Vernetzungsprojekt Kloten-Opfikon - Für die Projektdauer 2015-2022

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Vernetzungsprojekt Kloten-Opfikon - Für die Projektdauer 2015-2022
Vernetzungsprojekt
          Kloten-Opfikon
        Für die Projektdauer 2015-2022

                                          30. April 2015

       im Auftrag der Stadt Kloten und der Stadt Opfikon
erarbeitet von Orniplan AG, Zürich, und Festland, Bubikon
Vernetzungsprojekt Kloten-Opfikon - Für die Projektdauer 2015-2022
Vernetzungsprojekt Kloten-Opfikon, 2015-2022

Inhalt
1  Allgemeine Informationen ....................................................................................... 3
2  Anlass und Zweck ................................................................................................... 4
3  Projektperimeter ..................................................................................................... 5
4  Ausgangslage ......................................................................................................... 6
   4.1 Landwirtschaftliche Nutzung und Betriebszahl .............................................. 6
   4.2 Bisherige Biodiversitätsförderflächen BFF ....................................................... 6
   4.3 Überkommunale und kommunale Naturschutzobjekte .................................. 6
   4.4 Lage zu kantonalen Schutz- und Fördergebieten ........................................... 7
   4.5 Vorkommen seltener und bedrohter Pflanzen- und Tierarten......................... 7
   4.6 Wildtierkorridore und naturnahe Wanderräume ............................................ 8
   4.7 Geplante und laufende Naturschutzmassnahmen.......................................... 8
   4.8 Lokal aktive Vereine und Projektgruppen ...................................................... 9
5 Besondere Merkmale und biologische Bewertung des Vernetzungsperimeters ......... 9
   5.1 Bedeutung des Gebiets im übergeordneten Kontext ..................................... 9
   5.2 Wichtige Hauptlebensräume, Naturschutzgebiete und naturnahe Flächen ..... 9
   5.3 Lebensraumpotenzial und biologische Defizite ............................................ 10
6 Angestrebte Gesamtwirkung und Fördergebiete ................................................... 11
7 Festsetzung der Mindestziele bis 2022 .................................................................. 13
   7.1 Quantitative Mindestziele bis 2022 ............................................................. 13
   7.2 Massgebende Ziel- und Leitarten................................................................. 13
8 Massnahmenkatalog und Zusatzbeiträge............................................................... 16
   8.1 Generelle Voraussetzung und Bestimmungen für den Erhalt von
          Vernetzungsbeiträgen in Kloten-Opfikon ................................................... 16
   8.2 Massnahmenkatalog ................................................................................... 16
   8.3. Liste der zugelassenen Strukturelemente .................................................... 24
   8.4. Beiträge (April 2015) .................................................................................. 26
9 Umsetzungsplan ................................................................................................... 27
   9.1 Trägerschaft................................................................................................ 27
   9.2 Abschluss der Verträge ............................................................................... 27
   9.3 Beratungskonzept ....................................................................................... 27
   9.4 Kontrolle der Massnahmen ......................................................................... 28
   9.5 Finanzierungsbedarf und Finanzierungskonzept .......................................... 28
   9.6 Zeitplan ...................................................................................................... 28
10 Anhang ................................................................................................................ 29

Orniplan AG, Zürich, 2015                                                                                                  2
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1 Allgemeine Informationen
Auftraggeberin              Stadt Kloten & Stadt Opfikon
Ansprechperson              Stadt Kloten
Trägerschaft                Dr. sc. nat.
                            Daniel Martinelli
                            Energie- und Umweltberater
                            Kirchgasse 7
                            8302 Kloten
                            Tel: +41 44 815 16 07
                            Fax: +41 44 815 13 00
                            E-Mail: daniel.martinelli@kloten.ch
                            www.kloten.ch
Mitglieder der Trä-         Max Eberhard: Stadtrat Kloten
gerschaftsgruppe            Jörg Mäder: Stadtrat Opfikon
                            Mérylle Censier: Büro Festland
                            Kurt Widmer: Ackerbaustellenleiter
                            Daniel Martinelli: Energie und Umweltbeauftragter Kloten
                            und Opfikon
Projektdauer                2015-2022
Projektbetreuung            FESTLAND - Büro für Landwirtschaft und Öffentlichkit
                            Merylle Censier
                            Wändhüslenstrasse 1
                            8608 Bubikon
                            055 243 30 85
                            mcf@fest-land.ch

                            Orniplan AG
                            Martin Weggler
                            Wiedingstrasse 78
                            8045 Zürich
                            044 45130 70
                            martin.weggler@orniplan.ch
Grundlagen für die-         - Konstituierende Sitzung Trägerschaft 09.04.2015
sen Bericht                 - Infoveranstaltungen mit Landwirten 02.09.2013,
                              05.12.2014
                            - Beratungsgespräche mit allen Bewirtschaftern in Kloten im
                              November/Dezember 2014
                            - Rücksprachen Kaspar Zierfass, pluspunkt,
                              Pufferzonenausscheidung/Verträge mit Landwirten
                            - Gespräche mit NV Kloten, Martin Preiswerk (Präsident)
                            - Feldbegehungen 17.9.2014, 4.11.2014
                            - Datenanlieferung BFF-Flächen FNS, Stand Oktober 2014
                            - Div. Inventardaten aus Geodienst Kanton Zürich
                            - Inventare der kommunalen Schutzgebieten
                            - Datenanlieferung ZVS/BirdLife Zürich, Vogelfinder
                            - Datenanlieferung CSCF / InfoFlorag

Orniplan AG, Zürich, 2015                                                                 3
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2 Anlass und Zweck
Beiträge an Landwirte für die Vernetzung von Biodiversitätsförderflächen (BFF, früher
Ökoflächen) dienen seit 2001 dazu, die Eignung der BFF als Lebensraum und Wander-
korridor für orttypische Tiere und Pflanzen zu verbessern. Solche Beiträge können nur
jene Landwirte geltend machen, deren Biodiversitätsförderflächen im Perimeter eines
bewilligten Vernetzungsprojekts liegen.

Aus wirtschaftlichen Gründen waren diese Zusatzbeiträge bisher vor allem für Landwirte
in der Hügel- und Bergstufe interessant. Praktisch alle Gemeinden in der südlichen Häl-
fte des Kantons Zürich verfügen deshalb schon seit Jahren über gültige Vernetzungspro-
jekte. Viele Gemeinden in der nördlichen Kantonshälfte ziehen jetzt nach. Aufgrund der
neuen Beitragsreglemente der Agrarpolitik 2014 sind Vernetzungsbeiträge für die Land-
wirte in den Ackerbaulich geprägten Gemeinden interessanter geworden.

Auf Initiative von Bauervertretern hat sich 2013 die Gemeinde Kloten entschieden, ein
Vernetzungsprojekt auszuarbeiten, so dass ab dem Jahr 2015 Vernetzungsbeiträge für
Klotemer Landwirten möglich sind. Durch die verstärkte behördliche Zusammenarbeit
der benachbarten Gemeinden Kloten und Opfikon erschien es zudem wünschenswert,
sich in dieser Sache mit Opfikon zusammenzutun. Opfikon hat seit 2010 ein Verne-
tzungsprojekt, welches ins vorliegende Projekt Kloten und Opfikon übergeführt wird.

Der vorliegende Bericht liefert die formalen Anforderungen an ein Vernetzungsprojekt
für die beiden Gemeinden und wird der Fachstelle Naturschutz auf April 2015 zur
Genehmigung unterbreitet. Somit können Landwirte ab 2015 in Kloten und Opfikon
Vernetzungsbeiträge für Ihre BFF erhalten, wenn sie die aufgeführten
Vertragsbestimmungen erfüllen.

Dank – Wir danken allen Landwirten, der zuständigen Behörde, Daniel Martinelli (Ener-
gie- und Umweltberater Kloten & Opfikon), den lokalen Naturschutzvereinen und allen
Beteiligten. Der Fachstelle Naturschutz, Sylvia Urbscheit, danken wir für die jeweils ra-
schen Datenlieferungen und kompetenten Auskünfte.

Orniplan AG, Zürich, 2015                                                                   4
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3 Projektperimeter
Der Projektperimeter erstreckt sich über die Gemeinden Kloten und Opfikon. Das Land-
wirtschaftsamt anerkennt BFF in total 1'204 ha landwirtschaftlich nutzbarer Fläche.
Gemäss Richtplan zählen dazu 611 ha eigentliche Landwirtschaftliche Nutzfläche (LN),
310 ha Flughafengelände und 282 ha Freihaltezone (Abb. 1).

Abb. 1: Perimter des Vernetzungsprojekts Kloten & Opfikon und ihre zonenrechtliche Zuweisung. Weiss:
       Wald und Siedlungszonen ausserhalb des Perimeters.

