Pioneer Funds Austria - Garantiebasket 3/2019 - Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz (InvFG) 2011 idgF
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WIEN 2, LASSALLESTRASSE 1 Pioneer Funds Austria - Garantiebasket 3/2019 Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz (InvFG) 2011 idgF Bericht über das Rechnungsjahr 30. März 2014 - 29. März 2015
Organe der Pioneer Investments Austria Aufsichtsrat Dir. Dr. Wolfgang FEUCHTMÜLLER (Vorsitzender) Dir. Domenico AIELLO (stv. Vorsitzender) Dir. Matteo GERMANO Dir. Mag. Christian NOISTERNIG Dir. Mag. Günter SCHNAITT Dir. Mag. Susanne WENDLER Karin PASEKA Thomas KELLNER Stefan ZDRAZIL Staatskommissär Abt. Leiterin Sonja HALZL Bundesministerium für Finanzen, Wien Mag. Elisabeth DOHNAL, Stv. Bundesministerium für Finanzen, Wien Vorstand Dir. DDr. Werner KRETSCHMER (Vorsitzender) Dir. Stefano PREGNOLATO Dir. Mag. Hannes ROUBIK Dir. Hannes SALETA Depotbank UniCredit Bank Austria AG, Wien Prüfer Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH Angaben zur Vergütung: Gesamtsumme der an die Mitarbeiter (inkl. Geschäftsführung) der VWG gezahlten Vergütungen: EUR 13.834.778,80 davon variable Vergütung: EUR 2.976.830,54 Anzahl der Mitarbeiter 152 davon Begünstigte (sonstige Risikoträger) 42 gemäß § 20 Abs. 2 Z 5 Gesamtsumme der Vergütungen an die sonstigen Risikoträger gemäß § 20 Abs. 2 Z 6 EUR 7.879.519,49 Gesamtsumme der Vergütungen an die Führungskräfte gemäß § 20 Abs. 2 Z 6 EUR 5.437.146,15 Company belonging to the UniCredit Banking Group, listed in the Register of Banking Groups. Pioneer Funds Austria - Garantiebasket 3/2019 -2- 30. März 2014 - 29. März 2015
Sehr geehrte Anteilinhaber! Die Pioneer Investments Austria legt hiermit den Bericht des Pioneer Funds Austria - Garantiebasket 3/2019, Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz (InvFG) 2011 idgF über das Rechnungsjahr vom 30.03.2014 bis 29.03.2015 vor. Für Anteile an anderen Investmentfonds, in die der Fonds investiert („Subfonds“), kann eine Verwaltungsvergütung von bis zu 2,00 % des betreffenden in diesen Subfonds veranlagten Fondsvermögens verrechnet werden. Gegebenenfalls kann zusätzlich eine Performance Fee anfallen. Charakteristik des Fonds Gemischter Laufzeitenfonds (Laufzeit 31.3.2011 - 29.3.2019). Veranlagung in Anleihen oder Anleihenfonds und (max. 50 % des Gesamtvolumens) in Aktien oder Aktienfonds. Anleihenteil: Ausschließlich Euroanleihen (direkt oder durch Fonds), mit Rating mind. A. Aktienteil: Überwiegend (min. 51 % des Aktienteils) in Aktien (direkt oder durch Fonds) von Unternehmen mit Sitz oder Geschäftstätigkeit in Emerging Markets sowie in entwickelten Märkten. Dabei wird der Fokus auf Länder gelegt, die mehr Waren und Dienstleistungen exportieren als importieren, also eine positive Handelsbilanz (Exportüberschuss) haben. Anlageziel: Langfristiger Kapitalzuwachs bei angemessener Risikostreuung und Kapitalerhalt zu Laufzeitende. Management nach einem variablen Allokationsmodell. Dieses ist eine dynamische Portfolio-Absicherungsstrategie, bei der abhängig vom aktuellen Marktwert des Portfolios (= tägl. Rechenwert), der Höhe des Garantiebetrages (Berücksichtigung Höchststandsgarantie) sowie eines definierten Multiplikators laufend berechnet wird, wie hoch der Aktienanteil maximal sein darf, um Kapitalerhalt bzw. Erreichen des garantierten Höchststandes zum Laufzeitende zu gewährleisten. Das bedeutet Gestionierungsbeschränkungen, die dazu führen können, dass der Fonds längere Zeit oder auf Dauer nicht an der Entwicklung der Aktienmärkte teilnimmt. Derivative Finanzinstrumente werden neben Absicherungszwecken in größerem Umfang auch als Gegenstand der Anlagepolitik eingesetzt. Portfoliotransaktionskosten können die Fondsentwicklung wesentlich beeinflussen. Kapitalmarktentwicklung *) Internationale Anleihenmärkte Das Jahr 2014 brachte ausgezeichnete Performancezahlen bei den internationalen Staatsanleihenmärkten. Der überraschende deutliche Rückgang der Energie- und Rohstoffpreise führte, gemeinsam mit der schwachen Nachfrage, zu deflationären Tendenzen, v.a. in den Peripheriestaaten der Eurozone (in Spanien liegt die jährliche Inflationsrate seit Juli 2014 im negativen Bereich, -0,7 % im März 2015). Im Jänner 2015 fiel die Inflationsrate in der gesamten Eurozone im Jahresvergleich um -0,6 %, dies war zuletzt 2009 im Anschluss an die Lehman-Krise der Fall, die Stabilisierung der Ölpreise und der steigende US-Dollar führten zu einer Stabilisierung auf minus -0,1 % . Euro- Staatsanleihen konnten von März 2014 bis März 2015 um +13,7 % zulegen, Peripheriestaaten stiegen um +14,6 %, die Kernländer der Eurozone um +12,8 %. Die Renditen von 10-jährigen deutschen Bundesanleihen fielen von 2014 von 1,93 % auf 0,54 % und bis zum März 2015 auf 0,18 %, 5-jährige Laufzeiten von 0,92 % auf minus -0,1 %, 2-jährige Laufzeiten von +0,21 % auf -0,25 %. Die schwache Wirtschaftserholung und die Ängste vor einer Deflation veranlassten die EZB dazu, die Zinsen zwei Mal (von 0,25 % auf 0,15% im Juni 2014 und auf 0,05% im September 2014) zu senken sowie zu einer Reihe von weiteren Maßnahmen zur Stabilisierung der Konjunktur. Ein Ankaufsprogramm von Covered Bonds sowie ABS-Anleihen soll für mehr Liquidität und eine verstärkte Kreditvergabe durch die Banken sorgen. Günstige Kredite an die Banken (TLTRO) sollen zusätzlich die Bilanzsumme der EZB wieder erhöhen. Diese ist von 3100 Mrd. EUR auf knapp über 2000 Mrd. EUR gefallen, da die Banken einen Großteil der in der Eurokrise aufgenommenen Kredite (LTRO) wieder vorzeitig zurückgezahlt haben (März 2015: 2344 Mrd. EUR). EZB-Präsident Mario Draghi deutete vor Jahresende an, dass die EZB plane, die Bilanzsumme durch den Ankauf von Staatsanleihen (quantitatives Easing) deutlich zu erhöhen, im Jänner erfolgte die Ankündigung eines monatlichen Anleihen-Ankaufprogramms von 60 Mrd. Euro bis September 2016 (d.s. in Summe 1.100 Mrd. Euro). Die angekündigte Erhöhung der Bilanzsumme bei gleichzeitigem Ende des quantitativen Easings in den USA sorgte für einen Einbruch des Euro von 1,40 im Mai 2014 bis auf 1,05 Mitte März 2015. Dies ist sowohl im Interesse der EZB, da dadurch die importierten Produkte teurer werden und der schwache Euro inflationsfördernd ist, zusätzlich werden die Exporte angekurbelt. Ein