MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE HÄUSERN

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MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE HÄUSERN
MITTEILUNGSBLATT
                                                                                                                               Nr. 07
DER GEMEINDE HÄUSERN                                                                                                              KW 14
                                                                                                                               Jahrgang 43
Anerkannter Luftkurort und Wintersportplatz
                                                                                                                                 Freitag,
Herausgeber: Bürgermeisteramt 79837 Häusern • Tel. 07672 9314-0 • Fax 07672 9314-90 u. 9314-22                                  09.04.2021
E-Mail: gemeinde@haeusern.de. Anzeigenteil/Druck: Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG
Meßkircher Straße 45 • 78333 Stockach • Tel. 07771 9317-11 • Fax 07771 9317-40 •
E-Mail: anzeigen@primo-stockach.de • Homepage: www.primo-stockach.de

                                                    Palmsonntag in Häusern

 Aktion Dorfputzete 2021
 Verehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,                                      Wir gehen davon aus, dass die Witterungsverhältnisse diese Aktion
 der Schwarzwaldverein Häusern und die Gemeinde führen seit Jahr-            zulassen und setzen den Termin auf Freitag, den 16. April 2021 um
 zehnten im Frühjahr die inzwischen zur Tradition gewordene „Dorf-           16:00 Uhr fest. Treffpunkt ist beim Kur- und Sporthaus.
 putzete“ im Interesse der Sauberkeit unseres Luftkurortes durch.
                                                                             Sollte sich die Corona-Lage verschärfen, bitten wir um Verständnis,
 Solche Aktionen stärken in der Öffentlichkeit das Bewusstsein, dass         dass wir den Termin dann kurzfristig absagen. Bei schlechtem Wetter
 man mit der Natur und der Landschaft nicht nachlässig umgehen               ist der Ausweichtermin auf Freitag, den 23.4.2021 festgelegt.
 darf. Wenn es auch mühselig ist, hier eine spürbare Verbesserung zu
 erreichen, so ist doch die erzieherische Wirkung unübersehbar. Je-          Über eine rege Beteiligung, auch von Kindern und Jugendlichen, würden
 der, der einmal bei einer solchen Aktion mitgewirkt hat, wird künftig       sich der Schwarzwaldverein sowie die Gemeindeverwaltung freuen.
 mit ganz anderen Augen durch die Landschaft gehen.
                                                                             Ihr
 Deshalb möchte ich an alle Bewohner unserer Gemeinde einen Auf-
 ruf machen, diese Aktion durch ihre Teilnehme zu unterstützen und
 somit einen kleinen Beitrag zum Natur- und Umweltschutz zu leisten.         Thomas Kaiser, Bürgermeister
MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE HÄUSERN
2 | FREITAG, 09. APRIL 2021                                                                               Mitteilungsblatt der Gemeinde HÄUSERN

     NOTRUFE UND BEREITSCHAFTSDIENSTE  WICHTIGE ADRESSEN

Polizei-Notruf                                                  110       Apotheken-Notdienst
                                                                         Freitag, 09.04.2021
Polizeiposten St. Blasien                            07672 / 922280      Dom-Apotheke St. Blasien, Todtmooser Str. 11,
Feuerwehr/Rettungsdienst:                                       112      79837 St. Blasien, Tel. 07672 - 14 17

Allgemeiner-, kinderärztlicher- und augenärztlicher                      Samstag, 10.04.2021
                                                                         Engel-Apotheke Waldshut, Kaiserstr. 93,
Notfalldienst (kostenfrei):                               116 117        79761 Waldshut-Tiengen (Waldshut), Tel. 07751 - 8 39 30
Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst:         0180 - 3 22 25 55 30
oder www.kzvbw.de                                                        Sonntag, 11.04.2021
Notfalldienst im Spital Waldshut (24 Stunden) :     07751 / 85-0         Park-Apotheke Lenzkirch, Kirchplatz 7,
                                                                         79853 Lenzkirch, Tel. 07653 - 2 90
Gift-Notruf                                    0761 / 270 - 43 61
Krankentransporte                                 07751 / 1 92 22        Montag, 12.04.2021
Hospizdienst e.V.                               07751 / 802 – 333        Bären-Apotheke Waldshut, Brückenstr. 7,
Diakonisches Werk Hochrhein                                              79861 Waldshut-Tiengen (Waldshut), Tel. 07751 - 9 18 42 33
Dienststelle Waldshut                           07751 / 83 04 – 0
                                                                         Dienstag, 13.04.2021
Telefonseelsorge Lörrach - Waldshut              0800 - 111 0 111        See-Apotheke Schluchsee, Fischbacher Str. 11,
oder                                             0800 - 111 0 222        79859 Schluchsee, Tel. 07656 - 5 93
bwlv Fachstelle Sucht
(Alkohol- und Medikamentenprobleme)             07751 / 8 96 68-0        Mittwoch, 14.04.2021
Jugend- und Drogenberatung Waldshut             07751 / 8 96 77-0        Markt-Apotheke Tiengen, Hauptstr. 69,
                                                                         79761 Waldshut-Tiengen (Tiengen), Tel, 07741 - 46 86
oder drobs-waldshut@blv-suchthilfe.de
Suchtprävention und Gesundheitsförderung 07751 / 89668-11                Donnerstag, 15.04.2021
                                                                         Apotheke Dr. Kammerer St. Blasien, Bernau-Menzenschwander-Str. 5,
Frauen- und Kinderschutzhaus Kreis Waldshut:                             79837 St. Blasien, Tel. 07672 - 5 15

Notruf-Telefon                                          07751 / 35 53    Freitag, 16.04.2021
                                                                         Löwen-Apotheke Waldshut, Kaiserstr. 11,
Beratungsstelle Courage                              07751 / 91 08 43    79761 Waldshut-Tiengen (Waldshut), Tel. 07751 - 34 43
Schwangerschaftsberatungsstelle
Waldshut donum vitae                                 07751 / 89 82 37    Samstag, 17.04.2021
oder www.dv-hochrhein.de                                                 Rats-Apotheke Waldshut, Kaiserstr. 31,
                                                                         79761 Waldshut-Tiengen (Waldshut), Tel. 07751 - 22 20
Caritas Sozialstationen Hochrhein                                        Sonntag, 18.04.2021
                                                                         Apotheke Grafenhausen, Rathausplatz 2,
gemeinnützige GmbH                                                       79865 Grafenhausen, Tel. 07748 - 2 94
Sozialstation St. Verena, Poststr. 1, 79761 Waldshut-Tiengen
                                                                         Montag, 19.04.2021
Einsatzleiterin für die Dorfhelferinnen im Bereich der Sozialstationen   Rheintal-Apotheke Kadelburg, Hauptstr. 21,
Oberes Wutachtal, St. Blasien und St. Verena Waldshut-Tiengen            79790 Küssaberg (Kadelburg), Tel. 07741 - 33 22
- Frau Stessl, Telefon-Nr.: 07751/91999-44 o. mobil 015127654300
und g.stessl@caritas-hochrhein.de                                        Dienstag, 20.04.2021
                                                                         Park-Apotheke Lenzkirch, Kirchplatz 7,
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg                0711 / 66 91 10     79853 Lenzkirch, Tel. 07653 - 2 90

                                                                         Mittwoch, 21.04.2021
Tierschutzverein Waldshut-Tiengen und                                    Rosen-Apotheke Dogern, Hauptstr. 18,
                                                                         79804 Dogern, Tel. 07751 - 59 70
Umgebung e.V.
                                                                         Donnerstag, 22.04.2021
Tierheim Steinatal 2                               07741 / 68 40 33      See-Apotheke Schluchsee, Fischbacher Str. 11,
Notruf-Handy-Nummer                               0151 - 55 41 47 85     79859 Schluchsee, Tel. 07656 - 5 93

Lebenshilfe Südschwarzwald                                               Freitag, 23.04.2021
                                                                         Kur-Apotheke Todtmoos, Hauptstr. 8,
FUD für Familien mit Kindern mit Behinderungen                           79682 Todtmoos, Tel. 07674 - 92 20 14
Zeppelinstr. 2, 79761 Waldshut-Tiengen      07741 / 965 72 77
                                                                         Samstag, 24.04.2021
                                                                         Apotheke am Seidenhof, Hauptstr. 12,
IBB-Stelle Waldshut-Tiengen                                              79761 Waldshut-Tiengen (Tiengen), Tel. 07741 - 75 51

Die Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle für psychisch         Alle Angaben ohne Gewähr
erkrankte Menschen und ihre Angehörigen täglich, 24 Stunden
unter Telefon 07751 / 9151110 (AB) oder zu den Geschäftszeiten
unter Telefon 07751 / 86-4254 oder unter IBB-WT@web.de.

Landratsamt Waldshut                            07751 / 86 – 0            Redaktionsschluss für
Abfallwirtschaft (Müllabfuhr)                07751 / 86- 54 32            das nächste Mitteilungsblatt
Kreisforstamt (Förderhotline zur Bewältigung
der Folgen von Extremwetterereignissen)       07751 - 86 33 33
                                                                          Redaktionsschluss ist am Dienstag, 20.04.2021
                                                                          Erscheinungstag: Freitag, 23.04.2021
EnergieDienst AG
Störungsnummer                                     07623 / 92 18 18       Bitte senden Sie Ihre Beiträge in digitaler Form an
Servicenummer                                      07623 / 92 12 42       gemeinde@haeusern.de
MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE HÄUSERN
gen auf dem Gießbacher Kopf, auf den Grundstücken FlSt. Nr. 1540, 1560, 1571/1 und 1483
                                                                                                       Gemarkung und Gemeinde Häusern.

