Landrätin dankt Musikschülern für Engagement - Oktober 2014 - im Landkreis ...

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Landrätin dankt Musikschülern für Engagement - Oktober 2014 - im Landkreis ...
4. Oktober 2014                                                                                                                                            18. Jahrgang              Nr. 14

Landrätin dankt Musikschülern für Engagement                                                                                                                Landkreis jetzt
Altenburg. Ehrungen von Bürge-
                                                                                                                                                            auf
rinnen und Bürgern, die hervorra-                                                                                                                           Landkreis. Gefällt mir! Der Land-
gende Leistungen erbringen und                                                                                                                              kreis Altenburger Land ist jetzt mit
sich für den Landkreis verdient                                                                                                                             einem eigenen Auftritt in dem sozia-
machen, sind im Altenburger Land                                                                                                                            len Netzwerk „facebook“ aktiv. Zu
seit vielen Jahren Tradition – im                                                                                                                           finden ist die Seite entweder direkt
Sport, im Ehrenamt, in der Feuer-                                                                                                                           über die Suchmaske von facebook
wehr und auch im kulturellen Be-                                                                                                                            mit der Eingabe „Landkreis Alten-
reich. Und so hatte Landrätin Mi-                                                                                                                           burger Land“ oder über die Website
chaele Sojka am 17. September 38                                                                                                                            www.altenburgerland.de – ganz
Schülerinnen und Schüler der Mu-                                                                                                                            oben ist ein Symbollink zu finden.
sikschule des Altenburger Landes
in den Landschaftssaal des Land-
ratsamtes eingeladen, um sie für                                                                                                                            Festkonzert der
ihre hervorragenden Leistungen
bei musikalischen Wettbewerben
auf Landes- und Bundesebene und
                                                                                                                                                            Musikschule
für ihr außerordentliches Engage-                                                                                                                           Altenburg. Anlässlich ihres 60-jähri-
ment bei der Mitgestaltung ver-                                                                                                                             gen Bestehens lädt die Musikschule
schiedener kultureller Höhepunkte                                                                                                                           des Landkreises Altenburger Land am
im Landkreis zu ehren.                                                                                                                                      Sonnabend, 18. Oktober 2014 um
Das vergangene Musikschuljahr war                                                                                                                           18 Uhr ins Landestheater Altenburg
mit vielen Höhepunkten geschmückt,                                                                                                                          zu einem Festkonzert ein. Die Musik-
die ganz im Zeichen des 60-jährigen                                                                                                                         schüler musizieren gemeinsam mit
Bestehens der Musikschule standen.                                                                                                                          dem Philharmonischen Orchester Al-
Es gab ein großes Orchesterkonzert,                                                                                                                         tenburg-Gera. Eintrittskarten gibt es
ein Rock-Pop-Konzert mit „Pepper-                                                                                                                           ab sofort an der Theaterkasse und in
mint and friends“, das Musikschul-                                                                                                                          der Tourist-Information auf dem Al-
fest am Teehaus und das Konzert                                                                                                                             tenburger Markt.
zum 250. Geburtstag von Johann
Ludwig Krebs im Bachsaal des Al-
tenburger Schlosses. Und jedes Mal     und an der Stimme gefeilt. Lohn für    Das Mitwirken von Schülern der         Das belegen die unzähligen jährli-       Aus dem Inhalt
ernteten die Akteure, die Musikschü-   die Mühe und die unzähligen            Musikschule in Landesensembles         chen Auftritte der Musikschülerin-
lerinnen und Musikschüler, viel Ap-    Übungsstunden waren erste, zweite      und in der „Deutschen Streicherphil-   nen und Musikschüler bei Konzer-        Seite 9
plaus. Viele von ihnen sind bereits    und dritte Preise beim Bundeswettbe-   harmonie“ spricht ebenso für das       ten, Veranstaltungen, Festen und        In eigener Sache: Amtsblatt-
wahre Meister ihres Fachs. Das be-     werb „Jugend musiziert“, die unter     große musikalische Können der jun-     Feierlichkeiten im Altenburger          Redakteure schauen Druckern
legt nicht zuletzt das Abschneiden     anderem Clara Starzetz und Sophia      gen Musiker und Sänger.                Land und über die Kreisgrenzen hi-      über die Schulter
zahlreicher Schüler an verschiedenen   Etzold (Blockflöte), Felix Loschinski   Auch aus dem kulturellen und ge-       naus. Für dieses großartige Engage-
Wettbewerben auf Regional-, Lan-       und Charlotte Liebsch (Gesang), An-    sellschaftlichen Leben des Alten-      ment im Sinne unseres Landkreises       Seite 11
des- oder Bundesebene. In 24 Vokal-    na Nastasia Hinkelmann (Schlag-        burger Landes ist die Musikschule      danke ich allen Beteiligten sehr        Denkmalpreis für Restauratoren
und Instrumentalfächern wurde dafür    zeug) und Felix Schirmer (Akkorde-     nicht mehr wegzudenken. „Sie ist       herzlich“, so Landrätin Michaele        des Laubenganges in Schwanditz
fleißig auf den Instrumenten geübt      on) mit nach Hause nehmen durften.     eine wunderbare Bereicherung.          Sojka.                          JF

Altenburg feiert Altstadtfest
Altenburg. Eines der schönsten Renais-      ter www.stadt-altenburg.eu und das Par-
sance-Rathäuser Deutschlands, das Al-       ken ist für Geburtstagsgäste aus nah und
tenburger Rathaus, feiert Geburtstag.       fern frei.               Text und Foto:
Was mag sich wohl in den letzten 450                               Susanne Stützner,
Jahren in diesem altehrwürdigem Ge-                       Stadtverwaltung Altenburg
bäude abgespielt haben? Wurde nur be-
raten, gestritten und entschieden? Oder
auch getanzt, getafelt und gefeiert? Die-
sen Fragen widmet sich zum „Tag der
offenen Tür“ am Sonntag, 12. Okto-
ber 2014, ein heiter-kurioses Spektakel
im gesamten Haus. Auf dem Marktplatz
gibt es auf zwei Bühnen Musikalisches
vom Swing, Brass, Dixieland bis hin zu
Renaissancemusik und Tanz in pracht-
vollen Kostümen. Kinder können sich
im „Kleiderstübchen“ entsprechend
kleiden, bevor sie sich den vielfältigen
alten Spielen widmen und „Rathäuser
aus Pappe“ bemalen. Handwerker und
Händler tummeln sich und Gastrono-
men laden zum Schlemmen. Am Vortag,
am Sonnabend, den 11. Oktober, laden
bäuerliche Betriebe und Direktvermark-
ter des Altenburger Landes zum belieb-
ten „Altenburger Bauernmarkt“ ein.
Das komplette Programm finden Sie un-

 Informationsveranstaltung für
 potentielle Pflegeeltern
 Altenburg. Der Landkreis Altenbur-         tag, 4. November 2014 um 17 Uhr im
 ger Land sucht dringend Pflegeel-           Jugendamt, Theaterplatz 7/8 in Alten-
 tern zur Kurzzeit- und Dauerpflege.         burg, 1. Etage, Zimmer 103, eine Info-
 Dazu veranstaltet der Fachdienst All-      veranstaltung. Interessierte sind dazu
 gemeiner Sozialer Dienst am Diens-         herzlich eingeladen.
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Seite 2                                                                        AMTLICHER TEIL                             Amtsblatt Altenburger Land Nr. 14/4. Oktober 2014

                    Öffentliche Bekanntmachung                                                                           Öffentliche Bekanntmachung
          über das endgültige Wahlergebnis der Landtagswahl am                                                 über das endgültige Wahlergebnis der Landtagswahl am
          14. September 2014 im Wahlkreis 43 Altenburger Land I                                                14. September 2014 im Wahlkreis 44 Altenburger Land II

Gemäß § 73 Absatz 1 i. V. m. § 71 Absatz 2 Satz 1 der Thüringer Landeswahlordnung gebe               Gemäß § 73 Absatz 1 i. V. m. § 71 Absatz 2 Satz 1 der Thüringer Landeswahlordnung gebe
ich für den Wahlkreis 43 folgendes endgültiges Wahlergebnis für die Landtagswahl bekannt:            ich für den Wahlkreis 44 folgendes endgültiges Wahlergebnis für die Landtagswahl bekannt:

Zahl der Wahlberechtigten:                       41.264                                              Zahl der Wahlberechtigten:                         39.118
Zahl der Wähler:                                 20.245                                              Zahl der Wähler:                                   17.543

Zahl der gültigen Wahlkreisstimmen:             19.768                                               Zahl der gültigen Wahlkreisstimmen:               17.201
Zahl der ungültigen Wahlkreisstimmen:              477                                               Zahl der ungültigen Wahlkreisstimmen:               342

Von den gültigen Wahlkreisstimmen entfallen auf:                                                     Von den gültigen Wahlkreisstimmen entfallen auf:
01.     Simone Schulze (CDU)                6.823 Stimmen                                            01.     Christoph Zippel (CDU)                                6.908 Stimmen
02.     Ute Lukasch (DIE LINKE)             5.519 Stimmen                                            02.     Dr. Birgit Klaubert (DIE LINKE)                       5.963 Stimmen
03.     Dr. Hartmut Woldemar Schubert (SPD) 4.076 Stimmen                                            03.     Norman Müller (SPD)                                   2.162 Stimmen
05.     Paula Louise Piechotta (GRÜNE)        706 Stimmen                                            05.     Pascal Mauf (GRÜNE)                                     498 Stimmen
08.     Steffen Kühn (FREIE WÄHLER)         1.397 Stimmen                                            08.     Klaus-Peter Liefländer (FREIE WÄHLER)                   837 Stimmen
10.     Anja Neubauer (NPD)                 1.247 Stimmen                                            10.     Robert Schmidt (NPD)                                    833 Stimmen

Gewählt ist: Simone Schulze (CDU)                                                                    Gewählt ist: Christoph Zippel (CDU)

