Mitteilungen 1/22 - Gemeinde Eglisau
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Mitteilungen 1/22 Gemeinde Eglisau | www.eglisau.ch Themenschwerpunkte: Inhalt: Röm. Kath. Kirche 42 Mit Zuversicht ins 3 Editorial 3 Kultur 43 Jahr 2022 Polit. Gemeinde 6 Senioren 47 Schule 34 Ortsparteien 48 Evang. Ref. Kirche 39 Ortsvereine 49
Impressum Herausgeber: Gemeinde Eglisau Redaktion: Gemeindeverwaltung Auflage: 2700 Ex. erscheint 12 x jährlich Fotos: Gemeindeverwaltung / Thomi Heller Layout / Druckdaten: atelierheller.ch Druck: OS Druck Eglisau Gedruckt auf 100 % Altpapier Redaktionsschluss: 18. Januar 2022
Mitteilungen 1/22 Gemeinde Eglisau | www.eglisau.ch Editorial Mit Zuversicht ins Jahr 2022 Liebe EglisauerInnen Die Corona-Pandemie hält uns alle nach wie vor auf Trab. Ich hoffe, dass Sie trotzdem eine besinnliche Adventszeit verbringen konnten. Beim Schreiben dieser Zeilen habe ich mein Editorial vom Januar 2021 und Medienberichte zu Corona aus dieser Zeit konsultiert. Die Stichworte waren damals exakt dieselben wie heute: Die Taskforce des Bundesrates fordert weitergehende Massnahmen, Bund und Kantone schieben sich gegenseitig die Verantwortung zu und drücken sich vor Entscheidungen, die Lage in den Spitälern ist sehr angespannt. Dank der Impfungen ist die Lage aber trotz rekordhoher Ansteckungs- zahlen nicht vergleichbar mit derjenigen vom Januar 2021. Wie lange stecken wir noch im Krisenmodus? Wie viele Wellen kom- men noch auf uns zu? Wir wissen es nicht. Der bisherige Verlauf der Pandemie hat uns gelehrt, dass Prognosen unzuverlässig sind und sich die Verhältnisse sehr schnell ändern können. Das Coronavirus wird nicht verschwinden. Wir müssen lernen, damit zu leben. Was mir persönlich sehr zu denken gibt, ist das zunehmend irrationale Verhalten von Teilen der Bevölkerung. Da gibt es eine grosse Partei, die glaubt, die Pandemie beenden zu können, indem ein Termin für die Beendigung der Corona-Massnahmen ins Gesetz geschrieben wird. Da gibt es Impfverweigerer, welche ihre «körperliche Unversehrtheit» als unantastbar erklären. Die grosse Mehrheit der Patienten auf den Covid-Stationen und auf den Intensivstationen ist aber nicht geimpft, es müssen zunehmend dringende Operationen verschoben werden. Da gibt es in der Schweiz genügend Impfstoff für alle, aber ein Drittel 3
Editorial der Bevölkerung verzichtet auf die Impfung, obwohl diese einen gu- ten Schutz gegen schwere Verläufe darstellt. Die Diskussionen zwischen Geimpften und Impfverweigerern, zwi- schen Befürwortern und Gegnern von einschränkenden Massnahmen werden zunehmend gehässig. Es droht eine Spaltung der Gesellschaft, die mitten durch Landesteile, Parteien und Familien geht. Was tun? Ganz wichtig scheint mir, dass wir unsere Beziehungen trotz Meinungsverschiedenheiten zu Corona-Themen aufrechterhalten und das Gespräch nicht abbrechen. Eine Spaltung in verschiedene «Bla- sen» wäre verheerend. Wir können die Pandemie nur gemeinsam, mit vereinten Kräften, meistern. Das wird uns auch gelingen. Zum Umgang mit dem Corona-Virus kommt mir ein Gebet, das dem rö- mischen Philosophen Seneca zugeschrieben wird, in den Sinn: «Gib mir die Kraft, das zu verändern, was ich verändern kann und die Ge- lassenheit, geschehen zu lassen, was ich nicht verändern kann, und die Weisheit, das eine vom andern zu unterscheiden». Wir müssen uns darauf konzentrieren, wie wir den Verlauf der Pandemie beeinflussen können. Wir sind in der Schweiz nach wie vor in einer sehr privilegier- ten Situation, die uns viele Freiheiten lässt. Zum Glück gibt es neben Corona noch andere, erfreulichere Themen, die uns im kommenden Jahr 2022 beschäftigen werden. Die Budgets 2022 von Politischer Gemeinde und Schulgemeinde wur- den an der Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2021 einstimmig angenommen. Wie die Mehrjahresplanung des konsolidierten Budgets zeigt, hat sich die finanzielle Lage etwas entspannt. Die grossen an- stehenden Investitionen können bewältigt werden. Per Mitte 2022 wird die neue Gemeindeordnung in Kraft treten. Die Vorbereitungsarbeiten für die Einheitsgemeinde Eglisau sind auf gu- tem Wege. Die Zusammenarbeit von Schule und Politischer Gemeinde wurde in den vergangenen Monaten auf allen Gebieten intensiviert. Im Städtli wird im kommenden Jahr endlich die Begegnungszone rea- lisiert werden können. Der Gemeinderat will die Quartierentwicklung aber nicht nur auf das Städtli beschränken. Schliesslich stehen im März die Erneuerungswahlen der Behörden an. Das ist immer auch eine Chance, mit neuen Kräften und neuen Ideen 4
die Weiterentwicklung der Gemeinde voranzubringen. Ich hoffe sehr, dass es gelingen wird, genügend fähige KandidatInnen zu finden. In dieser Beziehung waren wir in Eglisau bisher ja sehr privilegiert. Mit Blick auf die Entwicklung in der Corona-Krise wünsche ich mir team- fähige und lösungsorientierte Personen, die sich an den Fakten und am Gemeinwohl orientieren. Nun wünsche ich Ihnen alles Gute und viel Zuversicht für das kom- mende Jahr 2022. Bleiben Sie gesund und munter! Ich wiederhole im- mer gerne meinen Tipp gegen den «Corona-Blues»: Bewegung an der frischen Luft in unserer prächtigen Umgebung, z.B. ein Spaziergang auf den Galgenbuck. > Peter Bär / Gemeindepräsident 5
Gemeinde aktuell Gemeinderat – Verhandlungsauszug Der Kanalstrang in der Weierbachstrasse ab Gupfenweg bis Obergass soll partiell in 3 Etappen so ausgebaut werden, dass ein 10-jährliches Starkregenereignis ohne Überschwemmungen und ohne Schadenfol- gen abgeleitet werden kann. Die 1. Ausbauetappe wurde im Sommer 2021 ausgeführt und umfasste den Bereich vom Schulhaus Städtli bis zur Einmündung Obergass/Burgstrasse/Weierbachstrasse. Im Zug der 2. Sanierungsetappe ist der Kanalabschnitt in der Weierbachstrasse ab Gupfenweg bis unterhalb der Einmündung Promenadenstrasse zu sanieren. Gleichzeitig ist dieser Strassenabschnitt in Stand zu stel- len und die Beleuchtung auf LED umzurüsten. Der Gemeinderat hat für die Planungsarbeiten der 2. Etappe einen Kredit über Fr. 59‘000.– gesprochen, die Gesamtkosten werden auf Fr. 445‘000.– geschätzt. Die Zuleitung zum Reservoir Dachsberg ist für die Wasserversorgung Eglisau essenziell, da sämtliches Wasser, welches vom Grundwasser- vorkommen Stadtforen bezogen wird, über diese Leitung ins Reservoir Dachsberg zur Druckhaltung fliesst. Diese Zuleitung muss altershalber ersetzt werden. Für die Projektplanung durch ein Ingenieurbüro hat der Gemeinderat Fr. 50‘500.