Leitfaden für die Briefwahlvorstände - Kommunalwahlen 13. September 2020 und evtl. zur OB - Stichwahl am 27. September 2020 - Wahlamt Stand ...

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Leitfaden für die Briefwahlvorstände - Kommunalwahlen 13. September 2020 und evtl. zur OB - Stichwahl am 27. September 2020 - Wahlamt Stand ...
Wahlamt             Stand 08/2020

             Leitfaden für die Briefwahlvorstände
Kommunalwahlen 13. September 2020 und evtl. zur OB – Stichwahl am
                      27. September 2020

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Leitfaden für die Briefwahlvorstände - Kommunalwahlen 13. September 2020 und evtl. zur OB - Stichwahl am 27. September 2020 - Wahlamt Stand ...
Grußwort der Wahlleiterin

Liebe Wahlhelferin, lieber Wahlhelfer,

gerade in Zeiten der Krise ist spürbar, wie wertvoll demokratische Strukturen und funktionierende
Verwaltungen, wie wichtig und unverzichtbar Zusammenhalt und ehrenamtliches Engagement für
unsere Gemeinschaft sind. Ohne Ihren Einsatz als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer würde unsere
Demokratie nicht funktionieren. Sie helfen mit, dieses hohe Gut zu bewahren, und dafür danke ich
Ihnen von Herzen. Nach der Europawahl im Mai letzten Jahres benötigen wir in diesem Jahr mehr
denn je Ihre Unterstützung: Am 13. September 2020 finden vier Wahlereignisse an einem Tag
statt. Die Wahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters, die Ratswahl, die Bezirks-
vertretungswahl sowie die Integrationsratswahl. Am 27. September 2020 könnte es außerdem zu
einer Stichwahl bei der Wahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters kommen.

Allein in Köln sind rund 825.000 wahlberechtigte Kölnerinnen und Kölner aufgerufen, per Stimm-
abgabe die politische und gesellschaftliche Zukunft unserer Stadt mitzugestalten. Bei der parallel
stattfindenden Integrationsratswahl sind rund 279.000 Kölnerinnen und Kölner wahlberechtigt.
Einer Vielzahl dieser Wählerinnen und Wähler werden Sie bei Ihrem Einsatz als ehrenamtliche
Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer in den 800 Urnenwahlbezirken vor Ort begegnen.

Unverzichtbar ist auch Ihr Einsatz als ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer im Brief-
wahlzentrum, denn eine steigende Zahl von Wählerinnen und Wählern nutzt das Angebot der
Briefwahl. Zwei große Messehallen bieten Ihnen und rund 3.100 weiteren ehrenamtlichen Kräften
ausreichend Raum für diese große Aufgabe.

Damit all diese Begegnungen und der gesamte Wahlsonntag reibungslos gelingen, baue ich auf Sie,
die rund 10.000 Wahlhelfenden in unserer Stadt. Mit Ihrem Engagement bringen Sie sich aktiv und
ehrenamtlich für die Demokratie in unserer Stadt Köln ein.

Dieser Leitfaden wird Sie bei Ihrer wichtigen Aufgabe unterstützen. Kompakt und jederzeit ein-
satzbereit bietet die Broschüre alles Wissenswerte rund um die Wahlereignisse sowie Informatio-
nen zum Ablauf am Wahltag. Im Vorfeld der Wahlen werden Qualifizierungsmaßnahmen angebo-
ten, die Sie auf den Wahlsonntag vorbereiten und die hier dargestellten Inhalte vertiefen. Persön-
lich stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlamtes besonders am Wahltag mit
Rat und Tat zur Seite.

Für Ihren Einsatz wünsche ich Ihnen viel Freude und interessante Begegnungen.

Prof. Dr. Dörte Diemert
Stadtkämmerin und Wahlleiterin der Stadt Köln

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Leitfaden für die Briefwahlvorstände - Kommunalwahlen 13. September 2020 und evtl. zur OB - Stichwahl am 27. September 2020 - Wahlamt Stand ...
Inhaltsverzeichnis

Grußwort der Wahlleiterin .......................................................................... 2
Allgemeine Hinweise ................................................................................... 5
  Organisation im Briefwahlzentrum ................................................................................................. 5
  Ansprechpartner/in und Orientierung im Briefwahlzentrum ......................................................... 5
  Informationen bezüglich COVID-19................................................................................................. 6
  Kontakt im Krankheitsfall ................................................................................................................ 6
  Anfahrt und Räumlichkeiten des Briefwahlzentrums ..................................................................... 7
    Geländeplan ................................................................................................................................ 8
    Übersicht zum Eingang ins Congress-Centrum Nord .................................................................. 9
    Halle 7 bzw. 8 / Congress-Centrum Nord .................................................................................. 10
    Garderobe ................................................................................................................................. 10
    Infopoint / Annahmeschalter roter Wahlbriefe ........................................................................ 10
    Verpflegung ............................................................................................................................... 11
    Bereiche für Raucherinnen und Raucher .................................................................................. 11
    Wartebereich für Reservekräfte und Schalter der Reservekräfteeinteilung ............................ 11
    Zugang zu den Hallen 7 und 8 ................................................................................................... 11
    Toiletten .................................................................................................................................... 11
    Schalter Niederschriften ........................................................................................................... 11
  Merkmale der verbundenen Wahlen am 13.09.2020................................................................... 12
Qualifizierungsformate.............................................................................. 13
  Informationsveranstaltungen für Beisitzende .............................................................................. 13
  Praxisworkshop für Schriftführende und Wahlvorstehende ........................................................ 13
Die Zusammensetzung eines Briefwahlvorstandes .................................... 13
Ihre Aufgaben im Briefwahlvorstand ......................................................... 13
  Aufgaben als Schriftführerin oder Schriftführer („Schriftführende“) ........................................... 13
  Aufgaben als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher („Wahlvorstehende“) ................................. 14
  Aufgaben als Beisitzerin oder Beisitzer („Beisitzende“) ................................................................ 14
  Wichtige allgemeine Hinweise und Aufgaben im Wahlvorstand .................................................. 14
   Verpflichtung des Wahlvorstandes zur Neutralität und Verschwiegenheit ............................. 14
   Anwesenheit und Beschlussfähigkeit des Wahlvorstandes ...................................................... 15
   Begriffserklärung ....................................................................................................................... 16
   Pausenregelung ......................................................................................................................... 16
   Öffentlichkeit............................................................................................................................. 17
   Ruhe und Ordnung im Briefwahlzentrum – öffentliches Hausrecht ......................................... 17
   Umgang mit Wahlbeobachtenden ............................................................................................ 18
   Unterbrechung der Ergebnisfeststellung in besonderen Aus-nahmesituationen .................... 18
Wahldokumente ....................................................................................... 19
  Wahlbenachrichtigung .................................................................................................................. 19
  Wahlbrief....................................................................................................................................... 19
  Wahlschein .................................................................................................................................... 20
   Wahlscheinantrag und Wahlbenachrichtigung für die Kommunalwahl 2020 am 13. September
   2020 und ggfs. zur Stichwahl am 27. September 2020 ............................................................ 20
  Stimmzettelumschlag .................................................................................................................... 21
  Stimmzettel ................................................................................................................................... 22

