Journal - Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg ...
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60985 ISSN 0942 -2978 I 20. Jahrgang I Nr. 230 I November 2011 Journal K A S S E N Ä R Z T L I C H E V E R E I N I G U N G Mecklenburg-Vorpommern Politik reflektieren – Seite 4 Qualitätssicherung – Seite 11 GKV zukünftig Erfolgsmodell in M-V: nicht mehr finanzierbar Pflegeheim Plus
2 AUF EIN WORT 11I 2011 Sehr geehrte Damen und Herren, thek – aufnimmt. Anhand eines daraus abzuleitenden „Attraktivitätsindexes“ soll es künftig jedem Arzt mög- die ambulante medizinische Versorgung leidet seit Jah- lich sein, auf der Suche nach dem passenden Nieder- ren am so genannten „Ärztemangel“. Das liegt nicht lassungsort in Mecklenburg-Vorpommern nach seinen nur daran, dass die niedergelassenen Ärzte immer älter eigenen Kriterien den für sich attraktivsten Platz zu fin- werden und in ihren wohlverdienten Ruhestand gehen, den. sondern auch daran, dass die vergleichs- Dafür wollen Landkreistag sowie Städte- und Gemein- weise jungen Medizi- detag ihre Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen ner sich häufig nicht Vereinigung intensivieren und beispielsweise die not- für eine Niederlassung wendigen Infrastrukturdaten in den „Attraktivitätsin- entscheiden wollen. dex“ hineingeben. Aber auch darüber hinaus wollen Zu groß ist die Angst die Verbände und die Kassenärztliche Vereinigung en- vor dem finanziellen ger zusammenrücken, um dem – mittlerweile gesamt- Risiko, der Bürokratie, gesellschaftlichen – Problem „Ärztemangel“ gemein- den vermeintlich stän- sam entgegenzutreten. digen Bereitschafts- diensten, den Regres- Profitieren können davon alle Beteiligten. Der Arzt fin- sen etc. Die Sorgen det „seinen“ Standort und die Gemeinde findet „ih- Foto: KVMV sind nicht alle unbe- ren“ Arzt. gründet. Allerdings Uns allen wünsche ich viel Erfolg bei der Suche! Dan Oliver Höftmann meistern fast 2.500 Kassenärzte im Land Herzlichst Stellvertretender diese Herausforde- Verwaltungsdirektor rungen tagtäglich mit Ihr der KVMV Bravour. Dank ihrer Arbeit wird die am- bulante medizinische Versorgung abgesichert und mit Leben gefüllt. Wie in jedem Beruf gibt es Licht und Schatten. Allerdings ist es nur im ambulanten Bereich möglich, als Mediziner in freier und selbständiger Tätigkeit ärztlich zu arbeiten, eigener Chef zu sein und sich in eigener Praxis frei zu entfalten. Der eine oder andere niederlassungswillige Arzt hegt aber auch die Angst vor einer Tätigkeit in einer ent- legenen Region. Manch einer fragt sich vielleicht „Wo ist das nächste Theater, das Kino, das Museum?“ Aber es gibt auch niederlassungswillige Ärzte, die sich um die nächste Kindertagesstätte oder die Schulstandorte in der Nähe sorgen. Wiederum andere wollen neben der ärztlichen Tätigkeit einfach nur zur Jagd oder zum Segeln. Nur wie soll man herausfinden, wo man am besten hin möchte? Gemeinsam mit dem Landkreistag und dem Städte- und Gemeindetag des Landes will die Kassenärztliche Vereinigung dieses Problem angehen. So soll im Rah- men eines Projektes ein „Suchprogramm“ entstehen, dass die Eckdaten der Regionen – wie beispielsweise Kindertagesstätten, Schulen, Jagd- und Segelreviere, örtliche Strukturen bis hin zur Tankstelle oder Biblio-
11I 2011 INHALT 3 Inhaltsverzeichnis Politik reflektieren GKV zukünftig nicht mehr finanzierbar ...................... 4 Achtung: Vorschriften der Leistungansprüche von Asylbewerbern beachten Medizinische Beratung Die Heilmittel-Richtlinie: Grundsätze der Verordnung (Teil II) ........................... 6 Abrechnung Neuer Laborüberweisungsschein Muster 10 ............. 8 Ärztliche Leistungen für Asylbewerber ...................... 9 Justiziariat Seite 9 Foto: Dieter Schütz/www.pixelio.de Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung ............ 10 Qualitätssicherung Veranstaltungen ....................................................... 20 Finanzierbarkeit des KBV-Versorgungsmesse 2012 .................................... 20 Gesundheitssystems: Vor den demorafischen Personalien ............................................................... 21 Veränderungen nicht Neue Mitglieder in der VV: die Augen verschließen Dr. med. Gunnar Scharlau ......................................... 21 Mit kritischer Feder Kommunikation unter Kollegen................................. 22 Seite 4 Foto: Carsten Nadale/www.pixelio.de Kassenärztliche Versorgung Kreisgebietsreform in Mecklenburg-Vorpommern Beibehaltung der Planungsbereiche ......................... 23 Erfolgsmodell „Pflegeheim Plus“ .............................. 11 Impressum ................................................................ 23 Informationen und Hinweise Bekenntnisse und Fragen zu einer Erfolgsstory: Die Krebsfrüherkennung der Frau feiert ihren 40. Geburtstag .......................................................... 12 Sicherstellung der augenärztlichen Sprechstunden......................................................... 13 Druckpaket zur Nationalen VersorgungsLeitlinie Asthma (NVL) erhältlich ............................................. 14 Wartezimmerinformation Bauchspeicheldrüsenkrebs ........................................ 18 Titel: Vertragsabteilung Bildnis eines jungen Ergänzende Hautkrebsvorsorge-Verträge/ Mannes Knappschaft............................................................... 14 Fritz Eisel Öl/Hf. Ermächtigungen und Zulassungen.......................... 15 1983 Öffentliche Ausschreibungen .................................. 18 Feuilleton: Kempowskis Welten ............................... 19
4 POLITIK REFLEKTIEREN 11I 2011 GKV zukünftig nicht mehr finanzierbar Die demografischen Veränderungen in der Gesell- Medizinischer Fortschritt. Für die Ausgabenentwick- schaft sind nicht zu übersehen. Sie stellen in der lung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist Zukunft eine enorme Herausforderung für die soli- neben der demografischen Entwicklung der medizini- darische Gemeinschaft in der Renten-, Pflege- und sche Fortschritt von entscheidender Bedeutung. Damit natürlich in der Krankenversicherung dar. er auf der einen Seite auch in Zukunft der gesamten Bevölkerung ohne Ansehen der Person zugutekommt, Immer öfter verlangen renommierte Persönlichkeiten auf der anderen Seite aber finanzierbar bleibt, müssen wie der ehemalige Ärztekammerpräsident Prof. Hoppe insbesondere teure Innovationen auf ihren Wert für die oder der Gesundheitsökonom Prof. Beske, über Priori- Gesundheitsversorgung geprüft werden. täten in der Vergabe sozialer Leistungen offen zu disku- Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversiche- tieren, denn schon jetzt ist z. B. das Gesundheitswesen rung. 2008 haben rund 51 Millionen Mitglieder die Bei- nicht mehr zu finanzieren. träge für Ausgaben der GKV in Höhe von 160 Milliar- In der Schriftenreihe des Fritz Beske Instituts für Ge- den Euro aufgebracht. 2060 müssten rund 40 Millionen sundheits-System-Forschung Kiel hat man sich dieses Mitglieder die Beiträge für Ausgaben in Höhe von 468 Themas angenommen und sich im 121. Band mit der Milliarden Euro aufbringen. „...bedarfsgerechten Gesundheitsversorgung im de- Über-, Unter- und Fehlversorgung. Für den Kontext mografischen Wandel...