LEHRGANGSPROGRAMM S C HULSCHIFF - 2022 KURSE FÜR DIE AUS- UND - Schulschiff RHEIN
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SCHULSCHIFF R H EIN LEHRGANGSPROGRAMM 2022 KURSE FÜR DIE AUS- UND FORTBILDUNG IN DER BINNENSCHIFFFAHRT 1
IMPRESSUM DER LEHRGANGSBROSCHÜRE BDB e.V. - Schulschiff RHEIN | Stadthafen Homberg Rheinanlagen 12 a | 47198 Duisburg Telefon: +49 (0)2066 2288-44 Telefax: +49 (0)2066 2288-33 E-Mail: info@schulschiff-rhein.de Internet: www.schulschiff-rhein.de Bilder: Schulschiff RHEIN, BDB, pixelio.de|Timo Klostermeier Allein aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in dieser Broschüre auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für beide/ alle Geschlechter. 2
LEBENSLANGES LERNEN SICHERT IHRE ZUKUNFT! Auf dem Schulschiff RHEIN erwarten Sie • mehr als 35 Jahre Erfahrung in der Weiterbildung • qualifizierte und erfahrene Dozenten • eine angenehme Lernatmosphäre • modernste Vortragstechnik • ein stets aktuelles breites Kursangebot • eine zuverlässige Durchführung der Kurse • ein hilfsbereites und freundliches Team Bitte sprechen Sie uns an! BDB e.V. - Schulschiff RHEIN | Stadthafen Homberg Rheinanlagen 12 a | 47198 Duisburg Telefon: +49 (0)2066 2288-44 Telefax: +49 (0)2066 2288-33 E-Mail: info@schulschiff-rhein.de Internet: www.schulschiff-rhein.de 3
INHALTSVERZEICHNIS Terminübersicht 2022......................................................... 6 Berufsschulkurs für Schiffsjungen und -mädchen.....11 Einführungs- und Sicherheitslehrgang..........................13 Großes Patent (ehemals Rheinpatent)..........................15 Radarlehrgang . ..................................................................17 ADN Sachkunde „Basis“ Grundkurs mit Stabilität ................................................. 19 ADN Sachkunde „Basis“ Wiederholungskurs . ........................................................ 21 ADN „Chemie“ Aufbauschulung . .............................................................. 23 ADN „Chemie“ Wiederholung . .................................................................. 25 ADN „Gas“ Aufbauschulung . .............................................................. 27 ADN „Gas“ Wiederholung . .................................................................. 29 Gefahrgutbeauftragter Grundschulung.................................................................. 33 Gefahrgutbeauftragter Fortbildungsschulung . .................................................... 35 Lehrgang Erste Hilfe......................................................... 37 UKW-Sprechfunklehrgang............................................... 39 Simulator Sandra . ............................................................ 41 Hinweise auf finanzielle Förderung der Aus- und Weiterbildung............................................. 45 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)................... 47 Bordordnung...................................................................... 50 Anfahrtsbeschreibung...................................................... 58 Firmenseminare | Individuelle Schulungen................ 60 Inserentenverzeichnis...................................................... 62 5
TERMINÜBERSICHT Lehrgang Termin Lehrgangsgebühr 10.01. – Berufsschulkurs 08.04.2022 3.080,00 EUR*** für Schiffsjungen und -mädchen 25.04. – 15.07.2022 3.080,00 EUR*** Anmeldung beim Schiffer- Berufskolleg RHEIN 29.08. – 16.12.2022 3.080,00 EUR*** Einführungs- und Sicherheitslehrgang für Schiffsjungen und 24.10. – -mädchen 28.10.2022 395,00 EUR* 01.03. – Großes Patent 13.03.2022 1.750,00 EUR* Vorbereitungslehrgang auf die Prüfung 01.11. – 13.11.2022 1.750,00 EUR* Termine auf Radarlehrgang Anfrage 1.050,00 EUR* 17.02. – 21.02.2022 735,00 EUR* ADN - Sachkunde „Basis“ Grundkurs mit Stabilität 28.05. – 01.06.2022 735,00 EUR* 17.09. – 21.09.2022 735,00 EUR* 26.11. – 30.11.2022 735,00 EUR* 01.02. – 02.02.2022 375,00 EUR* 22.03. – 23.03.2022 375,00 EUR* ADN - Sachkunde „Basis“ 10.05. – Wiederholungskurs 11.05.2022 375,00 EUR* 05.07. – 06.07.2022 375,00 EUR* 06.09. – 07.09.2022 375,00 EUR* 22.11. – 23.11.2022 375,00 EUR* 6
TERMINÜBERSICHT Lehrgang Termin Lehrgangsgebühr ADN – „Chemie“ 21.05. – Aufbaukurs 23.05.2022 450,00 EUR* ADN – „Chemie“ Wiederholungskurs 22.05.2022 225,00 EUR* ADN – „Gas“ 05.12. – Aufbaukurs 07.12.2022 450,00 EUR* ADN – „Gas“ Wiederholungskurs 06.12.2022 225,00 EUR* Gefahrgutbeauftragter 26.09. – Grundschulung 29.09.2022 750,00 EUR* Gefahrgutbeauftragter 27.09. – Fortbildungsschulung 29.09.2022 550,00 EUR* 05.04. – 06.04.2022 395,00 EUR* UKW-Sprechfunk 13.12. – 14.12.2022 395,00 EUR* * Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. erhalten einen Preisnachlass iHv. 10 %. ** zzgl. Kosten für Schulbücher, UBI-Prüfung, Erste Hilfe-Lehrgang *** zzgl. Kosten für Erste Hilfe-Lehrgang Wir bitten um schriftliche Anmeldung an: info@schulschiff-rhein.de 7
LEHRGANG BERUFSSCHULKURS FÜR SCHIFFSJUNGEN UND -MÄDCHEN Die Auszubildenden zum Binnenschiffer müssen in der dreijährigen dualen Ausbildung auf einem Binnenschiff ein- mal im Jahr die Berufsschule besuchen: Die Unterstufe im 1. Ausbildungsjahr, die Mittelstufe im 2. Ausbildungsjahr, die Oberstufe im 3. Ausbildungsjahr. Das Schulschiff RHEIN arbeitet seit Jahrzehnten eng und vertrauensvoll mit dem Schiffer-Be- rufskolleg RHEIN in Duisburg zusammen. Während des drei- monatigen Berufsschulblocks am Schiffer-Berufskolleg wohnen die Auszubildenden an Bord des Schulschiffes, werden dort ver- pflegt, betreut und verbessern ihr praktisches Know-how. Das Schulschiff RHEIN bietet über die internatsmäßige Unterbrin- gung hinaus im Rahmen seiner Möglichkeiten freiwillige Arbeits- gemeinschaften an, in denen praktische Kenntnisse vermittelt werden, die für den Alltag an Bord und insbesondere für die Ab- schlussprüfung wichtig sind. Die praktischen Übungen umfassen derzeit u.a. Beiboot fahren, Flaggen und Signale, Eiche, Knoten und Spleißen (Tau und Draht), Anker und Winden, Umgang mit der Rettungsweste, Havariepumpe, Schiffspflege. Termine: 10.01. – 08.04.2022 25.04. – 15.07.2022 29.08. – 16.12.2022 Dauer: 12 - 14 Wochen Lehrgangsgebühr: 3.080,00 Euro (zzgl. Kosten für Schulbücher, UKW-Prüfung, Erste Hilfe-Lehr- gang im 1. und 3. Ausbildungsjahr) Anmeldungen zu den Berufsschulkursen: Schiffer-Berufskolleg RHEIN Bürgermeister-Wendel-Platz 1 | 47198 Duisburg Telefon: +49 (0)2066 218910 | Telefax: +49 (0)2066 218920 E-Mail: info@schiffer-bk.de Bitte beachten Sie: Für die Unterbringung an Bord wird ein separater Beherber- gungsvertrag zwischen Schulschiff RHEIN und Ausbildungsbe- trieb geschlossen. 11