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Leitfaden für die Briefwahlvorstände - Kommunalwahlen 13. September 2020 und evtl. zur OB - Stichwahl am 27. September 2020 - Wahlamt Stand ...
Niederschrift .................................................................................................................................. 22
  Aufbau der Niederschrift ............................................................................................................... 23
Der Wahltag von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr .................................................. 24
  Eintreffen am Auszähltisch ............................................................................................................ 24
     Vollständigkeit des Wahlvorstandes ......................................................................................... 24
     Vollständigkeit des Materials .................................................................................................... 24
  Prüfen der roten Wahlbriefe (ab 13:30 Uhr)................................................................................. 24
  Öffnen der roten Wahlbriefe (ab ca. 15:00 Uhr nach Lautsprecherdurchsage) ........................... 25
    Mögliche Beanstandungen des Inhaltes des roten Wahlbriefes............................................... 26
    Mögliche Beanstandungen des Wahlscheines .......................................................................... 27
    Mögliche Beanstandungen des Stimmzettelumschlages .......................................................... 28
  Entscheidung über Wahlbriefe auf dem Sonderstapel ................................................................. 28
  Arbeiten nach dem Öffnen der Wahlbriefe .................................................................................. 29
Der Wahlabend nach 18:00 Uhr ................................................................. 30
  Allgemeine Hinweise ..................................................................................................................... 30
     Anwesenheit und Beschlussfähigkeit ........................................................................................ 30
     Organisation .............................................................................................................................. 30
     Ruhe bewahren ......................................................................................................................... 30
     Beratungskräfte und Sektorenverantwortliche ........................................................................ 30
     Uneinigkeit bei Abstimmungen ................................................................................................. 30
  Laufzettelstationen........................................................................................................................ 31
  Feststellung des Briefwahlergebnisses: Schritt für Schritt ............................................................ 32
    Vorbereitungen ......................................................................................................................... 32
    Öffnen der Stimmzettelumschläge............................................................................................ 32
    Mögliche Beanstandungen des Inhaltes des Stimmzettelumschlages...................................... 33
    Übersicht der Stapelbildung zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses .................................... 34
    Zählung der Briefwählerinnen und Briefwähler. Ermittlung und Feststellung des
    Briefwahlergebnisses (Nach 18:00 Uhr) .................................................................................... 34
    Zählung der Stimmen ................................................................................................................ 37
    Übersicht: Stapelbildung und Auszählung................................................................................. 37
    1. Schritt: Sortieren der Stimmzettel (Stapelbildung) ............................................................... 38
    2. Schritt: Auszählung von Stapel A).......................................................................................... 39
    3. Schritt: Auszählung von Stapel B) (leere Stimmzettel/ leere Stimmzettelumschläge) ......... 40
    4. Schritt: Prüfung und Zählung von Stapel C) („Kuriositäten“) ................................................ 40
    Gesamtergebnis bilden.............................................................................................................. 42
  Plausibilität .................................................................................................................................... 43
  Schnellmeldeformular und telefonische Schnellmeldung ............................................................ 44
    Übertrag Gesamtergebnis in die Niederschrift ......................................................................... 44
  Niederschriftenschalter ................................................................................................................. 45
  Abschluss der Wahlergebnisfeststellung in der Wahlniederschrift .............................................. 45
  Laufzettel ....................................................................................................................................... 46
Abschlussarbeiten...................................................................................... 47
  Einpacken ...................................................................................................................................... 47
  Aufräumen..................................................................................................................................... 48
  Überweisung des Erfrischungsgeldes ............................................................................................ 48

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Allgemeine Hinweise
Zur besseren Übersicht weisen folgende Symbole auf wichtige Informationen hin:

                        Achtung: Hinweise, die unbedingt beachtet werden müssen!

                                       Hier bekommen Sie Hilfe und Tipps!

                                           Bitte unbedingt vermeiden!

Wahlplattform: Im Internet finden Sie auf wahlhelferplattform.stadt-koeln.de einen Anlaufpunkt,
bei dem Sie beispielsweise die Stimmzettelauszählung üben können und Film-Clips zu verschiede-
nen Themen beziehungsweise Situationen am Wahltag finden.
                                       Stand: 12.08.2020, Aktualisierungen unter www.wahlen.koeln

Organisation im Briefwahlzentrum
Das Briefwahlzentrum befindet sich im Congress-Centrum Nord, Koelnmesse, in den Hallen 7 und
8 in Deutz.
Bitte bringen Sie Ihre Ernennungsurkunde mit. Für Ihre Identifizierung als Mitglied eines Brief-
wahlvorstandes wird der bzw. die Wahlvorstehende im Zweifelsfall neben der Ernennungsurkunde
ein amtliches Lichtbilddokument benötigen. Bitte bringen Sie daher auch ein amtliches Lichtbild-
dokument mit (beispielsweise einen Personalausweis oder einen Reisepass).
Mit Ihrer Ernennungsurkunde erhalten Sie Informationen über die Hallen, den Sektor, die Tisch-
nummer und den Briefwahlbezirk, in dem Sie eingesetzt sind. Diese Informationen weisen Ihnen
im Briefwahlzentrum den Weg.
Die Hallen selbst sind in Sektoren aufgeteilt. Die Sektoreneinteilung beginnt mit dem Sektor A im
ersten Hallenteil der Halle 8, nachdem Sie die Messehalle über den Eingang Nord betreten haben.
In den Sektoren finden Sie durchnummeriert die Tische. Die Tischnummer steht hierbei jeweils in
einem Aufsteller auf dem Tisch. In einem zweiten Aufsteller finden Sie zudem die zugehörige
Briefwahlbezirksnummer. Bitte prüfen Sie anhand dieser Angaben und Ihrer Ernennungsurkunde,
ob Sie sich am richtigen Tisch befinden.
Die Tische sind wie folgt nummeriert:
Halle 8                                              Halle 7
Sektor A: Tische 1 bis 48                            Sektor F: Tische 217 bis 264
Sektor B: Tische 49 bis 96                           Sektor G: Tische 265 bis 312
Sektor C: Tische 97 bis 144                          Sektor H: Tische 313 bis 360
Sektor D: Tische 145 bis 192                         Sektor I: Tische 361 bis 408
Sektor E: Tische 193 bis 216                         Sektor J: Tische 409 bis 431

Ansprechpartner/in und Orientierung im Briefwahlzentrum
Die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlamtes stehen Ihnen bei Fragen jeder-
zeit zur Verfügung. Auch bei Auszählproblemen helfen sie Ihnen gerne weiter.
                            Scheuen Sie sich bitte nicht, diese anzusprechen.

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Als erste Ansprechebene gibt es Beratungskräfte, die mehrere Briefwahlbezirke betreuen. Bei
komplexen Schwierigkeiten steht in jedem Sektor eine Sektorenverantwortliche bzw. ein Sekto-
renverantwortlicher zur Verfügung.
Um die Orientierung in der Messe bei Ihrer Ankunft zu erleichtern, stehen zudem Wegescouts
bereit. Weiterhin wird für eine umfangreiche Beschilderung gesorgt.
Wahlplattform: Im Internet finden Sie auf https://wahlhelferplattform.stadt-koeln.de/ einen An-
laufpunkt, bei dem Sie beispielsweise die Stimmzettelauszählung üben können und Film-Clips zu
verschiedenen Themen beziehungsweise Situationen am Wahltag finden.

