Steuern & Wirtschaft aktuell - Für unsere Mandanten, Geschäftspartner und Unternehmen - Aktuelle Steuergesetzänderungen - Ganteführer
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Steuern & Wirtschaft aktuell Für unsere Mandanten, Geschäftspartner und Unternehmen Ausgabe 1/2022 Steuern Aktuelle Steuergesetzänderungen Steuern Aktuelles zur Grundsteuerreform Digitalisierung Reaktionsmaßnahmen nach Ransomware-Angriffen Dr. Ganteführer, Marquardt & Partner mbB Poststraße 1–3 · 40213 Düsseldorf Wirtschaftsprüfer · Steuerberater · Rechtsanwälte Telefon +49 (0) 211- 89 89 - 0 mail@gamapa.de · www.gamapa.de
Liebe Leserin, lieber Leser, mit dieser Ausgabe starten wir ins Jahr 2022 und freuen uns, Ihnen unser Rundschreiben in einem neuen Layout präsentieren zu können. Die auffälligste Änderung ist der Wegfall der bisher verwendeten Randspalte. Stattdessen werden die einzelnen Artikel durch eine kurze Zusammenfassung und ein Fazit bzw. einen Handlungshinweis eingerahmt. Unser Rundschreiben soll künftig einmal pro Quartal erscheinen. Wir hoffen, dass Ihnen die Über- arbeitung unseres Layouts gefällt und sind auf Ihre Rückmeldungen gespannt. Eine große Herausforderung wird in diesem Jahr die Bewertung aller in Deutschland be- legenen Grundstücke zur Umsetzung der Grundsteuerreform sein. Die Finanzverwaltung muss hierzu im Frühjahr dieses Jahres alle Grundstückseigentümer zur Abgabe einer Fest- stellungserklärung auffordern. Die erforderlichen Daten sollten möglichst frühzeitig be- schafft werden, um die Erklärungen in dem Zeitfenster vom 1.7.2022 bis zum 30.10.2022 elektronisch übermitteln zu können. Fristverlängerungen sollen nach dem derzeitigen Stand nicht gewährt werden. Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre! Mit freundlichen Grüßen Michael Baum Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Partner Inhalt 03 Wichtige Fristen und Termine 2022 15 Anwendungsschreiben der Finanzverwaltung zur Konsignationslagerregelung Steuern 16 Umsatzsteuerliche Behandlung von grenzüber- 05 Steuergesetzänderungen zum 1.1.2022 schreitenden Güterbeförderungsleistungen 06 Viertes Corona-Steuerhilfegesetz 07 Aktuelles zur Grundsteuerreform Recht 07 Ablauf von Aufbewahrungsfristen und Entsorgung 17 Mietminderungen bei coronabedingten von Unterlagen in 2022 Geschäftsschließungen 08 Verlängerung von Corona-Hilfsmaßnahmen 18 Digitale Gesellschafterversammlungen 2022 09 Aktuelles zur Forschungszulage 18 Neues Kaufrecht ab dem 1.1.2022 10 Abweisung von Einsprüchen gegen Zinsfestsetzungen 10 Zufluss von Tantiemen bei beherrschenden Gesell- Jahresabschluss schafter-Geschäftsführern 19 Entwürfe erster Standards zum Nachhaltigkeits- 11 Zuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und bericht erster Tätigkeitsstätte 12 Besteuerung der Privatnutzung von (Hybrid-)Elekt- Digitalisierung rofirmenwagen ab 2022 20 Reaktionsmaßnahmen nach Ransomware-Angriffen 13 Steuerliche Behandlung des Kurzarbeitergeldes 13 Bekämpfung von Briefkastenfirmen in der Europäi- Wirtschaft schen Union 21 Antragstellung zur Besonderen Ausgleichsregelung 14 Entstehung der Umsatzsteuer bei Ratenzahlungs- für das Jahr 2023 vereinbarungen 21 Entlastungsmöglichkeiten von der CO2-Abgabe 15 Umsatzsteuer bei Zahlungen für Aufhebung eines Vertrages 23 Kurznachrichten 23 Aktuelles aus unserem Hause 2 Steuern & Wirtschaft aktuell 1/2022
Wichtige Fristen und Termine 2022 31. März 2022 30. April 2022 Steuerpflichtige, die Grundsteuer zahlen, können Kleine und mittelständische Unternehmen, die stark bei wesentlicher Ertragsminderung des Grundstücks von der Corona-Krise betroffen sind, können einen einen Antrag auf Minderung der Grundsteuer 2022 Antrag auf Corona-Überbrückungshilfe IV für die Mo- stellen. nate Januar – März 2022 stellen. Die Antragstellung muss durch einen vom Unternehmen beauftragten Unternehmen, die mit selbständigen Künstlern und Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt Publizisten zusammenarbeiten, müssen die Jahres- erfolgen. meldung an die Künstlersozialkasse übermitteln. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müs- 15. Mai 2022 sen ihren Jahresabschluss zum 31.12.2021 aufstel- len. Bei einem vom Kalenderjahr abweichenden Unternehmen, die Verkaufsverpackungen in Verkehr Geschäftsjahr endet die Aufstellungsfrist für den bringen, müssen eine Vollständigkeitserklärung für Jahresabschluss drei Monate nach Ablauf des Ge- Verkaufsverpackungen betreffend das Jahr 2021 schäftsjahres. bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister hinter- legen. Die Vollständigkeitserklärung ist von einem Unternehmen mit durchschnittlich mindestens 20 bei der Zentralen Stelle offiziell registrierten Sach- Mitarbeitern müssen die Anzahl der beschäftigten verständigen, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Schwerbehinderten im Kalenderjahr 2021 nebst Be- vereidigten Buchprüfer zu prüfen. rechnung und Zahlung der Ausgleichsabgabe bei der Agentur für Arbeit melden. 31. Mai 2022 Stromintensive Produktionsunternehmen können ei- nen Antrag auf Entlastung nach § 19 StromNev oder Nach einer umwandlungssteuerlichen Einbringung Offshore-Umlage stellen. Voraussetzung ist in der von Betrieben, Teilbetrieben, Mitunternehmeran- Regel ein Prüfungsvermerk eines Wirtschaftsprüfers. teilen oder Anteilen an einer Kapitalgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft muss in den folgenden sie- Aktiengesellschaften, SE und KGaA müssen ihre ben Jahren gegenüber dem zuständigen Finanzamt wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregis- gemeldet werden, wem die Anteile an der überneh- ter melden. Betroffen sind Gesellschaften, die sich menden Kapitalgesellschaft, die der Einbringende bislang auf eine Mitteilungsfiktion im Geldwäschege- als Gegenleistung erhalten hat, und wem die einge- setz berufen konnten. brachten Anteile an Kapitalgesellschaften zuzurech- nen sind. Nachzuweisen sind die Verhältnisse zum Kleine und mittelständische Unternehmen, die stark abgelaufenen Jahrestag der Einbringung.“ von der Corona-Krise betroffen sind, können einen Antrag auf Corona-Überbrückungshilfe III Plus für Kapitalgesellschaften müssen ihre Gesellschafter die Monate Juli – Dezember 2021 stellen. Die An- über die Möglichkeit zum Widerspruch gegen die tragstellung muss durch einen vom Unternehmen Mitteilung der Kirchenzugehörigkeit durch das Bun- beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder deszentralamt für Steuern an die Gesellschaften im Rechtsanwalt erfolgen. Zusammenhang mit der Einbehaltung von Abgel- tungssteuer auf Dividendenzahlungen im Jahr 2022 Unternehmen und Selbständige, die von der Coro- informieren. na-Pandemie betroffen sind, können die Stundung der fälligen Steuerzahlungen beantragen. Jahressteuererklärungen 2020, die durch einen Steuerberater erstellt werden, müssen nun abge- geben werden. Die Abgabefrist wird aufgrund der Steuern & Wirtschaft aktuell 1/2022 3
