Vernetzungsprojekt Kloten-Opfikon - Für die Projektdauer 2015-2022
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Vernetzungsprojekt Kloten-Opfikon Für die Projektdauer 2015-2022 30. April 2015 im Auftrag der Stadt Kloten und der Stadt Opfikon erarbeitet von Orniplan AG, Zürich, und Festland, Bubikon
Vernetzungsprojekt Kloten-Opfikon, 2015-2022 Inhalt 1 Allgemeine Informationen ....................................................................................... 3 2 Anlass und Zweck ................................................................................................... 4 3 Projektperimeter ..................................................................................................... 5 4 Ausgangslage ......................................................................................................... 6 4.1 Landwirtschaftliche Nutzung und Betriebszahl .............................................. 6 4.2 Bisherige Biodiversitätsförderflächen BFF ....................................................... 6 4.3 Überkommunale und kommunale Naturschutzobjekte .................................. 6 4.4 Lage zu kantonalen Schutz- und Fördergebieten ........................................... 7 4.5 Vorkommen seltener und bedrohter Pflanzen- und Tierarten......................... 7 4.6 Wildtierkorridore und naturnahe Wanderräume ............................................ 8 4.7 Geplante und laufende Naturschutzmassnahmen.......................................... 8 4.8 Lokal aktive Vereine und Projektgruppen ...................................................... 9 5 Besondere Merkmale und biologische Bewertung des Vernetzungsperimeters ......... 9 5.1 Bedeutung des Gebiets im übergeordneten Kontext ..................................... 9 5.2 Wichtige Hauptlebensräume, Naturschutzgebiete und naturnahe Flächen ..... 9 5.3 Lebensraumpotenzial und biologische Defizite ............................................ 10 6 Angestrebte Gesamtwirkung und Fördergebiete ................................................... 11 7 Festsetzung der Mindestziele bis 2022 .................................................................. 13 7.1 Quantitative Mindestziele bis 2022 ............................................................. 13 7.2 Massgebende Ziel- und Leitarten................................................................. 13 8 Massnahmenkatalog und Zusatzbeiträge............................................................... 16 8.1 Generelle Voraussetzung und Bestimmungen für den Erhalt von Vernetzungsbeiträgen in Kloten-Opfikon ................................................... 16 8.2 Massnahmenkatalog ................................................................................... 16 8.3. Liste der zugelassenen Strukturelemente .................................................... 24 8.4. Beiträge (April 2015) .................................................................................. 26 9 Umsetzungsplan ................................................................................................... 27 9.1 Trägerschaft................................................................................................ 27 9.2 Abschluss der Verträge ............................................................................... 27 9.3 Beratungskonzept ....................................................................................... 27 9.4 Kontrolle der Massnahmen ......................................................................... 28 9.5 Finanzierungsbedarf und Finanzierungskonzept .......................................... 28 9.6 Zeitplan ...................................................................................................... 28 10 Anhang ................................................................................................................ 29 Orniplan AG, Zürich, 2015 2
Vernetzungsprojekt Kloten-Opfikon, 2015-2022 1 Allgemeine Informationen Auftraggeberin Stadt Kloten & Stadt Opfikon Ansprechperson Stadt Kloten Trägerschaft Dr. sc. nat. Daniel Martinelli Energie- und Umweltberater Kirchgasse 7 8302 Kloten Tel: +41 44 815 16 07 Fax: +41 44 815 13 00 E-Mail: daniel.martinelli@kloten.ch www.kloten.ch Mitglieder der Trä- Max Eberhard: Stadtrat Kloten gerschaftsgruppe Jörg Mäder: Stadtrat Opfikon Mérylle Censier: Büro Festland Kurt Widmer: Ackerbaustellenleiter Daniel Martinelli: Energie und Umweltbeauftragter Kloten und Opfikon Projektdauer 2015-2022 Projektbetreuung FESTLAND - Büro für Landwirtschaft und Öffentlichkit Merylle Censier Wändhüslenstrasse 1 8608 Bubikon 055 243 30 85 mcf@fest-land.ch Orniplan AG Martin Weggler Wiedingstrasse 78 8045 Zürich 044 45130 70 martin.weggler@orniplan.ch Grundlagen für die- - Konstituierende Sitzung Trägerschaft 09.04.2015 sen Bericht - Infoveranstaltungen mit Landwirten 02.09.2013, 05.12.2014 - Beratungsgespräche mit allen Bewirtschaftern in Kloten im November/Dezember 2014 - Rücksprachen Kaspar Zierfass, pluspunkt, Pufferzonenausscheidung/Verträge mit Landwirten - Gespräche mit NV Kloten, Martin Preiswerk (Präsident) - Feldbegehungen 17.9.2014, 4.11.2014 - Datenanlieferung BFF-Flächen FNS, Stand Oktober 2014 - Div. Inventardaten aus Geodienst Kanton Zürich - Inventare der kommunalen Schutzgebieten - Datenanlieferung ZVS/BirdLife Zürich, Vogelfinder - Datenanlieferung CSCF / InfoFlorag Orniplan AG, Zürich, 2015 3
Vernetzungsprojekt Kloten-Opfikon, 2015-2022 2 Anlass und Zweck Beiträge an Landwirte für die Vernetzung von Biodiversitätsförderflächen (BFF, früher Ökoflächen) dienen seit 2001 dazu, die Eignung der BFF als Lebensraum und Wander- korridor für orttypische Tiere und Pflanzen zu verbessern. Solche Beiträge können nur jene Landwirte geltend machen, deren Biodiversitätsförderflächen im Perimeter eines bewilligten Vernetzungsprojekts liegen. Aus wirtschaftlichen Gründen waren diese Zusatzbeiträge bisher vor allem für Landwirte in der Hügel- und Bergstufe interessant. Praktisch alle Gemeinden in der südlichen Häl- fte des Kantons Zürich verfügen deshalb schon seit Jahren über gültige Vernetzungspro- jekte. Viele Gemeinden in der nördlichen Kantonshälfte ziehen jetzt nach. Aufgrund der neuen Beitragsreglemente der Agrarpolitik 2014 sind Vernetzungsbeiträge für die Land- wirte in den Ackerbaulich geprägten Gemeinden interessanter geworden. Auf Initiative von Bauervertretern hat sich 2013 die Gemeinde Kloten