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LEHRGANG EINFÜHRUNGS- UND SICHERHEITSLEHRGANG FÜR SCHIFFSJUNGEN UND -MÄDCHEN Schiffsjungen und -mädchen, die gerade mit der Ausbildung zum Binnenschiffer begonnen haben oder vor dem Beginn der Ausbil- dung stehen, wird die Teilnahme an diesem Lehrgang empfohlen. Die angehenden Binnenschiffer erhalten eine umfassende und praxisnahe Sicherheitsschulung, die sie auf die Anforderungen und Unfallgefahren an Bord eines Binnenschiffes vorbereitet. Termin: 24.10. – 28.10.2022 Dauer: 5 Tage Lehrgangsgebühr*: 395,00 Euro * Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. erhalten einen Preisnachlass iHv. 10%. Ziel: Einführung in die Praxis- und Sicherheitsanforderungen des Binnenschifffahrtsgewerbes. Inhalte u.a.: • Die Berufsgenossenschaft und ihre Aufgaben • Gruppendynamische Übungen • Persönliche Schutzausrüstung • Tauwerkskunde und diverse Knoten • Sicheres Arbeiten mit Tauen, Drähten und Winden • Fahren mit dem Beiboot Anmeldungen zum Einführungslehrgang: BDB e.V. - Schulschiff RHEIN | Stadthafen Homberg Rheinanlagen 12 a | 47198 Duisburg Telefon: +49 (0)2066 2288-44 Telefax: +49 (0)2066 2288-33 E-Mail: info@schulschiff-rhein.de Internet: www.schulschiff-rhein.de 13
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LEHRGANG ERWERB VON PATENTEN GROSSES PATENT Unser Lehrgang bietet eine umfassende und qualifizierte Vorbe- reitung auf die Prüfung zum Erwerb des Großen Patents (ehemals Rheinpatent). Die Teilnehmer verfügen bereits über umfassende Kenntnisse der beantragten Patentstrecke. Erfahrene Dozenten vertiefen diese Kenntnisse und vermitteln weitere prüfungsrele- vante Inhalte. Termine: 01.03. – 13.03.2022 01.11. – 13.11.2022 Dauer: 12 Tage Lehrgangsgebühr*: 1.750,00 Euro (inkl. Unterrichtsmaterial zzgl. Prüfungsgebühr und Gebühr für die Ausstellung der Patentkarte) * Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. erhalten einen Preisnachlass iHv. 10%. Ziel: Intensive Vorbereitung auf die Patentprüfung. Inhalte u.a.: • Strecken- und Fahrkunde • Signale und Fahrregeln • Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung/KVR • Schiffbau/Schiffsstabilität • Havariekunde • Motorenkunde • Sicherheitstechnik/UVV Informationen zur Prüfung (Angaben ohne Gewähr): Prüfungsvoraussetzungen u.a.: • Streckenfahrten gemäß Rheinschiffspersonalverordnung • 4 Jahre Fahrzeit • Sprechfunkzeugnis • Mindestalter 21 Jahre • Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift Die Anmeldung zur Prüfung hat durch die Teilnehmer selbst früh- zeitig bei einer Außenstelle der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) zu erfolgen. Prüfungsort: Bonn Prüfungstermine: 14.03. und 17.03. bzw. 14.11. und 17.11.2022 Alle Adressen und die Prüfungstermine 2022 der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung finden Sie auf www.elwis.de. 15
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LEHRGANG Radarlehrgang Dieser Lehrgang bietet eine gute Vorbereitung auf die Radarprü- fung. Nach Verfügbarkeit wird zudem das Prüfungsschiff der WSV im Seminar genutzt. Termine auf Anfrage Dauer: 2 Tage Lehrgangsgebühr*: 1.050,00 Euro (inkl. Unterrichtsmaterial zzgl. Prüfungsgebühr). * Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. erhalten einen Preisnachlass iHv. 10%. Mindestteilnehmerzahl: 4 Personen Inhalte u.a.: • Rechtsgrundlagen für die Radarfahrt • Aufbau und Arbeitsweise der Radaranlage • Ausrüstung für die Radarfahrt • Auswertung des Radarbildes • Kommunikation bei der Radarfahrt (Signal/Funk) Informationen zur Prüfung (Angaben ohne Gewähr): Prüfungsvoraussetzungen u.a. • Befähigungszeugnis für die Binnenschifffahrt • UKW-Sprechfunkzeugnis • Mindestalter 18 Jahre Die Anmeldung zur Prüfung hat durch die Teilnehmer selbst früh- zeitig bei einer Außenstelle der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) zu erfolgen. Wichtig ist hierbei die vollstän- dige Einreichung der erforderlichen Dokumente. Alle Adressen und die Prüfungstermine 2022 der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung finden Sie auf www.elwis.de. 17
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LEHRGANG ADN-SACHKUNDE „BASIS“ GRUNDKURS MIT STABILITÄT Zur Erhöhung der Sicherheit muss an Bord von Schiffen, die ge- fährliche Güter befördern, der Schiffsführer ein ADN-Sachkundiger sein. Dieser Sachkundige muss besondere Kenntnisse hinsichtlich der Beförderung gefährlicher Güter nachweisen. Dieser Lehrgang entspricht dem ADN-Kapitel 8.2 und ist durch die ZSUK anerkannt. Die ADN-Sachkundebescheinigung hat eine Gültigkeit von fünf Jahren. Termine: 17.02. – 21.02.2022 17.09. – 21.09.2022 28.05. – 01.06.2022 26.11. – 30.11.2022 Dauer: 5 Tage Lehrgangsgebühr*: 735,00 Euro (inkl. Unterrichtsmaterial zzgl. Prüfungsgebühr und Gebühr für die Ausstellung der Sachkundebescheinigung). * Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. erhalten einen Preisnachlass iHv. 10%. Ziel: Vorbereitung auf die Prüfung zum Erwerb der ADN-Sachkundebescheinigung Basis. Inhalte u.a.: • Stabilitätsrelevante Kennwerte • Anwendung eines Stabilitätsrechners und -handbuchs • Einfluss freier Oberflächen • Systematik des ADN • Sicherheits- und Kontrolleinrichtungen • Eigenschaften der Gefahrgüter • Anwendung von Ex- und Toxmessgeräten • Persönliche Schutzausrüstung • Erste Hilfe bei Unfällen mit Gefahrgut • Brandschutz mit Praxis Informationen zur Prüfung (Angaben ohne Gewähr): Prüfungsvoraussetzungen u.a.: • Mindestalter 18 Jahre • Vorlage einer Teilnahmebescheinigung des Lehrgangsveranstalters • Gute Deutschkenntnisse Die Anmeldung zur Prüfung hat durch die Teilnehmer selbst früh- zeitig bei einer Außenstelle der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) zu erfolgen. Prüfungsort: Duisburg Prüfungstermine: 22.02., 02.06., 22.09., 01.12.2022 Alle Adressen und die Prüfungstermine 2022 der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung finden Sie auf www.elwis.de. 19
LOGISTIK AUS EINER HAND Die Rhenus-Gruppe ist einer der führenden, weltweit operierenden Logistikdienstleister mit einem Jahresumsatz von 5,1 Milliarden Euro. 31.000 Beschäftigte der Rhenus sind an 660 Standorten vertreten. Entlang der gesamten Supply Chain bietet die Rhenus-Gruppe Lösungen für die unterschiedlichsten Branchen, darunter multimodale Transporte, Lagerung, Verzollung sowie innovative Mehrwertdienste. Rhenus PartnerShip steht für innovative, europäische Logistik in der Binnenschifffahrt Weitere Informationen unter: www.rhenus.com Rhenus PartnerShip GmbH & Co. KG Telefon +49 (0)203 8009-0 20
