Lassen Sie sich Impfen! - KobVGEMEINSAM STÄRKER

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KobV
                                            Das Service-Magazin des Kriegsopfer- und Behindertenver-
                                                    bandes für Wien, Niederösterreich und Burgenland
                                                      Ausgabe 1/2021, Nr. 407 / 65. Jahrgang

                                         GEMEINSAM STÄRKER

                 Lassen
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                                                                                                       © fernando zhiminaicela / Pixabay

Seiten 18 - 19    Seiten 20 - 21                              Seiten 26 - 27
75 Jahre KOBV     Schloss Freiland da tut sich was            Aus den Untergruppen
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       KOBV - Wir bewegen                                                              AUS DEM INHALT

Aus dem Inhalt
Seite 5                                 Seiten 16 - 17
COVID-Krise und Lockdowns: Eine         Rechte und Pflichten der BVP
Gefahr für ein soziales Miteinander?
                                        Seiten 18 - 19                             Seite 10
Seite 6                                 75 Jahre KOBV                              Anna Hamm neue
Befreiung von der Rezeptgebühr                                                     Vizepräsidentin des KOBV
                                        Seite 24
Seite 7                                 Die Orthopädische Sprechstunde
Pensionsinformation 2021
                                        Seite 25
Seite 8                                 Gegen jedes Leiden ist
Ausgleichstaxe                          ein Kraut gewachsen
Befreiung von der Rundfunkgebühr
                                        Seiten 26 - 27                             Seiten 20 - 21
Seite 10                                Aus den Untergruppen                       Schloss Freiland da tut sich was
Valorisierung Pflegegeld 2021
                                        Seiten 28 - 31
Seite 11                                Wir gratulieren
Harald Gruber zum Leiter des
Sozialministeriumservice bestellt       Seiten 32 - 33
                                        Behindertenberatung von A-Z
Seiten 12 - 13                          Sprechtagstermine
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                                        Seite 34                                   Seite 23
                                                                                   Bezirk Güssing – Eine schöne
Seite 15                                Telefonverzeichnis                         Weihnachtsgeschichte
Einfach nachgedacht

Impressum                               Redaktion: Elisabeth Schrenk, KOBV       Redaktionsschluss Ausgabe 2/2021:
Alleineigentümer:                       Tel: +43 1 406 15 86 - 37 DW; Rubrik -   Donnerstag 22. April 2021
KOBV Der Behindertenverband für Wien,   Sozialrecht: Dr. Regina Baumgartl,
NÖ und Bgld.                            KOBV Tel.: +43 1 406 15 86 - 35 DW       Anzeigen, Layout, Satz und Druck:
1080 Wien, Lange Gasse 53               Redaktionssekretariat: Frau Manuela      Die Medienmacher GmbH
Tel: +43 1 406 15 86, Fax: DW - 12      Bütterich, KOBV Tel: +43 1 406 15 86 -   Oberberg 128, 8151 Hitzendorf
E-Mail: redaktion@kobv.at               28 DW, E-Mail: redaktion@kobv.at         Zweigstelle: Römerstr. 8, 4800 Attnang-P.
Vorstand: www.kobv.at/wnb/              Kleinanzeigen: Eveline Deutsch-          Tel.: +43 7674 62900
           organisation/vorstand/       Pummer, KOBV, Tel.: +43 1 406 15 86 -    Mail: office@diemedienmacher.co.at
ZVR Zahl: 868148653                     10 DW, E-Mail: edp@kobv.at               www.diemedienmacher.co.at

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                                        COVID-Krise und
                                        Lockdowns:
                                        Eine Gefahr für unser soziales Miteinander?

                                                                                von Präsident Mag. Michael SVOBODA

                                        Was mich aber besonders bedenk-           Besonders aber, treten Sie per-
                                        lich stimmt, ist die Tatsache, dass       sönlich, jede/jeder in ihrem/seinem
                                        es in Österreich und weltweit Men-        privaten/persönlichen Umfeld dafür
Liebe Leserin ! Lieber Leser!           schen gibt, die die Gefährdung von        ein, dass diese Krise nicht dafür
                                        Corona trotz der Warnung renom-           ausgenützt wird, unsere so sicher
Die COVID-Krise hat uns nach            mierter Expertinnen und Experten          geglaubten demokratischen Werte
wie vor fest im Griff. Die Bundes-      ignorieren, ja verleugnen, und gegen      zu untergraben.
regierung und das österreichische       SCHUTZmaßnahmen auftreten. Das
Parlament haben deswegen umfang-        wird auch von radikalen politischen       Unser unverbrüchlicher Grundsatz
reiche Maßnahmen zum Zurückfah-         Gruppierungen (rechts und links)          „Frieden durch soziale Gerechtigkeit“
ren („Lockdown“) unseres Lebens         schamlos ausgenützt, um Unruhe            hat heute wieder besondere Bedeu-
(soziale Kontakte, Einschränkungen      zu stiften, wenn wir nur an die De-       tung gewonnen. Nicht Egoismus und
in Wirtschaft, Kultur und Sport,        monstrationen gegen COVID- Maß-           Spaltung, sondern Gemeinsamkeit
Schutzmaßnahmen, wie z. B. Mund-        nahmen der letzten Tage allein in         und Miteinander („KOBV-Gemein-
Nasenschutz, Ausgangsverbote,           Österreich denken. Diese Aktionen,        sam stärker“) sollen uns in dieser
u.v.m.) beschlossen, um die Verbrei-    die zum Ziel haben, Unruhe, Hass          zugegebenermaßen schwierigen Zeit
tung des Coronavirus einzudämmen.       und Gewalt zu schüren, sind der           begleiten.
Daneben gab und gibt es auch eine       Keim, unseren demokratischen Kon-
Vielzahl an Unterstützungsangebo-       sens seit 1945 in Frage zu stellen,       Ich danke an dieser Stelle erneut
ten für Wirtschaftsbetriebe, Kultur-    wogegen wir klar auftreten müssen.        unseren tausenden Funktionärinnen
und Sporteinrichtungen und auch         „Das ist nicht Österreich“, um ein        und Funktionären und Mitarbeiterin-
gemeinnützige Vereine (der KOBV         Zitat von Bundespräsident Van der         nen und Mitarbeiter, die sich unter
war hier gegenüber der Regierung        Bellen (in anderem Zusammenhang)          Einhaltung der COVID-Bestimmun-
besonders aktiv), aber auch Arbeit-     zu nennen.                                gen um die Anliegen unserer Mit-
nehmerinnen und Arbeitnehmer (z.                                                  glieder kümmern, sei es telefonisch,
B. Kurzarbeit, verstärkte Schulun-      Sehen wir der Realität ins Auge, die      online oder postalisch. Wir halten
gen, etc). Die Inanspruchnahme          Pandemie hat uns im Griff, tun wir        zusammen! Wir sind für Sie da!
der Unterstützungen bedeutet aber       GEMEINSAM alles, um dagegen an-           Mit besten Grüßen und meinem
einen immensen bürokratischen Auf-      zukämpfen, ob Schutzmaßnahmen,            Wunsch „bleiben Sie gesund!“ ˜
wand, der v.a. gemeinnützige Orga-      Einschränkung sozialer Kontakte
nisationen vor besondere Herausfor-     (so schwer es auch fällt), Hilfen für     Ihr
derungen stellt. Hier wären deutliche   Betriebe, Arbeitnehmerinnen und
Vereinfachungen angezeigt, damit        Arbeitnehmer und die COVID-Imp-
die Hilfe zeitnah und wirkungsvoll      fungen, die ich Ihnen besonders ans
ankommt.                                Herz legen möchte. Lassen Sie sich
                                        impfen, melden Sie sich an!!!                      Mag. Michael Svoboda

           Mitgliederinformation: MITGLIEDSBEITRAG 2021
              Mit Beschluss des Hauptausschusses vom 7.12.2020 wurde der KOBV
              Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2021 mit monatlich Euro 5,20 festgelegt.