– bewilligt. Das Grundstück Kat.-Nr. 2226 im Gebiet Sandgrueb befindet sich im Eigentum der Politischen Gemeinde Eglisau. Es ist im Kataster der be- lasteten Standorte verzeichnet und hat für die Gemeinde keine stra- tegische Bedeutung. Der Gemeinderat hat mit einem ortsansässigen Unternehmen für 1‘000 m2 der Parzelle einen Baurechtsvertrag über die Dauer von 50 Jahren abgeschlossen. Mit dem Bauprojekt der Wohnbaugenossenschaft Rhihalde eröffnet sich für die Gemeinde Eglisau die Chance, sich mit der Pflegewohn- gruppe in der neuen Mehrgenerationensiedlung an der Rhihalden- strasse einzumieten. Der Gemeinderat und die Behörde für Alters- und Pflegefragen möchten diese einmalige Chance nicht verpassen. Die Führung der Pflegewohngruppe soll weiterhin durch das Alterszent- rum Weierbach erfolgen. Der Gemeinderat hat den Mietvertrag vor- behältlich der Zustimmung durch die Stimmberechtigten genehmigt. Um im Grossraumbüro des Gemeindehauses ein weiteres abgetrenn- tes Büro zu schaffen, wird eine Trennwand eingebaut. Ausserdem sind zusätzliche Postfächer notwendig. Die Kosten belaufen sich auf ca. Fr. 15‘000.–. Zudem wird für die Zwischenlagerung von Büromateri- al im Treppenhaus des Gemeindehauses ein Abstellraum erstellt. Die Umbaukosten betragen Fr. 16‘000.–. 6
Um eine einheitliche und verlässliche Praxis zu sichern, hat der Ge- meinderat per 1. Januar 2022 den Prozess des Beschaffungswesens in einer internen Weisung festgelegt. Darin sind neben den Verfahrens- grundsätzen auch die Vergabekompetenzen geregelt. Die aktuelle Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Eglisau (BZO) stammt aus dem Jahr 2015. Neben der Harmonisierung der Baubegrif- fe sollen weitere Themen wie die Umsetzung des Mehrwertausgleich- gesetzes und in den letzten Jahren erkannte Fehlwirkungen und Voll- zugsprobleme der aktuellen BZO in einer anstehenden Revision be- handelt werden. Der Gemeinderat hat den Auftrag zur Planung der Revision erteilt. Die Baudirektion hat die Gemeinden zur Vernehmlassung betreffend der Revision der Bauverfahrensverordnung (BVV) in Bezug auf die Pro- zessoptimierung der Bewilligungen von Wärmepumpen eingeladen. Die Eglisauer Baubehörde wird eine Stellungnahme einreichen. Der Stadtrat Bülach hat die Gemeinde Eglisau zur Anhörung betref- fend Valet-Parking/Off-Airportparking eingeladen. Die Baubehörde Eglisau hat die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung geprüft und kommt zum Schluss, dass auf eine Stellungnahme verzichtet werden kann. In Hinblick auf die Einheitsgemeinde hat der Gemeinderat die Be- hördenentschädigungen neu geregelt. Bei der RPK wird wie bei den übrigen Behörden auf eine Pauschalentschädigung gewechselt. Per 1. Juli 2022 sind die Behördenentschädigungen als Pauschalen wie folgt festgelegt. • Gemeindepräsidium: Fr. 41‘000.– pro Jahr (bisher Fr. 40‘896.15) • Mitglied des Gemeinderates: Fr. 28‘000.– pro Jahr (bisher Fr. 28‘677.40) • Mitglied der Behörde für Alters- und Pflegefragen: Fr. 5‘300.– (bisher Fr. 5120.95) • Mitglied der Sozialbehörde: Fr. 5‘300.– (bisher: Fr. 5‘120.95) • Präsidium der Rechnungsprüfungskommission: Fr. 4‘500.– (bisher Fr. 4‘088.65 zzgl Sitzungsgeld) • Aktuariat der Rechnungsprüfungskommission: Fr. 4‘500.– (bisher Fr. 4‘088.65 zzgl Sitzungsgeld) • Mitglied der Rechnungsprüfungskommission: Fr. 3‘500.– (bisher Fr. 3‘064.45 zzgl. Sitzungsgeld) 7
Gemeinde aktuell Für die Festlegung der pauschalen Entschädigungen der Schulpflege ist die Schulpflege zuständig. Auf die Entschädigungen für Angestellte, Teilzeitangestellte und Behörden/Kommissionen wird für das Jahr 2022 – analog der kanto- nalen Regelung – eine Teuerungszulage von 0.9 % ausgerichtet. Die flexible Arbeitszeitregelung für das kommunale Personal ist ein wichtiges Element der kommunalen Anstellungs- und Arbeitsbedin- gungen. Die kantonale Regelung entspricht den heutigen Anforderun- gen hinsichtlich Flexibilität und bildet alle denkbaren Geschäftsfälle ab. Der Gemeinderat hebt das kommunale Arbeitszeitreglement auf, womit die kantonalen Bestimmungen abschliessend zur Anwendung gelangen. Die Beschlüsse sind auf www.eglisau.ch > «Aktuelles + Dossiers» ein- sehbar. > Gemeinderat Eglisau Baurechtliche Entscheide Im ordentlichen Verfahren genehmigt: Alterszentrum Weierbach •N utzungsänderung Wohnhaus in Personalraum und Büroräume, Weierbachstrasse 2 Paul und Martina Ronhaar •N eubau Fahrzeugabstellplatz, Steig 51 Philipp und Nora Fürnstahl •N eubau Pool, Luft/Wasser-Wärmepumpe, Klimaanlage und Rebmauerwerk, Mettlenweg 16 Pascal und Mirja Siegenthaler •N eubau Fahrzeugabstellplatz, Lenggstrasse 1 Fritz Strässler •U mbau Wohnhaus, Stampfistrasse 71 8
Im Anzeigeverfahren genehmigt (ohne Projektänderungen/ -ergänzungen von bereits bewilligten Bauten und ohne temporäre Strassenreklamen): Andreas und Evelyn Illi • Neubau Sichtschutzwand, Mettlenstrasse 67 Bauausschreibungen Strässler AG, Schaffhauserstrasse 37, 8193 Eglisau •N eubau 6 Parkplätze, Kat.-Nr. 1826, Weierbachstrasse, Eglisau (KB) Jürg und Sandra Hofmann, Murfeldstrasse 10, 8193 Eglisau •N eubau Gewerbebau, Kat.-Nr. 3274, Sandgruebstrasse, Eglisau (WGa) Christopher und Agata Astbury, Friedhofweg 5, 8193 Eglisau •U mbau Wohnhaus, Kat.-Nr. 3137, Vers.-Nr. 88, Friedhofweg 5, Eglisau (KC) Pascal Mathis, Mettlenstrasse 20, 8193 Eglisau •U mbau Wohnhaus, Kat.-Nr. 3267, Vers.-Nr. 251, Mettlenstrasse 20, Eglisau (Wc) Thomas Kilchmann, Steig 40, 8193 Eglisau • F ahrzeugabstellplätze mit Einfriedung, Kat.-Nr. 2963, Bauelenzelg- strasse, Eglisau (WGb) Planauflage / Rechtsmittelbehelfe Planauflage ab 3. Januar 2022 während 20 Tagen bei der Gemeinde- ratskanzlei. Während dieser Zeit können Baurechtsentscheide schrift- lich bei der Gemeindeverwaltung angefordert werden. Wer das Begeh- ren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Baurechtsentscheides (§§ 314 bis 316 PBG). > 31. Dezember 2021 / Gemeinderat Eglisau Einbürgerungen Mit Beschlüssen des Gemeinderates Eglisau vom 6. Dezember 2021 werden folgende Personen in das Bürgerrecht der Gemeinde Eglisau aufgenommen: 9