fester Dollar dämpft die US-Inflation, damit kann sich die neue Fed-Chefin Janet Yellen voraussichtlich mehr Zeit für die erste Zinserhöhung lassen. Euro Unternehmensanleihen stiegen von März 2014 bis März 2015 +8,0 %, Unternehmen aus dem Finanzsektor um +6,3 %. Die Risikoaufschläge gegenüber Staatsanleihen blieben fast unverändert. Da Unternehmen eher 5- und 10-jährige Anleihen emittieren und Staaten auch 30-jährige und längere Anleihen, liegt die durchschnittliche Laufzeit von Unternehmensanleihen unter der von Staatsanleihen. Damit profitierten Staatsanleihen stärker von den fallenden Zinsen und konnten so stärker im Kurs zulegen als Unternehmensanleihen. Euro High Yield Anleihen stiegen um +5,5 %. Emerging Markets profitierten v.a. von der Suche nach Rendite und in der Performance vom steigenden US-Dollar. Staatsanleihen stiegen auf Eurobasis von März 2014 bis März 2015 um +35,6 %, Unternehmensanleihen mit Investment Grade Rating um +36,6 %. Pioneer Funds Austria - Garantiebasket 3/2019 -3- 30. März 2014 - 29. März 2015
Internationale Aktienmärkte Die Periode von März 2014 bis März 2015 war von sehr unterschiedlichen Marktentwicklungen gekennzeichnet. Der Standard & Poor´s 500 Index konnte um +10,4 % (in USD) zulegen, auf Eurobasis sogar um +41,7 %. US-Aktien profitierten besonders davon, dass US-Investoren vor allem am Heimatmarkt veranlagten, da die US-Wirtschaft im Unterschied zur Eurozone ein stabiles Wachstum aufweisen konnte und die US-Notenbank weiterhin mit ihrem quantitativen Easing die Märkte unterstützte. US-Unternehmen konnten ihre Gewinne 2014 um ca. +5 % steigern. Der Markt konnte auf breiter Front zulegen, v.a. Gesundheitswesen und Technologie konnten besonders gut performen, nur der Energiesektor fiel aufgrund des schwachen Ölpreises. Europäische Aktien stiegen, gemessen am MSCI Europe Index, um +18,9 %. Trotz schwacher Konjunktur profitierten europäische Aktien speziell im 1. Quartal vom quantitativen Easing der EZB. Der schwache Ölpreis wirkt positiv auf die Unternehmen (niedrigere Kosten) und den Konsumenten (weniger Ausgaben für Benzin und Heizung/Kühlung), der schwache Euro ist positiv für den Exportsektor, die niedrigen Zinsen unterstützen Investitionen und forcieren den privaten Konsum, da Anleger extrem niedrige Zinsen für ihre Spareinlagen erhalten. Daneben waren die Stabilisierung der Eurokrise, die relativ günstige Bewertung und die internationale Ausrichtung der Unternehmen (etwa die Hälfte der Umsätze wird außerhalb Europas erzielt) wesentlich. Auf Sektorebene waren vor allem Gesundheitswesen (+34,6 %) und zyklische Konsumgüter (+28,5 %) gefragt, Energie (-6,3 %) und Versorger (+6,5 %) hinkten deutlich in der Performance nach. Österreich war aufgrund der zyklischen Ausrichtung der Börse, der starken Gewichtung des besonders von der Ukraine/Russland-Krise belasteten Finanzsektors und der Nähe zu Osteuropa schwächer blieb im Jahresvergleich (März 2015 vs. März 2014) nahezu unverändert (ATX Austrian Traded Index). Auf Länderebene (gemessen an den MSCI Indices) waren Belgien (+35,3 %), die Niederlande (enge Verflechtung mit den USA) mit +26,6 % und Deutschland (+22,4 %) deutliche Outperformer, Spanien (+14,7 %) lag vor Italien (+6,0 %). Auf Sektorenebene konnten weltweit 2014 viele Unternehmen, die hohe Dividenden ausschütten, outperformen, da die Investoren auf der Suche nach Rendite wieder Aktieninvestments u.a. in defensiveren Branchen suchten. Pharma (+53,0 %) war wieder Top-Sektor, daneben war der IT-Sektor (+47,4%), der v.a. in den USA von wichtiger Bedeutung ist, Outperformer (alle Daten MSCI World Sektorindices, umgerechnet in Euro). Energie (+4,4 %) war die schlechteste Branche. Währungen Der US-Dollar konnte 2014 stark zulegen. Die deutlich bessere Konjunkturentwicklung in den USA und das angekündigte Ende des quantitativen Easings waren die Hauptfaktoren für diese Entwicklung. Der Euro fiel 2014 von 1,38 auf 1,21 gegenüber dem US-Dollar. Das quantitative Easing der EZB zur Stabilisierung der Wirtschaft bedeutet, dass die EZB Liquidität in Euro erhöht und damit bewusst für eine Schwächung des Euros sorgen will, um den Exportsektor zu unterstützen und der Deflation (über steigende Importpreise) entgegenzuwirken, die Abschwächung des Euro verstärkte sich daher im 1. Quartal 2015 auf 1,07. Der japanische Yen fiel v.a. gegenüber dem US-Dollar von 103,1 auf 119,95 (März 2014 bis März 2015), ausgelöst durch das massive quantitative Easing der Bank of Japan im Kampf gegen die jahrelange Deflation. Anlagestrategie **) Der Fonds wird nach einer dynamischen Portfolio-Absicherungsstrategie gemanagt, bei der abhängig vom aktuellen Marktwert des Portfolios (täglicher Rechenwert), der Höhe des garantierten Betrages (unter Berücksichtigung der Höchststandsgarantie) sowie eines definierten Multiplikators laufend berechnet wird, wie hoch der ungesicherte Aktienanteil maximal sein darf, um den Erhalt des eingesetzten Kapitals zum Laufzeitende zu gewährleisten. Aufgrund der Garantieverpflichtung werden sich aus deren Anwendung Beschränkungen in der Gestionierung ergeben. Durch diese Gestionierungsbeschränkungen kann es dazu kommen, dass die Veranlagung über längere Zeiträume nicht an der Entwicklung des Aktienmarktes partizipiert. Das Fondsmanagement verfolgte während der gesamten Berichtsperiode die Strategie, den Aktienanteil soweit möglich immer nahe der maximal zulässigen Quote zu halten. Durch das weiterhin freundliche Aktienklima konnte die Aktiengewichtung (inklusive derivativer Aktienpositionen) im Laufe des Rechnungsjahres in Summe von ca. 29 % zu Beginn auf aktuell ca. 39 % angehoben werden. Im Anleihenteil wurde die Duration-Immunisierungsstrategie der vergangenen Berichtsperiode möglichst beibehalten. Gleichzeitig wurde versucht, ein attraktives Risiko-Ertragsprofil im Rahmen der Anlagerichtlinien sicherzustellen. Für Pioneer Funds Austria – Garantiebasket 3/2019 wurden im abgelaufenen Rechnungsjahr zur Steuerung des Investitionsgrades Geschäfte in derivativen Finanzinstrumenten getätigt. Im abgelaufenen Rechnungsjahr wurden keine Derivate getätigt, die unter die Berichtspflichten der ESMA Guidelines ESMA/2012/832 fallen. Methode zur Berechnung des Gesamtrisikos: Commitment-Ansatz (gemäß dem 3. Hauptstück der 4. Derivate-Risikoberechungs- und MeldeV). *) Im Zusammenhang mit der Bewertung in der aktuellen Marktsituation verweisen wir auf die Erläuterungen zur Ermittlung des Fondsrechenwertes im Anhang ("Bewertung illiquide Wertpapiere"). **) Aufgrund unterschiedlicher Berechnungsmethoden kann es zwischen den Prozentangaben der Anlagestrategie und der Vermögensaufstellung zu Abweichungen kommen. Pioneer Funds Austria - Garantiebasket 3/2019 -4- 30. März 2014 - 29. März 2015
