Juni 2021 Nr. 235 - Toffe-Zytig
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Nr. 235 Juni 2021 Grosser Mond in Frühlingslaune. Foto: Ueli Schmutz i 2021ng Redaktionsschluss Nr. 236: Montag, 12. Juli 2021 7. Jun mmlu a n t ag, evers Mo eind Gem
Die Garage für alle Marken. Garage Affolter 3125 Toffen Tankstelle v o n N e u wagen Verkauf onen si und Occa Telefon 031 8190586 affolter-garage.ch von Siebenthal Treuhand Fahrbühlweg 13, 3125 Toffen Treuhand und Beratung Telefon: +41 79 459 65 71 mit Weitblick und Augenmass Mail: vs-treuhand@bluewin.ch Ihr Partner für - Finanzbuchhaltung mit Nebenbüchern und Jahresabschluss - Lohnbuchhaltung und Sozialversicherung - Steuerplanung und - beratung - Unternehmensberatung - temporäre Mandate aller Art im kaufmännischen Bereich
Nr. 235 1 Inhaltsverzeichnis Gemeinde: Botschaft3 Pfadi Wärrenfels 41 Gratulationen15 Theater-Toffen43 NeuzuzügerInnen17 Reformierte Kirche Belp-Belpberg-Toffen 45 Gemeinde: gggfon19 Gemeinde: Fête de la Musique 47 Gespräch mit Alfred Reber, Schulleiter Musikschule49 und Lehrperson an der Schule Toffen 21 Das Wetter 51 Überraschung zu Ostern 25 Chöre53 Unser Trinkwasser 27 Auflösung Kreuzworträtsel 53 Sheriff aus der Cloud 29 Musikgesellschaft55 Fredy Reber kommt aus der Schule 31 Trachtengruppe59 Natur-Parcours – «vo Buur zu Buur» 33 Frauenverein: – Fahrdienst 63 Ferienpass Belp und Toffen 35 – VermittlerIn gesucht 63 Ludothek37 Frauenriege64 Dorfverein: Osteraktion 2021 39 Kreuzworträtsel64 Impressum Die «Toffe-Zytig» erscheint sechsmal pro Jahr, jeweils am Anfang gerader Monate. Redaktionsschluss ist Mitte des Vormonats. Das Blatt wird allen Haushaltungen im Postkreis Toffen gratis zugestellt. Der Abonnementspreis für Auswärtige beträgt Fr. 25.– pro Jahr. Auflage: 1400 Exemplare. Beiträge, welche nicht das Kürzel eines Redaktionsmitgliedes tragen, geben die Meinung des Verfassers wieder, welcher die volle Verantwortung für den Text und die Bilder trägt. Die Toffe-Zytig versteht sich als unabhängige Publikation für lokale und Gemeindeangelegen- heiten und möchte das auch bleiben. Politische Themen auf nicht kommunaler Ebene gehören eindeutig nicht dazu. Wir werden uns in Zukunft vorbehalten, derartige Inhalte redaktionell abzuändern oder zur Neubearbeitung zurückzusenden. Koordination: Helmut Enzfelder 031 812 04 05 Redaktion: Ueli Schmutz (us) 031 819 56 33 Ursula Schmutz (sch) 031 819 56 33 Elisabeth Schenk (es) 079 423 49 52 Gestaltung/Umbruch: Helmut Enzfelder (he) 031 812 04 05 Urban Loher (lo) 031 819 58 82 Prisca Scheidegger 079 706 74 34 Abonnemente: Hansjörg Keller (hjk) 031 819 08 83 Inserate/Gut zum Druck: Walter Blaser (bl) 031 819 13 02 Finanzen: Danielle Zemp (ze) 031 819 20 10 Redaktionsadresse: Toffe-Zytig, 3125 Toffen www.toffezytig.ch, info@toffezytig.ch Inserate: inserat@toffezytig.ch Valiant Bank AG, IBAN: CH50 0630 0016 2003 3510 6 – Druck/Ausrüsten: Druckform, Toffen
Dekorative Lasurtechnik Maler- & Spritzarbeiten Ronny Rufener MALEREI Gutenbrünnenweg 41 • 3125 Toffen Telefon 031 819 80 84 • 079 701 75 71 • Renovationen • Umbauten Bringt Farbe in Ihr Leben • Neubauten www.malerei-rufener.ch • info@malerei-rufener.ch sportcenter kehrsatz tennis badminton fitness Zimmerwaldstrasse 12 · 3122 Kehrsatz Telefon 031 961 01 44 www.tennis-kehrsatz.ch · info@tennis-kehrsatz.ch Willkommen im Selbstbedienungs-Vorgarten am Taubenweg. Alles rund um Beton – handgemacht und wetterfest. Betonengel und -figuren, Betonaccessoires und vieles mehr. Viel Spass beim Stöbern und Entdecken! BRIsto Brigitte Stoller «Toffe-Zytig» Nr.236: erscheint am 6. August 2021 Redaktionsschluss: 12. Juli 2021
Nr. 235 3 Gemeinde Toffen Botschaft zur Gemeindeversammlung vom Montag, 7. Juni 2021 Alle Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sind herzlich zur Gemeindeversamm- lung vom Montag, 7. Juni 2021, 20.00 Uhr, in der Doppel-Sporthalle «Matte» eingeladen. Traktanden 1. Jahresrechnung 2020: Genehmigung 2. Änderung Artikel 19 Gemeindebaureglement, Zone mit Planungspflicht ZPP 12 «Zelgli-Ost»: Beschlussfassung 3. Reglement für die Erhebung einer Konzessionsabgabe Stromversorgung: Genehmigung 4. Orientierungen 5. Verschiedenes 1. Jahresrechnung 2020: Genehmigung Die Erfolgsrechnung 2020 schliesst mit einem Ertragsüberschuss im Gesamt- haushalt von Fr. 179’000.35 ab. Budgetiert war im Gesamthaushalt ein Aufwand überschuss von 353’100 Franken. Massgebend zu dieser Differenz tragen die Besserstellung im Bereich der Bildung und die grossen Ertragsüberschüsse der Spezialfinanzierungen bei. Der steuerfinanzierte allgemeine Haushalt schliesst mit einem Aufwandüber- schuss von Fr. 221’784.43 ab. Der Bilanzüberschuss beträgt nach Belastung des Aufwandüberschusses 5,4 Mio. Franken. Die im Vergleich zum Budget 2020 um rund 90’000 Franken tieferen allge- meinen Gemeindesteuern konnten durch die Mehrerträge von rund 144’000 Franken bei den Sondersteuern kompensiert werden. Die direkten Steuern von natürlichen Personen fallen rund 107’000 Franken tiefer aus als budgetiert.
