Mitteilungsblatt der Stadt - Sulzburg
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Mitteilungsblatt der Stadt Nr. 34 Mittwoch, 19. August 2020 Amtliche Bekanntmachungen .......... 3 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Vereine berichten................................ 9 Kirchliche Nachrichten.................... 10 Was sonst noch interessiert ............ 11 am letzten Sonntag hatten wir einen Bürgerentscheid zum Thema Strukturwandel in den Kindergärten. Das demokratische Ergebnis war klar und wird von Verwaltung und mir persönlich mit Einbeziehung der Bürgerschaft, Gemeinde- und Ortschaftsrat in den nächsten Monaten und Jahren umgesetzt werden, um ein Konzept für eine unter – und über 3 jährigen Betreuung in allen Ortsteilen zu erarbeiten. Ich danke allen die an dem Prozess mitgewirkt haben, auch allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern und wünsche Ihnen allen schöne Sommer- und gegebenenfalls Urlaubs- tage. Ihr Dirk Blens Bürgermeister
Seite 2 Mittwoch, den 19. August 2020 Sulzburg DIENSTELLEN DER STADTVERWALTUNG SULZBURG NOTRUFE UND BEREITSCHAFTSDIENSTE Notruf 110 Bürgermeisteramt Sulzburg (Überfall, Verkehrsunfall) Schwangerenvorsorge, Wochen Telefonzentrale: 5600-0, Faxzentrale: 5600-50 bettbetreuung & Babymassage Feuerwehr 112 E-Mail: stadt@sulzburg.de Tamara Zwigart-Hugo Notarzt 112 Tel. 07634 9089779 Krankentransporte 19222 Öffnungszeiten: Bergwacht Schwarzwald Montag – Freitag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr Polizeiposten Heitersheim Notruf: 112 Donnerstagnachmittag 14.00 Uhr – 18.00 Uhr Lindenplatz 1, 79423 Heitersheim BRH-Rettungshundestaffel Das Bürgerbüro ist auch Mittwochvormittag von 07.00 Uhr – 13.00 Uhr Tel. 07634 5076733 (NEU!!!) Oberrhein Notruf: 112 Montag – Freitag geöffnet. 07.30 - 12.00 Uhr und13.30 - 16.30 Uhr Hospizgruppe Südlicher Breisgau e.V. Tel. 07633 6959 Bürgermeister Dirk Blens 5600-0 Allgemeiner Notfalldienst: Tel. 116117 Sektretariat/Mitteilungsblatt Rebekka Lupfer 5600-21 Tierärztlicher Notfalldienst Allgemeine Notfallpraxis Freiburg Markgräflerland Hauptamt / Personalamt Martin Klinger 5600-22 Universitätsklinikum Freiburg Tel. 07631 36536 Standesamt/Ordnungsamt/ Sir-Hans-A.-Krebs-Straße, 79106 Freiburg Rente/Friedhof Petra Jedele 5600-24 Mo, Di, Do 20 – 24 Uhr, Mi u. Fr 16 - 24 Uhr Badenova Bauverwaltung/Liegenschaften Uwe Birkhofer 5600-27 Sa, So und an Feiertagen 8 – 24 Uhr Entstörungsdienst Kinderärztlicher Notfalldienst: Tel. 116117 Tel. 0800 2767 767 Rechnungsamt Fabian Häckelmoser 5600-30 Kinderärztliche Notfallpraxis Freiburg Anja Behr 5600-37 ED Netze GmbH 07623 921800 St. Josephs-Krankenhaus, Sautierstr. 1 Störungs-Nummer 07623 921818 Stadtkasse Marion Meier 5600-32 79104 Freiburg Stadtarchiv/Kulturamt Jost Grosspietsch 5600-35 Mo - Do 19 – 22:30 Uhr, Fr 16 – 22:30 Uhr Wasser: Sa, So u. a. Feiertagen 8 – 22:30 Uhr Wassermeister Bürgerbüro/Meldeamt Anika Joos 5600-31 Augenärztlicher Notfalldienst: Tel. 116117 Volker Dold Tel. 0151 52648906 Tourist-Information Thomas Fuchs 5600-40 Augenärztliche Notfallpraxis Freiburg Beratungsstelle für Eltern, Wassermeister/Technischer Leiter Volker Dold 5600-44 Universitätsaugenklinik Freiburg Kinder, Jugendliche Kindergarten Laufen 8967 Killianstr. 5, 79106 Freiburg Bismarckstr. 3-5, Müllheim Mo, Di, Do 19 – 22 Uhr, Mi 13 – 22 Uhr Ernst-Leitz-Schule Barbara Bauer 69710 Fr 16 - 22 Uhr , Sa, So u. a. Feiertagen 8 – 22 Uhr Tel. 0761 2187-2711 Forstbetriebshof Tel./Fax 6253 Tel. 01805 192 92 300 Forstrevier Jörg Pflüger (07633)80 60 258 Helios Klinik Müllheim Tel. 07631 880 Bürgerstiftung „Hilfe im Alltag“ -Das Ratstüble- Schwarzwaldhalle 6675 Tel. 07634 592411 Arzt: Detlef Rothacker Feuerwehrgerätehaus 6752 Hauptstraße 20, Sulzburg Beratungsstelle für ältere Tel. 07634 35726-41 Menschen und deren Angehörige Landesbergbaumuseum 5600-40 Terminvereinbarung Dienstag bis Sonntag u. Feiertag 14.00 Uhr – 17.00 Uhr Zahnarzt: Tel. 07631 17 77 28 (AB) Dr. med. dent. Matthias Schwörer E-Mail: grosspietsch@sulzburg.de Im Brühl 21, Sulzburg Caritasverband/Essen auf Rädern Tel. 07634 8691 Tel. 07633 8404 Ehemalige Synagoge 5600-35 Caritasverband Familienpflege Erster und letzter Sonntag im Monat 16.00 Uhr – 18.00 Uhr Zahnärztliche Notrufnummer: Anne Ehret Tel. 0761 8965-451 Tel. 0180 3 222 555 40 Führungen und Sondertermine nach Vereinbarungen Vergiftungsinformationszentrale E-Mail: grosspietsch@sulzburg.de Caritasverbandes Freiburg-Stadt e.V. in Tel. 0761 19240 Pflegeheim Sulzburg Heitersheim Tel. 07634 50970 Informations- und Beratungsstelle für Men- schen mit Behinderung und ihre Angehörige Hebammenhilfe und Tel. ( 0761) 20 89 29-16 SPRECHSTUNDE DES BÜRGERMEISTERS Geburtsvorbereitung ambulante-dienste-beratung@caritas-freiburg.de Hilde Burgert Tel. 07634 66 70 Für Gespräche steht der Bürgermeister im Rathaus in Sulzburg wäh- rend der üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung. Wenn Sie einen Ge- sprächswunsch haben ist es jedoch sinnvoll, zuvor telefonisch einen APOTHEKENBEREITSCHAFTSDIENSTE Termin abzustimmen. Ihre Ansprechpartnerin dafür ist im Sekretariat 19.08.2020 Bad-Apotheke im Paracelsushaus, Freiburger Straße 20, Frau Rebekka Lupfer (Telefon 56 00-21). 79189 Bad Krozingen, Tel. 07633/150150 20.08.2020 Kirchberg-Apotheke, Jengerstraße 13, 79238 Ehrenkirchen, Tel. 07633/8794 Friedolin-Apotheke, Müllheimer Str. 23, Die Wasserhärte in Sulzburg, Laufen und St. Ilgen: 79395 Neuenburg am Rhein, Tel. 07631/ 793700 Sulzburg Härtebereich 1 (5-6 Grad Deutsche Härte) 21.08.2020 Rebland-Apotheke, Basler Straße 24, Laufen Härtebereich 3 (20 Grad Deutsche Härte) 79227 Schallstadt-Wolfenweiler, Tel. 07664/6371 Hense´sche Apotheke, Luisenstraße 2, 79410 Badenweiler, Tel. 07632/ 892121 22.08.2020 Zollmatten-Apotheke, Poststraße 22, Corona-Hotline des Diakonischen Werks 79423 Heitersheim, Tel. 07634/510511 Telefon. Begleitung und Ansprache Blauen-Apotheke Schliengen, Freiburgerstraße 15, Werktäglich 9-13/14-16 h 79418 Schliengen, Tel. 07635 8262575 23.08.2020 Batzenberg-Apotheke, Basler Straße 82, 07661/938430 79227 Schallstadt-Wolfenweiler, Tel. 07664/60180 Apotheke am Zöllinplatz, Zöllinplatz 4, 79410 Badenweiler, Tel. 07632/ 891576 IMPRESSUM 24.08.2020 Malteser-Apotheke, Im Stühlinger 16, Herausgeber: Stadt 79295 SULZBURG Telefon 07634 5600-0 79423 Heitersheim, Tel. 07634/2039 Fohmann´sche-Apotheke Schliengen, Eisenbahnstr. 13, 79418 Schliengen, Tel. 07635 556 Verantwortlich für den amtlichen und redaktionellen Teil: 25.08.2020 Hebel-Apotheke, Werderstraße 31A, Bürgermeister Dirk Blens oder der Vertreter im Amt. 79379 Müllheim, Tel. 07631/ 2253 Für den Anzeigenteil/ Druck: Schneckental-Apotheke, Schwabenmatten 3, Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG 79292 Pfaffenweiler, Tel. 07664/600900 Meßkircher Straße 45, 78333 Stockach 26.08.2020 Katharina-Barbara-Apotheke, Hauptstraße 48, 79295 Sulzburg, Tel. 07634/8228 Telefon: 07771 9317-11; Telefax: 9317-40 Rhein-Apotheke, Schlüsselstraße 4, E-Mail: anzeigen@primo-stockach.de 79395 Neuenburg am Rhein, Tel. 07631/ 7710 Homepage: www.primo-stockach.de
