Journal - Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg ...

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60985                                          ISSN 0942 -2978 I 20. Jahrgang I Nr. 230 I November 2011

Journal K A S S E N Ä R Z T L I C H E V E R E I N I G U N G Mecklenburg-Vorpommern

Politik reflektieren – Seite 4            Qualitätssicherung – Seite 11

GKV zukünftig                             Erfolgsmodell in M-V:
nicht mehr finanzierbar                   Pflegeheim Plus
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2   AUF EIN WORT                                                                                                  11I 2011

    Sehr geehrte Damen und Herren,                              thek – aufnimmt. Anhand eines daraus abzuleitenden
                                                                „Attraktivitätsindexes“ soll es künftig jedem Arzt mög-
    die ambulante medizinische Versorgung leidet seit Jah-      lich sein, auf der Suche nach dem passenden Nieder-
    ren am so genannten „Ärztemangel“. Das liegt nicht          lassungsort in Mecklenburg-Vorpommern nach seinen
    nur daran, dass die niedergelassenen Ärzte immer älter      eigenen Kriterien den für sich attraktivsten Platz zu fin-
    werden und in ihren wohlverdienten Ruhestand gehen,         den.
                                      sondern auch daran,
                                      dass die vergleichs-      Dafür wollen Landkreistag sowie Städte- und Gemein-
                                      weise jungen Medizi-      detag ihre Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen
                                      ner sich häufig nicht     Vereinigung intensivieren und beispielsweise die not-
                                      für eine Niederlassung    wendigen Infrastrukturdaten in den „Attraktivitätsin-
                                      entscheiden wollen.       dex“ hineingeben. Aber auch darüber hinaus wollen
                                      Zu groß ist die Angst     die Verbände und die Kassenärztliche Vereinigung en-
                                      vor dem finanziellen      ger zusammenrücken, um dem – mittlerweile gesamt-
                                      Risiko, der Bürokratie,   gesellschaftlichen – Problem „Ärztemangel“ gemein-
                                      den vermeintlich stän-    sam entgegenzutreten.
                                      digen Bereitschafts-
                                      diensten, den Regres-     Profitieren können davon alle Beteiligten. Der Arzt fin-
                                      sen etc. Die Sorgen       det „seinen“ Standort und die Gemeinde findet „ih-
                           Foto: KVMV sind nicht alle unbe-     ren“ Arzt.
                                      gründet. Allerdings       Uns allen wünsche ich viel Erfolg bei der Suche!
        Dan Oliver Höftmann           meistern fast 2.500
                                      Kassenärzte im Land       Herzlichst
            Stellvertretender
                                      diese Herausforde-
          Verwaltungsdirektor
                                      rungen tagtäglich mit     Ihr
                der KVMV
                                      Bravour. Dank ihrer
                                      Arbeit wird die am-
                                      bulante medizinische
    Versorgung abgesichert und mit Leben gefüllt. Wie in
    jedem Beruf gibt es Licht und Schatten.
    Allerdings ist es nur im ambulanten Bereich möglich, als
    Mediziner in freier und selbständiger Tätigkeit ärztlich
    zu arbeiten, eigener Chef zu sein und sich in eigener
    Praxis frei zu entfalten.

    Der eine oder andere niederlassungswillige Arzt hegt
    aber auch die Angst vor einer Tätigkeit in einer ent-
    legenen Region. Manch einer fragt sich vielleicht „Wo
    ist das nächste Theater, das Kino, das Museum?“ Aber
    es gibt auch niederlassungswillige Ärzte, die sich um
    die nächste Kindertagesstätte oder die Schulstandorte
    in der Nähe sorgen. Wiederum andere wollen neben
    der ärztlichen Tätigkeit einfach nur zur Jagd oder zum
    Segeln. Nur wie soll man herausfinden, wo man am
    besten hin möchte?

    Gemeinsam mit dem Landkreistag und dem Städte-
    und Gemeindetag des Landes will die Kassenärztliche
    Vereinigung dieses Problem angehen. So soll im Rah-
    men eines Projektes ein „Suchprogramm“ entstehen,
    dass die Eckdaten der Regionen – wie beispielsweise
    Kindertagesstätten, Schulen, Jagd- und Segelreviere,
    örtliche Strukturen bis hin zur Tankstelle oder Biblio-
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11I 2011                                                                                                                                                    INHALT       3

Inhaltsverzeichnis
Politik reflektieren
GKV zukünftig nicht mehr finanzierbar ...................... 4                        Achtung: Vorschriften der Leistungansprüche von
                                                                                      Asylbewerbern beachten
Medizinische Beratung
Die Heilmittel-Richtlinie:
Grundsätze der Verordnung (Teil II) ........................... 6

Abrechnung
Neuer Laborüberweisungsschein Muster 10 ............. 8
Ärztliche Leistungen für Asylbewerber ...................... 9

Justiziariat                                                                          Seite 9                                       Foto: Dieter Schütz/www.pixelio.de
Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung ............ 10

Qualitätssicherung
                                                                                    Veranstaltungen ....................................................... 20
  Finanzierbarkeit des
                                                                                    KBV-Versorgungsmesse 2012 .................................... 20
  Gesundheitssystems:
  Vor den demorafischen
                                                                                    Personalien ............................................................... 21
  Veränderungen nicht
                                                                                    Neue Mitglieder in der VV:
  die Augen verschließen
                                                                                    Dr. med. Gunnar Scharlau ......................................... 21

                                                                                    Mit kritischer Feder
                                                                                    Kommunikation unter Kollegen................................. 22
  Seite 4                                     Foto: Carsten Nadale/www.pixelio.de   Kassenärztliche Versorgung
                                                                                    Kreisgebietsreform in Mecklenburg-Vorpommern
                                                                                    Beibehaltung der Planungsbereiche ......................... 23
Erfolgsmodell „Pflegeheim Plus“ .............................. 11
                                                                                    Impressum ................................................................ 23
Informationen und Hinweise
Bekenntnisse und Fragen zu einer Erfolgsstory:
Die Krebsfrüherkennung der Frau feiert ihren
40. Geburtstag .......................................................... 12
Sicherstellung der augenärztlichen
Sprechstunden......................................................... 13
Druckpaket zur Nationalen VersorgungsLeitlinie
Asthma (NVL) erhältlich ............................................. 14
Wartezimmerinformation
Bauchspeicheldrüsenkrebs ........................................ 18
                                                                                                                            Titel:
Vertragsabteilung                                                                                                           Bildnis eines jungen
Ergänzende Hautkrebsvorsorge-Verträge/                                                                                      Mannes
Knappschaft............................................................... 14                                               Fritz Eisel
                                                                                                                            Öl/Hf.
Ermächtigungen und Zulassungen.......................... 15
                                                                                                                            1983
Öffentliche Ausschreibungen .................................. 18

Feuilleton: Kempowskis Welten ............................... 19
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4   POLITIK REFLEKTIEREN                                                                                          11I 2011

