Maßnahmenkatalog - Mobility Points Realisierung von multimodalen Mobilitäts angeboten in Wohnbauten und Stadtteilen - Stadt Salzburg
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Wir leben die Stadt Mobility Points Realisierung von multimodalen Mobilitätsangeboten in Wohnbauten und Stadtteilen Maßnahmenkatalog www.stadt-salzburg.at
Maßnahmenkatalog Zur Realisierung von multimodalen Mobilitäts angeboten (Mobility Points) in Wohnbauten und Stadtteilen Inhalte Kurzfassung 2 1. Einleitung und Ausgangslage 3 2. Zielsetzungen für multimodale Mobilität 6 3. Vorteile für Nutzerinnen und Nutzer 7 4. Pull-Maßnahmen: Multimodalität im Wohnbau 9 5. Push-Maßnahmen: Restriktive Lenkungsinstrumente 14 6. Stellplatzregulativ – rechtliche Grundlagen 17 7. Zusammenarbeit und Organisation bei Neubauten 18 8. Absicherung der Mobilitätsmanagement-Maßnahmen 20 9. Betriebsmodelle Shared Mobility 24 10. Finanzierung 28 11. Best-Practice-Beispiele 32 12. Abbildungen 35 13. Abkürzungen und Begriffserklärungen 35 14. Quellen 36 Auftraggeber Magistrat der Stadtgemeinde Salzburg, MA 5/03, Amt für Stadtplanung und Verkehr Auftragnehmerin MO.Point Mobilitätsservices GmbH Niederhofsstrasse 30/13, A-1120 Wien Projektleitung Josef Reithofer, Stadt Salzburg, MA 5 Stefan Arbeithuber, MO.Point Mobilitätsservices GmbH Herausgeber Stadtgemeinde Salzburg, Amt für Stadtplanung und Verkehr Schriftenreihe zur Salzburger Stadtplanung, Heft 46 Erscheinungsjahr 2020, Erscheinungsort Salzburg Kommentare und Anregungen Verena Hefinger, Michael Buttler, Magistrat der Stadt Salzburg, MA 5/03 Ingeborg Straßl, Patrick Lüftenegger, Markus Fedra, Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen SIR Stefan Arbeithuber, Stefan Melzer, MO.Point Mobilitätsservices GmbH Salzburg, Dezember 2019 1
Kurzfassung Ziele und beabsichtigte Anwendungsmöglichkeiten dieses Maßnahmenkataloges 80% der täglichen Wege starten und enden Für die Realisierung benötigt es ein Zusammen am Wohnort. Die unmittelbare Wohnumgebung spiel aller Akteure. Dazu werden in Kapitel 7 beeinflusst unser Mobilitätsverhalten direkt und Empfehlungen zur Zusammenarbeit gegeben unbewusst. Dieser ‚Maßnahmenkatalog Multi und aufgezeigt, wie die Maßnahmen bestmöglich modalität’ thematisiert daher die Notwendigkeit abgesichert werden können (Kapitel 8). Darüber derartiger Maßnahmen (Kapitel 1 und 2), wel hinaus werden unterschiedliche Betriebsmodelle che Vorteile sich daraus ergeben (Kapitel 3) und (Kapitel 9), und Finanzierungsinstrumente was Bauträger und Projektentwickler beitragen (Kapitel 10) aufgezeigt. Kapitel 11 rundet können, um multimodale Mobilitätsangebote im den Leitfaden mit ausgewählten Best-Practice- Wohnungsneubau zu verankern. (Kapitel 4). Das Beispielen ab. Dokument ergänzt den aktuellen ‚Leitfaden für ProjektentwicklerInnen‘ 1 (2018), in dem es die Der vorliegende Maßnahmenkatalog Multimo Perspektiven von Bauträgern, zuständigen Fach dalität soll einerseits für FachplanerInnen, die planerInnen und politischen Entscheidungsträger seitens der zuständigen Behörden und politischen Innen verknüpft. EntscheidungsträgerInnen tätig sind, eine fun dierte Argumentationsgrundlage bieten. Anderer Die Handlungsempfehlungen beinhalten eine seits erhalten Bauträger und Projektentwickler in Kombination von sanften Maßnahmen des Mobi Ergänzung zum ‚Leitfaden für Projektentwickler‘ 1 litätsmanagements (Pull-Maßnahmen) mit harten konkrete Informationen zur Organisation, Finan Maßnahmen (Push-Faktoren, wie z.B. Verkehr zierung und Realisierung. Letztendlich sollen die sinfrastruktur, Parkraumbewirtschaftung). Für wichtigsten Akteure davon profitieren: Die Bewoh FachplanerInnen und politische Entscheidungs nerinnen und Bewohner. trägerInnen werden in Kapitel 5 Lenkungsinstru mente empfohlen, wobei jenes der Reduktion von Stellplätzen vertieft wird (Kapitel 6). 2
1. Einleitung und Ausgangslage Problemstellung und Einen wertvollen Beitrag kann dabei die stärkere Integration von Wohnen und Mobilität leisten. Notwendigkeit Die Teilziele 20 und 21 der Smart City Strategie Salzburg betreffen die Realisierung von Wohn Im Bundesland Salzburg ist der Verkehr mit 1,44 bauprojekten mit integrierten Mobilitätskonzepten Mio t CO2 der größte Verursacher von CO2.2 50% sowie die Schaffung von Ergänzungsangeboten aller Wege im Großraum Salzburg werden mit dem zum öffentlichen Verkehr. Mittels Siedlungsbe privaten PKW zurückgelegt.3 Der PKW-Bestand wertungen von Wohnbauprojekten können die im Bundesland nahm von 2012 bis 2016 um 6% CO2-Einsparungspotentiale bei der Alltagsmobi zu.4 Dabei beträgt die durchschnittlich mit dem lität auch berechnet werden.6 Zur Realisierung PKW zurückgelegte Stecke nur rund 13 km.2 benötigt es aber die akkordierte Zusammenarbeit Daher soll „die Zukunft der städtischen Mobilität aller Akteure: Bauträger und Projektentwickler auf nachfrageorientierten Dienstleistungsangebo Innen, FachplanerInnen und politische Entschei ten basieren. dungsträgerInnen. Für diese bietet der vorliegende Maßnahmenkatalog fundierte Hintergrundinforma An Stelle des privaten Autobesitzes tritt ein Mix tionen und eine konkrete Handlungsanleitung. aus Zu-Fuß-gehen, Radfahren, öffentlichen Trans portmitteln und ergänzenden Leihfahrzeugen. (…)“, so die in der Smart City Strategie 2025 der Stadt Salzburg formulierte Zielsetzung.5 Überge Wozu Multimodalität? ordnetes Ziel der Stadt Salzburg ist die Reduktion Unsere Wege können als Wegeketten begriffen von Treibhausgas-Emissionen, der Schadstoffbe werden, die wir täglich mit einem oder mehreren lastung sowie der Lärm-Emissionen und dadurch Verkehrsmitteln zurücklegen. Stehen unterschied die Steigerung der Lebensqualität, insbesondere liche Verkehrsmittel und Verkehrsinfrastrukturen im urbanen und semi-urbanen Umfeld. – idealerweise direkt am Wohnort – zur Verfügung, z.B. Bahn, Bus, Carsharing, Parkmöglichkeiten für PKW und Fahrrad, Geh- und Fahrradwege, so fördert das die Wahl des jeweils passenden Verkehrsmittels. Unter Rücksichtnahme auf bestimmte Voraus setzungen (Push- und Pullfaktoren) kann dies zu einer Reduktion von Fahrten mit dem PKW und damit zu einer Reduktion der Umweltbelastung durch den motorisierten Individualverkehr führen. Abb. 1: Beispiel Stadtwerk Lehen, Salzburg © Verein Stadtwerk 3