 Mitteilungsblatt der Gemeinde HÄUSERN                                                                                                                FREITAG, 09. APRIL 2021 | 3
                                                                                                       Das Landratsamt Waldshut hat der EnBW Windkraftprojekte GmbH am 30. März 2021 die immis-
                                                                                                       sionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergiean-
                                                                                                       lagen des Typs Vestas V126 mit einer Nennleistung von je 3,3 MW, einer Nabenhöhe von je 149
                                                                                                       m und einem Rotordurchmesser von 126 m auf dem Höhenzug „Gießbacher Kopf“ in der Ge-
                                                                                                       Die  immissionsschutzrechtliche
                                                                                                       meinde                                       Genehmigung
                                                                                                               Häusern im vereinfachten Verfahren nach                   vom 30. März 2021,
                                                                                                                                                         §§ 4, 6, 19 Bundes-Immissionsschutzgesetz
       AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN                                                                     AZ.  32/106.11
                                                                                                       (BImSchG)            HA,
                                                                                                                  erteilt. Das   hat folgenden
                                                                                                                               Landratsamt Waldshut Wortlaut:
                                                                                                                                                    macht den verfügenden Teil der Entscheidung so-
                                                                                                       wie die Rechtsbehelfsbelehrung gemäß § 10 Abs. 7 und 8 BImSchG i.V.m. § 21 a Abs. 1 der
                                                                                                       Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) öffentlich bekannt:
                                                                                                                                                   A)
                                                                                                       1.1
                                                                                                       Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 30. März 2021, AZ. 32/106.11 HA, hat folgen-
                                      Landratsamt erlässt                                              Der    EnBW Windkraftprojekte GmbH (im Folgenden „Antragstelle-
                                                                                                       den Wortlaut:

                                      Allgemeinverfügung zur                                           rin“) wird die immissionsschutzrechtliche   A)           Genehmigung für die Er-
                                      Geflügelpest                                                     richtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen (im Folgen-
                                                                                                       1.1 „WEA“) auf den Grundstücken FlSt. Nr. 1540, 1560, 1571/1 und
                                                                                                       den
                                                                                                       Der EnBW Windkraftprojekte GmbH (im Folgenden „Antragstellerin“) wird die immissionsschutz-
Im Landkreis Waldshut ist der Ausbruch der Geflügelpest amtlich                                        1483,   Gemarkung und Gemeinde Häusern erteilt.
                                                                                                       rechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen (im
festgestellt worden. Aufgrund der Geflügelpest-Verordnung (Gefl-                                       Folgenden „WEA“) auf den Grundstücken FlSt. Nr. 1540, 1560, 1571/1 und 1483, Gemarkung
PestSchV) hat das Landratsamt Waldshut daher eine Allgemeinverfü-                                      1.2
                                                                                                       und Gemeinde Häusern erteilt.
gung, einschließlich einer Karte zu den betroffenen Betrieben, erlas-                                  Die Genehmigung umfasst im Wesentlichen die folgenden Anlagen-
                                                                                                       1.2
sen und auf seiner Homepage veröffentlicht.                                                            und  Anlagenteile:
                                                                                                       Die Genehmigung umfasst im Wesentlichen die folgenden Anlagen- und Anlagenteile:
                                                                                                                                                                    Standortkoordinaten
                                                                                                        Kurzbezeich-             Nenn-     Naben-    Rotordurch-                           FlSt.
Um eine Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern, werden ein                                            nung
                                                                                                                     Typ
                                                                                                                                leistung    höhe       messer
                                                                                                                                                                   (Gauß-Krüger-Koordi-
                                                                                                                                                                                            Nr.
Sperrbezirk (rot umrandet) mit einem Radius von mindestens drei                                                                                                        natensystem)
                                                                                                                       Vestas                                      Rechtswert: 3437963     1540,
Kilometern und ein Beobachtungsgebiet (blau umrandet) mit einem                                         WEA 1
                                                                                                                       V 126
                                                                                                                                3,3 MW     149 m       126 m
                                                                                                                                                                   Hochwert: 5292310       1560
Radius von mindestens zehn Kilometern um die betroffenen Betriebe                                                      Vestas                                      Rechtswert: 3438293    1571/1,
                                                                                                        WEA 2                   3,3 MW     149 m       126 m
eingerichtet. Per Allgemeinverfügung hat das Landratsamt Waldshut                                                      V 126                                       Hochwert: 5292197       1483
nun verfügt, dass Geflügelhalter bestimmte Maßnahmen zum Schutz
                                                                                                                 Kranaufstell- und Bauhilfsflächen am Anlagenstandort
ihrer Tiere treffen müssen. Dazu zählt beispielsweise, im Sperrgebiet                                  • Kranaufstell-  und Bauhilfsflächen am Anlagenstandort
                                                                                                             Zugehörige Nebenanlagen am Anlagenstandort (interne Zuwegung)
eine Aufstallungspflicht. Alles Geflügel ist in geschlossenen Ställen                                  • Zugehörige Nebenanlagen am Anlagenstandort (interne Zuwegung)
oder in einer Voliere zu halten, die aus gesicherten Seitenbegren-
zungen und einer dichten Abdeckung nach oben bestehen muss. Ein                                        1.3
Auslauf im Freigelände außerhalb des Stalles oder der Voliere ist ver-                                 Die Genehmigung erfolgt unter den in Ziffer 3 aufgeführten Inhalts-
boten. Dies gilt für alles Geflügel, von gewerblichen landwirtschaftli-                                bestimmungen und Bedingungen sowie den in Ziffer 4 aufgeführten
chen Eier- oder Mastbetrieben, Freilandhaltungen und Bio-Betrieben                                     Nebenbestimmungen.
bis zu Geflügel aus Hobbyhaltungen. An den Ein- und Ausgängen von
Stallgebäuden sind geeignete Hygieneschleusen mit Desinfektions-                                       1.4
matten anzubringen. Vor jedem Kontakt mit den Tieren sind die Stra-                                    Konzentrationswirkung
ßen- gegen Stallschuhe auszuwechseln, Stallüberkleider anzuziehen                                      Diese Entscheidung schließt die Baugenehmigung für die Errichtung
und die Hände zu waschen. Im Beobachtungsgebiet gilt keine Auf-                                        der beiden WEA inklusive der Kranaufstell- und Bauhilfsflächen und
stallungspflicht, aber es sind auch hier die in der Allgemeinverfügung                                 internen Zuwegung am Anlagenstandort sowie die Genehmigungen
genannten Maßnahmen zu ergreifen, um eine mögliche Seuchenaus-                                         zur dauerhaften Umwandlung von ca. 8.090 m² (0,809 ha) Privatwald
breitung zu verhindern.                                                                                auf den Grundstücken FlSt. Nr. 1483, 1540, 1560, 1564, 1565, 1567,
                                                                                                       1568, 1574 und 1571/1, Gemarkung und Gemeinde Häusern und zur
Die Allgemeinverfügung mitsamt ihren Maßnahmen sowie einer Karte                                       befristeten Umwandlung von ca. 11.870 m² (1,187 ha) Privatwald auf
mit einer genauen Abgrenzung der Restriktionsgebiete ist abrufbar un-                                  den Grundstücken FlSt. Nr. 1483, 1540, 1560, 1564, 1565, 1567, 1568,
ter https://www.landkreis-waldshut.de/aktuelles/bekanntmachungen.                                      1574, 1589, 1606 und 1571/1, Gemarkung und Gemeinde Häusern für
                                                                                                       die Errichtung und Betrieb der beiden WEA und ihrer Nebenanlagen
Die Allgemeinverfügung tritt ab dem auf die Bekanntmachung fol-                                        mit ein.
genden Tag in Kraft (02.04.2021). Sie bleibt in Kraft, bis die Beendi-                                 Des Weiteren wird der mit der Errichtung und dem Betrieb der beiden
gung des Seuchenfalls durch das Veterinäramt des Landkreises Wald-                                     WEA sowie der Errichtung der Kranaufstellflächen und internen Zu-
shut festgestellt worden ist. Das Landratsamt Waldshut wird auf den                                    wegung am Anlagenstandort verbundene Eingriff in Natur und Land-
Eintritt dieses Zeitpunktes durch entsprechende Veröffentlichung                                       schaft entsprechend den vorgelegten Unterlagen und Plänen nach
unter www.landkreis-waldshut.de zusätzlich hinweisen.                                                  Maßgabe der Inhalts- und Nebenbestimmungen in Ziffer 3.4 und 4.7
                                                                                                       dieser Entscheidung zugelassen.
Anlage: Allgemeinverfügung des Landratsamts Waldshut
                                                                                                       1.5
                                                                                                       Die sofortige Vollziehung dieser Genehmigung wird angeordnet.
Amt für Umweltschutz
Geschäftszeichen: 32/106.11 HA                                                                         1.6
                                                                                                       Die zum Inhalt und Umfang der Antragsunterlagen und gegen das
         Amt für Umweltschutz
Öffentliche       Bekanntmachung
     Geschäftszeichen: 32/106.11 HA
                                                                                                       Vorhaben erhobenen Einwendungen werden zurückgewiesen, so-
                                                                                                       weit ihnen nicht durch die Inhalts- und Nebenbestimmungen dieser
Entscheidung des Landratsamtes Waldshut über den Antrag der                                            Entscheidung entsprochen wird oder sie sich im Laufe des Verfahrens
EnBW Windkraftprojekte GmbH, Schelmenwasenstraße 15, 70567                                             erledigt haben.
                                      Öffentliche Bekanntmachung
Stuttgart auf Erteilung der               immissionsschutzrechtlichen Geneh-
migungEntscheidung
         für die Errichtung           undWaldshut
                      des Landratsamtes      den Betriebüber den von
                                                                   Antragzwei    Windenergie-
                                                                          der EnBW   Windkraftprojekte    1.7
       GmbH, Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart auf Erteilung der immissionsschutz-
anlagen   auf   dem    Gießbacher          Kopf,     auf    den   Grundstücken            FlSt.
       rechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanla-
                                                                                                  Nr.     Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung erlischt, wenn nicht
1540, 1560,
       gen auf 1571/1      und 1483
                dem Gießbacher           Gemarkung
                                  Kopf, auf den Grundstücken  und     Gemeinde
                                                                  FlSt. Nr. 1540, 1560,Häusern.
                                                                                        1571/1 und 1483   innerhalb von drei Jahren nach ihrer Bestandskraft mit der Errichtung
       Gemarkung und Gemeinde Häusern.                                                                    der Anlagen begonnen wurde. Im Übrigen gelten die Bestimmungen
Das Landratsamt         Waldshut hat der EnBW Windkraftprojekte GmbH
       Das Landratsamt Waldshut hat der EnBW Windkraftprojekte GmbH am 30. März 2021 die immis-           nach § 18 BImSchG.
am 30. sionsschutzrechtliche
        März 2021 dieGenehmigung
                               immissionsschutzrechtliche                   Genehmigung
                                            für die Errichtung und den Betrieb                     für
                                                                                von zwei Windenergiean-
die Errichtung     und
       lagen des Typs Vestasden   Betrieb
                               V126             von zweivonWindenergieanlagen
                                    mit einer Nennleistung       je 3,3 MW, einer Nabenhöhe vondes je 149
                                                                                                          1.8
       m und einem Rotordurchmesser von 126 m auf dem Höhenzug „Gießbacher Kopf“ in der Ge-
Typs Vestas    V126   mit    einer   Nennleistung           von    je 3,3  MW,     einer   Naben-
       meinde Häusern im vereinfachten Verfahren nach §§ 4, 6, 19 Bundes-Immissionsschutzgesetz           Dem Antrag auf öffentliche Bekanntmachung dieser Entscheidung
höhe von    je 149erteilt.
       (BImSchG)     m und      einem Rotordurchmesser
                           Das Landratsamt Waldshut macht den verfügendenvon Teil
                                                                                126dermEntscheidung
                                                                                          auf demso- wird stattgegeben.
       wie die Rechtsbehelfsbelehrung gemäß § 10 Abs. 7 und 8 BImSchG i.V.m. § 21 a Abs. 1 der
Höhenzug      „Gießbacher Kopf“ in der Gemeinde Häusern im verein-
       Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) öffentlich bekannt:
fachten Verfahren nach §§ 4, 6, 19 Bundes-Immissionsschutzgesetz                                          1.9
(BImSchG)     erteilt. Das Landratsamt
       Die immissionsschutzrechtliche  GenehmigungWaldshut            macht
                                                       vom 30. März 2021,        den verfügen-
                                                                            AZ. 32/106.11 HA, hat folgen- Naturschutzrechtliche Ausgleichsabgabe
       den Wortlaut:
den Teil der Entscheidung sowie die Rechtsbehelfsbelehrung gemäß                                          Für die auf sonstige Weise nicht ausgleichbaren erheblichen Beeinträch-
§ 10 Abs. 7 und 8 BImSchG i.V.m. § 21 a A)              Abs. 1 der Verordnung über das                    tigungen des Landschaftsbildes und des Naturhaushaltes wird eine Aus-
Genehmigungsverfahren
       1.1                         (9. BImSchV) öffentlich bekannt:                                       gleichsabgabe in Höhe von insgesamt 156.000 Euro festgesetzt.
         Der EnBW Windkraftprojekte GmbH (im Folgenden „Antragstellerin“) wird die immissionsschutz-
         rechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen (im
         Folgenden „WEA“) auf den Grundstücken FlSt. Nr. 1540, 1560, 1571/1 und 1483, Gemarkung
         und Gemeinde Häusern erteilt.

