INSIDE 2022 - Visita Treuhand AG

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INSIDE 2022 - Visita Treuhand AG
VISITA
  Treuhand

2022         INSIDE
Sehr geehrte Leserinnen und Leser
Wir freuen uns, Ihnen vorliegend die Ausgabe 2022 unserer jährlichen Zeitschrift «In-
side» zu präsentieren und wünschen Ihnen beim Lesen viel Vergnügen.

Inhalt
Termine 2022                                                          Seite				 1
Insider Informationen                                                 Seite 2 - 3
Herzlich Willkommen bei der Visita                                    Seite				 4
Besteuerung des Wohneigentums (Eigenmietwert)                         Seite 5 - 6
Steuergesetzrevision 2022                                             Seite				 7
Verantwortlichkeit des Verwaltungsrates im neuen Aktienrecht          Seite 8 - 9
Einkauf BVG und Kapitalbezug Säule 3a im gleichen Jahr                Seite 10 - 14
Die Modernisierung des Aktienrechts – Aktienrechtsrevision            Seite 15 - 18
11. AHV-Revision                                                      Seite 19 - 20
BVG-Reform (BVG 2021)                                                 Seite				21
Fahrzeugkosten                                                        Seite				 22
Digitale Archivierung von Geschäftsunterlagen                         Seite 23 - 28

Termine 2022
Unsere Veranstaltungen im 2022 für Sie:

01.06.2022 &         Fachveranstaltung für Finanzierungspartner
02.06.2022           im Gasthof zu den 3 Sternen, Brunegg

14.09.2022 &         Fachveranstaltung für Finanzierungspartner
15.09.2022           im Gasthof zu den 3 Sternen, Brunegg

Ende November /      Fachveranstaltung für Kunden
Anfang Dezember

                                                                                        1
Insider-Informationen

    Abacus Partner-Status                      Neu auch auf Social Media
    Unsere unternehmerische Entwicklung in     Seit September 2021 sind wir als Visi-
    den vergangenen Jahren im Einsatz von      ta Treuhand AG auch auf Social Media
    Abacus-Software berechtigen uns auch       aktiv. Sie können unseren Kanälen auf
    im Jahr 2022 wieder die Bronze-Partner-    Facebook, Instagram und LinkedIn fol-
    Auszeichnungen zu führen.                  gen. Wir freuen uns über jeden Like und
    Zudem dürfen wir Ihnen mitteilen, dass     Kommentar.
    wir per 01.01.2022 zu den Unternehmen
    mit einem Innovations-Partner-Status bei   Personal
    der Abacus gehören, welcher unseren        Im vergangenen Jahr haben sich Manue-
    bisherigen Cloud-Partner-Status ablöst.    la Kuhlen und Muriel Andermatt entschie-
                                               den, die Visita Treuhand AG zu verlassen
                                               und sich neuen beruflichen Herausforde-
                                               rungen zu stellen. Wir wünschen ihnen
                                               sowohl für die berufliche, als auch private
                                               Zukunft alles Gute.

    Berufliche Erfolge & Jubiläen

                         Raphael Häfliger
                                               Unser langjähriger IT-Verantwortlicher
                                               Raphael Häfliger hat die dreijährige be-
                                               rufsbegleitende Weiterbildung zum dipl.
                                               Wirtschaftsinformatiker HF abgeschlos-
                                               sen. Seine Diplomarbeit hat Raphael zum
                                               Thema «E-Rechnungsversand & -emp-
                                               fang mit Abacus-Software» geschrieben.
                                               Wir gratulieren herzlich zu dieser gross-
                                               artigen Leistung.

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Jeanine Villiger
Jeanine Villiger ist bereits seit 10 Jahren
mit ihrem Fachwissen als Mandatsleite-
rin bei der Visita tätig. Mit ihrem grossen
fachtechnischen Wissen ergänzt sie un-
ser Team hervorragend. Für deine lang-
jährige Treue danken wir Dir herzlich.

                                              Sandra Wipf
Sandra Wipf ist seit 5 Jahren bei uns als
Mandatsleiterin tätig und unterstützt un-
sere Kunden bei treuhänderischen Fra-
gen kompetent. Wir hoffen, noch lange
mit Dir zusammenarbeiten zu dürfen!

Anpassungen in unserer Führungsorganisation

Der Verwaltungsrat der Visita Treuhand        ter zu ergänzen. Wir sind überzeugt, mit
AG hat sich entschieden, die operative        dieser strukturellen Anpassungen einer-
Unternehmensführung zu erweitern und          seits den marktbezogenen Bedürfnissen
die Geschäftsleitung mit den langjäh-         Rechnung zu tragen und andererseits die
rigen Mitarbeitenden Mark Bieber und          Leistungen von langjährigen Mitarbeiten-
Raphael Häfliger als Mandatsbereichslei-      den wertzuschätzen.

                                                                                         3
Herzlich Willkommen!
    Claudia Keller
    Mandatsleiterin, Eintritt 1. Mai 2021

    Seit dem 1. Mai 2021 darf ich mein
    Fachwissen bei der Visita Treuhand AG
    einbringen. Im Vorfeld war ich bis zur
    Geschäftsaufgabe 28 Jahre bei einem
    Treuhänder tätig, wo ich auch viele Ad-
    ministrationsaufgaben (u.a. Büroarbeiten       schaft geöffnet, sondern auch im sozia-
    jeglicher Art vor Ort beim Kunden) wahr-       len Aspekt mit dem aufgestellten Team!
    genommen habe. Während der letzten             Das Team und die Kundschaft sind eine
    vier Jahre durfte ich den Arbeitsbereich       Bereicherung und fördern die Freude am
    der Revision kennenlernen und bildete          Berufsleben.
    mich zusätzlich weiter zur VEB Steuer-         In meiner Freizeit lese ich sehr gerne,
    spezialistin. Mit dem Eintritt in die Visita   bin mit viel Euphorie Fasnächtlerin und
    Treuhand AG hat sich nicht nur im beruf-       unterstütze u.a. die Guardia Svizzera bei
    lichen Umfeld eine breitgefächerte Kund-       der Rekrutierung junger Männer.

    Valentin Kreienbühl
    Informatiker, Eintritt 15. August 2021

    Mitte August 2021 durften wir Valentin
    Kreienbühl in unserem Team begrüssen.
    Trotz seines jungen Alters verfügt er be-
    reits über ausgeprägte IT-Kenntnisse und
    bereichert unsere IT-Abteilung mit seinem
    Wissen. Als Informatiker Systemtechnik         spielt er mit seinen Freunden gerne Fuss-
    EFZ ist er sowohl bei der Visita Treuhand      ball und im Winter darf es auch gerne auf
    AG, als auch bei unseren Mandanten für         die Skipiste gehen.
    eine störungsfreie IT-Umgebung besorgt.        Wir freuen uns in Valentin Kreienbühl ei-
                                                   nen kompetenten und motivierten Mitar-
    Valentin hat seine Leidenschaft für Autos      beiter gefunden zu haben und freuen uns
    entdeckt. Die Modelle von BMW haben            auf eine langjährige Zusammenarbeit.
    es ihm besonders angetan. In der Freizeit

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Daniel Zimmermann
Mandatsbereichsleiter
dipl. Experte in Rechnungslegung und Controlling

Besteuerung des Wohneigentums
(Eigenmietwert)

