Die Mi et er - Berliner ...

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Zeitung der Berliner MieterGemeinschaft
                       Möckernstraße 92 · 10963 Berlin · 콯 2 16 80 01
                        http://www.bmg.ipn.de · April/Mai 1998 · Nr. 268

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     e         Seite  4–6

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    Probleme mit dem Vermieter?                                                                                             Die Geschäftsstelle in der Möckernstraße 92, Ecke Yorckstraße,
                                                                                                                            in 10963 Berlin, ist täglich 10 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr geöffnet, außer
    Bei der Berliner MieterGemeinschaft können Ratsuchende                                                                  Mittwochnachmittag (Die Räume stehen dann ab 16 Uhr der Kreuzberger
    kostenlos folgende Informationsblätter bestellen, die Mieter-                                                           Mittwoch-Beratungsstelle zur Verfügung).
    Innen helfen sollen, ihre Rechte wahrzunehmen.                                                                          Fahrverbindung:  Möckernbrücke, Mehringdamm, Yorckstraße,
                                                                                                                            Yorckstraße
    ❏ Betriebskosten                                         ❏ Kündigung                                                    Telefon: 2 16 80 01
    ❏ Eigentümerwechsel                                      ❏ Mängelbeseitigung                                            Das Büro in der Friedrichstraße 165, in 10117 Berlin,
                                                                                                                            Haus der Demokratie, Zimmer 113, ist in der Regel Mo und Di
    ❏ Umwandlung                                             ❏ Mieterhöhung (Ost)                                           von 14 bis 18 Uhr geöffnet.
      in Eigentums-                                                                                                         Fahrverbindung:  Französische Straße, Stadtmitte  Friedrichstraße
                                                             ❏ Mieterhöhung (West)                                          Telefon: 2 04 48 70
      wohnungen
                                                             ❏ Mietvertrag                                                  Achtung! In unserer Geschäftsstelle und den Vor-Ort-Büros findet während
    ❏ Heizkosten-                                                                                                           der Öffnungszeiten keine Rechtsberatung statt.
      abrechnung                                             ❏ Modernisierung
                                                             ❏ Untermiete                                                                        Für Informationen, Tips, Kontakte

                                                                                                                       V O R- O R T- B Ü R O S
    ❏ Kein Zutritt ohne
      Voranmeldung                                           ❏ Wohnfläche                                                                        und Beitritte zur MieterGemeinschaft;
                                                                                                                                                 keine Rechtsberatung
    Ankreuzen und mit Briefmarken im Wert von 1,50 DM einfach
    an folgende Adresse schicken:
    Berliner MieterGemeinschaft e.V.,
                                                                                                                                                 Friedrichshain
                                                                                                                                                 Donnerstag 18 bis 19 Uhr, Kreutzigerstraße 23, im Mie-
    Möckernstr. 92,                                                                                                                              terladen, , Samariter-Straße, Tram 2
    10963 Berlin, Tel.: 216 80 01

    Absender:                                                                                                                                    Hellersdorf
                                                                                                                                                 Mittwoch 18 bis 20 Uhr, Stendaler Straße 61, Arbeits-
    Name                                                                                                                                         losenzentrum,  Hellersdorf

    Vorname                                                                                                                                      Pankow
                                                                                                                                                 Dienstag, 18 bis 20 Uhr, Wolfshagenerstraße 72 / Ecke
    Straße                                                                                                                                       Eintrachtstraße, im Kiezladen,  Pankow

    PLZ                                            Ort                                                                                           Prenzlauer Berg
                                                                                                                                                 Montag, 17 bis 19 Uhr, Grellstraße 14, im „Grelltreff“,

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        Berlins tige
           üns
                                                                                                                                                 Wedding
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                          BEITRITTSERKLÄRUNG
     r e                                                                                                                                         Montag, 18 bis 19.30 Uhr, im Info-Laden OMEGA,
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     Organ
             isa                                                                                                                                 Sparrstraße 21,  Leopoldplatz

Für Mitglieder mit Wohnsitz
in WestBerlin:
                                                             Für Mitglieder mit Wohnsitz
                                                             in OstBerlin:                                                                       Weissensee
❏ Aufnahmegebühr                     5,– DM                  ❏ ohne Aufnahmegebühr                                                               Mittwoch, 17 bis 19 Uhr, jeden 1. und 3. Mittwoch im
                                1
❏ Jahresbeitrag mit Rechtsschutz 2 105,– DM                  ❏ Jahresbeitrag mit Rechtsschutz1 95,– DM                                           Monat, bitte in der Geschäftsstelle nachfragen
❏ Jahresbeitrag ohne Rechtsschutz 54,50 DM                   ❏ Jahresbeitrag ohne Rechtsschutz2 44,50 DM
Für Hausgemeinschaften:
(Mindestens 5 MieterInnen des Hauses müssen gleich-
zeitig beitreten und eine[n] Vertrauensmieter[in] wählen.)
                                                                                                                                                  V E R S A M M LU N G E N
❏     Jahresbeitrag mit Rechtsschutz1 im ersten Jahr je Mitglied
❏ Jahresbeitrag ohne Rechtsschutz     2 im ersten Jahr je Mitglied
                                                                        95,– DM
                                                                        44,50 DM
                                                                                                                                                     U N D T R E F F E N
1
    Prozeß-Mietrechtsschutz durch Gruppen-Versicherungs-Vertrag mit der ALLRECHT Rechtsschutzversicherung AG.      Offene AG – Betriebskosten:
    Der Rechtsschutzanteil in Höhe von 50,50 DM wird an die ALLRECHT abgeführt.
2
    Die Mitgliedschaft ohne Rechtsschutz ist nur möglich, wenn eine Police über bestehenden Mietrechtsschutz       Am 27. 4. 98, um 18 Uhr im Raum 701/702 im
    vorgelegt wird.                                                                                                Bezirksamt Hohenschönhausen,
Name, Vorname                                                                                                      Große-Leege-Straße 103, 13055 Berlin
Straße, Nr.                                                                                               Berlin   Mieterinitiative Hellersdorf: am 24. 4., 29. 5. und
Telefon                                                         geb. am                                            26. 6. 1998 um 14.30 Uhr im Klub 74, Am Baltenring 74.
Eigentümer/in
                                                                                                                   Themen: Modernisierung und Betriebskostenabrechnung
Verwaltung                                                                                                         Arbeitsgruppe Umwandlung: jeden Mittwoch ab
Die Satzung erkenne ich hiermit an. Ich bin damit einverstanden, daß meine Daten mittels EDV gespeichert werden.
                                                                                                                   15 Uhr im Haus der Demokratie, Friedrichstraße 165.
                                                                                                                   Das Infotelefon der Arbeitsgruppe ist mittwochs von
Berlin, den                               Unterschrift
Bitte zahlen Sie den Jahresbeitrag (West: plus Aufnahmegebühr) auf unser Konto: Postbank Berlin,
                                                                                                                   16 bis 20 Uhr unter 20 44 870 zu erreichen oder unter
BLZ 100 100 10, Konto-Nr. 830 71-109 oder erteilen Sie uns folgende EINZUGSERMÄCHTIGUNG:                           der e-mail: bmg-ag@ipn.de
Ich bin einverstanden, daß der obige Mitgliedsbeitrag abgebucht wird:
                                                                                                                   Infotelefon der Antiscientology-Initiative:
Geldinstitut
                                                                                                                   mittwochs 19–21 Uhr, Telefon: 611 22 63, von Mietern für
Konto-Nr.                                                       BLZ                                                Mieter
Kontoinhaber/in
                                                                                                                   Offene Redaktionskonferenz für das
Berlin, den                               Unterschrift
                                                                                                                   MieterEcho 269:
                         BERLINER MIETERGEMEINSCHAFT E.V.                                                          Montag, 27. 4. 1998 um 19.30 Uhr, Möckernstraße 92
                                                                                                                   ✄

       Möckernstraße 92 · 10963 Berlin · Telefon 2 16 80 01 · Postbank NL Berlin 830 71-109
                                                                                                                                                                                                ME 268/98
AL T
        LT   S. 4         Der Mietspiegel mit
                          seiner Umstellung
                          von der Brutto- auf
                          die Nettokaltmiete
                          überrumpelt die
                          Mieter in Westberlin
                                                                 ❞                    Liebe Leserinnen
                                                                                      und Leser,
             S. 5         Mietspiegel sorgt                      Jetzt gibt es auch im Westteil der Stadt einen neuen Mietspiegel. Die Berliner
     HA
                          für aalglatte Miet-                    MieterGemeinschaft hat an den Verhandlungen teilgenommen aber nicht
                          erhöhungen                             zugestimmt. Die Auswirkungen des jeweiligen Mietspiegels sind zwar alles
             S. 6         Brutto oder Netto                      andere als mieterfreundlich, doch angesichts der aktuellen politischen Kräfte-
   NH

                                                                 verhältnisse nur schwer zu beeinflussen. Der Mietspiegel stellt ein Stückchen
             S. 7         Mieterhöhung –                         Quasiregulierung dar und ist gegenüber einer reinen ungebremsten
                          Was tun?
                          Tips zur Miet-                         marktwirtschaftlichen Abwicklung des Wohnungsmarktes das dennoch
                          erhöhung                               kleinere Übel. So jedenfalls der Standpunkt der BMG und deshalb die
                                                                 Teilnahme an den Verhandlungen.
II N

             S. 11 Orientierungshilfen                           Die Unterschrift unter das Dokument konnte aber wegen des für Mieter
                          zur Spannen-                           gänzlich ungünstigen Übergangs von der Bruttokaltmiete zur Nettokaltmiete
                          einordnung
                                                                 – also schließlich einer weiteren Verschlechterung der Geschäftsbedingungen
             S. 12 Westberliner Logik                            – nicht geleistet werden. Weitere Informationen und auch ausführliche
             S.12 Neues aus                                      Erläuterungen zum Gebrauch des Mietspiegels füllen diesmal den größten
                          Johannisthal                           Teil des Heftes.
                                                                 Wir empfehlen der Aufmerksamkeit der BMG-Mitglieder eine Aktion, die
             S.13 Literaturtip:                                  bereits seit einiger Zeit läuft: das Volksbegehren auf Neuwahlen, und eine
                          Beitrag zur Klärung –
                          Ein Sammelband zu                      andere, an deren Vorbereitung man sich noch beteiligen kann: die
                          New Yorks „Zero
                          Tolerance“ warnt
                          (vergeblich?) Berlin
             S.14 Recht und
                                                                 Beitrag und sucht aktive Mitstreiter.
                                                                 Wegen des Umfanges der Mietspiegelproblematik mußte
                                                                 das angekündigte (und bereits nachgefragte)
                                                                                                                                 ❞
                                                                 Innenstadtaktionswochen vom 2.6. – 5.6.1998. Interessierte BMGler können
                                                                 sich auch mit der AG Umwandlung in Verbindung setzen. Sie plant einen

