Mit Steuersenkungen aus dem Pandemie-Tal - Jetzt Maßnahmen gegen wirtschaftliche Corona-Folgen verstärken! - Die LBBW

Die Seite wird erstellt Hortensia-Emilia Strauß
 
WEITER LESEN
Mit Steuersenkungen aus dem Pandemie-Tal - Jetzt Maßnahmen gegen wirtschaftliche Corona-Folgen verstärken! - Die LBBW
28.04.2020   Uwe Burkert, Chefvolkswirt und Leiter des Bereichs Research

             Autoren: Dr. Jens-Oliver Niklasch, Barbara Ambrus

Mit Steuersenkungen aus dem Pandemie-Tal
Jetzt Maßnahmen gegen wirtschaftliche Corona-Folgen verstärken!
Mit Steuersenkungen aus dem Pandemie-Tal - Jetzt Maßnahmen gegen wirtschaftliche Corona-Folgen verstärken! - Die LBBW
Management Summary

• Nach dem Ende des Lockdowns wird es voraussichtlich zunächst eine sprunghafte Zunahme
  wirtschaftlicher Aktivität geben.
     Ø Steuersenkungen sollten ein Mittel sein, um die Erholung zu verstetigen.

• Zu erwägen ist eine vorübergehende Absenkung der Umsatzsteuer
    Ø auf den ermäßigten Satz von 10% (statt 19%).
    Ø Zudem sollten die Steuern auf Unternehmensgewinne gesenkt werden.

• Viele Unternehmen denken über eine Rückverlagerung von Produktionskapazitäten aus Asien
  nach. Dies wird eher eine Re-Regionalisierung als eine Re-Nationalisierung sein.
    Ø Steuersenkungen erhöhen die Attraktivität des Standorts Deutschland.

• Folgende zusätzliche Erleichterungen sollten geprüft werden:
    Ø Einkommenssteuersenkung
    Ø Abzugsfähigkeit von Zinsen
    Ø Verlängerung des Verlustrücktrages

• Zudem sollte die Verbesserung der Unternehmensliquidität im Vordergrund stehen.
    Ø Koppelung von Hilfen an übergeordnete Ziele wie Klimaschutz und Digitalisierung
Quelle: LBBW Research

28.04.2020   Mit Steuersenkungen aus dem Pandemie-Tal
Mit Steuersenkungen aus dem Pandemie-Tal - Jetzt Maßnahmen gegen wirtschaftliche Corona-Folgen verstärken! - Die LBBW
Ausgangspunkt – Covid-19 schickt die Welt in die Rezession

• Die Covid-19-Pandemie hält die Weltwirtschaft fest im Griff. Wenngleich in China die Wirtschaft
  wieder anläuft, in Europa das Schlimmste überstanden zu sein scheint und in den USA sich
  ebenfalls eine Abflachung der Infektionszahlen abzeichnet, so sind die Folgen des globalen
  Lockdowns unübersehbar. Der IWF erwartet für die Weltwirtschaft 2020 einen Rückgang der
  Wirtschaftsleistung um 3%, für Deutschland pendeln sich die Prognosen bei -7% ein.

• Um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie zu bekämpfen, haben Staaten rund um den
  Globus umfangreiche Programme aufgelegt (Übersichten hier: https://www.imf.org/en/Topics/imf-
  and-covid19/Policy-Responses-to-COVID-19 oder hier:
  http://www.oecd.org/coronavirus/en/#country-tracker). Zumeist bestehen die Pakete aus Direkt-
  zahlungen an Kleinunternehmen und Solo-Selbständige, Lohnersatzleistungen wie Kurzarbei-
  tergeld und Garantien für Kredite an größere Unternehmen. Das sind wirksame Instrumente, um
  die unmittelbaren Folgen zu begrenzen, da Unternehmen und Private auf diese Weise schnell
  Liquidität zugeführt und ihr wirtschaftliches Überleben zunächst sichergestellt wird.

• Nach dem Ende des Lockdowns wird es voraussichtlich zunächst eine sprunghafte Zunahme
  wirtschaftlicher Aktivität geben, gefolgt von einer schrittweisen, deutlich langsameren Erholung.
  Einige Branchen werden schneller zurückkommen, andere erst spät und zögerlich.

