MELK UND SCHEIBBS - NR. 1/2021 15. JÄNNER UNTERNEHMEN, RECHT, STEUER UND SOZIALES BETRIEBSWIRTSCHAFT TIERHALTUNG DIVERSIFIZIERUNG, UAB ...

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1/2021

                                                 Melk und Scheibbs

                                                     Nr. 1/2021
                                                      15. Jänner
   Unternehmen, Recht, Steuer und Soziales
   Betriebswirtschaft
   INVEKOS und Pflanzenbau
   Tierhaltung
   Diversifizierung, UaB, Gesellschaftsdialog
   Die Bäuerinnen
   Termine
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Seite 2   Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 1/2021
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Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 1/2021                                                               Seite 3

Unternehmen, Recht, Steuer und Soziales
                                            KS Dr. Martin Auer DW 41101 und 41501, DI Hans-Peter Moser 41571,

 Hinweis zu Präsenzveranstaltungen bei Weiterbildungen
Aufgrund der aktuellen Situation kann die Durchführung von Präsenzkursen jeweils erst knapp vor der
Veranstaltung bestätigt werden. Sofern eine Durchführung der Kurse in Präsenzform möglich ist, ist
mit umfangreichen COVID-19 Sicherheitsvorkehrungen zu rechnen. Die genauen Bestimmungen er-
halten Sie gemeinsam mit der Durchführungsbestätigung. Wir sind bemüht, eine möglichst große Zahl
an Veranstaltungen in Präsenzform durchführen zu können und bitten um Ihr Verständnis für die nöti-
gen Sicherheitsmaßnahmen.

 Webinare im Bereich Recht, Steuer, Soziales
Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation sind einige zeitnah angesetzte Vorträge aus dem Bildungs-
programm entfallen. Die Rechtsabteilung der LK NÖ bietet daher nachstehende Bildungsangebote in
Form von Webinaren als Online-Veranstaltungen an. Ohne Anmeldung keine Teilnahme möglich:
 Webinar                                                           Termin             Kosten
 Gestaltungsmöglichkeiten bei den bäuerlichen Sozialversiche-      21. Jänner
                                                                                      20 Euro pro Person
 rungsbeiträgen (Beitragsgrundlagenoption),                        von 9 bis 12 Uhr
 Bäuerliche Nebentätigkeiten ohne Gewerbeschein – eine Zuver-      25. Jänner
                                                                                      20 Euro pro Person
 dienst-Chance                                                     von 9 bis 12 Uhr
                                                                   27. Jänner
 Aktuelles aus dem Steuerrecht und Sozialversicherung NEU                             20 Euro pro Person
                                                                   von 9 bis 11 Uhr
                                                                   24. Februar
 Hofübergabe leicht gemacht                                                           30 Euro pro Person
                                                                   von 9 bis 15 Uhr

 Steuerliche Pauschalierungsverordnung – Grenzen beachten
Nachstehende Grenzwerte gelten zum Stichtag 31. Dezember des laufenden Jahres und verpflichten
bei Überschreitung zum Wechsel der Gewinnermittlungsart im Folgejahr. Besondere Beachtung dabei
gilt insbesondere bei Zupachtungen bzw. Zukäufen, die noch vor 31. Dezember 2020 erfolgten.
  Vollpauschalierung: bis 75.000 Euro EHW, Netto-Umsatz kleiner 400.000 Euro
  Teilpauschalierung: 75.000 bis 130.000 Euro EHW (70 % bzw. 80 % Ausgabenpauschale), Netto-
      Umsatz kleiner 400.000 Euro
  Einnahmen-Ausgabenrechnung EAR: ab 130.000 Euro EHW, Netto-Umsatz zwischen 400.000
      und 700.000 Euro
  Doppelte Buchführungspflicht: Netto-Umsatz größer 700.000 Euro

 Steuererklärungspflicht für 2020
Zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung sind auch Landwirte verpflichtet, wenn:
  vom Finanzamt mit Zusendung eines Steuererklärungsformulars aufgefordert wird oder
  das steuerpflichtige selbständige Gesamt-Jahreseinkommen 11.000 Euro übersteigt oder
  unselbständige Einkünfte vorliegen und sonstige Einkünfte (z.B. Pacht, pauschale Einkünfte aus
     der Land- und Forstwirtschaft, Funktionärsentschädigung, …) 730 Euro/Jahr bzw. das Gesamt-
     Jahreseinkommen 12.000 Euro übersteigen.
Pachteinnahmen sind steuerlich bei Ermittlung des land- und forstwirtschaftlichen Einkommens mit zu
berücksichtigen und bei Überschreitung obiger Gesamt-Jahreseinkünfte erklärungspflichtig.
SVS und AMA sind gesetzlich verpflichtet, ausgewählte Daten amtswegig an die Finanzbehörde bis
31. Jänner bzw. 15. März des Folgejahres zu übermitteln.
Bei Vorhandensein einer eigenen EDV-Ausstattung sind Steuererklärungen im Wege FINANZOnline
bis 30. Juni 2021, andernfalls in Papierform bis 30. April 2021 einzubringen.
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 Steuerbegünstigungen für Kinder – auch in der Landwirtschaft möglich
Alleinverdienerabsetzbetrag, Familienbonus/Kindermehrbetrag und Mehrkindzuschlag sind im Zuge
der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommenssteuererklärung zu beantragen:
  Alleinverdienerabsetzbetrag:
      steht auch Land- und Forstwirten mit zumindest einem Kind zu, sofern Gesamt-Jahreseinkom-
      men des Ehepartners oder Lebensgefährten 6.000 Euro jährlich unterschreitet und beträgt
       494 Euro mit einem Kind
       669 Euro mit zwei Kindern und
       889 Euro mit drei Kindern,
       für jedes weitere Kind Erhöhung um 220 Euro.
  Familienbonus/Kindermehrbetrag:
       bis zu 1.500 Euro je Kind bis zum 18. Geburtstag sowie
       bis zu 500 Euro je Kind ab dem 18. Geburtstag.
       Sollte die tatsächlich anfallende Lohn- oder Einkommensteuer obige Beträge unterschreiten,
         ist der unterschrittene Betrag nicht erstattungsfähig.
       Alleinverdiener, welche nicht lohn- oder einkommensteuerpflichtig sind (vielfach
         vollpauschalierte Landwirte) erhalten im Gegenzug einen Kindermehrbetrag von 250 Euro pro
         Kind als Negativsteuer.
    Mehrkindzuschlag:
       beträgt 20 Euro pro Monat für das dritte und jedes weitere Kind.

