Mitteilungsblatt Eriskirch - Bekanntmachungen und Nachrichten der Gemeinde Eriskirch

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Mitteilungsblatt Eriskirch - Bekanntmachungen und Nachrichten der Gemeinde Eriskirch
Mitteilungsblatt
Eriskirch
  Bekanntmachungen und Nachrichten der Gemeinde Eriskirch

Jahrgang 2021            Freitag, den 20. August 2021	     Nummer 33
Mitteilungsblatt Eriskirch - Bekanntmachungen und Nachrichten der Gemeinde Eriskirch
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                       Kontaktdaten der Gemeinde Eriskirch
     Gemeindeverwaltung Eriskirch                                 Öffnungszeiten und Sprechzeiten:
     Schussenstraße 18, 88097 Eriskirch                           Mo., Di., Do., Fr. von von 8.00 bis 12.00 Uhr
     Tel. 07541/9708-0, Fax 07541/9708-77                         Dienstag von 15.30 bis 18.30 Uhr
     info@eriskirch.de      @RathausEriskirch                     Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr
     www.eriskirch.de       @gemeinde.eriskirch                   Mittwochs ganztägig geschlossen

     Notrufe – Bereitschaftsdienst der Ärzte / Apotheken
     RETTUNGSDIENST U. FEUERWEHR                                  112
     NOTRUF DER POLIZEI                                           110
     ÄRZTLICHER BEREITSCHAFTSDIENST
     Telefon 116117; Montag - Freitag, 18-8 Uhr
     Notfallpraxis am Klinikum Tettnang (ohne Anmeldung):
     Samstag, Sonntag und Feiertage: 8-21 Uhr.
     Fieberambulanz für Patienten mit Atemwegsinfektionen
     Samstag, Sonntag, Feiertag:                   116 117
     Kinderärztlicher Notdienst:                                  116 117
     Werktags                                                     18.00 - 22.00 Uhr, danach Weiterleitung Kinderklinik
     Wochenende                                                   08.00 - 20.00 Uhr, danach Weiterleitung Kinderklinik
     HNO-ärztl. Notdienst                                         01806 - 077211
     Augenärztl. Notdienst                                        01801 - 929346
     Zahnärztlicher Notdienst                                     01805 - 911620

Krankentransport19222                                 Weißer Ring
Klinikum Friedrichshafen (07541) 96-0                 Gemeinnütziger Verein zur Unter­stützung von        NACHBARSCHAFTSHILFE
Klinik Tettnang            (07542) 5310               Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von
                                                       Straftaten e.V., Tel. (0180) 3343434            Organisierte Nachbarschaftshilfe
Wasserschutzpolizei      (07541) 28930                                                                Langenargen-Eriskirch-Kressbronn
Rathaus                 (07541) 9708-0                Kreuzbundgruppe                                 Monika Baumann
                                                       Selbsthilfegruppe für Suchtkranke und           Sprechzeiten: jeden 1. Freitag des Monats
AIDS-BERATUNG                                          Angehörige
Gesundheitsamt       (07541) 204-5860                 Treffen jeden Donnerstag, ab 19.30 Uhr, im      von 13.30 - 15.30 Uhr im Bürgertreff,
Sprechstunden:                                         Pfarrgemeinde­saal Mariabrunn.                  Greuther Straße 5
Mi. 15.00 - 17.00 Uhr                                                                                  oder nach Vereinbarung unter der
                                                       Kirchliche Besuchsdienste                       Telefonnummer: 07543/96 42 67
Betreuungsgruppe für Demenzkranke des                  im Krankheitsfall für
Deutschen Roten Kreuzes: montags und mittwochs
von 14-17 Uhr in der DRK-Geschäftsstelle, Rot-
                                                       Eriskirch/Mariabrunn
                                                       Kath. Pfarramt
                                                                                                                  SOZIALSTATION
kreuzstr. 2, Fried­richshafen.  Tel.: 07541/504-126   Tel.: (07541) 82352                             Kranken- und Altenpflege
                                                       Evang. Pfarramt Eriskirch
Selbsthilfe Tettnanger Zuckerle                        Tel.: (07542) 978208
                                                                                                       Klosterstr. 35, 88085 Langenargen
(für Diabeteserkrankte)                                                                                Tel. (07543) 1270
Treffpunkt: jeden letzten Dienstag im Monat            Arbeitsgemeinschaft Lebensqualität im           Sprechzeiten:
im Schulungsraum des Bodensee-Kranken-                 Alter Eriskirch                                 Mo. - Do. 8.00 - 16.00 Uhr
hauses in Tettnang. Kontakt: Waltraud Holder,          Zusammenschluss von Ehrenamtlichen und          Fr. 8.00 - 12.00 Uhr
Tel. (07543) 953143                                    Professionellen in Eriskirch, die sich um die
                                                       Lebensbedingungen von älteren Menschen          und nach Vereinbarung. Täglich rund um
Hospiz-Gruppe Eriskirch                                und Pflegenden kümmern. Kontakt über Büro       die Uhr erreichbar - Tel. (07543) 1270
Leitung: Helga Balsam,                                 Gemeinwesenarbeit in den Lebensräumen für
Tel. (0159) 02106196                                   Jung und Alt, Tel. 07541/4017563 od. lebens-     PFLEGEDIENST/TAGESPFLEGE
Vertretung: Helga Miksch,                              raum.eriskirch@liebenau-lebenimalter.de
Tel. 07541 / 8802                                                                                      AmbuCare - Pflegestützpunkt
                                                       SKM – Bodenseekreis e.V.                        Ambulante Pflege, Betreutes Wohnen,
VdK Sozialverband Eriskirch                            –Betreuungsverein-                              Tagespflege
Tel.: (07541) 8475                                     Rechtliche Betreuungen
1. Vors. Horst Gäckle                                                                                  Ursula Schwenk, Tel. 07541 - 3864833
                                                       und individuelle Informationen                  Mariabrunnstraße 71, 88097 Eriskirch
Tel.: (07541) 82124                                    zu allen Fragen der persönlichen und
Kassier Ursula Habisch                                 rechtlichen Vorsorge
                                                       sowie zur Patientenverfügung
                                                                                                         REGIONALWERK BODENSEE
Frauen helfen Frauen e.V.
Tel.: (07541) 21800                                    Geschäftsstelle: Andreas-Strobel-Straße 6,      Störfallnummer 07542/9379-299
                                                       88677 Markdorf-Ittendorf
                                                       Tel. 07544 9679960, Fax 07544 9646305,
AWO Frauen- und Kinderschutzhaus,
Beschützendes Haus Bodenseekreis,                      rentschler@skm-bodensee.de                            WASSERVERSORGUNG
Tel.: 07541 4893626                                    www.skm-bodensee.de                             Störfallnummer
                                                                                                       nach Dienstschluss      07542/403-250
Mitteilungsblatt Eriskirch - Bekanntmachungen und Nachrichten der Gemeinde Eriskirch
Mitteilungsblatt Eriskirch | Freitag, 20. August 2021                                                                          3

                                               Bekanntmachungen &
                                               Informationen
                                         Bekanntmachungen werden im Mitteilungsblatt nur zur Information abgedruckt.

                                         Die amtlichen Bekanntmachungen finden Sie aufgrund § 1 der Satzung über die Form der
                                         Öffentlichen Bekanntmachung vom 14.10.2020 im Internet unter www.eriskirch.de.

                                                       Bekanntmachung
                                       der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht
                                 in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
                                            für die Wahl zum Deutschen Bundestag
                                                         am 26.09.2021

     1.      Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Gemeinde E
                                                                       - riskirch
             die Wahlbezirke der Gemeinde Eriskirch
             wird in der Zeit vom 06.09.2021 bis 10.09.2021
             während der allgemeinen Öffnungszeiten
              Ort der Einsichtnahme

              im Rathaus Eriskirch, Schussenstraße 18, Bürgerbüro (barrierefrei)
             für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder
             Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern
             ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis
             eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine
             Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprü-
             fung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrver-
             merk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.
             Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein
             Datensichtgerät möglich.
             Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
     2.      Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum
             16. Tag vor der Wahl, spätestens am 10.09.2021 bis 12:00 Uhr, bei der Gemeindebehörde
              (Dienststelle, Gebäude und Zimmer)

              Rathaus Eriskirch, Schussenstraße 18, Bürgerbüro
             Einspruch einlegen.
             Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
     3.      Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum
             05.09.2021 eine Wahlbenachrichtigung.
             Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch
             gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht
             ausüben kann.
             Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen
             Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
     4.      Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im
              Nummer und Name