“ auseinandergesetzt. Auf ei- dieser Arbeit ist insbesondere die medizinische Un- ner Pressekonferenz im September 2011 wurde dieser terversorgung von Bedeutung. Wird die für viele Leis- Band vorgestellt. Auszüge aus der Presseveröffentli- tungsgebiete behauptete Unterversorgung ausgegli- chung sind hier zu lesen. Mehr dazu ist auf der Internet- chen, sind zusätzliche Finanzmittel erforderlich. seite des Instituts unter: www.igsf.de zu finden. Leistungskürzungen. Der Gesetzgeber hat im GKV- Modernisierungsgesetz und im GKV-Wettbewerbs- Solidarische Krankenversicherung und demografi- stärkungsgesetz Leistungen gekürzt, ohne eine ver- scher Wandel: Offen, geordnet und nachvollziehbar gleichende Abwägung darüber, welche Leistungen als mit begrenzten Finanzen umgehen vorrangig und welche als nachrangig angesehen wer- den müssen. „Die meisten Familien in unserem Land sprechen darü- Neue Leistungen, neue Kosten. Der Leistungskatalog ber, was sie sich mit dem ihnen zur Verfügung stehen- der GKV ist ein dynamischer Prozess mit einem ständi- den Geld leisten können. Wie und wo man sparen kann gen Wandel. Es werden vorzugsweise neue Leistungen und wann und ob man sich bestimmte Dinge kauft. Das hinzugefügt, selten Leistungen als überholt oder über- ist die alltäglich notwendige Rationierung und Priorisie- flüssig aufgegeben. Grundsätzlich muss gefordert wer- rung, der offene und intelligente Umgang mit begrenz- den, dass neue Leistungen nur bei Gegenfinanzierung ten Ressourcen – dies brauchen wir auch im Gesund- erbracht werden dürfen. heitswesen“, so Prof. Beske. Um auch in Zukunft eine Öffentliche Diskussion über Priorisierung und Rati- solidarische, bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung onierung. In der öffentlichen Diskussion wird von der bei begrenzten Mitteln sicherzustellen und die hierfür Ärzteschaft seit längerem darauf hingewiesen, dass die erforderlichen Veränderungen im Leistungskatalog der finanziellen Mittel nicht ausreichen, um alle Leistungen gesetzlichen Krankenversicherung transparent, gerecht zu finanzieren, was schon heute zu einer stillen Rationie- und nachvollziehbar zu machen, fordert er dazu auf, of- rung führt. Gefordert wird eine öffentliche Diskussion fen über Priorisierung und Rationierung zu diskutieren. über diese Problematik. Ein Blick über die Grenzen. Alle Industrienationen, de- BEGRÜNDUNG ren Haushaltslage durch Schulden gekennzeichnet ist, Demografischer Wandel. Entscheidenden Einfluss auf reduzieren Sozialleistungen und dabei auch die Ausga- den Versorgungsbedarf hat die Bevölkerungsentwicklung. ben in der Gesundheitsversorgung. Eine Diskussion da- Während heute drei Personen im erwerbstätigen Alter rüber in Deutschland zu führen, dürfte einem Aufstand für eine Person im Rentenalter zur Verfügung stehen, gleichkommen. beträgt diese Relation 2060 nur noch 1 zu 1. Morbiditätsentwicklung. Es nehmen zu die Multimor- Zwischenbilanz. Diese Arbeit geht von der These aus, bidität mit einem höheren Versorgungsbedarf und hö- dass Leistungseinschränkungen in der GKV unvermeid- heren Kosten sowie mit dem Alter verstärkt auftretende bar sind und dass sie ein geordnetes Vorgehen erfor- Krankheiten. dern. Methoden sind Priorisierung und Rationierung.
11I 2011 POLITIK REFLEKTIEREN 5 Dies wird im Band 121 entsprechend begründet. Wer führung einer Zuzahlung für jede Einzelbehandlung. unverändert jede Diskussion darüber ablehnt, muss als Grundsatzüberlegungen für weitere Leistungskür- erstes die Begründung widerlegen. zungen. Kommt es zur weiteren Verschärfung der Fi- nanzsituation der GKV, gibt es folgende Optionen: VORSCHLÄGE )FSBVTOBINF WPO t "LVQVOLUVS t ,SBOLFOHFME t BN- Neubestimmung der Aufgaben der GKV. Die Ausga- bulanter psychotherapeutischer Behandlung mit Aus- ben der GKV sind in § 1 SGB V so umfassend definiert, OBINF CFJ ,JOEFSO t ;BIOFSTBU[ NJU "VTOBINF CFJ dass der GKV praktisch jede Aufgabe der Gesundheits- ,JOEFSO t XFJUFSHFIFOEF 4USFJDIVOH EFS ÃCFSOBINF versorgung im weitesten Sinne übertragen werden WPO'BISULPTUFOt*OUFHSBUJPOWPOTP[JBMFS1ýFHFWFSTJ- kann. Ein solcher Leistungsumfang ist in Zukunft nicht cherung und medizinischer Rehabilitation der gesetz- mehr finanzierbar. Aus diesem Grunde muss die Auf- lichen Rentenversicherung in die gesetzliche Kranken- gabe der GKV neu bestimmt und konkretisiert werden. WFSTJDIFSVOH t &SIÚIVOH EFS )ÊSUFGBMMHSFO[F BVG ESFJ Begriffsbestimmung von Priorisierung und Ratio- 1SP[FOUEFT#SVUUPFJOLPNNFOT nierung. Eine Diskussion über Priorisierung und Rati- Bundeszuschuss an die gesetzliche Krankenversi- onierung erfordert eindeutige Begriffsbestimmungen. cherung. Der pauschale Bundeszuschuss wird in eine Priorisierung kann Grundlage von Rationierung sein. detaillierte Auftragsverwaltung an die GKV mit kosten- Rationierung ist die sinnvolle, die vernünftige, die ra- deckender Finanzierung umgewandelt. tionale Verwendung begrenzter Mittel. Implizite, heim- Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversiche- liche, stille, verborgene, verdeckte oder unkontrollierte rung. Die Begrenzung der Zuzahlung bei Krankenhaus- Rationierung ist jede Form der Rationierung, die nicht behandlung wird aufgehoben. Die im internationalen öffentlich gemacht wird und damit intransparent ist, die Vergleich in Deutschland hohe Zahl von Arztkontakten unsozialste und ungerechteste Form von Leistungsein- muss detailliert untersucht werden. Die Praxisgebühr schränkungen überhaupt. in der jetzigen Form entfällt. Um den Erstkontakt mit Versichertenbeiträge ausschließlich für Leistungen dem Arzt nicht zu erschweren, wird ab dem vierten Pra- der gesetzlichen Krankenversicherung. xisbesuch im Quartal für jeden weiteren Besuch eine In einem Sozialstaat mit sozialer Gerechtigkeit und So- Gebühr von zehn Euro erhoben. Die Zuzahlung bei lidarität dürfen Beiträge, die von Versicherten für ein Arzneimitteln wird auf eine prozentuale Beteiligung mit bestimmtes Sozialsystem geleistet werden, nur für die Kappungsgrenze umgestellt. Als Grundprinzip in allen Aufgaben dieses Sozialsystems verwendet werden. Leistungsbereichen werden Festbeträge und Festzu- Quersubventionierung. In vielen Fällen subventio- schüsse eingeführt. niert die GKV die öffentliche Hand. Jede einzelne ver- Medizinische Versorgung auf den Prüfstand. sicherungsfremde Leistung muss exakt definiert und Es stellt sich die Frage, ob die in Deutschland im eu- der GKV vom Staat mit voller Gegenfinanzierung als ropäischen Vergleich überdurchschnittlich hohe Zahl Auftragsverwaltung übertragen werden. Alle versiche- an Betten in der akuten Krankenhausversorgung me- rungsfremden Leistungen sind damit im Leistungskata- dizinisch begründet und damit berechtigt ist. Für me- log der GKV zu streichen. dizinische Großgeräte ist eine bundesweite bedarfsbe- Umgestaltung und Herausnahme von Leistungen. Bei stimmte Abstimmung erforderlich. Heilmitteln werden Massagen gestrichen. Die Wirkung Die Frage eines würdigen Sterbens steht nicht zur Dis- von Heilmitteln wird evaluiert. Bei Hilfsmitteln wird der kussion. Trotzdem muss die Frage gestellt werden, ob unübersichtliche Leistungskatalog vollständig überprüft. die TQF[JBMJTJFSUF BNCVMBOUF 1BMMJBUJWWFSTPSHVOH nicht Die Kosten der künstlichen