Mitteilungsblatt Eriskirch - Bekanntmachungen und Nachrichten der Gemeinde Eriskirch
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Mitteilungsblatt Eriskirch Bekanntmachungen und Nachrichten der Gemeinde Eriskirch Jahrgang 2021 Freitag, den 20. August 2021 Nummer 33
2 Freitag, 20. August 2021 | Mitteilungsblatt Eriskirch Kontaktdaten der Gemeinde Eriskirch Gemeindeverwaltung Eriskirch Öffnungszeiten und Sprechzeiten: Schussenstraße 18, 88097 Eriskirch Mo., Di., Do., Fr. von von 8.00 bis 12.00 Uhr Tel. 07541/9708-0, Fax 07541/9708-77 Dienstag von 15.30 bis 18.30 Uhr info@eriskirch.de @RathausEriskirch Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr www.eriskirch.de @gemeinde.eriskirch Mittwochs ganztägig geschlossen Notrufe – Bereitschaftsdienst der Ärzte / Apotheken RETTUNGSDIENST U. FEUERWEHR 112 NOTRUF DER POLIZEI 110 ÄRZTLICHER BEREITSCHAFTSDIENST Telefon 116117; Montag - Freitag, 18-8 Uhr Notfallpraxis am Klinikum Tettnang (ohne Anmeldung): Samstag, Sonntag und Feiertage: 8-21 Uhr. Fieberambulanz für Patienten mit Atemwegsinfektionen Samstag, Sonntag, Feiertag: 116 117 Kinderärztlicher Notdienst: 116 117 Werktags 18.00 - 22.00 Uhr, danach Weiterleitung Kinderklinik Wochenende 08.00 - 20.00 Uhr, danach Weiterleitung Kinderklinik HNO-ärztl. Notdienst 01806 - 077211 Augenärztl. Notdienst 01801 - 929346 Zahnärztlicher Notdienst 01805 - 911620 Krankentransport19222 Weißer Ring Klinikum Friedrichshafen (07541) 96-0 Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von NACHBARSCHAFTSHILFE Klinik Tettnang (07542) 5310 Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten e.V., Tel. (0180) 3343434 Organisierte Nachbarschaftshilfe Wasserschutzpolizei (07541) 28930 Langenargen-Eriskirch-Kressbronn Rathaus (07541) 9708-0 Kreuzbundgruppe Monika Baumann Selbsthilfegruppe für Suchtkranke und Sprechzeiten: jeden 1. Freitag des Monats AIDS-BERATUNG Angehörige Gesundheitsamt (07541) 204-5860 Treffen jeden Donnerstag, ab 19.30 Uhr, im von 13.30 - 15.30 Uhr im Bürgertreff, Sprechstunden: Pfarrgemeindesaal Mariabrunn. Greuther Straße 5 Mi. 15.00 - 17.00 Uhr oder nach Vereinbarung unter der Kirchliche Besuchsdienste Telefonnummer: 07543/96 42 67 Betreuungsgruppe für Demenzkranke des im Krankheitsfall für Deutschen Roten Kreuzes: montags und mittwochs von 14-17 Uhr in der DRK-Geschäftsstelle, Rot- Eriskirch/Mariabrunn Kath. Pfarramt SOZIALSTATION kreuzstr. 2, Friedrichshafen. Tel.: 07541/504-126 Tel.: (07541) 82352 Kranken- und Altenpflege Evang. Pfarramt Eriskirch Selbsthilfe Tettnanger Zuckerle Tel.: (07542) 978208 Klosterstr. 35, 88085 Langenargen (für Diabeteserkrankte) Tel. (07543) 1270 Treffpunkt: jeden letzten Dienstag im Monat Arbeitsgemeinschaft Lebensqualität im Sprechzeiten: im Schulungsraum des Bodensee-Kranken- Alter Eriskirch Mo. - Do. 8.00 - 16.00 Uhr hauses in Tettnang. Kontakt: Waltraud Holder, Zusammenschluss von Ehrenamtlichen und Fr. 8.00 - 12.00 Uhr Tel. (07543) 953143 Professionellen in Eriskirch, die sich um die Lebensbedingungen von älteren Menschen und nach Vereinbarung. Täglich rund um Hospiz-Gruppe Eriskirch und Pflegenden kümmern. Kontakt über Büro die Uhr erreichbar - Tel. (07543) 1270 Leitung: Helga Balsam, Gemeinwesenarbeit in den Lebensräumen für Tel. (0159) 02106196 Jung und Alt, Tel. 07541/4017563 od. lebens- PFLEGEDIENST/TAGESPFLEGE Vertretung: Helga Miksch, raum.eriskirch@liebenau-lebenimalter.de Tel. 07541 / 8802 AmbuCare - Pflegestützpunkt SKM – Bodenseekreis e.V. Ambulante Pflege, Betreutes Wohnen, VdK Sozialverband Eriskirch –Betreuungsverein- Tagespflege Tel.: (07541) 8475 Rechtliche Betreuungen 1. Vors. Horst Gäckle Ursula Schwenk, Tel. 07541 - 3864833 und individuelle Informationen Mariabrunnstraße 71, 88097 Eriskirch Tel.: (07541) 82124 zu allen Fragen der persönlichen und Kassier Ursula Habisch rechtlichen Vorsorge sowie zur Patientenverfügung REGIONALWERK BODENSEE Frauen helfen Frauen e.V. Tel.: (07541) 21800 Geschäftsstelle: Andreas-Strobel-Straße 6, Störfallnummer 07542/9379-299 88677 Markdorf-Ittendorf Tel. 07544 9679960, Fax 07544 9646305, AWO Frauen- und Kinderschutzhaus, Beschützendes Haus Bodenseekreis, rentschler@skm-bodensee.de WASSERVERSORGUNG Tel.: 07541 4893626 www.skm-bodensee.de Störfallnummer nach Dienstschluss 07542/403-250
Mitteilungsblatt Eriskirch | Freitag, 20. August 2021 3 Bekanntmachungen & Informationen Bekanntmachungen werden im Mitteilungsblatt nur zur Information abgedruckt. Die amtlichen Bekanntmachungen finden Sie aufgrund § 1 der Satzung über die Form der Öffentlichen Bekanntmachung vom 14.10.2020 im Internet unter www.eriskirch.de. Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 26.09.2021 1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Gemeinde E - riskirch die Wahlbezirke der Gemeinde Eriskirch wird in der Zeit vom 06.09.2021 bis 10.09.2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten Ort der Einsichtnahme im Rathaus Eriskirch, Schussenstraße 18, Bürgerbüro (barrierefrei) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprü- fung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrver- merk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 10.09.2021 bis 12:00 Uhr, bei der Gemeindebehörde (Dienststelle, Gebäude und Zimmer) Rathaus Eriskirch, Schussenstraße 18, Bürgerbüro Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 05.09.2021 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Nummer und Name Wahlkreis 293 Bodensee durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
oder 4 durch Briefwahl Freitag, 20. August 2021 | Mitteilungsblatt Eriskirch teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 5.2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Absatz 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 05.09.2021) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Absatz 1 der Bundes- wahlordnung (bis zum 10.09.2021) versäumt hat, b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Absatz 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Absatz 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist, c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 24.09.2021, 18.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachwei- sen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und - ein Merkblatt für die Briefwahl. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachge- wiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfs- person muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kund- gabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interes- senskonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so recht- zeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform aus- schließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. 20.08.2021 Eriskirch, den 02.08.2021 Die Gemeindebehörde Bürgermeisteramt Eriskirch, gez. Bürgermeister Arman Aigner