LEHRGANG ADN-SACHKUNDE „BASIS“ WIEDERHOLUNGSKURS Wiederholung und Auffrischung der im ADN-Sachkunde Basiskurs erworbenen Kenntnisse. Jeweils nach fünf Jahren muss der Sachkun- dige nachweisen, dass er innerhalb des letzten Jahres vor Ablauf der Gültigkeit seiner Bescheinigung mit Erfolg einen Wiederholungskurs durchlaufen hat. Dieser Lehrgang entspricht dem ADN-Kapitel 8.2 und ist durch die ZSUK anerkannt. Termine: 01.02. – 02.02.2022 10.05. – 11.05.2022 06.09. – 07.09.2022 22.03. – 23.03.2022 05.07. – 06.07.2022 22.11. – 23.11.2022 Dauer: 2 Tage Lehrgangsgebühr*: 375,00 Euro (inkl. Unterrichtsmaterial zzgl. Gebühr für die Ausstellung der Sach- kundebescheinigung). * Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. erhalten einen Preisnachlass iHv. 10%. Ziel: Verlängerung der ADN-Sachkundebescheinigung Basis für weitere fünf Jahre. Inhalte u.a.: • Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter mit Binnenschiffen • Eigenschaften der Gefahrgüter • Sicherheits- und Kontrolleinrichtungen • Anwendung von Ex- und Toxmessgeräten • Persönliche Schutzausrüstung • Erste Hilfe bei Unfällen mit Gefahrgut/Bergung Verletzter • Löschen von Bränden • Grundlagen der Stabilität Voraussetzungen für die Verlängerung der ADN-Sachkunde- bescheinigung durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS): • Gültige ADN-Sachkundebescheinigung Basis • Erfolgreiches Absolvieren des Abschlusstestes • Vorlage einer Teilnahmebescheinigung des Lehrgangsveranstalters 21
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LEHRGANG ADN „CHEMIE“ AUFBAUKURS Dieser Lehrgang vermittelt Kenntnisse, das Verständnis und die Fähigkeit, die für den Sachkundigen an Bord von Schiffen bei der Beförderung von Chemikalien erforderlich sind. Voraussetzung für die Teilnahme ist die erfolgreich abgelegte Prüfung nach dem ADN-Basiskurs. Der Lehrgang entspricht dem ADN-Kapitel 8.2 und ist durch die ZSUK anerkannt. Die ADN-Sachkundebescheinigung hat eine Gültigkeit von fünf Jahren. Termin: 21.05. – 23.05.2022 Dauer: 3 Tage Lehrgangsgebühr*: 450,00 Euro (inkl. Unterrichtsmaterial zzgl. Prüfungsgebühr und Gebühr für die Ausstellung der Sachkundebescheinigung). * Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. erhalten einen Preisnachlass iHv. 10%. Ziel: Vorbereitung auf die Prüfung zum Erwerb der ADN-Sachkun- debescheinigung über besondere Kenntnisse zum Transport von Chemikalien. Inhalte u.a.: • Eigenschaften von Gasen, Dämpfen und Flüssigkeiten • Produktkenntnisse, chemische Formeln und Verbindungen • Ex-Gefahren von Chemikalien • Probenentnahme • Verhalten im Notfall • Verfahren im Schiffsbetrieb • Teilnahme an Feuerlösch- und Atemschutzübungen Informationen zur Prüfung (Angaben ohne Gewähr): Prüfungsvoraussetzungen u.a.: • Gültige ADN-Sachkundebescheinigung Basis • Mindestalter 18 Jahre • Vorlage einer Teilnahmebescheinigung des Lehrgangsveranstalters • Gute Deutschkenntnisse Die Anmeldung zur Prüfung hat durch die Teilnehmer selbst früh- zeitig bei einer Außenstelle der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) zu erfolgen. Prüfungsort und Prüfungstermin: in Duisburg am 24.05.2022 Alle Adressen und die Prüfungstermine 2022 der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung finden Sie auf www.elwis.de. 23
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LEHRGANG ADN „CHEMIE“ WIEDERHOLUNGSKURS Wiederholung und Auffrischung der in der ADN „Chemie“ Aufbau- schulung vermittelten Kenntnisse. Vor Ablauf der Gültigkeit seiner Sachkundebescheinigung Basis muss der Sachkundige für die Be- förderung von Chemikalien nachweisen können, dass er • innerhalb des letzten Jahres mit Erfolg einen „Chemie“-Wiederholungskurs durchlaufen hat oder • innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens ein Jahr an Bord eines Tankschiffes des Typ C gearbeitet hat. Der Lehrgang entspricht dem ADN-Kapitel 8.2 und ist durch die ZSUK anerkannt. Termin: 22.05.2022 Dauer: 1 Tag Lehrgangsgebühr*: 225,00 Euro (inkl. Unterrichtsmaterial) * Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. erhalten einen Preisnachlass iHv. 10%. Inhalte u.a.: • Produktkenntnisse, chemische Formeln und Verbindungen • Befördern, Laden und Löschen Die Teilnahme an allen Unterrichtseinheiten ist verpflichtend und Voraussetzung für die Ausstellung unserer Teilnahmebescheini- gung. Voraussetzungen für die Verlängerung durch eine GeneraldirektionWasserstraßen und Schifffahrt (GDWS): • Gültige ADN-Sachkundebescheinigungen Basis und Chemikalien • Vorlage einer Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs- veranstalters 25
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LEHRGANG ADN „GAS“ AUFBAUKURS Dieser Lehrgang vermittelt Kenntnisse, das Verständnis und die Fähigkeit, die für den Sachkundigen an Bord von Schiffen bei der Beförderung von Gasen erforderlich sind. Voraussetzung für die Teilnahme ist die erfolgreich abgelegte Prüfung nach dem ADN- Basiskurs. Der Lehrgang entspricht dem ADN-Kapitel 8.2 und ist durch die ZSUK anerkannt. Die ADN-Sachkundebescheinigung hat eine Gültigkeit von fünf Jahren. Termin: 05.12. – 07.12.2022 Dauer: 3 Tage Lehrgangsgebühr*: 450,00 Euro (inkl. Unterrichtsmaterial zzgl. Prüfungsgebühr und Gebühr für die Ausstellung der Sachkundebescheinigung). * Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. erhalten einen Preisnachlass iHv. 10%. Ziel: Vorbereitung auf die Prüfung zum Erwerb der ADN-Sachkun- debescheinigung über besondere Kenntnisse zum Transport von Gasen. Inhalte u.a.: • Allgemeine Eigenschaften von Gasen • Spülverfahren und Probenentnahme • Produktkenntnisse/Flüssigkeiten und Dämpfe • Verfahren im Schiffsbetrieb • Verhalten in Notfällen • Teilnahme an Feuerlösch- und Atemschutzübungen Informationen zur Prüfung (Angaben ohne Gewähr): Prüfungsvoraussetzungen u.a.: • Gültige ADN-Sachkundebescheinigung Basis • Mindestalter 18 Jahre • Vorlage einer Teilnahmebescheinigung des Lehrgangsveranstalters • Gute Deutschkenntnisse Die Anmeldung zur Prüfung hat durch die Teilnehmer selbst früh- zeitig bei einer Außenstelle der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) zu erfolgen. Prüfungsort und Prüfungstermin: in Duisburg am 08.12.2022 Alle Adressen und die Prüfungstermine 2022 der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung finden Sie auf www.elwis.de. 27
