Frohe Osterfeiertage Stadt Anzeiger
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Stadt Anzeiger
Amtsblatt der Stadt Allstedt mit den Ortsteilen
Jahrgang 7 · Nummer 4
Mittwoch, den 13. April 2011
Osterfeiertage Frohe
© S. Hofschlaeger / PIXELIO
im Kreise Ihrer Familie wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern
der Stadt Allstedt
Ihr Jürgen Richter, Bürgermeister
sowie die Ortsbürgermeister
Beyernaumburg, Einsdorf, Einzingen, Emseloh, Holdenstedt,
Katharinenrieth, Klosternaundorf, Liedersdorf, Mittelhausen,
Niederröblingen, Nienstedt, Othal, Pölsfeld, Sotterhausen,
Winkel, WolferstedtAllstedt -2- Nr. 4/2011
Bürgermeister/Ortsbürgermeister
Stadt Allstedt und ihre Sprechzeiten
Forststraße 9
06542 Allstedt Stadt Allstedt
Bürgermeister: Herr Jürgen Richter
Internet Adresse: www.allstedt-kaltenborn.de
Sprechzeit:
E-Mail-Adresse: info@allstedt.info
Jeden Dienstag 14.00 - 18.00 Uhr
donnerstags 14.00 - 17.00 Uhr
Am Sprechtag telefonisch zu erreichen unter Telefon-Nr.
03 46 52/222 o. 223
Ortsbürgermeister: Herr Thomas Schlennstedt
OT Beyernaumburg
Öffnungszeiten der Verwaltung
Ortsbürgermeister: Jörg Schröder
allgemeine Öffnungszeiten aller Ämter in Allstedt Sprechzeit:
Dienstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr Jeden Montag von 17.00 bis 19.00 Uhr
und von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr Am Sprechtag telefonisch zu erreichen unter
Donnerstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr Telefon-Nr. 0 34 64/57 17 16
und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr OT Emseloh
Ortsbürgermeister: Herr Gerold Münch
Sprechzeit:
tägl. ab 18.00 Uhr nach Vereinbarung (Tel.: 03 46 59/6 02 53)
Struktur der Verwaltung Gemeindebüro - Tel.: 03 46 59/6 04 04, Fax: 6 03 70
OT Holdenstedt
Forststraße 9 sind folgende Ämter zu finden: Ortsbürgermeisterin: Frau Kerstin Ibe
Tel.-Nr. 03 46 52/86 40 E-Mail-Adresse: Gemeinde.Holdenstedt@web.de
Sprechzeit:
Bürgermeister Tel. 03 46 52/8 64 13 Jeden Mittwoch von 16.00 bis 18.00 Uhr oder nach telefonischer
Sekretariat - Frau Hoffmann Tel. 03 46 52/8 64 10 Vereinbarung!
Personal - Frau Schnetter Tel. 03 46 52/8 64 12 Am Sprechtag telefonisch zu erreichen unter
Fax Tel. 03 46 52/8 64 14 Telefon-Nr. 03 46 59/6 02 86
OT Katharinenrieth
Sachbereich 1 Ortsbürgermeister: Herr Andreas Loel
Finanzen - Frau Peukert Tel. 03 46 52/8 64 20 Sprechzeit:
Vollstreckung - Frau Benkenstein Tel. 03 46 52/8 64 27 Jeden Montag 18.00 - 19.00 Uhr und nach telef. Absprache
Am Sprechtag telefonisch zu erreichen unter
Frau Unger Tel. 03 46 52/8 64 28
Telefon-Nr.: 03 46 52/775 (privat)
Kasse - Frau Scholz Tel. 03 46 52/8 64 26
Frau Gehlmann Tel. 03 46 52/8 64 25
OT Liedersdorf
Steuern - Frau Rebhahn Tel. 03 46 52/8 64 29 Ortsbürgermeister: Herr Egon Ottilie
Sprechzeit:
Jeden Mittwoch von 16.00 bis 17.00 Uhr
Sachbereich 2 Am Sprechtag telefonisch zu erreichen unter: 03 46 59/6 10 11
Ordnungsamt - Herr Bestel Tel. 03 46 52/8 64 31 Telefonische Absprachen bitte unter Tel.-Nr. 01 62/3 36 05 57
Herr Hofmann,
Frau Kaul Tel. 03 46 52/8 64 32 OT Mittelhausen
Friedhofs- Ortsbürgermeister: Herr Bernd Matschulat
verwaltung Frau Weidenhagen Tel. 03 46 52/8 64 35 E-Mail-Adresse: gemeinde-mittelhausen@web.de
Meldestelle - Frau Müller Tel. 03 46 52/8 64 33 Sprechzeit:
Standesamt - Frau Wengemuth Tel. 03 46 52/8 64 34 Mittwoch in Mittelhausen 17.00 - 18.00 Uhr
Fax: Ordnungsamt Tel. 03 46 52/8 64 36 jeden letzten Mittwoch des Monats in Einsdorf
(Dorfgemeinschaftshaus) 18.00 - 18.30 Uhr
Am Sprechtag telefonisch zu erreichen unter
Sachbereich 3 Telefon-Nr. 01 51/12 00 21 11
Hauptamt - Frau Kögel Tel. 03 46 52/8 64 11
Soziales - Frau Scholz Tel. 03 46 52/8 64 17 OT Niederröblingen
Frau Stadermann Tel. 03 46 52/8 64 16 Ortsbürgermeister: Herr Klaus-Dieter Pallmann
Sprechzeit:
Märkte, Öffentlich-
Jeden Donnerstag 17.00 - 18.00 Uhr
keitsarbeit - Frau Busch Tel. 03 46 52/8 64 30
Am Sprechtag telefonisch zu erreichen unter
Liegenschaften,
Telefon-Nr. 01 73/5 89 20 01
UHV - Frau Milde Tel. 03 46 52/8 64 21
Doppik - Frau Wirth Tel. 03 46 52/8 64 23 OT Nienstedt/Einzingen
Jugendarbeit Frau Busemann Tel.03 46 52/67 05 63 Ortsbürgermeisterin: Frau Margrit Kühne
Sprechzeit:
in Nienstedt in der Feuerwehr
Sachbereich 4 Jeden Donnerstag 17.00 - 18.00 Uhr
Bauverwaltung - Frau Herrmann Tel. 03 46 52/8 64 60 in Einzingen in der Feuerwehr
Herr Schüßler Tel. 03 46 52/8 64 61 Jeden Donnerstag 18.15 - 19.15 Uhr
Herr Lisker Tel. 03 46 52/8 64 62 Am Sprechtag telefonisch zu erreichen unter
Frau Ehrich Tel. 03 46 52/8 64 63 Telefon-Nr. 03 46 52/590 in NienstedtNr. 4/2011 -3- Allstedt
OT Pölsfeld
Ortsbürgermeister: Herr Holger Reppin
E-Mail: Reppin2@gmx.de
Sprechzeit nach telefonischer Anmeldung!
Tel.-Nr.: 0 34 64/58 23 94 und 58 25 26
Die Bürgersprechstunden dienstags fallen bis auf Weiteres
aus. Bei wichtigen Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an ihren
Ortsbürgermeister über o. g. Telefonnummern.
OT Sotterhausen
Bürgermeister: Herr Hagen Böttger Beschlüsse aus der Sitzung des Stadtrates
Sprechzeit: der Stadt Allstedt am 14.03.2011
Jeden Mittwoch von 16.00 Uhr - 17.00 Uhr
Tel. 0 34 64/57 30 08 Beschluss-Nr.: 119-12/11
Fortschreibung Konsolidierungskonzept 2010 zum Haushalts-
OT Winkel plan 2011
Ortsbürgermeister: Frau Mathilde Kamprad Beschlusstext:
Sprechzeit: (1) Dem vorliegenden Haushaltskonsolidierungskonzept für das
Jeden Dienstag 9.00 - 13.00 Uhr Haushaltsjahr 2011 wird in vorliegender Form zugestimmt. Das
Jeden Donnerstag 9.00 - 13.00 Uhr Konzept ist Bestandteil des Beschlusses.
