Lassen Sie sich Impfen! - KobVGEMEINSAM STÄRKER
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KobV Das Service-Magazin des Kriegsopfer- und Behindertenver- bandes für Wien, Niederösterreich und Burgenland Ausgabe 1/2021, Nr. 407 / 65. Jahrgang GEMEINSAM STÄRKER Lassen Sie sich Impfen! © fernando zhiminaicela / Pixabay Seiten 18 - 19 Seiten 20 - 21 Seiten 26 - 27 75 Jahre KOBV Schloss Freiland da tut sich was Aus den Untergruppen
1/21 KOBV - Wir bewegen AUS DEM INHALT Aus dem Inhalt Seite 5 Seiten 16 - 17 COVID-Krise und Lockdowns: Eine Rechte und Pflichten der BVP Gefahr für ein soziales Miteinander? Seiten 18 - 19 Seite 10 Seite 6 75 Jahre KOBV Anna Hamm neue Befreiung von der Rezeptgebühr Vizepräsidentin des KOBV Seite 24 Seite 7 Die Orthopädische Sprechstunde Pensionsinformation 2021 Seite 25 Seite 8 Gegen jedes Leiden ist Ausgleichstaxe ein Kraut gewachsen Befreiung von der Rundfunkgebühr Seiten 26 - 27 Seiten 20 - 21 Seite 10 Aus den Untergruppen Schloss Freiland da tut sich was Valorisierung Pflegegeld 2021 Seiten 28 - 31 Seite 11 Wir gratulieren Harald Gruber zum Leiter des Sozialministeriumservice bestellt Seiten 32 - 33 Behindertenberatung von A-Z Seiten 12 - 13 Sprechtagstermine Impfen jetzt! Seite 34 Seite 23 Bezirk Güssing – Eine schöne Seite 15 Telefonverzeichnis Weihnachtsgeschichte Einfach nachgedacht Impressum Redaktion: Elisabeth Schrenk, KOBV Redaktionsschluss Ausgabe 2/2021: Alleineigentümer: Tel: +43 1 406 15 86 - 37 DW; Rubrik - Donnerstag 22. April 2021 KOBV Der Behindertenverband für Wien, Sozialrecht: Dr. Regina Baumgartl, NÖ und Bgld. KOBV Tel.: +43 1 406 15 86 - 35 DW Anzeigen, Layout, Satz und Druck: 1080 Wien, Lange Gasse 53 Redaktionssekretariat: Frau Manuela Die Medienmacher GmbH Tel: +43 1 406 15 86, Fax: DW - 12 Bütterich, KOBV Tel: +43 1 406 15 86 - Oberberg 128, 8151 Hitzendorf E-Mail: redaktion@kobv.at 28 DW, E-Mail: redaktion@kobv.at Zweigstelle: Römerstr. 8, 4800 Attnang-P. Vorstand: www.kobv.at/wnb/ Kleinanzeigen: Eveline Deutsch- Tel.: +43 7674 62900 organisation/vorstand/ Pummer, KOBV, Tel.: +43 1 406 15 86 - Mail: office@diemedienmacher.co.at ZVR Zahl: 868148653 10 DW, E-Mail: edp@kobv.at www.diemedienmacher.co.at www.kobv.at 3
1/21 KOBV - Wir bewegen AKTUELL COVID-Krise und Lockdowns: Eine Gefahr für unser soziales Miteinander? von Präsident Mag. Michael SVOBODA Was mich aber besonders bedenk- Besonders aber, treten Sie per- lich stimmt, ist die Tatsache, dass sönlich, jede/jeder in ihrem/seinem es in Österreich und weltweit Men- privaten/persönlichen Umfeld dafür Liebe Leserin ! Lieber Leser! schen gibt, die die Gefährdung von ein, dass diese Krise nicht dafür Corona trotz der Warnung renom- ausgenützt wird, unsere so sicher Die COVID-Krise hat uns nach mierter Expertinnen und Experten geglaubten demokratischen Werte wie vor fest im Griff. Die Bundes- ignorieren, ja verleugnen, und gegen zu untergraben. regierung und das österreichische SCHUTZmaßnahmen auftreten. Das Parlament haben deswegen umfang- wird auch von radikalen politischen Unser unverbrüchlicher Grundsatz reiche Maßnahmen zum Zurückfah- Gruppierungen (rechts und links) „Frieden durch soziale Gerechtigkeit“ ren („Lockdown“) unseres Lebens schamlos ausgenützt, um Unruhe hat heute wieder besondere Bedeu- (soziale Kontakte, Einschränkungen zu stiften, wenn wir nur an die De- tung gewonnen. Nicht Egoismus und in Wirtschaft, Kultur und Sport, monstrationen gegen COVID- Maß- Spaltung, sondern Gemeinsamkeit Schutzmaßnahmen, wie z. B. Mund- nahmen der letzten Tage allein in und Miteinander („KOBV-Gemein- Nasenschutz, Ausgangsverbote, Österreich denken. Diese Aktionen, sam stärker“) sollen uns in dieser u.v.m.) beschlossen, um die Verbrei- die zum Ziel haben, Unruhe, Hass zugegebenermaßen schwierigen Zeit tung des Coronavirus einzudämmen. und Gewalt zu schüren, sind der begleiten. Daneben gab und gibt es auch eine Keim, unseren demokratischen Kon- Vielzahl an Unterstützungsangebo- sens seit 1945 in Frage zu stellen, Ich danke an dieser Stelle erneut ten für Wirtschaftsbetriebe, Kultur- wogegen wir klar auftreten müssen. unseren tausenden Funktionärinnen und Sporteinrichtungen und auch „Das ist nicht Österreich“, um ein und Funktionären und Mitarbeiterin- gemeinnützige Vereine (der KOBV Zitat von Bundespräsident Van der nen und Mitarbeiter, die sich unter war hier gegenüber der Regierung Bellen (in anderem Zusammenhang) Einhaltung der COVID-Bestimmun- besonders aktiv), aber auch Arbeit- zu nennen. gen um die Anliegen unserer Mit- nehmerinnen und Arbeitnehmer (z. glieder kümmern, sei es telefonisch, B. Kurzarbeit, verstärkte Schulun- Sehen wir der Realität ins Auge, die online oder postalisch. Wir halten gen, etc). Die Inanspruchnahme Pandemie hat uns im Griff, tun wir zusammen! Wir sind für Sie da! der Unterstützungen bedeutet aber GEMEINSAM alles, um dagegen an- Mit besten Grüßen und meinem einen immensen bürokratischen Auf- zukämpfen, ob Schutzmaßnahmen, Wunsch „bleiben Sie gesund!“ wand, der v.a. gemeinnützige Orga- Einschränkung sozialer Kontakte nisationen vor besondere Herausfor- (so schwer es auch fällt), Hilfen für Ihr derungen stellt. Hier wären deutliche Betriebe, Arbeitnehmerinnen und Vereinfachungen angezeigt, damit Arbeitnehmer und die COVID-Imp- die Hilfe zeitnah und wirkungsvoll fungen, die ich Ihnen besonders ans ankommt. Herz legen möchte. Lassen Sie sich impfen, melden Sie sich an!!! Mag. Michael Svoboda Mitgliederinformation: MITGLIEDSBEITRAG 2021 Mit Beschluss des Hauptausschusses vom 7.12.2020 wurde der KOBV Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2021 mit monatlich Euro 5,20 festgelegt. www.kobv.at 5