RHEINTANK RHEINTANK GMBH Bunkerdienst Damit Sie keine Zeit verschwenden Wir sind für Sie da in: Duisburg (Verkauf und Disposition) (02 03) 8009-4 54 (02 03) 8009-4 55 Duisburg („Rheintank Homberg“) (0 20 66) 22 58 45 Duisburg („Rheintank1“, „Rheintank3“) (01 70) 8 13 06 02 Neuwied („Rheintank34“) (01 72) 4 09 18 13 Mainz („Mainplus“) (01 70) 9 27 46 91 Mannheim („Rheintank14“) (01 72) 4 09 18 14 Regensburg („Rheintank18“) (01 72) 4 09 18 16 Linz/Österreich („Rheintank36“) (00 43) 664 9258 511 Magdeburg („Elbe“) (01 70) 2 83 84 15 Berlin Ost („Spree“) (01 70) 2 83 77 25 Berlin West („Ara“) (01 72) 3 00 02 26 Hohensaaten („MBS“) + (0152) 06 19 87 47 RHEINTANK GMBH Bunkerdienst August-Hirsch-Straße 3 • 47119 Duisburg Tel. (02 03) 8009-4 55 • Telefax (02 03) 8009-4 48 Internet www.rheintank.com • E-Mail info@rheintank.de 28
LEHRGANG ADN „GAS “ WIEDERHOLUNGSKURS Wiederholung und Auffrischung der in der ADN „Gas“ Aufbau- schulung vermittelten Kenntnisse. Vor Ablauf der Gültigkeit seiner Sachkundebescheinigung Basis muss der Sachkundige für die Be- förderung von Gasen nachweisen können, dass er • innerhalb des letzten Jahres mit Erfolg einen „Gas“-Wiederholungskurs durchlaufen hat oder • innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens ein Jahr an Bord eines Tankschiffes des Typ G gearbeitet hat. Der Lehrgang entspricht dem ADN-Kapitel 8.2 und ist durch die ZSUK anerkannt. Termin: 06.12.2022 Dauer: 1 Tag Lehrgangsgebühr*: 225,00 Euro (inkl. Unterrichtsmaterial) * Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. erhalten einen Preisnachlass iHv. 10%. Inhalte u.a.: • Produktkenntnisse, Flüssigkeiten und Dämpfe • Allgemeine Eigenschaften von Gasen • Befördern, Laden und Löschen Die Teilnahme an allen Unterrichtseinheiten ist verpflichtend und Voraussetzung für die Ausstellung unserer Teilnahmebescheini- gung. Voraussetzungen für die Verlängerung durch eine GeneraldirektionWasserstraßen und Schifffahrt (GDWS): • Gültige ADN-Sachkundebescheinigungen Basis und Gase • Vorlage einer Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs- veranstalters 29
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Werftstraße 3-5 63741 Aschaffenburg Dispo Tel. 06021 358125 Fax 06021 358180 E-Mail info@vaeth-kg.de Personal - Herr Kai Steffen Tel. 06021 358124 Fax 06021 358180 Mobil 0160 7460591 E-Mail ksteffen@vaeth-kg.de 31
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LEHRGANG GEFAHRGUTBEAUFTRAGTER GRUNDSCHULUNG Sobald ein Unternehmen an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist und ihm Pflichten als Beteiligter in der Transportkette nach ADN/GGVSEB zugewiesen sind, muss es mindestens einen Sicherheitsberater für die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahr- gutbeauftragter) bestellen. Dieser Lehrgang ist gemäß Gefahrgut- beauftragtenverordnung (GbV) durch die IHK Duisburg anerkannt. Der aufgrund der bestandenen Prüfung ausgestellte Schulungs- nachweis des Gefahrgutbeauftragen hat eine Gültigkeit von fünf Jahren. Termin 26.09. bis 29.09.2022 Dauer: 4 Tage Lehrgangsgebühr*: 750,00 Euro (inkl. Unterrichtsmaterial zzgl. Prüfungsgebühr und Gebühr für die Ausstellung der Sachkundebescheinigung). * Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. erhalten einen Preisnachlass iHv. 10%. Ziel: Vorbereitung auf die IHK-Prüfung zum Gefahrgutbeauftrag- ten. Inhalte u.a.: • Gefahrgutbeauftragtenverordnung • Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter und andere mit der Beförderung von Gefahrgut im Zusammenhang stehende Gesetze und Verordnungen • Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN/GGVSEB) Informationen zur Prüfung (Angaben ohne Gewähr): Prüfungsvoraussetzung: • Vorlage einer Teilnahmebescheinigung des Lehrgangsveranstalters Die Anmeldung zur Prüfung hat durch die Teilnehmer selbst früh- zeitig zu erfolgen bei: Niederrheinische Industrie- und Handelskammer Duisburg-Wesel-Kleve (IHK Duisburg) Mercatorstr. 22 - 24 | 47051 Duisburg | Tel.: +49 (0)203 2821-249 www.ihk-niederrhein.de Prüfungsort und Prüfungstermin: Schulschiff RHEIN am 29.09.2022 33
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LEHRGANG GEFAHRGUTBEAUFTRAGTER FORTBILDUNGSSCHULUNG Auffrischung und Aktualisierung der im Grundkurs vermittelten Kenntnisse zur Vorbereitung auf die Prüfung. Termin 27.09. bis 29.09.2022 Dauer: 3 Tage Lehrgangsgebühr*: 550,00 Euro (inkl. Unterrichtsmaterial zzgl. Prüfungsgebühr und Gebühr für die Ausstellung der Sachkundebescheinigung). * Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. erhalten einen Preisnachlass iHv. 10%. Ziel: Vorbereitung auf die IHK-Prüfung zur Verlängerung des Schulungsnachweises des Gefahrgutbeauftragten. Inhalte u.a.: • Gefahrgutbeauftragtenverordnung • Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter und andere mit der Beförderung von Gefahrgut im Zusammenhang stehende Gesetze und Verordnungen • Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN/GGVSEB) Informationen zur Prüfung (Angaben ohne Gewähr): Prüfungsvoraussetzung: • Gültiger Schulungsnachweis des Gefahrgutbeauftragten Die Teilnahme an der Prüfung ist bis zu 12 Monate vor Ablauf des Ausweises ohne Zeitverlust möglich. Nach der bestandenen Prüfung wird der Schulungsnachweis für den Gefahrgutbeauftragten um fünf Jahre verlängert. Die Anmeldung zur Prüfung hat durch die Teilnehmer selbst früh- zeitig zu erfolgen bei: Niederrheinische Industrie- und Handelskammer Duisburg-Wesel-Kleve (IHK Duisburg) Mercatorstr. 22 - 24 | 47051 Duisburg |Tel.: +49 (0)203 2821-249 www.ihk-niederrhein.de Prüfungsort und Prüfungstermin: Schulschiff RHEIN am 29.09.2022 35
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LEHRGANG ERSTE HILFE Gemäß § 26 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prä- vention“ hat jeder Unternehmer dafür zu sorgen, dass für die Erste Hilfe-Leistung ausreichend Ersthelfer zur Verfügung stehen. Dieser Lehrgang orientiert sich an den neuesten Richtlinien. Eine regel- mäßige Auffrischung alle zwei Jahre ist vorgeschrieben. Darüber hinaus bieten wir eine Einweisung in der Handhabung des AED (Automatisierter Externer Defibrillator) an. Termin: auf Anfrage Dauer: 1 Tag (9 Unterrichtsstunden) Lehrgangsgebühr*: 45,00 Euro * Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. erhalten einen Preisnachlass iHv. 10%. Ziel: Das Lernzielkonzept lautet: „Sicheres Handeln, um Leben zu retten”. Die Teilnehmer/innen werden nach Absolvieren des Kom- paktkurses in der Lage sein, lebensrettende Maßnahmen syste- matisch umzusetzen und berufsbezogene Fragen in Notfallsitua- tionen zu beantworten. Die Teilnehmer/innen erhalten eine anerkannte Erste Hilfe-Be- scheinigung, die als Grundlage für eine Bestellung zum betriebli- chen Ersthelfer dienen kann. Inhalte u.a.: • Notfallsituation erkennen und sicher handeln • Lebensrettende Sofortmaßnahmen • Grundsätze bei der Wundversorgung • Herz-Lungen-Wiederbelebung 37