Am Sprechtag telefonisch zu erreichen unter Telefon -Nr. 626 Richter, Bürgermeister
OT Wolferstedt Beschluss-Nr. 120-12/11
Ortsbürgermeister: Herr Wolfgang Hoehne Haushaltssatzung der Stadt Allstedt für das Haushaltsjahr 2011
E-Mail-Adresse: Gemeinde.Wolferstedt@t-online.de Beschlusstext:
Sprechzeit: Der Stadtrat beschließt
Jeden Donnerstag 16.30 - 19.00 Uhr 01 Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 der Stadt
Am Sprechtag telefonisch zu erreichen unter Telefon-Nr. 639 Allstedt wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. Die
Haushaltssatzung ist Bestandteil des Beschlusses.
Schiedsstelle der Stadt Allstedt 02 Das Verwaltungsamt wird beauftragt, alle weiteren Schritte
Rathaus, Markt 10 in Allstedt, Sitzungssaal einzuleiten und auszuführen.
Sprechzeiten: Richter, Bürgermeister
Jeden 1. Donnerstag im Monat von 16.00 bis 17.00 Uhr
Tel.-Nr. am Sprechtag: 03 46 52/223 Beschluss-Nr.: 121-12/11
Vorsitzender: Herr Herbert Fuß Beteiligungsbericht der WG Allstedt mbH für das Jahr 2009
Stellvertreter: Frau Klaudia Tränkler, Frau Ina Schmidt Beschlusstext:
Der Stadtrat beschließt:
Wohnungsgesellschaft Allstedt mbH Der Stadtrat der Stadt Allstedt nimmt den vorliegenden Beteili-
gungsbericht für das Jahr 2009 der Wohnungsgesellschaft All-
06542 Allstedt, Markt 10 stedt mbH zur Kenntnis.
Telefonisch zu erreichen unter Tel.-Nr. 03 46 52/1 08 07 und 1 08 08 Richter, Bürgermeister
Sprechzeit:
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr Beschluss-Nr.: 122-12/11
und 13.00 - 18.00 Uhr Bestätigung der Planung der L 218 OD Fabrikstraße und Schloß-
Donnerstag 13.00 - 15.00 Uhr straße
An anderen Tagen keine Sprechzeit. Beschlusstext:
01 Die vom Landesbetrieb Bau beauftragte und durch das Inge-
Polizeistation Allstedt nieurbüro Janke und Partner erstellte Planung der L 218 OD
Die nicht ständig besetzte Polizeistation Allstedt befindet sich in Allstedt - Fabrikstraße und Schloßstraße wird in der vorlie-
der Stadtmühle 2 in Allstedt und ist unter der Telefon-Nr. 03 46 52/ genden Form bestätigt.
67 80 90 zu erreichen. 02 Der Stadtrat hat keine Änderungsvorschläge.
Bei Ereignissen von polizeilichem Interesse, Anfragen o. Ä. kann 03 Die Verwaltung wird beauftragt, alle weiteren Schritte einzu-
auch das Polizeirevier Sangerhausen unter der Tel.-Nr. 0 34 64/ leiten und auszuführen.
25 40 oder der Notruf 110 verständigt werden. Richter, Bürgermeister
Beschluss-Nr.: 123-12/11
Abberufung des Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Emseloh und
Redaktions- und Annahmeschluss dessen Stellvertreter
Beschlusstext:
Die Annahme von Manuskripten für Ausgabe 05/11 des Amts-
01 Der Kamerad Axel Mühlenberg wird von seinem Ehrenamt
blattes der Stadt Allstedt kann bis zum 03.05.2011 - 15.00 Uhr
als Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Emseloh abberufen.
- erfolgen. Veranstaltungstermine, die kostenlos veröffentlicht
werden, können für den Zeitraum 11.05.2011 bis 07.06.2011 02 Der Kamerad Jörg Meyer wird von seinem Ehrenamt als
gemeldet werden. stellvertretender Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Emseloh
Voraussichtlicher Auslieferungstermin von Ausgabe 05/11 ist abberufen.
Mittwoch, der 11.05.2011. 03 Der Bürgermeister wird beauftragt die entsprechenden
In unserem Amtsblatt können Sie auch mit einem Inserat für Ihr Schritte der Abberufung durchzuführen.
Produkt, welches Sie herstellen oder vertreiben bzw. für Ihre Richter, Bürgermeister
Dienstleistung werben.
Auch Familienanzeigen, wie Glückwünsche zu besonderen An- Beschluss-Nr.: 124-12/11
lässen, Danksagungen zur Hochzeit, Silberhochzeit oder zum Berufung Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Emseloh
runden Geburtstag werden nach Ihren Wünschen veröffentlicht. Beschlusstext:
Der Stadtrat beschließt:Allstedt -4- Nr. 4/2011
01 Der Kamerad Jörg Meyer wird in das Ehrenbeamtenverhält- Beschluss-Nr.: 131-13/11
nis als Wehrleiter der Ortsfeuerwehr Emseloh für die Dauer Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6 „Solarpark Allstedter
von 6 Jahren berufen. Heide“ - Abwägungsbeschluss
02 Der Bürgermeister wird beauftragt die entsprechenden be- Beschlusstext:
amtenrechtlichen Schritte der Berufung durchzuführen. Abwägungsbeschluss:
Richter, Bürgermeister Die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den
im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB
Beschluss-Nr.: 125-12/11 und der Behördenbeteiligung und Beteiligung sonstiger Träger
Vergabe Breitbandausbau OT Winkel Öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB einschließlich der ein-
Beschlusstext: geschränkten Nachbeteiligung gemäß § 4a (3) BauGB einge-
01 Der Zuschlag zur Baumaßnahme Breitbandausbau im Orts- gangenen Anregungen werden als Stellungnahmen der Stadt
teil Winkel wird nach Prüfung aller eingegangenen Kostenan- Allstedt beschlossen.
gebote der Firma Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH Der Satzungsbeschluss kann erst vollzogen werden, wenn die
ZTPL, SPP1AA Nord, Zentrales Vertragsmanagement MBfD, im Abwägungsbeschluss genannten offenen Punkte in einem
Rungholtstr. 9, 25746 Heide erteilt. vom Stadtrat genehmigten Durchführungsvertrag rechtlich ge-
02 Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Schritte klärt sind.
einzuleiten und auszuführen. Richter, Bürgermeister
Richter, Bürgermeister
Beschluss-Nr.: 132-13/11
Beschluss-Nr.: 127-12/11 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7a „Solarpark Allsted-
Veräußerung von Vermögen ter Heide“ - Abwägungsbeschluss, Teilungsbeschluss
Beschlusstext: Beschlusstext:
Der Stadtrat beschließt: (1) Abwägungsbeschluss:
1. Der Stadtrat stimmt der Veräußerung einer noch zu vermes- Die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den
senden Teilfläche von ca. 599 m2 aus dem Grundstück Flur im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB
5, Flurstück 292 im Baugebiet „Am Eulenberg“ im Ortsteil und der Behördenbeteiligung und Beteiligung sonstiger Träger
Beyernaumburg zu. öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB einschließlich der ein-
Richter, Bürgermeister geschränkten Nachbeteiligung gemäß § 4a (3) BauGB einge-
gangenen Anregungen werden als Stellungnahmen der Stadt
Beschluss-Nr.: 128-12/11 Allstedt beschlossen.
