Mitteilungsblatt - Gemeinde Wallerfangen

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Mitteilungsblatt - Gemeinde Wallerfangen
40. Jahrgang                         Donnerstag, den 25. Februar 2021            Nr. 8/2021

               Mitteilungsblatt      der Gemeinde

               W a l l e r fa n g e n
               Mit den Gemeindebezirken: Bedersdorf, Düren, Gisingen, Ihn-Leidingen,
               Ittersdorf, Kerlingen, Rammelfangen, St. Barbara, Wallerfangen mit Oberlimberg
               Mit den Amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Wallerfangen

                         Unsere Partnergemeinde in Frankreich: St. Vallier
Mitteilungsblatt - Gemeinde Wallerfangen
Wallerfangen                                                             -2-                                                        Ausgabe 8/2021

          Bereitschaftsdienste
 Für die Veröffentlichung des Bereitschaftsdienstes übernimmt
 die Gemeinde Wallerfangen keine Haftung.
                                                                             ii HNO Notfalldienst
                                                                             Die Bereitschaftsdienstpraxis wird Ihnen unter der Rufnummer

 ii Apothekendienst für Wallerfangen                                         116-117 mitgeteilt.

    und Saarlouis                                                            ii Augenärztlicher Notfalldienst
 Notdienst-Hotline der ABDA, kostenlose Rufnummer: 0800/00 22
 8 33, oder Kurzwahl 22 8 33 von jedem Handy (69 Cent/Minute)                Der Bereitschaftsdienst der Augenärzte ist über die Telefon-Nr.
 25.02.2021, Römer-Apotheke, Roden, Tel.: 06831/88880                        116117 erreichbar.
 26.02.2021, Brunnen-Apotheke Dillingen, Tel.: 06831/703936
 27.02.2021, Luzia-Apotheke, Dillingen, Tel.: 06831/7066990
 28.02.2021, Doc`s-Apotheke, Saarlouis, Tel.: 06831/4881199                  ii Zahnärztlicher Notfalldienst
 01.03.2021, Saar-Apotheke, Saarlouis, Tel: 06831/41051                      (Nur für dringende Fälle und nach vorheriger telefonischer
 02.03.2021, Vitalikum-Apotheke, Überherrn, Tel. 06836/4710830
                                                                             Vereinbarung!):
 03.03.2021, easy-Apotheke, Dillingen, Tel: 06831/4614658
                                                                             27./28.02.2021

 ii Ärztlicher Bereitschaftsdienst                                           Dr. G. Salbert,
                                                                             Saarlouis, Tel.: 06831/3254
 (inkl. Kinderärzte / Augenärzte / HNO-Ärzte)                                Es wird auch auf die Internetseite www.zahnaerzte-saarland.de
 Sie erreichen den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärzt-            verwiesen, auf der die aktuellen zahnärztlichen Notfalldienste ver-
 lichen Vereinigung kostenlos unter der bundesweit einheitlichen             öffentlicht werden.
 Rufnummer 116117.
 Zusätzlich sind unsere Bereitschaftsdienstpraxen für Sie geöffnet.
 Von Samstag, 8.00 Uhr bis Montag, 8.00 Uhr, an Feiertagen (inkl.            ii Tierärztlicher Notdienst
 Heiligabend/Silvester), an Rosenmontag sowie an Brückentagen).
 Bereitschaftsdienstpraxis Saarlouis:                                        Tierärztliche Notdienstplan von der Tierärztekammer des Saarlandes
 Im Marienhaus Klinikum Saarlouis                                            ist auf einer Homepage gestellt und ist unter der Internetseite: http://
 Kapuziner Str. 4, 66740 Saarlouis                                           tierarzt-saar.de/. abrufbar.
 Bereitschaftsdienstpraxis Dillingen:
 Im ehemaligen Krankenhaus Dillingen
 Werkstr. 3, 66763 Dillingen
 In den Zeiten, in denen die Bereitschaftsdienstpraxis geöffnet ist,
                                                                                                   Hausärztliche Praxis
 erreichen Sie den diensthabenden Arzt/ die diensthabende Ärztin
 direkt über die Nummer der Bereitschaftsdienstpraxis: Telefon:
                                                                                         Witold Raszowski
 01805/ 663 006*                                                                         Facharzt für Allgemeinmedizin
                                                                                     66798 Wallerfangen • Hauptstraße 39
 ii Kinderärztlicher Notfalldienst                                                    Tel. 06831/6321 • Fax 06831/6322
 Es gibt nur noch einen zentralen Standort für das gesamte West-
 Saarland, wo ein kinderärztlicher Notdienst am Wochenende, an
                                                                                           Liebe Patienten,
 Feiertagen sowie Brückentagen angeboten wird.                                            wir machen Urlaub
 Die Praxisräume für diesen Dienst befinden sich im Erdgeschoss                          vom 08.03.2021 bis
 der Elisabeth-Klinik in Saarlouis.                                                   einschließlich 12.03.2021.
 Es ist dringend notwendig, um die Wartezeit für Sie so gering
 wie möglich zu halten, vorher anzurufen!                                                 Vertretung übernehmen:
 Die Bereitschaftsdienstpraxis für Kinder und Jugendliche ist                      Gemeinschaftspraxis Paul - Stockhausen
 unter folgender Rufnummer zu den aufgeführten Zeiten erreich-                           66780 Rehlingen-Siersburg
 bar: Telefonnummer: 06831/1257883
 An den übrigen Wochentagen erreichen Sie den Bereitschafts-                          Gemeinschaftspraxis Drs. Dick - Dutt
 dienst außerhalb der Sprechstunde über Ihre Kinder und Ju-                                   66798 Wallerfangen
 gendärztliche Praxis.

               Herausgeber:		                 LINUS WITTICH Medien KG
               Druck:		                       Druckhaus WITTICH KG                                                            Impressum
               Verlag:		                      LINUS WITTICH Medien KG
               Anschrift:		                   54343 Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT)
               Verantwortlich:
               amtlicher Teil:		               Bürgermeister Horst Trenz,
               		                              Rathaus, 66798 Wallerfangen                           Erscheinungsweise: wöchentlich
               übriger Teil:		                 Dietmar Kaupp, Verlagsleiter                          Zustellung: Kostenlose Zustellung an alle
               Anzeigen:		                     Melina Franklin, Produktionsleiterin                  Haushalte, Einzelbezug über den Verlag

               Reklamationen Vertrieb:         Tel. 06502 9147-800, E-Mail: vertrieb@wittich-foehren.de
               Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gül-
               tige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekenn-
               zeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages
               oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.
Mitteilungsblatt - Gemeinde Wallerfangen
Wallerfangen                                                    -3-                                                 Ausgabe 8/2021

                              Thema der Woche               aus der Gemeinde

                              W A L L E R FA N G E N
                                          Mitteilungen des Bürgermeisters und der Gemeinden

                                                                            2021 – Bürgerbusprojekt -
                                                                               ist in Wallerfangen
                                                                                   auf dem Weg

         Beispiel eines Bürgerbusses

         Liebe Bürgerinnen und Bürger,

         die Gemeinde Wallerfangen plant zusammen mit der Agentur Landmobil, vertreten durch Herrn Dr. Jansen, im Lauf
         diesen Jahres einen Bürgerbus für Wallerfangen auf die Straße zu bringen.

         Die Gemeindeverwaltung hatte sich bereits Ende 2019 für das Förderprojekt des Verkehrsministeriums in
         Saarbrücken beworben. Anfang 2020 erhielten wir die Zusage. Leider konnte das Projekt aufgrund der aktuellen
         Situation noch nicht durchstarten. Aber „untätig waren wir nicht“. Alle Vorarbeiten und Verträge wurden geschlossen
         und wir stehen sozusagen in den Startlöchern. Wir hoffen nun darauf, dass sich die Situation bis Sommer 2021 so
         ändert, dass die erste Veranstaltung ggf. im Freien organisiert werden kann.

         Der Bürgerbus soll die Nahmobilität verbessern – verknüpft mit einer starken sozialen Komponente. Für die
         Projektentwicklung sind drei Veranstaltungen vorgesehen: Informations-, Planungs- und Schulungsveranstaltung. Alle
         Termine finden vor Ort statt. Mit aktiver Bürgerbeteiligung wird gemeinsam das passende Konzept entwickelt. Denn
         dieser Bus lebt vom Engagement aus der Mitte unserer Gemeinde.

