GEMEINDE ANZEIGER Nr. 2 109. Jahrgang 14.1.2021 - Gemeinde Malsch
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GEMEINDE ANZEIGER Nr. 2 • 109. Jahrgang • 14.1.2021 mit Amtsblatt der Gemeinde Malsch Einzelpreis 0,80 € · Bezugspreis monatlich 3,15 € Druck und Verlag: Druckerei Stark GmbH • Benzstraße 24 • 76316 Malsch Telefon 07246 922828 • Telefax 07246 922879 Internet: www.druckerei-stark.de • E-Mail: anzeiger@druckerei-stark.de Firma baut Filter gegen Coronaviren Luftreinigungsanlagen für die Malscher Schulen hat die Firma Muggensturm zur Absolut Filtertechnik GmbH. Dort hat er seinen AFC Air Filtration & Containment produziert und an Malscher Schu- Geschäftspartner Ali M. Sadeghi kennengelernt, der vor 35 Jahren len ausgeliefert. Neben den 60 Convectoren wurden 16 Stück aus dem Iran nach Deutschland gekommen war. Sadeghi ist Che- auch von Bischweier bestellt. mietechnik- und Umwelttechnikingenieur sowie Betriebswirt. Nach- Nachdem die AFC Kontakt mit der Malscher Gemeindeverwaltung dem die Firma Absolut verkauft wurde, machten sie sich im Mai aufgenommen hatte, stellte sie einige Geräte zunächst zum Testen 2005 in Karlsruhe selbstständig. zur Verfügung. Geschätzt wird von den Lehrern, dass die Geräte Begonnen haben sie damit Filtereinsätze zu produzieren. Dabei geräuscharm arbeiten. Zudem kann auf das alle 20 Minuten emp- sammelten sie viele Kontakte und erweiterten ihr Angebot auf die fohlene Lüften der Klassenräume verzichtet werden. Trotzdem Instandhaltung und den Service alter Anlagen. Der Erfolg kam sollte für Frischluft durch Lüften gesorgt werden. Mit dem Gerät mit einem Projekt für die Schering AG. Sie hatten weitere Aufträge, erfolgt innerhalb einer Stunde ein fünf- bis sechsmaliger Luftaus- aber es gab bei manchen Bestellern auch die Sorge, ob die kleine tausch. Es sollen über den Filter 99,99 Prozent aller Schwebstoffe Firma das alles leisten kann. So kam, wie sich Sadeghi erinnert, wie Viren, Pollen und Aerosole zurückgehalten werden. ein Kunde deshalb sogar nach Malsch, schaute sich die Halle, Der Filter hat eine Fläche von zehn Quadratmeter. Er muss nur wo die bestellten Anlagen standen an und war sofort überzeugt. jedes halbe Jahr gewechselt werden. Dabei wird eine Tüte über Das Konzept ist leicht erklärt: „Wir haben von alten Systemen das ihn gestülpt, so dass die Personen, die den Filter tauschen nicht Gute übernommen und verbessert“, erklärt Mohari. Wichtig war mit den Viren in Berührung kommen. ihnen, dass sie keine Kredite aufnehmen mussten, für die ihre Klein angefangen haben die Gründer und Geschäftsführer der Familien haften. AFC Stefan A. Mohari und Ali M. Sadeghi vor 15 Jahren im Karls- Obwohl sie, wie sie betonen, keine Europakritiker sind, legen sie ruher Rheinhafen. 2007 zogen sie ins Malscher Industriegebiet Wert auf das Prädikat „Made in Germany“. Das bedeutet für sie, um, wo sie sich mittlerweile auch vergrößert haben. dass nicht nur die Herstellung in Malsch erfolgt, sondern dass Mohari kam 1990 aus der Karlsruher Partnerstadt Temeswar in auch alle verwendeten Materialien aus Deutschland stammen, Rumänien nach Deutschland. Er hat ein Studium zum Schweiß- davon über 80 Prozent sogar aus Baden-Württemberg. fach- und Maschinenbauingenieur absolviert und bei der Mug- Stolz sind die beiden auf die Auszeichnung Top Innovator, mit der gensturmer Firma Anke Apparatebau und Filtertechnik Entstau- sie 2016 vom Wissenschaftsjournalisten und Autor Ranga Yo- bungsanlagen entwickelt. Nachdem er bei der Firma FVT Filter- geshwar als eines der innovativsten Unternehmen des deutschen und Verfahrenstechnik in Durlach tätig war, kam er zurück nach Mittelstands ausgezeichnet wurden. sf
Nummer 2 2 Donnerstag, 14. Januar 2021 NOTRUF TAF EL (Großtiere) Wasserversorgung Ärzte/Apotheken Pferdeklinik an der Rennbahn Iffezheim, An der Rennbahn 16, Telefon 07229 30350 Wasserversorgung Malsch Mirko Wenz, Büro Telefon 07246 707-4530 Ärztlicher Notdienst Tierärztl. Kliniken sind ständig dienstbereit. Störungsmeldestelle Telefon 07246 941735 - nur in dringenden Fällen - Um tel. Voranmeldung wird gebeten. nach Dienstschluss/bei Rohrbrüchen Ärztlicher Notfalldienst Mo bis Fr von 19 Uhr bis zum Folgetag 8 Rufbereitschaft des Fleischkontrolle Uhr, an Sa und So sowie an den gesetzli- Veterinäramtes Frau Dr. Sucker-Swoboda, Malsch, chen Feiertagen ganztags bis um 8 Uhr des Außerhalb der üblichen Dienstzeiten sowie an Telefon 07246 6848, führt die Schlachttier- folgenden Tages. Zu erfragen über die Ret- Wochenenden und Feiertagen ist beim Vete- und Fleischuntersuchung bei Haus- und tungsleitstelle unter 116117. rinäramt des Landratsamtes Karlsruhe eine gewerblichen Schlachtungen durch. Neue Möglichkeit für hör- und sprachbe- Rufbereitschaft 0163 8365640 eingerichtet. Urlaubs- und krankheitsbedingte hinderte Menschen: Nothilfe-SMS als Vertretung: Ergänzung zum Notfall-FAX Herr Kohnert, Fleischkontrolleur Für Baden-Württ. bei Notfällen: die Polizei Defibrillatoren beim Landratsamt Karlsruhe, per SMS an die 01522 1807110 sowie die Tel. 0163 8365674 Feuerwehr und der Rettungsdienst in Ab- Defibrillatoren sind an folgenden Stellen hängigkeit des persönl. Netzbetreibers per öffentlich zugänglich: Gasversorgung Malsch- SMS an die 99 0711 50667112 (Telekom + in Malsch im Vorraum der Sparkasse in der Vodafone), 329 0711 50667112 (Telefoni- Durmersheim GmbH Adlerstraße 50 ca/O2) bzw. E-Plus 1551 0711 50 667112. Störungsmeldestelle - Gas - in Sulzbach im Anwesen Ettlinger Straße 12 Stadtwerke Ettlingen Die Notdienstpraxis in Ettlingen, Am Stadt- bahnhof 8, ist geöffnet Mo - Fr 19 - 21 Uhr, im Rathaus Waldprechtsweier (Zugang von Telefon 07243 101-888, 07243 338-888 Sa, So + Feiertage 10 - 14 Uhr + 16 - 20 Uhr. der Talstraße her) Zentrale in Ettlingen Tel. 07243 101-02 Anfragen für Sprechstunden und Hausbe- Gekennzeichnet sind die Standorte jeweils an suche unter Tel. 116117 (ohne Vorwahl). der Eingangstür durch einen grünen Aufkleber EnBW Regionalzentrum Rettungsdienst und Krankentransporte: (grüner Blitz in weißem Herz und weißes Kreuz). Die Rettungsleitstelle ist jederzeit erreichbar In Völkersbach hat die Gemeinde der DRK- Nordbaden unter der europaweit einheitlichen Notruf- Bereitschaft ein Gerät zur Verfügung gestellt. Zentrale in Ettlingen 07243 180-0 nummer 112. Die Bereitschaft wird über die normale Not- Störungsmeldestelle - Strom Augenärzte Bereitschaftsdienst (Baden- rufnummer 112 alarmiert. und Straßenbeleuchtung 0800 3629477 Baden, Rastatt, Karlsruhe) Patienten, die außerhalb der Sprechstun- Rettungsdienste Notfalltelefone für Kinder, denzeiten eine augenärztliche Behandlung benötigen, können zu den nachfolgenden Jugendliche und Frauen Dienstzeiten unter der zentralen Rufnum- Notrufe Deutscher Kinderschutzbund Karlsruhe mer 01805 19292122 den Dienst habenden Feuerwehr-Notruf Telefon 112 Telefon 0721 842208 Arzt erreichen: Mo, Di, Do, Fr 19 - 8 Uhr, Mi Kinder- und Jugendtelefon (kostenfrei) Polizei-Notruf (Unfälle usw.) Telefon 110 13 - 8 Uhr, Sa/So/Feiertag: 8 - 8 Uhr Telefon 0800 1110333 Kinderärztlicher Notfalldienst: Ambulante Notfallbehandlung von Kindern Unfallrettung