Journal - Ausstellen von Überweisungen Änderungen beim DMP Asthma bronchiale - KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG Mecklenburg-Vorpommern
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60985 ISSN 0942 -2978 I 28. Jahrgang I Nr. 322 I Juli 2019 Journal K A S S E N Ä R Z T L I C H E V E R E I N I G U N G Mecklenburg-Vorpommern ABRECHNUNG – Seite 5 VERTRÄGE – Seite 10 Ausstellen von Änderungen beim Überweisungen DMP Asthma bronchiale
2 AUF EIN WORT 7I 2019 Die Qual der Wahl Liebe angestellte Ärztinnen und Die meisten von uns im ambulanten Bereich angestellten Ärzte, liebe KV-MitarbeiterInnen, ÄrztInnen werden sich ihren Schritt gut überlegt haben. liebe ArbeitgeberInnen, Bewerben, Arbeitsvertrag unterschreiben, Geld kommt vom Arbeitgeber: fertig. Wenn es nicht passt, kann ich im ÄrztInnen-Dasein freut man sich gehen. Alles was ich nicht mag, muss mein Arbeitgeber fast immer, wenn man eine Diag- machen. Ich mache trotzdem relativ viel nicht-ärztliche nose stellen kann. Möglicherwei- Tätigkeit. se hat man eine Erklärung für die Beschwerden des Patienten ge- Aber es gibt auch gute Gründe, NICHT angestellt zu funden. Möglicherweise hatte er sein. Personalentscheidungen werden nicht an mir vorbei auch gar keine oder andere als die, getroffen, ich bin für die zu bestimmenden Laborwerte die zur Diagnose passen. An dieser selbst verantwortlich, ich kann meine Arbeitszeiten selbst Stelle fängt man dann an, sich mit (im Rahmen der KV-Vorgaben) festlegen und bekomme Foto: privat der Therapie zu beschäftigen. Um ziemlich sicher mehr Geld. Ich gehe aber natürlich auch diese passend auswählen zu kön- ein größeres finanzielles Risiko ein und bin gebunden- nen, zieht man die weiteren Erkrankungen des Patienten, er. Letztlich bewahre ich aber auch durch meine Ent seine bisherige Therapie, Beruf, Hobbys und vieles mehr scheidung für die eigene Niederlassung die Vielfalt der in Betracht. Das meiste geschieht häufig unbewusst. Möglichkeiten der ärztlichen Tätigkeit. Also nur Mut. Die KV gibt an dieser Stelle viel Unterstützung. Wenn man das auf eine für mich typisch hausärztlich/ internistische Erkrankung wie beispielsweise Vorhofflim- Gretchenfrage: Warum lässt er sich nicht selbst nieder? mern bezieht, kommt man relativ schnell zur Frage der Mit einer gut behandelten aber chronischen Krebser- Blutverdünnung (Antikoagulation). Hier gab es früher krankung fällt einem die Entscheidung dazu doch noch ein, zwei Möglichkeiten, und man traf die Entscheidung einmal schwerer. Das soll aber kein Grund sein, sich mit relativ schnell. Entweder ja oder nein. Heute gibt es Kritik an meiner Meinung zurückzuhalten. mindestens fünf Möglichkeiten. Man kann/muss Alter, Nierenfunktion und Gewicht mit einbeziehen, wie oft Rückblick: Nach meinem ersten Artikel in einem offiziel- will der Patient Tabletten nehmen, wie hoch ist seine len Organ der Ärzteschaft mit einem aus meiner Sicht Verletzungsgefahr, stürzt er, versteht er Änderungen hochrelevanten Thema (angestellte Ärzte) hatte ich ein im Therapieplan. Zusammengefasst: Es ist kompliziert. Echo erwartet. Tine, Thomas, Barbara und Franziska. Meist entscheidet man sich heute für eine „moderne“ Vielen Dank, dass Ihr den Artikel gelesen bzw. mein Bild und „einfache“ Therapie, über die man hoffentlich nicht erkannt habt. Anscheinend gibt es keine relevanten The- zu häufig nachdenken muss. Trotzdem hat die bis vor men, die uns angestellten ÄrztInnen unter den Nägeln einigen Jahren alleinige Therapie noch nicht ausgedient brennen. Oder haben Sie sich/habt Ihr Euch nicht zu und stellt in einigen Fällen die einzige Option dar. schreiben getraut? Möglicherweise war aber auch das Medium zur Kontaktaufnahme das falsche. Ich bin wei- Mit dieser – hoffentlich nicht zu abschreckenden – Voran- terhin gerne ansprechbar unter Tel.: 038201.256 und stellung möchte ich den Bogen zu dem mir in der Kas- rufe auch gern zurück. Ich lese gerne Briefe (auch kurze), senärztlichen Vereinigung M-V (KVMV) am Herzen lie allerdings tue ich mich mit sozialen Medien schwer. genden bzw. ans Herz gelegten Thema schlagen. Wenn man kurz vor oder auch nach der FachärztInnenprüfung Ich wünsche allen Leserinnen und Lesern eine nach vor der Entscheidung steht, wie es weitergeht, gab es Wunsch entspannte/spannende Urlaubs- und Ferienzeit früher oft nur zwei Möglichkeiten. Man arbeitete weiter Ihr Sebastian Kleemann angestellt in der Klinik oder machte eine Einzelpraxis/ Praxisgemeinschaft in der Niederlassung auf. Heute ist das Spektrum vielseitiger. Junge FachärztInnen können Dr. med. Sebastian Kleemann ist Vorsitzender des angestellt in der Klinik, im großen oder kleinen MVZ, in Beratenden Fachausschusses für angestellte Ärzte der einer kleinen oder großen Praxis arbeiten. Und sie kön- KVMV und angestellter Facharzt für Innere Medizin in nen sich einzeln und zu zweit niederlassen bzw. in eine Rostock und Gelbensande. Praxis als MitinhaberIn einsteigen.
7I 2019 INHALT 3 Inhaltsverzeichnis POLITIK REFLEKTIEREN ZULASSUNGEN UND Kampagne „MV impft“ geht weiter............................. 4 ERMÄCHTIGUNGEN...................................................15 ABRECHNUNG AUSSCHREIBUNG Ausstellen von Überweisungen.....................................5 Dermatologischer Versorgungsauftrag in Neubrandenburg............................17 IMPRESSUM........................................17 ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNGEN.........................18 PRAXISNACHFOLGE IN OFFENEN PLANUNGSBEREICHEN.....................20 FEUILLETON Foto: shutterstock.com 600 Jahre Universität Rostock.............21 VERANSTALTUNGEN.........................22 Was ist bei der Ausstellung von Überweisungsscheinen zu berücksichtigen? 5 PERSONALIEN....................................23 M-V impft: KURZ UND KNAPP Impfen ist Familiensache ................24 G-BA-Beschluss zu Mutterschafts-Richtlinien................8 „Gesund schwanger“: Neue Formulare........................8 Patienteninfo zu Angststörungen und Doose-Syndrom.....................................................8 Häusliche Krankenpflege – Verordnungshinweise........ 9 Pflegestützpunkte beraten unabhängig....................... 9 VERAH®-Care-Schulungen erfolgreich........................9 Titel: Irisbeet in Monets Garten VERTRÄGE Änderungen beim DMP Asthma bronchiale...............10 Öl auf Leinwand Claude Monet 1900 KASSENÄRZTLICHE VERSORGUNG Bekanntmachung des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen M-V..............................11