         1.2
         Die Genehmigung umfasst im Wesentlichen die folgenden Anlagen- und Anlagenteile:
MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE HÄUSERN
4 | FREITAG, 09. APRIL 2021                                                                            Mitteilungsblatt der Gemeinde HÄUSERN

1.10                                                                    Auf Grund der §§ 22 und 26 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNat-
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Für diese Geneh-   SchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) sowie der §§ 23 Abs. 4 und
migung wird eine Gebühr in Höhe von 50.333,00 EUR festgesetzt und       24 des Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg (NatSchG) vom
mit beiliegender Gebührenmitteilung erhoben.                            23.06.2015 (GBl. 2015, S. 585), jeweils in der aktuell gültigen Fassung
                                                                        wird die Verordnung des Landratsamtes Waldshut über das Land-
Rechtsbehelfsbelehrung                                                  schaftsschutzgebiet „Häusern“ vom 06.08.1996 wie folgt geändert:
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Zustel-
lung Widerspruch beim Landratsamt Waldshut, Industriestr. 2, 79761      Art. 1
Waldshut-Tiengen, oder beim Regierungspräsidium Freiburg, Kai-
ser-Joseph- Str. 167, 79098 Freiburg i. Br., erhoben werden.            (1) In § 2 der Verordnung (Schutzgegenstand) wird folgender Absatz
                                                                        3 eingefügt:
                                B)
Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung enthält Bedingungen,         Das Landschaftsschutzgebiet enthält eine Zone zur Errichtung oder
Inhalts- und Nebenbestimmungen, Hinweise sowie die Begründung,          wesentlichen Änderung von immissionsschutzrechtlich genehmi-
aus der die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe, die      gungspflichtigen Windenergieanlagen und der hierfür erforderlichen
zur Entscheidung geführt haben, hervorgehen.                            Neben- und Erschließungsanlagen (Windenergiezone). Die Winde-
                                                                        nergiezone hat eine Größe von 9,9576 ha und liegt am Gießbacher
Eine Ausfertigung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung
                                                                        Kopf auf den Flurstücken Lgb.Nr. 1483 (T), 1872 (T), 1571/1 (T), 1568,
und eine Ausfertigung der Planunterlagen sind im Rathaus der Ge-
meinde Häusern, St.-Fridolin-Str. 5, 79837 Häusern sowie beim Land-     1574, 1567 (T), 1565 (T), 1564 (T), 1606 (T), 1560 (T), 1540 (T), 1589 (T),
ratsamt Waldshut, Industriestr. 2, 79761 Waldshut-Tiengen in der Zeit   1591 (T), jeweils Gemarkung Häusern.
vom 12. April 2021 bis einschließlich 26. April 2021 zur kostenlosen
Einsicht durch jedermann während der jeweiligen Sprechzeiten aus-       (2) Der bisherige Absatz 3 des § 2 wird Absatz 4 und erhält folgende
gelegt. Nach der öffentlichen Bekanntmachung können der Bescheid        Fassung:
und seine Begründung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den
Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elekt-       Die Grenzen des Landschaftsschutzgebietes sind in einer Übersichts-
ronisch angefordert werden.                                             karte im Maßstab 1:25.000 und in zwei Detailkarten (Topografische
                                                                        Karte, Luftbildkarte) im Maßstab 1:5.000 mit durchgezogener grüner
Gegenüber den Beteiligten, denen die immissionsschutzrechtliche         Linie dargestellt. Die Windenergiezone ist in der Übersichtskarte im
Entscheidung zugestellt wurde, hat die Auslegung keinen Einfluss auf    Maßstab 1:25.000 und in den Detailkarten im Maßstab 1:5.000 mit
den Lauf der Rechtsmittelfrist. Gegenüber den übrigen Betroffenen       jeweils einer roten Linie dargestellt. Die Karten sind Bestandteil die-
gilt die immissionsschutzrechtliche Entscheidung mit dem Ende der       ser Verordnung.
Auslegungsfrist als zugestellt (§ 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG).            Die Verordnung mit Karten wird beim Landratsamt Waldshut als un-
                                                                        tere Naturschutzbehörde in Waldshut-Tiengen zur kostenlosen Ein-
Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung und die Antragsunter-        sicht durch jedermann während der Sprechzeiten niedergelegt. Die
lagen können darüber hinaus auch auf der Internetseite des Landkrei-    Verordnung mit Karten kann auch während der Sprechzeiten beim
ses Waldshut unter der Adresse www.landkreis-waldshut.de/aktuel-        Bürgermeisteramt der Gemeinde Häusern eingesehen werden.
les/bekanntmachungen eingesehen und heruntergeladen werden.
                                                                        Art. 2
Waldshut-Tiengen, den 9. April 2021
Landratsamt Waldshut                                                    In § 6 (Zulässige Handlungen) wird folgende Ziffer 7 angefügt:
Amt für Umweltschutz
Untere Immissionsschutzbehörde                                          für die Errichtung oder wesentliche Änderung von immissionsschutz-
Industriestr. 2                                                         rechtlich genehmigungspflichtigen Windenergieanlagen und der
79761 Waldshut-Tiengen                                                  hierfür erforderlichen Neben- und Erschließungsanlagen in der Win-
                                                                        denergiezone.

