Frohe Osterfeiertage Stadt Anzeiger

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Stadt                                      Anzeiger
                                          Amtsblatt der Stadt Allstedt mit den Ortsteilen
                                          Jahrgang 7 · Nummer 4
                                          Mittwoch, den 13. April 2011

 Osterfeiertage                  Frohe

            © S. Hofschlaeger / PIXELIO

im Kreise Ihrer Familie wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern
                    der Stadt Allstedt
            Ihr Jürgen Richter, Bürgermeister
               sowie die Ortsbürgermeister

                                          Beyernaumburg, Einsdorf, Einzingen, Emseloh, Holdenstedt,
                                          Katharinenrieth, Klosternaundorf, Liedersdorf, Mittelhausen,
                                          Niederröblingen, Nienstedt, Othal, Pölsfeld, Sotterhausen,
                                          Winkel, Wolferstedt
Allstedt                                                      -2-                                                      Nr. 4/2011

                                                                Bürgermeister/Ortsbürgermeister
  Stadt Allstedt                                                und ihre Sprechzeiten
  Forststraße 9
  06542 Allstedt                                                Stadt Allstedt
                                                                Bürgermeister: Herr Jürgen Richter
  Internet Adresse: www.allstedt-kaltenborn.de
                                                                Sprechzeit:
  E-Mail-Adresse: info@allstedt.info
                                                                Jeden Dienstag                                14.00 - 18.00 Uhr
                                                                donnerstags                                   14.00 - 17.00 Uhr
                                                                Am Sprechtag telefonisch zu erreichen unter Telefon-Nr.
                                                                03 46 52/222 o. 223
                                                                Ortsbürgermeister: Herr Thomas Schlennstedt

                                                                OT Beyernaumburg
  Öffnungszeiten der Verwaltung
                                                                Ortsbürgermeister: Jörg Schröder
  allgemeine Öffnungszeiten aller Ämter in Allstedt             Sprechzeit:
  Dienstag         von            9.00 Uhr bis 12.00 Uhr        Jeden Montag von 17.00 bis 19.00 Uhr
  und              von          13.00 Uhr bis 18.00 Uhr         Am Sprechtag telefonisch zu erreichen unter
  Donnerstag       von            9.00 Uhr bis 12.00 Uhr        Telefon-Nr. 0 34 64/57 17 16
  und              von          13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
  Freitag          von          09.00 Uhr bis 12.00 Uhr         OT Emseloh
                                                                Ortsbürgermeister: Herr Gerold Münch
                                                                Sprechzeit:
                                                                tägl. ab 18.00 Uhr nach Vereinbarung (Tel.: 03 46 59/6 02 53)
Struktur der Verwaltung                                         Gemeindebüro - Tel.: 03 46 59/6 04 04, Fax: 6 03 70

                                                                OT Holdenstedt
Forststraße 9 sind folgende Ämter zu finden:                    Ortsbürgermeisterin: Frau Kerstin Ibe
Tel.-Nr. 03 46 52/86 40                                         E-Mail-Adresse: Gemeinde.Holdenstedt@web.de
                                                                Sprechzeit:
Bürgermeister		                       Tel. 03 46 52/8 64 13     Jeden Mittwoch von 16.00 bis 18.00 Uhr oder nach telefonischer
Sekretariat -  Frau Hoffmann          Tel. 03 46 52/8 64 10     Vereinbarung!
Personal -     Frau Schnetter         Tel. 03 46 52/8 64 12     Am Sprechtag telefonisch zu erreichen unter
Fax		                                 Tel. 03 46 52/8 64 14     Telefon-Nr. 03 46 59/6 02 86

                                                                OT Katharinenrieth
Sachbereich 1                                                   Ortsbürgermeister: Herr Andreas Loel
Finanzen -        Frau Peukert        Tel. 03 46 52/8 64 20     Sprechzeit:
Vollstreckung -   Frau Benkenstein    Tel. 03 46 52/8 64 27     Jeden Montag 18.00 - 19.00 Uhr und nach telef. Absprache
                                                                Am Sprechtag telefonisch zu erreichen unter
		                Frau Unger          Tel. 03 46 52/8 64 28
                                                                Telefon-Nr.: 03 46 52/775 (privat)
Kasse -           Frau Scholz         Tel. 03 46 52/8 64 26
		                Frau Gehlmann       Tel. 03 46 52/8 64 25
                                                                OT Liedersdorf
Steuern -         Frau Rebhahn        Tel. 03 46 52/8 64 29     Ortsbürgermeister: Herr Egon Ottilie
                                                                Sprechzeit:
                                                                Jeden Mittwoch von 16.00 bis 17.00 Uhr
Sachbereich 2                                                   Am Sprechtag telefonisch zu erreichen unter: 03 46 59/6 10 11
Ordnungsamt - Herr Bestel             Tel. 03 46 52/8 64 31     Telefonische Absprachen bitte unter Tel.-Nr. 01 62/3 36 05 57
		              Herr Hofmann,
		              Frau Kaul             Tel. 03 46 52/8 64 32     OT Mittelhausen
Friedhofs-                                                      Ortsbürgermeister: Herr Bernd Matschulat
verwaltung      Frau Weidenhagen      Tel. 03 46 52/8 64 35     E-Mail-Adresse: gemeinde-mittelhausen@web.de
Meldestelle -   Frau Müller           Tel. 03 46 52/8 64 33     Sprechzeit:
Standesamt -    Frau Wengemuth        Tel. 03 46 52/8 64 34     Mittwoch in Mittelhausen                      17.00 - 18.00 Uhr
Fax: Ordnungsamt		                    Tel. 03 46 52/8 64 36     jeden letzten Mittwoch des Monats in Einsdorf
                                                                (Dorfgemeinschaftshaus)                       18.00 - 18.30 Uhr
                                                                Am Sprechtag telefonisch zu erreichen unter
Sachbereich 3                                                   Telefon-Nr. 01 51/12 00 21 11
Hauptamt -         Frau Kögel         Tel. 03 46 52/8 64 11
Soziales -         Frau Scholz        Tel. 03 46 52/8 64 17     OT Niederröblingen
		                 Frau Stadermann    Tel. 03 46 52/8 64 16     Ortsbürgermeister: Herr Klaus-Dieter Pallmann
                                                                Sprechzeit:
Märkte, Öffentlich-
                                                                Jeden Donnerstag                              17.00 - 18.00 Uhr
keitsarbeit -      Frau Busch         Tel. 03 46 52/8 64 30
                                                                Am Sprechtag telefonisch zu erreichen unter
Liegenschaften,
                                                                Telefon-Nr. 01 73/5 89 20 01
UHV -              Frau Milde         Tel. 03 46 52/8 64 21
Doppik -           Frau Wirth         Tel. 03 46 52/8 64 23     OT Nienstedt/Einzingen
Jugendarbeit       Frau Busemann      Tel.03 46 52/67 05 63     Ortsbürgermeisterin: Frau Margrit Kühne
                                                                Sprechzeit:
                                                                in Nienstedt in der Feuerwehr
Sachbereich 4                                                   Jeden Donnerstag                               17.00 - 18.00 Uhr
Bauverwaltung - Frau Herrmann         Tel. 03 46 52/8 64 60     in Einzingen in der Feuerwehr
		              Herr Schüßler         Tel. 03 46 52/8 64 61     Jeden Donnerstag                               18.15 - 19.15 Uhr
		              Herr Lisker           Tel. 03 46 52/8 64 62     Am Sprechtag telefonisch zu erreichen unter
		              Frau Ehrich           Tel. 03 46 52/8 64 63     Telefon-Nr. 03 46 52/590 in Nienstedt
Nr. 4/2011                                                         -3-                                                         Allstedt

OT Pölsfeld
Ortsbürgermeister: Herr Holger Reppin
E-Mail: Reppin2@gmx.de
Sprechzeit nach telefonischer Anmeldung!
Tel.-Nr.: 0 34 64/58 23 94 und 58 25 26
Die Bürgersprechstunden dienstags fallen bis auf Weiteres
aus. Bei wichtigen Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an ihren
Ortsbürgermeister über o. g. Telefonnummern.