Frauenhaus Beratung Der Rettungswagen ist Tag und Nacht über Telefon 0721 849047 in der Knielinger Allee 101, im Geb. der Kin- derklinik mit extra Eingang!, Karlsruhe, Mi die Rettungsstelle Telefon 112 zu erreichen. Frauenhaus Karlsruhe 13 bis 22 Uhr, Fr 19 bis 22 Uhr sowie Sa/ Telefon 0721 567824 So/Feiertag 8 bis 22 Uhr, am Vorabend eines Personenbeförderung/ Frauenhaus SkF Karlsruhe Feiertags 19 bis 22 Uhr (ohne Anmeldung). Krankentransporte Telefon 0721 824466 Bechler Lars Tel. 07246 5333 Notruf für vergewaltigte und misshandelte Zahnärztlicher mit Rollstuhlfahrdienst Frauen: Telefon 0721 859173 Bereitschaftsdienst Rollstuhl-Shuttle KA Tel. 07246 9447477 Beratung und Schutz für Frauen und deren Am Wochenende und an Feiertagen ist der Krankentransporte Tel. 19222 Kinder bei häuslicher Gewalt zahnärztliche Notdienst telefonisch unter BaSe Taxi-Ka GmbH Tel. 07246 9433033 Telefon 0721 915022 0621 38000812 erreichbar. An Werktagen, außerhalb der Sprechzeiten, können Sie sich Telefonseelsorge im Notfall an die Zahnklinik Karlsruhe unter Polizei Tel. 0721 9744233 wenden. Polizeiposten Malsch Karlsruhe Tel. 07246 1324 in ökumenischer Trägerschaft Apotheken-Notdienst - nur in dringenden Fällen - Polizeirevier Ettlingen Telefonseelsorge 0800 1110111 Tel. 07243 3200-312 oder -313 rund um die Uhr kostenfrei 0800 1110222 Samstag, 16. Januar 2021: Fax 07243 3200-350 Entensee-Apotheke Ettlingen (West), Lindenweg 13, Telefon 07243 4582 Marienhaus Malsch Sibyllen-Apotheke Rastatt, Notfall-Telefone »Wohnen und Pflege Bahnhofstraße 20, Telefon 07222 33296 Sonntag, 17. Januar 2021: - nach Dienstschluss - im Alter« Sibylla-Apotheke Ettlingen, Badener-Tor- Amtfeldstraße 19, 76316 Malsch Straße 1, Telefon 07243 12660 Bauhof - für Notfälle Telefon 07246 708-0 Vital-Apotheke Gaggenau, Internet: www.marienhaus-malsch.de Hildastraße 31b, Telefon 07225 68978020 Telefon 0152 57934236 E-Mail: marienhaus.malsch@diakonie-ggmbh.de Tierärztlicher Notdienst Abwasseranlagen Falls der Haustierarzt nicht erreichbar ist Abwasserentsorgung/Klärwerk Malsch Hilfsdienste und Samstag/Sonntag, 16./17.1.2021: Mirko Wenz - Büro Beratungsstellen (Kleintiere) Telefon 07246 707-4530 siehe im Anschluss an den Praxis Gommel, Am Hainbuchenweg 2, nach Dienstschluss/Störungsmeldestelle amtlichen Teil Durmersheim, Telefon 07245 805785 Telefon 07246 942263
Nummer 2 Donnerstag, 14. Januar 2021 3 Amtsblatt Nr. 2 Donnerstag, 14.1.2021 Herausgeber: Gemeinde 76316 Malsch • Tel. 0 7246 707-0 • Fax 707-420 E-Mail: elmar.himmel@malsch.de • Internet: www.malsch.de Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister Elmar Himmel oder Vertreter im Amt Verlag: Druckerei Stark GmbH • Benzstraße 24 • 76316 Malsch Bürgermeister Neujahrsrede 2021 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, für das Jahr 2021 wünsche ich Ihnen allen von Herzen alles Gute, Glück und Gesundheit. Das Jahr 2020 war sicher das außergewöhnlichste und herausforderndste, das viele von uns hier in Malsch je erlebt haben. Die gesundheitlichen, persönlichen und ökonomischen Folgen sind überall präsent. Die konkrete Angst vor dem Virus prägt unseren Alltag. Wie immer in einer Krise lernten Menschen nicht nur deren Auslöser kennen, sondern auch sich selbst. Wie durch ein Brennglas haben wir die großen Stärken von uns Menschen gesehen. Wir erlebten Solidarität, Fürsorge und Mitgefühl. Aber ebenso deutlich wurden unsere großen menschlichen Schwächen. Gleichgültigkeit, Bequemlichkeit, Besserwisserei und Selbstgerechtigkeit ist in vielen Teilen unserer Gesellschaft schon seit Jahren erkennbar. Sie wurden nun aber umso deutlicher sichtbar, je mehr sie über bloßen Egoismus hin zu einer aggressiven Irrationalität übergingen. Die Seuche hat die Welt in eine Gesundheits- und Wirtschaftskrise gestürzt, deren Ausmaß für kaum jemanden vorhersehbar war, der wir uns nun aber alle stellen müssen - gemeinsam. Vielfach ist die Rede davon, dass die Demokratie in der Krise stecke, dass der gesellschaftliche Zusammenhalt am Bröckeln sei, dass die Überzeugungen, Werte und Ziele der verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen immer weiter auseinander driften würden. Regelmäßig wird daher ein Wir-Gefühl beschworen, das neue Bande zwischen den Menschen herstellen soll. Wenn wir uns nun aber alle gemeinsam dieser Krisensituation stellen müssen, dann bedarf es bei uns Menschen ein Mehr an Stärken als an Schwächen. Wir brauchen eine Politik, die auf Vertrauen baut, um Corona, Klimakata- strophen, soziale Ungleichheit, Hunger und Armut erfolgreich bewältigen zu können. Es bedarf außerdem des Vertrauens in unser gesellschaftliches System, damit wir diese Herausforderungen unserer Zeit erfolgreich bewältigen können. Und dieses Vertrauen in die gewählte Politik in Berlin können Sie als Bürgerinnen und Bürger ebenso haben, wie in die gewählte Politik des Gemeinderats von Malsch und mir als Ihren Bürgermeister. Ich war kein Freund der Großen Koalition in Berlin, bin aber gerade in dieser jetzigen Situation froh, dass wir unter Führung von Frau Merkel als Bundeskanzlerin eine gut funktionierende Bundespolitik haben. In dieser unabhängig von Corona immer schneller werdenden, eh schon gehetzten Politik wurden viele richtige Entscheidungen getroffen! Die Linie von Frau Merkel war meist klarer als die der Ministerpräsidenten. Daher sind manche Beschlüsse - zumindest jetzt im Nachgang - zu hinterfragen. Sie sollten aber folgendes Bedenken: Politiker müssen zu einem bestimmten Zeitpunkt anhand der ihnen vorliegenden Informationen und mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln Entscheidungen treffen und handeln - und dies ohne monatelang alles durchdenken zu können! Die neuesten Entscheidungen vom 5. Januar haben Sie alle aus den Nachrichten schon erfahren. Wie diese Beschlüsse nun vom Land Baden-Württemberg umgesetzt werden, wissen wir als Gemeinde Malsch endgültig erst wieder einmal am Wochenende! Eigentlich wäre es gut, wenn wir durch die Kontinuität der Führung auf Bundesebene die Krise abarbeiten und überstehen könnten. Auch und gerade auf kommunaler Ebene haben wir im Rahmen des Möglichen alle einen guten Job gemacht. Aber es sind für uns keine guten Bedingungen gegeben. Seit Jahren werden immer mehr gesellschaftliche und staatliche Aufgaben auf die Kommunen übertragen. Und dies bei gleichzeitiger mangelnder Finanzausstattung! Wir sind kommunalpolitisch dazu genötigt uns betriebswirtschaftlich „kaputtzusparen“, was unsere Infrastruktur und damit die Substanz unserer Gesellschaft immer mehr kaputtmacht! Dem entgegnen wir mit Anpassungsfähigkeit und Kooperationsbereitschaft, um als Kommunen für Sie, als Bürgerinnen und Bürger, da zu sein! Auch wir in Malsch betreiben kommunalpolitisch eine Politik, die sich an den Anfordernissen von Ihnen als Bürgerinnen und Bürger orientiert. Ihre Lebens- und Wohlfühlqualität versuchen wir im Gemeinderat zu verbessern. Der inner- örtliche Hochwasserschutz ist abgeschlossen. Weitere Hochwasserschutzmaßnahmen beim Federbach, beim Schwimmbad und im Waldprechtstal werden wir angehen. Auch die Sanierung der Hans-Thoma-Schule geht voran.
