Frühlingshafte Impressionen - Gemeinde Königsbach-Stein

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Frühlingshafte Impressionen - Gemeinde Königsbach-Stein
Ausgabe 17 · 29. April 2021

                                      Frühlingshafte
                                                       Impressionen
Diese Ausgabe erscheint auch online
Frühlingshafte Impressionen - Gemeinde Königsbach-Stein
2                  Nummer 17
                    Donnerstag, 29. April 2021

                                 Starkes Interesse an der 2. Impfaktion am vergangenen Samstag

   Schon vor dem offiziellen Start der 2. Impfaktion für die Bür- Rahmen des Projekts „Gemeinsam Zukunft gestalten“ entstand,
gerinnen und Bürger aus Königsbach-Stein und Remchingen bil- unterstützt. Auch die örtliche Feuerwehr war in Form eines
dete sich eine längere Schlange an Impfwilligen vor den Türen Fahrdienstes für drei ältere Damen im Einsatz.
der Kulturhalle Remchingen. Im Innern war vom Kulturhallen-
Team und den Mitarbeitenden der Diakoniestation alles vorbe- Das Mobile Impf-Team des Enzkreises kam dieses Mal mit zwei
reitet, um auch diesmal einen reibungslosen, schnellen Ablauf Impfteams nach Remchingen. Deshalb sprang der frühere Rem-
zu gewährleisten. Bis zum Freitag hatten sich mehr als 120 Impf- chinger Hausarzt Dr. Braun kurzfristig ein, so dass wie geplant,
berechtigte telefonisch oder per E-Mail über die Bürgerbüros in in drei Impfstraßen geimpft werden konnte. Wie bei der ersten
Königsbach und Stein angemeldet. Das mobile Impfteam hatte Impfaktion wurde auch diesmal das vorhandene, vom mobilen
etwas mehr Impfstoff als angekündigt zur Verfü-                         Impf-Team mitgebrachte Impfmaterial zu 100% verimpft.
gung. Deshalb konnten weitere Bürger*innen,                                 Bei den beiden Impfaktionen am 10. April und am vergan-
für die beide Gemeinden eine Warteliste                                        genen Samstag wurden in der Kulturhalle insgesamt 646
                                                                       gen
führten, wider Erwarten zusätzlich ge-          Für die notwendi                Menschen gegen das Corona-Virus geimpft. Dies ist ab-
                                                                       am
impft werden.                                   Zweitimpfungen ng                solute Spitze im Enzkreis. Stolz und dankbar lobten
                                                   . Ju  ni bz w . An fa          die Bürgermeister Luca Prayon aus Remchingen
Beim Vorbereiten und                            19
                                                   Ju li ko  mmen die             und Heiko Genthner aus Königsbach-Stein das großar-
Ausgeben der Unterla-
                                                 m ob  ile n Impf-Teams           tige ehrenamtliche Engagement der Mitarbeiterinnen
gen und am Samstag, vor                                       ieder nach
Ort in der Kulturhalle                            ge rn  e  w                    und   Mitarbeiter aus Remchingen und Königsbach-
                                                      Re  m  chingen.           Stein. „Ein großartiges Zeichen von bürgerschaftlichem
wurden Frau Nagel und
Frau Bruder tatkräftig                                                        Engagement    und hohem ehrenamtlichem Einsatz“, so
von       ehrenamtlichen                                                   Bürgermeister  Heiko  Genthner.
Helfer*innen aus dem
Netzwerk 60plus und
dem     Impfpaten-Team,
welches im Februar, im

Frau Nagel und Herr Ruth am Empfang für die
Bürger*innen aus Königsbach-Stein

                                                                    Katrin Bauer, Diakoniestation Remchingen, BM Heiko Genthner,
                                                                    BM Luca Prayon, Frau Öder, Diakoniestation Remchingen

                                                                      impressum                           Verantwortlich für den amtlichen
                                                                                                          teil, alle sonstigen Verlautbarungen
                                                                      herausgeber:                        und mitteilungen:
                                                                      Gemeinde Königsbach-Stein           Bürgermeister Heiko Genthner,
                                                                      druck und Verlag: Nussbaum Medien   Marktstraße 15, 75203 Königsbach-
                                                                      Weil der Stadt GmbH & Co. KG,       Stein, oder sein/e Vertreter/in im Amt.
                                                                      71263 Weil der Stadt,               Verantwortlich für „Was sonst noch
                                                                      Merklinger Str. 20,                 interessiert“ und den anzeigenteil:
                                                                      Telefon 07033 525-0,                Klaus Nussbaum, Opelstraße 29,
                                                                      www.nussbaum-medien.de              68789 St. Leon-Rot

     ABSTAND                                                          informationen                       Tel.: 07033 6924-0,
                                                                                                          E-Mail: info@gsvertrieb.de
                                                                      Vertrieb (abonnement und            Internet: www.gsvertrieb.de
     HALTEN
   Foto: Pekic/E+/Getty Images Plus
                                                                      zustellung): G.S. Vertriebs GmbH,
                                                                      Josef-Beyerle-Str. 2,
                                                                      71263 Weil der Stadt,
                                                                                                          anzeigenverkauf:
                                                                                                          ettlingen@nussbaum-medien.de
Frühlingshafte Impressionen - Gemeinde Königsbach-Stein
Nummer 17
                                                                                   Donnerstag, 29. April 2021   3
                      Die bunte Familienseite von den Kindertagesstätten

                                                                                                                w
Liebe Kinder,
jetzt müsst ihr kurz eure Mamas wegschicken, denn das hier soll
eine Überraschung zu Muttertag am 09.05. für sie werden! Eure
                                                                         
                                                                         
Papas dürfen euch gern dabei helfen.
                                                     las zum Mutt
                                                                       ertag
                                            te“-G
                             Ein "Komplimen
 Hierzu benötigt ihr:
 › 1 Bonbon-, Einmach- oder Vorratsglas
   mit Deckel
 › Seidenpapier
 › 1 schöne Serviette oder 1 Stück Stoff
 › Versch. Geschenkbänder

                                                            wd
 › DIN A4 Papier in versch. Farben
 › Haushaltsgummis
 › 1 Schere
 › Komplimente-Vorlage (siehe unten)
 › 1 Geschenkanhänger                    Und so wird’s gemacht:
                                         • Komplimente auf dem PC oder
                                           handschriftlich auf das DIN A4 Papier
                                           schreiben/ausdrucken.
                                         • Komplimente zu Zetteln ausschnei-
                                           den.
                                         • Jedes Zettelchen einrollen und mit
                                           einem Haushaltsgummi umwickeln.
                                         • Zusätzlich kann man auch noch
                                           persönliche Wünsche oder Sprüche
                                           aufschreiben.
                                         • In das Glas etwas Seidenpapier in
                                           seiner Wunschfarbe legen.
                                         • Nun alle Zettelröllchen hineinfüllen
                                           und mit dem Deckel schließen.
                                         • Den Deckel mit der Serviette oder
                                           dem Stück Stoff bedecken und mit ge-
                                           wünschten Geschenkband zubinden.
                                         • Mit einem persönlichen Geschenkan-
                                           hänger aufwerten.

                                                                                                                    w

                                                                                                                d
                                                                                                                 w
Frühlingshafte Impressionen - Gemeinde Königsbach-Stein
4
Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 24. April
                                                                                                                                                                                                                                     Nummer 17

             Kontaktbeschränkungen                                       Maskenpflicht                                          • Im Auto, bei Mitfahrten von haushaltsfremden
             Private Treffen im öffentlichen oder privaten               In folgenden Bereichen müssen alle Personen              Personen (Paare gelten als ein Haushalt)
             Raum: 2 Haushalte, maximal 5 Personen.                      ab 6 Jahren eine medizinische Maske                    • In Arztpraxen
             Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich              tragen*:                                               • FFP2/KN95/K95-Maske in Krankenhäusern und
  Bundes-                                                                                                                         Pflegeeinrichtungen.
  regelung   13 Jahre* werden nicht mitgezählt. Paare, die               • Für alle Schüler*innen sowie Lehrer*innen
             nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.                 an Schulen mit Präsenzunterricht sowie                 Ausnahme: Personal, das nicht direkt mit
                                                                                                                                                                                                                                     Donnerstag, 29. April 2021

