Juni 2021 Nr. 235 - Toffe-Zytig

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Juni 2021 Nr. 235 - Toffe-Zytig
Nr. 235                                                   Juni 2021

Grosser Mond in Frühlingslaune.                             Foto: Ueli Schmutz

                                                                    i 2021ng
Redaktionsschluss Nr. 236: Montag, 12. Juli 2021             7. Jun mmlu
                                                                   a
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Juni 2021 Nr. 235 - Toffe-Zytig
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Juni 2021 Nr. 235 - Toffe-Zytig
Nr. 235                                                                                  1

Inhaltsverzeichnis
Gemeinde: Botschaft3                          Pfadi Wärrenfels                         41
Gratulationen15                               Theater-Toffen43
NeuzuzügerInnen17                             Reformierte Kirche Belp-Belpberg-Toffen 45
Gemeinde: gggfon19                            Gemeinde: Fête de la Musique             47
Gespräch mit Alfred Reber, Schulleiter         Musikschule49
und Lehrperson an der Schule Toffen     21    Das Wetter                               51
Überraschung zu Ostern                  25    Chöre53
Unser Trinkwasser                       27    Auflösung Kreuzworträtsel                53
Sheriff aus der Cloud                   29    Musikgesellschaft55
Fredy Reber kommt aus der Schule        31    Trachtengruppe59
Natur-Parcours – «vo Buur zu Buur»      33    Frauenverein: – Fahrdienst               63
Ferienpass Belp und Toffen              35                   – VermittlerIn gesucht    63
Ludothek37                                    Frauenriege64
Dorfverein: Osteraktion 2021            39    Kreuzworträtsel64

Impressum
Die «Toffe-Zytig» erscheint sechsmal pro Jahr, jeweils am Anfang gerader Monate.
­Redaktionsschluss ist Mitte des Vormonats. Das Blatt wird allen Haushaltungen im Postkreis
 Toffen gratis zugestellt. Der Abonnementspreis für Auswär­tige beträgt Fr. 25.– pro Jahr.
 Auflage: 1400 Exemplare.
Beiträge, welche nicht das Kürzel eines Redaktionsmitgliedes ­tragen, geben die Meinung des
Verfassers wieder, welcher die volle Verantwortung für den Text und die Bilder trägt.
Die Toffe-Zytig versteht sich als unabhängige Publikation für lokale und Gemeindeangelegen-
heiten und möchte das auch bleiben. Politische Themen auf nicht kommunaler Ebene gehören
eindeutig nicht dazu. Wir werden uns in Zukunft vorbehalten, derartige Inhalte redaktionell
abzuändern oder zur Neubearbeitung zurückzusenden.
Koordination:                   Helmut Enzfelder                              031 812 04 05
Redaktion:                      Ueli Schmutz (us)                             031 819 56 33
                                Ursula Schmutz (sch)                          031 819 56 33
                                Elisabeth Schenk (es)                         079 423 49 52
Gestaltung/Umbruch:             Helmut Enzfelder (he)                         031 812 04 05
                                Urban Loher (lo)                              031 819 58 82
                                Prisca Scheidegger                            079 706 74 34
Abonnemente:                    Hansjörg Keller (hjk)                         031 819 08 83
Inserate/Gut zum Druck:         Walter Blaser (bl)                            031 819 13 02
Finanzen:                       Danielle Zemp (ze)                            031 819 20 10
Redaktionsadresse:              Toffe-Zytig, 3125 Toffen
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Juni 2021 Nr. 235 - Toffe-Zytig
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                                                          Brigitte Stoller

                        «Toffe-Zytig» Nr.236:
 erscheint am 6. August 2021
              Redaktionsschluss: 12. Juli 2021
Juni 2021 Nr. 235 - Toffe-Zytig
Nr. 235                                                                    3

                    Gemeinde Toffen

Botschaft zur
Gemeindeversammlung vom Montag, 7. Juni 2021
Alle Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sind herzlich zur Gemeindeversamm-
lung vom Montag, 7. Juni 2021, 20.00 Uhr, in der Doppel-Sporthalle «Matte»
eingeladen.

Traktanden
1. Jahresrechnung 2020: Genehmigung
2. Änderung Artikel 19 Gemeindebaureglement, Zone mit Planungspflicht
   ZPP 12 «Zelgli-Ost»: Beschlussfassung
3. Reglement für die Erhebung einer Konzessionsabgabe Stromversorgung:
   Genehmigung
4. Orientierungen
5. Verschiedenes

1. Jahresrechnung 2020: Genehmigung
Die Erfolgsrechnung 2020 schliesst mit einem Ertragsüberschuss im Gesamt-
haushalt von Fr. 179’000.35 ab. Budgetiert war im Gesamthaushalt ein Aufwand­
überschuss von 353’100 Franken. Massgebend zu dieser Differenz tragen die
Besserstellung im Bereich der Bildung und die grossen Ertragsüberschüsse der
Spezialfinanzierungen bei.
Der steuerfinanzierte allgemeine Haushalt schliesst mit einem Aufwandüber-
schuss von Fr. 221’784.43 ab. Der Bilanzüberschuss beträgt nach Belastung des
Aufwandüberschusses 5,4 Mio. Franken.
Die im Vergleich zum Budget 2020 um rund 90’000 Franken tieferen allge-
meinen Gemeindesteuern konnten durch die Mehrerträge von rund 144’000
Franken bei den Sondersteuern kompensiert werden. Die direkten Steuern von
natürlichen Personen fallen rund 107’000 Franken tiefer aus als budgetiert.
Juni 2021 Nr. 235 - Toffe-Zytig
4                                                                      Nr. 235

Die gebührenfinanzierten Spezialfinanzierungen weisen per 31.12.2020 fol-
gende Ergebnisse in Franken auf:

Spezialfinanzierung             Jahresergebnis    Eigenkapital       Werterhalt
Wasserversorgung                   + 72'596.85        536'000         1,26 Mio.
Abwasserentsorgung                + 290'598.90        681'000         4,49 Mio.
Abfallentsorgung                   + 37'589.03        421'000    kein Werterhalt

Total wurden Nettoinvestitionen von rund 2,707 Mio. Franken getätigt. Budge­
tiert waren Investitionen von 2,91 Mio. Franken. Diverse Vorhaben konnten­
nicht oder nicht im geplanten Umfang umgesetzt werden. Andere, nicht geplante
Investitionen, mussten hingegen unmittelbar getätigt werden. Für das Bildungs-
und Kulturzentrum «Hang» fielen im Jahr 2020 Ausgaben von rund 441’000
Franken an. Es konnte jedoch auch der Eingang des kantonalen Minergiebei-
trages von 79’000 Franken verbucht werden. Für das ICT-Projekt der Schule
fielen Ausgaben von rund 276’000 Franken an. Im Bereich der Raumordnung
wurden Investitionen in der Höhe von rund 44’000 Franken getätigt. Des Wei-
teren wurden in die Gemeindestrassen rund 375’000 Franken, in die Wasserver-
sorgung rund 472’000 Franken und in die Abwasserentsorgung rund 1,216 Mio.
Franken investiert.
Nach der Aktivierung der Investitionen 2020 im Verwaltungsvermögen wurden
zu Lasten der Erfolgsrechnung 2020 insgesamt rund 1,048 Mio. Franken plan-
mässige Abschreibungen vorgenommen. Dazu kommen ausserplanmässige
Abschreibungen in der Höhe von rund 250’000 Franken. Das Verwaltungsver-
mögen beträgt per 31.12.2020 nach Abschreibungen rund 14,812 Mio. Franken.
Infolge von Liquiditätsengpässen mussten kurzfristige Darlehen in der Gesamt-
höhe von 6,0 Mio. Franken aufgenommen werden. Davon wurden 4,0 Mio.
Franken bereits im Rechnungsjahr 2020 zurückbezahlt. Die Selbstfinanzierung
im Gesamthaushalt betrug rund 1,52 Mio. Franken. Aufgrund der grossen Inves­
titionstätigkeit betrug der Selbstfinanzierungsgrad nur rund 56 Prozent. Auch
die restlichen relevanten Finanzkennziffern zeigen die Auswirkungen des gros-
sen Investitionsvolumens.