Befruchtung werden zu je ei- eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. nem Drittel auf den Staat, die GKV und die behandelten Gesundheitliches Fehlverhalten. Es ist nicht vertretbar, Paare aufgeteilt statt wie bisher zu je 50 Prozent GKV dass die Auswirkungen von gesundheitlichem Fehlver- und behandeltem Paar. Die Primärprävention ist eine halten durch eine ständig abnehmende Zahl von Bei- gesamtgesellschaftliche Aufgabe und wird gestrichen. tragszahlern finanziert werden. Die medizinische Rehabilitation wird neu gestaltet mit Karenztage. Es werden zwei Karenztage eingeführt. einer Reduktion der stationären und einem Ausbau der Karenztage können mit Urlaubstagen abgegolten wohnortnahen, ambulanten Rehabilitation. Bei der Här- werden. Diese Forderung erscheint gerechtfertigt, da tefallregelung wird für chronisch Kranke bis auf Ausnah- Deutschland von allen Ländern der EU die höchste Zahl men die Belastungsgrenze von jährlich einem Prozent an Urlaubstagen hat. der Bruttoeinnahmen auf zwei Prozent erhöht. Der 121. Band aus der Schriftenreihe des Fritz Beske In- Ambulante psychotherapeutische Behandlung. Neu- TUJUVUT,JFMLBOOHFHFOFJOF4DIVU[HFCàISWPO&VSP ordnung mit einem Abbau von Wartezeiten und Ein- [[HM7FSTBOELPTUFOCFTUFMMUXFSEFO13TUU
6 MEDIZINISCHE BERATUNG 11I 2011 Grundsätze der Heilmittelverordnung (Teil II) Die Auswahl und die Anwendung des Heilmittels 1. Auswahl des zu verordnenden Heilmittels (insbesondere Einheiten pro Verordnung, Gesamtver- Die Verordnung von Heilmitteln zu Lasten der gesetzli- ordnungsmenge, Empfehlungen zur Behandlungs- chen Krankenkassen ist nur dann möglich, wenn diese frequenz) hängen von der Ausprägung und dem notwendig sind, um Schweregrad der Erkrankung sowie dem angestrebten X eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu Therapieziel ab. verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern, X eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Im Heilmittelkatalog werden Heilmittel als vorrangiges, Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, optionales, ergänzendes Heilmittel und als standardi- zu beseitigen, sierte Heilmittelkombination benannt. X einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken oder „vorrangiges Heilmittel“ (A) X Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu vermindern. Eine im Heilmittelkatalog so benannte Maßnahme soll vorrangig verordnet werden. Ist dies alleinig aus in der Sie kann nur nach Maßgabe der Heilmittel-Richtlinie (HeilM- Person des Patienten liegenden Gründen nicht mög- RL) unter Beachtung der Kontraindikationen erfolgen. lich, kann alternativ ein „optionales Heilmittel“ (B) zur Anwendung kommen. Bei medizinischer Notwen- digkeit kann zu einem „vorrangigen Heilmittel“ (A) oder zu einem „optionalen Heilmittel“ (B) ein „ergänzendes Heilmittel“ (C) verordnet werden. Es kann ein optionales Heilmittel zu- sätzlich kombiniert werden. Maßnahmen der Elektrotherapie/-stimulation sowie der Ultraschall-Wärmetherapie können dann alleinig verord- net werden, wenn diese im Heilmittelkatalog indikati- onsbezogen als ergänzendes Heilmittel vorgesehen sind (z.B. WS2e , WS1d u.a.). Eine Kombination dieser unter- einander ist nicht möglich, das heißt, es darf von den genannten Ausnahmen nur eine verschrieben werden. Das ergänzende Heilmittel ist auf dem Verordnungs- vordruck explizit zu benennen – nicht „WT“, sondern „Ultraschall-WT“. Die gleichzeitige Verordnung eines „vorrangigen Heil- mittels“ (A) und eines „optionalen Heilmittels“ (B) ist bei derselben Schädigung nicht möglich. Besonder- heiten gibt es in diesem Zusammenhang bei der Er- Foto: Matthias Balzer/www.pixelio.de gotherapie. Hier können die Verordnungsmengen auf verschiedene vorrangige Heilmittel aufgeteilt werden, Der indikationsbezogene Katalog verordnungsfähiger soweit der Heilmittelkatalog in der Diagnosegruppe Heilmittel ist Bestandteil dieser Richtlinie und regelt mehrere vorrangige Heilmittel vorsieht. X die Indikationen, bei denen Heilmittel im Regelfall verordnungsfähig sind, Standardisierte Heilmittelkombinationen (D) X die Art der verordnungsfähigen Heilmittel bei diesen Diese dürfen nur dann verordnet werden, wenn kom- Indikationen, plexe Schädigungsbilder bestehen, die einer intensiven X die Menge der verordnungsfähigen Heilmittel je Di- Heilmittelbehandlung bedürfen, und das synergistische agnosegruppe und Besonderheiten bei Wiederho- Zusammenwirken der Heilmittelkombinationen nutz- lungsverordnungen im Regelfall. bringend ist.
11I 2011 MEDIZINISCHE BERATUNG 7 Die Erbringung dieser muss im direkten zeitlichen und 3. Verordnung außerhalb des Regelfalls örtlichen Zusammenhang erfolgen. Sollte aus medizinischen Gründen im individuellen Ein- Ein Verordnung von Heilmitteln aus verschiedenen zelfall die Überschreitung der Gesamtverordnungsmen- Abschnitten des Heilmittelkataloges, acht z.B. gleich- ge im Sinn der Weiterführung der Therapie notwendig zeitiges Verordnen von Physikalischer Therapie und sein, ist eine Verordnung außerhalb des Regelfalls Ergotherapie, ist bei entsprechender Indikation zuläs- möglich. Das trifft ebenfalls zu, wenn eine erneute The- sig. Diese muss auf getrennten Verordnungsvordru- rapienotwendigkeit bei gleicher Indikation und Erkran- cken erfolgen. kung innerhalb des vorgeschriebenen therapiefreien Intervalls von 12 Wochen besteht. Die nichtverordnungsfähigen Heilmittel sind in der Anlage der HeilM-RL (www.G-BA.de X Richtlinien X Eine Verordnung außerhalb des Regelfalls bedarf der Heilmittel-Richtlinie X Seite 30) erfasst. medizinischen Begründung auf dem Verordnungsblatt. Die Verordnungsmenge ist so zu bemessen, dass ent- sprechend der Behandlungsfrequenz eine erneute ärzt- 2. Verordnung im Regelfall; liche Untersuchung innerhalb einer Zeitspanne von 12 Erst- und Folgeverordnung Wochen nach dieser Verordnung gewährleistet ist. Im Regelfall ist immer die Verordnung von einem so Bei der Verordnung außerhalb des Regelfalls ist kein genannten vorrangigen Heilmittel vorgesehen. Der de- behandlungsfreies Intervall zu beachten. finierte Regelfall geht davon aus, dass mit dem der In- Als so genannte begründungspflichtige Verordnung ist dikation zugeordneten Heilmittel mit der festgelegten diese bei Verordnung außerhalb des Regelfalls vor der Gesamtverordnungsmenge das angestrebte Therapie- Fortsetzung der Therapie bei der zuständigen Kranken- ziel erreicht werden kann. kasse zur Genehmigung einzureichen – außer diese hat auf das Genehmigungsverfahren verzichtet. Die Kassen Beispiel: informieren hierüber die KV – nachzulesen unter www. X Indikation ist die Diagnosegruppe WS1 = Wirbelsäu- kvmv.de X Arznei-/Heilmittel X Allgemeine Verordnungs- len-Erkrankungen mit prognostisch kurzzeitigem Be- hinweise Heilmittel (Genehmigungsverzicht von begrün- handlungsbedarf; die Leitsymptomatik besteht in dungspflichtigen Heilmittelverordnungen). muskulären Dysbalancen, Muskelinsuffizienz, Muskel- Neu ist die Regelung, dass ein Versicherter für sich bei verkürzungen X WS1c; seiner Krankenkasse eine langfristige Genehmigung X Vorrangiges Heilmittel X KG/KG-Gerät; von Leistungen außerhalb des Regelfalls stellen kann, X Verordnungsmenge: Erst-Verordnung = bis zu 6 Ein- wenn eine besondere Schwere und