Sulzburg Mittwoch, den 19. August 2020 Seite 3 Feuerwehrtore neu gestrichen Der Malerfachbetrieb Bruno von Roten aus Sulzburg hat in den letzten Wochen die Tore der Feuerwehr, die schon ziemlich ver- blasst waren, neu angestrichen. Nun erstrahlen sie in neuem Glanz. Bürgermeister Blens, Feuerwehrkommandant Stephan Grethler und Michael Roth, als Vertreter der Firma HEKATRON, die Partner der Feuerwehr ist, dankten Herrn Lularevic ganz herzlich, der sei- nen Aufwand von über 16 Stunden Arbeit plus Material als Spen- de zur Verfügung stellte. Sulzburger Köpfe AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Trotz Corona-Krise kommt das Projekt voran. Letzten Herbst wurde das Projekt in einer Ausstellung in der ehe- maligen Synagoge vorgestellt. Das Leben von Bürgern aus Sulz- burg, die außergewöhnliche Leistungen hier oder in der Welt voll- Gewässerverunreinigungen im Hohlenbach bracht haben, wird Einheimischen und Besuchern, im damaligen kulturellen und sozialen Rahmen, anschaulich dargestellt. In den vergangenen Wochen kam es mehrfach zu Verunreinigungen im Hohlenbach. Dazu stellt die Bildhauerin Ellen Baumbusch im ersten Projektab- Wir weisen daher nochmals darauf hin, dass es im Gemeindegebiet schnitt, Büsten der ausgewählten Personen her. Die Lebensge- von Sulzburg und Laufen mit St. Ilgen ein getrenntes Kanalsystem schichten der Sulzburger Köpfe werden aufgearbeitet und zu- gibt, welches aus einem Schmutzwasserkanal und einem Regenwas- sammen mit den Büsten und eventuellen Gegenständen, welche serkanal besteht. Der Schmutzwasserkanal nimmt das Schmutzwas- Bezug zur Person haben, in entsprechendem Rahmen vorgestellt. ser (Fäkalien, Waschmaschinenwasser, Waschwasser etc.) aus den Nach der Vorstellung werden die Büsten samt dem begleitenden Häusern auf und leitet es zur Kläranlage. Der Regenwasserkanal sam- Material im Landesbergbaumuseum zu einer kleinen, permanen- melt das Regenwasser von Dach-, Hof- und Straßenflächen und leitet ten Ausstellung arrangiert. es auf möglichst kurzem Weg in den nächstgelegenen Bach. Durch das Waschen von Autos an der Straße oder das Entleeren von Der Herstellungsbeginn des ersten Kopfes, Gustav Weil, wird im Putzeimern in den Straßengully gelangt auch Waschwasser mit Öl- Herbst sein. Geplant war das Atelier zu bestimmten Zeiten zu öff- und Benzinrückständen oder Putzwasser mit Haushaltsreinigern in nen, damit man bei der Herstellung des Kopfes zusehen und ins die Bäche. Ein solcher Missbrauch des öffentlichen Regenwasser- Gespräch kommen kann. Im Moment wird ein Hygienekonzept kanals schadet dem Ökosystem unserer Gewässer. Putz- oder Wa- erstellt, so dass es auch in Corona-Pandemie-Zeiten möglich sein schwasser ist Schmutzwasser und gehört über die Toilette in den wird. Schmutzwasserkanal. Ebenso sind Farbrückstände (wie z.B. aus Farbeimer), Pflanzen- Mittlerweile wurde mit der inhaltlichen Aufarbeitung der ersten schutzmittel und sonstiges giftiges Material ordnungsgemäß zu ent- Sulzburger Köpfe begonnen. Die Sulzburger Kunsthistorikerin sorgen. Diese Stoffe dürfen auf keinen Fall in die Gewässer kommen! Cindy Strittmatter recherchiert zum Leben und Werk der Malerin Die Gewässeraufsicht wird zur Kontrolle verstärkt den Zustand der Martel Schwichtenberg. Die Lebensgeschichte des Orientalisten Bäche überprüfen und Verstöße ahnden. und 1001-Nacht-Übersetzers Gustav Weil wird von Pierre Wechlin, Bitte helfen Sie mit, unsere Bäche sauber zu halten. der am Konzept der Sulzburger Köpfe von Anfang an mitgearbei- tet hat, aufbereitet. Mitglieder des Kulturkreises Arkade werden in Ihre Stadtverwaltung Kürze einen Arkade-Beitrag gründen, der das ursprüngliche Sulz- burger-Köpfe-Team verstärkt. Die Budgetierung, die Zeitplanung und die eingeschränkten Mög- Benutzung von privaten Swimmingpools lichkeiten, bedingt durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Immer mehr Bürger betreiben in ihren eigenen Gärten private Swim- Corona-Pandemie, werden überarbeitet und neu festgelegt. mingpools. Diese Poolanlagen sind ausgestattet mit technischen Geräten, wie z.B. Wasserpumpen und Filteranlagen. Von diesen Ge- Viele Interessierte unterstützen das Projekt Sulzburger Köpfe. räten geht ein gewisser Lärmpegel aus. Zwei Laufener Weingüter und der Winzerkeller Laufener Alten- berg verkaufen speziell ausgesuchte Weine mit dem Sulzbur- Vermehrt erhalten wir aus der Bevölkerung Beschwerden über Lärm- ger-Köpfe-Etikett und spenden einen Teil des Verkaufserlöses. belästigungen durch solche technischen Geräte. Ebenso wie Caterina Polito, die einen Teil des Verkaufserlöses ih- Im gutnachbarschaftlichen Interesse bitten wir darum diese Geräte rer aus Recyclingmaterial hergestellten Taschen und Accessoires so zu isolieren oder in den Boden einzulassen, dass von den Geräten spendet. An dieser Stelle möchten wir auch den bisherigen Spen- kein störender Lärm ausgeht. dern danken. Des Weiteren bitten wir sie größere Lärmbelästigungen durch die Natürlich sind wir nach wie vor auf Sponsoren und Spender an- Benutzung der Swimmingpools zu vermeiden. gewiesen! Bankverbindung des Spendenkontos bei der Stadt Sulzburg: Bitte nehmen sie auf die Nachbarschaft Rücksicht. Sparkasse Staufen-Breisach IBAN: DE48680523280009000977 BIC: SOLADES1STF Die Bestimmungen des Nachbarrechtsgesetz Baden-Württemberg Verwendungszweck Sulzburger Köpfe gelten entsprechend. Pierre Wechlin, Projektleiter Ihre Stadtverwaltung
Seite 4 Mittwoch, den 19. August 2020 Sulzburg AGS: 08315111 Sulzburg Stimmbezirk(e): 001-01 bis 900-01 Stimmberechtigte: 2.203 Abstimmende: 1.041 Stimmbeteiligung: 47,25 % Ungültige Stimmen: 13 Gültige Stimmen: 1.028 Abstimmungsergebnis Stimmen % JA Zustimmung 649 29,45 NEIN Ablehnung 379 17,20
