Mit Steuersenkungen aus dem Pandemie-Tal - Jetzt Maßnahmen gegen wirtschaftliche Corona-Folgen verstärken! - Die LBBW
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28.04.2020 Uwe Burkert, Chefvolkswirt und Leiter des Bereichs Research Autoren: Dr. Jens-Oliver Niklasch, Barbara Ambrus Mit Steuersenkungen aus dem Pandemie-Tal Jetzt Maßnahmen gegen wirtschaftliche Corona-Folgen verstärken!
Management Summary • Nach dem Ende des Lockdowns wird es voraussichtlich zunächst eine sprunghafte Zunahme wirtschaftlicher Aktivität geben. Ø Steuersenkungen sollten ein Mittel sein, um die Erholung zu verstetigen. • Zu erwägen ist eine vorübergehende Absenkung der Umsatzsteuer Ø auf den ermäßigten Satz von 10% (statt 19%). Ø Zudem sollten die Steuern auf Unternehmensgewinne gesenkt werden. • Viele Unternehmen denken über eine Rückverlagerung von Produktionskapazitäten aus Asien nach. Dies wird eher eine Re-Regionalisierung als eine Re-Nationalisierung sein. Ø Steuersenkungen erhöhen die Attraktivität des Standorts Deutschland. • Folgende zusätzliche Erleichterungen sollten geprüft werden: Ø Einkommenssteuersenkung Ø Abzugsfähigkeit von Zinsen Ø Verlängerung des Verlustrücktrages • Zudem sollte die Verbesserung der Unternehmensliquidität im Vordergrund stehen. Ø Koppelung von Hilfen an übergeordnete Ziele wie Klimaschutz und Digitalisierung Quelle: LBBW Research 28.04.2020 Mit Steuersenkungen aus dem Pandemie-Tal
Ausgangspunkt – Covid-19 schickt die Welt in die Rezession • Die Covid-19-Pandemie hält die Weltwirtschaft fest im Griff. Wenngleich in China die Wirtschaft wieder anläuft, in Europa das Schlimmste überstanden zu sein scheint und in den USA sich ebenfalls eine Abflachung der Infektionszahlen abzeichnet, so sind die Folgen des globalen Lockdowns unübersehbar. Der IWF erwartet für die Weltwirtschaft 2020 einen Rückgang der Wirtschaftsleistung um 3%, für Deutschland pendeln sich die Prognosen bei -7% ein. • Um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie zu bekämpfen, haben Staaten rund um den Globus umfangreiche Programme aufgelegt (Übersichten hier: https://www.imf.org/en/Topics/imf- and-covid19/Policy-Responses-to-COVID-19 oder hier: http://www.oecd.org/coronavirus/en/#country-tracker). Zumeist bestehen die Pakete aus Direkt- zahlungen an Kleinunternehmen und Solo-Selbständige, Lohnersatzleistungen wie Kurzarbei- tergeld und Garantien für Kredite an größere Unternehmen. Das sind wirksame Instrumente, um die unmittelbaren Folgen zu begrenzen, da Unternehmen und Private auf diese Weise schnell Liquidität zugeführt und ihr wirtschaftliches Überleben zunächst sichergestellt wird. • Nach dem Ende des Lockdowns wird es voraussichtlich zunächst eine sprunghafte Zunahme wirtschaftlicher Aktivität geben, gefolgt von einer schrittweisen, deutlich langsameren Erholung. Einige Branchen werden schneller zurückkommen, andere erst spät und zögerlich. Ø Steuersenkungen könnten ein Mittel sein, um die Erholung zu verstetigen. Quelle: LBBW Research 28.04.2020 Mit Steuersenkungen aus dem Pandemie-Tal