                                                                                                           www.kobv.at    5
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    Sozialversicherung aktuell

    Rezeptgebühr                                                Zuzahlungen bei Rehabilitations- und Kur-
    Die Rezeptgebühr beträgt ab 1.1.2021 € 6,50.                aufenthalten
                                                                Die Zuzahlungen bei Maßnahmen der Rehabilitation und
    Die Befreiung von der Rezeptgebühr auf                      bei Maßnahmen der Festigung der Gesundheit und der
    Antrag gebührt                                              Gesundheitsvorsorge in der Kranken- und Pensions-
    z  Alleinstehenden mit einem Einkommen bis €                versicherung sind nach der Einkommenshöhe wie folgt
       1.000,48 und                                             gestaffelt:
    z  Ehepaaren mit einem Einkommen bis € 1.578,36
       monatlich.                                               € 8,90 täglich, bei monatlichem Bruttoeinkommen von
    z  Chronisch Kranke mit erhöhtem Medikamentenbedarf         € 1000,48 bis € 1.581,86
       sind von der Rezeptgebühr befreit, wenn sie              € 15,26 täglich, bei monatlichem Bruttoeinkommen von
    z  als Alleinstehende ein Einkommen von höchstens €         € 1.581,86 bis € 2.163,25
       1.150,55 und                                             € 21,63 täglich, bei monatlichem Bruttoeinkommen über
    z  als Ehepaare von höchstens € 1.815,11 monatlich          € 2.163,25
       haben.
    Diese Einkommensgrenzen erhöhen sich pro unterhalts-        Bei besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit (monatliches
    berechtigtem Kind um € 154,37.                              Bruttoeinkommen unter € 1.000,48) ist von der Einhe-
                                                                bung abzusehen. Die Zuzahlungen bei Rehabilitations-
    Das Einkommen von im gemeinsamen Haushalt leben-            aufenthalten sind höchsten für 28 Tage im Kalenderjahr
    den Personen wird angerechnet (Ehegatte oder Lebens-        zu leisten.
    gefährte voll, von allen anderen Personen lediglich 12,5
    Prozent).                                                   Service–Entgelt für die e-card
                                                                Die Höhe des Service–Entgeltes für das Jahr 2022 be-
    Bezieher einer Ausgleichszulage zu einer Pension aus        trägt € 12,70 und wird im November 2021 eingehoben.
    der Pensionsversicherung sind ohne Antrag von der Re-
    zeptgebühr befreit.                                         Folgende Versicherte der Österreichischen Gesundheits-
                                                                kasse (ÖGK) sind befreit:
    Rezeptgebührenobergrenze:                                   z   Als Angehörige geltende (mitversicherte) Ehegattin/
    Seit 1.1.2008 ist für die Entrichtung der Rezeptgebühr          Ehegatte, Lebensgefährtin/Lebensgefährte, Kinder
    eine Obergrenze in Höhe von 2 % des Jahresnettoein-         z   Bezieher/innen einer Pension
    kommens vorgesehen. Wird diese Grenze durch die             z   Personen, die auf Grund besonderer sozialer Schutz-
    laufenden Zahlungen der Rezeptgebühr erreicht, ist der          bedürftigkeit von der Rezeptgebühr befreit sind
    Versicherte für den Rest des Jahres von der Rezeptge-       z   Bezieher/innen einer einkommensabhängigen Ren-
    bühr befreit. Die Abwicklung erfolgt über das e-cardSys-        tenleistung nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz,
    tem. Diese Obergrenze gilt für alle Personen, die nicht         Heeresversorgungsgesetz oder Opferfürsorgegesetz
    von der Rezeptgebühr befreit sind.                          z   Personen, die in der Krankenversicherung der Kriegs-
                                                                    hinterbliebenen sowie der Hinterbliebenen nach dem
                                                                    Heeresversorgungsgesetz versichert sind
    Heilbehelfe – Kostenanteil                                  z   Zivildienstleistende
    Der Kostenanteil des Versicherten beträgt bei Heilbe-       z   Präsenzdienstleistende
    helfen und Hilfsmitteln mindestens € 37,- und bei Seh-      z   Bezieher/innen von Sonderunterstützungen nach
    behelfen mindestens € 111,- Für Kinder, die das 15.             dem Sonderunterstützungsgesetz
    Lebensjahr noch nicht vollendet haben und schwerbehin-      z   Bezieher/innen eines Ruhe(Versorgungs)genusses
    derte Kinder sowie für Personen, die wegen besonderer           oder einer außerordentlichen Zuwendung der Wiener
    sozialer Schutzbedürftigkeit von der Rezeptgebühr befreit       Stadtwerke-Verkehrsbetriebe oder Wiener Linien
    sind, gibt es keine Kostenbeteiligung.                          GmbH & Co KG ˜

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Pensionsinformation 2021
Pensionen
Die Pensionen werden ab 1. Jänner 2021 nach den besonderen Bestimmungen des Pensionsanpassungsgesetzes
2021 wie folgt erhöht:
Beträgt das Gesamtpensionseinkommen nicht mehr als € 1.000,00 monatlich ist es um 3,5% zu erhöhen, wenn es
über € 1.000 Euro bis zu €1.400 beträgt, um jenen Prozentsatz, der zwischen den Werten von 3,5 Prozent auf 1,5
Prozent linear absinkt
wenn es über € 1.400,00 bis zu € 2.333,00 monatlich beträgt, um 1,5 %
wenn es über € 2.333, monatlich beträgt, um € 35,00.

Höchstbemessungsgrundlage (auf Basis der „besten 33 Jahre“)	���������������������������������������������������������������������� € 4.563,39
Bemessungsgrundlage für Zeiten der Kindererziehung...................................................................................... € 1.360,65

Richtsätze für Ausgleichszulagen
Alters- und Invaliditätspensionen
für Alleinstehende................................................................................................................................................ € 1.000,48
für Ehepaare mit gemeinsamen Haushalt........................................................................................................... € 1.578,36
Erhöhung für jedes Kind, dessen Nettoeinkommen € 367,98 nicht erreicht, um	�������������������������������������������������� € 154,37
für Witwen- und Witwerpensionen................................................................................................................... € 1.000,48
für Waisenpensionen bis zum 24. Lebensjahr
Halbwaisen............................................................................................................................................................. € 367,98
Vollwaisen.............................................................................................................................................................. € 552,53
für Waisenpensionen ab dem 24. Lebensjahr
Halbwaisen............................................................................................................................................................. € 653,91
Vollwaisen........................................................................................................................................................... € 1.000,48

Ausgleichszulagenbonus/Pensionsbonus bei langer Versicherungsdauer
Alleinstehende
für Bezieher einer Eigenpension, die mindestens 360 Beitragsmonate der Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbs-
tätigkeit erworben haben bis zu haben bis zu einem Einkommen von €1.113,48	������������������������������������������������� € 151,50
für Bezieher einer Eigenpension, die mindestens 480 Beitragsmonate der Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbs-
tätigkeit erworben haben bis zu haben bis zu einem Einkommen von €1.339,99	������������������������������������������������� € 389,20
Ehepaare
für Bezieher einer Eigenpension, die mindestens 480 Beitragsmonate der Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbs-
tätigkeit erworben haben bis zu haben bis zu einem Einkommen von €1.808,73	������������������������������������������������� € 388,78

Höchstbeitragsgrundlage
Für den Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG)
monatlich............................................................................................................................................................. € 5.550,00
Für Sonderzahlungen jährlich............................................................................................................................€ 11.100,00
Für den Bereich der Sozialversicherung der öffentlich Bediensteten.	���������������������������������������������������������������� € 5.550,00
Für den Bereich der Sozialversicherung der Versicherten bei Eisenbahnen und im Bergbau
monatlich............................................................................................................................................................. € 5.550,00
Für den Bereich der selbständig Erwerbstätigen sowie der freiberuflich selbständig Erwerbstätigen
monatlich............................................................................................................................................................. € 6.475,00
Für den Bereich der Bauern monatlich................................................................................................................ € 6.475,00

Geringfügigkeitsgrenze
Für ASVG Versicherte monatlich............................................................................................................................ € 475,86