Sulzburg Mittwoch, den 19. August 2020 Seite 5 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG letzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB be- Inkrafttreten der 4. Änderung des Bebauungs- achtlich sind. Ferner wird darauf hingewiesen, dass gem. § 4 Abs. 4 GemO BW Sat- plans und Erlass örtlicher Bauvorschriften zungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften „Salzmatten-Bauerten“ der GemO BW oder auf Grund der GemO BW zu Stande gekommen im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn Der Gemeinderat der Stadt Sulzburg hat am 23.07.2020 in öffentli- 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- cher Sitzung die im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB auf- migung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden gestellte 4. Änderung des Bebauungsplans „Salzmatten-Bauerten“ sind, und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 wegen Gesetzwid- Bauvorschriften nach § 10 Abs. 1 BauGB jeweils als selbstständige rigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 Satzung beschlossen. genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss be- Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus folgendem Karten- anstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Form- ausschnitt: vorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gel- tend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach vorstehender Nr. 2 geltend gemacht wor- den, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist des § 4 Abs. 4 S. 1 GemO BW jedermann diese Verletzung geltend machen. Stadt Sulzburg, den 19. August 2020 gez. Dirk Blens Bürgermeister Stadt Sulzburg ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Käpellematten“ der Stadt Sulzburg hier: erneute (2.) Offenlage gemäß § 4a Abs. 3 BauGB Der Gemeinderat der Stadt Sulzburg hat am 12.05.2016 in öffentli- cher Sitzung beschlossen, für das Gebiet „Käpellematten“ einen Be- Die 4. Änderung des Bebauungsplans und die zugehörigen ört- bauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 2 Abs. 1 BauGB lichen Bauvorschriften „Salzmatten-Bauerten“ treten mit dieser aufzustellen. Am 22.11.2018 hat der Gemeinderat in öffentlicher Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes „Käpellematten“ und Die 4. Änderung des Bebauungsplans mit Begründung sowie den den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvor- Belangen des Umweltschutzes und die artenschutzfachliche Po- schriften gebilligt und beschlossen, die Offenlage gemäß § 3 Abs. tentialabschätzung schützenswerter Arten und Biotope können im 2 BauGB durchzuführen. Aufgrund inhaltlicher Änderungen hat der Bürgermeisteramt in 79295 Sulzburg, Hauptstraße 60, Zimmer Nr. Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 23.07.2020 beschlossen mit 3 während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jeder- dem geänderten Planentwurf eine erneute (2.) Offenlage durchzu- mann kann die 4. Änderung des Bebauungsplans, die örtlichen Bau- führen. vorschriften und ihre Begründung mit Anlagen einsehen und Aus- kunft über ihren Inhalt verlangen. Anlass, Ziel und Zweck der Planung Die im landschaftlich attraktiven Markgräflerland gelegene Stadt Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fäl- Sulzburg mit heute rund 2.700 Einwohnern hat sich in den letzten ligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schrift- Jahren bzw. Jahrzehnten insbesondere als attraktiver Wohnstandort lich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § entwickelt. 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Mit der Erschließung der Baugebiete „Langmatt“ und „Erlenweg“ Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung konnten in den letzten Jahren insbesondere der einheimischen Be- von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwä- völkerung von Sulzburg entsprechende Grundstücke zur Verfügung gung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewie- gestellt werden. Beide Baugebiete sind inzwischen fast vollständig sen. Unbeachtlich werden demnach aufgesiedelt bzw. die Grundstücke vergeben. Hinzu kommt, dass kurzfristig aktivierbare Innenentwicklungsflächen kaum mehr zur 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB beachtliche Verlet- Verfügung stehen. zung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Der Stadt liegen nach wie vor zahlreiche Anfragen von Bauwilligen Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungs- vor, die zeitnah ein Baugrundstück erwerben möchten. Insofern ist plans und des Flächennutzungsplans, und die Ausweisung eines neuen Baugebietes für Wohnzwecke dringend 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwä- geboten. Um diesem Bedarf gerecht zu werden, hat sich der Ge- gungsvorgangs, meinderat der Stadt Sulzburg mehrheitlich dafür entschieden, das Baugebiet „Käpellematten“ als Wohngebiet zu entwickeln. wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Ver- Eine daraufhin durchgeführte Bürgerbefragung hat gezeigt, dass
Seite 6 Mittwoch, den 19. August 2020 Sulzburg sich auch die Bevölkerung der Stadt Sulzburg mit den Ortsteilen Lau- aus den Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplans fen und St. Ilgen mehrheitlich für die Entwicklung des Baugebiets entwickelt. ausgesprochen hat. Der Entwurf des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschrif- Das Gebiet stellt eine der letzten größeren Entwicklungsflächen dar ten wird mit gemeinsamer Begründung, der Umweltprüfung (Um- und rundet den bestehenden Siedlungsbestand zu angrenzenden weltbericht) mit Anlagen zum Artenschutz, dem geotechnischen Wiesen und Waldflächen in diesem zentralen Bereich von Sulzburg Bericht und dem Gutachten zu den Geruchsimmissionen im Rahmen in sinnvoller Weise ab. des Bebauungsplanverfahrens „Käpellematten“ vom Der Bereich ist im aktuellen Flächennutzungsplan des Gemeindever- 31.08.2020 bis einschließlich 02.10.2020 (Auslegungsfrist) waltungsverbandes Müllheim-Badenweiler von 2011 bereits als po- im Bürgermeisteramt in 79295 Sulzburg, Hauptstraße 60, Zimmer tentielle Wohnbaufläche dargestellt und soll in zwei Entwicklungs- Nr. 2 während der üblichen Dienststunden statt. Dabei wird Gele- abschnitten realisiert werden. genheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben. Zu- Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Käpellematten“ werden sätzlich können weitere Termine zur Einsicht vereinbart werden. nach derzeitigem Stand folgende Planungsziele verfolgt: Außerdem ist der vollständige Bebauungsplanentwurf im Internet • Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum in Form von Ein- auf der Homepage der Stadt Sulzburg unter www.sulzburg.de à zel- und Doppelhäusern sowie Mietwohnungsbau insbesondere Rathaus à Bauen & Planen à Aktuelle städtebauliche Projekte à für die ortsansässige Bevölkerung Sulzburg à Bebauungsplan Käpellematten eingestellt und kann • Sinnvolle Abrundung des Siedlungsbestandes unter Berücksichti- jederzeit abgerufen werden. gung der vorhandenen Bebauung Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar • Ökonomische Erschließung über die bestehende Hauptstraße in und Bestandteil der ausgelegten Unterlagen: Form einer verkehrsberuhigten Wohnstraße (Zusammenfassung nach Themenblöcken mit schlagwortartiger Kurz- • Festsetzung von gestalterischen Leitlinien für eine ortsbildgerech- charakteristik) te Neubebauung • Beachtung artenschutzrechtlicher Belange • Umweltbericht mit Anlagen Bestands- und Bewertungsplan, Maß- • Sicherung von Grünbereichen insbesondere im Übergang zur frei- nahmenplan (Stand 23.07.2020, FLA Wermuth), Artenschutzgut- en Landschaft achten, Maßnahmenvorplanung / Artenschutz und FFH-Vorprü- • Erhalt und Integration des historischen Mühlegrabens fung (Stand 23.07.2020, Büro für Landschaftsplanung Zurmöhle) Lage des Plangebietes / Geltungsbereich Im Umweltbericht werden folgende Auswirkungen auf die verschie- Das Plangebiet „Käpellematten“ befindet sich am südwestlichen denen Schutzgüter beschrieben: Ortsrand von Sulzburg. Vorgesehen ist, den im Flächennutzungsplan dargestellten Gesamtbereich mit einer Größe von ca. 2,11 ha in zwei • Arten und Biotope: Entwicklungsabschnitten zu realisieren. Der erste Entwicklungsab- Insgesamt hohe Beeinträchtigung durch den Verlust von zum Teil schnitt umfasste ursprünglich (Offenlage) eine Größe von ca. 1,48 ha. hochwertigen Biotopstrukturen (Streuobstwiese, Nasswiese, Wasser- Gegenüber der Offenlage wurde der Geltungsbereich durch die He- gräben, Tümpel und Gehölze) und der Beeinträchtigungen für Vögel, rausnahme von privaten Grünflächen auf aktuell 1,24 ha reduziert. Reptilien und Fledermäuse. Formulierung der Vermeidungs- und Mi- Die genaue Abgrenzung des aktuellen räumlichen Geltungsbereichs nimierungsmaßnahmen sowie Darstellung und Beschreibung von ist folgendem Lageplan vom 23.07.2020 zu entnehmen: in- und externen Kompensationsmaßnahmen für Arten und Biotope, artenschutzrechtliche Untersuchung und Maßnahmenkonzept zur Verhinderung der Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG. • Boden: Insgesamt hohe Beeinträchtigung. Durch Neuversiegelungen ent- steht ein vollständiger Verlust der Bodenfunktionen des vorherr- schenden Bodentyps. Beschreibung der Minimierungsmaßnahmen sowie der schutzgutübergreifenden Kompensationsmaßnahmen. • Klima: Insgesamt geringe bis mittlere Beeinträchtigungen durch die zusätz- liche Versiegelung von Flächen. Aufgrund der lockeren Bebauung nur geringe Beeinträchtigungen des Kaltluftabflusses. Beschreibung der klimatischen Situation und Beschreibung der Minimierungs- maßnahmen. • Wasser: Aufgrund der hohen Filter- und Pufferfunktion der Grundwasser- deckschichten ergeben sich relativ geringe Risiken für die Grund- wasserqualität bei wasserlöslichen Stoffen. Beschreibung der Ober- flächengewässer, Berücksichtigung der Gewässerrandstreifen und Verlust kleinerer Gräben und Tümpel. • Landschaftsbild: Hohe Beeinträchtigung aufgrund der Bedeutung der Fläche im Übergangsbereich vom Ort in das angrenzende Landschaftsschutz- gebiet. Beschreibung der Minimierungsmaßnahmen. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan • Erholung: Der Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Hohe Beeinträchtigung des Gebiets durch baubedingte Immissio- Müllheim-Badenweiler wurde im Jahr 2011 fortgeschrieben. Be- nen im Bereich der bestehenden Wege. Ggf. müssen Wege vorüber- reits in diesem Plan wurde der Bereich „Käpellematten“ als poten- gehend gesperrt werden. tielle Entwicklungsfläche für Wohnen (W) dargestellt. Lediglich der nordöstliche Teilbereich ist als Mischbaufläche bzw. der südliche Teil- • Mensch: bereich als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Da diese Flächen Insgesamt geringe Beeinträchtigungen durch baubedingte Immis- nur geringfügige Abweichungen darstellen, ist der Bebauungsplan sionen.
Sulzburg Mittwoch, den 19. August 2020 Seite 7 • Kultur- und Sachgüter: • Bürger 1 Anschreiben ohne Datum, eingegangen am 09.05.2018 Keine (Frühzeitige Beteiligung) Zum Artenschutzgutachten • Fläche: Mittlere bis hohe Beeinträchtigung des Umweltbelangs Fläche. • Bürger 2 vom 11.05.2018 (Frühzeitige Beteiligung) Durch Ausweisung von überwiegend Einfamilienhäusern wird eine Zum Artenschutz Bauform mit hohem Flächenverbrauch gewählt. Beschreibung der Minimierungsmaßnahmen. • Bürger 3 vom 11.05 und 14.05.2018 (Frühzeitige Beteiligung) Zur Geologie und Wasserversorgung des Plangebiets • Geotechnischer Bericht (Stand: 30.08.2017, Geotechnisches Ins- titut Weil am Rhein) • Unterschriftenliste 1, 2, 3 und 4 Schreiben vom Februar 2019 (Of- fenlage) • Untersuchung zu Geruchsemissionen (Stand: 20.02.2020, iMA Zur Wasserversorgung des Plangebiets Richter & Röckle) • Bürger 5 vom 25.02.2019 (Offenlage) • Umweltbezogenen Stellungnahmen Zur Wasserversorgung des Plangebiets Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die nach Ein- schätzung der Stadt Sulzburg wesentlichen, bereits vorliegenden • Bürger 6, 7, 8, 9, 10 vom ? (Offenlage) umweltbezogenen Stellungnahmen: Zur Wasserversorgung des Plangebiets • Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, FB 420 - Naturschutz • Bürger 11 und 12 vom 28.02.2019 (Offenlage) vom 08.05.2018 (Frühzeitige Beteiligung) Zur Wasserversorgung des Plangebiets Zur Bestandsbewertung, zum Schutzgut Landschaftsbild, zum Schutzgut Boden, zum FFH-Gebiet „Markgräfler Hügelland mit • Bürger 13 vom ? (Offenlage) Schwarzwaldhängen“, zum Artenschutzgutachten und zu den exter- Zum Verlust von Lebensräumen von Pflanzen und Tieren durch das nen Ausgleichsmaßnahmen Plangebiet, zu Ausgleichsmaßnahmen, zur baulichen Dichte, zum Erhalt des bestehenden Grabens, zur Wasserversorgung des Plange- • Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, FB 430/440 - Umwelt- biets recht / Wasser, Boden und Altlasten vom 08.05.2018 (Frühzeitige Beteiligung) • Bürger 14 vom 25.02.2019 (Offenlage) Zum Bodenschutz / Altlasten im Hinblick auf gesunde Wohn- und Zur Wasserversorgung des Plangebiets, zur möglichen Erschließung Arbeitsverhältnisse, zur Wasserversorgung / Grundwasserschutz im des Plangebiets nach Südosten Hinblick auf die Gründung von Bauwerken, zur Abwasserbeseitigung / Regenwasserbehandlung (Entwässerungskonzeption) und zum • Bürger 15 vom 26.02.2019 (Offenlage) Oberflächengewässer / Gewässerökologie / Hochwasserschutz im Zur Wasserversorgung des Plangebiets Hinblick auf die vorhandenen Gräben und Starkregen (Hangwasser) • Bürger 16 vom 27.02.2019 (Offenlage) • Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, FB 430/440 - Umwelt- Zum Verlust von Lebensräumen von Tieren und Pflanzen durch das recht / Wasser, Boden und Altlasten vom 27.02.2019 (Offenlage) Plangebiet, zur baulichen Dichte, zur Wasserversorgung des Plange- Zum durchzuführenden Wasserrechtsverfahren im Zusammenhang biets mit der Entwässerung des Plangebiets, zum Erhalt des bestehenden Grabens (Gewässer 