Langfristigkeit der heiten; Schädigung vorliegt. Die Genehmigung erfolgt dann, X Gesamtverordnungsmenge im Regelfall bis zu 6 wenn aus der medizinischen Begründung auf dem Ver- Einheiten X 6x. ordnungsblatt für die Verordnung außerhalb des Regel- falls dieses ersichtlich ist. Ein zusätzlicher Begründungs- Im gewählten Beispiel ist keine Folgeverordnung vor- aufwand seitens des Arztes besteht nicht. Der Patient gesehen. sollte bei Antragstellung relevante Befunde vorlegen, die er in eigener Initiative einholt/einholen lässt. Die Verordnungsmengen je Diagnose im Regelfall (An- Die Genehmigung kann zeitlich befristet werden, soll zahl pro Erst- und evtl. Folgeverordnung sowie Gesamt- aber mindestens ein Jahr umfassen. verordnungsmenge) sind im Heilmittelkatalog verbind- lich festgelegt. Kassenseitig wurden der Kassenärztlichen Vereinigung M-V u.a. folgende FEHLER im Zusammenhang mit der Wenn eine erneute Verordnung wegen Rezidiv oder oben behandelten Thematik benannt: neuer Erkrankungsphase einer gleichen Erkrankung im X Fehlen der konkreten Diagnose und Leitsymptomatik Regelfall erfolgen soll, ist dies erst nach einem behand- auf der Verordnung, lungsfreien Intervall von 12 Wochen möglich. X Fehlen der Begründungen für Verordnungen außer- halb des Regelfalls oder genannt, aber nicht ausrei- Treten im zeitlichen Zusammenhang mehrere voneinan- chend, um eine solche Verordnung als medizinisch der unabhängige Erkrankungen derselben Diagnose- notwendig zu erkennen. gruppe auf, lösen diese jeweilig weitere Regelfälle aus, für die separate Verordnungen auszustellen sind. Fortsetzung auf Seite 8 unten
8 ABRECHNUNG I MEDIZINISCHE BERATUNG 11I 2011 Neuer Laborüberweisungsschein Muster 10 ab 1. Januar 2012 Nachdem zum 1. April 2011 der Überweisungsschein Mus- ter 6 geändert wurde, hat nun auch der Laborüberwei- sungsschein Muster 10 eine neue Form erhalten. Die Abrechnungsfelder ent- fallen. Das bisherige Feld „Auftrag“ wurde erweitert, so dass drei separate Zeilen zur Verfügung stehen. Neu sind auch die Angaben des Abnahmedatums und NEU +++ NEU +++ NEU +++ NEU +++ NEU der Abnahmezeit, die Einfüh- rung eines Ankreuzfeldes für die ehemals Sonstigen Hilfen (Schwan ger schaftsabbruch, Sterilisation und Empfängnisre- gelung) sowie für die Befund- übermittlung. Entsprechende Updates der Version 12.1 zur Erstel- sind alte Vordrucke nicht mehr zu verwenden. So lung des Laborüberweisungsscheines werden den genannte Kombischeine, die den Veranlasserpraxen Praxen rechtzeitig über die Softwarefirmen zur Ver- über die Labore zur Verfügung gestellt werden, sind fügung gestellt. Mit Einführung des neuen Labor- dementsprechend auf das neue Vordruckmuster anzu- überweisungsscheines Muster 10 zum 1. Januar 2012 passen. mg Fortsetzung von Seite 7 Interessante FRAGEN und ANTWORTEN ärztliche Kontrolle erfolgt, in der das weitere Verord- zu den Themen nen oder Nichtverordnen außerhalb des Regelfalls entschieden werden soll. Ist die Frequenz (Anzahl pro Woche) stets anzuge- X ben? Ja. Wenn eine Diagnose nicht im Heilmittelkatalog auf- X geführt ist, kann man dann außerhalb des Regelfalls Bei einer Erstverordnung sind z.B. 6 Einheiten im X ein Heilmittel verordnen? Nein. Ist eine Diagnose Regelfall möglich. Es wurden nur 4 verordnet. Kön- nicht im Katalog genannt, ist eine Verordnung zu Las- nen die restlichen 2 später im Rahmen des Regelfalls ten der GKV nicht möglich. nachgeholt werden? Ja. Können Doppelbehandlungseinheiten verordnet wer- X Muss eine Verordnung außerhalb des Regelfalls stets X den? Grundsätzlich sollen Heilmittel pro Tag nur ein- das Verfahren über Erst- und Folgeverordnungen mal verordnet bzw. abgegeben werden. In besonde- durchlaufen? Ja. ren medizinischen Fällen kann eine Doppelbehand- Ist eine Begrenzung der Einheiten bei Verordnung X lungseinheit gegeben werden. Die laut Katalog außerhalb des Regelfalls erforderlich? Ja. Die Anzahl mögliche und vom Arzt auf der Verordnung benannte sollte so bemessen werden, dass abhängig von der Verordnungsmenge gilt als Höchstmenge. Beispiel: Behandlungsfrequenz und Krankheit spätestens nach &T XVSEFO &JOIFJUFO ,( WFSPSEOFU EBOO TJOE 12 Wochen die Behandlung beendet ist und eine Doppeleinheiten möglich. ekt
11I 2011 ABRECHNUNG 9 Ärztliche Leistungen für Asylbewerber Von Maren Gläser* Das Innenministerium hat zum wiederholten Mal auf ;BIOFSTBU[FSGPMHUOVS TPXFJUEJFTJN&JO[FMGBMMBVTNF- die eingeschränkte Leistungspflicht der Sozialhilfeträ- dizinischen Gründen unaufschiebbar ist. ger in Mecklenburg-Vorpommern hingewiesen und bittet um Veröffentlichung entsprechender Hinweise. Absatz 2 Werdenden Müttern und Wöchnerinnen sind ärztliche Problem: VOEQýFHFSJTDIF)JMGFVOE#FUSFVVOH )FCBNNFOIJMGF Asylbewerber suchen kurz nach ihrer Ankunft einen Haus- Arznei-, Verband- und Heilmittel zu gewähren. arzt auf und erhalten von dort eine Vielzahl von Überwei- sungen und Verordnungen mit entsprechenden Kosten- "CTBU[ folgen. Der Fachdienst Soziale Dienste hat diesbezüglich Die zuständige Behörde stellt die ärztliche und zahn- das Gespräch mit den Ärzten gesucht und auf die Vor- ärztliche Versorgung einschließlich der amtlich emp- schriften der Leistungsansprüche von Asylbewerbern ver- fohlenen Schutzimpfungen und medizinisch gebotenen wiesen, wurde jedoch mit dem Hinweis, der Arzt hätte zu Vorsorgeuntersuchungen sicher. entscheiden, was der Patient braucht, abgewiesen. Darüber hinaus können nach § 6 Absatz 1 AsylbLG sonstige Leistungen gewährt werden, wenn sie im Ein- zelfall zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich sind. Unerlässlich in diesem Sinne sind Leistungen immer dann, wenn es im Falle der Nichtgewährung der je- weiligen Leistung nach medizinisch-sachverständiger Beurteilung bei ungehindertem Geschehensablauf mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu einer Gefährdung oder Störung des körperlichen oder psy- chischen Gesundheitszustandes des Leistungsberech- tigten kommen würde. Das Innenministerium weist ausdrücklich darauf hin: Sollten im Einzelfall darüber hinausgehende Leistun- gen gewährt werden, könnten diese mangels ge- Foto: www.piqs.de setzlichen Anspruchs nicht erstattet werden. Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) im § 4 Hinweis: Abs. 1 bis 3 beinhaltet klare Regelungen zur Leistungs- In Mecklenburg-Vorpommern sind Ausnahmen für die pflicht der zuständigen Sozialhilfeträger, die zu berück- Vornahme von Schutzimpfungen bei Asylbewerberkin- sichtigen sind: dern durch niedergelassene Ärzte in M-V für die Ge- sundheitsämter Schwerin, Ludwigslust, Bad Doberan, Absatz 1 Rügen und den Landkreis Demmin geregelt worden. ..., dass zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände die erforderliche ärztliche und Nähere Informationen können unserer Homepage: zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versor- www.kvmv.de X Abrechnung X Grundlagen der Ab- gung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonsti- rechnung X „Schutzimpfungen für Asylbewerberkinder“ ger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung entnommen werden. von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen * Maren Gläser ist Leiterin der Abrechnungsabteilung -FJTUVOHFO [V HFXÊISFO TJOE &JOF 7FSCFTTFSVOH NJU der KVMV.