         Möchten Sie dieses Projekt durch Ihre Mitarbeit unterstützen, so können Sie sich bereits heute als interessierter
         Bürger registrieren lassen. Wir halten Sie dann persönlich auf dem Laufenden.
         Ansprechpartner der Gemeinde Wallerfangen ist Frau Nicole Oppelt, Tel. 06831-680945 oder per Mail:
         nicole.oppelt@wallerfangen.de

         Weitere Informationen finden Sie unter:
         www.wallerfangen.de und www.buergerbus-saarland.de

         Einladungen zur öffentlichen Informationsveranstaltung Bürgerbus Wallerfangen wird rechtzeitig in der Tagespresse,
         im Mitteilungsblatt und auf den Webseiten bekanntgegeben.

         Ich freue mich auf dieses Projekt und die Zusammenarbeit mit den Wallerfanger Bürgern

         Ihr Bürgermeister Horst Trenz
Mitteilungsblatt - Gemeinde Wallerfangen
Wallerfangen                  -4-                            Ausgabe 8/2021

               Thema der Woche
                            aus der Gemeinde

               W A L L E R FA N G E N
                 Mitteilungen des Bürgermeisters und der Gemeinden
Mitteilungsblatt - Gemeinde Wallerfangen
Wallerfangen                  -5-                            Ausgabe 8/2021

               Thema der Woche
                            aus der Gemeinde

               W A L L E R FA N G E N
                 Mitteilungen des Bürgermeisters und der Gemeinden
Mitteilungsblatt - Gemeinde Wallerfangen
Wallerfangen                                                           -6-                                                     Ausgabe 8/2021

                                                             Amtliches
                                  Bekanntmachungsblatt
                                                                   der Gemeinde

                                  W a l l e r fa n g e n
                                  Mit den Gemeindebezirken: Bedersdorf, Düren, Gisingen, Ihn-Leidingen,
                                  Ittersdorf, Kerlingen, Rammelfangen, St. Barbara, Wallerfangen mit Oberlimberg

