Maßnahmenkatalog - Mobility Points Realisierung von multimodalen Mobilitäts angeboten in Wohnbauten und Stadtteilen - Stadt Salzburg

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Maßnahmenkatalog - Mobility Points Realisierung von multimodalen Mobilitäts angeboten in Wohnbauten und Stadtteilen - Stadt Salzburg
Wir leben die Stadt

        Mobility Points

                          Realisierung von
                          multimodalen
                          Mobilitätsangeboten
                          in Wohnbauten und
                          Stadtteilen

 Maßnahmenkatalog
  www.stadt-salzburg.at
Maßnahmenkatalog - Mobility Points Realisierung von multimodalen Mobilitäts angeboten in Wohnbauten und Stadtteilen - Stadt Salzburg
Maßnahmenkatalog
Zur Realisierung von multimodalen Mobilitäts­
angeboten (Mobility Points) in Wohnbauten und
Stadtteilen

Inhalte

Kurzfassung	                                                                                            2

1. Einleitung und Ausgangslage	                                                                         3

2. Zielsetzungen für multimodale Mobilität	                                                             6

3. Vorteile für Nutzerinnen und Nutzer	                                                                 7

4. Pull-Maßnahmen: Multimodalität im Wohnbau	                                                           9

5. Push-Maßnahmen: Restriktive Lenkungsinstrumente	                                                     14

6. Stellplatzregulativ – rechtliche Grundlagen	                                                         17

7. Zusammenarbeit und Organisation bei Neubauten	                                                       18

8. Absicherung der Mobilitätsmanagement-Maßnahmen	                                                      20

9. Betriebsmodelle Shared Mobility	                                                                     24

10. Finanzierung	                                                                                       28

11. Best-Practice-Beispiele	                                                                            32

12. Abbildungen	                                                                                        35

13. Abkürzungen und Begriffserklärungen	                                                                35

14. Quellen	                                                                                            36

Auftraggeber     Magistrat der Stadtgemeinde Salzburg,
                 MA 5/03, Amt für Stadtplanung und Verkehr

Auftragnehmerin MO.Point Mobilitätsservices GmbH
                Niederhofsstrasse 30/13, A-1120 Wien

Projektleitung   Josef Reithofer, Stadt Salzburg, MA 5
                 Stefan Arbeithuber, MO.Point Mobilitätsservices GmbH

Herausgeber	
            Stadtgemeinde Salzburg, Amt für Stadtplanung und Verkehr
            Schriftenreihe zur Salzburger Stadtplanung, Heft 46
            Erscheinungsjahr 2020, Erscheinungsort Salzburg

Kommentare und Anregungen
Verena Hefinger, Michael Buttler, Magistrat der Stadt Salzburg, MA 5/03
Ingeborg Straßl, Patrick Lüftenegger, Markus Fedra, Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen SIR
Stefan Arbeithuber, Stefan Melzer, MO.Point Mobilitätsservices GmbH

Salzburg, Dezember 2019

                                                                                                              1
Maßnahmenkatalog - Mobility Points Realisierung von multimodalen Mobilitäts angeboten in Wohnbauten und Stadtteilen - Stadt Salzburg
Kurzfassung

Ziele und beabsichtigte ­Anwendungsmöglichkeiten dieses
Maßnahmenkataloges

80% der täglichen Wege starten und enden           Für die Realisierung benötigt es ein Zusammen­
am Wohnort. Die unmittelbare Wohnumgebung          spiel aller Akteure. Dazu werden in Kapitel 7
beeinflusst unser Mobilitätsverhalten direkt und   Empfehlungen zur Zusammenarbeit gegeben
unbewusst. Dieser ‚Maßnahmenkatalog Multi­         und aufgezeigt, wie die Maßnahmen bestmöglich
modalität’ thematisiert daher die Notwendigkeit    abgesichert werden können (Kapitel 8). Darüber
derartiger Maßnahmen (Kapitel 1 und 2), wel­       hinaus werden unterschiedliche Betriebs­modelle
che Vorteile sich daraus ergeben (Kapitel 3) und   (Kapitel 9), und Finanzierungsinstrumente
was Bauträger und Projektentwickler beitragen      ­(Kapitel 10) aufgezeigt. Kapitel 11 rundet
können, um multimodale Mobilitätsangebote im        den Leitfaden mit ausgewählten Best-Practice-­
Wohnungsneubau zu verankern. (Kapitel 4). Das       Beispielen ab.
Dokument ergänzt den aktuellen ‚Leitfaden für
ProjektentwicklerInnen‘ 1 (2018), in dem es die    Der vorliegende Maßnahmenkatalog Multimo­
Perspektiven von Bauträgern, zuständigen Fach­     dalität soll einerseits für FachplanerInnen, die
planerInnen und politischen Entscheidungsträger­   seitens der zuständigen Behörden und politischen
Innen verknüpft.                                   EntscheidungsträgerInnen tätig sind, eine fun­
                                                   dierte Argumentationsgrundlage bieten. Anderer­
Die Handlungsempfehlungen beinhalten eine          seits erhalten Bauträger und Projektentwickler in
Kombination von sanften Maßnahmen des Mobi­        Ergänzung zum ‚Leitfaden für Projektentwickler‘ 1
litätsmanagements (Pull-Maßnahmen) mit harten      konkrete Informationen zur Organisation, Finan­
Maßnahmen (Push-Faktoren, wie z.B. Verkehr­        zierung und Realisierung. Letztendlich sollen die
sinfrastruktur, Parkraumbewirtschaftung). Für      wichtigsten Akteure davon profitieren: Die Bewoh­
FachplanerInnen und politische Entscheidungs­      nerinnen und Bewohner.
trägerInnen werden in Kapitel 5 Lenkungsinstru­
mente empfohlen, wobei jenes der Reduktion von
Stellplätzen vertieft wird (Kapitel 6).

                                                                                                       2
Maßnahmenkatalog - Mobility Points Realisierung von multimodalen Mobilitäts angeboten in Wohnbauten und Stadtteilen - Stadt Salzburg
1. Einleitung und
                     Ausgangslage

                     Problemstellung und                                  Einen wertvollen Beitrag kann dabei die stärkere
                                                                          Integration von Wohnen und Mobilität leisten.
                     Notwendigkeit                                        Die Teilziele 20 und 21 der Smart City Strategie
                                                                          Salzburg betreffen die Realisierung von Wohn­
                     Im Bundesland Salzburg ist der Verkehr mit 1,44      bauprojekten mit integrierten Mobilitätskonzepten
                     Mio t CO2 der größte Verursacher von CO2.2 50%       sowie die Schaffung von Ergänzungsangeboten
                     aller Wege im Großraum Salzburg werden mit dem       zum öffentlichen Verkehr. Mittels Siedlungsbe­
                     privaten PKW zurückgelegt.3 Der PKW-Bestand          wertungen von Wohnbauprojekten können die
                     im Bundesland nahm von 2012 bis 2016 um 6%           CO2-Einsparungspotentiale bei der Alltagsmobi­
                     zu.4 Dabei beträgt die durchschnittlich mit dem      lität auch berechnet werden.6 Zur Realisierung
                     PKW zurückgelegte Stecke nur rund 13 km.2            benötigt es aber die akkordierte Zusammenarbeit
                     Daher soll „die Zukunft der städtischen Mobilität    aller Akteure: Bauträger und Projektentwickler­
                     auf nachfrageorientierten Dienstleistungsangebo­     Innen, Fachplaner­Innen und politische Entschei­
                     ten basieren.                                        dungsträgerInnen. Für diese bietet der vorliegende
                                                                          Maßnahmenkatalog fundierte Hintergrundinforma­
                     An Stelle des privaten Autobesitzes tritt ein Mix    tionen und eine konkrete Handlungsanleitung.
                     aus Zu-Fuß-gehen, Radfahren, öffentlichen Trans­
                     portmitteln und ergänzenden Leihfahrzeugen.
                     (…)“, so die in der Smart City Strategie 2025 der
                     Stadt Salzburg formulierte Zielsetzung.5 Überge­
                                                                          Wozu Multimodalität?
                     ordnetes Ziel der Stadt Salzburg ist die Reduktion
                                                                          Unsere Wege können als Wegeketten begriffen
                     von Treibhausgas-Emissionen, der Schadstoffbe­
                                                                          werden, die wir täglich mit einem oder mehreren
                     lastung sowie der Lärm-Emissionen und dadurch
                                                                          Verkehrsmitteln zurücklegen. Stehen unterschied­
                     die Steigerung der Lebensqualität, insbesondere
                                                                          liche Verkehrsmittel und Verkehrsinfrastrukturen
                     im urbanen und semi-urbanen Umfeld.
                                                                          – idealerweise direkt am Wohnort – zur Verfügung,
                                                                          z.B. Bahn, Bus, Carsharing, Parkmöglichkeiten
                                                                          für PKW und Fahrrad, Geh- und Fahrradwege,
                                                                          so fördert das die Wahl des jeweils passenden
                                                                          Verkehrsmittels.