Zahl der gültigen Landesstimmen:                 19.911                                              Zahl der gültigen Landesstimmen:                   17.314
Zahl der ungültigen Landesstimmen:                 334                                               Zahl der ungültigen Landesstimmen:                    229

Von den gültigen Landesstimmen entfallen auf:                                                        Von den gültigen Landesstimmen entfallen auf:
01.     Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)             6.913 Stimmen                  01.     Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)                6.322 Stimmen
02.     DIE LINKE (DIE LINKE)                                         5.533 Stimmen                  02.     DIE LINKE (DIE LINKE)                                            5.404 Stimmen
03.     Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)                 2.486 Stimmen                  03.     Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)                    1.965 Stimmen
04.     Freie Demokratische Partei (FDP)                                425 Stimmen                  04.     Freie Demokratische Partei (FDP)                                   233 Stimmen
05.     BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)                                   640 Stimmen                  05.     BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)                                      589 Stimmen
06.     Alternative für Deutschland (AfD)                             2.395 Stimmen                  06.     Alternative für Deutschland (AfD)                                1.719 Stimmen
07.     DIE REPUBLIKANER (REP)                                           39 Stimmen                  07.     DIE REPUBLIKANER (REP)                                              23 Stimmen
08.     FREIE WÄHLER in Thüringen (FREIE WÄHLER)                        453 Stimmen                  08.     FREIE WÄHLER in Thüringen (FREIE WÄHLER)                           221 Stimmen
09.     Kommunistische Partei Deutschlands (KPD)                         26 Stimmen                  09.     Kommunistische Partei Deutschlands (KPD)                            24 Stimmen
10.     Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)                 829 Stimmen                  10.     Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)                    639 Stimmen
11.     Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung                                  11.     Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung
        und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)                   68 Stimmen                          und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)                      59 Stimmen
12.     Piratenpartei Deutschland (PIRATEN)                             104 Stimmen                  12.     Piratenpartei Deutschland (PIRATEN)                                116 Stimmen

Thomas Wolf                                                                                          Thomas Wolf
Kreiswahlleiter                                                       Altenburg, 17.09.2014          Kreiswahlleiter                                                          Altenburg, 17.09.2014

            Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a Satz 2 UVPG                                                                       Öffentliche Bekanntmachung
                                                                                                                         der gefassten Beschlüsse des Ausschusses für Wirtschaft, Umwelt
Die Energie- und Wasserversorgung       7,5 MW,                                Vorprüfung des Einzelfalls unter                     und Bau des Landkreises Altenburger Land
Altenburg GmbH, Franz-Mehring-        •Aufstellung eines neuen Schmieröl-      Berücksichtigung der Kriterien
Str. 6, 04600 Altenburg hat mit         tanks mit 3 m³ Fassungsvermögen,       gemäß Anlage 2 zum UVPG wird
Schreiben vom 04.09.2014 einen        • Installation von neuen Netzum-         gemäß § 3c UVPG festgestellt, dass       Der Ausschuss für Wirtschaft,             und örtliche Bauüberwachung,
Antrag auf Genehmigung nach § 16        wälzpumpen und einer Druckhal-         mit dem geplanten Vorhaben keine         Umwelt und Bau des Landkreises            > 25.000 Euro für den 3. Bauab-
Bundes-Immissionsschutzgesetz           teanlage,                              erheblichen      und     nachteiligen    Altenburger Land hat in seiner 2.         schnitt der K 309 an das Ingenieur-
(BImSchG) zur Modernisierung des      • Demontage von 3 Luft- Wasser           Umweltauswirkungen verbunden             Sitzung am 26. August 2014 nach-          büro Klemm & Hensen GmbH,
Heizwerkes Altenburg Südost,            wärmetauschern, Installation von       sind und somit keine Verpflichtung       folgenden Beschluss Nr. 3 gefasst:        Fabrikstraße 18, 04178 Leipzig, mit
Münsaer Straße 69 in 04600 Al-          2 neuen Rückkühlern,                   zur Durchführung einer Umweltver-                                                  einer Bruttoauftragssumme in Höhe
tenburg gestellt.                     • Begrenzung der maximal zulässi-        träglichkeitsprüfung besteht.            Der Ausschuss für Wirtschaft,             von ca. 33.800,00 €.
Die Genehmigung nach § 16 BIm-          gen Betriebstemperatur der 2           Es wird darauf hingewiesen, dass         Umwelt und Bau beschließt die
SchG erstreckt sich antragsgemäß        Heißwasserkessel auf < 110 °C,         diese Entscheidung gemäß § 3a            Vergabe der Planungsleistungen,           Michaele Sojka
auf die Errichtung und den Betrieb    Bei dem Heizwerk Altenburg Südost        UVPG nicht selbstständig anfecht-        Bauoberleitung, Objektbetreuung           Landrätin
von:                                  handelt es sich um eine Anlage, die in   bar ist. Die Entscheidungsgründe
• Reduzierung der Gesamtfeue-         der Anlage 1 zum Gesetz über die         sind der Öffentlichkeit nach den Be-
  rungswärmeleistung der BHKW-        Umweltverträglichkeitsprüfung            stimmungen des Thüringer Umwelt-
  Anlage Altenburg Süd- Ost von 23
  MW auf 18,8 MW,
                                      (UVPG) in der Fassung der Bekannt-
                                      machung vom 24. Februar 2010
                                                                               informationsgesetzes (ThürUIG) in
                                                                               der Fassung der Bekanntmachung
                                                                                                                                   Öffentliche Bekanntmachung
• Stilllegung von 2 bauartgleichen    (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert        vom 10. Oktober 2006 (GVBl. S.                     des gefassten Beschlusses des Kreisausschusses des
  erdgasbefeuerten Verbrennungs-      durch Art. 10 des Gesetzes vom 25.       513), zuletzt geändert durch Art. 5                          Landkreises Altenburger Land
  motoren (Modulen) mit einer         Juli 2013 (BGBl. I S. 2749) unter der    des Gesetzes vom 13. März 2013
  FWL von jeweils 2,6 MW,             Nummer 1.2.3.2 Spalte 2 genannt ist.     (GVBl. S. 92,94) im Landratsamt
• Neubau von 2 bauartähnlichen        Gemäß § 3a Satz 1 UVPG stellt die        Altenburger Land, Fachdienst             Der Kreisausschuss des Landkreises        der Firma Brillant GmbH euro-
  erdgasbefeuerten Verbrennungs-      zuständige Behörde fest, ob nach         Natur- und Umweltschutz, Amts-           Altenburger Land hat in seiner 3.         pean clean service, Geschäfts-
  motoren (Modulen) mit einer FWL     den §§ 3 b bis 3 f für das Vorhaben      platz 8, 04626 Schmölln zugänglich.      Sitzung am 4. September 2014              führerin    Michaela      Winges,
  von jeweils 1,9 MW,                 eine Verpflichtung zur Durch-                                                     nachfolgenden Beschluss Nr. 2             Mühltorstraße 6 - 7, 98527 Suhl,
• Reduzierung der FWL der 2 vor-      führung einer Umweltverträglich-         Altenburg, den 17.09.2014                gefasst:                                  auf das Angebot vom 19.05.2014
  handenen bauartgleichen Einzel-     keitsprüfung besteht.                                                                                                       mit einer Bruttoauftragssumme in
  feuerungen (Heißwasserkessel) für   Gemäß § 3 a Satz 2 UVPG wird                                                      Der Kreisausschuss beschließt, den        Höhe von 73.024,45 Euro/Jahr zu
  den Einsatz von Erdgas und Heizöl   hiermit bekanntgegeben:                  Michaele Sojka                           Auftrag für die Gebäudeinnenreini-        erteilen.
  EL von jeweils 8,9 MW auf jeweils   Aufgrund der standortbezogenen           Landrätin                                gung in der Staatlichen Berufs-
                                                                                                                        schule für Wirtschaft und Soziales,       Michaele Sojka
                                                                                                                        Platanenstraße 3, 04600 Altenburg,        Landrätin

Impressum:
Herausgeber: Landkreis Altenbur-      Gestaltung und Satz/Amtliche             574942, Telefax: 03447 574940
ger Land, vertreten durch die Land-   Nachrichten: Kerstin Gabler (Ga)         Fotos: Landratsamt Altenburger                             Die nächste Ausgabe des Amtsblattes
rätin , Lindenaustraße 9, 04600 Al-   Telefon: 03447 586-273                   Land (wenn nicht anders vermerkt)
tenburg, www.altenburgerland.de       E-Mail: kerstin.gabler@                  Verteilung: kostenlos an alle erreich-
Redaktion: Öffentlichkeitsarbeit
Jana Fuchs (JF),
                                              altenburgerland.de
                                      Cathleen Bethge (Be)
                                                                               baren Haushalte im Landkreis Alten-
                                                                               burger Land, bei Nichtzustellung bit-
                                                                                                                            „Das Altenburger Land”
Telefon: 03447 586-270                Telefon: 03447 586-258                   te Mitteilung an den Bereich Öffent-
E-Mail: jana.fuchs@                   E-Mail: cathleen.bethge@                 lichkeitsarbeit des Landratsamtes                        erscheint am Samstag, 25. Oktober 2014.
         altenburgerland.de                    altenburgerland.de              Bezugsmöglichkeiten/-bedingungen:
Tom Kleinfeld (TK)                    Druck und Vertrieb: Leipziger Ver-       über den Bereich Öffentlichkeitsar-                     Redaktionsschluss ist der 14. Oktober 2014
Telefon: 03447 586-264                lags- und Druckereigesellschaft          beit des Landratsamtes Altenburger
                                                                                                                                  Es können nur per E-Mail übermittelte Beiträge berücksichtigt
E-Mail: tom.kleinfeld@                mbH & Co. KG, Peterssteinweg 19,         Land, Jahrespreis bei Postversand:
                                                                                                                                       werden (oeffentlichkeitsarbeit@altenburgerland.de).
          altenburgerland.de          04107 Leipzig, Telefon: 03447            30,68 €, bei Einzelbezug: 1,53 €
Landrätin dankt Musikschülern für Engagement - Oktober 2014 - im Landkreis ...
Amtsblatt Altenburger Land Nr. 14/4. Oktober 2014                               AMTLICHER TEIL                                                                                            Seite 3

