INSIDE 2022 - Visita Treuhand AG
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Sehr geehrte Leserinnen und Leser Wir freuen uns, Ihnen vorliegend die Ausgabe 2022 unserer jährlichen Zeitschrift «In- side» zu präsentieren und wünschen Ihnen beim Lesen viel Vergnügen. Inhalt Termine 2022 Seite 1 Insider Informationen Seite 2 - 3 Herzlich Willkommen bei der Visita Seite 4 Besteuerung des Wohneigentums (Eigenmietwert) Seite 5 - 6 Steuergesetzrevision 2022 Seite 7 Verantwortlichkeit des Verwaltungsrates im neuen Aktienrecht Seite 8 - 9 Einkauf BVG und Kapitalbezug Säule 3a im gleichen Jahr Seite 10 - 14 Die Modernisierung des Aktienrechts – Aktienrechtsrevision Seite 15 - 18 11. AHV-Revision Seite 19 - 20 BVG-Reform (BVG 2021) Seite 21 Fahrzeugkosten Seite 22 Digitale Archivierung von Geschäftsunterlagen Seite 23 - 28 Termine 2022 Unsere Veranstaltungen im 2022 für Sie: 01.06.2022 & Fachveranstaltung für Finanzierungspartner 02.06.2022 im Gasthof zu den 3 Sternen, Brunegg 14.09.2022 & Fachveranstaltung für Finanzierungspartner 15.09.2022 im Gasthof zu den 3 Sternen, Brunegg Ende November / Fachveranstaltung für Kunden Anfang Dezember 1
Insider-Informationen Abacus Partner-Status Neu auch auf Social Media Unsere unternehmerische Entwicklung in Seit September 2021 sind wir als Visi- den vergangenen Jahren im Einsatz von ta Treuhand AG auch auf Social Media Abacus-Software berechtigen uns auch aktiv. Sie können unseren Kanälen auf im Jahr 2022 wieder die Bronze-Partner- Facebook, Instagram und LinkedIn fol- Auszeichnungen zu führen. gen. Wir freuen uns über jeden Like und Zudem dürfen wir Ihnen mitteilen, dass Kommentar. wir per 01.01.2022 zu den Unternehmen mit einem Innovations-Partner-Status bei Personal der Abacus gehören, welcher unseren Im vergangenen Jahr haben sich Manue- bisherigen Cloud-Partner-Status ablöst. la Kuhlen und Muriel Andermatt entschie- den, die Visita Treuhand AG zu verlassen und sich neuen beruflichen Herausforde- rungen zu stellen. Wir wünschen ihnen sowohl für die berufliche, als auch private Zukunft alles Gute. Berufliche Erfolge & Jubiläen Raphael Häfliger Unser langjähriger IT-Verantwortlicher Raphael Häfliger hat die dreijährige be- rufsbegleitende Weiterbildung zum dipl. Wirtschaftsinformatiker HF abgeschlos- sen. Seine Diplomarbeit hat Raphael zum Thema «E-Rechnungsversand & -emp- fang mit Abacus-Software» geschrieben. Wir gratulieren herzlich zu dieser gross- artigen Leistung. 2
Jeanine Villiger Jeanine Villiger ist bereits seit 10 Jahren mit ihrem Fachwissen als Mandatsleite- rin bei der Visita tätig. Mit ihrem grossen fachtechnischen Wissen ergänzt sie un- ser Team hervorragend. Für deine lang- jährige Treue danken wir Dir herzlich. Sandra Wipf Sandra Wipf ist seit 5 Jahren bei uns als Mandatsleiterin tätig und unterstützt un- sere Kunden bei treuhänderischen Fra- gen kompetent. Wir hoffen, noch lange mit Dir zusammenarbeiten zu dürfen! Anpassungen in unserer Führungsorganisation Der Verwaltungsrat der Visita Treuhand ter zu ergänzen. Wir sind überzeugt, mit AG hat sich entschieden, die operative dieser strukturellen Anpassungen einer- Unternehmensführung zu erweitern und seits den marktbezogenen Bedürfnissen die Geschäftsleitung mit den langjäh- Rechnung zu tragen und andererseits die rigen Mitarbeitenden Mark Bieber und Leistungen von langjährigen Mitarbeiten- Raphael Häfliger als Mandatsbereichslei- den wertzuschätzen. 3
Herzlich Willkommen! Claudia Keller Mandatsleiterin, Eintritt 1. Mai 2021 Seit dem 1. Mai 2021 darf ich mein Fachwissen bei der Visita Treuhand AG einbringen. Im Vorfeld war ich bis zur Geschäftsaufgabe 28 Jahre bei einem Treuhänder tätig, wo ich auch viele Ad- ministrationsaufgaben (u.a. Büroarbeiten schaft geöffnet, sondern auch im sozia- jeglicher Art vor Ort beim Kunden) wahr- len Aspekt mit dem aufgestellten Team! genommen habe. Während der letzten Das Team und die Kundschaft sind eine vier Jahre durfte ich den Arbeitsbereich Bereicherung und fördern die Freude am der Revision kennenlernen und bildete Berufsleben. mich zusätzlich weiter zur VEB Steuer- In meiner Freizeit lese ich sehr gerne, spezialistin. Mit dem Eintritt in die Visita bin mit viel Euphorie Fasnächtlerin und Treuhand AG hat sich nicht nur im beruf- unterstütze u.a. die Guardia Svizzera bei lichen Umfeld eine breitgefächerte Kund- der Rekrutierung junger Männer. Valentin Kreienbühl Informatiker, Eintritt 15. August 2021 Mitte August 2021 durften wir Valentin Kreienbühl in unserem Team begrüssen. Trotz seines jungen Alters verfügt er be- reits über ausgeprägte IT-Kenntnisse und bereichert unsere IT-Abteilung mit seinem Wissen. Als Informatiker Systemtechnik spielt er mit seinen Freunden gerne Fuss- EFZ ist er sowohl bei der Visita Treuhand ball und im Winter darf es auch gerne auf AG, als auch bei unseren Mandanten für die Skipiste gehen. eine störungsfreie IT-Umgebung besorgt. Wir freuen uns in Valentin Kreienbühl ei- nen kompetenten und motivierten Mitar- Valentin hat seine Leidenschaft für Autos beiter gefunden zu haben und freuen uns entdeckt. Die Modelle von BMW haben auf eine langjährige Zusammenarbeit. es ihm besonders angetan. In der Freizeit 4
Daniel Zimmermann Mandatsbereichsleiter dipl. Experte in Rechnungslegung und Controlling Besteuerung des Wohneigentums (Eigenmietwert) Wir haben bereits anlässlich eines frü- • Mögliche Schuldzinsenregelungen heren Inside-Artikels über den Stand • Folgen der genannten Schuldzinsen- der Änderungen bei der Besteuerung regelungen auf das interkantonale des Wohneigentums, resp. der Abschaf- Steuerrecht fung des Eigenmietwerts informiert. Das Geschäft ist bei den parlamentarischen Im Mai 2021 fanden die Detailberatungen Behörden nach wie vor in Arbeit und der Vorlage durch die WAK-S statt. Ge- wir möchten Sie mit diesem Kurzbericht genüber der Vernehmlassungsvorlage über die Entwicklungsschritte in den Jah- hat die Beratung des Geschäftes zu fol- ren 2020 und 2021 sowie den aktuellen genden Abweichungen geführt: Stand informieren. • Die Beibehaltung der Abzugsfähigkeit Im Januar 2020 hatte der Bundesrat der denkmalpflegerischer Arbeiten soll ständerätlichen Wirtschaftskommission nicht nur im Steuerharmonisierungs- mitgeteilt, dass für eine Stellungnahme gesetz, sondern auch im Bundesge- des Bundesrates ein konkreter Geset- setz über die Direkte Bundessteuer zesentwurf vorliegen müsse. sichergestellt werden. • Die Abzugsfähigkeit von Energiespar- Im August 2020 beauftragte die WAK-S und Umweltschutzmassnahmen soll die Verwaltung bis Ende 2020 um einen im StHG weiterhin als Kann-Vor- ergänzenden Bericht mit folgendem In- schrift verankert bleiben. Allerdings halt: wird diese steuerliche Förderung mit • Finanzielle Auswirkungen des von einem Verfallsdatum versehen, bis der Kommission anvisierten partiellen die energiepolitischen Ziele im CO2- Systemwechsels (Aufrechterhaltung Gesetz erreicht sind. der Eigenmietwertbesteuerung auf • Die WAK-S spricht sich für die kom- den Zweitliegenschaften) plette Streichung des allgemeinen • Verteilungswirkungen bei den steuer- Schuldzinsenabzuges im DBG und pflichtigen Personen StHG aus. 5
