Bericht des unabhängigen Versicherungs-mathematikers - Monument Lebensversicherung DAC und Inora Leben DAC
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Bericht des unabhängigen Versicherungs- mathematikers Monument Lebensversicherung DAC und Inora Leben DAC 11. August 2020
Inhalt 1 Einführung 3 1.1 Zweck des Berichts 3 1.2 Unabhängiger Versicherungsmathematiker 4 1.3 Umfang des Berichts 5 1.4 Zusicherungen 5 1.5 Qualifikationen und Einschränkungen 6 1.6 Haftungsgrenzen und Gerichtsbarkeit 6 1.7 Terminologie 7 1.8 Währung 7 2 Zusammenfassung und Schlussfolgerungen 8 2.1 Zusammenfassung 8 2.2 Schlussfolgerungen 16 3 Monument Re Limited 17 3.1 Überblick 17 3.2 Struktur und Hintergrund 17 3.3 Art des gezeichneten Geschäfts 18 4 Monument Life Insurance DAC 20 4.1 Überblick 20 4.2 Struktur und Hintergrund 20 4.3 Art des gezeichneten Geschäfts 21 4.4 Risikoprofil und -management 24 4.5 Operative Vorkehrungen 27 4.6 Rückversicherung 28 4.7 Finanzprofil 30 4.8 Solvabilität 32 4.9 Berechtigte Erwartungen der Versicherungsnehmer 36 4.10 Beschwerden und Rechtsstreitigkeiten 36 4.11 Andere regulatorische Angelegenheiten 37 5 Inora Leben DAC 38 5.1 Überblick 38 5.2 Struktur und Hintergrund 38 5.3 Art des gezeichneten Geschäfts 38 5.4 Rückversicherung 40 5.5 Finanzprofil 43 5.6 Operative Vorkehrungen 45 5.7 Berechtigte Erwartungen der Versicherungsnehmer 46 5.8 Beschwerden und Rechtsstreitigkeiten 47 5.9 Andere regulatorische Angelegenheiten 48 6 Der vorgeschlagene Plan 49 6.1 Hintergrund und Motivation für den vorgeschlagenen Plan 49 6.2 Kontinuität der Verfahren 49 6.3 Rechte und Pflichten 50 6.4 Verwaltungsvereinbarungen 50 6.5 Beibehaltung bestehender Rückversicherungsvereinbarungen 50 6.6 Pflege und Betrieb der Fonds 50 6.7 Fonds-Garantien 50 6.8 Vereinbarungen zur Kapitalunterstützung 50 6.9 Risikomanagement 51 6.10 Ausübung von Optionen 51 © 2020 KPMG, eine irische Personengesellschaft und eine Mitgliedsfirma des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative, einem Schweizer Unternehmen, angegliedert ist. Alle Rechte vorbehalten.
6.11 Besteuerung 51 6.12 Kosten des vorgeschlagenen Plans 51 6.13 Mitteilungen an die Versicherungsnehmer 51 6.14 Geltendes Recht 52 7 Allgemeine Überlegungen bei der Überprüfung des vorgeschlagenen Plans 53 7.1 Einführung 53 7.2 Auswirkungen auf die Sicherheit der Leistungen der Versicherten 53 7.3 Faire Behandlung der Versicherungsnehmer und die Auswirkungen auf ihre berechtigten Erwartungen 54 8 Bewertung des Plans für die finanzielle Sicherheit der Policen 55 8.1 Einführung 55 8.2 Bewertung der Finanzkraft 55 8.3 Rückversicherungsvereinbarungen 59 8.4 Schlussfolgerung zu den Auswirkungen des Plans auf die Sicherheit der Policen 59 9 Bewertung des Planss über die faire Behandlung der Versicherungsnehmer 61 9.1 Einführung 61 9.2 Besondere Erwägungen 61 9.3 Schlussfolgerung zu den Auswirkungen des Plans auf die faire Behandlung der Versicherungsnehmer 64 Anhang 1 Erhaltene Informationen 65 Anhang 2 Geltungsbereich aus Engagement Letter 72 Anhang 3 Unabhängiger Versicherungsmathematiker CV 73 Anhang 4 PRE 74 Anhang 5 Solvabilität II 75 Anhang 6 Glossar 77 © 2020 KPMG, eine irische Personengesellschaft und eine Mitgliedsfirma des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative, einem Schweizer Unternehmen, angegliedert ist. Alle Rechte vorbehalten.
1 Einführung 1.1 Zweck des Berichts Monument Re Limited ("Monument Re"), ist ein auf den Bermudas ansässiger Lebensrückversicherer der Klasse E und benannter Versicherer, der von der Bermuda Monetary Authority ("BMA") beaufsichtigt wird. Sie wurde am 27. Oktober 2016 gegründet, um als Rückversicherer und Erwerber vermögensintensiver europäischer Lebensversicherer tätig zu werden. Monument Re ist die oberste Holdinggesellschaft innerhalb der regulierten Gruppe. Monument Re wird von hochkarätigen Aktionären unterstützt, zu denen die Hannover Rück, der drittgrößte Rückversicherer der Welt, die an der NYSE notierte Enstar Group plc ("Enstar"), ein führender Konsolidierer in der Abwicklung von Schaden- und Unfallversicherungen ("P&C"), und die E-L Financial Corporation Ltd, die Muttergesellschaft des kanadischen Lebensversicherers Empire Life, sowie zwei private Einzelinvestoren gehören. Durch eine Rückversicherungs- und/oder Übernahmestrategie versucht Monument Re, innerhalb ihres Risikoappetits vermögensbasierte Risiken zu übernehmen und diese Geschäfte oder Portfolios effizient zu betreiben. Der Schwerpunkt umfasst zwei Hauptbereiche, nämlich ▪ Erwerb von verbundenen Spar- und Schutzportfolios, die hauptsächlich aus den wichtigsten Vertriebszentren stammen, nämlich aus Irland, den Benelux-Ländern (d.h. Belgien, Niederlande und Luxemburg) und den Kronkolonien; und ▪ Rückversicherung von langfristig garantierten Lebensversicherungsverbindlichkeiten. Die Monument Life Insurance DAC ("MLIDAC") ist ein in Irland reguliertes Unternehmen mit bestimmten Aktivitäten. MLIDAC ist in Irland unter der Firmennummer 325795 registriert und wurde am 31. Juli 2000 in Irland gegründet. MLIDAC nahm seine Geschäftstätigkeit im September 2000 unter dem Namen CitiLife Financial Limited, einer Tochtergesellschaft der Citigroup Insurance Holdings Corporation, auf. Im März 2011 wurde MLIDAC von der Citigroup Insurance Holdings Corporation an Enstar verkauft. MLIDAC wurde dann am 29. August 2017 von Enstar an die Monument Re Group verkauft. Seit seiner Übernahme hat MLIDAC als Konsolidierungsvehikel für die Monument Re Unternehmensgruppe bei irischen Transaktionen fungiert, bei denen es um den Erwerb von Portefeuilles von Lebensversicherungsgeschäften in Abwicklung ging. MLIDAC firmierte zuvor als "Laguna Life DAC" ("Laguna") und wurde mit Wirkung vom 2. April 2020 in "Laguna Life DAC" umbenannt. MLIDAC ist eine Tochtergesellschaft einer anderen Einheit der Monument Re Group in Irland, Monument Assurance DAC ("MADAC"). Die MADAC ist dabei, ihre Lizenz an die CBI abzutreten, und danach ist beabsichtigt, sie im Wege der freiwilligen Liquidation der Mitglieder aufzulösen. Als Teil dieses Prozesses ist beabsichtigt, dass der Liquidator von MADAC seine Beteiligung an MLIDAC an Monument Re überträgt, so dass MLIDAC eine direkt gehaltene Tochtergesellschaft von Monument Re wird. Inora Life DAC ("Inora") ist in Irland unter der Firmennummer 329745 registriert und unterliegt der Aufsicht des CBI. Inora erhielt 2001 die behördliche Genehmigung, als Lebensversicherungsunternehmen mit Hauptsitz in Irland tätig zu werden. Inora ist berechtigt, das Lebensversicherungsgeschäft in den Klassen III und VI, beide mit der zugehörigen Klasse I, zu betreiben. Inora verkaufte eine Reihe von fondsgebundenen Produkten, die sowohl auf Einmalprämien- als auch auf laufender Prämienbasis gezeichnet wurden, in Frankreich, Belgien, Österreich, Deutschland, Italien und Irland. Aufgrund fehlender Neugeschäfte wurde auf einer Vorstandssitzung am 16. Februar 2012 einvernehmlich beschlossen, Inora für Neugeschäfte zu schließen und in die Abwicklung zu überführen. Die Société Générale leitete 2019 einen Prozess mit der Absicht ein, Inora an eine dritte Partei zu verkaufen. Am 13. September 2019 wurde Inora nach Erhalt der behördlichen Genehmigung durch den CBI über ihre europäische Tochtergesellschaft MLIDAC von Monument Re übernommen. Es wird vorgeschlagen, das Portefeuille des Versicherungsgeschäfts von Inora durch einen Portefeuille- Transfer auf MLIDAC umzustellen. Im Rahmen der Portefeuille-Übertragung wird vorgeschlagen, dass Inora alle Verbindlichkeiten und unterstützenden Vermögenswerte im Zusammenhang mit ihrem Versicherungsgeschäft gemäß den Bestimmungen von Abschnitt 13 des Assurance Companies Act 1909, Abschnitt 36 des Insurance Act 1989 und Verordnung 41 der European Union ("EU") (Insurance and Reinsurance) Regulations 2015 (S.I. No. 485/2015) überträgt. Ich bezeichne den vorgeschlagenen Transfer als das "Schema". Dieser Bericht bezieht sich auf den vorgeschlagenen Portfoliotransfer. Inora 4 © 2020 KPMG, eine irische Personengesellschaft und eine Mitgliedsfirma des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative, einem Schweizer Unternehmen, angegliedert ist. Alle Rechte vorbehalten.