entschieden, ein Vernetzungsprojekt auszuarbeiten, so dass ab dem Jahr 2015 Vernetzungsbeiträge für Klotemer Landwirten möglich sind. Durch die verstärkte behördliche Zusammenarbeit der benachbarten Gemeinden Kloten und Opfikon erschien es zudem wünschenswert, sich in dieser Sache mit Opfikon zusammenzutun. Opfikon hat seit 2010 ein Verne- tzungsprojekt, welches ins vorliegende Projekt Kloten und Opfikon übergeführt wird. Der vorliegende Bericht liefert die formalen Anforderungen an ein Vernetzungsprojekt für die beiden Gemeinden und wird der Fachstelle Naturschutz auf April 2015 zur Genehmigung unterbreitet. Somit können Landwirte ab 2015 in Kloten und Opfikon Vernetzungsbeiträge für Ihre BFF erhalten, wenn sie die aufgeführten Vertragsbestimmungen erfüllen. Dank – Wir danken allen Landwirten, der zuständigen Behörde, Daniel Martinelli (Ener- gie- und Umweltberater Kloten & Opfikon), den lokalen Naturschutzvereinen und allen Beteiligten. Der Fachstelle Naturschutz, Sylvia Urbscheit, danken wir für die jeweils ra- schen Datenlieferungen und kompetenten Auskünfte. Orniplan AG, Zürich, 2015 4
Vernetzungsprojekt Kloten-Opfikon, 2015-2022 3 Projektperimeter Der Projektperimeter erstreckt sich über die Gemeinden Kloten und Opfikon. Das Land- wirtschaftsamt anerkennt BFF in total 1'204 ha landwirtschaftlich nutzbarer Fläche. Gemäss Richtplan zählen dazu 611 ha eigentliche Landwirtschaftliche Nutzfläche (LN), 310 ha Flughafengelände und 282 ha Freihaltezone (Abb. 1). Abb. 1: Perimter des Vernetzungsprojekts Kloten & Opfikon und ihre zonenrechtliche Zuweisung. Weiss: Wald und Siedlungszonen ausserhalb des Perimeters. Orniplan AG, Zürich, 2015 5
Vernetzungsprojekt Kloten-Opfikon, 2015-2022 4 Ausgangslage 4.1 Landwirtschaftliche Nutzung und Betriebszahl Im Perimeter gibt es 28 direktzahlungsberechtigte Betriebe. Alle Nutzflächen liegen in der Talzone zwischen 420 und 580 m ü.M.; die Durschnittshöhe der Nutzflächen liegt mit 510 m ü.M. allerdings rund 100 m höher als in vielen Gemeinden im Zürcher Unter- land. Der Ackerbauanteil liegt mit 51% unter der Marke von 60%, ab welcher eine Ge- meinde als «Ackerbaugemeinde» gilt. Die Flächen sind zumeist wenig geneigt. Kleinräu- mige Ausnahme ist der Rebhang Härdlen in der Stadt Kloten sowie die Talflanken des Eigentals. Das Kulturland ist als Fruchtfolgefläche für Ackerbau gut geeignet mit Ausnahme des Flughafenareals und des Eigentals. 4.2 Bisherige Biodiversitätsförderflächen BFF Die 266 gemeldeten Biodiversitätsförderflächen summieren sich auf insgesamt 71,7 ha (Tab. 1). Dies sind 12% der LN. Der Zentralwert der BFFs liegt bei 15 Aren Grösse, die grösste zusammenhängende BFF ist das militärische Übungsgelände um den römischen Gutshof mit 18,4 ha. Tab. 1: Gesamtfläche pro Typ der angemeldeten Biodiversitätsförderflächen in Kloten und Opfikon. Hochstamm-Feldobstbäume und Einzelbäume sind mit einem Flächenequivalent von 1 Are/Baum veranschlagt. BFF-Typ Fläche Are 402 NSG Streue 1'975 481 Ackerschonstreifen 8 490 Hochstamm-Feldobstbäume 1'059 491 Einzelbäume 78 556 Buntbrache 208 559 Ackersaum 144 611 Ext. Wiese 3'284 612 wenig int. Wiese 71 617 Ext. Weide 152 851 Streue 48 852 Hecke m. Krautsaum 141 total 7'168 4.3 Überkommunale und kommunale Naturschutzobjekte Im Perimeter gibt es 12 überkommunale Naturschutzobjekte (Tab. 2), wovon 4 Objekte in der Schmelzwasserrinne im Eigental liegen. In einem Teil dieser überkommunalen Ob- jekte müssen noch die Pufferzonen rechtsgültig ausgeschieden werden, worauf im Ver- netzungsprojekt und bei den Vertragsverhandlungen prospektiv Rücksicht genommen werden muss. Orniplan AG, Zürich, 2015 6
Vernetzungsprojekt Kloten-Opfikon, 2015-2022 Tab. 2: Liste der Naturschutzobjekte von überkommunaler Bedeutung im Vernetzungs- perimeter. Alle Objekte liegen auf dem Gebiete der Gemeinde Kloten. Lauf- Name Bedeutung nr Inv 80 1 Klotener Ried Kantonal 2 Eigental Kantonal 3 Goldenes Tor Kantonal 4 Wechseltrockene Pfeifengraswiesen nördlich Kantonal Eigental 5 Pantliried Kantonal 6 Föhrenwald Uewachs Kantonal 7 Föhrenwald Altberg Regional 8 Hangriedtälchen nördlich Eigental Regional 9 Nägelimoos Regional 10 Ried am Aentschberg Regional 11 Kiesgrube beim Gwerfihölzli Regional 12 Ried mit Weiher im Homberg Regional In Kloten sind darüber hinaus 3 Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung vor- handen (alles auch überkommunale Schutzobjekte), nämlich 1) ZH 496 Waldried Homberg 2) ZH 502 Eigental, Pantliried 3) ZH 506 Lehmgrube beim Gwerflihölzli Beide Gemeinden verfügen ferner über ein Inventar zumeist kleinerer Naturschutzobjek- te von kommunaler Bedeutung. In Kloten sind das 60 Flächen (Feuchtwiesen, Hecken, Trockenstandorte, etc.) und 16 markante Bäume, in Opfikon 5 Flächen und keine Bäu- me. Alle erwähnten Objekte sind auf dem Ist-Zustandsplan verzeichnet. 4.4 Lage zu kantonalen Schutz- und Fördergebieten Fünf der überkommunalen Naturschutzobjekte sind kantonale Naturschutzgebiete (Tab. 1). Ansonsten liegt der Perimeter vollständig ausserhalb der kantonalen Förderge- biete für den ökologischen Ausgleich; somit gilt für alle BFF ausserhalb der überkom- munalen Schutzgebiete der 90:10 Verteilschlüssel für die Übernahme der Beitrage, d.h. 90% übernimmt der Kanton, 10% die Trägerschaft. 4.5 Vorkommen seltener und bedrohter Pflanzen- und Tierarten Die grösseren Schutzgebiete in Kloten sind Hotspots für zahlreiche stark gefährdete Pflanzen- und Tierarten. Botanisch herausragend sind zum Beispiel die Restbestände des Drahtseggenrieds mit einer ganzen Reihe von hochgefährdeten Arten im Klotener Ried. Orniplan AG, Zürich, 2015 7