Orniplan AG, Zürich, 2015                                                                              5
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4 Ausgangslage

4.1   Landwirtschaftliche Nutzung und Betriebszahl

Im Perimeter gibt es 28 direktzahlungsberechtigte Betriebe. Alle Nutzflächen liegen in
der Talzone zwischen 420 und 580 m ü.M.; die Durschnittshöhe der Nutzflächen liegt
mit 510 m ü.M. allerdings rund 100 m höher als in vielen Gemeinden im Zürcher Unter-
land. Der Ackerbauanteil liegt mit 51% unter der Marke von 60%, ab welcher eine Ge-
meinde als «Ackerbaugemeinde» gilt. Die Flächen sind zumeist wenig geneigt. Kleinräu-
mige Ausnahme ist der Rebhang Härdlen in der Stadt Kloten sowie die Talflanken des
Eigentals. Das Kulturland ist als Fruchtfolgefläche für Ackerbau gut geeignet mit
Ausnahme des Flughafenareals und des Eigentals.

4.2   Bisherige Biodiversitätsförderflächen BFF

Die 266 gemeldeten Biodiversitätsförderflächen summieren sich auf insgesamt 71,7 ha
(Tab. 1). Dies sind 12% der LN. Der Zentralwert der BFFs liegt bei 15 Aren Grösse, die
grösste zusammenhängende BFF ist das militärische Übungsgelände um den römischen
Gutshof mit 18,4 ha.

Tab. 1:    Gesamtfläche pro Typ der angemeldeten Biodiversitätsförderflächen in Kloten und
           Opfikon. Hochstamm-Feldobstbäume und Einzelbäume sind mit einem
           Flächenequivalent von 1 Are/Baum veranschlagt.

                            BFF-Typ                         Fläche Are
                            402 NSG Streue                       1'975
                            481 Ackerschonstreifen                   8
                            490 Hochstamm-Feldobstbäume          1'059
                            491 Einzelbäume                         78
                            556 Buntbrache                         208
                            559 Ackersaum                          144
                            611 Ext. Wiese                       3'284
                            612 wenig int. Wiese                    71
                            617 Ext. Weide                         152
                            851 Streue                              48
                            852 Hecke m. Krautsaum                 141
                            total                                7'168

4.3   Überkommunale und kommunale Naturschutzobjekte

Im Perimeter gibt es 12 überkommunale Naturschutzobjekte (Tab. 2), wovon 4 Objekte
in der Schmelzwasserrinne im Eigental liegen. In einem Teil dieser überkommunalen Ob-
jekte müssen noch die Pufferzonen rechtsgültig ausgeschieden werden, worauf im Ver-
netzungsprojekt und bei den Vertragsverhandlungen prospektiv Rücksicht genommen
werden muss.

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Tab. 2:    Liste der Naturschutzobjekte von überkommunaler Bedeutung im Vernetzungs-
           perimeter. Alle Objekte liegen auf dem Gebiete der Gemeinde Kloten.

            Lauf-   Name                                              Bedeutung
               nr                                                     Inv 80
                1   Klotener Ried                                     Kantonal
                2   Eigental                                          Kantonal
                3   Goldenes Tor                                      Kantonal
                4   Wechseltrockene Pfeifengraswiesen nördlich        Kantonal
                    Eigental
                5   Pantliried                                        Kantonal
                6   Föhrenwald Uewachs                                Kantonal
                7   Föhrenwald Altberg                                Regional
                8   Hangriedtälchen nördlich Eigental                 Regional
                9   Nägelimoos                                        Regional
               10   Ried am Aentschberg                               Regional
               11   Kiesgrube beim Gwerfihölzli                       Regional
               12   Ried mit Weiher im Homberg                        Regional

In Kloten sind darüber hinaus 3 Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung vor-
handen (alles auch überkommunale Schutzobjekte), nämlich

      1) ZH 496        Waldried Homberg
      2) ZH 502        Eigental, Pantliried
      3) ZH 506        Lehmgrube beim Gwerflihölzli

Beide Gemeinden verfügen ferner über ein Inventar zumeist kleinerer Naturschutzobjek-
te von kommunaler Bedeutung. In Kloten sind das 60 Flächen (Feuchtwiesen, Hecken,
Trockenstandorte, etc.) und 16 markante Bäume, in Opfikon 5 Flächen und keine Bäu-
me.

Alle erwähnten Objekte sind auf dem Ist-Zustandsplan verzeichnet.

4.4    Lage zu kantonalen Schutz- und Fördergebieten

Fünf der überkommunalen Naturschutzobjekte sind kantonale Naturschutzgebiete
(Tab. 1). Ansonsten liegt der Perimeter vollständig ausserhalb der kantonalen Förderge-
biete für den ökologischen Ausgleich; somit gilt für alle BFF ausserhalb der überkom-
munalen Schutzgebiete der 90:10 Verteilschlüssel für die Übernahme der Beitrage, d.h.
90% übernimmt der Kanton, 10% die Trägerschaft.

4.5    Vorkommen seltener und bedrohter Pflanzen- und Tierarten

Die grösseren Schutzgebiete in Kloten sind Hotspots für zahlreiche stark gefährdete
Pflanzen- und Tierarten. Botanisch herausragend sind zum Beispiel die Restbestände des
Drahtseggenrieds mit einer ganzen Reihe von hochgefährdeten Arten im Klotener Ried.

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Ferner gibt es in der Gemeinde bedeutende Orchideenbestände z.B. jener der Bienen-
orchis (Apis melifera). Bei den Heuschrecken ist die Blauflüglige Sandschrecke, ein Spe-
zialist für rohe, offene Böden, nachgewiesen. Mit dem Kleinen Schillerfalter, ein Wei-
den-Spezialist im Bereich von Bächen und Mooren, findet man auch bemerkenswerte
Tagfalter. Zahlreiche Laichgewässer für Amphibien (Laubfrosch, Kreuzkröte, Kamm-
molch) liegen auf Gemeindegebiet von Kloten und Opfikon. Die Mauereidechse lebt in
den trockenen Biotopen um den Flughafen, im Kulturland gibt es vereinzelte Bruten von
Neuntöter und Dorngrasmücke (Stand 2008) und am Himmelbach lebt der Biber. Fazit:
Trotz der grossflächigen Überbauungen haben vereinzelte, für helvetische Verhältnisse
grosse Feuchtgebiet überdauert. Reliefbedingt gibt es zudem in Kloten eine ökologisch
bemerkenswert hohe Zahl von Kleinbiotopen zerstreut über das ganze Gemeindegebiet.

Von grosser Bedeutung sind also Feuchtstandort (Orchideen, Tagfalter, Amphibien), Pio-
nier- (Heuschrecken, Amphibien, Vögel) und (westlich exponierte) Trockenstandorte in
Hanglagen (Reptilien, Vögel). Innerhalb der eigentlichen landwirtschaftlichen Nutzflä-
chen bieten Extensivwiesen und Obstgärten Lebensraum für Grünspechte und Distelfin-
ken, Hecken für Neuntöter und Dorngrasmücken. In den Ackerfluren sind noch Feldler-
chen nachgewiesen (4 Brutpaare, vor 20 Jahren: 52!) und Feldhasen können beobachtet
werden. Gut vertreten ist im ganzen Perimeter die Goldammer, welche von den langen
Waldrandlinien (Brutplatz) in unmittelbarer Nachbarschaft zu Fruchtfolgeflächen
(Nahrungssuchraum) profitiert.

Weitere anspruchsvollere Arten sind noch heute eng gebunden an die landwirtschaftli-
che Nutzung, so z.B. Schleiereule und Turmfalke sowie die Rauchschwalbe als Stallbrü-
ter.

4.6    Wildtierkorridore und naturnahe Wanderräume

Der Perimeter liegt ausserhalb der verzeichneten Wildtierkorridoren und wichtigen
Vernetzungsachsen (Suter 2009).

4.7    Geplante und laufende Naturschutzmassnahmen

Die geplante Renaturierung der Glatt dürfte das Vernetzungsprojekt – wenn überhaupt
– nur am Rande tangieren.

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Vernetzungsprojekt Kloten-Opfikon, 2015-2022

Geplante Massnahmen:

      -    Aufwertung von Primärwaldflächender Holzkooperation Opfikon für den kleinen
           Schillerfalter und am Waldrand für den Pflaumenzipfelfalter
      -    Aufwertung der Kleinstgewässer durch Setzen von Unkenwannen im Hardwald
           und Auwald.
      -    Bau von Ausstiegshilfen für Amphibien in Schächten und der ARA.

