Jordanien DETAILPROGRAMM 21. MÄRZ - 1. APRIL 2021 - Cotravel
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2 © Peter Müller & Erika Plate 21. MÄRZ – 1. APRIL 2021 Jordanien Antike Grossmächte im heutigen Königreich Mit Dr. Felix E. Müller Archäologische Funde zeugen von menschlicher Besiedlung seit über 10‘000 Jahren. Wo einst Moabiter, Nabatäer und Römer über Jahrhunderte hinweg heimisch waren, besteht heute ein ethnisch gemischtes stabiles Königreich. Ergründen Sie zusammen mit dem ehemaligen Chefredaktor der NZZ am Sonntag, Felix E. Müller, einen Teil Weltgeschichte und erleben Sie ein vielfältiges, verwurzeltes und heute pulsierendes Land. Das ehemalige Ostjordanland zeigt sich als kulturelle Schatz- kiste mit weitreichendem historischen Hintergrund. Ihre Reise beginnt in der lebendigen Hauptstadt Amman. Gespräche mit Ihrem Fachreferenten Felix E. Müller und einem lokalen Kor- respondenten eröffnen Hintergründe und Zusammenhänge zu politischen, religiösen und sozialen Themen. Auf Ihren Ausflü- gen besichtigen Sie einige der besterhaltensten antiken Stätten der Welt und erleben eine Zeitreise. Sie entdecken den Ur- sprung menschlicher Siedlungen und begeben sich auf Spuren- suche zu Völkern der Antike, in der vorwiegend die Nabatäer und darauf folgend die Römer einzigartige Bauten hinterlassen haben. In der rosaroten Felsenstadt Petra führt Sie der Schwei- zer Archäologe Ueli Bellwald exklusiv durch „seine“ Ausgra- bungen. Zwischendurch entspannen Sie am Toten Meer und erkunden im Jeep die Wüstenwildnis des Wadi Rums.
3 NZZ-REISEN EXKLUSIV Kulturelle Schatzkiste zwischen Morgen- und Abendland • Petra – ein in die Landschaft eingebettetes architek- tonisches Meisterwerk. Der Schweizer Archäologe Ueli Bellwald führt Sie exklusiv durch die ehemalige antike Hauptstadt der Nabatäer. • Wüstenschlösser der Kalifen, historische Städte der Römer, Burgen der Kreuzritter, Mosaike des Heiligen Landes – vielfältiger könnte Geschichte zum Anfassen nicht sein. • Hintergründe und Zusammenhänge zur aktuellen Situation durch Gespräch mit Korrespondent. • Wüstenlandschaft und bizarre Felsformationen per Jeep erleben im geheimnisvollen Wadi Rum mit komfor- tabler Übernachtung im Wüstencamp. 21.MÄRZ – 01. APRIL 2021 IHRE BEGLEITUNG Dr. Felix E. Müller 1951 in Winterthur geboren, studierte Felix E. Müller Germanistik, Musikwis- Reiseplanung senschaften und Mathematik. Nach Anfängen beim Züri-Leu war er 1982- Tag 1: Zürich – Amman 1997 bei der Weltwoche u.a. Inland- ressort-Leiter, Korrespondent in Am Vormittag fliegen Sie von Zürich mit Austrian Airlines Washington und Chefredaktor a. i. via Wien nach Amman. Ein Transfer gewährt Ihnen erste Zwei Jahre assistierte er als Dozent Einblicke und führt Sie zu Ihrer 5* Unterkunft The House am Bryn Mawr College in Philadelphia. Luxury Boutique Suites. Ein Willkommensabendessen run- Seit 1997 ist er für die NZZ tätig, hat det den ersten Tag ab. die Konzeptarbeiten für die NZZ am Sonntag geführt und war seit deren Lancierung 2002 Chefredaktor. 2016 wurde er mit dem Zürcher Journalis- Tag 2: Amman tenpreis für sein Lebenswerk ausge- Nach einem Gespräch zur aktuellen Situation mit einem zeichnet. Seit 1997 beschäftigt er sich intensiv mit dem Nahen Osten, der lokalen Korrespondenten steht eine Entdeckungsfahrt durch Geschichte des Islams und dem Is- die Zweimillionenstadt Amman auf dem Programm. Erleben lamismus. Er begleitet Sie während 7 Sie die pulsierende Metropole mit ihren Cafés, den kleinen Tagen. Spezialitätenläden und dem chaotischen Durcheinander auf den Strassen. Mit fast 800 Meter über Meer herrscht in der LEISTUNGEN Hauptstadt während des ganzen Jahres ein angenehmes Kli- ma. Sie besichtigen die antiken Ruinen der auf dem Jebel el • Flüge in der Economy-Klasse (inkl. Taxen) Qala’a gelegenen Zitadelle und erkunden das römische The- • Alle Transporte, Eintritte, Gebühren, Trinkgelder ater, in welchem in der Antike bis zu 6'000 Zuschauer Kul- turdarbietungen beiwohnten. Nach dem Besuch des Marktes • Hotelunterkünfte, Frühstück, eine weitere Mahlzeit ist es Zeit für arabische Köstlichkeiten – im ältesten Stadtviertel pro Tag nehmen Sie teil am Zubereiten von authentischen arabischen Gerichten und erfahren mehr über die Rolle der modernen • Fachvorträge und Begleitung durch Felix E. Müller, lokale Deutsch sprechende sowie cotravel-Reiseleitung Frau im Islam bei Gesprächen mit den Gastgebern. • Ausführliche Reisedokumentation TERMIN 21.03. - 01.04.2021 PREIS Fr. 6150.- p.P. EZ-Zuschlag: Fr. 990.- TEILNEHMER/INNEN Min. 15, max. 25 Personen DIREKT INFORMIEREN +41 (0)61 308 33 55, cotravel@cotravel.ch
4 Tag 3 & 4: Adschlun & Gerasa es weiter Richtung Süden ins bekannte Wadi Rum, wo Sie Sie begeben sich ins archäologisch faszinierende Umland eine Nacht in einem komfortablen Wüstencamp verbringen. der Hauptstadt. Das antike Gerasa – eine der weltweit Besonders eindrücklich sind die Sonnenuntergänge sowie besterhaltensten römischen Provinzstädte; kontinuierlich über die klaren Sternenhimmel in der Wüste. Ihr Fachreferent die letzten Jahrzehnte freigelegt und rekonstruiert, zeichnet ein erläutert am Abend die Geschichte des Landes. lebendiges Bild vom Aufeinandertreffen von Ost und West. Die Festung Adschlun zeigt die Zeit der Kreuzzüge und des kurdischstämmigen Sultans Saladin auf. Mit Kharaneh und Amra sehen Sie zwei Beispiele typisch jordanischer Burg- festungen aus der Zeit der Umayyaden. Am Abend werden Sie von Ihrem Fachreferenten Felix E. Müller bereits erwar- tet, der Sie bis zum Ende Ihrer Reise begleitet. Tag 5: Amman – Kerak – Dana Naturreservat Die heutige Fahrt entlang der Königsstrasse bringt Sie südwärts zur Kreuzritterburg Kerak. Die Ruinen der Burg liegen auf einem Felsvorsprung