Wir haben bereits anlässlich eines frü-     •   Mögliche Schuldzinsenregelungen
heren Inside-Artikels über den Stand        •   Folgen der genannten Schuldzinsen-
der Änderungen bei der Besteuerung              regelungen auf das interkantonale
des Wohneigentums, resp. der Abschaf-           Steuerrecht
fung des Eigenmietwerts informiert. Das
Geschäft ist bei den parlamentarischen      Im Mai 2021 fanden die Detailberatungen
Behörden nach wie vor in Arbeit und         der Vorlage durch die WAK-S statt. Ge-
wir möchten Sie mit diesem Kurzbericht      genüber der Vernehmlassungsvorlage
über die Entwicklungsschritte in den Jah-   hat die Beratung des Geschäftes zu fol-
ren 2020 und 2021 sowie den aktuellen       genden Abweichungen geführt:
Stand informieren.                          • Die Beibehaltung der Abzugsfähigkeit
Im Januar 2020 hatte der Bundesrat der          denkmalpflegerischer Arbeiten soll
ständerätlichen Wirtschaftskommission           nicht nur im Steuerharmonisierungs-
mitgeteilt, dass für eine Stellungnahme         gesetz, sondern auch im Bundesge-
des Bundesrates ein konkreter Geset-            setz über die Direkte Bundessteuer
zesentwurf vorliegen müsse.                     sichergestellt werden.
                                            • Die Abzugsfähigkeit von Energiespar-
Im August 2020 beauftragte die WAK-S            und Umweltschutzmassnahmen soll
die Verwaltung bis Ende 2020 um einen           im StHG weiterhin als Kann-Vor-
ergänzenden Bericht mit folgendem In-           schrift verankert bleiben. Allerdings
halt:                                           wird diese steuerliche Förderung mit
• Finanzielle Auswirkungen des von              einem Verfallsdatum versehen, bis
    der Kommission anvisierten partiellen       die energiepolitischen Ziele im CO2-
    Systemwechsels (Aufrechterhaltung           Gesetz erreicht sind.
    der Eigenmietwertbesteuerung auf        • Die WAK-S spricht sich für die kom-
    den Zweitliegenschaften)                    plette Streichung des allgemeinen
• Verteilungswirkungen bei den steuer-          Schuldzinsenabzuges im DBG und
    pflichtigen Personen                        StHG aus.

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Im August 2021 beantragte der Bun-           der Vorlage befassen konnte, hatte die
    desrat dem Parlament das Eintreten auf       zuständige Kommission der Verwaltung
    die Vorlage der WAS-S, die einen Sys-        Abklärungsaufträge zu verschiedenen
    temwechsel bei der Wohneigentumsbe-          Fragen erteilt, wie etwa zu den volks-
    steuerung vorschlägt. Gleichzeitig stellt    wirtschaftlichen Auswirkungen eines
    er Änderungsanträge zu den zentralen         Systemwechsels oder zu Kompensati-
    Eckwerten.                                   onsmöglichkeiten für Kantone mit einem
                                                 hohen Anteil an Zweitliegenschaften.
    Im September 2021 nahm der Ständerat
    die Vorlage zur parlamentarischen Initi-     Bei Zweitwohnungen und Renditeliegen-
    ative «Systemwechsel bei der Wohnei-         schaften im Privatvermögen sollen der
    gentumsbesteuerung» in der Gesamtab-         Eigenmietwert, resp. die Mietzinserträge
    stimmung an. Jedoch folgte er bezüglich      weiterhin besteuert werden. Im Gegen-
    Schuldzinsenabzug der Kommissions-           zug können die Kosten für den Unterhalt,
    minderheit und beschloss die Abzieh-         Versicherungsprämien und Verwaltungs-
    barkeit der Schuldzinsen im Umfang von       kosten weiterhin zum Abzug gebracht
    70% der steuerbaren Vermögenserträge.        werden.
    Ebenfalls im September 2021 nahm der
    Nationalrat als Zweitrat die Motion Zanet-   Der Eigenmietwert gehört zu den poli-
    ti «Verkürzung der Frist zur Abgrenzung      tischen Dauerbrennern. Seit 1934 wird
    von Neubauten zu bestehenden Bauten          in der Schweiz die Selbstnutzung der
    bezüglich steuerlicher Abzugsfähigkeit       eigenen Liegenschaft zum steuerbaren
    von Investitionen, die dem Energiespa-       Einkommen gerechnet. Es ist der Betrag,
    ren und dem Umweltschutz dienen» an.         den der Eigentümer sonst für die Miete
    Diese sind somit an den Bundesrat über-      aufwenden müsste. Die Logik dahinter:
    wiesen.                                      Mieterinnen und Hauseigentümer sollen
                                                 gleichbehandelt werden. Im 2001 schei-
    Im November 2021 war die WAK-N in ei-        terte die Abschaffung im Rahmen eines
    ner Sitzung mit 17 zu 6 auf die Vorlage      umfassen Steuerpakets an der Urne.
    des Ständerates zur Abschaffung des          Im 2012 lehnten die Stimmbürger eine
    Eigenmietwertes eingetreten. Die Mehr-       Volksinitiative relativ knapp ab.
    heit war der Ansicht, dass das heutige
    System sei für viele nicht nachvollziehbar
    und verursache einen sehr grossen Auf-
    wand. Bevor sich nun der Nationalrat mit

6
Steuergesetzesrevision 2022

Mit der Steuergesetzesrevision 2022         Kraft. Allerdings findet am 15. Mai 2022
werden zwei Entlastungen umgesetzt:         noch eine Volksabstimmung statt. Die
eine für die natürlichen Personen und       Steuerbelastung der juristischen Per-
eine für juristische Personen. Bei den      sonen berechnet sich auf der Basis des
natürlichen Personen wird der Pauschal-     Gewinnsteuertarifs von neu 5.5% für den
abzug für Versicherungsprämien und          Gewinn vor Steuern, welcher aktuell mit
Sparkapitalzinsen erhöht. Bisher betrug     168% (ordentliche Kantonssteuer mit
dieser CHF 4‘000 für verheiratete Paare     108%, Kantonssteuerzuschlag mit 2%,
und CHF 2‘000 für die übrigen steuer-       Finanzausgleich mit 5% und Zuschlag für
pflichtigen Personen. Seit 1. Januar 2022   die Einwohnergemeinden mit 53%) hoch-
gelten neu folgende Abzüge: CHF 6‘000       gerechnet werden muss. Es wird ergän-
für Verheiratete und CHF 3‘000 für die      zend die Direkte Bundessteuer von 8.5%
übrigen Steuerpflichtigen.                  mitberücksichtigt.

Bei den juristischen Personen wird mit      Mit dieser Revision wird der Kanton Aar-
der Gesetzesrevision die für ertrags-       gau wesentlich an Attraktivität gewinnen.
starke Unternehmen relevante obere          So betragen die Steuerbelastungen im
Tarifstufe reduziert. Der Kanton Aargau     Kanton Basel-Landschaft 15.9%, im
kannte bisher einen zweistufigen Ge-        Kanton Solothurn 15.38% und im Kanton
winnsteuertarif (5.5% bis zu einem steu-    Luzern 12.3%. Die Gemeinden sollen für
erbaren Gewinn von CHF 250‘000 und          ihre Mindererträge aufgrund der Revi-
8.5% für die steuerbaren Gewinne ab         sion des Steuergesetzes, zusätzlich zu
CHF 250‘000). Die Steuerbelastung wird      den bereits im ersten Gesetzesentwurf
zwischen 2022 und 2024 gestaffelt von       vorgesehenen Kompensationszahlungen
18.6% (aktuell) auf neu 15.1% reduziert.    mittels Steuerfussabtausch in den Jahren
Im 2022 wird die Belastung 17.4% und im     2022 bis 2025, durch eine einmalige wei-
2023 16.3% betragen. Ab 2024 hat der        tere Kompensationszahlung des Kantons
Kanton Aargau – wie die meisten Kanto-      von 10 Millionen Franken im Jahr 2022
ne – einen einheitlichen Tarif.             entschädigt werden.