Nachkredite
Die Nachkredite 2020 sind im Anhang der Jahresrechnung 2020 (Anhang) ersicht-
lich. Alle Nachkredite liegen in der Beschlusskompetenz des Gemeinderates.
Gebundene Nachkredite:                           Fr. 888’375.14
Nachkredite in Kompetenz des Gemeinderates: Fr. 228’256.06
Total Nachkredite:                               Fr. 1’116’631.20
Die Jahresrechnung 2020 mit detaillierten Erläuterungen kann bei der Gemeinde­
verwaltung oder via Website www.toffen.ch eingesehen werden.
Juni 2021 Nr. 235 - Toffe-Zytig
Nr. 235                                                                        5

Antrag des Gemeinderates
Die Jahresrechnung 2020 ist mit folgenden Ergebnissen zu genehmigen:
Aufwand Gesamthaushalt                                         Fr. 9’645’230.00
Ertrag Gesamthaushalt                                          Fr. 9’824’230.35
Ertragsüberschuss Gesamthaushalt                               Fr.   179’000.35
Aufwand allgemeiner Haushalt                                   Fr. 8’140’321.33
Ertrag allgemeiner Haushalt                                    Fr. 7’918’536.90
Aufwandüberschuss allgemeiner Haushalt                         Fr.   221’784.43
Aufwand Wasserversorgung                                       Fr.   506’550.52
Ertrag Wasserversorgung                                        Fr.   579’147.37
Ertragsüberschuss Wasserversorgung                             Fr.    72’596.85
Aufwand Abwasserentsorgung                                     Fr.   590’163.94
Ertrag Abwasserentsorgung                                      Fr.   880’762.84
Ertragsüberschuss Abwasserentsorgung                           Fr.   290’598.90
Aufwand Abfallentsorgung                                       Fr.   186’409.78
Ertrag Abfallentsorgung                                        Fr.   223’998.81
Ertragsüberschuss Abfallentsorgung                             Fr.    37’589.03

2. Änderung Artikel 19 Gemeindebaureglement,
   Zone mit Planungspflicht ZPP 12 «Zelgli-Ost»: Beschlussfassung
Ausgangslage
Die Gemeindeversammlung genehmigte am 02.12.2019 den Landverkauf der ge­-
meindeeigenen Parzelle Nr. 853 (Zelgli-Ost) im Halte von 3’666 m2. Dieses Grund-
stück liegt innerhalb des Perimeters der Zone mit Planungspflicht ZPP 12
«Zelgli-­Ost» (Artikel 19 Gemeindebaureglement). Die Kirchgemeinde Belp-Belp­-
berg-Toffen hatte bereits vorgängig dem Verkauf ihres Landanteils der Parzelle
Nr. 575, welcher ebenfalls innerhalb des Perimeters der ZPP 12 liegt, zugestimmt.
Sowohl die Einwohnergemeinde als auch die Kirchgemeinde verurkundeten
mit der Firma Halter AG (Bern) im Jahre 2019 Kaufrechtsverträge.
Wie in der Botschaft ausgeführt und an der Gemeindeversammlung vom
02.12.2019 erläutert, liegt der geplanten Wohnüberbauung ein vom Gemeinde-
rat genehmigtes ortsbauliches Richtprojekt zugrunde. Dieses wurde im Rahmen
eines Workshopverfahrens erarbeitet. Im Rahmen der Projektentwicklung wur-
den insbesondere auch die Wirtschaftlichkeit und eine künftige Mietpreisgestal-
tung einbezogen. Dies führt bekanntlich dazu, dass das in Artikel 19 Gemeinde­
baureglement (GBR) festgelegte Nutzungsmass erhöht werden muss. Nicht
zuletzt liegt dies auch im Sinne der vom Bundesgesetz über die Raumplanung
vorgegebenen Siedlungsentwicklung nach innen und damit dem haushälte-
rischen Umgang mit dem Bauland.
6                                                                      Nr. 235

Richtplan Ortsentwicklung (ROE)
Seit dem Eintritt der Rechtskraft der Instrumente der Ortsplanung im Jahre 2016
ist der Gemeinderat daran, die Inhalte des ROE, namentlich die Massnahmen zu
Siedlung, Landschaft und Verkehr, anzugehen und kontinuierlich umzusetzen.
Der Gemeinderat ist auch bestrebt, die in den Massnahmenblättern gesetzten
Prioritäten zu berücksichtigen und einzuhalten. In diesen Prozess einbezogen
wird immer auch die Bevölkerung, um so das Dorf Toffen breit abgestützt weiter
zu entwickeln.
Der ROE stellt die Weichen für die räumliche Entwicklung der Gemeinde
Toffen. Er benennt und umschreibt die Stossrichtungen und Ziele in den Be­-
reichen Siedlung, Landschaft und Verkehr und definiert Schwerpunktthemen
und Massnahmen für die Weiterbearbeitung. Der ROE hat einen weitgefassten
zeitlichen Horizont. Er reicht von kurzfristigen Massnahmen bis zu Aussagen
über langfristige Entwicklungsschritte.
Der Änderung von Artikel 19 des Gemeindebaureglements liegen folgende zwei
Massnahmenblätter aus dem Richtplan Ortsentwicklung zugrunde. Diese wer-
den nachfolgend erläutert.

Massnahme S 00 – Siedlungsentwicklung nach innen
Mit der Aufnahme dieser Massnahme wurde auf das revidierte Raumplanungs-
gesetz 2014 reagiert, bevor das teilrevidierte Baugesetz im Jahre 2017 in Kraft
trat. Dieser Massnahme wurden folgende Ziele zu Grunde gelegt:
– Zukünftige Verdichtungspotenziale eruieren
– Identifizieren von Umstrukturierungs- und Verdichtungsgebieten
– Baulandreserven aktivieren und nutzen
– Grundeigentümer sensibilisieren
– Nutzung der Potenziale im Bestand
Gestützt darauf liess der Gemeinderat eine Potenzialstudie «Siedlungsentwick-
lung nach innen» erarbeiten, welche mit Beschluss vom 06.05.2019 genehmigt
wurde.

Massnahme S 03 – Entwicklungsstandort Zelgli-Ost
Das Areal der ZPP 12 wird heute noch landwirtschaftlich genutzt. Dieses Ent-
wicklungsgebiet eignet sich bezogen auf seine zentrale Lage und der Topografie
sehr gut für die Realisierung von hindernisfreiem Wohnungsbau. Dieser Mass-
nahme wurden folgende Ziele zu Grunde gelegt:
– Baulandreserve nutzen
– Alters- und behindertengerechte Wohnformen zur Verfügung stellen
– Sicherstellung einer hohen Siedlungs- und Aussenraumqualität
– Sichern Umsetzung Hochwasserschutzmassnahmen
Nr. 235                                                                                   7

Die beiden Massnahmen S 00 und S 03 weisen beide den Koordinationsstand
«Festsetzung» auf. Dies bedeutet, dass hier die Koordination erfolgreich zum
Abschluss gebracht werden konnte. Die Beteiligten sind sich bezüglich des
weiteren Vorgehens einig. Die getroffenen Abmachungen sind für alle Beteilig­
ten verbindlich. Vorbehalten bleiben lediglich die Finanzbeschlüsse der zu­
ständigen Organe. Festsetzungen binden die Behörden in der Sache und im
Verfahren.
Während bei der Erarbeitung des Richtplanes Ortsentwicklung seinerzeit stark
auf sogenannte «Alters- und behindertengerechte Wohnformen» fokussiert
wurde, zeigte es sich im durchgeführten Workshopverfahren, dass damit nur
eine bestimmte Nutzergruppe angesprochen wird. Ziel ist es jedoch, in einer
künftigen Wohnüberbauung eine in jeder Beziehung gute Durchmischung der
Bewohnenden zu erreichen. Die Wohnüberbauung muss deshalb in erster Linie
die Vorgaben an hindernisfreies Wohnen erfüllen.