Übertragung der Grundfläche für den Sporthallenneubau Der Satzungsbeschluss kann erst vollzogen werden, wenn die
Beschlusstext: im Abwägungsbeschluss genannten offenen Punkte in einem
Der Stadtrat beschließt: vom Stadtrat genehmigten Durchführungsvertrag rechtlich ge-
01 Der Stadtrat stimmt der Übertragung einer noch zu vermes- klärt sind.
senden Teilfläche von ca. 4.120 m2 aus dem Grundstück Flur (2) Teilungsbeschluss
20, Flurstück 60/7 der Gemarkung Allstedt zu. Eigentümer Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
des Flurstücks ist der Landkreis Mansfeld-Südharz. Die Nr. 7a „Solarpark Allstedter Heide“ wird verringert. Die Flächen
Übertragung erfolgt kostenfrei. werden dem angrenzenden vorhabenbezogenen Bebauungs-
Richter, Bürgermeister plan Nr. 7b „Solarpark Allstedter Heide“ zugeschlagen und in
einem separaten Verfahren weitergeführt.
Beschluss-Nr.: 129-12/11 Richter, Bürgermeister
Veräußerung von Vermögen
Beschlusstext: Beschluss-Nr.: 133-13/11
Der Stadtrat beschließt: 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Allstedt
01 Der Stadtrat stimmt dem Verkauf einer noch zu vermessen- Beschlusstext:
den Teilfläche von ca. 302 m2 vom Grundstück Gemarkung (1) Abwägungsbeschluss:
Wolferstedt Flur 2 Flurstück 53/1 nicht zu. Den in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den
Richter, Bürgermeister eingegangenen Stellungnahmen aus dem Verfahren der Beteili-
gung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB (Offenlage) sowie
der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange gemäß § 4 (2) BauGB wird zugestimmt.
Beschlüsse aus der Sitzung des Stadtrates (2) Feststellungsbeschluss:
Die 3. Änderung des Flächennutzungsplans wird gemäß § 6 (6)
der Stadt Allstedt am 28.03.2011 BauGB als Flächennutzungsplan festgestellt und die Begrün-
Beschluss-Nr.: 130-13/11 dung hierzu einschließlich Umweltbericht und zusammenfas-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 5 „Solarpark Allstedter sender Erklärung sowie die FFH Vorprüfung gebilligt.
Heide“ - Abwägungsbeschluss (3) Beschluss zur weiteren Veranlassung:
Beschlusstext: Die 3. Änderung des Flächennutzungsplans ist der höheren Ver-
Abwägungsbeschluss: waltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Mit Veröffent-
Die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den lichung der Genehmigungserteilung wird die Flächennutzungs-
im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB planänderung wirksam.
und der Behördenbeteiligung und Beteiligung sonstiger Träger Richter, Bürgermeister
öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB einschließlich der ein-
geschränkten Nachbeteiligung gemäß § 4a (3) BauGB einge- Beschluss-Nr.: 134-13/11
gangenen Anregungen werden als Stellungnahmen der Stadt Satzung für die Nutzung der Sporthalle der Stadt Allstedt an der
Allstedt beschlossen. Sekundarschule in Allstedt
Der Satzungsbeschluss kann erst vollzogen werden, wenn die Beschlusstext:
im Abwägungsbeschluss genannten offenen Punkte in einem Der Stadtrat beschließt die im Anhang zum Beschluss vorliegen-
vom Stadtrat genehmigten Durchführungsvertrag rechtlich ge- de Nutzungssatzung für die neu zu errichtende Sporthalle an der
klärt sind. Sekundarschule Allstedt
Richter, Bürgermeister Richter, BürgermeisterNr. 4/2011 -5- Allstedt
Beschluss-Nr.: 135-13/11 bis 15.00 Uhr aus. Auf Wunsch werden der Flurbereinigungs-
Veräußerung von Vermögen plan erläutert und Auskünfte erteilt.
Beschlusstext: Anhörungstermin
01 Der Stadtrat stimmt dem Verkauf einer noch zu vermessen- Der Termin zur Anhörung der Beteiligten nach § 59 Abs. 2
den Teilfläche in Größe von ca. 37 m2 aus dem Flurstück 237 FlurbG zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes sowie zur
der Flur 3 der Gemarkung Holdenstedt zu. Bekanntgabe der im Flurbereinigungsverfahren abgemarkten
Richter, Bürgermeister Grenzpunkte wird bestimmt auf
Dienstag, den 07.06.2011 in der Zeit
Beschluss-Nr.: 136-13/11 von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 15:30 Uhr
Veräußerung von Vermögen im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd,
Beschlusstext: Außenstelle Halle, Mühlweg 19, Hinterhaus,
1. Der Stadtrat stimmt dem Verkauf des Flurstücks 27/1 der Zimmer 302.
Flur 1 in der Gemarkung Niederröblingen mit einer Größe von Die Beteiligten werden hiermit geladen als
758 m2 zu. 1. Teilnehmer für ihre dem Flurbereinigungsverfahren unterlie-
Richter, Bürgermeister genden Grundstücke,
2. Inhaber von Rechten an Grundstücken, die dem Flurbereini-
Beschluss-Nr.: 137-13/11 gungsverfahren unterliegen,
Belastungsvollmacht 3. Empfänger neuer Grundstücke im Flurbereinigungsverfah-
Beschlusstext: ren,
01 Die per Beschluss Nr. 127-12/11 vom 14.03.2011 verkaufte 4. nebenbeteiligte Grenzanlieger.
Teilfläche des Grundstückes in der Gemarkung Beyernaum- Sie können Widerspruch gegen den Inhalt des Flurberei-
burg Flur 5 Flurstück 292 im Baugebiet „Am Eulenberg“ wur- nigungsplanes zur Vermeidung des Ausschlusses nur im
de fortgeführt und trägt jetzt die Bezeichnung Flur 5 Flur- Anhörungstermin vorbringen. Vorherige Eingaben oder Vor-
stück 298. sprachen haben keine rechtliche Wirkung.
02 Die Stadt Allstedt erteilt den Erwerbern eine Belastungsvoll- Falls kein Widerspruch erhoben wird, ist ein Erscheinen beim
macht auf dieses Grundstück in Höhe des Kaufpreises. Anhörungstermin nicht erforderlich.
Richter, Bürgermeister Im Anhörungstermin besteht nicht die Möglichkeit für Auskünfte
und Erläuterungen zum Plan. Bitte nutzen Sie hierfür den Zeit-
raum der Auslegung.
Amt für Landwirtschaft, Halle, 28.03.2011
Flurneuordnung und Forsten Süd, Im Auftrag
Außenstelle Halle
Sitz: Mühlweg 19, 06114 Halle (Saale)
Postanschrift: PF 110542, 06019 Halle (Saale)
Öffentliche Bekanntmachung Hindorf
Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes
und zum Anhörungstermin über den Inhalt des
Anlage 1
Flurbereinigungsplanes Sachsen-Anhalt
Fiurbereinigungsverfahrens: Sangerhausen (B 86), Verfahrens- Flurbereinigung SGH215
gebiet „Teilgebiet Riestedter Bach“, Teilgebiet Riestedter Bach
Verfahrensnummer: 611-47 SGH 215
nach § 59 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) Flurbereinigungsverzeichnis
Im Flurbereinigungsplan werden die Ergebnisse des Flurbe- Verzeichnis der beteiligten Grundbuchblätter
reinigungsverfahrens zusammengefasst. Mit dem Flurbereini- laufende Bearbeitung
gungsplan wird auch der Wertermittlungsrahmen für das Teilge-
biet Riestedter Bach nach Feststellung der Wertermittlung vom Grundbuchbezirk Riestedt
31.01.2006 geändert. 8, 19, 25, 30, 55, 64, 71, 76, 89, 101, 107, 116, 124, 171, 174,
Die vom Flurbereinigungsplan betroffenen Grundbücher sind in 189, 228, 231, 233, 243, 244, 256, 270, 277, 280, 285, 291, 306,
Anlage 1 aufgelistet. 315, 317, 318, 325, 327, 358, 372, 381, 383, 406, 421, 457, 476,
Nebenbeteiligte Grenzanlieger 488, 491, 495, 500, 504, 512, 517, 554, 573, 591, 607, 613, 625,
Die in der Anlage 2 aufgeführten Flurstücke grenzen an das Flur- 629, 630, 637, 678, 679, 712, 719, 735, 773, 788, 801, 843, 856,
bereinigungsverfahren an. Im Bereich dieser Flurstücke sind in 894, 901, 920, 934, 940, 949, 954, 994, 1008, 1011, 1060, 1076,
der Verfahrensgebietsgrenze im Flurbereinigungsverfahren neue 1079, 1096, 1098, 1106, 1136, 1166, 1171, 1176, 1215, 1216,
Grenzpunkte abgemarkt worden. Diese Punkte kennzeichnen 1223, 1231, 1232, 1239, 1288, 1408, 1427, 1460, 1472, 1477,
neue Grenzen, welche in das Gebiet des Flurbereinigungsver- 1544, 1558, 1580, 1581, 1615, 1691, 2008, 2041
fahrens hinein verlaufen. Der Grenzverlauf der an das Verfahren Anzahl der beteiligten Grundbuchblätter des Grundbuchbezir-
angrenzenden Flurstücke wird durch diese neuen Grenzpunkte kes: 107
nicht verändert.