                                             Amtlicher teil • Bekanntmachungen
       ■■ Öffentlicher Aufruf                                                        sowie an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten.
                                                                               (3)   Von der Steuer nach Abs. 2 Nr. 1 - 5 sind befreit:
       zur Anzeige von versiegelten Grundstücksflächen zur                           1. Veranstaltungen der im Gemeindegebiet existierenden
       Ermittlung der gesplitteten Abwassergebühr für die                            Vereine und politischen Parteien, die schon seit Jahren satt-
                                                                                     finden und als heimatlicher Brauchtum anzusehen sind, da
       Grundstückseigentümer der Gemarkungen                                         sie den Zusammenhalt der Ortsgemeinschaften pflegen
       Oberlimberg und Niederlimberg                                                 2. Volksbelustigungen der auf Jahrmärkten, Kirmessen,
       Wie schon mehrmals über die amtlichen Mitteilungsplattformen                  Kirchweihfesten und ähnlichen Veranstaltungen üblichen Art.
       veröffentlicht wurde, hat das Abwasserwerk der Gemeinde Waller-         (4)   Von der Steuer nach Abs. 2 Nr. 6 b) sind befreit:
       fangen damit begonnen, die Bemessungsgrundlagen für die gesplit-              Die Bereitstellung von überwiegend mechanischen Dart-,
       tete Abwassergebühr zu erheben.                                               Kicker- und Billardgeräten.
       Den Grundstückseigentümern der Gemarkungen Oberlimberg und              (5)   Als Apparate im Sinne des Abs. 2 Nr. 6 gelten auch Perso-
       Niederlimberg wurde daher ein Erhebungsbogen zugesandt. Unab-                 nalcomputer, die in Vergnügungsstätten nach Abs. 2 Nr. 6
       hängig von der im Erhebungsbogen genannten Frist ergeht gem. §                betrieben werden und die aufgrund ihrer Ausstattung zum
       1 Abs. 3 der Vorschaltsatzung zur künftigen Satzung über die                  individuellen Spielen oder gemeinsamen Spielen in Netzwer-
       Erhebung von Entwässerungsgebühren getrennt nach Niederschlags-               ken oder zum Spielen über das Internet verwendet werden
       und Schmutzwasser (gesplittete Abwassergebühr) der öffentliche                können. Eine Besteuerung kommt nicht in Betracht, wenn
       Aufruf, innerhalb eines Monats der Auskunftsund Anzeigepflicht der            der Apparat ausschließlich zur Informationsbeschaffung oder
       v.g. Satzung nachzukommen.                                                    für die Aus- bzw. Weiterbildung eingesetzt wird.
       Nach Ablauf dieser Frist, ist das Abwasserwerk der Gemeinde
                                                                                                            §2
       Wallerfangen berechtigt die Niederschlagswassergebühren anhand
       der Datenlage zu erheben bzw. zu schätzen.                                                     Steuerschuldner
       Wir bitten daher um Einhaltung der Frist im eigenen Interesse.
       Der Werkleiter                                                          (1)   Steuerschuldner ist der Unternehmer der Veranstaltung
       Horst Trenz                                                                   (Veranstalter). In den Fällen des § 1 Abs. 2 Nr. 6 gilt der
                                                                                     Halter als Veranstalter.
       ■■ Satzung über die Erhebung                                            (2)   Neben dem Veranstalter haftet als Gesamtschuldner, wer zur
                                                                                     Anmeldung verpflichtet ist, ohne selbst Veranstalter zu sein,
          von Vergnügungssteuern                                                     die Anmeldung aber schuldhaft unterlässt oder die Durch-
                                                                                     führung der Veranstaltung ohne Vorlage der Anmeldebeschei-
          in der Gemeinde Wallerfangen                                               nigung gestattet.
       (Vergnügungssteuersatzung - VgnSt-Satzung)                              (3)   Ist der Halter nicht Eigentümer der Apparate i.S.d. § 1 Abs.
                                                                                     2 Nr. 6, haftet der Eigentümer der Apparate neben dem
       Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG                Halter als Gesamtschuldner.
       - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl.
       S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08./09. Dezember 2020                                   §3
       (Amtsbl. I S. 1314), der §§ 1,2 und 3 des Kommunalabgabengeset-                 Allgemeiner Steuersatz für die Kartensteuer
       zes - KAG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1998
       (Amtsbl. S. 691), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08./09. Dezem-      (1)   Bemessungsgrundlage für die Kartensteuer sind Preis und
       ber 2020 (Amtsbl.I, S. 1314) , hat der Gemeinderat der Gemeinde               Zahl der für die Teilnahme an einer Veranstaltung nach § 1
       Wallerfangen am 18.02.2021 folgende Satzung beschlossen:                      Absatz 2 ausgegebenen Eintrittskarten.
                                        §1                                     (2)   Der allgemeine Steuersatz beträgt 20 vom Hundert des
                               Erhebung der Steuer                                   Eintrittspreises oder Entgeltes.
       (1)     Die Gemeinde Wallerfangen erhebt Vergnügungssteuern als                                      §4
               örtliche Aufwandssteuer nach den Vorschriften dieser Satzung.    Steuer für das Halten von Apparaten mit Gewinnmöglichkeit
       (2)     Der Besteuerung unterliegen die im Gebiet der Gemeinde
               Wallerfangen veranstalteten nachfolgenden Vergnügungen:         (1)   Bemessungsgrundlage für die Steuer für das Halten von
       1.      Tanzveranstaltungen gewerblicher Art;                                 Apparaten nach § 1 Absatz 2 Nr. 6 mit Gewinnmöglichkeit
       2.      Schönheitstänze und Darbietungen ähnlicher Art;                       ist das Einspielergebnis. Das Einspielergebnis ist der Betrag
                                                                                     des elektronisch gezählten Gesamtbetrages der eingesetzten
       3.      sportliche Veranstaltungen, die berufs- oder gewerbsmäßig
                                                                                     Spielbeträge abzüglich der ausgezahlten Gewinne und der
               betrieben werden;
                                                                                     Auffüllungen der Röhreninhalte und der Geldschein-Dispen-
       4.      gewerbliche Filmvorführungen;                                         ser-Inhalte, zuzüglich der Röhren- und Geldschein-Dispenser-
       5.      das Ausspielen von Geld oder Sachwerten in Spielclubs,                Entnahmen (Fehlbeträge), bereinigt um Falschgeld, Prüftest-
               Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen;                             geld und Fehlgeld.
       6.      das Halten von Musik-, Schau-, Scherz-, Spiel-, Geschick-       (2)   Der Steuersatz für das Halten eines Apparates nach § 1
               lichkeits- oder ähnlichen Apparaten                                   Absatz 2 Nr. 6 mit Gewinnmöglichkeit beträgt für jeden an-
               a) in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen,                         gefangenen Kalendermonat
               b) in Gast- oder Schankwirtschaften, Vereins-, Kantinen- oder         1. in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen 12 vom Hundert
               ähnlichen Räumen                                                      des Einspielergebnisses;
Mitteilungsblatt - Gemeinde Wallerfangen
Wallerfangen                                                             -7-                                                     Ausgabe 8/2021
        2. in Gast- und Schankwirtschaften, Vereins-, Kantinen- oder         (3)    Die Gemeinde setzt innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit
        ähnlichen Räumen sowie an sonstigen der Öffentlichkeit                      die Vergnügungssteuer durch Bescheid fest. Bei Abweichungen
        zugänglichen Orten 10 vom Hundert des Einspielergebnisses;                  von der Steueranmeldung wird der Differenzbetrag mit Ablauf des
        Ein negatives Einspielergebnis eines Apparates im Kalender-                 dritten auf die Bekanntgabe des Steuerbescheids folgenden
        monat ist mit dem Wert 0,00 Euro anzusetzen.                                Werktags fällig. Entsprechendes gilt, wenn der Steuerpflichtige
(3)     Bei Apparaten mit mehr als einer Spielvorrichtung wird die                  eine Steueranmeldung nicht oder nicht innerhalb der in Abs. 2
        Steuer für jede Spielvorrichtung festgesetzt.                               Satz 2 genannten Frist einreicht und die Steuerfestsetzung auf
                                                                                    Schätzung (§ 12 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b KAG in Verbindung mit §
(4)     Tritt im Laufe eines Kalendermonats an die Stelle eines Ap-
                                                                                    162 AO) beruht.
        parates im Austausch ein gleichartiger Apparat, so gilt die
        Gesamtsumme der Einspielergebnisse aus beiden Apparaten                                               §8
        als Bemessungsgrundlage für die Steuer.                                    Anmeldung der Veranstaltungen und Sicherheitsleistung
                                    §5
    Steuer für das Halten von Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit               (1)    Die Veranstaltungen sind spätestens drei Werktage vor Beginn
                                                                                    beim Steueramt anzumelden. Dies gilt auch dann, wenn Steuer-
(1)    Bemessungsgrundlage für die Steuer für das Halten von Appara-                befreiung nach § 1 Abs. 3 beansprucht wird.
       ten nach § 1 Absatz 2 Nr. 6 ohne Gewinnmöglichkeit ist die Anzahl     (2)    Über die Anmeldung ist eine Bescheinigung zu erteilen.
       der jeweils vorhandenen Apparate. Die Berechnung der Steuer           (3)    Zur Anmeldung verpflichtet ist sowohl der Veranstalter als auch
       erfolgt nach festen Sätzen.                                                  der Inhaber der benutzten Räume oder Grundstücke. Letzterer
(2)    Der Steuersatz für das Halten von Apparaten nach § 1 Absatz 2                darf die Veranstaltung erst zulassen, wenn ihm die Anmeldebe-
       Nr. 6 ohne Gewinnmöglichkeiten beträgt für jeden angefangenen                scheinigung vorgelegt ist
       Kalendermonat                                                         (4)    Das Steueramt ist berechtigt, bei der Anmeldung eine Vorauszah-
       1. für Musikapparate 25,00 Euro je Apparat;                                  lung in der voraussichtlichen Höhe der Steuerschuld als Sicherheit
       2. für sonstige Apparate in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen           zu verlangen.
       30,00 Euro je Apparat,                                                (5)    Der Eigentümer eines Apparates nach § 1 Abs. 2 Nr. 6 oder der-
       3. für sonstige Apparate in Gast- und Schankwirtschaften, Vereins-,          jenige, dem der Apparat zur Ausnutzung überlassen ist, hat die
       Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an sonstigen der Öffent-               erste Aufstellung eines Apparates innerhalb einer Woche nach der
       lichkeit zugänglichen Orten 15,00 Euro je Apparat.                           Aufstellung beim Steueramt anzumelden. Die Anmeldung gilt für
                                                                                    die gesamte Betriebszeit dieses und eines im Austausch an seine
(3)    Tritt im Laufe eines Kalendermonats an die Stelle eines Apparates            Stelle tretenden gleichartigen Apparats. Die Wegnahme eines
       im Austausch ein gleichartiger Apparat, so gilt für die Berechnung           Apparats ist unverzüglich zu melden; als Tag der Wegnahme gilt
       der Steuer der ersetzte Apparat als weitergeführt.                           frühestens der Tag des Eingangs der Meldung. Der Inhaber der
                                    §6                                              benutzten Räume hat sich die Anmeldebescheinigung innerhalb
      Steuer für Veranstaltungen nach der Größe des Raumes                          einer Woche vorlegen zu lassen.
                                                                                                                   §9
(1)    Bemessungsgrundlage für die Steuer für Veranstaltungen, die im                              Straf- und Bußgeldvorschriften
       Wesentlichen der Gewinnerzielung aus der Verabreichung von            Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen des § 12 des Kommunal-
       Speisen und Getränken dienen, ist die Größe des benutzten Raums.      abgabengesetzes in Verbindung mit der Abgabenordnung in den jeweils
(2)    Der Steuersatz beträgt für jede angefangene 10 qm Veranstal-          geltenden Fassungen werden nach Maßgabe der §§ 13 und 14 des
       tungsfläche 1,00 Euro.                                                Kommunalabgabengesetzes in der jeweils geltenden Fassung verfolgt.
                                 §7                                                                               § 10
                     Festsetzung und Fälligkeit                                             Geltung des Kommunalabgabengesetzes
                                                                                                      und der Abgabenordnung
(1)    In den Fällen des § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 wird die Steuer mit Steu-    Im Übrigen gelten die Vorschriften der §§ 12 bis 14 des Kommunalabga-
       erbescheid festgesetzt und wird mit dem Ablauf von drei Werkta-       bengesetzes und - soweit diese nach dem Kommunalabgabengesetz
       gen nach dessen Bekanntgabe fällig.
                                                                             anwendbar sind - die Vorschriften der Abgabenordnung in den jeweils
(2)    Bei Apparaten nach § 1 Abs. 2 Nr. 6 ist der Steuerschuldner ver-      geltenden Fassungen.
       pflichtet, die Steuer selbst zu errechnen. Nach Ablauf eines Ka-                                           § 11
       lendervierteljahres ist der Gemeinde Wallerfangen bis spätestens
                                                                                                        Übergangsregelungen
       zum 14. Tag des folgenden Kalendermonats eine Steueranmeldung
                                                                             Für die bis zum 31.12.2020 entstandenen Vergnügungssteuern gelten,
       unter Verwendung des von der Gemeinde festgelegten Vordrucks
       einzureichen. Bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit sind der            soweit diese Steuerfälle noch nicht abgeschlossen sind, die Bestimmun-
       Steueranmeldung Zählwerksausdrucke für den jeweiligen Besteu-         gen des Vernügungssteuergesetzes vom 22.02.1973 i.d.F. der Bekannt-
       erungszeitraum (Kalendermonat) oder deren Kopien beizufügen;          machung vom 22.04.1993 (Amtbl. I, S. 4969, zuletzt geändert durch
       alle Besonderheiten, insbesondere manuelle Veränderungen              Gesetz vom 21.01.2015 (Amtsbl. I S. 210) sowie die Satzung über die
       (Auffüllungen und Entnahmen) der Röhreninhalte und Geldschein-        Erhebung von Vergnügungssteuern der Gemeinde Wallerfangen vom
       Dispenser-Inhalte, Prüftest-, Falsch- und Fehlgeld, die nicht vom     01.01.2014.
       Apparat automatisch erkannt und nicht in den Zählwerkausdrucken                                            § 12
       automatisch dokumentiert werden, sind gleichzeitig und ohne                                  Inkrafttreten, Außerkrafttreten
       besondere Aufforderung durch die Gemeinde nachvollziehbar zu          Diese Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.
       erläutern. Die errechnete Steuer wird am 14. Tag des auf das          Gleichzeitig tritt die Satzung vom 01.01.2014 außer Kraft.
       Kalendervierteljahr folgenden Kalendermonats fällig. Steueran-        Wallerfangen, den 19.02.2021
       meldung und Steuerzahlung müssen spätestens an diesem Tag             Der Bürgermeister
       bei der Gemeinde eingehen.                                            Horst Trenz

                                            Ende des amtlichen Teils
Mitteilungsblatt - Gemeinde Wallerfangen
Wallerfangen                                         -8-                                Ausgabe 8/2021

         -ITTEILUNGENåDERå6ERWALTUNG

                               Wasserleitungszweckverband
                                      „GAU – SÜD“

                                   Der Verbandsvorsteher

     Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger

                         Wohl jeder hat sie schon einmal gesehen, die blauen Schilder mit dem
                         Tankwagen und der Wellenlinie.

                         Sie weisen auf ein Trinkwasserschutzgebiet der öffentlichen Wasser-
                         versorgung hin.

