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Wir sind www.schonungen.de
Neun745drei Amtliches und Aktuelles aus der Großgemeinde Schonungen mit den Gemeindeteilen:
Abersfeld, Forst, Hausen, Löffelsterz, Mainberg, Marktsteinach, Reichmannshausen, Waldsachsen und den Weilern: Bayerhof, Kaltenhof, Rednershof und Reichelshof
39. Jahrgang • Nr. 39 Freitag, den 23. Oktober 2020
Schonungen 1Amtliche Nachrichten Bauamt
Bauamtsleiter
Heurich Sebastian
09721 / 75 70 -310
Rathausbesuch weiterhin nur
mit Terminvereinbarung möglich Bauanträge
Jaskulla Danuta
Wir befinden uns wegen der Corona-Pandemie weiterhin in einem 09721 / 75 70 -323
Ausnahmezustand, sodass der Einlass in das Rathaus nach wie vor nur
mit Terminvereinbarung möglich ist. Wir bitten Sie dafür um Verständ- Beiträge
nis. Haben Sie ein Anliegen, dann rufen Sie den/die zuständige/n Dietz Sina
Sachbearbeiter/in im Rathaus an – die Kontaktdaten finden Sie im An- 09721 / 75 70 -314
schluss. Anhand dieser telefonischen Absprache kann der/die zustän-
dige Mitarbeiter/in entscheiden, welche Dringlichkeit Ihr Anliegen hat Assistenz Bauamt
und ob eine persönliche Vorsprache im Rathaus zwingend erforderlich Klöffel Annemarie, Ledermann Sandra
ist. Trifft dieser Fall ein, erhalten Sie einen verbindlichen Termin. 09721 / 75 70 -312, -311
Am vereinbarten Besuchstermin klingeln Sie bitte an der Rathaustür.
Anschließend werden Sie am Eingang abgeholt. Zu diesem Termin Kämmerei
ist zwingend ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen und wir bitten Sie, Leiter der Kämmerei
sich die Hände mit dem Desinfektionsmittel im Eingangsbereich zu Kestel Tim
desinfizieren. Zu beachten ist weiterhin der Mindestabstand von 1,5 m 09721 / 75 70 -210
zu anderen Besuchern und zu den Mitarbeitern.
Unter diesen Bedingungen können wir Ihnen am Sichersten unseren gemeindl. Liegenschaften, Hallenbad, Turnhallenbelegung,
Service der Gemeindeverwaltung anbieten und das Risiko einer Virus- Gemeindewald
übertragung minimieren. Mantel Kurt
09721 / 75 70 -213
Telefonische Erreichbarkeit und Zuständigkeiten der einzelnen
Mitarbeiter im Rathaus Zuschussangelegenheiten, Gewerbesteuer, Kindergärten, Holzverkauf
Aufgrund der Schließung des Rathauses sollen möglichst viele Bür- Hammer Milena
geranfragen per Telefon abgewickelt werden. In der folgenden Liste 09721 / 75 70 -214
finden Sie die zuständigen Mitarbeiter mit ihren Durchwahlnummern.
Grundsteuer, Hundesteuer, Schmutz- und Niederschlagswasser,
Ordnungsamt Versicherungen
Leiter des Ordnungsamtes, Feuerwehrwesen, StVO Ullrich Claudia
Schlegel Sven 09721 / 75 70 -215
09721 / 75 70 -120
Gebäudemanager
Passangelegenheiten, Führungszeugnisse, An- und Ummeldungen Kupfer Karlheinz
Schmitt Eva, Albert Linda 09721 / 75 70 -327
09721 / 75 70 -125, -126
Gemeindekasse
Sterbefälle, Anmeldung Veranstaltungen Stock Anette, Schuler Gudrun
Keicher Christina 09721 / 75 70 -221, -220
09721 / 75 70 -128
Bauhof
Hauptamt Bauhofleiter
Geschäftsleitung Nees Philipp
Schmidt Gerald 0151 / 14757295
09721 / 75 70 -110
Bauhofbüro
Schulangelegenheiten, Datenschutz, Archiv 09721 / 58383
Feser Uta
09721 / 75 70 -113 e-mail der Gemeinde Schonungen
gemeinde@schonungen.de
Personalangelegenheiten
Wolker Beate
09721 / 75 70 -115 Sitzung des Gemeinderates
Postein- und –ausgang, Telefonzentrale Öffentliche Bekanntmachung
Neumeier Bianca Am Dienstag, 27.10.2020 um 19:00 Uhr findet in der Alten Kirche
09721 / 75 70 -0, -127 Schonungen eine Sitzung des Gemeinderates statt
Vorzimmer 1. Bürgermeister, VHS Tagesordnung:
Wetz Birgit 1. Änderung Bebauungsplan Baugebiet „Röhn“ in Forst
09721 / 75 70 -101 2. Grundschulneubau Vorstellung und Beschlussfassung
Gebäudetechnik
Kultur, Gemeindeblatt, Ferienspaß, Veranstaltungskalender, 3. Gemeinde Schonungen, Marktplatz 1, 97453 Schonungen;
Weihnachtsmarkt Bauantrag für Neubau der Grundschule Schonungen,
Herder Sigrid an der Tann 8 b
09721 / 75 70 -112 4. Mittagsbetreuung in der Grundschule Schonungen;
Anpassung des freiwilligen Zuschusses
EDV 5. Altortsanierung Mainberg, Festlegung des Zeitplanes und der
Stock Rainer Kosten- und Finanzierungsübersicht für den finanzplanungszeit-
09721 / 75 70 -116 raum 2021 – 2024
2 Schonungen6. Friedhofskonzept Reichmannshausen Bauunternehmer müssen sich hierzu frühzeitig vor dem Beginn der
7. Bekanntgaben und Anfragen Arbeiten an die Straßenverkehrsbehörde wenden. Den Antrag zur
verkehrsrechtlichen Anordnung finden Sie auf unserer Homepage.
Rottmann, 1. Bürgermeister Bitte beachten Sie das der Antrag mind. 2 Wochen vor Baubeginn im
Ordnungsamt der Gemeinde Schonungen einzureichen ist.
Hinweis: Die Sicherungsmaßnahmen dienen dem Schutz der Verkehrsteilneh-
Aufgrund der einzuhaltenden Sicherheitsabstände kann leider nur mer (Verkehrsbereich) und der Arbeitskräfte sowie der Geräte und
eine begrenzte Zahl an Besucherplätzen zur Verfügung gestellt wer- Maschinen in der Arbeitsstelle (Arbeitsbereich). Die Beschilderung zur
den. Sicherung solcher Baustellen wird regelmäßig von den Straßenver-
kehrsbehörden angeordnet.
Allerheiligen Friedhofsgang Aktuelle Baustellen im Gemeindegebiet
Ortsbezeichnung Zeitraum
„Für Gottesdienste an Allerheiligen gilt nach § 6 Satz 1 der derzeit gel- Grund/Anlass
tenden Siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Beeinträchtigung
(7. BayIfSMV), dass diese unter Einhaltung der folgenden Vorausset- Hennebergstr. 28 10.02. – 29.11.2020
zungen zulässig sind: Wohnhaussanierung
halbseitige Sperrung der Fahrbahn
Bei Gottesdiensten und Zusammenkünften
in Gebäuden bestimmt sich die zulässige Höchstteilnehmerzahl nach Hauptstraße 1-36, 01.03.2020 – 28.02.2021
der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand Schonungen Kontrolle Kanalschächte
von 1,5 m zu anderen Plätzen gewahrt wird; zwischen den Teilneh- tageweise, kurzfristige Fahrbahneinengung bis
mern ist, soweit diese nicht dem in § 2 Abs. 1 Nr. 1 genannten Per- halbseitige Sperrung der Fahrbahn
sonenkreis angehören, grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m
einzuhalten (§ 6 Satz 1 Nr. 1 a) der 7. BayIfSMV). Reichelshof, 20.04. – 18.12.2020
Reichelshöfer Str. Neuverlegung Wasserleitung
im Freien ist grundsätzlich zwischen Personen, die nicht dem in § 2 u. Reichelshöfer halbseitige Sperrung der Fahrbahn, Vollsperrung
Abs. 1 Nr. 1 genannten Personenkreis angehören, ein Mindestabstand Weg des Fußgänger- u. Fahrradverkehr
von 1,5 m zu wahren (§ 6 Satz 1 Nr. 1 b) der 7. BayIfSMV). Eine Höchst-
teilnehmerzahl ist nicht mehr vorgesehen. alle Ortsteile 06.05. – 31.12.2020
betroffen Kanalbaumaßnahmen
Für die Besucher gilt Maskenpflicht, solange sie sich nicht an ihrem teilweise/halbseitige Sperrung der Fahrbahn u. des
Platz befinden (§ 6 Satz 1 Nr. 2 der 7. BayIfSMV). Weiterhin muss ein Fußgängerverkehrs
Infektionsschutzkonzept für Gottesdienste oder Zusammenkünfte
bestehen, das die je nach Glaubensgemeinschaft und Ritus möglichen Bachstr. 10-12, 02.06.2020 – 30.06.2021
Infektionsgefahren minimiert; das Infektionsschutzkonzept ist auf Schonungen Abrissarbeiten und Neubau
Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen (§ 6 teilweise/halbseitige der Sperrung des Fahrbahn u.