4 POLITIK REFLEKTIEREN 7I 2019 Kampagne „MV impft“ geht weiter Von Kerstin Alwardt* Auch wenn Mecklenburg-Vorpommern bei den Durchimpfungsraten im bundesweiten Vergleich weit vorn liegt, stellt sich die Aufgabe immer wieder neu. Deshalb wird die landesweite Kampagne „MV impft – ge- meinsam Verantwortung übernehmen“ weitergeführt. Initiiert wurde sie vom Ministerium für Gesundheit M-V in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) und der H2F KOMMUNIKATI- ONSAGENTUR aus Rostock. Die Kampagne ging im Oktober 2018 mit drei Pla- Landesweite Impfkampagne „MV impft – gemeinsam Verantwortung übernehmen“ Martina Littmann, Mandy Gebauer*, Christiane Vick* katmotiven an den Start. Der Slogan „Impfen ist Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS), *Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern Vorgeschichte / Ziele Familiensache“ (siehe letzte Umschlagseite dieses Beschluss des Landtages vom 29. November 2017 (Landtagsdrucksache 7/1331): Umsetzung „MV impft“ Erarbeitung & Umsetzung durch: Journals) soll alle Generationen ansprechen, auf Aufklärung der Bevölkerung über Schutzimpfungen und Sensibilisierung für das Impfen. • Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit MV ihren regelmäßigen Impfschutz zu achten. Einge- • Landesamt für Gesundheit und Soziales MV • Gesundheitsämter MV Ist die Nutzung von Kondomen eine Welche sonstigen Impfungen werden für Gemeinsam Verantwortung übernehmen • Universitäten Rostock & Greifswald Alternative zur HPV-Impfung? Bei der Nutzung von Kondomen zum Schutz vor einer HPV-Infektion 9–17 Jährige empfohlen? • Kassenärztliche Vereinigung MV schlossen darin sind ältere Erwachsene, sich gegen Tetanus ( Wundstarrkrampf ), Diphtherie, ist zu beachten, dass HPV meist, aber nicht ausschließlich über Pertussis (Keuchhusten), Poliomyelitis (Kinderlähmung) • Ärztekammer MV Sexualkontakte übertragen wird. Bestimmte HPV-Typen kommen • Auffrischimpfung (möglichst bis spätestens 16 Jahre) Wöchentliche Impfsprechstunden außer auf den Schleimhäuten auch auf der Haut im Genital- und Analbereich vor. Daher kann es auch zu einer Übertragung durch sehr Humane Papillomviren (HPV) engen Körperkontakt (trotz Kondomnutzung beim Geschlechtsver- • Mädchen und Jungen 9-14 Jahre (als Standardimpfung: 2 Impfungen) kehr) kommen. Studien haben gezeigt, dass sich bei ausschließlicher • Mädchen und Jungen 15-17 Jahre (als Nachholimpfung: 3 Impfungen) • Apothekerverband MV Kondomnutzung HPV-Infektionen zwar teilweise verringern, jedoch in den Gesundheitsämtern nicht verhindern lassen. Kontrolle des aktuellen Impfstatus • Masern/Mumps/Röteln: 2 Impfungen erhalten? • Varizellen (Windpocken): Erkrankung durchgemacht oder 2 Impfungen erhalten? Ist nach der HPV-Impfung bei Mädchen noch • Landesfeuerwehrverband MV • Hepatitis B: 3 Impfungen erhalten? • Meningokokken (Serogruppe C): 1 Impfung erhalten? eine spätere Teilnahme am Gebärmutter- halskrebs-Screening erforderlich? Wo kann ich mich impfen lassen? • Agentur H2F GmbH & Co. KG aus Rostock Unabhängig von einer erfolgten HPV-Impfung sollten die geimpften HPV-Impfung für Mädchen später unbedingt regelmäßig am empfohlenen Gebärmut- z. B. bei allen Herpes zoster impfen zu lassen. Das Motiv „Impfen terhals-Screening teilnehmen, da der Impfstoff zwar die wichtigsten, • Hausärzten aber nicht alle HPV-Typen abdeckt. • Kinderärzten Mädchen und Jungen • Frauenärzten • Gesundheitsämtern Zusätzlich 54 Wer bezahlt die Impfungen? Die aufgeführten Impfungen gehören zu den öffentlich empfohlenen Imp- fungen und die Kosten werden von allen Krankenkassen übernommen. Wichtige Fragen und Antworten Impfaktionen im ÖGD in 3 Monaten Gemeinsam Verantwortung übernehmen ist ein Freundschaftsdienst“ wendet sich vornehm- »Seit einem Jahr sind wir fest zu- Informationsmaterial sammen. Vor unserem ersten Mal haben wir uns gegen HPV impfen lassen. Jetzt sind wir beide davor Impressum geschützt. Wir übernehmen ge- meinsam Verantwortung.« Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern 19048 Schwerin · Tel.: 0385-588 5065 · Fax: 0385-588 5045 • Universitäten Mail: info@mv-impft.de · Web: www.mv-impft.de Impfen ist • Kliniken Chefsache Printmedien: • Digitale Medien: Schütze dich und deine Kollegen »Wenn mein Team gesund und fit zur Arbeit kommt, • Fachhochschulen haben wir alle mehr Spaß und Erfolg. Auch deshalb achte ich auf meinen Impfschutz. Gemeinsam lich an Jugendliche und junge Erwachsene, sich Meinen Beschäftigten empfehle ich, sich jedes Jahr gegen Grippe impfen zu lassen. Das ist gut für sie Verantwortung übernehmen • 85.000 Flyer • Website zur Kampagne selbst und für alle Kollegen.« • Landtag • 3.500 Plakate • Kino • Behörden Gemeinsam Verantwortung übernehmen • 3.000 Impfkalender • Facebook • Gesundheitsmobil Impfen ist • 2x4 Rollups • YouTube Familiensache Schütze dich und deine Familie • Werkstatt für Behinderte gegen Humane Papillomviren zu schützen. Und der »Gesundheit ist für uns das A und O. Deshalb achte ich auf regelmäßige Impfungen. Bei meinen Kindern von Geburt an, bei Oma und Opa sind sie auch im Alter wichtig und bei uns als Eltern so oder so. So schützen wir uns auch gemeinsam als Familie!« Impfen ist • Jobcenter ein Freundschaftsdienst Schütze dich und deine Freunde »Seit einem Jahr sind wir fest zusammen. Vor unserem • Einkaufszentrum ersten Mal haben wir uns gegen HPV impfen lassen. Jetzt sind wir beide davor geschützt. Wir übernehmen gemeinsam Verantwortung.« Claim „Impfen ist Chefsache“ soll Vorgesetzte in Fir- 3.500 zusätzliche Schutzimpfungen! men und Unternehmen motivieren, ihre Mitarbeiter z.B. an die Grippeschutzimpfung zu erinnern. Zudem Videoaufrufe: 40.000 Facebook 500.000 YouTube wurden ein Kinospot und Impf-Videos auf YouTube Weitere Aktionen • Versand HPV-Flyer mit J1-Erinnerungsschreiben Werbespot zu HPV und Facebook geschaltet. Schwerpunkt waren die 54 • Schulimpfaktionen der Gesundheitsämter (HPV) • Veröffentlichung des Werbespots zu HPV auf YouTube und auf Facebook Impfaktionen von Oktober bis Dezember vergange- Projekte IMPFKALENDER Die Impfungen sollten zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgen. Die Überprüfung des Impfstatus ist in jedem Lebensalter sinnvoll. Fehlende Impfungen sollten sofort, entsprechend den STIKO-Empfehlungen für das jeweilige Lebensalter, nachgeholt werden. (in Wochen) Säuglinge (in Monaten) Kleinkinder Kinder (in Jahren) Jugendliche Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO), 2018/2019 Quelle: Robert Koch-Institut www.rki.de Erwachsene Gemeinsam Verantwortung übernehmen • „Wissen schützt!