                               Öffentliche Bekanntmachung                                                                           Öffentliche Bekanntmachung
        des gefassten Beschlusses des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Altenburger Land                                          nach § 3a Satz 2 UVPG
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Altenbur-         aufgenommen.                                                  Die Stadt Meuselwitz, Rathaus-         Gemäß § 3 a Satz 2 UVPG wird
ger Land hat in seiner 2. Sitzung am 2. September          2. Der Jugendhilfeausschuss beruft folgende Mit-              platz 1 in 04610 Meuselwitz, hat       hiermit bekannt gegeben:
2014 nachfolgenden Beschluss Nr. 5 gefasst:                glieder und deren Stellvertreter in den „Unteraus-            am 22. August 2014 einen Antrag
                                                           schuss Hilfen zur Erziehung“:                                 auf allgemeine Vorprüfung der          Im Rahmen der standortbezoge-
1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Bildung                                                                       Umweltverträglichkeitspflicht          nen bzw. allgemeinen Vorprüfung
des „Unterausschusses Hilfen zur Erziehung“ mit ins-       Mitglied                       Stellvertreter                 (UVP-Pflicht) im Einzelfall nach       des Einzelfalls unter Berücksichti-
gesamt 8 beschließenden Mitgliedern des Jugendhil-         Mandy Eißing                   Annette Fischer                § 3c UVPG zum Vorhaben                 gung der Kriterien gemäß Anlage
feausschusses.                                             Claudia Große                  Thomas Jäschke                 Hochwasserschutz „Schnauder-           2, Nummer 2 und 3 zum UVPG
Dieser setzt sich zusammen aus 4 beschließenden            Marcel Greunke                 Thomas Hummel                  Meuselwitz“          Schutzbereich     wird gemäß § 3 c UVPG fest-
Kreistagsmitgliedern oder anderen in der Jugendhilfe       Frank Tanzmann                 Steffen Kühn                   Zipsendorf gestellt.                   gestellt, dass durch die Errichtung
erfahrenen Frauen und Männern und aus 4                    Uwe Werner                     Janek Rochner-Günther                                                 und durch den Betrieb des
beschließenden Mitgliedern aus den Reihen der              Matthias Matuszewski           Brigitte Dümmel                Bei der Umsetzung des Vorha-           Hochwasserschutzes in dem Ge-
Träger der freien Jugendhilfe. Für jedes Mitglied ist      Dirk Keiner                    Adreas Kriesche                bens ist vorgesehen:                   biet keine erheblich nachteiligen
ein Stellvertreter zu berufen.                             Dr. Nikolaus Dorsch            Melanie Weise                                                         Umweltauswirkungen zu erwarten
Zusätzlich wird der Jugendamtsleiter bzw. bei Abwe-                                                                      • Errichtung einer Hochwasser-         sind.
senheit sein Vertreter als ständiges Mitglied und somit    Michaele Sojka                                                  schutzanlage beidseitig an der
als Entsandter der Verwaltung in den Unterausschuss        Landrätin                                                       Schnauder zwischen Bahndamm          Somit besteht keine Verpflichtung
                                                                                                                           und Geschwister-Scholl-Straße.       zur Durchführung einer Umwelt-
                                                                                                                         • Vergrößerung des Abflussprofils      verträglichkeitsprüfung.
                                                                                                                           im Brückenbereich Geschwister-
         Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a Satz 2 UVPG                                                                  Scholl-Straße                        Es wird darauf hingewiesen, dass
                                                                                                                         • im Bereich der Geschwister-          diese Entscheidung gemäß § 3 a
                                                                                                                           Scholl-Straße zwischen Einfahrt      Satz 3 UVPG nicht selbständig an-
Die Altkirchner Milchproduktion        handelt es sich um eine Anlage, die      und     nachteiligen    Umweltaus-         „bluechip AG“ und Siedlung           fechtbar ist.
GmbH, Trebulaer Str. 1, 04626 Alt-     in der Anlage 1 zum Gesetz über die      wirkungen verbunden sind und               „Lauffener Ring“
kirchen hat mit Schreiben vom          Umweltverträglichkeitsprüfung            somit keine Verpflichtung zur              -Ausbau des vorhandenen              Die Entscheidungsgründe sind der
16.09.2014 einen Antrag auf            (UVPG) in der Fassung der Be-            Durchführung einer Umweltver-                Entwässerungsgrabens auf           Öffentlichkeit nach den Bestim-
Genehmigung nach § 16 Bundes-          kanntmachung vom 24. Februar             träglichkeitsprüfung besteht.                ca. 400 Meter östlich der          mungen des Umweltinformations-
Immissionsschutzgesetz      (BIm-      2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geän-                                                   Geschwister-Scholl-Straße          gesetzes (UIG) in der Fassung der
SchG) zur wesentlichen Änderung        dert durch Art. 10 des Gesetzes vom      Es wird darauf hingewiesen, dass           - Absenkung östlicher Fußweg         Bekanntmachung vom 22. Dezem-
der Milchviehanlage Altkirchen         25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749)          diese Entscheidung gemäß § 3a                auf Straßenniveau                  ber 2004 (BGBl. I S. 3704), zuletzt
gestellt.                              unter der Nummer 7.5.1 Spalte 2          UVPG nicht selbstständig anfecht-          - Zulaufgerinne bzw. Gelände-        geändert durch Art. 2 Abs. 47 des
Die Genehmigung nach § 16 BIm-         genannt ist.                             bar ist. Die Entscheidungsgründe             regulierung westlich der           Gesetzes vom 07. August 2013
SchG erstreckt sich antragsgemäß                                                sind der Öffentlichkeit nach den Be-         Geschwister-Scholl-Straße          (BGBL. I S. 3154) sowie des
auf die Errichtung und den Betrieb     Gemäß § 3a Satz 1 UVPG stellt die        timmungen des Thüringer Umwelt-                                                 Thüringer Umweltinformationsge-
von:                                   zuständige Behörde fest, ob nach         informationsgesetzes (ThürUIG) in        Für den Bau eines Deiches oder         setzes (ThürUIG) in der Fassung
                                       den §§ 3 b bis 3 f für das Vorhaben      der Fassung der Bekanntmachung           Dammes, der den Hochwasser-            der Bekanntmachung vom 10. Ok-
• 2 Gülle-/Gärrestrückstandsbehäl-     eine Verpflichtung zur Durch-            vom 10. Oktober 2006 (GVBl. S.           abfluss beeinflusst, ist gemäß § 3c    tober 2006 (ThürGVBl. S. 513),
  ter als Stahlbetonbehälter offen,    führung einer Umweltverträglich-         513), zuletzt geändert durch Art. 5      Satz 1 und 2 des Gesetzes über die     zuletzt geändert am 13. März 2014
  jeweils 10.207 m³ brutto (9.980 m³   keitsprüfung besteht.                    des Gesetzes vom 13. März 2013           Umweltverträglichkeitsprüfung          (ThürGVBl. S. 92) im Landrats-
  netto), Durchmesser: 38,00 m,                                                 (GVBl. S. 92,94) im Landratsamt          (UVPG) in der Fassung der              amt Altenburger Land, Fachdienst
  Höhe: 9,00 m, incl. Abfüllfläche     Gemäß § 3 a Satz 2 UVPG wird             Altenburger Land, Fachdienst             Bekanntmachung vom 24. Februar         Natur- und Umweltschutz, Amt-
  10 x 3 m und Rücklaufschacht,        hiermit bekanntgegeben:                  Natur- und Umweltschutz, Amts-           2010 (BGBl. I 94), zuletzt geän-       splatz 8, 04626 Schmölln
• 5 Kraftfuttersilos stehend,                                                   platz    8,     04626      Schmölln      dert durch Artikel 10 des Gesetzes     zugänglich.
  je 60 m³,                            Aufgrund der allgemeinen Vorprü-         zugänglich.                              vom 25. Juli 2013 (BGBl I, S.
• 2 Schubbodendosierer (80 m³ und      fung des Einzelfalls unter Berück-                                                2749), in Verbindung mit Anlage        Altenburg, den 22.09.2014
  95 m³), incl. Überdachung und        sichtigung der Kriterien gemäß An-       Altenburg, den 22.09.2014                1, Punkt 13.13 UVPG allgemeine
  Förderstrecke zum Stall.             lage 2 zum UVPG wird gemäß § 3c                                                   Vorprüfung des Einzelfalls auf
                                       UVPG festgestellt, dass mit dem ge-      Michaele Sojka                           Notwendigkeit einer Umweltver-         Michaele Sojka
Bei der Milchviehanlage Altkirchen     planten Vorhaben keine erheblichen       Landrätin                                träglichkeitsprüfung durchzuführen.    Landrätin