Entsprechende Projekte sind beim Kanton und dem Schmetterlingsverein eingereicht
worden.

4.8       Lokal aktive Vereine und Projektgruppen

In Kloten und Opfikon ist seit Jahrzehnten je ein sehr aktiver Naturschutzverein tätig, die
beide für die Erfolgskontrolle von der Trägerschaft eingebunden werden.

5 Besondere Merkmale und biologische Bewertung des
      Vernetzungsperimeters

5.1       Bedeutung des Gebiets im übergeordneten Kontext

Die Gemeinde Kloten stellt im Verbund mit den Gemeinden um den Flughafen ein kan-
tonaler Hotspot für Feuchtgebietsarten dar. Das Eigental ist ein wichtiger ökologischer
Verbindungskorridor und Spendergebiet für grosse Amphibienpopulationen.

Die weiträumigen, eher westexponierten Landwirtschaftsflächen auf dem Hügelzug Ger-
lisberg sind durchsetzt mit zahlreichen Rainen, Borden und Schlenken mit wertvollen
feuchten und trockenen Kleinbiotopen. Im Vergleich zu tiefer gelegenen Ackerbauge-
bieten im Zürcher Unterland sind die Landwirtschaftsflächen auf dem Gerlisberg sehr
vielfältig durchsetzt mit ökologischen Kleinbiotopen und Trittsteinen.

Ökologisch unterdurchschnittlich versorgt sind die flachen, intensiv genutzen, heute
auch durch Siedlungsbauten fragmentierten Landwirtschaftsflächen in Opfikon und zwi-
schen Kloten und Bassersdorf oberhalb der ehemaligen Lehmgrube.

5.2       Wichtige Hauptlebensräume, Naturschutzgebiete und naturnahe Flächen

Das Klotenerried/Goldentor, das Eigental und die überkommunalen Naturschutzflächen
bilden stellen von ihrer Ausdehnung und räumlichen Nähe eine ausgezeichnete Voraus-
setzung dar, um die Lebensraumeignung der Landwirtschaftsflächen für Feuchtgebiets-
arten v.a. ausserhalb der Laichzeit aufzuwerten. Durch eine qualitative Aufwertung der

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Vernetzungsprojekt Kloten-Opfikon - Für die Projektdauer 2015-2022
Vernetzungsprojekt Kloten-Opfikon, 2015-2022

vielen bestehenden Kleinbiotope könnten ferner viele Arten der Ackerflur (Feldhase,
Hermelin u.a.) in Kloten & Opfikon grossflächig gefördert werden.

5.3   Lebensraumpotenzial und biologische Defizite

Ausserhalb der Schutzgebiete verteilen sich die Gebiete mit gutem Förderpotential über
den ganzen Vernetzungsperimeter (vgl. Abb. 1). Damit bestehen optimale Vorausset-
zungen, um die zumeist kleinflächigen BFFs ökologisch gewinnbringend zu platzieren
und/oder durch entsprechende Bewirtschaftungsmassnahmen mit Strukturen aufzuwer-
ten. Die meisten Feuchstandorte stehen unter Schutz; hier steht die Umsetzung der
festgelegten Bewirtschaftung inklusive ausreichende Pufferzonen im Vordergrund.

Das Hauptdefizit besteht in der Zersiedelung. Neben den Flächenverlusten binden sich
heute viele Kulturlandflächen so nahe an Siedlungen oder Waldrändern, dass Offenland-
arten mit ihren Ansprüchen an eine weite Kulturlandschaft kaum mehr vorkommen
können. Die Übergangsbereiche zwischen Siedlungen und Nutzflächen sollten deshalb
v.a. mit Dauerkulturen wie Hochstamm-Obstgärten und Hecken aufgewertet werden.

Abb. 2: Lebensraumpotenzial des Untersuchungsperimeters nach Fachstelle Naturschutz.

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Vernetzungsprojekt Kloten-Opfikon, 2015-2022

6 Angestrebte Gesamtwirkung und Fördergebiete
Die Erhöhung bzw. Erhaltung der Lebensraumeignung der bestehenden Schutzgebiete
(im Klotenerried/Goldentor, Eigental/Pantli) einerseits und andererseits die ökologische
Aufwertung des grossflächigen, westexponierten Hangs am Gerlisberg sollten bei der
Vernetzung Priorität geniessen. Die Erhaltung und Förderung dieser «Spendergebiete»
soll den Rückgrad der ökologischen Vernetzung bilden.

Die kleinflächigeren, durch Wald und Siedlungsbauten erheblich fragmentierten, reinen
Ackerbauflächen sollten stärker mit Ackerbiotopen und Trittsteinen durchsetzt werden.
Eine Priorisierung dieser Massnahmen erscheint aus übergeordneter Sicht nicht zu beste-
hen. Es ist eher unrealistisch, dass anspruchsvolle, inzwischen weiträumig verschwun-
dene Ackerbewohner wie die Feldlerche sich in diesen Klotemer und Opfikergebieten
ansiedeln, solange sie in weiträumigeren, offeneren Flächen im Zürcher Unterland feh-
len.

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Abb. 3: In diesem Vernetzungsprojekt gültige Fördergebiete.

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Vernetzungsprojekt Kloten-Opfikon, 2015-2022

7 Festsetzung der Mindestziele bis 2022

7.1   Quantitative Mindestziele bis 2022

Bezüglich Gesamtgrösse der BFF (Q1): keine Vorgaben (derzeit 26% vorhanden, was
           bereits über den Zielvorgaben liegen würde, die nach Ablauf der 2. Phase
           gelten würden).

Bezüglich wertvollen BFF, d.h. BFF mit Q2 oder Vernetzung: 33,1 ha (5% der LN),
           16,6 ha maximal erfüllbar durch BFF in Naturschutzflächen Zone 1 und 1R.

Bezüglich BFF in Fördergebiet Ackerbiotope (total 146 ha): 4,4 ha (3% des Fördergebiets
           Ackerbiotope).

7.2   Massgebende Ziel- und Leitarten

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Tab. 1:    Ziel- und Leitarten für den Vernetzungsperimeter Kloten-Opfikon, gegliedert nach Fördergebietstyp. Leitarten sind typisch für das Fördergebiet, Zielarten sind
           zusätzlich in der nationalen Roten Liste mindestens als «gefährdet» eingestuft. L = Leitart, Z = Zielart, A = Acker-Biotopelemente, EA = Extensivwiesen
           allgemein, EF = Extensivwiesen feucht, O = Obstbäume, T = Trittsteinelemente im ganzen Perimeter.

                   A                        EA                       EF                        ET                        O                       T
Pflanzen          Arten in der Buntbrache   Artenreiche Fromental-   Feuchtwiesen und Ried     Berg-Aster
                    (L):                      wiese auf mittleren      (L):                    Golddistel
                                              Standorten (L):                                  Raukenblättriges Kreuz-
                  Kornrade                                                                       kraut
                  Färber-Kamille            Fromental
                  Gewöhnliche Wegwarte      Goldhafer                Spierstaude
                  Wilde Möhre               Ackerwitwenblume         Gilbweiderich
                  Echtes Johanniskraut      Wiesenflockenblume       Sumpf-Storchenschnabel
                  Wilde Malve               Östlicher Bocksbart      Binsen- & Seggen-Arten
                  Dost                      Margerite                Gefleckte Orchis
                  Klatsch-Mohn              Zottiger Klappertopf     Herbstzeitlose
                  Weisse Lichtnelke         Schafgarbe               Wasserdost
                  Silberfingerkraut         Wiesen-Glockenblume      Kohldistel
                                            Wiesen-Pippau            Waldsimse
                                            Bitterkraut              Blutweiderich
                                            Grassternmiere           Weidenröschen-Arten
                                            Hornklee                 Sumpf-Kratzdistel
                                            Wiesen-Platterbse        Sumpfdotterblume
                                            Rauher Löwenzahn         Kuckucks-Lichtnelke
                                                                     Rote Waldnelke
                                                                     Sumpf-Baldrian
                                                                     Sumpf-Labkraut
                                                                     Sibirische Schwertlilie

                                                                     Lungen-Enzian (Z)

