Interne Bepreisung von CO2 - Wirtschaft macht Klimaschutz
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Interne Bepreisung von CO2 Dialogforum „Wirtschaft macht Klimaschutz“ Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis ........................................................................ 3 Zum Dialogforum „Wirtschaft macht Klimaschutz“ .............................. 4 1. Einleitung .................................................................................. 5 2. Motivation für Unternehmen ....................................................... 8 3. Beschreibung des Instruments ................................................. 11 4. Rahmenbedingungen und Stand der Umsetzung ....................... 14 5. Einführung eines unternehmensinternen Emissionspreises ....... 16 5.1 Entwicklung einer Klimastrategie als Grundlage .......................................................... 16 5.2 Festlegung der Grenzen ......................................................................................... 17 5.3 Festlegung der Zahlungsmodalitäten ........................................................................ 20 5.4 Festlegung der Investitionsstrategie ......................................................................... 21 5.5 Bestimmung des internen Preises ............................................................................ 22 5.6 Umsetzung und Überwachung ................................................................................. 29 6. Ausblick und Beispiele für die Umsetzung ................................. 32 Glossar ............................................................................................ 37 Impressum ...................................................................................... 39 2
Interne Bepreisung von CO2 Dialogforum „Wirtschaft macht Klimaschutz“ Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Klimaziele und deren Fortschritte nach Sektoren .................................. 6 Abbildung 2: Entwicklung der Treibhausgasemissionen in Deutschland ...................... 6 Abbildung 3: Preis der CO2-Emissionsrechte in den vergangenen drei Jahren .............. 8 Abbildung 4: Motivation zu aktivem Klimaschutz ................................................... 10 Abbildung 5: Ansätze zur internen Emissionsbepreisung ........................................ 11 Abbildung 6: Bewertung der möglichen Instrumente ............................................. 13 Abbildung 7: Herausforderungen bei der Einführung eines internen CO 2-Preises........ 16 Abbildung 8: Idealtypischer Ablauf zur Einführung des internen Preises ................... 17 Abbildung 9: Beispiel für die Zuordnung von Emissionen ........................................ 18 Abbildung 10: Balance zwischen verwaltungstechnischem Aufwand und möglichst spezifischer Belastung ....................................................................................... 19 Abbildung 11: Vor- und Nachteile der Finanzierungmodelle .................................... 22 Abbildung 12: Bepreisungsansätze ...................................................................... 23 Abbildung 13: Beispielhafte Vermeidungskostenkurve eines Unternehmens mit Projekten (A–G)................................................................................................ 26 Abbildung 14: Verschiedene Preiselemente und ihre Eignung bzw. ihr Aufwand je nach Bepreisungsinstrument ...................................................................................... 28 Abbildung 15: Verschiedene Preiselemente in einer Vermeidungskostenkurve........... 29 Abbildung 16: Zusammenfassung des Einführungsablaufs ...................................... 31 3
Interne Bepreisung von CO2 Dialogforum „Wirtschaft macht Klimaschutz“ Zum Dialogforum „Wirtschaft macht Klimaschutz“ Effektiver und erfolgreicher Klimaschutz kann erst dann gelingen, wenn unterschiedliche Unternehmen aller Wirtschaftsbereiche langfristig zusammenarbeiten. Aus diesem Grund startete das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) im Juni 2017 das Dialogforum „Wirtschaft macht Klimaschutz“. Der Dialogprozess resultiert aus dem Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 der Bundesregierung. Ziel ist es, die deutsche Wirtschaft zum Zweck des Klimaschutzes breit zu vernetzen und die beschleunigte Umsetzung konkreter Maßnahmen zur Treibhausgasminderung in der Wirtschaft zu befördern Es sollten konkrete Klimaschutzmaßnahmen in Unternehmen angestoßen werden, um so den Klimaschutz in der deutschen Wirtschaft voranzutreiben und wichtige Beiträge zu den Klimaschutzzielen zu leisten. Durch eine möglichst breite Beteiligung der Wirtschaft wurde hierbei eine Vielzahl von Unternehmensperspektiven berücksichtigt und einbezogen. Über die gesamte Laufzeit waren ca. 100 deutsche Unternehmen und etwa 250 angemeldete TeilnehmerInnen im Dialogforum aktiv. Ein weiteres Ziel war es, ein gemeinsames Verständnis davon zu erlangen, wo es Zielkonflikte gibt und was nötig ist, um Klimaschutz konkret in Unternehmen umzusetzen. Zudem wurden effektive Ansätze, die bereits zuvor in Unternehmen entstanden sind, weiter- bzw. kollaborative Ansätze neu entwickelt. Der wesentliche Unterschied zu anderen Formaten liegt vor allem darin, dass nicht die Unternehmen oder Verbände unter sich blieben, sondern das BMU (das für Gesetzgebungen im Bereich Klimaschutz zuständig ist) und dessen MitarbeiterInnen an dem Dialogforum teilnahmen und damit in einen direkten Dialog mit den Unternehmen traten. Zur Konzeption, zur inhaltlichen Begleitung und zur Durchführung des Forums hat das BMU EY (vormals Ernst & Young), das Wuppertal Institut für Klima, Umwelt und Energie und das Ecologic Institut beauftragt. Begleitet wurde das Dialogforum von einem Steering Committee, das von VertreterInnen aus Unternehmen, Politik und Wissenschaft repräsentiert wurde. 4