1/21 AKTUELL KOBV - Wir bewegen Sozialversicherung aktuell Rezeptgebühr Zuzahlungen bei Rehabilitations- und Kur- Die Rezeptgebühr beträgt ab 1.1.2021 € 6,50. aufenthalten Die Zuzahlungen bei Maßnahmen der Rehabilitation und Die Befreiung von der Rezeptgebühr auf bei Maßnahmen der Festigung der Gesundheit und der Antrag gebührt Gesundheitsvorsorge in der Kranken- und Pensions- z Alleinstehenden mit einem Einkommen bis € versicherung sind nach der Einkommenshöhe wie folgt 1.000,48 und gestaffelt: z Ehepaaren mit einem Einkommen bis € 1.578,36 monatlich. € 8,90 täglich, bei monatlichem Bruttoeinkommen von z Chronisch Kranke mit erhöhtem Medikamentenbedarf € 1000,48 bis € 1.581,86 sind von der Rezeptgebühr befreit, wenn sie € 15,26 täglich, bei monatlichem Bruttoeinkommen von z als Alleinstehende ein Einkommen von höchstens € € 1.581,86 bis € 2.163,25 1.150,55 und € 21,63 täglich, bei monatlichem Bruttoeinkommen über z als Ehepaare von höchstens € 1.815,11 monatlich € 2.163,25 haben. Diese Einkommensgrenzen erhöhen sich pro unterhalts- Bei besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit (monatliches berechtigtem Kind um € 154,37. Bruttoeinkommen unter € 1.000,48) ist von der Einhe- bung abzusehen. Die Zuzahlungen bei Rehabilitations- Das Einkommen von im gemeinsamen Haushalt leben- aufenthalten sind höchsten für 28 Tage im Kalenderjahr den Personen wird angerechnet (Ehegatte oder Lebens- zu leisten. gefährte voll, von allen anderen Personen lediglich 12,5 Prozent). Service–Entgelt für die e-card Die Höhe des Service–Entgeltes für das Jahr 2022 be- Bezieher einer Ausgleichszulage zu einer Pension aus trägt € 12,70 und wird im November 2021 eingehoben. der Pensionsversicherung sind ohne Antrag von der Re- zeptgebühr befreit. Folgende Versicherte der Österreichischen Gesundheits- kasse (ÖGK) sind befreit: Rezeptgebührenobergrenze: z Als Angehörige geltende (mitversicherte) Ehegattin/ Seit 1.1.2008 ist für die Entrichtung der Rezeptgebühr Ehegatte, Lebensgefährtin/Lebensgefährte, Kinder eine Obergrenze in Höhe von 2 % des Jahresnettoein- z Bezieher/innen einer Pension kommens vorgesehen. Wird diese Grenze durch die z Personen, die auf Grund besonderer sozialer Schutz- laufenden Zahlungen der Rezeptgebühr erreicht, ist der bedürftigkeit von der Rezeptgebühr befreit sind Versicherte für den Rest des Jahres von der Rezeptge- z Bezieher/innen einer einkommensabhängigen Ren- bühr befreit. Die Abwicklung erfolgt über das e-cardSys- tenleistung nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz, tem. Diese Obergrenze gilt für alle Personen, die nicht Heeresversorgungsgesetz oder Opferfürsorgegesetz von der Rezeptgebühr befreit sind. z Personen, die in der Krankenversicherung der Kriegs- hinterbliebenen sowie der Hinterbliebenen nach dem Heeresversorgungsgesetz versichert sind Heilbehelfe – Kostenanteil z Zivildienstleistende Der Kostenanteil des Versicherten beträgt bei Heilbe- z Präsenzdienstleistende helfen und Hilfsmitteln mindestens € 37,- und bei Seh- z Bezieher/innen von Sonderunterstützungen nach behelfen mindestens € 111,- Für Kinder, die das 15. dem Sonderunterstützungsgesetz Lebensjahr noch nicht vollendet haben und schwerbehin- z Bezieher/innen eines Ruhe(Versorgungs)genusses derte Kinder sowie für Personen, die wegen besonderer oder einer außerordentlichen Zuwendung der Wiener sozialer Schutzbedürftigkeit von der Rezeptgebühr befreit Stadtwerke-Verkehrsbetriebe oder Wiener Linien sind, gibt es keine Kostenbeteiligung. GmbH & Co KG 6 www.kobv.at
1/21 KOBV - Wir bewegen AKTUELL Pensionsinformation 2021 Pensionen Die Pensionen werden ab 1. Jänner 2021 nach den besonderen Bestimmungen des Pensionsanpassungsgesetzes 2021 wie folgt erhöht: Beträgt das Gesamtpensionseinkommen nicht mehr als € 1.000,00 monatlich ist es um 3,5% zu erhöhen, wenn es über € 1.000 Euro bis zu €1.400 beträgt, um jenen Prozentsatz, der zwischen den Werten von 3,5 Prozent auf 1,5 Prozent linear absinkt wenn es über € 1.400,00 bis zu € 2.333,00 monatlich beträgt, um 1,5 % wenn es über € 2.333, monatlich beträgt, um € 35,00. Höchstbemessungsgrundlage (auf Basis der „besten 33 Jahre“) ���������������������������������������������������������������������� € 4.563,39 Bemessungsgrundlage für Zeiten der Kindererziehung...................................................................................... € 1.360,65 Richtsätze für Ausgleichszulagen Alters- und Invaliditätspensionen für Alleinstehende................................................................................................................................................ € 1.000,48 für Ehepaare mit gemeinsamen Haushalt........................................................................................................... € 1.578,36 Erhöhung für jedes Kind, dessen Nettoeinkommen € 367,98 nicht erreicht, um �������������������������������������������������� € 154,37 für Witwen- und Witwerpensionen................................................................................................................... € 1.000,48 für Waisenpensionen bis zum 24. Lebensjahr Halbwaisen............................................................................................................................................................. € 367,98 Vollwaisen.............................................................................................................................................................. € 552,53 für Waisenpensionen ab dem 24. Lebensjahr Halbwaisen............................................................................................................................................................. € 653,91 Vollwaisen........................................................................................................................................................... € 1.000,48 Ausgleichszulagenbonus/Pensionsbonus bei langer Versicherungsdauer Alleinstehende für Bezieher einer Eigenpension, die mindestens 360 Beitragsmonate der Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbs- tätigkeit erworben haben bis zu haben bis zu einem Einkommen von €1.113,48 ������������������������������������������������� € 151,50 für Bezieher einer Eigenpension, die mindestens 480 Beitragsmonate der Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbs- tätigkeit erworben haben bis zu haben bis zu einem Einkommen von €1.339,99 ������������������������������������������������� € 389,20 Ehepaare für Bezieher einer Eigenpension, die mindestens 480 Beitragsmonate der Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbs- tätigkeit erworben haben bis zu haben bis zu einem Einkommen von €1.808,73 ������������������������������������������������� € 388,78 Höchstbeitragsgrundlage Für den Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) monatlich............................................................................................................................................................. € 5.550,00 Für Sonderzahlungen jährlich............................................................................................................................€ 11.100,00 Für den Bereich der Sozialversicherung der öffentlich Bediensteten. ���������������������������������������������������������������� € 5.550,00 Für den Bereich der Sozialversicherung der Versicherten bei Eisenbahnen und im Bergbau monatlich............................................................................................................................................................. € 5.550,00 Für den Bereich der selbständig Erwerbstätigen sowie der freiberuflich selbständig Erwerbstätigen monatlich............................................................................................................................................................. € 6.475,00 Für den Bereich der Bauern monatlich................................................................................................................ € 6.475,00 Geringfügigkeitsgrenze Für ASVG Versicherte monatlich............................................................................................................................ € 475,86 www.kobv.at 7