Seit 1908 in Duisburg-Ruhrort Schiffsbedarf Technischer Großhandel Rohrleitungszubehör Hauptniederlassung Dammstraße 18 | 47119 Duisburg (Ruhrort) Telefon 02 03 - 8 10 18 Telefax 02 03 - 8 63 99 info@buchloh-handel.de www.buchloh-handel.de Wir sind für Sie da! 38
LEHRGANG UKW-SPRECHFUNKLEHRGANG Die klassische Funknutzung stellt auch in Zeiten moderner Radar- und AIS-Systeme nach wie vor ein unverzichtbares Mittel der Kom- munikation dar. Umso wichtiger ist es, die technischen Vorausset- zungen und Funkregeln zu beherrschen. Diese Fähigkeiten sollen mit dem UKW-Sprechfunklehrgang vermittelt werden. Termine: 05.04. - 06.04.2022 13.12. - 14.12.2022 Dauer: 2 Tage Lehrgangsgebühr*: 395,00 Euro (inkl. Unterrichtsmaterial und Prüfungsgebühr) * Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. erhalten einen Preisnachlass iHv. 10%. Ziel: Vorbereitung auf die Prüfung zum Erwerb des UKW-Sprech- funkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI). Inhalte u.a.: • Anrufverfahren im Binnenschifffahrtsfunk • Praktische Verkehrsabwicklung • Not- und Dringlichkeitsgespräche • Sicherheitsgespräche • Textübermittlung Informationen zur Prüfung Das Schulschiff RHEIN ist eine von der Fachstelle der WSV für Ver- kehrstechnik (FVT) anerkannte Prüfungsstelle. Prüfungsvoraussetzung: • Mindestalter 16 Jahre • Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift Prüfungsort: Schulschiff RHEIN Prüfungstermine: 07.04. bzw. 15.12.2022 39
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SIMULATOR SANDRA Moderne Personalentwicklung am Simulator – WARUM? Durch die Modernisierung der Flotte, die Entwicklung einer verbes- serten Dienstleistungsqualität und den steigenden Erwartungen der Kunden unseres Gewerbes ist in der heutigen Zeit eine sehr strukturierte Ausbildung und Weiterqualifizierung der verantwort- lichen Schiffspersonale in der Binnenschifffahrt unabdingbar. Um zum Beispiel einen Schubverband oder ein Motorschiff sicher bei jedem Wasserstand und bei unterschiedlichsten Sichtverhält- nissen in einen Hafen zu manövrieren, bedarf es sehr viel Fahrzeit bzw. Erfahrung an Bord eines Schiffes. Übungsmöglichkeiten im normalen Schiffsbetrieb bieten sich leider nicht so häufig. Durch die mitunter wechselnden Einsatzgebiete eines Schiffes, die Gewährung von Freizeitsystemen, Urlaub o.ä. gibt es im Bordbetrieb das Problem, dass der Mitarbeiter eine sehr lange Zeitstrecke zurücklegen muss, um die notwendige Qualifika- tion und vor allem die nautische Sicherheit für ein entsprechendes Manöver zu erlangen. Hier ist die Ausbildung am Simulator ein wichtiger und innovativer Baustein zur Qualifizierung von zukünftigen oder bereits erfahre- nen Schiffsführern. Der wesentliche Vorteil von Fahrsimulatoren ist darin zu sehen, dass im Vergleich zur Praxis eine hohe Ereignisdichte geschaffen werden kann. Diese erlaubt es, in einer relativ kurzen Zeitspanne ohne Risiko für Personen, Sachen und Umwelt die unterschied- lichsten Fahrsituationen zu trainieren. Mit Hilfe von Fahrsimulatoren und berufserfahrenen Instruktoren kann deshalb die Effizienz der Aus- und Weiterbildung gesteigert werden. Zum anderen wird hierdurch ein deutlich höheres Sicher- heitsniveau erreicht. 41
Schiffsführungssimulationen sind Mittel, das Steuern, Navigieren, verbrauchsoptimiertes Fahren und Kommunizieren unter Ausfüh- rungsbedingungen zu erlernen und zu trainieren, die denen des realen Fahrbetriebs auf Schiffen entsprechen. Kernelemente sind dabei ein oder mehrere Steuerstände, die mit den auf Binnenschiffen üblichen und gängigen Anzeigen und Be- dienelementen ausgerüstet sind und von denen aus Schiffe ver- meintlich aktiv gefahren werden können. Die Randbedingungen wie Schiffstyp, Beladungszustand, Fahrstre- cke, Wetter, Strömung, Tag-/Nachtfahrt, Verkehrsdichte etc. sind dabei wähl- bzw. einstellbar. Aufgrund dieser Variationsmöglichkeiten können die Übungssze- narien dem Ausbildungsbedarf des Kunden und der Zielgruppe entsprechend konfiguriert und definierte Fahraufgaben beliebig oft gefahrlos trainiert werden. Darüber hinaus eröffnet die Simulator-Ausbildung auch die Mög- lichkeit, das Beherrschen kritischer Verkehrssituationen zu erler- nen, die im Gegensatz zur Praxis beliebig konfiguriert und wieder- holt sowie gefahrlos geübt werden können. Durch die Möglichkeit, die gefahrenen Übungen aufzuzeichnen, ergeben sich umfassende Möglichkeiten der Analyse und Aus- wertung und bieten damit insgesamt methodisch/didaktisch wertvolle Vorteile gegenüber den Bedingungen an Bord von Schiffen. Nicht zuletzt kann die Arbeitsweise und Bedienung von nautischen Hilfsmitteln wie Radaranlagen, Radarpilot, Funk, GPS usw. auf Wunsch vermittelt und trainiert werden. Durch die Erstellung eines exklusiven Anforderungsprofils mit 42
dem Kunden sind wir in der Lage, eine seinen Ansprüchen ent- sprechende Schulung am Simulator vorzubereiten und anzubie- ten. Das schließt neben dem Fahrtraining auch die Vermittlung von theoretischen Inhalten wie z.B. gesetzliche Vorschriften ein. Zusammenfassend ist zu sagen, dass eine Schulung am Simulator die Sicherheit eines Manövers in bestimmten Situationen deutlich steigert. Im Bereich der Ausbildung von Piloten sind die Übungs- stunden am Simulator eine nicht mehr wegzudenkende Kompo- nente. Wir bieten Radarseminare auf dem Simulator SANDRA exklusiv als Firmenseminare an. Ganz gleich, ob Sie und Ihre Mitarbeiter sich zum Beispiel auf Nacht- und Nebelfahrten, Manöver oder besondere Verkehrssituationen mit einem Fahrzeug vorbereiten möchten, wir schulen Ihre Mitarbeiter ganz individuell nach Ihren Wünschen. Der BDB e.V. - Schulschiff RHEIN ist ein exklusiver Partner für eine Schulung am Flachwasserffahrsimulator SANDRA. Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, erstellen wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Sprechen Sie uns an! BDB e.V. - Schulschiff RHEIN | Stadthafen Homberg Rheinanlagen 12 a | 47198 Duisburg Telefon: +49 (0)2066 2288-44 Telefax: +49 (0)2066 2288-33 E-Mail: info@schulschiff-rhein.de Internet: www.schulschiff-rhein.de 43