Satz 1 Nr. 3 der 7. BayIfSMV). des Fußgängerverkehr, Umleitung erforderlich
Allein die Tatsache, dass an Allerheiligen gegebenenfalls viele Zellingen 28.07.2020 – 30.10.2020
Menschen gleichzeitig auf dem Friedhof anwesend sind und an den (ab Kirchberg) Kanalbaumnaßnahme
jeweiligen Gräbern ihrer Angehörigen stehen, begründet nicht ohne u. Wildenstall Vollsperrung der Fahrbahn
weiteres die Annahme, dass es sich um einen Gottesdienst im Sinne
des § 6 der 7. BayIfSMV oder eine Veranstaltung nach § 5 Abs. 1 Satz Am Schulberg, 08.09. – 30.11.2020
1 der 7. BayIfSMV handelt. In diesem Fall sind jedoch die Allgemeinen Mainberg Wasserleitung und Straßenbau
Abstandsregeln (§ 1 Abs. 1 der 7. BayIfSMV) und die Kontaktbeschrän- Vollsperrung der Fahrbahn
kung im öffentlichen Raum (§ 2 der 7. BayIfSMV) zu beachten.
Bergstraße – 24.08. – 30.10.2020
Der Gräbergang kann Teil des Gottesdienstes sein, mit der Folge, dass Löffelst. Steige, Kanal- und Wasserleitungsarbeiten
dann auch für diesen § 6 der 7. BayIfSMV Anwendung findet. Ob dies Marktsteinach halbseitige Sperrung der Fahrbahn
im Einzelnen zu bejahen ist, ist davon abhängig, ob bei einer objek-
tiven Betrachtung der Gräbergang noch ein Teil des Gottesdienstes ist. Lindenstr. 5, 17.09. – 12.11.2020
Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Teilnehmer unmittel- Marktsteinach Arbeiten an der Wasserleitung
bar nach dem Gottesdienst in der Kirche geschlossen zum Friedhof teilweise halbseitige Sperrung der Fahrbahn
gehen, während des Gräbergangs gemeinsam gebetet wird oder auf
dem Friedhof ein gemeinsames Gebet gesprochen wird und die Gläu- Schrotberg 75, 17.09. – 31.10.2020
bigen dazu als Gruppe beieinanderstehen.“ Schonungen Arbeiten an der Wasserleitung
Teilweise/halbseitige Sperrung der Fahrbahn
Da zwischen den Gräbern ein Mindestabstand von 1,5 m ggf. nicht
immer eingehalten werden kann, besteht auf dem gesamten Fried- Gemeindegebiet 21.09. – 31.10.2020
hofsgelände Maskenpflicht. mit Ortsteilen Kanaldeckelsanierung
teilweise, halbseitige bis Vollsperrung der Fahrbahn
Wir weisen aber ausdrücklich darauf hin, dass aufgrund der aktuellen
Infektionslage im Landkreis Schweinfurt, jederzeit weitere und weiter- Wildenstall 5, 21.09. – 31.10.2020
gehende Beschränkungen sowie Verbote angeordnet werden können. Marktsteinach Arbeiten an der Wasserleitung
Die jeweilige Rechtslage, die mit Allgemeinverfügung durch das Land- teilweise halbseitige Sperrung der Fahrbahn
ratsamt Schweinfurt bekanntgegeben wird ist – unabhängig von den
oben getroffenen Aussagen - zum maßgeblichen Zeitpunkt bindend! Steinweg 18, 08. – 31.10.2020
Schonungen Gas-Wasser-Strom-Hausanschluss
halbseitige Sperrung der Fahrbahn
Baustellen im Gemeindegebiet Bauerngasse 3, 08. – 31.10.2020
Schonungen Arbeiten an der Wasserleitung
Baustellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken können, müssen
Vollsperrung der Fahrbahn (max. 3 Arbeitstage)
besonders gesichert werden. Die für die Baustelle verantwortlichen
Schonungen 3Ebertshäuser 12.10. – 18.12.2020 Flurneuordnung und Dorferneuerung Forst 2
Straße, Wasserleitungs- und Kanalbaumaßnahme Gemeinde Schonungen, Landkreis Schweinfurt
Löffelsterz Vollsperrung der Fahrbahn
Bekanntmachung
Hausener 12.10. – 18.12.2020 Das Flurbereinigungsverfahren Forst 2 soll abgeschlossen werden.
Hauptstraße Wasserleitungs- und Kanalbaumaßnahme Der Flurbereinigungsplan steht unanfechtbar fest. Die gemeinschaft-
Vollsperrung der Fahrbahn (ab Anfang lichen und öffentlichen Anlagen sind fertig gestellt und abgerechnet.
November 2020) u. Umleitung über Hartstraße u. Die Förderung mit öffentlichen Mitteln ist abgeschlossen.
Anton-Weber-Straße, sowie Kellnerweg Der als Grundlage zur Abrechnung mit den Beteiligten dienende
Verwendungsnachweis (zahlenmäßiger Nachweis) und der dazugehö-
Kaltenhöfer 14.10. – 10.11.2020 rende Sachbericht liegen
Steige 5, Arbeiten am Kabelnetz ab dem 09.11.2020 auf die Dauer von einem Monat
Mainberg halbseitige Sperrung der Fahrbahn u. Vollsperrung im Rathaus der Gemeinde Schonungen,
Gehweg Marktplatz 1, 97453 Schonungen
während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht aus.
Bachstr. 8 – 12, 16. – 30.10.2020 Die Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren haben die Möglichkeit,
Schonungen Wasser- und Stromanschluss in den Verwendungsnachweis mit Sachbericht Einsicht zu nehmen.
halbseitige Sperrung der Fahrbahn
Würzburg, den 16.10.2020
Schrotberg 28, 20.10. – 30.10.2020 Der Vorsitzende des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Schonungen Dachdecker- und Spenglerarbeiten gez. Manfred Maier, Baurat
halbseitige Sperrung der Fahrbahn
Waldsachsener 26.10. – 20.11.2020 Schonungen verjüngt sich weiter
Str., Höhe Spülbohrung der Wasser-HA-Leitung
Ortsteingang halbseitige Sperrung der Fahrbahn Starke Nachfrage nach Betreuungs- und Kindergartenplätze
Abersfeld in allen 9 Einrichtungen
Die Belegungszahlen der Kindergärten lassen keinen Zweifel aufkom-
Bachstr. 33, 26.10.2020, 07.00 – 17.00 Uhr men: Schonungen mit seinen Ortsteilen verjüngt sich immer weiter.
Schonungen Aufstellen einer Betonpumpe Der Zuzug junger Familien und Geburtenboom in der Großgemeinde
Vollsperrung der Fahrbahn ist ungebrochen. Betreuungsplätze vom Kleinkind über Vorschulkinder
bis hin zur Schulkindbetreuung sind sehr begehrt.