                         Innerhalb eines solchen Gebietes gelten besondere Bestimmungen, vor
                         allem für Baumaßnahmen sowie dem Transport und dem Umgang mit
                         wassergefährdenden Stoffen.

     Wasserschutzgebiete (WSG) sind Gebiete, in denen zum Schutz von Gewässern
     (Grundwasser, oberirdische Gewässer) vor schädlichen Einflüssen, besondere Ge- und
     Verbote gelten. Sie werden nach entsprechenden hydrogeologischen Gegebenheiten
     individuell bemessen und in 3 Klassifizierungen von Schutzzonen ausgewiesen.

     In letzter Zeit gehen wieder vermehrt Beschwerden beim Wasserleitungszweckverband
     „Gau-Süd“ ein. Anlass hierfür ist, dass Hundeführer im Einzugsgebiet der Wasser-
     gewinnungsanlagen (Trinkwasserbrunnen) am Wasserwerk Schäferbruch im Blauloch ihre
     Hunde frei laufen und ihr „Geschäft“ verrichten lassen. Der hier anfallende Hundekot hat
     Auswirkungen auf die Trinkwasserqualität in unserer Gemeinde. Da es sich bei den
     Hundebesitzern auch um Wallerfanger Bürger handelt, appelliere ich an den gesunden
     Menschenverstand dieser Hundehalter.

     Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel und durch nichts zu ersetzen. Es wird, im
     ursprünglichen oder aufbereiteten Zustand, zum Genuss von Speisen und Getränken sowie
     zur Körperpflege und -reinigung benötigt.

     Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Verbote der Wasserschutzgebiets-
     verordnung verstößt und angezeigt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss
     mit hohen Geldstrafen rechnen.

     Ihr Bürgermeister und Verbandsvorsteher

     Horst Trenz
Mitteilungsblatt - Gemeinde Wallerfangen
Wallerfangen                                                   -9-                                                    Ausgabe 8/2021

                               Telefonverzeichnis der Gemeindeverwaltung Wallerfangen
               Gemeinde Wallerfangen                                 Wasserleitungszweckverband "Gau Süd"
               Fabrikplatz, 66798 Wallerfangen                       Fabrikplatz (Nebengebäude), 66798 Wallerfangen
               Telefon: 06831/ 6809- 0                               Telefon: 06831/ 68090
               Telefax: 06831/ 6809- 50                              Telefax: 06831/ 6809-88
               Internet: www.wallerfangen.de
               E-Mail: info@wallerfangen.de
                                 Ämter/ Bereiche                          Sachbearbeiter          Durchwahl 6809-
               Bürgermeister                                         Herr Trenz Horst                     21
               Sekretariat                                           Frau Hermes Anja                     21
               Hauptamt
               Amtsleiter Hauptamt                                   Herr Bauer Volker                    22
               Hauptamt                                              Frau Junk Guerina                    27
               Bildung, Kultur, Tourismus                            Frau Müggenburg Ilka                 16
               EDV                                                   Herr Schnubel Marc                   29
               Personalamt
               Amtsleiterin Personalamt                              Frau Hettinger Elisabeth             24
               Personalangelegenheiten                               Herr Kiefer Christian                25
               Finanzverwaltung
               Amtsleiter Kämmerei                                   Herr Lay Joachim                     28
               Kämmerei                                              Herr Kiefer Uwe                      30
               Steuern                                               Frau Battard Marion                  26
               Kämmerei und Steuern                                  Frau Wallerich Michaela              23
               Gemeindekasse
               Ein- und Auszahlungen                                 Frau Dellwo Christine                12
               Ein- und Auszahlungen                                 Herr Moll Johannes                   13
               Ein- und Auszahlungen                                 Frau Gergen Kira                     15
               Vollstreckung                                         Frau Geraldy Astrid                  14
               Ordnungsamt
               Kommissarischer Amtsleiter Ortspolizeibehörde         Herr Graus Thomas                    44
               Meldewesen, Fischereischeine,
               Begrüßungsgeld, Windelzuschuss                        Herr Pallier Pascal                  42
               Pässe, Führerscheine                                  Frau Große Sonja                     43
               Feuerwehrwesen                                        Frau Oppelt Nicole                   45
               Flüchtlinge                                           Frau Josten Marion                   46
               Fundamt, Gewerbeamt, Friedhofs- und
               Bestattungswesen                                      Frau Meyer Sophie                    34
               Hilfspolizist                                         Herr Schmidt Manfred                 48
               Bau- und Umweltamt
               Amtsleiter Bauamt, Tiefbau                            Herr Biehl Thorsten                  31
               Hochbau                                               Herr Torsello Sandro                 38
               Abwasserwerk, gesplittete Abwassergebühr              Frau Braun Sandra                    36
               Bauanträge, Bauleitplanung                            Frau Grosche Alexandra               37
               Gebäudeverwaltung                                     Herr Britzen Gernot                  35
               Bauhofleitung                                         Herr Both Peter              06831 / 64 31 572
               Liegenschaften                                        Frau Ritter Tanja                    33
               Wasserleitungszweckverband "Gau Süd"              Fax: 06831/ 6809-88              Tel.: 06831/ 6809-
               Kaufm. Leiter                                     Herr Müller Ulrich                       83
               Technischer Leiter                                Herr Zenner Robert                       80
               Kaufmännischer Sachbearbeiter                     Herr Klein Rainer                        82
               Kaufmännische Sachbearbeiterin                    Frau Both Melanie                        87
               Mehrgenerationenhaus, Felsberger Str.             Telefon                                 Fax:
               Frau Oppelt Nicole                                06831/96684-21                    06831/96684-15
               Vermietung Walderfingia                           Frau Schneider Gabi               0177/680 99 10

               Standesamt
Mitteilungsblatt - Gemeinde Wallerfangen
Wallerfangen                                                            - 10 -                                                 Ausgabe 8/2021

■■ Mitteilung des Bauamtes                                                   und sich den gegebenen Straßenverhältnisse anpassen, ist ein ordnungs-
                                                                             gemäßer Verkehrsfluss trotz Einschränkungen im Winterdienst möglich.
Streu- und Räumungspflicht bei Eis- und Schneeglätte                         Abschließend erlaube ich mir den Hinweis, dass im Hinblick auf den
                                                                             reibungslosen Ablauf des Streu- und Räumdienstes in den Wintermona-
Zur Vermeidung von haftungsrechtlichen Folgen empfehle ich allen Bür-
                                                                             ten nicht im Straßen- und Gehwegbereich geparkt werden sollte. Diese
gern der Gemeinde, die nachfolgenden Ausführungen aufmerksam zu
                                                                             Vorsichtsmaßnahme ist auch deshalb angebracht, weil gleichzeitig eige-
lesen. Die Streu- und Räumungspflicht ist für den Bereich der Gemeinde
                                                                             ne Schäden und damit verbundene Ärgernisse verhindert werden können.
Wallerfangen durch die Satzung über die Reinigung und Streuung der
                                                                             Der Bürgermeister
öffentlichen Straßen, Wege und Plätze vom 03.12.1974 geregelt. Nach
                                                                             Horst Trenz
den Bestimmungen der Satzung obliegt grundsätzlich den Eigentümern
der an öffentlichen Straßen angrenzenden bebauten und unbebauten
Grundstücke die Streu- und Räumungspflicht für Gehweg und Straße             Streugutbehälter
jeweils bis zur Fahrbahnmitte. Ausgenommen von dieser Regelung sind          Bedersdorf       Dorfgemeinschaftshaus
nur die Ortsdurchfahrten der Bundes- und Landstraßen. Den Eigentümern        Düren            am Friedhof
der an diesen Straßen gelegenen Grundstücke verbleibt jedoch die sich                         Kreuzung Kerlinger-/Schloßstraße
auf die Gehwege, Parkspuren, Radwege und Straßenrinnen beschränkte                            Brunnenstr.
Streu- und Räumungspflicht.                                                  Gisingen         Feuerwehrgerätehaus
Die Gemeinde ergänzt lediglich die Maßnahmen der Streupflichtigen bei
den stark befahrenen und abschüssigen Straßen, wo besondere Gefah-           Ihn              am Hohberg
rensituationen auftreten können.                                             Ittersdorf       an der Kirche
Ich darf darauf hinweisen, dass es der Gemeinde bei ihrer personellen                         Am Kindergartengelände
und materiellen Ausstattung nicht möglich ist, alle Straßen des Gemein-      Kerlingen        Zufahrt Hotel Scheidberg
degebietes rechtzeitig und zu gleicher frühzeitiger Stunde von Eis und                        Schulstraße / Jakobusstraße
Schnee zu räumen bzw. zu bestreuen. Daher können auch die bei auftre-                         Stockath
tender Glätte meist telefonisch an die Verwaltung herangetragenen Bitten
von Straßenanliegern und - benutzern nicht zu dem gewünschten Erfolg                          Altgemein
führen.                                                                                       Ecke Gisinger Weg / Stockath
Für die Einschränkung des Streudienstes mit Streusalz gibt es darüber                         Sermlinger Straße
hinaus weitere ganz wichtige Argumente. Es ist unbestritten, dass sich       Leidingen        Kurzath
die Verwendung von Streusalz im Winterdienst schädlich auf die Vegeta-                        Kirche
tion, das Grundwasser, den Straßenbelag und die Fahrzeuge auswirkt.          Rammelfangen     an der Kirche
Ebenso leiden die zumeist aus Betonrohren bestehenden Entwässerungs-
kanäle. Um diese negativen Auswirkungen in Grenzen zu halten, ist es                          Am Kirchenweg
aus der Sicht des Natur- und Umweltschutzes unumgänglich, weitgehend         St. Barbara      Feuerwehrzufahrt / Dorfgemeinschaftshaus
auf den Einsatz von Streusalz zu verzichten und - wo technisch möglich                        Straße Zum Blauwald
- auf alternative Streumaterialien zurückzugreifen.                                           Insel „Römerfeld“
Auch die Gemeinde Wallerfangen wird aus den dargelegten Gründen und                           Zum Kaltenberg / Römerweg
vor allem zum Schutz der Pflanzen am Straßenrand auf einigen Verbin-                          Hansenberger Weg, In der Lettkaul
dungsstraßen beim Streudienst sparsam mit Streusalz umgehen. Die
entsprechenden Strecken sind durch Hinweisschilder „Eingeschränkter                           Anliegerparkplatz am Ortseingang von St. Barbara
Winterdienst“ besonders gekennzeichnet.                                      Wallerfangen     Rodener Straße
Bei der Unterstützung der Streupflicht der Anlieger ist durch den Bauhof                      Schäferbruch-/ Blaulochstraße
- wie eingangs bereits ausgeführt - lediglich sicherzustellen, dass bei                       Felsberger Straße (Treppe)
Schnee- und Eisglätte gefährliche Straßenteile und verkehrswichtige                           Elbinger Straße
Straßen vorrangig vor allen anderen Straßen geräumt und gestreut werden.
                                                                                              Frankenring
Zur Entschärfung von Extremsituationen sind zusätzlich in allen Ortsteilen
der Gemeinde mit Granulat gefüllte Streukästen zur Verwendung für die                         Nelkenstraße
Bürger aufgestellt.                                                                           Lothringer -/ Augustiner Straße
Die aus den dargelegten Gründen unvermeidlichen Einschränkungen beim                          Danziger - / Flachslandener Straße
Winterdienst treffen insbesondere die motorisierten Verkehrsteilnehmer.                       Dr.-Kronenberger-Straße
Wenn alle Verkehrsteilnehmer ihre Fahrzeuge wintergerecht ausrüsten          Oberlimberg      Anwesen Dorfstraße 3