Informationen bezüglich COVID-19
Wir bitten Sie, bei akuten Krankheitssymptomen nicht in das Briefwahlzentrum zu kommen. Bitte
suchen Sie ärztliche Beratung. Über Ihre Verhinderung informieren Sie in diesem Fall bitte das
Wahlamt unter den auf Seite 6 angegeben Kontaktdaten.
Die Auszählung der Briefwahl erfolgt gemäß den Abstands- und Hygieneregeln in den Hallen 7 und
8 der Köln Messe. Um das Ansteckungsrisiko weiter zu verringern erfolgt der Einlass in das Brief-
wahlzentrum in vorher festgelegten Zeitfenstern und durch verschiedene Tore. Ihr Zeitfenster
bekommen Sie mit der Ernennungsurkunde mitgeteilt.
Wenn Sie sich außerhalb Ihres Arbeitsplatzes bewegen ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes
Pflicht, alternativ eines transparenten Gesichtsschutzes („face shield“). Bitte geben Sie anderen
Personen nicht die Hand und vermeiden Sie das Berühren von Augen, Nase und Mund. Bitte nie-
sen oder husten Sie in Ihre Armbeuge. Nach dem Gebrauch von Taschentüchern entsorgen Sie
diese bitte unmittelbar in einen Abfalleimer oder Müllbeutel. Handdesinfektionsmittel werden
bereitgestellt.
Die Abstände zwischen den einzelnen sitzenden Personen des Wahlvorstandes betragen mindes-
tens 1,50 Meter. Immer dann, wenn dieser Abstand nicht eingehalten werden kann, tragen Sie
bitte Ihren Mund-Nasen-Schutz. Der gesamte Wahlvorstand achtet auf regelmäßige Hand- und
Flächendesinfektion an seinem Tisch.
Im Falle von Warteschlangen halten Sie auch dort den Mindestabstand von 1,50 Meter bitte ein.
Es stehen zwei moderne, helle Messehallen ohne Säulen zur Verfügung, die den notwendigen Platz
und die notwendige Belüftung gewährleisten.
Die Mitglieder des Briefwahlvorstandes tragen sich ein bzw. aus, wenn sie das Briefwahlzentrum
verlassen oder betreten. Es sind Vor- und Zuname, Anschrift, Telefonnummer und die genauen
Anwesenheitszeiten zu erfassen.
Zur Reduzierung der Laufwege und notwendiger persönlicher Kontakte erfolgt die Zahlung des
Erfrischungsgeldes bargeldlos zeitnah nach dem Wahlereignis.
Die Situation von COVID-19 ändert sich derzeit ständig. Die zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden
gesetzlichen Vorgaben werden vom Wahlamt jederzeit berücksichtigt. Sobald Lockerungen erfol-
gen, wird das Wahlamt diese auf Ihre Anwendbarkeit prüfen. Weitere Informationen, sowie gege-
benenfalls aktuellere Anpassungen des Hygienekonzeptes entnehmen Sie am Wahltag den ent-
sprechenden Aushängen im Briefwahlzentrum.
Die erforderlichen Anweisungen vom Wahlamt sind von den Wahlhelfenden jederzeit einzuhalten.

Kontakt im Krankheitsfall
Sofern Sie aufgrund einer Erkrankung Ihre Funktion im Briefwahlvorstand nicht wahrnehmen kön-
nen, teilen Sie dies dem Team Wahlvorstände bitte so früh wie möglich mit.

Telefon: 0221/221-34333
(Erreichbarkeit am Wahlsonntag: ab 6:30 Uhr, am Samstag vor der Wahl: 9:00-16:00 Uhr)

E-Mail: wahlhelfer@stadt.koeln

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Anfahrt und Räumlichkeiten des Briefwahlzentrums

           Die Auszählung der Briefwahl findet in den Messehallen 7 und 8 der Koelnmesse statt.

Es bietet sich an, mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu den Messehallen 7 und 8 in der Koeln-
messe anzureisen. Bitte nutzen Sie den Eingang des Congress-Centrums Nord (Plan siehe Seite 8).
Adresse: Deutz-Mülheimer Str. 111, 50679 Köln.
Bahn-Reisende
… mit Ankunft am „Bahnhof Köln Messe/Deutz“
    erreichen die Koelnmesse und somit auch den Eingang Congress-Centrum Nord und die
     Messehallen 7 und 8 zu Fuß, indem sie den Hinweisschildern folgen.
… mit Ankunft am Kölner Hauptbahnhof nehmen
    die S6 (Richtung Essen)
    die S11 (Richtung Bergisch Gladbach)
    die S12 (Richtung Hennef – Au (Sieg))
    die S13 (Richtung Troisdorf)
    die S19 (Richtung Hennef (Sieg))
    den RE 1 (Richtung Hamm (Westf.))
    den RE 7 (Richtung Rheine)
    den RE 8 (Richtung Troisdorf)
    den RE 9 (Richtung Siegen)
    die RB 26 (Richtung Köln Messe/Deutz)
    die RB 48 (Richtung Wuppertal-Oberbarmen)
die Sie jeweils zum Bahnhof Köln Messe/Deutz bringen.
Von dort aus folgen Sie bitte den Hinweisschildern zum Eingang Congress-Centrum Nord und zu
den Messehallen 7 und 8.
Straßenbahn-Reisende
… nehmen die Linien
    1 (Richtung Bensberg oder Weiden West)
    9 (Richtung Königsforst oder Sülz)
bis zur U-Bahn-Haltestelle „Bahnhof Deutz/Messe“
… oder die Linien
    3 (Richtung Holweide – Thielenbruch oder Mengenich)
    4 (Richtung Schlebusch oder Bickendorf – Bocklemünd)
bis zur Straßenbahn-Haltestelle „Koelnmesse“ unmittelbar vor dem Congress-Centrum Ost.
Von dort aus folgen Sie der Beschilderung zum Eingang Congress-Centrum Nord, der in einigen
Minuten fußläufig erreichbar ist.
PKW-Fahrerinnen und Fahrer folgen bitte den grünen Koelnmesse-Hinweisschildern des Verkehrs-
leitsystems, die das Briefwahlzentrum ausschildern.
Diese Schilder leiten Sie im Messebereich direkt auf die vorgesehene Parkfläche P21, wo kostenlo-
se Parkplätze für Wahlhelfende vorhanden sind.

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Geländeplan

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Übersicht zum Eingang ins Congress-Centrum Nord

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Leitfaden für die Briefwahlvorstände - Kommunalwahlen 13. September 2020 und evtl. zur OB - Stichwahl am 27. September 2020 - Wahlamt Stand ...
Halle 7 bzw. 8 / Congress-Centrum Nord

Garderobe
Die Garderobe befindet sich im Eingangsbereich des Boulevard Halle 8 des Congress-Centrums
Nord. Die Dienstleistung erfolgt für Sie unentgeltlich.

Infopoint / Annahmeschalter roter Wahlbriefe
Die roten Wahlbriefe für Ihre eigene Wahl können Sie im Eingangsbereich des Boulevard der Halle
8 des Congress-Centrums Nord bis 16:00 Uhr am Wahlsonntag in eine bereitstehende Wahlurne
werfen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Infopoints / Annahmeschalters stehen Ihnen als
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei Fragen gerne zur Verfügung.

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Verpflegung
Auf dem Boulevard der Halle 7 des Congress-Centrums Nord befindet sich das Restaurant Curie.
Hier bietet sich Ihnen die Möglichkeit, auf ein Angebot an Speisen sowie Getränken
zurückzugreifen. Dies kann zu den üblichen Messepreisen in Anspruch genommen werden. Hierzu
dient Ihnen das Erfrischungsgeld, das Sie im Nachgang des Wahlereignisses als Ausgleich erhalten.
Das Restaurant ist voraussichtlich zwischen 12:00 Uhr und 21:00 Uhr geöffnet.
Über die städtischen Mitarbeiter (Sektorverantwortliche und Beratungskräfte) erhalten Sie zudem
zwei kostenfreie Getränkebons, die Sie im Foyer gegen je eine 0,5l-Flasche Mineralwasser einlösen
können.

