MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE HÄUSERN
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
MITTEILUNGSBLATT Nr. 07 DER GEMEINDE HÄUSERN KW 14 Jahrgang 43 Anerkannter Luftkurort und Wintersportplatz Freitag, Herausgeber: Bürgermeisteramt 79837 Häusern • Tel. 07672 9314-0 • Fax 07672 9314-90 u. 9314-22 09.04.2021 E-Mail: gemeinde@haeusern.de. Anzeigenteil/Druck: Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG Meßkircher Straße 45 • 78333 Stockach • Tel. 07771 9317-11 • Fax 07771 9317-40 • E-Mail: anzeigen@primo-stockach.de • Homepage: www.primo-stockach.de Palmsonntag in Häusern Aktion Dorfputzete 2021 Verehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger, Wir gehen davon aus, dass die Witterungsverhältnisse diese Aktion der Schwarzwaldverein Häusern und die Gemeinde führen seit Jahr- zulassen und setzen den Termin auf Freitag, den 16. April 2021 um zehnten im Frühjahr die inzwischen zur Tradition gewordene „Dorf- 16:00 Uhr fest. Treffpunkt ist beim Kur- und Sporthaus. putzete“ im Interesse der Sauberkeit unseres Luftkurortes durch. Sollte sich die Corona-Lage verschärfen, bitten wir um Verständnis, Solche Aktionen stärken in der Öffentlichkeit das Bewusstsein, dass dass wir den Termin dann kurzfristig absagen. Bei schlechtem Wetter man mit der Natur und der Landschaft nicht nachlässig umgehen ist der Ausweichtermin auf Freitag, den 23.4.2021 festgelegt. darf. Wenn es auch mühselig ist, hier eine spürbare Verbesserung zu erreichen, so ist doch die erzieherische Wirkung unübersehbar. Je- Über eine rege Beteiligung, auch von Kindern und Jugendlichen, würden der, der einmal bei einer solchen Aktion mitgewirkt hat, wird künftig sich der Schwarzwaldverein sowie die Gemeindeverwaltung freuen. mit ganz anderen Augen durch die Landschaft gehen. Ihr Deshalb möchte ich an alle Bewohner unserer Gemeinde einen Auf- ruf machen, diese Aktion durch ihre Teilnehme zu unterstützen und somit einen kleinen Beitrag zum Natur- und Umweltschutz zu leisten. Thomas Kaiser, Bürgermeister
2 | FREITAG, 09. APRIL 2021 Mitteilungsblatt der Gemeinde HÄUSERN NOTRUFE UND BEREITSCHAFTSDIENSTE WICHTIGE ADRESSEN Polizei-Notruf 110 Apotheken-Notdienst Freitag, 09.04.2021 Polizeiposten St. Blasien 07672 / 922280 Dom-Apotheke St. Blasien, Todtmooser Str. 11, Feuerwehr/Rettungsdienst: 112 79837 St. Blasien, Tel. 07672 - 14 17 Allgemeiner-, kinderärztlicher- und augenärztlicher Samstag, 10.04.2021 Engel-Apotheke Waldshut, Kaiserstr. 93, Notfalldienst (kostenfrei): 116 117 79761 Waldshut-Tiengen (Waldshut), Tel. 07751 - 8 39 30 Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst: 0180 - 3 22 25 55 30 oder www.kzvbw.de Sonntag, 11.04.2021 Notfalldienst im Spital Waldshut (24 Stunden) : 07751 / 85-0 Park-Apotheke Lenzkirch, Kirchplatz 7, 79853 Lenzkirch, Tel. 07653 - 2 90 Gift-Notruf 0761 / 270 - 43 61 Krankentransporte 07751 / 1 92 22 Montag, 12.04.2021 Hospizdienst e.V. 07751 / 802 – 333 Bären-Apotheke Waldshut, Brückenstr. 7, Diakonisches Werk Hochrhein 79861 Waldshut-Tiengen (Waldshut), Tel. 07751 - 9 18 42 33 Dienststelle Waldshut 07751 / 83 04 – 0 Dienstag, 13.04.2021 Telefonseelsorge Lörrach - Waldshut 0800 - 111 0 111 See-Apotheke Schluchsee, Fischbacher Str. 11, oder 0800 - 111 0 222 79859 Schluchsee, Tel. 07656 - 5 93 bwlv Fachstelle Sucht (Alkohol- und Medikamentenprobleme) 07751 / 8 96 68-0 Mittwoch, 14.04.2021 Jugend- und Drogenberatung Waldshut 07751 / 8 96 77-0 Markt-Apotheke Tiengen, Hauptstr. 69, 79761 Waldshut-Tiengen (Tiengen), Tel, 07741 - 46 86 oder drobs-waldshut@blv-suchthilfe.de Suchtprävention und Gesundheitsförderung 07751 / 89668-11 Donnerstag, 15.04.2021 Apotheke Dr. Kammerer St. Blasien, Bernau-Menzenschwander-Str. 5, Frauen- und Kinderschutzhaus Kreis Waldshut: 79837 St. Blasien, Tel. 07672 - 5 15 Notruf-Telefon 07751 / 35 53 Freitag, 16.04.2021 Löwen-Apotheke Waldshut, Kaiserstr. 11, Beratungsstelle Courage 07751 / 91 08 43 79761 Waldshut-Tiengen (Waldshut), Tel. 07751 - 34 43 Schwangerschaftsberatungsstelle Waldshut donum vitae 07751 / 89 82 37 Samstag, 17.04.2021 oder www.dv-hochrhein.de Rats-Apotheke Waldshut, Kaiserstr. 31, 79761 Waldshut-Tiengen (Waldshut), Tel. 07751 - 22 20 Caritas Sozialstationen Hochrhein Sonntag, 18.04.2021 Apotheke Grafenhausen, Rathausplatz 2, gemeinnützige GmbH 79865 Grafenhausen, Tel. 07748 - 2 94 Sozialstation St. Verena, Poststr. 1, 79761 Waldshut-Tiengen Montag, 19.04.2021 Einsatzleiterin für die Dorfhelferinnen im Bereich der Sozialstationen Rheintal-Apotheke Kadelburg, Hauptstr. 21, Oberes Wutachtal, St. Blasien und St. Verena Waldshut-Tiengen 79790 Küssaberg (Kadelburg), Tel. 07741 - 33 22 - Frau Stessl, Telefon-Nr.: 07751/91999-44 o. mobil 015127654300 und g.stessl@caritas-hochrhein.de Dienstag, 20.04.2021 Park-Apotheke Lenzkirch, Kirchplatz 7, Verbraucherzentrale Baden-Württemberg 0711 / 66 91 10 79853 Lenzkirch, Tel. 07653 - 2 90 Mittwoch, 21.04.2021 Tierschutzverein Waldshut-Tiengen und Rosen-Apotheke Dogern, Hauptstr. 18, 79804 Dogern, Tel. 07751 - 59 70 Umgebung e.V. Donnerstag, 22.04.2021 Tierheim Steinatal 2 07741 / 68 40 33 See-Apotheke Schluchsee, Fischbacher Str. 11, Notruf-Handy-Nummer 0151 - 55 41 47 85 79859 Schluchsee, Tel. 07656 - 5 93 Lebenshilfe Südschwarzwald Freitag, 23.04.2021 Kur-Apotheke Todtmoos, Hauptstr. 8, FUD für Familien mit Kindern mit Behinderungen 79682 Todtmoos, Tel. 07674 - 92 20 14 Zeppelinstr. 2, 79761 Waldshut-Tiengen 07741 / 965 72 77 Samstag, 24.04.2021 Apotheke am Seidenhof, Hauptstr. 12, IBB-Stelle Waldshut-Tiengen 79761 Waldshut-Tiengen (Tiengen), Tel. 07741 - 75 51 Die Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle für psychisch Alle Angaben ohne Gewähr erkrankte Menschen und ihre Angehörigen täglich, 24 Stunden unter Telefon 07751 / 9151110 (AB) oder zu den Geschäftszeiten unter Telefon 07751 / 86-4254 oder unter IBB-WT@web.de. Landratsamt Waldshut 07751 / 86 – 0 Redaktionsschluss für Abfallwirtschaft (Müllabfuhr) 07751 / 86- 54 32 das nächste Mitteilungsblatt Kreisforstamt (Förderhotline zur Bewältigung der Folgen von Extremwetterereignissen) 07751 - 86 33 33 Redaktionsschluss ist am Dienstag, 20.04.2021 Erscheinungstag: Freitag, 23.04.2021 EnergieDienst AG Störungsnummer 07623 / 92 18 18 Bitte senden Sie Ihre Beiträge in digitaler Form an Servicenummer 07623 / 92 12 42 gemeinde@haeusern.de