              Wahlkreis 293 Bodensee

                       durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises
                       oder
                       durch Briefwahl
             teilnehmen.
     5.      Einen Wahlschein erhält auf Antrag
             5.1.      ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
Mitteilungsblatt Eriskirch - Bekanntmachungen und Nachrichten der Gemeinde Eriskirch
oder
4                durch Briefwahl                                  Freitag, 20. August 2021 | Mitteilungsblatt Eriskirch
          teilnehmen.
     5.   Einen Wahlschein erhält auf Antrag
          5.1.    ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
          5.2.    ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
                  a)      wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das
                          Wählerverzeichnis nach § 18 Absatz 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 05.09.2021)
                          oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Absatz 1 der Bundes-
                          wahlordnung (bis zum 10.09.2021) versäumt hat,
                 b)      wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach §
                         18 Absatz 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Absatz 1 der
                         Bundeswahlordnung entstanden ist,
                 c)      wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung
                         erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde
                         gelangt ist.
          Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum
          24.09.2021, 18.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt
          werden.
          Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter
          nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr,
          gestellt werden.
          Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist,
          kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
          Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe
          a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage,
          15.00 Uhr, stellen.
          Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachwei-
          sen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung
          der Hilfe einer anderen Person bedienen.
     6.   Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
          -      einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
          -      einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
          -      einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten
                 Wahlbriefumschlag und
          -      ein Merkblatt für die Briefwahl.
          Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die
          Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachge-
          wiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie
          der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat
          sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
          Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner
          Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfs-
          person muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kund-
          gabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt.
          Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte
          Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interes-
          senskonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet,
          die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.
          Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so recht-
          zeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00
          Uhr eingeht.
          Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform aus-
          schließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief
          angegebenen Stelle abgegeben werden.
                                                                                                      20.08.2021
                                                                                       Eriskirch, den 02.08.2021
                                        Die Gemeindebehörde

                                        Bürgermeisteramt Eriskirch, gez. Bürgermeister Arman Aigner
Mitteilungsblatt Eriskirch - Bekanntmachungen und Nachrichten der Gemeinde Eriskirch
Mitteilungsblatt Eriskirch | Freitag, 20. August 2021                                                                                  5

                                                                    Ebenfalls auf einhellige Zustimmung stieß die Umstellung der
     Aus der Arbeit                                                 Feuerwehren im Verbandsgebiet auf Digitalfunk. Auch diese Maß-
                                                                    nahme wird auf GVV-Ebene abgewickelt, da sich dadurch bes-
     des Gemeinderats                                               sere Angebote erzielen lassen. Der Gemeinderat stimmte der
                                                                    Anschaffung der Digitalfunkgeräte für die Freiwillige Feuerwehr
                                                                    Eriskirch zum Preis von knapp 23.000 Euro von der Firma Kom-
Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates                      munikationstechnik Dieter Wolfrum aus Wangen zu.
am 29.07.2021                                                       Großes Notstromaggregat für das Feuerwehrgerätehaus
Kurz vor der Sommerpause tagte der Gemeinderat nochmals             Von entscheidender Bedeutung im Katastrophenfall ist die Aufrecht-
und beschäftigte sich mit thematisch breit gefächerten Aufgaben.    erhaltung der Infrastruktur der Blaulichtfamilie und der Verwaltung.
Wie immer zu Beginn einer Sitzung informierte Bürgermeister         Aus diesem Grund hat die Finanzverwaltung bei der Aufstellung des
Aigner über die Corona-Lage im Landkreis und speziell in Eris-      Haushaltsplanes einen Posten für die Beschaffung eines großen Not-
kirch. Obwohl es in Eriskirch derzeit keinen Quarantänefälle gebe   stromaggregates und für die Ersatzbeschaffung eines Lichtmastes
mahnte er, gerade auf die bevorstehende Urlaubszeit, weiter zu      vorgesehen. Mit diesem Aggregat kann im Ernstfall die Stromver-
Vorsicht und zu besonnenem Verhalten.                               sorgung der kompletten Infrastruktur im Feuerwehrgerätehaus inkl.
                                                                    Küche und Lüftung sichergestellt werden. Das dort bereits unterge-
Testzentrum in der Alten Schule Eriskirch zieht um                  stellte kleinere Aggregat steht im Ernstfall für das Rathaus zur Ver-
Seit Mitte Mai betreibt die Gemeinde zusammen mit der Drui-         fügung, so dass der Krisenstab von dort zuverlässig arbeiten kann.
dix-Apotheke das Testzentrum in der Alten Schule Eriskirch. Die     Gerade im Hinblick auf die jüngsten Hochwasserereignisse und
Kulturfreunde Eriskirch hatten Ihre Räumlichkeiten für diesen       die damit verbundene Großschadenslage hat der Gemeinderat
Zweck zur Verfügung gestellt. Nun - mit den derzeit niedrigen       die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung und Verbesserung dieser
Inzidenzen - kann Kunst und Kultur in die Ortsmitte Eriskirch       Infrastrukturen und der Vorhaltung der entsprechenden Technik
zurückkehren. In der Folge wird das Testzentrum ab 15.08.2021       erkannt und beschloss daher einstimmig, das Notstromaggregat
in das Foyer der inzwischen fertiggestellten Irishalle umziehen.    der Fa. Denzel Fireequipment GmbH & Co. KG aus Burgrieden
                                                                    zum Preis von rund 43.000 Euro zu beschaffen.
Die Einfahrt in die Ortsmitte von „Alt-Eriskirch“
erhält ein neues Gesicht. Der Grundstückseigentümer möchte auf      Gemeinde Eriskirch steigt in Sanierungskonzepte ein
dem Grundstück, welches präsent im Kreuzungsbereich Fried-          Bürgermeister Aigner berichtete über den Stand des Gemeindeent-
richshafener Straße / Schussenstraße liegt, die vorhandene alte     wicklungskonzeptes. Ca. 14 Tage zuvor hatte sich der Gemeinderat
Hofstelle abbrechen und durch zwei neue Wohngebäude erset-          in einer Klausurtagung mit den Ergebnissen der Bürgerbeteiligung
zen. Das Grundstück ist für die Ortsgestaltung wichtig, weswegen    „Zukunftsatelier Eriskirch 2035“ beschäftigt und diese ausgewer-
sich nicht, wie sonst üblich, der Technische Ausschuss, sondern     tet. Ein Ergebnis dieser Klausur erbrachte, dass die Erstellung eines
der Gemeinderat mit diesem Thema beschäftigte.                      sogenannten „Gebietsbezogenes integrierten städtebaulichen Ent-
Dabei wurde das Baugesuch kontrovers diskutiert. Bereits in ei-     wicklungskonzepts“, kurz „GISEK“ genannt, beauftragt werden soll.
ner früheren Gemeinderatssitzung hatte der Gemeinderat dem          Ziel dieses Konzeptes ist, die Qualitäten im Ortskern Eriskirch deut-
Bauherrn und seiner Architektin Vorschläge und Wünsche mit auf      lich zu stärken und sowohl strukturell als auch investiv eine intensive
den Weg gegeben, durch die das Bauvorhaben sich besser in die       städtebauliche Erneuerung anzustreben. Gelingt es der Gemeinde
Umgebungsbebauung einfügen sollte. Zum Beispiel wurde das           Eriskirch in das entsprechende Förderprogramm aufgenommen zu
ursprünglich geplante Flachdach durch ein Satteldach ersetzt.       werden, so wird das GISEK rückwirkend mit 60 % gefördert.
Während die CDU-Fraktion sich darüber freute, dass diese Wün-       Aus diesem Grund beschlosss der Gemeinderat, das Büro Resch
sche in der nun vorliegenden Planversion weitgehend umgesetzt       Stadtentwicklung aus Stuttgart, welches die Gemeinde auch beim
wurden kritisierte die FWV-Fraktion im Wesentlichen die Höhe        Gemeindeentwicklungskonzept begleitet, mit der Vorbereitung
des Erdgeschosses über Gelände. Diese, so Gemeinderat Wet-          und Durchführung des Gebietsbezogenen integrierten städtebau-
zel, lasse das Gebäude zu prominent erscheinen. Er sprach sich      lichen Entwicklungskonzepts (GISEK) und der Antragstellung für
daher dafür aus, bei dem der Schussenstraße näher gelegenen         das Sanierungsgebiet zu beauftragen.
Gebäude dieses tiefer in den Boden einzulassen. Dies werde dem
Gesamtbild an der Einfahrt zum alten Ortskern gut tun.              Anpassung der Polizeiverordnung für die Gemeinde Eriskirch
Bürgermeister Aigner erläuterte im Verlauf der Diskussion, dass     Anlass für die Änderung der Polizeiverordnung der Gemeinde
die Entscheidung darüber nicht in der Zuständigkeit des Gemein-     war die Fertigstellung der Irishalle. Um die Nachbarn zu schüt-
derates liege. Die Festsetzung der Höhe des EG über Gelände         zen wurde die gesetzliche Sperrzeit weiter ausgeweitet, so dass
liegt in der Zuständigkeit der Baurechtsbehörde in Oberdorf. Das    Veranstaltungen in der Irishalle und ggf. auch in der Sporthalle
eingereichte Baugesuch berücksichtige alle vom Gemeinderat          künftig spätestens um 3 Uhr nachts beendet sein müssen.
bislang gewünschten planerischen Ziele wie Dachform, Lage und       Außerdem wurden verschiedene Anpassungen in der Polizeiver-
Größe der Baukörper. Es gehe heute nur darum, festzustellen,        ordnung vorgenommen: es wurde klargestellt, dass auch im Er-
ob sich das Bauvorhaben in die nähere Umgebung einfüge oder         iskircher Ried Hunde an der Leine zu führen sind. Dies geht zwar
nicht. Die EG Höhe spielt hierbei eben keine Rolle.                 aus der Naturschutzverordnung auch hervor, ist dort aber nicht
Dies sah die Mehrheit des Gemeinderates genauso und erteilte        so deutlich geregelt, dass es für jeden Hundebesitzer einsichtig
daher bei zwei Enthaltungen zum Bauantrag sein Einvernehmen.        ist. Weiter wurde klar gestellt, dass auch in Grünanlagen, land-
                                                                    wirtschaftlichen Flächen und Streuobstwiesen Hundekot einzu-
Entscheidungen im Gemeindeverwaltungsverband                        sammeln und ordnungsgemäß zu entsorgen ist. Der Gemeinderat
müssen aufgrund des imperativen Mandates der Vertreter der          bedauerte, dass erst durch eine Verordnung verdeutlicht werden
beteiligten Gemeinden vor der Verbandsversammlung in den            muss, was eigentlich selbstverständlich sein sollte: Hundekot
Gemeinden vorbereitet werden. Aus diesem Grund beschäftigte         auch und vor allem in Kotbeuteln darf nicht liegengelassen wer-
sie der Gemeinderat mit einer Personalsache im GVV. Seit eini-      den und Sportanlagen wie Fußball- oder Volleyballplätze sind
gen Jahren erfolgt die IT-Administration der GVV-Gemeinden Er-      keine Hundespielplätze.
iskirch, Kressbronn a.B. und Langenargen durch einen einzelnen      Gleiches gilt im Übrigen auch für Pferdebesitzer: Pferdeäpfel, die
Mitarbeiter des GVV. Nun kommen die Endgeräte der Schulen im        auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen abgelegt werden,
Verbandgebiet hinzu, so dass die Personalkapazität für diesen Be-   sind zu beseitigen.
reich aufgestockt werden muss. Der Gemeinderat der Gemeinde         Die geänderte Polizeiverordnung wurde am 30.07.2021 im Internet
Eriskirch sah das genauso und machte daher den Weg für einen        bekanntgemacht und wird in diesem Mitteilungsblatt zur Kenntnis
Stellenaufstockung im IT-Bereich frei.                              nochmals abgedruckt. Sie gilt seit 01.08.2021.
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6                                                                            Freitag, 20. August 2021 | Mitteilungsblatt Eriskirch

