ÖKOSOZIALE STEUERREFORM - BESSER IN DIE ZUKUNFT STEUERN - Die nachfolgenden Inhalte basieren auf vorläufigen Informationen und können sich im ...
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Die nachfolgenden Inhalte basieren auf vorläufigen Informationen und können sich im Rahmen der Umsetzung verändern (Stand: 4.10.2021). ÖKOSOZIALE STEUERREFORM BESSER IN DIE ZUKUNFT STEUERN
AUSGANGSLAGE AUFTRAG AUS DEM REGIERUNGSPROGRAMM Die Bundesregierung hat sich im Aus Verantwortung Regierungsprogramm die Umsetzung einer für Österreich. ökosozialen Steuerreform vorgenommen. Regierungsprogramm 2020 – 2024 • „... Entlastung der heimischen Wirtschaft, um Österreich im internationalen Wettbewerb gut zu positionieren“. (Seite 54) • „... Mit der ökosozialen Steuerreform sollen aufkommensneutral klimaschädliche Emissionen wirksam bepreist und Unter- nehmen sowie Private sektoral entlastet werden.“ (Seite 56) • „... Die Taskforce berücksichtigt europäische Entwicklungen und jene in den Nachbarländern.“ (Seite 56) 2
42,2 % AUSGANGSLAGE 41,5 % 43,4 % 35,5 % ABGABENLAST IM EU-VERGLEICH 32,0 % 43,4 % 31,2 % • Österreich hat laut EU-Kommission die fünft- 39,9 % höchste Steuer-Abgabenquote in der EU 34,2 % 36,8 % 45,6 % • Eine hohe Steuer- und Abgabenquote wird mit einer hohen Belastung des Standorts 41,0 % gleichgesetzt 33,7 % 34,7 % • Durch die Entlastung im Zuge der Steuer- 42,4 % 35,8 % reform soll die Steuer- und Abgabenquote 46,2 % 27,8 % 26,5 % in Richtung 40 % des BIP gesenkt werden 42,1 % 37,1 % 37,9 % 30,2 % 36,1 % 36,7 % 40,1 % 3 Quelle: EU-Kommission Werte für 2021 (Prognose)
AUSGANGSLAGE AKTUELLE WIRTSCHAFTSPROGNOSE PROGNOSE ÖSTERREICHISCHES BIP-WACHSTUM BIS 2025 +5% • Die für heuer und 2022 prognostizierten Wachstumsraten spiegeln den Aufholeffekt +4% nach der Covid-19-Rezession wider • Um nach 2022 auf einen kontinuierlichen Wachstumspfad zurückzukehren, bedarf es + 1,8 % +1,8 % +1,5 % einer nachhaltigen Entlastung 2021 2022 2023 2024 2025 Quelle: Wifo (Anmerkung: Jährliche Veränderung reales BIP-Wachstum) 4
AUSGANGSLAGE ÖKOSOZIALE STEUERREFORM UNTERNEHMENSBESTEUERUNG STEUERENTLASTUNG IN ÖSTERREICH. STEUERENTLASTUNG
STEUERENTLASTUNG ÜBERSICHT ENTLASTUNG Senkung der Lohn- und Einkommen- 3,9 Mrd. € steuer von 35 % auf 30 %, von 42 % auf 40 % sowie KV-Senkung um 1,7 %: Anhebung des Gewinnfreibetrags von 50 Mio. € 13 % auf 15 %: Senkung der Körperschaftsteuer von 700 Mio. € 25 % auf 23 %: Einführung eines Investitionsfreibe- 350 Mio. € trags mit ökologischer Komponente: Steuerbefreite Mitarbeitererfolgsbetei- 100 Mio. € ligung bis zu 3.000 € pro Jahr: Anhebung der Grenze für gering- 150 Mio. € wertige Wirtschaftsgüter (GWG) von 800 € auf 1.000 €: Befreiung Eigenstromsteuer: 50 Mio. € Erhöhung des Familienbonus Plus 600 Mio. € von 1.500 € auf 2.000 €: 6
