Bericht des unabhängigen Versicherungs-mathematikers - Monument Lebensversicherung DAC und Inora Leben DAC

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Bericht des unabhängigen
Versicherungs-
mathematikers

Monument Lebensversicherung
DAC und Inora Leben DAC

11. August 2020
Inhalt
1              Einführung                                                                                                                        3
1.1            Zweck des Berichts                                                                                                                 3
1.2            Unabhängiger Versicherungsmathematiker                                                                                             4
1.3            Umfang des Berichts                                                                                                                5
1.4            Zusicherungen                                                                                                                      5
1.5            Qualifikationen und Einschränkungen                                                                                                6
1.6            Haftungsgrenzen und Gerichtsbarkeit                                                                                                6
1.7            Terminologie                                                                                                                       7
1.8            Währung                                                                                                                            7

2              Zusammenfassung und Schlussfolgerungen                                                                                            8
2.1            Zusammenfassung                                                                                                                    8
2.2            Schlussfolgerungen                                                                                                                16

3              Monument Re Limited                                                                                                               17
3.1            Überblick                                                                                                                         17
3.2            Struktur und Hintergrund                                                                                                          17
3.3            Art des gezeichneten Geschäfts                                                                                                    18

4              Monument Life Insurance DAC                                                                                                       20
4.1            Überblick                                                                                                                         20
4.2            Struktur und Hintergrund                                                                                                          20
4.3            Art des gezeichneten Geschäfts                                                                                                    21
4.4            Risikoprofil und -management                                                                                                      24
4.5            Operative Vorkehrungen                                                                                                            27
4.6            Rückversicherung                                                                                                                  28
4.7            Finanzprofil                                                                                                                      30
4.8            Solvabilität                                                                                                                      32
4.9            Berechtigte Erwartungen der Versicherungsnehmer                                                                                   36
4.10           Beschwerden und Rechtsstreitigkeiten                                                                                              36
4.11           Andere regulatorische Angelegenheiten                                                                                             37

5              Inora Leben DAC                                                                                                                   38
5.1            Überblick                                                                                                                         38
5.2            Struktur und Hintergrund                                                                                                          38
5.3            Art des gezeichneten Geschäfts                                                                                                    38
5.4            Rückversicherung                                                                                                                  40
5.5            Finanzprofil                                                                                                                      43
5.6            Operative Vorkehrungen                                                                                                            45
5.7            Berechtigte Erwartungen der Versicherungsnehmer                                                                                   46
5.8            Beschwerden und Rechtsstreitigkeiten                                                                                              47
5.9            Andere regulatorische Angelegenheiten                                                                                             48

6              Der vorgeschlagene Plan                                                                                                           49
6.1            Hintergrund und Motivation für den vorgeschlagenen Plan                                                                           49
6.2            Kontinuität der Verfahren                                                                                                         49
6.3            Rechte und Pflichten                                                                                                              50
6.4            Verwaltungsvereinbarungen 50
6.5            Beibehaltung bestehender Rückversicherungsvereinbarungen                                                                          50
6.6            Pflege und Betrieb der Fonds                                                                                                      50
6.7            Fonds-Garantien                                                                                                                   50
6.8            Vereinbarungen zur Kapitalunterstützung                                                                                           50
6.9            Risikomanagement                                                                                                                  51
6.10           Ausübung von Optionen                                                                                                             51

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6.11           Besteuerung                                                                                                                       51
6.12           Kosten des vorgeschlagenen Plans                                                                                                  51
6.13           Mitteilungen an die Versicherungsnehmer                                                                                           51
6.14           Geltendes Recht                                                                                                                   52

7              Allgemeine Überlegungen bei der Überprüfung des vorgeschlagenen Plans
               53
7.1            Einführung                                                                    53
7.2            Auswirkungen auf die Sicherheit der Leistungen der Versicherten               53
7.3            Faire Behandlung der Versicherungsnehmer und die Auswirkungen auf ihre berechtigten
               Erwartungen                                                                   54

8              Bewertung des Plans für die finanzielle Sicherheit der Policen                                                                    55
8.1            Einführung                                                                                                                        55
8.2            Bewertung der Finanzkraft                                                                                                         55
8.3            Rückversicherungsvereinbarungen                                                                                                   59
8.4            Schlussfolgerung zu den Auswirkungen des Plans auf die Sicherheit der Policen                                                     59

9              Bewertung des Planss über die faire Behandlung der Versicherungsnehmer
               61
9.1            Einführung                                                                                                                        61
9.2            Besondere Erwägungen                                                                                                              61
9.3            Schlussfolgerung zu den Auswirkungen des Plans auf die faire Behandlung der
               Versicherungsnehmer                                                                                                               64

Anhang 1                      Erhaltene Informationen                                                                                            65

Anhang 2                      Geltungsbereich aus Engagement Letter                                                                              72

Anhang 3                      Unabhängiger Versicherungsmathematiker CV                                                                          73

Anhang 4                      PRE                                                                                                                74

Anhang 5                      Solvabilität II                                                                                                    75

Anhang 6                      Glossar                                                                                                            77

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1 Einführung
1.1           Zweck des Berichts
Monument Re Limited ("Monument Re"), ist ein auf den Bermudas ansässiger Lebensrückversicherer
der Klasse E und benannter Versicherer, der von der Bermuda Monetary Authority ("BMA")
beaufsichtigt wird. Sie wurde am 27. Oktober 2016 gegründet, um als Rückversicherer und Erwerber
vermögensintensiver europäischer Lebensversicherer tätig zu werden. Monument Re ist die oberste
Holdinggesellschaft innerhalb der regulierten Gruppe. Monument Re wird von hochkarätigen Aktionären
unterstützt, zu denen die Hannover Rück, der drittgrößte Rückversicherer der Welt, die an der NYSE
notierte Enstar Group plc ("Enstar"), ein führender Konsolidierer in der Abwicklung von Schaden- und
Unfallversicherungen ("P&C"), und die E-L Financial Corporation Ltd, die Muttergesellschaft des
kanadischen Lebensversicherers Empire Life, sowie zwei private Einzelinvestoren gehören.
Durch eine Rückversicherungs- und/oder Übernahmestrategie versucht Monument Re, innerhalb ihres
Risikoappetits vermögensbasierte Risiken zu übernehmen und diese Geschäfte oder Portfolios effizient
zu betreiben. Der Schwerpunkt umfasst zwei Hauptbereiche, nämlich
▪    Erwerb von verbundenen Spar- und Schutzportfolios, die hauptsächlich aus den wichtigsten
     Vertriebszentren stammen, nämlich aus Irland, den Benelux-Ländern (d.h. Belgien, Niederlande und
     Luxemburg) und den Kronkolonien; und