“ der AOK Nordost Alter 6 2 3 4 11 - 14 15 - 23 2-4 5-6 7-8 9 - 14 15 - 16 17 ab 18 ab 60 nen Jahres, bei denen der öffentliche Gesundheits- U4 U6 U7 U7A/8 U9 U10 J1 Impfung Vermittlung von Wissen zum Thema Impfen im Schulunterricht, durch Tetanus G1 G2 G3 G4 N A1 N A2 N Af (alle 10 Jahre, ggf. N) fachgerechte Schulung der Lehrerinnen und Lehrer. Diphtherie G1 G2 G3 G4 N A1 N A2 N A f (alle 10 Jahre, ggf. N) Keuchhusten G1 G2 G3 G4 N A1 N A2 N A f Pertussis (ggf. N) Kinderlähmung G1 G2 a G3 G4 N A2 N ggf. N Poliomyelitis dienst 3.500 Impfungen an Universitäten, Kliniken, Hepatitis B G1 G2 a G3 G4 N Hib G1 G2 a G3 G4 N Haemophilus influenzae Typ b Pneumokokken g G1 G2 G3 N S c Rotaviren Vereinbarungen zum Impfen in MV… G1 b G2 (G3) Meningokokken G1 N • mit den Gesetzlichen Krankenversicherungen Serogruppe C (ab 12 Monaten) Fachhochschulen, im Landtag und in weiteren Ein- Masern G1 G2 N S d • mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. Mumps / Röteln G1 G2 N • zwischen den Gesundheitsämtern und den in MV tätigen Betriebsärzten Windpocken G1 G2 N Varizellen Grippe S S • zur Beschaffung von Impfstoffen für den ÖGD durch das LAGuS Inf luenza (Personen mit chronischen Erkrankungen jährlich; Schwangere) (jährlich) HPV G1 G2 N e Humane Papillomviren e e • zwischen Ärztekammer und Kassenärztlichen Vereinigung richtungen durchführte. ERLÄUTERUNGEN G GRUNDIMMUNISIERUNG (in bis zu 4 Teilimpfungen G1 - G4) a Bei Anwendung eines monovalenten Impfstoffes kann diese Dosis entfallen. e Standardimpfung für Mädchen und Jungen im Alter von 9 - 14 Jahren. (Impfzertifikat für Ärzte) S STANDARDIMPFUNG b Die 1. Impfung sollte bereits ab dem Alter von 6 Wochen erfolgen, je nach verwendetem Für Nachholimpfungen und Anzahl der Impfstoffdosen A AUFFRISCHIMPFUNG Impfstoff sind 2 bzw. 3 Dosen im Abstand von mindestens 4 Wochen erforderlich. Fachinformation beachten. N NACHHOLIMPFUNG (Grundimmunisierung aller noch nicht c Impfung mit Polysaccharid-Impfstoff, Auffrischimpfung nur für bestimmte f Td-Auffrischimpfung alle 10 Jahre. Die nächste fällige Td- Impfung Geimpften bzw. Komplettierung einer unvollständigen Impfserie) Indikationen empfohlen. einmalig als Tdap- bzw. bei entsprechender Indikation als Tdap-IPV-Kombinationsimpfung. U Früherkennungsuntersuchung d Einmalige Impfung mit einem MMR Impfstoff für alle nach 1970 geborenen Personen g Frühgeborene erhalten eine zusätzliche Impfstoffdosis im Alter von ≥ 18 mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder nur mit einer Impfung in der Kindheit. J Jugenduntersuchung (J1 im Alter von 12 - 14 Jahren) 3 Monaten, d.h. insgesamt 4 Dosen. Fortführung der Kampagne für 2 Jahre „Die niedergelassenen Ärzte tragen bereits jetzt erheb- lich dazu bei, dass die Impfquote im Land so gut ist. An diese Motivation wollen wir anknüpfen und die Ärzte ermuntern, sich aktiv in die Kampagne einzubringen“, sagte Landesgesundheitsminister Harry Glawe (CDU) Das Gesundheitsministerium stellte gemeinsam mit zum Kampagnenstart im KV-Journal. Mittlerweile ha- dem LAGuS die Impfkampagne am 24. Mai 2019 auf ben zahlreiche Ärzte in ihren Praxen die Impfplakate der Nationalen Impfkonferenz in Hamburg vor. Alle aufgehängt und nutzen die Flyer für ihre Impfberatun- Kampagnen-Aktionen haben Eingang in ein Plakat ge- gen. Solange der Vorrat reicht, können die Plakate und funden, das den Poster-Preis gewonnen hat. n Flyer über die Kassenärztliche Vereinigung M-V (KVMV) bezogen werden. Diese und weitere Infomaterialien i Flyer, Praxisplakate und Impfkalender sind aber vor allem über die Kampagneninternetseite sind auf der Kampagnenseite zum www.mv-impft.de zu bestellen. Herunterladen oder kostenfreien Be- stellen zu finden unter: www.mv- Dipl.-Med. Jutta Eckert, stellvertretende KVMV-Vor- impft.de Infomaterial & Kontakt standsvorsitzende, dankt in diesem Zusammenhang Das Interview mit Landesgesundheitsminister Harry den Vertragsärzten mit Impfzertifikat für ihre unermüd- Glawe ist auf den Internetseiten der KVMV zu finden liche Überzeugungsarbeit pro Impfen im Praxisalltag. unter: www.kvmv.de Patienten Patientenin- Die KVMV unterstützt die Kampagne mit dem Veröf- formationen fentlichen der Poster auf der Großplakatwand vor dem Schweriner Geschäftsgebäude und auf dem Foyermo- *Kerstin Alwardt ist Leiterin der nitor sowie mit dem Bewerben im KV-Journal. Pressestelle der KVMV.
7I 2019 ABRECHNUNG 5 Ausstellen von Überweisungen Von Maren Gläser* Was ist bei der Ausstellung von Überweisungsscheinen zu berücksichtigen? Der Vertragsarzt hat die Durchführung erforderlicher Mitbehandlung diagnostischer oder therapeutischer Leistungen durch Die Überweisung zur Mitbehandlung erfolgt zur ge- einen anderen Arzt oder Psychotherapeuten in der bietsbezogenen Erbringung begleitender oder er- ambulanten, psychotherapeutischen oder belegärztli- gänzender diagnostischer oder therapeutischer Maß- chen Versorgung zu beauftragen. Unter Angabe seiner nahmen. Über deren Art und Umfang entscheidet der lebenslangen Arztnummer (LANR) und Betriebsstät- Vertragsarzt, an den überwiesen wurde. tennummer (BSNR) veranlasst er die Überweisung auf einem vereinbarten Vordruck (Muster 6, Muster 10 bzw. Weiterbehandlung bei Laborgemeinschaft Muster 10A). Bei einer Überweisung zur Weiterbehandlung wird die Der überweisende Vertragsarzt soll grundsätzlich die gesamte diagnostische und therapeutische Tätigkeit Diagnose, die Verdachtsdiagnose und gegebenenfalls dem weiterbehandelnden Vertragsarzt übertragen. den Befund mitteilen. Er ist verpflichtet, auf dem Über- weisungsschein zu kennzeichnen, welche Art der Über- In der Regel ist nur die Überweisung an einen Arzt einer weisung vorliegt. anderen Arztgruppe zulässig. Überweisungen an einen Vertragsarzt derselben Der überweisungsnehmende Vertragsarzt bzw. -psy- Arztgruppe sind ausschließlich zulässig zur: chotherapeut ist grundsätzlich an die Art der Überwei- sung gebunden und darf diese nur nach Rücksprache • Inanspruchnahme besonderer Untersuchungs- und mit dem überweisenden Vertragsarzt ändern: Behandlungsmethoden, die vom behandelnden Ver- tragsarzt nicht erbracht werden, Auftragsleistung • Übernahme der Behandlung durch einen anderen Die Überweisung zur Ausführung von Auftragsleistun- Vertragsarzt bei Wechsel des Aufenthaltsortes des gen erfordert: Kranken, • die Definition der Leistungen nach Art und Umfang • Fortsetzung einer abgebrochenen Behandlung. (Definitionsauftrag) oder • eine Indikationsangabe mit Empfehlung der Metho- Zur Gewährleistung der freien Arztwahl ist die Überwei- de (Indikationsauftrag). sung nicht auf den Namen eines bestimmten Vertrags- arztes, sondern auf die Gebiets-, Teilgebiets- oder Bei einer Erweiterung des Auftrages hat der Überwei- Zusatzbezeichnung auszustellen, in deren Bereich die sungsnehmer die Zustimmung des überweisenden Ver- Überweisung ausgeführt werden soll. Eine namentliche tragsarztes einzuholen. Die Absprache ist vom Überwei- Überweisung kann