Interne Bepreisung von CO2 Dialogforum „Wirtschaft macht Klimaschutz“ 1. Einleitung Um dem Klimawandel entgegenzuwirken, hat die Politik in der Vergangenheit verschiedene Rahmenwerke geschaffen: angefangen bei den Klimarahmenkonventionen 1992, die die völkerrechtliche Basis für den globalen Klimaschutz darstellen, über das Kyoto-Protokoll 19971, das eine rechtliche Verbindlichkeit zur Treibhausgasreduktion darstellt bis hin zu den Klimakonferenzen in Paris 2015 (2 Grad und Klimaneutralität bis 2100)2 und Katowice 2018 (Regelwerk zur Umsetzung des Pariser Abkommens)3. So konnte auf der Konferenz in Katowice 2018 festgelegt werden, wie Emissionen gemessen, Berichte überprüft und Maßnahmen bei Nichteinhaltung ergriffen werden. Bis zur Klimakonferenz 2020 in Glasgow sollen alle Vertragsstaaten überarbeitete Klimaschutzzusagen vorlegen.4 Trotzdem ist die Wirksamkeit der Abkommen fraglich, da die Verpflichtungen oft gering und die Anforderungen derzeit noch unklar formuliert sind.5 Außerdem können bei Nichteinhaltung meist keine Sanktionen erlassen werden bzw. ist die Ausformulierung dieser Sanktionen abhängig von der jeweiligen (supra-)nationalen Gesetzgebung. Die EU verfolgt u. a. das Ziel, bis 2030 die Treibhausgasemissionen um mindestens 40 % im Vergleich zu 1990 zu senken, wozu auch eine Modernisierung und Stärkung des EU- Emissionshandelssystem beitragen soll. Mit der neuen EU-Kommission könnten diese Ziele noch ambitionierter werden, auch weil die EU bis 2050 klimaneutral sein will.6 Deutschland übersetzt diese Ziele in nationale Klima- und Sektorziele (mindestens 55 % Reduzierung CO2-Äq-Emissionen 2030 im Vergleich zu 1990)7 (siehe Abbildung 1). Anhand der Abbildung wird deutlich, dass (bis auf den Verkehrssektor) bereits deutliche Reduktionen erreicht wurden, jedoch eine weitere Intensivierung der Reduktionsmaßnahmen nötig ist, um die auferlegten Ziele zu erreichen. Laut Klimaschutzbericht 2018 wird das Reduktionsziel von 40 % im Jahr 2020 voraussichtlich nicht erreicht.8 1 „Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen“, Vereinte Nationen (Mai 1992), http://unfccc.int/resource/docs/convkp/convger.pdf, aufgerufen am 20.02.2019, und „Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen“, Vereinte Nationen (Dezember 1997), http://www.bmub.bund.de/fileadmin/bmu-import/files/pdfs/allgemein/application/pdf/protodt.pdf, aufgerufen am 20.02.2019 2 „Übereinkommen von Paris“, Vereinte Nationen (Dezember 2015), http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Klimaschutz/paris_abkommen_bf.pdf, aufgerufen am 20.02.2019 3 „Die Weltklimakonferenz in Katowice: was bleibt?“, BMU, https://www.bmu.de/themen/klima- energie/klimaschutz/internationale-klimapolitik/un-klimakonferenzen/cop-24-was-bleibt/, aufgerufen am 25.02.2019 4 „25. Weltklimakonferenz: ‚Jetzt nach vorne schauen‘„, BMU; https://www.bmu.de/pressemitteilung/25- weltklimakonferenz-jetzt-nach-vorne-schauen/, aufgerufen am 20.01.2020 5 „Internationale Klimakonferenzen“, Internetseite des Greenpeace e.V., https://www.greenpeace.de/themen/klimawandel/klimaschutz/internationale-klimakonferenzen, aufgerufen am 20.02.2019 6 „Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030“, Europäische Kommission, https://ec.europa.eu/clima/policies/strategies/2030_de, aufgerufen am 26.02.2019 7 „Der Klimaschutzplan 2050. Die deutsche Klimaschutzlangfriststrategie“, BMU, https://www.bmu.de/themen/klima- energie/klimaschutz/nationale-klimapolitik/klimaschutzplan-2050/#c11681, aufgerufen am 26.02.2019 8 „Klimaschutzbericht 2018“, BMU, https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Klimaschutz/klimaschutzbericht_2018_bf.pdf, aufgerufen am 01.07.2019 5
Interne Bepreisung von CO2 Dialogforum „Wirtschaft macht Klimaschutz“ Klimaziele und deren Fortschritte nach Sektoren (Emissionsreduktion in %) 80 70 60 67 62 50 51 40 42 30 38 34 34 20 26 20 10 -2 0 -10 Energiewirtschaft Industrie Gebäude Verkehr Landwirtschaft Ziel 2030 erreicht 2016 Abbildung 1: Klimaziele und deren Fortschritte nach Sektoren9 Betrachtet man die Entwicklung der absoluten Treibhausgasemissionen nach Sektoren seit 1990 (Abbildung 2), so wird ebenfalls deutlich, dass sich die Emissionen seit 1990 in vielen Sektoren nur sehr langsam zurückentwickeln oder auch stagnieren (beispielsweise Verkehr, Landwirtschaft) und auch hier weitere Anstrengungen nötig sind, um die Ziele für 2030 und besonders für 2050 („klimaneutrale Gesellschaft“) zu erreichen. Entwicklung der Treibhausgasemissionen nach Sektoren (absolute Menge in Mio. t CO2äq) Energiewirtschaft Industrie Gebäude Verkehr Landwirtschaft 0 50 100 150 200 250 300 350 400 450 500 1990 2016 Abbildung 2: Entwicklung der Treibhausgasemissionen in Deutschland10 9 „Klimaschutzbericht 2018“, BMU, https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Klimaschutz/klimaschutzbericht_2018_bf.pdf, aufgerufen am 19.03.2019 10 „Klimaschutzbericht 2018“, BMU, https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Klimaschutz/klimaschutzbericht_2018_bf.pdf, aufgerufen am 19.03.2019 6
Interne Bepreisung von CO2 Dialogforum „Wirtschaft macht Klimaschutz“ Der Klimawandel stellt auch für die Wirtschaft derzeit eines der drei größten Unternehmensrisiken, langfristig sogar das größte Geschäftsrisiko dar.11 Deshalb ist es wichtig, dass sich das Engagement nicht auf die staatliche Seite beschränkt, sondern auch aktiv von der Wirtschaft vorangetrieben wird. Es zeigt sich bereits eine breite Unterstützung aus Zivilgesellschaft und Wirtschaft für Abkommen wie jenes aus Paris, was eine gute Grundlage für eine gemeinsame und erfolgreiche Klimaschutzpolitik ist. Diese kommt dadurch zustande, dass das Abkommen zwar keine konkreten Ziele oder Maßnahmen vorschreibt, jedoch gerade dadurch eine Ausgewogenheit zwischen Verbindlichkeit und Flexibilität erreicht, die besonders unternehmensseitig sehr geschätzt wird.12 Dabei ist u. a. die Bepreisung von CO2 ein probates Mittel, um den Wandel zu einer emissionsärmeren Wirtschaft effizient zu gestalten. In 70 nationalen bzw. subnationalen Gesetzgebungen ist die CO2-Bepreisung bereits verankert und deckt 20 % der Treibhausgasemissionen weltweit ab. 13 In Deutschland müssen gemäß dem Beschluss des Bundeskabinetts Unternehmen, die mit Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel handeln, ab 2021 einen Preis für CO2 zahlen, indem sie entsprechende Verschmutzungsrechte kaufen. Bis 2025 gilt ein Festpreis, der bei 25 Euro pro Tonne startet und sich innerhalb der nachfolgenden fünf Jahre auf 55 Euro erhöht. Ab 2026 greift ein nationales Emissionshandelssystem (EHS), bei dem eine an den Klimazielen der Bundesregierung festgelegte Menge Verschmutzungsrechte per Auktion versteigert wird. Die Preisspanne soll zwischen 55 und 65 Euro liegen.14, 15 Die neue EU- Kommission hat das Thema CO2-Bepreisung, einschließlich eines aus Unternehmenssicht sehr relevanten Grenzsteuerausgleichs, prioritär auf die politische Agenda gesetzt.16 In den letzten Jahren findet die interne Bepreisung auch seitens der Unternehmenswelt vermehrt Beachtung.17 Über 1.300 Unternehmen (11 % mehr als 2016) planen oder nutzen bereits interne Bepreisungen von Emissionen (84 % davon sind in Gesetzgebungen angesiedelt, in denen eine Bepreisung vorgeschrieben ist), wobei die Spanne von 0,01 bis 909 USD/t CO2-Äq reicht.18 11 „Allianz Risk Barometer“, Allianz SE und Allianz Global, https://www.agcs.allianz.com/assets/PDFs/Reports/Allianz-Risk- Barometer-2015_DE.pdf, aufgerufen am 21.02.2019 12 „COP21: Der Weg in die Low-Carbon-Ökonomie“, Ernst & Young GmbH, http://www.ey.com/Publication/vwLUAssets/ey- cop21-der-weg-in-die-low-carbon-oekonomie/$FILE/ey-cop21-der-weg-in-die-low-carbon-oekonomie.pdf, aufgerufen am 21.02.2019 13 „State and Trends of Carbon Pricing 2018“, World Bank Group, https://openknowledge.worldbank.org/bitstream/handle/10986/29687/9781464812927.pdf, aufgerufen am 22.02.2019 14 Mitteilung der Bundesregierung: „Grundlage für CO 2-Preis steht“, https://www.bundesregierung.de/breg- de/themen/klimaschutz/nationaler-emissionshandel-1684508, abgerufen am 31.10.2019 15 „Einigung auf höheren CO2-Preis“, taggesschau.de, https://www.tagesschau.de/inland/klimapaket-einigung-101.html, aufgerufen am 17.12.2019 16 Informationen zur neuen EU-Kommission und ihren politischen Prioritäten: https://ec.europa.eu/commission/interim, aufgerufen am 11.09.2019 17 „Putting a price on risk: Carbon pricing in the corporate world”, CDP, https://www.oceanfdn.org/sites/default/files/CDP%20Carbon%20Pricing%20in%20the%20corporate%20world.compressed. pdf, aufgerufen am 22.02.2019 18 „State and Trends of Carbon Pricing 2018“, World Bank Group, https://openknowledge.worldbank.org/bitstream/handle/10986/29687/9781464812927.pdf, aufgerufen am 22.02.2019 7
Interne Bepreisung von CO2 Dialogforum „Wirtschaft macht Klimaschutz“ 2. Motivation für Unternehmen Im letzten Jahr stieg der Preis der CO2-Emissionsrechte im EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) um ca. 350 % von unter 10 Euro auf teilweise über 25 Euro.19 Dies verdeutlicht, dass es sich für Unternehmen zunehmend auch ökonomisch negativ auswirkt, nicht aktiv Klimaschutz zu betreiben. Abbildung 3: Preis der CO2-Emissionsrechte in den vergangenen drei Jahren20 Unternehmen sehen sich zudem verstärkt regulatorischen Risiken, steigenden Erwartungen von Investoren und der Öffentlichkeit sowie dem inhärenten Risiko des Klimawandels ausgesetzt.21 Neben steigenden Klimaschutzanforderungen zählt auch die Fragmentierung der Kohlenstoffmärkte u. a. durch nicht harmonisierte Umsetzungen von Emissionsbepreisungen durch verschiedene Regulierungen zu regulatorischen Risiken und hohe operative und finanzielle Risiken für Unternehmen mit sich bringen.22 Um dem entgegenzuwirken, können sich Unternehmen u. a. durch folgende Möglichkeiten aktiv z. B. in Entscheidungsprozesse einbringen: • politisches Engagement: Beteiligung an Gesetzesentstehungsprozessen (bilaterale Treffen mit Politik oder in Industrievereinigungen), um Einfluss auf die Ausgestaltung von Klimagesetzen zu nehmen 19 „CO2 European Emission Allowances, Mansider, https://markets.businessinsider.com/commodities/co2-emissionsrechte, aufgerufen am 26.02.2019 20 „CO2 European Emissions Allowances, finanzen.net, https://www.finanzen.net/rohstoffe/co2-emissionsrechte/chart, aufgerufen am 17.12.2019 21 „Emerging Practices in Internal Carbon Trading: A Practical Guide” Abe, T.; Bravinder, J. L.; Goodrich, S. S.; Lavos, S.; Leiser, A. (2015), WBCSD, http://wbcsdpublications.org/wp-content/uploads/2015/11/Leadership-2015- Emerging_Practices_in_Internal_Carbon_Pricing.pdf, aufgerufen am 21.02.2019 22 „Emerging Practices in Internal Carbon Trading: A Practical Guide” Abe, T.; Bravinder, J. L.; Goodrich, S. S.; Lavos, S.; Leiser, A. (2015), WBCSD, http://wbcsdpublications.org/wp-content/uploads/2015/11/Leadership-2015- Emerging_Practices_in_Internal_Carbon_Pricing.pdf, aufgerufen am 21.02.2019 8
Interne Bepreisung von CO2 Dialogforum „Wirtschaft macht Klimaschutz“ • sektorenbasierte Vereinbarungen: z. B. Definition von Emissionsobergrenzen oder Energieintensitätsziele, um Wettbewerbsverzerrungen aufgrund von inkonsequenter Emissionsbepreisung zu beheben • Initiativen: Beitritt und Engagement in Initiativen wie z. B. Carbon Pricing Leadership Coalition, Initiative nachhaltige Finanzreform oder Carbon Disclosure Project (CDP)23 • Verbände: konstruktive Positionierung zur Ausgestaltung einer verbindlichen CO2-Bepreisung wie beispielsweise durch den BDI, DGB und andere24 oder den VDMA25 Es ist davon auszugehen, dass die gesetzlichen Anforderungen der Klimapolitik zukünftig weiter steigen werden und sich insbesondere die Bepreisung von Emissionen weiter durchsetzen wird. Deshalb ist es für Unternehmen wichtig, diesen Regulierungen proaktiv zu begegnen und damit auch auf Investoren- oder Shareholder-Erwartungen einzugehen.26 Technische Möglichkeiten zur Emissionsreduktion gibt es viele, schwierig ist jedoch die ökonomische Steuerung. Hier bietet die Abbildung emissionsbezogener Kosten bzw. Risiken in Form von interner Bepreisung von Emissionen (Internal Carbon Pricing = ICP) Unterstützung. Mit der Bepreisung ist eine Übersetzung von Emissionen in entscheidungsrelevante (in diesem Fall monetäre) Größen möglich (Internalisierung externer Effekte analog zu externer Bepreisung). Somit können interne Emissionsbepreisungen Entscheidungsunterstützungen bieten, beispielsweise zur Minderung von regulatorischen, finanziellen und reputationsbezogenen Risiken. Die interne Emissionsbepreisung kann Anreize für klimafreundlichere Investitionen schaffen, Einnahmen für unternehmensspezifischen Klimaschutz generieren und zur Erreichung interner Emissionsreduktionsziele beitragen.27 Weiterhin kann durch einen solchen Prozess wertvolle Expertise gesammelt und durch die Angleichung interner Werte und der Unternehmensstrategie die Glaubwürdigkeit des Unternehmens bezogen auf Umweltschutzaktivitäten28 und die Stakeholder-Unterstützung für Nachhaltigkeitsziele verbessert werden.29 Als Nebeneffekt kann zudem häufig die Verbesserung der internen Kommunikation und Kooperation vor allem zwischen operativen Geschäftsbereichen, der Finanz- und Nachhaltigkeitsabteilung und der Geschäftsführung beobachtet werden. 