                                                                          Unter Rücksichtnahme auf bestimmte Voraus­
                                                                          setzungen (Push- und Pullfaktoren) kann dies zu
                                                                          einer Reduktion von Fahrten mit dem PKW und
                                                                          damit zu einer Reduktion der Umweltbelastung
                                                                          durch den motorisierten Individualverkehr führen.

Abb. 1: Beispiel Stadtwerk Lehen, Salzburg
© Verein Stadtwerk

                                                                                                                               3
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EINLEITUNG UND AUSGANGSLAGE

                              Multimodales                                                        Sonderform von Multimodalität:
                              Verkehrsverhalten                                                   Intermodales Verkehrsverhalten

                                 Mi                  +

                                 Di

                                 Mi

                                 Do                  +

                                 …                  …                                        © MO.Point GmbH nach Von der Ruhren et al. (2003)

              Abb. 2: Multimodales und intermodales Verkehrsverhalten
              Quelle: MO.Point GmbH nach Von der Ruhren et al. (2003) in https://www.zukunft-mobilitaet.net/

              Mobility Points                                                                          Mobilitätsangeboten wird in Fachkreisen als
                                                                                                       Mobility Points, Mobilitätsstationen oder Mobility
                                                                                                       Hubs bezeichnet. Die verkehrliche Funktion
              Multimodales und intermodales Verhalten kann
                                                                                                       von Mobility Points liegt darin, unterschiedliche
              durch die Verknüpfung der unterschiedlichen
                                                                                                       Mobilitätsangebote und Services an einem
              Verkehrsmittel gefördert werden. Diese
                                                                                                       Standort räumlich zu­sammenzufassen und den
              räumliche Verknüpfung von unterschiedlichen
                                                                                                       Übergang zwischen den Verkehrsmitteln zu
                                                                                                       vereinfachen.7

                                                                                                       Charakteristisch für diese Mobility Points ist, dass
                                                                                                       an diesen Umsteigepunkten sowohl öffentliche
                                                                                                       Mobilitätsangebote als auch Sharing-Fahrzeuge,
                                                                                                       etwa Car- und/oder Bikesharing-Fahrzeuge bereit­
                                                                                                       stehen. Weitere Angebote sind etwa in unmittel­
                                                                                                       barer Nähe gelegene Taxistandplätze, Fahrrad­
                                                                                                       abstellanlagen oder Sammelgaragen. Meist wird
                                                                                                       die Errichtung von Mobility Points von entspre­
                                                                                                       chenden Marketingmaßnahmen zur Förderung von
                                                                                                       multimodalem Verkehrsverhalten begleitet.

Abb. 3: Beispiel Mobilitätsstation, tim-Standort der Holding
Graz – Kommunale Dienstleistungen GmbH
© LupiSpuma

                                                                                                                                                              4
Maßnahmenkatalog - Mobility Points Realisierung von multimodalen Mobilitäts angeboten in Wohnbauten und Stadtteilen - Stadt Salzburg
EINLEITUNG UND AUSGANGSLAGE

Digitale Verknüpfung
Damit einher geht die digitale Verknüpfung der
unterschiedlichen Angebote. Idealerweise kann
man sich auf einer Applikation (App) via Smart­
phone oder PC über unterschiedliche Mobilitäts­
angebote informieren, diese nutzen und teilweise
auch bezahlen. Unterschiedliche IT­Plattformen
von privaten Betreibern, IT Unternehmen oder öf­
fentlichen Akteuren bieten derartige Lösungen an.

In Fachkreisen wird die Bündelung unterschied­
licher Mobilitätsangebote als „Mobility as a
Service (MaaS)“ bezeichnet. Ziel ist es, die
wichtigsten Mobilitätsanforderungen eines Kun­
den über eine digitale Schnittstelle und durch        Abb. 4: Beispiel digitale Verknüpfung:
einen Dienstanbieter zu erfüllen.8                    Mobilitätsplattform Wegfinder
                                                      Quelle: iMobiliy GmbH, 2019

Warum multimodale Mobilität planen?
n Möchlichst einfacher und bequemer Wechsel von einem Verkehrsmittel auf ein anderes
n Entlastungseffekte im fließenden und ruhenden PKW­Verkehr durch Verlagerung auf den
  Umweltverbund (zu Fuß gehen, Rad fahren, öffentliche Verkehrsmittel)
n Stärkung des Fuß­ und Radverkehrs sowie des öffentlichen Verkehrs
n Verbesserung der Erreichbarkeiten, insbesondere für Personen ohne permanente PKW­
  Verfügbarkeit – Reduktion der Abhängigkeit vom privaten PKW
n Herstellung und Sicherung kostengünstiger und flexibler Mobilität in urbanen Räumen
n Kosteneffiziente Ergänzung des öffentlichen Verkehrs – Attraktivierung des ÖV
n Sicherung kostengünstiger und flexibler Mobilität in urbanen und semi­urbanen Räumen, aber
  auch im ländlichen Raum
n Image­ und Marketingeffekte für multimodale Mobilitätskonzepte und für den bestehenden ÖV

                                                                                               5
Maßnahmenkatalog - Mobility Points Realisierung von multimodalen Mobilitäts angeboten in Wohnbauten und Stadtteilen - Stadt Salzburg
2. Zielsetzungen für
multimodale Mobilität

                                                                                Abb. 5: Verankerung
                                                                                von Multimodalität am
                                                                                Wohnstandort
                                                                                © MO.Point GmbH 2016

80% der täglichen Wege starten und enden am
Wohnort. Die unmittelbare Wohnumgebung beein­
                                                     Strategischer Rahmen für
flusst unser Mobilitätsverhalten direkt und unbe­    multi­modale Mobilität im
wusst: Führt der kürzeste Weg von der Haustüre       Wohnbau in der Stadt Salz­
über den Lift in die Tiefgarage direkt zum eigenen
Auto, so ist man sehr geneigt, dieses Mobilitäts­    burg
mittel für seine Wege zu bevorzugen.
                                                     Energiepolitische Maßnahmen für die relevanten
Oberstes Ziel von Mobilitätsmanagement ist es,       Bereiche, darunter auch für die Mobilität, mit
die Verwendung nachhaltiger Verkehrsmittel (zu       Umsetzungsvorschlägen bis 2025 wurden defi­
Fuß gehen, Rad Fahren, öffentlicher Verkehr) zu      niert. Neben dem Umstieg auf energieeffiziente
fördern.9 Dies setzt die Gleichberechtigung aller    Verkehrsträger wurden unter anderem die Realisie­
Mobilitätsangebote am Wohnort voraus: Ob das         rung von Wohnbauprojekten mit integrierten Mobi­
private Fahrrad, die nächstgelegene ÖV-Haltestelle   litätskonzepten sowie die Schaffung und bessere
oder ein Carsharing-Auto – sind alle Verkehrs­       Verknüpfung von Kombinationsangeboten mit dem
mittel einfach und gleich schnell erreichbar und     ÖV als Maßnahmen definiert.10
können kostengünstig und bequem genutzt wer­
den, so gewinnt die Vielfalt an Mobilitätsmöglich­   Der ‚Leitfaden Mobilitätsmanagement’ 11 (2013)
keiten an Attraktivität. Der / die BewohnerIn kann   beschreibt, wie bei Wohnbauvorhaben mit­
für jeden Einsatzzweck das für sie/ihn passende      tels sanfter und angebotsseitiger Maßnahmen
Fahrzeug nutzen. Weitere Ziele sind die Erhöhung     (Pull-Maßnahmen) die BewohnerInnen zur Verrin­
der Aufenthaltsqualität durch die Reduktion von      gerung der PKW Nutzung angeregt und dadurch
KFZ Stellplätzen im öffentlichen Raum und die        nachhaltiges Verkehrsverhalten gefördert werden
Reduktion der Abhängigkeit vom privaten PKW          kann. Der darauf aufbauende ‚Leitfaden für
(Mobilitätsgarantie).                                Projektentwickler‘ 12 (2018) beschreibt Schritt für
                                                     Schritt, wie Bauträger und Projektentwickler bei
Die Stadt Salzburg hat sich zum Ziel gesetzt, die    Neubauvorhaben vorgehen können, um Mobili­
Lebensqualität ihrer BürgerInnen nachhaltig zu       tätsmanagement-Maßnahmen zu realisieren und
sichern. Der Masterplan 2025 ist das Ergebnis        um KFZ-Stellplätze zu reduzieren. An Mobility
eines umfassenden Stakeholder-Dialogs und fasst      Points verfügbare Mobilitätsangebote, wie Car-
die diesbezügliche Vision für die Stadt Salzburg     oder Bikesharing stellen einen Teil der möglichen
im Jahr 2050 zusammen.                               Maßnahmen des Mobilitätsmanagements dar.