             *bis zum 14. Geburtstag                                                                                              Patient*innen oder Bewohner*innen in Kontakt ist,
                                                                           Schulhorte und Nachmittags-und Nachhilfe-
             Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an                       betreuung.                                             ist von der FFP2-/KN95-/N95-Pflicht befreit.
                                                                                                                                 *Ausnahme: Kinder unter 6 Jahre und Personen, die aus gesundheitlichen
             3 aufeinanderfolgenden Tagen:                               • Für Personal in Kitas, Grundschulförder-              Gründen keine Maske tragen können (ärztliche Bescheinigung notwendig).
             Ein Haushalt plus höchstens eine weitere                      klassen, Horten und Schulkindergärten.
             Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört.                Ausnahme: Beim ausschließlichen Kontakt                        Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an
             Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich                zu Kindern.                                                    3 aufeinanderfolgenden Tagen:
             13 Jahre werden nicht mitgezählt.                           • Im öffentlichen Personenverkehr                     Bundes-    FFP2/KN95/K95-Maskenpflicht:
                                                                         • Beim Einkaufen                                      regelung
             Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz                                                                               • Im öffentlichen Personennah- und Fern-
             an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt.            • In geschlossenen Räumen, die für die                             verkehr, im Taxi und bei der Schülerbe-
             Lockerungen treten am Tag nach der Bekannt-                   Öffentlichkeit oder für den Publikums-                           förderung und in den Einrichtungen und Warte-
             machung durch die örtlichen Behörden in Kraft.                verkehr bestimmt sind                                            bereiche dieser Angebote
                                                                         • In Arbeits-/Betriebsstätten sowie an                           • Beim Friseurbesuch und Fußpflegedienst-
             Lockerung ab einer Inzidenz unter 35 an                       Einsatzorten                                                     leistungen
             5 aufeinanderfolgenden Tagen:                               • Bei den erlaubten körpernahen                                  Notbremse tritt außer Kraft, wenn die
             Treffen von bis zu zehn Personen aus maximal                  Dienstleistungen                                               Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Tagen
             drei Haushalten möglich. Die Kinder dieser                  • Während Veranstaltungen der Religions-                         unter 100 liegt. Lockerungen treten dann am
             Haushalte werden bis einschließlich 13 Jahre                  ausübung und Beerdigungen                                      übernächsten Tag in Kraft.
             nicht mitgezählt.

             Ausgangsbeschränkungen                              • Inanspruchnahme medizinischer und            Bundes-    Ausnahmeregelung: Von 22 bis 24 Uhr ist
                                                                                                                regelung
             Es bestehen keine Ausgangsbeschränkungen              veterinärmedizinischer Leistungen.                      der Individualsport im Freien alleine
             am Tag oder bei Nacht.                              • Begleitung unterstützungsbedürftiger                    erlaubt.
                                                                   Personen und Minderjähriger, Sorge- und
             Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an
                                                                   Umgangsrecht.                                           Notbremse tritt außer Kraft, wenn die
             3 aufeinanderfolgenden Tagen:
                                                                 • Begleitung Sterbender und Personen in akut              Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Tagen
 Bundes-     Ausgangsbeschränkungen für den betroffenen
 regelung                                                          lebensbedrohlichen Zuständen.                           unter 100 liegt. Lockerungen treten am Tag
             Land- oder Stadtkreis von 22 bis 5 Uhr.
                                                                 • Handlungen zur Versorgung von Tieren, z.B.              nach der Bekanntmachung durch die
                                                                   Gassi gehen oder füttern.                               örtlichen Behörden in Kraft.
             Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung
                                                                 • Besuch von religiösen Veranstaltungen.
             ist dann nur mit triftigen Gründen erlaubt. Z.B.:
                                                                 • Veranstaltungen zur Aufrechterhaltung der
              • Ausübung beruflicher Tätigkeiten und
                                                                   öffentlichen Ordnung.
               wichtiger Ausbildungszwecke.                                                                                                                                                          Alle Details sowie Fragen und
                                                                 • Besuch von Versammlungen nach Artikel 8                                                                                           Antworten finden Sie auf
                                                                                                                                                                                                     Baden-Württemberg.de
                                                                   des Grundgesetzes.
                                                                                                                                                                                                     Stand: 23.04.2021
Frühlingshafte Impressionen - Gemeinde Königsbach-Stein
Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 24. April

    Bildung & Betreuung                                • Praktische Ausbildung und Prüfung (gilt für
                                                                                                                                         Arbeiten

                                                                                                 Donnerstag, 29. April 2021
                                                                                                               Nummer 17
                                                         Auto, Flugzeug und Boot) sind unter Hygiene-                                    • Arbeitgeber*innen sind gesetzlich verpflichtet,
    • Kitas sind für den Regelbetrieb unter                                                                                                die gesundheitliche Fürsorge gegenüber
      Pandemiebedingungen offen.                         auflagen möglich. Alle Personen müssen eine
                                                         medizinische Maske. Theorieunterricht ist nur                                     ihren Mitarbeiter*innen wahrzunehmen.
    • Alle Klassenstufen aller Schulen haben                                                                                  Bundes-
                                                                                                                              regelung   • Home Office
                                                                                                                                                   Office, sofern möglich
      Präsenzunterricht im Wechselmodell.                online möglich.
                                                       • Besuch von Bibliotheken und Archiven ist mit                                    • Treffen im Rahmen des Arbeits-, Dienst-
    • Sonderregelung für Abschlussklassen sind                                                                                             und Geschäftsbetriebes
      möglich und werden individuell festgelegt.         vorheriger Terminbuchung und Dokumentation der
                                                         Kontaktdaten möglich.                                                           • Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen
    • Voraussetzung für die Teilnahme am                                                                                                   auch in Präsenz möglich
      Präsenzunterricht ist die verpflichtende         • Erste-Hilfe-Kurse ist mit tagesaktuellem Schnell-
                                                         oder Selbsttest der Teilnehmer*innen möglich, sowie                             • Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn der
      Durchführung von 2 Corona-Tests pro                                                                                                  Mindestabstand von 1,5 Metern zu den
      Woche für alle Schüler*innen und Lehr-             ein Testkonzept für das Personal.
                                                                                                                                           Kolleg*innen nicht eingehalten werden kann
      personal an allgemeinbildenden Schulen                      Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an                                  (auch im Freien)
      sowie Berufsschulen.                                        3 aufeinanderfolgenden Tagen:                                          • An den Betrieb angepasste Hygiene-
    • Nachhilfeunterricht in Gruppen bis               Bundes-    Alle Schulen gehen verbindlich in den                                    auflagen
                                                       regelung
      maximal 5 Schüler*innen wieder möglich.                     Wechselunterricht. Folgende Einrichtungen
                                                                  Wechselunterricht
    • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen                       schließen:
      Unterricht im Rahmen der geltenden Kontakt-                 außerschulischen Einrichtungen der
      beschränkungen möglich.                                     Erwachsenenbildung und ähnlichen                                       Geimpfte/genesene Personen
    • Volkshochschulen und ähnliche Einricht-                     Einrichtungen, Musik-, Kunst- und Jugend-                              Geimpfte und genesene Personen sind von der
      ungen können digitale Kurse anbieten. Kurse                 kunstschulen. Online-Angebote sind weiterhin                           in zahlreichen Bereichen geltenden Testpflicht
      in Präsenz sind möglich bei erforderlichen                  möglich.                                                               befreit. Nachweis erforderlich.
      beruflichen Aus- und Fortbildungen, Sprach-                 Regelung für Ballett- und Tanzschulen: Zulässig
      und Integrationskursen sowie Nachhilfe, sofern              ist Paartanz von Paaren die in einem Haushalt
      digital nicht möglich.                                      leben sowie von Paaren in einer festen                                 Gesundheit & Soziales
    • Ballett- und Tanzschulen schließen für den                  Beziehung aus zwei verschiedenen Haushalten.                           • Schutzvorkehrungen und regelmäßige
       Publikumsverkehr. Kontaktarmes Training                    Notbremse ab einer Inzidenz über 165 an                                  Tests in Krankenhäusern, Pflegeheimen,
       mit maximal 5 Personen aus zwei Haus-                      3 aufeinanderfolgenden Tagen:                                            Senioren- und Behinderteneinrichtungen
       halten. Kinder der beiden Haushalte bis         Bundes-    Fernunterricht und kein Präsenzbetrieb oder                            • Schnell- und Selbsttests
                                                                                                                                                           Selbsttests, die erforderlich
                                                       regelung                                                                            sind, um Dienstleistungen und Angebote
       einschließlich 13 Jahre werden nicht mit-                  -unterricht in folgenden Einrichtungen:
       gezählt.                                                   Schulen aller Art, Kindergärten, Kindertages-                            wahrnehmen zu können, müssen von
                                                                  stätten, Kindertagesbetreuung, Berufsschulen                             geschultem Personal durchgeführt werden.
     Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an
                                                                  • Abschlussklassen und SBBZ (G und K) sind                               Die Tests müssen tagesaktuell sein, bedeutet
     5 aufeinanderfolgenden Tagen:
                                                                    ausgenommen.                                                           nicht älter als 24 Stunden. Kostenfreie
     Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen
                                                                  • Notbetreuung ist weiterhin möglich.                                    Bürgertests können hierfür genutzt werden.
     dürfen Einzelunterricht und Unterricht für
     Gruppen mit bis zu fünf Kinder bis                           Notbremse tritt außer Kraft, wenn die
     einschließlich 13 Jahre anbieten.                            Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Tagen
     Besuch von Bibliotheken und Archive ohne                     unter 100 bzw. 165 liegt. Lockerungen treten
     Voranmeldung und Dokumentation der                                                                                                                                       Alle Details sowie Fragen und
                                                                  am Tag nach der Bekanntmachung durch die                                                                    Antworten finden Sie auf
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     Kontaktdaten erlaubt.                                        örtlichen Behörden in Kraft.                                                                                Baden-Württemberg.de

