunden erfolgt ebenfalls Anlageberatung keine regelmäßige Eig- mit diesen Berichten. Sobald der Gesamt- nungsbeurteilung über die von ihr emp- wert des Portfolios gegenüber dem Ge- fohlenen Finanzinstrumente an. samtwert zu Beginn des jeweiligen Be- richtszeitraums (in der Regel Vorteile, die die BKS Bank als nicht-unab- vierteljährlich) um 10 % fällt und ebenso hängiger Anlageberater von Dritten erhält bei jedem weiteren Wertverlust in 10 %- bzw. an Dritte zahlt, werden unseren Kun- Schritten, erfolgt ebenfalls eine Mitteilung den offengelegt und dienen ausschließlich an unsere Kunden. Diese Mitteilung er- dazu, die Qualität der Dienstleistung für folgt spätestens am Ende des Geschäfts- unsere Kunden zu verbessern. tages, an dem der Schwellenwert über- schritten wurde (bzw. bei geschäftsfreien Beim beratungsfreien Geschäft (d. h., es Tagen am nächsten Bankwerktag). erfolgt keine Anlageberatung durch die BKS Bank) findet nur eine eingeschränkte Allgemeiner Umgang mit Nachhaltig- Zielmarktprüfung statt. In diesem Fall wird keitsrisiken überprüft, ob der Kunde über die für das jeweilige Finanzinstrument notwendigen In der Anlageberatung Kenntnisse und Erfahrungen verfügt, um Die Identifizierung von Nachhaltigkeitsrisi- die Risiken im Zusammenhang mit dem ken erfolgt bei Finanzprodukten im Sinne gewünschten Finanzinstrument zu verste- der EU-Offenlegungs-VO1 (darunter fallen hen (Angemessenheitstest). beispielsweise Investmentfonds) durch den Produkthersteller. Vermögensverwaltung Ab bestimmten Betragsgrenzen bietet die In der Anlageberatung wird auf die Infor- BKS Bank Vermögensverwaltung an. Da- mationen des Produktherstellers zurück- bei erteilt der Kunde der Bank das Man- gegriffen. Insbesondere auf die dazu auf dat, den zur Verwaltung übergebenen Be- den jeweiligen Produktinformationen oder trag gemäß einer vereinbarten Anlage- Fondsdatenblättern angeführten Informa- strategie nach eigenem Ermessen der tionen. Diese werden unseren Kunden zur Bank zu veranlagen. Die BKS Bank nimmt Verfügung gestellt. Im Beratungsgespräch 1 Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor 6
werden die ESG-Faktoren- Umwelt (En- Österreichischen Kontrollbank AG) sowie vironment), Soziales (Social) und Unter- inländische Kreditinstitute mit Berechti- nehmensführung (Governance) erläutert gung für das Depotgeschäft. Als ausländi- und auf mögliche Auswirkungen von sche Drittverwahrer werden vorwiegend Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite sol- europäische Verwahrgesellschaften (wie cher Finanzprodukte hingewiesen. Euroclear oder Clearstream) oder europäi- sche Banken mit entsprechender Bonität In der Vermögensverwaltung eingesetzt. Die Beachtung von Nachhaltigkeitsrisiken ist Teil des Managementprozesses in der Werden Wertpapiere im Inland verwahrt, Vermögensverwaltung der BKS Bank und erfolgt dies in der Regel in Form der Sam- wird bei der Auswahl der Finanzprodukte melverwahrung. Der Kunde erhält anteilig mit einbezogen. Es wird grundsätzlich da- Miteigentum am Sammelbestand der rauf geachtet, die Nachhaltigkeitsrisiken Wertpapiere der gleichen Gattung und möglichst gering zu halten. Bevor ein Fi- hat, auch im Fall der Insolvenz des Ver- nanzprodukt im Sinne der EU-Offenle- wahrers, ein Aussonderungsrecht an einer gungs-VO in die Vermögensverwaltung anteiligen Anzahl von verwahrten Wertpa- aufgenommen werden soll, werden Infor- pieren der gleichen Gattung. mationen zur Strategie der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken des Pro- Im Ausland angeschaffte Wertpapiere duktherstellers eingeholt. Detailinformati- werden regelmäßig bei einem ausländi- onen von ESG-Parametern werden insbe- schen Drittverwahrer verwahrt, und zwar sondere den Produkt- bzw. Fondsdaten- grundsätzlich in jenem Staat, in dem sich blättern jedes Finanzproduktes entnom- der Sitz des Emittenten des betreffenden men. Wertpapiers befindet, oder in jenem Staat, in dem sich der Handelsplatz befindet, an Abhängig von der gewählten Anlagestra- dem das Wertpapier gekauft wurde. Aus- tegie in der Vermögensverwaltung können landsverwahrungen erfolgen in der Regel die Nachhaltigkeitsrisiken unterschiedlich in Form der Wertpapierrechnung. Dabei hoch sein. Der Kunde wird daher über die wird dem Kunden ein Anspruch auf Liefe- zu erwartenden Auswirkungen von Nach- rung der Wertpapiere im Umfang jenes haltigkeitsrisiken auf die Rendite seines Anteils gutgeschrieben, den die BKS Bank verwalteten Portfolios informiert. auf Rechnung des Kunden am gesamten Deckungsbestand im Ausland hält. Der Lagerort wird in allen Depotunterlagen als 2.5 Information über „loco“ angegeben. Dabei ist zu berück- Wertpapierverwahrung sichtigen, dass die ausländischen Rechts- Die BKS Bank verwahrt die Finanzinstru- vorschriften und Usancen des jeweiligen mente der Kunden entweder selbst oder Verwahrungsortes zur Anwendung kom- vertraut diese einer Verwahrstelle (soge- men. Diese Rechtsvorschriften können nannter „Drittverwahrer“) an. Entspre- sich von den in Österreich geltenden Vor- chend der Beachtung des bestmöglichen schriften erheblich unterscheiden und Kundeninteresses und um den höchst- weisen nicht notwendigerweise ein gleich- möglichen Schutz dieser Wertpapiere zu wertiges Schutzniveau auf. gewährleisten, werden die jeweiligen Dritt- verwahrer – sei es im Inland, sei es im Wenn die BKS Bank Wertpapiere einem Ausland – ausgewählt. Drittverwahrer, mit inländischen Drittverwahrer anvertraut, so denen die BKS Bank in Geschäftsverbin- gilt diesem als bekannt, dass die Wertpa- dung steht, sind im Inland regelmäßig der piere nicht Eigentum der BKS Bank sind österreichische Zentralverwahrer OeKB (Fremdvermutung gemäß § 9 Abs. 2 ös- CSD GmbH (ein Tochterunternehmen der 7