30 23 „Eight Things your CEO needs to know to engage and shape carbon pricing policies” Barreyre, G.; Blisson, N.; Frangi, A.; Huttunen, J.; Moro Marcos, C.; Perez, J. (2015), WBCSD, https://www.wbcsd.org/Projects/Education/Resources/Eight- things-your-CEO-needs-to-know-to-engage-and-shape-carbon-pricing-policies, aufgerufen am 22.02.2019; Initiative nachhaltige Finanzreform (2017): www.nachhaltige-finanzreform.de/, aufgerufen am 11.09.2019 24 https://bdi.eu/publikation/news/leitplanken-fuer-eine-co2-bepreisung-gemeinsames-impulspapier/, abgerufen am 31.10.2019 25 https://www.vdma.org/v2viewer/-/v2article/render/37142088, abgerufen am 31.10.2019 26 „The Business of Pricing Carbon”, Center for Climate and Energy Solutions, https://www.c2es.org/site/assets/uploads/2017/09/business-pricing-carbon.pdf, aufgerufen am 21.02.2019 27 „Private Firm Incentives to Adopt Internal Carbon Pricing” Chang, V.; Wilson, W. (2017) in „Journal of Public and International Affaires 2017” 28 „Executive Guide to Carbon Pricing Leadership: A Caring for Climate Report”, UN Global Compact (2015), https://www.unglobalcompact.org/docs/issues_doc/Environment/climate/CarbonPricingExecutiveGuide.pdf, aufgerufen am 22.02.2019 29 „The Business of Pricing Carbon”, Center for Climate and Energy Solutions, https://www.c2es.org/site/assets/uploads/2017/09/business-pricing-carbon.pdf, aufgerufen am 21.02.2019 30 „State and Trends of Carbon Pricing 2018“, World Bank Group, https://openknowledge.worldbank.org/bitstream/handle/10986/29687/9781464812927.pdf, aufgerufen am 22.02.2019 9
Interne Bepreisung von CO2 Dialogforum „Wirtschaft macht Klimaschutz“ Auch eine höhere Attraktivität für Investoren – insbesondere für solche mit einem langfristigen Investitionsziel – stellt eine Motivation für die interne CO2-Bepreisung dar.31 Auf makroökonomischer Ebene lassen sich ebenfalls positive Effekte einer Bepreisung von Emissionen feststellen. So zeigt eine Ex-post-Analyse der wirtschaftlichen Effekte der ökologischen Steuerreform von 1999, dass sich die Bepreisung positiv auf Klimaschutz, Beschäftigung und die Entwicklung und Marktdurchdringung energiesparender Innovationen auswirken kann.32 Auswirkungen der Motivationsfaktor Emissionsbepreisung Emissionsbepreisung Proaktives Handeln - Anreize zu - Anstieg CO2-Preis der Unternehmen klimafreundlicheren - regulatorische Risiken - interne Investitionen Emissionsbepreisung - steigende - Aneignung wertvoller Erwartungen von - Einbringung in Expertise Investoren und Entscheidungsprozesse - Verbesserung der Stakeholdern und Initiativen Glaubwürdigkeit und - inhärentes Risiko des Stakeholderunter- Klimawandels stützung bzgl. Umweltschutz Abbildung 4: Motivation zu aktivem Klimaschutz 31 „Carbon Pricing in the US Private Sector” Fawson, C.; Cottle, C.; Hubbard, H.; Marshall, M. (2019), Working Paper, The Center for Growth and Opportunity at Utah State University 32 „Die Ökologische Steuerreform. Auswirkungen auf Umwelt, Beschäftigung und Innovation“, Ecologic Institut für Internationale und Europäische Umweltpolitik gGmbH (2005), https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/publikation/short/k2811.pdf, aufgerufen am 31.10.2019 10
Interne Bepreisung von CO2 Dialogforum „Wirtschaft macht Klimaschutz“ 3. Beschreibung des Instruments Die interne Emissionsbepreisung ist kein neuer Ansatz, es gibt bereits viele ähnliche Ausgestaltungs-/Mischformen, Bezeichnungen und Dimensionierungen.33 Grundsätzlich kann zwischen Ansätzen unterschieden werden, die hypothetische Kosten in interne Entscheidungsprozesse in Form von Schattenpreisen integrieren, und solchen, die zu einer tatsächlichen Abgabe auf Emissionen führen. Unternehmensinterne Bepreisung von Emissionen Schattenpreise (hypothetische Preise) Tatsächliche Abgaben in Investitions- im Unternehmens- Unternehmens- ausgaben/in Risikomanagement/ interne interner operativen in der strategischen Emissionsgebühr/ Emissionshandel Aufwendungen Planung -steuer Abbildung 5: Ansätze zur internen Emissionsbepreisung Schattenpreise können auf unterschiedlichen Entscheidungsebenen Anwendung finden. Ihnen ist gemein, dass sie die Kosten durch Emissionen als langfristig entscheidungsrelevant betrachten. Sinnvoll kann die Definition eines einheitlichen Preises oder einer festgelegten Spanne sein (z. B. je nach Art oder Region des Projekts, wenn ein Unternehmen mehreren externen Emissionspreisen unterliegt):34 • Am einfachsten ist die Integration in die Investitionsrechnung als zusätzlicher Kostenfaktor bei der Vorteilhaftigkeitsbewertung von Investitionsprojekten (z. B. in Rendite oder Barwert), wodurch Emissionsreduktion, Energieeinsparung und -effizienz gefördert und zukünftige Emissionen vermieden werden.35 • In der strategischen Planung und im Risikomanagement können Schattenpreise für Emissionen in Szenario- und Sensibilitätsanalysen und zur Risikobewertung verwendet werden.36 • Schließlich führt eine Schattenbepreisung in den operativen Aufwendungen durch die emissionsbezogen optimierte Verteilung operativer Budgets zu einer direkt wirksamen Reduktion von Emissionen. 33 „Emerging Practices in Internal Carbon Trading: A Practical Guide” Abe, T.; Bravinder, J. L.; Goodrich, S. S.; Lavos, S.; Leiser, A. (2015), WBCSD, http://wbcsdpublications.org/wp-content/uploads/2015/11/Leadership-2015- Emerging_Practices_in_Internal_Carbon_Pricing.pdf, aufgerufen am 21.02.2019 34 „Emerging Practices in Internal Carbon Trading: A Practical Guide” Abe, T.; Bravinder, J. L.; Goodrich, S. S.; Lavos, S.; Leiser, A. (2015), WBCSD, http://wbcsdpublications.org/wp-content/uploads/2015/11/Leadership-2015- Emerging_Practices_in_Internal_Carbon_Pricing.pdf, aufgerufen am 21.02.2019 35 „Emerging Practices in Internal Carbon Trading: A Practical Guide” Abe, T.; Bravinder, J. L.; Goodrich, S. S.; Lavos, S.; Leiser, A. (2015), WBCSD, http://wbcsdpublications.org/wp-content/uploads/2015/11/Leadership-2015- Emerging_Practices_in_Internal_Carbon_Pricing.pdf, aufgerufen am 21.02.2019 36 „Emerging Practices in Internal Carbon Trading: A Practical Guide” Abe, T.; Bravinder, J. L.; Goodrich, S. S.; Lavos, S.; Leiser, A. (2015), WBCSD, http://wbcsdpublications.org/wp-content/uploads/2015/11/Leadership-2015- Emerging_Practices_in_Internal_Carbon_Pricing.pdf, aufgerufen am 21.02.2019 11