                                                                                                                                                              www.kobv.at           7
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    Ausgleichstaxe nach dem Behinderten-
    einstellungsgesetz
    Unternehmen mit 25 oder mehr                                Behinderteneinstellungsgesetz zu                                  mehr Dienstnehmern monatlich
    Beschäftigten sind verpflichtet,                            entrichtenden Ausgleichstaxe beträgt                              € 404,-.
    auf jeweils 25 Beschäftigte einen                           für das Kalenderjahr 2021 für jede
    begünstigten Behinderten bzw. eine                          einzelne Person, die zu beschäftigen                        Prämie
    begünstigte Behinderte einzustellen.                        wäre,                                                       Für die Beschäftigung von in Ausbil-
    Wenn die Beschäftigungspflicht nicht                                                                                    dung stehenden begünstigten Behin-
    erfüllt ist, wird dem Dienstgeber oder                      z    für Dienstgeber mit 25 bis 99                          derten erhält der Dienstgeber oder
    der Dienstgeberin vom Sozialminis-                               Dienstnehmern monatlich € 271,-                        die Dienstgeberin vom Sozialministe-
    teriumservice alljährlich für das je-                       z    für Dienstgeber mit 100 bis 399                        riumservice eine Prämie aus Mitteln
    weils abgelaufene Kalenderjahr eine                              Dienstnehmern monatlich € 381,-                        des Ausgleichstaxfonds in der Höhe
    Ausgleichstaxe vorgeschrieben.                                   und                                                    von derzeit monatlich € 271,-. ˜
    Die Höhe der gemäß § 9 Abs. 2                               z    für Dienstgeber mit 400 oder

    Rundfunkgebührenbefreiung
    Zuschuss zum Fernsprechentgelt und Befreiung von der Ökostrompauschale

    Nach Abzug der Miete, des Wohnpauschales bei Eigenheimen in Höhe von € 140,--und außergewöhnlicher Belastun-
    gen beträgt die Einkommensgrenze bei einem Haushalt
    mit 1 Person........................................................................................................................................................ € 1.120,54
    mit 2 Personen.................................................................................................................................................... € 1.767,76
    für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person	�������������������������������������������������������������������������������� € 172,89

    Das Haushalts-Nettoeinkommen                                das ausschließliche Recht auf eine                          Response (Spusu GIS befreit).
    ist das Nettoeinkommen ALLER                                monatliche Gutschrift auf das vom                           Allen Beziehern des Zuschusses zu
    in einem Haushalt lebenden Per-                             Betreiber in Rechnung gestellte                             den Fernsprechentgelten steht seit
    sonen. Leistungen auf Grund des                             Entgelt. Eine Auszahlung an den An-                         1. Juli 2012 (Inkrafttreten des neuen
    Familienlastenausgleichsgesetzes,                           spruchsberechtigten ist nicht zulässig.                     Ökostromgesetzes) eine Befreiung
    Impfschadengesetzes, Kriegsopfer-                           Derzeit können anspruchsberechtigte                         von der Entrichtung der sogenannten
    renten, Heeresentschädigungsrenten,                         Personen zwischen folgenden Betrei-                         Ökostrompauschale bzw. Deckelung
    Opferfürsorgerenten, Verbrechensop-                         bern wählen: A1 Telekom Austria AG                          der Ökostrom-Förderkosten (max. €
    ferrenten sowie Unfallrenten und das                        (A1 Festnetz u. Mobil / Bfree Sozial,                       20,00 pro Jahr) zu. ˜
    Pflegegeld sind jedoch nicht anzu-                          bob sozialzuschuss), Drei Sotial,
    rechnen.                                                    AICALL , Cosys Data, fonira telekom,                           Weitere Informationen:
    Wie bisher erwirbt der Anspruchsbe-                         HELP mobile, Kabel-TV Amstetten,                               www.gis.at
    rechtigte bei Vorlage des Bescheides                        T-Mobile („Klax sozial“), Spusu, Mass

                                   ÖAMTC Themenseite Behinderung und Mobilität
                                   Tipps und Infos zu vielen Themen rund um die Mobilität mit Behinderungen und begleitende
                                   Begünstigungen stellt der ÖAMTC auf der Themenseite Behinderung & Mobilität zur Verfügung.
                                                                                                                                                                                      bezahlte Anzeige

                                   Für individuelle Beratung ist die ÖAMTC Beratung für Mitglieder mit Behinderung gerne für Sie
                                   erreichbar. Kontakt und Infos: www.oeamtc.at/thema/behinderung-mobilitaet/

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       KOBV - Wir bewegen                                                                         ANZEIGEN

IMMER für die Fahrgäste da, das ist
... der ÖHTB-Fahrtendienst!
Unser Mutterunternehmen, das            kostenfreie Stornomöglichkeit bis am
ÖHTB (Österreichisches Hilfswerk        Vortag des geplanten Ausfluges!
für Taubblinde und hochgradig
Sehbehinderte) feiert heuer sein        Da wir seit Herbst 2020 weniger
40-jähriges Jubiläum, der ÖHTB-         Schülerbeförderungen durchführen,
Fahrtendienst wurde vor 23 Jah-         haben wir freie Ressourcen, die vor
ren gegründet. Immer wieder mit         Allem bei Fahrten im Auftrag der        Moderne Fahrzeuge für jeden Bedarf
diesem oder jenem Problem, aber         ÖGK und des FSW zu mehr Spiel-          sind selbstverständlich und auch
das Jahr 2020 war ganz sicher das       raum und rascheren Abholzeiten          wenn es sowohl ökologische wie
schwierigste Jahr! Man kann sich        geführt haben. Aber auch auf dem        auch ökonomisch noch Stolpersteine
leicht ausrechnen, dass ein Jahr, wo    Gebiet der Kur- und Rehafahrten         gibt, werden wir schrittweise unseren
zeitweise fast alles geschlossen war    können wir jetzt doch wesentlich        Fuhrpark auf umweltfreundlichere
uns wirtschaftlich an die Grenzen       mehr Fahrgäste sicher zu Ihrem Kur-     Fahrzeuge umrüsten. Bei der Umset-
gebracht haben. Wir wollen aber         bzw. Reha-Ort bringen.                  zung dieser Pläne ist die Corona-
optimistisch in die Zukunft blicken                                             Krise natürlich nicht gerade hilfreich,
und wir wollen unsere bestehenden       Dass unser Personal bestens ge-         dennoch sind seit Ende 2020 die
und auch neuen Fahrgäste dabei          schult ist wird auch für die Zukunft    ersten Fahrzeuge mit alternativer
positiv mitnehmen! Sie dürfen ohne      oberste Priorität haben und natürlich   Energie (Hybrid) im Einsatz! ˜
weiteres schon heute über zukünfti-     auch, dass unsere Fahrgäste sicher
ge zB Ausflugsfahrten nachdenken,       von A nach B kommen!!                   Wir sind immer für Sie da - und
gibt es doch bei uns Softstorno, also                                           wir fahren Sie, wohin Sie wollen!

                                                                                                                          bezahlte Anzeige

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     Valorisierung des Pflegegeldes ab 1.1.2021
     Seit dem Jahr 2020 erfolgt eine jährliche Valorisierung des Pflegegeldes mit dem Pensionsanpassungsfaktor,
     das bedeutet eine Erhöhung im Jahr 2021 um 1,5 %.

     Pflegegeldbeträge ab 1.1.2021:                                                       Stufe 4.................................................................. € 700,10
     Stufe 1.................................................................. € 162,50   Stufe 5.................................................................. € 951,00
     Stufe 2.................................................................. € 299,60   Stufe 6............................................................... € 1.327,90
     Stufe 3.................................................................. € 466,80   Stufe 7............................................................... € 1.745,10

     Anna Hamm neue Vizepräsidentin
     des KOBV – Der Behindertenverband!
     Ergänzungswahl für den Vorstand und Kontrolle durch Hauptausschuss

     Frau Anna Hamm, Beisitzerin im                             Jugendvertreter Burgenland:
     Verbandsvorstand, Obfrau der Be-                          Johannes Braunschmidt, Obmann
     zirksarbeitsgemeinschaft Eisenstadt                       Jois
     und der Ortsgruppe St. Margarethen
     wurde durch den Hauptausschuss                            Frauenvertreterin
     mit Umlaufbeschluss vom 7.12.2020                         Niederösterreich:
     mehrheitlich in die Funktion der                          Gabriele Hörtler, Obfraustellvertrete-
     Vizepräsidentin des Kriegsopfer- und                      rin OG Ottenschlag/Gutenbrunn
     Behindertenverbandes für Wien,
     Niederösterreich und Burgenland                           Frauenvertreterin Burgenland:
     kooptiert.                                                Silvia Ernst, Obfrau Rust