Zonenplan
Der Perimeter der
Zone mit Planungs-
pflicht ZPP 12
«Zelgli-Ost» bleibt
unverändert.

    Abb. Ausschnitt aus dem
        Zonenplan Siedlung

Änderung von Artikel 19 GBR ZPP 12 «Zelgli-Ost»
In der nachfolgenden Aufstellung sind die bisher geltenden Vorschriften den
neuen gegenübergestellt:
Bisher                                         Neu
1   Für die Zone mit Planungspflicht ZPP 12    1   Unverändert.
    gelten die folgenden Bestimmungen:
2   Schaffung einer der Hanglage angepassten   2   Schaffung einer der Hanglage angepassten
    verdichteten Wohnüberbauung mit Alters-        verdichteten Wohnüberbauung mit hinder-
    und Behindertengerechten Wohnungen.            nisfreien Wohnungen.
3   Wohnen im Sinne der Mischzone MA2.         3   Wohnen im Sinne der Mischzone MA.
4   Der Anteil an alters- und behinderten­     4   Aufgehoben.
    gerechten Wohnungen ist im Rahmen der
    Erarbeitung der Überbauungsordnung
    festzulegen.
Was heisst Vorsorge- und Nachlassplanung?
                               Bei Verlust der Urteilsfähigkeit infolge Unfall oder einer schweren
                               Krankheit bestimmen Sie mit einem Vorsorgeauftrag eine Person Ihres
                               Vertrauens, welche Ihre Administration erledigt, Ihre Finanzen regelt, Sie
                               in rechtlichen Angelegenheiten vertritt und sich um Ihr persönliches
                               Wohlergehen kümmert. In der persönlichen Beratung gehe ich auf Ihre
                               individuelle Familiensituation ein und erarbeite gemeinsam mit Ihnen
                               Lösungen, die Klarheit schaffen. Auch die Nachlassplanung wirft oft
                               emotionale, juristische Fragen auf.

                               Gerne stehe ich Ihnen mit einer Beratung zur Seite.

                                  Nik Schöchlin
                                  Immobilienbewerter CAS
                                  Betriebsökonom FH

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                                                                              Ihr Haus in guten Händen

                                                           Hier bin ich zu Hause.
                                                           Hier will ich bleiben.
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Nr. 235                                                                                      9

5 Es gelten folgende Masse:                    5   Es gelten folgende Masse:
– Geschossflächenziffer oberirdisch GFZo:        – Geschossflächenziffer oberirdisch GFZo:
  min. 0,55; max. 0,7                              min. 0,6; max. 0,85
                                                 – 3 Vollgeschosse plus Attikageschosse
–   Bei Flachdachbauten mit Alterswohnungen – Aufgehoben.
    kann an Stelle eines Attikageschosses
    unter Einhaltung der Fassadenhöhe Attika
    (s. unten) ein drittes Vollgeschoss erstellt
    werden.
–   Fassadenhöhe traufseitig FH tr: max. 7,5 m – Aufgehoben.
–   Fassadenhöhe giebelseitig FH gi:             – Aufgehoben.
    max. 11,5 m
–   Für Bauten mit Attikageschossen gilt eine – Aufgehoben.
    Fassadenhöhe Attika FH a von 10,0.m
                                                 – Die Gesamthöhen sind in der Über­
                                                   bauungsordnung in Meter über Meer fest-
                                                   zulegen.
6 Es gelten folgende Gestaltungsgrundsätze: 6 Es gelten folgende Gestaltungsgrundsätze:
– Die Überbauung erfolgt nach einem ein­      – Die Überbauung erfolgt nach einem ein-
  heitlichen Überbauungskonzept mit Reihen­     heitlichen Überbauungskonzept mit Mehr-
  häusern und/oder Mehrfamilienhäusern          familienhäusern und ist optimal in das
  und ist optimal in das Siedlungsgefüge        Siedlungsgefüge sowie in der Hanglage zu
  sowie in der Hanglage zu integrieren.         integrieren.
– Einheitliche Dachgestaltung für Haupt-      – Einheitliche Dachgestaltung für Haupt-
  bauten mit Sattel-, Pult- oder Flachdächern   bauten.
– Auf Flachdächern kann ein Attikageschoss – Auf Flachdächern sind Attikageschosse
  errichtet werden.                             gestattet. Diese können auf zwei Seiten an
                                                die darunterliegenden Fassaden gestellt
                                                werden. Das Attikageschoss muss bei
                                                mindestens einer ganzen Fassade einen
                                                Rücksprung von 2.00 m aufweisen. Die
                                                Grundfläche darf max. 70 % des darunter
                                                liegenden Geschosses aufweisen.
– Die Alterswohnungen, die dazugehörigen – Aufgehoben.
  Zugänge und die Aussenräume müssen auf
  das Wohnen im Alter abgestimmt sein.
– Die Aussenräume sind ihrer Nutzung ent- – Unverändert.
  sprechend als halböffentliche und private
  Bereiche zu gestalten.
– Entlang des Toffenkanals gilt gemessen ab – Aufgehoben.
  Mittelwasserlinie einen Bauabstand von
  7,0 m. Der Gewässerraum ist in der Aus-
  senraumgestaltung zu integrieren.
– Auf eine rücksichtsvolle Gestaltung der     – Unverändert.
  Übergänge zwischen der neuen Siedlung
  und der offenen Landschaft ist zu achten.
– Die hohe konstruktive, betriebliche und     – Das im Rahmen eines Workshopverfah-
  gestalterische Qualität der Überbauung ist    rens erarbeitete und vom Gemeinderat am
  im Rahmen eines geeigneten Verfahrens         12.08.2019 genehmigte Richtprojekt gilt
  sicherzustellen.                              als massgebend. Das Richtprojekt ist dem
                                                Anhang zu diesen Vorschriften beigefügt.
10                                                                                       Nr. 235

7   Die Erschliessung erfolgt über eine neu zu    7   Die Erschliessung erfolgt über die bestehen-
    erstellende Brücke ab Kanalweg. Die Mög-          ­de oder eine neu zu erstellende Brücke ab
    lichkeit einer gemeinsamen Erschliessung           Kanalweg. Die Möglichkeit einer gemein-
    mit dem kirchlichen Zentrum (ZöN 4) ist            samen Erschliessung mit dem kirchlichen
    zu prüfen. Der innere Bereich ist möglichst        Zentrum (ZöN 4) ist zu prüfen. Der innere
    verkehrsfrei zu halten.                            Bereich ist möglichst verkehrsfrei zu hal-
                                                       ten.
    Die Parkierung ist gemeinsam und sofern            Unverändert.
    unter Berücksichtigung des Gewässer-
    schutzes möglich, unterirdisch vorzusehen.
    Ausgenommen hiervon sind Besucher-
    parkplätze.
8   Die Überbauung befindet sich in einem         8   Die Überbauung befindet sich in einem
    Gefahrengebiet geringer bis teilweise             Gefahrengebiet geringer bis teilweise mitt-
    mittlerer Gefährdung (Hochwasser). Um             lerer Gefährdung (Hochwasser). Um der
    der Gefahr vor Überflutung vorzubeugen            Gefahr vor Überflutung vorzubeugen und
    und das Risiko möglicher Schäden zu               das Risiko möglicher Schäden zu minimie-
    minimieren, ist bei der Ausarbeitung der          ren, ist bei der Ausarbeitung der Überbau-
    Überbauungsordnung ein hydrologisches             ungsordnung ein Gefahrengutachten zu
    Gutachten zu erstellen.                           erstellen.
    Zudem ist zur Minimierung der Gefahren­           Unverändert.
    umlagerung im Bereich des blauen Ge­
    fahrengebietes (mittlere Gefährdung) ein
    Abflusskorridor ohne abflussrelevante
    Bauten und Terrainveränderungen sicher-
    zustellen.
9   ES III                                        9   Unverändert.