Die Abmarkung der gemäß § 56 Satz 3 FlurbG mit dem Flur- Grundbuchbezirk Sangerhausen
bereinigungsplan festgelegten Grenzpunkte in der Verfahrens- 2, 10, 24, 114, 304, 309, 472, 582, 1073, 1246, 1342, 1345,
gebietsgrenze wird hiermit bekannt gegeben. Sie erlangen ihre 1347, 1348, 1352, 1353, 1354, 1469, 1786, 1849, 2170, 2331,
Rechtwirksamkeit mit der Ausführung des Flurbereinigungspla- 2472, 2566, 2864, 3968, 4464, 4497, 4503, 4883, 5354, 6143,
nes. 6654, 6700, 6918
Auslegung Anzahl der beteiligten Grundbuchblätter des Grundbuchbezir-
Der Flurbereinigungsplan liegt zur Einsichtnahme für die Betei- kes: 35
ligten im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten
Süd, Außenstelle Halle, Mühlweg 19, Hinterhaus, Zimmer 302 in Verfahren
der Zeit vom 23.05. bis 06.06.2011 während der Zeit von 9.00 Anzahl der beteiligten Grundbuchblätter am Verfahren: 142Allstedt -6- Nr. 4/2011
Anlage 2
Sachsen-Anhalt
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung
und Forsten Süd Flurbereinigungsbehörde
Außenstelle Halle
Mühlweg 19
06114 Halle
Telefon 03 45/23 16 -5
Telefax 03 45/5 22 50 07
Flurbereinigungsplan des Flurbereinigungsverfahrens „Riestedter Bach“
Landkreis Mansfeld-Südharz
Verzeichnis der Eigentümer für Grenzanerkennungen
(§ 10 Nr. 2f, § 56FlurbG)
ON Gemarkung Flur Flurstück Grund der Nebenbeteiligung
___________________________________________________________________________________________________________________
2001 Riestedt 7 00014/000 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2002 Riestedt 7 00021/001 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2003 Riestedt 7 00022/001 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
Riestedt 7 00022/002 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2004 Riestedt 7 00023/001 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2005 Riestedt 7 00035/001 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2006 Riestedt 7 00037/001 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2007 Riestedt 7 00040/001 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2008 Riestedt 7 00044/001 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2003 Riestedt 7 00064/000 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2009 Riestedt 7 00074/000 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2003 Riestedt 7 00083/001 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
Riestedt 7 00083/002 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
Riestedt 7 00083/003 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
Riestedt 7 00084/000 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2010 Riestedt 7 00085/001 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2011 Riestedt 7 00086/001 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2002 Riestedt 7 00086/002 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2012 Riestedt 7 00087/001 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2013 Riestedt 7 00088/001 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2014 Riestedt 7 00088/002 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2015 Riestedt 7 00089/001 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2016 Riestedt 7 00089/002 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2018 Riestedt 7 00090/001 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2019 Riestedt 7 00091/000 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2003 Riestedt 7 00229/000 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
Riestedt 7 00230/000 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2020 Riestedt 7 00256/000 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2021 Riestedt 7 00258/000 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2022 Riestedt 7 00260/000 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
Riestedt 7 00261/000 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2021 Riestedt 7 00264/000 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
Riestedt 7 00265/000 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2003 Riestedt 7 00268/000 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
Riestedt 7 00275/000 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2002 Riestedt 7 00276/085 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2003 Riestedt 7 00277/000 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2023 Riestedt 7 00291/087 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2024 Riestedt 7 00292/087 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2025 Riestedt 7 00293/087 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2006 Riestedt 7 00325/038 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2006 Riestedt 7 00326/038 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2024 Riestedt 7 00407/089 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2003 Riestedt 8 00102/003 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2026 Riestedt 8 00104/001 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2028 Riestedt 8 00104/002 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2029 Riestedt 8 00105/000 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2030 Riestedt 8 00106/000 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2030 Riestedt 8 00107/001 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2031 Riestedt 8 00108/001 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2032 Riestedt 8 00110/001 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2033 Riestedt 8 00110/002 Mitwirkung bei der Errichtung fester GrenzzeichenNr. 4/2011 -7- Allstedt
ON Gemarkung Flur Flurstück Grund der Nebenbeteiligung
___________________________________________________________________________________________________________________
2034 Riestedt 8 00113/001 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2035 Riestedt 8 00114/000 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2036 Riestedt 8 00115/001 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2027 Riestedt 8 00117/001 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2037 Riestedt 8 00118/001 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2038 Riestedt 8 00119/003 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2017 Riestedt 8 00119/004 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2039 Riestedt 8 00119/005 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2040 Riestedt 8 00119/006 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2041 Riestedt 8 00120/001 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2042 Riestedt 8 00129/001 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2042 Riestedt 8 00129/002 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2043 Riestedt 8 00129/003 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2044 Riestedt 8 00129/004 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2045 Riestedt 8 00129/005 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2021 Riestedt 8 00373/000 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2003 Riestedt 8 00430/000 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
Riestedt 8 00443/000 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
Riestedt 8 00446/000 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
Riestedt 8 00448/000 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
Riestedt 8 00449/000 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
Riestedt 8 00452/000 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
Riestedt 8 00453/000 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
Riestedt 8 00454/000 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
Riestedt 8 00455/000 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2021 Riestedt 8 00457/000 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2046 Riestedt 8 00458/000 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2047 Riestedt 8 00743/117 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2048 Riestedt 8 00755/111 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2049 Riestedt 8 00756/111 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2050 Riestedt 8 00757/111 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
Riestedt 8 00758/111 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2052 Riestedt 8 00759/111 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2053 Riestedt 8 00768/109 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2054 Sangerhausen 10 00117/001 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2055 Sangerhausen 10 00117/002 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2056 Sangerhausen 10 00118/000 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2055 Sangerhausen 10 00129/002 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2057 Sangerhausen 10 00129/005 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2058 Sangerhausen 10 00129/006 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2059 Sangerhausen 10 00137/001 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2059 Sangerhausen 10 00139/001 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2003 Sangerhausen 10 00140/001 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2060 Sangerhausen 10 00235/004 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2061 Sangerhausen 10 00235/013 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
Sangerhausen 10 00238/002 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2062 Sangerhausen 10 00239/000 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2063 Sangerhausen 10 00283/000 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2003 Sangerhausen 10 00306/240 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2064 Sangerhausen 10 00454/119 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
Sangerhausen 10 00455/119 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2065 Sangerhausen 10 00456/119 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2066 Sangerhausen 10 00457/120 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2064 Sangerhausen 10 00458/120 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
Sangerhausen 10 00460/120 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2067 Sangerhausen 10 00461/120 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2064 Sangerhausen 10 00649/120 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2068 Sangerhausen 10 00650/120 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2003 Sangerhausen 10 00855/135 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
Sangerhausen 10 00861/107 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2069 Sangerhausen 10 00879/134 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2070 Sangerhausen 10 00880/134 Mitwirkung bei der Errichtung fester GrenzzeichenAllstedt -8- Nr. 4/2011
Landesamt für Vermessung Halle (Saale), 31.03.2011 §1
und Geoinformation Sachsen-Anhalt Begriff und Zweck
Neustädter Passage 15
Die Sporthalle an der Sekundarschule ist eine öffentliche Ein-
06122 Halle (Saale)
richtung der Stadt Allstedt und dient der Förderung in den Be-
Tel. 03 45/69 12 -0
reichen des Schul-, Vereins- und Wettkampfsports sowie der
körperlichen Ertüchtigung und der gesunden Freizeitgestaltung.