Mitteilungsblatt Eriskirch | Freitag, 20. August 2021 5 Ebenfalls auf einhellige Zustimmung stieß die Umstellung der Aus der Arbeit Feuerwehren im Verbandsgebiet auf Digitalfunk. Auch diese Maß- nahme wird auf GVV-Ebene abgewickelt, da sich dadurch bes- des Gemeinderats sere Angebote erzielen lassen. Der Gemeinderat stimmte der Anschaffung der Digitalfunkgeräte für die Freiwillige Feuerwehr Eriskirch zum Preis von knapp 23.000 Euro von der Firma Kom- Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates munikationstechnik Dieter Wolfrum aus Wangen zu. am 29.07.2021 Großes Notstromaggregat für das Feuerwehrgerätehaus Kurz vor der Sommerpause tagte der Gemeinderat nochmals Von entscheidender Bedeutung im Katastrophenfall ist die Aufrecht- und beschäftigte sich mit thematisch breit gefächerten Aufgaben. erhaltung der Infrastruktur der Blaulichtfamilie und der Verwaltung. Wie immer zu Beginn einer Sitzung informierte Bürgermeister Aus diesem Grund hat die Finanzverwaltung bei der Aufstellung des Aigner über die Corona-Lage im Landkreis und speziell in Eris- Haushaltsplanes einen Posten für die Beschaffung eines großen Not- kirch. Obwohl es in Eriskirch derzeit keinen Quarantänefälle gebe stromaggregates und für die Ersatzbeschaffung eines Lichtmastes mahnte er, gerade auf die bevorstehende Urlaubszeit, weiter zu vorgesehen. Mit diesem Aggregat kann im Ernstfall die Stromver- Vorsicht und zu besonnenem Verhalten. sorgung der kompletten Infrastruktur im Feuerwehrgerätehaus inkl. Küche und Lüftung sichergestellt werden. Das dort bereits unterge- Testzentrum in der Alten Schule Eriskirch zieht um stellte kleinere Aggregat steht im Ernstfall für das Rathaus zur Ver- Seit Mitte Mai betreibt die Gemeinde zusammen mit der Drui- fügung, so dass der Krisenstab von dort zuverlässig arbeiten kann. dix-Apotheke das Testzentrum in der Alten Schule Eriskirch. Die Gerade im Hinblick auf die jüngsten Hochwasserereignisse und Kulturfreunde Eriskirch hatten Ihre Räumlichkeiten für diesen die damit verbundene Großschadenslage hat der Gemeinderat Zweck zur Verfügung gestellt. Nun - mit den derzeit niedrigen die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung und Verbesserung dieser Inzidenzen - kann Kunst und Kultur in die Ortsmitte Eriskirch Infrastrukturen und der Vorhaltung der entsprechenden Technik zurückkehren. In der Folge wird das Testzentrum ab 15.08.2021 erkannt und beschloss daher einstimmig, das Notstromaggregat in das Foyer der inzwischen fertiggestellten Irishalle umziehen. der Fa. Denzel Fireequipment GmbH & Co. KG aus Burgrieden zum Preis von rund 43.000 Euro zu beschaffen. Die Einfahrt in die Ortsmitte von „Alt-Eriskirch“ erhält ein neues Gesicht. Der Grundstückseigentümer möchte auf Gemeinde Eriskirch steigt in Sanierungskonzepte ein dem Grundstück, welches präsent im Kreuzungsbereich Fried- Bürgermeister Aigner berichtete über den Stand des Gemeindeent- richshafener Straße / Schussenstraße liegt, die vorhandene alte wicklungskonzeptes. Ca. 14 Tage zuvor hatte sich der Gemeinderat Hofstelle abbrechen und durch zwei neue Wohngebäude erset- in einer Klausurtagung mit den Ergebnissen der Bürgerbeteiligung zen. Das Grundstück ist für die Ortsgestaltung wichtig, weswegen „Zukunftsatelier Eriskirch 2035“ beschäftigt und diese ausgewer- sich nicht, wie sonst üblich, der Technische Ausschuss, sondern tet. Ein Ergebnis dieser Klausur erbrachte, dass die Erstellung eines der Gemeinderat mit diesem Thema beschäftigte. sogenannten „Gebietsbezogenes integrierten städtebaulichen Ent- Dabei wurde das Baugesuch kontrovers diskutiert. Bereits in ei- wicklungskonzepts“, kurz „GISEK“ genannt, beauftragt werden soll. ner früheren Gemeinderatssitzung hatte der Gemeinderat dem Ziel dieses Konzeptes ist, die Qualitäten im Ortskern Eriskirch deut- Bauherrn und seiner Architektin Vorschläge und Wünsche mit auf lich zu stärken und sowohl strukturell als auch investiv eine intensive den Weg gegeben, durch die das Bauvorhaben sich besser in die städtebauliche Erneuerung anzustreben. Gelingt es der Gemeinde Umgebungsbebauung einfügen sollte. Zum Beispiel wurde das Eriskirch in das entsprechende Förderprogramm aufgenommen zu ursprünglich geplante Flachdach durch ein Satteldach ersetzt. werden, so wird das GISEK rückwirkend mit 60 % gefördert. Während die CDU-Fraktion sich darüber freute, dass diese Wün- Aus diesem Grund beschlosss der Gemeinderat, das Büro Resch sche in der nun vorliegenden Planversion weitgehend umgesetzt Stadtentwicklung aus Stuttgart, welches die Gemeinde auch beim wurden kritisierte die FWV-Fraktion im Wesentlichen die Höhe Gemeindeentwicklungskonzept begleitet, mit der Vorbereitung des Erdgeschosses über Gelände. Diese, so Gemeinderat Wet- und Durchführung des Gebietsbezogenen integrierten städtebau- zel, lasse das Gebäude zu prominent erscheinen. Er sprach sich lichen Entwicklungskonzepts (GISEK) und der Antragstellung für daher dafür aus, bei dem der Schussenstraße näher gelegenen das Sanierungsgebiet zu beauftragen. Gebäude dieses tiefer in den Boden einzulassen. Dies werde dem Gesamtbild an der Einfahrt zum alten Ortskern gut tun. Anpassung der Polizeiverordnung für die Gemeinde Eriskirch Bürgermeister Aigner erläuterte im Verlauf der Diskussion, dass Anlass für die Änderung der Polizeiverordnung der Gemeinde die Entscheidung darüber nicht in der Zuständigkeit des Gemein- war die Fertigstellung der Irishalle. Um die Nachbarn zu schüt- derates liege. Die Festsetzung der Höhe des EG über Gelände zen wurde die gesetzliche Sperrzeit weiter ausgeweitet, so dass liegt in der Zuständigkeit der Baurechtsbehörde in Oberdorf. Das Veranstaltungen in der Irishalle und ggf. auch in der Sporthalle eingereichte Baugesuch berücksichtige alle vom Gemeinderat künftig spätestens um 3 Uhr nachts beendet sein müssen. bislang gewünschten planerischen Ziele wie Dachform, Lage und Außerdem wurden verschiedene Anpassungen in der Polizeiver- Größe der Baukörper. Es gehe heute nur darum, festzustellen, ordnung vorgenommen: es wurde klargestellt, dass auch im Er- ob sich das Bauvorhaben in die nähere Umgebung einfüge oder iskircher Ried Hunde an der Leine zu führen sind. Dies geht zwar nicht. Die EG Höhe spielt hierbei eben keine Rolle. aus der Naturschutzverordnung auch hervor, ist dort aber nicht Dies sah die Mehrheit des Gemeinderates genauso und erteilte so deutlich geregelt, dass es für jeden Hundebesitzer einsichtig daher bei zwei Enthaltungen zum Bauantrag sein Einvernehmen. ist. Weiter wurde klar gestellt, dass auch in Grünanlagen, land- wirtschaftlichen Flächen und Streuobstwiesen Hundekot einzu- Entscheidungen im Gemeindeverwaltungsverband sammeln und ordnungsgemäß zu entsorgen ist. Der Gemeinderat müssen aufgrund des imperativen Mandates der Vertreter der bedauerte, dass erst durch eine Verordnung verdeutlicht werden beteiligten Gemeinden vor der Verbandsversammlung in den muss, was eigentlich selbstverständlich sein sollte: Hundekot Gemeinden vorbereitet werden. Aus diesem Grund beschäftigte auch und vor allem in Kotbeuteln darf nicht liegengelassen wer- sie der Gemeinderat mit einer Personalsache im GVV. Seit eini- den und Sportanlagen wie Fußball- oder Volleyballplätze sind gen Jahren erfolgt die IT-Administration der GVV-Gemeinden Er- keine Hundespielplätze. iskirch, Kressbronn a.B. und Langenargen durch einen einzelnen Gleiches gilt im Übrigen auch für Pferdebesitzer: Pferdeäpfel, die Mitarbeiter des GVV. Nun kommen die Endgeräte der Schulen im auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen abgelegt werden, Verbandgebiet hinzu, so dass die Personalkapazität für diesen Be- sind zu beseitigen. reich aufgestockt werden muss. Der Gemeinderat der Gemeinde Die geänderte Polizeiverordnung wurde am 30.07.2021 im Internet Eriskirch sah das genauso und machte daher den Weg für einen bekanntgemacht und wird in diesem Mitteilungsblatt zur Kenntnis Stellenaufstockung im IT-Bereich frei. nochmals abgedruckt. Sie gilt seit 01.08.2021.