                                                                                                                                                                              Stand: 23.04.2021
Frühlingshafte Impressionen - Gemeinde Königsbach-Stein
6
Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 24. April

                                                               Sonstiger Einzelhandel darf neben
                                                                                                                                                                                               Nummer 17

            Einzelhandel                                                                                                  Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an
                                                               „Click&Collect“unter folgenden Bedingungen
            Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf   auch „Click&Meet“ anbieten:                                3 aufeinanderfolgenden Tagen:
            sind unter Berücksichtigung der Hygieneauflagen    • Berücksichtigung der Hygieneauflagen der                 Für „Click&Meet“ ist ein tagesaktueller
                                                                                                               Bundes-
            der Corona-Verordnung geöffnet:                      Corona-Verordnung                             regelung   negativer Corona-Schnelltest erforderlich.
             Babyfachmärkte                                   • Tragen von medizinischen Masken                          Kostenfreie Bürgertests können hierfür genutzt
             Bäckereien und Konditoreien
                                                                                                                                                                                               Donnerstag, 29. April 2021

                                                               • Vorherige Anmeldung sowie Terminbuchung mit              werden..
             Banken                                             festem Zeitfenster
             Blumenläden                                      • Dokumentation der Kontaktdaten                           Notbremse ab einer Inzidenz über 150 an
 Bundes-
 regelung    Buchhandlungen                                                                                              3 aufeinanderfolgenden Tagen:
             Drogerien                                        Regelung für Geschäfte:                         Bundes-
                                                                                                                          Der Einzelhandel darf kein „Click&Meet“anbieten.
             Gartenmärkte                                                                                     regelung   „Click&Collect“ sowie Lieferdienste sind
                                                               • Hygienekonzept vor Ort muss eingehalten
             Getränkemärkte                                     werden.                                                  weiterhin möglich.
             Großhandel                                       • Geschäfte mit weniger als 10 m²
             Hörgeräteakustiker                                 Verkaufsfläche: maximal ein*e Kund*in                    Ergänzung zu den Regelung für offene
             Kraftfahrzeug- und Fahrradwerkstätten            • Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e                       Geschäfte des täglichen Bedarfs:
                sowie Ersatzteilverkauf                          Kund*in pro 10 m² Verkaufsfläche                         • Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e
             Lebensmittelmärkte                               • Für die darüber hinausgehende Fläche gilt:                 Kund*in pro 20 m² Verkaufsfläche
             Metzgereien                                        ein*e Kund*in pro 20 m² (gilt nicht für                  • Für die darüber hinausgehende Fläche gilt:
             Optiker                                            den Lebensmitteleinzelhandel)                              ein*e Kund*in pro 40 m²
             Orthopädieschuhtechniker                         • Maskenpflicht vor den Geschäften und                     Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an
             Poststellen und Paketshops, aber ohne              auf den Parkplätzen                                      5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100/150 liegt.
                den Verkauf von weiteren Waren                 • Gesteuerter Zutritt                                      Lockerungen treten am Tag nach der Bekannt-
             Reformhäuser                                     • Warteschlangen vermeiden.                                machung durch die örtlichen Behörden in Kraft.
             Reinigung und Waschsalons
             Reise- und Kundenzentren für den                 Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an
                öffentlichen Verkehr                           5 aufeinanderfolgenden Tagen:
             Sanitätshäuser                                   Gesamter Einzelhandel darf unter folgenden
             Tafeln                                           Bedingungen öffnen:
             Tankstellen                                      • Berücksichtigung der Hygieneauflagen
             Telefonshops für Reparatur, Austausch              der Corona-Verordnung
                und Störungsbehebung                           • Tragen von medizinischen Masken
             Tierbedarf- und Futtermärkte
             Wochenmärkte
             Zeitschriften- und Zeitungskioske

            Ausführliche Liste auf » Baden-Württemberg.de

                                                                                                                                                               Alle Details sowie Fragen und
                                                                                                                                                               Antworten finden Sie auf
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                                                                                                                                                               Stand: 23.04.2021
Frühlingshafte Impressionen - Gemeinde Königsbach-Stein
Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 24. April

     Dienstleistungen                                           Gastronomie                                               Religionsausübung
                                                                Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller                Gottesdienste und Beerdigungen unter
     Körpernahe Dienstleistungen sind unter
                                                                Art bleiben geschlossen.                                  Hygieneauflagen.
     folgenden Bedingungen erlaubt:
                                                                • Ausnahme für Speisen zur Abholung oder                  • Einhalten der AHA-Regeln über die
     • Während des gesamten Aufenthalts in der
                                                                  Lieferung (bei Ausgangsbeschränkungen                     gesamte Dauer
       Einrichtung und der Dauer der Dienstleistung
                                                                  bis 22 Uhr für Abholung)                                • Tragen von medizinischen Masken
       müssen alle Beteiligte medizinische Masken
                                                                • Kein Ausschank und Verzehr von                          • Anmelden von Veranstaltungen mit mehr
       tragen. Ist dies nicht möglich (z.B. bei einer
                                                                  alkoholischen Getränken im öffentlichen                   als 10 Personen mindestens zwei
       Rasur), wird ein tagesaktueller Schnell- oder
                                                                  Raum                                                      Werktage zuvor bei den zuständigen
       Selbsttest der Kund*innen sowie ein Test-
                                                                • Verkauf von alkoholhaltigen Getränken                     Behörden vor Ort. Dies gilt nicht für
       konzept für das Personal benötigt.
                                                                  in verschlossenen Behältnissen erlaubt                    Beerdigungen.
     • Nur mit vorheriger Terminbuchung
                                                                                                                           • Kein Gemeindegesang in geschlossenen
     Weiterhin geschlossen:
                                                                Kantinen schließen überall dort, wo es die                  Räumen
      Prostitutionsgewerbe
                                                                Arbeitsabläufe zulassen. Angebote zum
                                                                Mitnehmen sind erlaubt.                                   Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an
     Ausführliche Liste auf                                                                                               3 aufeinanderfolgenden Tagen:
     » Baden-Württemberg.de                                                                                    Bundes-    Beerdigungen mit maximal 30 Personen.
                                                                                                               regelung

   Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an                      Veranstaltungen
   3 aufeinanderfolgenden Tagen:                               Keine Zusammenkünfte und Veranstaltungen
   Körpernahe Dienstleistungen müssen schließen.                im öffentlichen Raum.                                     Reisen
   Medizinisch notwendige Behandlungen sind                     Ausnahmen:                                                Appell: Verzichten Sie auf private Reisen
   weiterhin erlaubt. Friseurbetriebe dürfen geöffnet           • Gerichtsverhandlungen                                   sowie Ausflüge zu touristischen Zielen.
   bleiben. Für den Friseurbesuch ist ein tages-                • Sitzungen, die der öffentlichen Sicherheit              Verstärkte Kontrollen und Zugangs-
   aktueller negativer Corona-Schnelltest                         und Ordnung dienen
                                                                                                                          beschränkungen an tagestouristischen
   erforderlich. Kostenfreie Bürgertests können                 • Betriebsversammlungen
                                                                • Prüfungen und deren Vorbereitung                        Hotspots durch die örtlichen Behörden.
   hierfür genutzt werden.
                                                                • Eheschließungen
   Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz                                                                         Nicht gestattet:
                                                                • Veranstaltungen, die der sozialen Fürsorge
   an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt.                                                                        Touristische Busreisen
                                                                  dienen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe)
   Lockerungen treten am Tag nach der Bekannt-
                                                                                                                           Touristische Übernachtungsangebote
   machung durch die örtlichen Behörden in Kraft.
                                                                                                                            (auch Campingplätze)

                                                                                                                          Weiterhin möglich:
                                                                                                                           Geschäftsreisen
                                                                                                                           Reisen und Übernachten in
                                                                                                                             besonderen Härtefällen

                Abstand           Hygiene        Medizinische    Corona-App        Regelmäßig
                                                                                                                                                                                            Donnerstag, 29. April 2021
                                                                                                                                                                                                          Nummer 17

                 halten         praktizieren     Maske tragen      nutzen            lüften
                                                                                                                                                            Alle Details sowie Fragen und
                                                                                                                                                            Antworten finden Sie auf
                                                                                                                                                            Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                                                            7

                                                                                                                                                            Stand: 23.04.2021
Frühlingshafte Impressionen - Gemeinde Königsbach-Stein
8
Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 24. April

            Sport                                            Ansonsten sind öffentliche und private                       Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an 3 aufeinander-
                                                                                                                                                                                                           Nummer 17