Gemeinde aktuell •M erwan Naasan, geb. 1. März 1975, von Syrien, mit dem Kind Susan Naasan, geb. 4. Juli 2013, von Deutschland, wohnhaft an der Wildstrasse 4, 8193 Eglisau •M atthias Anton Zeh, geb. 25. November 1976, und Susanne Soo Yun Zeh geb. Fröbel, geb. 1. Dezember 1978, mit den Kindern Angelina Soraya Zeh, geb. 3. November 2009, Raphael Valentin Zeh, geb. 13. September 2011, und Samuel Lukas, geb. 6. Juni 2014, von Deutschland, wohnhaft an der Chrüzackerstrasse 42 > 31. Dezember 2021/Gemeinderat Eglisau Notariatskreis Eglisau Gemeinden Eglisau, Glattfelden, Hüntwangen, Rafz, Wasterkingen und Wil ZH Erneuerungswahlen des Notars für die Amtsdauer 2022 bis 2026 Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 1. November 2021 ist für die Erneuerungswahl des Notars innert der festgelegten Frist folgender Wahlvorschlag eingegangen: Beat Peter, geb. 6.9.1982, Im Morgentau 32, Winterthur (bisher) In Anwendung von § 53 des Gesetzes über die politischen Rech- te (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am 10. Januar 2022 angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurück- gezogen oder geändert werden oder auch neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat Eglisau, Obergass 17, 8193 Eglisau eingereicht werden können. Wählbar ist jede Person mit Zürcher Wahlfähigkeitszeugnis als Notar und mit politischem Wohnsitz im Kanton Zürich. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsda- tum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten des Notariatskreises unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsda- tum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvor- schlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeich- nung versehen werden. Der Gemeinderat Eglisau (Kreiswahlvorsteherschaft) erklärt die vor- geschlagene Person als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Andernfalls wird eine Urnen- wahl durchgeführt. 10
Es sind die offiziellen Formulare für die Wahlvorschläge zu verwenden. Formulare sind bei der Gemeindekanzlei der Gemeinden erhältlich. Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Ver- öffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Be- zirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. > 3. Januar 2022/Kreiswahlvorsteherschaft Notariatskreis Eglisau (Gemeinderat Eglisau) Beschlüsse Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 9. Dezember 2021 A. Politische Gemeinde Eglisau 1. Budget 2022 mit Steuerfuss 37 % – genehmigt 2. Betriebs- und Gestaltungskonzept Städtli; kurzfristige bauliche Massnahmen, Baukredit – genehmigt B. Schulgemeinde Eglisau 1. Budget 2022 mit Steuerfuss 76 % – genehmigt C. Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Eglisau 1. Budget 2022 mit Steuerfuss 13 % – genehmigt Rechtsmittelbelehrung Die Protokolle und die zugehörigen Akten liegen ab 3. Januar wäh- rend den Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung zur Ein- sicht auf. Gegen diese Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach • wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte in- nert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG) • und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthal- ten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Für 11
Gemeinde aktuell Geschäfte der Ev.-Ref. Kirche ist die Bezirkskirchenpflege Bülach zu- ständig. > 31. Dezember 2021/Gemeindebehörden Eglisau Zweckverband Grundwassergewinnung Stadtforen – Urnenabstimmung vom 28. November 2021 Ergebnis Abstimmung über die Totalrevision der Statuten des Zweck- verbands Grundwassergewinnung Stadtforen (GWS): Stimmberechtigte 21’687 Stimmbeteiligung 53.60 % Total eingegangene Stimmzettel 11’624 Ungültig eingelegte Stimmzettel - 786 Gültig eingegangene Stimmzettel 10’838 Ja 9’719 Nein 119 Leer 627 Ungültig 81 Gleich der Zahl der gültig eingegangenen Stimmzettel 10’838 Alle 8 Zweckverbandsgemeinden haben der Vorlage zugestimmt. Die Vorlage ist angenommen. Gegen dieses Protokoll kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, erhoben werden. Im Übrigen kann innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG). Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, so- weit möglich, beizulegen. > 31. Dezember 2021/Gemeinderat Eglisau (abstimmungsleitende Behörde) 12
An alle Ferienbootsplatzbenutzer/-innen Die Gemeinde Eglisau vermietet 4 Ferienbootsplätze à maximal 30 Tagen pro Person und Boot im Jahr. Es gelten folgende Bestimmungen für die Reservation der Ferien- bootsplätze: eservationen werden ab dem ersten Arbeitstag im Februar ent- •R gegengenommen •O nline-Reservationen werden bevorzugt behandelt (www.eglisau.ch > Onlineschalter > Ferienbootsplätze) •A nfragen per Telefon, E-Mail oder am Schalter werden an das Online-Tool verwiesen oder erst nach Bearbeitung aller Online-An- fragen berücksichtigt •D ie Bestätigung erhalten Sie nach Prüfung Ihrer Reservation per Post zugestellt. Bis dahin gilt Ihre Reservation als provisorisch. > Abteilung Bevölkerung Warteliste für Schiffliegeplätze – Erneuerung der Bewerbung Gemäss Art. 4 der Verordnung über das Stationieren von Schiffen und über die Benützung der Stationierungsanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Eglisau vom 18. März 1987 ist die Bewerbung für die Warteliste jährlich auf den 1. März schriftlich zu erneuern, ansonsten wird der Bewerber von der Warteliste gestrichen und auf Wunsch am Schluss der Liste wieder angefügt. Wir machen die Bewerber darauf aufmerksam, dass die Erneuerung der Bewerbung der Gemeindeverwaltung Eglisau, Abt. Bevölkerung, Ober- gass 17, Postfach, 8193 Eglisau, ab frühestens 1. Januar bis spä- testens 1. März 2022 schriftlich oder auf bevoelkerung@eglisau.ch einzureichen ist. Die eingereichte Erneuerung für die Aufnahme auf der Warteliste wird bei Bekanntgabe der E-Mailadresse elektronisch oder am Schalter innert max. 3 Arbeitstagen bestätigt. > Abteilung Bevölkerung 13