Vernetzungsprojekt Kloten-Opfikon, 2015-2022 Ferner gibt es in der Gemeinde bedeutende Orchideenbestände z.B. jener der Bienen- orchis (Apis melifera). Bei den Heuschrecken ist die Blauflüglige Sandschrecke, ein Spe- zialist für rohe, offene Böden, nachgewiesen. Mit dem Kleinen Schillerfalter, ein Wei- den-Spezialist im Bereich von Bächen und Mooren, findet man auch bemerkenswerte Tagfalter. Zahlreiche Laichgewässer für Amphibien (Laubfrosch, Kreuzkröte, Kamm- molch) liegen auf Gemeindegebiet von Kloten und Opfikon. Die Mauereidechse lebt in den trockenen Biotopen um den Flughafen, im Kulturland gibt es vereinzelte Bruten von Neuntöter und Dorngrasmücke (Stand 2008) und am Himmelbach lebt der Biber. Fazit: Trotz der grossflächigen Überbauungen haben vereinzelte, für helvetische Verhältnisse grosse Feuchtgebiet überdauert. Reliefbedingt gibt es zudem in Kloten eine ökologisch bemerkenswert hohe Zahl von Kleinbiotopen zerstreut über das ganze Gemeindegebiet. Von grosser Bedeutung sind also Feuchtstandort (Orchideen, Tagfalter, Amphibien), Pio- nier- (Heuschrecken, Amphibien, Vögel) und (westlich exponierte) Trockenstandorte in Hanglagen (Reptilien, Vögel). Innerhalb der eigentlichen landwirtschaftlichen Nutzflä- chen bieten Extensivwiesen und Obstgärten Lebensraum für Grünspechte und Distelfin- ken, Hecken für Neuntöter und Dorngrasmücken. In den Ackerfluren sind noch Feldler- chen nachgewiesen (4 Brutpaare, vor 20 Jahren: 52!) und Feldhasen können beobachtet werden. Gut vertreten ist im ganzen Perimeter die Goldammer, welche von den langen Waldrandlinien (Brutplatz) in unmittelbarer Nachbarschaft zu Fruchtfolgeflächen (Nahrungssuchraum) profitiert. Weitere anspruchsvollere Arten sind noch heute eng gebunden an die landwirtschaftli- che Nutzung, so z.B. Schleiereule und Turmfalke sowie die Rauchschwalbe als Stallbrü- ter. 4.6 Wildtierkorridore und naturnahe Wanderräume Der Perimeter liegt ausserhalb der verzeichneten Wildtierkorridoren und wichtigen Vernetzungsachsen (Suter 2009). 4.7 Geplante und laufende Naturschutzmassnahmen Die geplante Renaturierung der Glatt dürfte das Vernetzungsprojekt – wenn überhaupt – nur am Rande tangieren. Orniplan AG, Zürich, 2015 8
Vernetzungsprojekt Kloten-Opfikon, 2015-2022 Geplante Massnahmen: - Aufwertung von Primärwaldflächender Holzkooperation Opfikon für den kleinen Schillerfalter und am Waldrand für den Pflaumenzipfelfalter - Aufwertung der Kleinstgewässer durch Setzen von Unkenwannen im Hardwald und Auwald. - Bau von Ausstiegshilfen für Amphibien in Schächten und der ARA. Entsprechende Projekte sind beim Kanton und dem Schmetterlingsverein eingereicht worden. 4.8 Lokal aktive Vereine und Projektgruppen In Kloten und Opfikon ist seit Jahrzehnten je ein sehr aktiver Naturschutzverein tätig, die beide für die Erfolgskontrolle von der Trägerschaft eingebunden werden. 5 Besondere Merkmale und biologische Bewertung des Vernetzungsperimeters 5.1 Bedeutung des Gebiets im übergeordneten Kontext Die Gemeinde Kloten stellt im Verbund mit den Gemeinden um den Flughafen ein kan- tonaler Hotspot für Feuchtgebietsarten dar. Das Eigental ist ein wichtiger ökologischer Verbindungskorridor und Spendergebiet für grosse Amphibienpopulationen. Die weiträumigen, eher westexponierten Landwirtschaftsflächen auf dem Hügelzug Ger- lisberg sind durchsetzt mit zahlreichen Rainen, Borden und Schlenken mit wertvollen feuchten und trockenen Kleinbiotopen. Im Vergleich zu tiefer gelegenen Ackerbauge- bieten im Zürcher Unterland sind die Landwirtschaftsflächen auf dem Gerlisberg sehr vielfältig durchsetzt mit ökologischen Kleinbiotopen und Trittsteinen. Ökologisch unterdurchschnittlich versorgt sind die flachen, intensiv genutzen, heute auch durch Siedlungsbauten fragmentierten Landwirtschaftsflächen in Opfikon und zwi- schen Kloten und Bassersdorf oberhalb der ehemaligen Lehmgrube. 5.2 Wichtige Hauptlebensräume, Naturschutzgebiete und naturnahe Flächen Das Klotenerried/Goldentor, das Eigental und die überkommunalen Naturschutzflächen bilden stellen von ihrer Ausdehnung und räumlichen Nähe eine ausgezeichnete Voraus- setzung dar, um die Lebensraumeignung der Landwirtschaftsflächen für Feuchtgebiets- arten v.a. ausserhalb der Laichzeit aufzuwerten. Durch eine qualitative Aufwertung der Orniplan AG, Zürich, 2015 9
Vernetzungsprojekt Kloten-Opfikon, 2015-2022 vielen bestehenden Kleinbiotope könnten ferner viele Arten der Ackerflur (Feldhase, Hermelin u.a.) in Kloten & Opfikon grossflächig gefördert werden. 5.3 Lebensraumpotenzial und biologische Defizite Ausserhalb der Schutzgebiete verteilen sich die Gebiete mit gutem Förderpotential über den ganzen Vernetzungsperimeter (vgl. Abb. 1). Damit bestehen optimale Vorausset- zungen, um die zumeist kleinflächigen BFFs ökologisch gewinnbringend zu platzieren und/oder durch entsprechende Bewirtschaftungsmassnahmen mit Strukturen aufzuwer- ten. Die meisten Feuchstandorte stehen unter Schutz; hier steht die Umsetzung der festgelegten Bewirtschaftung inklusive ausreichende Pufferzonen im Vordergrund. Das Hauptdefizit besteht in der Zersiedelung. Neben den Flächenverlusten binden sich heute viele Kulturlandflächen so nahe an Siedlungen oder Waldrändern, dass Offenland- arten mit ihren Ansprüchen an eine weite Kulturlandschaft kaum mehr vorkommen können. Die Übergangsbereiche zwischen Siedlungen und Nutzflächen sollten deshalb v.a. mit Dauerkulturen wie Hochstamm-Obstgärten und Hecken aufgewertet werden. Abb. 2: Lebensraumpotenzial des Untersuchungsperimeters nach Fachstelle Naturschutz. Orniplan AG, Zürich, 2015 10
Vernetzungsprojekt Kloten-Opfikon, 2015-2022 6 Angestrebte Gesamtwirkung und Fördergebiete Die Erhöhung bzw. Erhaltung der Lebensraumeignung der bestehenden Schutzgebiete (im Klotenerried/Goldentor, Eigental/Pantli) einerseits und andererseits die ökologische Aufwertung des grossflächigen, westexponierten Hangs am Gerlisberg sollten bei der Vernetzung Priorität geniessen. Die Erhaltung und Förderung dieser «Spendergebiete» soll den Rückgrad der ökologischen Vernetzung bilden. Die kleinflächigeren, durch Wald und Siedlungsbauten erheblich fragmentierten, reinen Ackerbauflächen sollten stärker mit Ackerbiotopen und Trittsteinen durchsetzt werden. Eine Priorisierung dieser Massnahmen erscheint aus übergeordneter Sicht nicht zu beste- hen. Es ist eher unrealistisch, dass anspruchsvolle, inzwischen weiträumig verschwun- dene Ackerbewohner wie die Feldlerche sich in diesen Klotemer und Opfikergebieten ansiedeln, solange sie in weiträumigeren, offeneren Flächen im Zürcher Unterland feh- len. Orniplan AG, Zürich, 2015 11
Vernetzungsprojekt Kloten-Opfikon, 2015-2022 Abb. 3: In diesem Vernetzungsprojekt gültige Fördergebiete. Orniplan AG, Zürich, 2015 12
Vernetzungsprojekt Kloten-Opfikon, 2015-2022 7 Festsetzung der Mindestziele bis 2022 7.1 Quantitative Mindestziele bis 2022 Bezüglich Gesamtgrösse der BFF (Q1): keine Vorgaben (derzeit 26% vorhanden, was bereits über den Zielvorgaben liegen würde, die nach Ablauf der 2. Phase gelten würden). Bezüglich wertvollen BFF, d.h. BFF mit Q2 oder Vernetzung: 33,1 ha (5% der LN), 16,6 ha maximal erfüllbar durch BFF in Naturschutzflächen Zone 1 und 1R. Bezüglich BFF in Fördergebiet Ackerbiotope (total 146 ha): 4,4 ha (3% des Fördergebiets Ackerbiotope). 7.2 Massgebende Ziel- und Leitarten Orniplan AG, Zürich, 2015 13
