Leistungsvereinbarung 2021 - Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)

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Leistungsvereinbarung 2021 - Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)
Schweizerische Eidgenossenschaft
L+j     Confédération suisse
        Confederazione Svizzera
        Confederaziun svizra

Leistungsvereinbarung 2021
Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)

Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)              Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr,
                                                 Energie und Kommunikation UVEK

Digital signiert von Hegner Christian PYAIE0
Ittigen, 2020-12-21 (mit Zeitstempel)

Christian Hegner                                 Simonetta Sommaruga
Direktor                                         Departementsvorsteher

Ittigen, 31.12.2020                              Bern, 31.12.2020

Verteiler: Geschäftsleitung GS, Direktion VE, Fachreferent/in VE

Beilagen: Nach Absprache Departement
Leistungsvereinbarung 2021 - Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)
Leistungsvereinbarung (LVB) 2021                                                                    Seite 2
    Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)

■Œ            Projekte und Vorhaben
    [Legislaturplänuhg und Ziele des Bundesrats (Band I und Band II)
    Ziele und Umsetzungsmassnahmen                                   Termine      BRZ            IAFP   LG
    Finanzierung Flugsicherungskosten                                                                   1
          Festlegung und allfällige Einleitung dés rechtlichen
                                                                     31.12.2021                  x
          Anpassungsbédàrfs
    Flughafen Zürich                                                                                    1
          Verfügung des BAZL zum Betriebsreglement 2017              31.12.2021   ZI 1, Abs. 5   x
    Verabschiedung Botschaft Revision Luftfahrt­
    gesetz (LFG)
                                                                                  ZI 1, Abs. 7          1
          Anlasslose Alkoholkontrollen                               31.12.2021                  x
          Melderecht von Ärzten und Psychologen                      31.12.2021
          Anpassung Art. 10a                                         31.12.2021
    SIL 16. Serie Objektblätter                                  "                                      1
          Verabschiedung durch den Bundesrat (u.a. u.a. Lä
                                                                     31.12.2021   ZI 1,Abs. 6    x
          Côte, Pfaffnau, Holziken )
.Luftfahrtdaten                                                                                         1
          Aufbau und Teil-Inbetriebnahme Data Collection
                                                                     31.12.2021                  x
,       , Services (PCS) ._____________________ __
    U-Space                                                                                             1
    -     Festlegung Rahmenbedingungen zur
                                                                     31.12.2021                  x
          Fernidentifizierung von Drohnen
          Finanzierung Flugihformatioris-Management-
          System (FIMS) für Drohnen. Antrag an den
                                                                     30.06.2021
          Bundesrat zur Ergänzung der VFSD (BRA mit
          Inkrafttreten per 01.01.2022).

    jBemerkungen:
2         Leistungsgruppen
Luftfahrtentwicklung
                                              2019       2020       2021      2022    2023    2024       IAFP
    Ziele und Messgrössen                     IST        SOLL       SOLL      PLAN    PLAN    PLAN

    Spezialfinanzierung Luftverkehr: Die Gesuche werden zeitgerecht und korrekt erledigt
       Anteil innerhalb von 12 Monaten seit
       Eingabe mittels Verfügung erledigte       74         95         95 l     95       95      95       X
       Gesuche (%, min.)
       Anteil innerhalb von 3 Monaten seit
       Einreichung Abrechnung ausbezahlte        36         65         65 1     65       65      65       X
       Gelder (%, min.)

    Internationale Anbindung: Die verkehrsrechtlicher1 Rahmenbedingungen werden
    verbessert und eine adäquate Erschliessung der Schweiz auf dem Luftweg wird gewahrt
       Neu abgeschlossene liberalisierte
       Abkommen (Anzahl, min.)
                                                     3          2                2        2          2    X

       Luftverkehrsabkommen:Abgedeckte
       Liniendestinationsgesuchevon CH-          95         95         95       95       95      95       X
       Airlines (%, min.)
    Passagierrechte: Die Verwaltungsstrafverfahren werden zeitgerecht abgeschlossen
       Die Verwaltungsstrafverfahren werden
       innerhalbvon 6 Monaten abgeschËossen
       (Ausnahme: weiterzuführende                          70'        80 1     loo     loo     100       X

       Bussenverfahren)(%, min.)