10 JUSTIZIARIAT 11I 2011 Zulassung zur vertragsärztlichen ichen en Versorgung Versorg Nach wie vor trifft man in Gesprächen auf die Aussage „Die KV hat zugelassen“. Da dieser Sachverhalt so nicht stimmig ist, aber offensichtlich doch missverständlich in manchen Vorstellungen existiert, sieht das KV-Jour- nal sich veranlasst, noch einmal auf die Begriffsbestim- mung Zulassung und Ermächtigung einzugehen. Sechs Fragen zur vertragsärztlichen Zulassung beant- wortet Frank Farys, Mitarbeiter in der juristischen Ab- teilung der Kassenärztlichen Vereinigung M-V. 1. Wer lässt zu? 6NFJOF;VMBTTVOH[VFSIBMUFO NVTT FJO TDISJGUMJDIFS "OUSBH BO EFO ;VMBTTVOHTBVTTDIVTT gestellt werden. Dieser setzt sich aus Vertretern der S[UF VOE EFS ,SBOLFOLBTTFO JO HMFJDIFS ;BIM [VTBN- NFO ;XBS XFSEFO EJF (FTDIÊGUF EFT ;VMBTTVOHTBVT- sich deshalb nur neu niederlassen oder anstellen las- schusses bei der Kassenärztlichen Vereinigung geführt, sen, wenn es einen freien Arztsitz gibt. insbesondere die Sitzungen finden in deren Räumen statt, der Ausschuss ist jedoch kein Gremium bzw. kei- 5. Wann wird eine Ermächtigung erteilt? Wenn be- ne Kommission der Kassenärztlichen Vereinigung. Die stimmte Leistungen im vertragsärztlichen Bereich nicht .JUHMJFEFS EFT ;VMBTTVOHTBVTTDIVTTFT JOTCFTPOEFSF im notwendigen Umfang erbracht werden können, die ärztlichen Vertreter, entscheiden eigenständig. können Krankenhausärzte oder -psychotherapeuten zur Teilnahme an der ambulanten Versorgung ermächtigt 2. Welche Voraussetzungen sind für die Zulassung zu XFSEFO &JOF &SNÊDIUJHVOH JTU OJDIU NJU FJOFS ;VMBT- erfüllen? Der erste Schritt auf dem Weg zum Vertrags- TVOH HMFJDI[VTFU[FO %VSDI EFO ;VMBTTVOHTBVTTDIVTT BS[UPEFS7FSUSBHTQTZDIPUIFSBQFVUFOJTUEFS&JOUSBHJO XJSE OÊNMJDI EFS 6NGBOH EFS &SNÊDIUJHVOH EI EJF das Arztregister. Um überhaupt ins Arztregister eingetra- Leistungen, die erbracht und anschließend abgerech- gen werden zu können, ist sowohl eine Approbation als net werden können, im Hinblick auf die allein notwen- auch eine abgeschlossene Weiterbildung zum Facharzt digen Leistungen festgelegt. C[X[VN1SBLUJTDIFO"S[UOPUXFOEJH1TZDIPUIFSBQFV- ten benötigen neben der Approbation einen Abschluss 6. Warum soll ich gegenüber meiner Kreisstelle zur an einem anerkannten Institut oder einen staatlichen Versorgung Stellung nehmen? Wie zuvor ausgeführt, Abschluss in einem der drei Richtlinienverfahren. XJSEFJOF&SNÊDIUJHVOHOVSVOEBVDIOVSJOTPXFJUFS- teilt, wie Leistungen im vertragsärztlichen Bereich nicht 3. Was passiert nach dem Beschluss des Zulassungs- im notwendigen Umfang erbracht werden können. Der ausschusses? (FHFO EJF &OUTDIFJEVOH EFT ;VMBTTVOHT- ;VMBTTVOHTBVTTDIVTT FSNJUUFMU EJF 7FSTPSHVOHTHFHF- ausschusses kann sowohl der betroffene Arzt bzw. können benheiten in der betroffenen Region. Der jeweiligen die betroffenen Ärzte als auch die Krankenkassen und die Kreisstelle kommt insoweit eine besondere Verant- ,BTTFOÊS[UMJDIF 7FSFJOJHVOH 8JEFSTQSVDI FSIFCFO ÃCFS wortung [V EBEFS;VMBTTVOHTBVTTDIVTTJOBMMFS3FHFM den Widerspruch entscheidet der Berufungsausschuss. bei der Kreisstelle in diesem Bereich anfragt, inwieweit Auch dieser ist von der Kassenärztlichen Vereinigung un- ein zusätzlicher Bedarf an ärztlichen Leistungen gese- abhängig und setzt sich aus Vertretern der Ärzte und der IFO XJSE ;VS #FBOUXPSUVOH XFSEFO EBOO EJF CFUSPG- ,SBOLFOLBTTFOJOHMFJDIFS;BIMTPXJFFJOFN7PSTJU[FOEFO fenen Ärzte, die derartige Leistungen auch erbringen mit der Befähigung zum Richteramt zusammen. Der Wi- LÚOOFO PEFS BCFS 1BUJFOUFO CFUSFVFO EJF EJFTF -FJT- EFSTQSVDI HFHFO FJOF &OUTDIFJEVOH EFT ;VMBTTVOHTBVT- tungen nachfragen, um Stellungnahme gebeten. Diese schusses hat aufschiebende Wirkung, d.h. die Rechte und 4UFMMVOHOBINFOXFSEFOEFN;VMBTTVOHTBVTTDIVTT[V- 1ýJDIUFOBVTEFN#FTDIMVTTFOUGBMUFOOPDILFJOF8JSLVOH geleitet, der sie bei der Beratung und Beschlussfassung 4. Warum ist die Anzahl der Zulassungen beschränkt? [VCFSàDLTJDIUJHFOIBU1PTJUJWFXJFBVDIOFHBUJWF4UFM- &JOFCVOEFTXFJUF#FEBSGTQMBOVOHSFHFMU XJFWJFMFS[- lungnahmen führen jedoch nicht zwangsläufig zu einem UF VOE 1TZDIPUIFSBQFVUFO FT JO FJOFS 3FHJPO HFCFO FOUTQSFDIFOEFN7PUVNEFT;VMBTTVOHTBVTTDIVTTFT EB muss, um eine ausreichende ambulante Versorgung zu dieser neben den ärztlichen Rückmeldungen auch noch HFXÊISMFJTUFO S[UF VOE 1TZDIPUIFSBQFVUFO LÚOOFO andere Tatsachen berücksichtigen und werten muss.