b l e i b en . Auf Ku r s Als Experten für das Schifffahrtsgeschäft beraten wir unsere Kunden in allen Fragen rund um ihre Finanzplanung. Vielleicht zukünftig auch Sie? Wir freuen uns darauf. Weitere Informationen zu unseren Leistungen finden Sie auch online unter www.bank-fuer.schiffahrt.de 44
FÖRDERUNG Föderung der Aus- und Weiterbildung in der deutschen Binnenschifffahrt Aktuelle Informationen über die finanzielle Förderung der Aus- und Weiterbildung in der deutschen Binnenschifffahrt finden Sie auf der Internetseite der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung unter www.elwis.de „Wo Wasser ist, ist unser Weg“ B. Dettmer Reederei GmbH & Co. KG Banksstraße 4 • 20097 Hamburg Telefon: +49 (0) 421 30 54-0 E-Mail: bewerbung@dettmer-group.com Internet: www.dettmer-reederei.de 45
Willkommen an Bord! Die Primus-Linie ist mit fünf Schiffen das größte und modernste Schifffahrtsunter- nehmen in Hessen, mit einer Tradition, die bis ins Jahr 1880 zurückreicht. Die moderne Flotte verkehrt regelmäßig von Frankfurt, Mainz, Wiesbaden und Seligenstadt. Lernen Sie die Primus Linie kennen: Tel. 069-13 38 370 www.primus-linie.de 46
AGB – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1. Geltungsbereich Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall regeln die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Vertrags- verhältnis zwischen dem Teilnehmer oder seinem anmeldenden Arbeitgeber – nachfolgend Teilnehmer – an Seminaren, Kursen, Schulungen und Workshops, die vom Schulschiff RHEIN angebo- ten werden – nachfolgend Lehrgang – und dem Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. als Betreiber des Schulschif- fes – nachfolgend BDB. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden ab 01.01.2019 Anwendung. 2. Anmeldung 2.1 Die Anmeldung zum Lehrgang hat schriftlich zu erfolgen. Hier- bei muss die vierwöchige Anmeldefrist vor Lehrgangsbeginn ein- gehalten werden. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Mit der Anmeldung zum Lehrgang erkennt der Teilnehmer die AGB an. 2.2 Mit der schriftlichen Anmeldebestätigung zum Lehrgang durch den BDB wird die Anmeldung rechtsverbindlich. 2.3 Sollte eine Anmeldung derart erfolgen, dass eine schriftliche Anmeldebestätigung zum Lehrgang per Post nicht möglich ist, gilt der Vertrag als geschlossen, wenn die Anmeldung vom BDB in ge- eigneter Weise (Fax oder E-Mail) bestätigt oder der Lehrgang an- getreten wird. 2.4 Die Teilnehmer an einem Berufsschulkurs am Schiffer-Berufs- kolleg RHEIN (SBKR) werden in Abstimmung mit dem SBKR vom BDB eingeladen. Die Einladung und die Rechnung, in der die Lehr- gangspauschale für die internatsmäßige Unterbringung ausgewie- sen ist, werden an den Ausbildungsbetrieb geschickt. Vorausset- zung für die internatsmäßige Unterbringung auf dem Schulschiff RHEIN ist aufgrund wiederholter Vorfälle von Sachbeschädigun- gen, Verschmutzungen und unsachgemäßem Umgang mit den Kabinen/Zimmern auf dem Schulschiff und in auswärtigen Unter- künften der Abschluss eines Beherbergungsvertrages zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem BDB. Mit der Rücksendung des unterschriebenen Beherbergungsvertrages wird die Einladung rechtsverbindlich. Teil des Beherbergungsvertrages ist aus oben genannten Gründen die Zahlung einer Barkaution in Höhe von 100,00 Euro für jeden Teilnehmer bei Anreise auf dem Schulschiff RHEIN. 3. Leistungen 3.1 Die im Lehrgangsprogramm ausgewiesenen Lehrgangsgebüh- ren verstehen sich pro Teilnehmer und Lehrgangstermin. 3.2 Jeder Teilnehmer wird gebeten, vor Anmeldung zu einem Lehr- gang sorgfältig zu prüfen, ob er die erforderlichen Voraussetzun- gen erfüllt. 47
Eine Erstattung der Kosten bei Nichterfüllung etwaiger Vorausset- zungen erfolgt nicht. 3.3 Das vom BDB überlassene Unterrichtsmaterial ist urheber- rechtlich geschützt und darf weder verbreitet noch vervielfältigt werden. Bei Zuwiderhandlungen bleiben rechtliche Schritte vor- behalten. 4. Nichtinanspruchnahme von Leistungen Nicht in Anspruch genommene Einzelleistungen werden nicht er- stattet. 5. Stornierung/Nichterscheinen bei Fortbildungslehrgängen 5.1 Die Stornierung einer Anmeldung hat schriftlich zu erfolgen und ist bis 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn kostenfrei. 5.2 Bei schriftlicher Stornierung einer Anmeldung bis 1Woche vor Lehrgangsbeginn werden 50 % der Lehrgangsgebühr fällig. 5.3 Bei schriftlicher Stornierung einer Anmeldung ab 1Woche vor Lehrgangsbeginn oder bei Nichterscheinen zum Lehrgang fallen 100% der Lehrgangsgebühr an. 6. Lehrgangsabsage/Haftung 6.1 Der BDB behält sich das Recht vor, Lehrgänge wegen höherer Gewalt, zu geringer Teilnehmerzahl, Verhinderung des/der Do- zent/en oder bei Störungen am Veranstaltungsort abzusagen. Eine Absage wird dem Teilnehmer unverzüglich mitgeteilt. 6.2 Bei einer Absage durch den BDB wird versucht, den Teilneh- mer auf einen Ausweichtermin umzubuchen. Sollte dies nicht möglich sein, wird die bereits überwiesene Teilnahmegebühr in voller Höhe erstattet. 6.3 Wegen Lehrgangsabsage entstandene Kosten, wie z.B. Reise- kosten oder Arbeitsausfall, werden nicht erstattet. 6.4 Die Teilnahme an Lehrgängen sowie die Nutzung von Räum- lichkeiten des BDB oder durch den BDB angemietete Einrichtun- gen erfolgen auf eigene Gefahr. 7. Fälligkeit und Zahlung der Lehrgangsgebühren 7.1 Die mit der Einladung zum Berufsschulkurs in Rechnung ge- stellte Lehrgangsgebühr ist bis zum in der Rechnung angegebe- nen Zahlungstermin zu überweisen. 7.2 Die mit der Bestätigung zum Fortbildungskurs in Rechnung gestellte Lehrgangsgebühr ist bis spätestens 4 Wochen vor Lehr- gangsbeginn zu überweisen. 7.3 Prüfungsgebühren sowie Gebühren für die Ausstellung von Patenten und Bescheinigungen durch Behörden, Tests und Unter- richtsmaterial fallen gesondert an, es sei denn, es ist ausdrücklich im Lehrgangsprogramm anders ausgewiesen. 48
