Mitteilungsblatt der Stadt - Sulzburg

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Mitteilungsblatt der Stadt - Sulzburg
Mitteilungsblatt der Stadt

Nr. 34  Mittwoch, 19. August 2020

  Amtliche Bekanntmachungen .......... 3                Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
  Vereine berichten................................ 9

  Kirchliche Nachrichten.................... 10

  Was sonst noch interessiert ............ 11           am letzten Sonntag hatten wir einen Bürgerentscheid zum
                                                        Thema Strukturwandel in den Kindergärten.

                                                        Das demokratische Ergebnis war klar und wird von
                                                        Verwaltung und mir persönlich mit Einbeziehung der
                                                        Bürgerschaft, Gemeinde- und Ortschaftsrat in den
                                                        nächsten Monaten und Jahren umgesetzt werden, um ein
                                                        Konzept für eine unter – und über 3 jährigen Betreuung in
                                                        allen Ortsteilen zu erarbeiten.

                                                        Ich danke allen die an dem Prozess mitgewirkt haben,
                                                        auch allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern und wünsche
                                                        Ihnen allen schöne Sommer- und gegebenenfalls Urlaubs-
                                                        tage.

                                                        Ihr

                                                        Dirk Blens
                                                        Bürgermeister
Mitteilungsblatt der Stadt - Sulzburg
Seite 2                                                    Mittwoch, den 19. August 2020                                                                           Sulzburg

DIENSTELLEN DER STADTVERWALTUNG SULZBURG                                    NOTRUFE UND BEREITSCHAFTSDIENSTE
                                                                            Notruf                                       110
Bürgermeisteramt Sulzburg                                                   (Überfall, Verkehrsunfall)
                                                                                                                                  Schwangerenvorsorge, Wochen
Telefonzentrale: 5600-0, Faxzentrale: 5600-50                                                                                     bettbetreuung & Babymassage
                                                                            Feuerwehr                                   112
E-Mail: stadt@sulzburg.de                                                                                                         Tamara Zwigart-Hugo
                                                                            Notarzt                                     112
                                                                                                                                                    Tel. 07634 9089779
                                                                            Krankentransporte                         19222
Öffnungszeiten:                                                                                                                   Bergwacht Schwarzwald
Montag – Freitag         08.00 Uhr – 12.00 Uhr                              Polizeiposten Heitersheim                                                             Notruf: 112
Donnerstagnachmittag 14.00 Uhr – 18.00 Uhr                                  Lindenplatz 1, 79423 Heitersheim
                                                                                                                                  BRH-Rettungshundestaffel
Das Bürgerbüro ist auch Mittwochvormittag von 07.00 Uhr – 13.00 Uhr         Tel. 07634 5076733 (NEU!!!)
                                                                                                                                  Oberrhein                Notruf: 112
                                                                            Montag – Freitag
geöffnet.                                                                   07.30 - 12.00 Uhr und13.30 - 16.30 Uhr                Hospizgruppe Südlicher Breisgau e.V.
                                                                                                                                                       Tel. 07633 6959
Bürgermeister                            Dirk Blens                5600-0   Allgemeiner Notfalldienst: Tel. 116117
Sektretariat/Mitteilungsblatt            Rebekka Lupfer           5600-21                                                         Tierärztlicher Notfalldienst
                                                                            Allgemeine Notfallpraxis Freiburg
                                                                                                                                  Markgräflerland
Hauptamt / Personalamt                   Martin Klinger           5600-22   Universitätsklinikum Freiburg
                                                                                                                                                         Tel. 07631 36536
Standesamt/Ordnungsamt/                                                     Sir-Hans-A.-Krebs-Straße, 79106 Freiburg
Rente/Friedhof                           Petra Jedele         5600-24       Mo, Di, Do 20 – 24 Uhr, Mi u. Fr 16 - 24 Uhr          Badenova
Bauverwaltung/Liegenschaften             Uwe Birkhofer        5600-27       Sa, So und an Feiertagen 8 – 24 Uhr                   Entstörungsdienst
                                                                            Kinderärztlicher Notfalldienst: Tel. 116117                                   Tel. 0800 2767 767
Rechnungsamt                             Fabian Häckelmoser   5600-30       Kinderärztliche Notfallpraxis Freiburg
                                         Anja Behr            5600-37                                                             ED Netze GmbH                 07623 921800
                                                                            St. Josephs-Krankenhaus, Sautierstr. 1                Störungs-Nummer               07623 921818
Stadtkasse                               Marion Meier         5600-32       79104 Freiburg
Stadtarchiv/Kulturamt                    Jost Grosspietsch    5600-35       Mo - Do 19 – 22:30 Uhr, Fr 16 – 22:30 Uhr             Wasser:
                                                                            Sa, So u. a. Feiertagen 8 – 22:30 Uhr                 Wassermeister
Bürgerbüro/Meldeamt                      Anika Joos           5600-31       Augenärztlicher Notfalldienst: Tel. 116117            Volker Dold            Tel. 0151 52648906
Tourist-Information                      Thomas Fuchs         5600-40       Augenärztliche Notfallpraxis Freiburg                 Beratungsstelle für Eltern,
Wassermeister/Technischer Leiter         Volker Dold          5600-44       Universitätsaugenklinik Freiburg                      Kinder, Jugendliche
Kindergarten Laufen                                              8967       Killianstr. 5, 79106 Freiburg                         Bismarckstr. 3-5, Müllheim
                                                                            Mo, Di, Do 19 – 22 Uhr, Mi 13 – 22 Uhr
Ernst-Leitz-Schule                       Barbara Bauer          69710       Fr 16 - 22 Uhr , Sa, So u. a. Feiertagen 8 – 22 Uhr
                                                                                                                                                       Tel. 0761 2187-2711
Forstbetriebshof                         Tel./Fax                6253                                                                                Tel. 01805 192 92 300
Forstrevier                              Jörg Pflüger (07633)80 60 258      Helios Klinik Müllheim Tel. 07631 880                 Bürgerstiftung „Hilfe im Alltag“
                                                                                                                                  -Das Ratstüble-
Schwarzwaldhalle                                                 6675                                                                                  Tel. 07634 592411
                                                                            Arzt: Detlef Rothacker
Feuerwehrgerätehaus                                              6752       Hauptstraße 20, Sulzburg                              Beratungsstelle für ältere
                                                                                                 Tel. 07634 35726-41              Menschen und deren Angehörige
Landesbergbaumuseum                                               5600-40                                                         Terminvereinbarung
Dienstag bis Sonntag u. Feiertag          14.00 Uhr – 17.00 Uhr             Zahnarzt:                                                       Tel. 07631 17 77 28 (AB)
                                                                            Dr. med. dent. Matthias Schwörer
E-Mail: grosspietsch@sulzburg.de                                            Im Brühl 21, Sulzburg                                 Caritasverband/Essen auf Rädern
                                                                                                      Tel. 07634 8691                             Tel. 07633 8404
Ehemalige Synagoge                                        5600-35                                                                 Caritasverband          Familienpflege
Erster und letzter Sonntag im Monat 16.00 Uhr – 18.00 Uhr                   Zahnärztliche Notrufnummer:                           Anne Ehret    Tel. 0761 8965-451
                                                                                            Tel. 0180 3 222 555 40
Führungen und Sondertermine nach Vereinbarungen                             Vergiftungsinformationszentrale
E-Mail: grosspietsch@sulzburg.de                                                                                                  Caritasverbandes Freiburg-Stadt e.V. in
                                                                                                     Tel. 0761 19240
                                                                            Pflegeheim Sulzburg                                   Heitersheim
                                                                                                   Tel. 07634 50970               Informations- und Beratungsstelle für Men-
                                                                                                                                  schen mit Behinderung und ihre Angehörige
                                                                            Hebammenhilfe und                                                      Tel. ( 0761) 20 89 29-16
 SPRECHSTUNDE DES BÜRGERMEISTERS                                            Geburtsvorbereitung                                   ambulante-dienste-beratung@caritas-freiburg.de
                                                                            Hilde Burgert       Tel. 07634 66 70
 Für Gespräche steht der Bürgermeister im Rathaus in Sulzburg wäh-
 rend der üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung. Wenn Sie einen Ge-
 sprächswunsch haben ist es jedoch sinnvoll, zuvor telefonisch einen          APOTHEKENBEREITSCHAFTSDIENSTE
 Termin abzustimmen. Ihre Ansprechpartnerin dafür ist im Sekretariat          19.08.2020            Bad-Apotheke im Paracelsushaus, Freiburger Straße 20,
 Frau Rebekka Lupfer (Telefon 56 00-21).                                                            79189 Bad Krozingen, Tel. 07633/150150
                                                                              20.08.2020            Kirchberg-Apotheke, Jengerstraße 13,
                                                                                                    79238 Ehrenkirchen, Tel. 07633/8794
                                                                                                    Friedolin-Apotheke, Müllheimer Str. 23,
 Die Wasserhärte in Sulzburg, Laufen und St. Ilgen:                                                 79395 Neuenburg am Rhein, Tel. 07631/ 793700
 Sulzburg           Härtebereich 1 (5-6 Grad Deutsche Härte)                  21.08.2020            Rebland-Apotheke, Basler Straße 24,
 Laufen             Härtebereich 3 (20 Grad Deutsche Härte)                                         79227 Schallstadt-Wolfenweiler, Tel. 07664/6371
                                                                                                    Hense´sche Apotheke, Luisenstraße 2,
                                                                                                    79410 Badenweiler, Tel. 07632/ 892121
                                                                              22.08.2020            Zollmatten-Apotheke, Poststraße 22,
 Corona-Hotline des Diakonischen Werks                                                              79423 Heitersheim, Tel. 07634/510511
 Telefon. Begleitung und Ansprache                                                                  Blauen-Apotheke Schliengen, Freiburgerstraße 15,
 Werktäglich 9-13/14-16 h                                                                           79418 Schliengen, Tel. 07635 8262575
                                                                              23.08.2020            Batzenberg-Apotheke, Basler Straße 82,
 07661/938430
                                                                                                    79227 Schallstadt-Wolfenweiler, Tel. 07664/60180
                                                                                                    Apotheke am Zöllinplatz, Zöllinplatz 4,
                                                                                                    79410 Badenweiler, Tel. 07632/ 891576
IMPRESSUM                                                                     24.08.2020            Malteser-Apotheke, Im Stühlinger 16,
Herausgeber: Stadt 79295 SULZBURG                   Telefon 07634 5600-0                            79423 Heitersheim, Tel. 07634/2039
                                                                                                    Fohmann´sche-Apotheke Schliengen, Eisenbahnstr. 13,
                                                                                                    79418 Schliengen, Tel. 07635 556
Verantwortlich für den amtlichen und redaktionellen Teil:
                                                                              25.08.2020            Hebel-Apotheke, Werderstraße 31A,
Bürgermeister Dirk Blens oder der Vertreter im Amt.                                                 79379 Müllheim, Tel. 07631/ 2253
Für den Anzeigenteil/ Druck:                                                                        Schneckental-Apotheke, Schwabenmatten 3,
Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG                                                             79292 Pfaffenweiler, Tel. 07664/600900
Meßkircher Straße 45, 78333 Stockach                                          26.08.2020            Katharina-Barbara-Apotheke, Hauptstraße 48,
                                                                                                    79295 Sulzburg, Tel. 07634/8228
Telefon: 07771 9317-11; Telefax: 9317-40
                                                                                                    Rhein-Apotheke, Schlüsselstraße 4,
E-Mail: anzeigen@primo-stockach.de                                                                  79395 Neuenburg am Rhein, Tel. 07631/ 7710
Homepage: www.primo-stockach.de
Mitteilungsblatt der Stadt - Sulzburg
Sulzburg                                               Mittwoch, den 19. August 2020                                               Seite 3