Wahlhelfer erhalten keine höhere Entschädigung
Zu einer „Kampfabstimmung“ mit Patt-Situation führte der Vor-         Abschnitt 1 - Allgemeine Regelungen
schlag der Verwaltung, Wahlhelfer künftig nach der Entschädi-                                       §1
gungssatzung der Gemeinde und nicht nach der jeweils gültigen                            Begriffsbestimmungen
gesetzlichen Regelung zu entschädigen. Die bundesgesetzliche         (1) Öffentliche Straßen sind alle Straßen, Wege und Plätze, die
Regelung sieht für die kommende Bundestagswahl eine Entschä-             dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind (§ 2 Abs. 1 StrG) oder
digung i.H. v. 25 Euro / Tag für Wahlhelfer und 35 Euro / Tag für        auf denen ein tatsächlicher öffentlicher Verkehr stattfindet.
Wahlvorsteher vor. Zeitaufwand für Wahlhelferschulungen wird         (2) Gehwege sind die dem öffentlichen Fußgängerverkehr ge-
nach Gesetz nicht entschädigt.                                           widmeten oder ihm tatsächlich zur Verfügung stehenden
Problematisch ist, dass in der Vergangenheit teilweise nach Ge-          Flächen ohne Rücksicht auf ihren Ausbauzustand. Sind sol-
meindesatzung entschädigt wurde, ohne dass es dafür einen Be-            che Gehwege nicht vorhanden, gelten als Gehwege die seit-
schluss des Gemeinderates gab. Dies sollte nun korrigiert werden.        lichen Flächen am Rande der Fahrbahn in einer Breite von
„Nicht notwendig“ meinte ein Teil des Gemeinderates, schließ-            1,5 m. Als Gehwege gelten auch Fußwege, Fußgängerzonen,
lich handele es sich um ein Ehrenamt und um eine Bürgerpflicht,          verkehrsberuhigte Bereiche im Sinne der StVO und Treppen
die nicht zusätzlich entschädigt werden sollte. Die gesetzliche          (Staffeln).
Regelung reiche absolut aus. Andere Gemeinderäte waren der           (3) Grün- und Erholungsanlagen sind allgemein zugängliche,
Auffassung, man solle die Wahlhelfer nicht schlechter als in Vor-        gärtnerisch gestaltete Anlagen, die der Erholung der Bevöl-
jahren stellen - auch wenn das damals nicht durch einen Gemein-          kerung oder der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes
deratsbeschluss abgedeckt war. So war denn das Stimmungsbild             dienen. Dazu gehören auch Verkehrsgrünanlagen und allge-
im Gemeinderat quer durch die Fraktionen denkbar uneinheitlich           mein zugängliche Kinderspielplätze.
- einig war man sich aber darüber, dass man es bedauern würde,
wenn ein Wahlhelfer seinen Dienst von der Höhe der finanziellen       Abschnitt 2 - Schutz gegen Lärmbelästigung
Entschädigung abhängig machen würde.
Die Abstimmung über den Verwaltungsvorschlag fiel letztlich mit                                      §2
6 Stimmen für den Verwaltungsvorschlag aus und mit 6 Stimmen               Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern,
dagegen. Zwei Gemeinderäte enthielten sich der Stimme. Nach                              Musikinstrumenten u. ä.
der Gemeindeordnung gilt ein Antrag bei Stimmengleichheit als        (1) Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, Tonwiederga-
abgelehnt. Dies führt in der Konsequenz dazu, dass Wahlhelfer            begeräte, Musikinstrumente sowie andere mechanische oder
auch in Zukunft nach der jeweils geltenden gesetzlichen Re-              elektro-akustische Geräte zur Lauterzeugung dürfen nur so
gelung und nicht nach der kommunalen Regelung entschädigt                benutzt werden, dass andere nicht erheblich belästigt werden.
werden.                                                                  Dies gilt insbesondere, wenn die Geräte oder Instrumente bei
                                                                         offenen Fenstern oder Türen, auf offenen Balkonen, im Freien
Jagdgenossenschaftsversammlung Eriskirch einberufen                      oder in Kraftfahrzeugen betrieben oder gespielt werden.
Jeder Grundstückseigentümer, der ein bejagbares Grundstück           (2) Abs. 1 gilt nicht:
auf Eriskircher Gemarkung hat, ist per Gesetz Teil der Jagdge-           a) bei Umzügen, Kundgebungen, Märkten und Messen im
nossenschaft Eriskirch. Die Jagdgenossenschaft Eriskirch ver-                Freien und bei Veranstaltungen, die einem herkömmlichen
waltet sich durch den Jagdvorstand. Die Aufgaben des Jagd-                   Brauch entsprechen,
vorstandes wurden in der Vergangenheit durch Beschluss der               b) für amtliche Durchsagen.
Jagdgenossenschaftsversammlung auf den Gemeinderat über-
tragen.                                                                                              §3
In dieser Eigenschaft hat nun der Gemeinderat die nächste Jagd-            Lärm aus Gaststätten und Versammlungsstätten,
genossenschaftsversammlung einberufen, damit die Jagdgenos-                                       Nachtruhe
senschaftsversammlung über die weitere Verwaltung der Jagdge-        (1) Aus Gaststätten und Versammlungsräumen, innerhalb der
nossenschaft rechtzeitig entscheiden kann, bevor nächstes Jahr           im Zusammenhang bebauten Gebiete oder in der Nähe von
die Neuverpachtung der Jagd ansteht.                                     Wohngebäuden darf kein Lärm nach außen dringen, durch
Die Jagdgenossenschaftsversammlung ist grundsätzlich nichtöf-            den andere erheblich belästigt werden. Fenster und Türen
fentlich und wird im Herbst stattfinden. Die Einladung wird recht-       sind erforderlichenfalls geschlossen zu halten.
zeitig per öffentlicher Bekanntmachung im Internet und zusätzlich    (2) Der Beginn der Sperrzeit in den Versammlungsstätten der
über das Mitteilungsblatt erfolgen.                                      Gemeinde Eriskirch, insbesondere in der Irishalle und der
                                                                         Sporthalle, wird einheitlich auf 3 Uhr festgelegt.
Elke Müller                                                          (3) Die Grillstelle am freien Seezugang und die Grillhütte im Ge-
Hauptamtsleiterin                                                        werbegebiet Aspen dürfen nur in der Zeit von 9 Uhr bis 24
                                                                         Uhr benutzt werden. Unnötiger Lärm ist zu vermeiden. Der
                                                                         Betrieb von Rundfunk- und Fernsehgeräten, Lautsprechern,
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.07.2021 die                  Tonwiedergabegeräten sowie andere mechanische oder elek-
Neufassung der Polizeiverordnung für die Gemeinde Eris-                  tro-akustische Geräte zur Lauterzeugung ist untersagt. Mu-
kirch beschlossen. Die Verordnung wurde am 30.07.2021 im                 sikinstrumente dürfen nur so benutzt werden, dass andere
Internet bekanntgemacht und gilt seit 01.08.2021.                        nicht erheblich belästigt werden.