gen auf dem Gießbacher Kopf, auf den Grundstücken FlSt. Nr. 1540, 1560, 1571/1 und 1483 Gemarkung und Gemeinde Häusern. Mitteilungsblatt der Gemeinde HÄUSERN FREITAG, 09. APRIL 2021 | 3 Das Landratsamt Waldshut hat der EnBW Windkraftprojekte GmbH am 30. März 2021 die immis- sionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergiean- lagen des Typs Vestas V126 mit einer Nennleistung von je 3,3 MW, einer Nabenhöhe von je 149 m und einem Rotordurchmesser von 126 m auf dem Höhenzug „Gießbacher Kopf“ in der Ge- Die immissionsschutzrechtliche meinde Genehmigung Häusern im vereinfachten Verfahren nach vom 30. März 2021, §§ 4, 6, 19 Bundes-Immissionsschutzgesetz AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN AZ. 32/106.11 (BImSchG) HA, erteilt. Das hat folgenden Landratsamt Waldshut Wortlaut: macht den verfügenden Teil der Entscheidung so- wie die Rechtsbehelfsbelehrung gemäß § 10 Abs. 7 und 8 BImSchG i.V.m. § 21 a Abs. 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) öffentlich bekannt: A) 1.1 Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 30. März 2021, AZ. 32/106.11 HA, hat folgen- Landratsamt erlässt Der EnBW Windkraftprojekte GmbH (im Folgenden „Antragstelle- den Wortlaut: Allgemeinverfügung zur rin“) wird die immissionsschutzrechtliche A) Genehmigung für die Er- Geflügelpest richtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen (im Folgen- 1.1 „WEA“) auf den Grundstücken FlSt. Nr. 1540, 1560, 1571/1 und den Der EnBW Windkraftprojekte GmbH (im Folgenden „Antragstellerin“) wird die immissionsschutz- Im Landkreis Waldshut ist der Ausbruch der Geflügelpest amtlich 1483, Gemarkung und Gemeinde Häusern erteilt. rechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen (im festgestellt worden. Aufgrund der Geflügelpest-Verordnung (Gefl- Folgenden „WEA“) auf den Grundstücken FlSt. Nr. 1540, 1560, 1571/1 und 1483, Gemarkung PestSchV) hat das Landratsamt Waldshut daher eine Allgemeinverfü- 1.2 und Gemeinde Häusern erteilt. gung, einschließlich einer Karte zu den betroffenen Betrieben, erlas- Die Genehmigung umfasst im Wesentlichen die folgenden Anlagen- 1.2 sen und auf seiner Homepage veröffentlicht. und Anlagenteile: Die Genehmigung umfasst im Wesentlichen die folgenden Anlagen- und Anlagenteile: Standortkoordinaten Kurzbezeich- Nenn- Naben- Rotordurch- FlSt. Um eine Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern, werden ein nung Typ leistung höhe messer (Gauß-Krüger-Koordi- Nr. Sperrbezirk (rot umrandet) mit einem Radius von mindestens drei natensystem) Vestas Rechtswert: 3437963 1540, Kilometern und ein Beobachtungsgebiet (blau umrandet) mit einem WEA 1 V 126 3,3 MW 149 m 126 m Hochwert: 5292310 1560 Radius von mindestens zehn Kilometern um die betroffenen Betriebe Vestas Rechtswert: 3438293 1571/1, WEA 2 3,3 MW 149 m 126 m eingerichtet. Per Allgemeinverfügung hat das Landratsamt Waldshut V 126 Hochwert: 5292197 1483 nun verfügt, dass Geflügelhalter bestimmte Maßnahmen zum Schutz Kranaufstell- und Bauhilfsflächen am Anlagenstandort ihrer Tiere treffen müssen. Dazu zählt beispielsweise, im Sperrgebiet • Kranaufstell- und Bauhilfsflächen am Anlagenstandort Zugehörige Nebenanlagen am Anlagenstandort (interne Zuwegung) eine Aufstallungspflicht. Alles Geflügel ist in geschlossenen Ställen • Zugehörige Nebenanlagen am Anlagenstandort (interne Zuwegung) oder in einer Voliere zu halten, die aus gesicherten Seitenbegren- zungen und einer dichten Abdeckung nach oben bestehen muss. Ein 1.3 Auslauf im Freigelände außerhalb des Stalles oder der Voliere ist ver- Die Genehmigung erfolgt unter den in Ziffer 3 aufgeführten Inhalts- boten. Dies gilt für alles Geflügel, von gewerblichen landwirtschaftli- bestimmungen und Bedingungen sowie den in Ziffer 4 aufgeführten chen Eier- oder Mastbetrieben, Freilandhaltungen und Bio-Betrieben Nebenbestimmungen. bis zu Geflügel aus Hobbyhaltungen. An den Ein- und Ausgängen von Stallgebäuden sind geeignete Hygieneschleusen mit Desinfektions- 1.4 matten anzubringen. Vor jedem Kontakt mit den Tieren sind die Stra- Konzentrationswirkung ßen- gegen Stallschuhe auszuwechseln, Stallüberkleider anzuziehen Diese Entscheidung schließt die Baugenehmigung für die Errichtung und die Hände zu waschen. Im Beobachtungsgebiet gilt keine Auf- der beiden WEA inklusive der Kranaufstell- und Bauhilfsflächen und stallungspflicht, aber es sind auch hier die in der Allgemeinverfügung internen Zuwegung am Anlagenstandort sowie die Genehmigungen genannten Maßnahmen zu ergreifen, um eine mögliche Seuchenaus- zur dauerhaften Umwandlung von ca. 8.090 m² (0,809 ha) Privatwald breitung zu verhindern. auf den Grundstücken FlSt. Nr. 1483, 1540, 1560, 1564, 1565, 1567, 1568, 1574 und 1571/1, Gemarkung und Gemeinde Häusern und zur Die Allgemeinverfügung mitsamt ihren Maßnahmen sowie einer Karte befristeten Umwandlung von ca. 11.870 m² (1,187 ha) Privatwald auf mit einer genauen Abgrenzung der Restriktionsgebiete ist abrufbar un- den Grundstücken FlSt. Nr. 1483, 1540, 1560, 1564, 1565, 1567, 1568, ter https://www.landkreis-waldshut.de/aktuelles/bekanntmachungen. 1574, 1589, 1606 und 1571/1, Gemarkung und Gemeinde Häusern für die Errichtung und Betrieb der beiden WEA und ihrer Nebenanlagen Die Allgemeinverfügung tritt ab dem auf die Bekanntmachung fol- mit ein. genden Tag in Kraft (02.04.2021). Sie bleibt in Kraft, bis die Beendi- Des Weiteren wird der mit der Errichtung und dem Betrieb der beiden gung des Seuchenfalls durch das Veterinäramt des Landkreises Wald- WEA sowie der Errichtung der Kranaufstellflächen und internen Zu- shut festgestellt worden ist. Das Landratsamt Waldshut wird auf den wegung am Anlagenstandort verbundene Eingriff in Natur und Land- Eintritt dieses Zeitpunktes durch entsprechende Veröffentlichung schaft entsprechend den vorgelegten Unterlagen und Plänen nach unter www.landkreis-waldshut.de zusätzlich hinweisen. Maßgabe der Inhalts- und Nebenbestimmungen in Ziffer 3.4 und 4.7 dieser Entscheidung zugelassen. Anlage: Allgemeinverfügung des Landratsamts Waldshut 1.5 Die sofortige Vollziehung dieser Genehmigung wird angeordnet. Amt für Umweltschutz Geschäftszeichen: 32/106.11 HA 1.6 Die zum Inhalt und Umfang der Antragsunterlagen und gegen das Amt für Umweltschutz Öffentliche Bekanntmachung Geschäftszeichen: 32/106.11 HA Vorhaben erhobenen Einwendungen werden zurückgewiesen, so- weit ihnen nicht durch die Inhalts- und Nebenbestimmungen dieser Entscheidung des Landratsamtes Waldshut über den Antrag der Entscheidung entsprochen wird oder sie sich im Laufe des Verfahrens EnBW Windkraftprojekte GmbH, Schelmenwasenstraße 15, 70567 erledigt haben. Öffentliche Bekanntmachung Stuttgart auf Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Geneh- migungEntscheidung für die Errichtung undWaldshut des Landratsamtes den Betriebüber den von Antragzwei Windenergie- der EnBW Windkraftprojekte 1.7 GmbH, Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart auf Erteilung der immissionsschutz- anlagen auf dem Gießbacher Kopf, auf den Grundstücken FlSt. rechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanla- Nr. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung erlischt, wenn nicht 1540, 1560, gen auf 1571/1 und 1483 dem Gießbacher Gemarkung Kopf, auf den Grundstücken und Gemeinde FlSt. Nr. 1540, 1560,Häusern. 1571/1 und 1483 innerhalb von drei Jahren nach ihrer Bestandskraft mit der Errichtung Gemarkung und Gemeinde Häusern. der Anlagen begonnen wurde. Im Übrigen gelten die Bestimmungen Das Landratsamt Waldshut hat der EnBW Windkraftprojekte GmbH Das Landratsamt Waldshut hat der EnBW Windkraftprojekte GmbH am 30. März 2021 die immis- nach § 18 BImSchG. am 30. sionsschutzrechtliche März 2021 dieGenehmigung immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb für von zwei Windenergiean- die Errichtung und lagen des Typs Vestasden Betrieb V126 von zweivonWindenergieanlagen mit einer Nennleistung je 3,3 MW, einer Nabenhöhe vondes je 149 1.8 m und einem Rotordurchmesser von 126 m auf dem Höhenzug „Gießbacher Kopf“ in der Ge- Typs Vestas V126 mit einer Nennleistung von je 3,3 MW, einer Naben- meinde Häusern im vereinfachten Verfahren nach §§ 4, 6, 19 Bundes-Immissionsschutzgesetz Dem Antrag auf öffentliche Bekanntmachung dieser Entscheidung höhe von je 149erteilt. (BImSchG) m und einem Rotordurchmesser Das Landratsamt Waldshut macht den verfügendenvon Teil 126dermEntscheidung auf demso- wird stattgegeben. wie die Rechtsbehelfsbelehrung gemäß § 10 Abs. 7 und 8 BImSchG i.V.m. § 21 a Abs. 1 der Höhenzug „Gießbacher Kopf“ in der Gemeinde Häusern im verein- Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) öffentlich bekannt: fachten Verfahren nach §§ 4, 6, 19 Bundes-Immissionsschutzgesetz 1.9 (BImSchG) erteilt. Das Landratsamt Die immissionsschutzrechtliche GenehmigungWaldshut macht vom 30. März 2021, den verfügen- AZ. 32/106.11 HA, hat folgen- Naturschutzrechtliche Ausgleichsabgabe den Wortlaut: den Teil der Entscheidung sowie die Rechtsbehelfsbelehrung gemäß Für die auf sonstige Weise nicht ausgleichbaren erheblichen Beeinträch- § 10 Abs. 7 und 8 BImSchG i.V.m. § 21 a A) Abs. 1 der Verordnung über das tigungen des Landschaftsbildes und des Naturhaushaltes wird eine Aus- Genehmigungsverfahren 1.1 (9. BImSchV) öffentlich bekannt: gleichsabgabe in Höhe von insgesamt 156.000 Euro festgesetzt. Der EnBW Windkraftprojekte GmbH (im Folgenden „Antragstellerin“) wird die immissionsschutz- rechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen (im Folgenden „WEA“) auf den Grundstücken FlSt. Nr. 1540, 1560, 1571/1 und 1483, Gemarkung und Gemeinde Häusern erteilt. 1.2 Die Genehmigung umfasst im Wesentlichen die folgenden Anlagen- und Anlagenteile:
4 | FREITAG, 09. APRIL 2021 Mitteilungsblatt der Gemeinde HÄUSERN 1.10 Auf Grund der §§ 22 und 26 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNat- Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Für diese Geneh- SchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) sowie der §§ 23 Abs. 4 und migung wird eine Gebühr in Höhe von 50.333,00 EUR festgesetzt und 24 des Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg (NatSchG) vom mit beiliegender Gebührenmitteilung erhoben. 23.06.2015 (GBl. 2015, S. 585), jeweils in der aktuell gültigen Fassung wird die Verordnung des Landratsamtes Waldshut über das Land- Rechtsbehelfsbelehrung schaftsschutzgebiet „Häusern“ vom 06.08.1996 wie folgt geändert: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Zustel- lung Widerspruch beim Landratsamt Waldshut, Industriestr. 2, 79761 Art. 1 Waldshut-Tiengen, oder beim Regierungspräsidium Freiburg, Kai- ser-Joseph- Str. 167, 79098 Freiburg i. Br., erhoben werden. (1) In § 2 der Verordnung (Schutzgegenstand) wird folgender Absatz 3 eingefügt: B) Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung enthält Bedingungen, Das Landschaftsschutzgebiet enthält eine Zone zur Errichtung oder Inhalts- und Nebenbestimmungen, Hinweise sowie die Begründung, wesentlichen Änderung von immissionsschutzrechtlich genehmi- aus der die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe, die gungspflichtigen Windenergieanlagen und der hierfür erforderlichen zur Entscheidung geführt haben, hervorgehen. Neben- und Erschließungsanlagen (Windenergiezone). Die Winde- nergiezone hat eine Größe von 9,9576 ha und liegt am Gießbacher Eine Ausfertigung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung Kopf auf den Flurstücken Lgb.Nr. 1483 (T), 1872 (T), 1571/1 (T), 1568, und eine Ausfertigung der Planunterlagen sind im Rathaus der Ge- meinde Häusern, St.-Fridolin-Str. 5, 79837 Häusern sowie beim Land- 1574, 1567 (T), 1565 (T), 1564 (T), 1606 (T), 1560 (T), 1540 (T), 1589 (T), ratsamt Waldshut, Industriestr. 2, 79761 Waldshut-Tiengen in der Zeit 1591 (T), jeweils Gemarkung Häusern. vom 12. April 2021 bis einschließlich 26. April 2021 zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der jeweiligen Sprechzeiten aus- (2) Der bisherige Absatz 3 des § 2 wird Absatz 4 und erhält folgende gelegt. Nach der öffentlichen Bekanntmachung können der Bescheid Fassung: und seine Begründung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elekt- Die Grenzen des Landschaftsschutzgebietes sind in einer Übersichts- ronisch angefordert werden. karte im Maßstab 1:25.000 und in zwei Detailkarten (Topografische Karte, Luftbildkarte) im Maßstab 1:5.000 mit durchgezogener grüner Gegenüber den Beteiligten, denen die immissionsschutzrechtliche Linie dargestellt. Die Windenergiezone ist in der Übersichtskarte im Entscheidung zugestellt wurde, hat die Auslegung keinen Einfluss auf Maßstab 1:25.000 und in den Detailkarten im Maßstab 1:5.000 mit den Lauf der Rechtsmittelfrist. Gegenüber den übrigen Betroffenen jeweils einer roten Linie dargestellt. Die Karten sind Bestandteil die- gilt die immissionsschutzrechtliche Entscheidung mit dem Ende der ser Verordnung. Auslegungsfrist als zugestellt (§ 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG). Die Verordnung mit Karten wird beim Landratsamt Waldshut als un- tere Naturschutzbehörde in Waldshut-Tiengen zur kostenlosen Ein- Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung und die Antragsunter- sicht durch jedermann während der Sprechzeiten niedergelegt. Die lagen können darüber hinaus auch auf der Internetseite des Landkrei- Verordnung mit Karten kann auch während der Sprechzeiten beim ses Waldshut unter der Adresse www.landkreis-waldshut.de/aktuel- Bürgermeisteramt der Gemeinde Häusern eingesehen werden. les/bekanntmachungen eingesehen und heruntergeladen werden. Art. 2 Waldshut-Tiengen, den 9. April 2021 Landratsamt Waldshut In § 6 (Zulässige Handlungen) wird folgende Ziffer 7 angefügt: Amt für Umweltschutz Untere Immissionsschutzbehörde für die Errichtung oder wesentliche Änderung von immissionsschutz- Industriestr. 