STEUERENTLASTUNG SENKUNG TARIFSTUFEN UND KV-BEITRAG ESt Tarifstufen alt • In der Lohn- und Einkommensteuer werden die Steuersätze in der zweiten Tarifstufe von 42 % 35 % auf 30 % und in der dritten Tarifstufe von 42 % auf 40 % gesenkt 35 % • Die Entlastung bei der ersten Tarifstufe 40 % (von 25 % auf 20 %) wurde bereits 2020 umgesetzt 30 % • Darüber hinaus wird der KV-Beitrag um 1,7 % gesenkt 2. ESt Tarifstufe 3. ESt Tarifstufe ab 1.7.2022 ab 1.7.2023 • Entlastungsvolumen gesamt: 3,9 Mrd. € • Davon Entlastungsvolumen Unternehmer Grafik-Designer und Selbständige: rd. 300 Mio. € Einkommen 50.025 € Wichtige steuerliche Entlastung, die sowohl Einkommensteuertarif alt 10.140 € Selbständigen als auch Arbeitnehmern Einkommensteuertarif neu 9.290 € zugutekommt. STEUERENTLASTUNG 850 € Fallbeispiel 7
STEUERENTLASTUNG AUSWEITUNG BEIM GEWINNFREIBETRAG Gewinnfreibetrag neu • Erhöhung des Gewinnfreibetrags von 13 % 15 % auf 15 % • Der Gewinnfreibetrag von künftig 15 % steht sowohl für den Grundfreibetrag ohne 13 % Investitionserfordernis als auch für den darüberliegenden Gewinnfreibetrag mit Investitionserfordernis zu. Gewinnfreibetrag alt • Entlastungsvolumen: 50 Mio. € Zielgerichtete Entlastung von Einzelunter- nehmen und Personengesellschaften im Unternehmensberater (EPU) KMU-Bereich, welche nicht von einer KöSt- Gewinn 33.180 Euro Satzsenkung profitieren. Steuerersparnis Gewinnfreibetrag 13 % 1.294 Euro Steuerersparnis Gewinnfreibetrag 15 % 1.493 Euro STEUERENTLASTUNG 199 EURO Fallbeispiel 8
STEUERENTLASTUNG SENKUNG DER KÖRPERSCHAFTSTEUER 25 % KöSt-Satz alt • Die Körperschaftsteuer (KöSt) wird bis 2024 stufenweise von 25 % auf 23 % gesenkt 24 % • Entlastungsvolumen: 700 Mio. € • Davon profitieren rund 80.000 heimische KöSt-Satz 2023 Unternehmen 23 % Die Senkung des KöSt-Satzes hat eine positive Signalwirkung für den heimischen KöSt-Satz 2024 Wirtschaftsstandort und fördert Eigen- kapitalbildung, Wirtschaftswachstum, Produktionsbetrieb mit 80 Mitarbeitern Investitionen und Beschäftigung. Gewinn 1.027.652 € KöSt bei 25 % 256.913 € KöSt bei 23 % 236.360 € STEUERENTLASTUNG 20.553 € Fallbeispiel 9
STEUERENTLASTUNG EINFÜHRUNG INVESTITIONSFREIBETRAG * * • Künftig gibt es einen Basis-Investitions freibetrag sowie einen Bonus für Basis Öko ökologische Investitionen (mit absolutem + IFB IFB Deckel pro Unternehmen pro Jahr) • Anlehnung an Covid-19-Investitions- prämie (gefördert werden sollen materielle und immaterielle aktivierungspflichtige *Prozentsatz wird noch festgelegt Neuinvestitionen in abnutzbares Anlagever- mögen, Details werden noch festgelegt) • Volumen: 350 Mio. € (entspricht KöSt-Satz- Senkung von einem Prozentpunkt) Investitionen von Unternehmen werden durch die Investitionsfreibeträge angekurbelt. Reduziert als Betriebsausgabenabzug die Mit dem erhöhten Freibetrag für ökolo- Steuerbemessungsgrundlage gische Investitionen werden klimafreundliche Maßnahmen gefördert. 10