6 Freitag, 20. August 2021 | Mitteilungsblatt Eriskirch Wahlhelfer erhalten keine höhere Entschädigung Zu einer „Kampfabstimmung“ mit Patt-Situation führte der Vor- Abschnitt 1 - Allgemeine Regelungen schlag der Verwaltung, Wahlhelfer künftig nach der Entschädi- §1 gungssatzung der Gemeinde und nicht nach der jeweils gültigen Begriffsbestimmungen gesetzlichen Regelung zu entschädigen. Die bundesgesetzliche (1) Öffentliche Straßen sind alle Straßen, Wege und Plätze, die Regelung sieht für die kommende Bundestagswahl eine Entschä- dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind (§ 2 Abs. 1 StrG) oder digung i.H. v. 25 Euro / Tag für Wahlhelfer und 35 Euro / Tag für auf denen ein tatsächlicher öffentlicher Verkehr stattfindet. Wahlvorsteher vor. Zeitaufwand für Wahlhelferschulungen wird (2) Gehwege sind die dem öffentlichen Fußgängerverkehr ge- nach Gesetz nicht entschädigt. widmeten oder ihm tatsächlich zur Verfügung stehenden Problematisch ist, dass in der Vergangenheit teilweise nach Ge- Flächen ohne Rücksicht auf ihren Ausbauzustand. Sind sol- meindesatzung entschädigt wurde, ohne dass es dafür einen Be- che Gehwege nicht vorhanden, gelten als Gehwege die seit- schluss des Gemeinderates gab. Dies sollte nun korrigiert werden. lichen Flächen am Rande der Fahrbahn in einer Breite von „Nicht notwendig“ meinte ein Teil des Gemeinderates, schließ- 1,5 m. Als Gehwege gelten auch Fußwege, Fußgängerzonen, lich handele es sich um ein Ehrenamt und um eine Bürgerpflicht, verkehrsberuhigte Bereiche im Sinne der StVO und Treppen die nicht zusätzlich entschädigt werden sollte. Die gesetzliche (Staffeln). Regelung reiche absolut aus. Andere Gemeinderäte waren der (3) Grün- und Erholungsanlagen sind allgemein zugängliche, Auffassung, man solle die Wahlhelfer nicht schlechter als in Vor- gärtnerisch gestaltete Anlagen, die der Erholung der Bevöl- jahren stellen - auch wenn das damals nicht durch einen Gemein- kerung oder der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes deratsbeschluss abgedeckt war. So war denn das Stimmungsbild dienen. Dazu gehören auch Verkehrsgrünanlagen und allge- im Gemeinderat quer durch die Fraktionen denkbar uneinheitlich mein zugängliche Kinderspielplätze. - einig war man sich aber darüber, dass man es bedauern würde, wenn ein Wahlhelfer seinen Dienst von der Höhe der finanziellen Abschnitt 2 - Schutz gegen Lärmbelästigung Entschädigung abhängig machen würde. Die Abstimmung über den Verwaltungsvorschlag fiel letztlich mit §2 6 Stimmen für den Verwaltungsvorschlag aus und mit 6 Stimmen Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern, dagegen. Zwei Gemeinderäte enthielten sich der Stimme. Nach Musikinstrumenten u. ä. der Gemeindeordnung gilt ein Antrag bei Stimmengleichheit als (1) Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, Tonwiederga- abgelehnt. Dies führt in der Konsequenz dazu, dass Wahlhelfer begeräte, Musikinstrumente sowie andere mechanische oder auch in Zukunft nach der jeweils geltenden gesetzlichen Re- elektro-akustische Geräte zur Lauterzeugung dürfen nur so gelung und nicht nach der kommunalen Regelung entschädigt benutzt werden, dass andere nicht erheblich belästigt werden. werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Geräte oder Instrumente bei offenen Fenstern oder Türen, auf offenen Balkonen, im Freien Jagdgenossenschaftsversammlung Eriskirch einberufen oder in Kraftfahrzeugen betrieben oder gespielt werden. Jeder Grundstückseigentümer, der ein bejagbares Grundstück (2) Abs. 1 gilt nicht: auf Eriskircher Gemarkung hat, ist per Gesetz Teil der Jagdge- a) bei Umzügen, Kundgebungen, Märkten und Messen im nossenschaft Eriskirch. Die Jagdgenossenschaft Eriskirch ver- Freien und bei Veranstaltungen, die einem herkömmlichen waltet sich durch den Jagdvorstand. Die Aufgaben des Jagd- Brauch entsprechen, vorstandes wurden in der Vergangenheit durch Beschluss der b) für amtliche Durchsagen. Jagdgenossenschaftsversammlung auf den Gemeinderat über- tragen. §3 In dieser Eigenschaft hat nun der Gemeinderat die nächste Jagd- Lärm aus Gaststätten und Versammlungsstätten, genossenschaftsversammlung einberufen, damit die Jagdgenos- Nachtruhe senschaftsversammlung über die weitere Verwaltung der Jagdge- (1) Aus Gaststätten und Versammlungsräumen, innerhalb der nossenschaft rechtzeitig entscheiden kann, bevor nächstes Jahr im Zusammenhang bebauten Gebiete oder in der Nähe von die Neuverpachtung der Jagd ansteht. Wohngebäuden darf kein Lärm nach außen dringen, durch Die Jagdgenossenschaftsversammlung ist grundsätzlich nichtöf- den andere erheblich belästigt werden. Fenster und Türen fentlich und wird im Herbst stattfinden. Die Einladung wird recht- sind erforderlichenfalls geschlossen zu halten. zeitig per öffentlicher Bekanntmachung im Internet und zusätzlich (2) Der Beginn der Sperrzeit in den Versammlungsstätten der über das Mitteilungsblatt erfolgen. Gemeinde Eriskirch, insbesondere in der Irishalle und der Sporthalle, wird einheitlich auf 3 Uhr festgelegt. Elke Müller (3) Die Grillstelle am freien Seezugang und die Grillhütte im Ge- Hauptamtsleiterin werbegebiet Aspen dürfen nur in der Zeit von 9 Uhr bis 24 Uhr benutzt werden. Unnötiger Lärm ist zu vermeiden. Der Betrieb von Rundfunk- und Fernsehgeräten, Lautsprechern, Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.07.2021 die Tonwiedergabegeräten sowie andere mechanische oder elek- Neufassung der Polizeiverordnung für die Gemeinde Eris- tro-akustische Geräte zur Lauterzeugung ist untersagt. Mu- kirch beschlossen. Die Verordnung wurde am 30.07.2021 im sikinstrumente dürfen nur so benutzt werden, dass andere Internet bekanntgemacht und gilt seit 01.08.2021. nicht erheblich belästigt werden. §4 Polizeiverordnung der Gemeinde Eriskirch Lärm von Sport- und Spielplätzen gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung (1) Sport- und Spielplätze, die weniger als 50 m von der Wohn- der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und bebauung entfernt sind, dürfen in der Zeit zwischen 22 Uhr Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern; und 8 Uhr nicht benützt werden. Polizeiliche Umweltschutz-Verordnung (2) Bolzplätze, Skateranlagen und Beach-Volleyballfelder dürfen in der Zeit zwischen 22 und 9 Uhr nicht benutzt werden. (PolizeiVO) (3) Diese Beschränkungen gelten nicht für Kinderspielplätze, d.h. Spielplätze, deren Benutzung nur durch Kinder bis zur Aufgrund von § 17 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und § 26 Vollendung des 14. Lebensjahres zugelassen ist. Abs. 1 des Polizeigesetzes (PolG) in der Fassung vom 06. Okto- (4) Bei Sportplätzen bleiben die Vorschriften nach dem Bun- ber 2020 (GBl. 2020, 735, ber. S. 1092) wird mit Zustimmung des des-Immissionsschutzgesetz, insbesondere die Sportanla- Gemeinderats verordnet: genlärmschutzverordnung, unberührt.
