Ensdorf - Gemeinde Ensdorf

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Ensdorf - Gemeinde Ensdorf
Neues aus Ensdorjf

 Mitteilungsblatt mit den amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Ensdorf

          Förderverein BergbauErbeSaar
         feiert am 18./19. September das
      5-jährige Bestehen des Saarpolygons

                                             Näheres hierzu unter Rubrik „Aus unserer Gemeinde“

                                                                    Ausgabe 36/2021
www.gemeinde-ensdorf.de                                  Freitag, 10. September 2021
Ensdorf - Gemeinde Ensdorf
Ensdorf                                                                                             -2-                                                                      Ausgabe 36/2021

                  Medizinische Dienste
 ■ Ärztlicher Bereitschaftsdienst                                                                       16. September 2021
 Sie erreichen den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kas-                                              Mathilden-Apotheke, Provinzialstraße 4,
 senärztlichen Vereinigung kostenlos unter der bundesweit                                               Wadgassen-Schaffhausen, 06834/41010
 einheitlichen Rufnummer 116117 rund um die Uhr an allen
 Tagen des Jahres.                                                                                      17. September 2021
 Zusätzlich ist die ärztliche sowie kinderärztliche Bereit-                                             Cristall-Apotheke, Kirchstraße 28, Bous,
 schaftsdienstpraxis Saarlouis im Marienhaus Klinikum                                                   06834/770790
 Saarlouis, Kapuzinerstraße 4, 66740 Saarlouis (Tel.-Nr. 0
 18 05/66 30 03) zu folgenden Zeiten geöffnet:
 Von Samstag 08.00 Uhr bis Montag 08.00 Uhr,                                                            ■ Notfalldienst der Tierärzte
 an Feiertagen (inkl. Heiligabend / Silvester),                                                         (nur für dringende Fälle nach vorheriger telefonischer Ver-
 an Rosenmontag sowie                                                                                   einbarung)
 an Brückentagen.                                                                                       Der Notdienst an Wochenenden beginnt jeweils am Freitag
 Bei Lebensgefahr rufen Sie bitte den Notarzt über die                                                  um 18.00 Uhr und endet am Montag um 08.00 Uhr.
 Rettungsleitstelle
 19 222 oder 112.                                                                                       11. September 2021
 Bei Handy bitte nur mit Vorwahl (0681).                                                                Dr. Kai Weber, Zum Steinhübel 32,
                                                                                                        66793 Saarwellingen, 06838/8659550
 ■ Notfalldienst der Zahnärzte                                                                          12. September 2021
 (nur für dringende Fälle nach vorheriger telefonischer Ver-
 einbarung)                                                                                             Döbbeler Markus, 66333 Völklingen,
 11./12. September 2021                                                                                 Straße des 13. Januar 352, 06898/80700
 Helmut Kammann, Dillingen-Pachten; 06831/74024                                                         Darüberhinaus sind die tierärztlichen Kliniken ganzjährig
                                                                                                        rund um die Uhr dienstbereit:
 ■ Apothekendienst                                                                                      Tierärztliche Klinik für Kleintiere Arz
 Der Notdienst beginnt jeweils um 8.00 Uhr des angezeigten                                              Kaiserslauterer Str. 44
 Tages und endet um 8.00 Uhr des Folgetages
 10. September 2021                                                                                     66123 Saarbrücken
 Löwen-Apotheke, Provinzialstr. 107, Ensdorf, 06831/958866                                              Telefon: (0681) 3 32 32
 11. September 2021                                                                                     http://www.tierklinik-arz.de
 Ludwigs-Apotheke, Französische Straße 1,
                                                                                                        Tierärztliche Klinik für Kleintiere Drs. Kehr, Pack und Scherer
 Saarlouis, 06831/2957
 12. September 2021                                                                                     Hüttenstraße 20
 Apollonia-Apotheke, Lebacher Straße 33,                                                                66583 Spiesen-Elversberg
 Saarlouis-Fraulautern, 06831/82828                                                                     Telefon: (06821) 179494
 13. September 2021
 Marien-Apotheke, Kirchstraße 9, Bous, 06834/2300                                                       http://www.tierklinik-elversberg.de
 14. September 2021                                                                                     Tierärztliche Klinik für Pferde Drs. Rupp, Schwarz und Anen
 Löwen-Apotheke, Lebacher Straße 11,                                                                    Raiffeisenstr. 100
 Saarwellingen; 06838/2739
                                                                                                        66802 Überherrn
 15. September 2021
 Rosen Apotheke, Kaiserstr. 31,                                                                         Telefon: (06836) 91 90 80
 Wadgassen-Hostenbach, 06834/41807                                                                      http://www.pferdeklinik-altforweiler.de

                  Polizei • Feuerwehr • Rettungsdienste
 ■ NOTRUF                                                                                               ■ Polizeirevier Bous
 POLIZEI��������������������������������������������������������������������������������������� 110
                                                                                                        Telefon:���������������������������������������������������������������������������� 06834/9250
 FEUERWEHR������������������������������������������������������������������������������ 112
 RETTUNGSDIENST��������������������������������������������������������������������� 112
 Giftinformationszentrum (GIZ) Mainz ����������������������� 06131/19240                               ■ Freiwillige Feuerwehr
 ■ Polizei Ensdorf                                                                                      Feuerwehrgerätehaus����������������������������������������������������� Tel. 9669790
 Telefon:������������������������������������������������������������������������������������� 54522   Wehrführer Jürgen Wolfert������������������������������������������������ Tel. 958535

Impressum:
Herausgeber: LINUS WITTICH Medien KG, 54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriegebiet), Telefon 06502/9147-0 oder -240
Redaktion im Verlag (verantwortlich): Dietmar Kaupp, Verlagsleiter
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Melina Franklin, unter der Anschrift des Verlages
Zentrale: Tel. 06502 9147-0, E-Mail: service@wittich-foehren.de
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigen-
preisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht
unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlags oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung
des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.
Ensdorf - Gemeinde Ensdorf
Ensdorf                                                                                         -3-                                                                       Ausgabe 36/2021