Bemerkungen:
Leistungsvereinbarung (LVB) 2021                                                                          Seite 4
Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)

Luftfahrtsicherheit
                                                   2019       2020    2021    2022     2023
                                                                                      2023     2024       IAFP
   Ziele und Messgrössen                            IST       SOLL    SOLL    PLAN    PLAN
                                                                                      PLAN     PLAN
   Sicherheitsstandard schweizerische Zivilluftfahrt: Die schweizerische Zivilluftfahrt
   weist im europäischen Vergleich einen hohen Sicherheitsstandard auf
       Unfälle mit Todesfolgen im gewerbsmäs­
       sigen Lufttransport (Flächenflugzeuge)             0       0      0       0        0           0    x
       (Anzahl)
       Unfälle mit Todesfolgen im gewerbsmäs­
                                                          0      0       0       0        0           0    x
       sigen Lufttransport (Helikopter) (Anzahl)
       Einhaltung des Mindestniveaus der Wirk­
       samkeit des Sicherheitsmanagements in
       der Flugsicherung gemäss EU-Regulie­           ja         ja      ja      ja       ja      ja       x
       rung (EC 390/2013) (ja/nein)
       Durchschnittliches Leistungs- und Risi­
       koprofil der EASA-regulierten Flugplätze      4.0        6.0     6.0     6.0      6.0     6.0       x
       (Skala 1-10)
       Gravierende Beanstandungen zum Com­
       pliance und Safety Management zu den
                                                      0          0       0       0        0           0    x
       internationalen Regulierungen von EASA
       und ICAO (Anzahl)

  Security: Die schweizerische Zivilluftfahrt weist im europäischen Vergleich einen hohen
  Sicherheitsstandard auf

       Terroristische Anschläge (Anzahl)              0          0       0       0        0           0    x

Bemerkungen:
Leistungsvereinbarung (LVB) 2021                                                                             Seite 5
Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)

3           Reporting und Controlling
Regelprozess
    Termin             Arbeitsschritt                             Beschreibung
                                                                  Obligatorisch mit Abschluss Rechnungsjahr für Ziele u.
    Ende Feb.          Einreichung jährlicher LN
                                                                  Messgrössen aus VA mit IAFP
    Bis Ende März      Einreichung finalisierter jährlicher LN    Vollständiger, visierter LN per 31. Dez.
    Sept.              Beginn Erstellung LVB VA-Jahr              Start Arbeiten in VE
                                                                  Entwurf LVB mit Projekten u. Vorhaben, Zielen u.
    Ende Okt.          Einreichung Entwurf LVB VA-Jahr
                                                                  Messgrössen
                                                                  Nach Rücksprache mit Referent/in Thematisierung von
    Nov.               Behandlung Inhalte LVB VA-Jahr an AR
                                                                  Inhalten mit politischer Bedeutung
    Bis 15. Dez.       Einreichung finalisierte LVB VA-Jahr       LVB bereit zur Unterschrift
                                                                  Korrespondenzweg bzw. Unterzeichnung Departe­
    Ende Dez.          Inkraftsetzung LVB VA-Jahr per 31. Dez.
                                                                  mentsvorsteherin und Amtsdirektor/in

Weitere Anforderungen
•      LVB und LN werden auf Stufe Departements- und Amtsleitung behandelt.
•     Die LVB ist zwingend von der Departementsvorsteherin und dem/der Amtsdirektor/in auf Ende eines Jahres
      zu unterzeichnen. Der LN wird der Departementsleitung in von dem/der Amtsdirektor/in unterschriebener Form
      eingereicht.
•      LVB und LN unterliegen dem Öffentlichkeitsprinzip und können von Kommissionen für Beratungen eingefor­
       dert werden. Die LVB sind auf dem Internet der VE publiziert.
•      F+C UVEK zeichnet für die übergeordnete Koordination, Vorlagenaufbereitung, Konsolidierung, Rück­
       meldung an die VE sowie Termineinhaltung gemäss Regelprozess verantwortlich. Die Einreichung der Do­
       kumente erfolgt an F+C UVEK.
•      Termine sowie vorgegebene Formate zu LVB und LN sind verbindlich. Verzögerungen hinsichtlich Ziel- bzw.
       Meilensteinerreichung sowie im Prozessablauf werden F+C UVEK unverzüglich angezeigt.
•     Formale Anpassungen als auch Prozessänderungen sind dem Departement vorbehalten. Diesbezügliche
      Anliegen können an F+C UVEK adressiert werden.
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