Öffentliche Bekanntmachung                                              Art. 3
Das Landratsamt Waldshut hat am 29. März 2021 eine Änderungs-
                                                                        Die Änderungsverordnung mit den geänderten Karten ist beim Land-
verordnung zum Landschaftsschutzgebiet „Häusern“ erlassen
                                                                        ratsamt Waldshut, Kaiserstr. 110, 79761 Waldshut-Tiengen und bei
und bekannt gemacht, mit der am Gießbacher Kopf eine Zone für
die Windenergienutzung ausgewiesen wird; die Verordnung trat            der Gemeinde Häusern, St.-Fridolin-Str. 5, 79837 Häusern auf die
am 30. März 2021 in Kraft.                                              Dauer von zwei Wochen, beginnend am Tage nach der Verkündung
                                                                        dieser Verordnung, zur kostenlosen Einsicht durch jedermann wäh-
Das Verfahren wurde nach §§ 23 Abs. 4, 24 Naturschutzgesetz Ba-         rend der Sprechzeiten öffentlich ausgelegt und zur kostenlosen Ein-
den-Württemberg (NatSchG) mit Beteiligung der Träger öffentlicher       sicht durch jedermann während der Sprechzeiten niedergelegt, so-
Belange und Naturschutzvereinigungen durchgeführt. Das Landrat-         lange die Rechtsverordnung in Geltung ist.
samt Waldshut hat die Verordnung zur Änderung der Verordnung
über das Landschaftsschutzgebiet „Häusern“ vom 29.03.2021 ge-           Art. 4
mäß § 24 Abs. 8 NatSchG i.V.m. § 1 Abs. 1 der Satzung des Landkrei-
ses Waldshut über die Form öffentlicher Bekanntmachungen vom            Diese Änderungsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in
31.05.2017 durch Bereitstellung im Internet unter der Adresse des       Kraft.
Landkreises Waldshut (www.landkreis-waldshut.de) unter der Rubrik
Bekanntmachungen am 29.03.2021 öffentlich bekannt gemacht.              Waldshut-Tiengen, den 29.03.2021
                                                                        Landratsamt Waldshut
A)                                                                      gez. Gantzer
                                                                        Erster Landesbeamter
Die Änderungsverordnung vom 29. März 2021 hat den folgenden
Wortlaut:                                                               Verkündungshinweis:
                                                                        Nach § 25 NatSchG ist eine Verletzung der in § 24 NatSchG genannten
                       Verordnung                                       Verfahrens- und Formvorschriften nur beachtlich, wenn sie innerhalb
                 des Landratsamtes Waldshut                             eines Jahres nach Verkündung der Verordnung schriftlich gegenüber
zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet            dem Landratsamt Waldshut, Kaiserstr. 110, 79761 Waldshut-Tiengen,
                         „Häusern“                                      geltend gemacht wird; der Sachverhalt, der die Verletzung begrün-
                       vom 29.03.2021                                   den soll, ist darzulegen.
MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE HÄUSERN
Mitteilungsblatt der Gemeinde HÄUSERN                                                                      FREITAG, 09. APRIL 2021 | 5

B)                                                                        Forplan zu beauftragen. Diese hat bereits 2010 einen Bedarfsplan
                                                                          gemacht und kennt die Feuerwehr Häusern wie auch die regionale
Die Änderungsverordnung mit den geänderten Karten ist beim Land-          Zusammenarbeit. Ohne einen aktualisierten Bedarfsplan sind kei-
ratsamt Waldshut, Amt für Umweltschutz, Industriestr. 2, 79761            ne Zuschüsse zu erhalten, der Plan sollte nach spätestens 10 Jahren
Waldshut-Tiengen und im Rathaus der Gemeinde Häusern, St.-Frido-          fortgeschrieben werden. Auch auf die freiwillige Feuerwehr wird viel
lin-Str. 5, 79837 Häusern seit dem 30. März 2021 auf die Dauer von        Arbeit zukommen, dennoch ist dies wichtig. Die Feuerwehr hat die
zwei Wochen zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der          Möglichkeit, zur Personalanalyse und Planung auf den Server der
Sprechzeiten öffentlich ausgelegt und im Anschluss daran zur kos-         Firma zuzugreifen. Gemeinderätin Schwinkendorf erkundigt sich, ob
tenlosen Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten nie-           der Tagessatz von 640 € üblich ist, was von Seiten der Verwaltung be-
dergelegt, solange die Rechtsverordnung in Geltung ist.                   jaht wird.
Die Änderungsverordnung mit den geänderten Karten kann auch auf           Nach weiteren Fragen aus dem Gemeinderat stimmt der Gemein-
der Internetseite des Landkreises Waldshut (www.landkreis-walds-          derat der Beauftragung Firma Forplan zum Nettopreis von 5248 €
hut.de/aktuelles/bekanntmachungen) eingesehen und heruntergela-           zuzüglich Mehrwertsteuer und Fahrtkosten bei einer Enthaltung ein-
den werden.                                                               stimmig zu.

Waldshut-Tiengen, den 9. April 2021                                       5.   Bauantrag Biosphärengebiet Schwarzwald zur Errichtung
Landratsamt Waldshut                                                           einer Hinweistafel an der B 500
Amt für Umweltschutz                                                      Das Regierungspräsidium Freiburg, Biosphärengebiet Schwarzwald,
Untere Naturschutzbehörde                                                 beantragt die Genehmigung zur Errichtung einer Hinweistafel in einer
Industriestr. 2                                                           Größe von 1,78 × 2,51 m bei Station 3,220 (beim Sportplatzparkplatz)
79761 Waldshut-Tiengen                                                    auf Flurstück Nummer 76/12 der Gemarkung Häusern. Das Schild
                                                                          selbst ist auf zwei 2,5 m hohen Rohrposten mit Punktfundamenten
                                                                          befestigt. Nach den Gestaltungsvorschriften sind Werbeanlagen nur
Offenlegung der vereinbarten Abschussplanung                              innerhalb der Baugrenzen an der Stätte der Leistung zulässig, wobei
                                                                          Ausnahmen für gemeindeeigene Werbeanlagen möglich sind. Die
zur Einsicht durch die Jagdgenossen                                       Gemeinde Häusern ist Mitglied des Biosphärengebiets, das Schild
Coronabedingt fand in diesem Jahr keine Abschussplanbesprechung           hat auch überregionale Bedeutung. Insofern rechtfertigt dies eine
2021/22 für das Rotwild, und für das Gamswild statt. Die Jagdpächter      Abweichung von den Gestaltungsvorgaben. Seitens der Verwaltung
wurden vielmehr aufgefordert, den Abschussplan aufzustellen und           wird empfohlen, dem Bauantrag zuzustimmen.
beim Bürgermeisteramt einzureichen.                                       Bürgermeister Kaiser erläutert die Pläne sowie die Gestaltungsvorga-
Die von den Jagdpächtern eingereichten Abschusspläne werden in            ben. Hierzu werden die Fachbehörden wie auch das Straßenbauamt
der Zeit vom 12.04.2021 bis 19.04.2021 (je einschließlich) im Rat-        gehört. Gemeinderätin Monika Schwinkendorf bittet darauf hinzu-
haus 79837 Häusern, St.-Fridolin-Str. 5, Zimmer 4 zur Einsichtnahme       wirken, dass die auf dem Schild abgebildeten Darstellungen nicht so
durch die Jagdgenossen offengelegt. In dieser Zeit können von Jagd-       dunkel erfolgen sollen.
genossen gegen den Abschussplan Einwendungen oder evtl. Ände-             Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag einstimmig zu, die Anre-
rungsvorschläge vorgebracht werden.                                       gungen von Frau Schwinkendorf sollen weitergegeben werden.

