ÖKOSOZIALE STEUERREFORM - BESSER IN DIE ZUKUNFT STEUERN - Die nachfolgenden Inhalte basieren auf vorläufigen Informationen und können sich im ...

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ÖKOSOZIALE STEUERREFORM - BESSER IN DIE ZUKUNFT STEUERN - Die nachfolgenden Inhalte basieren auf vorläufigen Informationen und können sich im ...
Die nachfolgenden Inhalte basieren auf vorläufigen Informationen und können sich im Rahmen der Umsetzung verändern (Stand: 4.10.2021).

                 ÖKOSOZIALE STEUERREFORM
                 BESSER IN DIE ZUKUNFT STEUERN
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AUSGANGSLAGE
    AUFTRAG AUS DEM REGIERUNGSPROGRAMM

    Die Bundesregierung hat sich im                  Aus Verantwortung
    Regierungsprogramm die Umsetzung einer           für Österreich.
    ökosozialen Steuerreform vorgenommen.​           Regierungsprogramm 2020 – 2024

    • „... Entlastung der heimischen Wirtschaft,
      um Österreich im internationalen
      Wettbewerb gut zu positionieren“. (Seite 54)
    • „... Mit der ökosozialen Steuerreform sollen
      aufkommensneutral klimaschädliche
      Emissionen wirksam bepreist und Unter-
      nehmen sowie Private sektoral entlastet
      werden.“ (Seite 56)
    • „... Die Taskforce berücksichtigt
      europäische Entwicklungen und jene in den
      Nachbarländern.“ (Seite 56)

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42,2 %

          AUSGANGSLAGE                                                              41,5 %
                                                                                               43,4 %                    35,5 %
    ABGABENLAST IM EU-VERGLEICH
                                                                                                                           32,0 %

                                                                           43,4 %                                        31,2 %

    • Österreich hat laut EU-Kommission die fünft-                     39,9 %
      höchste Steuer-Abgabenquote in der EU                   34,2 %                                       36,8 %
                                                                        45,6 %
    • Eine hohe Steuer- und Abgabenquote wird
      mit einer hohen Belastung des Standorts                                         41,0 %
      gleichgesetzt                                                                                33,7 %
                                                                                                             34,7 %
    • Durch die Entlastung im Zuge der Steuer-                                                 42,4 %        35,8 %
      reform soll die Steuer- und Abgabenquote                         46,2 %     27,8 %                                 26,5 %
      in Richtung 40 % des BIP gesenkt werden
                                                                                      42,1 %
                                                                                                         37,1 % 37,9 %
                                                                                                                           30,2 %
                                        36,1 %

                                                     36,7 %                                                                         40,1 %

3                                                                 Quelle: EU-Kommission Werte für 2021 (Prognose)
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AUSGANGSLAGE
    AKTUELLE WIRTSCHAFTSPROGNOSE

             PROGNOSE ÖSTERREICHISCHES
               BIP-WACHSTUM BIS 2025

                     +5%                                    • Die für heuer und 2022 prognostizierten
                                                              Wachstumsraten spiegeln den Aufholeffekt
             +4%
                                                              nach der Covid-19-Rezession wider
                                                            • Um nach 2022 auf einen kontinuierlichen
                                                              Wachstumspfad zurückzukehren, bedarf es
                            + 1,8 %   +1,8 %
                                               +1,5 %         einer nachhaltigen Entlastung

              2021   2022   2023      2024     2025

    Quelle: Wifo (Anmerkung: Jährliche Veränderung reales
    BIP-Wachstum)​

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AUSGANGSLAGE
     ÖKOSOZIALE STEUERREFORM
UNTERNEHMENSBESTEUERUNG
STEUERENTLASTUNG        IN ÖSTERREICH.​