STEUERENTLASTUNG ANHEBUNG DER GRENZE FÜR GERINGWERTIGE WIRTSCHAFTSGÜTER GWG-Grenze neu 1.000 € • Die Grenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) wird von 800 € auf 1.000 € angehoben 800 € • Entlastungsvolumen: Liquiditätseffekt von 150 Mio. € im ersten Jahr GWG-Grenze alt Dies ist ein Impuls für Investitionsvorhaben, da Investitionen durch eine praxisgerechtere Erhöhung der GWG-Grenze erleichtert Reisebüro werden. Anschaffung PC 990 € Abschreibung über Zusätzlich wird eine Verwaltungsver GWG-Grenze alt drei Jahre, Anlegen einfachung für Unternehmen bewirkt. eines Anlageverzeich- nisses notwendig Sofortabschreibung GWG-Grenze neu 990 €, kein Anlage- verzeichnis Fallbeispiel Fallbeispiel 11
STEUERENTLASTUNG MITARBEITERERFOLGSBETEILIGUNG • Bis zu 3.000 € pro Arbeitnehmer können als steuer- und abgabenbefreite Prämie jährlich ausbezahlt werden (Dauerrecht) Steuer- und abgabenfreie • Entlastungsvolumen: 100 Mio. € Mitarbeitererfolgsbeteiligung 3.000 € Sowohl Arbeitgeberunternehmen als auch Arbeitnehmer profitieren. 12
STEUERENTLASTUNG BEFREIUNG EIGENSTROMSTEUER • Bereits 2020 wurde im Bereich Photovoltaik die Eigenstromsteuer (selbst erzeugter und nicht ins Netz eingespeister, sondern selbst verbrauchter Strom) gestrichen Eigenstrom • Weitere Streichung der Eigenstromsteuer steuer auf alle erneuerbaren Stromformen (insbe- sondere Wasserkraft, Windkraft und Biogas) • Entlastungsvolumen: 50 Mio. € 13
STEUERENTLASTUNG ERHÖHUNG FAMILIENBONUS PLUS UND KINDERMEHRBETRAG Familienbonus Plus und Kindermehrbetrag neu • Der Familienbonus Plus wird von 1.500 € 2.000 € auf 2.000 € angehoben. Ebenso wird der Kindermehrbetrag von 250 € auf 450 € 450 € erhöht • Das unterstützt Eltern in der Erwerbs tätigkeit 1.500 € • Entlastungsvolumen: 600 Mio. € Gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für 250 € Selbständige. Familienbonus Plus und Kindermehrbetrag alt 14
AUSGANGSLAGE ÖKOSOZIALE STEUERREFORM UNTERNEHMENSBESTEUERUNG ÖKOLOGISIERUNG IN ÖSTERREICH. ÖKOLOGISIERUNG
AUSGANGSLAGE AUFTRAG AUS DEM REGIERUNGSPROGRAMM • Die Flugabgabe wurde mit 1.9.2020 erhöht und beträgt 12 € im Regelfall und 30 € bei Kurzstrecken unter 350 km • Die NoVA wurde mit 1.7.2021 erhöht. • Der Tanktourismus wurde mit 15.1.2021 reduziert (Vorsteuerrückerstattung für LKW aus Drittländern gestrichen) • Die Elektrizitätsabgabe für Bahnstrom wurde gesenkt (Verordnung ausständig) BEREITS UMGESETZTE ÖKOLOGISIE- RUNGSSCHRITTE IN DER AKTUELLEN LEGISLATURPERIODE 16
AUSGANGSLAGE THG-EMISSIONEN - AMBITIONIERTE KLIMAZIELE VORGEGEBENE EMISSIONSREDUKTION BIS 2030 Die EU muss ihre Emissionen bis 2030 um -55 % reduzieren. Dadurch erhöht sich das Reduktionsziel für Ö sterreich von bisher -36 % auf -48 % bis 2030 (EU-Emissionshandel nicht eingerechnet). 60 Mio. t. AUSSTOSS IN MIO TONNEN 50 Mio. t. Notwendige 40 Mio. t. Reduktion... ...nach bisherigem 30 Mio. t. Ziel -36 % ... nach neuem 20 Mio. t. Kommissions- vorschlag – 48 % 10 Mio. t. 0 Mio. t. 2005 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2025 2030 17
