Ensdorf - Gemeinde Ensdorf
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Neues aus Ensdorjf Mitteilungsblatt mit den amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Ensdorf Förderverein BergbauErbeSaar feiert am 18./19. September das 5-jährige Bestehen des Saarpolygons Näheres hierzu unter Rubrik „Aus unserer Gemeinde“ Ausgabe 36/2021 www.gemeinde-ensdorf.de Freitag, 10. September 2021
Ensdorf -2- Ausgabe 36/2021 Medizinische Dienste ■ Ärztlicher Bereitschaftsdienst 16. September 2021 Sie erreichen den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kas- Mathilden-Apotheke, Provinzialstraße 4, senärztlichen Vereinigung kostenlos unter der bundesweit Wadgassen-Schaffhausen, 06834/41010 einheitlichen Rufnummer 116117 rund um die Uhr an allen Tagen des Jahres. 17. September 2021 Zusätzlich ist die ärztliche sowie kinderärztliche Bereit- Cristall-Apotheke, Kirchstraße 28, Bous, schaftsdienstpraxis Saarlouis im Marienhaus Klinikum 06834/770790 Saarlouis, Kapuzinerstraße 4, 66740 Saarlouis (Tel.-Nr. 0 18 05/66 30 03) zu folgenden Zeiten geöffnet: Von Samstag 08.00 Uhr bis Montag 08.00 Uhr, ■ Notfalldienst der Tierärzte an Feiertagen (inkl. Heiligabend / Silvester), (nur für dringende Fälle nach vorheriger telefonischer Ver- an Rosenmontag sowie einbarung) an Brückentagen. Der Notdienst an Wochenenden beginnt jeweils am Freitag Bei Lebensgefahr rufen Sie bitte den Notarzt über die um 18.00 Uhr und endet am Montag um 08.00 Uhr. Rettungsleitstelle 19 222 oder 112. 11. September 2021 Bei Handy bitte nur mit Vorwahl (0681). Dr. Kai Weber, Zum Steinhübel 32, 66793 Saarwellingen, 06838/8659550 ■ Notfalldienst der Zahnärzte 12. September 2021 (nur für dringende Fälle nach vorheriger telefonischer Ver- einbarung) Döbbeler Markus, 66333 Völklingen, 11./12. September 2021 Straße des 13. Januar 352, 06898/80700 Helmut Kammann, Dillingen-Pachten; 06831/74024 Darüberhinaus sind die tierärztlichen Kliniken ganzjährig rund um die Uhr dienstbereit: ■ Apothekendienst Tierärztliche Klinik für Kleintiere Arz Der Notdienst beginnt jeweils um 8.00 Uhr des angezeigten Kaiserslauterer Str. 44 Tages und endet um 8.00 Uhr des Folgetages 10. September 2021 66123 Saarbrücken Löwen-Apotheke, Provinzialstr. 107, Ensdorf, 06831/958866 Telefon: (0681) 3 32 32 11. September 2021 http://www.tierklinik-arz.de Ludwigs-Apotheke, Französische Straße 1, Tierärztliche Klinik für Kleintiere Drs. Kehr, Pack und Scherer Saarlouis, 06831/2957 12. September 2021 Hüttenstraße 20 Apollonia-Apotheke, Lebacher Straße 33, 66583 Spiesen-Elversberg Saarlouis-Fraulautern, 06831/82828 Telefon: (06821) 179494 13. September 2021 Marien-Apotheke, Kirchstraße 9, Bous, 06834/2300 http://www.tierklinik-elversberg.de 14. September 2021 Tierärztliche Klinik für Pferde Drs. Rupp, Schwarz und Anen Löwen-Apotheke, Lebacher Straße 11, Raiffeisenstr. 100 Saarwellingen; 06838/2739 66802 Überherrn 15. September 2021 Rosen Apotheke, Kaiserstr. 31, Telefon: (06836) 91 90 80 Wadgassen-Hostenbach, 06834/41807 http://www.pferdeklinik-altforweiler.de Polizei • Feuerwehr • Rettungsdienste ■ NOTRUF ■ Polizeirevier Bous POLIZEI��������������������������������������������������������������������������������������� 110 Telefon:���������������������������������������������������������������������������� 06834/9250 FEUERWEHR������������������������������������������������������������������������������ 112 RETTUNGSDIENST��������������������������������������������������������������������� 112 Giftinformationszentrum (GIZ) Mainz ����������������������� 06131/19240 ■ Freiwillige Feuerwehr ■ Polizei Ensdorf Feuerwehrgerätehaus����������������������������������������������������� Tel. 9669790 Telefon:������������������������������������������������������������������������������������� 54522 Wehrführer Jürgen Wolfert������������������������������������������������ Tel. 958535 Impressum: Herausgeber: LINUS WITTICH Medien KG, 54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriegebiet), Telefon 06502/9147-0 oder -240 Redaktion im Verlag (verantwortlich): Dietmar Kaupp, Verlagsleiter Verantwortlich für den Anzeigenteil: Melina Franklin, unter der Anschrift des Verlages Zentrale: Tel. 06502 9147-0, E-Mail: service@wittich-foehren.de Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigen- preisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlags oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.