1/21 AKTUELL KOBV - Wir bewegen Ausgleichstaxe nach dem Behinderten- einstellungsgesetz Unternehmen mit 25 oder mehr Behinderteneinstellungsgesetz zu mehr Dienstnehmern monatlich Beschäftigten sind verpflichtet, entrichtenden Ausgleichstaxe beträgt € 404,-. auf jeweils 25 Beschäftigte einen für das Kalenderjahr 2021 für jede begünstigten Behinderten bzw. eine einzelne Person, die zu beschäftigen Prämie begünstigte Behinderte einzustellen. wäre, Für die Beschäftigung von in Ausbil- Wenn die Beschäftigungspflicht nicht dung stehenden begünstigten Behin- erfüllt ist, wird dem Dienstgeber oder z für Dienstgeber mit 25 bis 99 derten erhält der Dienstgeber oder der Dienstgeberin vom Sozialminis- Dienstnehmern monatlich € 271,- die Dienstgeberin vom Sozialministe- teriumservice alljährlich für das je- z für Dienstgeber mit 100 bis 399 riumservice eine Prämie aus Mitteln weils abgelaufene Kalenderjahr eine Dienstnehmern monatlich € 381,- des Ausgleichstaxfonds in der Höhe Ausgleichstaxe vorgeschrieben. und von derzeit monatlich € 271,-. Die Höhe der gemäß § 9 Abs. 2 z für Dienstgeber mit 400 oder Rundfunkgebührenbefreiung Zuschuss zum Fernsprechentgelt und Befreiung von der Ökostrompauschale Nach Abzug der Miete, des Wohnpauschales bei Eigenheimen in Höhe von € 140,--und außergewöhnlicher Belastun- gen beträgt die Einkommensgrenze bei einem Haushalt mit 1 Person........................................................................................................................................................ € 1.120,54 mit 2 Personen.................................................................................................................................................... € 1.767,76 für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person �������������������������������������������������������������������������������� € 172,89 Das Haushalts-Nettoeinkommen das ausschließliche Recht auf eine Response (Spusu GIS befreit). ist das Nettoeinkommen ALLER monatliche Gutschrift auf das vom Allen Beziehern des Zuschusses zu in einem Haushalt lebenden Per- Betreiber in Rechnung gestellte den Fernsprechentgelten steht seit sonen. Leistungen auf Grund des Entgelt. Eine Auszahlung an den An- 1. Juli 2012 (Inkrafttreten des neuen Familienlastenausgleichsgesetzes, spruchsberechtigten ist nicht zulässig. Ökostromgesetzes) eine Befreiung Impfschadengesetzes, Kriegsopfer- Derzeit können anspruchsberechtigte von der Entrichtung der sogenannten renten, Heeresentschädigungsrenten, Personen zwischen folgenden Betrei- Ökostrompauschale bzw. Deckelung Opferfürsorgerenten, Verbrechensop- bern wählen: A1 Telekom Austria AG der Ökostrom-Förderkosten (max. € ferrenten sowie Unfallrenten und das (A1 Festnetz u. Mobil / Bfree Sozial, 20,00 pro Jahr) zu. Pflegegeld sind jedoch nicht anzu- bob sozialzuschuss), Drei Sotial, rechnen. AICALL , Cosys Data, fonira telekom, Weitere Informationen: Wie bisher erwirbt der Anspruchsbe- HELP mobile, Kabel-TV Amstetten, www.gis.at rechtigte bei Vorlage des Bescheides T-Mobile („Klax sozial“), Spusu, Mass ÖAMTC Themenseite Behinderung und Mobilität Tipps und Infos zu vielen Themen rund um die Mobilität mit Behinderungen und begleitende Begünstigungen stellt der ÖAMTC auf der Themenseite Behinderung & Mobilität zur Verfügung. bezahlte Anzeige Für individuelle Beratung ist die ÖAMTC Beratung für Mitglieder mit Behinderung gerne für Sie erreichbar. Kontakt und Infos: www.oeamtc.at/thema/behinderung-mobilitaet/ 8 www.kobv.at
1/21 KOBV - Wir bewegen ANZEIGEN IMMER für die Fahrgäste da, das ist ... der ÖHTB-Fahrtendienst! Unser Mutterunternehmen, das kostenfreie Stornomöglichkeit bis am ÖHTB (Österreichisches Hilfswerk Vortag des geplanten Ausfluges! für Taubblinde und hochgradig Sehbehinderte) feiert heuer sein Da wir seit Herbst 2020 weniger 40-jähriges Jubiläum, der ÖHTB- Schülerbeförderungen durchführen, Fahrtendienst wurde vor 23 Jah- haben wir freie Ressourcen, die vor ren gegründet. Immer wieder mit Allem bei Fahrten im Auftrag der Moderne Fahrzeuge für jeden Bedarf diesem oder jenem Problem, aber ÖGK und des FSW zu mehr Spiel- sind selbstverständlich und auch das Jahr 2020 war ganz sicher das raum und rascheren Abholzeiten wenn es sowohl ökologische wie schwierigste Jahr! Man kann sich geführt haben. Aber auch auf dem auch ökonomisch noch Stolpersteine leicht ausrechnen, dass ein Jahr, wo Gebiet der Kur- und Rehafahrten gibt, werden wir schrittweise unseren zeitweise fast alles geschlossen war können wir jetzt doch wesentlich Fuhrpark auf umweltfreundlichere uns wirtschaftlich an die Grenzen mehr Fahrgäste sicher zu Ihrem Kur- Fahrzeuge umrüsten. Bei der Umset- gebracht haben. Wir wollen aber bzw. Reha-Ort bringen. zung dieser Pläne ist die Corona- optimistisch in die Zukunft blicken Krise natürlich nicht gerade hilfreich, und wir wollen unsere bestehenden Dass unser Personal bestens ge- dennoch sind seit Ende 2020 die und auch neuen Fahrgäste dabei schult ist wird auch für die Zukunft ersten Fahrzeuge mit alternativer positiv mitnehmen! Sie dürfen ohne oberste Priorität haben und natürlich Energie (Hybrid) im Einsatz! weiteres schon heute über zukünfti- auch, dass unsere Fahrgäste sicher ge zB Ausflugsfahrten nachdenken, von A nach B kommen!! Wir sind immer für Sie da - und gibt es doch bei uns Softstorno, also wir fahren Sie, wohin Sie wollen! bezahlte Anzeige www.kobv.at 9