    GKV zukünftig nicht mehr finanzierbar
    Die demografischen Veränderungen in der Gesell-             Medizinischer Fortschritt. Für die Ausgabenentwick-
    schaft sind nicht zu übersehen. Sie stellen in der          lung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist
    Zukunft eine enorme Herausforderung für die soli-           neben der demografischen Entwicklung der medizini-
    darische Gemeinschaft in der Renten-, Pflege- und           sche Fortschritt von entscheidender Bedeutung. Damit
    natürlich in der Krankenversicherung dar.                   er auf der einen Seite auch in Zukunft der gesamten
                                                                Bevölkerung ohne Ansehen der Person zugutekommt,
    Immer öfter verlangen renommierte Persönlichkeiten          auf der anderen Seite aber finanzierbar bleibt, müssen
    wie der ehemalige Ärztekammerpräsident Prof. Hoppe          insbesondere teure Innovationen auf ihren Wert für die
    oder der Gesundheitsökonom Prof. Beske, über Priori-        Gesundheitsversorgung geprüft werden.
    täten in der Vergabe sozialer Leistungen offen zu disku-    Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversiche-
    tieren, denn schon jetzt ist z. B. das Gesundheitswesen     rung. 2008 haben rund 51 Millionen Mitglieder die Bei-
    nicht mehr zu finanzieren.                                  träge für Ausgaben der GKV in Höhe von 160 Milliar-
    In der Schriftenreihe des Fritz Beske Instituts für Ge-     den Euro aufgebracht. 2060 müssten rund 40 Millionen
    sundheits-System-Forschung Kiel hat man sich dieses         Mitglieder die Beiträge für Ausgaben in Höhe von 468
    Themas angenommen und sich im 121. Band mit der             Milliarden Euro aufbringen.
    „...bedarfsgerechten Gesundheitsversorgung im de-           Über-, Unter- und Fehlversorgung. Für den Kontext
    mografischen Wandel...“ auseinandergesetzt. Auf ei-         dieser Arbeit ist insbesondere die medizinische Un-
    ner Pressekonferenz im September 2011 wurde dieser          terversorgung von Bedeutung. Wird die für viele Leis-
    Band vorgestellt. Auszüge aus der Presseveröffentli-        tungsgebiete behauptete Unterversorgung ausgegli-
    chung sind hier zu lesen. Mehr dazu ist auf der Internet-   chen, sind zusätzliche Finanzmittel erforderlich.
    seite des Instituts unter: www.igsf.de zu finden.           Leistungskürzungen. Der Gesetzgeber hat im GKV-
                                                                Modernisierungsgesetz und im GKV-Wettbewerbs-
    Solidarische Krankenversicherung und demografi-             stärkungsgesetz Leistungen gekürzt, ohne eine ver-
    scher Wandel: Offen, geordnet und nachvollziehbar           gleichende Abwägung darüber, welche Leistungen als
    mit begrenzten Finanzen umgehen                             vorrangig und welche als nachrangig angesehen wer-
                                                                den müssen.
    „Die meisten Familien in unserem Land sprechen darü-        Neue Leistungen, neue Kosten. Der Leistungskatalog
    ber, was sie sich mit dem ihnen zur Verfügung stehen-       der GKV ist ein dynamischer Prozess mit einem ständi-
    den Geld leisten können. Wie und wo man sparen kann         gen Wandel. Es werden vorzugsweise neue Leistungen
    und wann und ob man sich bestimmte Dinge kauft. Das         hinzugefügt, selten Leistungen als überholt oder über-
    ist die alltäglich notwendige Rationierung und Priorisie-   flüssig aufgegeben. Grundsätzlich muss gefordert wer-
    rung, der offene und intelligente Umgang mit begrenz-       den, dass neue Leistungen nur bei Gegenfinanzierung
    ten Ressourcen – dies brauchen wir auch im Gesund-          erbracht werden dürfen.
    heitswesen“, so Prof. Beske. Um auch in Zukunft eine        Öffentliche Diskussion über Priorisierung und Rati-
    solidarische, bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung         onierung. In der öffentlichen Diskussion wird von der
    bei begrenzten Mitteln sicherzustellen und die hierfür      Ärzteschaft seit längerem darauf hingewiesen, dass die
    erforderlichen Veränderungen im Leistungskatalog der        finanziellen Mittel nicht ausreichen, um alle Leistungen
    gesetzlichen Krankenversicherung transparent, gerecht       zu finanzieren, was schon heute zu einer stillen Rationie-
    und nachvollziehbar zu machen, fordert er dazu auf, of-     rung führt. Gefordert wird eine öffentliche Diskussion
    fen über Priorisierung und Rationierung zu diskutieren.     über diese Problematik.
                                                                Ein Blick über die Grenzen. Alle Industrienationen, de-
    BEGRÜNDUNG                                                  ren Haushaltslage durch Schulden gekennzeichnet ist,
    Demografischer Wandel. Entscheidenden Einfluss auf          reduzieren Sozialleistungen und dabei auch die Ausga-
    den Versorgungsbedarf hat die Bevölkerungsentwicklung.      ben in der Gesundheitsversorgung. Eine Diskussion da-
    Während heute drei Personen im erwerbstätigen Alter         rüber in Deutschland zu führen, dürfte einem Aufstand
    für eine Person im Rentenalter zur Verfügung stehen,        gleichkommen.
    beträgt diese Relation 2060 nur noch 1 zu 1.
    Morbiditätsentwicklung. Es nehmen zu die Multimor-          Zwischenbilanz. Diese Arbeit geht von der These aus,
    bidität mit einem höheren Versorgungsbedarf und hö-         dass Leistungseinschränkungen in der GKV unvermeid-
    heren Kosten sowie mit dem Alter verstärkt auftretende      bar sind und dass sie ein geordnetes Vorgehen erfor-
    Krankheiten.                                                dern. Methoden sind Priorisierung und Rationierung.
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11I 2011                                                                                     POLITIK REFLEKTIEREN         5

Dies wird im Band 121 entsprechend begründet. Wer           führung einer Zuzahlung für jede Einzelbehandlung.
unverändert jede Diskussion darüber ablehnt, muss als       Grundsatzüberlegungen für weitere Leistungskür-
erstes die Begründung widerlegen.                           zungen. Kommt es zur weiteren Verschärfung der Fi-
                                                            nanzsituation der GKV, gibt es folgende Optionen:
VORSCHLÄGE                                                  )FSBVTOBINF WPO t "LVQVOLUVS t ,SBOLFOHFME t BN-
Neubestimmung der Aufgaben der GKV. Die Ausga-              bulanter psychotherapeutischer Behandlung mit Aus-
ben der GKV sind in § 1 SGB V so umfassend definiert,       OBINF CFJ ,JOEFSO t ;BIOFSTBU[ NJU "VTOBINF CFJ
dass der GKV praktisch jede Aufgabe der Gesundheits-        ,JOEFSO t XFJUFSHFIFOEF 4USFJDIVOH EFS ÃCFSOBINF
versorgung im weitesten Sinne übertragen werden             WPO'BISULPTUFOt*OUFHSBUJPOWPOTP[JBMFS1ýFHFWFSTJ-
kann. Ein solcher Leistungsumfang ist in Zukunft nicht      cherung und medizinischer Rehabilitation der gesetz-
mehr finanzierbar. Aus diesem Grunde muss die Auf-          lichen Rentenversicherung in die gesetzliche Kranken-
gabe der GKV neu bestimmt und konkretisiert werden.         WFSTJDIFSVOH t &SIÚIVOH EFS )ÊSUFGBMMHSFO[F BVG ESFJ
Begriffsbestimmung von Priorisierung und Ratio-             1SP[FOUEFT#SVUUPFJOLPNNFOT
nierung. Eine Diskussion über Priorisierung und Rati-       Bundeszuschuss an die gesetzliche Krankenversi-
onierung erfordert eindeutige Begriffsbestimmungen.         cherung. Der pauschale Bundeszuschuss wird in eine
Priorisierung kann Grundlage von Rationierung sein.         detaillierte Auftragsverwaltung an die GKV mit kosten-
Rationierung ist die sinnvolle, die vernünftige, die ra-    deckender Finanzierung umgewandelt.
tionale Verwendung begrenzter Mittel. Implizite, heim-      Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversiche-
liche, stille, verborgene, verdeckte oder unkontrollierte   rung. Die Begrenzung der Zuzahlung bei Krankenhaus-
Rationierung ist jede Form der Rationierung, die nicht      behandlung wird aufgehoben. Die im internationalen
öffentlich gemacht wird und damit intransparent ist, die    Vergleich in Deutschland hohe Zahl von Arztkontakten
unsozialste und ungerechteste Form von Leistungsein-        muss detailliert untersucht werden. Die Praxisgebühr
schränkungen überhaupt.                                     in der jetzigen Form entfällt. Um den Erstkontakt mit
Versichertenbeiträge ausschließlich für Leistungen          dem Arzt nicht zu erschweren, wird ab dem vierten Pra-
der gesetzlichen Krankenversicherung.                       xisbesuch im Quartal für jeden weiteren Besuch eine
In einem Sozialstaat mit sozialer Gerechtigkeit und So-     Gebühr von zehn Euro erhoben. Die Zuzahlung bei
lidarität dürfen Beiträge, die von Versicherten für ein     Arzneimitteln wird auf eine prozentuale Beteiligung mit
bestimmtes Sozialsystem geleistet werden, nur für die       Kappungsgrenze umgestellt. Als Grundprinzip in allen
Aufgaben dieses Sozialsystems verwendet werden.             Leistungsbereichen werden Festbeträge und Festzu-
Quersubventionierung. In vielen Fällen subventio-           schüsse eingeführt.
niert die GKV die öffentliche Hand. Jede einzelne ver-      Medizinische Versorgung auf den Prüfstand.
sicherungsfremde Leistung muss exakt definiert und          Es stellt sich die Frage, ob die in Deutschland im eu-
der GKV vom Staat mit voller Gegenfinanzierung als          ropäischen Vergleich überdurchschnittlich hohe Zahl
Auftragsverwaltung übertragen werden. Alle versiche-        an Betten in der akuten Krankenhausversorgung me-
rungsfremden Leistungen sind damit im Leistungskata-        dizinisch begründet und damit berechtigt ist. Für me-
log der GKV zu streichen.                                   dizinische Großgeräte ist eine bundesweite bedarfsbe-
Umgestaltung und Herausnahme von Leistungen. Bei            stimmte Abstimmung erforderlich.
Heilmitteln werden Massagen gestrichen. Die Wirkung         Die Frage eines würdigen Sterbens steht nicht zur Dis-
von Heilmitteln wird evaluiert. Bei Hilfsmitteln wird der   kussion. Trotzdem muss die Frage gestellt werden, ob
unübersichtliche Leistungskatalog vollständig überprüft.    die TQF[JBMJTJFSUF BNCVMBOUF 1BMMJBUJWWFSTPSHVOH nicht
Die Kosten der künstlichen Befruchtung werden zu je ei-     eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist.
nem Drittel auf den Staat, die GKV und die behandelten      Gesundheitliches Fehlverhalten. Es ist nicht vertretbar,
Paare aufgeteilt statt wie bisher zu je 50 Prozent GKV      dass die Auswirkungen von gesundheitlichem Fehlver-
und behandeltem Paar. Die Primärprävention ist eine         halten durch eine ständig abnehmende Zahl von Bei-
gesamtgesellschaftliche Aufgabe und wird gestrichen.        tragszahlern finanziert werden.
Die medizinische Rehabilitation wird neu gestaltet mit      Karenztage. Es werden zwei Karenztage eingeführt.
einer Reduktion der stationären und einem Ausbau der        Karenztage können mit Urlaubstagen abgegolten
wohnortnahen, ambulanten Rehabilitation. Bei der Här-       werden. Diese Forderung erscheint gerechtfertigt, da
tefallregelung wird für chronisch Kranke bis auf Ausnah-    Deutschland von allen Ländern der EU die höchste Zahl
men die Belastungsgrenze von jährlich einem Prozent         an Urlaubstagen hat.
der Bruttoeinnahmen auf zwei Prozent erhöht.                Der 121. Band aus der Schriftenreihe des Fritz Beske In-
Ambulante psychotherapeutische Behandlung. Neu-             TUJUVUT,JFMLBOOHFHFOFJOF4DIVU[HFCàISWPO&VSP
ordnung mit einem Abbau von Wartezeiten und Ein-            [[HM7FSTBOELPTUFOCFTUFMMUXFSEFO13TUU
Journal - Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg ...
6   MEDIZINISCHE BERATUNG                                                                                         11I 2011