                                                                          6. Bekanntgaben
                                                                          • Bürgermeister Kaiser gibt bekannt, dass der BGV (Badischer Ge-
        AUS DEM GEMEINDERAT                                               meinde Versicherungsverband) der Freiwilligen Feuerwehr 10.000
                                                                            € für eine Tragkraftspritze spendet. Eine Ziegler-Pumpe bedingt
                                                                            noch eine auf Zahlung der Gemeinde von rund 3500 €, die aus
Bekanntgabe des Protokolls der Gemeinderats-                                Haushaltsmitteln zur Verfügung gestellt werden können. Der Ge-
                                                                            meinderat ist hiermit einverstanden.
sitzung vom 29.03.2021                                                    • Der Verein Freunde des Waldfreibades hat seine Bilanz 2020 vorge-
1.   Bekanntgabe der Beschlüsse aus der letzten nichtöffentli-              legt. Diese kann bei der Verwaltung eingesehen werden bzw. wird
     chen Sitzung                                                           den Gemeinderäten als Scan zur Verfügung gestellt.
• Es fand keine nicht-öffentliche Sitzung statt.                          • Der Gutachterausschuss der Gemeinde wird durch den gemeinsa-
                                                                            men Gutachterausschuss der Stadt Bad Säckingen zum 1.4.2021
2. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung                           abgelöst. Bürgermeister Kaiser dankt den seitherigen Ausschuss-
Das Protokoll der letzten Sitzung wird genehmigt. Bürgermeister             mitgliedern Roland Behringer, Georg Lebtig, Christoph Villinger
Kaiser erwähnt in diesem Zusammenhang, dass die Unordnung im                und Bernd Schlageter für die seitherige Mitwirkung. Er wird Ihnen
Bereich Schluchseer Straße 19 und nicht wie protokolliert 17 moniert        noch ein Dankesschreiben übermitteln. Roland Behringer wird die
wurde. Das Protokoll wird korrigiert.                                       Gemeinde im Gutachterausschuss künftig vertreten.
                                                                          • Vergangene Woche fand eine Sitzung des Zweckverbandes Grup-
3. Fragen, Anregungen und Vorschläge der Einwohner                          pen Wasserversorgung statt, bei dem die Bilanzen bekannt gege-
Es werden keine Fragen gestellt.                                            ben wurden. Für Häusern stellt sich noch die Frage, ob man weitere
                                                                            Bezugsrechte sichern sollte als die bislang vereinbarten 3 l/s. Pro
4.    Beauftragung der Fa. Forplan zur Fortschreibung des Feuer-            Sekundenliter mehr muss man mit einer Erhöhung der Grundkos-
      wehrbedarfsplanes                                                     ten von rund 12.000 € rechnen. Er möchte dies auch mit Planer Ralf
Für die Haushaltsplanung 2021 wurde bereits im November vergan-             Mülhaupt nochmals besprechen. Es steht eine Baugebietserwei-
genen Jahres ein Angebot der Firma Forplan, Bonn, zur Fortschrei-           terung mit rund 100 zusätzlichen Einwohnern an, die Eigenversor-
bung des Feuerwehrbedarfsplanes für die Gemeinde Häusern ein-               gung reicht insbesondere in trockenen Monaten nicht aus.
geholt. Ein Feuerwehrbedarfsplan enthält wesentliche Aufgaben             • Dann geht Bürgermeister Kaiser in Kürze auf das Thema Graben-
für die Beschreibung der feuerwehrtechnisch relevanten, örtlichen           bewirtschaftung und Unterhaltung ein, zu dem er ein Merkblatt
Verhältnisse (Gefährdungs-analyse) und bildet die Grundlage für die         verteilt hat. Grundsätzlich sind Verursacher für Schäden im Zusam-
Aufstellung und Ausrüstung einer für einen geordneten Lösch- und            menhang mit einer Beweidung verantwortlich, da entsprechende
Rettungseinsatz erforderlichen leistungsfähigen Feuerwehr. Der Be-          Abstände zum Gewässer mit der Einzäunung einzuhalten sind.
darfsplan wurde seinerzeit für den Bau des Gerätehauses wie auch für
die Fahrzeugbeschaffung erstellt. Mittlerweile ist das LF8/6 bereits 21   7. Fragen aus dem Gemeinderat und den Zuhörerreihen
Jahre alt, auch im Gerätehaus gibt es Rückstände.                         Auf Frage von Frau Wettinger teilt Bürgermeister Kaiser mit, dass
Feuerwehrkommandant und Gemeinderat Patrick Bühler ergänzt die            das Bebauungsplanverfahren für den 2. Bauabschnitt im Baugebiet
Ausführungen von Bürgermeister Kaiser und empfiehlt, die Firma            Abendweide läuft, aktuell kann der Vorentwurf eingesehen werden.
MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE HÄUSERN
6 | FREITAG, 09. APRIL 2021                                                                             Mitteilungsblatt der Gemeinde HÄUSERN

                                                                          Frühstückstreff für seelisch belastete Menschen -
      DIE VERWALTUNG INFORMIERT                                         ein Angebot des Caritasverbandes Hochrhein
                                                                          Der Frühstückstreff ist ein Treffpunkt für psychisch belastete Men-
                                                                          schen sowie alle interessierten Personen. Die Treffen finden 14-tägig,
 Wir sind für Sie da:                                                     jeweils mittwochs, von 9.00 bis 11.30 Uhr statt im Theophil-Lamy
 Öffnungszeiten der Verwaltung:                                           Haus, Im Frongarten 2, 79837 St. Blasien.
 Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr                            Aufgrund der aktuellen Coronalage müssen wir auf dieses Angebot
 Donnerstag von 13.00 Uhr bis 18.30 Uhr                                   derzeit verzichten. Bei Fragen können Sie sich gerne an Frau B. Scholz,
                                                                          Tel. 07751 - 801133 oder unter b.schluz@caritas-hochrhein.de wenden.
 Öffnungszeiten der Touristinformation Häusern:
 Auf Grund der aktuellen Corona-Entwicklung bleibt die                    Sozialpsychiatrischer Dienst des Caritasverbandes Hochrhein
 Touristinformation bis auf weiteres geschlossen.                         Sozialstation St. Blasien, Friedhofstr. 8, 79837 St. Blasien
                                                                          Das monatliche Treffen der Selbsthilfegruppe der Angehörigen psychisch
 Öffnungszeiten der Postagentur                                           erkrankter Menschen wird voraussichtlich im März 2021 stattfinden.
 Montag bis Freitag von 09.30 Uhr bis 12.30 Uhr geöffnet.                 Der hierfür vorgesehene Termin ist Donnerstag, den 10.06.2021,
 Samstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr                                      14:00 bis 16:00 Uhr. Eine Anmeldung ist erforderlich.
                                                                          Info´s unter: Barbara Scholz, Sozialarbeiterin, Caritasverband,
                                                                          Tel.: 07751-801133.

 Telefonisch sind wir zu erreichen:                                       Selbsthilfegruppe für betroffene Angehörige und Freunde von
 07276 - 93 14 - 0                                                        Suizidopfern
 Einwohnermeldeamt                                     93 14 - 11         Caritasverband Hochrhein, Poststraße 1, 79761 Waldshut-Tiengen
 Rechnungsamt                                          93 14 - 12         Ansprechpartnerin ist Frau Dagmar Reinker, Tel. 07751/ 2606, E- Mail:
 Kasse                                                 93 14 - 26         d-reinker@t-online.de oder Frau Barbara Scholz, Tel. 07751/ 8011-33,
 Hauptamt                                              93 14 - 13         E- Mail: b.scholz@caritas-hochrhein.de
 Tourist-Information                                   93 14 - 15
 Schneetelefon                                         93 14 - 24         Selbsthilfegruppe „Menschen mit einer Bipolaren Erkrankung“
 Grundschule                                           93 14 - 18         Caritasverband Hochrhein, Herr Andreas Maichle,
 Küche, Kur- und Sporthaus                             93 14 - 19         Telefon: 07751/8011-43
 Feuerwehrgerätehaus                                   93 14 - 30
 Musik Probelokal                                      93 14 - 40         Selbsthilfegruppe für Jugendliche
 Zunftstube Hüsemer Hase                               93 14 - 50         mit einer depressiven Erkrankung und / oder Angsterkrankung im
 Bauhof                                                 48 16 47          Landkreis Waldshut
 Kläranlage                                             48 11 91          Altersgruppe: 16-20-Jährige
 Kindergarten                                                6 27         Unsere Gruppe ermöglicht einen Erfahrungsaustausch in einem ge-
                                                                          schützten Rahmen.
                                                                          • Menschen, die an einer Depression erkrankt sind, werden auf viel-
                                                                            fältige Weise von ihrer Erkrankung belastet und beeinflusst.
 Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,                               • Ihnen soll die Möglichkeit gegeben werden, ihre Alltagssituationen und
 es besteht nochmals die Möglichkeit, dass wir für Bürger über 80           Erfahrungen mit anderen Betroffenen zu teilen und zu besprechen.
 Jahre einen Impftermin bekommen. Sollten Sie Interesse an einer          • Die Gruppe kann durch regelmäßige Kontakte und den gegenseiti-
 Impfung haben, setzen Sie sich schnellstmöglich mit der Gemein-            gen Austausch Unterstützung bieten.
 deverwaltung, Frau Raetzke, Tel. 07672/93140 in Verbindung. Zu ei-
 nem späteren Zeitpunkt besteht evtl. auch die Möglichkeit sich ab        Treffen: Derzeit finden aufgrund der Coronalage keine Treffen statt.
 70 Jahren über die Terminplanung der Gemeinde impfen zu lassen.          Ort: Erdgeschoss des Caritasverbandes Hochrhein, Poststraße 1,
                                                                          79761 Waldshut-Tiengen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte per Email
 Wir würden gerne wissen, wer auch hier Interesse bekundet, da-           an: Du-bist-nicht-alleine@mail.de
 mit wir eine entsprechende Organisation starten können.
                                                                          Beratung im Sozialrecht
 Thomas Kaiser, Bürgermeister                                             Sprechtag der VdK Sozialrechtschutz GmbH in Waldshut-Tiengen mit
                                                                          Frau E. Bendzko, Bahnhofstr. 12 (barrierefrei).
                                                                          Die Beratung und rechtliche Vertretung in sozialrechtlichen Fragen,
                                                                          u.a. in der gesetzl. Kranken-, Unfall-, Renten-, Arbeitslosen- und Pfle-
Corona-Testungen durch die Gemeindeverwaltung                             geversicherung sowie dem Schwerbehindertenrecht.
                                                                          Eine Terminvereinbarung unter 07741 - 96 98 73-0 ist erforderlich.
Die Gemeindeverwaltung führt wöchentlich kostenlose Corona-Tes-           Wegen des Corona-Virus ist die Servicestelle für den Publikums-
tungen durch.                                                             verkehr geschlossen, aber telefonisch , per Fax, per e-mail oder
NEU: Immer donnerstags, ab 16:00 Uhr im Kur- und Sporthaus/Le-            per Post weiterhin erreichbar.
sezimmer.
Eine Voranmeldung ist zwingend notwendig. Hierzu wenden Sie               IBB Beratungsstelle Waldshut
sich bitte an Frau Raetzke, Tel. 07672 - 93 14 0.                         Die IBB-Stelle Waldshut informiert:
                                                                          Auch weiterhin können Beratungsgespräche wegen der Corona-
                                                                          pandemie leider nur telefonisch stattfinden. Sobald die Kontakt-
Forstarbeiten entlang der B 500                                           beschränkungen aufgehoben werden, wird wieder eine persönli-
                                                                          che Beratung möglich sein.
In der Zeit vom 12. April bis längstens 16.4.2021 finden entlang der      Die Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle für psychisch
Bundesstraße 500 im Bereich zwischen der Einmündung Schwand               erkrankte Menschen und ihre Angehörigen bietet für die nächste
und der Einmündung Schwandmättle Forstarbeiten statt. Hierdurch           Zeit nur noch telefonische Beratungsgespräche an. Diese sind dafür
wird die Bundesstraße 500 halbseitig gesperrt und ein Ampelbetrieb        immer, während der Woche, möglich. Die Sprechstunde ist nicht an
eingerichtet. Zeitweise ist es möglich, dass eine kurzzeitige Vollsper-   bestimmten Tagen gebunden.
rung erfolgt.                                                             Sie können uns unter Telefon 07751 / 9151110 (Anrufbeantworter) 24
Die Linienbusse, Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste können die        Stunden täglich erreichen oder zu Bürozeiten unter Telefon
Baustelle jederzeit passieren. Vielen Dank für Ihr Verständnis.           07751 / 86-4254. www.ibb-stelle waldshut.de
MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE HÄUSERN
Mitteilungsblatt der Gemeinde HÄUSERN                                                                                    FREITAG, 09. APRIL 2021 | 7