Die Steuergesetzesrevision trat wegen
des Dringlichkeitsbeschlusses des Gros-
sen Rats bereits per 1. Januar 2022 in

                                                                                        7
Verantwortlichkeit des Verwaltungsrates im neuen Aktienrecht

    Im überarbeiteten Aktienrecht wird der       Insbesondere die ursprünglich vorge-
    neu formulierte Art. 725 OR bereits bei      sehene Prüfungspflicht des Liquiditäts-
    Liquiditätsproblemen vom Verwaltungs-        planes durch die Revisionsstelle wurde
    rat Sanierungsüberlegungen verlangen.        gestrichen.
    Auch wenn der neue Artikel erst in meh-
    reren Monaten in Kraft treten wird, darf     Ein Liquiditätsplan ist ein Teilbudget des
    der Verwaltungsrat allfällige Probleme im    Finanzplanes. Er zeigt die ein- und aus-
    Rahmen der Liquidität nicht unbeachtet       gehenden Zahlungsströme und hilft so
    lassen.                                      im Rahmen der kurzfristigen Planungen
                                                 aufzuzeigen, ob die Zahlungsfähigkeit
    Der künftige Artikel 725 OR lautet:          sichergestellt ist. Es dürfte jedoch auch
    1. Der Verwaltungsrat überwacht die          ohne explizite Erwähnung des Liquidi-
       Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft.       tätsplanes im zukünftigen Art. 725 OR
    2. Droht die Gesellschaft zahlungs-          klar sein, dass ein solcher spätestens
       unfähig zu werden, so ergreift der        bei einer drohenden Zahlungsunfähigkeit
       Verwaltungsrat Massnahmen zur Si-         notwendig ist.
       cherstellung der Zahlungsfähigkeit.
       Er trifft, soweit erforderlich, weitere   Die Überlegungen zur Fortführungsfähig-
       Massnahmen zur Sanierung der Ge-          keit führen zwangsläufig zu Risikoüber-
       sellschaft oder beantragt der Gene-       legungen. Während einiger Zeit bestand
       ralversammlung solche, soweit sie in      im Rahmen des nicht mehr im Gesetz
       deren Zuständigkeit fallen. Er reicht     stehenden Art. 663b, Ziffer. 12 OR die
       nötigenfalls ein Gesuch um Nach-          Pflicht, im Anhang zur Risikobeurteilung
       lassstundung ein.                         Stellung zu nehmen. Mit in die Risikobe-
    3. Der Verwaltungsrat handelt mit der        urteilung wird in diesem Fall auch die Art
       gebotenen Eile.                           der Finanzierung einfliessen müssen.

    Bereits nach der Vernehmlassung aber         Zur Steuerung des Unternehmens be-
    auch im Verlaufe der Beratungen im           nötigt die Unternehmensleitung mehr als
    Parlament, wurden dem ursprünglichen         nur die gesetzlich vorgeschriebene Jah-
    Gesetzesartikel, welcher im Rahmen der       resrechnung. Mittels Kennzahlen kann
    Verantwortlichkeit des Verwaltungsrates      die unternehmerische Entwicklung über
    viel weiterging, die «Zähne gezogen».        Jahre hinweg verfolgt werden. Meiner

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Meinung nach hat der Liquiditätsgrad II,      Die Visita hat in der Vergangenheit im
bei welchem die vorhandene Liquidität         Rahmen von Sanierungsprojekten mit-
mit den Forderungen aus Lieferungen           geholfen, die notwendigen Hilfsmittel
und Leistungen ergänzt und ins Verhält-       zur Überwachung der Liquidität bereit
nis zu den kurzfristigen Zahlungsver-         zu stellen. Die vorerwähnte Verantwort-
pflichtungen gesetzt wird, eine massge-       lichkeit zur Überwachung und Sicherung
bende Bedeutung. Zeigt sich in einem          der Liquidität verbleibt jedoch beim Ver-
Unternehmen, bereits seit längerem eine       waltungsrat und benötigt die Nähe zum
sukzessive Verschlechterung der Liquidi-      Unternehmen und den aktuellen Geld-
tätskennzahlen, so müsste dies dazu füh-      flüssen.
ren, dass der Verwaltungsrat zusätzliche
Unterlagen zur Steuerung des Unterneh-
mens erhält. So könnte es im Rahmen
der Finanzplanung notwendig sein, eine
Geldflussrechnung zu erstellen. Eine
Geldflussrechnung als Ergänzung zur
Bilanz und Erfolgsrechnung würde auf-
zeigen, wie der Geldfluss in der Vergan-
genheit war. Mittels einer Plan-Geldfluss-
rechnung würde zusätzlich aufgezeigt,
welche Auswirkungen die Zukunft auf
die Liquidität des Unternehmens haben
könnte.

Mit Blick auf die Ausführungen zu den be-
reits heute gültigen gesetzlichen Grund-
lagen (Art. 716a OR und Art. 958a OR)
ist ein Verwaltungsrat bereits heute in
der Pflicht die Liquiditätssituation seiner
Unternehmung im Auge zu behalten. Nur
dies erlaubt ein rechtzeitiges Handeln.
Der zukünftige Art. 725 OR nennt diese
Pflicht explizit.

                                                                                          9
Daniel Lack
                                                                      Mandatsbereichsleiter
                                             dipl. Treuhandexperte, dipl. KMU-Finanzexperte

                                                       Einkauf BVG und Kapitalbezug
                                                            Säule 3a im gleichen Jahr

     Jedermann ist zwischenzeitlich bekannt,        staltet wissen. Die Kapitalbedürfnisse
     dass bei Einkäufen in die 2. Säule ein         müssen ermittelt und die hierfür notwen-
     Kapitalbezug erst nach Ablauf von 3            digen Mittelzuflüsse müssen geplant wer-
     Jahren möglich ist. Der Kanton Aargau          den. Guthaben in der 2. Säule (BVG), in
     beispielsweise, verweist jeweils in der        der Säule 3a oder Säule 3b sowie private
     definitiven Veranlagung auf diesen Um-         Sparguthaben finanzieren den Mittelbe-
     stand, wenn eine steuerpflichtige Person       darf im Rentendasein. Welche Gelder
     im Veranlagungsjahr einen Einkauf in           sollen in Kapitalform und was als Rente
     die 2. Säule bzw. in die Pensionskas-          bezogen werden? Es gibt bekanntlich
     se vorgenommen hat. Kürzlich durfte            kein allgemein gültiges Rezept, sondern
     das Bundesgericht klären, wann diese           jeder Vorsorgefall muss individuell analy-
     3-Jahresfrist beginnt und endet. Gemäss        siert werden.
     Bundesgerichtsentscheid vom 26.3.2021
     (BGer 2C_534/2020) ist für die Berech-         Das Bundesgerichtsurteil (BGer 2C_652/
     nung der Sperrfrist Tag genau das Ein-         2018) vom 14. Mai 2020 eröffnet hierfür
     zahlungsdatum des Einkaufs und das             zusätzliche interessante Wahlmöglich-
     Auszahlungsdatum (Bankgutschrift) der          keiten für die angehenden Rentner. Im
     Kapitalleistung massgebend. Die Be-            genannten Fall hat ein Landwirt, wohn-
     rechnung der Sperrfrist ist vom Zeitpunkt      haft im Kanton Solothurn, im gleichen
     der Besteuerung der Kapitalleistung zu         Jahr das Kapital aus der Säule 3a im
     unterscheiden. Eine Kapitalleistung aus        Umfang von CHF 93‘693.10 bezogen
     Vorsorge wird grundsätzlich im Zeitpunkt       sowie das bezogene Kapital gleichzeitig
     der Fälligkeit steuerpflichtig und nur wenn    wieder als steuermindernden Einkauf in
     keine Fälligkeit gegeben ist, wie zum Bei-     die 2. Säule einbezahlt. Die Kantonalen
     spiel bei einem WEF-Vorbezug, gilt der         Steuerbehörden haben dieses Verhalten
     Zeitpunkt der Auszahlung.                      als missbräuchlich betrachtet und ihre
     Wer will nicht seinen 3. Lebensabschnitt,      Auffassung bis vor dem Bundesgericht
     die Rentenzeit, möglichst sorgenfrei ge-       verteidigt. Das Bundesgericht hat jedoch