Öffentliche Bekanntmachung des Landes- Diese Satzung dient der Gewährleistung einer geregelten Benut-
amtes für Vermessung und Geoinformation zung sowie der Ordnung und Sicherheit in der Sporthalle.
Sachsen-Anhalt §2
Geltungsbereich
Verfahren nach dem Bodensonderungsgesetz -
BoSoG in Verbindung mit dem Verkehrsflächenberei- Diese Nutzungssatzung gilt für die Sporthalle der Stadt Allstedt
an der Sekundarschule in Allstedt, Sophienstraße 11.
nigungsgesetz - VerkFIBerG
Sonderungsplan-Nr. V25-23280-2010 §3
In der Gemeinde Stadt Allstedt Gemarkung Beyernaumburg, Belegungsgrundsätze
Flur 5, Flurstück 176 ist ein Verfahren nach dem Gesetz über (1) Die Vergabe der Sporthalle erfolgt grundsätzlich in nachfol-
die Sonderung unvermessener und überbauter Grundstücke gend genannter Rangfolge:
nach der Karte (Bodensonderungsgesetz) vom 20. Dezember 1. Schulsport
1993 (BGBl. I S. 2182) in Verbindung mit dem Verkehrsflächen- 2. Vereinssport im Wettkampfbetrieb
bereinigungsgesetz vom 26. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2716) - 3. Vereinssport im Freizeitbereich
jeweils in der gültigen Fassung - eingeleitet worden. 4. Veranstaltungen der Stadt Allstedt
Hierdurch soll das Erwerbsrecht der öffentlichen Nutzer an Ver- 5. sonstige Nutzer
kehrsflächen und anderen öffentlich genutzten privaten Grund-
stücken ausgeübt werden. Sonderungsbehörde ist das Landes- §4
amt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt. Nutzungszeiten
Der Entwurf des Sonderungsplanes sowie die zu seiner Auf- (1) Die Sporthalle kann während des gesamten Jahres von
stellung verwendeten Unterlagen liegen Montag - Samstag 07.00 - 24.00 Uhr und an
vom 15.04.2011 bis 14.05.2011 Sonn- und Feiertagen 07.00 - 22.00 Uhr genutzt werden.
während der Öffnungszeiten im Geokompetenz-Center des Bei Bedarf können die Zeiten auf vorherigen schriftlichen Antrag
Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen- an den Bürgermeister verändert oder verlängert werden.
Anhalt, Neustädter Passage 15, 06122 Halle (Saale) zur Ein- (2) Der Vergabezeitraum beginnt am 01. Januar und endet am
sicht aus. 31. Dezember. Für die Belegung gilt: Sollen zwei Veranstaltun-
Die Öffnungszeiten sind wie folgt geregelt: gen zum gleichen Termin stattfinden, so hat der Nutzer den Vor-
Mo., Mi., Do. von 8.00 bis 13.00 Uhr rang, welcher seinen Terminwunsch zuerst angemeldet hat.
Di. von 8.00 bis 18.00 Uhr Nur wenn dieser zurücktritt, kann der Termin anderweitig ver-
Fr. von 8.00 bis 12.00 Uhr. geben werden. Dabei sind die Regelungen des § 3 Abs. 1 zu
berücksichtigen.
Alle Planbetroffenen können innerhalb des o. g. Zeitraumes den (3) Während der Schulzeit stehen die Sportstätten montags bis
Entwurf des Sonderungsplanes sowie die zu seiner Aufstel- freitags von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr vorrangig der Sekundar-
lung verwendeten Unterlagen einsehen und Einwände gegen schule für den Sportunterricht zur Verfügung.
die Feststellungen zu den dinglichen Rechtsverhältnissen beim (4) Für die Einhaltung dieser Nutzungssatzung ist neben dem
Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-An- Vorstand der Vereine und den Abteilungsleitern auch jeder
halt erheben. Planbetroffene sind die Eigentümer der betroffe- Übungsleiter für die von ihm betreuten Nutzungsstunden zu-
nen Grundstücke, die Inhaber von dinglichen Nutzungsrechten, ständig.
von Gebäudeeigentum und Anspruchsberechtigte nach dem (5) Von der Nutzungszeit abweichende Regelungen bedürfen
Sachenrechtsbereinigungsgesetz. der Zustimmung der Stadtverwaltung.
Das Gleiche gilt für Anmelder von Rückübertragungsansprü-
chen nach dem Vermögensgesetz oder aus Restitution (§ 11 §5
Abs. 1 des Vermögenszuordnungsgesetzes) und für die Inhaber Erwerb der Nutzungsberechtigung
beschränkter dinglicher Rechte an den betroffenen Grundstü- (1) Der Antrag auf Überlassung ist schriftlich an die Stadt Alls-
cken oder von Rechten an diesen Grundstücken. tedt zu stellen. Bei der Antragstellung ist die beabsichtigte Nut-
Die Einwände sind nur bei der Sonderungsbehörde unter der zungsart, der konkrete Nutzungszeitraum sowie der Raumbe-
oben genannten Anschrift schriftlich oder zur Niederschrift zu darf zu beschreiben.
erheben. (2) Dauerbenutzungserlaubnisse sind jährlich bis zum 30. No-
Im Auftrag vember für das Folgejahr und Einzeltermine mindestens zwei
gez. Thorsten Seeck Wochen vor der beabsichtigten Nutzung zu beantragen. Für den
regelmäßigen Wettkampf- und Punktspielbetrieb sind die Anset-
zungen spätestens vier Wochen vor Beginn der Wettkampfserie
einzureichen.
Satzung für die Nutzung der Sporthalle der (3) Antragsberechtigt sind die rechtlichen Vertreter der Schulen,
Stadt Allstedt an der Sekundarschule Vereine und Sportgruppen sowie natürliche Personen, die nach
BGB geschäftsfähig sind.
in Allstedt, Sophienstraße 11 (4) Die Vergabe erfolgt durch den Abschluss eines Nutzungsver-
Auf der Grundlage des § 6 Abs. (1) und des § 8 der Gemeinde- trages mit der Stadt Allstedt.
ordnung für das Land Sachsen-Anhalt vom 10.08.2009 (GVBl. (5) Die Benutzungsgenehmigung ist nicht übertragbar. Sie kann
LSA S. 383) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Zweiten Begleit- unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden werden.
gesetzes zur Gemeindegebietsreform vom 08.07.2010 (GVBl. Ein Tausch von vergebenen Nutzungszeiten bedarf der vorheri-
LSA S. 408) hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 28.03.2011 gen Zustimmung der Stadtverwaltung und dem Einverständnis
folgende Satzung beschlossen: des Tauschpartners.Nr. 4/2011 -9- Allstedt
(6) Der Verkauf von Speisen und Getränken, das Anbieten ge- (2) Eine Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis 1.000 Euro
werblicher Leistungen und jede wirtschaftliche Nutzung in den und/oder Ausschluss der weiteren Nutzung mit sofortiger Wirkung
Sportstätten ist gesondert zu beantragen. und für die Zukunft geahndet werden.
