Verkehrsregeln und Zulassungs-bestimmungen für das Betriebsgelände - Hamburg Airport
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A. Allgemeine Vorbemerkungen A. Allgemeine Vorbemerkungen Flughafen Hamburg GmbH Sehr geehrte Damen und Herren, Flughafenstraße 1 – 3 22335 Hamburg ein hoher Sicherheitsstandard auf unserem Betriebsgelände ist genauso wie eine gesunde Umwelt unser aller Anliegen. Bitte leisten Sie dazu Ihren Beitrag, indem Postfach 630100 Sie als Verkehrsteilnehmerin bzw. Verkehrsteilnehmer die nachfolgenden Regeln 22331 Hamburg und Bestimmungen bewusst einhalten. Tel. Sammel-Nr.: +49(0)40/5075-0 Tel. Durchwahl: +49(0)40/5075- und Michael Eggenschwiler Alexander Laukenmann Nebenstellennummer Vorsitzender der Geschäftsführer Geschäftsführung Telefax: +49(0)40/5075-1234 Internet: http//www.ham.airport.de E-Mail: fhg@ham.airport.de AFTN: EDDHYDYX SITA: HAM HH 7X kursiv geschriebene Texte sind fest zugeordnete Definitionen oder Begrifflichkeiten. Diese finden Sie im Anhang 1. (Definitionen u. Begriffe) 2 Verkehrsregeln und Zulassungsbestimmungen für das Betriebsgelände der Flughafen Hamburg GmbH Januar 2019 Januar 2019 Verkehrsregeln und Zulassungsbestimmungen für das Betriebsgelände der Flughafen Hamburg GmbH 3
B. Inhaltsverzeichnis B. Inhaltsverzeichnis B. Inhalts A Allgemeine Vorbemerkungen 3 I Anhang 25 – 50 1. Definitionen und Begriffe 25 B Inhaltsverzeichnis 4–5 2. Buchstabieralphabet 33 C Allgemeine Verkehrsregeln 6 –13 3. Winkzeichen 34 I. Grundregeln 6 4. Maßnahmen bei Verstößen gegen Verkehrsregeln Sicherheitsempfindlicher Bereich 7 und -bestimmungen 36 II. Verhalten auf Flugbetriebsflächen 9 5. Maßnahmenkatalog bei Verstößen im sicherheitsempfindlichen Bereich des Flughafenbetriebsgeländes 37 III. Verhalten auf dem Rollfeld 11 1. Ziel und Zweck 37 IV. Verhalten in Sicherheitszonen von Luftfahrzeugen 11 2. Rechtsgrundlage des Maßnahmenkatalogs 38 Stehende Luftfahrzeuge 11 3. Geltungsbereich 38 4. Überwachung der Vorschriften 38 Bewegte Luftfahrzeuge 12 5. Maßnahmen bei Verstößen 38 D Verhalten bei der Flugzeugabfertigung 14 6. Punktekatalog 39 7. Einspruchsrecht 42 E Verkehrsüberwachung 15 8. Sammlung der Daten 43 9. Saldoreduktion 43 F Verhalten bei Unfällen und Schadensereignissen 16 – 17 6. Be- / Enttanken von Luftfahrzeugen 43 G Safety Management System (SMS) 18 a. Grundregeln 43 b. Tanklagerbereich 44 H Zulassungsbestimmungen 19 7. Zuständigkeiten, Verkehrsflächen und Fahrbereiche 44 a. Gesamtes FHG Betriebsgelände 19 Fahrbereiche 45 Übersichtsplan des Hamburg Airport 47 b. Sicherheitsempfindlicher Bereich 20 8. Markierungen, Verkehrszeichen, Beschilderung 48 c. Fahrzeuganforderungen für den sicherheitsempfindlichen Bereich 21 9. Ansprechpartner / wichtige Telefonummern 50 d. Technische Fahrzeuganforderungen 22 4 Verkehrsregeln und Zulassungsbestimmungen für das Betriebsgelände der Flughafen Hamburg GmbH Januar 2019 Januar 2019 Verkehrsregeln und Zulassungsbestimmungen für das Betriebsgelände der Flughafen Hamburg GmbH 5
C. Allgemeine Verkehrsregeln I. Grundregeln I. Grundregeln; Sicherheitsempfindlicher Bereich C. Allgemeine Verkehrsregeln C. Allgemeine Verkehrsregeln 8. Personen dürfen nur mit gesetzlich dafür zugelassenen Fahrzeugen befördert werden. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der FHG. I. Grundregeln 9. Gegenstände sind während des Transports sachgemäß zu verstauen und hin- 1. Auf dem Betriebsgelände der Flughafen Hamburg GmbH (FHG) gilt die Straßen- reichend nach allgemeinen Grundsätzen der Ladungssicherung zu sichern. verkehrsordnung (StVO) in ihrer jeweils gültigen Fassung, soweit nicht in diesen Verkehrsregeln und Zulassungsbestimmungen etwas anderes bestimmt ist. 10. Sicherheitsgurte müssen, sofern vorhanden, bei jeder Fahrt angelegt werden. Die Zulassungsvoraussetzungen für das Begehen und das Befahren durch Per- 11. Verkehrsbehinderungen sind vom Verursacher unverzüglich zu beseitigen sonen und Fahrzeuge finden sich in Kapitel H (Zulassungsbestimmungen). bzw. beseitigen zu lassen. Ist dies nicht möglich, so hat der Verursacher un- mittelbar entsprechende Absicherungsmaßnahmen zu treffen und der Ver- Diese Verkehrsregeln und Zulassungsbestimmungen ergänzen die Flughafen- kehrsaufsicht zu melden. Bei Unfällen gelten besondere Regelungen (Kapitel benutzungsordnung (FBO) und die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften so- F. Verhalten bei Unfällen und Schadensereignissen). wie die Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherungen. Sie sind für alle Personen im sicherheitsempfindlichen Bereich sowie in öffentlichen Betriebs- 12. Fahrzeuge dürfen ausschließlich auf entsprechend gekennzeichneten Flä- bereichen des Flughafens verbindlich. chen abgestellt werden. Bestimmten Nutzergruppen oder Personen zum Ab- stellen zugewiesene Flächen dürfen nur von diesen genutzt werden (Vgl. 2. Die Verantwortung zur Einhaltung aller Regeln obliegt den jeweiligen Perso- Anhang H, Gerätestellflächen). nen und Fahrzeugführern. Diese können im Falle von Fehlverhalten von der FHG zur Verantwortung gezogen werden. 13. Einsatzfahrzeuge mit eingeschalteter Sondersignalanlage haben Vorrang vor anderen Fahrzeugen. Das Vorrangsrecht von Luftfahrzeugen bleibt unberührt. 3. Bei fahrlässigen und vorsätzlichen Verstößen gegen die VZR oder Verkehrsun- fällen ist die FHG befugt, unter anderem schriftliche Verwarnungen zu erteilen 14. Vor dem Rückwärtsfahren hat sich der Fahrer davon zu überzeugen, dass und kostenpflichtige Nachschulungen aufzuerlegen sowie die Einwilligung sich hinter dem Fahrzeug keine Hindernisse befinden. Ist seine Sicht nach zum Betreten und Befahren des Betriebsgeländes der FHG befristet oder dau- rückwärts durch die Bauart, die Beladung des Fahrzeugs oder andere Um- erhaft zu widerrufen. stände versperrt oder erschwert, ist das Rückwärtsfahren nur unter Zuhilfe- nahme eines Einweisers gestattet. 4. Auf dem Betriebsgelände sind grundsätzlich die markierten Straßen und Wege zu benutzen. Sicherheitsempfindlicher Bereich 15. Der Fahrzeuglenker hat sich vor Fahrtbeginn vom ordnungsgemäßen Zu- 5. Die Höchstgeschwindigkeit auf dem Betriebsgelände beträgt 30 km / h, sofern stand des Fahrzeugs zu überzeugen. Stellt er Mängel oder Beschädigungen Verkehrsschilder nicht ausdrücklich eine andere Regelung treffen. Eine Über- fest, so muss er seinen Vorgesetzten davon in Kenntnis setzen. schreitung bei Einsatzfahrten durch Behörden, Feuerwehr und der Verkehrsauf- sicht sind nur unter Einhaltung der allgemeinen Sorgfaltspflicht gestattet. Im sicherheitsempfindlichen Bereich gilt für alle Personen ein absolutes Rauschmittelverbot. Daher gilt bezüglich Alkohol die 0,0-Promille-Grenze. 