▪    Rückversicherung von langfristig garantierten Lebensversicherungsverbindlichkeiten.
Die Monument Life Insurance DAC ("MLIDAC") ist ein in Irland reguliertes Unternehmen mit bestimmten
Aktivitäten. MLIDAC ist in Irland unter der Firmennummer 325795 registriert und wurde am 31. Juli 2000
in Irland gegründet. MLIDAC nahm seine Geschäftstätigkeit im September 2000 unter dem Namen
CitiLife Financial Limited, einer Tochtergesellschaft der Citigroup Insurance Holdings Corporation, auf.
Im März 2011 wurde MLIDAC von der Citigroup Insurance Holdings Corporation an Enstar verkauft.
MLIDAC wurde dann am 29. August 2017 von Enstar an die Monument Re Group verkauft. Seit seiner
Übernahme hat MLIDAC als Konsolidierungsvehikel für die Monument Re Unternehmensgruppe bei
irischen Transaktionen fungiert, bei denen es um den Erwerb von Portefeuilles von
Lebensversicherungsgeschäften in Abwicklung ging. MLIDAC firmierte zuvor als "Laguna Life DAC"
("Laguna") und wurde mit Wirkung vom 2. April 2020 in "Laguna Life DAC" umbenannt. MLIDAC ist
eine Tochtergesellschaft einer anderen Einheit der Monument Re Group in Irland, Monument
Assurance DAC ("MADAC"). Die MADAC ist dabei, ihre Lizenz an die CBI abzutreten, und danach ist
beabsichtigt, sie im Wege der freiwilligen Liquidation der Mitglieder aufzulösen. Als Teil dieses
Prozesses ist beabsichtigt, dass der Liquidator von MADAC seine Beteiligung an MLIDAC an
Monument Re überträgt, so dass MLIDAC eine direkt gehaltene Tochtergesellschaft von Monument Re
wird.
Inora Life DAC ("Inora") ist in Irland unter der Firmennummer 329745 registriert und unterliegt der
Aufsicht     des     CBI.     Inora    erhielt  2001    die    behördliche   Genehmigung,        als
Lebensversicherungsunternehmen mit Hauptsitz in Irland tätig zu werden. Inora ist berechtigt, das
Lebensversicherungsgeschäft in den Klassen III und VI, beide mit der zugehörigen Klasse I, zu
betreiben. Inora verkaufte eine Reihe von fondsgebundenen Produkten, die sowohl auf Einmalprämien-
als auch auf laufender Prämienbasis gezeichnet wurden, in Frankreich, Belgien, Österreich,
Deutschland, Italien und Irland. Aufgrund fehlender Neugeschäfte wurde auf einer Vorstandssitzung
am 16. Februar 2012 einvernehmlich beschlossen, Inora für Neugeschäfte zu schließen und in die
Abwicklung zu überführen. Die Société Générale leitete 2019 einen Prozess mit der Absicht ein, Inora
an eine dritte Partei zu verkaufen. Am 13. September 2019 wurde Inora nach Erhalt der behördlichen
Genehmigung durch den CBI über ihre europäische Tochtergesellschaft MLIDAC von Monument Re
übernommen.
Es wird vorgeschlagen, das Portefeuille des Versicherungsgeschäfts von Inora durch einen Portefeuille-
Transfer auf MLIDAC umzustellen. Im Rahmen der Portefeuille-Übertragung wird vorgeschlagen, dass
Inora alle Verbindlichkeiten und unterstützenden Vermögenswerte im Zusammenhang mit ihrem
Versicherungsgeschäft gemäß den Bestimmungen von Abschnitt 13 des Assurance Companies Act
1909, Abschnitt 36 des Insurance Act 1989 und Verordnung 41 der European Union ("EU") (Insurance
and Reinsurance) Regulations 2015 (S.I. No. 485/2015) überträgt. Ich bezeichne den vorgeschlagenen
Transfer als das "Schema". Dieser Bericht bezieht sich auf den vorgeschlagenen Portfoliotransfer. Inora
                                                                                                                                                 4
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und MLIDAC werden in diesem Bericht gemeinsam als die "Scheme Companies" bezeichnet. Die
Bedingungen für die vorgeschlagene Übertragung sind im "Schema-Entwurf" dargelegt, der dem Irish
High Court vorgelegt wird. Es wird erwartet, dass am 8. September 2020 beim Obersten Gerichtshof
Weisungen in Bezug auf den Transferplan eingeholt werden. Es wird vorgeschlagen, dass die
Anhörung zu den Sanktionen für die Regelung am 8 Dezember 2020, wenn die endgültige
Genehmigung des Schemas mit dem vorgeschlagenen Datum des Inkrafttretens am 31. Dezember
2020 (das "Datum des Inkrafttretens") beantragt wird.
Dieser Bericht (der „Bericht“) ist ein Bericht, den der unabhängige Versicherungsmathematiker erstellt
hat, um dem Hohen Gerichtshof bei seinen Beratungen zu helfen.
Der Bericht beschreibt den vorgeschlagenen Transfer und erörtert seine möglichen Auswirkungen auf
die relevanten Gruppen von Versicherungsnehmern sowohl innerhalb der Inora als auch innerhalb von
MLIDAC, insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit der Leistungen und das Niveau des Service für
die Versicherungsnehmer. Der Bericht ist wie folgt in neun Abschnitte gegliedert:

■ Abschnitt 1 Beschreibt den Zweck des Berichts und die Rolle des unabhängigen
     Versicherungsmathematikers;
■ Abschnitt 2 Zusammenfassung und Schlussfolgerungen;
■ Abschnitt 3 Umfasst relevante Hintergrundinformationen zu Monument Re;
■ Abschnitt 4 Umfasst relevante Hintergrundinformationen über MLIDAC;
■ Abschnitt 5 Umfasst relevante Hintergrundinformationen über Inora;
■ Abschnitt 6 Kommentar zu dem vorgeschlagenen Plan;
■ Abschnitt 7 Beschreibt die allgemeinen Überlegungen bei der Überprüfung des vorgeschlagenen Plans;
■ Abschnitt 8 Eine Bewertung des vorgeschlagenen Plans zur Sicherheit der Versicherungsnehmer
     von Inora und MLIDAC; und
■ Abschnitt 9: Eine Bewertung des vorgeschlagenen Plans zur fairen Behandlung der
  Versicherungsnehmer von Inora und MLIDAC.

1.2           Unabhängiger Versicherungsmathematiker
Ich, Brian Morrissey, bin Partner bei KPMG Irland („KPMG“), die sich auf versicherungsmathematische
Dienstleistungen im Bereich Lebensversicherung spezialisiert hat. Ich bin ein Fellow der Society of
Actuaries in Irland („SAI“) und absolvierte 1999 meinen Abschluss als Versicherungsmathematiker.
Mein zusammenfassender Lebenslauf ist im Independent Actuary CV Appendix3 enthalten.
Ich wurde von Inora und MLIDAC beauftragt, als unabhängiger Versicherungsmathematiker in
Verbindung mit dem Programm zu fungieren. Der CBI wurde über meine Ernennung informiert, und
soweit ich weiß, haben sie keine Einwände gegen meine Ernennung erhoben. Die Bedingungen, zu
denen ich formell ernannt wurde, sind in einem Mandatierungsschreiben vom 9. Juli 2020 dargelegt,
und ein Auszug aus meinem Aufgabenbereich ist in Anhang 2aufgeführt.
Der Vollständigkeit halber betone ich, dass ich von MLIDAC beauftragt wurde, als unabhängiger
Versicherungsmathematiker im Zusammenhang mit dem Portfolio-Übertrag eines Geschäftsportfolios
von Zurich Life Assurance Plc („ZLAP“) in MLIDAC zu fungieren, der darauf abzielt, die Genehmigung
des Hohen Gerichtshofs mit dem geplanten Datum des Inkrafttretens am 30. November 2020 zu
erhalten. Ich muss auch von einer Schwestergesellschaft von MLIDAC, Monument Assurance
Luxembourg, beauftragt werden, um als unabhängiger Versicherungsmathematiker im Zusammenhang
mit der Übertragung eines Geschäftsportfolios von Omega Life DAC auf MAL zu fungieren. Zuvor war
ich auch als unabhängiger Versicherungsmathematiker für MLIDAC bei einem Portfoliotransfer von
Monument Insurance DAC („MIDAC“) und MADAC in MLIDAC tätig, der am 30. Juni 2020 wirksam
wurde.
Was meine direkten und indirekten Interessen betrifft, so kann ich bestätigen, dass ich weder direkt
noch indirekt an Inora oder MLIDAC beteiligt bin. Ich halte mich für in der Lage, bei dieser Transaktion
als unabhängiger Versicherungsmathematiker zu agieren.
Ich habe auch die Position von KPMG in Betracht gezogen. Ich kann bestätigen, dass ich angemessene
interne Kontrollen im Einklang mit den internen Risikomanagementverfahren von KPMG durchgeführt
                                                                                                                                                 5
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habe, ohne dass dabei Fragen aufgeworfen wurden.
Weder ich noch ein Mitglied meines Teams ist ein ausgebildeter Rechtsanwalt oder Steuerexperte. Ich
habe es nicht für notwendig erachtet, meine eigene spezifische Rechts- oder Steuerberatung zu
irgendeinem Element des Plans einzuholen. Die Kosten und Ausgaben im Zusammenhang mit meiner
Ernennung zum unabhängigen Versicherungsmathematiker und der Erstellung des Berichts werden
von den Aktionären von Inora und den Aktionären von MLIDAC getragen.
Dieser Bericht wurde internen KPMG-Risikomanagementprozessen und Peer-Review-Verfahren
unterzogen, die diesen fachlichen Anforderungen entsprechen. Die Peer-Review wurde von einem
leitenden Versicherungsmathematiker in der versicherungsmathematischen Praxis von KPMG
durchgeführt.