Vernetzungsprojekt Kloten-Opfikon, 2015-2022 Tab. 1: Ziel- und Leitarten für den Vernetzungsperimeter Kloten-Opfikon, gegliedert nach Fördergebietstyp. Leitarten sind typisch für das Fördergebiet, Zielarten sind zusätzlich in der nationalen Roten Liste mindestens als «gefährdet» eingestuft. L = Leitart, Z = Zielart, A = Acker-Biotopelemente, EA = Extensivwiesen allgemein, EF = Extensivwiesen feucht, O = Obstbäume, T = Trittsteinelemente im ganzen Perimeter. A EA EF ET O T Pflanzen Arten in der Buntbrache Artenreiche Fromental- Feuchtwiesen und Ried Berg-Aster (L): wiese auf mittleren (L): Golddistel Standorten (L): Raukenblättriges Kreuz- Kornrade kraut Färber-Kamille Fromental Gewöhnliche Wegwarte Goldhafer Spierstaude Wilde Möhre Ackerwitwenblume Gilbweiderich Echtes Johanniskraut Wiesenflockenblume Sumpf-Storchenschnabel Wilde Malve Östlicher Bocksbart Binsen- & Seggen-Arten Dost Margerite Gefleckte Orchis Klatsch-Mohn Zottiger Klappertopf Herbstzeitlose Weisse Lichtnelke Schafgarbe Wasserdost Silberfingerkraut Wiesen-Glockenblume Kohldistel Wiesen-Pippau Waldsimse Bitterkraut Blutweiderich Grassternmiere Weidenröschen-Arten Hornklee Sumpf-Kratzdistel Wiesen-Platterbse Sumpfdotterblume Rauher Löwenzahn Kuckucks-Lichtnelke Rote Waldnelke Sumpf-Baldrian Sumpf-Labkraut Sibirische Schwertlilie Lungen-Enzian (Z) Orniplan AG, Zürich, 2014 14
Vernetzungsprojekt Kloten-Opfikon, 2015-2022 A EA EF ET O T Tagfalter -- Aurorafalter (L) Violetter Silberfalter (L) Schachbrettfalter (L) -- Schachbrettfalter (L) Pflaumen-Zipfelfalter (Z) Kurzschwänziger Bläuling (L) Kleiner Schillerfalter (Z) Heuschrecken Lauchschrecke (L) Lauchschrecke (L) Sumpfgrashüpfer (Z) Gemeine Sichel- Lauchschrecke (L) Gemeiner Warzen- Langflüglige schrecke (L) beisser (L) Schwertschrecke (Z) Amphibien -- Erdkröte (Z) Laubfrosch (Z) -- -- Kreuzkröte (Z) Gelbbauchunke (Z) Teichmolch (Z) Nördlicher Kamm- molch (Z) Fadenmolch (Z) Feuersalamander (Z) Geburtshelferkröte ( Reptilien -- Zauneidechse (Z) Ringelnatter (Z) Zauneidechse (Z) -- Vögel Turmfalke (L) Turmfalke (L) Rohrammer (Z) Schwarzkehlchen (L) Grünspecht (L) Turmfalke (L) Wachtel (L) Grünspecht (L) Hänfling (L) Gartenrotschwanz (L) Feldlerche (L) Dorngrasmücke (Z) Wacholderdrossel (L) Säugetiere Feldhase (Z) Feldhase (Z) Hermelin (L) Feldhase (Z) Braunes Langohr (Z) Hermelin (L) Hermelin (L) Grosses Mausohr (Z) Zweifarbenfledermaus (Z) Nordfledermaus (Z) Grosser Abendsegler (Z) UZL-Arten: Tagfalter: Pflaumen-Zipfelfalter, Violetter Silberfalter, Schachbrettfalter Heuschrecken: Lauchschrecke, Gemeiner Warzenbeisser, Langflüglige Schwertschrecke, Gemeine Sichelschrecke Amphibien: Laubfrosch, Kreuzkröte, Gelbbauchunke, Kammolch, Geburtshelferkröte Reptilien: Zauneidechse, Ringelnatter Vögel: Turmfalke, Wachtel, Feldlerche, Grünspecht, Gartenrotschwanz, Schwarzkehlchen, Hänfling, Dorngrasmücke, Braunkehlchen Säugetiere: Feldhase Orniplan AG, Zürich, 2014 15
Vernetzungsprojekt Kloten-Opfikon, 2015-2022 8 Massnahmenkatalog und Zusatzbeiträge 8.1 Generelle Voraussetzung und Bestimmungen für den Erhalt von Vernetzungsbeiträgen in Kloten-Opfikon • Der landwirtschaftliche Betrieb ist DZV berechtigt. • Auf der ganzen Betriebsfläche ist der langfristige Schutz der überkommunalen Naturschutzgebiete inkl. Pufferzonen umgesetzt (Pufferzonenschlüssel) • Alle Flächen, die den Vernetzungsbeitrag beziehen, müssen als BFF gemäss DZV anrechenbar sein. • Der Betrieb nimmt an einem einzelbetrieblichen Beratungsgespräch teil und schliesst mit der Trägerschaft Vernetzungsprojekt eine Bewirtschaftungsvereinba- rung ab. Darin verpflichtet sich der Betrieb, die vereinbarten Massnahmen zur ökologischen Aufwertung eines Objektes einzuhalten. • Die Verpflichtungsdauer beginnt mit dem Eintritt ins Vernetzungsprojekt und en- det im Jahr 2022 (Ende 1. Phase). Steigt ein Bewirtschafter vorzeitig aus dem Ver- netzungsprojekt aus, so müssen die bereits ausgerichteten Beiträge an Kanton und Gemeinde zurück erstattet werden. Bei Betriebsübergaben und Pensionie- rungen ist keine Rückerstattung zu entrichten. • Die Verwendung von Mähaufbereitern ist generell untersagt • Das Schnittgut ist abzuführen • Falls Messerbalken vorgeschrieben, gilt dies für alle Schnitttermine • Ist in einer Massnahme das Stehenlassen eines Altgrasstreifens vorgeschrieben, muss dieser bei jeder Nutzung ausgeschieden werden, auch bei der Herbstweide. Die Lage des Streifens soll bei jeder Nutzung verändert werden. • Herbstweide auf Ext. Wiesen ab 1. Sept bis 30. Nov an max. 5 aufein- anderfolgenden Tagen 8.2 Massnahmenkatalog Orniplan AG, Zürich, 2014 16
Vernetzungsprojekt Kloten-Opfikon, 2015-2022 Tab. 3: Massnahmen gegliedert nach Fördergebiet und ÖAF-Typ, die notwendig sind, um den Vernetzungsbeitrag m Projektperimeter Kloten-Opfikon auszulösen. Gültig in Fördergebiet A = Acker-Biotopelemte EA = Ext. Wiese allgemein BFF - Typ Fördert: Massnahmen Index EF = Ext. Wiese feucht ET = Ext. Wiese trocken O = Obstbäume T = Trittstein Überkommunale Naturschutzgebiete/-Flächen: - Zone I: Ziel- und leitartengerechte Pflege nach Anweisung Fachstelle Naturschutz, Mahd mit Messerbalken a1 A EA EF ET O T - Zone II: Mahd mit Messerbalken, Schnitttermin 1. Schnitt 15.6. bei jedem Schnitt 5- 10% Altgrasstreifen an wechselnder Stelle stehen lassen Extensiv Kommunale NS- und Vertragsobjekte mit Pflegeplan: genutzte - Langfristig mit SVO oder Vertrag eigentümerverbindlich gesichert (min. 12 Jahre) Wiese - Ziel- und leitartengerechte Pflege sicherstellen und nach Bedarf Pflegeplan der a2 A EA EF ET O T Gemeinde Kloten/Opfikon ergänzen, siehe Anhang im VP-Bericht. Mindestauflage: Diverse BFF-Typ: - Schnitt mit Messerbalken - 5-10% der Fläche bleiben stehen, Standort bei jedem Schnitt wechseln a Kommunale NS- und Vertragsobjekte ohne Pflegeplan: a3 A EA EF ET O T - eine Massnahme aus a4-a10 gemäss Lage in Fördergebiet Qualitätsstufe II erfüllt - Schnitttermin wird gemäss kantonaler Vorgabe bei Begehung mit a4 A EA EF ET O T Projektverantwortlichen im Anmeldejahr individuell festgelegt - 10% der Fläche bleiben stehen, Standort bei jedem Schnitt wechseln Orniplan AG, Zürich, 2015 17
