Frohe Osterfeiertage Stadt Anzeiger
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Stadt Anzeiger Amtsblatt der Stadt Allstedt mit den Ortsteilen Jahrgang 7 · Nummer 4 Mittwoch, den 13. April 2011 Osterfeiertage Frohe © S. Hofschlaeger / PIXELIO im Kreise Ihrer Familie wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Allstedt Ihr Jürgen Richter, Bürgermeister sowie die Ortsbürgermeister Beyernaumburg, Einsdorf, Einzingen, Emseloh, Holdenstedt, Katharinenrieth, Klosternaundorf, Liedersdorf, Mittelhausen, Niederröblingen, Nienstedt, Othal, Pölsfeld, Sotterhausen, Winkel, Wolferstedt
Allstedt -2- Nr. 4/2011 Bürgermeister/Ortsbürgermeister Stadt Allstedt und ihre Sprechzeiten Forststraße 9 06542 Allstedt Stadt Allstedt Bürgermeister: Herr Jürgen Richter Internet Adresse: www.allstedt-kaltenborn.de Sprechzeit: E-Mail-Adresse: info@allstedt.info Jeden Dienstag 14.00 - 18.00 Uhr donnerstags 14.00 - 17.00 Uhr Am Sprechtag telefonisch zu erreichen unter Telefon-Nr. 03 46 52/222 o. 223 Ortsbürgermeister: Herr Thomas Schlennstedt OT Beyernaumburg Öffnungszeiten der Verwaltung Ortsbürgermeister: Jörg Schröder allgemeine Öffnungszeiten aller Ämter in Allstedt Sprechzeit: Dienstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr Jeden Montag von 17.00 bis 19.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr Am Sprechtag telefonisch zu erreichen unter Donnerstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr Telefon-Nr. 0 34 64/57 17 16 und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr OT Emseloh Ortsbürgermeister: Herr Gerold Münch Sprechzeit: tägl. ab 18.00 Uhr nach Vereinbarung (Tel.: 03 46 59/6 02 53) Struktur der Verwaltung Gemeindebüro - Tel.: 03 46 59/6 04 04, Fax: 6 03 70 OT Holdenstedt Forststraße 9 sind folgende Ämter zu finden: Ortsbürgermeisterin: Frau Kerstin Ibe Tel.-Nr. 03 46 52/86 40 E-Mail-Adresse: Gemeinde.Holdenstedt@web.de Sprechzeit: Bürgermeister Tel. 03 46 52/8 64 13 Jeden Mittwoch von 16.00 bis 18.00 Uhr oder nach telefonischer Sekretariat - Frau Hoffmann Tel. 03 46 52/8 64 10 Vereinbarung! Personal - Frau Schnetter Tel. 03 46 52/8 64 12 Am Sprechtag telefonisch zu erreichen unter Fax Tel. 03 46 52/8 64 14 Telefon-Nr. 03 46 59/6 02 86 OT Katharinenrieth Sachbereich 1 Ortsbürgermeister: Herr Andreas Loel Finanzen - Frau Peukert Tel. 03 46 52/8 64 20 Sprechzeit: Vollstreckung - Frau Benkenstein Tel. 03 46 52/8 64 27 Jeden Montag 18.00 - 19.00 Uhr und nach telef. Absprache Am Sprechtag telefonisch zu erreichen unter Frau Unger Tel. 03 46 52/8 64 28 Telefon-Nr.: 03 46 52/775 (privat) Kasse - Frau Scholz Tel. 03 46 52/8 64 26 Frau Gehlmann Tel. 03 46 52/8 64 25 OT Liedersdorf Steuern - Frau Rebhahn Tel. 03 46 52/8 64 29 Ortsbürgermeister: Herr Egon Ottilie Sprechzeit: Jeden Mittwoch von 16.00 bis 17.00 Uhr Sachbereich 2 Am Sprechtag telefonisch zu erreichen unter: 03 46 59/6 10 11 Ordnungsamt - Herr Bestel Tel. 03 46 52/8 64 31 Telefonische Absprachen bitte unter Tel.-Nr. 01 62/3 36 05 57 Herr Hofmann, Frau Kaul Tel. 03 46 52/8 64 32 OT Mittelhausen Friedhofs- Ortsbürgermeister: Herr Bernd Matschulat verwaltung Frau Weidenhagen Tel. 03 46 52/8 64 35 E-Mail-Adresse: gemeinde-mittelhausen@web.de Meldestelle - Frau Müller Tel. 03 46 52/8 64 33 Sprechzeit: Standesamt - Frau Wengemuth Tel. 03 46 52/8 64 34 Mittwoch in Mittelhausen 17.00 - 18.00 Uhr Fax: Ordnungsamt Tel. 03 46 52/8 64 36 jeden letzten Mittwoch des Monats in Einsdorf (Dorfgemeinschaftshaus) 18.00 - 18.30 Uhr Am Sprechtag telefonisch zu erreichen unter Sachbereich 3 Telefon-Nr. 01 51/12 00 21 11 Hauptamt - Frau Kögel Tel. 03 46 52/8 64 11 Soziales - Frau Scholz Tel. 03 46 52/8 64 17 OT Niederröblingen Frau Stadermann Tel. 03 46 52/8 64 16 Ortsbürgermeister: Herr Klaus-Dieter Pallmann Sprechzeit: Märkte, Öffentlich- Jeden Donnerstag 17.00 - 18.00 Uhr keitsarbeit - Frau Busch Tel. 03 46 52/8 64 30 Am Sprechtag telefonisch zu erreichen unter Liegenschaften, Telefon-Nr. 01 73/5 89 20 01 UHV - Frau Milde Tel. 03 46 52/8 64 21 Doppik - Frau Wirth Tel. 03 46 52/8 64 23 OT Nienstedt/Einzingen Jugendarbeit Frau Busemann Tel.03 46 52/67 05 63 Ortsbürgermeisterin: Frau Margrit Kühne Sprechzeit: in Nienstedt in der Feuerwehr Sachbereich 4 Jeden Donnerstag 17.00 - 18.00 Uhr Bauverwaltung - Frau Herrmann Tel. 03 46 52/8 64 60 in Einzingen in der Feuerwehr Herr Schüßler Tel. 03 46 52/8 64 61 Jeden Donnerstag 18.15 - 19.15 Uhr Herr Lisker Tel. 03 46 52/8 64 62 Am Sprechtag telefonisch zu erreichen unter Frau Ehrich Tel. 03 46 52/8 64 63 Telefon-Nr. 03 46 52/590 in Nienstedt
Nr. 4/2011 -3- Allstedt OT Pölsfeld Ortsbürgermeister: Herr Holger Reppin E-Mail: Reppin2@gmx.de Sprechzeit nach telefonischer Anmeldung! Tel.-Nr.: 0 34 64/58 23 94 und 58 25 26 Die Bürgersprechstunden dienstags fallen bis auf Weiteres aus. Bei wichtigen Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an ihren Ortsbürgermeister über o. g. Telefonnummern. OT Sotterhausen Bürgermeister: Herr Hagen Böttger Beschlüsse aus der Sitzung des Stadtrates Sprechzeit: der Stadt Allstedt am 14.03.2011 Jeden Mittwoch von 16.00 Uhr - 17.00 Uhr Tel. 0 34 64/57 30 08 Beschluss-Nr.: 119-12/11 Fortschreibung Konsolidierungskonzept 2010 zum Haushalts- OT Winkel plan 2011 Ortsbürgermeister: Frau Mathilde Kamprad Beschlusstext: Sprechzeit: (1) Dem vorliegenden Haushaltskonsolidierungskonzept für das Jeden Dienstag 9.00 - 13.00 Uhr Haushaltsjahr 2011 wird in vorliegender Form zugestimmt. Das Jeden Donnerstag 9.00 - 13.00 Uhr Konzept ist Bestandteil des Beschlusses. Am Sprechtag telefonisch zu erreichen unter Telefon -Nr. 626 Richter, Bürgermeister OT Wolferstedt Beschluss-Nr. 120-12/11 Ortsbürgermeister: Herr Wolfgang Hoehne Haushaltssatzung der Stadt Allstedt für das Haushaltsjahr 2011 E-Mail-Adresse: Gemeinde.Wolferstedt@t-online.de Beschlusstext: Sprechzeit: Der Stadtrat beschließt Jeden Donnerstag 16.30 - 19.00 Uhr 01 Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 der Stadt Am Sprechtag telefonisch zu erreichen unter Telefon-Nr. 639 Allstedt wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil des Beschlusses. Schiedsstelle der Stadt Allstedt 02 Das Verwaltungsamt wird beauftragt, alle weiteren Schritte Rathaus, Markt 10 in Allstedt, Sitzungssaal einzuleiten und auszuführen. Sprechzeiten: Richter, Bürgermeister Jeden 1. Donnerstag im Monat von 16.00 bis 17.00 Uhr Tel.-Nr. am Sprechtag: 03 46 52/223 Beschluss-Nr.: 121-12/11 Vorsitzender: Herr Herbert Fuß Beteiligungsbericht der WG Allstedt mbH für das Jahr 2009 Stellvertreter: Frau Klaudia Tränkler, Frau Ina Schmidt Beschlusstext: Der Stadtrat beschließt: Wohnungsgesellschaft Allstedt mbH Der Stadtrat der Stadt Allstedt nimmt den vorliegenden Beteili- gungsbericht für das Jahr 2009 der Wohnungsgesellschaft All- 06542 Allstedt, Markt 10 stedt mbH zur Kenntnis. Telefonisch zu erreichen unter Tel.-Nr. 03 46 52/1 08 07 und 1 08 08 Richter, Bürgermeister Sprechzeit: Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr Beschluss-Nr.: 122-12/11 und 13.00 - 18.00 Uhr Bestätigung der Planung der L 218 OD Fabrikstraße und Schloß- Donnerstag 13.00 - 15.00 Uhr straße An anderen Tagen keine Sprechzeit. Beschlusstext: 01 Die vom Landesbetrieb Bau beauftragte und durch das Inge- Polizeistation Allstedt nieurbüro Janke und Partner erstellte Planung der L 218 OD Die nicht ständig besetzte Polizeistation Allstedt befindet sich in Allstedt - Fabrikstraße und Schloßstraße wird in der vorlie- der Stadtmühle 2 in Allstedt und ist unter der Telefon-Nr. 03 46 52/ genden Form bestätigt. 