Bereiche für Raucherinnen und Raucher
Das Wahlamt bittet Sie, das Rauchen innerhalb des geschlossenen Geländes zu unterlassen. Für
Rauchende sind öffentliche Bereiche im Außenbereich der Hallen 7 und 8 eingerichtet. Weiterhin
sind die Zonen für Rauchende auf dem Messegelände ausgeschildert.

Wartebereich für Reservekräfte und Schalter der Reservekräfte-
einteilung
Der Wartebereich für Reservekräfte ist in dem Restaurant Curie, das Sie über den Boulevard 7 des
Congress-Centrums Nord erreichen. Die Schalter, an denen die Reservekräfte von den städtischen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eingeteilt werden, befinden sich auf dem Boulevard 7 des
Congress-Centrums Nord neben dem Bereich für Reservekräfte.

Zugang zu den Hallen 7 und 8
Der Zugang zu den Hallen 7 und 8 erfolgt über den Eingang Nord und die Boulevards 7 und 8 des
Congress-Centrums Nord.

Toiletten
Im Eingangsbereich der Hallen 7 und 8 befinden sich jeweils Toiletten. Zusätzlich finden Sie
Toiletten auch am Ende der jeweiligen Halle. Eine weitere Toilette befindet sich unmittelbar neben
der Garderobe. Die Toilettenanlagen sind ausgeschildert.

Schalter Niederschriften
Der Schalter Niederschriften, an dem städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Nieder-
schriften mit den erfassten Ergebnissen im System auf Übereinstimmung überprüfen, befindet sich
im Eingangsbereich des Boulevard der Halle 8 des Congress-Centrums Nord. Dieser Schalter wird
nur von den Schriftführenden aufgesucht.

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Merkmale der verbundenen Wahlen am 13.09.2020

                     Oberbürgermeis-                 Kommunalwahl
    Kommunalwahl     terin- bzw. Ober-                                              Integrations-
       2020           bürgermeister-                             Bezirks-             ratswahl
                                            Ratswahl
                            wahl                             vertretungswahl
                            800 Stimmbezirke (=Wahlräume) in ca. 250 Wahlgebäuden,
Stadtgebiet Köln
                       plus 431 Briefwahlstimmbezirke sowie 26 für die Integrationsratswahl
Wahlgebiete            1 Wahlkreis        45 Wahlbezirke in 9 Stadtbezirken         1 Wahlkreis
Wahlberechtigte         ca. 820.000                    ca. 820.000                   ca. 320.000
                                              Direkt-
                                          kandidaturen
                                                             Listen je Stadtbe-    Listen für Köln
                                          je Wahlbezirk
Wahloption            1 Liste für Köln                               zirk           oder Einzel-
                                           (+ Mandate
                                                                   (1 – 9)         kandidaturen
                                         über Reservelis-
                                               ten)
Wahlberechtigung
                                                                                  in der Regel nicht
bei deutscher         wahlberechtigt     wahlberechtigt       wahlberechtigt
                                                                                  wahlberechtigt 1)
Staatsbürgerschaft
Wahlberechtigung
bei anderer EU-
                      wahlberechtigt     wahlberechtigt       wahlberechtigt       wahlberechtigt
Staatsbürgerschaft
2
 )
Wahlberechtigung
                     nicht wahlberech-    nicht wahlbe-        nicht wahlbe-        in der Regel
bei Nicht-EU-
                            tigt             rechtigt             rechtigt         wahlberechtigt
Staatsbürgerschaft
Mindestwahlalter            16                 16                    16                  16
Farbe Wahlbrief                               rot                                       gelb
Farbe Stimm-
                                              blau                                      grün
zettel-Umschlag
Farbe Stimmzettel          weiß             hellgrün                 rosa             hellblau
Anzahl Stimmzet-
tel                          1                 45                     9                   1

Urne                          eine gemeinsame Kommunalwahlurne                      eigene Urne

Reihenfolge der                                                                   zentral im Wahl-
Auszählung                  1.                 2.                    3.                 amt
vollständige eige-                                                                zentral im Wahl-
ne Niederschrift            ja                 ja                    ja                 amt

¹) Eingebürgerte Deutsche können auf Antrag zur Integrationsratswahl zugelassen werden.
2
 ) EU-Staatsangehörigkeit und seit mind. dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet (seit dem
28.08.2020), ausgenommen sind Staatsbürgerinnen und Staatsbürger Großbritanniens.

                                              12
Qualifizierungsformate
Informationsveranstaltungen für Beisitzende
Es werden öffentliche Informationsveranstaltungen angeboten. Eine Terminliste liegt Ihrer Ernen-
nungsurkunde bei. In Verbindung mit diesem Leitfaden werden Sie in der öffentlichen Informati-
onsveranstaltung optimal auf Ihre Aufgabe am Wahltag vorbereitet.
Die Informationsveranstaltung dauert etwa 90 Minuten. Während der Informationsveranstaltung
und danach bietet sich die Möglichkeit, der Dozentin bzw. dem Dozenten gezielt Fragen zu stellen.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist freiwillig, wird jedoch – besonders bei erstmaligem Einsatz
als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer – dringend empfohlen.
Sowohl der Leitfaden als auch die Schulungen differieren zwischen Urnenwahl und Briefwahl. Da-
her beachten Sie bei der Auswahl der Schulungstermine bitte nur die als Briefwahlschulung ge-
kennzeichneten Termine.

Praxisworkshop für Schriftführende und Wahlvorstehende
Auch zur diesjährigen Wahl werden wieder die bewährten Praxisworkshops angeboten. Dabei sind
sowohl die schriftführenden, wie auch die wahlvorstehenden Personen zur Teilnahme verpflichtet.
Alle Schriftführenden und alle Wahlvorstehenden nehmen an solchen Veranstaltungen teil und
werden gezielt auf ihre besondere Funktion bei den verbundenen Wahlen vorbereitet. Dadurch
wird ein hohes Qualitätsniveau sichergestellt.
Der Workshop legt einen besonderen Schwerpunkt auf die Auszählung und Bearbeitung der Nie-
derschrift. Die Dauer beträgt circa 120 bis 150 Minuten.

Die Zusammensetzung eines Briefwahlvorstandes
Für jeden Briefwahlbezirk wird ein Wahlvorstand (auch „Briefwahlvorstand“) gebildet. Dieser
Wahlvorstand besteht aus mindestens fünf und ggf. bis zu acht Mitgliedern:
Der/dem Wahlvorstehenden (auch „Briefwahlvorsteherin/Briefwahlvorsteher“),
der/dem Schriftführenden,
sowie mindestens drei weiteren Beisitzenden, aus denen die stellvertretende Schriftführung sowie
die stellvertretende Wahlvorsteherin bzw. der stellvertretende Wahlvorsteher bestimmt wird.
Für jeden Briefwahlbezirk hat das Wahlamt bereits im Vorfeld des Wahltages einen Briefwahlvor-
stand zusammengestellt, der am Wahltag bei Bedarf noch durch Reservekräfte verändert wird.

Ihre Aufgaben im Briefwahlvorstand

Aufgaben als Schriftführerin oder Schriftführer („Schriftführende“)
   Sie führen die Niederschrift.
   Sie lassen die Ergebnis-Vorprüfung (Plausibilitäts-Tool) durchführen.
   Sie kümmern sich um den sogenannten „Laufzettel“ (siehe Fehler! Verweisquelle konnte nicht
    gefunden werden.: Kontrolle Anzahl Umschläge, Kontrolle Anzahl Unterschriften, Ergebnis-
    Vorprüfung (Tool), Ergebniserfassung, Abgabe der Niederschrift).