Entwicklung des Pioneer Funds Austria - Garantiebasket 3/2019 im abgelaufenen Rechnungsjahr Fondsvermögen: EUR 40.449.882,51 zum 30.03.2014 und EUR 34.143.559,41 zum 29.03.2015 Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug: AT0000A0ND88 Anteilsumlauf: 317.056 Anteile zum 30.03.2014 und 248.951 Anteile zum 29.03.2015 Rechenwert (Nettobestandswert je Anteil): EUR 123,05 zum Stichtag 29.03.2015 Thesaurierungsanteile ohne KESt-Abzug (Inlandstranche): AT0000A0ND96 Anteilsumlauf: 34.962 Anteile zum 30.03.2014 und 28.144 Anteile zum 29.03.2015 Rechenwert (Nettobestandswert je Anteil): EUR 124,69 zum Stichtag 29.03.2015 Auszahlung für Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug - AT0000A0ND88 Die Auszahlung der Kapitalertragsteuer in der Höhe von EUR 1,10 je Thesaurierungsanteil mit KESt-Abzug wird ab 15.06.2015 gegen Verrechnung des Erträgnisscheines Nr. 4 von den depotführenden Banken vorgenommen, sofern keine Befreiungsgründe vorliegen. Auszahlung für Thesaurierungsanteile ohne KESt-Abzug (Inlandstranche) - AT0000A0ND96 Eine allfällige Auszahlung für Thesaurierungsanteile ohne KESt-Abzug (Vollthesaurierer Inlandstranche) entfällt nach Maßgabe des § 58 Abs 2 InvFG. Übersicht über die letzten vier Rechnungsjahre des Fonds in EUR Thesaurierungsanteile mit KESt- 29.03.2012*) 29.03.2013 29.03.2014 29.03.2015 Abzug AT0000A0ND88 Fondsvermögen gesamt 66.404.707,37 54.727.955,57 40.449.882,51 34.143.559,41 Errechneter Wert je Anteil 104,63 112,82 114,80 123,05 Zur Thesaurierung verwendeter -0,96 15,08 1,86 5,51 Ertrag Auszahlung gemäß § 58 Abs 2 InvFG 0,49 0,50 0,45 1,10 Wertentwicklung in % +4,63 +8,33 +2,22 +7,60 Thesaurierungsanteile ohne KESt- Abzug (Inlandstranche) 29.03.2012*) 29.03.2013 29.03.2014 29.03.2015 AT0000A0ND96 Fondsvermögen gesamt 66.404.707,37 54.727.955,57 40.449.882,51 34.143.559,41 Errechneter Wert je Anteil 104,65 113,38 115,88 124,69 Zur Thesaurierung verwendeter -0,31 16,03 2,33 6,70 Ertrag Wertentwicklung in % +4,65 +8,34 +2,20 +7,60 *) Rumpfrechnungsjahr vom 31.03.2011 bis 29.03.2012 Pioneer Funds Austria - Garantiebasket 3/2019 -5- 30. März 2014 - 29. März 2015
Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens 2014/2015 in EUR 1. Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds-Performance) Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode: pro Anteil in Fondswährung (EUR) ohne Berücksichtigung des Ausgabezuschlages Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug: AT0000A0ND88 Anteilswert am Beginn des Rechnungsjahres 114,80 Auszahlung (KESt) am 16.06.2014 von EUR 0,45 (entspricht 0,003816 Anteilen) *) - Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres 123,05 Gesamtwert inkl. (fiktiv) durch Ausschüttung erworbene Anteile ( 1,003816 * 123,05) 123,52 Wertentwicklung eines Anteils im Rechnungsjahr in % 7,60 Nettoertrag pro Anteil 8,72 Wertentwicklung eines Anteils im Kalenderjahr 2014 in % 2,99 Thesaurierungsanteile ohne KESt-Abzug (Inlandstranche): AT0000A0ND96 Anteilswert am Beginn des Rechnungsjahres 115,88 Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres 124,69 Wertentwicklung eines Anteils im Rechnungsjahr in % 7,60 Nettoertrag pro Anteil 8,81 Wertentwicklung eines Anteils im Kalenderjahr 2014 in % 3,00 Die Anteilswertermittlung durch die Depotbank erfolgt getrennt je Anteilscheinklasse. Die Jahresperformancewerte der einzelnen Anteilscheinklassen können voneinander abweichen. *) Rechenwert für einen Thesaurierungsanteil mit KESt-Abzug am 12.6.2014 (Ex-Tag) EUR 117,91. Pioneer Funds Austria - Garantiebasket 3/2019 -6- 30. März 2014 - 29. März 2015
Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens 2014/2015 in EUR 2. Fondsergebnis a. Realisiertes Fondsergebnis Ordentliches Ergebnis Erträge (ohne Kursergebnis) 1.076.575,96 Zinsenerträge (inkl. ordentliche Erträge ausl. Subfonds) 1.027.410,42 Dividendenerträge 20.950,50 Ausschüttungen ausländischer Subfonds 68.322,78 einbehaltene Quellensteuer Dividenden -20.898,50 einbehaltene Quellensteuer Ausschüttungen ausländischer Subfonds -19.205,97 1.076.579,23 Zinsaufwendungen (Sollzinsen) -3,27 Aufwendungen -554.387,72 Vergütung an die Verwaltungsgesellschaft -253.530,84 Depotbankgebühr -7.476,92 Kosten für Dienste externer Berater -158.429,87 Performancegebühren -114.509,91 Kosten für den Wirtschaftsprüfer und steuerliche Vertretung -5.740,74 Publizitätskosten -835,71 Wertpapierdepotgebühren -15.490,22 sonstige Verwaltungsaufwendungen -853,18 Verwaltungskostenrückvergütung aus Subfonds 1) 4.811,27 Refinanzierungskosten -2.331,60 Ordentliches Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) 522.188,24 Realisiertes Kursergebnis 2) 3) Realisierte Gewinne aus Wertpapieren (inkl. außerordentliche agE ausl. Subfonds) 890.612,24 Realisierte Gewinne aus derivativen Instrumenten (inkl. Devisengewinne) 1.513.714,35 Realisierte Verluste aus Wertpapieren -268.527,68 Realisierte Verluste aus derivativen Instrumenten (inkl. Devisenverluste) -688.673,44 Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich) 1.447.125,47 Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) 1.969.313,71 b. Nicht realisiertes Kursergebnis 2) 3) Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses 718.240,67 Ergebnis des Rechnungsjahres 2.687.554,38 c. Ertragsausgleich Ertragsausgleich für Erträge des Rechnungsjahres -134.997,31 Fondsergebnis gesamt 2.552.557,07 Transaktionskosten im Rechnungsjahr gesamt in EUR -1.792,11 Pioneer Funds Austria - Garantiebasket 3/2019 -7- 30. März 2014 - 29. März 2015