                         STEUERENTLASTUNG
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STEUERENTLASTUNG
    ÜBERSICHT ENTLASTUNG

    Senkung der Lohn- und Einkommen-          3,9 Mrd. €
    steuer von 35 % auf 30 %, von 42 %
    auf 40 % sowie KV-Senkung um 1,7 %:
    Anhebung des Gewinnfreibetrags von         50 Mio. €
    13 % auf 15 %:
    Senkung der Körperschaftsteuer von        700 Mio. €
    25 % auf 23 %:
    Einführung eines Investitionsfreibe-      350 Mio. €
    trags mit ökologischer Komponente:
    Steuerbefreite Mitarbeitererfolgsbetei-   100 Mio. €
    ligung bis zu 3.000 € pro Jahr:
    Anhebung der Grenze für gering-           150 Mio. €
    wertige Wirtschaftsgüter (GWG) von
    800 € auf 1.000 €:
    Befreiung Eigenstromsteuer:                50 Mio. €
    Erhöhung des Familienbonus Plus           600 Mio. €
    von 1.500 € auf 2.000 €:
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STEUERENTLASTUNG
    SENKUNG TARIFSTUFEN UND KV-BEITRAG

                    ESt Tarifstufen alt              • In der Lohn- und Einkommensteuer werden
                                                       die Steuersätze in der zweiten Tarifstufe von
                               42 %                    35 % auf 30 % und in der dritten Tarifstufe
                                                       von 42 % auf 40 % gesenkt
              35 %                                   • Die Entlastung bei der ersten Tarifstufe
                                 40 %                  (von 25 % auf 20 %) wurde bereits 2020
                                                       umgesetzt
                      30 %                           • Darüber hinaus wird der KV-Beitrag um 1,7 %
                                                       gesenkt
            2. ESt Tarifstufe    3. ESt Tarifstufe
            ab 1.7.2022          ab 1.7.2023         • Entlastungsvolumen gesamt: 3,9 Mrd. €​
                                                     • Davon Entlastungsvolumen Unternehmer
                     Grafik-Designer                   und Selbständige: rd. 300 Mio. €
    Einkommen                     50.025 €
                                                     Wichtige steuerliche Entlastung, die sowohl
    Einkommensteuertarif alt      10.140 €
                                                     Selbständigen als auch Arbeitnehmern
    Einkommensteuertarif neu      9.290 €
                                                     zugutekommt​.
    STEUERENTLASTUNG              850 €
    Fallbeispiel
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STEUERENTLASTUNG
    AUSWEITUNG BEIM GEWINNFREIBETRAG
                                                                                 Gewinnfreibetrag neu

    • Erhöhung des Gewinnfreibetrags von 13 %
                                                                                          15 %
      auf 15 %​
    • Der Gewinnfreibetrag von künftig 15 %
      steht sowohl für den Grundfreibetrag ohne

                                                  13 %
      Investitionserfordernis als auch für den
      darüberliegenden Gewinnfreibetrag mit
      Investitionserfordernis zu.
                                                  Gewinnfreibetrag alt
    • Entlastungsvolumen: 50 Mio. €​
    Zielgerichtete Entlastung von Einzelunter-
    nehmen und Personengesellschaften im                     Unternehmensberater (EPU)
    KMU-Bereich, welche nicht von einer KöSt-     Gewinn                                  33.180 Euro

    Satzsenkung profitieren.                      Steuerersparnis Gewinnfreibetrag 13 %   1.294 Euro
                                                  Steuerersparnis Gewinnfreibetrag 15 % 1.493 Euro
                                                  STEUERENTLASTUNG                        199 EURO
                                                  Fallbeispiel
8
STEUERENTLASTUNG
    SENKUNG DER KÖRPERSCHAFTSTEUER​

    25 %
    KöSt-Satz alt                               • Die Körperschaftsteuer (KöSt) wird bis 2024
                                                  stufenweise von 25 % auf 23 % gesenkt​

                    24 %
                                                • Entlastungsvolumen: 700 Mio. €​
                                                • Davon profitieren rund 80.000 heimische
                    KöSt-Satz 2023
                                                  Unternehmen