Gemeinde aktuell Sonntagsverkäufe 2022 Mit Beschluss vom 13. Dezember 2021 hat der Gemeinderat aufgrund der eingegangenen Begehren die Sonntagsverkäufe im Jahr 2022 wie folgt festgelegt: • S onntag, 24. April 2022 (Eglisauer Gewerbe- und Shoppingmeile) • S onntag, 26. Juni 2022 (Drachenboot-Wochenende) • S onntag, 4. Dezember 2022 (Gschänkli-Sunntig) • S onntag, 18. Dezember 2022 (Gschänkli-Sunntig) Die Termine entsprechen den traditionellen Verkaufssonntagen in Eglisau, berücksichtigen alle Interessen und stellen eine ausgegliche- ne Regelung dar. > Gemeinderat Eglisau Abstimmungen vom 13. Februar Eidgenössische Vorlagen 1. Volksinitiative «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot – Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt» 2. Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» 3. Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben 4. Bundesgesetz über ein Massnahmenpaket zugunsten der Medien Abgabe der Stimmzettel (Urnenöffnung) Sonntag Gemeindehaus 9.00 bis 10.00 Uhr Gemeinschafts-Raum Lengg 9.00 bis 9.45 Uhr Vorzeitige Stimmabgabe: Auf der Gemeindeverwaltung, während den Öffnungszeiten, ab Erhalt des Stimmmaterials. Briefliche Stimmabgabe: Ab Erhalt des Stimmmaterials per Post oder durch Einwurf im Gemein- debriefkasten, der Stimmrechtsausweis muss immer persönlich unter- 14
zeichnet sein. Fehlt die persönliche Unterschrift, ist die Stimme ungültig! Bitte beachten Sie, dass die Stimmzettel im dafür vorgese- henen Stimmzettelcouvert verschlossen werden müssen. Der Stimm- rechtsausweis darf nicht in dieses Couvert verpackt werden. Feier zum Internationalem Tag der Freiwilligen – Die Gemeinde Eglisau dankt Unzählige Personen leisten während des Jahres mit ihrem freiwilligen Engagement einen wertvollen Beitrag für die Gemeinde Eglisau. Dieses nicht selbstverständliche Engagement wollte die Gemeinde Eglisau anerkennen und lud am 4. Dezember 2021 zum ersten Mal alle Freiwilligen zu einem Mittagessen in der Mehrzweckhalle Steinboden in Eglisau ein. Am Anlass haben rund 65 TeilnehmerInnen teilgenommen. Samt Maske und Covid-Zertifikat trafen um 11.15 Uhr die ersten Gäste ein. Nach der obligatorischen Eingangskontrolle durften sie in ein adventliches Ambiente eintauchen. Manch einer staunte über den schön gestalteten «Tannenwald», welchen Maria Haller, Mitglied der Behörde für Alters- und Pflegefragen, in Zusammenarbeit mit Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung Eglisau erstellt hat. Musikalisch wurde das Mittagessen durch Urs Frei und Rico Ruder begleitet und der Dank an alle Freiwilligen wurde von Peter Bär, Gemeindepräsident Eglisau, ausgesprochen. Um das Wohl der Gäste kümmerte sich das Alterszentrum Weierbach mit einem fantastischen, abwechslungsreichen Mittagessen. Pünktlich um 12.30 Uhr wurde das Buffet eröffnet. Zur Vorspeise gab es eine 15
Gemeinde aktuell leckere Weisswein- und Kürbissuppe und zum Hauptgang stand ein ausgewogenes Buffet bestehend aus verschiedenen Fleisch- und Gemüsegerichten bereit. Zwei schöne Torten mit einem «Dankes- Aufdruck» rundeten das Mittagessen ab. Noch bis in den späteren Nachmittag hinein wurde geplaudert, gelacht und die momentan schwierige Zeit etwas auf die Seite geschoben. Von allen Seiten durfte die Behörde für Alters- und Pflegefragen Komplimente entgegennehmen. Der Anlass wurde von Seiten der Freiwilligen sehr geschätzt und als gelungen bezeichnet. Ein grosser Dank gebührt an dieser Stelle dem Alterszentrum Weierbach für das sehr gelungene Festessen, Urs Frei und Rico Ruder für die schöne musikalische Umrahmung und der Männerriege für die Mithilfe beim Abwasch nach dem Anlass. Wir sind überzeugt, dass dieser Anlass allen in schöner Erinnerung bleiben wird und freuen uns bereits aufs nächste Jahr! > BAPF (Behörde für Alters- und Pflegefragen)/im Auftrag der Gemeinde Eglisau 16
Neubau Quellwasser- und Stufenpumpwerk Egg, Leitungsersatz zum Reservoir Grafenholz – Eine weitere wichtige «Schlagader» der Wasserversorgung Eglisau ist fit für die Zukunft! Nachdem vor einigen Jahren mit dem Neubau des Quellwasserpump- werkes Tössriederen die Versorgungssicherheit des Weilers Laubi be- züglich Trink- und Löschwasser stark verbessert wurde und durch den Zonenzusammenschluss der Zonen Eglisau und Tössriederen eine druckgleiche Verbindung erstellt worden war, ging die Wasserversor- gung in den letzten beiden Jahren die Erneuerung der Hauptbauwerke der Wasserversorgung im Bereich der Zone Wiler an. Bereits bei den Strassensanierungen der letzten Jahre (z.B. Guetstras- se, Egg- und Hegiweg) wurden die Wasserleitungen für den künftigen Ausbau fit gemacht, erneuert und in den Dimensionen angepasst. A lle diese Ausbauten stehen in direktem Zusammenhang mit dem GWP 2016 (Generelles Wasserprojekt), welches mit gesetzlichem Charakter den Um- und Ausbau der Wasserversorgungen im Detail regelt. Was wurde im Gebiet Wiler gebaut, bzw. wie funktioniert die Wasserversor- gung in diesem Quartier? Alles Wasser (abgesehen von den Quellen, die ohne Energieaufwand zufliessen) muss vom Reservoir Dachsberg zum höher gelegenen Re- servoir Grafenholz befördert werden. Bisher erfolgte dies durch füllen von Zwischenbehältern im alten Reservoir/Pumpwerk Egg und dem entsprechenden Pumpen dieses Wassers zum Reservoir Grafenholz. Heute wird jedoch das ganze Gebiet Wiler (bis Höhe Promenaden- strasse) unter dem Druck des Wasserspiegels im Reservoir Grafenholz gehalten. Beim Neubau des Quellwasser- und Stufenpumpwerks Egg wurde nun ein Systemwechsel eingeläutet: Einerseits wurde ein Behälter mit Pumpen gebaut, um das Quellwasser der Brunnaderen-Quellen ins Netz fördern zu können, andererseits wurde ein Stufenpumpwerk er- richtet, um das Wasser ohne Zwischenspeicherung ins Grafenholz för- dern zu können. Dies bedeutet, dass das Wasser nur um die fehlende Höhe zwischen den Wasserspiegeln der beiden Reservoirs Dachsberg und Grafenholz mit Pumpen befördert werden muss. Als Resultat erge- ben sich markante Energieeinsparungen einerseits, vor allem jedoch – und für die Wasserversorgung von sehr grosser Wichtigkeit – ein posi- tiver Einfluss auf die Sicherstellung der Trinkwasserhygiene. Das Was- 17