und MLIDAC werden in diesem Bericht gemeinsam als die "Scheme Companies" bezeichnet. Die Bedingungen für die vorgeschlagene Übertragung sind im "Schema-Entwurf" dargelegt, der dem Irish High Court vorgelegt wird. Es wird erwartet, dass am 8. September 2020 beim Obersten Gerichtshof Weisungen in Bezug auf den Transferplan eingeholt werden. Es wird vorgeschlagen, dass die Anhörung zu den Sanktionen für die Regelung am 8 Dezember 2020, wenn die endgültige Genehmigung des Schemas mit dem vorgeschlagenen Datum des Inkrafttretens am 31. Dezember 2020 (das "Datum des Inkrafttretens") beantragt wird. Dieser Bericht (der „Bericht“) ist ein Bericht, den der unabhängige Versicherungsmathematiker erstellt hat, um dem Hohen Gerichtshof bei seinen Beratungen zu helfen. Der Bericht beschreibt den vorgeschlagenen Transfer und erörtert seine möglichen Auswirkungen auf die relevanten Gruppen von Versicherungsnehmern sowohl innerhalb der Inora als auch innerhalb von MLIDAC, insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit der Leistungen und das Niveau des Service für die Versicherungsnehmer. Der Bericht ist wie folgt in neun Abschnitte gegliedert: ■ Abschnitt 1 Beschreibt den Zweck des Berichts und die Rolle des unabhängigen Versicherungsmathematikers; ■ Abschnitt 2 Zusammenfassung und Schlussfolgerungen; ■ Abschnitt 3 Umfasst relevante Hintergrundinformationen zu Monument Re; ■ Abschnitt 4 Umfasst relevante Hintergrundinformationen über MLIDAC; ■ Abschnitt 5 Umfasst relevante Hintergrundinformationen über Inora; ■ Abschnitt 6 Kommentar zu dem vorgeschlagenen Plan; ■ Abschnitt 7 Beschreibt die allgemeinen Überlegungen bei der Überprüfung des vorgeschlagenen Plans; ■ Abschnitt 8 Eine Bewertung des vorgeschlagenen Plans zur Sicherheit der Versicherungsnehmer von Inora und MLIDAC; und ■ Abschnitt 9: Eine Bewertung des vorgeschlagenen Plans zur fairen Behandlung der Versicherungsnehmer von Inora und MLIDAC. 1.2 Unabhängiger Versicherungsmathematiker Ich, Brian Morrissey, bin Partner bei KPMG Irland („KPMG“), die sich auf versicherungsmathematische Dienstleistungen im Bereich Lebensversicherung spezialisiert hat. Ich bin ein Fellow der Society of Actuaries in Irland („SAI“) und absolvierte 1999 meinen Abschluss als Versicherungsmathematiker. Mein zusammenfassender Lebenslauf ist im Independent Actuary CV Appendix3 enthalten. Ich wurde von Inora und MLIDAC beauftragt, als unabhängiger Versicherungsmathematiker in Verbindung mit dem Programm zu fungieren. Der CBI wurde über meine Ernennung informiert, und soweit ich weiß, haben sie keine Einwände gegen meine Ernennung erhoben. Die Bedingungen, zu denen ich formell ernannt wurde, sind in einem Mandatierungsschreiben vom 9. Juli 2020 dargelegt, und ein Auszug aus meinem Aufgabenbereich ist in Anhang 2aufgeführt. Der Vollständigkeit halber betone ich, dass ich von MLIDAC beauftragt wurde, als unabhängiger Versicherungsmathematiker im Zusammenhang mit dem Portfolio-Übertrag eines Geschäftsportfolios von Zurich Life Assurance Plc („ZLAP“) in MLIDAC zu fungieren, der darauf abzielt, die Genehmigung des Hohen Gerichtshofs mit dem geplanten Datum des Inkrafttretens am 30. November 2020 zu erhalten. Ich muss auch von einer Schwestergesellschaft von MLIDAC, Monument Assurance Luxembourg, beauftragt werden, um als unabhängiger Versicherungsmathematiker im Zusammenhang mit der Übertragung eines Geschäftsportfolios von Omega Life DAC auf MAL zu fungieren. Zuvor war ich auch als unabhängiger Versicherungsmathematiker für MLIDAC bei einem Portfoliotransfer von Monument Insurance DAC („MIDAC“) und MADAC in MLIDAC tätig, der am 30. Juni 2020 wirksam wurde. Was meine direkten und indirekten Interessen betrifft, so kann ich bestätigen, dass ich weder direkt noch indirekt an Inora oder MLIDAC beteiligt bin. Ich halte mich für in der Lage, bei dieser Transaktion als unabhängiger Versicherungsmathematiker zu agieren. Ich habe auch die Position von KPMG in Betracht gezogen. Ich kann bestätigen, dass ich angemessene interne Kontrollen im Einklang mit den internen Risikomanagementverfahren von KPMG durchgeführt 5 © 2020 KPMG, eine irische Personengesellschaft und eine Mitgliedsfirma des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative, einem Schweizer Unternehmen, angegliedert ist. Alle Rechte vorbehalten.
