Journal - Ausstellen von Überweisungen Änderungen beim DMP Asthma bronchiale - KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG Mecklenburg-Vorpommern

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Journal - Ausstellen von Überweisungen Änderungen beim DMP Asthma bronchiale - KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG Mecklenburg-Vorpommern
60985                                                ISSN 0942 -2978 I 28. Jahrgang I Nr. 322 I Juli 2019

 Journal K A S S E N Ä R Z T L I C H E V E R E I N I G U N G Mecklenburg-Vorpommern

ABRECHNUNG – Seite 5                      VERTRÄGE – Seite 10

Ausstellen von                            Änderungen beim
Überweisungen                             DMP Asthma bronchiale
Journal - Ausstellen von Überweisungen Änderungen beim DMP Asthma bronchiale - KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG Mecklenburg-Vorpommern
2   AUF EIN WORT                                                                                                   7I 2019

    Die Qual der Wahl

                         Liebe angestellte Ärztinnen und        Die meisten von uns im ambulanten Bereich angestellten
                         Ärzte, liebe KV-MitarbeiterInnen,      ÄrztInnen werden sich ihren Schritt gut überlegt haben.
                         liebe ArbeitgeberInnen,                Bewerben, Arbeitsvertrag unterschreiben, Geld kommt
                                                                vom Arbeitgeber: fertig. Wenn es nicht passt, kann ich
                         im ÄrztInnen-Dasein freut man sich     gehen. Alles was ich nicht mag, muss mein Arbeitgeber
                         fast immer, wenn man eine Diag-        machen. Ich mache trotzdem relativ viel nicht-ärztliche
                         nose stellen kann. Möglicherwei-       Tätigkeit.
                         se hat man eine Erklärung für die
                         Beschwerden des Patienten ge-          Aber es gibt auch gute Gründe, NICHT angestellt zu
                         funden. Möglicherweise hatte er        sein. Personalentscheidungen werden nicht an mir vorbei
                         auch gar keine oder andere als die,    getroffen, ich bin für die zu bestimmenden Laborwerte
                         die zur Diagnose passen. An dieser     selbst verantwortlich, ich kann meine Arbeitszeiten selbst
                         Stelle fängt man dann an, sich mit     (im Rahmen der KV-Vorgaben) festlegen und bekomme
    Foto: privat         der Therapie zu beschäftigen. Um       ziemlich sicher mehr Geld. Ich gehe aber natürlich auch
                         diese passend auswählen zu kön-        ein größeres finanzielles Risiko ein und bin gebunden-
    nen, zieht man die weiteren Erkrankungen des Patienten,     er. Letztlich bewahre ich aber auch durch meine Ent­
    seine bisherige Therapie, Beruf, Hobbys und vieles mehr     scheidung für die eigene Niederlassung die Vielfalt der
    in Betracht. Das meiste geschieht häufig unbewusst.         Möglichkeiten der ärztlichen Tätigkeit. Also nur Mut. Die
                                                                KV gibt an dieser Stelle viel Unterstützung.
    Wenn man das auf eine für mich typisch hausärztlich/
    internistische Erkrankung wie beispielsweise Vorhofflim-    Gretchenfrage: Warum lässt er sich nicht selbst nieder?
    mern bezieht, kommt man relativ schnell zur Frage der       Mit einer gut behandelten aber chronischen Krebser-
    Blutverdünnung (Antikoagulation). Hier gab es früher        krankung fällt einem die Entscheidung dazu doch noch
    ein, zwei Möglichkeiten, und man traf die Entscheidung      einmal schwerer. Das soll aber kein Grund sein, sich mit
    relativ schnell. Entweder ja oder nein. Heute gibt es       Kritik an meiner Meinung zurückzuhalten.
    mindestens fünf Möglichkeiten. Man kann/muss Alter,
    Nierenfunktion und Gewicht mit einbeziehen, wie oft         Rückblick: Nach meinem ersten Artikel in einem offiziel-
    will der Patient Tabletten nehmen, wie hoch ist seine       len Organ der Ärzteschaft mit einem aus meiner Sicht
    Verletzungsgefahr, stürzt er, versteht er Änderungen        hochrelevanten Thema (angestellte Ärzte) hatte ich ein
    im Therapieplan. Zusammengefasst: Es ist kompliziert.       Echo erwartet. Tine, Thomas, Barbara und Franziska.
    Meist entscheidet man sich heute für eine „moderne“         Vielen Dank, dass Ihr den Artikel gelesen bzw. mein Bild
    und „einfache“ Therapie, über die man hoffentlich nicht     erkannt habt. Anscheinend gibt es keine relevanten The-
    zu häufig nachdenken muss. Trotzdem hat die bis vor         men, die uns angestellten ÄrztInnen unter den Nägeln
    einigen Jahren alleinige Therapie noch nicht ausgedient     brennen. Oder haben Sie sich/habt Ihr Euch nicht zu
    und stellt in einigen Fällen die einzige Option dar.        schreiben getraut? Möglicherweise war aber auch das
                                                                Medium zur Kontaktaufnahme das falsche. Ich bin wei-
    Mit dieser – hoffentlich nicht zu abschreckenden – Voran-   terhin gerne ansprechbar unter Tel.: 038201.256 und
    stellung möchte ich den Bogen zu dem mir in der Kas-        rufe auch gern zurück. Ich lese gerne Briefe (auch kurze),
    senärztlichen Vereinigung M-V (KVMV) am Herzen lie­         allerdings tue ich mich mit sozialen Medien schwer.
    genden bzw. ans Herz gelegten Thema schlagen. Wenn
    man kurz vor oder auch nach der FachärztInnenprüfung        Ich wünsche allen Leserinnen und Lesern eine nach
    vor der Entscheidung steht, wie es weitergeht, gab es       Wunsch entspannte/spannende Urlaubs- und Ferienzeit
    früher oft nur zwei Möglichkeiten. Man arbeitete weiter     Ihr Sebastian Kleemann
    angestellt in der Klinik oder machte eine Einzelpraxis/
    Praxisgemeinschaft in der Niederlassung auf. Heute ist
    das Spektrum vielseitiger. Junge FachärztInnen können
                                                                  Dr. med. Sebastian Kleemann ist Vorsitzender des
    angestellt in der Klinik, im großen oder kleinen MVZ, in
                                                                  Beratenden Fachausschusses für angestellte Ärzte der
    einer kleinen oder großen Praxis arbeiten. Und sie kön-
                                                                  KVMV und angestellter Facharzt für Innere Medizin in
    nen sich einzeln und zu zweit niederlassen bzw. in eine
                                                                  Rostock und Gelbensande.
    Praxis als MitinhaberIn einsteigen.
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7I 2019                                                                                                                                                 INHALT        3

Inhaltsverzeichnis
POLITIK REFLEKTIEREN                                                      ZULASSUNGEN UND
Kampagne „MV impft“ geht weiter............................. 4            ERMÄCHTIGUNGEN...................................................15

ABRECHNUNG                                                                AUSSCHREIBUNG
Ausstellen von Überweisungen.....................................5        Dermatologischer Versorgungsauftrag
                                                                                        in Neubrandenburg............................17

                                                                                                              IMPRESSUM........................................17

                                                                                                              ÖFFENTLICHE
                                                                                                              AUSSCHREIBUNGEN.........................18

                                                                                                              PRAXISNACHFOLGE IN OFFENEN
                                                                                                              PLANUNGSBEREICHEN.....................20

                                                                                                              FEUILLETON
                                                                                     Foto: shutterstock.com

                                                                                                              600 Jahre Universität Rostock.............21

                                                                                                              VERANSTALTUNGEN.........................22

  Was ist bei der Ausstellung von
  Überweisungsscheinen zu berücksichtigen?                     5                                             PERSONALIEN....................................23

                                                                                                              M-V impft:
KURZ UND KNAPP                                                                                                 Impfen ist Familiensache          ................24
G-BA-Beschluss zu Mutterschafts-Richtlinien................8
„Gesund schwanger“: Neue Formulare........................8
Patienteninfo zu Angststörungen
und Doose-Syndrom.....................................................8
Häusliche Krankenpflege – Verordnungshinweise........ 9
Pflegestützpunkte beraten unabhängig....................... 9
VERAH®-Care-Schulungen erfolgreich........................9
                                                                                                                               Titel:
                                                                                                                               Irisbeet in Monets Garten
VERTRÄGE
Änderungen beim DMP Asthma bronchiale...............10                                                                         Öl auf Leinwand
                                                                                                                               Claude Monet
                                                                                                                               1900
KASSENÄRZTLICHE VERSORGUNG
Bekanntmachung des Landesausschusses
der Ärzte und Krankenkassen M-V..............................11
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4   POLITIK REFLEKTIEREN                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                7I 2019

    Kampagne „MV impft“ geht weiter
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Von Kerstin Alwardt*
    Auch wenn Mecklenburg-Vorpommern bei den Durchimpfungsraten im bundesweiten Vergleich weit vorn
    liegt, stellt sich die Aufgabe immer wieder neu. Deshalb wird die landesweite Kampagne „MV impft – ge-
    meinsam Verantwortung übernehmen“ weitergeführt. Initiiert wurde sie vom Ministerium für Gesundheit M-V
    in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) und der H2F KOMMUNIKATI-
    ONSAGENTUR aus Rostock.