Gemeinde aktuell ser fliesst nicht mehr aus den Leitungen in Zwischenbehälter, kommt somit nicht mit Luft in Kontakt und weist auch kei- ne Standzeiten auf. Diese Installationen konnten, obwohl der Neubau des Gebäudes und die Umgebungsar- beiten noch in Arbeit waren, auf die Som- mersaison 2021 (En- de Juni) in Betrieb ge- nommen werden. Dies war insbesondere wich- tig, weil in trockenen und warmen Sommern der Wasserverbrauch bis zu dreimal so hoch ist wie an Wintertagen. Bereits im Winter Pumpen/Technikraum im 2020/2021 wurden die QWPW Egg vor der Wasserleitungen zum und vom Reservoir Grafenholz zum grossen Inbetriebnahme Teil erneuert: Alle Leitungen wurden im Bereich des Eintritts ins Re- servoir ersetzt. Die Leitung, die vom und zum Stufenpumpwerk Tann- wald führt, wurde bis zur Brunnaderenstrasse ersetzt. Über diese Lei- tung erfolgen nebst der Versorgung der Anwohner täglich Wasserlie- ferungen an die benachbarte Wasserversorgung sowie im Notfall eine Einspeisung in unsere Wasserversorgung ab dem Netz Buchberg-Rüd- lingen. Die Hauptableitung wurde ab dem Reservoir bis zur Guetstras- se erneuert sowie zwischen dem Neubau des Stufenpumpwerks Egg und der Guetstrasse. Nebst den Wasserleitungen wurden die Schutzrohre für die Steuer- leitungen erneuert. Grundsätzlich sollte eine Wasserversorgung über ihre eigenen Steuerkabel für die Regelung der Anlagen verfügen. Teil- weise sind diese defekt, da die Kabel früher direkt ins Erdreich ein- gebaut wurden. Bei Strassensanierungen und anderen Bauprojekten strebt die Wasserversorgung jeweils an, diese «Lücken» schliessen zu können, so dass in einigen Jahren wieder komplett auf die eigenen Steuerkabel umgestellt werden kann. Wie bei vielen Einrichtungen 18
hat sich auch bei der Wasserversorgung vieles entwickelt, z.B. sind die Anforderungen an die Steuerung stark gestiegen. Viele Störungen, Wasserstände, Betriebszustände etc. können und müssen heute über ein Datennetz an die zentrale Steuerung übertragen werden. Durch diese Prozessleitsysteme können Eingriffe ins System getätigt und auch unnötige Interventionen vor Ort vermieden werden. Ganz aktuell wurde zum Beispiel eine Lücke geschlossen, als mit dem Ersatz der Wasserleitung im Gupfenweg ebenfalls ein Schutzrohr für das Steuerkabel eingebaut werden konnte (Herbst 2021). Ausblick auf die Leitungstrasse vom Reservoir Grafenholz Richtung Egg Bau der Leitungen im Bereich des Reservoirs Ausblick: Als letzte grosse «Achillesferse», die noch nicht auf dem Grafenholz neusten Stand hinsichtlich Materialien und Versorgungssicherheit steht, wird im Jahr 2022 die Ableitung des Reservoirs Dachsberg er- neuert. Durch diese Leitung fliesst sämtliches Wasser, das vom Grund- wasservorkommen Stadtforen bezogen wird (= ca. 90 % des Wasserver- brauchs der Gemeinde Eglisau). Sie hat also auch eine grosse strate- gische Bedeutung für die Versorgungssicherheit. > Urs Trepp/Leiter technische Betriebe 19
Gemeinde aktuell ARA Eglisau bei der Analysenqualität (einmal mehr) unter den «Top of seven years»! Das AWEL als Kontrollorgan führt jährlich einen Ringversuch unter al- len Kläranlagen im Kanton Zürich durch. Jede Anlage führt hierbei mit ihren eigenen Laboreinrichtungen und dem eigenen Personal die Mes- sungen durch. Alle Beteiligten erhalten Wasserproben mit den glei- chen Zusammensetzungen für die Untersuchungen. Ziel hierbei ist es, die Genauigkeit der Messungen zu prüfen, die jede Kläranlage perma- nent alle fünf Tage (unabhängig von Wochenenden, Feiertagen etc.) mit ihrem Abwasser durchführen muss. Gemessen werden verschiedene Parameter, die im gereinigten Abwas- ser vorkommen und Indikatoren sind für entsprechend gute oder we- niger gute Reinigungswirkungen, oder aber die Hinweise auf zu lösen- de Probleme im Reinigungsprozess geben. Gewertet wird beim Ring- versuch die Abweichung zu den geeichten Labormessungen des AWEL. Dieses Jahr waren 28 der 66 ARA in guten Toleranzbereichen, auch die ARA Eglisau war mit dabei. Interessant ist die Tatsache, dass bei den letzten 7 Ringversuchen des AWEL (2015 bis 2021) sieben Kläranlagen eine konstant gute Analy- senqualität aufweisen, auch Eglisau ist mit dabei. Die Analysequalität des Labors hat nichts mit der erzielten Reinigungsleistung der Klär- 20
anlage zu tun. Auch hier sind wir jedoch gut unterwegs – mit den in den nächsten Jahren zur Planung und Umsetzung angedachten Aus- bau- und Verbesserungsschritten werden wir auch in Zukunft gutes, sauberes Wasser in den Rhein einleiten können. Der Ausbau ist not- wendig, um die Betriebsbewilligung für die nächsten 25 Jahre erhal- ten zu können und dem starken Bevölkerungswachstum der beiden Gemeinden Glattfelden und Eglisau, die an die ARA angeschlossen sind, zu entsprechen. Herzliche Gratulation und danke an das ARA-Team um Klärmeister Hans-Peter Wälle für die konstant guten Analysen unseres Abwassers und dem damit verbundenen Beitrag zu einem gesunden Wasserkreis- lauf! Unser Abwasser wird über den Rhein in den Wasserkreislauf zu- rückgegeben und wird andernorts wieder benutzt und hoffentlich wie- der gut gereinigt in den Kreislauf zurückgegeben. Es ist also letztlich in unser aller Interesse, die Reinigungs- und die Analysenqualität im- mer weiter zu verbessern. Möchten Sie mehr wissen über die Abwasserreinigung auf unserer Kläranlage? Fragen Sie uns, wir stehen gerne für Auskünfte oder auch eine Führung durch unsere Anlage zur Verfügung. > Urs Trepp/Leiter technische Betriebe 21
Gemeinde aktuell Sanierung der Mettlenstäge rechtzeitig zum Jahresende abgeschlossen – Bahnhofstrasse wieder normal befahrbar Verschiedene Ansichten Die Mettlenstäge wies seit einigen Jahren schadhafte Stellen an ver- der im Bau befindlichen Mettlenstäge schiedenen Treppenstufen und den Podesten auf und musste regel- mässig durch unser Werkteam in Stand gehalten werden. Ein grösse- rer Sanierungsbedarf war absehbar. Ausserdem erachtete es der Ge- meinderat als sinnvoll, bei einer Fussverbindung mit der Bedeutung der Mettlenstäge eine normgemässe Breite der Treppe anzustreben. Im Zug der Planungen der benachbarten Überbauung wurden Gesprä- che mit der privaten Bauherrschaft aufgenommen, um Themen wie z.B. Gestaltung der Podeste, Treppenbreite, Bauablauf, Synergien im Bau etc. zu diskutieren. Herausgekommen ist eine normgerech- te Treppe, welche über viele Jahre sowohl den Durchgang vom Bahn- hof zum Städtli wie auch die Zugänge zu den verschiedenen Liegen- schaften gewährleisten wird. Die Verbreiterung der Treppe auf Norm- breite konnte durch ein Entgegenkommen der privaten Bauherrschaft erreicht werden, da die Treppenparzelle im Eigentum der Gemeinde zu schmal war. Im Gegenzug wurden die Podeste so angepasst, dass möglichst alle Zugänge der neuen Überbauung optimal bedient wer- den können. 22