terreichisches Depotgesetz). Bei Drittver- Die BKS Bank übermittelt den Kunden auf wahrung im Ausland wird der Verwahr- Wunsch Informationen über den Stand stelle ausdrücklich und schriftlich mitge- ihrer Aufträge. Den Kunden wird spätes- teilt, dass die Wertpapiere nicht im tens am ersten Geschäftstag nach Aus- Eigentum der BKS Bank stehen. Der Dritt- führung eines Auftrages oder, sofern die verwahrer kann an den Wertpapieren ein BKS Bank die Bestätigung des Auftrages Pfand- oder Zurückbehaltungsrecht nur von einem Dritten erhält, spätestens am wegen solcher Forderungen geltend ma- ersten Geschäftstag nach Eingang der chen, die in Beziehung auf diese Wertpa- vollständigen Daten eine Abrechnung piere entstanden sind oder für die diese oder eine Auftragsbestätigung übermittelt. Wertpapiere nach dem einzelnen über sie zwischen dem Verwahrer (BKS Bank) und dem Drittverwahrer abgeschlossenen Ge- 2.7 Kostentransparenz schäft haften sollen. Über die im Zusammenhang mit Geschäf- ten in Finanzinstrumenten und der Erbrin- Die BKS Bank trennt ihren Eigenbestand gung von Wertpapier(neben)dienstleis- streng von Kundenbeständen und bei den tungen stehenden Kosten werden Sie von Drittverwahrern. der BKS Bank detailliert informiert. Sie er- halten grundsätzlich bereits vor Ge- Die BKS Bank haftet gemäß § 3 Abs. 3 schäftsabschluss eine Aufstellung aller österreichisches Depotgesetz für ein Ver- voraussichtlichen Kosten. Jährlich im schulden des Drittverwahrers wie für ihr Nachhinein stellen wir Ihnen eine indivi- eigenes. Gegenüber Kunden, die Unter- duelle Information aller tatsächlich ange- nehmer sind, haftet die BKS Bank nur für fallenen Kosten zur Verfügung. Die Ge- die sorgfältige Auswahl des Drittverwah- samtkosten werden als absoluter Betrag rers. und als Prozentsatz ausgewiesen. Die Auswirkung aller Kosten und Nebenkos- Gemäß den jeweils gültigen allgemeinen ten auf den zu erwartenden Ertrag wird Geschäftsbedingungen der BKS Bank gegebenenfalls berücksichtigt. kann der BKS Bank ein Sicherungs-, Pfand- und Aufrechnungsrecht an den Fi- Aus dem „Preisaushang Privatkundenge- nanzinstrumenten des Kunden zustehen. schäft der BKS Bank“, der in jeder Filiale aufliegt, sind die von der BKS Bank im Rahmen der Erbringung von Wertpapier- 2.6 Art, Häufigkeit und Zeitpunkt der dienstleistungen in Rechnung gestellten Berichterstattung an die Kunden Kosten, Spesen und Gebühren ersichtlich. Berichte an unsere Kunden erfolgen auf Als Grundlage zur Vereinbarung dieser dauerhaften Datenträgern. Kunden erhal- Kosten, Spesen und Gebühren dient auch ten vierteljährlich eine Depotaufstellung der Depotvertrag. und einen Kontoauszug. Bei Erbringung der Dienstleistung „Anlageberatung“ erhält der Kunde ein Beratungsprotokoll mit ei- 2.8 Transparenz bei den Produkten ner Erklärung zu den abgegebenen Emp- Alle Hersteller und Anbieter von Finanzin- fehlungen, insbesondere wie diese auf strumenten sind unter MiFID II dazu ver- seine speziellen Präferenzen, Ziele und pflichtet, einen sogenannten Zielmarkt für sonstigen Merkmale abgestimmt wurden die Finanzinstrumente zu bestimmen und (sog. Geeignetheitserklärung). Bei der diesen beim Vertrieb sowie in der Anlage- Vermögensverwaltung erhält der Kunde beratung zu berücksichtigen. Der Ziel- vierteljährliche Berichte. markt beschreibt anhand verschiedener Kriterien eine grundsätzliche Zielgruppe 8
von Anlegern, an welche das Finanz- Natürliche Personen und nicht im Firmen- instrument gerichtet ist. buch eingetragene Einzelunternehmer er- halten zur eindeutigen Identifizierung (ins- Kunden der Kundenkategorie „Privat- besondere im Zusammenhang mit kunde“ erhalten vor Kauf eines verpackten bestimmten Meldepflichten gegenüber Anlageproduktes (z. B. strukturierte Wert- Aufsichtsbehörden) eine international papiere, Fonds- und indexgebundene Le- standardisierte Kennung, den sogenann- bensversicherungen) ein europaweit stan- ten National Client Identifier (NCI). Er dardisiertes Basisinformationsblatt, das setzt sich je nach Staatsbürgerschaft aus sogenannte „KID for PRIIP“ (Key Informa- unterschiedlich definierten persönlichen tion Document for Packaged Retail and Daten zusammen. Er wird von der BKS Insurance-based Investment Products), Bank – ausgenommen für Staatsbürger ausgehändigt. Dieses Basisinformations- aus Estland, Island, Italien, Malta, Polen blatt soll Privatanlegern ermöglichen, die und Spanien – automatisch und standar- grundlegenden Merkmale und Risiken von disiert aus Name und Geburtsdatum er- solchen Finanzinstrumenten zu verstehen. stellt. Seit 03. Jänner 2018 dürfen Wertpa- Folgende Inhalte sind u. a. umfasst: Pro- piergeschäfte nur mehr getätigt werden, duktart, Anlageziele, Chancen und Risiken wenn der durchführenden Bank der NCI des Produktes, Performanceszenarien, bekannt ist. Kosten, Anlagehorizont. Diese Basisinfor- mationsblätter werden vom Produkther- Juristische Personen benötigen für ihre steller bereitgestellt und sind auf der