1.3            Umfang des Berichts
Ich bin dem Gericht eine vorrangige Pflicht schuldig und muss dem Gericht eine unabhängige
versicherungsmathematische Bewertung des geplanten Transfers vorlegen.
Dieser Bericht wurde in Übereinstimmung mit:
■ S.I. Nr. 485/2015 - Verordnung 2015 der Europäischen Union (Versicherung und
  Rückversicherung), die anwendbaren irischen Bestimmungen zur Übertragung von Portfolios
  enthält. Verordnung 41 der Verordnungen von 2015 verweist ausdrücklich auf Abschnitt 13 des
  Assurance Companies Act 1909 und Abschnitt 36 des Insurance Act 1989. Beide Abschnitte
  betreffen die Sanktionierung von Transfers durch das Gericht.
■ Die „Actuarial Standard of Practice“ („ASP“), herausgegeben von der Society of Actuaries in Irland,
    ASP LA-6, „Übertragung des langfristigen Geschäfts einer zugelassenen Versicherungsgesellschaft
    - Aufgabe des unabhängigen Versicherungsmathematikers“.
■ Die ASP, herausgegeben von der Society of Actuaries in Ireland, ASP PA-2, „Allgemeine Praxis der
    Versicherungsmathematik“.
Dieser Bericht wird in erster Linie erstellt, um die wahrscheinlichen Auswirkungen des Programms auf
die transferierenden Versicherungsnehmer von Inora und die bestehenden Versicherungsnehmer von
MLIDAC zu bewerten, falls das Programm weitergeführt wird. Ich weise darauf hin, dass es keine
Versicherungsnehmer gibt, von denen erwartet wird, dass sie nach dem Transfer bei Inora bleiben. Es
ist beabsichtigt, die Lizenz an den CBI abzutreten und die Gesellschaft zu liquidieren. Sie beschränkt
sich in ihrem Umfang allein auf die Bewertung dieses Plans und nicht auf einen anderen möglichen
Plan. Es ist beabsichtigt, dass dieser Bericht dem Gericht in vollem Umfang als Beweismittel vorgelegt
wird, wenn es prüft, ob die Regelung zu genehmigen ist oder nicht.
Der in diesem Bericht verwendete Begriff „Datum des Inkfrafttretens“ bezieht sich auf das Datum, an
dem die Policen von Inora im Falle einer Fortsetzung des Programms auf MLIDAC übertragen wird.
Das vorgeschlagene Datum des Inkrafttretens ist der 31. Dezember 2020.

1.4            Zusicherungen
Obwohl ich von meinem Team unterstützt wurde, ist der Bericht in der ersten Person Singular verfasst,
und die geäußerten Meinungen sind meine eigenen.
Ich glaube, dass der Inhalt dieses Berichts korrekt und vollständig ist. Ich habe alle Angelegenheiten
berücksichtigt, die ich für die von mir geäußerten Meinungen als relevant erachte, und ich habe alle
Angelegenheiten berücksichtigt, von denen ich glaube, dass sie für die Versicherungsnehmer von Inora
und MLIDAC bei der Prüfung des Programms von Bedeutung sein könnten. Alle Fragen, zu denen ich
mich geäußert habe, liegen innerhalb meines Erfahrungsbereichs.
Ich habe folgende Zusicherungen erhalten:
■ Ich habe diesen Bericht an die Leitung von Inora bzw. MLIDAC weitergeleitet, um Kommentare zu
  den Einzelheiten des Berichts einzuholen, einschließlich der Bestätigung, dass mir alle wesentlichen
  Informationen zur Verfügung gestellt wurden und wie der Transferplan in der Praxis durchgeführt
  wird. Keine der beiden Führungsebenen hat Probleme mit den im Bericht enthaltenen Kommentaren
  und Einzelheiten festgestellt. Außerdem habe ich bei Bedarf vollen Zugang zu den Mitarbeitern von
  Inora und MLIDAC erhalten.
■ Ich habe dem Head of Actuarial Function („HoAF“) von Inora (Rosemary Commons) und dem HoAF
  von MLIDAC (Gareth McQuillan) meinen Bericht zur Verfügung gestellt, um sicherzustellen, dass
                                                                                                                                                 6
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ihnen die Kommentare bekannt sind, die ich ihnen in diesem Bericht in Bezug auf
     versicherungsmathematische und Risikoinformationen zugeschrieben habe. Als Ergebnis ihrer
     Durchsicht meines Berichts wurden keine Probleme in Bezug auf diese Aspekte festgestellt.
Bei der Erledigung meiner Arbeit und der Vorbereitung dieses Berichts habe ich verschiedene
Dokumente berücksichtigt, die mir von MLIDAC, Monument Re, Inora und Matheson zur Verfügung
gestellt wurden. Eine zusammenfassende Liste der wichtigsten Dokumente, die ich berücksichtigt habe,
ist in Anhang 1 aufgeführt.
Alle Daten und Informationen, die ich angefordert habe, wurden mir von Inora, MLIDAC, Monument Re
und deren Beratern zur Verfügung gestellt. Ich habe mich auf die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser
Daten und Informationen verlassen, die mir sowohl in schriftlicher als auch in mündlicher Form von
Inora, MLIDAC, Monument Re und ihren Beratern zur Verfügung gestellt wurden. Ich habe keine
unabhängige Überprüfung der Daten und Informationen, die mir von den „Scheme Companies“ zur
Verfügung gestellt wurden, eingeholt, noch stellt meine Arbeit eine Prüfung der mir zur Verfügung
gestellten finanziellen und sonstigen Informationen dar. Ich habe, soweit möglich, die bereitgestellten
Informationen auf Angemessenheit hin durchgesehen. Wo kritische Informationen zunächst mündlich
übermittelt wurden, habe ich eine schriftliche Bestätigung erbeten und erhalten.
Ich habe mich persönlich getroffen oder Telefonkonferenzen mit Vertretern der „Scheme Companies“
durchgeführt, um die mir zur Verfügung gestellten Informationen und spezifische Fragen zu erörtern,
die sich aus den Überlegungen und Analysen ergaben.
Ich wurde auf relevante Diskussionen zwischen Inora, MLIDAC, Monument Re und dem CBI
aufmerksam gemacht und erkundigte mich speziell danach, ob es bestimmte Fragen gibt, von denen
ich Kenntnis haben sollte.