Nummer 2 4 Donnerstag, 14. Januar 2021 Für Sie als Bürgerinnen und Bürger, zwar noch nicht sichtbar, kommt in den letzten Monaten kommunalpolitisch auch im Bereich der Wohnraumversorgung richtig Schwung auf. Die Haushaltsberatungen Ende des Monats werden zeigen, was wir uns finanziell noch leisten können. Es wäre aber unrealistisch davon auszugehen, dass mit den krisenbedingten enormen finanziellen Einnahmeausfällen und den erhöhten Ausgaben all das angegangen werden kann, was alles noch vor einiger Zeit so angedacht war. Wenn wir aber im Gemeinderat so weiterarbeiten wie zuletzt und finanziell auf Sicht fahren, können Sie als Bürgerinnen und Bürger das Vertrauen in uns haben, dass wir kommunalpolitisch das machbar Beste für Sie angehen und umsetzen werden. Eigentlich wäre es gut, wenn wir durch die Kontinuität dieser Führung auch auf Gemeindeebene die Krise abarbeiten und überstehen könnten. Wir Menschen haben zum einen das Talent, wenn wir uns unserer Intelligenz und nicht unserer Ignoranz bedienen, uns buchstäblich am eigenen Schopf aus dem Sumpf zu ziehen. Aber zum anderen haben wir auch unsere Fähigkeit, genau das überhaupt für möglich zu halten - zu hoffen. Und eben auch die gerne als „bloßes Gefühl“ abgestempelte Qualität, die ein Virus niemals haben wird - nämlich hoffen zu können. Mit der Zulassung des Impfstoffes sehe man „das lang ersehnte Licht am Ende des Tunnels heller werden", sagte der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier in seiner Weihnachtsansprache. Hoffnung ist ein „Licht am Ende des Tunnels", auf das man aber eben auch zulaufen muss. Hoffnung ist aber etwas anderes als blinde Zuversicht und Glaube an Durchhalteparolen. Hoffnung setzt sich zusammen aus Zielen, dem Erkennen von Wegen dorthin und der Bereitschaft, diese aktiv zu beschreiten. Hoffnung ist aber nur dann hoff- nungsvoll, wenn diese Ziele und Wege einigermaßen rational begründet sind. Sonst würde die „falsche“ Hoffnung andere mögliche Auswege versperren. Hoffnung ist ein Nein zu einem tatenlosen, bequemen „Wird schon werden“ - das sich vielfach im Jahr 2020 als tödlich herausgestellt hat. Aber 2020 war eben auch das Jahr, das gezeigt oder zumindest die Hoffnung gemacht hat, dass mit echten Anstrengungen, mit der richtigen Mischung aus Rationalität und Gefühl, mit einem ehrlichen Umgang mit Wissen und Unwissen, so manches Problem der Menschheit zu lösen ist. Und das ziemlich schnell und auch, wenn uns das Wasser schon bis zum Halse steht. Mit Vertrauen, Vernunft und Geduld werden wir nach und nach vieles wieder tun können, auf das wir lange verzichten mussten. Mit einer gewissen Besonnenheit und dem Herunterfahren des öffentlichen Lebens, in einem solidarischen Miteinander und gleichzeitigem Distanz halten, können wir uns als Gesellschaft und als Bürgerinnen und Bürger von Malsch in dieser Situation am besten begegnen. Lassen Sie uns gerade jetzt zusammenhalten und aufeinander achten, so können wir diese Herausforderung best- möglich meistern und uns sowie unser Umfeld so weit als möglich schützen. Ich wünsche Ihnen allen von Herzen alles Gute und ein glückliches und gesundes neues Jahr. Ihr Bürgermeister Elmar Himmel Das Video zur Neujahrsrede finden Sie unter www.malsch.de. Coronavirus – Aktuelle Informationen Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat im Landtag am Freitag, 8.1.2021 die Maßnahmen zur Verlängerung und Verschärfung des Lockdowns vorgestellt. Im Zentrum seiner Rede standen strengere Kontaktbeschrän- kungen sowie eine positive Bilanz zum Impfstart im Land. Hohe Infektionszahlen, volle Intensivstationen und Erkenntnisse über neue Virus-Mutationen wie B.1.1.7 aus Groß- britannien - aufgrund der angespannten Pandemielage in ganz Deutschland haben sich die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten gemeinsam mit Bundeskanzlerin Merkel auf einen weiteren gemeinsamen Kraftakt geeinigt. Wäh- rend die bestehenden Maßnahmen bis zum 31. Januar verlängert werden, gelten ab dem 11. Januar weitere Ein- schränkungen in ganz Baden-Württemberg. Noch immer seien die Auswirkungen der Feiertage an Weihnachten und Silvester abzuwarten, betonte Minister- präsident Winfried Kretschmann im Landtag. Baden-Württemberg sei noch weit von seinem Ziel entfernt, unter die Schwelle von 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen zu kommen. „Aus diesem Grund haben wir entschieden, den Lockdown zu verlängern.“ Harte Maßnahmen, schnelle Wirkung Auch werde es weitere Verschärfungen geben. „Zusätzliche Kontaktreduktionen haben eine sehr große Wirkung. Das haben uns die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler noch einmal sehr eindringlich vor Augen geführt.“ Der verkürzte Bremsweg des R-Werts sei ein wichtiger Richtwert, erläuterte Kretschmann: „Mit einem R-Wert von 0,9 halbiert sich die Zahl der Infektionen jeden Monat. Mit einem R-Wert von 0,7 hingegen halbiert sie sich jede Woche.“ Derzeit liegt die Reproduktionszahl im Land bei 0,82. Hinzu kommen Erkenntnisse über die Virus-Mutation B.1.1.7, welche bereits in Baden-Württemberg festgestellt werden konnte. Die Daten deuten darauf hin, dass diese Mutation wahrscheinlich sehr viel ansteckender ist als das ursprüngliche Coronavirus. „Die Quintessenz daraus ist: Nicht vorsichtig und langsam bremsen, sondern hart und kurz. Nur niedrige Zahlen verhindern Tod und Leid. Nur niedrige Zahlen geben der Wirtschaft wieder den notwendigen Schub“, so der Mini- sterpräsident. Was gilt ab dem 11. Januar? Der Regierungschef appellierte an den Zusammenhalt und die Unterstützung des Landtags für die folgenden Beschlüsse:
Nummer 2 Donnerstag, 14. Januar 2021 5 – Die bisher geltenden Beschränkungen werden bis zum 31. Januar verlängert. Die Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg bleiben bestehen. Alle derzeit geschlossenen Geschäfte und Einrichtungen bleiben geschlossen. – Private Zusammenkünfte sind nur noch im Kreis des eigenen Haushalts und höchstens einer weiteren Person erlaubt, die nicht zum eigenen Haushalt gehört. Um familiäre Härten abzumildern und den Bedürfnissen von Kindern und Alleinerziehenden gerecht zu werden, werden die Kinder der beiden Haushalte bis 14 Jahre nicht mitgezählt. Familien können sich zudem mit einem weiteren Haushalt zu einer festen Betreuungsgemeinschaft zusammentun, in der die Kinder wechselseitig betreut werden. – Lokale Behörden sind ab sofort dazu angehalten, Menschenansammlungen in tagestouristischen Hotspots im Freien (z.B. Skigebiete) einzudämmen. – Kantinen werden geschlossen. Die Abgabe von Speisen und Getränken zum Mitnehmen bleibt erlaubt. – Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden deutlich dazu aufgefordert, großzügige Home-Office-Möglichkeiten zu schaffen. – Schulen bleiben weiterhin geschlossen. Fernunterricht wird angeboten, Sonderregelungen für Abschlussklassen sind möglich. Es besteht eine Aussicht auf Öffnung von Kitas und Grundschulen ab dem 18. Januar, sollten die Infektionszahlen signifikant sinken. Eine Notbetreuung für Kita-Kinder und die Klassen 1 bis 7 wird eingerichtet. – Für das Jahr 2021 wird ein zusätzliches