Im August 2021 beantragte der Bun- der Vorlage befassen konnte, hatte die desrat dem Parlament das Eintreten auf zuständige Kommission der Verwaltung die Vorlage der WAS-S, die einen Sys- Abklärungsaufträge zu verschiedenen temwechsel bei der Wohneigentumsbe- Fragen erteilt, wie etwa zu den volks- steuerung vorschlägt. Gleichzeitig stellt wirtschaftlichen Auswirkungen eines er Änderungsanträge zu den zentralen Systemwechsels oder zu Kompensati- Eckwerten. onsmöglichkeiten für Kantone mit einem hohen Anteil an Zweitliegenschaften. Im September 2021 nahm der Ständerat die Vorlage zur parlamentarischen Initi- Bei Zweitwohnungen und Renditeliegen- ative «Systemwechsel bei der Wohnei- schaften im Privatvermögen sollen der gentumsbesteuerung» in der Gesamtab- Eigenmietwert, resp. die Mietzinserträge stimmung an. Jedoch folgte er bezüglich weiterhin besteuert werden. Im Gegen- Schuldzinsenabzug der Kommissions- zug können die Kosten für den Unterhalt, minderheit und beschloss die Abzieh- Versicherungsprämien und Verwaltungs- barkeit der Schuldzinsen im Umfang von kosten weiterhin zum Abzug gebracht 70% der steuerbaren Vermögenserträge. werden. Ebenfalls im September 2021 nahm der Nationalrat als Zweitrat die Motion Zanet- Der Eigenmietwert gehört zu den poli- ti «Verkürzung der Frist zur Abgrenzung tischen Dauerbrennern. Seit 1934 wird von Neubauten zu bestehenden Bauten in der Schweiz die Selbstnutzung der bezüglich steuerlicher Abzugsfähigkeit eigenen Liegenschaft zum steuerbaren von Investitionen, die dem Energiespa- Einkommen gerechnet. Es ist der Betrag, ren und dem Umweltschutz dienen» an. den der Eigentümer sonst für die Miete Diese sind somit an den Bundesrat über- aufwenden müsste. Die Logik dahinter: wiesen. Mieterinnen und Hauseigentümer sollen gleichbehandelt werden. Im 2001 schei- Im November 2021 war die WAK-N in ei- terte die Abschaffung im Rahmen eines ner Sitzung mit 17 zu 6 auf die Vorlage umfassen Steuerpakets an der Urne. des Ständerates zur Abschaffung des Im 2012 lehnten die Stimmbürger eine Eigenmietwertes eingetreten. Die Mehr- Volksinitiative relativ knapp ab. heit war der Ansicht, dass das heutige System sei für viele nicht nachvollziehbar und verursache einen sehr grossen Auf- wand. Bevor sich nun der Nationalrat mit 6
Steuergesetzesrevision 2022 Mit der Steuergesetzesrevision 2022 Kraft. Allerdings findet am 15. Mai 2022 werden zwei Entlastungen umgesetzt: noch eine Volksabstimmung statt. Die eine für die natürlichen Personen und Steuerbelastung der juristischen Per- eine für juristische Personen. Bei den sonen berechnet sich auf der Basis des natürlichen Personen wird der Pauschal- Gewinnsteuertarifs von neu 5.5% für den abzug für Versicherungsprämien und Gewinn vor Steuern, welcher aktuell mit Sparkapitalzinsen erhöht. Bisher betrug 168% (ordentliche Kantonssteuer mit dieser CHF 4‘000 für verheiratete Paare 108%, Kantonssteuerzuschlag mit 2%, und CHF 2‘000 für die übrigen steuer- Finanzausgleich mit 5% und Zuschlag für pflichtigen Personen. Seit 1. Januar 2022 die Einwohnergemeinden mit 53%) hoch- gelten neu folgende Abzüge: CHF 6‘000 gerechnet werden muss. Es wird ergän- für Verheiratete und CHF 3‘000 für die zend die Direkte Bundessteuer von 8.5% übrigen Steuerpflichtigen. mitberücksichtigt. Bei den juristischen Personen wird mit Mit dieser Revision wird der Kanton Aar- der Gesetzesrevision die für ertrags- gau wesentlich an Attraktivität gewinnen. starke Unternehmen relevante obere So betragen die Steuerbelastungen im Tarifstufe reduziert. Der Kanton Aargau Kanton Basel-Landschaft 15.9%, im kannte bisher einen zweistufigen Ge- Kanton Solothurn 15.38% und im Kanton winnsteuertarif (5.5% bis zu einem steu- Luzern 12.3%. Die Gemeinden sollen für erbaren Gewinn von CHF 250‘000 und ihre Mindererträge aufgrund der Revi- 8.5% für die steuerbaren Gewinne ab sion des Steuergesetzes, zusätzlich zu CHF 250‘000). Die Steuerbelastung wird den bereits im ersten Gesetzesentwurf zwischen 2022 und 2024 gestaffelt von vorgesehenen Kompensationszahlungen 18.6% (aktuell) auf neu 15.1% reduziert. mittels Steuerfussabtausch in den Jahren Im 2022 wird die Belastung 17.4% und im 2022 bis 2025, durch eine einmalige wei- 2023 16.3% betragen. Ab 2024 hat der tere Kompensationszahlung des Kantons Kanton Aargau – wie die meisten Kanto- von 10 Millionen Franken im Jahr 2022 ne – einen einheitlichen Tarif. entschädigt werden. Die Steuergesetzesrevision trat wegen des Dringlichkeitsbeschlusses des Gros- sen Rats bereits per 1. Januar 2022 in 7