EINLEITUNG UND AUSGANGSLAGE Multimodales Sonderform von Multimodalität: Verkehrsverhalten Intermodales Verkehrsverhalten Mi + Di Mi Do + … … © MO.Point GmbH nach Von der Ruhren et al. (2003) Abb. 2: Multimodales und intermodales Verkehrsverhalten Quelle: MO.Point GmbH nach Von der Ruhren et al. (2003) in https://www.zukunft-mobilitaet.net/ Mobility Points Mobilitätsangeboten wird in Fachkreisen als Mobility Points, Mobilitätsstationen oder Mobility Hubs bezeichnet. Die verkehrliche Funktion Multimodales und intermodales Verhalten kann von Mobility Points liegt darin, unterschiedliche durch die Verknüpfung der unterschiedlichen Mobilitätsangebote und Services an einem Verkehrsmittel gefördert werden. Diese Standort räumlich zusammenzufassen und den räumliche Verknüpfung von unterschiedlichen Übergang zwischen den Verkehrsmitteln zu vereinfachen.7 Charakteristisch für diese Mobility Points ist, dass an diesen Umsteigepunkten sowohl öffentliche Mobilitätsangebote als auch Sharing-Fahrzeuge, etwa Car- und/oder Bikesharing-Fahrzeuge bereit stehen. Weitere Angebote sind etwa in unmittel barer Nähe gelegene Taxistandplätze, Fahrrad abstellanlagen oder Sammelgaragen. Meist wird die Errichtung von Mobility Points von entspre chenden Marketingmaßnahmen zur Förderung von multimodalem Verkehrsverhalten begleitet. Abb. 3: Beispiel Mobilitätsstation, tim-Standort der Holding Graz – Kommunale Dienstleistungen GmbH © LupiSpuma 4
EINLEITUNG UND AUSGANGSLAGE Digitale Verknüpfung Damit einher geht die digitale Verknüpfung der unterschiedlichen Angebote. Idealerweise kann man sich auf einer Applikation (App) via Smart phone oder PC über unterschiedliche Mobilitäts angebote informieren, diese nutzen und teilweise auch bezahlen. Unterschiedliche ITPlattformen von privaten Betreibern, IT Unternehmen oder öf fentlichen Akteuren bieten derartige Lösungen an. In Fachkreisen wird die Bündelung unterschied licher Mobilitätsangebote als „Mobility as a Service (MaaS)“ bezeichnet. Ziel ist es, die wichtigsten Mobilitätsanforderungen eines Kun den über eine digitale Schnittstelle und durch Abb. 4: Beispiel digitale Verknüpfung: einen Dienstanbieter zu erfüllen.8 Mobilitätsplattform Wegfinder Quelle: iMobiliy GmbH, 2019 Warum multimodale Mobilität planen? n Möchlichst einfacher und bequemer Wechsel von einem Verkehrsmittel auf ein anderes n Entlastungseffekte im fließenden und ruhenden PKWVerkehr durch Verlagerung auf den Umweltverbund (zu Fuß gehen, Rad fahren, öffentliche Verkehrsmittel) n Stärkung des Fuß und Radverkehrs sowie des öffentlichen Verkehrs n Verbesserung der Erreichbarkeiten, insbesondere für Personen ohne permanente PKW Verfügbarkeit – Reduktion der Abhängigkeit vom privaten PKW n Herstellung und Sicherung kostengünstiger und flexibler Mobilität in urbanen Räumen n Kosteneffiziente Ergänzung des öffentlichen Verkehrs – Attraktivierung des ÖV n Sicherung kostengünstiger und flexibler Mobilität in urbanen und semiurbanen Räumen, aber auch im ländlichen Raum n Image und Marketingeffekte für multimodale Mobilitätskonzepte und für den bestehenden ÖV 5
2. Zielsetzungen für multimodale Mobilität Abb. 5: Verankerung von Multimodalität am Wohnstandort © MO.Point GmbH 2016 80% der täglichen Wege starten und enden am Wohnort. Die unmittelbare Wohnumgebung beein Strategischer Rahmen für flusst unser Mobilitätsverhalten direkt und unbe multimodale Mobilität im wusst: Führt der kürzeste Weg von der Haustüre Wohnbau in der Stadt Salz über den Lift in die Tiefgarage direkt zum eigenen Auto, so ist man sehr geneigt, dieses Mobilitäts burg mittel für seine Wege zu bevorzugen. Energiepolitische Maßnahmen für die relevanten Oberstes Ziel von Mobilitätsmanagement ist es, Bereiche, darunter auch für die Mobilität, mit die Verwendung nachhaltiger Verkehrsmittel (zu Umsetzungsvorschlägen bis 2025 wurden defi Fuß gehen, Rad Fahren, öffentlicher Verkehr) zu niert. Neben dem Umstieg auf energieeffiziente fördern.9 Dies setzt die Gleichberechtigung aller Verkehrsträger wurden unter anderem die Realisie Mobilitätsangebote am Wohnort voraus: Ob das rung von Wohnbauprojekten mit integrierten Mobi private Fahrrad, die nächstgelegene ÖV-Haltestelle litätskonzepten sowie die Schaffung und bessere oder ein Carsharing-Auto – sind alle Verkehrs Verknüpfung von Kombinationsangeboten mit dem mittel einfach und gleich schnell erreichbar und ÖV als Maßnahmen definiert.10 können kostengünstig und bequem genutzt wer den, so gewinnt die Vielfalt an Mobilitätsmöglich Der ‚Leitfaden Mobilitätsmanagement’ 11 (2013) keiten an Attraktivität. Der / die BewohnerIn kann beschreibt, wie bei Wohnbauvorhaben mit für jeden Einsatzzweck das für sie/ihn passende tels sanfter und angebotsseitiger Maßnahmen Fahrzeug nutzen. Weitere Ziele sind die Erhöhung (Pull-Maßnahmen) die BewohnerInnen zur Verrin der Aufenthaltsqualität durch die Reduktion von gerung der PKW Nutzung angeregt und dadurch KFZ Stellplätzen im öffentlichen Raum und die nachhaltiges Verkehrsverhalten gefördert werden Reduktion der Abhängigkeit vom privaten PKW kann. Der darauf aufbauende ‚Leitfaden für (Mobilitätsgarantie). Projektentwickler‘ 12 (2018) beschreibt Schritt für Schritt, wie Bauträger und Projektentwickler bei Die Stadt Salzburg hat sich zum Ziel gesetzt, die Neubauvorhaben vorgehen können, um Mobili Lebensqualität ihrer BürgerInnen nachhaltig zu tätsmanagement-Maßnahmen zu realisieren und sichern. Der Masterplan 2025 ist das Ergebnis um KFZ-Stellplätze zu reduzieren. An Mobility eines umfassenden Stakeholder-Dialogs und fasst Points verfügbare Mobilitätsangebote, wie Car- die diesbezügliche Vision für die Stadt Salzburg oder Bikesharing stellen einen Teil der möglichen im Jahr 2050 zusammen. Maßnahmen des Mobilitätsmanagements dar. 6