§6 §9
Verweigerung oder Verlust der Nutzungsgenehmigung Haftung
(1) Ein Rechtsanspruch auf die Nutzung der Sportstätten be- (1) Dem Nutzer obliegt die allgemeine Aufsichtspflicht über die
steht nicht. Veranstaltung. Er haftet für alle von seinen Mitgliedern, Wett-
(2) Die Nutzung der Sportstätten kann verweigert werden, wenn: kampfpartnern und Gästen verursachten Schäden an Sachen
• begründete Bedenken für die Sicherheit bestehen oder und Personen im Zusammenhang mit der Nutzung der Sport-
• die verlangte Sicherheitsleistung bis zum Beginn der Veran- stätte.
staltung nicht erbracht wird. (2) Die Stadt Allstedt ist berechtigt, den entstandenen Schaden
(3) Die Nutzung kann ganz oder teilweise untersagt werden, auf Kosten des Nutzers zu beseitigen bzw. beseitigen zu lassen.
wenn: (3) Die Stadt Allstedt haftet nicht für Verluste und Beschädigun-
• Sicherheitsmängel bestehen, gen an Sachen und Gegenständen, die während der Nutzungs-
• Bau- und Instandsetzungsarbeiten erfolgen, zeit in der Sportstätte entstehen.
• Verstöße gegen Bestimmungen dieser Satzung vorliegen. (4) Der Nutzer hat die Stadt Allstedt von Ansprüchen Dritter frei
(4) Die Nutzung der Sporthalle für parteipolitische Zwecke und zu stellen.
Veranstaltungen, zur Religionsausübung und Glaubenswerbung (5) Auf Verlangen ist vom Nutzer ein Nachweis zu erbringen,
sowie für Zwecke, die den guten Sitten widersprechen, ist nicht dass er zur Absicherung seiner Haftung eine entsprechende
gestattet. Versicherung abgeschlossen hat.
§7 § 10
Benutzungsbedingungen Hausrecht
(1) Die Sporthalle darf nur während der genehmigten Zeit, für (1) Die Stadt Allstedt als Eigentümer der Sportstätten übt gene-
den im Antrag angegebenen Zweck und vom dafür Berechtig- rell das Hausrecht aus. Vertretungsbefugt für die Wahrnehmung
ten genutzt werden. Der Nutzer hat zu gewährleisten, dass der des Hausrechtes sind:
Nachnutzer in seiner Nutzungszeit nicht beeinträchtigt wird. • Mitarbeiter der Stadtverwaltung der Stadt Allstedt
(2) Die Nutzung der Sporthalle erfolgt nur in Anwesenheit des • Hausmeister, Hallen- und Platzverantwortliche der jeweiligen
verantwortlichen, im Antrag genannten Übungsleiters bzw. zu- Sportstätte
ständigen Vertreters des Vereins, der Sportgruppe oder des • die Verantwortlichen der heimischen Sportvereine, die jewei-
sonstigen Nutzers. Die Weitergabe von Schlüsseln ist nicht zu- ligen Abteilungsvorstände und Übungsleiter.
lässig. (2) Die Nutzer und Besucher von Veranstaltungen sind verpflich-
(3) Diese Sporthalle wird nur mit der Auflage vergeben, dass für tet, den Anordnungen und Weisungen der Beauftragten in Aus-
die Nutzer ausschließlich Sportschuhe mit heller bzw. „non mar- übung des Hausrechtes Folge zu leisten.
king Sohle“ verwendet werden. Bei Rollsportveranstaltungen
sind Rollschuhe mit Hallenausrüstung zu verwenden. Die Ver-
§ 11
wendung von Haftmitteln ist nicht zulässig. Inkrafttreten
(4) Einrichtungsgegenstände und Gerätschaften sind sachge- (1) Die Satzung tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung im
mäß und schonend zu behandeln und müssen nach Nutzung Amtsblatt der Stadt Allstedt in Kraft.
wieder an ihre Plätze gebracht werden. Eine unberechtigte Ent- Allstedt, den 29.03.2011
nahme ist nicht gestattet.
(5) Vor Inanspruchnahme haben die Benutzer die Sportgeräte
auf ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen. Schadhafte Sportge-
räte dürfen nicht genutzt werden. Festgestellte oder entstande-
ne Mängel sind sofort dem zuständigen Hallen- bzw. Platzver- Richter
antwortlichen oder der Stadt anzuzeigen. Bürgermeister
(6) Auf Sparsamkeit im Umgang mit Wasser und Energie ist zu
achten. Für die Nutzung von Strom, Wasser, Heizung, Abwasser Anhang 1 - Gebührenordnung
in der Sporthalle ist eine Betriebskostenbeteiligung zu zahlen.
Diese wird als Pauschalbetrag je Nutzungsstunde, unabhängig Gebührenordnung für die Nutzung der Sporthalle
von Tages- oder Jahreszeit oder der Personenzahl der Nutzer, Sophienstraße 11
erhoben. Laut Sportstättensicherungsverordnung sind Sportanlagen im
(7) Fluchtwege dürfen nicht verstellt werden und die brand- öffentlichen Eigentum gemeinnützigen Vereinigungen zur nicht
schutztechnischen Forderungen sind einzuhalten. auf Erwerb gerichteten sportlichen Betätigung grundsätzlich
(8) Kraftfahrzeuge und Fahrräder dürfen nur auf den dafür vorge- unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Davon ausgenommen ist
sehenen Plätzen abgestellt werden. Ein Einstellen in die Sport- jedoch ein Entgelt für die durch die Nutzung bedingten, nach be-
gebäude ist nicht gestattet. triebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten zu de-
(9) In der Sporthalle und allen Nebenräumen (Sanitärbereich, cken (Sportstättensicherungsverordnung § 2 Abs. 5 u. 6). Für die
Umkleiden, Trainerraum, Versammlungsraum) besteht Rauch- Benutzung der Sporthalle werden Gebühren erhoben. Mit den Ge-
verbot. bühren wird ein Teil der entstehenden Betriebskosten abgedeckt,
(10) Alle Sportgeräte und Räumlichkeiten sind nach der Nutzung welche durch die Nutzung der Anlagen entstehen. Die Höhe der
in einem sauberen und ordentlichen Zustand zu verlassen. Gebühren ergibt sich aus der Anlage 2, welche Bestandteil der
Gebühren- und Benutzerordnung sind. Die Gebührenangaben
§8
gelten jeweils pro Stunde (Zeitstunde) bzw. pro Jahr bei einer re-
Ordnungswidrigkeiten gelmäßigen Nutzung durch den stets gleichen Nutzer.
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig Gebührenpflichtig sind:
Festlegungen und Regelungen dieser Satzung und der jeweili- 1. Vereine, die ihren Sitz in der Stadt Allstedt haben und die
gen Sportstättenordnung missachtet, Anlagen zweckentfremdet Gemeinnützigkeit durch Bescheinigung des Finanzamtes
nutzt oder sich und andere Personen gefährdet oder mehr als nachweisen (Gemeinnützige Allstedter Vereine) für den Trai-
nach den Umständen unvermeidbar belästigt oder behindert. nings- und Wettkampfbetrieb,Allstedt - 10 - Nr. 4/2011
2. Schulen in der Stadt Allstedt, die nicht in Trägerschaft der Anhang 2 - Gebührentabelle für die Beteiligung an den
Stadt sind Betriebskosten
3. Vereine, die ihren Sitz satzungsgemäß in der Stadt Allstedt Die Gebühren unterliegen einer Kalkulation und werden spä-
haben (Allstedter Vereine), sofern sie nicht als gemeinnützig testens alle 3 Jahre neu berechnet. Dabei werden Änderungen
anerkannt sind, für den Trainings- und Wettkampfbetrieb nachweisbar begründet und belegt.