 Feuerwehrtore neu gestrichen
 Der Malerfachbetrieb Bruno von Roten aus Sulzburg hat in den
 letzten Wochen die Tore der Feuerwehr, die schon ziemlich ver-
 blasst waren, neu angestrichen. Nun erstrahlen sie in neuem
 Glanz.

 Bürgermeister Blens, Feuerwehrkommandant Stephan Grethler
 und Michael Roth, als Vertreter der Firma HEKATRON, die Partner
 der Feuerwehr ist, dankten Herrn Lularevic ganz herzlich, der sei-
 nen Aufwand von über 16 Stunden Arbeit plus Material als Spen-
 de zur Verfügung stellte.

 Sulzburger Köpfe
                                                                                  AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
 Trotz Corona-Krise kommt das Projekt voran.
 Letzten Herbst wurde das Projekt in einer Ausstellung in der ehe-
 maligen Synagoge vorgestellt. Das Leben von Bürgern aus Sulz-
 burg, die außergewöhnliche Leistungen hier oder in der Welt voll-     Gewässerverunreinigungen im Hohlenbach
 bracht haben, wird Einheimischen und Besuchern, im damaligen
 kulturellen und sozialen Rahmen, anschaulich dargestellt.             In den vergangenen Wochen kam es mehrfach zu Verunreinigungen
                                                                       im Hohlenbach.
 Dazu stellt die Bildhauerin Ellen Baumbusch im ersten Projektab-      Wir weisen daher nochmals darauf hin, dass es im Gemeindegebiet
 schnitt, Büsten der ausgewählten Personen her. Die Lebensge-          von Sulzburg und Laufen mit St. Ilgen ein getrenntes Kanalsystem
 schichten der Sulzburger Köpfe werden aufgearbeitet und zu-           gibt, welches aus einem Schmutzwasserkanal und einem Regenwas-
 sammen mit den Büsten und eventuellen Gegenständen, welche            serkanal besteht. Der Schmutzwasserkanal nimmt das Schmutzwas-
 Bezug zur Person haben, in entsprechendem Rahmen vorgestellt.         ser (Fäkalien, Waschmaschinenwasser, Waschwasser etc.) aus den
 Nach der Vorstellung werden die Büsten samt dem begleitenden          Häusern auf und leitet es zur Kläranlage. Der Regenwasserkanal sam-
 Material im Landesbergbaumuseum zu einer kleinen, permanen-           melt das Regenwasser von Dach-, Hof- und Straßenflächen und leitet
 ten Ausstellung arrangiert.                                           es auf möglichst kurzem Weg in den nächstgelegenen Bach.
                                                                       Durch das Waschen von Autos an der Straße oder das Entleeren von
 Der Herstellungsbeginn des ersten Kopfes, Gustav Weil, wird im        Putzeimern in den Straßengully gelangt auch Waschwasser mit Öl-
 Herbst sein. Geplant war das Atelier zu bestimmten Zeiten zu öff-     und Benzinrückständen oder Putzwasser mit Haushaltsreinigern in
 nen, damit man bei der Herstellung des Kopfes zusehen und ins         die Bäche. Ein solcher Missbrauch des öffentlichen Regenwasser-
 Gespräch kommen kann. Im Moment wird ein Hygienekonzept               kanals schadet dem Ökosystem unserer Gewässer. Putz- oder Wa-
 erstellt, so dass es auch in Corona-Pandemie-Zeiten möglich sein      schwasser ist Schmutzwasser und gehört über die Toilette in den
 wird.                                                                 Schmutzwasserkanal.
                                                                       Ebenso sind Farbrückstände (wie z.B. aus Farbeimer), Pflanzen-
 Mittlerweile wurde mit der inhaltlichen Aufarbeitung der ersten       schutzmittel und sonstiges giftiges Material ordnungsgemäß zu ent-
 Sulzburger Köpfe begonnen. Die Sulzburger Kunsthistorikerin           sorgen. Diese Stoffe dürfen auf keinen Fall in die Gewässer kommen!
 Cindy Strittmatter recherchiert zum Leben und Werk der Malerin        Die Gewässeraufsicht wird zur Kontrolle verstärkt den Zustand der
 Martel Schwichtenberg. Die Lebensgeschichte des Orientalisten         Bäche überprüfen und Verstöße ahnden.
 und 1001-Nacht-Übersetzers Gustav Weil wird von Pierre Wechlin,       Bitte helfen Sie mit, unsere Bäche sauber zu halten.
 der am Konzept der Sulzburger Köpfe von Anfang an mitgearbei-
 tet hat, aufbereitet. Mitglieder des Kulturkreises Arkade werden in   Ihre Stadtverwaltung
 Kürze einen Arkade-Beitrag gründen, der das ursprüngliche Sulz-
 burger-Köpfe-Team verstärkt.

 Die Budgetierung, die Zeitplanung und die eingeschränkten Mög-        Benutzung von privaten Swimmingpools
 lichkeiten, bedingt durch die Maßnahmen zur Eindämmung der
                                                                       Immer mehr Bürger betreiben in ihren eigenen Gärten private Swim-
 Corona-Pandemie, werden überarbeitet und neu festgelegt.
                                                                       mingpools. Diese Poolanlagen sind ausgestattet mit technischen
                                                                       Geräten, wie z.B. Wasserpumpen und Filteranlagen. Von diesen Ge-
 Viele Interessierte unterstützen das Projekt Sulzburger Köpfe.
                                                                       räten geht ein gewisser Lärmpegel aus.
 Zwei Laufener Weingüter und der Winzerkeller Laufener Alten-
 berg verkaufen speziell ausgesuchte Weine mit dem Sulzbur-
                                                                       Vermehrt erhalten wir aus der Bevölkerung Beschwerden über Lärm-
 ger-Köpfe-Etikett und spenden einen Teil des Verkaufserlöses.
                                                                       belästigungen durch solche technischen Geräte.
 Ebenso wie Caterina Polito, die einen Teil des Verkaufserlöses ih-
                                                                       Im gutnachbarschaftlichen Interesse bitten wir darum diese Geräte
 rer aus Recyclingmaterial hergestellten Taschen und Accessoires
                                                                       so zu isolieren oder in den Boden einzulassen, dass von den Geräten
 spendet. An dieser Stelle möchten wir auch den bisherigen Spen-
                                                                       kein störender Lärm ausgeht.
 dern danken.
                                                                       Des Weiteren bitten wir sie größere Lärmbelästigungen durch die
 Natürlich sind wir nach wie vor auf Sponsoren und Spender an-
                                                                       Benutzung der Swimmingpools zu vermeiden.
 gewiesen! Bankverbindung des Spendenkontos bei der Stadt
 Sulzburg:
                                                                       Bitte nehmen sie auf die Nachbarschaft Rücksicht.
 Sparkasse Staufen-Breisach
 IBAN: DE48680523280009000977 BIC: SOLADES1STF
                                                                       Die Bestimmungen des Nachbarrechtsgesetz Baden-Württemberg
 Verwendungszweck Sulzburger Köpfe
                                                                       gelten entsprechend.
 Pierre Wechlin, Projektleiter
                                                                       Ihre Stadtverwaltung
Mitteilungsblatt der Stadt - Sulzburg
Seite 4                           Mittwoch, den 19. August 2020                       Sulzburg