                                                                                                           6
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3. Vorteile für Nutzerinnen
und Nutzer
Idealerweise wird der Wohnbau und die Wohnum­
gebung so gestaltet, dass das zu Fuß gehen, Rad
fahren sowie der öffentliche Verkehr an Attrakti­
vität gewinnen. Wird der private PKW nicht mehr
täglich benötigt, können stattdessen bei entspre­
chendem Bedarf Carsharing-Fahrzeuge oder bei
längerer Entlehnung auch Mietautos für Fahrten
herangezogen werden.

Davon profitieren vor allem die BewohnerInnen
selbst: Ist der Besitz eines PKWs nicht mehr zwin­
gend notwendig, so spart dies erhebliche Kosten.
Österreichs Haushalte geben im Durchschnitt 425
Euro pro Monat für Mobilität aus13, einen Großteil
davon für das eigene Auto. Die regelmäßige Nut­
zung eines Carsharing-Fahrzeuges rechnet sich,
wenn der eigene PKW weniger als rund 10.000km
                                                     Abb. 6: Kostenvergleich von Haushalten mit und
pro Jahr gefahren wird.14
                                                     ohne PKW                   Quelle: VCÖ – Mobilität mit Zukunft

Werden Alltagswege ohne privates Auto bewäl­
tigt, so wird dadurch der ruhende und fließende
Verkehr vor der eigenen Haustüre minimiert. Das      Schadstoffe des PKW-Verkehrs reduziert wer­
unmittelbare Wohnumfeld gewinnt an Qualität: Es      den. Die Förderung der Angebotsvielfalt und die
entsteht mehr und sicherer Freiraum für Bewoh­       bestmögliche Verknüpfung von unterschiedlichen
nerInnen und AnrainerInnen, während Lärm und         Verkehrsmitteln erhöht somit die Lebensqualität.

Abb. 7: Vergleichsrechnung am Beispiel Wohnprojekte Wien: Reduktion
der Stellplätze um -85% gegenüber konventionellen Wohnbauten
Quelle: VCÖ – Mobilität mit Zukunft

                                                                                                                   7
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V O RT E I L E F Ü R N U T Z E R I N N E N

Weniger Stellplätze ermög­                            Vor allem in innerstädtisch gut erschlossenen
                                                      Lagen größerer Städte Österreichs sinken die
lichen günstigeres Wohnen                             ­Motorisierungsgrade.16 Der Bedarf nach zur Woh­
                                                      nung zugehörigen Parkplätzen sinkt dadurch.
2017 wurden bereits 37% der Privathaushalte in
Österreich als Einpersonenhaushalte geführt, bis      Dabei erhöhen insbesondere Tiefgaragenstellplätze
2030 soll ihre Anzahl auf rund 39% steigen.15         die Baukosten von Wohnbauten: Die Baukosten
Dadurch wächst der Bedarf an kleineren, günsti­       von PKW- Tiefgaragenstellplätzen betragen je nach
geren Wohnungen und die Mobilitätsgewohnheiten        Standort im Durchschnitt rund 15.000 €.17 Auf­
ändern sich. Gute Anbindung an den ÖV, Fahrrad­       grund des sinkenden Bedarfs an PKW-Stellplätzen
infrastruktur sowie ergänzende Carsharing-Ange­       in Städten können mittels flankierenden Maßnah­
bote haben das Potential, den Mobilitätsbedarf        men (z.B. Mobilitätsmanagement) Pflichtstell­
– insbesondere bei Einpersonenhaushalten –            plätze eingespart werden. Die Reduktion von
effizienter zu decken.                                Stellplätzen, insbesondere von Tiefgaragenstell­
                                                      plätzen, trägt damit zur Schaffung von leistbarem
                                                      Wohnraum bei.

Vorteile für Nutzerinnen und Nutzer18
n Einsparung von Kosten pro Haushalt
n Mehr Platz für die Menschen: Weniger parkende oder fahrende Autos vor der Haustüre
n H
   öhere Verkehrssicherheit: Weniger PKW-Verkehr vor der Haustüre erhöht die Verkehrssicherheit
  und mindert Gefahrenquellen, insbesondere für Kinder
n G
   rünraum statt Parkplätzen: Mehr Aufenthaltsqualität durch ansprechende Gestaltung der
  Wohnumgebung
n Gesünder unterwegs ist, wer Alltagswege zu Fuß oder mit dem Rad zurückgelegt
n W
   eniger Zeit im Stau verbringt, wer aktiv unterwegs ist und Radfahren und zu Fuß gehen mit dem
  ÖV kombiniert
n G
   ünstiger wohnen: Die Reduktion der Pflichtstellplätze reduziert Baukosten und trägt dadurch zur
  Schaffung von leistbarem Wohnraum bei

                                                                                                          8
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4. Pull-Maßnahmen:
Multimodalität im Wohnbau

Maßnahmen des Mobilitäts­                             § F
                                                         ußwege nach dem Prinzip der ‚Stadt der
                                                        kurzen Wege‘ gestalten und – falls notwendig
managements (Pull-Maßnah­                               – auch über private Flächen führen (rechtliche
men)                                                    Absicherung der Wegführung)
                                                      § Stiegenhäuser attraktiv gestalten, Gemein­
Durch sanfte Maßnahmen des Mobilitätsmanage­             schaftsanlagen im Quartier gut erreichbar
ments (Pull-Maßnahmen), wie Information, Kom­            ­situieren (z.B. Fahrrad- und Kinderwagen­räume,
munikation und vor allem durch die Verbesserung           Müllräume)
und Ergänzung des jeweils am Standort bestehen­       § Gehwege ansprechend gestalten: Vermeidung
den öffentlichen und privaten Mobilitätsangebotes         von Hindernissen, Umwegen, Angsträumen und
sollen Veränderungen von Einstellungen und Ver­           Gefahrenzonen
haltensweisen der VerkehrsteilnehmerInnen hin zu      § Gehwege sehr gut beleuchten: Das steigert
nachhaltigerem Mobilitätsverhalten erzielt werden.        die Attraktivität und erhöht die subjektive wie
Dabei gilt: Eine einzelne Maßnahme hat meist be­          objektive Sicherheit
schränkte Wirkung. Ideal ist eine Kombination aus
mehreren Push- und Pull-Maßnahmen. Push-Maß­                                             Abb. 8: Fahr­
nahmen beschreiben dabei restriktive Regelungen                                          rad-Self-Service
und betreffen vor allem das Pkw-Stellplatzange­                                          Station Beispiel
bot (z.B. City Maut, Stellplatzbeschränkungen)                                           Fahrradpark­
und die PKW-Nutzung (z.B. Tempolimits, Road                                              haus Amsterdm
Pricing).                                                                                Zuid, Creative
                                                                                         Commons CCO
Dieses Kapitel gibt für Bauträger und Projektent­                                        1.0
wickler einen Überblick, welche Maßnahmen bei
Bauvorhaben gesetzt werden können, um nachhal­        Fahrradinfrastruktur
tige Mobilität zu fördern, die städtische Mobilität
zu verbessern und die Unabhängigkeit vom PKW          § D
                                                         ie Liegenschaft an das öffentliche Radwegnetz
zu erhöhen. PlanerInnen seitens der facheinschlä­       anbinden
gigen Behörden erhalten einen Überblick, welche       § Qualitative Abstellanlagen errichten: Im Erd­
Maßnahmen bei Neubauten vereinbart werden                geschosss situieren, keine Hängesysteme
können. Da bereits umfangreiche Fachliteratur zu         verwenden, barrierefrei zugänglich gestalten,
einzelnen oder mehreren Maßnahmen verfügbar              ausreichende Dimensionierung (Empfehlung: 1
ist, werden die jeweiligen Maßnahmen nicht im            Fahrradabstellplatz pro 30 m2 WNF)19, sichere
Detail erörtert. Stattdessen wird am Ende des           Verwahrung; keine Angsträume, Ausstattung mit
Kapitels auf weiterführende Literatur verwiesen.        Lademöglichkeiten für E-Bikes, Stellplätze für
                                                        Gästefahrräder, direkter Zutritt von Außen
                                                      § Self-Service-Stationen mit Werkzeug und Pum­
Attraktive Fußwege                                       pe für Fahrradreparaturen installieren
                                                      § Platz zum Abstellen von Kinderwägen und
§ B
   erücksichtigung der fußläufigen Erreichbar­
                                                         Sonderfahrzeugen (z.B. Fahrradanhänger,
  keiten wichtiger Einrichtungen (Nahversorgung,
                                                         Lastenräder) in Fahrradräumen oder eigens
  Schulwege, öffentlicher Verkehr, etc.) bei
                                                         dafür definierten Räumen ebenerdig zugänglich
  Standortwahl und Bebauung des Grundstückes
                                                         vorsehen.20