Die Änderungen von Artikel 19 können wie folgt erläutert und begründet werden:

Absatz 2
Wie dargelegt muss die Überbauung die Vorgaben an das hindernisfreie Wohnen
erfüllen und für alle Altersgruppen offen stehen.

Absatz 4
Aus diesem Hintergrund heraus wird auf eine quantitative Festlegung von
bestimmten Wohnungstypen verzichtet. Es werden alle Wohnungen hindernis-
frei erstellt.

Absatz 5
Aufgrund des vom Gemeinderat beschlossenen Richtprojektes ergibt sich eine
Anpassung des Masses der Nutzung. Gestützt auf die Vorgaben des Kantonalen
Richtplanes und Artikel 11c BauV, Raumtyp Agglomerationsgürtel und Ent-
wicklungsachsen, wird die minimal auszuweisende GFZo auf 0,6 festgelegt.
Diese Anpassung des Nutzungsmasses führt zu einem Mehrwert, welcher
gemäss den Bestimmungen des Reglements über den Ausgleich von Planungs-
mehrwerten vom 05.06.2018 abgegolten werden muss.
Nr. 235                                                                    11

Absatz 6
Diese Bauform ist mit dem ortsbaulichen Richtprojekt so vorgegeben.
Die Vorgaben werden auf eine einheitliche Dachgestaltung ohne Aufzählung
von möglichen Dachformen beschränkt, dies ist mit dem ortsbaulichen Richt-
projekt so vorgegeben.
Flachdächer mit Attikageschossen werden explizit zugelassen, diese dürfen auf
zwei Seiten an die darunterliegende Fassade gestellt werden. Dies ermöglicht
eine bessere Anordnung.
Eine Regelung bezüglich Toffenkanal und Aussenraumgestaltung wird gestützt
auf den neuen Zonenplan Gewässerraum in die Überbauungsordnung aufge-
nommen.
Das Richtprojekt, genehmigt durch den Gemeinderat am 12.08.2019, wird
bezogen auf die Stellung und Volumen der Bauten sowie die Aussenraumgestal-
tung als massgebend erklärt.

Absatz 7
Die Erschliessung kann sowohl über die bestehende als auch eine neu zu erstel-
lende Brücke ab dem Kanalweg erfolgen.

Verfahren für die Änderung von Artikel 19 GBR
Öffentliche Mitwirkung
In einem ersten Schritt wurde ein öffentliches Mitwirkungsverfahren durchge-
führt. Auftakt dazu bildete eine öffentliche Mitwirkungsveranstaltung vom
04.09.2019. Die Mitwirkungsauflage fand in der Zeit vom 16.09. bis und mit
15.10.2019 statt.

Kantonale Vorprüfung
Anschliessend wurden die Unterlagen zur Vorprüfung an das kantonale Amt für
Gemeinden und Raumordnung (AGR) eingereicht.
Mit Schreiben vom 09.02.2021 gelangte der Vorprüfungsbericht des AGR bei
der Gemeinde ein. Darin wird ausgeführt, dass unter der Voraussetzung, dass
die nachfolgend aufgeführten Genehmigungsvorbehalte bereinigt werden, die
Genehmigung der Änderung von Artikel 19 GBR in Aussicht gestellt wird:
– Sicherstellung Abflusskorridor
– Grössere Spielfläche nach Artikel 46 BauV

Zu diesen Vorbehalten kann wie folgt Stellung genommen werden:

Sicherstellung Abflusskorridor
Es liegt ein geologischer Bericht mit Ergänzungen zu den Schutzkoten des
Büros für Ingenieurbiologie AG B-I-G (Gümligen) vom 12.03.2021 vor. Darin
Mittag 9 Tages   Menus         und Pizza M
                                           Lingeri AG, Toffen
            Malerei ❋ Gipserei
           Malerei    Gipserei                     �

Nachmittag: Kaffee und Kuchen F      Niesenweg 9, 3125 Toffen
                                   Niesenweg 9, 3125 Toffen

Abend À la carte NEU verschwind
                    Mobil 079 690 03 92 Tel. 031 809 31 26 Fax 031 819 68 86
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                                   Telefon 031 809 31 26
                    lingeri-ag@bluewin.chwww.lingeri-ag.ch
                                   Telefax 031 819 68 86
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                                                Willkommen
                                                in Toffen
                                                Liebe Gäste
                                                Seit über 13 Jahren backen wir nicht
                                                nur feine Pizzas in Toffen und liefern
                                                diese zu Ihnen nach Hause, sondern wir
                                                verwöhnen Sie auch gerne mit Fleisch-
                                                spezialitäten, italienischen Gerichten und
Wir empfehlen Ihnen,                            Schweizer Köstlichkeiten hier bei uns
frühzeitig zu reservieren.                      im Restaurant am Bahnweg 12 in Toffen.
Reservationen:                                  Wir wünschen allen Gästen einen tollen
Telefon: +41 (31) 812 20 00                     und erholsamen Sommer.

 Montag bis Samstag 8:30 Uhr bis
Mail: tischreservation@ilsorriso.ch             Im August feiern wir unser 14jähriges
(sollte spätestens 24 Std. im Voraus erfolgen   Jubiläum. Sie dürfen gespannt sein.
und müssen von uns bestätigt werden)
 Sonntag
Infos                    16:00 Uhr
      unter: www.ilsorriso.ch                bis 23:00 Uhr (
                               Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
                               Ihr Il Sorriso-Team

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        schreinerei-imwinkelried.ch
        Telefon 031 819 96 06
Wir freuen    uns auf Ihren Besuch F
        Belpbergstrasse 15, 3123 Belp

                                                                          Im
Nr. 235                                                                  13

werden auch die gravitativen Naturgefahren beurteilt. Die Sicherstellung des
Abflusskorridors erfolgt stufengerecht im Rahmen der Überbauungsordnung,
welche zeitgleich ausgearbeitet wird.

Grössere Spielfläche nach Artikel 46 BauV
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 09.11.2020 der Mitbenützung der
Aussenanlagen der Schulanlage Matte als Spielflächen für die Überbauung
Zelgli-Ost zugestimmt. Die Nutzungsordnung wurde in der Folge entsprechend
angepasst.

Öffentliche Planauflage
Die Unterlagen zur Änderung von Artikel 19 GBR werden in der Zeit vom
26.03. bis und mit 26.04.2021 öffentlich aufgelegt. Während der Auflagefrist
kann gemäss Artikel 60 Absatz 2 BauG schriftlich und begründet Einsprache
erhoben werden.
Über allfällig eingereichte Einsprachen und das Ergebnis der Einsprachever-
handlungen informiert der Gemeinderat anlässlich der Gemeindeversammlung.