 AGS:                   08315111                       Sulzburg
 Stimmbezirk(e):        001-01 bis 900-01

 Stimmberechtigte:    2.203
 Abstimmende:         1.041
 Stimmbeteiligung:    47,25 %

 Ungültige Stimmen:                     13
 Gültige Stimmen:                    1.028

 Abstimmungsergebnis                                              Stimmen         %
 JA                         Zustimmung                                      649       29,45
 NEIN                       Ablehnung                                       379       17,20
Mitteilungsblatt der Stadt - Sulzburg
Sulzburg                                               Mittwoch, den 19. August 2020                                                  Seite 5

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG                                              letzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
                                                                        Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB be-
Inkrafttreten der 4. Änderung des Bebauungs-                            achtlich sind.
                                                                        Ferner wird darauf hingewiesen, dass gem. § 4 Abs. 4 GemO BW Sat-
plans und Erlass örtlicher Bauvorschriften                              zungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
„Salzmatten-Bauerten“                                                   der GemO BW oder auf Grund der GemO BW zu Stande gekommen
im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB                            sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu
                                                                        Stande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
Der Gemeinderat der Stadt Sulzburg hat am 23.07.2020 in öffentli-       1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh-
cher Sitzung die im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB auf-          migung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden
gestellte 4. Änderung des Bebauungsplans „Salzmatten-Bauerten“              sind,
und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen          2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 wegen Gesetzwid-
Bauvorschriften nach § 10 Abs. 1 BauGB jeweils als selbstständige           rigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1
Satzung beschlossen.                                                        genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss be-
Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus folgendem Karten-             anstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Form-
ausschnitt:                                                                 vorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des
                                                                            Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gel-
                                                                            tend gemacht worden ist.

                                                                        Ist eine Verletzung nach vorstehender Nr. 2 geltend gemacht wor-
                                                                        den, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist des § 4 Abs. 4 S. 1
                                                                        GemO BW jedermann diese Verletzung geltend machen.

                                                                        Stadt Sulzburg, den 19. August 2020

                                                                        gez.
                                                                        Dirk Blens
                                                                        Bürgermeister

                                                                        Stadt Sulzburg

                                                                        ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

                                                                        Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften
                                                                        „Käpellematten“ der Stadt Sulzburg
                                                                        hier: erneute (2.) Offenlage gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

                                                                        Der Gemeinderat der Stadt Sulzburg hat am 12.05.2016 in öffentli-
                                                                        cher Sitzung beschlossen, für das Gebiet „Käpellematten“ einen Be-
Die 4. Änderung des Bebauungsplans und die zugehörigen ört-             bauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
lichen Bauvorschriften „Salzmatten-Bauerten“ treten mit dieser          aufzustellen. Am 22.11.2018 hat der Gemeinderat in öffentlicher
Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.                         Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes „Käpellematten“ und
Die 4. Änderung des Bebauungsplans mit Begründung sowie den             den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvor-
Belangen des Umweltschutzes und die artenschutzfachliche Po-            schriften gebilligt und beschlossen, die Offenlage gemäß § 3 Abs.
tentialabschätzung schützenswerter Arten und Biotope können im          2 BauGB durchzuführen. Aufgrund inhaltlicher Änderungen hat der
Bürgermeisteramt in 79295 Sulzburg, Hauptstraße 60, Zimmer Nr.          Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 23.07.2020 beschlossen mit
3 während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jeder-          dem geänderten Planentwurf eine erneute (2.) Offenlage durchzu-
mann kann die 4. Änderung des Bebauungsplans, die örtlichen Bau-        führen.
vorschriften und ihre Begründung mit Anlagen einsehen und Aus-
kunft über ihren Inhalt verlangen.                                      Anlass, Ziel und Zweck der Planung
                                                                        Die im landschaftlich attraktiven Markgräflerland gelegene Stadt
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fäl-   Sulzburg mit heute rund 2.700 Einwohnern hat sich in den letzten
ligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schrift-       Jahren bzw. Jahrzehnten insbesondere als attraktiver Wohnstandort
lich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des §        entwickelt.
44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen
wird hingewiesen.                                                       Mit der Erschließung der Baugebiete „Langmatt“ und „Erlenweg“
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung           konnten in den letzten Jahren insbesondere der einheimischen Be-
von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwä-          völkerung von Sulzburg entsprechende Grundstücke zur Verfügung
gung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewie-       gestellt werden. Beide Baugebiete sind inzwischen fast vollständig
sen. Unbeachtlich werden demnach                                        aufgesiedelt bzw. die Grundstücke vergeben. Hinzu kommt, dass
                                                                        kurzfristig aktivierbare Innenentwicklungsflächen kaum mehr zur
1.   eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB beachtliche Verlet-    Verfügung stehen.
     zung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2.   eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche     Der Stadt liegen nach wie vor zahlreiche Anfragen von Bauwilligen
     Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungs-     vor, die zeitnah ein Baugrundstück erwerben möchten. Insofern ist
     plans und des Flächennutzungsplans, und                            die Ausweisung eines neuen Baugebietes für Wohnzwecke dringend
3.   nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwä-        geboten. Um diesem Bedarf gerecht zu werden, hat sich der Ge-
     gungsvorgangs,                                                     meinderat der Stadt Sulzburg mehrheitlich dafür entschieden, das
                                                                        Baugebiet „Käpellematten“ als Wohngebiet zu entwickeln.
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung
schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Ver-         Eine daraufhin durchgeführte Bürgerbefragung hat gezeigt, dass
Mitteilungsblatt der Stadt - Sulzburg
Seite 6                                                 Mittwoch, den 19. August 2020                                               Sulzburg

sich auch die Bevölkerung der Stadt Sulzburg mit den Ortsteilen Lau-      aus den Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplans
fen und St. Ilgen mehrheitlich für die Entwicklung des Baugebiets         entwickelt.
ausgesprochen hat.
                                                                          Der Entwurf des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschrif-
Das Gebiet stellt eine der letzten größeren Entwicklungsflächen dar       ten wird mit gemeinsamer Begründung, der Umweltprüfung (Um-
und rundet den bestehenden Siedlungsbestand zu angrenzenden               weltbericht) mit Anlagen zum Artenschutz, dem geotechnischen
Wiesen und Waldflächen in diesem zentralen Bereich von Sulzburg           Bericht und dem Gutachten zu den Geruchsimmissionen im Rahmen
in sinnvoller Weise ab.                                                   des Bebauungsplanverfahrens „Käpellematten“ vom
Der Bereich ist im aktuellen Flächennutzungsplan des Gemeindever-         31.08.2020 bis einschließlich 02.10.2020 (Auslegungsfrist)
waltungsverbandes Müllheim-Badenweiler von 2011 bereits als po-           im Bürgermeisteramt in 79295 Sulzburg, Hauptstraße 60, Zimmer
tentielle Wohnbaufläche dargestellt und soll in zwei Entwicklungs-        Nr. 2 während der üblichen Dienststunden statt. Dabei wird Gele-
abschnitten realisiert werden.                                            genheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben. Zu-
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Käpellematten“ werden            sätzlich können weitere Termine zur Einsicht vereinbart werden.
nach derzeitigem Stand folgende Planungsziele verfolgt:                   Außerdem ist der vollständige Bebauungsplanentwurf im Internet
• Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum in Form von Ein-             auf der Homepage der Stadt Sulzburg unter www.sulzburg.de à
   zel- und Doppelhäusern sowie Mietwohnungsbau insbesondere              Rathaus à Bauen & Planen à Aktuelle städtebauliche Projekte à
   für die ortsansässige Bevölkerung                                      Sulzburg à Bebauungsplan Käpellematten eingestellt und kann
• Sinnvolle Abrundung des Siedlungsbestandes unter Berücksichti-          jederzeit abgerufen werden.
   gung der vorhandenen Bebauung                                          Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar
• Ökonomische Erschließung über die bestehende Hauptstraße in             und Bestandteil der ausgelegten Unterlagen:
   Form einer verkehrsberuhigten Wohnstraße                               (Zusammenfassung nach Themenblöcken mit schlagwortartiger Kurz-
• Festsetzung von gestalterischen Leitlinien für eine ortsbildgerech-     charakteristik)
   te Neubebauung
• Beachtung artenschutzrechtlicher Belange                                • Umweltbericht mit Anlagen Bestands- und Bewertungsplan, Maß-
• Sicherung von Grünbereichen insbesondere im Übergang zur frei-            nahmenplan (Stand 23.07.2020, FLA Wermuth), Artenschutzgut-
   en Landschaft                                                            achten, Maßnahmenvorplanung / Artenschutz und FFH-Vorprü-
• Erhalt und Integration des historischen Mühlegrabens                      fung (Stand 23.07.2020, Büro für Landschaftsplanung Zurmöhle)