    Grundsätze der Heilmittelverordnung (Teil II)
                                                                  Die Auswahl und die Anwendung des Heilmittels
          1. Auswahl des zu verordnenden Heilmittels
                                                                  (insbesondere Einheiten pro Verordnung, Gesamtver-
    Die Verordnung von Heilmitteln zu Lasten der gesetzli-        ordnungsmenge, Empfehlungen zur Behandlungs-
    chen Krankenkassen ist nur dann möglich, wenn diese           frequenz) hängen von der Ausprägung und dem
    notwendig sind, um                                            Schweregrad der Erkrankung sowie dem angestrebten
    X eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu           Therapieziel ab.
      verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern,
    X eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer           Im Heilmittelkatalog werden Heilmittel als vorrangiges,
      Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde,       optionales, ergänzendes Heilmittel und als standardi-
      zu beseitigen,                                              sierte Heilmittelkombination benannt.
    X einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung

      eines Kindes entgegenzuwirken oder                          „vorrangiges Heilmittel“ (A)
    X Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu vermindern.        Eine im Heilmittelkatalog so benannte Maßnahme soll
                                                                  vorrangig verordnet werden. Ist dies alleinig aus in der
    Sie kann nur nach Maßgabe der Heilmittel-Richtlinie (HeilM-   Person des Patienten liegenden Gründen nicht mög-
    RL) unter Beachtung der Kontraindikationen erfolgen.          lich, kann alternativ ein

                                                                  „optionales Heilmittel“ (B)
                                                                  zur Anwendung kommen. Bei medizinischer Notwen-
                                                                  digkeit kann zu einem „vorrangigen Heilmittel“ (A)
                                                                  oder zu einem „optionalen Heilmittel“ (B) ein

                                                                  „ergänzendes Heilmittel“ (C)
                                                                  verordnet werden. Es kann ein optionales Heilmittel zu-
                                                                  sätzlich kombiniert werden.
                                                                  Maßnahmen der Elektrotherapie/-stimulation sowie der
                                                                  Ultraschall-Wärmetherapie können dann alleinig verord-
                                                                  net werden, wenn diese im Heilmittelkatalog indikati-
                                                                  onsbezogen als ergänzendes Heilmittel vorgesehen sind
                                                                  (z.B. WS2e , WS1d u.a.). Eine Kombination dieser unter-
                                                                  einander ist nicht möglich, das heißt, es darf von den
                                                                  genannten Ausnahmen nur eine verschrieben werden.
                                                                  Das ergänzende Heilmittel ist auf dem Verordnungs-
                                                                  vordruck explizit zu benennen – nicht „WT“, sondern
                                                                  „Ultraschall-WT“.

                                                                  Die gleichzeitige Verordnung eines „vorrangigen Heil-
                                                                  mittels“ (A) und eines „optionalen Heilmittels“ (B) ist
                                                                  bei derselben Schädigung nicht möglich. Besonder-
                                                                  heiten gibt es in diesem Zusammenhang bei der Er-
     Foto: Matthias Balzer/www.pixelio.de                         gotherapie. Hier können die Verordnungsmengen auf
                                                                  verschiedene vorrangige Heilmittel aufgeteilt werden,
    Der indikationsbezogene Katalog verordnungsfähiger            soweit der Heilmittelkatalog in der Diagnosegruppe
    Heilmittel ist Bestandteil dieser Richtlinie und regelt       mehrere vorrangige Heilmittel vorsieht.
    X die Indikationen, bei denen Heilmittel im Regelfall

      verordnungsfähig sind,                                      Standardisierte Heilmittelkombinationen (D)
    X die Art der verordnungsfähigen Heilmittel bei diesen        Diese dürfen nur dann verordnet werden, wenn kom-
      Indikationen,                                               plexe Schädigungsbilder bestehen, die einer intensiven
    X die Menge der verordnungsfähigen Heilmittel je Di-          Heilmittelbehandlung bedürfen, und das synergistische
      agnosegruppe und Besonderheiten bei Wiederho-               Zusammenwirken der Heilmittelkombinationen nutz-
      lungsverordnungen im Regelfall.                             bringend ist.
11I 2011                                                                                 MEDIZINISCHE BERATUNG            7

Die Erbringung dieser muss im direkten zeitlichen und
                                                                   3. Verordnung außerhalb des Regelfalls
örtlichen Zusammenhang erfolgen.
                                                            Sollte aus medizinischen Gründen im individuellen Ein-
Ein Verordnung von Heilmitteln aus verschiedenen            zelfall die Überschreitung der Gesamtverordnungsmen-
Abschnitten des Heilmittelkataloges, acht z.B. gleich-      ge im Sinn der Weiterführung der Therapie notwendig
zeitiges Verordnen von Physikalischer Therapie und          sein, ist eine Verordnung außerhalb des Regelfalls
Ergotherapie, ist bei entsprechender Indikation zuläs-      möglich. Das trifft ebenfalls zu, wenn eine erneute The-
sig. Diese muss auf getrennten Verordnungsvordru-           rapienotwendigkeit bei gleicher Indikation und Erkran-
cken erfolgen.                                              kung innerhalb des vorgeschriebenen therapiefreien
                                                            Intervalls von 12 Wochen besteht.
Die nichtverordnungsfähigen Heilmittel sind in der
Anlage der HeilM-RL (www.G-BA.de X Richtlinien X            Eine Verordnung außerhalb des Regelfalls bedarf der
Heilmittel-Richtlinie X Seite 30) erfasst.                  medizinischen Begründung auf dem Verordnungsblatt.
                                                            Die Verordnungsmenge ist so zu bemessen, dass ent-
                                                            sprechend der Behandlungsfrequenz eine erneute ärzt-
             2. Verordnung im Regelfall;
                                                            liche Untersuchung innerhalb einer Zeitspanne von 12
             Erst- und Folgeverordnung
                                                            Wochen nach dieser Verordnung gewährleistet ist.
Im Regelfall ist immer die Verordnung von einem so          Bei der Verordnung außerhalb des Regelfalls ist kein
genannten vorrangigen Heilmittel vorgesehen. Der de-        behandlungsfreies Intervall zu beachten.
finierte Regelfall geht davon aus, dass mit dem der In-     Als so genannte begründungspflichtige Verordnung ist
dikation zugeordneten Heilmittel mit der festgelegten       diese bei Verordnung außerhalb des Regelfalls vor der
Gesamtverordnungsmenge das angestrebte Therapie-            Fortsetzung der Therapie bei der zuständigen Kranken-
ziel erreicht werden kann.                                  kasse zur Genehmigung einzureichen – außer diese hat
                                                            auf das Genehmigungsverfahren verzichtet. Die Kassen
Beispiel:                                                   informieren hierüber die KV – nachzulesen unter www.
X Indikation ist die Diagnosegruppe WS1 = Wirbelsäu-        kvmv.de X Arznei-/Heilmittel X Allgemeine Verordnungs-
   len-Erkrankungen mit prognostisch kurzzeitigem Be-       hinweise Heilmittel (Genehmigungsverzicht von begrün-
   handlungsbedarf; die Leitsymptomatik besteht in          dungspflichtigen Heilmittelverordnungen).
   muskulären Dysbalancen, Muskelinsuffizienz, Muskel-      Neu ist die Regelung, dass ein Versicherter für sich bei
   verkürzungen X WS1c;                                     seiner Krankenkasse eine langfristige Genehmigung
X Vorrangiges Heilmittel X KG/KG-Gerät;                     von Leistungen außerhalb des Regelfalls stellen kann,
X Verordnungsmenge: Erst-Verordnung = bis zu 6 Ein-         wenn eine besondere Schwere und Langfristigkeit der
   heiten;                                                  Schädigung vorliegt. Die Genehmigung erfolgt dann,
X Gesamtverordnungsmenge im Regelfall bis zu 6              wenn aus der medizinischen Begründung auf dem Ver-
   Einheiten X 6x.                                          ordnungsblatt für die Verordnung außerhalb des Regel-
                                                            falls dieses ersichtlich ist. Ein zusätzlicher Begründungs-
Im gewählten Beispiel ist keine Folgeverordnung vor-        aufwand seitens des Arztes besteht nicht. Der Patient
gesehen.                                                    sollte bei Antragstellung relevante Befunde vorlegen,
                                                            die er in eigener Initiative einholt/einholen lässt.
Die Verordnungsmengen je Diagnose im Regelfall (An-         Die Genehmigung kann zeitlich befristet werden, soll
zahl pro Erst- und evtl. Folgeverordnung sowie Gesamt-      aber mindestens ein Jahr umfassen.
verordnungsmenge) sind im Heilmittelkatalog verbind-
lich festgelegt.                                            Kassenseitig wurden der Kassenärztlichen Vereinigung
                                                            M-V u.a. folgende FEHLER im Zusammenhang mit der
Wenn eine erneute Verordnung wegen Rezidiv oder             oben behandelten Thematik benannt:
neuer Erkrankungsphase einer gleichen Erkrankung im         X Fehlen der konkreten Diagnose und Leitsymptomatik