                                                              Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
a) Öffentlicher Auftraggeber             Dachfang 2,00 m                          Stelle angefordert wurden und         t) Rechtsform der Bietergemein-         gabe der Nummer, unter der diese in
(Vergabestelle):                       g) Erbringen von Planungsleis-           - gleichzeitig die Einzahlung des       schaften: gesamtschuldnerisch haf-      der Liste des Vereins für die Prä-
Landratsamt Altenburger Land           tungen: nein                               Entgeltes nachgewiesen wurde          tend mit bevollmächtigtem Vertreter     qualifikation von Bauunternehmen
Fachbereich Bildung und Infrastruk-    h) Aufteilung in Lose: ja, Angebote        (z. B. Überweisungsbeleg Online-      u) Nachweise zur Eignung: gemäß         e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)
tur, Vergabestelle                     sind möglich: für ein oder mehrere         banking, Einzahlungs-/Über-           § 6 Abs. 3 Nr. 2 und 3 VOB/A.           geführt werden.
für den Fachdienst Hochbau und         Lose                                       weisungsbeleg mit Bestätigung         Präqualifizierte Unternehmen            Gelangt das Angebot in die engere
Liegenschaften                         i) Ausführungsfristen:                     des Kreditinstitutes (Stempel) oder   führen den Nachweis der Eignung         Wahl, sind die Eigenerklärungen
Postanschrift: Lindenaustraße 9,       Beginn der Ausführung:                     Einzahlungsbeleg über Barein-         durch den Eintrag in die Liste des      (auch die der benannten Nachunter-
04600 Altenburg                        3. KW 2015                                 zahlung in der Kreiskasse Linde-      Vereins für die Präqualifikation von    nehmer) auf gesondertes Verlangen
Telefon: 03447 586-964                 Fertigstellung der Leistung:               naustraße 9) sowie                    Bauunternehmen e. V. (Präqualifika-     durch Vorlage entsprechender
Telefax: 03447 586-966                 38. KW 2015                              - auf der Überweisung der Verwen-       tionsverzeichnis). Bei Einsatz von      Bescheinigungen zuständiger
E-Mail: vergabestelle@                 j) Nebenangebote: zugelassen               dungszweck angegeben wurde.           Nachunternehmen ist auf Verlangen       Stellen zu bestätigen.
         altenburgerland.de            k) Anforderung der Vergabeun-            Das eingezahlte Entgelt wird nicht      nachzuweisen, dass die vorgese-         Das Formblatt „Eigenerklärung zur
Internet: www.altenburgerland.de       terlagen: per Fax, E-Mail oder           erstattet.                              henen Nachunternehmen präquali-         Eignung“ wird mit der Aufforde-
b) Vergabeverfahren: Öffentliche       Brief bei der Vergabestelle, siehe a).   Versand der Unterlagen ab:              fiziert sind oder die Voraussetzung     rung zur Angebotsabgabe versendet.
Ausschreibung, VOB/A                   Die Vergabeunterlagen stehen in Pa-      09.10.2014                              für die Präqualifikation erfüllen.      v) Ablauf der Zuschlagsfrist:
Bei diesem Vergabeverfahren findet     pierform zur Verfügung und werden        n) Frist für den Eingang der            Nicht präqualifizierte Unterneh-        28.11.2014
das ThürVgG Anwendung.                 per Post versendet. Informationen        Angebote: siehe q)                      men haben zum Nachweis der Eig-         w) Nachprüfung behaupteter Ver-
Vergabe-Nr.: HB-B 061-2014-2           werden ggf. auch per Telefax oder        o) Anschrift, an die die Angebote       nung mit dem Angebot Eigenerklä-        stöße/Nachprüfungsstelle (§ 21
c) Angaben zum elektronischen          per E-Mail übermittelt.                  zu richten sind: Vergabestelle,         rungen zur Eignung gemäß § 6 Abs. 3     VOB/A):
Vergabeverfahren: nicht vorgese-       l) Kosten für die Übersendung der        siehe a)                                Nr. 2 lit. a - i VOB/A (Formblatt       Thüringer Landesverwaltungsamt
hen                                    Vergabeunterlagen:                       p) Sprache, in der die Angebote         „Eigenerklärung zur Eignung“)           Referat 250 – Vergabekammer
d) Art des Auftrags: Ausführung        Höhe der Kosten: 7,00 Euro               abgefasst sein müssen: Deutsch          sowie folgende Bescheinigungen          Vergabeangelegenheiten
von Bauleistungen                      Zahlungsweise: Banküberweisung           q) Angebotseröffnung: am                vorzulegen: Unbedenklichkeits-          Weimarplatz 4, 99423 Weimar
e) Ort der Ausführung: Grund-          Empfänger: Landratsamt Altenbur-         28.10.2014 um 13 Uhr                    bescheinigungen des Finanzamtes,
und Regelschule „Wieratalschule",      ger Land, Vergabestelle                  Ort: Vergabestelle, Altenburg, Lin-     der Krankenkassen und der Berufs-       Bei diesem Vergabeverfahren findet
Gartenstraße 15, 04618 Langenleu-      Kreditinstitut: Sparkasse Altenbur-      denaustraße 31, Vorderhaus, DG,         genossenschaft, die Eintragung in die   § 19 ThürVgG Anwendung. Es wird
ba-Niederhain                          ger Land                                 Zimmer 407                              Handwerksrolle (Handwerkskar-te)        auf die Möglichkeit der Beanstan-
f) Art und Umfang der Leistung:        BIC: HELADEF1ALT                         Personen, die bei der Eröffnung         oder bei der Industrie- und Handel-     dung der beabsichtigten Vergabe-
Ersatzneubau Schulsporthalle           IBAN: DE 93 8305 0200 1111 0044 00       anwesend sein dürfen: Bieter oder       skammer und die Freistellungs-          entscheidung beim Auftraggeber
Los 2 – Gerüstbauarbeiten              Verwendungszweck: Verg. Nr. HB-          ihre Bevollmächtigten (gültige Voll-    bescheinigung nach § 48b EStG.          nach § 19 Abs. 2 ThürVgG und die
- ca. 1.600 m² Fassadengerüst als      B 061-2014-2                             macht ist vorzulegen)                                                           Kostenfolge nach § 19 Abs. 5
  Standgerüst Gruppe 3 (2,0 kN/m²),    Die Vergabeunterlagen können nur         r) geforderte Sicherheiten: siehe       Bei Einsatz von Nachunternehmern        ThürVgG hingewiesen.
  oberste Belagfläche ca.7,50 m über   versendet werden, wenn                   Vergabeunterlagen                       sind auf gesondertes Verlangen die
  Gelände                              - die Vergabeunterlagen per Brief,       s) Finanzierungs- und Zahlungs-         Eigenerklärungen auch für die           im Auftrag
- ca. 230 lfm Dachfanggerüst inkl.       Fax oder E-Mail (unter Angabe          bedingungen: gemäß VOB/B und            vorgesehenen Nachunternehmen
  Verbreiterung nach außen mit           Ihrer vollständigen Firmenadresse)     nach Vorlage entsprechender             abzugeben. Sind die Nachunterneh-       Janett Maas
  Konsole Breite 60 cm, Höhe             bei der in Abschnitt k) genannten      Bürgschaften                            mer präqualifiziert, reicht die An-     Fachdienstleiterin      12.09.2014
Landrätin dankt Musikschülern für Engagement - Oktober 2014 - im Landkreis ...
Seite 4                                                                              AMTLICHER TEIL                                 Amtsblatt Altenburger Land Nr. 14/4. Oktober 2014

                                                                             Öffentliche Bekanntmachung
            Veröffentlichung nach Artikel 7 Absatz 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007
                     über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 1191/69 und
                                        (EWG) Nr. 1107/70 des Rates für den Zeitraum vom 01. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013