habe, ohne dass dabei Fragen aufgeworfen wurden. Weder ich noch ein Mitglied meines Teams ist ein ausgebildeter Rechtsanwalt oder Steuerexperte. Ich habe es nicht für notwendig erachtet, meine eigene spezifische Rechts- oder Steuerberatung zu irgendeinem Element des Plans einzuholen. Die Kosten und Ausgaben im Zusammenhang mit meiner Ernennung zum unabhängigen Versicherungsmathematiker und der Erstellung des Berichts werden von den Aktionären von Inora und den Aktionären von MLIDAC getragen. Dieser Bericht wurde internen KPMG-Risikomanagementprozessen und Peer-Review-Verfahren unterzogen, die diesen fachlichen Anforderungen entsprechen. Die Peer-Review wurde von einem leitenden Versicherungsmathematiker in der versicherungsmathematischen Praxis von KPMG durchgeführt. 1.3 Umfang des Berichts Ich bin dem Gericht eine vorrangige Pflicht schuldig und muss dem Gericht eine unabhängige versicherungsmathematische Bewertung des geplanten Transfers vorlegen. Dieser Bericht wurde in Übereinstimmung mit: ■ S.I. Nr. 485/2015 - Verordnung 2015 der Europäischen Union (Versicherung und Rückversicherung), die anwendbaren irischen Bestimmungen zur Übertragung von Portfolios enthält. Verordnung 41 der Verordnungen von 2015 verweist ausdrücklich auf Abschnitt 13 des Assurance Companies Act 1909 und Abschnitt 36 des Insurance Act 1989. Beide Abschnitte betreffen die Sanktionierung von Transfers durch das Gericht. ■ Die „Actuarial Standard of Practice“ („ASP“), herausgegeben von der Society of Actuaries in Irland, ASP LA-6, „Übertragung des langfristigen Geschäfts einer zugelassenen Versicherungsgesellschaft - Aufgabe des unabhängigen Versicherungsmathematikers“. ■ Die ASP, herausgegeben von der Society of Actuaries in Ireland, ASP PA-2, „Allgemeine Praxis der Versicherungsmathematik“. Dieser Bericht wird in erster Linie erstellt, um die wahrscheinlichen Auswirkungen des Programms auf die transferierenden Versicherungsnehmer von Inora und die bestehenden Versicherungsnehmer von MLIDAC zu bewerten, falls das Programm weitergeführt wird. Ich weise darauf hin, dass es keine Versicherungsnehmer gibt, von denen erwartet wird, dass sie nach dem Transfer bei Inora bleiben. Es ist beabsichtigt, die Lizenz an den CBI abzutreten und die Gesellschaft zu liquidieren. Sie beschränkt sich in ihrem Umfang allein auf die Bewertung dieses Plans und nicht auf einen anderen möglichen Plan. Es ist beabsichtigt, dass dieser Bericht dem Gericht in vollem Umfang als Beweismittel vorgelegt wird, wenn es prüft, ob die Regelung zu genehmigen ist oder nicht. Der in diesem Bericht verwendete Begriff „Datum des Inkfrafttretens“ bezieht sich auf das Datum, an dem die Policen von Inora im Falle einer Fortsetzung des Programms auf MLIDAC übertragen wird. Das vorgeschlagene Datum des Inkrafttretens ist der 31. Dezember 2020. 1.4 Zusicherungen Obwohl ich von meinem Team unterstützt wurde, ist der Bericht in der ersten Person Singular verfasst, und die geäußerten Meinungen sind meine eigenen. Ich glaube, dass der Inhalt dieses Berichts korrekt und vollständig ist. Ich habe alle Angelegenheiten berücksichtigt, die ich für die von mir geäußerten Meinungen als relevant erachte, und ich habe alle Angelegenheiten berücksichtigt, von denen ich glaube, dass sie für die Versicherungsnehmer von Inora und MLIDAC bei der Prüfung des Programms von Bedeutung sein könnten. Alle Fragen, zu denen ich mich geäußert habe, liegen innerhalb meines Erfahrungsbereichs. Ich habe folgende Zusicherungen erhalten: ■ Ich habe diesen Bericht an die Leitung von Inora bzw. MLIDAC weitergeleitet, um Kommentare zu den Einzelheiten des Berichts einzuholen, einschließlich der Bestätigung, dass mir alle wesentlichen Informationen zur Verfügung gestellt wurden und wie der Transferplan in der Praxis durchgeführt wird. Keine der beiden Führungsebenen hat Probleme mit den im Bericht enthaltenen Kommentaren und Einzelheiten festgestellt. Außerdem habe ich bei Bedarf vollen Zugang zu den Mitarbeitern von Inora und MLIDAC erhalten. ■ Ich habe dem Head of Actuarial Function („HoAF“) von Inora (Rosemary Commons) und dem HoAF von MLIDAC (Gareth McQuillan) meinen Bericht zur Verfügung gestellt, um sicherzustellen, dass 6 © 2020 KPMG, eine irische Personengesellschaft und eine Mitgliedsfirma des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative, einem Schweizer Unternehmen, angegliedert ist. Alle Rechte vorbehalten.
ihnen die Kommentare bekannt sind, die ich ihnen in diesem Bericht in Bezug auf versicherungsmathematische und Risikoinformationen zugeschrieben habe. Als Ergebnis ihrer Durchsicht meines Berichts wurden keine Probleme in Bezug auf diese Aspekte festgestellt. Bei der Erledigung meiner Arbeit und der Vorbereitung dieses Berichts habe ich verschiedene Dokumente berücksichtigt, die mir von MLIDAC, Monument Re, Inora und Matheson zur Verfügung gestellt wurden. Eine zusammenfassende Liste der wichtigsten Dokumente, die ich berücksichtigt habe, ist in Anhang 1 aufgeführt. Alle Daten und Informationen, die ich angefordert habe, wurden mir von Inora, MLIDAC, Monument Re und deren Beratern zur Verfügung gestellt. Ich habe mich auf die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Daten und Informationen verlassen, die mir sowohl in schriftlicher als auch in mündlicher Form von Inora, MLIDAC, Monument Re und ihren Beratern zur Verfügung gestellt wurden. Ich habe keine unabhängige Überprüfung der Daten und Informationen, die mir von den „Scheme Companies“ zur Verfügung gestellt wurden, eingeholt, noch stellt meine Arbeit eine Prüfung der mir zur Verfügung gestellten finanziellen und sonstigen Informationen dar. Ich habe, soweit möglich, die bereitgestellten Informationen auf Angemessenheit hin durchgesehen. Wo kritische Informationen zunächst mündlich übermittelt wurden, habe ich eine schriftliche Bestätigung erbeten und erhalten. Ich habe mich persönlich getroffen oder Telefonkonferenzen mit Vertretern der „Scheme Companies“ durchgeführt, um die mir zur Verfügung gestellten Informationen und spezifische Fragen zu erörtern, die sich aus den Überlegungen und Analysen ergaben. Ich wurde auf relevante Diskussionen zwischen Inora, MLIDAC, Monument Re und dem CBI aufmerksam gemacht und erkundigte mich speziell danach, ob es bestimmte Fragen gibt, von denen ich Kenntnis haben sollte. 1.5 Qualifikationen und Einschränkungen Dieser Bericht muss in seiner Gesamtheit gelesen werden. Es kann irreführend sein, einzelne Abschnitte isoliert zu lesen. Eine Kopie des Berichts und eine Zusammenfassung des Berichts (der „Zusammenfassende Bericht“) werden dem Gericht, den Regulierungsbehörden und den Verwaltungsräten von Inora und MLIDAC zur Verfügung gestellt. Zudem wird er den Versicherungsnehmern kostenfrei von den folgenden Stellen zur Verfügung gestellt: ■ Geschäftssitz von Inora - Two Park Place, Hatch Street Upper, Dublin 2, Irland. ■ Die Inora-Website - http://www.inoralife.com/ie.html ■ Geschäftssitz von MLIDAC - Two Park Place, Hatch Street Upper, Dublin 2, Irland. ■ Die MLIDAC-Website - https://www.monumentregroup.com/about-monument-re/about- ie/Monument-Lebensversicherung-dac/ ■ Das Dubliner Büro des bestellten Rechtsanwalts Matheson, 70 Sir John Rogerson's Quay, Dublin 2, Irland. Der zusammenfassende Bericht deckt alle wesentlichen Punkte und Fragen ab, die in diesem vollständigen Bericht angesprochen werden, und wird jedem transferierenden Versicherungsnehmer zugesandt. Dieser Bericht wird ausschließlich in Verbindung mit und zum Zweck der Unterrichtung des Gerichts und der relevanten potenziell betroffenen Versicherungsnehmer über meine Feststellungen hinsichtlich der Auswirkungen des Programms auf die Sicherheit und die Erwartungen dieser Versicherungsnehmer erstellt und darf nur zu diesem Zweck herangezogen werden. Dieser Bericht unterliegt den Bedingungen und Beschränkungen, einschließlich der Haftungsbeschränkung, die im Mandatierungsschreiben meiner Firma vom 9. Juli 2020 dargelegt sind. Ein Auszug aus diesem Vertrag, der den Umfang meiner Arbeit beschreibt, ist in Anhang 2 aufgeführt. Dieser Bericht sollte nicht als geeignet angesehen werden, um von einer Partei, die ein Klagerecht gegen KPMG erwerben möchte, im Zusammenhang mit einer anderen Verwendung oder im Vertrauen auf eine andere Verwendung oder ein anderes Vertrauen verwendet oder geltend gemacht zu werden. Soweit gesetzlich zulässig, übernimmt KPMG keine Verantwortung oder Haftung in Bezug auf diesen Bericht gegenüber anderen Parteien. In meiner Rolle als unabhängiger Versicherungsmathematiker habe ich im normalen Verlauf der 7 © 2020 KPMG, eine irische Personengesellschaft und eine Mitgliedsfirma des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative, einem Schweizer Unternehmen, angegliedert ist. Alle Rechte vorbehalten.