                                                             Sportstätten für den allgemeinen Publikums-                  folgenden Tagen:
            Individualsport im Freien und auf Außen-         verkehr geschlossen.                                         Kontaktloser Individualsport auf Außen- oder Innensport-
            und Innensportanlagen (keine Schwimmbäder                                                                     anlagen alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des
            und Thermen aller Art) und kontaktarmer          Ausführliche Liste auf » Baden-Württemberg.de                eigenen Haushalts.
 Bundes-    Freizeit- und Amateursport mit maximal
 regelung
            5 Personen aus nicht mehr als 2 Haushalten.
                                                                                                                                                                                                           Donnerstag, 29. April 2021

                                                             Für Reha-Sport, Schulsport, Studienbetrieb,                  Kinder bis einschließlich 13 Jahre dürfen in Gruppen von
            Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich   Profi- oder Spitzensport und für dienstliche      Bundes-    maximal 5 Kindern kontaktlosen Sport im Freien ausüben.
                                                                                                               regelung
            13 Jahre werden nicht mitgezählt.                Zwecke (etwa für Polizei und Feuerwehren)                    Anleitungspersonen benötigen einen tagesaktuellen
                                                             dürfen die Einrichtungen (wie z.B. Fitness-                  negativen Corona-Schnelltest. Kostenfreie Bürgertests
            Kontaktarmer Gruppensport im Freien mit          studios) geöffnet werden.                                    können hierfür genutzt werden.
            bis zu 20 Kindern bis einschließlich 13 Jahre
            ist erlaubt.                                     Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an 5
                                                                                                                          Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an 5 auf-
                                                             aufeinanderfolgenden Tagen:
                                                                                                                          einanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. Lockerungen treten
            Die Benutzung der Umkleiden oder                 Kontaktarmer Sport im Freien und auf Außenanlagen
                                                                                                                          am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen
            Aufenthaltsräume ist nicht gestattet.            mit maximal 10 Personen. In Innenanlagen mit maximal
                                                                                                                          Behörden in Kraft.
                                                             5 Personen aus nicht mehr als 2 Haushalten. Kinder der
            Training und Veranstaltungen des Spitzen- oder   beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden
            Profisports ist ohne Zuschauer*innen erlaubt.    nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben,
                                                             zählen als ein Haushalt.

                                                              Theater                                                    Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an
             Kultur- und Freizeitgestaltung                   Volksfeste o.ä.                                            3 aufeinanderfolgenden Tagen:
             Kultur- und Freizeiteinrichtungen                Zirkusse                                                   Museen, Galerien und Gedenkstätten, werden für den
             bleiben geschlossen.                                                                                         Publikumsverkehr geschlossen. Wettannahmestellen
                                                             Geöffnet
                                                             Geöffnet:                                                    schließen. Die Außenbereiche von zoologischen und
                                                                                                               Bundes-
                                                              Spielplätze im Freien                           regelung   botanischen Gärten dürfen mit einem tagesaktuellen
             Geschlossen:
                                                              Wandern und Spazieren                                      negativen Corona-Schnelltest weiterhin besucht werden.
              Ausflugsschiffe
                                                                                                                          Voranmeldung und Dokumentation der Kontaktdaten
              Camping- und Wohnmobilstellplätze             Geöffnet für „Click&Collect“ sowie                           erforderlich. Kinder bis einschließlich 5 Jahre sind von der
              Diskotheken und Clubs                         „Click&Meet“:                                                Testpflicht ausgenommen.
              Freizeitparks und Indoorspielplätze            Wettannahmestellen                                         Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an 5 auf-
              Kinos                                                                                                      einanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. Lockerungen
              Kletterparks (drinnen und draußen)            Geöffnet mit vorheriger Terminbuchung                        treten am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen
              Konzerte und Kulturhäuser                     und/oder Dokumentation der Kontaktdaten:                     Behörden in Kraft.
                                                              Autokino, Autotheater, Autokonzerte                        Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an
              Krabbelgruppen
                                                              Galerien                                                   5 aufeinanderfolgenden Tagen:
              Messen
                                                              Museen                                                     Besuch von Museen, Galerien, Gedenkstätten,
              Opern                                          Gedenkstätten                                              zoologischen und botanischen Gärten              Alle Details sowie Fragen und
              Spielbanken- und hallen                        Zoologische und botanische Gärten                                                                           Antworten finden Sie auf
                                                                                                                          ohne Voranmeldung und Dokumentation              Baden-Württemberg.de
                                                                                                                          der Kontaktdaten erlaubt.                        Stand: 23.04.2021
Frühlingshafte Impressionen - Gemeinde Königsbach-Stein
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 notdienste &
 soziale dienste und einrichtungen
    notdienste:                                                        Beratungsstelle für Eltern,
                                                                       Kinder und Jugendliche                    Tel. 07231 - 308 70
    Bereitschaftsdienst Bei störungen                                  KISTE – Hilfen für Kinder und Jugendliche von psychisch- und
                                                                       suchtkranken Eltern und mit Gewalterfahrung
   Wasserversorgung:
   Stadtwerke Bretten,                        Tel. 07252 - 913 133     bwlv-Zentrum Pforzheim                  Tel. 07231 - 1 39 4080
   Notdienstnummer, Stadtwerke Bretten        Tel. 07252 - 913 230     Fachstelle für psychisch kranke Menschen
   Strom:                                     Tel. 0800 3 62 94 77
   Erdgas:                                    Tel. 0180 2 05 62 29     Caritasverband e.V. Pforzheim
                                                                       Familienhebammen/ Familienkinderkrankenpflegerinnen/
    Wichtige rufnummern                                                Heilpädagogische und Psychosoziale Begleitung
   Rettungsdienst und Feuerwehr                             Tel. 112                                              Tel. 07231-128 844
   Polizei Notruf                                           Tel. 110
   DRK Krankentransport                                 Tel. 19 222    Deutsches Rotes Kreuz
   Allgemeiner medizinischer Notfalldienst             Tel. 116 117    Essen auf Rädern: Menü-Service für zu Hause Tel. 07231 - 373 - 240
                                                                       Hausnotrufsystem: DRK                       Tel. 07231 - 373 285
    Ärztliche notdienste
  Zahnärztlicher Notdienst                        Tel. 07231 - 37 37   DemenzZentrum westlicher Enzkreis Tel. 07231 - 308 5033
  Der Bereitschaftsdienst der Zahnärzte wird am Wochenende in          Beratung rund um das Thema Demenz, Gesprächskreis für Angehörige
  der Zeit zwischen 10 und 12 Uhr über die Rufnummer vermittelt.
                                                                       Diakonie Pforzheim                       Tel. 07231 42865 - 0
  Zentrale Notfallpraxen Pforzheim          Tel. 0180 / 51 92 92 18
                                                                       Beratung über Hilfen in der Schwangerschaft/
  Siloah, St. Trudpert Klinikum                   Tel. 07231 - 498-0   Schwangerschaftskonfliktberatung
  Wilferdinger Str. 67, 75179 Pforzheim
  Montag, Dienstag, Donnerstag: 19 – 24 Uhr                            Frauenhaus Pforzheim                         Tel. 07231- 45763-0
  Mittwoch: von 14 – 24 Uhr                                            Ambulanter Hospizdienst
  Freitag 16 –Nummer
               24 Uhr 17                                               westlicher Enzkreis e.V.                  Tel. 07236 - 279 9897
  Samstag, 29.
Donnerstag, Sonntag  2021an Feiertagen 8 – 24 Uhr
               April und                                               Verein für Lebensbeistand und Sterbebegleitung. Psychosoziale Be-
  Kinder- und Jugendärztlicher                                         gleitung, palliative Beratung
  Notdienst                                Tel. 07231 - 9 69 29 69     Homepage: http://hospizdienst-westlicher-enzkreis.de
  Öffnungszeiten der Kinder-Notfallpraxis (NOKI) sind:
  Mittwoch 15 – 20 Uhr, Freitag 16 – 20 Uhr,                           Jugend-, Sucht- und Lebenshilfen,
  Samstag, Sonntag und an Feiertagen 8 – 20 Uhr                        Plan B gGmbH                               Tel. 07231 - 92277 0
                                                                       Jugend- und Suchtberatung, Beratung und Behandlung für Jugend-
  Tierärztlicher Notdienst                                             liche, Suchtgefährdete, Abhängige und deren Angehörige
  Notdienstnummer für den Raum Pforzheim Tel. 07231 - 133 29 66
                                                                       Lebenshilfe für Menschen mit Behinderungen
    Bereitschaft der apotheken                                         Pforzheim/Enzkreis e.V.            Tel. 07231 - 3804 - 38
   Nacht- und Notdienst jeweils von 8.30 bis 8.30 Uhr                  Behinderten-Fahrdienst
   Die nächstgelegene Notdienstapotheke erfahren Sie unter
                                                Tel. 0800 0022833      Lilith- Beratungsstelle für Mädchen und Jungen
   Oder vom Handy: 22833                                               zum Schutz vor sexueller Gewalt         Tel. 07231 - 353434
    soziale dienste und einrichtungen:                                 Pflegestützpunkt westlicher Enzkreis
                                                                       Beratung rund um das Thema Pflege für alle Altersgruppen
   Diakoniestation e.V. – mobiDik für Königsbach,                                                              Tel. 07231 - 308 5030
   Stein und Eisingen
   Kranken- und Altenpflege, Hauswirtschaftliche Dienste, Nachbar-     Pro familia Pforzheim e.V.               Tel. 07231 - 6075860
   schaftshilfe, Demenzgruppe                                          Beratung rund um Schwanger- und Elternschaft, Sexualität, Part-
   Goethestr. 4,                                      Tel. 3 13 38 0   nerschaft, Familienplanung und Verhütung, Sexualpädagogik
   Beratung und Pflegedienstleitung: Manuela Schmidt
   Einsatzleitung hauswirtschaftliche Dienste: Odette Kraus            Suchtberatungs- und Behandlungsstelle
   Einsatzleitung Nachbarschaftshilfe: Sandra Eisele                   Diakonische Suchthilfe Mittelbaden gGmbH Tel. 07231 - 778705-0
                                                                       Alkohol-. Medikamenten-, Nikotin-, Glücksspielprobleme
   Tagespflege Königsbach                            Tel. 31338-20
   Träger: Ev. Krankenhilfsverein Königsbach e.V.                      Sterneninsel – ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst
                                                                       Pforzheim und Enzkreis                Tel 07231 - 8001008
   Goethestr. 4, Tamara Vaupel
                                                                       http://www.sterneninsel.com
   Anlaufstelle – Hilfe in Lebenskrisen                                Tagesmütter Enztal e.V.                     Tel. 07041 8184711
   und bei Suizid-Gefahr                        Tel. 0171 8025110      www.Tagesmuetter-enztal.de
   AIDS-Hilfe Pforzheim e.V.                   Tel. 07231 - 441110     Telefon-Seelsorge Nordschwarzwald           Tel. 07231 - 10 28 22
   Beratung zu HIV + AIDS, anderen sexuell übertragbaren               Wohnberatungsstelle - Kreisseniorenrat
   Krankenheiten, HIV-Test           Tel. 07231 - 308 9580             Fachberatungsstelle Enzkreis         Tel. 07231 – 3577 14