3. Vorteile für Nutzerinnen und Nutzer Idealerweise wird der Wohnbau und die Wohnum gebung so gestaltet, dass das zu Fuß gehen, Rad fahren sowie der öffentliche Verkehr an Attrakti vität gewinnen. Wird der private PKW nicht mehr täglich benötigt, können stattdessen bei entspre chendem Bedarf Carsharing-Fahrzeuge oder bei längerer Entlehnung auch Mietautos für Fahrten herangezogen werden. Davon profitieren vor allem die BewohnerInnen selbst: Ist der Besitz eines PKWs nicht mehr zwin gend notwendig, so spart dies erhebliche Kosten. Österreichs Haushalte geben im Durchschnitt 425 Euro pro Monat für Mobilität aus13, einen Großteil davon für das eigene Auto. Die regelmäßige Nut zung eines Carsharing-Fahrzeuges rechnet sich, wenn der eigene PKW weniger als rund 10.000km Abb. 6: Kostenvergleich von Haushalten mit und pro Jahr gefahren wird.14 ohne PKW Quelle: VCÖ – Mobilität mit Zukunft Werden Alltagswege ohne privates Auto bewäl tigt, so wird dadurch der ruhende und fließende Verkehr vor der eigenen Haustüre minimiert. Das Schadstoffe des PKW-Verkehrs reduziert wer unmittelbare Wohnumfeld gewinnt an Qualität: Es den. Die Förderung der Angebotsvielfalt und die entsteht mehr und sicherer Freiraum für Bewoh bestmögliche Verknüpfung von unterschiedlichen nerInnen und AnrainerInnen, während Lärm und Verkehrsmitteln erhöht somit die Lebensqualität. Abb. 7: Vergleichsrechnung am Beispiel Wohnprojekte Wien: Reduktion der Stellplätze um -85% gegenüber konventionellen Wohnbauten Quelle: VCÖ – Mobilität mit Zukunft 7
V O RT E I L E F Ü R N U T Z E R I N N E N Weniger Stellplätze ermög Vor allem in innerstädtisch gut erschlossenen Lagen größerer Städte Österreichs sinken die lichen günstigeres Wohnen Motorisierungsgrade.16 Der Bedarf nach zur Woh nung zugehörigen Parkplätzen sinkt dadurch. 2017 wurden bereits 37% der Privathaushalte in Österreich als Einpersonenhaushalte geführt, bis Dabei erhöhen insbesondere Tiefgaragenstellplätze 2030 soll ihre Anzahl auf rund 39% steigen.15 die Baukosten von Wohnbauten: Die Baukosten Dadurch wächst der Bedarf an kleineren, günsti von PKW- Tiefgaragenstellplätzen betragen je nach geren Wohnungen und die Mobilitätsgewohnheiten Standort im Durchschnitt rund 15.000 €.17 Auf ändern sich. Gute Anbindung an den ÖV, Fahrrad grund des sinkenden Bedarfs an PKW-Stellplätzen infrastruktur sowie ergänzende Carsharing-Ange in Städten können mittels flankierenden Maßnah bote haben das Potential, den Mobilitätsbedarf men (z.B. Mobilitätsmanagement) Pflichtstell – insbesondere bei Einpersonenhaushalten – plätze eingespart werden. Die Reduktion von effizienter zu decken. Stellplätzen, insbesondere von Tiefgaragenstell plätzen, trägt damit zur Schaffung von leistbarem Wohnraum bei. Vorteile für Nutzerinnen und Nutzer18 n Einsparung von Kosten pro Haushalt n Mehr Platz für die Menschen: Weniger parkende oder fahrende Autos vor der Haustüre n H öhere Verkehrssicherheit: Weniger PKW-Verkehr vor der Haustüre erhöht die Verkehrssicherheit und mindert Gefahrenquellen, insbesondere für Kinder n G rünraum statt Parkplätzen: Mehr Aufenthaltsqualität durch ansprechende Gestaltung der Wohnumgebung n Gesünder unterwegs ist, wer Alltagswege zu Fuß oder mit dem Rad zurückgelegt n W eniger Zeit im Stau verbringt, wer aktiv unterwegs ist und Radfahren und zu Fuß gehen mit dem ÖV kombiniert n G ünstiger wohnen: Die Reduktion der Pflichtstellplätze reduziert Baukosten und trägt dadurch zur Schaffung von leistbarem Wohnraum bei 8
4. Pull-Maßnahmen: Multimodalität im Wohnbau Maßnahmen des Mobilitäts § F ußwege nach dem Prinzip der ‚Stadt der kurzen Wege‘ gestalten und – falls notwendig managements (Pull-Maßnah – auch über private Flächen führen (rechtliche men) Absicherung der Wegführung) § Stiegenhäuser attraktiv gestalten, Gemein Durch sanfte Maßnahmen des Mobilitätsmanage schaftsanlagen im Quartier gut erreichbar ments (Pull-Maßnahmen), wie Information, Kom situieren (z.B. Fahrrad- und Kinderwagenräume, munikation und vor allem durch die Verbesserung Müllräume) und Ergänzung des jeweils am Standort bestehen § Gehwege ansprechend gestalten: Vermeidung den öffentlichen und privaten Mobilitätsangebotes von Hindernissen, Umwegen, Angsträumen und sollen Veränderungen von Einstellungen und Ver Gefahrenzonen haltensweisen der VerkehrsteilnehmerInnen hin zu § Gehwege sehr gut beleuchten: Das steigert nachhaltigerem Mobilitätsverhalten erzielt werden. die Attraktivität und erhöht die subjektive wie Dabei gilt: Eine einzelne Maßnahme hat meist be objektive Sicherheit schränkte Wirkung. Ideal ist eine Kombination aus mehreren Push- und Pull-Maßnahmen. Push-Maß Abb. 8: Fahr nahmen beschreiben dabei restriktive Regelungen rad-Self-Service und betreffen vor allem das Pkw-Stellplatzange Station Beispiel bot (z.B. City Maut, Stellplatzbeschränkungen) Fahrradpark und die PKW-Nutzung (z.B. Tempolimits, Road haus Amsterdm Pricing). Zuid, Creative Commons CCO Dieses Kapitel gibt für Bauträger und Projektent 1.0 wickler einen Überblick, welche Maßnahmen bei Bauvorhaben gesetzt werden können, um nachhal Fahrradinfrastruktur tige Mobilität zu fördern, die städtische Mobilität zu verbessern und die Unabhängigkeit vom PKW § D ie Liegenschaft an das öffentliche Radwegnetz zu erhöhen. PlanerInnen seitens der facheinschlä anbinden gigen Behörden erhalten einen Überblick, welche § Qualitative Abstellanlagen errichten: Im Erd Maßnahmen bei Neubauten vereinbart werden geschosss situieren, keine Hängesysteme können. Da bereits umfangreiche Fachliteratur zu verwenden, barrierefrei zugänglich gestalten, einzelnen oder mehreren Maßnahmen verfügbar ausreichende Dimensionierung (Empfehlung: 1 ist, werden die jeweiligen Maßnahmen nicht im Fahrradabstellplatz pro 30 m2 WNF)19, sichere Detail erörtert. Stattdessen wird am Ende des Verwahrung; keine Angsträume, Ausstattung mit Kapitels auf weiterführende Literatur verwiesen. Lademöglichkeiten für E-Bikes, Stellplätze für Gästefahrräder, direkter Zutritt von Außen § Self-Service-Stationen mit Werkzeug und Pum Attraktive Fußwege pe für Fahrradreparaturen installieren § Platz zum Abstellen von Kinderwägen und § B erücksichtigung der fußläufigen Erreichbar Sonderfahrzeugen (z.B. Fahrradanhänger, keiten wichtiger Einrichtungen (Nahversorgung, Lastenräder) in Fahrradräumen oder eigens Schulwege, öffentlicher Verkehr, etc.) bei dafür definierten Räumen ebenerdig zugänglich Standortwahl und Bebauung des Grundstückes vorsehen.20 9