Ausübung dieser Funktion eine beträchtliche und angemessene Menge an Informationen und Daten über die Aktivitäten und Leistungen der Scheme Companies erhalten. Nachdem ich mir meine in diesem Bericht dargelegte Meinung gebildet hatte, leisteten diese Offenlegungen und Informationen einen notwendigen und entscheidenden Beitrag. Dieser Bericht basiert auf Informationen, die mir am oder vor dem 30. Juli 2020 zur Verfügung gestellt wurden, und berücksichtigt keine Entwicklungen nach diesem Datum. Ich verstehe jedoch, dass Inora und MLIDAC beabsichtigen, mich zu bitten, einen Zusatzbericht zu verfassen und herauszugeben, der näher am Datum der letzten Anhörung liegt, bei der Hohe Gerichtshof gebeten wird, den vorgeschlagenen Plan zu prüfen und zu genehmigen. Dies wird an späterer Stelle in diesem Dokument ausführlicher erörtert. 1.6 Haftungsbeschränkungen und Rechtsprechung Dieser Bericht unterliegt den im Mandatierungsschreiben dargelegten Bestimmungen und Bedingungen, einschließlich der Haftungsbeschränkung und der Rechtsprechung. 1.7 Terminologie In meiner Erörterung der Auswirkungen des vorgeschlagenen Plans auf die betroffenen Versicherungsnehmer verwende ich verschiedene Fachbegriffe. Die Definitionen dieser Begriffe, wie sie in diesem Bericht verwendet werden, sind im Glossar in Anhang 67 aufgeführt. 1.8 Währung Ich habe die Währung der Zahlen, die im gesamten Bericht vorgelegt werden, eindeutig gekennzeichnet. Sofern nicht anders angegeben, sind alle Zahlen sind in Euro (€) aufgeführt. 8 © 2020 KPMG, eine irische Personengesellschaft und eine Mitgliedsfirma des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative, einem Schweizer Unternehmen, angegliedert ist. Alle Rechte vorbehalten.
2 Zusammenfassung und Schlussfolgerungen 2.1 Zusammenfassung 2.1.1 Übersicht Zwischen Inora und MLIDAC wurde eine Vereinbarung über die Portfolio-Übertragung der relevanten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Inora („das Schema“) in MLIDAC getroffen. Dieser Bericht untersucht die Auswirkungen der vorgeschlagenen Übertragung des Versicherungsgeschäfts von Inora auf MLIDAC. 2.1.2 Motivation für den vorgeschlagenen Plan Obwohl dies für mich als unabhängigen Versicherungsmathematiker keine direkte Überlegung ist, ist es für mich dennoch von Bedeutung, die Gründe für den Plan zu kennen. Inora ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von MLIDAC. MLIDAC stimmte dem Kauf von Inora von der Société Générale SA im März 2019 zu, erhielt die behördliche Genehmigung der CBI für die Transaktion. Die Transaktion wurde am 13. September 2019 durchgeführt. MLIDAC beabsichtigt, die Verbindlichkeiten von Inora bis zum 31. Dezember 2020 und zu einem bestimmten Zeitpunkt im Jahr 2021 auf MLIDAC zu übertragen, damit Inora ihre Versicherungslizenz an die CBI abtreten und die Gesellschaft liquidieren kann. MLIDAC ist ein Closed-Book-Konsolidierer, und die Übertragung des Inora-Portfolios in MLIDAC steht im Einklang mit den strategischen Plänen von Monument, sein fondsgebundenes Angebot und seine Kapazitäten für Portfolios, die hauptsächlich in Irland, der Benelux-Region und den Kronbesitztümern angesiedelt sind, auszubauen und weiter zu entwickeln. 2.1.3 Ansatz Mein Ansatz bei der Beurteilung der wahrscheinlichen Auswirkungen des Plans auf die Versicherungsnehmer war i. Die Geschäfte der vom Plan betroffenen Einheiten zu verstehen; und ii. Verstehen der Auswirkungen des Plans auf die Aktiva, Passiva und das Kapital (auf regulatorischer Basis) der beteiligten Einheiten und Unternehmen. Nachdem ich die Auswirkungen des Plans auf die verschiedenen Einheiten und Unternehmen ermittelt hatte, i. Identifizierte ich die direkt betroffenen Gruppen von Versicherungsnehmern; ii. Berücksichtigte ich die Auswirkungen des Plans auf die Sicherheit der einzelnen Gruppen von Versicherungsnehmern; iii. Berücksichtigte die Auswirkungen des Programms auf die Leistungserwartungen der einzelnen Gruppen von Versicherungsnehmern und iv. auch andere Aspekte der Auswirkungen des Systems (z. B. den Dienst am Versicherungsnehmer und alle Änderungen in der Verwaltung oder andere Vereinbarungen). Um die Auswirkungen des vorgeschlagenen Plans auf alle betroffenen Unternehmen und Gruppen von Versicherungsnehmern zu prüfen, wurden mir Finanzdaten für die jeweilige juristische Person zur Verfügung gestellt, darunter 9 © 2020 KPMG, eine irische Personengesellschaft und eine Mitgliedsfirma des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative, einem Schweizer Unternehmen, angegliedert ist. Alle Rechte vorbehalten.