1.5           Qualifikationen und Einschränkungen
Dieser Bericht muss in seiner Gesamtheit gelesen werden. Es kann irreführend sein, einzelne
Abschnitte isoliert zu lesen.
Eine Kopie des Berichts und eine Zusammenfassung des Berichts (der „Zusammenfassende Bericht“)
werden dem Gericht, den Regulierungsbehörden und den Verwaltungsräten von Inora und MLIDAC zur
Verfügung gestellt. Zudem wird er den Versicherungsnehmern kostenfrei von den folgenden Stellen zur
Verfügung gestellt:
■ Geschäftssitz von Inora - Two Park Place, Hatch Street Upper, Dublin 2, Irland.
■ Die Inora-Website - http://www.inoralife.com/ie.html
■ Geschäftssitz von MLIDAC - Two Park Place, Hatch Street Upper, Dublin 2, Irland.
■ Die MLIDAC-Website -           https://www.monumentregroup.com/about-monument-re/about-
     ie/Monument-Lebensversicherung-dac/
■ Das Dubliner Büro des bestellten Rechtsanwalts Matheson, 70 Sir John Rogerson's Quay,
  Dublin 2, Irland.
Der zusammenfassende Bericht deckt alle wesentlichen Punkte und Fragen ab, die in diesem
vollständigen Bericht angesprochen werden, und wird jedem transferierenden Versicherungsnehmer
zugesandt.
Dieser Bericht wird ausschließlich in Verbindung mit und zum Zweck der Unterrichtung des Gerichts
und der relevanten potenziell betroffenen Versicherungsnehmer über meine Feststellungen hinsichtlich
der Auswirkungen des Programms auf die Sicherheit und die Erwartungen dieser Versicherungsnehmer
erstellt und darf nur zu diesem Zweck herangezogen werden.
Dieser Bericht unterliegt den Bedingungen und Beschränkungen, einschließlich der
Haftungsbeschränkung, die im Mandatierungsschreiben meiner Firma vom 9. Juli 2020 dargelegt sind.
Ein Auszug aus diesem Vertrag, der den Umfang meiner Arbeit beschreibt, ist in Anhang 2 aufgeführt.
Dieser Bericht sollte nicht als geeignet angesehen werden, um von einer Partei, die ein Klagerecht
gegen KPMG erwerben möchte, im Zusammenhang mit einer anderen Verwendung oder im Vertrauen
auf eine andere Verwendung oder ein anderes Vertrauen verwendet oder geltend gemacht zu werden.
Soweit gesetzlich zulässig, übernimmt KPMG keine Verantwortung oder Haftung in Bezug auf diesen
Bericht gegenüber anderen Parteien.
In meiner Rolle als unabhängiger Versicherungsmathematiker habe ich im normalen Verlauf der
                                                                                                                                                 7
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Ausübung dieser Funktion eine beträchtliche und angemessene Menge an Informationen und Daten
über die Aktivitäten und Leistungen der Scheme Companies erhalten. Nachdem ich mir meine in diesem
Bericht dargelegte Meinung gebildet hatte, leisteten diese Offenlegungen und Informationen einen
notwendigen und entscheidenden Beitrag.
Dieser Bericht basiert auf Informationen, die mir am oder vor dem 30. Juli 2020 zur Verfügung gestellt
wurden, und berücksichtigt keine Entwicklungen nach diesem Datum. Ich verstehe jedoch, dass Inora
und MLIDAC beabsichtigen, mich zu bitten, einen Zusatzbericht zu verfassen und herauszugeben, der
näher am Datum der letzten Anhörung liegt, bei der Hohe Gerichtshof gebeten wird, den
vorgeschlagenen Plan zu prüfen und zu genehmigen. Dies wird an späterer Stelle in diesem Dokument
ausführlicher erörtert.

1.6           Haftungsbeschränkungen und Rechtsprechung
Dieser Bericht unterliegt den im Mandatierungsschreiben dargelegten Bestimmungen und
Bedingungen, einschließlich der Haftungsbeschränkung und der Rechtsprechung.

1.7           Terminologie
In meiner Erörterung der Auswirkungen des vorgeschlagenen Plans auf die betroffenen
Versicherungsnehmer verwende ich verschiedene Fachbegriffe. Die Definitionen dieser Begriffe, wie
sie in diesem Bericht verwendet werden, sind im Glossar in Anhang 67 aufgeführt.

1.8           Währung
Ich habe die Währung der Zahlen, die im gesamten Bericht vorgelegt werden, eindeutig
gekennzeichnet. Sofern nicht anders angegeben, sind alle Zahlen sind in Euro (€) aufgeführt.

                                                                                                                                                 8
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2 Zusammenfassung und
   Schlussfolgerungen
 2.1           Zusammenfassung
 2.1.1         Übersicht
 Zwischen Inora und MLIDAC wurde eine Vereinbarung über die Portfolio-Übertragung der relevanten
 Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Inora („das Schema“) in MLIDAC getroffen. Dieser Bericht
 untersucht die Auswirkungen der vorgeschlagenen Übertragung des Versicherungsgeschäfts von Inora
 auf MLIDAC.

 2.1.2         Motivation für den vorgeschlagenen Plan
 Obwohl dies für mich als unabhängigen Versicherungsmathematiker keine direkte Überlegung ist, ist
 es für mich dennoch von Bedeutung, die Gründe für den Plan zu kennen.
 Inora ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von MLIDAC. MLIDAC stimmte dem Kauf von
 Inora von der Société Générale SA im März 2019 zu, erhielt die behördliche Genehmigung der CBI für
 die Transaktion. Die Transaktion wurde am 13. September 2019 durchgeführt. MLIDAC beabsichtigt,
 die Verbindlichkeiten von Inora bis zum 31. Dezember 2020 und zu einem bestimmten Zeitpunkt im
 Jahr 2021 auf MLIDAC zu übertragen, damit Inora ihre Versicherungslizenz an die CBI abtreten und
 die Gesellschaft liquidieren kann.
 MLIDAC ist ein Closed-Book-Konsolidierer, und die Übertragung des Inora-Portfolios in MLIDAC steht
 im Einklang mit den strategischen Plänen von Monument, sein fondsgebundenes Angebot und seine
 Kapazitäten für Portfolios, die hauptsächlich in Irland, der Benelux-Region und den Kronbesitztümern
 angesiedelt sind, auszubauen und weiter zu entwickeln.

 2.1.3         Ansatz
Mein Ansatz bei der Beurteilung der wahrscheinlichen Auswirkungen des Plans auf die
Versicherungsnehmer war

 i.    Die Geschäfte der vom Plan betroffenen Einheiten zu verstehen; und

ii.    Verstehen der Auswirkungen des Plans auf die Aktiva, Passiva und das Kapital (auf
       regulatorischer Basis) der beteiligten Einheiten und Unternehmen.

 Nachdem ich die Auswirkungen des Plans auf die verschiedenen Einheiten und Unternehmen ermittelt
 hatte,

 i.    Identifizierte ich die direkt betroffenen Gruppen von Versicherungsnehmern;

ii.    Berücksichtigte ich die Auswirkungen des Plans auf die Sicherheit der einzelnen Gruppen von
       Versicherungsnehmern;

iii.   Berücksichtigte die Auswirkungen des Programms auf die Leistungserwartungen der einzelnen
       Gruppen von Versicherungsnehmern und

iv.    auch andere Aspekte der Auswirkungen des Systems (z. B. den Dienst am Versicherungsnehmer
       und alle Änderungen in der Verwaltung oder andere Vereinbarungen).

