Mitteilungsblatt Politische Gemeinde - Gemeinde Birwinken

 
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Mitteilungsblatt Politische Gemeinde - Gemeinde Birwinken
Politische Gemeinde

           Mitteilungsblatt
           Nr. 1              Februar 2021

Adresse    Lochäckerstr. 2
           8585 Mattwil
Telefon    071 649 30 80
Fax        071 649 30 81
Internet   www.birwinken.ch
Mitteilungsblatt Politische Gemeinde - Gemeinde Birwinken
Behörde und Verwaltung informieren

                                       Aktuell

Personelle Veränderungen in der Gemeindeverwaltung

Stephanie König wird die Gemeindeverwaltung auf eigenen Wunsch per 31. März 2021 verlas-
sen und eine neue Herausforderung annehmen. Der Gemeinderat bedauert dies sehr. Die be-
reits lancierte Stellenausschreibung hat mehrere Bewerbungen eingebracht. Über die genaue
Nachfolgeregelung und allfällige Übergangsphase wird der Gemeinderat zu gegebener Zeit auf
der Homepage und im Mitteilungsblatt kommunizieren.

Nationaler Sirenentest

Am 3. Februar 2021 fand der jährliche Sirenentest statt. Aufgrund der aktuellen Lage
(Coronavirus) wurde nur die Fernauslösung von der kantonalen Notrufzentrale in Frau-
enfeld getestet. Unsere vier Anlagen in Andwil, Birwinken, Happerswil und Mattwil funk-
tionierten einwandfrei.

Überarbeitung Schutzplan für Natur- und Kulturobjekte

Im Oktober-Mitteilungsblatt 2020 haben wir Sie über die Überarbeitung des Schutzpla-
nes für Natur- und Kulturobjekte informiert. Die in einem ersten Schritt angekündigten
Besichtigungen konnten nicht wie geplant im Januar und Februar durchgeführt werden.
Aufgrund der aktuellen Lage (Coronavirus) werden die Besichtigungen nun voraussicht-
lich im Sommer 2021 stattfinden. Die betroffenen Eigentümer werden frühzeitig ange-
schrieben und informiert.

In einem zweiten Schritt werden die bereits eingetragenen Objekte überprüft, ob sie dem
Schutzstatus noch gerecht werden. Und der dritte Schritt betrifft alle Naturobjekte in der
Gemeinde Birwinken. Das können schützenswerte Bäume, Sträucher oder Hecken sein.

Rechnungsgemeinde 7. Juni 2021

Die nächste Gemeindeversammlung findet voraussichtlich am 7. Juni 2021 wieder tur-
nusgemäss in der Kirche in Birwinken statt. Sollte dies aufgrund der dann herrschenden
Situation nicht möglich sein, behält sich der Gemeinderat vor, die Gemeindeversamm-
lung wieder in die Turnhalle Andwil zu verschieben. Der tatsächliche Versammlungsort
wird spätestens mit dem Versand der Botschaft kommuniziert.

Laufende Projekte: Sanierung Gemeindestrassen und Hochwasserschutz

Die Sanierungsarbeiten der Giessenstrasse in Andwil starten Anfang März 2021.
Gleichzeitig werden die Arbeiten für das Hochwasserschutzprojekt aufgenommen. Der
Starttermin für die Sanierung der Gemeindestrasse Lenzenhaus-Guggenbühl ist noch
nicht definiert. Der Gemeinderat geht davon aus, dass mit den Arbeiten ebenfalls An-
fang/Mitte März 2021 begonnen werden kann.

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Winterdienst

Der starke Wintereinbruch Mitte Januar hat auch unseren Winterdienst stark gefordert.
Aufgrund der grossen Schneemengen hat die Schneeräumung teilweise ein wenig mehr
Zeit in Anspruch genommen als üblich. Der Gemeinderat bedankt sich für das entge-
gengebrachte Verständnis, wenn die Räumungsarbeiten bei diesen Schneemengen et-
was länger gedauert haben.

Wahl- und Abstimmungssonntag 7. März 2021

Am Sonntag, 7. März 2021 wird gleich über mehrere Vorlagen abgestimmt. Zusätzlich
finden Ersatzwahlen in der Schulbehörde Berg-Birwinken und der Katholischen Kirch-
gemeinde Berg statt. Am Abstimmungssonntag sind alle Urnen zu den gewohnten Zei-
ten geöffnet. Aufgrund der noch immer bestehenden und unsicheren Lage
(Coronavirus), nutzen Sie bitte wenn möglich die briefliche Stimmabgabe.

Umgang mit einem Gemeinschaftsgrab oder Urnenwand

Die Gemeindeverwaltung wurde in der Vergangenheit immer wieder darauf aufmerksam
gemacht, dass bei der Urnenwand in Andwil und Birwinken vermehrt Grabschmuck und
persönliche Gegenstände platziert werden.

Der letzte Wunsch eines Verstorbenen oder dessen Angehörigen war es, im Gemein-
schaftsgrab (Urnenwand) beigesetzt zu werden. Diesem Wunsch kommt das Bestat-
tungsamt gerne nach. Wie es der Name aber sagt, handelt es sich um ein gemeinsames
Grab und keine individuelle Grabstätte, bei welchem aus Rücksicht zu anderen Angehö-
rigen folgende Regelungen gelten:

• Privater Blumenschmuck und persönliche Gegenstände sind am Tag der Beerdigung
  erlaubt
• Verwelkte Blumen und Kränze werden durch den Friedhofgärtner entfernt
• Die Bepflanzung der Urnenanlagen ist Sache der Friedhofkommission bzw. der Ge-
  meinde
• Kleine Kerzen, Grabkerzen (ohne Laternen) sind erlaubt
• Auf Engel, Fotos, Laternen und weitere persönliche Gegenstände ist zu verzichten

Der Friedhofgärtner ist dazu befugt, jederzeit unansehnliche, defekte und nicht erlaubte
Sachen inkl. Fotos, Engel, Laternen und Pflanzen usw. zu beseitigen.

Im Sinne der Gemeinsamkeit danken wir für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis.

BESTATTUNGSAMT BIRWINKEN

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ACHTUNG
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

  Die Eingangstüre der Gemeindeverwaltung
            bleibt bis auf Weiteres

Trotzdem versuchen wir, unsere Dienstleistungen möglichst
lückenlos aufrecht zu erhalten. Aufgrund der speziellen Lage
bitten wir Sie, nur in sehr dringenden Fällen ins Gemeinde-
haus zu kommen. Fast alles lässt sich online, per Telefon, per
E-Mail oder per Post erledigen! Wir bitten Sie deshalb:

  -   Melden Sie sich per E-Mail: gemeinde@birwinken.ch oder
  -   rufen Sie uns an: 071 649 30 80 oder
  -   nutzen Sie den Online-Schalter auf www.birwinken.ch.
  -   Bitte legen Sie Steuererklärungen, AHV-Formulare, Bau-
      gesuche usw. in den Briefkasten beim Haupteingang der
      Gemeindeverwaltung oder senden Sie uns diese per Post.

Ist ein persönlicher Besuch auf der Verwaltung trotzdem not-
wendig, melden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an.
Zudem bitten wir alle Kundinnen und Kunden, sich strikt an die
von Bund und Kanton vorgegebenen Schutz- und Hygiene-
massnahmen zu halten.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und hoffen, Sie möglichst
bald wieder im normalen Rahmen bedienen zu können.

Bleiben Sie gesund!

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Stellenwechsel Gemeindeschreiberin – Abschied und Dank
Nach rund 5 Jahren als Gemeindeschreiberin und Leiterin Steueramt habe ich
mich aus persönlichen und familiären Gründen dazu entschieden, die Gemeinde-
verwaltung Birwinken per Ende März 2021 zu verlassen.