 Meldung bäuerlicher Nebentätigkeiten bis 30. April an die SVS
Einnahmen aus land- und forstwirtschaftlichen Nebentätigkeiten einschließlich der von hauptberuflich
beschäftigten Angehörigen erbrachten Leistungen (Brutto-Einnahmen inkl. USt.) müssen bis spätes-
tens 30. April des Folgejahres in der SVS einlangen.

 Beitragsgrundlagenoption
Die SV-Beiträge werden grundsätzlich nach dem sogenannten „Pauschalsystem“ aufbauend auf dem
bewirtschafteten Einheitswert berechnet und vorgeschrieben.
Alternativ dazu besteht die Möglichkeit, im Rahmen der „Beitragsgrundlagenoption“ die Beiträge ge-
mäß tatsächlichem Einkommen lt. Einkommenssteuerbescheid zu entrichten, wonach ein Wechsel
von Voll- zur Teilpauschalierung oder freiwillig Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bzw. doppelte Buch-
führung zwingend erforderlich ist.
Insbesondere bei umsatzschwachen Betrieben ist diese Form der Beitragsberechnung überlegens-
wert, jedenfalls sind einkommenssteuer- und pensionsrechtliche Auswirkungen mit zu beachten.
Nähere Informationen bzw. Terminvereinbarung mit KS Dr. Martin Auer und DI Hans-Peter Moser.

 Antrag auf Feststellung von Schwerarbeitszeiten ab dem 50. Lebensjahr
Schwerarbeiter können aktuell noch unter bestimmten Voraussetzungen früher und abschlagsbegüns-
tigt in Pension gehen. Neben dafür erforderlichen 540 Versicherungsmonaten müssen Versicherte in
den letzten 20 Jahren vor Pensionsstichtag zumindest 10 Jahre Schwerarbeit erbracht haben.
Demnach können auf Antrag bereits mit Vollendung des 50. Lebensjahres Schwerarbeitszeiten rechts-
kräftig festgestellt werden und wird umgehend von der SVS ein Erhebungsbogen übermittelt.
Um die Schwerarbeits-Voraussetzungen zu erfüllen, muss die Schwerarbeits-Belastung im Jahres-
durchschnitt bei Frauen zumindest 5,6 Stunden und Männern 8 Stunden an Wochentagen betragen.

Eine Prüfung des persönlichen Versicherungsverlaufs auf Vollständigkeit (Erfassung Schulzeiten, frei-
willige Selbstversicherung, hauptberufliche Mitarbeit am Betrieb usw.) wird dringend empfohlen.
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 Familienhärtefonds
Mit 1. Jänner 2021 traten neue Richtlinien für den Corona-Familienhärtefonds in Kraft, nachdem nun
auch Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe unter nachstehenden Voraussetzungen
förderfähig sind:
   Bewirtschafter ist förderfähigem Kreis natürlicher Personen für Härtefallfonds zugehörig
   Mindestens ein im Haushalt lebender Elternteil ist covid-bedingt in finanzielle Notsituation geraten
    und weist eine positive Förderzusage aus dem Härtefallfonds vor.
   Bezug Familienbeihilfe für mind. 1 Kind zum 28. Februar 2020, aber spätestens bei Antragstellung
Höhe der Unterstützung:
  abhängig vom errechneten Familienfaktor, maximal 1.200 Euro pro Monat, max. 3 Monate
  Familienfaktor ermittelt sich durch Zusammenzählen der zutreffenden Faktoren wie folgt: Antrag-
   steller (Faktor 1,0) - zweiter Elternteil (0,6) - Kinder unter 10 Jahre (0,4) - Kinder zwischen 10 bis
   15 Jahre (0,6) - Kinder über 15 Jahre (0,8)
  Familienfaktor wird mit 300 multipliziert
Der Antrag ist bis 31. März 2021 elektronisch (bmafj.gv.at) oder postalisch an das Bundesministerium
für Arbeit, Familie und Jugend zu übermitteln. Das Online-Formluar ist abrufbar unter formularser-
vice.gv.at, zudem sind folgende Beilagen erforderlich:
   aktueller Einheitswertbescheid
   Förderzusagen des Härtefallfonds der AMA bis zu drei Monate
   sonstige Einkommensbelege (falls außerlandwirtschaftlicher Erwerb bei Elternteil vorliegt)
Nähere Informationen finden Sie unter noe.lko.at oder bei KS Dr. Martin Auer, DI Hans-Peter Moser
und Maria Wieseneder BEd.

 Mit Vorsorgevollmacht selbst bestimmen
Mit 1. Juli 2018 trat das sogenannte „Zweite Erwachsenenschutzgesetz“ in Kraft und löste das bishe-
rige Sachwalterschaftsrecht ab. Demnach bestehen nun beim Erwachsenenvertreter drei Formen:
   gerichtlicher Erwachsenenvertreter – ersetzt bisherigen gerichtlich bestellten Sachwalter
   gesetzlicher Erwachsenenvertreter – ersetzt bisherigen Angehörigenvertreter (Registrierung
     durch Notar, Rechtsanwalt oder Erwachsenenschutzverein, befristet auf drei Jahre)
   NEU: gewählter Erwachsenenvertreter (eingeschränkter Anwendungsbereich für besondere
     Sachverhalte. Errichtung unter Mitwirkung Notar, Rechtsanwalt oder Erwachsenenschutzverein)
Ziel des zweiten Erwachsenenschutzgesetzes war die Stärkung der Selbstbestimmung der betroffe-
nen Personen und die Zurückdrängung der gerichtlichen Sachwalterschaften.
Daher besteht neben den drei vorangeführten Säulen des Erwachsenenschutzes unverändert die
Möglichkeit zur Errichtung einer Vorsorgevollmacht, wonach sich vielfach die Bestellung eines gericht-
lichen oder gesetzlichen Erwachsenenvertreters erübrigt.
Mit Bestellung per Vorsorgevollmacht einer/mehrerer Vertrauensperson/en z.B. Ehepartner, Lebens-
gefährte, Eltern, Kinder oder sonstige Vertrauenspersonen vor Eintreten mangelnder Entscheidungs-
fähigkeit werden die eigenen Interessen bestmöglich vertreten für:
   medizinische Behandlungen,
   Wohnungs- und Aufenthaltsangelegenheiten,
   Vermögensangelegenheiten, einschließlich der Verwaltung von Liegenschafts- und Betriebsver-
     mögen sowie
   Vertretung vor Gericht und Behörden geschaffen.
Die Errichtung der Vorsorgevollmacht erfolgt höchst persönlich und schriftlich von einem Notar (hier
in Form eines Notariatsaktes), Rechtsanwalt oder Erwachsenenschutzverein bei gleichzeitiger Re-
gistrierung im österreichischen zentralen Vertretungsverzeichnis und gilt bis zu deren Widerruf/Kün-
digung oder Tod des Vollmachtgebers/Vollmachtnehmers. Nähere Informationen erhalten Sie im
Rahmen einer ersten kostenlosen Rechtsauskunft beim Notar Ihres Vertrauens.
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Betriebswirtschaft
               DI Martina Kalteis BEd, BSc DW 41151, DDI Claudia Gugler DW 41152, Ing. Alfred Fallmann DW 41551