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                   A                          EA                         EF                           ET                      O                          T
Tagfalter         --                         Aurorafalter (L)            Violetter Silberfalter (L)   Schachbrettfalter (L)   --                         Schachbrettfalter (L)
                                             Pflaumen-Zipfelfalter (Z)   Kurzschwänziger
                                                                           Bläuling (L)
                                                                         Kleiner Schillerfalter (Z)
Heuschrecken      Lauchschrecke (L)          Lauchschrecke (L)           Sumpfgrashüpfer (Z)          Gemeine Sichel-         Lauchschrecke (L)
                                             Gemeiner Warzen-            Langflüglige                   schrecke (L)
                                               beisser (L)                 Schwertschrecke (Z)
Amphibien         --                         Erdkröte (Z)                Laubfrosch (Z)               --                      --
                                                                         Kreuzkröte (Z)
                                                                         Gelbbauchunke (Z)
                                                                         Teichmolch (Z)
                                                                         Nördlicher Kamm-
                                                                           molch (Z)
                                                                         Fadenmolch (Z)
                                                                         Feuersalamander (Z)
                                                                         Geburtshelferkröte (
Reptilien         --                         Zauneidechse (Z)            Ringelnatter (Z)             Zauneidechse (Z)        --
Vögel             Turmfalke (L)              Turmfalke (L)               Rohrammer (Z)                Schwarzkehlchen (L)     Grünspecht (L)             Turmfalke (L)
                  Wachtel (L)                Grünspecht (L)                                           Hänfling (L)            Gartenrotschwanz (L)
                  Feldlerche (L)                                                                      Dorngrasmücke (Z)       Wacholderdrossel (L)
Säugetiere        Feldhase (Z)               Feldhase (Z)                Hermelin (L)                 Feldhase (Z)            Braunes Langohr (Z)
                                             Hermelin (L)                                             Hermelin (L)            Grosses Mausohr (Z)
                                                                                                                              Zweifarbenfledermaus (Z)
                                                                                                                              Nordfledermaus (Z)
                                                                                                                              Grosser Abendsegler (Z)
UZL-Arten:
Tagfalter: Pflaumen-Zipfelfalter, Violetter Silberfalter, Schachbrettfalter
Heuschrecken: Lauchschrecke, Gemeiner Warzenbeisser, Langflüglige Schwertschrecke, Gemeine Sichelschrecke
Amphibien: Laubfrosch, Kreuzkröte, Gelbbauchunke, Kammolch, Geburtshelferkröte
Reptilien: Zauneidechse, Ringelnatter
Vögel: Turmfalke, Wachtel, Feldlerche, Grünspecht, Gartenrotschwanz, Schwarzkehlchen, Hänfling, Dorngrasmücke, Braunkehlchen
Säugetiere: Feldhase

Orniplan AG, Zürich, 2014                                                                                                                                                        15
Vernetzungsprojekt Kloten-Opfikon, 2015-2022

8       Massnahmenkatalog und Zusatzbeiträge
8.1 Generelle Voraussetzung und Bestimmungen für den Erhalt von
        Vernetzungsbeiträgen in Kloten-Opfikon

    •    Der landwirtschaftliche Betrieb ist DZV berechtigt.
    •    Auf der ganzen Betriebsfläche ist der langfristige Schutz der überkommunalen
         Naturschutzgebiete inkl. Pufferzonen umgesetzt (Pufferzonenschlüssel)
    •    Alle Flächen, die den Vernetzungsbeitrag beziehen, müssen als BFF gemäss DZV
         anrechenbar sein.
    •    Der Betrieb nimmt an einem einzelbetrieblichen Beratungsgespräch teil und
         schliesst mit der Trägerschaft Vernetzungsprojekt eine Bewirtschaftungsvereinba-
         rung ab. Darin verpflichtet sich der Betrieb, die vereinbarten Massnahmen zur
         ökologischen Aufwertung eines Objektes einzuhalten.
    •    Die Verpflichtungsdauer beginnt mit dem Eintritt ins Vernetzungsprojekt und en-
         det im Jahr 2022 (Ende 1. Phase). Steigt ein Bewirtschafter vorzeitig aus dem Ver-
         netzungsprojekt aus, so müssen die bereits ausgerichteten Beiträge an Kanton
         und Gemeinde zurück erstattet werden. Bei Betriebsübergaben und Pensionie-
         rungen ist keine Rückerstattung zu entrichten.
    •    Die Verwendung von Mähaufbereitern ist generell untersagt
    •    Das Schnittgut ist abzuführen
    •    Falls Messerbalken vorgeschrieben, gilt dies für alle Schnitttermine
    •    Ist in einer Massnahme das Stehenlassen eines Altgrasstreifens vorgeschrieben,
         muss dieser bei jeder Nutzung ausgeschieden werden, auch bei der Herbstweide.
         Die Lage des Streifens soll bei jeder Nutzung verändert werden.
    •    Herbstweide auf Ext. Wiesen ab 1. Sept bis 30. Nov an max. 5 aufein-
         anderfolgenden Tagen

8.2 Massnahmenkatalog

Orniplan AG, Zürich, 2014                                                                 16
Vernetzungsprojekt Kloten-Opfikon, 2015-2022

Tab. 3: Massnahmen gegliedert nach Fördergebiet und ÖAF-Typ, die notwendig sind, um den Vernetzungsbeitrag m Projektperimeter Kloten-Opfikon auszulösen.

                                                                                                                                 Gültig in Fördergebiet
                                                                                                                                 A = Acker-Biotopelemte
                                                                                                                                 EA = Ext. Wiese allgemein
BFF - Typ       Fördert:         Massnahmen                                                                              Index   EF = Ext. Wiese feucht
                                                                                                                                 ET = Ext. Wiese trocken
                                                                                                                                 O = Obstbäume
                                                                                                                                 T = Trittstein
                                 Überkommunale Naturschutzgebiete/-Flächen:
                                 - Zone I: Ziel- und leitartengerechte Pflege nach Anweisung Fachstelle Naturschutz,
                                 Mahd mit Messerbalken                                                                    a1     A   EA   EF   ET   O   T
                                 - Zone II: Mahd mit Messerbalken, Schnitttermin 1. Schnitt 15.6. bei jedem Schnitt 5-
                                 10% Altgrasstreifen an wechselnder Stelle stehen lassen

   Extensiv                      Kommunale NS- und Vertragsobjekte mit Pflegeplan:
   genutzte                      - Langfristig mit SVO oder Vertrag eigentümerverbindlich gesichert (min. 12 Jahre)
    Wiese                        - Ziel- und leitartengerechte Pflege sicherstellen und nach Bedarf Pflegeplan der
                                                                                                                          a2     A   EA   EF   ET   O   T
                                 Gemeinde Kloten/Opfikon ergänzen, siehe Anhang im VP-Bericht. Mindestauflage:
                Diverse
   BFF-Typ:                      - Schnitt mit Messerbalken
                                 - 5-10% der Fläche bleiben stehen, Standort bei jedem Schnitt wechseln
       a
                                 Kommunale NS- und Vertragsobjekte ohne Pflegeplan:
                                                                                                                          a3     A   EA   EF   ET   O   T
                                 - eine Massnahme aus a4-a10 gemäss Lage in Fördergebiet

                                 Qualitätsstufe II erfüllt
                                 - Schnitttermin wird gemäss kantonaler Vorgabe bei Begehung mit
                                                                                                                          a4     A   EA   EF   ET   O   T
                                 Projektverantwortlichen im Anmeldejahr individuell festgelegt
                                 - 10% der Fläche bleiben stehen, Standort bei jedem Schnitt wechseln

Orniplan AG, Zürich, 2015                                                                            17
Vernetzungsprojekt Kloten-Opfikon, 2015-2022

                                 - Schnitt mit Messerbalken
                Heuschrecken
                                 - 1. Schnitt ab 15. Juni                                                               a5   EA   EF   ET   O   t
                Vögel
                                 - 10% der Fläche bleiben stehen, Standort bei jedem Schnitt wechseln

                                 - 1. Schnitt ab 15. Juni
                Heuschrecken     - 10% der Fläche bleiben stehen, Standort bei jedem Schnitt wechseln
                Vögel            - pro 20a zwei der folgenden Strukturelemente: Einheimischer Einzelbusch oder kleine   a6   EA   EF            t
                Säuger           Buschgruppe, Stein- oder Asthaufen, Holzbeige, Feuchtgraben, Tümpel,
                                 Insektennisthilfe gem. Liste Strukturelemente, Efeubestand an grossem Baum

                Erreichen von
                                 - 1. Schnitt ab 1. Juli
                Zielvegetation
                                 - 10% der Fläche bleiben stehen, Standort bei jedem Schnitt wechseln                   a7   EA   EF   ET   O   t
                Heuschrecken,
                                 - min 1 Strukturelemente aus Liste im Anhang
                Schmetterlinge
   Extensiv
   genutzte
    Wiese                        - Freier Schnitttermin
                                 - bei jedem Schnitt werden mind. 25% der Fläche nicht gemäht, bei der letzten
   BFF-Typ:     Heuschrecken
                                 Nutzung im Herbst 10% , Standort bei jedem Schnitt wechseln                            a8   EA   EF   ET   O   t
                Schmetterlinge
       a                         - Schnittintervall mindestens 6 Wochen
                                 - Bodenheu für 1. und 2. Nutzungen