4 Nr. 235 Die gebührenfinanzierten Spezialfinanzierungen weisen per 31.12.2020 fol- gende Ergebnisse in Franken auf: Spezialfinanzierung Jahresergebnis Eigenkapital Werterhalt Wasserversorgung + 72'596.85 536'000 1,26 Mio. Abwasserentsorgung + 290'598.90 681'000 4,49 Mio. Abfallentsorgung + 37'589.03 421'000 kein Werterhalt Total wurden Nettoinvestitionen von rund 2,707 Mio. Franken getätigt. Budge tiert waren Investitionen von 2,91 Mio. Franken. Diverse Vorhaben konnten nicht oder nicht im geplanten Umfang umgesetzt werden. Andere, nicht geplante Investitionen, mussten hingegen unmittelbar getätigt werden. Für das Bildungs- und Kulturzentrum «Hang» fielen im Jahr 2020 Ausgaben von rund 441’000 Franken an. Es konnte jedoch auch der Eingang des kantonalen Minergiebei- trages von 79’000 Franken verbucht werden. Für das ICT-Projekt der Schule fielen Ausgaben von rund 276’000 Franken an. Im Bereich der Raumordnung wurden Investitionen in der Höhe von rund 44’000 Franken getätigt. Des Wei- teren wurden in die Gemeindestrassen rund 375’000 Franken, in die Wasserver- sorgung rund 472’000 Franken und in die Abwasserentsorgung rund 1,216 Mio. Franken investiert. Nach der Aktivierung der Investitionen 2020 im Verwaltungsvermögen wurden zu Lasten der Erfolgsrechnung 2020 insgesamt rund 1,048 Mio. Franken plan- mässige Abschreibungen vorgenommen. Dazu kommen ausserplanmässige Abschreibungen in der Höhe von rund 250’000 Franken. Das Verwaltungsver- mögen beträgt per 31.12.2020 nach Abschreibungen rund 14,812 Mio. Franken. Infolge von Liquiditätsengpässen mussten kurzfristige Darlehen in der Gesamt- höhe von 6,0 Mio. Franken aufgenommen werden. Davon wurden 4,0 Mio. Franken bereits im Rechnungsjahr 2020 zurückbezahlt. Die Selbstfinanzierung im Gesamthaushalt betrug rund 1,52 Mio. Franken. Aufgrund der grossen Inves titionstätigkeit betrug der Selbstfinanzierungsgrad nur rund 56 Prozent. Auch die restlichen relevanten Finanzkennziffern zeigen die Auswirkungen des gros- sen Investitionsvolumens. Nachkredite Die Nachkredite 2020 sind im Anhang der Jahresrechnung 2020 (Anhang) ersicht- lich. Alle Nachkredite liegen in der Beschlusskompetenz des Gemeinderates. Gebundene Nachkredite: Fr. 888’375.14 Nachkredite in Kompetenz des Gemeinderates: Fr. 228’256.06 Total Nachkredite: Fr. 1’116’631.20 Die Jahresrechnung 2020 mit detaillierten Erläuterungen kann bei der Gemeinde verwaltung oder via Website www.toffen.ch eingesehen werden.
Nr. 235 5 Antrag des Gemeinderates Die Jahresrechnung 2020 ist mit folgenden Ergebnissen zu genehmigen: Aufwand Gesamthaushalt Fr. 9’645’230.00 Ertrag Gesamthaushalt Fr. 9’824’230.35 Ertragsüberschuss Gesamthaushalt Fr. 179’000.35 Aufwand allgemeiner Haushalt Fr. 8’140’321.33 Ertrag allgemeiner Haushalt Fr. 7’918’536.90 Aufwandüberschuss allgemeiner Haushalt Fr. 221’784.43 Aufwand Wasserversorgung Fr. 506’550.52 Ertrag Wasserversorgung Fr. 579’147.37 Ertragsüberschuss Wasserversorgung Fr. 72’596.85 Aufwand Abwasserentsorgung Fr. 590’163.94 Ertrag Abwasserentsorgung Fr. 880’762.84 Ertragsüberschuss Abwasserentsorgung Fr. 290’598.90 Aufwand Abfallentsorgung Fr. 186’409.78 Ertrag Abfallentsorgung Fr. 223’998.81 Ertragsüberschuss Abfallentsorgung Fr. 37’589.03 2. Änderung Artikel 19 Gemeindebaureglement, Zone mit Planungspflicht ZPP 12 «Zelgli-Ost»: Beschlussfassung Ausgangslage Die Gemeindeversammlung genehmigte am 02.12.2019 den Landverkauf der ge- meindeeigenen Parzelle Nr. 853 (Zelgli-Ost) im Halte von 3’666 m2. Dieses Grund- stück liegt innerhalb des Perimeters der Zone mit Planungspflicht ZPP 12 «Zelgli-Ost» (Artikel 19 Gemeindebaureglement). Die Kirchgemeinde Belp-Belp- berg-Toffen hatte bereits vorgängig dem Verkauf ihres Landanteils der Parzelle Nr. 575, welcher ebenfalls innerhalb des Perimeters der ZPP 12 liegt, zugestimmt. Sowohl die Einwohnergemeinde als auch die Kirchgemeinde verurkundeten mit der Firma Halter AG (Bern) im Jahre 2019 Kaufrechtsverträge. Wie in der Botschaft ausgeführt und an der Gemeindeversammlung vom 02.12.2019 erläutert, liegt der geplanten Wohnüberbauung ein vom Gemeinde- rat genehmigtes ortsbauliches Richtprojekt zugrunde. Dieses wurde im Rahmen eines Workshopverfahrens erarbeitet. Im Rahmen der Projektentwicklung wur- den insbesondere auch die Wirtschaftlichkeit und eine künftige Mietpreisgestal- tung einbezogen. Dies führt bekanntlich dazu, dass das in Artikel 19 Gemeinde baureglement (GBR) festgelegte Nutzungsmass erhöht werden muss. Nicht zuletzt liegt dies auch im Sinne der vom Bundesgesetz über die Raumplanung vorgegebenen Siedlungsentwicklung nach innen und damit dem haushälte- rischen Umgang mit dem Bauland.
6 Nr. 235 Richtplan Ortsentwicklung (ROE) Seit dem Eintritt der Rechtskraft der Instrumente der Ortsplanung im Jahre 2016 ist der Gemeinderat daran, die Inhalte des ROE, namentlich die Massnahmen zu Siedlung, Landschaft und Verkehr, anzugehen und kontinuierlich umzusetzen. Der Gemeinderat ist auch bestrebt, die in den Massnahmenblättern gesetzten Prioritäten zu berücksichtigen und einzuhalten. In diesen Prozess einbezogen wird immer auch die Bevölkerung, um so das Dorf Toffen breit abgestützt weiter zu entwickeln. Der ROE stellt die Weichen für die räumliche Entwicklung der Gemeinde Toffen. Er benennt und umschreibt die Stossrichtungen und Ziele in den Be- reichen Siedlung, Landschaft und Verkehr und definiert Schwerpunktthemen und Massnahmen für die Weiterbearbeitung. Der ROE hat einen weitgefassten zeitlichen Horizont. Er reicht von kurzfristigen Massnahmen bis zu Aussagen über langfristige Entwicklungsschritte. Der Änderung von Artikel 19 des Gemeindebaureglements liegen folgende zwei Massnahmenblätter aus dem Richtplan Ortsentwicklung zugrunde. Diese wer- den nachfolgend erläutert. Massnahme S 00 – Siedlungsentwicklung nach innen Mit der Aufnahme dieser Massnahme wurde auf das revidierte Raumplanungs- gesetz 2014 reagiert, bevor das teilrevidierte Baugesetz im Jahre 2017 in Kraft trat. Dieser Massnahme wurden folgende Ziele zu Grunde gelegt: – Zukünftige Verdichtungspotenziale eruieren – Identifizieren von Umstrukturierungs- und Verdichtungsgebieten – Baulandreserven aktivieren und nutzen – Grundeigentümer sensibilisieren – Nutzung der Potenziale im Bestand Gestützt darauf liess der Gemeinderat eine Potenzialstudie «Siedlungsentwick- lung nach innen» erarbeiten, welche mit Beschluss vom 06.05.2019 genehmigt wurde. Massnahme S 03 – Entwicklungsstandort Zelgli-Ost Das Areal der ZPP 12 wird heute noch landwirtschaftlich genutzt. Dieses Ent- wicklungsgebiet eignet sich bezogen auf seine zentrale Lage und der Topografie sehr gut für die Realisierung von hindernisfreiem Wohnungsbau. Dieser Mass- nahme wurden folgende Ziele zu Grunde gelegt: – Baulandreserve nutzen – Alters- und behindertengerechte Wohnformen zur Verfügung stellen – Sicherstellung einer hohen Siedlungs- und Aussenraumqualität – Sichern Umsetzung Hochwasserschutzmassnahmen
Nr. 235 7 Die beiden Massnahmen S 00 und S 03 weisen beide den Koordinationsstand «Festsetzung» auf. Dies bedeutet, dass hier die Koordination erfolgreich zum Abschluss gebracht werden konnte. Die Beteiligten sind sich bezüglich des weiteren Vorgehens einig. Die getroffenen Abmachungen sind für alle Beteilig ten verbindlich. Vorbehalten bleiben lediglich die Finanzbeschlüsse der zu ständigen Organe. Festsetzungen binden die Behörden in der Sache und im Verfahren. Während bei der Erarbeitung des Richtplanes Ortsentwicklung seinerzeit stark auf sogenannte «Alters- und behindertengerechte Wohnformen» fokussiert wurde, zeigte es sich im durchgeführten Workshopverfahren, dass damit nur eine bestimmte Nutzergruppe angesprochen wird. Ziel ist es jedoch, in einer künftigen Wohnüberbauung eine in jeder Beziehung gute Durchmischung der Bewohnenden zu erreichen. Die Wohnüberbauung muss deshalb in erster Linie die Vorgaben an hindernisfreies Wohnen erfüllen. Zonenplan Der Perimeter der Zone mit Planungs- pflicht ZPP 12 «Zelgli-Ost» bleibt unverändert. Abb. Ausschnitt aus dem Zonenplan Siedlung Änderung von Artikel 19 GBR ZPP 12 «Zelgli-Ost» In der nachfolgenden Aufstellung sind die bisher geltenden Vorschriften den neuen gegenübergestellt: Bisher Neu 1 Für die Zone mit Planungspflicht ZPP 12 1 Unverändert. gelten die folgenden Bestimmungen: 2 Schaffung einer der Hanglage angepassten 2 Schaffung einer der Hanglage angepassten verdichteten Wohnüberbauung mit Alters- verdichteten Wohnüberbauung mit hinder- und Behindertengerechten Wohnungen. nisfreien Wohnungen. 3 Wohnen im Sinne der Mischzone MA2. 3 Wohnen im Sinne der Mischzone MA. 4 Der Anteil an alters- und behinderten 4 Aufgehoben. gerechten Wohnungen ist im Rahmen der Erarbeitung der Überbauungsordnung festzulegen.