10
dem Steuerpflichtigen recht gegeben und     3. Kapitalbezug der Altersleistung aus
die Auszahlung der Säule 3a und der               der Säule 3a ohne Einkauf in die
gleichzeitige Einkauf in die 2. Säule als         zweite Säule
zulässig beurteilt.                         Anhand eines stark vereinfachten Bei-
                                            spiels möchte ich die steuerlichen Konse-
Der Entscheid ist zu begrüssen. Denn        quenzen für die verschiedenen Varianten
für Kapitalbezug aus der Säule 3a fällt     aufzeigen. Allfällige Zinseffekte werden
die übliche Besteuerung gemäss geson-       der Einfachheit halber nicht berücksich-
dertem Tarif an. Mit dem Einkauf in die     tigt.
2. Säule wird die Pensionskassenrente
erhöht. Die künftigen Rentenauszahlun-      Berechnungsbeispiel:
gen werden bei der Einkommenssteuer         Ueli Sorglos, wohnhaft in Aarau, 62 Jahre
voll besteuert.                             alt, verwitwet, hat eine Säule 3a im Um-
                                            fang von CHF 90’000 sowie ein Pensi-
Bisher hat man die Kapitalbezüge aus        onskassenguthaben von CHF 500‘000.
der Pensionskasse und der 3. Säule ge-      Der Rentenumwandlungssatz beträgt
plant und umgesetzt, oder hat sich für      6% bei seiner ordentlichen Pension. Sein
eine Rentenzahlung entschieden oder         Jahreseinkommen im Jahr 2022 beläuft
eine Kombination daraus. Mit dem neuen      sich auf CHF 110‘000 und das steuer-
Bundesgerichtsentscheid hat ein ange-       bare Vermögen auf CHF 600‘000. Ueli
hender Rentner fünf Jahre vor Erreichen     Sorglos ist ein höheres jährliches Ren-
des AHV-Rentenalters neu ein zusätzli-      teneinkommen wichtiger als das Geld auf
ches Wahlrecht.                             einem Konto.
1. Kapitalbezug der Altersleistung aus      Er prüft die erwähnten Varianten und
    der Säule 3a und steuerwirksamer        möchte gerne wissen, was für Steuern
    Einkauf in die zweite Säule             anfallen. Die Rentenvorausberechnung
2. Steuerneutrale Übertragung des Gut-      bei der AHV hat ergeben, dass er eine
    habens der Säule 3a in die Pensions-    volle einfache AHVAltersrente erwarten
    kasse                                   darf.

                                                                                        11
Ausgangslage:
     Einkommens-/Vermögenssteuern im Jahr 2022 und Renten- und Steuersituation
     im Jahr 2026 (66-jährig, in Rente)

     Bundessteuern                                           3‘657
     Kantons-/Gemeindesteuern                               18‘535
     Total Steuern im Jahr 2022                                             22‘192

     AHV Renteneinkommen                                    28‘680
     BVG Renteneinkommen (Kapital 500‘000)                  30‘000
     Total Renteneinkommen                                                  58‘680
     Vermögen unverändert                                  600‘000
     Total Steuern im Jahr 2026 und fortfolgende                             8‘786

     Variante 1:
     Kapitalbezug der Altersleistung aus der Säule 3a und steuerwirksamer Einkauf in
     die zweite Säule im gleichen Jahr

     Steuern für Kapitalbezug Säule 3a                       4’286
     Bundessteuern                                              41
     Kantons-/Gemeindesteuern                                2066
     Total Steuern im Jahr 2022                                              6’393

     AHV Renteneinkommen                                    28’680
     BVG Renteneinkommen (Kapital 590'000)                  35’400
     Total Renteneinkommen neu                                              64’080
     Vermögen unverändert                                  600’000
     Total Steuern im Jahr 2026 und fortfolgende                             9’930

12
Variante 2:
Steuerneutrale Übertragung des Guthaben Säule 3a in die Pensionskasse

Steuern für Übertrag Säule 3a auf BVG                     0
Bundessteuern                                         3’657
Kantons-/Gemeindesteuern                             18’535
Total Steuern im Jahr 2022                                          22’192

AHV Renteneinkommen                                  28’680
BVG Renteneinkommen (Kapital 590'000)                35’400
Total Renteneinkommen neu                                           64’080
Vermögen unverändert                               600’000
Total Steuern im Jahr 2026 und fortfolgende                             9’930

Variante 3:
Kapitalbezug Säule 3a ohne Einkauf in BVG

Steuern für Kapitalbezug Säule 3a                     4’286
Bundessteuern                                         3’657
Kantons-/Gemeindesteuern                             18’535
Total Steuern im Jahr 2022                                              26’478

AHV Renteneinkommen                                  28’680
BVG Renteneinkommen (Kapital 500'000)                30’000
Total Renteneinkommen neu                                           58’680
Vermögen (Säule 3a netto auf Bankkonto)             685’714
Total Steuern im Jahr 2026 und fortfolgende                              9’104

                                                                                 13
Fazit zum Berechnungsbeispiel:

     Der Bezug der Säule 3a mit gleichzeiti-   Altersjahren, wird die einmalige Steuerer-
     gem Einkauf ins BVG verbessert einer-     sparnis mit den jährlichen Mehrsteuern
     seits das Renteneinkommen um CHF          überschritten. Eine Garantie, dass unser
     5‘400 im Jahr und spart zudem Einkom-     Ueli älter als 79 Jahre wird, gibt es na-
     menssteuern von knapp CHF 16‘000.         türlich nicht. Setzt Ueli Sorglos aufgrund
     Hingegen führt das verbesserte Renten-    seiner Pensionsplanung auf die verbes-
     einkommen zu höheren Steuern während      serte BVG-Rente, wäre die Variante 1
     seinem Rentendasein von CHF 1‘144 pro     unbedingt zu empfehlen.
     Jahr. Nach knapp 14 Jahren, also mit 79

14
Martin Dambach
Mandatsbereichsleiter
dipl. Wirtschaftsprüfer

Die Modernisierung des Aktienrechts –
Die neue Aktienrechtsrevision

Das neue Aktienrecht wurde nach fast 30     sprechend anzupassen. Durch den Wäh-
Jahren Revisionsdauer am 19. Juni 2021      rungswechsel werden die kapitalbezoge-
vom Parlament verabschiedet und tritt       nen Aspekte (z.B. Dividendenzahlungen,
voraussichtlich frühestens am 1. Januar     Reserven, Überschuldung) nach der ent-
2023 in Kraft. Die Hauptziele der Revisi-   sprechenden Fremdwährung beurteilt.
on sind die Verbesserung der Corporate      Eine Änderung betrifft den Nennwert der
Governance, die Modernisierung der          Aktie. Der Mindestwert von 1 Rappen
Generalversammlung sowie die Flexibi-       wird neu geändert in grösser als Null (Art.
lisierung der Kapitalvorschriften. Nach-    622 Abs 4 nOR).
folgend werden die wichtigsten Neuerun-
gen erläutert:                              Mit der Aktienrechtsrevision wird die
                                            Möglichkeit eingeräumt, das Aktienka-
Aktienkapital und Aktien                    pital innerhalb eines Kapitalbands (Art.
Das Mindestaktienkapital ist weiter-        653s nOR) zu verändern. Die Statuten
hin CHF 100‘000 (Art. 621 nOR). Mit         können vorsehen, dass der Verwaltungs-
der Aktienrechtsrevision wird es in Zu-     rat ermächtigt wird, das Aktienkapital in-
kunft möglich sein, das Aktienkapital in    nerhalb von fünf Jahren maximal um 50%
Fremdwährung zu führen. Die möglichen       des bisherigen Kapitals zu erhöhen oder
Fremdwährungen werden vom Bundes-           zu reduzieren. Diese Möglichkeit setzt
rat bestimmt. Voraussichtlich werden es     voraus, dass das Unternehmen nicht auf
die Währungen Euro, Britisches Pfund,       eine eingeschränkte Revision (Opting
Dollar sowie Yen sein. Der Gegenwert        Out) verzichtet hat und die Statuten ent-
muss jedoch im Zeitpunkt der Gründung       sprechend angepasst hat.
oder bei der Umwandlung des Aktienka-
pitals in Fremdwährung dem Mindestka-       Im neuen Aktienrecht wird die Zuteilung
pital entsprechen. Der Währungswech-        der gesetzlichen Kapitalreserve (Art. 671
sel ist von der Generalversammlung zu       nOR), der gesetzlichen Gewinnreserve
beschliessen und die Statuten sind ent-     (Art. 672 nOR) und der freiwilligen Ge-

