Am Hochrhein - Hohentengen am Hochrhein

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Am Hochrhein - Hohentengen am Hochrhein
Nr. 9 · 2. Mai 2019 · Jahrgang 44

                                          n t e n g e n
        Amtliches
  Mitteilungsblatt
    der Gemeinde       Ho             h e           am Hoch
                                                            rhe                in
  für die Ortsteile
    Bergöschingen
Günzgen, Herdern
     Hohentengen
Lienheim, Stetten

                       Bezirksmusikfest Musikverein Stetten-Bergöschingen
        Nr. 9 / 2019               Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein             Seite 1
Am Hochrhein - Hohentengen am Hochrhein
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Am Hochrhein - Hohentengen am Hochrhein
Informationen zur Wahlscheinbeantragung
für die Kommunal- und Europawahl am 26.05.2019
Zu den Kommunalwahlen und zur Europawahl am 26.05.2019 können Wahlscheine
neben den herkömmlichen Beantragungsarten schriftlich oder mündlich auch durch
sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§10
Abs. 1 Kommunalwahlordnung).
Wir bieten Ihnen zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer
Homepage www.hohentengen.de an.
Sie finden den Link auf der Startseite unter der Rubrik „Aktuelles“. Beim Aufruf erhal-
ten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenach-
richtigung tragen Sie in das Antragungsformular ein. Ihnen steht es offen, sich die Un-
terlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre
Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbei-
tung übertragen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter ande-
rem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre An-
tragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhal-
ten Sie automatisch einen Hinweis.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Post
(Deutsche Post AG) oder Amtsboten zugestellt. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung
nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an einwohnermeldeamt@
hohentengen-ah.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall teilen Sie uns bitte
Ihre persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum und vollständige Wohnan-
schrift) mit.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Theresa Hüsler, Tel.:
07742/853-60, E-Mail: einwohnermeldeamt@hohentengen-ah.de

 Europawahl 2019
 Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur Wahl der Abgeordneten des 9. Europäischen Parlaments in der Bundesrepublik
Deutschland am 26. Mai 2019 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgeru-
fen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man
wegen schlechten Sehens die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Europawahl bieten die Blinden- und Sehbehin-
dertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt.
Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone
sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablo-
ne wird  ebenfalls kostenlos  eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handels-

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üblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Scha-
blone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für die-
ses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-
CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei
den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.

   Gemeinde Hohentengen am Hochrhein
   Wir suchen zum 01. Juli 2019

                    Raumpflegepersonal (m/w/d)
                  für die Reinigung der Schule Hohentengen.
   Die Tätigkeiten können im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung, bei
   Interesse auch als versicherungspflichtige Beschäftigung, ausgeübt werden.
   Haben Sie Interesse und wollen sich zunächst näher informieren?
   Für nähere Informationen setzen Sie sich mit Hauptamtsleiterin Tanja Würz in
   Verbindung: Rathaus, Zimmer 10, Telefon 0 77 42 / 853-20
   oder E-Mail:hauptamt@hohentengen-ah.de.
   Bewerbungen richten Sie bitte an das
   Bürgermeisteramt, Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a.H.

 Öffentliche Bekanntmachung
                         Inkrafttreten des Bebauungsplans
     im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 13b BauGB
                für den Bereich „Obere Lenggen“ im OT Lienheim
Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat am 11.04.2019 in öf-
fentlicher Sitzung den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprü-
fung nach § 13b BauGB für den Bereich „Obere Lenggen“ im OT Lienheim gemäß § 74
LBO als Satzung beschlossen.
Der Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke der Gemarkung Lienheim:
Flst.-Nr. 1516/Teilfläche, 1517/Teilfläche, 1518/Teilfläche, 1519/Teilfläche, 1512/Teil-
fläche

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Maßgeblich für den Geltungsbereich ist der Straßen- und Baugrenzenplan vom
02.04.2019.
Kartenausschnitt: siehe abgedruckter Plan
Der Bebauungsplan „Obere Lenggen“ tritt mit dieser Bekanntmachung in
Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB).
Der Bebauungsplan samt örtlichen Bauvorschriften kann einschließlich der Begrün-
dung bei der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstr. 4, Zimmer 9/2, wäh-
rend der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungs-
plan samt örtlichen Bauvorschriften und die Begründung einsehen und über den Inhalt
Auskunft verlangen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger
Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen
zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungs-
ansprüchen wird hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3
BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung
des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des
Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplans, ein nach § 214 Abs. 2a BauGB be-
achtlicher Fehler oder ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Ab-
wägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser
Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.
Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwä-
gungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen.
Nach § 4 Abs. 4 GemO und § 4 Abs. 5 GemO gelten Satzungen – sofern sie unter der Ver-
letzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund
von Ermächtigungen in der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande
gekommen sind – ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustan-
de gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Be-
kanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 der GemO wegen Gesetzwidrigkeit
widersprochen hat oder wenn die Rechtsaufsichtsbehörde innerhalb eines Jahres nach
dieser Bekanntmachung den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Ver-
fahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde Hohentengen a. H. Tübingen
unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gel-
tend gemacht worden ist.
Hohentengen a.H., 02.05.2019
Der Bürgermeister: gez. Benz

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                                                                                                                                                                                               1          529.00         256.85    397.60         399.00   Zeichenerklärung                                                 Öffentlich Ausgelegen                          Als Satzung Beschlossen
                                                                                                                                                                                               2          707.20         349.56    396.60         398.00                 Planungsgebietsgrenze
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            nach § 3 Abs. 2 BauGB                          nach § 10 Abs. 1 BauGB
                                                                                                                                                                                               3          514.00         248.50    394.10         395.50                 Bestand: BBP "Untere Lenggen" und                  in der Zeit                                    in Vereinbarung mit § 4 GemO
                                                                                                                                                                                                                                   393.60         395.00                 "Im Talbach"                                       vom             bis                            am
                                                                                                                                                                                               4          528.00         237.09                                                                                             Die öffentliche Bekanntmachung                 Hohentengen a. H.,
                                                                                                                                                                                                                                                                         Bestand: Teilabgrenzung und Einbeziehung           erfolgte am
                                                                                                                                                                                                                                                                         der Außenbereichsfläche im Bereich                                                                Der Bürgermeister:
                                                                                                                                                                                                                       WA                    II                          Lenggenstraße - Talbachstraße Flst. Nr. 70         Der Bürgermeister:
                                                                                                                                                                                                                                                                         Sichtdreieck
                                                                                                                                                                                                                       0.4                  0.8                          bestehende Grundstücksgrenzen

                                                       3.00
                                                                                                                                                                                                                                                                         Geplante Grundstücksgrenzen

                                                                                               0
                                                                                               4.0
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Rechtskräftig

                                                                                                             0
                                                                                                                                                                                                                 DN 15° - 40°                o

                                                                                                            2.5
                                                                                                                                                                            Standort Verkehrspiegel,                                                                     Entfallende Grundstücksgrenzen
                                                                     1                                                                                                      Abdeckung Sichtfeld links.                                                                                                                                                                     nach § 10 Abs. 3 BauGB
                                                3.00
                                                                                                                                                                                                                                                                         Baugrenzen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           durch die Bekanntmachung
                                                                                                                                  5.00
                                                                                                                                                                                                                                                                         Öffentliche Verkehrsflächen                                                                       vom
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Hohentengen a. H.,

                                                                         3.00
                                                                                                                                                     2.50                                                                                                                Allgemeines Wohngebiet WA

                                                                          3.00
                                                                                                                                                 9.14                                                                                                                    Gebäude Bestand                                                                                   Der Bürgermeister:
                                                                                                                                                            3.00

                                                                                                                                       3.00
                                                                                           2
                                                                                                                                                                                                                   nachrichtlich                                         Garage/ Schuppen Bestand

                                                                                                                                         4.50
                                                                                                                                                                   3.79                                            übernommen
                                                              3.00                                   3.00                                                                                                                                                                Gebäude Neu mit Hauptfirstrichtung*