etwa 1'000 m über Meereshöhe und sind auf drei Seiten von einem Tal umgeben. Der Ort wurde seit der Eisenzeit bewohnt und war eine wichtige Stadt der Moabiter und der Nabatäer sowie Stätte der legendären Belagerung durch Sultan Saladin. Weiter führt die Reise ins Tag 8: Wadi Rum Naturreservat von Dana – dem Grand Canyon Jordaniens. Bekanntheit erlangte die Wüstenlandschaft 1962 durch den Am Abend erreichen Sie Petra und Felix E. Müller führt Sie legendären Historienstreifen „Lawrence of Arabia“. Die in die komplexen Zusammenhänge des Mittleren Ostens ein. Naturwunder dieses UNESCO-Welterbes mit seinen Wan- derdünen und bizarren Felsformationen erleben Sie hautnah bei der Fahrt mit 4x4 Jeeps durch den roten Wüstensand. Sie erfahren mehr über die Gegebenheiten und Herausforderun- gen der Beduinenvölker bevor die Fahrt im Bus weiter Rich- tung Süden nach Aqaba geht. Angekommen am späten Nachmittag am Roten Meer, entdecken Sie das reizvolle Städtchen und einst wichtiges Handelszentrum der Antike. Tag 9: Aqaba – Totes Meer Bis zum Nachmittag haben Sie freie Zeit zur Erholung im Mövenpick Hotel direkt am Meer. Anschliessend fahren Sie in den Norden des Landes, entlang der Ausläufer des Toten Meeres und beziehen für die nächsten drei Nächte Ihr Mö- venpick Resort Hotel. Palästinenser, geflohen und vertrieben aus ihrer Heimat jenseits des Jordans, stellen die Mehrheit der Bevölkerung in Jordanien. Wie ist heute die Integration? Themen die Ihr Fachreferent gekonnt im Kontext darzulegen Tag 6: Petra weiss. Am frühen Morgen begeben Sie sich ins Innere von Petra. Die Nabatäer, ein antikes arabisches Händlervolk, das auf dem Gebiet des heutigen Jordaniens lebte, erwarb sich durch den Zwischenhandel mit Weihrauch märchenhaften Reichtum Tag 10& 11: Totes Meer und ermöglichte so, die als achtes Weltwunder geltende rosaro- Sie haben genügend Zeit zur freien Verfügung, um während te Felsenstadt Petra zu bauen. Durch die imposante Felsen- der zwei Tage zu entspannen und das Tote Meer zu genies- schlucht Siq geht es zu Fuss ins Innere und eröffnet den sen. Vom Jordan gespeist, mit einem Salzgehalt von 33 Blick auf die atemberaubende 2’000 Jahre alte Fassade der Prozent und einem hohen Anteil an Mineralien verfügt die- berühmten Schatzkammer. Petra mit ihren Grabstätten, ses über eine stark heilende Wirkung. Ein Wasserspass der Tempelanlagen und anderen architektonischen Meisterleis- leicht surrealen Art: gleiten Sie schwerelos 400 m unter dem tungen liegt vollendet eingebettet in der Landschaft. Sie Meeresspiegel durch die Wassermassen. Sie unternehmen erwartet ein ganz besonderer Besuch – Ueli Bellwald, Ausflüge in die nähere Umgebung zur UNESCO- Weltkultur- Schweizer Archäologe, nimmt sich Zeit zum Gespräch und erbestätte Al-Maghtas, wo die Taufe Jesus durch Johannes exklusiver Führung durch „seine“ Ausgrabungen. den Täufer stattgefunden haben soll. Zudem besuchen Sie die Stadt Madaba - berühmt für ihre herrlichen Bodenmosaike von unschätzbarem kulturellem Wert. Nach der Besichti- Tag 7: Petra – Wadi Rum gung des Aushängeschilds der Ausgrabung, der Palästinen- Der ehemalige Karawanenplatz der Nabatäer, das weniger serkarte aus dem 6. Jahrhundert, fahren Sie zum Mount Nebo besuchte, aber trotzdem sehr eindrückliche „Kleine Petra“ („Mosesberg“), wo der Todes- und der Bestattungsort des steht heute auf dem Programm. Am späten Nachmittag geht Propheten Moses vermutet wird – eine der meist verehrten Pilgerstätten ganz Jordaniens. Vom Aussichtspunkt
5 geniessen Sie einen atemberaubenden Blick über das Jordantal. Einreise Am letzten gemeinsamen Abend geht Felix E. Müller näher Schweizer Staatsbürger benötigen für die Einreise nach ein auf die Monarchie und welche Rolle die Demokratie heute Jordanien einen Reisepass, der noch mindestens sechs Mo- inne hat. nate über das Rückreisedatum hinaus gültig ist und über mindestens zwei leere Seiten verfügt. Es wird ein elektroni- sches Visum benötigt, welches cotravel für Sie vorab ein- holt. Die Bearbeitung sowie etwaige Visakosten sind im Arrangement bereits inbegriffen (Stand Juli 2020). Unterkunft Die Unterkunft erfolgt in sehr guten Hotels. Dazu zählen The House Luxury Boutique Suites in Amman sowie die Mövenpick Resorts am Toten & Roten Meer und in Petra. Im Wadi Rum haben wir die hochwertige Zeinah Lodge für für Sie reserviert. Die Wohneinheiten des komfortablen Wüstencamps verfügen über eine private Toilette/Dusche, normale Betten und Annehmlichkeiten wie ein Hotelzim- mer. Tag 12: Totes Meer – Amman – Zürich Gegen entsprechenden Aufpreis ist ein Upgrade in ein soge- Heute fahren Sie zurück Richtung Hauptstadt und treten am nanntes Martial Tent möglich (nach Verfügbarkeit): Das Nachmittag den Rückflug mit Austrian Airlines via Wien Martial Tent ist eine Art Kugelzelt mit Aussicht. Dabei an. Ankunft in Zürich am Abend. handelt es sich um luxuriöses Zelt mit eigenem Badezim- mer, Klimaanlage, Sitzbereich und Balkon. Eine begrenzte Anzahl steht zur Buchung zur Verfügung. Allgemeines Aufpreis Doppelbelegung: CHF 120 / Person für 1 Nacht Aufpreis Einzelbelegung: CHF 190 für 1 Nacht Der Stil der NZZ Reisen Jede Reise ist ein Unikat. Das Produkt entstand in Zusam- menarbeit mit der NZZ. Unverkennbares Merkmal sind besondere Begegnungen vor Ort, die einmalige Einblicke in das Leben und das Funktionieren der Gesellschaft gewähren. Die Reisen sollen authentisch sein, die Augen öffnen für das Schöne, den Sinn schärfen für das Unschöne. Wer offen ist für Neues, fühlt sich wohl auf den Reisen, bei denen man mit Fachexperten die Welt auf eine andere Art entdeckt. Fachreferent und Begegnungen vor Ort Aktuelle Anlässe können es notwendig machen, dass der Aussicht vom Martial Tent Fachreferent seiner Pflicht