Ensdorf -3- Ausgabe 36/2021 Kirchen • Kindergarten • Bildung • Soziale Dienste • Sonstige ■ Pfarrämter „Besser leben im Alter durch Technik“:���������� Tel. 06831/444-573 Pfarreiengemeinschaft Bous, St. Peter - Ensdorf St. Marien Notruf und Beratung für vergewaltigte und misshandelte Frauen Pastor Christian Müller telefonische und persönliche Beratung von Frauen, die sexualisierte Pfarrsekretärinnen: Katrin Blohm, Christine Hawner, Elisabeth Jenal Gewalt erlebt haben. Kath. Pfarramt St. Peter Bous����������������������������������������� 06834/2378 Telefonberatungszeiten: Kath. Pfarramt St. Marien Ensdorf�������������������������������� 06831/52264 Montag und Donnerstag von 14.00 bis 17.00 Uhr Dienstag und Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr ■ Dekanat Saarlouis Notrufgruppe Saarbrücken, Nauwieserstr. 19, 66111 Saarbrücken, Dekanatsbüro: Kleinstraße 58, .������������������������������������������������Tel. 0681/36767 Fax: 0681/ 9385898 66740 Saarlouis-Lisdorf��������������������������������������Tel. 06831/7699550 Frauenhaus Saarlouis���������������������������������������������Tel. 06831/2200 Aufnahme Tag und Nacht möglich, Anonyme und kostenlose Bera- tung ■ Evang. Kirchengemeinde Schwalbach Hilfe für Familien mit geistig Behinderten Pfarrbezirk I: Schwalbach (Griesborn, Hülzweiler), Elm (Derlen, Familienentlastender Dienst (FED) Knausholz, Sprengen), Saarwellingen und Schwarzenholz, der Lebenshilfe e.V., 66793 Saarwellingen Pfarrer Reinhard Janich, Schwalbach���������������������Tel. 06834/53546 Pfarrbezirk II: Bous und Ensdorf Telefon von 08:00 - 16:00 Uhr����������������������������� Tel. 06838/9827-70 Pfarrerin Juliane Opiolla, Bous����������������������������Tel. 06834/7801752 Telefon von 16:00 - 08:00 Uhr�������������������������������Tel. 0171/3875124 Pfarrerin Inge Wiehle�������������������������������������������Tel. 06898/4480781 Beratungsstelle für junge Arbeitslose Gemeindebüro Schwalbach����������������������������������Tel. 06834/956970 Katholische Erwachsenenbildung e.V. Hospitalstraße 7 Öffnungszeiten Mo., Di., Do., und 66798 Wallerfangen�����������������������������������������������Tel. 06831/965646 Fr.: 8:30 bis 12:00 Uhr, mittwochs geschlossen Abholung von Tierkörpern und Schlachtabfällen .�������������������������������������������������������������������������������Tel. 06508/91430 ■ Haus für Kinder & Familien Tierschutzhotline im Saarland�������������������������Tel. 0681/99784530 Kindergarten „St. Marien“ Ensdorf Leitung: Karsten Müller ■ SONSTIGE RUFNUMMERN Zentrale und Rezeption: Frau Dany Thiel��������������������������� Tel. 53391 Bergmannsheim Ensdorf Saal�����������������������������������������Tel. 504-163 Großsporthalle Ensdorf������������������������������������������������������ Tel. 59501 ■ Schulen Freibad Ensdorf���������������������������������������������������������������� Tel. 506206 Grundschule Ensdorf���������������������������������Tel. 506096 / Fax: 507441 Postagentur Ensdorf���������������������������������������������������� Tel. 4879462 Rektorin: Christina Lein Öffnungszeiten: Freiwillige Ganztagsschule/Gemeindehort����������������������� Tel. 509140 Mo, Di, Do, Fr von 9.00 - 12.30 Uhr und von 14.00 - 17.00 Uhr Leitung: Dominic Dörr Mi von 9.00 - 12.30 Uhr; Sa von 9.00 bis 12.00 Uhr Gemeinschaftsschule Schwalbach-Ensdorf���������Tel. 06834/953953 Förster der Gemeinde Ensdorf (Johannes-Gutenberg-Schule Schwalbach) für den Staatsforst, Herr Martin Wollenweber, .�����������������������������������������������������������������������������Tel. 0175/2200896 ■ Weitere Schulen Ehrenamtlicher Naturschutzbeauftragter Kreismusikschule in Herr Meiko Balthasar������������������������������������������������������ Tel. 4999830 Bous-Ensdorf-Schwalbach���������������������������������������Tel. 06834/1534 M_Balthasar@web.de Anne Frank Schule Hilfe gegen Wespen Schwalbach�����������������������������������������������������������Tel. 06834/953900 Viktor MARTIN mobil��������������������������������������������������� 0173/3264731 Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung ■ Soziale Dienste Egon Haag, Schacherweg 22, Deutsches Rotes Kreuz - Ortsverband Ensdorf 66773 Schwalbach-Hülzweiler��������������������������������Tel. 06831/59381 Herr Paul Fisch, Schwarzstraße 5���������������������������������� Tel. 1667033 (Sprechstunden montags - freitags nach Terminvereinbarung) Mobil: 0177/4881231 Wolfgang Ressing, Friedrich-Ebert-Str. 41, Betreuungsbehörde des Landkreises Saarlouis Beratung und Infos zu Vorsorgevollmachten, 66359 Bous���������������������������������������������������������Tel. 06834/5697215 Betreuungs- und Patientenverfügungen Bodwing Johannes, Dorfstr. 111, Saarlouis������������Tel. 06831/46437 Kostenlose Zusendung von Informationsmaterial Schiedsmann unter�������������������������������������������������������������������� Tel. 06831/444-436 Jürgen Seiwert ���������������������������������������������������������Tel. 06831/5706 Saarlouiser Tafel schiedsmann@gemeinde-ensdorf.de (Lebensmittelspenden für Bedürftige)���������������������Tel. 06831/93990 Behindertenbeauftragter der Gemeinde Ensdorf Psychosoziale Beratungsstelle des Gesundheitsamtes Franz Leinenbach, Erlenstr. 22������������������������������������������� Tel. 52623 im Landkreis Saarlouis E-Mail: franz.leinenbach@superkabel.de .�����������������������������������������������������������������������������Tel. 06831/444700 Seniorensicherheitsberater der Gemeinde Ensdorf Diakonisches Werk an der Saar Hans Fels, St. Barbarastraße 10���������������������������������������� Tel. 58586 (Beratung zwischen Schule und Beruf) Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfegermeister .�������������������������������������������������������������������������������Tel. 06831/49721 Arbeitsstelle für Integrationshilfen Frank Dillenburger, Mettlach�������������������������������Tel. 06865/8069146 der Arbeiterwohlfahrt���������������������������������������������Tel. 06831/121721 außer den Straßen: An der Schleuse, Bommersbachweg, Kontaktstelle für Selbsthilfe im Saarland �������������Tel. 0681/9602130 Bernardsweg, Großstraße, Spessbergstraße und Lauternweg. Mail: kontakt@selbsthilfe-saar.de������������������� Mobil: 0159/01711163 Für diese Straßen ist Bezirksschornsteinfegermeister, Selbsthilfegruppe der anonymen Alkoholiker Jürgen Krause, Losheim, zuständig��������������������Tel. 06872/5041970 zentrale Kontaktstelle������������������������������������������������Tel. 0681/19295 Gas- und Wasserwerke Bous - Schwalbach Donum Vitae e.V. Telefonzentrale������������������������������������������������������������������ 06834/850 Staatlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatung Störungsdienst Gas- Fernwärme, sowie Großer Markt 21, 66740 Saarlouis������������������������Tel. 06831/120028 Wasserversorgung der TWE Ensdorf�������������������� Tel. 06834/85-111 Elternselbsthilfe Dillingen e.V.��������������������������Tel. 06831/7685702 energis-Netzgesellschaft mbH Deutscher Kinderschutzbund e.V. Störungsnummer Strom������������������������������������ Tel. 0681/9069-2611 1. Vors. Frau Renate Ruffing���������������������������������������������� Tel. 52256 Lebenshilfe Saarlouis e.V.������������������������������ Tel. 06838/810-18/19 Defekte Straßenbeleuchtung Pflegestützpunkt im Landkreis Saarlouis Info: Zentrale Service Nr. für Meldung von Schäden an der Kaiser-Friedrich-Ring 31, Saarlouis���������������������������������� Tel. 120630 Straßenbeleuchtungsanlage:����������������������������� Tel. 0681/4030-3003 Leitstelle Älter werden E-Mail: info@energis.de im Landkreis Saarlouis:��������������������������������������� Tel. 06831/444-239 Entsorgungsverband Saar Kommunale Beratungsstelle Hotline����������������������������������������������������������������� Tel. 0681/5000-555
Ensdorf -4- Ausgabe 36/2021 Amtliches Bekanntmachungsblatt DER GEMEINDE Bekanntmachungen und Informationen Gemeindeverwaltung Partnerschaft Provinzialstr. 101a, 66806 Ensdorf Tel. 0 68 31/ 504-0 Fax 0 68 31 / 504-167 Internet: http://www.gemeinde-ensdorf.de Mail: info@gemeinde-ensdorf.de Was finde ich wo im Rathaus? Erdgeschoss: 1. Obergeschoss: ■- Bürgerbüro, Tel. 504-132 oder -134, Zimmer 110 ■ Bürgermeister Tel. 504-110, Zimmer 206 ■ Führerscheinwesen, Tel. 504-132 oder -134, Zimmer 110 ■ Hauptamt Tel. 504-112, Zimmer 212 ■ Bestattungswesen, Tel. 504-131, Zimmer 103 ■ Personalamt Tel. 504-113, Zimmer 210 ■ Standesamt, Tel. 504-133, Zimmer 111 ■ Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Tel. 504-115, Zimmer 209 ■ Flüchtlingsmanagement, Tel. 504-131, Zimmer 103 ■ Jugend, Soziales u. Kindertagesstätten Tel. 504-137, ■ Ordnungsamt Tel. 504-130, Zimmer 112 Zimmer 201 ■ Verkehrsüberwachung, Tel. 504-121, Zimmer 106 Stabsstelle Digitalisierung, Tel. 504-122, Zimmer 203 ■ Gemeindekasse Tel. 504-121 u. -123, Zimmer 106-107 2. Obergeschoss: ■ Kämmerei, Wirtschaftliche Beteiligungen, Tel. 504-120, Zimmer 108 ■ Bauamt Tel. 504-150, Zimmer 301-302 und 307-308 ■ Steueramt Tel. 504-125, Zimmer 101 ■ Amt für Umwelt und Naturschutz Tel. 504-157, Zimmer 306 ■ Wertstoffberatung Tel. 504-157, Zimmer 306 Öffnungszeiten: Bürgerbüro: Wahlamt: Montag bis Donnerstag Montag und Mittwoch von 08.00-13.00 Uhr, Montag u. Mittwoch von 8:00 bis 13:00 Uhr von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag von 08.00-12.00 Uhr und von 13.30-15.30 Uhr, und 13:30 bis 16:00 Uhr, und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, Donnerstag von 08.00-12.00 Uhr und von 13.30-17.00 Uhr, Dienstag von 8:00 bis 12:00 Uhr Freitag von 08.30 Uhr Freitag von 08.00-12.00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr, bis 12.00 Uhr, Darüber hinaus nach Vereinbarung. Donnerstag von 8:00 bis 12:00 Uhr Darüber hinaus „Dienstags und Donnerstags nur nach vorheriger und 13:30 bis 17:00 Uhr nach Vereinbarung. Terminvereinbarung unter 504-132!“ sowie Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr. Für Mitteilungen, Fragen oder Hinweise ist die Gemeinde Ensdorf auch unter +49 6831 504122 über WhatsApp schriftlich erreichbar. Bürgersprechstunden des Bürgermeisters (Terminabsprache unter Tel.-Nr. 504-117 bzw. 118 erbeten!): Die reguläre Sprechstunde findet jeden ersten Dienstag von November bis März in der Zeit von 15:30 - 17:30 Uhr und von April bis Oktober in der Zeit von 16:00 - 18:00 Uhr statt. ■ Bauhof ■ Wertstoffhof/EVS Wertstoffzentrum Tel. 504-142, Fax 504-143 Tel. 509-275 / Tel. 504-157 Saarlouiser Straße 6, 66806 Ensdorf Schwalbacher Berg 159, 66806 Ensdorf Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 07.00 Uhr bis 15.30 Uhr, Öffnungszeiten ganzjährig: Freitag von 07.00 Uhr bis 14.30 Uhr Montag, Mittwoch, Freitag: 11.00 bis 17.00 Uhr Dienstag, Donnerstag: 08.00 bis 13.00 Uhr Rufbereitschaft Bauhof: 0171/7400479 Samstag: 10.00 bis 16.30 Uhr ■ Rufbereitschaft TWE GmbH: Tel. 06834/85-111 Gas- und Wasserwerke Bous-Schwalbach @ Saarbrücker Str: 195, 66359 Bous Weitere Informationen aus unserer Gemeinde finden Sie auf /EnsdorfSaar unserer Internetseite www.gemeinde-ensdorf.de. Herausgeber: Gemeinde Ensdorf Verantwortlich für den Inhalt: Bürgermeister Jörg Wilhelmy Druck: LINUS WITTICH Medien KG, 54343 Föhren Die amtlichen Bekanntmachungen erscheinen wöchentlich. Die Zustellung erfolgt kostenlos an jeden Haushalt der Gemeinde Ensdorf. Einzelexemplare sind gegen Erstattung der Selbstkosten bei der Gemeindeverwaltung erhältlich.