                                                                                                                                              3.00
                                                                                                                                                                          2.50
                                                                                                                  6.00                                                                                                                                                   Garage Neu

                                                                                        3.00
                                                                                          4.00
                                                                                                                                                                                 2.50
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Planung Gemeinde Hohentengen a. H.
                                                                                                                                                             4                   3.54                                                                                                                                    Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß §13 b BauGB
                                                                                 3.00                                                    4.00
                                            N                                                                                   3.00

                                                                                                                                                                    4.00
                                                                                                            3                                                                                                                                                            Offene und überdachte Stellplätze,              "Obere Lenggen" im Ortsteil Lienheim

                                                                                                                                                                                                         70.00
                                                                                                                                                                                                                                                                         Garagen und Nebenanlagen,
                                                                                                                                                                                                                                                                         im Sinne von § 14 Bau NVO                       M. 1:500

                                                                                                                         4.00
                                                                                                                                                                                                                                                                         sind nicht zulässig mit Ausnahme der
                                                                                                                                                                                                                                                                         offenen Stellplätze vor Garagenzufahrten
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Straßen- und Baugrenzenplan
                                                                                                                                                                                                                                                           1-4           Gebäudenummerierung                             Hohentengen im April 2019                                                         18.36 / 1
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Stand 02. April 2019

Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein
                                                                                                                                                                                                                                                                         * siehe auch Ausnahme unter C 1.2
                                                                                                                                                                                                                                                                           (Drehung um 90°)                              Der Bürgermeister:

                                                                                                                                                                                                                                                                    Art der baulichen            Zahl der
                                                                                                                                                                                                                                                                         Nutzung              Vollgeschosse
                                                                                                                                                                                                                                                                    Grundflächenzahl       Geschossflächenzahl
                                                                                                                                                                                                                                                                         GRZ                      GFZ

                                                                                                                                                                                                                                                                 zulässige Dachneigungen        Bauweise
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    INGENIEURBÜRO ELMAR MAIER, DIPL.-ING. BAUWESEN
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   KIRCHSTRASSE 9 / 79801 HOHENTENGEN AM HOCHRHEIN
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 TEL:07742/92440, FAX:924420, INFO@BAUINGENIEUR-MAIER.DE

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      H/B = 297 / 594 (0.18m²)

Nr. 9 / 2019
BEKANNTMACHUNG

FESTSTELLUNG DES WIRTSCHAFTSPLANES DES EIGENBETRIEBS GEMEINDEWERKE
DER GEMEINDE HOHENTENGEN AM HOCHRHEIN
FÜR DAS WIRTSCHAFTSJAHR 2019 VOM 01. JANUAR 2019 BIS ZUM 31. DEZEMBER 2019

Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat in seiner Sitzung am
07.03.2019 aufgrund der §§ 9 und 14 des Eigenbetriebsgesetzes, der §§ 1 bis 4
der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit den §§ 87, 89 und 96 der Gemeindeordnung für
Baden-Württemberg den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019 wie folgt festgesetzt:

§ 1 Wirtschaftsplan

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019 wird im
ERFOLGSPLAN auf einen Jahresverlust von                                                 127.000 €
und im VERMÖGENSPLAN in Einnahmen und Ausgaben von je                                   846.000 €
festgesetzt.

§ 2 Kredite

Kreditaufnahmen sind für das Wirtschaftsjahr 2019 vorgesehen
in Höhe von                                                                             386.000 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen für den Eigenbetrieb sind im
Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr 2019 nicht festgesetzt.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf                                             350.000 €
festgesetzt.

Hohentengen am Hochrhein, April 2019

Der Bürgermeister
gez. Benz

Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund der Gemeindeordnung unter dem Hinweis, dass
der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Gemeindewerke Hohentengen für das
Wirtschaftsjahr 2019 in der Zeit von

    Freitag, 03. Mai 2019 bis Dienstag 14. Mai 2019 (je einschließlich)

auf der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstraße 4, 79801 Hohentengen a.H.,
Zimmer 6, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt ist.

Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit der Verfügung vom 11.04.2019 die Gesetzmäßigkeit
des Wirtschaftsplanes bestätigt und die erforderlichen Genehmigungen erteilt.

Hohentengen am Hochrhein, 17. April 2019

Der Bürgermeister:
gez. Benz

Nr. 9 / 2019                     Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein                   Seite 9
Öffentliche Auslegung der Abschusspläne für Sikawild
Die Abschusspläne für Sikawild für das Jagdjahr 2019/2020 liegen zur Einsicht durch
die Jagdgenossen auf dem Bürgermeisteramt, Zimmer 11, in der Zeit von
          Freitag, 03. Mai 2019 bis einschließlich Montag, 13. Mai 2019
öffentlich aus.

 Freibäder Hohentengen und Lienheim - Beginn der Badesaison
Ab Samstag, 18. Mai 2019 beginnt in unseren Freibädern in Hohentengen und Lien-
heim die Badesaison.
Wir laden alle Badebegeisterten und Erholungsuchenden ganz herzlich zum Besuch un-
serer Freibäder ein und wünschen Ihnen und uns eine sonnige Badesaison sowie einen
angenehmen Aufenthalt in unseren Freibädern.

 Junge Leute für ein Jahr in die USA
Mit dem Parlamentarischen Patenschafts-Programm als Junior-Botschafter in
die USA
Der Deutsche Bundestag vergibt wieder Stipendien für ein Auslandsjahr in den USA.
Ab 2. Mai 2019 können sich Schülerinnen und Schüler sowie junge Berufstätige für
ein Stipendium des Parlamentarischen Patenschafts-Programms für das Austauschjahr
2020/2021 auf
bundestag.de/ppp bewerben. Die Bewerbungsfrist endet am 13. September 2019.
Das Parlamentarische Patenschafts-Programm ist ein gemeinsames Programm des Deut-
schen Bundestages und des US-Kongresses für junge Deutsche und US-Amerikaner. Bun-
destagsabgeordnete übernehmen für die Jugendlichen eine Patenschaft.
Die deutschen Schülerinnen und Schüler besuchen in den USA eine High School, die
jungen Berufstätigen gehen auf ein College und absolvieren anschließend ein Praktikum
in einem amerikanischen Betrieb. Die Stipendiaten leben während des Austauschjahres
in Gastfamilien. Gleichzeitig verbringen Stipendiatinnen und Stipendiaten aus den USA
ein Austauschjahr in Deutschland. Die Stipendiaten lernen den Alltag, die Kultur und
die Politik des anderen Landes kennen. Zugleich vermitteln sie als Junior-Botschafter ih-
re Erfahrungen, Werte und Lebensweise aus ihrem Land.
In Deutschland nominieren die Bundestagsabgeordneten in den Wahlkreisen die PPP-
Stipendiatinnen und Stipendiaten nach einer unabhängigen Vorauswahl und überneh-
men für sie eine Patenschaft.
Bewerben können sich bundesweit Schülerinnen und Schüler, die zum Zeitpunkt der
Ausreise (31.7.2020) mindestens 15 und höchstens 17 Jahre alt sind. Junge Berufstäti-
ge müssen bis zur Ausreise (31.7.2020) ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben und
dürfen zu diesem Zeit-punkt höchstens 24 Jahre alt sein.