6. Im Sicherheitsbereich des Betriebsgeländes ist grundsätzlich das Abblendlicht einzuschalten. Tagsüber und bei guter Witterung ist Tagesfahrlicht zulässig. 16. Rauchen (auch E-Zigaretten) und offenes Feuer sind im sicherheitsempfindli- chen Bereich grundsätzlich verboten. Dies gilt auch innerhalb sämtlicher 7. Auf dem Betriebsgelände der FHG gilt der Grundsatz „rechts vor links“, so- Fahrzeuge. Das Rauchen ist ausschließlich in entsprechend gekennzeichne- weit Vorfahrt regelnde Zeichen oder andere Regelungen dieser VZR nichts ten Bereichen erlaubt. anderes festlegen. 6 Verkehrsregeln und Zulassungsbestimmungen für das Betriebsgelände der Flughafen Hamburg GmbH Januar 2019 Januar 2019 Verkehrsregeln und Zulassungsbestimmungen für das Betriebsgelände der Flughafen Hamburg GmbH 7
C. Allgemeine Verkehrsregeln Sicherheitsempfindlicher Bereich II. Verhalten auf den Flugbetriebsflächen; C. Allgemeine Verkehrsregeln 17. Auf Flugbetriebsflächen ist Warnkleidung nach DIN EN 20471 oder DIN EN 471 22. Fahrer von Fahrzeugen, die den sicherheitsempfindlichen Bereich befahren (jeweils mindestens Klasse II) von allen sich dort aufhaltenden Personen zu wollen, jedoch nicht an der Vorfeldsicherheitsschulung / Safety (siehe H. 4.b. tragen, mit Ausnahme des in den Sicherheitsbestimmungen Ziff. 9 genann- Zulassungsbestimmungen) teilgenommen haben, sind verpflichtet, sich ten, von der Tragepflicht entbundenen Personenkreises. durch ein Leit- / Sicherungsfahrzeug führen zu lassen. 18. Rollende und geschleppte Luftfahrzeuge (LFZ) haben vor jedem anderen Ver- 23. Jeder Beschäftigte im sicherheitsempfindlichen Bereich hat die Pflicht, kehr Vorrang. Fremdkörper und Gegenstände, die auf den Vorfeldern und Vorfeldbetriebs- straßen liegen, zu beseitigen und zu entsorgen und damit Schäden zu ver- 19. Das Durchfahren von Lotseneinheiten ist untersagt. Zwischen Leitfahrzeug meiden (FOD – Foreign Object Damage / Schaden durch Fremdkörper). Dazu mit eingeschalteter Rundumleuchte und nachfolgenden Fahrzeugen gilt ein sind die aufgestellten Müllbehälter mit gelbem Deckel und der roten Be- absolutes Durchfahrverbot. Leuchtet die Rundumleuchte beim Kontrollwa- schriftung F.O.D. zu nutzen. FOD-Funde, die nicht selbst beseitigt werden gen, gilt ein absolutes Verkehrsverbot zwischen Flugzeug / Fahrzeug und können, sind der Verkehrsaufsicht zu melden. Kontrollwagen. Dies gilt gleichermaßen während der Einweisung des Flug- zeugs durch Handzeichen. Absolutes Verkehrsverbot meint alle Verkehrsteil- 24. Während des Be- und Enttankens von Luftfahrzeugen gelten gesonderte Re- nehmer, inklusive Fußgänger. gelungen (Anhang H 7. a. – c. Be- / Enttanken von Luftfahrzeugen). 20. Der Einsatz von Fahrzeugen im sicherheitsempfindlichen Bereich ist auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Motoren sind beim Halten oder II. Verhalten auf Flugbetriebsflächen Parken, soweit keine betriebliche Notwendigkeit besteht, abzustellen. 1. Einrollgassen dienen dem Luftfahrzeugverkehr, sie dürfen niemals ohne Zu- 21. Kraft- und Fahrräder dürfen aus dienstlichen Gründen, insbesondere zum Errei- stimmung der Zentralen Vorfeldkontrolle befahren oder betreten werden. chen des Arbeitsplatzes auf dem kürzesten Weg, im Sicherheitsbereich unter Ausgenommen sind die Kontrollwagen. folgender Maßgabe betrieben werden: 2. Einrollgassen dürfen nur mit Fahrzeugen und nur auf Betriebsstraßen über- – Einfahrt nur über Nordtor und GFZ-Wache, quert werden. Die Überquerung hat in einem Zug stattzufinden. Innerhalb – Bei Ein und Ausfahrt über die Nordtorwache ist das Fahren nur auf der der Einrollgassen besteht absolutes Halteverbot. Vorfeldrandstraße / Umlaufstraße ausschließlich in oder von Richtung der Ausnahme: Feuerwache und des Wetterdienstes gestattet; ein Befahren in Richtung Einrollgasse U darf bei geschlossenem Rolltor (Luftsicherheitsgrenze gem. der Pier ist untersagt, § 8 LuftSiG) zu Fuß und mit Zweirädern überquert werden, um das Gebäude – Bei Ein- und Ausfahrt über GFZ-Wache ist Fahren nur auf der Vorfeldrand- 335 zu erreichen. straße / Umlaufstraße in oder von Richtung Gebäude 332 gestattet – Das Befahren der Vorfelder 1, 2 und 4 sowie die Nutzung der Vorfeldrand- 3. Grundsätzlich dürfen Flugzeugabstellpositionen von allen Fahrzeugen, die straße zwischen Nordtor und GFZ-Wache ist untersagt. nicht Luftfahrzeuge sind, ausschließlich über die Betriebsstraßen unter Be- achtung der Vorfahrt nach allen Seiten erreicht bzw. verlassen werden. Ausnahme: Fußgänger dürfen sich nur gebäudeseitig entlang der Vorfeldrandstraße be- Ein Abkürzen der Fahrstrecke über Flugzeugabstellpositionen ist nicht gestat- wegen oder wenn es dienstlich erforderlich ist, die Vorfeldrandstraße über- tet. queren, um die angrenzende Flugzeugposition zu erreichen. Ausnahme: Kontrollwagen dürfen die Position unter Beachtung der Vorfahrt nach allen Seiten auch in eine andere Richtung verlassen. 8 Verkehrsregeln und Zulassungsbestimmungen für das Betriebsgelände der Flughafen Hamburg GmbH Januar 2019 Januar 2019 Verkehrsregeln und Zulassungsbestimmungen für das Betriebsgelände der Flughafen Hamburg GmbH 9
C. Allgemeine Verkehrsregeln II. Verhalten auf den Flugbetriebsflächen; III. Verhalten auf dem Vorfeld; IV. Verhalten in Sicherheitszonen von Luftfahrzeugen C. Allgemeine Verkehrsregeln 4. Die Positionen auf Vorfeld 2 dürfen nur von den Betriebsstraßen auf Vorfeld 2 III. Verhalten auf dem Rollfeld aus angefahren werden. Die vorgeschriebenen Qualifikationsvoraussetzungen für Personen, die ei- 5. Bei allen Fahrten mit Fahrzeugen, die nicht Luftfahrzeuge sind, sind die Be- genständig Fahrzeuge im Rollfeld führen, sind zu beachten. triebsstraßen zu benutzen. Die markierten Betriebsstraßen auf den Vorfeldern dürfen nur dann verlassen werden, wenn dies zum Erreichen des Fahrziels 1. Zum Befahren des Rollfeldes ist die Freigabe der Deutschen Flugsicherung unumgänglich und aufgrund der Verkehrssituation und im Interesse der Be- (DFS) erforderlich. Eine von der DFS erteilte Freigabe gilt ausschließlich für den triebssicherheit möglich ist. Ein Abkürzen der Fahrstrecke über Flugzeugab- Einzelfall. Jedes Verlassen des Rollfeldes ist dem Kontrollturm zu melden. stellpositionen ist nicht gestattet. 