 DI Martina Kalteis BEd – erfolgreicher Studiumabschluss
BW-Beraterin Martina Kalteis schloss berufsbegleitend das Diplomstudium für Agrar- und Ernährungs-
wirtschaft an der Universität für Bodenkultur und zeitgleich das Bachelorstudium an der Hochschule
für Agar- und Umweltpädagogik erfolgreich ab. Wir gratulieren und wünschen weiterhin viel Freude
und Erfolg im betriebswirtschaftlichen Wirken für die bäuerlichen Betriebe.

 Investitionsförderung – Änderungen
Bei der Investitionsförderung wird es in den zwei Verlängerungsjahren zu folgenden positiven Ände-
rungen kommen, die für Förderanträge, welche ab (voraussichtlich) Februar 2021 gestellt werden,
gelten:
   Anhebung Kostenkontingent um 60.000 Euro pro bAK bzw. max. 120.000 Euro pro Betrieb (bei
     Gartenbaubetrieben das Doppelte)
   Anhebung Investitionszuschuss: auf 40 % bei Geräten zur bodennahen Gülleausbringung inkl.
     Gülleverschlauchung und Gülleseparatoren bzw. auf 35 % bei besonders tierfreundlichen Inves-
     titionen in der Schweine- und Putenhaltung, wobei zusätzlich auch der Junglandwirtezuschlag
     möglich ist.
Zusätzlich wird es aber auch zu Einschränkungen kommen, die ab Erlass der Richtlinienänderung –
voraussichtlich im zweiten Quartal 2021 – gelten werden. Förderung von Neubau Anbindehaltung ist
dann nicht mehr möglich (Ausnahme Klein- und Almbetriebe). Bei Anträgen ab 1. Jänner 2022 werden
Stallneubauten für Ferkelaufzucht, Schweinemast und Rindermast nur mehr nach dem gehobenen
Tierhaltungsstandard förderbar sein.
Unverändert gültig: Förderanträge sind vor Investitionsbeginn (Bestellung, Kauf, Auftragserteilung) zu
stellen. Terminvereinbarung mit dem Berater erforderlich.

 Existenzgründungsbeihilfe (EGB)
Junglandwirte mit erstmaliger Bewirtschaftungsaufnahme (Übernahme, Pacht, Kauf, …) erhalten ein-
malig eine Beihilfe von bis zu 15.000 Euro. Antragstellung zwingend innerhalb eines Jahres ab Be-
wirtschaftungsbeginn. Beratung zu Fördervoraussetzungen (Mindestqualifikation, Mindestbe-
triebsgröße, Auflagen...) nach Terminvereinbarung mit oben angeführten BW-BeraterInnen.

 Abrechnung von Investitionsprojekten
Die im Bewilligungsschreiben dargestellte Abrechnungsfrist ist jedenfalls einzuhalten. Zur Vermeidung
allfälliger Fehler bietet die BBK kostenpflichtige Beratung und Hilfestellung an. Um diese Beratung
möglichst effizient abwicklen zu können, wird um Beachtung der Abrechungsvorgaben
(Bewilligungsschreiben inkl. Beilage) ersucht.
Häufige Mängel bei vorgelegten Abrechungsunterlagen sind:
        mangelhafte Rechnungen (z.B. fehlendes Lieferdatum),
        falscher Zahlungsnachweis – Kontoauszug oder Umsatzliste sind richtig,
        fehlende Fertigstellungsmeldung bei Gebäuden
        noch keine Versicherung (Feuer, Sturm) bei unbeweglichen Investitionen.
Terminvereinbarung für Melk Sophia Stiegler DW 41104 und für Scheibbs Elisabeth Siebenhandl DW
41503.

 Außerordentliche AIK Stundung aufgrund von Covid19
Im ersten Halbjahr 2021 besteht noch die Möglichkeit eine außerordentliche Stundung einer Rate mit
oder ohne Laufzeitverlängerung aufgrund des Auftretens des Coronavirus genehmigt zu bekommen.
Betriebe, die bereits zwei Raten in Anspruch genommen haben, können nicht mehr berücksichtigt
werden.
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INVEKOS
              KS Dr. Martin Auer, Ing. Johannes Fitzthum,
             Ing. Matthias Neuhauser, Andreas Fromhund

 ZA-Übertragung bei jedem Flächen-
   zuang
Bei Flächenänderung (Pacht, Pachtrückfall, Kauf,
Tausch, …) sind Zahlungsansprüche, bis spätes-
tens 15. Mai, zu übertragen. Zahlungsansprüche
verfallen nach zweimaliger Nichtnutzung (Aus-
kunft im Bescheid Direktzahlungen 2020), bei ZA-
Übertagung ohne Fläche 30 % Einbehalt in die
Nationale Reserve. ZA-Übertagungsformular so-
wie Merkblatt online auf ama.at. Übertragung ab
sofort online oder bei Ing. Johannes Fitzthum und
Julia Zehetner BSc möglich.

 Digitalisierung MFA 2021
Änderungen bei Feldstücken, Schlägen oder LSE
können ab sofort mit Terminvereinbarung in Melk
DW 41191 und Scheibbs DW 41591 durchgeführt
werden.

 Abrechnung von Ohrmarken (OM) und
   Meldungen 2019/2020
      Abrechnung wurde am 11. Jänner 2021 mit
       AMA Mitteilungen und Bescheiden versandt
      Zeitraum der Abrechnung: 1. September
       2019 bis 31. August 2020
      Preis pro OM-Paar = 2 Euro, elektronisch =
       3 Euro
      Preis pro Stück Ersatzohrmarke ab 1.
       Oktober 2019 = 2,20 Euro, pro Meldung:
       0,35 Euro
      Bei Rechnungsbetrag über 5 Euro wird eine
       Rechnung       erstellt,  darunter   keine
       Mitteilung.
      Wenn        der     Bewirtschafter    zum
       Abrechnungszeitpunkt eine Auszahlung
       hatte, dann wurde der Betrag bereits von
       der AMA-Überweisung abgezogen - es liegt
       kein Zahlschein bei.