Was heisst Vorsorge- und Nachlassplanung? Bei Verlust der Urteilsfähigkeit infolge Unfall oder einer schweren Krankheit bestimmen Sie mit einem Vorsorgeauftrag eine Person Ihres Vertrauens, welche Ihre Administration erledigt, Ihre Finanzen regelt, Sie in rechtlichen Angelegenheiten vertritt und sich um Ihr persönliches Wohlergehen kümmert. In der persönlichen Beratung gehe ich auf Ihre individuelle Familiensituation ein und erarbeite gemeinsam mit Ihnen Lösungen, die Klarheit schaffen. Auch die Nachlassplanung wirft oft emotionale, juristische Fragen auf. Gerne stehe ich Ihnen mit einer Beratung zur Seite. Nik Schöchlin Immobilienbewerter CAS Betriebsökonom FH +41 31 503 11 40 | www.immo-erben.ch Ihr Haus in guten Händen Hier bin ich zu Hause. Hier will ich bleiben. Immer für Sie im Einsatz. www.spitex-aareguerbetal.ch Tel. 031 722 88 88 Die SPITEX AareGürbetal macht´s möglich. 19SAG 58.9 Inserateadaption_Toffenzytig_120x92.indd 1 10.12.19 16:56
Nr. 235 9 5 Es gelten folgende Masse: 5 Es gelten folgende Masse: – Geschossflächenziffer oberirdisch GFZo: – Geschossflächenziffer oberirdisch GFZo: min. 0,55; max. 0,7 min. 0,6; max. 0,85 – 3 Vollgeschosse plus Attikageschosse – Bei Flachdachbauten mit Alterswohnungen – Aufgehoben. kann an Stelle eines Attikageschosses unter Einhaltung der Fassadenhöhe Attika (s. unten) ein drittes Vollgeschoss erstellt werden. – Fassadenhöhe traufseitig FH tr: max. 7,5 m – Aufgehoben. – Fassadenhöhe giebelseitig FH gi: – Aufgehoben. max. 11,5 m – Für Bauten mit Attikageschossen gilt eine – Aufgehoben. Fassadenhöhe Attika FH a von 10,0.m – Die Gesamthöhen sind in der Über bauungsordnung in Meter über Meer fest- zulegen. 6 Es gelten folgende Gestaltungsgrundsätze: 6 Es gelten folgende Gestaltungsgrundsätze: – Die Überbauung erfolgt nach einem ein – Die Überbauung erfolgt nach einem ein- heitlichen Überbauungskonzept mit Reihen heitlichen Überbauungskonzept mit Mehr- häusern und/oder Mehrfamilienhäusern familienhäusern und ist optimal in das und ist optimal in das Siedlungsgefüge Siedlungsgefüge sowie in der Hanglage zu sowie in der Hanglage zu integrieren. integrieren. – Einheitliche Dachgestaltung für Haupt- – Einheitliche Dachgestaltung für Haupt- bauten mit Sattel-, Pult- oder Flachdächern bauten. – Auf Flachdächern kann ein Attikageschoss – Auf Flachdächern sind Attikageschosse errichtet werden. gestattet. Diese können auf zwei Seiten an die darunterliegenden Fassaden gestellt werden. Das Attikageschoss muss bei mindestens einer ganzen Fassade einen Rücksprung von 2.00 m aufweisen. Die Grundfläche darf max. 70 % des darunter liegenden Geschosses aufweisen. – Die Alterswohnungen, die dazugehörigen – Aufgehoben. Zugänge und die Aussenräume müssen auf das Wohnen im Alter abgestimmt sein. – Die Aussenräume sind ihrer Nutzung ent- – Unverändert. sprechend als halböffentliche und private Bereiche zu gestalten. – Entlang des Toffenkanals gilt gemessen ab – Aufgehoben. Mittelwasserlinie einen Bauabstand von 7,0 m. Der Gewässerraum ist in der Aus- senraumgestaltung zu integrieren. – Auf eine rücksichtsvolle Gestaltung der – Unverändert. Übergänge zwischen der neuen Siedlung und der offenen Landschaft ist zu achten. – Die hohe konstruktive, betriebliche und – Das im Rahmen eines Workshopverfah- gestalterische Qualität der Überbauung ist rens erarbeitete und vom Gemeinderat am im Rahmen eines geeigneten Verfahrens 12.08.2019 genehmigte Richtprojekt gilt sicherzustellen. als massgebend. Das Richtprojekt ist dem Anhang zu diesen Vorschriften beigefügt.
10 Nr. 235 7 Die Erschliessung erfolgt über eine neu zu 7 Die Erschliessung erfolgt über die bestehen- erstellende Brücke ab Kanalweg. Die Mög- de oder eine neu zu erstellende Brücke ab lichkeit einer gemeinsamen Erschliessung Kanalweg. Die Möglichkeit einer gemein- mit dem kirchlichen Zentrum (ZöN 4) ist samen Erschliessung mit dem kirchlichen zu prüfen. Der innere Bereich ist möglichst Zentrum (ZöN 4) ist zu prüfen. Der innere verkehrsfrei zu halten. Bereich ist möglichst verkehrsfrei zu hal- ten. Die Parkierung ist gemeinsam und sofern Unverändert. unter Berücksichtigung des Gewässer- schutzes möglich, unterirdisch vorzusehen. Ausgenommen hiervon sind Besucher- parkplätze. 8 Die Überbauung befindet sich in einem 8 Die Überbauung befindet sich in einem Gefahrengebiet geringer bis teilweise Gefahrengebiet geringer bis teilweise mitt- mittlerer Gefährdung (Hochwasser). Um lerer Gefährdung (Hochwasser). Um der der Gefahr vor Überflutung vorzubeugen Gefahr vor Überflutung vorzubeugen und und das Risiko möglicher Schäden zu das Risiko möglicher Schäden zu minimie- minimieren, ist bei der Ausarbeitung der ren, ist bei der Ausarbeitung der Überbau- Überbauungsordnung ein hydrologisches ungsordnung ein Gefahrengutachten zu Gutachten zu erstellen. erstellen. Zudem ist zur Minimierung der Gefahren Unverändert. umlagerung im Bereich des blauen Ge fahrengebietes (mittlere Gefährdung) ein Abflusskorridor ohne abflussrelevante Bauten und Terrainveränderungen sicher- zustellen. 9 ES III 9 Unverändert. Die Änderungen von Artikel 19 können wie folgt erläutert und begründet werden: Absatz 2 Wie dargelegt muss die Überbauung die Vorgaben an das hindernisfreie Wohnen erfüllen und für alle Altersgruppen offen stehen. Absatz 4 Aus diesem Hintergrund heraus wird auf eine quantitative Festlegung von bestimmten Wohnungstypen verzichtet. Es werden alle Wohnungen hindernis- frei erstellt. Absatz 5 Aufgrund des vom Gemeinderat beschlossenen Richtprojektes ergibt sich eine Anpassung des Masses der Nutzung. Gestützt auf die Vorgaben des Kantonalen Richtplanes und Artikel 11c BauV, Raumtyp Agglomerationsgürtel und Ent- wicklungsachsen, wird die minimal auszuweisende GFZo auf 0,6 festgelegt. Diese Anpassung des Nutzungsmasses führt zu einem Mehrwert, welcher gemäss den Bestimmungen des Reglements über den Ausgleich von Planungs- mehrwerten vom 05.06.2018 abgegolten werden muss.