                1. Priorität:
                                 Ausmagerung/Aufwertung:
                Erreichen von
                                 - Freier Schnitttermin im 1. -3. Vertragsjahr
                Zielvegetation
                                 - Min. 3 Schnitte/Jahr
                                 Ab 4. Standjahr:                                                                       a9   EA   EF   ET   O   t
                2. Priorität:
                                 - Neuanlage/Ansaat mit geeigneter Saatgutmischung oder Direktbegrünung nach
                Tierarten gem.
                                 Absprache mit VP-Trägerschaft und Bodenheu oder
                Angaben
                                 - Umsetzung einer Massnahme a4-a6
                Fördergebiete

Orniplan AG, Zürich, 2015                                                                          18
Vernetzungsprojekt Kloten-Opfikon, 2015-2022

                                Extensiv genutzter Wiesenstreifen im Ackerland:
                Vögel im
                                - Breite max. 20m im Ackerland, nicht entlang Flurwegen
                Ackerland
                                - pro 20a zwei Strukturelemente aus Liste im Anhang                                 a10   A                  T
                (Feldlerche!)
                                - Freier Schnitttermin, Schnittintervall zwischen 1. und 2. Schnitt min. 8 Wochen
                                - 20% der Fläche bleiben stehen, Standort bei jedem Schnitt wechseln

                                Extensiv genutzte Wiese als Trittsteinbiotop:
                                - Max. 20a im Ackerland
                                - Min. zwei Strukturelemente aus Liste im Anhang                                    a11   A                  T
                                - Freier Schnitttermin, Schnittintervall zwischen 1. und 2. Schnitt min. 8 Wochen
                                - 20% der Fläche bleiben stehen, Standort bei jedem Schnitt wechseln

                                Böschungen ab einer Hangneigung von min. 35%:
   Extensiv                     - Schnitt mit Messerbalken
                Heuschrecken
   genutzte                     - 2 Schnitte/Jahr
                Tagfalter                                                                                           a12   A   EA   EF   ET   t
    Wiese                       - Schnitttermin ab 20. Mai
                Reptilien
                                - Schnittintervall mind. 6 Wochen
   BFF-Typ:                     - Bei jedem Schnitt min. 25% Rückzugsstreifen stehen lassen
      A

                                Entlang von Gehölz- und Waldrändern:
                                - Schnitt mit Messerbalken
                Insekten
                                - Schnitttermin 1. Schnitt: 15. Juni                                                a13       EA   EF   ET   t
                                - Ab Anfang August bleibt ein mind. 6m breiter Streifen entlang dem gesamten
                                Gehölz- oder Waldrand bis im Folgejahr stehen (bei Herbstweide auszäunen!)

Orniplan AG, Zürich, 2015                                                                           19
Vernetzungsprojekt Kloten-Opfikon, 2015-2022

ÖAF- Typ         Fördert:        Massnahmen                                                                                Index   Gültig in Fördergebiet:

                 Heuschrecken,
                                 QII gemäss DZV erfüllt                                                                     c1     A    EA   EF   ET   O     T
                 Vögel
 Ext. genutzte
    Weiden
                                 Strukturqualität:
    BFF-Typ:     Heuschrecken    - Min. 4%, max. 10% der Fläche sind mit Strukturelementen bedeckt: Einzelbüsche,
       c                                                                                                                    c2     A    EA   EF   ET   O     t
                 Vögel           kleine Feldgehölze, Einzelbäume, Totholz, Steinhaufen, Asthaufen, Holzbeigen,
                                 Hochstaudenflur oder ausgezäuntes Altgras

ÖAF- Typ         Fördert:        Massnahmen                                                                                Index   Gültig in Fördergebiet:

                                 Überkommunale Naturschutzgebiete/-Flächen:
                                 Zone I: Ziel- und leitartengerechte Pflege nach Anweisung Fachstelle Naturschutz, Mahd
                                 mit Messerbalken
                 Diverses                                                                                                   e1
                                 Zone II: Mahd mit Messerbalken, Schnitttermin 1. Schnitt 1.9., bei jedem Schnitt 5-10%
 Streueflächen                   Altgrasstreifen an wechselnder Stelle stehen lassen

    BFF-Typ:                                                                                                                            EA   EF              T
                                 Kommunale NS- und Vertragsobjekte:
       e                         - Langfristig mit SVO oder Vertrag eigentümerverbindlich gesichert (min. 12 Jahre)
                                 - Schnitt mit Messerbalken
                 Diverses        - Ziel- und leitartengerechte Pflege sicherstellen und nach Bedarf Pflegeplan der          e2
                                 Gemeinden Kloten oder Opfikon ergänzen, siehe Anhang im VP-Bericht
                                 - 10% der Fläche bleiben ganzjährig als Rückzugsstreifen stehen. Diese müssen alle zwei
                                 Jahre gemäht werden

Orniplan AG, Zürich, 2015                                                                         20
Vernetzungsprojekt Kloten-Opfikon, 2015-2022

                                    - Schnitt mit Messerbalken
                 Vögel
                                    - Schnitt ab 1. September
                 Heuschrecken                                                                                                  e3
                                    - 10% der Fläche bleiben ganzjährig als Rückzugsstreifen stehen. Diese müssen alle zwei
                 Tagfalter
                                    Jahre gemäht werden

ÖAF- Typ         Fördert:           Massnahmen                                                                                Index   Gültig in Fördergebiet:

                 Vögel, Insekten,
                                    Qualitätsstufe II erfüllt                                                                  f1     A    EA   EF   ET   O     T
                 Säuger

                                    Kommunale Schutz- oder Inventarobjekte ohne QII:
    Hecken,                         - Nur einheimische Strauch- und Baumarten
                 Insekten, Vögle,
   Feld- und                        Krautsaum:                                                                                 f2     A    EA   EF   ET   O     t
                 Säuger
  Ufergehölze                       - Max. 2 Schnitte pro Jahr, bei jedem Schnitt die Hälfte stehen lassen
                                    - Schnitt 1.Hälfte ab 15.6., Rest ab August. Bei jedem Schnitt die Hälfte stehen lassen
    BFF-Typ:
       f
                                    Niederhecke in Ackerland:
                                    - Anteil Dornenbüsche mind. 20%.
                                    - maximal 3m hoch
                 Vögel, Insekte                                                                                                f3     A    EA   EF              t
                                    Krautsaum:
                                    - beidseits Krautsaum von min. 3 m,
                                    - Schnitt 1.Hälfte ab 15.6., Rest ab August. Bei jedem Schnitt die Hälfte stehen lassen

Orniplan AG, Zürich, 2015                                                                              21
Vernetzungsprojekt Kloten-Opfikon, 2015-2022

                                   - Nur einheimische Strauch- und Baumarten
                                   - Alle 4-6 Jahre max. die Hälfte selektiv auf den Stock setzen
                                   Krautsaum:
                 Vögel, Insekte    - Breite auf besonnter Seite 6m                                                        f4     A    EA   EF   ET         t
                                   - Schnitt 1.Hälfte ab 15.6., Rest ab August. Bei jedem Schnitt 50% des Saums stehen
                                   lassen
                                   - Strukturelemente wie besonnte Steinhaufen, Holzhaufen anlegen

ÖAF- Typ         Fördert:          Massnahmen                                                                            Index   Gültig in Fördergebiet:

 Buntbrachen
                                   Bewirtschaftung gemäss Anforderungen DZV
    BFF-Typ:                       - Neophytenbekämpfung obligatorisch
                                                                                                                           h
       h

   Rotations-        Vögel im
    Brachen          Ackerland
                                   Bewirtschaftung gemäss Anforderungen DZV
                                                                                                                           i     A    EA   EF              T
    BFF-Typ:                       - Neophytenbekämpfung obligatorisch
                   Ackerbegleit-
        i             Flora

  Ackerschon-
    Streifen
                                   Bewirtschaftung gemäss Anforderungen DZV
                                   - Neophytenbekämpfung obligatorisch
                                                                                                                           j
    BFF-Typ:
        j

Orniplan AG, Zürich, 2015                                                                          22
Vernetzungsprojekt Kloten-Opfikon, 2015-2022

  Saum auf
 Ackerflächen
                            Bewirtschaftung gemäss Anforderungen DZV
                            - Neophytenbekämpfung obligatorisch
                                                                                                                  k
    BFF-Typ:
       k

ÖAF- Typ         Fördert:   Massnahmen                                                                          Index   Gültig in Fördergebiet:

  Hochstamm-
                 Vögel      - Qualitätsstufe II erfüllt                                                          l1                         O     T
  Obstbäume,
  Nussbäume