 Pflanzenbau aktuell – Newsletterser-
   vice für 2021 nutzen
Kosten: 25 Euro pro Jahr, Anmeldung per Mail
        unter pflanzen@lk-noe.at
Inhalt: wöchentliche aktuelle Nachrichten per
        E-Mail und SMS zu Düngung, Pflanzen-
        schutz, Sorten, Vertragsmöglichkeiten,
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Pflanzenbau
                                                Ing. Johannes Fitzthum DW 41121, Julia Zehetner BSc DW 41531

 Farminar: Anwenderschutz und Pflanzenschutz – mit Sicherheit vereinbar!
Termin:        Montag,15. Februar 2021 von 10 bis 12 Uhr
Referenten:    Judith Millautz und Roman Hauer
Kosten:        20 Euro gefördert, 45 Euro ungefördert
Anmeldung:     bis 8. Februar in Melk DW 41100 oder Scheibbs DW 41500, keine TN ohne Anmeldung

 PSA Infoschreiben über Ausweisverlängerung
All jene PSA Inhaber deren Ausweis bis 31. Dezember 2021 gültig ist und welche die Weiterbildungs-
pflicht von 5 Std. erfüllt haben, erhalten ein vorausgefülltes Antragsformular zur Verlängerung und eine
SEPA Lastschrift. Kosten für die Verlängerung: 51,20 Euro.
Die Unterlagen können im Zuge der MFA-Antragstellung persönlich oder NEU per Mail oder Post über-
mittelt werden. Unterschriebenes Antragsformular, ausgefüllte Lastschrift sowie Kopie von gültigen
Lichtbildausweis per Mail an office@melk.lk-noe.at oder office@scheibbs.lk-noe.at senden.

 N-Gesamtbilanzierung ab 15 ha LN nötig
Betriebsbezogene Stickstoffbilanz ist für Betriebe ab 15 ha LN (bisher 5 ha LN) erforderlich (mit max.
2 ha Gemüse). Betriebe, deren Dauergrünland- oder Ackerfutterflächenanteil größer 90 % ist, haben
keine Aufzeichnungsverpflichtung.
Der kostenlose LK Düngerrechner steht unter lk-noe.at zur Verfügung. Die Bilanz muss bis 31. März
erstellt werden und ist 7 Jahre aufzubewahren. Für Fragen oder Unterstützung zur Bilanzierung stehen
Ing. Johannes Fitzthum und Julia Zehetner BSc zur Verfügung.

 Ende der Düngeverbotszeiträume nach Aktionsprogramm Nitrat
Achtung: Generelles Düngerausbringungsverbot auf wassergesättigten, schneebedeckten, über-
schwemmten oder gefrorenen Boden ist weiter aufrecht.

 mögl. Düngung am         N-Düngerarten              Betroffene Flächen bzw. Kulturen
                          alle stickstoffhaltigen
 16. Februar                                         gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche
                          Düngemittel
                          alle stickstoffhaltigen    bei Kulturen unter Flies und Kulturen mit frühem
 1. Februar
                          Düngemittel                N-Bedarf: Durum, Raps, Winter- und Sommergerste
Auf durch Auftauen am Tag des Ausbringens aufnahmefähige Böden, die nicht wassergesättigt sind
und eine lebende Pflanzendecke aufweisen, dürfen max. 60 kg N ff pro Hektar ausgebracht werden.
Auf alle anderen Ackerflächen ist die Düngung (ausgenommen Mist, Kompost, Carbokalk, entwässer-
ter Klärschlamm) erst unmittelbar vor dem Anbau erlaubt.
Bei der Düngung entlang von Oberflächengewässer ist dafür zu sorgen, dass kein Abschwemmen in
Gewässer erfolgt. (ausreichend Abstand einhalten)

 Hagelversicherung, Prüfen Sie die Versicherungssumme
Wesentlich ist die Unterscheidung zwischen den Varianten Pauschal (nur Hagelversicherung) und Ag-
rar Universal (Mehrgefahrenversicherung), mit staatlicher Förderung von 55 % der Prämien für alle
Wetterrisiken von Bund und Land.
Eine Anpassung der Standard-Versicherungssumme pro Hektar ist auf die eigene Ertragslage mög-
lich. Somit kann auf guten Standorte die Versicherungssumme (Basis für die Berechnung der Entschä-
digung) bis zu 100 % erhöht werden.
Im Falle von Schäden ist immer eine Schadensmeldung beim Gebietsleiter oder unter hagel.at not-
wendig. Eine Änderung Ihrer Risikoversicherung ist bis 31. März möglich.
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Tierhaltung
                                           Ing. Maria Wieseneder BEd DW 41131, Julia Zehetner BSc DW 41531

 Einrichtung von Risikogebieten zur Prävention gegen die Geflügelpest
Es sind Fälle der Geflügelpest in Nachbarländern aufgetreten und die Verbereitung durch Zugvögel
ist möglich. Derzeit ist noch kein Fall in Österreich bekannt, die Ministerien richten jedoch vorbeugend
Risikogebiete ein:
Im Bezirk Melk sind 14 Gemeinden betroffen: Bergland, Hofamt Priel, Klein-Pöchlarn,
Krummnußbaum, Leiben, Marbach, Melk, Nöchling, Persenbeug-Gottsdorf, Pöchlarn, St. Martin-
Karlsbach, Schönbühel-Aggsbach, Ybbs, Zelking-Matzleinsdorf
Der gesamte Bezirk Scheibbs stellt derzeit kein Risikogebiet dar.
Für Risikogebiete gilt seit 14. Dezember 2020 ein Maßnahmenkatalog zur Prävention:
     getrennte Haltung der Enten und Gänse von übrigem Geflügel
     Haltung in Ställen oder oben abgedeckten Haltungsvorrichtungen, Ausnahmen:
     Schutz vor Kontakt mit Wildvögeln durch z.B. Netze, Däche, usw.
     Fütterung und Tränke nur im Stall / Unterstand, wo das Zufliegen von Wildvögeln möglichst
      verhindert wird.
     Wildvögel dürfen nicht mit Futter oder Wasser des Geflügels in Kontakt kommen, Ausläufe
      müssen gegenüber Oberflächengewässer, an denen sich wildlebende Wasservögel aufhalten
      können, ausbruchsicher abgezäunt sein.
     hygienische Sicherheitsmaßnahmen: hohe Sorgfalt bei Reinigung und Desinfektion
     Meldung beim Amtstierarzt zwingend erforderlich, wenn:
       Abfall der Futter- und Wasseraufnahme um mehr als 20 %
       Abfall der Eierproduktion um mehr als 5 % für mehr als 2 Tage
       erhöhte Mortalitätsrate um 3 % in einer Woche
Aufnahme der Geflügelhaltung ist beim zuständigen Amtstierarzt zu melden – gilt auch für „Hobby-
Hühnerhalter“ (z.B. Nicht-Landwirte mit 5 Legehennen).