                                                                                                          9
PULL-MASSNAHMEN

Abb. 9: Mobility Point Perfektastraße 58, 1230 Wien                                       © MO.Point GmbH 2016

Öffentliche Anbindung                                   § M
                                                           obilitätsgutscheine: Anreize für neu ein­
                                                          ziehende BewohnerInnen, den öffentlichen
                                                          Verkehr zu nutzen, wichtig: Personalisierung der
Ein qualitatives, öffentliches Verkehrsangebot am
                                                          Mobilitätsgutscheine (Weitergabe oder Weiter­
Standort ist die Grundlage jeglicher Mobilitäts­
                                                          verkauf der ÖV-Tickets ausschließen)
managment-Maßnahmen. Qualitativ bedeutet
dabei regelmäßige Intervalle, hohe Taktfrequen­
zen, sowie Linienführung auch am Abend und
Wochenende.                                             Ergänzende Mobilitäts­
Eine sehr gute Orientierung bieten dazu die
                                                        angebote: Sharing-/Pool-
österreichweiten ÖV-Güteklassen.21 Wo notwendig         Fahrzeuge
sollte insbesondere bei entsprechender Projektgrö­
ße der Bauwerber im Dialog mit der zuständigen          Ergänzend zum vorhandenen öffentlichen Verkehr
Kommune und dem/den Verkehrsbetreiber(n) eine           und zu Fahrzeugen im Privatbesitz verbessern
Qualitätsverbesserung des öffentlichen Verkehrs         Car- und Bike-Sharing oder das Teilen anderer
im und um das Quartier anregen.                         Fahrzeuge, die direkt in der Wohnhausanlage
                                                        bzw. im Wohnumfeld positioniert sind, das lokale
Jedenfalls im direkten Einflussbereich des Bau­         Mobilitätsangebot. Art, Anzahl und Type der
trägers sind folgende Maßnahmen:                        geeigneten Sharing-Fahrzeuge und des Sharing-
§ Standorte und Grundstücksbebauung so wäh­            Systems ­hängen dabei stark vom jeweiligen
   len, dass kurze Wege zu ÖV-Haltestellen erzielt      Standort und den Bedürfnissen der dortigen
   werden. Ideal ist die Erreichbarkeit von ÖV-Hal­     NutzerInnen ab.
   testellen binnen 300m
§ Gute Wegeleitung und Beschilderung der               Generell gilt: Sharing Fahrzeuge eignen sich als
   nächstgelegenen ÖV-Haltestellen auf der Lie­         Ersatz für Privatfahrzeuge, wenn diese nicht täg­
   genschaft                                            lich benötigt werden (z.B. als Ersatz des Zweitwa­
§ Abfahrtsmonitore an zentralen Punkten im             gens). Sollen die Angebote dem jeweiligen Wohn­
   Wohnbau / Quartier, z.B. in Stiegenhäusern und       standort fix zugeordnet und dort verfügbar sein,
   Eingangsportalen anbringen; ggf. Errichtung          sind jedenfalls stationsbasierte Sharing-Angebote
   von Info-Säulen (Pylonen) im Freiraum                sinnvoll. Soll die Mikro-Mobilität im oder um das

                                                                                                              10
PULL-MASSNAHMEN

Quartier verbessert werden, sind Freefloating-Sys­   § Im öffentlichen Raum: Schaffung der infra­
tem eine gute Möglichkeit. Zur Anbindung von            strukturellen Voraussetzungen für die Ladeinfra­
bestimmten Punkten eignen sich stationsbasierte         struktur seitens der Kommune
Point-to-Point Sharing-Systeme.                      § Erweiterungsmöglichkeiten vorsehen: Bedingt
                                                        durch die steigende Durchdringungsrate von
Mögliche Sharing-Fahrzeuge sind:                        Elektroautos und die Technologie-Entwicklung
§ Carsharing und/oder E-Carsharing unterschiedli­      (v.a. steigende Batteriekapazitäten und Reich­
   cher Fahrzeug-Größe und Type                         weiten von E-PKWs) werden künftig höhere
§ E-Bikes                                              Leistungen und ggf. auch Trafos oder Elektro-­
§ E-Lastenräder                                        Pufferspeicher notwendig sein.
§ Elektro-Scooter / Elektro-Mopeds                  § Wo möglich: Koppelung der Ladeinfrastruktur
§ Sonderfahrzeuge: Einkaufstrolleys, Fahrradan­        an nachhaltige, lokale Energieerzeugung (z.B.
   hänger, sowie zugehörige Accessoires                 PV Anlagen)

Empfohlen wird, die Sharing-Fahrzeuge auch für
Anrainer zugänglich zu machen. Dies steigert die
Mobilitätsoptionen im gesamten Quartier und
                                                     Räumliche Verknüpfung der
erhöht die Auslastung. Ideal ist eine Mischnut­      Angebote – Mobility Points
zung aus privaten und gewerblichen Nutzern, um
höhere Auslastungen zu erreichen. Wichtig ist,       Wie unterschiedliche Mobilitätsangebote an sgn.
dass die Angebote regelmäßig evaluiert und an        Mobility Points räumlich verknüpft werden und
sich wandelnde Bedürfnisse angepasst werden.         welchen Nutzen dies bringt, wurde bereits in
Für die Sharing-Fahrzeuge sollten dafür eigens       Punkt 1 – ‚Wozu Multimodalität?’ erläutert.
Stellplätze bzw. Räumlichkeiten zugewiesen
werden. Diese sollten öffentlich zugänglich sein,    Bei der Integration von Sharing-Fahrzeugen im
guten GSM-Empfang aufweisen, Lademöglichkei­         Wohnbau sollten allgemein folgende Aspekte bei
ten (für E-Bikes, E-Autos) haben und zumindest       der Planung berücksichtigt werden:
überdacht sein.                                      § Sharing-Fahrzeuge an Orten mit guter Frequenz
                                                        und Sichtbarkeit auf der Liegenschaft bzw. im
                                                        Quartier positionieren
                                                     § Nicht-Zulassungspflichtige Fahrzeuge (z.B.
Ladeinfrastruktur                                       E-Bikes, E-Lastenräder) so positionieren,
                                                        dass diese vandalismus- und wettergeschützt,
§ A
   usreichenden Lademöglichkeiten für das La­
                                                        ebenerdig und barrierefrei zugänglich unter­
  den von Elektroautos schaffen (s. entsprechen­
                                                        gebracht sind
  de Leitfäden)
                                                     § Carsharing-Fahrzeuge auf eigens ausgewiese­
§ Buchbare und verrechenbare Ladepunkte reali­
                                                        nen Stellplätzen an der Oberfläche oder in der
   sieren, idealerweise öffentlich zugänglich
                                                        Garage positionieren
§ Alle PKW-Stellplätze mit Leerverrohrung aus­
                                                     § Für die Sharing-Fahrzeuge notwendige Lade­
   statten, um eine Nachrüstung mit Lademöglich­
                                                        infrastruktur errichten und zuweisen
   keiten zu erleichtern; Vorsehen von Durchbrü­
                                                     § Vorhalteflächen und mögliche Nachnutzungen
   chen und Platz für die spätere Einrichtung der
                                                        für die flexible Anpassung der Angebote berück­
   notwendigen Zähler/Sub-zähler Einrichtungen
                                                        sichtigen
§ Benötigte Netzanschlussleistungen und Last­
   management berücksichtigen bzw. Erweite­
   rungen vorsehen; falls notwendig: Platz für
   allenfalls erforderliche Trafo (Nachrüstung)
   berücksichtigen