PULL-MASSNAHMEN Abb. 9: Mobility Point Perfektastraße 58, 1230 Wien © MO.Point GmbH 2016 Öffentliche Anbindung § M obilitätsgutscheine: Anreize für neu ein ziehende BewohnerInnen, den öffentlichen Verkehr zu nutzen, wichtig: Personalisierung der Ein qualitatives, öffentliches Verkehrsangebot am Mobilitätsgutscheine (Weitergabe oder Weiter Standort ist die Grundlage jeglicher Mobilitäts verkauf der ÖV-Tickets ausschließen) managment-Maßnahmen. Qualitativ bedeutet dabei regelmäßige Intervalle, hohe Taktfrequen zen, sowie Linienführung auch am Abend und Wochenende. Ergänzende Mobilitäts Eine sehr gute Orientierung bieten dazu die angebote: Sharing-/Pool- österreichweiten ÖV-Güteklassen.21 Wo notwendig Fahrzeuge sollte insbesondere bei entsprechender Projektgrö ße der Bauwerber im Dialog mit der zuständigen Ergänzend zum vorhandenen öffentlichen Verkehr Kommune und dem/den Verkehrsbetreiber(n) eine und zu Fahrzeugen im Privatbesitz verbessern Qualitätsverbesserung des öffentlichen Verkehrs Car- und Bike-Sharing oder das Teilen anderer im und um das Quartier anregen. Fahrzeuge, die direkt in der Wohnhausanlage bzw. im Wohnumfeld positioniert sind, das lokale Jedenfalls im direkten Einflussbereich des Bau Mobilitätsangebot. Art, Anzahl und Type der trägers sind folgende Maßnahmen: geeigneten Sharing-Fahrzeuge und des Sharing- § Standorte und Grundstücksbebauung so wäh Systems hängen dabei stark vom jeweiligen len, dass kurze Wege zu ÖV-Haltestellen erzielt Standort und den Bedürfnissen der dortigen werden. Ideal ist die Erreichbarkeit von ÖV-Hal NutzerInnen ab. testellen binnen 300m § Gute Wegeleitung und Beschilderung der Generell gilt: Sharing Fahrzeuge eignen sich als nächstgelegenen ÖV-Haltestellen auf der Lie Ersatz für Privatfahrzeuge, wenn diese nicht täg genschaft lich benötigt werden (z.B. als Ersatz des Zweitwa § Abfahrtsmonitore an zentralen Punkten im gens). Sollen die Angebote dem jeweiligen Wohn Wohnbau / Quartier, z.B. in Stiegenhäusern und standort fix zugeordnet und dort verfügbar sein, Eingangsportalen anbringen; ggf. Errichtung sind jedenfalls stationsbasierte Sharing-Angebote von Info-Säulen (Pylonen) im Freiraum sinnvoll. Soll die Mikro-Mobilität im oder um das 10
PULL-MASSNAHMEN Quartier verbessert werden, sind Freefloating-Sys § Im öffentlichen Raum: Schaffung der infra tem eine gute Möglichkeit. Zur Anbindung von strukturellen Voraussetzungen für die Ladeinfra bestimmten Punkten eignen sich stationsbasierte struktur seitens der Kommune Point-to-Point Sharing-Systeme. § Erweiterungsmöglichkeiten vorsehen: Bedingt durch die steigende Durchdringungsrate von Mögliche Sharing-Fahrzeuge sind: Elektroautos und die Technologie-Entwicklung § Carsharing und/oder E-Carsharing unterschiedli (v.a. steigende Batteriekapazitäten und Reich cher Fahrzeug-Größe und Type weiten von E-PKWs) werden künftig höhere § E-Bikes Leistungen und ggf. auch Trafos oder Elektro- § E-Lastenräder Pufferspeicher notwendig sein. § Elektro-Scooter / Elektro-Mopeds § Wo möglich: Koppelung der Ladeinfrastruktur § Sonderfahrzeuge: Einkaufstrolleys, Fahrradan an nachhaltige, lokale Energieerzeugung (z.B. hänger, sowie zugehörige Accessoires PV Anlagen) Empfohlen wird, die Sharing-Fahrzeuge auch für Anrainer zugänglich zu machen. Dies steigert die Mobilitätsoptionen im gesamten Quartier und Räumliche Verknüpfung der erhöht die Auslastung. Ideal ist eine Mischnut Angebote – Mobility Points zung aus privaten und gewerblichen Nutzern, um höhere Auslastungen zu erreichen. Wichtig ist, Wie unterschiedliche Mobilitätsangebote an sgn. dass die Angebote regelmäßig evaluiert und an Mobility Points räumlich verknüpft werden und sich wandelnde Bedürfnisse angepasst werden. welchen Nutzen dies bringt, wurde bereits in Für die Sharing-Fahrzeuge sollten dafür eigens Punkt 1 – ‚Wozu Multimodalität?’ erläutert. Stellplätze bzw. Räumlichkeiten zugewiesen werden. Diese sollten öffentlich zugänglich sein, Bei der Integration von Sharing-Fahrzeugen im guten GSM-Empfang aufweisen, Lademöglichkei Wohnbau sollten allgemein folgende Aspekte bei ten (für E-Bikes, E-Autos) haben und zumindest der Planung berücksichtigt werden: überdacht sein. § Sharing-Fahrzeuge an Orten mit guter Frequenz und Sichtbarkeit auf der Liegenschaft bzw. im Quartier positionieren § Nicht-Zulassungspflichtige Fahrzeuge (z.B. Ladeinfrastruktur E-Bikes, E-Lastenräder) so positionieren, dass diese vandalismus- und wettergeschützt, § A usreichenden Lademöglichkeiten für das La ebenerdig und barrierefrei zugänglich unter den von Elektroautos schaffen (s. entsprechen gebracht sind de Leitfäden) § Carsharing-Fahrzeuge auf eigens ausgewiese § Buchbare und verrechenbare Ladepunkte reali nen Stellplätzen an der Oberfläche oder in der sieren, idealerweise öffentlich zugänglich Garage positionieren § Alle PKW-Stellplätze mit Leerverrohrung aus § Für die Sharing-Fahrzeuge notwendige Lade statten, um eine Nachrüstung mit Lademöglich infrastruktur errichten und zuweisen keiten zu erleichtern; Vorsehen von Durchbrü § Vorhalteflächen und mögliche Nachnutzungen chen und Platz für die spätere Einrichtung der für die flexible Anpassung der Angebote berück notwendigen Zähler/Sub-zähler Einrichtungen sichtigen § Benötigte Netzanschlussleistungen und Last management berücksichtigen bzw. Erweite rungen vorsehen; falls notwendig: Platz für allenfalls erforderliche Trafo (Nachrüstung) berücksichtigen 11