Anträge des Gemeinderates
1. Den Änderungen von Artikel 19 des Gemeindebaureglements, wie diese
   öffentlich auflagen, ist zuzustimmen.
2. Die Planungsunterlagen sind dem kantonalen Amt für Gemeinden und
   Raumordnung zur Genehmigung einzureichen.
3. Der Gemeinderat ist zum Vollzug zu ermächtigen.

3. Reglement für die Erhebung einer Konzessionsabgabe Stromversorgung:
   Genehmigung
Seit Jahren schliessen die bernischen Gemeinden mit der BKW Energie AG
oder einem anderen Energieversorgungsunternehmen (EVU) Konzessionsver-
träge ab. Sie erheben Konzessionsabgaben für die Inanspruchnahme des öffent-
lichen Grundes durch das EVU. Diese Abgabe wird vom EVU den Stromkon-
sumenten unter dem Titel «Abgabe an Gemeinde» in Rechnung gestellt. Für
Konzessionsverträge zwischen den Gemeinden und dem Elektrizitätsversor-
gungsunternehmen bedingt es laut Bundesgerichtsentscheid neu ein Reglement.
Dieses wurde nach den Vorgaben des Verbands bernischer Gemeinden erstellt.
Es ist durch den Souverän zu genehmigen.

Gebührenrahmen
Gebührenrahmen                                      in Rappen     in Rappen
Konzessionsabgabe pro Kilowattstunde                   von 0.5         bis 4
MARAG	
  
MARAG	
  
MARAG	
   G
          GGaragen	
  
             aragen	
  
            aragen	
  
MARAG	
  Garagen	
  AG A
                       A G
                         AGG

 TOYOTA,	
  NISSAN und	
  HONDA Vertretungen	
  
TOYOTA,	
  
 in…          NISSAN
    TOYOTA,	
         NISSAN   und	
  und	
  
                                         HONDA    HONDAVertretungen	
  
                                                             Vertretungen	
  
     TOYOTA,
 TOYOTA,	
     NISSAN     NISSAN
                               und	
  HONDA       undVertretungen	
  
                                                          GTR
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 in… Vertretungen in . . .
 …Toffen
…Toffen
    …Toffen
 Belpbergstrasse	
  
 …Toffen                      3+5,	
  3125	
  Toffen
     . . . Toffen
Belpbergstrasse	
  
 Belpbergstrasse	
  32+5,	
  
    Belpbergstrasse	
  
 Telefon	
   0 31	
   8 19	
  3         33125	
  
                                          125	
  
                                5	
  33+5,	
  
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   Toffen
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Telefon	
   0 31	
  
    Telefon	
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 toffen@marag-­‐garagen.ch   82 5	
  
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 Telefon	
  031	
  819	
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     Telefon           031
toffen@marag-­‐garagen.ch
    toffen@marag-­‐garagen.ch    819            25   33
 toffen@marag-­‐garagen.ch
        toffen@marag-garagen.ch
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…Wabern                                                                                                     Überdachter	
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  Toffen
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Seftigenstrasse	
  
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Seftigenstrasse	
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   Seftigenstrasse	
  
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   Probefahrt
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   Probefahrt
Probefahrt      und  OProbefahrt
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                                                                                                                                             TOYOTA in	
       offen
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   100	
  
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       Grosses	
     O Occasion-Angebot
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        -­‐ Grosses	
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                                                                                                                                                                Toffen
   -­‐100	
  
       Eintausch	
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  Marken
                100 Fahrzeugen                                                                                                                     TOYOTA in	
  Toffen
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                ahrzeugen
        100	
    Fahrzeugen
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   -­‐  -­‐ –Eintausch	
  
                Leasing
       Reparatur	
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                              und
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   M   Marken
                                        Finanzierung
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-­‐-­‐Leasing	
  
       Leasing	
  uund	
  
                      nd	
  FFinanzierung
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        -­‐ –Leasing	
  
                Reparatur
       Carrosserie	
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   FSinanzierung
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        -­‐ Carrosserie	
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  Spritzwerk
   -­‐ Ersatzwagen
-­‐-­‐Pneuservice
       Pneuservice
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                Ersatzwagen
   -­‐ 24-­‐Stunden	
  
       Ersatzwagen           Selbstbedienungs-­‐Waschanlage
-­‐-­‐Ersatzwagen
            – 24-Stunden Selbstbedienungs-Wasch-
        -­‐  Ersatzwagen
-­‐-­‐24-­‐Stunden	
  
       24-­‐Stunden	
  
                anlage SSelbstbedienungs-­‐Waschanlage
                              elbstbedienungs-­‐Waschanlage                                                                                 Carrosserie-Leiterin          Carmen
                                                                                                                                             Carrosserie-­‐Leiterin	
  Carmen	
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        -­‐ 24-­‐Stunden	
  Selbstbedienungs-­‐Waschanlage
                                                                                                             Carrosserie-­‐Leiterin	
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  Carmen	
  Balmer
Nr. 235                                                                           15

Gebührentarif (Beschluss Gemeinderat)
Gebührentarif                                                           in Rappen
Konzessionsabgabe pro Kilowattstunde (wie bisher)                             1.5
Reduzierte Abgabe bei zusätzlichen Zählern (wie bisher)                       0.5

Anträge des Gemeinderates
1. Das Reglement für die Erhebung einer Konzessionsabgabe Stromversor-
   gung ist zu genehmigen und per 01.01.2022 in Kraft zu setzen.
2. Der Gemeinderat ist zum Vertragsabschluss mit der BKW Energie AG zu
   ermächtigen.

4. Orientierungen

5. Verschiedenes

                                                                 Der Gemeinderat

Gratulationen
                                             Man ist so alt wie man sich fühlt,
                                             so jung wie man es braucht,
                                             so weise wie man kann und
                                             so glücklich wie man will!

Wir freuen uns, folgenden Personen aus unserer Gemeinde zum Geburtstag
zu gratulieren:

90 Jahre   Frau Verena Stübi, Grüdstrasse 18                           28.06.1931

80 Jahre   Frau Gertrud Zaugg, Bahnhofstrasse 22                       18.06.1941

75 Jahre   Herr René Herzig, Gantrischweg 2                            12.06.1946
           Herr Alexander Ruf, Grüdstrasse 12                          04.07.1946

Im Namen der Bevölkerung und der Gemeinde Toffen wünschen wir den Jubi-
larinnen und den Jubilaren ein schönes Geburtstagsfest, gute Gesundheit und
alles Liebe und Gute im neuen Lebensjahr.
                                                           Dorfverein Toffen DVT
Schmerztherapie
                                                                        nach Liebscher-Bracht
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                                                                        Krankenkassen anerkannt
                                                                                             19 80
        CARROSSERIE UND LACKIEREREI Wirbeltherapie nach DORN
                                                                        Osteobalance
        Reparieren ohne Lackierungen durch die Drücktechnik
                                               Bindegewebsmassage
         gesundheitspraxis
        Carrosserie-Reparaturen    good4u
                                sämtlicher Marken, Scheibenmontage,  Park- und Hagelschäden
                                                          Schröpftherapie
                       mirjam uhde-etter                                Fussreflexzonenmassage
            berufsmasseurin / liebscher-bracht partner                   Touch for Health –
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                                                1         Beat Johner
                                                                  Mecha AG
                                                                  Stockmattstrasse 12
                                                                                                         11.06.16
                                                                                                         11.06.16 20:40
                                                                                                                  20:40
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                                                          3123 Belp
                                                                                                                  1199892