                          Rechtsprechung
                                                                 Thema: „Soziale Polarisierung“ auf das nächste Heft
             S.16 Unsere                                         verschoben werden. Mit Sicherheit ist das Problem dann
                          Beratungsstellen                       nicht kleiner geworden.                              Ihr
                                                                                                              MieterEcho
               MieterEcho
               Herausgeber:
               M

               Berliner MieterGemeinschaft e. V.
  MPPRREESSSSUUM

               Möckernstraße 92, 10963 Berlin
               Telefon: 2 16 80 01
               Telefax: 2 16 85 15

               Postbankkonto Berlin
               Konto-Nr. 830 71-109, BLZ 100 100 10

               Redaktion: Redaktionskonferenz

               Layout und graphische Gestaltung:
               Connye Wolff

               Redaktionsschluß: 6. 4. 1998
               Nächste offene Redaktionskonferenz:
               27. 4.1998, 19.30 Uhr in der Möckernstraße 92
                                                                 Mitgliederversammlungen
               © Berliner MieterGemeinschaft e.V.
               Nachdruck nur nach vorheriger Rücksprache         Wilmersdorf
                                                                 Donnerstag, den 23. 4. 98, 19.30 Uhr im Café „Blisse“, Blissestraße 14
               Druck:
               DBC – Druckhaus Berlin Centrum                    (siehe Wilmersdorfer Beratungsstelle).
IIM

               Der Preis für dieses Mitteilungsblatt ist durch   Vorgeschlagene Tagesordnung:
               den Mitgliedsbeitrag abgegolten.                  1. Rechenschaftsbericht des Vorstandes
               Namentlich gezeichnete Beiträge stimmen
                                                                 2. Bericht der Bezirksgruppe
               nicht notwendigerweise mit der Meinung der        3. Wahl der Bezirksdelegierten
               Redaktion überein.
                                                                 4. Sonstiges

        ME 268/98                                                                                                                                 3
Der Mietspiegel                                                                                                    begründet, daß die Mehrheit der
                                                                                                                                   Mietverträge – nämlich 55% –
                                                                                                                                   bereits auf Nettokaltmieten und
                                                                                                                                                                                      gen werden. Mit dem Ziel, sich zum
                                                                                                                                                                                      gegebenen Zeitpunkt komplett
                                                                                                                                                                                      aus der Verantwortung hinsichtlich
                mit seiner Umstellung von der                                                                                      davon getrennter Abrechnung der
                                                                                                                                   kalten Betriebskosten abgestellt
                                                                                                                                                                                      der Betriebskosten zu ziehen und
                                                                                                                                                                                      die kommunalen Gebühren auf

                Brutto- auf die                                                                                                    sind. Es verbleiben aber etwa
                                                                                                                                   200.000 Mieterhaushalte, deren
                                                                                                                                   Verträge nach wie vor mit verein-
                                                                                                                                                                                      Direktabrechnung zwischen Mie-
                                                                                                                                                                                      ter und den (jetzt noch) kommu-
                                                                                                                                                                                      nalen Versorgungsbetrieben um-
                Nettokaltmiete überrumpelt                                                                                         barter       Bruttokaltmietzahlung
                                                                                                                                   abgeschlossen wurden. Diese
                                                                                                                                                                                      zustellen. Damit wäre der bisher
                                                                                                                                                                                      gemeinsame Widerstand gegen
                die Mieter                                                                                                         Mieterhaushalte sind jetzt kaum
                                                                                                                                   mehr in der Lage, eine Mieterhö-
                                                                                                                                   hungsforderung auf Basis der
                                                                                                                                                                                      die kommunale Selbstbedie-
                                                                                                                                                                                      nungsmentalität einseitig auf die
                                                                                                                                                                                      Mieter abgewälzt.
                in Westberlin                                                                                                      ortsüblichen       Vergleichsmiete
                                                                                                                                   anhand des vorgelegten Mietspie-                   Die aus Sicht der BMG unausge-
                                                                                                                                   gels ‘98 auf ihre rechtliche Zuläs-                reifte schnelle Umstellung von der
                                                                                                                                   sigkeit selbständig zu überprüfen.                 Brutto- auf die Nettokaltmieten-
                                                                                                                                                                                      darstellung im Mietspiegel verfolgt
                Von Bodo Meinecke,                                                                                                 Die BMG sieht ein Gefahrenmo-                      mit hoher Wahrscheinlichkeit auch
                                                                                                                                   ment auch darin, daß die Vermie-                   den Zweck, möglichst frühzeitig
                für den Delegiertenrat der BMG                                                                                     ter nunmehr – auf der Grundlage                    eine Vereinigung der beiden Berli-
                                                                                                                                   einer langfristig angelegten Stra-                 ner Mietspiegelgebiete West und
                                                                                                                                   tegie – besonders die Bestands-                    Ost zu befördern. Denn der Ost-
                                                                                                                                   mieter mit Bruttomietverträgen zur                 Mietspiegel basiert bereits auf
                                                                                                                                   Umstellung der Mietverträge drän-                  Grundlage der Nettokaltmiete.
            Die Berliner MieterGemeinschaft                         Fall                 1          2              3           4        5      6      7              8            9   10     11       12      13      14
            (BMG) hat dem vorliegenden Miet-                        Baualtersgr.                                                    bis 1918                                                       bis 1918
            spiegel 1998 nicht zugestimmt.                                                                    IWC             ohne Bad, ohne Sammelheizung                            IWC     mit Bad oder Sammelheizung
                                                                    Ausstattung
            Dabei geht es nicht so sehr um den
                                                                    Wohnfläche         b. 40                  40-60                           60-90                       ü. 90         b. 40            40-60      60-90
            Mietspiegel selbst, als vielmehr
                                                                    Wohnlage            E           E          M               G        E       M      G             M            G   E       M        E       M      E
            um die einseitige Fixierung auf die
            Umstellung von der bisherigen                        10,00 DM/qm
            Darstellung der Bruttokaltmieten
            noch im Mietspiegel 1996 auf die
            jetzt vorgelegte Darstellung der
                                                                    9,00 DM/qm
            Nettokaltmieten. Diese Umstel-
            lung wird als eine eher technisch-
            methodische Angelegenheit voll-
            zogen, dahinter verbergen sich                          8,00 DM/qm
            aber mietenpolitische Aspekte, die
            einer gründlichen öffentlichen
            Erörterung bedurft hätten. Das ist                      7,00 DM/qm
            jedoch nicht geschehen, und so ist
            der Übergang und die sich daraus
            ergebende Konsequenzen unver-                           6,00 DM/qm
            ständlich. Zusätzlich von exorbi-
            tanten Mieterhöhungssprüngen in
            ausgewählten Marktsegmenten
                                                                    5,00 DM/qm
            begleitet, werden sie für die betrof-
            fenen Mieter nur schwer nachvoll-
            ziehbar sein.
                                                                    4,00 DM/qm
            Die Umstellung von der zu Grun-

                                                                                                                                                                                                                            Tabelle 1
            de gelegten Bruttomietendarstel-
            lung auf die Nettomietendarstel-
            lung im Mietspiegel wird damit                          3,00 DM/qm

            Fall             1        2       3        4     5             6       7     8          9         10         11        12     13        14     15     16          17      Insofern werden die Zahlen ver-
            Baualtersgr.                       bis 1918                                                 1919–49                                50–55      56–64 65–72       73–84     gleichbarer und die Folge wird
            Ausstattung            + WC                          + WC                     + WC                         + WC                + WC          + WC     + WC     + WC       sein, daß bei der Bildung der
                                   + Bad                         + Bad                    + Bad                        + Bad               + Bad         + Bad    + Bad    + Bad
                                   oder SH                       + SH                     oder SH                      + SH                + SH          + SH     + SH     + SH       (gemeinsamen) ortsüblichen Ver-
            Wohnfläche      b.40   40-60     40-60   b.40   40-60     60-90    60-90    b.40   üb.90         b.40       b.40       b.40   b.40   üb.90    üb.90   üb.90     40–60
                                                                                                                                                                                      gleichsmieten die Westberliner
            Wohnlage         G       M         G      E       M         M        G       E       M            E          M          G      G       G        M       M         G       Altbaumieten auf das höhere Miet-
            DM/qm                                                                                                                                                                     niveau der östlichen Vergleichs-
                    15,00
                                                                                                                                                                                      wohnungen und im Gegenzug die
                    14,00                                                                                                                                                             Ostberliner Neubaumieten dem
                    13,00
                                                                                                                                                                                      höheren Niveau der Westberliner
                                                                                                                                                                                      Vergleichswohnungen angegli-
                    12,00                                                                                                                                                             chen werden.
                    11,00                                                                                                                                                             Der Mietspiegelvergleich von 1996
                    10,00                                                                                                                                                             auf 1998 erbringt Mieterhöhungen
                                                                                                                                                                                      in ausgewählten Marktsegmenten
                     9,00                                                                                                                                                             des Westberliner Mietwohnungs-
                     8,00                                                                                                                                                             marktes, die der BMG erklärungs-
                                                                                                                                                                                      bedürftig erscheinen. Das betrifft
                     7,00
                                                                                                                                                                                      u.a. den im Mietspiegel ‘98 ange-
                     6,00                                                                                                                                                             legten Fortfall der Spalten 1 und 5
                     5,00
                                                                                                                                                                                      (die Wohnungen mit niedrigem
                                                                                                                                                                                      Standard auswiesen), die aus dem
                     4,00                                                                                                                                                             Mietspiegel 1996 nicht fortge-
                     3,00                                                                                                                                                             schrieben werden, sowie die
                                                                                                                                                                                      Erscheinung, daß in 17 Mietspie-
Tabelle 2

                     2,00
                                                                                                                                                                                      gelfeldern die neuen Nettokaltmie-
                     1,00                                                                                                                                                             ten 1998 die bisherigen Brutto-
                                                                                                                                                                                      kaltmieten von 1996 überschreiten