                 Kirchen • Kindergarten • Bildung • Soziale Dienste • Sonstige
 ■ Pfarrämter                                                                                        „Besser leben im Alter durch Technik“:���������� Tel. 06831/444-573
 Pfarreiengemeinschaft Bous, St. Peter - Ensdorf St. Marien                                          Notruf und Beratung für vergewaltigte und misshandelte Frauen
 Pastor Christian Müller                                                                             telefonische und persönliche Beratung von Frauen, die sexualisierte
 Pfarrsekretärinnen: Katrin Blohm, Christine Hawner, Elisabeth Jenal                                 Gewalt erlebt haben.
 Kath. Pfarramt St. Peter Bous����������������������������������������� 06834/2378                  Telefonberatungszeiten:
 Kath. Pfarramt St. Marien Ensdorf�������������������������������� 06831/52264                      Montag und Donnerstag von 14.00 bis 17.00 Uhr
                                                                                                     Dienstag und Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr
 ■ Dekanat Saarlouis                                                                                 Notrufgruppe Saarbrücken, Nauwieserstr. 19, 66111 Saarbrücken,
 Dekanatsbüro: Kleinstraße 58,                                                                       .������������������������������������������������Tel. 0681/36767 Fax: 0681/ 9385898
 66740 Saarlouis-Lisdorf��������������������������������������Tel. 06831/7699550                    Frauenhaus Saarlouis���������������������������������������������Tel. 06831/2200
                                                                                                     Aufnahme Tag und Nacht möglich, Anonyme und kostenlose Bera-
                                                                                                     tung
 ■ Evang. Kirchengemeinde Schwalbach                                                                 Hilfe für Familien mit geistig Behinderten
 Pfarrbezirk I: Schwalbach (Griesborn, Hülzweiler), Elm (Derlen,                                     Familienentlastender Dienst (FED)
 Knausholz, Sprengen), Saarwellingen und Schwarzenholz,
                                                                                                     der Lebenshilfe e.V., 66793 Saarwellingen
 Pfarrer Reinhard Janich, Schwalbach���������������������Tel. 06834/53546
 Pfarrbezirk II: Bous und Ensdorf                                                                    Telefon von 08:00 - 16:00 Uhr����������������������������� Tel. 06838/9827-70
 Pfarrerin Juliane Opiolla, Bous����������������������������Tel. 06834/7801752                      Telefon von 16:00 - 08:00 Uhr�������������������������������Tel. 0171/3875124
 Pfarrerin Inge Wiehle�������������������������������������������Tel. 06898/4480781                 Beratungsstelle für junge Arbeitslose
 Gemeindebüro Schwalbach����������������������������������Tel. 06834/956970                         Katholische Erwachsenenbildung e.V. Hospitalstraße 7
 Öffnungszeiten Mo., Di., Do., und                                                                   66798 Wallerfangen�����������������������������������������������Tel. 06831/965646
 Fr.: 8:30 bis 12:00 Uhr, mittwochs geschlossen                                                      Abholung von Tierkörpern und Schlachtabfällen
                                                                                                     .�������������������������������������������������������������������������������Tel. 06508/91430
 ■ Haus für Kinder & Familien                                                                        Tierschutzhotline im Saarland�������������������������Tel. 0681/99784530
 Kindergarten „St. Marien“ Ensdorf
 Leitung: Karsten Müller                                                                             ■ SONSTIGE RUFNUMMERN
 Zentrale und Rezeption: Frau Dany Thiel��������������������������� Tel. 53391                      Bergmannsheim Ensdorf Saal�����������������������������������������Tel. 504-163
                                                                                                     Großsporthalle Ensdorf������������������������������������������������������ Tel. 59501
 ■ Schulen                                                                                           Freibad Ensdorf���������������������������������������������������������������� Tel. 506206
 Grundschule Ensdorf���������������������������������Tel. 506096 / Fax: 507441                      Postagentur Ensdorf���������������������������������������������������� Tel. 4879462
 Rektorin: Christina Lein                                                                            Öffnungszeiten:
 Freiwillige Ganztagsschule/Gemeindehort����������������������� Tel. 509140                         Mo, Di, Do, Fr von 9.00 - 12.30 Uhr und von 14.00 - 17.00 Uhr
 Leitung: Dominic Dörr                                                                               Mi von 9.00 - 12.30 Uhr; Sa von 9.00 bis 12.00 Uhr
 Gemeinschaftsschule Schwalbach-Ensdorf���������Tel. 06834/953953
                                                                                                     Förster der Gemeinde Ensdorf
 (Johannes-Gutenberg-Schule Schwalbach)
                                                                                                     für den Staatsforst, Herr Martin Wollenweber,
                                                                                                     .�����������������������������������������������������������������������������Tel. 0175/2200896
 ■ Weitere Schulen                                                                                   Ehrenamtlicher Naturschutzbeauftragter
 Kreismusikschule in                                                                                 Herr Meiko Balthasar������������������������������������������������������ Tel. 4999830
 Bous-Ensdorf-Schwalbach���������������������������������������Tel. 06834/1534                      M_Balthasar@web.de
 Anne Frank Schule
                                                                                                     Hilfe gegen Wespen
 Schwalbach�����������������������������������������������������������Tel. 06834/953900
                                                                                                     Viktor MARTIN mobil��������������������������������������������������� 0173/3264731
                                                                                                     Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung
 ■ Soziale Dienste                                                                                   Egon Haag, Schacherweg 22,
 Deutsches Rotes Kreuz - Ortsverband Ensdorf                                                         66773 Schwalbach-Hülzweiler��������������������������������Tel. 06831/59381
 Herr Paul Fisch, Schwarzstraße 5���������������������������������� Tel. 1667033                    (Sprechstunden montags - freitags nach Terminvereinbarung)
 Mobil: 0177/4881231
                                                                                                     Wolfgang Ressing, Friedrich-Ebert-Str. 41,
 Betreuungsbehörde des Landkreises Saarlouis
 Beratung und Infos zu Vorsorgevollmachten,                                                          66359 Bous���������������������������������������������������������Tel. 06834/5697215
 Betreuungs- und Patientenverfügungen                                                                Bodwing Johannes, Dorfstr. 111, Saarlouis������������Tel. 06831/46437
 Kostenlose Zusendung von Informationsmaterial                                                       Schiedsmann
 unter�������������������������������������������������������������������� Tel. 06831/444-436       Jürgen Seiwert ���������������������������������������������������������Tel. 06831/5706
 Saarlouiser Tafel                                                                                   schiedsmann@gemeinde-ensdorf.de
 (Lebensmittelspenden für Bedürftige)���������������������Tel. 06831/93990                          Behindertenbeauftragter der Gemeinde Ensdorf
 Psychosoziale Beratungsstelle des Gesundheitsamtes                                                  Franz Leinenbach, Erlenstr. 22������������������������������������������� Tel. 52623
 im Landkreis Saarlouis                                                                              E-Mail: franz.leinenbach@superkabel.de
 .�����������������������������������������������������������������������������Tel. 06831/444700    Seniorensicherheitsberater der Gemeinde Ensdorf
 Diakonisches Werk an der Saar                                                                       Hans Fels, St. Barbarastraße 10���������������������������������������� Tel. 58586
 (Beratung zwischen Schule und Beruf)
                                                                                                     Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfegermeister
 .�������������������������������������������������������������������������������Tel. 06831/49721
 Arbeitsstelle für Integrationshilfen                                                                Frank Dillenburger, Mettlach�������������������������������Tel. 06865/8069146
 der Arbeiterwohlfahrt���������������������������������������������Tel. 06831/121721                außer den Straßen: An der Schleuse, Bommersbachweg,
 Kontaktstelle für Selbsthilfe im Saarland �������������Tel. 0681/9602130                           Bernardsweg, Großstraße, Spessbergstraße und Lauternweg.
 Mail: kontakt@selbsthilfe-saar.de������������������� Mobil: 0159/01711163                          Für diese Straßen ist Bezirksschornsteinfegermeister,
 Selbsthilfegruppe der anonymen Alkoholiker                                                          Jürgen Krause, Losheim, zuständig��������������������Tel. 06872/5041970
 zentrale Kontaktstelle������������������������������������������������Tel. 0681/19295              Gas- und Wasserwerke Bous - Schwalbach
 Donum Vitae e.V.                                                                                    Telefonzentrale������������������������������������������������������������������ 06834/850
 Staatlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatung                                               Störungsdienst Gas- Fernwärme, sowie
 Großer Markt 21, 66740 Saarlouis������������������������Tel. 06831/120028                          Wasserversorgung der TWE Ensdorf�������������������� Tel. 06834/85-111
 Elternselbsthilfe Dillingen e.V.��������������������������Tel. 06831/7685702                       energis-Netzgesellschaft mbH
 Deutscher Kinderschutzbund e.V.
                                                                                                     Störungsnummer Strom������������������������������������ Tel. 0681/9069-2611
 1. Vors. Frau Renate Ruffing���������������������������������������������� Tel. 52256
 Lebenshilfe Saarlouis e.V.������������������������������ Tel. 06838/810-18/19                      Defekte Straßenbeleuchtung
 Pflegestützpunkt im Landkreis Saarlouis                                                             Info: Zentrale Service Nr. für Meldung von Schäden an der
 Kaiser-Friedrich-Ring 31, Saarlouis���������������������������������� Tel. 120630                  Straßenbeleuchtungsanlage:����������������������������� Tel. 0681/4030-3003
 Leitstelle Älter werden                                                                             E-Mail: info@energis.de
 im Landkreis Saarlouis:��������������������������������������� Tel. 06831/444-239                  Entsorgungsverband Saar
 Kommunale Beratungsstelle                                                                           Hotline����������������������������������������������������������������� Tel. 0681/5000-555
Ensdorf - Gemeinde Ensdorf
Ensdorf                                                               -4-                                                Ausgabe 36/2021