Mitteilungsblatt Eriskirch | Freitag, 20. August 2021 7 §5 wenn Dritte dadurch in ihrer Gesundheit geschädigt oder erheb- Haus- und Gartenarbeiten lich belästigt werden. (1) Haus- und Gartenarbeiten, die zu erheblichen Belästigungen anderer führen können, dürfen in der Zeit von 13 Uhr bis 15 § 14 Uhr und von 20 Uhr bis 8 Uhr nicht ausgeführt werden. Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften, Bemalen (2) Die Vorschriften nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz, (1) An öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und insbesondere die 32. Verordnung zur Durchführung des Bun- Erholungsanlagen oder den zu ihnen gehörenden Einrichtun- des-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärm- gen ist ohne Erlaubnis der Ortspolizeibehörde untersagt schutzverordnung -32. BImSchV-), bleiben unberührt. - außerhalb von zugelassenen Plakatträgern (Plakatsäulen, Anschlagtafeln, usw.) zu plakatieren; §6 - andere als dafür zugelassene Flächen zu beschriften oder Lärm durch Tiere zu bemalen. Tiere, insbesondere Hunde, sind so zu halten, dass niemand Dies gilt auch für bauliche oder sonstige Anlagen, die von durch anhaltende tierische Laute mehr als nach den Umständen öffentlichen Straßen und Geh- wegen oder Grün- und Erho- unvermeidbar gestört wird. lungsanlagen einsehbar sind. (2) Die Erlaubnis nach Abs. 1 ist zu erteilen, wenn öffentliche Be- Abschnitt 3 - Umweltschädliches Verhalten und Belästi- lange nicht entgegenstehen, insbesondere eine Verunstaltung gung der Allgemeinheit des Orts- und Straßenbildes nicht zu befürchten ist. §7 (3) Wer entgegen den Verboten des § 14 Abs. 1 außerhalb von Abspritzen von Fahrzeugen zugelassenen Plakatträgern plakatiert oder andere als dafür Das Abspritzen und Waschen von Fahrzeugen auf öffentlichen zugelassene Flächen beschriftet oder bemalt, ist zur unver- Straßen ist untersagt. züglichen Beseitigung verpflichtet. Die Beseitigungspflicht trifft unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 des Polizei- §8 gesetzes auch den Veranstalter oder die sonstige Person, die Benutzung öffentlicher Brunnen auf den jeweiligen Plakatanschlägen oder Darstellungen nach Öffentliche Brunnen dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestim- Satz 1 als Verantwortlicher benannt wird. mung benutzt werden. Es ist verboten, sie zu beschmutzen sowie das Wasser zu verunreinigen. § 15 Belästigung der Allgemeinheit §9 (1) Auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und Verkauf von Lebensmitteln im Freien Erholungsanlagen ist untersagt: Werden Speisen und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle 1. das Nächtigen, verabreicht, so sind für Speisereste und Abfälle geeignete Be- 2. das die körperliche Nähe suchende oder sonst besonders hälter bereitzustellen. aufdringliche Betteln sowie das Anstiften von Minderjäh- rigen zu dieser Art des Bettelns, § 10 Wertstoffsammelbehälter/Altglassammelbehälter 3. das Verrichten der Notdurft, In Altglassammelbehälter/Wertstoffsammelbehälter (ausgenom- 4. der öffentliche Konsum von Betäubungsmitteln, men Behälter, in denen nur Altpapier bzw. Kartonagen gesammelt 5. Gegenstände und Abfälle wegzuwerfen oder abzulagern, werden) darf zwischen 20 Uhr und 7 Uhr nicht eingeworfen werden. außer in dafür bestimmte Abfallbehälter (2) Die Vorschriften des Strafgesetzbuches und des Betäubungs- § 11 mittelgesetzes, des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes Gefahren durch Tiere sowie des Landesabfallgesetzes bleiben unberührt. (1) Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet wird. Abschnitt 4 - Schutz der Grün- und Erholungsanlagen (2) Das Halten von Raubtieren, Gift- und Riesenschlangen und ähnlichen Tieren, die durch ihre Körperkräfte, Gifte oder ihr § 16 Verhalten Personen gefährden können, ist der Ortspolizeibe- Ordnungsvorschriften hörde unverzüglich anzuzeigen. (1) In den Grün- und Erholungsanlagen ist es unbeschadet der (3) Im Innenbereich (§§ 30 - 34 Baugesetzbuch) sowie im Gel- vorstehenden Vorschriften untersagt, tungsbereich der Verordnung über das Naturschutzgebiet 1. Anpflanzungen oder sonstige Anlagenflächen außerhalb Eriskircher Ried sind auf öffentlichen Straßen, Gehwegen der Wege und Plätze sowie der besonders freigegebenen und Wegen Hunde an der Leine zu führen. Ansonsten dürfen und entsprechend gekennzeichneten Flächen zu betreten; Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das 2. sich außerhalb der freigegebenen Zeiten aufzuhalten, We- Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen. gesperren zu beseitigen oder zu verändern oder Einfriedi- gungen oder Sperren zu überklettern; § 12 3. Wege, Rasenflächen, Anpflanzungen oder sonstige An- Verunreinigung durch Hunde und Pferde lagenteile zu verändern oder aufzugraben oder außerhalb (1) Der Halter oder Führer eines Hundes oder Pferdes hat dafür zugelassener Feuerstellen Feuer anzumachen; zu sorgen, dass dieser/s seine Notdurft nicht auf öffentlichen 4. Pflanzen, Laub, Kompost, Erde, Sand oder Steine zu ent- Straßen und Gehwegen, in Grün-, Erholungs- und Sportanla- fernen; gen, auf landwirtschaftlich genutzten Flächen einschließlich 5. Hunde, ausgenommen solche, die von Blinden oder Seh- Streuobstwiesen oder in fremden Gärten verrichtet. Dennoch behinderten mitgeführt werden, unangeleint umherlaufen dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich ordnungsgemäß zu lassen; auf Kinderspielplätze oder Liegewiesen dürfen zu beseitigen und zu entsorgen. Hunde nicht mitgenommen werden; (2) Sportanlagen dürfen nicht als Hundeauslauf benutzt werden, 6. Bänke, Schilder, Hinweise, Denkmäler, Einfriedigungen soweit sie nicht ausdrücklich für diesen Zweck gedacht oder oder andere Einrichtungen zu beschriften, zu bekleben, genehmigt sind. zu bemalen, zu beschmutzen oder zu entfernen; § 13 7. Gewässer oder Wasserbecken zu verunreinigen oder darin Belästigung durch Ausdünstungen u. ä. zu fischen; Übel riechende Gegenstände oder Stoffe dürfen in der Nähe von 8. Schieß-, Wurf- oder Schleudergeräte zu benützen sowie Wohngebäuden nicht gelagert, verarbeitet oder befördert werden, zu reiten oder zu zelten;