Zuständige Behörde: LandratsamtAltenburger Land, Lindenaustr. 9, 04600Altenburg                             Linie      von                    nach                  über           Bedienungszeit- Fahrplan-
A. Erläuterungen
                                                                                                                                                                                   zeitraum        kilometer
Nach Artikel 7 Absatz 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 hat die zuständige örtliche Behörde einmal
jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen
Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur     266         Altenburg            Bocka                 Windischleuba       Mo-Fr        35.343,4
Abgeltung gewährtenAusgleichsleistungen öffentlich zugänglich zu machen.                                    301         Altenburg            Wolperndorf           Lgl.-Niederhain     Mo-So       142.572,4
Der Landkreis Altenburger Land ist nach § 3 Absatz 1 Nr. 2 Thüringer Gesetz über den öffentlichen Per-      325         Altenburg            Waldenburg            Engertsdorf         Mo-So       136.078,3
sonennahverkehr (ThürÖPNVG) vom 22. Juni 2005 (GVBl. S. 276) Aufgabenträger für den öffentlichen            328         Altenburg            Schmölln              Gößnitz             Mo-Fr        67.323,1
Straßenpersonennahverkehr im Zuständigkeitsgebiet des Landkreises Altenburger Land. Er hat die Auf-         329         Schmölln             Zehma                 Bornshain           Mo-Fr        18.385,5
gabe der Planung, Organisation und Finanzierung des öffentlichen Straßenpersonennahverkehrs für sein        350         Altenburg            Schmölln              Großstöbnitz        Mo-So       177.480,7
Zuständigkeitsgebiet einschließlich der Beziehungen zu benachbarten Verkehrsräumen. Der Landkreis           351         Schmölln             Dobitschen            Altkirchen          Mo-Fr        83.241,0
Altenburger Land ist demnach zuständige Behörde im Sinne des Artikels 2 Buchstabe c) Verordnung             352         Großbraunshain       Meuselwitz            Mehna               Mo-So        59.864,0
(EG) Nr. 1370/2007.                                                                                         353         Altenburg            Gera                  Ronneburg           Mo-So       191.777,5
Der folgende Gesamtbericht bezieht sich auf den Zeitraum vom 01. Januar 2013 bis zum 31. Dezember           354         Thonhausen           Crimmitschau          Gößnitz-Schmölln    Mo-Fr        38.915,1
2013.                                                                                                       355         Schmölln             Thonhausen            Untschen            Mo-Fr        75.256,4
                                                                                                            356         Altenburg            Schmölln              Großbraunshain      Mo-So        97.846,9
B. Darstellung der öffentlichen Dienstleistungsaufträge und der ausgewählten Betreiber eines öf-            357         Schmölln             Nischwitz             Schönhaide          Mo-Fr        57.564,6
fentlichen Dienstes                                                                                         358         Altenburg            Gößnitz               Mockern             Mo-So       115.190,2
Ausgewählter Betreiber:                                                                                     359         Schmölln             Dobra                 Wildenbörten        Mo-Fr         7.744,9
THÜSAC Personennahverkehrsgesellschaft mbH, Industriestraße 4, 04603 Windischleuba                          401         Altenburg            Posa                  Monstab             Mo-So        64.045,2
Telefon: +49 34478503, Fax: +49 3447850-402,                                                                404         Altenburg            Meuselwitz            Mehna               Mo-So        73.410,2
E-Mail: info@thuesac.de, Internet-Adresse (URL): http://www.thuesac.de                                      405         Altenburg            Meuselwitz            Wintersdorf         Mo-So       116.139,4
Das Landratsamt Altenburger Land hat mit Datum vom 2. Dezember 2010 die THÜSAC Personennah-                 406         Altenburg            Lucka                 Prößdorf            Mo-Sa       136.648,8
verkehrsgesellschaft mbH mit der Durchführung des öffentlichen Straßenpersonennahverkehrs mit Bus-          408         Meuselwitz           Dobitschen            Wernsdorf           Mo-Fr        28.871,0
sen im Zuständigkeitsgebiet des LandkreisesAltenburger Land beauftragt.                                     409         Altenburg            Meuselwitz            Rositz              Mo-So        67.955,8
Die THÜSAC Personennahverkehrsgesellschaft mbH firmiert unter dem Namen THÜSAC Personen-                    412         Altenburg            Leipzig               Meuselwitz-Lucka    Mo-So        29.169,6
nahverkehrsgesellschaft mbH und wurde am 17. Januar 1992 in das Handelsregister unter der Register-         413         Altenburg            Lucka                 Meuselwitz          Mo-So       114.667,0
nummer HRB 201791 eingetragen.                                                                              414         Lucka                Groitzsch             Prößdorf            Mo-Fr         7.787,3
Die Genehmigungen für die Einrichtung und den Betrieb des Linienverkehrs nach § 42 Personenbeförde-         416         Altenburg            Lucka                 Rositz-Meuselwitz   Mo-Fr        63.498,8
rungsgesetz wurden für den öffentlichen Personennahverkehr im Verkehrsgebiet Thüringen durch das
Thüringer Landesverwaltungsamt (Weimar) für sechs Linien im Stadtbusverkehr Altenburg, eine Linie           Summe:                                                                               2.797.868,1
im Stadtbusverkehr Schmölln und 30 Linien im Regionalbusverkehr (davon führen sieben Linien in das
Zuständigkeitsgebiet benachbarter zuständiger örtlicher Behörden) erteilt.                                 2. Beschreibung der Beförderungsqualität
                                                                                                           Im Berichtszeitraum sind 56 Busse mit einem durchschnittlichen Alter von 8,1 Jahren, weitere 24 Busse
C. Beschreibung der in den Zuständkeitsbereich des Landkreises Altenburger Land fallenden ge-              und Kleinbusse von Nachauftragnehmern, im Aufgabenträgergebiet zum Einsatz gekommen. Davon
meinwirtschaftlichen Verpflichtungen                                                                       verfügen 48 Fahrzeuge über Vollklimatisierung, 32 über ein Abgasnachbehandlungssystem und 19 Fahr-
Nach § 2 Absatz 1 ThürÖPNVG ist der öffentliche Personennahverkehr eine Aufgabe der Daseinsvorsor-         zeuge über eine Videoüberwachung. 41 Busse sind in Niederflurbauweise ausgeführt.
ge. Er soll im Interesse der Herstellung und Sicherung gleichwertiger Lebensbedingungen, der Verkehrs-     Alle Busse der THÜSAC Personennahverkehrsgesellschaft mbH sind mit Kommunikationsanlagen,
sicherheit und des Umweltschutzes, unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sozial-      Fahrkartenverkaufs- und Fahrkartenentwertersystemen sowie Fahrtzielanzeige und Bordrechner ausge-
verträglichkeit eine attraktive Alternative zum motorisierten Individualverkehr darstellen und damit ei-   stattet, 10 Fahrzeuge verfügen über Fahrgastzählsysteme.
nen weiteren Anstieg des motorisierten Individualverkehrs, insbesondere in und zwischen den Verdich-       Die THÜSAC Personennahverkehrsgesellschaft mbH ist verpflichtet, bei der Erbringung der öffentli-
tungsräumen verhindern.                                                                                    chen Personenverkehrsdienste folgende Bedienungs- und Beförderungsqualitätsanforderungen zu erfül-
Der Landkreis Altenburger Land ist als Aufgabenträger für den öffentlichen Straßenpersonennahverkehr       len:
für die Sicherstellung einer ausreichenden und wirtschaftlichen Verkehrsbedienung im Landkreis verant-     a. Bei der Erbringung der öffentlichen Personenverkehrsdienste ist eine kontinuierlich hohe Qualität zu
wortlich.                                                                                                     gewährleisten. Die Qualität des Verkehrsangebotes soll denAnsprüchen an einen zeitgemäßen,
Der Landkreis Altenburger Land hat mit öffentlichem Dienstleistungsauftrag vom 2. Dezember 2010 die           attraktiven und zukunftsfähigen öffentlichen Personennahverkehr genügen.
THÜSAC Personennahverkehrsgesellschaft mbH Altenburg mit der Durchführung des öffentlichen Stra-           b. Um dem genannten Qualitätsziel zu genügen, wurde die THÜSAC Personennahverkehrsgesellschaft
ßenpersonennahverkehrs mit Bussen im Zuständigkeitsgebiet des Landkreises Altenburger Land beauf-             mbH verpflichtet zu gewährleisten, dass die Normvoraussetzungen nach DIN EN ISO 13816 bis
tragt. Art und Umfang der Leistungserbringung ist im öffentlichen Dienstleistungsvertrag geregelt und         Ende 2012 eingeführt wurden.
erfolgt nach den Vorgaben des geltenden Nahverkehrsplanes. Im Landkreis Altenburger Land gilt der Ta-      c. Die Qualitätsstandards, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des öffentlichen Dienstleistungsauftra-
rif des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (MDV).                                                              ges gelten, sind im Nahverkehrsplan des LandkreisesAltenburger Land und in den von der Mittel-
                                                                                                              deutscher Verkehrsverbund GmbH erlassenen Regelungen und Leitlinien dargestellt.
1. Beschreibung der Bedienungsqualität                                                                     d. Der LandkreisAltenburger Land ist berechtigt, die Einhaltung der Qualitätsstandards durch geeig-
Die THÜSAC Personennahverkehrsgesellschaft mbH betreibt im Landkreis Altenburger Land 37 Busli-               nete Maßnahmen zu überprüfen.
nien nach § 42 Personenbeförderungsgesetz mit einer Länge von insgesamt 802,2 Kilometern im Ver-           e. Die THÜSAC Personennahverkehrsgesellschaft mbH erstellt jährlich einen Qualitätsbericht und
kehrsgebiet Thüringen und bedient 787 Haltepunkte. Acht der 30 Regionalbuslinien führen von bzw.             legt diesen dem LandkreisAltenburger Land spätestens bis zum 30. Juni des jeweiligen Folgejahres vor.
nach Sachsen (insbesondere Landkreis Leipzig). Sechs der sieben Stadtbuslinien erschließen die Kreis-
stadt Altenburg, eine Stadtbuslinie die Stadt Schmölln. Die Verkehrsangebote sind in Abhängigkeit von
der Nachfrage zu den verschiedenen Verkehrszeiten und entsprechend den Vorgaben des aktuellen Nah-          Zahlungen/Zuschüsse der zuständigen Behörde                                1.330.000,00 Euro
verkehrsplanes örtlich und zeitlich miteinander verknüpft. Die Fahrpläne sind bedarfsgerecht aufeinan-      gesetzliche Ausgleichszahlungen
der abgestimmt. Insgesamt wurden im Berichtszeitraum 217.456 Fahrten angeboten, davon durch-                nach § 45a Personenbeförderungsgesetz                                      1.950.000,00 Euro
schnittlich 768 Fahrten an Werktagen, 256 Fahrten an Samstagen und 206 an Sonn- und Feiertagen. Im          für die unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten                      84.500,00 Euro
Berichtszeitraum wurden insgesamt 2.797.868,1 Fahrplankilometer auf den 37 Buslinien erbracht, davon        Zahlungen aus Querverbundmitteln                                           keine
2.154.548,9 im Regional- und 643.319,2 im Stadtbusverkehr.                                                  Zahlungen der Schulträger                                                  keine
                                                                                                            Zuschüsse des Aufgabenträgers für den Erwerb von Schülerzeitkarten         keine
Die Linien im Einzelnen:
                                                                                                           3. GewährteAusgleichsleistungen an den ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes
 Linie      von           nach               über                  Bedienungszeit-     Fahrplan-           AlleAusgleichsleistungen beziehen sich auf die im LandkreisAltenburger Land gefahrenen Leistungen.
                                                                                                           Der Landkreis Altenburger Land hat im Berichtszeitraum insgesamt 1.330.000,00 Euro an die THÜSAC
                                                                   zeitraum            kilometer
                                                                                                           Personennahverkehrsgesellschaft mbH geleistet.
                                                                                                           Davon entfallen auf die Finanzhilfen des Freistaates Thüringen nach der Richtlinie zur Förderung einer
 Stadtbusverkehr Altenburg                                                                                 bedarfsgerechten Verkehrsbedienung im Straßenpersonennahverkehr in Thüringen (StPNV- Finanzie-
   I         Stauffen-     Klinikum          Bahnhof-              Mo-So               35.438,9            rungsrichtlinie) vom 26. November 2012 (ThürStAnz Nr. 51/2012 S. 1987-2000) 507.908,00 Euro sowie
             bergstraße Altenburger Land     Theater                                                       822.092,00 Euro auf eigene Mittel.
   K         Bahnhof       Bahnhof           Knau                  Mo-So               51.104,8            Die auf die THÜSAC Personennahverkehrsgesellschaft mbH entfallenden Kosten wurden bezogen auf
   L         Bahnhof       Bahnhof           Friedrich-Wolf-Ring   Mo-Sa               10.192,5            das Geschäftsjahr 2013 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH Deloitte & Touche, Düsseldorf
   S         Stauffenberg- Stauffenberg-     Pappelstraße          Mo-So               361.126,1           testiert.
             straße        straße                                                                          Die Kosten des Busverkehrs im Verkehrsgebiet Thüringen wurden nur zum Teil durch die Einnahmen
   W         Bahnhof       Bahnhof           Geraer Straße         Mo-So               72.431,3            aus Fahrscheinverkäufen und sonstigen Erlösen gedeckt. Der verbleibende Verlust wird durch die Fi-
   Z         Pappelstr.    Pappelstr.        Klinikum Alten-       Mo-So               77.053,7            nanzhilfen des Freistaates Thüringen über die Richtlinie zur Förderung einer bedarfsgerechten Verkehrs-
                                             burger Land                                                   bedienung im Straßenpersonennahverkehr in Thüringen sowie eigenen Mitteln des Landkreises Al-
 Stadtbusverkehr Schmölln                                                                                  tenburger Land ausgeglichen.
   R         An den     Nitzschka         Ahornring                Mo-Fr               35.971,9
             Queeren    (Industriegebiet)                                                                  Kontaktstelle: LandratsamtAltenburger Land
                                                                                                           Fachbereich Ordnungs- und Bürgerangelegenheiten
 Regionalbusverkehr                                                                                        Ronny Thieme
 251         Altenburg           Borna                 Thräna               Mo-So         75.876,9         Telefon: +49 3447 586-110, Telefax: +49 3447 586-106
 251saisonal Altenburg           Pahna                 Fockendorf           Mo-So          5.801,6         E-Mail: landratsamt@altenburgerland.de; Internet-Adresse (URL): http://www.altenburgerland.de
 252         Altenburg           Haselbach             Treben               Mo-Fr         21.654,5
 254         Altenburg           Borna                 Frohburg             Mo-Fr          4.788,9         Altenburg, den 8.August 2014
 258         Borna               Lucka                 Regis-Breitingen     Mo-So         11.943,6
 264         Altenburg           Geithain              Frohburg             Mo-So         27.706,3         Michaele Sojka
                                                                                                           Landrätin
Landrätin dankt Musikschülern für Engagement - Oktober 2014 - im Landkreis ...
Amtsblatt Altenburger Land Nr. 14/4. Oktober 2014                                 AMTLICHER TEIL                                                                                                  Seite 5