je- Wertpapiergeschäfte ebenfalls eine eigene weiligen Homepage des Herstellers internationale Identifikationsnummer, den abrufbar. Basisinformationsblätter für ver- sogenannten Legal Entity Identifier (LEI). packte Anlageprodukte der BKS Bank Diese Nummer wird von Vergabestellen in können über die Website der BKS Bank Österreich, beispielsweise durch die Ös- (www.bks.at) unter Investor Relations kos- terreichische Kontrollbank (OeKB), ausge- tenlos abgerufen werden. geben. Der LEI muss durch die jeweilige juristische Person selbst beantragt wer- Sofern für ein von der BKS Bank ausgege- den. Seit 03. Jänner 2018 dürfen für juris- benes und öffentlich angebotenes Wert- tische Personen ohne Bekanntgabe des papier ein Prospekt nach der Prospektver- LEI keine Wertpapiergeschäfte mehr in der ordnung bzw. dem Kapitalmarktgesetz BKS Bank durchgeführt werden. veröffentlicht ist, wird dieser zur kostenlo- sen Ausgabe bei der BKS Bank, Treasury und Financial Institutions, St. Veiter Ring 2.10 Information zum Verbot des 43, 9020 Klagenfurt, bereitgehalten und Insidermissbrauches und der kann über die Website der BKS Bank Marktmanipulation (www.bks.at) unter Investor Relations kos- Auch zum Schutz des Kunden macht die tenlos abgerufen werden. BKS Bank darauf aufmerksam, dass jegli- ches Ausnutzen von Insiderinformationen unter den Voraussetzungen der Regelun- 2.9 Transparenz bei der Durchführung gen der EU-Marktmissbrauchsverordnung von Wertpapiergeschäften (MAR) und des Börsegesetzes 2018 so- Alle Kunden, die ein Wertpapiergeschäft wie unter Berücksichtigung der einschlägi- durchführen, benötigen seit 2018 eine gen Verwaltungspraxis der Aufsichtsbe- weltweite, eindeutige Identifikationsnum- hörden verboten und strafbar ist. In mer. Damit sollen die Finanzmärkte trans- Kenntnis einer Insiderinformation ist ein parenter und sicherer werden. Kauf oder Verkauf verboten. Ebenso ist jegliches sonstiges Verwerten einer Insi- derinformation verboten. 9
Ebenso sind Handlungen, die darauf ab- • dass Sie vorab überprüfen, ob eine zielen, den Kurs von Finanzinstrumenten neue Wertpapierorder (z. B. Kauf) un- zu beeinflussen, verboten und strafbar. ter Umständen gegen eine bereits zu Dazu zählen insbesondere das Verbreiten einem früheren Zeitpunkt beauftragte, falscher Informationen, das Vorspiegeln aber noch nicht ausgeführte Order im falscher Tatsachen, aber auch sonstige gleichen Titel (z. B. Verkauf) gegenei- Geschäfte, die auf eine Kursmanipulation nander ausgeführt werden könnte. abzielen, wie z. B. die Kursmanipulation Beachten Sie in diesem Zusammenhang durch gleichzeitigen Kauf und Verkauf ein auch noch nicht ausgeführte, aber mög- und desselben Finanzinstrumentes. Diese licherweise gegenläufige Stopp-Orders. Geschäfte, auch als In-sich-Geschäfte, Wash Trades oder Crossings bezeichnet, Sie können sich bei weiterführenden Fra- können den Tatbestand der Marktmani- gen auf der Homepage der österreichi- pulation gemäß § 154 Abs. 1 Z 3 Börsege- schen Finanzmarktaufsicht (FMA) zum setz 2018 in Verbindung mit Art. 12 MAR Thema Marktmissbrauch informieren oder erfüllen und mit einer Verwaltungsstrafe an Ihren Kundenberater wenden. geahndet werden. Weiterführende Links auf der Homepage Marktmanipulativ sind daher insbeson- der FMA: dere alle Geschäfte, oder Kauf- und Ver- kaufsaufträge, die „falsche oder irrefüh- https://www.fma.gv.at/kapitalma- rende Signale“ geben, oder geben könn- erkte/marktmissbrauch/marktmissbrauch/ ten, oder durch die ein „anormales oder künstliches“ Kursniveau erzielt wird. https://www.fma.gv.at/kapitalma- erkte/marktmissbrauch/marktmiss- Bei der Beauftragung von Kauf- und Ver- brauch/crossings/ kaufsorders ist daher unter anderem da- rauf zu achten, 2.11 Anregungen und Beschwerden – • dass zeitnah in Auftrag gegebene Ombudsstelle für Beschwerden Kauf- und Verkaufsorders keine gegen- Sollten Sie mit unseren Dienstleistungen läufigen Orderlimits aufweisen (z. B. u. nicht zufrieden sein oder noch offene Fra- a. idente Limite oder gegenläufige Or- gen haben, können Sie sich persönlich, ders in Kombination mit dem Orderzu- telefonisch oder schriftlich an uns wen- satz „bestens“) und es dadurch zu ei- den. ner gegenseitigen Ausführung an der Börse kommen könnte. Wir wollen Ihr Anliegen möglichst zu Ihrer Achten Sie hierbei auch auf das Zufriedenheit abwickeln. Für eine rasche durchschnittliche Handelsvolumen des Bearbeitung und eine faire und objektive Titels. Bei illiquideren Titeln erhöht sich Beurteilung Ihrer Situation brauchen wir die Chance, dass der Anleger bei ge- aber auch Ihre Mithilfe. Daher bitten wir genläufigen Orders mit sich selbst Sie um folgende Informationen: ausgeführt wird. • Betroffene Filiale/Abteilung • Kontonummer(n), Betrag etc. • dass Sie keine gegenläufigen Orders • Sonstige relevante Informationen nach dem börslichen Handelsschluss in Auftrag geben, wodurch es in der Er- öffnungsauktion des folgenden Han- delstags zu In-sich-Geschäften kom- men könnte. 10