                                23 %
                                                Die Senkung des KöSt-Satzes hat eine
                                                positive Signalwirkung für den heimischen
                               KöSt-Satz 2024   Wirtschaftsstandort und fördert Eigen-
                                                kapitalbildung, Wirtschaftswachstum,
       Produktionsbetrieb mit 80 Mitarbeitern   Investitionen und Beschäftigung.
    Gewinn                    1.027.652 €
    KöSt bei 25 %             256.913 €
    KöSt bei 23 %             236.360 €
    STEUERENTLASTUNG          20.553 €
    Fallbeispiel
9
STEUERENTLASTUNG
     EINFÜHRUNG INVESTITIONSFREIBETRAG​
                                                                            *                 *
     • Künftig gibt es einen Basis-Investitions­
       freibetrag sowie einen Bonus für
                                                        Basis                           Öko
       ökologische Investitionen (mit absolutem
                                                              +
                                                         IFB                            IFB
       Deckel pro Unternehmen pro Jahr)
     • Anlehnung an Covid-19-Investitions-
       prämie (gefördert werden sollen materielle
       und immaterielle aktivierungspflichtige
                                                    *Prozentsatz wird noch festgelegt
       Neuinvestitionen in abnutzbares Anlagever-
       mögen, Details werden noch festgelegt)
     • Volumen: 350 Mio. € (entspricht KöSt-Satz-
       Senkung von einem Prozentpunkt)
     Investitionen von Unternehmen werden durch
     die Investitionsfreibeträge angekurbelt.​      Reduziert als Betriebsausgabenabzug die
     Mit dem erhöhten Freibetrag für ökolo-              Steuerbemessungsgrundlage
     gische Investitionen werden klimafreundliche
     Maßnahmen gefördert.​
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STEUERENTLASTUNG
     ANHEBUNG DER GRENZE FÜR GERINGWERTIGE
     WIRTSCHAFTSGÜTER
                            GWG-Grenze neu

                            1.000 €                       • Die Grenze für die Sofortabschreibung
                                                            geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) wird
                                                            von 800 € auf 1.000 € angehoben​

     800 €
                                                          • Entlastungsvolumen: Liquiditätseffekt von
                                                            150 Mio. € im ersten Jahr
     GWG-Grenze alt                                       Dies ist ein Impuls für Investitionsvorhaben,
                                                          da Investitionen durch eine praxisgerechtere
                                                          Erhöhung der GWG-Grenze erleichtert
                      Reisebüro
                                                          werden.​
     Anschaffung PC               990 €
                                  Abschreibung über       Zusätzlich wird eine Verwaltungsver­
     GWG-Grenze alt
                                  drei Jahre, Anlegen     einfachung für Unternehmen bewirkt.​
                                  eines Anlageverzeich-
                                  nisses notwendig
                                                          ​
                                  Sofortabschreibung
     GWG-Grenze neu               990 €, kein Anlage-
                                  verzeichnis
     Fallbeispiel                                         Fallbeispiel
11
STEUERENTLASTUNG
     MITARBEITERERFOLGSBETEILIGUNG

     • Bis zu 3.000 € pro Arbeitnehmer können
       als steuer- und abgabenbefreite Prämie
       jährlich ausbezahlt werden (Dauerrecht)
                                                 Steuer- und abgabenfreie
     • Entlastungsvolumen: 100 Mio. €​
                                                 Mitarbeitererfolgsbeteiligung

                                                 3.000 €
     Sowohl Arbeitgeberunternehmen als auch
     Arbeitnehmer profitieren.

12
STEUERENTLASTUNG
     BEFREIUNG EIGENSTROMSTEUER

                                  • Bereits 2020 wurde im Bereich Photovoltaik
                                    die Eigenstromsteuer (selbst erzeugter und
                                    nicht ins Netz eingespeister, sondern selbst
                                    verbrauchter Strom) gestrichen
        Eigenstrom                • Weitere Streichung der Eigenstromsteuer
          steuer                    auf alle erneuerbaren Stromformen (insbe-
                                    sondere Wasserkraft, Windkraft und Biogas)
                                  • Entlastungsvolumen: 50 Mio. €

13
STEUERENTLASTUNG
     ERHÖHUNG FAMILIENBONUS PLUS UND
     KINDERMEHRBETRAG                                Familienbonus Plus und
                                                      Kindermehrbetrag neu

     • Der Familienbonus Plus wird von 1.500 €
                                                        2.000 €
       auf 2.000 € angehoben. Ebenso wird der
       Kindermehrbetrag von 250 € auf 450 €                               450 €
       erhöht
     • Das unterstützt Eltern in der Erwerbs­
       tätigkeit                                 1.500 €
     • Entlastungsvolumen: 600 Mio. €​

     Gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für                250 €
     Selbständige. ​
                                                     Familienbonus Plus und
                                                      Kindermehrbetrag alt

14
AUSGANGSLAGE
     ÖKOSOZIALE STEUERREFORM
UNTERNEHMENSBESTEUERUNG
ÖKOLOGISIERUNG          IN ÖSTERREICH.​

                            ÖKOLOGISIERUNG
AUSGANGSLAGE
     AUFTRAG AUS DEM REGIERUNGSPROGRAMM

                                          • Die Flugabgabe wurde mit 1.9.2020 erhöht
                                            und beträgt 12 € im Regelfall und 30 € bei
                                            Kurzstrecken unter 350 km
                                          • Die NoVA wurde mit 1.7.2021 erhöht.
                                          • Der Tanktourismus wurde mit 15.1.2021
                                            reduziert (Vorsteuerrückerstattung für LKW
                                            aus Drittländern gestrichen)
                                          • Die Elektrizitätsabgabe für Bahnstrom
                                            wurde gesenkt (Verordnung ausständig)
     BEREITS UMGESETZTE ÖKOLOGISIE-
     RUNGSSCHRITTE IN DER AKTUELLEN
           LEGISLATURPERIODE

16
AUSGANGSLAGE
     THG-EMISSIONEN - AMBITIONIERTE KLIMAZIELE

     VORGEGEBENE EMISSIONSREDUKTION BIS 2030
     Die EU muss ihre Emissionen bis 2030 um -55 % reduzieren. Dadurch erhöht sich das Reduktionsziel für
     ­Ö sterreich von bisher -36 % auf -48 % bis 2030 (EU-Emissionshandel nicht eingerechnet).

                                60 Mio. t.
       AUSSTOSS IN MIO TONNEN

                                50 Mio. t.
                                                                                                                      Notwendige
                                40 Mio. t.                                                                            Reduktion...

                                                                                                                      ...nach bisherigem
                                30 Mio. t.                                                                            Ziel -36 %
                                                                                                                      ... nach neuem
                                20 Mio. t.
                                                                                                                      Kommissions­-
                                                                                                                      ­vorschlag – 48 %
                                10 Mio. t.

                                 0 Mio. t.

                                             2005   2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020   2025   2030

17
AUSGANGSLAGE
       AUFTRAG AUS DEM- REGIERUNGSPROGRAMM.​
       THG-EMISSIONEN   SEKTORALE BETRACHTUNG

                   ANTEIL DER SEKTOREN AN                                                         VON DER NATIONALEN CO2-BEPREISUNG
              DEN GESAMTEN THG-EMISSIONEN 2019                                                            UMFASSTE SEKTOREN

                          Gebäude; 10,2%   Landwirtschaft; 10,2%                                                                         Landwirtschaft; 10,2%
                                                                                                               Gebäude; 10,2%

                                                         Abfallwirtschaft; 2,9%                                                                        Abfallwirtschaft; 2,9%

                                                            Fluorierte Gase; 2,8%                                                                         Fluorierte Gase; 2,8%

     Verkehr ; 30,1%                                                                       Verkehr ; 30,1%

                                                                   Energie und Industrie                                                                         Energie und Industrie
                                                                       EH; 37,1%                                                                                     EH ; 37,1%

               Energie und Industrie                                                                 Energie und Industrie
               Nicht-EH; 6,7%                                                                        Nicht- EH von CO2-Preis   Energie und Industrie
                                                                                                        umfasst ; 5,1%           Nicht-EH ; 1,6%

18     Eigene Darstellung, Quelle: Umweltbundesamt
ÖKOLOGISIERUNG
     DREI PHASEN

     EINFÜHRUNG EINER NATIONALEN
     CO2-BEPREISUNG
     Österreich führt ab 1.7.2022 eine nationale
                                                     START AB 1.7.2022 IN DREI PHASEN
     CO2-Bepreisung ein (voraussichtliches
     Instrument: nationaler Emissionshandel
     mittels Inverkehrbringer). Damit werden                                                              MARKTPHASE BZW EU-ETS NEU

     auch die Sektoren außerhalb des EU-Emissi-
                                                                                  ÜBERGANGSPHASE

                                                        EINFÜHRUNGSPHASE
     onshandels (Gebäude, Verkehr, Teile der
     Industrie) berücksichtigt.                       2022     2023        2024      2025          2026   2027
     Der nationale Emissionshandel gliedert
     sich in drei Phasen. Mittelfristiges Ziel ist
     eine Überführung bzw. Anrechnung beim
     EU-Emissionshandel ab dem Jahr 2026, um
     eine Doppelbelastung zu vermeiden.