8 Freitag, 20. August 2021 | Mitteilungsblatt Eriskirch 9. Parkwege zu befahren und Fahrzeuge abzustellen; dies gilt 11. entgegen § 8 öffentliche Brunnen entgegen ihrer Zweck- nicht für Kinderwagen und fahrbare Krankenstühle sowie bestimmung benutzt, sie beschmutzt oder das Wasser für Kinderfahrzeuge, wenn dadurch andere Besucher nicht verunreinigt, gefährdet werden. 12. entgegen § 9 geeignete Behälter für Speisereiste und (2) Die auf Kinderspielplätzen aufgestellten Turn- und Spielgeräte Abfälle nicht bereithält, dürfen nur von Kindern bis dem Alter benützt werden, das auf 13. entgegen § 10 in Altglassammelbehälter oder Wertstoff- der Anschlagtafel auf dem Spielplatz genannt ist. sammelbehälter einwirft, 14. entgegen § 11 Abs. 1 Tiere so hält oder beaufsichtigt, Abschnitt 5 - Anbringen von Hausnummern dass andere gefährdet werden, 15. entgegen § 11 Abs. 2 das Halten gefährlicher Tiere der § 17 Ortspolizeibehörde nicht unverzüglich anzeigt, Hausnummern 16. entgegen § 11 Abs. 3 Hunde frei umherlaufen lässt, (1) Die Hauseigentümer haben ihre Gebäude spätestens an dem 17. entgegen § 12 als Halter oder Führer eines Hundes oder Tag, an dem sie bezogen werden, mit der von der Gemeinde Pferdes verbotswidrig abgelegten Kot nicht unverzüg- festgesetzten Hausnummer in arabischen Ziffern zu versehen. lich beseitigt, oder eine Sportanlage als Hundeauslauf (2) Die Hausnummern müssen von der Straße aus, in die das benutzt. Haus einnummeriert ist, gut lesbar sein. Unleserliche Haus- 18. entgegen § 13 übel riechende Gegenstände oder Stoffe nummernschilder sind unverzüglich zu erneuern. Die Haus- lagert, verarbeitet oder befördert, nummern sind in einer Höhe von nicht mehr als 3 m an der 19. entgegen § 14 Abs. 1 plakatiert oder nicht dafür zugelas- der Straße zugekehrten Seite des Gebäudes unmittelbar über sene Flächen beschriftet oder bemalt oder als Verpflichte- oder neben dem Gebäudeeingang oder, wenn sich der Ge- ter der in § 14 Abs. 3 beschriebenen Beseitigungspflicht bäudeeingang nicht an der Straßenseite des Gebäudes be- nicht nachkommt, findet, an der dem Grundstückszugang nächstgelegenen Ge- bäudeecke anzubringen. Bei Gebäuden, die von der Straße 20. entgegen § 15 Abs. 1 Nr. 1 nächtigt, zurückliegen, können die Hausnummern am Grundstückszu- 21. entgegen § 15 Abs. 1 Nr. 2 bettelt oder Minderjährige zu gang angebracht werden. solchem Betteln anstiftet, (3) Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall anordnen, wo, wie 22. entgegen § 15 Abs. 1 Nr. 3 die Notdurft verrichtet, und in welcher Ausführung Hausnummern anzubringen sind, 23. entgegen § 15 Abs. 1 Nr. 4 Betäubungsmittel öffentlich soweit dies im Interesse der öffentlichen Sicherheit oder Ord- konsumiert, nung geboten ist. 24. entgegen § 15 Abs. 1 Nr. 5 Gegenstände und Abfälle wegwirft oder ablagert, Abschnitt 6 - Schlussbestimmungen 25. entgegen § 16 Abs. 1 Nr. 1 Anpflanzungen oder sonsti- gen Anlagenflächen betritt, § 18 26. entgegen § 16 Abs. 1 Nr. 2 außerhalb der freigegebenen Zulassung von Ausnahmen Zeiten sich in nicht dauernd geöffneten Anlagen oder Entsteht für den Betroffenen eine nicht zumutbare Härte, so kann Anlagenteilen aufhält, Wegesperren beseitigt oder ver- die Ortspolizeibehörde Ausnahmen von den Vorschriften dieser ändert oder Einfriedigungen oder Sperren überklettert, Polizeiverordnung zulassen, sofern keine öffentlichen Interessen 27. entgegen § 16 Abs. 1 Nr. 4 Wege, Rasenflächen, An- entgegenstehen. pflanzungen oder sonstige Anlagenteile verändert oder aufgräbt oder außerhalb zugelassener Feuerstellen Feuer § 19 macht, Ordnungswidrigkeiten 28. entgegen § 16 Abs. 1 Nr. 5 Pflanzen, Gras, Laub, Kom- (1) Ordnungswidrig im Sinn von § 26 Abs. 1 Polizeigesetz han- post, Erde, Sand oder Steine entfernt, delt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 29. entgegen § 16 Abs. 1 Nr. 6 Hunde unangeleint umher- 1. entgegen § 2 Abs. 1 Rundfunk- und Fernsehgeräte, Laut- laufen lässt oder Hunde auf Kinderspielplätze oder Lie- sprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente sowie gewiesen mitnimmt, andere mechanische oder elektro-akustische Geräte zur 30. entgegen § 16 Abs. 1 Nr. 7 Bänke, Schilder, Hinweise, Lauterzeugung so benutzt, dass andere erheblich beläs- Denkmäler, Einfriedigungen oder andere Einrichtungen tig werden, beschriftet, beklebt, bemalt, beschmutzt oder entfernt, 2. entgegen § 3 Abs. 1 aus Gaststätten und Versammlungs- 31. entgegen §16 Abs. 1 Nr. 8 Gewässer oder Wasserbecken räumen Lärm nach außen dringen lässt, durch den andere verunreinigt oder darin fischt, erheblich belästigt werden, 32. entgegen §16 Abs. 1 Nr. 9 Schieß-, Wurf- oder Schleu- 3. entgegen § 3 Abs. 2 den Beginn der Sperrzeit in den Ver- dergeräte benützt sowie reitet oder zeltet, sammlungsstätten der Gemeinde Eriskirch, insbesondere 33. entgegen §16 Abs. 1 Nr. 10 Parkwege befährt oder Fahr- in der Irishalle und der Sporthalle, um 3 Uhr nicht einhält, zeuge abstellt, 4. entgegen § 16 die Grillstelle am freien Seezugang und 34. entgegen §16 Abs. 2 Turn- und Spielgeräte benutzt, die Grillhütte im Gewerbegebiet