Vernetzungsprojekt Kloten-Opfikon, 2015-2022 - Schnitt mit Messerbalken Heuschrecken - 1. Schnitt ab 15. Juni a5 EA EF ET O t Vögel - 10% der Fläche bleiben stehen, Standort bei jedem Schnitt wechseln - 1. Schnitt ab 15. Juni Heuschrecken - 10% der Fläche bleiben stehen, Standort bei jedem Schnitt wechseln Vögel - pro 20a zwei der folgenden Strukturelemente: Einheimischer Einzelbusch oder kleine a6 EA EF t Säuger Buschgruppe, Stein- oder Asthaufen, Holzbeige, Feuchtgraben, Tümpel, Insektennisthilfe gem. Liste Strukturelemente, Efeubestand an grossem Baum Erreichen von - 1. Schnitt ab 1. Juli Zielvegetation - 10% der Fläche bleiben stehen, Standort bei jedem Schnitt wechseln a7 EA EF ET O t Heuschrecken, - min 1 Strukturelemente aus Liste im Anhang Schmetterlinge Extensiv genutzte Wiese - Freier Schnitttermin - bei jedem Schnitt werden mind. 25% der Fläche nicht gemäht, bei der letzten BFF-Typ: Heuschrecken Nutzung im Herbst 10% , Standort bei jedem Schnitt wechseln a8 EA EF ET O t Schmetterlinge a - Schnittintervall mindestens 6 Wochen - Bodenheu für 1. und 2. Nutzungen 1. Priorität: Ausmagerung/Aufwertung: Erreichen von - Freier Schnitttermin im 1. -3. Vertragsjahr Zielvegetation - Min. 3 Schnitte/Jahr Ab 4. Standjahr: a9 EA EF ET O t 2. Priorität: - Neuanlage/Ansaat mit geeigneter Saatgutmischung oder Direktbegrünung nach Tierarten gem. Absprache mit VP-Trägerschaft und Bodenheu oder Angaben - Umsetzung einer Massnahme a4-a6 Fördergebiete Orniplan AG, Zürich, 2015 18
Vernetzungsprojekt Kloten-Opfikon, 2015-2022 Extensiv genutzter Wiesenstreifen im Ackerland: Vögel im - Breite max. 20m im Ackerland, nicht entlang Flurwegen Ackerland - pro 20a zwei Strukturelemente aus Liste im Anhang a10 A T (Feldlerche!) - Freier Schnitttermin, Schnittintervall zwischen 1. und 2. Schnitt min. 8 Wochen - 20% der Fläche bleiben stehen, Standort bei jedem Schnitt wechseln Extensiv genutzte Wiese als Trittsteinbiotop: - Max. 20a im Ackerland - Min. zwei Strukturelemente aus Liste im Anhang a11 A T - Freier Schnitttermin, Schnittintervall zwischen 1. und 2. Schnitt min. 8 Wochen - 20% der Fläche bleiben stehen, Standort bei jedem Schnitt wechseln Böschungen ab einer Hangneigung von min. 35%: Extensiv - Schnitt mit Messerbalken Heuschrecken genutzte - 2 Schnitte/Jahr Tagfalter a12 A EA EF ET t Wiese - Schnitttermin ab 20. Mai Reptilien - Schnittintervall mind. 6 Wochen BFF-Typ: - Bei jedem Schnitt min. 25% Rückzugsstreifen stehen lassen A Entlang von Gehölz- und Waldrändern: - Schnitt mit Messerbalken Insekten - Schnitttermin 1. Schnitt: 15. Juni a13 EA EF ET t - Ab Anfang August bleibt ein mind. 6m breiter Streifen entlang dem gesamten Gehölz- oder Waldrand bis im Folgejahr stehen (bei Herbstweide auszäunen!) Orniplan AG, Zürich, 2015 19
Vernetzungsprojekt Kloten-Opfikon, 2015-2022 ÖAF- Typ Fördert: Massnahmen Index Gültig in Fördergebiet: Heuschrecken, QII gemäss DZV erfüllt c1 A EA EF ET O T Vögel Ext. genutzte Weiden Strukturqualität: BFF-Typ: Heuschrecken - Min. 4%, max. 10% der Fläche sind mit Strukturelementen bedeckt: Einzelbüsche, c c2 A EA EF ET O t Vögel kleine Feldgehölze, Einzelbäume, Totholz, Steinhaufen, Asthaufen, Holzbeigen, Hochstaudenflur oder ausgezäuntes Altgras ÖAF- Typ Fördert: Massnahmen Index Gültig in Fördergebiet: Überkommunale Naturschutzgebiete/-Flächen: Zone I: Ziel- und leitartengerechte Pflege nach Anweisung Fachstelle Naturschutz, Mahd mit Messerbalken Diverses e1 Zone II: Mahd mit Messerbalken, Schnitttermin 1. Schnitt 1.9., bei jedem Schnitt 5-10% Streueflächen Altgrasstreifen an wechselnder Stelle stehen lassen BFF-Typ: EA EF T Kommunale NS- und Vertragsobjekte: e - Langfristig mit SVO oder Vertrag eigentümerverbindlich gesichert (min. 12 Jahre) - Schnitt mit Messerbalken Diverses - Ziel- und leitartengerechte Pflege sicherstellen und nach Bedarf Pflegeplan der e2 Gemeinden Kloten oder Opfikon ergänzen, siehe Anhang im VP-Bericht - 10% der Fläche bleiben ganzjährig als Rückzugsstreifen stehen. Diese müssen alle zwei Jahre gemäht werden Orniplan AG, Zürich, 2015 20
Vernetzungsprojekt Kloten-Opfikon, 2015-2022 - Schnitt mit Messerbalken Vögel - Schnitt ab 1. September Heuschrecken e3 - 10% der Fläche bleiben ganzjährig als Rückzugsstreifen stehen. Diese müssen alle zwei Tagfalter Jahre gemäht werden ÖAF- Typ Fördert: Massnahmen Index Gültig in Fördergebiet: Vögel, Insekten, Qualitätsstufe II erfüllt f1 A EA EF ET O T Säuger Kommunale Schutz- oder Inventarobjekte ohne QII: Hecken, - Nur einheimische Strauch- und Baumarten Insekten, Vögle, Feld- und Krautsaum: f2 A EA EF ET O t Säuger Ufergehölze - Max. 2 Schnitte pro Jahr, bei jedem Schnitt die Hälfte stehen lassen - Schnitt 1.Hälfte ab 15.6., Rest ab August. Bei jedem Schnitt die Hälfte stehen lassen BFF-Typ: f Niederhecke in Ackerland: - Anteil Dornenbüsche mind. 20%. - maximal 3m hoch Vögel, Insekte f3 A EA EF t Krautsaum: - beidseits Krautsaum von min. 3 m, - Schnitt 1.Hälfte ab 15.6., Rest ab August. Bei jedem Schnitt die Hälfte stehen lassen Orniplan AG, Zürich, 2015 21
Vernetzungsprojekt Kloten-Opfikon, 2015-2022 - Nur einheimische Strauch- und Baumarten - Alle 4-6 Jahre max. die Hälfte selektiv auf den Stock setzen Krautsaum: Vögel, Insekte - Breite auf besonnter Seite 6m f4 A EA EF ET t - Schnitt 1.Hälfte ab 15.6., Rest ab August. Bei jedem Schnitt 50% des Saums stehen lassen - Strukturelemente wie besonnte Steinhaufen, Holzhaufen anlegen ÖAF- Typ Fördert: Massnahmen Index Gültig in Fördergebiet: Buntbrachen Bewirtschaftung gemäss Anforderungen DZV BFF-Typ: - Neophytenbekämpfung obligatorisch h h Rotations- Vögel im Brachen Ackerland Bewirtschaftung gemäss Anforderungen DZV i A EA EF T BFF-Typ: - Neophytenbekämpfung obligatorisch Ackerbegleit- i Flora Ackerschon- Streifen Bewirtschaftung gemäss Anforderungen DZV - Neophytenbekämpfung obligatorisch j BFF-Typ: j Orniplan AG, Zürich, 2015 22
Vernetzungsprojekt Kloten-Opfikon, 2015-2022 Saum auf Ackerflächen Bewirtschaftung gemäss Anforderungen DZV - Neophytenbekämpfung obligatorisch k BFF-Typ: k ÖAF- Typ Fördert: Massnahmen Index Gültig in Fördergebiet: Hochstamm- Vögel - Qualitätsstufe II erfüllt l1 O T Obstbäume, Nussbäume BFF-Typ: l - Baumzahl während Vertragsdauer konstant halten. Abgehende Bäume sind durch Vögel geeignete Hochstamm-Obstbäume zu ersetzen. Insekten - Pro 10 Bäume min. 1 künstliche Nisthilfe für Höhlen-, Halbhöhlenbrüter oder l2 O T Säuger Fledermäuse - Pflegeschnitt alle 2-4 Jahre Einheimische, standort- gerechte - Eiche, Linde, Birke, Waldföhre, Feld- und Bergahorn, Hainbuche, Rotbuche, Ulme, Einzelbäume Weide, Zitterpappel m1 A EA EF ET O T - Abgehende Bäume in Rücksprache mit Projektträgerschaft ersetzen. BFF-Typ: - Neue Bäume in Rücksprache mit Trägerschaft pflanzen m Orniplan AG, Zürich, 2015 23