anhaltenden Corona-Krise evtl. noch einmal verlän- GmbHs, Genossenschaften und Partnerschaftsge- gert werden. sellschaften müssen ihre wirtschaftlich Berechtig- ten an das Transparenzregister melden. Betroffen sind Gesellschaften, die sich bislang auf eine Mit- 30. Juni 2022 teilungsfiktion im Geldwäschegesetz berufen konn- ten. Steuerpflichtige mit Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten im Ausland müssen ihre interna- Unternehmen und Selbständige, die von der Coro- tionalen Verrechnungspreise dokumentieren. Von na-Pandemie betroffen sind, können die Herabset- der Frist betroffen ist insb. die Dokumentation von zung der Steuervorauszahlungen 2021 und 2022 außergewöhnlichen Geschäftsvorfällen des Vorjah- beantragen. res mit ausländischen verbundenen Unternehmen. Kleine Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahres- abschluss zum 31.12.2021 aufstellen. Bei einem vom Kalenderjahr abweichenden Geschäftsjahr endet die Aufstellungsfrist für den Jahresabschluss sechs Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres. Unternehmer, die nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässig sind, müssen, um ihre in Deutschland gezahlte Umsatzsteuer er- stattet zu bekommen, beim Bundeszentralamt für Steuern einen Vorsteuervergütungsantrag stellen. Kirchensteuerpflichtige Personen können beim Bundeszentralamt für Steuern einen optionalen Sperrvermerk hinsichtlich der Religionszugehörig- keit beantragen. Dadurch kann der Abzug von Kir- chensteuer auf Zins- und Dividendenerträge etc. durch Banken oder Kapitalgesellschaften verhin- dert werden. Stromintensive Unternehmen können die teilweise Befreiung von der EEG-Umlage für das Jahr 2023 beantragen. Voraussetzung ist der Prüfungsver- merk eines Wirtschaftsprüfers. Stromintensive Unternehmen können nach der Carbon-Leakage-Verordnung einen Antrag auf Kompensation der CO2-Abgabe für 2021 zum Er- halt der grenzüberschreitenden Wettbewerbsfähig- keit stellen. Steuerpflichtige und Unternehmen sollten zur Ver- meidung von Nachzahlungszinsen ihre zu erwarten- den Steuernachzahlungen für das Jahr 2020 an das zuständige Finanzamt leisten. Entsprechende frei- willige Zahlungen sollten dort bis zum 30.6.2022 eingegangen sein. Erstattungs- und Nachzahlungs- zinsen werden aufgrund der Corona-Krise voraus- sichtlich erst ab 1.7.2022 berechnet. 4 Steuern & Wirtschaft aktuell 1/2022
STEUERN FÜR ALLE STEUERPFLICHTIGEN stätte zugrunde gelegt werden (siehe hierzu nach- folgend auch den Artikel „Zuschüsse für Fahrten zwi- Steuergesetzänderungen zum schen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte“). 1.1.2022 Umsatzsteuer: Bei Aufsichtsratsmitgliedern liegt nur noch dann Zum Jahresbeginn 2022 ist wieder eine Vielzahl von eine selbstständige und umsatzsteuerbare Tätigkeit Gesetzesänderungen in Kraft getreten. Einige wichtige vor, wenn die Vergütung zu mindestens 10% variabel Neuerungen im steuerlichen und betrieblichen Bereich ist. Von der Teilnahme an Aufsichtsratssitzungen ab- haben wir in der nachfolgenden Übersicht für Sie zu- hängige Sitzungsgelder zählen zu den variablen Ver- sammengestellt. gütungen. Einkommensteuer/Körperschaftsteuer: Bei den Intrastat-Meldungen gibt es erhebliche Än- Die Anhebung des Grundfreibetrags von 9.744 € auf derungen, u.a. bei der Einteilung der Geschäftsarten, 9.984 € sowie die Anpassung des Steuertarifs füh- bei der Angabe des Ursprungslands und der Umsatz- ren zu einkommensteuerlichen Entlastungen. steuer-Identifikationsnummer. Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften Der Durchschnittssatz für Pauschallandwirte wird können ohne Rechtsformwechsel ertragsteuerlich angepasst und beträgt im Jahr 2022 9,5% (bisher wie eine Kapitalgesellschaft behandelt werden (sog. 10,7%). Option zur Körperschaftsteuer). Die Option wird durch unwiderruflichen Antrag der Gesellschaft bei Grundsteuer: ihrem Finanzamt bis spätestens einen Monat vor Be- Zum 1.1.2022 werden neue Grundstückswerte er- ginn des Wirtschaftsjahres ausgeübt. mittelt. Diese sollen ab 2025 der Grundsteuerbe- Bei körperschaftsteuerlichen Organschaften führen rechnung zugrunde gelegt werden (siehe hierzu steuerliche Minder- bzw. Mehrabführungen zu einer nachfolgend auch den Artikel „Aktuelles zur Grund- Erhöhung bzw. Verminderung des Beteiligungsbuch- steuerreform“). werts der Anteile an der Organgesellschaft in der Steuerbilanz des Organträgers. Das neue Einlagemo- Sonstiges: dell ersetzt die sog. Ausgleichspostenmethode. Be- Der Mindestlohn steigt zum 1.1.2022 auf 9,82 € und stehende Ausgleichsposten sind in der Steuerbilanz zum 1.7.2022 auf 10,45 €. Bei Minijobbern muss 2022 aufzulösen und in die Beteiligungsbuchwerte ggf. die Arbeitszeit reduziert werden, damit die Ein- umzubuchen. kommensgrenze von 450 € nicht überschritten wird. Zum 1.10.2022 ist eine weitere Erhöhung des Min- Lohnsteuer: destlohns auf 12,00 € sowie die Anhebung der Mini- Die monatliche Freigrenze für Sachbezüge wurde auf jobgrenze auf 520 € (bislang 450 €) geplant. 50 € (bislang 44 €) angehoben. Der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss zur Entgelt- Die Sachbezugswerte für freie Verpflegung und freie umwandlung ist für alle Pensionsfonds-, Pensions- Unterkunft wurden geringfügig erhöht. kassen- und Direktversicherungsverträge mit Ent- Für Gutscheine und Geldkarten gelten zusätzliche geltumwandlung zu zahlen, wenn der Arbeitgeber Voraussetzungen, damit diese als Sachbezug an- durch die Umwandlung Sozialversicherungsbeiträge erkannt werden. Sie dürfen z.B. nur zum Bezug von einspart. Waren- oder Dienstleistungen aus dem Sortiment Personalakten sind digital zu archivieren. des Anbieters bzw. eines begrenzten Kreises von Ak- Der Arbeitgeber muss ab dem Jahr 2022 wieder den zeptanzstellen oder aus einer sehr begrenzten Wa- hälftigen Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung renpalette (z.B. Bücher oder Kleidung) berechtigen. für erwerbstätige Rentner nach Vollendung der Re- Außerdem sind Essens- oder Restaurantgutscheine gelaltersgrenze abführen. begünstigt. Die Finanzhilfen für Unternehmen und Selbstständi- Die Frist für die Auszahlung lohnsteuer- und sozial- ge, die aufgrund der Corona-Maßnahmen von tem- versicherungsfreier Corona-Prämien bis zur Höhe porären Schließungen oder Umsatzrückgängen be- von 1.500 € wurde bis zum 31.3.2022 verlängert. troffen sind, wurden bis zum 31.3.2022 verlängert Bei der Lohnsteuerpauschalierung für Firmenwagen (Überbrückungshilfe IV). Eine weitere Verlängerung muss die prognostizierte wöchentliche Anzahl der wurde in Aussicht gestellt. Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeits- Steuern & Wirtschaft aktuell 1/2022 5