nachgehen und für seine Arbeit- geber Bericht erstatten muss. Es kann also vorkommen, dass Referate auf andere Tage verschoben werden. Gleiches gilt Transport/Mahlzeiten für die erwähnten Gesprächspartner vor Ort. Sollte Ihr Fach- Die Flüge von Zürich nach Amman und retour via Wien referent Felix E. Müller nachweislich krank werden, ist sind bei Austrian Airlines gebucht. Die Flugzeit dauert: cotravel verpflichtet, dass ein gleichwertiger, kompetenter Zürich – Amman: 6h45 Amman – Zürich: 6h15 Ersatz gestellt wird. In Jordanien sind Sie mit einem komfortablen, klimatisierten Reisebus unterwegs. Der Ausflug ins Wadi Rum erfolgt mit 4x4 Fahrzeugen. Im Arrangement sind das Frühstück sowie Anforderungsprofil eine weitere Mahlzeit pro Tag inbegriffen. Auf der Reise Diese Leserreise hebt sich von normalen Rundreisen ab und werden Sie sowohl einheimische als auch internationale richtet sich an ein aufgestelltes, unkompliziertes Publikum Küche geniessen. Sie begegnen den verschiedensten regio- jeden Alters. Man sollte flexibel und kompromissbereit sein nalen Kochstilen und Spezialitäten. Die Mahlzeiten können und Verständnis dafür haben, dass in den besuchten Ländern z.T. unterwegs auch als “Lunchbox“ oder als Picknick ein- die Schweizer Genauigkeit und unser Zeitempfinden nicht genommen werden. zum Leben der Einheimischen passen. Für die Besichtigun- gen ist eine gewisse „Standfestigkeit“ von Vorteil, da die Reiseteilnehmer doch immer wieder ein paar Stunden auf Klima den Beinen und oftmals zu Fuss unterwegs sind. Interesse März ist ein idealer Reisemonat für Jordanien. Die häufigen und Verständnis für islamische Gepflogenheiten sind eine Regenfälle sind vorbei und die Hitze des Sommer hat noch wichtige Voraussetzung für ein vielschichtiges und ent- nicht eingesetzt. Die Tagestemperaturen schwanken meist spanntes Reiseerlebnis in Jordanien. zwischen angenehmen 15° und 25°C. In der Nacht kann es auf ca. 5°-10°C abkühlen. Gelegentliche Regenschauer sind immer wieder möglich.
6 Versicherung DER Touristik Suisse AG zählen wir damit zum ersten Rei- Eine Reise- und Annullierungskostenversicherung ist rat- severanstalter in der Schweiz, der für sein nachhaltiges En- sam. Wir empfehlen den Abschluss der Jahresversicherung gagement ausgezeichnet ist. „Comfort“ der ERV: CHF 208.- pro Person (CHF 25‘000.- Wir sind überzeugt, dass das Reisen nur auf der Basis von Annullierungskosten gedeckt) oder CHF 342.- pro Familie mehr Nachhaltigkeit eine vielversprechende Zukunft hat. oder für 2 Personen in Wohngemeinschaft lebend (CHF Wir versuchen, zur Erhaltung kultureller Vielfalt und eines 60‘000.- Annullierungskosten gedeckt). Sie tritt nach Ihrer natürlichen Gleichgewichts in der Natur ebenso beizutragen Anmeldung per sofort in Kraft und schützt Sie während den wie zu besseren Lebensbedingungen und stabilen sozialen nächsten 12 Monaten nicht nur auf Ihrer cotravel Reise, Verhältnissen in unseren Zielgebieten. sondern auch in Ihren weiteren Ferien vor finanziellem Um die Umweltbelastung eines Fluges auf anderen Gebieten Schaden (u.a. Rückreisekosten im Notfall aus dem Ausland). wieder auszugleichen, wurde die CO2-Kompensation ge- Die Versicherung verlängert sich nach Ablauf automatisch schaffen. Wir lassen es Ihnen frei zu entscheiden, ob Sie den um ein weiteres Jahr. Wenn Sie eine Verlängerung nicht CO2-Ausstoss durch eine Zahlung kompensieren wollen wünschen, müssen Sie bis 3 Monate vor Ablauf der Police oder nicht. Ihr Beitrag fliesst in myclimate Klimaschutzpro- bei der Versicherung kündigen. Weitere Informationen er- jekte in Entwicklungs- und Schwellenländern. In Zusam- halten Sie unter www.erv.ch/de/privatkunden/multi-trip oder menarbeit mit Myclimate (www.myclimate.ch) arrangieren bei cotravel. Bitte geben Sie uns auf dem Anmeldeformular wir Ihnen gerne folgende Möglichkeit, Ihren CO2-Ausstoss an, ob wir Ihnen eine Versicherung ausstellen sollen. Die auszugleichen: Police ist nach Abschluss nicht erstattungsfähig. Von Zürich nach Amman und retour via Wien nach Zürich– Economy – Flugdistanz: ca. 6'100 km Kompensationskosten: CHF 34.- (Stand Juli 2020, kann bis Vertragsbedingungen zur Abreise geringfügig variieren) Für diese Reise gelten die Allgemeinen Vertragsbedingun- gen (ARVB) von DER Touristik Suisse AG, Ausgabe Au- gust 2020 (vgl. Anhang). Ergänzungen Datenschutz In den allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (am Ende dieses Dokuments zu finden) ist der Datenschutz unter Kosten einer Annullation/Änderung Artikel 10 geregelt. Als Ergänzung dazu erklären Sie sich Treten Sie nach Ihrer schriftlichen Anmeldung und vor dem bei der Buchung der Reise einverstanden, dass Ihr Name Durchführungsentscheid von der Reise zurück (der Rücktritt und Ihre Adresse für die Zwecke der Durchführung der muss schriftlich erfolgen), so fallen Spesen von CHF 250.– Leserreise und zu Marketingzwecken an den Medienpartner pro Person an. Treten Sie nach unserem Durchführungsent- weitergeleitet werden können. scheid von der Reise zurück (der Rücktritt muss mittels eingeschriebenem Brief erfolgen), werden zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- (max. CHF 200.- pro Einzelreisende Auftrag) nachfolgende Kosten in Prozenten des Arrange- In der Regel sind ca. ein Drittel aller Teilnehmer Einzelrei- mentpreises erhoben (Ausnahmen sind anschliessend aufge- sende. Der Arrangementpreis beinhaltet die Übernachtungen führt). Die nachfolgenden Regelungen (Stornobedingungen) in Doppelzimmern. Der Einzelzimmerzuschlag beträgt gelten auch für Änderungen durch den Kunden. CHF 990.