2. Ordnung) im Nordwesten des Plangebiets und • Bürger 17 vom 22.02.2019 (Offenlage) ggf. Verlegung, zur Ableitung von möglichem Hangwasser am süd- Zur Wasserversorgung des Plangebiets westlichen Gebietsrand • Bürger 18 vom 20.02.2019 (Offenlage) • Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, FB 510 - Forst vom Zur Wasserversorgung des Plangebiets 27.02.2019(Offenlage) Zu externen Ausgleichsmaßnahmen im Stadtwald • Bürger 19 vom 19.02.2019 (Offenlage) Zum Umgang mit Niederschlagswasser, zur Wasserversorgung des • Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, FB 580 - Landwirtschaft Plangebiets vom 08.05.2018 (Frühzeitige Beteiligung) und vom 27.02.2019 (Of- fenlage) • Bürger 20 vom 20.02.2019 (Offenlage) Zur Beanspruchung und Umgang von landwirtschaftlichen Flächen Zur Wasserversorgung des Plangebiets, zur landschaftlichen Einfü- gung des Plangebiets in das Stadt- und Landschaftsbild • Regionalverband Südlicher Oberrhein vom 30.04.2018 (Frühzeiti- ge Beteiligung) • Bürger 21 vom 21.02.2019 (Offenlage) Zum Regionalen Grünzug und zum sparsamen Umgang mit Grund Zur Wasserversorgung des Plangebiets und zur Veränderung des und Boden Landschaftsbilds durch eine zu hohe Bebauung und Dachform • AUN – Arbeitskreis Natur und Umweltschutz Anschreiben ohne • Bürger 22 vom 20.02.2019 (Offenlage) Datum, eingegangen am 11.05.2018 (Frühzeitige Beteiligung) Zur Wasserversorgung des Plangebiets Zum Artenschutzgutachten • Bürger 23 vom 10.02.2019 (Offenlage) • Landesnaturschutzverband BW vom 01.03.2019 (Offenlage) Zum Eingriff durch das Baugebiet in Natur und Landschaft, zum Zu möglichen Geruchsimmissionen durch landwirtschaftliche Be- Erhalt des bestehenden Grabens (2. Ordnung) im Nordwesten des triebe, zur baulichen Dichte und zur Höhe der geplanten Gebäude Plangebiets, zur Habitatzerstörung im Hinblick auf ubiquitäre Vogel- arten und zu externen Ausgleichsmaßnahmen • Bürger 24 vom 27.02.2019 (Offenlage) Zur Wasserversorgung des Plangebiets • Wasserinitiative Sulzburg vom 25.02.2019 (Offenlage) Zur Wasserversorgung des Plangebiets • Bürger 25 vom 26.02.2019 (Offenlage) Zur Anlage von Biotopen im Zusammenhang mit externen Aus- • SOS Kinderdorf Schwarzwald vom 22.02.2019 (Offenlage) gleichsmaßnahmen Zur Wasserversorgung des Plangebiets
Seite 8 Mittwoch, den 19. August 2020 Sulzburg • Bürger 26 vom 25.02.2019 (Offenlage) Reisedokumente noch aktuell? Zur Wasserversorgung des Plangebiets Bitte vergewissern Sie sich, falls Sie vorhaben zu verreisen, dass Ihre • Bürger 27 vom 07.02.2019 (Offenlage) Papiere noch gültig sind. Zur Wasserversorgung des Plangebiets, zur Beeinträchtigung des Nachfolgend haben wir für Sie zusammengestellt, was zur Beantra- gung der verschiedenen Dokumente benötigt wird. Stadt- und Landschaftsbildes durch die geplante Bebauung, zum Bitte denken Sie daran, dass die Beantragung Persönlich erfolgen Schutz des bestehenden Grabens muss. Es gibt keine Anträge die bereits zuhause ausgefüllt werden können. • Bürger 28 vom 25.02.2019 (Offenlage) Zur Beantragung benötigen wir ein aktuelles Biometrisches Lichtbild Zur Wasserversorgung des Plangebiets, zum Umgang mit Nieder- (nicht älter als 6 Monate) und ein altes Ausweisdokument oder eine schlagswasser Geburtsurkunde. • Bürger 29 vom 26.02.2019 (Offenlage) Zur Wasserversorgung des Plangebiets, zur baulichen Dichte, zur Dokument Gültigkeit Gebühr artenschutzrechtlichen Untersuchung (alter Dreschschopf ), zu vor- Kinderreisepass 6 Jahre gültig 13,00 Euro gezogenen Ausgleichsmaßnahmen, zur Zerstörung eines hochwer- (bis zum 12. Lebensjahr) tigen Biotops (Plangebiet) Verlängerung Kinderreisepass 6 Jahre verlängert 6,00 Euro (bis zum 12. Lebensjahr) • Bürger 30 vom 26.02.2019 (Offenlage) Zur Ausweisung privater Grünflächen, zur baulichen Dichte, zum Personalausweis Bis 24. Lebensjahr: 6 Jahre gültig 22,80 Euro Erhalt des bestehenden Grabens, zu Auswirkungen der geplanten Ab 24. Lebensjahr: 10 Jahre gültig 28,80 Euro Bebauung in Natur und Landschaft Personalausweis vorläufig 3 Monate gültig 10,00 Euro • Bürger 31 vom 28.02.2019 (Offenlage) Reisepass Bis 24. Lebensjahr: 6 Jahre gültig 37,50 Euro Zur Beeinträchtigung der geplanten Bebauung im Hinblick auf das Ab 24. Lebensjahr: 10 Jahre gültig 60,00 Euro Stadt- und Landschaftsbild, zur Erschließung des Plangebiets, zur Ausweisung privater Grünflächen, zur Wasserversorgung, zur Rück- Expressgebühr: haltung von Niederschlagswasser 32,00 Euro Reisepass vorläufig 1 Jahr gültig 26,00 Euro • Bürger 32 vom 20.02.2019 (Offenlage) Zum Erhalt des bestehenden Grabens, zur baulichen Dichte (Gebäu- dehöhen), zu Dachformen, zur Wasserversorgung des Plangebiets Die Bearbeitungszeit liegt bei ca. 2-3 Wochen. Bei Kinderreisepässen und vorläufigen Dokumenten ist die Bearbeitungszeit 2-3 Werktage. • Bürger 33 vom 27.02.2019 (Offenlage) Eine Verlängerung der alten Ausweise und Pässe ist nicht möglich. Zum Verlust von Tier- und Pflanzenarten durch die geplante Bebau- Welches Dokument Sie zur Einreise in welches Land benötigen und ung, zur Beeinträchtigung des Stadt- und Landschaftsbildes, zur welche Vorschriften des Infektionsschutzes anlässlich der Coro- Wasserversorgung, zu landwirtschaftlichen Geruchsimmissionen na-Pandemie beachtet werden müssen, können Sie auf der Internet- seite des Auswärtigen Amts unter www.auswaertiges-amt.de unter • Bürger 34 vom 20.02.2019 (Offenlage) der Rubrik „Reise & Sicherheit“ abfragen. Zur Festsetzung von privaten Grünflächen, zur Erschließung des Plangebiets TOURIST INFORMATION • Bürger 35 vom 25.02.2019 (Offenlage) Zur Festsetzung von privaten Grünflächen, zur Beeinträchtigung des Stadt- und Landschaftsbildes, zur Beprobung des Bodens (Boden- schutz), zum Erhalt des bestehenden Grabens, zur Trinkwasserver- Der europäische Tag der jüdischen Kultur sorgung, zur Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen, zum Verlust Am 06. September 2020 findet europaweit der Tag der jüdischen Kul- landwirtschaftlicher Flächen tur in vielen Ländern statt. • Bürger 36 vom 26.02.2019 (Offenlage) Zur Wasserversorgung des Plangebiets Während der Auslegungsfrist können zum Bebauungsplanentwurf und dem Entwurf über die örtlichen Bauvorschriften erneut Stel- lungnahmen bei der Stadt Sulzburg im Bürgermeisteramt in 79295 Sulzburg, Hauptstraße 60, Zimmer Nr. 2 vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Stadt Sulzburg, den 19. August 2020 Der Freundeskreis ehemalige Synagoge Sulzburg e.V. bietet drei gez. Führungen in der ehemaligen Synagoge an. Dirk Blens 15.00 Uhr : Bürgermeister “ Reisen! Erfahrungswelten des ersten jüdischen Professors in Baden Gustav Weil, gebürtig aus Sulzburg, gestorben in Heidelberg, beer- digt in Freiburg“.