                                                                                                           11
PULL-MASSNAHMEN

Abb. 10: Mobility Point – exemplarische Darstellung der räumlichen Verknüpfung          © MO.Point GmbH 2016

Verknüpfung mehrerer                                 Digitale Verknüpfung
­Standorte                                           der Angebote – System­
Werden mehrere Mobility Points errichtet stellt
                                                     kompatibilität
sich die Frage nach Verknüpfung. Aus Nutzersicht
                                                     Optimal für BürgerInnen ist es, wenn im Stadtteil
ist es attraktiv, ein Fahrzeug an einem Standort
                                                     vielfältige Mobilitäts-Angebote verfügbar sind.
zu entlehnen und dieses einfach am Endpunkt
                                                     Dabei stehen häufig die mangelnde Systemkom­
der Fahrt abzustellen und die Ausleihe zu been­
                                                     patibilität der einzelnen Anbieter und das be­
den. Freefloating-Systeme bieten diesen Komfort,
                                                     triebswirtschaftliche Interesse privater Anbieter im
indem es NutzerInnen möglich ist, das Fahrzeug
                                                     Widerspruch zum Bestreben der Verkehrsplanung,
innerhalb eines definierten Geschäftsgebietes ab­
                                                     Insellösungen zu vermeiden. Umgekehrt soll durch
zustellen. Können die Fahrzeuge an einer Station
                                                     attraktive Rahmenbedingungen die Betreiber­
entliehen und an einer andere zurückgegeben
                                                     landschaft gefördert werden. Digitale Mobilitäts­
werden, spricht man von stationsbasierten Point-
                                                     plattformen bieten hier die elegante Möglichkeit,
to-Point Sharing-Systemen.
                                                     für den/die NutzerIn einen einfachen Überblick
                                                     und Zugang zu den Angeboten zu schaffen, ohne
Für Betreiber erhöht sich dabei in jedem Fall die
                                                     die Betreibervielfalt einzuschränken (vgl. Kapitel
Komplexität, um die Verfügbarkeit zu gewährleis­
                                                     1 – Digitale Verknüpfung). Berücksichtigt werden
ten und die Verteilung der Fahrzeuge zu optimie­
                                                     sollte:
ren. Sowohl bei freefloating- als auch bei point-
                                                     § Unterschiedliche Sharing-Fahrzeuge, die an
to-point Systemen müssen Fahrzeuge rückgeführt
                                                        einem Mobility Point bereitgestellt werden,
und im Falle von E-Fahrzeugen auch aufgeladen
                                                        sollten über ein einheitliches, elektronisches
werden, wodurch die Betriebsaufwände ­steigen.
                                                        Buchungssystem nutzbar sein
Welche Art von System geeignet ist oder ob
                                                        (möglichst keine unterschiedlichen Anbieter-­
mehrere Standorte verknüpft werden sollen, ist im
                                                        Accounts für verschiedene Fahrzeugtypen)
Rahmen des Mobilitätskonzeptes (s. Kapitel 7) zu
                                                     § An Mobility Points angebotene und im Stadtteil
klären.
                                                        verfügbare Sharing-Angebote sollten in über­
                                                        geordnete Digitale Applikationen (Apps) für
                                                        Information und Wegeplanung integriert werden

                                                                                                            12
PULL-MASSNAHMEN

  (z.B. Quando Salzburg); Bestimmte Plattformen         § Informationen über die Mobilitätsangebote auf
  ermöglichen auch Buchung und Bezahlung                   der Website des Immobilienentwicklers sowie
  der darauf integrierten Mobilitätsdienste (z.B.          der Hausverwaltung (Kundenportal, Intranet,
  Wegfinder22)                                             o.ä.) schalten
§ Gut lesbare Abfahrtsmonitore mit Echtzeitdaten       § Integration von Echtzeitinformationen auf
   für den öffentlichen Verkehr und mit Verfügbar­         Schwarzen Brettern oder hausinternen,
   keitsanzeigen (z.B. von Sharing-Fahrzeugen)             ­digitalen Informationssystemen
   in der Immobilie positionieren. Dies erhöht die
   Sichtbarkeit dieser Mobilitäts-Optionen.

Mobilitätsmarketing
§ A
   m Standort verfügbare Mobilitätsangebote in
  den Vertriebsunterlagen der jeweiligen Immo­
  bilie integrieren
§ Bewohner-Info-Mappen mit Foldern über alle
   Mobilitätsangebote im Quartier und in der Stadt
   erstellen

Weiterführende Literatur
n M
   agistrat der Stadt Salzburg, Amt für Stadt­
  planung und Verkehr, Leitfaden für Projekt­
  entwickler – Mobilitätsbewältigung durch neue
  Bauvorhaben
n S
   tadt Salzburg Magistrat, Amt für Stadtplanung und Verkehr, Leitfaden Mobilitätsmanagement,
  Salzburg 2013
n e-mobility Graz GmbH, Handlungsleitfaden Wohnbau und Elektromobilität, Graz, 2015
n Stadt Graz, Stadt Graz, A10/8 – Verkehrsplanung, Leitfaden Mobilität für Bauvorhaben, 2016
n B
   undesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie – BMVIT: Bau auf’s Rad! Maßnahmen
  zur Förderung des Radverkehrs bei Hochbauvorhaben, Wien 2012
n L
   and Salzburg, Leitfaden Fahrradparken – Planung und Realisierung von Radabstellanlagen in
  Salzburg, Salzburg 2013
n Radgeber Radparken, Verein Radlobby Österreich, 201723
n B
   undesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie – BMVIT, Nachrüstung von Lade­
  stationen in bestehenden großvolumigen Wohngebäuden, Wien 2017

Abb. 11: Beispiel für aktives Mobilitätsmarketing: Mobilitätsratgeber Strubergassenviertel
© Stadt Salzburg/Info-Z

                                                                                                           13
5. Push-Maßnahmen:
Restriktive Lenkungs­
instrumente
Mittels Push-Maßnahmen können die Rahmenbe­
dingungen zugunsten des Umweltverbundes und
                                                     Stellplatzvergabe
eines lebenswerten Freiraumes gestaltet werden.
                                                     Einen sehr hohen Effekt birgt die bedarfsorientier­
Als Push-Maßnahmen werden restriktive Rege­
                                                     te Zuteilung von Stellplätzen. Es wird empfohlen:
lungen und Vorgaben bezeichnet, die in diesem
                                                     § Getrennte Vergabe von Wohnung und Stellplatz:
Kontext vor allem das Pkw-Stellplatzangebot und
                                                        Keine Verpflichtung für BewohnerInnen, mit der
die PKW-Nutzung (z.B. Tempolimits, Wohnstra­
                                                        Wohnung einen Stellplatz mieten oder kaufen
ßen, etc.) betreffen. Zentrale, sehr wirkungsvolle
                                                        zu müssen.
und intensiv diskutierte Maßnahmen bei der
                                                     § Konsequenterweise sollte die Möglichkeit für
Steuerung des Mobilitätsverhaltens sind dabei die
                                                        BewohnerInnen beschränkt werden, im öffent­
Parktraumbewirtschaftung und das Stellplatzma­
                                                        lichen Raum gratis oder wesentlich günstiger zu
nagement.
                                                        parken, wenn diese bei der Wohnungsvergabe
                                                        angeben, keinen Stellplatz zu benötigen. Durch
                                                        eine zeitliche Befristung der Beschränkung
Parkraumbewirtschaftung                                 kann ggf. auf späteren Bedarf reagiert werden.