Verschenkbörse                                                                      Neue Website des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft
- Holz-Schreibtisch Tel. 9 22 86 53                                                 ist online – informativer, moderner, technisch
                                                                                    barrierefrei und natürlich lesbar auf mobilen
Sofern Sie etwas kostenfrei abzugeben haben, setzen Sie sich bitte mit
Frau Raetzke vom Einwohnermeldeamt, Tel. 07672 - 93 140, in Verbin-
                                                                                    Endgeräten
dung. Nennen Sie uns Ihren Gegenstand und Ihre Telefonnummer.                       Es ist soweit! Getreu dem Motto des deutschen Industriellen und
E.Mail. gemeinde@haeusern.de Betreff: Verschenkbörse                                Politikers Philipp Rosenthal: „Wer aufhört besser zu werden, hat auf-
Vielen Dank!                                                                        gehört gut zu sein“ freut sich der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft über
                                                                                    seinen neuen Internetauftritt.
                                                                                    Die neue Website ersetzt die über 14 Jahre alte Website. Technisch
Fundbüro                                                                            wurde die neue Website in enger Zusammenarbeit mit 4ws-netdesign
                                                                                    GbR aus Oberried grundlegend neu aufgesetzt. Bei der Erstellung
Es wurden in den vergangenen Wochen folgende Fundgegenstände                        stand selbstverständlich auch die Optimierung für mobile Endgerä-
abgegeben:                                                                          te im Vordergrund. Der neue Webauftritt wird jetzt im sogenannten
- Regenschirm (Rathaus)                                                             Responsive Design optimal auf diversen Endgeräten (Desktop-PC,
Bei Rückfragen melden Sie sich bitte bei dem Einwohnermeldeamt,                     Tablet und Smartphone) dargestellt. Optisch orientiert sich die Seite
Frau Raetzke, Tel.: 07672/ 93 14-0                                                  dabei an der Website des Landkreises und ist technisch barrierefrei.
                                                                                    Auch inhaltlich hat die neue Seite erheblich mehr zu bieten als die
                                                                                    Vorgängerversion:
     BEKANNTMACHUNGEN D. LANDKREISES                                              • Wichtige Informationen zu nahezu allen Abfallarten (von A wie Alt-
                                                                                        holz bis S wie Sperrmüll)
                                                                                    • Alle Annahmestellen, wie Recyclinghöfe, Deponien, Glascontainer
                                                                                        im Landkreis Waldshut mit Informationen zum Annahmespekt-
                                 Aufarbeitungspflicht für                               rum, den Öffnungszeiten und Lageplan/Karte.
                                                                                    • Informationen zu den Gebühren und allen umfangreichen Leistun-
                                 frisch vom Borkenkäfer                                 gen, die die Abfallwirtschaft im Rahmen Ihres Entsorgungsauftra-
                                 befallene Bäume                                        ges erbringt. (Oder wussten Sie, dass es im Landkreis Waldshut
                                                                                        23 Recyclinghöfe, 16 Sperrmüllannahmezentren, 9 dezentrale
         * Beobachten * Erkennen * Handeln * Vorbeugen *
                                     Aufarbeitungspflicht
Die untere Forstbehörde Waldshut informiert die Waldbesitzer im      für  frisch    vom     Borkenkäfer befallene
                                                                                        Grünschnittsammelstellen,              Bäume
                                                                                                                        2 Grünkompostanlagen,        1 Deponie, 1
                                                                                        Regionales Annahmezentrum und über 170 Sammelstellen für Alt-
Landkreis Waldshut über die aktuelle Waldschutzsituation               und  ruft
                                                          * Beobachten * Erkennen glas   * Handeln
alle Waldbesitzer auf, alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer                             gibt?) * Vorbeugen *
Reduzierung des Borkenkäferbefalls führen.                                          •   Die  Gewerbeabfallberatung       ist neu mit vielen Informationen ver-
    Die untere Forstbehörde Waldshut informiert die Waldbesitzer im Landkreis              Waldshut über die aktuelle Waldschutzsituation und ruft alle
                                                                                        treten.
Sturmgeschädigte
    Waldbesitzer auf,  Bäume,    überdurchschnittliche
                         alle Maßnahmen       zu ergreifen,Temperaturen
                                                              die zu einer und
                                                                           Reduzierung
                                                                                    • Dasdes ThemaBorkenkäferbefalls
                                                                                                      Abfallberatung und führen.
                                                                                                                             Abfallvermeidung rückt stärker in
die lange Trockenheit haben in den vergangenen Jahren eine hohe                         den Fokus und wird kontinuierlich ausgebaut werden.
Borkenkäferpopulation
    Sturmgeschädigte Bäume, entstehen    lassen. Die Borkenkäfer
                                    überdurchschnittliche           haben bis-
                                                             Temperaturen    und die• lange  Trockenheit
                                                                                        In der            haben sich
                                                                                                Infothek finden  in den   vergangenen
                                                                                                                        weitere           Jahren eine
                                                                                                                                  Informationen    wie hohe
                                                                                                                                                       die gesam-
her Borkenkäferpopulation
     den Winter gut überstanden        undlassen.
                               entstehen     werden   je Borkenkäfer
                                                    Die  nach Witterungsver-
                                                                      haben bisher den     WinterFAQ’s
                                                                                        melten     gut überstanden    und werden
                                                                                                         (Häufige Fragen),          je nachund
                                                                                                                                Themen      Witterungsverlauf,
                                                                                                                                                Projekte wie dieab
lauf,Mitte
      ab Mitte
           April April mitSchwärmflug
                 mit dem   dem Schwärmflug       wiederbeginnen.
                                           wiederbeginnen.                              Erweiterung der Deponie Lachengraben und die Nationale Kli-
    Die Gefahr eines weiteren Anstieges der Borkenkäferpopulation mit dramatischen                Folgeschäden
                                                                                        maschutzinitiative      ist außerordentlich
                                                                                                             sowie                      hoch.
                                                                                                                       der Download-Bereich        zu den Flyern,
Die Gefahr eines weiteren Anstieges der Borkenkäferpopulation mit                       Broschüren und Infomaterialien.
dramatischen Folgeschäden ist außerordentlich hoch.
    Zur Reduzierung der erwarteten Borkenkäferschäden in Ihrem Wald sind            • Das zwei  Punkte entscheidend:
                                                                                             Abfall-ABC   wurde komplett neugestaltet und gibt detaillierte
                                                                                        Informationen zu derzeit über 800 Stoffen. Die Stoffe sind ver-
Zur Reduzierung der erwarteten Borkenkäferschäden in Ihrem Wald
sind zwei    Kontrollieren
         1. Punkte           Sie Ihren Fichtenwald wöchentlich auf folgende Merkmale
                     entscheidend:                                                      knüpft mit allen Entsorgungseinrichtungen im Landkreis Waldshut
1. Kontrollieren a. Abfallende
                       Sie Ihren Rindenstücke     trotz grüner auf
                                  Fichtenwald wöchentlich       Krone
                                                                    folgende            und einer Karte, auf der bei einer Stoffliste ersichtlich ist, wo das
      Merkmale   b.  kreisrunde   Einbohrlöcher   in der  Rinde                         komplette Sortiment abgegeben werden kann und wo nicht. Das
                 c. Vergilben
      a. Abfallende              und anschließende
                         Rindenstücke     trotz grünerRötung                            Ganze wird abgerundet mit weiterführenden Informationen zu den
                                                         Krone der Nadeln bzw. der Baumkronen
                 d.  Nadeln   am  Boden
      b. kreisrunde Einbohrlöcher in der Rinde                                          Öffnungszeiten, ggf. Kosten und Annahmebedingungen der ein-
                 e. Bohrmehlansammlungen
      c. Vergilben      und anschließende Rötung  auf der
                                                        derRinde
                                                             Nadelnund     Stammfuß zelnen Stoffe.
                                                                       am der
                                                                     bzw.
                 f. „Spechtsiegel“ (Stellen an der Baumrinde, an der Spechte
            Baumkronen                                                              • nach
                                                                                        ÜberBorkenkäfern
                                                                                              den Bereich Schnellnavigation
                                                                                                            gesucht haben) können die Bereiche Aktuelles,
      d. Nadeln am Boden                                                                unsere Satzungen, die Online-Formulare (Online-Kontaktaufnah-
             und schlagen Sie diese Käferbäume
      e. Bohrmehlansammlungen              auf der Rindeschnellstmöglich
                                                           und am Stammfuß    in wenigenme,Tagen
                                                                                             Bestellung  vonKontrolle
                                                                                                   nach der  Tonnen oder     Sperrmüll),
                                                                                                                        ein, da            die Verkaufsstellen
                                                                                                                                 aus 20 Käferbäumen            für
                                                                                                                                                        innerhalb
             eines Jahres 8000
      f. „Spechtsiegel“            befallene
                             (Stellen  an derKäferbäume
                                               Baumrinde,werden.                        amtlicheSie
                                                                      Anderenfalls gefährden
                                                              an der Spechte                       Müllsäcke,
                                                                                                     Ihren Walddas
                                                                                                                 undBiofiltersubstrat,   das Vorsortiergefäß der
                                                                                                                       den Ihrer Nachbarn.
            nach Borkenkäfern gesucht haben)                                            Biotonne und „Unser Kompost“ abgerufen werden.
      und2. schlagen
             Nehmen SieSie diese
                            mit Ihrem  Revierleiter
                                  Käferbäume          Kontakt auf. Erinunterstützt
                                                  schnellstmöglich       weni- Sie  • Lastbeimbut  not least sind
                                                                                                Holzeinschlag, hilft auch
                                                                                                                     bei derdie  Abfuhrtermine
                                                                                                                              Koordinierung        für jede Stadt/
                                                                                                                                              der Holzvermarktung
             und berät
      gen Tagen    nachSie
                         derbei  Fragenein,
                             Kontrolle    zu Holzlagerung,    Abtransportinner-
                                              da aus 20 Käferbäumen                     Gemeinde/Abfuhrbezirk        abrufbar
                                                                           des Holzes, Einsatz von Pflanzenschutzmitteln etc.    (auch  über   die  Schnellnaviga-
      halb eines Jahres 8000 befallene Käferbäume werden. Anderen-                      tion). In Planung ist darüber hinaus ein Termin-Modul, das noch
      falls gefährden Sie Ihren Wald und den Ihrer Nachbarn.                            einen besseren Überblick über die Abfuhrtermine ermöglicht und
                                                                                        eine Download-Möglichkeit für einen wesentlich informativeren
                                                   Gemeinsam können wir PDF-Kalender     unseren Wald        erhalten!
                                                                                                        vorsieht.
2. Nehmen Sie mit Ihrem Revierleiter Kontakt auf. Er unterstützt
      Sie beim Holzeinschlag, hilft bei der Koordinierung der Holzver-              Der Eigenbetrieb      Abfallwirtschaft
      marktung und berät Sie bei Fragen      Weitere    Informationen:
                                                 zu Holzlagerung,          Revierleiter
                                                                      Abtrans-              Georg Freidel:    Handy 0173hofft        auf eine rege Nutzung der
                                                                                                                                6244791
                                                                                    neuen Website und wünscht allen Nutzerinnen und Nutzern viel Freu-
      port des Holzes, Einsatz von Pflanzenschutzmitteln etc.                       de beim Surfen durch die Abfallwirtschaft im Landkreis Waldshut.
                                                         Gemeinsam können wir
                                                                  www.landkreis-waldshut.de/Kreisforstamt
                                                         unseren Wald erhalten!
                                                                                                      „Pflegestützpunkt“ – Informationen
                                                         Weitere Informationen:                       und individuelle Beratung rund um
                                                              Revierleiter                            das Thema Pflege
                                                           Roland Behringer:
                                                          Handy 0170 4500046        Unter Beachtung aller hygienischen Vorschriften – nehmen die Mitar-
                                                                                    beiter des Pflegestützpunktes Waldshut persönliche Beratungstermi-
                                                       www.landkreis-waldshut.de/   ne wahr. Sie haben Fragen rund um die Pflege, benötigen Unterstüt-
                                                             Kreisforstamt          zung bei Antragsstellung auf einen Pflegegrad, Unterstützung bei der