    Die Kampagne ging im Oktober 2018 mit drei Pla-               Landesweite Impfkampagne „MV impft – gemeinsam Verantwortung übernehmen“
                                                                                                                Martina Littmann, Mandy Gebauer*, Christiane Vick*

    katmotiven an den Start. Der Slogan „Impfen ist
                                                                   Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS), *Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern

                                                                        Vorgeschichte / Ziele

    Familiensache“ (siehe letzte Umschlagseite dieses              Beschluss des Landtages vom 29. November 2017 (Landtagsdrucksache
                                                                   7/1331):
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Umsetzung „MV impft“

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Erarbeitung & Umsetzung durch:

    Journals) soll alle Generationen ansprechen, auf                              Aufklärung der Bevölkerung über Schutzimpfungen
                                                                                         und Sensibilisierung für das Impfen.                                                                                                                                                                                                                                                                   • Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Gesundheit MV

    ihren regelmäßigen Impfschutz zu achten. Einge-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                • Landesamt für Gesundheit und Soziales MV
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                • Gesundheitsämter MV
                                                                                                                             Ist die Nutzung von Kondomen eine                                      Welche sonstigen Impfungen werden für
                                                                                                                                                                                                                                                                                             Gemeinsam
                                                                                                                                                                                                                                                                                          Verantwortung übernehmen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                • Universitäten Rostock & Greifswald
                                                                                                                             Alternative zur HPV-Impfung?
                                                                                                                             Bei der Nutzung von Kondomen zum Schutz vor einer HPV-Infektion
                                                                                                                                                                                                    9–17 Jährige empfohlen?
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                • Kassenärztliche Vereinigung MV

    schlossen darin sind ältere Erwachsene, sich gegen
                                                                                                                                                                                                    Tetanus ( Wundstarrkrampf ), Diphtherie,
                                                                                                                             ist zu beachten, dass HPV meist, aber nicht ausschließlich über
                                                                                                                                                                                                    Pertussis (Keuchhusten), Poliomyelitis (Kinderlähmung)

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                • Ärztekammer MV
                                                                                                                             Sexualkontakte übertragen wird. Bestimmte HPV-Typen kommen
                                                                                                                                                                                                    •    Auffrischimpfung (möglichst bis spätestens 16 Jahre)

                                                                                             Wöchentliche Impfsprechstunden
                                                                                                                             außer auf den Schleimhäuten auch auf der Haut im Genital- und
                                                                                                                             Analbereich vor. Daher kann es auch zu einer Übertragung durch sehr
                                                                                                                                                                                                    Humane Papillomviren (HPV)
                                                                                                                             engen Körperkontakt (trotz Kondomnutzung beim Geschlechtsver-          •    Mädchen und Jungen 9-14 Jahre (als Standardimpfung: 2 Impfungen)
                                                                                                                             kehr) kommen. Studien haben gezeigt, dass sich bei ausschließlicher    •    Mädchen und Jungen 15-17 Jahre (als Nachholimpfung: 3 Impfungen)

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                • Apothekerverband MV
                                                                                                                             Kondomnutzung HPV-Infektionen zwar teilweise verringern, jedoch

                                                                                               in den Gesundheitsämtern
                                                                                                                             nicht verhindern lassen.                                               Kontrolle des aktuellen Impfstatus
                                                                                                                                                                                                    •    Masern/Mumps/Röteln: 2 Impfungen erhalten?
                                                                                                                                                                                                    •    Varizellen (Windpocken): Erkrankung durchgemacht oder
                                                                                                                                                                                                         2 Impfungen erhalten?
                                                                                                                             Ist nach der HPV-Impfung bei Mädchen noch

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                • Landesfeuerwehrverband MV
                                                                                                                                                                                                    •    Hepatitis B: 3 Impfungen erhalten?
                                                                                                                                                                                                    •    Meningokokken (Serogruppe C): 1 Impfung erhalten?
                                                                                                                             eine spätere Teilnahme am Gebärmutter-
                                                                                                                             halskrebs-Screening erforderlich?
                                                                                                                                                                                                    Wo kann ich mich impfen lassen?

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                • Agentur H2F GmbH & Co. KG aus Rostock
                                                                                                                             Unabhängig von einer erfolgten HPV-Impfung sollten die geimpften

                                                                                                                                                                                                                                                                               HPV-Impfung für
                                                                                                                             Mädchen später unbedingt regelmäßig am empfohlenen Gebärmut-           z. B. bei allen

    Herpes zoster impfen zu lassen. Das Motiv „Impfen
                                                                                                                             terhals-Screening teilnehmen, da der Impfstoff zwar die wichtigsten,   •     Hausärzten
                                                                                                                             aber nicht alle HPV-Typen abdeckt.                                     •     Kinderärzten

                                                                                                                                                                                                                                                                               Mädchen und Jungen
                                                                                                                                                                                                    •     Frauenärzten
                                                                                                                                                                                                    •     Gesundheitsämtern

                                                                                                           Zusätzlich 54                                                                            Wer bezahlt die Impfungen?
                                                                                                                                                                                                    Die aufgeführten Impfungen gehören zu den öffentlich empfohlenen Imp-
                                                                                                                                                                                                    fungen und die Kosten werden von allen Krankenkassen übernommen.
                                                                                                                                                                                                                                                                               Wichtige Fragen und Antworten

                                                                                                        Impfaktionen im ÖGD
                                                                                                            in 3 Monaten
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Gemeinsam
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Verantwortung übernehmen

    ist ein Freundschaftsdienst“ wendet sich vornehm-
                                                                                                                             »Seit einem Jahr sind wir fest zu-

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Informationsmaterial
                                                                                                                             sammen. Vor unserem ersten Mal
                                                                                                                             haben wir uns gegen HPV impfen
                                                                                                                             lassen. Jetzt sind wir beide davor                                     Impressum
                                                                                                                             geschützt. Wir übernehmen ge-
                                                                                                                             meinsam Verantwortung.«                                                Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
                                                                                                                                                                                                    19048 Schwerin · Tel.: 0385-588 5065 · Fax: 0385-588 5045

                                                                                              •   Universitäten
                                                                                                                                                                                                    Mail: info@mv-impft.de · Web: www.mv-impft.de

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Impfen ist
                                                                                              •   Kliniken                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Chefsache

                                                                                                                                                                                                                                                                               Printmedien:                                                                                                   •    Digitale Medien:                                                                                                                                           Schütze dich und deine Kollegen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   »Wenn mein Team gesund und fit zur Arbeit kommt,

                                                                                              •   Fachhochschulen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   haben wir alle mehr Spaß und Erfolg. Auch deshalb
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   achte ich auf meinen Impfschutz.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Gemeinsam

    lich an Jugendliche und junge Erwachsene, sich
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Meinen Beschäftigten empfehle ich, sich jedes Jahr
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   gegen Grippe impfen zu lassen. Das ist gut für sie                          Verantwortung übernehmen

                                                                                                                                                                                                                                                                               • 85.000 Flyer                                                                                                 •    Website zur Kampagne
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   selbst und für alle Kollegen.«

                                                                                              •   Landtag
                                                                                                                                                                                                                                                                               • 3.500 Plakate                                                                                                •    Kino
                                                                                              •   Behörden
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Gemeinsam
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Verantwortung übernehmen

                                                                                                                                                                                                                                                                               • 3.000 Impfkalender                                                                                           •    Facebook
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                                                                                                                                                                                                                                                                               • 2x4 Rollups                                                                                                  •    YouTube
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                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Schütze dich und deine Familie

                                                                                              •   Werkstatt für Behinderte

    gegen Humane Papillomviren zu schützen. Und der
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             »Gesundheit ist für uns das A und O.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Deshalb achte ich auf regelmäßige Impfungen. Bei meinen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Kindern von Geburt an, bei Oma und Opa sind sie auch im
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Alter wichtig und bei uns als Eltern so oder so.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             So schützen wir uns auch gemeinsam als Familie!«

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Impfen ist
                                                                                              •   Jobcenter                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               ein Freundschaftsdienst
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Schütze dich und deine Freunde
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          »Seit einem Jahr sind wir fest zusammen. Vor unserem

                                                                                              •   Einkaufszentrum
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          ersten Mal haben wir uns gegen HPV impfen lassen.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Jetzt sind wir beide davor geschützt. Wir übernehmen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          gemeinsam Verantwortung.«

    Claim „Impfen ist Chefsache“ soll Vorgesetzte in Fir-                3.500 zusätzliche
                                                                         Schutzimpfungen!

    men und Unternehmen motivieren, ihre Mitarbeiter
    z.B. an die Grippeschutzimpfung zu erinnern. Zudem                                                                                                                                                                                                                                                                     Videoaufrufe:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         40.000 Facebook
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         500.000 YouTube

    wurden ein Kinospot und Impf-Videos auf YouTube                                                    Weitere Aktionen

                                                                   • Versand HPV-Flyer mit J1-Erinnerungsschreiben
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Werbespot zu HPV

    und Facebook geschaltet. Schwerpunkt waren die 54
                                                                   • Schulimpfaktionen der Gesundheitsämter (HPV)                                                                                                                                                              • Veröffentlichung des Werbespots zu HPV auf YouTube und auf Facebook

    Impfaktionen von Oktober bis Dezember vergange-                  Projekte                                                                                                                                                                                                            IMPFKALENDER                                Die Impfungen sollten zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgen.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Die Überprüfung des Impfstatus ist in jedem Lebensalter sinnvoll.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Fehlende Impfungen sollten sofort, entsprechend den STIKO-Empfehlungen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     für das jeweilige Lebensalter, nachgeholt werden.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      (in Wochen)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Säuglinge
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             (in Monaten)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Kleinkinder                 Kinder
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              (in Jahren)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Jugendliche
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Empfehlungen der Ständigen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Impfkommission (STIKO), 2018/2019
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Quelle: Robert Koch-Institut
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     www.rki.de

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Erwachsene
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Gemeinsam
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Verantwortung übernehmen

                                                                   • „Wissen schützt!“ der AOK Nordost
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Alter           6            2           3              4         11 - 14     15 - 23       2-4        5-6           7-8          9 - 14            15 - 16                                 17                ab 18           ab 60

    nen Jahres, bei denen der öffentliche Gesundheits-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        U4                         U6            U7     U7A/8            U9          U10             J1
                                                                                                                                                                                                                                                                                         Impfung

                                                                     Vermittlung von Wissen zum Thema Impfen im Schulunterricht, durch                                                                                                                                                   Tetanus                                                       G1          G2             G3          G4             N                      A1           N                    A2                                              N                           Af
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       (alle 10 Jahre, ggf. N)