 Kalb Rosé AUSTRIA – lukrative Chance für Kälbermast Spezialisten
Von der ARGE Rind eGen und AustroKalb wurde ein neues Qualitätsfleischprogramm entwickelt. Ziele
sind Reduktion von Kälberexporten, bessere Verfügbarkeit von Kalb Rosé am heimischen Markt sowie
Erzeugung von Qualitätskalbfleisch mit nachvollziehbarer Herkunft unter AMA-Gütesiegel.
    Produktionsinfos:
       Fütterung: Verzicht auf Grassilage, mehr Energie in der Endphase, usw.
       Schlachtgewicht von mind. 160 kg (ca. 320 kg Lebendgewicht)
       Schlachtalter von ca. 7 Monaten
       Handelsklasse: E,U,R,O; Fettklasse: 2 bis 3; Fleischfarbe im Bereich 3 bis 4
       angestrebte Gruppengröße von 20 Tieren oder mehr
    Das Programm eignet sich vor allem für Kälber von Milchrassen, die für die übliche Rindermast
      primär nicht so gut geeignet sind.
    aktueller Kalkulationsansatz für die Produktion:
       durchschnittlicher Kälbereinkaufspreis: 105 Euro exkl. USt.
       durchschnittliche Mastdauer: 220 Tage
       angestrebtes Schlachtgewicht kalt: 160 kg
       derzeitiger Verkaufspreis: 4,50 Euro je kg Schlachtgewicht kalt
Weitere Informationen bei Christoph Handl, NÖ Rinderbörse unter 0664/8453152.

 Züchterversammlungen 2021 aufgrund COVID-19 abgesagt
Alternativ erhalten alle Züchter ein umfangreiches Magazin mit Informationen zu Zuchtstieren und
aktuellen Themen aus der Rinderzucht. Die Ergebnisse der MLP (LKV-Reihungslisten) werden in den
nächsten Wochen per Post oder über die LKV-Mitarbeiter übermittelt.
Seite 10                                                       Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 1/2021

 BIO - Antrag auf Genehmigung temporärer Anbindehaltung von Rindern und Eingrif-
   fen bei Nutztieren für BIO-Betriebe über die VIS-Homepage
Antragstellung ab 1. Jänner 2021 ausschließlich über die VIS Homepage portal.statistik.at, bisherige
Papierantragstellung bzw. Onlineantragstellung auf der Homepage Land NÖ ist nicht mehr möglich.
    bei vorhandenem VIS-Zugang (Schweine-, Schafe-, Ziegenmeldungen erfolgen bereits online)
     wird neues Tool integriert, bestehener Zugang kann weiter verwendet werden
    neuer VIS-Zugang ist Ende Dezember 2020 an Bio-Betriebe versendet worden
    Für nachstehende drei Ausnahmen ist eine Genehmigung über die VIS Homepage erforderlich:
    Neu: Genehmigung temporärer Anbindehaltung:
      Bestandesobergrenzen: max. 20 RGVE bei einer, 35 RGVE bei mehreren Tierkategorien
      Zugang zu Freigelände (Weide, Auslauf)
      Betriebliche Notwendigkeit ist gegeben (klimabedingte, geografische, strukturelle
        Beschränkungen, z.B. Lage im Berggebiet), gegebenenfalls Nachweise erforderlich wie
        Fotos, Lageplan, Hofkarte, Skizzen, usw.
      Bei allfälligen Vorortkontrollen reicht der Nachweis einer bereits erfolgten Antragstellung.
    Seit 1. Jänner 2020: Betriebsbezogene Genehmigung für Enthornen von Kälbern bis 6 Wochen,
     Enthornen von weiblichen Kitzen bis 4 Wochen durch Tierarzt, Schwanzkupieren weiblicher
     Lämmer für Nachzucht bis 7 Tage ebenfalls im VIS erforderlich:
      konkrete Begründung, weshalb auf den Eingriff nicht verzichtet werden kann, ist erforderlich
      Kenntnisnahme durch Landeshauptmann, Überprüfung durch Kontrollstelle
      3 Jahre gültig (2020 gestellte Anträge gelten bis 31. Dezember 2022)
    Seit 1. Jänner 2020: Fallweise Genehmigung für Enthornen von Kälbern über 6 Wochen durch
     Tierarzt, Einziehen Nasenring bei Zuchtstieren (nur mehr 2021 zulässig) ebenfalls im VIS:
      Angaben zum Tier erforderlich (Geburtsdatum, OM-Nummer, Geschlecht, usw.)
      Genehmigung per Bescheid, Überprüfung durch BH
Antrags-Unterstützung Ing. Maria Wieseneder BEd DW 41131 und Julia Zehetner BSc DW 41531.

 TGD Ankaufsförderung Zuchtböcke für Schaf- und Ziegenhalter
Für TGD-Mitgliedsbetriebe Gewährung Zuschuss von bis zu 40 % der Nettokosten für Zuchtböcke
(mind. 300 Euro Ankaufspreis), max. Förderhöhe 350 Euro pro Tier und 4 Böcke pro Jahr.
Zusendung folgender Unterlagen an den TGD NÖ bis spätestens 31. Jänner:
    Ankaufsabrechnung in Kopie
    Abstammungs- und Leistungsnachweis 2020 in Kopie
    Nachweis Maedi Visna- bzw. CAE-Zertifizierung lt. TGD-Programm
Formulare und Infos unter noe-tgd.at oder Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten oder office@noe-tgd.at