67 80 90 zu erreichen. 02 Der Stadtrat hat keine Änderungsvorschläge. Bei Ereignissen von polizeilichem Interesse, Anfragen o. Ä. kann 03 Die Verwaltung wird beauftragt, alle weiteren Schritte einzu- auch das Polizeirevier Sangerhausen unter der Tel.-Nr. 0 34 64/ leiten und auszuführen. 25 40 oder der Notruf 110 verständigt werden. Richter, Bürgermeister Beschluss-Nr.: 123-12/11 Abberufung des Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Emseloh und Redaktions- und Annahmeschluss dessen Stellvertreter Beschlusstext: Die Annahme von Manuskripten für Ausgabe 05/11 des Amts- 01 Der Kamerad Axel Mühlenberg wird von seinem Ehrenamt blattes der Stadt Allstedt kann bis zum 03.05.2011 - 15.00 Uhr als Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Emseloh abberufen. - erfolgen. Veranstaltungstermine, die kostenlos veröffentlicht werden, können für den Zeitraum 11.05.2011 bis 07.06.2011 02 Der Kamerad Jörg Meyer wird von seinem Ehrenamt als gemeldet werden. stellvertretender Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Emseloh Voraussichtlicher Auslieferungstermin von Ausgabe 05/11 ist abberufen. Mittwoch, der 11.05.2011. 03 Der Bürgermeister wird beauftragt die entsprechenden In unserem Amtsblatt können Sie auch mit einem Inserat für Ihr Schritte der Abberufung durchzuführen. Produkt, welches Sie herstellen oder vertreiben bzw. für Ihre Richter, Bürgermeister Dienstleistung werben. Auch Familienanzeigen, wie Glückwünsche zu besonderen An- Beschluss-Nr.: 124-12/11 lässen, Danksagungen zur Hochzeit, Silberhochzeit oder zum Berufung Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Emseloh runden Geburtstag werden nach Ihren Wünschen veröffentlicht. Beschlusstext: Der Stadtrat beschließt:
Allstedt -4- Nr. 4/2011 01 Der Kamerad Jörg Meyer wird in das Ehrenbeamtenverhält- Beschluss-Nr.: 131-13/11 nis als Wehrleiter der Ortsfeuerwehr Emseloh für die Dauer Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6 „Solarpark Allstedter von 6 Jahren berufen. Heide“ - Abwägungsbeschluss 02 Der Bürgermeister wird beauftragt die entsprechenden be- Beschlusstext: amtenrechtlichen Schritte der Berufung durchzuführen. Abwägungsbeschluss: Richter, Bürgermeister Die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB Beschluss-Nr.: 125-12/11 und der Behördenbeteiligung und Beteiligung sonstiger Träger Vergabe Breitbandausbau OT Winkel Öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB einschließlich der ein- Beschlusstext: geschränkten Nachbeteiligung gemäß § 4a (3) BauGB einge- 01 Der Zuschlag zur Baumaßnahme Breitbandausbau im Orts- gangenen Anregungen werden als Stellungnahmen der Stadt teil Winkel wird nach Prüfung aller eingegangenen Kostenan- Allstedt beschlossen. gebote der Firma Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH Der Satzungsbeschluss kann erst vollzogen werden, wenn die ZTPL, SPP1AA Nord, Zentrales Vertragsmanagement MBfD, im Abwägungsbeschluss genannten offenen Punkte in einem Rungholtstr. 9, 25746 Heide erteilt. vom Stadtrat genehmigten Durchführungsvertrag rechtlich ge- 02 Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Schritte klärt sind. einzuleiten und auszuführen. Richter, Bürgermeister Richter, Bürgermeister Beschluss-Nr.: 132-13/11 Beschluss-Nr.: 127-12/11 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7a „Solarpark Allsted- Veräußerung von Vermögen ter Heide“ - Abwägungsbeschluss, Teilungsbeschluss Beschlusstext: Beschlusstext: Der Stadtrat beschließt: (1) Abwägungsbeschluss: 1. Der Stadtrat stimmt der Veräußerung einer noch zu vermes- Die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den senden Teilfläche von ca. 599 m2 aus dem Grundstück Flur im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB 5, Flurstück 292 im Baugebiet „Am Eulenberg“ im Ortsteil und der Behördenbeteiligung und Beteiligung sonstiger Träger Beyernaumburg zu. öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB einschließlich der ein- Richter, Bürgermeister geschränkten Nachbeteiligung gemäß § 4a (3) BauGB einge- gangenen Anregungen werden als Stellungnahmen der Stadt Beschluss-Nr.: 128-12/11 Allstedt beschlossen. Übertragung der Grundfläche für den Sporthallenneubau Der Satzungsbeschluss kann erst vollzogen werden, wenn die Beschlusstext: im Abwägungsbeschluss genannten offenen Punkte in einem Der Stadtrat beschließt: vom Stadtrat genehmigten Durchführungsvertrag rechtlich ge- 01 Der Stadtrat stimmt der Übertragung einer noch zu vermes- klärt sind. senden Teilfläche von ca. 4.120 m2 aus dem Grundstück Flur (2) Teilungsbeschluss 20, Flurstück 60/7 der Gemarkung Allstedt zu. Eigentümer Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans des Flurstücks ist der Landkreis Mansfeld-Südharz. Die Nr. 7a „Solarpark Allstedter Heide“ wird verringert. Die Flächen Übertragung erfolgt kostenfrei. werden dem angrenzenden vorhabenbezogenen Bebauungs- Richter, Bürgermeister plan Nr. 7b „Solarpark Allstedter Heide“ zugeschlagen und in einem separaten Verfahren weitergeführt. Beschluss-Nr.: 129-12/11 Richter, Bürgermeister Veräußerung von Vermögen Beschlusstext: Beschluss-Nr.: 133-13/11 Der Stadtrat beschließt: 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Allstedt 01 Der Stadtrat stimmt dem Verkauf einer noch zu vermessen- Beschlusstext: den Teilfläche von ca. 302 m2 vom Grundstück Gemarkung (1) Abwägungsbeschluss: Wolferstedt Flur 2 Flurstück 53/1 nicht zu. Den in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den Richter, Bürgermeister eingegangenen Stellungnahmen aus dem Verfahren der Beteili- gung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB (Offenlage) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB wird zugestimmt. Beschlüsse aus der Sitzung des Stadtrates (2) Feststellungsbeschluss: Die 3. Änderung des Flächennutzungsplans wird gemäß § 6 (6) der Stadt Allstedt am 28.03.2011 BauGB als Flächennutzungsplan festgestellt und die Begrün- Beschluss-Nr.: 130-13/11 dung hierzu einschließlich Umweltbericht und zusammenfas- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 5 „Solarpark Allstedter sender Erklärung sowie die FFH Vorprüfung gebilligt. Heide“ - Abwägungsbeschluss (3) Beschluss zur weiteren Veranlassung: Beschlusstext: Die 3. Änderung des Flächennutzungsplans ist der höheren Ver- Abwägungsbeschluss: waltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Mit Veröffent- Die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den lichung der Genehmigungserteilung wird die Flächennutzungs- im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB planänderung wirksam. und der Behördenbeteiligung und Beteiligung sonstiger Träger Richter, Bürgermeister öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB einschließlich der ein- geschränkten Nachbeteiligung gemäß § 4a (3) BauGB einge- Beschluss-Nr.: 134-13/11 gangenen Anregungen werden als Stellungnahmen der Stadt Satzung für die Nutzung der Sporthalle der Stadt Allstedt an der Allstedt beschlossen. Sekundarschule in Allstedt Der Satzungsbeschluss kann erst vollzogen werden, wenn die Beschlusstext: im Abwägungsbeschluss genannten offenen Punkte in einem Der Stadtrat beschließt die im Anhang zum Beschluss vorliegen- vom Stadtrat genehmigten Durchführungsvertrag rechtlich ge- de Nutzungssatzung für die neu zu errichtende Sporthalle an der klärt sind. Sekundarschule Allstedt Richter, Bürgermeister Richter, Bürgermeister