                                                                                                                                             ✁
      ■■ Mitteilung an die Verwaltung
      Herrn Bürgermeister der Gemeinde Wallerfangen, Rathaus, 66798 Wallerfangen
      Ich habe am ..............................folgendes festgestellt:
      ❑        Kinderspielplatz verunreinigt /Spielgeräte beschädigt
      ❑        Schutt / Unratablagerung
      ❑        Fahrbahndecke beschädigt
      ❑        Hydrant / Kanaldeckel /Gully schadhaft
      ❑        Verkehrsschild beschädigt
      ❑        Bäume, Hecken und Sträucher behindern die Übersicht
      ❑        Straßenbaustelle nicht gesichert
      Sonstige Anregungen:������������������������������������������������������������
      Ortsangabe:��������������������������������������������������������������������
      Name:��������������������������������������������������������������������������
      Wohnort, Straße:����������������������������������������������������������������
      ■■ Bei Erledigung von Bauhofarbeiten bitte direkt den Bauhofleiter kontaktieren
      Um eine Arbeitserleichterung für das Bauamt zu schaffen, bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger bei der Erle-
      digung von Arbeiten, die in den Aufgabenbereich des Bauhofes fallen, zukünftig direkt den Bauhof zu kontak-
      tieren. Den Bauhof erreichen Sie während den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung unter der Telefon-Nr.:
✁

      0 68 31 / 64 31 572..
Wallerfangen                                          - 11 -                                       Ausgabe 8/2021

                               Wasserleitungszweckverband
                                      „GAU – SÜD“

                                   Der Verbandsvorsteher

               Einbau von fernauslesbaren Wasserzählern im Versorgungsgebiet

                                        Ittersdorf und Ihn

 Die Verbandsversammlung des Wasserleitungszweckverband „Gau Süd“ Wallerfangen hat sich in ihrer
 Sitzung am 10. Dezember 2020 dafür ausgesprochen die in den Ortsteilen Ittersdorf und Ihn installierten,
 sowie alle im Jahr 2021 turnusmäßig zu wechselnden, Mehrstrahl-Flügelrad-Zähler gegen fernauslesbare
 Ultraschall-Wasserzähler der Firma Kamstrup auszutauschen. Bis auf Wallerfangen, Niedaltdorf und Teile
 von Rammelfangen sind diese Zähler bereits flächendeckend im Einsatz.

 In der ersten Installationsphase werden unsere Mitarbeiter ohne vorherige Terminabsprache bei Ihnen
 vorstellig (diese können sich selbstverständlich ausweisen). Sollten wir Sie nicht antreffen, hinterlegen wir
 eine Benachrichtigung mit der Bitte um Terminvereinbarung.

     Der Zählerwechsel erfolgt selbstverständlich unter Einhaltung der aktuellen CORONA-Regeln.

 Durch den Einbau eines modernen, fernauslesbaren Kamstrup MULTICAL® 21, Wasserzählers gehören
 Terminabstimmungen und Einlass in Ihr Haus oder das Eintragen Ihrer Verbrauchsdaten auf Postkarten
 bzw. im Internet der Vergangenheit an. Der MULTICAL® 21 ist ein intelligenter Wasserzähler, der auf
 neuester Ultraschalltechnik basiert. Der Zähler verfügt über keine beweglichen Teile und behält seine hohe
 Genauigkeit während seiner gesamten Lebensdauer von bis zu 16 Jahren bei.

 Weitere Punkte, die für den Einbau eines Kamstrup Zählers sprechen sind die stichtagsgenaue Ablesung
 zum 31.12. eines Jahres und die elektronische Verarbeitung der daraus resultierenden Daten. Auch die
 hohe Präzision der Ultraschallmessung, die Langlebigkeit des Wasserzählers (bis zu 16 Jahre Batterie-
 lebensdauer), die daraus resultierende Kostenersparnis und die Minimierung von „Schrott“-Zählern sprechen
 für den Einsatz dieses Zählers.

 Der Wasserzähler ist als eine Vakuumkammer konzipiert und konstruiert. Der Zähler ist IP68-geprüft und
 somit vor dem Eindringen von Wasser sowie vor Kondensat Bildung in der Anzeige geschützt.
 Zählergehäuse und Zählerrohr bestehen aus einem, Glasfaser verstärkten, PPS-Komposit und erfüllen somit
 die Anforderungen der aktuellen Trinkwasserverordnung 2016.

 Der Kamstrup MULTICAL® 21 Ultraschall Wasserzähler ist eine ausschließlich unidirektionale Sendeeinheit.
 Jeder Zähler erhält einen eigenen individuellen Schlüssel (Individual-Key). Die Entschlüsselung funktioniert
 ausschließlich in Verbindung mit der Kundennummer Ihres Versorgers in der dazu benötigten Auslese-
 Software. Die ausgesendeten Datenpakete sind immer anders verschlüsselt als die vorherigen – und das mit
 einer 128AES-Bit Verschlüsselung. Der Wasserzähler selbst hat keine Funkempfangstechnik und ist daher
 von außen nicht beeinflussbar.

 Alle 16 Sekunden wird mit einer Sendeleistung von 0,01 Watt und einer Dauer von 0,01 Sekunden
 (entspricht einer funkaktiven Zeit von 55,8 Sekunden pro Tag) in einem verschlüsselten Funktelegramm
 immerzu ein und dasselbe Funkprotokoll mit folgendem Dateninhalt gesendet:

     ➢    Zählernummer
     ➢    tagesaktueller Verbrauchsstand (kein Durchfluss)
     ➢    Verbrauchsstand des Vormonatsletzten
     ➢    eventuelle Fehlermeldungen (Leckage, Rohrbruch, Rückwärts, Trocken oder Defekt)
     ➢    die durchschnittliche Temperatur des Wassers und der Umgebung des Vormonats
     ➢    die Einsatzzeit des Wasserzählers in Stunden.