Bürgstr. 14, 23.10. – 13.11.2020 Jedes Jahr im Herbst treffen sich die Kindergartenleitungen und
Abersfeld Montage eines Massivholzhauses Trägervereine zu einem Austausch. Corona-bedingt fand die Zusam-
Vollsperrung der Fahrbahn menkunft diesmal in der Alten Kirche Schonungen statt um die Ab-
stände der knapp 20 Teilnehmer zu wahren.„Gerade in diesen Zeiten
Münsterer Weg, 27.10. – 13.11.2020 brauchen die Kindergärten das Rathaus als verlässlichen Partner. Wir
Reichmannsh. Arbeiten an der Wasserleitung wissen es zu schätzen, was die Betreuerinnen und Betreuer, aber auch
Vollsperrung der Fahrbahn die Träger in diesen Zeiten leisten!“, erklärt Bürgermeister Stefan Rott-
mann. Er erinnerte auch nochmal an den Corona-Lock-Down im März
Für Rückfragen zu den Baustellen steht Ihnen das Ordnungsamt der und die Schließung der Kindergärten:„Da waren viele Eltern verzwei-
Gemeinde Schonungen gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns unter felt und konnten ihren Berufen nicht mehr nachgehen!“
der Telefonnummer 09721/7570-120 oder per E-Mail unter ordnungs- Obwohl die Platzkapazitäten erweitert und an bestehenden Kinder-
amt@schonungen.de gärten in den vergangenen Jahren An- bzw. Umbauten umgesetzt
wurden, sind aktuell einzig im Kindergarten Reichmannshausen ver-
einzelt noch freie Betreuungsplätze vorhanden. Insgesamt 327 Kinder
Fundsachen besuchen die neun Kindergärten der Großgemeinde. Etwa 80 Kinder
sind dabei unter 3 Jahre.
Im Rathaus der Gemeinde Schonungen (Bürgerbüro, Zimmer 1, Markt- Der „Run“ auf die Kindergärten hält seit fast sieben Jahren konstant an.
platz 1) sind folgende Gegenstände abgegeben worden: Gleichzeitig wird es immer schwieriger, Fachkräfte und gut ausgebil-
detes Betreuungspersonal bzw. Ehrenamtliche für die Vorstandschaf-
1 Schlüssel mit Karabinerhacken ten der Trägervereine bzw. Elternbeiräte zu finden. Um eine Entlastung
und Schlüsselanhänger, Schonungen
Gerne können Sie auch
telefonisch unter der 09721/ 75
70-125 oder -126 nachfragen.
Auf unserer Internetseite
www.schonungen.de finden Sie
ebenfalls immer die aktuellen
Fundsachen.
Kaum fertiggestellt, ist die neue
Kinderkrippe in Schonungen
auch schon wieder nahezu voll-
ständig belegt. 36 Kleinkinder
besuchen aktuell die neue Ein-
richtung. (Foto St. Rottmann)
4 Schonungenbei den Kindergärten zu schaffen, hat die Gemeinde nun ein weiteres, − Beispiel / Vorbild: Eibelstadt
eigenständiges Schulkindbetreuungsangebot an der Grundschule − Bolzplatz hierher verlegen
durch das „Haus Marienthal“ geschaffen. Bürgermeister Stefan Rott-
mann erinnerte im Rahmen des Jahrestreffens nochmal an erfolgreich Schlosspark
abgeschlossene Kindergartenprojekte in den letzten Jahren: Alleine − Zugang zum Schlosspark über die Grundstraße ist unattraktiv und
die Kinderkrippe hatte ein Investitionsvolumen von etwa 2,5 Mio. nicht einladend (Müllcontainer, Garagen und Parkplätze, private
Euro, dazu kommt noch die neue Straßenumfahrung, Parkplätze und Lagerflächen)
Gehwege an der neuen Krippe. Von der benachbarten neugebauten − Bei Neuanlage eines Aufenthaltsbereiches ist regelmäßige Pflege
Energiezentrale ausgehend, wird die Kindertagesstätte nun mit klimaf- (mind. 2x im Jahr) notwendig, sonst droht erneut Überwuchs
reundlicher Wärme in den Wintermonaten versorgt. − Schattige Lage, Gefahr der Vermoosung von Ausstattungsgegen-
Außerdem wären da Investitionen beispielsweise in die Außengestal- ständen
tung des Kindergartens in Mainberg, die komplett neukonzipierte − Grundstraße hat im Bereich des Schlossparks keinen Gehweg, si-
Außenanlage in Abersfeld zu nennen oder aber die große Spiel- chere Erreichbarkeit muss gewährleistet sein, auch Sicherung von
burg im Kindergarten von Marktsteinach. Am Waldkindergarten in spielenden Kindern zur Straße hin.
Schonungen direkt an der Streuobstwiese wurde eine Schafsweide − Aber auch Idee: naturnaher Spielbereich mit Einbeziehen der
angelegt. Hinzu kommt natürlich der laufende Bauunterhalt der neun vorhandenen Bäume (Ergänzung zum vorhandenen Spielplatz),
Kindergärten. Aufenthaltsbereich für Jung und Alt, Platz für Veranstaltungen für
Rottmann dankte auch in diesem Jahr neben den Fördermittelge- die Dorfgemeinschaft wie z.B. Weihnachtsmarkt
bern, den vielen ehrenamtlich tätigen Eltern, vor allem aber auch der − Kartiertes Biotop auch Öffnung des derzeit zugewachsenen Be-
örtlichen Kirchenverwaltung und im Zusammenhang mit dem Wald- reichs nach außen
kindergarten der Arbeiterwohlfahrt für die gute Zusammenarbeit.
Die Gemeinde sei entschlossen zügig noch weitere Sanierungs- und Spielplatz
Neubauprojekte anzugehen. Gerade in Hausen stelle sich akut die Fra- − Bei Sonne schnell sehr heiß (ggf. Nachrüsten von Beschattungs-
ge, ob eine Sanierung oder gar ein Neubau in Frage kommt. Und auch möglichkeiten)
die Kindergärten in Reichmannshausen, Waldsachsen und Abersfeld − Spielgeräte für ältere Kinder uninteressant, hier wird das Spielen
sind sanierungsbedürftig. Wichtig sei nun, dass sich die Diözese als im bewachsenen Böschungsbereich bevorzugt
jeweiliger Immobilieneigentümer positioniert und seine Bereitschaft − Es fehlen Spielgeräte für ganz junge Kinder
signalisiert die Projekte anzugehen. − Kein Gehweg im Zugangsbereich von der Grundstraße
Erfreulich sei, dass die Kindergärten in den letzten Jahren rege am − Erhalt des Spielplatzes mit punktuellen Verbesserungen
Gemeindegeschehen teilnahmen, sei es bei Kirchweih- und Faschings-
umzügen oder am Schonunger Weihnachtsmarkt. Mit Tag der offenen Friedhof
Türen, Kindergartenfesten oder durch öffentliche Baumpflanzungen − Fläche für Erweiterung wird nicht mehr gebraucht, kann ggf.