Nach dem Pandemie-Schock sowohl auf der Angebots- als auch Nachfrageseite ansetzen • Aus wirtschaftlicher Sicht ist die Pandemie eine Kombination aus Angebots- und Nachfrage- schock. Während Unternehmen und Dienstleister ihre Pforten schließen mussten, sind Konsu- menten gezwungen, von ihrem gewohnten Lebensstil vorübergehend Abschied zu nehmen. Sie treffen Einkommenseinbußen, ein negativer Vermögenseffekt und die hohe Unsicherheit. • Die Stabilisierungspolitik sollte sowohl angebots- als auch nachfrageseitig ansetzen. Zu erwägen ist eine zeitweilige Absenkung der Umsatzsteuer auf den ermäßigten Satz von 10% (statt 19%) nach dem Vorbild der nun für die Gastronomie beschlossenen Maßnahme. Um die Kunden nicht vorzeitig in Ladengeschäfte zu locken und neue Infektionsgefahren zu schaffen, sollte dies erst greifen, wenn die Pandemie besiegt ist. Das Aufkommen der Umsatzsteuer lag 2019 bei 183 Mrd. Euro (5,3% des BIP). Die Maßnahme befristet werden, so dass die Kosten 60 Mrd. Euro, finanzierbar durch eine Erhöhung der Staatsverschuldung, nicht übersteigen. • Darüber hinaus sollten die Steuern auf Unternehmensgewinne gesenkt werden. Nach dem Ende der Pandemie ist damit zu rechnen, dass viele Unternehmen über eine Rückverlagerung fern-östlicher Produktionskapazitäten nachdenken. Dies wird eher eine Re-Regionalisierung als eine Re-Nationalisierung sein. Eine Senkung der Unternehmenssteuern flankiert um verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten für die damit verbundenen Investitionen könnte hierbei im europäischen Vergleich (siehe folgende Folie) ein Argument pro „Standort Deutschland“ sein. Quelle.: Destatis, Bundesfinanzministerium. LBBW Research 28.04.2020 Mit Steuersenkungen aus dem Pandemie-Tal 4
Hohe Unternehmensbesteuerung ist Standortnachteil. Für zu erwartende Dynamik nach der Pandemie ein wichtiger Faktor Steuersätze auf Unternehmensgewinne (in % des veranlagten Gewinns) Zypern • Die Klage über die hohe Besteuerung der Irland Unternehmensgewinne ist ein geradezu ein UK steuerpolitischer Ohrwurm. Tschechien Polen • Zwar ist die Steuerthematik angesichts des Schweden Dänemark Geflechts der Möglichkeiten von Gewinn- Spanien verlagerung gerade bei international agier- Österreich enden Unternehmen komplex. Zudem sind Niederlande die Steuersätze angesichts der Gestaltungs- Schweiz Luxemburg möglichkeiten der Bemessungsgrundlage Italien nur ein Teil der Wahrheit. Deutschland *) Belgien • Dennoch gilt: Ceteris Paribus machen Steu- Frankreich ersenkungen den Standort Deutschland at- Malta traktiver. In dynamischen Zeiten, die wir mit 0 5 10 15 20 25 30 35 40 Zentralstaat dem Ende der Pandemie erwarten, kein Gebietskörperschaften unwesentlicher Faktor. Quelle: OECD Tax Base, LBBW Research 28.04.2020 Mit Steuersenkungen aus dem Pandemie-Tal 5
Nachfrage stärken – unsere Vorschläge Einkommenssteuersenkung: Starke positive Effekte sowohl für private Haushalte und Unternehmen. Durch Erhöhung des Freibetrags könnten niedrige und mittlere Einkommen überproportional entlastet werden. Damit könnte nebenbei die kalte Progression ausgeglichen werden. Mehrwertsteuersenkung für Schnell umsetzbar: unbürokratisch, antragslos, sofort wirksam. Non-Food und für Dienstleistungen Lokale Dienstleistungen wie Gastgewerbe oder Friseur/innen (wie bereits für Gastronomie dürften die Preise konstant halten und dadurch ihren Nach-Krisen- beschlossen): Gewinn steigern können. Im Non-Food-Handel dürften aufgrund des Wettbewerbs die Preise sinken und dadurch die Nachfrage erhöht werden. Erst und nur dann sinnvoll, wenn Ansteckungsgefahr gering. Befristung begrenzt Effekt auf Staatsverschuldung Quellen: LBBW Research, Prof. Dr. Friedrich Heinemann vom ZEW, Presse 28.04.2020 Mit Steuersenkungen aus dem Pandemie-Tal 6