            4                                                                                                                                                                                                  ME 268/98
bzw. sich stark an diese Brutto-      b.) Auf insgesamt 17 Feldern des
mieten annähern (vergl. Tabellen          Mietspiegels ‘98 und verteilt
1 und 2). Im einzelnen bedeutet           über alle Baualtersgruppen
das:                                      sind die Nettokaltmieten 1998
                                          höher als Bruttokaltmieten
a.) Im Mietspiegel ‘98 sind ge-           1996 bzw. stark angenähert
    genüber dem Mietspiegel               (vergl. Tabelle 2). Das Volumen
    1996 die Spalte 1 (Baujahr            des Wohnungsbestandes für
    bis 1918, mit Innen-WC, ohne          dieses Marktsegment beläuft
    Bad, ohne Sammelheizung)              sich auf mehr als 65.000 Woh-
    und die Spalte 6 (Baujahr 1950        nungen. Bei sinkender Um-
    – 55, mit Innen-WC, mit Bad           zugsrate, hohem Leerstand
    oder Sammelheizung) nicht             und einem gegenüber dem
    mehr enthalten. Die Berech-           Ostteil wesentlich geringerem
    nung der ortsüblichen Ver-            Modernisierungsanteil an den
    gleichsmiete soll sich durch          hier einbezogenen Wohnungs-
    Anbindung an des Mietniveau           beständen, liegt die Vermu-
    der Spalten 1 und 5 im Miet-          tung nahe, daß Zuzügler aus
    spiegel ‘98 unter Reduzierung         dem übrigen Bundesgebiet
    der dort ausgewiesenen Mie-           und besonders unberatene
    ten um 0,25 DM/qm erfolgen            Bestandsmieter kräftig über
    (vergl. Tabelle 1). Das heißt,        den Tisch gezogen worden
    daß diese Wohnungen mit               sind.
    niedrigem Standard nur noch
    mit Hilfe der Spanneneinord-      Für die BMG besteht kein Zweifel,
    nung von denen mit höherem        daß die Erläuterung des neuen
    Standard unterschieden wer-       Mietspiegels ‘98 in den Medien        Veranstaltungshinweis der
                                                                            INNEN!
    den können. Damit verringert      sich nicht mehr nur auf die Rat-
    sich die Mietdifferenz, und in    geberseiten beschränken kann,
    der Gegenüberstellung er-         sondern auch die öffentliche Erör-
    geben sich erstaunliche Miet-     terung der genannten und ggf.
    sprünge, die erkennen lassen,
    daß die veranschlagte Redu-
    zierung der Anpassungsvor-
                                      weiterer Problemfelder nachvoll-
                                      ziehen sollte. Diese Forderung
                                      nachhaltig zu unterstreichen ist
                                                                                STADT!
    gaben um 0,25 DM/qm ent-
    schieden zu tief angesetzt ist.
                                      der eigentliche Sinn, diesem Miet-
                                      spiegel nicht zuzustimmen.                  AKTION 98
                                                                            gegen Privatisierung, Sicherheitswahn
                                                                            und Ausgrenzung
 Mietspiegel                                                                Während im Namen der ‚Hauptstadtfähigkeit‘ die letzten
                                                                            besetzten Häuser geräumt und Wagenburgen verdrängt wer-
 sorgt für aalglatte                                                        den, stellen private und öffentliche Sicherheitskräfte den
                                                                            ‚ungestörten Konsum‘ in Bahnhöfen und Einkaufszonen

 Mieterhöhungen                                                             sicher. 224.000 Platz- und Hausverweise im Jahr 1997 legen
                                                                            beredtes Zeugnis davon ab, daß organisierte Geschäftsleute
                                                                            und Sicherheitskräfte Gruppen definieren, denen die Innen-
                                                                            städte streitig gemacht werden sollen.
                                                                            Während Kanther über das Sicherheitsnetz die ‚Grenze‘ nun
Der Mietspiegel für                   spiegels (MSP) durch eine Mie-
                                      terorganisation ist, betrachtet
                                                                            auch faktisch in die Innenstädte verlegt und dort seinen Bun-
                                                                            desgrenzschutz patrouillieren läßt, macht sich Schönbohm mit
Westberlin findet in                  man die momentane politische          der Zuzugssperre für MigrantInnen für Innenstadtbezirke
                                      Situation, daß er der zuneh-
den Medien kaum                       menden politischen Deregulie-
                                                                            schon mal Gedanken über neue ‚ethnische Zollstationen‘. Und
                                                                            weil die höchste Polizeidichte und eine ständig steigende Zahl
Anklang – auf                         rung       entgegensteht.    Soll     privater Sicherheitskräfte nicht ausreichen, werden zukünftig
                                      heißen, jedes noch so kleine
Ablehnung stößt er gar                Stück staatlicher Einflußnahme
                                                                            die ‚normalen BürgerInnen‘ in Präventionsräten für kleinräu-
                                                                            mige Kontrolle sorgen.
nicht. Als allseits                   auf die Marktsituation ist letzt-
                                      endlich hilfreich und steht der       Wir meinen, daß all das Gründe genug sind, um auch 1998
akzeptiertes                          geplanten vollständigen Libera-       ein überregionales Bündnis gegen Privatisierung, Sicher-
Instrument wird er                    lisierung des Wohnungsmark-
                                      tes entgegen. Der MSP wirkt
                                                                            heitswahn und Ausgrenzung zu schmieden und in der ersten
                                                                            Juniwoche (2.6. – 5.6. 1998) eine weitere Innenstadtaktions-
gehandelt. Hier nun                   zwar als Mietsteigerungsinstru-       woche durchzuführen.
einige Anmerkungen,                   ment, aber als ein dämpfendes.
                                      Der 98er Mietspiegel rechtfer-        Vorbereitungstreffen (für entschiedene AktivistInnen)
die diese Akzeptanz                   tigt allerdings Mietsteigerungen      jeden Mittwoch, 20:00 Uhr im Laden Schröderstraße 9,
                                                                            Ecke Bergstraße (Mitte)
fragwürdig werden                     bis zu 65% im Altbaubestand,
                                      durchschnittlich ist das immer
lassen.                               noche eine ca. 9%ige Erhö-            Infoveranstaltung (für die, die erst noch mobilisiert
                                                                            werden wollen)
                                      hung. Daß die Neubaumieten
                                      gesunken sind drückt doch nur         Mittwoch, 6.5.98, 20:00 Uhr im EX im Mehringhof,
                                                                            Gneisenaustraße 2 (Kreuzberg)
                                      aus, daß die Mietforderungen in
Der Regulie-                          der Vergangenheit für dieses
                                      Marktsegment völlig überzogen
                                                                            (Telefon-)Kontakt
                                                                            Laden Schröderstraße 9, Ecke Bergstraße (Mitte)
rungsfaktor                           waren und sich nun auf einem          dienstags:     14:00 – 19:00 Uhr
                                      hohen Niveau einpendeln.              mittwochs:     16:00 – 20:00 Uhr
Das einzige, aber nicht zu unter-
schätzende, Argument für die                                                               Tel.: 285 97 57
Unterzeichnung eines Miet-                     Fortsetzung auf Seite 6

ME 268/98                                                                                                                                    5
relevanten Wohnungen in                Hergeleitet wird die Umstellung     Kriterien nur einen Abschlag
Fortsetzung von Seite 5             einem Zensus erhoben. Rund             aus der veränderten Marktsi-        von 0,25 DM pro Quadratme-
                                    10.000 Befragungen gab es.             tuation: 500.000 relevante          ter? Der direkte Vergleich mit
Die Datenerhebung                   Betrachtet man den zugrunde
                                    liegenden Fragenkatalog, stol-
                                                                           Wohnungen insgesamt, verteilt
                                                                           auf 140.000 Neubau- und
                                                                                                               den fehlenden Spalten (verl.
                                                                                                               Tabelle 1, S. 4), zeigt auch hier,
Der MSP 98, wie auch schon          pert man gleich auf den ersten         360.000 Altbauwohnungen. Für        daß es um Preistreiberei geht.
der MSP 97 geben weitere            Seiten über eine Kuriosität.           die 360.000 Altbauwohungen
Anlässe das o.g. Argument –         Steht doch im § 2 Abs. 1 Nr. 2         sind 200.000 Bruttomietverträ-
Mietspiegel als Regulatorium –                                                                                 Zusammenfassend bestätigen
                                    Miethöhegesetz, daß nur Woh-           ge abgeschlossen. Eine rech-        die Zahlen aus dem 98er Miet-
zurückzustellen. Zur Erinne-        nungen zu berücksichtigen sei-         nerische Notwendigkeit zur
rung, ein Mietspiegel soll die in                                                                              spiegel die Erwartung bzw. die
                                    en, deren Miete sich in den letz-      Umstellung auf Netto gibt es        Befürchtungen der BMG, zu
einer Stadt übliche – die ortsüb-   ten vier Jahren verändert habe.        also nicht. Sinn macht die
liche – Miethöhe abbilden. Die                                                                                 welchen der 97er Ostmietspie-
                                    Der Fragebogen hingegen                Umstellung nur unter dem            gel schon Anlaß genug gab.
Datenerhebung läßt daran            selektiert ausschließlich nach         Aspekt, daß die zwei MSP im
jedoch Zweifel aufkommen.                                                                                      Den niedrigen Neubaumieten in
                                    Wohnungen deren Miete in den           Jahr 2000 verschmolzen wer-         Ostberlin stehen nun die – leicht
In Ostberlin wurden die Mieten      letzten vier Jahren gestiegen          den sollen.                         gesunkenen – hohen Neubau-
per Gesetz in dramatischer Eile     ist.                                                                       mieten in Westberlin gegenü-
an den Markt herangeführt. In                                                                                  ber; den hohen Altbaumieten im
Ostberlin gibt es ca. 650.000
Wohnungen. Dem Ostberliner
                                                                           Die Wohnungs-                       Osten stehen die niedrigen –
MSP wurden ca. 360.000 Woh-         Brutto oder Netto                      ausstattung                         nun stark gestiegenen – im
                                                                                                               Westen nicht mehr so unver-
nungen zu Grunde gelegt. Über       Im Westberliner MSP sind jetzt,        Wo sind die Wohnungen mit           söhnlich gegenüber. Wird der
300.000 Datensätze stellten         wie schon in Ostberlin, die Net-       niedrigem Standard geblieben?       nächste Mietspiegel für ganz
allein die Wohnungsunterneh-        tokaltmieten aufgeführt (zur           In den Ausstattungsgruppen          Berlin erstellt, wird eine Anglei-
men zur Verfügung. Ein              Erläuterung der Umstellung, s.         des MSP tauchen sie jedenfalls      chung auf dem jeweils höchsten
Schelm, wer denkt sie hätten        unten: Brutto oder Netto). Ganz        nicht mehr auf. Eine Erklärung      Niveau die zwingende Konse-
die teuren Wohnungen ausge-         offensichtlich der Versuch, den        könnte sein: der durchschnittli-    quenz.                         wj
wählt!?                             Eindruck zu erwecken, daß die          che Wohnungsstandard hat
In Westberlin wurden die Daten      Steigerungen geringer ausfal-          sich weiterentwickelt. Warum
für die ca. 500.000 mietspiegel-    len als das eigentlich der Fall ist.   bewirken dann die fehlenden