Ich blicke dankbar auf die vergangenen fünf Jahre zurück, denn ich durfte viel da-
zu lernen und das in meinen Weiterbildungen Gelernte sogleich umsetzen oder in
der Praxis anwenden. Ebenfalls habe ich gelernt, dass man es nicht immer allen
Beteiligten recht machen kann. Trotzdem pflegte ich mit meinen „Kundinnen und
Kunden“ einen respektvollen Umgang.

Den persönlichen Austausch, sei es am Schalter, Telefon oder an Gemeindever-
sammlungen und öffentlichen Anlässen habe ich immer wieder sehr geschätzt.
Auch kritische Stimmen habe ich ernst genommen und versucht, Fehler zu korri-
gieren und Arbeitsprozesse zu verbessern. Und auch wenn es für Sie, liebe Ein-
wohnerinnen und Einwohner, nicht immer greif- und sichtbar gewesen ist, haben
die Verwaltung und der Gemeinderat zusammen viele Ziele erreicht und es konn-
ten einige Pendenzen abgeschlossen bzw. erfolgreich umgesetzt werden.

Das vergangene Jahr brachte die eine oder andere berufliche wie auch private
Herausforderung mit sich. Einerseits war es uns stets wichtig, dass das Verwal-
tungspersonal so gut als möglich geschützt ist und andererseits den Dienstleis-
tungsbetrieb aufrechtzuerhalten. Auch hier blicke ich positiv zurück und bedanke
mich für Ihr Vertrauen und das entgegengebrachte Verständnis. Die aktuelle Zeit
verlangt von uns allen eine gewisse Flexibilität und Spontanität.

Zum Schluss möchte ich mich beim Gemeinderat, der ganzen Verwaltung, allen
Kommissionen und der Feuerwehr Birwinken für die zahlreichen lustigen, schö-
nen, ergreifenden aber auch ernsten und traurigen Momente bedanken! Ich werde
die teils hitzigen aber stets angenehmen und konstruktiven Gemeinderatssitzun-
gen vermissen! Und so sehe ich meinem Abschied mit einem lachenden und wei-
nenden Auge entgegen.

Ihnen, liebe Einwohnerinnen und Einwohner, wünsche ich alles Gute und vor al-
lem gute Gesundheit!

Stephanie König
Gemeindeschreiberin

„Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“ (Aristoteles)

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Erteilte Baubewilligungen

Ordentliches Verfahren

Klarer Rolf, Egnach                          Neubau MFH mit 11 Wohnungen in Andwil

Memeti Vajdin, Mattwil                       Neue Dachfenster

Schmid Regula, Mattwil                       Gartenhaus (Selbstbedienungsladen)

Schönholzer Alfred, Klarsreuti               Einbau Wohnung in Estrich

Timmolina AG, Mattwil                        Zwei neue Parkplätze, Neugasse, Mattwil

Anzeigeverfahren

Brühlmann Marlies, Klarsreuti                Fassaden- Teilsanierung

Gremlich Ester, Andwil                       Fassadensanierung

Marti Stephan und Martina, Klarsreuti        Fassaden- und Balkonsanierung

                                 Handänderungen
            gemäss Amtsblatt des Kantons Thurgau Nr. 49/2020 – Nr. 05/2021

27. November 2020, Grundstück Nr. 2148, 100 m2, Land, Andwil, Magazin;
Veräusserer Eberle Christoph, Altnau, erworben am 09.03.2020; Erwerber THOMA
Immobilien Treuhand AG, Amriswil

07. Dezember 2020, Grundstücke Nr. 477, 15861 m2, 2546 m2, 2833 m2, 1100 m2,
11832 m2, 39509 m2, 5964 m2, und 3329 m2, Land, Wasserbecken, Wald, Land,
Wald, Land, Wald, Land, Land, Wald, Strasse, Weg, fliessendes Gewässer, Land,
Land, Bülegärtli, Rietwis, Hau, Büel, Pösche, Rietwis, Grabeschiit, Langrüüti, Lööm,
Mülagger, Hühnerhaus, Wohnhaus, Unterdorf 4, Unterdorf 4a, Scheune, Stall;
Veräusserer Steiger Beat Kurt, Birwinken, erworben am 29.08.1980, 29.08.1980,
28.06.2013, 28.06.2013, 29.08.1980, 29.08.1980, 19.04.1999 und 19.04.1999;
Erwerber Steiger Claudio Niccolo, Birwinken.

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08. Dezember 2020, Grundstück Nr. 3029, 2556 m2, Wald, Räggeleholz; Veräusserer
Engeli Bittkau Karin Brigitte, Weinfelden, erworben am 29.09.1999; Erwerber Müller
Dorian Amos Benjamin, Birwinken.

14. Dezember 2020, Grundstück Nr. 600, 473 m2, Land, Neugasse, Wohnhaus
Neugasse 1; Veräusserer Bachmann Heinz, Müllheim Dorf, erworben am 15.11.1991,
Erwerber Timmolina AG, Birwinken.

16. Dezember 2020, Grundstück Nr. 1218, 310 m2, Land, Birwinken, Wohnhaus;
Veräusserer Tanner Walter, Birwinken, erworben am 29.05.2007; Erwerber
Tscherntschitsch Daniel und Marreiro Tscherntschitsch Yhorana, Weinfelden.

18. Dezember 2020, Grundstück Nr. 3056, 1926 m2, Land, Wald, Wiissler;
Veräusserer Mock Jakob, Langrickenbach, erworben am 06.01.1992; Erwerber Mock
Sandro, Landschlacht.

22. Dezember 2020, Grundstück Nr. 2131, 8738 m2, Land, Leeägger; Veräusserer
Koch Sylvia, Nufringen (Deutschland), erworben am 17.07.1991; Erwerber Haffa
Heinz, Andwil.

5. Januar 2021, Grundstücke Nrn. 2136 und 2140, 1811 m2 und 1144 m2, Land,
fliessendes Gewässer, Land, Andwil, Schopf, Schopf, Wohnhaus, Scheune,
Werkstatt, Giessenstrasse 8, Garage; Veräusserer Egli Jost, Bronschhofen und Egli
Rosmarie, Sulgen, erworben am 22.10.2014; Erwerber THOMA Immobilien Treuhand
AG, Amriswil.

5. Januar 2021, Grundstücke Nrn. 2137 und 2141, 477 m2 und 1380 m2, Land
fliessendes Gewässer, Land, Andwil, Schweinestall, Wohnhaus, Scheune,
Giessenstrasse 4, Gartenhaus, Schopf; Veräusserer JoRo Immobilien GmbH, Sulgen,
erworben am 15.04.2016 und 31.03.2016; Erwerber THOMA Immobilien Treuhand
AG, Amriswil

15. Januar 2021, Grundstücke Nrn. 728, 732, 907, 955, 1107 und 2008, 18152 m2,
3999 m2, 3953 m2, 36376 m2, 12978 m2 und 12672 m2, Land, fliessendes Gewässer,
Wald, Land, fliessendes Gewässer, Wald, Land, Wald, Strasse, Weg, fliessendes
Gewässer, Wald, Land, Land, Chürzi, Weieragger, Freiwisli, Neuhof, Altighofen,
Hölzli, Langwisli, Rotueli, Altighofe, Remise, Wohnhaus, Dorfstrasse 62, Scheune,
Stall, Gebäude; Veräusserer Huber Martin und Margrit Karoline, Mattwil, erworben am
23.01.2018, 23.01.2018, 23.01.2018, 10.06.1989, 19.02.2020 und 10.06.1989;
Erwerber Huber Michael Adrian, Mattwil.