PULL-MASSNAHMEN Abb. 10: Mobility Point – exemplarische Darstellung der räumlichen Verknüpfung © MO.Point GmbH 2016 Verknüpfung mehrerer Digitale Verknüpfung Standorte der Angebote – System Werden mehrere Mobility Points errichtet stellt kompatibilität sich die Frage nach Verknüpfung. Aus Nutzersicht Optimal für BürgerInnen ist es, wenn im Stadtteil ist es attraktiv, ein Fahrzeug an einem Standort vielfältige Mobilitäts-Angebote verfügbar sind. zu entlehnen und dieses einfach am Endpunkt Dabei stehen häufig die mangelnde Systemkom der Fahrt abzustellen und die Ausleihe zu been patibilität der einzelnen Anbieter und das be den. Freefloating-Systeme bieten diesen Komfort, triebswirtschaftliche Interesse privater Anbieter im indem es NutzerInnen möglich ist, das Fahrzeug Widerspruch zum Bestreben der Verkehrsplanung, innerhalb eines definierten Geschäftsgebietes ab Insellösungen zu vermeiden. Umgekehrt soll durch zustellen. Können die Fahrzeuge an einer Station attraktive Rahmenbedingungen die Betreiber entliehen und an einer andere zurückgegeben landschaft gefördert werden. Digitale Mobilitäts werden, spricht man von stationsbasierten Point- plattformen bieten hier die elegante Möglichkeit, to-Point Sharing-Systemen. für den/die NutzerIn einen einfachen Überblick und Zugang zu den Angeboten zu schaffen, ohne Für Betreiber erhöht sich dabei in jedem Fall die die Betreibervielfalt einzuschränken (vgl. Kapitel Komplexität, um die Verfügbarkeit zu gewährleis 1 – Digitale Verknüpfung). Berücksichtigt werden ten und die Verteilung der Fahrzeuge zu optimie sollte: ren. Sowohl bei freefloating- als auch bei point- § Unterschiedliche Sharing-Fahrzeuge, die an to-point Systemen müssen Fahrzeuge rückgeführt einem Mobility Point bereitgestellt werden, und im Falle von E-Fahrzeugen auch aufgeladen sollten über ein einheitliches, elektronisches werden, wodurch die Betriebsaufwände steigen. Buchungssystem nutzbar sein Welche Art von System geeignet ist oder ob (möglichst keine unterschiedlichen Anbieter- mehrere Standorte verknüpft werden sollen, ist im Accounts für verschiedene Fahrzeugtypen) Rahmen des Mobilitätskonzeptes (s. Kapitel 7) zu § An Mobility Points angebotene und im Stadtteil klären. verfügbare Sharing-Angebote sollten in über geordnete Digitale Applikationen (Apps) für Information und Wegeplanung integriert werden 12
PULL-MASSNAHMEN (z.B. Quando Salzburg); Bestimmte Plattformen § Informationen über die Mobilitätsangebote auf ermöglichen auch Buchung und Bezahlung der Website des Immobilienentwicklers sowie der darauf integrierten Mobilitätsdienste (z.B. der Hausverwaltung (Kundenportal, Intranet, Wegfinder22) o.ä.) schalten § Gut lesbare Abfahrtsmonitore mit Echtzeitdaten § Integration von Echtzeitinformationen auf für den öffentlichen Verkehr und mit Verfügbar Schwarzen Brettern oder hausinternen, keitsanzeigen (z.B. von Sharing-Fahrzeugen) digitalen Informationssystemen in der Immobilie positionieren. Dies erhöht die Sichtbarkeit dieser Mobilitäts-Optionen. Mobilitätsmarketing § A m Standort verfügbare Mobilitätsangebote in den Vertriebsunterlagen der jeweiligen Immo bilie integrieren § Bewohner-Info-Mappen mit Foldern über alle Mobilitätsangebote im Quartier und in der Stadt erstellen Weiterführende Literatur n M agistrat der Stadt Salzburg, Amt für Stadt planung und Verkehr, Leitfaden für Projekt entwickler – Mobilitätsbewältigung durch neue Bauvorhaben n S tadt Salzburg Magistrat, Amt für Stadtplanung und Verkehr, Leitfaden Mobilitätsmanagement, Salzburg 2013 n e-mobility Graz GmbH, Handlungsleitfaden Wohnbau und Elektromobilität, Graz, 2015 n Stadt Graz, Stadt Graz, A10/8 – Verkehrsplanung, Leitfaden Mobilität für Bauvorhaben, 2016 n B undesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie – BMVIT: Bau auf’s Rad! Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs bei Hochbauvorhaben, Wien 2012 n L and Salzburg, Leitfaden Fahrradparken – Planung und Realisierung von Radabstellanlagen in Salzburg, Salzburg 2013 n Radgeber Radparken, Verein Radlobby Österreich, 201723 n B undesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie – BMVIT, Nachrüstung von Lade stationen in bestehenden großvolumigen Wohngebäuden, Wien 2017 Abb. 11: Beispiel für aktives Mobilitätsmarketing: Mobilitätsratgeber Strubergassenviertel © Stadt Salzburg/Info-Z 13
5. Push-Maßnahmen: Restriktive Lenkungs instrumente Mittels Push-Maßnahmen können die Rahmenbe dingungen zugunsten des Umweltverbundes und Stellplatzvergabe eines lebenswerten Freiraumes gestaltet werden. Einen sehr hohen Effekt birgt die bedarfsorientier Als Push-Maßnahmen werden restriktive Rege te Zuteilung von Stellplätzen. Es wird empfohlen: lungen und Vorgaben bezeichnet, die in diesem § Getrennte Vergabe von Wohnung und Stellplatz: Kontext vor allem das Pkw-Stellplatzangebot und Keine Verpflichtung für BewohnerInnen, mit der die PKW-Nutzung (z.B. Tempolimits, Wohnstra Wohnung einen Stellplatz mieten oder kaufen ßen, etc.) betreffen. Zentrale, sehr wirkungsvolle zu müssen. und intensiv diskutierte Maßnahmen bei der § Konsequenterweise sollte die Möglichkeit für Steuerung des Mobilitätsverhaltens sind dabei die BewohnerInnen beschränkt werden, im öffent Parktraumbewirtschaftung und das Stellplatzma lichen Raum gratis oder wesentlich günstiger zu nagement. parken, wenn diese bei der Wohnungsvergabe angeben, keinen Stellplatz zu benötigen. Durch eine zeitliche Befristung der Beschränkung Parkraumbewirtschaftung kann ggf. auf späteren Bedarf reagiert werden. § G ratisstellplätze vermeiden: Es wird empfohlen Stellplätze, die unentgeltlich im öffentlichen Raum in unmittelbarer Nachbarschaft von Neu Konsequente Verwaltung bauvorhaben mit Mobilitätsmanagement-Maß privater Stellplätze nahmen erreichbar sind, zu vermeiden. § Einführung Parkraumbewirtschaftung: Gratis Die Reduktion von Stellplätzen sowie die Entkop stellplätze im öffentlichen Raum können pelung der Vergabe von Wohnung und Stellplatz entweder durch großflächige Verbotszonen erhöht die Komplexität in der Verwaltung der (Parkverbote) oder die Einführung, den Lücken Stellplätze. Natürlich obliegt es auf privatem schluss bzw. einer Aktualisierung der Park Grund dem Eigner der Liegenschaft bzw. der Woh raumbewirtschaftung erfolgen. nungseigentümer-Gemeinschaft (WEG) ob und § Vermeidung von Gratisstellplätzen in öffent wie die Stellplätze genutzt werden. Üblicherweise lichen Garagen; ggf. Anpassung der Tarif liegt es im Zuständigkeitsbereich der Hausverwal strukturen. (z.B. Kurz- und Dauerparker) tungen, auf die zweckmäßige Nutzung zu achten. § Keine Ausgabe von Anrainer-Parktickets für den § Eine zweckwidrige Nutzung von Kurz- und öffentlichen Straßenraum an neue einziehende Besucherparkplätzen als Dauerparkplatz sollte BewohnerInnen für eine gewisse Laufzeit, wenn im Sinne aller Beteiligter verhindert werden. diese angeben, keinen Tiefgaragenstellplatz im Dazu bedarf es nicht nur der entsprechenden Neubau zu benötigen. Vorschriften in den Kauf- und Mietverträgen sowie in den Garagenordnungen, sondern auch entsprechender Möglichkeiten der Sanktionie rung (z.B. Abschleppen zweckwidrig geparkter KFZ). § Digitale Applikationen (Apps), über die Bewoh ner Missbrauch an die Hausverwaltung melden können, bieten hier eine Hilfestellung. 14