             www.landkreis-waldshut.de/Kreisforstamt
MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE HÄUSERN
8 | FREITAG, 09. APRIL 2021                                                                           Mitteilungsblatt der Gemeinde HÄUSERN

Auswahl von Hilfs- und Pflegeangeboten usw.? Dann sind wir gerne
für Sie da.                                                                  SCHULE AKTUELL
Folgende Außensprechstunden sind geplant:
Donnerstag, 29.04.2021 von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr im Haus des Gas-
tes in Höchenschwand.                                                      Sa., 08. Mai
Bitte vereinbaren Sie auch hier einen Termin!                                     2021
Im Einzelfall und nach telefonischer Terminvereinbarung auch wieder             09-15 Uhr
persönlich. Rufen Sie uns an.
Ansprechpartner ist: Frau Simone Hiob, Telefon: 07751/864290 oder          In diesem Jahr
per Mail: simone.hiob@landkreis-waldshut.de                                     Online mit
                                                                           Voranmeldung
                                                                             oranmeldung
                                                                                   bis zum
                                                                                30.04.2021
      DER NÄCHSTE MÜLLTERMIN

 Restmüll                   Dienstag, 20.04.2021                                                   Wählen Sie die Lehrkräfte nach Instrument und
                                                                                                     Unterrichtsort auf unserer Homepage aus
 Gelber Sack                Montag, 12.04.2021                                                        www.musikschule-suedschwarzwald.de

 Biotonne                   Dienstag, 13.04.2021                                                   Reservieren Sie sich Ihren Beratungstermin mit
                                                                                                     einer Schnuppereinheit im Fach Ihrer Wahl
 Blaue Tonne                Freitag, 30.04.2021
                                                                                                      Leihen Sie sich ggfs. auch kostenlos ein
 Altpapier                  Samstag, 08.05.2021                                                   Akkordeon, ein Blas- oder Streichinstrument zum
                                                                                                                 Ausprobieren aus

 Vorschau:
 Schadstoffsammlung          Mittwoch, 28.04.2021
 Farben-/Lackreste, Säuren und Laugen, Leuchtstoffröhren,
 Quecksilberthermometer, Chemikalien aus dem Haushalts- und              In Ihrer Gemeinde in
                                                                                                  79761 Waldshut-Tiengen
                                                                                                  Breitestr. 7

 Hobbybereich, Altfette.....                                             Kooperation mit          Tel. 07741/833584
                                                                                                  www.musikschule-suedschwarzwald.de
                                                                         Trachtenkapelle
 Auskunft gibt: Eigenbetrieb Abfallwirtschaft, Tel. 07751 - 86-5404      Häusern
                                                                                                  Mitglied im Verband deutscher
                                                                                                  Musikschulen