                  Amtliches Bekanntmachungsblatt
                                                                   DER GEMEINDE

  Bekanntmachungen und Informationen
  Gemeindeverwaltung                                                                                          Partnerschaft
  Provinzialstr. 101a, 66806 Ensdorf
  Tel. 0 68 31/ 504-0     Fax 0 68 31 / 504-167
  Internet: http://www.gemeinde-ensdorf.de
  Mail: info@gemeinde-ensdorf.de

 Was finde ich wo im Rathaus?
 Erdgeschoss:                                                           1. Obergeschoss:
 ■-    Bürgerbüro, Tel. 504-132 oder -134, Zimmer 110                   ■ Bürgermeister Tel. 504-110, Zimmer 206
 ■     Führerscheinwesen, Tel. 504-132 oder -134, Zimmer 110            ■    Hauptamt Tel. 504-112, Zimmer 212
 ■     Bestattungswesen, Tel. 504-131, Zimmer 103                       ■    Personalamt Tel. 504-113, Zimmer 210
 ■     Standesamt, Tel. 504-133, Zimmer 111                             ■    Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Tel. 504-115, Zimmer 209
 ■     Flüchtlingsmanagement, Tel. 504-131, Zimmer 103                  ■    Jugend, Soziales u. Kindertagesstätten Tel. 504-137,
 ■     Ordnungsamt Tel. 504-130, Zimmer 112                                  Zimmer 201
 ■     Verkehrsüberwachung, Tel. 504-121, Zimmer 106                         Stabsstelle Digitalisierung, Tel. 504-122, Zimmer 203
 ■     Gemeindekasse Tel. 504-121 u. -123, Zimmer 106-107
                                                                        2. Obergeschoss:
 ■     Kämmerei, Wirtschaftliche Beteiligungen, Tel. 504-120,
       Zimmer 108                                                       ■ Bauamt Tel. 504-150, Zimmer 301-302 und 307-308
 ■     Steueramt Tel. 504-125, Zimmer 101                               ■    Amt für Umwelt und Naturschutz Tel. 504-157, Zimmer 306
                                                                        ■    Wertstoffberatung Tel. 504-157, Zimmer 306

           Öffnungszeiten:                                   Bürgerbüro:                                        Wahlamt:
        Montag bis Donnerstag                  Montag und Mittwoch von 08.00-13.00 Uhr,          Montag u. Mittwoch von 8:00 bis 13:00 Uhr
     von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr        Dienstag von 08.00-12.00 Uhr und von 13.30-15.30 Uhr,            und 13:30 bis 16:00 Uhr,
     und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr,      Donnerstag von 08.00-12.00 Uhr und von 13.30-17.00 Uhr,       Dienstag von 8:00 bis 12:00 Uhr
        Freitag von 08.30 Uhr                         Freitag von 08.00-12.00 Uhr                        und 13:30 bis 16:00 Uhr,
            bis 12.00 Uhr,                         Darüber hinaus nach Vereinbarung.                Donnerstag von 8:00 bis 12:00 Uhr
            Darüber hinaus                „Dienstags und Donnerstags nur nach vorheriger                 und 13:30 bis 17:00 Uhr
          nach Vereinbarung.                    Terminvereinbarung unter 504-132!“                 sowie Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr.

                    Für Mitteilungen, Fragen oder Hinweise ist die Gemeinde Ensdorf auch unter +49 6831 504122
                                               über WhatsApp schriftlich erreichbar.

                                              Bürgersprechstunden des Bürgermeisters
                                        (Terminabsprache unter Tel.-Nr. 504-117 bzw. 118 erbeten!):
                         Die reguläre Sprechstunde findet jeden ersten Dienstag von November bis März in der Zeit
                          von 15:30 - 17:30 Uhr und von April bis Oktober in der Zeit von 16:00 - 18:00 Uhr statt.

 ■ Bauhof                                                                ■ Wertstoffhof/EVS Wertstoffzentrum
 Tel. 504-142, Fax 504-143                                               Tel. 509-275 / Tel. 504-157
 Saarlouiser Straße 6, 66806 Ensdorf                                     Schwalbacher Berg 159, 66806 Ensdorf
 Öffnungszeiten:
 Montag bis Donnerstag              von 07.00 Uhr bis 15.30 Uhr,         Öffnungszeiten ganzjährig:
 Freitag                            von 07.00 Uhr bis 14.30 Uhr          Montag, Mittwoch, Freitag:                11.00 bis 17.00 Uhr
                                                                         Dienstag, Donnerstag:                     08.00 bis 13.00 Uhr
 Rufbereitschaft Bauhof: 0171/7400479                                    Samstag:                                  10.00 bis 16.30 Uhr

 ■ Rufbereitschaft TWE GmbH: Tel. 06834/85-111
 Gas- und Wasserwerke Bous-Schwalbach

                                                                    @
 Saarbrücker Str: 195, 66359 Bous

                                       Weitere Informationen aus                   unserer Gemeinde finden Sie auf
           /EnsdorfSaar                      unserer Internetseite                www.gemeinde-ensdorf.de.

                                                      Herausgeber: Gemeinde Ensdorf
                                         Verantwortlich für den Inhalt: Bürgermeister Jörg Wilhelmy
                                             Druck: LINUS WITTICH Medien KG, 54343 Föhren
     Die amtlichen Bekanntmachungen erscheinen wöchentlich. Die Zustellung erfolgt kostenlos an jeden Haushalt der Gemeinde Ensdorf.
                       Einzelexemplare sind gegen Erstattung der Selbstkosten bei der Gemeindeverwaltung erhältlich.
Ensdorf - Gemeinde Ensdorf
Ensdorf                                                                -5-                                                  Ausgabe 36/2021