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Nr. 235                                                                     17

Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger
der Gemeinde Toffen
Name/Vorname                                   Strasse             Zuzugsdatum
Braksmeier Vladlen                             Bernstrasse 61        01.03.2021
Buri André + Michaela, Kira, Maël              Grüdstrasse 24        01.05.2021
da Silva Pereira Pedro Manuel                  Gartenstrasse 10      20.03.2021
Dávila Chiles Yadián + Tanja, Nubya,           Bifangweg 35          22.03.2021
Naima, Nurio
Forrer Marco + Branchina Lorena                Gürbestrasse 17       06.03.2021
Friedl Katarina                                Stockhornstrasse 18 01.04.2021
Guntern Ferdinand + Quintilii Paola            Niesenweg 50          20.03.2021
Huynh Hoa Du + Siv Ngeng, Zhe Long David Ahornweg 5                  01.04.2021
Lattanzio Sandro                               Gartenstrasse 7       15.03.2021
Lübbe Heiko                                    Fahrbühlweg 25        01.03.2021
Lüthi Alina                                    Gartenstrasse 52      11.02.2021
Metzger Oswin                                  Grabenweg 8           01.03.2021
Missoni Tommaso + De Marco Francesca           Bernstrasse 44        08.04.2021
Reinhart Anna Barbara                          Niesenweg 14          01.03.2021
Riedler Christine                              Römerstrasse 5        17.03.2021
Schulz Daniel                                  Fahrbühlweg 25        01.03.2021
Stöckli Tamara                                 Asterweg 14           01.03.2021
Szymanski Kewin                                Fahrbühlweg 25        01.04.2021
Thomi Joel                                     Belpbergstrasse 2     01.04.2021
Utiger Simone                                  Asterweg 14           01.03.2021
Wolf Fabienne                                  Toffenholzweg 16      01.02.2021
Wyssen Roland + Berberat Wyssen Céline,        Römerstrasse 21       01.04.2021
Aaron, Maëva, Maxime
Zbinden Romina                                 Stockhornstrasse 18 14.03.2021

                        Herzlich willkommen in Toffen!
                    Hoffentlich fühlen Sie sich im Dorf wohl!

                                                               Der Gemeinderat
Gasser-Balsiger
                       Gasser-Balsiger
                      Gasser-Balsiger
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                                                                         Telefon 031 819
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             Ihr lokaler Partner
             für Internet, TV,
             Mobile und Festnetz.

             Schrepfer Gartenbau AG Toffen
         ●   Neuanlagen/Gartenumänderungen
         ●   Holz- und Diagonalgeflechtzäune
         ●   Platten- und Verbundsteinbeläge, Böschungsmauern
         ●   Bepflanzungen/Balkon- und Dachgärten
         ●   Rasenunterhalt und Renovationen
             Telefon 031 8192108
Nr. 235                                                                    19

                  Gemeinde Toffen
                    gggfon –
                    Gemeinsam gegen Gewalt und Rassismus

Über gggfon
gggfon – gemeinsam gegen Gewalt und Rassismus ist ein Informations- und
Beratungsangebot von Gemeinden aus dem Raum Bern und Burgdorf zu den
Themen Rassismus/rassistische Diskriminierung, Gewalt im öffentlichen Raum
und Rechtsextremismus.

Das gggfon will . . .
– ein Zeichen gegen Gewalt, Rassismus und Rechtsextremismus setzen
– die Öffentlichkeit für die Thematik sensibilisieren
– ermutigen, Zivilcourage zu zeigen
– sich gegen diskriminierende Äusserungen und Handlungen engagieren.

Das gggfon bietet Beratung, Information, Kurse und Projekte zu . . .
– rassistischer Diskriminierung und Rechtsextremismus
– Konflikten im öffentlichen Raum.

Das gggfon richtet sich an . . .
– Betroffene von gewalttätigen oder rassistischen Übergriffen und andere Per-
   sonen, die sich in ihrer Menschenwürde verletzt fühlen
– Jugendliche, Eltern, Jugendarbeitende, Lehrpersonen, Behörden, usw. – alle
   Interessierten, die Information oder Beratung zu Gewalt/Rassismus/Diskri-
   minierung/Rechtsextremismus suchen
– Personen aus der Bevölkerung, die eine Beobachtung melden möchten,
– Personen, welche aus einer rechtsradikalen Gruppe aussteigen wollen.

Trägerschaft und Unterstützung
Die Trägerschaft des Angebots besteht aus 42 Mitgliedsgemeinden – so auch die
Gemeinde Toffen.

Mehr Informationen zum Angebot von gggfon finden Sie unter www.gggfon.ch.

                                     Bildungs- und Sozialkommission Toffen
Küpfer Holzbau aG Kaufdorf
         Neubau umbau Dach & fassade
             info@kuepfer-holzbau.ch              Telefon +41 31 809 02 31
             www.kuepfer-holzbau.ch
 Vom Ziegel bis zum Parkett, alles unter einem Dach.

                  esther
KURZURLAUB

             kosmetik & fusspflege
                    praxis
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Nr. 235                                                                    21

Gespräch mit Alfred Reber,
Schulleiter und Lehrperson
an der Schule Toffen
Seit 1979 ist Fredy Reber an der Schule Toffen tätig,
ganze 42 Jahre lang. Im Sommer wird er als Schul-
leiter pensioniert.

Fredy Reber, wie war dein Werdegang und wie
führte dein Weg nach Toffen?
Ich wuchs in Kiesen in einer Metzgerei auf. Zum Leidwesen meiner Eltern
wurde ich nicht Metzger, sondern genoss meine Berufsausbildung im «Höfu»,
dem Staatlichen Seminar Hofwil. Im meinem ersten Berufsjahr (1976) herrschte
Lehrerüberfluss und ich übernahm verschiedene Stellvertretungen im Kanton
Bern. Nach längerem Militärdienst bewarb ich mich als Teacher Assistant in
den USA und erlebte eine sehr lehrreiche und glückliche Zeit in Minnesota
und Ohio. Nach meiner Rückkehr absolvierte ich die OS. Im Frühjahr 1979
bewarb ich mich auf eine einjährige Anstellung an der Oberstufe Toffen. Nach
Ablauf dieses Jahres schmeichelte mir das Angebot der Schulkommission die
5./6. Klasse zu übernehmen. Entgegen meiner Planung das Turnlehrerstudium
zu machen, stieg ich ins Unterrichten an der Mittelstufe ein und blieb über
25 Jahre dabei. Zweimal unterbrach ich den Schuldienst und genoss Reise­
urlaube mit meiner Frau Ursula. 1982 bereisten wir die USA und 1985/86 tour-
ten wir um den Globus. Danach war es Zeit, sesshaft zu werden. Wir heirateten
und gründeten eine Familie mit den Kindern Deborah und Christian. Ab 1982
übernahm ich schrittweise neue Aufgaben als Schulleiter.