19
ÖKOLOGISIERUNG
     CO2-BEPREISUNG IM DETAIL                        PREISENTWICKLUNG PRO TONNE CO2
                                                     Festpreise bis 2025, Pfad wie Deutschland
      FUNKTIONSWEISE DES EMISSIONSHANDELS            (mit Energiepreisindex), anschließend freie
           MITTELS INVERKEHRBRINGER​                 ­Preisbildung voraussicht­lich mit Unter- und
                                                      Obergrenze
                                                                                                    55 €
                   ANREIZ ZUR REDUKTION DER
                        CO2-EMISSIONEN
                                                                                    45 €                         60 €
                                                                     35 €                                        MARKT-
                                                        30 €                                                      PREIS

                GEBEN FINANZIELLE ­BELASTUNGEN           2022         2023          2024            2025         2026
                    AN ­VERBRAUCHER WEITER

                                                     KOSTENAUSWIRKUNG AUF FOSSILE
                                                     ENERGIETRÄGER
                       INVERKEHRBRINGER
                 (VORAUSSICHTLICH RUND 500 UN-
                                                                Einheit      2022       2023         2024        2025
                TERNEHMEN WIE Z.B. MINERALÖL­                                30 €       35 €         45 €        55 €
                UNTERNEHMEN, GASLIEFERANTEN)
                     MÜSSEN CO2-ZERTIFIKATE          Benzin     l            7,7 Cent   8,9 Cent     11,5 Cent   14,0 Cent
                           ERWERBEN                  Diesel     l            8,9 Cent   10,3 Cent    13,3 Cent   16,2 Cent
                                                     Heizöl     l            9,8 Cent   11,4 Cent    14,6 Cent   17,9 Cent

             DIE FUNKTIONSWEISE ORIENTIERT SICH AM   Erdgas     m3           7,4 Cent   8,6 Cent     11,0 Cent   13,5 Cent
             DEUTSCHEN EMISSIONSHANDELSYSTEM
                                                     Hinweis: Werte inkl. Umsatzsteuer
20
ÖKOLOGISIERUNG
     CO2-PREIS IN ÖSTERREICH: STAND 2022

              + 30 € * 2
                                                               DER NEUE CO2-PREIS IM KONTEXT
                     *1                                        BESTEHENDER ENERGIEBESTEUERUNG
                           + 30 €
                                                               Bereits die aktuelle Besteuerung der fossilen
                                                               Energieträger in Österreich enthält Lenkungs-
                                                               elemente (z.B. MöSt und Erdgasabgabe)
                                    + 30 €
                                                               und kann in einen impliziten CO2-Preis
                                             + 30 €            umgerechnet werden.
              225 €        163 €    36 €      33 €
                                                               Dazu kommt zusätzlich der neu eingeführte
              BENZIN       DIESEL   HEIZÖL   ERDGAS
                                                               nationale CO2-Preis und ergibt eine Gesamt-
                                                               belastung fossiler Energieträger.
             *1 Implizite C0 2- Steuer durch
             bestehende Energieabgaben (z.B. MöSt)
             *2 C0 2-Preis ab 1.7.2022

     Quelle: Eigene Berechnungen basierend auf direkten
     Emissionsfaktoren nach Energieträgern (Umweltbundesamt)

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ÖKOLOGISIERUNG
     CO2-PREIS IM EUROPÄISCHEN VERGLEICH

     GESAMTE CO2-BEPREISUNG IN                                         DIE GESAMTE CO2-BEPREISUNG IM
     EURO PRO TONNE​                                                   LÄNDERVERGLEICH
                                                                       Bereits die aktuelle Besteuerung der fossilen
                               Benzin​   Diesel​   Heizöl​   Erdgas​   Energieträger in Österreich enthält Lenkungs-
     Niederlande                379       214       193       214      elemente (MöSt sowie z.B. Erdgas- und
                                                                       Kohleabgabe) und kann in einen CO2-Preis
     Deutschland​               335       223       53        60       umgerechnet werden. ​