                                                                     fachgerechte Schulung der Lehrerinnen und Lehrer.
                                                                                                                                                                                                                                                                                         Diphtherie                                                    G1          G2             G3          G4             N                      A1           N                    A2                                              N                         A f
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       (alle 10 Jahre, ggf. N)

                                                                                                                                                                                                                                                                                         Keuchhusten                                                   G1          G2             G3          G4             N                      A1           N                    A2                                              N                         A f
                                                                                                                                                                                                                                                                                         Pertussis                                                                                                                                                                                                                                             (ggf. N)

                                                                                                                                                                                                                                                                                         Kinderlähmung                                                 G1          G2 a           G3          G4             N                                                       A2                                               N                        ggf. N
                                                                                                                                                                                                                                                                                         Poliomyelitis

    dienst 3.500 Impfungen an Universitäten, Kliniken,
                                                                                                                                                                                                                                                                                         Hepatitis B                                                   G1          G2 a           G3          G4             N

                                                                                                                                                                                                                                                                                         Hib                                                           G1          G2 a           G3          G4             N
                                                                                                                                                                                                                                                                                         Haemophilus influenzae Typ b

                                                                                                                                                                                                                                                                                         Pneumokokken g                                                G1                         G2          G3             N                                                                                                                                            S   c

                                                                                                                                                                                                                                                                                         Rotaviren

                                                                   Vereinbarungen zum Impfen in MV…
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         G1 b          G2                  (G3)

                                                                                                                                                                                                                                                                                         Meningokokken                                                                                                G1               N

                                                                   • mit den Gesetzlichen Krankenversicherungen
                                                                                                                                                                                                                                                                                         Serogruppe C                                                                                         (ab 12 Monaten)

    Fachhochschulen, im Landtag und in weiteren Ein-
                                                                                                                                                                                                                                                                                         Masern                                                                                               G1            G2         N                                                                                                                  S   d

                                                                   • mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung e. V.                                                                                                                                                              Mumps / Röteln                                                                                       G1            G2         N

                                                                   • zwischen den Gesundheitsämtern und den in MV tätigen Betriebsärzten
                                                                                                                                                                                                                                                                                         Windpocken                                                                                           G1            G2         N
                                                                                                                                                                                                                                                                                         Varizellen

                                                                                                                                                                                                                                                                                         Grippe                                                                                                                                                S                                                                                                          S

                                                                   • zur Beschaffung von Impfstoffen für den ÖGD durch das LAGuS
                                                                                                                                                                                                                                                                                         Inf luenza                                                                                                        (Personen mit chronischen Erkrankungen jährlich; Schwangere)                                                                               (jährlich)

                                                                                                                                                                                                                                                                                         HPV                                                                                                                                                                G1   G2                 N        e
                                                                                                                                                                                                                                                                                         Humane Papillomviren                                                                                                                                               e    e

                                                                   • zwischen Ärztekammer und Kassenärztlichen Vereinigung

    richtungen durchführte.
                                                                                                                                                                                                                                                                                          ERLÄUTERUNGEN
                                                                                                                                                                                                                                                                                                   G                 GRUNDIMMUNISIERUNG (in bis zu 4 Teilimpfungen G1 - G4)                 a Bei Anwendung eines monovalenten Impfstoffes kann diese Dosis entfallen.                                                           e Standardimpfung für Mädchen und Jungen im Alter von 9 - 14 Jahren.

                                                                     (Impfzertifikat für Ärzte)                                                                                                                                                                                                    S                 STANDARDIMPFUNG                                                        b Die 1. Impfung sollte bereits ab dem Alter von 6 Wochen erfolgen, je nach verwendetem                                                Für Nachholimpfungen und Anzahl der Impfstoffdosen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                   A                 AUFFRISCHIMPFUNG                                                         Impfstoff sind 2 bzw. 3 Dosen im Abstand von mindestens 4 Wochen erforderlich.                                                       Fachinformation beachten.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                   N                 NACHHOLIMPFUNG (Grundimmunisierung aller noch nicht                    c Impfung mit Polysaccharid-Impfstoff, Auffrischimpfung nur für bestimmte                                                            f Td-Auffrischimpfung alle 10 Jahre. Die nächste fällige Td- Impfung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Geimpften bzw. Komplettierung einer unvollständigen Impfserie)           Indikationen empfohlen.                                                                                                              einmalig als Tdap- bzw. bei entsprechender Indikation als
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Tdap-IPV-Kombinationsimpfung.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                   U                 Früherkennungsuntersuchung                                             d Einmalige Impfung mit einem MMR Impfstoff für alle nach 1970 geborenen Personen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 g Frühgeborene erhalten eine zusätzliche Impfstoffdosis im Alter von
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              ≥ 18 mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder nur mit einer Impfung in der Kindheit.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                    J                Jugenduntersuchung (J1 im Alter von 12 - 14 Jahren)                                                                                                                                                           3 Monaten, d.h. insgesamt 4 Dosen.

                                                                                                                                              Fortführung der Kampagne für 2 Jahre

    „Die niedergelassenen Ärzte tragen bereits jetzt erheb-
    lich dazu bei, dass die Impfquote im Land so gut ist. An
    diese Motivation wollen wir anknüpfen und die Ärzte
    ermuntern, sich aktiv in die Kampagne einzubringen“,
    sagte Landesgesundheitsminister Harry Glawe (CDU)          Das Gesundheitsministerium stellte gemeinsam mit
    zum Kampagnenstart im KV-Journal. Mittlerweile ha-         dem LAGuS die Impfkampagne am 24. Mai 2019 auf
    ben zahlreiche Ärzte in ihren Praxen die Impfplakate       der Nationalen Impfkonferenz in Hamburg vor. Alle
    aufgehängt und nutzen die Flyer für ihre Impfberatun-      Kampagnen-Aktionen haben Eingang in ein Plakat ge-
    gen. Solange der Vorrat reicht, können die Plakate und     funden, das den Poster-Preis gewonnen hat. n
    Flyer über die Kassenärztliche Vereinigung M-V (KVMV)
    bezogen werden. Diese und weitere Infomaterialien          i Flyer, Praxisplakate und Impfkalender
    sind aber vor allem über die Kampagneninternetseite            sind auf der Kampagnenseite zum
     www.mv-impft.de zu bestellen.                                Herunterladen oder kostenfreien Be-
                                                                   stellen zu finden unter:  www.mv-
    Dipl.-Med. Jutta Eckert, stellvertretende KVMV-Vor-            impft.de  Infomaterial & Kontakt
    standsvorsitzende, dankt in diesem Zusammenhang
                                                               	Das Interview mit Landesgesundheitsminister Harry
    den Vertragsärzten mit Impfzertifikat für ihre unermüd-
                                                                 Glawe ist auf den Internetseiten der KVMV zu finden
    liche Überzeugungsarbeit pro Impfen im Praxisalltag.
                                                                 unter:  www.kvmv.de  Patienten  Patientenin-
    Die KVMV unterstützt die Kampagne mit dem Veröf-
                                                                 formationen
    fentlichen der Poster auf der Großplakatwand vor dem
    Schweriner Geschäftsgebäude und auf dem Foyermo-                                                                                                                                          *Kerstin Alwardt ist Leiterin der
    nitor sowie mit dem Bewerben im KV-Journal.                                                                                                                                                        Pressestelle der KVMV.
Journal - Ausstellen von Überweisungen Änderungen beim DMP Asthma bronchiale - KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG Mecklenburg-Vorpommern
7I 2019                                                                                            ABRECHNUNG         5

Ausstellen von Überweisungen
                                                                                               Von Maren Gläser*

Was ist bei der Ausstellung von Überweisungsscheinen zu berücksichtigen?

Der Vertragsarzt hat die Durchführung erforderlicher         Mitbehandlung
diagnostischer oder therapeutischer Leistungen durch
                                                           Die Überweisung zur Mitbehandlung erfolgt zur ge-
einen anderen Arzt oder Psychotherapeuten in der
                                                           bietsbezogenen Erbringung begleitender oder er-
ambulanten, psychotherapeutischen oder belegärztli-
                                                           gänzender diagnostischer oder therapeutischer Maß-
chen Versorgung zu beauftragen. Unter Angabe seiner
                                                           nahmen. Über deren Art und Umfang entscheidet der
lebenslangen Arztnummer (LANR) und Betriebsstät-
                                                           Vertragsarzt, an den überwiesen wurde.
tennummer (BSNR) veranlasst er die Überweisung auf
einem vereinbarten Vordruck (Muster 6, Muster 10 bzw.
                                                             Weiterbehandlung
bei Laborgemeinschaft Muster 10A).
                                                           Bei einer Überweisung zur Weiterbehandlung wird die
Der überweisende Vertragsarzt soll grundsätzlich die       gesamte diagnostische und therapeutische Tätigkeit
Diagnose, die Verdachtsdiagnose und gegebenenfalls         dem weiterbehandelnden Vertragsarzt übertragen.
den Befund mitteilen. Er ist verpflichtet, auf dem Über-
weisungsschein zu kennzeichnen, welche Art der Über-       In der Regel ist nur die Überweisung an einen Arzt einer
weisung vorliegt.                                          anderen Arztgruppe zulässig.
                                                           Überweisungen an einen Vertragsarzt derselben
Der überweisungsnehmende Vertragsarzt bzw. -psy-
                                                           Arztgruppe sind ausschließlich zulässig zur:
chotherapeut ist grundsätzlich an die Art der Überwei-
sung gebunden und darf diese nur nach Rücksprache          • Inanspruchnahme besonderer Untersuchungs- und
mit dem überweisenden Vertragsarzt ändern:                   Behandlungsmethoden, die vom behandelnden Ver-
                                                             tragsarzt nicht erbracht werden,
  Auftragsleistung
                                                           • Übernahme der Behandlung durch einen anderen
Die Überweisung zur Ausführung von Auftragsleistun-          Vertragsarzt bei Wechsel des Aufenthaltsortes des
gen erfordert:                                               Kranken,
• die Definition der Leistungen nach Art und Umfang        • Fortsetzung einer abgebrochenen Behandlung.
  (Definitionsauftrag) oder
• eine Indikationsangabe mit Empfehlung der Metho-         Zur Gewährleistung der freien Arztwahl ist die Überwei-
  de (Indikationsauftrag).                                 sung nicht auf den Namen eines bestimmten Vertrags-
                                                           arztes, sondern auf die Gebiets-, Teilgebiets- oder
Bei einer Erweiterung des Auftrages hat der Überwei-
                                                           Zusatzbezeichnung auszustellen, in deren Bereich die
sungsnehmer die Zustimmung des überweisenden Ver-
                                                           Überweisung ausgeführt werden soll. Eine namentliche
tragsarztes einzuholen. Die Absprache ist vom Überwei-
                                                           Überweisung kann zur Durchführung bestimmter Unter-
sungsnehmer auf dem Muster 6 (Überweisungsschein)
                                                           suchungs- oder Behandlungsmethoden nur an hierfür
handschriftlich zu vermerken.
                                                           ermächtigte Ärzte bzw. ermächtigte ärztlich geleitete
                                                           Einrichtungen erfolgen.
  Konsiliaruntersuchung
Die Überweisung zur Konsiliaruntersuchung erfolgt zur      Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass nur auf
Abklärung einer Verdachtsdiagnose ausschließlich zur       Weisung des Vertragsarztes nach dessen Feststel-
Erbringung diagnostischer Leistungen, über deren Art       lung der medizinischen Indikation patientenindivi-
und Umfang der ausführende Vertragsarzt nach medi-         duell, nicht-ärztliche Mitarbeiter der Praxis berech-
zinischem Erfordernis und den Regeln der Stufendiag-       tigt sind, Überweisungen, welcher Art auch immer,
nostik unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes      auszustellen, die der Vertagsarzt im Nachhinein un-
entscheidet. Innerhalb einer angemessenen Frist ist der    terzeichnet.
überweisende Vertragsarzt über das Ergebnis der dia-
gnostischen Untersuchung mit einer Therapieempfeh-         Der Vertragsarzt hat dem auf Überweisung tätig wer-
lung zu informieren.                                       denden Vertragsarzt, soweit es für die Durchführung
6   ABRECHNUNG                                                                                                 7I 2019