Vernetzungsprojekt Kloten-Opfikon, 2015-2022 8.3. Liste der zugelassenen Strukturelemente Als Strukturelemente gelten sowohl betriebseigene als auch betriebsfremde Elemente. Der Landwirt muss sicherstellen, dass die Strukturelemente während der Verpflichtungs- dauer von 8 Jahren bestehen bleiben oder ersetzt werden (sie können auch durch an- dere Strukturen ersetzt werden). Die Liste entspricht der Liste in «Kantonale Richtlinien zur Erhebung der Qualität gemäss Ökoqualitätsverordnung im Kanton Zürich Hoch- stamm-Feldobstbäume» sowie den «Kantonalen Richtlinien zur Erhebung der Qualität gemäss Ökoqualitätsverordnung im Kanton Zürich Rebflächen mit natürlicher Artenviel- falt» (kursiv gedruckt). • Wassergraben, Tümpel, Teich: Mindestfläche 20m2, gemäss DZV, Anhang 3.1.2.5 (keine Düngung und keine PSM auf Objekt und dazugehörendem Pufferstreifen). • Steinhaufen, anstehende Steinplatte oder Felsen: Mindesthöhe 0,5 m, Mindestflä- 2 che 5 m , gemäss DZV, Anhang 3.1.2.6 (keine Düngung und keine PSM auf Objekt und dazugehörendem Pufferstreifen). • Trockenmauern: Mindestens 4 Laufmeter und 0,5 m Höhe, gemäss DZV, Anhang 3.1.2.7 (keine Düngung und keine PSM auf Objekt und dazugehörendem Pufferstreifen). 2 • Ruderalflächen: Mindestfläche 4 m gemäss DZV, Anhang 3.1.2.6; (keine Düngung und keine PSM auf Objekt und dazugehörendem Pufferstreifen). 2 • Offene Bodenflächen: Gesamtfläche mindestens 5 m mit lückiger Vegetation (max. 25 % Bodenbedeckung). Die Fläche darf nicht durch chemische Mittel offengehal- ten werden. 2 • Asthaufen: Mindesthöhe 0,5 m, Mindestfläche 4 m . Es ist ein Pufferstreifen von 0,5 m anzulegen (keine Düngung und keine PSM auf Objekt und Pufferstreifen). • Holzbeige: Länge mindestens 2 m, Breite mindestens 0,5 m. Es ist ein Pufferstreifen von 0,5 m anzulegen (keine Düngung und keine PSM auf Objekt und Pufferstrei- fen). Die Holzbeige darf auch an einem Gebäude stehen. Während mindestens einem Jahr darf die Holzbeige nicht verändert werden. Wird die Holzbeige während der Verpflichtungsperiode entfernt, ist ein Ersatz innert zwei Monaten bereitzustellen. • Nisthilfen für Wildbienen oder andere Insekten: Ein Strukturelement kann aus folgenden Nisthilfen bestehen: entrindete und gut gelagerte Blöcke aus Hartholz mit Bohrlöchern, gebündelte hohle Pflanzenstängel, gebündelte markhaltige Stängel, morsche Äste, kleine Lehmwände, oder Gleichwertiges. Die Nisthilfen sollen an gut Orniplan AG, Zürich, 2015 24
Vernetzungsprojekt Kloten-Opfikon, 2015-2022 besonnten und regengeschützten Orten mit der Stirnfläche in südöstlicher Richtung angebracht werden. Die gesamte Stirnfläche der einzelnen Nisthilfen muss insge- 2 samt mindestens 0,1 m betragen und darf auf mehrere Flächen verteilt sein. Alternativ kann auch ein Hornissenkasten installiert werden. Dies gilt als ein Strukturelement. Maximal die Hälfte der Strukturen darf mit solchen Nisthilfen er- füllt werden. • Baum mit beträchtlichem Totholzanteil (kein Feuerbrand): 1/4 der Baumkrone abgestorben oder Baum mit hohlem Stamm oder ganz abgestorbener Baum. Jeder Baum mit beträchtlichem Totholzanteil zählt als ein Strukturelement. Ganz abgestorbene Bäume sind beitragsberechtigt. • Hecken: Gemäss DZV, Art. 48, Hecken mit mehr als 5 m Länge und mehreren Dor- nenstraucharten (ohne Brombeeren) gelten als 2 Strukturelemente. Wenn die Hecke die Zurechnungsfläche ist, darf sie nicht als Strukturelement gezählt werden. • Einheimische Einzelbüsche (ohne Hasel): Höhe oder Durchmesser mindestens 1 m (alle einheimischen Wildstraucharten inklusive Brombeeren ausser Hasel). • Einheimische Einzelbäume: Mindestens 3 m Wuchshöhe und 20 cm Stammdurchmesser aus folgender Liste: Feld- und Bergahorn, Birke, Eiche, Föhre, Linde, Zitterpappel, Hainbuche, Ulme, Weide. • Efeubestand auf Baum (auch auf Einzelbäumen): halber Stammumfang auf mindestens 2 m Länge mit Efeu bewachsen. • Gestufter Waldrand mit Dornenbüschen: (Fichtenwände gelten nicht als Strukturele- ment). Min. 10 Laufmeter. • Obstbäume mit grossem Umfang: Stammumfang von mindestens 170 cm auf 1,5 m Höhe, bzw. Stammdurchmesser von 55 cm. • Zurechnungsfläche liegt im Unternutzen. Dies gilt als ein Strukturelement. • Mindestens 3 Obstbaumarten im Obstgarten: Als einzelne Arten gelten Obstbaumarten wie: Apfel, Birne, Quitte, Kirsche, Zwetschge, Nussbaum, Kastanie, Aprikose, Pflaume und Pfirsich. Eine einzelne Art muss mindestens 5 % des Obstgartens belegen. Dies gilt als ein Strukturelement. Flächenbeiträge Ökologischer Ausgleich, Vernetzung, Qualität im Vernetzungsprojekt Kloten-Opfikon Orniplan AG, Zürich, 2015 25
Vernetzungsprojekt Kloten-Opfikon, 2015-2022 8.4. Beiträge (April 2015) Tab. 4: Beiträge im Vernetzungsprojekt Kloten-Opfikon (Änderungen vorbehalten) Orniplan AG, Zürich, 2015 26
Vernetzungsprojekt Kloten-Opfikon, 2015-2022 9 Umsetzungsplan 9.1 Trägerschaft Die Trägerschaft hat sich an einer Sitzung am 9.4.2015 konstituiert. Das Gremium besteht aus: Vorsitz, Ansprechsperson für alle Belange: Daniel Martinelli Mitglieder Max Eberhard (Stadtrat Kloten) Kurt Widmer, Ackerbaustellenleiter Kloten & Opfikon Jörg Mäder (Stadtrat Opfikon) Beratend: Mérylle Censier, Festland Die Trägerschaft trifft sich minimal 1x im Jahr im November zur Besprechung der im Folgejahr vorzunehmenden Aktivitäten. Erste Sitzung findet statt am 19.11.2015. 9.2 Abschluss der Verträge Die vertraglichen Vereinbarungen betreffend Vernetzungsbeiträgen für die angemelde- ten BFF sind im Winter 2014/15 zwischen Franziska Oertli/Mérylle Censier und den Landwirten in Einzelgesprächen anhand der BFF-Listen getroffen worden. Vorerst beteiligen sich 17 Landwirte am Vernetzungsprojekt (Stand 7. April 2015). Alle Landwirte hatten die Gelegenheit, zeitgerecht auf den 30. April 2015 einen 8- Jahresvertrag über Vernetzungsbeiträge abzuschliessen. Aus Sicht des Projektträgers werden wir uns in Zukunft insbesondere bemühen, zusätzli- che BFF mit Vernetzungszuschlag im Ackerbau-Fördergebiet vorzuschlagen und mit Be- ratungen entsprechende Neuanlagen optimal herzurichten. 9.3 Beratungskonzept Die Trägerschaft hat Festland/Mérylle Censier (Öko-Kontrolleur, Projekterarbeiterin) den Auftrag erteilt, während der Laufzeit des Vernetzungsprojekts eine Begleitung und Bera- tung durchzuführen. Diese besteht aus: Jährliches Nachfassen bei jenen Betrieben, die anfänglich kein Interesse gezeigt haben und deren BFF aus Sicht des Vernetzungsprojekts interessant wären (derzeit 18 Betriebe) Fallweise Beratung bei Problemen und Rückfragen Spezialabklärungen treffen aufgrund von Anregungen der Landwirte bzw. der Träger- schaft Orniplan AG, Zürich, 2015 27