Kinderkrankengeld für 20 zusätzliche Tage pro Elternteil und 40 zusätzliche Tage für Alleinerziehende gewährt. Der Anspruch gilt auch für die Betreuung der Kinder zuhause. Diese Regelung liegt noch nicht vor. Sobald diese Regelung vorliegt, wird die Bundesregierung darüber informieren. – „Click & Collect“-Abholangebote im Einzelhandel sowie bei Bibliotheken und Archiven werden erlaubt. – Die vollständige Auszahlung der Novemberhilfen beginnt am 10. Januar 2021. Die Anträge für die Dezemberhilfe sind bereits seit Mitte Dezember möglich. Bei der Überbrückungshilfe III sollen Abschlagszahlungen möglich sein. Reguläre Auszahlungen sollen im 1. Quartal 2021 erfolgen. Mit Beschluss vom 8. Januar 2021 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen sind größtenteils am 11. Januar 2021 in Kraft getreten. Änderungen der Corona-Verordnung zum 11. Januar 2021 Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, den Lockdown zu verlängern und zu verschärfen. Was das für die Regelungen in Baden-Württemberg bedeutet, haben wir hier für Sie übersichtlich zusammengefasst. Die komplette Verordnung und einen Überblick über die Regelungen und viele wesentlichen Fragen und Antworten können unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos- zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
Nummer 2 Donnerstag, 14. Januar 2021 7 Die neue Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne und Testung führt eine zusätzliche Testpflicht bei Einreise ein (Zwei-Test-Strategie). Bei Einreise aus einem Risikogebiet besteht weiterhin grundsätzlich eine zehntägige Quarantänepflicht, die frü- hestens mit einem ab dem fünften Tag der Quarantäne erhobenen negativen Testergebnis beendet werden kann. Künftig gilt zusätzlich eine Testpflicht bei Einreise. Der Testpflicht kann durch eine Testung binnen 48 Stunden vor Anreise oder durch eine Testung unmittelbar nach Einreise nachgekommen werden. Zudem sind künftig von einer Coronavirus-Infektion „Genesene“ von der Quarantänepflicht befreit. Im Übrigen werden die bisherigen Regelungen beibehalten. Verkürzung der Absonderungsdauer (1) Die Absonderung nach § 1 Absatz 1 Satz 1 endet frühestens ab dem fünften Tag nach der Einreise, wenn eine Person über ein negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit Coronavirus auf Papier oder in einem elektronischen Dokument in deutscher, englischer oder französischer Sprache verfügt und sie dieses innerhalb von zehn Tage nach der Einreise der zuständigen Behörde auf Verlangen unverzüglich vorlegt. (2) Die zugrundeliegende Testung muss mindestens fünf Tage nach der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland vorgenommen worden sein. Der zugrundeliegende Test muss die Anforderungen des Robert Koch-Instituts, die im Internet unter der Adresse https://www.rki.de/covid-19-tests veröffentlicht sind, erfüllen. (3) Die Person muss das ärztliche Zeugnis für mindestens zehn Tage nach Einreise aufbewahren. (4) Die Absonderung nach § 1 Absatz 1 Satz 1 wird für die Dauer, die zur Durchführung eines Tests nach Absatz 1 erforderlich ist, ausgesetzt. (5) Die Person nach Absatz 1 hat zur Durchführung eines Tests einen Arzt oder ein Testzentrum aufzusuchen, wenn binnen zehn Tagen nach Einreise typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus wie Fieber, trockener Husten oder Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns auftreten. (6) Die Absätze 1 bis 5 gelten für die Personen, die unter § 2 Absatz 4 Nummer 3 fallen, entsprechend. Rathaus Hinweis der Gemeinde: Wir bitten die Gratulanten aufgrund der dynamischen Verbreitung Aktuelle Erreichbarkeit des Rathauses des Coronavirus in Baden-Württemberg, den direkten Kontakt mit den Jubilaren zu vermeiden und die Glückwünsche über Telefon, Malsch und der Ortsverwaltungen Brief oder digital zu übermitteln. Mit der Verschärfung der Maßnahmen und der entsprechenden Anpassung der Corona-Verordnung des Landes hat die Landes- regierung auf die immer noch kritische Entwicklung des Infekti- Freiwillige Feuerwehr Malsch onsgeschehens in Baden-Württemberg reagiert. Ziel ist es nach wie vor, durch eine weitgehende Reduzierung öffentlicher und pri- vater Kontakte die Ausbreitung des Virus so einzudämmen, dass Freiwillige Feuerwehr Malsch insbesondere die Aufrechterhaltung unseres Gesundheitssystems gewährleistet werden kann. Aktuelles, Informationen und mehr von der Feuerwehr Malsch jederzeit Um auch die Funktionsfähigkeit der Verwaltung aufrecht zu erhalten auch im Internet unter www.ff-malsch.de. und um die Kontakte besser steuern zu können, wurden deshalb das Rathaus Malsch und die Ortsverwaltungen bis auf Weiteres für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen und auf einen Friedhofsverwaltung „coronabedingten“ Sonderbetrieb umgestellt. Selbstverständlich werden die Verwaltungen in diesem Sonder- betrieb nach vorheriger Absprache für dringende persönliche Bei Todesfällen - Festlegung der Bestat- Vorsprachen im Einzelfall Termine vereinbaren. Ein Zugang zu tungszeit und Auswahl der Grabplätze den Dienststellen für die Öffentlichkeit ist deshalb nur nach vor- heriger Anmeldung und in dringenden Fällen möglich. Frau Stolz, Telefon 07246 707-108 Die persönliche Vorsprache im Rathaus muss daher zuvor tele- Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung : fonisch während der üblichen Dienstzeiten bei Ihrem oder Ihrer Montag bis Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr gewünschten Ansprechpartner/in vereinbart werden. Sollten Sie Donnerstag von 15.00 - 18.00 Uhr für Ihr Anliegen den oder die konkrete/n Sachbearbeiter/in nicht kennen, rufen Sie bitte unter Telefon 07246 7070 an oder nehmen Friedhof Malsch Sie per E-Mail unter info@malsch.de Kontakt mit uns auf. Schließen der Brunnen Wir danken für Ihr Verständnis sowie Beachtung und wünschen Ihnen Gesundheit. Alle Brunnen auf dem Friedhof Malsch sind vorerst außer Betrieb genommen. Die WC-Anlagen bleiben geöffnet. Ihre Verwaltung Termin- Vereinbarungszeiten Streupflicht auf den Friedhöfen Gemeindeverwaltung Mo.-Mi. 8.00-12.00 Uhr Die Friedhofsverwaltung weist darauf hin, dass für den Streudienst Telefon 7070 Do. 7.30-12.30 Uhr auf den Friedhöfen in Malsch und den Ortsteilen folgende Rege- Do. 15.00-18.00 Uhr lungen gelten: Fr. 8.00-12.00 Uhr Auf dem Friedhof Malsch werden bei Schneefall und Glätte die Hauptwege geräumt und an Tagen, an denen eine Beerdigung Unsere Glückwünsche oder eine Trauerfeier stattfindet, zusätzlich die Wege von der Lei- Die Gemeinde gratuliert allen genannten und ungenannten Mit- chenhalle bis zur Begräbnisstätte. bürgerinnen und Mitbürgern zum Geburtstag und wünscht ihnen Nur in besonderen Fällen Glück, Gesundheit und einen frohen Lebensabend. Auf den Friedhöfen Sulzbach, Völkersbach und Waldprechtsweier WALDPRECHTSWEIER werden bei Schnee und Glätte an Tagen, an denen eine Beerdi- gung oder Trauerfeier stattfindet, die Wege von der Leichenhalle Eiserne Hochzeit: bis zur Begräbnisstätte geräumt. An den übrigen Tagen mit Schnee 18.1.2021 Eheleute Luise und Norbert Witt und Glätte erfolgt keine Räumung der Friedhofswege.