Interne Bepreisung von CO2 Dialogforum „Wirtschaft macht Klimaschutz“ Intern erhobene Emissionsabgaben führen zu einem direkten Geldtransfer aus Unternehmenseinheiten entsprechend ihren Emissionen und liefern somit einen direkten Anreiz zur Emissionsreduktion. Darüber hinaus können die Einnahmen zur Finanzierung weiterer Emissionsreduktionen oder externer Emissionskosten verwendet werden.37 Einen preisbasierten Ansatz der Emissionsabgabe stellt die interne Emissionssteuer dar; es wird ein Preis (pro Tonne CO2) erhoben, wodurch die Geschäftseinheiten die Wahl haben, die volle Höhe der Abgabe zu erbringen oder die eigenen Emissionen zu reduzieren und dadurch Steuern zu sparen.38 Eine Modifikation der internen Emissionsabgabe (mengenbasierter Ansatz) ist der unternehmensinterne Emissionshandel, bei dem die Emittenten eines Unternehmens aus einer festen Menge von Emissionsberechtigungen Zertifikate entsprechend ihren eigenen Emissionen erwerben bzw. überschüssige Zertifikate verkaufen können. Der interne Preis für Emissionen ergibt sich hier durch Angebot und Nachfrage. Die Emissionsmenge kann durch ein konstantes Cap stabilisiert oder durch ein sinkendes Cap reduziert werden.39 37 „Emerging Practices in Internal Carbon Trading: A Practical Guide” Abe, T.; Bravinder, J. L.; Goodrich, S. S.; Lavos, S.; Leiser, A. (2015), WBCSD, http://wbcsdpublications.org/wp-content/uploads/2015/11/Leadership-2015- Emerging_Practices_in_Internal_Carbon_Pricing.pdf, aufgerufen am 21.02.2019 38 „Executive Guide to Carbon Pricing Leadership: A Caring for Climate Report”, UN Global Compact (2015), https://www.unglobalcompact.org/docs/issues_doc/Environment/climate/CarbonPricingExecutiveGuide.pdf, aufgerufen am 22.02.2019 39 „Ökologieorientierte Entscheidungen in Unternehmen. Ökologisches Rechnungswesen statt Ökobilanzierung: Notwendigkeit, Kriterien, Konzepte“, Schaltegger, S.; Herzig, C.; Kleiber, O.; Müller, J. (2002) 12
Interne Bepreisung von CO2 Dialogforum „Wirtschaft macht Klimaschutz“ Bewertung der möglichen Instrumente Bepreisung von Schattenpreise Emissionssteuer Emissionshandel Emissionen Stärken/Chancen Risikoreduktion/einfache direkter Anreiz zur potenziell des Konzepts Berücksichtigung von kosteneffizienten kosteneffizienteste Emissionen in komplexen Emissionsreduktion Methode zur Entscheidungen Emissionsreduktion geringer Aufwand bei der praktische Umsetzung: Emissionsmenge ist leicht Einführung und niedrige Anreiz entsteht über steuerbar, daher Implementierungskosten Kosten entsprechend den garantierte ökologische jeweiligen Emissionen Effektivität geringe geringe Verständnisprobleme in Verständnisprobleme: Das der Handhabung Konzept der Steuer ist bekannt ermöglichen den Aufbau fördert Innovationen und fördert Innovationen und von Wettbewerbsvorteilen kann so kann so durch zukunftsorientierte Wettbewerbsvorteile Wettbewerbsvorteile Entscheidungen schaffen schaffen Voraussetzungen richtiger Preis wichtig, um richtiger Preis noch Festlegung der richtigen richtige wichtiger als bei einem Zertifikatsmenge, die zu Entscheidungsgrundlage zu Schattenpreis: Balance einem tragbaren Preis liefern (dafür zuverlässige zwischen Anreizwirkung führen muss (Erfassung Informationen und und ökonomischer von THG-Emissionen und Trendanalysen Tragfähigkeit Reduktionspotenzialen) erforderlich) Einführung eines zentral Einführung eines zentral organisierten organisierten Verwaltungssystems Verwaltungssystems und erforderlich, das aber einer Handelsplattform analog zu sonstigen erforderlich, was einigen Kostenverrechnungen administrativen Aufwand leicht in das System verursacht integrierbar ist Handelspartner (z. B. Divisionen, Funktionen) müssen klar voneinander abgrenzbar sein Grenzen keine sofortige finanzielle evtl. sehr hohe Emissionsreduktion Belastungsfähigkeit Transaktionskosten und einzelner Einheiten starke Preisschwankungen, aufgrund energieintensiver sodass sie nur bedingt Bereiche evtl. vereinzelt vorhersehbar sind, was hoch, wofür eine Planungsunsicherheit angemessene Handhabe schafft gefunden werden muss Herausforderungen Akzeptanz wichtig, Erfolg Akzeptanz (vgl. Akzeptanz (vgl. bei der Planung abhängig von Schattenpreise), allerdings Emissionssteuer) und und Anwendung Unterstützung durch gibt es mehr Beteiligte darüber hinaus Unternehmensführung, Verständnisprobleme: klaren politischen Rahmen, anspruchsvolles Konzept; Dialog/Zusammenarbeit komplex in der Planung der Bereiche und Schulung für die (Querschnittsinstrument) Handhabung erforderlich ggf. Integration externer ggf. Integration externer Preise Preise Berücksichtigung Berücksichtigung steuerlicher Aspekte steuerlicher Aspekte Abbildung 6: Bewertung der möglichen Instrumente 13
Interne Bepreisung von CO2 Dialogforum „Wirtschaft macht Klimaschutz“ 4. Rahmenbedingungen und Stand der Umsetzung Weltweit gibt es verschiedene regionale und nationale THG-Emissionshandelssysteme, die auf eine Bepreisung von CO2 und anderen THG-Emissionen abzielen. Sie unterscheiden sich u. a. hinsichtlich der einbezogenen THG-Emissionen und Sektoren sowie ihrer relativen Menge an Verschmutzungszertifikaten, Preisspannen und der Länge der Handelsperioden. Das EU-ETS ist unter Einbeziehung der 28 Mitgliedstaaten der EU das größte und einzige supranationale Emissionshandelssystem weltweit. Nationale Handelssysteme gibt es daneben in der Schweiz, in Kasachstan, Neuseeland und Südkorea. In Japan, Kanada und den USA verfügen einzelne Bundesstaaten bzw. Präfekturen über eigene Handelssysteme, darunter die Regional Greenhouse Gas Initiative (RGGI), die derzeit neun US-Bundesstaaten umfasst. In China existieren derzeit in acht Provinzen Emissionshandelssysteme als Piloten für eine geplante nationale Einführung. Darüber hinaus haben drei Staaten (Kolumbien, Mexiko und Ukraine) und zwei weitere US- Bundesstaaten konkrete Pläne für die Einführung vorgelegt. Der CDP-Report 2017 bietet einen Überblick über den weltweiten Stand der Umsetzung der internen CO2-Bepreisung.40 Demnach nutzen insgesamt 607 Unternehmen eine Form interner CO2-Bepreisung. Insgesamt 782 Unternehmen haben gegenüber CDP angegeben, ein solches Instrument innerhalb der kommenden zwei Jahre einführen zu wollen. Ausgehend von der Marktkapitalisierung ist das Instrument innerhalb der Unternehmen, die sich am CDP beteiligen, am häufigsten in den Branchen Utilities, Energy und Materials verbreitet. In Europa haben gemäß CDP-Report 255 Unternehmen einen internen CO2-Preis implementiert. Dabei sticht das Vereinigte Königreich mit 122 Unternehmen hervor. Die jeweils angegebenen Preise unterscheiden sich sehr stark – sowohl bezogen auf die Gesamtheit der Unternehmen als auch innerhalb der ausgewiesenen Branchen. Manche Unternehmen haben eine Preisspanne oder sogar mehrere Preise angegeben. Daraus wird deutlich, wie unterschiedlich eine interne CO 2- Bepreisung ausgestaltet werden kann. Schattenpreise werden im Vergleich zu Emissionsabgaben generell höher angesetzt. Mögliche Gründe dafür sind, dass die direkten finanziellen Belastungen möglichst gering gehalten werden sollen und zukünftige Kohlenstoffpreise bzw. Klimarisiken als höher eingestuft werden. 