Lage des Plangebietes / Geltungsbereich                                   Im Umweltbericht werden folgende Auswirkungen auf die verschie-
Das Plangebiet „Käpellematten“ befindet sich am südwestlichen             denen Schutzgüter beschrieben:
Ortsrand von Sulzburg. Vorgesehen ist, den im Flächennutzungsplan
dargestellten Gesamtbereich mit einer Größe von ca. 2,11 ha in zwei       • Arten und Biotope:
Entwicklungsabschnitten zu realisieren. Der erste Entwicklungsab-         Insgesamt hohe Beeinträchtigung durch den Verlust von zum Teil
schnitt umfasste ursprünglich (Offenlage) eine Größe von ca. 1,48 ha.     hochwertigen Biotopstrukturen (Streuobstwiese, Nasswiese, Wasser-
Gegenüber der Offenlage wurde der Geltungsbereich durch die He-           gräben, Tümpel und Gehölze) und der Beeinträchtigungen für Vögel,
rausnahme von privaten Grünflächen auf aktuell 1,24 ha reduziert.         Reptilien und Fledermäuse. Formulierung der Vermeidungs- und Mi-
Die genaue Abgrenzung des aktuellen räumlichen Geltungsbereichs           nimierungsmaßnahmen sowie Darstellung und Beschreibung von
ist folgendem Lageplan vom 23.07.2020 zu entnehmen:                       in- und externen Kompensationsmaßnahmen für Arten und Biotope,
                                                                          artenschutzrechtliche Untersuchung und Maßnahmenkonzept zur
                                                                          Verhinderung der Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG.

                                                                          • Boden:
                                                                          Insgesamt hohe Beeinträchtigung. Durch Neuversiegelungen ent-
                                                                          steht ein vollständiger Verlust der Bodenfunktionen des vorherr-
                                                                          schenden Bodentyps. Beschreibung der Minimierungsmaßnahmen
                                                                          sowie der schutzgutübergreifenden Kompensationsmaßnahmen.

                                                                          • Klima:
                                                                          Insgesamt geringe bis mittlere Beeinträchtigungen durch die zusätz-
                                                                          liche Versiegelung von Flächen. Aufgrund der lockeren Bebauung
                                                                          nur geringe Beeinträchtigungen des Kaltluftabflusses. Beschreibung
                                                                          der klimatischen Situation und Beschreibung der Minimierungs-
                                                                          maßnahmen.

                                                                          • Wasser:
                                                                          Aufgrund der hohen Filter- und Pufferfunktion der Grundwasser-
                                                                          deckschichten ergeben sich relativ geringe Risiken für die Grund-
                                                                          wasserqualität bei wasserlöslichen Stoffen. Beschreibung der Ober-
                                                                          flächengewässer, Berücksichtigung der Gewässerrandstreifen und
                                                                          Verlust kleinerer Gräben und Tümpel.

                                                                          • Landschaftsbild:
                                                                          Hohe Beeinträchtigung aufgrund der Bedeutung der Fläche im
                                                                          Übergangsbereich vom Ort in das angrenzende Landschaftsschutz-
                                                                          gebiet. Beschreibung der Minimierungsmaßnahmen.

Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan                                   • Erholung:
Der Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes                  Hohe Beeinträchtigung des Gebiets durch baubedingte Immissio-
Müllheim-Badenweiler wurde im Jahr 2011 fortgeschrieben. Be-              nen im Bereich der bestehenden Wege. Ggf. müssen Wege vorüber-
reits in diesem Plan wurde der Bereich „Käpellematten“ als poten-         gehend gesperrt werden.
tielle Entwicklungsfläche für Wohnen (W) dargestellt. Lediglich der
nordöstliche Teilbereich ist als Mischbaufläche bzw. der südliche Teil-   • Mensch:
bereich als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Da diese Flächen      Insgesamt geringe Beeinträchtigungen durch baubedingte Immis-
nur geringfügige Abweichungen darstellen, ist der Bebauungsplan           sionen.
Mitteilungsblatt der Stadt - Sulzburg
Sulzburg                                              Mittwoch, den 19. August 2020                                                Seite 7

• Kultur- und Sachgüter:                                               • Bürger 1 Anschreiben ohne Datum, eingegangen am 09.05.2018
Keine                                                                    (Frühzeitige Beteiligung)
                                                                       Zum Artenschutzgutachten
• Fläche:
Mittlere bis hohe Beeinträchtigung des Umweltbelangs Fläche.           • Bürger 2 vom 11.05.2018 (Frühzeitige Beteiligung)
Durch Ausweisung von überwiegend Einfamilienhäusern wird eine          Zum Artenschutz
Bauform mit hohem Flächenverbrauch gewählt. Beschreibung der
Minimierungsmaßnahmen.                                                 • Bürger 3 vom 11.05 und 14.05.2018 (Frühzeitige Beteiligung)
                                                                       Zur Geologie und Wasserversorgung des Plangebiets
• Geotechnischer Bericht (Stand: 30.08.2017, Geotechnisches Ins-
  titut Weil am Rhein)                                                 • Unterschriftenliste 1, 2, 3 und 4 Schreiben vom Februar 2019 (Of-
                                                                         fenlage)
• Untersuchung zu Geruchsemissionen (Stand: 20.02.2020, iMA            Zur Wasserversorgung des Plangebiets
  Richter & Röckle)
                                                                       • Bürger 5 vom 25.02.2019 (Offenlage)
• Umweltbezogenen Stellungnahmen                                       Zur Wasserversorgung des Plangebiets
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die nach Ein-
schätzung der Stadt Sulzburg wesentlichen, bereits vorliegenden        • Bürger 6, 7, 8, 9, 10 vom ? (Offenlage)
umweltbezogenen Stellungnahmen:                                        Zur Wasserversorgung des Plangebiets

• Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, FB 420 - Naturschutz           • Bürger 11 und 12 vom 28.02.2019 (Offenlage)
  vom 08.05.2018 (Frühzeitige Beteiligung)                             Zur Wasserversorgung des Plangebiets
Zur Bestandsbewertung, zum Schutzgut Landschaftsbild, zum
Schutzgut Boden, zum FFH-Gebiet „Markgräfler Hügelland mit             • Bürger 13 vom ? (Offenlage)
Schwarzwaldhängen“, zum Artenschutzgutachten und zu den exter-         Zum Verlust von Lebensräumen von Pflanzen und Tieren durch das
nen Ausgleichsmaßnahmen                                                Plangebiet, zu Ausgleichsmaßnahmen, zur baulichen Dichte, zum
                                                                       Erhalt des bestehenden Grabens, zur Wasserversorgung des Plange-
• Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, FB 430/440 - Umwelt-           biets
  recht / Wasser, Boden und Altlasten vom 08.05.2018 (Frühzeitige
  Beteiligung)                                                         • Bürger 14 vom 25.02.2019 (Offenlage)
Zum Bodenschutz / Altlasten im Hinblick auf gesunde Wohn- und          Zur Wasserversorgung des Plangebiets, zur möglichen Erschließung
Arbeitsverhältnisse, zur Wasserversorgung / Grundwasserschutz im       des Plangebiets nach Südosten
Hinblick auf die Gründung von Bauwerken, zur Abwasserbeseitigung
/ Regenwasserbehandlung (Entwässerungskonzeption) und zum              • Bürger 15 vom 26.02.2019 (Offenlage)
Oberflächengewässer / Gewässerökologie / Hochwasserschutz im           Zur Wasserversorgung des Plangebiets
Hinblick auf die vorhandenen Gräben und Starkregen (Hangwasser)
                                                                       • Bürger 16 vom 27.02.2019 (Offenlage)
• Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, FB 430/440 - Umwelt-           Zum Verlust von Lebensräumen von Tieren und Pflanzen durch das
  recht / Wasser, Boden und Altlasten vom 27.02.2019 (Offenlage)       Plangebiet, zur baulichen Dichte, zur Wasserversorgung des Plange-
Zum durchzuführenden Wasserrechtsverfahren im Zusammenhang             biets
mit der Entwässerung des Plangebiets, zum Erhalt des bestehenden
Grabens (Gewässer 2. Ordnung) im Nordwesten des Plangebiets und        • Bürger 17 vom 22.02.2019 (Offenlage)
ggf. Verlegung, zur Ableitung von möglichem Hangwasser am süd-         Zur Wasserversorgung des Plangebiets
westlichen Gebietsrand
                                                                       • Bürger 18 vom 20.02.2019 (Offenlage)
• Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, FB 510 - Forst vom             Zur Wasserversorgung des Plangebiets
  27.02.2019(Offenlage)
Zu externen Ausgleichsmaßnahmen im Stadtwald                           • Bürger 19 vom 19.02.2019 (Offenlage)
                                                                       Zum Umgang mit Niederschlagswasser, zur Wasserversorgung des
• Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, FB 580 - Landwirtschaft        Plangebiets
  vom 08.05.2018 (Frühzeitige Beteiligung) und vom 27.02.2019 (Of-
  fenlage)                                                             • Bürger 20 vom 20.02.2019 (Offenlage)
Zur Beanspruchung und Umgang von landwirtschaftlichen Flächen          Zur Wasserversorgung des Plangebiets, zur landschaftlichen Einfü-
                                                                       gung des Plangebiets in das Stadt- und Landschaftsbild
• Regionalverband Südlicher Oberrhein vom 30.04.2018 (Frühzeiti-
  ge Beteiligung)                                                      • Bürger 21 vom 21.02.2019 (Offenlage)
Zum Regionalen Grünzug und zum sparsamen Umgang mit Grund              Zur Wasserversorgung des Plangebiets und zur Veränderung des
und Boden                                                              Landschaftsbilds durch eine zu hohe Bebauung und Dachform