Ensdorf -5- Ausgabe 36/2021 Amtliche Bekanntmachungen ■ Bekanntmachung 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 17:00 Uhr sowie freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr geöffnet. Am Mittwoch, 15. September 2021, findet um 18:30 Uhr im Saal des Auch eine Online-Beantragung über die Internetseite der Gemeinde Bergmannsheims Ensdorf die 15. Sitzung des Gemeinderates statt. www.gemeinde-ensdorf.de ist möglich. Beim Aufruf des entsprechen- Hinweise für alle interessierten Bürger*innen, die an der Gemein- den Links öffnet sich ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. deratssitzung teilnehmen möchten: Dazu müssen Sie diese von Ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief in das Aufgrund der geltenden Hygiene- und Abstandsregeln während der Antragsformular übertragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen Corona-Pandemie gelten besondere Vorgaben für die Teilnahme an nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu der Sitzung des Gemeinderates. lassen. Entscheiden Sie sich für eine Antragstellung per E-Mail an Für Interessierte, die an der Sitzung teilnehmen möchten, ist es not- wahlen@gemeinde-ensdorf.de, benötigt das Wahlamt aus Sicher- wendig, dass Sie sich bis einen Tag vor der Sitzung bei der Gemeinde- heitsgründen neben der Angabe des Familiennamens, Vornamens, verwaltung registrieren lassen. Melden Sie sich hierzu bitte telefonisch Geburtsdatums und Anschrift auch zwingend die Angabe Ihrer Wahl- unter 06831/504-112 oder per E-Mail bschmitt@gemeinde-ensdorf.de bezirks- und Wählernummer. Der Wahlschein und die Briefwahlunter- an. lagen werden Ihnen zeitnah zugestellt. Bei persönlicher Abholung bitte Zur Teilnahme an der Sitzung ist ein Impfnachweis (vollständig immer amtlichen Lichtbildausweis mitbringen. geimpft), Genesungsnachweis (Corona-Infektion innerhalb der letz- Beachten Sie bei der Bevollmächtigung Dritter: ten 6 Monate) bzw. ein tagesaktuelles negatives Corona-Testergebnis Eine Aushändigung der Briefwahlunterlagen an Dritte ist nur zulässig, (nicht älter als 24 Stunden) erforderlich. wenn Bis zur Einnahme und beim Verlassen des Sitzplatzes ist eine Medizi- nische Maske (FFP2 oder OP-Maske) zu tragen. Die Maske ist immer - eine schriftliche Vollmacht über die Berechtigung zur Empfang- dann zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,50 m nicht eingehal- nahme durch Dritte vorliegt und ten werden kann. - der Bevollmächtigte schriftlich gegenüber der Gemeinde versi- Die Gemeindeverwaltung bittet um Verständnis für die gesetzlich not- chert, dass er nicht mehr als 4 Wahlberechtigte vertritt. wendigen Einlassbeschränkungen und Kontrollen. Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 24.09.2021, I. Einwohnerfragestunde 18.00 Uhr beantragt werden. Bei nachgewiesener plötzlicher II. Sitzung des Gemeinderates Erkrankung kann auch am Wahltag 26.09.2021 bis 15.00 Uhr Brief- Tagesordnung wahl beantragt werden. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Öffentliche Sitzung Wahlamt unter Tel. 504-190, 504-1112 oder 504-120. 1. Entscheidungen des Landes in Sachen Grubenwasser - Bergamt Saarbrücken - Entscheidung vom 17.08.2021, ■ Online-Briefwahlantrag für die Abschlussbetriebsplan unter Tage, Zentrale Wasserhaltung Reden, Duhamel inklusive Nordschacht Bundestagswahl am 26. September 2021 - Oberbergamt des Saarlandes - Planfeststellungsbeschluss vom Zur Bundestagswahl 2021 können Wahlscheine schriftlich (durch 17.08.2021, Ausfüllen der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes), persön- Rahmenbetriebsplan zum Heben und Einleiten von Grubenwas- lich oder in sonstiger dokumentier barer elektronischer Form (Telefax, ser am Standort Duhamel in die Saar als Folge des Ansteigen- E-Mail) beim Wahlamt beantragt werden. Eine Antragstellung über lassens des Grubenwasserspiegels auf minus 320 m NHN in den Telefon oder per SMS ist nicht möglich. Auch eine Online-Beantra- Wasserprovinzen Reden und Duhamel; einschließlich der damit gung ist möglich. Beim Aufruf des Links öffnet sich ein Erfassungsfor- verbundenen wasserrechtlichen Entscheidungen mular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung Ensdorf, 07.09.2021 müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versand- Der Bürgermeister anschrift senden zu lassen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterla- i. V. gen werden Ihnen von uns anschließend per Boten zugestellt. Für die gez. Manfred Altmaier Prüfung Ihrer Daten bei elektronischer Antragstellung benötigen Erster Beigeordneter wir aus Sicherheitsgründen u.a. auch die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung (noch) ■ Bekanntmachung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an wah- Am Donnerstag, 16. September 2021, findet um 18:30 Uhr im Sit- len@gemeinde-ensdorf.de einen Wahlschein beantragen. In diesem zungssaal des Rathauses die 4. Sitzung des Ausschusses für Rech- Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsda- nungsprüfungsangelegenheiten statt. tum und Ihre Wohnanschrift angeben. Tagesordnung Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist bis Freitag, 24. Septem- ber 2021, 18.00 Uhr möglich. Nichtöffentliche Sitzung 1. Genehmigung der Niederschrift der 3. Sitzung des Ausschusses für Rechnungsprüfungsangelegenheiten vom 08.12.2020 ■ Hinweise zur höchstpersönlichen 2. Wahl eines besonderen Vorsitzenden (Jahresabschluss Ausübung des Wahlrechts bei der Gemeinde) Briefwahl 3. Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2020 sowie Das Wahlrecht kann - auch bei der Briefwahl - nur höchstpersönlich Entlastung des Bürgermeisters ausgeübt werden. Das bedeutet, dass die wahlberechtigte Person 4. Mitteilungen und Anfragen bereit und in der Lage sein muss, selbst eine Wahlentscheidung Ensdorf, 07.09.2021 zu treffen und diese Entscheidung kundzutun. Die Kundmachung Der Bürgermeister erfolgt auch bei der Briefwahl durch persönliches Kennzeichnen des i. V. Stimmzettels. Hilfestellung ist nie bei der Wahlentscheidung, son- gez. Manfred Altmaier dern nur bei der Kennzeichnung des Stimmzettels und nach dem gel- Erster Beigeordneter tenden Wahlrecht auch hier nur dann zulässig, wenn die wählende Person des Lesens unkundig ist oder wegen einer körperlichen Beein- trächtigung gehindert ist, den Stimmzettel selbst unbeobachtet zu ■ Bundestagswahl am 26. September 2021 kennzeichnen, zu falten oder selbst in den Stimmzettelumschlag zu Zum Stichtag 15.08.2021 - und damit 42 Tage vor der Wahl - wurde legen. Die Hilfsperson hat in diesem Fall an Eides statt zu versichern, das Wählerverzeichnis erstellt. Parallel dazu gehen den Wählerinnen dass sie den Stimmzettel nach dem erklärten Willen der wählenden und Wählern binnen 21 Tagen (bis zum 05.09.2021) in der Zustellung Person gekennzeichnet hat; die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr durch die Deutsche Post AG die Wahlbenachrichtigungsbriefe im wei- vollendet haben. Bei einem Verstoß gegen die genannten Vorschrif- ßen Fensterkuvert mit der Aufschrift -wichtige Wahlunterlagen- zu. ten handelt es sich nicht nur um einen Verstoß gegen wesentliche Sie haben die Möglichkeit Wahlscheine schriftlich (durch Ausfüllen der Wahlvorschriften, der die Wahl anfechtbar macht, sondern es handelt Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes) oder in elektronischer sich gemäß §§ 107a, 156 des Strafgesetzbuches auch um Strafta- Form (Telefax, E-Mail) beim Wahlamt zu beantragen. Gerne können ten. Wahlberechtigte Personen, die einen eigenen Wählerwillen Sie dies auch persönlich im Rathaus tun. Eine Antragstellung über nicht mehr bilden und äußern können, sind an der Teilnahme an Telefon oder per SMS ist nicht möglich. Das Wahlamt ist montags und der Wahl faktisch gehindert. Dies gilt auch, wenn eine betreuende mittwochs von 8:00 bis 13:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr, diens- Person mit umfangreicher Betreuungsvollmacht bestellt ist. Diese darf tags von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr, donnerstags nicht an Stelle der wählenden Person die Wahlentscheidung treffen.