OT Sotterhausen
Bürgermeister: Herr Hagen Böttger                                      Beschlüsse aus der Sitzung des Stadtrates
Sprechzeit:                                                            der Stadt Allstedt am 14.03.2011
Jeden Mittwoch von 16.00 Uhr - 17.00 Uhr
Tel. 0 34 64/57 30 08                                                  Beschluss-Nr.: 119-12/11
                                                                       Fortschreibung Konsolidierungskonzept 2010 zum Haushalts-
OT Winkel                                                              plan 2011
Ortsbürgermeister: Frau Mathilde Kamprad                               Beschlusstext:
Sprechzeit:                                                            (1) Dem vorliegenden Haushaltskonsolidierungskonzept für das
Jeden Dienstag                                 9.00 - 13.00 Uhr        Haushaltsjahr 2011 wird in vorliegender Form zugestimmt. Das
Jeden Donnerstag                               9.00 - 13.00 Uhr        Konzept ist Bestandteil des Beschlusses.
Am Sprechtag telefonisch zu erreichen unter Telefon -Nr. 626           Richter, Bürgermeister

OT Wolferstedt                                                         Beschluss-Nr. 120-12/11
Ortsbürgermeister: Herr Wolfgang Hoehne                                Haushaltssatzung der Stadt Allstedt für das Haushaltsjahr 2011
E-Mail-Adresse: Gemeinde.Wolferstedt@t-online.de                       Beschlusstext:
Sprechzeit:                                                            Der Stadtrat beschließt
Jeden Donnerstag                              16.30 - 19.00 Uhr        01 Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 der Stadt
Am Sprechtag telefonisch zu erreichen unter Telefon-Nr. 639               Allstedt wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. Die
                                                                          Haushaltssatzung ist Bestandteil des Beschlusses.
Schiedsstelle der Stadt Allstedt                                       02 Das Verwaltungsamt wird beauftragt, alle weiteren Schritte
Rathaus, Markt 10 in Allstedt, Sitzungssaal                               einzuleiten und auszuführen.
Sprechzeiten:                                                          Richter, Bürgermeister
Jeden 1. Donnerstag im Monat von 16.00 bis 17.00 Uhr
Tel.-Nr. am Sprechtag: 03 46 52/223                                    Beschluss-Nr.: 121-12/11
Vorsitzender: Herr Herbert Fuß                                         Beteiligungsbericht der WG Allstedt mbH für das Jahr 2009
Stellvertreter: Frau Klaudia Tränkler, Frau Ina Schmidt                Beschlusstext:
                                                                       Der Stadtrat beschließt:
Wohnungsgesellschaft Allstedt mbH                                      Der Stadtrat der Stadt Allstedt nimmt den vorliegenden Beteili-
                                                                       gungsbericht für das Jahr 2009 der Wohnungsgesellschaft All-
06542 Allstedt, Markt 10                                               stedt mbH zur Kenntnis.
Telefonisch zu erreichen unter Tel.-Nr. 03 46 52/1 08 07 und 1 08 08   Richter, Bürgermeister
Sprechzeit:
Dienstag                                         09.00 - 12.00 Uhr     Beschluss-Nr.: 122-12/11
und                                              13.00 - 18.00 Uhr     Bestätigung der Planung der L 218 OD Fabrikstraße und Schloß-
Donnerstag                                       13.00 - 15.00 Uhr     straße
An anderen Tagen keine Sprechzeit.                                     Beschlusstext:
                                                                       01 Die vom Landesbetrieb Bau beauftragte und durch das Inge-
Polizeistation Allstedt                                                    nieurbüro Janke und Partner erstellte Planung der L 218 OD
Die nicht ständig besetzte Polizeistation Allstedt befindet sich in        Allstedt - Fabrikstraße und Schloßstraße wird in der vorlie-
der Stadtmühle 2 in Allstedt und ist unter der Telefon-Nr. 03 46 52/       genden Form bestätigt.
67 80 90 zu erreichen.                                                 02 Der Stadtrat hat keine Änderungsvorschläge.
Bei Ereignissen von polizeilichem Interesse, Anfragen o. Ä. kann       03 Die Verwaltung wird beauftragt, alle weiteren Schritte einzu-
auch das Polizeirevier Sangerhausen unter der Tel.-Nr. 0 34 64/            leiten und auszuführen.
25 40 oder der Notruf 110 verständigt werden.                          Richter, Bürgermeister
                                                                       Beschluss-Nr.: 123-12/11
                                                                       Abberufung des Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Emseloh und
 Redaktions- und Annahmeschluss                                        dessen Stellvertreter
                                                                       Beschlusstext:
 Die Annahme von Manuskripten für Ausgabe 05/11 des Amts-
                                                                       01 Der Kamerad Axel Mühlenberg wird von seinem Ehrenamt
 blattes der Stadt Allstedt kann bis zum 03.05.2011 - 15.00 Uhr
                                                                           als Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Emseloh abberufen.
 - erfolgen. Veranstaltungstermine, die kostenlos veröffentlicht
 werden, können für den Zeitraum 11.05.2011 bis 07.06.2011             02 Der Kamerad Jörg Meyer wird von seinem Ehrenamt als
 gemeldet werden.                                                          stellvertretender Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Emseloh
 Voraussichtlicher Auslieferungstermin von Ausgabe 05/11 ist               abberufen.
 Mittwoch, der 11.05.2011.                                             03 Der Bürgermeister wird beauftragt die entsprechenden
 In unserem Amtsblatt können Sie auch mit einem Inserat für Ihr            Schritte der Abberufung durchzuführen.
 Produkt, welches Sie herstellen oder vertreiben bzw. für Ihre         Richter, Bürgermeister
 Dienstleistung werben.
 Auch Familienanzeigen, wie Glückwünsche zu besonderen An-             Beschluss-Nr.: 124-12/11
 lässen, Danksagungen zur Hochzeit, Silberhochzeit oder zum            Berufung Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Emseloh
 runden Geburtstag werden nach Ihren Wünschen veröffentlicht.          Beschlusstext:
                                                                       Der Stadtrat beschließt:
Allstedt                                                      -4-                                                      Nr. 4/2011