Um den Bauablauf möglichst effizient gestalten und die Einschrän- kungen für AnwohnerInnen sowie Durchgangsverkehr möglichst kurz halten zu können, wurde das Einbahnregime auf der Bahnhofstrasse um die Bauzeit der Treppe verlängert. Dies ermöglichte einen effizien- ten Bau unter so schon sehr erschwerten Bedingungen. Mit dem Ende der Bauzeit der Mettlenstäge wird nun das Einbahnregime aufgeho- ben und der ursprüngliche Zustand der Verkehrsführung auf der Bahn- hofstrasse wiederhergestellt. Die Öffnung der Treppe und der Bahn- hofstrasse wird am 23. Dezember 2021 erfolgen. Wir wünschen Ihnen bereits jetzt viel Vergnügen, wenn Sie vielleicht schon über Weih- nachten/Neujahr bei einem Spaziergang die neue Treppe besichtigen. Ein spezieller Dank gebührt an dieser Stelle allen beteiligten Baufach- leuten und Planern der Mettlenstäge. Auch wenn es sich «nur» um ei- ne Treppe handelt, ist es ein sehr komplexes Bauwerk. > Urs Trepp/Leiter technische Betriebe Zu Besuch bei… Mitarbeiterinterview Mischa Meier, Forstwart- Vorarbeiter In der wiederkehrenden Reihe «Zu Besuch bei…» stellt Moritz Pfaff, vormals Lernender der Gemeindeverwaltung, Personen vor, die für die Gemeinde tätig sind. Magst du dich kurz vorstellen? Mein Name ist Mischa Meier, ich bin 33 Jahre alt, wohne in Eglisau und bin auch hier aufgewachsen. Wie lautet deine Berufsbezeichnung? Ich bin Forstwart-Vorarbeiter. Ich habe meine Lehre zum Forstwart in Eglisau absolviert und arbeite nun seit 17 Jahren im Forstbetrieb Eglisau. Wieso hast du diesen Beruf gewählt? Mir gefällt die körperliche Arbeit in und mit der Natur. Zudem sieht man am Abend, was man den ganzen Tag hindurch geleistet hat. Wofür bist du im Forstbetrieb Eglisau zuständig? Ich bin als Forstwart-Vorarbeiter die Stellvertretung des Försters (Gebi Tanner), Berufsbildner und der Gruppenchef des Forstes. Des 23
Gemeinde aktuell Weiteren bin ich die Kontaktperson in Sachen Neophyten und Feuer- brandkontrolleur. Als Feuerbrandkontrolleur bin ich bei einem Baum- befall für den Umgang mit der Pflanzenkrankheit verantwortlich und die Ansprechperson. Was sind alltägliche Arbeiten von dir? Meine alltäglichen Arbeiten sind sehr unterschiedlich. Die Arbeiten im Wald setzen sich aus der Pflanzung neuer Bäume, dem Schutz so- wie der Pflege bestehender und speziell junger Bäume zusammen. Schutz und Pflege bedeutet beispielsweise Mäharbeiten oder das Frei- stellen von Bäumen, welche zu fördern sind. Es werden bestimm- te Baumarten gefördert, um die Artenvielfalt weiter zu fördern und um zusätzlich einen qualitativ besseren und robusteren Wald gegen Krankheiten zu schaffen. Die Holzernte, der Unterhalt der Waldstras- sen und die dazugehörende Planung sind ebenfalls bedeutende Be- standteile meiner Arbeit. Was sind die Herausforderungen an der Arbeit als Forstwart? Die Arbeit im Wald ist eine körperlich sehr anstrengende Arbeit, zudem ist man dem Wetter ausgesetzt: Wind, Regen oder Schnee. Speziell bei der Holzernte ist man mit enormen Hebelkräften kon- frontiert, was bedeutet, dass man sich keine Fehler erlauben kann und darf. Gemäss Statistik der SUVA ist der Beruf des Forstwartes der gefährlichste in der Schweiz. Ist der Käferbefall im Wald nach wie vor ein Thema? Ja, der Käferbefall ist nach wie vor ein Problem, jedoch ein stetig Abnehmendes. Dies aufgrund wegfallender dichter Fichtenbestände, was die Verbreitung des Käfers eindämmt. Die wegfallenden Fichten- bestände sind zum einen auf die möglichst schnelle Entfernung be- fallener Bäume durch den Forst, zum anderen auf die Aufforstung mit anderen Baumarten zurückzuführen. Wo liegt das Potential bei einer Zusammenschliessung der Forstbetriebe des Rafzerfeldes, Buchbergs und Rüdlingens? Mit der Zusammenschliessung würden die erwähnten Gemeinden den grössten Forstbetrieb des Kantons Zürich bilden. Durch die Kompri- mation der einzelnen Forstbetriebe würden Kosten eingespart und die Synergien könnten optimal genutzt werden. Ausserdem hätte ein grosser Forstbetrieb einen besseren Stand bei Holzkäufern. Momentan wird noch eine Lösung für den Standort erarbeitet, der Zusammen- schluss soll voraussichtlich auf den 1. Januar 2023 erfolgen, sofern die Bevölkerung dem Antrag an der Urne zustimmt. 24
Hast du Pläne für die Zukunft in Bezug auf deine Arbeit? Ich habe den berufsbegleitenden Lehrgang zum Förster angetreten, dies auch im Hinblick auf eine Anstellung als einer der beiden Förster im neuen, zusammengeschlossenen Forstbetrieb. Hast du ein Anliegen an die Bevölkerung bezüglich Verhalten im Wald? Ich bitte alle Personen, den Respekt vor dem Wald zu bewahren. Ebenfalls möchte ich erwähnen, dass Absperrungen im Wald aus gu- tem Grunde eingerichtet sind und nur dem Schutz der Bevölkerung dienen. Wir bitten darum, das Betreten von abgesperrten Geländen zu unterlassen. Wer sich für unsere Arbeiten interessiert, darf sich gerne bei uns melden. Gerne bringen wir Interessierten unsere Arbeit näher, beispielsweise im Rahmen einer Führung. > Gemeindeverwaltung Eglisau Seniorenrat Eglisau Angebote des Seniorenrates und von SeniorInnen für Andere Grosse Verunsicherung besteht beim Redaktionsschluss zu dieser Aus- gabe der Mitteilungen. Welche Veranstaltungen können durchgeführt werden, was gilt für Treffen in kleinen Gruppen? Auf welche Weise können wir soziale Kontakte an Weihnachten und den Wochen im neu- en Jahr pflegen? Wir tragen die landesweiten Bestrebungen zum Ein- halt der Verbreitung des Virus mit, lassen uns die Motivation und die Freude am Voranbringen unserer Zielsetzungen jedoch nicht trüben. Das heisst, wir stellen uns darauf ein und nehmen kurzfristige Pro- grammänderungen in Kauf. Fachreferate Der Seniorenrat lädt zusammen mit dem Verein Generation Eglisau zu zwei Infoabenden ins katholische Pfarreizentrum ein. Rechtsanwältin, Dr. Kezia Baader, Recht- und Erbschaftsberaterin, informiert: Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag Mittwoch, 2. März, 19.00 Uhr Der Eintritt eines medizinischen Notfalls oder Urteilsunfähigkeit kann jeden von uns unerwartet treffen. Sind Sie darauf vorbereitet? Infor- mieren Sie sich vorausschauend worauf bei der Abfassung der Doku- mente zu achten ist. Nachfolgeregelung Mittwoch, 9. März, 19.00 Uhr 25