                                    Hierzu ist es erst einmal not-         § 2 MHG nicht ein. Die Betriebs-    gestiegen sind, eine Betriebs-
                                    wendig die unterschiedlichen           kosten können also voll, im Vor-    kostenerhöhung erst nach dem
                                    Begriffe einzuführen: die Brutto-      aus und in Erwartung einer          1. April durchführen kann. Ver-
                                    (kalt)-miete, Netto-(kalt)-miete       Kostenerhöhung den MieterIn-        säumt er es, die Erhöhung eines
                                    und die Neben- oder auch               nen aufgebürdet werden. Zur         Betriebskostenbestandteiles so-
                                    Betriebskosten.                        Folge hat das nun wieder, daß       fort in einem Mieterhöhungs-
                                                                           kein Vermieter ernsthaft darum      verlangen nach § 4 MHG abzu-

    Brutto                          Nebenkosten sind die allen Mie-        bemüht sein muß, die Betriebs-      wälzen, ist es ihm nicht möglich,
                                    terInnen bekannten Kosten für          kosten niedrig zu halten. Diese     diese Kosten rückwirkend ein-
                                    Abwasserentsorgung bis Unge-           entscheidenden Nachteile wer-       zutreiben. Oftmals sind Vermie-
                                    zieferbeseitigung (s. Anlage 3         den bei einer vereinbarten Brut-    ter nicht in der Lage, diese doch
                                    zu § 27, Zweite Berechnungs-           to-(kalt)-miete zumindest ge-       recht komplizierte und differen-
                                    verordnung), die für eine kom-         mindert.                            zierte Form der Mieterhöhung

    oder
                                    plette Berechnungseinheit – in         In der Bruttomiete oder Brutto-     umzusetzen. D.h. die Gewinne
                                    der Regel ein Hausaufgang –            kaltmiete sind die Nebenkosten      des Vermieters verringern sich
                                    vom Vermieter den MieterInnen          fester Bestandteil des Mietzin-     in dem Maße, in dem der
                                    in Rechnung gestellt werden.           ses. Auch hier müssen sie vom       Betriebskostenanteil steigt.
                                    Für eine Anzahl von Wohnun-            Vermieter detailliert offengelegt   Nun wird durch die Umstellung
                                    gen und gerade in Ostberlin            werden. Eine Vorauszahlung zu       des Mietspiegels nicht jeder
                                                                           verlangen ist allerdings ausge-

    Netto
                                    machen die Nebenkosten                                                     „Bruttomietvertrag“      ungültig.
                                    schon 2/3 des Mietzinses aus           schlossen. Eine Erhöhung der        Die Akzeptanz solcher Verträge
                                    und werden nicht zuletzt des-          Betriebskosten ist zwar mög-        wird jedoch weiter sinken,
                                    wegen häufig als „zweite Miete“        lich, aber erst ab dem Moment,      obwohl immer noch knapp die
                                    bezeichnet.                            zu dem die Kosten tatsächlich       Hälfte aller Mietverträge in
                                                                           gestiegen sind. Der Vermieter       Westberlin Bruttomieten be-
                                    Ist ein Mietvertrag abgeschlos-        kann eben auch keine Nach-          rechnen.
Ausgehend von § 546 BGB             sen, in dem eine Netto(kalt)mie-       zahlung nach dem Ende einer
                                                                                                               Neue Vertragsabschlüsse sind
                                    te vereinbart ist, werden die          Abrechnungsperiode von der
sind die auf der Wohnung            Betriebskosten von den Miete-          MieterIn verlangen.                 in klarer Weise nur unter der
                                    rInnen im Voraus verlangt. Sie                                             Maßgabe getrennter Betriebs-
(Mietsache) liegenden Lasten                                                                                   kostenabrechnung möglich. Ge-
                                    erhalten im Idealfall eine regel-      Dadurch entsteht dem Vermie-
vom Vermieter zu tragen.            mäßige Abrechnung der auf              ter folgender in einem Beispiel     rade die aktuelle Entwicklung
                                    ihren Wohnanteil anfallenden           zu verdeutlichender Nachteil:       zeigt aber ein Bestreben der
Und das gilt eben auch für          Betriebskosten. Diese Abrech-          hat der Vermieter eine Mieter-      Vermieterorganisationen, sich
                                    nung, oft mit einer Nachzahlung        höhung nach § 2 MHG um 5%           gänzlich von der Last der
die Betriebskosten. Diese                                                                                      Betriebskosten zu befreien.
                                    verbunden und auf zu erwar-            zum 1. April durchgesetzt, d.h.
                                                                                                               Ihnen ist aus – nur zu – durch-
werden zwar regelmäßig auf          tende Steigerungen einzelner           die MieterIn hat ein Mieter-
                                                                                                               sichtigen Gründen daran gele-
                                    Kostenpunkte begründet, wird           höhungsverlangen im Januar
die MieterIn abgewälzt, doch        dann eine Mieterhöhung nach            zugestellt bekommen, haben          gen, daß der MieterIn in Zukunft
                                    § 4 Miethöhegesetz (MHG) zur           sich die Betriebskosten auto-       direkt mit den Dienstleistern
bedarf es hierzu einer              Folge haben. In dieser Mieter-         matisch ebenfalls um 5%             abrechnet. Sind doch die Ver-
                                                                                                               mieter bis dato in der mißlichen
gesonderten Erklärung. Die          höhung wird die Höhe der Vor-          erhöht. Es hat also ebenfalls
                                                                                                               Lage bei ständig steigenden
                                    auszahlungen der MieterIn an           eine Mieterhöhung „wie“ nach
Art dieser Erklärung bzw. das       den Vermieter festgelegt. Er-          § 4 MHG stattgefunden. Das          Betriebskosten diese in Form
                                    höhungen der Betriebskosten            wiederum bedeutet, daß der          einer Mieterhöhung auf die Mie-
Wie dieser Vereinbarung soll        schränken die Möglichkeit einer        Vermieter, auch wenn die            terInnen abzuwälzen.
hier skizziert werden.              „normalen“ Mieterhöhung nach           Betriebskosten im Februar                                          wj

6                                                                                                                                    ME 268/98
Mieterhöhung!
     Was tun?
Tips                           zur Überprüfung von
                               Mieterhöhungen in West-Berlin
                               nach § 2 Miethöhegesetz

Der § 2 des Miethöhegesetzes (MHG) gestattet es dem Ver-
mieter, unter Berufung auf die ortsübliche Vergleichsmiete
eine höhere Miete in bestehenden Mietverhältnissen zu ver-
langen. Diese Möglichkeit der Mieterhöhung besteht für alle                  Unseren Mitgliedern empfehlen wir, bei Zugang eines Miet-
nicht preisgebundenen Wohnungen.                                             erhöhungsverlangens eine Beratungsstelle aufzusuchen.
Aber: Nicht jedes Mieterhöhungsverlangen, das Ihnen unter                    Bitte bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit, wie
Berufung auf § 2 MHG zugeht, muß auch wirksam sein. Mit                      Mietvertrag, Mieterhöhungserklärungen der letzten drei
diesem Infoblatt wollen wir Ihnen wichtige Hinweise zur                      Jahre, neue Mieterhöhung; evt. andere Unterlagen, z.B. über
Überprüfung einer solchen Mieterhöhung geben – es soll                       selbst finanzierte oder öffentlich geförderte Modernisie-
und kann jedoch keine anwaltliche Beratung ersetzen!                         rungsmaßnahmen und den Nachweis der Mitgliedschaft.

Wenn Ihnen eine                        lich den Rest des Monats, in dem
                                       Ihnen das Mieterhöhungsverlan-
                                                                             (siehe unter „ortsübliche Ver-
                                                                             gleichsmiete“). Haben Sie Zweifel,
                                                                                                                    Sperrfrist erfolgen, sind unwirk-
                                                                                                                    sam. Sie sollten darauf nicht rea-
Mieterhöhung ins Haus                  gen zugegangen ist, und die bei-
                                       den folgenden Monate.
                                                                             ob der Absender des Miet-
                                                                             erhöhungsverlangens tatsächlich
                                                                                                                    gieren. Sie sparen Geld, solange
                                                                                                                    der Vermieter die Unwirksamkeit
flattert...                                                                  Ihr Vermieter oder sein Bevoll-        nicht bemerkt. Erst umso später
Geht Ihnen ein Mieterhöhungs-
verlangen nach § 2 MHG zu, soll-
                                       1) Formale Anforderun-                mächtigter ist, lassen Sie sich bin-
                                                                             nen Wochenfrist beraten! Ist ein
                                                                                                                    kann er Ihnen das erforderliche
                                                                                                                    neue Mieterhöhungsverlangen
ten Sie in aller Ruhe überprüfen,         gen an das Miet-                   Verwalter oder anderer Bevoll-
                                                                             mächtigter erstmalig der Absen-
                                                                                                                    mit den entsprechend einzuhal-
                                                                                                                    tenden neuen Fristen zusenden.
ob Sie der Mieterhöhung zustim-
men müssen. Denn Mieterhöhun-             erhöhungsverlangen                 der des Mieterhöhungsverlan-           Beispiel: Zum 1.2.97 wurde Ihre
gen nach diesem Paragraphen            ● Der Vermieter muß Ihnen sein        gens, sollte dem Schreiben eine        Miete das letzte Mal gemäß § 2
bedürfen der Zustimmung der               Mieterhöhungsverlangen             Vollmacht des Vermieters/der Ver-      MHG erhöht. Ein neues Miet-
Mieter/innen. Sie sollten dabei fol-      schriftlich mitteilen.             mieter beigefügt sein. Fehlt sie,      erhöhungsverlangen dürfte Ihnen
gende Fragen klären:                                                         wird die Mieterhöhung unwirk-          frühestens am 1.2.98 zugehen.
                                       ● Das Mieterhöhungsverlangen          sam, wenn Sie sie unverzüglich
1) Entspricht das Er-                     ist nur wirksam, wenn es           wegen       fehlender    Vollmacht     Sperrfrist nach Neu- oder
   höhungsverlangen den                – von allen Vermietern abgege-        schriftlich zurückweisen.              Wiedervermietung
   Formerfordernissen?                   ben wird,                                                                  Wohnen Mieter/innen weniger als
2) Ist die Jahressperrfrist            – von allen Vermietern eigenhän-      2) Jahressperrfrist                    ein Jahr in einer Wohnung, darf
                                                                                                                    der Vermieter ein Mieterhöhungs-
                                         dig unterschrieben ist bzw. bei     Der Vermieter kann eine Miet-
   eingehalten worden?                   EDV-gefertigten Erklärungen                                                verlangen nach § 2 MHG erst nach
                                                                             erhöhung nach § 2 MHG erst dann        Ablauf eines Jahres seit Beginn
3) Wird die Kappungs-                    deren ausgedruckte Namen            verlangen, wenn Ihre Miete seit ei-
                                         trägt (aber: Bevollmächtigung                                              des Mietverhältnisses zustellen.
   grenze eingehalten?                                                       nem Jahr unverändert geblieben
                                         Dritter ist möglich!),
4) Übersteigt die neue
                                                                             ist.                                   Fälligkeit der neuen Miete
                                       – an alle Mieter/innen der Woh-       Aber Achtung! Mieterhöhungen           Ist die Jahressperrfrist eingehal-
   Miete die ortsübliche                 nung gerichtet ist und auch allen                                          ten worden, so wäre die neue
                                                                             aufgrund von Modernisierung (§ 3
   Vergleichsmiete?                      zugeht.                             MHG) oder wegen gestiegener            Miete – vorausgesetzt, das Er-
5) Hat der Vermieter für               ● Die Erhöhung der Miete muß          Betriebskosten (§ 4 MHG) oder er-      höhungsverlangen ist ansonsten
                                          zahlenmäßig (prozentmäßig          höhter Kapitalkosten (§ 5 MHG)         wirksam – ab dem dritten Kalen-
   Modernisierungsmaß-                                                                                              dermonat zu zahlen, der auf den
                                          genügt nicht!) ausgewiesen         bleiben bei der Berechnung der
   nahmen öffentliche                     und hinreichend begründet          Jahressperrfrist unberücksichtigt.     Monat des Zugangs des Er-
   Mittel in Anspruch                     sein.                                                                     höhungsverlangens folgt.
                                                                             Das      Mieterhöhungsverlangen
   genommen?                           Der Vermieter muß darlegen, daß       darf Ihnen erst nach Ablauf der        Beispiel: War das Mieterhöhungs-
Für diese Prüfung haben Sie min-       die nunmehr verlangte Miete die       Sperrfrist zugehen. Mieterhöhun-       verlangen unter Einhaltung der
destens zwei Monate Zeit, näm-         orstübliche Miete nicht übersteigt.   gen, die unter Verletzung der          Sperrfrist am 15.4.98 zugegan-