01 Der Kamerad Jörg Meyer wird in das Ehrenbeamtenverhält-        Beschluss-Nr.: 131-13/11
   nis als Wehrleiter der Ortsfeuerwehr Emseloh für die Dauer     Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6 „Solarpark Allstedter
   von 6 Jahren berufen.                                          Heide“ - Abwägungsbeschluss
02 Der Bürgermeister wird beauftragt die entsprechenden be-       Beschlusstext:
   amtenrechtlichen Schritte der Berufung durchzuführen.          Abwägungsbeschluss:
Richter, Bürgermeister                                            Die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den
                                                                  im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB
Beschluss-Nr.: 125-12/11                                          und der Behördenbeteiligung und Beteiligung sonstiger Träger
Vergabe Breitbandausbau OT Winkel                                 Öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB einschließlich der ein-
Beschlusstext:                                                    geschränkten Nachbeteiligung gemäß § 4a (3) BauGB einge-
01 Der Zuschlag zur Baumaßnahme Breitbandausbau im Orts-          gangenen Anregungen werden als Stellungnahmen der Stadt
   teil Winkel wird nach Prüfung aller eingegangenen Kostenan-    Allstedt beschlossen.
   gebote der Firma Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH          Der Satzungsbeschluss kann erst vollzogen werden, wenn die
   ZTPL, SPP1AA Nord, Zentrales Vertragsmanagement MBfD,          im Abwägungsbeschluss genannten offenen Punkte in einem
   Rungholtstr. 9, 25746 Heide erteilt.                           vom Stadtrat genehmigten Durchführungsvertrag rechtlich ge-
02 Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Schritte      klärt sind.
   einzuleiten und auszuführen.                                   Richter, Bürgermeister
Richter, Bürgermeister
                                                                  Beschluss-Nr.: 132-13/11
Beschluss-Nr.: 127-12/11                                          Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7a „Solarpark Allsted-
Veräußerung von Vermögen                                          ter Heide“ - Abwägungsbeschluss, Teilungsbeschluss
Beschlusstext:                                                    Beschlusstext:
Der Stadtrat beschließt:                                          (1) Abwägungsbeschluss:
1. Der Stadtrat stimmt der Veräußerung einer noch zu vermes-      Die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den
   senden Teilfläche von ca. 599 m2 aus dem Grundstück Flur       im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB
   5, Flurstück 292 im Baugebiet „Am Eulenberg“ im Ortsteil       und der Behördenbeteiligung und Beteiligung sonstiger Träger
   Beyernaumburg zu.                                              öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB einschließlich der ein-
Richter, Bürgermeister                                            geschränkten Nachbeteiligung gemäß § 4a (3) BauGB einge-
                                                                  gangenen Anregungen werden als Stellungnahmen der Stadt
Beschluss-Nr.: 128-12/11                                          Allstedt beschlossen.
Übertragung der Grundfläche für den Sporthallenneubau             Der Satzungsbeschluss kann erst vollzogen werden, wenn die
Beschlusstext:                                                    im Abwägungsbeschluss genannten offenen Punkte in einem
Der Stadtrat beschließt:                                          vom Stadtrat genehmigten Durchführungsvertrag rechtlich ge-
01 Der Stadtrat stimmt der Übertragung einer noch zu vermes-      klärt sind.
   senden Teilfläche von ca. 4.120 m2 aus dem Grundstück Flur     (2) Teilungsbeschluss
   20, Flurstück 60/7 der Gemarkung Allstedt zu. Eigentümer       Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
   des Flurstücks ist der Landkreis Mansfeld-Südharz. Die         Nr. 7a „Solarpark Allstedter Heide“ wird verringert. Die Flächen
   Übertragung erfolgt kostenfrei.                                werden dem angrenzenden vorhabenbezogenen Bebauungs-
Richter, Bürgermeister                                            plan Nr. 7b „Solarpark Allstedter Heide“ zugeschlagen und in
                                                                  einem separaten Verfahren weitergeführt.
Beschluss-Nr.: 129-12/11                                          Richter, Bürgermeister
Veräußerung von Vermögen
Beschlusstext:                                                    Beschluss-Nr.: 133-13/11
Der Stadtrat beschließt:                                          3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Allstedt
01 Der Stadtrat stimmt dem Verkauf einer noch zu vermessen-       Beschlusstext:
   den Teilfläche von ca. 302 m2 vom Grundstück Gemarkung         (1) Abwägungsbeschluss:
   Wolferstedt Flur 2 Flurstück 53/1 nicht zu.                    Den in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den
Richter, Bürgermeister                                            eingegangenen Stellungnahmen aus dem Verfahren der Beteili-
                                                                  gung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB (Offenlage) sowie
                                                                  der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
                                                                  Belange gemäß § 4 (2) BauGB wird zugestimmt.
Beschlüsse aus der Sitzung des Stadtrates                         (2) Feststellungsbeschluss:
                                                                  Die 3. Änderung des Flächennutzungsplans wird gemäß § 6 (6)
der Stadt Allstedt am 28.03.2011                                  BauGB als Flächennutzungsplan festgestellt und die Begrün-
Beschluss-Nr.: 130-13/11                                          dung hierzu einschließlich Umweltbericht und zusammenfas-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 5 „Solarpark Allstedter       sender Erklärung sowie die FFH Vorprüfung gebilligt.
Heide“ - Abwägungsbeschluss                                       (3) Beschluss zur weiteren Veranlassung:
Beschlusstext:                                                    Die 3. Änderung des Flächennutzungsplans ist der höheren Ver-
Abwägungsbeschluss:                                               waltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Mit Veröffent-
Die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den       lichung der Genehmigungserteilung wird die Flächennutzungs-
im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB       planänderung wirksam.
und der Behördenbeteiligung und Beteiligung sonstiger Träger      Richter, Bürgermeister
öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB einschließlich der ein-
geschränkten Nachbeteiligung gemäß § 4a (3) BauGB einge-          Beschluss-Nr.: 134-13/11
gangenen Anregungen werden als Stellungnahmen der Stadt           Satzung für die Nutzung der Sporthalle der Stadt Allstedt an der
Allstedt beschlossen.                                             Sekundarschule in Allstedt
Der Satzungsbeschluss kann erst vollzogen werden, wenn die        Beschlusstext:
im Abwägungsbeschluss genannten offenen Punkte in einem           Der Stadtrat beschließt die im Anhang zum Beschluss vorliegen-
vom Stadtrat genehmigten Durchführungsvertrag rechtlich ge-       de Nutzungssatzung für die neu zu errichtende Sporthalle an der
klärt sind.                                                       Sekundarschule Allstedt
Richter, Bürgermeister                                            Richter, Bürgermeister
Nr. 4/2011                                                     -5-                                                         Allstedt

Beschluss-Nr.: 135-13/11                                           bis 15.00 Uhr aus. Auf Wunsch werden der Flurbereinigungs-
Veräußerung von Vermögen                                           plan erläutert und Auskünfte erteilt.
Beschlusstext:                                                     Anhörungstermin
01 Der Stadtrat stimmt dem Verkauf einer noch zu vermessen-        Der Termin zur Anhörung der Beteiligten nach § 59 Abs. 2
   den Teilfläche in Größe von ca. 37 m2 aus dem Flurstück 237     FlurbG zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes sowie zur
   der Flur 3 der Gemarkung Holdenstedt zu.                        Bekanntgabe der im Flurbereinigungsverfahren abgemarkten
Richter, Bürgermeister                                             Grenzpunkte wird bestimmt auf
                                                                   Dienstag, den 07.06.2011 in der Zeit
Beschluss-Nr.: 136-13/11                                           von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 15:30 Uhr
Veräußerung von Vermögen                                           im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd,
Beschlusstext:                                                     Außenstelle Halle, Mühlweg 19, Hinterhaus,
1. Der Stadtrat stimmt dem Verkauf des Flurstücks 27/1 der         Zimmer 302.
   Flur 1 in der Gemarkung Niederröblingen mit einer Größe von     Die Beteiligten werden hiermit geladen als
   758 m2 zu.                                                      1. Teilnehmer für ihre dem Flurbereinigungsverfahren unterlie-
Richter, Bürgermeister                                                 genden Grundstücke,
                                                                   2. Inhaber von Rechten an Grundstücken, die dem Flurbereini-
Beschluss-Nr.: 137-13/11                                               gungsverfahren unterliegen,
Belastungsvollmacht                                                3. Empfänger neuer Grundstücke im Flurbereinigungsverfah-
Beschlusstext:                                                         ren,
01 Die per Beschluss Nr. 127-12/11 vom 14.03.2011 verkaufte        4. nebenbeteiligte Grenzanlieger.
   Teilfläche des Grundstückes in der Gemarkung Beyernaum-         Sie können Widerspruch gegen den Inhalt des Flurberei-
   burg Flur 5 Flurstück 292 im Baugebiet „Am Eulenberg“ wur-      nigungsplanes zur Vermeidung des Ausschlusses nur im
   de fortgeführt und trägt jetzt die Bezeichnung Flur 5 Flur-     Anhörungstermin vorbringen. Vorherige Eingaben oder Vor-
   stück 298.                                                      sprachen haben keine rechtliche Wirkung.
02 Die Stadt Allstedt erteilt den Erwerbern eine Belastungsvoll-   Falls kein Widerspruch erhoben wird, ist ein Erscheinen beim
   macht auf dieses Grundstück in Höhe des Kaufpreises.            Anhörungstermin nicht erforderlich.
Richter, Bürgermeister                                             Im Anhörungstermin besteht nicht die Möglichkeit für Auskünfte
                                                                   und Erläuterungen zum Plan. Bitte nutzen Sie hierfür den Zeit-
                                                                   raum der Auslegung.
Amt für Landwirtschaft,                  Halle, 28.03.2011
Flurneuordnung und Forsten Süd,                                    Im Auftrag
Außenstelle Halle
Sitz:             Mühlweg 19, 06114 Halle (Saale)
Postanschrift:    PF 110542, 06019 Halle (Saale)