    BFF-Typ:
        l                   - Baumzahl während Vertragsdauer konstant halten. Abgehende Bäume sind durch
                 Vögel      geeignete Hochstamm-Obstbäume zu ersetzen.
                 Insekten   - Pro 10 Bäume min. 1 künstliche Nisthilfe für Höhlen-, Halbhöhlenbrüter oder        l2                         O     T
                 Säuger     Fledermäuse
                            - Pflegeschnitt alle 2-4 Jahre

 Einheimische,
   standort-
   gerechte                 - Eiche, Linde, Birke, Waldföhre, Feld- und Bergahorn, Hainbuche, Rotbuche, Ulme,
 Einzelbäume                Weide, Zitterpappel
                                                                                                                 m1      A   EA   EF   ET   O     T
                            - Abgehende Bäume in Rücksprache mit Projektträgerschaft ersetzen.
    BFF-Typ:                - Neue Bäume in Rücksprache mit Trägerschaft pflanzen
       m

Orniplan AG, Zürich, 2015                                                                   23
Vernetzungsprojekt Kloten-Opfikon, 2015-2022

8.3.      Liste der zugelassenen Strukturelemente

Als Strukturelemente gelten sowohl betriebseigene als auch betriebsfremde Elemente.
Der Landwirt muss sicherstellen, dass die Strukturelemente während der Verpflichtungs-
dauer von 8 Jahren bestehen bleiben oder ersetzt werden (sie können auch durch an-
dere Strukturen ersetzt werden). Die Liste entspricht der Liste in «Kantonale Richtlinien
zur Erhebung der Qualität gemäss Ökoqualitätsverordnung im Kanton Zürich Hoch-
stamm-Feldobstbäume» sowie den «Kantonalen Richtlinien zur Erhebung der Qualität
gemäss Ökoqualitätsverordnung im Kanton Zürich Rebflächen mit natürlicher Artenviel-
falt» (kursiv gedruckt).

•      Wassergraben, Tümpel, Teich: Mindestfläche 20m2, gemäss DZV, Anhang 3.1.2.5
       (keine Düngung und keine PSM auf Objekt und dazugehörendem Pufferstreifen).

•      Steinhaufen, anstehende Steinplatte oder Felsen: Mindesthöhe 0,5 m, Mindestflä-
               2
       che 5 m , gemäss DZV, Anhang 3.1.2.6 (keine Düngung und keine PSM auf Objekt
       und dazugehörendem Pufferstreifen).

•      Trockenmauern: Mindestens 4 Laufmeter und 0,5 m Höhe, gemäss DZV, Anhang
       3.1.2.7 (keine Düngung und keine PSM auf Objekt und dazugehörendem
       Pufferstreifen).
                                         2
•      Ruderalflächen: Mindestfläche 4 m gemäss DZV, Anhang 3.1.2.6; (keine Düngung
       und keine PSM auf Objekt und dazugehörendem Pufferstreifen).
                                                              2
•      Offene Bodenflächen: Gesamtfläche mindestens 5 m mit lückiger Vegetation (max.
       25 % Bodenbedeckung). Die Fläche darf nicht durch chemische Mittel offengehal-
       ten werden.
                                                          2
•      Asthaufen: Mindesthöhe 0,5 m, Mindestfläche 4 m . Es ist ein Pufferstreifen von 0,5
       m anzulegen (keine Düngung und keine PSM auf Objekt und Pufferstreifen).

•      Holzbeige: Länge mindestens 2 m, Breite mindestens 0,5 m. Es ist ein Pufferstreifen
       von 0,5 m anzulegen (keine Düngung und keine PSM auf Objekt und Pufferstrei-
       fen). Die Holzbeige darf auch an einem Gebäude stehen. Während mindestens
       einem Jahr darf die Holzbeige nicht verändert werden. Wird die Holzbeige während
       der Verpflichtungsperiode entfernt, ist ein Ersatz innert zwei Monaten
       bereitzustellen.

•      Nisthilfen für Wildbienen oder andere Insekten: Ein Strukturelement kann aus
       folgenden Nisthilfen bestehen: entrindete und gut gelagerte Blöcke aus Hartholz mit
       Bohrlöchern, gebündelte hohle Pflanzenstängel, gebündelte markhaltige Stängel,
       morsche Äste, kleine Lehmwände, oder Gleichwertiges. Die Nisthilfen sollen an gut

Orniplan AG, Zürich, 2015                                                                24
Vernetzungsprojekt Kloten-Opfikon, 2015-2022

    besonnten und regengeschützten Orten mit der Stirnfläche in südöstlicher Richtung
    angebracht werden. Die gesamte Stirnfläche der einzelnen Nisthilfen muss insge-
                            2
    samt mindestens 0,1 m betragen und darf auf mehrere Flächen verteilt sein.
    Alternativ kann auch ein Hornissenkasten installiert werden. Dies gilt als ein
    Strukturelement. Maximal die Hälfte der Strukturen darf mit solchen Nisthilfen er-
    füllt werden.

•   Baum mit beträchtlichem Totholzanteil (kein Feuerbrand): 1/4 der Baumkrone
    abgestorben oder Baum mit hohlem Stamm oder ganz abgestorbener Baum. Jeder
    Baum mit beträchtlichem Totholzanteil zählt als ein Strukturelement. Ganz
    abgestorbene Bäume sind beitragsberechtigt.

•   Hecken: Gemäss DZV, Art. 48, Hecken mit mehr als 5 m Länge und mehreren Dor-
    nenstraucharten (ohne Brombeeren) gelten als 2 Strukturelemente. Wenn die Hecke
    die Zurechnungsfläche ist, darf sie nicht als Strukturelement gezählt werden.

•   Einheimische Einzelbüsche (ohne Hasel): Höhe oder Durchmesser mindestens 1 m
    (alle einheimischen Wildstraucharten inklusive Brombeeren ausser Hasel).

•   Einheimische Einzelbäume: Mindestens 3 m Wuchshöhe und 20 cm
    Stammdurchmesser aus folgender Liste: Feld- und Bergahorn, Birke, Eiche, Föhre,
    Linde, Zitterpappel, Hainbuche, Ulme, Weide.

•   Efeubestand auf Baum (auch auf Einzelbäumen): halber Stammumfang auf
    mindestens 2 m Länge mit Efeu bewachsen.

•   Gestufter Waldrand mit Dornenbüschen: (Fichtenwände gelten nicht als Strukturele-
    ment). Min. 10 Laufmeter.

•   Obstbäume mit grossem Umfang: Stammumfang von mindestens 170 cm auf 1,5 m
    Höhe, bzw. Stammdurchmesser von 55 cm.

•   Zurechnungsfläche liegt im Unternutzen. Dies gilt als ein Strukturelement.

•   Mindestens 3 Obstbaumarten im Obstgarten: Als einzelne Arten gelten
    Obstbaumarten wie: Apfel, Birne, Quitte, Kirsche, Zwetschge, Nussbaum, Kastanie,
    Aprikose, Pflaume und Pfirsich. Eine einzelne Art muss mindestens 5 % des
    Obstgartens belegen. Dies gilt als ein Strukturelement. Flächenbeiträge Ökologischer
    Ausgleich, Vernetzung, Qualität im Vernetzungsprojekt Kloten-Opfikon

Orniplan AG, Zürich, 2015                                                                25
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   8.4.        Beiträge (April 2015)
Tab. 4: Beiträge im Vernetzungsprojekt Kloten-Opfikon (Änderungen vorbehalten)

Orniplan AG, Zürich, 2015                                                        26
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9     Umsetzungsplan
9.1 Trägerschaft

Die Trägerschaft hat sich an einer Sitzung am 9.4.2015 konstituiert. Das Gremium
besteht aus:

Vorsitz, Ansprechsperson für alle Belange:       Daniel Martinelli

Mitglieder Max Eberhard (Stadtrat Kloten)

               Kurt Widmer, Ackerbaustellenleiter Kloten & Opfikon

               Jörg Mäder (Stadtrat Opfikon)

Beratend:      Mérylle Censier, Festland

Die Trägerschaft trifft sich minimal 1x im Jahr im November zur Besprechung der im
Folgejahr vorzunehmenden Aktivitäten. Erste Sitzung findet statt am 19.11.2015.

9.2 Abschluss der Verträge

Die vertraglichen Vereinbarungen betreffend Vernetzungsbeiträgen für die angemelde-
ten BFF sind im Winter 2014/15 zwischen Franziska Oertli/Mérylle Censier und den
Landwirten in Einzelgesprächen anhand der BFF-Listen getroffen worden. Vorerst
beteiligen sich 17 Landwirte am Vernetzungsprojekt (Stand 7. April 2015). Alle
Landwirte hatten die Gelegenheit, zeitgerecht auf den 30. April 2015 einen 8-
Jahresvertrag über Vernetzungsbeiträge abzuschliessen.