Bei der Bearbeitung Ihrer Beschwerde wer- Ombudsstelle: den wir: • alle relevanten Beweismittel und Infor- BKS Bank AG mationen zu Ihrem Anliegen sammeln Ombudsstelle und prüfen, St. Veiter Ring 43 • in klarer und verständlicher Sprache 9020 Klagenfurt am Wörthersee mit Ihnen kommunizieren, Telefon: 0463/5858-471 • unverzüglich oder zumindest innerhalb E-Mail: ombudsstelle@bks.at einer angemessenen Frist eine Antwort erbringen, andernfalls informieren wir Für den Fall, dass wir Ihren Forderungen Sie über die Gründe für die Verzöge- nicht oder nicht vollständig nachkommen rung und nennen Ihnen einen neuen können, informieren wir Sie über alterna- Termin für unsere Antwort, tive Streitbeilegungsstellen: • Ihnen unseren Standpunkt eingehend • Gemeinsame Schlichtungsstelle der erläutern. österreichischen Kreditwirtschaft, Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien, So erreichen Sie uns: www.bankenschlichtung.at • Persönlich vor Ort in der Geschäfts- • FMA (Finanzmarktaufsicht), Otto-Wag- stelle, in der sich der Vorfall ereignet ner-Platz 5, 1090 Wien, www.fma.gv.at hat. Die Beschwerde kann Ihr Betreuer • Schlichtung für Verbrauchergeschäfte oder ein Mitarbeiter aufnehmen. (insbesondere bei Fremdwährungskre- • In unserer zentralen, unabhängigen diten), Linke Wienzeile 18, 1060 Wien, www.verbraucherschlichtung.at 11
3. Information über die Kundeneinstufung nach WAG 2018 Die BKS Bank hat gemäß WAG 2018 eine oder Privatkunden) können die Einstufung Einstufung ihrer Kunden in „Privatkunde“, und Behandlung als professionelle Kun- „Professioneller Kunde“ oder „Geeignete den beantragen, sofern sie in der Lage Gegenpartei“ vorzunehmen. Das WAG sind, ihre Anlageentscheidungen selbst zu 2018 verknüpft jede Kundenkategorie mit treffen, die damit einhergehenden Risiken einem differenzierten Pflichtenkatalog für verstehen und mindestens zwei der nach- die Bank. Den Kunden wird in Abhängig- stehenden Kriterien erfüllen: keit von ihrer Einstufung ein angemesse- • Der Kunde hat an dem relevanten nes Schutzniveau zuteil. Das höchste Markt innerhalb der letzten vier vorher- Schutzniveau genießen Privatkunden. gehenden Quartale durchschnittlich pro Quartal zehn Geschäfte von er- Die Kriterien, die für die Einstufung in eine heblichem Umfang getätigt, dieser Kategorien erfüllt sein müssen, sind • Finanzinstrumente und Bankguthaben gesetzlich definiert: des Kunden übersteigen den Wert von 500.000,- EUR, Professioneller Kunde • mindestens einjährige berufliche Posi- Ein professioneller Kunde ist ein Kunde, tion im Finanzsektor, die Kenntnisse der über ausreichende Erfahrungen, über die geplanten Geschäfte oder Kenntnisse und Sachverstand verfügt, um Dienstleistungen voraussetzt. seine Anlageentscheidungen selbst tref- Auf diese Kunden finden dann die für Pri- fen und die damit verbundenen Risiken vatkunden geltenden Schutzbestimmun- angemessen beurteilen zu können. Die gen keine Anwendung. Einstufung als professioneller Kunde hat eine Senkung des normalerweise von den Der Kunde ist vor Erbringung der Dienst- Wohlverhaltensregeln gebotenen Schutz- leistung darauf hinzuweisen, dass er als niveaus zur Folge. Innerhalb der professio- professioneller Kunde eingestuft und be- nellen Kunden werden zwei Gruppen un- handelt wird und das Schutzniveau ge- terschieden: genüber Privatkunden herabgesetzt ist. 1. Geborene professionelle Kunden Wir weisen Sie darauf hin, dass gemäß sind unter anderem: WAG 2018 ein professioneller Kunde ver- • Kreditinstitute, pflichtet ist, die Bank über alle Änderun- • Wertpapierfirmen, gen zu informieren, die seine Einstufung • sonstige zugelassene oder beauf- beeinflussen könnten. sichtigte Finanzinstitute, • Versicherungsgesellschaften, Geeignete Gegenpartei • Pensionsfonds und Eine geeignete Gegenpartei ist ein profes- • große Unternehmen, die mindes- sioneller Kunde, der bestimmte Merkmale tens zwei der nachfolgenden aufweist. Geeignete Gegenparteien sind Merkmale aufweisen: insbesondere institutionelle Anleger, wie z. • Bilanzsumme von mindestens 20 B. Kreditinstitute, Wertpapierfirmen, sons- Mio. EUR tige zugelassene oder beaufsichtigte Fi- • Nettoumsatz von mindestens 40 nanzinstitute und Versicherungsunterneh- Mio. EUR men. Die Einstufung als geeignete • Eigenmittel von mindestens 2 Gegenpartei ist nur im Zusammenhang Mio. EUR mit folgenden Wertpapierdienstleistungen möglich: 2. Gekorene professionelle Kunden: • Ausführung von Aufträgen für Kunden Andere Kunden (z. B. kleinere Unterneh- • Handel für eigene Rechnung men, Körperschaften öffentlichen Rechts 12
• Annahme und Übermittlung von Auf- Anhand dieser Vorgaben werden Sie ein- trägen gestuft. Bei der Erbringung dieser Wertpapier- Bei Vorliegen der entsprechenden Voraus- dienstleistungen oder damit in direktem setzungen besteht grundsätzlich die Mög- Zusammenhang stehenden Nebendienst- lichkeit, mit uns eine Umstufung in eine leistungen gegenüber geeigneten Gegen- andere Kundenkategorie zu vereinbaren, parteien müssen die Wohlverhaltensre- womit eine Änderung des Schutzniveaus geln keine Anwendung finden. Dies gilt verbunden ist. Auch professionelle Kun- nicht für die Erbringung der Dienstleistun- den oder geeignete Gegenparteien kön- gen der Anlageberatung und der Portfo- nen jederzeit ihre Behandlung als Privat- lioverwaltung. Dabei sind geeignete Ge- kunden (oder professionelle Kunden) und genparteien wie professionelle Kunden zu somit ein höheres Schutzniveau verlan- behandeln. gen. Privatkunde Sollten Sie daher eine Umstufung in Be- Ein Privatkunde ist jeder Kunde, der kein tracht ziehen, ersuchen wir um Kontakt- professioneller Kunde und Keine geeig- aufnahme mit Ihrem zuständigen Berater. nete Gegenpartei ist. Privatkunden kom- Eine Umstufung in Bezug auf einzelne Fi- men die gesamten Wohlverhaltensregeln nanzinstrumente oder Wertpapierdienst- des WAG zugute, sie genießen das leistungen ist nicht möglich. höchste Anlegerschutzniveau. 13