Öffentliche Bekanntmachung                                         Hindorf

Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes
und zum Anhörungstermin über den Inhalt des
                                                                   Anlage 1
Flurbereinigungsplanes                                             Sachsen-Anhalt
Fiurbereinigungsverfahrens: Sangerhausen (B 86), Verfahrens-       Flurbereinigung                                       SGH215
gebiet „Teilgebiet Riestedter Bach“,                               Teilgebiet Riestedter Bach
Verfahrensnummer: 611-47 SGH 215
nach § 59 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)                          Flurbereinigungsverzeichnis
Im Flurbereinigungsplan werden die Ergebnisse des Flurbe-          Verzeichnis der beteiligten Grundbuchblätter
reinigungsverfahrens zusammengefasst. Mit dem Flurbereini-         laufende Bearbeitung
gungsplan wird auch der Wertermittlungsrahmen für das Teilge-
biet Riestedter Bach nach Feststellung der Wertermittlung vom      Grundbuchbezirk Riestedt
31.01.2006 geändert.                                               8, 19, 25, 30, 55, 64, 71, 76, 89, 101, 107, 116, 124, 171, 174,
Die vom Flurbereinigungsplan betroffenen Grundbücher sind in       189, 228, 231, 233, 243, 244, 256, 270, 277, 280, 285, 291, 306,
Anlage 1 aufgelistet.                                              315, 317, 318, 325, 327, 358, 372, 381, 383, 406, 421, 457, 476,
Nebenbeteiligte Grenzanlieger                                      488, 491, 495, 500, 504, 512, 517, 554, 573, 591, 607, 613, 625,
Die in der Anlage 2 aufgeführten Flurstücke grenzen an das Flur-   629, 630, 637, 678, 679, 712, 719, 735, 773, 788, 801, 843, 856,
bereinigungsverfahren an. Im Bereich dieser Flurstücke sind in     894, 901, 920, 934, 940, 949, 954, 994, 1008, 1011, 1060, 1076,
der Verfahrensgebietsgrenze im Flurbereinigungsverfahren neue      1079, 1096, 1098, 1106, 1136, 1166, 1171, 1176, 1215, 1216,
Grenzpunkte abgemarkt worden. Diese Punkte kennzeichnen            1223, 1231, 1232, 1239, 1288, 1408, 1427, 1460, 1472, 1477,
neue Grenzen, welche in das Gebiet des Flurbereinigungsver-        1544, 1558, 1580, 1581, 1615, 1691, 2008, 2041
fahrens hinein verlaufen. Der Grenzverlauf der an das Verfahren    Anzahl der beteiligten Grundbuchblätter des Grundbuchbezir-
angrenzenden Flurstücke wird durch diese neuen Grenzpunkte         kes: 107
nicht verändert.
Die Abmarkung der gemäß § 56 Satz 3 FlurbG mit dem Flur-           Grundbuchbezirk Sangerhausen
bereinigungsplan festgelegten Grenzpunkte in der Verfahrens-       2, 10, 24, 114, 304, 309, 472, 582, 1073, 1246, 1342, 1345,
gebietsgrenze wird hiermit bekannt gegeben. Sie erlangen ihre      1347, 1348, 1352, 1353, 1354, 1469, 1786, 1849, 2170, 2331,
Rechtwirksamkeit mit der Ausführung des Flurbereinigungspla-       2472, 2566, 2864, 3968, 4464, 4497, 4503, 4883, 5354, 6143,
nes.                                                               6654, 6700, 6918
Auslegung                                                          Anzahl der beteiligten Grundbuchblätter des Grundbuchbezir-
Der Flurbereinigungsplan liegt zur Einsichtnahme für die Betei-    kes: 35
ligten im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten
Süd, Außenstelle Halle, Mühlweg 19, Hinterhaus, Zimmer 302 in      Verfahren
der Zeit vom 23.05. bis 06.06.2011 während der Zeit von 9.00       Anzahl der beteiligten Grundbuchblätter am Verfahren: 142
Allstedt                                                -6-                                                Nr. 4/2011

Anlage 2
Sachsen-Anhalt
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung
und Forsten Süd Flurbereinigungsbehörde
Außenstelle Halle
Mühlweg 19
06114 Halle
Telefon 03 45/23 16 -5
Telefax 03 45/5 22 50 07

Flurbereinigungsplan des Flurbereinigungsverfahrens „Riestedter Bach“
Landkreis Mansfeld-Südharz
Verzeichnis der Eigentümer für Grenzanerkennungen

(§ 10 Nr. 2f, § 56FlurbG)
ON        Gemarkung           Flur      Flurstück          Grund der Nebenbeteiligung
___________________________________________________________________________________________________________________
2001      Riestedt            7         00014/000          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2002      Riestedt            7         00021/001          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2003      Riestedt            7         00022/001          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
          Riestedt            7         00022/002          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2004      Riestedt            7         00023/001          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2005      Riestedt            7         00035/001          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2006      Riestedt            7         00037/001          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2007      Riestedt            7         00040/001          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2008      Riestedt            7         00044/001          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2003      Riestedt            7         00064/000          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2009      Riestedt            7         00074/000          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2003      Riestedt            7         00083/001          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
          Riestedt            7         00083/002          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
          Riestedt            7         00083/003          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
          Riestedt            7         00084/000          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2010      Riestedt            7         00085/001          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2011      Riestedt            7         00086/001          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2002      Riestedt            7         00086/002          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2012      Riestedt            7         00087/001          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2013      Riestedt            7         00088/001          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2014      Riestedt            7         00088/002          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2015      Riestedt            7         00089/001          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2016      Riestedt            7         00089/002          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2018      Riestedt            7         00090/001          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2019      Riestedt            7         00091/000          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2003      Riestedt            7         00229/000          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
          Riestedt            7         00230/000          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2020      Riestedt            7         00256/000          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2021      Riestedt            7         00258/000          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2022      Riestedt            7         00260/000          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
          Riestedt            7         00261/000          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2021      Riestedt            7         00264/000          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
          Riestedt            7         00265/000          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2003      Riestedt            7         00268/000          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
          Riestedt            7         00275/000          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2002      Riestedt            7         00276/085          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2003      Riestedt            7         00277/000          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2023      Riestedt            7         00291/087          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2024      Riestedt            7         00292/087          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2025      Riestedt            7         00293/087          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2006      Riestedt            7         00325/038          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2006      Riestedt            7         00326/038          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2024      Riestedt            7         00407/089          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2003      Riestedt            8         00102/003          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2026      Riestedt            8         00104/001          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2028      Riestedt            8         00104/002          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2029      Riestedt            8         00105/000          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2030      Riestedt            8         00106/000          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2030      Riestedt            8         00107/001          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2031      Riestedt            8         00108/001          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2032      Riestedt            8         00110/001          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2033      Riestedt            8         00110/002          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
Nr. 4/2011                                              -7-                                                  Allstedt

ON        Gemarkung           Flur      Flurstück          Grund der Nebenbeteiligung
___________________________________________________________________________________________________________________
2034      Riestedt            8         00113/001          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2035      Riestedt            8         00114/000          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2036      Riestedt            8         00115/001          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2027      Riestedt            8         00117/001          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2037      Riestedt            8         00118/001          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2038      Riestedt            8         00119/003          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2017      Riestedt            8         00119/004          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2039      Riestedt            8         00119/005          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2040      Riestedt            8         00119/006          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2041      Riestedt            8         00120/001          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2042      Riestedt            8         00129/001          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2042      Riestedt            8         00129/002          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2043      Riestedt            8         00129/003          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2044      Riestedt            8         00129/004          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2045      Riestedt            8         00129/005          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2021      Riestedt            8         00373/000          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2003      Riestedt            8         00430/000          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
          Riestedt            8         00443/000          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
          Riestedt            8         00446/000          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
          Riestedt            8         00448/000          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
          Riestedt            8         00449/000          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
          Riestedt            8         00452/000          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
          Riestedt            8         00453/000          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
          Riestedt            8         00454/000          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
          Riestedt            8         00455/000          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2021      Riestedt            8         00457/000          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2046      Riestedt            8         00458/000          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2047      Riestedt            8         00743/117          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2048      Riestedt            8         00755/111          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2049      Riestedt            8         00756/111          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2050      Riestedt            8         00757/111          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
          Riestedt            8         00758/111          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2052      Riestedt            8         00759/111          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2053      Riestedt            8         00768/109          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2054      Sangerhausen        10        00117/001          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2055      Sangerhausen        10        00117/002          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2056      Sangerhausen        10        00118/000          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2055      Sangerhausen        10        00129/002          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2057      Sangerhausen        10        00129/005          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2058      Sangerhausen        10        00129/006          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2059      Sangerhausen        10        00137/001          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2059      Sangerhausen        10        00139/001          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2003      Sangerhausen        10        00140/001          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2060      Sangerhausen        10        00235/004          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2061      Sangerhausen        10        00235/013          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
          Sangerhausen        10        00238/002          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2062      Sangerhausen        10        00239/000          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2063      Sangerhausen        10        00283/000          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2003      Sangerhausen        10        00306/240          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2064      Sangerhausen        10        00454/119          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
          Sangerhausen        10        00455/119          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2065      Sangerhausen        10        00456/119          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2066      Sangerhausen        10        00457/120          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2064      Sangerhausen        10        00458/120          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
          Sangerhausen        10        00460/120          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2067      Sangerhausen        10        00461/120          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2064      Sangerhausen        10        00649/120          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2068      Sangerhausen        10        00650/120          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2003      Sangerhausen        10        00855/135          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
          Sangerhausen        10        00861/107          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2069      Sangerhausen        10        00879/134          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
2070      Sangerhausen        10        00880/134          Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
Allstedt                                                        -8-                                                       Nr. 4/2011