    der Überweisung erforderlich ist, von den bisher er-       Weitere Regelungen
    hobenen Befunden und/oder getroffenen Behand-
    lungsmaßnahmen Kenntnis zu geben. Der aufgrund             Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und
    der Überweisung tätig gewordene Vertragsarzt hat           Jugendlichenpsychotherapeuten können Überweisun-
    seinerseits den erstbehandelnden Vertragsarzt über         gen nur innerhalb des in den Psychotherapie-Richtlini-
    die von ihm erhobenen Befunde und Behandlungs-             en des Gemeinsamen Bundesausschusses geregelten
    maßnahmen zu unterrichten, soweit es für die Wei-          Konsiliarverfahrens vornehmen. Erfolgt die Erstinan-
    terbehandlung durch den überweisenden Arzt er-             spruchnahme des Patienten im Quartal bei einem
    forderlich ist. Nimmt der Versicherte einen Facharzt       Psychotherapeuten, kann dieser keine Überweisung
    unmittelbar in Anspruch, übermittelt der Facharzt          zum Haus- oder Facharzt ausstellen. In diesen Fällen
    mit Einverständnis des Versicherten die relevanten         wird die ärztliche Behandlung beim Haus- oder Fach-
    medizinischen Informationen an den vom Versicherten        arzt ohne Überweisung vorgenommen.
    benannten Hausarzt. Darüber hinaus gilt gemäß den
    Allgemeinen Bestimmungen des EBM Punkt 2.1.4 zur           Überweisungsscheine gelten auch über das Aus-
    Abrechnung für sehr viele Einzel- und Komplexleis-         stellungsquartal hinaus weiter fort. Diese Rege-
    tungen der Abschnitte 1 bis 35 die Berichtspflicht         lung ist vor allem dann zu berücksichtigen, wenn
    an den Hausarzt. Eine Ausnahme besteht nur, wenn           Termine für besondere Untersuchungen (z.B. MRT,
    die Einwilligung des Patienten zur Befundübermitt-         CT, Koloskopie, Gastroskopie) erst im Folgequartal
    lung ausdrücklich nicht erteilt wird.                      vergeben werden können. Die Überweisung verliert
                                                               nicht ihre Gültigkeit.

    Beispiel für eine korrekte Überweisung unter Angabe der Gebietsbezeichnung, Diagnose, Befundung sowie des Auftrags
7I 2019                                                                                         ABRECHNUNG        7

Ambulante Operationen nach § 115b SGB V (AOP-            • Kategorie D: GOP 95001D/95002D
Vertrag) und die prä-, intra- und postoperativen Leis-   	notwendige Terminvergabe zur Diagnostik und/
tungen als sogenannte Begleitleistungen werden in          oder Behandlung innerhalb von vier Wochen
M-V gesondert vergütet. Werden diese Leistungen
des AOP-Vertrages mittels Überweisungsschein ver-        Mit Errichtung der TSS im Januar 2016 wurde für alle
anlasst, ist auf ihm eine zusätzliche Kennzeichnung      Krankenkassen die Überweisungsscheinkennzeich-
mit der Pseudonummer 88115 vorzunehmen. Die              nung 95001D und 95002D bei Vorliegen einer me-
Abrechnung von prä- und postoperativen Begleitleis-      dizinischen Indikation für Patienten, die einen Termin
tungen ist nur im unmittelbaren Zusammenhang mit         innerhalb von vier Wochen benötigen, eingeführt.
der ambulanten Operation oder dem stationserset-         Ausgenommen von der Terminvergabe sind wei-
zenden Eingriff gegeben.                                 terhin verschiebbare Routineuntersuchungen oder
                                                         Bagatellerkrankungen.
Für die Einschätzung der medizinischen Dringlich-
keit wird zur Patientensteuerung empfohlen, wei-         Es wird ausdrücklich auf die korrekte Umsetzung zwi-
ter von der bekannten und bewährten Kennzeich-           schen dem überweisungsgebenden und –nehmen-
nung der Überweisungen nach dem A-/B-/D-Prinzip          den Arzt hinsichtlich der Kennzeichnung nach dem
Gebrauch zu machen. Diese dient unter anderem            A-/B-/D-Prinzip und der damit verbundenen Doku-
auch zur Unterstützung der Mitarbeiter in der Ter-       mentation in der eigenen Abrechnung verwiesen.
minservicestelle (TSS), um die Dringlichkeit der Ter-    Erst dann wird die medizinische Notwendigkeit einer
minvergabe einschätzen zu können.                        Überweisung zur Patientensteuerung nachvollzieh-
                                                         bar. n
• Kategorie A: GOP 95000A
	dringende Terminvergabe zur Diagnostik und/oder
  Behandlung innerhalb eines Werktages                   i 
                                                           Eine Übersicht zur Überweisungssteuerung in A-,
                                                            B- und D-Kategorien wurde als Anlage zum Ab-
• Kategorie B: GOP 95000B                                   rechnungsrundschreiben 6/2019 verschickt.
	Diagnostik und/oder Behandlung innerhalb einer
  Woche                                                  	
                                                          Die Regelungen zu Überweisungen § 24 des
                                                          Bundesmantelvertrages-Ärzte (BMV-Ä) sind auf
Im ärztlichen Zusammenwirken sollte aufgrund der
                                                          den Internetseiten der Kassenärztlichen Bundes-
dringlichen Überweisung der überweisungsgebende
                                                          vereinigung nachzulesen unter:  www.kbv.de 
Arzt die Anamnese, die Diagnose und den Befundbe-
                                                          Service  Rechtsquellen  Verträge  Bundes-
richt mit entsprechender Fragestellung übergeben. Die
                                                          mantelvertrag
Abrechnung der 95000A oder 95000B ist für den
überweisungsnehmenden Arzt an die Durchführung
                                                         	
                                                          Erläuterungen zur Vordruck-
der Behandlung oder Diagnostik innerhalb eines
                                                          Vereinbarung sind zu finden un-
Werktages bzw. einer Woche und an die Befund-
                                                          ter:  www.kbv.de  Service
übermittlung an den Überweisungsgeber geknüpft.
                                                           Rechtsquellen  Verträge 
                                                          Bundesmantelvertrag  Anlage
Für Patienten der AOK Nordost ist aufgrund des
                                                          2 – Vereinbarung über Vordrucke
Vertrages zur Überweisungssteuerung weiterhin eine
                                                          für die vertragsärztliche Versorgung  Erläuterun-
Vergütung für die Kategorie A und B vorgesehen.
                                                          gen zur Vordruck-Vereinbarung, S. 22-24
Folgende Kennzeichnung ist dazu auf dem Überwei-
sungsschein notwendig:
                                                         	Für weitergehende Fragen zum Überweisungsver-
                                                           fahren stehen die Gruppenleiterinnen der jeweili-
überweisender Arzt:               95001A (8 Euro)
                                                           gen Fachbereiche der Abrechnungsabteilung zur
                                             oder
                                                           Verfügung.
                                  95001B (5 Euro)

überweisungsnehmender Arzt:       95002A (10 Euro)
                                              oder                                  *Maren Gläser ist Leiterin
                                  95002B (6 Euro)                       der Abrechnungsabteilung der KVMV.
8    KURZ UND KNAPP                                                                                           7I 2019

                                                                                     VERTRÄGE

                                                                     „Gesund schwanger“:
                                                                       Neue Formulare
                                                                 n Aufgrund der Datenschutzgrundverordnung
                                                                 und der Umbenennung des Dienstleisters (FBE
                                                                 Forschung Beratung Evaluation GmbH) sind in dem
                                                                 bundesweit geltenden Vertrag „Gesund schwan-
Grafik: www.clipdealer.com
                                                                 ger“ Änderungen in den Informationen für Ärzte
                                                                 und Patienten sowie in den jeweiligen Teilnahmeer-
                 Informationen aus den                           klärungen zu berücksichtigen. Die geänderten For-
               Fachabteilungen der KVMV                          mulare sind seit 1. Juli 2019 zu verwenden. n