4. Information über Einlagensicherung und Anlegerentschädigung 4.1 Grundlegende Informationen über den Schutz von Einlagen Einlagen bei BKS Bank AG sind geschützt Einlagensicherung AUSTRIA GmbH(1) durch: Sicherungsobergrenze: 100.000-, EUR pro Einleger pro Kreditin- stitut(2) Falls Sie mehrere Einlagen bei der Alle Ihre Einlagen bei demselben Kredit- BKS Bank AG haben: institut werden „aufaddiert“, und die Ge- samtsumme unterliegt der Obergrenze von 100.000-, EUR,-(2) Falls Sie ein Gemeinschaftskonto mit einer Die Obergrenze von 100.000-, EUR gilt oder mehreren anderen Personen ha- für jeden einzelnen Einleger(3) ben: Erstattungsfrist bei Ausfall eines Kreditinsti- 7 Arbeitstage(4) tuts: Währung der Erstattung: Euro Kontaktdaten: Einlagensicherung AUSTRIA GmbH Wipplingerstraße 34/4/DG4, 1010 Wien, Österreich E: office@einlagensicherung.at Weitere Informationen: www.einlagensicherung.at Zusätzliche Informationen: so werden die Einleger von dem Einlagen- (1) Für die Sicherung Ihrer Einlage zustän- sicherungssystem entschädigt. Die betref- diges Einlagensicherungssystem: fende Deckungssumme beträgt maximal Ihre Einlage wird von einem gesetzlichen 100.000-, EUR oder Gegenwert in fremder Einlagensicherungssystem gedeckt. Im Währung pro Kreditinstitut. Das heißt, Falle einer Insolvenz Ihres Kreditinstituts dass bei der Ermittlung dieser Summe alle werden Ihre Einlagen in jedem Fall bis zu bei demselben Kreditinstitut gehaltenen 100.000-, EUR oder Gegenwert in fremder Einlagen addiert werden. Hält ein Einleger Währung erstattet. bei demselben Kreditinstitut beispiels- weise 90.000-, EUR auf einem Sparkonto (2) Allgemeine Sicherungsobergrenze: und 20.000-, EUR auf einem Girokonto, Sollte eine Einlage nicht verfügbar sein, so werden ihm lediglich 100.000,- EUR er- weil ein Kreditinstitut seinen finanziellen stattet. Verpflichtungen nicht nachkommen kann, 14
(3) Sicherungsobergrenze für Gemein- a) vom 01. Jänner 2019 bis zum 31. De- schaftskonten: zember 2020: bis zu 15 Arbeitstage; Bei Gemeinschaftskonten gilt die Ober- b) vom 01. Jänner 2021 bis zum 31. De- grenze von 100.000 EUR für jeden Einle- zember 2023: bis zu zehn Arbeitstage. ger. Während der Übergangszeiträume haben Bei Gemeinschaftskonten ist für die Be- die Sicherungseinrichtungen, wenn sie rechnung der erstattungsfähigen Einlagen den gesamten Betrag der gedeckten Ein- der einzelnen Einleger der auf jeden Einle- lagen nicht innerhalb von sieben Arbeits- ger entfallende Anteil an den Einlagen tagen nach Eintritt des Sicherungsfalls an des Gemeinschaftskontos zu berücksich- die Einleger erstatten können, auf Antrag tigen, wenn die Einleger des Gemein- des Einlegers innerhalb von fünf Arbeits- schaftskontos dem Kreditinstitut beson- tagen nach Antragstellung einen ange- dere Regelungen für die Aufteilung der messenen Betrag der gedeckten Einlagen Einlagen schriftlich übermittelt haben. Ha- an den Einleger auszuzahlen, um dessen ben die Einleger keine Regelungen für die Lebenshaltungskosten zu decken. Die Si- Aufteilung der Einlagen auf dem Gemein- cherungseinrichtungen haben die Auszah- schaftskonto an das Kreditinstitut schrift- lung des angemessenen Betrags auf Ba- lich übermittelt, so sind die Einlagen des sis und nach Prüfung des Antrags des Gemeinschaftskontos zu gleichen Teilen Einlegers, der ihnen bereits vorliegenden auf die Einleger zu verteilen. Daten sowie der von den Mitgliedsinstitu- ten bereitzustellenden Daten vorzuneh- Einlagen auf einem Konto, über das zwei men. Der ursprüngliche Anspruch des oder mehrere Personen als Mitglieder ei- Einlegers auf Auszahlung eines Betrags in ner Personengesellschaft oder Sozietät, ei- Höhe seiner gedeckten Einlagen gemäß § ner Vereinigung oder eines ähnlichen Zu- 13 ESAEG verringert sich in diesem Fall sammenschlusses ohne Rechtsper- um den durch die Sicherungseinrichtung sönlichkeit verfügen können, werden bei ausgezahlten angemessenen Betrag zur der Berechnung der Obergrenze von Deckung der Lebenshaltungskosten. 100.000-, EUR oder Gegenwert in fremder Währung allerdings zusammengefasst Haben Sie die Erstattung innerhalb dieser und als Einlage eines einzigen Einlegers Fristen nicht erhalten, sollten Sie mit dem behandelt. In einigen Fällen (siehe „Wei- Einlagensicherungssystem Kontakt auf- tere wichtige Informationen“) sind Einla- nehmen, da der Gültigkeitszeitraum für Er- gen über 100.000,- EUR oder Gegenwert stattungsforderungen nach einer be- in fremder Währung hinaus gesichert. stimmten Frist abgelaufen sein kann. Weitere Informationen sind erhältlich über Weitere Informationen sind erhältlich über www.einlagensicherung.at. www.einlagensicherung.at. (4) Erstattung: Weitere wichtige Informationen: Das zuständige Einlagensicherungssystem Einlagen von Privatkunden und Unterneh- ist die Einlagensicherung AUSTRIA GmbH, men sind im Allgemeinen durch Einlagen- Wipplingerstraße 34/4/DG4, 1010 Wien, sicherungssysteme gedeckt. Für be- office@einlagensicherung.at, www.einla- stimmte Einlagen geltende Ausnahmen gensicherung.at. Es wird Ihnen Ihre Einla- werden auf der Website des zuständigen gen (bis zu 100.000 EUR oder Gegenwert Einlagensicherungssystems mitgeteilt. Ihr in fremder Währung) ab dem 01. Jänner Kreditinstitut wird Sie auf Anfrage darüber 2024 spätestens innerhalb von 7 Arbeits- informieren, ob bestimmte Produkte ge- tagen erstatten. Bis zu diesem Zeitpunkt deckt sind oder nicht. Wenn Einlagen er- gelten die folgenden Erstattungsfristen in stattungsfähig sind, wird das Kreditinstitut den folgenden Übergangszeiträumen: 15