                                                                                                      §4
     Polizeiverordnung der Gemeinde Eriskirch
                                                                                      Lärm von Sport- und Spielplätzen
      gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung                 (1)   Sport- und Spielplätze, die weniger als 50 m von der Wohn-
        der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und                        bebauung entfernt sind, dürfen in der Zeit zwischen 22 Uhr
Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern;                   und 8 Uhr nicht benützt werden.
           Polizeiliche Umweltschutz-Verordnung                      (2)   Bolzplätze, Skateranlagen und Beach-Volleyballfelder dürfen
                                                                           in der Zeit zwischen 22 und 9 Uhr nicht benutzt werden.
                           (PolizeiVO)                               (3)   Diese Beschränkungen gelten nicht für Kinderspielplätze,
                                                                           d.h. Spielplätze, deren Benutzung nur durch Kinder bis zur
Aufgrund von § 17 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und § 26             Vollendung des 14. Lebensjahres zugelassen ist.
Abs. 1 des Polizeigesetzes (PolG) in der Fassung vom 06. Okto-       (4)   Bei Sportplätzen bleiben die Vorschriften nach dem Bun-
ber 2020 (GBl. 2020, 735, ber. S. 1092) wird mit Zustimmung des            des-Immissionsschutzgesetz, insbesondere die Sportanla-
Gemeinderats verordnet:                                                    genlärmschutzverordnung, unberührt.
Mitteilungsblatt Eriskirch - Bekanntmachungen und Nachrichten der Gemeinde Eriskirch
Mitteilungsblatt Eriskirch | Freitag, 20. August 2021                                                                               7

                              §5                                     wenn Dritte dadurch in ihrer Gesundheit geschädigt oder erheb-
                   Haus- und Gartenarbeiten                          lich belästigt werden.
(1) Haus- und Gartenarbeiten, die zu erheblichen Belästigungen
    anderer führen können, dürfen in der Zeit von 13 Uhr bis 15                                     § 14
    Uhr und von 20 Uhr bis 8 Uhr nicht ausgeführt werden.                     Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften, Bemalen
(2) Die Vorschriften nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz,        (1) An öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und
    insbesondere die 32. Verordnung zur Durchführung des Bun-            Erholungsanlagen oder den zu ihnen gehörenden Einrichtun-
    des-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärm-             gen ist ohne Erlaubnis der Ortspolizeibehörde untersagt
    schutzverordnung -32. BImSchV-), bleiben unberührt.                  - außerhalb von zugelassenen Plakatträgern (Plakatsäulen,
                                                                            Anschlagtafeln, usw.) zu plakatieren;
                              §6                                         - andere als dafür zugelassene Flächen zu beschriften oder
                       Lärm durch Tiere
                                                                            zu bemalen.
Tiere, insbesondere Hunde, sind so zu halten, dass niemand
                                                                         Dies gilt auch für bauliche oder sonstige Anlagen, die von
durch anhaltende tierische Laute mehr als nach den Umständen
                                                                         öffentlichen Straßen und Geh- wegen oder Grün- und Erho-
unvermeidbar gestört wird.
                                                                         lungsanlagen einsehbar sind.
                                                                     (2) Die Erlaubnis nach Abs. 1 ist zu erteilen, wenn öffentliche Be-
 Abschnitt 3 - Umweltschädliches Verhalten und Belästi-
                                                                         lange nicht entgegenstehen, insbesondere eine Verunstaltung
                gung der Allgemeinheit
                                                                         des Orts- und Straßenbildes nicht zu befürchten ist.
                              §7                                     (3) Wer entgegen den Verboten des § 14 Abs. 1 außerhalb von
                  Abspritzen von Fahrzeugen                              zugelassenen Plakatträgern plakatiert oder andere als dafür
Das Abspritzen und Waschen von Fahrzeugen auf öffentlichen               zugelassene Flächen beschriftet oder bemalt, ist zur unver-
Straßen ist untersagt.                                                   züglichen Beseitigung verpflichtet. Die Beseitigungspflicht
                                                                         trifft unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 des Polizei-
                              §8                                         gesetzes auch den Veranstalter oder die sonstige Person, die
               Benutzung öffentlicher Brunnen                            auf den jeweiligen Plakatanschlägen oder Darstellungen nach
Öffentliche Brunnen dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestim-           Satz 1 als Verantwortlicher benannt wird.
mung benutzt werden. Es ist verboten, sie zu beschmutzen sowie
das Wasser zu verunreinigen.                                                                        § 15
                                                                                      Belästigung der Allgemeinheit
                              §9                                     (1) Auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und
             Verkauf von Lebensmitteln im Freien                         Erholungsanlagen ist untersagt:
Werden Speisen und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle                1. das Nächtigen,
verabreicht, so sind für Speisereste und Abfälle geeignete Be-           2. das die körperliche Nähe suchende oder sonst besonders
hälter bereitzustellen.                                                      aufdringliche Betteln sowie das Anstiften von Minderjäh-
                                                                             rigen zu dieser Art des Bettelns,
                              § 10
      Wertstoffsammelbehälter/Altglassammelbehälter                      3. das Verrichten der Notdurft,
In Altglassammelbehälter/Wertstoffsammelbehälter (ausgenom-              4. der öffentliche Konsum von Betäubungsmitteln,
men Behälter, in denen nur Altpapier bzw. Kartonagen gesammelt           5. Gegenstände und Abfälle wegzuwerfen oder abzulagern,
werden) darf zwischen 20 Uhr und 7 Uhr nicht eingeworfen werden.             außer in dafür bestimmte Abfallbehälter
                                                                     (2) Die Vorschriften des Strafgesetzbuches und des Betäubungs-
                              § 11                                       mittelgesetzes, des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes
                     Gefahren durch Tiere                                sowie des Landesabfallgesetzes bleiben unberührt.
(1) Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand
    gefährdet wird.                                                   Abschnitt 4 - Schutz der Grün- und Erholungsanlagen
(2) Das Halten von Raubtieren, Gift- und Riesenschlangen und
    ähnlichen Tieren, die durch ihre Körperkräfte, Gifte oder ihr                                    § 16
    Verhalten Personen gefährden können, ist der Ortspolizeibe-                            Ordnungsvorschriften
    hörde unverzüglich anzuzeigen.                                   (1) In den Grün- und Erholungsanlagen ist es unbeschadet der
(3) Im Innenbereich (§§ 30 - 34 Baugesetzbuch) sowie im Gel-             vorstehenden Vorschriften untersagt,
    tungsbereich der Verordnung über das Naturschutzgebiet               1. Anpflanzungen oder sonstige Anlagenflächen außerhalb
    Eriskircher Ried sind auf öffentlichen Straßen, Gehwegen                 der Wege und Plätze sowie der besonders freigegebenen
    und Wegen Hunde an der Leine zu führen. Ansonsten dürfen                 und entsprechend gekennzeichneten Flächen zu betreten;
    Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das          2. sich außerhalb der freigegebenen Zeiten aufzuhalten, We-
    Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.                             gesperren zu beseitigen oder zu verändern oder Einfriedi-
                                                                             gungen oder Sperren zu überklettern;
                              § 12                                       3. Wege, Rasenflächen, Anpflanzungen oder sonstige An-
          Verunreinigung durch Hunde und Pferde                              lagenteile zu verändern oder aufzugraben oder außerhalb
(1) Der Halter oder Führer eines Hundes oder Pferdes hat dafür               zugelassener Feuerstellen Feuer anzumachen;
    zu sorgen, dass dieser/s seine Notdurft nicht auf öffentlichen       4. Pflanzen, Laub, Kompost, Erde, Sand oder Steine zu ent-
    Straßen und Gehwegen, in Grün-, Erholungs- und Sportanla-                fernen;
    gen, auf landwirtschaftlich genutzten Flächen einschließlich         5. Hunde, ausgenommen solche, die von Blinden oder Seh-
    Streuobstwiesen oder in fremden Gärten verrichtet. Dennoch               behinderten mitgeführt werden, unangeleint umherlaufen
    dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich ordnungsgemäß
                                                                             zu lassen; auf Kinderspielplätze oder Liegewiesen dürfen
    zu beseitigen und zu entsorgen.
                                                                             Hunde nicht mitgenommen werden;
(2) Sportanlagen dürfen nicht als Hundeauslauf benutzt werden,
                                                                         6. Bänke, Schilder, Hinweise, Denkmäler, Einfriedigungen
    soweit sie nicht ausdrücklich für diesen Zweck gedacht oder
                                                                             oder andere Einrichtungen zu beschriften, zu bekleben,
    genehmigt sind.
                                                                             zu bemalen, zu beschmutzen oder zu entfernen;
                            § 13                                         7. Gewässer oder Wasserbecken zu verunreinigen oder darin
           Belästigung durch Ausdünstungen u. ä.                             zu fischen;
Übel riechende Gegenstände oder Stoffe dürfen in der Nähe von            8. Schieß-, Wurf- oder Schleudergeräte zu benützen sowie
Wohngebäuden nicht gelagert, verarbeitet oder befördert werden,              zu reiten oder zu zelten;
Mitteilungsblatt Eriskirch - Bekanntmachungen und Nachrichten der Gemeinde Eriskirch
8                                                                             Freitag, 20. August 2021 | Mitteilungsblatt Eriskirch