2 rechtlich genehmigungspflichtigen Windenergieanlagen und der 79761 Waldshut-Tiengen hierfür erforderlichen Neben- und Erschließungsanlagen in der Win- denergiezone. Öffentliche Bekanntmachung Art. 3 Das Landratsamt Waldshut hat am 29. März 2021 eine Änderungs- Die Änderungsverordnung mit den geänderten Karten ist beim Land- verordnung zum Landschaftsschutzgebiet „Häusern“ erlassen ratsamt Waldshut, Kaiserstr. 110, 79761 Waldshut-Tiengen und bei und bekannt gemacht, mit der am Gießbacher Kopf eine Zone für die Windenergienutzung ausgewiesen wird; die Verordnung trat der Gemeinde Häusern, St.-Fridolin-Str. 5, 79837 Häusern auf die am 30. März 2021 in Kraft. Dauer von zwei Wochen, beginnend am Tage nach der Verkündung dieser Verordnung, zur kostenlosen Einsicht durch jedermann wäh- Das Verfahren wurde nach §§ 23 Abs. 4, 24 Naturschutzgesetz Ba- rend der Sprechzeiten öffentlich ausgelegt und zur kostenlosen Ein- den-Württemberg (NatSchG) mit Beteiligung der Träger öffentlicher sicht durch jedermann während der Sprechzeiten niedergelegt, so- Belange und Naturschutzvereinigungen durchgeführt. Das Landrat- lange die Rechtsverordnung in Geltung ist. samt Waldshut hat die Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Häusern“ vom 29.03.2021 ge- Art. 4 mäß § 24 Abs. 8 NatSchG i.V.m. § 1 Abs. 1 der Satzung des Landkrei- ses Waldshut über die Form öffentlicher Bekanntmachungen vom Diese Änderungsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in 31.05.2017 durch Bereitstellung im Internet unter der Adresse des Kraft. Landkreises Waldshut (www.landkreis-waldshut.de) unter der Rubrik Bekanntmachungen am 29.03.2021 öffentlich bekannt gemacht. Waldshut-Tiengen, den 29.03.2021 Landratsamt Waldshut A) gez. Gantzer Erster Landesbeamter Die Änderungsverordnung vom 29. März 2021 hat den folgenden Wortlaut: Verkündungshinweis: Nach § 25 NatSchG ist eine Verletzung der in § 24 NatSchG genannten Verordnung Verfahrens- und Formvorschriften nur beachtlich, wenn sie innerhalb des Landratsamtes Waldshut eines Jahres nach Verkündung der Verordnung schriftlich gegenüber zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet dem Landratsamt Waldshut, Kaiserstr. 110, 79761 Waldshut-Tiengen, „Häusern“ geltend gemacht wird; der Sachverhalt, der die Verletzung begrün- vom 29.03.2021 den soll, ist darzulegen.
Mitteilungsblatt der Gemeinde HÄUSERN FREITAG, 09. APRIL 2021 | 5 B) Forplan zu beauftragen. Diese hat bereits 2010 einen Bedarfsplan gemacht und kennt die Feuerwehr Häusern wie auch die regionale Die Änderungsverordnung mit den geänderten Karten ist beim Land- Zusammenarbeit. Ohne einen aktualisierten Bedarfsplan sind kei- ratsamt Waldshut, Amt für Umweltschutz, Industriestr. 2, 79761 ne Zuschüsse zu erhalten, der Plan sollte nach spätestens 10 Jahren Waldshut-Tiengen und im Rathaus der Gemeinde Häusern, St.-Frido- fortgeschrieben werden. Auch auf die freiwillige Feuerwehr wird viel lin-Str. 5, 79837 Häusern seit dem 30. März 2021 auf die Dauer von Arbeit zukommen, dennoch ist dies wichtig. Die Feuerwehr hat die zwei Wochen zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Möglichkeit, zur Personalanalyse und Planung auf den Server der Sprechzeiten öffentlich ausgelegt und im Anschluss daran zur kos- Firma zuzugreifen. Gemeinderätin Schwinkendorf erkundigt sich, ob tenlosen Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten nie- der Tagessatz von 640 € üblich ist, was von Seiten der Verwaltung be- dergelegt, solange die Rechtsverordnung in Geltung ist. jaht wird. Die Änderungsverordnung mit den geänderten Karten kann auch auf Nach weiteren Fragen aus dem Gemeinderat stimmt der Gemein- der Internetseite des Landkreises Waldshut (www.landkreis-walds- derat der Beauftragung Firma Forplan zum Nettopreis von 5248 € hut.de/aktuelles/bekanntmachungen) eingesehen und heruntergela- zuzüglich Mehrwertsteuer und Fahrtkosten bei einer Enthaltung ein- den werden. stimmig zu. Waldshut-Tiengen, den 9. April 2021 5. Bauantrag Biosphärengebiet Schwarzwald zur Errichtung Landratsamt Waldshut einer Hinweistafel an der B 500 Amt für Umweltschutz Das Regierungspräsidium Freiburg, Biosphärengebiet Schwarzwald, Untere Naturschutzbehörde beantragt die Genehmigung zur Errichtung einer Hinweistafel in einer Industriestr. 2 Größe von 1,78 × 2,51 m bei Station 3,220 (beim Sportplatzparkplatz) 79761 Waldshut-Tiengen auf Flurstück Nummer 76/12 der Gemarkung Häusern. Das Schild selbst ist auf zwei 2,5 m hohen Rohrposten mit Punktfundamenten befestigt. Nach den Gestaltungsvorschriften sind Werbeanlagen nur Offenlegung der vereinbarten Abschussplanung innerhalb der Baugrenzen an der Stätte der Leistung zulässig, wobei Ausnahmen für gemeindeeigene Werbeanlagen möglich sind. Die zur Einsicht durch die Jagdgenossen Gemeinde Häusern ist Mitglied des Biosphärengebiets, das Schild Coronabedingt fand in diesem Jahr keine Abschussplanbesprechung hat auch überregionale Bedeutung. Insofern rechtfertigt dies eine 2021/22 für das Rotwild, und für das Gamswild statt. Die Jagdpächter Abweichung von den Gestaltungsvorgaben. Seitens der Verwaltung wurden vielmehr aufgefordert, den Abschussplan aufzustellen und wird empfohlen, dem Bauantrag zuzustimmen. beim Bürgermeisteramt einzureichen. Bürgermeister Kaiser erläutert die Pläne sowie die Gestaltungsvorga- Die von den Jagdpächtern eingereichten Abschusspläne werden in ben. Hierzu werden die Fachbehörden wie auch das Straßenbauamt der Zeit vom 12.04.2021 bis 19.04.2021 (je einschließlich) im Rat- gehört. Gemeinderätin Monika Schwinkendorf bittet darauf hinzu- haus 79837 Häusern, St.-Fridolin-Str. 5, Zimmer 4 zur Einsichtnahme wirken, dass die auf dem Schild abgebildeten Darstellungen nicht so durch die Jagdgenossen offengelegt. In dieser Zeit können von Jagd- dunkel erfolgen sollen. genossen gegen den Abschussplan Einwendungen oder evtl. Ände- Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag einstimmig zu, die Anre- rungsvorschläge vorgebracht werden. gungen von Frau Schwinkendorf sollen weitergegeben werden. 