dies auch auf dem Kontoauszug bestäti- Erstattungsfähige Einlagen über einer gen. Höhe von 100.000,- EUR bis zu einer Einlagen sind erstattungsfähig, mit folgen- Höhe von 500.000,- EUR gelten als „Zeit- den Ausnahmen gem. § 10 Abs. 1 ESAEG: lich begrenzte gedeckte Einlagen“, wenn 1. Einlagen, die andere CRR-Kreditinsti- die folgenden Voraussetzungen vorliegen tute im eigenen Namen und auf ei- (§ 12 ESAEG): gene Rechnung innehaben; 2. Eigenmittel gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 118 1. Die Einlagen der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; (1) resultieren aus Immobilientransaktio- 3. Einlagen, die im Zusammenhang mit nen im Zusammenhang mit privat genutz- Transaktionen entstanden sind, auf- ten Wohnimmobilien oder grund deren Personen in einem in Ös- (2) erfüllen gesetzlich vorgesehene sozi- terreich geführten Strafverfahren we- ale Zwecke und knüpfen an bestimmte gen Geldwäscherei (§ 165 des Lebensereignisse des Einlegers, wie etwa Strafgesetzbuches – StGB, BGBl. Nr. Heirat, Scheidung, Pensionsantritt, Kündi- 60/1974) oder in sonstigen Strafver- gung, Entlassung, Invalidität oder Tod oder fahren wegen Geldwäsche gemäß Art. (3) beruhen auf der Auszahlung von Ver- 1 Abs. 3 der Richtlinie (EU) 2015/849 sicherungsleistungen oder Entschädi- rechtskräftig verurteilt worden sind; gungszahlungen für aus Straftaten her- 4. Einlagen von Finanzinstituten gemäß rührende Körperschäden oder falscher Art. 4 Abs. 1 Nr. 26 der Verordnung strafrechtlicher Verurteilung und (EU) Nr. 575/2013; 2. der Sicherungsfall tritt innerhalb von 5. Einlagen von Wertpapierfirmen gemäß zwölf Monaten nach Gutschrift des Be- Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 der Richtlinie trags oder nach dem Zeitpunkt, ab dem 2004/39/EG; diese Einlagen auf rechtlich zulässige 6. Einlagen, bei denen bis zum Eintritt ei- Weise übertragen werden können, ein. nes Sicherungsfalls die Identität ihres Inhabers niemals gemäß den Bestim- Anträge für die Erstattung von „Zeitlich mungen des Finanzmarkt-Geldwä- begrenzten gedeckten Einlagen“ sind in- schegesetzes – FM-GwG, BGBl. I Nr. nerhalb von zwölf Monaten nach Eintritt 118/2016 festgestellt wurde, es sei des Sicherungsfalls an die Sicherungsein- denn, die Identifizierung gemäß den richtung zu stellen. Bestimmungen des FM.GwG wird in- nerhalb von zwölf Monaten nach Ein- Erstattungsfähige Einlagen werden von tritt des Sicherungsfalls nachgeholt; der Sicherungseinrichtung nicht ausge- 7. Einlagen von Versicherungsunterneh- zahlt, wenn in den letzten 24 Monaten vor men und von Rückversicherungsunter- Eintritt des Sicherungsfalls keine Transak- nehmen gemäß Art. 13 Nr. 1 bis 6 der tion in Verbindung mit einer Einlage statt- Richtlinie 2009/138/EG; gefunden hat und der Wert dieser Einlage 8. Einlagen von Organismen für gemein- geringer ist als die Verwaltungskosten, die same Anlagen; der Sicherungseinrichtung bei einer Aus- 9. Einlagen von Pensions- und Renten- zahlung entstehen würden. fonds; 10. Einlagen von staatlichen Stellen, insbe- Die Erstattung von Einlagen kann von der sondere Einlagen von Staaten, regiona- Sicherungseinrichtung in bestimmten Fäl- len und örtlichen Gebietskörperschaf- len aufgeschoben oder ausgesetzt wer- ten sowie Zentralverwaltungen und den. Diese werden in § 14 Abs. 2 und 3 11. Schuldverschreibungen eines Kreditin- ESAEG näher erläutert. stituts und Verbindlichkeiten aus eige- nen Akzepten und Solawechseln. Bei der Berechnung der gedeckten Einla- gen sind erstattungsfähige Einlagen nicht 16
zu berücksichtigen, soweit ihnen Verbind- 2. den Anlegern Instrumente zurück- lichkeiten des Einlegers gegenüber dem zugeben, die diesen gehören und Kreditinstitut gegenüberstehen, die gemäß für deren Rechnung im Zusammen- gesetzlichen oder vertraglichen Bestim- hang mit Wertpapiergeschäften ge- mungen aufrechenbar sind und die vor halten, verwahrt oder verwaltet wer- oder spätestens zum Zeitpunkt des Ein- den. tritts des Sicherungsfalls fällig wurden. Geldforderungen aus der Anlegerentschä- Im Übrigen verweisen wir auf die gesetzli- digung sind sowohl bei natürlichen Perso- chen Bestimmungen des Einlagensiche- nen als auch bei nicht natürlichen Perso- rungs- und Anlegerentschädigungsgeset- nen mit höchstens 20.000,- EUR zes (ESAEG), die wir auf Wunsch gerne gesichert. zur Verfügung stellen, sowie die Home- page der Einlagensicherung (www.einla- Forderungen von nicht natürlichen Perso- gensicherung.at) für weiterführende Infor- nen sind jedoch außerdem mit 90 % der mationen. Forderung aus Wertpapiergeschäften pro Anleger begrenzt. 