AUSGANGSLAGE AUFTRAG AUS DEM- REGIERUNGSPROGRAMM. THG-EMISSIONEN SEKTORALE BETRACHTUNG ANTEIL DER SEKTOREN AN VON DER NATIONALEN CO2-BEPREISUNG DEN GESAMTEN THG-EMISSIONEN 2019 UMFASSTE SEKTOREN Gebäude; 10,2% Landwirtschaft; 10,2% Landwirtschaft; 10,2% Gebäude; 10,2% Abfallwirtschaft; 2,9% Abfallwirtschaft; 2,9% Fluorierte Gase; 2,8% Fluorierte Gase; 2,8% Verkehr ; 30,1% Verkehr ; 30,1% Energie und Industrie Energie und Industrie EH; 37,1% EH ; 37,1% Energie und Industrie Energie und Industrie Nicht-EH; 6,7% Nicht- EH von CO2-Preis Energie und Industrie umfasst ; 5,1% Nicht-EH ; 1,6% 18 Eigene Darstellung, Quelle: Umweltbundesamt
ÖKOLOGISIERUNG DREI PHASEN EINFÜHRUNG EINER NATIONALEN CO2-BEPREISUNG Österreich führt ab 1.7.2022 eine nationale START AB 1.7.2022 IN DREI PHASEN CO2-Bepreisung ein (voraussichtliches Instrument: nationaler Emissionshandel mittels Inverkehrbringer). Damit werden MARKTPHASE BZW EU-ETS NEU auch die Sektoren außerhalb des EU-Emissi- ÜBERGANGSPHASE EINFÜHRUNGSPHASE onshandels (Gebäude, Verkehr, Teile der Industrie) berücksichtigt. 2022 2023 2024 2025 2026 2027 Der nationale Emissionshandel gliedert sich in drei Phasen. Mittelfristiges Ziel ist eine Überführung bzw. Anrechnung beim EU-Emissionshandel ab dem Jahr 2026, um eine Doppelbelastung zu vermeiden. 19
ÖKOLOGISIERUNG CO2-BEPREISUNG IM DETAIL PREISENTWICKLUNG PRO TONNE CO2 Festpreise bis 2025, Pfad wie Deutschland FUNKTIONSWEISE DES EMISSIONSHANDELS (mit Energiepreisindex), anschließend freie MITTELS INVERKEHRBRINGER Preisbildung voraussichtlich mit Unter- und Obergrenze 55 € ANREIZ ZUR REDUKTION DER CO2-EMISSIONEN 45 € 60 € 35 € MARKT- 30 € PREIS GEBEN FINANZIELLE BELASTUNGEN 2022 2023 2024 2025 2026 AN VERBRAUCHER WEITER KOSTENAUSWIRKUNG AUF FOSSILE ENERGIETRÄGER INVERKEHRBRINGER (VORAUSSICHTLICH RUND 500 UN- Einheit 2022 2023 2024 2025 TERNEHMEN WIE Z.B. MINERALÖL 30 € 35 € 45 € 55 € UNTERNEHMEN, GASLIEFERANTEN) MÜSSEN CO2-ZERTIFIKATE Benzin l 7,7 Cent 8,9 Cent 11,5 Cent 14,0 Cent ERWERBEN Diesel l 8,9 Cent 10,3 Cent 13,3 Cent 16,2 Cent Heizöl l 9,8 Cent 11,4 Cent 14,6 Cent 17,9 Cent DIE FUNKTIONSWEISE ORIENTIERT SICH AM Erdgas m3 7,4 Cent 8,6 Cent 11,0 Cent 13,5 Cent DEUTSCHEN EMISSIONSHANDELSYSTEM Hinweis: Werte inkl. Umsatzsteuer 20
ÖKOLOGISIERUNG CO2-PREIS IN ÖSTERREICH: STAND 2022 + 30 € * 2 DER NEUE CO2-PREIS IM KONTEXT *1 BESTEHENDER ENERGIEBESTEUERUNG + 30 € Bereits die aktuelle Besteuerung der fossilen Energieträger in Österreich enthält Lenkungs- elemente (z.B. MöSt und Erdgasabgabe) + 30 € und kann in einen impliziten CO2-Preis + 30 € umgerechnet werden. 225 € 163 € 36 € 33 € Dazu kommt zusätzlich der neu eingeführte BENZIN DIESEL HEIZÖL ERDGAS nationale CO2-Preis und ergibt eine Gesamt- belastung fossiler Energieträger. *1 Implizite C0 2- Steuer durch bestehende Energieabgaben (z.B. MöSt) *2 C0 2-Preis ab 1.7.2022 Quelle: Eigene Berechnungen basierend auf direkten Emissionsfaktoren nach Energieträgern (Umweltbundesamt) 21