Landesamt für Vermessung          Halle (Saale), 31.03.2011         §1
und Geoinformation Sachsen-Anhalt                                   Begriff und Zweck
Neustädter Passage 15
                                                                    Die Sporthalle an der Sekundarschule ist eine öffentliche Ein-
06122 Halle (Saale)
                                                                    richtung der Stadt Allstedt und dient der Förderung in den Be-
Tel. 03 45/69 12 -0
                                                                    reichen des Schul-, Vereins- und Wettkampfsports sowie der
                                                                    körperlichen Ertüchtigung und der gesunden Freizeitgestaltung.
Öffentliche Bekanntmachung des Landes-                              Diese Satzung dient der Gewährleistung einer geregelten Benut-
amtes für Vermessung und Geoinformation                             zung sowie der Ordnung und Sicherheit in der Sporthalle.
Sachsen-Anhalt                                                      §2
                                                                    Geltungsbereich
Verfahren nach dem Bodensonderungsgesetz -
BoSoG in Verbindung mit dem Verkehrsflächenberei-                   Diese Nutzungssatzung gilt für die Sporthalle der Stadt Allstedt
                                                                    an der Sekundarschule in Allstedt, Sophienstraße 11.
nigungsgesetz - VerkFIBerG
Sonderungsplan-Nr. V25-23280-2010                                   §3
In der Gemeinde Stadt Allstedt Gemarkung Beyernaumburg,             Belegungsgrundsätze
Flur 5, Flurstück 176 ist ein Verfahren nach dem Gesetz über        (1) Die Vergabe der Sporthalle erfolgt grundsätzlich in nachfol-
die Sonderung unvermessener und überbauter Grundstücke              gend genannter Rangfolge:
nach der Karte (Bodensonderungsgesetz) vom 20. Dezember             1. Schulsport
1993 (BGBl. I S. 2182) in Verbindung mit dem Verkehrsflächen-       2. Vereinssport im Wettkampfbetrieb
bereinigungsgesetz vom 26. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2716) -         3. Vereinssport im Freizeitbereich
jeweils in der gültigen Fassung - eingeleitet worden.               4. Veranstaltungen der Stadt Allstedt
Hierdurch soll das Erwerbsrecht der öffentlichen Nutzer an Ver-     5. sonstige Nutzer
kehrsflächen und anderen öffentlich genutzten privaten Grund-
stücken ausgeübt werden. Sonderungsbehörde ist das Landes-          §4
amt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.               Nutzungszeiten
Der Entwurf des Sonderungsplanes sowie die zu seiner Auf-           (1) Die Sporthalle kann während des gesamten Jahres von
stellung verwendeten Unterlagen liegen                              Montag - Samstag 07.00 - 24.00 Uhr und an
vom 15.04.2011 bis 14.05.2011                                       Sonn- und Feiertagen 07.00 - 22.00 Uhr genutzt werden.
während der Öffnungszeiten im Geokompetenz-Center des               Bei Bedarf können die Zeiten auf vorherigen schriftlichen Antrag
Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-              an den Bürgermeister verändert oder verlängert werden.
Anhalt, Neustädter Passage 15, 06122 Halle (Saale) zur Ein-         (2) Der Vergabezeitraum beginnt am 01. Januar und endet am
sicht aus.                                                          31. Dezember. Für die Belegung gilt: Sollen zwei Veranstaltun-
Die Öffnungszeiten sind wie folgt geregelt:                         gen zum gleichen Termin stattfinden, so hat der Nutzer den Vor-
Mo., Mi., Do.         von 8.00 bis 13.00 Uhr                        rang, welcher seinen Terminwunsch zuerst angemeldet hat.
Di.                   von 8.00 bis 18.00 Uhr                        Nur wenn dieser zurücktritt, kann der Termin anderweitig ver-
Fr.                   von 8.00 bis 12.00 Uhr.                       geben werden. Dabei sind die Regelungen des § 3 Abs. 1 zu
                                                                    berücksichtigen.
Alle Planbetroffenen können innerhalb des o. g. Zeitraumes den      (3) Während der Schulzeit stehen die Sportstätten montags bis
Entwurf des Sonderungsplanes sowie die zu seiner Aufstel-           freitags von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr vorrangig der Sekundar-
lung verwendeten Unterlagen einsehen und Einwände gegen             schule für den Sportunterricht zur Verfügung.
die Feststellungen zu den dinglichen Rechtsverhältnissen beim       (4) Für die Einhaltung dieser Nutzungssatzung ist neben dem
Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-An-             Vorstand der Vereine und den Abteilungsleitern auch jeder
halt erheben. Planbetroffene sind die Eigentümer der betroffe-      Übungsleiter für die von ihm betreuten Nutzungsstunden zu-
nen Grundstücke, die Inhaber von dinglichen Nutzungsrechten,        ständig.
von Gebäudeeigentum und Anspruchsberechtigte nach dem               (5) Von der Nutzungszeit abweichende Regelungen bedürfen
Sachenrechtsbereinigungsgesetz.                                     der Zustimmung der Stadtverwaltung.
Das Gleiche gilt für Anmelder von Rückübertragungsansprü-
chen nach dem Vermögensgesetz oder aus Restitution (§ 11            §5
Abs. 1 des Vermögenszuordnungsgesetzes) und für die Inhaber         Erwerb der Nutzungsberechtigung
beschränkter dinglicher Rechte an den betroffenen Grundstü-         (1) Der Antrag auf Überlassung ist schriftlich an die Stadt Alls-
cken oder von Rechten an diesen Grundstücken.                       tedt zu stellen. Bei der Antragstellung ist die beabsichtigte Nut-
Die Einwände sind nur bei der Sonderungsbehörde unter der           zungsart, der konkrete Nutzungszeitraum sowie der Raumbe-
oben genannten Anschrift schriftlich oder zur Niederschrift zu      darf zu beschreiben.
erheben.                                                            (2) Dauerbenutzungserlaubnisse sind jährlich bis zum 30. No-
Im Auftrag                                                          vember für das Folgejahr und Einzeltermine mindestens zwei
gez. Thorsten Seeck                                                 Wochen vor der beabsichtigten Nutzung zu beantragen. Für den
                                                                    regelmäßigen Wettkampf- und Punktspielbetrieb sind die Anset-
                                                                    zungen spätestens vier Wochen vor Beginn der Wettkampfserie
                                                                    einzureichen.
Satzung für die Nutzung der Sporthalle der                          (3) Antragsberechtigt sind die rechtlichen Vertreter der Schulen,
Stadt Allstedt an der Sekundarschule                                Vereine und Sportgruppen sowie natürliche Personen, die nach
                                                                    BGB geschäftsfähig sind.
in Allstedt, Sophienstraße 11                                       (4) Die Vergabe erfolgt durch den Abschluss eines Nutzungsver-
Auf der Grundlage des § 6 Abs. (1) und des § 8 der Gemeinde-        trages mit der Stadt Allstedt.
ordnung für das Land Sachsen-Anhalt vom 10.08.2009 (GVBl.           (5) Die Benutzungsgenehmigung ist nicht übertragbar. Sie kann
LSA S. 383) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Zweiten Begleit-   unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden werden.
gesetzes zur Gemeindegebietsreform vom 08.07.2010 (GVBl.            Ein Tausch von vergebenen Nutzungszeiten bedarf der vorheri-
LSA S. 408) hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 28.03.2011        gen Zustimmung der Stadtverwaltung und dem Einverständnis
folgende Satzung beschlossen:                                       des Tauschpartners.
Nr. 4/2011                                                     -9-                                                           Allstedt