Ensdorf -6- Ausgabe 36/2021 ■ Wahlbekanntmachung 1. Am 26. September 2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 08.00 - 18.00 Uhr. 2. Die Gemeinde Ensdorf ist in 5 allgemeine Wahlbezirke und zwei Briefwahlbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 16. August 2021 bis 05. September 2017 übersandt wer- den, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der/die Wahlberechtigte zu wählen hat. Die jeweiligen Wahlräume sind barrierefrei. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses ab 15.00 Uhr an folgenden Standorten in Ensdorf zusammen: im Ausbildungsraum des Feuerwehrgerätehauses, Saarlouiser Str. 6 und im Sitzungssaal des Rathauses (DG) Provinzialstr. 101a. 3. Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler und Wählerinnen haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler und jede Wählerin erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler und jede Wählerin hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel erhält jeweils unter fortlaufender Nummer a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber und Bewerberinnen der zugelassenen Kreiswahlvor- schläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers und jeder Bewerberin einen Kreis für die Kennzeichnung. b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber oder Bewerberinnen der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Die wählende Person gibt ihre Erststimme in der Weise ab, dass er auf den linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber oder welcher Bewerberin sie gelten soll, und ihre Zweitstimme in der Weise, dass sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss von der wählenden Person in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. in der Wahlkabine darf nicht fotogra- fiert oder gefilmt werden. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Die jeweiligen Wahlbezirke sind barrierefrei. 5. Wähler und Wählerinnen, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will muss sich vom Wahlamt der Gemeinde Ensdorf, Provinzialstr. 101a, 66806 Ensdorf ein Wahlschein, einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Jede wahlberichtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle der Wahlberechtigten Person ist unzulässig (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes). Eine wahlberechtigte Person, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der wahl- berechtigten Person selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der wahlberechtigten Person ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 14 Abs. 5 des Bundeswahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentschei- dung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). 7. Blinde und Sehbehinderte haben bei dieser Wahl wieder die Möglichkeit, Stimmzettelschablonen zu verwenden. Die Schablonen können angefordert werden beim Blinden- und Sehbehindertenverein für das Saarland e. V. Frau Vorsitzende Christa Maria Rupp Küstrinerstr. 6 66121 Saarbrücken Telefon: 06 81 / 81 81 81 E-Mail: info@bsvsaar.org Internet: www.bsvsaar.org” Ensdorf, den 08.09.2021 Der Bürgermeister i.V. Manfred Altmaier Erster Beigeordneter
Ensdorf -7- Ausgabe 36/2021 ■ Bekanntmachung 6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte über das Recht auf Einsicht - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021 und Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden auf die - ein Merkblatt für die Briefwahl. gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet und das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Per- Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen sonenbezeichnungen gelten gleichermaßen für beide Geschlechter. anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfang- 1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Gemeinde nahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Voll- Ensdorf wird in der Zeit vom 06. September 2021 bis 10. Sep- macht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht tember 2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rat- mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemein- haus der Gemeinde Ensdorf, Provinzialstraße 101 a, Wahlamt debehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu 1.OG, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person Jede wahlberechtigte Person kann die Richtigkeit oder Vollstän- auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief digkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeich- am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb nis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungs- glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder form ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Stelle abgegeben werden. Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk Ensdorf, den 25. August 2021 gemäß den § 21 Abs. 5 des Melderechtsrahmengesetzes ent- Die Gemeindebehörde sprechenden Vorschriften der Landesmeldegesetze eingetragen Jörg Wilhelmy ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren Bürgermeister geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät mög- lich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. ■ Bekanntmachung 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, Auf Antrag der RAG Aktiengesellschaft vom 18.08.2017 hat das kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spä- Oberbergamt des Saarlandes mit dem Planfeststellungsbe- testens am 10. September 2021 bis 12.00 Uhr, bei der Gemein- schluss vom 17.08.2021 debehörde (Wahlamt) Einspruch einlegen. Der Einspruch kann - Az. II WASS/5/17‑173 ‑ folgende Entscheidung getroffen. schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. Auszug aus dem verfügenden Teil des Planfeststellungsbeschlusses: 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, 1. Planfeststellung erhalten bis spätestens zum 05. September 2021 eine Wahlbe- Der Rahmenbetriebsplan zum Heben und Einleiten von Grubenwasser nachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, am Standort Duhamel in die Saar als Folge des Ansteigenlassens des aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Grubenwasserspiegels auf minus 320 m NHN in den Wasserprovin- Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, zen Reden und Duhamel der RAG Aktiengesellschaft, Im Welterbe 10, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die 45141 Essen vom 18.08.2017 wird festgestellt. nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und Dieser Beschluss wirkt auch für und gegen etwaige Rechtsnachfolger die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt der Vorhabenträgerin. haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. Die Gültigkeit des Planfeststellungsbeschlusses wird befristet für die Dauer von 30 Jahren ab Bestandskraft. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 297 2. Weitere Entscheidungen Saarlouis durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum 2.1 Wasserrechtliche Entscheidungen dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. Aufgrund des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasser- 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag haushaltsgesetz - WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Juni 2021 (BGBl. I S. 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 1699) in Verbindung mit den Bestimmungen des Saarländischen Was- sergesetzes (SWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juli a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die 2004 (Amtsbl. S. 1994), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Feb- Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § ruar 2019 (Amtsbl. I S. 324) ergehen auf den Antrag vom 18.08.2017 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 06. September folgende wasserrechtliche Entscheidungen: 2021) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeich- 2.1.1 Bezeichnung der Benutzung nis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 10. Der RAG Aktiengesellschaft, Im Welterbe 10, 45141 Essen, werden September 2021) versäumt hat, nach Maßgabe ihres Antrages vom 18.08.2017 auf Zulassung des b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl nach Ablauf der bergrechtlichen Rahmenbetriebsplanes zum Heben und Einleiten von Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder max. 19,8 Mio. m³/a Grubenwasser am Standort Duhamel in die Saar der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlord- als Folge des Ansteigenlassens des Grubenwassers in den Wasser- nung entstanden ist; provinzen Reden und Ensdorf auf ein Niveau von minus 320 m NHN c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt durch Einstellung der Wasserhaltungsmaßnahmen an den Standorten worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Reden und Duhamel und den hierzu vorgelegten und dem Planfest- Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde stellungsbeschluss zugrunde liegenden sowie der in diesem Bescheid gelangt ist. aufgeführten Unterlagen nebst der sich aus dem Bescheid ergeben- den Nebenbestimmungen gemäß § 10 WHG i. V. m. § 19 Abs. 1 WHG Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen die widerruflichen Erlaubnisse erteilt, Wahlberechtigten bis Freitag, 24. September 2021, 18.00 Uhr, 1. durch Einstellung der Gruben-/Grundwasserhaltung an den bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch Standorten Reden und Duhamel den Grubenwasserspiegel in den beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, Wasserprovinzen Reden und Ensdorf bis auf ein Niveau von maxi- die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht mal minus 320 m NHN ansteigen zu lassen, zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag 2. das Gruben-/Grundwasser aus der Wasserprovinz Reden unterir- noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden. Versichert ein disch im Niveau der 5. Sohle über die Göttelborn-Schächte, den Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein Schacht Lummerschied zum Schacht Dilsburg (ehemaliges Berg- nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 werk Göttelborn) und von dort weiter über einen explosionsfesten Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wähler- Damm, über dem im Jahr 2011 zur Herstellung der Wasserweg- verzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter samkeit eine Strecke mit einem Querschnitt von mindestens 2,2 5.2 Unterpunkten a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag m² aufgefahren wurde zu dem Südschacht (ehemaliges Bergwerk auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15.00 Ensdorf), sowie im weiteren Verlauf über die 14. Sohle des ehema- Uhr stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch ligen Berg-werks Ensdorf (Niveau minus 400 m NHN) und zuletzt Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu etwa 1,5 km vor dem Duhamel-Schacht durch einen explosions- berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der sicher erstellten Damm mit eingelegten Rohren, die nach Rück- Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. zug aus dem untertägigen Streckennetz im Bereich Ensdorf zur
Ensdorf -8- Ausgabe 36/2021 Durchleitung des Wassers geöffnet werden, in die Wasserprovinz Ensdorf umzuleiten, 3. am Standort Duhamel Gruben-/Grundwasser bis zu einer Menge Amtliche Mitteilungen von 19,8 Mio. m³/a zu Tage zu fördern, um den Grubenwasser- stand im Anstiegsbereich Duhamel und Reden auf dem beantrag- ten Zielniveau von maximal minus 320 m NHN zu halten und ■ Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung 4. das am Standort Duhamel gehobene Gruben-/Grundwasser bis und des Wahlamtes zu einer Menge von 19,8 Mio. m³/a an der Einleitstelle E2 auf Gemarkung Fraulautern, Flur 4, Parzelle 383/44 (Koordinaten: RW: 2556217, HW: 5465071; LUA-Nr. 5664/003), in die Saar einzulei- ten. Diese Entscheidungen ergehen nach § 19 Abs. 3 WHG gemäß dem Schreiben vom 12.05.2021, Az.: E/4‑21.11.02‑148/2016, im Ein- vernehmen mit dem Ministerium für Umwelt und Verbraucher- schutz (MUV) als zuständige Oberste Wasserbehörde (§ 103 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 105 Abs. 1 SWG). 2.1.2 Befristung der Erlaubnisse Die Erlaubnisse werden befristet für die Dauer von 30 Jahren ab Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses. 2.2 Entscheidung über Einwendungen und Stellungnahmen Die im Verfahren erhobenen Einwendungen und Anträge sowie die eingereichten Stellungnahmen werden zurückgewiesen, soweit ihnen nicht durch die Planung der Vorhabenträgerin, Nebenbestimmungen im Beschluss oder durch verbindliche Zusagen der Vorhabenträgerin entsprochen wurde oder sie sich im Laufe des Verfahrens auf andere Die Dienststellen der Gemeindeverwaltung sind von Weise erledigt haben. Montag bis Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr 3. Rechtsbehelfsbelehrung bis 15:30 Uhr, Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr geöffnet. Gegen den Planfeststellungsbeschluss und die weiteren Entschei- Darüber hinaus nach Vereinbarung. dungen kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Bürgerbüro: Oberverwaltungsgericht in 66740 Saarlouis, Kaiser-Wilhelm-Str. 15 Montag und Mittwoch von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäfts- Dienstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr, stelle erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen 17:00 Uhr, bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsa- jedoch dienstags und donnerstags nur nach vorheriger telefo- chen und Beweismittel sollen angegeben werden. nischer Terminvereinbarung unter 06831/504-132! Der Klage nebst Anlagen sollen so viele Abschriften beigefügt werden, Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr. dass alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können. Darüber hinaus nach Vereinbarung. Die Klage und Begründung sowie ein eventueller Antrag auf Anord- Abweichend hiervon ist das Wahlamt für den Publikumsverkehr nung der aufschiebenden Wirkung der Klage können auch durch die wie folgt geöffnet: Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Montag und Mittwoch von 8:00 bis 13:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr, Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das elektronische Doku- Dienstag von 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr, ment muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Das Donnerstag von 8:00 bis 12:00 Uhr und13:30 bis 17:00 Uhr sowie elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr. Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der Jörg Wilhelmy verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermitt- Bürgermeister lungsweg gemäß § 55a Abs. 4 VwGO eingereicht werden. Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmen- bedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Verord- ■ Wohnung zu vermieten nung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Die Kommunale Entwicklungs- u. Vermögensmanagementgesell- Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behörden- schaft mbH & Co. KG (eine Gesellschaft der Gemeinde Ensdorf), postfach (Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des Provinzialstr. 101 a, 66806 Ensdorf, vermietet ab 01.12.2021 fol- elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektroni- sche Behördenpostfach ‑ Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - gende Wohnung: ERVV). Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www. Haldenstraße 19 C, justiz.de. Die ca. 55,66 m² große Wohnung ist auf 3 Etagen verteilt (nicht Hinweis barrierefrei): Die Entscheidungen erfolgen unter Nebenbestimmungen. Hinweise zur Auslegung EG: 1 Wohnküche, 1 Flur, 1 WC Aufgrund der aktuellen COVID-19-Pandemie wird gemäß § 3 Abs. 1 1.OG: 1 Schlafzimmer, 1 Duschbad, des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) die Auslegung der 2. OG: 1 Schlafzimmer Entscheidung und der Antragsunterlagen durch eine Veröffentlichung Die Kaution beträgt eine Monatsmiete. im Internet ersetzt. Diese erfolgt im Zeitraum vom 06.09.2021 bis zum Bewerbungen sind bis zum 24. September 2021 an die KEV 20.09.2021 auf folgender Internetseite: GmbH & Co. KG, Frau Anke Maurer, Provinzialstr. 101 a, 66806 https://www.uvp-verbund.de Ensdorf. Tel. 06831/504-120 zu richten. Als zusätzliches Informationsangebot wird der Planfeststellungsbe- schluss nebst planfestgestellten Unterlagen gemäß § 3 Abs. 2 S. 1 PlanSiG im Zeitraum vom 06.09.2021 bis zum 20.09.2021 bei der ■ Auszug aus der Niederschrift Gemeinde Ensdorf Provinzialstr. 101a, 66806 Ensdorf der 13. Sitzung des Ausschusses für Finanz, im Flur 2. Obergeschoss Personal- und Verwaltungsangelegenheiten vom zu den üblichen Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag von 08.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr, Freitag von 08.30 – 12.00 Uhr – 24.06.2021 darüber hinaus nach Vereinbarung ausgelegt. A) Öffentlicher Teil Maßgeblich ist der Inhalt der im Internet veröffentlichten Unterlagen. TOP 1: Genehmigung der Niederschrift der 11. Sitzung des Aus- Mit dem Ende der Veröffentlichung im Internet gilt die Entscheidung schusses für Finanz, Personal- und Verwaltungsangelegenheiten als zugestellt, soweit sie nicht individuell zugestellt wurde (§ 74 Abs. 4 vom 25.03.2021 S. 3 VwVfG i. V. m. § 3 PlanSiG). Der Bürgermeister informiert, dass die Niederschrift über die 11. Sit- Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kann die Entscheidung von den zung des Ausschusses für Finanz-, Personal- und Verwaltungsange- Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen rechtzeitig erhoben legenheiten den Ratsmitgliedern über die Dipolis-App am 18.06.2021 haben, beim Oberbergamt des Saarlandes, Am Bergwerk Reden 10, zur Verfügung gestellt worden sei. 66578 Schiffweiler schriftlich oder elektronisch angefordert werden. Sodann wird folgender Beschluss gefasst: Schiffweiler, 17.08.2021 Gegen die Niederschrift über die 11. Sitzung des Ausschusses für Oberbergamt des Saarlandes Finanz-, Personal- und Verwaltungsangelegenheiten vom 25.03.2021 Im Auftrag werden keine Einwände erhoben. Mölleney Die Niederschrift ist somit angenommen.
Ensdorf -9- Ausgabe 36/2021 Abstimmungsergebnis: einstimmig TOP 4: Vergabe von Planungsleistungen TOP 2: Informationen zur Beantragung Förderangebot Aktion Erstellung Sanierungskonzept Freibad Ensdorf Mensch- Internet für alle - Barrierefreiheit Frau Woll, Verwaltung, erläutert, dass das Thema Freibad den Aus- Der Bürgermeister erklärt, dass sich die Gemeinde Ensdorf in schuss bereits seit längerer Zeit beschäftige und dass die Ausschuss- Zusammenarbeit mit dem Ortsverband der Arbeiterwohlfahrt auf das Mitglieder gut über den aktuellen Stand informiert seien. Sie führt aus, von Seiten der Aktion „Mensch“ ausgeschriebene Projekt „Internet für dass das Büro Famis GmbH im Jahr 2004 ein Sanierungskonzept für alle“ beworben habe. das Ensdorfer Freibad erstellt habe. Damals seien die Becken und die Frau Sarah Schmitt, Verwaltung, informiert, dass u. a. im Kulturaus- vorhandene Technik betrachtet worden, die vorhandenen Gebäude schuss bereits angekündigt worden sei, dass sich die Verwaltung in hätten damals noch keine Berücksichtigung gefunden, da diese vom diesem Bereich mehr engagieren wolle. Da bereits die FGTS (Freiwil- Stand her noch entsprechend gewesen seien. Wie bereits bekannt, lige Ganztagsschule) in Zusammenarbeit mit der AWO seit geraumer seien statische Probleme im Bereich des Gebäudes mit der Kegel- Zeit Projekte gestalteten, habe sich dieses Konzept angeboten. Wäh- bahn vorhanden. Das Gebäude werde abgestützt, der Statiker sehe rend der Schließung durch Corona habe sich immer wieder gezeigt, dass viele Jugendliche zu Hause zwar Internet vorweisen könnten, dort gravierende Mängel gegeben und habe zwischenzeitlich mitge- jedoch die Anleitung oder Sachkompetenz fehle. Durch dieses Projekt teilt, dass die weitere Tragfähigkeit des Gebäudes nicht weiter abge- könne auch das Jugendcafé wieder geöffnet werden und die Kinder schätzt werden könne, so dass dort dringender Handlungsbedarf könnten unter Anleitung an das Internet herangeführt werden und bestehe, um das ganze über diese Saison hinaus für die Zukunft zu somit auch Medienkompetenz erhalten. sichern. Auch an dem Technikgebäude habe man im Jahr 2019 bereits Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorliegen, lässt der Bürger- Sicherungsmaßnahmen durchgeführt, da sich durch Setzungen starke meister über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen: Risse gebildet hätten. Die Gemeinde müsse dieses Problem angehen, 1. Der Ausschuss für Finanz-, Personal- und Veraltungsangelegen- um - sofern möglich - evtl. in diesem Jahr noch Fördermittel beantra- heiten beschließt, der Beantragung des Förderangebots „Aktion gen zu können. Firma Famis GmbH