■ Inoras historische Finanzdaten, die auf geprüften Jahresabschlüssen und behördlichen Eingaben beim CBI basieren, mit besonderem Schwerpunkt auf den Schätzungen des regulatorischen Solvency-II-Kapitals. ■ MLIDACs historische Finanzdaten, die auf geprüften Jahresabschlüssen und regulatorischen Eingaben an den CBI beruhen und sich insbesondere auf die Schätzungen des regulatorischen Solvency-II-Kapitals konzentrieren. ■ Sowohl für Inora als auch für MLIDAC, die Berichte über die versicherungsmathematische Funktion und die versicherungsmathematischen Berichte über die technischen Rückstellungen in Bezug auf die historischen Regulierungsbilanzen. ■ Für Inora den Bericht über die versicherungsmathematische Funktion und den versicherungsmathematischen Bericht über die technischen Rückstellungen, die in Bezug auf die Regulierungsbilanz zum 31. Dezember 2019 erstellt wurden. ■ Für MLIDAC der Bericht über die versicherungsmathematische Funktion und der versicherungsmathematische Bericht über die technischen Rückstellungen, die in Bezug auf die Regulierungsbilanz zum 31. Dezember 2019 erstellt wurden. ■ Aktualisierte regulatorische Informationen sowohl für Inora als auch für MLIDAC zum 31. März 2020, einschließlich aller ersten Auswirkungen der COVID-19-Pandemie. Finanzdaten zum 30. Juni 2020 waren zum Zeitpunkt meines Berichts nicht ohne weiteres verfügbar. ■ Von MLIDAC erstellter versicherungsmathematischer Pro-forma-Bericht, in dem die Auswirkungen des Transfers so dargestellt werden, als ob dieser zum 31. März 2020 stattgefunden hätte. ■ Die Projektionen, die sowohl von MLIDAC als auch von Inora im Rahmen ihrer jeweiligen eigenen Verfahren zur Risiko- und Solvenzbewertung („ORSA“) erstellt wurden. Ich weise darauf hin, dass der ORSA-Bericht, der nach Abschluss dieses Prozesses erstellt wurde, kein öffentlich zugängliches Dokument ist, daher habe ich die Details aus dem Bericht für keine der beiden Entitäten in diesem Bericht neu erstellt. ■ Ich weise darauf hin, dass das MLIDAC-Management einen neuen ORSA vorbereitet, der alle verschiedenen Portfoliotransfers einschließlich des Inora-Portfoliotransfers widerspiegeln soll. Die Stress- und Szenariotests sowie die Solvenzprognosen sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht fertig. Hierbei handelt es sich jedoch um einen zentralen Bewertungsbereich, der im Nachtragsbericht überprüft wird. Bei der Bildung meiner Meinung habe ich Fragen an das Schlüsselpersonal gestellt, das für die Kernfunktionen in den „Scheme Companies“ verantwortlich ist, und habe mich unter anderem auf Schätzungen der MLIDAC-Kapitalsituation nach Berücksichtigung des vorgeschlagenen Plans verlassen. Um mich davon zu überzeugen, dass diese Schätzungen eine angemessene Grundlage für die Meinungsbildung sind, habe ich folgende Punkte berücksichtigt: ■ Die Angemessenheit der Methoden, die von den Scheme Companies zur Berechnung der Schätzung des erforderlichen regulatorischen Kapitals verwendet werden; und ■ Stress- und Szenariotests, die derzeit von den Scheme Companies durchgeführt werden, um ihre jeweilige regulatorische Kapitalstärke zu verstehen und um festzustellen, ob weitere Tests erforderlich sind. ■ Ich habe die verschiedenen verfügbaren Maßnahmen zur Kapitalunterstützung in Betracht gezogen, die zur Bewältigung nachteiliger Ereignisse, die sich auf die Finanzlage der Scheme Companies auswirken können, in Anspruch genommen werden könnten. Die wichtigsten Informationen, die übermittelt wurden, sind in Anhang 1 aufgeführt. 2.1.4 Wesentliche Annahmen Was den Plan betrifft, so verstehe ich dass: ■ Davon ausgegangen wird, dass Portfoliotransfers in Bezug auf Portfolios von Rothesay Life plc („Rothesay“) („Projekt Boris“) und ZLAP („Projekt Puma“) vom britischen High Court (in Bezug auf das Projekt Boris) und vom irischen High Court (in Bezug auf das Projekt Puma) zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr 2020, aber vor dem Inora-Plan genehmigt werden. Die gesamte Finanzanalyse basierte auf dieser Annahme, und ich habe diesen Plan unter der Annahme betrachtet, dass die 10 © 2020 KPMG, eine irische Personengesellschaft und eine Mitgliedsfirma des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative, einem Schweizer Unternehmen, angegliedert ist. Alle Rechte vorbehalten.
Versicherungsnehmer von Projekt Boris und Projekt Puma Teil von MLIDAC sind. Ich handele als unabhängiger Versicherungsmathematiker in Bezug auf das Projekt Puma, daher verstehe ich diesen Plan. Ich habe bereits früher die Finanzprognosen (in Bezug auf das Projekt Boris) erhalten, die Auswirkungen dieses Plans veranschaulichen, der anscheinend keine Probleme hinsichtlich der Finanzkraft und Solvenz aufzeigt. Es liegt jedoch außerhalb des Rahmens meiner Arbeit, das Projekt Boris-Plan zu bewerten, und dessen Auswirkungen auf die MLIDAC-Versicherungsnehmer wurden von einem anderen unabhängigen Experten bewertet. ■ Inora wird keine Versicherungsnehmer mehr im Rahmen des Plans haben, und es ist beabsichtigt, ihre Versicherungslizenz an die CBI abzutreten und Inora im Wege einer freiwilligen Liquidation der Mitglieder (einer solventen Liquidation) zu liquidieren. Infolgedessen gibt es für mich als unabhängiger Versicherungsmathematiker im Anschluss an den Plan keine weiteren Überlegungen in Bezug auf Inora. ■ MLIDAC ist und bleibt vor dem Datum des Inkrafttretens des Plans für Neugeschäfte geschlossen, wobei zu beachten ist, dass sich dies in Abhängigkeit von zukünftigen Akquisitionen und Transfers ändern kann. ■ Inora wird MLIDAC eine Gegenleistung in Bezug auf die bestmögliche Schätzung der Haftung und der Risikomarge, wie sie von der Inora HoAF zum Datum des Inkrafttretens berechnet wird, zahlen. ■ Es ist beabsichtigt, dass MLIDAC infolge des Portfoliotransfers weiterhin seine internen Kapitalmanagementziele erfüllt. Bei den Proforma-Angaben wird davon ausgegangen, dass dafür eine Dividende von 5 Mio. € von Inora an MLIDAC gezahlt wird. Hierbei handelt es sich um eine wichtige Maßnahme des Kapitalmanagements, von der angenommen wird, dass sie vor dem Plan stattfindet. ■ Die übertragenden Inora-Policen werden in die konzerninterne Rückversicherungsvereinbarung einbezogen, die MLIDAC mit Monument Re abgeschlossen hat. Es ist davon auszugehen, dass dies am Tag des Inkrafttretens durchgeführt wird, und ich habe dies bei meiner Beurteilung berücksichtigt. Es wird erwartet, dass die gruppeninterne Rückversicherungsvereinbarung den Vereinbarungen ähnelt, die MLIDAC mit Monument Re in Bezug auf die Portfolios von Project Freyr und Project CARP getroffen hat. Ich habe zwar die Proforma-Ergebnisse mit und ohne die gruppeninterne Rückversicherungsvereinbarung betrachtet; meine Meinung zum jetzigen Zeitpunkt setzt jedoch voraus, dass die gruppeninterne Rückversicherungsdeckung umgesetzt wird. ■ Inoras Policenverwaltungsdienste, die derzeit von DST International Managed Services Limited („DST“) erbracht werden, werden derzeit zur Equiniti Group plc („Equiniti“) migriert. Die Kündigungsfrist für den DST-Vertrag sollte am 30. Juni 2020 auslaufen, wurde dann aber im März 2020 bis zum 31. August 2020 verlängert. Die Verwaltungsdienste für die Policen von Equiniti treten am 10. August 2020 in Kraft. Der Umfang der angebotenen Dienstleistungen wird nicht geändert, und die Daten werden im Vereinigten Königreich aufbewahrt. Ebenso wurden die Fondsverwaltung und die Finanzdienstleistungen von Inora (Vorbereitung der Managementrechnungen und Aspekte der statutarischen Abschlüsse) von DST erbracht. Diese Dienstleistungen werden vor der Einführung des Programms zu Monument Insurance Ireland Limited („MISL“) migriert und sollen ab 31. August 2020 wirksam werden. Da davon ausgegangen wird, dass die Migration der Policenverwaltung, der Fondsverwaltung und der Finanzdienstleistungen von der DST zu anderen Dienstleistungsanbietern (Equiniti und MISL) vor dem Plan abgeschlossen sein wird, wurde sie nicht formell in Betracht gezogen, und es wurde davon ausgegangen, dass sie erfolgreich abgeschlossen wird. ■ Ich gehe davon aus, dass die betreffenden ausgelagerten Dienstleister über den Transfer des Inora- Portfolios und den Zeitpunkt des Transfers informiert wurden und dass die entsprechende Zustimmung zum Transfer der Dienstleistungserbringung an MLIDAC vorliegen wird. ■ Ich bin davon ausgegangen, dass es keine Konsequenzen in Bezug auf den Brexit und die Fähigkeit von MLIDAC geben wird, nach dem Portfoliotransfer Aktivitäten an Equiniti auszulagern. Aus Gesprächen mit dem MLIDAC-Management habe ich erfahren, dass viele der Prozesse, deren Auslagerung vorgeschlagen wird, möglicherweise (in Übereinstimmung mit der Position der CBI und der Branchenpraxis) von einem Unternehmen durchgeführt werden, das in der EU nicht als Versicherungsvermittler reguliert ist. Dazu wurde mir eine vorläufige Rechtsauffassung übermittelt. ■ Die Unternehmensleitung von MLIDAC hat bestätigt, dass keine formelle Steueranalyse erforderlich ist, und ich habe eine zusammenfassende Notiz erhalten, in der die steuerlichen Auswirkungen auf den Plan kurz dargelegt werden. Ich gehe davon aus, dass sich aus dem Plan keine nachteiligen steuerlichen Folgen für die Versicherungsnehmer ergeben. Ich habe mich auf die vom MLIDAC- Management durchgeführte Analyse verlassen. 11 © 2020 KPMG, eine irische Personengesellschaft und eine Mitgliedsfirma des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative, einem Schweizer Unternehmen, angegliedert ist. Alle Rechte vorbehalten.