3. Entwicklung des Fondsvermögens Fondsvermögen am Beginn des Rechnungsjahres 4) 40.449.882,51 Auszahlung am 16.06.2014 (inkl. Ausschüttungsausgleich) Auszahlung (für Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug) (AT0000A0ND88) -134.805,60 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen (inkl. Ausschüttungsausgleich) -8.724.074,57 Ausgabe von 0 Anteilen und Rücknahme von 74.923 Anteilen Fondsergebnis gesamt (das Fondsergebnis ist im Detail im Punkt 2. dargestellt) 2.552.557,07 Fondsvermögen am Ende des Rechnungsjahres 5) 34.143.559,41 4. Verwendungsrechnung Realisiertes Fondsergebnis (inkl. Ertragsausgleich) 1.834.316,40 verteilungsfähiges Ergebnis 1.834.316,40 Auszahlung pro Thesaurierungsanteil mit KESt-Abzug 1,10 Anzahl der Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug (AT0000A0ND88) per 29.03.2015 248.951 -273.846,10 Übertrag auf Substanz für Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug -1.372.029,78 Ergebnisanteil pro Thesaurierungsanteil mit KESt-Abzug 6,61 Anzahl der Thesaurierungsanteile ohne KESt Abzug (AT0000A0ND96) per 29.03.2015 28.144 Übertrag auf Substanz für Thesaurierungsanteile ohne KESt Abzug -188.440,52 Ergebnisanteil pro Thesaurierungsanteil ohne KESt Abzug 6,70 1) Die Position beinhaltet die marktübliche Einbehaltung von Administrationskosten der Verwaltungsgesellschaft sowie Dritter. 2) Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenabgegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rechnungsjahr. 3) Kursergebnis gesamt, ohne Ertragsausgleich (realisiertes Kursergebnis ohne Ertragsausgleich, zuzüglich Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses): EUR 2.165.366,14. 4) Anteilsumlauf zu Beginn des Rechnungsjahres: 317.056 Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug, 34.962 Thesaurierungsanteile ohne KESt-Abzug (VTI). 5) Anteilsumlauf am Ende des Rechnungsjahres: 248.951 Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug, 28.144 Thesaurierungsanteile ohne KESt-Abzug (VTI). Pioneer Funds Austria - Garantiebasket 3/2019 -8- 30. März 2014 - 29. März 2015
Vermögensaufstellung zum 29.03.2015 Stücke/ Käufe/ Verkäufe/ % Gattungsbezeichnung ISIN Anteile/ Bestand Zugänge Abgänge Kurs Kurswert des Fonds- Whg. in 29.03.2015 im Berichtszeitraum in EUR vermögens 1.000 Börsengehandelte Wertpapiere Verzinsliche Wertpapiere in EUR 3,7500% DE0001135374 % 5.200 0 1.400 EUR 114,868000 5.973.136,00 17,49 Bundesrep.DeutschlandAnl.v.2008(2019) 3,5000% DE0001135382 % 100 200 400 EUR 115,660000 115.660,00 0,34 Bundesrep.DeutschlandAnl.v.2009(2019) 4,2500% FrankreichEO-OAT 2003(19) FR0000189151 % 3.500 3.900 500 EUR 117,462000 4.111.170,00 12,04 3,7500% FrankreichEO-OAT 2009(19) FR0010776161 % 700 0 7.700 EUR 117,212000 820.484,00 2,40 0,0000% FrankreichEO-Zero Coupons FR0010809947 % 9.500 0 500 EUR 100,112000 9.510.640,00 27,85 25.4.2019 4,3500% OESTERREICH, AT0000A08968 % 100 0 0 EUR 117,428000 117.428,00 0,34 REPUBLIKBUNDESANLEIHE 2008- 2019/144A Summe der börsengehandelten Wertpapiere EUR 20.648.518,00 60,48 Frei handelbare Wertpapiere Verzinsliche Wertpapiere in EUR 2,5000% UniCredit Bank Austria AGEO- XS0996755350 % 3.000 0 800 EUR 104,194000 3.125.820,00 9,15 Medium-Term Notes 2013(19) S.446 Summe der frei handelbaren Wertpapiere EUR 3.125.820,00 9,15 Investmentzertifikate in EUR PIA - Austria StockMiteigentumsanteile AT0000767736 ANT 5.000 0 0 EUR 77,160000 385.800,00 1,13 (T) PIA - Russia StockMiteigentumsanteile AT0000668264 ANT 65.000 90.000 80.000 EUR 26,710000 1.736.150,00 5,08 (T) Pioneer Fds-China EquityReg. Units I LU0133658061 ANT 120.000 95.000 155.000 EUR 14,890000 1.786.800,00 5,23 (Euro)(cap.) o.N. Pioneer Investm. German EquityInhaber- DE000A0RL2F6 ANT 16.000 12.000 11.000 EUR 203,660000 3.258.560,00 9,54 Anteile H DA Investmentzertifikate in NOK DNB NOR OBXAksjer NK 90,21 NO0010257801 ANT 70.000 0 0 NOK 53,875000 434.811,43 1,27 Investmentzertifikate in USD iShares Inc.-MSCI Taiwan ETFRegistered US4642867315 ANT 30.000 35.000 55.000 USD 15,650000 431.109,68 1,26 Shares DL-,001 iShs Inc.-MSCI Singapore ETFRegistered US4642866739 ANT 45.000 25.000 40.000 USD 12,880000 532.206,97 1,56 Shares DL-,001 iShs-MSCI Sth. Korea Capp. US4642867729 ANT 10.000 0 0 USD 57,320000 526.330,29 1,54 ETFRegistered Shares DL-,001 Summe der Investmentzertifikate EUR 9.091.768,37 26,63 Summe Wertpapiervermögen EUR 32.866.106,37 96,26 Derivate (Bei den mit Minus gekennzeichneten Beständen handelt es sich um verkaufte Positionen) Derivate auf einzelne Wertpapiere Wertpapier-Terminkontrakte Wertpapier-Terminkontrakte auf Renten FGBS JUN/15 FT 08.06.2015 -29 -1.160,00 0,00 FGBM JUN/15 FT 08.06.2015 -25 -3.250,00 -0,01 Summe der Derivate auf einzelne Wertpapiere EUR -4.410,00 -0,01 Pioneer Funds Austria - Garantiebasket 3/2019 -9- 30. März 2014 - 29. März 2015
% Kurs Kurswert des Fonds- in EUR vermögens Aktienindex-Derivate Forderungen/Verbindlichkeiten Aktienindex-Terminkontrakte AEX APR/15 FT 17.04.2015 STK 7 -15.260,00 -0,04 FESX JUN/15 FT 19.06.2015 STK 41 -7.790,00 -0,02 FSMI JUN/15 FT 19.06.2015 STK 8 -11.802,46 -0,03 OMX APR/15 FT 17.04.2015 STK 70 7.907,19 0,02 Summe der Aktienindex-Derivate EUR -26.945,27 -0,08 Bankguthaben EUR - Guthaben EUR 349.846,57 349.846,57 1,02 EUR 436.146,39 436.146,39 1,28 Guthaben in sonstigen EU/EWR-Währungen: SEK 478.587,22 51.242,80 0,15 Guthaben in Nicht-EU/EWR-Währungen: CHF 79.925,58 76.568,07 0,22 HKD 1.111.914,20 131.673,96 0,39 RUB 170.301,66 2.706,35 0,01 Summe der Bankguthaben EUR 1.048.184,14 3,07 Sonstige Vermögensgegenstände Zinsansprüche EUR 260.624,17 260.624,17 0,76 Summe sonstige Vermögensgegenstände EUR 260.624,17 0,76 Fondsvermögen EUR 34.143.559,41 100 Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug AT0000A0ND88 STK 248.951 Anteilswert EUR 123,05 Thesaurierungsanteile ohne KESt-Abzug AT0000A0ND96 STK 28.144 Anteilswert EUR 124,69 Devisenkurse (in Mengennotiz) per 30.03.2015 Schweizer Franken CHF 1,043850 = 1 Euro (EUR) Hongkong-Dollar HKD 8,444450 = 1 Euro (EUR) Norwegische Krone NOK 8,673300 = 1 Euro (EUR) Rubel RUB 62,926700 = 1 Euro (EUR) Schwedische Krone SEK 9,339600 = 1 Euro (EUR) US-Dollar USD 1,089050 = 1 Euro (EUR) Wien, am 6. Juli 2015 Pioneer Investments Austria GmbH DDr. Werner Kretschmer Stefano Pregnolato Mag. Hannes Roubik Hannes Saleta Pioneer Funds Austria - Garantiebasket 3/2019 - 10 - 30. März 2014 - 29. März 2015