11I 2011 QUALITÄTSSICHERUNG 11 Erfolgsmodell „Pflegeheim Plus“ – 50. Pflegeheim in fester Betreuung eines Hausarztteams Die demografische Entwicklung, die mit einer Zunah- werden bei medizinischen Krisen nicht aus ihrer gewohn- me chronischer und multimorbider Krankheitsbilder ten Umgebung gerissen – die Lebensqualität steigt! Die einhergeht, stellt das Gesundheitssystem in Meck- Patienten erhalten die haus- und fachärztliche Betreu- lenburg-Vorpommern vor große Herausforderungen. ung aus einer Hand und profitieren zudem von einem höheren Leistungsspektrum im Notfallmanagement – Deshalb gehen die Kassenärztliche Vereinigung Meck- insbesondere wenn ärztliche Versorgungsnetze (sog. lenburg-Vorpommern, ausgewählte Pflegeheime im Land Netz-GmbHs) am Vertrag mitwirken. und die AOK neue Wege in der medizinischen Versor- gung von pflegebedürftigen Heimbewohnern. Vor zwei Erste Erfolge Jahren haben die Partner mit dem integrativen Versor- Das Versorgungsmodell zeigt seine Wirkung: Die Qua- gungsvertrag „Pflegeheim Plus“ ein zukunftweisendes lität in der Pflege steigt und Pflegeheimbewohner müs- sen seltener ins Krankenhaus. Gleichzeitig sinken damit die Kosten für Klinikaufenthalte und Krankentransporte. Al- lein im Vergleich zum Vorjahr sind die Einweisungen von Heimbewohnern mit „Pflege- heim Plus“-Versorgung um 22 Prozent niedriger als in ver- gleichbaren Einrichtungen im Land. Zudem sank die Zahl der Rettungsfahrten und Not- arzteinsätze in einigen Pflege- Foto: KVMV heimen um bis zu 20 Prozent. .JUEFN&SGPMHTNPEFMMv1ýFHFIFJN1MVTiJOEFS-BOEFTQSFTTFLPOGFSFO[WM%S „Die Verträge ´Pflegeheim Dieter Kreye – stellv. Vorsitzender KVMV, Hans-Joachim Fritzen – Geschäftsfüh- Plus`, die zum Teil sehr spezi- rungsbereichsleiter AOK Nordost, Axel Seitz – Redakteur fisch auf die jeweilige konkre- te Situation in den einzelnen Versorgungsmodell mit dem gemeinsamen Ziel ent- Heimen angepasst wurden, sind ein sehr guter Beleg, wickelt, die Gesundheitsversorgung von Heimbewohnern wie unter Nutzung regionaler Handlungsspielräume Lö- bedarfsgerechter zu gestalten und damit deren Lebens- sungen mit Gewinnen auf allen Seiten gefunden werden qualität zu verbessern. So konnte bereits das fünfzigste können“, verdeutlichte Dr. med. Dieter Kreye, stellver- Pflegeheim von den 231 Pflegeheimen im Land für diesen tretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Versorgungsvertrag gewonnen werden. In diesen Heimen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern. 13TUU werden bereits 16.000 AOK-versicherte Bewohner über „Pflegeheim Plus“ betreut. Inhalte des Versorgungsvertrages Daten und Fakten Durch die wöchentliche ärztliche Präsenz eines festen Teilnehmende Pflegeheime: 50 X Hausarzt-Teams und eine erweiterte hausärztliche Rufbe- Teilnehmende Haus- und Fachärzte: 64 X reitschaft weit über die Praxiszeiten hinaus (späte Abend- Teilnehmende Ärztenetze: 3 X stunden und teilweise auch an den Wochenenden) wird Teilnehmende Ärzte je Heim*: zwischen 1 und 6 X die Kontinuität in der medizinischen Betreuung der Pfle- Fast 3.200 AOK-versicherte Pflegeheimbewohner X geheimbewohner deutlich verbessert. Gleichzeitig wer- profitieren von Pflegeheim Plus den die Zusammenarbeit und der Dialog zwischen Haus- ärzten und komplementärer Facharztgruppen sowie "ONFSLVOH&JO"S[UFJOS[UFOFU[LBOO#FXPIOFS Pflegekräften bei der Versorgung im Heim spürbar in- in mehreren Heimen betreuen. tensiviert – was Vorbildcharakter hat. Die Heimbewohner
12 INFORMATIONEN UND HINWEISE 11I 2011 Bekenntnisse und Fragen zu einer Erfolgsstory: Die Krebsfrüherkennung der Frau feiert ihren 40. Geburtstag Von Ulrich Freitag* Keine andere Vorsorgeuntersuchung hat die Morbi- Dem jahrelangen Bemühen der Frauen und ihrer Ver- dität und Mortalität einer Krebserkrankung so nach- bände, den fachlichen Instituten und Krankenkassen, haltig gesenkt wie die Krebsfrüherkennungsuntersu- der Politik und nicht zuletzt auch dem BVF ist es zu chung der Frau. verdanken, dass diese Früherkennungsuntersuchung in Der Berufsverband der Frauenärzte (BVF) hält des- einem breiten und ganzheitlichen Ansatz angelegt ist halb das etablierte Zervixkarzinom-Screening für und nicht, wie zur Zeit medial wahrgenommen, nur auf eine der tragenden Säulen im Programm der Krebs- einen Zervixabstrich reduziert wird. früherkennung der Frauen in Deutschland. Aus diesem Grund ist die derzeitige in Deutschland praktizierte Screening-Strategie europaweit einmalig Als immanenter Bestandteil der Gesundheitsvorsorge und hochaktuell, da sie auf der Basis eines individuellen ist die frühe Erkennung von Krebserkrankungen bzw. Patientinnen-Facharzt-Kontaktes aufbaut. Neben dem deren Vorstufen im Bereich des weiblichen Genitale und Zervixkarzinom-Screening schließt sie auch die Suche nach anderen Genitalkarzinomen ausdrücklich ein, be- inhaltet aber auch Fragen der inneren Medizin (Hyper- tonie) sowie die Problematik der reproduktiven Gesund- heit der Frau. Handlungsbedarf sieht der Berufsverband der Frauenärzte allerdings in mehreren Ebenen. Es gilt zum einen, ein zuverlässiges Recall-Programm in den Praxen zu etablieren, um die jährliche Teilnahme- rate zu erhöhen. Dazu gibt es bereits gemeinsame An- strengungen für eine Produktentwicklung mit der KBV. Auch die Frage der persönlichen Verantwortung für die Gesundheit sollte vermehrt in der Öffentlichkeit darge- stellt werden. Deshalb hat der BVF die jährliche Krebs- früherkennungsuntersuchung in den Mittelpunkt seiner Gesundheitskampagne „Frauengesundheit“ im Monat September 2011 gestellt und dazu einen Werbespot ins Internet und in den Kinos installiert. Eine besondere Bedeutung im Zusammenhang mit der Foto: Konstantin Gastmann/www.pixelio.de Prävention des Zervix-, Vulva- und Vaginalkarzinoms spielt die Umsetzung der HPV-Imfpung als primäre der Brust aus dem Gesundheitsbewusstsein der Frauen Krebsprävention. Hier gilt es, die Ergebnisse der Aktivi- nicht mehr wegzudenken. Dazu stehen in Deutschland täten in Deutschland auszuwerten und die derzeitigen geeignete und anerkannte Untersuchungsmethoden Impfraten, insbesondere bei Jugendlichen und jungen qualifizierter Frauenärzte/-innen und ein durch die Frauen, nachhaltig zu verbessern. Krankenkassen finanziertes Konzept zur Verfügung. Die qualifizierte Entnahme zytologischer Abstriche und die flächendeckende Fortbildung in der Kolposkopie Wenn auch die zunächst geringe Beteiligung an der jähr- spielt bei der Qualitätsverbesserung eine entscheiden- lichen Vorsorgeuntersuchung mit ca. 27 Prozent der an- de Rolle. spruchsberechtigten Frauen in Deutschland konstatiert Außerdem ist die Evaluation der Ergebnisse der ver- werden muss, so stellt sich mit einer kumulativen Beteili- besserten Probeentnahme (GBA-Beschluss: Probenent- gung von 80 Prozent im Dreijahreszeitraum eine deutlich nahme mit Spatel und Bürste) einzufordern. bessere und in Europa vergleichbare Situation dar. Die Arbeitsgemeinschaft für Zervixpathologie und Kol- Deshalb ist die Möglichkeit zur jährlichen Teilnahme an poskopie (AG CPC) und der BVF haben für die Kolpos- dieser Krebsfrüherkennungsuntersuchung bei einem kopie einen bundeseinheitlichen Qualifizierungskurs selbst gewählten Arzt des Vertrauens für die Frauen in geschaffen und mit dessen Umsetzung bereits 2011 Deutschland unverzichtbar. begonnen.