-. Durchführungsentscheid bis 45 Tage vor Abreise 30% 44-20 Tage vor Abreise 50% 19-0 Tage vor Abreise 100% Teilnehmer Ausnahme: No-show – Verpasst ein Passagier den Flug, so Maximal können 25 Gäste an dieser Reise teilnehmen. Die entfällt für den Reiseveranstalter jede Beförderungspflicht. Mindestteilnehmerzahl liegt bei 15 Personen. Kurz vor Ab- Dies gilt insbesondere für Fälle von Flugplanverschiebun- reise erhält jeder Gast eine Adressliste der Mitreisenden. gen. Ausgenommen von den Stornobedingungen sind indi- Wer auf dieser Liste nicht erscheinen möchte, teilt uns dies viduelle Sonderleistungen, welche in der Regel nicht rücker- bitte schriftlich zusammen mit der Anmeldung mit. stattungsfähig sind und mit 100% der Kosten verrechnet werden. Dazu zählen u.a. individuelle Flüge, Veranstal- tungstickets, kostenpflichtige Sitzplatzreservierungen. Kosten/Leistungen Die 12-tägige Reise kostet CHF 6‘150.-. Zahlungskonditionen: 30% fällig bei der Anmeldung, der Impfungen Rest 45 Tage vor Abreise. Dies gilt auch für Online- Für die Einreise nach Jordanien sind keine Impfungen vor- Buchungen. Zahlung mit Kreditkarte ist möglich. geschrieben. Welche Impfungen individuell sinnvoll sind, Inbegriffen: internationale Flüge mit Austrian Airlines in sollte vor der Abreise mit dem Hausarzt oder dem Tropen- der Economy-Klasse (inkl. Flugtaxen von CHF 167.-, Stand institut abgeklärt werden. Detaillierte Auskünfte finden Sie Juli 2020), alle Transfers, Hotelunterkünfte auf der Basis unter www.safetravel.ch. Doppelzimmer, Frühstück und eine weitere Mahlzeit pro Tag, Reisebus und andere Transportmittel (4x4 Fahrzeuge), Visagebühren, alle Eintritte und Gebühren, Trinkgelder für Bewusstes Reisen & CO2-Kompensation lokale Leistungsträger, Fachvorträge und Begleitung durch cotravel übernimmt Verantwortung und setzt sich weltweit Felix E. Müller an 7 Reisetagen, Begleitung durch lokale, für zukunftsorientierten Tourismus ein. Im 2019 sind wir Deutsch sprechende Reiseleiter, cotravel Reiseleitung. offiziell mit dem CSR Gütesiegel „TourCert“ für ein umfas- Nicht inbegriffen: allfällige Impfungen, Getränke, Versi- sendes Engagement ausgezeichnet worden. Als Teil der cherungen, persönliche Auslagen. Einzelzimmerzuschlag
7 CHF 990.-. Aufpreis Martial Tent im Wüstencamp, vorbe- haltlich Verfügbarkeit. Aufpreis Businessklasse-Flüge: CHF 2‘150.- vorbehaltlich Verfügbarkeit. Programmänderungen vorbehalten. Vertragspartner ist in jedem Fall cotravel, DER Touristik Suisse AG und nicht der allfällige Medienpartner, welcher ein Reiseangebot publiziert hat. IN DIE FERNE REISEN, UM NAH ZU SEHEN
ANMELDUNG NZZ REISEN JORDANIEN MIT FELIX E. MÜLLER 21.MÄRZ – 1. APRIL 2021 Bitte einen Anmeldetalon pro Person einsenden an: cotravel – JORDANIEN – Gerbergasse 26 – 4001 Basel Mit der Unterzeichnung dieses Anmeldeformulars akzeptiere ich die mir offengelegten Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (Version August 2020) von cotravel, DER Touristik Suisse AG und melde mich definitiv für die Jordanien- Reise an. Die 12-tägige Reise kostet CHF 6‘150.-. Inbegriffen: internationale Flüge mit Austrian Airlines in der Economy-Klasse (inkl. Flugtaxen von CHF 167.-, Stand Juli 2020), alle Transfers, Hotelunterkünfte auf der Basis Doppelzimmer, Frühstück und eine weitere Mahl- zeit pro Tag, Reisebus und andere Transportmittel (4x4 Fahrzeuge), Visagebühren, alle Eintritte und Gebühren, Trinkgelder für lokale Leistungsträger, Fachvorträge und Begleitung durch Felix E. Müller an 7 Reisetagen, Be- gleitung durch lokale, Deutsch sprechende Reiseleiter, cotravel Reiseleitung. Nicht inbegriffen: allfällige Impfungen, Getränke, Versicherungen, persönliche Auslagen. Einzelzimmerzuschlag CHF 990.-. Aufpreis Martial Tent im Wüstencamp und Aufpreis Businessklasse-Flüge. Zahlung: 30% bei der Anmeldung, Rest 45 Tage vor Abreise (gilt auch für Online-Buchungen). Programmänderungen vorbehalten. Name / Vorname(n) – gemäss Pass Rufname Geburtsdatum / Nationalität Pass-Nr. / Gültig bis Strasse PLZ / Ort Tel. privat Tel. tagsüber E-Mail Ich wünsche ein Einzelzimmer. Zuschlag CHF 990.-. Ich teile mir ein Doppelzimmer mit: Ich wünsche ein Upgrade in ein Martial Tent im Wüstencamp (vorbehaltlich Verfügbarkeit): Doppelbelegung für CHF 120.- (pro Person) Einzelbelegung für CHF 190.- Ich schliesse eine ERV „Comfort“ Jahresversicherung ab: Für Einzelpersonen CHF 208.- Für 2 Personen (im gleichen Haushalt wohnend) CHF 342.- Ich verzichte auf die ERV Versicherung. Ich wünsche die Flüge in der Business-Klasse. Zuschlag pro Person CHF 2‘150.- (vorbehaltlich Verfügbarkeit). Bitte melden Sie mich für die Myclimate Klima-Kompensation an (CHF 34.- pro Person). Ich interessiere mich für einen monatlichen cotravel Newsletter. Bitte senden Sie mir den Anmeldelink per E- Mail zu. Wie haben Sie von dieser Reise erfahren? NZZ Inserat cotravel Web Bekannte Newsletter/Brief Sonstige: Datum Unterschrift
Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen DER Touristik Suisse AG Diese allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (nachfolgend «ARVB») sind Bestandteil des zwischen dem Kunden und der DER Touristik Suisse AG (Herostrasse 12, 8048 Zürich, nachfolgend «DTCH») zustande kommenden Reisevertrages. Sie gelten für die Marken Kuoni, Kuoni Cruises, Kuoni Sports, Helvetic Tours, Kontiki, Manta Reisen, Dorado Latin Tours, Asia365, Cotravel, Pink Cloud, Private Safaris und MICExperts. Die Rechte und Pflichten des Kunden und DTCH ergeben sich aus der individuellen, schriftlichen Vereinbarung, aus den vorliegenden ARVB sowie aus den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen sind auch die allgemeinen Reiseinformationen in den Publikationen von DTCH zu beachten. Wenn nachfolgend der Einfachheit halber nur von dem Kunden die Rede ist, sind sowohl Kunden als auch Kundinnen gemeint. 