 TGD Ankaufsförderung für Mutterkühe
Für TGD-Mitgliedsbetriebe Gewährung Zuschuss von max. 600 Euro (50 Euro für Programm-
teilnahme, 150 Euro für Kalbin/Erstlingskuh, 300 Euro für Zuchtstier), Zusendung folgender Unterlagen
an den TGD NÖ bis spätestens 31. Jänner:
     Formular „Leistungsnachweis für 2020“ vollständig ausgefüllt
     Ankaufsabrechnung der Rinderbörse oder NÖ Genetik in Kopie
     Abstammungsnachweis der gekauften Kalbin / Erstlingskuh in Kopie
Formulare und Infos unter noe-tgd.at oder Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten oder office@noe-tgd.at

 Einheitliche Empfehlung zum Einziehen der elektronischen
   Ohrmarke (OM)
Die elektronische OM (erkennbar am      Symbol und größerem schwarzen
Knopfteil) ist im LINKEN Ohr des Rindes anzubringen. Es ist immer von der
Blickrichtung      des  Rindes    auszugehen.     Die     Mehrheit    der
Stalltechniksysteme verwendet linke Seite.
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 1/2021                                                      Seite 11

 Tierkennzeichnung Schweine, Schafe und Ziegen
    Jede Verbringung lebender Tiere zum oder vom Betrieb ist binnen 7 Tagen zu melden mit Datum,
     Tieranzahl, Gegenbetrieb (BNR oder Name/Adresse) und Transporteur.
    Nicht zu melden sind Geburten, Verendungen oder Hausschlachtungen, jedoch sind:
       Verendungen aufzuzeichnen (z.B. Beleg SARIA, Sauenplaner - Ferkelverluste)
       Hausschlachtungen beim MFA anzugeben
       Geburten in der Ohrmarkenliste einzutragen
    Verbringungen über autorisierte Meldestellen (z.B. Ferkelring, Schweinebörse) werden von diesen
     direkt gemeldet - keine Meldung durch Tierhalter erforderlich.
    Die Meldung erfolgt kostenlos über das Internet an ovis.at oder mittels personalisierter
     Faxformulare. Zugangscode bzw. Faxformulare sind anzufordern unter ovis.at.
    Ferkel sind spätestens vor Verlassen des Geburtsbetriebes mit Ohrmarken und 4 Wochen vor
     Schlachtung mittels Tätowierstempel auf jeder Hälfte zu kennzeichnen.
    Schafe und Ziegen müssen spätestens 6 Monate ab Geburt aber jedenfalls vor Verlassen des
     Geburtsbetriebes mit Ohrmarken gekennzeichnet werden.
    Ohrmarkenbestellung beim NÖ Schafzuchtverband unter 05 0259 46900 möglich.
    Bei Zukauf von Schaf/Ziegen darauf achten, dass diese Ohrmarken tragen.
    Jeder Tierverkehr muss von einem vollständig ausgefüllten Viehverkehrsschein begleitet werden.
    Viehverkehrsschein, Angabe des Stichtagsbestandes in der Tierliste und Meldungen an ovis.at
     bilden das Bestandesverzeichnis.
    Bei am Betrieb geborenen Schafen/Ziegen sind auf der Ohrmarkenliste noch nähere Angaben -
     zumindest aber OM-Nummer, Geburtsdatum und Geschlecht erforderlich.

 Tierkennzeichnung Pferde, Kamele (Alpakas, Lamas), Farmwild, Kaninchen, Geflügel
    Anmeldung binnen 7 Tagen ab Aufnahme der Haltung bei der zustänidgen BH
    Kaninchen müssen nur bei Fleischgewinnung und Verkehrbringung gemeldet werden
    Verwendung des Formulars „Meldung einer Tierhaltung“ empfohlen, abrufbar                 unter:
     noe.gv.at/noe/Veterinaer/Meldung_Tierhaltung
    Equiden müssen entsprechend gekennzeichnet und identifizierbar sein:
       Pferdepass und Chip oder alternative Kennzeichnung (Brand, DANN)
       Pferdehalter ist für Kennzeichnung verantwortlich.

 Webinar: Kälberdurchfall – digital und aktuell
Termin:    Donnerstag, 28. Jänner von 19 bis 21 Uhr
Kosten:    20 Euro pro Betrieb gefördert, 40 Euro ungefördert
Referentin:Dr. Elisabeth Stöger, Tierärztin
Inhalt:    Ursachen, Versorgung und Vorbeugung, Symptome richtig einschätzen,
           Maßnahmen, Unterstützungsmöglichkeiten mit Heilpflanzen und Homöopathie
Anmeldung: bis 21. Jänner online unter noe.lfi.at oder DW 23202, keine TN ohne Anmeldung

 Webinar: Fruchtbarkeit der (Mutter)Kuh – Tierbeobachtung und Management
Termin:    Freitag, 29. Jänner von 9 bis 12 Uhr
Kosten:    20 Euro pro Betrieb gefördert, 40 Euro ungefördert
Referentin:Dr. Elisabeth Stöger, Tierärztin
Inhalt:    Brunstbeobachtung, hygienische Geburtshilfe, Fütterungseinflüsse,
           Behandlungsmöglichkeiten bei Gebärmutterentzündungen und Zysten
Anmeldung: bis 22. Jänner online unter noe.lfi.at oder DW 23202, keine TN ohne Anmeldung
Seite 12                                                        Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 1/2021

 Fachinfokreise Milchvieh – heuer als Webinarreihe
Aufgrund der COVID-19 Situation wurden die Fachinfokreis-Veranstaltungen heuer
erstmals in Form einer Online-Seminarreihe organisiert.
 Thema                              Datum              Zeit             Referent

 Eutergesundheit erhalten           Do, 04. Februar    19 bis 21 Uhr    DI Romana Schneider

 Kühe gesund füttern – Futter und
                                    Do, 11. Februar    19 bis 21 Uhr    Johanna Mandl BEd
 Wasser als beste Vorsorge
 Rationsgestaltung – Die richtige
                                    Do, 18. Februar    19 bis 21 Uhr    Ing. Johannes Mayer
 Kombination bringt‘s

Kosten:    einmalig 15 Euro pro Betrieb gefördert (für alle 3 Veranstaltungen)
Stunden:   pro Termin jeweils 1 Stunde TGD-Anerkennung
Anmeldung: bis 29. Jänner in Melk DW 41100 oder Scheibbs DW 41500, keine TN ohne Anmeldung