PUSH-MASSNAHMEN § S tadtteilgaragen: Schaffung von Stadtteilgara gen. Seitens der Stadt können hierfür Flächen in den verschiedenen Stadtteilen vorausschau end gesichert und Projekte initiiert werden. Im Bestand könnten z.B. Umbauten bestehender kommunaler Gebäude eine Möglichkeit zur Nachrüstung bieten. Die Garagen sollten eine größtmögliche Flexibilität ermöglichen, sodass Nach- und Zwischennutzungen möglich werden, wenn sich der Bedarf ändert. § Digitale Plattformen zur Vermietung von Stell plätzen: Digitale Plattformen (Apps) ermögli chen es, dass Garagen- bzw. Stellplatzeigen tümer freistehende Stellplätze registrierten NutzerInnen als Kurzzeit- oder Dauerparkplatz anbieten können. Dazu wird üblicherweise ein digitales Zutrittssystem sowie Hardware zur Abb. 12: Beispiel Sammeltiefgarage Wien Aspern Erkennung der Stellplatzbelegung in der Garage Creative Commons CCO 1.0 installiert. Vorteil ist, dass Garagen-Leerstand reduziert wird. Die Kommune hat auf die Tarif gestaltung der Plattformanbieter (bislang) kei nen Einfluss. Werden Stellplätze in innerstäd Sammelgaragen – bauliche tischen Lagen sehr günstig vermietet, so kann das aber auch dazu führen, dass das Pendeln Trennung von Wohnung und mit dem PKW in die Innenstadt attraktiver wird Stellplatz und zunimmt. Entsprechende Maßnahmen sind zu treffen. rrichtung von bauplatzübergreifenden Sam § E melgaragen am Quartiersrand oder Sammeltief garagen auf einem der Bauplätze, um Äquidis tanz zum öffentlichen Verkehr und zu anderen Autofreie Zonen und alternativen Angeboten zu schaffen. Reduktion des PKW-Verkehrs: § Bauliche Trennung von Wohnung und Garage: Die räumliche Entkoppelung von Wohnung und § S chaffung von autofreien Zonen bei der Be Stellplatz schafft die Möglichkeit, freie Stell bauungs- und Freiraumplanung, Wohnstraßen; plätze auch an Liegenschafts-fremde Personen Erschließung von Liegenschaften bzw. Quar oder Organisationen zu vermieten. Baulich soll tieren mit dem PKW von außen; Vermeidung te dabei vermieden werden, dass hausfremde von PKW-Durchfahrtsmöglichkeiten durch den Personen, welche einen Stellplatz mieten, über Stadtteil. die Garage Zugang zu den Wohnungen haben. 15
PUSH-MASSNAHMEN Haltepunkte (Pick-Up Points) Haltemöglichkeiten. Mit fortschreitendem altern der Gesellschaft werden vermehrt Zufahrts-, Halte- und Kurzparkmöglichkeiten für mobile § S chaffung von Haltepunkten (Pick-Up Points) Hilfs- und Pflegedienste sowie für die Ver für Zustelldienste, soziale Dienste sowie Taxis sorgung und den Krankentransport benötigt. und On-Demand Services: Bereits jetzt benö Halte-, Rangier- und Kurzzeitparkmöglichkeiten tigen neben Taxis und im PKW mitfahrenden müssen dazu in unmittelbarer Nähe der Ein Personen auch On-Demand Dienstleister und gänge frei bleiben. insbesondere Kurier- und Paketdienstleister Beispiel Nordbahnhof-Areal, Wien 102022 n P hase I Bebaut bis 2014 auf dem Gelände des ehem. Nordbahnhofes, 1020 Wien, 75 ha Grundfläche, 158 ha BGF n G emischte, städtebauliche Struktur (62% Wohnen, 24% Büro/Gewerbe, 14% soziale Infrastruktur) n Q ualitativ hochwertiger öffentlicher Raum: Rudolf-Bednar-Park im Zentrum des Quartiers, Fahrverbot n Fokus auf den Umweltverbund n P KW-Erschließung des Quartiers von außen durch Schleifenführung der Straßen, Unterbindung von Schleichwegen und Durchzugsverkehr n Keine KFZ-Stellplätze im Straßenraum in Wohnstraßen und verkehrsberuhigten Bereichen n Tempo 30-Zohne im Gebiet Abb. 13: Stadtentwicklung Wien Nordbahnhof, Rudolf- Bednar-Park, 1020 Wien Quellen und weiterführende Informationen24 16
6. Stellplatzregulativ – rechtliche Grundlagen Seitens der öffentlichen Hand etabliert sich, ne ben den oben genannten, klassischen Push-Maß Salzburger Bautechnikgesetz nahmen (s. Kapitel 5) das Stellplatzregulativ 2015 – BauTG 2015 / zunehmend als essentielles Lenkungsinstrument, Stellplatzverordnung / um Maßnahmen des Mobilitätsmanagements im Wohnbau zu verankern. Dieses Regulativ definiert Bebauungspläne Vorgaben, wie viele Stellplätze für Kraftfahrzeuge auf einem Grundstück herzustellen sind.25 Dabei Aufgrund der vom Gemeinderat der Stadt Salzburg ergeben sich Win-Win Situationen für die jeweilige im Jahr 2016 gemäß § 38 Abs 3 BauTG 2015 er Kommune sowie für Bauträger und BewohnerIn lassenen Stellplatzverordnung der Stadt Salzburg nen: Bauträger können, im Falle einer Reduktion und der in der Anlage 2 zum Bautechnikgesetz der vorgeschriebenen Pflichtstellplätze Errich 2015 geregelten Schlüsselzahlen für die Schaf tungskosten einsparen. Im Gegenzug kann die fung von PKW Pflichtstellplätzen für Bauten ergibt zuständige Kommune mit dem Bauträger Maßnah sich die im Bauverfahren vorzuschreibende und men des Mobilitätsmanagements (s. Kapitel 4) festzulegende Zahl von Stellplätzen. vereinbaren. Dadurch kann sichergestellt werden, dass die BewohnerInnen des jeweiligen Wohnbaus Für Wohnbauten gilt grundsätzlich eine Fest auch bei reduzierter Zahl an PKW-Stellplätzen legung von 1,2 Stellplätzen je geschaffener eine gute Mobilitäts-Versorgung vorfinden. Die Wohnung. In der Stellplatzverordnung wurde dies rechtlichen Rahmenbedingungen werden in die bezüglich bislang keine abweichende Regelung sem Kapitel beschrieben. getroffen. § 38 Abs 3 BauTG 2015 berechtigt Gemeinden, die Schlüsselzahlen für die mindestens zu schaf fenden Stellplätze durch Verordnung, allenfalls in Bebauungsplänen, in Hinblick auf die jeweiligen örtlichen Verhältnisse und Interessen abweichend von der Anlage 2 höher oder niedriger festzule gen. Dabei sind die Interessen des öffentlichen Verkehrs, der Ortsplanung, insbesondere ein vorhandenes Verkehrskonzept, die Lage des Be bauungsgebietes in der Gemeinde und dessen Er schließungsgrad mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu berücksichtigen. Unter solchen Umständen können im Bebauungs plan auch Obergrenzen zur Herstellung festgelegt werden. 17