7.4 Gerät der Teilnehmer mit der Überweisung der Rechnungs- summe in Verzug, kann der BDB den Vertrag fristlos kündigen. Das Recht des BDB, Schadensersatz geltend zu machen, bleibt davon unberührt. 8. Datenschutz Die bei der Anmeldung vom BDB erfragten Daten des Teilnehmers wie Name, Anschrift, Telefonnummer werden nur für interne Zwecke genutzt. Sämtliche Daten werden vertraulich behandelt. Die personenbezogenen Daten des Teilnehmers werden für die interne Weiterverarbeitung vom BDB unter strikter Einhaltung der Vorschriften des Datenschutzes gespeichert. 9. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vereinbarung/en ist eine neue wirksame Vereinbarung zu treffen, welche dem Sinn und Zweck der ursprünglichen, aber unwirksa- men Vereinbarung möglichst nahe kommt. 10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Duisburg. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung, veröffentlicht unter www.schulschiff-rhein.de 49
BORDORDNUNG FÜR DAS SCHULSCHIFF RHEIN Beim Schulschiff RHEIN handelt es sich um eine Einrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Binnenschifffahrt e.V., das seit rund 70 Jahren im Duisburg-Homberger Hafen vor Anker liegt und seitdem seine Arbeit im Einvernehmen mit den Betrieben der Bin- nenschifffahrt verrichtet, wenn es darum geht, dass für die Auszu- bildenden während des theoretischen Teils der Ausbildung, also in der Zeit des Berufsschulbesuchs, ähnliche Bedingungen gelten wie während ihrer praktischen Ausbildung, also auf einem fahrenden Schiff. Das Schulschiff RHEIN achtet auf die Einhaltung der vertrag- lichen Arbeitszeit und auf einen strukturierten Tagesablauf. Das Zusammenleben an Bord wird bestimmt durch gegenseiti- gen Respekt, Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft. Die Grund- sätze der Zusammenarbeit und des Miteinanders an Bord regelt diese Bordordnung. Zu Beginn eines jeden Lehrgangs werden die Schiffsjungen1 mit dem Inhalt der Bordordnung durch die Schul- schiff-Besatzung vertraut gemacht. 1. Allgemeine Grundsätze 1.1 Die Bordordnung ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbe- dingungen. Jeder, der das Schulschiff betritt, verpflichtet sich, die Regeln dieser Bordordnung einzuhalten. 1.2 Die Schulschiffleitung übt das Hausrecht auf dem Schulschiff aus. Den Anordnungen der Leitung und des Bordpersonals ist da- her uneingeschränkt Folge zu leisten. 1.3 Die Lehrgangsteilnehmer an Bord bilden die Bordgemein- schaft. Hieraus ergibt sich die Verpflichtung zur gegenseitigen Ach- tung der Person, und zwar ohne Ansehung des Geschlechts, der Nationalität oder der Glaubenszugehörigkeit. Erwartet wird, dass jeder Lehrgangsteilnehmer sich in die Bordgemeinschaft aktiv ein- bringt und sich kameradschaftlich verhält, d.h. gegenseitige Rück- sichtnahme, auch in Bezug auf Ordnung und Sauberkeit, Respekt und Hilfsbereitschaft. 1.4 Die Beteiligung an den Gemeinschaftsdiensten an Bord fördert die Bordgemeinschaft. Deshalb ist jeder Auszubildende auch hier zur kollegialen Mithilfe angehalten. 1.5 Die Unterbringung, Verpflegung, Betreuung und die Vermitt- lung von binnenschifffahrts-relevanten Fertigkeiten in freiwillig an- gebotenen Arbeitsgemeinschaften bilden die Schwerpunkte an Bord des Schulschiffes. Anregungen, Verbesserungsvorschläge oder Kritik nehmen die diensthabenden Mitarbeiter an Bord ent- gegen. Darüber hinaus steht den Schiffsjungen und Schiffsmäd- chen für die Zeit des Aufenthaltes eine pädagogische Fachkraft als vertrauensvoller Ansprechpartner für Gruppen oder Einzelgesprä- che an Bord zur Verfügung. 50
2. Lehrgangssprecher 2.1 Am Anreisetag eines Schiffsjungen-/Schiffsmädchenkurses wird durch die Schulschiffleitung ein Lehrgangssprecher bestimmt. Dieser Lehrgangssprecher wird spätestens in der zweiten Lehr- gangswoche von den Auszubildenden bestätigt oder durch Wahl neu bestimmt. 2.2 In den Fortbildungslehrgängen von mehr als einwöchiger Dau- er wählen die Lehrgangsteilnehmer ihren Lehrgangssprecher spä- testens am Ende des zweiten Lehrgangstages. Der jeweilige Lehr- gangssprecher vertritt die Interessen der Lehrgangsteilnehmer gegenüber der Schulschiffleitung und hat deshalb ein Recht auf Anhörung und Information. 3. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen 3.1 Bei einem Verstoß gegen die Bordordnung werden nach An- hörung des Betroffenen disziplinarische Maßnahmen durch den diensthabenden Mitarbeiter des Schulschiffes getroffen, z.B. in Form einer Verwarnung, einer Aberkennung von Vergünstigungen oder einer Diensteinteilung für die Bordgemeinschaft. 3.2 Bei schwer wiegenden Verstößen wird ein Bordverweis ausge- sprochen. In diesem Fall hat der Betroffene seine Kabine bzw. das bezogene Zimmer zu räumen und das Schiff unverzüglich, spä- testens am Morgen des Folgetages, zu verlassen. Eine Rückkehr an Bord ist für die verbleibende Dauer des Kurses ebenso aus- geschlossen wie die weitere Teilnahme an der Verpflegung und an den Arbeitsgemeinschaften. Der für den Lehrgangsteilnehmer zuständige Betrieb erhält umgehend Informationen über die Um- stände, die zu dem Bordverweis geführt haben. 3.3 Wird ein Bordverweis gegenüber einem Auszubildenden aus- gesprochen, so hat dies nicht automatisch zur Folge, dass ein schulrechtliches Verfahren im Schiffer-Berufskolleg RHEIN einge- leitet wird. Das bedeutet, dass der Auszubildende weiterhin am Schulunterricht im Kolleg teilnehmen muss. Die weitere Unter- bringung, Verpflegung und Betreuung an Bord des Schulschiffes sowie die Teilnahme an den praktischen Arbeitsgemeinschaften sind jedoch ausgeschlossen. 3.4 Wer gegen die Regeln der Bordordnung vorsätzlich oder trotz vorheriger Verwarnung verstößt, erhält eine Ordnungsmaßnahme durch das Schulschiffpersonal. Eine Ordnungsmaßnahme be- inhaltet entweder die Androhung eines Bordverweises oder einen sofortigen Bordverweis. Die Entscheidung hierüber wird in Abstim- mung mit der Schulschiffleitung bzw. der BDBGeschäftsführung getroffen. 3.5 Ein Schulverweis durch den Leiter des Schiffer-Berufskollegs RHEIN führt zu einem Bordverweis vom Schulschiff. 51