§ G
   ratisstellplätze vermeiden: Es wird empfohlen
  Stellplätze, die unentgeltlich im öffentlichen
  Raum in unmittelbarer Nachbarschaft von Neu­
                                                     Konsequente Verwaltung
  bauvorhaben mit Mobilitätsmanagement-Maß­          privater Stellplätze
  nahmen erreichbar sind, zu vermeiden.
§ Einführung Parkraumbewirtschaftung: Gratis­       Die Reduktion von Stellplätzen sowie die Entkop­
   stellplätze im öffentlichen Raum können           pelung der Vergabe von Wohnung und Stellplatz
   ­entweder durch großflächige Verbotszonen         erhöht die Komplexität in der Verwaltung der
    (Parkverbote) oder die Einführung, den Lücken­   Stellplätze. Natürlich obliegt es auf privatem
    schluss bzw. einer Aktualisierung der Park­      Grund dem Eigner der Liegenschaft bzw. der Woh­
    raumbewirtschaftung erfolgen.                    nungseigentümer-Gemeinschaft (WEG) ob und
§ Vermeidung von Gratisstellplätzen in öffent­      wie die Stellplätze genutzt werden. Üblicherweise
    lichen Garagen; ggf. Anpassung der Tarif­        liegt es im Zuständigkeitsbereich der Hausverwal­
    strukturen. (z.B. Kurz- und Dauerparker)         tungen, auf die zweckmäßige Nutzung zu achten.
§ Keine Ausgabe von Anrainer-Parktickets für den    § Eine zweckwidrige Nutzung von Kurz- und
    öffentlichen Straßenraum an neue einziehende        Besucherparkplätzen als Dauerparkplatz sollte
    BewohnerInnen für eine gewisse Laufzeit, wenn       im Sinne aller Beteiligter verhindert werden.
    diese angeben, keinen Tiefgaragenstellplatz im      Dazu bedarf es nicht nur der entsprechenden
    Neubau zu benötigen.                                Vorschriften in den Kauf- und Mietverträgen
                                                        sowie in den Garagenordnungen, sondern auch
                                                        entsprechender Möglichkeiten der Sanktionie­
                                                        rung (z.B. Abschleppen zweckwidrig geparkter
                                                        KFZ).
                                                     § Digitale Applikationen (Apps), über die Bewoh­
                                                        ner Missbrauch an die Hausverwaltung melden
                                                        können, bieten hier eine Hilfestellung.

                                                                                                           14
PUSH-MASSNAHMEN

                                                                        § S
                                                                           tadtteilgaragen: Schaffung von Stadtteilgara­
                                                                          gen. Seitens der Stadt können hierfür Flächen
                                                                          in den verschiedenen Stadtteilen vorausschau­
                                                                          end gesichert und Projekte initiiert werden. Im
                                                                          Bestand könnten z.B. Umbauten bestehender
                                                                          kommunaler Gebäude eine Möglichkeit zur
                                                                          Nachrüstung bieten. Die Garagen sollten eine
                                                                          größtmögliche Flexibilität ermöglichen, sodass
                                                                          Nach- und Zwischennutzungen möglich werden,
                                                                          wenn sich der Bedarf ändert.
                                                                        § Digitale Plattformen zur Vermietung von Stell­
                                                                           plätzen: Digitale Plattformen (Apps) ermögli­
                                                                           chen es, dass Garagen- bzw. Stellplatzeigen­
                                                                           tümer freistehende Stellplätze registrierten
                                                                           NutzerInnen als Kurzzeit- oder Dauerparkplatz
                                                                           anbieten können. Dazu wird üblicherweise ein
                                                                           digitales Zutrittssystem sowie Hardware zur
Abb. 12: Beispiel Sammeltiefgarage Wien Aspern                             Erkennung der Stellplatzbelegung in der Garage
Creative Commons CCO 1.0                                                   installiert. Vorteil ist, dass Garagen-Leerstand
                                                                           reduziert wird. Die Kommune hat auf die Tarif­
                                                                           gestaltung der Plattformanbieter (bislang) kei­
                                                                           nen Einfluss. Werden Stellplätze in innerstäd­
                  Sammelgaragen – bauliche                                 tischen Lagen sehr günstig vermietet, so kann
                                                                           das aber auch dazu führen, dass das Pendeln
                  Trennung von Wohnung und                                 mit dem PKW in die Innenstadt attraktiver wird
                  Stellplatz                                               und zunimmt. Entsprechende Maßnahmen sind
                                                                           zu treffen.
                     rrichtung von bauplatzübergreifenden Sam­
                  § E
                    melgaragen am Quartiersrand oder Sammeltief­
                    garagen auf einem der Bauplätze, um Äquidis­
                    tanz zum öffentlichen Verkehr und zu anderen
                                                                        Autofreie Zonen und
                    alternativen Angeboten zu schaffen.                 Reduktion des PKW-Verkehrs:
                  § Bauliche Trennung von Wohnung und Garage:
                     Die räumliche Entkoppelung von Wohnung und         § S
                                                                           chaffung von autofreien Zonen bei der Be­
                     Stellplatz schafft die Möglichkeit, freie Stell­     bauungs- und Freiraumplanung, Wohnstraßen;
                     plätze auch an Liegenschafts-fremde Personen         Erschließung von Liegenschaften bzw. Quar­
                     oder Organisationen zu vermieten. Baulich soll­      tieren mit dem PKW von außen; Vermeidung
                     te dabei vermieden werden, dass hausfremde           von PKW-Durchfahrtsmöglichkeiten durch den
                     Personen, welche einen Stellplatz mieten, über       Stadtteil.
                     die Garage Zugang zu den Wohnungen haben.

                                                                                                                              15
PUSH-MASSNAHMEN

Haltepunkte (Pick-Up Points)                            Haltemöglichkeiten. Mit fortschreitendem altern
                                                        der Gesellschaft werden vermehrt Zufahrts-,
                                                        Halte- und Kurzparkmöglichkeiten für mobile
§ S
   chaffung von Haltepunkten (Pick-Up Points)
                                                        Hilfs- und Pflegedienste sowie für die Ver­
  für Zustelldienste, soziale Dienste sowie Taxis
                                                        sorgung und den Krankentransport benötigt.
  und On-Demand Services: Bereits jetzt benö­
                                                        Halte-, Rangier- und Kurzzeitparkmöglichkeiten
  tigen neben Taxis und im PKW mitfahrenden
                                                        müssen dazu in unmittelbarer Nähe der Ein­
  Personen auch On-Demand Dienstleister und
                                                        gänge frei bleiben.
  insbesondere Kurier- und Paketdienstleister

Beispiel Nordbahnhof-Areal, Wien 102022
n P
   hase I Bebaut bis 2014 auf dem Gelände des ehem. Nordbahnhofes, 1020 Wien,
  75 ha Grundfläche, 158 ha BGF
n G
   emischte, städtebauliche Struktur (62% Wohnen, 24% Büro/Gewerbe,
  14% soziale Infrastruktur)
n Q
   ualitativ hochwertiger öffentlicher Raum: Rudolf-Bednar-Park im Zentrum des Quartiers,
  Fahrverbot
n Fokus auf den Umweltverbund
n P
   KW-Erschließung des Quartiers von außen durch Schleifenführung der Straßen,
  Unterbindung von Schleichwegen und Durchzugsverkehr
n Keine KFZ-Stellplätze im Straßenraum in Wohnstraßen und verkehrsberuhigten Bereichen
n Tempo 30-Zohne im Gebiet

                                                                         Abb. 13:
                                                                         Stadtentwicklung Wien
                                                                         Nordbahnhof, Rudolf-
                                                                         Bednar-Park, 1020 Wien

Quellen und weiterführende Informationen24

                                                                                                          16
6. Stellplatzregulativ –
rechtliche Grundlagen
Seitens der öffentlichen Hand etabliert sich, ne­
ben den oben genannten, klassischen Push-Maß­
                                                     Salzburger Bautechnikgesetz
nahmen (s. Kapitel 5) das Stellplatzregulativ        2015 – BauTG 2015 /
zunehmend als essentielles Lenkungsinstrument,       Stellplatzverordnung /
um Maßnahmen des Mobilitätsmanagements im
Wohnbau zu verankern. Dieses Regulativ definiert     Bebauungspläne
Vorgaben, wie viele Stellplätze für Kraftfahrzeuge
auf einem Grundstück herzustellen sind.25 Dabei      Aufgrund der vom Gemeinderat der Stadt Salzburg
ergeben sich Win-Win Situationen für die jeweilige   im Jahr 2016 gemäß § 38 Abs 3 BauTG 2015 er­
Kommune sowie für Bauträger und BewohnerIn­          lassenen Stellplatzverordnung der Stadt Salzburg
nen: Bauträger können, im Falle einer Reduktion      und der in der Anlage 2 zum Bautechnikgesetz
der vorgeschriebenen Pflichtstellplätze Errich­      2015 geregelten Schlüsselzahlen für die Schaf­
tungskosten einsparen. Im Gegenzug kann die          fung von PKW Pflichtstellplätzen für Bauten ergibt
zuständige Kommune mit dem Bauträger Maßnah­         sich die im Bauverfahren vorzuschreibende und
men des Mobilitätsmanagements (s. Kapitel 4)         festzulegende Zahl von Stellplätzen.
vereinbaren. Dadurch kann sichergestellt werden,
dass die BewohnerInnen des jeweiligen Wohnbaus       Für Wohnbauten gilt grundsätzlich eine Fest­
auch bei reduzierter Zahl an PKW-Stellplätzen        legung von 1,2 Stellplätzen je geschaffener
eine gute Mobilitäts-Versorgung vorfinden. Die       Wohnung. In der Stellplatzverordnung wurde dies­
rechtlichen Rahmenbedingungen werden in die­         bezüglich bislang keine abweichende Regelung
sem Kapitel beschrieben.                             getroffen.