41 Je nach Branche können tendenziell unterschiedliche vorherrschende Bepreisungsansätze und Durchschnittpreise festgestellt werden: Je energieintensiver, desto einfacher ist der Ansatz (Schattenpreis in strategischer Planung bzw. nur zur Bewertung von Investitionen). 40 „Putting a price on carbon – Integrating climate risk into business planning”, CDP (2017), https://b8f65cb373b1b7b15feb- c70d8ead6ced550b4d987d7c03fcdd1d.ssl.cf3.rackcdn.com/cms/reports/documents/000/002/738/original/Putting-a-price- on-carbon-CDP-Report-2017.pdf?1507739326, aufgerufen am 17.12.2019 41 „Executive Guide to Carbon Pricing Leadership: A Caring for Climate Report”, UN Global Compact (2015), https://www.unglobalcompact.org/docs/issues_doc/Environment/climate/CarbonPricingExecutiveGuide.pdf, aufgerufen am 22.02.2019 14
Interne Bepreisung von CO2 Dialogforum „Wirtschaft macht Klimaschutz“ Weniger THG-intensive Unternehmen streben Klimaneutralität über Emissionsabgaben bzw. Emissionskompensation an.42 Die Beweggründe dafür, ein internes Emissionshandelssystem einzuführen, haben sich verändert: In Vorbereitung auf das EU-EHS wurden interne Emissionshandelssysteme umgesetzt, um erste Erfahrungen zu sammeln und die Reputation zu verbessern; derzeit werden sie vorrangig von emissionsintensiven Unternehmen angewendet, die an einem externen Emissionshandelssystem teilnehmen. Dementsprechend ist ihr Hauptinteresse die kosteneffiziente Emissionsreduktion.43 42 „Emerging Practices in Internal Carbon Trading: A Practical Guide” Abe, T.; Bravinder, J. L.; Goodrich, S. S.; Lavos, S.; Leiser, A. (2015), WBCSD, http://wbcsdpublications.org/wp-content/uploads/2015/11/Leadership-2015- Emerging_Practices_in_Internal_Carbon_Pricing.pdf, aufgerufen am 21.02.2019 43 „Combating Climate Change trough Organisational Innovation. An empirical analysis of internal emission trading schemes”, Hörisch, J. (2013), in Corporate Governance 13 (5) 15
Interne Bepreisung von CO2 Dialogforum „Wirtschaft macht Klimaschutz“ 5. Einführung eines unternehmensinternen Emissionspreises 5.1 Entwicklung einer Klimastrategie als Grundlage Voraussetzung für eine interne Bepreisung (insbesondere für Emissionssteuer und -handel) ist die Bewertung der eigenen Klimaauswirkungen (Erfassung und Dokumentation der Emissionen), die oft bereits vorhanden ist (z. B. wegen Teilnahme am EU-EHS oder Emissionsberichterstattung an CDP).44 Falls diese Bewertung noch vorgenommen werden muss, können Standards wie das GHG- Protokoll oder der ISO-Standard helfen. Daraufhin sollten Emissionsreduktionsziele abgeleitet und festgehalten werden, wobei es wichtig ist, die Balance zwischen dem Bekenntnis zum Klimaschutz und der Machbarkeit zu wahren.45 Ein Ansatz zur Definition von Klimazielen liegt in den sogenannten „Science Based Targets“. Diese sehen vor, dass Unternehmen ihre Klimaziele im Einklang mit dem 2-Grad-Celsius-Ziel des Pariser Klimaabkommens bestimmen. Derzeit haben sich weltweit 732 Unternehmen dazu bekannt, diesem Vorgehen zu folgen. Davon haben 312 konkrete Ziele eingereicht, die von der Science Based Target Initiative geprüft und anerkannt wurden.46 Letztendlich sollte festgelegt werden, welche Absicht mit der Bepreisung verfolgt wird und welches das beste Instrument für die individuelle Situation darstellt (siehe Bewertung der möglichen Instrumente). Bei der Einführung eines internen CO2-Preises existieren eine Reihe von Herausforderungen, auf die in den nachfolgenden Unterkapiteln eingegangen wird: Scope der Bepreisung Entscheidung, ob Scope-3-Emissionen (indirekte Emissionen) ebenfalls in die Betrachtung einbezogen werden sollen und – falls ja – wie sich dies mit vertretbarem Aufwand realisieren lässt Preisfindung Definition eines belastbaren Preises mit „Förderwirkung“ für klimabezogene Maßnahmen, der die betroffenen Bereiche jedoch nicht überlastet Betrachtung Verhinderung einer „überflüssigen“ Preisgestaltung, die bei Erreichung bzw. bestehender Umsetzung bereits geplanter Ziele und Maßnahmen keine Lenkungswirkung Zielsetzungen mehr entfaltet Datenverfügbarkeit Verfügbarkeit von Emissionsdaten für die Kostenzuordnung und und -qualität Investitionsentscheidungen (speziell für Scope-3-Emissionen) sowie hinreichende Datenqualität, um unterschiedliche Optionen sinnvoll bewerten zu können Buy-in interner Berücksichtigung des zusätzlichen Arbeitsaufwands für alle Beteiligten im Stakeholder Unternehmen – CO2-Bepreisung kommt häufig „on top“ Operationalisierung Integration des CO2-Preises in das „Tagesgeschäft“: Definition zu nutzender Tools und Abstimmung von Verantwortlichkeiten; Abgrenzung relevanter zu betrachtender Einheiten, Prozesse und/oder Investitionsentscheidungen unter Berücksichtigung des Wesentlichkeitsprinzips 44 „Emerging Practices in Internal Carbon Trading: A Practical Guide” Abe, T.; Bravinder, J. L.; Goodrich, S. S.; Lavos, S.; Leiser, A. (2015), WBCSD, http://wbcsdpublications.org/wp-content/uploads/2015/11/Leadership-2015- Emerging_Practices_in_Internal_Carbon_Pricing.pdf, aufgerufen am 21.02.2019 45 „Umweltmanagement und Emissionsrechtehandel. Eine Untersuchung der strategischen und organisatorischen Bewältigung einer neuen Aufgabenstellung im Rahmen umweltorientierter Unternehmensführung“, Hermeier, A. (2007), Rainer Hampp Verlag, München 46 https://sciencebasedtargets.org/companies-taking-action/, aufgerufen am 20.01.2020 16