11I 2011 INFORMATIONEN UND HINWEISE 13 Aufgrund der Häufigkeit auffälliger Befun- de ist es jedoch unbedingt anzustreben, Krebsfrüherkennungsuntersuchung und Mortalitätsentwicklung die notwendigen Kontrolluntersuchun- beim Zervixkarzinom (Deutschland) gen wohnortnah in den Frauenarztpraxen durchzuführen, um Traumatisierungen 7RGHVIlOOH durch Einbestellung in so genannte „Or- gankrebszentren“ zu vermeiden. Die Einführung eines wie auch immer ge- arteten, primären HPV-Screenings lehnt der Berufsverband der Frauenärzte ab. Diese spezielle Untersuchung ist nur in sehr wenigen Fällen für die weiter- führende Diagnostik im Rahmen eines Screenings geeignet. Die Entschei- dung über den Einsatz eines HPV- oder eines anderen Testes sollte in der Hand Jahr des untersuchenden Frauenarztes lie- ±(LQIKUXQJGHU.UHEVIUKHUNHQQXQJVXQWHUVXFKXQJ gen, der allein die aktuelle klinische Befundsituation beurteilen kann. Ins- 2VFMMFNPEå[JFSUOBDI#FDLFSFUBM %,'; besondere die Entwicklung weiterer di- agnostischer Tests, die eine Läsion an der Zervix sicher nachweisen können, n nach Alter Ein-Jahres-Teilnahmeraten zu KFU´en stellt die Einführung des HPV-Scree- DĞĐŬůĞŶďƵƌŐͲsŽƌƉŽŵŵĞƌŶ in % ƵŶĚĞƐŐĞďŝĞƚ nings in Frage. ϴϬ ϳϬ Als Resümee bleibt die Krebsfrüher- kennungsuntersuchung der Frau in ϲϬ Deutschland eine gut etablierte Früher- ϱϬ kennungsuntersuchung mit gestaltba- ϰϬ ren Verbesserungen, die ergänzt durch eine sinnvolle primäre Prävention (HPV- ϯϬ Impfung) einen weitgehenden Schutz ϮϬ vor invasiven Krebserkrankungen der teilnehmenden Frauen bietet. ϭϬ Ϭ ϮϬ Ͳ Ϯϰ Ϯϱ Ͳ Ϯϵ ϯϬ Ͳ ϯϰ ϯϱ Ͳ ϯϵ ϰϬ Ͳ ϰϰ ϰϱ Ͳ ϰϵ ϱϬ Ͳ ϱϰ ϱϱ Ͳ ϱϵ ϲϬ Ͳ ϲϰ ϲϱ Ͳ ϲϵ ϳϬ Ͳ ϳϰ ϳϱ Ͳ ϳϵ ϴϬ ƵŶĚ ćůƚĞƌ * Dipl.-Med. Ulrich Freitag ist niederge- Alter lassener Facharzt für Frauenheilkunde 2VFMMF;FOUSBMJOTUJUVUEFSLBTTFOÊS[UMJDIFO7FSTPSHVOH und Geburtshilfe in Wismar. Sicherstellung augenärztlicher Sprechstunden Die AOK Nordost, Bereich Mecklenburg-Vorpommern teilt der KVMV mit, dass zwei Rezepturen, sowohl Fluorescein/Oxybuprocain 10 ml als auch die EDOs, im Sprechstundenbedarf abrechnungsfähig sind: 1. Rezeptur „Fluorescein/Oxybuprocain – Augentropfen 10 ml, 2. Rezeptur „Fluorescein/Oxybuprocain EDO´s 0.5 ml – 10 Stück. Die Bestellung kann über öffentliche Apotheken erfolgen. Vor der Bestellung empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem Apotheker, ob die Rezepturen in der konkreten Apotheke zubereitet werden. fm
14 VERTRAGSABTEILUNG I INFORMATIONEN UND HINWEISE 11I 2011 Ergänzende Hautkrebsvorsorge- Verträge/Knappschaft Der zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Knappschaft geschlossene Gesamtvertrag und damit auch die als Anlage zum Gesamtvertrag geschlossene Vereinbarung über die Durchführung einer ambu- lanten Hautkrebs-Vorsorgeuntersuchung für Versicherte bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres wurde zum 31. Dezember 2011 gekündigt. Da die Knappschaft weiterhin ein großes Interesse an einer Vereinbarung zum ergänzenden Hautkrebs-Screening gezeigt hat, finden zur Fortsetzung einer Vereinbarung über das Jahr 2011 hinaus momentan Vertragsverhandlun- gen statt. Über das Ergebnis wird die KVMV informieren. Nachfolgend eine Übersicht über die zur Zeit bestehenden ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verträge: Knappschaft/ BKK VAG Barmer GEK TK IKK Nord BIG direkt KBV Nord gesund Hautarzt; Hautarzt; Arztgruppe Hautarzt Hautarzt Hautarzt Hautarzt Hausarzt Hausarzt 0 bis zur 0 bis zur 16 bis zur 20 bis zur 16 bis zur 16 bis zur Versicherte Vollendung Vollendung Vollendung Vollendung Vollendung Vollendung des 35. Lj. des 35. Lj. des 35. Lj. des 35. Lj. des 35. Lj. des 35. Lj. Vergütung 25 21 25 25 25 25 (in Euro) Untersuchungs- alle 2 Jahre jährlich alle 2 Jahre alle 2 Jahre alle 2 Jahre alle 2 Jahre intervall Praxisgebühr nein nein ja nein nein nein Abrechnungs-Nr. 01745K 99070 99070 99070 99070 99070 Die Verträge sind einzusehen unter: www.kvmv.de. jw Druckpaket zur Nationalen VersorgungsLeitlinie Asthma (NVL) erhältlich Das Druckpaket in der 2. Auflage der Nationalen VersorgungsLeitlinie Asthma kann angefordert werden. Es beinhaltet die Kurzfassung der NVL Asthma, die beiden Kitteltaschenversionen sowie die Patienten- Leitlinie. Das Druckpaket ist für 29,90 Euro im Buchhandel sowie direkt beim Verlag erhältlich: http://www.kirchheim- buchshop.de/leitlinien.html. Die PatientenLeitlinie Asthma, 2. Auflage, kann auch einzeln für 9,90 Euro erworben werden. Darüber hinaus werden die NVL und die PatientenLeitlinie auch weiterhin kostenfrei im Internet zugäng- lich sein: http://www.versorgungsleitlinien.de/themen/asthma/index_html. 13
Ermächtigungen und Zulassungen Der Zulassungsausschuss beschließt über Ermächtigungen und Zulassungen zur Teilnahme an der vertrags- ärztlichen Versorgung. Weitere Auskünfte erteilt die Abteilung Sicherstellung der KVMV, Tel.: 03 85.74 31-368 oder -369. BAD DOBERAN MÜRITZ Ermächtigung Ermächtigung Dipl.-Med. 6UF1BBQ, Fachklinik Waldeck, Zentrum für medizi- Dr. med. 1FUFS&CFSMFJO, nische Rehabilitation, MediClin Müritz-Klinikum GmbH in Waren, für die fachärztliche Versorgung von Patienten mit apallischem ab 1. April 2012 zur Durchführung ambulanter Chemotherapi- Syndrom, bis zum 31. Dezember 2016. en sowie Leistungen nach den EBM-Nummern 02340, 02341 und 33042 auf Überweisung von Vertragsärzten, bis zum 31. März 2013. GÜSTROW Beendigung der Ermächtigung Ende der Zulassung Dr. med. Käthe Knieling, MediClin Müritz-Klinikum GmbH in Dr. med. Harry Schmidtsdorf, Waren, mit Wirkung ab 31. März 2012. Facharzt für Augenheilkunde in Güstrow, endete mit Wirkung ab 15. August 2011. NEUBRANDENBURG/MECKLENBURG-STRELITZ GREIFSWALD/OSTVORPOMMERN Ermächtigungen Dr. med. Katy Roterberg, Ende der Zulassung Diakonie Klinikum Dietrich Bonhoeffer GmbH in Neubrandenburg, MR Dr. med. Manfred Krohn, zur Teilnahme an den multidisziplinären Fallkonferenzen im Facharzt für Innere Medizin in Ahlbeck, endete mit Wirkung Rahmen des Mammographie-Screening-Programms nach den ab 1. September 2011. EBM-Nummern 01748 und 40852, bis zum 30. Juni 2013. Genehmigung eines Anstellungsverhältnisses Dipl.