 Besser werden, spitze bleiben: Modernes Eutergesundheitsmanagement
Termin:     Freitag, 19. Februar von 9 bis 13 Uhr
Ort:        NÖ Genetik Berglandhalle, Holzingerberg 1, 3254 Bergland
Kosten:     15 Euro pro Betrieb gefördert, 30 Euro ungefördert
Referenten: Johanna Mandl BEd, DI Romana Schneider und Dr. Raphael Höller
Inhalt:     Erfolgsfaktoren, Behandlung von Euterentzündungen und Mastitiserregern,
Anmeldung: bis 11. Februar in Melk DW 41100 oder Scheibbs DW 41500, keine TN ohne Anmeldung

 Fachinfokreis für SchafhalterInnen
Termin:     Freitag, 12. Februar von 19 bis 22 Uhr
Ort:        GH Schliefauhof, Schliefau 19, 3263 Randegg
Referenten: DI Patrizia Reisinger, Obmann Hannes Neidl
Inhalt:     Informationsaustausch und Vorträge, relevante Zahlen, Tätigkeiten und Änderungen
Anmeldung: bis 5. Februar beim NÖ Landesverband DW 46903, keine TN ohne Anmeldung

 Milchschaf- und Milchziegenfachtag
Termin:    Freitag, 12. März von 9 bis 17 Uhr
Ort:       GH Mostlandhof, Schauboden 4, 3251 Purgstall
Kosten:    50 Euro pro Betrieb gefördert, 100 Euro ungefördert
Inhalt:    Informationen zu wirtschaftlich bedeutenden Krankheiten, Arbeitspraxis im Stall
Anmeldung: bis 5. März beim NÖ Landeszuchtverband DW 46903, keine TN ohne Anmeldung

 Grünauslauf für Bio-Geflügel
Termin:    Montag, 1. März von 9 bis 16.30 Uhr
Ort:       Biohof Pichler, Loitsbach 4, 3240 Mank
Kosten:    50 Euro pro Betrieb gefördert, 100 Euro ungefördert
Inhalt:    Wohlbefinden und Futteraufnahme, geeignete Bodendeckung und Scharrmöglichkeit,
Referent:  Ing. Manuel Böhm
Anmeldung: bis 22. Februar bei BIO Austria unter bio-austria.at/kurse-noe oder in den BBKn

 Mischtechnikkurs – Ausbildung für die Herstellung von Medizinalfutter
Termin:        Freitag, 26. Februar von 9 bis 12.30 Uhr
Ort:           Bezirksbauernkammer St. Pölten, Linzerstraße 76, 3100 St. Pölten
Kosten:        20 Euro gefördert, 15 Euro für jede weitere Pers. eines Betriebes, 40 Euro ungefördert
Referent:      Ing. Johann Schmutzer, BBK Melk
Inhalt:        Grundlagen, Mischtechnik, Vermeidung von Kontaminationen und Verschleppungen,
Anmeldung:     bis 22. Februar in Melk DW 41100 oder Scheibbs DW 41500, keine TN ohne Anmeldung
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 1/2021                                                          Seite 13

Diversifizierung und Urlaub am Bauernhof (UaB)
                                                                              Julia Zehetner BSc DW 41531

   Direktvermarktung von Geflügel und Kaninchen
Mit Schreiben der NÖ Landesregierung wurde mitgeteilt, dass Eigenbeschau durch Tierhalter ab
Jänner 2021 nicht mehr für Fleischverarbeitung und Belieferung von Gastronomiebetrieben mit
Geflügel und Kaninchen zum Auskochen erlaubt ist.
Ab 1. Jänner 2021 gilt folgende Vorgangsweise des Gesundheitsministeriums:
    Direkte Abgabe von Geflügel- und Hasenfrischfleisch durch Landwirt an Endverbraucher oder
     lokale Einzelhändler, die direkt an den Endverbraucher abgeben, ist weiterhin möglich. Auch die
     direkte Abgabe über den eigenen Hofladen oder Marktstand.
    Abgabe von Verarbeitungsprodukten an Endverbraucher ist weiterhin möglich.
    Nicht möglich ist Abgabe von Verarbeitungsprodukten an den Lebensmitteleinzelhandel oder an
     Gastronomiebetriebe. Hier ist Zulassung als „Schlachtbetrieb“ erforderlich: kostenpflichtige be-
     hördliche Kontrolle und Beschaupflicht durch Tierarzt. Beurteilung der Tiere und Schlachtkörper
     durch den ausgebildeten Landwirt, ist im zugelassenen Bereich nicht möglich.
    Lokale Einzelhändler und Gastronomen können weiterhin Geflügel aus bäuerlicher Schlachtung
     beziehen und dürfen dieses Geflügel auch zubereiten und an den Endverbraucher abgeben. Das
     heißt, für den lokalen Einzelhandel (z.B. Fleischer, Gastronomie) gibt es aktuell keine Änderun-
     gen.

   Sicherheit von durch Hitze haltbar gemachten Lebensmitteln in Behältern
Es sind zunehmend haltbar gemachte Produkte aus der landwirtschaftlichen Direktvermarktung auf
dem Markt, die in dicht schließenden Glas- und Metallbehältern oder Kunststoff-Vakuumverpackungen
verwahrt sind. Derartige Produkte wie z.B. Sugo, Gulasch oder Suppen werden meist mit einer
Mindesthaltbarkeit von bis zu einem Jahr und ungekühlt lagerfähig ausgelobt. Aufgrund des
mikrobiologischen Risikos (z.B. Clostridium botulinum) wird für Lebensmittel, die keine Vollkonserven
sind, sondern lediglich durch Erhitzung stabilisiert und in dicht schließende Behälter abgefüllt wurden,
ausschließlich eine gekühlte Lagerung (2 – 8 °C) und eine Haltbarkeit von einem Monat empfohlen.