STEUERN Sozialversicherung sind die Zuschüsse beitragsfrei. Hinweis: Vom 1.1.2020 bis zum 31.12.2021 konnte für jeden Die Aufstellung basiert auf dem derzeitigen Ge- Tag, an dem die berufliche Tätigkeit ausschließlich setzesstand. Im Laufe des Jahres ist mit weiteren zu Hause ausgeübt wird, eine sog. Homeoffice-Pau- Änderungen zu rechnen, die teilweise auf den schale in Höhe von 5 €, höchstens 600 € pro Jahr, 1.1.2022 zurückwirken werden. abgezogen werden. Die weiterhin andauernde Co- rona-Pandemie macht auch hier eine Verlängerung, und zwar bis zum 31.12.2022, erforderlich. Es dürfen dann jedoch keine Kosten für ein häusliches Arbeits- zimmer und keine Fahrtkosten für die jeweiligen Tage geltend gemacht werden. Die Homeoffice-Pauschale FÜR ALLE STEUERPFLICHTIGEN wird auf die Werbungskostenpauschale von 1.000 € angerechnet und nicht zusätzlich gewährt. Viertes Corona-Steuerhilfe- Die Möglichkeit der degressiven Abschreibung in Höhe des Zweieinhalbfachen der linearen Abschrei- gesetz bung (maximal 25 % pro Jahr) für in den Jahren 2020 und 2021 erworbene bewegliche Gegenstände des Am 3.2.2022 hat das Bundesfinanzministerium Anlagevermögens soll um ein weiteres Jahr verlän- den Entwurf des sog. Vierten Corona-Steuerhilfe- gert werden. Damit könnten auch im Jahr 2022 ange- gesetzes veröffentlicht. Mit diesem Gesetz soll schaffte Wirtschaftsgüter degressiv abgeschrieben u.a. ein steuerfreier Corona-Bonus für Pflegekräfte werden. geschaffen sowie die Steuerfreiheit für die Aufsto- Die Höchstbeträge für die steuerliche Verrechnung ckung des Kurzarbeitergelds bis zum 31.03.2022 von Verlusten mit positiven Einkünften der jeweiligen und die Homeoffice-Pauschale bis Ende 2022 ver- Vorjahre (sog. Verlustrückträge), die für die Jahre längert werden. Außerdem werden die degressive 2020 und 2021 bereits auf 10 Mio. € (bzw. bei Zu- Abschreibung auf Anschaffungen im Jahr 2022 sammenveranlagung 20 Mio. €) erhöht worden wa- ausgedehnt, die Möglichkeiten für Verlustrückträ- ren, sollen auch für die Jahre 2022 und 2023 auf die ge verbessert und die Fristen für die Abgabe der zuvor genannten Beträge angehoben werden. Damit Steuererklärungen verlängert. würden erst ab dem Jahr 2024 wieder die regulären Beträge von 1 Mio. € (bzw. bei Zusammenveranla- Der am 3.2.2020 von dem Bundesfinanzministerium gung 2 Mio. €) gelten. veröffentlichte Entwurf eines Vierten Corona-Steuerhil- Der Verlustrücktrag soll ab dem Jahr 2022 von einem fegesetz enthält im Wesentlichen folgende Maßnahmen auf zwei Jahre verlängert werden. Das bestehende zur Unterstützung von Unternehmen und Arbeitneh- Wahlrecht, den Verlustrücktrag auf einen bestimm- mern während der Corona-Pandemie: ten Betrag zu begrenzen, wird dann entfallen. Bei einem Rücktrag erfolgt zunächst die Verrechnung Corona-Sonderzahlungen an Arbeitnehmer in Kran- mit dem Gewinn des unmittelbar vorangegangenen kenhäusern und Pflegeeinrichtungen zwischen dem Jahres und erst danach mit dem Gewinn des zweiten 18.11.2021 und dem 31.12.2022 sollen bis zu 3.000 vorangegangenen Jahres. Der danach noch verblei- € steuerfrei bleiben. bende Verlustrücktrag wird vorgetragen und kann Arbeitgeberzuschüsse zur Aufstockung des Kurz- mit künftigen Gewinnen verrechnet werden. arbeitergeldes auf bis zu 80 % des letzten Netto- Bei Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g EStG wird gehalts, die für Zeiträume vom 1.3.2020 bis zum die Investitionsfrist um ein weiteres Jahr verlängert, 31.12.2021 geleistet werden, bleiben steuerfrei. sofern diese im Jahr 2022 auslaufen würde. Die bisherige Befristung soll um drei Monate bis Die Reinvestitionsfrist für Rücklagen nach § 6b EStG, zum 31.3.2022 verlängert werden. Ein bereits vor- die zum Zwecke der Übertragung von Gewinnen genommener Lohnsteuerabzug ist vom Arbeitgeber aus der Veräußerung bestimmter Gegenstände des entsprechend zu korrigieren. Die steuerfreien Zu- Betriebsvermögens auf in späteren Jahren neu an- schüsse sind jedoch in der Einkommensteuererklä- geschaffte Gegenstände gebildet wurden, soll um rung des Arbeitnehmers für die Jahre 2020 – 2022 ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2023) verlängert bei der Ermittlung des persönlichen Steuersatzes zu werden. Dies betrifft Rücklagen, die zwischen dem berücksichtigen (sog. Progressionsvorbehalt). In der 28.3.2020 und dem 31.12.2022 aufzulösen wären. 6 Steuern & Wirtschaft aktuell 1/2022
STEUERN Die Frist für die Abgabe von Steuererklärungen soll Nordrhein-Westfalen, wenden das sog. „Bundesmodell“ verlängert werden. In nicht beratenen Fällen für das an. Dieses sieht unterschiedliche Bewertungsverfah- Jahr 2021 um zwei Monate bis zum 30.9.2022 und für ren für Geschäftsgrundstücke und Wohnimmobilien das Jahr 2022 um einen Monat bis zum 31.8.2023. vor. Die Zusammenstellung der benötigten Daten kann Ab dem Jahr 2023 würden dann wieder die ursprüng- dabei sehr aufwändig sein. Für Geschäftsgrundstücke lichen Fristen gelten und die Erklärungen wären bis beispielsweise müssen u. a. das Gebäude-Baujahr, die zum 31.7.2024 abzugeben. Gebäudeart (z.B. Bürogebäude, Produktionsgebäude Massiv- oder Skelettbauweise oder Lagergebäude in Abhängigkeit von der Nutzung) sowie die Brutto-Grund- Hinweis: fläche (Summe der nutzbaren Grundflächen aller Grund- Da das Gesetzgebungsverfahren noch ganz am rissebenen, einschließlich nur überdeckter Flächen) er- Anfang steht, bleibt abzuwarten, welche Verände- mittelt werden. Insbesondere für die Flächenermittlung rungen sich noch ergeben. Der Verfahren soll im sind ggfs. externe Vorarbeiten, z.B. durch Architekten, März 2022 abgeschlossen werden. oder die Anforderung von Unterlagen beim Grundbuch- amt erforderlich. Empfehlung: Aufgrund der kurzen Frist für die Abgabe der Er- FÜR IMMOBILIENEIGENTÜMER klärungen sollte frühzeitig mit der Beschaffung der Grundstücks- und Immobiliendaten begonnen Aktuelles zur Grundsteuer- werden. Melden Sie sich bei Fragen gerne bei Herrn reform Rüdiger Schaar. In Vorbereitung der Grundsteuerreform 2025 müssen alle Grundstückseigentümer bis zum 31.10.2022 eine Feststellungserklärung zur Ermitt- lung neuer Grundstückswerte für die Grundsteuer- berechnung abgeben. Die Beschaffung der dafür FÜR ALLE STEUERPFLICHTIGEN benötigten Daten kann bei komplexen Gebäuden sehr