ME 268/98                                                                                                                                           7
gen, ist die neue Miete ab 1.7.98
fällig (also nach Ablauf der Über-
                                        gangsmiete zugrunde gelegt. Als
                                        Ausgangsmiete wird die Miete be-      4) Ortsübliche                        gel: siehe weiter unten). Für die
                                                                                                                    formelle Wirksamkeit des Miet-
legungsfrist = Rest des Zugangs-
monats plus zwei Monate).
                                        zeichnet, die Sie vor drei Jahren
                                        gezahlt haben, und zwar von dem
                                                                                 Vergleichsmiete                    erhöhungsverlangens reicht es
                                                                                                                    aus, wenn der Vermieter sich auf
                                        Zeitpunkt an zurückgerechnet, an      Eine weitere Begrenzung einer         einen Wert innerhalb der Spanne
In jedem Falle vergehen also min-                                             Mieterhöhung nach § 2 MHG stellt
destens 15 Monate zwischen zwei         dem die Mieterhöhung wirksam                                                bezieht.
                                        wird.                                 die ortsübliche Vergleichsmiete
Mieterhöhungen nach § 2 MHG,                                                  dar. In seinem Mieterhöhungsver-      Aber auch ein formal wirksames
nämlich zwölf Monate Sperrfrist         Beispiel: Die neue Miete soll zum     langen muß der Vermieter, wie         Mieterhöhungsverlangen bedeu-
seit der Fälligkeit der letzten Miet-   1.6.98 wirksam werden. Die Aus-       schon gesagt, begründen, daß die      tet noch nicht, daß tatsächlich die
erhöhung und weitere drei Mona-         gangsmiete ist somit die Miete, die   nunmehr verlangte Miete die           ortsübliche Vergleichsmiete ver-
te bis zum Ablauf der Überle-           am 1.6.95 gezahlt worden war.         ortsübliche Miete nicht übersteigt.   langt wird und Sie der Miet-
gungsfrist der Mieter/innen und                                               Dazu hat er drei Auswahlmöglich-      erhöhung zustimmen müssen. Es
dem dann Wirksamwerden der              Wenn die für die Wohnung anfal-                                             gilt, die Vermieterbegründung zu
                                        lenden Betriebskosten im geson-       keiten: durch Bezug auf drei ver-
neuen Mieterhöhung.                                                           gleichbare Wohnungen, mittels         überprüfen.
                                        derten Umlageverfahren mit mo-
                                        natlichen Vorauszahlungen erho-       Sachverständigengutachten oder        Das richtige Mietspiegelfeld
3) Kappungsgrenzen                      ben werden und jährliche Abrech-      anhand eines Mietspiegels. Der
                                                                              Vermieter kann sich gleichrangig
                                                                                                                    Das für Ihre Wohnung zutreffende
Der Vermieter muß bei Miet-             nungen der Betriebskosten erfol-                                            Mietspiegelfeld läßt sich anhand
                                        gen, haben die Mietvertragspar-       auf jede dieser Möglichkeiten be-     der vier verwendeten Kriterien
erhöhungen nach § 2 MHG Kap-                                                  rufen.
pungsgrenzen beachten, d.h. er          teien eine Nettokaltmiete verein-                                           herausfinden:
darf die Miete innerhalb von drei       bart. Diese Miete stellt zugleich     Da es für West-Berlin den Miet-       – Baualter
Jahren um maximal 30% bzw.              die Ausgangsmiete dar.                spiegel 1998 gibt und dieser in der
                                                                              Regel auch vor Gericht Bestand        – Wohnfläche
20% erhöhen. Allerdings werden          Sind die Betriebskosten in der
Mieterhöhungen nach den §§ 3 bis        Miete enthalten, haben die Miet-      hat, folgt hier die Ermittlung der    – Wohnlage
5 MHG – das sind, wie bereits ge-       vertragsparteien eine Bruttokalt-     ortsüblichen Vergleichsmiete an-      – Ausstattung (mit Bad oder Sam-
sagt, Erhöhungen wegen Moder-           miete vereinbart. Die maßgebli-       hand des Mietspiegels.                  melheizung bzw. mit Bad und
nisierungsumlagen, gestiegener          che Ausgangsmiete ist in diesem       Mietspiegel                             Sammelheizung, WC jeweils in
Betriebskosten und höherer Kapi-        Fall die Bruttokaltmiete.                                                     der Wohnung)
talkosten – bei der Berechnung                                                Der „Berliner Mietspiegel 1998 für
                                        Sie errechnen die Kappungsgren-       die westlichen Bezirke (ohne          Sollten Sie auf eigene Kosten Aus-
der     Kappungsgrenze      nicht                                                                                   stattungsmerkmale erstmalig in
berücksichtigt.                         ze – also den Betrag, auf den Ih-     West-Staaken)“ ist als Beilage
                                                                                                                    Ihrer Wohnung eingebaut haben
30%ige Kappungsgrenze                                                                                               (z.B. Bad/Dusche oder eine Ga-
Diese Kappungsgrenze gilt für                                                                                       setagenheizung = Sammelhei-
nicht preisgebundene Wohnun-                                                                                        zung), so wird bei der Einordnung
gen, die                                                                                                            so verfahren, als ob diese nicht
                                                                                                                    vorhanden wären, da sie Ihnen ja
a) nach dem 1.1.81 fertiggestellt                                                                                   nicht von Ihrem Vermieter zur Ver-
   wurden;                                                                                                          fügung gestellt worden sind.
b) vor dem 1.1.81 fertiggestellt
   wurden und deren Nettokalt-                                                                                      Leerfelder im Mietspiegel
   miete (Miete ohne kalte Be-                                                                                      Steht kein Wert in dem für Ihre
   triebskosten und Heizkosten)                                                                                     Wohnung zutreffenden Mietspie-
   8,00 DM/qm nicht übersteigt. Ist                                                                                 gelfeld, so hat es bei der Aufstel-
   die Nettokaltmiete (also die                                                                                     lung des Mietspiegels nicht genü-
   Ausgangsmiete – siehe unten)                                                                                     gend Vergleichswohnungen in
   geringer als 8,00 DM/qm, so                                                                                      dieser Kategorie gegeben. Ein
   kann diese Miete innerhalb von                                                                                   Zurückgreifen auf Nachbarfelder
   drei Jahren um 30% erhöht wer-                                                                                   ist nicht zulässig. Hier kommen für
   den, maximal jedoch bis zu ei-                                                                                   den Vermieter die beiden ande-
   nem Quadratmeterpreis von                                                                                        ren, neben dem Mietspiegel be-
   9,60 DM nettokalt.                                                                                               stehenden        Begründungsmög-
                                                                                                                    lichkeiten für die Erhöhung nach
20%ige Kappunsgrenze                                                                                                § 2 MHG in Betracht: Der Bezug
Bei nicht preisgebundenen Woh-                                                                                      auf drei vergleichbare Wohnun-
                                        re Miete maximal erhöht werden        mehrerer Tageszeitungen er-           gen oder auf ein Sachverständi-
nungen, die vor 1981 fertiggestellt                                           schienen. Er ist auch kostenlos bei
                                        darf – wie folgt: Ausgangsmiete                                             gengutachten. In solchen Fällen
wurden und deren Nettokaltmiete                                               allen Bezirksämtern oder bei uns
                                        plus 30% bzw. 20%.                                                          sollten Sie unbedingt eine Bera-
(Ausgangsmiete)      über    8,00                                             erhältlich (Die Mietspiegeltabelle
DM/qm liegt, kann die Miete in-                                                                                     tungsstelle aufsuchen.
                                        Nichteinhaltung der                   nebst Orientierungshilfen ist auch
nerhalb von drei Jahren um „nur“
20% erhöht werden.                      Kappungsgrenze                        im Internet unter http://www.bmg.     Zur Wohnlage
                                                                              ipn.de zu finden).                    Im „Mietspiegel“ sind Wohnlagen-
Die 20%ige Kappungsgrenze gilt          Eine Überschreitung der jeweili-                                            karten enthalten. Die genaue Zu-
nur noch für Mieterhöhungsver-                                                Der Mietspiegel gilt nicht für Woh-
                                        gen Kappungsgrenze macht das          nungen in Ein- und Zwei-              ordnung ergibt sich aus dem
langen, die den Mieter/innen vor        Mieterhöhungsverlangen       nicht                                          Straßenverzeichnis, das zum
dem 1.9.98 zugehen. Sollte bis zu                                             familienhäusern und Reihenhäu-
                                        unwirksam, sondern begrenzt es.       sern, freifinanzierte Neubauwoh-      „Mietspiegel“ gehört, ihm aber
diesem Zeitpunkt keine Gesetzes-        (Achtung! Siehe für diesen Fall un-                                         nicht beigefügt ist. Die zutreffende
änderung erfolgt sein, gilt dann                                              nungen, die ab 1.1.97 bezugsfer-
                                        ter „Teilzustimmung“)                 tig waren, sowie preisgebundene       Einordnung Ihres Wohnhauses
einheitlich die Kappungsgrenze                                                                                      können Sie bei Ihrem bezirklichen
von 30%.                                                                      öffentlich geförderte Wohnungen.
                                        Anläßlich des Auslaufens der Bin-                                           Wohnungsamt oder über das
Bei vereinbarter Bruttokaltmiete        dung bei Sozialwohnungen gilt die     Begründung der Mieterhöhung           „Mietspiegeltelefon“ der Senats-
muß der Vermieter in seinem Er-         Kappungsgrenze nicht, sofern der                                            verwaltung für Bauen, Wohnen
                                                                              Begründet der Vermieter sein
höhungsverlangen die Zusam-             Mieter/die Mieterin zuvor eine                                              und Verkehr (90 12 37 37) erfah-
                                                                              Mieterhöhungsverlangen mit dem
mensetzung der bisher gezahlten         Fehlbelegungsabgabe        gezahlt                                          ren. Auskunft zur Wohnlage er-
                                                                              Mietspiegel, muß er ausdrücklich
Miete – also Nettokaltmiete plus        hat und die Mieterhöhung den Be-                                            halten Sie auch in unseren Bera-
                                                                              auf ihn Bezug nehmen. Er muß ein
Betriebskosten – offenlegen, um         trag der zuletzt entrichteten Aus-                                          tungsstellen und der Geschäfts-
                                                                              Mietspiegelfeld benennen; die Be-
die Erhöhung begründen zu kön-          gleichszahlung nicht übersteigt.                                            stelle.
                                                                              zugnahme auf ein Feld mit *
nen. Denn es muß erkennbar sein,        Der Vermieter hat hinsichtlich der
ob die Nettokaltmiete pro Monat         Höhe der Fehlbelegungsabgabe
                                                                              berührt die Wirksamkeit des Miet-     Die Spannen im
                                                                              erhöhungsverlangens nicht.
über oder unter 8,00 DM/qm liegt.       einen Auskunftsanpruch gegenü-                                              Mietspiegelfeld
                                        ber dem Mieter/der Mieterin. Aber:    Bezieht sich der Vermieter auf ein    Haben Sie das für Ihre Wohnung
Ausgangsmietzins                        die Mieterhöhung wird durch die       Leerfeld, ist das Erhöhungsver-       zutreffende Mietspiegelfeld gefun-
Der Berechnung der Kappungs-            ortsübliche Vergleichsmiete be-       langen nicht begründet und damit      den, müssen Sie noch die Span-
grenze wird die sogenannte Aus-         grenzt!                               unwirksam (Leerfeld im Mietspie-      neneinordnung vornehmen:

8                                                                                                                                          ME 268/98
Berliner Mietspiegel 1998 für die westlichen Bezirke (ohne West-Staaken)
                                         Ortsübliche Vergleichsmieten für Wohnungen (Stichtag 01.09.1997)
                                      Netto-Kaltmiete in Deutsche Mark je Quadratmeter Wohnfläche monatlich
  bezugsfertig                                     bis 1918                       1919–1949                     1950–1955    1956–1964       1965–1972    1973–1983     1984–1996
                                Ausstattung        mit Sammel-
 Wohnfläche

                                                   heizung (SH)   mit SH,         mit SH oder   mit SH,         mit SH,      mit SH,         mit SH,      mit SH,       mit SH,
                                                   oder Bad, mit  Bad und         Bad,          Bad und         Bad und      Bad und         Bad und      Bad und       Bad und
                                                   WC in der Woh- WC i.d.W.       WC i.d.W.     WC i.d.W.       WC i.d.W.    WC i.d.W.       WC i.d.W.    WC i.d.W.     WC i.d.W.
                                                   nung (i.d.W.)
                                          Spalte
                      Wohnlage                           1              2              3              4              5            6               7            8             9
                                          Zeile

                      einfache Wohnlage    A
                                                    7,58*           11,88          8,69**         9,42           7,89*          6,60          9,49*         8,89*
                                                   4,72-10,50      8,07-15,53      6,02-9,69    7,85-11,36      6,09-9,90    5,69-7,77       6,49-12,55   7,94-11,00
 unter 40m2

                      mittlere Wohnlage    B
                                                                    9,42*           5,79*        10,34            6,82          6,54          12,71       13,45**
                                                                   7,85-12,52      5,35-6,05    7,51-11,56      6,13-7,91    5,49-8,37       8,19-15,22   8,23-15,04

                      gute Wohnlage        C
                                                    8,54**          11,40*                       9,19*            9,40          9,44          15,77*
                                                   4,77-11,64      7,36-14,73                   7,40-12,37     6,12-12,69    5,89-14,11     12,57-18,00
                                                     5,60            8,82            6,44         7,56            7,01          6,55           7,68         8,50*        12,77*
 40 bis unter 60 m2

                      einfache Wohnlage    D
                                                   4,26-6,70       6,12-11,66      5,64-7,48    6,17-9,36       5,81-8,74    5,44-7,88       6,17-8,88     7,91-9,81    9,69-18,34

                      mittlere Wohnlage    E
                                                    6,69*            8,85            6,21         7,32            6,73          6,13           9,76        12,63*        15,47
                                                   5,37-10,26      6,61-11,66      4,96-8,26    6,37-9,50       6,04-7,73    5,10-7,34       6,84-13,73   8,52-15,00   11,26-17,45

                      gute Wohnlage         F
                                                     7,27            9,15           5,95*         7,35            6,96          8,25          13,62       14,59**        15,54*
                                                   6,00-8,85       7,23-11,06      4,95-7,55    5,70-8,92       5,69-8,90    6,12-10,96     10,27-16,75 12,27-18,69 11,10-20,83
                                                     5,15            7,75            5,36         6,97            6,52          6,17           8,08         8,44         12,31
 60 bis unter 90 m2

                      einfache Wohnlage    G
                                                   3,94-6,20       6,07-9,54       4,95-6,14    5,94-8,53       5,54-7,43    5,26-7,59       6,37-10,58    7,90-9,41    9,13-16,25

                      mittlere Wohnlage    H
                                                     6,35            7,81            5,26         6,78            6,62          5,99           7,50         11,63        14,55
                                                   5,07-10,08      6,03-9,80       4,46-6,45    5,98-8,30       5,53-8,07    5,21-7,05       6,21-10,13   8,21-14,53    9,24-18,00

                      gute Wohnlage         I
                                                     5,72            8,09          5,59**         7,78            6,99          7,73          12,62         12,85        16,41
                                                   4,52-7,08       6,58-10,10      4,57-6,47    6,56-8,99       5,53-8,92    5,62-9,87       8,83-15,16   8,08-16,58   13,65-19,50
                                                     5,02            6,82           5,38*         6,98           5,52**                       7,09*         8,32         12,94
 90 m2 und mehr

                      einfache Wohnlage     J
                                                   4,16-6,31       5,28-8,22       4,77-6,00    5,35-9,01       5,18-6,42                    5,82-8,27     7,69-9,96   11,47-16,03

                      mittlere Wohnlage    K
                                                     5,41            6,92           6,50*         7,33           7,08*       11,16*           12,57        10,29*        15,46
                                                   4,27-6,60       5,60-8,06       6,00-7,07    6,24-8,36       5,93-8,94    8,42-15,19      7,13-15,20   8,95-14,45   12,22-18,21

                      gute Wohnlage         L
                                                     5,56            7,47           5,87*         7,64           8,28*          7,77          10,22*        11,19        15,86
                                                   4,55-6,52       6,05-9,01       5,34-6,30    6,30-9,28      5,12-10,03    6,33-8,78       8,45-13,22   7,28-16,01   11,96-18,25

Bei Leerfeldern lag für eine verläßliche Aussage keine genügende Zahl von Mietwerten vor (unter 10 Mietwerte).
Die mit * und ** versehenen Daten haben wegen geringer Zahl erhobener Mietwerte nur bedingte Aussagekraft
(* =∧ 15 – 29 Mietwerte, ** =∧ 10 – 14 Mietwerte).

Für Altbauwohnungen (bezugsfertig                                              1918“ Spalte 1 und „1919 bis 1949“ Spalte 3.           Bezugsfertigkeit „bis 1918“ Spalte 1 und
bis 1949) ohne Sammelheizung,                                                  Für Altbauwohnungen (bezugsfertig bis                  „1919 bis 1949“ Spalte 3.
ohne Bad, WC außerhalb der Wohnung                                             1949) ohne Sammelheizung, ohne Bad,                    Für Neubauwohnungen (bezugsfertig
liegt die ortsübliche Vergleichsmiete                                          mit WC in der Wohnung liegt die orts-                  1950 bis 1955) mit Sammelheizung oder
je Quadratmeter Wohnfläche monatlich                                           übliche Vergleichsmiete je Quadratmeter                mit Bad, mit WC in der Wohnung liegt die
0,50 DM unter den Beträgen der ausge-                                          Wohnfläche monatlich 0,25 DM unter                     ortsübliche Vergleichsmiete je Quadratmeter
wiesenen Spalten mit der schlechtesten Aus-                                    den Beträgen der ausgewiesenen Spalten                 Wohnfläche monatlich 0,25 DM unter den
stattung; das ist bei Bezugsfertigkeit „bis                                    mit der schlechtesten Ausstattung; das ist bei         Beträgen der Spalte 5.