                                                                 i Die Formulare sind im  KV-SafeNet-Portal zu
                                                                     finden unter:  Menüpunkt: Download  Ver-
                                                                     träge und Vereinbarungen  Rubrik: weitere
                      GEMEINSAMER BUNDESAUSSCHUSS                    Verträge  Sonderverträge  G 
                                                                     Gesund schwanger
             G-BA-Beschluss zu
                                                                     Fragen zum Vertrag beantwortet Jeannette
           Mutterschafts-Richtlinien                                 Wegner aus der Vertragsabteilung unter Tel.:
                                                                     0385.7431 394 oder E-Mail: jwegner@kvmv.de
           n Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesaus-                jw
           schusses (G-BA) zu den Richtlinien über die ärztli-
           che Betreuung während der Schwangerschaft und
                                                                     KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG
           nach der Entbindung („Mutterschafts-Richtlinien“):
           Screening auf asymptomatische Bakteriurie im Rah-
           men der Mutterschafts-Richtlinien vom 22. März
                                                                       Patienteninfo zu
           2019 ist im Bundesanzeiger veröffentlicht worden
           und am 28. Mai 2019 in Kraft getreten. n
                                                                     Angststörungen und
           i Beschlusstext, tragende Grün-
                                                                      Doose-Syndrom
                 de zum Beschluss sowie die
                 Mutterschafts-Richtlinien sind
                                                                 n    Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medi-
                                                                 zin (ÄZQ) hat im Auftrag der Kassenärztlichen Bun-
                 im Internet zu finden unter: 
                                                                 desvereinigung (KBV) die Patienteninformationen zu
                 www.g-ba.de  Beschlüsse 
                                                                 „Angststörungen“ – übersetzt auch ins Arabische,
                 Methodenbewertung  Am-
                                                                 Türkische, Spanische, Russische, Französische und
                 bulante Methodenbewertung  Mutterschafts-
                                                                 Englische – sowie das Informationsmaterial für Pati-
                 Richtlinien: Screening auf asymptomatische
                                                                 enten zum „Doose-Syndrom“, einer seltenen Form
                 Bakteriurie                            gb
                                                                 der kindlichen Epilepsie, aktualisiert. n

                                                                 i Die Dokumente sind im Internet zu finden
                                                                     unter:
                                                                      www.kbv.de  Mediathek  Publikationen
                                                                      Patienteninformationen  Patienteninfor-
                                                                     mationen zu Krankheiten von A-Z
                                                                                                         KBV/gb
7I 2019                                                                                           KURZ UND KNAPP         9

    KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG                                   INFORMATIONEN UND HINWEISE

         Häusliche                                                  Pflegestützpunkte
      Krankenpflege –                                              beraten unabhängig
    Verordnungshinweise                                        n    In M-V arbeiten derzeit landesweit 18 Pflege-
                                                               stützpunkte. Sie stehen in gemeinsamer Träger-
n Zur Verordnung häuslicher Krankenpflege bie-                 schaft aller Pflege- und Krankenkassen sowie einzel-
tet die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)                ner Kommunen und beraten Pflegebedürftige und
jetzt eine Broschüre an: Das Serviceheft „Häusliche            deren Angehörige unabhängig und trägerübergrei-
Krankenpflege – Hinweise zur Verordnung für Ärz-               fend. Die Einrichtungen spielen bei der Neuausrich-
te“ enthält auf 20 Seiten Informationen zur Behand-            tung der Pflege – hin zu einer Stärkung der ambulan-
lungs- und Grundpflege, hauswirtschaftlichen Ver-              ten und teilstationären Angebote – eine besondere
sorgung sowie Praxisbeispiele. Eine Übersicht zeigt,           Rolle als erste Anlaufstelle für Patienten und deren
welche Formen kombiniert werden können und wie                 Familien.
lange häusliche Krankenpflege verordnet werden                 Pflegebedürftigkeit – das heißt heute nicht unbe-
darf. Ärzte erfahren, was sie beim Ausfüllen des Ver-          dingt, dass die Betroffenen ihre Wohnung verlassen
ordnungsformulars beachten sollten, Wissenswertes              und kein selbstbestimmtes Leben mehr führen kön-
zur Genehmigung durch die Krankenkasse und zur                 nen. Oftmals kann z.B. durch kleine Veränderungen
Zusammenarbeit mit Pflegediensten. n                           im Wohnumfeld ein Heimaufenthalt verhindert oder
                                                               zumindest verzögert werden. Auch in solchen Fällen
i Die Broschüre kann kostenfrei im Internet her­               beraten die Pflegestützpunkte. n
    untergeladen oder als gedrucktes Exemplar über
    den Warenkorb-Button bestellt werden unter:                i Informationen und Kontaktmöglichkeiten sind
     www.kbv.de  Mediathek  Publikationen                       im Internet zu finden unter:
     PraxisWissen  Broschüren aus der Reihe                       www.pflegestuetzpunktemv.de
    Praxiswissen                                                                                                  gb
                                         KBV/gb

                                                QUALITÄTSSICHERUNG

                VERAH®-Care -Schulungen erfolgreich
n Seit April 2009 sind speziell qualifizierte nicht-       umfassenden hausärztlichen Betreuungsprozess zuge-
ärztliche Praxisassistenten (NäPa) in M-V im Einsatz und   wiesen: Sie unterstützen den Hausarzt aktiv bei der Ver-
führen delegationsfähige Hilfeleistungen im Auftrag        sorgung von chronisch Kranken in der Praxis, vor allem
des Hausarztes durch. Durch Erweiterung der Qualifi-       aber bei der Durchführung von Hausbesuchen. Neben
kation entsprechend dem in M-V geltenden VERAH®-           der durch den Arzt beauftragten Koordination der Pati-
Care-Vertrag können NäPa im Fallmanagement von             entenversorgung zählen auch die Förderung des Selbst-
Patienten tätig werden und so z.B. pflegerische und        managements der Patienten sowie die Koordination der
therapeutische Maßnahmen im Auftrag des Arztes ko-         Behandlung von chronischen Wunden zu ihren Aufgaben.
ordinieren.                                                Die Schulungsveranstaltungen werden in Zusammenar-
Die Vertragspartner des im Jahr 2016 geschlossenen         beit der Vertragspartner durchgeführt. Mittlerweile sind in
VERAH®-Care-Vertrages für Versorgungsassistenten           M-V insgesamt 296 VERAH®-Care–Fachkräfte tätig. Das
in der Hausarztpraxis (VERAH®) sind die AOK Nordost,       Interesse an dieser Qualifikation ist weiterhin sehr groß
die BARMER und die Kassenärztliche Vereinigung M-V         – allein bei der diesjährigen Veranstaltung konnten 50
(KVMV). Im Vertrag wurde den entsprechend qualifi-         VERAH®-Care-Fachkräfte ausgebildet werden. n
zierten Care-Fachkräften eine wichtige Schnittstelle im                                                           mk
10   VERTRÄGE                                                                                                        7I 2019

     Änderungen beim DMP Asthma bronchiale
                                                                                                       Von Carolin Schulz*

     Die Vorgaben in der Disease-Management-Programm-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL) sind durch den
     Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) aktualisiert worden. Für das DMP Asthma bronchiale gelten seit
     1. April 2019 geänderte bundeseinheitliche Anforderungen an die Behandlung und die Dokumentation. Das
     machte eine Anpassung des gemeinsamen Vertrages zum DMP Asthma bronchiale und COPD nötig.

     Mit Inkrafttreten der Vertragsanpassung zum 1. April 2019   Bitte installieren Sie die neuen Updates Ihres Praxisver-
     können nunmehr auch Kinder ab Vollendung des ers-           waltungssystems für die neuen Parameter hinsichtlich der
     ten Lebensjahres zur Kontrolle der Beschwerden in das       Dokumentation zum DMP Asthma/COPD. n
     DMP Asthma eingeschrieben werden. Eltern betroffener
     Kinder im Vorschulalter können ein neues Patientenschu-     i Der Vertrag zu den DMP Asthma/COPD sowie wei-
     lungsprogramm in Anspruch nehmen.                               tere Informationen sind im  KV-SafeNet-Portal zu
                                                                     finden unter:  Menüpunkt: Download  Verträge
                                                                     und Vereinbarungen  Rubrik: weitere Verträge
                                                                      Sonderverträge  D  Disease-Management-
                                                                     Programme (DMP)  Asthma bronchiale/COPD

                                                                     Die DMP-A-RL mit den Neuerun-
                                                                     gen im DMP Asthma bronchiale ist
                                                                     zu finden unter:  www.g-ba.de
                                                                      Beschlüsse  Disease-Manage-
                                                                     ment-Programme  Disease-Ma-
                                                                     nagement-Programme  DMP-An-
                                                                     forderungen-Richtlinie: Ergänzung der Anlage 9 (DMP
                                                                     Asthma bronchiale) und …

     Foto: shutterstock.com                                          Für Fragen zum Vertrag steht André Aeusterger-
                                                                     ling aus der Vertragsabteilung, Tel.: 0385.7431 211,
     Neue Teilnahmeerklärungen für das DMP Asthma von                E-Mail: aaeustergerling@kvmv.de, und für Fragen zu
     Fachärzten, die unter besonderen Voraussetzungen als            Teilnahmevoraussetzungen und Genehmigungsver-
     koordinierende Ärzte in der ersten Versorgungsebene tä-         fahren Manuela Ahrens aus dem Geschäftsbereich
     tig sind (Fachinternisten ohne Schwerpunkt, HNO-Ärzte           Qualitätssicherung, Tel.: 0385.7431 385, E-Mail:
     und fachärztlich tätige Kinder- und Jugendmediziner),           mahrens@kvmv.de, zur Verfügung.
     sind aufgrund aufsichtsrechtlicher Beanstandungen nicht
     mehr zulässig. Die bereits teilnehmenden Ärzte dieser
     Zwischenebene können per Bestandsregelung weiterhin                               *Carolin Schulz ist Mitarbeiterin der
     am Vertrag teilnehmen.                                                                   Vertragsabteilung der KVMV.