22. Januar 2021, Grundstück Nr. 2385, 413 m2, Land, Heimenhofen, Wohnhaus,
Garage, Heimenhofen 40; Veräusserer Erben Nater Fritz, Andwil, erworben am
10.04.2017; Erwerber Nater Thomas und Mazenauer Sonja, Happerswil.

27. Januar 2021, Grundstück Nr. 719, 2202 m2, Land, Oberdorf, Magazin, Wohn- und
Geschäftshaus Dorfstrasse 20, ⅓ Anteil Miteigentum; Veräusserer Memeti Zimer,
Mattwil, erworben am 29.06.2015; Erwerber Memeti Vajdin und Mensur, Mattwil.

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Das Steueramt informiert

Steuererklärung 2020

Die kantonale Steuerverwaltung hat den Abgabetermin für den
ganzen Kanton einheitlich auf 30. April 2021 festgesetzt.

Kann diese Frist nicht eingehalten werden, ist eine Fristverlän-
gerung bis 30. September 2021 (maximal bis 31. Dezember
2021) möglich.

Auszug aus der Steuerpraxis 155 Nr. 2:
Erstmals eingereichte Fristerstreckungsgesuche werden grundsätzlich, jedoch längstens bis am
30. September des Deklarationsjahres, gutgeheissen. Zusätzliche Fristerstreckungsgesuche
werden in begründeten Fällen längstens bis zum 31. Dezember des Deklarationsjahres ge-
währt. Arbeitsüberlastung stellt keinen Fristverlängerungsgrund dar.

Die Fristverlängerung können Sie auch über das Internet rund um die Uhr eingeben.
Der Einstieg erfolgt über die Internetseite der Gemeinde: www.birwinken.ch

Anschliessend ein Klick auf das Symbol

und Sie werden direkt auf die gesicherte Internetseite weitergeleitet. Die Zugangsdaten (Regis-
ternummer und Passwort) finden Sie auf der Vorderseite Ihrer Steuererklärung (eFristverlänge-
rung) aufgedruckt.

Wertschriftenverzeichnis

Bitte füllen Sie in jedem Fall das Wertschriftenverzeichnis aus, auch wenn Sie über kein steuer-
bares Vermögen verfügen und legen Sie die entsprechenden Kapital- und Zinsausweise (Sal-
dobestätigungen) der Post oder Bank per 31.12.2020 bei.

eSteuerauszug (nur bei elektronischer Übermittlung möglich!)

Die Digitalisierung macht vor keiner Branche Halt und schreitet immer weiter voran. Die Steuer-
behörden setzen auf eine zeitgemässe Lösung und haben den schweizweit gültigen e-CH-
Standard für den eSteuerauszug entwickelt, damit medienbruchfrei die notwendigen Daten zwi-
schen den Banken und dem Steuerpflichtigen, sowie zwischen dem Steuerpflichtigen und den
Steuerbehörden ausgetauscht werden können.

Mit dem eSteuerauszug kann der Steuerpflichtige mit ein paar Mausklicks alle erforderlichen
Bankdaten in seine Steuererklärung importieren und medienbruchfrei bei den Steuerbehörden
einreichen. Durch die Digitalisierung werden die Qualität und die Transparenz des Steuerdekla-
rationsprozesses erhöht und der Steuerpflichtige gewinnt Zeit bei der Erstellung seiner Steuer-
erklärung.

Die Steuerverwaltung unterstützt den eSteuerauszug ab der Steuerperiode 2019 (eFisc2020).
Dazu hat die Steuerverwaltung ein kurzes Video bereitgestellt, welches den Import-Vorgang in
eFisc2020 verständlich aufzeigen soll (www.steuerverwaltung.tg.ch).

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Wichtiger Hinweis zum eSteuerauszug:
Haben Sie im Wertschriftenverzeichnis bereits manuell erfasste Positionen welche durch
die Datenübernahme vom Vorjahr übernommen wurden, werden diese durch den eSteueraus-
zug nicht aktualisiert, sondern sind nach dem Import vom eSteuerauszug doppelt vorhanden.

Bitte löschen Sie solche doppelten Einträge. (Doppelklick auf der entsprechenden Position
oder Klick auf den Assistenten links, anschliessend den Button "Löschen" betätigen)

Steuerwert und Eigenmietwert

Den Steuerwert und den Eigenmietwert ihrer Liegenschaft können Sie aus der Liegenschaften-
steuerrechnung entnehmen. Sie erhalten diese im Januar 2021 von der kantonalen Steuerver-
waltung.

Elektronische Übermittlung der Steuererklärung

Die Software kann über die Homepage der Kantonalen Steuerverwaltung heruntergeladen wer-
den. Dort sind auch Antworten auf Fragen bezüglich der Steuerpraxis zu finden. Die Kantonale
Steuerverwaltung bietet zudem bei Problemen mit der Software einen Support an
(fisc.sv@tg.ch).

Um eine elektronische Datenübermittlung erfolgreich durchzuführen, müssen in den Persona-
lien die korrekte Gemeinde und Registernummer sowie das korrekte Geburtsdatum erfasst sein.

                            Nach der Übermittlung erstellt die Software eine Quittung, welche
                            auszudrucken und zu unterzeichnen ist. Bitte reichen Sie die un-
                            terzeichnete Quittung beim Gemeindesteueramt mit dem Original
                            Hauptformular zur Steuererklärung und allenfalls den entspre-
                            chenden Belegen ein. Bei elektronischer Übermittlung gilt die
                            Steuererklärung erst als eingereicht, wenn die unterzeichnete
                            Quittung beim Gemeindesteueramt eingetroffen ist.

                            Es werden grundsätzlich keine Belege retourniert. Bitte legen Sie
                            der Steuererklärung nur Kopien bei und reichen Sie sämtliche
                            Dokumente ohne Bostitch und ohne Büroklammern ein.

Zahlungen & Daueraufträge
Jährliche Referenznummer gemäss Einzahlungsschein anpassen!

Für jedes neue Steuerjahr gibt es neue orange Einzahlungsscheine mit einer neu ermittelten
Referenznummer. Bitte passen Sie Ihren Dauerauftrag an die neue Referenznummer an, sonst
wird die Zahlung der Rechnung des Vorjahres und damit auf ein falsches Steuerjahr gutge-
schrieben.

Wir bedanken uns für Ihre Mitarbeit und stehen bei Fragen zur Verfügung!

                                                                  STEUERAMT BIRWINKEN

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Fragen und Antworten

Lehrlingslohn

Mein minderjähriges Kind beginnt diesen Sommer mit der Lehre. Ist der Lehrlingslohn steuer-
bar? Haben ihn die Eltern zu versteuern oder das Kind?

Grundsätzlich werden Einkommen und Vermögen von unmündigen Kindern dem oder den In-
haber(n) der elterlichen Sorge zugerechnet. Davon ausgenommen ist jedoch das Erwerbsein-
kommen (wie etwa der Lehrlingslohn). Für ihr Erwerbs- oder Ersatzeinkommen besteht auch für
unmündige Kinder eine selbständige Steuerpflicht. Der Lehrlingslohn ist damit durch das un-
mündige Kind selber zu versteuern. Oft ist der Lehrlingslohn so tief, dass noch keine Steuerbe-
lastung resultiert. Das Gemeindesteueramt stellt erstmals für die Steuerperiode eine Steuerer-
klärung zu, in welcher der/die Lernende volljährig wird.

Mindestgrenze für steuerbares Einkommen

Ich habe gehört, dass Einkünfte bis Fr. 2'300 steuerfrei sind. Stimmt das?