4. Vereine, die ihren Sitz satzungsgemäß nicht in der Stadt Alls- Gebühr pro Stunde
tedt haben und die Gemeinnützigkeit durch Bescheinigung Jahresgebühr
des Finanzamtes nachweisen (auswärtige gemeinnützige bei bei regelmäßiger
Vereine), für den Trainings- und Wettkampfbetrieb einmaliger Nutzung Nutzung von 1
5. Vereine, die ihren Sitz nicht in der Stadt Allstedt haben und Stunde pro Woche
die nicht als gemeinnützig anerkannt sind, für alle Veranstal- Nutzung durch
tungen, die in der Sporthalle durchgeführt werden ortsansässige
6. Private Personen oder Personengruppen für alle Veranstal- Vereine 10,00 € 400,00 €
tungen, die in der Sporthalle durchgeführt werden. Nutzung durch
Gebührenfrei sind: nicht ortsansässige
1. der Trainingsbetrieb für die Jugendmannschaften bis zum Vereine 20,00 € 800,00 €
Alter von 14 Jahren der gemeinnützigen Allstedter Sportver- Nutzung durch
Privatpersonen 30,00 € 1.200,00 €
eine
als Anlage: Grobkalkulation der Nutzungskosten
2. die Benutzung der Sportstätten für das Austragen von Wett-
kämpfen im Kinder- und Jugendsport bis zum Alter von 14
Jahren für Vereine, die ihren Sitz in der Stadt Allstedt haben.
Unter Wettkämpfen sind vom jeweiligen Sportverband orga-
nisierte Punkt- und Pokalspiele zu verstehen.
3. Schulsport und Sportveranstaltungen der Schulen, die sich
in Trägerschaft der Stadt Allstedt befinden.
4. Trainings- und Wettkampfbetrieb von Sportvereinen der
Stadt Allstedt, die Mitglied im Behindertensportverband des
Landes Sachsen-Anhalt sind. Aus der Stadtverwaltung
5. durch die Stadt Allstedt organisierte Veranstaltungen
6. Maßnahmen/Veranstaltungen, die zur Sportförderung in Kin-
dertageseinrichtungen der Stadt Allstedt (unabhängig von Mikrozensus 2011 - rund 12 000 Haushalte
der Trägerschaft) beitragen werden befragt
7. organisierte Sportveranstaltungen von in der Stadt Allstedt
ansässigen Jugendeinrichtungen (unabhängig von der Trä- Bereits seit Jahresbeginn 2011 erhalten Haushalte Sachsen-An-
gerschaft) halts Post vom Statistischen Landesamt. Mit diesen Briefen wird
der Besuch eines Erhebungsbeauftragten angekündigt. Dieser
8. von Vereinen, die ihren Sitz in der Stadt Allstedt haben, in
unterstützt im Auftrag des Statistischen Landesamtes die auch
eigener Regie organisierte Sportveranstaltungen im Jugend-
als „kleine Volkszählung“ (Mikrozensus) benannte jährliche Haus-
bereich
haltsbefragung.
Sonderregelungen:
Der Mikrozensus wird im gesamten Bundesgebiet durchgeführt,
1. Bei Mannschaften bzw. Übungsgruppen, die aus Jugendli- es werden Daten über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaft-
chen im Alter von 14 bis 18 Jahren bestehen und wenn un- liche und soziale Lage der Bevölkerung sowie über Familien,
terschiedliche Nutzer zeitgleich nur jeweils eine Hallenhälfte Haushalte und den Arbeitsmarkt erhoben.
nutzen, werden nur 50 % der Gebühren angesetzt. Integriert in den Mikrozensus ist die Erhebung über den Arbeits-
2. Für das Betreiben von Verkaufseinrichtungen außerhalb der markt für alle Mitgliedstaaten der EU.
Gebäude sind je Stand pro Tag 25,00 € zu entrichten. Die Informationen sind Grundlage für viele gesetzliche und poli-
3. Der Bürgermeister kann im Einzelfall über eine Gebührener- tische Entscheidungen. Der Mikrozensus ist für viele Sachfragen
mäßigung entscheiden. Der Ermäßigungsantrag ist schrift- im Bereich Haushalt und Familie die einzige statistische Informa-
lich und mit nachvollziehbarer Begründung bei Beantragung tionsquelle.
der Nutzungserlaubnis zu stellen. Rechtsgrundlage der Erhebung ist das vom Deutschen Bundes-
4. Die Gebühr entsteht mit der Erteilung der Nutzungserlaub- tag am 24. Juni 2004 beschlossene Mikrozensusgesetz (BGBl.
nis. Sie wird für Dauernutzer fällig in zwei Raten zum 30.06. I S.1350).
und 30.11. jeden Jahres. Die Gebühren werden den Nutzern Beim Mikrozensus handelt es sich um eine Flächenstichprobe für
durch Rechnungslegung in Rechnung gestellt. Gebühren- bewohnte Gebäude. Sie umfasst ein Prozent der Bevölkerung.
schuldner ist der Antragsteller der Nutzungserlaubnis. Die Stichprobenziehung erfolgt nach einem mathematischen Zu-
5. Bei Einzelveranstaltungen wird die Gebühr 3 Tage vor dem fallsverfahren und ist im Mikrozensusgesetz vorgeschrieben. Da
geplanten Veranstaltungstermin fällig. Nach der Beantra- die Qualität der zu berechnenden Ergebnisse entscheidend von
gung einmaliger Nutzungen kann im Falle der Stornierung der Einhaltung der repräsentativen Auswahl abhängt, besteht für
alle betreffenden Haushalte und Personen nach § 7 des Mikro-
im Einzelfall eine Rückerstattung der Gebühren erfolgen, und
zensusgesetzes in Verbindung mit § 15 Bundesstatistikgesetz
zwar
Auskunftspflicht. Die in den ausgewählten Wohnungen leben-
• bei Abmeldung bis zu vier Wochen vor dem beantragten
den Haushalte werden 4 aufeinander folgende Jahre befragt.
Nutzungszeitpunkt in Höhe der kompletten Gebühr
Pflicht ist auch die vollständige und wahrheitsgemäße Beant-
• bei einer Abmeldung bis zu zehn Tage vor dem beantragten wortung der Fragen.
Nutzungszeitpunkt in Höhe von 50 % der Gebühr. Die vom Statistischen Landesamt geschulten und zuverlässigen
• bei einer Abmeldung, die weniger als zehn Tage vor dem Erhebungsbeauftragten kündigen ihren Besuch schriftlich an
beantragten Nutzungszeitpunkt liegt bzw. bei fehlender und können sich durch einen amtlichen Ausweis legitimieren. Sie
Abmeldung wird keine Rückerstattung der Gebühr gewährt sind zu strikter Verschwiegenheit und Geheimhaltung ver-
6. Berechnungsmaßstab für Jahresnutzer (Trainingsbetrieb) pflichtet. Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen nach den
sind 215 Tage (5-Tagewoche). Damit entfallen durch Schlie- gesetzlichen Bestimmungen der Geheimhaltungspflicht und
ßungen von Hallen und Freisportanlagen (Ferien, Sonn- und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. Sie
Feiertage, Veranstaltungen) bedingte Ausfallzeiten. dienen ausschließlich der Hochrechnung zu Landes- bzw. Regio-Nr. 4/2011 - 11 - Allstedt
nalergebnissen. Die Auskünfte werden nach Eingang der Unterla- Einladung zur Verbandsschau 2011
gen im Statistischen Landesamt anonymisiert.