     Neu vereinbarte Patientenschulungen DMP Asthma bronchiale:

       Programm                         Anzahl Patienten/            Zeitlicher            Vergütung               GOP
                                        Teilnehmer                   Rahmen
       Asthmaschulung für Eltern        für maximal acht             13 Unterrichts-         22,50 Euro je UE      99514
       von Vorschulkindern, Asthma-     Kinder bis fünf Jahre        einheiten (UE)
       Kleinkindschulung (ASEV)         – Eltern und/oder
                                        Bezugspersonen

       Nachschulung ASEV                maximal acht Erwachsene      maximal zwei UE         18,00 Euro je UE      99521
7I 2019                                                                         KASSENÄRZTLICHE VERSORGUNG                    11

Bekanntmachung des Landesausschusses
der Ärzte und Krankenkassen
Beschlüsse des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen M-V aus dem schriftlichen Umlaufverfahren
vom 3. Juni 2019 gemäß § 103 Abs. 1 Satz 1 sowie Satz 2 SGB V in Verbindung mit § 16b Abs. 2 ÄrzteZV so-
wie §§ 23 ff. Bedarfsplanungs-Richtlinie zum Stand der ambulanten Versorgung (Anordnung bzw. Aufhebung
von Zulassungsbeschränkungen):

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen M-V      Bedarfsplanung für die
hat am 3. Juni 2019 auf Grundlage des zwischen den
Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung       hausärztliche Versorgung
M-V (KVMV) gemäß § 99 Abs. 1 SGB V einvernehmlich
                                                            Mittelbereiche                               Hausärzte
erstellten Bedarfsplanes sowie in Anwendung der Be-
darfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesaus-         Anklam                                                 1,5
schusses mit Stand vom 20. Dezember 2012 über die           Bergen auf Rügen                                        3,5
Anordnung und Aufhebung von Zulassungsbeschrän-             Demmin                                                  2,5
kungen im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen.        Greifswald                                                X
                                                            Greifswald Umland                                       5,5
Nachstehend werden die Übersichten veröffentlicht,
                                                            Grevesmühlen                                              X
die darüber Auskunft erteilen, für welche Planungsbe-
reiche und Fachgebiete Zulassungsbeschränkungen             Grimmen                                                   7
angeordnet wurden bzw. in welcher Anzahl noch Zulas-        Güstrow                                                 14
sungen erteilt werden können.                               Hagenow inkl. Amt Neuhaus                                 9
                                                            Ludwigslust                                             7,5
Die Übersichten wurden laut Beschluss des Landes-
                                                            Neubrandenburg                                            X
ausschusses der Ärzte und Krankenkassen M-V im
                                                            Neubrandenburg Umland                                   12
Umlaufverfahren am 3. Juni 2019, mit Stand 18. April
2019, erstellt. Die Beschlüsse vom 3. Juni 2019 zur         Neustrelitz                                               5
Anordnung von Zulassungsbeschränkungen sowie                Parchim                                               12,5
zur Feststellung von (in absehbarer Zeit drohender)         Pasewalk                                                2,5
Unterversorgung sowie lokalem Versorgungsbedarf             Ribnitz-Damgarten                                       1,5
werden unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstan-               Rostock                                                   X
dung durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit
                                                            Rostock Umland                                        21,5
und Gesundheit M-V veröffentlicht.
                                                            Schwerin                                                  X
Es wird jedem niederlassungswilligen Arzt bzw. Psycho-      Schwerin Umland                                       18,5
therapeuten empfohlen, sich vor der Antragstellung in       Stralsund                                              0,5
der KVMV Schwerin, Abteilung Sicherstellung, über die       Stralsund Umland                                          5
jeweilige Versorgungssituation zu informieren sowie         Teterow                                                   2
eine Niederlassungsberatung in Anspruch zu nehmen.
                                                            Ueckermünde                                             2,5
                                                            Waren                                                   6,5
  Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkas-             Wismar                                                  8,5
  sen M-V hat im schriftlichen Umlaufverfahren am           Wolgast                                                  X
  3. Juni 2019 erneut die Feststellung nach § 103           gesamt in M-V                                          149
  Abs. 1 SGB V bezüglich der Überschreitung des
  allgemeinen bedarfsgerechten Versorgungsgra-                    Stand Arztzahlen: 18.04.2019; Stand Einwohner: 31.12.2017
                                                          X      = gesperrte Planungsbereiche
  des um 40 Prozent getroffen. Die betreffenden
                                                          Ziffer = Zahl der Zulassungsmöglichkeiten
  Fachgebiete und Planungsbereiche sind mit ei-                  = neue Sperrung
                                                          n
  nem roten Kreuz (X) gekennzeichnet.                     n      = partielle Öffnung
12   KASSENÄRZTLICHE VERSORGUNG                                                                                                                    7I 2019

     Bedarfsplanung für die allgemeine fachärztliche Versorgung
       Planungsbereiche                                 PÄD       AUG CHI/ORT DER                  GYN       HNO        NER      PSY *1      URO

       Kreisfreie Städte
       Rostock                                            X         X           X          X         X          X         X          X         X

       Landkreise
       Bad Doberan                                        X         X           X          X         X          X         X          X         X
       Demmin                                             X         X           X         0,5        X          X         X          X         X
       Güstrow                                            X         X           X          X         X          X         X          X         X
       Ludwigslust                                        1         1           X         0,5        X         2,5        X          X        0,5
       Müritz                                             X         X           X          X         X          X         X          X         X
       Parchim                                            X        0,5          X          X        0,5        0,5        X          X         X
       Rügen                                             0,5        X           X          X         X          X         X          X         X
       Uecker-Randow                                      X         X           X          X         X         0,5        X          X         X

       Kreisregionen
       Greifswald/OVP                                    X          X           X          X         X          X         X          X         X
       Neubrandenburg/MST                                X          X           X          X         X          X         X          X         X
       Stralsund/NVP                                     X          X           X          X         X          X         X          X         X
       Schwerin/Wismar/NWM                               X          X           X          X         X          X         X          X         X
       gesamt in MV                                     1,5        1,5          0          1        0,5        3,5        0          0        0,5

       X        = gesperrte Planungsbereiche                                                Stand Arztzahlen: 18.04.2019; Stand Einwohner: 31.12.2017
       X        = Fachgebiete mit einem Versorgungsgrad über 140 Prozent
       Ziffer   = Zahl der Zulassungsmöglichkeiten
       *1       = ohne Berücksichtigung des Mindestversorgungsanteils bei ärztlichen Psychotherapeuten und nur Kinder und Jugendliche betreuenden
                   Psychotherapeuten
       n        = neue Sperrung
       n        = partielle Öffnung

     Bedarfsplanung für die gesonderte fachärztliche Versorgung
       Planungsbereich Mecklenburg-Vorpommern
       Physikalische und Rehabilitative Medizin                                                                                                2
       Nuklearmedizin                                                                                                                          X
       Strahlentherapie                                                                                                                        X
       Neurochirurgie                                                                                                                          X
       Humangenetik                                                                                                                            X
       Laboratoriumsmedizin                                                                                                                    X
       Pathologie                                                                                                                              X
       Transfusionsmedizin                                                                                                                     X

       X      = gesperrte Planungsbereiche                                                 Stand Arztzahlen: 18.04.2019; Stand Einwohner: 31.12.2017
       X      = Fachgebiete mit einem Versorgungsgrad über 140 Prozent
       Ziffer = Zahl der Zulassungsmöglichkeiten
       n        = neue Sperrung
7I 2019                                                                                      KASSENÄRZTLICHE VERSORGUNG                  13

Bedarfsplanung für die ambulante Versorgung
                                                                     Ärztliche          nur Kinder und Jugendliche
   Planungsbereiche                                   PSY       Psychotherapeuten      betreuende Psychotherapeuten

   Kreisfreie Städte
   Rostock, Hansestadt                                 X                –                                   –

   Landkreise
   Bad Doberan                                         X               –                                    –
   Demmin                                              X               3                                    –
   Güstrow                                             X               –                                    –
   Ludwigslust                                         X               2                                    –
   Müritz                                              X               –                                    –
   Parchim                                             X               2                                    –
   Rügen                                               X               –                                    –
   Uecker-Randow                                       X               2                                    –

   Kreisregionen
   Greifswald/OVP                                      X                –                                   –
   Neubrandenburg/MST                                  X                –                                   –
   Stralsund/NVP                                       X                –                                   –
   Schwerin/Wismar/NWM                                 X                –                                   –
   X      = gesperrte Planungsbereiche                                     Stand Arztzahlen: 18.04.2019; Stand Einwohner: 31.12.2017
   Ziffer = Zahl der Zulassungsmöglichkeiten

Bedarfsplanung für die spezialisierte fachärztliche Versorgung
   Raumordnungsregionen – Planungsbereiche                                          ANÄ         INT FÄ       KJPSY         RAD
   Mecklenburgische Seenplatte                                                        X            X            1,5          X
   Mittleres Mecklenburg/Rostock                                                      X            X            X            X
   Vorpommern                                                                         X            X            X            X
   Westmecklenburg                                                                    X            X            2            X

   X      = gesperrte Planungsbereiche                                      Stand Arztzahlen: 18.04.2019; Stand Einwohner: 31.12.2017
   X      = Fachgebiete mit einem Versorgungsgrad über 140 Prozent
   Ziffer = Zahl der Zulassungsmöglichkeiten
   n      = neue Sperrung