ÖKOLOGISIERUNG CO2-PREIS IM EUROPÄISCHEN VERGLEICH GESAMTE CO2-BEPREISUNG IN DIE GESAMTE CO2-BEPREISUNG IM EURO PRO TONNE LÄNDERVERGLEICH Bereits die aktuelle Besteuerung der fossilen Benzin Diesel Heizöl Erdgas Energieträger in Österreich enthält Lenkungs- Niederlande 379 214 193 214 elemente (MöSt sowie z.B. Erdgas- und Kohleabgabe) und kann in einen CO2-Preis Deutschland 335 223 53 60 umgerechnet werden. Österreich 255 193 66 63 Zum Beispiel entspricht die aktuelle MöSt- Belastung auf Diesel einer implizierten Tschechien 222 151 9 6 CO2-Besteuerung von 163 €/t CO2. Eigene Berechnungen basierend auf Steuersätzen der EU Durch die neue CO2-Bepreisung liegt das Excise Duty Tabellen (Stand: 1.7.2021) und Emissions- österreichische Preisniveau ähnlich dem faktoren des Umweltbundesamtes. Die Werte wurden für deutschen und über dem der östlichen Deutschland sowie Österreich (Brennstoffemissionshan- delsgesetz bzw. Emissionszertifikategesetz) erhöht, da die Nachbarländer, aber noch unter dem der Belastung daraus in der EU Excise Duty nicht inkludiert ist. nordischen Staaten wie z.B. Schweden oder den Niederlanden. Quelle: Eigene Berechnungen 22
ÖKOLOGISIERUNG REGELUNG FÜR BESONDERS BETROFFENE UNTERNEHMEN FÜR BESONDERS BETROFFENE UNTERNEHMEN WIRD ES KOMPENSATIONSREGELUNGEN GEBEN Carbon Leakage nach deutschem Vorbild: Härtefall-Regelung: • Ziel ist es, die Verlagerung von • Kompensation für Unternehmen, deren CO2-Emissionen in Drittstaaten zu Brennstoffkosten einen hohen Anteil an verhindern den betriebswirtschaftlichen Gesamtkosten • Kompensation für produzierende Unter- ausmachen oder die durch die Zusatz- nehmen, für die ein Wechsel auf kosten einer CO2-Bepreisung über Gebühr CO2-neutrale Alternativen aufgrund der belastet werden Wettbewerbssituation derzeit noch nicht möglich ist Hinweis: Die detaillierte Ausgestaltung der Härtefall- Regelung ist noch ausständig. 23
ÖKOLOGISIERUNG CARBON LEAKAGE REGELUNG IN DEUTSCHLAND Eine Carbon Leakage (CL) Regelung nach deutschem Vorbild bedeutet: REFUNDIERUNG GRUNDSÄTZE: Die Refundierung erfolgt auf Antrag. • Basis sind die Sektoren und Teilsektoren auf der CL-Liste der EU-Kommission Voraussetzung für die Kompensation: • Die CL-Regelung startet bei einer Emissi- • Einführung oder Vorhandensein eines onsintensität von 0,3 kg CO2 pro Euro Energiemanagementsystems oder eine Bruttowertschöpfung mit einem Kompensa- vergleichbare Alternative. tionsgrad von 70%. • Reinvestition in Dekarbonisierungs- bzw. • Der Kompensationsgrad erhöht sich weiter Energieeffizienzmaßnahmen. in Stufen von 5 %-Punkten je zusätzlichen • Unternehmen können auf Antrag zusätzlich 0,3 kg CO2 pro Euro Bruttowertschöpfung als Carbon Leakage gefährdet eingestuft bis auf 95%. werden. • Unter dem Mindestschwellenwert beträgt der Kompensationsgrad 65%. • Zusätzlich wird der Benchmark-Ansatz aus 24 dem EU-ETS übernommen.