(6) Der Verkauf von Speisen und Getränken, das Anbieten ge-        (2) Eine Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis 1.000 Euro
werblicher Leistungen und jede wirtschaftliche Nutzung in den      und/oder Ausschluss der weiteren Nutzung mit sofortiger Wirkung
Sportstätten ist gesondert zu beantragen.                          und für die Zukunft geahndet werden.
§6                                                                 §9
Verweigerung oder Verlust der Nutzungsgenehmigung                  Haftung
(1) Ein Rechtsanspruch auf die Nutzung der Sportstätten be-        (1) Dem Nutzer obliegt die allgemeine Aufsichtspflicht über die
steht nicht.                                                       Veranstaltung. Er haftet für alle von seinen Mitgliedern, Wett-
(2) Die Nutzung der Sportstätten kann verweigert werden, wenn:     kampfpartnern und Gästen verursachten Schäden an Sachen
• begründete Bedenken für die Sicherheit bestehen oder             und Personen im Zusammenhang mit der Nutzung der Sport-
• die verlangte Sicherheitsleistung bis zum Beginn der Veran-      stätte.
    staltung nicht erbracht wird.                                  (2) Die Stadt Allstedt ist berechtigt, den entstandenen Schaden
(3) Die Nutzung kann ganz oder teilweise untersagt werden,         auf Kosten des Nutzers zu beseitigen bzw. beseitigen zu lassen.
wenn:                                                              (3) Die Stadt Allstedt haftet nicht für Verluste und Beschädigun-
• Sicherheitsmängel bestehen,                                      gen an Sachen und Gegenständen, die während der Nutzungs-
• Bau- und Instandsetzungsarbeiten erfolgen,                       zeit in der Sportstätte entstehen.
• Verstöße gegen Bestimmungen dieser Satzung vorliegen.            (4) Der Nutzer hat die Stadt Allstedt von Ansprüchen Dritter frei
(4) Die Nutzung der Sporthalle für parteipolitische Zwecke und     zu stellen.
Veranstaltungen, zur Religionsausübung und Glaubenswerbung         (5) Auf Verlangen ist vom Nutzer ein Nachweis zu erbringen,
sowie für Zwecke, die den guten Sitten widersprechen, ist nicht    dass er zur Absicherung seiner Haftung eine entsprechende
gestattet.                                                         Versicherung abgeschlossen hat.

§7                                                                 § 10
Benutzungsbedingungen                                              Hausrecht
(1) Die Sporthalle darf nur während der genehmigten Zeit, für      (1) Die Stadt Allstedt als Eigentümer der Sportstätten übt gene-
den im Antrag angegebenen Zweck und vom dafür Berechtig-           rell das Hausrecht aus. Vertretungsbefugt für die Wahrnehmung
ten genutzt werden. Der Nutzer hat zu gewährleisten, dass der      des Hausrechtes sind:
Nachnutzer in seiner Nutzungszeit nicht beeinträchtigt wird.       • Mitarbeiter der Stadtverwaltung der Stadt Allstedt
(2) Die Nutzung der Sporthalle erfolgt nur in Anwesenheit des      • Hausmeister, Hallen- und Platzverantwortliche der jeweiligen
verantwortlichen, im Antrag genannten Übungsleiters bzw. zu-            Sportstätte
ständigen Vertreters des Vereins, der Sportgruppe oder des         • die Verantwortlichen der heimischen Sportvereine, die jewei-
sonstigen Nutzers. Die Weitergabe von Schlüsseln ist nicht zu-          ligen Abteilungsvorstände und Übungsleiter.
lässig.                                                            (2) Die Nutzer und Besucher von Veranstaltungen sind verpflich-
(3) Diese Sporthalle wird nur mit der Auflage vergeben, dass für   tet, den Anordnungen und Weisungen der Beauftragten in Aus-
die Nutzer ausschließlich Sportschuhe mit heller bzw. „non mar-    übung des Hausrechtes Folge zu leisten.
king Sohle“ verwendet werden. Bei Rollsportveranstaltungen
sind Rollschuhe mit Hallenausrüstung zu verwenden. Die Ver-
                                                                   § 11
wendung von Haftmitteln ist nicht zulässig.                        Inkrafttreten
(4) Einrichtungsgegenstände und Gerätschaften sind sachge-         (1) Die Satzung tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung im
mäß und schonend zu behandeln und müssen nach Nutzung              Amtsblatt der Stadt Allstedt in Kraft.
wieder an ihre Plätze gebracht werden. Eine unberechtigte Ent-     Allstedt, den 29.03.2011
nahme ist nicht gestattet.
(5) Vor Inanspruchnahme haben die Benutzer die Sportgeräte
auf ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen. Schadhafte Sportge-
räte dürfen nicht genutzt werden. Festgestellte oder entstande-
ne Mängel sind sofort dem zuständigen Hallen- bzw. Platzver-       Richter
antwortlichen oder der Stadt anzuzeigen.                           Bürgermeister
(6) Auf Sparsamkeit im Umgang mit Wasser und Energie ist zu
achten. Für die Nutzung von Strom, Wasser, Heizung, Abwasser       Anhang 1 - Gebührenordnung
in der Sporthalle ist eine Betriebskostenbeteiligung zu zahlen.
Diese wird als Pauschalbetrag je Nutzungsstunde, unabhängig        Gebührenordnung für die Nutzung der Sporthalle
von Tages- oder Jahreszeit oder der Personenzahl der Nutzer,       Sophienstraße 11
erhoben.                                                           Laut Sportstättensicherungsverordnung sind Sportanlagen im
(7) Fluchtwege dürfen nicht verstellt werden und die brand-        öffentlichen Eigentum gemeinnützigen Vereinigungen zur nicht
schutztechnischen Forderungen sind einzuhalten.                    auf Erwerb gerichteten sportlichen Betätigung grundsätzlich
(8) Kraftfahrzeuge und Fahrräder dürfen nur auf den dafür vorge-   unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Davon ausgenommen ist
sehenen Plätzen abgestellt werden. Ein Einstellen in die Sport-    jedoch ein Entgelt für die durch die Nutzung bedingten, nach be-
gebäude ist nicht gestattet.                                       triebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten zu de-
(9) In der Sporthalle und allen Nebenräumen (Sanitärbereich,       cken (Sportstättensicherungsverordnung § 2 Abs. 5 u. 6). Für die
Umkleiden, Trainerraum, Versammlungsraum) besteht Rauch-           Benutzung der Sporthalle werden Gebühren erhoben. Mit den Ge-
verbot.                                                            bühren wird ein Teil der entstehenden Betriebskosten abgedeckt,
(10) Alle Sportgeräte und Räumlichkeiten sind nach der Nutzung     welche durch die Nutzung der Anlagen entstehen. Die Höhe der
in einem sauberen und ordentlichen Zustand zu verlassen.           Gebühren ergibt sich aus der Anlage 2, welche Bestandteil der
                                                                   Gebühren- und Benutzerordnung sind. Die Gebührenangaben
§8
                                                                   gelten jeweils pro Stunde (Zeitstunde) bzw. pro Jahr bei einer re-
Ordnungswidrigkeiten                                               gelmäßigen Nutzung durch den stets gleichen Nutzer.
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig        Gebührenpflichtig sind:
Festlegungen und Regelungen dieser Satzung und der jeweili-        1. Vereine, die ihren Sitz in der Stadt Allstedt haben und die
gen Sportstättenordnung missachtet, Anlagen zweckentfremdet            Gemeinnützigkeit durch Bescheinigung des Finanzamtes
nutzt oder sich und andere Personen gefährdet oder mehr als            nachweisen (Gemeinnützige Allstedter Vereine) für den Trai-
nach den Umständen unvermeidbar belästigt oder behindert.              nings- und Wettkampfbetrieb,
Allstedt                                                        - 10 -                                                     Nr. 4/2011