                                                                                          15
winnreserve (Art. 673 nOR) festgelegt.     nicht zulässig, Dividenden aus dem lau-
     Auch die Reihenfolge der Verrechnung       fenden Jahresergebnis auszuschütten.
     von Verlusten wird vorgegeben (Art. 674    Mit der Aktienrechtsrevision wird die
     nOR). Demnach ist ein Verlust in folgen-   Ausschüttung einer Zwischendividende
     der Reihenfolge zu verrechnen:             ermöglicht, sofern dies die Generalver-
     1. Gewinnvortrag                           sammlung, gestützt auf einen Zwischen-
     2. freiwillige Gewinnreserven              abschluss, beschlossen hat (Art. 675a
     3. gesetzliche Gewinnreserve               nOR). Der Zwischenabschluss ist von
     4. der gesetzlichen Kapitalreserve.        der Revisionsstelle zu prüfen. Wenn das
     Anstelle der Verrechnung dürfen verblei-   Unternehmen ihre Jahresrechnung nicht
     bende Verluste auch teilweise oder ganz    prüfen lassen muss (Opting-Out), kann
     auf die neue Jahresrechnung vorgetra-      auf eine Prüfung des Zwischenabschlus-
     gen werden.                                ses verzichtet werden. Auch kann auf
                                                eine Prüfung verzichtet werden, wenn
     Im Zuge der Aktienrechtsrevision wird      alle Aktionäre einer Ausschüttung einer
     auch die Bildung der gesetzlichen Re-      Zwischendividende zustimmen und die
     serve (Art. 672 nOR) vereinfacht. Es ist   Forderungen der Gläubiger dadurch nicht
     nur noch fünf Prozent des Jahresgewinns    gefährdet sind. Diese Regelung gilt auch
     der gesetzlichen Reserve zuzuweisen,       für die GmbH (Art. 798 nOR).
     bis diese Reserve zusammen mit der
     gesetzlichen Kapitalreserve die Hälfte     Modernisierung der Generalversamm-
     des Aktienkapitals erreicht. Weitere Zu-   lung
     weisungen wie zum Beispiel bei der Aus-    Die Bestimmungen über die Vorberei-
     schüttung einer Superdividende (grösser    tung und Durchführung der General-
     als 5% des Aktienkapitals), sind nicht     versammlung werden modernisiert und
     mehr notwendig. Diese Gesetzesanpas-       zeitgemäss den Bedürfnissen entspre-
     sung gilt auch für die GmbH.               chend angepasst. Der Tagungsort der
                                                Generalversammlung ist durch den Ver-
     Neue Möglichkeit – einer Ausschüt-         waltungsrat festzulegen (Art. 701a Abs
     tung von Zwischendividenden resp.          1 nOR). Die Generalversammlung kann
     Interimsdividenden                         neu an verschiedenen Orten gleichzeitig,
     Im Zuge der Aktienrechtsrevision wird      im Ausland oder auch virtuell stattfin-
     dem Unternehmen eingeräumt, neben          den. Die Ausübung der Aktionärsrechte
     Dividenden neu auch Zwischendividen-       dürfen aber im Zusammenhang mit der
     den auszuschütten. Bis anhin war es        Generalversammlung nicht in unsachli-

16
cher Weise erschwert werden. Wird die       rat die Handlungspflicht, bei Eintritt eines
Generalversammlung an verschiedenen         hälftigen Kapitalverlusts, eine General-
Orten gleichzeitig durchgeführt, müssen     versammlung einzuberufen und Sanie-
die Stimmen der Teilnehmer unmittelbar      rungsmassnahmen zu beantragen (Art.
in Bild und Ton an sämtlichen Tagungs-      725 Abs 1 OR). Mit der Aktienrechtsrevi-
orten übertragen werden (Art. 701a Abs      sion wird der Verwaltungsrat verpflichtet,
3 nOR). Bei Generalversammlungen            die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft
im Ausland ist für börsenkotierte Un-       zu überwachen. Bei drohender Zah-
ternehmen ein unabhängiger Stimm-           lungsunfähigkeit sind vom Verwaltungs-
rechtsvertreter durch den Verwaltungs-      rat Massnahmen zur Sicherstellung der
rat einzuberufen. Nicht börsenkotierte      Zahlungsfähigkeit zu ergreifen (Art. 725
Firmen können darauf verzichten, falls      Abs1 nOR). Der Verwaltungsrat muss mit
alle Aktionäre damit einverstanden sind.    entsprechender Eile handeln.
Der Verwaltungsrat kann vorsehen, dass      Neu ist es nicht mehr zwingend, bei
Aktionäre, die nicht an der Generalver-     einem hälftigen Kapitalverlust die Ge-
sammlung anwesend sind, ihre Rechte         neralversammlung einzuberufen. Der
auf elektronischem Weg ausüben kön-         Verwaltungsrat ergreift die notwendigen
nen (Art. 701c nOR). Der Verwaltungs-       Massnahmen zur Beseitigung des hälf-
rat muss hierzu sicherstellen, dass die     tigen Kapitalverlusts und beantragt wei-
Identität der Teilnehmer bekannt ist, die   tere Massnahmen, sofern diese in den
Stimmen in der Generalversammlung           Zuständigkeitsbereich der Generalver-
unmittelbar übertragen werden, jeder        sammlung fallen.
Teilnehmer Anträge stellen und sich an
der Diskussion beteiligen kann. Das Ab-     Bei einer Überschuldung kann auf die Be-
stimmungsergebnis darf nicht verfälscht     nachrichtigung des Richters abgesehen
werden. Als Voraussetzung müssen die        werden, wenn Rangrücktritte inkl. Zins-
Statuten die neuen Bestimmungen zur         forderungen im Ausmass der Überschul-
Durchführung der Generalversammlung         dung vorhanden sind. Zudem kann auf
vorsehen.                                   eine Richter-Benachrichtigung verzichtet
                                            werden, wenn eine begründete Aussicht
Erweiterte Pflichten des Verwaltungs-       besteht, dass die Überschuldung spätes-
rates                                       tens 90 Tage nach Vorliegen der geprüf-
Die Pflichten des Verwaltungsrates wer-     ten Zwischenabschlüsse behoben wer-
den mit der neuen Aktienrechtsrevision      den kann und die Gläubigerforderungen
erweitert. Bisher hatte der Verwaltungs-    nicht zusätzlich gefährdet werden (Art.

                                                                                           17
725b Abs. 4 Ziff. 2 nOR)                     angepasst ist. Die neuen Bestimmungen
     Würdigung der Aktienrechtsrevision           zu den Pflichten des Verwaltungsrates
     Die Aktienrechtsrevision beinhaltet einige   werden dahingehend erweitert, dass der
     wichtige Änderungen und trägt zu einer       Verwaltungsrat sich vertieft und ständig
     Modernisierung des Aktienrechts bei. Die     mit der Zahlungsfähigkeit des Unterneh-
     Einführung der Zwischendividende ist         mens auseinandersetzen muss. Diese
     ein interessantes Instrument und bietet      Pflicht ist sicher nicht zu unterschätzen
     neuen Handlungsspielraum in Bezug auf        und führt zu einer engeren Zusammenar-
     die Steuerplanung. Die Flexibilisierung      beit zwischen der Geschäftsführung und
     im Bereich der Durchführung der Ge-          dem Verwaltungsrat. Diese Pflicht wird in
     neralversammlung ist zu begrüssen, da        einem separaten Bericht detaillierter be-
     sie zeitgemäss ist und den Bedürfnissen      schrieben.