                                    Öffentliche Bekanntmachung des Thüringer Landesverwaltungsamtes
                                                        Bauschutzbereich für den Verkehrslandeplatz Leipzig-Altenburg

1. Umfang und Wirkung                    Landebahnen einschließlich der sie        Die Anflugsektoren, die sich jeweils     ches ist in der beigefügten Karte         flächen, den Sicherheitsflächen und im
Für den Verkehrslandeplatz Leipzig-      umgebenden Schutzstreifen)                beiderseits der Außenkanten der          (Anlage 1) zeichnerisch dargestellt.      Umkreis von 1,5 Kilometer Halb-
Altenburg besteht nach Maßgabe des       Start- und Landebahn 04 / 22              Sicherheitsfläche an deren Enden mit     Luftfahrthindernisse im Sinne der §§      messer um den Flughafenbezugspunkt
Genehmigungsbescheids des Thü-           Richtung: 039/ 219 rw.                    einem Öffnungswinkel von je 15 Grad      12 und 15 LuftVG sind:                    nur mit Zustimmung der Luftfahrtbe-
ringer Ministeriums für Bau und          Schwelle 04:         N 50 58 33.735       anschließen, enden in einer Entfernung   - alle baulichen Anlagen i.S. d. § 1      hörden genehmigen (§ 12 Abs. 2, § 15
Verkehr vom 31.03.1995, i. d. F. des                          E 012 29 55.749      von 15 Kilometer vom jeweiligen            Abs. 1 und § 2 Abs. 1 der Thüringer     LuftVG).
letzten Änderungsbescheids vom           Schwelle 22:         N 50 59 15.576       Startbahnbezugspunkt.                      Bauordnung (ThürBO), in der je-         In der weiteren Umgebung des
22.02.2011, ein Bauschutzbereich.                             E 012 30 50.333      Der Bauschutzbereich umfasst:              weils gültigen Fassung,                 Flughafens ist gemäß § 12 Abs. 3, § 15
Dieser wird hiermit durch das            Länge:               2095 m               - die Start- und Landeflächen,           - andere in § 1 Abs. 2 ThürBO aufge-      LuftVG die Zustimmung der Luft-
Thüringer Landesverwaltungsamt als       Breite:                45 m               - die Sicherheitsflächen,                  führte Anlagen und Geräte, insbeson-    fahrtbehörden erforderlich, wenn fol-
zuständige Luftfahrtbehörde gemäß §      Schutzstreifen                            - einen Umkreis von 1,5 Kilometer          dere Leitungen, die der öffentlichen    gende Begrenzungen überschritten
18 des Luftverkehrsgesetzes vom 1.       Die Schutzstreifen umgeben die Start-       Halbmesser um den Flugplatzbe-           Versorgung mit Wasser, Gas, Elek-       werden sollen:
August 1922 (RGBl. 1922 I S. 681),       und Landebahn ausgehend vom Start-          zugspunkt,                               trizität, Wärme, der öffentlichen Ab-   außerhalb der Anflugsektoren
das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 175   bahnbezugspunkt gleichmäßig und           - in der weiteren Umgebung des Flug-       wasserbeseitigung, dem Rundfunk,        - im Umkreis von 4 Kilometer Halb-
des Gesetzes vom 7. August 2013          bilden mit ihr ein Rechteck mit einer       platzes außerhalb der Anflugsekto-       dem Fernsehen oder dem Fernmelde-         messer um den Flughafenbezugs-
(BGBl. I S. 3154) geändert worden ist    Breite von 300 Meter und einer Länge        ren einen Umkreis von 4 Kilometer        wesen dienen, Kräne und Krananlagen,      punkt eine Höhe von 25 Meter (Höhe
(LuftVG), nach Maßgabe der folgen-       von 2695 Meter.                             Halbmesser um den Flugplatzbe-         - Bäume, Masten und Dämme sowie             bezogen auf den Flughafenbezugs-
den Bestimmungen neu bekannt             Sicherheitsflächen                          zugspunkt sowie einen Umkreis von      - mobile Anlagen und Geräte, soweit         punkt) und
gemacht.                                 Die Sicherheitsfläche umgibt die Start-     4 Kilometer bis 6 Kilometer Halb-        sie über einen längeren Zeitraum, als   - im Umkreis von 4 Kilometer bis 6
Der Bauschutzbereich, in dem nach §      und Landebahn ausgehend vom Start-          messer um den Flugplatzbezugs-           der mobilen Zweckbestimmung an-           Kilometer Halbmesser um den Flug-
12 Abs. 2 und 3 LuftVG Baube-            bahnbezugspunkt gleichmäßig und             punkt und                                gemessen, am gleichen Ort ver-            hafenbezugspunkt die Verbindungs-
schränkungen gelten, wird wie folgt      bildet mit ihr ein Rechteck mit einer     - in der weiteren Umgebung des Flug-       bleiben soll.                             linie, die von 45 Meter Höhe bis 100
beschrieben (Koordinaten nach WGS        Breite von 1000 Meter und einer             platzes innerhalb derAnflugsektoren    Gemäß § 12 Abs. 2 und 3 i. V. m. § 15       Meter Höhe (Höhen bezogen auf den
84-System):                              Länge von 4095 Meter.                       von dem Ende der Sicherheitsflächen    gelten im Bauschutzbereich folgende         Flughafenbezugspunkt) ansteigt.
                                         Startbahnbezugspunkt der Start- und         einen Umkreis um den Startbahnbe-      Baubeschränkungen:                         innerhalb der Anflugsektoren
Flugplatzbezugspunkt                     Landebahn 04 / 22                           zugspunkt von 10 Kilometer Halb-       Die für die Erteilung einer Bau-          - von den Enden der Sicherheits-
Koordinaten: N 50 58 58.9                Koordinaten:         N 50 58 54.54          messer sowie einen Umkreis von 10      genehmigung zuständige Behörde darf         flächen bis zu einem Umkreis von
             E 012 30 28.6                                    E 012 30 22.90         Kilometer bis 15 Kilometer Halbmes-    die Errichtung von Bauwerken bezie-         10 Kilometer Halbmesser um den
Höhe über NN: 191,00 m (626,00 ft)       Höhe über NN:        195 m (640,00 ft)      ser um den Startbahnbezugspunkt.       hungsweise anderen Luftfahrthin-            jeweiligen Startbahnbezugspunkt
Start- und Landeflächen (Start- und      Anflugsektoren                            Der Umfang des Bauschutzberei-           dernissen auf den Start- und Lande-         die Verbindungslinien, die von
                                                                                                                                                                        0 Meter Höhe an diesen Enden bis
                                                                                                                                                                        100 Meter Höhe (Höhe bezogen auf
                                                                                                                                                                        den Startbahnbezugspunkt der be-
                                                                                                                                                                        treffenden Start- und Landefläche)
                                                                                                                                                                        ansteigen und
                                                                                                                                                                      - im Umkreis von 10 Kilometer bis 15
                                                                                                                                                                        Kilometer Halbmesser um den jewei-
                                                                                                                                                                        ligen Startbahnbezugspunkt die Höhe
                                                                                                                                                                        von 100 Meter (Höhe bezogen auf
                                                                                                                                                                        den Startbahnbezugspunkt der betref-
                                                                                                                                                                        fenden Start und Landefläche).
                                                                                                                                                                      Auf die weiteren Bestimmungen der
                                                                                                                                                                      §§ 12 ff. LuftVG wird hingewiesen.
                                                                                                                                                                      Zuständige Luftfahrtbehörde für die
                                                                                                                                                                      Erteilung der Zustimmung ist das
                                                                                                                                                                      Thüringer Landesverwaltungsamt.