                                                                             DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG
      AGENTUR FÜR ARBEIT LÖRRACH
                                                                       Rentensprechtag in Häusern:
Sozialschutzpaket III: Unterstützung in der                            Der nächste Rentensprechtag in Häusern mit Frau Wetzel findet am
Corona-Pandemie wird fortgeführt                                       Montag, den 03.05.2021 ab 14:00 Uhr statt.
                                                                       Sollten Sie Interesse an einem persönlichen Beratungsgespräch ha-
Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu bekämpfen
                                                                       ben, vereinbaren Sie bitte einen Termin.
und soziale Härten abzufedern, wurde der vereinfachte Zugang zur
                                                                       Bitte wenden Sie sich hierzu an Frau Raetzke, Tel. 07672 - 93 14 0 oder
Grundsicherung bei den Jobcentern (Arbeitslosengeld II) bis zum 31.
                                                                       per Mail an gemeinde@haeusern.de.
Dezember 2021 verlängert. Dadurch werden weiterhin die tatsächli-
chen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen und die Ver-
mögensprüfung nur eingeschränkt durchgeführt. Außerdem erhal-
ten Leistungsberechtigte in der Grundsicherung automatisch im Mai            KIRCHLICHE NACHRICHTEN
2021 eine Einmalzahlung von 150 Euro. Auch der Kinderbonus wird
von der Familienkasse automatisch ausgezahlt. Eine gesonderte An-
tragstellung ist nicht notwendig.
                                                                       Katholisches Pfarramt
Damit bietet der Gesetzgeber insbesondere dem Personenkreis der
                                                                       Katholisches Pfarramt St. Fridolin Häusern
Selbstständigen über die Bundes- und Länderhilfen hinaus die Ga-
                                                                       in der Seelsorgeeinheit St.Blasien
rantie, dass das Existenzminium gesichert wird, die Menschen ihr
                                                                       St.-Fridolin-Str. 20, 79837 Häusern, Telefon und Fax 07672/789
gewohntes Umfeld nicht verlassen müssen und auch die Alterssiche-
                                                                       Email: E.Kohlbrenner@se-stblasien.de,
rung erhalten bleibt.
                                                                       Homepage: www.se-stblasien.de
Selbstständige sowie Künstlerinnen und Künstler werden weiterhin
                                                                       Weißer Sonntag, 11.04.2021
mit der Service-Hotline „Selbstständige“ unterstützt. Geschulte Mit-
                                                                       10:00 Uhr      Eucharistiefeier mit Erstkommunion
arbeiterinnen und Mitarbeiter informieren zu Fragen zur Grundsiche-
rung und zu weiteren Förderleistungen des Bundes und der Länder.       Donnerstag, 15.04.2021
Die Service-Hotline Selbstständige ist von Montag bis Freitag von 8    19:00 Uhr      Eucharistiefeier
bis 18 Uhr unter 0800 4 5555 21 kostenfrei zu erreichen.               Sonntag, 18.04.2021
                                                                       09:00 Uhr      Eucharistiefeier; als Dankgottesdienst
Weitere Informationen zu den Leistungen der Grundsicherung finden                     mit den Kommunionkindern
Sie auf der Internetseite der Arbeitsagentur:                          Sonntag, 25.04.2021
https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung/                 09:00 Uhr      Eucharistiefeier
Mitteilungsblatt der Gemeinde HÄUSERN                                                                   FREITAG, 09. APRIL 2021 | 9

Evangelisches Pfarramt                                                 Zu allen Veranstaltungen sind Sie nach telefonischen Anmeldung
                                                                       herzlich willkommen! Gottesdienstbesuch ist nur mit Mund-Nase
Evangelisches Pfarramt Höchenschwand / Häusern                         Schutzmaske möglich.
Hebelweg 3, 79862 Höchenschwand, Telefon: 07672 - 706                  Aufgrund der Verlängerung und Verschärfung des seit Dezember beste-
www.ev-kirche-hoechenschwand.de                                        henden Lockdowns finden bis auf Weiteres keine Wochengottesdienste
                                                                       in Präsenzform in den neuapostolischen Kirchengemeinden statt.
Wochenspruch:        Gelobt sei Gott, der Vater unseres Herrn Jesus    Anstelle des Präsenzgottesdienstes wird wochentags ein zentraler
Christus, der uns nach seiner großen Barmherzigkeit wiedergeboren      Videogottesdienst angeboten.
hat zu einer lebendigen Hoffnung durch die Auferstehung Jesu Christi   Die zentralen Videogottesdienste finden unter der Woche jeweils
von den Toten. (1. Petr. 1,3)                                          mittwochs um 20:00 Uhr statt.
                                                                       Sie werden auf dem YouTube-Kanal der Gebietskirche übertragen.
Gottesdienste:                                                         Zu allen Veranstaltungen sind Sie nach telefonischen Anmeldung
Samstag, 10.04.2021       19:00 Uhr Abendgottesdienst                  herzlich willkommen! Gottesdienstbesuch ist nur mit Mund-Nase
Sonntag, 18.04.2021       10:30 Uhr Gottesdienst                       Schutzmaske möglich.
Sonntag, 25.04.2021       10:30 Uhr Gottesdienst
Sie sind herzlich willkommen zu den Gottesdiensten.

Wir gehen davon aus, dass die Gottesdienste stattfinden. Falls die
                                                                             VEREINE BERICHTEN
Inzidenz allerdings über 200 steigen sollte, müssen wir die Gottes-
dienste absagen. Schauen Sie also gegebenenfalls noch einmal auf
die Homepage oder in den Schaukasten.                                             Förderverein für Soziale Projekte
Wegen des Gesundheitsschutzes tragen wir während des gesamten
Gottesdienstes Masken und halten 2 Meter Abstand zueinander. Wir                  in der Raumschaft St. Blasien e.V.
singen nicht. Es besteht die Möglichkeit zur Handdesinfektion. Der       Winfried Zumkeller, 1. Vorsitzender - Bildackerweg 13, 79837
Gottesdienst dauert nur ca. 30 Minuten.                                   Häusern, Tel. 07672/481470 - fsp.haeusern@hotmail.com
Wir erheben Kontaktdaten, die wir auf Nachfrage dem Gesundheits-
amt und nur zu Zwecken des Gesundheitsschutzes weitergeben. Wir        Aufgrund der Corona-Pandemie kann derzeit kein Stammtisch
bewahren die Daten vier Wochen lang verschlossen auf.                  stattfinden.

Diakonisches Werk
des Ev. Kirchenbezirks Hochrhein
                                                                             TOURISTIK INFORMATIONEN
Waldtorstr. 1a, 79761 Waldshut-Tiengen, Telefon: (07751) 8304-0,
www.dw-hochrhein.de                                                    Veranstaltungskalender Häusern
• Schwangeren-, Schwangerschaftskonfliktberatung
• Ehe-, Familien- und Lebensberatung                                   Aufgrund des anstehenden Lockdowns bleibt die Tourist-Information
• Sozialberatung                                                       Häusern weiterhin bis auf weiteres geschlossen.
                                                                       Gerne stehen wir Ihnen jedoch von Montag - Freitag von 9 – 16 Uhr
                                                                       telefonisch unter 07652 – 12060 zur Verfügung.
Kloster Marienberg – Benediktinerinnenpriorat                          Bleiben Sie gesund.
                                                                       Ihre Tourist-Information Häusern
Haselwies 18, 79837 Häusern, Tel.: 07672/328

Aufgrund der Corona-Pandemie entfallen alle öffentlichen Gottes-
dienste.
                                                                             UNSERE JUBILARE
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Neuapostolische Kirche - Gemeinde Häusern                               Wir gratulieren herzlichst
Albtalweg 3, 79837 Häusern,                                             22.04.     90 Jahre   Frieda Zichler, Blasiwaldweg 6
Ansprechpartner: Emile Mansour, Tel. 07672/2327
E-Mail: Emile.Mansour@NAK-Haeusern.de,                                  Nachträglich alles Gute
http://www.nak-haeusern.de                                              04.04.   93 Jahre    Heinz Käsmann, Schluchseer Str. 21

Gottesdienstzeiten                                                           Allen Jubilaren, welche nicht genannt werden möchten,
Sonntag, 11.04.2021                                                       gratulieren wir ebenfalls herzlichst und wünschen Ihnen für die
09:30 Uhr    Gottesdienst mit dem Bezirksältesten R. Kuske in der          Zukunft alles Gute. Vor allem Gesundheit und Zufriedenheit.
             Kirche in Häusern mit Abendmahl.
Donnerstag, 15.04.2021
20:00 Uhr   Gottesdienst mit Bischof u. Heiniger in der Kirche in
            Häusern mit Abendmahl.
                                                                             INTERESSANTES & WISSENSWERTES
Sonntag, 18.04.2021
09:30 Uhr   Gottesdienst in der Kirche in Häusern mit Abendmahl.
                                                                       Stellenausschreibungen
Mittwoch, 21.04.2021                                                   unserer Nachbargemeinden
20:00 Uhr   Gottesdienst in der Kirche in Häusern mit Abendmahl.
                                                                       Gemeinde Grafenhausen
Sonntag, 25.04.2021                                                    - ausgebildeter Forstwirt bzw. mehrjährig professionell erfahrener
09:30 Uhr    Gottesdienst in der Kirche in Häusern mit Abendmahl.      Waldarbeiter
Mittwoch, 28.04.2021                                                   Weitere Informationen erteilt Herr Förster Hugel, Tel. 0175 - 1804547
20:00 Uhr   Gottesdienst in der Kirche in Häusern mit Abendmahl.       oder Frau Stoll-Baumgartner, Tel. 07748 - 520 30
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