Nummer 2 8 Donnerstag, 14. Januar 2021 Sicherheit geht vor Das im November 2020 verabschiedete Landesgrundsteuer- Darüber hinaus kann kein Winterdienst auf den Friedhöfen gesetz gilt erst ab dem 1. Januar 2025 als Grundlage für die erfolgen. neu zu berechnende Grundsteuer. Die Reform der Grundsteuer wird sich somit erstmals in den Grundsteuerbescheiden ab Die mit Rechtsstreitigkeiten befassten Gerichte und die Kommu- dem Jahr 2025 auswirken. nalversicherungen gehen davon aus, dass in ländlichen Ortschaf- ten grundsätzlich keine Verpflichtung besteht, auf Friedhofswegen Warum überhaupt eine Reform der Grundsteuer? Streumaßnahmen durchzuführen. Die Friedhofsverwaltung bittet Die Grundsteuer basiert auf den Einheitswerten. Diese wurden deshalb die Friedhofsbesucher, an Tagen mit Schneefall und Glätte letztmals flächendeckend in einer Hauptfeststellung zum 1.1.1964 eigenverantwortlich zu prüfen, ob der Besuch des Friedhofs an nach den Wertverhältnissen in diesem Zeitpunkt ermittelt. Während solchen Tagen mit erhöhter Rutschgefahr aus Sicherheitsgründen sich die Wertverhältnisse seither sehr unterschiedlich entwickelt nicht verschoben werden sollte. haben, blieben die Einheitswerte unverändert. Mit Urteil vom 10. April 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht deshalb die Verwendung der Einheitswerte von 1964 als Basis für die Grund- steuer für verfassungswidrig und verpflichtete den Bundesge- Finanzwesen setzgeber, bis Ende 2019 die Grundsteuer neu zu regeln. In einer Übergangszeit bis 2024 darf das bisherige Recht noch angewen- det werden. Ab 2025 muss die Grundsteuer auf Grundlage neu Bezuschussung der örtlichen Vereine 2021 ermittelter Werte erhoben werden. Nach den Förderrichtlinien der Gemeinde Malsch haben die Ver- Die gesetzliche Neuregelung eine die Meldungen über die Anzahl der Jugendlichen bis zum 31. Januar 2021 beim Bürgermeisteramt Malsch - Rechnungsamt, Im Herbst 2019 hat der Bundesgesetzgeber die Reform beschlos- Frau Bergmann - einzureichen. In der Aufstellung sind die Jugend- sen. Er hat dabei den Ländern die Möglichkeit eröffnet, vom bun- lichen in alphabetischer Reihenfolge mit Anschrift und Geburtstag desgesetzlichen Grundsteuerrecht abzuweichen und landesspe- zifische Regelungen zu erlassen. Davon hat der Landtag von aufzuführen. Außerdem ist die Auszahlung der Zuschüsse im Baden-Württemberg Gebrauch gemacht und am 4. November Bereich Jugendförderung abhängig vom Nachweis einer Teilnah- 2020 ein Landesgrundsteuergesetz beschlossen. Nähere Infor- me am Zertifizierungsprogramm „Verein Aktiv im Jugendschutz“. mationen zum Landesgrundsteuergesetz finden Sie auch auf der Falls die Zertifizierungsurkunde noch nicht vorliegt, bitten wir Internetseite des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg diese der Mitgliederliste beizufügen. unter https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/haushalt-finanzen/ Der angegebene Termin ist unbedingt einzuhalten. Nach dem 31. grundsteuer/. Januar eingehende Zuschussanträge können 2021 nicht mehr Die Eckpunkte der Neuregelung in Baden-Württemberg berücksichtigt werden. Die Zertifizierungsurkunde kann notfalls nachgereicht werden. – Wie bisher unterliegen der Grundsteuer die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B). Steuerbescheide 2021 – Auch verfahrensrechtlich bleibt es beim bisher bekannten drei- In den letzten Tagen wurden die Grundsteuer- und Hundesteu- stufigen Verfahren: Die örtlich zuständigen Finanzämter (Lage- erbescheide für das Jahr 2021 zugestellt. Die Grundsteuerhe- finanzämter) bewerten den steuerpflichtigen Grundbesitz und besätze, Gewerbesteuerhebesätze und die Hundesteuersätze stellen die Grundsteuerwerte (bisher: Einheitswerte) durch bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Grundsteuerwertbescheide fest. In einem weiteren Schritt Der erste zu beachtende Steuertermin ist der 15. Februar 2021. berechnen sie die Grundsteuermessbeträge und setzen diese Sollten Sie Teilnehmer am SEPA-Lastschriftverfahren sein, wird durch Grundsteuermessbescheide fest. Die Gemeinden set- die Forderung am Fälligkeitstermin von Ihrem Konto abgebucht. zen den örtlichen Hebesatz jeweils für die Grundsteuer A und die Grundsteuer B fest, erlassen die Grundsteuerbescheide Nachfolgend einige Hinweise: und erheben die Grundsteuer. Grundsteuer – Die Bewertung der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft Bitte beachten Sie, dass nicht alle Steuerpflichtigen einen Grund- (Grundsteuer A) erfolgt in Anlehnung an die Bundesregelung steuer-Jahresbescheid 2021 erhalten. Ein Jahresbescheid geht in einem Ertragswertverfahren: Die land- und forstwirtschaft- Ihnen nur dann zu, wenn sich der jährliche Grundsteuerbetrag lichen Flächen werden dabei mit vom Gesetzgeber vorgege- ändert. Ansonsten gilt der zuletzt erteilte Bescheid weiter. Für die benen typisierten Reinertragswerten bewertet. Der Grund- Steuerpflichtigen, die für das Kalenderjahr 2021 die gleiche Grund- steuerwert des Betriebs wird mit der Steuermesszahl 0,55 steuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird aufgrund § 27 Promille vervielfacht und ergibt den Grundsteuermessbetrag. Abs. 3 des Grundsteuergesetzes die Grundsteuer für das Kalen- Grund und Boden sowie Gebäude und Gebäudeteile, die Wohn- derjahr 2021 in derselben Höhe durch öffentliche Bekanntmachung zwecken oder anderen nicht land- und forstwirtschaftlichen festgesetzt. Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung treten Zwecken dienen, werden Steuergegenstand der Grundsteuer B. die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn an diesem Tag ein – Die Bewertung der bebauten und unbebauten Grundstücke schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. des Grundvermögens (Grundsteuer B) orientiert sich aus- Die Grundsteuer wird nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalen- schließlich an den Bodenwerten. Der Landesgesetzgeber hat derjahres festgesetzt (§ 9 Abs. 1 Grundsteuergesetz). Änderungen bewusst darauf verzichtet, auch die Gebäude in die Bewertung im Laufe des Jahres 2021 müssen für dieses Kalenderjahr selbst einzubeziehen. Der Bodenwert, so seine Überlegung, spiegelt dann noch unberücksichtigt bleiben, wenn sie schon kurz nach den Verkehrswert eines (fiktiv) unbebauten Grundstücks lage- dem 01. Januar 2021 eintreten. Nach dem Eigentumswechsel abhängig wider und verkörpert das abstrakte Nutzenpotenzial besteht für den bisherigen Eigentümer die Möglichkeit, die Grund- eines Grundstücks. Grundlage sind die von den Gutachteraus- steuer auf Grundlage privatrechtlicher Vereinbarungen (z.B. im schüssen zu ermittelnden Bodenrichtwerte. Maßgebend ist der Kaufvertrag), anteilig vom neuen Eigentümer zurückzufordern. Bodenrichtwert des Richtwertgrundstücks in der Bodenricht- Der Steuerbetrag sowie die jeweiligen Fälligkeitstermine