2. Das Rollfeld darf nur von Fahrzeugen befahren werden, die in ständiger Ausnahmen: Funkverbindung mit dem Kontrollturm stehen, über einen Transponder für Auf der Vorfeldrandstraße entlang der Pier dürfen die festen Teile der Flug- das Bodenradar verfügen und das Rundumlicht eingeschaltet haben. Kolon- gastbrücken von Pos. 01A bis Pos. 08 nur von Fahrzeugen mit einer Gesamt- nen, beispielsweise des Winterdienstes, werden von einem verantwortlichen höhe von weniger als 3,90 m unterfahren werden. Fahrzeug geführt. Fahrzeuge mit einer Höhe von mehr als 3,90 m müssen im Bereich der Flug- zeugabstellpositionen 01A bis 08 die Betriebsstraße Vorfeld 1 benutzen. 3. Fahrzeuge ohne Funkverbindung zum Kontrollturm und / oder ohne Rundum- blinklicht haben sich von einem Leit- / Sicherungsfahrzeug führen und beglei- Zur Erhöhung der Betriebssicherheit sind auf den die Betriebsstraßen kreu- ten zu lassen. Die Absicht der Durchführung dieses Verfahrens muss der DFS zenden Einrolllinien zusätzliche rot beleuchtbare Sperrbalken installiert. Der im Voraus explizit mitgeteilt werden. Sperrbalken darf bei eingeschaltetem rotem Licht nicht über- oder umfahren werden. Das Weiterfahren ist erst nach dem Erlöschen des roten Lichts ge- 4. Insbesondere sind die CAT II / III Sperrzonen unbedingt zu beachten. stattet. Fahrzeuge müssen an der zugehörigen Haltelinie zwingend anhalten. Zur Querung von Rollgasse G fährt der Fahrer bis an den rot beleuchteten Sperrbalken und bringt das Fahrzeug zum Stehen. Nach ca. 3 Sekunden er- IV. Verhalten in Sicherheitszonen von Luftfahrzeugen löschen die roten Lampen und gelbe Lampen blinken auf. Soweit auf Rollgas- se G kein Luftfahrzeug kreuzt, darf die Rollgasse überquert werden. Das Auf- Stehende Luftfahrzeuge leuchten der gelben Lampen tritt unabhängig von Rollbewegungen ein. Die 1. Um Luftfahrzeuge herum gibt es Sicherheitszonen. In diesen Sicherheitszo- Feststellung „Kein kreuzendes Luftfahrzeug“ wird ausschließlich durch die nen ist größte Vorsicht geboten und die Sicherheitsabstände zu bewegten Beobachtung des Fahrers getroffen. Luftfahrzeugen sind strikt einzuhalten, um Gefahr von sich selbst und Dritten abzuwenden. 6. Leerfahrten von Flugzeugschleppern vom oder zum Einsatzort haben immer auf den Betriebsstraßen zu erfolgen. Insbesondere bei Fahrten vom und zum 2. Eine Sicherheitszone umfasst das ganze Luftfahrzeug mit einer gedachten DLH-Werftgelände ist das Kreuzen der Piste 15 / 33 verboten und die Vorfel- verbundenen Linie von jeweils ca. 5 m Abstand zu Bug und Heck sowie zu drandstraße zum Vorfeld 4 zu benutzen. den Tragflächen- und Höhenflossenenden / Leitwerk. 7. Im Bereich von Flugzeughallen ist mit besonderer Vorsicht zu fahren, ggf. im Innerhalb des Sicherheitsbereichsbereichs um ein abgestelltes Luftfahrzeug Schritttempo, da hier mit dem Ein- und Ausschleppen von Luftfahrzeugen ist nur Schritttempo (max. 7 km / h) erlaubt, ausgenommen hiervon sind die gerechnet werden muss. Dieser Vorgang wird durch ein rotes Blinklicht an markierten Betriebsstraßen. der Halle signalisiert. Schleppverkehre haben Vorrang. 3. Personen, die in ein Luftfahrzeug ein- oder aussteigen haben immer Vorrang. Steht ein Bus neben einem Luftfahrzeug zum Ein- oder Aussteigen 10 Verkehrsregeln und Zulassungsbestimmungen für das Betriebsgelände der Flughafen Hamburg GmbH Januar 2019 Januar 2019 Verkehrsregeln und Zulassungsbestimmungen für das Betriebsgelände der Flughafen Hamburg GmbH 11
C. Allgemeine Verkehrsregeln IV. Verhalten in Sicherheitszonen von Luftfahrzeugen IV. Verhalten in Sicherheitszonen von Luftfahrzeugen C. Allgemeine Verkehrsregeln von Personen bereit, darf der Bereich zwischen Bus und Luftfahrzeug nicht Die besonderen Gefahrenzonen sind einzuhalten, sobald am betreffenden durchfahren werden. Luftfahrzeug die oben und unten am Rumpf befindlichen roten Antikollisions- warnlichter eingeschaltet sind. Bei eingeschaltetem Antikollisionswarnlicht 5m muss mit dem Rollen eines Luftfahrzeugs gerechnet werden. Die markierten Standflächen für Bodenabfertigungspersonal sind beim einrollenden Luft- fahrzeug zu beachten. Auf Vorfeld 4 darf die Vorfeldrandstraße auch bei gleichzeitigem Aufleuchten eines Antikollisionswarnlichts befahren werden, wenn der Verkehr durch ei- nen Kontrollwagen geregelt wird. 5m 5m Die nachfolgend dargestellten besonderen Gefahrenbereiche dürfen zu kei- Sicherheitszone bei einem ner Zeit bei laufenden Propeller- oder Strahltriebwerken betreten oder durch- 5m stehenden Luftfahrzeug fahren werden. Vor und hinter laufenden Triebwerken ist ein Sicherheitsabstand gemäß nach- Bewegte Luftfahrzeuge folgender Tabelle einzuhalten. 5. Besondere Gefahrenzonen (Ansaug-/Abgaszonen) und Abstände gelten bei laufenden Triebwerken (siehe folgende Abbildungen). Insbesondere ist der Sicherheitszone bei Luftfahrzeugen mit Propeller- und Strahlentriebwerken Abstand vor und hinter laufenden Triebwerken einzuhalten. Luftfahrzeugtyp Ansaugzonen * Abgaszonen * Größter mit: Leer- Abroll- Leer- Abroll- Gefahren- Ansaug- lauf schub lauf schub bereich zone a. Propellertriebwerken 5m Ansaug- Dash8-400, Saab 2000, AT72 5 5 20 30 zone b. Strahlentriebwerken Abgaszone A300, A310, A330, A340, 7,5 7,5 90 135 Ansaugkrit. Abgaszone Leerlauf Leerlauf A380, B747, B757, B777, LFZ A330-600 DC10, MD11, L1011 u.ä. Abgaskrit. A380 (GP7200) Abgaszone Abgaszone A318, A319, A320, A321 4,5 4,5 55 75 A321 Abrollschub Abrollschub CRJ900, CRJ1000, CS300, 4 8 30 90 Abgaskrit. Sicherheitszone bei sich bewegenden Luftfahrzeug CS100, EMB145, EMB 170, CRJ1000 EMB 175, EMB 190, EMB 195 a. Sicherheitszone bei b. Sicherheitszone bei Propellertriebwerken Strahlentriebwerken AVRO RJ, BAE 146 Vor und hinter laufenden Triebwerken Vor und hinter laufenden Triebwerken ist ein Sicherheitsabstand gemäß ist ein Sicherheitsabstand gemäß B737 (alle) 2,7 4 30 100 Abgaskrit. nachfolgender Tabelle einzuhalten. nachfolgender Tabelle einzuhalten. * alle Angaben in Metern B737-7 12 Verkehrsregeln und Zulassungsbestimmungen für das Betriebsgelände der Flughafen Hamburg GmbH Januar 2019 Januar 2019 Verkehrsregeln und Zulassungsbestimmungen für das Betriebsgelände der Flughafen Hamburg GmbH 13