7. Zusammenarbeit und Organisation bei Neubauten Im Rahmen der oben genannten rechtlichen 1. Mobilitätskonzept Grundlagen kann zwischen Bauträger bzw. Pro Parallel zum Planungsverfahren erstellt der Bau jektentwickler und der Kommune eine entspre träger ein Mobilitätskonzept. Dieses beschreibt, chende Vereinbarung über Stellplatzregulativ und wie die Mobilität aller Nutzergruppen der Lie Mobilitätsmanagement-Maßnahmen getroffen genschaft bzw. des Areals im Sinne der verkehrs werden, sofern für die jeweilige Liegenschaft die planerischen Zielsetzungen organisiert wird und Voraussetzungen für eine mögliche Reduktion der bewältigt werden soll. Das Konzept sollte Inhalte, Pflichtstellplätze gegeben sind und dieser Wunsch Zielsetzungen und konkrete Maßnahmen zur Stell seitens des Bauträgers besteht oder dies seitens platzanzahl für PKWs und Fahrräder, Infrastruktur der Kommune gefordert wird. für den Fuß- und Radverkehr, Anreize zur Nutzung des öffentlichen Verkehrs sowie ergänzende Mo Dabei benötigt es das akkordierte Zusammenspiel bilitätsangebote (z.B. Carsharing) sowie Ladein aller Akteure: Planungsämter, Grundeigentümer, frastruktur umfassen. Der längerfristige Bestand Projektentwickler bzw. Bauträger, Behörden und der Mobilitätsmaßnahmen und der Betrieb sollten Politiker. Dazu wird folgende, bewährte Vorgangs nachvollziehbar dargelegt werden. Das Mobilitäts weise empfohlen (s. Abb. 13): konzept wird mit den Zuständigen FachplanerIn nen der Kommune abgestimmt. 2. Vereinbarung zwischen Bauträger bzw. Liegenschaftseigner und der zuständigen Kommune über die geplanten Mobilitätsmaßnahmen. Die Vereinbarung sollte Städtebauliche Planungen Fachkonzepte Evaluierung Bebauungs- Bezug und Widmung Errichtung plan Betrieb Mobilitäts- konzept Abb. 14: Vorgangsweise zur Absicherung von Mobilitätsmanagement – Maßnahmen Quelle: © MO.Point GmbH, Eigene Darstellung 18
Z U S A M M E N A R B E I T U N D O R G A N I S AT I O N BEI NEUBAUTEN konkrete Maßnahmen messbar spezifizieren, Lauf Details zu möglichen Betriebsmodellen s. Punkt 9. zeiten und Kosten beinhalten und ein langfristiges Monitoring sicherstellen. Im Bundesland Salzburg 5. Evaluierung erfolgt diese Vereinbarung meist im Zuge der Ab dem Betrieb sollte ein laufendes Controlling Erstellung von Raumordnungsplänen (Flächen durch die verantwortliche Organisationseinheit widmungsplan, Bebauungsplan). Weitere Möglich erfolgen und regelmäßig (z.B. halbjährlich) ein keiten zur Ausgestaltung und dem rechtlichen Reporting an die zuständige Kommune abgeben. Rahmen der Vereinbarung werden unter Punkt 8.1 Diese kann dadurch die Wirksamkeit der verein erläutert. barten Maßnahmen evaluieren und für künftige Projekte lernen. Sollten durch die vereinbarten 3. Errichtung Mobilitätsmanagement-Maßnahmen die Ziele der Immobilie bzw. des Quartiers: Mit der Errich nicht erreicht werden, können u.U. Nachbesserun tung der Immobilie werden auch die im Mobili gen oder Ausgleichszahlungen nachgefordert wer tätskonzept dargelegten und in der Vereinbarung den, sofern derartige Sanktionierungen festgelegt verbindlich vereinbarten Maßnahmen durch den wurden. Bauträger, bzw. eine von diesem beauftragte Organisation realisiert. Sämtliche Infrastruktur maßnahmen, z.B. Fuß- und Radwege, Abstellanla gen, Beschilderung, E-Ladestationen, etc. werden errichtet. 4. Bezug und Betrieb Wurden ergänzende Mobilitätsangebote, wie z.B. Car- oder Bikesharing vereinbart, ist es wichtig, dass die Angebote direkt ab dem Bezug der Im mobilie den Bewohnern zur Verfügung stehen. Der Bauträger kann dazu einen Mobilitätsdienstleister beauftragen oder die Fahrzeuge und Mobilitäts dienstleistungen selbst organisieren und anbieten. 19
8. Absicherung der Mobilitätsmanagement- Maßnahmen 8.1. Sicherstellung der Eine andere Form der zivilrechtlichen Ausgestal tung sind Baurechtsverträge: Mobilitätsmaßnah Maßnahmen zwischen Stadt men können auch im Zuge der Vergabe des Bau und Bauträger rechtes abgesichert werden, indem auf Basis einer zivilrechtlichen Vereinbarung die zu realisierenden Maßnahmen des Mobilitätsmanagements definiert LOIs, Willensbekundungen, werden. So hat die Stadt Salzburg für zahlreiche Liegenschaften ein Baurecht vergeben – vor allem Qualitätsvereinbarungen an gemeinnützige Bauträger. Im Zuge künftiger Baurechtsverträge können derartige Maßnahmen Bei Vorliegen der rechtlichen und fachlichen Vor vereinbart werden. aussetzungen kann der Bauträger seine Absichten zur Realisierung der Mobilitätsmanagementmaß nahmen im Rahmen einer Willensbekundung oder Städtebauliche Verträge eines Letter of Interests (LOI) schriftlich festhal ten. Konkreter ist das Instrument von Qualitäts Mobilitätsmaßnahmen können alternativ auch vereinbarungen, in dem die Maßnahmen näher über die Vertragsraumordnung verankert werden. spezifiziert werden. Starkes Vertrauensverhältnis Dabei werden im Rahmen von städtebaulichen vorausgesetzt hat sich dieses Instrument durchaus Verträgen auch Mobilitätsmaßnahmen festgelegt. als zweckdienlich erwiesen. Allerdings bestehen Im Rahmen von Vertragsbeilagen werden z.B. im Falle der Nicht-Einhaltung kaum Möglichkei Mindest-Anzahl und Ausstattungsqualitäten von ten für die Kommune, die vereinbarten Mobilitäts Fahrradabstellanlagen, Car- und Bikesharing- maßnahmen rechtlich einzufordern. Angebote, sowie eine jährliche Evaluierung defi niert. Das Bundesland Salzburg war bekanntlich eines der Ersten, das die Vertragsraumordnung Zivilrechtliche Verträge eingeführt hatte (§ 18 ROG 2009). Die Stadt Wien nutzt diese Möglichkeit und definiert bei Eine verbindliche Möglichkeit, Mobilitätsmaßnah großen Bauprojekten häufig Mobilitätsmanage men im Wohnbau abzusichern stellen zivilrecht ment-Maßnahmen im Rahmen städtebaulicher liche Vereinbarungen dar.So schließt z.B. die Verträge (§1a Bauordnung, Wien). Stadt Graz so genannte Mobilitätsverträge mit Bauträgern ab. Diese beinhalten sämtliche verein barte Mobilitätsmanagement-Maßnahmen.26 20