Sulzburg Mittwoch, den 19. August 2020 Seite 9 16.00 Uhr: oder Samstag, 19. September von 10:00 bis 13:00 Uhr. Veranstal- „Die Architektur des Synagoge . Bemerkungen zum Synagogenbau tungsort ist die Schulungsküche des Forums ernähren, bewegen, in Baden vom Beginn des 19. Jahrhunderts bis heute.“ bilden am Europaplatz 1 in Breisach. Die Teilnahmegebühr beträgt 17.00 Uhr: 15 Euro. Anmeldungen sind telefonisch unter 0761 2187–9580 oder “ Erinnern in Baden-Württemberg. Zur Geschichte regionaler und im Internet unter www.forum-ebb.de möglich. raumschaftlicher Erinnerungen „ Vorratshaltung: Kleine Geschenke aus der Küche Alle Führungen entsprechen den aktuellen Corona - Verordnungen Selbstgemachte Leckereien aus der Küche sind nicht nur nachhal- Wir erbitten Anmeldung unter Tourist Information Sulzburg tig, sondern auch eine kreative und tolle Geschenkidee. Die Teilneh- 07634/560040 oder 07634/560042. Die Teilnehmerzahl ist Corona merinnen und Teilnehmer des Workshops „Vorratshaltung: Kleine bedingt beschränkt. Geschenke aus der Küche“ des Forums ernähren, bewegen, bilden des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald lernen verschiede- ne kreative Köstlichkeiten kennen. Termine sind am Donnerstag, 24.September, von 18:00 bis 21:00 Uhr oder Samstag, 26.September, LANDRATSAMT von 10:00 bis 13:00 Uhr. Veranstaltungsort ist die Schulungsküche des Forums ernähren, bewegen, bilden am Europaplatz 1 in Breisach. BREISGAUHOCHSCHWARZWALD Die Teilnahmegebühr beträgt 15 Euro. Anmeldungen sind telefo- nisch unter 0761 2187–9580 oder im Internet unter www.forum-ebb. de möglich. Müllabfuhrtermine wie auch im Abfallkalender von Sulzburg 2020 nachzulesen. Biotonne: Mittwoch, 26.08.2020 GEMEINDEVERWALTUNGSVERBAND Graue Tonne: Donnerstag, 27.08.2020 MÜLLHEIMBADENWEILER Gelber Sack: Donnerstag, 20.08.2020 Papiertonne: Freitag, 04.09.2020 Die Mülltonne bzw. der Gelbe Sack muß am Entleerungstag Baurechtsbehörde des Gemeindeverwal- ab 06.00 Uhr bereitgestellt sein. tungsverbandes Müllheim-Badenweiler Alle Kalender lassen sich auch im Internet downloaden: Die Baurechtsbehörde des Gemeindeverwaltungsverbandes www.breisgau-hochschwarzwald.de/Abfallkalender. Müllheim-Badenweiler verzeichnet aktuell verstärkt Baumaß- nahmen, die die Errichtung von Nebenanlagen und – gebäuden, wie z.B. Swimmingpools, Schwimmteiche, (überdachte) Freisitze, Öffnungszeiten der Grünschnitt-Sammelstelle Gartenhäuser und ähnliche bauliche Anlagen zum Inhalt haben. Sulzburg Größtenteils handelt es sich bei diesen Vorhaben zwar um verfah- März bis Oktober: Freitag 16.00 - 18.00 Uhr rensfreie Vorhaben (keine Baugenehmigung erforderlich), jedoch Nov. bis Februar: Freitag 15.00 - 16.30 Uhr dürfen auch diese den öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften ganzjährig Samstag 14.00 - 16.00 Uhr nicht widersprechen. So sind z.B. verfahrensfreie Schwimmbe- cken im Außenbereich nicht zulässig. Bürgerinnen und Bürger, die ein Nebengebäude oder eine Ne- Zutritt zu den Gebäuden des Landratsamtes benanlage planen wird empfohlen, rechtzeitig vor Baubeginn die baurechtliche Zulässigkeit dieser Vorhaben durch die Baurechts- nur nach Terminvereinbarung möglich behörde prüfen zu lassen. Unter der zentralen Rufnummer 07631 Das Landratsamt ist weiterhin an allen Standorten nur für Besuche- – 801 450 oder der email-Adresse baurechtsbehoerde@muell- rinnen und Besucher mit Termin offen. Im Landratsamt gilt die Mas- heim.de können Sie Ihr Anliegen vorbringen. kenpflicht. Termine können vorab online oder per Telefon vereinbart werden. Der Nachweis darüber muss dem Sicherheitsdienst vor den Gebäu- den oder am Einlass vorgelegt werden. Bürgerinnen und Bürger, die DIE SULZBURGER für ihre Antragstellung eine persönliche Vorsprache im Landratsamt VEREINE BERICHTEN benötigen, sollten sich mit der für sie zuständigen Sachbearbeitung wegen eines Termins in Verbindung setzen. Bergwacht Der offene Publikumsverkehr Schwarzwald ohne Anmeldung ist nicht möglich. Ortsgruppe Sulzburg Deutsches DeutschesRotes Kreuz Rotes Kreuz Zwei Workshops des Forums ernähren, bewe- DRK-Wanderung für Senioren gen, bilden des Landratsamtes Breisgau- Müllheim. Der DRK-Kreisverband Müllheim e.V. lädt am Dienstag, 25. August, zu einer kleinen Wanderung von Müllheim nach Niederwei- Hochschwarzwald im September ler ein mit Einkehr im Gasthof Warteck. Zwischen Hektik und Genuss: Snacks genial genießen! Danach besteht die Möglichkeit mit den öffentlichen Verkehrsmit- Leckeres und originelles Essen muss nicht viel Zeit in Anspruch teln zurück zu fahren oder gemeinsam den Rückweg anzutreten. nehmen. Im Rahmen des Workshops „Zwischen Hektik und Ge- Treffpunkt ist um 16 Uhr an der Touristinfo, Markgräfler Platz, in Müll- nuss: Snacks genial genießen“ können Interessierte bei der unkom- heim bei der Stadtführung. Ein Mundschutz um die Gaststätte zu plizierten, einfachen Zubereitung von raffinierten Häppchen die betreten ist verpflichtend. Eine Teilnahme an diesem Ausflug ist nur Geschmacksvielfalt regionaler Produkte kennenlernen. Auf dem möglich, mit einer vorhergehenden Anmeldung über die DRK-Ser- Programm stehen Miniburger, Käsepralinen, Aufstriche und Salate. vicezentrale: Termine sind Donnerstag, 17. September von 18:00 bis 21:00 Uhr Telefon 07631/1805-0
Seite 10 Mittwoch, den 19. August 2020 Sulzburg DRK-Sommerkonzerte: Gelungener Auftakt bei Sonnenschein Erster von vier Auftritten der Markgräfler Spätlese unter Coro- SOS - Kinderdorf na-Bedingungen Bad Krozingen. Der DRK-Kreisverband Müllheim e.V. startete erfolg- Offene Jugendarbeit reich das erste von vier Konzerten der „Markgräfler Spätlese“ am 4. Ansprechpartnerin: Marie Groß August im Kurpark Bad Krozingen. Bei strahlendem Sonnenschein, Email: Marie.Gross@sos-kinderdorf.de angenehmen Temperaturen und mit der Unterstützung vieler ehren- Telefon: 07634 5609-29 amtlicher Helfer, kamen um die 50 Musikbegeisterte um den Klän- Post: Bugginger Gasse 20, 79295 Sulzburg gen der beliebten Band zu lauschen und die Musik zu genießen. facebook: Jugendzentren Sulzburg In den nächsten vier Wochen wird es drei weitere Auftritte jeweils um 17.30 Uhr in der Umgebung geben. Am Dienstag, 18. August, wird die Band in Badenweiler im Kurpark auftreten und am Donners- tag, 20. August, im Blankenhornpark in Müllheim. Den Abschluss findet die Sommerkonzertreihe am Dienstag, 1. September, in Bad KIRCHLICHE NACHRICHTEN Bellingen im Kurpark. Unter besonderen Schutzvorkehrungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wurde ein Hygienekon- zept entwickelt, dass es möglich macht auch diese Veranstaltung genießen zu können. Mund-Nasen-Schutz sollte immer dann getra- Evangelische Kirchengemeinde gen werden, wenn der Abstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann. Während der