aufwändig sein. Ablauf von Aufbewahrungsfris- Ab dem 1.1.2025 soll die Grundsteuerreform in Kraft ten und Entsorgung von Unter- treten. Die Grundsteuer wird dann nicht mehr anhand lagen in 2022 der bisherigen Einheitswerte berechnet, sondern auf der Basis neuer Grundstückswerte. Diese werden auf den Unternehmen müssen ihre betrieblichen Unterla- Stichtag 1.1.2022 für alle Grundstücke erstmals ermit- gen aufgrund gesetzlicher Regelungen sechs bzw. telt. Die benötigten Daten sind in einer Feststellungser- zehn Jahre aufbewahren. Auch Privatpersonen mit klärung bis spätestens zum 31.10.2022 elektronisch an bestimmten Einkünften müssen Unterlagen zu das Finanzamt zu übermitteln. Die Finanzämter wurden ihren Einkünften sechs Jahre aufbewahren. Nach bereits jetzt angewiesen, keine Fristverlängerungen zu Ablauf dieser Fristen können im Jahr 2022 die gewähren. Voraussichtlich im März werden alle Grund- nachfolgend aufgeführten Dokumente vernichtet stückseigentümer öffentlich durch eine Allgemeinverfü- werden. gung zur Abgabe der Erklärungen aufgefordert. Darü- ber hinaus hat die Finanzverwaltung angekündigt, allen Unternehmen dürfen ab dem 1.1.2022 folgende Grundstückseigentümern Informationsschreiben zu- Buchhaltungsunterlagen entsorgen bzw. auf elektroni- kommen zu lassen sowie Telefonhotlines einzurichten. schen Datenträgern löschen: Welche Angaben in der Erklärung zu machen sind, Aufzeichnungen der Jahre 2011 und früher, hängt davon ab, in welchem Bundesland das Grund- Inventare, die bis zum 31.12.2011 aufgestellt worden stück liegt. Die meisten Bundesländer, darunter auch sind, Steuern & Wirtschaft aktuell 1/2022 7
STEUERN Bücher, Journale und Konten, in denen die letzten FÜR UNTERNEHMEN UND SELBSTÄNDIGE Eintragungen im Jahr 2011 oder früher erfolgt sind, Jahresabschlüsse, Eröffnungsbilanzen und Lagebe- Verlängerung von Corona-Hilfs- richte, die im Jahr 2011 oder früher aufgestellt wor- den sind, maßnahmen Buchungsbelege aus dem Jahr 2011 oder früher, empfangene Handels- oder Geschäftsbriefe und Kopien Die Covid-19-Pandemie verursacht weiterhin be- der versandten Handels- oder Geschäftsbriefe, die trächtliche wirtschaftliche Schäden. Das Bundesfi- 2015 oder früher empfangen bzw. versandt wurden, nanzministerium hat daher die Stundungsmöglich- und keiten für Steuerzahlungen, die Herabsetzungen sonstige für die Besteuerung bedeutsame Unterlagen von Steuervorauszahlungen, den Verzicht auf Voll- aus dem Jahr 2015 oder früher. streckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge sowie die Umsatzsteuerbefreiung von bestimmten Hierbei sind allerdings die Fristen für die Steuerfest- Covid-Maßnahmen für das Jahr 2022 verlängert. setzung zu beachten. Die vorstehend genannten Unter- lagen dürfen daher nicht vernichtet werden, wenn sie Das Bundesfinanzministerium möchte Unternehmen noch von Bedeutung sind, z.B. und Selbständige durch die Aussetzung von Vollzugs- maßnahmen und durch eine Verlängerung bestimmter für eine begonnene steuerliche Betriebsprüfung, Billigkeitsregelungen unterstützen: für anhängige steuerstraf- oder bußgeldrechtliche Er- mittlungen, Unternehmen und Selbständige, die durch die Co- für ein schwebendes oder aufgrund einer Betriebsprü- rona-Pandemie betroffen sind, können bei ihrem fung zu erwartendes Rechtsbehelfsverfahren, Finanzamt bis zum 31.3.2022 die Stundung der bis zur Begründung von Anträgen an das Finanzamt oder dahin fälligen Steuerzahlungen für Vorjahre sowie bis bei vorläufigen Steuerfestsetzungen für diese Jahre. zum 30.6.2022 die Herabsetzung der Steuervoraus- zahlungen für 2021 und 2022 beantragen. Bei der Bei einer Umstellung des Datenverarbeitungssystems Prüfung der Anträge sind keine strengen Anforderun- dürfen Daten des Altsystems, die älter als fünf Jahre gen zu stellen. Die Stundung wird längstens bis zum sind, auf einem maschinell auswertbaren Datenträger 30.6.2022 gewährt. Die Vorauszahlungen sollten gespeichert werden. Sie müssen nicht mehr in dem Alt- spätestens Ende des Jahres 2022 anhand der tat- system vorgehalten werden. Bei einer Systemumstel- sächlichen Verhältnisse geprüft und ggfs. angepasst lung in den Jahren bis 2016 können die mit dem Alt- werden. system erzeugten Daten der Jahre 2012 bis 2016 jetzt Bis zum 30.6.2022 wird seitens der Finanzverwal- also auf einem maschinell auswertbaren Datenträger tung auf Vollstreckungsmaßnahmen und auf die gespeichert werden. Festsetzung von Säumniszuschlägen verzichtet, wenn der Schuldner unmittelbar und nicht unerheb- Die sechsjährige Aufbewahrungsfrist für Privatpersonen lich von der Corona-Pandemie betroffen und dieser gilt, wenn deren Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit, Umstand der Finanzverwaltung bis zum 31.3.2022 Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen und aufgrund einer Mitteilung bekannt ist. aus sonstigen Einkunftsquellen insgesamt 500.000 € Leistungen, die von Einrichtungen des öffentlichen im Kalenderjahr übersteigen. Ab dem 1.1.2022 dürfen Rechts oder anderen Einrichtungen, die keine sys- entsprechende Aufzeichnungen und Unterlagen aus tematische Gewinnerzielung anstreben, erbracht dem Jahr 2015 und früher vernichtet werden, wenn die- werden, werden auch im Jahr 2022 aus Billigkeits- se für laufende Verfahren nicht mehr von Bedeutung gründen als eng mit der Sozialfürsorge und der so- sind. zialen Sicherheit verbundene Leistungen angesehen und können somit als umsatzsteuerfrei behandelt werden können. Der Vorsteuerabzug für damit im Hinweis: Zusammenhang stehende Eingangsleistungen ist In Zweifelsfällen sollten Unterlagen vorsorglich ausgeschlossen. länger als sechs bzw. zehn Jahre aufbewahrt wer- Bei der unentgeltlichen Bereitstellung von medizini- den. schem Bedarf sowie der unentgeltlichen Personal- gestellung für medizinische Zwecke durch Unter- 8 Steuern & Wirtschaft aktuell 1/2022