Welche ersten Erinnerungen als Lehrer in Toffen waren einprägsam?
Mein erster Eindruck war ein Schreckmoment: Als ich zum ersten Mal das Lehrer­
zimmer betrat, kauerte eine Lehrperson am Boden, es schien ihr sehr schlecht
zu gehen. Ich glaubte sie stünde unter Drogen. Wo bin ich da gelandet, war
meine erste Reaktion. Sie litt jedoch «nur» an Migräne. In meinem ersten Jahr
haben mich zwei erfahrene Kollegen sehr wohlwollend unterstützt. Ich fühlte
mich gut aufgehoben. Eindrücklich war auch, eine Klasse selber zu führen. Ich
kenne noch heute alle Namen dieser Kinder und könnte sie wahrscheinlich
auch wie damals an ihren Pulten platzieren. Das Schulzimmer befand sich im
heutigen Werkraum. Die familiäre Stimmung im Kollegium war besonders. Ich
wurde häufig zum Mittagessen eingeladen. Abschiedsfeste und kleine Feiern
fanden noch im Schulhaus statt. Es gab einige bleibende Abschiedsfeste von
Schulkommissionspräsidien. Die Beteiligten wissen davon.
22                                                                       Nr. 235

War das Unterrichten früher einfacher?
Meine erste Klasse war seitens der Knaben recht anspruchsvoll, trotzdem hatte
ich auch zu Schülern ein gutes Auskommen, welche sich im System Schule
nicht gut zurechtfanden. Eltern haben sich tendenziell weniger zu Wort gemel-
det, waren dankbar für die Durchführung von Exkursionen, Projekten und
Lagern. Fehlender Respekt war schon früher ein Thema. Wichtig ist: Kinder
sollen merken, dass man es gut mit ihnen meint. Als Lehrender muss man Men-
schen mögen. Doch, grundsätzlich war das Unterrichten einfacher, da man sich
vorwiegend auf seine Klasse konzentrieren konnte.

Was bedeutet dir die Schule Toffen?
Sie ist ein wichtiger und grosser Lebensinhalt. Diesem habe ich viel unterstellt.
Öfters blieb dabei auch für die Familie zu wenig Zeit. Als Schulleiter bin ich
eher Klammeraffe. Ich behalte die Verantwortung gerne bei mir und delegiere
öfters zu wenig. Weshalb ich so lange hiergeblieben bin? Ein Kollege fragte mich
und überlegte sich, ob dies Dummheit oder Genügsamkeit sei. Ich denke es ist
Zufriedenheit. Mehrheitlich spüre ich sehr viel Goodwill der Eltern, Behörden,
des Gewerbes. Es ist ein reges Geben und Nehmen.

War es dein Ziel Schulleiter zu werden?
Das war ursprünglich nicht der Plan. Ich bin so strukturiert, dass ich gerne
Verantwortung übernehme. Du kennst das, bist sicher auch ein Alphatier. Ich
habe Freude an Führung, an Verantwortung. Dies ist auch während meiner
Schulleiterausbildung und dem extremen Wandel zu den geleiteten Schulen so
geblieben. Zuerst arbeitete ich im Dreierteam, seit 15 Jahren leite ich die Schule
allein. Als ich 50-jährig wurde, gab ich die Funktion als Klassenlehrer ab und
stockte meine Anstellung bis 100% mit Werklektionen auf.

Fühlst du dich manchmal nicht einsam?
Nein! Klar, ich muss manchmal auch unpopuläre Entscheidungen treffen, habe
relativ breite Schultern. Wichtig ist auch hier, sich selber und seine Handlungen
zu reflektieren und auch mal einen Fehler eingestehen. Sicher gab es auch Situa­
tionen, welche mich nicht, oder schlecht, schlafen liessen.

In der kleinen Gemeinde kennt dich jede und jeder. Was sind die Vor- und
Nachteile?
Wenn man im Dorf integriert ist, überwiegen die Vorteile. Forderungen von
Leuten, die ich kenne, kann man mit Anstand lösen. Die Interessen der Schule
haben dabei Vorrang.

An welche besonderen Ereignisse, Highlights, denkst du gerne zurück?
Wir haben sehr viele gute Schülerinnen und Schüler, aufgestellte, herzige Kids
und pfiffige Jugendliche. Ich schätze auch, dass unsere Schule alle Stufen vom
Kindergarten bis zur Sekundarstufe 1 führt. Bleibend ist sehr Vieles:
Nr. 235                                                                      23

Projektwochen mit der ganzen Schule waren immer Highlights. Einmal schlie-
fen wir mit fast allen Kindern am Gürbelauf oberhalb Wattenwil, Pfadileben pur.
Einige Lehrerinnen schockte dies mehr als die Kinder.
Einmal rief mich eine Kollegin um 23.30 Uhr an. Sie hatte die glanzvolle Idee,
einen Vorhang fürs Theater «Dornröschen» mit Klammern zusammenzuheften.
Leider waren die Klammern zu lang und der Vorhang war auf dem Parkett­boden
des Singsaals festgetackert.
In einer Landschulwoche befuhren wir die alte Aare. Zu dritt sassen wir im
Kanu. Der Junge in der Mitte wollte nicht begreifen, dass man sich bei Ästen
zwar ducken musste, jedoch nicht zur Seite. So kippten wir zweimal und lan-
deten im Wasser.
Oft waren Eltern erstaunt, dass die Taschen ihrer Kinder am Ende einer Land-
schulwoche noch wie zu Beginn verpackt waren. Kleiderwechsel, nein danke!
Spruch eines Jungen beim Verteilen der Schulberichte: «Dä bruuche i nid. Äs
heisst sowieso XXX ist ein Lieber, u nächhär faads de a.»

Vor ein paar Jahren kitzelte mich ein kleines Mädchen am Bauch und sagte mit
rollendem R: «Dir Herr RRäber, dir söttet chli abnäh!»
Die Begebenheiten liessen sich endlos weiterführen.

Genügen die zeitlichen Ressourcen für die vielfältigen Aufgaben als Schul-
leiter? Welche Unterstützung erfährst du?
Ich denke, dass die Anstellungen für Schulleitungen generell zu tief sind. Die
Aufgaben werden immer vielfältiger. Ich werde durch unser Schulsekretariat
unterstützt. Bei der Delegation von Arbeiten ans Sekretariat stehe ich mir hie
und da selber etwas im Wege. Ich behalte die Fäden gerne in eigenen Händen
und klammere mich zu oft an delegierbare Aufgaben. Manchmal habe ich
spontan das Gefühl dieser oder jener Brief muss jetzt sofort verschickt werden.
Wenn dies morgens um sechs Uhr ist, wäre auch unsere flexible Schulsekretärin
damit überfordert.

Was sind laufende Schwerpunkte des Kollegiums, der Bildungs- und Sozial-
kommission, der Schule Toffen?
Wir arbeiten an einem neuen Bildungsleitbild mit dem starken Gedanken der
Integration und Inklusion. Auch der neue Lehrplan 21 beschäftigt uns schon
lange. Zentral war längere Zeit das Projekt mit dem Schweizerischen Institut für
Gewaltprävention. Wir wollen an allen Klassen einen fairen Umgang miteinan-
der leben und trainieren. Mit Unterstützung der Bildungs- und Sozialkommis-
sion und der Gemeinde entwickeln wir laufend den Informatikbereich weiter.
In nächster Zeit muss auch die Schulsozialarbeit thematisiert werden.
Muesch
                                                            Muesch ä
                                                            Muesch   ä Gärtner
                                                                     ä Gärtner ha
                                                                       Gärtner ha ?
                                                                               ha ?
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                                                         de     doch
                                                            lüt doch am
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                                                                     am Alain ah...
                                                                        Alain ah...
                                                                              ah...