Verantwortlichkeit des Verwaltungsrates im neuen Aktienrecht Im überarbeiteten Aktienrecht wird der Insbesondere die ursprünglich vorge- neu formulierte Art. 725 OR bereits bei sehene Prüfungspflicht des Liquiditäts- Liquiditätsproblemen vom Verwaltungs- planes durch die Revisionsstelle wurde rat Sanierungsüberlegungen verlangen. gestrichen. Auch wenn der neue Artikel erst in meh- reren Monaten in Kraft treten wird, darf Ein Liquiditätsplan ist ein Teilbudget des der Verwaltungsrat allfällige Probleme im Finanzplanes. Er zeigt die ein- und aus- Rahmen der Liquidität nicht unbeachtet gehenden Zahlungsströme und hilft so lassen. im Rahmen der kurzfristigen Planungen aufzuzeigen, ob die Zahlungsfähigkeit Der künftige Artikel 725 OR lautet: sichergestellt ist. Es dürfte jedoch auch 1. Der Verwaltungsrat überwacht die ohne explizite Erwähnung des Liquidi- Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft. tätsplanes im zukünftigen Art. 725 OR 2. Droht die Gesellschaft zahlungs- klar sein, dass ein solcher spätestens unfähig zu werden, so ergreift der bei einer drohenden Zahlungsunfähigkeit Verwaltungsrat Massnahmen zur Si- notwendig ist. cherstellung der Zahlungsfähigkeit. Er trifft, soweit erforderlich, weitere Die Überlegungen zur Fortführungsfähig- Massnahmen zur Sanierung der Ge- keit führen zwangsläufig zu Risikoüber- sellschaft oder beantragt der Gene- legungen. Während einiger Zeit bestand ralversammlung solche, soweit sie in im Rahmen des nicht mehr im Gesetz deren Zuständigkeit fallen. Er reicht stehenden Art. 663b, Ziffer. 12 OR die nötigenfalls ein Gesuch um Nach- Pflicht, im Anhang zur Risikobeurteilung lassstundung ein. Stellung zu nehmen. Mit in die Risikobe- 3. Der Verwaltungsrat handelt mit der urteilung wird in diesem Fall auch die Art gebotenen Eile. der Finanzierung einfliessen müssen. Bereits nach der Vernehmlassung aber Zur Steuerung des Unternehmens be- auch im Verlaufe der Beratungen im nötigt die Unternehmensleitung mehr als Parlament, wurden dem ursprünglichen nur die gesetzlich vorgeschriebene Jah- Gesetzesartikel, welcher im Rahmen der resrechnung. Mittels Kennzahlen kann Verantwortlichkeit des Verwaltungsrates die unternehmerische Entwicklung über viel weiterging, die «Zähne gezogen». Jahre hinweg verfolgt werden. Meiner 8
Meinung nach hat der Liquiditätsgrad II, Die Visita hat in der Vergangenheit im bei welchem die vorhandene Liquidität Rahmen von Sanierungsprojekten mit- mit den Forderungen aus Lieferungen geholfen, die notwendigen Hilfsmittel und Leistungen ergänzt und ins Verhält- zur Überwachung der Liquidität bereit nis zu den kurzfristigen Zahlungsver- zu stellen. Die vorerwähnte Verantwort- pflichtungen gesetzt wird, eine massge- lichkeit zur Überwachung und Sicherung bende Bedeutung. Zeigt sich in einem der Liquidität verbleibt jedoch beim Ver- Unternehmen, bereits seit längerem eine waltungsrat und benötigt die Nähe zum sukzessive Verschlechterung der Liquidi- Unternehmen und den aktuellen Geld- tätskennzahlen, so müsste dies dazu füh- flüssen. ren, dass der Verwaltungsrat zusätzliche Unterlagen zur Steuerung des Unterneh- mens erhält. So könnte es im Rahmen der Finanzplanung notwendig sein, eine Geldflussrechnung zu erstellen. Eine Geldflussrechnung als Ergänzung zur Bilanz und Erfolgsrechnung würde auf- zeigen, wie der Geldfluss in der Vergan- genheit war. Mittels einer Plan-Geldfluss- rechnung würde zusätzlich aufgezeigt, welche Auswirkungen die Zukunft auf die Liquidität des Unternehmens haben könnte. Mit Blick auf die Ausführungen zu den be- reits heute gültigen gesetzlichen Grund- lagen (Art. 716a OR und Art. 958a OR) ist ein Verwaltungsrat bereits heute in der Pflicht die Liquiditätssituation seiner Unternehmung im Auge zu behalten. Nur dies erlaubt ein rechtzeitiges Handeln. Der zukünftige Art. 725 OR nennt diese Pflicht explizit. 9
Daniel Lack Mandatsbereichsleiter dipl. Treuhandexperte, dipl. KMU-Finanzexperte Einkauf BVG und Kapitalbezug Säule 3a im gleichen Jahr Jedermann ist zwischenzeitlich bekannt, staltet wissen. Die Kapitalbedürfnisse dass bei Einkäufen in die 2. Säule ein müssen ermittelt und die hierfür notwen- Kapitalbezug erst nach Ablauf von 3 digen Mittelzuflüsse müssen geplant wer- Jahren möglich ist. Der Kanton Aargau den. Guthaben in der 2. Säule (BVG), in beispielsweise, verweist jeweils in der der Säule 3a oder Säule 3b sowie private definitiven Veranlagung auf diesen Um- Sparguthaben finanzieren den Mittelbe- stand, wenn eine steuerpflichtige Person darf im Rentendasein. Welche Gelder im Veranlagungsjahr einen Einkauf in sollen in Kapitalform und was als Rente die 2. Säule bzw. in die Pensionskas- bezogen werden? Es gibt bekanntlich se vorgenommen hat. Kürzlich durfte kein allgemein gültiges Rezept, sondern das Bundesgericht klären, wann diese jeder Vorsorgefall muss individuell analy- 3-Jahresfrist beginnt und endet. Gemäss siert werden. Bundesgerichtsentscheid vom 26.3.2021 (BGer 2C_534/2020) ist für die Berech- Das Bundesgerichtsurteil (BGer 2C_652/ nung der Sperrfrist Tag genau das Ein- 2018) vom 14. Mai 2020 eröffnet hierfür zahlungsdatum des Einkaufs und das zusätzliche interessante Wahlmöglich- Auszahlungsdatum (Bankgutschrift) der keiten für die angehenden Rentner. Im Kapitalleistung massgebend. Die Be- genannten Fall hat ein Landwirt, wohn- rechnung der Sperrfrist ist vom Zeitpunkt haft im Kanton Solothurn, im gleichen der Besteuerung der Kapitalleistung zu Jahr das Kapital aus der Säule 3a im unterscheiden. Eine Kapitalleistung aus Umfang von CHF 93‘693.10 bezogen Vorsorge wird grundsätzlich im Zeitpunkt sowie das bezogene Kapital gleichzeitig der Fälligkeit steuerpflichtig und nur wenn wieder als steuermindernden Einkauf in keine Fälligkeit gegeben ist, wie zum Bei- die 2. Säule einbezahlt. Die Kantonalen spiel bei einem WEF-Vorbezug, gilt der Steuerbehörden haben dieses Verhalten Zeitpunkt der Auszahlung. als missbräuchlich betrachtet und ihre Wer will nicht seinen 3. Lebensabschnitt, Auffassung bis vor dem Bundesgericht die Rentenzeit, möglichst sorgenfrei ge- verteidigt. Das Bundesgericht hat jedoch 10