6. Bekanntgaben • Bürgermeister Kaiser gibt bekannt, dass der BGV (Badischer Ge- AUS DEM GEMEINDERAT meinde Versicherungsverband) der Freiwilligen Feuerwehr 10.000 € für eine Tragkraftspritze spendet. Eine Ziegler-Pumpe bedingt noch eine auf Zahlung der Gemeinde von rund 3500 €, die aus Bekanntgabe des Protokolls der Gemeinderats- Haushaltsmitteln zur Verfügung gestellt werden können. Der Ge- meinderat ist hiermit einverstanden. sitzung vom 29.03.2021 • Der Verein Freunde des Waldfreibades hat seine Bilanz 2020 vorge- 1. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der letzten nichtöffentli- legt. Diese kann bei der Verwaltung eingesehen werden bzw. wird chen Sitzung den Gemeinderäten als Scan zur Verfügung gestellt. • Es fand keine nicht-öffentliche Sitzung statt. • Der Gutachterausschuss der Gemeinde wird durch den gemeinsa- men Gutachterausschuss der Stadt Bad Säckingen zum 1.4.2021 2. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung abgelöst. Bürgermeister Kaiser dankt den seitherigen Ausschuss- Das Protokoll der letzten Sitzung wird genehmigt. Bürgermeister mitgliedern Roland Behringer, Georg Lebtig, Christoph Villinger Kaiser erwähnt in diesem Zusammenhang, dass die Unordnung im und Bernd Schlageter für die seitherige Mitwirkung. Er wird Ihnen Bereich Schluchseer Straße 19 und nicht wie protokolliert 17 moniert noch ein Dankesschreiben übermitteln. Roland Behringer wird die wurde. Das Protokoll wird korrigiert. Gemeinde im Gutachterausschuss künftig vertreten. • Vergangene Woche fand eine Sitzung des Zweckverbandes Grup- 3. Fragen, Anregungen und Vorschläge der Einwohner pen Wasserversorgung statt, bei dem die Bilanzen bekannt gege- Es werden keine Fragen gestellt. ben wurden. Für Häusern stellt sich noch die Frage, ob man weitere Bezugsrechte sichern sollte als die bislang vereinbarten 3 l/s. Pro 4. Beauftragung der Fa. Forplan zur Fortschreibung des Feuer- Sekundenliter mehr muss man mit einer Erhöhung der Grundkos- wehrbedarfsplanes ten von rund 12.000 € rechnen. Er möchte dies auch mit Planer Ralf Für die Haushaltsplanung 2021 wurde bereits im November vergan- Mülhaupt nochmals besprechen. Es steht eine Baugebietserwei- genen Jahres ein Angebot der Firma Forplan, Bonn, zur Fortschrei- terung mit rund 100 zusätzlichen Einwohnern an, die Eigenversor- bung des Feuerwehrbedarfsplanes für die Gemeinde Häusern ein- gung reicht insbesondere in trockenen Monaten nicht aus. geholt. Ein Feuerwehrbedarfsplan enthält wesentliche Aufgaben • Dann geht Bürgermeister Kaiser in Kürze auf das Thema Graben- für die Beschreibung der feuerwehrtechnisch relevanten, örtlichen bewirtschaftung und Unterhaltung ein, zu dem er ein Merkblatt Verhältnisse (Gefährdungs-analyse) und bildet die Grundlage für die verteilt hat. Grundsätzlich sind Verursacher für Schäden im Zusam- Aufstellung und Ausrüstung einer für einen geordneten Lösch- und menhang mit einer Beweidung verantwortlich, da entsprechende Rettungseinsatz erforderlichen leistungsfähigen Feuerwehr. Der Be- Abstände zum Gewässer mit der Einzäunung einzuhalten sind. darfsplan wurde seinerzeit für den Bau des Gerätehauses wie auch für die Fahrzeugbeschaffung erstellt. Mittlerweile ist das LF8/6 bereits 21 7. Fragen aus dem Gemeinderat und den Zuhörerreihen Jahre alt, auch im Gerätehaus gibt es Rückstände. Auf Frage von Frau Wettinger teilt Bürgermeister Kaiser mit, dass Feuerwehrkommandant und Gemeinderat Patrick Bühler ergänzt die das Bebauungsplanverfahren für den 2. Bauabschnitt im Baugebiet Ausführungen von Bürgermeister Kaiser und empfiehlt, die Firma Abendweide läuft, aktuell kann der Vorentwurf eingesehen werden.
6 | FREITAG, 09. APRIL 2021 Mitteilungsblatt der Gemeinde HÄUSERN Frühstückstreff für seelisch belastete Menschen - DIE VERWALTUNG INFORMIERT ein Angebot des Caritasverbandes Hochrhein Der Frühstückstreff ist ein Treffpunkt für psychisch belastete Men- schen sowie alle interessierten Personen. Die Treffen finden 14-tägig, Wir sind für Sie da: jeweils mittwochs, von 9.00 bis 11.30 Uhr statt im Theophil-Lamy Öffnungszeiten der Verwaltung: Haus, Im Frongarten 2, 79837 St. Blasien. Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr Aufgrund der aktuellen Coronalage müssen wir auf dieses Angebot Donnerstag von 13.00 Uhr bis 18.30 Uhr derzeit verzichten. Bei Fragen können Sie sich gerne an Frau B. Scholz, Tel. 07751 - 801133 oder unter b.schluz@caritas-hochrhein.de wenden. Öffnungszeiten der Touristinformation Häusern: Auf Grund der aktuellen Corona-Entwicklung bleibt die Sozialpsychiatrischer Dienst des Caritasverbandes Hochrhein Touristinformation bis auf weiteres geschlossen. Sozialstation St. Blasien, Friedhofstr. 8, 79837 St. Blasien Das monatliche Treffen der Selbsthilfegruppe der Angehörigen psychisch Öffnungszeiten der Postagentur erkrankter Menschen wird voraussichtlich im März 2021 stattfinden. Montag bis Freitag von 09.30 Uhr bis 12.30 Uhr geöffnet. Der hierfür vorgesehene Termin ist Donnerstag, den 10.06.2021, Samstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr 14:00 bis 16:00 Uhr. Eine Anmeldung ist erforderlich. Info´s unter: Barbara Scholz, Sozialarbeiterin, Caritasverband, Tel.: 07751-801133. Telefonisch sind wir zu erreichen: Selbsthilfegruppe für betroffene Angehörige und Freunde von 07276 - 93 14 - 0 Suizidopfern Einwohnermeldeamt 93 14 - 11 Caritasverband Hochrhein, Poststraße 1, 79761 Waldshut-Tiengen Rechnungsamt 93 14 - 12 Ansprechpartnerin ist Frau Dagmar Reinker, Tel. 07751/ 2606, E- Mail: Kasse 93 14 - 26 d-reinker@t-online.de oder Frau Barbara Scholz, Tel. 07751/ 8011-33, Hauptamt 93 14 - 13 E- Mail: b.scholz@caritas-hochrhein.de Tourist-Information 93 14 - 15 Schneetelefon 93 14 - 24 Selbsthilfegruppe „Menschen mit einer Bipolaren Erkrankung“ Grundschule 93 14 - 18 Caritasverband Hochrhein, Herr Andreas Maichle, Küche, Kur- und Sporthaus 93 14 - 19 Telefon: 07751/8011-43 Feuerwehrgerätehaus 93 14 - 30 Musik Probelokal 93 14 - 40 Selbsthilfegruppe für Jugendliche Zunftstube Hüsemer Hase 93 14 - 50 mit einer depressiven Erkrankung und / oder Angsterkrankung im Bauhof 48 16 47 Landkreis Waldshut Kläranlage 48 11 91 Altersgruppe: 16-20-Jährige Kindergarten 6 27 Unsere Gruppe ermöglicht einen Erfahrungsaustausch in einem ge- schützten Rahmen. • Menschen, die an einer Depression erkrankt sind, werden auf viel- fältige Weise von ihrer Erkrankung belastet und beeinflusst. Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger, • Ihnen soll die Möglichkeit gegeben werden, ihre Alltagssituationen und es besteht nochmals die Möglichkeit, dass wir für Bürger über 80 Erfahrungen mit anderen Betroffenen zu teilen und zu besprechen. Jahre einen Impftermin bekommen. Sollten Sie Interesse an einer • Die Gruppe kann durch regelmäßige Kontakte und den gegenseiti- Impfung haben, setzen Sie sich schnellstmöglich mit der Gemein- gen Austausch Unterstützung bieten. deverwaltung, Frau Raetzke, Tel. 07672/93140 in Verbindung. Zu ei- nem späteren Zeitpunkt besteht evtl. auch die Möglichkeit sich ab Treffen: Derzeit finden aufgrund der Coronalage keine Treffen statt. 