Dies ist nicht korrekt. Die Freigrenze von Fr. 2'300 stammt aus dem Sozialversicherungsrecht
(AHV, UVG etc.) und ist aus steuerlicher Sicht unbeachtlich. Es ist sämtliches Einkommen, un-
abhängig von der Höhe, zu deklarieren.

Kosten für Stellensuchende

Kann ich die Kosten für die Stellensuche als Berufsauslagen vom Einkommen in Abzug brin-
gen?

Wird während der Ausübung einer Erwerbstätigkeit eine neue Stelle gesucht, gelten die Ausla-
gen im Zusammenhang mit Bewerbungen nicht als Gewinnungskosten und können deshalb
nicht in Abzug gebracht werden. Anders verhält es sich bei Arbeitslosigkeit, wo die Kosten
grundsätzlich notwendig und daher abziehbar sind. Die Kosten sind hier mit dem Pauschalab-
zug für übrige Berufsauslagen abgegolten. Werden höhere Auslagen im Zusammenhang mit
Bewerbungen nachgewiesen, können diese anstelle des Pauschalabzugs geltend gemacht
werden (keine Kumulation effektiver und pauschaler Kosten).

Ausbildungskosten Kinder

Kann ich die Kosten für Verpflegung, Bahn, Schulmaterial etc. abziehen, welche durch den
Schulbesuch meiner Kinder entstehen?

Nein, Ausbildungskosten der Kinder können nicht abgezogen werden. Bis zur Beendigung der
Erstausbildung steht den Eltern jedoch der Kinderabzug zu. Dabei ist aber das Stichttagsprinzip
für Sozialabzüge zu beachten (vgl. FAQ "Kinderabzug im Jahr des Ausbildungsendes").
Für Kinder ab dem vollendeten 16. Altersjahr bis zum vollendeten 26. Altersjahr wird den höhe-
ren Kosten der Eltern mit einem erhöhten Kinderabzug Rechnung getragen.
Detaillierte Ausführungen zu den Kinder- und Ausbildungsabzügen finden Sie in der Thurgauer
Steuerpraxis in den Weisungen:
- StP 36 Nr. 2 "Kinder- und Ausbildungsabzüge"
- StP 36 Nr. 6 "Kinder- und Ausbildungsabzüge bei getrennt besteuerten Eltern"

Kinderabzug im Jahr des Ausbildungsendes

Wieso kann ich für mein Kind, welches bis 31.07. in der Lehre war, den Kinderabzug nicht mehr
beanspruchen? Ich musste es doch bis zu diesem Zeitpunkt unterstützten.

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Für die Festsetzung der Sozialabzüge sind die Verhältnisse am 31. Dezember der jeweiligen
Steuerperiode massgebend (Stichtagsprinzip). Sind die Voraussetzungen am Stichtag nicht
mehr erfüllt, kann für das ganze Jahr kein Kinderabzug gewährt werden (auch nicht pro rata).

Liegenschaftsunterhalt: allgemein

Welche Kosten von Liegenschaften des Privatvermögens sind abzugsberechtigt?

Bei Liegenschaften des Privatvermögens können die folgenden Kosten abgezogen werden:
- Liegenschaftenunterhalts- und Betriebskosten
- Kosten für Energiesparen und Umweltschutz
- Kosten für die Versicherung von Liegenschaften
- Liegenschaftensteuer.

Bei selbstbewohnten Liegenschaften ist der Abzug der Betriebskosten auf die eigentlichen "Be-
sitzesabgaben" beschränkt, also auf diejenigen Aufwendungen, die vom Eigentümer unabhän-
gig von der Nutzung zu tragen sind (z.B. Liegenschaftensteuer, Prämien für Gebäudeversiche-
rungen, an Dritte bezahlte Verwaltungskosten). Nutzungsbedingte Kosten gelten dagegen, wie
beim Mieter, auch beim Eigenheimbesitzer als nicht abzugsfähiger Lebensaufwand. Darunter
fallen etwa:
- Hauswartkosten für Reinigung, Schneeräumung etc.;
- Kosten für Strom, Wasser, Gas, Öl;
- Kosten für Abwasser- und Kehrichtentsorgung.

Jährliche verbrauchsunabhängige Grundgebühren für Strom, Wasser, Gas sowie Abwasser-
und Kehrichtentsorgung stellen gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung ebenfalls nut-
zungsbedingte Kosten dar.

Detaillierte Ausführungen zur Abzugsfähigkeit von Kosten im Zusammenhang mit Liegenschaf-
ten des Privatvermögens finden Sie im «Merkblatt Liegenschaftenunterhalt».

Steuergutschriften
Die Thurgauer Umsetzung der im Mai 2019 angenommenen Steuervorlage (STAF) des Bundes
enthält u.a. als sozialen Ausgleich verschiedene Massnahmen zur Entlastung der Bevölkerung,
insbesondere von Familien und Kindern. Am 9. Februar 2020 stimmten die Stimmbürgerinnen
und Stimmbürger des Kantons Thurgaus der Reform des Kantonalen Gesetzte über die Staats-
und Gemeindesteuern zu, welches rückwirkend per 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt worden ist.

Gesetzliche Grundlagen

Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern (Steuergesetz, StG)

§ 188a Schlussrechnung

1   Die Schlussrechnung wird dem Steuerpflichtigen nach Vornahme der Veranlagung zuge-
    stellt. Bisher erfolgte Zahlungen werden an die veranlagte Steuer angerechnet.

2   Steuerpflichtige Personen mit Wohnsitz im Kanton erhalten für jedes minderjährige Kind, für
    das sie einen Abzug nach § 36 Absatz 2 Ziffer 1 geltend machen können, mit der Schluss-
    rechnung eine Steuergutschrift von Fr. 100.

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3   Verbleibt nach Verrechnung der Steuergutschrift kein Steuerbetrag, erfolgt keine Auszah-
    lung des Differenzbetrags. Nicht ausgeschöpfte Steuergutschriften können nicht auf die Fol-
    geperioden vorgetragen werden.

Verordnung des Regierungsrats zum Gesetz über dies Staats- und Gemeindesteuern
(StV)

§ 46b Steuergutschriften für minderjährige Kinder

1   Im Kanton beschränkt Steuerpflichtige haben keinen Anspruch auf Steuergutschriften nach
    § 188a Absatz 2 des Gesetzes.

2   Bei Beginn und Ende der unbeschränkten Steuerpflicht während der Steuerperiode wird die
    Steuergutschrift im Verhältnis der Dauer der Steuerpflicht gewährt. Im interkantonalen Ver-
    hältnis richtet sich die Anspruchsgewährung sinngemäss nach der Einheit der Steuerperio-
    de.

3   Quellensteuerpflichtige mit Wohnsitz im Thurgau haben ihren Anspruch auf Steuergutschrif-
    ten bis Ende März des auf die Fälligkeit der steuerbaren Leistung folgenden Kalenderjahres,
    oder bei Wegzug innerhalb von 30 Tagen nach Ende der Steuerpflicht, bei der Bezugsbe-
    hörde geltend zu machen. Bei einer allfälligen nachträglichen ordentlichen Veranlagung er-
    folgt die Steuergutschrift auf diesem Weg.

4   Bei gemeinsamer elterlicher Sorge von getrennt besteuerten Elternteilen ohne gemeinsa-
    men Haushalt gilt § 12a Absatz 2 sinngemäss. Die Steuergutschriften werden diesfalls je
    hälftig beiden Elternteilen zugesprochen

Wichtige Eckpunkte

•   Die Steuergutschrift kann nur für minderjährige Kinder beansprucht werden, für welche ein
    Sozialabzug geltend gemacht werden kann und der oder die Steuerpflichtige im Kanton
    Thurgau sein Hauptsteuerdomizil hat.