Veranstaltung wird mittels eines Stuhles, unter Einhaltung der Abstandsgebote, ein fester Platz zugeteilt. Evangelische Kirchengemeinden Sulzburg mit Ballrechten-Dottingen und Bei Krankheitssymptomen wird gebeten zu Hause zu bleiben. Falls es an diesem Tag regnen sollte, wird das Konzert einmalig um je- Laufen mit St. Ilgen weils eine Woche verschoben. Eine Anmeldung ist unbedingt erfor- derlich. Wer sich näher über die Konzertreihe informieren oder sich Donnerstag, 20.08.2020 anmelden möchte, kann sich telefonisch an die DRK-Servicezentrale, 10:00 Sozialstation Betreuungsgruppe 07631/1805-0, wenden. Sulzburg / Ev. Gemeindehaus 19:30 Yoga Sulzburg / Ev. Gemeindehaus Sonntag, 23.08.2020 10:00 Gottesdienst Schwarzwaldverein Sulzburg Sulzburg / St. Cyriak Präd. Rosalowsky MTB-Tour Donnerstag, 27.08.2020 Kälbelescheuer - Blauen 10:00 Sozialstation Betreuungsgruppe Sonntag, 30.08.20 Sulzburg / Ev. Gemeindehaus Treffpunkt: Sulzburg, Marktplatz 9.00 Uhr 19:30 Yoga Sulzburg / Ev. Gemeindehaus Sportliche Tour über Kälbelescheuer auf den Blauen Fahrstrecke: 50 km 1200 Hm Samstag, 29.08.2020 Kondition: 3/4 Fahrtechnik: 3/4 15:30 Gottesdienst im Pflegeheim Mitzubringen: funktionstüchtiges MTB, Helm + Handschuhe, Sulzburg / Pflegeheim Dek.i.R. Sylla gefüllte Radflasche, Geld, geeignete Kleidung, Ersatzschlauch und Schloss Sonntag, 30.08.2020 10:00 Gottesdienst Weitere Infos und Anmeldung bei Julian Riesterer Sulzburg / St. Cyriak Pfr.i.R. Jäckh Tel. 0176 70992528 oder Email: julianriesterer@online.de Wichtige Hinweise Wanderung am 29.08.2020 „Auf dem Belchensteig“ findet nicht Unsere Kirchen St. Cyriak in Sulzburg und St. Ägidius in St. Ilgen sind statt! tagsüber geöffnet. Änderungen sind jederzeit möglich!!!! Bis Ende August laden die Glocken abends um 19:30 Uhr zum öku- menischen Abendgebet ein. Bitte halten Sie nachstehende Vorsichtsmaßnahmen zum Eigen- Aktuelle Informationen finden Sie auf unserer Homepage. schutz und Schutz Aller ein!!! -Wandern in Kleingruppen Öffnungszeiten im Pfarrbüro: -Mindestabstand von 1,50 m ist während der Wanderung einzu- Dienstag und Freitag von 10-12 Uhr halten. Mittwoch von 14-16 Uhr -Kein Körperkontakt (auf Handschlag, Umarmung verzichten). -Mund- und Nasenschutz tragen bei allen Stopps. (z.B. Begrü- Das Pfarrbüro ist vom 10.08.2020 bis einschl. 31.08.2020 geschlossen. ßung, Erklärungen, Besichtigungen etc.) Sie können aber eine Nachricht auf den AB sprechen. Der Anrufbeant- -bei Fahrgemeinschaften dürfen nur Personen aus zwei Haus- worter wird regelmäßig abgehört. halten mitfahren. -Teilnehmer tragen Mundschutz (wird abgenommen, wenn Wanderung beginnt) Telefon im Pfarrbüro: 07634 / 59 21 79 -Keine Trinkflaschen oder Pausenvesper mit Mitwanderern tei- Homepage: www.evang-sulzburg-laufen.de len. E-Mail Pfarramt: pfarramt@sankt-cyriak.de -Selbstauskunft der Teilnehmer ist zwingend erforderlich!! E-Mail Pfarrerin Böhme eva.boehme@kbz.ekiba.de
Sulzburg Mittwoch, den 19. August 2020 Seite 11 den Workshops. Wir werden eine Mittagspause einlegen, in welcher Katholische Kirchengemeinde wir zusammen vespern, ehe es am Nachmittag mit dem Programm weitergeht. Zum Abschluss planen wir am Abend zusammen zu gril- len. Kath. Gottesdienste in der SE HEITERSHEIM und Bitte meldet euch bis 29.08.2020 an (im Pfarrbüro Heitersheim oder Mitteilungen für Sulzburg per mail an m.vierneisel@seelsorgeeinheit-heitersheim.de). Wir freu- en uns darauf, einen unvergesslichen Tag mit dir zu verbringen. Samstag, 22. August Öffnungszeiten der Pfarrbüros 18:00 Ballrechten Messfeier • Das Heitersheimer Pfarrbüro ist mit Einschränkungen wieder für den Publikumsverkehr geöffnet. Damit es nicht zu längeren Warte- Sonntag, 23. August 21. Sonntag im Jahreskreis zeiten kommt, bitten wir um vorherige Terminabsprache. Bitte den- 10:45 Heitersheim Messfeier ken Sie an den Mund-Nasen-Schutz. Mittwoch, 26. August Telefon 07634/551615 19:00 Buggingen Messfeier (Jahrtagsmesse für Adolf und Maria Email: kath.pfarramt@seelsorgeeinheit-heitersheim.de Späth, Adolf Schirrmann, Rosa Hasenfratz; für Informieren Sie sich bitte auch über unsere Homepage www.seelsor- Verstorbene der Familien Fetsch und Blümmel) geeinheit-heitersheim.de Samstag, 29. August • Bürozeiten Kath. Pfarramt Heitersheim: 15:30 Heitersheim Diamantene Hochzeit von Anton und Montag bis Freitag 9:00 – 11:00 Uhr Rosmarie Geng Montag bis Donnerstag 14:00 – 16:00 Uhr 18:00 Eschbach Messfeier (für Rosmarie Hiss, Eltern und Ange- Während der Sommerferien bleibt das Pfarrbüro nachmittags ge- hörige der Familien Hiss und Bußmann) schlossen. (30.07. – 11.09.2020) Nutzen Sie auch die Möglichkeit, auf den Anrufbeantworter zu spre- Sonntag, 30. August 22. Sonntag im Jahreskreis chen oder uns eine Email zu schicken. Wir melden uns schnellstmög- 10:00 Heitersheim Feierliche Messfeier zum Patrozinium lich. Unsere Pfarrbüros in Ballrechten und Eschbach bleiben derzeit für den Die Lesungen und Evangelien für die Wochen- und Sonntage finden Publikumsverkehr geschlossen. Sie unter www.erzabtei-beuron.de/schott; beachten Sie auch, dass weiterhin aus dem Freiburger Münster Messfeiern unter www.ebfr.de Weitere Informationen über Termine und Veranstaltungen entneh- gestreamt werden. men Sie bitte dem Pfarrblatt oder unserer Homepage. Gottesdienste in den Sommerferien Für die Zeit der Sommerferien gibt es in unserer Seelsorgeeinheit fol- gende Regelung: PARTEIEN An den Wochenenden ist jeweils am Samstag eine Vorabendmesse um 18.00 Uhr. Die Gottesdienstorte wechseln sich zwischen den Or- ten der Seelsorgeeinheit ab. An den Sonntagen findet die Eucharistie- feier immer in Heitersheim um 10.45 Uhr statt, außer am Patrozinium SPD-Ortsverband SPD Sulzbachtal in Heitersheim am 30.08.2020, da beginnt die Messe um 10.00 Uhr. Die Werktagsmessen beschränken sich in der Zeit der Sommerferien Sommerhock an der Badestelle in Sulzburg am Freitag, 28. Au- auf jeweils auf Mittwoch um 19.00 Uhr, diese werden abwechselnd in gust, Buggingen und Sulzburg gefeiert. • ab 17 Uhr Austausch von Sommererlebnissen und aktuellen The- Bitte beachten Sie hierzu die Gottesdienstordnung bzw. das Pfarrblatt. men • ab 18 Uhr Kneipenquiz für Teams a 2 – 4 Personen Entdeckergottesdienst Wir entdecken unsere Seelsorgeeinheit ... für alle BürgerInnen der Gemeinden Sulzburg und Ballrechten-Dot- Das Team der Entdecker-Gottesdienste plant derzeit die nächste Staf- tingen. fel für das neue Schuljahr. Doch schon vor dem ersten Gottesdienst Auf Grund von Corona-Bestimmungen werden wir die Anzahl der wird es eine Besonderheit geben. In den Sommerferien könnt ihr auf Teams auf maximal 8 begrenzen müssen. Tischreservierung ist mög- der Homepage www.seelsorgeeinheit-heitersheim.de schon einen lich an: friedhelm-engler@t-online.de Vorgeschmack darauf bekommen. Schaut