     Ebenfalls mehrheitlich wurden                             Mitglieder der Kontrolle:
     folgende freie Mandate im Vorstand                        Herbert Prader, Obmann der BAG                          Wir gratulieren den neu gewählten
     und in der Kontrolle durch den                            Güssing und OG Stegersbach                              Mitgliedern des Vorstandes und der
     Hauptausschuss nachbesetzt:                               Roswitha Hamm, Kassierin BAG                            Kontrolle herzlich, wünschen viel Er-
                                                               Eisenstadt und Obfraustellvertreterin                   folg und freuen uns auf eine gedeih-
     BeisitzerIn:                                              OG St. Margarethen                                      liche Zusammenarbeit! ˜
     Gerlinde Pfaller, Obfrau BAG Möd-
     ling und OG Guntramsdorf
     Ewald Vogler, Obmann BAG Mat-
     tersburg und OG Marz

       Wir danken den nachfolgenden Institu-
       tionen für einen Druckkostenbeitrag:

         Bürgermeister Kurt Wagner, 82930 Wörterberg
                                                                                                                                                                               bezahlte Anzeige

        Gemeinde Grafenschachen, 7426 Grafenschachen
           Stadtgemeinde Berndorf, 2560 Berndorf

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       KOBV - Wir bewegen                                                   AKTUELL / LESERBRIEFE

Harald Gruber zum Leiter des
Sozialministeriumservice bestellt!
                                          unterstützt die Amtsleitung die Lan-      beitern sowie allen Partnerinnen und
                                          desstellen, damit die Aufgaben des        Partnern des Sozialministeriumser-
                                          Sozialministeriumservice optimal er-      vice den bisherigen erfolgreichen
                                          füllt werden können. Die Amtsleitung      Weg der Behörde weiter fortsetzen
                                          ist auch zuständig für die Qualitätssi-   kann“, bekräftigt Harald Gruber. Als
                                          cherung und die Öffentlichkeitsarbeit     Leiter des Bundesamtes für Soziales
                                          des Sozialministeriumservice.             und Behindertenwesen (Sozialminis-
                                                                                    teriumservice) ist es Hofrat Gruber
                                          Hofrat Harald Gruber ist seit 1982 in     wichtig, durch Schaffung geeigneter
                                          der nachgeordneten Dienststelle des       Rahmenbedingungen wie z.B. die
                                          Sozialministeriums tätig und war ab       erforderliche technische Ausstattung
Mit Wirksamkeit vom 30.9.2020 wur-        1987 mit unterschiedlichen Leitungs-      und die entsprechenden Organisati-
de Hofrat Harald Gruber durch den         funktionen betraut. In seiner Funkti-     onsabläufe, die operative Aufgaben-
Herrn Bundesminister für Soziales,        on als Supportleiter und Stellvertre-     wahrnehmung der Landesstellen zu
Gesundheit, Pflege und Konsumen-          ter des Amtsleiters hat er bereits seit   unterstützen und damit die bestmög-
tenschutz Rudolf Anschober zum            Jahren wesentliche Entscheidungen         liche Leistungserbringung für unsere
Leiter des Sozialministeriumservice       für das Sozialministeriumservice          Kunden und Kundinnen zu ermögli-
bestellt.                                 (mit)getroffen. Die nunmehrige            chen.“
                                          Bestellung zum Leiter ist ein Zeichen
Die Amtsleitung koordiniert und           für Kontinuität und eine Bestätigung      Der KOBV gratuliert Hofrat Ha-
sichert ein einheitliches Vorgehen        für den bisherigen Kurs der Organi-       rald Gruber zu seiner Bestellung,
der Landesstellen, wobei regiona-         sation.                                   wünscht ein erfolgreiches Wirken
le Besonderheiten berücksichtigt                                                    zum Wohle der Menschen mit Be-
werden. Durch geeignete organisa-         „Ich freue mich, dass ich gemeinsam       hinderungen und freut sich auf eine
torische und personelle Maßnahmen         mit den Mitarbeiterinnen und Mitar-       gute Zusammenarbeit! ˜

Leserbriefe
Spitzenqualität im Orthopädi-             Leistungen der Orthopädischen             Euch allen Gesundheit, Lebensfreu-
schen Klinikum SKA Zicksee!               Werkstatt sind von höchster Qualität!     de, viel Geduld und Zusammenhalt,
Mit großer Freude bin ich Mitte Jän-      Es grenzt fast an ein Wunder. Die         damit alles voll Power weitergehen
ner im sehr schönen Orthopädischen        PatientInnen und die Angehörigen          kann. Liebe Grüße aus Stadlau ˜
Klinikum SKA Zicksee als Begleit-         freuen sich sehr darüber.                                            Elfriede H.
person für meinen Lebenspartner           Danke dem KOBV und der Sozial-
angekommen. Kraft der umsichtigen         versicherung, die uns diese Möglich-
                                                                                     KOBV - Leserbriefe
Führung bietet das Haus Spitzen-          keiten bieten! ˜      Christel H.          Was Sie uns schon immer sagen
qualität an Leistungen wie z.B. ärztli-                                              oder fragen wollten. Schreiben
che Untersuchungen, die Therapien         DANKE, Ihr seid spitze!                    Sie uns:
und Hilfestellungen aller Art für die     Mein liebes KOBV-Team im Ver-              KOBV – gemeinsam stärker
PatientInnen. Die Verpflegung ist         bandsbüro! Ich möchte mich ganz            1080 Wien, Lange Gasse 53
                                                                                     oder E-Mail: redaktion@kobv.at
köstlich, sehr abwechslungsreich,         herzlich für die tolle Zusammenarbeit
                                                                                     Redaktionsschluss Ausgabe
die Servicedamen sehr freundlich.         bedanken. Diese Krise wird auch            2/2021: 22. April 2021
Die Zimmer immer blitzblank. Die          wieder vorüberziehen. Ich wünsche

                                                                                                            www.kobv.at      11
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     Impfen jetzt!
      © fernando zhiminaicela / Pixabay

     Die größte weltweite Gesundheitskrise seit vielen          Impf- Hotline 0800 555 621
     Jahrzehnten hat uns voll erfasst – mit Auswirkungen        Für medizinische Fragen sowie Fragen zur Wirksamkeit
     auf alle Lebensbereiche. Die massiven Einschrän-           und Sicherheit der Impfstoffe wurde eine Impf-Hotline
     kungen durch das Corona Virus können wir beenden.          unter der Telefonnummer 0800 555 621 eingerichtet, die
     Aber nur zusammen! Indem wir uns impfen lassen!            sieben Tage in der Woche rund um die Uhr zur Verfügung
                                                                steht.
     Nach vollständiger Impfserie kann man von einem zuver-
     lässigen, persönlichen Schutz gegen COVID-19 ausge-        Niederösterreich
     hen. Für jede Einzelne und jeden Einzelnen bedeutet        Sie können sich auf www.impfung.at für eine Corona-
     dies, dass das Risiko, schwer an COVID-19 zu erkranken     Schutzimpfung vormerken lassen. Alle wichtigen Informa-
     oder zu versterben, minimiert wird. Durch die Impfung      tionen wie Ort und Zeitpunkt Ihrer Impfung erhalten Sie
     bekommt man einen individuellen Krankheitsschutz           per E-Mail.
     und muss sich nicht sorgen, zu erkranken. Kommt es in
     Ausnahmefällen trotz Impfung zu einer COVID-19-Er-         Wien
     krankung, so verläuft diese deutlich milder und werden     Sie können sich auf www.impfservice.wien für eine
     Komplikationen und Todesfälle vermieden.                   Corona-Schutzimpfung vormerken lassen. Teilen Sie sich
     Durch eine hohe Impfbeteiligung in der Bevölkerung wird    dabei bitte einer Berufs- oder Personengruppe zu – z. B.
     die Krankheitslast deutlich reduziert, schwere Fälle und   der Risikogruppe. Ihren Termin erhalten Sie per E-Mail,
     Todesfälle können vermieden werden und das Gesund-         SMS oder Anruf.
     heitssystem wird entlastet.
     www.österreich-impft.at                                    Burgenland
                                                                Sie können sich ab 22.01. auf www.burgenland.at für
     Gemeinsam aus der Krise!                                   eine Corona-Schutzimpfung voranmelden.
     Die Möglichkeit, sich impfen zu lassen, gibt es in ganz
     Österreich. Die Abläufe sind allerdings von Bundesland     Die Gesundheitsnummer 1450
     zu Bundesland verschieden und werden laufend weiter-       Eine Vormerkung ist übrigens nicht nur online möglich,
     entwickelt:                                                sondern auch unter der Telefonnummer 1450. ˜