4.2 Grundlegende Informationen über Rückflüsse aus der Wertpapierverrech- Anlegerentschädigung nung (Dividenden, Verkaufserlöse, Tilgun- Aufgrund von EU-Richtlinien, in Österreich gen etc.) fallen dagegen unter die Einla- im Einlagensicherungs- und Anlegerent- gensicherung (vgl. dazu den „Informa- schädigungsgesetz (ESAEG) sowie im tionsbogen für Einleger“), wenn sie auf Bankwesengesetz (BWG) umgesetzt, ist ein Konto bei einem Kreditinstitut gutge- jedes CRR-Kreditinstitut, das sicherungs- schrieben werden. pflichtige Einlagen entgegennimmt bzw. sicherungspflichtige Wertpapierdienstleis- Ausnahmen von der Anlegerentschädi- tungen erbringt, gesetzlich verpflichtet, ei- gung: ner Sicherungseinrichtung anzugehören. Die Ausnahmen werden im Folgenden ge- mäß den gesetzlichen Bestimmungen im Die BKS Bank AG unterliegt als CRR-Kre- ESAEG dargestellt. ditinstitut uneingeschränkt den österrei- chischen Bestimmungen zur Anlegerent- Nicht entschädigt werden: schädigung. Die BKS Bank AG ist Mitglied 1. Forderungen aus sicherungspflichtigen bei der gesetzlichen Sicherungseinrich- Wertpapiergeschäften anderer Kredit- tung der „Einlagensicherung AUSTRIA oder Finanzinstitute oder Wertpapier- GmbH“. firmen oder in einem Mitgliedstaat oder Drittland zugelassener CRR-Kre- Die Sicherungseinrichtungen haben Anle- ditinstitute, ger für Forderungen aus sicherungspflich- 2. Forderungen in Zusammenhang mit tigen Wertpapierdienstleistungen zu ent- Transaktionen, auf Grund derer Perso- schädigen, die dadurch entstanden sind, nen in einem Strafverfahren wegen dass ein Kreditinstitut nicht in der Lage Geldwäscherei rechtskräftig verurteilt war, worden sind (§ 165 StGB), 1. Gelder zurückzuzahlen, die Anle- 3. Forderungen von Staaten und Zentral- gern geschuldet werden oder gehö- verwaltungen sowie Forderungen regi- ren und für deren Rechnung im Zu- onaler und örtlicher Gebietskörper- sammenhang mit schaften, Wertpapierdienstleistungen gehal- 4. Forderungen von Organismen für ge- ten werden, oder meinsame Anlagen in Wertpapieren 17
(Richtlinie 2009/65/EG), Verwaltungs- 7. Forderungen anderer Gesellschaften, gesellschaften und Investmentfonds die verbundene Unternehmen (§ 244 sowie Forderungen von Unternehmen UGB) des betroffenen Kreditinstitutes der Vertragsversicherung, Pensionsver- oder der Wertpapierfirma gemäß § 17 sicherung, Pensionskassen, Pensions- Abs. 1 WAG 2018 sind, und Rentenfonds, 8. Forderungen, für die der Forderungsbe- 5. Forderungen von rechtigte vom Kreditinstitut oder von a. Geschäftsleitern und Mitgliedern der Wertpapierfirma gemäß § 17 Abs. 1 gesetzlich oder satzungsgemäß zu- WAG 2018 auf individueller Basis ständiger Aufsichtsorgane des Kre- Zinssätze oder andere finanzielle Vor- ditinstitutes oder der Wertpapier- teile erhalten hat, die zu einer Ver- firma gemäß § 17 Abs. 1 WAG 2018 schlechterung der finanziellen Lage sowie bei Kreditgenossenschaften des Kreditinstitutes oder der Wertpa- von ihren Vorstandsmitgliedern, pierfirma gemäß § 17 Abs. 1 WAG 2018 b. persönlich haftenden Gesellschaf- beigetragen haben, tern von Kreditinstituten oder Wert- 9. Schuldverschreibungen des Kreditinsti- papierfirmen in der Rechtsform ei- tutes oder der Wertpapierfirma gemäß ner Personengesellschaft des § 17 Abs. 1 WAG 2018 und Verbindlich- Handelsrechts, keiten aus eigenen Akzepten und So- c. Forderungsberechtigten, die zumin- lawechseln, dest 5 vH des Kapitals des Kreditin- 10. Forderungen, die nicht auf Euro, Schil- stitutes oder der Wertpapierfirma ling, Landeswährung eines Mitglied- gemäß § 17 Abs. 1 WAG 2018 hal- staates oder auf ECU lauten, wobei ten, diese Einschränkung jedoch nicht für d. Forderungsberechtigten, die mit der Finanzinstrumente gemäß § 1 Z 7 WAG gesetzlichen Kontrolle der Rech- 2018 gilt, sowie nungslegung des Kreditinstitutes 11. Forderungen von Unternehmen, die die oder der Wertpapierfirma gemäß Voraussetzungen für große Kapitalge- § 17 Abs. 1 WAG 2018 betraut sind, sellschaften im Sinne des § 221 Abs. 3 und UGB erfüllen. e. Forderungsberechtigten, die eine der in lit. a bis d genannten Funkti- onen in verbundenen Unternehmen Geltendmachung von Ansprüchen: (§ 244 des Unternehmensgesetz- Forderungsberechtigte aus Wertpapier- buches – UGB, dRGBl. S 219/1897) dienstleistungen können während eines des Kreditinstitutes oder der Wert- Zeitraums von einem Jahr ab der Kund- papierfirma gemäß §17 Abs. 1 WAG machung des Eintritts eines Sicherungs- 2018 innehaben, wobei Beteiligun- falles ihre Ansprüche bei der Sicherungs- gen, die unter den Schwellen ge- einrichtung anmelden. Die Sicherungs- mäß Art. 19 Abs. 1 der Verordnung einrichtung kann jedoch einem Anleger (EU) Nr. 575/2013 liegen, die Aus- nicht unter Berufung auf den Ablauf die- nahme gemäß dieser lit. nicht aus- ser Frist die Entschädigung verweigern, lösen, wenn der Anleger nicht in der Lage war, 6. Forderungen naher Angehöriger (§ 72 seine Forderung rechtzeitig geltend zu StGB) der unter Z 5 genannten Forde- machen. rungsberechtigten, die für Rechnung der unter Z 5 genannten Forderungs- Im Übrigen verweisen wir auf die gesetzli- berechtigten handeln, sowie Dritter, die chen Bestimmungen der §§ 44 ff ESAEG für Rechnung der unter Z 5 genannten über die Anlegerentschädigung, die wir auf Forderungsberechtigten handeln, Wunsch gerne zur Verfügung stellen. 18