Ø Steuersenkungen könnten ein Mittel sein, um die Erholung zu verstetigen.
Quelle: LBBW Research

28.04.2020   Mit Steuersenkungen aus dem Pandemie-Tal
Mit Steuersenkungen aus dem Pandemie-Tal - Jetzt Maßnahmen gegen wirtschaftliche Corona-Folgen verstärken! - Die LBBW
Nach dem Pandemie-Schock sowohl
auf der Angebots- als auch Nachfrageseite ansetzen

• Aus wirtschaftlicher Sicht ist die Pandemie eine Kombination aus Angebots- und Nachfrage-
  schock. Während Unternehmen und Dienstleister ihre Pforten schließen mussten, sind Konsu-
  menten gezwungen, von ihrem gewohnten Lebensstil vorübergehend Abschied zu nehmen. Sie
  treffen Einkommenseinbußen, ein negativer Vermögenseffekt und die hohe Unsicherheit.

• Die Stabilisierungspolitik sollte sowohl angebots- als auch nachfrageseitig ansetzen. Zu erwägen
  ist eine zeitweilige Absenkung der Umsatzsteuer auf den ermäßigten Satz von 10% (statt
  19%) nach dem Vorbild der nun für die Gastronomie beschlossenen Maßnahme. Um die Kunden
  nicht vorzeitig in Ladengeschäfte zu locken und neue Infektionsgefahren zu schaffen, sollte dies
  erst greifen, wenn die Pandemie besiegt ist. Das Aufkommen der Umsatzsteuer lag 2019 bei 183
  Mrd. Euro (5,3% des BIP). Die Maßnahme befristet werden, so dass die Kosten 60 Mrd. Euro,
  finanzierbar durch eine Erhöhung der Staatsverschuldung, nicht übersteigen.

• Darüber hinaus sollten die Steuern auf Unternehmensgewinne gesenkt werden. Nach dem
  Ende der Pandemie ist damit zu rechnen, dass viele Unternehmen über eine Rückverlagerung
  fern-östlicher Produktionskapazitäten nachdenken. Dies wird eher eine Re-Regionalisierung als
  eine Re-Nationalisierung sein. Eine Senkung der Unternehmenssteuern flankiert um verbesserte
  Abschreibungsmöglichkeiten für die damit verbundenen Investitionen könnte hierbei im
  europäischen Vergleich (siehe folgende Folie) ein Argument pro „Standort Deutschland“ sein.
Quelle.: Destatis, Bundesfinanzministerium. LBBW Research

28.04.2020   Mit Steuersenkungen aus dem Pandemie-Tal                                            4
Mit Steuersenkungen aus dem Pandemie-Tal - Jetzt Maßnahmen gegen wirtschaftliche Corona-Folgen verstärken! - Die LBBW
Hohe Unternehmensbesteuerung ist Standortnachteil.
Für zu erwartende Dynamik nach der Pandemie ein wichtiger Faktor

Steuersätze auf Unternehmensgewinne
(in % des veranlagten Gewinns)

         Zypern
                                                                              • Die Klage über die hohe Besteuerung der
             Irland                                                             Unternehmensgewinne ist ein geradezu ein
                UK                                                              steuerpolitischer Ohrwurm.
    Tschechien
             Polen
                                                                              • Zwar ist die Steuerthematik angesichts des
     Schweden
     Dänemark
                                                                                Geflechts der Möglichkeiten von Gewinn-
        Spanien                                                                 verlagerung gerade bei international agier-
     Österreich                                                                 enden Unternehmen komplex. Zudem sind
    Niederlande
                                                                                die Steuersätze angesichts der Gestaltungs-
       Schweiz
     Luxemburg
                                                                                möglichkeiten der Bemessungsgrundlage
             Italien                                                            nur ein Teil der Wahrheit.
 Deutschland *)
        Belgien                                                               • Dennoch gilt: Ceteris Paribus machen Steu-
     Frankreich                                                                 ersenkungen den Standort Deutschland at-
             Malta
                                                                                traktiver. In dynamischen Zeiten, die wir mit
                 0     5          10      15      20      25   30   35   40
       Zentralstaat                                                             dem Ende der Pandemie erwarten, kein
       Gebietskörperschaften
                                                                                unwesentlicher Faktor.
Quelle: OECD Tax Base, LBBW Research

28.04.2020     Mit Steuersenkungen aus dem Pandemie-Tal                                                                         5
Nachfrage stärken –
unsere Vorschläge

Einkommenssteuersenkung: Starke positive Effekte sowohl für private Haushalte und
                         Unternehmen. Durch Erhöhung des Freibetrags könnten niedrige
                         und mittlere Einkommen überproportional entlastet werden. Damit
                         könnte nebenbei die kalte Progression ausgeglichen werden.