werden die Kindergärten und deren Bedeutung regelmäßig ins Be- anderweitig überplant werden
wusstsein gerufen. − Verbesserungen im Erscheinungsbild, besonders im Bereich der
Mit den neu entstandenen Senioren- und Pflegeeinrichtungen, sei es Urnenwand
die Tagespflege, Sozialstationen oder das Seniorenzentrum in Scho- − Idee: Leitung der Fußgänger über vorhandenen Weg im Friedhof,
nungens neuer Mitte gab es noch vor Corona auch zahlreiche Projekte ggf. Reduzierung der Friedhofsfläche zugunsten eines Fußgänger-
und Kooperationen. wegs
Umfeld Pfarrheim
ISEK Mainberg – Ergebnis Ortsrundgänge − Freiflächen im direkten Umfeld sind unattraktiv und ungepflegt:
Rundgang am 13.08.2020 ca. 18:00 – ca. 20:00 Uhr Rasengittersteine, brachliegende Pflanzflächen
Grün- und Freiflächen − Ansprache des Grundstückseigentümers, ggf. Planungskonzept für
Umfeld
Teilnehmer:
Herr 1. Bgm. Rottmann; Herr Heurich, Gemeinde Schonungen; Frau Sonstiges
Dubler, Landschaftsarchitektin; Herr Wegner, Büro Wegner Stadtpla- − Verkehrsproblematik in der Grundstraße: Verkehr zu schnell (trotz
nung; Frau Klose, Büro Wegner Stadtplanung; ca. 50 Bürgerinnen und Tempo 30), zu viel (Gemeinde führt Zählung / Messung durch)
Bürger − Schaffung eines durchgehenden Gehwegs auf die Ostseite der
Grundstraße
Am Plan − Parkplatzprobleme für Besucher und Anwohner
− Gefühlte Ortsmitte, hier kommt jeder vorbei − Historischen Ortsrundgang (Schilder an Gebäuden)
− Parkplätze werden benötigt, ggf. bessere Anordnung, Begrenzung
der Parkzeit Mainleite
− Visitenkarte des Ortes, derzeit wenig einladend für Besucher − Anbindung zu Fuß- und Radweg
− Hier finden Feste statt (z.B. Kirchweih), aber: hohe Lärmbelästi- − Verbesserung für Anlieger entlang der St. 2447 bezüglich Ver-
gung durch Bundesstraße kehrslärm (z.B. Flüsterasphalt) und Sicherheit für Fußgänger und
− Attraktiver Blick zum Schloss, teilweise durch Bewuchs verstellt Radfahrer (z.B. durch Verbreiterung des Gehwegs als Fuß- und
Radweg für beide Richtungen auf der Nordseite (Reduzierung der
Mainufer Fahrbahnbreite auf 6 m)
− Attraktiver Naherholungsbereich für Bürger und Besucher (Rad- − Verbindung Mainleite - Plan für Radfahrer entgegen Einbahnstra-
weg) ße öffnen
− Gewünscht wird Badebucht (im Grund schon vorhanden, muss − Bushaltestellen: nur eine Haltestelle in Richtung Schonungen,
freigeräumt und angelegt werden), Anlegestelle für kleinere Mo- barrierefreier Ausbau, ggf. als Buskap (Haltestelle Steinberg)
torboote, Sandstrand, Spielmöglichkeiten für Kinder, Sportbereich − Vorschlag: 2. Bahnunterführung gegenüber Einmündung Stein-
für Ballspiele (Bolzplatz) bergstraße wieder öffnen
− Infrastruktur wie Wasser / Abwasser / Stromanschluss notwendig,
um hier auch Feste feiern zu können
− Temporär werden die Mainwiesen zum Parken genutzt, z.B. bei ISEK Mainberg – Ergebnis Ortsrundgänge
Festen. Grundstück gehört aber nicht der Gemeinde Rundgang am 17.09.2020 ca. 18:00 – ca. 20:00 Uhr
− Problem: mit größerer Attraktivität und höherem Besucherauf- Ortsbild und Denkmalschutz
kommen auch größerer Pflege- und Erhaltungsaufwand für die
Gemeinde Teilnehmer:
− Pflasterbelag Unterführung nicht gut begehbar Herr 1. Bgm. Rottmann; Herr Heurich, Gemeinde Schonungen;
Schonungen 5Herr Dr. Gunzelmann, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege; Herr neue, angepasste Allgemeinverfügung. Die geänderte 7. BayIfSMV ist
Wegner, Büro Wegner Stadtplanung; ca. 45 Bürgerinnen und Bürger am Samstag, 17. Oktober 2020, in Kraft getreten, die neue Allgemein-
verfügung des Landratsamtes gilt somit ab Sonntag, 18. Oktober 2020,
Ergebnis der Begehung: 0 Uhr, und bleibt bis Montag, 26. Oktober 2020, 24 Uhr in Kraft. Die
Nach der Begrüßung durch Herrn 1. Bürgermeister Rottmann erläutert Allgemeinverfügung vom 13. Oktober in gleicher Angelegenheit wird
Herr Dr. Gunzelmann Ziel, Zweck und Aufbau des Kommunalen Denk- mit Ablauf des 17. Oktobers 2020 aufgehoben.
malkonzeptes. Herr Wegner erläutert die Kategorien der Bewertung
der Bausubstanz (Baudenkmal, ortsbildprägend ortsstrukturprägend) Aufruf an die Bürger
anhand konkreter Beispiele in Mainberg und zeigt die wesentlichen Die schnell steigende Zahl der Corona-Neuinfektionen im Landkreis
städtebaulichen Defizite (z.B. sehr kleine Grundstücke, Erhaltungsmän- Schweinfurt ist besorgniserregend. Aktuell liegt der Wert der 7-Ta-
gel, Überformung durch ortsuntypische Materialien und Anbauten) ges-Inzidenz nach Angaben des Landesamts für Gesundheit und
auf. Lebensmittelsicherheit bei 72,76 pro 100.000 Einwohner (Stand: 17.
Oktober, 17 Uhr). Um das Infektionsgeschehen möglichst schnell wie-
Während des Ortsrundgangs wurden folgende Fehlentwick- der stabilisieren zu können, ist jeder Bürger dazu aufgerufen, die jetzt
lungen angesprochen: gültigen verschärften Regelungen einzuhalten und das eigene Verhal-
- DSL-Schaltschränke der Telekom in der Grundstraße sind recht ten der veränderten Situation anzupassen. Darüber hinaus appellieren
dominant (Einflussmöglichkeiten der Gemeinde) das Landratsamt und das Gesundheitsamt noch einmal eindringlich
- Sektionaltore im ehemaligen Feuerwehrhaus Am Plan 1 (Privatei- an die Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln, insbesondere
gentum) sogenannte AHA-Regeln („AHA“ = „Abstand, Hygiene, Alltagsmaske“),
- Thuja-Hecke als „Hintergrund“ für den Bildstock des Hl. Wendelinus Lüften sowie Husten- und Nies-Etikette.
(früher standen dort Birken), Privatgrundstück
Grundsätzliche Regelungen für Landkreise oder kreisfreie Städte,
Geeignetes Instrument wäre eine Gestaltungssatzung die den Inzidenzwert von 50 überschritten haben (gemäß
aktualisierter 7. Bayerischer Infektionsschutzverordnung)
Schwerpunkt der Begehung war der Bereich Grundstraße 7- 15
- Herr Martin erläutert sein Vorhaben Grundstraße 7: Ausbau der Kontaktbeschränkungen
Scheune für Gastronomie und Beherbergung Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum und der Teilneh-
- Das leerstehende Anwesen Grundstraße 9 möchte die Gemeinde merkreis von Zusammenkünften in privat genutzten Räumen und
veräußern, Problematik der Stellplätze und der Neuordnung der auf privat genutzten Grundstücken ist auf die Angehörigen von zwei
Grundstücksverhältnisse Hausständen oder auf höchstens fünf Personen beschränkt.
- Es wurden die Grundstücksverhältnisse, insbesondere die gefan-
genen Grundstücke Grundstraße 11-15 angesprochen Maskenpflicht an Schulen
- Im Zusammenhang mit der Scheune an der Grundstraße wurden Maskenpflicht besteht auch am Platz an Schulen aller Jahrgangsstufen.
verschiedenen „Verwendungsmöglichkeiten“ erörtert: Nutzung als
Bürgerheim, Umnutzung als Parkscheune, Einbau eines Fußgän- Private Feiern
gerdurchgangs, Ersatzbau mit verringerter Kubatur (Verbreiterung Der Teilnehmerkreis an zulässigen privaten Feiern (wie insbesondere
Grundstraße insbes. für Gehweg unter Beachtung der Fußgänger- Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern oder ähnliche Feierlichkeiten) ist
führung für die gesamte Grundstraße, Verbesserung der Zufahrt unabhängig vom Ort der Veranstaltung auf die Angehörigen von zwei
für Anlieger) Hausständen oder auf höchstens fünf Personen beschränkt.
- Unabhängig von Erhalt oder Abriss der Scheune ist ein Gestal-
tungskonzept für die Fläche erforderlich Sperrstunde
- Bei Abriss der Scheune wäre das derzeit hinter der Scheune Die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle
„versteckte“ Materiallager des benachbarten Handwerksbetriebes ist in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr untersagt.
(Zimmerei) sehr exponiert, daher wurde auch die Möglichkeit
erörtert, die Lagerfunktion in die Scheune zu verlegen (Tor auf Beschränktes Alkoholverkaufs- und Konsumverbot
Nordseite notwendig) Die Abgabe von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch
sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist in der Zeit von 22 Uhr bis
Herr Dr. Gunzelmann und Herr Wegner dankten den Teilnehmern für 6 Uhr untersagt. Der Konsum von Alkohol ist auf von der zuständigen
die sehr sachliche und offene Diskussion. Herr 1. Bürgermeister Rott- Kreisverwaltungsbehörde festzulegenden, stark frequentierten öffent-
mann dankte den Bürgern abschließend für ihr Interesse lichen Plätzen in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr untersagt (im Landkreis
Schweinfurt ist gemäß der Allgemeinverfügung vom 18. Oktober der-
zeit kein öffentlicher Platz mit diesem Alkoholkonsumverbot belegt).