Anordnung von                                                         Fachgruppe der Augenärzte: Im Planungsbereich Bad
                                                                      Doberan wurde Überversorgung festgestellt. Damit ist
Zulassungsbeschränkungen                                              der Planungsbereich Bad Doberan für weitere Zulas-
                                                                      sungen als Augenarzt gesperrt.
Fachgruppe der Hausärzte: In den Mittelbereichen
Grevesmühlen und Rostock wurde Überversorgung                         Fachgruppe der Nervenärzte: Im Planungsbereich Bad
festgestellt. Damit sind die Mittelbereiche Grevesmüh-                Doberan wurde Überversorgung festgestellt. Damit ist
len und Rostock für weitere Zulassungen als Hausarzt                  der Planungsbereich Bad Doberan für weitere Zulassun-
gesperrt.                                                             gen als Nervenarzt gesperrt.
14   KASSENÄRZTLICHE VERSORGUNG                                                                                  7I 2019

     Fachgruppe der Anästhesisten: Im Planungsbereich           Unter mehreren Bewerbern entscheidet der
     Westmecklenburg wurde Überversorgung festgestellt.         Zulassungsausschuss nach pflichtgemäßem Ermessen
     Damit ist der Planungsbereich Westmecklenburg für          unter Berücksichtigung folgender Kriterien:
     weitere Zulassungen als Anästhesist gesperrt.
                                                                • berufliche Eignung
     Fachgebiete Strahlentherapie, Humangenetik und             • Dauer der bisherigen ärztlichen Tätigkeit
     Pathologie: Im Planungsbereich Mecklenburg-Vorpom-         • Approbationsalter
     mern wurde Überversorgung festgestellt. Damit ist der      • Dauer der Eintragung in die Warteliste
     Planungsbereich Mecklenburg-Vorpommern für weitere         • bestmögliche Versorgung der Versicherten im Hinblick
     Zulassungen im Fachgebiet Strahlentherapie, Human-           auf die räumliche Wahl des Vertragsarztsitzes
     genetik und Pathologie gesperrt.                           • Entscheidung nach Versorgungsgesichtspunkten (z.B.
                                                                  Fachgebietsschwerpunkt, Barrierefreiheit)
     Im Übrigen gelten die bereits angeordneten Zulas-
     sungsbeschränkungen unverändert fort.                      Zusätzlicher Hinweis:
                                                                Sofern in den Planungsbereichen und Arztgruppen, für
                                                                die noch Zulassungsmöglichkeiten bestehen, Ärzte oder
                                                                Psychotherapeuten in beschränkter Zulassung zur ge-
     Zulassungsmöglichkeiten (ZM)                               meinsamen Berufsausübung zugelassen sind („Job-sha-
     aufgrund partieller Öffnung für die                        ring“) bzw. Ärzte oder Psychotherapeuten Angestellte
                                                                mit Leistungsbegrenzung beschäftigen, enden die Be-
     Fachgruppe:                                                schränkungen der Zulassung und die Leistungsbegren-
                                                                zungen in der Reihenfolge der jeweils längsten Dauer der
     Hausärzte:
                                                                gemeinsamen Berufsausübung bzw. Anstellung. Über die
     Mittelbereich Anklam                             1,5 ZM
                                                                Beendigung von Zulassungs- und Leistungsbegrenzun-
     Augenheilkunde:                                            gen ist vorrangig vor Anträgen auf Neuzulassung (bzw.
     Planungsbereich Ludwigslust                      1,0 ZM    Anstellung) zu entscheiden.

     Für folgende Fachgruppe gilt der insoweit bereits in der
                                                                In folgenden Mittelbereichen wurde in der hausärzt-
     Sitzung des Landesausschusses am 13. November 2018
                                                                lichen Versorgung eine in absehbarer Zeit drohende
     getroffene Beschluss zur partiellen Aufhebung von Zulas-
                                                                Unterversorgung festgestellt: Bergen auf Rügen, Dem-
     sungsbeschränkungen im folgenden Umfang fort:
                                                                min, Greifswald Umland, Grimmen, Güstrow, Hagenow,
                                                                Ludwigslust, Neubrandenburg Umland, Neustrelitz,
     Hausärzte:
                                                                Parchim, Pasewalk, Rostock Umland, Schwerin Umland,
     Mittelbereich Stralsund                         0,5 ZM
                                                                Teterow, Waren und Wismar. In diesen Planungsbe-
                                                                reichen besteht die Möglichkeit zur Gewährung von
     Die partielle Öffnung erfolgt gemäß § 26 der Bedarfs-
                                                                Investitionskostenzuschüssen, fallzahlabhängigen Si-
     planungs-Richtlinie-Ärzte mit der Auflage an den Zulas-
                                                                cherstellungszuschlägen sowie weiteren strukturellen
     sungsausschuss, dass Zulassungen nur in einem solchen
                                                                Förderungsmaßnahmen. n
     Umfang erfolgen dürfen, bis für die Arztgruppe Überver-
     sorgung eingetreten bzw. der erforderliche Versorgungs-
     anteil erreicht ist. Vor diesem Hintergrund besteht die    i Nähere Informationen zu den Förderungsmöglich-
     Möglichkeit, sich für eine Zulassung beim Zulassungsaus-       keiten sind auf den Internetseiten der KVMV nachzu-
     schuss zu bewerben, sofern keine Zulassungsbeschrän-           lesen unter:  www.kvmv.de  Mitglieder  Nieder-
     kungen angeordnet wurden.                                      lassung und Anstellung  Beratung und Förderung

     Der Antrag sowie die vollständigen Zulassungsunterlagen        Fragen beantwortet Monika Holstein in der Abtei-
     müssen für alle Versorgungsbereiche/Fachgruppen mit            lung Sicherstellung unter Tel.: 0385.7431 362 oder
     einer Frist von sechs Wochen spätestens bis 15. August         E-Mail: mholstein@kvmv.de
     2019 bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses,
     Neumühler Str. 22, 19057 Schwerin, vorliegen. Der Zulas-
     sungsausschuss berücksichtigt bei dem Auswahlverfah-
     ren nur die nach der Bekanntmachung fristgerecht und
     vollständig abgegebenen Zulassungsanträge.
Zulassungen und Ermächtigungen
Der Zulassungsausschuss beschließt über Zulassungen und Ermächtigungen zur Teilnahme an der vertragsärzt­
lichen Versorgung. Weitere Auskünfte erteilt die Abteilung Sicherstellung der KVMV, Tel.: 0385.7431 368.

 BAD DOBERAN                                                           MÜRITZ
Ermächtigung                                                          Widerruf der Ermächtigung
Dr. med. Harald Beckert, Facharzt für Orthopädie/Spezielle            Dr. med. Kay Scheffler, Facharzt für Urologie in der Klinik für
Schmerztherapie im Krankenhaus Bad Doberan, ist zur Durch-            Urologie am MediClin Müritz Klinikum Waren, ab 1. Mai 2019.
führung schmerztherapeutischer Leistungen auf Überweisung
von niedergelassenen anerkannten Schmerztherapeuten und
niedergelassenen Orthopäden und Fachärzten für Orthopädie
                                                                       NEUBRANDENBURG/
und Unfallchirurgie ermächtigt. Im Rahmen der Ermächtigung             MECKLENBURG-STRELITZ
ist eine Überweisungsbefugnis eingeräumt, bis 31. März 2021.          Änderung der Zulassung
                                                                      Dr. med. Friedhelm Bartsch, Facharzt für Innere Medizin/SP En-
 GREIFSWALD/OSTVORPOMMERN                                             dokrinologie mit hälftigem Versorgungsauftrag in Neubranden-
                                                                      burg, ab 1. Oktober 2019.
Widerruf der Ermächtigung
Dr. med. Andreas Menges, Klinik für Augenheilkunde der Uni-           Ende von Zulassungen
versitätsmedizin Greifswald, ab 1. April 2019.                        Dipl.-Med. Hans Rotte, Facharzt für Radiologische Diagnostik
                                                                      in Neubrandenburg, ab 1. April 2019;
Ermächtigung
Prof. Dr. med. habil. Henry Schroeder, Direktor der Klinik für Neu-   Dipl.-Med. Silvia Rösler, Fachärztin für Allgemeinmedizin in
rochirurgie der Universitätsmedizin Greifswald, ist zur Erbringung    Altentreptow, ab 1. April 2019.
und Abrechnung von neurochirurgischen Leistungen sowie zur
Erbringung und Abrechnung der EBM-Nummer 02100 auf Über-              Die Zulassung haben erhalten
weisung von niedergelassenen Fachärzten für Neurochirurgie,           Tatiana Masche, Fachärztin für Allgemeinmedizin für Alten-
Fachärzten für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde und Nervenärzten            treptow, ab 1. April 2019;
ermächtigt. Ausgenommen sind Leistungen, die die Klinik ge-
mäß § 115a und b SGB V erbringt, bis 31. Dezember 2020.               Dr. med. Julius Bartsch, Facharzt für Innere Medizin/SP Kar-
                                                                      diologie mit hälftigem Versorgungsauftrag für Neubranden-
                                                                      burg, ab 1. Oktober 2019.
 GÜSTROW
Ende von Zulassungen                                                  Genehmigung der Anstellung
Dr. med. Gudrun Schumann, Fachärztin für Kinder- und Ju-              Berufsausübungsgemeinschaft Heike Helling und Dipl.-Med.
gendmedizin in Bützow, ab 1. April 2019;                              Eva Fehlhaber, Fachärztinnen für Radiologische Diagnostik in
                                                                      Neubrandenburg, zur Anstellung von Dipl.-Med. Hans Rotte
Dr. med. Angelika Geike, Fachärztin für Allgemeinmedizin in           als Facharzt für Radiologische Diagnostik in ihrer Praxis, ab
Warnow, ab 1. April 2019.                                             1. April 2019.