•   Der Betrag wird der definitiven Schlussrechnung gutgeschrieben. Es erfolgt keine provisori-
    sche Gutschrift.

•   Es erfolgt keine Verrechnung mit der Feuerwehrersatzabgabe.

•   Nicht ausgeschöpfte Steuergutschriften können nicht ausbezahlt, auf die Folgeperiode über-
    tragen oder mit offenen Steuerforderungen anderer Perioden verrechnet werden.

•   Eine Verrechnung erfolgt jedoch mit im gleichen Jahr verfügten Liquidationsgewinnen oder
    Kapitalleistungen.

•   Innerhalb des Kantons Thurgau erfolgt eine Verrechnung an weitere sekundäre Domizile,
    wenn am Hauptsteuerdomizil die Gutschrift nicht vollständig ausgeschöpft werden kann.

•   Bei einer unterjährigen Steuerpflicht besteht ein Anspruch pro rata temporis

•   Es gilt eine Stichtagsbeurteilung (Ende der Steuerperiode bzw. Steuerpflicht)

                                               12


   

     
   

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Steuerverwaltung
Natürliche Personen
Quellensteuer

058 345 31 71, quellensteuer.sv@tg.ch
Frauenfeld, Februar 2021

Revision der Quellenbesteuerung ab 01.01.2021
Kurzinformation für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

Per 01.01.2021 ist das neue Quellensteuerrecht in Kraft getreten. Folgende Informationen ver-
schaffen Ihnen einen kurzen Überblick. Detaillierte Informationen finden Sie auf unserer Home-
page respektive in der Steuerpraxis Thurgau (www.steuerverwaltung.tg.ch).

1.    Zwingende Abrechnung mit dem anspruchsberechtigten Kanton
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen die geschuldeten Quellensteuern direkt mit dem an-
spruchsberechtigten Kanton respektive dem zuständigen Gemeindesteueramt und nach dessen
Weisungen und Tarifen abrechnen (107 DBG und Art. 38 StHG). Es ist nicht mehr möglich, die
Quellensteuerabrechnung für sämtliche quellensteuerpflichtigen Personen über den Kanton des
Sitzes oder der Betriebsstätte vorzunehmen.

2.    Berechnung nach Monatsmodell
Im Kanton Thurgau kommt das sogenannte Monatsmodell zu Anwendung. Das Berechnungs-
modell wird im Kreisschreiben Nr. 45 der Eidg. Steuerverwaltung im Detail beschrieben.

3.    Deklaration
Die Änderungen der Gesetzgebung führen dazu, dass im Rahmen der Deklaration der Quellen-
steuer diverse Punkte zusätzlich beachtet werden müssen. Das neu gestaltete Abrechnungs-
formular umfasst folgende zwingend zu deklarierende Positionen.

Die einzelnen Punkte sprechen in der Regel für sich. Folgende Erläuterungen sind trotzdem zu
beachten:

     Beschäftigungsgrad: Arbeitspensum beim deklarierenden Arbeitgeber
     Gesamtbeschäftigungsgrad: Arbeitspensum aller Tätigkeiten zusammen (mehrere Tätig-
      keiten bei mehreren Arbeitgebern).
     Satzbestimmender Lohn: Es wird auf die Ausführungen zu Punkt 4 Satzbestimmung bei
      mehreren (Teil-)Erwerbstätigkeiten verwiesen.

Wichtig:
    Bei Abrechnungen auf Papier ist zwingend das neue Formular zu verwenden.
    Lohnbuchhaltungsprogramme sind entsprechend anzupassen.

Schlossmühlestrasse 15, 8510 Frauenfeld
T +41 58 345 30 30
www.steuerverwaltung.tg.ch, info.sv@tg.ch

                                              14
2/2

4.    Satzbestimmung bei mehreren (Teil-)Erwerbstätigkeiten
Geht eine quellensteuerpflichtige Person gleichzeitig mehreren Erwerbstätigkeiten nach bzw.
bezieht sie Lohnzahlungen und/oder Ersatzeinkünfte von verschiedenen Arbeitgebern (auch
ausserhalb der Schweiz), ist das satzbestimmende Einkommen für jedes Arbeits- bzw. Versi-
cherungsverhältnis wie folgt zu ermitteln:

a)    Umrechnung der Bruttoeinkünfte auf den effektiven Gesamtbeschäftigungsgrad aller Er-
      werbstätigkeiten (inkl. Ersatzeinkünfte).
b)    Umrechnung der Bruttoeinkünfte auf einen Beschäftigungsgrad von 100%, wenn der ef-
      fektive Gesamtbeschäftigungsgrad durch den/die Arbeitnehmerin nicht offengelegt wird.
c)    Umrechnung auf das tatsächliche Gesamtbruttoeinkommen, sofern sämtliche Einkünfte
      dem Arbeitgeber bekannt sind bzw. bekannt gegeben werden.
d)    Ist keiner der obigen Punkte bekannt und kann das Arbeitspensum einer Tätigkeit nicht
      ermittelt werden (z.B. für eine pauschale entschädigte Hauswartstelle), kann zur Ermitt-
      lung des satzbestimmenden Einkommens auf den sogenannten Medianlohn abgestellt
      werden. Dieser Beträgt im Steuerjahr 2021 CHF 5'675.
e)    Ist die quellensteuerpflichtige Person im Stundenlohn angestellt, entsprechen die be-
      triebsüblichen Stunden einem Pensum von 100% (z.B. 180 Monatsstunden).

                                             15
Bezug von Erneuerbaren Energien seit 2001

Bereits seit 20 Jahren haben Sie die Möglichkeit, über die Technischen Werke
Birwinken Strom aus erneuerbarer Energie zu beziehen. Birwinken war eine der
ersten Gemeinden, die die Produkte der erneuerbaren Energien angeboten hat und
gab Ihnen damit auch schon früh die Möglichkeit zur Förderung einer sicheren
Energiezukunft.
Das Thema Stromproduktion, Strombezug und erneuerbare Energien ist im stetigen
Wandel und das Interesse daran scheint heute aktueller und grösser denn je.

Sie haben heute nicht nur die Wahl zwischen verschiedenen Angeboten, die 100 %
aus erneuerbaren Ressourcen aus dem Thurgau stammen, sondern auch wie viel
Ihnen der persönliche Beitrag an die Umwelt wert ist.

Thurgauer Naturstrom - ein Engagement der EKT Energie AG

Mit den Thurgauer Naturstromprodukten setzen
Sie auf eine sichere Energiezukunft. Die
Stromprodukte        naturstrom    aqua      eco,
naturstrom aqua bio und naturstrom aqua
sun werden zu 100 % in Thurgauer
Produktionsanlagen erzeugt (z.B. auch auf dem
FW-Depot Mattwil und weiteren Photovoltaikan-
lagen in der Politischen Gemeinde Birwinken).
                                                              Bild: PV-Anlage FW-Depot Mattwil

Fragen Sie sich wie Thurgauer Naturstrom funktioniert, dann lesen Sie den Beitrag
der ekt energie thurgau auf den nächsten zwei Seiten.

Haben Sie fragen zu den Angeboten oder möchten Sie die Naturstromprodukte
sofort bestellen? Wenden Sie sich an die Technischen Werke Birwinken,
Gemeindekanzlei, Yvonne Lussi, Tel. 071 649 30 80

TECHNISCHE WERKE BIRWINKEN                     www.thurgauernaturstrom.ch
071 649 30 88 yvonne.lussi@birwinken.ch

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Wie funktioniert Thurgauer Naturstrom.docx

Wie funktioniert «Thurgauer Naturstrom»?
Immer wieder steht die Frage im Raum, wie denn das mit den Herkunftsnach-
weisen unseres «Thurgauer Naturstroms» funktioniert. Die Thematik ist hochin-
teressant, aber ebenso auch komplex. Ein Versuch, Licht ins Dunkel zu bringen.