             Amtliche Bekanntmachungen
■ Bekanntmachung                                                           8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 17:00 Uhr sowie freitags von
                                                                           8:00 bis 12:00 Uhr geöffnet.
Am Mittwoch, 15. September 2021, findet um 18:30 Uhr im Saal des
                                                                           Auch eine Online-Beantragung über die Internetseite der Gemeinde
Bergmannsheims Ensdorf die 15. Sitzung des Gemeinderates statt.
                                                                           www.gemeinde-ensdorf.de ist möglich. Beim Aufruf des entsprechen-
Hinweise für alle interessierten Bürger*innen, die an der Gemein-
                                                                           den Links öffnet sich ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten.
deratssitzung teilnehmen möchten:
                                                                           Dazu müssen Sie diese von Ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief in das
Aufgrund der geltenden Hygiene- und Abstandsregeln während der
                                                                           Antragsformular übertragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen
Corona-Pandemie gelten besondere Vorgaben für die Teilnahme an
                                                                           nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu
der Sitzung des Gemeinderates.
                                                                           lassen. Entscheiden Sie sich für eine Antragstellung per E-Mail an
Für Interessierte, die an der Sitzung teilnehmen möchten, ist es not-
                                                                           wahlen@gemeinde-ensdorf.de, benötigt das Wahlamt aus Sicher-
wendig, dass Sie sich bis einen Tag vor der Sitzung bei der Gemeinde-
                                                                           heitsgründen neben der Angabe des Familiennamens, Vornamens,
verwaltung registrieren lassen. Melden Sie sich hierzu bitte telefonisch
                                                                           Geburtsdatums und Anschrift auch zwingend die Angabe Ihrer Wahl-
unter 06831/504-112 oder per E-Mail bschmitt@gemeinde-ensdorf.de
                                                                           bezirks- und Wählernummer. Der Wahlschein und die Briefwahlunter-
an.
                                                                           lagen werden Ihnen zeitnah zugestellt. Bei persönlicher Abholung bitte
Zur Teilnahme an der Sitzung ist ein Impfnachweis (vollständig
                                                                           immer amtlichen Lichtbildausweis mitbringen.
geimpft), Genesungsnachweis (Corona-Infektion innerhalb der letz-
                                                                           Beachten Sie bei der Bevollmächtigung Dritter:
ten 6 Monate) bzw. ein tagesaktuelles negatives Corona-Testergebnis
                                                                           Eine Aushändigung der Briefwahlunterlagen an Dritte ist nur zulässig,
(nicht älter als 24 Stunden) erforderlich.
                                                                           wenn
Bis zur Einnahme und beim Verlassen des Sitzplatzes ist eine Medizi-
nische Maske (FFP2 oder OP-Maske) zu tragen. Die Maske ist immer           -  eine schriftliche Vollmacht über die Berechtigung zur Empfang-
dann zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,50 m nicht eingehal-            nahme durch Dritte vorliegt und
ten werden kann.                                                           - der Bevollmächtigte schriftlich gegenüber der Gemeinde versi-
Die Gemeindeverwaltung bittet um Verständnis für die gesetzlich not-          chert, dass er nicht mehr als 4 Wahlberechtigte vertritt.
wendigen Einlassbeschränkungen und Kontrollen.                             Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 24.09.2021,
I. Einwohnerfragestunde                                                    18.00 Uhr beantragt werden. Bei nachgewiesener plötzlicher
II. Sitzung des Gemeinderates                                              Erkrankung kann auch am Wahltag 26.09.2021 bis 15.00 Uhr Brief-
Tagesordnung                                                               wahl beantragt werden. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das
Öffentliche Sitzung                                                        Wahlamt unter Tel. 504-190, 504-1112 oder 504-120.
1.    Entscheidungen des Landes in Sachen Grubenwasser
      - Bergamt Saarbrücken - Entscheidung vom 17.08.2021,                 ■ Online-Briefwahlantrag für die
      Abschlussbetriebsplan unter Tage, Zentrale Wasserhaltung
      Reden, Duhamel inklusive Nordschacht
                                                                             Bundestagswahl am 26. September 2021
      - Oberbergamt des Saarlandes - Planfeststellungsbeschluss vom        Zur Bundestagswahl 2021 können Wahlscheine schriftlich (durch
      17.08.2021,                                                          Ausfüllen der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes), persön-
      Rahmenbetriebsplan zum Heben und Einleiten von Grubenwas-            lich oder in sonstiger dokumentier barer elektronischer Form (Telefax,
      ser am Standort Duhamel in die Saar als Folge des Ansteigen-         E-Mail) beim Wahlamt beantragt werden. Eine Antragstellung über
      lassens des Grubenwasserspiegels auf minus 320 m NHN in den          Telefon oder per SMS ist nicht möglich. Auch eine Online-Beantra-
      Wasserprovinzen Reden und Duhamel; einschließlich der damit          gung ist möglich. Beim Aufruf des Links öffnet sich ein Erfassungsfor-
      verbundenen wasserrechtlichen Entscheidungen                         mular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung
Ensdorf, 07.09.2021                                                        müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen,
                                                                           sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versand-
Der Bürgermeister
                                                                           anschrift senden zu lassen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterla-
i. V.                                                                      gen werden Ihnen von uns anschließend per Boten zugestellt. Für die
gez. Manfred Altmaier                                                      Prüfung Ihrer Daten bei elektronischer Antragstellung benötigen
Erster Beigeordneter                                                       wir aus Sicherheitsgründen u.a. auch die Eingabe Ihrer Wahlbezirks-
                                                                           und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung (noch)
■ Bekanntmachung                                                           nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an wah-
Am Donnerstag, 16. September 2021, findet um 18:30 Uhr im Sit-             len@gemeinde-ensdorf.de einen Wahlschein beantragen. In diesem
zungssaal des Rathauses die 4. Sitzung des Ausschusses für Rech-           Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsda-
nungsprüfungsangelegenheiten statt.                                        tum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Tagesordnung                                                               Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist bis Freitag, 24. Septem-
                                                                           ber 2021, 18.00 Uhr möglich.
Nichtöffentliche Sitzung
1. Genehmigung der Niederschrift der 3. Sitzung des Ausschusses
      für Rechnungsprüfungsangelegenheiten vom 08.12.2020
                                                                           ■ Hinweise zur höchstpersönlichen
2. Wahl eines besonderen Vorsitzenden (Jahresabschluss                       Ausübung des Wahlrechts bei der
      Gemeinde)                                                              Briefwahl
3. Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2020 sowie               Das Wahlrecht kann - auch bei der Briefwahl - nur höchstpersönlich
      Entlastung des Bürgermeisters                                        ausgeübt werden. Das bedeutet, dass die wahlberechtigte Person
4. Mitteilungen und Anfragen                                               bereit und in der Lage sein muss, selbst eine Wahlentscheidung
Ensdorf, 07.09.2021                                                        zu treffen und diese Entscheidung kundzutun. Die Kundmachung
Der Bürgermeister                                                          erfolgt auch bei der Briefwahl durch persönliches Kennzeichnen des
i. V.                                                                      Stimmzettels. Hilfestellung ist nie bei der Wahlentscheidung, son-
gez. Manfred Altmaier                                                      dern nur bei der Kennzeichnung des Stimmzettels und nach dem gel-
Erster Beigeordneter                                                       tenden Wahlrecht auch hier nur dann zulässig, wenn die wählende
                                                                           Person des Lesens unkundig ist oder wegen einer körperlichen Beein-
                                                                           trächtigung gehindert ist, den Stimmzettel selbst unbeobachtet zu
■ Bundestagswahl am 26. September 2021                                     kennzeichnen, zu falten oder selbst in den Stimmzettelumschlag zu
Zum Stichtag 15.08.2021 - und damit 42 Tage vor der Wahl - wurde           legen. Die Hilfsperson hat in diesem Fall an Eides statt zu versichern,
das Wählerverzeichnis erstellt. Parallel dazu gehen den Wählerinnen        dass sie den Stimmzettel nach dem erklärten Willen der wählenden
und Wählern binnen 21 Tagen (bis zum 05.09.2021) in der Zustellung         Person gekennzeichnet hat; die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr
durch die Deutsche Post AG die Wahlbenachrichtigungsbriefe im wei-         vollendet haben. Bei einem Verstoß gegen die genannten Vorschrif-
ßen Fensterkuvert mit der Aufschrift -wichtige Wahlunterlagen- zu.         ten handelt es sich nicht nur um einen Verstoß gegen wesentliche
Sie haben die Möglichkeit Wahlscheine schriftlich (durch Ausfüllen der     Wahlvorschriften, der die Wahl anfechtbar macht, sondern es handelt
Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes) oder in elektronischer         sich gemäß §§ 107a, 156 des Strafgesetzbuches auch um Strafta-
Form (Telefax, E-Mail) beim Wahlamt zu beantragen. Gerne können            ten. Wahlberechtigte Personen, die einen eigenen Wählerwillen
Sie dies auch persönlich im Rathaus tun. Eine Antragstellung über          nicht mehr bilden und äußern können, sind an der Teilnahme an
Telefon oder per SMS ist nicht möglich. Das Wahlamt ist montags und        der Wahl faktisch gehindert. Dies gilt auch, wenn eine betreuende
mittwochs von 8:00 bis 13:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr, diens-       Person mit umfangreicher Betreuungsvollmacht bestellt ist. Diese darf
tags von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr, donnerstags       nicht an Stelle der wählenden Person die Wahlentscheidung treffen.
Ensdorf - Gemeinde Ensdorf
Ensdorf                                                             -6-                                                  Ausgabe 36/2021