■ Im Hinblick auf die Besteuerung der Versicherungsnehmer ist für mich als unabhängiger Versicherungsmathematiker die Frage, ob der Plan ein „anrechenbares Ereignis“ für die Versicherungsnehmer auslösen würde, ein zentrales Thema. MLIDAC hat darauf hingewiesen, dass dies kein Thema ist. Es wird erwartet, dass die übertragenden Inora-Versicherungsnehmer von der Regelung in Bezug auf die Besteuerung nicht betroffen sein werden. ■ Ich bin nicht über einen alternativen Plan oder einen alternativen Vorschlag informiert worden, und dies ist im Bericht nicht weiter berücksichtigt worden. Die obigen Annahmen liegen der Analyse und den Schlussfolgerungen in meinem Bericht zugrunde. Sollte sich eine dieser Annahmen ändern, kann sich auch meine Meinung ändern. Ich habe diesen Bericht an die Leitung von Inora, MLIDAC und Monument Re weitergeleitet, um sie um Kommentare zu den Einzelheiten des Berichts, einschließlich der zugrunde liegenden Annahmen, zu bitten. Bei den Kommentaren und Einzelheiten, die im Bericht von beiden Führungsebenen vorgelegt wurden, wurden keine Probleme festgestellt, was die Tatsache widerspiegelt, dass die oben aufgeführten Schlüsselannahmen die aktuellen Absichten korrekt darstellen und dass die mir zur Verfügung gestellten Informationen diese Geschäfte korrekt wiedergeben. 2.1.5 Ergebnisse Die Ergebnisse meines Berichts sind nachstehend zusammengefasst. ■ Inora und MLIDAC sind letztlich alle zu 100 % im Besitz der Monument Re, einer Rückversicherungsgruppe mit Sitz auf den Bermudas. Die Kapitalunterstützung, die Inora und MLIDAC vor dem Transfer zur Verfügung stand, steht bei Bedarf auch nach dem Transfer weiterhin zur Verfügung. An dieser allgemeinen Kapitalsicherheit ändert sich durch den Plan nichts. ■ MLIDAC (und seine Versicherungsnehmer) sind derzeit dem Inora-Geschäft ausgesetzt, da Inora eine 100 %ige Tochtergesellschaft von MLIDAC ist. ■ Sowohl Inora als auch MLIDAC unterliegen der Aufsicht durch die CBI und werden unter dem Solvency-II-Regime reguliert, so dass weder der aufsichtsrechtliche Ansatz noch die aufsichtsrechtliche Eigenkapitalregelung zur Unterstützung der Versicherungsnehmer durch den Plan beeinträchtigt wird. ■ Im Einklang mit den regulatorischen Anforderungen und bewährter Verfahren verfügen sowohl Inora als auch MLIDAC über umfassende Risikomanagement- und Governance-Strukturen, die von ihren jeweiligen Verwaltungsräten beaufsichtigt werden. Infolge des Plans sind keine Änderungen an den in MLIDAC bestehenden Governance- und Risikomanagement-Vereinbarungen geplant. Finanzanalyse ■ Ich habe die relative Kapitalstärke von Inora und MLIDAC sowohl vor als auch nach dem Transfer berücksichtigt. Ich habe meine Finanzanalyse für beide Unternehmen auf die bei der CBI zum 31. Dezember 2019 eingereichten aufsichtsrechtlichen Unterlagen, die geprüften Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2019, die ORSA-Berichte (die Solvenzdeckung in einem Basisfall und ein breites Spektrum von gestressten Szenarien projizieren) und zusätzliche, mir zur Verfügung gestellte Zusatzanalysen, insbesondere die Pro-forma-Ergebnisse von MLIDAC für den 31. März 2020, gestützt. ■ Ich habe den 31. März 2020 als Proforma-Datum verwendet, um die Auswirkungen des Portfoliotransfers widerzuspiegeln. Dies ist angesichts der geplanten Übertragung bis zum 31. Dezember 2020 eine vernünftige Position und spiegelt auch einen Tiefstand auf den Investitionsmärkten aufgrund der Auswirkungen von COVID-19 wider. ■ Für die Inora vor der Übertragung habe ich die zu übertragenden Aktiva und Passiva als Teil der Proforma-Analyse identifiziert. Ich habe keine Post-Transfer-Stelle für Inora vorgesehen, da es keine Versicherungsnehmer mehr gibt und Inora nach dem Rücktritt von ihrer Lizenz schließlich liquidiert wird. Es werden weiterhin ausreichende Vermögenswerte vorhanden sein, um sicherzustellen, dass es auch nach dem Plan und vor dem Verzicht auf seine Versicherungslizenz seine aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen erfüllt. ■ Die MLIDAC-Proforma-Position wird durch die verschiedenen Portfoliotransfers kompliziert, die nach dem 31. März 2020 abgeschlossen wurden und im Laufe des restlichen Jahres 2020, aber vor dem Inora-Portfoliotransfer, abgeschlossen werden sollen. Die Proforma-Finanzanalyse wird wie folgt angepasst: – Projekt Trinity, d. h. Übertragung der Portfolios der Monument Insurance Designated Activity Company („MIDAC“) und der Monument Insurance Designated Activity Company („MADAC“) in MLIDAC. Die endgültigen behördlichen und gerichtlichen Genehmigungen sind bis zum 30. Juni 12 © 2020 KPMG, eine irische Personengesellschaft und eine Mitgliedsfirma des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative, einem Schweizer Unternehmen, angegliedert ist. Alle Rechte vorbehalten.