Regelfall erfolgen soll, ist dies erst nach einem behand-      auf der Verordnung,
lungsfreien Intervall von 12 Wochen möglich.                X Fehlen der Begründungen für Verordnungen außer-

                                                               halb des Regelfalls oder genannt, aber nicht ausrei-
Treten im zeitlichen Zusammenhang mehrere voneinan-            chend, um eine solche Verordnung als medizinisch
der unabhängige Erkrankungen derselben Diagnose-               notwendig zu erkennen.
gruppe auf, lösen diese jeweilig weitere Regelfälle aus,
für die separate Verordnungen auszustellen sind.                                       Fortsetzung auf Seite 8 unten
8   ABRECHNUNG I MEDIZINISCHE BERATUNG                                                                       11I 2011

    Neuer Laborüberweisungsschein Muster 10
    ab 1. Januar 2012
    Nachdem zum 1. April 2011
    der Überweisungsschein Mus-
    ter 6 geändert wurde, hat
    nun auch der Laborüberwei-
    sungsschein Muster 10 eine
    neue Form erhalten.

    Die Abrechnungsfelder ent-
    fallen. Das bisherige Feld
    „Auftrag“ wurde erweitert, so
    dass drei separate Zeilen zur
    Verfügung stehen.
    Neu sind auch die Angaben
    des Abnahmedatums und               NEU +++ NEU +++ NEU +++ NEU +++ NEU
    der Abnahmezeit, die Einfüh-
    rung eines Ankreuzfeldes für
    die ehemals Sonstigen Hilfen
    (Schwan ger schaftsabbruch,
    Sterilisation und Empfängnisre-
    gelung) sowie für die Befund-
    übermittlung.
    Entsprechende Updates der Version 12.1 zur Erstel-  sind alte Vordrucke nicht mehr zu verwenden. So
    lung des Laborüberweisungsscheines werden den       genannte Kombischeine, die den Veranlasserpraxen
    Praxen rechtzeitig über die Softwarefirmen zur Ver- über die Labore zur Verfügung gestellt werden, sind
    fügung gestellt. Mit Einführung des neuen Labor-    dementsprechend auf das neue Vordruckmuster anzu-
    überweisungsscheines Muster 10 zum 1. Januar 2012   passen. mg

    Fortsetzung von Seite 7

         Interessante FRAGEN und ANTWORTEN                    ärztliche Kontrolle erfolgt, in der das weitere Verord-
                       zu den Themen                          nen oder Nichtverordnen außerhalb des Regelfalls
                                                              entschieden werden soll.
     Ist die Frequenz (Anzahl pro Woche) stets anzuge-
    X

     ben? Ja.                                                 Wenn eine Diagnose nicht im Heilmittelkatalog auf-
                                                             X

                                                              geführt ist, kann man dann außerhalb des Regelfalls
     Bei einer Erstverordnung sind z.B. 6 Einheiten im
    X
                                                              ein Heilmittel verordnen? Nein. Ist eine Diagnose
     Regelfall möglich. Es wurden nur 4 verordnet. Kön-
                                                              nicht im Katalog genannt, ist eine Verordnung zu Las-
     nen die restlichen 2 später im Rahmen des Regelfalls
                                                              ten der GKV nicht möglich.
     nachgeholt werden? Ja.
                                                              Können Doppelbehandlungseinheiten verordnet wer-
                                                             X
     Muss eine Verordnung außerhalb des Regelfalls stets
    X
                                                              den? Grundsätzlich sollen Heilmittel pro Tag nur ein-
     das Verfahren über Erst- und Folgeverordnungen
                                                              mal verordnet bzw. abgegeben werden. In besonde-
     durchlaufen? Ja.
                                                              ren medizinischen Fällen kann eine Doppelbehand-
     Ist eine Begrenzung der Einheiten bei Verordnung
    X                                                        lungseinheit gegeben werden. Die laut Katalog
     außerhalb des Regelfalls erforderlich? Ja. Die Anzahl    mögliche und vom Arzt auf der Verordnung benannte
     sollte so bemessen werden, dass abhängig von der         Verordnungsmenge gilt als Höchstmenge. Beispiel:
     Behandlungsfrequenz und Krankheit spätestens nach        &T XVSEFO  &JOIFJUFO ,( WFSPSEOFU  EBOO TJOE 
     12 Wochen die Behandlung beendet ist und eine            Doppeleinheiten möglich. ekt
11I 2011                                                                                             ABRECHNUNG         9

Ärztliche Leistungen für Asylbewerber                                                            Von Maren Gläser*

Das Innenministerium hat zum wiederholten Mal auf           ;BIOFSTBU[FSGPMHUOVS TPXFJUEJFTJN&JO[FMGBMMBVTNF-
die eingeschränkte Leistungspflicht der Sozialhilfeträ-     dizinischen Gründen unaufschiebbar ist.
ger in Mecklenburg-Vorpommern hingewiesen und
bittet um Veröffentlichung entsprechender Hinweise.         Absatz 2
                                                            Werdenden Müttern und Wöchnerinnen sind ärztliche
Problem:                                                    VOEQýFHFSJTDIF)JMGFVOE#FUSFVVOH )FCBNNFOIJMGF 
Asylbewerber suchen kurz nach ihrer Ankunft einen Haus-     Arznei-, Verband- und Heilmittel zu gewähren.
arzt auf und erhalten von dort eine Vielzahl von Überwei-
sungen und Verordnungen mit entsprechenden Kosten-          "CTBU[
folgen. Der Fachdienst Soziale Dienste hat diesbezüglich    Die zuständige Behörde stellt die ärztliche und zahn-
das Gespräch mit den Ärzten gesucht und auf die Vor-        ärztliche Versorgung einschließlich der amtlich emp-
schriften der Leistungsansprüche von Asylbewerbern ver-     fohlenen Schutzimpfungen und medizinisch gebotenen
wiesen, wurde jedoch mit dem Hinweis, der Arzt hätte zu     Vorsorgeuntersuchungen sicher.
entscheiden, was der Patient braucht, abgewiesen.
                                                            Darüber hinaus können nach § 6 Absatz 1 AsylbLG
                                                            sonstige Leistungen gewährt werden, wenn sie im Ein-
                                                            zelfall zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich sind.
                                                            Unerlässlich in diesem Sinne sind Leistungen immer
                                                            dann, wenn es im Falle der Nichtgewährung der je-
                                                            weiligen Leistung nach medizinisch-sachverständiger
                                                            Beurteilung bei ungehindertem Geschehensablauf mit
                                                            an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu einer
                                                            Gefährdung oder Störung des körperlichen oder psy-
                                                            chischen Gesundheitszustandes des Leistungsberech-
                                                            tigten kommen würde.

                                                            Das Innenministerium weist ausdrücklich darauf hin:
                                                            Sollten im Einzelfall darüber hinausgehende Leistun-
                                                            gen gewährt werden, könnten diese mangels ge-
 Foto: www.piqs.de                                          setzlichen Anspruchs nicht erstattet werden.

Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) im § 4            Hinweis:
Abs. 1 bis 3 beinhaltet klare Regelungen zur Leistungs-     In Mecklenburg-Vorpommern sind Ausnahmen für die
pflicht der zuständigen Sozialhilfeträger, die zu berück-   Vornahme von Schutzimpfungen bei Asylbewerberkin-
sichtigen sind:                                             dern durch niedergelassene Ärzte in M-V für die Ge-
                                                            sundheitsämter Schwerin, Ludwigslust, Bad Doberan,
Absatz 1                                                    Rügen und den Landkreis Demmin geregelt worden.
..., dass zur Behandlung akuter Erkrankungen und
Schmerzzustände die erforderliche ärztliche und             Nähere Informationen können unserer Homepage:
zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versor-         www.kvmv.de X Abrechnung X Grundlagen der Ab-
gung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonsti-           rechnung X „Schutzimpfungen für Asylbewerberkinder“
ger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung          entnommen werden.
von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen        * Maren Gläser ist Leiterin der Abrechnungsabteilung
-FJTUVOHFO [V HFXÊISFO TJOE &JOF 7FSCFTTFSVOH NJU   der KVMV.
10   JUSTIZIARIAT                                                                                                   11I 2011

     Zulassung zur vertragsärztlichen
                                ichen
                                   en Versorgung
                                      Versorg
     Nach wie vor trifft man in Gesprächen auf die Aussage
     „Die KV hat zugelassen“. Da dieser Sachverhalt so nicht
     stimmig ist, aber offensichtlich doch missverständlich
     in manchen Vorstellungen existiert, sieht das KV-Jour-
     nal sich veranlasst, noch einmal auf die Begriffsbestim-
     mung Zulassung und Ermächtigung einzugehen.