STEUERN nehmen an Einrichtungen, die einen unverzichtbaren ten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Hierbei Einsatz zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie leis- kann es sich um Grundlagenforschung, industrielle ten, wird noch bis zum Ende des Veranlagungszeit- Forschung oder experimentelle Entwicklung handeln. raums 2022 im Billigkeitswege von der Besteuerung Die verschiedenen Formen, in denen solche Vorhaben einer unentgeltlichen Wertabgabe abgesehen. durchgeführt werden können (eigenbetrieblich, Auf- tragsforschung oder Kooperationsvorhaben), werden ausführlich dargestellt. Hinweis: In den Jahren 2020 und 2021 konnte zusätzlich Die Gewährung der Forschungszulage erfolgt in einem die Sondervorauszahlung zur Umsatzsteuer auf zweistufigen Verfahren. Zunächst ist ein Antrag auf Er- Antrag teilweise oder ganz herabgesetzt werden. teilung einer Bescheinigung bei der „Bescheinigungs- Diese Möglichkeit wurde für das Jahr 2022 nicht stelle Forschungszulage“ zu stellen. Mit dieser Beschei- verlängert. nigung kann anschließend die Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Nach erfolgreicher Prüfung des Antrags setzt das zu- ständige Finanzamt die Forschungszulage mit einem Bescheid fest. Diese wird bei der nächsten erstmaligen FÜR UNTERNEHMER Steuerveranlagung auf die festzusetzende Einkommen- steuer bzw. Körperschaftsteuer angerechnet. Bei Mit- Aktuelles zur Forschungszulage unternehmerschaften erfolgt dies bei den Steuerfest- setzungen der jeweiligen Mitunternehmer. Das sog. Forschungszulagengesetz ist am 1.1.2020 in Kraft getreten und seitdem mehrfach ergänzt Bei Kapitalgesellschaften führt die festgesetzte bzw. geändert worden. Das Bundesfinanzministe- Forschungszulage zu einer Minderung des Körper- rium hat mit Schreiben vom 11.11.2021 auf 70 Sei- schaftsteueraufwandes und damit einer Körper- ten zu den Anwendungsfragen Stellung genommen. schaftsteuerrückstellung bzw. zu der Erhöhung eines Das Schreiben enthält u.a. ausführliche Informa- Körperschaftsteuererstattungsanspruchs. Die hieraus tionen zur Anspruchsberechtigung, zu den verfah- resultierende Ertragsauswirkung ist außerbilanziell zu rensrechtlichen Vorschriften, zu der ertragsteuer- korrigieren. Bei Einzelunternehmen und Mitunterneh- lichen Behandlung und zu den beihilferechtlichen merschaften ergibt sich keine Auswirkung auf die be- Vorgaben. triebliche Gewinnermittlung, da die Forschungszulage nicht den betrieblichen Bereich betrifft. Mit dem am 1.1.2020 in Kraft getretenen Forschungs- zulagengesetz wurde eine steuerliche Förderung der Forschung und Entwicklung in Unternehmen einge- Fazit: führt. Die Zulage beträgt 25% der auf die tatsächliche Forschungszulage kann von allen Steuerpflichti- Forschungstätigkeit entfallenden Aufwendungen, ins- gen, die begünstigte Forschungs- und Entwick- besondere Arbeitslöhne und Entgelte für Auftragsfor- lungsvorhaben durchführen, beantragt werden. schungen. Sie ist auf max. 1.000.000 € in den Jahren Auf die Größe des Unternehmens kommt es hier- 2020 – 2025 bzw. max. 500.000 € ab dem Jahr 2026 bei nicht an. Die ausgezahlte Zulage ist steuerfrei. begrenzt. Am 11.11.2021 hat das Bundesfinanzminis- terium zu Anwendungsfragen umfassend Stellung ge- nommen. Die Forschungszulage kann sowohl von unbeschränkt als auch von beschränkt Steuerpflichtigen in Anspruch genommen werden. Mitunternehmerschaften und Organgesellschaften sind eigenständig anspruchsbe- rechtigt. Voraussetzung ist die Durchführung eines begünstig- Steuern & Wirtschaft aktuell 1/2022 9
STEUERN FÜR ALLE STEUERPFLICHTIGEN schaffenden gesetzlichen Neuregelung weiterbearbei- tet. Am 14.2.2022 hat das Bundesfinanzministerium Abweisung von Einsprüchen einen Gesetzentwurf veröffentlicht, in dem der Zinssatz für Verzinsungszeiträume ab 1.1.2019 angepasst wird. gegen Zinsfestsetzungen Dieser soll künftig 0,15% pro Monat bzw. 1,8% pro Jahr betragen. Der Zinssatz soll künftig alle 3 Jahre an die Die Finanzverwaltung hat am 8.12.2022 mit einer Entwicklung des Basiszinssatzes angepasst werden. Allgemeinverfügung alle Einsprüche und Ände- Eine Anpassung soll erstmals zum 1.1.2026 erfolgen. rungsanträge gegen Zinsfestsetzungen auf Steuer- zahlungen für die Zeit vor dem 1.1.2019 zurück- gewiesen. Deshalb müssen Steuerpflichtige, die festgesetzte Nachzahlungszinsen aufgrund eines Hinweis: Antrags auf Aussetzung der Vollziehung bislang Steuerpflichtige, die gegen die Allgemeinverfü- nicht gezahlt haben, in den nächsten Wochen mit gung vorgehen wollen (z.B., weil sie unionsrecht- einer entsprechenden Zahlungsaufforderung rech- liche Zweifel an der Höhe der Zinssätze haben), nen. müssen bis spätestens 9.12.2022 Klage beim Fi- nanzgereicht einreichen. Erfolgen Steuerzahlungen oder -erstattung später als 15 Monate nach Ablauf des jeweiligen Steuerjahres, waren bislang Zinsen in Höhe von 0,5% pro Monat bzw. 6% pro Jahr zu zahlen oder zu erstatten. Gegen die Höhe dieser Zinssätze wurde Verfassungsbeschwerde eingelegt. In diesem Zusammenhang haben viele Steuerpflichtige FÜR UNTERNEHMER die Aussetzung der Vollziehung der Zinsfestsetzungen beantragt. Zufluss von Tantiemen bei Am 8.7.2021 entschied das Bundesverfassungsgericht, beherrschenden Gesellschafter- dass diese Verzinsung ab dem Verzinsungszeitraum Geschäftsführern 2014 zwar verfassungswidrig ist, aber bis einschließlich 2018 weiter angewendet werden kann. Für Verzinsungs- Einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäfts- zeiträume ab dem 1.1.2019 muss der Gesetzgeber bis führer fließen Tantiemen von seiner Kapitalgesell- 31.7.2022 eine Neuregelung schaffen. schaft grundsätzlich bei der Feststellung des Jah- resabschlusses steuerpflichtig zu. Dies gilt auch Dieses Urteil hat die Finanzverwaltung nun umgesetzt dann, wenn im Anstellungsvertrag Regelungen zur und am 8.12.2021 mittels einer Allgemeinverfügung alle Fälligkeit des Tantiemeanspruchs fehlen oder dort eingelegten Einsprüche und Änderungsanträge für Ver- nur eine Ermächtigung zur freien Bestimmung des zinsungszeiträume bis einschließlich 2018 zurückge- Fälligkeitszeitpunkts enthalten ist. wiesen. Auf diese Weise muss nicht jeder Steuerpflich- tige, der gegen solche Zinsfestsetzungen vorgegangen Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist, einzeln angeschrieben werden. fließt einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäfts- führer eine Forderung gegen „seine“ Kapitalgesell- Soweit für festgesetzte Zinsen Aussetzung der Vollzie- schaft auch ohne eine Zahlung oder Gutschrift bereits hung beantragt wurde, mussten diese zunächst nicht mit deren Fälligkeit zu. Der Anspruch auf eine Tantieme bezahlt werden. Die gewährte Aussetzung wird nun wird mit der Feststellung des Jahresabschlusses fällig, bald enden. Nach Auskunft einiger Finanzämter werden sofern im Anstellungsvertrag keine andere fremdübli- die zu zahlenden Beträge den Steuerpflichtigen geson- che Fälligkeit vereinbart wurde. dert mitgeteilt. Erst nach Erhalt dieser Mitteilung sind die ausgesetzten Zinsbeträge zu zahlen. Ist im Anstellungsvertrag geregelt, dass die Tantieme des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers Einsprüche gegen Verzinsungszeiträume ab 2019 sind nicht mit der Feststellung des Jahresabschlusses zur von der Allgemeinverfügung nicht betroffen. Diese Ver- Zahlung fällig wird, sondern erst nach gesonderter Auf- fahren ruhen vorerst und werden erst nach der noch zu forderung durch den Geschäftsführer und unter Berück- 10 Steuern & Wirtschaft aktuell 1/2022