• AUN – Arbeitskreis Natur und Umweltschutz Anschreiben ohne           • Bürger 22 vom 20.02.2019 (Offenlage)
  Datum, eingegangen am 11.05.2018 (Frühzeitige Beteiligung)           Zur Wasserversorgung des Plangebiets
Zum Artenschutzgutachten
                                                                       • Bürger 23 vom 10.02.2019 (Offenlage)
• Landesnaturschutzverband BW vom 01.03.2019 (Offenlage)
Zum Eingriff durch das Baugebiet in Natur und Landschaft, zum          Zu möglichen Geruchsimmissionen durch landwirtschaftliche Be-
Erhalt des bestehenden Grabens (2. Ordnung) im Nordwesten des          triebe, zur baulichen Dichte und zur Höhe der geplanten Gebäude
Plangebiets, zur Habitatzerstörung im Hinblick auf ubiquitäre Vogel-
arten und zu externen Ausgleichsmaßnahmen                              • Bürger 24 vom 27.02.2019 (Offenlage)
                                                                       Zur Wasserversorgung des Plangebiets
• Wasserinitiative Sulzburg vom 25.02.2019 (Offenlage)
Zur Wasserversorgung des Plangebiets                                   • Bürger 25 vom 26.02.2019 (Offenlage)
                                                                       Zur Anlage von Biotopen im Zusammenhang mit externen Aus-
• SOS Kinderdorf Schwarzwald vom 22.02.2019 (Offenlage)                gleichsmaßnahmen
Zur Wasserversorgung des Plangebiets
Mitteilungsblatt der Stadt - Sulzburg
Seite 8                                              Mittwoch, den 19. August 2020                                                              Sulzburg

• Bürger 26 vom 25.02.2019 (Offenlage)                                Reisedokumente noch aktuell?
Zur Wasserversorgung des Plangebiets
                                                                      Bitte vergewissern Sie sich, falls Sie vorhaben zu verreisen, dass Ihre
• Bürger 27 vom 07.02.2019 (Offenlage)                                Papiere noch gültig sind.
Zur Wasserversorgung des Plangebiets, zur Beeinträchtigung des        Nachfolgend haben wir für Sie zusammengestellt, was zur Beantra-
                                                                      gung der verschiedenen Dokumente benötigt wird.
Stadt- und Landschaftsbildes durch die geplante Bebauung, zum
                                                                      Bitte denken Sie daran, dass die Beantragung Persönlich erfolgen
Schutz des bestehenden Grabens
                                                                      muss. Es gibt keine Anträge die bereits zuhause ausgefüllt werden
                                                                      können.
• Bürger 28 vom 25.02.2019 (Offenlage)                                Zur Beantragung benötigen wir ein aktuelles Biometrisches Lichtbild
Zur Wasserversorgung des Plangebiets, zum Umgang mit Nieder-          (nicht älter als 6 Monate) und ein altes Ausweisdokument oder eine
schlagswasser                                                         Geburtsurkunde.

• Bürger 29 vom 26.02.2019 (Offenlage)
Zur Wasserversorgung des Plangebiets, zur baulichen Dichte, zur        Dokument                       Gültigkeit                           Gebühr
artenschutzrechtlichen Untersuchung (alter Dreschschopf ), zu vor-     Kinderreisepass                6 Jahre gültig                       13,00 Euro
gezogenen Ausgleichsmaßnahmen, zur Zerstörung eines hochwer-                                          (bis zum 12. Lebensjahr)
tigen Biotops (Plangebiet)
                                                                       Verlängerung Kinderreisepass   6 Jahre verlängert                   6,00 Euro
                                                                                                      (bis zum 12. Lebensjahr)
• Bürger 30 vom 26.02.2019 (Offenlage)
Zur Ausweisung privater Grünflächen, zur baulichen Dichte, zum         Personalausweis                Bis 24. Lebensjahr: 6 Jahre gültig   22,80 Euro
Erhalt des bestehenden Grabens, zu Auswirkungen der geplanten                                         Ab 24. Lebensjahr: 10 Jahre gültig   28,80 Euro
Bebauung in Natur und Landschaft
                                                                       Personalausweis vorläufig      3 Monate gültig                      10,00 Euro
• Bürger 31 vom 28.02.2019 (Offenlage)                                 Reisepass                      Bis 24. Lebensjahr: 6 Jahre gültig   37,50 Euro
Zur Beeinträchtigung der geplanten Bebauung im Hinblick auf das                                       Ab 24. Lebensjahr: 10 Jahre gültig   60,00 Euro
Stadt- und Landschaftsbild, zur Erschließung des Plangebiets, zur
Ausweisung privater Grünflächen, zur Wasserversorgung, zur Rück-                                                                           Expressgebühr:
haltung von Niederschlagswasser                                                                                                            32,00 Euro
                                                                       Reisepass vorläufig            1 Jahr gültig                        26,00 Euro
• Bürger 32 vom 20.02.2019 (Offenlage)
Zum Erhalt des bestehenden Grabens, zur baulichen Dichte (Gebäu-
dehöhen), zu Dachformen, zur Wasserversorgung des Plangebiets         Die Bearbeitungszeit liegt bei ca. 2-3 Wochen. Bei Kinderreisepässen
                                                                      und vorläufigen Dokumenten ist die Bearbeitungszeit 2-3 Werktage.
• Bürger 33 vom 27.02.2019 (Offenlage)                                Eine Verlängerung der alten Ausweise und Pässe ist nicht möglich.
Zum Verlust von Tier- und Pflanzenarten durch die geplante Bebau-     Welches Dokument Sie zur Einreise in welches Land benötigen und
ung, zur Beeinträchtigung des Stadt- und Landschaftsbildes, zur       welche Vorschriften des Infektionsschutzes anlässlich der Coro-
Wasserversorgung, zu landwirtschaftlichen Geruchsimmissionen          na-Pandemie beachtet werden müssen, können Sie auf der Internet-
                                                                      seite des Auswärtigen Amts unter www.auswaertiges-amt.de unter
• Bürger 34 vom 20.02.2019 (Offenlage)                                der Rubrik „Reise & Sicherheit“ abfragen.
Zur Festsetzung von privaten Grünflächen, zur Erschließung des
Plangebiets
                                                                                     TOURIST INFORMATION
• Bürger 35 vom 25.02.2019 (Offenlage)
Zur Festsetzung von privaten Grünflächen, zur Beeinträchtigung des
Stadt- und Landschaftsbildes, zur Beprobung des Bodens (Boden-
schutz), zum Erhalt des bestehenden Grabens, zur Trinkwasserver-      Der europäische Tag der jüdischen Kultur
sorgung, zur Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen, zum Verlust           Am 06. September 2020 findet europaweit der Tag der jüdischen Kul-
landwirtschaftlicher Flächen                                          tur in vielen Ländern statt.

• Bürger 36 vom 26.02.2019 (Offenlage)
Zur Wasserversorgung des Plangebiets

Während der Auslegungsfrist können zum Bebauungsplanentwurf
und dem Entwurf über die örtlichen Bauvorschriften erneut Stel-
lungnahmen bei der Stadt Sulzburg im Bürgermeisteramt in 79295
Sulzburg, Hauptstraße 60, Zimmer Nr. 2 vorgebracht werden. Da das
Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die
Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist
abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den
Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Stadt Sulzburg, den 19. August 2020
                                                                      Der Freundeskreis ehemalige Synagoge Sulzburg e.V. bietet drei
gez.                                                                  Führungen in der ehemaligen Synagoge an.
Dirk Blens                                                            15.00 Uhr :
Bürgermeister                                                         “ Reisen! Erfahrungswelten des ersten jüdischen Professors in Baden
                                                                      Gustav Weil, gebürtig aus Sulzburg, gestorben in Heidelberg, beer-
                                                                      digt in Freiburg“.
Mitteilungsblatt der Stadt - Sulzburg
Sulzburg                                             Mittwoch, den 19. August 2020                                                    Seite 9