                                                                                                                                                                      2. Einsichtnahme
                                                                                                                                                                      Die begründete Konversionsgenehmi-
                                                                                                                                                                      gung des Thüringer Ministeriums für
                                                                                                                                                                      Bau und Verkehr vom 31.03.1995 und
                                                                                                                                                                      die hierzu erlassenen Nachträge eins
                                                                                                                                                                      bis sieben sowie die maßstabsgerechte
                                                                                                                                                                      zeichnerische      Darstellung     des
                                                                                                                                                                      Bauschutzbereiches in Kartenform
                                                                                                                                                                      können bei der Flugplatz Altenburg-
                                                                                                                                                                      Nobitz GmbH, Am Flugplatz 1, 04603
                                                                                                                                                                      Nobitz, im Verwaltungsgebäude,
                                                                                                                                                                      Raum 0/5 (Beratungs- und Konferenz-
                                                                                                                                                                      raum), im Zeitraum bis 19.12.2014 an
                                                                                                                                                                      den Wochentagen Montag bis Freitag
                                                                                                                                                                      während der Dienstzeiten von 9 bis 17
                                                                                                                                                                      Uhr, eingesehen werden.
                                                                                                                                                                      Diese Unterlagen sind auch auf der
                                                                                                                                                                      Internetseite der Luftfahrtbehörde des
                                                                                                                                                                      Freistaats       Thüringen        unter
                                                                                                                                                                      www.thueringen.de/th3/tlvwa/wirtsch
                                                                                                                                                                      aft/strassen_luftverkehr/luftverkehr/in
                                                                                                                                                                      dex.aspx; Verlinkung: Bauschutz-
                                                                                                                                                                      bereich für den Verkehrslandeplatz
                                                                                                                                                                      Leipzig-Altenburg, verfügbar.

                                                                                                                                                                      2. Hinweise: Gemäß § 41 Abs. 4 des
                                                                                                                                                                      Thüringer Verwaltungsverfahrensge-
                                                                                                                                                                      setzes (ThürVwVfG), in der Fassung
                                                                                                                                                                      der Bekanntmachung vom 18. August
                                                                                                                                                                      2009, zuletzt geändert durch Gesetz
                                                                                                                                                                      vom 13. März 2014 (GVBl. S. 92), gilt
                                                                                                                                                                      der Bauschutzbereich zwei Wochen
                                                                                                                                                                      nach dieser Bekanntmachung als
                                                                                                                                                                      gemäß § 18 LuftVG bekannt gegeben.
                                                                                                                                                                      Die Errichtung von Luftfahrthinder-
                                                                                                                                                                      nissen im festgelegten Bauschutzbe-
                                                                                                                                                                      reich ohne Genehmigung der Luftfahrt-
                                                                                                                                                                      behörde stellt nach § 58 Nr. 4 i. V. m. §
                                                                                                                                                                      15 LuftVG eine Ordnungswidrigkeit
                                                                                                                                                                      dar, die mit einer Geldbuße bis zu
                                                                                                                                                                      50.000,00 € geahndet werden kann.

                                                                                                                                                                      Weimar, 08.09.2014

                                                                                                                                                                      Thüringer Landesverwaltungsamt
                                                                                                                                                                      Der Präsident

                                                                                                                                                                      In Vertretung
                                                                                                                                                                      Dr. Bär
Landrätin dankt Musikschülern für Engagement - Oktober 2014 - im Landkreis ...
Seite 6                                                                           AMTLICHER TEIL                              Amtsblatt Altenburger Land Nr. 14/4. Oktober 2014

                                                                Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A
a) Anschrift der zur Angebotsab-         TK-Anlagensystems Alcatel-Lucent         längerung                                 den Vergabeunterlagen bei)              - die Vergabeunterlagen per Brief,
gabe auffordernden und den               OMNI PCX Enterprise (Release-            h) Stelle, die die Vergabeunterla-        sowie                                     Fax oder E-Mail (unter Angabe
Zuschlag erteilenden Stelle:             Stand R11.0.1)                           gen abgibt:                               - Nachweis der Zertifizierung nach        Ihrer vollständigen Firmenadresse)
Landratsamt Altenburger Land             • 27 Steckplätze mit Amts-digitalen      Anforderung der Vergabeunterlagen           DIN ISO 9000ff                          bei der in Abschnitt h) genannten
Fachbereich Zentrale Steuerung und         und Amts-analogen Systembau            per Fax, E-Mail oder Brief bei der        - Qualifikationsnachweis (Zertifi-        Stelle angefordert wurden und
Wirtschaft                                 gruppen sowie Baugruppen zur           Vergabestelle, siehe a). Die Vergabe-       zierung) für Inbetriebnahme und       - gleichzeitig die Einzahlung des
Fachdienst Organisation/IT                 IP-Vernetzung (ca. 500 Endgeräte;      unterlagen stehen in Papierform zur         Service von TK-Anlagen der Fir-         Entgeltes nachgewiesen wurde
Postanschrift: Lindenaustraße 9,           maximal 1.000 Nebenstellen)            Verfügung und werden per Post               ma Alcatel für mind. 3 Mitarbeiter      (z. B. Überweisungsbeleg Online-
04600 Altenburg                          • 3x abgesetzte Anlagebaugruppen         versendet. Informationen werden             (detaillierte Auflistung beilegen)      banking, Einzahlungs-/Über-
Stelle, die die Vergabeunterlagen          (19“ Madia-Gateways)                   ggf. auch per Telefax oder per E-         - Hersteller-Zertifizierungen des         weisungsbeleg mit Bestätigung
abgibt und bei der die Angebote          • 4x USV-Anlagen inkl. Akkus             Mail übermittelt.                           Unternehmens bezogen auf die in         des Kreditinstitutes (Stempel) oder
einzureichen sind:                       • 2x Appliance-Server vom Typ:           i) Ablauf der Angebotsfrist:                Frage kommenden Produkte/Fa-            Einzahlungsbeleg über Barein-
Landratsamt Altenburger Land               IBM System x3250 M2                    28.10.2014 um 11Uhr                         brikate (Kopie der Zertifizierungen     zahlung in der Kreiskasse Linde-
Fachbereich Bildung und Infrastruk-      • TK-Anlage-Lizenzen                     Ablauf der Bindefrist:                      beilegen)                               naustraße 9) sowie
tur, Vergabestelle                                                                19.12.2014                                                                        - auf der Überweisung der Verwen-
Postanschrift: Lindenaustraße 9,         - Pflege von Standardsoftware            j) Sicherheitsleistungen:                 Eignungsnachweise, die durch Prä-         dungszweck angegeben wurde.
04600 Altenburg                            (EVB-IT Pflegevertrag S)               siehe Vergabeunterlagen                   qualifizierungsverfahren erwor-         Das eingezahlte Entgelt wird nicht
Sitz der Vergabestelle: Altenburg,         Bereitstellung von diversen Soft-      k) Zahlungsbedingungen: gemäß             ben werden, sind zugelassen.            erstattet.
Lindenaustraße 31, Vorderhaus, DG,         ware-Release-Ständen; Software-        VOL/B                                     Bei vorgesehenem Einsatz von            Versand der Unterlagen ab:
Zimmer 405                                 Pflege                                 l) Nachweise zur Eignung: gemäß           Nachunternehmen sind auf geson-         07.10.2014
Telefon: 03447 586-965                     • für das TK-Anlagen-System            § 6 VOL/A                                 dertes Verlangen die genannten Ei-      n) Zuschlagskriterien: siehe Ver-
Telefax: 03447 586-966                     • für die Management Software          Folgende Eigenerklärungen/An-             generklärungen/Angaben bzw.             gabeunterlagen
E-Mail: vergabestelle@                       „Alcatel OmniVista 4760“             gaben bzw. Nachweise sind mit             Nachweise auch für die Nachun-          Nachprüfungsstelle:
          altenburgerland.de               • für die Abrechnungs-Software         dem Angebot vorzulegen:                   ternehmer vorzulegen.                   Thüringer Landesverwaltungsamt
Internet: www.altenburgerland.de             „Aurenz Alwin Pro Expert“            Eigenerklärungen/Angaben zum              Rechtsform von Bietergemein-            Referat 250 – Vergabekammer
b) Art der Vergabe: Öffentliche          - Aktualisierung der Anlagenkonfi-       Umsatz des Unternehmens in den            schaften:                               Vergabeangelegenheiten
Ausschreibung, VOL/A                       guration einschließlich Dokumen-       letzten 3 abgeschlossenen Geschäfts-      gesamtschuldnerisch haftend mit         Weimarplatz 4
Bei diesem Vergabeverfahren findet         tation                                 jahren; zu Leistungen, die mit der zu     bevollmächtigtem Vertreter              99423 Weimar
das ThürVgG Anwendung.                   - Vorhalten eines Service-Stützpunk-     vergebenden Leistung vergleichbar         m) Kosten der Vergabeunterla-
Vergabenummer: OIT-L 082-2014              tes mit Wartungstechnikern in          sind; zu Arbeitskräften; zur Eintra-      gen:                                    Bei diesem Vergabeverfahren findet
c) Form, in der die Angebote               maximaler Entfernung von 150 km        gung in das Berufsregister des Sitzes     Höhe der Kosten: 7,00 €                 § 19 ThürVgG Anwendung. Es wird
einzureichen sind: Angebote sind           vom Hauptstandort 04600 Alten-         oder Wohnortes; zu Insolvenzver-          Zahlungsweise: Banküberweisung          auf die Möglichkeit der Beanstan-
schriftlich und in deutscher Sprache       burg                                   fahren und Liquidation; dass nach-        Empfänger: Landratsamt Altenbur-        dung der beabsichtigten Ver-
per Post oder direkt in einem ver-       Ort der Leistungserbringung:             weislich keine schweren Verfehlun-        ger Land, Vergabestelle                 gabeentscheidung beim Auftragge-
schlossenen Umschlag einzureichen        Verwaltungsgebäude des Landrats-         gen begangen wurden, die die Zu-          Kreditinstitut: Sparkasse Altenbur-     ber nach § 19 Abs. 2 ThürVgG und
und als solche zu kennzeichnen.          amtes Altenburger Land                   verlässigkeit als Bewerber in Frage       ger Land                                die Kostenfolge nach § 19 Abs. 5
d) Art und Umfang der Leistung:          in 04600 Altenburg und 04626             stellen; zur Zahlung von Steuern,         BIC: HELADEF1ALT                        ThürVgG hingewiesen.
Instandhaltungsvertrag TK-Anla-          Schmölln                                 Abgaben und Beiträgen zur gesetz-         IBAN: DE 93 8305 0200 1111 0044 00
gen-System Landratsamt Altenbur-         e) Aufteilung in Lose: nein              lichen Sozialversicherung;                Verwendungszweck: Verg. Nr. OIT-        im Auftrag
ger Land                                 f) Nebenangebote: nicht zugelassen       zur Mitgliedschaft bei der Berufs-        L 082-2014
- Instandhaltung von Hardware            g) Ausführungsfrist: 01.01.2015 -        genossenschaft.                           Die Vergabeunterlagen können nur        Steffen Wiegner
  (EVB-IT Instandhaltungsvertrag)        31.12.2017 mit Option auf Ver-           (Ein entsprechendes Formular liegt        versendet werden, wenn                  Fachdienstleiter      22.09.2014