 Um die Auswirkungen des vorgeschlagenen Plans auf alle betroffenen Unternehmen und Gruppen von
 Versicherungsnehmern zu prüfen, wurden mir Finanzdaten für die jeweilige juristische Person zur
 Verfügung gestellt, darunter
                                                                                                                                                  9
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■ Inoras historische Finanzdaten, die auf geprüften Jahresabschlüssen und behördlichen Eingaben
  beim CBI basieren, mit besonderem Schwerpunkt auf den Schätzungen des regulatorischen
  Solvency-II-Kapitals.
■ MLIDACs historische Finanzdaten, die auf geprüften Jahresabschlüssen und regulatorischen
  Eingaben an den CBI beruhen und sich insbesondere auf die Schätzungen des regulatorischen
  Solvency-II-Kapitals konzentrieren.
■ Sowohl für Inora als auch für MLIDAC, die Berichte über die versicherungsmathematische Funktion
  und die versicherungsmathematischen Berichte über die technischen Rückstellungen in Bezug auf
  die historischen Regulierungsbilanzen.
■ Für Inora den Bericht über die versicherungsmathematische Funktion und den
  versicherungsmathematischen Bericht über die technischen Rückstellungen, die in Bezug auf die
  Regulierungsbilanz zum 31. Dezember 2019 erstellt wurden.
■ Für MLIDAC der Bericht über die versicherungsmathematische Funktion und der
  versicherungsmathematische Bericht über die technischen Rückstellungen, die in Bezug auf die
  Regulierungsbilanz zum 31. Dezember 2019 erstellt wurden.
■ Aktualisierte regulatorische Informationen sowohl für Inora als auch für MLIDAC zum 31. März 2020,
  einschließlich aller ersten Auswirkungen der COVID-19-Pandemie. Finanzdaten zum 30. Juni 2020
  waren zum Zeitpunkt meines Berichts nicht ohne weiteres verfügbar.
■ Von MLIDAC erstellter versicherungsmathematischer Pro-forma-Bericht, in dem die Auswirkungen
  des Transfers so dargestellt werden, als ob dieser zum 31. März 2020 stattgefunden hätte.
■ Die Projektionen, die sowohl von MLIDAC als auch von Inora im Rahmen ihrer jeweiligen eigenen
  Verfahren zur Risiko- und Solvenzbewertung („ORSA“) erstellt wurden. Ich weise darauf hin, dass
  der ORSA-Bericht, der nach Abschluss dieses Prozesses erstellt wurde, kein öffentlich zugängliches
  Dokument ist, daher habe ich die Details aus dem Bericht für keine der beiden Entitäten in diesem
  Bericht neu erstellt.
■ Ich weise darauf hin, dass das MLIDAC-Management einen neuen ORSA vorbereitet, der alle
  verschiedenen Portfoliotransfers einschließlich des Inora-Portfoliotransfers widerspiegeln soll. Die
  Stress- und Szenariotests sowie die Solvenzprognosen sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch
  nicht fertig. Hierbei handelt es sich jedoch um einen zentralen Bewertungsbereich, der im
  Nachtragsbericht überprüft wird.
Bei der Bildung meiner Meinung habe ich Fragen an das Schlüsselpersonal gestellt, das für die
Kernfunktionen in den „Scheme Companies“ verantwortlich ist, und habe mich unter anderem auf
Schätzungen der MLIDAC-Kapitalsituation nach Berücksichtigung des vorgeschlagenen Plans
verlassen.
Um mich davon zu überzeugen, dass diese Schätzungen eine angemessene Grundlage für die
Meinungsbildung sind, habe ich folgende Punkte berücksichtigt:
■ Die Angemessenheit der Methoden, die von den Scheme Companies zur Berechnung der
  Schätzung des erforderlichen regulatorischen Kapitals verwendet werden; und
■ Stress- und Szenariotests, die derzeit von den Scheme Companies durchgeführt werden, um ihre
  jeweilige regulatorische Kapitalstärke zu verstehen und um festzustellen, ob weitere Tests
  erforderlich sind.
■ Ich habe die verschiedenen verfügbaren Maßnahmen zur Kapitalunterstützung in Betracht gezogen,
  die zur Bewältigung nachteiliger Ereignisse, die sich auf die Finanzlage der Scheme Companies
  auswirken können, in Anspruch genommen werden könnten.
Die wichtigsten Informationen, die übermittelt wurden, sind in Anhang 1 aufgeführt.

2.1.4         Wesentliche Annahmen
Was den Plan betrifft, so verstehe ich dass:
■ Davon ausgegangen wird, dass Portfoliotransfers in Bezug auf Portfolios von Rothesay Life plc
  („Rothesay“) („Projekt Boris“) und ZLAP („Projekt Puma“) vom britischen High Court (in Bezug auf
  das Projekt Boris) und vom irischen High Court (in Bezug auf das Projekt Puma) zu einem späteren
  Zeitpunkt im Jahr 2020, aber vor dem Inora-Plan genehmigt werden. Die gesamte Finanzanalyse
  basierte auf dieser Annahme, und ich habe diesen Plan unter der Annahme betrachtet, dass die
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Versicherungsnehmer von Projekt Boris und Projekt Puma Teil von MLIDAC sind. Ich handele als
     unabhängiger Versicherungsmathematiker in Bezug auf das Projekt Puma, daher verstehe ich
     diesen Plan. Ich habe bereits früher die Finanzprognosen (in Bezug auf das Projekt Boris) erhalten,
     die Auswirkungen dieses Plans veranschaulichen, der anscheinend keine Probleme hinsichtlich der
     Finanzkraft und Solvenz aufzeigt. Es liegt jedoch außerhalb des Rahmens meiner Arbeit, das Projekt
     Boris-Plan zu bewerten, und dessen Auswirkungen auf die MLIDAC-Versicherungsnehmer wurden
     von einem anderen unabhängigen Experten bewertet.
■ Inora wird keine Versicherungsnehmer mehr im Rahmen des Plans haben, und es ist beabsichtigt,
  ihre Versicherungslizenz an die CBI abzutreten und Inora im Wege einer freiwilligen Liquidation der
  Mitglieder (einer solventen Liquidation) zu liquidieren. Infolgedessen gibt es für mich als
  unabhängiger Versicherungsmathematiker im Anschluss an den Plan keine weiteren Überlegungen
  in Bezug auf Inora.
■ MLIDAC ist und bleibt vor dem Datum des Inkrafttretens des Plans für Neugeschäfte geschlossen,
  wobei zu beachten ist, dass sich dies in Abhängigkeit von zukünftigen Akquisitionen und Transfers
  ändern kann.
■ Inora wird MLIDAC eine Gegenleistung in Bezug auf die bestmögliche Schätzung der Haftung und
  der Risikomarge, wie sie von der Inora HoAF zum Datum des Inkrafttretens berechnet wird, zahlen.
■ Es ist beabsichtigt, dass MLIDAC infolge des Portfoliotransfers weiterhin seine internen
  Kapitalmanagementziele erfüllt. Bei den Proforma-Angaben wird davon ausgegangen, dass dafür
  eine Dividende von 5 Mio. € von Inora an MLIDAC gezahlt wird. Hierbei handelt es sich um eine
  wichtige Maßnahme des Kapitalmanagements, von der angenommen wird, dass sie vor dem Plan
  stattfindet.
■ Die übertragenden Inora-Policen werden in die konzerninterne Rückversicherungsvereinbarung
  einbezogen, die MLIDAC mit Monument Re abgeschlossen hat. Es ist davon auszugehen, dass dies
  am Tag des Inkrafttretens durchgeführt wird, und ich habe dies bei meiner Beurteilung
  berücksichtigt. Es wird erwartet, dass die gruppeninterne Rückversicherungsvereinbarung den
  Vereinbarungen ähnelt, die MLIDAC mit Monument Re in Bezug auf die Portfolios von Project Freyr
  und Project CARP getroffen hat. Ich habe zwar die Proforma-Ergebnisse mit und ohne die
  gruppeninterne Rückversicherungsvereinbarung betrachtet; meine Meinung zum jetzigen Zeitpunkt
  setzt jedoch voraus, dass die gruppeninterne Rückversicherungsdeckung umgesetzt wird.
■ Inoras Policenverwaltungsdienste, die derzeit von DST International Managed Services Limited
  („DST“) erbracht werden, werden derzeit zur Equiniti Group plc („Equiniti“) migriert. Die
  Kündigungsfrist für den DST-Vertrag sollte am 30. Juni 2020 auslaufen, wurde dann aber im März
  2020 bis zum 31. August 2020 verlängert. Die Verwaltungsdienste für die Policen von Equiniti treten
  am 10. August 2020 in Kraft. Der Umfang der angebotenen Dienstleistungen wird nicht geändert,
  und die Daten werden im Vereinigten Königreich aufbewahrt.
     Ebenso wurden die Fondsverwaltung und die Finanzdienstleistungen von Inora (Vorbereitung der
     Managementrechnungen und Aspekte der statutarischen Abschlüsse) von DST erbracht. Diese
     Dienstleistungen werden vor der Einführung des Programms zu Monument Insurance Ireland
     Limited („MISL“) migriert und sollen ab 31. August 2020 wirksam werden.
     Da davon ausgegangen wird, dass die Migration der Policenverwaltung, der Fondsverwaltung und
     der Finanzdienstleistungen von der DST zu anderen Dienstleistungsanbietern (Equiniti und MISL)
     vor dem Plan abgeschlossen sein wird, wurde sie nicht formell in Betracht gezogen, und es wurde
     davon ausgegangen, dass sie erfolgreich abgeschlossen wird.
■ Ich gehe davon aus, dass die betreffenden ausgelagerten Dienstleister über den Transfer des Inora-
  Portfolios und den Zeitpunkt des Transfers informiert wurden und dass die entsprechende
  Zustimmung zum Transfer der Dienstleistungserbringung an MLIDAC vorliegen wird.
■ Ich bin davon ausgegangen, dass es keine Konsequenzen in Bezug auf den Brexit und die Fähigkeit
  von MLIDAC geben wird, nach dem Portfoliotransfer Aktivitäten an Equiniti auszulagern. Aus
  Gesprächen mit dem MLIDAC-Management habe ich erfahren, dass viele der Prozesse, deren
  Auslagerung vorgeschlagen wird, möglicherweise (in Übereinstimmung mit der Position der CBI und
  der Branchenpraxis) von einem Unternehmen durchgeführt werden, das in der EU nicht als
  Versicherungsvermittler reguliert ist. Dazu wurde mir eine vorläufige Rechtsauffassung übermittelt.
■ Die Unternehmensleitung von MLIDAC hat bestätigt, dass keine formelle Steueranalyse erforderlich
  ist, und ich habe eine zusammenfassende Notiz erhalten, in der die steuerlichen Auswirkungen auf
  den Plan kurz dargelegt werden. Ich gehe davon aus, dass sich aus dem Plan keine nachteiligen
  steuerlichen Folgen für die Versicherungsnehmer ergeben. Ich habe mich auf die vom MLIDAC-
  Management durchgeführte Analyse verlassen.
                                                                                                                                                 11
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■ Im Hinblick auf die Besteuerung der Versicherungsnehmer ist für mich als unabhängiger
  Versicherungsmathematiker die Frage, ob der Plan ein „anrechenbares Ereignis“ für die
  Versicherungsnehmer auslösen würde, ein zentrales Thema. MLIDAC hat darauf hingewiesen, dass
  dies kein Thema ist. Es wird erwartet, dass die übertragenden Inora-Versicherungsnehmer von der
  Regelung in Bezug auf die Besteuerung nicht betroffen sein werden.
■ Ich bin nicht über einen alternativen Plan oder einen alternativen Vorschlag informiert worden, und
  dies ist im Bericht nicht weiter berücksichtigt worden.
Die obigen Annahmen liegen der Analyse und den Schlussfolgerungen in meinem Bericht zugrunde.
Sollte sich eine dieser Annahmen ändern, kann sich auch meine Meinung ändern. Ich habe diesen
Bericht an die Leitung von Inora, MLIDAC und Monument Re weitergeleitet, um sie um Kommentare zu
den Einzelheiten des Berichts, einschließlich der zugrunde liegenden Annahmen, zu bitten. Bei den
Kommentaren und Einzelheiten, die im Bericht von beiden Führungsebenen vorgelegt wurden, wurden
keine Probleme festgestellt, was die Tatsache widerspiegelt, dass die oben aufgeführten
Schlüsselannahmen die aktuellen Absichten korrekt darstellen und dass die mir zur Verfügung
gestellten Informationen diese Geschäfte korrekt wiedergeben.