16.00 Uhr:                                                            oder Samstag, 19. September von 10:00 bis 13:00 Uhr. Veranstal-
 „Die Architektur des Synagoge . Bemerkungen zum Synagogenbau         tungsort ist die Schulungsküche des Forums ernähren, bewegen,
in Baden vom Beginn des 19. Jahrhunderts bis heute.“                  bilden am Europaplatz 1 in Breisach. Die Teilnahmegebühr beträgt
 17.00 Uhr:                                                           15 Euro. Anmeldungen sind telefonisch unter 0761 2187–9580 oder
“ Erinnern in Baden-Württemberg. Zur Geschichte regionaler und        im Internet unter www.forum-ebb.de möglich.
raumschaftlicher Erinnerungen „
                                                                      Vorratshaltung: Kleine Geschenke aus der Küche
Alle Führungen entsprechen den aktuellen Corona - Verordnungen        Selbstgemachte Leckereien aus der Küche sind nicht nur nachhal-
 Wir erbitten Anmeldung unter Tourist Information Sulzburg            tig, sondern auch eine kreative und tolle Geschenkidee. Die Teilneh-
07634/560040 oder 07634/560042. Die Teilnehmerzahl ist Corona         merinnen und Teilnehmer des Workshops „Vorratshaltung: Kleine
bedingt beschränkt.                                                   Geschenke aus der Küche“ des Forums ernähren, bewegen, bilden
                                                                      des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald lernen verschiede-
                                                                      ne kreative Köstlichkeiten kennen. Termine sind am Donnerstag,
                                                                      24.September, von 18:00 bis 21:00 Uhr oder Samstag, 26.September,
           LANDRATSAMT                                                von 10:00 bis 13:00 Uhr. Veranstaltungsort ist die Schulungsküche
                                                                      des Forums ernähren, bewegen, bilden am Europaplatz 1 in Breisach.
           BREISGAUHOCHSCHWARZWALD                                   Die Teilnahmegebühr beträgt 15 Euro. Anmeldungen sind telefo-
                                                                      nisch unter 0761 2187–9580 oder im Internet unter www.forum-ebb.
                                                                      de möglich.
Müllabfuhrtermine
wie auch im Abfallkalender von Sulzburg 2020 nachzulesen.

Biotonne:           Mittwoch,          26.08.2020                                 GEMEINDEVERWALTUNGSVERBAND
Graue Tonne:        Donnerstag,        27.08.2020                                 MÜLLHEIMBADENWEILER
Gelber Sack:        Donnerstag, 20.08.2020
Papiertonne:        Freitag,           04.09.2020

Die Mülltonne bzw. der Gelbe Sack muß am Entleerungstag                Baurechtsbehörde des Gemeindeverwal-
ab 06.00 Uhr bereitgestellt sein.
                                                                       tungsverbandes Müllheim-Badenweiler
Alle Kalender lassen sich auch im Internet downloaden:                 Die Baurechtsbehörde des Gemeindeverwaltungsverbandes
www.breisgau-hochschwarzwald.de/Abfallkalender.                        Müllheim-Badenweiler verzeichnet aktuell verstärkt Baumaß-
                                                                       nahmen, die die Errichtung von Nebenanlagen und – gebäuden,
                                                                       wie z.B. Swimmingpools, Schwimmteiche, (überdachte) Freisitze,
Öffnungszeiten der Grünschnitt-Sammelstelle                            Gartenhäuser und ähnliche bauliche Anlagen zum Inhalt haben.
Sulzburg
                                                                       Größtenteils handelt es sich bei diesen Vorhaben zwar um verfah-
März bis Oktober:        Freitag       16.00 - 18.00 Uhr               rensfreie Vorhaben (keine Baugenehmigung erforderlich), jedoch
Nov. bis Februar:        Freitag       15.00 - 16.30 Uhr               dürfen auch diese den öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften
ganzjährig               Samstag       14.00 - 16.00 Uhr               nicht widersprechen. So sind z.B. verfahrensfreie Schwimmbe-
                                                                       cken im Außenbereich nicht zulässig.

                                                                       Bürgerinnen und Bürger, die ein Nebengebäude oder eine Ne-
Zutritt zu den Gebäuden des Landratsamtes                              benanlage planen wird empfohlen, rechtzeitig vor Baubeginn die
                                                                       baurechtliche Zulässigkeit dieser Vorhaben durch die Baurechts-
nur nach Terminvereinbarung möglich                                    behörde prüfen zu lassen. Unter der zentralen Rufnummer 07631
Das Landratsamt ist weiterhin an allen Standorten nur für Besuche-     – 801 450 oder der email-Adresse baurechtsbehoerde@muell-
rinnen und Besucher mit Termin offen. Im Landratsamt gilt die Mas-     heim.de können Sie Ihr Anliegen vorbringen.
kenpflicht.

Termine können vorab online oder per Telefon vereinbart werden.
Der Nachweis darüber muss dem Sicherheitsdienst vor den Gebäu-
den oder am Einlass vorgelegt werden. Bürgerinnen und Bürger, die                 DIE SULZBURGER
für ihre Antragstellung eine persönliche Vorsprache im Landratsamt                VEREINE BERICHTEN
benötigen, sollten sich mit der für sie zuständigen Sachbearbeitung
wegen eines Termins in Verbindung setzen.

                Bergwacht
Der offene Publikumsverkehr   Schwarzwald
                            ohne Anmeldung ist nicht möglich.
                Ortsgruppe Sulzburg                                            Deutsches
                                                                                 DeutschesRotes Kreuz
                                                                                            Rotes Kreuz
Zwei Workshops des Forums ernähren, bewe-                             DRK-Wanderung für Senioren
gen, bilden des Landratsamtes Breisgau-                               Müllheim. Der DRK-Kreisverband Müllheim e.V. lädt am Dienstag, 25.
                                                                      August, zu einer kleinen Wanderung von Müllheim nach Niederwei-
Hochschwarzwald im September                                          ler ein mit Einkehr im Gasthof Warteck.
Zwischen Hektik und Genuss: Snacks genial genießen!                   Danach besteht die Möglichkeit mit den öffentlichen Verkehrsmit-
Leckeres und originelles Essen muss nicht viel Zeit in Anspruch       teln zurück zu fahren oder gemeinsam den Rückweg anzutreten.
nehmen. Im Rahmen des Workshops „Zwischen Hektik und Ge-              Treffpunkt ist um 16 Uhr an der Touristinfo, Markgräfler Platz, in Müll-
nuss: Snacks genial genießen“ können Interessierte bei der unkom-     heim bei der Stadtführung. Ein Mundschutz um die Gaststätte zu
plizierten, einfachen Zubereitung von raffinierten Häppchen die       betreten ist verpflichtend. Eine Teilnahme an diesem Ausflug ist nur
Geschmacksvielfalt regionaler Produkte kennenlernen. Auf dem          möglich, mit einer vorhergehenden Anmeldung über die DRK-Ser-
Programm stehen Miniburger, Käsepralinen, Aufstriche und Salate.      vicezentrale:
Termine sind Donnerstag, 17. September von 18:00 bis 21:00 Uhr        Telefon 07631/1805-0
Seite 10                                             Mittwoch, den 19. August 2020                                                 Sulzburg

DRK-Sommerkonzerte: Gelungener Auftakt bei Sonnenschein
Erster von vier Auftritten der Markgräfler Spätlese unter Coro-                    SOS - Kinderdorf
na-Bedingungen
Bad Krozingen. Der DRK-Kreisverband Müllheim e.V. startete erfolg-    Offene Jugendarbeit
reich das erste von vier Konzerten der „Markgräfler Spätlese“ am 4.   Ansprechpartnerin: Marie Groß
August im Kurpark Bad Krozingen. Bei strahlendem Sonnenschein,        Email: Marie.Gross@sos-kinderdorf.de
angenehmen Temperaturen und mit der Unterstützung vieler ehren-       Telefon: 07634 5609-29
amtlicher Helfer, kamen um die 50 Musikbegeisterte um den Klän-       Post: Bugginger Gasse 20, 79295 Sulzburg
gen der beliebten Band zu lauschen und die Musik zu genießen.         facebook: Jugendzentren Sulzburg
In den nächsten vier Wochen wird es drei weitere Auftritte jeweils
um 17.30 Uhr in der Umgebung geben. Am Dienstag, 18. August,
wird die Band in Badenweiler im Kurpark auftreten und am Donners-
tag, 20. August, im Blankenhornpark in Müllheim. Den Abschluss
findet die Sommerkonzertreihe am Dienstag, 1. September, in Bad
                                                                                  KIRCHLICHE NACHRICHTEN
Bellingen im Kurpark. Unter besonderen Schutzvorkehrungen im
Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wurde ein Hygienekon-
zept entwickelt, dass es möglich macht auch diese Veranstaltung
genießen zu können. Mund-Nasen-Schutz sollte immer dann getra-                     Evangelische Kirchengemeinde
gen werden, wenn der Abstand von 1,50 Metern nicht eingehalten
werden kann. Während der Veranstaltung wird mittels eines Stuhles,
unter Einhaltung der Abstandsgebote, ein fester Platz zugeteilt.      Evangelische Kirchengemeinden
                                                                      Sulzburg mit Ballrechten-Dottingen und
Bei Krankheitssymptomen wird gebeten zu Hause zu bleiben. Falls
es an diesem Tag regnen sollte, wird das Konzert einmalig um je-      Laufen mit St. Ilgen
weils eine Woche verschoben. Eine Anmeldung ist unbedingt erfor-
derlich. Wer sich näher über die Konzertreihe informieren oder sich   Donnerstag, 20.08.2020
anmelden möchte, kann sich telefonisch an die DRK-Servicezentrale,    10:00    Sozialstation Betreuungsgruppe
07631/1805-0, wenden.                                                          Sulzburg / Ev. Gemeindehaus
                                                                      19:30    Yoga Sulzburg / Ev. Gemeindehaus