Fakt ist: Elektrische Energie ist «qualitätslos»: Sie riecht nicht, sie hat keine Farbe,
man kann sie nicht halten oder sehen. Ein Kilowatt Strom ist schlicht ein Kilowatt
Strom. Der Strom aus der Steckdose ist von der Stromqualität gänzlich entkoppelt.
Anders ist es physikalisch gar nicht möglich, da elektrische Energie keinerlei Unter-
scheidungsmerkmale besitzt. Einzig die Art, wie sie produziert wurde, unterscheidet
sich. Und genau hierin unterscheidet sich die «Qualität» des Stroms. Es gibt erneuer-
bare Herstellungsarten, die wir fördern, wie Solarstrom, Biogas, Windenergie etc. Und
dann gibt es Herstellungsarten, die nicht gefördert werden, sondern von denen wir
wegkommen wollen, wie Kernenergie oder Energie aus Kohlekraftwerken. Soweit, so
klar.

Die Herausforderungen mit der Energie
Unser gesamtes Stromnetz, bestehend aus Stromproduzenten (vom AKW bis hin zur
Solaranlage auf dem Dach Ihres Nachbarn) und Verbrauchern (wir alle, die Industrie,
ÖV etc.), darf keinesfalls aus der Balance kommen. Balance heisst hier: Es muss jede
Sekunde exakt gleich viel Energie ins Netz eingespeist werden, wie zur selben Zeit
bezogen wird. Würde zu viel Energie eingespeist oder aber zu wenig, gäbe es starke
Stromschwankungen, was unsere elektrischen Geräte zerstören würde und im
schlimmsten Fall sogar einen Black Out zur Folge hätte. Daher müssen wir zwingend
elektrische Energie aus dem Ausland importieren, wenn wir selber zu wenig herstellen
können, und exportieren sie ins Ausland (oder nehmen die Produzenten vom Netz),
wenn wir zu viel Energie haben. Das passiert alles laufend, Tag und Nacht, in Bruch-
teilen von Sekunden.

Ein «See» aus Energie
Die Energie, die in unserm ganzen Land fliesst, kann man sich vereinfacht als «See»
vorstellen, wo verschiedene Hersteller ihre Energie («Wasser») einspeisen und wo
auch wieder Energie über Elektrizitätswerke entnommen wird. Verständlicherweise ist
der Anteil von Kernenergie in diesem «See» recht hoch, schlicht weil die AKWs der
Schweiz anteilsmässig sehr viel Strom produzieren. Hier nun aber die gute Nachricht:
Mit jeder neuen Solar-, Biogasanlage etc. wächst auch der Anteil von erneuerbar pro-
duzierteren Energie in diesem «See» stetig und macht damit auch einen immer grös-
seren Anteil aus. Und genau dies ist ja unser erklärtes Ziel: Die Erneuerbaren Ener-
gien fördern, bis wir irgendwann nur noch solche in unserm «See» haben. Energie
ohne Herkunftsnachweis ist übrigens nicht mehr erlaubt. So weiss man immer, wel-
cher Strommix am Schluss beim Verbraucher aus der Steckdose kommt.

   EKT AG | Bahnhofstrasse 37 | Postfach | CH-9320 Arbon | T +41 71 440 61 11 | F +41 71 440 61 41 | info@ekt.ch | www.ekt.ch

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Die Sache mit den Zertifikaten
Wenn beispielsweise der Besitzer einer Thurgauer Solaranlage seinen Solarstrom
über den vorgegebenen Weg via Elektrizitätswerk in den «See» einspeist, bekommt
er vom EW nur den Preis für die physikalisch gelieferte Kilowattstunde, den auch je-
der andere Stromproduzent für seine Energie bekommen würde. Wir aber wollen ja
genau diese lokal hergestellte Thurgauer Energie aus erneuerbaren Quellen fördern
und zahlen dem Produzenten dieses Stroms daher auch mehr, nämlich zusätzlich
noch den Ökologie-Betrag. Damit fördern wir mit dem «Thurgauer Naturstrom» be-
wusst diese Art der Stromproduktion, und erhöhen damit schliesslich auch den Anteil
so hergestellter, erneuerbarer Energie in unserm «See».

Es ist eindrücklich: Mittlerweile produzieren mehr als 1300 Solaranlagen, 14 Klein-
wasserkraftwerke sowie eine Biogasanlage Energie für unsern «Thurgauer Natur-
strom». Oder in Zahlen: rund 58 Gigawattstunden sind 2019 im Thurgau für den Thur-
gauer Naturstrom produziert worden. Das ist in etwa die Strommenge, die rund 13000
vierköpfige Familien pro Jahr verbrauchen. Und damit alles Energie, die wir nicht in
den Thurgau importieren müssen, die nicht aus einem Kernkraft- oder Kohlewerk
stammt. Eindrücklich, oder?

Jede Bestellung des «Thurgauer Naturstrom» hilft
Um kontinuierlich mehr grünen Strom anzubieten und damit, wie oben aufgezeigt, den
Strommix im «See» in Richtung erneuerbarer Energien weiterhin positiv zu beeinflus-
sen, freuen wir uns über jeden einzelne Thurgauerin, jeden einzelnen Thurgauer, der
mit dem «Thurgauer Naturstrom» regional produzierte erneuerbare Energie unter-
stützt. Wie das geht? Ganz einfach: Sie können via Internet (www.thurgauer-natur-
strom.ch) Ihren gewünschten Strommix bestellen und dann fortan mit einem guten
Gewissen Ihre Thurgauer Energie beziehen.
Danke, dass auch Sie unseren regional produzierten Thurgauer Naturstrom unterstüt-
zen.
                                                        www.thurgauer-naturstrom.ch

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Information zum Trinkwasser 2020

Sehr geehrte Kundin
Sehr geehrter Kunde

Gerne nehmen wir die Gelegenheit wahr und informieren Sie über den aktuellen Qualitätsstandard unserer
Trinkwasserversorgung (gemäss Art. 5 der Verordnung des EDI (Eidgenössische Departement des Innern)
über Trink-, Quell- und Mineralwasser).

Versorgungsgebiet                   Birwinken, Klarsreuti, Happerswil, Mattwil, Buch

Versorgte Einwohner                 845 (Politische Gemeinde Birwinken, Stand 31.12.2020)

Herkunft des Wassers                Aufbereitetes Wasser aus dem Bodensee.
                                    Lieferung durch den Zweckverband Wasserversorgung der Region
                                    Kreuzlingen.

Wasseraufbereitung                  Das Bodenseewasser wird im Seewasserwerk des Zweckverbandes
                                    durch eine mehrstufige Anlage zu Trinkwasser aufbereitet. Dabei
                                    werden Flockungsmittel, Ozon, Aktivkohle und Chlordioxid eingesetzt.

Trinkwasser-Selbstkontrollen:       Es wurden 20 Trinkwasserproben aus dem Versorgungsgebiet
                                    mikrobiologisch untersucht.
Amtliche Trinkwasserkontrollen:     Es wurden 6 amtliche Trinkwasserproben aus dem Versorgungsgebiet
                                    mikrobiologisch untersucht.

Hygienische und Chemische           Alle entnommenen Proben entsprachen den chemischen und
Beurteilung:                        mikrobiologischen Anforderungen der Lebensmittelgesetzgebung.
                                    Das Kantonale Laboratorium bestätigt die einwandfreie Qualität des
                                    Trinkwassers durch amtliche Untersuchungen.

