Leistungsvereinbarung 2021 - Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)
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Schweizerische Eidgenossenschaft L+j Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Leistungsvereinbarung 2021 Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Digital signiert von Hegner Christian PYAIE0 Ittigen, 2020-12-21 (mit Zeitstempel) Christian Hegner Simonetta Sommaruga Direktor Departementsvorsteher Ittigen, 31.12.2020 Bern, 31.12.2020 Verteiler: Geschäftsleitung GS, Direktion VE, Fachreferent/in VE Beilagen: Nach Absprache Departement
Leistungsvereinbarung (LVB) 2021 Seite 2 Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ■Œ Projekte und Vorhaben [Legislaturplänuhg und Ziele des Bundesrats (Band I und Band II) Ziele und Umsetzungsmassnahmen Termine BRZ IAFP LG Finanzierung Flugsicherungskosten 1 Festlegung und allfällige Einleitung dés rechtlichen 31.12.2021 x Anpassungsbédàrfs Flughafen Zürich 1 Verfügung des BAZL zum Betriebsreglement 2017 31.12.2021 ZI 1, Abs. 5 x Verabschiedung Botschaft Revision Luftfahrt gesetz (LFG) ZI 1, Abs. 7 1 Anlasslose Alkoholkontrollen 31.12.2021 x Melderecht von Ärzten und Psychologen 31.12.2021 Anpassung Art. 10a 31.12.2021 SIL 16. Serie Objektblätter " 1 Verabschiedung durch den Bundesrat (u.a. u.a. Lä 31.12.2021 ZI 1,Abs. 6 x Côte, Pfaffnau, Holziken ) .Luftfahrtdaten 1 Aufbau und Teil-Inbetriebnahme Data Collection 31.12.2021 x , , Services (PCS) ._____________________ __ U-Space 1 - Festlegung Rahmenbedingungen zur 31.12.2021 x Fernidentifizierung von Drohnen Finanzierung Flugihformatioris-Management- System (FIMS) für Drohnen. Antrag an den 30.06.2021 Bundesrat zur Ergänzung der VFSD (BRA mit Inkrafttreten per 01.01.2022). jBemerkungen:
2 Leistungsgruppen Luftfahrtentwicklung 2019 2020 2021 2022 2023 2024 IAFP Ziele und Messgrössen IST SOLL SOLL PLAN PLAN PLAN Spezialfinanzierung Luftverkehr: Die Gesuche werden zeitgerecht und korrekt erledigt Anteil innerhalb von 12 Monaten seit Eingabe mittels Verfügung erledigte 74 95 95 l 95 95 95 X Gesuche (%, min.) Anteil innerhalb von 3 Monaten seit Einreichung Abrechnung ausbezahlte 36 65 65 1 65 65 65 X Gelder (%, min.) Internationale Anbindung: Die verkehrsrechtlicher1 Rahmenbedingungen werden verbessert und eine adäquate Erschliessung der Schweiz auf dem Luftweg wird gewahrt Neu abgeschlossene liberalisierte Abkommen (Anzahl, min.) 3 2 2 2 2 X Luftverkehrsabkommen:Abgedeckte Liniendestinationsgesuchevon CH- 95 95 95 95 95 95 X Airlines (%, min.) Passagierrechte: Die Verwaltungsstrafverfahren werden zeitgerecht abgeschlossen Die Verwaltungsstrafverfahren werden innerhalbvon 6 Monaten abgeschËossen (Ausnahme: weiterzuführende 70' 80 1 loo loo 100 X Bussenverfahren)(%, min.) Bemerkungen:
Leistungsvereinbarung (LVB) 2021 Seite 4 Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) Luftfahrtsicherheit 2019 2020 2021 2022 2023 2023 2024 IAFP Ziele und Messgrössen IST SOLL SOLL PLAN PLAN PLAN PLAN Sicherheitsstandard schweizerische Zivilluftfahrt: Die schweizerische Zivilluftfahrt weist im europäischen Vergleich einen hohen Sicherheitsstandard auf Unfälle mit Todesfolgen im gewerbsmäs sigen Lufttransport (Flächenflugzeuge) 0 0 0 0 0 0 x (Anzahl) Unfälle mit Todesfolgen im gewerbsmäs 0 0 0 0 0 0 x sigen Lufttransport (Helikopter) (Anzahl) Einhaltung des Mindestniveaus der Wirk samkeit des Sicherheitsmanagements in der Flugsicherung gemäss EU-Regulie ja ja ja ja ja ja x rung (EC 390/2013) (ja/nein) Durchschnittliches Leistungs- und Risi koprofil der EASA-regulierten Flugplätze 4.0 6.0 6.0 6.0 6.0 6.0 x (Skala 1-10) Gravierende Beanstandungen zum Com pliance und Safety Management zu den 0 0 0 0 0 0 x internationalen Regulierungen von EASA und ICAO (Anzahl) Security: Die schweizerische Zivilluftfahrt weist im europäischen Vergleich einen hohen Sicherheitsstandard auf Terroristische Anschläge (Anzahl) 0 0 0 0 0 0 x Bemerkungen:
Leistungsvereinbarung (LVB) 2021 Seite 5 Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) 3 Reporting und Controlling Regelprozess Termin Arbeitsschritt Beschreibung Obligatorisch mit Abschluss Rechnungsjahr für Ziele u. Ende Feb. Einreichung jährlicher LN Messgrössen aus VA mit IAFP Bis Ende März Einreichung finalisierter jährlicher LN Vollständiger, visierter LN per 31. Dez. Sept. Beginn Erstellung LVB VA-Jahr Start Arbeiten in VE Entwurf LVB mit Projekten u. Vorhaben, Zielen u. Ende Okt. Einreichung Entwurf LVB VA-Jahr Messgrössen Nach Rücksprache mit Referent/in Thematisierung von Nov. Behandlung Inhalte LVB VA-Jahr an AR Inhalten mit politischer Bedeutung Bis 15. Dez. Einreichung finalisierte LVB VA-Jahr LVB bereit zur Unterschrift Korrespondenzweg bzw. Unterzeichnung Departe Ende Dez. Inkraftsetzung LVB VA-Jahr per 31. Dez. mentsvorsteherin und Amtsdirektor/in Weitere Anforderungen • LVB und LN werden auf Stufe Departements- und Amtsleitung behandelt. • Die LVB ist zwingend von der Departementsvorsteherin und dem/der Amtsdirektor/in auf Ende eines Jahres zu unterzeichnen. Der LN wird der Departementsleitung in von dem/der Amtsdirektor/in unterschriebener Form eingereicht. • LVB und LN unterliegen dem Öffentlichkeitsprinzip und können von Kommissionen für Beratungen eingefor dert werden. Die LVB sind auf dem Internet der VE publiziert. • F+C UVEK zeichnet für die übergeordnete Koordination, Vorlagenaufbereitung, Konsolidierung, Rück meldung an die VE sowie Termineinhaltung gemäss Regelprozess verantwortlich. Die Einreichung der Do kumente erfolgt an F+C UVEK. • Termine sowie vorgegebene Formate zu LVB und LN sind verbindlich. Verzögerungen hinsichtlich Ziel- bzw. Meilensteinerreichung sowie im Prozessablauf werden F+C UVEK unverzüglich angezeigt. • Formale Anpassungen als auch Prozessänderungen sind dem Departement vorbehalten. Diesbezügliche Anliegen können an F+C UVEK adressiert werden.
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