STEUERN sichtigung der Zahlungsmöglichkeiten der Gesellschaft, zogen auf die Entfernungskilometer. Bei der Pauschal- kommt es zu keiner Verschiebung der Fälligkeit. Dies regelung werden 15 Arbeitstage pro Monat (0,002% x entschied der Bundesfinanzhof am 12.7.2021. 15 = 0,03%) unterstellt. Nach Auffassung der Richter liegt es bei solchen Re- Auch bei der Zuschussgewährung für Fahrten zwischen gelungen allein in der Hand des beherrschenden Ge- Wohnung und erster Tätigkeitsstätte konnten dieses sellschafter-Geschäftsführers zu bestimmen, wann die 15 Arbeitstage bislang vereinfachend und ohne weite- Auszahlung der Tantieme erfolgen soll. Somit kann er ab re Prüfung berücksichtigt werden (sog. 15-Tage-Regel). dem Zeitpunkt der Feststellung des Jahresabschlusses Der Arbeitgeber musste also keine Einzelfahrtabrech- über seinen Anspruch verfügen. Auch die Einschrän- nung durchführen, die zu erheblichen Verwaltungsauf- kung, bei der Auszahlung die Zahlungsmöglichkeiten wand führen kann. der Kapitalgesellschaft berücksichtigen zu müssen, führt nicht zu einer Verschiebung der Fälligkeit. Im Hinblick auf die 15-Tage-Regel hat das Bundesfinanz- ministerium am 18.11.2021 eine wesentliche Änderung vorgenommen. Ab dem Veranlagungsjahr 2022 darf Merke: nicht mehr in jedem Fall ein pauschaler Ansatz von 15 Die Tantieme an einen beherrschenden Gesell- Tagen pro Monat erfolgen. Vielmehr ist zu prognostizie- schafter-Geschäftsführer ist grundsätzlich im ren, an wie vielen Tage pro Woche der Arbeitnehmer ty- Zeitpunkt der Feststellung des Jahresabschlus- pischerweise die erste Tätigkeitsstätte aufsuchen wird. ses zu versteuern, selbst wenn sie erst in einem späteren Jahr ausgezahlt wird. Bei der Auszahlung Diese Änderung hat nicht nur Auswirkungen für Arbeit- muss die Tantieme dann nicht noch einmal ver- nehmer, die in Teilzeit arbeiten, sondern auch für die- steuert werden. jenigen, die zwar Vollzeit arbeiten, aber regelmäßig im Homeoffice bzw. mobil tätig werden. Verrichten sie ihre Arbeit z.B. nur an drei Tagen am Ort der ersten Tätig- keitsstätte, so dürfen bei der pauschalen Methode künftig nur 3/5 der maximal 15 Tage, also 9 Tage pro Monat angesetzt werden. FÜR ARBEITGEBER Wenn es eine einzelvertragliche Regelung oder eine Zuschüsse für Fahrten zwi- Betriebsvereinbarung gibt, nach der ein Arbeitnehmer einen Anspruch von zwei Homeoffice-Tagen pro Woche schen Wohnung und erster hat, ist zu prüfen, ob er diesen Anspruch voraussicht- Tätigkeitsstätte lich auch nutzen wird. Dementsprechend ist dann der Pauschalansatz zeitanteilig zu kürzen. Dies ist bei der Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern steuerbe- Ermittlung des Zuschusses zu berücksichtigen. Sollte günstigte Zuschüsse für die Fahrtkosten zwischen sich im Nachhinein herausstellen, dass die Prognose Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zahlen. Bei unzutreffend war, ist lt. Finanzverwaltung keine Ände- der Pkw-Nutzung ist die Höhe der steuerbegünstig- rung der Lohnabrechnung vorzunehmen. ten Zuschüsse von der Anzahl der durchgeführten Fahrten abhängig. Für deren Berechnung ergeben Im Falle der Steuerpauschalierung des Zuschusses sich ab dem Jahr 2022 zwingend zu beachtende Än- mit 15% Lohnsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag derungen. und ggfs. Kirchensteuer entfällt beim Arbeitnehmer in Höhe des Zuschusses der Werbungskostenabzug. Die Sofern ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Pauschalsteuer kann auf den Arbeitnehmer abgewälzt Firmenwagen zur Verfügung stellt, den dieser auch für werden. Wird der Zuschuss individuell versteuert, bleibt Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstelle dem Arbeitnehmer der Werbungskostenabzug in voller nutzen darf, ist dafür ein geldwerter Vorteil zu versteu- Höhe erhalten. ern. Die Ermittlung des Vorteils erfolgt entweder auf Basis der tatsächlich durchgeführten Einzelfahrten mit Die Finanzverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, 0,002% des Bruttolistenpreises pro Tag oder monatlich dass die Pauschalversteuerung und die hierbei zu- pauschal mit 0,03% des Bruttolistenpreises, jeweils be- grunde gelegten Werte keine Bindungswirkung für das Steuern & Wirtschaft aktuell 1/2022 11
STEUERN Veranlagungsverfahren des Arbeitnehmers haben. Dies Für nach dem 1.1.2019 angeschaffte reine Elektro- und führt zu steuerlichen Nachteilen, soweit der Steuerpau- Brennstoffzellenfahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis schalierung eine höhere Entfernungspauschale zu Grun- von bis zu 60.000 € ist bei der pauschalen Ermittlung de gelegt wurde, als der Arbeitnehmer tatsächlich als des Werts der Privatnutzung nach der sog. 1%-Regelung Werbungskosten geltend machen kann. Denn im Rah- nur ein Viertel des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs men der Veranlagung wird der Zuschuss von den Wer- (anstelle des regulären vollen Listenpreises) zugrunde bungskosten abgezogen. Ein Überhang des Zuschusses zu legen. über die Werbungskosten löst eine Nachversteuerung aus. Hierdurch kommt es zu einer Doppelbesteuerung, Für teurere Elektrofahrzeuge sowie für Hybridfahrzeuge da die pauschale Lohnsteuer nicht auf die Einkommen- sind 50% des Bruttolistenpreises anzusetzen. Hybrid- steuer des Arbeitnehmers angerechnet werden kann. fahrzeuge sind jedoch nur begünstigt, wenn die Koh- lendioxidemission maximal 50 g/km beträgt oder die Abschließend ist noch zu berücksichtigen, dass seit dem Mindestreichweite des Elektroantriebs bei vor 2022 an- Veranlagungsjahr 2021 höhere Entfernungspauschalen geschafften Fahrzeugen 40 km und bei ab dem 1.1.2022 ab dem 21. Entfernungskilometer gelten. Für die ersten angeschafften Fahrzeugen 60 km beträgt. Die ab 2022 20 km sind weiterhin 0,30 € pro km anzusetzen. Der verschärften Voraussetzungen gelten auch dann, wenn Kilometersatz erhöht sich für die Jahre 2021 – 2023 auf das Fahrzeug bereits im Jahr 2021 bestellt wurde. Ab 0,35 € und in den Jahren 2024 – 2026 auf 0,38 € ab 2025 werden die Voraussetzungen für Hybridfahrzeuge dem 21. Entfernungskilometer. nochmals verschärft, indem die Mindestreichweite für den Elektrobetrieb auf 80 km erhöht wird. Beachte: In einem Anwendungsschreiben hat das Bundesfinanz- Ab dem Jahr 2022 ist bei der Berechnung des ministerium am 5.11.2021 u.a. erläutert, welche zu- Zuschusses für Fahrten zwischen Wohnung und sätzlichen Voraussetzungen Elektro- oder Hybrid-Elek- erster Tätigkeitsstätte im Falle des pauschalen trofahrzeuge erfüllen müssen und wie die