                                             13
Aufgaben als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher („Wahlvorste-
hende“)
 Sie überprüfen die Anwesenheit der Mitglieder des Wahlvorstandes anhand der Ernennungsur-
  kunden. Im Zweifelsfall nutzen Sie zur Kontrolle der Identität ein amtliches Lichtbilddokument
  (beispielsweise Personalausweis oder Reisepass). Die Gesichter der Mitglieder des Wahlvor-
  standes müssen erkennbar sein.
 Sie bestimmen ein Wahlvorstandsmitglied zur/zum stellvertretenden Schriftführenden.
 Sie bestimmen eine Stellvertretung für sich selbst.
 Sie verpflichten die Wahlvorstandsmitglieder zur Neutralität und zur Wahrung des Wahlge-
  heimnisses.
 Sie schlichten Streitigkeiten innerhalb des Wahlvorstandes.
 Sie haben bei Pattsituation die entscheidende Stimme – und nur dann!
 Sie sorgen während des Auszählens für einen reibungslosen Ablauf und wachen über die Urne.
 Sie versiegeln und unterschreiben nach dem Verpacken die Umschläge.
Aufgaben als Beisitzerin oder Beisitzer („Beisitzende“)
 Sie helfen bei allen sonstigen anfallenden Arbeiten.
 Sie helfen bei der Auszählung der Stimmen.
 Sie vertreten in Pausenzeiten die /den Schriftführende/n bzw. die/den Wahlvorstehende/n.

Wichtige allgemeine Hinweise und Aufgaben im Wahlvorstand
Verpflichtung des Wahlvorstandes zur Neutralität und Verschwie-
genheit

Nachdem Sie sich mit den anderen Mitgliedern des Wahlvorstandes am Tisch eingefunden haben,
beginnt die/der Wahlvorstehende damit, die Mitglieder des Wahlvorstandes auf ihre Verpflichtung
zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer
amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Angelegenheiten mit folgendem Wortlaut hinzuweisen:

„Ich verpflichte Sie gemäß § 7 Absatz 6 der Kommunalwahlordnung zur unparteiischen Wahrneh-
mung Ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt
gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Tatsachen.“

Dazu   zählt   auch   die   Verschwiegenheit   darüber,   ob   jemand    schon   gewählt     hat.

Alle Wahlvorstandsmitglieder müssen vor Antritt ihres Ehrenamtes von der Wahlvorstehenden,
bzw. dem Wahlvorstehenden über ihre Verpflichtung aufgeklärt werden, auch eventuell später
hinzugezogene Ersatzkräfte. Mitglieder des Wahlvorstandes dürfen während ihrer Tätigkeit keine
auf ihre politische Überzeugung hinweisendes Zeichen, Symbole, Plaketten etc. tragen, anbrin-
gen oder dulden.

                                               14
Anwesenheit und Beschlussfähigkeit des Wahlvorstandes
Da es am Tag der Wahl im Briefwahlzentrum durchaus zu längeren Pausenzeiten kommen kann, in
denen sich nicht alle Mitglieder des Wahlvorstandes vor Ort aufhalten müssen, finden Sie nachfol-
gend eine Übersicht über die Pflichtbesetzung am Tag der Wahl:
12:00 Uhr bis 13:30 Uhr

Ankunft im Briefwahlzentrum

    Alle Mitglieder des Briefwahlvorstandes müssen anwesend sein, um zur Neutralität und
     Verschwiegenheit verpflichtet zu werden.

ab 13:30 Uhr

Prüfung der Wahlbriefe

    Mindestens drei Mitglieder des Briefwahlvorstandes müssen anwesend sein, darunter
     die/der Wahlvorstehende, die/der Schriftführende oder deren jeweilige Stellvertretung.

ab 15:00 Uhr

Öffnung der roten Wahlbriefe und Trennung von Wahlschein und Stimmzettelumschlag nach
Freigabe via Lautsprecherdurchsage:

    Alle (mindestens jedoch 5) Mitglieder des Briefwahlvorstandes müssen anwesend sein, da-
     runter die/der Wahlvorstehende, die/der Schriftführende oder deren jeweilige Stellvertre-
     tung.
    Nach Erledigung: mindestens 3 Mitglieder des Briefwahlvorstandes müssen anwesend
     sein, darunter die/der Wahlvorstehende, die/der Schriftführende oder deren jeweilige
     Stellvertretung.

ab 17:45 Uhr

Arbeitsanweisungen

    Alle Mitglieder des Briefwahlvorstandes müssen anwesend sein, um die nächsten Arbeits-
     anweisungen zu erhalten.

nach 18:00 Uhr

Stimmauszählung nach Freigabe via Lautsprecherdurchsage:

    Alle (mindestens jedoch 5) Mitglieder des Briefwahlvorstandes müssen anwesend sein.

Beschlussfassungen während der Stimmauszählung:

    Alle (mindestens jedoch 5) Mitglieder des Briefwahlvorstandes müssen anwesend sein. Bei
     Abstimmungen wird mit einfacher Mehrheit entschieden. Bei Stimmengleichheit gibt die
     Stimme der/des Wahlvorstehenden den Ausschlag. Nur bei Abwesenheit der/des Wahl-
     vorstehenden gibt die Stimme von deren/dessen Vertretung den Ausschlag.
Unterschreiben der Wahlniederschriften:
    Alle Mitglieder des Briefwahlvorstandes müssen anwesend sein und die Wahlniederschrift
     unterschreiben.

                                           15
Begriffserklärung
Im Folgenden werden vermehrt die Begriffe Wahlbrief, Stimmzettelumschlag und Stimmzettel
verwendet. Dieser Briefwahlleitfaden ist allgemein für die Verwendung zu allen drei Auszählereig-
nissen zu verwenden. Für die Wahlereignisse wurden jedoch unterschiedliche Farbgebung der
Briefwahlunterlagen gewählt, um Verwechslungen vorzubeugen.
Nachfolgend sehen Sie eine Kurzübersicht, die Ihnen Aufschluss über die Farbvarianten gibt. Wir
bitten Sie, sich die für Ihre Wahl relevante Farbgebung genau anzusehen, um für möglicherweise
fälschlich einsortierte oder falsch abgegebene Stimmen sensibilisiert zu sein.
Diese Kurzübersicht werden Sie auf den folgenden Seiten immer dann wiederfinden, wenn eine
farbliche Unterscheidung je nach Auszählereignis relevant wird.

     Wahlen 2020           OB Wahl          Ratswahl             Bezirks-           Integrations-
                                                             vertretungswahl          ratswahl
    Farbe Wahlbrief                               rot                                   gelb
  Farbe Stimmzettel-
      umschlag                                    blau                                  grün

   Farbe Stimmzettel         weiß           hellgrün               rosa               hellblau

Pausenregelung
Die Wahlvorstehende bzw. der Wahlvorstehende bestimmt aus den Beisitzenden je eine Stellver-
tretung der Schriftführung sowie für sich selbst. Diese Stellvertreterinnen und Stellvertreter über-
nehmen die jeweils zugewiesenen Aufgaben, falls die/der Schriftführende oder die/der Wahlvor-
stehende durch eine kurze Pause verhindert ist.
Nachdem sich mindestens drei Mitglieder des Wahlvorstandes am Tisch eingefunden haben, kann
die Zählung und Sichtprüfung der Wahlbriefe stattfinden.
Ab ca. 15:00 Uhr - nach der Freigabe über die Lautsprecherdurchsage - werden die Wahlbriefe
geöffnet und der Inhalt (Wahlschein und Stimmzettelumschläge) getrennt sortiert. Eine Pause ist
dann erst nach der Öffnung der Briefe und Sortierung der Unterlagen möglich. Sobald beides er-
folgt ist, müssen immer mindestens drei Mitglieder des Wahlvorstandes am Tisch verbleiben. Die
Pausenregelung ist grundsätzlich jedem Wahlvorstand selbst überlassen, doch es empfiehlt sich
eine Pausenregelung im Schichtsystem.
Gegen spätestens 17:45 Uhr finden sich alle Mitglieder des Wahlvorstandes wieder an Ihrem Tisch
ein und erwarten die nächsten Arbeitsanweisungen. Die eigentliche Zählung beginnt ab ca. 18:00
Uhr und nur nach einer Freigabe über die Lautsprecheranlage. Da es noch zu Nachlieferungen
von Wahlbriefen durch das Wahlamt kommen kann, ist das Abwarten der Durchsage unerlässlich.
Über weitere Abläufe am Wahltag werden Sie per Lautsprecherdurchsage informiert.