Interne Bepreisung von CO2 Dialogforum „Wirtschaft macht Klimaschutz“ Abbildung 7: Herausforderungen bei der Einführung eines internen CO2-Preises Bei der Bestimmung des Preises sollten verschiedene Preiselemente berücksichtigt werden. So kann z. B. zwischen Vermeidungskosten (Mitigation) und Schadenskosten (Adaption) unterschieden und Benchmarks gesetzt werden. Abbildung 8 zeigt beispielhaft den idealtypischen Ablauf zu Bestimmung des internen Preises: • Schattenpreise: Festlegung der • Förderung von Entscheidungsebene Zahlungs- Klimaschutzprojekten und Art von modalitäten • Bestimmung der Bestimmung des Projekten (z. B. nur Kriterien für geförderte internen Preises größere Projekte) • bei Schattenpreisen Projekte und Art von • Emissionssteuer: Maßnahmen: interne Produkte, Länder nicht erforderlich Klimaschutzprojekte, oder Abteilungen; • Emissionssteuer: Einkauf von • Orientierung an Kosten Übernahme Orientierung an erneuerbaren Energien durch bestehender bestehenden oder Kompensation Emissionsverursachung Verwaltungs- oder Systemen; Abbuchung im • dabei Einhaltung der (Schadenskosten) Berichtssysteme Voraus oder klassischen Reihenfolge • Orientierung an Kosten • Emissionshandel: des Klimaschutzes: der Emissionsvermeidung je mehr Teilnehmer, nachträglich möglich Vermeidung vor (Vermeidungskosten) desto besser; • Emissionshandel: Reduktion vor • Orientierung an Preisen Zulässigkeit externer Orientierung an Kompensation des Umfelds Handelssysteme externem Handel oder Kompensation und Entscheidung (Benchmarks) über die Verteilung • (Details siehe unten) der Zertifikate (Auktion, fester Preis, kostenlose Festlegung der Ausgabe) Festlegung der Grenzen Investitionsstrategie Abbildung 8: Idealtypischer Ablauf zur Einführung des internen Preises 5.2 Festlegung der Grenzen Die Grenzen des Instruments sollten sich an den vorher festgelegten Emissionszielen und Bepreisungsabsichten orientieren:47 • Bei Schattenpreisen muss die Entscheidungsebene (Investitionsentscheidungen oder übergeordnet in strategischer Planung, Risikomanagement) festgelegt werden und die Art von Projekten, bei denen sie zur Anwendung kommen sollen (z. B. nur größere Projekte).48 • Eine Emissionssteuer kann für einzelne Produkte, Länder oder Abteilungen eingeführt werden. Hier bietet es sich zur Aufwandsreduzierung an, bestehende Verwaltungs- oder Berichtssysteme zu nutzen und deren Grenzen zu übernehmen.49 47 „The Microsoft carbon fee: theory & practice. The what, why and how of Microsoft's efforts to drive cultural change”, DiCaprio, T. (2013), Microsoft Corporation 48 „Emerging Practices in Internal Carbon Trading: A Practical Guide” Abe, T.; Bravinder, J. L.; Goodrich, S. S.; Lavos, S.; Leiser, A. (2015), WBCSD, http://wbcsdpublications.org/wp-content/uploads/2015/11/Leadership-2015- Emerging_Practices_in_Internal_Carbon_Pricing.pdf, aufgerufen am 21.02.2019 49 „The Microsoft carbon fee: theory & practice. The what, why and how of Microsoft's efforts to drive cultural change”, DiCaprio, T. (2013), Microsoft Corporation 17
Interne Bepreisung von CO2 Dialogforum „Wirtschaft macht Klimaschutz“ • Ähnlich ist es beim Emissionshandel, wobei hier zu beachten ist, dass ein Handelssystem umso effizienter gestaltet werden kann, je mehr unabhängig wirtschaftende (klar abgrenzbare Emissionen und Kosten) Handelsteilnehmer (Standorte, Abteilungen etc.) integriert sind. Außerdem muss entschieden werden, inwiefern externe Emissionshandelssysteme und Emissionskompensation zulässig sind. 50 Verursachungsgerechte Zuordnung der Emissionen Sollen verschiedene Bereiche oder Produkte bei der CO 2-Äq-Bepreisung berücksichtigt werden, stellt sich innerbetrieblich die Frage, wie die aus der Investition, dem Prozess oder dem Produkt resultierenden CO2-Äq-Emissionen verursachungsgerecht verteilt werden. Die Aufteilung der CO2- Äq-Emissionen von Prozessen oder Produkten ist auf der Basis technischer oder ökonomischer Parameter möglich. Grundlegend gilt, dass die physisch-technische Aufteilung gegenüber der ökonomischen zu bevorzugen ist.51 Sollen beispielweise die CO2-Äq-Emissionen eines Fahrzeugs auf verschiedene Sendungen verteilt werden, sollte die Allokation dieser CO2-Äq-Emisisonen über die zurückgelegten Tonnenkilometer der Sendungen erfolgen.52 Sendung A 1.400 tCO2-Äq*0,55 55% tkm Fahrzeuge mit 1.400 tCO2-Äq 45% tkm Sendung B 1.400 tCO2-Äq*0,45 Abbildung 9: Beispiel für die Zuordnung von Emissionen Insbesondere bei Prozessen, in denen mehrere Produkte anfallen (Koppelproduktionsprozesse), ist zu entscheiden, auf welche Outputs die CO2-Äq-Emissionen zu verteilen sind. Soll zum Beispiel der CO2-Äq-Gehalt einer MWh Strom aus einem GuD-Kraftwerk bestimmt werden, fällt neben dem Strom Abwärme an. Eine Möglichkeit ist die vollständige Anrechnung der Emissionen auf den Strom. Sinnvoller wäre jedoch eine technische Allokation der CO2-Äq-Emissionen auf Strom und Wärme anhand der erzeugten KWh. Ökonomisch kann die Zuteilung der CO2-Äq-Emissionen über die Bewertung der Verkaufspreise der verschiedenen Outputs Strom und Wärme erfolgen. Eine dritte Möglichkeit ist die Erweiterung der Systemgrenzen bzw. die Gutschriftenmethode. Dabei werden die vermiedenen CO2-Äq-Emissionen der Wärmeproduktion der Stromproduktion als Gutschrift zugerechnet bzw. entsprechend weniger CO2-Äq-Emissionen angerechnet.53 50 „Auswirkungen des Emissionshandels auf das strategische Management“, Glock, D. (2003) 51 „Product Life Cycle Accounting and Reporting Standard”. World Resources Institute and World Business Council for Sustainable Development (2011) 52 „Carbon Footprint-Teilgutachten. Monitoring für den CO2 -Austoß in der Logistikkette.” Umweltbundesamt (2012) 53 „Treibhausgasbilanzierung von Lebensmitteln (Carbon Footprints): Überblick und kritische Reflektion“. Grünberg, J.; Nieberg, H.; Schmidt, T. (2010) 18
Interne Bepreisung von CO2 Dialogforum „Wirtschaft macht Klimaschutz“ Die interne CO2-Bepreisung setzt häufig an definierten Organisationsfunktionen oder Geschäftseinheiten im Unternehmen an. Dabei kann es passieren, dass die Funktion, in der die Emissionen anfallen, nicht diejenige ist, die wesentlichen Einfluss auf das Zustandekommen der Emissionen hat, und der Verursachungsprozess und die organisatorische Einheit auseinanderfallen (beispielsweise bei Emissionen aus einer Dienstwagenflotte, die vom Facility-Management verwaltet, überwiegend jedoch vom Vertrieb genutzt wird). Unter diesen Umständen kann eine ökonomische Allokation (vergleichbar mit dem Gemeinkostenansatz) sinnvoll sein. Generell sollte die Bepreisung möglichst nah bei den verantwortlichen Verursachern stattfinden (damit die finanzielle Belastung direkt bemerkt wird), aber unter Begrenzung von verwaltungstechnischem Aufwand (evtl. Bepreisung auf übergeordneter Ebene). 54 Direkte finanzielle Begrenzung von Belastung der Aufwand Verursacher Bepreisung nah bei Bepreisung evtl. auf Verantwortlichen übergeordneter Ebene Abbildung 10: Balance zwischen verwaltungstechnischem Aufwand und möglichst spezifischer Belastung In der Praxis könnte ein vereinfachter Ansatz darin bestehen, die entstandenen Treibhausgase auf der obersten möglichen Aggregationsstufe derjenigen (juristischen) Einheit zuzuordnen, welche die Produktion bzw. den Handel eines Produkts letztendlich verantwortet bzw. in deren Namen das Produkt an den Markt gegeben wird. Auf eine Aufteilung der Emissionen wird unter diesen Umständen verzichtet. Systemgrenzen: Was sind mögliche Scopes der Erfassung und Zuordnung? Entsprechend dem GHG-Protokoll55 sind die Treibhausgase nach Scope 1, 2 und 3 zu erfassen, wobei Scope 1 die direkten Treibhausgase umfasst, Scope 2 die indirekten, energiebedingten Treibhausgase und Scope 3 alle weiteren indirekten Treibhausgase. Je nach Zielsetzung der CO2- Äq-Bepreisung sind hier die Systemgrenzen zu wählen. Während bei der Investition in eine Anlage oder bei Transportprozessen insbesondere Scope 1 und 2 relevant sind, ist bei Produkten der 54 „The Microsoft carbon fee: theory & practice. The what, why and how of Microsoft's efforts to drive cultural change”, DiCaprio, T. (2013), Microsoft Corporation 55 „A Corporate Accounting and Reporting Standard“. World Resources Institute and World Business Council for Sustainable Development (2004) 19