1/21 AKTUELL KOBV - Wir bewegen Valorisierung des Pflegegeldes ab 1.1.2021 Seit dem Jahr 2020 erfolgt eine jährliche Valorisierung des Pflegegeldes mit dem Pensionsanpassungsfaktor, das bedeutet eine Erhöhung im Jahr 2021 um 1,5 %. Pflegegeldbeträge ab 1.1.2021: Stufe 4.................................................................. € 700,10 Stufe 1.................................................................. € 162,50 Stufe 5.................................................................. € 951,00 Stufe 2.................................................................. € 299,60 Stufe 6............................................................... € 1.327,90 Stufe 3.................................................................. € 466,80 Stufe 7............................................................... € 1.745,10 Anna Hamm neue Vizepräsidentin des KOBV – Der Behindertenverband! Ergänzungswahl für den Vorstand und Kontrolle durch Hauptausschuss Frau Anna Hamm, Beisitzerin im Jugendvertreter Burgenland: Verbandsvorstand, Obfrau der Be- Johannes Braunschmidt, Obmann zirksarbeitsgemeinschaft Eisenstadt Jois und der Ortsgruppe St. Margarethen wurde durch den Hauptausschuss Frauenvertreterin mit Umlaufbeschluss vom 7.12.2020 Niederösterreich: mehrheitlich in die Funktion der Gabriele Hörtler, Obfraustellvertrete- Vizepräsidentin des Kriegsopfer- und rin OG Ottenschlag/Gutenbrunn Behindertenverbandes für Wien, Niederösterreich und Burgenland Frauenvertreterin Burgenland: kooptiert. Silvia Ernst, Obfrau Rust Ebenfalls mehrheitlich wurden Mitglieder der Kontrolle: folgende freie Mandate im Vorstand Herbert Prader, Obmann der BAG Wir gratulieren den neu gewählten und in der Kontrolle durch den Güssing und OG Stegersbach Mitgliedern des Vorstandes und der Hauptausschuss nachbesetzt: Roswitha Hamm, Kassierin BAG Kontrolle herzlich, wünschen viel Er- Eisenstadt und Obfraustellvertreterin folg und freuen uns auf eine gedeih- BeisitzerIn: OG St. Margarethen liche Zusammenarbeit! Gerlinde Pfaller, Obfrau BAG Möd- ling und OG Guntramsdorf Ewald Vogler, Obmann BAG Mat- tersburg und OG Marz Wir danken den nachfolgenden Institu- tionen für einen Druckkostenbeitrag: Bürgermeister Kurt Wagner, 82930 Wörterberg bezahlte Anzeige Gemeinde Grafenschachen, 7426 Grafenschachen Stadtgemeinde Berndorf, 2560 Berndorf 10 www.kobv.at
1/21 KOBV - Wir bewegen AKTUELL / LESERBRIEFE Harald Gruber zum Leiter des Sozialministeriumservice bestellt! unterstützt die Amtsleitung die Lan- beitern sowie allen Partnerinnen und desstellen, damit die Aufgaben des Partnern des Sozialministeriumser- Sozialministeriumservice optimal er- vice den bisherigen erfolgreichen füllt werden können. Die Amtsleitung Weg der Behörde weiter fortsetzen ist auch zuständig für die Qualitätssi- kann“, bekräftigt Harald Gruber. Als cherung und die Öffentlichkeitsarbeit Leiter des Bundesamtes für Soziales des Sozialministeriumservice. und Behindertenwesen (Sozialminis- teriumservice) ist es Hofrat Gruber Hofrat Harald Gruber ist seit 1982 in wichtig, durch Schaffung geeigneter der nachgeordneten Dienststelle des Rahmenbedingungen wie z.B. die Sozialministeriums tätig und war ab erforderliche technische Ausstattung Mit Wirksamkeit vom 30.9.2020 wur- 1987 mit unterschiedlichen Leitungs- und die entsprechenden Organisati- de Hofrat Harald Gruber durch den funktionen betraut. In seiner Funkti- onsabläufe, die operative Aufgaben- Herrn Bundesminister für Soziales, on als Supportleiter und Stellvertre- wahrnehmung der Landesstellen zu Gesundheit, Pflege und Konsumen- ter des Amtsleiters hat er bereits seit unterstützen und damit die bestmög- tenschutz Rudolf Anschober zum Jahren wesentliche Entscheidungen liche Leistungserbringung für unsere Leiter des Sozialministeriumservice für das Sozialministeriumservice Kunden und Kundinnen zu ermögli- bestellt. (mit)getroffen. Die nunmehrige chen.“ Bestellung zum Leiter ist ein Zeichen Die Amtsleitung koordiniert und für Kontinuität und eine Bestätigung Der KOBV gratuliert Hofrat Ha- sichert ein einheitliches Vorgehen für den bisherigen Kurs der Organi- rald Gruber zu seiner Bestellung, der Landesstellen, wobei regiona- sation. wünscht ein erfolgreiches Wirken le Besonderheiten berücksichtigt zum Wohle der Menschen mit Be- werden. Durch geeignete organisa- „Ich freue mich, dass ich gemeinsam hinderungen und freut sich auf eine torische und personelle Maßnahmen mit den Mitarbeiterinnen und Mitar- gute Zusammenarbeit! Leserbriefe Spitzenqualität im Orthopädi- Leistungen der Orthopädischen Euch allen Gesundheit, Lebensfreu- schen Klinikum SKA Zicksee! Werkstatt sind von höchster Qualität! de, viel Geduld und Zusammenhalt, Mit großer Freude bin ich Mitte Jän- Es grenzt fast an ein Wunder. Die damit alles voll Power weitergehen ner im sehr schönen Orthopädischen PatientInnen und die Angehörigen kann. Liebe Grüße aus Stadlau Klinikum SKA Zicksee als Begleit- freuen sich sehr darüber. Elfriede H. person für meinen Lebenspartner Danke dem KOBV und der Sozial- angekommen. Kraft der umsichtigen versicherung, die uns diese Möglich- KOBV - Leserbriefe Führung bietet das Haus Spitzen- keiten bieten! Christel H. Was Sie uns schon immer sagen qualität an Leistungen wie z.B. ärztli- oder fragen wollten. Schreiben che Untersuchungen, die Therapien DANKE, Ihr seid spitze! Sie uns: und Hilfestellungen aller Art für die Mein liebes KOBV-Team im Ver- KOBV – gemeinsam stärker PatientInnen. Die Verpflegung ist bandsbüro! Ich möchte mich ganz 1080 Wien, Lange Gasse 53 oder E-Mail: redaktion@kobv.at köstlich, sehr abwechslungsreich, herzlich für die tolle Zusammenarbeit Redaktionsschluss Ausgabe die Servicedamen sehr freundlich. bedanken. Diese Krise wird auch 2/2021: 22. April 2021 Die Zimmer immer blitzblank. Die wieder vorüberziehen. Ich wünsche www.kobv.at 11
1/21 AKTUELL KOBV - Wir bewegen Impfen jetzt! © fernando zhiminaicela / Pixabay Die größte weltweite Gesundheitskrise seit vielen Impf- Hotline 0800 555 621 Jahrzehnten hat uns voll erfasst – mit Auswirkungen Für medizinische Fragen sowie Fragen zur Wirksamkeit auf alle Lebensbereiche. Die massiven Einschrän- und Sicherheit der Impfstoffe wurde eine Impf-Hotline kungen durch das Corona Virus können wir beenden. unter der Telefonnummer 0800 555 621 eingerichtet, die Aber nur zusammen! Indem wir uns impfen lassen! sieben Tage in der Woche rund um die Uhr zur Verfügung steht. Nach vollständiger Impfserie kann man von einem zuver- lässigen, persönlichen Schutz gegen COVID-19 ausge- Niederösterreich hen. Für jede Einzelne und jeden Einzelnen bedeutet Sie können sich auf www.impfung.at für eine Corona- dies, dass das Risiko, schwer an COVID-19 zu erkranken Schutzimpfung vormerken lassen. Alle wichtigen Informa- oder zu versterben, minimiert wird. Durch die Impfung tionen wie Ort und Zeitpunkt Ihrer Impfung erhalten Sie bekommt man einen individuellen Krankheitsschutz per E-Mail. und muss sich nicht sorgen, zu erkranken. Kommt es in Ausnahmefällen trotz Impfung zu einer COVID-19-Er- Wien krankung, so verläuft diese deutlich milder und werden Sie können sich auf www.impfservice.wien für eine Komplikationen und Todesfälle vermieden. Corona-Schutzimpfung vormerken lassen. Teilen Sie sich Durch eine hohe Impfbeteiligung in der Bevölkerung wird dabei bitte einer Berufs- oder Personengruppe zu – z. B. die Krankheitslast deutlich reduziert, schwere Fälle und der Risikogruppe. Ihren Termin erhalten Sie per E-Mail, Todesfälle können vermieden werden und das Gesund- SMS oder Anruf. heitssystem wird entlastet. www.österreich-impft.at Burgenland Sie können sich ab 22.01. auf www.burgenland.at für Gemeinsam aus der Krise! eine Corona-Schutzimpfung voranmelden. Die Möglichkeit, sich impfen zu lassen, gibt es in ganz Österreich. Die Abläufe sind allerdings von Bundesland Die Gesundheitsnummer 1450 zu Bundesland verschieden und werden laufend weiter- Eine Vormerkung ist übrigens nicht nur online möglich, entwickelt: sondern auch unter der Telefonnummer 1450. 12 www.kobv.at