Gesamthärte in franz. Härtegrade: ca. 16.1 fH (mittelhart)
                                  Beachten Sie bitte die entsprechende Waschmitteldosierung

Nitratgehalt
Information zum Trinkwasser 2020

Versorgungsgebiet                  Andwil

Versorgte Einwohner                484 (Politische Gemeinde Birwinken, Stand 31.12.2020)

Herkunft des Wassers               53 % Quellwasser ergänzt mit 47 % aufbereitetem Wasser aus dem
                                   Bodensee. Lieferung durch den Zweckverband Wasserversorgung der
                                   Region Kreuzlingen.

Wasseraufbereitung                 Quellwasser: Entkeimung durch UV
                                   Das Bodenseewasser wird im Seewasserwerk des Zweckverbandes
                                   durch eine mehrstufige Anlage zu Trinkwasser aufbereitet. Dabei
                                   werden Flockungsmittel, Ozon, Aktivkohle und Chlordioxid eingesetzt.

Trinkwasser-Selbstkontrollen:      Es wurden 12 Trinkwasserproben aus dem Versorgungsgebiet
                                   mikrobiologisch untersucht.
Amtliche Trinkwasserkontrollen:    Es wurden 4 amtliche Trinkwasserproben aus dem Versorgungsgebiet
                                   mikrobiologisch untersucht.

Hygienische und Chemische          Alle entnommenen Proben entsprachen den chemischen und
Beurteilung:                       mikrobiologischen Anforderungen der Lebensmittelgesetzgebung.
                                   Das Kantonale Laboratorium bestätigt die einwandfreie Qualität des
                                   Trinkwassers durch amtliche Untersuchungen.

Gesamthärte in franz. Härtegrade: ca. 25.3 fH (ziemlich hart)
                                  Beachten Sie bitte die entsprechende Waschmitteldosierung

Nitratgehalt                       2.8 mg/l         (Toleranzwert 40 mg/l)

                                   Detaillierte Informationen können bei der

                                   Gemeindekanzlei Birwinken
                                   Lochäckerstr. 2
                                   8585 Mattwil
                                   Tel. 071 649 30 80
                                   Fax. 071 649 30 81

                                   eingeholt werden.

                                   Für Notfälle steht Ihnen ebenfalls die Telefonnummer
                                   071 649 30 86 zur Verfügung.

                                                  21
Amt für Gesundheit

Information zur Prämienverbilligung 2021

Grundsatz
Der Kanton Thurgau gewährt versicherten               Berechnungsgrundlage Kinder
Personen in bescheidenen wirtschaftlichen             (Jahrgang 2003 – 2020)
Verhältnissen eine Individuelle Prämienverbil-        Versicherte Kinder werden auf Basis der ein-
ligung (IPV) für die obligatorische Kranken-          fachen Steuer zu 100 % der Eltern, respekti-
versicherung (OKP).                                   ve der prämienzahlenden Person bemessen.
                                                      Das provisorisch veranlagte steuerbare Ver-
Wer hat Anspruch auf IPV?                             mögen darf zudem Fr. 0.00 nicht übersteigen.
Die IPV wird Personen ausgerichtet, die bei
einem vom Bund anerkannten Krankenversi-              IPV-Ansätze 2021 für Kinder
cherer die obligatorische Krankenpflegeversi-          Kat. Einfache Steuer    IPV 2021 in Fr.
cherung gemäss KVG abgeschlossen haben                       zu 100 % in Fr.
und                                                    D     bis    1'600.00        1'002.00
 a) am 1. Januar 2021 ihren steuerrechtli-
     chen Wohnsitz oder Aufenthalt im Kan-            Geburt oder Zuzug nach dem
     ton Thurgau hatten oder                          1. Januar 2021
 b) eine Grenzgänger- oder Kurzaufent-                Nach diesem Stichtag Geborene oder Zuge-
     haltsbewilligung haben und mindestens            zogene sind erst ab 1. Januar 2022 bezugs-
     drei Monate im Kanton Thurgau erwerbs-           berechtigt.
     tätig sind.
                                                      Wegzug in einen anderen Kanton
Antragsverfahren                                      Massgebend sind die persönlichen Verhält-
Die Gemeinden ermitteln die bezugsberech-             nisse per 1. Januar 2021. Erfolgt im Laufe
tigten Personen aufgrund der provisorischen           des Jahres ein Wegzug in einen anderen
Steuerdaten per 31. Dezember des Vorjahres            Kanton, wird die IPV für das gesamte Jahr
und stellen diesen im Verlauf des Frühjahres          2021 vom Kanton Thurgau ausgerichtet.
ein Antragsformular zu. Nach dem 1. Januar
2021 angepasste Steuerdaten werden nicht              Wegzug ins Ausland
berücksichtigt. Das unterzeichnete Formular           Der Anspruch auf IPV besteht bis zum Ende
ist innert 30 Tagen, spätestens jedoch bis            des Wegzugsmonats.
zum 31. Dezember des betreffenden Jahres
bei der Krankenkassenkontrollstelle der zu-           Junge Erwachsene in Ausbildung
ständigen Gemeinde einzureichen. Wird die-            (Jahrgang 1996 bis 2002)
se Frist verpasst, verfällt der Anspruch auf          Junge Erwachsene in bescheidenen wirt-
die Prämienverbilligung. Eine Neubemessung            schaftlichen Verhältnissen, die sich am
ist in diesen Fällen ausgeschlossen.                  31. Dezember 2021 in einer Ausbildung be-
                                                      finden, haben Anspruch auf 50 % der effekti-
Berechnungsgrundlage Erwachsene                       ven KVG-Prämie, maximal 50 % der kantona-
Massgebend ist die provisorische einfache             len Durchschnittsprämie (Jahr 2021: Fr.
satzbestimmende Steuer zu 100 % per                   3‘912.00, davon 50 % = Fr. 1‘956.00). Die
31. Dezember des Vorjahres.                           bezugsberechtigten Personen erhalten im
Das provisorisch veranlagte steuerbare Ver-           laufenden Jahr die zustehende IPV nach Kat.
mögen darf zudem Fr. 0.00 nicht übersteigen.          A – C. Sie können im Folgejahr eine Neube-
                                                      urteilung beantragen.
IPV-Ansätze 2021 für Erwachsene
 Kat. Einfache Steuer    IPV 2021 in Fr.              Bezüger von Ergänzungsleistungen (EL)
      zu 100 % in Fr.                                 zur AHV- oder IV-Rente und Sozialhilfebe-
 A    bis      400.00         2'304.00                züger
 B    bis      600.00         1'728.00                Bezüger und Bezügerinnen von EL erhalten
 C    bis      800.00         1'152.00                eine EL-Prämienpauschale. Diese wird direkt