2020 erteilt worden. – Projekt Boris d. h. Übertragung des Rothesay-Rentenportfolios in MLIDAC. Endgültige behördliche und gerichtliche Genehmigungen aus Großbritannien werden für August 2020 erwartet, und der Transfer wird voraussichtlich am 7. September 2020 in Kraft treten – Projekt Puma, d. h. Übertragung des ZLAP International Portfolio Bond („IPB“)-Geschäfts auf MLIDAC. Die endgültigen behördlichen und gerichtlichen Genehmigungen werden für November 2020 erwartet. ■ Ich habe auch die Auswirkungen der vorgeschlagenen Rückversicherungsvereinbarung, die nach der Übertragung mit Monument Re in Bezug auf die übertragenden Inora-Verbindlichkeiten getroffen werden soll, dargestellt. ■ Ich nehme zur Kenntnis, dass der Transfer voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2020 stattfinden wird. Im Rahmen der Proforma-Analyse habe ich in meiner Analyse auch die Auswirkungen der mit dem Programm verbundenen Kosten berücksichtigt, einschließlich einer Wertberichtigung in Höhe von 1 Million Euro für Portfoliotransferkosten. ■ Eine Zusammenfassung der relativen Kapitalstärke von Inora und MLIDAC vor und nach dem Transfer ist in Tabelle 2.1 dargestellt. Tabelle 2.1: MLIDAC Pro-forma-Solvabilität zum 31. März 2020 (Mio. €) MLIDAC - MLIDAC - MLIDAC - Inora - vor vor dem Nach dem Nach dem MLIDAC - Komponente dem Transfer, aber Transfer Transfer vor dem Transfer nach (Brutto)** (Netto)** Transfer verschiedenen Plänen* Vermögen 87,9 1.005,3 1.994,2 2.066,0 2.130,9 Verbindlichkeiten 74,9 977,4 1.963,5 2.036,3 2.100,9 Eigenmittel 13,1 27,9 30,7 29,7 30,0 Solvenzkapital-Anforderung 3,1 8,8 16,6 18,4 15,9 Erforderliches Kapital 3,7 8,8 16,6 18,4 15,9 Überschuss der Eigenmittel 9,4 19,1 14,1 11,3 14,0 über SCR Deckungsgrad der Solvenz 353% 317% 185% 161% 188% Quelle: MLIDAC Inora Proforma-Analyse *Zu diesen verschiedenen Plänen gehören Projekt Trinity, Projekt CARP HNW, Projekt Boris und Projekt Puma. ** Diese spiegeln die Brutto- und Nettopositionen nach Umsetzung der gruppeninternen Rückversicherungsvereinbarung wider. ■ MLIDAC hat ein internes Kapitalmanagement-Ziel von 140 % des Solvenzkapitalbedarfs („SCR“) zuzüglich eines gruppeninternen Rückversicherungs-Kapitalpuffers von 5,4 Millionen €. Die Proforma-Ergebnisse beinhalten eine Kapitalverwaltungsmaßnahme einer Dividendenzahlung von 5 Millionen Euro von Inora an MLIDAC. Diese Dividendenzahlung dient dazu, der SCR von MLIDAC zu reduzieren und stellt sicher, dass MLIDAC kapitalisiert wird, um sein internes Kapitalmanagement-Ziel zum Zeitpunkt des Plans zu erreichen. Dies ist eine wichtige Maßnahme des Kapitalmanagements und eine Annahme in meiner Einschätzung. ■ Ich nehme das für Inora-Versicherte zur Kenntnis: – Zum 31. März 2020 hatte Inora einen Solvenzkapitalbedarf von 3,1 Millionen Euro, der auf dem MCR-Niveau von 3,7 Millionen Euro liegt. Inora verfügte über Eigenmittel in Höhe von 13,1 Mio. €, einen Überschuss der verfügbaren Eigenmittel über die aufsichtsrechtliche Anforderung von 9,4 Mio. € und einen Solvabilitätsdeckungsgrad von 353 %. Eine wichtige Managementmaßnahme, die auf Vorstandsebene vereinbart und bei der Berechnung der technischen Rückstellungen angenommen wurde, ist die Übertragung des Geschäfts an MLIDAC zum 30. September 2020. Die starke regulatorische Kapitalposition spiegelt diese Managementaktion wider und ist für mich ein wichtiger Gesichtspunkt. Ohne die Verwaltungsmaßnahme würde die Inora mit größenbedingten Unwirtschaftlichkeiten zu kämpfen haben und ihre Zahlungsfähigkeit wäre bedroht. Dies wird im Bericht von Inora ORSA hervorgehoben - ich stelle fest, dass es ohne diese Annahme nicht möglich ist, einen solventen Run-off des Unternehmens durchzuführen. 13 © 2020 KPMG, eine irische Personengesellschaft und eine Mitgliedsfirma des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative, einem Schweizer Unternehmen, angegliedert ist. Alle Rechte vorbehalten.
– Nach dem Transfer werden die Inora-Versicherungsnehmer zu MLIDAC, einer größeren Lebensversicherungsgesellschaft, wechseln, die sich auf den Service und die Verwaltung von geschlossenen Versicherungsbüchern wie dem Inora-Buch spezialisiert hat. Nach dem Transfer von Inora (aber vor der konzerninternen Rückversicherungsvereinbarung) und verschiedenen anderen Programmen (Projekt Trinity, Projekt CARP High Net Worth, Projekt Boris und Projekt Puma) wird MLIDAC voraussichtlich eine aufsichtsrechtliche Kapitalanforderung von 18,4 Mio. €, verfügbare Eigenmittel von 29,7 Mio. € und einen Überschuss der verfügbaren Eigenmittel über die aufsichtsrechtliche Anforderung von 11,3 Mio. € bei einem Solvabilitätsdeckungsgrad von 161 % haben. – Sobald die konzerninterne Rückversicherungsvereinbarung umgesetzt und die Dividende von 5 Mio. € von Inora an MLIDAC gezahlt wird, sinkt die aufsichtsrechtliche Kapitalanforderung von 18,4 Mio. € auf 15,9 Mio. € und die Eigenmittel erhöhen sich von 29,7 Mio. € auf 30,0 Mio. €. Insgesamt führt die Maßnahme im Bereich Kapitalmanagement dazu, dass der Solvabilitätsdeckungsgrad von 161 % auf 188 % steigt. Ich stelle fest, dass die Solvenzabdeckung nach wie vor weit über den aufsichtsrechtlichen Mindestniveaus und über dem internen Kapitalziel von MLIDAC liegt. – Während sich die aufsichtsrechtliche Kapitaldeckung für den Transfer von Inora- Versicherungsnehmern verringert hat, sind sie nun Teil einer größeren Einheit mit einem höheren Niveau an Eigenmitteln und einem stärker diversifizierten Risikoprofil. Darüber hinaus stelle ich fest, dass die derzeitige Höhe der aufsichtsrechtlichen Kapitaldeckung, die Versicherungsnehmer der Inora derzeit genießen, den erfolgten Transfer widerspiegelt, da ohne sie die Solvabilitä der Inora als eigenständige Einheit gefährdet wäre. ■ Ich weise für die bestehenden MLIDAC-Versicherten auf Folgendes hin: – Ein Teil der aufsichtsrechtlichen Kapitalposition des MLIDAC spiegelt bereits seine Investition in Inora wider, d. h. der Beitrag zu den Eigenmitteln in Höhe von 13,1 Mio. € und der Beitrag zum SCR (nicht diversifiziert) in Höhe von 2,9 Mio. €. – Vor den Transfer verschiedener Programme belaufen sich die MLIDAC-Eigenmittel auf 27,9 Mio. €, die aufsichtsrechtliche Eigenkapitalanforderung auf 8,8 Mio. € und der Solvabilitätsdeckungsgrad auf 317 %. Nach der Übertragung verschiedener Programme wird MLIDAC voraussichtlich über verfügbare Eigenmittel in Höhe von 30,7 Mio. € verfügen, bei einer aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderung von 16,6 Mio. €, was einem Solvabilitätsdeckungsgrad von 185 % entspricht. – Nach der Übertragung der Inora und der Dividendenzahlung sinken die verfügbaren Eigenmittel auf 29,7 Millionen Euro, während die aufsichtsrechtliche Eigenkapitalanforderung von 16,6 Millionen Euro auf 18,4 Millionen Euro