     Österreich                255       193        66        63       Zum Beispiel entspricht die aktuelle MöSt-
                                                                       Belastung auf Diesel einer implizierten
     Tschechien​                222       151        9         6       CO2-Besteuerung von 163 €/t CO2​.
     Eigene Berechnungen basierend auf Steuersätzen der EU
                                                                       Durch die neue CO2-Bepreisung liegt das
     Excise Duty Tabellen (Stand: 1.7.2021) und Emissions-             österreichische Preisniveau ähnlich dem
     faktoren des Umweltbundesamtes. Die Werte wurden für              deutschen und über dem der östlichen
     Deutschland sowie Österreich (Brennstoffemissionshan-
     delsgesetz bzw. Emissionszertifikategesetz) erhöht, da die        Nachbarländer, aber noch unter dem der
     Belastung daraus in der EU Excise Duty nicht inkludiert ist.      nordischen Staaten wie z.B. Schweden oder
                                                                       den Niederlanden.
     Quelle: Eigene Berechnungen

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ÖKOLOGISIERUNG
     REGELUNG FÜR BESONDERS BETROFFENE UNTERNEHMEN

     FÜR BESONDERS BETROFFENE UNTERNEHMEN WIRD ES KOMPENSATIONSREGELUNGEN GEBEN

     Carbon Leakage nach deutschem Vorbild:          Härtefall-Regelung:
     • Ziel ist es, die Verlagerung von              • Kompensation für Unternehmen, deren
       CO2-Emissionen in Drittstaaten zu               Brennstoffkosten einen hohen Anteil an
       verhindern                                      den betriebswirtschaftlichen Gesamtkosten
     • Kompensation für produzierende Unter-           ausmachen oder die durch die Zusatz-
       nehmen, für die ein Wechsel auf                 kosten einer CO2-Bepreisung über Gebühr
       CO2-neutrale Alternativen aufgrund der          belastet werden ​
       Wettbewerbssituation derzeit noch nicht
       möglich ist

                                                     Hinweis: Die detaillierte Ausgestaltung der Härtefall-
                                                     Regelung ist noch ausständig.

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ÖKOLOGISIERUNG
     CARBON LEAKAGE REGELUNG IN DEUTSCHLAND

     Eine Carbon Leakage (CL) Regelung nach
     deutschem Vorbild bedeutet:                   REFUNDIERUNG
     GRUNDSÄTZE:
                                                   Die Refundierung erfolgt auf Antrag.
     • Basis sind die Sektoren und Teilsektoren
       auf der CL-Liste der EU-Kommission          Voraussetzung für die Kompensation:
     • Die CL-Regelung startet bei einer Emissi-   • Einführung oder Vorhandensein eines
       onsintensität von 0,3 kg CO2 pro Euro         Energiemanagementsystems oder eine
       Bruttowertschöpfung mit einem Kompensa-       vergleichbare Alternative.
       tionsgrad von 70%.                          • Reinvestition in Dekarbonisierungs- bzw.
     • Der Kompensationsgrad erhöht sich weiter      Energieeffizienzmaßnahmen.
       in Stufen von 5 %-Punkten je zusätzlichen   • Unternehmen können auf Antrag zusätzlich
       0,3 kg CO2 pro Euro Bruttowertschöpfung       als Carbon Leakage gefährdet eingestuft
       bis auf 95%.                                  werden.
     • Unter dem Mindestschwellenwert beträgt
       der Kompensationsgrad 65%.
     • Zusätzlich wird der Benchmark-Ansatz aus
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       dem EU-ETS übernommen.
ÖKOLOGISIERUNG
     REGIONALER KLIMABONUS