1/21 KOBV - Wir bewegen AKTUELL Impfplan für Risikogruppen konkretisiert Hochrisikogruppen und Menschen mit Behinderungen in Phase 1 Nach Intervention des KOBV und Das Nationale Impfgremium hat eine in Krankenanstalten oder in Koope- des Österreichischen Behinderten- Aktualisierung seiner medizinisch- ration mit Gemeinden) bereitgestellt rates wurde die Priorisierung für fachlichen Priorisierungsempfehlung werden, noch bevor Impfstoffe flä- COVID-19-Impfungen aktualisiert vorgelegt. Diese sieht eine weitere chendeckend bei Hausärztinnen und und werden nun doch auch Men- Konkretisierung vor. Darauf basie- Hausärzten verfügbar sein können. schen mit Behinderungen rascher rend wird auch die Impfstrategie des In vielen Bundesländern wurden berücksichtigt. So sollen Menschen Gesundheitsministeriums entspre- bereits erste Impfstellen installiert. mit Behinderungen, die von der Be- chend der logistischen Möglichkei- Voraussetzung für die Durchführung hindertenhilfe begleitet werden, so- ten angepasst. Demnach sollen in dieser Strategie sind eine entspre- wie jene mit persönlicher Assistenz Phase 1 neben Menschen in Alten- chende Impfstoffverfügbarkeit und bereits in Phase 1 (Jänner/Februar und Pflegeheimen sowie Gesund- logistische Möglichkeiten. 2021) geimpft werden. Auch Perso- heitspersonal auf COVID-Stationen nal, das Menschen mit Behinderun- sukzessive auch Menschen über 80, Weitere Risikogruppen, wie etwa gen direkt unterstützt (z.B. mobile die zuhause leben, sowie Menschen, Menschen mit gut eingestelltem Pflege, Krankenpflege, 24-h-Pflege, die aufgrund von Vorerkrankungen Diabetes, stellen eine sehr große persönliche Assistenz von Menschen zu den Personen mit besonders Gruppe in der Bevölkerung dar, mit Behinderungen) soll in dieser hohem Risiko gehören (etwa Dialy- daher können hier erst im Februar Phase geimpft werden. se-PatientInnen), geimpft werden. genauere Angaben zum Zeitpunkt Dies betrifft etwa auch Menschen der Impfung gemacht werden, Gesundheitsminister Rudi Anscho- mit einer schwerwiegenden Krebs- sobald eine entsprechende Menge ber: „Mir ist es ein besonderes erkrankung, sofern für diese eine an Impfdosen gesichert ist. Diese Anliegen, dass vulnerable Gruppen Impfung möglich ist, oder Personen Personen sollen in erster Linie bei zeitnah Zugang zu einer Corona- mit fortgeschrittenem Bluthochdruck. Hausärztinnen und Hausärzten bzw. Schutzimpfung bekommen. Das bei regionalen Impfstellen geimpft Nationale Impfgremium hat seine Menschen mit Behinderungen, die werden und fallen in die Phase 2 aktualisierten Empfehlungen vor- von der Behindertenhilfe begleitet (Februar bis April 2021). gelegt, die ich angenommen habe. werden, sowie jene mit persönlicher Unser Ministerium arbeitet nun mit Assistenz werden ebenfalls in Phase Das Nationale Impfgremium Hochdruck daran, diese im Rahmen 1 geimpft. Auch Personal, das Men- empfiehlt die Impfung auch für unserer Impfstrategie umzusetzen schen direkt unterstützt (z.B. mobile bereits von COVID-19 genesene und damit für besonders gefährde- Pflege, Krankenpflege, 24-h-Pflege, Menschen. Solange es aber eine te Menschen, etwa Menschen mit persönliche Assistenz von Menschen Impfstoffknappheit gibt, können schweren Erkrankungen, Menschen mit Behinderungen), soll in dieser jene Menschen, die innerhalb der mit Behinderungen oder Menschen Phase geimpft werden. Der Impfstoff vergangenen sechs Monate eine über 80 schnell eine Impfung zu für diese Personengruppen soll in COVID-19-Infektion hatten, nachge- ermöglichen.“ eigenen Impfstellen (beispielsweise reiht werden. bezahlte Anzeige www.kobv.at 13
1/21 AKTUELL KOBV - Wir bewegen Freistellung für Risikogruppen vorerst bis 31. März 2021 verlängert Im Rahmen des 2. Sozialversicherungs-Änderungsgeset- mentenschutz bis längstens 30.6.2021 zu verlängern zes 2020 wurde nun mit einiger Verzögerung und gerade (§ 735 Abs. 3 ASVG idF BGBl I Nr. 158/2020). noch rechtzeitig vor Ablauf der bis 31.12.2020 befristeten Regelung die Möglichkeit geschaffen, die Freistellung von Mit einer entsprechenden Verordnung der BM für Arbeit, Hochrisikogruppen durch eine Verordnung der Bundesmi- Familie und Jugend wurde die Freistellung der Hochrisi- nisterin für Arbeit, Familie und Jugend im Einvernehmen kogruppen vorerst bis 31.3.2021 verlängert (BGBl II Nr. mit dem BM für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsu- 609/2020). Erweiterung der Verordnung über empfohlene Impfungen Mit Verordnungen des Bundesministers für Soziales, Impfungen aufgenommen. Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz vom Dies hat zur Folge, dass Entschädigungen für allfällige 21.10.2020 (BGBl II Nr. 452/2020) und vom 18.12.2020 Impfschäden gegenüber dem Bund nach dem Impfscha- (BGBl II Nr. 577/2020) wurden die Influenza-Impfung und dengesetz geltend gemacht werden können. die COVID-19-Impfung in den Katalog der empfohlenen Kostenlose digitale Autobahnvignette für Menschen mit Behinderungen Mit 1.12.2019 wurde die Vergabe der gratis Autobahnvig- sungsstelle (Hauptwohnsitz relevant) einzubringen. Die nette und die Befreiung von der motorbezogenen Versi- Daten über das Vorliegen eines Behindertenpasses cherungssteuer neu geregelt. Die Verfahren wurden bei mit Zusatzeintragung Unzumutbarkeit der Benützung den Zulassungsstellen gebündelt. Die frühere Zuständig- öffentlicher Verkehrsmittel erhält die Zulassungsstelle keit des Sozialministeriumservice ist entfallen und es ist vom Sozialministeriumservice (eine Information über die nur noch eine digitale Vignette erhältlich. Behinderung wird jedoch nicht weitergegeben!). Nach positiver Überprüfung der Berechtigung werden Ihre Kfz- Ein Anspruch auf die kostenlose Autobahnvignette be- Haftpflichtversicherung und die ASFINAG informiert und steht, wenn Sie als Zulassungsbesitzer von der motorbe- wird Ihr Kfz-Kennzeichen im Mautsystem der ASFINAG zogenen Versicherungssteuer befreit sind. registriert und damit dem Fahrzeug eine digitale Vignette zugeordnet. Wurde bereits vor dem 1.12.2019 eine Vignette bezogen, wurden die Daten automatisch in das neue System über- Die Gültigkeit der digitalen Vignette kann mit Angabe des tragen und es ist nichts weiter zu veranlassen. Kfz-Kennzeichens unter https://evidenz.asfinag.at über- prüft werden bzw. bei der Service-Hotline der ASFINAG Bei erstmaliger Antragstellung ist der Antrag gemeinsam unter 0800 400 12 400 abgefragt werden. Vor Ablauf der mit dem Antrag auf Befreiung von der motorbezogenen Jahresvignette empfiehlt sich die entsprechende Über- Versicherungssteuer bei der örtlich zuständigen Zulas- prüfung der Freischaltung der neuen Vignette! 14 www.kobv.at