sind aus wertzone, in der sich das zu bewertende Grundstück befindet. dem Jahressteuerbescheid 2021 bzw. aus dem letzten Grund- Soweit von den Gutachterausschüssen kein Bodenrichtwert steuerbescheid zu ersehen. ermittelt wurde, ist der Wert des Grundstücks aus den Werten vergleichbarer Flächen abzuleiten. Der Grundsteuerwert ergibt Gewerbesteuer sich aus der Multiplikation der Grundstücksfläche mit dem Zum 15. Februar 2021 wird auch die erste Gewerbesteuer-Vor- Bodenrichtwert. auszahlungsrate zur Zahlung fällig. Die Festsetzung erfolgte im – Die Fokussierung auf die Bodenwerte mit Verzicht auf die Berück- zuletzt erteilten Gewerbesteuerbescheid. sichtigung der Grundstücksbebauung macht die Bewertung Hundesteuer für Zwecke der Grundsteuer bürokratiearm. Eine aufwändige Der im Hundesteuerbescheid 2021 ausgewiesene Steuerbetrag Erhebung und Pflege von Gebäudeflächen (Wohn-/Nutzflächen, ist ebenfalls zum 15. Februar 2021 zu bezahlen. Im Falle einer Bruttogrundflächen) und weiterer Gebäudedaten entfällt bei Änderung ergehen gesonderte Bescheide, die Steuerbeträge und der Finanzverwaltung und bei den Steuerpflichtigen. Fälligkeit ausweisen. – Der Grundsteuerwert wird mit einer Steuermesszahl (1,3 Promille) multipliziert. Daraus ergibt sich der Grundsteuer- messbetrag, der Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ist. Informationen zur Reform der Grundsteuer Für überwiegend zu Wohnzwecken genutzte bebaute Grund- Die oben genannten Grundsteuerbescheide wurden noch auf den stücke wird die Steuermesszahl um einen Abschlag in Höhe bisherigen gesetzlichen Grundlagen erlassen. von 30 Prozent gemindert, beträgt also 0,91 Promille.
Nummer 2 Donnerstag, 14. Januar 2021 9 – Der Grundsteuermessbetrag wird, wie bisher, mit dem jeweiligen Was bedeutet die Grundsteuerreform in Euro und Cent für die Hebesatz der Gemeinde multipliziert, woraus sich die tatsächlich einzelnen Grundstücke? zu leistende Grundsteuer ergibt, die von der Gemeinde mit Derzeit sind noch keine belastbaren Aussagen dazu möglich, wie Steuerbescheid oder durch öffentliche Bekanntmachung fest- hoch die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 für die einzelnen Grund- gesetzt wird. stücke ausfallen und welche Belastungsveränderungen es geben Wie geht es nun konkret weiter? wird! Entscheidend dafür ist neben den bodenwertgeprägten neu- Zunächst steht die Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte en Grundsteuermessbeträgen der künftige im Jahr 2025 anzu- zum Stichtag 1. Januar 2022 an. In Baden-Württemberg sind wendende Hebesatz. Diesen kann die Gemeinde erst ermitteln, 5,6 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirt- wenn sie aus den Messbescheiden des Finanzamts die Summe schaft von den Finanzämtern auf diesen Zeitpunkt neu zu bewer- der neuen Messbeträge kennt. Diese Datenbasis wird den Gemein- ten. Grundlage für die Bewertung der bebauten und unbebauten den voraussichtlich erst im Laufe des Jahres 2024 vollständig vor- Grundstücke des Grundvermögens sind die von den Gutach- liegen. Vorher lässt sich nicht absehen, ob und inwieweit der Hebe- terausschüssen der Gemeinden zum 1. Januar 2022 zu ermit- satz gegenüber dem bisherigen Hebesatz erhöht oder ermäßigt telnden und zu veröffentlichenden Bodenrichtwerte. Anknüp- werden muss, um das für 2025 angestrebte Grundsteueraufkom- fend an diese Grundsteuerwerte setzen die Finanzämter die ab men zu erreichen. Anders ausgedrückt: Je nach der Veränderung 1. Januar 2025 geltenden neuen Grundsteuermessbeträge fest, der neuen Messbeträge gegenüber den bisherigen Messbeträgen die der Grundsteuer ab 2025 zugrunde gelegt werden. kann bereits mit einem deutlich niedrigeren Hebesatz das ange- In Zeitabständen von sieben Jahren sollen die Grundsteuerwerte strebte Aufkommen erzielt werden. Andererseits kann auch ein dann aktualisiert werden, ebenso die daran anknüpfenden Grund- deutlich höherer Hebesatz nötig sein, um das Aufkommen in bis- steuermessbeträge. Dafür will die Finanzverwaltung ein vollauto- heriger Höhe zu erreichen. Daher können auch Beispielsberech- matisiertes, modernes Bewertungsverfahren einsetzen. Das ist nungen mit dem bisherigen Hebesatz nicht zu belastbaren Aus- jedoch für den Auftakt noch nicht vollumfänglich möglich. Für die sagen im Hinblick auf die Höhe der künftigen Grundsteuer führen. erste Wertermittlung zum 1. Januar 2022 müssen die Steuerpflich- Auch bei insgesamt angestrebter Aufkommensneutralität wird es tigen deshalb die relevanten Daten, insbesondere die Grund- allerdings zwischen Grundstücken, Grundstücksarten und Lagen stücksgröße und den Bodenrichtwert, mittels elektronischer Steu- zu Belastungsverschiebungen kommen. D.h. es wird Grundstücke ererklärung dem Finanzamt übermitteln. Bei der nächsten zum geben, für die ab dem Jahr 2025 mehr Grundsteuer als bisher 1. Januar 2029 vorgesehenen flächendeckenden Aktualisierung zu bezahlen ist und Grundstücke, für die weniger als bisher zu der Grundsteuerwerte (Hauptfeststellung) - auf der Grundlage bezahlen ist. Dies ist nach der Entscheidung des Bundesverfas- der auf diesen Zeitpunkt von den Gutachterausschüssen zu ermit- sungsgerichts, in der die bisherige Bewertung und damit auch telnden Bodenrichtwerte - soll dieser Aufwand dann weitgehend die Verteilung der Grundsteuerlast auf die Grundstücke als ver- entfallen können. fassungswidrig erachtet und dem Gesetzgeber eine Neuregelung Um eine zügige Umsetzung sicherzustellen, werden die Steuer- aufgegeben wurde, die zwangsläufige Folge der Reform. pflichtigen im Laufe des Jahres 2022 von der Finanzverwaltung voraussichtlich durch eine Allgemeinverfügung aufgefordert, eine Erklärung für ihren Grundbesitz einzureichen. Hierfür wird das Aktenzeichen des Finanzamts für das jeweilige Grundstück benö- Forstamt tigt. Dieses ist auf dem aktuellen Grundsteuerbescheid der Gemeinde mit angegeben. Die Finanzämter berechnen aus den Angaben den Grundsteuerwert, legen den Steuermessbetrag fest Straßensperrung der Moosalbtalstraße und teilen beides den Steuerpflichtigen per Bescheid mit. Auch die Kommunen erhalten die von ihnen benötigen Daten. K3706/K3552 am 16.1.2021 Auf Basis der Vorarbeit der Finanzämter kann jede einzelne Am 16.1.2021 wird die Moosalbtalstraße (K3706 bzw. K3552) zwi- Gemeinde bis Anfang 2025 den kommunalen Hebesatz berechnen schen Völkersbach und Moosbronn in der Zeit von 9.00 Uhr bis und beschließen. Anschließend erstellt und versendet die Kom- 16.00 Uhr gesperrt. Die Zufahrt zum Talhof und nach Mittelberg mune die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 an die Steu- ist für Anlieger von Moosbronn aus frei. Eine Durchfahrt ab Talhof erpflichtigen. Die neue Grundsteuer in Baden-Württemberg ist ist nicht möglich. Die Umleitungsstrecke verläuft in beide Rich- dann umgesetzt. tungen über Freiolsheim bzw. die K3706 und L613.