    9. Parkwege zu befahren und Fahrzeuge abzustellen; dies gilt           11. entgegen § 8 öffentliche Brunnen entgegen ihrer Zweck-
        nicht für Kinderwagen und fahrbare Krankenstühle sowie                   bestimmung benutzt, sie beschmutzt oder das Wasser
        für Kinderfahrzeuge, wenn dadurch andere Besucher nicht                  verunreinigt,
        gefährdet werden.                                                   12. entgegen § 9 geeignete Behälter für Speisereiste und
(2) Die auf Kinderspielplätzen aufgestellten Turn- und Spielgeräte               Abfälle nicht bereithält,
    dürfen nur von Kindern bis dem Alter benützt werden, das auf            13. entgegen § 10 in Altglassammelbehälter oder Wertstoff-
    der Anschlagtafel auf dem Spielplatz genannt ist.                            sammelbehälter einwirft,
                                                                            14. entgegen § 11 Abs. 1 Tiere so hält oder beaufsichtigt,
 Abschnitt 5 - Anbringen von Hausnummern                                         dass andere gefährdet werden,
                                                                            15. entgegen § 11 Abs. 2 das Halten gefährlicher Tiere der
                              § 17                                               Ortspolizeibehörde nicht unverzüglich anzeigt,
                         Hausnummern                                        16. entgegen § 11 Abs. 3 Hunde frei umherlaufen lässt,
(1) Die Hauseigentümer haben ihre Gebäude spätestens an dem                 17. entgegen § 12 als Halter oder Führer eines Hundes oder
    Tag, an dem sie bezogen werden, mit der von der Gemeinde                     Pferdes verbotswidrig abgelegten Kot nicht unverzüg-
    festgesetzten Hausnummer in arabischen Ziffern zu versehen.                  lich beseitigt, oder eine Sportanlage als Hundeauslauf
(2) Die Hausnummern müssen von der Straße aus, in die das                        benutzt.
    Haus einnummeriert ist, gut lesbar sein. Unleserliche Haus-             18. entgegen § 13 übel riechende Gegenstände oder Stoffe
    nummernschilder sind unverzüglich zu erneuern. Die Haus-                     lagert, verarbeitet oder befördert,
    nummern sind in einer Höhe von nicht mehr als 3 m an der
                                                                            19. entgegen § 14 Abs. 1 plakatiert oder nicht dafür zugelas-
    der Straße zugekehrten Seite des Gebäudes unmittelbar über
                                                                                 sene Flächen beschriftet oder bemalt oder als Verpflichte-
    oder neben dem Gebäudeeingang oder, wenn sich der Ge-
                                                                                 ter der in § 14 Abs. 3 beschriebenen Beseitigungspflicht
    bäudeeingang nicht an der Straßenseite des Gebäudes be-
                                                                                 nicht nachkommt,
    findet, an der dem Grundstückszugang nächstgelegenen Ge-
    bäudeecke anzubringen. Bei Gebäuden, die von der Straße                 20. entgegen § 15 Abs. 1 Nr. 1 nächtigt,
    zurückliegen, können die Hausnummern am Grundstückszu-                  21. entgegen § 15 Abs. 1 Nr. 2 bettelt oder Minderjährige zu
    gang angebracht werden.                                                      solchem Betteln anstiftet,
(3) Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall anordnen, wo, wie             22. entgegen § 15 Abs. 1 Nr. 3 die Notdurft verrichtet,
    und in welcher Ausführung Hausnummern anzubringen sind,                 23. entgegen § 15 Abs. 1 Nr. 4 Betäubungsmittel öffentlich
    soweit dies im Interesse der öffentlichen Sicherheit oder Ord-               konsumiert,
    nung geboten ist.                                                       24. entgegen § 15 Abs. 1 Nr. 5 Gegenstände und Abfälle
                                                                                 wegwirft oder ablagert,
 Abschnitt 6 - Schlussbestimmungen                                          25. entgegen § 16 Abs. 1 Nr. 1 Anpflanzungen oder sonsti-
                                                                                 gen Anlagenflächen betritt,
                              § 18                                          26. entgegen § 16 Abs. 1 Nr. 2 außerhalb der freigegebenen
                  Zulassung von Ausnahmen                                        Zeiten sich in nicht dauernd geöffneten Anlagen oder
Entsteht für den Betroffenen eine nicht zumutbare Härte, so kann                 Anlagenteilen aufhält, Wegesperren beseitigt oder ver-
die Ortspolizeibehörde Ausnahmen von den Vorschriften dieser                     ändert oder Einfriedigungen oder Sperren überklettert,
Polizeiverordnung zulassen, sofern keine öffentlichen Interessen            27. entgegen § 16 Abs. 1 Nr. 4 Wege, Rasenflächen, An-
entgegenstehen.                                                                  pflanzungen oder sonstige Anlagenteile verändert oder
                                                                                 aufgräbt oder außerhalb zugelassener Feuerstellen Feuer
                                 § 19                                            macht,
                       Ordnungswidrigkeiten                                 28. entgegen § 16 Abs. 1 Nr. 5 Pflanzen, Gras, Laub, Kom-
(1) Ordnungswidrig im Sinn von § 26 Abs. 1 Polizeigesetz han-                    post, Erde, Sand oder Steine entfernt,
    delt, wer vorsätzlich oder fahrlässig                                   29. entgegen § 16 Abs. 1 Nr. 6 Hunde unangeleint umher-
	  1. entgegen § 2 Abs. 1 Rundfunk- und Fernsehgeräte, Laut-                    laufen lässt oder Hunde auf Kinderspielplätze oder Lie-
         sprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente sowie                   gewiesen mitnimmt,
         andere mechanische oder elektro-akustische Geräte zur              30. entgegen § 16 Abs. 1 Nr. 7 Bänke, Schilder, Hinweise,
         Lauterzeugung so benutzt, dass andere erheblich beläs-                  Denkmäler, Einfriedigungen oder andere Einrichtungen
         tig werden,                                                             beschriftet, beklebt, bemalt, beschmutzt oder entfernt,
	  2. entgegen § 3 Abs. 1 aus Gaststätten und Versammlungs-                31. entgegen §16 Abs. 1 Nr. 8 Gewässer oder Wasserbecken
         räumen Lärm nach außen dringen lässt, durch den andere                  verunreinigt oder darin fischt,
         erheblich belästigt werden,                                        32. entgegen §16 Abs. 1 Nr. 9 Schieß-, Wurf- oder Schleu-
	  3. entgegen § 3 Abs. 2 den Beginn der Sperrzeit in den Ver-                  dergeräte benützt sowie reitet oder zeltet,
         sammlungsstätten der Gemeinde Eriskirch, insbesondere              33. entgegen §16 Abs. 1 Nr. 10 Parkwege befährt oder Fahr-
         in der Irishalle und der Sporthalle, um 3 Uhr nicht einhält,            zeuge abstellt,
	  4. entgegen § 16 die Grillstelle am freien Seezugang und
                                                                            34. entgegen §16 Abs. 2 Turn- und Spielgeräte benutzt,
         die Grillhütte im Gewerbegebiet Aspen außerhalb der
                                                                            35. entgegen §17 Abs. 1 als Hauseigentümer die Gebäude
         zulässigen Zeit benutzt, unnötigen Lärm erzeugt oder
                                                                                 nicht mit den festgesetzten Hausnummern versieht,
         dort Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, Ton-
                                                                            36. unleserliche Hausnummernschilder entgegen § 17 Abs.
         wiedergabegeräte sowie andere mechanische oder elek-
         tro-akustische Geräte zur Lauterzeugung betreibt oder                   2 nicht unverzüglich erneuert oder Hausnummern nicht
         Musikinstrumente in einer Weise benutzt, dass andere                    entsprechend § 17 Abs. 2 anbringt.
         erheblich belästigt werden.                                    (2) Abs. 1 gilt nicht, soweit eine Ausnahme nach § 18 zugelassen
	  5. entgegen § 4 Abs. 1 Sport- und Spielplätze benützt,                  worden ist.
	  6. entgegen § 4 Abs. 2 Bolzplätze, Skateranlagen und Be-            (3) Ordnungswidrigkeiten können nach § 26 Abs. 2 Polizeigesetz
         ach-Volleyballfelder benützt,                                      und § 17 Abs. 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten mit
	  7. entgegen § 5 Abs. 1 Haus- und Gartenarbeiten durch-                  einer Geldbuße geahndet werden.
         führt,
	  8. entgegen § 6 Tiere so hält, dass andere erheblich beläs-                                  § 20 Inkrafttreten
         tigt werden,                                                   (1) Diese Polizeiverordnung tritt am 01.08.2021 in Kraft.
	  9. entgegen § 7 Abs. 1 Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen           (2) Gleichzeitig treten die früheren Polizeiverordnungen, die die-
         abspritzt,                                                         ser Polizeiverordnung entsprechen oder widersprechen, außer
    10. entgegen § 7 Abs. 2 Fahrzeuge abwäscht, obwohl sich                Kraft. Das ist insbesondere die Polizeiverordnung der Gemein-
         dadurch Glatteis auf öffentlichen Straßen bildet,                  de Eriskirch gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung
Mitteilungsblatt Eriskirch - Bekanntmachungen und Nachrichten der Gemeinde Eriskirch
Mitteilungsblatt Eriskirch | Freitag, 20. August 2021                                                                               9