Nr. 4/2011 -5- Allstedt Beschluss-Nr.: 135-13/11 bis 15.00 Uhr aus. Auf Wunsch werden der Flurbereinigungs- Veräußerung von Vermögen plan erläutert und Auskünfte erteilt. Beschlusstext: Anhörungstermin 01 Der Stadtrat stimmt dem Verkauf einer noch zu vermessen- Der Termin zur Anhörung der Beteiligten nach § 59 Abs. 2 den Teilfläche in Größe von ca. 37 m2 aus dem Flurstück 237 FlurbG zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes sowie zur der Flur 3 der Gemarkung Holdenstedt zu. Bekanntgabe der im Flurbereinigungsverfahren abgemarkten Richter, Bürgermeister Grenzpunkte wird bestimmt auf Dienstag, den 07.06.2011 in der Zeit Beschluss-Nr.: 136-13/11 von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 15:30 Uhr Veräußerung von Vermögen im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Beschlusstext: Außenstelle Halle, Mühlweg 19, Hinterhaus, 1. Der Stadtrat stimmt dem Verkauf des Flurstücks 27/1 der Zimmer 302. Flur 1 in der Gemarkung Niederröblingen mit einer Größe von Die Beteiligten werden hiermit geladen als 758 m2 zu. 1. Teilnehmer für ihre dem Flurbereinigungsverfahren unterlie- Richter, Bürgermeister genden Grundstücke, 2. Inhaber von Rechten an Grundstücken, die dem Flurbereini- Beschluss-Nr.: 137-13/11 gungsverfahren unterliegen, Belastungsvollmacht 3. Empfänger neuer Grundstücke im Flurbereinigungsverfah- Beschlusstext: ren, 01 Die per Beschluss Nr. 127-12/11 vom 14.03.2011 verkaufte 4. nebenbeteiligte Grenzanlieger. Teilfläche des Grundstückes in der Gemarkung Beyernaum- Sie können Widerspruch gegen den Inhalt des Flurberei- burg Flur 5 Flurstück 292 im Baugebiet „Am Eulenberg“ wur- nigungsplanes zur Vermeidung des Ausschlusses nur im de fortgeführt und trägt jetzt die Bezeichnung Flur 5 Flur- Anhörungstermin vorbringen. Vorherige Eingaben oder Vor- stück 298. sprachen haben keine rechtliche Wirkung. 02 Die Stadt Allstedt erteilt den Erwerbern eine Belastungsvoll- Falls kein Widerspruch erhoben wird, ist ein Erscheinen beim macht auf dieses Grundstück in Höhe des Kaufpreises. Anhörungstermin nicht erforderlich. Richter, Bürgermeister Im Anhörungstermin besteht nicht die Möglichkeit für Auskünfte und Erläuterungen zum Plan. Bitte nutzen Sie hierfür den Zeit- raum der Auslegung. Amt für Landwirtschaft, Halle, 28.03.2011 Flurneuordnung und Forsten Süd, Im Auftrag Außenstelle Halle Sitz: Mühlweg 19, 06114 Halle (Saale) Postanschrift: PF 110542, 06019 Halle (Saale) Öffentliche Bekanntmachung Hindorf Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zum Anhörungstermin über den Inhalt des Anlage 1 Flurbereinigungsplanes Sachsen-Anhalt Fiurbereinigungsverfahrens: Sangerhausen (B 86), Verfahrens- Flurbereinigung SGH215 gebiet „Teilgebiet Riestedter Bach“, Teilgebiet Riestedter Bach Verfahrensnummer: 611-47 SGH 215 nach § 59 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) Flurbereinigungsverzeichnis Im Flurbereinigungsplan werden die Ergebnisse des Flurbe- Verzeichnis der beteiligten Grundbuchblätter reinigungsverfahrens zusammengefasst. Mit dem Flurbereini- laufende Bearbeitung gungsplan wird auch der Wertermittlungsrahmen für das Teilge- biet Riestedter Bach nach Feststellung der Wertermittlung vom Grundbuchbezirk Riestedt 31.01.2006 geändert. 8, 19, 25, 30, 55, 64, 71, 76, 89, 101, 107, 116, 124, 171, 174, Die vom Flurbereinigungsplan betroffenen Grundbücher sind in 189, 228, 231, 233, 243, 244, 256, 270, 277, 280, 285, 291, 306, Anlage 1 aufgelistet. 315, 317, 318, 325, 327, 358, 372, 381, 383, 406, 421, 457, 476, Nebenbeteiligte Grenzanlieger 488, 491, 495, 500, 504, 512, 517, 554, 573, 591, 607, 613, 625, Die in der Anlage 2 aufgeführten Flurstücke grenzen an das Flur- 629, 630, 637, 678, 679, 712, 719, 735, 773, 788, 801, 843, 856, bereinigungsverfahren an. Im Bereich dieser Flurstücke sind in 894, 901, 920, 934, 940, 949, 954, 994, 1008, 1011, 1060, 1076, der Verfahrensgebietsgrenze im Flurbereinigungsverfahren neue 1079, 1096, 1098, 1106, 1136, 1166, 1171, 1176, 1215, 1216, Grenzpunkte abgemarkt worden. Diese Punkte kennzeichnen 1223, 1231, 1232, 1239, 1288, 1408, 1427, 1460, 1472, 1477, neue Grenzen, welche in das Gebiet des Flurbereinigungsver- 1544, 1558, 1580, 1581, 1615, 1691, 2008, 2041 fahrens hinein verlaufen. Der Grenzverlauf der an das Verfahren Anzahl der beteiligten Grundbuchblätter des Grundbuchbezir- angrenzenden Flurstücke wird durch diese neuen Grenzpunkte kes: 107 nicht verändert. Die Abmarkung der gemäß § 56 Satz 3 FlurbG mit dem Flur- Grundbuchbezirk Sangerhausen bereinigungsplan festgelegten Grenzpunkte in der Verfahrens- 2, 10, 24, 114, 304, 309, 472, 582, 1073, 1246, 1342, 1345, gebietsgrenze wird hiermit bekannt gegeben. Sie erlangen ihre 1347, 1348, 1352, 1353, 1354, 1469, 1786, 1849, 2170, 2331, Rechtwirksamkeit mit der Ausführung des Flurbereinigungspla- 2472, 2566, 2864, 3968, 4464, 4497, 4503, 4883, 5354, 6143, nes. 6654, 6700, 6918 Auslegung Anzahl der beteiligten Grundbuchblätter des Grundbuchbezir- Der Flurbereinigungsplan liegt zur Einsichtnahme für die Betei- kes: 35 ligten im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Außenstelle Halle, Mühlweg 19, Hinterhaus, Zimmer 302 in Verfahren der Zeit vom 23.05. bis 06.06.2011 während der Zeit von 9.00 Anzahl der beteiligten Grundbuchblätter am Verfahren: 142
Allstedt -6- Nr. 4/2011 Anlage 2 Sachsen-Anhalt Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd Flurbereinigungsbehörde Außenstelle Halle Mühlweg 19 06114 Halle Telefon 03 45/23 16 -5 Telefax 03 45/5 22 50 07 Flurbereinigungsplan des Flurbereinigungsverfahrens „Riestedter Bach“ Landkreis Mansfeld-Südharz Verzeichnis der Eigentümer für Grenzanerkennungen (§ 10 Nr. 2f, § 56FlurbG) ON Gemarkung Flur Flurstück Grund der Nebenbeteiligung ___________________________________________________________________________________________________________________ 2001 Riestedt 7 00014/000 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2002 Riestedt 7 00021/001 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2003 Riestedt 7 00022/001 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen Riestedt 7 00022/002 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2004 Riestedt 7 00023/001 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2005 Riestedt 7 00035/001 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2006 Riestedt 7 00037/001 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2007 Riestedt 7 00040/001 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2008 Riestedt 7 00044/001 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2003 Riestedt 7 00064/000 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2009 Riestedt 7 00074/000 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2003 Riestedt 7 