Nummer 2 10 Donnerstag, 14. Januar 2021 Grund dieser Sperrung ist die Durchführung einer Drückjagd im Dabei geht es beispielsweise um Fragestellungen in welchen Wald zwischen Marxzell, Völkersbach, Moosbronn und Bernbach. Familienkonstellationen Menschen leben, welche Bildungsab- Ziel dieser Jagd ist, in dem betroffenen Waldgebiet ein Gleich- schlüsse von der Bevölkerung erworben wurden oder um Belange, gewicht zwischen den Wildbeständen und dem Wald zu gewähr- welche die Gesundheit der Menschen betreffen. leisten. Was ist der Mikrozensus? Der Mikrozensus ist eine amtliche Haushaltsbefragung bei jährlich einem Prozent der Haushalte. Die Ergebnisse dienen als Grund- Grundbucheinsichtsstelle lage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen von Bund und Ländern. Sie stehen auch der Wissenschaft, der Presse und interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Grundbucheinsichtsstelle Über 1.000 Haushalte werden pro Woche befragt. Die Angaben Bei der Grundbucheinsichtsstelle im Rathaus Malsch kann die beziehen sich dann jeweils auf eine vorab bestimmte feste Ratsschreiberin Frau Elke Gerstner, Zimmer 213, bzw. deren Ver- Berichtswoche. Die erteilten Auskünfte der Haushalte sind die treterin Frau Michaela Duft, Zimmer 308, bei berechtigtem Interesse Grundlage für Meldungen wie »Abhängigkeit der Frauen von den Einsicht in elektronisch geführte Grundbücher der Gemarkungen Einkünften der Angehörigen gesunken« und »Die meisten Zuwan- Malsch, Sulzbach, Völkersbach und Waldprechtsweier gewähren derungen nach Baden-Württemberg erfolgen aus EU-28-Staaten«. sowie Ausdrucke hieraus (Grundbuchabschriften) erteilen. Ferner Für den Mikrozensus sind dabei die Auskünfte von Menschen im kann die Ratsschreiberin öffentliche Unterschriftsbeglaubigungen Rentenalter, von Studierenden sowie von Erwerbslosen genauso vornehmen. Die Öffnungszeiten der Grundbucheinsichtsstelle wichtig wie die Angaben von Angestellten oder Selbstständigen. sind Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie Donnerstag Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie, die wirtschaftliche und von 15.00 bis 18.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung soziale Veränderungen auslöst, ist der Mikrozensus von Bedeu- unter Tel. 07246 707-213 (Frau Gerstner) oder 707-308 (Frau Duft). tung. Die Auskünfte der auskunftspflichtigen Haushalte helfen, die aktuelle Lage der Bevölkerung in Baden-Württemberg abzu- bilden. Durch die Teilnahme am Mikrozensus tragen die Haushalte Meldeamt beispielsweise dazu bei, zu ermitteln, welche Auswirkungen die Pandemie selbst sowie die Maßnahmen zu ihrer Eindämmung auf die Erwerbstätigkeit sowie das Einkommen der unterschiedlichen Abholung von Reisepässen und Bevölkerungsgruppen in Baden-Württemberg haben. Personalausweisen Neben dem Grundprogramm zur wirtschaftlichen und sozialen Alle bis zum 7.12.2020 beantragten Reisepässe und bis zum Lage der Bevölkerung sowie den seit 1968 erhobenen Fragen 21.12.2020 beantragten Personalausweise sind eingetroffen und der EU-weit durchgeführten Erhebung zur Arbeitsmarktbeteiligung können im Einwohnermeldeamt Malsch, Zimmer 103 oder in der werden seit 2020 zusätzlich Fragen der ebenfalls EU-weit durch- jeweiligen Ortsverwaltung abgeholt werden. geführten Befragung zu Einkommen und Lebensbedingungen (englisch: Statistics on Income and Living Conditions, SILC) Bitte bei der Abholung die alten Ausweise mitbringen. gestellt. Ab dem Jahr 2021 wird das Frageprogramm des Mikro- zensus um die ebenfalls EU-weit durchgeführte Erhebung zur Internetnutzung in privaten Haushalten (IKT) ergänzt. Ordnungsamt Malsch Wer wird für die Erhebung ausgewählt? In einem mathematischen Zufallsverfahren werden zunächst Malscher Wochenmarkt Gebäude bzw. Gebäudeteile gezogen. Für die Ermittlung der Namen der Haushalte in den Gebäuden setzt das Statistische Auf dem Mühlenplatz findet der Malscher Wochenmarkt freitags Landesamt vor Ort auch Erhebungsbeauftragte ein. Die Erhe- von 8.00 bis 13.00 Uhr statt. Wir bitten die Anwohner des Markt- geländes ihre Fahrzeuge auf den freitags zwischen 5.00 und 14.00 bungsbeauftragten können sich bei der Namensermittlung mittels Uhr gesperrten Parkplätzen nicht abzustellen. Die Stellflächen eines Ausweises als Beauftragte des Statistischen Landesamtes werden für den Marktaufbau benötigt, weshalb die widerrechtlich Baden-Württemberg ausweisen. Für die zufällig ausgewählten abgestellten Fahrzeuge abgeschleppt werden. Haushalte besteht Auskunftspflicht. Sie werden innerhalb von maximal fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu viermal im Rah- Unsere Wochenmarktbeschicker bieten ein reichhaltiges An- men des Mikrozensus befragt. gebot an: ● eine große Auswahl an Obst und Gemüse sowie frische Pflanzen Wie läuft die Befragung ab? und Blumen Ausgewählte Haushalte finden im Briefkasten ein Anschreiben ● Pflegeprodukte aus Honig und Propolis, sowie Bonbons mit des Statistischen Landesamtes Baden-Württembergs vor. Darin sind meist die Zugangsdaten für die Meldung über das Internet Honig oder Propolis enthalten. Alternativ wird das Schreiben von einem Erhebungs- ● reichhaltige Auswahl an Suppen, Soßen, Gewürzen der Fa. Wela beauftragten versandt oder eingeworfen und enthält die Bitte, mit ● Oliven aus verschiedenen Ländern, eingelegter Schafskäse, An- diesem Kontakt für ein Interview am Telefon aufzunehmen. Auf- tipasti, Öle, getrocknete Früchte, selbstgemachte Brotaufstriche grund der Corona-Pandemie können Interviews vor Ort mit den ● versch. Sorten Bienenhonig aus der Region, von eigener Imkerei Erhebungsbeauftragten, wie bis 2020 üblich, aktuell nicht statt- finden. Die Auskünfte können für alle Haushaltsmitglieder von Kommen und genießen Sie ein Stück Lebensqualität im Kernort einer volljährigen Person erteilt werden. von Malsch. Die Durchführung der Befragung mit unseren Erhebungsbeauf- Bitte beachten Sie bei Ihrem Einkauf die Hinweise über den Umgang mit dem Coronavirus. tragten ist für die Haushalte die einfachste und zeitsparendste Form der Auskunftserteilung. Alternativ haben diese auch die Möglichkeit, den Fragebogen via Onlineformular oder in Papier- Mikrozensus 2021 - form selbst auszufüllen. Vor allem für Auskunftspflichtige die keinen Start in Baden-Württemberg Zugang zum Internet haben, bietet das Statistische Landesamt auch Telefoninterviews mit Mitarbeitenden des Amtes an. Kontaktlose Teilnahme über das Internet und Telefon möglich Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung Ab