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Impfplan für Risikogruppen konkretisiert
Hochrisikogruppen und Menschen mit Behinderungen in Phase 1

Nach Intervention des KOBV und         Das Nationale Impfgremium hat eine      in Krankenanstalten oder in Koope-
des Österreichischen Behinderten-      Aktualisierung seiner medizinisch-      ration mit Gemeinden) bereitgestellt
rates wurde die Priorisierung für      fachlichen Priorisierungsempfehlung     werden, noch bevor Impfstoffe flä-
COVID-19-Impfungen aktualisiert        vorgelegt. Diese sieht eine weitere     chendeckend bei Hausärztinnen und
und werden nun doch auch Men-          Konkretisierung vor. Darauf basie-      Hausärzten verfügbar sein können.
schen mit Behinderungen rascher        rend wird auch die Impfstrategie des    In vielen Bundesländern wurden
berücksichtigt. So sollen Menschen     Gesundheitsministeriums entspre-        bereits erste Impfstellen installiert.
mit Behinderungen, die von der Be-     chend der logistischen Möglichkei-      Voraussetzung für die Durchführung
hindertenhilfe begleitet werden, so-   ten angepasst. Demnach sollen in        dieser Strategie sind eine entspre-
wie jene mit persönlicher Assistenz    Phase 1 neben Menschen in Alten-        chende Impfstoffverfügbarkeit und
bereits in Phase 1 (Jänner/Februar     und Pflegeheimen sowie Gesund-          logistische Möglichkeiten.
2021) geimpft werden. Auch Perso-      heitspersonal auf COVID-Stationen
nal, das Menschen mit Behinderun-      sukzessive auch Menschen über 80,       Weitere Risikogruppen, wie etwa
gen direkt unterstützt (z.B. mobile    die zuhause leben, sowie Menschen,      Menschen mit gut eingestelltem
Pflege, Krankenpflege, 24-h-Pflege,    die aufgrund von Vorerkrankungen        Diabetes, stellen eine sehr große
persönliche Assistenz von Menschen     zu den Personen mit besonders           Gruppe in der Bevölkerung dar,
mit Behinderungen) soll in dieser      hohem Risiko gehören (etwa Dialy-       daher können hier erst im Februar
Phase geimpft werden.                  se-PatientInnen), geimpft werden.       genauere Angaben zum Zeitpunkt
                                       Dies betrifft etwa auch Menschen        der Impfung gemacht werden,
Gesundheitsminister Rudi Anscho-       mit einer schwerwiegenden Krebs-        sobald eine entsprechende Menge
ber: „Mir ist es ein besonderes        erkrankung, sofern für diese eine       an Impfdosen gesichert ist. Diese
Anliegen, dass vulnerable Gruppen      Impfung möglich ist, oder Personen      Personen sollen in erster Linie bei
zeitnah Zugang zu einer Corona-        mit fortgeschrittenem Bluthochdruck.    Hausärztinnen und Hausärzten bzw.
Schutzimpfung bekommen. Das                                                    bei regionalen Impfstellen geimpft
Nationale Impfgremium hat seine        Menschen mit Behinderungen, die         werden und fallen in die Phase 2
aktualisierten Empfehlungen vor-       von der Behindertenhilfe begleitet      (Februar bis April 2021).
gelegt, die ich angenommen habe.       werden, sowie jene mit persönlicher
Unser Ministerium arbeitet nun mit     Assistenz werden ebenfalls in Phase     Das Nationale Impfgremium
Hochdruck daran, diese im Rahmen       1 geimpft. Auch Personal, das Men-      empfiehlt die Impfung auch für
unserer Impfstrategie umzusetzen       schen direkt unterstützt (z.B. mobile   bereits von COVID-19 genesene
und damit für besonders gefährde-      Pflege, Krankenpflege, 24-h-Pflege,     Menschen. Solange es aber eine
te Menschen, etwa Menschen mit         persönliche Assistenz von Menschen      Impfstoffknappheit gibt, können
schweren Erkrankungen, Menschen        mit Behinderungen), soll in dieser      jene Menschen, die innerhalb der
mit Behinderungen oder Menschen        Phase geimpft werden. Der Impfstoff     vergangenen sechs Monate eine
über 80 schnell eine Impfung zu        für diese Personengruppen soll in       COVID-19-Infektion hatten, nachge-
ermöglichen.“                          eigenen Impfstellen (beispielsweise     reiht werden. ˜
                                                                                                                        bezahlte Anzeige

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     Freistellung für Risikogruppen vorerst
     bis 31. März 2021 verlängert
     Im Rahmen des 2. Sozialversicherungs-Änderungsgeset-         mentenschutz bis längstens 30.6.2021 zu verlängern
     zes 2020 wurde nun mit einiger Verzögerung und gerade        (§ 735 Abs. 3 ASVG idF BGBl I Nr. 158/2020).
     noch rechtzeitig vor Ablauf der bis 31.12.2020 befristeten
     Regelung die Möglichkeit geschaffen, die Freistellung von    Mit einer entsprechenden Verordnung der BM für Arbeit,
     Hochrisikogruppen durch eine Verordnung der Bundesmi-        Familie und Jugend wurde die Freistellung der Hochrisi-
     nisterin für Arbeit, Familie und Jugend im Einvernehmen      kogruppen vorerst bis 31.3.2021 verlängert (BGBl II Nr.
     mit dem BM für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsu-       609/2020). ˜

     Erweiterung der Verordnung über
     empfohlene Impfungen
     Mit Verordnungen des Bundesministers für Soziales,           Impfungen aufgenommen.
     Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz vom                 Dies hat zur Folge, dass Entschädigungen für allfällige
     21.10.2020 (BGBl II Nr. 452/2020) und vom 18.12.2020         Impfschäden gegenüber dem Bund nach dem Impfscha-
     (BGBl II Nr. 577/2020) wurden die Influenza-Impfung und      dengesetz geltend gemacht werden können. ˜
     die COVID-19-Impfung in den Katalog der empfohlenen

     Kostenlose digitale Autobahnvignette
     für Menschen mit Behinderungen
     Mit 1.12.2019 wurde die Vergabe der gratis Autobahnvig-      sungsstelle (Hauptwohnsitz relevant) einzubringen. Die
     nette und die Befreiung von der motorbezogenen Versi-        Daten über das Vorliegen eines Behindertenpasses
     cherungssteuer neu geregelt. Die Verfahren wurden bei        mit Zusatzeintragung Unzumutbarkeit der Benützung
     den Zulassungsstellen gebündelt. Die frühere Zuständig-      öffentlicher Verkehrsmittel erhält die Zulassungsstelle
     keit des Sozialministeriumservice ist entfallen und es ist   vom Sozialministeriumservice (eine Information über die
     nur noch eine digitale Vignette erhältlich.                  Behinderung wird jedoch nicht weitergegeben!). Nach
                                                                  positiver Überprüfung der Berechtigung werden Ihre Kfz-
     Ein Anspruch auf die kostenlose Autobahnvignette be-         Haftpflichtversicherung und die ASFINAG informiert und
     steht, wenn Sie als Zulassungsbesitzer von der motorbe-      wird Ihr Kfz-Kennzeichen im Mautsystem der ASFINAG
     zogenen Versicherungssteuer befreit sind.                    registriert und damit dem Fahrzeug eine digitale Vignette
                                                                  zugeordnet.
     Wurde bereits vor dem 1.12.2019 eine Vignette bezogen,
     wurden die Daten automatisch in das neue System über-        Die Gültigkeit der digitalen Vignette kann mit Angabe des
     tragen und es ist nichts weiter zu veranlassen.              Kfz-Kennzeichens unter https://evidenz.asfinag.at über-
                                                                  prüft werden bzw. bei der Service-Hotline der ASFINAG
     Bei erstmaliger Antragstellung ist der Antrag gemeinsam      unter 0800 400 12 400 abgefragt werden. Vor Ablauf der
     mit dem Antrag auf Befreiung von der motorbezogenen          Jahresvignette empfiehlt sich die entsprechende Über-
     Versicherungssteuer bei der örtlich zuständigen Zulas-       prüfung der Freischaltung der neuen Vignette! ˜