   Beratungsstelle für Hilfe im Alter          Tel. 07232 - 313380     Wohnungsnotfallhilfe undExistenzsicherung
   Büro Tagestätte Wilferdingen,               Tel. 07232 - 3133717                                        Tel. 07231 - 566 196 0
Frühlingshafte Impressionen - Gemeinde Königsbach-Stein
10      Nummer 17
        Donnerstag, 29. April 2021

rufnummern der gemeindeVerWaltung
öffnungszeiten der rathÄuser                                     Abteilung Technik:
                                                                 Abteilungsleiterin, Verträge,
Bürgerbüro Königsbach und Stein:                                 Techn. Baurecht, eigene Bauprojekte,
Mo. – Fr.: 7.30 – 13 Uhr, Mi.: 14 – 18 Uhr                       Förderprogramme                 Daniela Stadie        3008-140
Übrige Ämter:                                                    Straßen-/Kanalbau, Hochwasserschutz,
Mo. – Fr.: 8 – 12 Uhr, Mi.: 16 – 18 Uhr                          Wasserversorgung, öff. Anlagen, Sven-Michael Thiel    3008-141
                                                                 Hochbau für Gemeinde:           Arie de Jongh         3008-144
rufnummern                                                       Gebäudemanagement,
Bitte machen Sie von den Durchwahlen Gebrauch                    Energiemanagement               Martin Frey           3008-142
                                                                 Mieten/Pachten,
Rathaus Königsbach, Marktstraße 15
                                                                 Hallenbelegung                  Silke Prager          3008-145
Zentrale                                       07232/3008-0
                                                                 Gebäudereinigung,
FAX – Zentrale Verwaltung                      07232/3008-199
                                                                 Friedhofswesen                  Jennifer Kellermann   3008-143
E-Mail: info@koenigsbach-stein.de                                Leiter Bauhof                   Stefan Giek           3008-147
Internet: www.koenigsbach-stein.de                               Hausmeister: Rathaus            Martin Theil          3008-148
Bürgermeister:                  Heiko Genthner        3008-100   Johannes-Schoch-Schule          Ralf Zentner          31 15 72
Sekretariat:                                                     Heynlinschule                   Michael Schroth       31 18 91
Mitteilungsblatt, Vereinsförderung,
                                                                 rufnummern des gemeindeVerWaltungs-
Vereinskontakte, Jubiläen       Ariane Schäfer        3008-100
Netzwerk 60 Plus                Michaela Bruder       3008-158   VerBands kÄmpfelBachtal
Hauptamt: Amtsleiterin          Stefanie Haindl       3008-120   Rathaus Stein, Marktplatz 6
                                                                 Telefonzentrale                                 07232/3009-1
Abteilung Zentrale Verwaltung und Personal:                      Fax                                             07232/3009-99
Personal, Ausbildung            Christine Reimer      3008-121
                                                                 Verbandsvorsitzender:
Geschäftsstelle des                                              Bürgermeister                 Thomas Karst             3811-14
Gemeinderats, Wahlen            Frank Schreck         3008-122   Geschäftsführer               Kevin Jost               3009-61
                                Janine Cordier        3008-128   Kämmerei                      Saskia Rückriem          3009-57
Betriebliche Gesundheitsfürsorge,                                                              Julia Rambach            3009-50
Sommerferienprogramm            Tobias Schindler      3008-123                                 Petra Karst              3009-52
Koordinationsstelle für frühkindliche                                                          Tina Katz-Baricevic      3009-51
Bildung und Erziehung:          Ute Dreier            3008-129                                 Janine Barocke-Kassay 3009-62
Geschäftsstelle Schulverband Bildungszentrum                                                   Cornelia Wiesner         3009-63
Westlicher Enzkreis:            Dominika Dahn         3008-124   Steueramt                     N.N.                     3009-54
Abteilung Bürgerservice und Ordnung:                                                           Elke Faaß                3009-55
Abteilungsleiter,               Dominik Laudamus 3008-150                                      Sandra Hausmann          3009-81
Bevölkerungsschutz, Jagdpacht,                                   Kasse                         Karin Addai              3009-58
Ortspolizeibehörde, Umweltschutz                                                               Janine Schütze           3009-56
Standesamt                      Vanessa Frank        3008-157                                  Siegbert Lamprecht
Rentenversicherung,             Werner Seifert       3008-161                                  Manuela Philipp          3009-53
Mo. + Di. + Do. + Fr. erreichbar                                 Lohnbüro                      Wolfgang Karst           3009-59
Bürgerbüro Königsbach:                                           Sprechzeiten: Mo. bis Fr.: 8 – 12 Uhr, Mi.: 14 – 18 Uhr
Einwohner- und Meldewesen,                                       Weitere Wichtige telefonnummern
Fundbüro                        Ines Calin           3008-151    Polizeiposten Königsbach-Stein, OT Stein              31 17 00
Gewerbe, Soziales               Kerstin Demel        3008-152    Revierförster:
Bürgerbüro Stein (Rathaus Stein, Marktplatz 6):                  Thilo Klotz    01 72 / 7 11 21 52 oder 0 70 43 / 9 50 79 43
Einwohner- und Meldewesen,                                       Bezirksschornsteinfeger Sailer               0 72 52 / 8 60 27
Gewerbe, Soziales               Katharina Maurer     3008-153    Gemeindebücherei                                      31 20 71
Rentenversicherung                                               Öffnungszeiten: Di.: 15 – 18 Uhr, Mi.: 10 – 12 Uhr,
für OT Stein                    Sandra Haas          3008-154                     Do.: 16 – 19 Uhr, Fr.: 15 – 18 Uhr
Vollzugsdienst                  Ernst Krämer                     Kindertagesstätte Krebsbachwiesen, Königsbach       7 34 79 65
Flüchtlings- u.                                                  Kindertagesstätte Regenbogen, Königsbach                 15 11
Integrationsbeauftragter        Ralf Schmidt          3008-159   Kindertagesstätte Regenbogen „Kleines Haus“           30 15 36
Integrationsmanagerin           Angelika Maier        3008-156   Kindertagesstätte Arche Noah, Königsbach                 27 75
Feuerwehrverwaltung             Sabine Roser-Rost     3008-155   Heynlin-Kindertagesstätte, Stein                    3 64 98 42
Bauamt: Amtsleiter              Thomas Brandl                    Kindergarten Storchennest, Stein                         98 44
                                                                 Johannes-Schoch-Schule Königsbach                        25 63
Abteilung Bauverwaltung:                                         Heynlinschule Stein                                      25 64
Stadtplanung, Sanierung,                                         Bildungszentrum:
Grundstücksangelegenheiten,                                      Willy-Brandt-Realschule                            30 65 - 210
Wirtschaftsförderung            Thomas Brandl         3008-130   Lise-Meitner-Gymnasium                             30 65 - 100
Gemeindeeigene Schulen,                                          Comenius-Förderschule                                    91 93
Vergabe VOL                     Manuela Rebholz       3008-133   Pfarramt Königsbach            23 40 oder 01 76 / 81 03 39 44
Rechnungsstellen für                                             Pfarramt Stein                                      3 64 01 26
Bauleistungen, Vergabe VOB,                                      Kath. Kirchengemeinde Kämpfelbachtal 0 72 31/ 1 39 49-0
Vorkaufsrecht                   Andrea Wilde          3008-132   Kläranlage Königsbach           65 44 oder 01 72 / 1 05 07 80