Die Zulassung hat erhalten                                            Änderung der Berufsausübungsgemeinschaft
Nicole Mindt, Fachärztin für Allgemeinmedizin für Bützow, ab          Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) Dipl.-Med. Hans Rotte,
1. April 2019.                                                        Dipl.-Med. Eva Fehlhaber und Heike Helling, Fachärzte für
                                                                      Radiologische Diagnostik in Neubrandenburg, wird dahin-
Genehmigung der Anstellung                                            gehend geändert, dass Dipl.-Med. Hans Rotte aus der BAG
Steffen Büchner, Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin in            ausscheidet, ab 1. April 2019.
Güstrow, zur Anstellung von Dr. med. Gudrun Schumann als
Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin für die Nebenbe-             Widerruf der Ermächtigung
triebsstätte in 18246 Bützow, Vor dem Rostocker Tor 8a, ab            Dr. med. Bettina Müller, Fachärztin für Innere Medizin, Diet-
1. April 2019.                                                        rich-Bonhoeffer-Klinikum Neubrandenburg, ab 1. April 2019.

                                                                      Ermächtigung
 LUDWIGSLUST                                                          Dr. med. Uwe Gottschalk, Facharzt für Innere Medizin/Gast-
Widerruf der Anstellung                                               roenterologie am Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum Neubranden-
Dr. med. Wolfgang Warnack, Facharzt für Urologie in Hage-             burg, ist zur Durchführung endosonographischer Untersuchun-
now, zur Anstellung von Dr. med. Hans-Wolfgang Himstedt als           gen nach den EBM-Nummern 33042, 33043, 33090 und 33092
Facharzt für Urologie in seiner Praxis, ab 6. März 2019.              sowie zur Durchführung der Kapselendoskopie bei Erwachse-
                                                                      nen nach den EBM-Nummern 13425 und 13426 zuzüglich der
Genehmigung der Anstellung                                            erforderlichen Grundleistungen auf Überweisung von Vertrags-
Dr. med. Wolfgang Warnack, Facharzt für Urologie in Hage-             ärzten und ermächtigten Ärzten des Klinikums Neubranden-
now, zur Anstellung von Dr. med. Karl Ulrich Rogosch als Fach-        burg ermächtigt. Die Ermächtigung ist seit 7. März 2019 um die
arzt für Urologie in seiner Praxis, ab 7. März 2019.                  Durchführung der Therapie der CED mit Biologicals nach den
EBM-Ziffern 01510, 13250 und 02100 auf Überweisung von             Hörstörungen ist nicht Bestandteil der Ermächtigung, bis
niedergelassenen gastroenterologisch tätigen Vertragsärzten        30. Juni 2021;
erweitert. Im Rahmen der Ermächtigung ist eine Überweisungs-
                                                                   Dr. med. Dirk Paukstat, niedergelassener Facharzt für Innere
befugnis eingeräumt, bis 30. Juni 2021.
                                                                   Medizin/Pulmologie in Gadebusch, ist für die hausärztliche
                                                                   Versorgung von Patienten mit apallischem Syndrom und/
 ROSTOCK                                                           oder Patienten mit Langzeitbeatmung in den Pflegeheimen
                                                                   Veelböken, Schelfwerder und Schwerin, Am Grünen Tal/Vi-
Änderung der Zulassung                                             diner Straße, und für die hausärztliche Versorgung von Pa-
Dr. med. Jens Placke, Facharzt für Innere Medizin/SP Kardio-       tienten mit apallischem Syndrom und/oder Patienten mit
logie mit hälftigem Versorgungsauftrag in Rostock, ab 1. April     Langzeitbeatmung sowie die hausärztliche Versorgung von
2019.                                                              einzelnen Patienten in häuslicher Ganztags-Intensiv-Pflege
                                                                   mit manifester oder drohender respiratorischer Insuffizienz
Ende von Zulassungen                                               (laufende Heimbeatmung), nächtlicher Beatmung einschließ-
Dr. med. Sabine Kirschnick, Fachärztin für Allgemeinmedizin        lich Schlafapnoe, Sauerstofflangzeittherapie oder Stadien
in Rostock, ab 1. Januar 2020;                                     kurz davor, sowie die ausnahmsweise Betreuung einzelner
Dipl.-Med. Heidrun Liebscher, Fachärztin für Allgemeinmedi-        Patienten unter den gleichen Voraussetzungen, die von In-
zin in Rostock, ab 1. Januar 2020.                                 tensivpflegediensten im häuslichen Umfeld oder Wohnge-
                                                                   meinschaften in der Region versorgt werden, ermächtigt.
Die Zulassung haben erhalten                                       Die Ermächtigung ist um die Mitbetreuung von einzelnen
Dr. med. Alexandra Wilden, hausärztliche Internistin für Ros-      Patienten, insbesondere in speziellen Wohngruppen, unter
tock, ab 1. Januar 2020;                                           gleicher medizinischer Indikation im Umkreis von 20 Kilome-
                                                                   tern von Schwerin auf Anforderung der betreuenden Haus-
Eva Respondek-Dryba, hausärztliche Internistin für Rostock,        ärzte erweitert. Im Rahmen der Ermächtigung ist eine Über-
ab 1. Januar 2020;                                                 weisungsbefugnis eingeräumt, bis 31. März 2021;
Dr. med. Dorothea Trautwein, Fachärztin für Innere Medizin/
SP Kardiologie mit hälftigem Versorgungsauftrag für Rostock,       Sozialmedizinisches Erwachsenen-Zentrum Mecklenburg
ab 1. April 2019.                                                  Schwerin, vertreten durch die Geschäftsführerin Kristina
                                                                   Timmermann, ist als ärztlich geleitete Einrichtung gemäß
Genehmigung der Berufsausübungsgemeinschaft                        § 119c SGB V als Medizinisches Behandlungszentrum für
Dr. med. Jens Placke und Dr. med. Dorothea Trautwein, Fach-        Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren
ärzte für Innere Medizin in Rostock, ab 1. April 2019.             Mehrfachbehinderungen (MZEB), ermächtigt für die Be-
                                                                   handlung von Patienten mit folgenden Kriterien: über 18
                                                                   Jahre alt und geistig behindert oder mit einem auf sie aus-
 SCHWERIN/                                                         gestellten Schwerbehindertenausweis – Mehrfachbehinde-
                                                                   rung – mit einem GdB > 70 und einem der Merkzeichen:
 WISMAR/NORDWESTMECKLENBURG                                        G, aG, H, Bl, Gl. Um den erforderlichen spezifischen Ver-
Widerruf der Anstellung                                            sorgungsbedarf nachweisen zu können, benötigt der Pati-
Dr. med. Tadjana Schneider-Stiebler, hausärztliche Internistin     ent eine zielgruppenspezifische Diagnostik und Therapie,
in Wismar, zur Anstellung von Dr. med. Christiane Lapsien          insbesondere auch spezialisierte Kommunikation durch ge-
als hausärztliche Internistin in ihrer Praxis, ab 1. April 2019.   eignete Kommunikationsstrategien. Die Behandlung muss
                                                                   die ärztlichen Leistungen, insbesondere auch psychologi-
Genehmigung der Anstellung                                         sche, therapeutische und psychosoziale Leistungen (§ 43b
MVZ Wismar, zur Anstellung von Dr. med. Ralf von Secken-           SGB V), die erforderlich sind, um eine Erkrankung zum frü-
dorff als Facharzt für Allgemeinmedizin für die Nebenbe-           hestmöglichen Zeitpunkt zu erkennen, um einen Behand-
triebsstätte in Wismar, Bürgermeister-Haupt-Str. 31, ab            lungsplan aufzustellen, umfassen. Dies umfasst auch die
1. Mai 2019.                                                       im Einzelfall erforderliche Koordinierung von Leistungen.
                                                                   Im MZEB muss ein ärztlicher Leiter bestellt werden. Dieser
Ermächtigungen                                                     muss ein Facharzt für Allgemeinmedizin oder für Innere Me-
Dr. med. Kay Scheffler, Facharzt für Urologie der Klinik für       dizin sein. Zusätzlich muss ein Facharzt der Fachgruppe der
Urologie der Helios Kliniken Schwerin, ist für die Diagnostik      Nervenärzte zur Verfügung stehen. Es wird eine Fallzahlbe-
und Therapie von speziellen urogynäkologischen Leistun-            grenzung von 300 Patienten pro Quartal für das MZEB fest-
gen nach den EBM-Nummern 08332, 33043, 26310, 26311,               gelegt. Die Behandlung ist nur auf Überweisung von Haus-
26313 und 26340 und Ausführung und Abrechnung der                  ärzten, Fachärzten für Innere Medizin sowie Ärzten aus der
EBM-Nummern 26316, 26317 und 40161 – Botoxbehand-                  Fachgruppe der Nervenärzte möglich. Ausgeschlossen sind
lung bei Blasenfunktionsstörung – auf Überweisung von nie-         Leistungen, die ein Krankenhaus gemäß §§ 115a, b, 116,
dergelassenen Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburts-          116b SGB V erbringen kann, bis 31. März 2021;
hilfe und Urologie ermächtigt, bis 30. Juni 2021;
                                                                   Dr. med. Michael Biedermann, Klinik für Orthopädie der
Prof. Dr. med. Martin Christoph Jäckel, Chefarzt der Klinik        Helios Kliniken Schwerin, ist für konsiliarärztliche Leistungen
für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde der Helios Kliniken           des Fachgebietes Orthopädie mit Ausnahme der Patienten
Schwerin, ist für Leistungen im Rahmen des Fachgebietes            vor und nach fußchirurgischen Operationen und Patienten
Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde auf Überweisung von nieder-             mit diabetischem Fußsyndrom auf Überweisung von nie-
gelassenen Fachärzten für HNO-Heilkunde ermächtigt. Aus-           dergelassenen Fachärzten für Orthopädie und Chirurgie
genommen sind Leistungen, die die Klinik gemäß § 115a              ermächtigt. Im Rahmen der Ermächtigung ist eine Überwei-
und b SGB V erbringt. Die Behandlung von Patienten mit             sungsbefugnis eingeräumt, bis 30. Juni 2021;
Tumorerkrankungen und Stimm-, Sprach- und kindlichen
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