Nr. 235 11 Absatz 6 Diese Bauform ist mit dem ortsbaulichen Richtprojekt so vorgegeben. Die Vorgaben werden auf eine einheitliche Dachgestaltung ohne Aufzählung von möglichen Dachformen beschränkt, dies ist mit dem ortsbaulichen Richt- projekt so vorgegeben. Flachdächer mit Attikageschossen werden explizit zugelassen, diese dürfen auf zwei Seiten an die darunterliegende Fassade gestellt werden. Dies ermöglicht eine bessere Anordnung. Eine Regelung bezüglich Toffenkanal und Aussenraumgestaltung wird gestützt auf den neuen Zonenplan Gewässerraum in die Überbauungsordnung aufge- nommen. Das Richtprojekt, genehmigt durch den Gemeinderat am 12.08.2019, wird bezogen auf die Stellung und Volumen der Bauten sowie die Aussenraumgestal- tung als massgebend erklärt. Absatz 7 Die Erschliessung kann sowohl über die bestehende als auch eine neu zu erstel- lende Brücke ab dem Kanalweg erfolgen. Verfahren für die Änderung von Artikel 19 GBR Öffentliche Mitwirkung In einem ersten Schritt wurde ein öffentliches Mitwirkungsverfahren durchge- führt. Auftakt dazu bildete eine öffentliche Mitwirkungsveranstaltung vom 04.09.2019. Die Mitwirkungsauflage fand in der Zeit vom 16.09. bis und mit 15.10.2019 statt. Kantonale Vorprüfung Anschliessend wurden die Unterlagen zur Vorprüfung an das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) eingereicht. Mit Schreiben vom 09.02.2021 gelangte der Vorprüfungsbericht des AGR bei der Gemeinde ein. Darin wird ausgeführt, dass unter der Voraussetzung, dass die nachfolgend aufgeführten Genehmigungsvorbehalte bereinigt werden, die Genehmigung der Änderung von Artikel 19 GBR in Aussicht gestellt wird: – Sicherstellung Abflusskorridor – Grössere Spielfläche nach Artikel 46 BauV Zu diesen Vorbehalten kann wie folgt Stellung genommen werden: Sicherstellung Abflusskorridor Es liegt ein geologischer Bericht mit Ergänzungen zu den Schutzkoten des Büros für Ingenieurbiologie AG B-I-G (Gümligen) vom 12.03.2021 vor. Darin
Mittag 9 Tages Menus und Pizza M Lingeri AG, Toffen Malerei ❋ Gipserei Malerei Gipserei � Nachmittag: Kaffee und Kuchen F Niesenweg 9, 3125 Toffen Niesenweg 9, 3125 Toffen Abend À la carte NEU verschwind Mobil 079 690 03 92 Tel. 031 809 31 26 Fax 031 819 68 86 Mobil 079 690 03 92 Telefon 031 809 31 26 lingeri-ag@bluewin.chwww.lingeri-ag.ch Telefax 031 819 68 86 lingeri-ag@bluewin.ch www.lingeri-ag.ch Willkommen in Toffen Liebe Gäste Seit über 13 Jahren backen wir nicht nur feine Pizzas in Toffen und liefern diese zu Ihnen nach Hause, sondern wir verwöhnen Sie auch gerne mit Fleisch- spezialitäten, italienischen Gerichten und Wir empfehlen Ihnen, Schweizer Köstlichkeiten hier bei uns frühzeitig zu reservieren. im Restaurant am Bahnweg 12 in Toffen. Reservationen: Wir wünschen allen Gästen einen tollen Telefon: +41 (31) 812 20 00 und erholsamen Sommer. Montag bis Samstag 8:30 Uhr bis Mail: tischreservation@ilsorriso.ch Im August feiern wir unser 14jähriges (sollte spätestens 24 Std. im Voraus erfolgen Jubiläum. Sie dürfen gespannt sein. und müssen von uns bestätigt werden) Sonntag Infos 16:00 Uhr unter: www.ilsorriso.ch bis 23:00 Uhr ( Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Ihr Il Sorriso-Team Schreinerei Imwinkelried Haben sie Schon? IL Sorri Innenausbau, Sicherheits- und Brandschutz Reservationen per Telefon: +41 (3 ried schreinerei-imwinkelried.ch Telefon 031 819 96 06 Wir freuen uns auf Ihren Besuch F Belpbergstrasse 15, 3123 Belp Im
Nr. 235 13 werden auch die gravitativen Naturgefahren beurteilt. Die Sicherstellung des Abflusskorridors erfolgt stufengerecht im Rahmen der Überbauungsordnung, welche zeitgleich ausgearbeitet wird. Grössere Spielfläche nach Artikel 46 BauV Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 09.11.2020 der Mitbenützung der Aussenanlagen der Schulanlage Matte als Spielflächen für die Überbauung Zelgli-Ost zugestimmt. Die Nutzungsordnung wurde in der Folge entsprechend angepasst. Öffentliche Planauflage Die Unterlagen zur Änderung von Artikel 19 GBR werden in der Zeit vom 26.03. bis und mit 26.04.2021 öffentlich aufgelegt. Während der Auflagefrist kann gemäss Artikel 60 Absatz 2 BauG schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. Über allfällig eingereichte Einsprachen und das Ergebnis der Einsprachever- handlungen informiert der Gemeinderat anlässlich der Gemeindeversammlung. Anträge des Gemeinderates 1. Den Änderungen von Artikel 19 des Gemeindebaureglements, wie diese öffentlich auflagen, ist zuzustimmen. 2. Die Planungsunterlagen sind dem kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung zur Genehmigung einzureichen. 3. Der Gemeinderat ist zum Vollzug zu ermächtigen. 3. Reglement für die Erhebung einer Konzessionsabgabe Stromversorgung: Genehmigung Seit Jahren schliessen die bernischen Gemeinden mit der BKW Energie AG oder einem anderen Energieversorgungsunternehmen (EVU) Konzessionsver- träge ab. Sie erheben Konzessionsabgaben für die Inanspruchnahme des öffent- lichen Grundes durch das EVU. Diese Abgabe wird vom EVU den Stromkon- sumenten unter dem Titel «Abgabe an Gemeinde» in Rechnung gestellt. Für Konzessionsverträge zwischen den Gemeinden und dem Elektrizitätsversor- gungsunternehmen bedingt es laut Bundesgerichtsentscheid neu ein Reglement. Dieses wurde nach den Vorgaben des Verbands bernischer Gemeinden erstellt. Es ist durch den Souverän zu genehmigen. Gebührenrahmen Gebührenrahmen in Rappen in Rappen Konzessionsabgabe pro Kilowattstunde von 0.5 bis 4