                                                                      Sonntag, 23.08.2020
                                                                      10:00     Gottesdienst
            Schwarzwaldverein Sulzburg                                          Sulzburg / St. Cyriak Präd. Rosalowsky

MTB-Tour                                                              Donnerstag, 27.08.2020
Kälbelescheuer - Blauen                                               10:00    Sozialstation Betreuungsgruppe
Sonntag, 30.08.20                                                              Sulzburg / Ev. Gemeindehaus
Treffpunkt: Sulzburg, Marktplatz       9.00 Uhr                       19:30    Yoga Sulzburg / Ev. Gemeindehaus
Sportliche Tour über Kälbelescheuer auf den Blauen
Fahrstrecke: 50 km 1200 Hm                                            Samstag, 29.08.2020
Kondition: 3/4 Fahrtechnik: 3/4                                       15:30     Gottesdienst im Pflegeheim
Mitzubringen: funktionstüchtiges MTB, Helm + Handschuhe,                        Sulzburg / Pflegeheim Dek.i.R. Sylla
gefüllte Radflasche, Geld, geeignete Kleidung, Ersatzschlauch und
Schloss                                                               Sonntag, 30.08.2020
                                                                      10:00     Gottesdienst
Weitere Infos und Anmeldung bei Julian Riesterer                                Sulzburg / St. Cyriak Pfr.i.R. Jäckh
Tel. 0176 70992528 oder Email: julianriesterer@online.de

                                                                      Wichtige Hinweise
Wanderung am 29.08.2020 „Auf dem Belchensteig“ findet nicht
                                                                      Unsere Kirchen St. Cyriak in Sulzburg und St. Ägidius in St. Ilgen sind
statt!
                                                                      tagsüber geöffnet.

Änderungen sind jederzeit möglich!!!!                                 Bis Ende August laden die Glocken abends um 19:30 Uhr zum öku-
                                                                      menischen Abendgebet ein.

Bitte halten Sie nachstehende Vorsichtsmaßnahmen zum Eigen-           Aktuelle Informationen finden Sie auf unserer Homepage.
schutz und Schutz Aller ein!!!
-Wandern in Kleingruppen                                              Öffnungszeiten im Pfarrbüro:
-Mindestabstand von 1,50 m ist während der Wanderung einzu-           Dienstag und Freitag  von 10-12 Uhr
 halten.                                                              Mittwoch              von 14-16 Uhr
-Kein Körperkontakt (auf Handschlag, Umarmung verzichten).
-Mund- und Nasenschutz tragen bei allen Stopps. (z.B. Begrü-          Das Pfarrbüro ist vom 10.08.2020 bis einschl. 31.08.2020 geschlossen.
 ßung, Erklärungen, Besichtigungen etc.)                              Sie können aber eine Nachricht auf den AB sprechen. Der Anrufbeant-
-bei Fahrgemeinschaften dürfen nur Personen aus zwei Haus-            worter wird regelmäßig abgehört.
 halten mitfahren.
-Teilnehmer tragen Mundschutz (wird abgenommen, wenn
 Wanderung beginnt)                                                   Telefon im Pfarrbüro: 07634 / 59 21 79
-Keine Trinkflaschen oder Pausenvesper mit Mitwanderern tei-          Homepage:                www.evang-sulzburg-laufen.de
 len.                                                                 E-Mail Pfarramt:         pfarramt@sankt-cyriak.de
-Selbstauskunft der Teilnehmer ist zwingend erforderlich!!            E-Mail Pfarrerin Böhme eva.boehme@kbz.ekiba.de
Sulzburg                                               Mittwoch, den 19. August 2020                                                 Seite 11

                                                                         den Workshops. Wir werden eine Mittagspause einlegen, in welcher
             Katholische Kirchengemeinde                                 wir zusammen vespern, ehe es am Nachmittag mit dem Programm
                                                                         weitergeht. Zum Abschluss planen wir am Abend zusammen zu gril-
                                                                         len.
Kath. Gottesdienste in der SE HEITERSHEIM und                            Bitte meldet euch bis 29.08.2020 an (im Pfarrbüro Heitersheim oder
Mitteilungen für Sulzburg                                                per mail an m.vierneisel@seelsorgeeinheit-heitersheim.de). Wir freu-
                                                                         en uns darauf, einen unvergesslichen Tag mit dir zu verbringen.

Samstag, 22. August                                                      Öffnungszeiten der Pfarrbüros
18:00 Ballrechten Messfeier                                              • Das Heitersheimer Pfarrbüro ist mit Einschränkungen wieder für
                                                                           den Publikumsverkehr geöffnet. Damit es nicht zu längeren Warte-
Sonntag, 23. August 21. Sonntag im Jahreskreis                             zeiten kommt, bitten wir um vorherige Terminabsprache. Bitte den-
10:45 Heitersheim Messfeier                                                ken Sie an den Mund-Nasen-Schutz.

Mittwoch, 26. August                                                     Telefon 07634/551615
19:00 Buggingen   Messfeier (Jahrtagsmesse für Adolf und Maria           Email: kath.pfarramt@seelsorgeeinheit-heitersheim.de
                  Späth, Adolf Schirrmann, Rosa Hasenfratz; für          Informieren Sie sich bitte auch über unsere Homepage www.seelsor-
                  Verstorbene der Familien Fetsch und Blümmel)           geeinheit-heitersheim.de

Samstag, 29. August                                                      • Bürozeiten Kath. Pfarramt Heitersheim:
15:30 Heitersheim Diamantene Hochzeit von Anton und                      Montag bis Freitag           9:00 – 11:00 Uhr
                  Rosmarie Geng                                          Montag bis Donnerstag       14:00 – 16:00 Uhr
18:00 Eschbach    Messfeier (für Rosmarie Hiss, Eltern und Ange-         Während der Sommerferien bleibt das Pfarrbüro nachmittags ge-
                  hörige der Familien Hiss und Bußmann)                  schlossen. (30.07. – 11.09.2020)
                                                                         Nutzen Sie auch die Möglichkeit, auf den Anrufbeantworter zu spre-
Sonntag, 30. August 22. Sonntag im Jahreskreis                           chen oder uns eine Email zu schicken. Wir melden uns schnellstmög-
10:00 Heitersheim Feierliche Messfeier zum Patrozinium                   lich.
                                                                         Unsere Pfarrbüros in Ballrechten und Eschbach bleiben derzeit für den
Die Lesungen und Evangelien für die Wochen- und Sonntage finden          Publikumsverkehr geschlossen.
Sie unter www.erzabtei-beuron.de/schott; beachten Sie auch, dass
weiterhin aus dem Freiburger Münster Messfeiern unter www.ebfr.de        Weitere Informationen über Termine und Veranstaltungen entneh-
gestreamt werden.                                                        men Sie bitte dem Pfarrblatt oder unserer Homepage.

Gottesdienste in den Sommerferien
Für die Zeit der Sommerferien gibt es in unserer Seelsorgeeinheit fol-
gende Regelung:                                                                     PARTEIEN
An den Wochenenden ist jeweils am Samstag eine Vorabendmesse
um 18.00 Uhr. Die Gottesdienstorte wechseln sich zwischen den Or-
ten der Seelsorgeeinheit ab. An den Sonntagen findet die Eucharistie-
feier immer in Heitersheim um 10.45 Uhr statt, außer am Patrozinium      SPD-Ortsverband SPD Sulzbachtal
in Heitersheim am 30.08.2020, da beginnt die Messe um 10.00 Uhr.
Die Werktagsmessen beschränken sich in der Zeit der Sommerferien         Sommerhock an der Badestelle in Sulzburg am Freitag, 28. Au-
auf jeweils auf Mittwoch um 19.00 Uhr, diese werden abwechselnd in       gust,
Buggingen und Sulzburg gefeiert.                                         • ab 17 Uhr Austausch von Sommererlebnissen und aktuellen The-
Bitte beachten Sie hierzu die Gottesdienstordnung bzw. das Pfarrblatt.     men
                                                                         • ab 18 Uhr Kneipenquiz für Teams a 2 – 4 Personen
Entdeckergottesdienst
Wir entdecken unsere Seelsorgeeinheit ...                                für alle BürgerInnen der Gemeinden Sulzburg und Ballrechten-Dot-
Das Team der Entdecker-Gottesdienste plant derzeit die nächste Staf-     tingen.
fel für das neue Schuljahr. Doch schon vor dem ersten Gottesdienst       Auf Grund von Corona-Bestimmungen werden wir die Anzahl der
wird es eine Besonderheit geben. In den Sommerferien könnt ihr auf       Teams auf maximal 8 begrenzen müssen. Tischreservierung ist mög-
der Homepage www.seelsorgeeinheit-heitersheim.de schon einen             lich an: friedhelm-engler@t-online.de
Vorgeschmack darauf bekommen. Schaut also immer mal wieder dar-
auf und lasst euch überraschen.                                          Vorankündigung:
                                                                         Bürgerstammtisch am 15.September 2020, um 19.30 Uhr, Ziegelhof-
Patrozinium in Heitersheim                                               straussi, Ballrechten-Dottingen
Am Sonntag, 30.08.2020 feiern wir um 10.00 Uhr den Festgottesdienst
in der Kirche St. Bartholomäus in Heitersheim. Die Messfeier wird von    Friedhelm Engler, Ortsvereinsvorsitzender SPD-OV-Sulzbachtal
einer Schola des Kirchenchores mitgestaltet.
Auch für diesen Gottesdienst gelten die momentanen „Corona-Be-
schränkungen“.