  ■ Wahlbekanntmachung
  1.   Am 26. September 2021
       findet die
                                                     Wahl zum 20. Deutschen Bundestag
       statt.
       Die Wahl dauert von 08.00 - 18.00 Uhr.
  2.   Die Gemeinde Ensdorf ist in 5 allgemeine Wahlbezirke und zwei Briefwahlbezirke eingeteilt.
       In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 16. August 2021 bis 05. September 2017 übersandt wer-
       den, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der/die Wahlberechtigte zu wählen hat. Die jeweiligen Wahlräume
       sind barrierefrei.
       Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses ab 15.00 Uhr an folgenden Standorten in Ensdorf zusammen:
       im Ausbildungsraum des Feuerwehrgerätehauses, Saarlouiser Str. 6 und im Sitzungssaal des Rathauses (DG) Provinzialstr. 101a.
  3.   Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
       Die Wähler und Wählerinnen haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
       Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
       Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler und jede Wählerin erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel
       ausgehändigt.
       Jeder Wähler und jede Wählerin hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.
       Der Stimmzettel erhält jeweils unter fortlaufender Nummer

       a)   für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber und Bewerberinnen der zugelassenen Kreiswahlvor-
            schläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen
            außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers und jeder Bewerberin einen Kreis für die Kennzeichnung.
       b)   für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden,
            auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber oder Bewerberinnen der zugelassenen Landeslisten und links von
            der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

       Die wählende Person gibt
       ihre Erststimme in der Weise ab,
       dass er auf den linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig
       kenntlich macht, welchem Bewerber oder welcher Bewerberin sie gelten soll,
       und ihre Zweitstimme in der Weise,
       dass sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig
       kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.
       Der Stimmzettel muss von der wählenden Person in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum
       gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. in der Wahlkabine darf nicht fotogra-
       fiert oder gefilmt werden.
  4.   Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im
       Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Die jeweiligen
       Wahlbezirke sind barrierefrei.
  5.   Wähler und Wählerinnen, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,

       a)   durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
       b)   durch Briefwahl

       teilnehmen.
       Wer durch Briefwahl wählen will muss sich vom Wahlamt der Gemeinde Ensdorf, Provinzialstr. 101a, 66806 Ensdorf ein Wahlschein,
       einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den
       Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der
       auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief
       kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
  6. Jede wahlberichtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen
       Vertreter anstelle der Wahlberechtigten Person ist unzulässig (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes).
       Eine wahlberechtigte Person, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert ist, kann
       sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der wahl-
       berechtigten Person selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter
       missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der wahlberechtigten Person ersetzt
       oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 14 Abs. 5 des Bundeswahlgesetzes).
       Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe
       bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentschei-
       dung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist
       strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
  7. Blinde und Sehbehinderte haben bei dieser Wahl wieder die Möglichkeit, Stimmzettelschablonen zu verwenden. Die Schablonen
       können angefordert werden beim
       Blinden- und Sehbehindertenverein für das Saarland e. V.
       Frau Vorsitzende Christa Maria Rupp
       Küstrinerstr. 6
       66121 Saarbrücken
       Telefon: 06 81 / 81 81 81
       E-Mail: info@bsvsaar.org
       Internet: www.bsvsaar.org”
  Ensdorf, den 08.09.2021
  Der Bürgermeister
  i.V.
  Manfred Altmaier
  Erster Beigeordneter
Ensdorf - Gemeinde Ensdorf
Ensdorf                                                                  -7-                                                 Ausgabe 36/2021