MARAG MARAG MARAG G GGaragen aragen aragen MARAG Garagen AG A A G AGG TOYOTA, NISSAN und HONDA Vertretungen TOYOTA, in… NISSAN TOYOTA, NISSAN und und HONDA HONDAVertretungen Vertretungen TOYOTA, TOYOTA, NISSAN NISSAN und HONDA undVertretungen GTR in…in… in… Vertretungen in . . . …Toffen …Toffen …Toffen Belpbergstrasse …Toffen 3+5, 3125 Toffen . . . Toffen Belpbergstrasse Belpbergstrasse 32+5, Belpbergstrasse Telefon 0 31 8 19 3 33125 125 5 33+5, +5, TToffen offen 3125 Toffen Belpbergstrasse Telefon 0 31 Telefon 0 8 19 31 toffen@marag-‐garagen.ch 82 5 19 Telefon 031 819 25 33 3 2 35 3+5, 3 3 3125 Toffen Telefon 031 toffen@marag-‐garagen.ch toffen@marag-‐garagen.ch 819 25 33 toffen@marag-‐garagen.ch toffen@marag-garagen.ch …Wabern Überdachter Occasionplatz in Toffen …Wabern . . . Wabern …Wabern …Wabern Überdachter O ccasionplatz in in Tinoffen Seftigenstrasse 198, 3084 Wabern Überdachter Überdachter OOccasionplatz Überdachter Occasionplatz ccasionplatz Toffen iToffen n Toffen Seftigenstrasse 198, 3084 Wabern Seftigenstrasse Telefon 031 960 11198, Seftigenstrasse 330084 084 0 1298, Wabern abern Seftigenstrasse Telefon 03198, 960 10 W 3084 20Wabern wabern@marag-‐garagen.ch Telefon Telefon 0 31 031 9 60 1 0 960 9160 wabern@marag-garagen.ch Telefon 031 2 0 0 2100 20 wabern@marag-‐garagen.ch wabern@marag-‐garagen.ch wabern@marag-‐garagen.ch www.marag-‐garagen.ch www.marag-garagen.ch www.marag-‐garagen.ch www.marag-‐garagen.ch www.marag-‐garagen.ch -‐ Ganze Modellpalette von TOYOTA, -‐NISSAN -‐Ganze Ganze Mu Mnd Ganze HONDA zurvon odellpalette odellpalette -‐ –Ganze MModellpalette Besichtigung odellpalette vTTTOYOTA, OYOTA, OYOTA, on u nd TOYOTA, Probefahrt NISSAN NISSAN uund nd H HONDA zur zur Besichtigung uund NISSAN NISSAN und und HONDA GTR zBesichtigung ur Besichtigung Besichtigung nd und -‐ Grosses Probefahrt Probefahrt und OProbefahrt ccasion-‐Angebot mit über TOYOTA inTToffen TOYOTA in offen Probefahrt 100 -‐ F -‐ Grosses ahrzeugen – Grosses Grosses O Occasion-Angebot O ccasion-‐Angebot mit ü mit über ber mit über TOYOTA -‐ Grosses Occasion-‐Angebot mit über TOYOTAin in Toffen Toffen -‐100 Eintausch aller Marken 100 Fahrzeugen TOYOTA in Toffen 100 FFahrzeugen ahrzeugen 100 Fahrzeugen – Eintausch Leasing und aller Finanzierung Marken -‐-‐Eintausch Eintausch aaller ller M M arken arken -‐ -‐ –Eintausch Leasing Reparatur a aller und ller M Marken Finanzierung arken -‐-‐Leasing Leasing uund nd FFinanzierung inanzierung -‐ –Leasing Reparatur Carrosserie uund nd FSinanzierung aller Marken pritzwerk -‐ Reparatur a -‐ Reparatur aller M ller M arken arken -‐ – Carrosserie Reparatur -‐ Pneuservice a und ller M Spritzwerk arken Carrosserie uund -‐-‐Carrosserie nd SSpritzwerk pritzwerk – Pneuservice -‐ Carrosserie und Spritzwerk -‐ Ersatzwagen -‐-‐Pneuservice Pneuservice -‐ –Pneuservice Ersatzwagen -‐ 24-‐Stunden Ersatzwagen Selbstbedienungs-‐Waschanlage -‐-‐Ersatzwagen – 24-Stunden Selbstbedienungs-Wasch- -‐ Ersatzwagen -‐-‐24-‐Stunden 24-‐Stunden anlage SSelbstbedienungs-‐Waschanlage elbstbedienungs-‐Waschanlage Carrosserie-Leiterin Carmen Carrosserie-‐Leiterin Carmen Balmer Balmer -‐ 24-‐Stunden Selbstbedienungs-‐Waschanlage Carrosserie-‐Leiterin Carmen Balmer Carrosserie-‐Leiterin Carmen Balmer Carrosserie-‐Leiterin Carmen Balmer
Nr. 235 15 Gebührentarif (Beschluss Gemeinderat) Gebührentarif in Rappen Konzessionsabgabe pro Kilowattstunde (wie bisher) 1.5 Reduzierte Abgabe bei zusätzlichen Zählern (wie bisher) 0.5 Anträge des Gemeinderates 1. Das Reglement für die Erhebung einer Konzessionsabgabe Stromversor- gung ist zu genehmigen und per 01.01.2022 in Kraft zu setzen. 2. Der Gemeinderat ist zum Vertragsabschluss mit der BKW Energie AG zu ermächtigen. 4. Orientierungen 5. Verschiedenes Der Gemeinderat Gratulationen Man ist so alt wie man sich fühlt, so jung wie man es braucht, so weise wie man kann und so glücklich wie man will! Wir freuen uns, folgenden Personen aus unserer Gemeinde zum Geburtstag zu gratulieren: 90 Jahre Frau Verena Stübi, Grüdstrasse 18 28.06.1931 80 Jahre Frau Gertrud Zaugg, Bahnhofstrasse 22 18.06.1941 75 Jahre Herr René Herzig, Gantrischweg 2 12.06.1946 Herr Alexander Ruf, Grüdstrasse 12 04.07.1946 Im Namen der Bevölkerung und der Gemeinde Toffen wünschen wir den Jubi- larinnen und den Jubilaren ein schönes Geburtstagsfest, gute Gesundheit und alles Liebe und Gute im neuen Lebensjahr. Dorfverein Toffen DVT
Schmerztherapie nach Liebscher-Bracht KURT HOFBAUER Klassische Massage –Seit Krankenkassen anerkannt 19 80 CARROSSERIE UND LACKIEREREI Wirbeltherapie nach DORN Osteobalance Reparieren ohne Lackierungen durch die Drücktechnik Bindegewebsmassage gesundheitspraxis Carrosserie-Reparaturen good4u sämtlicher Marken, Scheibenmontage, Park- und Hagelschäden Schröpftherapie mirjam uhde-etter Fussreflexzonenmassage berufsmasseurin / liebscher-bracht partner Touch for Health – bahnhofstr. 21, 3125 toffen energetischer Weg zur Gesundheits- 079 341 24Halle Gewerbe-Zentrum 41, www.good4u.ch 9 · Gartenstrasse 10 · 3125 Toffen · vorsorge aus 20 Tel. 031 819 der50Kinesiologie · Handy 079 755 96 71 termine montags bis freitags nach absprache Gutscheine für entspannende Momente Kosmetik Massage Fusspflege Kosmetik Massage Fusspflege Kosmetikerin EFZ Breitenriedstrasse 7, 3115 Gerzensee, Tel. 031 819 21 89 Breitenriedstrasse 7, Breitenriedstrasse 7, 3115 3115www.kosmetik-claudia-marti.ch Gerzensee, Tel. Gerzensee, Tel. 031 031 819 819 21 21 89 89 www.kosmetik-claudia-marti.ch www.kosmetik-claudia-marti.ch …und investieren in unsere Mitarbeitenden! Kosmetik-Claudia-Marti_Visiten-Terminkarte.indd 1 11.06.16 20:40 Kosmetik-Claudia-Marti_Visiten-Terminkarte.indd Kosmetik-Claudia-Marti_Visiten-Terminkarte.indd Wir konstruieren 1 1 Beat Johner Mecha AG Stockmattstrasse 12 11.06.16 11.06.16 20:40 20:40 hochwertige Werkzeuge 3123 Belp Versicherungs- und Vorsorgeberater und Maschinen…. T +41 331 95 46 T 031 818 44 77, beat.johner@mobiliar.ch info@mecha.ch www.mecha.ch Generalagentur Belp Manuel Stauffer Bahnhofstrasse 11 3123 Belp 1199892 belp@mobiliar.ch mobiliar.ch
Nr. 235 17 Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger der Gemeinde Toffen Name/Vorname Strasse Zuzugsdatum Braksmeier Vladlen Bernstrasse 61 01.03.2021 Buri André + Michaela, Kira, Maël Grüdstrasse 24 01.05.2021 da Silva Pereira Pedro Manuel Gartenstrasse 10 20.03.2021 Dávila Chiles Yadián + Tanja, Nubya, Bifangweg 35 22.03.2021 Naima, Nurio Forrer Marco + Branchina Lorena Gürbestrasse 17 06.03.2021 Friedl Katarina Stockhornstrasse 18 01.04.2021 Guntern Ferdinand + Quintilii Paola Niesenweg 50 20.03.2021 Huynh Hoa Du + Siv Ngeng, Zhe Long David Ahornweg 5 01.04.2021 Lattanzio Sandro Gartenstrasse 7 15.03.2021 Lübbe Heiko Fahrbühlweg 25 01.03.2021 Lüthi Alina Gartenstrasse 52 11.02.2021 Metzger Oswin Grabenweg 8 01.03.2021 Missoni Tommaso + De Marco Francesca Bernstrasse 44 08.04.2021 Reinhart Anna Barbara Niesenweg 14 01.03.2021 Riedler Christine Römerstrasse 5 17.03.2021 Schulz Daniel Fahrbühlweg 25 01.03.2021 Stöckli Tamara Asterweg 14 01.03.2021 Szymanski Kewin Fahrbühlweg 25 01.04.2021 Thomi Joel Belpbergstrasse 2 01.04.2021 Utiger Simone Asterweg 14 01.03.2021 Wolf Fabienne Toffenholzweg 16 01.02.2021 Wyssen Roland + Berberat Wyssen Céline, Römerstrasse 21 01.04.2021 Aaron, Maëva, Maxime Zbinden Romina Stockhornstrasse 18 14.03.2021 Herzlich willkommen in Toffen! Hoffentlich fühlen Sie sich im Dorf wohl! Der Gemeinderat