00083/001 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen Riestedt 7 00083/002 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen Riestedt 7 00083/003 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen Riestedt 7 00084/000 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2010 Riestedt 7 00085/001 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2011 Riestedt 7 00086/001 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2002 Riestedt 7 00086/002 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2012 Riestedt 7 00087/001 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2013 Riestedt 7 00088/001 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2014 Riestedt 7 00088/002 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2015 Riestedt 7 00089/001 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2016 Riestedt 7 00089/002 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2018 Riestedt 7 00090/001 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2019 Riestedt 7 00091/000 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2003 Riestedt 7 00229/000 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen Riestedt 7 00230/000 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2020 Riestedt 7 00256/000 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2021 Riestedt 7 00258/000 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2022 Riestedt 7 00260/000 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen Riestedt 7 00261/000 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2021 Riestedt 7 00264/000 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen Riestedt 7 00265/000 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2003 Riestedt 7 00268/000 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen Riestedt 7 00275/000 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2002 Riestedt 7 00276/085 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2003 Riestedt 7 00277/000 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2023 Riestedt 7 00291/087 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2024 Riestedt 7 00292/087 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2025 Riestedt 7 00293/087 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2006 Riestedt 7 00325/038 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2006 Riestedt 7 00326/038 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2024 Riestedt 7 00407/089 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2003 Riestedt 8 00102/003 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2026 Riestedt 8 00104/001 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2028 Riestedt 8 00104/002 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2029 Riestedt 8 00105/000 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2030 Riestedt 8 00106/000 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2030 Riestedt 8 00107/001 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2031 Riestedt 8 00108/001 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2032 Riestedt 8 00110/001 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2033 Riestedt 8 00110/002 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
Nr. 4/2011 -7- Allstedt ON Gemarkung Flur Flurstück Grund der Nebenbeteiligung ___________________________________________________________________________________________________________________ 2034 Riestedt 8 00113/001 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2035 Riestedt 8 00114/000 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2036 Riestedt 8 00115/001 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2027 Riestedt 8 00117/001 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2037 Riestedt 8 00118/001 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2038 Riestedt 8 00119/003 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2017 Riestedt 8 00119/004 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2039 Riestedt 8 00119/005 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2040 Riestedt 8 00119/006 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2041 Riestedt 8 00120/001 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2042 Riestedt 8 00129/001 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2042 Riestedt 8 00129/002 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2043 Riestedt 8 00129/003 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2044 Riestedt 8 00129/004 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2045 Riestedt 8 00129/005 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2021 Riestedt 8 00373/000 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2003 Riestedt 8 00430/000 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen Riestedt 8 00443/000 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen Riestedt 8 00446/000 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen Riestedt 8 00448/000 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen Riestedt 8 00449/000 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen Riestedt 8 00452/000 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen Riestedt 8 00453/000 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen Riestedt 8 00454/000 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen Riestedt 8 00455/000 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2021 Riestedt 8 00457/000 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2046 Riestedt 8 00458/000 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2047 Riestedt 8 00743/117 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2048 Riestedt 8 00755/111 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2049 Riestedt 8 00756/111 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2050 Riestedt 8 00757/111 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen Riestedt 8 00758/111 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2052 Riestedt 8 00759/111 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2053 Riestedt 8 00768/109 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2054 Sangerhausen 10 00117/001 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2055 Sangerhausen 10 00117/002 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2056 Sangerhausen 10 00118/000 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2055 Sangerhausen 10 00129/002 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2057 Sangerhausen 10 00129/005 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2058 Sangerhausen 10 00129/006 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2059 Sangerhausen 10 00137/001 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2059 Sangerhausen 10 00139/001 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2003 Sangerhausen 10 00140/001 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2060 Sangerhausen 10 00235/004 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2061 Sangerhausen 10 00235/013 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen Sangerhausen 10 00238/002 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2062 Sangerhausen 10 00239/000 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2063 Sangerhausen 10 00283/000 