   Lebensmittelkennzeichnung für Direktvermarkter und Allergeninformation
Termin:        Mittwoch, 24. Februar 2021 von 9 bis 12 Uhr in der LK NÖ
Kosten:        20 Euro pro Person gefördert, 40 Euro ungefördert
Inhalt:        Kennzeichnungsbestimmungen, gesetzliche Vorschriften, Fehlervermeidung
Referentin:    Alexandra Bichler BBEd
Anmeldung:     bis 17. Februar in der LK NÖ DW 26500
Seite 14                                                     Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 1/2021

   Webinar: Innovative Vermarktungswege in der Direktvermarktung
Termine:    Dienstag, 23. Februar, 2. März und 9. März von 9.30 bis 11 Uhr
Kosten:     79 Euro gefördert, 155 Euro ungefördert
Inhalt:     Selbstbedienungsladen, Automatenverkauf, Einkaufsgemeinschaften oder Online-
            marketing – rechtliche und organisatorische Aspekte, Praxisbeispiele
Referentin: Ing. Gabriele Stein, Gerda Haunschmid, Christian Brunner, DI Simon Vetter, DI Johann
            Lembacher, Rudolf Maierhofer
Anmeldung: bis 16. Februar beim LFI NÖ unter DW 26100

 Was Kinder brauchen und Eltern wollen – ein Angebot für UaB-Betriebe
Termin:       Mittwoch, 10. März 2021 von 9 bis 17 Uhr
Ort:          Kerndlerhof, Mittereichen 2, 3254 Bergland
Kosten:       75 Euro pro Person gefördert, 130 Euro ungefördert
Referenten:   Elisabeth Mack MEd, Doris Fertl MA, LV für UaB und Privatzimmervermietung
Inhalt:       altersgerechte Bedürfnisse von Kindern, Angebote und Kommunikationsformen
Anmeldung:    bis 3. März beim LFI NÖ DW 26100

 Webinar: Selbstbedienungsläden – Was ist zu beachten?
Termin:     Dienstag, 23. März von 9 bis 13 Uhr
Kosten:     20 Euro pro Person gefördert
Inhalt:     allgemeine     Voraussetzungen,     rechtliche   Rahmenbedingungen        in  der
            Direktvermarktung und speziell bei Selbstbedienungsläden, Jugendschutz,
            Rechnungslegung, Öffnungszeitengesetz usw.
Referentin: Mag. Birgit Kopp, Mag. Martina Obermaier, Alexandra Bichler BBEd (alle LK NÖ)
Anmeldung: in Melk DW 41100 oder Scheibbs DW 41500 oder im Referat der LK NÖ, DW 26500

Gesellschaftsdialog
                                                                  Ing. Maria Wieseneder BEd DW 41131

   Viertelsworkshop „Wertschöpfung durch Kommunikation“
Termine:    Montag, 22. Februar 2021 in der BBK Amstetten, Kaspar-Brunner-Straße 18
            Dienstag, 23. Februar 2021 in der BBK St. Pölten, Linzer Straße 76
Kosten:     einmalig 20 Euro gefördert, 40 Euro ungefördert
Inhalt:     „Mehr Geld für mein Produkt“ – Preis für landwirtschaftliche Produkte richtig
            kommunizieren, Wert der bäuerlichen Arbeit durch Dialog mit Kunden steigern
Referentin: Claudia Brandstätter
Anmeldung: bis 15. Februar in der LK NÖ DW 26206

 Fotografieren für Soziale Medien
Termin:     Dienstag, 3. März von 9 bis 17 Uhr in der LK NÖ, Wiener Str. 64, 3100 St. Pölten
Kosten:     75 Euro gefördert, 140 Euro ungefördert
Inhalt:     Mit einem Klick zu mehr Reichweite, fotografische Grundlagen, Bildbearbeitung und –
            gestaltung, Motivideen, Bildrechte, Social Media
Referenten: Ing. Peter Berger, Marlene Weitzenböck
Anmeldung: bis 22. Februar in der LK NÖ DW 26206
Nähere Informationen zu Angeboten für Gesellschaftsdialog erhalten Sie in der BBK Melk bei Maria
Wieseneder, DW 41131 oder direkt im Referat der LK NÖ, DW 26206.
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 1/2021   Seite 15
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Die Bäuerinnen.

 Einladung zum virtuellen Bäuerinnentag für die Bezirke Melk und Scheibbs – Zoom
   Meeting
Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen. Daher wird der
Tag der Bäuerin 2021 erstmals online und als Kooperation der Bezirke
Melk und Scheibbs durchgeführt
Termin:      Dienstag, 9. Februar, ab 19.30 Uhr
Kosten:      für Mitglieder der beiden Bäuerinnenvereine kostenlos
Inhalt:      Jeder Mensch kann glücklich sein. Wie man Schritt für Schritt negative Einstellungen
             und Verhaltensweisen durch positive ersetzen und den inneren Kritiker zum Schweigen
             bringen kann.
Referenten: Christine Wunsch – Landwirtin und Autorin des Buches „Das Glück wohnt im Kopf“
Anmeldung: erforderlich unter baeuerinnen-noe.at/melk bzw. baeuerinnen-noe.at/scheibbs
Die Bezirkbäuerinnen Silke Dammerer und Maria Zulehner freuen sich auf Ihre Teilnahme.

Termine

 Sprechtag                                BBK Melk                                      BBK Scheibbs
 Kammerobmann                             nach Vereinbarung                             Montag, 10 bis 12 Uhr
 Kammersekretär, Berater                  Donnerstag, 8 bis 12 Uhr                      Montag, 8 bis 12 Uhr
               Anmeldung unter            Donnerstag, 28.1., 4.2., 11.2., 25.2.,        Montag, 25.1., 2.2. (DI), 8.2., 22.2.,
                  svs.at/termin           4.3., 11.3.                                   2.3., 8.3.
                 bzw. 050 808
                      808                 8.30 bis 12 und 13 bis 15 Uhr                 8.30 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
 Rechtssprechtag – Anmeldung              Donnerstag, 21.1., 18.2., 18.3.,              Mittwoch, 27.1., 24.2., 24.3.,
 in BBK erforderlich!                     von 9 bis 12 Uhr                              von 9 bis 11 Uhr
 Viehmärkte                               Berglandhalle                                 Zwettl
 Kälbermarkt                              Donnerstag, 21.1., 4.2., 18.2., 4.3.,         Dienstag, 26.1., 16.2., 9.3., 30.3.,
 Großviehversteigerung                    Mittwoch, 27.1., 3.3., 14.4., 19.5.,          Mittwoch, 20.1., 24.2., 7.4., 12.5.,

                                    Mit besten Wünschen und herzlichen Grüßen

Der Kammerobmann Melk                             Der Kammersekretär                        Der Kammerobmann Scheibbs

Johannes Zuser                                    DI Dr. Martin Auer                        Mag. Franz Rafetzeder

Bezirksbauernkammer aktuell
Herausgeber: Bezirksbauernkammer Melk, Abt Karlstraße 19, 3390 Melk, Tel.: 05 0259 41100, Fax: 05 0259 41199
E-Mail: office@melk.lk-noe.at, Internet: noe.lko.at/melk-scheibbs
Bezirksbauernkammer Scheibbs, Kapuzinerplatz 4, 3270 Scheibbs, Tel.: 05 0259 41500, Fax: 05 0259 41599
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