Die Regelungen der neuen Allgemeinverfügung des Landrat-
Nachrichten aus dem Landkreis samtes Schweinfurt im Überblick
Grundsätzlich gilt: Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum
und der Teilnehmerkreis von Zusammenkünften in privat genutzten
Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist auf die Ange-
Coronavirus: Landratsamt Schweinfurt erlässt neue
hörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens fünf Personen
Allgemeinverfügung
beschränkt. Im Bereich Gastronomie gelten die oben genannten
Kontaktbeschränkungen ebenfalls, die Gaststättenbetreiber sind dazu
Die Bayerische Staatsregierung hat ihre Infektionsschutzmaß-
verpflichtet, die Vorgaben bei der Bestuhlung entsprechend zu be-
nahmenverordnung geändert. Das hat Auswirkungen auf die
rücksichtigen beziehungsweise den Gaststättenbetrieb entsprechend
Corona-Maßnahmen im Landkreis Schweinfurt
zu organisieren. Auch private Feiern wie Hochzeiten oder Geburtstage
Die 7-Tages-Inzidenz hat im Landkreis Schweinfurt am Dienstag, 13.
sind von dieser Beschränkung betroffen. Für einige Veranstaltungen
Oktober 2020, den kritischen Schwellenwert von 50 Infizierten je
gibt es Ausnahmen, mehr dazu unter dem Punkt „Sonderregelungen
100.000 Einwohner überschritten. Deswegen hatte das Landratsamt
für Veranstaltungen“.
Schweinfurt am gleichen Tag auf Basis des Infektionsschutzgesetzes
(IfSG) in Verbindung mit der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnah-
Erweiterte Maskenpflicht
menverordnung (7. BayIfSMV) eine Allgemeinverfügung erlassen, um
Mit Inkrafttreten der neuen Allgemeinverfügung gilt ab dem 18.
die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Nachdem nun die
Oktober eine verschärfte Maskenpflicht im Landkreis Schweinfurt. Für
Bayerische Staatsregierung die Infektionsschutzmaßnahmenverord-
Schulen gilt die Vorgabe der Bayerischen Infektionsschutzmaßnah-
nung aufgrund eines Ministerratsbeschluss vom 15. Oktober geändert
menverordnung (siehe oben „Maskenpflicht an Schulen“).
hat, erlässt das Landratsamt Schweinfurt auf dieser Grundlage eine
6 SchonungenÖffentliche Gebäude und Kulturstätten Wie wirken sich die Kontaktbeschränkungen der Allgemeinverfü-
Auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahr- gung auf die Teilnehmerzahl bei Beerdigungen aus?
stühle von öffentlichen Gebäuden, Freizeiteinrichtungen, Kulturstät- Für Gottesdienste gelten die bayernweit gültigen und aktualisierten
ten (zum Beispiel Museen, Ausstellungen) und sonstigen öffentlich Regelungen des § 6 der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnah-
zugänglichen Gebäuden, für die in der 7. BayIfSMV keine besonderen menverordnung (BayIfSMV) sowie das Schutz- und Hygienekonzept
Regelungen vorgesehen sind, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu der jeweiligen Kirche. Das heißt, zur Beerdigung auf dem Friedhof
tragen. sind unter Beachtung der Abstandsregeln unbeschränkt Besucher
zugelassen. Für den Gottesdienst in der Kirche gelten die bisherigen
Gerolzhofen und Werneck Regelungen des § 6 Satz 1 Nr. 1 a) weiter, wonach sich die zulässige
In der Stadt Gerolzhofen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung im Höchstteilnehmerzahl nach der Anzahl der vorhandenen Plätze -unter
Bereich Marktplatz sowie – soweit sie unmittelbar die Stadtpfarrkirche Beachtung des Mindestabstandes - richtet. Lediglich die Trauerfeier
(sogenannter Steigerwald-Dom) umschließen – in der Marktstraße („Leichenschmaus“) wird durch die Allgemeinverfügung des Landrat-
sowie der Kirchgasse getragen werden (werktäglich sowie sonntags samtes Schweinfurt beziehungsweise die Bayerische Infektionsschutz-
in der Zeit von 8 bis 18 Uhr). In der Marktgemeinde Werneck gilt diese maßnahmenverordnung auf die Angehörigen von zwei Hausständen
Vorschrift für den Balthasar-Neumann-Platz im Bereich zwischen Hah- oder auf höchstens fünf Personen beschränkt.
nenhof und Würzburger Straße, ebenfalls werktäglich sowie sonntags
in der Zeit von 8 bis 18 Uhr. Was gilt für berufliche und dienstliche Tätigkeiten?
Die Kontaktbeschränkung im öffentlichen Bereich gilt nicht für beruf-
Theater, Konzerthäuser, Kinos, sportliche Veranstaltungen liche und dienstliche Tätigkeiten sowie für ehrenamtliche Tätigkeiten
Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss getragen werden bei Tagungen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, bei denen
und Kongressen, in Theatern, Konzerthäusern und Kinos, ebenfalls gilt eine Zusammenkunft oder ein Zusammenwirken mehrerer Personen
Maskenpflicht für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen. erforderlich ist.
Kindertagesbetreuung, Horte, Mittagsbetreuung Die Situation in Senioren- und Pflegeheimen, Krankenhäusern
In allen Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und in Heilpädago- Der Besuch von Senioren- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern
gischen Tagesstätten im Gebiet des Landkreises Schweinfurt sind feste ist nur zu festen Besuchszeiten möglich und pro Bewohner/Patient auf
Gruppen zu bilden, offene oder teiloffene Konzepte sind untersagt. täglich eine Person (Angehörige des eigenen Hausstands, Ehegatten,
Alle Beschäftigten haben in der Einrichtung eine Mund-Nasen-Bede- Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft,
ckung zu tragen. Für das Personal und alle Schulkinder die in einer Verwandte in gerader Linie, Geschwister sowie Angehörige eines
Mittagsbetreuung, einem Hort oder in einer eigenen Hortgruppe weiteren Hausstandes) beschränkt, bei Minderjährigen auch von den
innerhalb einer Kindertageseinrichtung betreut werden, gilt Masken- Eltern oder Sorgeberechtigten gemeinsam.
pflicht in den jeweiligen Betreuungsräumlichkeiten.
Hinweis:
Welche Veranstaltungen können unter welchen Bedingungen Verstöße gegen die Allgemeinverfügung stellen eine Ordnungswid-
stattfinden? rigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 25.000 EUR geahndet werden
Teilnehmerzahl kann. Die Allgemeinverfügung wird veröffentlicht auf www.land-
Im gesamten Gebiet des Landkreises Schweinfurt sind Veranstal- kreis-schweinfurt.de sowie im Amtsblatt des Landkreises Schweinfurt.
tungen, die üblicherweise nicht für ein beliebiges Publikum ange- Weiterhin ist sie im Aushang am Schaufenster für öffentliche Be-
boten oder aufgrund ihres persönlichen Zuschnitts nur von einem kanntmachungen am Landratsamt in Schweinfurt, Schrammstraße 1,
absehbaren Teilnehmerkreis besucht werden (ausgenommen private einzusehen.