70 Jahren über die Terminplanung der Gemeinde impfen zu lassen. Ort: Erdgeschoss des Caritasverbandes Hochrhein, Poststraße 1, 79761 Waldshut-Tiengen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte per Email Wir würden gerne wissen, wer auch hier Interesse bekundet, da- an: Du-bist-nicht-alleine@mail.de mit wir eine entsprechende Organisation starten können. Beratung im Sozialrecht Thomas Kaiser, Bürgermeister Sprechtag der VdK Sozialrechtschutz GmbH in Waldshut-Tiengen mit Frau E. Bendzko, Bahnhofstr. 12 (barrierefrei). Die Beratung und rechtliche Vertretung in sozialrechtlichen Fragen, u.a. in der gesetzl. Kranken-, Unfall-, Renten-, Arbeitslosen- und Pfle- Corona-Testungen durch die Gemeindeverwaltung geversicherung sowie dem Schwerbehindertenrecht. Eine Terminvereinbarung unter 07741 - 96 98 73-0 ist erforderlich. Die Gemeindeverwaltung führt wöchentlich kostenlose Corona-Tes- Wegen des Corona-Virus ist die Servicestelle für den Publikums- tungen durch. verkehr geschlossen, aber telefonisch , per Fax, per e-mail oder NEU: Immer donnerstags, ab 16:00 Uhr im Kur- und Sporthaus/Le- per Post weiterhin erreichbar. sezimmer. Eine Voranmeldung ist zwingend notwendig. Hierzu wenden Sie IBB Beratungsstelle Waldshut sich bitte an Frau Raetzke, Tel. 07672 - 93 14 0. Die IBB-Stelle Waldshut informiert: Auch weiterhin können Beratungsgespräche wegen der Corona- pandemie leider nur telefonisch stattfinden. Sobald die Kontakt- Forstarbeiten entlang der B 500 beschränkungen aufgehoben werden, wird wieder eine persönli- che Beratung möglich sein. In der Zeit vom 12. April bis längstens 16.4.2021 finden entlang der Die Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle für psychisch Bundesstraße 500 im Bereich zwischen der Einmündung Schwand erkrankte Menschen und ihre Angehörigen bietet für die nächste und der Einmündung Schwandmättle Forstarbeiten statt. Hierdurch Zeit nur noch telefonische Beratungsgespräche an. Diese sind dafür wird die Bundesstraße 500 halbseitig gesperrt und ein Ampelbetrieb immer, während der Woche, möglich. Die Sprechstunde ist nicht an eingerichtet. Zeitweise ist es möglich, dass eine kurzzeitige Vollsper- bestimmten Tagen gebunden. rung erfolgt. Sie können uns unter Telefon 07751 / 9151110 (Anrufbeantworter) 24 Die Linienbusse, Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste können die Stunden täglich erreichen oder zu Bürozeiten unter Telefon Baustelle jederzeit passieren. Vielen Dank für Ihr Verständnis. 07751 / 86-4254. www.ibb-stelle waldshut.de
Mitteilungsblatt der Gemeinde HÄUSERN FREITAG, 09. APRIL 2021 | 7 Verschenkbörse Neue Website des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft - Holz-Schreibtisch Tel. 9 22 86 53 ist online – informativer, moderner, technisch barrierefrei und natürlich lesbar auf mobilen Sofern Sie etwas kostenfrei abzugeben haben, setzen Sie sich bitte mit Frau Raetzke vom Einwohnermeldeamt, Tel. 07672 - 93 140, in Verbin- Endgeräten dung. Nennen Sie uns Ihren Gegenstand und Ihre Telefonnummer. Es ist soweit! Getreu dem Motto des deutschen Industriellen und E.Mail. gemeinde@haeusern.de Betreff: Verschenkbörse Politikers Philipp Rosenthal: „Wer aufhört besser zu werden, hat auf- Vielen Dank! gehört gut zu sein“ freut sich der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft über seinen neuen Internetauftritt. Die neue Website ersetzt die über 14 Jahre alte Website. Technisch Fundbüro wurde die neue Website in enger Zusammenarbeit mit 4ws-netdesign GbR aus Oberried grundlegend neu aufgesetzt. Bei der Erstellung Es wurden in den vergangenen Wochen folgende Fundgegenstände stand selbstverständlich auch die Optimierung für mobile Endgerä- abgegeben: te im Vordergrund. Der neue Webauftritt wird jetzt im sogenannten - Regenschirm (Rathaus) Responsive Design optimal auf diversen Endgeräten (Desktop-PC, Bei Rückfragen melden Sie sich bitte bei dem Einwohnermeldeamt, Tablet und Smartphone) dargestellt. Optisch orientiert sich die Seite Frau Raetzke, Tel.: 07672/ 93 14-0 dabei an der Website des Landkreises und ist technisch barrierefrei. Auch inhaltlich hat die neue Seite erheblich mehr zu bieten als die Vorgängerversion: BEKANNTMACHUNGEN D. LANDKREISES • Wichtige Informationen zu nahezu allen Abfallarten (von A wie Alt- holz bis S wie Sperrmüll) • Alle Annahmestellen, wie Recyclinghöfe, Deponien, Glascontainer im Landkreis Waldshut mit Informationen zum Annahmespekt- Aufarbeitungspflicht für rum, den Öffnungszeiten und Lageplan/Karte. • Informationen zu den Gebühren und allen umfangreichen Leistun- frisch vom Borkenkäfer gen, die die Abfallwirtschaft im Rahmen Ihres Entsorgungsauftra- befallene Bäume ges erbringt. (Oder wussten Sie, dass es im Landkreis Waldshut 23 Recyclinghöfe, 16 Sperrmüllannahmezentren, 9 dezentrale * Beobachten * Erkennen * Handeln * Vorbeugen * Aufarbeitungspflicht Die untere Forstbehörde Waldshut informiert die Waldbesitzer im für frisch vom Borkenkäfer befallene Grünschnittsammelstellen, Bäume 2 Grünkompostanlagen, 1 Deponie, 1 Regionales Annahmezentrum und über 170 Sammelstellen für Alt- Landkreis Waldshut über die aktuelle Waldschutzsituation und ruft * Beobachten * Erkennen glas * Handeln alle Waldbesitzer auf, alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer gibt?) * Vorbeugen * Reduzierung des Borkenkäferbefalls führen. • Die Gewerbeabfallberatung ist neu mit vielen Informationen ver- Die untere Forstbehörde Waldshut informiert die Waldbesitzer im Landkreis Waldshut über die aktuelle Waldschutzsituation und ruft alle treten. Sturmgeschädigte Waldbesitzer auf, Bäume, überdurchschnittliche alle Maßnahmen zu ergreifen,Temperaturen die zu einer und Reduzierung • Dasdes ThemaBorkenkäferbefalls Abfallberatung und führen. Abfallvermeidung rückt stärker in die lange Trockenheit haben in den vergangenen Jahren eine hohe den Fokus und wird kontinuierlich ausgebaut werden. Borkenkäferpopulation Sturmgeschädigte Bäume, entstehen lassen. Die Borkenkäfer überdurchschnittliche haben bis- Temperaturen und die• lange Trockenheit In der haben sich Infothek finden in den vergangenen weitere Jahren eine Informationen wie hohe die gesam- her Borkenkäferpopulation den Winter gut überstanden undlassen. entstehen werden je Borkenkäfer Die nach Witterungsver- haben bisher den WinterFAQ’s melten gut überstanden