 Weitere Daten sind nicht von außen per Funk auslesbar.

 Wir als Versorger benötigen dieses Datenpaket vorrangig für eine schnelle und stichtagsgenaue Ablesung
 zur Erstellung der Jahresverbrauchsabrechnung zum 31.12. eines Jahres (Ablesung 1. KW im Januar).
Wallerfangen                                            - 12 -                                          Ausgabe 8/2021

    Für ein professionelles Rohrnetzmanagement und zur Feststellung von Verkeimungen durch Rückführung
    von Wasser in das Versorgungsnetz durch den Verbraucher, werden wir 3-mal im Jahr (April, Juli, Oktober)
    turnusmäßige Ablesungen vornehmen.

    Auf Kundenwunsch kann eine anlassbezogene Auslesung und Auswertung der Daten zur Ermittlung von
    Wasserverlusten (Leckage / Rohrbruch) erfolgen. Dies erfolgt in Ihrem Beisein, über eine direkte Verbindung
    mittels eines speziellen Lesekopfes und einer speziellen Software, welche sich nur im Besitz Ihres
    Wasserversorgers befindet, direkt am Wasserzähler.

                                              Der Zähler selbst ist mit einem großen, für Sie leicht lesbaren und
                                              speziell entwickelten Display versehen. Die fünf großen Ziffern
                                              zeigen die Anzahl von Kubikmetern an. Die drei kleinen Ziffern die
                                              Anzahl von Litern. Das Symbol L (rechts von m³) ist immer
                                              ausgeschaltet, wenn der Zähler in Betrieb ist, da es lediglich bei
                                              der Produktionskontrolle und der Überprüfung des Zählers
                                              verwendet wird. Die Durchflusspfeile, links im Display zeigen an,
                                              dass Wasser durch den Zähler fließt. Wenn es keinen Durchfluss
                                              gibt, sind alle Pfeile ausgeschaltet.

    Info Code (blinkt im Display)
    LEAK                            Der Zähler ist während der letzten 24 Stunden keine Stunde lang
                                    durchgehend ohne Durchfluss gewesen. Dies kann auf eine laufende
                                    Toilettenspülung oder einen undichten Wasserhahn hinweisen.
    BURST                           Der Wasserverbrauch ist für eine halbe Stunde auf einem konstant hohen
                                    Niveau geblieben, was auf einen Rohrbruch hindeutet.
    TAMPER                          Betrugsversuch. Der Zähler darf nicht mehr für Abrechnungszwecke
                                    verwendet werden.
    DRY                             Der Zähler ist nicht wassergefüllt – es erfolgt keine Messung.
    REVERSE                         Das Wasser fließt in die falsche Richtung durch den Zähler.
    RADIO OFF blinkt                Der Zähler befindet sich immer noch in der Transporteinstellung und der
                                    eingebaute Funksender ist ausgeschaltet. Der Sender schaltet automatisch
                                    ein, wenn der erste Liter Wasser durch den Zähler durchgelaufen ist.
    RADIO OFF                       RADIO OFF leuchtet dauerhaft. Der Funk ist dauerhaft ausgeschaltet.
                                    Aktivieren mit Data Tool (nur bei Modul 99)
    ■ ■ (zwei kleine Vierecke)      Zwei kleine Vierecke die abwechselnd blinken, zeigen an, dass der Zähler
                                    aktiv ist.
    ’A’ gefolgt von einer Ziffer    Zeigt die Anzahl von metrologischen Änderungen an, die der Zähler nach
                                    der Werkseichung durchgegangen ist. Wenn keine Änderungen gemacht
                                    worden sind, sind sowohl das Symbol ’A’ als auch die Ziffer ausgeschaltet.

    Der Gesetzgeber räumt Ihnen die Möglichkeit ein, der Fernauslesbarkeit des Wasserzählers zu
    widersprechen. Wenn dieses Recht auf Widerspruch in Anspruch genommen wird, so wird durch den
    Wasserleitungszweckverband „Gau-Süd“ ein Ultraschall-Wasserzähler eingebaut, bei dem die Übermittlung
    per Funksignal ausgeschaltet ist (RADIO OFF leuchtet dauerhaft). Dadurch obliegt Ihnen am Jahresende die
    Übermittlung des Zählerstandes zur Ermittlung des Jahresverbrauchs.

    Eine nachträgliche Aktivierung des Funksignals kann auf Ihren Wunsch und in Ihrem Beisein unmittelbar am
    Wasserzähler durchgeführt werden. Dies erfolgt, analog zur anlassbezogenen Auslesung, durch eine direkte
    Verbindung mittels eines speziellen Lesekopfes und einer speziellen Software, welche sich nur im Besitz
    Ihres Wasserversorgers befindet.

    Im Fall eines späteren Widerrufs behält sich der Wasserleitungszweckverband „Gau-Süd“ vor, die
    unmittelbaren Kosten zur Deaktivierung bzw. Aktivierung des Funksignals am Wasserzähler an den Kunden
    zu berechnen.

    Ihr Verbandsvorsteher
    Horst Trenz
Wallerfangen                                                     - 13 -                                                     Ausgabe 8/2021

■■ Mitteilungen
   des Entsorgungsverbandes Saar
                                                                                 Herzlichen Glückwunsch
Entsorgungsverband Saar, Untertürkheimer Str. 21, 66117 Saarbrücken              zum Geburtstag
Tagesordnung für die Sitzung der Verbandsversammlung
am Dienstag, 16.03.2021, Beginn: 10:00 Uhr Tagungsort: Kultur- und    ■■ Herzlichen Glückwünsch
Kongresszentrum Big Eppel, Europastr. 4, 66571 Eppelborn
                                                                                          zum 92. Geburtstag von
Öffentlicher Teil:                                                                        Frau Anna Hilt, Gisingen
1.     Genehmigung von Niederschriften
                                                                                               am 13.02.2021
2.     Beschlüsse
2.1    Wahl eines hauptamtlichen Geschäftsführers (m w d)
2.2    Finanzierung des ERP-Systems
       - Zustimmung zu einer überplanmäßigen Ausgabe im Abwasser-
       bereich
2.3    Entgeltregelung für Depotcontainer-Standplatzreinigung und
       Wertstoffberatung für das Jahr 2021
2.4    Durchführung von Verbandsversammlungen im Videokonferenz-
       verfahren
3.     Informationen
3.1    Sachstandsberichte - aktueller Stand
       a) Grüngutkonzeption
       b) BioMasseZentrum
       c) Neubau Verwaltungsgebäude Untertürkheimer Straße
4.     Verschiedenes
Vermietung eines Stellplatzes in St. Barbara
Die Gemeinde Wallerfangen vermietet ab 01. März 2021 den PKW-
Stellplatz Nr. 9 (siehe Pfeil).
Der Parkplatz befindet sich am Ortseingang in St. Barbara.
Der Mietzins beträgt 15,00 € pro Monat.
Nähere Auskünfte zur Vermietung erteilt:
Frau Ritter
Liegenschaftsamt
Tel. 06831-680933
Bewerbungen sind zu richten an:
Gemeinde Wallerfangen
Liegenschaftsamt
Fabrikplatz
66798 Wallerfangen
oder per E-mail: tanja.ritter@wallerfangen.de

                                                                      Die Gemeinde Wallerfangen gratuliert sehr herzlich!

                                                                      Ulrike Heffinger           Horst Trenz
                                                                      Ortsvorsteherin            Bürgermeister

 ■■Mitteilungen der Freiwilligen Feuerwehr Wallerfangen
 Benötigen Sie dringend Hilfe von der Feuerwehr, bitte eine der beiden Nummern wählen.
 Hier wird Ihnen schnellstmöglich geholfen !!!

 Notruf Feuerwehr                                                                                                112 (ohne Vorwahl)
 Rettungsdienst                                                                                                                      112
 Polizei                                                                                                                             110
 Sollten Sie Fragen an die Feuerwehr haben, sind die Löschbezirke
 wie folgt zu erreichen:
 Löschbezirk Ittersdorf                                                                        06837-1299 oder 06837-912750
 Löschbezirk Mitte (Düren/Bedersdorf/Kerlingen)                                                 06837-1783 oder 06837-74493
 Löschbezirk West                                                                            06837/74521 oder 0152/26358441
 Löschbezirk Wallerfangen (St. Barbara, Gisingen)                                           0163/3941244 oder 0151/17261615
 Gemeindejugendwart                                                                                            0174-8222133
 Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Wallerfangen, Frank MINOR,                                               06831-69542
 Stellvertretender Wehrführer, Andreas JOST,                                                                      06837-1510
Wallerfangen                                  - 14 -                                Ausgabe 8/2021

                     Historisches Museum der Gemeinde Wallerfangen

     Das kurze Leben des Charles Villeroy (1)
                                                                   Etwa zu Beginn der 1820er
                                                                   Jahre begann eine Fremde
                                                                   in Wallerfangen eine aufse-
                                                                   henerregende Rolle zu spie-
                                                                   len. Gemeint ist die evange-
                                                                   lische Pfarrerstochter Marie
                                                                   Ebray (1795-1879). Die
                                                                   Schweizerin war eine leb-
                                                                   hafte und gebildete Dame
                                                                   von jener bezaubernden
                                                                   Schönheit, die auf die Herren
                                                                   in den feineren Kreisen eine
                                                                   unwiderstehliche Anzie-
                                                                   hungskraft ausübte. Sie
                                                                   heiratete niemand Geringe-
                                                                   ren als Louis Villeroy, den
                                                                   Sohn des Gründers der
                                                                   Wallerfanger Steingutmanu-
                                                                   faktur.