Bestätigungsvermerk Wir haben den beigefügten Rechenschaftsbericht zum 29. März 2015 der Pioneer Investments Austria GmbH, Wien, über den von ihr verwalteten Pioneer Funds Austria - Garantiebasket 3/2019, Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz (InvFG) 2011 idgF, über das Rechnungsjahr vom 30. März 2014 bis 29. März 2015 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Rechenschaftsbericht, die Verwaltung des Sondervermögens und für die Buchführung Die gesetzlichen Vertreter der Verwaltungsgesellschaft resp. der Depotbank sind für die Buchführung, die Bewertung des Sondervermögens, die Berechnung von Abzugsteuern, die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Verwaltung des Sondervermögens, jeweils nach den Vorschriften des Investmentfondsgesetzes, den ergänzenden Regelungen in den Fondsbestimmungen und den steuerlichen Vorschriften, verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet: Gestaltung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, soweit dieses für die Erfassung und Bewertung des Sondervermögens sowie die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes von Bedeutung ist, damit dieser frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern; die Auswahl und Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden; die Vornahme von Schätzungen, die unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen angemessen erscheinen. Verantwortung des Abschlussprüfers und Beschreibung von Art und Umfang der gesetzlichen Prüfung des Rechenschaftsberichts Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem Rechenschaftsbericht auf der Grundlage unserer Prüfung. Wir haben unsere Prüfung gemäß § 49 Abs 5 Investmentfondsgesetz unter Beachtung der in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern, dass wir die Standesregeln einhalten und die Prüfung so planen und durchführen, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob der Rechenschaftsbericht frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen hinsichtlich der Beträge und sonstigen Angaben im Rechenschaftsbericht. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Abschlussprüfers unter Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos eines Auftretens wesentlicher Fehldarstellungen, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern. Bei der Vornahme der Risikoeinschätzung berücksichtigt der Abschlussprüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Bewertung des Sondervermögens von Bedeutung ist, um unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen geeignete Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrollen der Verwaltungsgesellschaft und der Depotbank abzugeben. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethoden und der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des Rechenschaftsberichts. Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise erlangt haben, sodass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung darstellt. Prüfungsurteil Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Rechenschaftsbericht zum 29. März 2015 über den Pioneer Funds Austria - Garantiebasket 3/2019, Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz (InvFG) 2011 idgF, nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften. Aussagen zur Beachtung des Investmentfondsgesetzes und der Fondsbestimmungen Die Prüfung hat sich gemäß § 49 Abs 5 InvFG auch darauf zu erstrecken, ob das Bundesgesetz über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Wir haben unsere Prüfung nach den oben beschriebenen Grundsätzen so durchgeführt, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob die Vorschriften des Investmentfondsgesetzes und die Fondsbestimmungen im Wesentlichen beachtet wurden. Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen wurden die Vorschriften des Bundesgesetzes über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet. Pioneer Funds Austria - Garantiebasket 3/2019 - 11 - 30. März 2014 - 29. März 2015
Aussagen zum Bericht über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres Die im Rechenschaftsbericht enthaltenen Ausführungen der Geschäftsleitung der Verwaltungsgesellschaft über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres wurden von uns kritisch durchgesehen, waren aber nicht Gegenstand besonderer Prüfungshandlungen nach den oben beschriebenen Grundsätzen. Unser Prüfungsurteil bezieht sich daher nicht auf diese Angaben. Im Rahmen der Gesamtdarstellung stehen die Ausführungen zum Rechnungsjahr in Einklang mit den im Rechenschaftsbericht angegebenen Zahlen. Wien, am 6. Juli 2015 Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH Mag. Robert PEJHOVSKY Mag. Nora ENGEL-KAZEMI TABRIZI Wirtschaftsprüfer Pioneer Funds Austria - Garantiebasket 3/2019 - 12 - 30. März 2014 - 29. März 2015
Steuerliche Behandlung des Pioneer Funds Austria - Garantiebasket 3/2019 für Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug (ISIN AT0000A0ND88) in EUR pro Anteil: Sämtliche Erträge aus dem Fonds sind für den Privatanleger durch den KESt Abzug iHv EUR 1,10 je Thesaurierungsanteil mit KESt-Abzug einkommensteuerlich endbesteuert. Ein Tätigwerden des Anteilinhabers ist nicht erforderlich. Die auf Basis des geprüften Rechenschaftsberichts erstellte steuerliche Behandlung und die Detailangaben dazu werden demnächst von Pioneer Investments Austria im Download-Center unter www.pioneerinvestments.at bereitgestellt. Wir weisen darauf hin, dass die steuerliche Behandlung nicht Gegenstand der Prüfung durch den Abschlussprüfer war. Pioneer Funds Austria - Garantiebasket 3/2019 - 13 - 30. März 2014 - 29. März 2015