1. Vertragsschluss 1.1. Zustandekommen des Vertrages Die von DTCH publizierten Leistungsbeschreibungen (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten) sind als Einladung zur Offertstellung (Art. 7 Abs. 2 OR) zu verstehen. Die Buchung des Kunden kann persönlich, telefonisch, schriftlich (z.B. Brief, E-Mail, Fax) oder über das Internet erfolgen. Mit der Buchung gibt der Kunde gegenüber DTCH ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages ab. Der Reisevertrag kommt mit der Entgegennahme der Buchung durch DTCH zustande. 1.2. Vertragsparteien 1.2.1. Der Reisevertrag kommt zwischen dem Kunden und DTCH zustande. Als Vertragspartner von DTCH haftet der Kunde für sämtli- che Reiseteilnehmer, die er zur Reise anmeldet. Diese ARVB sind für alle Reiseteilnehmer verbindlich. 1.2.2. Bei blosser Vermittlung von Leistungen Dritter kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Drittunternehmen zustande. DTCH ist in solchen Fällen nicht Vertragspartei und die vorliegenden ARVB sind nicht anwendbar. 1.3. Provisorische Reservierung Für bestimmte Leistungen sind provisorische Reservierungen möglich. Diese begründen keinen Reisevertrag und sind für beide Parteien unverbindlich. 2. Leistungen von DTCH 2.1. Leistungsumfang Der Leistungsumfang bestimmt sich grundsätzlich nach den von DTCH schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail, Reisebestä- tigung, Rechnung) sowie gemäss den Leistungsbeschreibungen in den allgemeinen Publikationen von DTCH (z.B. im Internet oder in Rei- seprospekten). Bei unvorhergesehenen und nicht abwendbaren Ereignissen bzw. höherer Gewalt, wie z.B. Krieg, Streik, Naturkatastro- phen, Entzug von Landerechten, Epidemien, Pandemien und damit verbundenen behördlichen Massnahmen, ist der Leistungsumfang von DTCH eingeschränkt bzw. reduziert. In den vorgenannten Fällen sind die Leistungsbeschreibungen in den allgemeinen Publikationen von DTCH nicht verbindlich. Der Kunde hat bei eingeschränkter bzw. reduzierter Leistungserbringung im Falle eines unvorhergesehenen und nicht abwendbaren Ereignisses (höhere Gewalt) keinen Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises. Weitergehender Schadenersatz wird abgelehnt. Bei Widersprüchen gehen die schriftlich kommunizierten Angaben vor. Sonderwünsche des Kunden sowie nachträgliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von DTCH. 2.2. Sonderfall Hoteleinrichtungen Die Verfügbarkeit der in den Leistungsbeschreibungen aufgeführten Hoteleinrichtungen (z.B. Sport- und Wellnessangebote, Konferenz- räume) kann nicht garantiert werden. Bestimmte Einrichtungen befinden sich gegebenenfalls nicht in unmittelbarer Nähe der Unterkunft und/oder werden von Drittanbietern zur Verfügung gestellt. 3. Preis 3.1.Preisbestimmung Der Reisepreis bestimmt sich in erster Linie nach den von DTCH schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail, Reisebestätigung, Rechnung) und nachrangig gemäss den in den allgemeinen Publikationen von DTCH (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten) veröffent- lichten Preisen. Sofern nichts anderes angegeben wird, verstehen sich die Preise pro Person in Schweizer Franken (inkl. Mehrwertsteuer), mit Unterkunft im Doppelzimmer und für maximal 9 Reiseteilnehmer. Ab 10 Personen können die Preise variieren. Die Preise sind Bar- zahlungspreise. Zahlt der Kunde mit Kreditkarte, kann die Buchungsstelle einen Zuschlag erheben. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Reisen über mehrere Preisperioden werden anteilsmässig zu den jeweiligen saisonalen Preisen berechnet. Vorbehalten bleiben Gebühren der Buchungsstelle für Bearbeitung und Reservation sowie allfällige Zusatzkosten für die Reise sowie vor Ort (z.B. Visumgebühren, Tourismustaxen). 3.2. Preiserhöhungen 3.2.1. Bei nachträglichen Erhöhungen der tatsächlich anfallenden Kosten behält sich DTCH das Recht vor, den Reisepreis nach Vertrags- schluss entsprechend zu erhöhen, insbesondere bei: - Anstieg der Beförderungskosten (z.B. Treibstoffzuschläge) - Neu eingeführten oder erhöhte Steuern und/oder Abgaben (z.B. Landegebühren, Erhöhung der Mehrwertsteuer) - Wechselkursänderungen - Rechnungs- und Publikationsfehler 3.2.2. Preiserhöhungen können bis spätestens 22 Tage vor dem geplanten Reisebeginn geltend gemacht werden. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des Reisepreises, so ist der Kunde berechtigt, innert 5 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung kostenlos vom Vertrag zu- rückzutreten. In diesem Fall steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der ver- traglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzfor- derungen sind ausgeschlossen. 3.3. Zahlungsbedingungen Eine Anzahlung von 30% des Reisepreises wird 10 Tage nach dem Vertragsschluss zur Bezahlung fällig. Die Restzahlung wird 45 Tage vor dem geplanten Reisebeginn zur Bezahlung fällig. Bei Online Buchungen in Euro Preisen beträgt die Anzahlung 30% bzw. 40% bei Helvetic Tours dynamic (XHEL). In den folgenden Fällen wird der gesamte Reisepreis bereits bei Vertragsschluss zur Bezahlung fällig: - Vertragsschluss weniger als 45 Tage vor dem geplanten Reisebeginn - Reise mit Spezialbedingungen (z.B. Sonderaktionen) - Online Buchungen in Schweizer Franken Preisen - Flugtickets, die sofort ausgestellt werden müssen 3.4. Zahlungsverzug Bei den obgenannten Zahlungsterminen handelt es sich um Verfalltage (Art. 102 Abs. 2 OR). Bei nicht fristgerechter Bezahlung gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. DTCH ist berechtigt, ohne Fristansetzung vom Vertrag zurückzutreten und die Reiseleistung zu verwei- gern. In diesem Fall sind die Annullierungsgebühren gemäss Ziff. 4.1.2 geschuldet. Die Reiseunterlagen werden dem Kunden erst nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises zugestellt.