Bauanträge, Gutachterausschuss,                                  Recyclinghof Königsbach                                7 83 43
Wohnbauförderung, Baulasten Benjamin Bodemer          3008-131   Straßenbeleuchtung: www.enbw.com/strassenbeleuchtung-
EDV                             Robin Sailer          3008-134   melden oder Tel. 3008-131 oder 08 00 3 62 94 77
Nummer 17
                                                                                              Donnerstag, 29. April 2021   11
                                                                  Information zum Kundenverkehr
 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN                                        in den Rathäusern
Neue Corona-Verordnung ab dem                                     Aufgrund der aktuellen Pandemielage sind die Rathäuser Kö-
                                                                  nigsbach und Stein für den allgemeinen Publikumsverkehr
24.04.2021 – Maifeiertag                                          nur nach Terminvereinbarung geöffnet.
Seit dem 24.04.2021 gilt eine angepasste Corona-Verordnung        Wir bitten um Kontaktaufnahme per Email und Telefon.
(CoronaVO) des Landes Baden-Württemberg. Diese gilt zu-
nächst bis zum 30.06.2021. Anlässlich des anstehenden Mai-        Der Termin kann direkt mit dem/der zuständigen Sachbearbei-
feiertags verweisen wir diesbezüglich noch einmal auf die wich-   ter/in vereinbart werden.
tigsten Regelungen*:                                              Sie finden die Kontaktdaten im Mitteilungsblatt und auf unserer
Treffen im öffentlichen oder privaten Raum:                       Homepage.
Solange die Inzidenz über 100 liegt gilt Folgendes:               Auch die Telefonzentrale vermittelt Sie unter der Nummer
Ein Haushalt plus höchstens eine weitere Person, die nicht zum    07232/ 3008-0 während der Sprechzeiten des Rathauses gerne
eigenen Haushalt gehört. Kinder der beiden Haushalte bis ein-     weiter.
schließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt.                     Seit dem 25.01.2021 gilt in Baden-Württemberg in vielen Berei-
                                                                  chen eine verschärfte Maskenpflicht. Unter anderem sind in
Veranstaltungen:
                                                                  Arztpraxen im ÖPNV, Einkaufszentren oder bei religiösen Ver-
Veranstaltungen und Zusammenkünfte im öffentlichen Raum
sind grundsätzlich verboten.                                      anstaltungen nur noch medizinische Masken (FFP-2 oder OP-
                                                                  Masken) erlaubt. Dasselbe gilt auch für die Rathäuser.
Ausgangsbeschränkung:
Zwischen 22:00 und 05:00 Uhr gilt aktuell eine Ausgangssper-
re. Ohne triftigen Grund stellt jede Missachtung eine Ordnungs-   Aus der Arbeit des Gemeinderats
widrigkeit dar. Spazierengehen oder Joggen ist zwischen 22:00     und der Verwaltung
und 24:00 Uhr erlaubt.
Auch wenn es gegen die Tradition der Maiwanderung                 GRS vom 20.4.2021
spricht, bitten wir Sie eingehend diesen Tag nur im Kreis
der Haushaltsangehörigen und maximal einer weiteren               TOP 1: Bürgerfragestunde
Person zu verbringen, auch wenn Sie sich draußen auf-             In den Wortmeldungen der
halten. Meiden Sie beliebte öffentliche Orte wie unsere           Zuhörer ging es unter anderem
Marktplätze. Die Polizei wird verstärkt Präsenz zeigen.           um einen Verbindungsweg und
*Die Übersicht der aktuellen Regelungen finden Sie wieder auf     um den Haushaltsplan (aus-
den bunten Seiten.                                                führliche Berichterstattung in
                                                                  der Tagespresse).                 Es werde Licht: Der Weg von
D.L.
                                                                  TOP 4: Ökokonto                   der Kirche zum Parkplatz soll
                                                                  Königsbach-Stein legt sich ein ab dem Spätsommer eine Be-
                                                                  bauplanungsrechtliches Öko- leuchtung erhalten – und zwar
       Die Gemeinde Königsbach-Stein trauert um                   konto zu. Einzahlen kann die für rund 25.000 Euro. (rol)
                                                                  Gemeinde, indem sie freiwillig Aufwertungsmaßnahmen zum
                        Helmut Reinle                             Wohl der Natur umsetzt. Steht später eine Baumaßnahme an,
                                                                  können die eingezahlten Ökopunkte zur Kompensation von Ein-
                  Gemeinderat von 1977 bis 2005                   griffen in Natur und Landschaft verwendet werden. Sie werden
                                                                  vom Konto abgebucht und dürfen kein zweites Mal zum Einsatz
                                                                  kommen. Zur Finanzierung der Aufwertungsmaßnahmen geht
       Herr Helmut Reinle hat sich im Gemeinderat und in          die Gemeinde zunächst in Vorleistung. Aber sie kann sich das
       zahlreichen Ausschüssen mit großem Sachverstand            Geld später vom Verursacher des Eingriffs wieder holen, zum
       und Engagement für eine positive Entwicklung unserer       Beispiel von Bauherren in einem neuen Baugebiet. Laut Planerin
       Gemeinde eingesetzt.                                       Judith Petermann hat Königsbach-Stein aktuell bereits 250.000
       Gemeinderat und Verwaltung trauern mit den                 Wertpunkte auf dem Konto. 17 Maßnahmen seien bewertet und
       Angehörigen um einen in vorbildlicher und vielfältiger     eingebucht, 11 davon schon umgesetzt, sechs noch ausstehend.
       Weise ehrenamtlich engagierten Mitbürger.                  Bei einer der bereits umgesetzten Maßnahmen handelt es sich
                                                                  um eine Gewässeraufwertung am Krebs- und Kämpfelbach. Für
       Das Wirken von Herrn Helmut Reinle wird stets in           künftige Maßnahmen empfahl Thomas Kaucher (Freie Wähler),
       bester Erinnerung bleiben.                                 den Wald mehr in den Fokus zu nehmen. Mit mehr als 1.000
                                                                  Hektar stelle er „ein riesiges Potential“ dar.
       Heiko Genthner                                             TOP 5: Ergebnis im Forst
       Bürgermeister                                              Im Forst ist es für Königsbach-Stein im vergangenen Jahr gut
                                                                  gelaufen, zumindest in finanzieller Hinsicht: Den Kosten von
                                                                  knapp 430.000 Euro stehen deutlich höhere Einnahmen von
                                                                  gut 620.000 Euro gegenüber, sodass unterm Strich ein satter Ge-
                                                                  winn von knapp 200.000 Euro übrigbleibt. Eingeschlagen wur-
                                                                  den im Jahr 2020 insgesamt rund 7.600 Festmeter. Das Jahr sei
                                                                  von Sturmholz und Dürre geprägt gewesen, sagte Forstrevier-
 Redaktionsschluss in KW 19 vorgezogen                            leiter Thilo Klotz. Zudem habe es viel Käferholz gegeben, etwa
 Wegen des Feiertags am 13. Mai 2021, Christi Himmelfahrt,        bei der Fichte und der Buche. Am Ende seines kurzen Vortrags
 wird der Redaktionsschluss                                       zeigte er Bilder von Reifen und anderem im Wald abgeladenen
 auf Montag, 10. Mai 2021, 10 Uhr vorverlegt.                     Müll. Klotz sprach sich dafür aus, im Herbst einen Waldbegang
 Wir bitten um Beachtung.                                         mit dem Gemeinderat vorzunehmen. Auch Bürgermeister Hei-
                                                                  ko Genthner hofft, dass es die Pandemie dann zulässt.
12       Nummer 17
           Donnerstag, 29. April 2021