1/21 KOBV - Wir bewegen EINFACH NACHGEDACHT Einfach nachgedacht! Kolumne von Hon. Prof. Hofrat Dr. Josef Kandlhofer Hurra, wir leben noch! * Das sagt die Psychologin: „Kontakt mit Mitmenschen halten“ Leben wir noch? Ja, wir leben noch! Das „soziale Miteinander“ sei wie ein Heute (Sonntag, 24. Jänner) habe Spiegel, an dem wir unser eigenes ich einem väterlichen Freund zu Verhalten erkennen, sagt Marion seinem 91. Geburtstag gratuliert. Kronberger, Vizepräsidentin des In Zeiten wie diesen natürlich via Berufsverbands Österreichischer Telefon. Auf die Frage „Wie geht es PsychologInnen (BÖP). Es sei Dir?“, hat er mir geantwortet: „Schau, deshalb wichtig, sich im Lockdown mein Kopf funktioniert noch sehr gut, „bewusst Kontakte zu suchen“ meine Füße tragen mich noch, was und Freunde anzurufen. Fällt das will ich mehr? Natürlich, sagte er mir, schwer, können niederschwellige sehne ich mich danach, wieder in Angebote wie das Plaudernetz der mein Stammlokal gehen zu dürfen, Caritas (05/1776100) helfen. Wer natürlich möchte ich wieder meine vereinsamt, Kontakte gar nicht mehr Freunde treffen, ich möchte wieder sucht, schlechte Stimmung hat oder in die Kirche in eine Messe gehen Schlafstörungen entwickelt, sollte „Jeder Mensch ist ein Künstler“, können, ich freue mich, wenn ich professionelle Hilfe in Anspruch neh- lautet die Losung von Joseph Beuys, wieder ins Theater und in Museen men – zum Beispiel die Hotline des der heuer hundert geworden wäre. gehen kann, und vor allem freue ich BÖP unter 01/504 8000. (sefe) Und tatsächlich rührt alle Kunst mich, wenn ich wieder in die Uni- ursprünglich daher, es sich in seiner versitätsbibliothek gehen kann. Den Gemma, gemma, gemma – Bewe- Wohnhöhle angenehm zu machen, Geburtstag feiere ich nur mit Tochter gung stärkt Geist und Körper Gemeinschaft zu stärken und die und Schwiegersohn, Enkeltochter „Möglichst alle sollten sich in Bewe- Mühen des Alltags zu vergessen. und Familie müssen warten bis die gung setzen“, sagt Paul Haber, „egal Also: Nützen Sie die Krise, um Ihre Zeit wieder eine andere wird, bis wir ob jung oder alt.“ Die Physis, so überschüssigen Energien einmal uns wieder treffen können. Vor allem sieht es der Wiener Sportmediziner, wegzulenken von Börsenkursen, das Urenkerl will ich gerne wiederse- ist in Zeiten, da die Psyche leidet, Wirtshaustisch, Fernsehen und Inter- hen und in den Arm nehmen dürfen. besonders gefordert. Mens sana, eh net. Beginnen Sie zu malen, zu sch- Zur Impfung habe ich mich ange- schon wissen. Folgeschäden von reiben, zu schnitzen oder zu töpfern, meldet, ich hoffe, ich werde bald Corona werden erst festzustellen lernen Sie ein Instrument oder lesen geimpft.“ sein, und dabei wird der Bewegungs- Sie die dicksten Wälzer! Andere Ein alter Mann voller Optimismus mangel, laut Haber „die Seuche des werden das wunderlich finden. Aber und Tatendrang. Das ist ansteckend. 21. Jahrhunderts“, eine große Rolle mit dem Wundern beginnt auch alle Das hat mich sehr beeindruckt. Des- spielen. Ergo: Bewegt euch! Besser Philosophie. (stew) halb schreibe ich das heute auch. draußen als drinnen! Aber besser Wir brauchen in diesen schwierigen drinnen als gar nicht! Optimal sind In diesem Sinne, halten Sie Abstand, Zeiten Hoffnung, Optimismus und zwei, drei Stunden Ausdauertraining bleiben Sie gesund! Zuversicht. pro Woche, am besten zu einem Fixtermin. Damit der Schweinehund, * Titel eines Bestsellers von Johan- Im „Der Standard“ vom 23./24. Jän- der innere, erst gar keine Chance nes Mario Simmel, 1978 ner 2021, S 8, konnte man herrliche hat. (fri) „Tipps gegen das Wunderlichwerden im verlängerten Lockdown“ lesen, Jeder Mensch ist ein Künstler - Die die ich Ihnen nicht vorenthalten will. Energien ins Kreative lenken www.kobv.at 15
BVP – DIE SERVICESTELLE 1/21 KOBV - Wir bewegen Rechte und Pflichten der BVP „Überwachung der besonderen Fürsorgepflicht“ - Teil I Bei einem Arbeitsverhältnis geht es nicht nur um „Arbeit ber verpflichtet, mir einen guten Bürosessel und einen gegen Geld“. Ein Arbeitsverhältnis umfasst auch andere Schreibtisch in richtiger Höhe zur Verfügung zu stellen?“ Verpflichtungen. „Ich brauche ein besseres Licht, darf ich das verlangen?“ von selbst. ArbeitnehmerInnen unterliegen gegenüber ihren Arbeitge- Fürsorgepflicht bedeutet, dass ArbeitgeberInnen das berInnen der Treuepflicht (z.B. Verschwiegenheitspflicht, Leben und die Gesundheit der ArbeitnehmerInnen zu Mehrarbeits- und Notarbeitspflicht). ArbeitgeberInnen ha- schützen haben und für ihre Sicherheit zu sorgen haben ben im Gegenzug dazu ihren ArbeitnehmerInnen gegen- (zB. vorbeugende Maßnahmen zur Vermeidung von Un- über eine Fürsorgepflicht, also die Pflicht, ihre Beschäftig- fällen oder Berufskrankheiten zu treffen haben). Detail- ten zu schützen. liert geregelt ist die Fürsorgepflicht im 132 Paragraphen umfassenden ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), Die Fürsorgepflicht ist keine gnadenweise oder freiwillig in dem unter anderem die Pflichten der ArbeitgeberInnen zu erbringende Versorgungsleistung, sondern eine echte genau definiert werden (§ 3f ASchG), die Grundsätze der Rechtspflicht aus dem Arbeitsverhältnis bzw. dem arbeits- Gefahrenverhütung geregelt sind (§ 7 ASchG) und die rechtlichen Schutzprinzip (§ 1157 ABGB bzw. § 18 AngG). Bestellung einer Sicherheitsvertrauensperson vorgesehen Sie umfasst sämtliche Phasen des Arbeitsverhältnisses, ist (§ 10f ASchG). insbesondere auch die Beendigung und hat die körperli- che und psychische Integrität der ArbeitnehmerInnen zum Für MitarbeiterInnen mit Behinderungen verlangt das Ziel. Die ArbeitgeberInnen haben dabei nicht nur auf die ArbeitnehmerInnenschutzgesetz eine erweiterte