D. Verhalten bei der Flugzeugabfertigung E. Verkehrsüberwachung D. Verhalten bei der Flugzeugabfertigung E. Verkehrsüberwachung 1. Das Befahren der Flugzeugabstellpositionen ist nur zu Abfertigungszwecken 1. Die FHG überwacht die Einhaltung der VZR und den Personen- und Fahrver- oder aus anderen zwingenden betrieblichen Gründen gestattet. Ein Abstellen kehr auf dem gesamten Betriebsgelände. Den Anweisungen der Handlungs- von Fahrzeugen ist auch auf Flugzeugabstellpositionen nur auf den gekenn- bevollmächtigten der FHG ist stets Folge zu leisten. zeichneten Flächen erlaubt. Für Schäden an den Fahrzeugen, die entgegen dieser Regelung abgestellt wer- Diese Aufgabe wird innerhalb des sicherheitsempfindlichen Bereichs insbe- den, hat der Fahrer / Halter selbst aufzukommen. Das gleiche gilt soweit dadurch sondere durch die Mitarbeiter der Verkehrsleitung, Verkehrsaufsicht sowie Dritten Schäden entstehen ( z. B. am Luftfahrzeug oder an Fluggastbrücken). der Security wahrgenommen. Außerhalb der Betriebsstraßen insbesondere beim Einfahren und Verlassen Die Fahrzeuge der entsprechend handlungsbevollmächtigten Mitarbeiter der der Flugzeugabstellpositionen ist Schritttempo zu fahren und die Vorfahrt an- FHG sind mit der Aufschrift Verkehrsaufsicht oder Security gekennzeichnet. derer nach allen Seiten zu beachten. Der Betriebsweg WiWo darf nur zum Zwecke der Abfertigung auf den Positio- 2. Die mit dieser Aufgabe betrauten Mitarbeiter sind befugt, im Namen der FHG nen 09 -12 und nur in nördliche Richtung befahren werden. Betankungsdienste Identitäts-, Ausweis- und Führerscheinkontrollen durchzuführen. dürfen soweit notwendig und unter entsprechender Vorsicht, auch in entgegen- gesetzter Richtung fahren. Fußgänger haben auf dem Betriebsweg WiWo im- Sie sind befugt, Fahrzeuge hinsichtlich ihrer technischen Anforderungen zu mer Vorrang. Das Befahren ist nur in Schrittgeschwindigkeit gestattet. kontrollieren bzw. kontrollieren zu lassen. Des Weiteren obliegt ihnen die Nach Beendigung der Abfertigung ist die Flugzeugabstellposition unverzüg- Überwachung der Einhaltung der zulässigen Fahrgeschwindigkeit. lich von Fahrzeugen und Gegenständen freizuräumen. Sie sind befugt, Fahrern, deren Verkehrsverhalten zu einer Gefährdung ge- 2. Im Bereich der Flugzeugabstellpositionen sind die Ein- und Ausfahrten sowie führt hat oder führen könnte, die Weiterfahrt zu untersagen. Gleiches gilt, die markierten Sperrflächen freizuhalten. wenn der Zustand der Fahrzeuge zu einer Gefährdung geführt hat oder füh- ren könnte. 3. Das Unterfahren des beweglichen Teiles der Fluggastbrücken ist untersagt. Die Upperdeckbrücke von Position 06 in Nullposition: Darf von Betankungs- Sie sind befugt, Sanktionen bei Verstößen gemäß Anhang 5 auszusprechen. fahrzeugen unterfahren werden. 3. Auf den Rollfeldern obliegt die Verkehrsüberwachung der Deutschen Flug- 4. Rangierbereiche von Fahrzeugen sind freizuhalten. sicherung (DFS). Rückwärtsfahren und Zurücksetzen von Fahrzeugen ist nur dann gestattet, wenn ein Vorwärtsfahren nicht möglich ist. Im Rahmen des Dienstbetriebs darf die DFS bzw. der Kontrollturm die Ver- kehrsaufsicht anfordern und Personen- oder Fahrzeugkontrollen auf den Roll- 5. Auf dem Boden liegende Kabel und Schläuche dürfen nicht ohne entspre- feldern durchführen lassen. chende Überbrückung überfahren werden. 6. Die gepflasterten Flächen an den Rotunden der Fluggastbrücken sind für das Diese Zuständigkeitsbereiche sind unter Ziffer 8 des Anhangs H. (Zuständig- Abstellen der nicht benötigten Luftfahrzeug-Schleppstangen zu nutzen. Es ist keiten, Verkehrsflächen und Fahrbereiche) dargestellt. dabei darauf zu achten, dass die Schleppstangen nicht aus diesem Bereich der Rotunde in das Vorfeld oder seitlich herausragen. An der Seite zur Vorfel- drandstraße hin dürfen Schleppstangen nicht abgestellt werden. 14 Verkehrsregeln und Zulassungsbestimmungen für das Betriebsgelände der Flughafen Hamburg GmbH Januar 2019 Januar 2019 Verkehrsregeln und Zulassungsbestimmungen für das Betriebsgelände der Flughafen Hamburg GmbH 15
F. Verhalten bei Unfällen und Schadensereignissen F. Verhalten bei Unfällen und Schadensereignissen F. Verhalten bei Unfällen und 8. Fotografieren ist grundsätzlich im sicherheitsempfindlichen Bereich verbo- ten, soweit es nicht zur Schadensdokumentation durch den Geschädigten Schadensereignissen oder den Schädiger notwendig ist oder es sich um von der FHG genehmigte, insbesondere gewerbliche, Foto- und Filmaufnahmen handelt. 1. Bei Unfällen und Schadensereignissen ist unverzüglich die Security unter der 9. Der Aufenthalt Unbeteiligter an einer Unfallstelle ist nicht erlaubt, soweit Telefon-Nr. 040 – 5075-6110 zu benachrichtigen. Die Security leitet bei Erfor- nicht zur Schadenaufnahme und -beseitigung erforderlich. derlichkeit die Information unverzüglich an die Verkehrsaufsicht weiter. 2. Bei Unfällen mit Personenschaden ist zusätzlich sofort die Flughafen-Werk- feuerwehr unter der Telefon-Nr. 040 – 5075-112 zu benachrichtigen. 3. Bei Unfällen oder Zwischenfällen, bei denen umweltgefährdende Stoffe aus- getreten sind oder auszutreten drohen, sowie bei Feuer oder Brandgefahr ist gleichfalls sofort die Flughafen-Werkfeuerwehr unter der Telefon-Nr. 040 – 5075-112 zu benachrichtigen. 4. Bei Unfällen auf den Flugbetriebsflächen oder den Straßen im sicherheits- empfindlichen Breich ist zusätzlich unverzüglich die Zentrale Vorfeldkontrolle unter der Telefon-Nr. 5075-2571 zu verständigen. 5. Der Unfallort ist so präzise wie möglich zu beschreiben. Nutzen Sie die 5 W‘s: Was ist passiert? Wer meldet? Wie viele Verletzte? Warten auf Rückfragen! Wo ist es passiert? 6. Die Unfallstelle ist von Unfallbeteiligten bzw. von Helfern zu sichern. Die Ein- satzfahrzeuge sind einzuweisen. 7. Die Unfallstelle ist grundsätzlich in unverändertem Zustand zu belassen, den Anweisungen der Einsatzkräfte ist Folge zu leisten, es gilt eine Mitwirkungs- pflicht der unfallbeteiligten Zeugen. Alle am Unfall beteiligten Fahrzeuge und Personen müssen bis zur Entscheidung des Verantwortlichen für die Unfall- aufnahme an der Unfallstelle verbleiben. Die im Zuge der Schadensaufnahme festgestellten und wesentlich zum Ereig- nis beitragenden Verstöße gegen diese VZR, können entsprechend Abschnitt H. Anhang 6. Nr.5. „Maßnahmen bei Verstößen“ sanktioniert werden. 16 Verkehrsregeln und Zulassungsbestimmungen für das Betriebsgelände der Flughafen Hamburg GmbH Januar 2019 Januar 2019 Verkehrsregeln und Zulassungsbestimmungen für das Betriebsgelände der Flughafen Hamburg GmbH 17