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                                                                    0799210808
   •••             Gartenunterhalt
                   Gartenunterhalt
     •••           Gartenunterhalt
                   Gartenumbau
                   Gartenumbau  und Gartenneubau
                   Gartenumbau und
                                und Gartenneubau
                                                                   Bürki
                                                                   Bürki
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                                                                         Garten  + Bau
                                                                         Garten5,+ Bau
                                                                                 +3125
                                                                                       GmbH
                                                                                       GmbH
                                                                                   Bau Toffen
                                                                                       GmbH
       •••         Maurerarbeiten
                   Maurerarbeiten
                                     Gartenneubau
                                                                   Lerchenweg
                                                                   Lerchenweg 5,  3125 Toffen
         •••       Maurerarbeiten
                   Kernbohrungen
                   Kernbohrungen   und
                                   und Wärmepumpensockel
                                   und Wärmepumpensockel
                                                                   Lerchenweg  5, 3125 Toffen
                                                                   info@buerki-gartenbau.ch
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           •••     Kernbohrungen
                   Liegenschaftsdienst
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                                       Wärmepumpensockel           info@buerki-gartenbau.ch
                                                                   www.bürki-gartenbau.ch
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                   Winterdienst
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                   Spenglerei + BlitzschutzSpenglereiBedachungen         +Fassadenbau
                      Spenglerei++Blitzschutz
                    Spenglerei     Blitzschutz       Bedachungen
                                                       Bedachungen
                                                       + Blitzschutz  +Fassadenbau
                                                                          +Fassadenbau
                                                                         Bedachungen +Fassadenbau
                   3123 Belp
                      3123 Belp         3110
                                         3110  Münsingen
                                             3123 Belp
                                               Münsingen               3114
                                                               3110 Münsingen
                                                                     3114      Wichtrach
                                                                                   3114 Wichtrach
                                                                            Wichtrach
                    3123 Belp            3110 Münsingen                 3114    Wichtrach
                                                      Tel. 031 812 12 88 • Natel 079 600 90 33
                         Tel. 031 812 12 88 • Natel 079 600 90 33
Spenglerei + BlitzschutzTel. 031 812 12 88
                              Bedachungen    • Natel
                                          +Fassadenbau
                                             Fax      079
                                                 031 812 15 600   90 33
                                                            88• info@spenglerei-reusser.ch
3123 Belp      ÊÊÊÊÊÊÊÊÊÊÊ/i°ÊäΣÊn£ÓÊ£ÓÊnnÊUÊ
                   3110 Münsingen       3114 Wichtrach >ÌiÊäǙÊÈääʙäÊÎÎ
                       FaxFax
                            031  812
                               031 81215  1588•
                                             88• info@spenglerei-reusser.ch
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Nr. 235                                                                      25

Wie hat Corona die Zusammenarbeit beeinflusst?
Sagen wir es so: Durch Corona wurden meine letzten eineinhalb Jahre als
Schulleiter noch etwas herausfordernder. Wir haben digital einen Schub erhal-
ten. Lehrerkonferenzen über eine elektronische Plattform sind jetzt problemlos
machbar. Das «Spüren» der einzelnen Lehrperson ist jedoch physisch viel bes-
ser. Der Schulinspektor hat kürzlich mit einem Lächeln bemerkt: «Wir wollen
dich nicht so einfach in die Pension gehen lassen.»

Nach deiner Pensionierung als Schulleiter wird es still. Wird dir nicht lang-
weilig?
Nein! Ich habe genug Hobbies und Interessen. Auch würde ich gerne mit meiner
Frau auf Wanderschaft gehen. Und damit ich nicht von 100 % auf null falle,
behalte ich vorerst einige Werklektionen. Als Schulleiter werde ich mich jedoch
aus allem raushalten.

Du hast einen Wunsch frei. Was ändert sich?
Viele Anspruchsgruppen melden sich heute zu Wort, viele Beteiligte sind kom-
petent. Ich wünsche mir: Alle reflektieren ihr Handeln, agieren miteinander und
nicht gegeneinander!
Wir danken dir für das Interview und deine Arbeit, die für dich ein grosser
Lebensinhalt, mehr als nur ein Job war.
                                                           Ursula Schmutz

Überraschung zu Ostern
Geschenke machen glücklich. Besonders wenn sie überraschend einfahren,
sie nicht erwartet werden – so schön!
us. Diese Erfahrung freute vor Ostern die ältere Bevölkerung der Gemeinde
Toffen. Der gemeinnützige Dorfverein organisiert jährlich nebst mehreren Ver-
anstaltungen auch eine Frühlingsfahrt für die über 70-jährigen Frauen und
Männer. Aus aktueller Situation überlegte sich der Vorstand für dieses Jahr eine
Alternative. Er entschied sich, die Leute mit einem Überraschungsgeschenk
zu erfreuen. Diese Absicht hat die Mitwirkenden zu Überstunden motiviert.
Sie fertigten Osternestchen mit kreativ verzierten Ostereiern von der Käserei
Bräuchi und Schokoladehasen aus der Produktion der Bäckerei Ernst an.
Gegen 400 der sorgfältig erstellten Nestchen mit einem Begleitschreiben muss-
ten nun den Glücklichen verteilt werden und zwar noch vor Ostern. Koordina-
tion war gefragt. Es klappte! Was dies bei den Beschenkten auslöste, war von
vielen Seiten zu hören. Die Resonanz von Dank und Freude erfüllt, war spürbar
und nachhaltig. – Danke Dorfverein!
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Die Bienen schwärmen wieder.
Nr. 235                                                                      27

Unser Trinkwasser
us. Die Bauverwaltung ist zuständig für den Bau und Unterhalt der öffent­
lichen Wasserversorgungs- und die Brandschutzanlagen sowie deren Betrieb.
Sie gewährleistet Sicherheit und Qualität des unverzichtbaren, wichtigsten
Lebensmittels.
Das Wasser in Toffen stammt von den zwei Quellen Sygart und Breitlohn
sowie aus dem Grundwasserpumpwerk. Es wird über die beiden Reservoire ins
Wasserversorgungsnetz eingespiesen. Die bezogene Wassermenge wird in den
Haushaltungen und Betrieben mit Wasserzählern gemessen. Die Verrechnung
erfolgt durch eine Verbrauchsgebühr pro m3 und einer zusätzlichen jährlichen
Wassergrundgebühr.

Trinkwasserqualität
Die Trinkwasserversorgung Toffen hat letztmals am 19. März 2021 das Trink-
wasser untersucht. Die Ergebnisse der einzelnen Proben entsprechen sowohl
bakteriologisch als auch physikalisch und chemisch allesamt den gesetzlichen
Anforderungen. Das Wasser vom Reservoir Breitlohn wird mittels einer Ultra-
violettanlage desinfiziert.
Gesamthärte: 35,9 – 38,6 französische Grade (°f), hart

Probeentnahmestellen Pumpwerk       Reservoir    Reservoir    Max.
                                    Sygart       Breitlohn    Toleranzwerte
Wassertemperatur       12,4 °C      13,8 °C      9,0 °C       25,0 °C
Gesamthärte            36,0 °f      35,0 °f      35,0 °f      50,0 °f
Chlorid (Cl)           11,0 mg/l    9,0 mg/l     10,3 mg/l    200,0 mg/l
Nitrat (NO3)           14,0 mg/l    27,0 mg/l    23,9 mg/l    40,0 mg/l
Sulfat (SO4)           23,0 mg/l    11,0 mg/l    7,0 mg/l     200,0 mg/l
Calcium                112,0 mg/l   125,0 mg/l   122,2 mg/l
Magnesium              19,0 mg/l    9,0 mg/l     11,0 mg/l

Tarife
jährliche Verbrauchsgebühr                        in Franken (exkl. MwSt.)
pro m3 Wasserverbrauch                            1.50
jährliche Grundgebühr                             in Franken (exkl. MwSt.)
Einfamilienhaus                                   130.00
Zwei- oder Mehrfamilienhaus (pro Wohnung)         100.00
Betrieb mit j. Verbrauch bis 499 m3               130.00
Betrieb mit j. Verbrauch bis 999 m3               200.00
Betrieb mit j. Verbrauch über 1’000 m3            250.00
Auszug Bauverwaltung Toffen
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