Vernetzungsprojekt Kloten-Opfikon, 2015-2022 Die Beratung richtet sich nach den Empfehlungen dargelegt in den Merkblättern auf http://www.aln.zh.ch/internet/baudirektion/aln/de/naturschutz/vp/allg_grundlagen.html 9.4 Kontrolle der Massnahmen Durch den Ackerbaustellenleiter werden die vereinbarten Massnahmen auf allen BFF mindestens 1x während der Projektdauer kontrolliert (Ausnahme Flächen in Schutzzone I bzw. Agrocontrol/ÖQV-Kontrolleure unterstehende Flächen). Die Kontrollen erfolgen nach dem «Merkblatt Kontrollen in Vernetzungsprojekten» unter http://www.aln.zh.ch/internet/baudirektion/aln/de/naturschutz/vp/umsetzung.html Für die Wirkungskontrolle sollen die beiden Naturschutzvereine eingesetzt werden. Dazu nimmt die Trägerschaft im ersten Projektjahr mit den Präsidenten Kontakt auf. Die Wirkungskontrollen werden von Mérylle Censier koordiniert. 9.5 Finanzierungsbedarf und Finanzierungskonzept Am VP teilnehmende Landwirte können zusätzlich 500 bis 1’000 CHF Beiträge pro ha bestehende BFF (Biodiversitätsförderflächen) auslösen, wenn sie die entsprechende Vernetzungsmassnahmen einhalten. Für Flächen innerhalb der Naturschutzgebiete von überkommunaler Bedeutung übernehmen Bund und Kanton den gesamten Betrag. Vom Beitrag für die anderen Flächen gehen 10% zulasten der Trägerschaft Vernetzung. Gemäss Stand 2014 beträgt der jährliche Beitrag der Trägerschaft je nach Beteiligung der Landwirte 2'000-3'000 CHF. Die Kosten für die Beratung und einmalige Erstellungsbeiträge werden von der Träger- schaft jährlich budgetiert und anteilsmässig nach teilnehmenden Landwirten auf die Stadt Kloten bzw. Opfikon verteilt. 9.6 Zeitplan November /Dezember 2014 Einzelbetriebliche Beratungsgespräche Jan/Feb 2015 Plan- und Projektanpassungen, Vertragsabschlüsse unter Dach und Fach (abgeschlossen) Jährlich Winter Zusatzberatungen Landwirte Winter 18/19 Zwischenbilanz Winter 21/22 Schlussbilanz Orniplan AG, Zürich, 2015 28
Vernetzungsprojekt Kloten-Opfikon, 2015-2022 10 Anhang Anhang 1: Kurzporträts der Ziel- und Leitarten (Auswahl) Ziel und Leitarten Flora Extensivwiesen allgemein (EA) Die Ziel- und Leitarten der Extensivwiesen allgemein sind Arten der Frommentalwiese. Dieser Wiesentyp war früher weit verbreitet und benötigt eine gute Nährstoffversor- gung. Die Artenarmut auf den heutigen Wiesen ist vor allem durch die mehrfache Schnittnutzung mit frühem Erstschnitt begründet. Extensivwiesen sollten darum nicht mehr als ein bis zwei Mal pro Jahr gemäht werden. Einige typische Arten sind Wiesen-Glockenblume, Wiesen-Storchschnabel, Moschus- Malve, Acker-Witwenblume und Margerite (Reihenfolge der Pflanzenbilder v.l.n.r). Diese Arten sind nicht gefährdet. Ihre Verbreitung ist aber in den letzten Jahrzehnten stark zurückgegangen. Massnahmen zur Förderung: a1–a10 Wirkungsziel: Mehr ökologische Ausgleichsflächen mit Qualität im Fördergebiet der Extensivwiesen allgemein. Orniplan AG, Zürich, 2015 29
Vernetzungsprojekt Kloten-Opfikon, 2015-2022 Extensivwiesen feucht (EF) In der Toteisseezone um den Mettmenhaslisee entstanden wertvolle Feuchtwiesen. Je nachdem wie die Fläche genutzt wird und wie viel Nährstoffe den Pflanzen zur Verfü- gung stehen, bilden sich unterschiedliche Pflanzengemeinschaften. Diese können auch ineinander übergehen. Während die Herbstzeitlose sowohl in normalen, als auch in feuchten, nährstoffreichen Wiesen vorkommen kann, sind die Sumpfdotterblume und Kuckuckslichtnelke auf mehr Feuchtigkeit angewiesen. Die Schwertlilie kann sogar ganz im Wasser stehen. Der Lun- gen-Enzian wiederum ist auf wenig Nährstoffe und einen späten Schnittzeitpunkt an- gewiesen. Blutweiderich und Spierstaude kommen dort vor, wo nur selten eine Nutzung stattfindet etwa an Bach- oder Heckensäumen. Typische Arten sind Herbstzeitlose, Sumpfdotterblume, Spierstaude, Kuckucks-Licht- nelke, Lungen-Enzian und Schwertlilie (Reihenfolge der Pflanzenbilder v.l.n.r). Gefährdet sind die genannten Pflanzenarten ausser dem Lungen-Enzian nicht (wird in der Roten-Liste als verletzlich (VU) bezeichnet und im Kanton Zürich mit dem Artwert 7 bewertet). Der Lebensraum der Feucht- und Streuwiesen an sich ist vor allem durch die Entwässerungen in den letzten Jahrzehnten stark geschwunden. Massnahmen zur Förderung: a1–a7, e1–e3 Wirkungsziel: Mehr ökologische Ausgleichsflächen mit Qualität im Fördergebiet der Extensivwiesen feucht. Orniplan AG, Zürich, 2015 30
Vernetzungsprojekt Kloten-Opfikon, 2015-2022 Flora Ackerbiotope (A) Die Flora der Ackerbiotope ist einerseits abhängig von der gewählten Saatmischung und andererseits von der Bodenbeschaffenheit der Ackerfläche. Neben der Flora finden zahl- reiche Tiere und Insekten in diesen Nutzungsbrachen Nahrung und Deckung. Der Feld- hase findet Deckung und Nahrung und die Feldlerche einen Platz für ihr Nest auf dem Boden. Es ist aber darauf zu achten, dass Ackerbiotope flächig und nicht streifenförmig angelegt werden da der Fuchs sich zu häufig sich an Feldlerchen gütlich tun kann. Blei- ben Brachen zu lange stehen kann es zu Problemen mit Unkräutern und Mäusen kom- men. Rotationsbrachen, Säume und Ackerschonstreifen bieten hier gute Alternativen zu den Buntbrachen. Typische Arten sind Wilde Möhre, Kornrade und die Kornblume (Reihenfolge der Pflan- zenbilder v.l.n.r). Auf dem letzten Bild sind ausserdem Klatschmohn und Färber-Hunds- kamille zusehen. Zwei weitere typische Vertreter der Ackerflora. Viele Arten der traditionellen Ackerbegleitflora (auch Segetalflora genannt) können in der heutigen rationalisierten Landwirtschaft nicht mehr überleben. Als Zielart wurde da- rum die Kornrade ausgewählt, da sie auf der Roten Liste als verletzlich (VU) bezeichnet und im Kanton Zürich mit dem Artwert 7 bewertet ist. Massnahmen zur Förderung: h–k Wirkungsziel: Deutliche Zunahme von ÖAF-Flächen im Fördergebiet der Ackerbiotope. Orniplan AG, Zürich, 2015 31