Fondsbestimmungen gemäß InvFG 2011 Die Fondsbestimmungen für den Investmentfonds Pioneer Funds Austria - Garantiebasket 3/2019, Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz (InvFG) 2011 idgF, wurden von der Finanzmarktaufsicht (FMA) genehmigt. Der Investmentfonds ist ein richtlinienkonformes Sondervermögen und wird von der Pioneer Investments Austria GmbH (nachstehend „Verwaltungsgesellschaft“ genannt) mit Sitz in Wien verwaltet. Artikel 1 Miteigentumsanteile Die Miteigentumsanteile werden durch Anteilscheine (Zertifikate) mit Wertpapiercharakter verkörpert, die auf Inhaber lauten. Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden dargestellt. Effektive Stücke können daher nicht ausgefolgt werden. Artikel 2 Depotbank (Verwahrstelle) Die für den Investmentfonds bestellte Depotbank (Verwahrstelle) ist die UniCredit Bank Austria AG, Wien. Zahlstellen für Anteilscheine sind die Depotbank (Verwahrstelle) und ihre Filialen oder sonstige im Prospekt genannte Zahlstellen. Artikel 3 Veranlagungsinstrumente und – grundsätze Für den Investmentfonds dürfen nachstehende Vermögenswerte gemäß InvFG ausgewählt werden. Beschreibung des Veranlagungsschwerpunktes Die Veranlagung des Investmentfonds kann sowohl über Direktanlagen als auch über Anteile an Investmentfonds erfolgen. Die Vermögenszusammensetzung ist mit Rücksicht darauf, dass der Anteilswert per Laufzeitende weder den ersten Anteilswert noch 80 % des höchsten während der Laufzeit erzielten Anteilswertes unterschreiten soll, jeweils so zu wählen, dass sie bestmöglich geeignet erscheint, den Wert des Investmentfonds langfristig zu erhöhen. Dabei wird die Vermögenszusammensetzung auf Basis eines dynamischen Allokationsmodells vorgenommen, welches durch die Bestimmungen des von der Verwaltungsgesellschaft mit dem Berater abgeschlossenen Beratungs- und Managementvertrages inhaltlich determiniert wird. Es handelt sich dabei um eine dynamische Portfolio-Absicherungsstrategie, bei der abhängig vom aktuellen Marktwert des Portfolios (= täglicher Rechenwert), der Höhe des garantierten Betrages (unter Berücksichtigung der Höchststandsgarantie) sowie eines definierten Multiplikators laufend berechnet wird, wie hoch der (ungesicherte) Aktienanteil maximal sein darf, um den Erhalt des eingesetzten Kapitals bzw. das Erreichen des garantierten Höchststandes zum Laufzeitende zu gewährleisten. Der Einsatz eines dynamischen Allokationsmodells kann bedeuten, dass der Anleger über längere Zeiträume oder auf Dauer nicht an der Entwicklung der risikobehafteten Ertragskomponente (in- und ausländische Aktien) partizipiert. Bankguthaben werden bis zum gesetzlichen Höchstausmaß bei der UniCredit Bank Austria AG gehalten. Für den Investmentfonds werden Aktienfonds, welche überwiegend, das heißt zu mindestens 51 % des Fondsvermögens in in- und ausländische Aktien von Unternehmen mit Sitz oder Geschäftstätigkeit in den Kapitalmärkten der Emerging Markets sowie in den Kapitalmärkten der Entwickelten Märkte investieren, und Anleihenfonds, welche in auf EUR lautende Anleihen hoher Bonität investieren, erworben. Abhängig von den Vorgaben des dynamischen Allokationsmodells bewegt sich die Aktienquote zwischen 0 % und 50 %. Neben oder anstelle von Investmentfonds kann auch direkt in Wertpapiere der vorgenannten Anlageregionen und -spezifikationen investiert werden. In Anleiheemissionen des Garantiegebers des Investmentfonds oder mit diesem verbundenen Unternehmen darf nur bis zu 10 % des Fondsvermögens investiert werden. Strukturierte Finanzinstrumente, in welche kein Derivat eingebettet ist, dürfen erworben werden, wenn sie nach Maßgabe dieser Fondsbestimmungen direkt erwerbbare Vermögenswerte zum Gegenstand haben und weder zur Lieferung oder Übertragung anderer als der vorgenannten Vermögenswerten führen noch ein Recht auf derartige Lieferung einräumen. ABS-Veranlagungen dürfen nicht erworben werden. Die nachfolgenden Veranlagungsinstrumente werden unter Einhaltung der obig ausgeführten Beschreibung für das Fondsvermögen erworben. 3.1. Wertpapiere Wertpapiere (einschließlich Wertpapiere mit eingebetteten derivativen Instrumenten) werden bis zu 100 % des Fondsvermögens erworben. 3.2. Geldmarktinstrumente Geldmarktinstrumente dürfen bis zu 49 % des Fondsvermögens erworben werden. 3.3. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente, die vom Bund oder vom Bundesland Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Burgenland, Kärnten, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, von Deutschland oder vom Bundesland Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen, von Belgien oder vom Teilstaat Flandern, Wallonien, Brüssel, von Frankreich, von den Niederlanden oder von den Vereinigten Staaten von Amerika begeben oder garantiert werden, dürfen zu mehr als 35 % des Fondsvermögens erworben werden, sofern die Veranlagung des Fondsvermögens in zumindest sechs verschiedenen Emissionen dieser Emittenten erfolgt, wobei die Veranlagung in ein und derselben Emission 30 % des Fondsvermögens nicht überschreiten darf. Der Erwerb nicht voll eingezahlter Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente und von Bezugsrechten auf solche Instrumente oder von nicht voll eingezahlten anderen Finanzinstrumenten ist bis zu 10 % des Fondsvermögens zulässig. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente dürfen erworben werden, wenn sie den Kriterien betreffend die Notiz oder den Handel an einem geregelten Markt oder einer Wertpapierbörse gemäß InvFG entsprechen. Pioneer Funds Austria - Garantiebasket 3/2019 - 14 - 30. März 2014 - 29. März 2015
Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die die im vorstehenden Absatz genannten Kriterien nicht erfüllen, dürfen insgesamt bis zu 10 % des Fondsvermögens erworben werden. 3.4. Anteile an Investmentfonds Anteile an Investmentfonds (OGAW, OGA) dürfen jeweils bis zu 20 % des Fondsvermögens und insgesamt bis zu 100 % des Fondsvermögens erworben werden, sofern diese (OGAW bzw. OGA) ihrerseits jeweils zu nicht mehr als 10 % des Fondsvermögens in Anteile anderer Investmentfonds investieren. Anteile an OGA dürfen insgesamt bis zu 30 % des Fondsvermögens erworben werden. 3.5. Derivative Instrumente Derivative Instrumente dürfen als Teil der Anlagestrategie im gesetzlich zulässigen Umfang (berechnet auf Basis der aktuellen Marktpreise) und zur Absicherung eingesetzt werden. 3.6. Risiko-Messmethode(n) des Investmentfonds Der Investmentfonds wendet folgende Risikomessmethode an: Commitment Ansatz Der Commitment Wert wird gemäß dem 3. Hauptstück der 4. Derivate-Risikoberechnungs- und MeldeV idgF ermittelt. Details und Erläuterungen finden sich im Prospekt. 3.7. Sichteinlagen oder kündbare Einlagen Sichteinlagen und kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten dürfen bis zu 49 % des Fondsvermögens gehalten werden. Es ist kein Mindestbankguthaben zu halten. Im Rahmen von Umschichtungen des Fondsportfolios und/oder der begründeten Annahme drohender Verluste kann der Investmentfonds einen höheren Anteil an Sichteinlagen oder kündbaren Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten aufweisen. 