G. Safety Management System (SMS) H. Zulassungsbestimmungen G. Safety Management System (SMS) H. Zulassungsbestimmungen a. Gesamtes FHG Betriebsgelände 1. Der Flughafenunternehmer hat den Flughafen in betriebssicherem Zustand zu erhalten und ordnungsgemäß zu betreiben. Daher betreibt der Flughafen- 1. Zum Befahren des Betriebsgeländes der FHG benötigt jeder Fahrer grundsätz- unternehmer gem. ICAO Annex 14, ADR.OR.D.005 und LuftVZO ein Safety lich die amtliche Fahrerlaubnis der für das von ihm gefahrene Fahrzeug, ggf. in Management System (SMS). Im Rahmen dessen sind die am Flughafen Verbindung mit mitgeführten Anhängern, erforderlichen Klasse. In den öffent- Hamburg tätigen Personen, Unternehmen und Behörden verpflichtet, für die lich zugänglichen Bereichen des Betriebsgeländes gelten die Bestimmungen von ihnen verantworteten und durchgeführten Arbeiten und Prozesse die des öffentlichen Verkehrsrechts (zusätzlich zur StVO insbesondere die StVZO entsprechenden Vorgaben, Anweisungen und Richtlinien des Flughafens sowie die Fahrerlaubnisverordnung – FeV). Sofern für den Betrieb von Fahrzeu- Hamburg zu beachten. gen, Anhängern oder deren Kombinationen im öffentlichen Verkehrsbereich besondere Geschwindigkeitsbegrenzungen oder sonstige Zulassungsvoraus- 2. Die Beschäftigten unter Ziffer 1 genannten sind ausdrücklich auf die Mög- setzungen aufgrund einer Sondergenehmigung vorgegeben sind, sind diese lichkeit hinzuweisen, Sicherheitshinweise an das Safety Management der zu beachten. Spezielle zugelassene Fahrgeschwindigkeiten müssen durch FHG (SMS) zu melden. Ein sachbezogener und – wenn gewünscht – auch Markierung am Fahrzeug bzw. Anhänger sichtbar sein. anonymer Umgang mit den Informationen wird durch das Safety Manage- ment sichergestellt. Wird die amtliche Fahrerlaubnis vorläufig oder endgültig entzogen, so ist dies dem Vorgesetzten bzw. bei Fremdfirmen der Security umgehend zu melden. 3. Die Abgabe von Sicherheitshinweisen kann per E-Mail / Intranetsafety@ham. Ausnahme: airport.de, mittels Meldefomular an den speziell dazu bereitgestellten Brief- In einem Notfall dürfen Passagierbusse und Geräte durch die Mitarbeiter der kästen (SafetyPort) z. B. im Kantinengebäude 214 sowie an den Zugängen Feuerwehr im sicherheitsempfindlichen Bereich des Betriebsgeländes be- zum sicherheitsempfindlichen Bereich oder per Hauspost an den Beauftrag- wegt werden, auch ohne dass diese über die jeweils zuordbare amtliche Fahr- ten für das SMS der FHG erfolgen. erlaubnis bzw. Personenbeförderungserlaubnis verfügen, wenn sie auf den Fahrzeugen oder Geräten eingewiesen sind. 4. Der Beauftragte für das Sicherheitsmanagementsystem der FHG kann im Rah- men seiner Tätigkeit jederzeit Auskünfte über sicherheitsrelevante Vorkomm- nisse und Maßnahmen (z. B. durchgeführte Mitarbeiterschulungen zum The- Zum Führen von Luftfahrtbodengeräten oder sonstigem Spezialgerät, für die ma Safety) von den Verantwortlichen der ansässigen Unternehmen abfordern. es keine eigene Führerscheinklasse gibt, ist außerhalb des sicherheitsemp- findlichen Bereichs mindestens die amtliche Fahrerlaubnis Kl. III bzw. Klasse 5. Außerdem ist es dem Safety Management uneingeschränkt vorbehalten, B erforderlich. nach Ankündigung Einsicht in Unterlagen zu nehmen, welche die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen, Vorgaben, Anweisungen und Richtlinien des 2. Der jeweilige Fahrzeugführer muss auf das entsprechende Fahrzeug oder Flughafens Hamburg belegen. Spezialgerät eingewiesen sein. Verantwortlich für die Einweisung ist der je- weilige Fahrzeughalter bzw. Betreiber; bei gemieteten oder geleasten Fahr- zeugen der Mieter bzw. Leasingnehmer. 3. Die alleinige Verantwortlichkeit des Halters, Mieters, Leasingnehmers und Fahrers für die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs wird durch die Erteilung der Fahrzeuggenehmigung der FHG nicht berührt. 18 Verkehrsregeln und Zulassungsbestimmungen für das Betriebsgelände der Flughafen Hamburg GmbH Januar 2019 Januar 2019 Verkehrsregeln und Zulassungsbestimmungen für das Betriebsgelände der Flughafen Hamburg GmbH 19
H. Zulassungsbestimmungen H. Zulassungsbestimmungen 4. Fahrzeuge dürfen nur bestimmungsgemäß benutzt werden. Sie müssen sich Zusätzliche Voraussetzungen für das Führen von Fahrzeugen im in betriebssicherem Zustand befinden und für den vorgesehenen Verwen- sicherheitsempfindlichen Bereich dungszweck geeignet sein. Der Fahrzeugführer hat vor Beginn jeder Fahrt die 6. Um ein Fahrzeug innerhalb des sicherheitsempfindlichen Bereiches führen Wirksamkeit der Betätigungs- und Sicherheitseinrichtungen zu prüfen und zu dürfen, bedarf es zusätzlich zu den Schulungen für das Betreten des Vor- während der Fahrt den Zustand des Fahrzeugs auf augenfällige Mängel hin feldes einer Schulung zum Erlangen eines Vorfeldführerscheins (Vorfeldsi- zu beobachten. cherheitsschulung / Safety incl. Fahrpraxis auf dem Vorfeld / Einweisung und Qualifikationsnachweis für das jeweilige Spezialgerät). Diese Schulung ist Bei Mängeln, die die Betriebssicherheit gefährden, hat der Fahrzeugführer kostenpflichtig. Der Vorfeldführerschein hat eine beschränkte Gültigkeit und den Betrieb einzustellen. wird auch ohne Aufdruck eines Ablaufdatums ungültig, wenn die erforderli- chen Auffrischungsschulungen nicht nachweislich absolviert werden. b. Sicherheitsempfindlicher Bereich Voraussetzungen zum Betreten des sicherheitsempfindlichen Bereiches c. Fahrzeuganforderungen für den sicherheitsempfindlichen Bereich 1. Für das Betreten des sicherheitsempfindlichen Bereiches bedarf es einer aus- drücklichen Zustimmung der FHG. 1. Das Betreiben eines Fahrzeugs innerhalb des sicherheitsempfindlichen Be- 2. Die FHG gibt nach Erfüllen der Voraussetzungen an Personen Berechtigungs- reiches bedarf einer Genehmigung durch die FHG (siehe Ausweisordnung). ausweise aus. Diese geben an, welche Betriebsbereiche betreten werden dürfen. Die FHG gibt für Fahrzeuge definierte Fahrgenehmigungen aus. Diese geben an, welche Betriebsbereiche betreten bzw. befahren werden dürfen (siehe 3. Gemäß § 10 Luftsicherheitsgesetz ist der Berechtigungsausweis im sicher- Anhang 7. Verkehrsflächen und Fahrbereiche). heitsempfindlichen Bereich vom Ausweisinhaber offen sichtbar zu tragen (siehe auch Ausweisordnung der FHG). Die Genehmigung ist fahrzeuggebunden. Bei Fahrzeugwechsel ist eine neue Fahrgenehmigung zu beantragen. Die durch die FHG erteilten Fahrgenehmi- 4. Zum Erlangen eines Berechtigungsausweises müssen alle Personen an einer gungen (Fahrzeugplakette und Tagesfahrgenehmigungen) sind uneinge- „Vorfeldsicherheitsschulung / Safety“ sowie an einer „Luftsicherheitsschu- schränkt sichtbar unten links in der Windschutzscheibe der Fahrzeuge / Geräte lung / Security“ teilgenommen haben. Alle Schulungen sind kostenpflichtig anzubringen. und müssen alle fünf Jahre wiederholt werden. Die Schulungen werden von der FHG, oder im Falle von Behörden aufgrund gesondert geregelter Verein- 2. Fahrzeuge, die im sicherheitsempfindlichen Bereich fahren, müssen mit der barung, durch von der FHG-ausgebildete Multiplikatoren durchgeführt. am Markt üblichen höchsten Deckungssumme (Stand 2018: € 100 Mio) ver- sichert sein, die sämtliche Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie 5. Der Zugang zum sicherheitsempfindlichen Bereich darf nur über die von der das Bewegen des Kraftfahrzeuges auf einem Flughafen abdeckt. FHG hierfür freigegebenen Zuwegungen erfolgen. 