                                                 16
Öffentlichkeit
Der Wahlvorstand berät und entscheidet immer in öffentlicher Sitzung. Die Auszählung und die
anschließende Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich, d. h. auch Personen, die an der
Auszählung nicht beteiligt sind, haben Zugang zum Briefwahlzentrum, soweit das ohne Störung des
Wahlgeschäfts möglich ist. Die Öffentlichkeit darf auch nicht vorübergehend ausgeschlossen wer-
den.

Die Öffentlichkeit darf nur eingeschränkt werden, wenn (z.B. durch zu großen Andrang) eine Stö-
rung des Auszählgeschäftes eintreten würde. Das öffentliche Hausrecht wird bei Störungen des
Auszählablaufes ausgeübt, um störende Personen des Raumes zu verweisen.
Der Grundsatz der Öffentlichkeit gilt auch für Beauftragte von Parteien und für die Presse, solange
sie keinen Einfluss auf die Wahlhandlung nehmen.

Bildaufnahmen durch Presse oder Rundfunk sind nur dann zulässig, wenn die anwesenden Mit-
glieder des Wahlvorstandes einverstanden sind und wenn dadurch die Arbeit des Wahlvorstandes
nicht ernsthaft beeinträchtigt oder die Auszählung der Briefwahl nicht schwerwiegend gestört
oder unmöglich gemacht würde. Es ist stets eine Genehmigung erforderlich, diese kann aber wi-
derrufen werden. Bitte kontaktieren Sie bei Presseanfragen im Briefwahlzentrum immer die städ-
tischen Mitarbeitenden des Wahlamtes.

Nicht zulässig sind das Aufnehmen bzw. Fotografieren vom Auszählen der Stimmen sowie das ge-
zielte Aufnehmen von Stimmzetteln oder das Fotografieren / Teilen von Wahlniederschriften.

Private Foto- oder Videoaufnahmen im Briefwahlzentrum sind allgemein nicht zulässig, da generell
davon ausgegangen werden kann, dass Mitglieder von Wahlvorständen ihr Einverständnis nicht
erteilen. Als Wahlvorstehende untersagen Sie dies bitte direkt und informieren Ihre Beratungs-
kraft.

Ruhe und Ordnung im Briefwahlzentrum – öffentliches Hausrecht
Ein Wahlvorstand bildet eine Tischgruppe. Der Wahlvorstand sorgt für Ruhe und Ordnung an der
jeweiligen Tischgruppe des entsprechenden Briefwahlbezirks; bei Andrang regelt der Wahlvor-
stand den Zugang zur entsprechenden Tischgruppe. Das öffentliche Hausrecht über den Einfluss-
bereich der eigenen Tischgruppe obliegt am Wahltag jedem einzelnen Wahlvorstand eines Brief-
wahlbezirks.

Wenn Wahlbeobachtende die Durchführung des Wahlgeschäfts stören, kann der Wahlvorstand in
Ausübung des öffentlichen Hausrechts und seiner Ordnungsgewalt die störende Person aus dem
Briefwahlzentrum verweisen. Der Wahlvorstand kann im Bedarfsfall eine Verweisung aus dem
Briefwahlzentrum selbst vollziehen. Sollten die Wahlvorstände bei der Briefwahl dieses Recht nicht
selbst ausüben wollen, informieren Sie bitte die städtischen Mitarbeitenden in der Messe.

Die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlamtes sind sofort zu verständigen,
wenn Störungen nicht abstellbar sind. Wenn auch dann ein ordnungsgemäßer Ablauf des Wahlge-
schäfts nicht sichergestellt werden kann, haben die städtischen Mitarbeitenden des Wahlamtes
die hausinterne Sicherheit zu verständigen.

In den Niederschriften sind alle besonderen Vorkommnisse festzuhalten.

                                            17
Umgang mit Wahlbeobachtenden
Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat das
Recht auf Zutritt zum Briefwahlzentrum während der Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses.
Diese Möglichkeit ist auf die Beobachtung beschränkt. Das Verhalten beobachtender Dritter unter-
liegt jedoch Grenzen, die nicht überschritten werden dürfen.

Wahlbeobachtende erhalten die Möglichkeit, die Entscheidungen des Wahlvorstandes zu verfol-
gen. Sie dürfen generelle Fragen an den Wahlvorstand richten, wenn dadurch der Wahlvorstand
nicht gestört wird. Sie dürfen nachfragen, wenn eine öffentliche Bekanntgabe akustisch nicht ver-
standen wurde (z.B. die Ergebnisverkündung). Sie dürfen Strichlisten während der Auszählung
führen und sich Notizen über mögliche Unregelmäßigkeiten machen.

Wahlbeobachtende dürfen jedoch nicht in die Tätigkeit und in die Entscheidung des Wahlvorstan-
des eingreifen. Sie haben kein Recht darauf, Einsicht in Wahlunterlagen zu nehmen (z. B. in die
Wahlniederschrift). Sie dürfen keine Stimmzettel oder Wahlscheine in Augenschein nehmen. Sie
dürfen keine personenbezogenen Daten oder Auskünfte abfragen (z. B. wer gewählt oder nicht
gewählt hat). Sie dürfen keine Nachzählung fordern. Sie haben keinen Anspruch darauf, vom
Wahlvorstand eine Kopie oder ein Foto der Ergebniszusammenstellung oder der Niederschrift zu
erhalten / zu machen. Sie können keinen Wahleinspruch direkt beim Wahlvorstand geltend ma-
chen.

Der Wahlvorstand hat die Wahlunterlagen vor Einsichtnahme durch Unberechtigte zu schützen.
Welchen Abstand beobachtende Personen einzuhalten haben, entscheidet im Zweifel der Wahl-
vorstand. Bei Verstößen gegen die Regeln der Wahlbeobachtung hat der Wahlvorstand beobach-
tende Dritte zu ermahnen. Bitte verständigen Sie auch die städtischen Mitarbeitenden des Wahl-
amtes im Briefwahlzentrum.

Bei einer gravierenden Störung der Auszählung ist die störende Person aus dem Briefwahlzentrum
unter Ausübung des öffentlichen Hausrechts zu verweisen. Wenn auch dann ein ordnungsgemäßer
Ablauf des Wahlgeschäfts nicht sichergestellt werden kann, hat der Wahlvorstand, in Absprache
mit dem Wahlamt, die hausinterne Sicherheit unter der Rufnummer: 821 3333 – zu verständigen.

In der Niederschrift sind alle besonderen Vorkommnisse festzuhalten.