dem Steuerpflichtigen recht gegeben und 3. Kapitalbezug der Altersleistung aus die Auszahlung der Säule 3a und der der Säule 3a ohne Einkauf in die gleichzeitige Einkauf in die 2. Säule als zweite Säule zulässig beurteilt. Anhand eines stark vereinfachten Bei- spiels möchte ich die steuerlichen Konse- Der Entscheid ist zu begrüssen. Denn quenzen für die verschiedenen Varianten für Kapitalbezug aus der Säule 3a fällt aufzeigen. Allfällige Zinseffekte werden die übliche Besteuerung gemäss geson- der Einfachheit halber nicht berücksich- dertem Tarif an. Mit dem Einkauf in die tigt. 2. Säule wird die Pensionskassenrente erhöht. Die künftigen Rentenauszahlun- Berechnungsbeispiel: gen werden bei der Einkommenssteuer Ueli Sorglos, wohnhaft in Aarau, 62 Jahre voll besteuert. alt, verwitwet, hat eine Säule 3a im Um- fang von CHF 90’000 sowie ein Pensi- Bisher hat man die Kapitalbezüge aus onskassenguthaben von CHF 500‘000. der Pensionskasse und der 3. Säule ge- Der Rentenumwandlungssatz beträgt plant und umgesetzt, oder hat sich für 6% bei seiner ordentlichen Pension. Sein eine Rentenzahlung entschieden oder Jahreseinkommen im Jahr 2022 beläuft eine Kombination daraus. Mit dem neuen sich auf CHF 110‘000 und das steuer- Bundesgerichtsentscheid hat ein ange- bare Vermögen auf CHF 600‘000. Ueli hender Rentner fünf Jahre vor Erreichen Sorglos ist ein höheres jährliches Ren- des AHV-Rentenalters neu ein zusätzli- teneinkommen wichtiger als das Geld auf ches Wahlrecht. einem Konto. 1. Kapitalbezug der Altersleistung aus Er prüft die erwähnten Varianten und der Säule 3a und steuerwirksamer möchte gerne wissen, was für Steuern Einkauf in die zweite Säule anfallen. Die Rentenvorausberechnung 2. Steuerneutrale Übertragung des Gut- bei der AHV hat ergeben, dass er eine habens der Säule 3a in die Pensions- volle einfache AHVAltersrente erwarten kasse darf. 11
Ausgangslage: Einkommens-/Vermögenssteuern im Jahr 2022 und Renten- und Steuersituation im Jahr 2026 (66-jährig, in Rente) Bundessteuern 3‘657 Kantons-/Gemeindesteuern 18‘535 Total Steuern im Jahr 2022 22‘192 AHV Renteneinkommen 28‘680 BVG Renteneinkommen (Kapital 500‘000) 30‘000 Total Renteneinkommen 58‘680 Vermögen unverändert 600‘000 Total Steuern im Jahr 2026 und fortfolgende 8‘786 Variante 1: Kapitalbezug der Altersleistung aus der Säule 3a und steuerwirksamer Einkauf in die zweite Säule im gleichen Jahr Steuern für Kapitalbezug Säule 3a 4’286 Bundessteuern 41 Kantons-/Gemeindesteuern 2066 Total Steuern im Jahr 2022 6’393 AHV Renteneinkommen 28’680 BVG Renteneinkommen (Kapital 590'000) 35’400 Total Renteneinkommen neu 64’080 Vermögen unverändert 600’000 Total Steuern im Jahr 2026 und fortfolgende 9’930 12
Variante 2: Steuerneutrale Übertragung des Guthaben Säule 3a in die Pensionskasse Steuern für Übertrag Säule 3a auf BVG 0 Bundessteuern 3’657 Kantons-/Gemeindesteuern 18’535 Total Steuern im Jahr 2022 22’192 AHV Renteneinkommen 28’680 BVG Renteneinkommen (Kapital 590'000) 35’400 Total Renteneinkommen neu 64’080 Vermögen unverändert 600’000 Total Steuern im Jahr 2026 und fortfolgende 9’930 Variante 3: Kapitalbezug Säule 3a ohne Einkauf in BVG Steuern für Kapitalbezug Säule 3a 4’286 Bundessteuern 3’657 Kantons-/Gemeindesteuern 18’535 Total Steuern im Jahr 2022 26’478 AHV Renteneinkommen 28’680 BVG Renteneinkommen (Kapital 500'000) 30’000 Total Renteneinkommen neu 58’680 Vermögen (Säule 3a netto auf Bankkonto) 685’714 Total Steuern im Jahr 2026 und fortfolgende 9’104 13
Fazit zum Berechnungsbeispiel: Der Bezug der Säule 3a mit gleichzeiti- Altersjahren, wird die einmalige Steuerer- gem Einkauf ins BVG verbessert einer- sparnis mit den jährlichen Mehrsteuern seits das Renteneinkommen um CHF überschritten. Eine Garantie, dass unser 5‘400 im Jahr und spart zudem Einkom- Ueli älter als 79 Jahre wird, gibt es na- menssteuern von knapp CHF 16‘000. türlich nicht. Setzt Ueli Sorglos aufgrund Hingegen führt das verbesserte Renten- seiner Pensionsplanung auf die verbes- einkommen zu höheren Steuern während serte BVG-Rente, wäre die Variante 1 seinem Rentendasein von CHF 1‘144 pro unbedingt zu empfehlen. Jahr. Nach knapp 14 Jahren, also mit 79 14
Martin Dambach Mandatsbereichsleiter dipl. Wirtschaftsprüfer Die Modernisierung des Aktienrechts – Die neue Aktienrechtsrevision Das neue Aktienrecht wurde nach fast 30 sprechend anzupassen. Durch den Wäh- Jahren Revisionsdauer am 19. Juni 2021 rungswechsel werden die kapitalbezoge- vom Parlament verabschiedet und tritt nen Aspekte (z.B. Dividendenzahlungen, voraussichtlich frühestens am 1. Januar Reserven, Überschuldung) nach der ent- 2023 in Kraft. Die Hauptziele der Revisi- sprechenden Fremdwährung beurteilt. on sind die Verbesserung der Corporate Eine Änderung betrifft den Nennwert der Governance, die Modernisierung der Aktie. Der Mindestwert von 1 Rappen Generalversammlung sowie die Flexibi- wird neu geändert in grösser als Null (Art. lisierung der Kapitalvorschriften. Nach- 622 Abs 4 nOR). folgend werden die wichtigsten Neuerun- gen erläutert: Mit der Aktienrechtsrevision wird die Möglichkeit eingeräumt, das Aktienka- Aktienkapital und Aktien pital innerhalb eines Kapitalbands (Art. Das Mindestaktienkapital ist weiter- 653s nOR) zu verändern. Die Statuten hin CHF 100‘000 (Art. 621 nOR). Mit können vorsehen, dass der Verwaltungs- der Aktienrechtsrevision wird es in Zu- rat ermächtigt wird, das Aktienkapital in- kunft möglich sein, das Aktienkapital in nerhalb von fünf Jahren maximal um 50% Fremdwährung zu führen. Die möglichen des bisherigen Kapitals zu erhöhen oder Fremdwährungen werden vom Bundes- zu reduzieren. Diese Möglichkeit setzt rat bestimmt. Voraussichtlich werden es voraus, dass das Unternehmen nicht auf die Währungen Euro, Britisches Pfund, eine eingeschränkte Revision (Opting Dollar sowie Yen sein. Der Gegenwert Out) verzichtet hat und die Statuten ent- muss jedoch im Zeitpunkt der Gründung sprechend angepasst hat. oder bei der Umwandlung des Aktienka- pitals in Fremdwährung dem Mindestka- Im neuen Aktienrecht wird die Zuteilung pital entsprechen. Der Währungswech- der gesetzlichen Kapitalreserve (Art. 671 sel ist von der Generalversammlung zu nOR), der gesetzlichen Gewinnreserve beschliessen und die Statuten sind ent- (Art. 672 nOR) und der freiwilligen Ge- 15