Seite 10                  Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein           Nr. 9 / 2019
Das PPP-Stipendium umfasst die Kosten für die Reise, Vorbereitung und Betreuung so-
wie notwendige Versicherungen.
Alle Informationen zum PPP und zur Bewerbung: www.bundestag.de/ppp
Gerne hilft Ihnen auch das Wahlkreisbüro des Bundestagsabgeordneten Felix
Schreiner, Hauptstr. 18, 79761 Waldshut-Tiengen , Tel. 07741 835 44 90 weiter.
Oder Sie melden sich unter felix.schreiner@bundestag.de

 Sammeltermine
Biotonne          am 09. Mai 2019
Restmüll          am 16. Mai 2019
Alteisensammlung Freiwillige Feuerwehr Lienheim
Am Samstag, 18.05.2019 Alteisensammlung in allen Ortsteilen der Gemeinde Hohenten-
gen.
Nicht gesammelt werden: Kühlgeräte, Altbatterien, Altautos.
Das Sammelgut muss bis spätestens Samstagmorgen 07.00 Uhr deutlich sichtbar am Stra-
ßenrand stehen! Alle Straßen werden nur einmal angefahren.
Größere Mengen können ab Mittwoch, 15.Mai 2019 unter Tel.: Nr. 07742 / 5929 oder
lienheim@feuerwehr-hohentengen.de angemeldet werden.
Dies ist die einzige Alteisensammlung durch die FFW Lienheim im Jahr 2019.
Die Sammlung wird nur eintägig am Samstag durchgeführt!!!!

 Verkehrsamt
Bücherecke in Herdern
Im Bürgerhaus in Herdern befindet sich eine Nimm- und Bringecke für diverse gebrauch-
te Bücher. Krimis, Romane, Fachbücher, Kinderbücher und vieles mehr ….
Einfach vorbeischauen und stöbern – Geöffnet: jeden Donnerstag von 9 bis 20 Uhr.
Kaiserbühne
bis 12. Mai 2019, 7 Vorstellungen
Kleine Eheverbrechen
Schauspiel von Èric-Emmanuel Schmitt
Ist Liebe möglich? Faszinierendes Verwirrspiel über die Neuordnung von Höhen und
Tiefen einer langjährigen Ehe.
Im Verkehrsbüro erhalten Sie:
NEU: ALLE Bücher von HERBERT FUCHS ab sofort wieder erhältlich:
Geschichte und Geschichten, Die alten Eichen erzählen, Rund um die Höfe, Das Leben
auf dem Dorf

Nr. 9 / 2019                Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein         Seite 11
Ansichtskarten, Leporello vom Skulpturenweg, Wanderkarten, Radkarten;
Buch Eva Baumgartner: Südschwarzwald und Hochrhein – Faszination und Vielfalt ei-
ner Landschaft im äußersten Südwesten Deutschlands;
Buch von Johann Schmieder: HOCHRHEIN - 165 Regio-Entdeckungen zwischen Basel
und dem Schaffhauserland

 Veranstaltungen
04. Mai 2019 Weißer Sonntag, Pfarrgemeinde Hohentengen
17. Mai 2019 –
19. Mai 2019 Bezirksmusikfest MV Stetten-Bergöschingen
VHS Waldshut
Fahrt mit der Volkshochschule Waldshut zum Musikereignis Basel Tattoo am Mittwoch,
17.07.2019. Nach dem berühmten Royal Edinburgh Military Tattoo ist es die zweitgröß-
te Veranstaltung seiner Art weltweit. Das diesjährige Tattoo steht im Zeichen der schot-
tischen Kultur. Rund 200 Dudelsack-spieler, Trommler ,Dudelsack-Formationen und
Highland-Tänzerinnen aus vier Kontinenten bringen Gänsehaut-Atmosphäre in die Basel
Tattoo Arena. Rockig wird es mit den Red Hot Chilli Pipers: sie bringen die Kaserne in
Basel zum Beben. Freuen Sie sich auf einen außergewöhnlichen musikalischen Hochge-
nuss und packenden Rhythmen in prächtigen Kostümen und Uniformen. Anmeldungen
direkt an Beatrice Merone, Tel: 07751 2856, beatrice.merone@t-online.de
Landfrauen Lottstetten
Flohmarkt mit Kaffestube der Lottstetter LandFrauen
am Samstag, 11. Mai 2019, von 14 - 17 Uhr in der Gemeindehalle Lottstetten.
Wir freuen uns auf Besucher und Verkäufer, siehe dazu www.landfrauen-lottstetten.de !
Informationen aus dem Pflegestützpunkt
Kursangebot Stärke für Pflegende – Unterstützung pflegender Angehöriger
Das Steinbeis-Transfer-Institut „Kommunikation und Erziehungspartnerschaften“ in Ko-
operation mit dem Pflegestützpunkt Waldshut bietet wieder einen Kurs für pflegende
Angehörige an.
Miteinander reden kann schwer sein, wenn einer den anderen nicht versteht. Wie kann
ich verstehen, was der andere braucht und wie kann ich ausdrücken, was mir wichtig
ist, wenn die Situation durch Krankheit oder Demenz belastet ist?
Wenn alles schlimmer wird, wenn Gespräch nicht möglich scheint, wenn alle leiden
und die Hoffnung schwindet.
Im Kurs „Stärke für Pflegende“ geht es um das gemeinsame Gespräch auch in schwie-
rigen Zeiten, um klare Aussagen und gegenseitiges Verstehen. Es geht um Entlastung
und um die Hoffnung, auch noch gute Zeiten miteinander zu haben.

Seite 12                 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein           Nr. 9 / 2019
Kurstermine sind Donnerstag, 9. Mai, 16. Mai, 23. Mai, 6. Juni, 27. Juni und 4. Juli 2019,
jeweils 14:00 bis 16:00 Uhr.
Ort: Waldshut, Eisenbahnstrasse 5 - 7, Raum E 7a im Vermessungsamt des Landkreises
Waldshut (schräg gegenüber vom Bahnhof).
Anmeldung per Mail an info@augenhöhe.eu oder telefonisch unter 07751/700959 oder
beim Pflegestützpunkt in Waldshut: 07751/864255.
VdK-Gesundheitstage am Muttertags-Wochenende
– Veranstaltungs-Marathon in Grünsfeld/Main-Tauber
Am 11./12. Mai 2019 gibt es in Grünsfeld (Main-Tauber-Kreis) erneut VdK-Gesundheits-
tage mit vielseitigem Informations-, Unterhaltungs-, Mitmach- und Vortragsprogramm
für alle interessierten Bürger. Medizinisches Schwerpunktthema ist diesmal die Organ-
spende. Die vom VdK-Kreisverband Tauberbischofsheim organisierte Großveranstaltung
unter der Schirmherrschaft von Landrat Reinhard Frank kann auch mit mehreren Kon-
zerten und Showauftritten namhafter Künstler aufwarten. Zudem findet eine beglei-
tende Gesundheits-, Pflege- und Vorsorgemesse samt Gewerbeausstellung in der Stadt-
halle Grünsfeld und in den Außenbereichen statt. Des Weiteren gibt es Rollstuhlsport,
eine Verlosungsaktion und Hubschrauber-Rundflüge. Auch für Bewirtung ist gesorgt.
Der Eintritt ist für alle frei. Nur für den Geschwister-Hofmann-Konzertabend (samstags)
wird ein Ticket benötigt. Details und Programmübersicht sind unter www.vdk.de/kv-
tauberbischofsheim abrufbar.
VdK auf REHAB-Messe Karlsruhe – VdK-Schulprojekt präsentiert
Erneut präsentiert sich der Sozialverband VdK auf der REHAB Karlsruhe (16.-18. Mai
2019) mit Programm und Messestand. Die REHAB, eine der weltweit größten Fachmes-
sen für Rehabilitation, Therapie, Pflege und Inklusion, die alle zwei Jahre erfolgt, zeigt
die neuesten Trends bei Hilfsmitteln ebenso, wie neue Therapien. Am VdK-Stand in Hal-
le 1/Stand B49 können sich die Besucher über die große Aktion 2019 des VdK Baden-
Württemberg „Pflege macht arm!“ informieren und abstimmen. Zudem gibt es Informa-
tionen über die vielen Serviceleistungen des Sozialverbands. Attraktive Preise winken
am Glücksrad. Speziell am 16. Mai stellt der VdK sein Schulprojekt in Sachen Inklusion
auf der Messe vor. Ab 10 Uhr probieren in der Sportstätte/Nähe Haupteingang Schüler
Rollstühle aus. Und sie loten aus, wie es sich anfühlt, blind oder gehörlos zu sein. Eine
Luftballonaktion, zusammen mit Karlsruher Selbsthilfegruppen, ist am 18. Mai vorge-
sehen. Weitere Informationen unter http://rehab-karlsruhe.com im Internet.
Behinderte unter Betreuung können bei Kommunalwahl abstimmen
Am 26. Mai finden die Europawahl und – in Baden-Württemberg – auch die Kommunal-
wahlen statt. Zumindest bei den Kommunalwahlen können 2019 auch Menschen mit
Behinderung, die dauerhaft einen gesetzlichen Betreuer haben, teilnehmen. Bisher be-
saßen diese Menschen, rund 6000 Personen im Lande, kein Wahlrecht. Solche pauscha-
len gesetzlichen Wahlrechtsausschlüsse seien jedoch unzulässig, entschied das Bundes-