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2003 Sangerhausen 10 00306/240 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2064 Sangerhausen 10 00454/119 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen Sangerhausen 10 00455/119 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2065 Sangerhausen 10 00456/119 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2066 Sangerhausen 10 00457/120 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2064 Sangerhausen 10 00458/120 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen Sangerhausen 10 00460/120 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2067 Sangerhausen 10 00461/120 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2064 Sangerhausen 10 00649/120 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2068 Sangerhausen 10 00650/120 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2003 Sangerhausen 10 00855/135 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen Sangerhausen 10 00861/107 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2069 Sangerhausen 10 00879/134 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2070 Sangerhausen 10 00880/134 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen
Allstedt -8- Nr. 4/2011 Landesamt für Vermessung Halle (Saale), 31.03.2011 §1 und Geoinformation Sachsen-Anhalt Begriff und Zweck Neustädter Passage 15 Die Sporthalle an der Sekundarschule ist eine öffentliche Ein- 06122 Halle (Saale) richtung der Stadt Allstedt und dient der Förderung in den Be- Tel. 03 45/69 12 -0 reichen des Schul-, Vereins- und Wettkampfsports sowie der körperlichen Ertüchtigung und der gesunden Freizeitgestaltung. Öffentliche Bekanntmachung des Landes- Diese Satzung dient der Gewährleistung einer geregelten Benut- amtes für Vermessung und Geoinformation zung sowie der Ordnung und Sicherheit in der Sporthalle. Sachsen-Anhalt §2 Geltungsbereich Verfahren nach dem Bodensonderungsgesetz - BoSoG in Verbindung mit dem Verkehrsflächenberei- Diese Nutzungssatzung gilt für die Sporthalle der Stadt Allstedt an der Sekundarschule in Allstedt, Sophienstraße 11. nigungsgesetz - VerkFIBerG Sonderungsplan-Nr. V25-23280-2010 §3 In der Gemeinde Stadt Allstedt Gemarkung Beyernaumburg, Belegungsgrundsätze Flur 5, Flurstück 176 ist ein Verfahren nach dem Gesetz über (1) Die Vergabe der Sporthalle erfolgt grundsätzlich in nachfol- die Sonderung unvermessener und überbauter Grundstücke gend genannter Rangfolge: nach der Karte (Bodensonderungsgesetz) vom 20. Dezember 1. Schulsport 1993 (BGBl. I S. 2182) in Verbindung mit dem Verkehrsflächen- 2. Vereinssport im Wettkampfbetrieb bereinigungsgesetz vom 26. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2716) - 3. Vereinssport im Freizeitbereich jeweils in der gültigen Fassung - eingeleitet worden. 4. Veranstaltungen der Stadt Allstedt Hierdurch soll das Erwerbsrecht der öffentlichen Nutzer an Ver- 5. sonstige Nutzer kehrsflächen und anderen öffentlich genutzten privaten Grund- stücken ausgeübt werden. Sonderungsbehörde ist das Landes- §4 amt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt. Nutzungszeiten Der Entwurf des Sonderungsplanes sowie die zu seiner Auf- (1) Die Sporthalle kann während des gesamten Jahres von stellung verwendeten Unterlagen liegen Montag - Samstag 07.00 - 24.00 Uhr und an vom 15.04.2011 bis 14.05.2011 Sonn- und Feiertagen 07.00 - 22.00 Uhr genutzt werden. während der Öffnungszeiten im Geokompetenz-Center des Bei Bedarf können die Zeiten auf vorherigen schriftlichen Antrag Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen- an den Bürgermeister verändert oder verlängert werden. Anhalt, Neustädter Passage 15, 06122 Halle (Saale) zur Ein- (2) Der Vergabezeitraum beginnt am 01. Januar und endet am sicht aus. 31. Dezember. Für die Belegung gilt: Sollen zwei Veranstaltun- Die Öffnungszeiten sind wie folgt geregelt: gen zum gleichen Termin stattfinden, so hat der Nutzer den Vor- Mo., Mi., Do. von 8.00 bis 13.00 Uhr rang, welcher seinen Terminwunsch zuerst angemeldet hat. Di. von 8.00 bis 18.00 Uhr Nur wenn dieser zurücktritt, kann der Termin anderweitig ver- Fr. von 8.00 bis 12.00 Uhr. geben werden. Dabei sind die Regelungen des § 3 Abs. 1 zu berücksichtigen. Alle Planbetroffenen können innerhalb des o. g. Zeitraumes den (3) Während der Schulzeit stehen die Sportstätten montags bis Entwurf des Sonderungsplanes sowie die zu seiner Aufstel- freitags von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr vorrangig der Sekundar- lung verwendeten Unterlagen einsehen und Einwände gegen schule für den Sportunterricht zur Verfügung. die Feststellungen zu den dinglichen Rechtsverhältnissen beim (4) Für die Einhaltung dieser Nutzungssatzung ist neben dem Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-An- Vorstand der Vereine und den Abteilungsleitern auch jeder halt erheben. Planbetroffene sind die Eigentümer der betroffe- Übungsleiter für die von ihm betreuten Nutzungsstunden zu- nen Grundstücke, die Inhaber von dinglichen Nutzungsrechten, ständig. von Gebäudeeigentum und Anspruchsberechtigte nach dem (5) Von der Nutzungszeit abweichende Regelungen bedürfen Sachenrechtsbereinigungsgesetz. der Zustimmung der Stadtverwaltung. Das Gleiche gilt für Anmelder von Rückübertragungsansprü- chen nach dem Vermögensgesetz oder aus Restitution (§ 11 §5 Abs. 1 des Vermögenszuordnungsgesetzes) und für die Inhaber Erwerb der Nutzungsberechtigung beschränkter dinglicher Rechte an den betroffenen Grundstü- (1) Der Antrag auf Überlassung ist schriftlich an die Stadt Alls- cken oder von Rechten an diesen Grundstücken. tedt zu stellen. Bei der Antragstellung ist die beabsichtigte Nut- Die Einwände sind nur bei der Sonderungsbehörde unter der zungsart, der konkrete Nutzungszeitraum sowie der Raumbe- oben genannten Anschrift schriftlich oder zur Niederschrift zu darf zu beschreiben. erheben. (2) Dauerbenutzungserlaubnisse sind jährlich bis zum 30. No- Im Auftrag vember für das Folgejahr und Einzeltermine mindestens zwei gez. Thorsten Seeck Wochen vor der beabsichtigten Nutzung zu beantragen. Für den regelmäßigen Wettkampf- und Punktspielbetrieb sind die Anset- zungen spätestens vier Wochen vor Beginn der Wettkampfserie einzureichen. Satzung für die Nutzung der Sporthalle der (3) Antragsberechtigt sind die rechtlichen Vertreter der Schulen, Stadt Allstedt an der Sekundarschule Vereine und Sportgruppen sowie natürliche Personen, die nach BGB geschäftsfähig sind. in Allstedt, Sophienstraße 11 (4) Die Vergabe erfolgt durch den Abschluss eines Nutzungsver- Auf der Grundlage des § 6 Abs. (1) und des § 8 der Gemeinde- trages mit der Stadt Allstedt. ordnung für das Land Sachsen-Anhalt vom 10.08.2009 (GVBl. (5) Die Benutzungsgenehmigung ist nicht übertragbar. Sie kann LSA S. 383) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Zweiten Begleit- unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden werden. gesetzes zur Gemeindegebietsreform vom 08.07.2010 (GVBl. Ein Tausch von vergebenen Nutzungszeiten bedarf der vorheri- LSA S. 408) hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 28.03.2011 gen Zustimmung der Stadtverwaltung und dem Einverständnis folgende Satzung beschlossen: des Tauschpartners.