18
Mark Bieber
Mandatsbereichsleiter
dipl. Treuhandexperte

11. AHV-Revision

Tatsache ist, die Schweiz leidet an ei-        ger AHV-Zuschlag für diejenigen, die
ner Überalterung der Bevölkerung. Für          die Rente nicht vorbeziehen. Dieser
die AHV, insbesondere die Altersrente          Zuschlag ist abgestuft nach Alter
hat dies zur Folge, dass weniger junge         und durchschnittlichem Jahresein-
Personen immer mehr älter werdende             kommen. Weiter wurden tiefere Kür-
Personen finanzieren müssen. Das Ziel          zungssätze für Frauen, die sich früh-
der aktuellen Reform ist es, das finanzi-      zeitig in das Pensionsalter begeben,
elle Gleichgewicht der AHV zu sichern          beschlossen. Neu ist auch die Mög-
und das Leistungsniveau aufrecht zu er-        lichkeit, sich bereits mit 62 Jahren zu
halten. Am 17. Dezember 2021 hat das           pensionieren.
Parlament die Reform angenommen. Die        3. Um der Veränderung im Erwerbsver-
damit verbundene Gesetzesänderung              halten gerecht zu werden, wird eine
unterliegt dem Referendum. Die Frist           Flexibilisierung des Rentenbezuges
läuft 100 Tage bis 7. April 2022.              für Frauen und Männer eingeführt.
                                               Das bedeutet, dass eine Pensionie-
Überblick der wichtigsten Massnah-             rung in der AHV und in der berufli-
men                                            chen Vorsorge bis fünf Jahre aufge-
1. Das Pensionsalter (neu Referenzal-          schoben werden kann. Zudem gibt
   ter) der Frauen wird auf 65 Jahre in        es ein gleitender Übergang vom Er-
   der AHV und in der beruflichen Vor-         werbsleben in die Pension mit Einfüh-
   sorge angehoben. Dies geschieht             rung des Teilrentenvorbezuges und
   schrittweise, das heisst drei Monate        des Teilrentenaufschubes.
   pro Jahr.                                4. Neu ist das Einkommen rentenbil-
2. Für die Übergangsgeneration der             dend, welches nach dem Referenz-
   Frauen wurden Ausgleichsmassnah-            alter erzielt wird. Der monatliche
   men beschlossen. Beispielsweise             Freibetrag für Rentner von CHF 1‘400
   gibt es für die Frauen ein lebenslan-       (Stand 2022) wird freiwillig. Der Frei-

                                                                                         19
betrag kann, muss aber nicht mehr      Das Schweizer Stimmvolk hat das letzte
        zwingend vom Erwerbseinkommen in       Wort im Zusammenhang mit der Erhö-
        Abzug gebracht werden.                 hung der Mehrwertsteuer, weil es sich
     5. Die zusätzlichen Kosten der Reform     hier um einen Bundesbeschluss handelt.
        werden durch die zeitlich unbegrenz-   Alle Massnahmen sind miteinander ver-
        te, proportionale Erhöhung der Mehr-   knüpft. Eine Ablehnung der Erhöhung der
        wertsteuer von 0.4% finanziert.        Mehrwertsteuer beispielsweise, führt zu
                                               einer Ablehnung der gesamten Reform.
                                               Der umgekehrte Fall ebenso.

20
BVG-Reform (BVG 2021)

Die demografische Entwicklung zwingt          3. Der Koordinationsabzug wird von
nicht nur die AHV, sondern auch die              CHF 25‘095 (Stand 2022) auf CHF
berufliche Vorsorge zu Änderungen im             12‘443 gesenkt. Dies hat zur Folge,
System. Mit der geplanten Reform der             dass ein höherer Lohn versichert
beruflichen Vorsorge soll ebenfalls die Fi-      wird. Zudem erhalten versicherte
nanzierung gestärkt werden. Zudem soll           Personen mit kleineren Löhnen, ins-
die Schwachstelle des aktuellen Systems          besondere Teilzeitbeschäftigte, eine
betreffend Teilzeitbeschäftigten behoben         bessere Absicherung gegen Alter
werden.                                          und Invalidität.
                                              4. Die Skala der Beiträge an die beruf-
Die Massnahmen                                   liche Vorsorge wird angepasst. Neu
1. Herabsetzung des Umwandlungssat-              sind es noch zwei Stufen: Nämlich
   zes von heute 6.8% auf 6.0%. Der              neun Prozent vom BVG-pflichtigen
   Umwandlungssatz dient zur Berech-             Lohn von 25 bis 44 Jahren. Danach
   nung der monatlichen Rente. Das               beträgt die Altersgutschrift 14 Pro-
   heisst, dass das vorhandene Alters-           zent. Damit wird eine Hürde der ho-
   guthaben mit dem Umwandlungssatz              hen BVG-Beiträge der älteren Arbeit-
   multipliziert wird. Das Resultat daraus       nehmer am Arbeitsmarkt eliminiert.
   entspricht der monatlichen Rente.
2. Damit die Herabsetzung des Um-             Der Nationalrat hat als erster Rat die Vor-
   wandlungssatz abgefedert werden            lage am 8. Dezember 2021 gutgeheis-
   kann, werden für gewisse Jahrgänge         sen. Der Entscheid des Ständerates ist
   Rentenzuschläge eingeführt. Für eine       im Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses
   Übergangszeit von 15 Jahren werden         Artikels noch offen.
   die Beträge im Gesetz festgelegt. Da-
   nach legt der Bundesrat den Zuschlag
   jährlich fest. Die Zuschläge betragen
   je nach Alter CHF 100 bis CHF 200
   pro Monat. Finanziert werden die Zu-
   schläge mit einem solidarischen Bei-
   trag von 0.5% vom AHV-pflichtigen
   Jahreseinkommen bis CHF 853 200.

                                                                                            21
Astrid Fischer
                                                            Sachbearbeiterin Treuhand

                                                                    Fahrzeugkosten

     Bei der unselbständigen Erwerbstätigkeit   ten nicht zusätzlich zu den pauschalen
     können die Kosten für Fahrten zwischen     Autokosten zugelassen. Abzugsfähig
     dem Wohn- und Arbeitsort mit CHF 0.70      ist jedoch ein Park & Ride-Parkplatz in
     pro Kilometer (bis 15‘000 km CHF 0.70,     Verbindung mit der Benützung der öffent-
     die weiteren Kilometer mit CHF 0.50)       lichen Verkehrsmittel. Der höchstmögli-
     pauschal als Berufskosten in Abzug ge-     che Abzug für Fahrzeugkosten beträgt
     bracht werden. Für die Berechnung ist      im Kanton Aargau CHF 7‘000 (aufgrund
     der kürzeste Weg gemäss Twix Route zu      Fabi-Beschränkung) und bei der Direkten
     berechnen, nicht der schnellste.           Bundessteuer CHF 3‘000.

     Viele Arbeitnehmer benötigen jedoch ei-    Grundsätzlich können die Kosten für die
     nen Parkplatz beim Arbeitgeber, der bis    Benützung eines Fahrzeuges nur aus-
     zum Steuerjahr 2019 jeweils zum Abzug      nahmsweise geltend gemacht werden.
     zugelassen wurde. Ab dem Steuerjahr        Die Voraussetzungen dafür sind:
     2020 wird der Abzug der Parkplatzkos-      • Unzumutbarkeit der Benützung des
     ten nicht mehr zugelassen. Das Spezi-         öffentlichen Verkehrsmittels, insbe-
     alverwaltungsgericht, Abteilung Steuern,      sondere bei Zeitersparnis von über
     strich mit dem Urteil vom 20. Juni 2019       einer Stunde pro Tag bei Benützung
     den gewährten Abzug der Parkplatzkos-         des Autos.
     ten, da sämtliche Aufwendungen des pri-    • Berufliches Erfordernis auf Verlan-
     vaten Fahrzeuges mit der Pauschale von        gen des Arbeitgebers. Dies erfordert
     CHF 0.70 abgegolten sind.                     jedoch eine Bestätigung des Arbeit-
     In der Pauschale von CHF 0.70 sind            gebers.
     enthalten: Benzin, Öl, Reifen, Service,    • Gesundheitliche Gründe infolge
     Fahrzeugversicherung, Vignette, Fahr-         Krankheit oder Gebrechlichkeit. Eine
     zeugabschreibung und Garagenmiete.            Bescheinigung des Arztes ist erfor-
     Ebenso sind bei einer Ausbildung oder         derlich.
     Weiterbildung allfällige Parkplatzkos-

22
Raphael Häfliger
Informatik-Bereichsleiter
dipl. Wirtschaftsinformatiker HF

Digitale Archivierung von
Geschäftsunterlagen

Kennen Sie den Unterschied zwischen           dium aufbewahrt werden. Nur den letzten
Backup und Archivierung? In der Allge-        Snapshot zurückzuspielen, nützt meis-
meinheit können diese Begriffe meistens       tens nichts, da sich der Trojaner bereits
schwer auseinandergehalten werden.            vor längerer Zeit eingenistet hat und erst
Viele denken, dass eine Backup-Datensi-       zu einem späteren Zeitpunkt ausbricht.
cherung die für 10 Jahre in einem Tresor      Zur Sicherheit sollte jährlich ein Backup
aufbewahrt wird, einer Archivierung der       erstellt werden, welches auch an einem
Datenbestände gleichgesetzt ist. Dies ist     externen Ort aufbewahrt wird. Nach die-
jedoch nicht der Fall. Nachfolgend ver-       sem kurzen Abstecher nun zurück zum
gleichen wir die Ziele der beiden Begriffe.   Thema «Archivierung».