winnreserve (Art. 673 nOR) festgelegt. nicht zulässig, Dividenden aus dem lau- Auch die Reihenfolge der Verrechnung fenden Jahresergebnis auszuschütten. von Verlusten wird vorgegeben (Art. 674 Mit der Aktienrechtsrevision wird die nOR). Demnach ist ein Verlust in folgen- Ausschüttung einer Zwischendividende der Reihenfolge zu verrechnen: ermöglicht, sofern dies die Generalver- 1. Gewinnvortrag sammlung, gestützt auf einen Zwischen- 2. freiwillige Gewinnreserven abschluss, beschlossen hat (Art. 675a 3. gesetzliche Gewinnreserve nOR). Der Zwischenabschluss ist von 4. der gesetzlichen Kapitalreserve. der Revisionsstelle zu prüfen. Wenn das Anstelle der Verrechnung dürfen verblei- Unternehmen ihre Jahresrechnung nicht bende Verluste auch teilweise oder ganz prüfen lassen muss (Opting-Out), kann auf die neue Jahresrechnung vorgetra- auf eine Prüfung des Zwischenabschlus- gen werden. ses verzichtet werden. Auch kann auf eine Prüfung verzichtet werden, wenn Im Zuge der Aktienrechtsrevision wird alle Aktionäre einer Ausschüttung einer auch die Bildung der gesetzlichen Re- Zwischendividende zustimmen und die serve (Art. 672 nOR) vereinfacht. Es ist Forderungen der Gläubiger dadurch nicht nur noch fünf Prozent des Jahresgewinns gefährdet sind. Diese Regelung gilt auch der gesetzlichen Reserve zuzuweisen, für die GmbH (Art. 798 nOR). bis diese Reserve zusammen mit der gesetzlichen Kapitalreserve die Hälfte Modernisierung der Generalversamm- des Aktienkapitals erreicht. Weitere Zu- lung weisungen wie zum Beispiel bei der Aus- Die Bestimmungen über die Vorberei- schüttung einer Superdividende (grösser tung und Durchführung der General- als 5% des Aktienkapitals), sind nicht versammlung werden modernisiert und mehr notwendig. Diese Gesetzesanpas- zeitgemäss den Bedürfnissen entspre- sung gilt auch für die GmbH. chend angepasst. Der Tagungsort der Generalversammlung ist durch den Ver- Neue Möglichkeit – einer Ausschüt- waltungsrat festzulegen (Art. 701a Abs tung von Zwischendividenden resp. 1 nOR). Die Generalversammlung kann Interimsdividenden neu an verschiedenen Orten gleichzeitig, Im Zuge der Aktienrechtsrevision wird im Ausland oder auch virtuell stattfin- dem Unternehmen eingeräumt, neben den. Die Ausübung der Aktionärsrechte Dividenden neu auch Zwischendividen- dürfen aber im Zusammenhang mit der den auszuschütten. Bis anhin war es Generalversammlung nicht in unsachli- 16
cher Weise erschwert werden. Wird die rat die Handlungspflicht, bei Eintritt eines Generalversammlung an verschiedenen hälftigen Kapitalverlusts, eine General- Orten gleichzeitig durchgeführt, müssen versammlung einzuberufen und Sanie- die Stimmen der Teilnehmer unmittelbar rungsmassnahmen zu beantragen (Art. in Bild und Ton an sämtlichen Tagungs- 725 Abs 1 OR). Mit der Aktienrechtsrevi- orten übertragen werden (Art. 701a Abs sion wird der Verwaltungsrat verpflichtet, 3 nOR). Bei Generalversammlungen die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft im Ausland ist für börsenkotierte Un- zu überwachen. Bei drohender Zah- ternehmen ein unabhängiger Stimm- lungsunfähigkeit sind vom Verwaltungs- rechtsvertreter durch den Verwaltungs- rat Massnahmen zur Sicherstellung der rat einzuberufen. Nicht börsenkotierte Zahlungsfähigkeit zu ergreifen (Art. 725 Firmen können darauf verzichten, falls Abs1 nOR). Der Verwaltungsrat muss mit alle Aktionäre damit einverstanden sind. entsprechender Eile handeln. Der Verwaltungsrat kann vorsehen, dass Neu ist es nicht mehr zwingend, bei Aktionäre, die nicht an der Generalver- einem hälftigen Kapitalverlust die Ge- sammlung anwesend sind, ihre Rechte neralversammlung einzuberufen. Der auf elektronischem Weg ausüben kön- Verwaltungsrat ergreift die notwendigen nen (Art. 701c nOR). Der Verwaltungs- Massnahmen zur Beseitigung des hälf- rat muss hierzu sicherstellen, dass die tigen Kapitalverlusts und beantragt wei- Identität der Teilnehmer bekannt ist, die tere Massnahmen, sofern diese in den Stimmen in der Generalversammlung Zuständigkeitsbereich der Generalver- unmittelbar übertragen werden, jeder sammlung fallen. Teilnehmer Anträge stellen und sich an der Diskussion beteiligen kann. Das Ab- Bei einer Überschuldung kann auf die Be- stimmungsergebnis darf nicht verfälscht nachrichtigung des Richters abgesehen werden. Als Voraussetzung müssen die werden, wenn Rangrücktritte inkl. Zins- Statuten die neuen Bestimmungen zur forderungen im Ausmass der Überschul- Durchführung der Generalversammlung dung vorhanden sind. Zudem kann auf vorsehen. eine Richter-Benachrichtigung verzichtet werden, wenn eine begründete Aussicht Erweiterte Pflichten des Verwaltungs- besteht, dass die Überschuldung spätes- rates tens 90 Tage nach Vorliegen der geprüf- Die Pflichten des Verwaltungsrates wer- ten Zwischenabschlüsse behoben wer- den mit der neuen Aktienrechtsrevision den kann und die Gläubigerforderungen erweitert. Bisher hatte der Verwaltungs- nicht zusätzlich gefährdet werden (Art. 17
725b Abs. 4 Ziff. 2 nOR) angepasst ist. Die neuen Bestimmungen Würdigung der Aktienrechtsrevision zu den Pflichten des Verwaltungsrates Die Aktienrechtsrevision beinhaltet einige werden dahingehend erweitert, dass der wichtige Änderungen und trägt zu einer Verwaltungsrat sich vertieft und ständig Modernisierung des Aktienrechts bei. Die mit der Zahlungsfähigkeit des Unterneh- Einführung der Zwischendividende ist mens auseinandersetzen muss. Diese ein interessantes Instrument und bietet Pflicht ist sicher nicht zu unterschätzen neuen Handlungsspielraum in Bezug auf und führt zu einer engeren Zusammenar- die Steuerplanung. Die Flexibilisierung beit zwischen der Geschäftsführung und im Bereich der Durchführung der Ge- dem Verwaltungsrat. Diese Pflicht wird in neralversammlung ist zu begrüssen, da einem separaten Bericht detaillierter be- sie zeitgemäss ist und den Bedürfnissen schrieben. 18
Mark Bieber Mandatsbereichsleiter dipl. Treuhandexperte 11. AHV-Revision Tatsache ist, die Schweiz leidet an ei- ger AHV-Zuschlag für diejenigen, die ner Überalterung der Bevölkerung. Für die Rente nicht vorbeziehen. Dieser die AHV, insbesondere die Altersrente Zuschlag ist abgestuft nach Alter hat dies zur Folge, dass weniger junge und durchschnittlichem Jahresein- Personen immer mehr älter werdende kommen. Weiter wurden tiefere Kür- Personen finanzieren müssen. Das Ziel zungssätze für Frauen, die sich früh- der aktuellen Reform ist es, das finanzi- zeitig in das Pensionsalter begeben, elle Gleichgewicht der AHV zu sichern beschlossen. Neu ist auch die Mög- und das Leistungsniveau aufrecht zu er- lichkeit, sich bereits mit 62 Jahren zu halten. Am 17. Dezember 2021 hat das pensionieren. Parlament die Reform angenommen. Die 3. Um der Veränderung im Erwerbsver- damit verbundene Gesetzesänderung halten gerecht zu werden, wird eine unterliegt dem Referendum. Die Frist Flexibilisierung des Rentenbezuges läuft 100 Tage bis 7. April 2022. für Frauen und Männer eingeführt. Das bedeutet, dass eine Pensionie- Überblick der wichtigsten Massnah- rung in der AHV und in der berufli- men chen Vorsorge bis fünf Jahre aufge- 1. Das Pensionsalter (neu Referenzal- schoben werden kann. Zudem gibt ter) der Frauen wird auf 65 Jahre in es ein gleitender Übergang vom Er- der AHV und in der beruflichen Vor- werbsleben in die Pension mit Einfüh- sorge angehoben. Dies geschieht rung des Teilrentenvorbezuges und schrittweise, das heisst drei Monate des Teilrentenaufschubes. pro Jahr. 4. Neu ist das Einkommen rentenbil- 2. Für die Übergangsgeneration der dend, welches nach dem Referenz- Frauen wurden Ausgleichsmassnah- alter erzielt wird. Der monatliche men beschlossen. Beispielsweise Freibetrag für Rentner von CHF 1‘400 gibt es für die Frauen ein lebenslan- (Stand 2022) wird freiwillig. Der Frei- 19