Nachfrage ankurbeln – weitere u.E. weniger vorteilhafte Vorschläge Helikoptergeld/ Alle privaten Haushalte profitieren davon. Konsumschecks: Kurbeln aber nicht notwendigerweise den Konsum an, können auch in Gebrauchsgüter fließen, die sowieso gekauft würden (Mitnahmeeffekte, die nicht die Gesamtnachfrage stärken). Kaufförderung bestimmter Es profitieren nur bestimmte Branchen. Produkte: Starke und ggf. unerwünschte Lenkungseffekte. Kaufprämie für Autos: hilft ausschließlich der Autoindustrie, obwohl diese sogar von Ansteckungsangst profitieren könnte, wenn Menschen lieber mit dem Auto pendeln; fördert möglicherweise den Straßenverkehr zulasten des ÖPN. Mittel- bis langfristig soll aber der Individualverkehr aus Umweltschutzgründen verteuert werden. Zudem bestehen Angesichts des offenen Wettlaufs um die Antriebstechnologie(n) der Zukunft unerwünschte Lenkungseffekte und Vorfestlegungen. Quellen: LBBW Research, Prof. Dr. Friedrich Heinemann vom ZEW, Presse 28.04.2020 Mit Steuersenkungen aus dem Pandemie-Tal 7
Unternehmen unterstützen Einkommenssteuersenkung: Greift nur dann, wenn ein Unternehmensgewinn erzielt wird. Deshalb sind aktuell u.E. weitere Maßnahmen ratsam. Verlustrücktrag verlängern: Verluste aus diesem Jahr könnten stärker einkommenswirksam über mehrere Jahre geltend gemacht werden. Negativsteuer, Bei Verlusten in diesem Jahr erfolgt abhängig von den wie am 23.04. für kleine und Vorjahressteuerzahlungen eine Erstattung – sinnvoll sowohl für mittelständische Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit und aus Gewerbebetrieb als Unternehmen beschlossen: auch in der Körperschaftsteuer. Vermeidung von Mißbrauch möglich durch Rückzahlung, wenn bei der Steuererklärung für 2020 festgestellt wird, dass zu versteuerndes Einkommen um weniger als 70% unter dem Durchschnitt beispielsweise der Jahre 2018-19 liegt. Zinsen voll abzusfähig Verschuldung steigt aktuell bei schwacher Gewinnentwicklung, dies machen: könnte abgefedert werden. Tilgungen abzusfähig Steuerlicher Abzug der Tilgungsraten von Corona-KfW-Krediten für machen: Fälle, in denen die Gewinnentwicklung schwach bleibt oder Insolvenzrisiko hoch. Quellen: LBBW Research, Prof. Dr. Michael Hüther IW, Presse 28.04.2020 Mit Steuersenkungen aus dem Pandemie-Tal 8
Unternehmen unterstützen Abschreibung verbessern: Investitionen fördern, und zwar möglichst klimafreundlich. Sofortabschreibungen für Investitionen oder zeitlich begrenzte 25%ige degressive Abschreibung auf bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Anhebung des Deckelbetrags bei der steuerlichen Forschungsförderung Anpasung von Liquidität kurzfristig stützen. Steuervorauszahlungen: Stundung oder Liquidität kurzfristig stützen Aufschiebung von Steuerzahlungen oder Sozialbeiträgen: Quellen: LBBW Research, Presse 28.04.2020 Mit Steuersenkungen aus dem Pandemie-Tal 9
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