Aspen außerhalb der 35. entgegen §17 Abs. 1 als Hauseigentümer die Gebäude zulässigen Zeit benutzt, unnötigen Lärm erzeugt oder nicht mit den festgesetzten Hausnummern versieht, dort Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, Ton- 36. unleserliche Hausnummernschilder entgegen § 17 Abs. wiedergabegeräte sowie andere mechanische oder elek- tro-akustische Geräte zur Lauterzeugung betreibt oder 2 nicht unverzüglich erneuert oder Hausnummern nicht Musikinstrumente in einer Weise benutzt, dass andere entsprechend § 17 Abs. 2 anbringt. erheblich belästigt werden. (2) Abs. 1 gilt nicht, soweit eine Ausnahme nach § 18 zugelassen 5. entgegen § 4 Abs. 1 Sport- und Spielplätze benützt, worden ist. 6. entgegen § 4 Abs. 2 Bolzplätze, Skateranlagen und Be- (3) Ordnungswidrigkeiten können nach § 26 Abs. 2 Polizeigesetz ach-Volleyballfelder benützt, und § 17 Abs. 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten mit 7. entgegen § 5 Abs. 1 Haus- und Gartenarbeiten durch- einer Geldbuße geahndet werden. führt, 8. entgegen § 6 Tiere so hält, dass andere erheblich beläs- § 20 Inkrafttreten tigt werden, (1) Diese Polizeiverordnung tritt am 01.08.2021 in Kraft. 9. entgegen § 7 Abs. 1 Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen (2) Gleichzeitig treten die früheren Polizeiverordnungen, die die- abspritzt, ser Polizeiverordnung entsprechen oder widersprechen, außer 10. entgegen § 7 Abs. 2 Fahrzeuge abwäscht, obwohl sich Kraft. Das ist insbesondere die Polizeiverordnung der Gemein- dadurch Glatteis auf öffentlichen Straßen bildet, de Eriskirch gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung
Mitteilungsblatt Eriskirch | Freitag, 20. August 2021 9 der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanla- Es werden überwiegend verkehrsarme Straßen genutzt. Die Tour gen und über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiliche ist ca. 80 km lang; Umweltschutz-Verordnung) i. d. F. vom 17.10.2019. Schwierigkeitsgrad: schwer, ca. 830 Höhenmeter sind zu be- wältigen, das Tempo ist moderat (ca. 16 km/h im Durchschnitt); Hinweis: Rückkehr: gegen 16:00 Uhr Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften Ausrüstung: Helm (Pflicht), kleine Verpflegung (Einkehr ist der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf- vorgesehen), genügend zum Trinken, Flickzeug. grund der GemO beim Zustandekommen dieser Polizeiverord- Anmeldungen bitte in der Tourist-Information, Tel. 07541/9708-22 nung wird nach § 4 Abs. 4 und 5 GemO unbeachtlich, wenn sie Wir wünschen eine gute Fahrt! nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Polizeiverordnung gegenüber der Gemeinde geltend ge- macht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begrün- den soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften Fundamt über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Folgende Fundsachen sind eingegangen: Eriskirch, 29.07.2021 - Geldbörse mit losem Geldbetrag - Powerbank gez. Arman Aigner, Bürgermeister Informationen beim Fundbüro, Tel. 07541/9708-23 Mitteilungen Naturschutzzentrum der Gemeinde „….und wenn der Wolf kommt?“ Ausstellung im Naturschutzzentrum Wenige Tiere wecken so große Emotionen wie der Wolf: Für die Wichtige Mülltermine einen verkörpert er Kraft und ungezähmte Wildnis, für andere ist er eine gefährliche Bestie. Höchste Zeit also für sachliche Infor- mationen, meint das Team des Naturschutzzentrums Eriskirch und präsentiert ab 30. Juli die Wanderausstellung „.....und wenn Montag, 23.08.2021 der Wolf kommt? Alte Mythen und Erfahrungen“. Biomüll Das Rathaus informiert Die Kehrmaschine kommt! Kehrbezirk Schlatt-Gmünd-Moos am Dienstag, 24.08.2021 Achtung! Der Kehrbezirk kann sich ändern. Tourist-Information Geführte Radtour Vor über 200 Jahren wurde der Wolf in den heute zu Baden-Würt- zum Zeppelindenkmal nach Fischreute temberg gehörenden Gebieten ausgerottet, jetzt wandern erste Geführte Radtour Tiere von Osten und der Schweiz wieder ein. In den nächsten mit Günther Lenz Jahren wird der Wolf wahrscheinlich auch bei uns heimisch Treffpunkt: Mittwoch, 25. Au- werden. gust 2021, 09.00 Uhr, Rathaus Die Ausstellung des WaldHaus Freiburg hat drei Schwerpunkte: Eriskirch Im ersten Teil wird das Aussehen und die Lebensweise des Wolfes In der Nähe von Kisslegg, in Fi- vorgestellt, so mit einem eindrucksvollen Präparat eines Wolfes. schreute erinnert ein Denkmal Der zweite Teil thematisiert die Beziehung zwischen Mensch und an die glimpfliche Landung ei- Wolf von der Frühzeit bis in die Gegenwart. Schließlich klärt die nes Zeppelins im Jahre 1906. Ausstellung darüber auf, wie das - meist heimliche - Leben der Im freien Feld, entlang einer Wölfe erforscht wird und wie mit der Rückkehr des Raubtieres in Straße steht ein 5 m hohes aus großen Steinen erbauten Denk- der modernen Kulturlandschaft umgegangen werden kann. Ziel mals. Das Ziel dieser Tour. der Bemühungen ist es, möglichst bereits im Vorfeld einer Zu- Herrliche Aussichten, viele Buckel, beeindruckende Landschaft wanderung mögliche Interessenkonflikte zu vermeiden. die Charakteristik dieser Tour ins Allgäu. Los geht es in Eriskirch Die Ausstellung wird im Naturschutzzentrum im ehemaligen am Rathaus mit dem folgenden Streckenverlauf: Tettnang, Obe- Bahnhof von Eriskirch bis 21. Juni präsentiert. Die aktuellen Öff- reisenbach, Krumbach, Amtzell, Karsee, Leupolz, Fischreute. Zu- nungszeiten sind Dienstag bis Donnerstag von 14 - 17 Uhr sowie rück nach Eriskirch führt die Tour dann über Wangen, Geiselharz, Freitag - Sonntag von 10 - 13 Uhr und 14 - 17 Uhr. Neukirch, Laimnau und Mückle. Der Eintritt ist frei.