Nr. 9 / 2019                  Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein            Seite 13
verfassungsgericht im Januar. Dies begrüßt der Sozialverband VdK, denn Wahlrechtsaus-
schlüsse zulasten behinderter Menschen seien menschenrechtswidrig, wie der VdK bei
der Anhörung im Landtagsausschuss betonte. Die jetzt für‘s Land getroffene Regelung
betrifft aber nicht die am gleichen Wahlsonntag erfolgende Europawahl. Ob Betroffene
dann auch dort teilnehmen können, war zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Meldung
in der 15. Kalenderwoche noch nicht abschließend geklärt.
Nach Leid in Behindertenheimen jetzt bis Ende 2020 Anträge möglich
Seit 2017 können Menschen, die früher in Behindertenheimen und Psychiatrien Gewalt
erfuhren und Schäden erlitten, bei der Stiftung Anerkennung und Hilfe Gehör finden
und Entschädigungsleistungen beantragen. Die bundesweite Stiftung arbeitet im Lan-
de in VdK-Trägerschaft in der Stuttgarter VdK-Landesgeschäftsstelle. Dort können sich
Betroffene an die Diplom-Sozialarbeiter Frank Hapatzky und Jutta Wehl wenden. An-
träge sind jetzt bis zum 31. Dezember 2020 möglich. Vorgesehen sind einmalige pau-
schale Zahlungen oder auch einmalige Rentenersatzleistungen, wenn die Kinder und
Jugendlichen unentgeltlich arbeiten mussten und die sonstigen Voraussetzungen vorlie-
gen. Anerkannt wird erlittenes Leid in Heimen der Bundesrepublik vom 23. Mai 1949
bis zum 31. Dezember 1975. Für Leidtragende aus Baden-Württemberg, die früher in
Heimen der DDR waren, gilt die Zeit vom 7. Oktober 1949 bis zum 2. Oktober 1990.
Kontakt: stiftung-anerkennung-hilfe-bw.hapatzky@vdk.de oder stiftung-anerkennung-
hilfe-bw.wehl@vdk.de. Allgemeine Informationen per Telefon (08 00) 221 221 8 sowie
unter www.stiftung-anerkennung-hilfe.de.
Deutsch-schweizerische Rentenberatung vor Ort
Die Deutsche Rentenversicherung und Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in
der Schweiz bieten auch dieses Jahr wieder grenzüberschreitende Informationen zur
Rente an.
Angesprochen sind alle, die Beiträge zur gesetzlichen deutschen und schweizerischen
Rentenversicherung einbezahlt haben.
Auf diesen Internationalen Beratungstagen erteilen Experten beider Länder kostenlos
Auskünfte zum jeweiligen nationalen Recht und zu den zwischenstaatlichen Auswir-
kungen.
Zu dem Beratungstag am 15. Mai 2019, 13.30 bis 18.30 Uhr in Waldshut Waldtorstraße
12 (erstmals im Gebäude der Waldtor-Schule laden wir ein. Um Wartezeiten zu vermei-
den, bitten wir um telefonische Anmeldung unter Tel. 07621/42256-10.
Bringen Sie zum Beratungstag bitte Ihre Versicherungsunterlagen und Ihren Personal-
ausweis mit.
Ein weiterer Beratungstag ist in diesem Jahr in Waldshut am 6. November. Dieser wird
gesondert angekündigt.

Seite 14                Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein          Nr. 9 / 2019
Sonntagsgespräch im Klinikum Hochrhein in Wadshut
Divertikelkrankheit des Darms
Sie können zu leichten Bauchschmerzen führen aber auch zu schweren Entzündungen
- so genannte Divertikel im Darm. In den meisten Fällen sind sie harmlos. Doch durch
falsche Ernährung und mangelnde Bewegung können sie Probleme machen. Was dann
zu tun ist, darüber informiert Dr. med. Johannes Zeller, Chefarzt der Allgemein-, Visze-
ral- und Thoraxchirurgie, im Rahmen des Sonntagsgespräches am 28. April um 11.15
Uhr im Veranstaltungsraum des Klinikums Hochrhein. Terminänderungen vorbehalten.
Die aktuellen Termine finden Sie auf www.klinikum-hochrhein.de
Infoabend – Grundlagen der glutenfreien Ernährung bei Zöliakie
Mittwoch, 15. Mai 2019, 19 Uhr in Waldshut
Stoll VITA Stiftung, Brückenstr. 15
Zöliakie ist eine Autoimmunerkrankung. Bisher besteht die einzige Behandlungsmög-
lichkeit in einer strikt glutenfreien Ernährung. In einem Vortrag wird vorgestellt, worauf
dabei besonders zu achten ist. Referentin ist Gabriele Meier-Hähnle, Kontaktperson der
Deutschen Zölliakiegesellschaft für Waldshut, Lörrach und Müllheim.
Der Abend findet im Rahmen der Welt - Zöliakie – Woche statt. Diese soll auf die Krank-
heit aufmerksam machen. Immer noch vergehen im Schnitt viele Jahre, bis sie bei Er-
wachsenen diagnostiziert wird.
Eingeladen sind Betroffene, ihre Angehörigen und alle Interessierten.
Kontakt: 07751/ 897939
Klosterschüer Ofteringen
Samstag, 11. Mai 2019 20:00 Uhr
Party mit CRIS COSMO
Bereits 2017 begeisterte der charismatische Entertainer mit seiner Band die Gäste der
Klosterschüer. Cris Cosmo mischt deutsche Popmusik mit Reggae, Dancehall, Latin
und Electronica zu einem tanzbaren Sommercocktail und einem mitreißenden Sound.
Die Energie, die er bei seinen Shows freisetzt, ist seine größte Leidenschaft.
Cris holt verschiedenste Menschen mit einem spontanen Freestyle ab, bringt sie zum
Tanzen und schickt alle mit einem strahlenden Lächeln nach Hause.
Cris Cosmo – Nominierung für den Echo, sowie für den German Songwriting Award
mit seiner neuen Single „H2O“.
Eintritt: 20 € im Vorverkauf, 22 € Abendkasse, 11 € ermäßigt. Kartenvorverkauf beim
Kulturring Wutöschingen Telefon 07746 / 852-11, Email: aloll@wutoeschingen.de, Ti-
cketreservierung: www.klosterschüer-ofteringen.de