                                                     § 38 Abs 3 BauTG 2015 berechtigt Gemeinden,
                                                     die Schlüsselzahlen für die mindestens zu schaf­
                                                     fenden Stellplätze durch Verordnung, allenfalls in
                                                     Bebauungsplänen, in Hinblick auf die jeweiligen
                                                     örtlichen Verhältnisse und Interessen abweichend
                                                     von der Anlage 2 höher oder niedriger festzule­
                                                     gen. Dabei sind die Interessen des öffentlichen
                                                     Verkehrs, der Ortsplanung, insbesondere ein
                                                     vorhandenes Verkehrskonzept, die Lage des Be­
                                                     bauungsgebietes in der Gemeinde und dessen Er­
                                                     schließungsgrad mit öffentlichen Verkehrs­mitteln
                                                     zu berücksichtigen.
                                                     Unter solchen Umständen können im Bebauungs­
                                                     plan auch Obergrenzen zur Herstellung festgelegt
                                                     werden.

                                                                                                          17
7. Zusammenarbeit und
Organisation bei Neubauten
Im Rahmen der oben genannten rechtlichen                 1. Mobilitätskonzept
Grundlagen kann zwischen Bauträger bzw. Pro­             Parallel zum Planungsverfahren erstellt der Bau­
jektentwickler und der Kommune eine entspre­             träger ein Mobilitätskonzept. Dieses beschreibt,
chende Vereinbarung über Stellplatzregulativ und         wie die Mobilität aller Nutzergruppen der Lie­
Mobilitätsmanagement-Maßnahmen getroffen                 genschaft bzw. des Areals im Sinne der verkehrs­
werden, sofern für die jeweilige Liegenschaft die        planerischen Zielsetzungen organisiert wird und
Voraussetzungen für eine mögliche Reduktion der          bewältigt werden soll. Das Konzept sollte Inhalte,
Pflichtstellplätze gegeben sind und dieser Wunsch        Zielsetzungen und konkrete Maßnahmen zur Stell­
seitens des Bauträgers besteht oder dies seitens         platzanzahl für PKWs und Fahrräder, Infrastruktur
der Kommune gefordert wird.                              für den Fuß- und Radverkehr, Anreize zur Nutzung
                                                         des öffentlichen Verkehrs sowie ergänzende Mo­
Dabei benötigt es das akkordierte Zusammenspiel          bilitätsangebote (z.B. Carsharing) sowie Ladein­
aller Akteure: Planungsämter, Grundeigentümer,           frastruktur umfassen. Der längerfristige Bestand
Projektentwickler bzw. Bauträger, Behörden und           der Mobilitätsmaßnahmen und der Betrieb sollten
Politiker. Dazu wird folgende, bewährte Vorgangs­        nachvollziehbar dargelegt werden. Das Mobilitäts­
weise empfohlen (s. Abb. 13):                            konzept wird mit den Zuständigen FachplanerIn­
                                                         nen der Kommune abgestimmt.

                                                         2. Vereinbarung
                                                         zwischen Bauträger bzw. Liegenschaftseigner und
                                                         der zuständigen Kommune über die geplanten
                                                         Mobilitätsmaßnahmen. Die Vereinbarung sollte

         Städtebauliche Planungen
         Fachkonzepte                                                 Evaluierung

                                       Bebauungs-                     Bezug und
         Widmung                                    Errichtung
                                          plan                         Betrieb

                         Mobilitäts-
                          konzept

    Abb. 14: Vorgangsweise zur Absicherung von Mobilitätsmanagement – Maßnahmen
    Quelle: © MO.Point GmbH, Eigene Darstellung

                                                                                                              18
Z U S A M M E N A R B E I T U N D O R G A N I S AT I O N
                                                                           BEI NEUBAUTEN

konkrete Maßnahmen messbar spezifizieren, Lauf­      Details zu möglichen Betriebsmodellen s. Punkt 9.
zeiten und Kosten beinhalten und ein langfristiges
Monitoring sicherstellen. Im Bundesland Salzburg     5. Evaluierung
erfolgt diese Vereinbarung meist im Zuge der         Ab dem Betrieb sollte ein laufendes Controlling
Erstellung von Raumordnungsplänen (Flächen­          durch die verantwortliche Organisationseinheit
widmungsplan, Bebauungsplan). Weitere Möglich­       erfolgen und regelmäßig (z.B. halbjährlich) ein
keiten zur Ausgestaltung und dem rechtlichen         Reporting an die zuständige Kommune abgeben.
Rahmen der Vereinbarung werden unter Punkt 8.1       Diese kann dadurch die Wirksamkeit der verein­
erläutert.                                           barten Maßnahmen evaluieren und für künftige
                                                     Projekte lernen. Sollten durch die vereinbarten
3. Errichtung                                        Mobilitätsmanagement-Maßnahmen die Ziele
der Immobilie bzw. des Quartiers: Mit der Errich­    nicht erreicht werden, können u.U. Nachbesserun­
tung der Immobilie werden auch die im Mobili­        gen oder Ausgleichszahlungen nachgefordert wer­
tätskonzept dargelegten und in der Vereinbarung      den, sofern derartige Sanktionierungen festgelegt
verbindlich vereinbarten Maßnahmen durch den         wurden.
Bauträger, bzw. eine von diesem beauftragte
Organisation realisiert. Sämtliche Infrastruktur­
maßnahmen, z.B. Fuß- und Radwege, Abstellanla­
gen, Beschilderung, E-Ladestationen, etc. werden
errichtet.

4. Bezug und Betrieb
Wurden ergänzende Mobilitätsangebote, wie z.B.
Car- oder Bikesharing vereinbart, ist es wichtig,
dass die Angebote direkt ab dem Bezug der Im­
mobilie den Bewohnern zur Verfügung stehen. Der
Bauträger kann dazu einen Mobilitätsdienstleister
beauftragen oder die Fahrzeuge und Mobilitäts­
dienstleistungen selbst organisieren und anbieten.

                                                                                                         19
8. Absicherung der
Mobilitätsmanagement-
Maßnahmen
8.1. Sicherstellung der                                Eine andere Form der zivilrechtlichen Ausgestal­
                                                       tung sind Baurechtsverträge: Mobilitätsmaßnah­
Maßnahmen zwischen Stadt                               men können auch im Zuge der Vergabe des Bau­
und Bauträger                                          rechtes abgesichert werden, indem auf Basis einer
                                                       zivilrechtlichen Vereinbarung die zu realisierenden
                                                       Maßnahmen des Mobilitätsmanagements definiert
LOIs, Willensbekundungen,                              werden. So hat die Stadt Salzburg für zahlreiche
                                                       Liegenschaften ein Baurecht vergeben – vor allem
Qualitätsvereinbarungen                                an gemeinnützige Bauträger. Im Zuge künftiger
                                                       Baurechtsverträge können derartige Maßnahmen
Bei Vorliegen der rechtlichen und fachlichen Vor­      vereinbart werden.
aussetzungen kann der Bauträger seine Absichten
zur Realisierung der Mobilitätsmanagementmaß­
nahmen im Rahmen einer Willensbekundung oder           Städtebauliche Verträge
eines Letter of Interests (LOI) schriftlich festhal­
ten. Konkreter ist das Instrument von Qualitäts­       Mobilitätsmaßnahmen können alternativ auch
vereinbarungen, in dem die Maßnahmen näher             über die Vertragsraumordnung verankert werden.
spezifiziert werden. Starkes Vertrauensverhältnis      Dabei werden im Rahmen von städtebaulichen
vorausgesetzt hat sich dieses Instrument durchaus      Verträgen auch Mobilitätsmaßnahmen festgelegt.
als zweckdienlich erwiesen. Allerdings bestehen        Im Rahmen von Vertragsbeilagen werden z.B.
im Falle der Nicht-Einhaltung kaum Möglichkei­         Mindest-Anzahl und Ausstattungsqualitäten von
ten für die Kommune, die vereinbarten Mobilitäts­      Fahrradabstellanlagen, Car- und Bikesharing-­
maßnahmen rechtlich einzufordern.                      Angebote, sowie eine jährliche Evaluierung defi­
                                                       niert. Das Bundesland Salzburg war bekanntlich
                                                       eines der Ersten, das die Vertragsraumordnung
Zivilrechtliche Verträge                               eingeführt hatte (§ 18 ROG 2009). Die Stadt
                                                       Wien nutzt diese Möglichkeit und definiert bei
Eine verbindliche Möglichkeit, Mobilitätsmaßnah­       großen Bauprojekten häufig Mobilitätsmanage­
men im Wohnbau abzusichern stellen zivilrecht­         ment-Maßnahmen im Rahmen städtebaulicher
liche Vereinbarungen dar.So schließt z.B. die          Verträge (§1a Bauordnung, Wien).
Stadt Graz so genannte Mobilitätsverträge mit
Bau­trägern ab. Diese beinhalten sämtliche verein­
barte Mobilitätsmanagement-Maßnahmen.26