Gasser-Balsiger Gasser-Balsiger Gasser-Balsiger Recycling Recycling Recycling Recyclingund nsseerr Recycling undEntsorgung Entsorgungvon vonA–ZA-Z s u c h e nn S s ie Seie r uunRecycling e li » und Entsorgung von A–Z e BeensS chu uie e d beeeli--»LLäädeli» hB g nnedd-L rru Besuc g««rFF u uu b gä udb Gelterfingen GelterfiIngen I |Telefon Telefon 031 819 031 33 33 33 32 81932 32 «Fund Gelterfingen Telefon 031 819 www.gasser-recycling.ch www.gasser-recycling.ch www.gasser-recycling.ch Ihr lokaler Partner für Internet, TV, Mobile und Festnetz. Schrepfer Gartenbau AG Toffen ● Neuanlagen/Gartenumänderungen ● Holz- und Diagonalgeflechtzäune ● Platten- und Verbundsteinbeläge, Böschungsmauern ● Bepflanzungen/Balkon- und Dachgärten ● Rasenunterhalt und Renovationen Telefon 031 8192108
Nr. 235 19 Gemeinde Toffen gggfon – Gemeinsam gegen Gewalt und Rassismus Über gggfon gggfon – gemeinsam gegen Gewalt und Rassismus ist ein Informations- und Beratungsangebot von Gemeinden aus dem Raum Bern und Burgdorf zu den Themen Rassismus/rassistische Diskriminierung, Gewalt im öffentlichen Raum und Rechtsextremismus. Das gggfon will . . . – ein Zeichen gegen Gewalt, Rassismus und Rechtsextremismus setzen – die Öffentlichkeit für die Thematik sensibilisieren – ermutigen, Zivilcourage zu zeigen – sich gegen diskriminierende Äusserungen und Handlungen engagieren. Das gggfon bietet Beratung, Information, Kurse und Projekte zu . . . – rassistischer Diskriminierung und Rechtsextremismus – Konflikten im öffentlichen Raum. Das gggfon richtet sich an . . . – Betroffene von gewalttätigen oder rassistischen Übergriffen und andere Per- sonen, die sich in ihrer Menschenwürde verletzt fühlen – Jugendliche, Eltern, Jugendarbeitende, Lehrpersonen, Behörden, usw. – alle Interessierten, die Information oder Beratung zu Gewalt/Rassismus/Diskri- minierung/Rechtsextremismus suchen – Personen aus der Bevölkerung, die eine Beobachtung melden möchten, – Personen, welche aus einer rechtsradikalen Gruppe aussteigen wollen. Trägerschaft und Unterstützung Die Trägerschaft des Angebots besteht aus 42 Mitgliedsgemeinden – so auch die Gemeinde Toffen. Mehr Informationen zum Angebot von gggfon finden Sie unter www.gggfon.ch. Bildungs- und Sozialkommission Toffen
Küpfer Holzbau aG Kaufdorf Neubau umbau Dach & fassade info@kuepfer-holzbau.ch Telefon +41 31 809 02 31 www.kuepfer-holzbau.ch Vom Ziegel bis zum Parkett, alles unter einem Dach. esther KURZURLAUB kosmetik & fusspflege praxis Ihr Gesicht wird wieder Lachen! Nach einer professionellen Gesichtspflege bei kosmetik esther Kosmetik zum Geniessen! Kosmetik in der Sie Stress, Hektik und Zeitnot vergessen können • Individuelle, fachkundige und sorgfältige Gesichtspflege • Kosmetische Fusspflege • Manicure mit Paraffin Handbad • Body Hot Stone Massage Esther Studer Häberli • Rücken – Nacken – Massage Kosmetikerin mit eidg. Fähigkeitsausweis • Make-up Beratung Belpstrasse 2 • Permanent Make-up 3122 Kehrsatz Interessiert? Rufen Sie doch einfach an! 031 961 57 67
Nr. 235 21 Gespräch mit Alfred Reber, Schulleiter und Lehrperson an der Schule Toffen Seit 1979 ist Fredy Reber an der Schule Toffen tätig, ganze 42 Jahre lang. Im Sommer wird er als Schul- leiter pensioniert. Fredy Reber, wie war dein Werdegang und wie führte dein Weg nach Toffen? Ich wuchs in Kiesen in einer Metzgerei auf. Zum Leidwesen meiner Eltern wurde ich nicht Metzger, sondern genoss meine Berufsausbildung im «Höfu», dem Staatlichen Seminar Hofwil. Im meinem ersten Berufsjahr (1976) herrschte Lehrerüberfluss und ich übernahm verschiedene Stellvertretungen im Kanton Bern. Nach längerem Militärdienst bewarb ich mich als Teacher Assistant in den USA und erlebte eine sehr lehrreiche und glückliche Zeit in Minnesota und Ohio. Nach meiner Rückkehr absolvierte ich die OS. Im Frühjahr 1979 bewarb ich mich auf eine einjährige Anstellung an der Oberstufe Toffen. Nach Ablauf dieses Jahres schmeichelte mir das Angebot der Schulkommission die 5./6. Klasse zu übernehmen. Entgegen meiner Planung das Turnlehrerstudium zu machen, stieg ich ins Unterrichten an der Mittelstufe ein und blieb über 25 Jahre dabei. Zweimal unterbrach ich den Schuldienst und genoss Reise urlaube mit meiner Frau Ursula. 1982 bereisten wir die USA und 1985/86 tour- ten wir um den Globus. Danach war es Zeit, sesshaft zu werden. Wir heirateten und gründeten eine Familie mit den Kindern Deborah und Christian. Ab 1982 übernahm ich schrittweise neue Aufgaben als Schulleiter. Welche ersten Erinnerungen als Lehrer in Toffen waren einprägsam? Mein erster Eindruck war ein Schreckmoment: Als ich zum ersten Mal das Lehrer zimmer betrat, kauerte eine Lehrperson am Boden, es schien ihr sehr schlecht zu gehen. Ich glaubte sie stünde unter Drogen. Wo bin ich da gelandet, war meine erste Reaktion. Sie litt jedoch «nur» an Migräne. In meinem ersten Jahr haben mich zwei erfahrene Kollegen sehr wohlwollend unterstützt. Ich fühlte mich gut aufgehoben. Eindrücklich war auch, eine Klasse selber zu führen. Ich kenne noch heute alle Namen dieser Kinder und könnte sie wahrscheinlich auch wie damals an ihren Pulten platzieren. Das Schulzimmer befand sich im heutigen Werkraum. Die familiäre Stimmung im Kollegium war besonders. Ich wurde häufig zum Mittagessen eingeladen. Abschiedsfeste und kleine Feiern fanden noch im Schulhaus statt. Es gab einige bleibende Abschiedsfeste von Schulkommissionspräsidien. Die Beteiligten wissen davon.