Nr. 9 / 2019                  Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein            Seite 15
Unternehmerinnen laden ein zur Autorinnenlesung
Das Unternehmerinnen Netzwerk Hochrhein- Südschwarzwald UNHS e. V. lädt ein zu
einem literarischen Event mit den Autorinnen Christine Hastrich und Barabara Lueg
zum Buch „ Das Schönste an uns sind wir - Was uns bewegt und beflügelt ab 50“.
Rund 40 % aller Deutschen sind heute zwischen50 und 60. Der 50. Geburtstag ist für
die allermeisten Menschen eine Sollbruchstelle im Leben. Kinder verlassen das Haus,
Ehen scheitern, Eltern werden alt und viele Fragen stellen sich: Was ist noch möglich
an Neuanfängen? Wie machen wir das Beste aus dem Älterwerden? Rilke sagt: „Leben
Sie die Fragen!“
Antworten wären auch nicht schlecht, finden die beiden Journalistinnen und Auto-
rinnen beide 52. Sie haben mit vielen Frauen diskutiert was hinter und vor ihnen liegt,
sie haben Fakten gesammelt und Fragebögen erstellt. Ungeplante persönliche Ereig-
nisse starteten die Wendungen ab 50 für eine neue intensive Lebensphase von beiden
Autorinnen.
Die Veranstaltung findet statt am Donnerstag, 6. Juni 2019, 19:00 Uhr in der Medio-
thek Wutöschingen. Raumöffnung ab 18:30 Uhr. Anmeldung bis zum 29.05.2019 an
kontakt@un-hs.de.
Webseite: http://mediothek.wutoeschingen.de/index.php?id=271
Eintritt für Interessentinnen 14.- Euro
Kontakt: Unternehmerinnen-Netzwerk Hochrhein+Südschwarzwald e. V. (UNHS),
Sonnhalde 38, 79713 Bad Säckingen, Tel. 0176 6808 21 98, www.un-hs.de.
Selbsthilfegruppe - Prostatakrebs Waldshut-Tiengen
Die Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Waldshut - Tiengen lädt am Dienstag den 7. Mai um
19:00 Uhr im Vereinsheim des FC 08 in WT - Tiengen am „Langenstein“ zum Thema:
                              „Ernährung nach Krebs“
            mit Referentin u. Ernährungsberaterin Frau Kathrin Wehrle ein.
Sicherlich ein aktuelles Thema das auch nicht Krebserkrankte anspricht. Interessierte
(auch mit Partner) sind dazu herzlich willkommen und eingeladen. Der Eintritt ist frei.
Aktuelle Angebote sind auf der Homepage des Familienzentrums eingestellt.
Familienzentrum Hochrhein
FaZ-Café, täglich von 09.30 -17.00 Uhr geöffnet. Frühstück, Mittagessen, Kaffee und
Kuchen.
Das aktuelle vielseitige, umfangreiche Angebot des Familienzentrums Hochrhein finden
Sie auf der Homepage: www.faz-hochrhein.de, oder setzen Sie sich mit Frau Ulla Hahn
in Verbindung: Telefon 07741/9679923, E-Mail: u.hahn@faz-hochrhein.de.

Seite 16                 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein          Nr. 9 / 2019
Gastschülerprogramm
Schüler aus Russland suchen dringend die Gastfamilien!
Lernen Sie einmal die Länder in Osteuropa ganz praktisch durch Aufnahme eines Gast-
schülers kennen. Im Rahmen eines Gastschülerprogramms mit Schulen aus Russland
sucht die DJO - Deutsche Jugend in Europa Familien, die offen sind, Schüler als „Kind
auf Zeit“ bei sich aufzunehmen, um mit und durch den Gast den eigenen Alltag neu zu
erleben.
Die Familienaufenthaltsdauer für die Schüler aus Russland/St. Petersburg ist vom
23.06.2019 – 25.07.2019 und Russland/Samara vom 23.06.2019 – 25.07.2019.
Dabei ist die Teilnahme am Unterricht eines Gymnasiums oder einer Realschule am je-
weiligen Wohnort der Gastfamilie für den Gast verpflichtend. Die Schüler sind zwischen
13 und 16 Jahre alt und sprechen Deutsch als Fremdsprache.
Ein viertägiges Seminar vor dem Familienaufenthalt soll die Gastschüler auf das Famili-
enleben bei Ihnen vorbereiten und die Basis für eine aktuelle und lebendige Beziehung
zum deutschen Sprachraum aufbauen helfen. Der Gegenbesuch ist möglich.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an: DJO-Deutsche Jugend in Europa e.V., Schloss-
straße 92, 70176 Stuttgart. Nähere Informationen erteilen gerne Herr Liebscher unter
Telefon 0711-625138 Handy 0172-6326322, Frau Sellmann und Frau Obrant unter Te-
lefon 0711-6586533, Fax 0711-625168, e-Mail: gsp@djobw.de, www.gastschuelerpro-
gramm.de.

 Kirchliche Nachrichten

Katholisches Pfarramt Hohentengen a. H.
Freitag, 03.05.2019     19.00 Uhr Eucharistiefeier in Günzgen
Sonntag, 05.05.2019     10.00 Uhr 	Feier der Ersten Heiligen Kommunion in
                                   Hohentengen mit Kirchenchor und Musikverein
Freitag, 10.05.2019     19.00 Uhr Eucharistiefeier in Bergöschingen
Samstag, 11.05.2019     18.30 Uhr Eucharistiefeier in Hohentengen
Sonntag, 12.05.2019     19.00 Uhr Maiandacht am Böhnlerkreuz in Lienheim
Pfarrbüros geschlossen
Am Dienstag, den 14. Mai 2019 bleiben beide Pfarrbüros wegen Redaktionssitzung
geschlossen.
Altenwerk St. Maria – Seniorennachmittag
Am Mittwoch, den 15. Mai 2019 ist um 14.00 Uhr Seniorengottesdienst/Maian-
dacht in der Kirche in Hohentengen, anschließend Seniorennachmittag im Pfarrheim
St. Maria.

Nr. 9 / 2019                 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein          Seite 17
Krankenkommunion
Am Donnerstag, den 16. Mai 2019 ist wieder Krankenkommunion in Hohentengen
und Lienheim durch Diakon Wolfgang Spitznagel.
Erstkommunion – Dankgottesdienst mit Spielenachmittag
Am Freitag, den 17. Mai 2019 sind alle Erstkommunionkinder um 15.00 Uhr zu
einem Spielenachmittag im Schwimmbad in Lienheim eingeladen. Zum Abschluss fin-
det gegen 18.00 Uhr ein Dankgottesdienst in der Kirche in Rheinheim statt.
Abschlussmaiandacht in Leuggern
Am Mittwoch, den 29. Mai 2019 feiern wir in Leuggern für die ganze Seelsorgeein-
heit bei der Lourdes-Grotte (bei schlechtem Wetter in der Kirche) den Abschluss der
Maiandachten um 14.30 Uhr mit einer Eucharistiefeier. Im Restaurant „Waldheim“ in
Hettenschwil ist anschließend gemütliches Beisammensein.
Krabbelgruppe Käfer (Alter ab 6 Mon.)
Treffpunkt: jeden Dienstag im Pfarrsaal in Hohentengen von 10.00 Uhr bis 11.30
Uhr.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Sarah Boller-Berger, Tel.: 07742-978 99 74.
Kath. Pfarramt: Tel.: 07742/9255-0 Email: hohentengen@se-ch.de Internet: www.
se-st-christophorus.de
Öffnungszeiten: dienstags bis donnerstags von 09.00 - 11.00 Uhr
Pfarrer Marcus Maria Gut: Tel.: 07742/9255-33 Sprechzeiten: freitags von 10.00
– 11.00 Uhr in Hohentengen und nach Vereinbarung. Im Pfarrbüro kann auch das
Pfarrblatt „Der Christophorus“, der ausführlichere Informationen enthält, bestellt
werden.
Öffnungszeiten der Pfarrbücherei im kath. Pfarrheim: Immer am ersten Freitag des
Monats von 18.00 – 19.00 Uhr, Leitung: Gerda Rau, Tel. 07742/5966

Evangelische Kirchengemeinde Kadelburg
Gottesdienste in der Bergkirche:
Sonntag, 05.05.2019
Gottesdienst (Pfarrerin Kaiser) mit Kindergottesdienst und Kirchencafé.
Sonntag, 12.05.2019
Gottesdienst (Pfarrerin Kaiser) gestaltet von den diesjährigen Konfirmandinnen und
Konfirmanden mit Kindergottesdienst und Kirchencafé.
Angebote der Kirchengemeinde in Hohentengen:
Mittagstisch „Essen für Leib und Seele“: 1.Mai
An jedem ersten Mittwoch im Monat wird herzlich eingeladen zum Mittagessen in
geselliger Runde ab 11.00 Uhr im Restaurant Saloniki. Anmeldung bei Gisela Kamin-
ski: 07742/1760.