dem 11. Januar startet der Mikrozensus 2021. Das Statistische und dem Datenschutz und werden weder an Dritte weitergegeben Landesamt Baden-Württemberg bittet hierfür alle ausgewählten noch veröffentlicht. Nach Eingang und Prüfung der Daten im Sta- Haushalte um Unterstützung bei der Durchführung der größten tistischen Landesamt werden die Erhebungsmerkmale getrennt jährlichen Haushaltserhebung in Deutschland. Über das ganze von den personenbezogenen Hilfsmerkmalen gespeichert. Im Jahr 2021 hinweg werden in mehr als 900 Gemeinden rund 55.000 weiteren Verlauf werden die Daten anonymisiert und zu aggre- in einer Stichprobe ausgewählte Haushalte in Baden-Württemberg gierten Landes- und Regionalergebnissen weiterverarbeitet. zu ihren Lebensverhältnissen befragt. Dies sind rund ein Prozent der insgesamt rund 5,3 Millionen Haushalte im Südwesten. Das Statistische Landesamt wird bei der Durchführung des Mikrozen- sus durch Erhebungsbeauftragte unterstützt. Gefunden wurden Die Ergebnisse des Mikrozensus sind eine wichtige Informations- – 3 Schlüssel und eine Chipkarte am Ring quelle zu den Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen. – 2 silberfarbene Schlüssel
Nummer 2 Donnerstag, 14. Januar 2021 11 Sozial- und Gesundheitswesen Sprechstunden der Krankenkassen Debeka Ansprechpartner: Klaus Weiler (Telefon 07242 933321) Pflegestützpunkte Landkreis Karlsruhe Standort Ettlingen Die Pflegestützpunkte Landkreis Karlsruhe stehen für Auskunft und Beratung zu allen Fragen rund um Alter und Pflege zur Verfügung - kostenlos, unabhängig und neutral. Die Beratungen finden derzeit telefonisch statt. In Einzelfällen sind auch persönliche Termine nach telefonischer Voranmeldung unter Einhaltung der gebotenen Hygieneregeln mit Einzelpersonen am Hauptstandort in Ettlingen oder im Rathaus Malsch (1. und 3. Montagvormittag im Monat) möglich. Die Pflegestützpunkte sind feste Ansprechpartner in der Versor- gung bei beginnender Hilfsbedürftigkeit bis hin zu Pflegebedürf- tigkeit. Die Mitarbeiterinnen leisten Unterstützung in der Auswahl zur Verfügung gestellt. Auf deren Smartphones prüft die App, ob und Organisation passender Hilfsangebote sowie deren Finan- unter den Kontakten der letzten 14 Tage der Zufallscode eines zierung durch die Beantragung der Leistungen von den Kranken- Infizierten ist und kritische Kontakte bestanden haben. Wird sie und Pflegekassen. fündig, benachrichtigt sie die Betroffenen und gibt klare Hand- Der Pflegestützpunkt Standort Ettlingen ist per Telefon (0721 lungsempfehlungen. Die Daten der Benachrichtigten sind zu keiner 93671240) und E-Mail (pflegestuetzpunkt.ettlingen@landratsamt- Zeit einsehbar. karlsruhe.de) erreichbar. Die Sprechzeiten sind Montag bis Don- WAS PASSIERT MIT DEN DATEN? nerstag 9.00 bis 12.00 Uhr, Dienstag 13.30 bis 16.00 Uhr, Don- nerstag 13.30 bis 18.00 Uhr sowie Freitag 9.00 bis 13.00 Uhr. Die App ist auf dem eingeschalteten Smartphone aktiv und soll uns täglich begleiten. Sie wird uns jedoch nie kennenlernen. Sie kennt weder unseren Namen noch unsere Telefonnummer noch unseren Standort. Dadurch verrät sie niemandem, wer oder wo Kommunale Notfallplanung wir sind. Der Datenschutz bleibt über die gesamte Nutzungsdauer und bei allen Funktionen gewahrt. Keine Anmeldung: Es braucht weder eine E-Mail-Adresse noch Corona-Warn-App des Robert-Koch- einen Namen. Institutes in Zusammenarbeit mit der Keine Rückschlüsse auf persönliche Daten: Bei einer Begeg- nung mit einem anderen Menschen tauschen die Smartphones Bundesregierung nur Zufallscodes aus. Diese messen, über welche Dauer und mit DIE CORONA-WARN-APP: welchem Abstand ein Kontakt stattgefunden hat. Sie lassen aber keine Rückschlüsse auf konkrete Personen zu. Es erfolgt auch GEMEINSAM CORONA BEKÄMPFEN keine Standortbestimmung. Mit der Corona-Warn-App können alle mithelfen, Infektionsketten Dezentrale Speicherung: Die Daten werden nur auf dem Smart- schnell zu durchbrechen. Sie macht das Smartphone zum Warn- phone gespeichert und nach 14 Tagen gelöscht. system. Die App informiert uns, wenn wir Kontakt mit nachweislich Infizierten hatten. Sie schützt uns und unsere Mitmenschen. Und Keine Einsicht für Dritte: Die Daten der Personen, die eine nach- unsere Privatsphäre. Denn die App kennt weder unseren Namen gewiesene Infektion melden, sowie der Benachrichtigten sind noch unseren Standort. nicht nachverfolgbar - nicht für die Bundesregierung, nicht für das Robert Koch-Institut, nicht für andere Nutzer/-innen und auch WARUM IST DIE APP SO WICHTIG? nicht für die Betreiber der App-Stores. Überall im öffentlichen Raum begegnen wir anderen Menschen. Quelle: Bundesregierung (www.corona-warn-app.de) Darunter auch Menschen, die mit dem Coronavirus infiziert sein können und das Virus an andere übertragen. Auch ohne, dass sich Symptome bemerkbar machen. Nach einem positiven Corona-Test geht es für das Gesundheitsamt an die Nachverfolgung der Kontakte. Und die verläuft nicht ohne Lücken. Schließlich können Infizierte unmöglich alle Personen benennen, denen sie im Supermarkt, in der Bahn oder beim Spa- ziergang begegnet sind. Die Corona-Warn-App kann solche Lü- cken schließen. Sie erkennt, wenn sich andere Menschen in unse- rer Nähe aufhalten. Und sie benachrichtigt uns, wenn ihr gemeldet worden ist, dass sich einer dieser Menschen nachweislich infiziert hat. Kurz: Sie ergänzt die analoge Erfassung digital und hilft so, Infektionsketten zu durchbrechen. Sie hilft, die Pandemie unter Kontrolle zu halten. WIE FUNKTIONIERT DIE APP? Die Corona-Warn-App sollte uns auf allen Wegen begleiten. Wann immer sich Nutzer/-innen begegnen, tauschen ihre Smartphones über Bluetooth verschlüsselte Zufallscodes aus. Diese geben Auf- schluss darüber, mit welchem Abstand und über welche Dauer Quelle: Bundesregierung (www.zusammengegencorona.de) eine Begegnung stattgefunden hat. Die App speichert alle Zufalls- codes, die unser Smartphone sammelt, für 14 Tage. Laut Robert Koch-Institut umfasst die Inkubationszeit, also die Zeit von der Alltag in Zeiten von Corona: Ansteckung bis zum Beginn der Erkrankung, von einem bis maxi- Mit der AHA-Formel durch den Winter mal 14 Tagen. Deshalb werden die Daten nach Ablauf von 14 Tagen automatisch gelöscht. AHA bedeutet: Meldet eine betroffene Person über die App freiwillig ihre Infektion, • Abstand halten: Achten Sie auf einen Mindestabstand von min- werden ihre eigenen Zufallscodes allen Nutzerinnen und Nutzern destens 1,5 Meter zu anderen Personen
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