Nr. 4/2011 -9- Allstedt (6) Der Verkauf von Speisen und Getränken, das Anbieten ge- (2) Eine Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis 1.000 Euro werblicher Leistungen und jede wirtschaftliche Nutzung in den und/oder Ausschluss der weiteren Nutzung mit sofortiger Wirkung Sportstätten ist gesondert zu beantragen. und für die Zukunft geahndet werden. §6 §9 Verweigerung oder Verlust der Nutzungsgenehmigung Haftung (1) Ein Rechtsanspruch auf die Nutzung der Sportstätten be- (1) Dem Nutzer obliegt die allgemeine Aufsichtspflicht über die steht nicht. Veranstaltung. Er haftet für alle von seinen Mitgliedern, Wett- (2) Die Nutzung der Sportstätten kann verweigert werden, wenn: kampfpartnern und Gästen verursachten Schäden an Sachen • begründete Bedenken für die Sicherheit bestehen oder und Personen im Zusammenhang mit der Nutzung der Sport- • die verlangte Sicherheitsleistung bis zum Beginn der Veran- stätte. staltung nicht erbracht wird. (2) Die Stadt Allstedt ist berechtigt, den entstandenen Schaden (3) Die Nutzung kann ganz oder teilweise untersagt werden, auf Kosten des Nutzers zu beseitigen bzw. beseitigen zu lassen. wenn: (3) Die Stadt Allstedt haftet nicht für Verluste und Beschädigun- • Sicherheitsmängel bestehen, gen an Sachen und Gegenständen, die während der Nutzungs- • Bau- und Instandsetzungsarbeiten erfolgen, zeit in der Sportstätte entstehen. • Verstöße gegen Bestimmungen dieser Satzung vorliegen. (4) Der Nutzer hat die Stadt Allstedt von Ansprüchen Dritter frei (4) Die Nutzung der Sporthalle für parteipolitische Zwecke und zu stellen. Veranstaltungen, zur Religionsausübung und Glaubenswerbung (5) Auf Verlangen ist vom Nutzer ein Nachweis zu erbringen, sowie für Zwecke, die den guten Sitten widersprechen, ist nicht dass er zur Absicherung seiner Haftung eine entsprechende gestattet. Versicherung abgeschlossen hat. §7 § 10 Benutzungsbedingungen Hausrecht (1) Die Sporthalle darf nur während der genehmigten Zeit, für (1) Die Stadt Allstedt als Eigentümer der Sportstätten übt gene- den im Antrag angegebenen Zweck und vom dafür Berechtig- rell das Hausrecht aus. Vertretungsbefugt für die Wahrnehmung ten genutzt werden. Der Nutzer hat zu gewährleisten, dass der des Hausrechtes sind: Nachnutzer in seiner Nutzungszeit nicht beeinträchtigt wird. • Mitarbeiter der Stadtverwaltung der Stadt Allstedt (2) Die Nutzung der Sporthalle erfolgt nur in Anwesenheit des • Hausmeister, Hallen- und Platzverantwortliche der jeweiligen verantwortlichen, im Antrag genannten Übungsleiters bzw. zu- Sportstätte ständigen Vertreters des Vereins, der Sportgruppe oder des • die Verantwortlichen der heimischen Sportvereine, die jewei- sonstigen Nutzers. Die Weitergabe von Schlüsseln ist nicht zu- ligen Abteilungsvorstände und Übungsleiter. lässig. (2) Die Nutzer und Besucher von Veranstaltungen sind verpflich- (3) Diese Sporthalle wird nur mit der Auflage vergeben, dass für tet, den Anordnungen und Weisungen der Beauftragten in Aus- die Nutzer ausschließlich Sportschuhe mit heller bzw. „non mar- übung des Hausrechtes Folge zu leisten. king Sohle“ verwendet werden. Bei Rollsportveranstaltungen sind Rollschuhe mit Hallenausrüstung zu verwenden. Die Ver- § 11 wendung von Haftmitteln ist nicht zulässig. Inkrafttreten (4) Einrichtungsgegenstände und Gerätschaften sind sachge- (1) Die Satzung tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung im mäß und schonend zu behandeln und müssen nach Nutzung Amtsblatt der Stadt Allstedt in Kraft. wieder an ihre Plätze gebracht werden. Eine unberechtigte Ent- Allstedt, den 29.03.2011 nahme ist nicht gestattet. (5) Vor Inanspruchnahme haben die Benutzer die Sportgeräte auf ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen. Schadhafte Sportge- räte dürfen nicht genutzt werden. Festgestellte oder entstande- ne Mängel sind sofort dem zuständigen Hallen- bzw. Platzver- Richter antwortlichen oder der Stadt anzuzeigen. Bürgermeister (6) Auf Sparsamkeit im Umgang mit Wasser und Energie ist zu achten. Für die Nutzung von Strom, Wasser, Heizung, Abwasser Anhang 1 - Gebührenordnung in der Sporthalle ist eine Betriebskostenbeteiligung zu zahlen. Diese wird als Pauschalbetrag je Nutzungsstunde, unabhängig Gebührenordnung für die Nutzung der Sporthalle von Tages- oder Jahreszeit oder der Personenzahl der Nutzer, Sophienstraße 11 erhoben. Laut Sportstättensicherungsverordnung sind Sportanlagen im (7) Fluchtwege dürfen nicht verstellt werden und die brand- öffentlichen Eigentum gemeinnützigen Vereinigungen zur nicht schutztechnischen Forderungen sind einzuhalten. auf Erwerb gerichteten sportlichen Betätigung grundsätzlich (8) Kraftfahrzeuge und Fahrräder dürfen nur auf den dafür vorge- unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Davon ausgenommen ist sehenen Plätzen abgestellt werden. Ein Einstellen in die Sport- jedoch ein Entgelt für die durch die Nutzung bedingten, nach be- gebäude ist nicht gestattet. triebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten zu de- (9) In der Sporthalle und allen Nebenräumen (Sanitärbereich, cken (Sportstättensicherungsverordnung § 2 Abs. 5 u. 6). Für die Umkleiden, Trainerraum, Versammlungsraum) besteht Rauch- Benutzung der Sporthalle werden Gebühren erhoben. Mit den Ge- verbot. bühren wird ein Teil der entstehenden Betriebskosten abgedeckt, (10) Alle Sportgeräte und Räumlichkeiten sind nach der Nutzung welche durch die Nutzung der Anlagen entstehen. Die Höhe der in einem sauberen und ordentlichen Zustand zu verlassen. Gebühren ergibt sich aus der Anlage 2, welche Bestandteil der Gebühren- und Benutzerordnung sind. Die Gebührenangaben §8 gelten jeweils pro Stunde (Zeitstunde) bzw. pro Jahr bei einer re- Ordnungswidrigkeiten gelmäßigen Nutzung durch den stets gleichen Nutzer. (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig Gebührenpflichtig sind: Festlegungen und Regelungen dieser Satzung und der jeweili- 1. Vereine, die ihren Sitz in der Stadt Allstedt haben und die gen Sportstättenordnung missachtet, Anlagen zweckentfremdet Gemeinnützigkeit durch Bescheinigung des Finanzamtes nutzt oder sich und andere Personen gefährdet oder mehr als nachweisen (Gemeinnützige Allstedter Vereine) für den Trai- nach den Umständen unvermeidbar belästigt oder behindert. nings- und Wettkampfbetrieb,