Seite 18                 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein         Nr. 9 / 2019
Angebote für Jugendliche:
Sommerfreizeit in der Camargue/Frankreich, August 2019
In den Sommerferien findet die große Sommerfreizeit für Jugendliche von 12-18 Jah-
ren vom 04.08.-16.08.2019 in der Camargue in einem Camp am Meer statt. Nähere
Informationen und Anmeldung über das Pfarramt.
Angebote im Dietrich-Bonhoeffer-Haus (DBH) in Kadelburg, im Spitz 2:
-wöchentlich, Naturmäuse: Mo+Di, 8.30 Uhr - 12.15 Uhr, betreute Kleinkindgruppe.
-wöchentlich, verschiedene Eltern-Kind Gruppen: bei Interesse im Pfarramt melden.
-wöchentlich, Kinderbistro: Di ab 12.00 Uhr, anschließend an die Schule oder den
Kindergarten bis 15.00 Uhr. Mittagessen in Gemeinschaft „mit Spaß und Tradition“.
-wöchentlich, Gitarrengruppe: Die Gitarrengruppe trifft sich montags, wöchentlich
um 20.00 Uhr.
-14-tägig, Gegenstandslose Meditation Im Stile des ZEN: 02.05. , 16.05., immer don-
nerstags in der geraden Woche, um 19.30 Uhr im DBH. Auskunft: Alexander Rutsch-
mann, Tel. 07742 7315.
-monatlich, Trauercafe: nächster Termin: 15.05.das Trauercafe lädt von 15.00 -17.00
Uhr zum Gespräch bei Kaffee und Kuchen und zwangloser Atmosphäre ins Bonhoef-
ferhaus ein.
-monatlich, offener Treff zum Thema Zusammeleben als Familie/Kinder/Erziehungs-
fragen, jeden dritten Montag, 19.30 Uhr, regelmäßig Kurse „Familientraining - Atem-
pause für Eltern“: Es geht um das Zusammenleben als Familie, um Kommunikation,
Konflikte und tragfähige Beziehungen.
-monatlich, Frauenkreis: 16.05., Frauenkreis im Bonhoefferhaus, Kontakt: Sabine
Jacobi: 07741-686550
-zweimonatlich Seniorentreff: alle 8 Wochen, immer Mittwochs 15.00-17.00 Uhr,
Treffen in geselliger Runde mit Kaffee und Kuchen und unterschiedlichen Themen,
eine Jahresübersicht 2019 wird auf Wunsch zugeschickt.
Bildungs- und Lernangebot für Kinder: Mathe und Englischtraining mit KUMON
Zu Gast im Bonhoefferhaus ist das Bildungsprogramm KUMON, ein weltweites Lern-
programm für Mathematik und Englisch, Mo und Do ab 15.00 Uhr, Information bei:
Rosszita Baumann: 07741-8070755
Aktuelle Veranstaltungen über www.bergkirche-kadelburg.de
Evangelisches Pfarramt, Andrea Kaiser, Pfarrerin
Im Spitz 3, 79790 Küssaberg, Tel: 07741/ 3613, oder 015152591888, Bergkirche@
web.de
Sekretariat Susanne Böger: Di, Mi, Do, Fr: 10.00 -12.00 Uhr

Nr. 9 / 2019               Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein         Seite 19
Alt-Katholische Gemeinden
Dettighofen/Hohentengen/Lottstetten
Alt-Kath. Pfarramt Dettighofen, Hauptstr. 31, 79802 Dettighofen
FR, 03.05.2019          19:00 Uhr	Kirchenvorstandssitzung bei Barbara Rehm, Lott-
                                   stetten
SO, 05.05.2019          10:00 Uhr 3. Sonntag in der Osterzeit
		Eucharistiefeier mit Dekan em. H.-E. Heckel,
                                   Erlöser-Kirche, Dettighofen
Pfarrverweser Pfr. Armin Strenzl
Katholisches Pfarramt der Alt-Katholiken Hochrhein-Wiesental St. Peter und Paul
Rheinbadstr. 10, D - 79713 Bad Säckingen, Tel.: 07761 - 2076, Fax: 07761 - 50065
E-Mail: badsaeckingen@alt-katholisch.de

Terminkoordination in der Vakanzzeit
Marion Rehm, Kaltenbrunnenstr. 8, 79807 Lottstetten, Tel.: 07745 – 919585
E-Mail: marion@rehmfamily.de.deWarnmeldung des Polizeipräsidiums Freiburg:

 Trickbetrüger unterwegs
 Geldwechseltrick grassiert derzeit in Südbaden
Beim Polizeipräsidium Freiburg, zuständig für die Landkreise Emmendingen, Breisgau-
Hochschwarzwald, Lörrach, Waldshut-Tiengen und den Stadtkreis Freiburg, verzeich-
net man gegenwärtig eine ansteigende Anzahl von Betrügereien im Zusammenhang mit
dem altbekannten Geldwechseltrick. Die Masche ist fast immer die gleiche: Vorwiegend
ältere Menschen werden von vornehmlich deutlich jüngeren Personen „gebeten“, eine
Geldmünze zu wechseln um beispielsweise einen Parkscheinautomaten bedienen zu
können. Dabei kommt es dann in der Folge zum ungenierten Gelddiebstahl.
Polizei: Hilfsbereitschaft älterer Menschen wird schamlos ausgenutzt
Die Gauner zeichnet aus, dass sie über eine unglaubliche Dreistigkeit und Fingerfertig-
keit verfügen. Der Griff in die Geldbörse des hilfsbereiten Menschen wird oftmals erst
später bemerkt, da er in der Regel mit einem geschickten Ablenkungsmanöver einher-
geht. Insgesamt zählten die Ermittler im Jahr 2019 bereits 33 Fälle, wobei die Schwer-
punkte auf Parkplätzen im Raum Freiburg, Lörrach und Weil am Rhein liegen. Der da-
bei entstandene Diebstahlsschaden ist beträchtlich und bewegt sich im fünfstelligen Be-
reich. Besonders perfide: Die meist jüngeren Betrüger setzen bei ihrem Tun bewusst auf
die Hilfsbereitschaft und Freundlichkeit ihrer Opfer.
Tipps der Polizei: Seien Sie misstrauisch. Haben Sie den Mut NEIN zu sagen!
Die Ermittler warnen insbesondere ältere Menschen vor dieser altbekannten Betrugs-
art: Ziehen Sie vor Fremden Ihre Geldbörse nicht! Sind Sie misstrauisch, wenn Sie von
deutlich jüngeren Personen gebeten werden, Geld zu wechseln. Die Bitte ist bereits Teil

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des Tricks. Die Ganoven nutzen Ihre Hilfsbereitschaft gnadenlos aus. Dabei kommt ih-
nen ihre Raffinesse und die eingeübte Fingerfertigkeit zu gute. Verweisen Sie bei dem
Ansinnen auf Geldwechseln auf ein nahegelegenes Geschäft. Haben Sie den Mut, NEIN
zu sagen! Wichtig: Führen Sie keine größeren Geldbeträge mit sich.
Polizei berät auch vor Ort
Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter www.polizei-beratung.de. Das
Referat Prävention des Polizeipräsidiums Freiburg bietet darüber hinaus auch spezielle
Vortragsveranstaltungen beispielsweise für Vereine/Vereinigungen zur Vorbeugung se-
niorenspezifischer Kriminalität an. Bei Interesse wenden Sie sich an das Referat Präven-
tion telefonisch unter 0761/29608-0 oder per E-Mail an: freiburg.pp.praevention@po-
lizei.bwl.de.
Polizeipräsidium Freiburg, Referat Prävention, Tel.: 0761/29608-0, freiburg.
pp.praevention@polizei.bwl.de