Mehrwertsteuersenkung für                                 Schnell umsetzbar: unbürokratisch, antragslos, sofort wirksam.
Non-Food und für
Dienstleistungen                                          Lokale Dienstleistungen wie Gastgewerbe oder Friseur/innen
(wie bereits für Gastronomie                              dürften die Preise konstant halten und dadurch ihren Nach-Krisen-
beschlossen):                                             Gewinn steigern können.

                                                          Im Non-Food-Handel dürften aufgrund des Wettbewerbs die Preise
                                                          sinken und dadurch die Nachfrage erhöht werden.

                                                          Erst und nur dann sinnvoll, wenn Ansteckungsgefahr gering.
                                                          Befristung begrenzt Effekt auf Staatsverschuldung
Quellen: LBBW Research, Prof. Dr. Friedrich Heinemann vom ZEW, Presse

28.04.2020   Mit Steuersenkungen aus dem Pandemie-Tal                                                                         6
Nachfrage ankurbeln –
weitere u.E. weniger vorteilhafte Vorschläge

Helikoptergeld/                                           Alle privaten Haushalte profitieren davon.
Konsumschecks:
                                                          Kurbeln aber nicht notwendigerweise den Konsum an, können auch
                                                          in Gebrauchsgüter fließen, die sowieso gekauft würden
                                                          (Mitnahmeeffekte, die nicht die Gesamtnachfrage stärken).

Kaufförderung bestimmter                                  Es profitieren nur bestimmte Branchen.
Produkte:
                                                          Starke und ggf. unerwünschte Lenkungseffekte.

                                                          Kaufprämie für Autos: hilft ausschließlich der Autoindustrie, obwohl
                                                          diese sogar von Ansteckungsangst profitieren könnte, wenn
                                                          Menschen lieber mit dem Auto pendeln; fördert möglicherweise den
                                                          Straßenverkehr zulasten des ÖPN.

                                                          Mittel- bis langfristig soll aber der Individualverkehr aus
                                                          Umweltschutzgründen verteuert werden. Zudem bestehen
                                                          Angesichts des offenen Wettlaufs um die Antriebstechnologie(n) der
                                                          Zukunft unerwünschte Lenkungseffekte und Vorfestlegungen.
Quellen: LBBW Research, Prof. Dr. Friedrich Heinemann vom ZEW, Presse

28.04.2020   Mit Steuersenkungen aus dem Pandemie-Tal                                                                        7
Unternehmen unterstützen

Einkommenssteuersenkung: Greift nur dann, wenn ein Unternehmensgewinn erzielt wird.
                         Deshalb sind aktuell u.E. weitere Maßnahmen ratsam.

Verlustrücktrag verlängern:                                   Verluste aus diesem Jahr könnten stärker einkommenswirksam
                                                              über mehrere Jahre geltend gemacht werden.

Negativsteuer,                                                Bei Verlusten in diesem Jahr erfolgt abhängig von den
wie am 23.04. für kleine und                                  Vorjahressteuerzahlungen eine Erstattung – sinnvoll sowohl für
mittelständische                                              Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit und aus Gewerbebetrieb als
Unternehmen beschlossen:                                      auch in der Körperschaftsteuer. Vermeidung von Mißbrauch möglich
                                                              durch Rückzahlung, wenn bei der Steuererklärung für 2020
                                                              festgestellt wird, dass zu versteuerndes Einkommen um weniger als
                                                              70% unter dem Durchschnitt beispielsweise der Jahre 2018-19 liegt.

Zinsen voll abzusfähig                                        Verschuldung steigt aktuell bei schwacher Gewinnentwicklung, dies
machen:                                                       könnte abgefedert werden.

Tilgungen abzusfähig                                          Steuerlicher Abzug der Tilgungsraten von Corona-KfW-Krediten für
machen:                                                       Fälle, in denen die Gewinnentwicklung schwach bleibt oder
                                                              Insolvenzrisiko hoch.
Quellen: LBBW Research, Prof. Dr. Michael Hüther IW, Presse

28.04.2020   Mit Steuersenkungen aus dem Pandemie-Tal                                                                            8
Unternehmen unterstützen

Abschreibung verbessern:                                Investitionen fördern, und zwar möglichst klimafreundlich.