Unterbrechung der Ergebnisfeststellung in besonderen Aus-
nahmesituationen
Ist wegen Störungen eine ordnungsgemäße Ergebnisfeststellung nicht möglich, ist ggf. die Auszäh-
lung bis zur Wiederherstellung der Ordnung zu unterbrechen. Hierzu ist eine Beschlussfassung
erforderlich. Bei erzwungener oder anderweitig unabweisbarer Unterbrechung sind alle Unterla-
gen einschließlich der Stimmzettel vom Wahlvorstand zu verpacken, zu versiegeln und unter Ver-
schluss zu halten, bis die öffentliche Stimmenauszählung fortgeführt werden kann. Die städtischen
Mitarbeitenden des Wahlamts sind sofort zu informieren.

                                               18
Wahldokumente
Wahlbenachrichtigung
Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis zum 21. Tag vor der
Wahl, also bis spätestens zum 23.08.2020 eine Wahlbenachrichtigung. Sie enthält Angaben über
das Wahlereignis, die Wahlzeit, den zuständigen Wahlraum und ob dieses rollstuhlgerecht ist;
außerdem die fortlaufende Nummer im Wählerverzeichnis. Auf ihrer Rückseite befindet sich ein
Vordruck für die Beantragung der Briefwahlunterlagen.
Im Briefwahlzentrum werden Sie mit diesem Dokument nicht in Berührung kommen.

Wahlbrief
Hat sich eine Person für die Briefwahl entschieden, sendet sie mit ihrem Wahlbrief ihre Wahlun-
terlagen an die Stadt Köln zurück. Für die Auszählung dieser Stimmen sind Briefwahlbezirke einge-
richtet. In einem davon arbeiten Sie mit.

       Muster-Wahlbrief der Stadt Köln zur Kommunalwahl 2020

Bei der Kommunalwahl 2020 befinden sich folgende Unterlagen in einem Wahlbrief:
      Wahlschein mit unterschriebener eidesstattlicher Versicherung (über die persönliche
       Kennzeichnung des Stimmzettels) auf der Rückseite
      1 Stimmzettelumschlag blau (Kommunalwahl)
       3 Stimmzettel in dem blauen Umschlag

                                                19
Wahlschein
Ein Wahlschein ist ein urkundlicher Nachweis über das Wahlrecht der einzelnen Wahlberechtigten
für die Wahl, für die dieser ausgestellt ist.
Mit diesem Wahlschein besteht die Möglichkeit, das Wahlrecht durch Briefwahl auszuüben.
Bei Stimmabgabe durch Briefwahl muss der Wahlschein dem Wahlbrief beigefügt sein.

Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt!

Wahlscheinantrag und Wahlbenachrichtigung für die Kommunal-
wahl 2020 am 13. September 2020 und ggfs. zur Stichwahl am
27. September 2020

              Briefwahlbezirk

                                                   1)

              Muster-Wahlschein der Stadt Köln zur Kommunalwahl 2020 (Vorderseite)

                                                        20
Besonders wichtig ist die Rückseite des Wahlscheines, auf der die „Versicherung an Eides statt zur
Briefwahl“ von der/dem Wähler/in oder einer Hilfsperson unterschrieben worden sein muss.

                     Muster-Wahlschein der Stadt Köln zur Kommunalwahl 2020 (Rückseite)

Stimmzettelumschlag
Der Stimmzettel darf nur in einem amtlichen Stimmzettelumschlag verpackt sein.

       Muster Stimmzettelumschlag (Vorderseite)                   Muster Stimmzettelumschlag (Rückseite)   .

                                                  21
Stimmzettel
Die Stimmzettel werden nach den gesetzlichen Vorgaben gefertigt. Sie sind einheitlich bedruckt
und durch abgeschnittene Ecken am rechten oberen Rand so gestaltet, dass blinde und sehbehin-
derte Wahlberechtigte selbst erkennen können, wo bei einem Stimmzettel die Vorderseite und wo
oben ist. Außerdem sind die verschiedenen Arten der Stimmzettel durch unterschiedliche Stan-
zungen gekennzeichnet.

                               Beispiel-Stimmzettel (Wahl mit einer Stimme)

In einigen vorher ausgewählten repräsentativen Briefwahlbezirken werden Wahlbeteiligung und
Wahlergebnis nach Altersgruppen und Geschlecht ermittelt. Dazu sind die Stimmzettel mit unter-
schiedlichen Kennbuchstaben für die jeweilige Alters- und Geschlechtsgruppe gekennzeichnet. Für
Sie spielt diese Kennzeichnung keine Rolle.
Das Wahlgeheimnis wird durch diese Kennzeichnung nicht verletzt, da sich keinerlei Rückschlüsse
auf das Wahlverhalten einzelner Wählender/ Wahlberechtigter herleiten lassen.

Niederschrift
Sie erhalten die Dokumente „Gemeinsame Briefwahlniederschrift nach Anlage 19b KWahlO für die
Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters, des Rates der kreisfreien Stadt Köln und
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks ...“, jeweils eine „Ergänzung zur Briefwahlniederschrift nach
Anlage 20b KWahlO“ je Wahlereignis OB, Rat und BV mit einer integrierten Schnellmeldung. Zu-
sätzlich erhalten Sie ein Vorschreibblatt. Das Vorschreibblatt ist inhaltlich angelehnt an die
Schnellmeldung und an den Punkt „4. Wahlergebnis“ der Ergänzungen zur Briefwahlniederschrift
nach Anlage 20b KWahlO.
Die Niederschrift wird von der/dem Schriftführenden ausgefüllt. Alle Ergebnisse, die in der Nieder-
schrift unter dem Punkt „4. Wahlergebnis“ einzutragen sind, sind zunächst im Vorschreibblatt
vorzunehmen und diese erst nach der Vorprüfung mit Kugelschreiber in die Niederschrift zu über-
nehmen, damit eventuelle Fehler ohne großen Aufwand korrigiert werden können.

Für jede Wahl gibt es eine separate Niederschrift in der Farbe der jeweiligen Stimmzettel:
     Integrationsratswahl:         gelb
     OB                            weißlich
     Rat:                          hellgrün
     Bezirksvertretung:            rosa

            Letztendlich muss die Niederschrift komplett mit Kugelschreiber ausgefüllt sein. Die
           Niederschrift ist ein gesetzliches Dokument, das bis zur nächsten Kommunalwahl auf-
                             bewahrt und bei Klageverfahren herangezogen wird.
#

                                                   22
Aufbau der Niederschrift
Die Niederschriften sind jeweils insgesamt in sechs Abschnitte unterteilt:

Gemeinsame Briefwahlniederschrift nach Anlage 19b KWahlO
1. Briefwahlvorstand
2. Wahlhandlung

Ergänzung zur Briefwahlniederschrift nach Anlage 20b (OB, Rat und BV)
3.   Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses
4.   Wahlergebnis
5.   Abschluss der Wahlergebnisfeststellung
6.   Nach Schluss des Wahlgeschäftes

Bis auf wenige Formulierungen sind die Niederschriften zur Vereinfachung gleich gehalten.

1. Briefwahlvorstand
Im ersten Abschnitt sind alle Mitglieder des Wahlvorstandes neben ihren Positionen eingetragen.
Sollten sich kurzfristige Änderungen ergeben haben, tragen Sie diese bitte in die zweite Tabelle
ein.

2. Wahlhandlung
Dieser Abschnitt beschreibt den Ablauf der Auszählung bis 18.00 Uhr. Es wird unter anderem er-
läutert, wie Sie als Wahlvorstand mit der Prüfung der Wahlbriefe und der Öffnung und Ergebnis-
dokumentation selbiger umgehen (siehe ab Seite 24).

3. Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses
In diesem Abschnitt werden die Anzahl der gezählten Stimmzettelumschläge und der gesammel-
ten Wahlscheine eingetragen (siehe Seite 33). Die Anzahl der gezählten Stimmzettel und die einge-
sammelten Wahlscheine werden hier eingetragen, ebenso etwaige unstimmige Ergebnisse. Zudem
werden die Stapelbildung und die Auszählung beschrieben (siehe ab Seite 32 und 36).

4. Wahlergebnis
Dies ist der wichtigste Teil der Niederschrift. Hier wird das amtliche Ergebnis der Wahl festgehal-
ten (siehe ab Seite 41).

5. Abschluss der Wahlergebnisfeststellung
Hier werden besondere Vorkommnisse bei der Ergebnisfeststellung festgehalten. Die Richtigkeit
der Niederschrift wird von allen Mitgliedern des Wahlvorstandes mit ihrer Unterschrift bestätigt.
Abschließend wird beschrieben, wie die Stimmzettel (ggf. auch Stimmzettelumschläge), Wahl-
scheine und Wahlbriefe verpackt werden. Der Koffer mit den weiteren Materialien verbleibt auf
dem Tisch (siehe ab Seite 45).

6. Nach Schluss des Wahlgeschäftes
In diesem Abschnitt werden das Verpacken und das Versiegeln der Stimmzettel sowie der Wahl-
scheine beschrieben. Weiterhin muss die Uhrzeit der Dokumentenübergabe an die Oberbürger-
meisterin oder deren Bevollmächtigte (Mitarbeitende des Wahlamtes an den niederschriftenschal-
tern) dokumentiert werden.

     5.

                    Nehmen Sie bitte keine Unterlagen oder Materialien mit nach Hause!

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Der Wahltag von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Eintreffen am Auszähltisch
Vollständigkeit des Wahlvorstandes
Um einen reibungslosen Ablauf am Tag der Wahl zu gewährleisten, bittet das Wahlamt Sie, sich
rechtzeitig zwischen 12:00 Uhr und 13:30 Uhr im Briefwahlzentrum einzufinden.
Diese Zeitspanne ist absichtlich so gesetzt, dass die Ankunft der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
zeitlich etwas verteilt wird. Bitte planen Sie für Ihre Ankunft im Briefwahlzentrum genügend Zeit
für eine Taschenkontrolle ein. Diese dient Ihrer eigenen Sicherheit. Der Einlass beginnt um 12:00
Uhr.
Stellen Sie gemeinsam fest, ob alle Mitglieder des Wahlvorstandes pünktlich bis 13:30 Uhr am
entsprechenden Tisch im Briefwahlzentrum eingetroffen sind. Füllen Sie bitte die Anwesenheits-
karten aus, die sich auf Ihrem Tisch befinden. Wenn Schriftführende oder Wahlvorstehende um
13:30 Uhr noch nicht anwesend sind, fällt dies beim Einsammeln der Anwesenheitskarten auf.
Die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlamtes werden sich an dieser Stelle
sofort um eine Nachbesetzung kümmern. Durch das Wahlamt werden Ihnen dann zusätzliche
Wahlhelferinnen bzw. Wahlhelfer für die vakanten Positionen zugewiesen.

Vollständigkeit des Materials
Alle für die Arbeit des Briefwahlvorstandes erforderlichen Materialien (Wahlurne, Briefwahlnie-
derschrift, Vorschreibblatt, Wahlvorschriften, Wahlbriefe, Laufzettel, Briefumschläge zum späte-
ren Verpacken von Wahlunterlagen, Schreibmaterial, Brieföffner, Schere, Klebestreifen, Müllbeu-
tel usw.) befinden sich bereits am Tisch.
An Ihrem Tisch bzw. im Wahlkoffer sollten Sie vorfinden:
 Material für die Auszählung (Gummifinger/Blattwender zum besseren Zählen, Gummibänder
  und Büroklammern zum Sortieren der Stimmzettel, Stifte, verschiedenes Schreibmaterial…)
 Brieföffner
 Umschläge (vorbedruckt und blanko) zum Verpacken der ausgezählten Stimmzettel und ent-
  sprechende Siegel
 Schloss und Schlüssel zum Verschließen der Wahlurne
  Diese Materialien sind Eigentum der Stadt Köln und verbleiben am Ende des Wahltages voll-
  ständig auf dem Tisch und im Koffer.

Prüfen der roten Wahlbriefe (ab 13:30 Uhr)
Die Anzahl der zu Beginn vorhandenen Wahlbriefe ist in allen Briefwahlbezirken festzustellen.
Die Summe wird vor Öffnung der Stimmzettelumschläge unter Ziffer 2.3 der Niederschriften ein-
getragen.

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Bitte achten Sie unbedingt beim Zählen der Wahlbriefe auf die richtige Stimmbezirks-
         nummer auf den Wahlbriefen. Falls ein Wahlbrief falsch zugeordnet sein sollte, benach-
                               richtigen Sie unbedingt die Beratungskraft!

Da bis circa 18:30 Uhr noch Wahlbriefe eingehen können, ist die jeweilige Anzahl der hinzukom-
menden Wahlbriefe durch die Schriftführung unter Ziffer 2.5 der gemeinsamen Briefwahlnieder-
schrift nach Anlage 19b KWahlO einzutragen.
Per Lautsprecherdurchsage nach 18:30 Uhr erfolgt eine Bekanntgabe, dass keine weiteren Wahl-
briefeingänge mehr zu erwarten sind. Erst nach der gesonderten Freigabe der Auszählung über
die Lautsprecherdurchsage darf mit der Auszählung der Stimmzettel begonnen werden.

Öffnen der roten Wahlbriefe (ab ca. 15:00 Uhr nach Lautsprecher-
durchsage)

             Hierfür müssen mindestens 5 Mitglieder des Briefwahlvorstandes anwesend sein!

             Der gesamte Wahlvorstand prüft zunächst, ob die Urne leer ist. Danach verschließt
            die/der Wahlvorstehende diese mit dem Schloss aus dem Koffer. Die Urne darf bis zu
            der Freigabe der Auszählung durch das Wahlamt nach 18:00 Uhr keinesfalls geöffnet
                                                werden.

Der Wahlbrief muss im Normalfall enthalten:
     einen Wahlschein und davon getrennt
     einen verschlossenen amtlichen Stimmzettelumschlag

                          Wahlbriefe, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen,
               sind zunächst gesondert bei einem Mitglied des Wahlvorstandes zu sammeln.

Der Wahlschein ist auf folgende Kriterien hin zu prüfen:
     Vollständigkeit und Original
     eidesstattliche Versicherung mit Unterschrift

             Wahlscheine, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, sind – zusammen mit dem
           Stimmzettelumschlag – zunächst bei einem Mitglied des Wahlvorstandes zu sammeln.

Der Stimmzettelumschlag ist darauf zu prüfen, ob er Kennzeichnungen (z. B. Markierungen, Kom-
mentare oder andere Hinweise) aufweist.

            Stimmzettelumschläge, die Kennzeichnungen aufweisen, sind – zusammen mit dem
           Wahlschein – zunächst gesondert bei einem Mitglied des Wahlvorstandes zu sammeln.

Bestehen keine Bedenken zum Inhalt des roten Wahlbriefes, zum Wahlschein oder zum Stimmzet-
telumschlag, wird der Stimmzettelumschlag sofort und ungeöffnet in die Wahlurne geworfen. Der
Wahlschein wird gesondert bei einem Mitglied des Wahlvorstandes gesammelt.
Nur die geleerten roten Wahlbriefe über die keine besonderen Beschlüsse gefasst werden müssen
werden nach Beendigung des Vorganges in die bereitgestellten Müllbehälter oder Mülltüten ent-
sorgt.

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