Sie müssen feststellen, welche zu-                              lichen Merkmale in vier Merkmal-          Merkmale, ist ein Zuschlag von         Das sind 2 x 25% = 50% des Un-
sätzlichen Merkmale auf Ihre                                    gruppen aufgeteilt:                       25% des Unterschiedsbetrages           terschiedsbetrags zwischen Mit-
Wohnung zutreffen, die wohn-                                    – Bad/WC                                  zwischen Mittelwert und Span-          telwert und Spannenoberwert.
wertvermindernd oder wohnwert-                                  – Küche                                   nenoberwert gerechtfertigt.            Damit liegt die maximal zulässige
erhöhend sind. Denn besondere                                                                                                                    Miete in der Mitte zwischen dem
Qualitäts- und Ausstattungsmerk-                                – Wohnung/Gebäude                         Überwiegen die wohnwertmin-            Mittelwert und dem oberen Wert
male haben Einfluß auf die Höhe                                 – Wohnumfeld                              dernden Merkmale in einer Merk-        des Mietspiegelfeldes.
der ortsüblichen Vergleichsmiete                                                                          malgruppe, ist ein Abzug von 25%
                                                                                                          des Unterschiedsbetrages zwi-
und lassen diese vom Mittelwert                                 Spanneneinordnung                         schen Mittelwert und Spannenun-
des Mietspiegelfeldes nach oben                                 Die vier genannten Merkmalgrup-                                                  Wie bei den Ausstattungskriterien
oder unten abweichen.                                                                                     terwert angemessen. In gleicher
                                                                pen gehen mit je 25% – positiv                                                   der Mietspiegeltabelle gilt auch
                                                                                                          Weise ist mit jeder anderen Merk-
                                                                oder negativ – in die Berechnung                                                 hier: Haben Sie in Eigenregie et-
                                                                                                          malgruppe zu verfahren, wobei
Diese Merkmale sind in den Miet-                                des Abstandes des für Sie zutref-                                                was erstmalig geschaffen, das
                                                                                                          die Gruppen gegeneinander auf-
spiegelfeldern nicht gesondert                                  fenden Mietspiegelwertes zum                                                     wohnwerterhöhend ist, z.B. den
                                                                                                          gerechnet werden.
ausgewiesen, sondern befinden                                   Mittelwert ein.                                                                  Boden des Bades erstmalig ge-
sich in den zwei „Orientierungshil-                                                                       Beispiel: In drei Merkmalgruppen       fliest, so ist das nicht zu berück-
fen für die Spanneneinordnung“,                                 Sie kreuzen in der Orientierungs-         überwiegen die wohnwerter-             sichtigen. Selbstverständlich ist
die dem Mietspiegel beigefügt                                   hilfe (siehe Seite 11) die entspre-       höhenden Merkmale, in einer die        z.B. eine vorhandene Waschma-
sind. Die eine gilt für Altbauwoh-                              chenden negativen und positiven           wohnwertmindernden. Es verblei-        schine ebensowenig zu berück-
nungen, die bis 1949 bezugsfertig                               Merkmale, die für Ihre Wohnung            ben also zwei Merkmalgruppen           sichtigen, wenn es Ihre eigene ist.
waren, die andere für Neubau-                                   zutreffen, an.                            mit überwiegend wohnwert-              Es zählt nur das, was zusammen
wohnungen ab 1950. In den Ori-                                  Überwiegen in einer Merkmal-              erhöhenden Merkmalen in der            mit der Wohnung mitvermietet
entierungshilfen sind die zusätz-                               gruppe die wohnwerterhöhenden             Berechnung.                            wird.

ME 268/98                                                                                                                                                                            9
Abschläge                             müssen Sie der Er-
                                      höhung nach MHG                                                               Sonderkündigungsrecht
Für Wohnungen, deren Ausstat-         § 2 zustimmen.                                                                Verlangt der Vermieter eine Miet-
tung deutlich unter dem Durch-                                                                                      erhöhung nach § 2 MHG, so ha-
                                      Liegt die vom Ver-
schnitt liegt, gelten Abschläge in                                                                                  ben die Mieter/innen ein außeror-
                                      mieter geforderte
Höhe von 0,25 bis 0,50 DM/qm                                                                                        dentliches Kündigungsrecht bis-
                                      Miete über beiden
(siehe Details in der Tabelle Seite                                                                                 zum Ende des zweiten Monats
                                      Werten, hat der Ver-
11).                                                                                                                nach Zugang des Mieterhöhungs-
                                      mieter nur Anspruch
                                                                                                                    verlangens – also bis zum Ende
                                      auf einen Teil der Mieter-
                                                                                                                    der Überlegungsfrist. Die Kündi-
Sondermerkmale                        höhung.
                                                                                                                    gung gilt dann für das Ende des
Bei Vorliegen besonderer Aus-         Maßgebend ist dann der niedrige-                                              übernächsten Monats.
stattungsmerkmale gelten Zu-          re Mieterhöhungsbetrag im Ver-
schläge in DM/qm zur ermittelten      gleich Kappungsgrenze/Miets-
                                      piegel.
ortsüblichen Vergleichsmiete: für
moderne Einbauküche 0,27 DM,          Beispiel: Der Vermieter fordert                                               Sonderfälle
für modernes Bad 0,34 DM,             40,– DM Mieterhöhung. Laut Kap-                                               Einvernehmliche
für Gartennutzung 0,33 DM und         pungsgrenze sind aber nur 28,–                                                Mieterhöhung
für hochwertigen Bodenbelag           DM zulässig, und laut Miet-                                                     Der § 10 MHG erlaubt eine „ein-
0,60 DM (siehe Details in der Ta-     spiegel 30,– DM. Maßge-                                                         vernehmliche Mieterhöhung“.
belle Seite 11).                      bend ist hier die Kap-                                                           Dieser Paragraph ist eine Mie-
                                      pungsgrenze mit dem nied-                                                        terfalle, in die Sie nicht hinein-
Diese Zuschläge werden der nach       rigeren Mieterhöhungsbe-
der Spanneneinordnung ermittel-                                                                                         tappen sollten: Eine solche
                                      trag von 28,– DM. Hier sollte                                                      Mieterhöhung sollten Sie –
ten zulässigen Miete hinzuge-         Teilzustimmung zu diesem Be-
rechnet. Der neue Betrag stellt                                                                                           und das hängt vom jeweili-
                                      trag erfolgen.                                                                        gen Einzelfall ab – nur
dann die ortsübliche Vergleichs-
miete für Ihre Wohnung dar. Da-                                                                                             nach reiflicher Überle-
bei kann der Spannenoberwert          5) Modernisierung mit                                                                 gung vereinbaren. Holen
                                                                                                                             Sie sich Rat ein!
überschritten werden.                    öffentlichen Mitteln
                                      Hat Ihr Vermieter mit öffentlichen
Mietspiegelwert und                   Mitteln modernisiert, muß er das                                                        Staffelmietverträge
Nettokaltmiete                        nicht ausdrücklich mitteilen. Er                                                    Bei einer Staffelmietverein-
                                      muß es aber bei der Berechnung                                                barung sind Mieterhöhungen
Zahlen Sie eine Nettokaltmiete mit                                           sollten Sie allerdings den Vermie-     nach den §§ 2, 3, 5 MHG ausge-
                                      der Mieterhöhung berücksichtigt
Betriebskostenumlage, gelten für                                             ter über die Zusammensetzung           schlossen. Der Mietzins muß je-
                                      haben. Liegt bei Ihnen ein solcher
Ihre Wohnung die entsprechen-                                                der Miete schriftlich vor Ablauf der   weils ein Jahr unverändert blei-
                                      Fall vor – lassen Sie sich beraten!
den Werte des zutreffenden Miet-                                             Überlegungsfrist       unterrichten.   ben, und die Steigerungen oder
spiegelfeldes unmittelbar, da die                                            Wie auch immer: Lassen Sie sich        die jeweils zu zahlende Miete
im Mietspiegel 1998 angegebe-         Überlegungsfrist                       zuvor beraten!                         müssen betragsmäßig ausgewie-
nen Quadratmeterpreise nun-           Nach Ablauf des Monats, in dem                                                sen sein.
mehr Nettokaltmieten darstellen.      Ihnen das Mieterhöhungsverlan-         Vermieterklage auf
                                      gen mit der Aufforderung zur Zu-       Zustimmung
Mietspiegelwert und Brutto-           stimmung zugegangen ist, haben
kaltmiete                             Sie weitere zwei Monate Überle-        Stimmen Sie einer Mieterhöhung
                                                                             nach § 2 MHG nicht oder nur teil-
                                                                                                                    Wiederaufleben des
                                      gungsfrist – also praktisch bis zum
Verlangt der Vermieter, bei ver-      Fälligwerden der Mieterhöhung.         weise zu, so muß der Vermieter –       Mietminderungsrechts
einbarter Bruttokaltmiete, eine       Wenn Sie einer Mieterhöhung erst       will er auf seiner Erhöhung in         Das Mietminderungsrecht ist be-
höhere Miete nach § 2 MHG unter       einmal zugestimmt haben, gilt die      vollem Umfang bestehen – nach          kanntlich verwirkt, wenn trotz be-
Berufung auf den Mietspiegel,         neue Miete als vereinbart – selbst     Ablauf Ihrer Überlegungsfrist in-      stehender Mängel die Miete über
muß er in seinem Erhöhungsver-        dann, wenn bei der Erhöhung ge-        nerhalb der darauffolgenden zwei       einen längeren Zeitraum vorbe-
langen die Bruttokaltmiete auf-       setzliche Bestimmungen mißach-         Monate Klage auf Zustimmung er-        haltlos gezahlt wurde oder ein
schlüsseln: in Nettokaltmiete und     tet worden sind. Also: Vor jeder       heben.                                 ausgesprochener Vorbehalt bei
kalte Betriebskosten, so daß Sie      Entscheidung erst gründlich prü-                                              der Mietzahlung über mehrere
selbst überprüfen können, ob die                                             Versäumt der Vermieter die Kla-
                                      fen, die Zeit dazu ist Ihnen gege-     gefrist, kann er aus dieser Er-        Monate ohne Folgen seitens der
verlangte Miete laut Mietspiegel      ben!                                                                          Mieter/innen geblieben ist.
zulässig ist – denn die in ihm an-                                           höhung keine weiteren Rechte ab-
gegebenen Werte beziehen sich,                                               leiten.
wie schon gesagt, auf die Netto-      Zustimmung                                                                    Prinzipiell lebt das Mietminde-
                                                                                                                    rungsrecht wieder auf, wenn alte
kaltmiete.                            Ergibt die Überprüfung des Miet-
                                      erhöhungsverlangens, daß es
                                                                             Mieterhöhung und                       Mängel das neue Preis-Lei-
Verlangt der Vermieter mehr als
die so ermittelte ortsübliche Ver-
                                      wirksam ist, sollten Sie vor Ablauf
                                      der Überlegungsfrist schriftlich zu-
                                                                             Umstellung auf Netto-                  stungsverhältnis, das nach der
                                                                                                                    Mieterhöhung gegeben ist, nach-
gleichsmiete, ist das Miet-           stimmen – der Vermieter hat einen      kaltmiete                              haltig stören, wobei die Minderung
                                                                                                                    höchstens in der Höhe der Miet-
erhöhungsverlangen nicht unwirk-      Anspruch darauf und kann sie
sam, sondern es wird durch die er-    sonst auf Zustimmung verklagen         Achtung! Wenn Sie bisher immer         erhöhung zulässig ist. Mängel am
mittelte Vergleichsmiete begrenzt.    (siehe unten).                         eine Bruttokaltmiete gezahlt ha-       Gebäude kommen hierbei nur in
(Achtung! siehe auch hierzu unter                                            ben und der Vermieter Ihnen nun-       Frage, wenn sie die eigene Wohn-
                                      Kommen Sie zu dem Schluß, daß          mehr in seinem Erhöhungsverlan-        qualität erheblich beeinträchtigen.
„Teilzustimmung“)                     Sie der Mieterhöhung nicht zu-         gen zugleich die Umstellung auf
                                      stimmen müssen, ist es Ihnen           Nettokaltmiete vorschlägt, brau-
                                      überlassen, wie Sie dies zum Aus-                                             Erwägen Sie, im Zusammenhang
Was begrenzt mehr:                    druck bringen wollen: ob einfach
                                                                             chen Sie nicht zu reagieren: Das
                                                                             Erhöhungsverlangen ist un-             mit einem Mieterhöhungsverlan-
Kappungsgrenze oder                   durch die Nichtzahlung des Er-
                                      höhungsbetrages oder durch ein
                                                                             wirksam, weil mit einer Bedingung
                                                                             versehen – was unzulässig ist.
                                                                                                                    gen nach § 2 MHG eine Mietmin-
                                                                                                                    derung vorzunehmen, sollten Sie
Mietspiegel?                          förmliches Schreiben an den Ver-
                                      mieter.                                Im übrigen ist eine Umstellung auf
                                                                                                                    sich innerhalb der Überlegungs-
                                                                                                                    frist unbedingt beraten lassen.
Die erhöhte Miete darf weder                                                 Nettokaltmiete eine Vertragsän-
Kappungsgrenze noch Mietspie-         Teilzustimmung                         derung, die Ihrer Zustimmung be-
gelwert übersteigen.                  Sie können auch Ihre Teilzustim-       darf. Sie müssen darauf nicht ein-     Zum Schluß noch einmal der
                                      mung durch die nur teilweise Zah-      gehen! Sie sollten keinesfalls vor-    Hinweis: die gegebenen allge-
Liegt die erhöhte Miete unter bei-    lung der Mieterhöhung – nämlich        eilig zustimmen, sondern sich Be-      meinen Informationen ersetzen
den Werten oder erreicht den          in der Höhe, in der sie berechtigt     denkzeit nehmen und beraten las-       nicht die für den konkreten Fall
niedrigeren der beiden Werte,         ist – zu erkennen geben. Dann          sen.                                   nötige Beratung!