                                                                         Öffentliche Bekanntmachung
               Vermarktung von Gewerbegebietsflächen in Mockern sowie freier Flugbetriebsflächen auf dem Flugplatz Altenburg-Nobitz
                        im Zusammenhang freier angrenzender Industriegebietsflächen – Aufforderung zur Angebotsabgabe

Die Gemeinde Nobitz verfügt an den       Gewerbegebiete „Am Flughafen Al-         Standortvorteile sowie auf die För-       Umsetzung gesondert ausgewiesen         2. Kriterium „Qualität der Referenzen“:
Standorten der Industrie- und            tenburg-Nobitz“ und „Ehemalige           dermöglichkeiten      im      Freistaat   werden. Im Falle eines Zuschlages       Die Referenzleistungen sind wie
Gewerbegebiete „Am Flughafen Al-         Hopfenanlage Mockern“ im ver-            Thüringen einschl. Beratung zum           erfolgt die Beauftragung zunächst       folgt aufzugliedern:
tenburg-Nobitz“ und „Ehemalige           schlossenen Umschlag mit der Auf-        Antragsverfahren unter besonderer         für das Jahr 2014 mit einer op-
Hopfenanlage Mockern“ über freie         schrift: „Angebotsabgabe zur Ver-        Beachtung der Gemeinschaftsauf-           tionalen Beauftragung für die Jahre     2A
Flächen. Die unbelegten Parzellen in     marktung der Industrie- und Gewer-       gabe „Verbesserung der regionalen         2015 und 2016 auf Basis des Ange-       Beispiele erfolgreich umgesetzter
der Größe von insgesamt ca. 50 Hek-      begebiete „Am Flughafen Al-              Wirtschaftsstruktur“ (GRW-Förde-          botspreises und des angegebenen         Kommunikations- und Marke-
tar sollen aktiv und systematisch ver-   tenburg-Nobitz“ und „Ehemalige           rung) einzugehen.                         Leistungsspektrums.                     tingkonzepte für kommunale Auf-
marktet werden.                          Hopfenanlage Mockern“; Bitte             Dabei sind folgende Punkte zu be-         Weiterhin sind vom Bieter Referen-      traggeber oder öffentliche Institutio-
Das Areal „Am Flughafen Altenburg-       nicht öffnen!“ zu übergeben.             rücksichtigen:                            zen zu seinen bisherigen Aktivitäten    nen.
Nobitz“ ist unmittelbar am Leipzig-      Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern      - Konzeption, Druck und Gestaltung        und Erfolgen in Kommunikation und
Altenburg-Airport gelegen und ist        auch telefonisch unter der Rufnum-         einer Broschur                          Marketing zu benennen.                  Punktzahl          Kommunikations-
von der B 95 und der B 180 in nur        mer 03447 3108-0 oder per E-Mail         - Konzeption, Aufbau und Pflege                                                                      und Marketing-
jeweils 2 Kilometer Entfernung zu er-    unter post@gemeinde-nobitz.de zur          einer Internetpräsentation inklusive    Vergabekriterien                                           konzepte
reichen. Die Autobahn BAB 72 ist ca.     Verfügung.                                 Filmproduktion                          Kriterium               Gewichtung      3                  3 oder mehr
15 Kilometer und die Autobahn BAB                                                 - Konzeption zur Einbindung von           1. Preis                     30 %       2                  2
4 ca. 20 Kilometer entfernt.             gez.                                       Social Media                            2. Qualität der Referenzen   70 %       1                  1
Das Areal in Mockern liegt direkt an     Hendrik Läbe                                                                                                               0                  Keine Konzepte
der B 93 und in 1,5 Kilometer Ent-       Bürgermeister                            2. Umsetzung der Konzeption               Je Kriterium wird eine Bewertung
fernung zur B 7. Die Autobahn BAB                                                 In enger Abstimmung mit dem Auf-          mittels einer Punkteskala vollzogen.    2B
4 ist ca. 15 Kilometer entfernt.         Anlage                                   traggeber (AG) setzte der Auftrag-        Die Punktzahlen der Kriterien 2 A, 2    Wie viele Gewerbegebiete werden
Die Gemeinde Nobitz beabsichtigt,        Geforderter Leistungsumfang              nehmer (AN) die Konzeption im             B und 2 C werden addiert und an-        oder wurden seitens des Auftrag-
die aktive und systematische Ver-                                                 Rahmen der zur Verfügung stehen-          schließend nach der obenstehenden       nehmers im Marketing betreut?
marktung der noch unbelegten             Folgende Aufgaben sind im Rahmen         den Haushaltsmittel um.                   Gewichtung verrechnet, sodass je
Parzellen in den genannten Gebieten      der Auftragserfüllung zu erbringen:      - Druck und Gestaltung einer Broschur     Bieter eine Gesamtpunktzahl ent-        Punktzahl            betreute
für das Jahr 2014 zu beauftragen.                                                 - Hosting und Aufbau einer Internet-      steht. Den Zuschlag erhält der Bi-                           Gewerbegebiete
Darüber hinaus behält sich die           1. Strategisches Kommunikations-           präsentation inklusive Filmproduk-      eter mit der höchsten Gesamt-           3                    3 oder mehr
Gemeinde Nobitz vor, auf Basis des       und Marketingkonzept                       tion                                    punktzahl. Die Punktzahlen werden       2                    2
eingehenden Angebotes eine op-           Die Gemeinde Nobitz ist ein Stand-       - Aufbau und Redaktion des Social         wie folgt ermittelt:                    1                    1
tionale Weiterbeauftragung des           ort mit wesentlichen Faktoren, die         Media Portals                                                                   0                    Keine betreuten
wirtschaftlichsten Bieters für die       eine Ansiedlung von Unternehmen                                                    1. Kriterium „Preis“:                                        Gewerbegebiete
Jahre 2015 und 2016 zu gleichen          unterstützen. Die Faktoren müssen        3. Pflege der Internetpräsentation        Aus den Preisen aller abgegebenen
Konditionen zu erteilen, sofern die      in einem Kommunikations- und             und des Social Media Portals              Angebote wird das arithmetische         2C
entsprechenden Haushaltsmittel zur       Marketingkonzept herausgearbeitet        Monatliche Aktualisierung der Inter-      Mittel (m) gebildet, welches die        Wie viele Filmproduktionen im
Verfügung stehen.                        werden. Wir erwarten neben einer         netpräsentation und wöchentliche          Grundlage für die Bewertung im          Bereich Marketing/Kommunikation
Aus beigefügter Anlage entnehmen         kurzen      SWOT-Analyse        einen    redaktionelle Betreuung des Social        Kriterium „Preis“ darstellt.            wurden seitens des Auftragnehmers
Sie bitte die Einzelheiten zum           überzeugenden strategischen Vor-         Media Portals.                            Die Punktevergabe erfolgt nach fol-     bereits umgesetzt?
geforderten Leistungsumfang, zu          schlag, wie die Kommunikation und                                                  gendem Bewertungssystem:
den Anforderungen an Ihr Angebot         das Marketing der vakanten Werbe-        Anforderungen an das Angebot              Punktzahl       Abweichung von m        Punktzahl          Filmproduktionen
sowie den Zuschlagskriterien.            flächen zielgruppenaffin für die         der Bieter                                5                < -15 %                3                  3 oder mehr
Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie,    nächsten Jahre ausgerichtet werden       Der Bieter hat das Leistungsspek-         4                < -5 % bis ≤ -15 %     2                  2
der Gemeinde Nobitz, Bachstraße 1,       kann und wie diese Maßnahmen             trum zum Gegenstand seines Ange-          3                -5 % ≤ m ≤ + 5%        1                  1
04603 Nobitz, bis zum 21.10.2014,        durch entsprechende Medien unter-        botes zu machen.                          2                > + 5% bis ≥ +15%      0                  Keine
12 Uhr ein qualifiziertes Angebot zur    setzt sind. Besonders sind auf die re-   Die Leistungen müssen gemäß der           1                > +15% bis ≥ +25%                         Filmproduktionen
Vermarktung der Industrie- und           gionalen Standortfaktoren und            Aufgabenstellung in Konzeption und        0                > +25%
Landrätin dankt Musikschülern für Engagement - Oktober 2014 - im Landkreis ... Landrätin dankt Musikschülern für Engagement - Oktober 2014 - im Landkreis ... Landrätin dankt Musikschülern für Engagement - Oktober 2014 - im Landkreis ... Landrätin dankt Musikschülern für Engagement - Oktober 2014 - im Landkreis ...
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