zur Durchführung bestimmter Unter- sungsnehmer auf dem Muster 6 (Überweisungsschein) suchungs- oder Behandlungsmethoden nur an hierfür handschriftlich zu vermerken. ermächtigte Ärzte bzw. ermächtigte ärztlich geleitete Einrichtungen erfolgen. Konsiliaruntersuchung Die Überweisung zur Konsiliaruntersuchung erfolgt zur Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass nur auf Abklärung einer Verdachtsdiagnose ausschließlich zur Weisung des Vertragsarztes nach dessen Feststel- Erbringung diagnostischer Leistungen, über deren Art lung der medizinischen Indikation patientenindivi- und Umfang der ausführende Vertragsarzt nach medi- duell, nicht-ärztliche Mitarbeiter der Praxis berech- zinischem Erfordernis und den Regeln der Stufendiag- tigt sind, Überweisungen, welcher Art auch immer, nostik unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes auszustellen, die der Vertagsarzt im Nachhinein un- entscheidet. Innerhalb einer angemessenen Frist ist der terzeichnet. überweisende Vertragsarzt über das Ergebnis der dia- gnostischen Untersuchung mit einer Therapieempfeh- Der Vertragsarzt hat dem auf Überweisung tätig wer- lung zu informieren. denden Vertragsarzt, soweit es für die Durchführung
6 ABRECHNUNG 7I 2019 der Überweisung erforderlich ist, von den bisher er- Weitere Regelungen hobenen Befunden und/oder getroffenen Behand- lungsmaßnahmen Kenntnis zu geben. Der aufgrund Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und der Überweisung tätig gewordene Vertragsarzt hat Jugendlichenpsychotherapeuten können Überweisun- seinerseits den erstbehandelnden Vertragsarzt über gen nur innerhalb des in den Psychotherapie-Richtlini- die von ihm erhobenen Befunde und Behandlungs- en des Gemeinsamen Bundesausschusses geregelten maßnahmen zu unterrichten, soweit es für die Wei- Konsiliarverfahrens vornehmen. Erfolgt die Erstinan- terbehandlung durch den überweisenden Arzt er- spruchnahme des Patienten im Quartal bei einem forderlich ist. Nimmt der Versicherte einen Facharzt Psychotherapeuten, kann dieser keine Überweisung unmittelbar in Anspruch, übermittelt der Facharzt zum Haus- oder Facharzt ausstellen. In diesen Fällen mit Einverständnis des Versicherten die relevanten wird die ärztliche Behandlung beim Haus- oder Fach- medizinischen Informationen an den vom Versicherten arzt ohne Überweisung vorgenommen. benannten Hausarzt. Darüber hinaus gilt gemäß den Allgemeinen Bestimmungen des EBM Punkt 2.1.4 zur Überweisungsscheine gelten auch über das Aus- Abrechnung für sehr viele Einzel- und Komplexleis- stellungsquartal hinaus weiter fort. Diese Rege- tungen der Abschnitte 1 bis 35 die Berichtspflicht lung ist vor allem dann zu berücksichtigen, wenn an den Hausarzt. Eine Ausnahme besteht nur, wenn Termine für besondere Untersuchungen (z.B. MRT, die Einwilligung des Patienten zur Befundübermitt- CT, Koloskopie, Gastroskopie) erst im Folgequartal lung ausdrücklich nicht erteilt wird. vergeben werden können. Die Überweisung verliert nicht ihre Gültigkeit. Beispiel für eine korrekte Überweisung unter Angabe der Gebietsbezeichnung, Diagnose, Befundung sowie des Auftrags
7I 2019 ABRECHNUNG 7 Ambulante Operationen nach § 115b SGB V (AOP- • Kategorie D: GOP 95001D/95002D Vertrag) und die prä-, intra- und postoperativen Leis- notwendige Terminvergabe zur Diagnostik und/ tungen als sogenannte Begleitleistungen werden in oder Behandlung innerhalb von vier Wochen M-V gesondert vergütet. Werden diese Leistungen des AOP-Vertrages mittels Überweisungsschein ver- Mit Errichtung der TSS im Januar 2016 wurde für alle anlasst, ist auf ihm eine zusätzliche Kennzeichnung Krankenkassen die Überweisungsscheinkennzeich- mit der Pseudonummer 88115 vorzunehmen. Die nung 95001D und 95002D bei Vorliegen einer me- Abrechnung von prä- und postoperativen Begleitleis- dizinischen Indikation für Patienten, die einen Termin tungen ist nur im unmittelbaren Zusammenhang mit innerhalb von vier Wochen benötigen, eingeführt. der ambulanten Operation oder dem stationserset- Ausgenommen von der Terminvergabe sind wei- zenden Eingriff gegeben. terhin verschiebbare Routineuntersuchungen oder Bagatellerkrankungen. Für die Einschätzung der medizinischen Dringlich- keit wird zur Patientensteuerung empfohlen, wei- Es wird ausdrücklich auf die korrekte Umsetzung zwi- ter von der bekannten und bewährten Kennzeich- schen dem überweisungsgebenden und –nehmen- nung der Überweisungen nach dem A-/B-/D-Prinzip den Arzt hinsichtlich der Kennzeichnung nach dem Gebrauch zu machen. Diese dient unter anderem A-/B-/D-Prinzip und der damit verbundenen Doku- auch zur Unterstützung der Mitarbeiter in der Ter- mentation in der eigenen Abrechnung verwiesen. minservicestelle (TSS), um die Dringlichkeit der Ter- Erst dann wird die medizinische Notwendigkeit einer minvergabe einschätzen zu können. Überweisung zur Patientensteuerung nachvollzieh- bar. n • Kategorie A: GOP 95000A dringende Terminvergabe zur Diagnostik und/oder Behandlung innerhalb eines Werktages i Eine Übersicht zur Überweisungssteuerung in A-, B- und D-Kategorien wurde als Anlage zum Ab- • Kategorie B: GOP 95000B rechnungsrundschreiben 6/2019 verschickt. Diagnostik und/oder Behandlung innerhalb einer Woche Die Regelungen zu Überweisungen § 24 des Bundesmantelvertrages-Ärzte (BMV-Ä) sind auf Im ärztlichen Zusammenwirken sollte aufgrund der den Internetseiten der Kassenärztlichen Bundes- dringlichen Überweisung der überweisungsgebende vereinigung nachzulesen unter: www.kbv.de Arzt die Anamnese, die Diagnose und den Befundbe- Service Rechtsquellen Verträge Bundes- richt mit entsprechender Fragestellung übergeben. Die mantelvertrag Abrechnung der 95000A oder 95000B ist für den überweisungsnehmenden Arzt an die Durchführung Erläuterungen zur Vordruck- der Behandlung oder Diagnostik innerhalb eines Vereinbarung sind zu finden un- Werktages bzw. einer Woche und an die Befund- ter: www.kbv.de Service übermittlung an den Überweisungsgeber geknüpft. Rechtsquellen Verträge Bundesmantelvertrag Anlage Für Patienten der AOK Nordost ist aufgrund des 2 – Vereinbarung über Vordrucke Vertrages zur Überweisungssteuerung weiterhin eine für die vertragsärztliche Versorgung Erläuterun- Vergütung für die Kategorie A und B vorgesehen. gen zur Vordruck-Vereinbarung, S. 22-24 Folgende Kennzeichnung ist dazu auf dem Überwei- sungsschein notwendig: Für weitergehende Fragen zum Überweisungsver- fahren stehen die Gruppenleiterinnen der jeweili- überweisender Arzt: 95001A (8 Euro) gen Fachbereiche der Abrechnungsabteilung zur oder Verfügung. 95001B (5 Euro) überweisungsnehmender Arzt: 95002A (10 Euro) oder *Maren Gläser ist Leiterin 95002B (6 Euro) der Abrechnungsabteilung der KVMV.