10 Freitag, 20. August 2021 | Mitteilungsblatt Eriskirch Neukirch, Tettnang, Eriskirch: Marion Litter, Tel. 07542 98063020 oder Landratsamt Bodenseekreis informiert marion.litter@bodenseekreis.de Infos zur Tagespflege auch unter Tageseltern gesucht: Vorbereitungskurse https://www.bodenseekreis.de/soziales-gesundheit/familie-kinder/ und Qualifizierungskurs betreuung/kindertagespflege/ Das Landratsamt sucht Tagesmütter und Tagesväter, die Kinder in der eigenen Familie betreuen oder vereinzelt auch zu den Famili- Digitaler Fachtag: „Partizipation en nach Hause gehen. Wer sich vorstellen kann, Kinder anderer von Ehrenamtlichen und Engagierten in Vereinen“ Familien stundenweise zu betreuen, dafür über Zeit, Geduld und Bei einem digitalen Fachtag für Vereins-Verantwortliche stellt die ausreichend kindgerechte Räume verfügt, kann sich nun wieder Initiative „Hauptamt stärkt Ehrenamt“ Ideen und frische Sicht- zu einem der nächsten Vorbereitungskurse sowie zum nächsten weisen auf das Thema „Partizipation im Verein“ vor. Der Fachtag Qualifizierungskurs für Tageseltern anmelden: am Samstag, 18. September 2021 beginnt um 14:00 Uhr und ist mit einer Dauer von etwa vier Stunden geplant. Das Angebot ist Vorbereitungskurs kostenlos. Anmeldung, Infos und weitere Angebote unter www. Freitag, 24. September, 08. Oktober und 22. Oktober 2021, je- bodenseekreis.de/jung-und-engagiert weils 18:00 bis 21:15 Uhr, An diesem Nachmittag wird zunächst das Berliner Institut für Samstag, 25. September, 16. Oktober und 23. Oktober 2021, Partizipation fundiert in das Thema einführen. Anschließend jeweils 09:00 bis 14:00 Uhr. gibt es Workshops zu „Digitalen Methoden der Partizipation“, Referentinnen: Heike Langer und Gabriele Schaup-Knaack, Fach- stellen für Kindertagespflege beim Jugendamt Bodenseekreis. „Rahmenbedingungen und die Einführung von Partizipations- Ort: Familientreff Markdorf im Mehrgenerationenhaus, Spitalstra- strukturen“, „Partizipation von und mit Kindern und Jugendli- ße 3 in Markdorf. chen“, „Gute Praxis - Beispiele gelungener Partizipation“. Zu- Anmeldung unter Tel. 07541 204-5249 oder www.vhs-bodensee- dem besteht die Möglichkeit eines offenen Austausches unter kreis.de. Die Kursnummer ist DB105925MA-QTP. Die Teilnahme den Teilnehmenden. an den 30 Unterrichtseinheiten umfassenden Kurs kostet 15,00 Partizipation als Sammelbegriff für alle Formen der Mitsprache, Euro. Anmeldeschluss ist zwei Wochen vor Kursbeginn. Mitwirkung und Mitbestimmung ist nicht eine Frage der Fähig- Der Vorbereitungskurs führt in die Tätigkeit als Tagesmutter oder keiten, des Alters oder der Erfahrung. Partizipation kann auf sehr Tagesvater ein und ist vor der Aufnahme des ersten Tageskindes unterschiedliche Art geschehen und ist somit wohl in allen Verei- zu absolvieren. Neben rechtlichen Grundlagen und formalen Rah- nen möglich und wünschenswert. Denn durch Partizipation fühlt menbedingungen der Kindertagespflege werden auch die eigene sich nicht nur jede ehrenamtliche Person ernst- und wahrgenom- Motivation und Erwartungen geklärt und die Zusammenarbeit men und sieht einen Mehrwert im eingebrachten Engagement, mit den Eltern der betreuten Kinder thematisiert. Interessenten, sondern der ganze Verein kann davon profitieren. Natürlich gibt die am Vorbereitungskurs teilnehmen möchten, müssen dafür es dabei einiges zu beachten, denn nicht jede Partizipationsform zunächst vom Jugendamt auf Eignung überprüft werden. ist für alle Beteiligten geeignet oder interessant. Der Fachtag soll genau hier eine Orientierung und Hilfestellung geben. Qualifizierungskurs 13. November 2021 bis Oktober 2022 (35 Termine) Corona-Schutzimpfung: wöchentlich mittwochs von 19:00 bis 21:30 Uhr sowie an einzel- Offene Angebote ohne Termin im Bodenseekreis nen Samstagen von 9:00 bis 17:00 Uhr. Das Kreisimpfzentrum (KIZ) bietet die Corona-Schutzimpfung Referentinnen: Judith Manok-Grundler, Individualpsychologische auch ohne vorherige Terminvereinbarung an. Geimpft wird im Beraterin, und Stephanie Morath, Sozialpädagogin. KIZ sowie bei zusätzlichen Aktionen im Bodenseekreis. Die of- Ort: Bildungszentrum, Ensisheimer Straße 30 in Markdorf. Anmeldung unter Tel. 07541 204-5249 oder www.vhs-bodensee- fenen Angebote sind kostenlos. Impfberechtigt ist grundsätz- kreis.de. Die Kursnummer ist DB105905MA-QTP. Die Teilnahme lich jede und jeder ab dem zwölften Lebensjahr, unabhängig an den 130 Unterrichtseinheiten umfassenden Kurs kostet 60,00 vom Wohnort. Es stehen dabei mindestens die Impfstoffe der Euro. Anmeldeschluss ist zwei Wochen vor Kursbeginn. Hersteller Biontech und Johnson/Johnson zur Auswahl. Für die Im Qualifizierungskurs wird insbesondere die Erziehung, Betreu- medizinische Beratung und Betreuung sind immer Ärztinnen und ung und Förderung der Tageskinder thematisiert. Darüber hinaus Ärzte anwesend. wird die Zusammenarbeit mit den Eltern, aber auch Gesundheits- themen wie Ernährung und Bewegung behandelt. Am Qualifizie- Die nächsten offenen Impfangebote im Bodenseekreis: rungskurs kann nur teilnehmen, wessen Eignung bereits durch - Täglich zwischen 8:00 und 13:00 Uhr, Kreisimpfzentrum, Mes- die regional zuständige Vermittlungsstelle für Kindertagespflege se Friedrichshafen. positiv überprüft worden ist und wer am Vorbereitungskurs für - Freitag, 20. August 2021, 12:00 bis 20:00 Uhr, Bodenseecen- Tagesmütter und Tagesväter teilgenommen hat. ter Friedrichshafen. - Freitag, 20. August 2021, 12:00 bis 20:00 Uhr, Einkaufszen- Lokale Vermittlungsstellen Kindertagespflege: trum La Piazza Überlingen. - Freitag, 20. August 2021, 18:00 bis 21:00 Uhr, Abend-Impfung Daisendorf, Hagnau, Meersburg, Owingen, Sipplingen, Stetten, Uhldingen-Mühlhofen, Überlingen: im Kreisimpfzentrum - für Spätaufsteher und Nachtschwär- Heike Langer, Tel. 0159 04204243 oder mer, Messe Friedrichshafen. heike.langer@bodenseekreis.de - Speziell mit kinderärztlicher Beratung für die Altersgruppe 12 bis 17 Jahre und deren Eltern: Samstag und Sonntag, 21. Meckenbeuren, Langenargen: und 22. August 2021, 8:00 bis 13:00 Uhr, Kreisimpfzentrum, Claudia Dahlhoff, Tel. 0159 04204247 oder Messe Friedrichshafen. claudia.dahlhoff@bodenseekreis.de Bitte mitbringen: Ausweis oder Reisepass, wenn vorhanden Kran- Bermatingen, Markdorf, Oberteuringen: kenversichertenkarte und Impfpass. Sabine Bruckert, Tel. 0159 04204242 oder Alle aktuellen Termine und Orte der offenen Impfangebote sowie sabine.bruckert@bodenseekreis.de wichtige Infos zur Corona-Schutzimpfung unter www.bodensee- Deggenhausertal, Frickingen, Heiligenberg, Salem, Eriskirch, kreis.de/corona-impfung Kressbronn, Friedrichshafen, Immenstaad: Das Landratsamt sagt allen Helferinnen und Helfern sowie Stand- Gabriele Schaup-Knaack, Tel. 0159 04204256 oder ortverantwortlichen in Friedrichshafen und Überlingen, die diese gabriele.schaup-knaack@bodenseekreis.de zusätzlichen Angebote möglichen machen, herzlich Dankeschön.