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der Krankenkasse überwiesen. Ein IPV-                 Neubemessung / Neubeurteilung
Antrag ist nicht notwendig.                           Wurde im Vorjahr nicht automatisch ein An-
Personen mit Wohnsitz im Kanton Thurgau,              tragsformular zugestellt, respektive bestand
die Sozialhilfe beziehen, erhalten eine pau-          kein Anspruch oder lassen sich gestützt auf
schale IPV. Die Sozialen Dienste der zustän-          die definitive Steuer-Schlussrechnung oder
digen Gemeinde helfen, die Anträge korrekt            im Falle der Jahresaufenthalter gestützt auf
auszufüllen.                                          die Tarifkorrektur verschlechterte wirtschaftli-
                                                      che Verhältnisse nachweisen, kann die be-
Bei einem Wegfall der Ergänzungsleistungen            zugsberechtigte Person innert 30 Tagen seit
oder der Sozialhilfe besteht möglicherweise           Rechtskraft der Steuer-Schlussrechnung oder
ein Anspruch auf die reguläre IPV. Der ent-           der Tarifkorrektur des betreffenden Jahres
sprechende Antrag muss fristgerecht einge-            eine Neubemessung der IPV verlangen. Wird
reicht werden.                                        die Frist verpasst, verfällt ein allfälliger An-
                                                      spruch. Differenzbeträge von weniger als
Grenzgänger                                           Fr. 30.00 werden nicht ausbezahlt.
Grenzgänger sowie deren nichterwerbstätige
Familienangehörige, die gemäss KVG eine               Eine Neubemessung muss beantragt werden.
OKP in der Schweiz haben, können bei der              Eine Neubemessung von Amtes wegen ist
zuständigen Gemeinde einen Antrag für IPV             nicht zulässig.
stellen. Verwirkungszeitpunkt für die Gel-
tendmachung ist der 31. Dezember des be-              Auszahlung der Prämienverbilligung
treffenden Jahres. Die persönlichen Verhält-          Die Auszahlung erfolgt direkt an den zustän-
nisse per 1. Januar sind nicht massgebend.            digen Krankenversicherer. Eine direkte Aus-
Personen, die über das Jahresende im Kan-             zahlung an die bezugsberechtigte Person ist
ton erwerbstätig sind, müssen pro Kalender-           nicht möglich.
jahr einen Antrag stellen.
                                                      Zuständigkeiten
Der Lebensmittelpunkt von Grenzgängern                Die Zuständigkeit zur Prüfung des Anspru-
liegt im Ausland. Deshalb hat vor der Be-             ches auf IPV liegt bei der Krankenkassenkon-
rechnung der IPV eine Kaufkraft- und Wäh-             trollstelle der Wohnsitzgemeinde, respektive
rungsbereinigung der Einkommens- und                  derjenigen Gemeinde, in welcher der Arbeit-
Vermögenswerte zu erfolgen.                           geber seinen Sitz hat.

Kurzaufenthalter                                      Rechtliche Hinweise
Kurzaufenthalter sowie deren nichterwerbstä-          Dieses Informationsblatt vermittelt einen all-
tige Familienangehörige, die gemäss KVG               gemeinen Überblick. Rechtsansprüche kön-
eine OKP in der Schweiz haben, können bei             nen daraus nicht geltend gemacht werden.
der zuständigen Gemeinde einen Antrag für             Rechtsgrundlagen für die Prämienverbilligung
IPV stellen. Verwirkungszeitpunkt für die Gel-        im Kanton Thurgau sind:
tendmachung ist 30 Tage vor Ablauf der Auf-            - Bundesgesetz über die Krankenversiche-
enthaltsbewilligung bzw. vor Abreise ins Aus-             rung vom 18. März 1994 (KVG),
land. Die persönlichen Verhältnisse per                - Gesetz über die Krankenversicherung
1. Januar sind nicht massgebend. Personen,                vom 25. Oktober 2014 (TG KVG),
die sich über das Jahresende im Kanton auf-            - Verordnung des Regierungsrates zum
halten, müssen pro Kalenderjahr einen An-                 Gesetz über die Krankenversicherung
trag stellen.                                             vom 20. Dezember 2011 (TG KVV).

Der Lebensmittelpunkt von Kurzaufenthaltern
liegt im Ausland. Deshalb hat vor der Be-
rechnung der IPV eine Kaufkraft- und Wäh-
rungsbereinigung der Einkommens- und
Vermögenswerte zu erfolgen.

                                                                                              Seite 2 / 2

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Feuerwehr Notruf 118

1. Zwischenbericht 2021 des Kommandanten

Ausbildung
Da im vergangenen Jahr aus bekanntem Grund diverse Aus- und Weiterbildungen abgesagt
werden mussten, hat das Feuerschutzamt Thurgau fürs 2021 nochmals die gleichen Ausbil-
dungsschwerpunkte vorgegeben. Auf Kaderstufe steht die Festigung und Anwendung der
Einsatzleiteraufgaben auf dem Programm. Auf Mannschaftsstufe werden Personenrettungen
über Leitern, sowie das Grundhandwerk im Lösch- und Rettungsdienst vertieft.
Sofern uns das Corona-Virus keinen Strich durch die Rechnung macht, finden die Mann-
schaftsausbildungen an vier Abenden statt. Das erlernte Fachwissen überprüfen wir an drei
Einsatzübungen.

Die Grundausbildung für Neueingetretene wird zusammen mit dem Stützpunkt Weinfelden,
und den Ortswehren Amlikon-Bissegg und Märstetten durchgeführt. Das Ausbildungsmodul
Motorspritze / Zapfwellenpumpe findet wiederum in unserer Gemeinde statt. Diese gemein-
deüberschreitende Ausbildung hat sich in den vergangenen Jahren sehr bewährt, weshalb
auch in diesem Jahr daran festgehalten wird.

Herzlich begrüssen wir in unserer Feuerwehr folgende, per 01.01.2021, Neueingetretenen:
      Bruno Smolek        Löschzug 1            Jonas Ehrismann      Grundausbildung
      Michael Marty       Löschzug 2            Luca Messerli        Grundausbildung
      Sina Eigenmann      Grundausbildung       Oliver Reiter        Grundausbildung

Einsätze
Die extremen Wetterverhältnisse von Anfang Jahr bescherten uns die ersten zwei Einsätze:
14.01.2021        Baum auf der Strasse zwischen Mattwil und Langrickenbach
                  Zudem wurden wegen der Schneelast auf den Bäumen, vorsorglich die
                  Strassen zwischen Leimbach und Heimenhofen sowie zwischen Happerswil
                  und Langrickenbach für den Durchgangsverkehr gesperrt.
29.01.2021        Wasser droht in Lenzenhaus in ein Haus zu laufen

Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit!

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen ein paar wärmende Sonnenstrahlen und einen nebel-
freien Winter.

Ihr

FW Kdt Roger Cotting

Roger Cotting, Rebenäcker 7, 8586 Andwil       078 854 16 81          roger.cotting@gmail.com

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Liebe Birwinkerinnen und Birwinker

Trotz den zurzeit strengen Bestimmungen bezüglich Anlässe hat das OK-
Team ein Programm für Schweiz bewegt zusammengestellt, das sehr
vielseitig ist und für jede und jeden eine spannende, attraktive Aktivität
bereithält. Voraussetzung für die Durchführung der Anlässe sind natürlich
die Lockerungen der Massnahmen des BAG bis Mai 2021. Das genaue
Programm wird wie jedes Jahr in die Haushaltungen verschickt, im
nächsten Mitteilungsblatt Ende April publiziert und auf der Homepage der
Gemeinde Birwinken aufgeschaltet.

Sportliche Grüsse

OK birwinken.bewegt
Peter Brühlmann, Caroline Brühlmann, Yvonne Lussi

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Alterskommission

Umfrage zur Altersfreundlichkeit unserer Gemeinde
bei den Seniorinnen und Senioren

Im Dezember-Mitteilungsblatt haben wir Sie darüber informiert,
dass wir im März eine Umfrage zur Altersfreundlichkeit unserer
Gemeinde starten und dazu die Meinung der Seniorinnen und
Senioren einholen werden.

Aufgrund der aktuellen Situation müssen wir die geplante Umfrage
bis auf weiteres aufschieben und werden damit erst starten, wenn
Besuche und persönliche Gespräche wieder bedenkenlos und ohne
Einschränkungen durchgeführt werden können.

Gerne werden wir Sie zu gegebener Zeit wieder informieren und
freuen uns schon heute auf den Start der Umfrage.

Alterskommission Birwinken

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