4. Rücktritt oder Kündigung durch den Kunden 4.1. Rücktritt vor Reisebeginn 4.1.1. Der Kunde kann vor Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss zwingend schriftlich erfolgen. Der Rücktritt wird verbindlich, sobald er von DTCH schriftlich bestätigt wurde. Massgebendes Datum für die Bestimmung der nachfol- genden Annullierungsgebühren ist das Zustelldatum der Rücktrittserklärung bei DTCH. 4.1.2. Der Kunde hat DTCH – abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts – eine pauschalisierte Annullierungsgebühr sowie eine Bearbei- tungsgebühr (Ziff. 4.3) zu bezahlen. Die Höhe der Gebühren wird nach den einschlägigen Annullationsbedingungen der betreffenden Mar- ke bestimmt (siehe Anhang). Die Entschädigungsbeträge decken die mutmasslich anfallenden Kosten von DTCH und sind vor diesem Hin- tergrund angemessen. Das Geltendmachen von über die pauschalisierte Annullierungsgebühr hinausgehenden Schadenersatzansprüchen bleibt vorbehalten. 4.1.3. Vorbehalten bleiben die folgenden Fälle: - Bei Flügen, Hotelleistungen oder Angeboten von Drittanbietern, Schiffsreisen sowie bei der Miete von Personenwagen und Motorhomes gelten die Bedingungen des jeweiligen Leistungserbringers (z.B. Fluggesellschaft, Reiseveranstalter, Reederei). Der Kunde wird auf diese Bedingungen bei Vertragsschluss hingewiesen. - Rät das EDA und/oder das BAG ausdrücklich von einer Reise in die geplante Reiseregion ab, so hat der Kunde nur die Bearbeitungsge- bühren (Ziff. 4.3), allfällige Versicherungsprämien und Visaspesen sowie die von DTCH nachweislich erbrachten Aufwendungen zu be- zahlen. - Erklärt sich eine vom Kunden vorgeschlagene Ersatzperson bereit, anstelle des Kunden in den Vertrag mit sämtlichen Rechten und Pflichten einzutreten und die Reise zu den vereinbarten Bedingungen anzutreten, so sind neben dem Reisepreis nur die Bearbeitungsge- bühren (Ziff. 4.3) sowie allfällige Mehrkosten geschuldet. Die Ersatzperson muss sämtliche Reiseerfordernisse erfüllen (z.B. gesetzliche oder behördliche Vorgaben, Visaerfordernisse) und die Änderung muss von den Leistungserbringern akzeptiert werden. Der Kunde haftet gemeinsam mit der Ersatzperson solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für allfällige Mehrkosten. - Bei nachträglichen Preiserhöhungen kommt dem Kunden ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag gemäss den Vorgaben von Ziff. 3.2 zu. 4.2. Kündigung während der Reise Kündigt der Kunde während der Reise ganz oder teilweise den Vertrag, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises. 4.3. Bearbeitungsgebühren Bei einem Rücktritt oder einer Kündigung durch den Kunden fallen Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 100.– (bzw. 92 EUR) pro Person, maximal aber Fr. 200.– (bzw. 185 EUR) pro Auftrag (gestützt auf das Auftragsverhältnis) an. 5. Rücktritt oder Kündigung durch DTCH 5.1. Wesentlicher Irrtum Im Falle eines wesentlichen Irrtums beim Vertragsschluss, insbesondere bei Berechnungs- und/oder Publikationsfehlern des Reisepreises, ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen. 5.2. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl Wird die für eine Reise vorgesehen Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist DTCH berechtigt, bis spätestens 22 Tage vor dem geplan- ten Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen. Alternativ steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minder- wertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen. 5.3. Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände Verhindern unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände (z.B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten, Epide- mien, Pandemien und damit verbundenen behördlichen Massnahmen) die planmässige Durchführung der Reise, so ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Erfolgt die Kündigung des Vertrages vor Reiseantritt, wird dem Kunden der volle Reisepreis zurückerstattet, wobei die von DTCH nachweislich erbrachten Aufwendungen vom Rückerstattungsbetrag abgezogen werden. Schadenersatz ist ausgeschlossen. Alternativ steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Bei einer Kün- digung nach Reiseantritt, sind Schadenersatzforderungen des Kunden ausgeschlossen, insbesondere Entschädigungen für Mehrkosten (z.B. Flug- oder Hotelkosten). 5.4. Unzumutbarkeit Macht der Kunde oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung aufgrund unangebrachten Verhaltens die Vertragseinhaltung für DTCH unzumutbar, so ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Als unangebrachtes Verhalten gilt es auch, wenn der Gesundheitszustand des Kunden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder nach Treu und Glauben vorausgesetzten An- forderungen offensichtlich nicht entspricht. Der Kunde hat die Bearbeitungsgebühren gemäss Ziff. 4.3 sowie die pauschalisierten Annullie- rungsgebühren gemäss Ziff. 4.2.1 zu bezahlen. 6. Änderungen der Reise (Umbuchungen) 6.1. Änderungen durch den Kunden 6.1.1. Nach Vertragsschluss hat der Kunde keinen Anspruch auf Änderungen des Vertragsinhalts (Umbuchungen). DTCH ist jedoch darum bemüht, Umbuchungswünschen des Kunden wenn möglich zu entsprechen. Sofern DTCH auf Wunsch des Kunden eine Umbuchung vor- nimmt, fallen neben allfälligen Mehrkosten Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 100.– pro Person, maximal aber Fr. 200.– pro Auf- trag an. 6.1.2. Der Antrag auf Umbuchung muss zwingend schriftlich erfolgen. Die Umbuchung wird verbindlich, sobald sie von DTCH schriftlich bestätigt wurde. 6.1.3. Bereits in Anspruch genommene Zusatzleistungen (z.B. Tauchpakete) werden nicht zurückerstattet. Noch nicht in Anspruch ge- nommene Leistungen (volle Pakete) werden unter Abzug allfälliger Service-Honorare zurückerstattet, sofern eine schriftliche Bestätigung des Leistungsträgers an DTCH ausgehändigt wird und die Leistungen nicht in Rechnung gestellt werden. 6.2. Änderungen durch DTCH und Änderungsvorbehalt 6.2.1. DTCH behält sich das Recht vor, ihre Leistungsangebote jederzeit zu ändern (Änderungsvorbehalt). Die Reisveranstalterin ist insbe- sondere berechtigt, die publizierten Leistungsangebote (Hotel, Airline, Reiseroute, Preisangaben) in ihren Katalogen, Internet etc. jederzeit einseitig zu ändern. 6.2.2. Beeinträchtigen unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände bzw. höhere Gewalt (z.B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Ent- zug von Landerechten, Epidemien, Pandemien und damit verbundenen behördlichen Massnahmen) die planmässige Durchführung der Reise, so ist DTCH berechtigt, einzelne Leistungen zu ändern (z.B. Unterkunft, Transportmittel). Dies gilt auch bei Überbuchungsproble- men. 6.2.3. Im Falle einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunkts ist der Kunde zudem berechtigt, innert 5 Tagen nach Mittei- lung der Änderung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. 6.2.4. Dem Kunden stehen die vorgenannten Ansprüche nicht zu, wenn er oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung aufgrund unangebrachten Verhaltens die Vertragseinhaltung für DTCH unzumutbar macht. Als unangebrachtes Verhalten gilt es auch, wenn der Ge-