5. Ausführungsgrundsätze im Handel mit Finanzinstrumenten (Best Execution Policy) 5.1 Anwendungsbereich 5.2 Sicherstellung der Best Execution Im Folgenden werden die Vorkehrungen, durch die BKS Bank die von der BKS Bank gemäß den rechtli- Die BKS Bank hat alle hinreichenden chen Vorgaben unter MiFID II, insbeson- Maßnahmen zu ergreifen, um bei der dere des Wertpapieraufsichtsgesetzes Ausführung von Kauf- und Verkaufsauf- 2018 (WAG 2018), mit dem Ziel festgelegt trägen über Finanzinstrumente unter Be- wurden, gleichbleibend das bestmögliche rücksichtigung des Kurses, der Kosten, der Ergebnis für Kunden bei der Durchführung Schnelligkeit, der Wahrscheinlichkeit der von Aufträgen zum Kauf oder Verkauf von Ausführung und Abwicklung, des Umfan- Finanzinstrumenten zu gewährleisten, be- ges, der Art und aller sonstigen für die schrieben. Diese Vorkehrungen werden als Auftragsausführung relevanten Aspekte Durchführungspolitik bzw. Ausführungs- das bestmögliche Ergebnis für ihre Kun- politik oder auch „Best Execution Policy“ den zu erreichen. Liegt jedoch eine aus- bezeichnet. drückliche Weisung des Kunden vor, führt die BKS Bank den Auftrag gemäß dieser Die vorliegende Ausführungspolitik der ausdrücklichen Weisung aus. Bank regelt die Grundsätze der Ausfüh- rung von Kundenaufträgen zum Erwerb In ihrer Ausführungspolitik legt die BKS und zur Veräußerung von Finanzinstru- Bank alle hinreichenden Maßnahmen fest, menten im bestmöglichen Interesse des um für ihre Kunden das bestmögliche Er- Kunden. Die BKS Bank wendet die vorlie- gebnis zu erreichen. Für die BKS Bank gende Ausführungspolitik für Privatkunden steht dabei nicht die Beurteilung des Ein- und professionelle Kunden in gleicher zelfalles, sondern vielmehr eine langfris- Weise an und verzichtet daher auf unter- tige und durchschnittliche Betrachtung im schiedliche Ausführungsgrundsätze. Auf Vordergrund, anhand der die BKS Bank Geschäfte mit geeigneten Gegenparteien gleichbleibend das bestmögliche Ergebnis ist die vorliegende Ausführungspolitik bei der Ausführung von Kundenaufträgen nicht anzuwenden. erzielen kann. Zur Ausführung von Kundenaufträgen Mit der Festlegung dieser Grundsätze der zum Kauf und Verkauf von Finanzinstru- Auftragsausführung ist jedoch keine Ga- menten ist die Zustimmung des Kunden rantie verbunden, für jeden einzelnen Auf- zu den Ausführungsgrundsätzen im Han- trag auch das tatsächlich bestmögliche del mit Finanzinstrumenten (Best Execu- Ergebnis zu erzielen. Es besteht eine Or- tion Policy) erforderlich. Sollte der Kunde ganisationspflicht in Form von Grundsät- diese Ausführungsgrundsätze ablehnen, zen der Ausführung, die typischerweise wird die BKS Bank keine Kaufaufträge ein bestmögliches Ergebnis für den Kun- mehr entgegennehmen. In weiterer Folge den erwarten lassen. Bestmögliche Aus- werden nur noch Verkaufsaufträge und führung bedeutet, dass die Bank die Auf- Aufträge für die Schließung von offenen träge ihrer Kunden zum Kauf und Verkauf Derivatpositionen von der Bank weiter an- von Finanzinstrumenten gemäß der Aus- genommen und nur auf ausdrückliche führungspolitik bearbeitet und ausführt. Kundenweisung ausgeführt. Die Einhaltung einer objektiv begründeten Best Execution Policy entspricht den An- forderungen einer bestmöglichen Ausfüh- rung. 19
5.2.1 Umsetzung der Best Execution wendung, für die ein Primärmarkt oder li- Die BKS Bank definiert den Schwerpunkt quider Sekundärmarkt vorhanden ist. Bei der Ausführungspolitik auf die Regelungen Finanzinstrumenten, für die kein liquider und Vorgänge innerhalb der Bank, von der Sekundärmarkt vorhanden ist, kann die Auftragserfassung über die Auftragswei- Ausführungspolitik nur eingeschränkt an- terleitung bis zur Abrechnung. Zusätzlich gewendet werden, da hinsichtlich Kurs, werden Kontrollmaßnahmen definiert, um Wahrscheinlichkeit und Schnelligkeit der das bestmögliche Ergebnis der Ausfüh- Ausführung in der Regel keine Auswahl rung einer Kundenorder innerhalb der BKS besteht. Bank sicherzustellen und zusätzlich Kon- trahenten, die zur Ausführung von Wert- In diesem Fall beschränkt sich die „Best papieraufträgen herangezogen werden, zu Execution“-Verpflichtung darin, im best- überwachen. möglichen Interesse des Kunden zu han- deln und die Geschäfte soweit möglich zu Die Ausführungspolitik findet nur auf marktgerechten Bedingungen abzuschlie- Kundenorders in Finanzinstrumenten An- ßen. Im Anwendungsbereich Außerhalb des Anwendungsbereiches Kundenkategorie Kundenkategorie - Privatkunden - Geeignete Gegenparteien - Professionelle Kunden Aufträge Aufträge - Kauf und Verkauf im Sekundär- - Festpreisgeschäfte, die OTC aus- markt geführt werden - Primärmarktgeschäfte (z. B. - Wertpapierfinanzierungsgeschäfte Zeichnungen im Rahmen von (z. B. Wertpapierleihe, Repos) Neuemissionen) Finanzinstrumente Finanzinstrumente - Aktien und -ähnliche Wertpapiere - Ausgabe und Rücknahme von in- - ETFs und ausländischen Investment- - Schuldverschreibungen fonds - Geldmarktinstrumente - Unternehmerische Beteiligungen - Derivate Produkte in Bezug auf - Lebensversicherungen und an- Indices, Einzelaktien und Zinspro- dere Versicherungsprodukte dukte - i. d. R. exotische Derivatsprodukte, die nur physisch geliefert werden können 5.2.2 Ausführung der Kundenorder im 5.2.3 Ausführung der Kundenorder als Kommissionsgeschäft Festpreisgeschäft Die BKS Bank führt Kundenorders regel- Wird zwischen der BKS Bank und dem mäßig im Rahmen eines Kommissionsge- Kunden ein Vertrag über Finanzinstru- schäftes aus. In diesen Fällen handelt die mente zu einem festen oder bestimmba- Bank im eigenen Namen und auf Rech- ren Preis abgeschlossen, kommt ein Kauf- nung des Kunden. vertrag zustande (Festpreisgeschäft), 20
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