Nachweise Tagesansatzes eine Prognose der Fahrten durch- hierfür erbracht werden können. Hybridfahrzeuge müs- zuführen und die pauschale Anzahl der Tage zu sen beispielsweise eine externe Lademöglichkeit be- dokumentieren. Überhöhte Zuschüsse führen zu sitzen. Daher sind insbesondere sog. Plug-in-Hybride einer Doppelbesteuerung. begünstigt. Für Elektro-(Hybrid-)Fahrzeuge, die vor Ende 2022 an- geschafft wurden bzw. werden und die Voraussetzun- gen für die Viertelung bzw. Halbierung des pauschalen Nutzungswerts nicht erfüllen, kann bei der Berechnung FÜR ARBEITGEBER UND ARBEITNEHMER des Werts der Privatnutzung eine Kürzung des Brutto- listenpreises um festgelegte Pauschalen in Frage kom- Besteuerung der Privatnutzung men (sog. Nachteilsausgleich). Die Höhe der Kürzung hängt von der Batteriekapazität und dem Anschaffungs- von (Hybrid-)Elektrofirmenwa- jahr ab. gen ab 2022 Welche Änderungen bei Anwendung der Fahrtenbuch- Die gesetzlichen Regelungen zur Besteuerung der methode zu berücksichtigen sind, wird ebenfalls erläu- Privatnutzung von (Hybrid-)Elektro-Firmenwagen tert. Darüber hinaus wird geregelt, wie der betriebliche wurden in den letzten Jahren mehrfach geändert. Anteil an den Stromkosten zu ermitteln ist, wenn ein Das Bundesfinanzministerium hat am 5.11.2021 zu Fahrzeug auch an einer privaten Steckdose bzw. Lade- den Einzelheiten Stellung genommen und die un- vorrichtung aufgeladen wird. terschiedlichen Fallgestaltungen durch zahlreiche Beispiele veranschaulicht. Die Besteuerung der Privatnutzung von (Hybrid-)Elekt- ro-Firmenfahrzeugen ist unter bestimmten Vorausset- zungen begünstigt. 12 Steuern & Wirtschaft aktuell 1/2022
STEUERN Diese Rechtsfolgen gelten auch insoweit, wie die Erstat- Hinweis: tung der Agentur für Arbeit von dem vom Arbeitgeber Die vorgenannten Sonderregelungen für Elekt- berechneten Kurzarbeitergeld abweicht. Bei einer ge- ro- und Hybridelektrofahrzeuge sind für umsatz- ringeren Erstattung liegt in Höhe des Differenzbetrags steuerliche Zwecke nicht anzuwenden. Bei der zusätzlicher Arbeitslohn vor, auf den Lohnsteuer und Ermittlung des Nutzungsanteils für die Privatnut- Sozialabgaben abzuführen sind. Bei einer höheren Er- zung ist weiterhin vom vollen Bruttolistenpreis stattung vermindern sich in Höhe des Differenzbetra- auszugehen. ges der Arbeitslohn und damit auch die abzuführende Lohnsteuer sowie Sozialabgaben. Hinweis: Die erleichterten Zugangsvoraussetzungen für die FÜR ARBEITGEBER Beantragung von Kurzarbeitergeld sollen noch einmal bis zum 30.6.2022 verlängert werden. Steuerliche Behandlung des Kurzarbeitergeldes Noch bis zum 31.3.2022 gelten Erleichterungen bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld. Dieses un- FÜR INTERNATIONAL TÄTIGE terliegt weder der Lohnsteuer noch der Sozialver- UNTERNEHMENSGRUPPEN sicherung. Wird es allerdings zu spät oder nicht in der richtigen Höhe beantragt, hat dies erhebliche Bekämpfung von Briefkastenfir- Auswirkungen auf die Lohn- und Gehaltsabrech- nungen der Beschäftigten. men in der Europäischen Union Noch bis zum 31.3.2022 gelten erleichterte Zugangs- Die Europäische Kommission möchte missbräuch- voraussetzungen für die Beantragung von Kurzarbeiter- liche Steuervorteile durch die Verwendung von geld. Dies kann beantragt werden, wenn 10% (vor Co- Briefkastenfirmen bekämpfen. Dazu soll für alle rona: ein Drittel) der Arbeitnehmer von Arbeitsausfall wirtschaftlich tätigen und in einem Mitgliedstaat betroffen sind. Die Agentur für Arbeit übernimmt dann der Europäischen Union ansässigen Unternehmen bis zu 67% des ausgefallenen Nettolohns. untersucht werden, ob diese über ausreichend Substanz verfügen oder Briefkastenfirmen darstel- Das Kurzarbeitergeld unterliegt nicht der Lohnsteuer. len. Im letzteren Fall werden betroffene Unterneh- Allerdings ist dieses in der Einkommensteuererklärung men von sonst üblichen Steuervergünstigungen des Arbeitnehmers bei der Ermittlung des persönlichen ausgeschlossen. Steuersatzes zu berücksichtigen (sog. Progressionsvor- behalt). In der Sozialversicherung ist das Kurzarbeiter- International operierende Konzerne gründen in vielen geld beitragsfrei. Fällen Briefkastenfirmen in bestimmten Ländern, um so von ermäßigten Steuersätzen oder Steuerbefreiun- Unternehmen haben 3 Monate Zeit, für angezeigte, ge- gen zu profitieren. Als Briefkastenfirma bezeichnet man nehmigte und dann realisierte Kurzarbeit bei der Agen- eine Gesellschaft, die meist nur über ein Bankkonto, tur für Arbeit die Erstattung des ausgezahlten Kurzarbei- nicht aber über ein eigenes Büro, eigene Mitarbeiter tergelds zu beantragen. Hierbei handelt es sich um eine oder Betriebsmittel verfügt und keine eigene wirt- Ausschlussfrist. Geht der Antrag auch nur einen Tag zu schaftliche Tätigkeit ausübt. Abzugrenzen hiervon sind spät ein, wird die Erstattung verweigert. Dies hat zur Holdinggesellschaften, die Beteiligungen an Tochterge- Folge, dass die Lohnsteuer- und Sozialversicherungsfrei- sellschaften verwalten. heit entfällt und das bisher ausgezahlte Kurzarbeitergeld zu einem Nettolohn wird. Darauf sind dann Lohnsteuer Die Errichtung einer Briefkastenfirma mit dem Ziel, und Sozialabgaben abzuführen sowie die Abrechnungen Steuervorteile zu nutzen, wird als missbräuchlich an- gegenüber den Beschäftigten zu korrigieren. gesehen. Viele Doppelbesteuerungsabkommen schlie- Steuern & Wirtschaft aktuell 1/2022 13
STEUERN ßen dementsprechend Steuervorteile für solche Firmen einbehalten bei Zahlungen an diese Gesellschaft. durch sog. Aktivitätsvorbehalte aus. Die Richtlinien der Europäischen Union, insb. die Mutter-Tochter-Richtli- Nach dem Plan der Europäischen Kommission soll die nie, enthalten bisher keine solche Beschränkungen. Die Richtlinie bis zum 30.6.2023 in nationales Recht um- Europäische Kommission hat daher am 22.12.2021 eine gesetzt werden und ab dem 1.1.2024 in Kraft treten. Richtlinie zur Bekämpfung von Briefkastenfirmen in der Europäischen Union vorgeschlagen. Hinweis: Der Richtlinienvorschlag richtet sich gegen Unterneh- Die Kommission hat eine weitere Initiative ange- men, die im Gebiet der Europäischen Union ansässig kündigt, um auch außereuropäische Briefkasten- sind, aber nur wenig bis keine Wirtschaftstätigkeit ent- firmen zu erfassen und zu sanktionieren. falten. Entsprechende Unternehmen sollen wie folgt überprüft werden: 1. Eine Gesellschaft wird als Briefkastenfirma identifi- ziert, wenn ihre Einnahmen der letzten zwei Jahren zu 75 % aus sog. passiven Einkünften bestehen (z.B. FÜR UNTERNEHMEN aus Zinsen, Dividenden, Lizenzen oder aus an andere Konzerngesellschaften ausgelagerten Dienstleistun- Entstehung