     Sechs Fragen zur vertragsärztlichen Zulassung beant-
     wortet Frank Farys, Mitarbeiter in der juristischen Ab-
     teilung der Kassenärztlichen Vereinigung M-V.
     1. Wer lässt zu? 6NFJOF;VMBTTVOH[VFSIBMUFO NVTT
     FJO TDISJGUMJDIFS "OUSBH BO EFO ;VMBTTVOHTBVTTDIVTT
     gestellt werden. Dieser setzt sich aus Vertretern der
     ­S[UF VOE EFS ,SBOLFOLBTTFO JO HMFJDIFS ;BIM [VTBN-
     NFO ;XBS XFSEFO EJF (FTDIÊGUF EFT ;VMBTTVOHTBVT-
                                                                  sich deshalb nur neu niederlassen oder anstellen las-
     schusses bei der Kassenärztlichen Vereinigung geführt,
                                                                  sen, wenn es einen freien Arztsitz gibt.
     insbesondere die Sitzungen finden in deren Räumen
     statt, der Ausschuss ist jedoch kein Gremium bzw. kei-       5. Wann wird eine Ermächtigung erteilt? Wenn be-
     ne Kommission der Kassenärztlichen Vereinigung. Die          stimmte Leistungen im vertragsärztlichen Bereich nicht
     .JUHMJFEFS EFT ;VMBTTVOHTBVTTDIVTTFT  JOTCFTPOEFSF       im notwendigen Umfang erbracht werden können,
     die ärztlichen Vertreter, entscheiden eigenständig.          können Krankenhausärzte oder -psychotherapeuten zur
                                                                  Teilnahme an der ambulanten Versorgung ermächtigt
     2. Welche Voraussetzungen sind für die Zulassung zu
                                                                  XFSEFO &JOF &SNÊDIUJHVOH JTU OJDIU NJU FJOFS ;VMBT-
     erfüllen? Der erste Schritt auf dem Weg zum Vertrags-
                                                                  TVOH HMFJDI[VTFU[FO %VSDI EFO ;VMBTTVOHTBVTTDIVTT
     BS[UPEFS7FSUSBHTQTZDIPUIFSBQFVUFOJTUEFS&JOUSBHJO
                                                                  XJSE OÊNMJDI EFS 6NGBOH EFS &SNÊDIUJHVOH  EI EJF
     das Arztregister. Um überhaupt ins Arztregister eingetra-
                                                                  Leistungen, die erbracht und anschließend abgerech-
     gen werden zu können, ist sowohl eine Approbation als
                                                                  net werden können, im Hinblick auf die allein notwen-
     auch eine abgeschlossene Weiterbildung zum Facharzt
                                                                  digen Leistungen festgelegt.
     C[X[VN1SBLUJTDIFO"S[UOPUXFOEJH1TZDIPUIFSBQFV-
     ten benötigen neben der Approbation einen Abschluss          6. Warum soll ich gegenüber meiner Kreisstelle zur
     an einem anerkannten Institut oder einen staatlichen         Versorgung Stellung nehmen? Wie zuvor ausgeführt,
     Abschluss in einem der drei Richtlinienverfahren.            XJSEFJOF&SNÊDIUJHVOHOVSVOEBVDIOVSJOTPXFJUFS-
                                                                  teilt, wie Leistungen im vertragsärztlichen Bereich nicht
     3. Was passiert nach dem Beschluss des Zulassungs-
                                                                  im notwendigen Umfang erbracht werden können. Der
     ausschusses? (FHFO EJF &OUTDIFJEVOH EFT ;VMBTTVOHT-
                                                                  ;VMBTTVOHTBVTTDIVTT FSNJUUFMU EJF 7FSTPSHVOHTHFHF-
     ausschusses kann sowohl der betroffene Arzt bzw. können
                                                                  benheiten in der betroffenen Region. Der jeweiligen
     die betroffenen Ärzte als auch die Krankenkassen und die
                                                                  Kreisstelle kommt insoweit eine besondere Verant-
     ,BTTFOÊS[UMJDIF 7FSFJOJHVOH 8JEFSTQSVDI FSIFCFO ÃCFS
                                                                  wortung [V EBEFS;VMBTTVOHTBVTTDIVTTJOBMMFS3FHFM
     den Widerspruch entscheidet der Berufungsausschuss.
                                                                  bei der Kreisstelle in diesem Bereich anfragt, inwieweit
     Auch dieser ist von der Kassenärztlichen Vereinigung un-
                                                                  ein zusätzlicher Bedarf an ärztlichen Leistungen gese-
     abhängig und setzt sich aus Vertretern der Ärzte und der
                                                                  IFO XJSE ;VS #FBOUXPSUVOH XFSEFO EBOO EJF CFUSPG-
     ,SBOLFOLBTTFOJOHMFJDIFS;BIMTPXJFFJOFN7PSTJU[FOEFO
                                                                  fenen Ärzte, die derartige Leistungen auch erbringen
     mit der Befähigung zum Richteramt zusammen. Der Wi-
                                                                  LÚOOFO PEFS BCFS 1BUJFOUFO CFUSFVFO  EJF EJFTF -FJT-
     EFSTQSVDI HFHFO FJOF &OUTDIFJEVOH EFT ;VMBTTVOHTBVT-
                                                                  tungen nachfragen, um Stellungnahme gebeten. Diese
     schusses hat aufschiebende Wirkung, d.h. die Rechte und
                                                                  4UFMMVOHOBINFOXFSEFOEFN;VMBTTVOHTBVTTDIVTT[V-
     1ýJDIUFOBVTEFN#FTDIMVTTFOUGBMUFOOPDILFJOF8JSLVOH
                                                                  geleitet, der sie bei der Beratung und Beschlussfassung
     4. Warum ist die Anzahl der Zulassungen beschränkt?          [VCFSàDLTJDIUJHFOIBU1PTJUJWFXJFBVDIOFHBUJWF4UFM-
     &JOFCVOEFTXFJUF#FEBSGTQMBOVOHSFHFMU XJFWJFMF­S[-       lungnahmen führen jedoch nicht zwangsläufig zu einem
     UF VOE 1TZDIPUIFSBQFVUFO FT JO FJOFS 3FHJPO HFCFO    FOUTQSFDIFOEFN7PUVNEFT;VMBTTVOHTBVTTDIVTTFT EB
     muss, um eine ausreichende ambulante Versorgung zu           dieser neben den ärztlichen Rückmeldungen auch noch
     HFXÊISMFJTUFO ­S[UF VOE 1TZDIPUIFSBQFVUFO LÚOOFO       andere Tatsachen berücksichtigen und werten muss.
11I 2011                                                                                    QUALITÄTSSICHERUNG         11

Erfolgsmodell „Pflegeheim Plus“ –
50. Pflegeheim in fester Betreuung eines Hausarztteams
Die demografische Entwicklung, die mit einer Zunah-          werden bei medizinischen Krisen nicht aus ihrer gewohn-
me chronischer und multimorbider Krankheitsbilder            ten Umgebung gerissen – die Lebensqualität steigt! Die
einhergeht, stellt das Gesundheitssystem in Meck-            Patienten erhalten die haus- und fachärztliche Betreu-
lenburg-Vorpommern vor große Herausforderungen.              ung aus einer Hand und profitieren zudem von einem
                                                             höheren Leistungsspektrum im Notfallmanagement –
Deshalb gehen die Kassenärztliche Vereinigung Meck-          insbesondere wenn ärztliche Versorgungsnetze (sog.
lenburg-Vorpommern, ausgewählte Pflegeheime im Land          Netz-GmbHs) am Vertrag mitwirken.
und die AOK neue Wege in der medizinischen Versor-
gung von pflegebedürftigen Heimbewohnern. Vor zwei       Erste Erfolge
Jahren haben die Partner mit dem integrativen Versor-    Das Versorgungsmodell zeigt seine Wirkung: Die Qua-
gungsvertrag „Pflegeheim Plus“ ein zukunftweisendes      lität in der Pflege steigt und Pflegeheimbewohner müs-
                                                                                     sen seltener ins Krankenhaus.
                                                                                     Gleichzeitig sinken damit die
                                                                                     Kosten für Klinikaufenthalte
                                                                                     und Krankentransporte. Al-
                                                                                     lein im Vergleich zum Vorjahr
                                                                                     sind die Einweisungen von
                                                                                     Heimbewohnern mit „Pflege-
                                                                                     heim Plus“-Versorgung um 22
                                                                                     Prozent niedriger als in ver-
                                                                                     gleichbaren Einrichtungen im
                                                                                     Land. Zudem sank die Zahl
                                                                                     der Rettungsfahrten und Not-
                                                                                     arzteinsätze in einigen Pflege-
  Foto: KVMV
                                                                                     heimen um bis zu 20 Prozent.
.JUEFN&SGPMHTNPEFMMv1ýFHFIFJN1MVTiJOEFS-BOEFTQSFTTFLPOGFSFO[WM%S       „Die Verträge ´Pflegeheim
Dieter Kreye – stellv. Vorsitzender KVMV, Hans-Joachim Fritzen – Geschäftsfüh-       Plus`, die zum Teil sehr spezi-
rungsbereichsleiter AOK Nordost, Axel Seitz – Redakteur                              fisch auf die jeweilige konkre-
                                                                                     te Situation in den einzelnen
Versorgungsmodell mit dem gemeinsamen Ziel ent-          Heimen angepasst wurden, sind ein sehr guter Beleg,
wickelt, die Gesundheitsversorgung von Heimbewohnern     wie unter Nutzung regionaler Handlungsspielräume Lö-
bedarfsgerechter zu gestalten und damit deren Lebens-    sungen mit Gewinnen auf allen Seiten gefunden werden
qualität zu verbessern. So konnte bereits das fünfzigste können“, verdeutlichte Dr. med. Dieter Kreye, stellver-
Pflegeheim von den 231 Pflegeheimen im Land für diesen   tretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen
Versorgungsvertrag gewonnen werden. In diesen Heimen     Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern. 13TUU
werden bereits 16.000 AOK-versicherte Bewohner über
„Pflegeheim Plus“ betreut.