    der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanla-        Es werden überwiegend verkehrsarme Straßen genutzt. Die Tour
    gen und über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiliche          ist ca. 80 km lang;
    Umweltschutz-Verordnung) i. d. F. vom 17.10.2019.                 Schwierigkeitsgrad: schwer, ca. 830 Höhenmeter sind zu be-
                                                                      wältigen, das Tempo ist moderat (ca. 16 km/h im Durchschnitt);
Hinweis:                                                              Rückkehr:         gegen 16:00 Uhr
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften         Ausrüstung:	Helm (Pflicht), kleine Verpflegung (Einkehr ist
der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf-                              vorgesehen), genügend zum Trinken, Flickzeug.
grund der GemO beim Zustandekommen dieser Polizeiverord-              Anmeldungen bitte in der Tourist-Information, Tel. 07541/9708-22
nung wird nach § 4 Abs. 4 und 5 GemO unbeachtlich, wenn sie           Wir wünschen eine gute Fahrt!
nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung
dieser Polizeiverordnung gegenüber der Gemeinde geltend ge-
macht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begrün-
den soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften   Fundamt
über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die
Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
                                                                      Folgende Fundsachen sind eingegangen:
Eriskirch, 29.07.2021                                                 - Geldbörse mit losem Geldbetrag
                                                                      - Powerbank
gez. Arman Aigner, Bürgermeister                                      Informationen beim Fundbüro, Tel. 07541/9708-23

     Mitteilungen                                                     Naturschutzzentrum

     der Gemeinde                                                     „….und wenn der Wolf kommt?“
                                                                      Ausstellung im Naturschutzzentrum
                                                                      Wenige Tiere wecken so große Emotionen wie der Wolf: Für die
                Wichtige Mülltermine                                  einen verkörpert er Kraft und ungezähmte Wildnis, für andere ist
                                                                      er eine gefährliche Bestie. Höchste Zeit also für sachliche Infor-
                                                                      mationen, meint das Team des Naturschutzzentrums Eriskirch
                                                                      und präsentiert ab 30. Juli die Wanderausstellung „.....und wenn
 Montag, 23.08.2021                                                   der Wolf kommt? Alte Mythen und Erfahrungen“.
 Biomüll

Das Rathaus informiert

 Die Kehrmaschine kommt! 
 Kehrbezirk Schlatt-Gmünd-Moos
 am Dienstag, 24.08.2021
 Achtung! Der Kehrbezirk kann sich ändern.

Tourist-Information

Geführte Radtour                                                      Vor über 200 Jahren wurde der Wolf in den heute zu Baden-Würt-
zum Zeppelindenkmal nach Fischreute                                   temberg gehörenden Gebieten ausgerottet, jetzt wandern erste
Geführte Radtour                                                     Tiere von Osten und der Schweiz wieder ein. In den nächsten
mit Günther Lenz                                                      Jahren wird der Wolf wahrscheinlich auch bei uns heimisch
Treffpunkt: Mittwoch, 25. Au-                                         werden.
gust 2021, 09.00 Uhr, Rathaus                                         Die Ausstellung des WaldHaus Freiburg hat drei Schwerpunkte:
Eriskirch                                                             Im ersten Teil wird das Aussehen und die Lebensweise des Wolfes
In der Nähe von Kisslegg, in Fi-                                      vorgestellt, so mit einem eindrucksvollen Präparat eines Wolfes.
schreute erinnert ein Denkmal                                         Der zweite Teil thematisiert die Beziehung zwischen Mensch und
an die glimpfliche Landung ei-                                        Wolf von der Frühzeit bis in die Gegenwart. Schließlich klärt die
nes Zeppelins im Jahre 1906.                                          Ausstellung darüber auf, wie das - meist heimliche - Leben der
Im freien Feld, entlang einer                                         Wölfe erforscht wird und wie mit der Rückkehr des Raubtieres in
Straße steht ein 5 m hohes aus großen Steinen erbauten Denk-          der modernen Kulturlandschaft umgegangen werden kann. Ziel
mals. Das Ziel dieser Tour.                                           der Bemühungen ist es, möglichst bereits im Vorfeld einer Zu-
Herrliche Aussichten, viele Buckel, beeindruckende Landschaft         wanderung mögliche Interessenkonflikte zu vermeiden.
die Charakteristik dieser Tour ins Allgäu. Los geht es in Eriskirch   Die Ausstellung wird im Naturschutzzentrum im ehemaligen
am Rathaus mit dem folgenden Streckenverlauf: Tettnang, Obe-          Bahnhof von Eriskirch bis 21. Juni präsentiert. Die aktuellen Öff-
reisenbach, Krumbach, Amtzell, Karsee, Leupolz, Fischreute. Zu-       nungszeiten sind Dienstag bis Donnerstag von 14 - 17 Uhr sowie
rück nach Eriskirch führt die Tour dann über Wangen, Geiselharz,      Freitag - Sonntag von 10 - 13 Uhr und 14 - 17 Uhr.
Neukirch, Laimnau und Mückle.                                         Der Eintritt ist frei.
Mitteilungsblatt Eriskirch - Bekanntmachungen und Nachrichten der Gemeinde Eriskirch
10                                                                        Freitag, 20. August 2021 | Mitteilungsblatt Eriskirch