2.1.5         Ergebnisse
Die Ergebnisse meines Berichts sind nachstehend zusammengefasst.
■ Inora und MLIDAC sind letztlich alle zu 100 % im Besitz der Monument Re, einer
  Rückversicherungsgruppe mit Sitz auf den Bermudas. Die Kapitalunterstützung, die Inora und
  MLIDAC vor dem Transfer zur Verfügung stand, steht bei Bedarf auch nach dem Transfer weiterhin
  zur Verfügung. An dieser allgemeinen Kapitalsicherheit ändert sich durch den Plan nichts.
■ MLIDAC (und seine Versicherungsnehmer) sind derzeit dem Inora-Geschäft ausgesetzt, da Inora
  eine 100 %ige Tochtergesellschaft von MLIDAC ist.
■ Sowohl Inora als auch MLIDAC unterliegen der Aufsicht durch die CBI und werden unter dem
  Solvency-II-Regime reguliert, so dass weder der aufsichtsrechtliche Ansatz noch die
  aufsichtsrechtliche Eigenkapitalregelung zur Unterstützung der Versicherungsnehmer durch den
  Plan beeinträchtigt wird.
■ Im Einklang mit den regulatorischen Anforderungen und bewährter Verfahren verfügen sowohl Inora
  als auch MLIDAC über umfassende Risikomanagement- und Governance-Strukturen, die von ihren
  jeweiligen Verwaltungsräten beaufsichtigt werden. Infolge des Plans sind keine Änderungen an den
  in MLIDAC bestehenden Governance- und Risikomanagement-Vereinbarungen geplant.
Finanzanalyse
■ Ich habe die relative Kapitalstärke von Inora und MLIDAC sowohl vor als auch nach dem Transfer
  berücksichtigt. Ich habe meine Finanzanalyse für beide Unternehmen auf die bei der CBI zum 31.
  Dezember 2019 eingereichten aufsichtsrechtlichen Unterlagen, die geprüften Jahresabschlüsse
  zum 31. Dezember 2019, die ORSA-Berichte (die Solvenzdeckung in einem Basisfall und ein breites
  Spektrum von gestressten Szenarien projizieren) und zusätzliche, mir zur Verfügung gestellte
  Zusatzanalysen, insbesondere die Pro-forma-Ergebnisse von MLIDAC für den 31. März 2020,
  gestützt.
■ Ich habe den 31. März 2020 als Proforma-Datum verwendet, um die Auswirkungen des
  Portfoliotransfers widerzuspiegeln. Dies ist angesichts der geplanten Übertragung bis zum 31.
  Dezember 2020 eine vernünftige Position und spiegelt auch einen Tiefstand auf den
  Investitionsmärkten aufgrund der Auswirkungen von COVID-19 wider.
■ Für die Inora vor der Übertragung habe ich die zu übertragenden Aktiva und Passiva als Teil der
  Proforma-Analyse identifiziert. Ich habe keine Post-Transfer-Stelle für Inora vorgesehen, da es keine
  Versicherungsnehmer mehr gibt und Inora nach dem Rücktritt von ihrer Lizenz schließlich liquidiert
  wird. Es werden weiterhin ausreichende Vermögenswerte vorhanden sein, um sicherzustellen, dass
  es auch nach dem Plan und vor dem Verzicht auf seine Versicherungslizenz seine
  aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen erfüllt.
■ Die MLIDAC-Proforma-Position wird durch die verschiedenen Portfoliotransfers kompliziert, die
  nach dem 31. März 2020 abgeschlossen wurden und im Laufe des restlichen Jahres 2020, aber vor
  dem Inora-Portfoliotransfer, abgeschlossen werden sollen. Die Proforma-Finanzanalyse wird wie
  folgt angepasst:
     – Projekt Trinity, d. h. Übertragung der Portfolios der Monument Insurance Designated Activity
       Company („MIDAC“) und der Monument Insurance Designated Activity Company („MADAC“) in
       MLIDAC. Die endgültigen behördlichen und gerichtlichen Genehmigungen sind bis zum 30. Juni
                                                                                                                                                 12
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2020 erteilt worden.
     – Projekt Boris d. h. Übertragung des Rothesay-Rentenportfolios in MLIDAC. Endgültige
       behördliche und gerichtliche Genehmigungen aus Großbritannien werden für August 2020
       erwartet, und der Transfer wird voraussichtlich am 7. September 2020 in Kraft treten
     – Projekt Puma, d. h. Übertragung des ZLAP International Portfolio Bond („IPB“)-Geschäfts auf
       MLIDAC. Die endgültigen behördlichen und gerichtlichen Genehmigungen werden für November
       2020 erwartet.
■ Ich habe auch die Auswirkungen der vorgeschlagenen Rückversicherungsvereinbarung, die nach
  der Übertragung mit Monument Re in Bezug auf die übertragenden Inora-Verbindlichkeiten getroffen
  werden soll, dargestellt.
■ Ich nehme zur Kenntnis, dass der Transfer voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2020 stattfinden
  wird. Im Rahmen der Proforma-Analyse habe ich in meiner Analyse auch die Auswirkungen der mit
  dem Programm verbundenen Kosten berücksichtigt, einschließlich einer Wertberichtigung in Höhe
  von 1 Million Euro für Portfoliotransferkosten.
■ Eine Zusammenfassung der relativen Kapitalstärke von Inora und MLIDAC vor und nach dem
  Transfer ist in Tabelle 2.1 dargestellt.