■ Bekanntmachung                                                             6.   Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
  über das Recht auf Einsicht                                                     -   einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis                              -   einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum                               -   einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief
                                                                                      zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag
20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021                                         und
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden auf die                     -   ein Merkblatt für die Briefwahl.
gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen
verzichtet und das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Per-                Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen
sonenbezeichnungen gelten gleichermaßen für beide Geschlechter.                   anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfang-
1.    Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Gemeinde                   nahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Voll-
      Ensdorf wird in der Zeit vom 06. September 2021 bis 10. Sep-                macht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht
      tember 2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rat-                  mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemein-
      haus der Gemeinde Ensdorf, Provinzialstraße 101 a, Wahlamt                  debehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu
      1.OG, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.                 versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person
      Jede wahlberechtigte Person kann die Richtigkeit oder Vollstän-             auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief
      digkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen             mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die
      Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit               angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens
      oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeich-               am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb
      nis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen                der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungs-
      glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder                 form ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich
      Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das                befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen
      Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von              Stelle abgegeben werden.
      Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk            Ensdorf, den 25. August 2021
      gemäß den § 21 Abs. 5 des Melderechtsrahmengesetzes ent-               Die Gemeindebehörde
      sprechenden Vorschriften der Landesmeldegesetze eingetragen            Jörg Wilhelmy
      ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren           Bürgermeister
      geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät mög-
      lich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen
      ist oder einen Wahlschein hat.                                         ■ Bekanntmachung
2.    Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält,       Auf Antrag der RAG Aktiengesellschaft vom 18.08.2017 hat das
      kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spä-        Oberbergamt des Saarlandes mit dem Planfeststellungsbe-
      testens am 10. September 2021 bis 12.00 Uhr, bei der Gemein-           schluss vom 17.08.2021
      debehörde (Wahlamt) Einspruch einlegen. Der Einspruch kann             - Az. II WASS/5/17‑173 ‑ folgende Entscheidung getroffen.
      schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.   Auszug aus dem verfügenden Teil des Planfeststellungsbeschlusses:
3.    Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind,        1. Planfeststellung
      erhalten bis spätestens zum 05. September 2021 eine Wahlbe-            Der Rahmenbetriebsplan zum Heben und Einleiten von Grubenwasser
      nachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat,           am Standort Duhamel in die Saar als Folge des Ansteigenlassens des
      aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das          Grubenwasserspiegels auf minus 320 m NHN in den Wasserprovin-
      Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will,          zen Reden und Duhamel der RAG Aktiengesellschaft, Im Welterbe 10,
      dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die        45141 Essen vom 18.08.2017 wird festgestellt.
      nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und         Dieser Beschluss wirkt auch für und gegen etwaige Rechtsnachfolger
      die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt         der Vorhabenträgerin.
      haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.                            Die Gültigkeit des Planfeststellungsbeschlusses wird befristet für die
                                                                             Dauer von 30 Jahren ab Bestandskraft.
4.    Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 297
                                                                             2. Weitere Entscheidungen
      Saarlouis durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum
                                                                             2.1 Wasserrechtliche Entscheidungen
      dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.
                                                                             Aufgrund des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasser-
5.    Einen Wahlschein erhält auf Antrag                                     haushaltsgesetz - WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt
5.1   ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter            geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Juni 2021 (BGBl. I S.
5.2   ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,     1699) in Verbindung mit den Bestimmungen des Saarländischen Was-
                                                                             sergesetzes (SWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juli
      a)   wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die              2004 (Amtsbl. S. 1994), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Feb-
           Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach §         ruar 2019 (Amtsbl. I S. 324) ergehen auf den Antrag vom 18.08.2017
           18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 06. September            folgende wasserrechtliche Entscheidungen:
           2021) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeich-          2.1.1 Bezeichnung der Benutzung
           nis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 10.           Der RAG Aktiengesellschaft, Im Welterbe 10, 45141 Essen, werden
           September 2021) versäumt hat,                                     nach Maßgabe ihres Antrages vom 18.08.2017 auf Zulassung des
      b)   wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl nach Ablauf der         bergrechtlichen Rahmenbetriebsplanes zum Heben und Einleiten von
           Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder          max. 19,8 Mio. m³/a Grubenwasser am Standort Duhamel in die Saar
           der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlord-           als Folge des Ansteigenlassens des Grubenwassers in den Wasser-
           nung entstanden ist;                                              provinzen Reden und Ensdorf auf ein Niveau von minus 320 m NHN
      c)   wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt           durch Einstellung der Wasserhaltungsmaßnahmen an den Standorten
           worden und die Feststellung erst nach Abschluss des               Reden und Duhamel und den hierzu vorgelegten und dem Planfest-
           Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde             stellungsbeschluss zugrunde liegenden sowie der in diesem Bescheid
           gelangt ist.                                                      aufgeführten Unterlagen nebst der sich aus dem Bescheid ergeben-
                                                                             den Nebenbestimmungen gemäß § 10 WHG i. V. m. § 19 Abs. 1 WHG
      Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen          die widerruflichen Erlaubnisse erteilt,
      Wahlberechtigten bis Freitag, 24. September 2021, 18.00 Uhr,           1. durch Einstellung der Gruben-/Grundwasserhaltung an den
      bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch             Standorten Reden und Duhamel den Grubenwasserspiegel in den
      beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung,             Wasserprovinzen Reden und Ensdorf bis auf ein Niveau von maxi-
      die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht                 mal minus 320 m NHN ansteigen zu lassen,
      zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag              2. das Gruben-/Grundwasser aus der Wasserprovinz Reden unterir-
      noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden. Versichert ein           disch im Niveau der 5. Sohle über die Göttelborn-Schächte, den
      Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein              Schacht Lummerschied zum Schacht Dilsburg (ehemaliges Berg-
      nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00             werk Göttelborn) und von dort weiter über einen explosionsfesten
      Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wähler-              Damm, über dem im Jahr 2011 zur Herstellung der Wasserweg-
      verzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter               samkeit eine Strecke mit einem Querschnitt von mindestens 2,2
      5.2 Unterpunkten a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag                   m² aufgefahren wurde zu dem Südschacht (ehemaliges Bergwerk
      auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15.00               Ensdorf), sowie im weiteren Verlauf über die 14. Sohle des ehema-
      Uhr stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch            ligen Berg-werks Ensdorf (Niveau minus 400 m NHN) und zuletzt
      Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu              etwa 1,5 km vor dem Duhamel-Schacht durch einen explosions-
      berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der          sicher erstellten Damm mit eingelegten Rohren, die nach Rück-
      Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.                     zug aus dem untertägigen Streckennetz im Bereich Ensdorf zur
Ensdorf - Gemeinde Ensdorf
Ensdorf                                                                  -8-                                                   Ausgabe 36/2021
     Durchleitung des Wassers geöffnet werden, in die Wasserprovinz
     Ensdorf umzuleiten,
3. am Standort Duhamel Gruben-/Grundwasser bis zu einer Menge                              Amtliche Mitteilungen
     von 19,8 Mio. m³/a zu Tage zu fördern, um den Grubenwasser-
     stand im Anstiegsbereich Duhamel und Reden auf dem beantrag-
     ten Zielniveau von maximal minus 320 m NHN zu halten und                  ■ Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
4. das am Standort Duhamel gehobene Gruben-/Grundwasser bis                      und des Wahlamtes
     zu einer Menge von 19,8 Mio. m³/a an der Einleitstelle E2 auf
     Gemarkung Fraulautern, Flur 4, Parzelle 383/44 (Koordinaten: RW:
     2556217, HW: 5465071; LUA-Nr. 5664/003), in die Saar einzulei-
     ten.
Diese Entscheidungen ergehen nach § 19 Abs. 3 WHG gemäß dem
     Schreiben vom 12.05.2021, Az.: E/4‑21.11.02‑148/2016, im Ein-
     vernehmen mit dem Ministerium für Umwelt und Verbraucher-
     schutz (MUV) als zuständige Oberste Wasserbehörde (§ 103 Abs.
     2 Nr. 1 i. V. m. § 105 Abs. 1 SWG).
2.1.2 Befristung der Erlaubnisse
Die Erlaubnisse werden befristet für die Dauer von 30 Jahren ab
Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses.
2.2 Entscheidung über Einwendungen und Stellungnahmen
Die im Verfahren erhobenen Einwendungen und Anträge sowie die
eingereichten Stellungnahmen werden zurückgewiesen, soweit ihnen
nicht durch die Planung der Vorhabenträgerin, Nebenbestimmungen
im Beschluss oder durch verbindliche Zusagen der Vorhabenträgerin
entsprochen wurde oder sie sich im Laufe des Verfahrens auf andere             Die Dienststellen der Gemeindeverwaltung sind von
Weise erledigt haben.                                                          Montag bis Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr
3. Rechtsbehelfsbelehrung                                                      bis 15:30 Uhr, Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr geöffnet.
Gegen den Planfeststellungsbeschluss und die weiteren Entschei-                Darüber hinaus nach Vereinbarung.
dungen kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim                  Bürgerbüro:
Oberverwaltungsgericht in 66740 Saarlouis, Kaiser-Wilhelm-Str. 15              Montag und Mittwoch von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr,
schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäfts-           Dienstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr,
stelle erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten                Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis
und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen               17:00 Uhr,
bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsa-               jedoch dienstags und donnerstags nur nach vorheriger telefo-
chen und Beweismittel sollen angegeben werden.                                 nischer Terminvereinbarung unter 06831/504-132!
Der Klage nebst Anlagen sollen so viele Abschriften beigefügt werden,          Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr.
dass alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können.                       Darüber hinaus nach Vereinbarung.
Die Klage und Begründung sowie ein eventueller Antrag auf Anord-               Abweichend hiervon ist das Wahlamt für den Publikumsverkehr
nung der aufschiebenden Wirkung der Klage können auch durch die                wie folgt geöffnet:
Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische                Montag und Mittwoch von 8:00 bis 13:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr,
Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das elektronische Doku-                Dienstag von 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr,
ment muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Das             Donnerstag von 8:00 bis 12:00 Uhr und13:30 bis 17:00 Uhr sowie
elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen            Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr.
Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der                 Jörg Wilhelmy
verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermitt-
                                                                               Bürgermeister
lungsweg gemäß § 55a Abs. 4 VwGO eingereicht werden. Die für
die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmen-
bedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Verord-                    ■ Wohnung zu vermieten
nung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen                 Die Kommunale Entwicklungs- u. Vermögensmanagementgesell-
Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behörden-                  schaft mbH & Co. KG (eine Gesellschaft der Gemeinde Ensdorf),
postfach (Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des
                                                                               Provinzialstr. 101 a, 66806 Ensdorf, vermietet ab 01.12.2021 fol-
elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektroni-
sche Behördenpostfach ‑ Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung -              gende Wohnung:
ERVV). Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.           Haldenstraße 19 C,
justiz.de.                                                                     Die ca. 55,66 m² große Wohnung ist auf 3 Etagen verteilt (nicht
Hinweis                                                                        barrierefrei):
Die Entscheidungen erfolgen unter Nebenbestimmungen.
Hinweise zur Auslegung                                                         EG:        1 Wohnküche, 1 Flur, 1 WC
Aufgrund der aktuellen COVID-19-Pandemie wird gemäß § 3 Abs. 1                 1.OG:      1 Schlafzimmer, 1 Duschbad,
des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) die Auslegung der                2. OG:     1 Schlafzimmer
Entscheidung und der Antragsunterlagen durch eine Veröffentlichung             Die Kaution beträgt eine Monatsmiete.
im Internet ersetzt. Diese erfolgt im Zeitraum vom 06.09.2021 bis zum          Bewerbungen sind bis zum 24. September 2021 an die KEV
20.09.2021 auf folgender Internetseite:                                        GmbH & Co. KG, Frau Anke Maurer, Provinzialstr. 101 a, 66806
https://www.uvp-verbund.de
                                                                               Ensdorf. Tel. 06831/504-120 zu richten.
Als zusätzliches Informationsangebot wird der Planfeststellungsbe-
schluss nebst planfestgestellten Unterlagen gemäß § 3 Abs. 2 S. 1
PlanSiG im Zeitraum vom 06.09.2021 bis zum 20.09.2021 bei der                ■ Auszug aus der Niederschrift
                             Gemeinde Ensdorf
                     Provinzialstr. 101a, 66806 Ensdorf                      der 13. Sitzung des Ausschusses für Finanz,
                          im Flur 2. Obergeschoss
                                                                             Personal- und Verwaltungsangelegenheiten vom
zu den üblichen Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag von 08.30
– 12.00 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr, Freitag von 08.30 – 12.00 Uhr –           24.06.2021
darüber hinaus nach Vereinbarung ausgelegt.                                  A) Öffentlicher Teil
Maßgeblich ist der Inhalt der im Internet veröffentlichten Unterlagen.       TOP 1: Genehmigung der Niederschrift der 11. Sitzung des Aus-
Mit dem Ende der Veröffentlichung im Internet gilt die Entscheidung          schusses für Finanz, Personal- und Verwaltungsangelegenheiten
als zugestellt, soweit sie nicht individuell zugestellt wurde (§ 74 Abs. 4   vom 25.03.2021
S. 3 VwVfG i. V. m. § 3 PlanSiG).                                            Der Bürgermeister informiert, dass die Niederschrift über die 11. Sit-
Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kann die Entscheidung von den          zung des Ausschusses für Finanz-, Personal- und Verwaltungsange-
Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen rechtzeitig erhoben             legenheiten den Ratsmitgliedern über die Dipolis-App am 18.06.2021
haben, beim Oberbergamt des Saarlandes, Am Bergwerk Reden 10,                zur Verfügung gestellt worden sei.
66578 Schiffweiler schriftlich oder elektronisch angefordert werden.         Sodann wird folgender Beschluss gefasst:
Schiffweiler, 17.08.2021                                                     Gegen die Niederschrift über die 11. Sitzung des Ausschusses für
Oberbergamt des Saarlandes                                                   Finanz-, Personal- und Verwaltungsangelegenheiten vom 25.03.2021
Im Auftrag                                                                   werden keine Einwände erhoben.
Mölleney                                                                     Die Niederschrift ist somit angenommen.
Ensdorf - Gemeinde Ensdorf
Ensdorf                                                               -9-                                                   Ausgabe 36/2021
Abstimmungsergebnis: einstimmig                                           TOP 4: Vergabe von Planungsleistungen
TOP 2: Informationen zur Beantragung Förderangebot Aktion                 Erstellung Sanierungskonzept Freibad Ensdorf
Mensch- Internet für alle - Barrierefreiheit                              Frau Woll, Verwaltung, erläutert, dass das Thema Freibad den Aus-
Der Bürgermeister erklärt, dass sich die Gemeinde Ensdorf in              schuss bereits seit längerer Zeit beschäftige und dass die Ausschuss-
Zusammenarbeit mit dem Ortsverband der Arbeiterwohlfahrt auf das          Mitglieder gut über den aktuellen Stand informiert seien. Sie führt aus,
von Seiten der Aktion „Mensch“ ausgeschriebene Projekt „Internet für      dass das Büro Famis GmbH im Jahr 2004 ein Sanierungskonzept für
alle“ beworben habe.                                                      das Ensdorfer Freibad erstellt habe. Damals seien die Becken und die
Frau Sarah Schmitt, Verwaltung, informiert, dass u. a. im Kulturaus-      vorhandene Technik betrachtet worden, die vorhandenen Gebäude
schuss bereits angekündigt worden sei, dass sich die Verwaltung in        hätten damals noch keine Berücksichtigung gefunden, da diese vom