3.8. Vorübergehend aufgenommene Kredite Die Verwaltungsgesellschaft darf für Rechnung des Investmentfonds vorübergehend Kredite bis zur Höhe von 10 % des Fondsvermögens aufnehmen. 3.9. Pensionsgeschäfte Pensionsgeschäfte dürfen bis zu 10 % des Fondsvermögens eingesetzt werden. 3.10. Wertpapierleihe Wertpapierleihegeschäfte dürfen bis zu 30 % des Fondsvermögens eingesetzt werden. Nähere Angaben betreffend den Artikel 3 finden sich im Prospekt. Artikel 4 Modalitäten der Ausgabe und Rücknahme Die Berechnung des Anteilswertes erfolgt in EUR. Der Wert der Anteile wird börsetäglich berechnet. 4.2. Ausgabe und Ausgabeaufschlag Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilswert zuzüglich eines Aufschlages pro Anteil in Höhe von bis zu 4 % zur Deckung der Ausgabekosten der Verwaltungsgesellschaft. Die Ausgabe der Anteile ist grundsätzlich nicht beschränkt, die Verwaltungsgesellschaft behält sich jedoch vor, die Ausgabe von Anteilscheinen vorübergehend oder vollständig einzustellen. 4.3. Rücknahme und Rücknahmeabschlag Der Rücknahmepreis entspricht dem Anteilswert. Es fällt kein Rücknahmeabschlag an. Auf Verlangen eines Anteilinhabers ist diesem sein Anteil an dem Investmentfonds zum jeweiligen Rücknahmepreis gegen Rückgabe des Anteilscheines auszuzahlen. 4.4. Begrenzte Dauer, Einstellung der Ausgabe von Anteilen Der Investmentfonds wird für eine begrenzte Dauer gebildet; die Laufzeit endet am 29.03.2019. Das Kündigungsrecht der Verwaltungsgesellschaft gemäß InvFG bleibt hiervon unberührt. Die Abwicklung des Fondsvermögens erfolgt gemäß den Bestimmungen des InvFG. Das Fondsvermögen wird beginnend mit einer Woche vor Laufzeitende abgewickelt; dabei werden die Vermögensgegenstände veräußert, die Forderungen eingezogen und die Verbindlichkeiten getilgt. Der auf den jeweiligen Anteil entfallende Erlös wird durch die Depotbank gegen Rücknahme der Anteilscheine ab 01.04.2019 (1 Bankarbeitstag nach Fondsende) verteilt. Artikel 5 Rechnungsjahr Das Rechnungsjahr des Investmentfonds ist die Zeit vom 30.03. bis zum 29.03. Artikel 6 Anteilsgattungen und Erträgnisverwendung Für den Investmentfonds können sowohl Thesaurierungsanteilscheine mit KESt-Abzug, Thesaurierungsanteilscheine ohne KESt-Abzug (Inlandstranche) als auch Thesaurierungsanteilscheine ohne KESt-Abzug (Auslandstranche) ausgegeben werden. Pioneer Funds Austria - Garantiebasket 3/2019 - 15 - 30. März 2014 - 29. März 2015
Erträgnisverwendung bei Thesaurierungsanteilscheinen mit KESt-Abzug (Thesaurierer) Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es ist bei Thesaurierungsanteilscheinen ab 15.06. der gemäß InvFG ermittelte Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer auf den ausschüttungsgleichen Ertrag des Anteilscheines entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden ist. Erträgnisverwendung bei Thesaurierungsanteilscheinen ohne KESt-Abzug (Vollthesaurierer Inlandstranche) Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es wird keine Auszahlung gemäß InvFG vorgenommen. Der für das Unterbleiben der KESt-Auszahlung auf den Jahresertrag gemäß InvFG maßgebliche Zeitpunkt ist jeweils der 15.06. des folgenden Rechnungsjahres. Die Verwaltungsgesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise von den depotführenden Stellen sicher, dass die Anteilscheine im Auszahlungszeitpunkt nur von Anteilinhabern gehalten werden können, die entweder nicht der inländischen Einkommen- oder Körperschaftssteuer unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß Einkommensteuergesetz vorliegen. Werden diese Voraussetzungen zum Auszahlungszeitpunkt nicht erfüllt, ist der gemäß InvFG ermittelte Betrag durch Gutschrift des jeweils depotführenden Kreditinstituts auszuzahlen. Erträgnisverwendung bei Thesaurierungsanteilscheinen ohne KESt-Abzug (Vollthesaurierer Auslandstranche) Der Vertrieb der Thesaurierungsanteilscheine ohne KESt-Abzug erfolgt ausschließlich im Ausland. Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es wird keine Auszahlung gemäß InvFG vorgenommen. Die Verwaltungsgesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise sicher, dass die Anteilscheine im Auszahlungszeitpunkt nur von Anteilinhabern gehalten werden können, die entweder nicht der inländischen Einkommen- oder Körperschaftssteuer unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß Einkommensteuergesetz bzw. für eine Befreiung von der Kapitalertragssteuer vorliegen. Artikel 7 Verwaltungsgebühr, Ersatz von Aufwendungen, Abwicklungsgebühr Die Verwaltungsgesellschaft erhält für ihre Verwaltungstätigkeit eine jährliche Vergütung bis zu einer Höhe von bis zu 1,50 % des Fondsvermögens, die auf Grund der Monatsendwerte errechnet wird. Erstmals nach einem Jahr ab Fondsstart gebührt in jedem Monat (d.h. für jeden Monatsendwert nach dem 30.03.2012, in dem die seit Fondsstart erzielte Fondsperformance gemäß OeKB 5 % p.a. übersteigt, eine Performance Fee in Höhe von 25 % des Anteilswertzuwachses gegenüber dem letzten performancefee-wirksamen Anteilswert (=high watermark). Für die Berechnung des Anteilswertzuwachses werden die Anteilswerte um die seit Fondsstart vorgenommenen Auszahlungen erhöht. Für den ersten performancefee-wirksamen Anteilswert wird der Anteilswertzuwachs gegenüber dem Anteilswert vom Fondsstart angesetzt. Die Performance Fee wird auf Basis der Monatsendwerte berechnet und innerhalb von 5 Bankwerktagen dem Fonds angelastet. Die Verwaltungsgesellschaft hat Anspruch auf Ersatz aller durch die Verwaltung entstandenen Aufwendungen. Bei Abwicklung des Investmentfonds vor Laufzeitende erhält die Depotbank eine Vergütung von bis zu 0,50 % des Fondsvermögens. Nähere Angaben finden sich im Prospekt. Anhang Liste der Börsen mit amtlichem Handel und von organisierten Märkten 1. Börsen mit amtlichem Handel und organisierten Märkten in den Mitgliedstaaten des EWR Nach Artikel 16 der Richtlinie 93/22/EWG (Wertpapierdienstleistungsrichtlinie) muss jeder Mitgliedstaat ein aktuelles Verzeichnis der von ihm genehmigten Märkte führen. Dieses Verzeichnis ist den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission zu übermitteln. Die Kommission ist gemäß dieser Bestimmung verpflichtet, einmal jährlich ein Verzeichnis der ihr mitgeteilten geregelten Märkte zu veröffentlichen. Infolge verringerter Zugangsschranken und der Spezialisierung in Handelssegmente ist das Verzeichnis der „geregelten Märkte “größeren Veränderungen unterworfen. Die Kommission wird daher neben der jährlichen Veröffentlichung eines Verzeichnisses im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften eine aktualisierte Fassung auf ihrer offiziellen Internetsite zugänglich machen. 