Ministranten der Seelsorgeeinheit – Workshop
                                                                                    WAS SONST NOCH INTERESSIERT
Wann?       Am 05.09.2020 von 10:00 Uhr - 19:00 Uhr
Wo?         Im Pfarrhof und Pfarrhaus in Heitersheim
Wer?        Ministranten, Lagerkinder und wer sonst noch Lust dazu
            hat (Alter von 9 bis 15 Jahre)
                                                                         Kulturzentrum3klang
Was mitbringen? Vesper für mittags und einen Trinkbecher                 Am Samstag, den 22. August um 20.00 Uhr findet im Kultur-
Wir, die Ministranten der Seelsorgeeinheit Heitersheim, laden Dich       zentrum3klang in Laufen ein Chorkonzert statt, aufgeführt von
ganz herzlich zu einem großartigen Tag im Heitersheimer Pfarrhof ein.    jungen Menschen, die aus ganz Deutschland zusammentreffen. Das
Bei verschiedenen Workshops kannst du von Fußball über Yoga, Batik       bunte Programm umfasst die Zeit der Renaisance, über die Roman-
oder Henna Tattoos in viele Bereiche reinschnuppern, etwas Neues         tik, den Pop, bis zu internationalen Liedern. Veranstaltet wird das
lernen oder einfach nur Spaß haben. Du solltest gut gefrühstückt ha-     Konzert vom Oberlinimpuls e.V.
ben, denn nach einer Kennenlernrunde geht es auch gleich los mit         Eintritt auf Spendenbasis
Seite 12                                                 Mittwoch, den 19. August 2020                                                Sulzburg

Online-Terminvereinbarungssystem in ba-                                    RVF führt Rabatt bei mobil gekauften Fahr-
den-württembergischen Finanzämtern im                                      scheinen ein
Einsatz                                                                    • Einzelfahrscheine, Tageskarten und badisch24 günstiger per
Ab sofort steht den Bürgerinnen und Bürgern ein Buchungsportal                App kaufen
zur Verfügung, um vorab online einen Termin für den Besuch des             • Fahrschein-Kauf ohne Anmeldung möglich
Servicezentrums ihres zuständigen Finanzamtes – der sogenannten            Zum 1. August 2020 führt der Regio-Verkehrsverbund Freiburg (RVF)
Zentralen Informations- und Annahmestelle (ZIA) – buchen und so            zusätzliche Rabatte im MobilTicket ein. Jeder mit dem Smartphone
Wartezeiten vermeiden zu können.                                           gekaufte Einzelfahrschein – Ausnahme ist die Kurzstrecke – kostet
Die Termine können über die Homepage der Finanzämter www.                  dann 10% weniger als beim Kauf beim Fahrpersonal oder am Auto-
fa-baden-wuerttemberg.de vereinbart werden.                                maten. Die Ersparnis liegt für Erwachsene je nach Preisstufe zwischen
                                                                           24 und 57 Cent je Einzelfahrt. Auch die Tageskarte REGIO24 wird
Mit diesem neuen Serviceangebot erhalten Bürgerinnen und Bür-              beim Kauf per App um 4% günstiger. Hier beträgt der Digital-Rabatt
ger die Möglichkeit, den Zeitpunkt der Kontaktaufnahme vor Ort zu          zwischen 27 Cent und 1,07 Euro – je nach REGIO24-Fahrkartenart.
planen und so optimal in den eigenen Tagesablauf integrieren zu            Auch badisch24, die 24 Stunden lang gültige Ergänzungskarte zur
können. Zudem können durch die Vermeidung von Wartezeiten die              RegioKarte für Fahrten in den südbadischen Nachbarverbünden,
erforderlichen Abstandsregeln besser eingehalten und das Infekti-          wird beim Kauf über die Smartphone-Apps um 48 Cent günstiger.
onsrisiko minimiert werden.                                                Um den Digital-Rabatt zu erhalten brauchen Fahrgäste eine der
                                                                           Apps von VAG oder RVF – „VAG mobil“ oder „FahrPlan+“ – und kön-
Daneben besteht weiterhin die Möglichkeit über das Kontaktformu-           nen dort in der Rubrik „MobilTickets“ ihre Fahrscheine kaufen. Auch
lar online https-verschlüsselte Nachrichten und Anlagen sicher an          in der App „DB Navigator“ wird der Digitalrabatt auf die RVF-Fahr-
das Finanzamt zu übermitteln. Neben der durch Angaben in Pflicht-          scheine angeboten.
feldern strukturierten Kontaktnachricht können auch Anhänge bis            „Der Anteil der mobil gekauften Fahrscheine steigt kontinuierlich an.
max. 15 MB zur Kontaktnachricht hochgeladen und problemlos dem             Wir wollen diesen Kanal weiter stärken und freuen uns, wenn unsere
Finanzamt geschickt werden.                                                Fahrgäste ausprobieren, wie schnell und einfach man per Smartpho-
                                                                           ne zum Fahrschein kommt“, sagt Florian Kurt, Geschäftsführer des
Hintergrund „digital@bw“                                                   RVF. Beim RVF ist man überzeugt, dass das MobilTicket in Zukunft
Die Digitalisierung ist ein zentraler Arbeitsschwerpunkt der Landes-       einen noch größeren Marktanteil haben wird: Allein im letzten Jahr
regierung. Dazu hat sie eine Investitionsoffensive gestartet: Rund         stieg die Zahl der App-Kunden um 22.600. „Mittelfristig wird der Ver-
eine Milliarde Euro werden in dieser Legislaturperiode in die Digi-        trieb per Smartphone auch für die Verkehrsunternehmen einfacher
talisierung investiert. Mit „digital@bw“ wurde im Sommer 2017 die          und günstiger. Diesen Vorteil geben die Unternehmen gern in Form
erste, landesweite und ressortübergreifende Digitalisierungsstrate-        eines Rabattes an die Kunden weiter.“ erklärt Dorothee Koch, eben-
gie vorgestellt, die in Teamarbeit von allen Ministerien erstellt wurde.   falls Geschäftsführerin des RVF
In den kommenden zwei Jahren werden dazu über 70 ganz konkrete
Projekte mit einem Volumen von über 300 Millionen Euro umge-               Gastzugang möglich
setzt, um Baden-Württemberg als Leitregion des digitalen Wandels           Inzwischen ist es auch möglich, in den Apps von VAG und RVF Fahr-
in Europa zu verankern. Einer der Schwerpunkte von „digital@bw“ ist        scheine ohne vorherige Anmeldung zu kaufen. Eine Bezahlung muss
die Verwaltung 4.0.                                                        dann über PayPal erfolgen. Wer seine Fahrscheine per Lastschrift
                                                                           oder Kreditkarte bezahlen möchte, muss sich weiterhin einmalig an-
Mit www.digital-bw.de hat die Landesregierung auch ein zentrales           melden.
Online-Portal als neues Schaufenster der Digitalisierung gestartet.
                                                                           Kurzstrecke aus der Auskunft
                                                                           Die Apps „FahrPlan+“ (RVF) und „VAGmobil“ (VAG) zeigen automa-
                                                                           tisch in der Fahrplanauskunft an, wenn eine Verbindung als Kurzstre-
                                                                           cke gilt und als günstigster Tarif verfügbar ist. So müssen Kunden
Caritasverband Breisgau-Hochschwarzwald                                    sich keine Gedanken zur Zahl der Haltestellen und zur Gültigkeit des
Stromspar-Check Aktiv                                                      Kurzstrecken-Tarifs machen.
Die kostenlosen Stromspar-Checks gibt es auch in den Sommer-
ferien. Für Haushalte mit geringem Einkommen ist kurzfristig eine          Weitere Infos zum MobilTicket unter:
Anmeldung möglich. Die Beratung erfolgt unter Beachtung von                https://www.rvf.de/fahrkarten-tarife/fahrkarten-kaufen/mobilticket
Corona-Hygieneregeln durch erfahrene Stromsparhelfer und –hel-
ferinnen.

Anmeldung bei E. Brunsch, Tel. 0761/8965-459 oder
stromspar-check@caritas-bh.de

                                                                                                   ENDE     DES
                                                                                                                          N
                                                                                                   R E DA K T IO N E LL E
                                                                                                            T E IL S
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