Der geringste Zeitaufwand entsteht, wenn die Fragen ge- Sehr geehrte Damen und Herren,
genüber dem Erhebungsbeauftragten mündlich beantwortet der Unterhaltungsverband „Helme“ führt entsprechend § 118
werden. Landeswassergesetz, Neufassung Wassergesetz für das Land
Der Haushalt kann den Erhebungsbogen auch selbst ausfüllen Sachsen-Anhalt (WG LSA) vom 12.04.2006, GVBL LSA Nr.
und direkt an das Statistische Landesamt senden oder die Aus- 15/2006 vom 20.04.2006, zuletzt geändert durch das 5. Gesetz
künfte telefonisch erteilen. Das Statistische Landesamt bittet alle zur Änderung des WG LSA vom 10.12.2009 (GVBL LSA Nr. 23
Haushalte, die im Verlaufe des Jahres 2010 ein Schreiben des vom 18.12.2009 S. 637) und Neufassung der Satzung des UHV
Amtes in ihren Briefkästen finden, die Arbeit der Erhebungsbe- „Helme“, vom 18.12.2009, Veröffentlichung im Amtsblatt LK
auftragten und des Statistischen Landesamtes zu unterstützen. Mansfeld-Südharz am 23.01.2010, Satzung zur Änderung der
Besonderheit 2011: Satzung des UHV „Helme“ vom 07.05.2010 eine
Parallel zum Mikrozensus findet zum Stichtag 9. Mai 2011 der
Zensus 2011 statt. Erstmals seit 1987 werden in der Bundes- Verbandsschau für das Jahr 2011
republik wieder flächendeckend Strukturdaten zur Bevölkerung
sowie den Wohngebäuden und Wohnungen erfragt. Bei dieser im Zeitraum vom 03.05.2011 bis 11.05.2011 durch
Volks-, Gebäude- und Wohnraumzählung (beteiligt sind alle EU Dazu möchten wir hiermit zu den nachfolgend aufgeführten Ter-
Mitgliedsländer) ist der Befragungsumfang deutlich geringer. Mit minen in den einzelnen Schaubezirken einladen.
dem Zensus können dafür aber regional tiefer gegliederte Ergeb- Schaubezirk 3: 05.05.2011
nisse ausgewiesen werden. Soweit möglich, werden die Informa-
Treffpunkt: 9.00 Uhr, Parkplatz Friedhof Riestedt
tionen für den Zensus aus Verwaltungsregistern entnommen, nur
für den Bereich Sangerhausen, Lengefeld,
ca. 10 % der Bevölkerung wird direkt befragt.
Wettelrode, Grillenberg, Pölsfeld, Obers-
dorf, Riestedt, Emseloh, Gonna, Annarode,
Viele Möglichkeiten zur Entsorgung Blankenheim/ Klosterode
von Gartenabfällen Schaubezirk 5: 09.05.2011
Mit der Aufhebung der Verordnung über das Verbrennen von Treffpunkt: 9.00 Uhr, Helmebrücke Katharinenrieth
pflanzlichen Gartenabfällen ist das Verbrennen pflanzlicher Gar- für den Bereich Oberröblingen, Niederröb-
tenabfälle im Landkreis Mansfeld-Südharz nicht mehr erlaubt. Die lingen, Einzingen, Nienstedt, Othal, Allstedt,
Aufhebung war erforderlich, da es in der Vergangenheit infolge Katharinenrieth, Edersleben, Sangerhausen
niedriger Verbrennungstemperatur, schlechter Durchmischung, Schaubezirk 6/1: 10.05.2011
unzureichendem Sauerstoffangebot und hohem Wassergehalt Treffpunkt: 9.00 Uhr, Gemeinde Osterhausen
zur Entstehung von Luftschadstoffen kam, die ein hohes Belästi- für den Bereich Lutherstadt Eisleben, für
gungs- und Gefährdungspotential aufweisen. OT Bischofrode, OT Schmalzerode, Horn-
Darüber hinaus sollte die Verordnung über das Verbrennen von burg, Farnstädt, OT Osterhausen/Sittichen-
pflanzlichen Gartenabfällen nur solange fortgelten, bis die Eigen- bach, OT Rothenschirmbach, Bornstedt,
betriebe Abfallwirtschaft der ehemaligen Landkreise Mansfelder Hornburg, Farnstädt, Mittelhausen, Eins-
Land und Sangerhausen fusioniert haben und die Grünschnittent- dorf, Wolferstedt, Winkel
sorgung im Landkreis Mansfeld-Südharz einheitlich geregelt wird. Schaubezirk 6/2: 11.05.2011
Dies ist mit dem vom Kreistag beschlossenen und ab 01.01.2011 Treffpunkt: 9.00 Uhr, Gemeinde Nienstedt
für den Landkreis Mansfeld-Südharz geltenden Abfallwirtschafts- für den Bereich Nienstedt, Sotterhausen,
konzept erfolgt. Nach dem Abfallwirtschaftskonzept wurde im Beyernaumburg, Liedersdorf, Holdenstedt,
Landkreis Mansfeld-Südharz eine flächendeckende Sammlung Klosterode
von Grünabfällen eingeführt, die sich an der Struktur des Sam- Achtung bitte Beginn um 9.00 Uhr beachten!
melsystems für Grünabfälle im Altlandkreis Mansfelder Land ori- Stickel
entiert. Es bestehen danach folgende Entsorgungsmöglichkeiten Verbandsvorsteher
für Grün- und Gartenabfälle.
1. flächendeckende Grün- und Gartenabfallsammlung mit je ei- Die Einladung zur 7. Verbandsversammlung des Trinkwas-
nem Sammeltermin in den Monaten April/Mai und Oktober/ serzweckverbandes „Südharz“ wurde in den Sangerhäuser
November; die Entsorgungskosten von zwei Sammelterminen
Nachrichten vom 01.04.2011 veröffentlicht.
sind in Abfallgebühren enthalten
Mit freundlichen Grüßen
2. Grünschnitt statt Sperrmüll; als Äquivalent für die zugelasse-
Sebastian Kruse, Assistenz
nen 2 m3 Sperrmüll können über die Sperrmüllkarte von März
bis November nach Anmeldung 3 m3 Grün- und Gartenabfälle
entsorgt werden
Trinkwasserzweckverband „Südharz“
3. Grün- und Gartenabfallentsorgung über Grünabfallsäcke oder Am Brühl 7
Banderolen; Kosten fallen nur für den Kauf der 60-Liter-Grün- 06526 Sangerhausen
abfallsäcke und Banderolen (je 0,50 EUR) an Tel.: 0 34 64/2 77 19 -1 11
4. kostenpflichtige Entsorgung über Wertstoffhöfe oder private Fax: 0 34 64/2 77 19 -1 50
Kompostieranlagen www.tzvsuedharz.de
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit auf Antrag bei der Unte-
ren Abfallbehörde des Landkreises eine verwaltungskostenpflich- Amtsblatt der Stadt Allstedt mit den Ortsteilen
tige Ausnahmegenehmigung zu erhalten, wenn die pflanzlichen Monatsblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen der Stadtverwaltung
Die Bürgerzeitung erscheint monatlich.
Abfälle Schädlings- oder Krankheitsbefall aufweisen, die eine Be- - Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10,
seitigung durch Verbrennen der Abfälle erfordern. Telefon: (0 35 35) 48 9 - 0, Telefax: (0 35 35) 48 91 15,
Telefax-Redaktion: (0 35 35) 48 91 55
Voraussetzung ist, dass eine Bescheinigung des Amtes für Land- - Geschäftsführer: Marco Müller
IMPRESSUM
- Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:
wirtschaft, Flurneuordnung und Forsten, Fachbereich Pflanzen- Der Bürgermeister Herr Jürgen Richter
- Verantwortlich für den Anzeigenteil: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG,
schutz, Mühlweg 19 in 06108 Halle/S. vorgelegt wird, mit welcher vertreten durch den Geschäftsführer Marco Müller
der Krankheits- oder Schädlingsbefall bestätigt wird. - Anzeigenannahme/Beilagen: Herr Hans-Joachim Liske, Fabrikstraße 12c,
06542 Allstedt, Telefon: 034652/10399
Weitere Informationen zum Thema „Entsorgung von Grün- und Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäfts-
bedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infol-
Gartenabfällen“ erhalten Sie auch auf der Homepage des Eigen- ge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzele-
xemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz,
betriebes Abfallwirtschaft Mansfeld-Südharz unter www.abfall- sind ausdrücklich ausgeschlossen.
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