                                                                    Neukirch, Tettnang, Eriskirch:
                                                                    Marion Litter, Tel. 07542 98063020 oder
Landratsamt Bodenseekreis informiert
                                                                    marion.litter@bodenseekreis.de
                                                                    Infos zur Tagespflege auch unter
Tageseltern gesucht: Vorbereitungskurse                             https://www.bodenseekreis.de/soziales-gesundheit/familie-kinder/
und Qualifizierungskurs                                             betreuung/kindertagespflege/
Das Landratsamt sucht Tagesmütter und Tagesväter, die Kinder in
der eigenen Familie betreuen oder vereinzelt auch zu den Famili-    Digitaler Fachtag: „Partizipation
en nach Hause gehen. Wer sich vorstellen kann, Kinder anderer       von Ehrenamtlichen und Engagierten in Vereinen“
Familien stundenweise zu betreuen, dafür über Zeit, Geduld und
                                                                    Bei einem digitalen Fachtag für Vereins-Verantwortliche stellt die
ausreichend kindgerechte Räume verfügt, kann sich nun wieder
                                                                    Initiative „Hauptamt stärkt Ehrenamt“ Ideen und frische Sicht-
zu einem der nächsten Vorbereitungskurse sowie zum nächsten
                                                                    weisen auf das Thema „Partizipation im Verein“ vor. Der Fachtag
Qualifizierungskurs für Tageseltern anmelden:
                                                                    am Samstag, 18. September 2021 beginnt um 14:00 Uhr und ist
                                                                    mit einer Dauer von etwa vier Stunden geplant. Das Angebot ist
Vorbereitungskurs
                                                                    kostenlos. Anmeldung, Infos und weitere Angebote unter www.
Freitag, 24. September, 08. Oktober und 22. Oktober 2021, je-
                                                                    bodenseekreis.de/jung-und-engagiert
weils 18:00 bis 21:15 Uhr,
                                                                    An diesem Nachmittag wird zunächst das Berliner Institut für
Samstag, 25. September, 16. Oktober und 23. Oktober 2021,
                                                                    Partizipation fundiert in das Thema einführen. Anschließend
jeweils 09:00 bis 14:00 Uhr.
                                                                    gibt es Workshops zu „Digitalen Methoden der Partizipation“,
Referentinnen: Heike Langer und Gabriele Schaup-Knaack, Fach-
stellen für Kindertagespflege beim Jugendamt Bodenseekreis.         „Rahmenbedingungen und die Einführung von Partizipations-
Ort: Familientreff Markdorf im Mehrgenerationenhaus, Spitalstra-    strukturen“, „Partizipation von und mit Kindern und Jugendli-
ße 3 in Markdorf.                                                   chen“, „Gute Praxis - Beispiele gelungener Partizipation“. Zu-
Anmeldung unter Tel. 07541 204-5249 oder www.vhs-bodensee-          dem besteht die Möglichkeit eines offenen Austausches unter
kreis.de. Die Kursnummer ist DB105925MA-QTP. Die Teilnahme          den Teilnehmenden.
an den 30 Unterrichtseinheiten umfassenden Kurs kostet 15,00        Partizipation als Sammelbegriff für alle Formen der Mitsprache,
Euro. Anmeldeschluss ist zwei Wochen vor Kursbeginn.                Mitwirkung und Mitbestimmung ist nicht eine Frage der Fähig-
Der Vorbereitungskurs führt in die Tätigkeit als Tagesmutter oder   keiten, des Alters oder der Erfahrung. Partizipation kann auf sehr
Tagesvater ein und ist vor der Aufnahme des ersten Tageskindes      unterschiedliche Art geschehen und ist somit wohl in allen Verei-
zu absolvieren. Neben rechtlichen Grundlagen und formalen Rah-      nen möglich und wünschenswert. Denn durch Partizipation fühlt
menbedingungen der Kindertagespflege werden auch die eigene         sich nicht nur jede ehrenamtliche Person ernst- und wahrgenom-
Motivation und Erwartungen geklärt und die Zusammenarbeit           men und sieht einen Mehrwert im eingebrachten Engagement,
mit den Eltern der betreuten Kinder thematisiert. Interessenten,    sondern der ganze Verein kann davon profitieren. Natürlich gibt
die am Vorbereitungskurs teilnehmen möchten, müssen dafür           es dabei einiges zu beachten, denn nicht jede Partizipationsform
zunächst vom Jugendamt auf Eignung überprüft werden.                ist für alle Beteiligten geeignet oder interessant. Der Fachtag soll
                                                                    genau hier eine Orientierung und Hilfestellung geben.
Qualifizierungskurs
13. November 2021 bis Oktober 2022 (35 Termine)                     Corona-Schutzimpfung:
wöchentlich mittwochs von 19:00 bis 21:30 Uhr sowie an einzel-      Offene Angebote ohne Termin im Bodenseekreis
nen Samstagen von 9:00 bis 17:00 Uhr.
                                                                    Das Kreisimpfzentrum (KIZ) bietet die Corona-Schutzimpfung
Referentinnen: Judith Manok-Grundler, Individualpsychologische
                                                                    auch ohne vorherige Terminvereinbarung an. Geimpft wird im
Beraterin, und Stephanie Morath, Sozialpädagogin.
                                                                    KIZ sowie bei zusätzlichen Aktionen im Bodenseekreis. Die of-
Ort: Bildungszentrum, Ensisheimer Straße 30 in Markdorf.
Anmeldung unter Tel. 07541 204-5249 oder www.vhs-bodensee-          fenen Angebote sind kostenlos. Impfberechtigt ist grundsätz-
kreis.de. Die Kursnummer ist DB105905MA-QTP. Die Teilnahme          lich jede und jeder ab dem zwölften Lebensjahr, unabhängig
an den 130 Unterrichtseinheiten umfassenden Kurs kostet 60,00       vom Wohnort. Es stehen dabei mindestens die Impfstoffe der
Euro. Anmeldeschluss ist zwei Wochen vor Kursbeginn.                Hersteller Biontech und Johnson/Johnson zur Auswahl. Für die
Im Qualifizierungskurs wird insbesondere die Erziehung, Betreu-     medizinische Beratung und Betreuung sind immer Ärztinnen und
ung und Förderung der Tageskinder thematisiert. Darüber hinaus      Ärzte anwesend.
wird die Zusammenarbeit mit den Eltern, aber auch Gesundheits-
themen wie Ernährung und Bewegung behandelt. Am Qualifizie-         Die nächsten offenen Impfangebote im Bodenseekreis:
rungskurs kann nur teilnehmen, wessen Eignung bereits durch         - Täglich zwischen 8:00 und 13:00 Uhr, Kreisimpfzentrum, Mes-
die regional zuständige Vermittlungsstelle für Kindertagespflege        se Friedrichshafen.
positiv überprüft worden ist und wer am Vorbereitungskurs für       - Freitag, 20. August 2021, 12:00 bis 20:00 Uhr, Bodenseecen-
Tagesmütter und Tagesväter teilgenommen hat.                            ter Friedrichshafen.
                                                                    - Freitag, 20. August 2021, 12:00 bis 20:00 Uhr, Einkaufszen-
Lokale Vermittlungsstellen Kindertagespflege:                           trum La Piazza Überlingen.
                                                                    - Freitag, 20. August 2021, 18:00 bis 21:00 Uhr, Abend-Impfung
Daisendorf, Hagnau, Meersburg, Owingen,
Sipplingen, Stetten, Uhldingen-Mühlhofen, Überlingen:                   im Kreisimpfzentrum - für Spätaufsteher und Nachtschwär-
Heike Langer, Tel. 0159 04204243 oder                                   mer, Messe Friedrichshafen.
heike.langer@bodenseekreis.de                                       - Speziell mit kinderärztlicher Beratung für die Altersgruppe
                                                                        12 bis 17 Jahre und deren Eltern: Samstag und Sonntag, 21.
Meckenbeuren, Langenargen:                                              und 22. August 2021, 8:00 bis 13:00 Uhr, Kreisimpfzentrum,
Claudia Dahlhoff, Tel. 0159 04204247 oder                               Messe Friedrichshafen.
claudia.dahlhoff@bodenseekreis.de                                   Bitte mitbringen: Ausweis oder Reisepass, wenn vorhanden Kran-
Bermatingen, Markdorf, Oberteuringen:                               kenversichertenkarte und Impfpass.
Sabine Bruckert, Tel. 0159 04204242 oder                            Alle aktuellen Termine und Orte der offenen Impfangebote sowie
sabine.bruckert@bodenseekreis.de                                    wichtige Infos zur Corona-Schutzimpfung unter www.bodensee-
Deggenhausertal, Frickingen, Heiligenberg, Salem, Eriskirch,        kreis.de/corona-impfung
Kressbronn, Friedrichshafen, Immenstaad:                            Das Landratsamt sagt allen Helferinnen und Helfern sowie Stand-
Gabriele Schaup-Knaack, Tel. 0159 04204256 oder                     ortverantwortlichen in Friedrichshafen und Überlingen, die diese
gabriele.schaup-knaack@bodenseekreis.de                             zusätzlichen Angebote möglichen machen, herzlich Dankeschön.
Mitteilungsblatt Eriskirch | Freitag, 20. August 2021                                                                                              11