Interne Bepreisung von CO2 Dialogforum „Wirtschaft macht Klimaschutz“ Lebensweg („cradle to gate“ oder „cradle to grave“) zu bilanzieren. Sollen verschiedene Bereiche/Abteilungen in einem Unternehmen ein CO 2-Budget erhalten, könnten im Bereich Scope 3 beispielsweise Papier und Dienstreisen Teil der Systemgrenzen sein. Die Betrachtung von Scope-3-Emissionen gewinnt insbesondere dann an Relevanz, wenn ein großer Teil der Klimaauswirkungen des Unternehmens auf die Wertschöpfungsstufen außerhalb der eigenen Unternehmenstätigkeit entfallen. Bezieht ein Unternehmen Ökostrom, sind nach dem GHG- Protokoll zwei Bilanzen zu erstellen, einmal nach der ortsbasierten („location-based“) und einmal nach der marktbasierten („market-based“) Methode.56 Der Netzansatz („location-based method“) quantifiziert die Emissionen basierend auf Emissionsfaktoren für eine bestimmte geografische Region. Der vertragliche Ansatz („market-based method“) quantifiziert die Emissionen basierend auf Emissionsfaktoren, die anhand der tatsächlich entstandenen Emissionen eines Energieerzeugers, von dem das Unternehmen vertraglich betrachtet Energie bezieht, errechnet werden. Insgesamt kann es bei jedem Instrument sinnvoll sein, im Rahmen eines Pilotprojekts die Grenzen zunächst eng und die Bepreisung möglichst einfach zu halten.57 5.3 Festlegung der Zahlungsmodalitäten Da bei Schattenpreisen keine realen Geldströme entstehen, ist es dort nicht erforderlich, ein Zahlungssystem festzulegen. Das Zahlungssystem für Emissionsabgaben sollte sich an bestehenden Systemen orientieren (z. B. Abrechnung vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich) und die Zahlung kann grundsätzlich nachträglich (auf der Basis von tatsächlichen Emissionen/Kosten) oder im Voraus (mithilfe von Projektionen und Korrekturbuchungen) erfolgen.58 Bei einem Emissionshandelssystem können die Zahlungen in Verbindung mit Handelstransaktionen über eine zentrale Handelsstelle ausgeführt werden, wodurch die Teilnehmer selbstständig entscheiden können, ob sie Berechtigungen im Voraus oder je nach Verursachung zum Zeitpunkt der Entstehung erwerben.59 Des Weiteren kann sich die Ausgestaltung der Zertifikate wiederum an denen eines externen Handels orientieren: Zum Beispiel sollte ein Zertifikat die Berechtigung für eine Tonne CO2-Äq darstellen und übertragbar sein. Zur Verteilung der Zertifikate bestehen mehrere Möglichkeiten: • Grundsätzlich sollten sich im externen Handel involvierte Unternehmen auch an diesem orientieren, um Kompatibilität zu schaffen. 56 Greenhouse Gas Protocol Scope 2 Guidance. An amendment to the GHG Protokol Coporate Standard”. World Resources Institute and World Business Council for Sustainable Development (2015). 57 „The Microsoft carbon fee: theory & practice. The what, why and how of Microsoft's efforts to drive cultural change”, DiCaprio, T. (2013), Microsoft Corporation. 58 „The Microsoft carbon fee: theory & practice. The what, why and how of Microsoft's efforts to drive cultural change”, DiCaprio, T. (2013), Microsoft Corporation. 59 „Chancen und Probleme des betriebsinternen CO 2-Zertifikatehandels – am Beispiel des Otto Versand, Hamburg“, Trautwein, S. (2002), http://www2.leuphana.de/umanagement/csm/content/nama/downloads/download_publikationen/23- 8downloadversion.pdf, aufgerufen am 25.02.2019. 20
Interne Bepreisung von CO2 Dialogforum „Wirtschaft macht Klimaschutz“ • Ein Verkauf zu einem festen Preis gestaltet den Handel ähnlich einer Steuer und lässt kein sicheres Preissignal zu. • Eine kostenlose Vergabe kann die Akzeptanz erhöhen, gibt aber auch kein Preissignal. • Bei einer Auktion wird zwar ein Preis dynamisch bestimmt, sie führt jedoch zu einer höheren Planungsunsicherheit bei den Einheiten und zum Erfordernis einer zentralen Handelsplattform. • Ein Hybridsystem oder eine schrittweise Verstärkung des Preissignals ist möglich.60 5.4 Festlegung der Investitionsstrategie Analog den Zahlungsmodalitäten benötigen Schattenpreise keine Investitionsstrategie. Wenn eine Bepreisung durch Emissionsabgaben oder ein Handelssystem zu internen Einnahmen führt, sollte eine Investitionsrichtlinie in die Klimastrategie eingearbeitet werden: Sinnvollerweise werden die Gelder in die Förderung von Klimaschutzprojekten zur Erreichung der Emissionsreduktionsziele investiert. Die Richtlinie legt konkret fest, nach welchen Kriterien Projekte gefördert werden und welche Art von Maßnahmen Vorrang haben soll: interne Klimaschutzprojekte, Einkauf erneuerbarer Energien oder Kompensationsprojekte.61 Hierbei sollte die klassische Reihenfolge des Klimaschutzes eingehalten werden: Vermeidung vor Reduktion vor Kompensation von Emissionen. Grundsätzlich kann die Investitionsstrategie auf einer zentralen oder einer dezentralen Finanzierung aufbauen. Bei der zentralen Finanzierung zahlen alle Unternehmensbereiche in einen zentralen Einnahmentopf ein, aus dem wiederum nach definierten Kriterien Projekte in den besagten Unternehmensbereichen gefördert werden. Dabei kann es durchaus zu einer Umverteilung innerhalb des Unternehmens kommen (einige Bereiche zahlen mehr ein, als sie an Mitteln für Klimaschutzprojekte erhalten). Bei der dezentralen Finanzierung dagegen verfügt jeder Unternehmensbereich über einen eigenen Einnahmentopf, aus dem Klimaschutzprojekte für genau diesen Bereich finanziert werden. 60 „Auswirkungen des Emissionshandels auf das strategische Management“, Glock, D. (2003). 61 „The Microsoft carbon fee: theory & practice. The what, why and how of Microsoft's efforts to drive cultural change”, DiCaprio, T. (2013), Microsoft Corporation. 21
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