Fürsorge- typischen Betriebsgefahren Bedacht zu nehmen, son- pflicht – dies, unabhängig von der Höhe des Grades der dern müssen im Rahmen des Zumutbaren auch auf die Minderung der Erwerbsfähigkeit. körperlich-seelische Verfassung der ArbeitnehmerInnen Rücksicht nehmen, soweit zwischen einer (möglichen) So heißt es in § 6 Abs. 5 ASchG konkret: Bei Beschäfti- Beeinträchtigung und einer betrieblichen Gefahrenquelle gung von behinderten Arbeitnehmern ist auf deren körper- ein Zusammenhang besteht. lichen und geistigen Zustand jede mögliche Rücksicht zu nehmen. Das Arbeitsinspektorat hat ihre Beschäftigung § 1157 Abs. 1 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch mit Arbeiten, die für sie auf Grund ihres körperlichen oder (ABGB) normiert bezüglich der Fürsorgepflicht: Der geistigen Zustandes eine Gefahr bewirken können, durch Dienstgeber hat die Dienstleistungen so zu regeln und Bescheid zu untersagen oder von bestimmten Bedingun- bezüglich der von ihm beizustellenden oder beigestellten gen abhängig zu machen (§ 6 Abs. 5 ASchG). Räume und Gerätschaften auf seine Kosten dafür zu sorgen, dass Leben und Gesundheit des Dienstnehmers, Das Behinderteneinstellungsgesetz sieht zusätzlich aktive soweit es nach der Natur der Dienstleistung möglich ist, Fördermaßnahmen vor. § 6 Abs. 1 sagt dazu folgendes: geschützt werden. Dienstgeber haben bei der Beschäftigung von begüns- tigten Behinderten auf deren Gesundheitszustand jede Auch in § 18 Angestelltengesetz (AngG) ist die Fürsorge- nach Beschaffenheit der Betriebsgattung und nach Art pflicht geregelt. So heißt es in Abs. 1: Der Dienstgeber ist der Betriebsstätte und der Arbeitsbedingungen mögliche verpflichtet, auf seine Kosten alle Einrichtungen bezüglich Rücksicht zu nehmen. Das Bundesamt für Soziales und der Arbeitsräume und Gerätschaften herzustellen und Behindertenwesen hat einvernehmlich mit den Dienststel- zu erhalten, die mit Rücksicht auf die Beschaffenheit der len des Arbeitsmarktservice und mit den übrigen Reha- Dienstleistung zum Schutze des Lebens und der Gesund- bilitationsträgern dahingehend zu wirken und zu beraten, heit der Angestellten erforderlich sind. dass die Behinderten in ihrer sozialen Stellung nicht ab- sinken, entsprechend ihren Fähigkeiten und Kenntnissen Beim eben Wiedergegebenen war noch mit keinem Wort eingesetzt und durch Leistungen der Rehabilitationsträger die Rede von „Behinderung“ oder „gesundheitlicher Be- und Maßnahmen der Dienstgeber soweit gefördert wer- einträchtigung“. Allein der Wortlaut der beiden Gesetzes- den, dass sie sich im Wettbewerb mit Nichtbehinderten zu bestimmungen beantwortet Fragen wie „ist der Arbeitge- behaupten vermögen. 16 www.kobv.at
1/21 KOBV - Wir bewegen BVP – DIE SERVICESTELLE In Abs. 1a heißt es weiter: Dienstgeber haben die geeig- z Aus- und Weiterbil- neten und im konkreten Fall erforderlichen Maßnahmen dung (Lehrgang für zu ergreifen, um Menschen mit Behinderungen den BVP) Zugang zur Beschäftigung, die Ausübung eines Berufes, z BVP-Wahlen den beruflichen Aufstieg und die Teilnahme an Aus- und z Rechte und Pflichten Weiterbildungsmaßnahmen zu ermöglichen, es sei denn, der BVP diese Maßnahmen würden den Dienstgeber unverhältnis- z Praxis der BVP mäßig belasten. Diese Belastung ist nicht unverhältnismä- ßig, wenn sie durch Förderungsmaßnahmen nach bun- Liebe Behindertenver- Die BVP – trauenspersonen, bitte des- oder landesgesetzlichen Vorschriften ausreichend Servicestelle! zögert nicht, uns bei Fra- kompensiert werden kann. gen zu kontaktieren! Ihr starker und verlässli- Die Fürsorgepflicht für begünstigt behinderte Mitarbeite- cher Partner bei Fragen Dr.in Stephanie Laimer rInnen umfasst demnach eine Reihe von Maßnahmen, zu den Themen: Tel.: 01/406 15 86 / 25 die den Erhalt der Arbeitsplätze sichern, die begünstigt z Kündigungsschutz Mail: s.laimer@kobv.at behinderten MitarbeiterInnen schützen und eine gleich- z Entgeltschutz berechtigte Teilnahme im Erwerbsleben zu ermöglichen z Förderungen von sollen. Lohn- und Gehalts- Mag. Jozsef Bezeredj kosten Tel.: 01/406 15 86 / 27 Quellen: Hofer/Iser/Miller-Fahringer/Rubisch, Behinder- z Arbeitsplatzadaptie- Mail: j.bezeredj@kobv.at rungen tengleichstellungsrecht Ernst/Widy, Behinderteneinstellungsgesetz Ein Projekt des Kriegsopfer- und Behindertenverbandes Löschnigg, Kommentar zum Arbeitsrecht Österreich, gefördert vom Sozialministeriumservice. bezahlte Anzeige www.kobv.at 17
1/21 SERVICE KOBV - Wir bewegen 75 Jahre KOBV Der Behindertenverband für Wien, Niederösterreich und Burgenland Die Organisation im Wandel Augenmerk gelegt. angewachsen. der Zeit Die gesetzlichen Grundlagen und Nach einem Jahr mühevoller Aufbau- Durch die Erfolge der Organisation deren Umsetzung für den Perso- arbeit konnte am 20. und 21. Juli auf versorgungsrechtlichem Gebiet, nenkreis der Kriegsopfer waren 1946 der konstituierende Landesde- die Unterstützung der Mitglieder überdies Wegbereiter für Österreichs legiertentag für Wien, Niederöster- durch die Verbandsfürsorge, die Behindertenpolitik. Es gelang, viele reich und Burgenland durchgeführt Gewährung von Erholungsaufent- der Regelungen auch auf andere werden. Die Organisation zählte zu halten und die Betreuung der Vorort Menschen mit Behinderungen aus- diesem Zeitpunkt trotz aller Er- tätigen Funktionär/innen - dieses zudehnen. So war es logisch, dass schwernisse des öffentlichen Lebens Service hat sich auch bei den Nicht- sich der KOBV für alle Menschen bereits 53.532 Mitglieder, die bei der mitgliedern herumgesprochen - ist mit Behinderungen öffnete. Seit 1. Tagung durch 302 Delegierte aus der Mitgliederstand in den ersten 25 Juni 1975 können alle Menschen mit 351 Orts- und Bezirksgruppen in Jahren auf 96.290 in 531 Orts- und Behinderungen, egal welche Ursa- Wien, Niederösterreich und Burgen- Bezirksgruppen in Wien, Niederös- che ihre Behinderung hat, mit einer land vertreten wurden. Die in organi- terreich und Burgenland, das waren Mitgliedschaft die Leistungen des satorischer Hinsicht gefassten 73% der Versorgungsberechtigten KOBV in Anspruch nehmen. Beschlüsse zeigten, dass die Vertreter der Kriegsopfer in Wien, Niederösterreich und Burgenland den föderalistischen Gedanken der Länder Rechnung trugen, anderer- seits die zentrale Zusammenfassung der in den einzelnen Bundesländern bestehenden Landesorganisationen zu einem kräftigen einigenden und jederzeit kampfbereiten Instrument sichern wollten. Auf die Mitgliederwerbung wurde damals wie heute ein besonderes 18 www.kobv.at