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       KOBV - Wir bewegen                                                 EINFACH NACHGEDACHT

Einfach nachgedacht!
                           Kolumne von Hon. Prof. Hofrat Dr. Josef Kandlhofer

Hurra, wir leben noch! *                  Das sagt die Psychologin: „Kontakt
                                          mit Mitmenschen halten“
Leben wir noch? Ja, wir leben noch!       Das „soziale Miteinander“ sei wie ein
Heute (Sonntag, 24. Jänner) habe          Spiegel, an dem wir unser eigenes
ich einem väterlichen Freund zu           Verhalten erkennen, sagt Marion
seinem 91. Geburtstag gratuliert.         Kronberger, Vizepräsidentin des
In Zeiten wie diesen natürlich via        Berufsverbands Österreichischer
Telefon. Auf die Frage „Wie geht es       PsychologInnen (BÖP). Es sei
Dir?“, hat er mir geantwortet: „Schau,    deshalb wichtig, sich im Lockdown
mein Kopf funktioniert noch sehr gut,     „bewusst Kontakte zu suchen“
meine Füße tragen mich noch, was          und Freunde anzurufen. Fällt das
will ich mehr? Natürlich, sagte er mir,   schwer, können niederschwellige
sehne ich mich danach, wieder in          Angebote wie das Plaudernetz der
mein Stammlokal gehen zu dürfen,          Caritas (05/1776100) helfen. Wer
natürlich möchte ich wieder meine         vereinsamt, Kontakte gar nicht mehr
Freunde treffen, ich möchte wieder        sucht, schlechte Stimmung hat oder
in die Kirche in eine Messe gehen         Schlafstörungen entwickelt, sollte      „Jeder Mensch ist ein Künstler“,
können, ich freue mich, wenn ich          professionelle Hilfe in Anspruch neh-   lautet die Losung von Joseph Beuys,
wieder ins Theater und in Museen          men – zum Beispiel die Hotline des      der heuer hundert geworden wäre.
gehen kann, und vor allem freue ich       BÖP unter 01/504 8000. (sefe)           Und tatsächlich rührt alle Kunst
mich, wenn ich wieder in die Uni-                                                 ursprünglich daher, es sich in seiner
versitätsbibliothek gehen kann. Den       Gemma, gemma, gemma – Bewe-             Wohnhöhle angenehm zu machen,
Geburtstag feiere ich nur mit Tochter     gung stärkt Geist und Körper            Gemeinschaft zu stärken und die
und Schwiegersohn, Enkeltochter           „Möglichst alle sollten sich in Bewe-   Mühen des Alltags zu vergessen.
und Familie müssen warten bis die         gung setzen“, sagt Paul Haber, „egal    Also: Nützen Sie die Krise, um Ihre
Zeit wieder eine andere wird, bis wir     ob jung oder alt.“ Die Physis, so       überschüssigen Energien einmal
uns wieder treffen können. Vor allem      sieht es der Wiener Sportmediziner,     wegzulenken von Börsenkursen,
das Urenkerl will ich gerne wiederse-     ist in Zeiten, da die Psyche leidet,    Wirtshaustisch, Fernsehen und Inter-
hen und in den Arm nehmen dürfen.         besonders gefordert. Mens sana, eh      net. Beginnen Sie zu malen, zu sch-
Zur Impfung habe ich mich ange-           schon wissen. Folgeschäden von          reiben, zu schnitzen oder zu töpfern,
meldet, ich hoffe, ich werde bald         Corona werden erst festzustellen        lernen Sie ein Instrument oder lesen
geimpft.“                                 sein, und dabei wird der Bewegungs-     Sie die dicksten Wälzer! Andere
Ein alter Mann voller Optimismus          mangel, laut Haber „die Seuche des      werden das wunderlich finden. Aber
und Tatendrang. Das ist ansteckend.       21. Jahrhunderts“, eine große Rolle     mit dem Wundern beginnt auch alle
Das hat mich sehr beeindruckt. Des-       spielen. Ergo: Bewegt euch! Besser      Philosophie. (stew)
halb schreibe ich das heute auch.         draußen als drinnen! Aber besser
Wir brauchen in diesen schwierigen        drinnen als gar nicht! Optimal sind     In diesem Sinne, halten Sie Abstand,
Zeiten Hoffnung, Optimismus und           zwei, drei Stunden Ausdauertraining     bleiben Sie gesund! ˜
Zuversicht.                               pro Woche, am besten zu einem
                                          Fixtermin. Damit der Schweinehund,      * Titel eines Bestsellers von Johan-
Im „Der Standard“ vom 23./24. Jän-        der innere, erst gar keine Chance       nes Mario Simmel, 1978
ner 2021, S 8, konnte man herrliche       hat. (fri)
„Tipps gegen das Wunderlichwerden
im verlängerten Lockdown“ lesen,          Jeder Mensch ist ein Künstler - Die
die ich Ihnen nicht vorenthalten will.    Energien ins Kreative lenken

                                                                                                          www.kobv.at     15
BVP – DIE SERVICESTELLE

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     Rechte und Pflichten der BVP
     „Überwachung der besonderen Fürsorgepflicht“ - Teil I

     Bei einem Arbeitsverhältnis geht es nicht nur um „Arbeit        ber verpflichtet, mir einen guten Bürosessel und einen
     gegen Geld“. Ein Arbeitsverhältnis umfasst auch andere          Schreibtisch in richtiger Höhe zur Verfügung zu stellen?“
     Verpflichtungen.                                                „Ich brauche ein besseres Licht, darf ich das verlangen?“
                                                                     von selbst.
     ArbeitnehmerInnen unterliegen gegenüber ihren Arbeitge-         Fürsorgepflicht bedeutet, dass ArbeitgeberInnen das
     berInnen der Treuepflicht (z.B. Verschwiegenheitspflicht,       Leben und die Gesundheit der ArbeitnehmerInnen zu
     Mehrarbeits- und Notarbeitspflicht). ArbeitgeberInnen ha-       schützen haben und für ihre Sicherheit zu sorgen haben
     ben im Gegenzug dazu ihren ArbeitnehmerInnen gegen-             (zB. vorbeugende Maßnahmen zur Vermeidung von Un-
     über eine Fürsorgepflicht, also die Pflicht, ihre Beschäftig-   fällen oder Berufskrankheiten zu treffen haben). Detail-
     ten zu schützen.                                                liert geregelt ist die Fürsorgepflicht im 132 Paragraphen
                                                                     umfassenden ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG),
     Die Fürsorgepflicht ist keine gnadenweise oder freiwillig       in dem unter anderem die Pflichten der ArbeitgeberInnen
     zu erbringende Versorgungsleistung, sondern eine echte          genau definiert werden (§ 3f ASchG), die Grundsätze der
     Rechtspflicht aus dem Arbeitsverhältnis bzw. dem arbeits-       Gefahrenverhütung geregelt sind (§ 7 ASchG) und die
     rechtlichen Schutzprinzip (§ 1157 ABGB bzw. § 18 AngG).         Bestellung einer Sicherheitsvertrauensperson vorgesehen
     Sie umfasst sämtliche Phasen des Arbeitsverhältnisses,          ist (§ 10f ASchG).
     insbesondere auch die Beendigung und hat die körperli-
     che und psychische Integrität der ArbeitnehmerInnen zum         Für MitarbeiterInnen mit Behinderungen verlangt das
     Ziel. Die ArbeitgeberInnen haben dabei nicht nur auf die        ArbeitnehmerInnenschutzgesetz eine erweiterte Fürsorge-
     typischen Betriebsgefahren Bedacht zu nehmen, son-              pflicht – dies, unabhängig von der Höhe des Grades der
     dern müssen im Rahmen des Zumutbaren auch auf die               Minderung der Erwerbsfähigkeit.
     körperlich-seelische Verfassung der ArbeitnehmerInnen
     Rücksicht nehmen, soweit zwischen einer (möglichen)             So heißt es in § 6 Abs. 5 ASchG konkret: Bei Beschäfti-
     Beeinträchtigung und einer betrieblichen Gefahrenquelle         gung von behinderten Arbeitnehmern ist auf deren körper-
     ein Zusammenhang besteht.                                       lichen und geistigen Zustand jede mögliche Rücksicht zu
                                                                     nehmen. Das Arbeitsinspektorat hat ihre Beschäftigung
     § 1157 Abs. 1 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch               mit Arbeiten, die für sie auf Grund ihres körperlichen oder
     (ABGB) normiert bezüglich der Fürsorgepflicht: Der              geistigen Zustandes eine Gefahr bewirken können, durch
     Dienstgeber hat die Dienstleistungen so zu regeln und           Bescheid zu untersagen oder von bestimmten Bedingun-
     bezüglich der von ihm beizustellenden oder beigestellten        gen abhängig zu machen (§ 6 Abs. 5 ASchG).
     Räume und Gerätschaften auf seine Kosten dafür zu
     sorgen, dass Leben und Gesundheit des Dienstnehmers,            Das Behinderteneinstellungsgesetz sieht zusätzlich aktive
     soweit es nach der Natur der Dienstleistung möglich ist,        Fördermaßnahmen vor. § 6 Abs. 1 sagt dazu folgendes:
     geschützt werden.                                               Dienstgeber haben bei der Beschäftigung von begüns-
                                                                     tigten Behinderten auf deren Gesundheitszustand jede
     Auch in § 18 Angestelltengesetz (AngG) ist die Fürsorge-        nach Beschaffenheit der Betriebsgattung und nach Art
     pflicht geregelt. So heißt es in Abs. 1: Der Dienstgeber ist    der Betriebsstätte und der Arbeitsbedingungen mögliche
     verpflichtet, auf seine Kosten alle Einrichtungen bezüglich     Rücksicht zu nehmen. Das Bundesamt für Soziales und
     der Arbeitsräume und Gerätschaften herzustellen und             Behindertenwesen hat einvernehmlich mit den Dienststel-
     zu erhalten, die mit Rücksicht auf die Beschaffenheit der       len des Arbeitsmarktservice und mit den übrigen Reha-
     Dienstleistung zum Schutze des Lebens und der Gesund-           bilitationsträgern dahingehend zu wirken und zu beraten,
     heit der Angestellten erforderlich sind.                        dass die Behinderten in ihrer sozialen Stellung nicht ab-
                                                                     sinken, entsprechend ihren Fähigkeiten und Kenntnissen
     Beim eben Wiedergegebenen war noch mit keinem Wort              eingesetzt und durch Leistungen der Rehabilitationsträger
     die Rede von „Behinderung“ oder „gesundheitlicher Be-           und Maßnahmen der Dienstgeber soweit gefördert wer-
     einträchtigung“. Allein der Wortlaut der beiden Gesetzes-       den, dass sie sich im Wettbewerb mit Nichtbehinderten zu
     bestimmungen beantwortet Fragen wie „ist der Arbeitge-          behaupten vermögen.