Inhalte des Versorgungsvertrages                                          Daten und Fakten
Durch die wöchentliche ärztliche Präsenz eines festen
                                                               Teilnehmende Pflegeheime: 50
                                                              X
Hausarzt-Teams und eine erweiterte hausärztliche Rufbe-
                                                               Teilnehmende Haus- und Fachärzte: 64
                                                              X
reitschaft weit über die Praxiszeiten hinaus (späte Abend-
                                                               Teilnehmende Ärztenetze: 3
                                                              X
stunden und teilweise auch an den Wochenenden) wird
                                                               Teilnehmende Ärzte je Heim*: zwischen 1 und 6
                                                              X
die Kontinuität in der medizinischen Betreuung der Pfle-
                                                               Fast 3.200 AOK-versicherte Pflegeheimbewohner
                                                              X
geheimbewohner deutlich verbessert. Gleichzeitig wer-
                                                               profitieren von Pflegeheim Plus
den die Zusammenarbeit und der Dialog zwischen Haus-
ärzten und komplementärer Facharztgruppen sowie                "ONFSLVOH&JO"S[UFJO­S[UFOFU[LBOO#FXPIOFS
Pflegekräften bei der Versorgung im Heim spürbar in-          in mehreren Heimen betreuen.
tensiviert – was Vorbildcharakter hat. Die Heimbewohner
12   INFORMATIONEN UND HINWEISE                                                                                                   11I 2011

     Bekenntnisse und Fragen zu einer Erfolgsstory:
     Die Krebsfrüherkennung der Frau feiert ihren 40. Geburtstag                                                      Von Ulrich Freitag*

     Keine andere Vorsorgeuntersuchung hat die Morbi-                            Dem jahrelangen Bemühen der Frauen und ihrer Ver-
     dität und Mortalität einer Krebserkrankung so nach-                         bände, den fachlichen Instituten und Krankenkassen,
     haltig gesenkt wie die Krebsfrüherkennungsuntersu-                          der Politik und nicht zuletzt auch dem BVF ist es zu
     chung der Frau.                                                             verdanken, dass diese Früherkennungsuntersuchung in
     Der Berufsverband der Frauenärzte (BVF) hält des-                           einem breiten und ganzheitlichen Ansatz angelegt ist
     halb das etablierte Zervixkarzinom-Screening für                            und nicht, wie zur Zeit medial wahrgenommen, nur auf
     eine der tragenden Säulen im Programm der Krebs-                            einen Zervixabstrich reduziert wird.
     früherkennung der Frauen in Deutschland.                                    Aus diesem Grund ist die derzeitige in Deutschland
                                                                                 praktizierte Screening-Strategie europaweit einmalig
     Als immanenter Bestandteil der Gesundheitsvorsorge                          und hochaktuell, da sie auf der Basis eines individuellen
     ist die frühe Erkennung von Krebserkrankungen bzw.                          Patientinnen-Facharzt-Kontaktes aufbaut. Neben dem
     deren Vorstufen im Bereich des weiblichen Genitale und                      Zervixkarzinom-Screening schließt sie auch die Suche
                                                                                 nach anderen Genitalkarzinomen ausdrücklich ein, be-
                                                                                 inhaltet aber auch Fragen der inneren Medizin (Hyper-
                                                                                 tonie) sowie die Problematik der reproduktiven Gesund-
                                                                                 heit der Frau. Handlungsbedarf sieht der Berufsverband
                                                                                 der Frauenärzte allerdings in mehreren Ebenen.

                                                                                 Es gilt zum einen, ein zuverlässiges Recall-Programm in
                                                                                 den Praxen zu etablieren, um die jährliche Teilnahme-
                                                                                 rate zu erhöhen. Dazu gibt es bereits gemeinsame An-
                                                                                 strengungen für eine Produktentwicklung mit der KBV.
                                                                                 Auch die Frage der persönlichen Verantwortung für die
                                                                                 Gesundheit sollte vermehrt in der Öffentlichkeit darge-
                                                                                 stellt werden. Deshalb hat der BVF die jährliche Krebs-
                                                                                 früherkennungsuntersuchung in den Mittelpunkt seiner
                                                                                 Gesundheitskampagne „Frauengesundheit“ im Monat
                                                                                 September 2011 gestellt und dazu einen Werbespot
                                                                                 ins Internet und in den Kinos installiert.

                                                                                 Eine besondere Bedeutung im Zusammenhang mit der
                                      Foto: Konstantin Gastmann/www.pixelio.de
                                                                                 Prävention des Zervix-, Vulva- und Vaginalkarzinoms
                                                                                 spielt die Umsetzung der HPV-Imfpung als primäre
     der Brust aus dem Gesundheitsbewusstsein der Frauen                         Krebsprävention. Hier gilt es, die Ergebnisse der Aktivi-
     nicht mehr wegzudenken. Dazu stehen in Deutschland                          täten in Deutschland auszuwerten und die derzeitigen
     geeignete und anerkannte Untersuchungsmethoden                              Impfraten, insbesondere bei Jugendlichen und jungen
     qualifizierter Frauenärzte/-innen und ein durch die                         Frauen, nachhaltig zu verbessern.
     Krankenkassen finanziertes Konzept zur Verfügung.                           Die qualifizierte Entnahme zytologischer Abstriche und
                                                                                 die flächendeckende Fortbildung in der Kolposkopie
     Wenn auch die zunächst geringe Beteiligung an der jähr-                     spielt bei der Qualitätsverbesserung eine entscheiden-
     lichen Vorsorgeuntersuchung mit ca. 27 Prozent der an-                      de Rolle.
     spruchsberechtigten Frauen in Deutschland konstatiert                       Außerdem ist die Evaluation der Ergebnisse der ver-
     werden muss, so stellt sich mit einer kumulativen Beteili-                  besserten Probeentnahme (GBA-Beschluss: Probenent-
     gung von 80 Prozent im Dreijahreszeitraum eine deutlich                     nahme mit Spatel und Bürste) einzufordern.
     bessere und in Europa vergleichbare Situation dar.                          Die Arbeitsgemeinschaft für Zervixpathologie und Kol-
     Deshalb ist die Möglichkeit zur jährlichen Teilnahme an                     poskopie (AG CPC) und der BVF haben für die Kolpos-
     dieser Krebsfrüherkennungsuntersuchung bei einem                            kopie einen bundeseinheitlichen Qualifizierungskurs
     selbst gewählten Arzt des Vertrauens für die Frauen in                      geschaffen und mit dessen Umsetzung bereits 2011
     Deutschland unverzichtbar.                                                  begonnen.
11I 2011                                                                                                           INFORMATIONEN UND HINWEISE                                             13

Aufgrund der Häufigkeit auffälliger Befun-
de ist es jedoch unbedingt anzustreben,
                                             Krebsfrüherkennungsuntersuchung und Mortalitätsentwicklung
die notwendigen Kontrolluntersuchun-
                                                          beim Zervixkarzinom (Deutschland)
gen wohnortnah in den Frauenarztpraxen
durchzuführen, um Traumatisierungen               7RGHVIlOOH

durch Einbestellung in so genannte „Or-
gankrebszentren“ zu vermeiden.
                                             
Die Einführung eines wie auch immer ge-
                                             
arteten, primären HPV-Screenings lehnt
der Berufsverband der Frauenärzte ab.        
Diese spezielle Untersuchung ist nur
in sehr wenigen Fällen für die weiter-       
führende Diagnostik im Rahmen eines
Screenings geeignet. Die Entschei-           
dung über den Einsatz eines HPV- oder
                                                   
eines anderen Testes sollte in der Hand
                                                                                                                              Jahr
des untersuchenden Frauenarztes lie-
                                                                 ±(LQIKUXQJGHU.UHEVIUKHUNHQQXQJVXQWHUVXFKXQJ
gen, der allein die aktuelle klinische
Befundsituation beurteilen kann. Ins-                                                                                             2VFMMFNPEå[JFSUOBDI#FDLFSFUBM %,'; 

besondere die Entwicklung weiterer di-
agnostischer Tests, die eine Läsion an
der Zervix sicher nachweisen können,                                                          n nach Alter
                                                            Ein-Jahres-Teilnahmeraten zu KFU´en
stellt die Einführung des HPV-Scree-                                                                                                               DĞĐŬůĞŶďƵƌŐͲsŽƌƉŽŵŵĞƌŶ
                                             in %                                                                                                  ƵŶĚĞƐŐĞďŝĞƚ
nings in Frage.                              ϴϬ