2. Schulen in der Stadt Allstedt, die nicht in Trägerschaft der      Anhang 2 - Gebührentabelle für die Beteiligung an den
   Stadt sind                                                        Betriebskosten
3. Vereine, die ihren Sitz satzungsgemäß in der Stadt Allstedt       Die Gebühren unterliegen einer Kalkulation und werden spä-
   haben (Allstedter Vereine), sofern sie nicht als gemeinnützig     testens alle 3 Jahre neu berechnet. Dabei werden Änderungen
   anerkannt sind, für den Trainings- und Wettkampfbetrieb           nachweisbar begründet und belegt.
4. Vereine, die ihren Sitz satzungsgemäß nicht in der Stadt Alls-                                              Gebühr pro Stunde
   tedt haben und die Gemeinnützigkeit durch Bescheinigung           Jahresgebühr
   des Finanzamtes nachweisen (auswärtige gemeinnützige                                    bei                 bei regelmäßiger
   Vereine), für den Trainings- und Wettkampfbetrieb                                       einmaliger Nutzung Nutzung von 1
5. Vereine, die ihren Sitz nicht in der Stadt Allstedt haben und     		                                        Stunde pro Woche
   die nicht als gemeinnützig anerkannt sind, für alle Veranstal-    Nutzung durch
   tungen, die in der Sporthalle durchgeführt werden                 ortsansässige
6. Private Personen oder Personengruppen für alle Veranstal-         Vereine               10,00 €             400,00 €
   tungen, die in der Sporthalle durchgeführt werden.                Nutzung durch
Gebührenfrei sind:                                                   nicht ortsansässige
1. der Trainingsbetrieb für die Jugendmannschaften bis zum           Vereine               20,00 €             800,00 €
   Alter von 14 Jahren der gemeinnützigen Allstedter Sportver-       Nutzung durch
                                                                     Privatpersonen        30,00 €             1.200,00 €
   eine
                                                                     als Anlage: Grobkalkulation der Nutzungskosten
2. die Benutzung der Sportstätten für das Austragen von Wett-
   kämpfen im Kinder- und Jugendsport bis zum Alter von 14
   Jahren für Vereine, die ihren Sitz in der Stadt Allstedt haben.
   Unter Wettkämpfen sind vom jeweiligen Sportverband orga-
   nisierte Punkt- und Pokalspiele zu verstehen.
3. Schulsport und Sportveranstaltungen der Schulen, die sich
   in Trägerschaft der Stadt Allstedt befinden.
4. Trainings- und Wettkampfbetrieb von Sportvereinen der
   Stadt Allstedt, die Mitglied im Behindertensportverband des
   Landes Sachsen-Anhalt sind.                                            Aus der Stadtverwaltung
5. durch die Stadt Allstedt organisierte Veranstaltungen
6. Maßnahmen/Veranstaltungen, die zur Sportförderung in Kin-
   dertageseinrichtungen der Stadt Allstedt (unabhängig von          Mikrozensus 2011 - rund 12 000 Haushalte
   der Trägerschaft) beitragen                                       werden befragt
7. organisierte Sportveranstaltungen von in der Stadt Allstedt
   ansässigen Jugendeinrichtungen (unabhängig von der Trä-           Bereits seit Jahresbeginn 2011 erhalten Haushalte Sachsen-An-
   gerschaft)                                                        halts Post vom Statistischen Landesamt. Mit diesen Briefen wird
                                                                     der Besuch eines Erhebungsbeauftragten angekündigt. Dieser
8. von Vereinen, die ihren Sitz in der Stadt Allstedt haben, in
                                                                     unterstützt im Auftrag des Statistischen Landesamtes die auch
   eigener Regie organisierte Sportveranstaltungen im Jugend-
                                                                     als „kleine Volkszählung“ (Mikrozensus) benannte jährliche Haus-
   bereich
                                                                     haltsbefragung.
Sonderregelungen:
                                                                     Der Mikrozensus wird im gesamten Bundesgebiet durchgeführt,
1. Bei Mannschaften bzw. Übungsgruppen, die aus Jugendli-            es werden Daten über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaft-
   chen im Alter von 14 bis 18 Jahren bestehen und wenn un-          liche und soziale Lage der Bevölkerung sowie über Familien,
   terschiedliche Nutzer zeitgleich nur jeweils eine Hallenhälfte    Haushalte und den Arbeitsmarkt erhoben.
   nutzen, werden nur 50 % der Gebühren angesetzt.                   Integriert in den Mikrozensus ist die Erhebung über den Arbeits-
2. Für das Betreiben von Verkaufseinrichtungen außerhalb der         markt für alle Mitgliedstaaten der EU.
   Gebäude sind je Stand pro Tag 25,00 € zu entrichten.              Die Informationen sind Grundlage für viele gesetzliche und poli-
3. Der Bürgermeister kann im Einzelfall über eine Gebührener-        tische Entscheidungen. Der Mikrozensus ist für viele Sachfragen
   mäßigung entscheiden. Der Ermäßigungsantrag ist schrift-          im Bereich Haushalt und Familie die einzige statistische Informa-
   lich und mit nachvollziehbarer Begründung bei Beantragung         tionsquelle.
   der Nutzungserlaubnis zu stellen.                                 Rechtsgrundlage der Erhebung ist das vom Deutschen Bundes-
4. Die Gebühr entsteht mit der Erteilung der Nutzungserlaub-         tag am 24. Juni 2004 beschlossene Mikrozensusgesetz (BGBl.
   nis. Sie wird für Dauernutzer fällig in zwei Raten zum 30.06.     I S.1350).
   und 30.11. jeden Jahres. Die Gebühren werden den Nutzern          Beim Mikrozensus handelt es sich um eine Flächenstichprobe für
   durch Rechnungslegung in Rechnung gestellt. Gebühren-             bewohnte Gebäude. Sie umfasst ein Prozent der Bevölkerung.
   schuldner ist der Antragsteller der Nutzungserlaubnis.            Die Stichprobenziehung erfolgt nach einem mathematischen Zu-
5. Bei Einzelveranstaltungen wird die Gebühr 3 Tage vor dem          fallsverfahren und ist im Mikrozensusgesetz vorgeschrieben. Da
   geplanten Veranstaltungstermin fällig. Nach der Beantra-          die Qualität der zu berechnenden Ergebnisse entscheidend von
   gung einmaliger Nutzungen kann im Falle der Stornierung           der Einhaltung der repräsentativen Auswahl abhängt, besteht für
                                                                     alle betreffenden Haushalte und Personen nach § 7 des Mikro-
   im Einzelfall eine Rückerstattung der Gebühren erfolgen, und
                                                                     zensusgesetzes in Verbindung mit § 15 Bundesstatistikgesetz
   zwar
                                                                     Auskunftspflicht. Die in den ausgewählten Wohnungen leben-
   • bei Abmeldung bis zu vier Wochen vor dem beantragten
                                                                     den Haushalte werden 4 aufeinander folgende Jahre befragt.
      Nutzungszeitpunkt in Höhe der kompletten Gebühr
                                                                     Pflicht ist auch die vollständige und wahrheitsgemäße Beant-
   • bei einer Abmeldung bis zu zehn Tage vor dem beantragten       wortung der Fragen.
      Nutzungszeitpunkt in Höhe von 50 % der Gebühr.                 Die vom Statistischen Landesamt geschulten und zuverlässigen
   • bei einer Abmeldung, die weniger als zehn Tage vor dem         Erhebungsbeauftragten kündigen ihren Besuch schriftlich an
      beantragten Nutzungszeitpunkt liegt bzw. bei fehlender         und können sich durch einen amtlichen Ausweis legitimieren. Sie
      Abmeldung wird keine Rückerstattung der Gebühr gewährt         sind zu strikter Verschwiegenheit und Geheimhaltung ver-
6. Berechnungsmaßstab für Jahresnutzer (Trainingsbetrieb)            pflichtet. Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen nach den
   sind 215 Tage (5-Tagewoche). Damit entfallen durch Schlie-        gesetzlichen Bestimmungen der Geheimhaltungspflicht und
   ßungen von Hallen und Freisportanlagen (Ferien, Sonn- und         werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. Sie
   Feiertage, Veranstaltungen) bedingte Ausfallzeiten.               dienen ausschließlich der Hochrechnung zu Landes- bzw. Regio-
Nr. 4/2011                                                       - 11 -                                                                                            Allstedt