22 Nr. 235 War das Unterrichten früher einfacher? Meine erste Klasse war seitens der Knaben recht anspruchsvoll, trotzdem hatte ich auch zu Schülern ein gutes Auskommen, welche sich im System Schule nicht gut zurechtfanden. Eltern haben sich tendenziell weniger zu Wort gemel- det, waren dankbar für die Durchführung von Exkursionen, Projekten und Lagern. Fehlender Respekt war schon früher ein Thema. Wichtig ist: Kinder sollen merken, dass man es gut mit ihnen meint. Als Lehrender muss man Men- schen mögen. Doch, grundsätzlich war das Unterrichten einfacher, da man sich vorwiegend auf seine Klasse konzentrieren konnte. Was bedeutet dir die Schule Toffen? Sie ist ein wichtiger und grosser Lebensinhalt. Diesem habe ich viel unterstellt. Öfters blieb dabei auch für die Familie zu wenig Zeit. Als Schulleiter bin ich eher Klammeraffe. Ich behalte die Verantwortung gerne bei mir und delegiere öfters zu wenig. Weshalb ich so lange hiergeblieben bin? Ein Kollege fragte mich und überlegte sich, ob dies Dummheit oder Genügsamkeit sei. Ich denke es ist Zufriedenheit. Mehrheitlich spüre ich sehr viel Goodwill der Eltern, Behörden, des Gewerbes. Es ist ein reges Geben und Nehmen. War es dein Ziel Schulleiter zu werden? Das war ursprünglich nicht der Plan. Ich bin so strukturiert, dass ich gerne Verantwortung übernehme. Du kennst das, bist sicher auch ein Alphatier. Ich habe Freude an Führung, an Verantwortung. Dies ist auch während meiner Schulleiterausbildung und dem extremen Wandel zu den geleiteten Schulen so geblieben. Zuerst arbeitete ich im Dreierteam, seit 15 Jahren leite ich die Schule allein. Als ich 50-jährig wurde, gab ich die Funktion als Klassenlehrer ab und stockte meine Anstellung bis 100% mit Werklektionen auf. Fühlst du dich manchmal nicht einsam? Nein! Klar, ich muss manchmal auch unpopuläre Entscheidungen treffen, habe relativ breite Schultern. Wichtig ist auch hier, sich selber und seine Handlungen zu reflektieren und auch mal einen Fehler eingestehen. Sicher gab es auch Situa tionen, welche mich nicht, oder schlecht, schlafen liessen. In der kleinen Gemeinde kennt dich jede und jeder. Was sind die Vor- und Nachteile? Wenn man im Dorf integriert ist, überwiegen die Vorteile. Forderungen von Leuten, die ich kenne, kann man mit Anstand lösen. Die Interessen der Schule haben dabei Vorrang. An welche besonderen Ereignisse, Highlights, denkst du gerne zurück? Wir haben sehr viele gute Schülerinnen und Schüler, aufgestellte, herzige Kids und pfiffige Jugendliche. Ich schätze auch, dass unsere Schule alle Stufen vom Kindergarten bis zur Sekundarstufe 1 führt. Bleibend ist sehr Vieles:
Nr. 235 23 Projektwochen mit der ganzen Schule waren immer Highlights. Einmal schlie- fen wir mit fast allen Kindern am Gürbelauf oberhalb Wattenwil, Pfadileben pur. Einige Lehrerinnen schockte dies mehr als die Kinder. Einmal rief mich eine Kollegin um 23.30 Uhr an. Sie hatte die glanzvolle Idee, einen Vorhang fürs Theater «Dornröschen» mit Klammern zusammenzuheften. Leider waren die Klammern zu lang und der Vorhang war auf dem Parkettboden des Singsaals festgetackert. In einer Landschulwoche befuhren wir die alte Aare. Zu dritt sassen wir im Kanu. Der Junge in der Mitte wollte nicht begreifen, dass man sich bei Ästen zwar ducken musste, jedoch nicht zur Seite. So kippten wir zweimal und lan- deten im Wasser. Oft waren Eltern erstaunt, dass die Taschen ihrer Kinder am Ende einer Land- schulwoche noch wie zu Beginn verpackt waren. Kleiderwechsel, nein danke! Spruch eines Jungen beim Verteilen der Schulberichte: «Dä bruuche i nid. Äs heisst sowieso XXX ist ein Lieber, u nächhär faads de a.» Vor ein paar Jahren kitzelte mich ein kleines Mädchen am Bauch und sagte mit rollendem R: «Dir Herr RRäber, dir söttet chli abnäh!» Die Begebenheiten liessen sich endlos weiterführen. Genügen die zeitlichen Ressourcen für die vielfältigen Aufgaben als Schul- leiter? Welche Unterstützung erfährst du? Ich denke, dass die Anstellungen für Schulleitungen generell zu tief sind. Die Aufgaben werden immer vielfältiger. Ich werde durch unser Schulsekretariat unterstützt. Bei der Delegation von Arbeiten ans Sekretariat stehe ich mir hie und da selber etwas im Wege. Ich behalte die Fäden gerne in eigenen Händen und klammere mich zu oft an delegierbare Aufgaben. Manchmal habe ich spontan das Gefühl dieser oder jener Brief muss jetzt sofort verschickt werden. Wenn dies morgens um sechs Uhr ist, wäre auch unsere flexible Schulsekretärin damit überfordert. Was sind laufende Schwerpunkte des Kollegiums, der Bildungs- und Sozial- kommission, der Schule Toffen? Wir arbeiten an einem neuen Bildungsleitbild mit dem starken Gedanken der Integration und Inklusion. Auch der neue Lehrplan 21 beschäftigt uns schon lange. Zentral war längere Zeit das Projekt mit dem Schweizerischen Institut für Gewaltprävention. Wir wollen an allen Klassen einen fairen Umgang miteinan- der leben und trainieren. Mit Unterstützung der Bildungs- und Sozialkommis- sion und der Gemeinde entwickeln wir laufend den Informatikbereich weiter. In nächster Zeit muss auch die Schulsozialarbeit thematisiert werden.