betrag kann, muss aber nicht mehr Das Schweizer Stimmvolk hat das letzte zwingend vom Erwerbseinkommen in Wort im Zusammenhang mit der Erhö- Abzug gebracht werden. hung der Mehrwertsteuer, weil es sich 5. Die zusätzlichen Kosten der Reform hier um einen Bundesbeschluss handelt. werden durch die zeitlich unbegrenz- Alle Massnahmen sind miteinander ver- te, proportionale Erhöhung der Mehr- knüpft. Eine Ablehnung der Erhöhung der wertsteuer von 0.4% finanziert. Mehrwertsteuer beispielsweise, führt zu einer Ablehnung der gesamten Reform. Der umgekehrte Fall ebenso. 20
BVG-Reform (BVG 2021) Die demografische Entwicklung zwingt 3. Der Koordinationsabzug wird von nicht nur die AHV, sondern auch die CHF 25‘095 (Stand 2022) auf CHF berufliche Vorsorge zu Änderungen im 12‘443 gesenkt. Dies hat zur Folge, System. Mit der geplanten Reform der dass ein höherer Lohn versichert beruflichen Vorsorge soll ebenfalls die Fi- wird. Zudem erhalten versicherte nanzierung gestärkt werden. Zudem soll Personen mit kleineren Löhnen, ins- die Schwachstelle des aktuellen Systems besondere Teilzeitbeschäftigte, eine betreffend Teilzeitbeschäftigten behoben bessere Absicherung gegen Alter werden. und Invalidität. 4. Die Skala der Beiträge an die beruf- Die Massnahmen liche Vorsorge wird angepasst. Neu 1. Herabsetzung des Umwandlungssat- sind es noch zwei Stufen: Nämlich zes von heute 6.8% auf 6.0%. Der neun Prozent vom BVG-pflichtigen Umwandlungssatz dient zur Berech- Lohn von 25 bis 44 Jahren. Danach nung der monatlichen Rente. Das beträgt die Altersgutschrift 14 Pro- heisst, dass das vorhandene Alters- zent. Damit wird eine Hürde der ho- guthaben mit dem Umwandlungssatz hen BVG-Beiträge der älteren Arbeit- multipliziert wird. Das Resultat daraus nehmer am Arbeitsmarkt eliminiert. entspricht der monatlichen Rente. 2. Damit die Herabsetzung des Um- Der Nationalrat hat als erster Rat die Vor- wandlungssatz abgefedert werden lage am 8. Dezember 2021 gutgeheis- kann, werden für gewisse Jahrgänge sen. Der Entscheid des Ständerates ist Rentenzuschläge eingeführt. Für eine im Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Übergangszeit von 15 Jahren werden Artikels noch offen. die Beträge im Gesetz festgelegt. Da- nach legt der Bundesrat den Zuschlag jährlich fest. Die Zuschläge betragen je nach Alter CHF 100 bis CHF 200 pro Monat. Finanziert werden die Zu- schläge mit einem solidarischen Bei- trag von 0.5% vom AHV-pflichtigen Jahreseinkommen bis CHF 853 200. 21
Astrid Fischer Sachbearbeiterin Treuhand Fahrzeugkosten Bei der unselbständigen Erwerbstätigkeit ten nicht zusätzlich zu den pauschalen können die Kosten für Fahrten zwischen Autokosten zugelassen. Abzugsfähig dem Wohn- und Arbeitsort mit CHF 0.70 ist jedoch ein Park & Ride-Parkplatz in pro Kilometer (bis 15‘000 km CHF 0.70, Verbindung mit der Benützung der öffent- die weiteren Kilometer mit CHF 0.50) lichen Verkehrsmittel. Der höchstmögli- pauschal als Berufskosten in Abzug ge- che Abzug für Fahrzeugkosten beträgt bracht werden. Für die Berechnung ist im Kanton Aargau CHF 7‘000 (aufgrund der kürzeste Weg gemäss Twix Route zu Fabi-Beschränkung) und bei der Direkten berechnen, nicht der schnellste. Bundessteuer CHF 3‘000. Viele Arbeitnehmer benötigen jedoch ei- Grundsätzlich können die Kosten für die nen Parkplatz beim Arbeitgeber, der bis Benützung eines Fahrzeuges nur aus- zum Steuerjahr 2019 jeweils zum Abzug nahmsweise geltend gemacht werden. zugelassen wurde. Ab dem Steuerjahr Die Voraussetzungen dafür sind: 2020 wird der Abzug der Parkplatzkos- • Unzumutbarkeit der Benützung des ten nicht mehr zugelassen. Das Spezi- öffentlichen Verkehrsmittels, insbe- alverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, sondere bei Zeitersparnis von über strich mit dem Urteil vom 20. Juni 2019 einer Stunde pro Tag bei Benützung den gewährten Abzug der Parkplatzkos- des Autos. ten, da sämtliche Aufwendungen des pri- • Berufliches Erfordernis auf Verlan- vaten Fahrzeuges mit der Pauschale von gen des Arbeitgebers. Dies erfordert CHF 0.70 abgegolten sind. jedoch eine Bestätigung des Arbeit- In der Pauschale von CHF 0.70 sind gebers. enthalten: Benzin, Öl, Reifen, Service, • Gesundheitliche Gründe infolge Fahrzeugversicherung, Vignette, Fahr- Krankheit oder Gebrechlichkeit. Eine zeugabschreibung und Garagenmiete. Bescheinigung des Arztes ist erfor- Ebenso sind bei einer Ausbildung oder derlich. Weiterbildung allfällige Parkplatzkos- 22
Raphael Häfliger Informatik-Bereichsleiter dipl. Wirtschaftsinformatiker HF Digitale Archivierung von Geschäftsunterlagen Kennen Sie den Unterschied zwischen dium aufbewahrt werden. Nur den letzten Backup und Archivierung? In der Allge- Snapshot zurückzuspielen, nützt meis- meinheit können diese Begriffe meistens tens nichts, da sich der Trojaner bereits schwer auseinandergehalten werden. vor längerer Zeit eingenistet hat und erst Viele denken, dass eine Backup-Datensi- zu einem späteren Zeitpunkt ausbricht. cherung die für 10 Jahre in einem Tresor Zur Sicherheit sollte jährlich ein Backup aufbewahrt wird, einer Archivierung der erstellt werden, welches auch an einem Datenbestände gleichgesetzt ist. Dies ist externen Ort aufbewahrt wird. Nach die- jedoch nicht der Fall. Nachfolgend ver- sem kurzen Abstecher nun zurück zum gleichen wir die Ziele der beiden Begriffe. Thema «Archivierung». Ein Backup soll innert kürzester Zeit ein Die Ziele einer Archivierung unterschei- System wiederherstellen können. Daher den sich massgeblich zu denen eines wird heutzutage