nalergebnissen. Die Auskünfte werden nach Eingang der Unterla-        Einladung zur Verbandsschau 2011
gen im Statistischen Landesamt anonymisiert.
Der geringste Zeitaufwand entsteht, wenn die Fragen ge-               Sehr geehrte Damen und Herren,
genüber dem Erhebungsbeauftragten mündlich beantwortet                der Unterhaltungsverband „Helme“ führt entsprechend § 118
werden.                                                               Landeswassergesetz, Neufassung Wassergesetz für das Land
Der Haushalt kann den Erhebungsbogen auch selbst ausfüllen            Sachsen-Anhalt (WG LSA) vom 12.04.2006, GVBL LSA Nr.
und direkt an das Statistische Landesamt senden oder die Aus-         15/2006 vom 20.04.2006, zuletzt geändert durch das 5. Gesetz
künfte telefonisch erteilen. Das Statistische Landesamt bittet alle   zur Änderung des WG LSA vom 10.12.2009 (GVBL LSA Nr. 23
Haushalte, die im Verlaufe des Jahres 2010 ein Schreiben des          vom 18.12.2009 S. 637) und Neufassung der Satzung des UHV
Amtes in ihren Briefkästen finden, die Arbeit der Erhebungsbe-        „Helme“, vom 18.12.2009, Veröffentlichung im Amtsblatt LK
auftragten und des Statistischen Landesamtes zu unterstützen.         Mansfeld-Südharz am 23.01.2010, Satzung zur Änderung der
Besonderheit 2011:                                                    Satzung des UHV „Helme“ vom 07.05.2010 eine
Parallel zum Mikrozensus findet zum Stichtag 9. Mai 2011 der
Zensus 2011 statt. Erstmals seit 1987 werden in der Bundes-           Verbandsschau für das Jahr 2011
republik wieder flächendeckend Strukturdaten zur Bevölkerung
sowie den Wohngebäuden und Wohnungen erfragt. Bei dieser              im Zeitraum vom 03.05.2011 bis 11.05.2011 durch
Volks-, Gebäude- und Wohnraumzählung (beteiligt sind alle EU          Dazu möchten wir hiermit zu den nachfolgend aufgeführten Ter-
Mitgliedsländer) ist der Befragungsumfang deutlich geringer. Mit      minen in den einzelnen Schaubezirken einladen.
dem Zensus können dafür aber regional tiefer gegliederte Ergeb-       Schaubezirk 3: 05.05.2011
nisse ausgewiesen werden. Soweit möglich, werden die Informa-
                                                                      Treffpunkt:         9.00 Uhr, Parkplatz Friedhof Riestedt
tionen für den Zensus aus Verwaltungsregistern entnommen, nur
                                                                                          für den Bereich Sangerhausen, Lengefeld,
ca. 10 % der Bevölkerung wird direkt befragt.
                                                                                          Wettelrode, Grillenberg, Pölsfeld, Obers-
                                                                                          dorf, Riestedt, Emseloh, Gonna, Annarode,
Viele Möglichkeiten zur Entsorgung                                                        Blankenheim/ Klosterode
von Gartenabfällen                                                    Schaubezirk 5: 09.05.2011
Mit der Aufhebung der Verordnung über das Verbrennen von              Treffpunkt:         9.00 Uhr, Helmebrücke Katharinenrieth
pflanzlichen Gartenabfällen ist das Verbrennen pflanzlicher Gar-                          für den Bereich Oberröblingen, Niederröb-
tenabfälle im Landkreis Mansfeld-Südharz nicht mehr erlaubt. Die                          lingen, Einzingen, Nienstedt, Othal, Allstedt,
Aufhebung war erforderlich, da es in der Vergangenheit infolge                            Katharinenrieth, Edersleben, Sangerhausen
niedriger Verbrennungstemperatur, schlechter Durchmischung,           Schaubezirk 6/1: 10.05.2011
unzureichendem Sauerstoffangebot und hohem Wassergehalt               Treffpunkt:         9.00 Uhr, Gemeinde Osterhausen
zur Entstehung von Luftschadstoffen kam, die ein hohes Belästi-                           für den Bereich Lutherstadt Eisleben, für
gungs- und Gefährdungspotential aufweisen.                                                OT Bischofrode, OT Schmalzerode, Horn-
Darüber hinaus sollte die Verordnung über das Verbrennen von                              burg, Farnstädt, OT Osterhausen/Sittichen-
pflanzlichen Gartenabfällen nur solange fortgelten, bis die Eigen-                        bach, OT Rothenschirmbach, Bornstedt,
betriebe Abfallwirtschaft der ehemaligen Landkreise Mansfelder                            Hornburg, Farnstädt, Mittelhausen, Eins-
Land und Sangerhausen fusioniert haben und die Grünschnittent-                            dorf, Wolferstedt, Winkel
sorgung im Landkreis Mansfeld-Südharz einheitlich geregelt wird.      Schaubezirk 6/2: 11.05.2011
Dies ist mit dem vom Kreistag beschlossenen und ab 01.01.2011         Treffpunkt:         9.00 Uhr, Gemeinde Nienstedt
für den Landkreis Mansfeld-Südharz geltenden Abfallwirtschafts-                           für den Bereich Nienstedt, Sotterhausen,
konzept erfolgt. Nach dem Abfallwirtschaftskonzept wurde im                               Beyernaumburg, Liedersdorf, Holdenstedt,
Landkreis Mansfeld-Südharz eine flächendeckende Sammlung                                  Klosterode
von Grünabfällen eingeführt, die sich an der Struktur des Sam-        Achtung bitte Beginn um 9.00 Uhr beachten!
melsystems für Grünabfälle im Altlandkreis Mansfelder Land ori-       Stickel
entiert. Es bestehen danach folgende Entsorgungsmöglichkeiten         Verbandsvorsteher
für Grün- und Gartenabfälle.
1. flächendeckende Grün- und Gartenabfallsammlung mit je ei-          Die Einladung zur 7. Verbandsversammlung des Trinkwas-
    nem Sammeltermin in den Monaten April/Mai und Oktober/            serzweckverbandes „Südharz“ wurde in den Sangerhäuser
    November; die Entsorgungskosten von zwei Sammelterminen
                                                                      Nachrichten vom 01.04.2011 veröffentlicht.
    sind in Abfallgebühren enthalten
                                                                      Mit freundlichen Grüßen
2. Grünschnitt statt Sperrmüll; als Äquivalent für die zugelasse-
                                                                      Sebastian Kruse, Assistenz
    nen 2 m3 Sperrmüll können über die Sperrmüllkarte von März
    bis November nach Anmeldung 3 m3 Grün- und Gartenabfälle
    entsorgt werden
                                                                      Trinkwasserzweckverband „Südharz“
3. Grün- und Gartenabfallentsorgung über Grünabfallsäcke oder         Am Brühl 7
    Banderolen; Kosten fallen nur für den Kauf der 60-Liter-Grün-     06526 Sangerhausen
    abfallsäcke und Banderolen (je 0,50 EUR) an                       Tel.: 0 34 64/2 77 19 -1 11
4. kostenpflichtige Entsorgung über Wertstoffhöfe oder private        Fax: 0 34 64/2 77 19 -1 50
    Kompostieranlagen                                                 www.tzvsuedharz.de
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit auf Antrag bei der Unte-
ren Abfallbehörde des Landkreises eine verwaltungskostenpflich-                                       Amtsblatt der Stadt Allstedt mit den Ortsteilen
tige Ausnahmegenehmigung zu erhalten, wenn die pflanzlichen                                  Monatsblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen der Stadtverwaltung
                                                                                  Die Bürgerzeitung erscheint monatlich.
Abfälle Schädlings- oder Krankheitsbefall aufweisen, die eine Be-                 - Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10,
seitigung durch Verbrennen der Abfälle erfordern.                                    Telefon: (0 35 35) 48 9 - 0, Telefax: (0 35 35) 48 91 15,
                                                                                     Telefax-Redaktion: (0 35 35) 48 91 55
Voraussetzung ist, dass eine Bescheinigung des Amtes für Land-                    - Geschäftsführer: Marco Müller
                                                                      IMPRESSUM

                                                                                  - Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:
wirtschaft, Flurneuordnung und Forsten, Fachbereich Pflanzen-                        Der Bürgermeister Herr Jürgen Richter
                                                                                  - Verantwortlich für den Anzeigenteil: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG,
schutz, Mühlweg 19 in 06108 Halle/S. vorgelegt wird, mit welcher                     vertreten durch den Geschäftsführer Marco Müller
der Krankheits- oder Schädlingsbefall bestätigt wird.                             - Anzeigenannahme/Beilagen: Herr Hans-Joachim Liske, Fabrikstraße 12c,
                                                                                     06542 Allstedt, Telefon: 034652/10399
Weitere Informationen zum Thema „Entsorgung von Grün- und                         Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäfts-
                                                                                  bedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infol-
Gartenabfällen“ erhalten Sie auch auf der Homepage des Eigen-                     ge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzele-
                                                                                  xemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz,
betriebes Abfallwirtschaft Mansfeld-Südharz unter www.abfall-                     sind ausdrücklich ausgeschlossen.
wirtschaft-msh.de
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