8 KURZ UND KNAPP 7I 2019 VERTRÄGE „Gesund schwanger“: Neue Formulare n Aufgrund der Datenschutzgrundverordnung und der Umbenennung des Dienstleisters (FBE Forschung Beratung Evaluation GmbH) sind in dem bundesweit geltenden Vertrag „Gesund schwan- Grafik: www.clipdealer.com ger“ Änderungen in den Informationen für Ärzte und Patienten sowie in den jeweiligen Teilnahmeer- Informationen aus den klärungen zu berücksichtigen. Die geänderten For- Fachabteilungen der KVMV mulare sind seit 1. Juli 2019 zu verwenden. n i Die Formulare sind im KV-SafeNet-Portal zu finden unter: Menüpunkt: Download Ver- träge und Vereinbarungen Rubrik: weitere GEMEINSAMER BUNDESAUSSCHUSS Verträge Sonderverträge G Gesund schwanger G-BA-Beschluss zu Fragen zum Vertrag beantwortet Jeannette Mutterschafts-Richtlinien Wegner aus der Vertragsabteilung unter Tel.: 0385.7431 394 oder E-Mail: jwegner@kvmv.de n Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesaus- jw schusses (G-BA) zu den Richtlinien über die ärztli- che Betreuung während der Schwangerschaft und KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG nach der Entbindung („Mutterschafts-Richtlinien“): Screening auf asymptomatische Bakteriurie im Rah- men der Mutterschafts-Richtlinien vom 22. März Patienteninfo zu 2019 ist im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und am 28. Mai 2019 in Kraft getreten. n Angststörungen und i Beschlusstext, tragende Grün- Doose-Syndrom de zum Beschluss sowie die Mutterschafts-Richtlinien sind n Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medi- zin (ÄZQ) hat im Auftrag der Kassenärztlichen Bun- im Internet zu finden unter: desvereinigung (KBV) die Patienteninformationen zu www.g-ba.de Beschlüsse „Angststörungen“ – übersetzt auch ins Arabische, Methodenbewertung Am- Türkische, Spanische, Russische, Französische und bulante Methodenbewertung Mutterschafts- Englische – sowie das Informationsmaterial für Pati- Richtlinien: Screening auf asymptomatische enten zum „Doose-Syndrom“, einer seltenen Form Bakteriurie gb der kindlichen Epilepsie, aktualisiert. n i Die Dokumente sind im Internet zu finden unter: www.kbv.de Mediathek Publikationen Patienteninformationen Patienteninfor- mationen zu Krankheiten von A-Z KBV/gb
7I 2019 KURZ UND KNAPP 9 KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG INFORMATIONEN UND HINWEISE Häusliche Pflegestützpunkte Krankenpflege – beraten unabhängig Verordnungshinweise n In M-V arbeiten derzeit landesweit 18 Pflege- stützpunkte. Sie stehen in gemeinsamer Träger- n Zur Verordnung häuslicher Krankenpflege bie- schaft aller Pflege- und Krankenkassen sowie einzel- tet die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ner Kommunen und beraten Pflegebedürftige und jetzt eine Broschüre an: Das Serviceheft „Häusliche deren Angehörige unabhängig und trägerübergrei- Krankenpflege – Hinweise zur Verordnung für Ärz- fend. Die Einrichtungen spielen bei der Neuausrich- te“ enthält auf 20 Seiten Informationen zur Behand- tung der Pflege – hin zu einer Stärkung der ambulan- lungs- und Grundpflege, hauswirtschaftlichen Ver- ten und teilstationären Angebote – eine besondere sorgung sowie Praxisbeispiele. Eine Übersicht zeigt, Rolle als erste Anlaufstelle für Patienten und deren welche Formen kombiniert werden können und wie Familien. lange häusliche Krankenpflege verordnet werden Pflegebedürftigkeit – das heißt heute nicht unbe- darf. Ärzte erfahren, was sie beim Ausfüllen des Ver- dingt, dass die Betroffenen ihre Wohnung verlassen ordnungsformulars beachten sollten, Wissenswertes und kein selbstbestimmtes Leben mehr führen kön- zur Genehmigung durch die Krankenkasse und zur nen. Oftmals kann z.B. durch kleine Veränderungen Zusammenarbeit mit Pflegediensten. n im Wohnumfeld ein Heimaufenthalt verhindert oder zumindest verzögert werden. Auch in solchen Fällen i Die Broschüre kann kostenfrei im Internet her beraten die Pflegestützpunkte. n untergeladen oder als gedrucktes Exemplar über den Warenkorb-Button bestellt werden unter: i Informationen und Kontaktmöglichkeiten sind www.kbv.de Mediathek Publikationen im Internet zu finden unter: PraxisWissen Broschüren aus der Reihe www.pflegestuetzpunktemv.de Praxiswissen gb KBV/gb QUALITÄTSSICHERUNG VERAH®-Care -Schulungen erfolgreich n Seit April 2009 sind speziell qualifizierte nicht- umfassenden hausärztlichen Betreuungsprozess zuge- ärztliche Praxisassistenten (NäPa) in M-V im Einsatz und wiesen: Sie unterstützen den Hausarzt aktiv bei der Ver- führen delegationsfähige Hilfeleistungen im Auftrag sorgung von chronisch Kranken in der Praxis, vor allem des Hausarztes durch. Durch Erweiterung der Qualifi- aber bei der Durchführung von Hausbesuchen. Neben kation entsprechend dem in M-V geltenden VERAH®- der durch den Arzt beauftragten Koordination der Pati- Care-Vertrag können NäPa im Fallmanagement von entenversorgung zählen auch die Förderung des Selbst- Patienten tätig werden und so z.B. pflegerische und managements der Patienten sowie die Koordination der therapeutische Maßnahmen im Auftrag des Arztes ko- Behandlung von chronischen Wunden zu ihren Aufgaben. ordinieren. Die Schulungsveranstaltungen werden in Zusammenar- Die Vertragspartner des im Jahr 2016 geschlossenen beit der Vertragspartner durchgeführt. Mittlerweile sind in VERAH®-Care-Vertrages für Versorgungsassistenten M-V insgesamt 296 VERAH®-Care–Fachkräfte tätig. Das in der Hausarztpraxis (VERAH®) sind die AOK Nordost, Interesse an dieser Qualifikation ist weiterhin sehr groß die BARMER und die Kassenärztliche Vereinigung M-V – allein bei der diesjährigen Veranstaltung konnten 50 (KVMV). Im Vertrag wurde den entsprechend qualifi- VERAH®-Care-Fachkräfte ausgebildet werden. n zierten Care-Fachkräften eine wichtige Schnittstelle im mk
10 VERTRÄGE 7I 2019 Änderungen beim DMP Asthma bronchiale Von Carolin Schulz* Die Vorgaben in der Disease-Management-Programm-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL) sind durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) aktualisiert worden. Für das DMP Asthma bronchiale gelten seit 1. April 2019 geänderte bundeseinheitliche Anforderungen an die Behandlung und die Dokumentation. Das machte eine Anpassung des gemeinsamen Vertrages zum DMP Asthma bronchiale und COPD nötig. Mit Inkrafttreten der Vertragsanpassung zum 1. April 2019 Bitte installieren Sie die neuen Updates Ihres Praxisver- können nunmehr auch Kinder ab Vollendung des ers- waltungssystems für die neuen Parameter hinsichtlich der ten Lebensjahres zur Kontrolle der Beschwerden in das Dokumentation zum DMP Asthma/COPD. n DMP Asthma eingeschrieben werden. Eltern betroffener Kinder im Vorschulalter können ein neues Patientenschu- i Der Vertrag zu den DMP Asthma/COPD sowie wei- lungsprogramm in Anspruch nehmen. tere Informationen sind im KV-SafeNet-Portal zu finden unter: Menüpunkt: Download Verträge und Vereinbarungen Rubrik: weitere Verträge Sonderverträge D Disease-Management- Programme (DMP) Asthma bronchiale/COPD Die DMP-A-RL mit den Neuerun- gen im DMP Asthma bronchiale ist zu finden unter: www.g-ba.de Beschlüsse Disease-Manage- ment-Programme Disease-Ma- nagement-Programme DMP-An- forderungen-Richtlinie: Ergänzung der Anlage 9 (DMP Asthma bronchiale) und … Foto: shutterstock.com Für Fragen zum Vertrag steht André Aeusterger- ling aus der Vertragsabteilung, Tel.: 0385.7431 211, Neue Teilnahmeerklärungen