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       KOBV - Wir bewegen                                          BVP – DIE SERVICESTELLE

In Abs. 1a heißt es weiter: Dienstgeber haben die geeig-
                                                                                         z   Aus- und Weiterbil-
neten und im konkreten Fall erforderlichen Maßnahmen
                                                                                             dung (Lehrgang für
zu ergreifen, um Menschen mit Behinderungen den                                              BVP)
Zugang zur Beschäftigung, die Ausübung eines Berufes,                                    z   BVP-Wahlen
den beruflichen Aufstieg und die Teilnahme an Aus- und                                   z   Rechte und Pflichten
Weiterbildungsmaßnahmen zu ermöglichen, es sei denn,                                         der BVP
diese Maßnahmen würden den Dienstgeber unverhältnis-
                                                                                         z   Praxis der BVP
mäßig belasten. Diese Belastung ist nicht unverhältnismä-
ßig, wenn sie durch Förderungsmaßnahmen nach bun-                                        Liebe Behindertenver-
                                                            Die BVP –                    trauenspersonen, bitte
des- oder landesgesetzlichen Vorschriften ausreichend
                                                            Servicestelle!               zögert nicht, uns bei Fra-
kompensiert werden kann.
                                                                                         gen zu kontaktieren!
                                                            Ihr starker und verlässli-
Die Fürsorgepflicht für begünstigt behinderte Mitarbeite-
                                                            cher Partner bei Fragen      Dr.in Stephanie Laimer
rInnen umfasst demnach eine Reihe von Maßnahmen,
                                                            zu den Themen:               Tel.: 01/406 15 86 / 25
die den Erhalt der Arbeitsplätze sichern, die begünstigt    z    Kündigungsschutz        Mail: s.laimer@kobv.at
behinderten MitarbeiterInnen schützen und eine gleich-      z    Entgeltschutz
berechtigte Teilnahme im Erwerbsleben zu ermöglichen        z    Förderungen von
sollen. ˜                                                        Lohn- und Gehalts-      Mag. Jozsef Bezeredj
                                                                 kosten                  Tel.: 01/406 15 86 / 27
Quellen: Hofer/Iser/Miller-Fahringer/Rubisch, Behinder-
                                                            z    Arbeitsplatzadaptie-    Mail: j.bezeredj@kobv.at
                                                                 rungen
tengleichstellungsrecht
Ernst/Widy, Behinderteneinstellungsgesetz                   Ein Projekt des Kriegsopfer- und Behindertenverbandes
Löschnigg, Kommentar zum Arbeitsrecht                       Österreich, gefördert vom Sozialministeriumservice.

                                                                                                                      bezahlte Anzeige

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     75 Jahre KOBV
     Der Behindertenverband für Wien, Niederösterreich und Burgenland

     Die Organisation im Wandel               Augenmerk gelegt.                      angewachsen.
     der Zeit                                                                        Die gesetzlichen Grundlagen und
     Nach einem Jahr mühevoller Aufbau-       Durch die Erfolge der Organisation     deren Umsetzung für den Perso-
     arbeit konnte am 20. und 21. Juli        auf versorgungsrechtlichem Gebiet,     nenkreis der Kriegsopfer waren
     1946 der konstituierende Landesde-       die Unterstützung der Mitglieder       überdies Wegbereiter für Österreichs
     legiertentag für Wien, Niederöster-      durch die Verbandsfürsorge, die        Behindertenpolitik. Es gelang, viele
     reich und Burgenland durchgeführt        Gewährung von Erholungsaufent-         der Regelungen auch auf andere
     werden. Die Organisation zählte zu       halten und die Betreuung der Vorort    Menschen mit Behinderungen aus-
     diesem Zeitpunkt trotz aller Er-         tätigen Funktionär/innen - dieses      zudehnen. So war es logisch, dass
     schwernisse des öffentlichen Lebens      Service hat sich auch bei den Nicht-   sich der KOBV für alle Menschen
     bereits 53.532 Mitglieder, die bei der   mitgliedern herumgesprochen - ist      mit Behinderungen öffnete. Seit 1.
     Tagung durch 302 Delegierte aus          der Mitgliederstand in den ersten 25   Juni 1975 können alle Menschen mit
     351 Orts- und Bezirksgruppen in          Jahren auf 96.290 in 531 Orts- und     Behinderungen, egal welche Ursa-
     Wien, Niederösterreich und Burgen-       Bezirksgruppen in Wien, Niederös-      che ihre Behinderung hat, mit einer
     land vertreten wurden. Die in organi-    terreich und Burgenland, das waren     Mitgliedschaft die Leistungen des
     satorischer Hinsicht gefassten           73% der Versorgungsberechtigten        KOBV in Anspruch nehmen.
     Beschlüsse zeigten, dass die
     Vertreter der Kriegsopfer in Wien,
     Niederösterreich und Burgenland
     den föderalistischen Gedanken der
     Länder Rechnung trugen, anderer-
     seits die zentrale Zusammenfassung
     der in den einzelnen Bundesländern
     bestehenden Landesorganisationen
     zu einem kräftigen einigenden und
     jederzeit kampfbereiten Instrument
     sichern wollten.

     Auf die Mitgliederwerbung wurde
     damals wie heute ein besonderes

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       KOBV - Wir bewegen                                                                          SERVICE

Ab Mitte der 80iger Jahre ist ein
Mitgliederrückgang entsprechend
dem natürlichen Rückgang der Ver-
sorgungsberechtigten zu verzeich-
nen. Ab 1990 konnte der durch das
Ableben der Versorgungsberechtig-
ten begründete Mitgliederrückgang
bereits zu einem Drittel durch den
Beitritt von Menschen mit Behinde-
rungen ausgeglichen, seit 1999 so-
gar annähernd gleich gehalten und
seit 2008 stetig erhöht werden.