3. Grundsätzlich sind Fahrzeuge im sicherheitsempfindlichen Bereich von au- ßen mit einer Firmenbeschriftung zu versehen oder an den Scheiben innen durch gut sichtbare angebrachte Firmentafeln kenntlich zu machen. 4. Auch der ständige Betrieb von nicht motorgetriebenen Fahrzeugen im Bereich des sicherheitsempfindlichen Bereichs bedarf der Zustimmung der FHG. 20 Verkehrsregeln und Zulassungsbestimmungen für das Betriebsgelände der Flughafen Hamburg GmbH Januar 2019 Januar 2019 Verkehrsregeln und Zulassungsbestimmungen für das Betriebsgelände der Flughafen Hamburg GmbH 21
H. Zulassungsbestimmungen H. Zulassungsbestimmungen 11. Die in der nachfolgenden Tabelle angegebenen Lasten und Anhängerzahlen d. Technische Fahrzeuganforderungen dürfen nicht überschritten werden. Beim Betrieb von Fahrzeugen, für die eine Allgemeine Betriebserlaubnis nach § 20 STVZO besteht, sind die für diese 1. Luftfahrtbodengeräte, Flurförderzeuge und andere Arbeitsmittel müssen ent- Fahrzeuge nach der STVZO zulässigen Anhängelasten zu beachten. Ergibt sprechend dem Produktsicherheitsgesetz in Verkehr gebracht werden. Sie sich die Zulässigkeit einer Fahrzeug-Anhänger-Kombination nicht aus der Ta- müssen regelmäßig entsprechend der geltenden Vorschriften geprüft wer- belle, so bedarf diese einer Einzelzulassung durch die Verkehrsleitung auf den; die Prüfergebnisse sind zu dokumentieren und eine Prüfplakette ist am Grundlage eines Zulässigkeitsnachweises des Herstellers. Gerät anzubringen. 12. Das Schleppen von Paletten-, Container- und Gepäckwagenanhängern usw. 2. Fahrzeuge müssen nach den Vorschriften der Straßenverkehrszulassungs- mit Gabelstaplern ist untersagt. ordnung – StVZO – gebaut und behördlich abgenommen sein. Die Wiederho- lungs- und ggf. Sonderprüfung hat nach StVZO zu erfolgen. Dies gilt auch für nicht zugelassene Fahrzeuge und Geräte. Für den Nachweis ist eine autori- sierte Prüfplakette an Fahrzeugen und Geräten anzubringen. 3. Prüfungsnachweise sind der FHG auf Verlangen vorzulegen (siehe auch Kap. E. Verkehrsüberwachung). 4. Auf dem Betriebsgelände eingesetzte Fahrzeuge dürfen grundsätzlich eine max. Breite von 3,40 m und eine max. (Zug-) Länge von 21,50 m nicht über- schreiten (Ausnahme: Fahrzeuge des Winterdienstes der FHG). 5. Zum Transport von Lasten sind ausschließlich Fahrzeuge mit entsprechender Ladekapazität zu verwenden. Diese Fahrzeuge müssen der Ladung entsprech- ende Zug- und Bremseigenschaften aufweisen. 6. Die Zündanlagen von Ottomotoren müssen funkentstört sein. 7. Die Abgasanlagen haben dem jeweiligen Stand der Technik zu entsprechen, so dass Verunreinigungen der Luft das unvermeidliche Maß nicht überschreiten. 8. Die Abgasanlagen der Fahrzeuge, die auf dem Vorfeld bei der Flugzeugabfer- tigung eingesetzt werden, sollen so angeordnet sein, dass austretende Abga- se nicht in den Arbeitsbereich der Mitarbeiter gerichtet sind. 9. Die Fahrzeugkonstruktion muss die uneingeschränkte Betriebssicherheit des Fahrzeugs auch bei abgestelltem Motor gewährleisten. 10. Spezialfahrzeuge, die dem Transport besonderer Güter dienen (z. B. Tankfahr- zeuge), müssen den jeweils für sie geltenden Vorschriften entsprechen. 22 Verkehrsregeln und Zulassungsbestimmungen für das Betriebsgelände der Flughafen Hamburg GmbH Januar 2019 Januar 2019 Verkehrsregeln und Zulassungsbestimmungen für das Betriebsgelände der Flughafen Hamburg GmbH 23
H. Zulassungsbestimmungen I. Anhang Zulässige Anhängelasten; Zahl der Anhänger I. Anhang Züge Zugmaschine 2 3 4 6 Klein- Klein- (Eigengewicht in t) LKW Schlepper 1. Definitionen und Begriffe mit zul. (0,6 t bei Betriebsgelände Ges.- 4 km / h) Gew. Company premises von (öffentlicher u. sicherheitsempfindlicher Bereich) 2 – 3,5 Zum Betriebsgelände der Flughafen Hamburg GmbH (FHG) zählen die Termi- Max. zul. nals, die Vorfahrten, Parkhäuser und -flächen, Verwaltungs- und Betriebsge- Anhängelast (in t) 5,7 8,6 11,5 17,2 3.8 bäude auf FHG-eigenem Gelände. Das Betriebsgelände ist in den öffentlichen Anhängerart – ungebremst und sicherheitsempfindlichen Bereich unterteilt. (Bezeichnung) 1 Betriebsstraßen Gepäck-Containeranhänger a Betriebsstraßen dienen der Benutzung durch den Verkehr und sind durch (LD 3 – Dolly) durchgehende weiße Begrenzungslinien und eine unterbrochene weiße Leer 4 4 4 4 2 4 Mittellinie markiert. Voll 2 3 4 4 1 1 b Sie sind grundsätzlich zu benutzen. Gepäckwagenanhänger c Liegt ein Fahrziel abseits von Betriebsstraßen (Positionen, Geräteabstell- (Trolley) flächen etc.), ist solange wie möglich die markierte Fahrstraße zu benut- Leer 4 4 4 4 2 4 zen. Die durchgehende weiße Begrenzungslinie (im Gegensatz zur Voll 2 4 4 4 1 2 durchgehenden Mittellinie) darf dann bei entsprechender Vorsicht über- quert werden. Bei der Rückkehr zur Betriebsstraße ist der kürzeste Weg Palettenanhänger zu wählen. Es ist grundsätzlich verboten, Betriebsstraßen in Richtung (LD 7 – Dolly) Rollfeld zu verlassen. Leer 4 4 4 4 0 2 Voll 1 * 1 – 2 * 1 – 3 * 2 – 4 * 0 1* 2 Betriebsstraßen im Rollbereich Tiefladeanhänger a Betriebsstraßen im Rollbereich sind Fahrstraßen im Rollbereich eines (Plattenwagen) Luftfahrzeuges, die Rollbahnen oder Leitlinien für Rollverkehr kreuzen. Leer 2 2 2 2 1 2 Sie sind durch eine versetzt unterbrochene weiße Fahrbahnbegrenzung Voll 1 2 2 2 0 1* gekennzeichnet. Zusätzlich können sie durch das Vorschriftszeichen „Stop bei Rollverkehr“ gekennzeichnet sein. Stromaggregat 1 1 1 1 – – b Sie dürfen nur befahren werden, wenn dabei der Luftfahrzeugrollverkehr Fluggasttreppe 1 1 1 1 – – nicht behindert oder gefährdet wird. Sie sind mit erhöhter Aufmerksam- keit zu befahren. Heizgerät Anhänger 800 kg 1 1 1 1 20-ft-Palettencontainer- 3 Betriebsstraßen im Rollbereich (gelb) Anhänger Betriebswege stehen nur bestimmten Nutzern zur Verfügung. Allgemeiner Ver- Max. Geschw. 6 km / h kehr ist auf Betriebswegen nicht gestattet. Bestimmte Nutzer dürfen mit be- Leer 1 1 1 1 – rechtigtem Anliegen den jeweiligen Betriebsweg befahren. Im Sicherheitsbe- Voll max. max. max. 1* 1* 1* 1 – – reich der Flughafen Hamburg Airport GmbH gilt als berechtigtes Anliegen insbesondere das Erreichen einer Position zur Abfertigung. Die Zahl der Anhänger ist abhängig vom Ladegewicht 24 Verkehrsregeln und Zulassungsbestimmungen für das Betriebsgelände der Flughafen Hamburg GmbH Januar 2019 Januar 2019 Verkehrsregeln und Zulassungsbestimmungen für das Betriebsgelände der Flughafen Hamburg GmbH 25