Neue Selbsthilfegruppe in Kressbronn für Eltern                               unter die routinemäßigen, d. h. monatlich durchgeführten Unter-
von Kindern mit AD(H)S                                                        suchungen fallen, ergaben keine Auffälligkeiten. So waren keine
                                                                              giftigen Schwermetalle, organische Schadstoffe oder Pflanzen-
Ab Oktober 2021 soll es in Kressbronn eine neue Selbsthilfegrup-              schutzmittel-Rückstände nachweisbar.
pe für Eltern und Alleinerziehende von Kindern mit AD(H)S geben,              Die korrosionschemischen Parameter haben sich gegenüber dem
unabhängig von deren Alter. Das erste Treffen wird am Freitag, 1.             Vorjahr nicht verändert. Aus korrosionschemischer Sicht muss von
Oktober 2021 um 18:30 Uhr im Familientreff (Seestraße 20) statt-              der Verwendung von schmelztauchverzinktem Stahl sowie Kup-
finden. Vorbehaltlich der aktuellen Corona-Regeln und unter Ein-              fer in der Hausinstallation abgeraten werden. Insbesondere bei
haltung der Hygiene-Bestimmungen. Anmeldung zur Teilnahme                     schwach durchflossenen Leitungen kann es durch Korrosion zu
bitte über die Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegrup-           einer nachteiligen Beeinflussung der Trinkwasserbeschaffenheit
pen im Landratsamt Bodenseekreis unter Tel. 07541 204-5838                    kommen. Für die in der Hausinstallation verwendeten Werkstoffe
oder E-Mail: selbsthilfe@bodenseekreis.de.                                    innenverzinntes Kupfer sowie Edelstahl ergeben sich keine Ein-
Kinder mit dem Aufmerksamkeitsdefizit-(Hyperaktivitäts)-syndrom               schränkungen.
(ADS/ADHS) sind besonders. Die Erziehung dieser Kinder stellt                 Zusammenfassend wird auf Grund der vorliegenden Untersu-
meist eine große Herausforderung dar. Die AD(H)S-Selbsthilfe-                 chungsergebnisse festgestellt, dass die Wasserprobe des Zweck-
gruppe bietet einen guten Rahmen für wertvollen Erfahrungsaus-                verbandes Wasserversorgung Unteres Schussental in hygie-
tausch und nützliche Hilfestellungen zum Umgang mit AD(H)S in                 nisch-chemischer Hinsicht die an Trinkwasser gestellten
der Familie. Im Mittelpunkt der regelmäßigen Treffen soll der Aus-            Anforderungen in vollem Umfang erfüllt. Der Vergleich mit den
tausch über den Familien- und Schulalltag stehen, zum Beispiel                Messwerten der Vorjahre belegt eine gleichmäßige Wasserbe-
auch die Schulwahl als wegweisende Entscheidung. Außerdem                     schaffenheit von hoher Qualität.
kann hier auch einfach mal zusammen über die stressigen, ver-
rückten, ungewöhnlichen Momente im Familienalltag mit AD(H)S                  Wer nähere Informationen zu den durchgeführten Trinkwasser-
gelacht werden.                                                               untersuchungen wünscht, kann diese bei Frau Stefanie Reiner,
                                                                              Zimmer 18/1 OG, Tel.Nr. 07542/403-251, im Rathaus Mecken-
                          Zweckverband                                        beuren erfragen!
                          Wasserversorgung
                          Unteres Schussental (ZWUS)
                          88074 Meckenbeuren                                  Gemeindeverwaltungsverband
                                                                    Gemeindeverwaltungsverband
                                                                              Eriskirch-Kressbronn           Eriskirch-Kressbronn
                                                                                                                 a. B.-Langenargen       a. B.-Langenargen
Trinkwasseruntersuchungen für den ZWUS
Diese betreffen die Teilorte Buch, Reute, Kehlen, Sammletshofen,
Siglishofen, Lochbrücke, Gerbertshaus, Gunzenaus, Sibratshaus,
Schübelbeer und Sassen.
Entsprechend den Vorgaben der Trinkwasserverordnung wur-
de die Trinkwasserprobe als Netzprobe am 12. Juli 2021 in der
Grundschule Kau entnommen und durch das Eurofins Institut
Jäger GmbH, Weingarten, ausgewertet:
                                                               Der Gemeindeverwaltungsverband           Eriskirch-Kressbronn
                                                                              Der Gemeindeverwaltungsverband                    a. B.-Langenargen a.hat ab dem
                                                                                                                          Eriskirch-Kressbronn
Teilauszug                                                     01.01.2022     B.-Langenargen
                                                                           folgende   neue  Stelle hat
                                                                                                   zu  ab  dem
                                                                                                      besetzen:  01.01.2022    folgende    neue Stelle
aus den Ergebnissen der Trinkwasseruntersuchung                               zu besetzen:
                                                                                                   IT-Administration (m/w/d)
            Kationen                            Anionen                                            IT-Administration
                                                                                          für die IT-Infrastruktur       (m/w/d)
                                                                                                                    der Schulnetzwerke
                                                                                       für die IT-Infrastruktur der Schulnetzwerke
 Calcium (Ca)      (mg/l)     98,7 Hydrogencarbonat (mg/l)        380                    Stellenumfang 100 100 %,
                                                                                       Stellenumfang             %,TVöD
                                                                                                                    TVöD 9b,9b,
                                                                                                                              unbefristet
                                                                                                                                 unbefristet
 Magnesium (Mg) (mg/l)        18,2 Chlorid (Cl)         (mg/l)   10,0         Der Aufgabenbereich umfasst u. a. First- und Second-Le-
 Natrium (Na)      (mg/l)      7,0 Sulfat (SO4)         (mg/l) Der
                                                                 12,0Aufgabenbereich   umfasst
                                                                              vel-Support,        u. a. First-
                                                                                              Mitwirkung     beiund
                                                                                                                  derSecond-Level-Support,
                                                                                                                      Beschaffung von Hard-    Mitwirkung
                                                                                                                                                   und      bei de
                                                               Beschaffung von   Hard- und
                                                                              Software,       Software, Überwachung
                                                                                           Überwachung      und Ausbauund derAusbau     der Netzwerkinfrastruktu
                                                                                                                                Netzwerkinfrastruk-
 Kalium (K)        (mg/l)      1,2 Nitrat (NO3)         (mg/l)   14,0
                                                               die Betreuungtur,derdie
                                                                                     Präsentationstechnik,     IT-Dokumentation, Funktion
                                                                                        Betreuung der Präsentationstechnik,                     als Schnittstelle z
                                                                                                                                        IT-Dokumen-
 Eisen gesamt (Fe) (mg/l) < 0,005 Nitrit (NO2)          (mg/l) internen
                                                               < 0,01 und externen      Akteuren,als
                                                                              tation, Funktion       dieSchnittstelle
                                                                                                         Betreuung der zuSchulnetzwerke,      der PCs, der mobile
                                                                                                                           internen und externen
 Mangan (Mn)       (mg/l) < 0,001                              Endgeräte, derAkteuren,     die Betreuung
                                                                               Telefonanlagen,                der Schulnetzwerke, der PCs, der
                                                                                                  sowie der Fachanwendungen.
                                                                              mobilen Endgeräte, der Telefonanlagen, sowie der Fachan-
 Ammonium (NH4) (mg/l) < 0,06                                                 wendungen.
                                                               Den vollständigen       Ausschreibungstext finden Sie auf unserer Homepage unte
                                                               www.gvv-ekl.de. Bitte senden Sie uns Ihre Bewerbung bis zum 26. September 2021 per Po
 Wasserhärte, Sonstiges                                                       Den vollständigen Ausschreibungstext
                                                               an den Gemeindeverwaltungsverband                             finden
                                                                                                           Eriskirch-Kressbronn    a. Sie  auf unserer Tettnange
                                                                                                                                      B.-Langenargen,
 Gesamthärte (als Grad dt. Härte)              18,0° dH                       Homepage      unter   www.gvv-ekl.de.      Bitte  senden
                                                               Straße 17, 88085 Langenargen oder gerne per E-Mail an Herrn Alexander Ott  Sie uns(ott@gvv-ekl.de
                                                                                                                                                   Ihre
                                                                              Bewerbung     bis  zum   26. September     2021   per Post   an den  Ge-
 Gesamthärte (als Summe Erdalkalien)           3,21 mmol/l Für Informationen       steht Ihnen Herr Alexander Ott, Fachbereichsleiter Allgemeine Verwaltun
                                                                              meindeverwaltungsverband Eriskirch-Kressbronn a. B.-Langen-
                                                               (Tel.: 07543 9324-10) gerne zur Verfügung.
 Wassertemperatur                              18,5°C                         argen, Tettnanger Straße 17, 88085 Langenargen oder gerne
                                                                              per E-Mail an Herrn Alexander Ott (ott@gvv-ekl.de).
 pH-Wert                                       7,27
                                                                              Für Informationen steht Ihnen Herr Alexander Ott, Fachbe-
 Säurekapazität bis pH=4,3                     6,2 mmol/l                     reichsleiter Allgemeine Verwaltung, (Tel.: 07543 9324-10) ger-
 Sauerstoff (O2)                               6,0 mg/l                       ne zur Verfügung.

Befund:
Gemäß dem novellierten Gesetz über die Umweltverträglichkeit
von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmit-
telgesetz – WRMG) vom 29.04.2007 (BGBl. I vom 04.05.2007, S.
600) ist das Wasser dem Härtebereich hart, d. h. mehr als 2,5
Millimol Calciumcarbonat je Liter, zuzuordnen. Auch alle übri-
gen im Rahmen der Untersuchung gemäß Trinkwasserverordnung                          Ist Ihr Personalausweis
                                                                               Wirtschaftsförderung am Bodensee oder
Parameter Gruppe B ausgewerteten Parameter entsprechend
den Anlagen 1 - 3 der neuen Trinkwasserverordnung, die nicht                           Ihr Reisepass noch gültig???
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