Feiern wie Hochzeiten und Geburtstage) und nicht öffentliche Ver-
sammlungen nur bis zu maximal 25 Teilnehmern in geschlossenen
Räumen (anstatt wie bisher bis 100 Teilnehmer) oder bis zu maximal Allgemeinverfügung
50 Teilnehmern unter freiem Himmel (anstatt wie bisher bis 200 Teil-
nehmer) gestattet, wenn der Veranstalter ein Schutz- und Hygienekon- Zur Änderung der Allgemeinverfügung des Landratsamts
zept ausgearbeitet hat und vorlegen kann. Schweinfurt „Maßnahmen für den Landkreis Schweinfurt
aufgrund erhöhter Infektionszahlen (Überschreiten des
Sonderregelungen für Veranstaltungen Schwellenwertes 50 erstmals am 13.10.2020)“
Welche Auswirkungen hat die Allgemeinverfügung auf den Gemäß § 25a Abs. 2 der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-
Trainings- und Wettkampfbetrieb im Sport? verordnung vom 01. Oktober 2020 (7. BayIfSMV), zuletzt geändert
Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes hat keinerlei Auswir- durch Verordnung vom 18.10.2020, gilt nunmehr abweichend zu den
kungen auf die Ausübung des Sportes, lediglich für Zuschauer in der Präambel der Allgemeinverfügung des Landratsamts Schwein-
herrscht Maskenpflicht. Ob eine Sportveranstaltung abgesagt wird, furt „Maßnahmen für den Landkreis Schweinfurt aufgrund erhöhter
obliegt den veranstaltenden Vereinen oder den zuständigen Verbän- Infektionszahlen (Überschreiten des Schwellenwertes 50 erstmals
den. Die Regelungen des § 10 der 7. Bayerischen Infektionsschutz- am 13.10.2020)“ vom 17.10.2020 dargestellten Regelungen, die ohne
maßnahmenverordnung sowie die entsprechenden Schutz- und Weiteres gelten, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt
Hygienekonzepte haben weiterhin Bestand. Die Veranstalter haben eine Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 von
durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass zwischen allen 50 pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten
Zuschauern, die weder Angehörige noch Angehörige eines zweiten wird oder vor weniger als sechs Tagen noch überschritten worden ist,
Hausstandes oder Gruppen von 5 Personen sind, grundsätzlich ein Folgendes:
Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten werden kann.
Ziffer 4 der Präambel der Allgemeinverfügung vom 17.10.2020 wird
Welche Auswirkungen hat die Allgemeinverfügung auf kulturelle wie folgt gefasst:
Veranstaltungen?
Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes hat keinerlei Auswir- „Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen ist in der Zeit von 22
kungen auf das Abhalten kultureller Veranstaltungen. Lediglich Uhr bis 6 Uhr untersagt (Sperrstunde); ausgenommen ist die Abgabe
besteht nun eine Maskenpflicht am Platz. Die Regelungen des § 23 der und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder mitnahmefähigen
7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sowie die ent- nichtalkoholischen Getränken.“
sprechenden Schutz- und Hygienekonzepte haben weiterhin Bestand. Das Landratsamt Schweinfurt ergänzt auf Grundlage des § 28 Abs. 1
Die Veranstalter haben durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes (lfSG) in Verbindung mit § 25 S.
dass zwischen allen Teilnehmern, die weder Angehörige noch Ange- 2 der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom
hörige eines zweiten Hausstandes oder Gruppen von 5 Personen sind, 01. Oktober (7. BaylfSMV), zuletzt geändert durch Verordnung vom
grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten werden 18.10.2020, und § 65 Satz 1 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV)
kann. und des Art. 35 Satz 2 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes
Schonungen 7(BayVwVfG) die allgemein geltenden gesetzlichen Regelungen durch stellt - über die bereits bayernweit ergriffenen Maßnahmen hinaus –
folgende das einzige wirksame Vorgehen dar, um diese Ziele zu erreichen.
Die ergänzend getroffenen Anordnungen stellen ein wirksames und
Allgemeinverfügung angemessenes Vorgehen dar.
Zu § 1:
§1 Durch die Einführung der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Be-
Änderung der Allgemeinverfügung des Landratsamts Schweinfurt deckung in Arbeitsstätten in bestimmten Fällen wird ebenfalls eine
vom 17.10.2020 „Maßnahmen für den Landkreis Schweinfurt Verringerung des Infektionsgeschehens erreicht.
aufgrund erhöhter Infektionszahlen (Überschreiten des Das Coronavirus überträgt sich vor allem durch infektiöse Tröpfchen,
Schwellenwertes 50 erstmals am 13.10.2020)“ die man z. B. beim Sprechen, Husten und Niesen ausstößt. Ein ho-
her Anteil von Übertragungen erfolgt dabei unbemerkt, noch vor
Die Allgemeinverfügung des Landratsamts Schweinfurt vom dem Auftreten von Krankheitssymptomen. Gerade das Tragen von
17.10.2020 „Maßnahmen für den Landkreis Schweinfurt aufgrund Mund-Nasen-Bedeckungen ist daher in Verbindung mit dem allge-
erhöhter Infektionszahlen (Überschreiten des Schwellenwertes 50 meinen Maskengebot nach § 1 Abs. 1 Satz 2 BayIfSMV geeignet, um
erstmals am 13.10.2020)“ wird wie folgt geändert: die Ausbreitung des Infektionsgeschehens in der Bevölkerung zu
reduzieren. Nach § 1 Abs. 1 Satz 2 BayIfSMV ist, wo immer möglich,
Nach Ziffer 2 wird folgende Ziffer 2a eingefügt: ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten.
„Es besteht Maskenpflicht auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen Die Mund-Nasen-Bedeckung sorgt dafür, dass sich die Ausatemwolke
der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und nicht so frei und ungehindert verbreiten kann, wie sie dies ohne die
Eingängen; Gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestab- Mund-Nasen-Bedeckung tun würde. Insoweit begrenzt die Mund-Na-
stand von 1,5 m nicht zuverlässig eingehalten werden kann. § 1 Abs. 2 sen-Bedeckung die Ausbreitung der Ausatemwolke und verringert
der 7. BayIfSMV bleibt unberührt.“ somit ergänzend zu dem Abstandsgebot in den Fällen, in denen der
Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, das Risiko eines
§2 Einatmens infektiöser Tröpfchen durch Dritte.
Inkrafttreten Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens und der mit dem Tragen
Diese Allgemeinverfügung tritt mit Wirkung ab dem 20.10.2020 in von Mund-Nasen-Bedeckungen verbundenen Wirkung wäre auch die
Kraft. bloße Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht in
gleicher Weise effektiv und die durch die 7. BayIfSMV vorgegebenen
Begründung: Schutzmaßnahmen nicht mehr ausreichend.
I. Im Hinblick auf das konkrete aktuelle Infektionsgeschehen im Land-
Bei SARS-CoV-2 handelt es sich um einen Krankheitserreger im Sinne kreis Schweinfurt sind aber – trotz Überschreiten des Schwellenwerts
des § 2 Nr. 1 IfSG. der 7-Tages-Inzidenz von 50 – (noch) keine weitergehenden, noch
Laut Veröffentlichung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit einschränkenderen Maßnahmen erforderlich.
und Lebensmittelsicherheit hat die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis
Schweinfurt mit 51,11 pro 100 000 Einwohner am 13.10.2020, Stand: Zu § 2:
08:00 Uhr, den Schwellenwert von 50 überschritten. Der aktuelle Wert Nach Art. 41 Abs. 4 BayVwVfG gilt bei der öffentlichen Bekanntgabe
liegt bei 82,29 (Stand 19.10.20, 08:00 Uhr). eines schriftlichen Verwaltungsaktes dieser zwei Wochen nach der
Die Neuinfektionen im Landkreis Schweinfurt lassen sich im Wesent- ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben. In einer Allge-
lichen nicht auf bestimmte Geschehnisse bzw. Personengruppen meinverfügung kann ein hiervon abweichender Zeitpunkt bestimmt
eingrenzen. Im Landkreis Schweinfurt waren und sind auch Schulen werden. Um eine mögliche Verbreitung einer Infektion zeitnah zu
betroffen und hier einzelne Klassen in Quarantäne. verhindern, wurde von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.