  Tabelle 2.1: MLIDAC Pro-forma-Solvabilität zum 31. März 2020 (Mio. €)
                                                                                              MLIDAC -                 MLIDAC -                  MLIDAC -
                                                 Inora - vor                                   vor dem                 Nach dem                  Nach dem
                                                                       MLIDAC -
              Komponente                            dem                                     Transfer, aber              Transfer                  Transfer
                                                                       vor dem
                                                  Transfer                                       nach                  (Brutto)**                 (Netto)**
                                                                       Transfer
                                                                                            verschiedenen
                                                                                               Plänen*
  Vermögen                                           87,9               1.005,3                1.994,2                   2.066,0                 2.130,9
  Verbindlichkeiten                                  74,9                977,4                  1.963,5                  2.036,3                 2.100,9
  Eigenmittel                                        13,1                 27,9                     30,7                    29,7                    30,0

  Solvenzkapital-Anforderung                         3,1                   8,8                     16,6                    18,4                    15,9
  Erforderliches Kapital                             3,7                   8,8                     16,6                    18,4                    15,9

  Überschuss der Eigenmittel                         9,4                  19,1                     14,1                    11,3                    14,0
  über SCR

  Deckungsgrad der Solvenz                          353%                 317%                    185%                     161%                    188%
 Quelle: MLIDAC Inora Proforma-Analyse
*Zu diesen verschiedenen Plänen gehören Projekt Trinity, Projekt CARP HNW, Projekt Boris und Projekt Puma.
** Diese spiegeln die Brutto- und Nettopositionen nach Umsetzung der gruppeninternen Rückversicherungsvereinbarung wider.