aus Saarbrücken, die auch damals Mensch- Internet für alle- barrierefrei“ aufgrund der Kostenneutralität das Sanierungskonzept erarbeitet habe, sei von der Verwaltung um zuzustimmen. Erstellung eines Angebotes gebeten worden und habe dies auch vor- Abstimmungsergebnis: einstimmig gelegt. Famis GmbH sei aus Sicht der Verwaltung prädestiniert, da TOP 3: Mitteilungen und Anfragen entsprechende Vorkenntnisse vorliegen und sie entsprechende Refe- Der Bürgermeister verweist auf eine Veranstaltung der Gemeinde renzen im ganzen Saarland habe, was Schwimmbäder betreffe. Firma im August. Wie bereits im vergangenen Jahr werde am Samstag, Famis werde auch mit dem Ingenieurbüro SBS aus Saarlouis zusam- den 14.08.2021, ein Open Air mit Andreas Nagel & Band unter dem men arbeiten, die das Freibad bezüglich der Gebäude schon jahrelang Titel „Hommage an Udo Jürgens“ im Schwimmbad stattfinden. Die betreuen, so dass optimale Vorkenntnisse gegeben seien. Das Ange- Tickets könnten über das Ticketsystem der Homepage der Gemeinde bot der Firma Famis GmbH belaufe sich auf 18.180 € netto. Firma erworben werden. Nachdem keine weiteren Fragen seitens der Aus- Famis habe bereits zugesagt, nach Auftragserteilung umgehend mit schussmitglieder mehr vorliegen, beendet der Bürgermeister den der Bearbeitung zu beginnen, so dass erste Ergebnisse voraussicht- öffentlichen Teil. lich im Herbst vorliegen könnten. Im ersten Schritt gehe es um die Erstellung des Sanierungskonzeptes; es würden Becken, Gebäude ■ Auszug aus der Niederschrift und Technik betrachtet werden, sowie die Liegewiesen und die Besu- der 10. Sitzung des Ausschusses für cherzahlen. Der ganze Bestand werde nochmals in Augenschein genommen. Danach werde Firma Famis verschiedene Sanierungs- Werksangelegenheiten und öffentliche Einrichtungen varianten entwerfen, wie die Zukunft des Ensdorfer Schwimmbades vom 01.07.2021 aussehen könnte. Das Ergebnis werde dann dem Ausschuss vorge- A) Öffentlicher Teil stellt, der die Richtung vorgebe, wie die Verwaltung in die konkreten Verlauf der Sitzung Planungen einsteigen könnte, um Schritt für Schritt festzulegen, wie TOP 1: Genehmigung der Niederschrift der 08. Sitzung des Aus- man das Ganze angehen wolle - möglichst unter Akquirierung der schusses für Werksangelegenheiten und öffentliche Einrichtun- entsprechenden Fördermittel. Der Beschlussvorschlag laute entspre- gen vom 11.03.2021 chend, dass der Auftrag zu der genannten Summe an die Firma Famis Der Beigeordnete als Vorsitzender teilt mit, dass die Niederschrift GmbH erteilt werden solle. über die 08. Sitzung des Ausschusses für Werksangelegenheiten und Herr Wilhelm, B90/Die Grünen, erklärt, nachdem er die Beschluss- öffentliche Einrichtungen vom 11.03.2021 den Ratsmitgliedern über vorlage gelesen und die Erläuterungen von Frau Woll bezüglich Firma die Dipolis-app am 14.05.2021 zur Verfügung gestellt worden sei. Famis GmbH gehört habe, dass Firma Famis eine reine Firma für Faci- Sodann wird folgender Beschluss gefasst: litymanagement sei, die teilweise Leistungen über Dritte - also über Gegen die Niederschrift über die 08. Sitzung des Ausschusses für Personen, die nicht bei ihnen arbeiten - beziehe. Er findet es schade, Werksangelegenheiten und öffentliche Einrichtungen vom 11.03.2021 dass nicht noch von anderen Firmen Angebote eingeholt worden werden keine Einwände erhoben. seien, wie z. B. von dem Planerbüro KBH Architektur in Trier, die seit Die Niederschrift ist somit angenommen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ca. 40 Jahren reine Schwimmbäder planen. Er unterstelle, dass diese TOP 2: Genehmigung der Niederschrift der 09. Sitzung des Aus- Firma mit Sicherheit mehr Fachkompetenz habe als Firma Famis sich schusses für Werksangelegenheiten und öffentliche Einrichtun- in den letzten 20 Jahren erarbeitet habe. Er hätte es auf jeden Fall gen vom 22.04.2021 besser gefunden, wenn von Seiten der Verwaltung noch ein zweites Der Vorsitzende teilt mit, dass die Niederschrift über die 09. Sitzung Angebot eingeholt worden wäre, anstatt zu sagen, man habe nur die des Ausschusses für Werksangelegenheiten und öffentliche Einrich- Firma Famis. Er regt an, dieses Thema noch zwei bis drei Wochen zu tungen vom 22.04.2021 den Ratsmitgliedern über die Dipolis-app am schieben und die Firma in Trier noch für ein Gegenangebot anzufra- 09.06.2021 zur Verfügung gestellt worden sei. gen. Sodann wird folgender Beschluss gefasst: Frau Woll, Verwaltung, antwortet, dass Firma Famis entsprechende Gegen die Niederschrift über die 09. Sitzung des Ausschusses für Referenzen habe und dass die Verwaltung mit zahlreichen anderen Werksangelegenheiten und öffentliche Einrichtungen vom 22.04.2021 Kommunen telefoniert habe, die sehr gute Erfahrungen mit dieser werden keine Einwände erhoben. Firma gemacht haben. Sie führt aus, dass es immer Planungsbüros Die Niederschrift ist somit angenommen. geben würde, die diese Leistungen ebenfalls durchführen würden. Abstimmungsergebnis: einstimmig Dadurch, dass Firma Famis bereits 2004 vor Ort gewesen sei, und der TOP 3: Vergabe Planungsleistungen Sachbearbeiter, der damals das Sanierungskonzept erarbeitet habe, Kanalerneuerung Lauternweg immer noch bei Firma Famis arbeite, könne dieser das nochmals Frau Woll, Verwaltung, gibt nähere Erläuterungen zur Verwaltungs- überarbeiten und entsprechende Vorkenntnisse seien vorhanden. vorlage. Es habe sich gezeigt, je weiter die Büros weg seien, so wie in Trier Herr Görgen, CDU, fragt nach, ob bei der Sanierung der restlichen oder im Osten Deutschlands, umso länger seien dann die Anfahrts- Straßendecke Kosten für die Anlieger entstehen würden. wege für Abstimmungen, Ortstermine usw. Firma Famis sei jedoch in Frau Woll, Verwaltung, verneint dies. Es sei vorgesehen, dort nur die Decke und die Asphaltdecke des Gehweges zu sanieren. Saarbrücken ansässig. Des Weiteren spreche für Firma Famis, dass Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt der Vorsit- diese zugesagt habe, umgehend mit der Planung beginnen zu kön- zende über den Tagesordnungspunkt abstimmen. nen. Firma Famis habe sich zudem in Sachen „Gebäude“ mit der Fa. Sodann wird folgender Beschluss gefasst: SBS-Ingenieure zusammen getan. Firma SBS habe jahrelange Erfah- Der zuständige Ausschuss für Werksangelegenheiten und öffentli- rung in Sachen Gebäude sowie die entsprechenden Vorkenntnisse, che Einrichtungen beschließt die Vergabe der Planungsleistungen von daher ergehe der aufgeführte Vorschlag der Verwaltung. Sollte „Kanalerneuerung Lauternweg“ an den günstigsten Bieter Schwarz es der Wunsch des Ausschusses sein, weitere Angebote einzuholen, Ingenieurbüro GmbH, Saarbrücken, zur Angebotssumme in Höhe von gebe sie zu bedenken, dass sich alles entsprechend verzögere und 10.938,08 € brutto. die Beschlussvorlage erst im September auf die Tagesordnung der Abstimmungsergebnis: einstimmig nächsten Werksausschusssitzung kommen werde.
Sie können auch lesen