                                             ϳϬ
Als Resümee bleibt die Krebsfrüher-
kennungsuntersuchung der Frau in             ϲϬ

Deutschland eine gut etablierte Früher-      ϱϬ

kennungsuntersuchung mit gestaltba-
                                             ϰϬ
ren Verbesserungen, die ergänzt durch
eine sinnvolle primäre Prävention (HPV-      ϯϬ

Impfung) einen weitgehenden Schutz           ϮϬ

vor invasiven Krebserkrankungen der
teilnehmenden Frauen bietet.                 ϭϬ

                                              Ϭ
                                                  ϮϬ Ͳ Ϯϰ   Ϯϱ Ͳ Ϯϵ   ϯϬ Ͳ ϯϰ   ϯϱ Ͳ ϯϵ   ϰϬ Ͳ ϰϰ   ϰϱ Ͳ ϰϵ   ϱϬ Ͳ ϱϰ   ϱϱ Ͳ ϱϵ    ϲϬ Ͳ ϲϰ   ϲϱ Ͳ ϲϵ   ϳϬ Ͳ ϳϰ   ϳϱ Ͳ ϳϵ   ϴϬ ƵŶĚ ćůƚĞƌ
* Dipl.-Med. Ulrich Freitag ist niederge-
                                                                                                                                                                               Alter
lassener Facharzt für Frauenheilkunde
                                                                                                                   2VFMMF;FOUSBMJOTUJUVUEFSLBTTFOÊS[UMJDIFO7FSTPSHVOH 
und Geburtshilfe in Wismar.

      Sicherstellung augenärztlicher Sprechstunden
 Die AOK Nordost, Bereich Mecklenburg-Vorpommern teilt der KVMV mit, dass zwei Rezepturen, sowohl
 Fluorescein/Oxybuprocain 10 ml als auch die EDOs, im Sprechstundenbedarf abrechnungsfähig sind:
 1. Rezeptur „Fluorescein/Oxybuprocain – Augentropfen 10 ml,
 2. Rezeptur „Fluorescein/Oxybuprocain EDO´s 0.5 ml – 10 Stück.

 Die Bestellung kann über öffentliche Apotheken erfolgen. Vor der Bestellung empfiehlt sich eine Rücksprache
 mit dem Apotheker, ob die Rezepturen in der konkreten Apotheke zubereitet werden. fm
14   VERTRAGSABTEILUNG I INFORMATIONEN UND HINWEISE                                                            11I 2011

     Ergänzende Hautkrebsvorsorge-
     Verträge/Knappschaft
     Der zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Knappschaft geschlossene Gesamtvertrag und
     damit auch die als Anlage zum Gesamtvertrag geschlossene Vereinbarung über die Durchführung einer ambu-
     lanten Hautkrebs-Vorsorgeuntersuchung für Versicherte bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres wurde zum
     31. Dezember 2011 gekündigt.

     Da die Knappschaft weiterhin ein großes Interesse an einer Vereinbarung zum ergänzenden Hautkrebs-Screening
     gezeigt hat, finden zur Fortsetzung einer Vereinbarung über das Jahr 2011 hinaus momentan Vertragsverhandlun-
     gen statt. Über das Ergebnis wird die KVMV informieren.

     Nachfolgend eine Übersicht über die zur Zeit bestehenden ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verträge:

                         Knappschaft/      BKK VAG       Barmer GEK           TK          IKK Nord        BIG direkt
                             KBV             Nord                                                          gesund

                                            Hautarzt;                                                      Hautarzt;
      Arztgruppe            Hautarzt                        Hautarzt       Hautarzt        Hautarzt
                                            Hausarzt                                                       Hausarzt

                            0 bis zur      0 bis zur       16 bis zur      20 bis zur      16 bis zur     16 bis zur
      Versicherte          Vollendung     Vollendung      Vollendung      Vollendung      Vollendung     Vollendung
                           des 35. Lj.    des 35. Lj.     des 35. Lj.     des 35. Lj.     des 35. Lj.    des 35. Lj.

      Vergütung
                               25              21              25             25              25              25
      (in Euro)

      Untersuchungs-
                           alle 2 Jahre     jährlich      alle 2 Jahre    alle 2 Jahre    alle 2 Jahre   alle 2 Jahre
      intervall

      Praxisgebühr            nein            nein             ja            nein            nein            nein

      Abrechnungs-Nr.        01745K          99070           99070          99070           99070           99070

     Die Verträge sind einzusehen unter: www.kvmv.de. jw

        Druckpaket zur Nationalen VersorgungsLeitlinie
                   Asthma (NVL) erhältlich
      Das Druckpaket in der 2. Auflage der Nationalen VersorgungsLeitlinie Asthma kann angefordert werden.
      Es beinhaltet die Kurzfassung der NVL Asthma, die beiden Kitteltaschenversionen sowie die Patienten-
      Leitlinie.

      Das Druckpaket ist für 29,90 Euro im Buchhandel sowie direkt beim Verlag erhältlich: http://www.kirchheim-
      buchshop.de/leitlinien.html. Die PatientenLeitlinie Asthma, 2. Auflage, kann auch einzeln für 9,90 Euro erworben
      werden. Darüber hinaus werden die NVL und die PatientenLeitlinie auch weiterhin kostenfrei im Internet zugäng-
      lich sein: http://www.versorgungsleitlinien.de/themen/asthma/index_html. 13
Ermächtigungen und Zulassungen
Der Zulassungsausschuss beschließt über Ermächtigungen und Zulassungen zur Teilnahme an der vertrags-
ärztlichen Versorgung. Weitere Auskünfte erteilt die Abteilung Sicherstellung der KVMV, Tel.: 03 85.74 31-368
oder -369.

                      BAD DOBERAN                                                          MÜRITZ

Ermächtigung                                                     Ermächtigung
Dipl.-Med. 6UF1BBQ, Fachklinik Waldeck, Zentrum für medizi-     Dr. med. 1FUFS&CFSMFJO,
nische Rehabilitation,                                           MediClin Müritz-Klinikum GmbH in Waren,
für die fachärztliche Versorgung von Patienten mit apallischem   ab 1. April 2012 zur Durchführung ambulanter Chemotherapi-
Syndrom, bis zum 31. Dezember 2016.                              en sowie Leistungen nach den EBM-Nummern 02340, 02341
                                                                 und 33042 auf Überweisung von Vertragsärzten,
                                                                 bis zum 31. März 2013.
                         GÜSTROW
                                                                 Beendigung der Ermächtigung
Ende der Zulassung
                                                                 Dr. med. Käthe Knieling, MediClin Müritz-Klinikum GmbH in
Dr. med. Harry Schmidtsdorf,
                                                                 Waren, mit Wirkung ab 31. März 2012.
Facharzt für Augenheilkunde in Güstrow, endete mit Wirkung
ab 15. August 2011.
                                                                     NEUBRANDENBURG/MECKLENBURG-STRELITZ

             GREIFSWALD/OSTVORPOMMERN                            Ermächtigungen
                                                                 Dr. med. Katy Roterberg,
Ende der Zulassung
                                                                 Diakonie Klinikum Dietrich Bonhoeffer GmbH in Neubrandenburg,
MR Dr. med. Manfred Krohn,
                                                                 zur Teilnahme an den multidisziplinären Fallkonferenzen im
Facharzt für Innere Medizin in Ahlbeck, endete mit Wirkung
                                                                 Rahmen des Mammographie-Screening-Programms nach den
ab 1. September 2011.
                                                                 EBM-Nummern 01748 und 40852, bis zum 30. Juni 2013.
Genehmigung eines Anstellungsverhältnisses
                                                                 Dipl.-Med. Hans-Christian Böttcher,
Nils Krohn, Facharzt für Allgemeinmedizin in Ahlbeck, zur An-
                                                                 Diakonie Klinikum Dietrich Bonhoeffer GmbH in Neubrandenburg,
stellung von MR Dr. med. Manfred Krohn als hausärztlicher
                                                                 für Diagnostik und Therapie während einer Strahlenbehand-
Internist in seiner Praxis,
                                                                 lung inkl. der EBM-Nummer 34360 sowie zur Durchführung
ab 1. September 2011.
                                                                 der Nachsorgeuntersuchungen zur Feststellung von Strahlen-
Ermächtigung                                                     schäden im Zeitraum bis zu fünf Jahren auf Überweisung von
Dr. med. Bärbel Geier,                                           Vertragsärzten. Auf dem Behandlungsschein ist gegenüber der
Universitätsklinikum Greifswald,                                 Kassenärztlichen Vereinigung M-V der Zeitpunkt der letzten
zur Betreuung von Früh- und Risikoneugeborenen bis 1.500 g       Strahlenbehandlung anzugeben, bis zum 31. Dezember 2013;
Geburtsgewicht bis zu sechs Monaten nach Entlassung aus
                                                                 Dr. med. ,POTUBO[F,JTTJOH1BIM,
der Klinik für konsiliarärztliche Leistungen nach der EBM-
                                                                 Diakonie Klinikum Dietrich Bonhoeffer GmbH in Neubrandenburg,
Nummer 01321 auf Überweisung von niedergelassenen
                                                                 für weiterführende differentialdiagnostische, sonographische
Hausärzten und niedergelassenen Fachärzten für Kinder-
                                                                 Untersuchungen nach den EBM-Nummern 01773 bis 01775
und Jugendmedizin,
                                                                 auf Überweisung von niedergelassenen Fachärzten für Frau-
bis zum 30. September 2013.
                                                                 enheilkunde und Geburtshilfe, bis zum 31. Dezember 2013;