Muesch Muesch ä Muesch ä Gärtner ä Gärtner ha Gärtner ha ? ha ? ? de lüt de lüt de doch lüt doch am doch am Alain am Alain ah... Alain ah... ah... 0799210808 0799210808 ••• Gartenunterhalt Gartenunterhalt ••• Gartenunterhalt Gartenumbau Gartenumbau und Gartenneubau Gartenumbau und und Gartenneubau Bürki Bürki Bürki Garten Garten + Bau Garten5,+ Bau +3125 GmbH GmbH Bau Toffen GmbH ••• Maurerarbeiten Maurerarbeiten Gartenneubau Lerchenweg Lerchenweg 5, 3125 Toffen ••• Maurerarbeiten Kernbohrungen Kernbohrungen und und Wärmepumpensockel und Wärmepumpensockel Lerchenweg 5, 3125 Toffen info@buerki-gartenbau.ch info@buerki-gartenbau.ch ••• Kernbohrungen Liegenschaftsdienst Liegenschaftsdienst Wärmepumpensockel info@buerki-gartenbau.ch www.bürki-gartenbau.ch ••• Liegenschaftsdienst Winterdienst Winterdienst Winterdienst www.bürki-gartenbau.ch www.bürki-gartenbau.ch Spenglerei + BlitzschutzSpenglereiBedachungen +Fassadenbau Spenglerei++Blitzschutz Spenglerei Blitzschutz Bedachungen Bedachungen + Blitzschutz +Fassadenbau +Fassadenbau Bedachungen +Fassadenbau 3123 Belp 3123 Belp 3110 3110 Münsingen 3123 Belp Münsingen 3114 3110 Münsingen 3114 Wichtrach 3114 Wichtrach Wichtrach 3123 Belp 3110 Münsingen 3114 Wichtrach Tel. 031 812 12 88 • Natel 079 600 90 33 Tel. 031 812 12 88 • Natel 079 600 90 33 Spenglerei + BlitzschutzTel. 031 812 12 88 Bedachungen • Natel +Fassadenbau Fax 079 031 812 15 600 90 33 88• info@spenglerei-reusser.ch 3123 Belp ÊÊÊÊÊÊÊÊÊÊÊ/i°ÊäΣÊn£ÓÊ£ÓÊnnÊUÊ 3110 Münsingen 3114 Wichtrach >ÌiÊäÇÊÈääÊäÊÎÎ FaxFax 031 812 031 81215 1588• 88• info@spenglerei-reusser.ch info@spenglerei-reusser.ch ÊÊÊÊÊÊÊÊÊ>ÝÊäΣÊn£ÓÊ£xÊnnUÊvJëi}iÀiÀiÕÃÃiÀ°V ÊÊÊÊÊÊÊÊÊÊÊ/i°ÊäΣÊn£ÓÊ£ÓÊnnÊUÊ >ÌiÊäÇÊÈääÊäÊÎÎ ÊÊÊÊÊÊÊÊÊ>ÝÊäΣÊn£ÓÊ£xÊnnUÊvJëi}iÀiÀiÕÃÃiÀ°V
Nr. 235 25 Wie hat Corona die Zusammenarbeit beeinflusst? Sagen wir es so: Durch Corona wurden meine letzten eineinhalb Jahre als Schulleiter noch etwas herausfordernder. Wir haben digital einen Schub erhal- ten. Lehrerkonferenzen über eine elektronische Plattform sind jetzt problemlos machbar. Das «Spüren» der einzelnen Lehrperson ist jedoch physisch viel bes- ser. Der Schulinspektor hat kürzlich mit einem Lächeln bemerkt: «Wir wollen dich nicht so einfach in die Pension gehen lassen.» Nach deiner Pensionierung als Schulleiter wird es still. Wird dir nicht lang- weilig? Nein! Ich habe genug Hobbies und Interessen. Auch würde ich gerne mit meiner Frau auf Wanderschaft gehen. Und damit ich nicht von 100 % auf null falle, behalte ich vorerst einige Werklektionen. Als Schulleiter werde ich mich jedoch aus allem raushalten. Du hast einen Wunsch frei. Was ändert sich? Viele Anspruchsgruppen melden sich heute zu Wort, viele Beteiligte sind kom- petent. Ich wünsche mir: Alle reflektieren ihr Handeln, agieren miteinander und nicht gegeneinander! Wir danken dir für das Interview und deine Arbeit, die für dich ein grosser Lebensinhalt, mehr als nur ein Job war. Ursula Schmutz Überraschung zu Ostern Geschenke machen glücklich. Besonders wenn sie überraschend einfahren, sie nicht erwartet werden – so schön! us. Diese Erfahrung freute vor Ostern die ältere Bevölkerung der Gemeinde Toffen. Der gemeinnützige Dorfverein organisiert jährlich nebst mehreren Ver- anstaltungen auch eine Frühlingsfahrt für die über 70-jährigen Frauen und Männer. Aus aktueller Situation überlegte sich der Vorstand für dieses Jahr eine Alternative. Er entschied sich, die Leute mit einem Überraschungsgeschenk zu erfreuen. Diese Absicht hat die Mitwirkenden zu Überstunden motiviert. Sie fertigten Osternestchen mit kreativ verzierten Ostereiern von der Käserei Bräuchi und Schokoladehasen aus der Produktion der Bäckerei Ernst an. Gegen 400 der sorgfältig erstellten Nestchen mit einem Begleitschreiben muss- ten nun den Glücklichen verteilt werden und zwar noch vor Ostern. Koordina- tion war gefragt. Es klappte! Was dies bei den Beschenkten auslöste, war von vielen Seiten zu hören. Die Resonanz von Dank und Freude erfüllt, war spürbar und nachhaltig. – Danke Dorfverein!
26 Nr. 235 Die Bienen schwärmen wieder.
Nr. 235 27 Unser Trinkwasser us. Die Bauverwaltung ist zuständig für den Bau und Unterhalt der öffent lichen Wasserversorgungs- und die Brandschutzanlagen sowie deren Betrieb. Sie gewährleistet Sicherheit und Qualität des unverzichtbaren, wichtigsten Lebensmittels. Das Wasser in Toffen stammt von den zwei Quellen Sygart und Breitlohn sowie aus dem Grundwasserpumpwerk. Es wird über die beiden Reservoire ins Wasserversorgungsnetz eingespiesen. Die bezogene Wassermenge wird in den Haushaltungen und Betrieben mit Wasserzählern gemessen. Die Verrechnung erfolgt durch eine Verbrauchsgebühr pro m3 und einer zusätzlichen jährlichen Wassergrundgebühr. Trinkwasserqualität Die Trinkwasserversorgung Toffen hat letztmals am 19. März 2021 das Trink- wasser untersucht. Die Ergebnisse der einzelnen Proben entsprechen sowohl bakteriologisch als auch physikalisch und chemisch allesamt den gesetzlichen Anforderungen. Das Wasser vom Reservoir Breitlohn wird mittels einer Ultra- violettanlage desinfiziert. Gesamthärte: 35,9 – 38,6 französische Grade (°f), hart Probeentnahmestellen Pumpwerk Reservoir Reservoir Max. Sygart Breitlohn Toleranzwerte Wassertemperatur 12,4 °C 13,8 °C 9,0 °C 25,0 °C Gesamthärte 36,0 °f 35,0 °f 35,0 °f 50,0 °f Chlorid (Cl) 11,0 mg/l 9,0 mg/l 10,3 mg/l 200,0 mg/l Nitrat (NO3) 14,0 mg/l 27,0 mg/l 23,9 mg/l 40,0 mg/l Sulfat (SO4) 23,0 mg/l 11,0 mg/l 7,0 mg/l 200,0 mg/l Calcium 112,0 mg/l 125,0 mg/l 122,2 mg/l Magnesium 19,0 mg/l 9,0 mg/l 11,0 mg/l Tarife jährliche Verbrauchsgebühr in Franken (exkl. MwSt.) pro m3 Wasserverbrauch 1.50 jährliche Grundgebühr in Franken (exkl. MwSt.) Einfamilienhaus 130.00 Zwei- oder Mehrfamilienhaus (pro Wohnung) 100.00 Betrieb mit j. Verbrauch bis 499 m3 130.00 Betrieb mit j. Verbrauch bis 999 m3 200.00 Betrieb mit j. Verbrauch über 1’000 m3 250.00 Auszug Bauverwaltung Toffen
Sie können auch lesen