sundheitszustand des Kunden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder nach Treu und Glauben vorausgesetzten Anforderungen offen- sichtlich nicht entspricht. Vorbehalten bleibt zudem das Recht von DTCH zu nachträglichen Preiserhöhungen (Ziff. 3.2). 7. Mitwirkungspflichten des Kunden 7.1. Neben der Bezahlung des Reisepreises treffen den Kunden insbesondere die folgenden Mitwirkungspflichten: - Der Kunde hat die ihm übermittelten Dokumente (z.B. Rechnung, Reisebestätigung, Reiseunterlagen) unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf Übereinstimmung mit der Buchung, zu überprüfen und DTCH bei Unstimmigkeiten unverzüglich schriftlich zu unterrichten. - Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der einschlägigen Einreisebestimmungen (insbesondere betreffend Gültigkeit des Rei- sepasses, Einholen von Visa, Vornahme von Impfungen). - Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der von den Leistungserbringern vorgegebenen Einfindungszeiten (z.B. Flughafen) und Gepäckbestimmungen. Tritt der Kunde die Abreise oder den Abflug nicht oder zu spät an (No-show), wird der Reisepreis nicht zurücker- stattet. Die Beförderungspflicht entfällt. Verpasst der Kunde den Rückflug, muss er auf seine Kosten einen anderen Rückflug buchen. Dies gilt insbesondere auch bei Flugplanänderungen. - Der Kunde hat sich im Falle einer Schwangerschaft über die Transportbedingungen vorgängig zu informieren und diese einzuhalten. Zudem ist der Kunde verpflichtet, DTCH schriftlich über die Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen. - Der Kunde hat im Hinblick auf die Anforderungen der geplanten Reise seinen Gesundheitszustand selber einzuschätzen und gegebenen- falls von der Reise abzusehen. 7.2. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten übernimmt DTCH keine Haftung (Ziff. 9). Ersatzansprüche des Kunden aufgrund von Mängeln (Ziff. 8) entfallen. 8. Beanstandungen 8.1. Unverzügliche Beanstandungspflicht Im Falle von Beanstandungen während der Reise hat der Kunde unverzüglich den Leistungserbringer sowie die örtliche Vertretung von DTCH, oder bei deren Fehlen die Buchungsstelle, zu benachrichtigen. DTCH bemüht sich um geeignete Lösungen. Kann vor Ort keine geeignete Lösung gefunden werden, so hat der Kunde vom Leistungserbringer oder von der örtlichen Vertretung eine schriftliche Bestäti- gung einzuholen (Sachverhalt, Mängelliste). Der Leistungserbringer und die örtliche Vertretung sind jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen. 8.2. Ersatzansprüche des Kunden Der Kunde hat seine Beanstandung zusammen mit der Bestätigung gemäss Ziff. 8.1 innert 30 Tagen seit Reiseende bei DTCH schriftlich anzumelden. Bei fehlender Benachrichtigung und/oder Bestätigung gemäss Ziff. 8.1 stehen dem Kunden keine Ersatzansprüche zu. 9. Haftung 9.1. Haftungsumfang DTCH haftet dem Kunden gegenüber für die gehörige Vertragserfüllung, insbesondere für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungserbringer sowie die fachmännische Organisation der Reise, sofern keine Versicherung des Kunden für den Schaden aufkommt. 9.2. Haftungsbeschränkung und Haftungsausschlüsse 9.2.1. Die Haftung für sämtliche Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist bei jedem Vertrag auf das Zweifache des Reisepreises be- schränkt. 9.2.2. DTCH haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder nicht vertragsgemässe Erfüllung des Reisevertrages zurückzuführen ist auf: - Versäumnisse des Kunden (z.B. Nichterfüllung der Einreisebestimmungen, Nichttransport wegen Schwangerschaft, strafrechtliche Sank- tionen) - Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter (z.B. Verspätungen von Transportunternehmen, Streiks, Leistungsstörun- gen bei lediglich vermittelten Fremdleistungen) - Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände bzw. höhere Gewalt (z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten, be- hördliche Anordnungen, fehlende Fahrbewilligungen, Epidemien und Pandemien und damit verbundene behördlichen Massnahmen) Vorbehalten bleiben die in internationalen Übereinkommen vorgesehenen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfül- lung oder nicht vertragsgemässer Erfüllung des Vertrages. 9.2.3. Nimmt der Kunde an einer von DTCH organisierten Ersatzreise teil, so beschränkt sich die Haftung von DTCH auf einen allfälligen Minderwert der Ersatzreise gegenüber der vertraglich geschuldeten Reise. 9.3. Abtretung von Schadenersatzansprüchen Falls DTCH dem Kunden den Schaden, der ihm ein Leistungserbringer verursacht hat, ersetzt, so gehen die Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Leistungserbringer auf DTCH über. 10. Datenschutz 10.1. Sammlung, Bearbeitung und Verwendung von Daten Bei Vertragsschluss werden neben den Kontaktangaben des Kunden (Name, Wohnadresse, E-Mail, Telefonnummer) in der Regel die fol- genden Informationen gespeichert bzw. bearbeitet: Reisedaten, Reiseziele, Fluggesellschaft, Hotel, Preis, Kundenwünsche, Informationen zu weiteren Reiseteilnehmern, Zahlungsinformationen, Frequent-Flyer-Nummer, Mitgliedernummer und weitere spezifische Informatio- nen zu einer allfälligen Mitgliedschaft bei Kooperationspartnern von DTCH, Geburtsdatum, Nationalität, Sprache, Präferenzen sowie an- dere Informationen, die der Kunde DTCH zur Verfügung stellt. Mit der Buchung bestätigt der Kunde die Richtigkeit der angegebenen