Gemeinde aktuell Wie und womit verfügen Sie letztwillig über Ihr Vermögen? Lernen Sie im Referat die wichtigsten Instrumente und Gestaltungsmöglichkei- ten der Nachfolgeregelung kennen. Mit dem korrekten Festhalten des letzten Willens schaffen Sie klare Verhältnisse. Wir freuen uns über Ihr Interesse. Weitere Infos entnehmen Sie im Februar-Mitteilungsblatt. IT-Unterstützung Die IT-Angebote werden im Januar wieder aufgenommen. Genaueres entnehmen Sie bitte im Märtblatt. Nutzen Sie diese Möglichkeit und getrauen Sie sich zu kommen. Wir freuen uns. Montag, 3. Januar, findet wieder der beliebte IT-Stamm im Café Nachtwächter statt. Mittwoch, 12. Januar, bieten wir im «Frauerümli» Hilfe am Computer an. Es hat noch Platz, auch für Sie. Wir vom Seniorenrat wünschen Ihnen ein gutes neues Jahr mit vie- len schönen Begegnungen. Bleiben Sie guten Mutes und bleiben Sie neugierig! wo chiemte mer hi wenn alli seite wo chiemte mer hi und niemer giengti für einisch z’luege wohi dass me chiem we me gieng Kurt Marti,1921 bis 2017, Theologe > Peter Füllemann, Helen Hangartner, Johanna Hitz, Ernst Hutter, Marie-Françoise Rütimeyer, Rita Wernli-Forster, Ruth Wyss-Masciadri Sprechstunde des Gemeindepräsidenten Im Januar findet die Sprechstunde des Gemeindepräsidenten am Don- nerstag, 27. Januar, 10.00 bis 11.00 Uhr, statt. Aufgrund der Corona- Situation müssen Sie sich unter Tel. 043 422 35 02 anmelden. Ich freue mich auf Fragen, Anliegen, Rückmeldungen aller Art. > Peter Bär/Gemeindepräsident 26
Redaktionsschluss Februar-Mitteilungsblatt: 18. Januar. Texte werden gerne auf redaktion@eglisau.ch entgegengenommen. Verspätet eingereichte Manuskripte können nicht mehr berücksichtigt werden. Unentgeltliche Rechtsauskunft Bezirk Bülach !! Jeden Montag und Freitag von 14.00 bis 16.30 Uhr, Bezirksgericht Bülach, Spitalstrasse 13, 8180 Bülach. Es werden vorläufig nur telefonische Auskünfte erteilt. Es wird keine Rechtsauskunft im öffentlichen Recht oder bei laufenden Gerichtsver- fahren erteilt. Pro Rechtsauskunft stehen ca. 15 Minuten zur Verfü- gung. Bitte bereiten Sie sich vor, damit Ihre Frage innert dieser Zeit beantwortet werden kann. Für Fragen betreffend Wohnungs- und Geschäftsmieten steht Ihnen zusätzlich die Paritätische Schlichtungsbehörde täglich von 14.00 bis 16.30 Uhr unter Tel. 044 863 44 33 für telefonische Auskünfte zur Verfügung. Grüngutabfuhr Montag, 10./31. Januar (bis 7.00 Uhr bereitstellen) Kehricht- und Sperrgutabfuhr Jeden Dienstag (bis 6.30 Uhr bereitstellen) Sammelstellen für Christbäume Die Christbäume können bis Freitag, 7. Januar, zu folgenden Sammel- stellen gebracht werden: Städtli: Stadtgraben (Anhänger hinter dem Gemeindehaus) Seglingen: Friedhof, Südwestecke des Vorplatzes Tössriederen: Überbauung Lengg, hinter dem Velohäuschen «Ost» Mettlenquartier: Wiese Kreuzung Bahn-, Frauenhagstrasse Die Christbäume werden anschliessend gehäckselt, darum bitte Schmuck vollständig entfernen. 27
Gemeinde aktuell Verein Spitex am Rhein – Ihre Spitex in Eglisau – Hüntwangen – Wasterkingen – Wil Das Dienstleistungsangebot vom Verein Spitex am Rhein Spitexleistungen sind individuell überall und für alle. Unser Grundangebot Pflegeleistungen (in Pflege und Hauswirtschaft auf Ihre Bedürfnisse angepasst): • Abklärungen und Beratung • Behandlungspflege • Grundpflege • Akut- und Übergangspflege • Palliativpflege • Haushaltshilfe und Betreuung (Zusatzversicherung) Unser Spitex Komfort Angebot • Komfort Betreuung • Komfort Hauswirtschaft Unser Spitex Komfort Rufsystem oder Unser Spitex Komfort Mahlzeitendienst Möchten Sie mehr erfahren? Besuchen Sie unsere Homepage www.spitex-am-rhein.ch oder rufen Sie uns an unter Tel. 044 867 25 67, wir beraten Sie gerne. Unsere Mitarbeitenden sind gerne für Sie da. Sie geben jeden Tag ihr Bestes um unsere KundInnen zuvorkommend zu bedienen. Auch zur Eindämmung der Pandemie, deren Ende noch nicht absehbar ist, leis- tet das Spitex-Team einen grossen Beitrag. So erreichen Sie uns Montag bis Freitag, 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr, Tel. 044 867 25 67, E-Mail: info@spitex-am-rhein.ch Sprechstunden Ab sofort öffnen wir unser Spitex-Zentrum wieder für KundInnen und Angehörige. Persönliche Beratungsgespräche sind sowohl telefonisch als auch persönlich in unserem Spitex-Zentrum möglich. 28
Wir halten uns dabei an die Empfehlungen des BAG und der Gesund- heitsdirektion Kanton Zürich und wenden hierfür die 3G-Regel an. Somit haben getestete, genesene und geimpfte Personen Zugang zu unserem Spitex-Büro. Das Tragen eines Mund-Nasenschutzes ist wei- terhin obligatorisch. Wir freuen uns Sie wieder persönlich begrüssen zu können. Verleih von Krankenmobilien und Hilfsmitteln Die Vermietung und Rückgabe der Krankenmobilien ist möglich nach vorangehender, telefonischer Vereinbarung des Abhol- oder Rückga- betermins, in der Regel von Montag bis Freitag von 9.00 bis 11.30 Uhr. Schutzmassnahmen gelten entsprechend. Spitex Komfort Mahlzeitendienst Vom Angebot des Frischmahlzeitendienstes können Menschen profi- tieren, welche sich eine warme Mahlzeit nicht kochen können oder wollen. Sie haben die Möglichkeit, zu Hause zu essen, ohne selber einzukaufen oder zu kochen. Bei unserem Mahlzeitendienst unterscheiden wir zwischen den bei- den Angeboten: • Frischmahlzeiten • kühlfrische Fertigmahlzeiten Womit dürfen wir Sie bedienen? Frischmahlzeitendienst Frisch zubereitete Mahlzeiten nach Hause geliefert • abwechslungsreiche Mahlzeiten, frisch zubereitet im Alterszentrum Weierbach Eglisau • tägliche Auswahl zwischen zwei Menüs inklusive Suppe, Salat und Dessert • Lieferung von Montag bis Sonntag • Diät- oder vegetarische Menüs können wir Ihnen als Fertigprodukt anbieten. Diese Lieferung erfolgt einmal wöchentlich. Bestellung und Anlieferung Frischmahlzeiten • Sie erhalten den Menüplan jeweils eine Woche im Voraus. Ergän- zend werden die Menüpläne auf unserer Homepage als PDF zum 29
Gemeinde aktuell erunterladen und Ausdrucken publiziert. Ihre Bestellung g eben H Sie entweder dem Mahlzeitendienst oder im Spitex-Zentrum bekannt • Die Mahlzeiten werden täglich zwischen 10.30 und 12.30 Uhr, in einer Transportbox verpackt, zu Ihnen nach Hause geliefert • Das Aufwärmen der Mahlzeiten erfolgt auf einer zur Verfügung ge- stellten Induktionsplatte • Bei Spitalentlassung oder in Notsituationen kann innerhalb von wenigen Tagen geliefert werden Lesen Sie mehr über unser Angebot auf www.spitex-am-rhein.ch > Verein Spitex am Rhein/Der Vorstand Spitex am Rhein Rotkreuz – Fahrdienst Eglisau Auskunft und Vermittlung: Geschäftsstelle Zürich Tel. 044 388 25 00 Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 8.00 bis 12.00 und 14.00 bis 17.00 Uhr Anlaufstelle Alter-Gesundheit-Pflege Die Abteilung Bevölkerung steht Ihnen für Fragen rund um das Thema Alter, Pflege und Gesundheit zur Verfügung. Erreichbarkeit der Anlaufstelle: • Montag, 8.30 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 19.00 Uhr • Dienstag, 8.30 bis 11.30 Uhr / Nachmittag geschlossen • Mittwoch bis Donnerstag, 8.30 bis 11.30 Uhr / 13.30 bis 16.30 Uhr • Freitag, 7.00 bis 13.00 Uhr durchgehend Tel. 043 422 35 02, info@anlaufstelle-eglisau.ch, www.anlaufstelle-eglisau.ch Aktuelles vom Freiwilligen Fahrdienst Eglisau Auch im Jahr 2022 stehen die freiwilligen FahrerInnen zur Verfügung und bringen SeniorInnen von Eglisau von ihrem Zuhause an die ge- wünschte Destination zum Einkaufen, Bahnhof, Coiffeur, Optiker, zur Manicure/Pedicure oder zum Familienbesuch. Bitte beachten Sie: 30