Aus Sicht des Projektträgers werden wir uns in Zukunft insbesondere bemühen, zusätzli-
che BFF mit Vernetzungszuschlag im Ackerbau-Fördergebiet vorzuschlagen und mit Be-
ratungen entsprechende Neuanlagen optimal herzurichten.

9.3   Beratungskonzept

Die Trägerschaft hat Festland/Mérylle Censier (Öko-Kontrolleur, Projekterarbeiterin) den
Auftrag erteilt, während der Laufzeit des Vernetzungsprojekts eine Begleitung und Bera-
tung durchzuführen. Diese besteht aus:

Jährliches Nachfassen bei jenen Betrieben, die anfänglich kein Interesse gezeigt haben
und deren BFF aus Sicht des Vernetzungsprojekts interessant wären (derzeit 18 Betriebe)

Fallweise Beratung bei Problemen und Rückfragen

Spezialabklärungen treffen aufgrund von Anregungen der Landwirte bzw. der Träger-
schaft

Orniplan AG, Zürich, 2015                                                                27
Vernetzungsprojekt Kloten-Opfikon, 2015-2022

Die Beratung richtet sich nach den Empfehlungen dargelegt in den Merkblättern auf
http://www.aln.zh.ch/internet/baudirektion/aln/de/naturschutz/vp/allg_grundlagen.html

9.4   Kontrolle der Massnahmen

Durch den Ackerbaustellenleiter werden die vereinbarten Massnahmen auf allen BFF
mindestens 1x während der Projektdauer kontrolliert (Ausnahme Flächen in Schutzzone
I bzw. Agrocontrol/ÖQV-Kontrolleure unterstehende Flächen). Die Kontrollen erfolgen
nach dem «Merkblatt Kontrollen in Vernetzungsprojekten» unter
http://www.aln.zh.ch/internet/baudirektion/aln/de/naturschutz/vp/umsetzung.html

Für die Wirkungskontrolle sollen die beiden Naturschutzvereine eingesetzt werden. Dazu
nimmt die Trägerschaft im ersten Projektjahr mit den Präsidenten Kontakt auf. Die
Wirkungskontrollen werden von Mérylle Censier koordiniert.

9.5 Finanzierungsbedarf und Finanzierungskonzept

Am VP teilnehmende Landwirte können zusätzlich 500 bis 1’000 CHF Beiträge pro ha
bestehende BFF (Biodiversitätsförderflächen) auslösen, wenn sie die entsprechende
Vernetzungsmassnahmen einhalten. Für Flächen innerhalb der Naturschutzgebiete von
überkommunaler Bedeutung übernehmen Bund und Kanton den gesamten Betrag.
Vom Beitrag für die anderen Flächen gehen 10% zulasten der Trägerschaft Vernetzung.
Gemäss Stand 2014 beträgt der jährliche Beitrag der Trägerschaft je nach Beteiligung
der Landwirte 2'000-3'000 CHF.

Die Kosten für die Beratung und einmalige Erstellungsbeiträge werden von der Träger-
schaft jährlich budgetiert und anteilsmässig nach teilnehmenden Landwirten auf die
Stadt Kloten bzw. Opfikon verteilt.

9.6 Zeitplan

November /Dezember 2014 Einzelbetriebliche Beratungsgespräche

Jan/Feb 2015                Plan- und Projektanpassungen, Vertragsabschlüsse unter Dach
                            und Fach (abgeschlossen)

Jährlich Winter             Zusatzberatungen Landwirte

Winter 18/19                Zwischenbilanz

Winter 21/22                Schlussbilanz

Orniplan AG, Zürich, 2015                                                                 28
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10 Anhang

Anhang 1: Kurzporträts der Ziel- und Leitarten (Auswahl)

Ziel und Leitarten Flora

Extensivwiesen allgemein (EA)

Die Ziel- und Leitarten der Extensivwiesen allgemein sind Arten der Frommentalwiese.
Dieser Wiesentyp war früher weit verbreitet und benötigt eine gute Nährstoffversor-
gung. Die Artenarmut auf den heutigen Wiesen ist vor allem durch die mehrfache
Schnittnutzung mit frühem Erstschnitt begründet. Extensivwiesen sollten darum nicht
mehr als ein bis zwei Mal pro Jahr gemäht werden.

Einige typische Arten sind Wiesen-Glockenblume, Wiesen-Storchschnabel, Moschus-
Malve, Acker-Witwenblume und Margerite (Reihenfolge der Pflanzenbilder v.l.n.r).

Diese Arten sind nicht gefährdet. Ihre Verbreitung ist aber in den letzten Jahrzehnten
stark zurückgegangen.

Massnahmen zur Förderung: a1–a10

Wirkungsziel: Mehr ökologische Ausgleichsflächen mit Qualität im Fördergebiet der
Extensivwiesen allgemein.

Orniplan AG, Zürich, 2015                                                                29
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Extensivwiesen feucht (EF)

In der Toteisseezone um den Mettmenhaslisee entstanden wertvolle Feuchtwiesen. Je
nachdem wie die Fläche genutzt wird und wie viel Nährstoffe den Pflanzen zur Verfü-
gung stehen, bilden sich unterschiedliche Pflanzengemeinschaften. Diese können auch
ineinander übergehen.

Während die Herbstzeitlose sowohl in normalen, als auch in feuchten, nährstoffreichen
Wiesen vorkommen kann, sind die Sumpfdotterblume und Kuckuckslichtnelke auf mehr
Feuchtigkeit angewiesen. Die Schwertlilie kann sogar ganz im Wasser stehen. Der Lun-
gen-Enzian wiederum ist auf wenig Nährstoffe und einen späten Schnittzeitpunkt an-
gewiesen. Blutweiderich und Spierstaude kommen dort vor, wo nur selten eine Nutzung
stattfindet etwa an Bach- oder Heckensäumen.

Typische Arten sind Herbstzeitlose, Sumpfdotterblume, Spierstaude, Kuckucks-Licht-
nelke, Lungen-Enzian und Schwertlilie (Reihenfolge der Pflanzenbilder v.l.n.r).

Gefährdet sind die genannten Pflanzenarten ausser dem Lungen-Enzian nicht (wird in
der Roten-Liste als verletzlich (VU) bezeichnet und im Kanton Zürich mit dem Artwert 7
bewertet). Der Lebensraum der Feucht- und Streuwiesen an sich ist vor allem durch die
Entwässerungen in den letzten Jahrzehnten stark geschwunden.

Massnahmen zur Förderung: a1–a7, e1–e3

Wirkungsziel: Mehr ökologische Ausgleichsflächen mit Qualität im Fördergebiet der
Extensivwiesen feucht.

Orniplan AG, Zürich, 2015                                                             30
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Flora Ackerbiotope (A)

Die Flora der Ackerbiotope ist einerseits abhängig von der gewählten Saatmischung und
andererseits von der Bodenbeschaffenheit der Ackerfläche. Neben der Flora finden zahl-
reiche Tiere und Insekten in diesen Nutzungsbrachen Nahrung und Deckung. Der Feld-
hase findet Deckung und Nahrung und die Feldlerche einen Platz für ihr Nest auf dem
Boden. Es ist aber darauf zu achten, dass Ackerbiotope flächig und nicht streifenförmig
angelegt werden da der Fuchs sich zu häufig sich an Feldlerchen gütlich tun kann. Blei-
ben Brachen zu lange stehen kann es zu Problemen mit Unkräutern und Mäusen kom-
men. Rotationsbrachen, Säume und Ackerschonstreifen bieten hier gute Alternativen zu
den Buntbrachen.

Typische Arten sind Wilde Möhre, Kornrade und die Kornblume (Reihenfolge der Pflan-
zenbilder v.l.n.r). Auf dem letzten Bild sind ausserdem Klatschmohn und Färber-Hunds-
kamille zusehen. Zwei weitere typische Vertreter der Ackerflora.

Viele Arten der traditionellen Ackerbegleitflora (auch Segetalflora genannt) können in
der heutigen rationalisierten Landwirtschaft nicht mehr überleben. Als Zielart wurde da-
rum die Kornrade ausgewählt, da sie auf der Roten Liste als verletzlich (VU) bezeichnet
und im Kanton Zürich mit dem Artwert 7 bewertet ist.

Massnahmen zur Förderung: h–k

Wirkungsziel: Deutliche Zunahme von ÖAF-Flächen im Fördergebiet der Ackerbiotope.