der Umsatzsteuer gen), die Gesellschaft überwiegend grenzüberschrei- tend tätig ist und ihre Geschäftsleitung ausgelagert bei Ratenzahlungsverein- wurde. barungen 2. Sind die unter 1. genannten Merkmale erfüllt, so Die Umsatzsteuer entsteht grundsätzlich im Zeit- wird grundsätzlich eine Briefkastenfirma vermutet. punkt der Leistungsausführung. Dies gilt auch, Die Vermutung kann widerlegt werden, wenn die Ge- wenn das Entgelt in mehreren Raten gezahlt wird. sellschaft dort, wo sie steuerlich ansässig ist, eigene Der hieraus resultierende Liquiditätsnachteil kann Räume (Eigentum oder Miete) hat, die Gesellschaft durch eine einfache Gestaltung der Ausgangsrech- über ein aktiv genutztes Bankkonto in der Europäi- nungen vermieden werden. schen Union verfügt und die Geschäftsführer oder führenden Mitarbeiter dort wohnen, wo die Gesell- Wenn ein Unternehmen die Steuer nach vereinbarten schaft steuerlich ansässig ist. Zudem müssen die Entgelten berechnet (sog. Sollversteuerung), entsteht Geschäftsführer Entscheidungsbefugnisse haben die Umsatzsteuer mit Ablauf des Voranmeldungszeit- und dürfen nicht gleichzeitig bei einer anderen Ge- raums, in dem eine Leistung ausgeführt worden ist. sellschaft derselben Unternehmensgruppe ange- Der Europäische Gerichtshof entschied am 28.10.2021, stellt sein. Angaben hierzu sollen in der Steuererklä- dass die Umsatzsteuer auch für eine in Raten vergütete rung der Gesellschaft gemacht werden. einmalige Dienstleistung im Moment der Leistungser- bringung entsteht. Eine ratenweise Steuerentstehung Ausgenommen von der Anwendung der Richtlinie wären würde nur vorliegen, wenn eine Leistung wiederholt börsennotierte Unternehmen, regulierte Finanzunter- oder kontinuierlich während eines bestimmten Zeit- nehmen und Unternehmen mit mindestens fünf eige- raums erbracht wird, nicht aber bei einer einmaligen nen Mitarbeitern. Holding-Gesellschaften würden damit Leistung. ebenfalls der Vermutungsregel unterworfen, obwohl sie eine eigene wirtschaftliche Tätigkeit entfalten. Das Urteil bewirkt für die Erbringung einmaliger Leis- tungen mit Ratenzahlungsvereinbarungen eine Liquidi- Eine als Briefkastenfirma identifizierte Gesellschaft hät- tätsbelastung aus der bei Leistungserbringung fälligen te erhebliche steuerliche Nachteile: Steuerlich relevante Umsatzsteuer. Darum sollte zukünftig im Falle einer Richtlinien und Doppelbesteuerungsabkommen wären Ratenzahlungsvereinbarung eine Rechnung über den nicht mehr anwendbar, steuerlich wird die Gesellschaft vereinbarten vollständigen Betrag mit Umsatzsteuer- als transparent betrachtet und die Mitgliedsstaaten ausweis gestellt werden. Zusätzlich sollte vereinbart stellen keine Ansässigkeitsbescheinigungen mehr aus. werden, dass der Leistungsempfänger den vollständi- Es käme damit innerhalb von Europa zu Quellensteuer- gen Umsatzsteuerbetrag kurzfristig an den leistenden 14 Steuern & Wirtschaft aktuell 1/2022
STEUERN Unternehmen zahlt. Im Gegenzug steht dem Leistungs- ersatzleistungen kein Entgelt im Sinne des Umsatzsteu- empfänger der volle Vorsteuerabzug zu. Er kann damit ergesetzes, weil der Zahlende nach Gesetz oder Vertrag die Zahlung der Umsatzsteuer refinanzieren. Der Netto- für einen Schaden und seine Folgen einzustehen hat. betrag der Rechnung kann anschließend in Raten ge- zahlt werden. Mangels entsprechender Angaben des Finanzgerichts konnte vom Bundesfinanzhof im Urteilsfall nicht ab- schließend geklärt werden, ob das dort gezahlte Aus- Praxistipp: fallhonorar der Umsatzsteuer unterliegt. Das Verfahren Bei Ratenzahlungsvereinbarungen sollte die Um- wurde daher zur weiteren Aufklärung an das Finanzge- satzsteuer bereits bei Leistungserbringung voll- richt zurückverwiesen. ständig in der Rechnung ausgewiesen und kurz- fristig bezahlt werden. Für den verbleibenden Nettobetrag kann Ratenzahlung vereinbart wer- Hinweis: den. Unternehmen sollten eine entsprechende In der Praxis sollte die Kündigung oder Auflösung Anpassung der Vereinbarungen mit ihren Kunden eines Vertrages so gestaltet werden, dass zwi- veranlassen. schen dem Entgelt für bereits erbrachte Leistun- gen, für den Verzicht auf eine bestehende Rechts- position oder für Schadensersatz unterschieden wird. Während die beiden ersten Alternativen steuerbar und in der Regel umsatzsteuersteuer- pflichtig zu behandeln sind, stellt der Schadens- FÜR UNTERNEHMEN ersatz ein nicht steuerbares Entgelt dar. Umsatzsteuer bei Zahlungen für Aufhebung eines Vertrages Die nach Kündigung eines Vertrages gezahlte Ver- FÜR UNTERNEHMEN gütung ist nur insoweit Entgelt im Sinne des Um- satzsteuergesetzes, als sie auf schon erbrachte Anwendungsschreiben der Leistungsteile entfällt. Eine darüber hinaus geleis- tete Entschädigung oder Schadensersatzzahlung Finanzverwaltung zur Konsigna- ist nicht umsatzsteuerbar. tionslagerregelung Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unter- Die Konsignationslagerregelung beinhaltet eine nehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines umsatzsteuerliche Vereinfachung für Waren- Unternehmens ausführt, unterliegen der Umsatzsteuer. lieferungen in und aus einem Konsignationsla- Fraglich ist, ob ein bei der vorzeitigen Kündigung eines ger innerhalb der Europäischen Union. Bei Er- Vertrags gezahltes Ausfallhonorar ein Entgelt darstellt füllung bestimmter Voraussetzungen kann eine und der Umsatzsteuer unterliegt. umsatzsteuerliche Registrierung des liefernden Unternehmens im Bestimmungsland vermieden Dazu entschied der Bundesfinanzhof am 16.8.2021, werden. Rund zwei Jahre nach Einführung der Re- dass die Steuerbarkeit einer Lieferung oder sonstigen gelung veröffentlicht das Bundesfinanzministe- Leistung einen Zusammenhang zwischen der erbrach- rium ein Anwendungsschreiben zur Klärung von ten Leistung und dem empfangenen Gegenwert voraus- Einzelfragen. setzt. Falls ein Entgelt für eine bereits erbrachte Leis- tung gezahlt wird, ist dieses eindeutig steuerbar. Soweit Zum 1.1.2020 wurde in der Europäischen Union eine darüber hinaus eine der Vertragsparteien im Zeitpunkt einheitliche umsatzsteuerliche Vereinfachungsregelung der Kündigung noch eine Rechtsposition zusteht und für Lieferungen in ein Konsignationslager (Warenlager hierauf gegen Entgelt verzichtet wird, stellt auch die- beim Kunden) eingeführt. Danach hat der liefernde Un- ser Verzicht eine umsatzsteuerbare Leistung dar. ternehmer, wenn die entsprechenden Voraussetzungen Demgegenüber sind Entschädigungen und Schadens- erfüllt sind, erst im Zeitpunkt der Entnahme der Gegen- Steuern & Wirtschaft aktuell 1/2022 15
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