                      LUDWIGSLUST                                PD Dr. med. Regina Berndt-Skorka,
                                                                 Diakonie Klinikum Dietrich Bonhoeffer GmbH in Neubrandenburg,
Ermächtigungen                                                   für Diagnostik und Therapie während einer Strahlenbehand-
Dr. med. Rüdiger Friedrich,                                      lung, zur Durchführung der Nachsorgeuntersuchungen zur
Krankenhaus Stift Bethlehem,                                     Feststellung von Strahlenschäden im Zeitraum bis zu fünf
für konsiliarärztliche Leistungen auf Überweisung von Ver-       Jahren und für Leistungen nach der EBM-Nummer 34360
tragsärzten, bis zum 30. September 2013;                         auf Überweisung von Vertragsärzten. Auf dem Behandlungs-
                                                                 schein ist gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung M-V
Dipl.-Med. Rüdiger Niemeyer,                                     der Zeitpunkt der letzten Strahlenbehandlung anzugeben.
Kreiskrankenhaus Hagenow,                                        Ausgenommen sind Leistungen, die die Klinik gemäß § 116 b
zur Diagnostik urogynäkologischer Erkrankungen nach den          SGB V erbringt;
EBM-Nummern 08310 und 08311 einschließlich erforderli-
cher Grundleistungen auf Überweisung von niedergelassenen        Dr. med. Stefan Grützenmacher,
Fachärzten für Urologie und Fachärzten für Frauenheilkunde       Diakonie Klinikum Dietrich Bonhoeffer GmbH in Neubrandenburg,
und Geburtshilfe, bis zum 30. September 2013.                    für konsiliarärztliche Leistungen auf Überweisung von nie-
dergelassenen Hals-Nasen-Ohrenärzten, ausgenommen von               zur Behandlung von gastroenterologischen Erkrankungen
Leistungen, die das Klinikum Neubrandenburg gemäß § 115 a           wie Morbus Crohn, Colitis ulcerosa, von gastrointestinalen
SGB V erbringt, bis zum 30. September 2013.                         Allergien, primär biliären Sklerosen, primär sklerosierenden
                                                                    Cholangitiden, Autoimmunhepatitiden (mit Autoimmuncho-
                          PARCHIM                                   langitiden, Overlap-Syndrom), Zöliakien und Autoimmunen-
                                                                    teropathien sowie für Leistungen nach den EBM-Nummern
Beendigung der Ermächtigung                                         02200, 02340, 02341, 02401 auf Überweisung von endos-
Alice Iwan-Roden, MediClin Krankenhaus am Crivitzer See             kopisch tätigen Internisten ermächtigt. Ausgenommen sind
GmbH, mit Wirkung ab 1. Oktober 2011.                               Leistungen, die gemäß § 115 a und b SGB V von der Klinik
                                                                    erbracht werden, bis zum 30. Juni 2012.

                          ROSTOCK                                   Beendigung der Ermächtigung
                                                                    Dr. med. ,BSJO1PQQ, Universitätsklinikum Rostock,
Ende der Zulassung                                                  seit 1. Juli 2011.
Dipl.-Med. Gerrit Tolkemitt,
Facharzt für Radiologie in Rostock, endete mit Wirkung
                                                                                               RÜGEN
ab 6. Juli 2011.

Genehmigung eines Anstellungsverhältnisses                          Ende der Zulassung
Gemeinnütziges MVZ GmbH am Universitätsklinikum Rostock,            1FUFS8PMGHBOH4DINJEU
zur Anstellung von Prof. Dr. med. Attila Altiner als Facharzt für   Facharzt für Allgemeinmedizin in Lauterbach, endete mit Wir-
Allgemeinmedizin im MVZ, ab 1. September 2011.                      kung ab 1. Oktober 2011.

Genehmigung einer örtlichen Berufsausübungsgemeinschaft             Genehmigung eines Anstellungsverhältnisses
Dr. med. Georg Bartolomaeus, Facharzt für Kinder- und Ju-           1FUFS )FOOJOHFS fachärztlich tätiger Facharzt für Allgemein-
gendmedizin/Kinderkardiologie, Dr. med. Jutta Muscheites,           medizin in Poseritz, zur Anstellung von Henning Schulze als
Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin/Nephrologie, Dr.           Facharzt für Allgemeinmedizin in seiner Praxis,
med. Kirsten Westphal und Dr. med. Claudia Hein, Fachärztin-        ab 1. September 2011.
nen für Kinder- und Jugendmedizin für Rostock,                      Ermächtigung
ab 1. Oktober 2011.                                                 Dr. med. .BUUIJBT&INLF,
                                                                    Sana-Krankenhaus Rügen GmbH,
Änderung der Zulassung
                                                                    für Diagnostik und Therapie der weiblichen Harninkontinenz
Dr. med. Ulrike Thierbach,
                                                                    nach den EBM-Nummern 08310 und 33044 auf Überweisung
wird ab 5. Oktober 2011 als zugelassene hausärztliche Inter-
                                                                    durch niedergelassene Fachärzte für Urologie und Gynäkologie,
nistin und als neue Gesellschafterin in dem Doktorhaus MVZ
                                                                    bis zum 30. September 2013.
in Rostock tätig sein.

Ermächtigungen                                                         SCHWERIN/WISMAR/NORDWESTMECKLENBURG
Prof. Dr. med. habil. Reiner Benecke, Universitätsklinikum Ros-
tock, zur                                                           Dr. med. Uwe Hoot,
t #FIBOEMVOH NJU #PUVMJOVN5PYJO BVG ÃCFSXFJTVOH WPO         Beschluss des Sozialgerichts Schwerin vom 19. September 2011
niedergelassenen Nervenärzten, Fachärzten für Orthopädie            (Az: S 3 KA 146/11 ER) „Der vom Zulassungsausschuss für Ärzte
und für Fachärzten für Kinder- und Jugendmedizin,                   in M-V durch Beschluss vom 17.08.2011 angeordnete Sofort-
t #FIBOEMVOHWPO1BUJFOUFONJU.PSCVT1BSLJOTPOBVGÃCFS-          vollzug wird aufgehoben. Die aufschiebende Wirkung der An-
weisung von niedergelassenen Nervenärzten,                          rufung des Berufungsausschusses für Ärzte in M-V gegen den
t #FIBOEMVOH WPO TQBTUJTDIFO 1BUJFOUFO NJU QSPHSBNNJFS-       Beschluss des Zulassungsausschusses wird wiederhergestellt.“
baren Baclofen-Pumpen auf Überweisung von niedergelasse-
                                                                    Die Zulassung haben erhalten
nen Nervenärzten,
                                                                    Dipl.-Med. Dieter Schwanbeck,
t FMFLUSPNZPHSBQIJTDIF VOE OFVSPHSBQIJTDIF %JBHOPTUJL
                                                                    Praktischer Arzt für Wotenitz, ab 1. Oktober 2011;
bei Patienten mit neuromuskulären Erkrankungen auf Über-
weisung von niedergelassenen Nervenärzten, Orthopäden               Dr. med. Gregor Schlichting,
und Neurochirurgen.                                                 Facharzt für Innere Medizin für Warin für die hausärztliche Ver-
Folgende EBM-Nummern: 01321, 01600, 02342, 16322,                   sorgung, ab 1. Dezember 2011.
40120, 40144 sind abrechenbar.
                                                                    Genehmigung von Anstellungsverhältnissen
Univ.-Prof. Dr. med. habil. Johann-Christian Virchow,               Nephrologische Fachambulanz der HELIOS Kliniken Schwe-
Universitätsklinikum Rostock,                                       rin, zur Anstellung von Christian Gründemann als fachärztlich
Erweiterung der Ermächtigung zur Durchführung von Leistun-          tätiger Internist in der nephrologischen Fachambulanz,
gen nach den EBM-Nummern 32051, 32158, 32159, 32520                 ab 15. September 2011;
bis 32527 auf Überweisung von niedergelassenen Fachärzten
                                                                    Dr. med. Leonore Gaßmann, Fachärztin für Kinder- und Ju-
für Innere Medizin/Pulmologie und angestellten Fachärzten
                                                                    gendmedizin in Schwerin, zur Anstellung von Alexander Berlin
für Innere Medizin (SP) Pulmologie.
                                                                    als Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin in ihrer Praxis,
Dr. med. Astrid Huth, Universitätsklinikum Rostock,                 ab 1. Oktober 2011;
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