Da- ten. Bei besonderen Umständen (z.B. Unfall während der Reise) sowie im Falle von Reklamationen können weitere Informationen be- schafft und gespeichert werden. Telefongespräche können zur (internen) Qualitätssicherung abgehört oder vorübergehend aufgezeichnet werden. Die Kundendaten unterliegen dem schweizerischen Datenschutzrecht und werden zur Geschäftsabwicklung bzw. Leistungserbrin- gung bearbeitet. Sie können durch DTCH oder die mit DTCH verbundenen Unternehmen (DER Touristik Group) auch zur Bereitstellung eines marktgerechten Angebotes sowie zu Analyse-, Marketing- und Beratungszwecken genutzt werden. DTCH behält sich das Recht vor, dem Kunden Angebote und Informationen, die ihn persönlich interessieren, zukommen zu lassen. Falls der Kunde die Zusendung von In- formationen nicht wünscht, kann er sich direkt an die Buchungsstelle oder an den Kundendienst von DTCH wenden. Bezieht sich die Datenbearbeitung auf eine Vertragsleistung oder ein Produkt von DTCH, so gilt sie als vom Kunden akzeptiert, wenn er die Vertragsleistung oder das Produkt bezieht. Das Einverständnis des Kunden bezieht sich auch auf damit zusammenhängende Datenbe- arbeitungen für Marketingzwecke, solange der Kunde sein Einverständnis nicht widerruft. Der Kunde stellt das Einverständnis von Dritten bzw. Mitreisenden (z.B. Partner, Freund etc.) sicher, sofern sie von der Datenbearbeitung mitbetroffen sind. Der Kunde stimmt der Bearbeitung und Verwendung seiner Kundendaten hiermit zu. 10.2. Weitergabe der Daten an Dritte Die Daten des Kunden werden gegebenenfalls zur Erbringung der Dienstleistung sowie zur Abwicklung eines Auftrages an Dritte oder Unternehmen, die mit DTCH wirtschaftlich verbunden sind (DER Touristik Group) weitergeleitet. DTCH hält sich an die datenschutz- rechtlichen Bestimmungen und verpflichtet auch Dritte oder Unternehmen der DER Touristik Group zur Vertraulichkeit und Einhaltung eines angemessenen Datenschutzes, wenn sie Zugang zu Kundendaten haben, die Rückschlüsse auf die Identität des Kunden ermöglichen.
Der Kunde stimmt der Weitergabe und der Bearbeitung seiner Kundendaten hiermit zu. . 10.3. Besonderes betreffend Flug- und Schiffsreisen Auf Verlangen der Behörden bestimmter Länder kann es erforderlich sein, spezifische Daten über die Reise in und aus diesen Ländern aus Sicherheits- und Einreisegründen an diese Behörden zu übermitteln. Der Kunde ermächtigt DTCH bzw. die jeweilige Fluggesellschaft, zu diesen Zwecken personenbezogene Daten über den Kunden als Passagier, so genannte «Passenger Name Record (PNR)» Daten, an diese Behörden zu übermitteln, soweit diese Informationen verfügbar sind. Hierzu gehören z.B. Name, Geburtsdatum, vollständige Wohnadres- se, Telefonnummern, Informationen über andere Reiseteilnehmer, Datum der Buchung/Ticketausstellung und beabsichtigtes Reisedatum, alle Arten von Zahlungsinformationen, Reisestatus und Reiseroute, Frequent-Flyer-Nummer, Informationen über das Gepäck, alle PNR- Änderungen in der Vergangenheit. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass diese Daten an Länder übermittelt werden können, in denen der Datenschutz nicht dem Schutzniveau der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung entspricht. Bei Schiffsreisen ermächtigt der Kunde DTCH bzw. die jeweilige Reederei, diese Daten zu übermitteln. 11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 11.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und DTCH ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. 11.2. Unter Vorbehalt von zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist der Gerichtsstand Zürich. 12. Diverses 12.1. Massgebende Sprache Bei Auslegungsdifferenzen aufgrund von unterschiedlichen Formulierungen in den verschiedenen Sprachversionen ist die deutsche Versi- on massgebend. 12.2. Unwirksamkeit einer Bestimmung Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Best- immungen nicht. 12.3. Ombudsmann Den Parteien steht es frei, vor einer allfälligen gerichtlichen Auseinandersetzung den Ombudsmann der Schweizer Reisebranche (www.ombudsmann-touristik.ch) anzurufen, um eine aussergerichtliche Einigung zu erzielen. 12.4. Reisegarantie DTCH ist Mitglied beim Garantiefonds der Schweizer Reisebranche. 12.5. Versicherungen DTCH empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungs- kosten bei Unfall oder Krankheit. Bei Bedarf erfolgt eine Beratung des Kunden durch DTCH. Ein Rücktritt vom Versicherungsvertrag ist nach dessen Abschluss nicht mehr möglich. 12.6. DTCH kann die ARVB jederzeit einseitig abändern. Die jeweiligen Marken von DTCH publizieren den aktuellen Stand der ARVB elektronisch. DER Touristik Suisse AG, 10. August 2020 Anhang zu den Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen von DER Touristik Suisse AG vom 10. August 2020, (gemäss Ziff. 4.1.2), Stornobedingungen der Marke «cotravel» Tritt der Kunde nach schriftlicher Anmeldung und vor dem Durchführungsentscheid von der Reise zurück (der Rücktritt muss schriftlich erfolgen), so fallen Spesen von CHF 250.– pro Person an. Tritt der Kunde nach dem Durchführungsentscheid von der Reise zurück (der Rücktritt muss mittels eingeschriebenem Brief erfolgen), werden zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- (max. CHF 200.- pro Auftrag) nachfolgende Kosten in Prozenten des Arrangementpreises erhoben (Ausnahmen sind anschliessend aufgeführt). Die nachfolgen- den Regelungen (Stornobedingungen) gelten auch für Änderungen durch den Kunden. Durchführungsentscheid bis 45 Tage vor Abreise 30% 44-20 Tage vor Abreise 50% 19-0 Tage vor Abreise 100% Ausnahme: No-show – Verpasst ein Passagier den Flug, so entfällt für den Reiseveranstalter jede Beförderungspflicht. Dies gilt insbeson- dere für Fälle von Flugplanverschiebungen. Ausgenommen von den Stornobedingungen sind individuelle Sonderleistungen, welche in der Regel nicht rückerstattungsfähig sind und mit 100% der Kosten verrechnet werden. Dazu zählen u.a. individuelle Flüge, Veranstaltungsti- ckets, kostenpflichtige Sitzplatzreservierungen. Basel, 10. August 2020 DER Touristik Suisse AG, cotravel
cotravel DER Touristik Suisse AG Gerbergasse 26 CH-4001 Basel T +41 (0) 61 308 33 55 F +41 (0) 61 308 33 10 cotravel@cotravel.ch www.cotravel.ch
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