Aufgrund dessen ist es erforderlich, Maßnahmen für den gesamten Weitergehende Regelungen anderer einschlägiger Vorschriften
Landkreis Schweinfurt zu erlassen, die sich auch auf Schulen beziehen. werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt und sind zu
beachten. Hierzu zählen insbesondere die Verordnungen des Baye-
II. rischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege in ihrer jeweils
Die sachliche und örtliche Zuständigkeit des Landratsamts Schwein- aktuellen Fassung.
furt für Anordnungen nach den §§ 28 Abs. 1 Satz 1 und 32 Satz 1 des
Infektionsschutzgesetzes (lfSG) in Verbindung mit der 7. Bayerischen Rechtsbehelfsbelehrung:
Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ergibt sich aus § 65 Satz 1 Gegen die Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach
der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) und Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 des Baye- Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem
rischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG). Bayerischen Verwaltungsgericht Würzburg,
Diese Allgemeinverfügung stützt sich auf § 25 S. 2 der 7. BayIfSMV. Postfachanschrift: Postfach 11 02 65, 97029 Würzburg,
Danach können die Kreisverwaltungsbehörden über die Rege- Hausanschrift: Burkarderstr. 26, 97082 Würzburg,
lungen der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung hinausgehende schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schrift-
Regelungen treffen, soweit es aus infektionsschutzrechtlicher Sicht formersatz zugelassenen¹ Form. Die Klage muss den Kläger, den
erforderlich ist. Beklagten (z.B. Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebe-
Vor dem Hintergrund der aktuell dynamischen Verbreitung von Infek- gehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die
tionen mit dem SARS-CoV-2-Virus und Erkrankungen an COVID-19 im zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen ange-
Landkreis Schweinfurt müssen wirksame Maßnahmen zur Verzöge- geben, die angefochtene Allgemeinverfügung soll in Urschrift oder in
rung der Ausbreitungsdynamik und zur Unterbrechung von Infekti- Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen
onsketten ergriffen werden. Die Überschreitung des Inzidenzwerts von Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
50 besteht bereits seit dem 13.10.2020. Trotz der ergriffenen Maßnah-
men steigt dieser Wert weiter an. Zuletzt betrug er laut Veröffentli- Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
chung des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ¹Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zu-
82,29 (Stand 19.10.20, 08:00 Uhr). gelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informa-
Um im Interesse des Gesundheitsschutzes die dauerhafte Aufrecht- tionen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen
erhaltung der wesentlichen Funktionen des Gesundheitssystems Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbar-
sowie die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Landkreis Schwein- keit (www.vgh.bayern.de).
furt soweit wie möglich sicherzustellen, war unter Einbeziehung Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsge-
des zuständigen Gesundheitsamts Schweinfurt das Ergreifen von richten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.
weitreichenderen und effektiven Maßnahmen dringend geboten,
um die Verzögerung der Ausbruchsdynamik und die Unterbrechung Schweinfurt, 19.10.2020
von Infektionsketten zu erreichen. Die großflächige Unterbrechung, gez. Florian Töpper, Landrat
Eindämmung bzw. Verzögerung der Ausbreitung des neuen Erregers
8 SchonungenBauarbeiten im Landkreis Schweinfurt gelehrt, so wie St. Martin den anderen zu sehen und uns füreinander
einzusetzen.
Einige Regionalbushaltestellen sind betroffen Deshalb feiern wir am Mittwoch, den 11.11.2020 St. Martin in diesem
Ab Montag, 19. Oktober, bis Montag, 30. November 2020, werden Jahr nur mit den Kindern, dem Kita-Team und Kaplan Benjamin Odo.
Deckenbauarbeiten auf der B303 zwischen Einmündungen Am Hainig Kita St. Michael Mainberg
und Oberwerrn durchgeführt. Die Baumaßnahmen betreffen zwei
Regionalbuslinien, 8139 SW – Wasserlosen und 8148 Werneck – SW.
In Fahrtrichtung Schweinfurt ist während der kompletten Bauzeit die Kommunale Jugendarbeit lädt ein zum
Haltestelle Niederwerrn B303 nicht bedienbar und muss außer Betrieb Online-Halloween-Verkleidungscontest
genommen werden, da sie auf Grund der geänderten Verkehrsführung
für Fußgänger nicht erreichbar ist und teilweise im Baufeld liegt. Masken an Halloween? Nichts Ungewöhnliches.
Die Haltestellen Niederwerrn Schweinfurter Str. 90 und Niederwerrn Wegen Corona aber eben doch: Die Mund-Nase-Bedeckung wird
Schweinfurter Str. (Aldi) sind während der gesamten Bauzeit nicht Teil des Kostüms.
über die Einmündung „Niederwerrn Mitte“ von der B303 erreichbar. Nicht mehr lange und Halloween steht vor der Tür: Am 31. Oktober
Die Haltestellen in Niederwerrn (Schweinfurter Str. 93, Schweinfurter ist es soweit. Das Verkleiden an diesem Tag hat Tradition, der Brauch
Straße (Aldi)) werden Montag bis Freitag nicht bedient. Die Schülerver- hat seinen Ursprung vermutlich im christlichen Irland und Schottland.
kehre sind hiervon nicht betroffen, da diese mit den Stadtbussen der Dabei ging es darum, der Heiligen zu gedenken.
Stadtwerke befördert werden. In Zeiten von Corona, die Halloween-Feierlichkeiten nur stark ein-
An Samstagen und Sonntagen werden die Haltestellen bedient, die geschränkt oder gar nicht möglich machen, startet die Kommunale
Busse fahren Richtung Geldersheim/Euerbach an der Einmündung Jugendarbeit des Landkreises Schweinfurt einen digitalen Wettbe-
Hainig nach Niederwerrn ein und durch ganz Niederwerrn hindurch werb, um das kreativste Halloween-Kostüm oder Halloween-Make-up
um dann auf Höhe der Einmündung Oberwerrn zurück auf die B303. in Kombination mit Mund-Nase-Bedeckung zu finden. Für das Kostüm
Hier muss jedoch mit einem Zeitverlust von 5-6 Minuten gerech- kann alles verwendet werden, was man zu Hause hat – zum Beispiel
net werden, der sich auf dem gesamten Fahrplan auswirken kann. alte Kleidung oder Kopfbedeckungen - und umfunktioniert werden.
Richtung Schweinfurt wird bei Bedarf ein Ausstieg in Niederwerrn Eure Mund-Nase-Masken können zum Kostüm passend beispielsweise
Schweinfurter Str. 90 und Schweinfurter Str. Aldi angeboten. auch mit Naturmaterialen gestaltet werden.
Den Baufahrplan auf der Linie 8148 und 8139 finden Sie unter www. Zum Contest eingeladen sind alle Kinder, Jugendliche und junge Er-
landkreis-schweinfurt.de/oepnv wachsene des Landkreises Schweinfurt im Alter von fünf bis 21 Jahren.
Zu einer weiteren Beeinträchtigung kommt es im Bereich Stammheim Wenn die Verkleidung fertig ist, solltet ihr ein Foto oder kleines Video
auf der Linie 8137 SW – Volkach. Auf Grund von Kanalbauarbeiten machen, das euch mit dem Kostüm zeigt und es bis zum 1. November
in Stammheim, Maintalstraße kommt es zu einer Vollsperrung auf 2020 über die Landratsamt-Seite unter www.landkreis-schweinfurt.de/
der Kreisstraße SW36. Während der Bauzeit vom 12. Oktober bis 14. anmeldung-halloween-verkleidungscontest/ hochladen. Nur so ist die
November 2020 kann in Stammheim nur die Haltestelle Stammheim Teilnahme am Wettbewerb möglich. Zu gewinnen gibt es in den Al-
Am Brunnen bedient werden. Die Haltestellen Stammheim Siedlung tersgruppen 5-10, 11-15 und 16-21 Einkaufsgutscheine von „Schwein-
und Weinbergstraße entfallen auf Grund der Vollsperrung während furt erleben“. Die Sieger werden von uns benachrichtigt, sobald das
der Bauzeit. Auswahlverfahren abgeschlossen ist.
Müllinfo
Öffnungszeiten Häckselgut-Deponie
Zur Anlieferung holziger Gartenabfälle ist die Deponie Marktsteinach
– Waldsachsen an folgenden Terminen in der Zeit von 13.00 – 15.00
Uhr geöffnet:
Oktober: 24.10.2020
November: 07.11., 28.11.2020
Folgende Verhaltensregeln sind zu beachten:
- Ein Sicherheitsabstand von 2 m zu anderen Personen ist
einzuhalten.
- Es ist ein Mund-und Nasenschutz zu tragen.
Es wird hierbei kein Laub/Rasenschnitt angenommen, sondern
nur holzige Gartenabfälle mit einem max. Durchmesser von 15 cm HALLOWEEN
(Baum- und Strauchdurch-Schnitt). Ebenso dürfen keine Wurzelstöcke VERKLEIDUNGSCONTEST
angeliefert werden. FÜR KINDER UND JUGENDLICHE DES LANDKREISES VON 5 BIS 21 JAHREN
Den Anweisungen des Deponiewärters ist Folge zu leisten!