TOP 6: Beleuchtung Friedhof Stein                                    hat man laut Hauptamtsleiterin Stefanie Haindl nicht die vollen
Nun also doch: Der Steiner Friedhof bekommt eine Beleuch-            80 Prozent erhalten. Zwar sprach sich Reinhard ausdrücklich
tung – allerdings keine, die jede Nacht durchgängig von Sonnen-      für die Gebührenerstattung im März aus, aber sie gab auch zu
unter- bis Sonnenaufgang brennt: Sie wird nur bei Bedarf von         bedenken: Wenn man darüber hinaus einen „Freibrief“ verab-
der Kirchengemeinde eingeschaltet. Das hat der Gemeinderat           schiede, habe man die Auswirkungen auf den Haushalt nicht
in seiner jüngsten öffentlichen Sitzung bei zwei Gegenstimmen        mehr unter Kontrolle. Enzo Di Grigoli (FDP) dagegen betonte
beschlossen. Schon im Januar 2020 hatte Dominique Schünhof           vor der Abstimmung: „Wenn man jetzt die Hand falsch hebt,
(Freie Wähler) für den Fußweg von der Kirche zum Friedhof-           entscheidet man sich gegen Familien und Kinder, die nichts für
sparkplatz eine bodentiefe Beleuchtung ins Gespräch gebracht,        die aktuelle Situation können.“
die nur bei Bedarf eingeschaltet wird, etwa, wenn ein Gottes-        Text und Foto: Nico Roller
dienst stattfindet. Im November stand das Thema dann offiziell
auf der Tagesordnung. Eine Entscheidung hat der Gemeinderat
damals aber nicht getroffen und stattdessen für eine Vertagung                                UMWELTECKE
gestimmt: Zuerst sollten Gespräche zwischen dem Technischen
Ausschuss und der evangelischen Kirche stattfinden. Letztere
hatte in der Sitzung darauf hingewiesen, dass die Besucher von
Abendandachten und Nachtgottesdiensten in Herbst und Win-            Müllabfuhrtermine
ter den Weg im Dunkeln zurücklegen müssten. „Momentan hel-
fen wir uns mit Kerzen, aber die sind nicht hell“, sagte eine Ver-
treterin der Kirchengemeinde in der Bürgerfragestunde. Bevor

                                                                                               lot f
                                                                                     Kö cycl nd
                                                                                                ac f

                                                                                            ch ho
                                                                                             sb ho
                                                                                          ch ne
Thomas Kaucher (Freie Wähler) den Vertagungsantrag stellte,

                                                                                                   u

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                                                                                        us ing
                                                                                        nig ing
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                                                                                               es
                                                                                                l
hatte die stellvertretende Bauamtsleiterin Daniela Stadie mit der

                                                                                     Gr bfal
                                                                                     o ne T

                                                                                     Ba ycl
                                                                                     Bi tmü

                                                                                           tig
Friedhofsordnung gegen eine Beleuchtung argumentiert. Diese

                                                                                        ns
                                                                                         c
                                                                                        s

                                                                                       ü

                                                                                      Re
                                                                                     Re

                                                                                     So
beschränkt den Besuch des Geländes auf die Tageszeit. Zudem
verwies die Verwaltung damals auf den Gehweg entlang der Kel-        April   1 Do                   9:00-12:30
tenstraße, mit dem es bereits einen beleuchteten Weg vom Park-               2 Fr    Karfeitag
platz zur Kirche gebe. Doch dann hat der Technische Ausschuss
                                                                             3 Sa    Deponie geschl. 8:30-11:30 8:30-11:30
Ende Februar 2021 empfohlen, der Kirchengemeinde ihren
Wunsch zu erfüllen und eine Beleuchtung entlang des Fußwegs                  4 So    Ostersonntag                            14. KW
vom Parkplatz zur Kirche zu installieren. Die Kosten dafür wer-              5 Mo    Ostermontag
den auf rund 25.000 Euro geschätzt. Weil im Haushaltsplan nur                6 Di                   14:00-17:30             Sperrmüll*
10.000 Euro angesetzt sind, wird eine überplanmäßige Ausgabe
nötig. Installiert werden sollen 14 rund einen Meter hohe Pol-               7 Mi                   14:00-17:30
lerleuchten, die die Kirche nur bei entsprechenden Anlässen ein-             8 Do                   14:00-17:30
schaltet. Im Spätsommer sollen sie aufgebaut werden. Wolfgang                9 Fr                   14:00-17:30 14:00-17:30
Ruthardt (SPD) sah die überplanmäßige Ausgabe von 15.000                     10 Sa                  13:00-16:00 13:00-16:00
Euro kritisch: „Wenn wir über Haushaltsdisziplin reden, müssen                                                               15. KW
wir uns auch überlegen, wo wir Mehrausgaben einsparen.“                      11 So
                                                                             12 Mo    8
TOP 7: Erlass der Kita-Gebühren
                                                                             13 Di            oK
Einstimmig beschloss der Königsbach-Steiner Gemeinderat, im
März die Gebühren für die Kinderbetreuung zu erlassen: in                    14 Mi            l K 9:00-12:30            E-Geräte*
der Kindertagesstätte „Regenbogen“ für den Zeitraum der vom                  15 Do            o S 9:00-12:30
Gesundheitsamt angeordneten Schließung und in der Kernzeit,                  16 Fr            l S 9:00-12:30 9:00-12:30
wenn das Angebot nicht genutzt wurde oder nicht genutzt wer-                 17 Sa                8:30-11:30 8:30-11:30
den konnte. Hintergrund ist, dass sowohl die Kita „Regenbo-
gen“ als auch die Johannes-Schoch-Schule auf Anordnung des                   18 So                                       16. KW
Gesundheitsamts vom 15. bis zum 28. März schließen mussten.                  19 Mo
Eine Krippengruppe befand sich schon seit dem 8. März in Qua-                20 Di                  14:00-17:30
rantäne. Bei der Kernzeitbetreuung gab es in Stein nach dem 14.              21 Mi                  14:00-17:30             Schadstoff
März wieder einen Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.
Allerdings nimmt aktuell nur etwa die Hälfte der Eltern dieses               22 Do                  14:00-17:30 14:00-17:30
Angebot wahr, mutmaßlich aus Angst vor einer Ansteckung.                     23 Fr    8             14:00-17:30
In Königsbach gab es den Regelbetrieb unter Pandemiebedin-                   24 Sa                  13:00-16:00 13:00-16:00
gungen wegen einer zwei Wochen dauernden Quarantäne erst                                                                     17. KW
                                                                             25 So
wieder ab dem 29. März. Aktuell kommen nur zehn von rund
70 Kindern. Während beim Erlass der Gebühren für den März                    26 Mo
im Gremium Einigkeit herrschte, waren zwei andere, von der                   27 Di
Verwaltung unterbreitete Beschlussvorschläge nicht unumstrit-                28 Mi                  9:00-12:30
ten: Vor dem Hintergrund weiterer möglicher Einrichtungs-
schließungen hatte sie vorgeschlagen, dass für die Dauer der                 29 Do                  9:00-12:30
Schließung künftig kein Elternbeitrag erhoben werden soll. Zu-               30 Fr                  9:00-12:30
dem soll grundsätzlich nur ein halber Beitrag erhoben werden,
wenn in einem Monat mindestens zwei Wochen lang nur eine                     Schadstoffsammlung aus Haushalten (Termine im Kalender)
Notbetreuung angeboten und diese nicht genutzt wird. Beide                   Königsbach, Parkplatz bei der Reithalle: 10.45-12.30 Uhr
Regelungen billigte der Rat, allerdings bei sechs Gegenstimmen.
Julia Reinhard (Grüne) sah die Beschlussvorschläge kritisch –
auch vor dem Hintergrund, dass eine Refinanzierung der Ausfäl-               Zusätzliche Schadstoffsammlung (8.00 Uhr – 12.00 Uhr)
le durch das Land „sehr unsicher“ sei und dass für Januar und                29.05.21: Straubenhardt-Conweiler:
Februar nicht alle Gemeinden tatsächlich 80 Prozent der aus-                           Steinbeisstr. bei der Tennishalle
gefallenen Kosten erstattet bekamen. Auch in Königsbach-Stein                19.06.21: Mühlacker: Bauhof Herrenwaag 35
Nummer 17
                                                                                                               Donnerstag, 29. April 2021              13
Abholung der Kühlgeräte
                                                                      Gemeindebücherei
Abholung der Kühlgeräte, Herde, Fernseher und des Sperrmülls:
Die Kühlgeräte, Herde, Fernseher und der Sperrmüll werden             Königsbach-Stein
nur auf Abruf entsorgt.
                                                                      Frühlingszeit – Reisezeit?
Hierfür bitte mindestens 10 Tage vorher beim Rathaus OT Stein,
Tel. 30 08-154, oder                                                  Mit dem Mai beginnt wieder
OT Königsbach, Tel. 30 08-152                                         die Reisezeit. Viele Feiertage
die Entsorgungsschecks beantragen.                                    und die Pfingstferien liegen
Nächster Termin zur Abholung von Elektro-Großgeräten:                 dieses Jahr im Mai.
Mittwoch, 05. Mai 2021.                                               Diese ersten beiden Sätze habe
Weitere Infos erhalten Sie bei der Abfallberatung des Enzkreises,     ich noch vor 2 Jahren geschrie-
Tel. 07231- 35 48 38, oder unter www.entsorgung-regional.de.          ben. Nun ist schon das 2. Jahr
Zusätzlicher Service                                                  alles anders. Wir können uns
Damit Sie jederzeit einen Überblick über die Mülltermine ha-          nur mit dem eigenen Haushalt
ben, bieten wir als zusätzlichen Service den Erinnerungsservice       in der näheren Umgebung be-
per E-Mail: Gut einen Tag vor dem Abfuhrtermin erhalten Sie           wegen. Aber auch im Nord-
eine kurze E-Mail, vorausgesetzt, Sie haben sich auf unserer In-      schwarzwald und Kraichgau
ternetseite für diesen Service registrieren lassen. Surfen Sie doch   gibt es viele schöne Ecken zu
mal rein unter: http://www.koenigsbach-stein.de/abfall.               entdecken.
                                                                      Trotz Corona arbeiten wir
                                                                      mit den örtlichen Schulen zu-
ALLGEMEINE BEKANNTMACHUNGEN                                           sammen. Eine 2. Klasse der
                                                                      Heynlinschule hat Buchvorstel- Ein Vorschlag zum Thema
                                                                      lungen hergestellt, die wir ab „regionle Ausflüge“
Fundbüro Königsbach-Stein                                             Freitag in unserem Schaufens-       Foto: Belser Kosmos Verlag
                                                                      ter präsentieren. Schauen Sie
Rathaus Königsbach, Zimmer 4                                          sich die kreativen Arbeiten einfach mal an.
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   und Matratze
   Telefon: 0176 43330635                                              .....................................................................................
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   Bitte informieren Sie uns, wenn eine Vermittlung zustande           .....................................................................................
   gekommen ist, da sonst eine erneute Veröffentlichung er-
   folgt (bis zu 3 x), Tel. 3008-0, Frau Schäfer.
                                                                       Datum / Unterschrift
    Ausfüllen, ausschneiden und im Rathaus abgeben
          oder die Daten per E-Mail senden an:                         ....................................................................................
           info@koenigsbach-stein.de Danke!
14       Nummer 17
          Donnerstag, 29. April 2021