ABSICHERUNG DER M O B I L I T Ä T S M A N A G E M E N T- M A S S N A H M E N Eintragung ins Grundbuch Bei der Vergabe von Wohnungen mit Mobilitäts management muss etwa auf reduzierte PKW-Stell plätze hingewiesen werden. Es könnten jene In bestimmten Kantonen der Schweiz kann die Menschen bevorzugt angesprochen und bei der Grundeigentümerschaft die Verpflichtungen zu Vergabe berücksichtigt werden, die einem neuen den Mobilitätsmanagement-Maßnahmen im Mobilitätsangebot aufgeschlossen gegenüberste Grundbuch festschreiben. Dadurch ist garantiert, hen und dieses auch nutzen wollen. dass nicht nur der aktuelle Liegenschaftseigner die vereinbarten Maßnahmen garantiert, sondern die Verpflichtung auch auf nachfolgende Grundei Auto-Verzichtserklärung gentümer überbunden wird.27 In Österreich wurde diese Möglichkeit bislang noch nicht exploriert. Bei Wohnbauprojekten mit reduziertem Stellplatz schlüssel kann von einziehenden BewohnerInnen eine Auto-Verzichtserklärung gefordert werden. So 8.2. Sicherstellung von verzichteten z.B. die MieterInnen der „Autofreien Mustersiedlung“ in Wien Floridsdorf, im Miet Mobilitätsmanagement- vertrag, dass sie kein eigenes Auto besitzen oder Maßnahmen gegenüber dauerhaft nutzen werden.28 BewohnerInnen Bei einzelnen Schweizer Wohnbaugenossenschaf ten wird der Verzicht auf das Privatauto in den Statuten festgeschrieben. Ob derartige Verzichts Wohnungsvergabe erklärungen im Falle eines Verstoßes und diesbe züglichen Rechtsstreits der Rechtsprechung genü Wenn die Kommune ein Zuteilungsrecht auf die gen und insbesondere vor dem MRG standhalten, jeweilige Wohnung hat, sollten bei der Vergabe der wurde aber bislang weder in Österreich noch in Wohnungen auch die Mobilitätsbedürfnisse der der Schweiz ausjudiziert. Wohnungssuchenden stark berücksichtigt werden. Frei finanzierter Geförderter Wohnbau Wohnbau Widmung Wohnungseigentum WEG WEG WGG Mietwohnungen MRG MRG WGG Abb. 15: Mobilität im Wohnbau, Rechtliche Rahmenbedingungen Quelle: © MO.Point Mobilitätsservices GmbH, 2019 21
ABSICHERUNG DER M O B I L I T Ä T S M A N A G E M E N T- M A S S N A H M E N Absicherung des Mobilitäts Werden frei finanzierte oder geförderte Mietwoh nungen geschaffen, greift der Rechtsrahmen des angebotes gegenüber Mietern Mietrechtsgesetztes (MRG).31 Wird bei Mietwoh oder Käufern nungen Mobilitätsinfrastruktur angeschafft oder betrieben, kann entweder der Vermieter die Kos In weiterer Folge wäre es sinnvoll, das am Bau ten für den Betrieb von Sharing-Angeboten tragen. platz geschaffene Mobilitätsangebot und den Sollen die Kosten aber weiterverrechnet werden, Betrieb von Sharing-Fahrzeugen gegenüber Mie greifen die engen Rahmenbedingungen des MRG: tern oder Käufern langfristig abzusichern, damit Entscheidend ist hier, ob sich Mobilitätsmaß Bauträger und die einziehenden BewohnerInnen nahmen als Gemeinschaftsanlage iSd § 24 MRG auch Sicherheit haben, dass das Angebot lang qualifizieren. fristig bereit stehen wird. Die Herausforderung ist dabei der komplexe rechtliche Rahmen, insbe Voraussetzungen dazu sind vor allem: sondere da im Bereich der Wohnrechtsmaterien § Es muss allen Mietern freistehen, die Gemein hinsichtlich Mobilität keine juristische Klarheit schaftsanlage unter Beteiligung an den Kosten besteht. Die Abbildung 15 gibt einen Überblick, des Betriebs zu benützen. welche rechtliche Rahmenbedingungen zu be § Einzelne Mieter dürfen nicht von der Benützung rücksichtigen sind: ausgeschlossen werden. § Das für die Benützung verlangte Entgelt darf Wird frei finanziertes Wohnungseigentum durch nicht höher sein, als die anteiligen Betriebs den Bauträger geschaffen, so kann der Bauträger kosten.32 Mobilitäts-Infrastruktur errichten (z.B. Ladesäu len) und/oder z.B. einen Betriebsvertrag mit Es ist unter den genannten Rahmenbedingungen einem externen Betreiber von Sharing-Fahrzeugen grundsätzlich möglich, bauliche Mobilitätsinfra abschließen. Die Absicherung der Mobilitätsange struktur als Gemeinschaftsanlage zu qualifizieren. bote im Kaufvertrag ist grundsätzlich möglich. So Aber Aufwendungen, die den laufenden Betrieb kann z.B. der Betriebsvertrag mit einem Sha von Fahrzeugen betreffen, können nur dann den ring-Anbieter oder die angeschaffte Mobilitäts-In Mietern als Betriebskosten weiterverrechnet frastruktur oder auch Fahrzeugen an die WEG mit werden, wenn diese als Gemeinschaftsanlage iSd dem Kauf überbunden werden.29 Die detaillierte § 24 MRG qualifiziert werden. Ob auch Sha Ausgestaltung der Vereinbarungen sollte juristisch ring-Fahrzeuge als Gemeinschaftsanlage geltend detailliert geprüft werden. gemacht werden können, wurde bislang nicht ausjudiziert. Hier herrscht erhebliche Rechtsun Schwieriger im WEG ist die Frage, ob die laufen tersicherheit. Jedenfalls muss eine Übernahme den Betriebskosten von Sharing-Fahrzeuge der der Kosten dezidiert im Mietvertrag geregelt und ordentlichen oder auch der außerordentlichen durch den Mieter akzeptiert werden. Eine Auf Verwaltung zugerechnet werden können.30 Die Fra teilung der Kosten muss allenfalls gemäß MRG ge ist insofern entscheidend, als dass Angelegen entsprechend dem Nutzwert-Schlüssel erfolgen. heiten der außerordentlichen Verwaltung jederzeit von einzelnen Wohnungseigentümern angefochten Für gemeinnützige Wohnbaugesellschaften gilt werden können. Das bedeutet, dass de facto das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) Einstimmigkeit unter den Wohnungseigentümern und damit noch engere Rahmenbedingungen, herrschen muss. Insgesamt herrscht dazu Unei welche Aufwendungen als Errichtungs- und nigkeit unter JuristInnen. Eine Klarstellung des Betriebskosten geltend gemacht werden dürfen. Gesetzgebers ist wünschenswert. Die Errichtungskosten sowie Planungskosten für Infrastruktur, z.B. für E-Ladeinfrastruktur oder Fahrrad-Abstellanlagen können als Baukosten 22
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