ÖKOLOGISIERUNG REGIONALER KLIMABONUS AUSGLEICH FÜR NATÜRLICHE PERSONEN REGIONALER KLIMABONUS IM DETAIL: DURCH EINEN REGIONALEN KLIMABONUS • Anspruchsberechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Zur Abfederung der CO2-Bepreisung für Österreich. Haushalte wird ein regionaler Klimabonus eingeführt. • Die Höhe des regionalen Klimabonus wird anhand von vier Kategorien regional • Entlastungsvolumen: 1,25 Mrd. € gestaffelt (100, 133, 167, 200 € pro Person und Jahr - für Kinder gibt es einen Aufschlag von 50 % - jährliche Steigerung entlang des CO2-Bepreisungspfades). Dabei wird jede Gemeinde einem von vier Urbani- tätsgraden zugeordnet. Neben Arbeitnehmern und Pensionisten erhalten auch Selbständige den regionalen Klimabonus. 25
ÖKOLOGISIERUNG STEUERLICHE UMSTIEGSFÖRDERUNGEN IM STEUERLICHE ANREIZE IM DETAIL GEBÄUDEBEREICH • Steuerliche Anreize für Heizkesseltausch: 25 % der Investitionskosten (abzüglich Direktförderungen) sind über einen bestimmten Zeitraum steuerlich absetzbar • Steuerliche Anreize für thermische Sanierung: 25 % der Investitionskosten für thermisch-energetische Sanierungen (abzüglich Direktförderungen) sind über einen bestimmten Zeitraum steuerlich GESAMTVOLUMEN SAUBER-HEIZEN-OFFENSIVE: 500 MIO. € absetzbar Förderpaket Heizkessel- thermische Der Heizungstausch in Unternehmen ist über steuerliche Anreize Heizkes- tausch für Sanierung einkommens- mehrge- die Abschreibung als Betriebsausgabe bereits Raus aus Öl und Gas seltausch und thermische Sanierung schwache Haushalte schossiger Wohnbau jetzt steuerlich abzugsfähig. Diese Maßnahmen beschleunigen die Dekabonisierung des Gebäudesektors und 180 MIO. € 180 MIO. € 80 MIO. € 60 MIO. € unterstützen heimische Gewerbebetriebe durch erhöhte Nachfrage. 26
WEITERE PUNKTE ZUSÄTZLICHE MASSNAHMEN Digitalsteuer (Details noch nicht bekannt): Inflationsabfederung: • Abgaben auf datenbezogene Umsätze • Umsetzung Mietkaufmodell • Faire Besteuerung von Vermittlungsplattformen • Wiedereinführung Bundesschatz • Umsetzung der Besteuerung von Crypto- Regionale Bepreisung von Lebensmitteln: Währungen • Entwicklung eines Modells für eine Lebens- mitteltransportabgabe im nächsten Jahr 27
ÖKOSOZIALE STEUERREFORM SO STEUERN WIR BESSER IN DIE ZUKUNFT: FÜR WIRTSCHAFT, WACHSTUM, ARBEITSPLÄTZE UND UMWELT. SPÜRBARE ENTLASTUNG BERECHENBARKEIT FAIRNESS durch Senkung von KöSt, durch Einführung des markt- durch Kompensationen Gewinnfreibertag und und Ausnahmen für jene, Einkommenssteuer wirtschaftlichen Instruments einer moderat ausgestalteten die (noch) nicht auf andere CO2-Bepreisung Technologien ausweichen können Impressum Wirtschaftskammer Österreich | Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien | Druck: Produktion im Eigenverlag/Wien | Stand: Oktober 2021 Zugunsten der besseren Lesbarkeit des Textes wurde explizit auf eine durchgängig geschlechterspezifische Schreibweise verzichtet. 28
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