So geht‘s:                                                       06.05.    Anna Seitz-Engler, Nussbaumer Weg 7         70 Jahre
• Sie rufen uns in der Gemeindebücherei an (07232 312071)        12.05.    Rudolf Herdt, Keplerstr. 32                 70 Jahre
    und vereinbaren einen Termin für Ihren Büchereibesuch.       12.05.    Monika Kunzmann, Adlerstr. 6                70 Jahre
    Das Telefon ist bereits eine halbe Stunde vor Öffnung der    15.05.    Wolfgang Kordwittenborg, Sonnetstr. 13      75 Jahre
    Bücherei besetzt.                                            23.05.    Gudrun Klose, Oberer Gaisberg 17            80 Jahre
• Sie schreiben uns eine Mail mit Ihrem Wunschtermin. Bitte
    geben Sie dabei auch immer eine Telefonnummer an, damit
    wir Sie gegebenenfalls zurückrufen können.                     KINDERTAGESSTÄTTEN
Pro Büchereibesuch planen wir 15 Minuten ein. Es darf sich
immer höchstens 1 Haushalt in der Bücherei befinden. Es gelten     UND SCHULEN
die gewohnten Hygieneregeln. Natürlich können Sie bei Ihrem
Büchereibesuch auch gleich den nächsten Termin vereinbaren.      Lise-Meitner-Gymnasium
Gerne können Sie Ihre Medienwünsche auch weiterhin per
Mail oder Brief an uns schicken. Wir stellen Ihnen Ihre Medi-
enwünsche zusammen und deponieren sie zum Wunschtermin           Einladung zur Jahresversammlung 2021
vor der Büchereitür.                                             Liebe Freunde und Mitglieder des Fördervereins am Lise-
Während der Öffnungszeiten steht, wie schon gewohnt, unser       Meitner-Gymnasium,
grüner Medienwagen vor der Tür, auf dem Sie die Medien die       ich möchte Sie herzlich zu unserer
Sie zurückgeben, ablegen können. Bitte denken Sie auch
                                                                 digitalen Mitgliederversammlung am 20.05.2021 um 19 Uhr
daran, dass ab sofort wieder die auf dem Fristzettel an-
gegebenen Abgabetermine gelten. Bei Überziehung dieser           einladen.
Fristen werden dann wieder Gebühren erhoben.                     Die Mitgliederversammlung ist öffentlich. Alle interessierten
Unsere Öffnungszeiten:       Dienstag      von 15 – 18 Uhr       Mitglieder sind herzlich eingeladen teilzunehmen. Auf Grund
                             Mittwoch      von 10 – 12 Uhr       der aktuellen Situation bezüglich CoVid-19 werden wir in Ab-
                             Donnerstag    von 16 – 19 Uhr       sprache mit dem Vorstand die Mitgliederversammlung digital
                             Freitag       von 15 – 18 Uhr       abhalten und die vorgesehenen Neuwahlen um ein Jahr ver-
Für Sie geöffnet, jeweils nach Terminvereinbarung!               schieben. Den Einladungslink erhalten Sie bei Interesse über
                                                                 Mail. Bitte dazu einfach eine Teilnahmeabsicht an meinig@web.
Bitte beachten Sie: Wie sich das Pandemiegeschehen wei-          de senden.
terentwickelt können wir leider nicht sagen. Möglicherwei-
se müssen wir auch zu unserem reinen Bestell- und Abhol-         Wir werden folgende Tagesordnung haben:
service zurückgehen. Bitte informieren Sie sich an unserer       1. Begrüßung und Bericht des Vorstandes
Eingangstür oder auf der Homepage der Gemeinde.                  2. Bericht des Kassenwartes
                                                                 3. Entlastung des Vorstandes und des Kassenwartes
Büchereiteam Königsbach-Stein                                    4. Ausblick und Planungen für 2021
                                                                 5. Sonstiges
                                                                 Wir freuen uns über zahlreiche Teilnehmer!
    EHE- UND ALTERSJUBILARE                                      Kerstin Meinig und Dominique Schünhof
                                                                 für denVorstand des Fördervereins am Lise-Meitner-Gymnasium
Goldene und Diamantene Hochzeit
                                                                 Musik- und Kunstschule
Aufgrund des Bundesmeldegesetzes dürfen nur der 70.              Westlicher Enzkreis e.V.
Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100.
Geburtstag jeder folgende Geburtstag veröffentlicht werden.
(also der 70., 75., 80., 85….100., 101., 102., Geburtstag).      Online-Unterricht
Wenn Sie keine Veröffentlichung Ihres Geburtstags oder           Wegen der aktuellen Inzidenzzahl dürfen wir derzeit nur On-
Hochzeiten wünschen teilen Sie dies bitte den Bürgerbüros in     lineunterricht anbieten. Wir haben freie Unterrichtsplätze und
Königsbach oder Stein mit.                                       können Online-Schnupperstunden durchführen. Sie können
                                                                 sofort beginnen. Das Erlernen eines Instruments dauert lange.
Die Gemeinde wünscht den Jubilaren alles Gute, vor allem         Melden Sie sich noch heute an!
aber Gesundheit für das neue Lebensjahr
                                                                 Mehr Infos unter www.mswe.de
                                                                 Ferienspiele: Im Rahmen der Sommerferienspiele bieten wir
                                                                 ab Ende Juli verschiedene Workshops an:
Altersjubilare                                                   u.a. Ukulelespielen, Betonfiguren, Schmuck designen und er-
                                                                 stellen.
OT Königsbach
                                                                 In Wilferdingen bieten wir Schlagzeugunterricht an, sobald Prä-
04.05. Pius Hoffart, Kämpfelbachstr. 12              90 Jahre    senzunterricht wieder möglich ist.
04.05. Volker Kehrwecker, Lilienstr. 9               70 Jahre
04.05. Sieglinde Ruedel, Marktstr. 11                70 Jahre
05.05. Christa Hertwig, Vogesenstr. 4                75 Jahre
12.05. Wolfgang Kaminski, Schillerstr. 54            80 Jahre
20.05. Rolf-Karl Mast, Kämpfelbachstr. 4             70 Jahre
24.05. Gretel Beihofer, Friedrich-Ebert-Str. 36      85 Jahre
24.05. Bärbel Kohler, Bahnhofstr. 17                 75 Jahre
28.05. Erna Lucht, Odenwaldstr. 10                   85 Jahre
OT Stein
01.05. Günter Schade, Königsbacher Str. 22           70 Jahre
05.05. Video Mancinelli, Talstr. 3                   75 Jahre
05.05. Rosemarie Fuchs, Keplerstr. 25                70 Jahre
06.05. Dr. Inger Dörffel-Grießmayer, Sonnetstr. 11   85 Jahre                                                   Foto: Waldemar
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