 Förderverein der Gemeinschaftsschule Rheintal Standort Hohentengen e.V.
 Liebe Mitglieder und Freunde des Fördervereines,
zur diesjährigen Mitgliederversammlung laden wir Sie ganz herzlich ein.
Ort:      Schule Hohentengen
Wann: 22. Mai 2019 um 20.00 Uhr
Tagesordnung:
– Begrüßung
– Bericht der Aktivitäten im vergangenen Jahr
– Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer
– Entlastung der Vorstandschaft
– Ausblick 2019/2020
– Wünsche und Ideen der Mitglieder
Wir würden uns freuen, wenn Sie unsere Arbeit durch Ihr Interesse an der Mitglieder-
versammlung unterstützen.
Herzliche Grüße,
die Vorstandschaft des Fördervereines

 Fußballkalender
Mittwoch, 01.05.19
15:00 C-Junioren       VfB Waldshut 2 : FC Hochrhein                      Waldshut
16:00 B-Junioren       SG Hochrhein : SG Klettgau                         Stetten
Samstag, 04.05.19
12:30 D-Junioren    SG Rheintal 2 (7er) : SG Steina-Schlüchttal 2 (7er)   Rheinheim
14:30 C-Juniorinnen SV Todtnau : FC Hochrhein                             Todtnau
15:00 C-Junioren    SG Höchenschwand : FC Hochrhein                       Häusern

Nr. 9 / 2019                  Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein               Seite 21
16:00      D-Junioren   SG Rheintal : SV Schopfheim                    Rheinheim
16:00      B-Junioren   SG Hochrhein : SG Wutöschingen                 Stetten
16:00      Herren       FC Tiengen 2 : FC Hochrhein 2                  Tiengen
17:00      Frauen       VfB Unzhurst : FC Hochrhein                    Unzhurst
17:00      Herren       Spvgg Wutöschingen : FC Hochrhein              Wutöschingen
Sonntag, 05.05.19
13:00 A-Junioren        TuS Lörrach-Stetten : SG Rheintal              Lörrach-Stetten
Mittwoch, 08.05.19
18:00 E-Junioren        FC Hochrhein : SV Stühlingen                   Hohentengen
Freitag, 10.05.19
18:30 D-Junioren        SG Dogern : SG Rheintal 2 (7er)                Dogern
Samstag, 11.05.19
13:00 C-Juniorinnen     FC Hochrhein : FC Hauingen                     Hohentengen
14:30 D-Junioren        SG Rheintal : VfB Waldshut                     Rheinheim
15:00 C-Junioren        FC Hochrhein : SG Lottstetten                  Hohentengen
16:00 B-Junioren        SG Hochrhein : FC Dachsberg                    Rheinheim
16:30 Frauen            FC Hochrhein 2 : FC Geißlingen                 Hohentengen
18:00 Herren            C.S.I. J. R. Laufenburg : FC Hochrhein         Laufenburg
Sonntag, 12.05.19
12:30 E-Junioren        FC Tiengen 2 : FC Hochrhein 2                  Tiengen
12:45 Frauen            FC Hausen i. W. : FC Hochrhein                 Hausen
12:45 A-Junioren        SG Rheintal : SV Weil 2                        Rheinheim
15:00 Herren            FC Hochrhein 2 : SV Waldhaus                   Hohentengen
Mittwoch, 15.05.19
18:00 E-Junioren        SC Lauchringen : FC Hochrhein                  Lauchringen
18:30 C-Junioren        FC Hochrhein : SG Nöggenschwiel                Hohentengen
Donnerstag, 16.05.19
19:30 A-Junioren     SG Rheintal : SG Murgtal                          Rheinheim
Freitag, 17.05.19
18:00 C-Junioren        SV Rheintal 2 : FC Hochrhein                   Rheinheim
Samstag, 18.05.19
13:00 E-Junioren        FC Hochrhein 2 : SG Murgtal 2                  Hohentengen
14:30 D-Junioren        SG Rheintal 2 (7er) : SG Eintracht Wihl        Rheinheim
16:00 D-Junioren        SG Rheintal : SG Grenzach-Wyhlen               Rheinheim
16:00 Frauen            FC Hochrhein : FC Wittlingen                   Hohentengen
18:00 Herren            FC Hochrhein : FC Weizen                       Stetten
Sonntag, 19.05.19
15:00 C-Juniorinnen FC Hochrhein : FC Schönau                          Hohentengen
15:00 Herren        SG Bettmaringen/Mauchen : FC Hochrhein 2           Bettmaringen

                                (Ende des amtlichen Teils)

Seite 22                   Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein          Nr. 9 / 2019
Für die vielen Glückwünsche, lieben Worte und Geschenke zu unserer

                        Diamantenen Hochzeit
  bedanken wir uns auf diesem Wege recht herzlich.
  Danken möchten wir auch dem Kirchenchor und Marcus Maria Gut für
  den schönen Gottesdienst.
  Ihr alle habt uns einen wunderschönen Tag erleben lassen.
  Danke auch an Martin Benz und Martin Sutter.

                                                 Ingrid und Friedhelm Zimmer

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Nr. 9 / 2019                 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein   Seite 23
• Sind Sie kontaktfreudig?
                                        • Stehen Sie gerne früh auf?
                                        • Sind Sie zuverlässig?
                                        • Arbeiten Sie gerne in einem
                                           aufgestellten Team?

                  Für unsere Postagentur/Paketservice suchen wir
                     eine weibliche/männliche Unterstützung
                    im Rahmen einer Mini-Job oder Teilzeitstelle.
           Sie werden intern und extern für die neue Aufgabe ausgebildet.
                    Bewerbungen unter holzscheiter@t-online.de
                        oder unter Telefon 0 77 45 / 92 13 13

Seite 24                  Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein      Nr. 9 / 2019
Herzlichen Dank
   Noch ein paar Jahre wollt‘ ich leben,
   gern noch ein wenig bei Euch sein.
   Es ist doch immer schön gewesen,
   aber es hat nicht sollen sein.
   Manch‘ Tränlein mag jetzt fallen,
   das in Liebe nach mir weint.
   Ich hab’s ja auch im Leben mit allen gut gemeint.

   Wer ihn gekannt hat, weiß, was wir verloren haben.

   Artur Wolf
   29.05.1942 – 07.04.2019
   Wir danken allen, die sich in den letzten Stunden des Abschieds
   mit uns verbunden fühlten und ihre Anteilnahme auf vielfältige,
                   Hausaufgaben
   großzügige und liebevolle Weise zum Ausdruck brachten.
   Ein besonderer Dank an:
         machen.
   Pfarrerin                    Ein
             Andrea Kaiser für die         Wunsch,
                                   würdevolle  Trauerfeier,
   dem Bestattungsinstitut Mühlhaupt für die hilfreiche Unterstützung,
              den wir Millionen
   den Mitarbeitern der Sozialstation in Grießen für die
   liebevolle Betreuung

               Kindern
   Im Namen aller  Angehörigen
   Lena Wolf und Kinder
                                      erfüllen.

                                  Hausaufgaben
                               machen. Ein Wunsch,
                                den wir Millionen
                                Kindern erfüllen.
               Aruna, ein Junge aus Sierra Leone, musste früher
               Papayas verkaufen, um für die Familie mitzuver-
               dienen. Heute geht er in die Schule. Wie er seinen
               Traum verwirklichen konnte, erfahren Sie unter:
               brot-für-die-welt.de/hausaufgaben

                               Aruna, ein Junge aus Sierra Leone, musste früher
                               Papayas verkaufen, um für die Familie mitzuver-
                               dienen. Heute geht er in die Schule. Wie er seinen
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Nr. 9 / 2019                                 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein   Seite 25
• Sind Sie kontaktfreudig?
                                  • Stehen Sie gerne früh auf?
                                  • Sind Sie zuverlässig?
                                  • Arbeiten Sie gerne in einem
                                     aufgestellten Team?