für das DMP Asthma von E-Mail: aaeustergerling@kvmv.de, und für Fragen zu Fachärzten, die unter besonderen Voraussetzungen als Teilnahmevoraussetzungen und Genehmigungsver- koordinierende Ärzte in der ersten Versorgungsebene tä- fahren Manuela Ahrens aus dem Geschäftsbereich tig sind (Fachinternisten ohne Schwerpunkt, HNO-Ärzte Qualitätssicherung, Tel.: 0385.7431 385, E-Mail: und fachärztlich tätige Kinder- und Jugendmediziner), mahrens@kvmv.de, zur Verfügung. sind aufgrund aufsichtsrechtlicher Beanstandungen nicht mehr zulässig. Die bereits teilnehmenden Ärzte dieser Zwischenebene können per Bestandsregelung weiterhin *Carolin Schulz ist Mitarbeiterin der am Vertrag teilnehmen. Vertragsabteilung der KVMV. Neu vereinbarte Patientenschulungen DMP Asthma bronchiale: Programm Anzahl Patienten/ Zeitlicher Vergütung GOP Teilnehmer Rahmen Asthmaschulung für Eltern für maximal acht 13 Unterrichts- 22,50 Euro je UE 99514 von Vorschulkindern, Asthma- Kinder bis fünf Jahre einheiten (UE) Kleinkindschulung (ASEV) – Eltern und/oder Bezugspersonen Nachschulung ASEV maximal acht Erwachsene maximal zwei UE 18,00 Euro je UE 99521
7I 2019 KASSENÄRZTLICHE VERSORGUNG 11 Bekanntmachung des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen Beschlüsse des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen M-V aus dem schriftlichen Umlaufverfahren vom 3. Juni 2019 gemäß § 103 Abs. 1 Satz 1 sowie Satz 2 SGB V in Verbindung mit § 16b Abs. 2 ÄrzteZV so- wie §§ 23 ff. Bedarfsplanungs-Richtlinie zum Stand der ambulanten Versorgung (Anordnung bzw. Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen): Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen M-V Bedarfsplanung für die hat am 3. Juni 2019 auf Grundlage des zwischen den Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung hausärztliche Versorgung M-V (KVMV) gemäß § 99 Abs. 1 SGB V einvernehmlich Mittelbereiche Hausärzte erstellten Bedarfsplanes sowie in Anwendung der Be- darfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesaus- Anklam 1,5 schusses mit Stand vom 20. Dezember 2012 über die Bergen auf Rügen 3,5 Anordnung und Aufhebung von Zulassungsbeschrän- Demmin 2,5 kungen im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen. Greifswald X Greifswald Umland 5,5 Nachstehend werden die Übersichten veröffentlicht, Grevesmühlen X die darüber Auskunft erteilen, für welche Planungsbe- reiche und Fachgebiete Zulassungsbeschränkungen Grimmen 7 angeordnet wurden bzw. in welcher Anzahl noch Zulas- Güstrow 14 sungen erteilt werden können. Hagenow inkl. Amt Neuhaus 9 Ludwigslust 7,5 Die Übersichten wurden laut Beschluss des Landes- Neubrandenburg X ausschusses der Ärzte und Krankenkassen M-V im Neubrandenburg Umland 12 Umlaufverfahren am 3. Juni 2019, mit Stand 18. April 2019, erstellt. Die Beschlüsse vom 3. Juni 2019 zur Neustrelitz 5 Anordnung von Zulassungsbeschränkungen sowie Parchim 12,5 zur Feststellung von (in absehbarer Zeit drohender) Pasewalk 2,5 Unterversorgung sowie lokalem Versorgungsbedarf Ribnitz-Damgarten 1,5 werden unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstan- Rostock X dung durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit Rostock Umland 21,5 und Gesundheit M-V veröffentlicht. Schwerin X Es wird jedem niederlassungswilligen Arzt bzw. Psycho- Schwerin Umland 18,5 therapeuten empfohlen, sich vor der Antragstellung in Stralsund 0,5 der KVMV Schwerin, Abteilung Sicherstellung, über die Stralsund Umland 5 jeweilige Versorgungssituation zu informieren sowie Teterow 2 eine Niederlassungsberatung in Anspruch zu nehmen. Ueckermünde 2,5 Waren 6,5 Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkas- Wismar 8,5 sen M-V hat im schriftlichen Umlaufverfahren am Wolgast X 3. Juni 2019 erneut die Feststellung nach § 103 gesamt in M-V 149 Abs. 1 SGB V bezüglich der Überschreitung des allgemeinen bedarfsgerechten Versorgungsgra- Stand Arztzahlen: 18.04.2019; Stand Einwohner: 31.12.2017 X = gesperrte Planungsbereiche des um 40 Prozent getroffen. Die betreffenden Ziffer = Zahl der Zulassungsmöglichkeiten Fachgebiete und Planungsbereiche sind mit ei- = neue Sperrung n nem roten Kreuz (X) gekennzeichnet. n = partielle Öffnung
12 KASSENÄRZTLICHE VERSORGUNG 7I 2019 Bedarfsplanung für die allgemeine fachärztliche Versorgung Planungsbereiche PÄD AUG CHI/ORT DER GYN HNO NER PSY *1 URO Kreisfreie Städte Rostock X X X X X X X X X Landkreise Bad Doberan X X X X X X X X X Demmin X X X 0,5 X X X X X Güstrow X X X X X X X X X Ludwigslust 1 1 X 0,5 X 2,5 X X 0,5 Müritz X X X X X X X X X Parchim X 0,5 X X 0,5 0,5 X X X Rügen 0,5 X X X X X X X X Uecker-Randow X X X X X 0,5 X X X Kreisregionen Greifswald/OVP X X X X X X X X X Neubrandenburg/MST X X X X X X X X X Stralsund/NVP X X X X X X X X X Schwerin/Wismar/NWM X X X X X X X X X gesamt in MV 1,5 1,5 0 1 0,5 3,5 0 0 0,5 X = gesperrte Planungsbereiche Stand Arztzahlen: 18.04.2019; Stand Einwohner: 31.12.2017 X = Fachgebiete mit einem Versorgungsgrad über 140 Prozent Ziffer = Zahl der Zulassungsmöglichkeiten *1 = ohne Berücksichtigung des Mindestversorgungsanteils bei ärztlichen Psychotherapeuten und nur Kinder und Jugendliche betreuenden Psychotherapeuten n = neue Sperrung n = partielle Öffnung Bedarfsplanung für die gesonderte fachärztliche Versorgung Planungsbereich Mecklenburg-Vorpommern Physikalische und Rehabilitative Medizin 2 Nuklearmedizin X Strahlentherapie X Neurochirurgie X Humangenetik X Laboratoriumsmedizin X Pathologie X Transfusionsmedizin X X = gesperrte Planungsbereiche Stand Arztzahlen: 18.04.2019; Stand Einwohner: 31.12.2017 X = Fachgebiete mit einem Versorgungsgrad über 140 Prozent Ziffer = Zahl der Zulassungsmöglichkeiten n = neue Sperrung
7I 2019 KASSENÄRZTLICHE VERSORGUNG 13 Bedarfsplanung für die ambulante Versorgung Ärztliche nur Kinder und Jugendliche Planungsbereiche PSY Psychotherapeuten betreuende Psychotherapeuten Kreisfreie Städte Rostock, Hansestadt X – – Landkreise Bad Doberan X – – Demmin X 3 – Güstrow X – – Ludwigslust X 2 – Müritz X – – Parchim X 2 – Rügen X – – Uecker-Randow X 2 – Kreisregionen Greifswald/OVP X – – Neubrandenburg/MST X – – Stralsund/NVP X – – Schwerin/Wismar/NWM X – – X = gesperrte Planungsbereiche Stand Arztzahlen: 18.04.2019; Stand Einwohner: 31.12.2017 Ziffer = Zahl der Zulassungsmöglichkeiten Bedarfsplanung für die spezialisierte fachärztliche Versorgung Raumordnungsregionen – Planungsbereiche ANÄ INT FÄ KJPSY RAD Mecklenburgische Seenplatte X X 1,5 X Mittleres Mecklenburg/Rostock X X X X Vorpommern X X X X Westmecklenburg X X 2 X X = gesperrte Planungsbereiche Stand Arztzahlen: 18.04.2019; Stand Einwohner: 31.12.2017 X = Fachgebiete mit einem Versorgungsgrad über 140 Prozent Ziffer = Zahl der Zulassungsmöglichkeiten n = neue Sperrung Anordnung von Fachgruppe der Augenärzte: Im Planungsbereich Bad Doberan wurde Überversorgung festgestellt. Damit ist Zulassungsbeschränkungen der Planungsbereich Bad Doberan für weitere Zulas- sungen als Augenarzt gesperrt. Fachgruppe der Hausärzte: In den Mittelbereichen Grevesmühlen und Rostock wurde Überversorgung Fachgruppe der Nervenärzte: Im Planungsbereich Bad festgestellt. Damit sind die Mittelbereiche Grevesmüh- Doberan wurde Überversorgung festgestellt. Damit ist len und Rostock für weitere Zulassungen als Hausarzt der Planungsbereich Bad Doberan für weitere Zulassun- gesperrt. gen als Nervenarzt gesperrt.