diesem Bereich mehr engagieren wolle. Da bereits die FGTS (Freiwil-       Stand her noch entsprechend gewesen seien. Wie bereits bekannt,
lige Ganztagsschule) in Zusammenarbeit mit der AWO seit geraumer
                                                                          seien statische Probleme im Bereich des Gebäudes mit der Kegel-
Zeit Projekte gestalteten, habe sich dieses Konzept angeboten. Wäh-
                                                                          bahn vorhanden. Das Gebäude werde abgestützt, der Statiker sehe
rend der Schließung durch Corona habe sich immer wieder gezeigt,
dass viele Jugendliche zu Hause zwar Internet vorweisen könnten,          dort gravierende Mängel gegeben und habe zwischenzeitlich mitge-
jedoch die Anleitung oder Sachkompetenz fehle. Durch dieses Projekt       teilt, dass die weitere Tragfähigkeit des Gebäudes nicht weiter abge-
könne auch das Jugendcafé wieder geöffnet werden und die Kinder           schätzt werden könne, so dass dort dringender Handlungsbedarf
könnten unter Anleitung an das Internet herangeführt werden und           bestehe, um das ganze über diese Saison hinaus für die Zukunft zu
somit auch Medienkompetenz erhalten.                                      sichern. Auch an dem Technikgebäude habe man im Jahr 2019 bereits
Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorliegen, lässt der Bürger-             Sicherungsmaßnahmen durchgeführt, da sich durch Setzungen starke
meister über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen:             Risse gebildet hätten. Die Gemeinde müsse dieses Problem angehen,
1. Der Ausschuss für Finanz-, Personal- und Veraltungsangelegen-          um - sofern möglich - evtl. in diesem Jahr noch Fördermittel beantra-
heiten beschließt, der Beantragung des Förderangebots „Aktion             gen zu können. Firma Famis GmbH aus Saarbrücken, die auch damals
Mensch- Internet für alle- barrierefrei“ aufgrund der Kostenneutralität   das Sanierungskonzept erarbeitet habe, sei von der Verwaltung um
zuzustimmen.                                                              Erstellung eines Angebotes gebeten worden und habe dies auch vor-
Abstimmungsergebnis: einstimmig                                           gelegt. Famis GmbH sei aus Sicht der Verwaltung prädestiniert, da
TOP 3: Mitteilungen und Anfragen                                          entsprechende Vorkenntnisse vorliegen und sie entsprechende Refe-
Der Bürgermeister verweist auf eine Veranstaltung der Gemeinde            renzen im ganzen Saarland habe, was Schwimmbäder betreffe. Firma
im August. Wie bereits im vergangenen Jahr werde am Samstag,              Famis werde auch mit dem Ingenieurbüro SBS aus Saarlouis zusam-
den 14.08.2021, ein Open Air mit Andreas Nagel & Band unter dem           men arbeiten, die das Freibad bezüglich der Gebäude schon jahrelang
Titel „Hommage an Udo Jürgens“ im Schwimmbad stattfinden. Die             betreuen, so dass optimale Vorkenntnisse gegeben seien. Das Ange-
Tickets könnten über das Ticketsystem der Homepage der Gemeinde           bot der Firma Famis GmbH belaufe sich auf 18.180 € netto. Firma
erworben werden. Nachdem keine weiteren Fragen seitens der Aus-
                                                                          Famis habe bereits zugesagt, nach Auftragserteilung umgehend mit
schussmitglieder mehr vorliegen, beendet der Bürgermeister den
                                                                          der Bearbeitung zu beginnen, so dass erste Ergebnisse voraussicht-
öffentlichen Teil.
                                                                          lich im Herbst vorliegen könnten. Im ersten Schritt gehe es um die
                                                                          Erstellung des Sanierungskonzeptes; es würden Becken, Gebäude
■ Auszug aus der Niederschrift                                            und Technik betrachtet werden, sowie die Liegewiesen und die Besu-
der 10. Sitzung des Ausschusses für                                       cherzahlen. Der ganze Bestand werde nochmals in Augenschein
                                                                          genommen. Danach werde Firma Famis verschiedene Sanierungs-
Werksangelegenheiten und öffentliche Einrichtungen                        varianten entwerfen, wie die Zukunft des Ensdorfer Schwimmbades
vom 01.07.2021                                                            aussehen könnte. Das Ergebnis werde dann dem Ausschuss vorge-
A) Öffentlicher Teil                                                      stellt, der die Richtung vorgebe, wie die Verwaltung in die konkreten
Verlauf der Sitzung                                                       Planungen einsteigen könnte, um Schritt für Schritt festzulegen, wie
TOP 1: Genehmigung der Niederschrift der 08. Sitzung des Aus-             man das Ganze angehen wolle - möglichst unter Akquirierung der
schusses für Werksangelegenheiten und öffentliche Einrichtun-             entsprechenden Fördermittel. Der Beschlussvorschlag laute entspre-
gen vom 11.03.2021                                                        chend, dass der Auftrag zu der genannten Summe an die Firma Famis
Der Beigeordnete als Vorsitzender teilt mit, dass die Niederschrift       GmbH erteilt werden solle.
über die 08. Sitzung des Ausschusses für Werksangelegenheiten und         Herr Wilhelm, B90/Die Grünen, erklärt, nachdem er die Beschluss-
öffentliche Einrichtungen vom 11.03.2021 den Ratsmitgliedern über         vorlage gelesen und die Erläuterungen von Frau Woll bezüglich Firma
die Dipolis-app am 14.05.2021 zur Verfügung gestellt worden sei.          Famis GmbH gehört habe, dass Firma Famis eine reine Firma für Faci-
Sodann wird folgender Beschluss gefasst:                                  litymanagement sei, die teilweise Leistungen über Dritte - also über
Gegen die Niederschrift über die 08. Sitzung des Ausschusses für          Personen, die nicht bei ihnen arbeiten - beziehe. Er findet es schade,
Werksangelegenheiten und öffentliche Einrichtungen vom 11.03.2021
                                                                          dass nicht noch von anderen Firmen Angebote eingeholt worden
werden keine Einwände erhoben.
                                                                          seien, wie z. B. von dem Planerbüro KBH Architektur in Trier, die seit
Die Niederschrift ist somit angenommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig                                           ca. 40 Jahren reine Schwimmbäder planen. Er unterstelle, dass diese
TOP 2: Genehmigung der Niederschrift der 09. Sitzung des Aus-             Firma mit Sicherheit mehr Fachkompetenz habe als Firma Famis sich
schusses für Werksangelegenheiten und öffentliche Einrichtun-             in den letzten 20 Jahren erarbeitet habe. Er hätte es auf jeden Fall
gen vom 22.04.2021                                                        besser gefunden, wenn von Seiten der Verwaltung noch ein zweites
Der Vorsitzende teilt mit, dass die Niederschrift über die 09. Sitzung    Angebot eingeholt worden wäre, anstatt zu sagen, man habe nur die
des Ausschusses für Werksangelegenheiten und öffentliche Einrich-         Firma Famis. Er regt an, dieses Thema noch zwei bis drei Wochen zu
tungen vom 22.04.2021 den Ratsmitgliedern über die Dipolis-app am         schieben und die Firma in Trier noch für ein Gegenangebot anzufra-
09.06.2021 zur Verfügung gestellt worden sei.                             gen.
Sodann wird folgender Beschluss gefasst:                                  Frau Woll, Verwaltung, antwortet, dass Firma Famis entsprechende
Gegen die Niederschrift über die 09. Sitzung des Ausschusses für          Referenzen habe und dass die Verwaltung mit zahlreichen anderen
Werksangelegenheiten und öffentliche Einrichtungen vom 22.04.2021         Kommunen telefoniert habe, die sehr gute Erfahrungen mit dieser
werden keine Einwände erhoben.                                            Firma gemacht haben. Sie führt aus, dass es immer Planungsbüros
Die Niederschrift ist somit angenommen.                                   geben würde, die diese Leistungen ebenfalls durchführen würden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig                                           Dadurch, dass Firma Famis bereits 2004 vor Ort gewesen sei, und der
TOP 3: Vergabe Planungsleistungen                                         Sachbearbeiter, der damals das Sanierungskonzept erarbeitet habe,
Kanalerneuerung Lauternweg                                                immer noch bei Firma Famis arbeite, könne dieser das nochmals
Frau Woll, Verwaltung, gibt nähere Erläuterungen zur Verwaltungs-         überarbeiten und entsprechende Vorkenntnisse seien vorhanden.
vorlage.                                                                  Es habe sich gezeigt, je weiter die Büros weg seien, so wie in Trier
Herr Görgen, CDU, fragt nach, ob bei der Sanierung der restlichen
                                                                          oder im Osten Deutschlands, umso länger seien dann die Anfahrts-
Straßendecke Kosten für die Anlieger entstehen würden.
                                                                          wege für Abstimmungen, Ortstermine usw. Firma Famis sei jedoch in
Frau Woll, Verwaltung, verneint dies. Es sei vorgesehen, dort nur die
Decke und die Asphaltdecke des Gehweges zu sanieren.                      Saarbrücken ansässig. Des Weiteren spreche für Firma Famis, dass
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt der Vorsit-         diese zugesagt habe, umgehend mit der Planung beginnen zu kön-
zende über den Tagesordnungspunkt abstimmen.                              nen. Firma Famis habe sich zudem in Sachen „Gebäude“ mit der Fa.
Sodann wird folgender Beschluss gefasst:                                  SBS-Ingenieure zusammen getan. Firma SBS habe jahrelange Erfah-
Der zuständige Ausschuss für Werksangelegenheiten und öffentli-           rung in Sachen Gebäude sowie die entsprechenden Vorkenntnisse,
che Einrichtungen beschließt die Vergabe der Planungsleistungen           von daher ergehe der aufgeführte Vorschlag der Verwaltung. Sollte
„Kanalerneuerung Lauternweg“ an den günstigsten Bieter Schwarz            es der Wunsch des Ausschusses sein, weitere Angebote einzuholen,
Ingenieurbüro GmbH, Saarbrücken, zur Angebotssumme in Höhe von            gebe sie zu bedenken, dass sich alles entsprechend verzögere und
10.938,08 € brutto.                                                       die Beschlussvorlage erst im September auf die Tagesordnung der
Abstimmungsergebnis: einstimmig                                           nächsten Werksausschusssitzung kommen werde.
Ensdorf - Gemeinde Ensdorf
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