I. Anhang I. Anhang 4 Vorfeldrandstraße (rot) Die Vorfeldrandstraße ist eine Betriebsstraße, deren Abschnitte unter (1) und (2) fallen. Unter (1) fällt der Bereich vom Sandsilo bis zum Gebäude 335 (DFS Tower Hamburg), mit Ausnahme entlang der Positionen 09 bis 12. Dort fällt die Vorfeldrandstraße unter die Regelung (2). 5 Umlaufstraße (grün) Die Umlaufstraße beginnt am Sandsilo und führt entlang des Flughafenzauns an den Pisten 15/33 und 05/23 entlang bis zum Gebäude 335 (DFS Tower Hamburg). Die Umlaufstraße fällt grundsätzlich unter (1). Ausnahmen unter (2) sind die Verengung auf Höhe Rollbahn E3, die Querung von Rollbahn U. 6 Betriebsweg WiWo Der Betriebsweg WiWo führt von Süden kommend direkt vor dem Gebäude entlang der Positionen 12 – 09. Deutsche Flugsicherung (DFS) ATC air traffic control ATC air traffic control ist für die Flugverkehrskontrolle in Deutschland zuständig. Am Hamburg Airport werden durch sie alle an- und abfliegenden, sowie die auf den Pisten und Rollbahnen befindlichen, Luftfahrzeuge kontrolliert und deren Rollbewegungen angewiesen. Die DFS ist im Kontrollturm (Hamburg Tower) untergebracht. Einrollgasse Apron Stand Taxilane Einrollgassen sind die Rollbereiche für Luftfahrzeuge, welche die Verbindung zwischen den Rollbahnen und den Vorfeldbereichen mit Luftfahrzeugabstell- positionen herstellen. Am Flughafen Hamburg gibt es sieben Einrollgassen auf dem Vorfeld 1, sechs Einrollgassen auf dem Vorfeld 2 sowie die Einroll- gassen-G, -U , -V und -W. Einsatzfahrzeuge emergency cars sind Fahrzeuge mit speziellen, hoheitlichen Aufgaben und / oder Sonderfunktio- nen, welche ggf. auch besondere Wegerechte für sich beanspruchen können. Diese Wegerechte werden zumeist durch blaues (gelbes) Rundumlicht angezeigt. Beispiele: – Kontrollwagen – Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge – Polizeifahrzeuge Betriebsstraßen im Rollbereich (gelb), Umlaufstraße (grün) und Vorfeldrandstraße (rot) – Leit-, Sicherungsfahrzeuge – Zoll- Bundespolizei- oder andere Behördenfahrzeuge – Zivileinsatzfahrzeuge 26 Verkehrsregeln und Zulassungsbestimmungen für das Betriebsgelände der Flughafen Hamburg GmbH Januar 2019 Januar 2019 Verkehrsregeln und Zulassungsbestimmungen für das Betriebsgelände der Flughafen Hamburg GmbH 27
I. Anhang I. Anhang Enteisungsfahrzeug deicing vehicle Funktionsflächen Fahrzeug zur Luftfahrzeugenteisung Funktionsflächen sind z. B. die Bereiche für das Ein- und Aussteigen der Pas- sagiere (luftseitig), Fußwege des WIWO- und Kombiboardingverfahrens, Be- Fahrzeug vehicle und Entladezonen, Warenanlieferung, Containerrollenlager, Hallenvorplätze, Der Begriff „Fahrzeug“ meint alle bodengebundenen PKW / LKW / Maschi- Tankstellen, Befüllstationen, Tanklager u. ä. nen / Geräte wie sie nach StVO oder Maschinenrichtlinien (z. B. Luftfahrtbo- dengeräte) geregelt sind. Gerätestellflächen Luftfahrzeuge (Flugzeuge) gehören nicht zu dieser Definition und werden sind Flächen, auf denen Abfertigungsfahrzeuge und Geräte abgestellt wer- falls notwendig extra benannt. den können. Diese teilen sich auf in: – Geräteabstellflächen (langfristige Abstellung möglich) Flugbetriebsfläche – Gerätebereitstellflächen (Abstellung nur zur aktuellen Abfertigung erlaubt) Die Flugbetriebsflächen sind alle Flächen auf einem Flughafen, auf denen – Kurzzeitparkplätze (Abstellung maximal 30 Minuten) sich Luftfahrzeuge am Boden nach Landung und vor einem Start bewegen. – Dienstparkplätze (fest vermietet) Die Flugbetriebsflächen teilen sich u. a. auf in: – Geräteflächen (fest vermietet) – Rollfeld – Vorfelder Kontrollturm Tower ist für die Flugverkehrskontrolle am Hamburg Airport zuständig. Von ihm Fluggast- / Passagiertreppe passenger stairs / steps werden alle an- und abfliegenden, sowie die auf den Pisten und Rollbahnen verbindet das Vorfeld mit den Kabinentüren eines geparkten Luftfahrzeuges, befindlichen, Luftfahrzeuge kontrolliert und deren Rollbewegungen angewie- damit Passagiere und Personal ein- und aussteigen können. sen. (s. a. Deutsche Flugsicherung (DFS)) Fluggastbrücke jetway Kontrollwagen Follow Me Car verbindet das Terminal mit den Kabinentüren eines geparkten Luftfahrzeu- sind Fahrzeuge der Verkehrsaufsicht. Sie sind unter anderem auch zuständig für ges, damit Passagiere und Personal ein- und aussteigen können Kontrollen zur Einhaltung der Verkehrsregeln und Zulassungsbestimmungen. Ausserdem gehören Tätigkeiten wie das „Leiten von Luftfahr- / Fahrzeugen“ Flugzeugabstellpositionen Aircraft Stands zu den Hauptaufgaben der Kontrollwagen. auf den Flugzeugabstellpositionen werden die Luftfahrzeuge geparkt. Kontrollwagen sind durch gelb / schwarze “Schachbrettlackierung“, gelbe / Es wird unterschieden in blaue Rundumleuchten und die Aufschrift „Verkehrsaufsicht“ besonders ge- – Nose-In Positionen (Push-Back erforderlich) kennzeichnet. – Remote Positionen (Aussenpositionen) Anweisungen / Aufforderungen der Kontrollwagenfahrer ist Folge zu leisten! Flugzeughalle Hangar Leit- / Sicherungsfahrzeug Hallen, in denen Luftfahrzeuge untergestellt, instandgesetzt oder gewartet Kontrollwagen bzw. Fahrzeuge mit Sondergenehmigung der FHG zur Leitung werden. Auf dem Betriebsgelände der FHG befinden sich Flugzeughallen und Einweisung von Fahrzeugen. (Flugzeughalle F, H; K; L). Weitere Flugzeughallen befinden sich auf dem Gelände der Lufthansa Tech- Leitstelle Sicherheit (LES) Airport Security Office (24h) nik AG. Einsatzzentrale der Security: Telefon 040 – 5075-6110 Flugzeugschlepper / Luftfahrzeugschlepper aircraft tow tug Lotseneinheit spezielles Fahrzeug zum Schleppen von Luftfahrzeugen Luftfahrzeug oder Verband von Fahrzeug(en), welche von einem Leit- / Siche- rungsfahrzeug, meistens Kontrollwagen, geführt bzw. geleitet wird. 28 Verkehrsregeln und Zulassungsbestimmungen für das Betriebsgelände der Flughafen Hamburg GmbH Januar 2019 Januar 2019 Verkehrsregeln und Zulassungsbestimmungen für das Betriebsgelände der Flughafen Hamburg GmbH 29