14 KASSENÄRZTLICHE VERSORGUNG 7I 2019 Fachgruppe der Anästhesisten: Im Planungsbereich Unter mehreren Bewerbern entscheidet der Westmecklenburg wurde Überversorgung festgestellt. Zulassungsausschuss nach pflichtgemäßem Ermessen Damit ist der Planungsbereich Westmecklenburg für unter Berücksichtigung folgender Kriterien: weitere Zulassungen als Anästhesist gesperrt. • berufliche Eignung Fachgebiete Strahlentherapie, Humangenetik und • Dauer der bisherigen ärztlichen Tätigkeit Pathologie: Im Planungsbereich Mecklenburg-Vorpom- • Approbationsalter mern wurde Überversorgung festgestellt. Damit ist der • Dauer der Eintragung in die Warteliste Planungsbereich Mecklenburg-Vorpommern für weitere • bestmögliche Versorgung der Versicherten im Hinblick Zulassungen im Fachgebiet Strahlentherapie, Human- auf die räumliche Wahl des Vertragsarztsitzes genetik und Pathologie gesperrt. • Entscheidung nach Versorgungsgesichtspunkten (z.B. Fachgebietsschwerpunkt, Barrierefreiheit) Im Übrigen gelten die bereits angeordneten Zulas- sungsbeschränkungen unverändert fort. Zusätzlicher Hinweis: Sofern in den Planungsbereichen und Arztgruppen, für die noch Zulassungsmöglichkeiten bestehen, Ärzte oder Psychotherapeuten in beschränkter Zulassung zur ge- Zulassungsmöglichkeiten (ZM) meinsamen Berufsausübung zugelassen sind („Job-sha- aufgrund partieller Öffnung für die ring“) bzw. Ärzte oder Psychotherapeuten Angestellte mit Leistungsbegrenzung beschäftigen, enden die Be- Fachgruppe: schränkungen der Zulassung und die Leistungsbegren- zungen in der Reihenfolge der jeweils längsten Dauer der Hausärzte: gemeinsamen Berufsausübung bzw. Anstellung. Über die Mittelbereich Anklam 1,5 ZM Beendigung von Zulassungs- und Leistungsbegrenzun- Augenheilkunde: gen ist vorrangig vor Anträgen auf Neuzulassung (bzw. Planungsbereich Ludwigslust 1,0 ZM Anstellung) zu entscheiden. Für folgende Fachgruppe gilt der insoweit bereits in der In folgenden Mittelbereichen wurde in der hausärzt- Sitzung des Landesausschusses am 13. November 2018 lichen Versorgung eine in absehbarer Zeit drohende getroffene Beschluss zur partiellen Aufhebung von Zulas- Unterversorgung festgestellt: Bergen auf Rügen, Dem- sungsbeschränkungen im folgenden Umfang fort: min, Greifswald Umland, Grimmen, Güstrow, Hagenow, Ludwigslust, Neubrandenburg Umland, Neustrelitz, Hausärzte: Parchim, Pasewalk, Rostock Umland, Schwerin Umland, Mittelbereich Stralsund 0,5 ZM Teterow, Waren und Wismar. In diesen Planungsbe- reichen besteht die Möglichkeit zur Gewährung von Die partielle Öffnung erfolgt gemäß § 26 der Bedarfs- Investitionskostenzuschüssen, fallzahlabhängigen Si- planungs-Richtlinie-Ärzte mit der Auflage an den Zulas- cherstellungszuschlägen sowie weiteren strukturellen sungsausschuss, dass Zulassungen nur in einem solchen Förderungsmaßnahmen. n Umfang erfolgen dürfen, bis für die Arztgruppe Überver- sorgung eingetreten bzw. der erforderliche Versorgungs- anteil erreicht ist. Vor diesem Hintergrund besteht die i Nähere Informationen zu den Förderungsmöglich- Möglichkeit, sich für eine Zulassung beim Zulassungsaus- keiten sind auf den Internetseiten der KVMV nachzu- schuss zu bewerben, sofern keine Zulassungsbeschrän- lesen unter: www.kvmv.de Mitglieder Nieder- kungen angeordnet wurden. lassung und Anstellung Beratung und Förderung Der Antrag sowie die vollständigen Zulassungsunterlagen Fragen beantwortet Monika Holstein in der Abtei- müssen für alle Versorgungsbereiche/Fachgruppen mit lung Sicherstellung unter Tel.: 0385.7431 362 oder einer Frist von sechs Wochen spätestens bis 15. August E-Mail: mholstein@kvmv.de 2019 bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses, Neumühler Str. 22, 19057 Schwerin, vorliegen. Der Zulas- sungsausschuss berücksichtigt bei dem Auswahlverfah- ren nur die nach der Bekanntmachung fristgerecht und vollständig abgegebenen Zulassungsanträge.
Zulassungen und Ermächtigungen Der Zulassungsausschuss beschließt über Zulassungen und Ermächtigungen zur Teilnahme an der vertragsärzt lichen Versorgung. Weitere Auskünfte erteilt die Abteilung Sicherstellung der KVMV, Tel.: 0385.7431 368. BAD DOBERAN MÜRITZ Ermächtigung Widerruf der Ermächtigung Dr. med. Harald Beckert, Facharzt für Orthopädie/Spezielle Dr. med. Kay Scheffler, Facharzt für Urologie in der Klinik für Schmerztherapie im Krankenhaus Bad Doberan, ist zur Durch- Urologie am MediClin Müritz Klinikum Waren, ab 1. Mai 2019. führung schmerztherapeutischer Leistungen auf Überweisung von niedergelassenen anerkannten Schmerztherapeuten und niedergelassenen Orthopäden und Fachärzten für Orthopädie NEUBRANDENBURG/ und Unfallchirurgie ermächtigt. Im Rahmen der Ermächtigung MECKLENBURG-STRELITZ ist eine Überweisungsbefugnis eingeräumt, bis 31. März 2021. Änderung der Zulassung Dr. med. Friedhelm Bartsch, Facharzt für Innere Medizin/SP En- GREIFSWALD/OSTVORPOMMERN dokrinologie mit hälftigem Versorgungsauftrag in Neubranden- burg, ab 1. Oktober 2019. Widerruf der Ermächtigung Dr. med. Andreas Menges, Klinik für Augenheilkunde der Uni- Ende von Zulassungen versitätsmedizin Greifswald, ab 1. April 2019. Dipl.-Med. Hans Rotte, Facharzt für Radiologische Diagnostik in Neubrandenburg, ab 1. April 2019; Ermächtigung Prof. Dr. med. habil. Henry Schroeder, Direktor der Klinik für Neu- Dipl.-Med. Silvia Rösler, Fachärztin für Allgemeinmedizin in rochirurgie der Universitätsmedizin Greifswald, ist zur Erbringung Altentreptow, ab 1. April 2019. und Abrechnung von neurochirurgischen Leistungen sowie zur Erbringung und Abrechnung der EBM-Nummer 02100 auf Über- Die Zulassung haben erhalten weisung von niedergelassenen Fachärzten für Neurochirurgie, Tatiana Masche, Fachärztin für Allgemeinmedizin für Alten- Fachärzten für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde und Nervenärzten treptow, ab 1. April 2019; ermächtigt. Ausgenommen sind Leistungen, die die Klinik ge- mäß § 115a und b SGB V erbringt, bis 31. Dezember 2020. Dr. med. Julius Bartsch, Facharzt für Innere Medizin/SP Kar- diologie mit hälftigem Versorgungsauftrag für Neubranden- burg, ab 1. Oktober 2019. GÜSTROW Ende von Zulassungen Genehmigung der Anstellung Dr. med. Gudrun Schumann, Fachärztin für Kinder- und Ju- Berufsausübungsgemeinschaft Heike Helling und Dipl.-Med. gendmedizin in Bützow, ab 1. April 2019; Eva Fehlhaber, Fachärztinnen für Radiologische Diagnostik in Neubrandenburg, zur Anstellung von Dipl.-Med. Hans Rotte Dr. med. Angelika Geike, Fachärztin für Allgemeinmedizin in als Facharzt für Radiologische Diagnostik in ihrer Praxis, ab Warnow, ab 1. April 2019. 1. April 2019. Die Zulassung hat erhalten Änderung der Berufsausübungsgemeinschaft Nicole Mindt, Fachärztin für Allgemeinmedizin für Bützow, ab Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) Dipl.-Med. Hans Rotte, 1. April 2019. Dipl.-Med. Eva Fehlhaber und Heike Helling, Fachärzte für Radiologische Diagnostik in Neubrandenburg, wird dahin- Genehmigung der Anstellung gehend geändert, dass Dipl.