1/21 KOBV - Wir bewegen SERVICE Ab Mitte der 80iger Jahre ist ein Mitgliederrückgang entsprechend dem natürlichen Rückgang der Ver- sorgungsberechtigten zu verzeich- nen. Ab 1990 konnte der durch das Ableben der Versorgungsberechtig- ten begründete Mitgliederrückgang bereits zu einem Drittel durch den Beitritt von Menschen mit Behinde- rungen ausgeglichen, seit 1999 so- gar annähernd gleich gehalten und seit 2008 stetig erhöht werden. Information, Beratung und Vertretung ist seit der Gründung des Kriegs- opfer- und Behindertenverbandes im Jahre 1945 ein Hauptanliegen, um Kriegs- und Wehrdienstopfer, deren Hinterbliebene und Menschen mit Behinderungen dabei zu unter- stützen, ein selbstbestimmtes und bedürfnisorientiertes Leben führen zu können. Denn ein Rechtsan- spruch reicht noch nicht aus, um die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Die Leistungen, die der Staat durch un- zählige, auch in Zusammenarbeit mit dem KOBV verabschiedete Gesetze des Arbeits-, Sozial- und Steuerrech- tes vorsieht, sollen eben genau dort landen, wo sie am dringendsten ge- braucht werden, nämlich bei den Be- troffenen. Neben dem Verbandsbüro werden regionale Beratungsdienste bei den Sprechtagen in Niederöster- reich, Burgenland und in 3 Wiener Gemeindebezirken angeboten. Darü- ber hinaus werden unsere Mitglieder in allen Behindertenangelegenheiten Eintreten der Gemeinschaft für den regionale Anlaufstelle und Kommu- vor Ämtern, Behörden und Sozialge- Einzelnen, und das Eintreten des nikationsstützpunkt für Menschen richten kostenlos vertreten, um durch Einzelnen für die Gemeinschaft sind mit Behinderungen und betreiben qualifizierte Rechtsvertretung eine unverzichtbare Voraussetzungen für intensiv Öffentlichkeitsarbeit für die optimale Rechtsdurchsetzung für das Funktionieren unseres Sozial- Anliegen der Menschen mit Behin- Anspruchswerber zu gewährleisten. systems. In 241 aktiven Orts- und derungen. Indem sich Menschen mit Bezirksgruppen sowie 28 Bezirks- Behinderungen in ihrem beruflichen, Untergruppen arbeitsgemeinschaften bieten rund sozialen und gesellschaftspolitischen Eine der Stärken unserer Organi- 2.300 ehrenamtliche Funktionärin- Umfeld als Menschen, die ihre Stär- sation liegt darin, dass wir in der nen und Funktionäre seit nunmehr ken und Schwächen aktiv zu nützen glücklichen Lage sind, über ein 75 Jahren Beratung und Vertretung wissen, präsentieren, sensibilisieren flächendeckendes regionales Netz der Interessen der Menschen mit sie die Öffentlichkeit. an Untergruppen zu verfügen. Das Behinderungen Vorort, sind eine www.kobv.at 19
1/21 SERVICE KOBV - Wir bewegen SCHLOSS FREILAND, „da tut sich was“ Schloss Freiland und sein Team sind bekannt für viele Für Besucher, die ein wenig mehr Aktivitäten suchen, verschiedene Aktivitäten, persönlichen Einsatz für seine haben wir auch im Jahr 2021 einige spezielle Wochen mit Gäste, Freundlichkeit und Liebe für das Detail. Plötzlich vielen erlebnisreichen Tagen geplant. kommt eine Pandemie über die Welt, und wir stehen STILL. Computerkurs Anfänger: von 08. März – 12. März 2021 Keine schönen gemeinsamen Stunden, keine Spiele- Computerkurs Fortgeschrittene: abende, kein geschmackvolles Essen, keine traumhaft von 22. März – 26. März 2021 schönen Ausflüge. Auch auf den allseits bekannt und Computerkurs Anfänger: sehr beliebten Adventmarkt und den Silvesterturnus von 20. September – 24. September 2021 mussten wir verzichten. Es war für uns ALLE eine schwe- Computerkurs Fortgeschrittene: re, traurige und vor allem eine einsame Zeit. von 12. Oktober – 16. Oktober 2021 Ich möchte mich bei unseren Gästen, die in dieser Zeit immer wieder Kontakt zu unserem Team gesucht haben Aktionswoche 1: und uns ihre Unterstützung angeboten haben, bedanken. von 15. März bis 22. März 2021 Ab März 2021 ist voraussichtlich die STILLE ZEIT vorbei Aktionswoche 2: und wir rücken mit Abstand zusammen und starten ge- von 31. März bis 07. April 2021 meinsam in das neue Jahr 2021. Aktionswoche 3: von 13. Juli bis 20. Juli 2021 Unser heuriges MOTTO: Aktivwoche: „Keine Einsamkeit, sondern Gemeinsamkeit“ von 02. September bis 16. September 2021 Daher habe ich für Sie ein spezielles Programm zusam- Aktionswoche 4: mengestellt. Suchen Sie ruhige, erholsame Tage, um von 29. Oktober bis 05. November 2021 mit Freunden zu reden, zu spielen oder einfach nur zu Aktionswoche 5: entspannen und das Leben zu genießen, das alles ist im von 03. Dezember bis 10. Dezember 2021 Schloss Freiland möglich. In unserem regelmäßigen wöchentlichen Angebot befin- Bierseminar: den sich: Fußpflege, Maniküre, Frisör, Massage, Vorträ- am 11. Juni 2021 - Motto „Mittelmeer“ ge, Wassergymnastik u.v.m. Ab sofort bieten wir auch Adventmarkt: jeden Dienstag- und Donnerstagnachmittag spezielle von 19. November bis 21. November 2021 körperliche Bewegungseinheiten an, von Nordic Walken Silvesterturnus: über Wirbelsäulengymnastik bis zur Wassergymnastik. von 27. Dezember – 09. Jänner 2022 20 www.kobv.at
1/21 KOBV - Wir bewegen SERVICE Kosten Unser großes Anliegen ist es, Ihnen einen „leistbaren Ur- laub“ anzubieten. Unsere Preise sind daher für Mitglieder nach dem Einkommen gestaffelt. Nichtmitglieder können als Begleitpersonen zum Vollzahlerpreis aufgenommen werden. Wenn das Mitglied das 75. Lebensjahr erreicht hat oder Pflegegeld bezieht, bezahlt die Begleitperson den gleichen Kostenbeitrag wie das Mitglied. Sie können sofort Ihren Erholungsurlaub im KOBV Urlaubsservice buchen: Schloss Freiland: Frau Gabriele Wlasak Tel.: 01/406 15 86-21, E-Mail: urlaub@kobv.at Ich freue mich auf ein Wiedersehen und viele heitere Stunden bei uns im Schloss Freiland! Ihr Christian Mesner KOBV Der Behindertenverband WIR HELFEN! Wir haben im Jahr 2020 z 312 in Not geratene Mitglieder finanziell unterstützt, z 23.317 Menschen mit Behinderungen sozialrechtlich beraten, z 1.460 Mitglieder beim Arbeits- und Sozialgericht kos- Wir können helfen, weil Sie uns helfen! Ohne Ihre tenlos vertreten und Spende, liebe Mitglieder, Freunde und Gönner des z • 255 Mitglieder durch diese Rechtsvertretung zu KOBV, wären unsere Möglichkeiten eingeschränkt. ihrem Pflegegeld verhelfen können. Daher liegt dieser Ausgabe ein Spendenerlagschein bei. Diese Unterstützungen sind nur einige Beispiele der Sollte in Ihrer Ausgabe kein Spendenerlagschein liegen, zahlreichen Hilfestellungen des KOBV Der Behinderten- dann spenden Sie einfach auf unser Spendenkonto bei verband für Kriegsopfer und Menschen mit Behinderungen der BAWAG P.S.K., IBAN: AT05 6000 0000 0192 9197, zur Hebung ihrer physischen, psychischen, sozialen und BIC: BAWAATWW kulturellen Befindlichkeit. Danke für Ihre Spende! www.kobv.at 21
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