Ein Backup soll innert kürzester Zeit ein     Die Ziele einer Archivierung unterschei-
System wiederherstellen können. Daher         den sich massgeblich zu denen eines
wird heutzutage meistens die ganze vir-       Backups. Statt auf die Systemwiederher-
tuelle Serverumgebung auf ein wieder-         stellung wird der Schwerpunkt bei einer
beschreibbares Medium (USB Harddisk,          Archivierung auf die Datenaufbewah-
NAS-Speicher, Cloud, etc.) gesichert.         rung, dessen Zugriffe und Unveränder-
Das heisst, dass z.B. der ganze Server        barkeit gelegt.
inklusive Betriebssystem-, Programm-          Bei den Archivierungssystemen gibt es
und Benutzer-Daten als Snapshot gesi-         zwei verschiedene Methoden, die ein-
chert wird. Bei einem Ausfall kann das        gesetzt werden können. Es wird unter-
System somit innert Stundenfristen auf        schieden zwischen Aufbewahrung auf
den letzten gesicherten Speicherpunkt         unveränderbaren oder veränderbaren
wiederhergestellt werden. Wegen den           Speichermedien. Das unveränderbare
vielen Ransomwareangriffen (Verschlüs-        Speichermedium nennen wir in der Fach-
selungstrojaner) sollte ein Backup der        sprache WORM-Speicher (Write-Once-
ganzen Infrastruktur heutzutage einige        Read-Many). Am einfachsten kann dies
Monate auf einem externen Speicherme-         anhand einer CD erklärt werden. Hier

                                                                                           23
werden Daten oder Musik auf eine Disk         Auf den ersten Blick könnte man den
     gebrannt, die nicht mehr gelöscht werden      Eindruck haben, dass die Archivierung
     können (Ausnahme natürlich die spe-           einfach zu lösen sei. Es treten aber mehr
     ziellen wiederbeschreibbaren RW-CD            Hürden auf, als im Voraus bekannt sind.
     Disks). Vielerorts wird die Archivierungs-    Immer mehr Unternehmen stellen auf die
     lösung anhand den üblichen WORM-              digitale Belegablage um, da auf diese
     Tapes (Magnetband) praktiziert. Sprich        Weise Papier und Archivraum eingespart
     die Daten werden auf einem nicht ver-         werden kann. Der Belegzugriff ist effizien-
     änderbaren Speichermedium gesichert,          ter, schneller und der Beleg kann ortsun-
     was deren Unveränderbarkeit garantiert.       abhängig gelesen werden. In der Praxis
     Die zweite Methode, eine Datenarchi-          sind verschiedene Organisationsformen
     vierung mittels veränderbaren Speicher-       zu beobachten. Es gibt Unternehmen,
     medien zu realisieren, stellt zusätzliche     welche eine ausgefeilte IT zur Archivie-
     Anforderungen an das Archivierungs-           rung einsetzen, aber auch Unternehmen,
     System. Es müssen Verfahren definiert         welche Papierbelege einfach durch PDF
     und dokumentiert sein, welche die Ein-        ersetzen in der Annahme, dass die ge-
     haltung der gesetzlichen Vorschriften         setzlichen Aufbewahrungspflicht erfüllt
     nachweisen (z.B. Aufbewahrung der             sei, wenn diese PDF während zehn
     Datenprotokolle, Log-Files, Daten-Än-         Jahren auf dem Server abgelegt wer-
     derungsnachweisprotokoll, etc.). Diese        den. Leider ist es nicht so einfach. Bei
     Verfahrensdokumentation unterliegt den        der elektronischen Belegaufbewahrung
     gleichen Aufbewahrungspflichten wie           spielt vor allem die Geschäftsbücher-
     die aufbewahrungspflichtigen Unterlagen       verordnung GeBüV eine grosse Rolle.
     selbst. Der Aufbau eines entsprechenden       Weitere wichtige Aspekte stammen aus
     internen Kontrollsystems (IKS) ist bei bei-   der Verordnung über elektronische Da-
     den Methoden Pflicht.                         ten und Informationen (ElDI-V) und dem
                                                   Mehrwertsteuergesetz.
     Aus der Praxis: «Es ist einfacher eine
     Archivierungslösung mit einem WORM-
     Speichermedium zu realisieren anstatt
     ein zusätzliches Verfahren zu definieren
     und zu implementieren».

24
Exkurs in die Geschäftsbücherver-             Nachfolgend widmen wir uns einigen
ordnung GeBüV                                 Spezialfällen, welche des Öfteren zu Dis-
Neben den Grundsätzen der ordnungs-           kussionen führen.
gemässen Buchführung müssen auch
die Grundsätze der ordnungsgemässen           Nichtausdruck der Kontenblätter
Datenverarbeitung beachtet werden. Auf-       Immer wieder ist zu beobachten, dass
bewahrungspflichtige Unterlagen dürfen        Kontenblätter nicht ausgedruckt werden.
nicht abgeändert oder gelöscht werden         Man vertraut darauf, dass der Ausdruck
können, ohne dass dies feststellbar ist.      bei Bedarf jederzeit aus der Buchhal-
Zusätzlich muss der Zeitpunkt von de-         tungssoftware möglich sei und nachge-
ren Speicherung nachgewiesen werden           holt werden könnte. Da es immer wieder
können. Um dies sicherzustellen, sind         neue Programmversionen gibt und der
geeignete Kontroll- und Schutzmecha-          Kontenplan im Laufe der Jahre ergänzt
nismen vorzusehen. Die Geschäftsun-           oder abgeändert wird, ist dieses Vorge-
terlagen sind während der ganzen Auf-         hen mit wesentlichen Risiken behaftet.
bewahrungsfrist sorgfältig, geordnet und      Auch entspricht diese Art der «Archivie-
vor möglichen Schädigungen geschützt          rung» auf keinem Fall der GeBüV. Die
aufzubewahren. Der Zugriff auf die Un-        Kontenblätter sind Teil der «Geschäftsbü-
terlagen muss jederzeit in nützlicher Frist   cher» und müssen daher während zehn
gewährleistet sein und die Daten müssen       Jahren rechtsgültig archiviert werden. Es
wieder ohne Hilfsmittel lesbar gemacht        empfiehlt sich, diese als PDF in einem
werden können. Dies auch nach einem           GeBüV-tauglichen elektronischen Archiv
Wechsel der Archivierungssysteme und          abzulegen.
Speichermedien.

Kurze Zusammenfassung der GeBüV bezüglich digitaler Archivierung
• Sicherstellung der Integrität (Echtheit) und Unveränderbarkeit der Archivdaten
• Der Zeitpunkt der Speicherung muss mittels unveränderbarem Zeitstempel nachge-
   wiesen werden.
• Die Daten müssen während der ganzen Aufbewahrungsfrist vor möglichen Schädi-
   gungen geschützt sein.
• Der Zugriff auf die archivierten Daten muss protokolliert werden.
• Die Lesbarkeit der Daten soll innert nützlicher Frist und ohne Hilfsmittel gewähr-
   leistet sein.