                                                                                                             20
ABSICHERUNG DER
                                                      M O B I L I T Ä T S M A N A G E M E N T- M A S S N A H M E N

Eintragung ins Grundbuch                                                Bei der Vergabe von Wohnungen mit Mobilitäts­
                                                                        management muss etwa auf reduzierte PKW-Stell­
                                                                        plätze hingewiesen werden. Es könnten jene
In bestimmten Kantonen der Schweiz kann die
                                                                        Menschen bevorzugt angesprochen und bei der
Grundeigentümerschaft die Verpflichtungen zu
                                                                        Vergabe berücksichtigt werden, die einem neuen
den Mobilitätsmanagement-Maßnahmen im
                                                                        Mobilitätsangebot aufgeschlossen gegenüberste­
Grundbuch festschreiben. Dadurch ist garantiert,
                                                                        hen und dieses auch nutzen wollen.
dass nicht nur der aktuelle Liegenschaftseigner
die vereinbarten Maßnahmen garantiert, sondern
die Verpflichtung auch auf nachfolgende Grundei­                        Auto-Verzichtserklärung
gentümer überbunden wird.27 In Österreich wurde
diese Möglichkeit bislang noch nicht exploriert.                        Bei Wohnbauprojekten mit reduziertem Stellplatz­
                                                                        schlüssel kann von einziehenden BewohnerInnen
                                                                        eine Auto-Verzichtserklärung gefordert werden. So
8.2. Sicherstellung von                                                 verzichteten z.B. die MieterInnen der „Autofreien
                                                                        Mustersiedlung“ in Wien Floridsdorf, im Miet­
Mobilitätsmanagement-                                                   vertrag, dass sie kein eigenes Auto besitzen oder
Maßnahmen gegenüber                                                     dauerhaft nutzen werden.28

BewohnerInnen                                                           Bei einzelnen Schweizer Wohnbaugenossenschaf­
                                                                        ten wird der Verzicht auf das Privatauto in den
                                                                        Statuten festgeschrieben. Ob derartige Verzichts­
Wohnungsvergabe                                                         erklärungen im Falle eines Verstoßes und diesbe­
                                                                        züglichen Rechtsstreits der Rechtsprechung genü­
Wenn die Kommune ein Zuteilungsrecht auf die                            gen und insbesondere vor dem MRG standhalten,
jeweilige Wohnung hat, sollten bei der Vergabe der                      wurde aber bislang weder in Österreich noch in
Wohnungen auch die Mobilitätsbedürfnisse der                            der Schweiz ausjudiziert.
Wohnungssuchenden stark berücksichtigt werden.

                                              Frei finanzierter   Geförderter
                                              Wohnbau             Wohnbau

        Widmung

        Wohnungseigentum                            WEG               WEG
                                                                      WGG

        Mietwohnungen                               MRG               MRG
                                                                      WGG

Abb. 15: Mobilität im Wohnbau, Rechtliche Rahmenbedingungen
Quelle: © MO.Point Mobilitätsservices GmbH, 2019

                                                                                                                            21
ABSICHERUNG DER
                                       M O B I L I T Ä T S M A N A G E M E N T- M A S S N A H M E N

Absicherung des Mobilitäts­                            Werden frei finanzierte oder geförderte Mietwoh­
                                                       nungen geschaffen, greift der Rechtsrahmen des
angebotes gegenüber Mietern                            Mietrechtsgesetztes (MRG).31 Wird bei Mietwoh­
oder Käufern                                           nungen Mobilitätsinfrastruktur angeschafft oder
                                                       betrieben, kann entweder der Vermieter die Kos­
In weiterer Folge wäre es sinnvoll, das am Bau­        ten für den Betrieb von Sharing-Angeboten tragen.
platz geschaffene Mobilitätsangebot und den            Sollen die Kosten aber weiterverrechnet werden,
­Betrieb von Sharing-Fahrzeugen gegenüber Mie­         greifen die engen Rahmenbedingungen des MRG:
 tern oder Käufern langfristig abzusichern, damit      Entscheidend ist hier, ob sich Mobilitätsmaß­
 Bauträger und die einziehenden BewohnerInnen          nahmen als Gemeinschaftsanlage iSd § 24 MRG
 auch Sicherheit haben, dass das Angebot lang­         qualifizieren.
 fristig bereit stehen wird. Die Herausforderung ist
 dabei der komplexe rechtliche Rahmen, insbe­          Voraussetzungen dazu sind vor allem:
 sondere da im Bereich der Wohnrechtsmaterien          § Es muss allen Mietern freistehen, die Gemein­
 hinsichtlich Mobilität keine juristische Klarheit        schaftsanlage unter Beteiligung an den Kosten
 besteht. Die Abbildung 15 gibt einen Überblick,          des Betriebs zu benützen.
 welche rechtliche Rahmenbedingungen zu be­            § Einzelne Mieter dürfen nicht von der Benützung
 rücksichtigen sind:                                      ausgeschlossen werden.
                                                       § Das für die Benützung verlangte Entgelt darf
Wird frei finanziertes Wohnungseigentum durch             nicht höher sein, als die anteiligen Betriebs­
den Bauträger geschaffen, so kann der Bauträger           kosten.32
Mobilitäts-Infrastruktur errichten (z.B. Ladesäu­
len) und/oder z.B. einen Betriebsvertrag mit           Es ist unter den genannten Rahmenbedingungen
einem externen Betreiber von Sharing-Fahrzeugen        grundsätzlich möglich, bauliche Mobilitätsinfra­
abschließen. Die Absicherung der Mobilitätsange­       struktur als Gemeinschaftsanlage zu qualifizieren.
bote im Kaufvertrag ist grundsätzlich möglich. So      Aber Aufwendungen, die den laufenden Betrieb
kann z.B. der Betriebsvertrag mit einem Sha­           von Fahrzeugen betreffen, können nur dann den
ring-Anbieter oder die angeschaffte Mobilitäts-In­     Mietern als Betriebskosten weiterverrechnet
frastruktur oder auch Fahrzeugen an die WEG mit        werden, wenn diese als Gemeinschaftsanlage iSd
dem Kauf überbunden werden.29 Die detaillierte         § 24 MRG qualifiziert werden. Ob auch Sha­
Ausgestaltung der Vereinbarungen sollte juristisch     ring-Fahrzeuge als Gemeinschaftsanlage geltend
detailliert geprüft werden.                            gemacht werden können, wurde bislang nicht
                                                       ausjudiziert. Hier herrscht erhebliche Rechtsun­
Schwieriger im WEG ist die Frage, ob die laufen­       tersicherheit. Jedenfalls muss eine Übernahme
den Betriebskosten von Sharing-Fahrzeuge der           der Kosten dezidiert im Mietvertrag geregelt und
ordentlichen oder auch der außerordentlichen           durch den Mieter akzeptiert werden. Eine Auf­
Verwaltung zugerechnet werden können.30 Die Fra­       teilung der Kosten muss allenfalls gemäß MRG
ge ist insofern entscheidend, als dass Angelegen­      entsprechend dem Nutzwert-Schlüssel erfolgen.
heiten der außerordentlichen Verwaltung jederzeit
von einzelnen Wohnungseigentümern angefochten          Für gemeinnützige Wohnbaugesellschaften gilt
werden können. Das bedeutet, dass de facto             das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG)
Einstimmigkeit unter den Wohnungseigentümern           und damit noch engere Rahmenbedingungen,
herrschen muss. Insgesamt herrscht dazu Unei­          welche Aufwendungen als Errichtungs- und
nigkeit unter JuristInnen. Eine Klarstellung des       Betriebskosten geltend gemacht werden dürfen.
Gesetzgebers ist wünschenswert.                        Die Errichtungskosten sowie Planungskosten für
                                                       Infrastruktur, z.B. für E-Ladeinfrastruktur oder
                                                       Fahrrad-Abstellanlagen können als Baukosten

                                                                                                            22
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