Information, Beratung und Vertretung
ist seit der Gründung des Kriegs-
opfer- und Behindertenverbandes
im Jahre 1945 ein Hauptanliegen,
um Kriegs- und Wehrdienstopfer,
deren Hinterbliebene und Menschen
mit Behinderungen dabei zu unter-
stützen, ein selbstbestimmtes und
bedürfnisorientiertes Leben führen
zu können. Denn ein Rechtsan-
spruch reicht noch nicht aus, um die
Lebenssituation von Menschen mit
Behinderungen zu verbessern. Die
Leistungen, die der Staat durch un-
zählige, auch in Zusammenarbeit mit
dem KOBV verabschiedete Gesetze
des Arbeits-, Sozial- und Steuerrech-
tes vorsieht, sollen eben genau dort
landen, wo sie am dringendsten ge-
braucht werden, nämlich bei den Be-
troffenen. Neben dem Verbandsbüro
werden regionale Beratungsdienste
bei den Sprechtagen in Niederöster-
reich, Burgenland und in 3 Wiener
Gemeindebezirken angeboten. Darü-
ber hinaus werden unsere Mitglieder
in allen Behindertenangelegenheiten     Eintreten der Gemeinschaft für den    regionale Anlaufstelle und Kommu-
vor Ämtern, Behörden und Sozialge-      Einzelnen, und das Eintreten des      nikationsstützpunkt für Menschen
richten kostenlos vertreten, um durch   Einzelnen für die Gemeinschaft sind   mit Behinderungen und betreiben
qualifizierte Rechtsvertretung eine     unverzichtbare Voraussetzungen für    intensiv Öffentlichkeitsarbeit für die
optimale Rechtsdurchsetzung für         das Funktionieren unseres Sozial-     Anliegen der Menschen mit Behin-
Anspruchswerber zu gewährleisten.       systems. In 241 aktiven Orts- und     derungen. Indem sich Menschen mit
                                        Bezirksgruppen sowie 28 Bezirks-      Behinderungen in ihrem beruflichen,
Untergruppen                            arbeitsgemeinschaften bieten rund     sozialen und gesellschaftspolitischen
Eine der Stärken unserer Organi-        2.300 ehrenamtliche Funktionärin-     Umfeld als Menschen, die ihre Stär-
sation liegt darin, dass wir in der     nen und Funktionäre seit nunmehr      ken und Schwächen aktiv zu nützen
glücklichen Lage sind, über ein         75 Jahren Beratung und Vertretung     wissen, präsentieren, sensibilisieren
flächendeckendes regionales Netz        der Interessen der Menschen mit       sie die Öffentlichkeit. ˜
an Untergruppen zu verfügen. Das        Behinderungen Vorort, sind eine

                                                                                                       www.kobv.at     19
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     SCHLOSS FREILAND, „da tut sich was“
     Schloss Freiland und sein Team sind bekannt für viele       Für Besucher, die ein wenig mehr Aktivitäten suchen,
     verschiedene Aktivitäten, persönlichen Einsatz für seine    haben wir auch im Jahr 2021 einige spezielle Wochen mit
     Gäste, Freundlichkeit und Liebe für das Detail. Plötzlich   vielen erlebnisreichen Tagen geplant.
     kommt eine Pandemie über die Welt, und wir stehen
     STILL.                                                      Computerkurs Anfänger:
                                                                 von 08. März – 12. März 2021
     Keine schönen gemeinsamen Stunden, keine Spiele-            Computerkurs Fortgeschrittene:
     abende, kein geschmackvolles Essen, keine traumhaft         von 22. März – 26. März 2021
     schönen Ausflüge. Auch auf den allseits bekannt und         Computerkurs Anfänger:
     sehr beliebten Adventmarkt und den Silvesterturnus          von 20. September – 24. September 2021
     mussten wir verzichten. Es war für uns ALLE eine schwe-     Computerkurs Fortgeschrittene:
     re, traurige und vor allem eine einsame Zeit.               von 12. Oktober – 16. Oktober 2021
     Ich möchte mich bei unseren Gästen, die in dieser Zeit
     immer wieder Kontakt zu unserem Team gesucht haben          Aktionswoche 1:
     und uns ihre Unterstützung angeboten haben, bedanken.       von 15. März bis 22. März 2021
     Ab März 2021 ist voraussichtlich die STILLE ZEIT vorbei     Aktionswoche 2:
     und wir rücken mit Abstand zusammen und starten ge-         von 31. März bis 07. April 2021
     meinsam in das neue Jahr 2021.                              Aktionswoche 3:
                                                                 von 13. Juli bis 20. Juli 2021
     Unser heuriges MOTTO:                                       Aktivwoche:
     „Keine Einsamkeit, sondern Gemeinsamkeit“                   von 02. September bis 16. September 2021
     Daher habe ich für Sie ein spezielles Programm zusam-       Aktionswoche 4:
     mengestellt. Suchen Sie ruhige, erholsame Tage, um          von 29. Oktober bis 05. November 2021
     mit Freunden zu reden, zu spielen oder einfach nur zu       Aktionswoche 5:
     entspannen und das Leben zu genießen, das alles ist im      von 03. Dezember bis 10. Dezember 2021
     Schloss Freiland möglich.
     In unserem regelmäßigen wöchentlichen Angebot befin-        Bierseminar:
     den sich: Fußpflege, Maniküre, Frisör, Massage, Vorträ-     am 11. Juni 2021 - Motto „Mittelmeer“
     ge, Wassergymnastik u.v.m. Ab sofort bieten wir auch        Adventmarkt:
     jeden Dienstag- und Donnerstagnachmittag spezielle          von 19. November bis 21. November 2021
     körperliche Bewegungseinheiten an, von Nordic Walken        Silvesterturnus:
     über Wirbelsäulengymnastik bis zur Wassergymnastik.         von 27. Dezember – 09. Jänner 2022

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        KOBV - Wir bewegen                                                                               SERVICE

Kosten
Unser großes Anliegen ist es, Ihnen einen „leistbaren Ur-
laub“ anzubieten. Unsere Preise sind daher für Mitglieder
nach dem Einkommen gestaffelt. Nichtmitglieder können
als Begleitpersonen zum Vollzahlerpreis aufgenommen
werden. Wenn das Mitglied das 75. Lebensjahr erreicht
hat oder Pflegegeld bezieht, bezahlt die Begleitperson
den gleichen Kostenbeitrag wie das Mitglied.

Sie können sofort Ihren Erholungsurlaub im KOBV
Urlaubsservice buchen:

    Schloss Freiland: Frau Gabriele Wlasak
    Tel.: 01/406 15 86-21, E-Mail: urlaub@kobv.at

Ich freue mich auf ein Wiedersehen und viele heitere
Stunden bei uns im Schloss Freiland! ˜
                                    Ihr Christian Mesner

KOBV Der Behindertenverband

WIR HELFEN!
Wir haben im Jahr 2020

z      312 in Not geratene Mitglieder finanziell unterstützt,
z      23.317 Menschen mit Behinderungen sozialrechtlich
       beraten,
z      1.460 Mitglieder beim Arbeits- und Sozialgericht kos-    Wir können helfen, weil Sie uns helfen! Ohne Ihre
       tenlos vertreten und                                     Spende, liebe Mitglieder, Freunde und Gönner des
z      •    255 Mitglieder durch diese Rechtsvertretung zu      KOBV, wären unsere Möglichkeiten eingeschränkt.
       ihrem Pflegegeld verhelfen können.
                                                                Daher liegt dieser Ausgabe ein Spendenerlagschein bei.
Diese Unterstützungen sind nur einige Beispiele der             Sollte in Ihrer Ausgabe kein Spendenerlagschein liegen,
zahlreichen Hilfestellungen des KOBV Der Behinderten-           dann spenden Sie einfach auf unser Spendenkonto bei
verband für Kriegsopfer und Menschen mit Behinderungen          der BAWAG P.S.K., IBAN: AT05 6000 0000 0192 9197,
zur Hebung ihrer physischen, psychischen, sozialen und          BIC: BAWAATWW
kulturellen Befindlichkeit.                                     Danke für Ihre Spende! ˜

                                                                                                            www.kobv.at   21
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