meistens die ganze vir- Backups. Statt auf die Systemwiederher- tuelle Serverumgebung auf ein wieder- stellung wird der Schwerpunkt bei einer beschreibbares Medium (USB Harddisk, Archivierung auf die Datenaufbewah- NAS-Speicher, Cloud, etc.) gesichert. rung, dessen Zugriffe und Unveränder- Das heisst, dass z.B. der ganze Server barkeit gelegt. inklusive Betriebssystem-, Programm- Bei den Archivierungssystemen gibt es und Benutzer-Daten als Snapshot gesi- zwei verschiedene Methoden, die ein- chert wird. Bei einem Ausfall kann das gesetzt werden können. Es wird unter- System somit innert Stundenfristen auf schieden zwischen Aufbewahrung auf den letzten gesicherten Speicherpunkt unveränderbaren oder veränderbaren wiederhergestellt werden. Wegen den Speichermedien. Das unveränderbare vielen Ransomwareangriffen (Verschlüs- Speichermedium nennen wir in der Fach- selungstrojaner) sollte ein Backup der sprache WORM-Speicher (Write-Once- ganzen Infrastruktur heutzutage einige Read-Many). Am einfachsten kann dies Monate auf einem externen Speicherme- anhand einer CD erklärt werden. Hier 23
werden Daten oder Musik auf eine Disk Auf den ersten Blick könnte man den gebrannt, die nicht mehr gelöscht werden Eindruck haben, dass die Archivierung können (Ausnahme natürlich die spe- einfach zu lösen sei. Es treten aber mehr ziellen wiederbeschreibbaren RW-CD Hürden auf, als im Voraus bekannt sind. Disks). Vielerorts wird die Archivierungs- Immer mehr Unternehmen stellen auf die lösung anhand den üblichen WORM- digitale Belegablage um, da auf diese Tapes (Magnetband) praktiziert. Sprich Weise Papier und Archivraum eingespart die Daten werden auf einem nicht ver- werden kann. Der Belegzugriff ist effizien- änderbaren Speichermedium gesichert, ter, schneller und der Beleg kann ortsun- was deren Unveränderbarkeit garantiert. abhängig gelesen werden. In der Praxis Die zweite Methode, eine Datenarchi- sind verschiedene Organisationsformen vierung mittels veränderbaren Speicher- zu beobachten. Es gibt Unternehmen, medien zu realisieren, stellt zusätzliche welche eine ausgefeilte IT zur Archivie- Anforderungen an das Archivierungs- rung einsetzen, aber auch Unternehmen, System. Es müssen Verfahren definiert welche Papierbelege einfach durch PDF und dokumentiert sein, welche die Ein- ersetzen in der Annahme, dass die ge- haltung der gesetzlichen Vorschriften setzlichen Aufbewahrungspflicht erfüllt nachweisen (z.B. Aufbewahrung der sei, wenn diese PDF während zehn Datenprotokolle, Log-Files, Daten-Än- Jahren auf dem Server abgelegt wer- derungsnachweisprotokoll, etc.). Diese den. Leider ist es nicht so einfach. Bei Verfahrensdokumentation unterliegt den der elektronischen Belegaufbewahrung gleichen Aufbewahrungspflichten wie spielt vor allem die Geschäftsbücher- die aufbewahrungspflichtigen Unterlagen verordnung GeBüV eine grosse Rolle. selbst. Der Aufbau eines entsprechenden Weitere wichtige Aspekte stammen aus internen Kontrollsystems (IKS) ist bei bei- der Verordnung über elektronische Da- den Methoden Pflicht. ten und Informationen (ElDI-V) und dem Mehrwertsteuergesetz. Aus der Praxis: «Es ist einfacher eine Archivierungslösung mit einem WORM- Speichermedium zu realisieren anstatt ein zusätzliches Verfahren zu definieren und zu implementieren». 24
Exkurs in die Geschäftsbücherver- Nachfolgend widmen wir uns einigen ordnung GeBüV Spezialfällen, welche des Öfteren zu Dis- Neben den Grundsätzen der ordnungs- kussionen führen. gemässen Buchführung müssen auch die Grundsätze der ordnungsgemässen Nichtausdruck der Kontenblätter Datenverarbeitung beachtet werden. Auf- Immer wieder ist zu beobachten, dass bewahrungspflichtige Unterlagen dürfen Kontenblätter nicht ausgedruckt werden. nicht abgeändert oder gelöscht werden Man vertraut darauf, dass der Ausdruck können, ohne dass dies feststellbar ist. bei Bedarf jederzeit aus der Buchhal- Zusätzlich muss der Zeitpunkt von de- tungssoftware möglich sei und nachge- ren Speicherung nachgewiesen werden holt werden könnte. Da es immer wieder können. Um dies sicherzustellen, sind neue Programmversionen gibt und der geeignete Kontroll- und Schutzmecha- Kontenplan im Laufe der Jahre ergänzt nismen vorzusehen. Die Geschäftsun- oder abgeändert wird, ist dieses Vorge- terlagen sind während der ganzen Auf- hen mit wesentlichen Risiken behaftet. bewahrungsfrist sorgfältig, geordnet und Auch entspricht diese Art der «Archivie- vor möglichen Schädigungen geschützt rung» auf keinem Fall der GeBüV. Die aufzubewahren. Der Zugriff auf die Un- Kontenblätter sind Teil der «Geschäftsbü- terlagen muss jederzeit in nützlicher Frist cher» und müssen daher während zehn gewährleistet sein und die Daten müssen Jahren rechtsgültig archiviert werden. Es wieder ohne Hilfsmittel lesbar gemacht empfiehlt sich, diese als PDF in einem werden können. Dies auch nach einem GeBüV-tauglichen elektronischen Archiv Wechsel der Archivierungssysteme und abzulegen. Speichermedien. Kurze Zusammenfassung der GeBüV bezüglich digitaler Archivierung • Sicherstellung der Integrität (Echtheit) und Unveränderbarkeit der Archivdaten • Der Zeitpunkt der Speicherung muss mittels unveränderbarem Zeitstempel nachge- wiesen werden. • Die Daten müssen während der ganzen Aufbewahrungsfrist vor möglichen Schädi- gungen geschützt sein. • Der Zugriff auf die archivierten Daten muss protokolliert werden. • Die Lesbarkeit der Daten soll innert nützlicher Frist und ohne Hilfsmittel gewähr- leistet sein. 25