Allstedt - 10 - Nr. 4/2011 2. Schulen in der Stadt Allstedt, die nicht in Trägerschaft der Anhang 2 - Gebührentabelle für die Beteiligung an den Stadt sind Betriebskosten 3. Vereine, die ihren Sitz satzungsgemäß in der Stadt Allstedt Die Gebühren unterliegen einer Kalkulation und werden spä- haben (Allstedter Vereine), sofern sie nicht als gemeinnützig testens alle 3 Jahre neu berechnet. Dabei werden Änderungen anerkannt sind, für den Trainings- und Wettkampfbetrieb nachweisbar begründet und belegt. 4. Vereine, die ihren Sitz satzungsgemäß nicht in der Stadt Alls- Gebühr pro Stunde tedt haben und die Gemeinnützigkeit durch Bescheinigung Jahresgebühr des Finanzamtes nachweisen (auswärtige gemeinnützige bei bei regelmäßiger Vereine), für den Trainings- und Wettkampfbetrieb einmaliger Nutzung Nutzung von 1 5. Vereine, die ihren Sitz nicht in der Stadt Allstedt haben und Stunde pro Woche die nicht als gemeinnützig anerkannt sind, für alle Veranstal- Nutzung durch tungen, die in der Sporthalle durchgeführt werden ortsansässige 6. Private Personen oder Personengruppen für alle Veranstal- Vereine 10,00 € 400,00 € tungen, die in der Sporthalle durchgeführt werden. Nutzung durch Gebührenfrei sind: nicht ortsansässige 1. der Trainingsbetrieb für die Jugendmannschaften bis zum Vereine 20,00 € 800,00 € Alter von 14 Jahren der gemeinnützigen Allstedter Sportver- Nutzung durch Privatpersonen 30,00 € 1.200,00 € eine als Anlage: Grobkalkulation der Nutzungskosten 2. die Benutzung der Sportstätten für das Austragen von Wett- kämpfen im Kinder- und Jugendsport bis zum Alter von 14 Jahren für Vereine, die ihren Sitz in der Stadt Allstedt haben. Unter Wettkämpfen sind vom jeweiligen Sportverband orga- nisierte Punkt- und Pokalspiele zu verstehen. 3. Schulsport und Sportveranstaltungen der Schulen, die sich in Trägerschaft der Stadt Allstedt befinden. 4. Trainings- und Wettkampfbetrieb von Sportvereinen der Stadt Allstedt, die Mitglied im Behindertensportverband des Landes Sachsen-Anhalt sind. Aus der Stadtverwaltung 5. durch die Stadt Allstedt organisierte Veranstaltungen 6. Maßnahmen/Veranstaltungen, die zur Sportförderung in Kin- dertageseinrichtungen der Stadt Allstedt (unabhängig von Mikrozensus 2011 - rund 12 000 Haushalte der Trägerschaft) beitragen werden befragt 7. organisierte Sportveranstaltungen von in der Stadt Allstedt ansässigen Jugendeinrichtungen (unabhängig von der Trä- Bereits seit Jahresbeginn 2011 erhalten Haushalte Sachsen-An- gerschaft) halts Post vom Statistischen Landesamt. Mit diesen Briefen wird der Besuch eines Erhebungsbeauftragten angekündigt. Dieser 8. von Vereinen, die ihren Sitz in der Stadt Allstedt haben, in unterstützt im Auftrag des Statistischen Landesamtes die auch eigener Regie organisierte Sportveranstaltungen im Jugend- als „kleine Volkszählung“ (Mikrozensus) benannte jährliche Haus- bereich haltsbefragung. Sonderregelungen: Der Mikrozensus wird im gesamten Bundesgebiet durchgeführt, 1. Bei Mannschaften bzw. Übungsgruppen, die aus Jugendli- es werden Daten über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaft- chen im Alter von 14 bis 18 Jahren bestehen und wenn un- liche und soziale Lage der Bevölkerung sowie über Familien, terschiedliche Nutzer zeitgleich nur jeweils eine Hallenhälfte Haushalte und den Arbeitsmarkt erhoben. nutzen, werden nur 50 % der Gebühren angesetzt. Integriert in den Mikrozensus ist die Erhebung über den Arbeits- 2. Für das Betreiben von Verkaufseinrichtungen außerhalb der markt für alle Mitgliedstaaten der EU. Gebäude sind je Stand pro Tag 25,00 € zu entrichten. Die Informationen sind Grundlage für viele gesetzliche und poli- 3. Der Bürgermeister kann im Einzelfall über eine Gebührener- tische Entscheidungen. Der Mikrozensus ist für viele Sachfragen mäßigung entscheiden. Der Ermäßigungsantrag ist schrift- im Bereich Haushalt und Familie die einzige statistische Informa- lich und mit nachvollziehbarer Begründung bei Beantragung tionsquelle. der Nutzungserlaubnis zu stellen. Rechtsgrundlage der Erhebung ist das vom Deutschen Bundes- 4. Die Gebühr entsteht mit der Erteilung der Nutzungserlaub- tag am 24. Juni 2004 beschlossene Mikrozensusgesetz (BGBl. nis. Sie wird für Dauernutzer fällig in zwei Raten zum 30.06. I S.1350). und 30.11. jeden Jahres. Die Gebühren werden den Nutzern Beim Mikrozensus handelt es sich um eine Flächenstichprobe für durch Rechnungslegung in Rechnung gestellt. Gebühren- bewohnte Gebäude. Sie umfasst ein Prozent der Bevölkerung. schuldner ist der Antragsteller der Nutzungserlaubnis. Die Stichprobenziehung erfolgt nach einem mathematischen Zu- 5. Bei Einzelveranstaltungen wird die Gebühr 3 Tage vor dem fallsverfahren und ist im Mikrozensusgesetz vorgeschrieben. Da geplanten Veranstaltungstermin fällig. Nach der Beantra- die Qualität der zu berechnenden Ergebnisse entscheidend von gung einmaliger Nutzungen kann im Falle der Stornierung der Einhaltung der repräsentativen Auswahl abhängt, besteht für alle betreffenden Haushalte und Personen nach § 7 des Mikro- im Einzelfall eine Rückerstattung der Gebühren erfolgen, und zensusgesetzes in Verbindung mit § 15 Bundesstatistikgesetz zwar Auskunftspflicht. Die in den ausgewählten Wohnungen leben- • bei Abmeldung bis zu vier Wochen vor dem beantragten den Haushalte werden 4 aufeinander folgende Jahre befragt. Nutzungszeitpunkt in Höhe der kompletten Gebühr Pflicht ist auch die vollständige und wahrheitsgemäße Beant- • bei einer Abmeldung bis zu zehn Tage vor dem beantragten wortung der Fragen. Nutzungszeitpunkt in Höhe von 50 % der Gebühr. Die vom Statistischen Landesamt geschulten und zuverlässigen • bei einer Abmeldung, die weniger als zehn Tage vor dem Erhebungsbeauftragten kündigen ihren Besuch schriftlich an beantragten Nutzungszeitpunkt liegt bzw. bei fehlender und können sich durch einen amtlichen Ausweis legitimieren. Sie Abmeldung wird keine Rückerstattung der Gebühr gewährt sind zu strikter Verschwiegenheit und Geheimhaltung ver- 6. Berechnungsmaßstab für Jahresnutzer (Trainingsbetrieb) pflichtet. Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen nach den sind 215 Tage (5-Tagewoche). Damit entfallen durch Schlie- gesetzlichen Bestimmungen der Geheimhaltungspflicht und ßungen von Hallen und Freisportanlagen (Ferien, Sonn- und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. Sie Feiertage, Veranstaltungen) bedingte Ausfallzeiten. dienen ausschließlich der Hochrechnung zu Landes- bzw. Regio-