Vernetzungsprojekt Kloten-Opfikon, 2015-2022 Ziel und Leitarten Fauna Aurorafalter (Anthocharis cardamines) Leitart Der Aurorafalter ist sehr aktiv und auffällig vor allem bei der Paarung bei der die Männchen auf alle weissen Objekte bei denen es sich um Weibchen handeln könnte zufliegen. Die Raupen fressen an Wiesenschaumkraut, Knoblauchhederich und diversen Kohlgewächsen. Als Lebensraum dienen Wie- sen und Krautsäume entlang von Hecken. Der Aurorafalter ist auf der Roten Liste als nicht gefährdet (LC) aufgeführt. Der Aurorafalter wurde im Gebiet Tempelhof festgestellt. Zielgebiete sind extensive Wie- sen und Hecken im Fördergebiet Extensivwiesen allgemein (EA). Massnahmen zur Förderung: a1–a10, f1 Wirkungsziel: Ansiedlung und Einzelnachweise der Art im Zielgebiet. Violetter Silberfalter (Brenthis ino) Leitart Der Violette Silberfalter kommt vor allem in Feuchtgebieten vor, wo er wie der Name sagt bevorzugt violette Blüten besucht. Die Raupen fressen an Spierstaude und Waldgeiss- bart. Diese Pflanzenarten kommen in feuchten Hochstaudenfluren und Säumen sowie an Waldrändern vor. Der Falter kann auch auf kleinen Flächen überleben. Der Violette Silberfalter ist potentiell gefährdet (NT). Er wird im Kanton Zürich mit dem Artwert 3 bewertet. Der Violette Silberfalter ist im Gebiet bisher noch nicht nachgewiesen. Das Golden Tor stellt einen geeigneten Lebensraum dar. Massnahmen zur Förderung: a1–a10, f1–f3, g Wirkungsziel: Einzelnachweise der Art im Zielgebiet. Orniplan AG, Zürich, 2015 32
Vernetzungsprojekt Kloten-Opfikon, 2015-2022 Schachbrettfalter (Melanargia galathea) Leitart Der Schachbrettfalter ist eine Leitart in trocken-sauren Magerwiesen, wo er im Erwachsenenstadium den Nektar auf Flockenblumen, Habichtskräutern, Disteln, Wittwenblumen und Skabiosen sucht. Sein Raupen- stadium verbringt er auf der Waldzwenke am Waldrand oder auf Gräsern in Trockenwiesen. Der Schachbrettfalter kommt an den Südlagen des Eigentals, hinter der Kaserne sowie in den trockenen Extensivwiesen um den Flughafenzaun vor.. Massnahmen zur Förderung: a1–a4, a6–a7, a9, f1–f2h–k Wirkungsziel: Einzelnachweise der Art im Zielgebiet. Grüne Lauchschrecke (Mecostethus parapleurus) Leitart Die Grüne Lauchschrecke kommt in frischen und feuchten Wiesen entlang von Bachläufen und in Flachmooren vor. Sie bevorzugt breitblättrige Gräser. Wie viele Heuschrec- ken ist sie auf eine gestaffelte Mahd oder Altgrasstreifen angewiesen. Die Grüne Lauchschrecke kann dank ihrer Flugfähigkeit auch neue Gebiete besiedeln. Die Art ist nicht gefährdet (LC). Im Kanton Zürich wird sie mit dem Artwert 4 bewertet. Die Grüne Lauchschrecke kommt auf dem Flughafenareal vor. Massnahmen zur Förderung: a1–a10, e1–3, l1 Wirkungsziel: Bestandserhöhung der Art im Zielgebiet. Messbar durch das auftreten an 5 Stellen die in mindestens 100 m Entfernung liegen. Orniplan AG, Zürich, 2015 33
Vernetzungsprojekt Kloten-Opfikon, 2015-2022 Erdkröte (Bufo bufo) Zielart Die Erdkröte lebt in verschiedenen Lebensräumen mit viel- fältigen Strukturen wie Wiesen, Weiden, Hecken, lichte Wälder und Gärten insbesondere auch Streuobstwiesen. Zum Laichen benötigt sie Weiher mit stehendem Wasser. Die Erdkröte wandert nach dem Laichen oft mehrere hun- dert Meter zu ihrem Landlebensraum wo sie auch über- wintert. Die Erdkröte ist, wenn die entsprechenden Lebensräume und Strukturen vorhanden sind, häufig. Sie wird dennoch auf der roten Liste als verletzlich eingestuft (VU). Der Art- wert im Kanton Zürich mit 2 angegeben. Die Art nutzt im Perimeter v.a. die Weiher im Homberg sowie diverse Kleingewässer als Laichplatz, u.a. anderem auch im Auhölzli in Opfikon. Massnahmen zur Förderung: 1A-H, 4A–D, 5A-D, Schnitthöhe mindestens 8 cm Wirkungsziel: Die Bestände sollen erhalten werden und sich vergrössern. Nachweise der Art in Laichgewässern und Landlebensräumen. Europäischer Laubfrosch (Hyla arborea) Zielart Der Laubfrosch besiedelt rasch neu entstandene Gewässer, die in der Regel fischfrei und reich strukturiert sind. Oft sind dies alte Flussarme in Auen. Zum Laichen bevorzugt er gut besonnte Gewässer, die periodisch austrocknen. Nach der Paarungszeit ziehen sich die Laubfrösche in Hecken und Gebüsche zurück. Der Laubfrosch wird in der Schweiz auf der Roten Liste als stark gefährdet (EN) einge- stuft. Der Artwert im Kanton Zürich wird mit 11 angegeben. Die Art wurde im Vernetzungsperimeter auf dem Flughafenareal, im Eigental und an diversen anderen Stellen im ganzen Vernetzungsperimeter festgestellt. Massnahmen zur Förderung: 1A-H, 4A–D, 5A-D, Schnitthöhe mindestens 8 cm Wirkungsziel: Die Bestände sollen erhalten werden und sich vergrössern. Nachweise der Art in Laichgewässern und Landlebensräumen. Orniplan AG, Zürich, 2015 34
Vernetzungsprojekt Kloten-Opfikon, 2015-2022 Zauneidechse (Lacerta agilis) Zielart Die Zauneidechse bewohnt sonnige strukturreiche Lebensräume wie Altgrasstreifen in Wiesen, Asthaufen in Hecken mit Kraut- säumen, Bahnböschungen oder Trockensteinmauern. Am Mor- gen sind die wechselwarmen Tiere oft beim Sonnenbaden zu beobachten. Tagsüber sind sie auf Nahrungssuche nach Insek- ten wie Tagfalter und Neuschrecken sowie Regenwürmer. Sie selber werden von vielen Vögeln und Säugetieren gejagt. Für die Eiablage benötigen sie sandige Stellen. Die Zauneidechse ist in der Roten Liste als verletzlich eingestuft (VU) und im Kanton Zü- rich mit dem Artwert 2 aufgeführt. Die Art wurde im Vernetzungsperimeter entlang sämtlicher Bahngeleise nachgewiesen. Massnahmen zur Förderung: a1–a10, f1, Schnitthöhe mindestens 8 cm. Wirkungsziel: Die Bestände sollen erhalten werden und sich vergrössern durch Besied- lung neuer Standorte. Ringelnatter (Natrix natrix natrix) Zielart Die Ringelnatter ist oft an feuchte Lebensräume gebun- den, da sie hier ihre bevorzugte Nahrung findet. Sie frisst vor allem Amphibien wie Erdkröte oder Molche, ver- schmäht aber auch Mäuse, Vögel, Würmer und Insekten nicht. Als wechselwarmes Tier ist sie auf einen struktur- reichen Lebensraum mit Sonnenplätzen angewiesen. Sie wandert bis zu einem Kilometer in ihrem Jagdgebiet und tritt auch in Gärten, Wiesen und Hecken auf. Ihre Eier legt sie in verrottendes organi- sches Material. Sie ist für den Menschen völlig ungefährlich. Die Vorkommen der Ringelnatter in der CH sind klein und meistens isoliert. Sie wird als stark gefährdet eingestuft (EN). Im Kanton Zürich wird der Artwert mit 7 angegeben. Die Ringelnatter wurde in den letzten Jahren v.a. beim Zusammenfluss von Leutschen- bach und Glatt beobachtet, dürfte aber an diversen weiteren Feuchtstellen vorkommen. Massnahmen zur Förderung: e1–e3 Wirkungsziel: Einzelnachweise der Art im Zielgebiet. Orniplan AG, Zürich, 2015 35
Sie können auch lesen