Mitteilungsblatt Eriskirch | Freitag, 20. August 2021 11 Neue Selbsthilfegruppe in Kressbronn für Eltern unter die routinemäßigen, d. h. monatlich durchgeführten Unter- von Kindern mit AD(H)S suchungen fallen, ergaben keine Auffälligkeiten. So waren keine giftigen Schwermetalle, organische Schadstoffe oder Pflanzen- Ab Oktober 2021 soll es in Kressbronn eine neue Selbsthilfegrup- schutzmittel-Rückstände nachweisbar. pe für Eltern und Alleinerziehende von Kindern mit AD(H)S geben, Die korrosionschemischen Parameter haben sich gegenüber dem unabhängig von deren Alter. Das erste Treffen wird am Freitag, 1. Vorjahr nicht verändert. Aus korrosionschemischer Sicht muss von Oktober 2021 um 18:30 Uhr im Familientreff (Seestraße 20) statt- der Verwendung von schmelztauchverzinktem Stahl sowie Kup- finden. Vorbehaltlich der aktuellen Corona-Regeln und unter Ein- fer in der Hausinstallation abgeraten werden. Insbesondere bei haltung der Hygiene-Bestimmungen. Anmeldung zur Teilnahme schwach durchflossenen Leitungen kann es durch Korrosion zu bitte über die Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegrup- einer nachteiligen Beeinflussung der Trinkwasserbeschaffenheit pen im Landratsamt Bodenseekreis unter Tel. 07541 204-5838 kommen. Für die in der Hausinstallation verwendeten Werkstoffe oder E-Mail: selbsthilfe@bodenseekreis.de. innenverzinntes Kupfer sowie Edelstahl ergeben sich keine Ein- Kinder mit dem Aufmerksamkeitsdefizit-(Hyperaktivitäts)-syndrom schränkungen. (ADS/ADHS) sind besonders. Die Erziehung dieser Kinder stellt Zusammenfassend wird auf Grund der vorliegenden Untersu- meist eine große Herausforderung dar. Die AD(H)S-Selbsthilfe- chungsergebnisse festgestellt, dass die Wasserprobe des Zweck- gruppe bietet einen guten Rahmen für wertvollen Erfahrungsaus- verbandes Wasserversorgung Unteres Schussental in hygie- tausch und nützliche Hilfestellungen zum Umgang mit AD(H)S in nisch-chemischer Hinsicht die an Trinkwasser gestellten der Familie. Im Mittelpunkt der regelmäßigen Treffen soll der Aus- Anforderungen in vollem Umfang erfüllt. Der Vergleich mit den tausch über den Familien- und Schulalltag stehen, zum Beispiel Messwerten der Vorjahre belegt eine gleichmäßige Wasserbe- auch die Schulwahl als wegweisende Entscheidung. Außerdem schaffenheit von hoher Qualität. kann hier auch einfach mal zusammen über die stressigen, ver- rückten, ungewöhnlichen Momente im Familienalltag mit AD(H)S Wer nähere Informationen zu den durchgeführten Trinkwasser- gelacht werden. untersuchungen wünscht, kann diese bei Frau Stefanie Reiner, Zimmer 18/1 OG, Tel.Nr. 07542/403-251, im Rathaus Mecken- Zweckverband beuren erfragen! Wasserversorgung Unteres Schussental (ZWUS) 88074 Meckenbeuren Gemeindeverwaltungsverband Gemeindeverwaltungsverband Eriskirch-Kressbronn Eriskirch-Kressbronn a. B.-Langenargen a. B.-Langenargen Trinkwasseruntersuchungen für den ZWUS Diese betreffen die Teilorte Buch, Reute, Kehlen, Sammletshofen, Siglishofen, Lochbrücke, Gerbertshaus, Gunzenaus, Sibratshaus, Schübelbeer und Sassen. Entsprechend den Vorgaben der Trinkwasserverordnung wur- de die Trinkwasserprobe als Netzprobe am 12. Juli 2021 in der Grundschule Kau entnommen und durch das Eurofins Institut Jäger GmbH, Weingarten, ausgewertet: Der Gemeindeverwaltungsverband Eriskirch-Kressbronn Der Gemeindeverwaltungsverband a. B.-Langenargen a.hat ab dem Eriskirch-Kressbronn Teilauszug 01.01.2022 B.-Langenargen folgende neue Stelle hat zu ab dem besetzen: 01.01.2022 folgende neue Stelle aus den Ergebnissen der Trinkwasseruntersuchung zu besetzen: IT-Administration (m/w/d) Kationen Anionen IT-Administration für die IT-Infrastruktur (m/w/d) der Schulnetzwerke für die IT-Infrastruktur der Schulnetzwerke Calcium (Ca) (mg/l) 98,7 Hydrogencarbonat (mg/l) 380 Stellenumfang 100 100 %, Stellenumfang %,TVöD TVöD 9b,9b, unbefristet unbefristet Magnesium (Mg) (mg/l) 18,2 Chlorid (Cl) (mg/l) 10,0 Der Aufgabenbereich umfasst u. a. First- und Second-Le- Natrium (Na) (mg/l) 7,0 Sulfat (SO4) (mg/l) Der 12,0Aufgabenbereich umfasst vel-Support, u. a. First- Mitwirkung beiund derSecond-Level-Support, Beschaffung von Hard- Mitwirkung und bei de Beschaffung von Hard- und Software, Software, Überwachung Überwachung und Ausbauund derAusbau der Netzwerkinfrastruktu Netzwerkinfrastruk- Kalium (K) (mg/l) 1,2 Nitrat (NO3) (mg/l) 14,0 die Betreuungtur,derdie Präsentationstechnik, IT-Dokumentation, Funktion Betreuung der Präsentationstechnik, als Schnittstelle z IT-Dokumen- Eisen gesamt (Fe) (mg/l) < 0,005 Nitrit (NO2) (mg/l) internen < 0,01 und externen Akteuren,als tation, Funktion dieSchnittstelle Betreuung der zuSchulnetzwerke, der PCs, der mobile internen und externen Mangan (Mn) (mg/l) < 0,001 Endgeräte, derAkteuren, die Betreuung Telefonanlagen, der Schulnetzwerke, der PCs, der sowie der Fachanwendungen. mobilen Endgeräte, der Telefonanlagen, sowie der Fachan- Ammonium (NH4) (mg/l) < 0,06 wendungen. Den vollständigen Ausschreibungstext finden Sie auf unserer Homepage unte www.gvv-ekl.de. Bitte senden Sie uns Ihre Bewerbung bis zum 26. September 2021 per Po Wasserhärte, Sonstiges Den vollständigen Ausschreibungstext an den Gemeindeverwaltungsverband finden Eriskirch-Kressbronn a. Sie auf unserer Tettnange B.-Langenargen, Gesamthärte (als Grad dt. Härte) 18,0° dH Homepage unter www.gvv-ekl.de. Bitte senden Straße 17, 88085 Langenargen oder gerne per E-Mail an Herrn Alexander Ott Sie uns(ott@gvv-ekl.de Ihre Bewerbung bis zum 26. September 2021 per Post an den Ge- Gesamthärte (als Summe Erdalkalien) 3,21 mmol/l Für Informationen steht Ihnen Herr Alexander Ott, Fachbereichsleiter Allgemeine Verwaltun meindeverwaltungsverband Eriskirch-Kressbronn a. B.-Langen- (Tel.: 07543 9324-10) gerne zur Verfügung. Wassertemperatur 18,5°C argen, Tettnanger Straße 17, 88085 Langenargen oder gerne per E-Mail an Herrn Alexander Ott (ott@gvv-ekl.de). pH-Wert 7,27 Für Informationen steht Ihnen Herr Alexander Ott, Fachbe- Säurekapazität bis pH=4,3 6,2 mmol/l reichsleiter Allgemeine Verwaltung, (Tel.: 07543 9324-10) ger- Sauerstoff (O2) 6,0 mg/l ne zur Verfügung. Befund: Gemäß dem novellierten Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmit- telgesetz – WRMG) vom 29.04.2007 (BGBl. I vom 04.05.2007, S. 600) ist das Wasser dem Härtebereich hart, d. h. mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter, zuzuordnen. Auch alle übri- gen im Rahmen der Untersuchung gemäß Trinkwasserverordnung Ist Ihr Personalausweis Wirtschaftsförderung am Bodensee oder Parameter Gruppe B ausgewerteten Parameter entsprechend den Anlagen 1 - 3 der neuen Trinkwasserverordnung, die nicht Ihr Reisepass noch gültig???
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