                                                        Sofortabschreibungen für Investitionen oder zeitlich begrenzte
                                                        25%ige degressive Abschreibung auf bewegliche Wirtschaftsgüter
                                                        des Anlagevermögens.
                                                        Anhebung des Deckelbetrags bei der steuerlichen
                                                        Forschungsförderung

Anpasung von                                            Liquidität kurzfristig stützen.
Steuervorauszahlungen:

Stundung oder                                           Liquidität kurzfristig stützen
Aufschiebung von
Steuerzahlungen oder
Sozialbeiträgen:

Quellen: LBBW Research, Presse

28.04.2020   Mit Steuersenkungen aus dem Pandemie-Tal                                                                    9
Disclaimer
Diese Publikation richtet sich ausschließlich an Empfänger in der EU, Schweiz und Liechtenstein.
Diese Publikation wird von der LBBW nicht an Personen in den USA vertrieben und die LBBW beabsichtigt nicht, Personen in den USA
anzusprechen.

Aufsichtsbehörden der LBBW: Europäische Zentralbank (EZB), Sonnemannstraße 22, 60314 Frankfurt am Main und Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn / Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt.

Diese Publikation beruht auf von uns nicht überprüfbaren, allgemein zugänglichen Quellen, die wir für zuverlässig halten, für deren Richtigkeit und
Vollständigkeit wir jedoch keine Gewähr übernehmen können. Sie gibt unsere unverbindliche Auffassung über den Markt und die Produkte zum
Zeitpunkt des Redaktionsschlusses wieder, ungeachtet etwaiger Eigenbestände in diesen Produkten. Diese Publikation ersetzt nicht die persönliche
Beratung. Sie dient nur zu Informationszwecken und gilt nicht als Angebot oder Aufforderung zum Kauf oder Verkauf. Für weitere zeitnähere
Informationen über konkrete Anlagemöglichkeiten und zum Zwecke einer individuellen Anlageberatung wenden Sie sich bitte an Ihren Anlageberater.

Wir behalten uns vor, unsere hier geäußerte Meinung jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern. Wir behalten uns des Weiteren vor, ohne
weitere Vorankündigung Aktualisierungen dieser Information nicht vorzunehmen oder völlig einzustellen.

Die in dieser Ausarbeitung abgebildeten oder beschriebenen früheren Wertentwicklungen, Simulationen oder Prognosen stellen keinen verlässlichen
Indikator für die künftige Wertentwicklung dar.

Die Entgegennahme von Research Dienstleistungen durch ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen kann aufsichtsrechtlich als Zuwendung
qualifiziert werden. In diesen Fällen geht die LBBW davon aus, dass die Zuwendung dazu bestimmt ist, die Qualität der jeweiligen Dienstleistung für
den Kunden des Zuwendungsempfängers zu verbessern.

Mitteilung zum Urheberrecht: © 2014, Moody’s Analytics, Inc., Lizenzgeber und Konzerngesellschaften ("Moody’s"). Alle Rechte vorbehalten. Ratings
und sonstige Informationen von Moody’s ("Moody’s-Informationen") sind Eigentum von Moody’s und/oder dessen Lizenzgebern und urheberrechtlich
oder durch sonstige geistige Eigentumsrechte geschützt. Der Vertriebshändler erhält die Moody’s-Informationen von Moody’s in Lizenz. Es ist
niemandem gestattet, Moody’s-Informationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Moody’s ganz oder teilweise, in welcher Form oder Weise
oder mit welchen Methoden auch immer, zu kopieren oder anderweitig zu reproduzieren, neu zu verpacken, weiterzuleiten, zu übertragen zu
verbreiten, zu vertreiben oder weiterzuverkaufen oder zur späteren Nutzung für einen solchen Zweck zu speichern. Moody’s® ist ein eingetragenes
Warenzeichen.

Datum der Veröffentlichung: 28.04.2020
28.04.2020 10:50 28.04.2020 10:55

28.04.2020   Mit Steuersenkungen aus dem Pandemie-Tal                                                                                                 10
Sie können auch lesen