Nr. 4/2011 - 11 - Allstedt nalergebnissen. Die Auskünfte werden nach Eingang der Unterla- Einladung zur Verbandsschau 2011 gen im Statistischen Landesamt anonymisiert. Der geringste Zeitaufwand entsteht, wenn die Fragen ge- Sehr geehrte Damen und Herren, genüber dem Erhebungsbeauftragten mündlich beantwortet der Unterhaltungsverband „Helme“ führt entsprechend § 118 werden. Landeswassergesetz, Neufassung Wassergesetz für das Land Der Haushalt kann den Erhebungsbogen auch selbst ausfüllen Sachsen-Anhalt (WG LSA) vom 12.04.2006, GVBL LSA Nr. und direkt an das Statistische Landesamt senden oder die Aus- 15/2006 vom 20.04.2006, zuletzt geändert durch das 5. Gesetz künfte telefonisch erteilen. Das Statistische Landesamt bittet alle zur Änderung des WG LSA vom 10.12.2009 (GVBL LSA Nr. 23 Haushalte, die im Verlaufe des Jahres 2010 ein Schreiben des vom 18.12.2009 S. 637) und Neufassung der Satzung des UHV Amtes in ihren Briefkästen finden, die Arbeit der Erhebungsbe- „Helme“, vom 18.12.2009, Veröffentlichung im Amtsblatt LK auftragten und des Statistischen Landesamtes zu unterstützen. Mansfeld-Südharz am 23.01.2010, Satzung zur Änderung der Besonderheit 2011: Satzung des UHV „Helme“ vom 07.05.2010 eine Parallel zum Mikrozensus findet zum Stichtag 9. Mai 2011 der Zensus 2011 statt. Erstmals seit 1987 werden in der Bundes- Verbandsschau für das Jahr 2011 republik wieder flächendeckend Strukturdaten zur Bevölkerung sowie den Wohngebäuden und Wohnungen erfragt. Bei dieser im Zeitraum vom 03.05.2011 bis 11.05.2011 durch Volks-, Gebäude- und Wohnraumzählung (beteiligt sind alle EU Dazu möchten wir hiermit zu den nachfolgend aufgeführten Ter- Mitgliedsländer) ist der Befragungsumfang deutlich geringer. Mit minen in den einzelnen Schaubezirken einladen. dem Zensus können dafür aber regional tiefer gegliederte Ergeb- Schaubezirk 3: 05.05.2011 nisse ausgewiesen werden. Soweit möglich, werden die Informa- Treffpunkt: 9.00 Uhr, Parkplatz Friedhof Riestedt tionen für den Zensus aus Verwaltungsregistern entnommen, nur für den Bereich Sangerhausen, Lengefeld, ca. 10 % der Bevölkerung wird direkt befragt. Wettelrode, Grillenberg, Pölsfeld, Obers- dorf, Riestedt, Emseloh, Gonna, Annarode, Viele Möglichkeiten zur Entsorgung Blankenheim/ Klosterode von Gartenabfällen Schaubezirk 5: 09.05.2011 Mit der Aufhebung der Verordnung über das Verbrennen von Treffpunkt: 9.00 Uhr, Helmebrücke Katharinenrieth pflanzlichen Gartenabfällen ist das Verbrennen pflanzlicher Gar- für den Bereich Oberröblingen, Niederröb- tenabfälle im Landkreis Mansfeld-Südharz nicht mehr erlaubt. Die lingen, Einzingen, Nienstedt, Othal, Allstedt, Aufhebung war erforderlich, da es in der Vergangenheit infolge Katharinenrieth, Edersleben, Sangerhausen niedriger Verbrennungstemperatur, schlechter Durchmischung, Schaubezirk 6/1: 10.05.2011 unzureichendem Sauerstoffangebot und hohem Wassergehalt Treffpunkt: 9.00 Uhr, Gemeinde Osterhausen zur Entstehung von Luftschadstoffen kam, die ein hohes Belästi- für den Bereich Lutherstadt Eisleben, für gungs- und Gefährdungspotential aufweisen. OT Bischofrode, OT Schmalzerode, Horn- Darüber hinaus sollte die Verordnung über das Verbrennen von burg, Farnstädt, OT Osterhausen/Sittichen- pflanzlichen Gartenabfällen nur solange fortgelten, bis die Eigen- bach, OT Rothenschirmbach, Bornstedt, betriebe Abfallwirtschaft der ehemaligen Landkreise Mansfelder Hornburg, Farnstädt, Mittelhausen, Eins- Land und Sangerhausen fusioniert haben und die Grünschnittent- dorf, Wolferstedt, Winkel sorgung im Landkreis Mansfeld-Südharz einheitlich geregelt wird. Schaubezirk 6/2: 11.05.2011 Dies ist mit dem vom Kreistag beschlossenen und ab 01.01.2011 Treffpunkt: 9.00 Uhr, Gemeinde Nienstedt für den Landkreis Mansfeld-Südharz geltenden Abfallwirtschafts- für den Bereich Nienstedt, Sotterhausen, konzept erfolgt. Nach dem Abfallwirtschaftskonzept wurde im Beyernaumburg, Liedersdorf, Holdenstedt, Landkreis Mansfeld-Südharz eine flächendeckende Sammlung Klosterode von Grünabfällen eingeführt, die sich an der Struktur des Sam- Achtung bitte Beginn um 9.00 Uhr beachten! melsystems für Grünabfälle im Altlandkreis Mansfelder Land ori- Stickel entiert. Es bestehen danach folgende Entsorgungsmöglichkeiten Verbandsvorsteher für Grün- und Gartenabfälle. 1. flächendeckende Grün- und Gartenabfallsammlung mit je ei- Die Einladung zur 7. Verbandsversammlung des Trinkwas- nem Sammeltermin in den Monaten April/Mai und Oktober/ serzweckverbandes „Südharz“ wurde in den Sangerhäuser November; die Entsorgungskosten von zwei Sammelterminen Nachrichten vom 01.04.2011 veröffentlicht. sind in Abfallgebühren enthalten Mit freundlichen Grüßen 2. Grünschnitt statt Sperrmüll; als Äquivalent für die zugelasse- Sebastian Kruse, Assistenz nen 2 m3 Sperrmüll können über die Sperrmüllkarte von März bis November nach Anmeldung 3 m3 Grün- und Gartenabfälle entsorgt werden Trinkwasserzweckverband „Südharz“ 3. Grün- und Gartenabfallentsorgung über Grünabfallsäcke oder Am Brühl 7 Banderolen; Kosten fallen nur für den Kauf der 60-Liter-Grün- 06526 Sangerhausen abfallsäcke und Banderolen (je 0,50 EUR) an Tel.: 0 34 64/2 77 19 -1 11 4. kostenpflichtige Entsorgung über Wertstoffhöfe oder private Fax: 0 34 64/2 77 19 -1 50 Kompostieranlagen www.tzvsuedharz.de Darüber hinaus besteht die Möglichkeit auf Antrag bei der Unte- ren Abfallbehörde des Landkreises eine verwaltungskostenpflich- Amtsblatt der Stadt Allstedt mit den Ortsteilen tige Ausnahmegenehmigung zu erhalten, wenn die pflanzlichen Monatsblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen der Stadtverwaltung Die Bürgerzeitung erscheint monatlich. Abfälle Schädlings- oder Krankheitsbefall aufweisen, die eine Be- - Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, seitigung durch Verbrennen der Abfälle erfordern. Telefon: (0 35 35) 48 9 - 0, Telefax: (0 35 35) 48 91 15, Telefax-Redaktion: (0 35 35) 48 91 55 Voraussetzung ist, dass eine Bescheinigung des Amtes für Land- - Geschäftsführer: Marco Müller IMPRESSUM - Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: wirtschaft, Flurneuordnung und Forsten, Fachbereich Pflanzen- Der Bürgermeister Herr Jürgen Richter - Verantwortlich für den Anzeigenteil: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, schutz, Mühlweg 19 in 06108 Halle/S. vorgelegt wird, mit welcher vertreten durch den Geschäftsführer Marco Müller der Krankheits- oder Schädlingsbefall bestätigt wird. - Anzeigenannahme/Beilagen: Herr Hans-Joachim Liske, Fabrikstraße 12c, 06542 Allstedt, Telefon: 034652/10399 Weitere Informationen zum Thema „Entsorgung von Grün- und Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäfts- bedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infol- Gartenabfällen“ erhalten Sie auch auf der Homepage des Eigen- ge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzele- xemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, betriebes Abfallwirtschaft Mansfeld-Südharz unter www.abfall- sind ausdrücklich ausgeschlossen. wirtschaft-msh.de
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