 Mit ihm errichtete sie 1825 den herrschaftlichen Wohnsitz „Hoflimberg“. In dieser Ehe wurde
 1828 ihr einziges Kind, der Sohn Charles, geboren. Schon 1830 verstarb ihr Ehemann Lou-
 is Villeroy, Direktor der Steingutfabrik, im Alter von gerade 40 Jahren auf „Hoflimberg“.

 1843 erbaute Marie, die ab 1838 mit dem Grafen Guilleminot verheiratet und wieder verwit-
 wet war, ein repräsentatives Schlösschen als Witwensitz im Park des heutigen St. Nikolaus-
 Hospitals Wallerfangen. Hier begann sie mit ihrem 15jährigen Sohn Charles ein neues Leben.
 Im Laufe von nur 13 Jahren hatte sie den Tod von gleich zwei Ehemännern hin nehmen
 müssen. Ein Kraftakt, der viel von ihr abverlangte. Schlicht in der Kleidung und leutselig im
 Umgang, war Marie Guilleminot im Ort bald nur als „Frau Gräfin“ bekannt. Von ihrem tiefen
 sozialen Verständnis zeugen noch heute die Giebel an Giebel errichteten Häuser auf dem
 Amalienplatz, die Marie zur Behebung der damals herrschenden Wohnungsnot bauen ließ.
 Von seinem Wesen her eine Frohnatur, liebte der junge Charles Villeroy (Bild) die Gesellschaft
 der Familie und der Menschen aus dem Dorf. Er besaß einen wachen Verstand und ein auf-
 fallend gutes Äußeres, worin er wohl ganz seiner Mutter nachkam. Als der junge Villeroy
 erwartungsvoll auf ein erfülltes Leben in Wallerfangen und in der Welt zu blicken begann,
 zweifelte wohl niemand daran, dass ihm das gelingen würde. Aber das Leben hat es so an
 sich, das Vorhersehbare nicht eintreten zu lassen und von Unvorhersehbarem bestimmt zu
 werden. (Fortsetzung nächste Woche)

 Text: Rainer Darimont, Tel: 62843, Bild: Sammlung Gernot Karge, Saarlouis

               Verein für Heimatforschung Wallerfangen
Wallerfangen                                                           - 15 -                                                                    Ausgabe 8/2021

          Öffnungszeiten und Sprechstunden
 ■■ Öffnungszeiten und Sprechstunden der                                   Denkmalbeauftragte für den Bereich Wallerfangen
                                                                           Stefan Michelbacher, Tel: 0170-3213427,
    Gemeindeverwaltung                                                     E-Mail: sjm111@t-online.de
 Termine im Rathaus Wallerfangen ab sofort nur nach Termin-                Isabell Andruet, Tel: 0173/4953004, E-Mail: andruet@gmx.de
 absprache möglich                                                         Deutsche Rentenversicherung
 Das Rathaus der Gemeindeverwaltung sowie die Verwaltung des               Der zuständige Versichertenberater Herrn Johannes Bodwing, ist
 Wasserleitungszweckverbandes „Gau-Süd“, Wallerfangen, sind                zur Zeit nur unter der Telefon-Nr. 06831/46437 oder 0160/95141138
 aufgrund der sich verschärfenden Corona-Pandemie ab sofort nur            zu erreichen.
 nach Terminabsprache für den Publikumsverkehr erreichbar.
 Es wird gebeten, bei Anliegen auf telefonische oder digitale Kom-
 munikation zurückzugreifen, um mit den SachbearbeiterInnen im
                                                                           ■■ Rufnummern in der Gemeinde
 Rathaus Kontakt aufzunehmen.                                                 Wallerfangen
 Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich beim Pförtner am          Rathaus ������������������������������������������������������������������ 06831/6809-0
 Rathauseingang anzumelden.                                                Rathaus Fax-Nr. ������������������������������������������������������ 06831/680950
 Im Rathaus ist das Tragen einer Schutzmaske Pflicht, ebenso das
                                                                           E-Mail: ��������������������������������������������������������� info@wallerfangen.de
 Desinfizieren der Hände.
                                                                           Internet: ������������������������������������������������������� www.wallerfangen.de
 Ich bitte um Verständnis angesichts der prekären Situation.
                                                                           Wasserleitungszweckverband
                                                                           Verwaltung ��������������������������������������������������������������� 06831/6809-0
 ■■ Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung                                  Fax �������������������������������������������������������������������������� 06831/6809-88
    und des Wasserleitungszweckverbandes                                   E-Mail: �������������������������������������������������������������������� info@wzvgs.de
                                                                           Bereitschaftsdienst ������������������������������������������������� 0178/6112001
    „Gau-Süd“, Wallerfangen                                                Beigeordnete
                                                                           Schirra Stefan ��������������������������������������������������������� 06831/964597
                 vormittags                  nachmittags                   Kiefer Wolfgang �������������������������������������������������������� 06831/64184
 Montag:         08.00 Uhr bis 12.00 Uhr     geschlossen                   Ortsvorsteher
 Dienstag:       08.00 Uhr bis 12.00 Uhr     13.30 Uhr bis 15.30 Uhr       Bedersdorf (Grasmück Lothar) ����������������������������������� 06837/1873
 Mittwoch:       08.00 Uhr bis 12.00 Uhr     geschlossen                   Düren (Grundhefer Maria Luise) ����������������������������������� 06837/829
 Donnerstag:     08.00 Uhr bis 12.00 Uhr     13.30 Uhr bis 17.00 Uhr       Gisingen (Heffinger Ulrike) ������������������������������������������ 06837/7372
 Freitag:        08.00 Uhr bis 12.00 Uhr     geschlossen.                  Ihn/Leidingen (Schmitt Wolfgang) �������������������������������� 06837/534
 Um vorherige Terminvereinbarung mit den jeweiligen Sachbearbei-           Ittersdorf (Rickert Heinz) ����������������������������������������������� 06837/891
 tern wird gebeten, um mit Blick auf die Corona-Schutzverordnung           Kerlingen (Schmidt Werner) ���������������������������������������� 06837/7118
 einen unkontrollierten Zutritt und Warteschlangen zu vermeiden. Der       Rammelfangen (Harpers Gabriele) ��������������������������� 06837/74237
 Zutritt ist für die BesucherInnen nur durch entsprechenden Mund-          St. Barbara (Schirra Stefan) ������������������������������������ 06831/964597
 Nasen-Schutz gestattet. Die BesucherInnen werden gebeten, den             Wallerfangen (Harenz Julia) ���������������������������������� 06831/7617047
 gesetzlichen Mindestabstand von 1,50 Meter zu den MitarbeiterIn-          Jagdvorsteher der Jagdgenossenschaften in der Gemeinde
 nen bzw. Besuchern einzuhalten.                                           Wallerfangen
                                                                           Leidingen/Bederdorf: Ursula Pieper, Bedersdorf, Tel: 06831/175810
 ■■ Standesamt                                                             Kerlingen/Düren: Werner Schmidt, Kerlingen, Jakobusstr. 23a,
 Das Standesamt Wallerfangen hat mit dem Standesamt Dillingen/             ������������������������������������������������������������������������������� Tel: 06837/7118
 Saar fusioniert und bildet einen einheitlichen Standesamtsbezirk mit      Gisingen: Ulrike Heffinger, Gisingen, Zum Scheidberg 9a,
 der Bezeichnung „Standesamt Dillingen/Saar“.                              ������������������������������������������������������������������������������� Tel: 06837/7372
 Der Dienstsitz des „neuen“ Standesamtes befindet sich im                  Ihn: Wolfgang Schmittt, Ihn,Rammelfanger Str. 9, �� Tel: 06837/534
 Rathaus Dillingen/Saar, Merziger Str. 51, 66763 Dillingen/Saar,           Ittersdorf: Franz-Josef Schrecklinger, Ittersdorf, Zur Weisacht 4,
 1. Etage, Zimmer 1.17 und 1.18.                                           ����������������������������������������������������������������������������� Tel: 06837/74130
 Die Öffnungszeiten des Rathauses Dillingen erfahren Sie unter             Rammelfangen: Thomas HANS, Rammelfangen, Landstr. 1 a, �����
 der Telefonnummer: 06831/709-0                                            Tel: 06837/7080860
 E-Mail: standesamt@dillingen-saar.de                                      Wallerfangen/St. Barbara: Stefan Schirra, St. Barbara, Keltenstr.
 Fax-Nr.: 06831/709-231                                                    4, ����������������������������������������������������������������������� Tel: 06831/964597
                                                                           Schulen
 ■■ Historisches Museum Wallerfangen,                                      Grundschule Wallerfangen ������������������������������������� 06831/965199
    Louisenstr. 3 (Adolphshöhe):                                           Fax �������������������������������������������������������������������������� 06831/643422
                                                                           Grundschule Gisingen ���������������������������������������������� 06837/91001
 Öffnungszeiten: Freitag bis Sonntag von 15 bis 18 Uhr und bringen
 Sie einen Mund- und Nasenschutz mit!                                      Fax ������������������������������������������������������������������������ 06837/7080051
 Kontakt: Dr. Peter Winter, Tel: 06831/60212                               FGTS �������������������������������������������������������������������� 06837/7080050
 www.verein-fuer-heimatforschung-wallerfangen.de                           Gemeinschaftsschule Am Limberg������������������������� 06831/964585
                                                                           Fax �������������������������������������������������������������������������� 06831/964594
 ■■ Öffnungszeiten Museum „Haus Saargau“                                   Nachmittagsbetreuung Grundschule Wfg. ������������� 06831/643425
                                                                           Kreismusikschule Wallerfangen ���������������������������������� 06837/7968
    in Wallerfangen-Gisingen                                               Kindergärten
 Adresse: Zum Scheidberg 11, Gisingen, Tel. und Fax: 06837/912762          Kindergarten Gisingen ������������������������������������������������ 06837/1283
 Öffnungszeiten: Mo, Di, Mi, Sonntag und Feiertag: 14.00-17.00 Uhr,        Kindergarten Ittersdorf ����������������������������������������������� 06837/1356
 Do und Fr-: 10.00 Uhr-12.00 Uhr                                           Fax-Nr. �������������������������������������������������������������������� 06837/901988
                                                                           Kindergarten Wallerfangen �������������� 06831/61128, 06831/643432
 ■■ Sprechstunden                                                          Fax �������������������������������������������������������������������������� 06831/643017
 Bürgermeister:                                                            Sonstige Einrichtungen
 Nach vorheriger Termin-Vereinbarung, Tel.: 06831/6809-21                  Freibad Wallerfangen ������������������������������������������������ 06831/60402
 Behindertenbeauftragter der Gemeinde Wallerfangen:                        Campingplatz Wallerfangen ������������������������������������� 06831/60591
 Herr Oliver Bianchi, Eichenbornweg 39, Tel: 06831/9867786                 Walderfingia Wallerfangen ���������������������������������������� 06831/60297
 Förster                                                                   Sporthalle Scheidberg ������������������������������������������������ 06837/1723
 Der für den Gemeindewald Wallerfangen zuständige Revierförster            Heimatmuseum Wallerfangen ���������������������������������� 06831/60282
 Ralf Schmitt ist zur Zeit unter der                                       Haus Saargau ���������������������������������������������������������� 06837/912762
 Telefon-Nr. 06835/508222, 0177-6683944, zur erreichen.                    Krankenhaus Wallerfangen ����������������������������������������� 06831/9620
 Schiedsmann                                                               Polizei
 Für den Ortsteil Wallerfangen: Herr Jens Kaeswurm, Tel.: 06831/7643699    Polizei Saarlouis ��������������������������������������������������������� 06831/9010
Wallerfangen                                         - 16 -                                       Ausgabe 8/2021