1.1. Das aktuell gültige Verzeichnis der geregelten Märkte finden Sie unter http://mifiddatabase.esma.europa.eu/Index.aspx?sectionlinks_id=23&language=0&pageName=REGULATED_MARKETS_Display&subsection_id=01 1.2. Folgende Börsen sind unter das Verzeichnis der Geregelten Märkte zu subsumieren: 1.2.1. Luxemburg Euro MTF Luxemburg 1.3. Gemäß § 67 Abs. 2 Z 2 InvFG anerkannte Märkte im EWR: Märkte im EWR, die von den jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden als anerkannte Märkte eingestuft werden. 2. Börsen in europäischen Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten des EWR 2.1. Bosnien Herzegowina: Sarajevo, Banja Luka 2.2. Kroatien: Zagreb Stock Exchange 2.3. Montenegro: Podgorica 1 Zum Öffnen des Verzeichnisses auf „view all“ klicken. Der Link kann durch die FMA bzw. die ESMA geändert werden. [Über die FMA-Homepage gelangen Sie auf folgendem Weg zum Verzeichnis: http://www.fma.gv.at/de/unternehmen/boerse-wertpapierhandel/boerse.html - hinunterscrollen - Link „Liste der geregelten Märkte (MiFID Database; ESMA)“ – „view all“] Pioneer Funds Austria - Garantiebasket 3/2019 - 16 - 30. März 2014 - 29. März 2015
2.4. Russland: Moskau (RTS Stock Exchange); Moscow Interbank Currency Exchange (MICEX) 2.5. Schweiz: SWX Swiss-Exchange 2.6. Serbien: Belgrad 2.7. Türkei: Istanbul (betr. Stock Market nur "National Market") 3. Börsen in außereuropäischen Ländern 3.1. Australien: Sydney, Hobart, Melbourne, Perth 3.2. Argentinien: Buenos Aires 3.3. Brasilien: Rio de Janeiro, Sao Paulo 3.4. Chile: Santiago 3.5. China: Shanghai Stock Exchange, Shenzhen Stock Exchange 3.6. Hongkong: Hongkong Stock Exchange 3.7. Indien: Bombay 3.8. Indonesien: Jakarta 3.9. Israel: Tel Aviv 3.10. Japan: Tokyo, Osaka, Nagoya, Kyoto, Fukuoka, Niigata, Sapporo, Hiroshima 3.11. Kanada: Toronto, Vancouver, Montreal 3.12 Kolumbien Bolsa de Valores de Colombia 3.13. Korea: Korea Exchange (Seoul, Busan) 3.14. Malaysia: Kuala Lumpur, Bursa Malaysia Berhad 3.15. Mexiko: Mexiko City 3.16. Neuseeland: Wellington, Christchurch/Invercargill, Auckland 3.17 Peru Bolsa de Valores de Lima 3.18. Philippinen: Manila 3.19. Singapur: Singapur Stock Exchange 3.20. Südafrika: Johannesburg 3.21. Taiwan: Taipei 3.22. Thailand: Bangkok 3.23. USA: New York, American Stock Exchange (AMEX), New York Stock, Exchange (NYSE), Los Angeles/Pacific Stock Exchange, San Francisco/Pacific Stock Exchange, Philadelphia, Chicago, Boston, Cincinnati 3.24. Venezuela: Caracas 3.25. Vereinigte Arabische Emirate: Abu Dhabi Securities Exchange (ADX) 4. Organisierte Märkte in Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft 4.1. Japan: Over the Counter Market 4.2. Kanada: Over the Counter Market 4.3. Korea: Over the Counter Market 4.4. Schweiz: SWX-Swiss Exchange, BX Berne eXchange; Over the Counter Market der Mitglieder der International Capital Market Association (ICMA), Zürich 4.5. USA: Over the Counter Market im NASDAQ-System, Over the Counter Market (markets organised by NASD such as Over-the- Counter Equity Market, Municipal Bond Market, Government Securities Market, Corporate Bonds and Public Direct Participation Programs) Over-the-Counter-Market for Agency Mortgage-Backed Securities 5. Börsen mit Futures und Options Märkten 5.1. Argentinien: Bolsa de Comercio de Buenos Aires 5.2. Australien: Australian Options Market, Australian Securities Exchange (ASX) 5.3. Brasilien: Bolsa Brasiliera de Futuros, Bolsa de Mercadorias & Futuros, Rio de Janeiro Stock Exchange, Sao Paulo Stock Exchange 5.4. Hongkong: Hong Kong Futures Exchange Ltd. 5.5. Japan: Osaka Securities Exchange, Tokyo International Financial Futures Exchange, Tokyo Stock Exchange 5.6. Kanada: Montreal Exchange, Toronto Futures Exchange Pioneer Funds Austria - Garantiebasket 3/2019 - 17 - 30. März 2014 - 29. März 2015
5.7. Korea: Korea Exchange (KRX) 5.8. Mexiko: Mercado Mexicano de Derivados 5.9. Neuseeland: New Zealand Futures & Options Exchange 5.10. Philippinen: Manila International Futures Exchange 5.11. Singapur: The Singapore Exchange Limited (SGX) 5.12. Slowakei: RM-System Slovakia 5.13. Südafrika: Johannesburg Stock Exchange (JSE), South African Futures Exchange (SAFEX) 5.14. Schweiz: EUREX 5.15. Türkei: TurkDEX 5.16. USA: American Stock Exchange, Chicago Board Options Exchange, Chicago, Board of Trade, Chicago Mercantile Exchange, Comex, FINEX, Mid America Commodity Exchange, ICE Future US Inc. New York, Pacific Stock Exchange, Philadelphia Stock Exchange, New York Stock Exchange, Boston Options Exchange (BOX) Bewertung illiquide Wertpapiere Der Wert eines Anteiles ergibt sich aus der Teilung des Gesamtwertes des Kapitalanlagefonds einschließlich der Erträgnisse durch die Zahl der Anteile. Der Gesamtwert des Kapitalanlagefonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte der zu ihm gehörigen Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Fonds gehörenden Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte abzüglich Verbindlichkeiten, von der Depotbank zu ermitteln. Das Nettovermögen wird nach folgenden Grundsätzen ermittelt: a) Der Wert von Vermögenswerten, welche an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt werden, wird grundsätzlich auf der Grundlage des letzten verfügbaren Kurses ermittelt. b) Sofern ein Vermögenswert nicht an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird oder sofern für einen Vermögenswert, welcher an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird, der Kurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, wird auf die Kurse zuverlässiger Datenprovider oder alternativ auf Marktpreise gleichartiger Wertpapiere oder andere anerkannte Bewertungsmethoden zurückgegriffen. Es besteht das Risiko, dass aufgrund von Kursbildungen auf illiquiden Märkten die Bewertungskurse bestimmter Wertpapiere von ihren tatsächlichen Veräußerungen abweichen können (Bewertungsrisiko). Pioneer Funds Austria - Garantiebasket 3/2019 - 18 - 30. März 2014 - 29. März 2015
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