steigt. Daher sinkt die Deckung der aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderung durch MLIDAC von 185 % auf 161 %. Sobald die konzerninterne Rückversicherungsvereinbarung umgesetzt und die Dividende von 5 Mio. € von Inora an MLIDAC ausgezahlt wird, erhöht sich die aufsichtsrechtliche Kapitaldeckung von 161 % auf 188 %. Die Höhe der Eigenmittel sinkt geringfügig von 30,7 Mio. € auf 30,0 Mio. €, aber das SCR sinkt von 16,6 Mio. € auf 15,9 Mio. €. – Insgesamt bedeuten die kombinierten Auswirkungen der Rückversicherung und des Kapitalmanagements, dass die Solvabilitätsdeckung, die bestehenden MLIDAC- Versicherungsnehmer genießen, im Großen und Ganzen stabil geblieben ist, d.h. sie liegt nach wie vor deutlich über den aufsichtsrechtlichen Mindestniveaus und erfüllt weiterhin ihre internen Kapitalziele. ■ Ich habe ein kurzes Steuermemo von MLIDAC erhalten, in dem alle Aspekte des Plans behandelt werden. Mir ist bekannt, dass als Folge des Plans für die übertragenden Inora-Versicherten und die bestehenden MLIDAC-Versicherten keine steuerlichen Auswirkungen zu erwarten sind. Alle Steuerfragen werden von den Aktionären von Inora und MLIDAC behandelt. ■ Ich habe die Auswirkungen des Plans auf das Risikoprofil der jeweiligen Entität betrachtet: – Infolge des Plans werden die Versicherungsnehmer von Inora bestimmten anderen Risiken ausgesetzt sein, als sie es derzeit sind. Infolge des Transfers des MIDAC-Geschäfts wird es eine gewisse Exponierung gegenüber Nichtlebensrisiken geben, die Teil der Bilanz von MLIDAC sind. Diese Nichtlebensrisiken sind jedoch nicht wesentlich, werden von MLIDAC gut verstanden und dürften recht schnell ablaufen. Darüber hinaus gibt es regulatorische Kapitalpuffer und Risikomanagementprozesse, um diese Risiken zu handhaben. Ich bin zuversichtlich, dass dies keine wesentlichen Auswirkungen auf die finanzielle Sicherheit der Inora-Versicherten hat. 14 © 2020 KPMG, eine irische Personengesellschaft und eine Mitgliedsfirma des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative, einem Schweizer Unternehmen, angegliedert ist. Alle Rechte vorbehalten.
– Wenn der vorgeschlagene Transfer stattfindet, ändert sich das Risikoprofil von MLIDAC nicht, da Inora als Tochtergesellschaft in der Bilanz von MLIDAC konsolidiert wird. – Ich habe den jüngsten ORSA-Bericht der jeweiligen Entität erhalten - diese beziehen sich auf das Jahr 2019. Nach dem Plan wird MLIDAC selbst unter den ungünstigsten Szenarien einen positiven Solvenzkapitaldeckungsgrad beibehalten (mehr als 100 %, obwohl er deutlich unter den internen Kapitalmanagementzielen liegt). Das gibt Trost über die Robustheit und finanzielle Stabilität von MLIDAC. – Während das Profil von Inora voraussichtlich ähnlich robust sein wird, basiert es auf der Managementaktion des Unternehmens, das auf eine andere Entität übertragen wird - ohne den Plan und andere Maßnahmen wäre es nicht in der Lage, zahlungsfähig abzuwickeln. ■ Ich habe die Auswirkungen des Plans auf die gerechten Erwartungen und die Behandlung der einzelnen übertragenden Inora-Versicherten und der bestehenden MLIDAC-Versicherten untersucht und mich dabei auf die folgenden Aspekte konzentriert: – Fondspalette: Alle Gelder, die den Versicherungsnehmern von Inora zur Verfügung stehen, werden auch nach Abschluss des Programms weiterhin zur Verfügung stehen. Ich stelle auch fest, dass es die Absicht von MLIDAC ist, die Breite des Angebots beizubehalten, das derzeit von Inora angeboten wird. Meiner Meinung nach wird sich die Umsetzung des Plans in dieser Hinsicht nicht nachteilig auf die faire Behandlung der Versicherungsnehmer auswirken. – Anspruch auf Leistungen: Bestehende Praktiken in Bezug auf Übergabe, Fälligkeit, Übertragung oder Tod bleiben auch nach dem Transfer bestehen. Ansprüche, die im Rahmen des normalen Geschäftsgangs abgewickelt werden, werden nach dem Transfer auf die gleiche Weise behandelt. Ich stelle fest, dass es einige deutsche Policen gibt, bei denen nach den Vorschriften eine Rente gezahlt werden muss, d. h. eine Kapitalauszahlung ist nicht zulässig. Der allgemeine Ansatz bestand darin, mit diesen Versicherungsnehmern im Vorfeld bis zur Vertragsreife zu kommunizieren, und ich gehe davon aus, dass dies auch nach dem Transfer fortgesetzt wird. Was Inora betrifft, so hat MLIDAC kein fertiges Rentenangebot, daher wird es keine Änderung der Praxis sein und die Exposition bleibt bestehen. Es wird weiter daran gearbeitet, eine geeignete Lösung für die Versicherten zu finden. Ich stelle ferner fest, dass die Kosten für Rechtsstreitigkeiten in Frankreich nach dem Transfer weiterhin von der Société Générale gemäß den Bedingungen des Kaufvertrags mit Monument Re übernommen werden. Ich stelle fest, dass Inora derzeit von den Anlagemanagern Rückvergütungen für einige strukturierte Fondsprodukte erhält. Diese Fonds-Rückerstattungsvereinbarungen werden nach Ausführung des Plans in MLIDAC neu eingeführt. Daher wird die Umsetzung des Plans meiner Meinung nach keine negativen Auswirkungen auf die faire Behandlung der Versicherungsnehmer in dieser Hinsicht haben. – Versicherungsbedingungen und Konditionen: Die Versicherungsbedingungen bleiben als Folge des Plansfür alle Versicherungsnehmer unverändert. Ich habe keine Probleme zu vermerken. – Dienstleistungsstandards: Inora beabsichtigt, mit Wirkung vom 31. August 2020 die Finanz-, Politik- und Fondsverwaltungsdienste des bestehenden Dienstleistungsanbieters, DST, zu migrieren. Verwaltungsdienste für Policen werden zu Equiniti migrieren, und dies wird am 10. August 2020 in Kraft treten. Die Fondsverwaltung und die Finanzdienste werden zum MISL migrieren und am 31. August 2020 in Kraft treten. Ich habe keine Probleme zu vermerken, da dies voraussichtlich vor dem Plan abgeschlossen sein wird. – Spesen und Gebühren: Diese bleiben als Folge des Plans für alle Versicherungsnehmer unverändert. Ich habe keine weiteren Punkte anzumerken – Kosten des Plans: Alle mit dem Plan verbundenen Kosten werden von MLIDAC und Inora getragen. Die Versicherungsnehmer tragen keine Kosten. Daher wird die Umsetzung des Programms meiner Meinung nach keine negativen Auswirkungen auf die faire Behandlung der Versicherungsnehmer in dieser Hinsicht haben. Ich habe keine Probleme zu vermerken. Ermessen: Was die Verwaltung der Inora-Policen betrifft, so ist der Ermessensspielraum der Verwaltung in Bezug auf die erhobenen Gebühren, die angebotenen Mittel und den Ansatz der Einheitspreise begrenzt. Es gibt einige kleinere Ermessensbereiche, in denen Inora das Recht 15 © 2020 KPMG, eine irische Personengesellschaft und eine Mitgliedsfirma des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative, einem Schweizer Unternehmen, angegliedert ist. Alle Rechte vorbehalten.
Sie können auch lesen