und werden (Häufige Fragen), je nachund Themen Witterungsverlauf, Projekte wie dieab lauf,Mitte ab Mitte April April mitSchwärmflug mit dem dem Schwärmflug wiederbeginnen. wiederbeginnen. Erweiterung der Deponie Lachengraben und die Nationale Kli- Die Gefahr eines weiteren Anstieges der Borkenkäferpopulation mit dramatischen Folgeschäden maschutzinitiative ist außerordentlich sowie hoch. der Download-Bereich zu den Flyern, Die Gefahr eines weiteren Anstieges der Borkenkäferpopulation mit Broschüren und Infomaterialien. dramatischen Folgeschäden ist außerordentlich hoch. Zur Reduzierung der erwarteten Borkenkäferschäden in Ihrem Wald sind • Das zwei Punkte entscheidend: Abfall-ABC wurde komplett neugestaltet und gibt detaillierte Informationen zu derzeit über 800 Stoffen. Die Stoffe sind ver- Zur Reduzierung der erwarteten Borkenkäferschäden in Ihrem Wald sind zwei Kontrollieren 1. Punkte Sie Ihren Fichtenwald wöchentlich auf folgende Merkmale entscheidend: knüpft mit allen Entsorgungseinrichtungen im Landkreis Waldshut 1. Kontrollieren a. Abfallende Sie Ihren Rindenstücke trotz grüner auf Fichtenwald wöchentlich Krone folgende und einer Karte, auf der bei einer Stoffliste ersichtlich ist, wo das Merkmale b. kreisrunde Einbohrlöcher in der Rinde komplette Sortiment abgegeben werden kann und wo nicht. Das c. Vergilben a. Abfallende und anschließende Rindenstücke trotz grünerRötung Ganze wird abgerundet mit weiterführenden Informationen zu den Krone der Nadeln bzw. der Baumkronen d. Nadeln am Boden b. kreisrunde Einbohrlöcher in der Rinde Öffnungszeiten, ggf. Kosten und Annahmebedingungen der ein- e. Bohrmehlansammlungen c. Vergilben und anschließende Rötung auf der derRinde Nadelnund Stammfuß zelnen Stoffe. am der bzw. f. „Spechtsiegel“ (Stellen an der Baumrinde, an der Spechte Baumkronen • nach ÜberBorkenkäfern den Bereich Schnellnavigation gesucht haben) können die Bereiche Aktuelles, d. Nadeln am Boden unsere Satzungen, die Online-Formulare (Online-Kontaktaufnah- und schlagen Sie diese Käferbäume e. Bohrmehlansammlungen auf der Rindeschnellstmöglich und am Stammfuß in wenigenme,Tagen Bestellung vonKontrolle nach der Tonnen oder Sperrmüll), ein, da die Verkaufsstellen aus 20 Käferbäumen für innerhalb eines Jahres 8000 f. „Spechtsiegel“ befallene (Stellen an derKäferbäume Baumrinde,werden. amtlicheSie Anderenfalls gefährden an der Spechte Müllsäcke, Ihren Walddas undBiofiltersubstrat, das Vorsortiergefäß der den Ihrer Nachbarn. nach Borkenkäfern gesucht haben) Biotonne und „Unser Kompost“ abgerufen werden. und2. schlagen Nehmen SieSie diese mit Ihrem Revierleiter Käferbäume Kontakt auf. Erinunterstützt schnellstmöglich weni- Sie • Lastbeimbut not least sind Holzeinschlag, hilft auch bei derdie Abfuhrtermine Koordinierung für jede Stadt/ der Holzvermarktung und berät gen Tagen nachSie derbei Fragenein, Kontrolle zu Holzlagerung, Abtransportinner- da aus 20 Käferbäumen Gemeinde/Abfuhrbezirk abrufbar des Holzes, Einsatz von Pflanzenschutzmitteln etc. (auch über die Schnellnaviga- halb eines Jahres 8000 befallene Käferbäume werden. Anderen- tion). In Planung ist darüber hinaus ein Termin-Modul, das noch falls gefährden Sie Ihren Wald und den Ihrer Nachbarn. einen besseren Überblick über die Abfuhrtermine ermöglicht und eine Download-Möglichkeit für einen wesentlich informativeren Gemeinsam können wir PDF-Kalender unseren Wald erhalten! vorsieht. 2. Nehmen Sie mit Ihrem Revierleiter Kontakt auf. Er unterstützt Sie beim Holzeinschlag, hilft bei der Koordinierung der Holzver- Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft marktung und berät Sie bei Fragen Weitere Informationen: zu Holzlagerung, Revierleiter Abtrans- Georg Freidel: Handy 0173hofft auf eine rege Nutzung der 6244791 neuen Website und wünscht allen Nutzerinnen und Nutzern viel Freu- port des Holzes, Einsatz von Pflanzenschutzmitteln etc. de beim Surfen durch die Abfallwirtschaft im Landkreis Waldshut. Gemeinsam können wir www.landkreis-waldshut.de/Kreisforstamt unseren Wald erhalten! „Pflegestützpunkt“ – Informationen Weitere Informationen: und individuelle Beratung rund um Revierleiter das Thema Pflege Roland Behringer: Handy 0170 4500046 Unter Beachtung aller hygienischen Vorschriften – nehmen die Mitar- beiter des Pflegestützpunktes Waldshut persönliche Beratungstermi- www.landkreis-waldshut.de/ ne wahr. Sie haben Fragen rund um die Pflege, benötigen Unterstüt- Kreisforstamt zung bei Antragsstellung auf einen Pflegegrad, Unterstützung bei der www.landkreis-waldshut.de/Kreisforstamt
8 | FREITAG, 09. APRIL 2021 Mitteilungsblatt der Gemeinde HÄUSERN Auswahl von Hilfs- und Pflegeangeboten usw.? Dann sind wir gerne für Sie da. SCHULE AKTUELL Folgende Außensprechstunden sind geplant: Donnerstag, 29.04.2021 von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr im Haus des Gas- tes in Höchenschwand. Sa., 08. Mai Bitte vereinbaren Sie auch hier einen Termin! 2021 Im Einzelfall und nach telefonischer Terminvereinbarung auch wieder 09-15 Uhr persönlich. Rufen Sie uns an. Ansprechpartner ist: Frau Simone Hiob, Telefon: 07751/864290 oder In diesem Jahr per Mail: simone.hiob@landkreis-waldshut.de Online mit Voranmeldung oranmeldung bis zum 30.04.2021 DER NÄCHSTE MÜLLTERMIN Restmüll Dienstag, 20.04.2021 Wählen Sie die Lehrkräfte nach Instrument und Unterrichtsort auf unserer Homepage aus Gelber Sack Montag, 12.04.2021 www.musikschule-suedschwarzwald.de Biotonne Dienstag, 13.04.2021 Reservieren Sie sich Ihren Beratungstermin mit einer Schnuppereinheit im Fach Ihrer Wahl Blaue Tonne Freitag, 30.04.2021 Leihen Sie sich ggfs. auch kostenlos ein Altpapier Samstag, 08.05.2021 Akkordeon, ein Blas- oder Streichinstrument zum Ausprobieren aus Vorschau: Schadstoffsammlung Mittwoch, 28.04.2021 Farben-/Lackreste, Säuren und Laugen, Leuchtstoffröhren, Quecksilberthermometer, Chemikalien aus dem Haushalts- und In Ihrer Gemeinde in 79761 Waldshut-Tiengen Breitestr. 