Elektronische Belegablage der E-Mails Einscannen von Papierbelegen und Die in der Regel sehr zahlreichen E-Mails Ablage als PDF werden oft während einer gewissen Zeit Papier hat sehr grosse Vorteile, denn im Post-Ein- oder Ausgang der Mitarbei- es gilt als rechtsgültiger Beleg und kann tenden aufbewahrt. Fallweise werden die ohne weiteres in einem Archiv abgelegt als wichtig eingestuften E-Mails z.B. als werden. Sobald Papierbelege einge- «msg-Nachricht» auf dem Server ab- scannt und somit digitalisiert werden, gelegt. Solange es sich dabei nicht um steigen die Herausforderungen, wenn es Buchungsbelege handelt, ist dies aus sich um archivierungspflichtige Unterla- rechtlicher Sicht kein Problem, da Korre- gen handelt. Es findet ein sogenannter spondenz seit der Einführung des neuen Medienbruch statt. Aus diesem Grunde Rechnungslegungsrechts nicht mehr ge- ist die Einhaltung der GeBüV bei der Di- nerell aufbewahrungspflichtig ist. gitalisierung enorm wichtig. Nur so kann sichergestellt werden, dass die digitali- Empfehlenswert wäre es jedoch, alle E- sierten Belege im Rechtsverkehr aner- Mails mit den Anhängen elektronisch zu kannt werden. archivieren. Dabei sollen die Vorschriften Falls es sich um besonders wichtige der GeBüV eingehalten werden, da an- Originale handelt (z.B. Notarunterlagen, sonsten die E-Mails bei einer rechtlichen Originaltestamente, Aktienbücher oder Auseinandersetzung nicht als Beweise Rechtsfälle) gibt es nur eine Lösung: anerkannt werden können. Die Lösung Das Original muss mit den Originalun- wäre, alle E-Mails automatisiert in einem terschriften physisch aufbewahrt werden. elektronischen Archiv abzulegen. Das Allenfalls kann eine digitale Kopie als Ar- hat auch den Vorteil, dass es keinen Me- beitshilfsmittel erstellt werden. dienbruch gibt. Dieser erfolgt, wenn eine elektronische Nachricht auf Papier aus- Unterzeichnete Jahresrechnung gedruckt wird oder wenn Papier einge- Artikel 958f Abs. 2 OR bestimmt, dass scannt wird. Bei einem Medienbruch gibt der Geschäftsbericht (mit der Jahresrech- es keine vollkommene Gewissheit, dass nung) und der Revisionsbericht schriftlich auf dem Folgemedium auch wirklich das und unterzeichnet aufzubewahren sind. Original abgebildet ist. Oft wird diese Bestimmung in der Praxis nicht wirklich eingehalten. Obwohl dies in der Vergangenheit kaum je zu Problemen geführt hat, ist die Einhaltung der gesetz- lichen Regelung dringend zu empfehlen. 26
Elektronische Lieferantenrechnungen verzichten, falls kein GeBüV-taugliches Einzelne Rechnungen werden bereits Archiv besteht. Allenfalls kann bei Klein- heute elektronisch zugestellt. Es ist ab- beträgen von dieser Empfehlung abgewi- sehbar, dass es immer mehr werden. chen werden, falls das Restrisiko bewusst Eine E-Rechnung besteht aus einem Da- akzeptiert wird. Bei Privatpersonen stellt tenpaket und einem PDF. Dies wird in der sich dieses Problem übrigens kaum, da Regel elektronisch abgelegt oder auf Pa- diese nicht aufbewahrungspflichtig sind pier ausgedruckt. Ist es empfehlenswert, und auch keine Vorsteuer geltend ma- das ausgedruckte PDF als Buchungsbe- chen können. leg zu verwenden so wie eine in Papier- form eingegangene Rechnung? Schlusswort Nein, denn der eigentliche Beleg ist das Viele Unternehmen kennen oder beach- Datenpaket, das PDF ist nur dessen Vi- ten die für die digitale Archivierung mass- sualisierung, damit der Beleg von Men- geblichen gesetzlichen Bestimmungen schen ohne weiteres gelesen werden zu wenig. Die Risiken, welche mit einer kann. Das PDF kann jedoch vom Emp- ungenügenden oder unvollständigen fänger problemlos und ohne sichtbare Archivierung verbunden sind, werden Spuren verändert werden. Aus diesem oft unterschätzt. Der Richter kann im Grund stellt der Gesetzgeber höhere Streitfall die Vorlage von Buchhaltungs- Anforderungen zu Aufbewahrung von E- unterlagen verlangen. Diese sind unter Rechnungen als an Papierbelege. Das Umständen bei der Abwehr von nicht Ausdrucken von E-Rechnungen stellt gerechtfertigten Ansprüchen Dritter von einen Medienbruch dar. Der Ausdruck grossem Nutzen. Die Belegaufbewah- ist lediglich eine Kopie. Für rechtmässi- rung ist Chefsache, da die Verantwor- ge E-Rechnungen braucht es eine soge- tung beim Verwaltungsrat und allenfalls nannte fortgeschrittene digitale Signatur. bei der Geschäftsleitung liegt. Auf keinen Der Grund dafür ist die Sicherstellung der Fall darf die Archivierungs-Verantwor- Unveränderbarkeit von E-Rechnungen. tung an Mitarbeitende delegiert werden. Man kann die Digitalisierung begrüssen Oft fehlen die technischen Vorausset- oder nicht, die Entwicklung ist jedoch zungen, um elektronische Rechnungen nicht aufzuhalten. rechtskonform aufzubewahren. Das «Erkennen des Problems» ist schon der wichtigste Punkt. Es empfiehlt sich, auf den Empfang von E-Rechnungen zu 27
Aufbewahrungspflichtige Unterlagen • Jahresrechnung: bestehend aus Bilanz, Erfolgsrechnung, allenfalls Anhang, Kapital- flussrechnung, Lagebericht und Konzernrechnung; Der Geschäftsbericht, der Revisionsbericht und der Lagebericht (bei ordentlicher Re- vision) muss schriftlich und unterzeichnet aufbewahrt werden (Art. 958f Abs. 2 OR) • Konti und Journale • Hilfsbücher soweit vorhanden mit allen dazugehörenden Details wie Debitoren-, Kre- ditoren-, Lohn-, Lagerbuchhaltung • Details zur Jahresrechnung: Diese bestehen in der Regel aus Inventaren der Vorrä- te, angefangenen Arbeiten oder nicht fakturierten Dienstleistungen, Wertschriftenver- zeichnisse, Details der Anzahlungen, Abgrenzungsposten. • Buchungsbelege: Als Buchungsbelege gelten Aufzeichnungen, welche notwendig sind, um den einer Buchung zugrunde liegenden Geschäftsvorfall oder Sachverhalt nachvollziehen zu können, Art. 957a Abs. 3 OR. Buchungsbelege können Bankbele- ge, Kassenbelege, Rechnungen, Quittungen, Spesenabrechnungen, Zeiterfassung der Mitarbeitenden und die Korrespondenz sein, sofern diese als Buchungsbeleg gilt. • Allenfalls weitere Bestandteile wie Anlagebuchhaltung, Betriebsbuchhaltung, Kalkulation • Lieferscheine können Teil der Rechnung und somit während 10 Jahren aufbewah- rungspflichtig sein. Dies ist der Fall, wenn auf der Rechnung nur ein Bezug zum Lieferschein aufgeführt ist. Wenn der Lieferschein auf der Rechnung jedoch mit al- len Informationen abgebildet wird, kann er nach Bezahlung der Rechnung vernichtet werden. • Dokumente, welche in irgendeiner Art und Weise rechtsverbindliche Wirkung entfal- ten wie Verträge, VR- und GV-Protokolle, die Gewinnverteilung, Urkunden, Inventare, Statuten, Aktienverzeichnisse, Personaldossiers, Geschäftsberichte, Steuererklärun- gen, MWST-Abrechnungen, Sozialversicherungsdeklarationen und Lohnausweise. • Veranlagungs- und Bezugsverjährung direkte Steuern haben eine Aufbewahrungs- pflicht von 15 Jahren. • Geschäftsunterlagen im Zusammenhang mit Grundstücken und Grundstücksgewinn- steuer - Vorsicht hier gilt eine Aufbewahrungspflicht von 26 Jahren. 28
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