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           Illegale Müllablagerungen in Wallerfangen
   Die Ortspolizeibehörde informiert aus aktuellem Anlass über illegale Müllentsorgungen in unserer Gemeinde und
   deren Folgen:

   Illegale Müllentsorgungen passieren mittlerweile beinahe auf allen Parkplätzen, im Wald, auf den
   Feldwegen, mitten im Ortskern und besonders auch an den Kleider-, Papier- und Glascontainern.
   So werden Restmüllbeutel, Auto-und sonstige Schrottteile, Bauschutt, Kanister mit Altöl, Farbreste und
   Kleber, Altmedikamente, ausrangierte Haushaltgeräte und vieles mehr, illegal entsorgt.
   Diese Entsorgungen müssen dann durch unseren Bauhof oder beauftragte Firmen entsorgt werden. Hierbei
   entstehen der Gemeinde und somit auch allen Bürger-und Bürgerinnen jährlich erhebliche Kosten. Bedenken
   Sie bitte, diese Gelder fehlen uns an anderer Stelle!
   Selbstverständlich wird versucht, aufgrund von eindeutigen Inhalten im Müll oder durch Zeugenaussagen,
   den Verursacher zu ermitteln. Da es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit handelt, kann diese mit einem
   Bußgeld bis zu 5000 Euro geandet werden. Hinweise aus der Bevölkerung werden sehr gern dabei
   entgegengenommen.
   Hinweis: Wo Sie was entsorgen können, sowie die Öffnungszeiten und Telefonnummern finden Sie in
   unserem Amtsblatt unter der Rubrik „Umwelt“

                                                   Und leider…auch dies gibt es in Wallerfangen:
                                                   Hier wurde dieses Mal nichts hingeworfen, sondern
                                                   eher weggenommen. Im Ortsteil Düren, Standort
                                                   Sterresweg, wurde eine Besucherbank gestohlen.
                                                   Die Bewohner von Düren bedauern dies sehr, denn gerade
                                                   für ältere Menschen war dies bisher immer ein wichtiger
                                                   Anlaufpunkt im Frühjahr und Sommer.
                                                   Auch hier bittet die Ortspolizei um Ihre Mithilfe. Bitte melden
                                                   Sie sich, wenn Sie etwas zu dem Verbleib der Bank sagen
                                                   können.
           Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung, in unserem Bemühen die Gemeinde Wallerfangen
                           sauber und lebenswert zu erhalten. Ihre Ortspolizeibehörde
            Kontakt: Th. Graus, Telefon 06831-680944 oder per Mail: thomas.graus@wallerfangen.de
Wallerfangen                                            - 17 -                                                    Ausgabe 8/2021

         Die Ortsvorsteher                                             Bauunternehmung MERL
                                                             Wir führen aus: Maurer-, Abriss-, Estrich-, Bagger-, Baumfäll-, Isolierar-
                                                             beiten, Garten- und Landschaftsbau einschl. Verbundsteinverlegung sowie
                                                             Steingartenanlegung. Neu- und Altbausanierung, Trockenlegung, Klär-
                  Bedersdorf                                 gruben kurzschließen, Zaunbau, Treppenschalung – auch Kleinaufträge.
                                                             Telefon: 0 68 31 / 704164 oder 0178 / 4305299
                  Ortsvorsteher: Lothar Grasmück
                  Tel.: 06837/1873
                  www.bedersdorf.de                                     Feuerwehr und DRK
                  Düren
                  Ortsvorsteherin: Maria-Luise Grundhefer
                  Tel.: 06837/829
                  www.dueren-saar.de

                  'ISINGEN
                  /RTSVORSTEHERINå5LRIKEå(EFlNGER
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                  WWWGISINGENDE

                  Ihn
                  Ortsvorsteher: Wolfgang Schmitt
                  Tel.: 06837/534

                  )TTERSDORF
                  /RTSVORSTEHERå(EINZå2ICKERT
                  4ELå
                  WWWITTERSDORFDE

                  Kerlingen
                  Ortsvorsteher: Werner Schmidt
                  Tel.: 06837/7118

                  Leidingen
                  Ortsvorsteher: Wolfgang Schmitt
                  Tel.: 06837/534

                  2AMMELFANGEN
                  /RTSVORSTEHERINå'ABRIELEå(ARPERS
                                                                 Datenschutz geht uns alle an ...
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                  Wallerfangen
                  mit Oberlimberg
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                  Ortsvorsteherin: Julia Harenz
                  Telefon 06831/7617047
                  www.wallerfangen.de
                                                                 • Was dürfen wir denn mit den Daten
                  www.oberlimberg.de
                                                                   unserer Mitglieder machen?

                                                                 • Was darf denn jetzt eigentlich noch
                                                                   ans „Schwarze Brett“ oder in die
               www.wittich.de                                      Vereinszeitung?
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