4. Bordalarm und Sicherheitseinrichtungen 4.1 Bei einem Bordalarm muss das Schulschiff sofort evakuiert werden. Die Lehrgangsteilnehmer haben in diesem Fall das Schul- schiff unverzüglich zu verlassen. Den Anordnungen der Schul- schiffleitung und/oder des diensthabenden Mitarbeiters des Schulschiffes sowie der Feuerwehr ist unbedingt Folge zu leisten. Der Sammelplatz des Schulschiffes befindet sich oberhalb des Steigers direkt beim Ruderclub „Germania“. Er ist gut sichtbar ge- kennzeichnet und bei Nacht beleuchtet. 4.2 Das Manipulieren an den Sicherheitseinrichtungen, wie Bord- sprech-, Elektro- und/oder Schließanlagen gilt als grober Verstoß ge- gen die Bordordnung und hat einen sofortigen Bordverweis zur Folge. 5. Einzelregelungen zum Verhalten an Bord 5.1 Jeder Bordbesucher verpflichtet sich zu umweltbewusstem und ressourcenschonendem Verhalten, d.h. sparsamer Verbrauch von Strom und Wasser, Vermeidung von Müll. 5.2 Die Lehrgangsteilnehmer erhalten während der Dauer ihres Kurses Vollverpflegung an Bord des Schulschiffes, bestehend aus Frühstück, Mittag- und Abendessen sowie Getränken. 5.3 Die Einnahme der Bordverpflegung dient bei den Schiffsjun- gen/Schiffsmädchenkursen gleichzeitig dazu, die Auszubildenden über betriebliche und organisatorische Abläufe zu informieren und u.a. die Einteilung in Gemeinschaftsdienste vorzunehmen. Die Anwesenheit bei diesen Mahlzeiten ist daher für die Schiffs- jungen/-mädchen grundsätzlich verpflichtend. 5.4 Das Mitbringen und Lagern von Lebensmitteln in den Ka- binen ist grundsätzlich untersagt. Das Mitbringen von alkohol- freien Getränken in verschließbaren Behältnissen ist gestattet. Zur Abfallvermeidung sollten Pfandflaschen gekauft werden. Flaschen dürfen nicht in den Mülltonnen des Schulschiffes ent- sorgt werden. 5.5 Die Lehrgangsteilnehmer sorgen für Sauberkeit und Ord- nung in der Kabine, im Aufenthaltsraum, im Sanitärbereich sowie im Umfeld des Schulschiffes. Im Rahmen der Gemein- schaftsverpflegung wirken alle im Wechsel an den dazu notwendigen Tisch- und Küchendiensten etc. mit. Der diensthabende Mitarbeiter des Schulschiffes teilt anstehende Tagesaufgaben nach den Essens- zeiten ein. Diese sind ohne weitere Aufforderung einzuhalten. Der diensthabende Mitarbeiter führt Kontrollen durch. 5.6 Der Aufenthalt in fremden Kabinen ist untersagt. Den weib- lichen Lehrgangsteilnehmern ist das Betreten der Kabinen der männlichen Lehrgangsteilnehmer und umgekehrt nicht gestat- tet. Ein Verstoß gegen diese Regel hat eine Ordnungsmaßnahme durch das Schulschiffpersonal zur Folge. 52
5.7 Für Fahrräder, Mopeds und sonstige Fahrzeuge gibt es an Bord des Schulschiffes keine Unterstellmöglichkeit. Der Parkraum in der Nähe des Schulschiffes ist knapp. Wenn die Lehrgangsteilnehmer mit dem PKW anreisen, sollte entlang der Straße „Rheinanlagen“ geparkt werden, um die Parkplätze der Nachbarschaft nicht zu blockieren. 6. Landgang 6.1 Jeder Lehrgangsteilnehmer prägt durch sein Auftreten in der Öffentlichkeit das Ansehen des Schulschiffes. Erwartet werden deshalb höfliche und disziplinierte Umgangsformen sowie die un- bedingte Rücksichtnahme gegenüber den Nachbarn des Schul- schiffes. 6.2 Der Landgang ist wie folgt geregelt: Montag bis Donnerstag und Sonntag 22.30 Uhr – Lehrgangsteilnehmer zurück an Bord 23.00 Uhr – Nachtruhe Freitag und Samstag 23.45 Uhr – Lehrgangsteilnehmer zurück an Bord 24.00 Uhr – Nachtruhe Die Schulschiffleitung kann bei einem positiven Lehrgangsver- lauf Ausnahmen zur Landgangregelung festlegen. Für Minder- jährige endet der Landgang grundsätzlich um 22.30 Uhr. 6.3 Wiederholte Verstöße gegen die Landgangregelung, z.B. heimliches Ein- und Aussteigen, Fehlverhalten in der Öffent- lichkeit sowie begründete Beschwerden aus der Nachbarschaft aufgrund von Ruhestörung o.ä. haben Ordnungsmaßnahmen durch das Schulschiffpersonal zur Folge. 7. Rauchen, Alkohol und Rauschmittel 7.1 Das Rauchen ist im Innenbereich des Schulschiffes strikt verboten. Gemäß Jugendschutzgesetz ist Minderjährigen das Rauchen generell untersagt. Für Volljährige ist das Rauchen auf den hierfür ausgewiesenen Außenbereichen des Schul- schiffes gestattet. Die dort befindlichen Aschenbecher sind von den Rauchern regelmäßig zu entleeren. Eine Entsorgung der Zigarettenabfälle in das Hafenbecken ist streng untersagt. Ein Verstoß gegen das absolute Rauchverbot im Schiff und die Entsorgung der Zigarettenabfälle in das Hafenbecken hat einen Bordverweis durch die Schulschiffleitung zur Folge. 7.2 Der Besitz, Konsum und/oder die Weitergabe von alkoho- lischen Getränken, Rauschmitteln, Psychopharmaka, Drogen und Betäubungsmitteln aller Art sind an Bord streng verboten. Eine Zuwiderhandlung gegen diese Regel hat den Bordverweis durch die Schulschiffleitung zur Folge. Soweit der Verstoß straf- rechtlich relevant ist, wird Strafanzeige erstattet. 53
8. Foto- und Filmaufnahmen 8.1 Das Fotografieren und Filmen an Bord ist nur für private Zwecke erlaubt. 8.2 Das Persönlichkeitsrecht anderer ist bei der Anfertigung von Bild- und Filmaufnahmen zu wahren. Eine Zuwiderhand- lung gilt als Verstoß gegen die Bordordnung und hat einen Bordverweis zur Folge. 8.3 Die Veröffentlichung oder Weitergabe von Bild- und/oder Filmaufnahmen an Bord ist nur mit Genehmigung der Schul- schiffleitung gestattet. 9. Kabinen- und Zimmerbelegung 9.1 Ein Anspruch auf die Unterbringung in einer bestimmten Kabi- ne oder in einem bestimmten Zimmer besteht nicht. Die Belegung der Kabinen an Bord und in angemieteten Zimmern an Land er- folgt vielmehr in der gebotenen Sorgfalt und unter organisatori- schen und pädagogischen Gesichtspunkten durch die Mitarbeiter an Bord des Schulschiffes. 9.2 Bei Bezug der Kabinen bzw. Zimmer ist für die Dauer der Nutzung vom Bewohner eine Kaution zu hinterlegen. Die Kaution dient der Absicherung für eventuell entstandene Schäden, Verlus- te oder Verschmutzungen. 9.3 Über den Zustand der Kabine bzw. des Zimmers wird bei Ein- zug ein Anreiseprotokoll und bei Auszug ein Abreiseprotokoll ge- fertigt, in dem der einwandfreie Zustand der Räumlichkeit oder eventuell vorhandene Mängel (Schäden, Verschmutzungen, etc.) aufgenommen werden. Die Bewohner tragen für die Zeit der Nut- zung die volle Verantwortung für den ordnungsgemäßen Zustand der genutzten Räume. Anfallende Kosten für die eventuell not- wendige Beseitigung von Verlusten, Beschädigungen oder Verun- reinigungen werden den Bewohnern in Rechnung gestellt. Details regelt der Beherbergungsvertrag. 9.4 Jeder Bordbewohner erhält einen Bordschlüssel für die Ein- gangstür des Schulschiffes und die Kabinentür. Eine Weitergabe oder Vervielfältigung des Bordschlüssels ist verboten. Der Verlust oder die Beschädigung des Bordschlüssels ist der Schulschifflei- tung unverzüglich zu melden. Der Verantwortliche haftet in Höhe einer Pauschale von 75,00 Euro für den Ersatz. 9.5 Das Mitbringen von Einrichtungsgegenständen ist nicht er- laubt. Die Schulschiffleitung kann unter Ausschluss der Haftung Ausnahmen zulassen. Die Verwendung von Haushaltsgeräten wie Kaffeemaschine/Wasserkocher o.ä. ist aus Brandschutzgründen nicht gestattet. Innerhalb dieses Rahmens dürfen die Lehrgangs- teilnehmer ihre Kabinen oder Zimmer ausgestalten. Es ist grund- sätzlich gestattet, auf eigenes Risiko elektronische Geräte wie 54
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