Orniplan AG, Zürich, 2015                                                                 31
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Ziel und Leitarten Fauna

Aurorafalter (Anthocharis cardamines) Leitart
Der Aurorafalter ist sehr aktiv und auffällig vor allem bei der
Paarung bei der die Männchen auf alle weissen Objekte bei
denen es sich um Weibchen handeln könnte zufliegen. Die
Raupen fressen an Wiesenschaumkraut, Knoblauchhederich
und diversen Kohlgewächsen. Als Lebensraum dienen Wie-
sen und Krautsäume entlang von Hecken.

Der Aurorafalter ist auf der Roten Liste als nicht gefährdet
(LC) aufgeführt.

Der Aurorafalter wurde im Gebiet Tempelhof festgestellt. Zielgebiete sind extensive Wie-
sen und Hecken im Fördergebiet Extensivwiesen allgemein (EA).

Massnahmen zur Förderung: a1–a10, f1

Wirkungsziel: Ansiedlung und Einzelnachweise der Art im Zielgebiet.

Violetter Silberfalter (Brenthis ino) Leitart
Der Violette Silberfalter kommt vor allem in Feuchtgebieten
vor, wo er wie der Name sagt bevorzugt violette Blüten
besucht. Die Raupen fressen an Spierstaude und Waldgeiss-
bart. Diese Pflanzenarten kommen in feuchten
Hochstaudenfluren und Säumen sowie an Waldrändern
vor. Der Falter kann auch auf kleinen Flächen überleben.

Der Violette Silberfalter ist potentiell gefährdet (NT). Er wird im Kanton Zürich mit dem
Artwert 3 bewertet.

Der Violette Silberfalter ist im Gebiet bisher noch nicht nachgewiesen. Das Golden Tor
stellt einen geeigneten Lebensraum dar.

Massnahmen zur Förderung: a1–a10, f1–f3, g

Wirkungsziel: Einzelnachweise der Art im Zielgebiet.

Orniplan AG, Zürich, 2015                                                                   32
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Schachbrettfalter (Melanargia galathea) Leitart
Der Schachbrettfalter ist eine Leitart in trocken-sauren
Magerwiesen, wo er im Erwachsenenstadium den Nektar
auf Flockenblumen, Habichtskräutern, Disteln,
Wittwenblumen und Skabiosen sucht. Sein Raupen-
stadium verbringt er auf der Waldzwenke am Waldrand
oder auf Gräsern in Trockenwiesen.

Der Schachbrettfalter kommt an den Südlagen des Eigentals, hinter der Kaserne sowie in
den trockenen Extensivwiesen um den Flughafenzaun vor..

Massnahmen zur Förderung: a1–a4, a6–a7, a9, f1–f2h–k

Wirkungsziel: Einzelnachweise der Art im Zielgebiet.

Grüne Lauchschrecke (Mecostethus parapleurus) Leitart
Die Grüne Lauchschrecke kommt in frischen und feuchten
Wiesen entlang von Bachläufen und in Flachmooren vor.
Sie bevorzugt breitblättrige Gräser. Wie viele Heuschrec-
ken ist sie auf eine gestaffelte Mahd oder Altgrasstreifen
angewiesen. Die Grüne Lauchschrecke kann dank ihrer
Flugfähigkeit auch neue Gebiete besiedeln.

Die Art ist nicht gefährdet (LC). Im Kanton Zürich wird sie
mit dem Artwert 4 bewertet.

Die Grüne Lauchschrecke kommt auf dem Flughafenareal vor.

Massnahmen zur Förderung: a1–a10, e1–3, l1

Wirkungsziel: Bestandserhöhung der Art im Zielgebiet. Messbar durch das auftreten an
5 Stellen die in mindestens 100 m Entfernung liegen.

Orniplan AG, Zürich, 2015                                                          33
Vernetzungsprojekt Kloten-Opfikon, 2015-2022

Erdkröte (Bufo bufo) Zielart
Die Erdkröte lebt in verschiedenen Lebensräumen mit viel-
fältigen Strukturen wie Wiesen, Weiden, Hecken, lichte
Wälder und Gärten insbesondere auch Streuobstwiesen.
Zum Laichen benötigt sie Weiher mit stehendem Wasser.
Die Erdkröte wandert nach dem Laichen oft mehrere hun-
dert Meter zu ihrem Landlebensraum wo sie auch über-
wintert.

Die Erdkröte ist, wenn die entsprechenden Lebensräume und Strukturen vorhanden
sind, häufig. Sie wird dennoch auf der roten Liste als verletzlich eingestuft (VU). Der Art-
wert im Kanton Zürich mit 2 angegeben.

Die Art nutzt im Perimeter v.a. die Weiher im Homberg sowie diverse Kleingewässer als
Laichplatz, u.a. anderem auch im Auhölzli in Opfikon.

Massnahmen zur Förderung: 1A-H, 4A–D, 5A-D, Schnitthöhe mindestens 8 cm

Wirkungsziel: Die Bestände sollen erhalten werden und sich vergrössern. Nachweise der
Art in Laichgewässern und Landlebensräumen.

Europäischer Laubfrosch (Hyla arborea) Zielart
Der Laubfrosch besiedelt rasch neu entstandene
Gewässer, die in der Regel fischfrei und reich strukturiert
sind. Oft sind dies alte Flussarme in Auen. Zum Laichen
bevorzugt er gut besonnte Gewässer, die periodisch
austrocknen. Nach der Paarungszeit ziehen sich die
Laubfrösche in Hecken und Gebüsche zurück.

Der Laubfrosch wird in der Schweiz auf der Roten Liste als stark gefährdet (EN) einge-
stuft. Der Artwert im Kanton Zürich wird mit 11 angegeben.

Die Art wurde im Vernetzungsperimeter auf dem Flughafenareal, im Eigental und an
diversen anderen Stellen im ganzen Vernetzungsperimeter festgestellt.

Massnahmen zur Förderung: 1A-H, 4A–D, 5A-D, Schnitthöhe mindestens 8 cm

Wirkungsziel: Die Bestände sollen erhalten werden und sich vergrössern. Nachweise der
Art in Laichgewässern und Landlebensräumen.

Orniplan AG, Zürich, 2015                                                                 34
Vernetzungsprojekt Kloten-Opfikon, 2015-2022

Zauneidechse (Lacerta agilis) Zielart
Die Zauneidechse bewohnt sonnige strukturreiche Lebensräume
wie Altgrasstreifen in Wiesen, Asthaufen in Hecken mit Kraut-
säumen, Bahnböschungen oder Trockensteinmauern. Am Mor-
gen sind die wechselwarmen Tiere oft beim Sonnenbaden zu
beobachten. Tagsüber sind sie auf Nahrungssuche nach Insek-
ten wie Tagfalter und Neuschrecken sowie Regenwürmer. Sie
selber werden von vielen Vögeln und Säugetieren gejagt. Für
die Eiablage benötigen sie sandige Stellen.

Die Zauneidechse ist in der Roten Liste als verletzlich eingestuft (VU) und im Kanton Zü-
rich mit dem Artwert 2 aufgeführt.

Die Art wurde im Vernetzungsperimeter entlang sämtlicher Bahngeleise nachgewiesen.

Massnahmen zur Förderung: a1–a10, f1, Schnitthöhe mindestens 8 cm.

Wirkungsziel: Die Bestände sollen erhalten werden und sich vergrössern durch Besied-
lung neuer Standorte.

Ringelnatter (Natrix natrix natrix) Zielart
Die Ringelnatter ist oft an feuchte Lebensräume gebun-
den, da sie hier ihre bevorzugte Nahrung findet. Sie frisst
vor allem Amphibien wie Erdkröte oder Molche, ver-
schmäht aber auch Mäuse, Vögel, Würmer und Insekten
nicht. Als wechselwarmes Tier ist sie auf einen struktur-
reichen Lebensraum mit Sonnenplätzen angewiesen. Sie
wandert bis zu einem Kilometer in ihrem Jagdgebiet und
tritt auch in Gärten, Wiesen und Hecken auf. Ihre Eier legt sie in verrottendes organi-
sches Material. Sie ist für den Menschen völlig ungefährlich.

Die Vorkommen der Ringelnatter in der CH sind klein und meistens isoliert. Sie wird als
stark gefährdet eingestuft (EN). Im Kanton Zürich wird der Artwert mit 7 angegeben.

Die Ringelnatter wurde in den letzten Jahren v.a. beim Zusammenfluss von Leutschen-
bach und Glatt beobachtet, dürfte aber an diversen weiteren Feuchtstellen vorkommen.

Massnahmen zur Förderung: e1–e3

Wirkungsziel: Einzelnachweise der Art im Zielgebiet.

Orniplan AG, Zürich, 2015                                                                 35
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