7 Hobbybereich, Altfette..... Kooperation mit Tel. 07741/833584 www.musikschule-suedschwarzwald.de Trachtenkapelle Auskunft gibt: Eigenbetrieb Abfallwirtschaft, Tel. 07751 - 86-5404 Häusern Mitglied im Verband deutscher Musikschulen DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG AGENTUR FÜR ARBEIT LÖRRACH Rentensprechtag in Häusern: Sozialschutzpaket III: Unterstützung in der Der nächste Rentensprechtag in Häusern mit Frau Wetzel findet am Corona-Pandemie wird fortgeführt Montag, den 03.05.2021 ab 14:00 Uhr statt. Sollten Sie Interesse an einem persönlichen Beratungsgespräch ha- Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu bekämpfen ben, vereinbaren Sie bitte einen Termin. und soziale Härten abzufedern, wurde der vereinfachte Zugang zur Bitte wenden Sie sich hierzu an Frau Raetzke, Tel. 07672 - 93 14 0 oder Grundsicherung bei den Jobcentern (Arbeitslosengeld II) bis zum 31. per Mail an gemeinde@haeusern.de. Dezember 2021 verlängert. Dadurch werden weiterhin die tatsächli- chen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen und die Ver- mögensprüfung nur eingeschränkt durchgeführt. Außerdem erhal- ten Leistungsberechtigte in der Grundsicherung automatisch im Mai KIRCHLICHE NACHRICHTEN 2021 eine Einmalzahlung von 150 Euro. Auch der Kinderbonus wird von der Familienkasse automatisch ausgezahlt. Eine gesonderte An- tragstellung ist nicht notwendig. Katholisches Pfarramt Damit bietet der Gesetzgeber insbesondere dem Personenkreis der Katholisches Pfarramt St. Fridolin Häusern Selbstständigen über die Bundes- und Länderhilfen hinaus die Ga- in der Seelsorgeeinheit St.Blasien rantie, dass das Existenzminium gesichert wird, die Menschen ihr St.-Fridolin-Str. 20, 79837 Häusern, Telefon und Fax 07672/789 gewohntes Umfeld nicht verlassen müssen und auch die Alterssiche- Email: E.Kohlbrenner@se-stblasien.de, rung erhalten bleibt. Homepage: www.se-stblasien.de Selbstständige sowie Künstlerinnen und Künstler werden weiterhin Weißer Sonntag, 11.04.2021 mit der Service-Hotline „Selbstständige“ unterstützt. Geschulte Mit- 10:00 Uhr Eucharistiefeier mit Erstkommunion arbeiterinnen und Mitarbeiter informieren zu Fragen zur Grundsiche- rung und zu weiteren Förderleistungen des Bundes und der Länder. Donnerstag, 15.04.2021 Die Service-Hotline Selbstständige ist von Montag bis Freitag von 8 19:00 Uhr Eucharistiefeier bis 18 Uhr unter 0800 4 5555 21 kostenfrei zu erreichen. Sonntag, 18.04.2021 09:00 Uhr Eucharistiefeier; als Dankgottesdienst Weitere Informationen zu den Leistungen der Grundsicherung finden mit den Kommunionkindern Sie auf der Internetseite der Arbeitsagentur: Sonntag, 25.04.2021 https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung/ 09:00 Uhr Eucharistiefeier
Mitteilungsblatt der Gemeinde HÄUSERN FREITAG, 09. APRIL 2021 | 9 Evangelisches Pfarramt Zu allen Veranstaltungen sind Sie nach telefonischen Anmeldung herzlich willkommen! Gottesdienstbesuch ist nur mit Mund-Nase Evangelisches Pfarramt Höchenschwand / Häusern Schutzmaske möglich. Hebelweg 3, 79862 Höchenschwand, Telefon: 07672 - 706 Aufgrund der Verlängerung und Verschärfung des seit Dezember beste- www.ev-kirche-hoechenschwand.de henden Lockdowns finden bis auf Weiteres keine Wochengottesdienste in Präsenzform in den neuapostolischen Kirchengemeinden statt. Wochenspruch: Gelobt sei Gott, der Vater unseres Herrn Jesus Anstelle des Präsenzgottesdienstes wird wochentags ein zentraler Christus, der uns nach seiner großen Barmherzigkeit wiedergeboren Videogottesdienst angeboten. hat zu einer lebendigen Hoffnung durch die Auferstehung Jesu Christi Die zentralen Videogottesdienste finden unter der Woche jeweils von den Toten. (1. Petr. 1,3) mittwochs um 20:00 Uhr statt. Sie werden auf dem YouTube-Kanal der Gebietskirche übertragen. Gottesdienste: Zu allen Veranstaltungen sind Sie nach telefonischen Anmeldung Samstag, 10.04.2021 19:00 Uhr Abendgottesdienst herzlich willkommen! Gottesdienstbesuch ist nur mit Mund-Nase Sonntag, 18.04.2021 10:30 Uhr Gottesdienst Schutzmaske möglich. Sonntag, 25.04.2021 10:30 Uhr Gottesdienst Sie sind herzlich willkommen zu den Gottesdiensten. Wir gehen davon aus, dass die Gottesdienste stattfinden. Falls die VEREINE BERICHTEN Inzidenz allerdings über 200 steigen sollte, müssen wir die Gottes- dienste absagen. Schauen Sie also gegebenenfalls noch einmal auf die Homepage oder in den Schaukasten. Förderverein für Soziale Projekte Wegen des Gesundheitsschutzes tragen wir während des gesamten Gottesdienstes Masken und halten 2 Meter Abstand zueinander. Wir in der Raumschaft St. Blasien e.V. singen nicht. Es besteht die Möglichkeit zur Handdesinfektion. Der Winfried Zumkeller, 1. Vorsitzender - Bildackerweg 13, 79837 Gottesdienst dauert nur ca. 30 Minuten. Häusern, Tel. 07672/481470 - fsp.haeusern@hotmail.com Wir erheben Kontaktdaten, die wir auf Nachfrage dem Gesundheits- amt und nur zu Zwecken des Gesundheitsschutzes weitergeben. Wir Aufgrund der Corona-Pandemie kann derzeit kein Stammtisch bewahren die Daten vier Wochen lang verschlossen auf. stattfinden. Diakonisches Werk des Ev. Kirchenbezirks Hochrhein TOURISTIK INFORMATIONEN Waldtorstr. 1a, 79761 Waldshut-Tiengen, Telefon: (07751) 8304-0, www.dw-hochrhein.de Veranstaltungskalender Häusern • Schwangeren-, Schwangerschaftskonfliktberatung • Ehe-, Familien- und Lebensberatung Aufgrund des anstehenden Lockdowns bleibt die Tourist-Information • Sozialberatung Häusern weiterhin bis auf weiteres geschlossen. Gerne stehen wir Ihnen jedoch von Montag - Freitag von 9 – 16 Uhr telefonisch unter 07652 – 12060 zur Verfügung. Kloster Marienberg – Benediktinerinnenpriorat Bleiben Sie gesund. Ihre Tourist-Information Häusern Haselwies 18, 79837 Häusern, Tel.: 07672/328 Aufgrund der Corona-Pandemie entfallen alle öffentlichen Gottes- dienste. UNSERE JUBILARE Vielen Dank für Ihr Verständnis. Neuapostolische Kirche - Gemeinde Häusern Wir gratulieren herzlichst Albtalweg 3, 79837 Häusern, 22.04. 90 Jahre Frieda Zichler, Blasiwaldweg 6 Ansprechpartner: Emile Mansour, Tel. 07672/2327 E-Mail: Emile.Mansour@NAK-Haeusern.de, Nachträglich alles Gute http://www.nak-haeusern.de 04.04. 93 Jahre Heinz Käsmann, Schluchseer Str. 21 Gottesdienstzeiten Allen Jubilaren, welche nicht genannt werden möchten, Sonntag, 11.04.2021 gratulieren wir ebenfalls herzlichst und wünschen Ihnen für die 09:30 Uhr Gottesdienst mit dem Bezirksältesten R. Kuske in der Zukunft alles Gute. Vor allem Gesundheit und Zufriedenheit. Kirche in Häusern mit Abendmahl. Donnerstag, 15.04.2021 20:00 Uhr Gottesdienst mit Bischof u. Heiniger in der Kirche in Häusern mit Abendmahl. INTERESSANTES & WISSENSWERTES Sonntag, 18.04.2021 09:30 Uhr Gottesdienst in der Kirche in Häusern mit Abendmahl. Stellenausschreibungen Mittwoch, 21.04.2021 unserer Nachbargemeinden 20:00 Uhr Gottesdienst in der Kirche in Häusern mit Abendmahl. Gemeinde Grafenhausen Sonntag, 25.04.2021 - ausgebildeter Forstwirt bzw. mehrjährig professionell erfahrener 09:30 Uhr Gottesdienst in der Kirche in Häusern mit Abendmahl. Waldarbeiter Mittwoch, 28.04.2021 Weitere Informationen erteilt Herr Förster Hugel, Tel. 0175 - 1804547 20:00 Uhr Gottesdienst in der Kirche in Häusern mit Abendmahl. oder Frau Stoll-Baumgartner, Tel. 07748 - 520 30
Sie können auch lesen