Wir suchen dein kreatives Halloween-Kostüm oder dein Halloween-Make-up mit
Mund-Nase-Maske! Sei erfinderisch und schicke uns deine Idee für Halloween 2020.
Zu gewinnen gibt es Einkaufsgutscheine von „Schweinfurt erleben“.
Kinder und Jugend Lade dein Bild oder kurzes Video bis 01.11.2020 per QR-Code oder unter
https://www.landkreis-schweinfurt.de/anmeldung-halloween-verkleidungscontest/
hoch.
Kita St. Michael Mainberg INFORMATION
KOMMUNALE JUGENDARBEIT, LANDKREIS SCHWEINFURT,
TELEFON: 09721/55-519, koja@lrasw.de
Wir feiern St. Martin….
…in diesem Jahr feiern wir dieses Fest auf eine ganz neue Art und Wei-
se. Die Folgen der Corona – Pandemie haben uns noch einmal mehr
Schonungen 9Kirchliche Nachrichten • Wir halten zu Ihrem Schutz strenge Hygieneregeln ein. Die Plätze
und Kerzen am Platz werden vor und nach jedem Gottesdienst mit
Desinfektionsmittel gesäubert.
Evang.-Luth. Pfarramt Christuskirche
Sonntag, 25.10.2020
Pfr. Duft ist vom 31. Oktober bis 8. November in Urlaub. 09.30 Uhr Gottesdienst in der Christuskirche
Die Vertretung in dringenden Fällen hat bis zum 4. November Pfr. (Pfr. Andreas Duft)
Andreas Bauer aus Bergrheinfeld und anschließend Pfrin. Hermine 11.00 Uhr Gernegroß-Gottesdienst
Wieker aus Werneck. (Pfr. Andreas Duft und Team)
Der Ort unserer Gottesdienste wird in den nächsten Wochen immer Sonntag, 1.11.2020
die Christuskirche sein. Andere Gottesdienstorte (Rednershof, Gemein- 09.30 Uhr Gottesdienst in der Christuskirche
desaal) bieten unter Einhaltung der Rechtsvorschriften nicht genug (Lektor Gerhard Räth)
Raum für die Feier eines Gottesdienstes.
Die Christuskirche ist zum persönlichen Gebet, wie gewohnt, täglich Kath. Pfarreiengemeinschaft
von 8 Uhr bis 18 Uhr unverschlossen. Kerzen auf den Gesangbuchabla- Maria Königin vom Kolben und St. Sebastian am Main
gen zeigen an, wo den Hygienebestimmungen gemäß Platz genom-
men werden darf. Zum Gebet können Sie sich gerne eine Kerze an der Freitag 23.10. - Hl. Johannes von Capestrano
Osterkerze entzünden. Forst 18:00 Rosenkranz
Hausen 18:00 Rosenkranz
Jeder, der seelsorgerliche Begleitung möchte, kann sich unter Mainberg 18:30 He Messfeier - 1. Seelengottesdienst für Hed-
09721/59204 an Pfarrer Duft wenden. Die Nummern der Telefonseel- wig Thoma - Maria u. Hugo Geb, Gertraud
sorge lauten: 0800/111 0 111 · 0800/111 0 222 u. Eugen Mehl, Martina Cadien, Anita Geb
u. Ang. - Emil u. Irma Pfülb, verst. Eltern
Gott segne Sie in einer Zeit, die uns allen ungewöhnliche Wege abver- und Geschwister u. Ang. - Hedwig u.
langt. Oskar Scheuring, Elt. u. Geschw.
Andreas Duft, Pfarrer Marktsteinach 07:00 Anbetung bis 8:00 Uhr
18:30 Rosenkranz
Waldsachsen 09:00 Ku Messfeier - Willibald (JT) u. Amalie Wolf,
Freitag, 23.10.2020 Willibald jun. u. Peter Wolf - zu Ehren
16.00-18.30 Uhr Konfirmandenunterricht der Muttergottes in einem besonderen
Anliegen - Hermann Barthel jun. u. verst.
Dienstag, 27.10.2020 Priester die in Waldsachsen gewirkt
19.30 Uhr Bibeltreff im evang. Gemeindehaus haben
Samstag 24.10. - JAHRESTAG DER WEIHE DES DOMES ZU
WÜRZBURG
Mainberg 17:30 Wa Wortgottesfeier
Gottesdienstordnungen Marktsteinach 18:30 Rosenkranz
Schonungen 15:00 Au Taufe des Kindes Max Alexander Hümpfer
(Diakon Trunk)
Evang.-Luth. Pfarramt Christuskirche 17:30 He Messfeier - Barbara Gmeiner u. Ang. - Felix
Ort, Berta u. Alois Klimke - Leb. u. Verst. d.
Ab 4. Mai hat die Staatsregierung unter strengen Vorgaben die Feier Fam. Wedler, Sauer, Detsch u. Kraft - für
von Gottesdiensten wieder zugelassen. Fam. Feser u. Horn
Die Kirche ist den strengen Hygienevorschriften umgestaltet worden.
Es gelten Sitzplatzregelungen und Abstandsnormen. Sonntag 25.10. - 30. SONNTAG IM JAHRESKREIS -
Bitte beachten Sie folgende Vorgaben: WELTMISSIONSSONNTAG
• Halten Sie generell (vor und in der Kirche) 1,5 m Abstand vonei- Forst 10:15 Ki Wortgottesfeier
nander. 18:00 Rosenkranz
• Betreten Sie die Kirche bitte einzeln, es sei denn Sie kommen Hausen 08:45 Ki Wortgottesfeier
zusammen mit ihrem Lebenspartner/Ihrer Lebenspartnerin/ ihren Marktsteinach 10:15 He Messfeier, anschl. Eine-Welt-Verkauf
Familienangehörigen aus Ihrem Hausstand. - 2. Seelengottesdienst f. Oswald Seuffert
• Jede Sitzmöglichkeit in den Kirchenbänken ist durch Kerzen ange- - Fam. Müller, Wunderlich u. Seliger, leb.
zeigt. u. verst. Ang. - verst. Patenkind Sybille
• Eheleute, Lebenspartner und Angehörige aus engstem Familien- - Alfred Müller best. v. d. Schulkollegen
kreis dürfen in einer Bankreihe zusammen sitzen. Marktsteinach
• Personen, die nicht aus einem Hausstand kommen, können in 18:15 Rosenkranz
einer Bankreihe unter Einhaltung des Mindestabstandes Platz 19:00 Au Messfeier, anschl. Anbetung bis 21:00 Uhr
nehmen. Die maximale Belegung liegt dabei bei 5 Personen (max. mit Beichtgelegenheit (Pater Stephan,
3 Personen aus einem Haushalt dort, wo 3 Kerzen stehen - max. 2 Konzelebrant: B.Odo) - Rita u. Franz Höhn
Personen aus einem anderen Haushalt dort, wo 2 Kerzen stehen. Schonungen 10:15 Ku Messfeier - Rita, Oskar u. Manfred Treut-
• Für das Betreten und Verlassen des Gottesdienstraumes besteht lein - Erwin Jonas u. Ang. - Pauline u.
eine Mund-Nasen-Schutzpflicht. In den Bänken darf die Maske Edelbert Wehner, Ang. d. Fam. Wehner u.
unter Einhaltung der Abstandswahrung abgenommen werden. Becht
Bitte nehmen Sie Ihre Schutzmaske von zuhause mit. 14:30 Gottesdienst der vietnamesischen
• Zum Gottesdienst werden sie am Eingang der Kirche von Platzan- Gemeinde (Hauptaltar)
weisern empfangen. Bitte leisten Sie deren Anweisungen Folge 14:30 Ki Taufe des Kindes Lena Stark
und nehmen Sie den Platz in der Kirche ein, der Ihnen zugewiesen (Marienkapelle)
wird. Halten Sie bitte vor der Kirche den Schutzabstand von 1,5 18:00 Wa Feierliche Vesper anl. 30. Jubiläum
Metern ein. Vor allem auch dann, wenn sich vor der Kirche wegen Diakonat Dr. Wahler
der Einlassregelungen eine Schlange bilden sollte.
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