also immer mal wieder dar- auf und lasst euch überraschen. Vorankündigung: Bürgerstammtisch am 15.September 2020, um 19.30 Uhr, Ziegelhof- Patrozinium in Heitersheim straussi, Ballrechten-Dottingen Am Sonntag, 30.08.2020 feiern wir um 10.00 Uhr den Festgottesdienst in der Kirche St. Bartholomäus in Heitersheim. Die Messfeier wird von Friedhelm Engler, Ortsvereinsvorsitzender SPD-OV-Sulzbachtal einer Schola des Kirchenchores mitgestaltet. Auch für diesen Gottesdienst gelten die momentanen „Corona-Be- schränkungen“. Ministranten der Seelsorgeeinheit – Workshop WAS SONST NOCH INTERESSIERT Wann? Am 05.09.2020 von 10:00 Uhr - 19:00 Uhr Wo? Im Pfarrhof und Pfarrhaus in Heitersheim Wer? Ministranten, Lagerkinder und wer sonst noch Lust dazu hat (Alter von 9 bis 15 Jahre) Kulturzentrum3klang Was mitbringen? Vesper für mittags und einen Trinkbecher Am Samstag, den 22. August um 20.00 Uhr findet im Kultur- Wir, die Ministranten der Seelsorgeeinheit Heitersheim, laden Dich zentrum3klang in Laufen ein Chorkonzert statt, aufgeführt von ganz herzlich zu einem großartigen Tag im Heitersheimer Pfarrhof ein. jungen Menschen, die aus ganz Deutschland zusammentreffen. Das Bei verschiedenen Workshops kannst du von Fußball über Yoga, Batik bunte Programm umfasst die Zeit der Renaisance, über die Roman- oder Henna Tattoos in viele Bereiche reinschnuppern, etwas Neues tik, den Pop, bis zu internationalen Liedern. Veranstaltet wird das lernen oder einfach nur Spaß haben. Du solltest gut gefrühstückt ha- Konzert vom Oberlinimpuls e.V. ben, denn nach einer Kennenlernrunde geht es auch gleich los mit Eintritt auf Spendenbasis
Seite 12 Mittwoch, den 19. August 2020 Sulzburg Online-Terminvereinbarungssystem in ba- RVF führt Rabatt bei mobil gekauften Fahr- den-württembergischen Finanzämtern im scheinen ein Einsatz • Einzelfahrscheine, Tageskarten und badisch24 günstiger per Ab sofort steht den Bürgerinnen und Bürgern ein Buchungsportal App kaufen zur Verfügung, um vorab online einen Termin für den Besuch des • Fahrschein-Kauf ohne Anmeldung möglich Servicezentrums ihres zuständigen Finanzamtes – der sogenannten Zum 1. August 2020 führt der Regio-Verkehrsverbund Freiburg (RVF) Zentralen Informations- und Annahmestelle (ZIA) – buchen und so zusätzliche Rabatte im MobilTicket ein. Jeder mit dem Smartphone Wartezeiten vermeiden zu können. gekaufte Einzelfahrschein – Ausnahme ist die Kurzstrecke – kostet Die Termine können über die Homepage der Finanzämter www. dann 10% weniger als beim Kauf beim Fahrpersonal oder am Auto- fa-baden-wuerttemberg.de vereinbart werden. maten. Die Ersparnis liegt für Erwachsene je nach Preisstufe zwischen 24 und 57 Cent je Einzelfahrt. Auch die Tageskarte REGIO24 wird Mit diesem neuen Serviceangebot erhalten Bürgerinnen und Bür- beim Kauf per App um 4% günstiger. Hier beträgt der Digital-Rabatt ger die Möglichkeit, den Zeitpunkt der Kontaktaufnahme vor Ort zu zwischen 27 Cent und 1,07 Euro – je nach REGIO24-Fahrkartenart. planen und so optimal in den eigenen Tagesablauf integrieren zu Auch badisch24, die 24 Stunden lang gültige Ergänzungskarte zur können. Zudem können durch die Vermeidung von Wartezeiten die RegioKarte für Fahrten in den südbadischen Nachbarverbünden, erforderlichen Abstandsregeln besser eingehalten und das Infekti- wird beim Kauf über die Smartphone-Apps um 48 Cent günstiger. onsrisiko minimiert werden. Um den Digital-Rabatt zu erhalten brauchen Fahrgäste eine der Apps von VAG oder RVF – „VAG mobil“ oder „FahrPlan+“ – und kön- Daneben besteht weiterhin die Möglichkeit über das Kontaktformu- nen dort in der Rubrik „MobilTickets“ ihre Fahrscheine kaufen. Auch lar online https-verschlüsselte Nachrichten und Anlagen sicher an in der App „DB Navigator“ wird der Digitalrabatt auf die RVF-Fahr- das Finanzamt zu übermitteln. Neben der durch Angaben in Pflicht- scheine angeboten. feldern strukturierten Kontaktnachricht können auch Anhänge bis „Der Anteil der mobil gekauften Fahrscheine steigt kontinuierlich an. max. 15 MB zur Kontaktnachricht hochgeladen und problemlos dem Wir wollen diesen Kanal weiter stärken und freuen uns, wenn unsere Finanzamt geschickt werden. Fahrgäste ausprobieren, wie schnell und einfach man per Smartpho- ne zum Fahrschein kommt“, sagt Florian Kurt, Geschäftsführer des Hintergrund „digital@bw“ RVF. Beim RVF ist man überzeugt, dass das MobilTicket in Zukunft Die Digitalisierung ist ein zentraler Arbeitsschwerpunkt der Landes- einen noch größeren Marktanteil haben wird: Allein im letzten Jahr regierung. Dazu hat sie eine Investitionsoffensive gestartet: Rund stieg die Zahl der App-Kunden um 22.600. „Mittelfristig wird der Ver- eine Milliarde Euro werden in dieser Legislaturperiode in die Digi- trieb per Smartphone auch für die Verkehrsunternehmen einfacher talisierung investiert. Mit „digital@bw“ wurde im Sommer 2017 die und günstiger. Diesen Vorteil geben die Unternehmen gern in Form erste, landesweite und ressortübergreifende Digitalisierungsstrate- eines Rabattes an die Kunden weiter.“ erklärt Dorothee Koch, eben- gie vorgestellt, die in Teamarbeit von allen Ministerien erstellt wurde. falls Geschäftsführerin des RVF In den kommenden zwei Jahren werden dazu über 70 ganz konkrete Projekte mit einem Volumen von über 300 Millionen Euro umge- Gastzugang möglich setzt, um Baden-Württemberg als Leitregion des digitalen Wandels Inzwischen ist es auch möglich, in den Apps von VAG und RVF Fahr- in Europa zu verankern. Einer der Schwerpunkte von „digital@bw“ ist scheine ohne vorherige Anmeldung zu kaufen. Eine Bezahlung muss die Verwaltung 4.0. dann über PayPal erfolgen. Wer seine Fahrscheine per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlen möchte, muss sich weiterhin einmalig an- Mit www.digital-bw.de hat die Landesregierung auch ein zentrales melden. Online-Portal als neues Schaufenster der Digitalisierung gestartet. Kurzstrecke aus der Auskunft Die Apps „FahrPlan+“ (RVF) und „VAGmobil“ (VAG) zeigen automa- tisch in der Fahrplanauskunft an, wenn eine Verbindung als Kurzstre- cke gilt und als günstigster Tarif verfügbar ist. So müssen Kunden Caritasverband Breisgau-Hochschwarzwald sich keine Gedanken zur Zahl der Haltestellen und zur Gültigkeit des Stromspar-Check Aktiv Kurzstrecken-Tarifs machen. Die kostenlosen Stromspar-Checks gibt es auch in den Sommer- ferien. Für Haushalte mit geringem Einkommen ist kurzfristig eine Weitere Infos zum MobilTicket unter: Anmeldung möglich. Die Beratung erfolgt unter Beachtung von https://www.rvf.de/fahrkarten-tarife/fahrkarten-kaufen/mobilticket Corona-Hygieneregeln durch erfahrene Stromsparhelfer und –hel- ferinnen. Anmeldung bei E. Brunsch, Tel. 0761/8965-459 oder stromspar-check@caritas-bh.de ENDE DES N R E DA K T IO N E LL E T E IL S
Sie können auch lesen