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Berliner Mietspiegel 1998 für die westlichen Bezirke
                                                                    (ohne West-Staaken)
     Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung                                                    Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung
     für Altbauwohnungen (bezugsfertig bis 1949)                                                      für Altbauwohnungen (bezugsfertig ab 1950)
                               Zusätzliche Merkmale                                                                          Zusätzliche Merkmale

Wohnwertmindernde Merkmale (–)              Wohnwerterhöhende Merkmale (+)                      Wohnwertmindernde Merkmale (–)              Wohnwerterhöhende Merkmale (+)
Merkmalgruppe 1: Bad/WC                                                                         Merkmalgruppe 1: Bad/WC
   Kein Handwaschbecken                       Badewanne/zusätzliche Duschtasse                    Kein Handwaschbecken                        Badewanne/zusätzliche Duschtasse
   Dielenfußboden im Bad                      Doppelhandwaschbecken                               Nicht beheizbar                             Doppelhandwaschbecken
   Nicht beheizbar                            WC vom Bad getrennt                                 Keine Entlüftung                            WC vom Bad getrennt
   Keine Warmwasserbereitung                  Wohnungsbezogene Kaltwasseruhr                      Wände nicht überwiegend gefliest            Wohnungsbezogene Kaltwasseruhr
   Keine Entlüftung                           Badmöbel                                                                                        Badmöbel
Merkmalgruppe 2: Küche                                                                          Merkmalgruppe 2: Küche
                                                                             (nur, wenn                                                                                      (nur, wenn
   Keine Kochmöglichkeit                      Einbauküche                    nicht
                                                                                                  Nur Ausguß                                  Einbauküche                    nicht
   Kein Spülbecken oder Ausguß                Besondere Ausstattung          »moderne             Keine Warmwasserbereitung                   Besondere Ausstattung          »moderne
                                                                             Einbauküche«                                                                                    Einbauküche«
   Keine Warmwasserbereitung                  (z.B. Kühlschrank, Geschirr-   zutrifft – siehe
                                                                                                  Keine Entlüftung                            (z.B. Kühlschrank, Geschirr-   zutrifft – siehe
   Keine Entlüftung                           spülmaschine, 4-Platten-       Sonder-              Keine Wandfliesen im Arbeitsbereich         spülmaschine, 4-Platten-       Sonder-
                                                                             merkmale )                                                                                      merkmale )
                                              Herd mit Backofen)                                                                              Herd mit Backofen)
                                              Fliesen als Bodenbelag                                                                          Fliesen als Bodenbelag

                                              Küche größer als 20 % der Gesamt-                                                               Küche größer als 15 % der Gesamt-
                                              wohnfläche; jedoch mindestens 12 m2                                                             wohnfläche; jedoch mindestens 8 m2

Merkmalgruppe 3: Wohnung/Gebäude                                                                Merkmalgruppe 3: Wohnung/Gebäude
   Kein nutzbarer Balkon                      Großer, geräumiger Balkon, Terrasse,                Kein nutzbarer Balkon                       Großer, geräumiger Balkon, Terrasse,
   Wohnräume schlecht belichtet/besonnt       Loggia oder Wintergarten                            Wohnräume schlecht belichtet/               Loggia oder Wintergarten
   Schlechter Schnitt (z.B. mehr als ein      Wohnräume gut belichtet/besonnt                     besonnt                                     Wohnräume gut belichtet/besonnt
   gefangenes Zimmer)                         Gegensprechanlage                                   Schlechter Schnitt (z.B. mehr als ein       Repräsentativer Eingangsbereich/ Trep-
   Renovierungsbedürftiges Treppenhaus        Repräsentativer Eingangsbereich/ Trep-              Durchgangszimmer)                           penhaus (Spiegel, Marmor, exklusive
   Kein Abstellraum/Mieterkeller/ Boden-      penhaus (Spiegel, Marmor, exklusive                 Renovierungsbedürftiges Treppenhaus         Beleuchtung, hochwertiger
   raum                                       Beleuchtung, hochwertiger                           Kein Abstellraum/Mieterke!ler/ Boden-       Anstrich/Wandbelag)
   Einfachfenster                             Anstrich/Wandbelag)                                 raum                                        Personenaufzug bei weniger als
   Unzureichende Warmedämmung                 Personenaufzug bei weniger als                      Unzureichende Wärmedämmung                  5 Geschossen
   Einzelne Räume nicht beheizbar             5 Geschossen                                        Unzureichende Elektroinstallation           Maisonettewohnung
   Keller- oder Souterrainwohnung             Wesentlich verbesserte Wärmedäm-                    Lage im Erdgeschoß                          Fußbodenheizung
   Unzureichende Elektroinstallation          mung (z.B. an Außenwänden, Dächern,                 Schlechter Instandhaltungszustand           Wesentlich verbesserte Wärmedäm-
   Lage im Seitenflügel oder Quergebäude      Kellerdecken)                                       (z. B. große Putzschäden, erhebliche        mung (z.B. an Außenwänden, Dächern,
   bei verdichteter Bebauung                  Gemeinschaftssatellitenanlage oder                  Schäden an der Dacheindeckung,              Kellerdecken)
   Schlechter Instandhaltungszustand          Kabelanschluß                                       dauernde Durchfeuchtung des Mauer-          Gemeinschaftssatellitenanlage oder
   (z. B. große Putzschäden, erhebliche       Aufwendiger Stuck                                   werks)                                      Kabelanschluß
   Schäden an der Dacheindeckung,             Isolierglasfenster                                  Waschmaschine weder in Bad noch             Abschließbarer Fahrradabstellraum
   dauernde Durchfeuchtung des Mauer-         Einbauschränke                                      Küche stellbar                              Zur Wohnung gehörige Garage/ Stell-
   werks)                                     Abschließbarer Fahrradabstellraum                                                               platz (ohne zusätzliches Entgelt)
   Waschmaschine weder in Bad noch            Zur Wohnung gehörige Garage/ Stell-                                                             Waschmaschine vom Vermieter
   Küche stellbar                             platz (ohne zusätzliches Entgelt)                                                               gestellt (in Bad oder Küche)
                                              Waschmaschine vom Vermieter
                                              gestellt (in Bad oder Küche)
Merkmalgruppe 4: Wohnumfeld                                                                     Merkmalgruppe 4: Wohnumfeld
   Beeinträchtigung durch Gerüche             Lage an einer besonders ruhigen                     Beeinträchtigung durch Gerüche              Lage an einer besonders ruhigen
   (Gewerbe)                                  Straße                                              (Gewerbe)                                   Straße
   Beeinträchtigung durch Geräusche           Villenartige Mehrfamilienhäuser, höch-              Beeinträchtigung durch Geräusche            Villenartige Mehrfamilienhauser, höch-
   (Gewerbe)                                  stens 2 Vollgeschosse                               (Gewerbe)                                   stens 2 Vollgeschosse
   Lage der Wohnung an einer Straße           Aufwendig gestaltetes Wohnumfeld auf                Lage der Wohnung an einer Straße            Aufwendig gestaltetes Wohnumfeld auf
   oder Schienenstrecke mit sehr hoher        dem Grundstück                                      oder Schienenstrecke mit sehr hoher         dem Grundstück
   Lärmbelastung (siehe auch Straßenver-                                                          Lärmbelastung (siehe auch Straßenver-
   zeichnis zum Berliner Mietspiegel 1998                                                         zeichnis zum Berliner Mietspiegel 1998
   für die westlichen Bezirke, ohne West-                                                         für die westlichen Bezirke, ohne West-
   Staaken)                                                                                       Staaken)

 Sondermerkmale:                                                                                                                           Zuschläge in DM/m2 monatlich
 Moderne Einbauküche
 (Küchenschränke, Einbauherd mit 4 Kochstellen,
 Einbauspüle, Wand- und Bodenfliesen)                                                                                                                      0,27

 Modernes Bad (alle Wände mindestens bis 1,50 m Höhe gefliest,
 Bodenfliesen, Einbauwanne oder -dusche)                                                                                                                   0,34

 Gartennutzung                                                                                                                                             0,33

 Hochwertiger Bodenbelag (z. B. Parkett, Teppichboden)                                                                                                     0,60

Bei Vorliegen von Sondermerkmalen kann der Spannenoberwert überschritten werden.

  ME 268/98                                                                                                                                                                        11
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