■ MLIDAC hat ein internes Kapitalmanagement-Ziel von 140 % des Solvenzkapitalbedarfs („SCR“)
  zuzüglich eines gruppeninternen Rückversicherungs-Kapitalpuffers von 5,4 Millionen €. Die
  Proforma-Ergebnisse beinhalten eine Kapitalverwaltungsmaßnahme einer Dividendenzahlung von
  5 Millionen Euro von Inora an MLIDAC. Diese Dividendenzahlung dient dazu, der SCR von MLIDAC
  zu reduzieren und stellt sicher, dass MLIDAC kapitalisiert wird, um sein internes
  Kapitalmanagement-Ziel zum Zeitpunkt des Plans zu erreichen. Dies ist eine wichtige Maßnahme
  des Kapitalmanagements und eine Annahme in meiner Einschätzung.
■ Ich nehme das für Inora-Versicherte zur Kenntnis:
     – Zum 31. März 2020 hatte Inora einen Solvenzkapitalbedarf von 3,1 Millionen Euro, der auf dem
       MCR-Niveau von 3,7 Millionen Euro liegt. Inora verfügte über Eigenmittel in Höhe von 13,1 Mio.
       €, einen Überschuss der verfügbaren Eigenmittel über die aufsichtsrechtliche Anforderung von
       9,4 Mio. € und einen Solvabilitätsdeckungsgrad von 353 %. Eine wichtige
       Managementmaßnahme, die auf Vorstandsebene vereinbart und bei der Berechnung der
       technischen Rückstellungen angenommen wurde, ist die Übertragung des Geschäfts an MLIDAC
       zum 30. September 2020. Die starke regulatorische Kapitalposition spiegelt diese
       Managementaktion wider und ist für mich ein wichtiger Gesichtspunkt. Ohne die
       Verwaltungsmaßnahme würde die Inora mit größenbedingten Unwirtschaftlichkeiten zu kämpfen
       haben und ihre Zahlungsfähigkeit wäre bedroht. Dies wird im Bericht von Inora ORSA
       hervorgehoben - ich stelle fest, dass es ohne diese Annahme nicht möglich ist, einen solventen
       Run-off des Unternehmens durchzuführen.
                                                                                                                                                              13
© 2020 KPMG, eine irische Personengesellschaft und eine Mitgliedsfirma des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International
Cooperative, einem Schweizer Unternehmen, angegliedert ist. Alle Rechte vorbehalten.
– Nach dem Transfer werden die Inora-Versicherungsnehmer zu MLIDAC, einer größeren
       Lebensversicherungsgesellschaft, wechseln, die sich auf den Service und die Verwaltung von
       geschlossenen Versicherungsbüchern wie dem Inora-Buch spezialisiert hat. Nach dem Transfer
       von Inora (aber vor der konzerninternen Rückversicherungsvereinbarung) und verschiedenen
       anderen Programmen (Projekt Trinity, Projekt CARP High Net Worth, Projekt Boris und Projekt
       Puma) wird MLIDAC voraussichtlich eine aufsichtsrechtliche Kapitalanforderung von 18,4 Mio.
       €, verfügbare Eigenmittel von 29,7 Mio. € und einen Überschuss der verfügbaren Eigenmittel
       über die aufsichtsrechtliche Anforderung von 11,3 Mio. € bei einem Solvabilitätsdeckungsgrad
       von 161 % haben.
     – Sobald die konzerninterne Rückversicherungsvereinbarung umgesetzt und die Dividende von 5
       Mio. € von Inora an MLIDAC gezahlt wird, sinkt die aufsichtsrechtliche Kapitalanforderung von
       18,4 Mio. € auf 15,9 Mio. € und die Eigenmittel erhöhen sich von 29,7 Mio. € auf 30,0 Mio. €.
       Insgesamt führt die Maßnahme im Bereich Kapitalmanagement dazu, dass der
       Solvabilitätsdeckungsgrad von 161 % auf 188 % steigt. Ich stelle fest, dass die
       Solvenzabdeckung nach wie vor weit über den aufsichtsrechtlichen Mindestniveaus und über
       dem internen Kapitalziel von MLIDAC liegt.
     – Während sich die aufsichtsrechtliche Kapitaldeckung für den Transfer von Inora-
       Versicherungsnehmern verringert hat, sind sie nun Teil einer größeren Einheit mit einem höheren
       Niveau an Eigenmitteln und einem stärker diversifizierten Risikoprofil. Darüber hinaus stelle ich
       fest, dass die derzeitige Höhe der aufsichtsrechtlichen Kapitaldeckung, die
       Versicherungsnehmer der Inora derzeit genießen, den erfolgten Transfer widerspiegelt, da ohne
       sie die Solvabilitä der Inora als eigenständige Einheit gefährdet wäre.
■ Ich weise für die bestehenden MLIDAC-Versicherten auf Folgendes hin:
     – Ein Teil der aufsichtsrechtlichen Kapitalposition des MLIDAC spiegelt bereits seine Investition in
       Inora wider, d. h. der Beitrag zu den Eigenmitteln in Höhe von 13,1 Mio. € und der Beitrag zum
       SCR (nicht diversifiziert) in Höhe von 2,9 Mio. €.
     – Vor den Transfer verschiedener Programme belaufen sich die MLIDAC-Eigenmittel auf 27,9 Mio.
       €, die aufsichtsrechtliche Eigenkapitalanforderung auf 8,8 Mio. € und der
       Solvabilitätsdeckungsgrad auf 317 %. Nach der Übertragung verschiedener Programme wird
       MLIDAC voraussichtlich über verfügbare Eigenmittel in Höhe von 30,7 Mio. € verfügen, bei einer
       aufsichtsrechtlichen    Eigenkapitalanforderung      von     16,6   Mio.    €,    was      einem
       Solvabilitätsdeckungsgrad von 185 % entspricht.
     – Nach der Übertragung der Inora und der Dividendenzahlung sinken die verfügbaren Eigenmittel
       auf 29,7 Millionen Euro, während die aufsichtsrechtliche Eigenkapitalanforderung von 16,6
       Millionen Euro auf 18,4 Millionen Euro steigt. Daher sinkt die Deckung der aufsichtsrechtlichen
       Kapitalanforderung durch MLIDAC von 185 % auf 161 %. Sobald die konzerninterne
       Rückversicherungsvereinbarung umgesetzt und die Dividende von 5 Mio. € von Inora an
       MLIDAC ausgezahlt wird, erhöht sich die aufsichtsrechtliche Kapitaldeckung von 161 % auf 188
       %. Die Höhe der Eigenmittel sinkt geringfügig von 30,7 Mio. € auf 30,0 Mio. €, aber das SCR
       sinkt von 16,6 Mio. € auf 15,9 Mio. €.
     – Insgesamt bedeuten die kombinierten Auswirkungen der Rückversicherung und des
       Kapitalmanagements, dass die Solvabilitätsdeckung, die bestehenden MLIDAC-
       Versicherungsnehmer genießen, im Großen und Ganzen stabil geblieben ist, d.h. sie liegt nach
       wie vor deutlich über den aufsichtsrechtlichen Mindestniveaus und erfüllt weiterhin ihre internen
       Kapitalziele.
■ Ich habe ein kurzes Steuermemo von MLIDAC erhalten, in dem alle Aspekte des Plans behandelt
  werden. Mir ist bekannt, dass als Folge des Plans für die übertragenden Inora-Versicherten und die
  bestehenden MLIDAC-Versicherten keine steuerlichen Auswirkungen zu erwarten sind. Alle
  Steuerfragen werden von den Aktionären von Inora und MLIDAC behandelt.
■ Ich habe die Auswirkungen des Plans auf das Risikoprofil der jeweiligen Entität betrachtet:
     – Infolge des Plans werden die Versicherungsnehmer von Inora bestimmten anderen Risiken
       ausgesetzt sein, als sie es derzeit sind. Infolge des Transfers des MIDAC-Geschäfts wird es eine
       gewisse Exponierung gegenüber Nichtlebensrisiken geben, die Teil der Bilanz von MLIDAC sind.
       Diese Nichtlebensrisiken sind jedoch nicht wesentlich, werden von MLIDAC gut verstanden und
       dürften recht schnell ablaufen. Darüber hinaus gibt es regulatorische Kapitalpuffer und
       Risikomanagementprozesse, um diese Risiken zu handhaben. Ich bin zuversichtlich, dass dies
       keine wesentlichen Auswirkungen auf die finanzielle Sicherheit der Inora-Versicherten hat.
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– Wenn der vorgeschlagene Transfer stattfindet, ändert sich das Risikoprofil von MLIDAC nicht, da
       Inora als Tochtergesellschaft in der Bilanz von MLIDAC konsolidiert wird.
     – Ich habe den jüngsten ORSA-Bericht der jeweiligen Entität erhalten - diese beziehen sich auf
       das Jahr 2019. Nach dem Plan wird MLIDAC selbst unter den ungünstigsten Szenarien einen
       positiven Solvenzkapitaldeckungsgrad beibehalten (mehr als 100 %, obwohl er deutlich unter
       den internen Kapitalmanagementzielen liegt). Das gibt Trost über die Robustheit und finanzielle
       Stabilität von MLIDAC.
     – Während das Profil von Inora voraussichtlich ähnlich robust sein wird, basiert es auf der
       Managementaktion des Unternehmens, das auf eine andere Entität übertragen wird - ohne den
       Plan und andere Maßnahmen wäre es nicht in der Lage, zahlungsfähig abzuwickeln.
■ Ich habe die Auswirkungen des Plans auf die gerechten Erwartungen und die Behandlung der
  einzelnen übertragenden Inora-Versicherten und der bestehenden MLIDAC-Versicherten
  untersucht und mich dabei auf die folgenden Aspekte konzentriert:
     – Fondspalette: Alle Gelder, die den Versicherungsnehmern von Inora zur Verfügung stehen,
       werden auch nach Abschluss des Programms weiterhin zur Verfügung stehen. Ich stelle auch
       fest, dass es die Absicht von MLIDAC ist, die Breite des Angebots beizubehalten, das derzeit
       von Inora angeboten wird. Meiner Meinung nach wird sich die Umsetzung des Plans in dieser
       Hinsicht nicht nachteilig auf die faire Behandlung der Versicherungsnehmer auswirken.
     – Anspruch auf Leistungen: Bestehende Praktiken in Bezug auf Übergabe, Fälligkeit, Übertragung
       oder Tod bleiben auch nach dem Transfer bestehen. Ansprüche, die im Rahmen des normalen
       Geschäftsgangs abgewickelt werden, werden nach dem Transfer auf die gleiche Weise
       behandelt.
          Ich stelle fest, dass es einige deutsche Policen gibt, bei denen nach den Vorschriften eine Rente
          gezahlt werden muss, d. h. eine Kapitalauszahlung ist nicht zulässig. Der allgemeine Ansatz
          bestand darin, mit diesen Versicherungsnehmern im Vorfeld bis zur Vertragsreife zu
          kommunizieren, und ich gehe davon aus, dass dies auch nach dem Transfer fortgesetzt wird.
          Was Inora betrifft, so hat MLIDAC kein fertiges Rentenangebot, daher wird es keine Änderung
          der Praxis sein und die Exposition bleibt bestehen. Es wird weiter daran gearbeitet, eine
          geeignete Lösung für die Versicherten zu finden.
          Ich stelle ferner fest, dass die Kosten für Rechtsstreitigkeiten in Frankreich nach dem Transfer
          weiterhin von der Société Générale gemäß den Bedingungen des Kaufvertrags mit Monument
          Re übernommen werden.
          Ich stelle fest, dass Inora derzeit von den Anlagemanagern Rückvergütungen für einige
          strukturierte Fondsprodukte erhält. Diese Fonds-Rückerstattungsvereinbarungen werden nach
          Ausführung des Plans in MLIDAC neu eingeführt.
          Daher wird die Umsetzung des Plans meiner Meinung nach keine negativen Auswirkungen auf
          die faire Behandlung der Versicherungsnehmer in dieser Hinsicht haben.
     – Versicherungsbedingungen und Konditionen: Die Versicherungsbedingungen bleiben als Folge
       des Plansfür alle Versicherungsnehmer unverändert. Ich habe keine Probleme zu vermerken.
     – Dienstleistungsstandards: Inora beabsichtigt, mit Wirkung vom 31. August 2020 die Finanz-,
       Politik- und Fondsverwaltungsdienste des bestehenden Dienstleistungsanbieters, DST, zu
       migrieren. Verwaltungsdienste für Policen werden zu Equiniti migrieren, und dies wird am 10.
       August 2020 in Kraft treten. Die Fondsverwaltung und die Finanzdienste werden zum MISL
       migrieren und am 31. August 2020 in Kraft treten. Ich habe keine Probleme zu vermerken, da
       dies voraussichtlich vor dem Plan abgeschlossen sein wird.
     – Spesen und Gebühren: Diese bleiben als Folge des Plans für alle Versicherungsnehmer
       unverändert. Ich habe keine weiteren Punkte anzumerken
     – Kosten des Plans: Alle mit dem Plan verbundenen Kosten werden von MLIDAC und Inora
       getragen. Die Versicherungsnehmer tragen keine Kosten. Daher wird die Umsetzung des
       Programms meiner Meinung nach keine negativen Auswirkungen auf die faire Behandlung der
       Versicherungsnehmer in dieser Hinsicht haben. Ich habe keine Probleme zu vermerken.
          Ermessen: Was die Verwaltung der Inora-Policen betrifft, so ist der Ermessensspielraum der
          Verwaltung in Bezug auf die erhobenen Gebühren, die angebotenen Mittel und den Ansatz der
          Einheitspreise begrenzt. Es gibt einige kleinere Ermessensbereiche, in denen Inora das Recht
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