• Im Januar wird meine Stellvertreterin – Ruth Rohner – Ihre Anrufe entgegennehmen. Sie können Ruth Rohner unter Tel. 079 620 87 43 oder per E-Mail an ruth.rohner@bluewin.ch erreichen. • Ab Februar wird Marie-Françoise Rütimeyer Ihre Anrufe wieder ent- gegennehmen, Tel. 079 309 24 97. Bitte den Fahrdienstbedarf so früh wie möglich und spätestens 48 Stunden im Voraus telefonisch anmelden. Wir wünschen allen gute Fahrten und für das neue Jahr nur das Beste! Erziehungsberatung kjz Bülach, Kontakt: Tel. 043 259 95 00 oder kjz.buelach@ajb.zh.ch. Wir beraten Sie gerne telefonisch oder im persönlichen Gespräch. Un- sere Beratungen finden im Kinder- und Jugendhilfezentrum (kjz) in Bülach statt. Individuelle Termine sind nach Voranmeldung möglich. Die Beratungen sind kostenlos und vertraulich. Bei Bedarf werden Übersetzer/innen beigezogen. enst ion Notfalldi r die Neuorganisat sweite Vermittlungsstelle fü heker. + efon , ka nt on e, und Ap ot Ärzt hnärzt der Ärzte, Za Notfalldienste 33 66 55. er 0800 Gratisnumm 31
SCHULE aktuell Neujahrsgrüsse «Eine gute Zeit fällt nicht vom Himmel, wir schaffen sie selbst; sie liegt in unseren Herzen eingeschlossen.» Fjodor M. Dostojewski Liebe Eltern Liebe EglisauerInnen Ohne Gegenstimme haben sie an der Gemeindeversammlung im Dezember 2021 das Budget 2022 der Schulgemeinde angenommen. Ihr Vertrauen in unsere Arbeit erfüllt uns einmal mehr mit Freude und Dankbarkeit. Mit Ihrer Zustimmung hoffen wir nun, den Schulbetrieb auch in der kommenden Zeit sinnvoll gestalten und aufrechterhalten zu können. Denn Corona wird uns im neuen Jahr weiterhin intensiv beschäftigen, ebenso wie die nicht weniger wichtigen Geschäfte Schulhausneubau, Einheitsgemeinde und Neuwahlen. Es bleibt deshalb von grosser Bedeutung, dass wir als demokratische Gesellschaft solidarisch verantwortungsvoll zusammenarbeiten. Dass wir dieser Gesellschaft, den Freunden, den Nachbarn und den Kindern und Jugendlichen der Schule Eglisau genauso achtsam und fürsorglich verbunden bleiben, wie unserer eigenen Familie. Gemeinsam mit Ihnen, liebe EglisauerInnen, werden die Schulbehörde und ihre Mitarbeitenden dafür auch im Jahr 2022 verlässlich, beharrlich und gewissenhaft ihr Bestes geben. Für diese so sehr geschätzte und wirksame Unterstützung der Schule in der Vergangenheit und Ihre wertschätzende Zusammenarbeit mit uns in Zukunft danke ich Ihnen sowie allen KollegInnen und Mitarbeitenden von Herzen. Im Namen der Schule Eglisau wünsche ich Gesundheit, Kraft, Gelassenheit und Glück im neuen Jahr 2022. > Andrea Wenk/Schulpräsidentin 34
Sprechstunde Liebe EglisauerInnen Liebe Eltern Am Montag, 24. Januar, bieten wir von 18.00 bis 18.45 Uhr die monatliche Sprechstunde der Schulpflege vor Ort an. Hierfür bitten wir Sie um eine Voranmeldung unter Tel. 044 867 04 04. Die Sprechstunde findet im Haus der Bildung und Begegnung (Ober- gass 61) im 3. Stock statt. Sie können Ihre Fragen, Anliegen, Freuden und Sorgen die Schule betreffend mit meinem Kollegen Daniel Stotz und mir besprechen. Wir freuen uns, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen! > Andrea Wenk, Schulpräsidentin Kindergarten Schuljahr 2022/23 Einschulung Im Schuljahr 2022/23 werden alle Kinder, die zwischen dem 1. August 2017 und dem 31. Juli 2018 geboren sind, in den Kindergarten einge- schult. Diejenigen Eltern, deren Kind schulpflichtig wird, haben von der Schulverwaltung ein entsprechendes Schreiben erhalten. Unterrichtszeiten/Stundenplan Im 1. Kindergartenjahr sind die «kleinen» Kinder jeweils am Vor- mittag im Kindergarten und haben jeden Nachmittag schulfrei. Im 2. Kindergartenjahr werden die «grossen» Kinder nebst dem Vormit- tag an zwei Nachmittagen (Dienstag und Donnerstag) für jeweils zwei Lektionen unterrichtet. > Schulverwaltung/Schulleitung 35
SCHULE aktuell Mini-Spielgruppe plus für frühkindliche Sprachförderung in E glisau Die Schulgemeinde und die politische Gemeinde führen die Spielgrup- pe plus. Das plus steht für den besonderen Schwerpunkt der Sprach- förderung. Neben gezielten Sprachfördersequenzen wird wie in einer herkömmlichen Spielgruppe mit verschiedensten Materialien gewerkt, gesungen, gespielt, gemalt, geknetet, musiziert oder es werden Geschichten erzählt. Das Angebot richtet sich an deutsch- und fremd- sprachige Kinder ab 2 1/2 Jahren. Es hat noch Platz in der Mini-Spielgruppe ab 14. Februar: Für diejenigen Kinder, die zwischen 1. März 2019 und 31. Juli 2019 geboren sind, starten wir im 2. Semester, d.h. ab 14. Februar, mit der Mini-Spielgruppe plus. Diese Mini-Spielgruppe findet einmal pro Woche, jeweils am Mon- tag-Vormittag von 8.30 bis 11.00 Uhr, im Mehrzweckraum des Werkhauses in Eglisau statt. Die Kosten für den Spielgruppenbesuch betragen Fr. 12.50 je Vormittag. Unsere Spielgruppenleiterin Gaby Zamboni betreut mit ihren AssistentInnen Carolina Hiller und Urs Heller die Kinder. Alle Informationen finden Sie auch auf der Website www.schule-eglisau.ch. Der Anmeldeschluss wurde bis zum 14. J anuar verlängert. > Schulverwaltung Eglisauer Kindergarten- und Primarklassen lernen bei Kerzenschein Um den Kindern einen sparsamen Umgang mit Ressourcen zu vermit- teln, knipste das Schulhaus Steinboden am Freitag, 10. Dezember, für einen Morgen den Strom ab. Der Unterricht bei Kerzenschein sorg- te für gemütliche, weihnachtliche Stimmung, rief aber auch unse- re A bhängigkeit von Energie ins Gedächtnis. Der Blackout Day fand in Zusammenarbeit mit der Organisation MYBLUEPLANET statt. Sie begleitet Schweizer Schulen auf dem Weg zur Klimaschule. 7.10 Uhr, die ersten Kinder treffen ein. Verwirrt streichen sie den Morgenzauber aus den Augen. Doch auch nach mehrmaliger Wieder- holung bleibt die Sicht auf das Schulhaus anders als sonst. Es ist dun- 36
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