                  Für unser Hotel in Lottstetten suchen wir
  1. Unterstützung beim Frühstücksservice/Checkout unserer Hotelgäste
                                     und
      2. Unterstützung beim Reinigungsservice unserer Hotelzimmer
            jeweils im Rahmen einer Mini-Job oder Teilzeitstelle.
                     Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
                Bewerbungen unter holzscheiter@t-online.de
                    oder unter Telefon 0 77 45 / 92 13 13

Seite 26            Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein      Nr. 9 / 2019
SKS, Rainer Mattheus, Hauptstr.31, 79761 Waldshut - Tiengen

                 Druckstudio Feser
                 Weiherstrasse 8

                 79801 Hohentengen
  Kabarett /Comedy Abend
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        ab 20 Uhr
          Sehr geehrter
          Abendkasse  € 14,–     Herr Feser !
          Vorverkauf € 12,–
         Bitte bringen Sie folgendes Inserat in das Mitteilungsblatt
         Weilheim für die kommende Ausgabe KW 18 , 2019 !
         Sollten 25
    Rheintalstraße Sie  noch Fragen haben bitte unter Tel. 07741/ 913330
                     - Lienheim
      Telefon 0 77 42 / 926 66 66
           Mit freundlichen Grüßen

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               Sporthalle, Eing. 3 um 19.30 Uhr Kurs: 3 Monate
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               Info Tel:07741/ 913330
               Veranstalter: Karate Schulen Lauchringen / Tiengen e.V.

Nr. 9 / 2019                     Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein       Seite 27
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    mit Option auf Verlängerung,                          Lienheim, Rathaus, 9.00 Uhr
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            mitteilungsblatt@feser.de                    Telefon 0 77 45 / 88 01

 Kleider-Bring-Sammlung
             Samstag, 11. Mai 2019
           von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr
 Altes Schulhaus - Dorfstr. 2 - 79801 Hohentengen - Stetten
Für die Regio Rumänienhilfe - die Waren werden vor Ort sortiert und gleich
in den LKW verladen.
                                Was sammeln wir alles?
  Saubere und gut erhaltene Kleidung, paarweise Schuhe. Ebenfalls gut er-
  haltene Matratzen, Bettwäsche, Geschirr und funktionsfähige Fahrräder.
             Bitte bringen sie ihre Sachen vorbei, wir freuen uns auf Sie.
            Gerne können Sie noch kurz bei Kaffee und Kuchen verweilen.
                   Weitere Infos unter: www.fcg-hohentengen.de
               Veranstalter: Freie Christliche Gemeinde Hohentengen

Seite 28                     Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein             Nr. 9 / 2019
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               werden zugesichert.
               Für weitere Fragen steht Ihnen Herr Krug
               Tel. 07745 920723 gerne zur Verfügung.

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Nr. 9 / 2019               Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein            Seite 29
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                          Garten in Hohentengen und Umge-                              2-spa
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Seite 30            Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein           Nr. 9 / 2019
Es ist schwer, einen geliebten Menschen zu verlieren,
                    aber es tut gut zu erfahren, wie viele ihn gern hatten.

                              Norbert Meier
                                        geb. 28. Juli 1961

               D    –H  errn Wolfgang Spitznagel für die seelsorgliche
                       Begleitung und die würdevolle Trauerfeier

               A
                    – d en Verwandten und Freunden für die liebevolle
                       Unterstützung
                    – d en Schulkameraden und Schulkameradinnen
               N    – für jeden Händedruck, wenn die Worte fehlten
                    – für die vielen tröstenden Worte, gesprochen
               K       oder geschrieben
                    – für jede herzliche Umarmung
               E    – für alle Geld- und Blumenspenden

               Hohentengen, 	Im Namen aller Angehörigen
               im April 2019  Familie Eugen und Alice Meier

Nr. 9 / 2019            Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein             Seite 31
FAMILIENFEST für Jung und Alt
       …Hüpfburg, Kinderschminken, Kaffee&Kuchen
                             Sonntag
                           05. Mai 2019
                         15.00 – 18.00 Uhr
                    Rathausplatz Hohentengen
                              07742/857737
                        alexander.stillner@gmx.de

             79790 Rheinheim Zurzacherstr. 16
                               Hereinspaziert
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                    201
             3. Mai Uhr           Freuen Sie sich auf
               16 - 22 frei         den Ausnahme-
                       t
               Eintrit             Jahrgang 2018 !

                    Wir laden Sie herzlich ein zur
                 Frühlings-Weinprobe
                           bei uns im Markt
                          Die Winzer und wir
                      freuen uns auf Ihr Kommen

             P                                                P
                    Mo - Fr 9 - 12.30 / 14 - 18.30 Uhr
                   Samstag 8.30 - 16 Uhr durchgehend
                           Tel. 0 77 41 - 3552

Seite 32          Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein       Nr. 9 / 2019
Nr. 9 / 2019   Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein   Seite 33
Wichtige Telefonnummern
Polizei                          110                    Soziale Dienste
                                                        Sozialstation Klettgau-Rheintal
Polizei Waldshut                 0 77 51 / 83 16-0
                                                        Telefon                         0 77 42 / 92 34-0
Notruf                           112                    Caritasverband Hochrhein
(Notarzt, DRK Feuerwehr)                                                                0 77 51 / 8011-0
                                                        Diakonisches Werk Hochrhein, Waldshut
Krankentransport                                        Telefon                         0 77 51 / 83 04-0
(ohne Notfall)                   0 77 51 / 19 222       Familienberatung beim Landratsamt
Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117                  Telefon                         0 77 51 / 86-44 01
Allgemeinarzt, Zahnarzt                                 Frauen- und Kinderschutzhaus Kreis WT
außerhalb der Sprechzeiten        01805 / 19 292 430    Telefon                         0 77 51 / 35 53
Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst                      “Donum vitae” Schwangerschaftsberatung
                                  01803 / 222 555-30    Telefon                         0 77 51 / 89 82 37
Vergiftung, Behandlungszentrum Freiburg                 Offene Beratung “Courage”
                                  0761 / 27 04-361      Telefon                         0 77 51 / 91 08 43
DRK-Fahrdienst (mobiPlus, Hausnotruf)                   Deutscher Kinderschutzbund OV Waldshut
                                  0800 / 00 79 761      Telefon                         0 77 51 / 67 27 24
DRK Hausnotruf - Info:            0 7751 / 87 35-55     Anonymes Sorgentelefon (Erwachsene)
                                                        Telefon                         0800 / 111 01 11
DRK-Dienste für Senioren          0 77 41 / 969 77 10
                                                        Anonymes Sorgentelefon (Kinder/Jugendliche)
Beratungsstelle für barrierefreies Wohnen:
                                                        Telefon                         0800 / 111 03 33
                                  0 77 41 / 91 35 44
                                                        Hospitzdienst Hochrhein e.V.
                                                        Telefon                         0 77 51 / 80 23 33
Apotheken-Notdienst
                                                        Tierschutzverein Waldshut e.V.
www.lak-bw.notdienst-portal.de
                                                        Telefon                         0 77 41 / 68 40 33
                                                        Tierheim Steinatal
Flugverkehr                                             Notruf                          0151 / 55 41 47 85
Beschwerden: Abweichungen,
ungewöhnliche Flugmanöver:
Lärm-Hotline               0041 43 81 62 131
Fax                        0041 43 81 64 780            Postagentur
                                                        Telefon                         0 77 42 / 853-52
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 Annahmeschluss:           10. Mai, 12.00 Uhr           mitteilungsblatt@feser.de
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