                                                                                          25
Elektronische Belegablage der E-Mails        Einscannen von Papierbelegen und
     Die in der Regel sehr zahlreichen E-Mails    Ablage als PDF
     werden oft während einer gewissen Zeit       Papier hat sehr grosse Vorteile, denn
     im Post-Ein- oder Ausgang der Mitarbei-      es gilt als rechtsgültiger Beleg und kann
     tenden aufbewahrt. Fallweise werden die      ohne weiteres in einem Archiv abgelegt
     als wichtig eingestuften E-Mails z.B. als    werden. Sobald Papierbelege einge-
     «msg-Nachricht» auf dem Server ab-           scannt und somit digitalisiert werden,
     gelegt. Solange es sich dabei nicht um       steigen die Herausforderungen, wenn es
     Buchungsbelege handelt, ist dies aus         sich um archivierungspflichtige Unterla-
     rechtlicher Sicht kein Problem, da Korre-    gen handelt. Es findet ein sogenannter
     spondenz seit der Einführung des neuen       Medienbruch statt. Aus diesem Grunde
     Rechnungslegungsrechts nicht mehr ge-        ist die Einhaltung der GeBüV bei der Di-
     nerell aufbewahrungspflichtig ist.           gitalisierung enorm wichtig. Nur so kann
                                                  sichergestellt werden, dass die digitali-
     Empfehlenswert wäre es jedoch, alle E-       sierten Belege im Rechtsverkehr aner-
     Mails mit den Anhängen elektronisch zu       kannt werden.
     archivieren. Dabei sollen die Vorschriften   Falls es sich um besonders wichtige
     der GeBüV eingehalten werden, da an-         Originale handelt (z.B. Notarunterlagen,
     sonsten die E-Mails bei einer rechtlichen    Originaltestamente, Aktienbücher oder
     Auseinandersetzung nicht als Beweise         Rechtsfälle) gibt es nur eine Lösung:
     anerkannt werden können. Die Lösung          Das Original muss mit den Originalun-
     wäre, alle E-Mails automatisiert in einem    terschriften physisch aufbewahrt werden.
     elektronischen Archiv abzulegen. Das         Allenfalls kann eine digitale Kopie als Ar-
     hat auch den Vorteil, dass es keinen Me-     beitshilfsmittel erstellt werden.
     dienbruch gibt. Dieser erfolgt, wenn eine
     elektronische Nachricht auf Papier aus-      Unterzeichnete Jahresrechnung
     gedruckt wird oder wenn Papier einge-        Artikel 958f Abs. 2 OR bestimmt, dass
     scannt wird. Bei einem Medienbruch gibt      der Geschäftsbericht (mit der Jahresrech-
     es keine vollkommene Gewissheit, dass        nung) und der Revisionsbericht schriftlich
     auf dem Folgemedium auch wirklich das        und unterzeichnet aufzubewahren sind.
     Original abgebildet ist.                     Oft wird diese Bestimmung in der Praxis
                                                  nicht wirklich eingehalten. Obwohl dies in
                                                  der Vergangenheit kaum je zu Problemen
                                                  geführt hat, ist die Einhaltung der gesetz-
                                                  lichen Regelung dringend zu empfehlen.

26
Elektronische Lieferantenrechnungen          verzichten, falls kein GeBüV-taugliches
Einzelne Rechnungen werden bereits           Archiv besteht. Allenfalls kann bei Klein-
heute elektronisch zugestellt. Es ist ab-    beträgen von dieser Empfehlung abgewi-
sehbar, dass es immer mehr werden.           chen werden, falls das Restrisiko bewusst
Eine E-Rechnung besteht aus einem Da-        akzeptiert wird. Bei Privatpersonen stellt
tenpaket und einem PDF. Dies wird in der     sich dieses Problem übrigens kaum, da
Regel elektronisch abgelegt oder auf Pa-     diese nicht aufbewahrungspflichtig sind
pier ausgedruckt. Ist es empfehlenswert,     und auch keine Vorsteuer geltend ma-
das ausgedruckte PDF als Buchungsbe-         chen können.
leg zu verwenden so wie eine in Papier-
form eingegangene Rechnung?                  Schlusswort
Nein, denn der eigentliche Beleg ist das     Viele Unternehmen kennen oder beach-
Datenpaket, das PDF ist nur dessen Vi-       ten die für die digitale Archivierung mass-
sualisierung, damit der Beleg von Men-       geblichen gesetzlichen Bestimmungen
schen ohne weiteres gelesen werden           zu wenig. Die Risiken, welche mit einer
kann. Das PDF kann jedoch vom Emp-           ungenügenden oder unvollständigen
fänger problemlos und ohne sichtbare         Archivierung verbunden sind, werden
Spuren verändert werden. Aus diesem          oft unterschätzt. Der Richter kann im
Grund stellt der Gesetzgeber höhere          Streitfall die Vorlage von Buchhaltungs-
Anforderungen zu Aufbewahrung von E-         unterlagen verlangen. Diese sind unter
Rechnungen als an Papierbelege. Das          Umständen bei der Abwehr von nicht
Ausdrucken von E-Rechnungen stellt           gerechtfertigten Ansprüchen Dritter von
einen Medienbruch dar. Der Ausdruck          grossem Nutzen. Die Belegaufbewah-
ist lediglich eine Kopie. Für rechtmässi-    rung ist Chefsache, da die Verantwor-
ge E-Rechnungen braucht es eine soge-        tung beim Verwaltungsrat und allenfalls
nannte fortgeschrittene digitale Signatur.   bei der Geschäftsleitung liegt. Auf keinen
Der Grund dafür ist die Sicherstellung der   Fall darf die Archivierungs-Verantwor-
Unveränderbarkeit von E-Rechnungen.          tung an Mitarbeitende delegiert werden.
                                             Man kann die Digitalisierung begrüssen
Oft fehlen die technischen Vorausset-        oder nicht, die Entwicklung ist jedoch
zungen, um elektronische Rechnungen          nicht aufzuhalten.
rechtskonform aufzubewahren. Das
«Erkennen des Problems» ist schon der
wichtigste Punkt. Es empfiehlt sich, auf
den Empfang von E-Rechnungen zu

                                                                                           27
Aufbewahrungspflichtige Unterlagen

     •   Jahresrechnung: bestehend aus Bilanz, Erfolgsrechnung, allenfalls Anhang, Kapital-
         flussrechnung, Lagebericht und Konzernrechnung;
         Der Geschäftsbericht, der Revisionsbericht und der Lagebericht (bei ordentlicher Re-
         vision) muss schriftlich und unterzeichnet aufbewahrt werden (Art. 958f Abs. 2 OR)
     •   Konti und Journale
     •   Hilfsbücher soweit vorhanden mit allen dazugehörenden Details wie Debitoren-, Kre-
         ditoren-, Lohn-, Lagerbuchhaltung
     •   Details zur Jahresrechnung: Diese bestehen in der Regel aus Inventaren der Vorrä-
         te, angefangenen Arbeiten oder nicht fakturierten Dienstleistungen, Wertschriftenver-
         zeichnisse, Details der Anzahlungen, Abgrenzungsposten.
     •   Buchungsbelege: Als Buchungsbelege gelten Aufzeichnungen, welche notwendig
         sind, um den einer Buchung zugrunde liegenden Geschäftsvorfall oder Sachverhalt
         nachvollziehen zu können, Art. 957a Abs. 3 OR. Buchungsbelege können Bankbele-
         ge, Kassenbelege, Rechnungen, Quittungen, Spesenabrechnungen, Zeiterfassung
         der Mitarbeitenden und die Korrespondenz sein, sofern diese als Buchungsbeleg gilt.
     •   Allenfalls weitere Bestandteile wie Anlagebuchhaltung, Betriebsbuchhaltung,
         Kalkulation
     •   Lieferscheine können Teil der Rechnung und somit während 10 Jahren aufbewah-
         rungspflichtig sein. Dies ist der Fall, wenn auf der Rechnung nur ein Bezug zum
         Lieferschein aufgeführt ist. Wenn der Lieferschein auf der Rechnung jedoch mit al-
         len Informationen abgebildet wird, kann er nach Bezahlung der Rechnung vernichtet
         werden.
     •   Dokumente, welche in irgendeiner Art und Weise rechtsverbindliche Wirkung entfal-
         ten wie Verträge, VR- und GV-Protokolle, die Gewinnverteilung, Urkunden, Inventare,
         Statuten, Aktienverzeichnisse, Personaldossiers, Geschäftsberichte, Steuererklärun-
         gen, MWST-Abrechnungen, Sozialversicherungsdeklarationen und Lohnausweise.
     •   Veranlagungs- und Bezugsverjährung direkte Steuern haben eine Aufbewahrungs-
         pflicht von 15 Jahren.
     •   Geschäftsunterlagen im Zusammenhang mit Grundstücken und Grundstücksgewinn-
         steuer - Vorsicht hier gilt eine Aufbewahrungspflicht von 26 Jahren.

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