I. Anhang I. Anhang Luftfahrzeuge (LFZ) Sicherheitsempfindlicher Bereich Airside Insbesondere: Der umzäunte Bereich des Betriebsgeländes, welcher nur von einem speziell Aircraft berechtigten Personenkreis nach Passieren einer Sicherheitskontrolle gem. Flugzeug Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) betreten werden darf. Helicopter Innerhalb des sicherheitsempfindlichen Bereiches liegen z. B.: die Flugbe- Hubschrauber triebsflächen und die luftseitigen Betriebsbereiche. Luftseitige Betriebsbereiche Airside operation areas Sperrflächen Keep out area sind alle Bereiche innerhalb des sicherheitsempfindlichen Bereiches, die sind Flächen, die durch besondere Markierungen (siehe Anhang 9.) auf spe- nicht unter den allgemeinen Definitionen aufgeführt sind. zielle Bewegungsbereiche hinweisen (z. B. Schwenkbereich der Fluggastbrü- Dazu gehören z. B. der Bereich der Werkfeuerwehr, der Betriebshof Nord, die cken, Aufstellbereiche für Luftfahrzeugschlepper, Feuerlöschcontainer, Sperr - Flächen am Towergebäude sowie sonstige Abstell- und Lagerflächen. flächen vor Flucht- u. Rettungswegen u.s.w.). Hier gilt immer absolutes Halteverbot! Öffentliche Betriebsbereiche Umfasst alle öffentlich erreichbaren Bereiche (z. B. Terminals; Kantine; Werk- Tankfahrzeug Flugfeldtankkraftwagen (FTKW) Fueling truck stätten etc.) Spezialfahrzeuge zum Transport von Flugzeugkraftstoffen. Passagierabfertigungsgebäude Terminal Umlaufstraße (grün) Perimeter road Gebäude zur Passagier- und Gepäckabfertigung. Die Umlaufstraße beginnt am Sandsilo und führt entlang des Flughafenzauns Am Hamburg Airport gibt es vier Terminals (Terminal 1 / Terminal 2 / Geschäfts- an den Pisten 15 / 33 und 05 / 23 entlang bis zum Gebäude 335 (DFS Tower fliegerzentrum (GAT) und Airport Plaza). Hamburg). Die Umlaufstraße fällt grundsätzlich unter (1). Ausnahmen unter (2) sind die Verengung auf Höhe Rollbahn E3, die Querung von Rollbahn U. Piste(n) (Start- und Landebahn) Runway Piste wird die Fläche genannt, auf der die Luftfahrzeuge starten und landen. Verkehrsaufsicht Airfield Supervision Der Flughafen Hamburg hat 2 Pisten: ist u. a. zuständig für die Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht durch – Piste 05 / 23 die FHG sowie für die Durchführung zuständig. (050 ° / 230 °) Länge: 3.250m Breite: 45,80m – Piste 15 / 33 Verkehrsflächen (150 ° / 330 °)Länge: 3.666m Breite: 45,80m Zu den Verkehrsflächen im sicherheitsempfindlichen Bereich des Betriebsge- Zuständigkeit: Deutsche Flugsicherung (DFS) ländes zählen die: – Flugbetriebsflächen – Sperrflächen Rollbahnen Taxiway – Fahrstraßen – Funktionsflächen Die Rollbahnen sind die Verbindung zwischen Pisten und Vorfeldern. – Vorfelder – luftseitigen Betriebsbereiche Zuständigkeit: Deutsche Flugsicherung (DFS) – Gerätestellflächen Rollfeld Aerodrome movement area Vorfeld Apron Das Rollfeld ist der Bereich der Flugbetriebsflächen, der sämtliche Pisten so- Das Vorfeld ist der Bereich eines Flughafens, welcher dem Abstellen der Luft- wie Rollbahnen (außer Einrollgassen) einschließt. fahrzeuge dient und auf dem verschiedene Betriebsprozesse, wie z. B. die Be- Zuständigkeit: Deutsche Flugsicherung (DFS) und Entladung, die Ver- und Entsorgung (Müll, Fäkalien, Wasser), das Ein- und Aussteigen der Passagiere, die Betankung sowie die Versorgung mit sonstigen Betriebsstoffen, Wartungsarbeiten und das Catering durchgeführt werden. 30 Verkehrsregeln und Zulassungsbestimmungen für das Betriebsgelände der Flughafen Hamburg GmbH Januar 2019 Januar 2019 Verkehrsregeln und Zulassungsbestimmungen für das Betriebsgelände der Flughafen Hamburg GmbH 31
I. Anhang I. Anhang Die Vorfelder am Flughafen Hamburg bestehen u. a. aus: 2. Buchstabieralphabet – Einrollgassen – Flugzeugabstellpositionen In der Luftfahrt werden Rufzeichen, Wörter und Abkürzungen mit dem – Betriebsstraßen auf den Vorfeldern ICAO-Buchstabieralphabet buchstabiert, um Missverständnisse zu vermei- – Gerätestellflächen den. Auf dem Flughafen sind unter anderem auch die Rollwege mit Buchsta- – Sperrflächen ben benannt. Der Flughafen Hamburg hat fünf Vorfelder: Buchstabe Schlüsselwort Buchstabe Schlüsselwort – Die Vorfelder 1, 2 und 4 gehören zu den Vorfeldern der Flughafen Hamburg GmbH (FHG). A Alfa N November Zuständigkeiten: B Bravo O Oskar zentrale Vorfeldkontrolle C Charlie P Papa – Die Vorfelder 5 und 6 D Delta Q Quebec gehören zum Bereich der Lufthansa Technik AG und liegen außerhalb des sicherheitsempfindlichen Bereiches des Flughafens E Echo R Romeo Zuständigkeiten: F Foxtrott S Sierra Lufthansa Technik AG Flugbetriebliche Fachaufsicht durch FHG G Golf T Tango H Hotel U Uniform Vorfeldrandstraße (rot) Apron border road Die Vorfeldrandstraße ist eine Betriebsstraße, deren Abschnitte unter (1) und I India V Viktor (2) fallen. Unter (1) fällt der Bereich vom Sandsilo bis zum Gebäude 335 (DFS J Juliett W Whiskey Tower Hamburg), mit Ausnahme entlang der Positionen 09 bis 12. Dort fällt die Vorfeldrandstraße unter die Regelung (2). K Kilo X X-ray L Lima Y Yankee Wach- u. Sicherheitsdienst Security ist zuständig für die Umsetzung aller in der EU-Verordnung und dem Luftsi- M Mike Z Zulu cherheitsgesetz (LuftSiG) vorgeschriebenen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für den Luftverkehr soweit es den Part des Flughafenbetreibers be- trifft. Darüber hinaus werden eine Reihe von Maßnahmen des Betriebsschut- zes, zur Aufrechterhaltung der Ordnung, der Verkehrsüberwachung und der innerbetrieblichen Sicherheit durchgeführt. Zentrale Vorfeldkontrolle Apron Control ist für die Bodenverkehrskontrolle am Hamburg Airport zuständig. Die Zent- rale Vorfeldkontrolle ist im Terminal 2 / Haus E untergebracht. Aufgaben: – Steuerung des Luftverkehrs auf den Vorfeldern – Steuerung der Roll-, Pushback und Schleppvorgänge 32 Verkehrsregeln und Zulassungsbestimmungen für das Betriebsgelände der Flughafen Hamburg GmbH Januar 2019 Januar 2019 Verkehrsregeln und Zulassungsbestimmungen für das Betriebsgelände der Flughafen Hamburg GmbH 33
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