-Med. Hans-Christian Böttcher, Nils Krohn, Facharzt für Allgemeinmedizin in Ahlbeck, zur An- Diakonie Klinikum Dietrich Bonhoeffer GmbH in Neubrandenburg, stellung von MR Dr. med. Manfred Krohn als hausärztlicher für Diagnostik und Therapie während einer Strahlenbehand- Internist in seiner Praxis, lung inkl. der EBM-Nummer 34360 sowie zur Durchführung ab 1. September 2011. der Nachsorgeuntersuchungen zur Feststellung von Strahlen- Ermächtigung schäden im Zeitraum bis zu fünf Jahren auf Überweisung von Dr. med. Bärbel Geier, Vertragsärzten. Auf dem Behandlungsschein ist gegenüber der Universitätsklinikum Greifswald, Kassenärztlichen Vereinigung M-V der Zeitpunkt der letzten zur Betreuung von Früh- und Risikoneugeborenen bis 1.500 g Strahlenbehandlung anzugeben, bis zum 31. Dezember 2013; Geburtsgewicht bis zu sechs Monaten nach Entlassung aus Dr. med. ,POTUBO[F,JTTJOH1BIM, der Klinik für konsiliarärztliche Leistungen nach der EBM- Diakonie Klinikum Dietrich Bonhoeffer GmbH in Neubrandenburg, Nummer 01321 auf Überweisung von niedergelassenen für weiterführende differentialdiagnostische, sonographische Hausärzten und niedergelassenen Fachärzten für Kinder- Untersuchungen nach den EBM-Nummern 01773 bis 01775 und Jugendmedizin, auf Überweisung von niedergelassenen Fachärzten für Frau- bis zum 30. September 2013. enheilkunde und Geburtshilfe, bis zum 31. Dezember 2013; LUDWIGSLUST PD Dr. med. Regina Berndt-Skorka, Diakonie Klinikum Dietrich Bonhoeffer GmbH in Neubrandenburg, Ermächtigungen für Diagnostik und Therapie während einer Strahlenbehand- Dr. med. Rüdiger Friedrich, lung, zur Durchführung der Nachsorgeuntersuchungen zur Krankenhaus Stift Bethlehem, Feststellung von Strahlenschäden im Zeitraum bis zu fünf für konsiliarärztliche Leistungen auf Überweisung von Ver- Jahren und für Leistungen nach der EBM-Nummer 34360 tragsärzten, bis zum 30. September 2013; auf Überweisung von Vertragsärzten. Auf dem Behandlungs- schein ist gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung M-V Dipl.-Med. Rüdiger Niemeyer, der Zeitpunkt der letzten Strahlenbehandlung anzugeben. Kreiskrankenhaus Hagenow, Ausgenommen sind Leistungen, die die Klinik gemäß § 116 b zur Diagnostik urogynäkologischer Erkrankungen nach den SGB V erbringt; EBM-Nummern 08310 und 08311 einschließlich erforderli- cher Grundleistungen auf Überweisung von niedergelassenen Dr. med. Stefan Grützenmacher, Fachärzten für Urologie und Fachärzten für Frauenheilkunde Diakonie Klinikum Dietrich Bonhoeffer GmbH in Neubrandenburg, und Geburtshilfe, bis zum 30. September 2013. für konsiliarärztliche Leistungen auf Überweisung von nie-
dergelassenen Hals-Nasen-Ohrenärzten, ausgenommen von zur Behandlung von gastroenterologischen Erkrankungen Leistungen, die das Klinikum Neubrandenburg gemäß § 115 a wie Morbus Crohn, Colitis ulcerosa, von gastrointestinalen SGB V erbringt, bis zum 30. September 2013. Allergien, primär biliären Sklerosen, primär sklerosierenden Cholangitiden, Autoimmunhepatitiden (mit Autoimmuncho- PARCHIM langitiden, Overlap-Syndrom), Zöliakien und Autoimmunen- teropathien sowie für Leistungen nach den EBM-Nummern Beendigung der Ermächtigung 02200, 02340, 02341, 02401 auf Überweisung von endos- Alice Iwan-Roden, MediClin Krankenhaus am Crivitzer See kopisch tätigen Internisten ermächtigt. Ausgenommen sind GmbH, mit Wirkung ab 1. Oktober 2011. Leistungen, die gemäß § 115 a und b SGB V von der Klinik erbracht werden, bis zum 30. Juni 2012. ROSTOCK Beendigung der Ermächtigung Dr. med. ,BSJO1PQQ, Universitätsklinikum Rostock, Ende der Zulassung seit 1. Juli 2011. Dipl.-Med. Gerrit Tolkemitt, Facharzt für Radiologie in Rostock, endete mit Wirkung RÜGEN ab 6. Juli 2011. Genehmigung eines Anstellungsverhältnisses Ende der Zulassung Gemeinnütziges MVZ GmbH am Universitätsklinikum Rostock, 1FUFS8PMGHBOH4DINJEU zur Anstellung von Prof. Dr. med. Attila Altiner als Facharzt für Facharzt für Allgemeinmedizin in Lauterbach, endete mit Wir- Allgemeinmedizin im MVZ, ab 1. September 2011. kung ab 1. Oktober 2011. Genehmigung einer örtlichen Berufsausübungsgemeinschaft Genehmigung eines Anstellungsverhältnisses Dr. med. Georg Bartolomaeus, Facharzt für Kinder- und Ju- 1FUFS )FOOJOHFS fachärztlich tätiger Facharzt für Allgemein- gendmedizin/Kinderkardiologie, Dr. med. Jutta Muscheites, medizin in Poseritz, zur Anstellung von Henning Schulze als Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin/Nephrologie, Dr. Facharzt für Allgemeinmedizin in seiner Praxis, med. Kirsten Westphal und Dr. med. Claudia Hein, Fachärztin- ab 1. September 2011. nen für Kinder- und Jugendmedizin für Rostock, Ermächtigung ab 1. Oktober 2011. Dr. med. .BUUIJBT&INLF, Sana-Krankenhaus Rügen GmbH, Änderung der Zulassung für Diagnostik und Therapie der weiblichen Harninkontinenz Dr. med. Ulrike Thierbach, nach den EBM-Nummern 08310 und 33044 auf Überweisung wird ab 5. Oktober 2011 als zugelassene hausärztliche Inter- durch niedergelassene Fachärzte für Urologie und Gynäkologie, nistin und als neue Gesellschafterin in dem Doktorhaus MVZ bis zum 30. September 2013. in Rostock tätig sein. Ermächtigungen SCHWERIN/WISMAR/NORDWESTMECKLENBURG Prof. Dr. med. habil. Reiner Benecke, Universitätsklinikum Ros- tock, zur Dr. med. Uwe Hoot, t #FIBOEMVOH NJU #PUVMJOVN5PYJO BVG ÃCFSXFJTVOH WPO Beschluss des Sozialgerichts Schwerin vom 19. September 2011 niedergelassenen Nervenärzten, Fachärzten für Orthopädie (Az: S 3 KA 146/11 ER) „Der vom Zulassungsausschuss für Ärzte und für Fachärzten für Kinder- und Jugendmedizin, in M-V durch Beschluss vom 17.08.2011 angeordnete Sofort- t #FIBOEMVOHWPO1BUJFOUFONJU.PSCVT1BSLJOTPOBVGÃCFS- vollzug wird aufgehoben. Die aufschiebende Wirkung der An- weisung von niedergelassenen Nervenärzten, rufung des Berufungsausschusses für Ärzte in M-V gegen den t #FIBOEMVOH WPO TQBTUJTDIFO 1BUJFOUFO NJU QSPHSBNNJFS- Beschluss des Zulassungsausschusses wird wiederhergestellt.“ baren Baclofen-Pumpen auf Überweisung von niedergelasse- Die Zulassung haben erhalten nen Nervenärzten, Dipl.-Med. Dieter Schwanbeck, t FMFLUSPNZPHSBQIJTDIF VOE OFVSPHSBQIJTDIF %JBHOPTUJL Praktischer Arzt für Wotenitz, ab 1. Oktober 2011; bei Patienten mit neuromuskulären Erkrankungen auf Über- weisung von niedergelassenen Nervenärzten, Orthopäden Dr. med. Gregor Schlichting, und Neurochirurgen. Facharzt für Innere Medizin für Warin für die hausärztliche Ver- Folgende EBM-Nummern: 01321, 01600, 02342, 16322, sorgung, ab 1. Dezember 2011. 40120, 40144 sind abrechenbar. Genehmigung von Anstellungsverhältnissen Univ.-Prof. Dr. med. habil. Johann-Christian Virchow, Nephrologische Fachambulanz der HELIOS Kliniken Schwe- Universitätsklinikum Rostock, rin, zur Anstellung von Christian Gründemann als fachärztlich Erweiterung der Ermächtigung zur Durchführung von Leistun- tätiger Internist in der nephrologischen Fachambulanz, gen nach den EBM-Nummern 32051, 32158, 32159, 32520 ab 15. September 2011; bis 32527 auf Überweisung von niedergelassenen Fachärzten Dr. med. Leonore Gaßmann, Fachärztin für Kinder- und Ju- für Innere Medizin/Pulmologie und angestellten Fachärzten gendmedizin in Schwerin, zur Anstellung von Alexander Berlin für Innere Medizin (SP) Pulmologie. als Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin in ihrer Praxis, Dr. med. Astrid Huth, Universitätsklinikum Rostock, ab 1. Oktober 2011;
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