     AUSGLEICH FÜR NATÜRLICHE PERSONEN          REGIONALER KLIMABONUS IM DETAIL:
     DURCH EINEN REGIONALEN KLIMABONUS
                                                • Anspruchsberechtigt sind alle Personen mit
                                                  Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in
     Zur Abfederung der CO2-Bepreisung für
                                                  Österreich.
     Haushalte wird ein regionaler Klimabonus
     eingeführt.                                • Die Höhe des regionalen Klimabonus
                                                  wird anhand von vier Kategorien regional
     • Entlastungsvolumen: 1,25 Mrd. €
                                                  gestaffelt (100, 133, 167, 200 € pro Person
                                                  und Jahr - für Kinder gibt es einen
                                                  Aufschlag von 50 % - jährliche Steigerung
                                                  entlang des CO2-Bepreisungspfades). Dabei
                                                  wird jede Gemeinde einem von vier Urbani-
                                                  tätsgraden zugeordnet.
                                                Neben Arbeitnehmern und Pensionisten
                                                erhalten auch Selbständige den regionalen
                                                Klimabonus.
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ÖKOLOGISIERUNG
     STEUERLICHE UMSTIEGSFÖRDERUNGEN IM                                                   STEUERLICHE ANREIZE IM DETAIL
     GEBÄUDEBEREICH                                                                       • Steuerliche Anreize für Heizkesseltausch:
                                                                                            25 % der Investitionskosten (abzüglich
                                                                                            Direktförderungen) sind über einen
                                                                                            bestimmten Zeitraum steuerlich absetzbar ​
                                                                                          • Steuerliche Anreize für thermische
                                                                                            Sanierung​: 25 % der Investitionskosten
                                                                                            für thermisch-energetische Sanierungen
                                                                                            (abzüglich Direktförderungen) sind über
                                                                                            einen bestimmten Zeitraum steuerlich
                   GESAMTVOLUMEN SAUBER-HEIZEN-OFFENSIVE: 500 MIO. €                        absetzbar
                                                                            Förderpaket
                                                                Heizkessel- thermische
                                                                                          Der Heizungstausch in Unternehmen ist über
                                 steuerliche Anreize Heizkes-
                                                                tausch für  Sanierung
                                                                einkommens- mehrge-
                                                                                          die Abschreibung als Betriebsausgabe bereits
     Raus aus Öl
     und Gas
                                 seltausch und thermische
                                 Sanierung
                                                                schwache
                                                                Haushalte
                                                                            schossiger
                                                                            Wohnbau
                                                                                          jetzt steuerlich abzugsfähig.
                                                                                          Diese Maßnahmen beschleunigen die
                                                                                          Dekabonisierung des Gebäudesektors und
     180 MIO. €                  180 MIO. €                     80 MIO. € 60 MIO. €
                                                                                          unterstützen heimische Gewerbebetriebe
                                                                                          durch erhöhte Nachfrage.
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WEITERE PUNKTE
     ZUSÄTZLICHE MASSNAHMEN

     Digitalsteuer (Details noch nicht bekannt):       Inflationsabfederung:
     • Abgaben auf datenbezogene Umsätze               • Umsetzung Mietkaufmodell
     • Faire Besteuerung von Vermittlungsplattformen   • Wiedereinführung Bundesschatz
     • Umsetzung der Besteuerung von Crypto-           Regionale Bepreisung von Lebensmitteln:
       Währungen                                       • Entwicklung eines Modells für eine Lebens-
                                                         mitteltransportabgabe im nächsten Jahr

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ÖKOSOZIALE STEUERREFORM

     SO STEUERN WIR BESSER IN DIE ZUKUNFT: ​
     FÜR WIRTSCHAFT, WACHSTUM, ARBEITSPLÄTZE UND UMWELT.

     SPÜRBARE ENTLASTUNG                                 BERECHENBARKEIT                                                   FAIRNESS
     durch Senkung von KöSt,                             durch Einführung des markt-                                       durch Kompensationen
     Gewinnfreibertag und                                                                                                  und Ausnahmen für jene,
     Einkommenssteuer                                    wirtschaftlichen Instruments
                                                         einer moderat ausgestalteten                                      die (noch) nicht auf andere
                                                         CO2-Bepreisung​                                                   Technologien ausweichen
                                                                                                                           können​

                                                                            Impressum
                  Wirtschaftskammer Österreich | Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien | Druck: Produktion im Eigenverlag/Wien | Stand: Oktober 2021
                  Zugunsten der besseren Lesbarkeit des Textes wurde explizit auf eine durchgängig geschlechterspezifische Schreibweise verzichtet.

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