-Med. Hans Rotte aus der BAG Steffen Büchner, Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin in ausscheidet, ab 1. April 2019. Güstrow, zur Anstellung von Dr. med. Gudrun Schumann als Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin für die Nebenbe- Widerruf der Ermächtigung triebsstätte in 18246 Bützow, Vor dem Rostocker Tor 8a, ab Dr. med. Bettina Müller, Fachärztin für Innere Medizin, Diet- 1. April 2019. rich-Bonhoeffer-Klinikum Neubrandenburg, ab 1. April 2019. Ermächtigung LUDWIGSLUST Dr. med. Uwe Gottschalk, Facharzt für Innere Medizin/Gast- Widerruf der Anstellung roenterologie am Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum Neubranden- Dr. med. Wolfgang Warnack, Facharzt für Urologie in Hage- burg, ist zur Durchführung endosonographischer Untersuchun- now, zur Anstellung von Dr. med. Hans-Wolfgang Himstedt als gen nach den EBM-Nummern 33042, 33043, 33090 und 33092 Facharzt für Urologie in seiner Praxis, ab 6. März 2019. sowie zur Durchführung der Kapselendoskopie bei Erwachse- nen nach den EBM-Nummern 13425 und 13426 zuzüglich der Genehmigung der Anstellung erforderlichen Grundleistungen auf Überweisung von Vertrags- Dr. med. Wolfgang Warnack, Facharzt für Urologie in Hage- ärzten und ermächtigten Ärzten des Klinikums Neubranden- now, zur Anstellung von Dr. med. Karl Ulrich Rogosch als Fach- burg ermächtigt. Die Ermächtigung ist seit 7. März 2019 um die arzt für Urologie in seiner Praxis, ab 7. März 2019. Durchführung der Therapie der CED mit Biologicals nach den
EBM-Ziffern 01510, 13250 und 02100 auf Überweisung von Hörstörungen ist nicht Bestandteil der Ermächtigung, bis niedergelassenen gastroenterologisch tätigen Vertragsärzten 30. Juni 2021; erweitert. Im Rahmen der Ermächtigung ist eine Überweisungs- Dr. med. Dirk Paukstat, niedergelassener Facharzt für Innere befugnis eingeräumt, bis 30. Juni 2021. Medizin/Pulmologie in Gadebusch, ist für die hausärztliche Versorgung von Patienten mit apallischem Syndrom und/ ROSTOCK oder Patienten mit Langzeitbeatmung in den Pflegeheimen Veelböken, Schelfwerder und Schwerin, Am Grünen Tal/Vi- Änderung der Zulassung diner Straße, und für die hausärztliche Versorgung von Pa- Dr. med. Jens Placke, Facharzt für Innere Medizin/SP Kardio- tienten mit apallischem Syndrom und/oder Patienten mit logie mit hälftigem Versorgungsauftrag in Rostock, ab 1. April Langzeitbeatmung sowie die hausärztliche Versorgung von 2019. einzelnen Patienten in häuslicher Ganztags-Intensiv-Pflege mit manifester oder drohender respiratorischer Insuffizienz Ende von Zulassungen (laufende Heimbeatmung), nächtlicher Beatmung einschließ- Dr. med. Sabine Kirschnick, Fachärztin für Allgemeinmedizin lich Schlafapnoe, Sauerstofflangzeittherapie oder Stadien in Rostock, ab 1. Januar 2020; kurz davor, sowie die ausnahmsweise Betreuung einzelner Dipl.-Med. Heidrun Liebscher, Fachärztin für Allgemeinmedi- Patienten unter den gleichen Voraussetzungen, die von In- zin in Rostock, ab 1. Januar 2020. tensivpflegediensten im häuslichen Umfeld oder Wohnge- meinschaften in der Region versorgt werden, ermächtigt. Die Zulassung haben erhalten Die Ermächtigung ist um die Mitbetreuung von einzelnen Dr. med. Alexandra Wilden, hausärztliche Internistin für Ros- Patienten, insbesondere in speziellen Wohngruppen, unter tock, ab 1. Januar 2020; gleicher medizinischer Indikation im Umkreis von 20 Kilome- tern von Schwerin auf Anforderung der betreuenden Haus- Eva Respondek-Dryba, hausärztliche Internistin für Rostock, ärzte erweitert. Im Rahmen der Ermächtigung ist eine Über- ab 1. Januar 2020; weisungsbefugnis eingeräumt, bis 31. März 2021; Dr. med. Dorothea Trautwein, Fachärztin für Innere Medizin/ SP Kardiologie mit hälftigem Versorgungsauftrag für Rostock, Sozialmedizinisches Erwachsenen-Zentrum Mecklenburg ab 1. April 2019. Schwerin, vertreten durch die Geschäftsführerin Kristina Timmermann, ist als ärztlich geleitete Einrichtung gemäß Genehmigung der Berufsausübungsgemeinschaft § 119c SGB V als Medizinisches Behandlungszentrum für Dr. med. Jens Placke und Dr. med. Dorothea Trautwein, Fach- Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren ärzte für Innere Medizin in Rostock, ab 1. April 2019. Mehrfachbehinderungen (MZEB), ermächtigt für die Be- handlung von Patienten mit folgenden Kriterien: über 18 Jahre alt und geistig behindert oder mit einem auf sie aus- SCHWERIN/ gestellten Schwerbehindertenausweis – Mehrfachbehinde- rung – mit einem GdB > 70 und einem der Merkzeichen: WISMAR/NORDWESTMECKLENBURG G, aG, H, Bl, Gl. Um den erforderlichen spezifischen Ver- Widerruf der Anstellung sorgungsbedarf nachweisen zu können, benötigt der Pati- Dr. med. Tadjana Schneider-Stiebler, hausärztliche Internistin ent eine zielgruppenspezifische Diagnostik und Therapie, in Wismar, zur Anstellung von Dr. med. Christiane Lapsien insbesondere auch spezialisierte Kommunikation durch ge- als hausärztliche Internistin in ihrer Praxis, ab 1. April 2019. eignete Kommunikationsstrategien. Die Behandlung muss die ärztlichen Leistungen, insbesondere auch psychologi- Genehmigung der Anstellung sche, therapeutische und psychosoziale Leistungen (§ 43b MVZ Wismar, zur Anstellung von Dr. med. Ralf von Secken- SGB V), die erforderlich sind, um eine Erkrankung zum frü- dorff als Facharzt für Allgemeinmedizin für die Nebenbe- hestmöglichen Zeitpunkt zu erkennen, um einen Behand- triebsstätte in Wismar, Bürgermeister-Haupt-Str. 31, ab lungsplan aufzustellen, umfassen. Dies umfasst auch die 1. Mai 2019. im Einzelfall erforderliche Koordinierung von Leistungen. Im MZEB muss ein ärztlicher Leiter bestellt werden. Dieser Ermächtigungen muss ein Facharzt für Allgemeinmedizin oder für Innere Me- Dr. med. Kay Scheffler, Facharzt für Urologie der Klinik für dizin sein. Zusätzlich muss ein Facharzt der Fachgruppe der Urologie der Helios Kliniken Schwerin, ist für die Diagnostik Nervenärzte zur Verfügung stehen. Es wird eine Fallzahlbe- und Therapie von speziellen urogynäkologischen Leistun- grenzung von 300 Patienten pro Quartal für das MZEB fest- gen nach den EBM-Nummern 08332, 33043, 26310, 26311, gelegt. Die Behandlung ist nur auf Überweisung von Haus- 26313 und 26340 und Ausführung und Abrechnung der ärzten, Fachärzten für Innere Medizin sowie Ärzten aus der EBM-Nummern 26316, 26317 und 40161 – Botoxbehand- Fachgruppe der Nervenärzte möglich. Ausgeschlossen sind lung bei Blasenfunktionsstörung – auf Überweisung von nie- Leistungen, die ein Krankenhaus gemäß §§ 115a, b, 116, dergelassenen Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburts- 116b SGB V erbringen kann, bis 31. März 2021; hilfe und Urologie ermächtigt, bis 30. Juni 2021; Dr. med. Michael Biedermann, Klinik für Orthopädie der Prof. Dr. med. Martin Christoph Jäckel, Chefarzt der Klinik Helios Kliniken Schwerin, ist für konsiliarärztliche Leistungen für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde der Helios Kliniken des Fachgebietes Orthopädie mit Ausnahme der Patienten Schwerin, ist für Leistungen im Rahmen des Fachgebietes vor und nach fußchirurgischen Operationen und Patienten Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde auf Überweisung von nieder- mit diabetischem Fußsyndrom auf Überweisung von nie- gelassenen Fachärzten für HNO-Heilkunde ermächtigt. Aus- dergelassenen Fachärzten für Orthopädie und Chirurgie genommen sind Leistungen, die die Klinik gemäß § 115a ermächtigt. Im Rahmen der Ermächtigung ist eine Überwei- und b SGB V erbringt. Die Behandlung von Patienten mit sungsbefugnis eingeräumt, bis 30. Juni 2021; Tumorerkrankungen und Stimm-, Sprach- und kindlichen
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